Sitzung Ratsversammlung am 24.04.2014

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 22.04.2014)
Protokoll (erschienen am 23.05.2014)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 13.05.2014

PROTOKOLL

31. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 24. April 2014,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 17.17 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bürgermeister Strauch (SPD)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bürgermeister Scholz) (CDU)
(Ratsfrau Arikoglu) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Barnert (SPD)
Ratsfrau Barth (CDU)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borchers (SPD)
Ratsfrau Bruns (FDP)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau de Buhr (SPD)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Fischer (CDU)
(Ratsfrau Fischer) (SPD)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsfrau Gahbler (SPD)
Ratsherr Gill (SPD)
Ratsherr Hanske (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hermann (SPD)
Ratsherr Hillbrecht
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Dr. Kiaman (CDU)
(Ratsherr Klapproth) (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Beigeordneter Klie (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Koch (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Leineweber
(Ratsherr Lorenz) (CDU)
Ratsfrau Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Nagel (SPD)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Ratsfrau Nolte-Vogt (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.)
Ratsherr Onay (Bündnis 90/Die Grünen) bis 15.10 Uhr, TOP 3
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsfrau Pohler-Franke (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Ratsherr Römer (SPD)
Beigeordneter Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen)
Oberbürgermeister Schostok
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Beigeordnete Zaman (SPD)

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadtrat Walter
Stadtkämmerer Dr. Hansmann
Stadträtin Drevermann
(Stadtbaurat Bodemann)
Stadtrat Härke


Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu "Bürgerbefragung zur Wasserstadt Limmer"
(Drucks. Nr. 0803/2014)


Tagesordnung:


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 30. Januar
und 20. Februar 2014

3. Feststellung über den Sitzverlust von Ratsherrn Belit Onay
(Drucks. Nr. 0767/2014)

4. Einführung eines neuen Ratsmitgliedes

5. A N F R A G E N der CDU-Fraktion

5.1. zum Gesamtkonzept Schloss Herrenhausen
(Drucks. Nr. 0414/2014)

5.2. zu "Rente mit 63"
(Drucks. Nr. 0566/2014)

5.3. zu "Aufstocker" in der Stadtverwaltung
(Drucks. Nr. 0581/2014)

5.4. zur Entwicklung eines Einzelhandels im hannoverschen Stadtgebiet
(Drucks. Nr. 0699/2014)

5.5. zur Finanzierung schulergänzender Betreuungsmaßnahmen
(Drucks. Nr. 0756/2014)

6. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

6.1. Besetzung der Mandate nach § 138 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 NKomVG
im Zuge der Wahl des Oberbürgermeisters
(Drucks. Nr. 0708/2014)

6.2. Umbesetzungen in verschiedenen Gremien nach Auflösung der PIRATEN-Fraktion
(Drucks. Nr. 0799/2014)

6.3. Umbesetzung in der Kommission Sanierung Stöcken
(Drucks. Nr. 0768/2014)

6.4. Umbesetzungen in verschiedenen Gremien nach Mandatsverzicht
(Drucks. Nr. 0800/2014)

7. Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG
(Drucks. Nr. 0709/2014)

8. Bewerbung - Unesco City of Music
(Informationsdrucks. Nr. 0394/2014 mit 1 Anlage)

9. Tanzkongress 2016 - Hannover bewirbt sich
(Informationsdrucks. Nr. 0676/2014)

10. Ergänzende Vereinbarungen zum Tagungszentrum im Schloss Herrenhausen
(Drucks. Nr. 2644/2013 mit 3 Anlagen)

10.1. dazu Zusatzantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0427/2014)

11. Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0183/2014 mit 2 Anlagen)

12. Ziele der Sanierung im Soziale-Stadt-Gebiet Sahlkamp-Mitte
(Drucks. Nr. 2070/2013)

13. Bauleitpläne der Wohnbauflächeninitiative:

13.1. Anträge zu Flächennutzungsplanangelegenheiten

13.1.1. 221. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover Bereich: Groß-Buchholz / "ehemaliges Oststadtkrankenhaus" Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Entwurfs- und Ausle
(Drucks. Nr. 0189/2014 mit 3 Anlagen)

13.1.2. 217. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Wülferode / "Am Wiesengarten, 1. Entwicklungsabschnitt" erneuter Feststellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0381/2014 mit 4 Anlagen)

13.2. Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

13.2.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1766 - Hainhölzer Markt Nord - Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0205/2014 mit 3 Anlagen)

13.2.2. Bebauungsplan Nr. 1467- Am Listholze - mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung, Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0584/2014 mit 3 Anlagen)

13.2.3. Bebauungsplan Nr. 1463 - Am Judenkirchhof, Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB Beschluss über Stellungnahmen
(Drucks. Nr. 0693/2014 mit 2 Anlagen)

14. Weiterer Antrag zur Flächennutzungsplanangelegenheit

14.1. 213. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Ledeburg / "Nahversorger Vinnhorst"

Erneuter Feststellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0392/2014 mit 4 Anlagen)

15. Weitere Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

15.1. Bebauungsplan Nr. 454, 1. Änderung - westlich Kaiser-Wilhelm-Straße -
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB,
Erneuter Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0262/2014 mit 4 Anlagen)

15.1.1. dazu Änderungsantrag der FDP-Fraktion
(Drucks. Nr. 0337/2014)

