Sitzung Ratsversammlung am 22.05.2014

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 16.05.2014)
Protokoll (erschienen am 23.07.2014)
Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
______________________________________________________________________

Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 11.07.2014

PROTOKOLL

32. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 22. Mai 2014,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 18.30 Uhr

______________________________________________________________________

Anwesend:

(verhindert waren)

(Bürgermeister Strauch) (SPD)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Ratsfrau Arikoglu (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Barnert (SPD)
Ratsfrau Barth (CDU)
(Ratsherr Bindert) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borchers (SPD)
Ratsfrau Bruns (FDP)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau de Buhr (SPD)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Fischer (CDU)
Ratsfrau Fischer (SPD)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsfrau Gahbler (SPD)
Ratsherr Gill (SPD)
Ratsherr Hanske (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hermann (SPD)
Ratsherr Hillbrecht
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Dr. Kiaman (CDU)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Beigeordneter Klie (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Koch (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Leineweber
(Ratsherr Lorenz) (CDU)
Ratsfrau Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Nagel (SPD)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Ratsfrau Nolte-Vogt (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
(Ratsfrau Pohler-Franke) (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Ratsherr Römer (SPD)
Beigeordneter Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen)
Oberbürgermeister Schostok
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Beigeordnete Zaman (SPD)

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadtrat Walter
Stadtkämmerer Dr. Hansmann
Stadträtin Drevermann
Stadtbaurat Bodemann
Stadtrat Härke



Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE. zur Übernahme
der Windwärts GmbH
(Drucks. Nr. 1128/2014)


Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 24. April 2014

3. A N F R A G E N

3.1. der FDP-Fraktion

3.1.1. zum Befund über den Pimp your Town Antrag zur Trinkwasserversorgung in Schulen
(Drucks. Nr. 0777/2014)

3.1.2. zur Sauerstoffreinigung in öffentlichen Gebäuden
(Drucks. Nr. 0778/2014)

3.2. der CDU-Fraktion

3.2.1. zu Bootsstegen am Maschsee
(Drucks. Nr. 0779/2014)

3.2.2. zur Förderung von kommunalen Sportprojekten
(Drucks. Nr. 0780/2014)

3.3. der FDP-Fraktion zur Teilnahme am Stiftungspreis Erinnerungskultur
(Drucks. Nr. 1069/2014)

3.4. der Fraktion Die Hannoveraner

3.4.1. zum Krankenstand in den Kitas
(Drucks. Nr. 1086/2014)

3.4.2. zu beitragsfreien Kitaplätzen
(Drucks. Nr. 1087/2014)

4. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

4.1. Umbesetzung im Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
(Drucks. Nr. 1090/2014)

4.2. Umbesetzung des Schulausschusses der Landeshauptstadt Hannover:
Vertreterinnen und Vertreter der Eltern - Benennung von Stellvertretungen
(Drucks. Nr. 1104/2014)

5. Neubau Feuer-und Rettungswache Weidendamm, zweiter Bauabschnitt
(Drucks. Nr. 0839/2014 mit 5 Anlagen)

6. "Hannover bleibt am Ball" - Fortsetzung des Ausbaus der Kinderbetreuung
(Informationsdrucks. Nr. 0785/2014 mit 1 Anlage)

7. Masterplan Stadt und Region Hannover | 100 % für den Klimaschutz:
Ergebnisse der Strategiegruppen
(Informationsdrucks. Nr. 0614/2014 mit 1 Anlage)

8. Masterplan Stadt und Region Hannover | 100 % für den Klimaschutz
(Drucks. Nr. 0613/2014 mit 1 Anlage)

8.1. dazu Zusatzantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0979/2014)

9. Stadtentwicklung Hannover 2030
(Drucks. Nr. 0261/2014 mit 2 Anlagen)

9.1. und Zusatzantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0688/2014)

10. Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Grundsatzbeschluss
(Drucks. Nr. 0077/2014 N1 mit 10 Anlagen)

10.1. dazu Änderungsantrag der FDP-Fraktion
(Drucks. Nr. 0430/2014)

10.2. und Zusatzantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1026/2014)

11. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
231. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Badenstedt / "Auf dem Empelder Rahe",
Feststellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0882/2014 mit 4 Anlagen)

12. 210. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Mittelfeld / "EXPO-Park Hannover - West",
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0760/2014 mit 2 Anlagen)

13. Bebauungsplanangelegenheiten

13.1. Bebauungsplan Nr. 1729 - östlich Lathusenstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0769/2014 mit 3 Anlagen)

13.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1732
- Nahversorgung Vinnhorst / BV Werder -,
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0849/2014 mit 4 Anlagen)

14. Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu "Bürgerbefragung
zur Wasserstadt Limmer"
(Drucks. Nr. 0803/2014)

15. A N T R Ä G E der CDU-Fraktion

15.1. zur Einführung der dritten Betreuungskraft in allen Krippengruppen in Hannover
(Drucks. Nr. 1028/2014)

15.2. zu einer Resolution zur Fortführung des Programms zur berufsbezogenen Sprachförderung für Personen mit Migrationshintergrund im Bereich des Bundes
(Drucks. Nr. 1029/2014)

16. Antrag der Fraktion DIE LINKE. zu einer Aktuellen Stunde zum Thema "Neue Gymnasien oder Gesamtschulen - Chancengleichheit für alle Kinder in Hannover?"
(Drucks. Nr. 1084/2014)

17. Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
(Drucks. Nr. 0964/2014)


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) eröffnete die Ratsversammlung stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest, verwies darauf, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies sie auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass der Tagesordnungspunkt 3.3. – Anfrage der FDP-Fraktion zur Teilnahme am Stiftungspreis Erinnerungskultur abzusetzen sei, da die Verwaltung diese Anfrage inzwischen umfassend, schriftlich beantwortet habe.

Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass als Tagesordnungspunkt 16 auf Antrag der Fraktion Die LINKE. eine Aktuelle Stunde zum Thema „Neue Gymnasien oder Gesamtschulen – Chancengleichheit für alle Kinder in Hannover?“, Drucks. Nr. 1084/2014, durchgeführt werde. Das nach der Geschäftsordnung des Rates die Beratung der Tagesordnung für die Behandlung der Aktuellen Stunde gegen 17.00 Uhr unterbrochen werden solle und dass Oberbürgermeister Schostok den Fraktionen mit Schreiben vom 14. Mai 2014 den Verfahrensverlauf mitgeteilt habe.


Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE. zur Übernahme der Windwärts GmbH
(Drucks. Nr. 1128/2014)

Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.) verlas den Antragstext und erläuterte zur Dringlichkeit, dass das Insolvenzverfahren eröffnet und das Bieterverfahren begonnen habe. Ratsfrau Pollok-Jabbi betonte, dass die Fraktion DIE LINKE. sich dafür einsetzen wolle, dass nicht etwa ein großer Energiekonzern, sondern die Stadtwerke Hannover AG die Windwärts AG übernehmen solle.

Beigeordnete Kastning (SPD) erklärte, dass die SPD-Fraktion der Dringlichkeit nicht zustimmen werde. Beigeordnete Kastning erläuterte, dass das Insolvenzverfahren eröffnet worden wäre, der Insolvenzverwalter die Situation sichte und in vertraulicher Manier, unter Beteiligung des Unternehmens eruieren werde, ob ein geeigneter Investor am Markt vorhanden sei. Beigeordnete Kastning verwies auf den Fall Netrada, bei dem man ebenfalls angezeigt habe, den Insolvenzverwalter in Ruhe arbeiten zu lassen. Zudem sei es problematisch den Stimmführer eines Aufsichtsrates einen Auftrag zu erteilen, wenn der Umfang des Volumens noch nicht beziffert worden sei.

Ratsherr Emmelmann (CDU) erklärte, dass die CDU-Fraktion der Dringlichkeit zustimmen werde. Ferner werte man den Antrag der Fraktion DIE LINKE. nicht als Aufforderung an den Aufsichtsrat, sondern lediglich als Anregung tätig zu werden.

Ratsherr Engelke (FDP) erklärte, dass die FDP-Fraktion die Dringlichkeit ablehnen werde, da man es der Stadtwerke Hannover AG selbst überlassen bleiben sollte tätig zu werden.

Beigeordneter Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen die Dringlichkeit ablehnen werde, da der Antrag einen klaren Auftrag an den Aufsichtsrat beinhalte. Der Auftrag an die Stadtwerke Hannover AG könnte dazu führen, dass bereits intern getroffene Lösungen zum Nachteil von Windwärts verworfen werden könnten.

Ratsherr Hillbrecht erklärte, dass er der Dringlichkeit aufgrund des laufenden Verfahrens zustimmen werde.
Mit 37 Stimmen gegen 16 Stimmen lehnte der Rat die Dringlichkeit zur Übernahme der Windwärts GmbH mit der Drucks. Nr. 1128/2014 ab.
der Antrag wird in der Ratsversammlung am 19. Juni 2014 behandelt.

Der Rat beschloss, den Punkt 18. der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 24. April 2014
Einstimmig genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom 24. April 2014 in der vorliegenden Fassung.

TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
der FDP-Fraktion

TOP 3.1.1.
zum Befund über den Pimp your Town Antrag zur Trinkwasserversorgung in Schulen
(Drucks. Nr. 0777/2014)

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette beantwortete die Fragen von Ratsherrn Engelke (FDP) aus Drucks. Nr. 0777/2014 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie lautet das Ergebnis dieses Prüfantrags?

In einigen Schulen wurden aus städtischen Haushaltsmitteln in Pausenhallen- und Aula-Bereichen Trinkbrunnen aufgestellt. Diese Brunnen werden jedoch nur auf Antrag der Schule installiert, da sich der Betrieb dieser Brunnen als schwierig gezeigt hat. Die Kinder nutzen die Brunnen für „Wasserspiele“, so dass auf dem Fußboden vor dem Brunnen häufig Wasserlachen stehen, die eine akute Unfallgefahr darstellen. Die Reinigung der Brunnen ist zudem nur Reinigungspersonal mit einer entsprechenden Hygienefreigabe gestattet. Das normale Reinigungspersonal besitzt diese Freigabe in der Regel nicht.
Deshalb erfolgt die Aufstellung nur auf Antrag der Schulen, da diese sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Reinigung sicherstellen müssen. Aufgrund der geringen Anzahl an Anträgen war eine Kooperation mit enercity bisher nicht sinnvoll und erforderlich.

Frage 2:
Wurden seither in den Schulen- vor allem in den seither sanierten und in denen mit Ganztagsschulbetrieb- Trinkwasserspender installiert?

In allen neu eingerichteten Mensen wurden und werden standardmäßig Trinkbrunnen installiert, die vom Mensapersonal gereinigt und betreut werden (zurzeit 22 Standorte, weitere befinden sich bereits im Bau).

Frage 3:
Wenn nein, sieht die Stadtverwaltung in Zukunft hierfür die Möglichkeit?

Siehe Antwort zu Frage 2.

Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob die sich in der Öffentlichkeit befindlichen Trinkwasserbrunnen auch nur von autorisiertem Personal mit Hygienepass gereinigt werden dürften.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette antwortete, dass die Verwaltung die Antwort nachreichen müsse.

Antwort der Verwaltung:
Bei der Stadt Hannover wird die Unterhaltsreinigung der Trinkbrunnen in Schulmensen durch von der Stadt beschäftigtes oder beauftragtes Mensapersonal mit Hygienepass durchgeführt. Dieses Vorgehen ist mit der Stelle für Lebensmittelkontrolle und dem zuständigen Fachbereich Gesundheit der Region Hannover abgestimmt.

Aufgrund der anderen baulichen Situation der Trinkbrunnen im Außenbereich wurde hierfür ein abweichendes Verfahren gefunden. Die Trinkbrunnen wurden mit automatischen Spüleinrichtungen versehen und werden zur Sicherheit halbjährlich durch ein entsprechend zugelassenes Labor überprüft. Bisher gab es an diesen Brunnen noch keinen Fall einer Verkeimung durch Verschmutzung.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, ob es bei den 22 installierten Brunnen zu verunreinigungsbedingten Infektionen gekommen sei.

