Sitzung Stadtentwicklungs- und Bauausschuss am 07.05.2014

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 30.04.2014)
Protokoll (erschienen am 26.06.2014)
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Landeshauptstadt Hannover - VI-01.2 - Datum 28.05.2014

PROTOKOLL

43. Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am Mittwoch, 7. Mai 2014,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 17.45 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsherr Hanske (SPD)
Ratsherr Hermann (SPD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsfrau Pluskota (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Herr Dickneite)
(Herr Fahr)
Frau Hochhut
Herr Dipl.-Ing. Kleine 15.00 - 16.20 Uhr
Frau Prof. Dr. Ing. Masuch 15.00 - 17.15 Uhr
(Herr Sprenz)
(Herr Dr. Stölting)
Herr Weske

Grundmandat:
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Hillbrecht
Ratsherr Leineweber
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Stadtbaurat Bodemann Dezernat VI
Frau Harling PR
Herr Weinreich Baureferat
Herr Clausnitzer Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Dr. Fröhlich Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Gerstenberger Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Heesch Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Hoff Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Linkersdörfer Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Malkus-Wittenberg Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Schalow Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Dr. Schlesier Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Wydmuch Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Zunft Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Bode Fachbereich Tiefbau
Herr Ebeling Fachbereich Tiefbau
Herr Freiwald Fachbereich Tiefbau
Herr Plöger Fachbereich Tiefbau
Herr Pohl Fachbereich Tiefbau
Frau Hammann Dezernat III
Frau Gehrmann Fachbereich Soziales
Frau Czorny Fachbereich Umwelt und Stadtgrün
Herr Börger Stadtentwässerung Hannover
Herr Kramer Stadtentwässerung Hannover
Herr Demos Büro des Oberbürgermeisters


Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde gemäß § 36 der Geschäftsordnung des Rates

2. Genehmigung von Protokollen

2.1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 05.03.2014

2.2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 19.03.2014

3. Anträge

3.1. Antrag der FDP-Fraktion zu Trinkwasserbrunnen im Stadtgebiet
(Drucks. Nr. 0750/2014)

3.2. Antrag der CDU-Fraktion zur Dokumentationspflicht der gewerbsmäßigen Bootsverleiher und Segelschulen am Maschsee
(Drucks. Nr. 0758/2014)

3.3. Antrag der CDU-Fraktion zum Gedenken an Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944
(Drucks. Nr. 0759/2014)

3.4. Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (StrABS) der LH Hanover
(Drucks. Nr. 0775/2014)

4. Neuvergabe des Toilettenvertrages
(Drucks. Nr. 0417/2014)

4.1. Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 0417/2014 (Neuvergabe des Toilettenvertrages)
(Drucks. Nr. 0831/2014)

5. Masterplan Stadt und Region Hannover | 100 % für den Klimaschutz
(Drucks. Nr. 0613/2014 mit 1 Anlage)

5.1. Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0613/2014 (Masterplan Stadt und Region Hannover | 100 % für den Klimaschutz)
(Drucks. Nr. 0979/2014)

6. Masterplan Stadt und Region Hannover | 100 % für den Klimaschutz:
Ergebnisse der Strategiegruppen
(Informationsdrucks. Nr. 0614/2014 mit 1 Anlage)

7. „Auf dem Weg zu einer inklusiven Stadt“ – Jahresbericht für das Jahr 2013
(Informationsdrucks. Nr. 0763/2014 mit 1 Anlage)

8. Flächennutzungspläne

8.1. 210. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Mittelfeld / "EXPO-Park Hannover - West"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0760/2014 mit 2 Anlagen)

9. Bebauungspläne

9.1. Bebauungsplan Nr. 1729 - östlich Lathusenstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0769/2014 mit 3 Anlagen)

9.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1732
- Nahversorgung Vinnhorst / BV Werder -,
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0849/2014 mit 4 Anlagen)

10. Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Grundsatzbeschluss
(Drucks. Nr. 0077/2014 N1 mit 10 Anlagen)

10.1. Änderungsantrag zu Drucksache Nr. 0077/2014 "Sonderprogramm für Straßenerneuerung - Grunderneuerung im Bestand - Grundsatzbeschluss
(Drucks. Nr. 0430/2014)

10.2. Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0077/2014 N1 (Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand - Grundsatzbeschluss)
(Drucks. Nr. 1026/2014)


11. Umbau der Göttinger Chaussee zwischen Bückeburger Allee / B 65 und Wallensteinstraße
(Drucks. Nr. 0271/2014 mit 1 Anlage)

11.1. Umbau der Göttinger Chaussee zwischen Bückeburger Allee / B 65 und Wallensteinstraße
(Drucks. Nr. 0271/2014 E1 mit 1 Anlage)

12. Petition Nr. 01/2.Halbjahr 2013, Ausbau der Klopstockstraße gemäß Drucksache Nr. 2019/2013, Eingabe von Herrn Lothar Dzukowski, Klopstockstraße 34, 30177 Hannover
(Drucks. Nr. 0382/2014 mit 1 Anlage)

12.1. Umbau der Klopstockstraße zwischen Podbielskistraße und Günther-Wagner-Allee
(Drucks. Nr. 0382/2014 E1 mit 1 Anlage)

13. Stadtbahnstrecke D-West - Citystrecke
- Abschnitt 1 und 2: Neubaustrecke Lister Meile (HH-Allee bis E.-A.-Platz)
- Abschnitt 3: Ausbaustrecke Kurt-Schumacher-Straße (E.-A.-Platz bis Goseriede)
(Drucks. Nr. 0383/2014 mit 19 Anlagen)

13.1. Änderungsanträge zur Drucksache Stadtbahnstrecke D-West - Citystrecke
- Abschnitt 1 und 2: Neubaustrecke Lister Meile (HH-Allee bis E.-A.-Platz)
- Abschnitt 3: Ausbaustrecke Kurt-Schumacher-Straße (E.-A.-Platz bis Goseriede –
(Drucks. Nr. 0383/2014 E1 mit 2 Anlagen)

13.1.1. Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu DS 0383/2014 (Stadtbahnstrecke D-West - Citystrecke)
(Drucks. Nr. 0702/2014)

13.1.2. Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 0383/2014 E1 - (Änderungsanträge zur Drucksache Stadtbahnstrecke D-West - Citystrecke
- Abschnitt 1 und 2: Neubaustrecke Lister Meile (HH-Allee bis E.-A.-Platz)
- Abschnitt 3: Ausbaustrecke Kurt-Schumacher-Straße (E.-A.-Platz bis Goseriede –
(Drucks. Nr. 0832/2014)

14. Planfeststellung für die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen „Lange-Feld-Straße“, „Hermann-Löns-Park“ und „Tiergarten“ der Strecke 1750 / Wunstorf-Lehrte in den Gemarkungen Kirchrode und Anderten mit trassenfernen Kompensationsmaßnahmen in den Gemarkungen Wülferode und Wettmar/Stadt Burgwedel
(Drucks. Nr. 0713/2014 mit 22 Anlagen)

14.1. Änderungsanträge Drucksachen-Nr. 15-0765/2014, 15-0815/2014, 15-0816/2014,
15-0817/2014 und eine Stellungnahme des Eilenriedebeirates
Planfeststellung für die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen „Lange-Feld-Straße“, „Hermann-Löns-Park“ und „Tiergarten
(Drucks. Nr. 0713/2014 E1 mit 9 Anlagen)

14.1.1. Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0713/2014 (Planfeststellung für die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen „Lange-Feld-Straße“, „Hermann-Löns-Park“ und „Tiergarten“ der Strecke 1750 / Wunstorf-Lehrte in den Gemarkungen Kirchrode und Anderten mit trassenfernen Kompensationsmaßnahmen in den Gemarkungen Wülferode und Wettmar/Stadt Burgwedel)
(Drucks. Nr. 1017/2014)

15. Bericht der Verwaltung

16. Anfragen und Mitteilungen

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

17. Bericht der Verwaltung

18. Anfragen und Mitteilungen


Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Ratsherr Küßner eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Die Tagesordnung wurde daraufhin mit folgenden Änderungen einstimmig genehmigt:

TOP 3.2.: auf Wunsch der SPD in die Fraktion gezogen
TOP 4.: auf Wunsch der CDU in die Fraktion gezogen
TOP 4.1.: auf Wunsch der CDU in die Fraktion gezogen

Ratsherr Blaschzyk äußerte die Bitte, dass die Drucks. Nr. 0417/2014 und 0831/2014 auch für den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten ausgezeichnet werden solle.


1. Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde gemäß § 36 der Geschäftsordnung des Rates

Es gab keine Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern.


2. Genehmigung von Protokollen

2.1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 05.03.2014

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Genehmigung des Protokolls einstimmig zu.

2.2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 19.03.2014

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Genehmigung des Protokolls einstimmig zu.


3. Anträge

3.1. Antrag der FDP-Fraktion zu Trinkwasserbrunnen im Stadtgebiet
(Drucks. Nr. 0750/2014)

Ratsherr Engelke begründete den Antrag seiner Fraktion.

Ratsherr Dette sagte, dass Trinkwasserbrunnen bereits gebaut werden. Man benötige kein Konzept für etwas, was bereits umgesetzt werde. Bestandteil des Stadtplatzprogramms sei, dass den Bezirksräten die Errichtung von Trinkwasserbrunnen immer vorgeschlagen werde. In der Innenstadt gebe es bereits welche.

Ratsherr Engelke fragte, wo sich die Trinkwasserbrunnen in der Innenstadt befinden würden.

Herr Bode antwortete, dass sich einer der Trinkwasserbrunnen vor C&A befinde. Die Stadtwerke würden die beiden Brunnen betreiben.

Ratsherr Hillbrecht meinte, dass die Existenz und die Standorte der Trinkwasserbrunnen nicht bekannt und die Verfügbarkeit somit nicht gegeben sei. Es solle ein stadtweites Netz geben, so dass man flächendeckend an Trinkwasser komme, wie es in anderen Städten bereits praktiziert werde. Rom sei ein Beispiel. Zwei Brunnen in der Innenstadt seien nicht ausreichend. Die Erstellung eines Konzepts mit dem Inhalt ob und wie eine Umsetzung erfolgen könne, hielt er daher für sinnvoll.

Ratsherr Dette verwies noch einmal darauf, dass bereits Trinkwasserbrunnen gebaut werden und das Konzept daher nicht notwendig sei. Unkenntnis darin, wo die Brunnen liegen würden, sei kein Grund. Man könne die Verwaltung auffordern, die Standorte zu benennen.

Ratsherr Hermann sagte, dass die Standorte auf den Stadtplätzen bekannt seien. Die umgestalteten Stadtplätze seien mit Trinkwasserbrunnen ausgestattet.

Ratsherr Förste sagte, dass Trinkwasserbrunnen demnach vorhanden seien. Er hielte eine flächendeckende Ausstattung mit Trinkwasserbrunnen in Norddeutschland für nicht notwendig. In südlichen Ländern würde es aufgrund der Wärme durchaus Sinn machen. Bei unseren Witterungsverhältnissen sei das nicht wichtig.

Ratsherr Engelke verwies auf die Petition der Bundesregierung, die eine flächendeckende Versorgung mit Trinkwasser beinhalte. Die Brunnen auf den Plätzen seien ihm bekannt. Der Bau von Trinkwasserbrunnen werde jedoch eher zufällig vorgenommen, nämlich immer dann, wenn ein Platz umgebaut werde. Im Stadtzentrum werde sehr viel umgebaut. Er konnte sich vorstellen, dass der neugestaltete und schöne Kröpcke mit einem Brunnen versehen werde. Die Verwaltung könnte mit dem Konzept sicherstellen, dass der Bau von Trinkwasserbrunnen nicht mehr zufällig erfolge, sondern sicherstellen, dass bei den kommenden Baumaßnahmen auch Trinkwasserbrunnen Berücksichtigung finden. Die Menschen sollen viel trinken und müssen sich im Moment Getränke teuer in der Innenstadt kaufen. Er hielt es für einen Service für den Bürger. Die Stadt würde in vielerlei Hinsicht, wie zum Beispiel bei den Radwegen, Parkplätzen, beim Energiesparen usw. mit gutem Beispiel vorangehen und könnte dies auch mit einer flächendeckenden Ausstattung mit Trinkwasserbrunnen tun.

Ratsherr Wruck meinte, dass Trinkwasserbrunnen eine Angelegenheit aus dem vorletzten Jahrhundert seien, als es für größere Wohnhäuser eine Wasserzapfstelle gegeben habe, wo sich die Bewohner ihr Wasser hätten holen müssen. Die Trinkwasserbrunnen in Rom seien auch schon älter. Er war aber der Auffassung, dass es der Stadt Hannover gut zu Gesicht stehen würde, einheitlich markierte Trinkwasserbrunnen zu haben. Seiner Erfahrung nach, würde der Durst der Menschen nicht so groß sein, dass die Brunnen viel genutzt würden. Viele hätten auch Getränke dabei. Er ging davon aus, dass sich das Verhalten nicht ändern werde. Er stimmte dem Antrag grundsätzlich zu, hielt eine Ausstattung mit Trinkwasserbrunnen an interessanten Stellen jedoch für ausreichend.

Ratsherr Blaschzyk war der Meinung, dass es dringendere Probleme gäbe, als Trinkwasserbrunnen im gesamten Stadtgebiet zu platzieren. In dem Antrag gehe es zunächst um die Erstellung eines Konzepts und das halte man grundsätzlich für sinnvoll. Er bezweifelte, dass mehr Brunnen in der Innenstadt notwendig seien. Die Menschen würden den Einzelhandel unterstützen, indem sie sich dort mit Getränken versorgen. Entlang von Fahrradrouten, Joggingstrecken oder Mehrgenerationenspielplätzen, wo eine Versorgung über den Einzelhandel nicht immer möglich sei, sei es durchaus sinnvoll.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucksache Nr. 0750/2014 mit 3 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.

3.2. Antrag der CDU-Fraktion zur Dokumentationspflicht der gewerbsmäßigen Bootsverleiher und Segelschulen am Maschsee
(Drucks. Nr. 0758/2014)

-auf Wunsch der SPD in die Fraktion gezogen-

3.3. Antrag der CDU-Fraktion zum Gedenken an Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944
(Drucks. Nr. 0759/2014)

Ratsherr Blaschzyk begründete den Antrag seiner Fraktion.

Ratsherr Hermann sagte, dass es sich bereits um den zweiten Versuch handele, eine Straße nach den Ereignissen des 20. Juli 1944 zu benennen. Er sah keine Notwendigkeit, weil es bereits 47 Straßen in Hannover gäbe, die nach Widerstandskämpfern gegen den Nationalsozialismus benannt seien. Es handele sich um Menschen, die der Gruppe um Stauffenberg angehört hätten, Menschen, die auf völlig andere Art und Weise Widerstand innerhalb von Gewerkschaften, sozialistischen Bewegungen, in Kirchen usw. geleistet hätten. Auch einen Stauffenbergplatz gäbe es in Hannover. Es gäbe keine Notwendigkeit fokussiert auf den 20. Juli eine Straße zu benennen. Mit der Form der Politik, die in dieser Stadt betrieben werde, müsse man sich nicht vorwerfen lassen, dass Defizite im Rahmen der Erinnerungskultur vorhanden seien. Durch eine solche Benennung einer Straße würde man ein bestimmtes Datum hervorheben. Es sei wichtiger, dass man ein kollektives Gedächtnis Aufrecht erhalte. Dazu gehöre das Gedenken an bekannte, unbekannte und in verschiedenen Bewegungen tätig gewesene Menschen. Man habe sich in Hannover u.a. für die Stolpersteine stark gemacht, um auf andere Weise an die damaligen Geschehnisse zu erinnern. Die Benennung einer Straße nach diesem bestimmten Tag sei nicht notwendig.