15.2. Bebauungsplan Nr. 1054, 1. Änderung - östlich Kaiser-Wilhelm-Straße -
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB,
Erneuter Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0264/2014 mit 4 Anlagen)

15.2.1. dazu Änderungsantrag der FDP-Fraktion
(Drucks. Nr. 0336/2014)

15.3. Bebauungsplan Nr. 133, 1. Änderung - Birkenstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB,
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0420/2014 mit 3 Anlagen)

15.4. Bebauungsplan Nr. 1469, 3. Änderung, Elfriede-Paul-Allee,
vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0422/2014 mit 4 Anlagen)

15.5. Bebauungsplan Nr. 626, 1. Änderung, - Gertrud-Greising-Weg -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0582/2014 mit 3 Anlagen)

15.6. Bebauungsplan Nr. 1754 - In der Rehre - Ost -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0689/2014 mit 4 Anlagen)

15.7. Bebauungsplan Nr. 944, 2. Änderung, Arrondierung Gesundheitszentrum Bult, Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0691/2014 mit 4 Anlagen)

15.8. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1793 - Esperantostraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB,
Aufstellungsbeschluss, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0180/2014 mit 3 Anlagen)

15.9. Bebauungsplan Nr. 1361 - Lohfeld -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0418/2014 mit 4 Anlagen)

15.10. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1757
- Nahversorger Business-Park Nord -, Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß §13 a BauGB, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0781/2014 mit 3 Anlagen)

16. Antrag zum Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Resolution: Anpassung der Abfallgebühren
(Drucks. Nr. 0192/2014)

17. Antrag zum Antrag der CDU-Fraktion zur Resolution: Reduzierung der finanziellen Belastungen der Kommunen aufgrund von Zuwanderung durch das Land Niedersachsen
(Drucks. Nr. 0193/2014)

18. A N T R Ä G E

18.1. der CDU-Fraktion

18.1.1. zum Thema "Einzelstände zum Verkauf saisonaler Waren"
(Drucks. Nr. 0413/2014)

18.1.2. zur Barrierefreien Erschließung des Haupteinganges Neues Rathaus
(Drucks. Nr. 0703/2014)

18.2. der FDP-Fraktion zu Trinkwasserbrunnen im Stadtgebiet
(Drucks. Nr. 0750/2014)

18.3. der CDU-Fraktion

18.3.1. zu einem Bettelverbot in der hanoverschen Innenstadt
(Drucks. Nr. 0757/2014)

18.3.2. zur Dokumentationspflicht der gewerbsmäßigen Bootsverleiher und Segelschulen am Maschsee
(Drucks. Nr. 0758/2014)

18.3.3. zum Gedenken an Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944
(Drucks. Nr. 0759/2014)

18.4. der Fraktion Die Hannoveraner zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (StrABS) der LH Hanover
(Drucks. Nr. 0775/2014)

19. Center am Kröpcke
(Drucks. Nr. 0281/2014)

20. Verkauf eines Gewerbegrundstücks am Desbrocksheidering
(Drucks. Nr. 0585/2014 mit 2 Anlagen)


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) eröffnete die Ratsversammlung stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest, verwies darauf, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) informierte darüber, dass mit Datum vom 25. März 2014 Beigeordnete Christine Kastning als Fraktionsvorsitzende, Ratsherr Thomas Hermann, Beigeordneter Michael Klie und Beigeordnete Belgin Zaman als stellvertretende Vorsitzende sowie Ratsfrau Désirée Barnert, Ratsfrau Dr. Gudrun Koch und Ratsherr Jürgen Mineur als Beisitzerinnen und Beisitzer im Fraktionsvorstand der SPD-Ratsfraktion wieder gewählt worden wären.

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) erläuterte, dass nach § 11 der Geschäftsordnung des Rates, der Rat die Tagesordnung in dringlichen Fällen mit einer Mehrheit von 2/3 seiner Mitglieder - 44 Ratsmitglieder einschl. Oberbürgermeister - zu Beginn der Sitzung erweitern könne.


Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu "Bürgerbefragung zur Wasserstadt Limmer"
(Drucks. Nr. 0803/2014)

Ratsherr Blaschzyk (CDU) erläuterte, dass die Dringlichkeit gegeben sei, da die Verwaltung vor einigen Wochen neu überarbeitete Pläne zur Wasserstadt Limmer vorgestellt habe und dass die entsprechenden Anträge bereits in das Verfahren gegeben worden wären. Diese Vorgehensweise würde dem über Jahre hinweg andauernden Dialog mit der Bevölkerung und der Politik entgegenwirken.

Beigeordnete Kastning (SPD) erklärte, dass die SPD-Fraktion die Dringlichkeit nicht erkennen könne, da die Verwaltung im Juni 2014 mit den Informationsveranstaltungen beginnen werde. Beigeordnete Kastning wies zudem darauf hin, dass der § 35 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) nicht mit dem Antrag der CDU-Fraktion in Einklang zu bringen sei, da sich der Antrag auf eine eingrenzende Bürgerbefragung bezöge.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) erklärte, dass die Fraktion DIE LINKE. der Dringlichkeit zustimmen werde und dass der Kreis der zu Befragenden im weiteren Verfahren diskutiert werden könne.