Stadträtin Drevermann verneinte und fügte ergänzend hinzu, dass sich die Stadtverwaltung Erfahrungswerte im Besonderen aus deutlich wärmeren Regionen zu Nutze gemacht habe.


TOP 3.1.2.
zur Sauerstoffreinigung in öffentlichen Gebäuden
(Drucks. Nr. 0778/2014)

Stadtrat Härke beantwortete die Fragen von Ratsherrn Engelke (FDP) aus Drucks. Nr. 0778/2014 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Hat die Stadtverwaltung bereits die Verwendung eines solchen Gerätes in anderen städtischen Gegenden geprüft?

Die Verwaltung setzt Aktivsauerstoff für die Unterhaltsreinigung in den städtischen Gebäuden bisher nicht ein. Aktivsauerstoff ist ein Bleichmittel, dass insbesondere für Desinfektionszwecke eingesetzt wird. Die Einsatzgebiete können zum Beispiel Schwimmbäder oder Küchen sein, in denen aus hygienischen Gründen Desinfektionsmittel eingesetzt werden müssen. Darüber hinaus kann Aktivsauerstoff bei schwerwiegenden oder hartnäckigen Verschmutzungen eingesetzt werden.

Frage 2:
Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist man gekommen?

Ich verweise auf die Antwort zu Frage 1. Bisher also keine Ergebnisse.

Frage 3:
Wenn nein, scheint der Verwaltung diese Technik für öffentliche Gebäude der Landeshauptstadt Hannover geeignet zu sein und wenn nicht, warum nicht?

Die Verwaltung hat ein Testgerät für die Anreicherung von Wasser mit Aktivsauerstoff für die Unterhaltsreinigung angemietet. Der Test soll u.a. zeigen, ob dieses Mittel wirksam gegen Geruchsbelästigungen in städtischen Gebäuden eingesetzt werden kann. In den Beschreibungen der Hersteller bzw. der Lieferanten wird hervorgehoben, dass Aktivsauerstoff dafür besonders geeignet sein soll. Das Testergebnis wird auch anderen Fachbereichen und Betrieben zur Verfügung gestellt, die für die Reinigung spezieller Bereiche wie der Bäder zuständig sind. Das Ergebnis der Testphase wird die Verwaltung im Organisations- und Personalausschuss noch vor den Ratssommerferien vorstellen.

TOP 3.2.
der CDU-Fraktion

TOP 3.2.1.
zu Bootsstegen am Maschsee
(Drucks. Nr. 0779/2014)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Küßner (CDU) aus Drucks. Nr. 0779/2014 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Für die Erneuerung bzw. den Ersatzneubau von Vereinsstegen auf dem Maschsee sind die Vereine Kostenträger. Erneuerungen bzw. Ersatzneubauten bedürfen der Genehmigung durch die Verwaltung.

Frage 1:
Wie beurteilt die Verwaltung den Wunsch, finanzielle Ressourcen besser einzusetzen und daher bei den Erneuerungen der Steganlagen zukünftig Schwimmstege zu verwenden?

Die Verwaltung befürwortet selbstverständlich den Wunsch, finanzielle Ressourcen besser einzusetzen. Nach Kenntnis der Verwaltung ist aber insbesondere die Beschaffung von Schwimmstegen deutlich kostenintensiver als die Herstellung von Holzstegen.
In technischer Hinsicht haben sich die heute am Maschsee vorhandenen Holzstege au Sicht der Verwaltung bewährt.
Unabhängig davon ist der Maschsee eine wichtige stadtbildprägende Anlage, bei der die heute vorhandenen gleichartig gestalteten Holzstege ein wichtiges Gestaltungsmerkmal sind. Vor diesem Hintergrund sollten weiterhin nur Holzstege zum Einsatz kommen, um das Gesamtbild des Maschsees zu erhalten.

Frage 2:
Warum lässt die Verwaltung für den Aufbau der Stege bislang nur eine Firma zu und ist angedacht, diese Praxis zukünftig zu ändern bzw. welche Voraussetzungen müssen die Firmen erfüllen, um am Maschsee Stege aufbauen zu dürfen?

Es ist nicht richtig, dass die Verwaltung für den Aufbau der Stege bislang nur eine Firma zulässt. Stegaufbauten der Landeshauptstadt Hannover werden zum Großteil durch städtisches Personal ausgeführt. Lediglich beim Einbringen von Pfählen ist die Landeshauptstadt Hannover regelmäßig auf Fachfirmen angewiesen.
Die Firmen für den Aufbau von Stegen müssen über die entsprechende Sachkunde, insbesondere bezüglich der Abdichtung des Sees sowie über geeignete Geräte verfügen. Sofern die Firmen diese Voraussetzungen erfüllen, können sie auch für Arbeiten an den Stegen im Maschsee zugelassen werden. Unabhängig davon haften die Vereine für die Standsicherheit ihrer Stege. Sie sollten deshalb im Vorfeld von Erweiterungs- oder Änderungsarbeiten an den Stegen entsprechende statische Nachweise einholen.

Frage 3:
Welche Vorteile sieht die Verwaltung bei der Nutzung eines Schwimmsteges im Gegensatz zu den bislang verwendeten konventionellen Stegen?

Schwimmstege bieten im Vergleich zu Holzstegen den Vorteil, dass die Sohlabdichtung des Maschsees weniger durch Pfähle durchdrungen werden müsste. Jedoch müssen selbstverständlich auch Schwimmstege in ihrer Lage gesichert werden.

Ratsherr Küßner (CDU) wies darauf hin, dass bereits ein Schwimmsteg am Standort des Behindertensportvereins, vormals erbaut von einem kommerziellen Pächter, am Maschsee errichtet worden wäre und fragte, ob die Genehmigungen für Bootsstege für alle Antragsteller gleich beschieden würden.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Verwaltung die Antwort zu Protokoll nachreichen müsse, da die Errichtung des Bootssteges bereits vor seinem Amtsantritt in Hannover genehmigt worden wäre.

Antwort der Verwaltung:
Der Zeitpunkt der Errichtung des Schwimmsteges wie auch eine etwaige Genehmigung lassen sich aus den Akten nicht mehr rekonstruieren. Der Steg gehörte ursprünglich zum Wassersportheim und ist vor ca. 10 Jahren vom Behindertensportverein übernommen worden.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, ob die Stadtverwaltung der Ansicht sei, dass die normalen Stege für den Wassersport am Maschsee völlig ausreichend seien.

Stadtbaurat Bodemann bejahte.


TOP 3.2.2.
zur Förderung von kommunalen Sportprojekten
(Drucks. Nr. 0780/2014)

Oberbürgermeister Schostok beantwortete die Fragen von Ratsherrn Klapproth (CDU) aus Drucks. Nr. 0780/2014 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Welche Förderprogramme der Europäischen Union gibt es, die insbesondere für die Förderung von kommunalen Sportprojekten eingesetzt werden können (bitte eine Aufschlüsselung nach Art des Programms, Voraussetzung für die Teilnahme an dem Programm und Höhe der Förderung)?

Folgende Programme der EU existieren, aus denen ggf. auch Sportprojekte gefördert werden können:

1. Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Es gibt unterschiedliche Förderschwerpunkte je nach Region. Hannover zählt zum Fördergebiet ""Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB)". Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sportprojekte dazu beitragen, wirtschaftliche Defizite einer Region auszugleichen

Beispiel:
Optimierung der touristischen Infrastruktur/ verstärkte Erschließung des Sport- und Gesundheitstourismus (Fahrrad- und Skaterrundwege, Trimmpfade etc.).

Zuwendung in Form einer Anteilsfinanzierung, abhängig von der Maßnahme max. 75 Prozent bzw. 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

2. Europäische Sozialfonds (ESF)


Es gibt unterschiedliche Förderschwerpunkte je nach Region. Hannover zählt zum Fördergebiet "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB)". Eine Förderung ist möglich, wenn Sportprojekte dazu beitragen, den Zugang zur Beschäftigung sowie die soziale Eingliederung von benachteiligten Personen zu verbessern.

Beispiel:
Wiedereingliederungshilfen für Arbeitslose, z.B. Ausbildung zu VereinsberaterInnen.

Es werden Zuwendungen in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von max. 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Fördergebiet RWB gewährt.

3. Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

Ziel des Programms ist eine nachhaltige Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft und der ländlichen Räume, Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Förderung der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft.

Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Umsetzungsort der Sportprojekte im ländlichen Raum liegt.

4. Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)

Es können Projekte zur Integration durch gesellschaftliche Teilhabe für Drittstaatsangehörige (nicht EU-Bürger) gefördert werden.

Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sportprojekte dazu beitragen, die Teilhabe von MigrantInnen am ökonomischen, sozialen, kulturellen und politischen Leben sowie der Verbesserung des Integrationsmanagements zu fördern

Zuwendungen sind bis zur Höhe von 75 Prozent bzw. in begründeten Ausnahmefällen von 90 Prozent der förderfähigen Projektausgaben möglich.

5. Europa für Bürgerinnen und Bürger

Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft.

Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sportprojekte dazu beitragen, BürgerInnen der EU über Grenzen hinweg zusammen zu bringen, wie z.B. durch Städtepartnerschaften/ Sportbegegnungen. Dabei muss die Begegnung der Diskussion und dem Meinungsaustausch zu einem europäischen Thema dienen.

Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Projektantrag.

6. Erasmus + (Teilbereich "Jugend in Aktion")

Mit diesem Programm werden internationale Jugendbegegnungen und Jugendinitiativen gefördert. Dabei sollen die Jugendbegegnungen ein Mittel zum interkulturellen Dialog sein. Die Dauer der Begegnung muss zwischen 5 bis 21 Tagen betragen, die TeilnehmerInnen dürfen bis 30 Jahre alt sein und es müssen 16 bis 60 Jugendliche teilnehmen.

Es werden Zuschüsse zu Reise-, Unterkunft- und Projektkosten in Form von verschiedenen Pauschalen gezahlt.

7. Erasmus + (Teilbereich "Sport")

Ziel dieses Programms ist, Gesundheitsförderung durch körperliche Betätigung bzw. Bewusstsein für den gesundheitlichen Nutzen körperlicher Betätigung zu schaffen, freiwillige Aktivitäten, soziale Inklusion und Chancengleichheit im Sport zu fördern, parallele Berufsausbildung von Leistungssportlern zu unterstützen und zu fördern sowie den Schul- und Vereinssport und Sportengagement zu fördern.

Die Förderprojekte sollen eine ausgeprägte europäische Dimension aufweisen, innovativ sein, PartnerInnen aus anderen Bereichen einbeziehen (z.B. Universitäten, Schulen etc.) und Strukturen schaffen, die auch nach Ablauf des Projekts weiterbestehen.
Zuwendungen werden in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe max. 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

Frage 2:
Hat die Verwaltung bereits in der Vergangenheit für kommunale Sportprojekte EU-Mittel beantragt, wenn ja, für welche konkreten Projekte, wenn nein, warum ist dies bislang unterblieben?

Ja, die Verwaltung hat für den Kiosk- und Funktionsneubau im Naturbad Hainholz aus dem Programm EFRE eine Förderung beantragt und eine Zuwendung in Höhe von 240.000 Euro erhalten.
Zurzeit prüft die Verwaltung, ob die Voraussetzungen für eine Beantragung von Fördermitteln aus den Programmen „Erasmus + (Teilbereich Sport)“ und AMIF vorliegen.


TOP 3.3.
der FDP-Fraktion zur Teilnahme am Stiftungspreis Erinnerungskultur
(Drucks. Nr. 1069/2014)
Von der FDP-Fraktion zurückgezogen.

TOP 3.4.
der Fraktion Die Hannoveraner

TOP 3.4.1.
zum Krankenstand in den Kitas
(Drucks. Nr. 1086/2014)

Stadtrat Walter beantwortete die Fragen von Ratsherrn Böning (DIE HANNOVERANER) aus Drucks. Nr. 1086/2014 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage1:
Wie ist der durchschnittliche Krankenstand der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den städtischen Kitas?