Ratsherr Förste meinte, dass grundsätzlich nichts dagegen spreche, Straßen nach den Widerstandskämpfern des 20. Juli zu benennen. Es gäbe auch Straßen, die nach sozialistischen, kommunistischen oder christlichen Widerstandskämpfern benannt seien. Im Rat sei jedoch beschlossen worden, dass für die Benennung der Straßen die Bezirksräte zuständig seien. Es gäbe keinen Grund, dass der Rat sich einmische. Eine solche Initiative könne auch durch die Bezirksräte ergriffen werden.

Frau Hochhut fand es richtig, dass sich die Namen vieler Widerstandkämpfer in Straßennamen wiederfinden. Sie stellte in Frage, dass die Menschen, die hier wohnen oder auch von außerhalb kämen, viele der Namen kennen würden. Bei dem 20. Juli handele es sich um ein sehr einprägsames Datum, so dass sie dafür plädierte, den Antrag anzunehmen

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucksache Nr. 0759/2014 mit 3 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.


3.4. Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (StrABS) der LH Hanover
(Drucks. Nr. 0775/2014)

Ratsherr Wruck begründete den Antrag seiner Fraktion.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucksache Nr. 0775/2014 mit 0 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen und 3 Enthaltungen ab.


4. Neuvergabe des Toilettenvertrages
(Drucks. Nr. 0417/2014)

-auf Wunsch der CDU in die Fraktion gezogen-

4.1. Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 0417/2014 (Neuvergabe des Toilettenvertrages)
(Drucks. Nr. 0831/2014)

-auf Wunsch der CDU in die Fraktion gezogen-


5. Masterplan Stadt und Region Hannover | 100 % für den Klimaschutz
(Drucks. Nr. 0613/2014 mit 1 Anlage)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0613/2014 mit 8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zu.

5.1. Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0613/2014 (Masterplan Stadt und Region Hannover | 100 % für den Klimaschutz)
(Drucks. Nr. 0979/2014)

Ratsherr Blaschzyk begründete den Antrag seiner Fraktion.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucksache Nr. 0979/2014 mit 3 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.


6. Masterplan Stadt und Region Hannover | 100 % für den Klimaschutz:
Ergebnisse der Strategiegruppen

(Informationsdrucks. Nr. 0614/2014 mit 1 Anlage)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss hat die Informationsdrucksache Nr. 0614/2013 zur Kenntnis genommen.


7. „Auf dem Weg zu einer inklusiven Stadt“ – Jahresbericht für das Jahr 2013
(Informationsdrucks. Nr. 0763/2014 mit 1 Anlage)

Ratsherr Hermann bedankte sich für die sehr umfangreiche und anregende Drucksache. Ein beträchtlicher Teil behandle die Themen Bauen, Wohnen und Verkehr. Er habe mit großem Interesse die Stellungnahmen anderer Einrichtungen gelesen. Das Annastift habe in seiner Stellungnahme geäußert, dass eine Vermittlung für barrierefreien Wohnraum fehlen würde. Das Annastift halte es für ein gutes Projekt, dass von Menschen mit Behinderungen auch als Experten in eigener Sache organisiert und von der Stadt Hannover personell und finanziell unterstützt werden könnte. Es gäbe eine Internetseite zum barrierefreien Bauen. Es wäre wünschenswert, wenn Vermieter und Wohnungsunternehmen dort barrierefreien Wohnraum einstellen würden, damit man dem Anspruch der Transparenz und Angebotsunterbreitung gerecht werde. Er forderte die Verwaltung auf, im Rahmen der Gespräche mit der Wohnungswirtschaft, Einfluss darauf zu nehmen, dass das Thema ernster genommen werde. Ziel sei es möglichst viele barrierefreie Wohnungen sichtbar in der Vermittlung zu haben, damit die Menschen das Angebot auch nutzen können. Das Thema sollte in zukünftigen Berichten fortgeschrieben werden.

Frau Hochhut fragte, warum es sich nur um eine Informationsdrucksache handeln würde. Die Drucksache enthalte viele gute und interessante Dinge, so dass man daraus eine Beschlussdrucksache hätte machen können.

Frau Gehrmann antwortete, dass es den Ratsauftrag gäbe, regelmäßig über den Sachstand zu berichten. Die Berichterstattung erfolge durch Informationsdrucksachen. Die Drucksache enthalte außerdem keine Beschlusslagen.

Frau Hochhut. fragte, wie die personelle Ausstattung der Klassen sei. Interpretiere man Zeitungsberichte und Informationen, die man privat bekomme, richtig, dann gäbe es zu große Lücken, um die Inklusionsidee umsetzen zu können. Sie ging davon aus, dass die Frage heute nicht beantwortet werden könne. Sie sagte, dass sie auf ihre Frage gerne eine Protokollantwort hätte.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass es zu der Frage, ob genug Personal für die Inklusion vorhanden sei und wie die Umsetzung erfolge, eine Protokollantwort geben werde.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss hat die Informationsdrucksache Nr. 0763/2013 zur Kenntnis genommen.

Protokollantwort: Die Verwaltung der Stadt Hannover verweist zur personellen Ausstattung der Klassen in den Schulen auf die Zuständigkeit des Landes. Im Niedersächsischen Schulgesetz und den Verordnungen zur Einführung der inklusiven Beschulung sind dazu Ausführungen gemacht worden. Die Stadt Hannover als örtlicher Schulträger zeichnet für die räumliche und sächliche Ausstattung der Schulen verantwortlich und konstatiert derzeit eine bedarfsgerechte Situation. Berücksichtigt werden die entsprechenden DIN-Normen zur Barrierefreiheit und die Anforderungen des Landes. Die Region Hannover als Sozialhilfeträger gewährt im Rahmen der Eingliederungshilfe bedarfsgerechte Unterstützungen durch Schulassistenzen für einzelne Schülerinnen und Schüler. Die Stadt Hannover setzt die Vorgaben der Region Hannover im Wege der Heranziehung für das Gebiet der Stadt Hannover lediglich um. Die bundesweite Debatte um die Erarbeitung von Standards für eine bedarfsgerechte Ausstattung eines inklusiven Schulsystems, vor allem auf der Ebene der Kultusminister der Länder, ist uns bekannt.


8. Flächennutzungspläne

8.1. 210. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Mittelfeld / "EXPO-Park Hannover - West"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0760/2014 mit 2 Anlagen)

Ratsherr Engelke freute sich darüber, dass die „Gärten im Wandel“ als allgemeine Grünfläche dargestellt werden und damit dauerhaft gesichert werden. Er fragte, ob die „Gärten im Wandel“ regelmäßig gepflegt werden.

Ratsherr Mineur sagte, dass die „Gärten im Wandel“ zunächst von der EXPO GRUND GMBH gepflegt worden seien und dann an den Fachbereich Umwelt und Stadtgrün zurückgegeben worden seien. Die Pflege werde von dem Fachbereich professionell durchgeführt.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0760/2014 einstimmig zu.


9. Bebauungspläne

9.1. Bebauungsplan Nr. 1729 - östlich Lathusenstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0769/2014 mit 3 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0769/2014 einstimmig zu.

9.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1732
- Nahversorgung Vinnhorst / BV Werder -,
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0849/2014 mit 4 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0849/2014 einstimmig zu.


10. Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Grundsatzbeschluss

(Drucks. Nr. 0077/2014 N1 mit 10 Anlagen)



10.1. Änderungsantrag zu Drucksache Nr. 0077/2014 "Sonderprogramm für Straßenerneuerung - Grunderneuerung im Bestand - Grundsatzbeschluss
(Drucks. Nr. 0430/2014)

10.2. Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0077/2014 N1 (Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand - Grundsatzbeschluss)
(Drucks. Nr. 1026/2014)

Ratsherr Blaschzyk begründete den Antrag seiner Fraktion.

Ratsherr Engelke begründete den Antrag seiner Fraktion. Dem Antrag der CDU-Fraktion werde seine Fraktion in der Ratsversammlung zustimmen, weil der Antrag die Lücke zum eigenen Antrag schließe.

Ratsherr Hermann meinte, dass es sich um die Fortsetzung der Debatten der letzten Wochen handele. Man könne den Bürgern nicht vormachen, dass Straßen, die im Unterbau kaputt seien, mit einem Deckenprogramm saniert werden können und dann neu seien. Das entspreche nicht den Tatsachen, sei populistisch und dem Bürger gegenüber nicht ehrlich. Das Prüfverfahren, das der Gutachter verwandt habe, sei bei den vorhandenen Untergründen nicht anwendbar gewesen. Das Gutachten sei in wesentlichen Punkten von fachlich versierten Mitarbeiten des Fachbereichs Tiefbau widerlegt worden. Die Straßen seien kaputt und müssen grundsaniert werden. Die Bezirksräte seien in ihren Diskussionen und einem aufwändigen Verfahren mit Ortsbegehungen usw. ihrer Rolle gerecht geworden. Die Bezirksräte hätten Änderungswünsche eingebracht, denen die Verwaltung gefolgt sei. Das Verfahren sei transparent gelaufen. Es gäbe jetzt eine Liste mit 44 Straßen, die wegen der Prioritätensetzung bisher unberücksichtigt geblieben seien. Zeitpunkt, Art und Weise des Straßensanierungsprogramms seien richtig. Die Straßenausbaubeitragssatzung sei rechtmäßig und kommunalverfassungstauglich. Laut OVG könne von der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nur dann abgesehen werden, wenn es der Kommune finanziell möglich sei. Die Straßenausbaubeitragssatzung sei weder illegal noch unsozial. Unsozial wäre eine Umlage auf alle Bürger der Stadt. 85 % aller Gemeinden in Niedersachsen und 17 der 20 größten deutschen Städte haben eine Straßenausbaubeitragssatzung. Hannover sei kein Sonderfall. Das Verfahren finde nicht erst mit der Grunderneuerung im Bestand Anwendung, sondern werde bereits seit 20 Jahren angewandt. Aus den Erfahrungen der ersten Tranche könne man lernen, was man verändern müsse, damit ein besseres Verständnis entstehe. In der nächsten Tranche sollte man mit einer Drucksache ins Verfahren gehen, in der detailliert stehe, warum die benannten Straßen saniert werden müssen. Die Vorhaben werden dadurch nachvollziehbar und im Dialog mit den Bürgern und den Bezirksräten könnten Missverständnisse vermieden werden.

Ratsherr Hillbrecht sagte, dass man heute ein Grundsatzprogramm beschließe. Werde das Sonderprogramm beschlossen, beraube sich die Politik der Möglichkeit, auf das weitere Verfahren Einfluss nehmen zu können. Man müsse daher im Vorfeld möglichst viele Informationen sammeln und viele Dinge bedenken. Er hielt das für problematisch und sah darin den Grund für die kontroversen Debatten. In der Drucksache sei beschrieben, dass eine Gleichverteilung der zu sanierenden Straßen im Stadtgebiet und die Dringlichkeit beachtet werden solle. Er hielt das für einen Widerspruch in sich. Die Notwendigkeit zur Sanierung einer Straße trete zurück, wenn eine Gleichverteilung im Stadtgebiet nicht vorhanden sei. Die Diskussion um die Straßenausbaubeitragssatzung drehe sich im Kreis. Die Argumentation sei nicht richtig. Im Gerichtsverfahren sei es um die Höhe des Beitrags gegangen. In der Argumentation sei es darum gegangen, dass man auf die Straßenausbaubeiträge nur verzichten könne, wenn genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stünden. Die Möglichkeit der Generierung finanzieller Mittel auf andere Weise, zum Beispiel durch Steuergelder, werde regelmäßig außer Acht gelassen. Die Satzung werde als Fakt genommen und dadurch die Diskussion über andere Möglichkeiten abgelehnt. Seines Erachtens wiege das Argument der Ungleichbehandlung durch Erhebung der Beiträge sehr schwer. Zunächst hätte die Frage der Finanzierung ausreichend diskutiert werden müssen. Dass das Straßenausbauprogramm nötig sei, sei auf den Investitionsstau der letzten Jahre zurückzuführen. Die Erhöhung des Haushaltsansatzes für die Straßensanierung hielt er für richtig. Das Grundsatzprogramm beinhalte keine Benennung der Kosten. Wären die ungefähren Kosten vorher bekannt gegeben worden, wär die Diskussion sachlicher verlaufen. In Bezug auf die Kurt-Schumacher-Straße sei das möglich gewesen. Die Notwendigkeit eines Sonderinstandhaltungsprogramms für Fahrradwege könne in Frage gestellt werden. Die Grunderneuerung im Bestand hätte am Fahrradverkehr orientiert werden können, so dass zum Beispiel zunächst Kopfsteinpflasterstraßen hätten saniert werden können. Dadurch hätte man den Radverkehr gefördert und hätte positive Effekte für alle anderen Verkehrsteilnehmer erreicht. Er hielt die Sanierung von Straßen für richtig und wichtig und somit grundsätzlich auch ein entsprechendes Programm. Die Art, wie das Programm aufgelegt wurde, enthalte jedoch gravierende Mängel.

Ratsherr Dette äußerte, dass seine Fraktion die Straßenausbaubeitragssatzung auch nicht positiv finde, es sich jedoch um eine gerechte und faire Angelegenheit handele. Zum Beispiel sei die Erschließung eines Grundstücks mit einer eingeschossigen Bebauung aufwändiger, als wenn man ein Grundstück mit mehrgeschossiger Bebauung erschließe. Es sei ungerecht, wenn die Bewohner von mehrgeschossigen Häusern die Kosten für Bewohner mit Einfamilienhäusern mittragen müssten. Er finde es in Ordnung, wenn die Grundstücksbesitzer eine Lobby-Verwaltung hätten. Es sei jedoch bedenklich, wenn dieser für sich in Anspruch nehme, im Gegensatz zur Stadtverwaltung, ein unabhängiges Gutachten beauftragt zu haben. Das würde eine Unterstellung beinhalten, gegen die sich die Mitarbeiter nicht wehren könnten. Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung würden für die Bürger arbeiten. Kein Mitarbeiter habe ein Interesse daran, Straßen vorzuschlagen, die nicht saniert werden müssen. Die Unabhängigkeit des Gutachters könne in Frage gestellt werden, wenn man die Straße Unter den Birken betrachte. Der Gutachter habe sich nicht dazu geäußert, wie eine Korbbogenstraße abgefräst werden könne. Eine Straßensanierung sei immer eine Momentaufnahme und treffe dann den jeweiligen Eigentümer und nicht den vorhergehenden oder nachfolgenden. Dieser Fakt könne nicht vermieden werden und sei keine Argumentation dafür, eine Sanierung nicht vorzunehmen. Die heute beantragten Sonderprogramme seien mit dem Haushalt bereits beschlossen worden. Es gäbe ein Programm zur Erneuerung von Radwegen und von Straßen, die dem Radverkehr dienen.