Ratsherr Engelke (FDP) erklärte, dass die FDP-Fraktion der Dringlichkeit zustimmen werde. In Bezug auf den § 35 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erläuterte Ratsherr Engelke, dass ohnehin alle BürgerInnen der Landeshauptstadt Hannover, wie z.B. durch den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) betroffen wären und dass somit eine stadtweite Befragung durchgeführt werden sollte.

Mit 36 Stimmen gegen 19 Stimmen lehnte der Rat die Dringlichkeit des CDU-Antrages zu "Bürgerbefragung zur Wasserstadt Limmer" mit der Drucks. Nr. 0803/2014 ab.

Der Antrag wird in der nächsten Ratssitzung am 22. Mai 2014 behandelt.

Der Rat beschloss, die Punkte 19. und 20. der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.


TOP 2.
Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 30. Januar und 20. Februar 2014
Einstimmig genehmigte der Rat die Protokolle über seine Sitzungen am 30. Januar und 20. Februar 2014 in der jeweils vorliegenden Fassung.


TOP 3.
Feststellung über den Sitzverlust von Ratsherrn Belit Onay
(Drucks. Nr. 0767/2014)

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) teilte mit, dass Ratsherr Onay mit Schreiben vom 05. März 2014 mitgeteilt habe, dass er auf sein Ratsmandat zum 24. April 2014 verzichte.
Nach § 52 Abs. 2 NKomVG stelle der Rat zu Beginn der nächsten auf die Verzichtserklärung folgenden Sitzung fest, dass die Voraussetzungen für den Sitzverlust vorlägen.

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) merkte an, dass Ratsherr Onay der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Landeshauptstadt Hannover seit dem 01. November 2011 an- gehöre. Ratsherr Belit Onay habe in dieser Zeit im Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung, dessen stellvertretender Vorsitzender er gewesen wäre, im Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten, im Internationalen Ausschuss, in den Betriebsausschüssen des Hannover Congress Centrum, der Städtischen Häfen sowie im Aufsichtsrat der Städtischen Häfen mitgearbeitet.
Ratsherr Belit Onay scheide mit Wirkung zum 24. April 2014 aus dem Rat der Landeshauptstadt Hannover aus und damit zugleich als beratendes Mitglied in den Stadtbezirksräten Mitte und Bothfeld-Vahrenheide.

Ratsherr Onay (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass er durch die Mitarbeit im Rat viel über die Stadt und die Stadtgesellschaft gelernt habe und dass der Rat der Landeshauptstadt einen guten Querschnitt der Menschen in Hannover bilde. Ratsherr Onay unterstrich, dass sich der Rat der Stadt auch weiterhin fraktionsübergreifend für das Beibehalten der Vielfältigkeit als Musterbild der Stadtgesellschaft einsetzen sollte. Denn der Funke der Wahrheit entspringe dem Zusammenprall der Ideen.

Ratsherr Onay bedankte sich für das in ihn gesetzte Vertrauen bei den WählerInnen, welche die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen gewählt hätten, bei den Oppositionsfraktionen für die gute und faire Zusammenarbeit in den Fachausschüssen, bei der Verwaltung für den immer guten und verbindlichen Informationsaustausch, bei der Koalitionspartnerin SPD für eine konstruktive Streitkultur und die intelligente Kompromissbereitschaft sowie die gemeinsam gestalteten, guten Entscheidungen zu den Koalitionsverhandlungen und Beschlüssen des Rates. Abschließend bedankte sich Ratsherr Onay für die Gelegenheit in der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mitgestalten zu dürfen. Ratsherr Onay werde der Fraktion inhaltlich weiter erhalten bleiben und wünschte sich fraktionsübergreifend auch weiterhin den Kontakt zu allen Ratsmitgliedern.

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) bedankte sich bei Herrn Belit Onay für die ehrenamtliche Mitarbeit im Rat der Stadt und seinen Gremien, wünschte diesem für die Zukunft alles Gute und verabschiedete diesen aus dem Ratssaal.

Einstimmig stellte der Rat gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG fest, dass die Voraussetzungen für den Sitzverlust von Ratsherrn Belit Onay zum 24.04.2014 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0767/2014 vorliegen.


TOP 4.
Einführung eines neuen Ratsmitgliedes

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) machte darauf aufmerksam, dass Frau Renate Steinhoff
als Nachfolgerin von Ratsherrn Belit Onay vom Gemeindewahlleiter des Wahlgebietes der Landeshauptstadt Hannover als Ersatzmitglied in den Rat der Stadt berufen worden wäre. Frau Steinhoff habe gegenüber dem Gemeindewahlleiter zunächst ohne bindende Wirkung erklärt, dass sie das Amt eines Ratsmitgliedes annehmen werde.

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) bat Frau Steinhoff vorzutreten, um verbindlich, schriftlich zu erklären, dass sie das Amt einer Ratsfrau annähme. Zugleich verpflichtete Ratsvorsitzender Strauch Frau Steinhoff als Ratsmitglied für die laufende Ratsperiode auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß § 60 NKomVG förmlich, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Ferner machte Ratsvorsitzender Strauch Frau Steinhoff auf ihre Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG, die Amtsverschwiegenheit, das Mitwirkungsverbot und das Vertretungsverbot aufmerksam, händigte den Wortlaut der gesetzlichen Vorschriften aus und bekräftigte die Verpflichtung durch Handschlag.