Die durchschnittliche Krankenquote im Jahr 2013 lag in den städtischen Kindertagesstätten bei 6,69 %.

Frage 2:
Gibt es Vergleichszahlen zum Krankenstand in den nicht-städtischen (z.B. kirchlichen) Kitas?

Vergleichszahlen zu andern Hannoverschen Trägern von Kindertagesstätten liegen nicht vor und sind auch nicht Gegenstand der Abfragen durch die Landeshauptstadt Hannover.

Frage 3:
Hat die Lage bzw. das Umfeld der Kita oder das Konzept irgendeinen Einfluss auf den Krankenstand der Mitarbeiter? (Beispiel: Ist z.B. bei Kitas, die in einem sozialen Brennpunkt liegen, ein höherer Krankenstand zu verzeichnen? Oder bei integrativen Kitas?)

Es liegen keine Erkenntnisse über einen Zusammenhang zwischen verschiedenen Konzepten in den Kindertagesstätten und dem Krankenstand des Personals vor.


TOP 3.4.2.
zu beitragsfreien Kitaplätzen
(Drucks. Nr. 1087/2014)

Stadtrat Walter beantwortete die Fragen von Ratsherrn Böning (DIE HANNOVERANER) aus (Drucks. Nr. 1087/2014 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie hat sich die Zahl der „Freiplätze“ bei denen Eltern aus finanziellen Gründen (z.B. zu niedriges oder kein Einkommen, etc.) keine Elternbeiträge bezahlen müssen, in den letzten Jahren prozentual entwickelt? (Bei städtischen und auch bei den nicht-städtischen Einrichtungen)

Bei der Anzahl der auf der Grundlage der vom Rat der Stadt Hannover beschlossenen Entgeltregelung errechneten „Freiplätze“ gab es in den letzten Jahren keine erheblichen Schwankungen. Bereits 1999 hat dieser Anteil einen Prozentsatz von 44,87 Prozent ausgemacht, im Jahr 2013 lag dieser bei 46,12 Prozent. Bei einem Vergleich mit Zahlen vor 2007 ist allerdings zu beachten, dass aufgrund des im Jahre 2007 eingeführten beitragsfreien Jahres nicht mehr ermittelt wird, welche wirtschaftlichen Verhältnisse bei den Beitragspflichtigen vorliegen, da in diesen Fällen (beitragsfreies Jahr) keine Berechnung erfolgt.
2009: 46,67 Prozent
2010: 47,11 Prozent
2011: 47,57 Prozent
2013: 46,12 Prozent (für 2012 liegt keine Auswertung vor)
Der leichte Rückgang in 2013 wird darauf zurückgeführt, dass sich die wirtschaftliche Lage in den letzten Jahren insgesamt verbessert hat, was sich u.a. auch an der vermehrten Verteilung auf den Höchstbetrag zeigt. Gleichzeitig wurden bei den Berechnungen u.a. durch gesetzliche Änderungen die sozialen Belange der Eltern stärker berücksichtigt (z.B. Erhöhung des Mietanteils in der Einkommensgrenze, Erhöhung des Grundbetrages, etc.), so dass Eltern auch bei etwas höheren Einkünften im Vergleich zu früheren Jahren von der Zahlung eines Elternbeitrages befreit werden.
Eine Differenzierung zwischen städtischen und nicht-städtischen Einrichtungen wurde bisher nicht vorgenommen. In den genannten Zahlen sind beide Gruppen enthalten. Es ist aber anzunehmen, dass grundsätzlich der Anteil der Freiplätze bei den städtischen Einrichtungen aufgrund der vermehrten Einrichtungen in sozialen Brennpunkten höher liegt.


Frage 2:
Besuchen Kinder, deren Eltern aus finanziellen Gründen Anspruch auf einen Freiplatz haben, die Einrichtungen genauso regelmäßig wie Kinder von Eltern, die die Elternbeiträge selbst bezahlen? Oder gibt es Auffälligkeiten, was die Anwesenheitstage der Kinder in der Kita oder auch die Häufigkeit von Abmeldungen aus einer Einrichtung betrifft?

Der Verwaltung sind keine Auffälligkeiten bekannt. Das schließt selbstverständlich nicht aus, dass in Einzelfällen solche Auffälligkeiten beobachtet werden. Es ist aber zu keinen auffälligen Erkenntnissen gekommen.


TOP 4.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 4.1.
Umbesetzung im Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
(Drucks. Nr. 1090/2014)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung im Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1090/2014.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.

TOP 4.2.
Umbesetzung des Schulausschusses der Landeshauptstadt Hannover:
Vertreterinnen und Vertreter der Eltern - Benennung von Stellvertretungen

(Drucks. Nr. 1104/2014)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung des Schulausschusses der Landeshauptstadt Hannover: - Vertreterinnen und Vertreter der Eltern, Benennung von Stellvertretungen, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1104/2014.

TOP 5.
Neubau Feuer-und Rettungswache Weidendamm, zweiter Bauabschnitt
(Drucks. Nr. 0839/2014 mit 5 Anlagen)

Ratsfrau Jeschke (CDU) erörterte, dass die Polizei nach Informationen der CDU-Fraktion plane, auf dem Gelände der Landespolizei eine eigene Leitstelle zu errichten und fragte, inwieweit eine Planungssicherheit für eine gemeinsame Leitstelle von Rettungsdienst und Polizei am Standort Weidendamm bestünde.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette antwortete, dass sich die Verwaltungsvorlage auf die Aussage der Polizei stütze, eine Leitstelle auf dem Gelände Weidendamm errichten zu können. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette gab zu bedenken, dass eine derart große Institution sehr viele unterschiedliche Einrichtungen nutze und betonte abschließend dass es sich im vorliegenden Fall nur um die Leitstelle handele.

Ratsfrau Jeschke (CDU) fragte wiederholt, inwieweit die Verwaltung Kenntnis darüber habe, dass die Polizei plane eine eigene Leitstelle auf dem Gelände der Landespolizei zu errichten.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann machte deutlich, dass die Polizei nach Prüfung des Finanzamtes schriftlich erklärt habe, dass man sich an dem Projekt am Weidendamm beteiligen wolle.
Gegen 1 Stimme beschloss der Rat den Neubau der Feuer-und Rettungswache Weidendamm - zweiter Bauabschnitt, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0839/2014 mit 5 Anlagen.

TOP 6.
"Hannover bleibt am Ball" - Fortsetzung des Ausbaus der Kinderbetreuung
(Informationsdrucksache Nr. 0785/2014 mit 1 Anlage)
Vom Rat zur Kenntnis genommen.

TOP 7.
Masterplan Stadt und Region Hannover | 100 % für den Klimaschutz:
Ergebnisse der Strategiegruppen

(Informationsdrucksache Nr. 0614/2014 mit 1 Anlage)

Ratsherr Mineur (SPD) führte aus, dass der Rat der Stadt im Juni 2012 einstimmig beschlossen habe, ein Konzept zu erstellen, um bis zum Jahr 2050 in der Region Hannover die Treibgasemissionen um 95 % und den Energieverbrauch um 50 % zu senken und dass auch die Regionsversammlung diesem Auftrag mehrheitlich zugestimmt habe. Ratsherr Mineur erläuterte, dass dieser Beschluss unter der Prämisse getroffen worden wäre, das Zwei-Grad-Ziel bis zum Ende des Jahrhunderts zu erreichen. Dieses Ziel sei eine politische Festsetzung, die auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse über die wahrscheinlichen Auswirkungen der globalen Erwärmung erfolge. VertreterInnen aus allen gesellschaftlichen Gruppen aus der Region Hannover hätten in thematischen Strategiegruppen, Netzwerktreffen und Zukunftsdialogen Visionen, Strategien und Maßnahmen erarbeitet. Diese Ergebnisse seien in dem zum Beschluss vorliegenden Masterplan „100 % für den Klimaschutz“ zusammengefasst worden. Diese seien in die strategischen Handlungsfelder Energieversorgung, Raum und Mobilität, Gebäudeenergieeffizienz, Wirtschaft, regionale Wirtschaftskreisläufe und klimaneutraler Alltag gegliedert worden. Ratsherr Mineur führte weiter aus, dass die Energieversorgung die höchste Treibhausgasrelevanz habe und dass eine zukünftige klimaneutrale Energieversorgung an einer möglichen regionalen Erzeugung erneuerbarer Energiequellen interessiert sei. Ferner sei der Verkehrssektor, neben dem Energiebereich, einer der wesentlichen Ansatzpunkte für die Verringerung der Treibhausgasemissionen. Die Stadt und die Region Hannover habe in den bereits beschlossenen Programmen, wie dem integrierten Klimaschutzkonzept, dem Zukunftsbild für das regionale Raumordnungsprogramm 2015, dem Verkehrsentwicklungsplan Proklima und dem Masterplan „Mobilität“ die Grundlage für dieses Handlungskonzept festgesetzt. Die Maßnahmen im Verkehrsbereich würden an erster Stelle auf die Vermeidung von Verkehren zielen. An zweiter Stelle folge die Verlagerung vom Personenkraftwagen auf den Verkehrsverbund (Fußverkehr, Fahrrad und öffentlicher Personennahverkehr). An dritter Stelle würde die verträgliche und emissionsarme Abwicklung des Kraftfahrzeugverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs erfolgen. Zudem habe sich die Strategiegruppe Gebäudeenergieeffizienz intensiv mit den Fragen auseinander gesetzt, wie der Energiebedarf im Gebäudebestand, gegenüber dem Jahr 1990 um ein Vielfaches zu verringern sei und wie der Restenergiebedarf treibhausneutral gedeckt werden könne. Ratsherr Mineur stellte fest, dass der Wärmebedarf in Privathaushalten bis 2050, im Vergleich zum Status Quo mehr als halbiert werden könne, wenn bei Sanierungen konsequent alle bautechnischen Möglichkeiten zur Dämmung, bzw. zur Fenstersanierung sowie zeitlich forcierte Sanierungsquoten genutzt würden, Ratsherr Mineur sagte abschließend, dass Klimaschutz nur im gesellschaftlichen Konsens funktioniere und dass das dargestellte Konzept im Masterplan „100 % für den Klimaschutz“ einen Weg aufzeige, mit dem man die Klimaschutzziele erreichen könne.

Ratsherr Hellmann (CDU) verlas den Text des Zusatzantrages der CDU-Fraktion und erläuterte, dass die Verwaltung mit der Vorlage sehr ambitionierte Ziele für den Klimaschutz formuliere und wies darauf hin, dass diese weitreichende Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt und ebenso finanzielle Auswirkungen für die BürgerInnen der Stadt Hannover haben würden.
Ratsherr Hellmann erörterte, dass die Verwaltung im Jahr 2012 eine Drucksache vorgelegt habe, wonach das angestrebte Klimaschutzziel zur Verringerung der CO² Emissionen um 40 % im Zeitraum von 1990 bis 2020 nur unter erheblich verbesserten nationalen und europäischen Rahmenbedingungen erreicht werden könnte. Ratsherr Hellmann bemerkte, dass laut der vorliegenden Drucksache eine Verringerung der Treibhausemissionen, im Zeitraum von 1990 bis 2050 um 95 % erreicht werden solle. Ratsherr Hellmann stellte fest, dass weder aus der Beschluss- noch aus der Informationsdrucksache hervorgehe, wie das nun um 200 % gesteigerte Ziel zu erreichen sei und dass die Verwaltung deshalb die von der CDU-Fraktion geforderte Informationsdrucksache vorlegen möge.