Ratsherr Wruck war dafür, dass in der politischen Debatte redlich argumentiert werden sollte. Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen sei eine rechtmäßige Art zur Finanzierung der Straßensanierung. Es werde aber übersehen, dass es auch andere rechtmäßige Möglichkeiten zur Finanzierung gäbe, die er in diesem Fall für richtiger halte. Er halte die bloße Umbenennung des Programms in Deckensanierungsprogramm, um die Erhebung der Beiträge zu vermeiden, nicht für redlich. Notwendig sei nicht nur die Erneuerung der Decke. Er hielt es für gerechter, wenn man die Straßenausbaubeitragssatzung nicht zur Anwendung bringe. Insofern konnte er nicht verstehen, dass man dem Antrag seiner Fraktion nicht zugestimmt habe. Es gibt zahlreiche Städte, die keine Beitragssatzung haben würden. Es gäbe andere Regelungsmöglichkeiten. Es dürfe nicht unterstellt werden, dass man etwas Unrechtmäßiges wolle oder man die Beitragssatzung für unrechtmäßig halte. Durch die Abschaffung der Satzung würde man viele Ungerechtigkeiten beseitigen und könne die Finanzierung über Steuern regeln. Den Ärger und die Diskussionen könne man sich so auch für die Zukunft ersparen.

Ratsherr Engelke bezog sich auf die Argumentation, dass es gerecht wäre, wenn jeder seine eigene Straße bezahlen würde. Man sei eine Solidargemeinschaft und könne alle Straßen nutzen. Bürger ohne Auto könnten sonst auf die Idee kommen, dass es ungerecht sei, wenn sie zahlen müssten, obwohl sie die Straße nicht benutzen oder die Zahlenden würden ihre Straße für andere sperren. Eine Finanzierung sei nur über das Modell der Solidargemeinschaft richtig. Die Stadt habe eine rechtzeitige Instandsetzung versäumt, deshalb sei ein Deckenprogramm nicht mehr ausreichend. Indem man die Begrifflichkeiten austausche, erhalte man die Möglichkeit, die Satzung nicht anwenden zu müssen. Nach der Niedersächsischen Kommunalverfassung haben die Gemeinden die finanziellen Mittel zu Erfüllung ihrer Aufgaben aus eigenen Einnahmen aufzubringen. Sie haben ihr Vermögen und ihre Einkünfte so zu verwalten, dass unter pfleglicher Behandlung der Steuerkraft die Gemeindefinanzen gesund bleiben. Es handele sich nicht um eine pflegliche Behandlung, wenn die Straßen als Vermögen der Stadt jahrzehntelang nicht saniert worden seien. Dementsprechend seien die gestellten Anträge richtig. Die rot-grüne Politik der letzten 60 Jahre habe die Finanzen der Stadt nicht in den Griff bekommen. Wäre man den Haushaltsanträgen seiner Fraktion gefolgt, würde man die Finanzen in den Griff kriegen und würde eine Straßenausbaubeitragssatzung nicht benötigen. In Anlage 1 zur Drucksache befinde sich eine Liste mit den Namen der Straßen. Nach seiner Auffassung stimme die Liste nicht mit den Beschlüssen der Stadtbezirksräte überein.

Ratsherr Hermann sagte, dass es zu der Drucksache eine N1 gäbe, in der eine aktuelle Straßenliste vorhanden sei.

Herr Weske stellte klar, dass es das Deckenprogramm gäbe, um die Haltbarkeit einer Straße zu verlängern. Erhalte eine Straße nicht rechtzeitig eine neue Decke, sei klar, dass eine Sanierung erfolgen müsse. Dafür gäbe es etliche Beispiele im Stadtgebiet. Man könne der Opposition nicht vorwerfen, dass sie darauf hinweise, dass die Erhaltungspflicht in einigen Straßen vernachlässigt worden sei. Er wolle den Gutachter nicht in Schutz nehmen, aber zur Straße Unter den Birken habe dieser gesagt, dass eine neue Decke ausreichend sei. Die Stadt habe zwischendurch die gleiche Auffassung gehabt. Noch vor ca. einem Jahr hat die Verwaltung eine Deckensanierung für nicht gewollt aber machbar gehalten. Man könne dem Gutachter daher keinen Vorwurf machen. In der Liste der Straßennamen in der N1 sei unter Punkt 29 ein Straßenabschnitt enthalten, der nicht gemeint sei. Es handele sich um die Gredelfeldstraße im Abschnitt Wallensteinstraße bis Schwedenpfad. Laut Bezirksrat sei dieser Abschnitt nicht gemeint, da hier vor einigen Jahren eine Erneuerung stattgefunden habe. Es sollte in der N1 geändert werden. Er fragte die Verwaltung, wie damit umgegangen werde.

Herr Bode antwortete, dass tatsächlich der falsche Abschnitt in der Liste stehen würde. Eine Änderung werde vorgenommen.

Ratsherr Hermann sagte, dass die Straßenausbaubeitragssatzung das gerechteste aller Verfahren sei. Bei einer Finanzierung über eine Grundsteueranhebung, würde es zu einer Umlegung der Kosten auf alle Mieter kommen und würde bedeuten, dass Mieter aus Vahrenheide zum Beispiel eine Straße in der Südstadt finanzieren würden. Er stellte in Frage, dass das sozial gerecht sei. Man habe dazu eine andere Auffassung als die Opposition. Die Kredite seien durch die Kommunalaufsicht gedeckelt und die Stadt habe nicht das Geld, um viele Straßen innerhalb eines kurzen Zeitraums zu sanieren. Es gäbe über die Straßensanierung hinaus noch andere Aufgaben, die zu erfüllen sind. Beispiele dafür seien die Schulen, öffentliche Gebäude, Bäder usw. Man habe Prioritäten setzen müssen, die zu Gunsten der größeren Straßen ausgefallen seien. Es sei angemerkt worden, dass man keinen Einfluss mehr auf den weiteren Verlauf des Verfahrens habe, wenn man das Programm beschließe. Ein Beschluss über das Grundsatzprogramm beinhalte zum einen den Beschluss über ein bestimmtes Finanzvolumen und zum anderen über bestimmte Straßen. Am Straßenquerschnitt ändere sich nichts. Daraus ergeben sich kaum Gestaltungsmöglichkeiten und somit auch kein Beteiligungserfordernis. Das Verfahren sei schneller und kostengünstiger. Die gleichmäßige Verteilung im Stadtgebiet beziehe sich auf die 1. Tranche. In den folgenden Abschnitten werden die Straßen in der Reihenfolge der Dringlichkeit saniert. Ein Radwegesanierungsprogramm sei mit dem Haushalt beschlossen worden. Es gäbe außerdem ein Programm zur Beseitigung von Kopfsteinpflasterstraßen. Sonderprogramme seien daher nicht erforderlich. Warum die Kosten vorab nicht benannt werden können, sei bereits erläutert worden. Mit der 1. Tranche müssten Erfahrungswerte mit den Ausschreibungsergebnissen gesammelt werden. In der nächsten Tranche können eventuell Näherungswerte genannt werden. Die tatsächlichen Kosten würden immer erst nach der Endabrechnung feststehen. Bei keiner der Straßen die in den letzten Jahren saniert worden sei, seien die Kosten vorher bekannt gewesen.

Ratsherr Förste war der Meinung, dass die Argumente hinreichend ausgetauscht seien. Die Straßenausbaubeitragssatzung sei richtig, weil Eigentum verpflichtet. Er werde dennoch gegen das Sonderprogramm stimmen, weil die Wünsche der Bezirksräte und der Betroffenen vor Ort nicht ausreichend berücksichtigt worden seien.