TOP 5.
A N F R A G E N der CDU-Fraktion

TOP 5.1.
zum Gesamtkonzept Schloss Herrenhausen
(Drucks. Nr. 0414/2014)

Stadträtin Drevermann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Dr. Kiaman (CDU) aus Drucks. Nr. 0414/2014 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Welches Gesamtkonzept (insbesondere mit Blick auf die vorgenannten Kritikpunkte im Bereich Besucherentwicklung und -ströme, Wegeführungen, Marketing, Gastronomieanforderungen) wird in Herrenhausen verfolgt?

Frage 2:

Durch wen wird es verantwortet?

Frage 3:

Warum ist die eigentlich selbstverständliche Umsetzung von banalsten Gestaltungsfragen nicht bereits längst erledigt, sondern muss im Nachhinein eingefordert werden?

Herrenhausen hat sich in den vergangenen Jahren hervorragend entwickelt. Mit den KunstFestSpielen Herrenhausen sowie dem Schloss Herrenhausen als Museum und Tagungszentrum, wurde die herausragende Stellung des Gesamtensembles als Ort für Gartenkultur, Kunst und Wissenschaft komplettiert. Wie vor 300 Jahren treffen sich hochrangige Künstler und Wissenschaftler in Gartenräumen der Herrenhäuser Gärten, die zu den bedeutendsten und schönsten in Europa zählen.
Die Landeshauptstadt Hannover hat seit 2005 erhebliche Mittel (ca. 20 Mio. €) in die Restaurierung der historischen Anlagen und Gebäude investiert: von der Erneuerung der technischen Infrastruktur im Großen Garten, Dacherneuerungen der Schauhäuser im Berggarten, der Restaurierung der Orangerie bis hin zu den im nächsten Jahr geplanten Arbeiten in der Wasserkunst und im Arne Jacobsen Foyer. Zusammen mit den noch ausstehenden Maßnahmen wird die Stadt dadurch ihrem Anspruch gerecht, dieses einmalige Kulturdenkmal für die nachfolgenden Generationen zu erhalten und zu entwickeln.
Die Gartenkultur ist in Herrenhausen auf höchstem Niveau. Kaum ein Barockgarten oder ein Landschaftsgarten ist so gut gepflegt wie der Große Garten und der Georgengarten, und das trotz vieler hunderttausend Besucher und zahlreicher Veranstaltungen. Die Pflanzensammlungen des Berggartens sind weltberühmt, allen voran die Orchideen, die zu den zehn weltbesten Sammlungen gehören. Regelmäßige Ausstellungen sind wahre Publikumsmagnete, so wurden in den fünf Wochen der Frauenschuhausstellung im letzten Winter 44.000 Gäste gezählt.
Trotz der großen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Bau des Schlosses ist der Betrieb der Gärten größtenteils ungestört weitergelaufen, die Besucherzahlen konnten auf hohem Niveau gehalten werden. Gleichzeitig wurden die Planungen im Umfeld des Gebäudes mit den verschiedenen Nutzern abgestimmt und realisiert. Durch Verzögerungen bei der Wiederherstellung der Außenanlagen um das Schloss konnten nicht alle geplanten Maßnahmen abgeschlossen werden. Aber schon im letzten Jahr wurde in den Gärten ein neuer Besucherrekord mit 510.000 Besuchen verzeichnet. Und im ersten Quartal 2014 sind bereits über 100.000 Besuche im Großen Garten und Berggarten gezählt worden, eine Steigerung gegenüber vergangenen Jahren um fast 200 Prozent. Durch die intensive Bewerbung der Ausstellung zur Personalunion gemeinsam mit der HMTG und das erweiterte Kulturprogramm ist der Weg zu einer guten Sommersaison geebnet.

Die Besucherführung einschließlich Beschilderung und Beleuchtung wird seit 2012 abschnittsweise komplett erneuert. Dazu gehören Hinweispfeile, Vitrinen, Bannerturm, Übersichtspläne in den Gärten und auf den Vorbereichen. Diese Besucherführung, meist englisch und deutsch, ist zur Eröffnung des Museums aktualisiert worden. Zweisprachige Flyer und Broschüren, die in Zusammenhang mit der HMTG erarbeitet wurden, sind jetzt noch einmal mit neuen Bildern aktualisiert worden. Auch einen Extra Flyer für das Museum im Schloss Herrenhausen hat die HMTG im letzten Jahr herausgegeben. Ein neues aktuelles Herrenhausen-Buch mit Fotos des fertiggestellten Schlosses ist jetzt im März erschienen. Einige Anpassungen konnten bis zum Zeitpunkt der Museumseröffnung nicht umgesetzt werden, da die Außenbereiche des Schlosses nicht vollständig wiederhergestellt waren. So wurde der Ehrenhof erst im Spätherbst 2013 fertig, einzelnen Reparaturen sind noch bis jetzt in Arbeit (z.B. Gitter Ehrenhof West). Diese Arbeiten wurden und werden von der Bauherrin IVA KG erledigt.
Im März wurden nun auch die Schilder an den Schlosseingangstüren zum Großen Garten und Museum im Schloss Herrenhausen ergänzt, da die vom Architekten vorgesehenen Beschriftungen sich nicht als ausreichend erwiesen hatten, ein Vorgang, der sich bei Großbauten im Nachhinein immer ergibt. Zusätzlich wurden auch noch größere Pfeile auf den Vitrinen angebracht.
Die gesamte Beleuchtung in der nördlichen Eingangszone des Großen Gartens vom Parkplatz bis zur Alten Herrenhäuser Straße wird erneuert, durch Lieferschwierigkeiten bei der Herstellerfirma wird sich der Fertigstellungstermin bis Ende April verzögern. Im Ehrenhof wird die vorhandene Beleuchtung der Mauernischen erneuert. Die Beleuchtung, bzw. Inszenierung des Schlossgebäudes ist dabei Aufgabe der Eigentümerin. Sie will abwarten, wie sich die Beleuchtung des Ehrenhofes auf die Vorplatzsituation auswirkt und dann entscheiden, ob eine zusätzliche Beleuchtung des Schlosses sinnvoll ist. Bei Veranstaltungen sind die Fenster des Gebäudes erleuchtet.
Ab Eröffnung der Landesausstellung Mitte Mai wird das Arne Jacobsen-Café durch die Schlossküche zunächst für die Sommersaison geöffnet.
Besucherlenkung, Beleuchtung und Besucherservice sind Aufgabe des Fachbereichs Herrenhäuser Gärten und werden dort in Abstimmung mit den Partnern vor Ort durchgeführt. Das Marketing wird gemeinsam mit der HMTG koordiniert, dabei werden auch die weiteren Partner mit einbezogen.
In der Kulturausschusssitzung am 21.02.2014 wurden die durchgeführten und geplanten Maßnahmen ausführlich im Rahmen einer Präsentation vorgestellt.