Ratsherr Engelke (FDP) bewertete die Verwaltungsvorlage als Gut und machte deutlich, dass man verschiedene Szenarien entwickeln müsse um Handlungsfelder erarbeiten zu können. Ratsherr Engelke setzte die sehr ambitionierten Ziele der vorliegenden Drucksache leicht in Zweifel und merkte an, dass man jedoch nur dann Zielen nacheifern könne, wenn man sich welche setze. Ratsherr Engelke unterstrich zudem lobend, dass der Masterplan „100 % für den Klimaschutz“ in Zusammenarbeit mit der Region Hannover umgesetzt werden solle und dass ferner die Gesellschaft, Firmen und Verbände in den Entwicklungsprozess mit einbezogen würden. Ratsherr Engelke erklärte abschließend, dass die FDP-Fraktion der Verwaltungsvorlage zustimmen werde, da der Antrag den gesellschaftlichen Konsens als Grundlage tituliere.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) betonte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER all das was in Hannover, Deutschland, Europa und der Welt unter dem Begriff Klimaschutz laufe, völlig unwirksam sei. Es gäbe zudem keinen Konsens in der Wissenschaft darüber, dass Klimaschutz wie im vorliegenden Fall funktionieren könne. Ratsherr Wruck erörterte, dass der Klimaschutz im Wesentlichen darauf ausgelegt sei die CO² Emissionen dahin gehend zu reduzieren, dass diese nicht mehr wirksam wären gegen die Zusammensetzung der Atmosphäre. Das sei jedoch nicht möglich, da ein ganz wesentlicher Teil des vom Menschen gemachten CO² Ausstoßes vom Menschen selbst produziert würde. Die Vermeidung des CO² Ausstoßes von sieben Milliarden Menschen könnte nur durch die Abschaffung desselben gelingen. Ratsherr Wruck machte deutlich, dass nicht das CO², sondern der simple Wasserdampf für eine Beeinflussung des Klimas sorge. Zudem seien alle Maßnahmen in Deutschland gegen Null gehend wirksam, solange die großen CO² Erzeuger USA, Brasilien, Indien und China ihren wirtschaftlichen Nutzen nicht dem Klimaschutz unterordnen würden. Ratsherr Wruck erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER den Antrag ablehnen werde, da alle Klimaschutzmaßnahmen in Hannover grundsätzlich überflüssig wären.

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass man mit dem vorliegenden Antrag die Verwaltung auffordere, ein Konzept für ein klimaneutrales Handeln bis ins Jahr 2050 zu erstellen. Ratsherr Drenske betonte, dass unter dem Punkt 3. das Herzstück des Antrages zu finden wäre. Dort sei zu lesen, dass man denjenigen danken wolle, die sich in den Strategiegruppen an der Ausarbeitung beteiligt hätten. Es sei wichtig zu unterstreichen, dass Klimaschutz in Hannover nicht nur eigeninitiiertes Verwaltungshandeln bedeuten würde, sondern etwas sei, dass aus der Stadtgesellschaft heraus transportiert würde, an dem sich Vereine, Organisationen, Verbände und Unternehmen beteiligt hätten. Dies sei den Erkenntnissen geschuldet, dass der Klimaschutz wichtig für die Gesellschaft, für eine nachhaltige Stadtentwicklung sei und zudem einen wirtschaftlichen Nutzen befördern könne. Ratsherr Drenske widersprach der Darstellung der CDU-Fraktion, wonach zum Masterplan keine Abwägung mit den voran gegangenen Anträgen durchgeführt worden wären.

Ratsherr Kelich (SPD) erklärte, dass die SPD-Fraktion den Antrag der CDU-Fraktion ablehnen werde, da darin sehr wohl die ambitionierten Ziele aus dem Masterplan erkannt worden wären, dieser jedoch darauf abziele diesen zunächst einmal auszusetzen. Ratsherr Kelich führte zudem aus, dass 95 % aller Wissenschaftler der Ansicht seien, dass der Mensch einen Einfluss auf das Klima habe und dass dieser natürlich auch Veränderungen herbeiführen könne. Ratsherr Kelich machte deutlich, dass schon ein vorbildliches Handeln im Sinne von „global denken, lokal handeln“ positive Auswirkungen haben könne.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) konstatierte, dass bislang kein Wissenschaftler habe belegen können, dass CO² das Klima positiv oder negativ beeinflussen könne. Ratsherr Wruck unterstellte, dass Wissenschaft unter gewissen Umständen korrumpierbar wäre und dass dies im Besonderen für den Klimaschutz gelten würde. Denn ein jeder sei gern dazu bereit für seine Projekte die für den Klimaschutz zur Verfügung gestellten Mittel anzunehmen. Ratsherr Wruck bekräftigte, dass einige wenige Interessenten Thesen zum Ausstoß von CO² und seine Auswirkungen auf das Klima aufgestellt hätten, dass diese von der ganz überwiegenden Zahl an Wissenschaftlern übernommen worden wären und dass es eigentlich überhaupt keine Klimawissenschaft gäbe.

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass Länder und Kommunen große Anstrengungen zum Klimaschutz auf sich nehmen würden und dass sich die Situation sehr viel einfacher und besser darstellen würde, wenn die vorherige und auch die aktuelle Bundesregierung den Willen zu mehr Kooperation gezeigt hätten bzw. zeigen würden. Ratsherr Drenske bemerkte abschließend, dass die CDU-Ratsfraktion der Verwaltungsvorlage prinzipiell zustimmen könnte, da der Masterplan ursprünglich eine Idee der Fraktionen der CDU und der FDP gewesen sei.
Vom Rat zur Kenntnis genommen.

TOP 8.
Masterplan Stadt und Region Hannover | 100 % für den Klimaschutz
(Drucks. Nr. 0613/2014 mit 1 Anlage)

TOP 8.1.
dazu Zusatzantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0979/2014)
Mit 40 Stimmen gegen 19 Stimmen lehnte der Rat den Zusatzantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0979/2014 ab.

Mit 41 Stimmen gegen 17 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat den Masterplan Stadt und Region Hannover | 100 % für den Klimaschutz nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0613/2014 mit 1 Anlage.

TOP 9.
Stadtentwicklung Hannover 2030
(Drucks. Nr. 0261/2014 mit 2 Anlagen)

TOP 9.1.
und Zusatzantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0688/2014)

Beigeordneter Seidel (CDU) unterstrich die Wichtigkeit des vorliegenden Themas und erläuterte, dass das Stadtentwicklungsprogramm die Landeshauptstadt die kommenden 15 Jahre – bis 2030 begleiten werde. Beigeordneter Seidel bedankte sich beim Oberbürgermeister dafür, dass sich dieser, im Gegensatz zu seinen Vorgängern, mit der Thematik beschäftigen würde. Beigeordneter Seidel betonte, dass die nachfolgenden Anmerkungen zum vorliegenden Antrag nicht dahin gehend interpretiert werden sollten, dass sich die CDU-Ratsfraktion der Diskussion zur Stadtentwicklung verweigern würde. Vielmehr wolle man mit dem ausgereiften und deutlichen Zusatzantrag darauf hinweisen, welche Vorstellungen die CDU-Ratsfraktion zur Stadtentwicklung favorisiere. Beigeordneter Seidel erörterte, dass die lange Laufzeit des Programms die Gefahr in sich berge, dass dieser eine gewisse Eigendynamik entwickeln könnte. Denn niemand im Rat sei in der Lage einzuschätzen, welche Rahmenbedingungen im Jahr 2025 in der Stadt herrschen würden. Beigeordneter Seidel machte vor diesem Hintergrund deutlich, dass man deshalb die kommenden Entwicklungsphasen sehr genau beobachten werde und dass eine breite Beteiligung der Stadtgesellschaft zwingend notwendig sei. Beigeordneter Seidel wies ferner darauf hin, dass das Stadtentwicklungsprogramm um die Handlungsfelder demografische Entwicklung, Veränderung und Bevölkerungswachstum in der Stadt, Untersuchungen zum Individualverkehr und zum öffentlichen Personennahverkehr und die wirtschaftliche Entwicklung erweitert werden müsste. Ferner sei die CDU-Fraktion der Ansicht, dass kein zusätzliches Gremium zur Begleitung des Programms einzurichten sei. Man sei vielmehr der Auffassung, dass die Kompetenz dafür im Rat der Stadt und in den Stadtbezirksräten vorhanden sei und dass zudem an einer breiten Beteiligung der Öffentlichkeit festgehalten werden müsse.

Beigeordnete Kastning (SPD) sagte, dass die SPD-Faktion die vorliegende Beschlussvorlage ausdrücklich begrüßen würde, da die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD dazu, in Anlehnung an ihr gemeinsames Arbeitspapier, einen Antrag in das Verfahren gegeben habe, den der Rat 2012 beschlossen habe. Dieser sei mit dem Wunsch an die Verwaltung gerichtet worden eine integrierte Stadtentwicklung bearbeitet zu wissen. Ferner hob Beigeordnete Kastning die Ankündigung der CDU-Ratsfraktion zur Aufnahme an einem gemeinsamen Diskurs und einer breiten Beteiligung der Stadtgesellschaft hervor. Beigeordnete Kastning machte ferner deutlich, dass der Antrag der CDU-Fraktion überflüssig sei, da in den Handlungsfeldern Bildung und Kultur, Arbeit, Wirtschaft, Wissenschaft und Umwelt, Leben, Wohnen, Versorgung, Integration, Teilhabe und Finanzen, infrastrukturelle Entwicklungen über relevante Trends quer gelegt würden und in diesen Matrixfeldern inhaltliche Veranstaltungsforen, Dialoge und Moderationen enthalten seien und dass man darin auch sofort auf den demografischen Wandel oder Gender-Diversity ableiten könne. Ferner sei im Antrag formuliert worden, dass eine Beteiligung von Bevölkerung, Institutionen, Vereinen, Initiativen, Kammern, Wirtschaft sowie auch politische Gremien und Parteien, zur Einbindung in alle Dialogmöglichkeiten ausdrücklich gewünscht sei. Weiter führte Beigeordnete Kastning aus, dass die angedachte Kommission eine vernünftige Schnittstelle sei, da aus den erfolgten Beiträgen eine Verfahrensbegleitung stattfinden werde und dass daraus ein Entwurf zum Stadtentwicklungskonzept entstehen solle, der über das Büro des Oberbürgermeisters in die Öffentlichkeit transportiert würde sowie zur Behandlung in die Ratsgremien weitergegeben werde.

Ratsherr Engelke (FDP) ordnete den vorliegenden Antrag als gut und zugleich sehr mutig ein und führte aus, dass dieser unter Umständen bei den BürgerInnen Begehrlichkeiten wecken könnte, die nicht zu erfüllen wären. Ratsherr Engelke erinnerte in diesem Zusammenhang an eine Veranstaltung im Sprengel Museum, in deren Rahmen Einsparvorstellungen von BürgerInnen (Schließung von Schwimmbädern, Museen und Bibliotheken) eine kollektive Befremdung unter Mitgliedern des Rates und der Stadtspitze ausgelöst habe. Ferner sei bei Bürgerbeteiligungen zu bedenken, dass die Autonomie des Rates erhalten bleibe. Ratsherr Engelke erläuterte, dass die FDP-Fraktion auf die Evaluierung des ersten Programmabschnitts nach einem Jahr sei. Interessant könnte eventuell die Reaktion der Verwaltung werden, wenn von den Beteiligten beispielsweise eine oberirdische Streckenführung der D-Linie zu 90 % abgelehnt werden würde. Abschließend interpretierte Ratsherr Engelke den Zusatzantrag der CDU-Fraktion und erklärte, dass die FDP-Fraktion diesem leider nicht zustimmen könne.