Ratsherr Blaschzyk hielt die Argumentation für nicht nachvollziehbar. Das System, dass über Steuern alles Mögliche finanziert werde, auch wenn der einzelne Bürger nicht alles in Anspruch nimmt, sei überall gegeben. Er verwies auf Beispiele wie den Bau von Kitas oder die Finanzierung von Universitäten. Daraus könne nicht hergeleitet werden, dass eine Finanzierung der Straßensanierung aus allgemeinen Steuern unsozial sei. An der Masse der Änderungsanträge und Kritik könne man erkennen, dass eine transparente Beteiligung der Bezirksräte nicht erfolgt sei. Er schloss nicht aus, dass Druck auf die Bezirksräte von den Fraktionsvorsitzenden ausgeübt worden sei, damit das Wahlversprechen des Oberbürgermeisters möglichst zügig umgesetzt werden könne. Seine Fraktion sei gegen Fahrradstreifen auf der Fahrbahn. Er sprach sich für separate Fahrradwege aus. Vermische man den Fahrradverkehr nicht mit dem Kraftfahrzeugverkehr, funktioniere das Miteinander besser. Man habe vor einigen Monaten gefordert, in der Stadt mehr Fahrradampeln aufzustellen. Das sei abgelehnt worden, weil man keine positiven Effekte erwarte. Andere Städte würden den Beweis führen, dass es durchaus funktioniere. Die Schlussfolgerung, dass man den Fahrradverkehr nicht fördern wolle, nur weil man gegen Fahrradstreifen auf der Fahrbahn sei, sei falsch. Seine Fraktion setze sich engagiert für den Fahrradverkehr ein. Man sei lediglich für separate Radwege.

Ratsherr Dette hielt es für problematisch, zunächst die Straßenausbaubeiträge zu diskutieren und dann die Straßensanierung zu beschließen, weil man dann die Diskussion zu den Beiträgen ständig führen würde. Er sagte, dass er es für sozial gerecht halte, dass die Grundstückseigentümer die Kosten für die Sanierung der Straße mittragen. Daraus könne nicht im Umkehrschluss geschlossen werden, dass die Straße Privateigentum werde oder man nicht zahlen müsse, wenn man kein Auto habe. Man müsse sich überlegen, was dem Allgemeinwohl diene, sozial sei und wie im Rat wirtschaftsliberale Politik betrieben werden solle.

Ratsherr Engelke stellte klar, dass er nicht der Meinung sei, dass Fußgänger nicht für Straßen zahlen sollten, sondern das möglicherweise irgendjemand auf diese Idee kommen könne.

Ratsherr Hermann bestätigte, dass es aus den Bezirksräten viele Änderungsanträge gegeben habe. Nach seiner Erfahrung haben die Bezirksräte konstruktive Kritik geäußert und der Verwaltung keine Vorwürfe gemacht.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucksache Nr. 1026/2014 mit 3 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucksache Nr. 0430/2014 mit 0 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0077/2014 N1 mit 7 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zu.


11. Umbau der Göttinger Chaussee zwischen Bückeburger Allee / B 65 und Wallensteinstraße
(Drucks. Nr. 0271/2014 mit 1 Anlage)

11.1. Umbau der Göttinger Chaussee zwischen Bückeburger Allee / B 65 und Wallensteinstraße
(Drucks. Nr. 0271/2014 E1 mit 1 Anlage)

Ratsherr Wruck erklärte sich grundsätzlich mit dem Umbau der Göttinger Chaussee einverstanden. Der Veränderung der Gewohnheiten in unserem Leben werde jedoch nicht Rechnung getragen. Durch die Bestellungen im Internet nehmen der Versandhandel und damit verbunden auch der Verkehr enorm zu. Es störte ihn, dass trotz dieser Umstände die Fahrbahn auf dieser stark befahrenen Straße auf 6,50 m reduziert werde. Es sei vorhersehbar, dass die Straße blockiert werde, wenn das Fahrzeug eines Paketdienstes dort halte. Eine Straße müsse wenigstens so breit sein, dass ein haltendes Fahrzeug passiert werden könne. Bei starkem Gegenverkehr sei das häufig nicht möglich. Die Fahrbahnbreite sei in vielen Fällen zu knapp bemessen. Er forderte die Stadt auf, die Veränderung in den Gepflogenheiten zu bedenken.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0271/2014 E1 einstimmig zu.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0271/2014 einstimmig zu.


12. Petition Nr. 01/2.Halbjahr 2013, Ausbau der Klopstockstraße gemäß Drucksache Nr. 2019/2013, Eingabe von Herrn Lothar Dzukowski, Klopstockstraße 34, 30177 Hannover
(Drucks. Nr. 0382/2014 mit 1 Anlage)

12.1. Umbau der Klopstockstraße zwischen Podbielskistraße und Günther-Wagner-Allee
(Drucks. Nr. 0382/2014 E1 mit 1 Anlage)

Ratsherr Engelke konnte die Eingabe nicht nachvollziehen. Jeder Baum und jede Pflanze sondere Sekrete oder Pollen ab. Unterstütze man eine solche Eingabe, könne man keine Bäume mehr pflanzen.

Ratsherr Hermann antwortete, dass er die Eingabe teilweise nachvollziehen könne. Im Rahmen der Neugestaltung der Langen Laube sei auch über dieses Thema diskutiert worden. Es gäbe auch Lindenarten, die kaum Sekrete absondern würden. In diesem Zusammenhang könne er verstehen, dass der Wunsch auf Anpflanzung anderer Bäume bestehe. Man hätte von vorneherein eine Baumart bestimmen sollen, die kaum oder keine Sekrete absondere.

Ratsherr Wruck konnte die Eingabe verstehen. Es gäbe Bäume, die extrem viele Pollen und Sekrete absondern, dazu gehöre die Linde. Wenn es andere Bäume gäbe, könne man diese auch gerade in Bereichen, in denn viel geparkt werde, anpflanzen. In der Klopstockstraße gäbe es viele Straßenparker, denen man entgegen kommen solle. Linden müssen nicht im Straßenraum stehen, in dem geparkt werde, sondern können auf Freiflächen gepflanzt werden oder dort, wo die Parkplätze weit genug entfernt seien. Der Eingabe solle die Verwaltung im Rahmen von Bürgerfreundlichkeit nachkommen.

Ratsherr Blaschzyk sagte, dass seine Fraktion der Petition zustimmen werde. Aus der Eingabe gehe hervor, dass die Bürger angehört werden wollen. Der Oberbürgermeister wollte ein neues Zeitalter der Bürgerbeteiligung einläuten. Demzufolge seien die Bürger auch anzuhören.

Ratsherr Hilbrecht war der Auffassung, dass das Problem überhöht werde. Der Zeitraum, in dem die Bäume Sekrete absondern, sei sehr kurz.

Ratsherr Engelke bezog sich auf den zweiten Teil der Petition, den er unverständlich fand. Entgegen der Aussage in der Petition gäbe es keine chaotische Verkehrssituationen auf der Constantinstraße. Die Straße sei perfekt ausgebaut. Der Ausbau zur Günther-Wagner-Allee werde zu einer weiteren Entlastung führen. Außerdem sei entgegen der Aussage in der Eingabe auf der Günther-Wagner-Allee eine Ampel und eine Querungsmöglichkeit über eine Fußgängerschutzinsel vorhanden.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0382/2014 E1 einstimmig zu.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0382/2014 einstimmig zu.


13. Stadtbahnstrecke D-West - Citystrecke
- Abschnitt 1 und 2: Neubaustrecke Lister Meile (HH-Allee bis E.-A.-Platz)
- Abschnitt 3: Ausbaustrecke Kurt-Schumacher-Straße (E.-A.-Platz bis Goseriede)

(Drucks. Nr. 0383/2014 mit 19 Anlagen)

13.1. Änderungsanträge zur Drucksache Stadtbahnstrecke D-West - Citystrecke
- Abschnitt 1 und 2: Neubaustrecke Lister Meile (HH-Allee bis E.-A.-Platz)
- Abschnitt 3: Ausbaustrecke Kurt-Schumacher-Straße (E.-A.-Platz bis Goseriede –

(Drucks. Nr. 0383/2014 E1 mit 2 Anlagen)

13.1.1. Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu DS 0383/2014 (Stadtbahnstrecke D-West - Citystrecke)
(Drucks. Nr. 0702/2014)

13.1.2. Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 0383/2014 E1 - (Änderungsanträge zur Drucksache Stadtbahnstrecke D-West - Citystrecke
- Abschnitt 1 und 2: Neubaustrecke Lister Meile (HH-Allee bis E.-A.-Platz)
- Abschnitt 3: Ausbaustrecke Kurt-Schumacher-Straße (E.-A.-Platz bis Goseriede –

(Drucks. Nr. 0832/2014)
Ratsherr Blaschzyk begründete den Antrag seiner Fraktion.