Ratsherr Kiaman (CDU) fragte, ob die Verwaltung zur gastronomischen Bewirtschaftung in Herrenhausen ein Bedarfskonzept erarbeitet habe.

Stadträtin Drevermann erläuterte, dass die Verwaltung auf der rechtlichen Grundlage des heutigen Ratsbeschlusses entsprechende Beratungen führen werde. Stadträtin Drevermann führte dazu aus, dass noch vor dem Eingangsbereich der Herrenhäuser Gärten eine gastronomische Schnellversorgung vorgesehen sei. Man wünsche sich ferner, dass das Arne Jacobsen-Foyer, zumindest für die Sommermonate, als Anlaufstation für die Besucher als Café in Form eines Regenerationsortes verfügbar sein könne. Darüber hinaus könne man den Verträgen entnehmen, dass man einerseits für die Tagungen im Schloss einen Cateringservice vorsähe und andererseits allen Besuchern der Gärten die Schlussküche anbieten wolle. Stadträtin Drevermann machte darauf aufmerksam, dass die Gastronomie erfahrungsgemäß schnell an seine Grenzen gerate, wenn Ausflugsbusse in Herrenhausen einträfen. Deshalb berate die Verwaltung mit seinen Partnern über eine Vergrößerung der Schlussküche. In diesem Zusammenhang sei eine Ausweitung der Angebotspalette vorgesehen, über die man im Anschluss der Beratungen in den Fachausschüssen berichten werde.

Ratsherr Kiaman (CDU) fragte, welche Rolle den beiden Kiosken im Eingangsbereich zugeordnet werden solle und weiter, an wen sich Nutzer des Tagungszentrums im Falle notwendiger Koordination zur Reservierung in der Schlossküche oder einer Museumsführung wenden müssten.

Stadträtin Drevermann antwortete, dass in diesem Zusammenhang zwei Stellen ansprechbar wären. Zum einen sei der Bewirtschafter des Schlosses Herrenhausen als Anlaufstelle für Anmietungen in Kombination mit verschiedenen Servicepaketen vor Ort ansprechbar. Dieser koordiniere neben Essensreservierungen in der Schlossküche auch verschiedene Events wie Kunstfestspiele oder Besuche von Ausstellungen und Konzerten in Herrenhausen. Darüber hinaus verfüge dieser ebenso über ein gewisses Kontingent an Parkplätzen, die auf Wunsch reserviert werden könnten. Zum zweiten stünde das erprobte Team des Fachbereiches 46 (Herrenhäuser Gärten) für Anmietungen, Essensreservierungen und der Koordination von Events zur Verfügung. Im Weiteren berichtete Stadträtin Drevermann von der gut gelungenen Betreuung von veranstaltenden Teilnehmern der Cebit-Messe im Jahr 2014. Stadträtin Drevermann ergänzte, dass im Nachgang der heutigen Beschlussfassung über eine gemeinsame Anlaufstelle beraten würde, um den Gästen als „ein Team“ entgegentreten zu können. Stadträtin Drevermann erklärte weiter, dass die beiden Kioske im Besonderen als Anlaufstelle der Bustouristik hervorzuheben seien. Allerdings würde nach Aussagen der Hannover Marketing und Tourismus GmbH (HMTG) derzeit eine notwendige Abstimmung zwischen den Busveranstaltern und den Kiosken fehlen. Denn auch im Kioskbereich stelle man inzwischen fest, wer in Herrenhausen reserviere sei auf der richtigen Seite.

Ratsfrau Jeschke (CDU) fragte, wie weit die Entwicklungen zur Problematik „Lindenallee“ fortgeschritten seien und weiter, ob die Verwaltung beabsichtige zeitnah ein annehmbares Parkplatzkonzept umzusetzen.