Beigeordneter Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen dem Antrag zustimmen werde, da dieser die Chance biete ein tatsächlich erstmalig integratives Stadtentwicklungsprogramm aufzustellen. Es sei in Anlehnung des dargestellten Schemas davon auszugehen, dass Stadtentwicklung tatsächlich ein integratives Modell sei, wonach alle Lebensbereiche geprüft, mit einem Zukunftsentwurf versehen und miteinander gekoppelt würden. Beigeordneter Schlieckau hob hervor, dass nicht die Geschäftsordnungskommission das begleitende Organ sein könne, sondern eine Kommission aus Menschen der verschiedenen Fraktionen, die mit Esprit und Engagement ihre Zeit in die Begleitung des Prozesses investieren würden. Beigeordneter Schlieckau unterstrich ferner, dass man innerhalb des Programms die Fähigkeit entwickeln müsse unterschiedliche Beteiligungsprozesse zu kreieren, um die Anregungen und Meinungen der Bevölkerung mitnehmen zu können. Es seien Fragestellungen zu entwickeln, die nicht wie bei einer Umfrage in der Tagespresse nur mit Ja oder Nein zu beantworten sind. Es sei zudem besonders wichtig die Entwicklung der anstehenden Entscheidungen dahin gehend zu verknüpfen, dass eine zukünftige Ratsversammlung im Jahr 2030 von einer guten Vorbereitung aus dem Jahr 2016 sprechen könne. Die Stadtentwicklung sei in seiner Gewichtung so zu positionieren, dass man insgesamt einen besseren, humaneren, wirtschaftlich starken, finanziell gesehen nachhaltigen Fortschritt für alle auf den Weg bringen könne. Es sei ferner zu forcieren im Ranking der Städte weiter ökologisch, sozial, wirtschaftlich potent, jugendaffin und als Einwanderungsstadt günstig und gut dazustehen. Beigeordneter Schlieckau erörterte weiter, dass das Stadtentwicklungsprogramm als offener Prozess, mit ausreichend Spielraum für die unterschiedlichsten Lernanstöße behandelt werden müsse. Beigeordneter Schlieckau betonte zum Abschluss, dass man den BürgerInnen mitteilen werde, dass die Beschlüsse zum Stadtentwicklungsprogramm im Jahr 2016 die Grundlage für alle Folgeanträge des Prozesses bilden würden.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) erklärte, dass die Fraktion DIE LINKE. dem CDU-Antrag zustimmen werde, da dieser die Beteiligungsrechte der Bürger sowie der Stadtbezirksräte ausweite. Beigeordneter Förste stellte fest, dass die im Antrag formulierte Bürgerbeteiligung lediglich dazu diene, den BürgerInnen durch Diskussionsbeteiligungen eine echte Beteiligung zu suggerieren. Beigeordneter Förste wies darauf hin, dass auch nach 1 ½ Jahren einer von den Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD geführten Landesregierung noch immer keine Änderung des Gesetzes zur Bürgerbeteiligung erfolgt sei. Die Fraktion DIE LINKE. werde der Verwaltungsvorlage nur in Verbindung mit einem positiven Votum zum CDU-Antrag zustimmen können. Man warte überdies immer noch auf einen echten Bürgerentscheid in diesem Land.

Beigeordneter Seidel (CDU) erläuterte, dass die Abwägung der Chancen und Risiken auf der Strecke für die CDU-Fraktion ein sehr wichtiges Thema seien. In dem Programm seien derart viele Möglichkeiten enthalten in welche Richtung diese sich entwickeln könnten, die heute noch nicht abzuschätzen seien. Beigeordneter Seidel betonte, dass es nicht der politischen Auffassung der CDU-Fraktion entspräche, die Dinge ein Jahr lang mal einfach laufen zu lassen. Beigeordneter Seidel stellte zum Abschluss klar, dass die Geschäftsordnungskommission als Lenkungsgruppe fungieren solle. Diese sollte lediglich darauf achten, wann welche Punkte in welchem Ausschuss oder Stadtbezirksrat zu behandeln seien. Dort sollten keine inhaltlichen Diskussionen geführt werden. Die Geschäftsordnungskommission werde es in ihren monatlichen Sitzungen sicherlich zeitlich einrichten können einige wenige organisatorische Dinge einzuleiten.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) führte aus, dass es richtig und gut sei zu planen. Das dass dies allerdings mit einer gewissen Flexibilität geschehen sollte und dass der Antrag der CDU-Fraktion eher als Einschränkung zu betrachten wäre. Ferner sollte eine Lenkungsgruppe in allen Belangen eng mit dem Rat zusammenarbeiten. Ratsherr Wruck erklärte abschließend, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER der Verwaltungsvorlage aufgrund der voran gegangenen Ausführungen nicht zustimmen, jedoch auch nicht ablehnen, sondern diese aufmerksam beobachten und begleiten werde.

Beigeordnete Kastning (SPD) sagte, dass es nicht nur eine besondere Herausforderung, sondern auch einen deutlichen Qualitätsprung bedeuten könnte, mehr Menschen in die Erstellung eines Programms einzubinden, um dieses im Rat und seinen Gremien zu diskutieren. Beigeordnete Kastning führte aus, dass im Rahmen des Programms immer die Möglichkeit bestehen müsse, sich auch mit aktuellen Fragen und Herausforderungen auseinandersetzen zu können. Man sollte Vorstellungen kreieren dürfen wie sich die Stadt entwickeln sollte und konzeptionelle Bindungen dazu vorgeben können.

Ratsherr Engelke (FDP) machte deutlich, dass man auch mal den Mut aufbringen müsse etwas Neues zu probieren. Man müsse aber auch nach einem Jahr den Mut aufbringen alles auf den Prüfstand zu stellen.

Oberbürgermeister Schostok bedankte sich bei den Ratsfraktionen für die konstruktiven Wortbeiträge und die intensive Diskussion und führte aus, dass die unterschiedliche Akzentuierung der Fraktionen ein Gewinn in Hinblick auf die Diskussionen zur Stadtentwicklung 2030 bedeuten könne. Es sei deutlich erkennbar, dass der Rat der Stadt Erfahrungen im Umgang mit derartigen Programmen habe. Oberbürgermeister Schostok führte in diesem Zusammenhang die Beispiele EXPO und das Programm City 2020 zur Innenstadtentwicklung, welches bereits schon jetzt nationale Aufmerksamkeit erlangt habe an. Diese Erfahrungen könnten nun aufgenommen und in einen noch einmal erweiterten Prozess zur Stadtentwicklung 2030 einfließen. Oberbürgermeister Schostok stimmte der Fraktion DIE LINKE. in Hinblick auf mehr direkte Demokratie zu und ergänzte, dass weitere Möglichkeiten zu Bürgerbeteiligungen gefunden werden müssten. Allerdings sei man nicht mit niedrigen Wahlbeteiligungen und zu klein gemachten Foren zufrieden, da aus diesen keine repräsentativen Aussagen mehr heraus zu lesen seien. Oberbürgermeister Schostok betonte, dass eine Demokratie ohne Diskussion keine Demokratie sein könne. Menschen die nur mit Ja oder Nein antworten dürften, hätten sich keinerlei demokratischen Gewinn zuzuschreiben. Die Aufforderung der Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen im Rat enthalte den Auftrag an die Verwaltung, eine nachhaltige Stadtentwicklung zu diskutieren und eine Integration der bereits bestehenden Programme zu prüfen. Dazu benötige man keine Diskussionsforen, da die gut aufgestellte Fachverwaltung ausreichende Kompetenzen vorzuweisen habe, um dem Rat eine Verwaltungsvorlage zur Beratung vorzulegen. Oberbürgermeister Schostok informierte darüber, dass die Fachverwaltung einen Statusbericht zum Programm Stadtentwicklung 2030 in Verbindung mit den mehr als 100 beschlossenen Anträgen des Rates als Diskussionsbasis vorlegen werde. Oberbürgermeister Schostok hob hervor, dass mit dem Entwicklungszeitraum von 15 Jahren ein kleiner Generationsgedanke in Hinblick auf infrastrukturelle Endwicklungen aufgenommen werde. Es sei nicht vorgesehen, dem Rat einen auf 15 Jahre festgelegten Plan zur Beschlussfassung vorzulegen. Dieser solle die Trends und Herausforderungen für die Landeshauptstadt Hannover in den Fokus nehmen und zu Diskussionen über Richtung und Ziele anregen. Man wünsche sich eine starke Beteiligung der Ratsfraktionen in Zusammenarbeit mit der Fachverwaltung sowie einen Einbezug einer motivierten Stadtgesellschaft in Hinblick auf einen gemeinsamen Endwicklungsprozess. Denn durch die Ideen und Gestaltungsvorschläge vieler Beteiligter ermögliche man den Erhalt einer über einen langen Zeitraum, offenen Diskussionshaltung.
Mit 39 Stimmen gegen 19 Stimmen und bei 2 Enthaltungen lehnte der Rat den Zusatzantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0688/2014 ab.

Mit 39 Stimmen gegen 19 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat die Stadtentwicklung Hannover 2030 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0261/2014 mit 2 Anlagen.


TOP 16.
Antrag der Fraktion DIE LINKE. zu einer Aktuellen Stunde zum Thema "Neue Gymnasien oder Gesamtschulen - Chancengleichheit für alle Kinder in Hannover?"
(Drucks. Nr. 1084/2014)

A K T U E L L E S T U N D E

Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) informierte darüber, dass die Gesamtdauer der Aussprache gemäß § 15 Abs. 5 Geschäftsordnung des Rates 45 Minuten nicht überschreiten solle. Dabei würde nur die von den Ratsfrauen und Ratsherren in Anspruch genommene Redezeit berücksichtigt werden. Die von den Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung benötigte Redezeit bliebe unberücksichtigt. Nach der Geschäftsordnung des Rates betrüge die Redezeit für den einzelnen Wortbeitrag fünf Minuten. Anträge zur Sache dürften nicht gestellt werden; Abstimmungen fänden nicht statt. Die Aktuelle Stunde würde mit dem Wortbeitrag der Antrag stellenden Fraktion DIE LINKE. beginnen. Danach folgten die Fraktionen in der Reihenfolge ihrer Fraktionsstärke. Die gleichstarken Fraktionen im Rat hätten sich im Februar 2012 untereinander
darauf verständigt, dass die Reihenfolge der Worterteilung nach jeder Aktuellen Stunde rouliere.

Oberbürgermeister Schostok habe den Fraktionen und den Einzelvertretern im Rat der Landeshauptstadt Hannover mit Schreiben vom 13. Mai 2014 den Verfahrensablauf zur Aktuellen Stunde mitgeteilt.

Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.) konstatierte, dass die Mehrheit der Gesellschaft eine Chancengleichheit für alle Kinder in Hannover erreichen wolle. Ratsfrau Pollok-Jabbi erörterte, dass seit der ersten PISA-Studie darauf verwiesen werde, dass die Chancengleichheit in Deutschland mangelhaft sei. Über einen langen Zeitraum hinweg habe das deutsche Bildungssystem als leistungsstark gegolten. Die frühzeitige Verteilung der Schüler auf Haupt-, Realschulen und Gymnasien sei nicht in Frage gestellt worden. Allerdings sei dem deutschen Schulsystem nach der ersten PISA-Studie attestiert worden, dass in keinem anderen Land die soziale Herkunft so stark über schulische Erfolge entscheide, wie in Deutschland. Ratsfrau Pollok-Jabbi stellte fest, dass Kinder die aus sozialen Brennpunkten, einem bildungsfernen Elternhaus oder aus Migrantenfamilien stammten, deutlich schlechtere Chancen in Hinblick auf gute schulische Leistungen haben, als ein Kind aus einem Akademikerhaushalt. Dies sei gesamt gesehen ein trauriger Befund, da bereits seit zehn Jahren versucht werde mit Reformen dagegen anzugehen. Ratsfrau Pollok-Jabbi betonte, dass dadurch lediglich die Zahl der Hochschulzugangsberechtigungen gestiegen sei. Die Verbesserung der Chancengleichheit sei dabei leider auf der Strecke geblieben und dass im deutschen Bildungssystem Auslese nicht als Förderung diene, sondern als dauernder Benachteiligungsprozess organisiert werde, sei jedes Jahr mit wissenschaftlichen Expertisen belegt worden. Ferner würde aus gewissen Kreisen sogar auf genetische Codes verwiesen, um diese Auslese zu rechtfertigen. Diese These halte sich in Deutschland auch weiterhin, obwohl diese mehrfach wissenschaftlich widerlegt worden wäre. Ratsfrau Pollok-Jabbi unterstrich, dass alle hannoverschen Kinder, unabhängig vom familiären Hintergrund, ein Recht auf individuelle Förderung hätten und dass dies nachweislich an Gesamtschulen besser zu erreichen sei, als im dreigliedrigen Schulsystem.
Im Weiteren zitierte Ratsfrau Pollok-Jabbi Punkte aus den Wahlkampfprogrammen der Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen aus dem Kommunal- und Landtagswahlkampf in Bezug auf vereinfachte Einrichtungsmodalitäten und damit verbunden den Bau neuer Gesamtschulen. Ratsfrau Pollok-Jabbi fragte zum Abschluss, wie diese Wahlversprechen eingelöst werden sollten und was in der Stadt getan würde, um die Täuschung der WählerInnen, die ihre Hoffnungen zur Veränderung des Schulsystems in die Landtagswahl gesetzt hätten, zu widerlegen.