Ratsherr Hermann war der Auffassung, dass man die Drucksache unabhängig von der weiteren Entwicklung der Wasserstadt heute beschließen solle, weil es sich um eine gute Planung handele, die die Verwaltung vorgelegt habe. Die Entwicklung der Wasserstadt werde längere Zeit in Anspruch nehmen, in der entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Die Planung zur D-Linie beinhalte eine hohe Aufwertungsqualität für die Kurt-Schumacher-Straße und das Steintor. Er begründete den Antrag seiner Fraktion. Er wies auf einen redaktionellen Fehler in der Drucksache hin. Unter Punkt 6 müsse es heißen: „An der Kreuzung Lister Meile/Rundestraße (s. Anlage 2) wird in Fahrtrichtung Osten auf der Lister Meile eine Radaufstellfläche (ARAS) markiert.“ Auf der Seite befinde sich der Fahrradstreifen auf der Fahrbahn. Auf der anderen Seite werde dieser hochboardig geführt. Dort mache eine Fahrradaufstellfläche keinen Sinn.

Ratsherr Mineur bezog sich auf die Bedenken gegenüber der Anbindung der Wasserstadt an den ÖPNV und der Leistungsfähigkeit der Haltstelle am Raschplatz. Steige man zunächst in die Planungen zur Anbindung der Wasserstadt an den ÖPNV ein, hätte das eine Zurückstellung der Planungen zur D-Strecke im Innenstadtbereich zur Folge. Er hielt eine Zurückstellung nicht für notwendig. Derzeit fahre die Linie 10 im 7,5-Minuten-Takt, also fahren acht Bahnen in der Stunde. Die Kapazität der Wendeanlage sei auf zehn Bahnen in der Stunde begrenzt, so dass auf einen 6-Minuten-Takt erhöht werden könne. Bei den Planungen zur Wasserstadt und zur D-Linie handele es sich um Parallelplanungen. Die D-Linie werde nach und nach weiter gebaut und die Wasserstadt zeitgleich entwickelt. Sollte man im Laufe der Planungen feststellen, dass ein 6-Minuten-Takt nicht ausreichend sei, habe man die Möglichkeit eine nachgeschaltete Kehranlage zu bauen und könne die Kapazität der Endhaltestelle dadurch erhöhen. Außerdem bestehe die Möglichkeit, so wie es bereits jetzt zu Spitzenzeiten gehandhabt werde, dass Züge in den A-Tunnel eingespeist werden. Die Planung sei leistungsfähig und zukunftssicher.

Ratsherr Engelke meinte, dass die Planungen schlecht seien. Die Entwicklung des Geländes Wasserstadt Limmer und somit auch die Kenntnis, dass dort viele Wohnungen gebaut werden, sei seit Jahren bekannt. Nun habe der Investor noch die Anzahl der Wohnungen, die gebaut werden sollen, erheblich erhöht. Das habe zu fraktionsübergreifenden Protesten geführt. Von der notwendigen Anbindung der Wasserstadt an den ÖPNV habe man seit langer Zeit Kenntnis. Die Region habe daher miserabel geplant und der Antrag sei berechtigt. Man müsse sich ausreichend Zeit für die Planungen nehmen, um zu einem vernünftigen Ergebnis zu kommen. Mit der Möglichkeit der Taktverdichtungen oder Einspeisungen in den A-Tunnel würde man sich die Angelegenheit schön reden wollen. Die Thematik müsse möglichst von der Bauverwaltung der Stadt Hannover neu durchdacht und durchgerechnet werden. Einer Planung durch die Stadt schenke er mehr Vertrauen. Man dürfe nichts übers Knie brechen oder davon ausgehen, dass man eine Anbindung problemlos hinbekomme. Er ging davon aus, dass der Weiterbau an der D-Linie auch um ein halbes Jahr verschoben werden könne. Es sei besser eine vernünftige Planung zu haben, als später vor Problemen zu stehen, die kaum lösbar seien.

Ratsherr Hillbrecht meinte, dass das von der Ampelschaltung unabhängige Rechtsabbiegen bis vor kurzer Zeit die Standardvariante des Radverkehrs gewesen sei. Es habe sich um eine gute und sachgerechte Form des Abbiegens gehandelt. Eine Änderung sei mit der Einrichtung von Radfahrstreifen bzw. Schutzstreifen einhergegangen. Der Radverkehr müsse sich nunmehr nach den Ampelschaltungen richten. Seines Erachtens nach stellen Radfahrstreifen bzw. Schutzstreifen eine größere Gefährdung dar, als ein gut ausgebauter Radweg. Inhalt der Drucksache sei es, wieder Radverkehrsstreifen einzuführen. Es handele sich um kein gutes Konzept, wenn man Radverkehr fördern wolle. Bezüglich der Taktung der D-Linie verwies er darauf, dass nicht nur die Linie 10, sondern auch die Linie 17 auf der Strecke fahre. Eine höhere Taktdichte sei nicht möglich. Es werde eine Stadtbahnlinie konzipiert, die bereits von Beginn an eine zu 2/3 verringerte Leistungsfähigkeit habe als andere Stadtbahnstrecken, weil sie nur von 50 Meter langen Zügen befahren werden könne. Daraus resultiere, dass man 1/3 weniger Kapazität auf der Linie habe, obwohl die Strecke durch eines der am dichtesten besiedelten Wohnviertel Hannovers führe und die direkt an einem Stadtentwicklungsprojekt mit mehreren 1000 Neubürgern vorbeiführe. Er halte das für fahrlässig. Er ging davon aus, dass man zu dem Ergebnis kommen würde, dass die Kapazität nicht ausreichend sei, wenn man eine Nachberechnung durchführen würde. Prognosen könne man entnehmen, dass die Nutzung des öffentlichen Verkehrs zukünftig zunehmen werde. Die Umsetzung der Planung werde für Hannover eine große Hypothek sein, was den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, die Leistungsfähigkeit und die Vernetzung des Stadtbahnlinien betreffe. Er hoffte, dass das Projekt aus irgendwelchen Gründen doch noch gestoppt werde und man die Möglichkeit erhalte, neu zu planen. Letztendlich würden alle Beschlüsse, die im Rat gefasst werden, unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Für ihn sehe es momentan so aus, dass den Kosten kein ausreichender Nutzen gegenüberstehe.

Ratsherr Mineur wies darauf hin, dass eine Radwegeführung auf der Straße verkehrssicherer sei. Diese Erkenntnis werde vom ADFC und anderen Fachleuten, die mit den Planungen betraut seien, gestützt. Fahre man hochboardig, werde man von rechtsabbiegenden Autofahrern schnell übersehen. Daraus resultiere eine hohe Anzahl von Unfällen. Beim Fahren auf der Straße werde ein Radfahrer sehr viel deutlicher und besser durch die Autofahrer erkannt. Die Forderung, die Radwege wieder hochboardig zu planen, gehe zu Lasten der Fahrradfahrer und der Verkehrssicherheit.