Stadträtin Drevermann informierte, dass im Baumbestand der Lindenallee Eier des Juchtenkäfers gefunden worden wären, dass dieser wohl auch nicht in jedem Jahr schlüpfe und dass daher eine zeitliche Entwicklung schwer vorhersagbar wäre. Die Verwaltung habe bereits mit Fällungen und entsprechenden Neupflanzungen begonnen und versuche morsches Astwerk herauszutrennen, um die Unfallgefahr zu vermindern. In diesem Kontext sei ebenfalls der Schutzzaun aufgestellt worden. Stadträtin Drevermann erläuterte zur Parkplatzsituation, dass die gegenwärtig verwandte Praxis gut funktioniere und dass die Parkplatz-Guides zudem permanent über noch zur Verfügung stehenden Parkraum informieren würden. Ferner würden Bustouristikunternehmen mit Informationen über die ortsansässige Gastronomie versorgt, um ein Abfließen der Besucher in das direkte Umfeld der Herrenhäuser Gärten zu ermöglichen.

Ratsherr Dr. Kiaman (CDU) fragte, welche Erkenntnisse die Verwaltung zur Zuwegung für Rollstuhlfahrer durch den Andrang am Osterwochenende erlangt habe, wie das Müllcontainerproblem am Wochenende in Zusammenhang mit dem Sea Life betrachtet würde und wann in Herrenhausen, mit Blick auf das internationale Geschäft, die Kreditkartenzahlung realisiert würde.

Stadträtin Drevermann antwortete, dass ein bargeldloser Zahlungsverkehr im Interesse der Verwaltung liegen würde. Dazu seien jedoch noch Aspekte zur Datensicherheit für den Kunden zu klären. Stadträtin Drevermann führte weiter aus, dass man die höhenabstufenden Barrieren für Rollstuhlfahrer in Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenbeauftragten der Landeshauptstadt Hannover zufriedenstellend entschärft habe und dass zudem kleinere Umbauten an den elektronischen Türen vorgenommen würden. Stadträtin Drevermann bat abschließend darum, die Thematik zu den Müllcontainern mit in die nächste Sitzung des Kulturausschusses nehmen zu dürfen.


TOP 5.2.
zu "Rente mit 63"
(Drucks. Nr. 0566/2014)

Stadtrat Härke beantwortete die Fragen von Ratsherrn Pohl (CDU) aus Drucks. Nr. 0566/2014 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Die Kommunalen Spitzenverbände sind Ende Januar 2014 über den noch nicht abgestimmten Referentenentwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) der Bundesregierung informiert und um kurzfristige Stellungnahme gebeten worden. Der Gesetzesentwurf zielt
u. a. auf folgende Regelungen hin:

- Abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren,
- Ausweitung der anrechenbaren Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene
Kinder („Mütterrente“),
- Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten sowie
- Anhebung des Reha-Deckels (Anpassung der jährlichen Aufwendungen für
Leistungen zur Teilhabe an die demografische Entwicklung).

Dabei ist eine abschlagsfreie Rentenleistung ab dem 63. Lebensjahr an das weitere Merkmal der 45 Versicherungsjahre geknüpft. Über die Rentengewährung entscheidet die Deutsche Rentenversicherung, bei der ein entsprechender Antrag zu stellen ist.

Frage 1:
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus welchen OEs der Stadtverwaltung könnten die sogenannte Rente mit 63 nutzen? Verbunden wird die Fragestellung mit der Bitte um eine dezidierte Aufstellung nach OEs.

Diese Fragestellung kann die Landeshauptstadt Hannover derzeit nicht abschließend beantworten. Zwar können wir zweifelsfrei Auskunft darüber geben, wie viele Beschäftigte zu welchem Zeitpunkt das 63 Lebensjahr vollenden werden, wir können aber nicht sagen, wer von diesen Beschäftigten zu dem individuellen Zeitpunkt die weitere Voraussetzung der 45 Beschäftigungsjahre erfüllt hat. Denn uns liegen keinerlei Hinweise oder Kenntnisse über vorhergehende versicherungsrelevante Vorzeiten vor. Das gilt im Übrigen auch für die ZVK der Landeshauptstadt Hannover.
Gleichwohl haben wir für die nächsten 5 Jahre die Anzahl der Beschäftigten ermittelt, die das 63 Lebensjahr erreichen werden und weiterhin ermittelt, wer von diesen über 45
Beschäftigungsjahre bei der Landeshauptstadt Hannover verfügt, denn von Letzteren können wir unzweifelhaft sagen, dass diese die bekannten Anspruchsvoraussetzungen erfüllen werden.

Hiernach werden in
2014 146 Beschäftigte ab 1.07.014
2015 113 Beschäftigte
2016 152 Beschäftigte
2017 155 Beschäftigte
2018 155 Beschäftigte
das 63. Lebensjahr vollenden.

Hiervon sind bezogen auf diese Jahre in 2014 4 Beschäftigte, in 2015 2 Beschäftigte, in 2016 und in 2017 je 7 Beschäftigte und in 2018 17 Beschäftigte jeweils 45 Jahre bei der Landeshauptstadt Hannover beschäftigt. Im Ergebnis lässt sich also bezogen auf die nächsten 5 Jahre gegenwärtig feststellen, dass insgesamt 37 Beschäftigte die derzeit bekannten Anspruchsvoraussetzungen erfüllen werden. Diese verteilen sich über die gesamte Stadtverwaltung.