Beigeordneter Klie (SPD) führte aus, dass man mit Schule im Stadtteil ein Modell zur Ganztagsschule in Hannover ins Leben gerufen habe und dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, mit einer Betreuung am Nachmittag, mit dem Aspekt der Bildung bis hin zur Ganztagsgrundschule, welche von fast 100 % der Grundschulen in der Landeshauptstadt angenommen würde, grundsätzlich im Vordergrund stünde. Ferner hätten die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD das Sprachmodell Rucksack nach Hannover geholt. Man habe Gelder in die Hand genommen und Lücken in der Sprachförderung geschlossen, die von den Fraktionen der CDU und der FDP geführten Landesregierung hinterlassen worden wären. Man habe mit eigenen Mitteln Sprachförderprogrammen wie z.B. Hippie eine Sprachförderqualität aufgebaut, wie dies zuvor in Hannover nie erreicht worden wäre. Zudem erörterte Beigeordneter Klie zu den Netzwerken für Bildung und Qualifizierung, dass mit dem Übergangsmanagement ein bedarfsgerechter Ausbau für eine Verbesserung der Chancengleichheit eingetreten sei. Man habe mit Haushaltsanträgen den zweiten Bildungsweg weiter offen gehalten, Ganztags-, Haupt- und Realschulen möglich gemacht, die Volkshochschule sowie Bildungsvereine gestärkt und unter anderen mehr Deutschkurse für Zugezogene im Sinne der Chancengleichheit eröffnet. Beigeordneter Klie wies darauf hin, dass in den Jahren von 2003 bis 2012 ein „Gesamtschulenverhinderungsplan“ unter der von den Fraktionen der CDU und der FDP geführten Landesregierung unterhalten worden wäre. Beigeordneter Klie hob hervor, dass die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und SPD in Hannover im gleichen Zeitraum, unter Beteiligung von Elterninitiativen, die Anzahl an Gesamtschulen von sechs auf elf Schulen fast verdoppelt habe. Beigeordneter Klie bemerkte, dass die Fraktion der CDU im Rat der Stadt Hannover nicht einmal einer dieser neu eingerichteten Schulen zugestimmt habe. Beigeordneter Klie bekräftigte zum Abschluss, dass die Inklusion ein Synonym für die Chancengleichheit sei, dass die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD in Hannover für alle Kinder zuständig sei und keine ideologische, bildungspolitische Debatte zwischen Gymnasien und Gesamtschulen initiieren würden. Denn Chancengleichheit stünde auch den Eltern zu, die sich für ihre Kinder das Gymnasium als Schulform wünschen würden.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) führte aus, dass die Einwohnerzahl sowie die Anzahl der Kinder in Hannover wachse und dass dafür der Wohnungsbau befördert, der Ausbau von Krippen- und Kindertagesstättenplätzen forciert und neue Grundschulen gebaut würden. Ratsfrau Dr. Matz erläuterte weiter, dass in diesem Zusammenhang folglich das Platzangebot an den weiterführenden Schulen erhöht werden müsse. Man habe in Hannover noch Haupt- und Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Schulen in freier Trägerschaft und Schulen mit besonderem pädagogischem Profil. Der Bedarf an zusätzlichen Gymnasialplätzen sei nach den Zahlen der Schulverwaltung sicher nicht unstrittig. Das Gymnasium sei die weiterführende Schule, die von der Mehrheit der hannoverschen SchülerInnen angewählt würde. Eine Elternbefragung brauche man bei den Entwicklungszahlen nicht, um festzustellen das Gymnasialplätze in der Landeshauptstadt gebraucht würden. Da das Platzangebot an den Gymnasien nicht ausreiche und die Zügigkeit an den bestehenden Schulen nicht erhöht werden könne, müsse im Zweifel ein neues Gymnasium gebaut werden. Ratsfrau Dr. Matz wies darauf hin, dass in diesem Schuljahr 1.430 SchülerInnen an einer Gesamtschule angenommen worden wären und dass man 89 SchülerInnen den Wunsch nach einem Platz an einer Gesamtschule nicht habe erfüllen können. Da sich das Anwahlverhalten für einen Platz am Gymnasium aufgrund des erneuten Strukturwandels – von G8 auf G9 – wahrscheinlich wieder verändern werde, sollte mit der Einrichtung einer weiteren Gesamtschule derzeit gewartet werden. Zudem trete die Schulverwaltung dem Wunsch derjenigen Schulen positiver entgegen, die Oberschule werden wollten. Ratsfrau Dr. Matz informierte, dass die Bertelsmann-Stiftung in einer Studie von 2013 aufgezeigt habe, dass sich die Chancengleichheit in der Bildung nur langsam verbessere. Der Arbeitsauftrag, der aus dieser Studie hervorgehe, umfasse die Thematik, dass die soziale Herkunft junger Menschen nicht über ihre Zukunft entscheiden dürfe. Ratsfrau Dr. Matz betonte, dass man diese Zielsetzung nicht dadurch erreiche, dass man eine der Schulformen schwäche oder abschaffe. Die unterschiedlichen Lernausgangslagen der Kinder erforderten zusätzliche Anforderungen an das staatliche Bildungssystem. Im der Entwicklungsphase vom Krippenalter bis hin zum Übergang in die Grundschule würden bereits entscheidende Weichen für die Zukunft des einzelnen Kindes gestellt. Ratsfrau Dr. Matz machte deutlich, dass sich der Betreuungsschlüssel in den Kinderkrippen verbessern müsse. Man brauche mehr Lehrer pro Schüler, um differenzierten Unterricht überhaupt erteilen zu können. Die Lehrerausbildung müsse sich dahin gehend verbessern, um denjenigen SchülerInnen helfen zu können, die einen höheren Unterstützungsbedarf benötigten. Ratsfrau Dr. Matz sagte, dass es im Kontext der verschiedenen Kulturen und sozialen Hintergründe immer SchülerInnen geben werde die schneller lernen und auch diejenigen SchülerInnen geben werde die mehr Zeit zum Lernen brauchen werden. Diesen vielfältigen Begabungen sollte man auch ein vielfältiges Angebot in Bezug auf Bildung, mit mehr Qualität im Krippen- und Kindergartenalter und individueller Förderung an den Schulen unterbreiten.

Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) wies die antragstellende Fraktion darauf hin, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen im Schulausschuss sowie in Stellungnahmen in der Presse eher etwas zu Integrierten Gesamtschulen gesagt oder die Forderung nach pädagogisch sinnvollen und einer nachhaltigen Schulplanung formuliert habe. Ferner habe die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der aktuellen Wahlperiode die Integrierten Gesamtschulen mit der Schaffung von zwei zusätzlichen Schulen in Hannover befördert. Ratsfrau Klingenburg-Pülm erörterte, dass sich viele Eltern einen möglichst guten Schulabschluss für ihre Kinder als Voraussetzung für den beruflichen Erfolg wünschten. Deshalb sei vor allem das Angebot möglichst hoher Abschlüsse an einer Schule entscheidend. Viele Eltern – ca. 50 % - würden glauben, dass ihre Kinder dies auf dem Gymnasium erreichen würden. Das sei seit Jahren ein stabiler Wert, der lediglich von Jahr zu Jahr um einen halben Prozentpunkt variiere. Ratsfrau Klingenburg-Pülm machte anhand von Daten zur Schulentwicklung deutlich, dass mit jeder neu gegründeten Integrierten Gesamtschule in Hannover die Nachfrage an einem Platz in dieser Schulform auf nunmehr einen Anteil von 38 % ansteige. Das sei als deutlicher Ausdruck eines Elternwillen zu bewerten und müsste folglich den Ausbau und die Weiterentwicklung der Integrierten Gesamtschulen befördern. Denn auch im vergangenen Schuljahr hätten fast 100 SchülerInnen keinen Platz an einer Gesamtschule in Hannover gefunden und auf andere Schulformen ausweichen müssen. Ratsfrau Klingenburg-Pülm stellte fest, dass diese Zahlen ausdrücken würden welche Schwerpunkte die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen in der Schulentwicklung zukünftig pflegen wolle. Dabei gehe es jedoch nicht darum, die Entwicklung von Integrierten Gesamtschulen oder Gymnasien zu pflegen. Vielmehr würde es um die qualitative Weiterentwicklung beider Schulformen zu einer inklusiven und innovativen Schule gehen. Dabei sei zunächst einmal die Schulform allein grundsätzlich nicht wichtig. Diese sollte in erster Linie den pädagogischen Anforderungen einer guten Schule genügen. Dazu würde der Umgang mit den Stärken und Schwächen eines Kindes, die Beachtung der Einzigartigkeit des Kindes, die Darbietung eines angepassten Lerntempos, der Anspruch auf Förderung und Forderung, der Raum für neue Lernmethoden (freie Lerngruppen und Lernwerkstätten), individualisierter Unterricht in neuen Unterrichtsformen gehören. Ferner sei ein Fokus darauf zu richten, wie die Schule Inklusion lebe, ob damit weiträumig die Teilhabe aller an Bildung, unabhängig vom sozialen Stand, der Herkunft der Eltern oder einer möglichen Behinderung verstanden werde. Zudem seien die Fragen zu erörtern, ob die Schule vernetzt sei, ob diese Kooperationen mit weiterführenden Schulen unterhalte und wie diese in Hinblick auf Berufsförderung aufgestellt sei. Ratsfrau Klingenburg-Pülm resümierte, dass diese Postulate der schulischen Arbeit vornehmlich an den Integrierten Gesamtschulen zu finden seien und dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen deshalb diese Schulform mit allen Kräften, z.B. mit der Gründung eines Sekundar-II-Zentrums an der IGS-Büssingweg unterstütze. Man fördere jedoch auch die innovativen Gymnasien indem man Mensen für den Ganztagsunterricht sowie alternativer Raumkonzepte baue. Denn für eine gelebte Inklusion würden Gymnasien mehr brauchen als nur einen Fahrstuhl und Toiletten für SchülerInnen mit Behinderungen. Es gelte ausreichend Differenzierungsräume und Rückzugsmöglichkeiten zu schaffen. Zum Abschluss hielt Ratsfrau Klingenburg-Pülm fest, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen eine Schule für alle, in dafür geeigneten Gebäuden und in Zusammenarbeit mit einem multiprofessionellen Team fordere. Man wolle nicht alle Schulen gleichmachen. Allerdings sollten alle Schulen in Hannover dahin gehend ausgestattet werden, dass diese nach pädagogischen Grundsätzen arbeiten können und allen SchülerInnen die gleichen Chancen für eine gute Schulbildung anbieten könnten.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) führte aus, dass die Fraktion DIE LINKE. wahrscheinlich befürchte, dass durch den Bau eines zusätzlichen Gymnasiums das dreigliedrige Schulsystem wieder gestärkt würde. Ratsherr Böning ersann, dass die Schaffung eines neuen Gymnasiums den Vormarsch der Integrierten Gesamtschulen in Hannover nicht aufhalten könne. Ratsherr Böning erläuterte, dass es jedoch denjenigen Eltern die Möglichkeit eröffnen würde, ihre Kinder an einer Schule anzumelden, an der zumindest tendenziell noch das klassische Leistungsprinzip gelte. Es sei zudem zu bedenken, dass SchülerInnen auf eine Integrierte Gesamtschule ausweichen würden, da an den Gymnasien keine Kapazitäten mehr vorhanden wären. Ratsherr Böning wies darauf hin, dass sehr genau überlegt werden sollte, ob eine Erweiterung der bestehenden Gymnasien oder der Neubau eines Schulgebäudes vorgenommen werden sollte. Die Fraktion DIE HANNOVERANER favorisiere ebenso wie die 16 Schulleiter der Gymnasien einen Anbau an acht bestehende Gebäude. Ratsherr Böning erörterte, dass in Hannover zweifellos der Wunsch nach einer gymnasialen Beschulung bestehe und dass ein kompletter Verzicht auf eine Erweiterung gegen den Elternwillen verstoßen würde. Die Fraktion DIE HANNOVERANER gehe davon aus, dass im Schuldezernat gut und sorgfältig gearbeitet würde und dass somit die günstigste Variante dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werde. Ferner sollten die Leiter der bestehenden Gymnasien jetzt und auch in Zukunft stärker in die Entscheidungsfindungen mit eingebunden werden. Ratsherr Böning betonte, dass sowohl die Befürworter der Gymnasien als auch die Fürsprecher der Gesamtschulen in Hannover ein Anrecht darauf hätten, dass ihre schulpolitischen Ansichten ernst genommen und berücksichtigt würden. Ratsherr Böning bemerkte, dass die zusätzlich benötigten Kapazitäten möglichst sofort zur Verfügung gestellt werden müssten und dass die wahrscheinlich schnellste Lösung eine notdürftige Sanierung des Schulzentrums Ahlem für die vorübergehende Errichtung eines Gymnasiums wäre. Ratsherr Böning erläuterte abschließend, dass auch der Fraktion DIE HANNOVERANER klar wäre, dass es unterschiedliche Begabungen gäbe und dass nicht alle SchülerInnen ein Gymnasium besuchen müssten. Es sei ferner nicht im Sinne der Gesellschaft, dass sich alle SchülerInnen mit Differenzialrechnen, Chemie und Fremdsprachen beschäftigen müssten, da ansonsten die Gefahr bestünde, dass niemand mehr eine defekte Waschmaschine reparieren oder einen Dachstuhl bauen könne. Die Fraktion DIE HANNOVERANER lehne eine Überbetonung der geistigen Tätigkeiten, eine Verkopfung der Gesellschaft ab. Es sei zudem darauf zu achten Mindeststandards zu erhalten, um das einst sehr hohe Niveau an den Gymnasien wenigstens teilweise stabilisieren zu können. Der Elternwille in Hannover müsse ernst genommen und somit müssten auch die erforderlichen Kapazitäten an Gymnasialplätzen geschaffen werden.