Frau Hochhut sagte, dass entgegen der ersten Planungen jetzt sehr viele sechs- bis achtstöckige Häuser gebaut werden sollen, weil der Zuzug nach Hannover sehr groß sei. Gleichzeitig werde gesagt, dass dort keine Autos geparkt werden sollen. Bisher sei es so gewesen, dass eine bestimmte Anzahl an Parkplätzen vorgehalten werden musste. Sie wollte wissen, ob sich daran etwas geändert habe. Sie war der Meinung, dass eine erneute Befragung der Bürger aufgrund der geänderten Pläne angebracht sei. Außerdem wollte Sie wissen, ob es einen Konflikt zwischen der Sanierung der Raschplatzhochstraße und den Umbaumaßnahmen am Raschplatz geben werde.

Stadtbaurat Bodemann wies darauf hin, dass die Sanierung der Raschplatzhochstraße bereits begonnen habe. Die Maßnahme an der Hochstraße und die baulichen Veränderungen am Raschplatz werden so entkoppelt, dass Kollisionen nicht zu befürchten seien. Im Rahmen des anstehenden Verfahrens in Bezug auf die Wasserstadt werde es zu einer Beteiligung der Bürger kommen. Die Vorschrift, nach der es eine bauordnungsrechtliche Verpflichtung gäbe, beim Häuserbau Stellplätze nachzuweisen, habe Bestand.

Ratsherr Dette sagte, dass die ehemalige Landesregierung als letztes Gesetz in ihrer Wahlperiode verabschiedet habe, dass die Gemeinden Satzungen erlassen dürfen, die die Stellplatzsatzung außer Kraft setze. Darauf werde sich seine Fraktion in dem Entwurf eines Antrages beziehen. Die Planungen zur D-Linie werden durch seine Fraktion befürwortet. Man halte sie für fortschrittlich. Man erhalte behindertengerechte Zuwegungen. Es seien lediglich kleine Änderungen bezüglich des Fahrradverkehrs vorgeschlagen worden. Er wies darauf hin, dass die häufigste Unfallursache zwischen Kraftfahrzeug- und Radverkehr sei, dass Radfahrer beim Rechtsabbiegen durch die Autofahrer übersehen werden. Aus diesem Grund gäbe es Empfehlungen, den Radverkehr auf Radfahrstreifen zu verlegen.


Ratsherr Blaschzyk bestätigte, dass die Landesregierung die Möglichkeit eröffnet habe, die Stellplatzsatzung außer Kraft zu setzen. Nur weil durch eine gesetzliche Verordnung den Kommunen eine Möglichkeit gegeben werde, heiße das aber nicht, dass man keine Stellplätze mehr bauen dürfe, so wie es in der Presse dargestellt worden sei. Dänemark und Holland werden als Musterbeispiele für den Fahrradverkehr dargestellt. Beide Länder hätten überwiegend separate Fahrradwege und die Verkehrsteilnehmer würden Rücksicht aufeinander nehmen. In Hannover werde Politik für die Hardcore-Fahrradfahrer gemacht, die mit hohem Tempo durch die Stadt fahren. Die breite Masse an Radfahrern finde keine Berücksichtigung. Viele Menschen würden sich unsicher fühlen, wenn Sie auf der Straße zwischen den Autos fahren müssen.

Ratsherr Dette betonte, dass er nicht behauptet habe, dass die Stellplatzverordnung außer Kraft gesetzt werden müsse. Es sei auch in der Presse nicht so dargestellt worden. Es sei lediglich die Möglichkeit eingeräumt worden. Seine Fraktion halte das für eine gute Idee und man sollte es mal ausprobieren.

Ratsherr Hermann verwies auf den Besuch der HafenCity im vergangenen Jahr und dem Bericht der Stadtverwaltung Hamburg über die Reform der Stellplatzverordnung. An der HafenCity könne man erkennen, dass eine Veränderung der Stellplatzverordnung funktioniere.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0832/2014 mit 6 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zu.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucksache Nr. 0702/2014 mit 3 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0383/2014 E1 mit 6 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zu.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0383/2014 mit 6 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zu.

14. Planfeststellung für die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen „Lange-Feld-Straße“, „Hermann-Löns-Park“ und „Tiergarten“ der Strecke 1750 / Wunstorf-Lehrte in den Gemarkungen Kirchrode und Anderten mit trassenfernen Kompensationsmaßnahmen in den Gemarkungen Wülferode und Wettmar/Stadt Burgwedel
(Drucks. Nr. 0713/2014 mit 22 Anlagen)

14.1. Änderungsanträge Drucksachen-Nr. 15-0765/2014, 15-0815/2014, 15-0816/2014, 15-0817/2014 und eine Stellungnahme des Eilenriedebeirates
Planfeststellung für die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen „Lange-Feld-Straße“, „Hermann-Löns-Park“ und „Tiergarten

(Drucks. Nr. 0713/2014 E1 mit 9 Anlagen)

14.1.1. Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0713/2014 (Planfeststellung für die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen „Lange-Feld-Straße“, „Hermann-Löns-Park“ und „Tiergarten“ der Strecke 1750 / Wunstorf-Lehrte in den Gemarkungen Kirchrode und Anderten mit trassenfernen Kompensationsmaßnahmen in den Gemarkungen Wülferode und Wettmar/Stadt Burgwedel)
(Drucks. Nr. 1017/2014)

Ratsherr Dette teilte mit, dass er an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt aufgrund beruflicher Interessenkollision nicht teilnehmen werde.

Ratsfrau Jeschke begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucksache Nr. 1017/2014 mit 3 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0713/2014 E1 mit 7 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zu.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0713/2014 mit 7 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zu.


15. Bericht der Verwaltung

Es gab keine Berichtspunkte.


16. Anfragen und Mitteilungen

Ratsherr Engelke sagte, dass der Fahrradstreifen auf der Podbi größtenteils fertig gestellt sei. Er fragte, ob es eine Vorschrift gäbe, wie die Mindest-Fahrspurbreite auf einer Fahrbahn sein müsse. An einer Kreuzung sei die Fahrspur so schmal, dass man schon mit einem PKW auf den Fahrradstreifen fahren müsse. LKW könnten es dort gar nicht vermeiden, auf dem Fahrradstreifen zu fahren. Er sah an der Stelle eine Gefährdung für Radfahrer.

Herr Bode antwortete, dass zwischen den Angebotsstreifen eine Restfahrbahnbreite von 4,50 Meter verbleiben müsse. Für die beiden Fahrtrichtungen ergäbe sich somit eine Breite von 2,25 Meter pro Spur.

Herr Weske sagte, dass es zur Barthold-Knaust-Straße eine Informationsveranstaltung bezüglich des Ausbaus für die Anlieger gegeben habe. Eingeplant seien dort Parkbuchten. Die Anlieger seien mehrheitlich der Auffassung, dass sich durch die Einrichtung von Parkbuchten die Geschwindigkeit in der Tempo-30-Zone auf der Straße erhöhen werde. Er wollte wissen, ob es vorstellbar sei, dass in der Straße Fahrbahn-Randbeparkung oder halbhohes Parken mittels Flachboard und markierten Bereichen auf der Fahrbahn vorgesehen werde.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass man mit den Anwohnern zu dem Thema im Gespräch sei. Grundsätzlich sei es möglich. Es werde gerade abgewogen, welche Auswirkungen für die Seitenräume entstehen würden. Bei einem Gespräch letzte Woche mit Enercity sei ein Anwohnervertreter dabei gewesen.

Herr Weske fragte, wann der Umbau der oberen Hauptstraße in Wettbergen beginnen werde. Die Drucksache sei bereits aus dem Vorjahr und es habe zwischendurch geheißen, dass der Umbau dieses Jahr erfolgen solle.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass der Umbau dieses Jahr beginnen werde.

Ratsherr Küßner schloss den öffentlichen Teil der Sitzung.


II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Ratsherr Küßner schloss die Sitzung um 17:45 Uhr.

Bodemann Stricks
Stadtbaurat Schriftführerin