Frage 2:
Wie und welcher Weise ist die Verwaltung auf die zu erwartende Entwicklung vorbereitet und was beabsichtigt sie vor dem Hintergrund der zu erwartenden Fluktuationen in personalwirtschaftlicher und –planerischer Sicht zu unternehmen?

Vor dem dargestellten Umfang möglicher Rentenanträge in der Zukunft beabsichtigt die Verwaltung aus diesem Grunde gegenwärtig keine besonderen Maßnahmen.

Ratsherr Pohl (CDU) fragte, ob die Verwaltung die Ansicht teile, dass von den über 500 potentiellen Antragstellern mehr als nur die sicheren 37 Mitarbeiter einen Antrag stellen könnten und ob es unter dieser Betrachtungsweise nicht sinnvoll wäre sich mit dieser Thematik gründlich zu beschäftigen.

Stadtrat Härke antwortete, dass sich die Verwaltung mit dem Thema beschäftige, allerdings aktuell keine Maßnahmen einleite. Stadtrat Härke führte aus, dass vereinzelte Mitarbeiter der Verwaltung natürlich gern vorzeitig in Rente gehen würden. Im Gegensatz dazu würden einige Mitarbeiter jedoch gern über das gesetzliche Rentenalter hinaus weiter arbeiten wollen. Diese Möglichkeit sei inzwischen gesetzlich verankert und würde eine Prognose zur Sachlage weiter erschweren.

Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob die Verwaltung keine neuen Mitarbeiter für die in den Ruhestand tretenden Mitarbeiter benötigen würde. Ratsherr Engelke erklärte, dass sich einem diese Ansicht eröffne, da im Vorfeld keine prophylaktischen Maßnahmen dagegen eingeleitet würden.

Stadtrat Härke machte deutlich, dass man bezogen auf fünf Jahre von 37 Mitarbeitern ausgehen könne, die die Vorgaben sicher erfüllen würden. Man wisse von diesen 37 allerdings nicht, ob überhaupt ein Antrag gestellt würde. Stadtrat Härke erklärte, dass die Verwaltung bei jeder frei werdenden Stelle prüfe, ob diese Stelle wieder besetzt werden müsse und zwar unabhängig vom Renteneintrittsalter oder anderen Faktoren.

Ratsherr Pohl (CDU) fragte, ob die Verwaltung plane eine Abfrage bei den über 500 Mitarbeitern der Stadtverwaltung durchzuführen oder ob die Verwaltung in stiller Hoffnung abwarte, ob überhaupt keine Anträge gestellt würden.

Stadtrat Härke antwortete, dass die Verwaltung nicht mit stillen Hoffnungen sondern planmäßig arbeite. Man beabsichtige bei den 37 Mitarbeitern, die die Vorgaben sicher erfüllen würden, eine Abfrage vorzunehmen, um einen Querschnitt bezogen auf die über 500 Mitarbeiter erhalten zu können.


TOP 5.3.
zu "Aufstocker" in der Stadtverwaltung
(Drucks. Nr. 0581/2014)

Stadtrat Härke beantwortete die Fragen von Ratsherrn Emmelmann (CDU) aus Drucks. Nr. 0581/2014 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Zur Anfrage der CDU-Ratsfraktion ist zunächst einleitend auszuführen, dass der Begriff Aufstocker der umgangssprachliche Ausdruck für Personen ist, die mit ihrer Beschäftigung ein so geringes Einkommen erzielen, dass sie ergänzend finanzielle Leistungen vom Jobcenter erhalten. Die Arbeitsmarktstatistik spricht offiziell von „erwerbstätigen Arbeitslosengeld-II Beziehern“.
In der Terminologie der Bundesagentur für Arbeit sind Aufstocker jene Personen, die Leistungen nach dem SGB II ergänzend zum Arbeitslosengeld (Arbeitslosengeld I) erhalten. Erwerbsfähige haben Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Regelbedarf, Bedarfe für Unterkunft und Heizung, eventuelle Mehrbedarfe) ergänzend zu ihrem Einkommen, wenn ihr anrechenbares Einkommen nicht ausreicht, um davon die genannten Bedarfe zu decken und wenn auch kein oder kein ausreichendes einzusetzendes Vermögen vorhanden ist.
Das Einkommen wird nach bestimmten Regeln „angerechnet“ (§ 11 SGB II in Verbindung mit der Alg-II-Verordnung). Der Antrag auf Gewährung der ergänzenden Leistung wird bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. den Job Centern gestellt und bearbeitet.

Frage 1:
Beschäftigt die Landeshauptstadt Hannover sogenannte „Aufstocker“? Wenn ja, wie viele und in welchen Bereichen?

Diese Frage kann die Landeshauptstadt Hannover nicht beantworten. Wir werden über die Antragstellung von möglichen Anspruchsberechtigten und über die Gewährung seitens des Job Centers bzw. der Bundesagentur schon aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht unterrichtet. Ein entsprechender Informationsanspruch seitens der Landeshauptstadt Hannover besteht nicht.
Wir können die Leistungsgewährung auch nicht erkennen, denn für diese ist nicht allein das bei uns erzielte individuelle Einkommen maßgeblich sondern die persönlichen Verhältnisse, wie weitere zum Beispiel Einkünfte von Partnern, die eine sogen. Bedarfsgemeinschaft bilden.