Ratsfrau Bruns (FDP) zeigte sich erfreut darüber, dass Hannover ebenso wie Hamburg ein zusätzliches Gymnasium bauen wolle. Dies spiele den durch die Anmeldezahlen ermittelte Bedarf wieder. Ebenso sei es gut und richtig die Gesamtschulen in Hannover weiter auszubauen, da auch dies dem Elternwillen entspräche. Ratsfrau Bruns führte weiter aus, dass sich die FDP-Ratsfraktion für die Wahlfreiheit von Eltern und Kinder einsetzen würde und dass jedes Kind im Rahmen seiner individuellen Möglichkeiten gefördert werden müsse. Alle Eltern müssten dabei die Möglichkeit haben, ihre Kinder an der Schule anzumelden von der sie glauben, dass die Kinder dort am besten gefördert würden. Ratsfrau Bruns unterstrich, dass die Aufstockung bei den Gesamtschulen sowie der Bau eines Gymnasiums den durch die Anmeldezahlen ermittelten Bedarf reflektieren würden. Die FDP-Fraktion stelle damit die Wünsche der Eltern und Kinder in den Vordergrund. Ratsfrau Bruns erörterte, dass die FDP-Fraktion keine ideologische Festschreibung der Schulformen, wonach nur noch Gesamtschulen oder Gymnasien in Hannover errichtet würden wünsche. Die Bildungswege der einzelnen Kinder seien sehr individuell und würden von vielen Faktoren abhängen. Menschen würden dabei nicht in Schablonen passen – und Kinder schon gar nicht! Es sei daran ein Bildungssystem zu forcieren, indem jeder innerhalb seiner individuellen Vorlieben, Entwicklungsstufen und Bedürfnissen die bestmögliche Bildungschance erhalte. Ratsfrau Bruns bekräftigte abschließend, dass die FDP-Fraktion in der Schaffung von Wahlfreiheit und dem Entsprechen des Elternwillen keine Vernichtung von Chancengleichheit entdecken könne, sondern dass die Vielfalt ein Schlüssel für eine Chancengleichheit sei.

Ratsherr Hillbrecht führte aus, dass Schulpolitik zunächst einmal Ländersache sei und dass dort über Schulkonzepte und Lehrpläne entschieden würde. Die Aktuelle Stunde zeige jedoch, dass die Kommunen einen ganz erheblichen Einfluss darauf hätten, wie die Schullandschaft vor Ort aussähe. In den Kommunen würden Ideen und Konzepte ausgestaltet und umgesetzt. Das sei zum einen sehr verantwortungsvoll und zum anderen nicht ohne entsprechende Mittel zu bewältigen. Die Kommunen bräuchten eine gute finanzielle Ausstattung, damit diesen Aufgaben mit hoher Qualität nachgekommen werden könne. Ratsherr Hillbrecht sagte, dass die PIRATEN-Partei bereits im Jahr 2009 und im Kommunalwahljahr 2011 hervorgehoben habe, dass Bildung und Ausbildung individuelle Prozesse seien und dass jeder Mensch unterschiedliche Anforderungen an seine Umwelt und die Art seiner Ausbildung stellen würde. Deshalb sei ein Schulsystem dann gut, wenn es auf diese unterschiedlichen Anforderungen eingehen könne und jedem Menschen einen für ihn möglichst gut gangbaren Ausbildungsweg anbieten könne. Ratsherr Hillbrecht betonte, dass Schule und Bildung gesellschaftliche Einrichtungen seien und dass die Gesellschaft festlege, wie die grundlegende Ausbildung der Kinder ablaufen, welche Schwerpunkte gelegt werden und welches Weltbild vermittelt werden solle. Ratsherr Hillbrecht machte deutlich, dass über die ideologischen Diskussionen zu den Schulformen, der wichtige Bereich der Finanzierung in den Hintergrund gedrängt würde. Im Weiteren stellte Ratsherr Hillbrecht die Finanzierung von Schulgebäuden mit öffentlichen Partnership-Programmen, die Maßnahmen zur Errichtung von Mensen sowie den zeitlichen Ablauf zum Ausbau von Ganztagsschulen in Frage und kritisierte die hygienischen Zustände der Sanitäranlagen an Schulen. Ratsherr Hillbrecht bekräftigte, dass das entscheidende an einer Schule deren Ausstattung sei. Lehrer sollten dort gern unterrichten und Eltern sollten ihre Kinder dort besten Gewissens hinschicken können. Die Kinder sollten gern dorthin gehen und sowohl eine gute fachliche Ausbildung, als auch wichtige Grundlagen für ihr weiteres Leben vermittelt bekommen.

Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.) merkte an, dass aus den Redebeiträgen hervor gegangen sei, dass alle Fraktionen an guter Bildung und Chancengleichheit für die Kinder in Hannover interessiert seien. Ratsfrau Pollok-Jabbi bemängelte, dass niemand in seinem Redebeitrag darauf eingegangen sei, dass seit zehn Jahren Kritik am deutschen Schulsystem in Hinblick auf die Chancengleichheit von sozial benachteiligten Kindern und Kindern mit Migrationshintergrund geübt würde und dass somit auch keine Antworten zu dem Thema angeboten worden wären.

Beigeordneter Klie (SPD) gab zu bedenken, dass man heute bereits ein Zweisäulenmodell in Hannover unterhalte, da die SchülerInnen im Anschluss an die Grundschule zu fast 90 % das Gymnasium oder die Gesamtschulen anwählen würden. Beigeordneter Klie betonte, dass die Fraktion der SPD mit der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen darin übereinstimmen würden, dass die Integrierte Gesamtschule die beste Schulform sei. Zudem gäbe es die Integrierten Gesamtschulen seit 40 Jahren und seien von der SPD-Fraktion eingeführt worden. Beigeordneter Klie unterstrich, dass es jedoch völlig unnötig sei die Gymnasien diskreditieren oder sogar abschaffen zu wollen. Es gäbe gute und schlechte Gymnasien, wie es auch gute und schlechte Integrierte Gesamtschulen gäbe. Beigeordneter Klie erläuterte, dass die Fraktion der SPD Wert darauf läge, die Gymnasien dahin gehend zu stärken und auszubauen, um einen Reformbedarf anstoßen zu können, die Chancengleichheit durch die individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes zu erreichen. Beigeordneter Klie bekräftigte, dass dies in einem Gymnasium ebenso stattfinden könne wie in einer Integrierten Gesamtschule, wenn die Ressourcen entsprechend vorhanden seien und gut verteilt würden.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) ging in ihrem Beitrag auf die frühkindliche Bildung ein und kritisierte die Entscheidung der niedersächsischen Landesregierung zur dritten Betreuungskraft in den Kinderkrippen.

Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) verwies darauf, dass die Landeshauptstadt Sprachförderprogramme wie Rucksack anbiete und Projekte zur unterstützenden Begleitung beim Wechsel vom Kindergarten in die Grundschule unter Beteiligung der Familienzentren unterhalte.

Die Aktuelle Stunde wurde von 17.10 Uhr bis 17.50 Uhr durchgeführt.


TOP 10.
Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Grundsatzbeschluss

(Drucks. Nr. 0077/2014 N1 mit 10 Anlagen)

TOP 10.1.
dazu Änderungsantrag der FDP-Fraktion
(Drucks. Nr. 0430/2014)

TOP 10.2.
und Zusatzantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1026/2014)

Ratsherr Blaschzyk (CDU) erläuterte, dass sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus eigenem Antrieb und mit gradliniger Haltung zur Straßenausbaubeitragssatzung bekennen würde und dass sich die Fraktion der SPD hinter pseudo-juristischen Verpflichtungen verstecke, die es in einer derartigen Form überhaupt nicht gäbe. Ratsherr Blaschzyk gab zu bedenken, dass die meisten Immobilienbesitzer für ihren Grund und Boden entweder lange gespart oder sich dafür hoch verschuldet hätten und dass diese ein Bescheid zur Straßenausbaubeitragssatzung noch weiter in die Schulden treiben würde. Ratsherr Blaschzyk hob hervor, dass die CDU-Fraktion immer deutlich gemacht habe, dass die Sanierung der Straßen aus allgemeinen Steuermitteln erbracht werden müsse, da die Landeshauptstadt Hannover eine Grundsteuer erhebe. Im Weiteren bedankte sich Ratsherr
Blaschzyk bei den MitarbeiterInnen der Fachverwaltung für den souveränen Umgang mit den BürgerInnen in den Sitzungen der Stadtbezirksräte, die ihrer Wut über die Straßenausbaubeitragssatzung zum Teil freien Lauf gelassen hätten, obwohl die Verwaltung die Verwaltung diese Satzung überhaupt nicht beschlossen habe. Weiter führte Ratsherr Blaschzyk aus, dass zudem die Grunderneuerung strittig sei, da die Verwaltung zugegeben habe, dass man die Unterhaltung der Straßen über Jahre vernachlässigt habe. Ferner machte Ratsherr Blaschzyk deutlich, dass die CDU-Ratsfraktion in ihrem Antrag eine Deckensanierung vorschlage und zudem die Sanierung der Radwege empfehle, bevor neue Radwege, Fahrradschnellstraßen und –Boulevards angelegt würden. Ratsherr Blaschzyk kritisierte zum Abschluss, dass die BürgerInnen viel zu spät über Baumaßnahmen informiert würden.

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass es sozial durchaus gerechtfertigt sei, Grundbesitzer finanziell zu belasten. Ratsherr Dette zog in Zweifel, warum die Allgemeinheit, beispielsweise BewohnerInnen eines Stadtteils mit sozialen Brennpunkten und mit überwiegendem Mehrfamilienwohnungsbau, einem Besitzer eines frei stehenden Einfamilienhauses die Straße mitfinanzieren sollte. Ratsherr Dette empfahl, dass man den gelernten und studierten Mitarbeitern aus der Verwaltung vertrauen sollte, wenn diese einen Sanierungsbedarf an einer Straße feststellen würden. Denn es könnte äußerst fraglich sein, wenn man Straßenzustände anhand von Bürgerbeteiligungen und unter Einbezug von KommunalpolitikerInnen bewerten würde. Ratsherr Dette regte ferner an, die Argumente zu einer Straßensanierung in einer kurzen Darstellung zu dokumentieren, um zum einen den BürgerInnen Klarheit zu verschaffen und zum anderen um den Kommunalpolitikern eine bessere Meinungsbildung zu ermöglichen. Ratsherr Dette erklärte, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Ursprungsdrucksache zustimmen und dem Änderungsantrag ablehnen werde.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) machte deutlich, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER das Straßensanierungsprogramm als gut und notwendig bewerte. Ferner vertraue man der Fachverwaltung und ihrer Kompetenz die Zustände der Straßen zu bestimmen. Ratsherr Wruck merkte an, dass zum einen die BürgerInnen über die Zustände der einzelnen Straßen und Sanierungsvorhaben zu unterrichten seien und dass zum anderen diejenigen BürgerInnen, die finanziell an der Sanierung beteiligt würden, über die Höhe der Kosten zu informieren wären. Ratsherr Wruck stellte klar, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER die Straßenausbaubeitragssatzung als unsozial einstufe. Ratsherr Wruck erläuterte dazu, dass viele steuerfinanzierte Projekte natürlich nicht von allen BürgerInnen in Anspruch genommen würden und dass deshalb eine Finanzierung der Straßensanierung über Steuermittel gerechtfertigt sei.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) sagte, dass sich die Fraktion DIE LINKE. natürlich nicht gegen die Straßenausbaubeitragssatzung aussprechen würde. Man teile die Einschätzung, nicht nur weil im Grundgesetz stünde, dass Eigentum verpflichte, sondern weil die Immobilien durch die Sanierung der Straßen deutlich an Wert gewinnen würden. Beigeordneter Förste erklärte, dass man das Sonderprogramm zur Straßensanierung ablehnen werde, da Änderungsanträge aus fünf Stadtbezirksräten nicht angenommen und auch Änderungswünsche von BürgerInnen nicht berücksichtigt worden wären.

Ratsherr Engelke (FDP) erörterte, dass die BürgerInnen in Hannover alle Straßen befahren dürften und dass deshalb die Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht zuträfe, wonach die BürgerInnen aus einem Stadtteil, die Sanierung von Straßen in anderen Stadtteilen mitfinanzieren würden. Ratsherr Engelke betonte, dass bei der Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung die Teilhabe der BürgerInnen über Art und Kosten der Sanierung erfolgen müsse. Zudem müsse eine Beteiligung der BürgerInnen zur Entscheidung über Ausgestaltung und Kosten der Maßnahmen vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang erinnerte Ratsherr Engelke an die Sanierung der Königstraße und erläuterte, dass dort keinerlei Probleme aufgetreten seien, da die Anlieger von Beginn an mit einbezogen und über die Kosten in Kenntnis gesetzt worden wären. Ratsherr Engelke stellte klar, dass die Stadt über Jahre hinweg ihrer Instandsetzungspflicht nicht nachgekommen sei und dass die BürgerInnen nun dafür zur Kasse gebeten würden. Ratsherr Engelke bat abschließend um Zustimmung für den FDP-Antrag.

Ratsherr Hermann (SPD) führte aus, dass der Oberbürgermeister im Wahlkampf die Straßensanierung im Bestand angekündigt habe und dass positiv zu bewerten sei, dass dieser das Programm so kurz nach seiner Wahl, in Zusammenarbeit mit der Bauverwaltung, vorgelegt habe. Ratsherr Hermann machte deutlich, dass die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD in den vergangenen zehn, zwölf Jahren Anträge zur Sanierung und Wiederherstellung von Straßen in das Verfahren gegeben habe. Ferner sei zu beachten, dass man innerhalb des Investitionsrahmens der Landeshauptstadt unter anderen auch die Verpflichtung habe, Schulen zu sanieren, Kindertagesstätten zu bauen und Wohnungsbau zu betreiben. Deshalb sei es richtig und wichtig, dass man alle Bereiche miteinander in Einklang gebracht habe. Ratsherr Hermann kritisierte, dass die Opposition eine Auffassung in die Öffentlichkeit transportiere, wonach mit einem Deckenprogramm die Straßen, die im Untergrund beschädigt seien, ausreichend und umfassend zu sanieren wären. Ferner sei es unsachlich ein gutes Programm in öffentlichen Diskussionen nur über die Straßenausbaubeitragssatzung zu diskreditieren. Ratsherr Hermann hob hervor, dass die Straßenausbaubeitragssatzung bereits vor über 20 Jahren eingeführt worden wäre, dass diese in 17 von 20 Großstädten in Deutschland und in fast 90 % aller Städte in Niedersachsen angewandt würde. Ratsherr Hermann stellte fest, dass unterschiedliche Meinungen zur Finanzierung einer Grundsanierung an Straßen im Rat der Stadt Hannover vorhanden seien. Die SPD-Fraktion vertrete die Ansicht, dass dafür die Straßenausbaubeitragssatzung unter dem Aspekt der sozialen Gerechtigkeit herangezogen werden sollte. Ratsherr Hermann erörterte abschließend, dass transparent gemacht werden sollte, aus welchen Gründen eine Grundsanierung an Straßen vorgenommen werden müsse. Man müsse den BürgerInnen Daten darüber zugänglich machen, warum eine Straße saniert werden müsse und mit welchen Maßnahmen dies geschehen solle. Die Stadt wolle keine Luxussanierungen durchführen, sondern Fahrbahnen und/oder Nebenanlagen in der Form wieder herstellen, dass diese für die nächsten 50 bis 60 Jahre funktionstüchtig seien. Die Fraktion der SPD hege an der guten Arbeit der Bauverwaltung keinerlei Zweifel, allerdings sei es nun daran, die erhobenen Daten entsprechend zu dokumentieren.

Ratsherr Hillbrecht tat zur Aussage „Eigentum verpflichtet“ kund, das es ein Eigentum an einer öffentlichen Straße im eigentlichen Sinne nicht gäbe, da die Anlieger weder den Straßenbelag, die Farbe der Mülleimer noch die Art der Lampen bestimmen dürften. Ratsherr Hillbrecht bedauerte, dass die Verwaltung in ihrer Drucksache vorschlage die Änderungsanträge der Stadtbezirksräte zum überwiegenden Teil abzulehnen. Da die Stadtbezirksräte über die intensivste Bürgernähe verfügen würden und die abzulehnenden Anträge zudem eine BürgerInnenbeteiligung zum Inhalt hätten, werde er die Verwaltungsvorlage ablehnen.
Mit 38 Stimmen gegen 18 Stimmen lehnte der Rat den Zusatzantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1026/2014 ab.

Gegen 2 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der FDP-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0430/2014 ab.

Mit 36 Stimmen gegen 22 Stimmen beschloss der Rat das Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0077/2014 N1 mit 10 Anlagen.


TOP 11.
Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
231. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Badenstedt / "Auf dem Empelder Rahe"
Feststellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0882/2014 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat das 231. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Badenstedt / "Auf dem Empelder Rahe",, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0882/2014 mit 4 Anlagen.

TOP 12.
210. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Mittelfeld / "EXPO-Park Hannover - West"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0760/2014 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat das 210. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Mittelfeld / "EXPO-Park Hannover - West", nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0760/2014 mit 2 Anlagen.

TOP 13.
Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 13.1.
Bebauungsplan Nr. 1729 - östlich Lathusenstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0769/2014 mit 3 Anlagen)
Bei 1 Enthaltung beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1729 - östlich Lathusenstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0769/2014 mit 3 Anlagen.

TOP 13.2.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1732
- Nahversorgung Vinnhorst / BV Werder -,
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0849/2014 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1732 - Nahversorgung Vinnhorst / BV Werder, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0849/2014 mit 4 Anlagen.


TOP 14.
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu "Bürgerbefragung zur Wasserstadt Limmer"
(Drucks. Nr. 0803/2014)
Mit 38 Stimmen gegen 20 Stimmen lehnte der Rat den Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu "Bürgerbefragung zur Wasserstadt Limmer" nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0803/2014 ab.

TOP 15.
A N T R A G der CDU-Fraktion

TOP 15.1.
zur Einführung der dritten Betreuungskraft in allen Krippengruppen in Hannover
(Drucks. Nr. 1028/2014)
Eingebracht und verwiesen:
In den Jugendhilfeausschuss!
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!

TOP 15.2.
zu einer Resolution zur Fortführung des Programms zur berufsbezogenen Sprachförderung für Personen mit Migrationshintergrund im Bereich des Bundes
(Drucks. Nr. 1029/2014)

Ratsfrau Barth (CDU) erläuterte, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales 34,34 Mio. € an Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) bewilligt und die Förderrichtlinien bis zum 31. Dezember 2014 verlängert habe und erklärte weiter, dass die CDU-Fraktion deshalb den vorliegenden Antrag zurückziehen werde. Ratsfrau Barth bat um eine Stellungnahme der Verwaltung zur Budgetierung für die Landeshauptstadt Hannover vor dem Hintergrund des Mittelumfangs und dem Deckungsgrad der benötigten Fördermittel.

Antwort der Verwaltung:
Am 1. April 2014 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kurzfristig die berufsbezogene Deutschförderung für 2014 gestoppt. Inzwischen wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusätzlich Mittel bereitgestellt, so dass auch in der Region Hannover seit Ende Juni wieder Kurse starten können. Die zusätzlichen Mittel sind für die einzelnen Förderregionen budgetiert. Für die Region Hannover werden für 2014 insgesamt 488.512 € zur Verfügung gestellt. Im Rahmen dieses Budgets können bis zum 31. Dezember 2014 noch maximal zehn Kurse starten. Eine Budgetierung für die Stadt Hannover gibt es nicht, da das Fördergebiet, das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge festgelegt wurde, die Region Hannover umfasst. Im bisherigen Programmverlauf seit 2010 kommen knapp 60 % der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem Stadtgebiet.

Die Förderunterbrechung hat in den letzten Monaten bei den potentiellen Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie den Leistungsträgern (Jobcenter und Agentur für Arbeit) zu großen Irritationen geführt. Durch die Unterbrechung konnten zwischen April und Juni keineKurse starten, so dass sich die Wartezeiten für die gemeldeten Migrantinnen und Migranten um diese drei Monate verlängert haben. Durch die Budgetierung stehen für die Region Hannover an Fördermitteln etwa 450.000 € weniger zur Verfügung als 2013. Zum jetzigen Zeitpunkt muss die Stadtverwaltung davon ausgehen, dass durch die Unterbrechung der Förderung und das feststehende Budget im Vergleich zum Vorjahr ca. 150 Migrantinnen und Migranten, die einen Kurs machen möchten, nicht mehr versorgt werden können.

Von der CDU-Fraktion zurückgezogen.


TOP 17.
Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
(Drucks. Nr. 0964/2014)
Einstimmig beschloss der Rat die Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0964/2014.


Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.




Für das Protokoll:






K r a m a r e k
S c h o s t o kS c h ö n d u b e



stellv. Ratsvorsitzende
OberbürgermeisterStadtangestellter