Frage 2:
Gibt es seitens der Verwaltung Überlegungen, beispielsweise durch Umstrukturierungen oder anstehende Pensionierungen, wie die Zahl der „Aufstocker“ reduziert werden kann?

Aus den zu 1) genannten Gründen bestehen hier keinerlei derartige Überlegungen.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, ob sich die Verwaltung mit der Frankfurter Rundschau in Verbindung gesetzt habe um zu ergründen, wie diese an das Datenmaterial gelangt sei.

Stadtrat Härke verneinte und ergänzte, nicht einmal den Artikel gelesen zu haben. Stadtrat Härke erklärte, dass die Vermutung nahe läge, dass Menschen die in der Gebäudereinigung, in Küchen oder in vergleichbaren Berufsgruppen tätig seien ein vergleichsweise geringes Einkommen im öffentlichen Dienst erzielen würden, genügend Bedeutsamkeit für einen Zeitungsartikel liefern könnte. Stadtrat Härke stellte in Frage, dass die Frankfurter Rundschau über derart detailliertes Zahlenmaterial verfügen könne, da sich die Stadt Frankfurt und die ortsansässigen Job-Center gemäß dergleichen Datenschutzgesetze verhalten müssten wie die Stadt Hannover.

Ratsherr Emmelmann (CDU) zeigte sich verwundert darüber, dass sich die Verwaltung offenbar nicht mit dem nötigen Engagement der Ratsanfrage gewidmet habe und fragte, ob sich die Verwaltung zukünftig sorgfältiger informieren und gründlicher vorbereiten werde.

Stadtrat Härke sicherte zu, dass er sein Bestes geben werde.

Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.) wies zur Sachaufklärung darauf hin, dass diejenigen Menschen die „aufstocken“ wollten bzw. müssten, beim Job-Center ein Formular vorlegen müssten, welches zum Teil vom Arbeitgeber ausgefüllte Daten enthalte. Ratsfrau Nowak bemerkte, dass ein Registrieren der Anträge ein Weg der Verwaltung sein könnte diesbezügliche Daten sammeln zu können.

Beigeordnete Kastning (SPD) wies darauf hin, dass ein Antrag bei einer Behörde nicht zwingend eine Bewilligung impliziere.

Stadtrat Härke stimmte dem eingebrachten Einwand seiner Vorrednerin zu.


TOP 5.4.
zur Entwicklung eines Einzelhandels im hannoverschen Stadtgebiet
(Drucks. Nr. 0699/2014)

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette beantwortete die Fragen von Ratsherrn Emmelmann (CDU) aus Drucks. Nr. 0699/2014 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Die zunehmenden Umsätze im Online-Handel in den letzten Jahren sind ein bundesweit zu beobachtender Trend, der Auswirkungen auf die Einzelhandelsbranche, die Einkaufsgewohnheiten der Verbraucherinnen und Verbraucher und auf die Siedlungsstruktur der Städte hat. Dabei spielt nicht nur die Handelsform (Verlagerung vom stationären Handel hin zum Versand) eine wichtige Rolle. Auch die damit verbundenen Vertriebsstrukturen mit entsprechender Logistik wirken sich auf Stadt- und Verkehrsplanung aus. Die wachsende Online-Branche bietet aber auch Chancen für den Arbeitsmarkt. In der Landeshauptstadt Hannover wurde mit dem Ansiedlungsprojekt eines Online-Unternehmens an der Stockholmer Allee ein neuer Standort nicht zuletzt deshalb von der Stadt aktiv mit entwickelt, weil das Unternehmen ein erhebliches Maß an neuen Arbeitsplätzen schaffen will. Ebenfalls auf die zunehmenden Versandgeschäfte ist der Ausbau des DHL-Verteilzentrums an der Höverschen Straße zurückzuführen. Auch hier ist mit zusätzlichen Arbeitsplätzen zu rechnen. Die zunehmende Bedeutung des Online- und Versandhandels ist in erster Linie ein wirtschaftspolitisches Thema. Das zunehmende Angebot an Waren und Dienstleistungen im Internet ist noch ein relativ neues Phänomen, auf das sich sowohl die Einzelhandelsbranche als auch die Stadtplanung einstellen muss. Die Unternehmen stehen vor der Herausforderung, auf die zunehmende Konkurrenz des Online-Handels mit eigenen wettbewerbsfähigen Angeboten zu reagieren. Viele Unternehmen bieten daher ihre Waren bereits stationär als auch online an. Für die Kommunen ergibt sich die Notwendigkeit, den Auswirkungen auf die Einzelhandels- und Zentrenstruktur mit Mitteln der Stadtplanung und der Wirtschaftsförderung zu begegnen. Die Landeshauptstadt Hannover ist bei diesem Thema gut aufgestellt, weil mit dem Innenstadtkonzept Hannover City 2020+, dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept sowie den unterstützenden Maßnahmen im Rahmen der lokalen Ökonomie eine Handlungsstrategie zur Entwicklung einer zukunftsfähigen Einzelhandelsstruktur in der Innenstadt und in den Stadt-teilen betrieben wird.

Frage 1:
Wie beurteilt die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover die Entwicklung des
Einzelhandels im Hinblick auf die Konkurrenzsituation durch Online-Handel im
hannoverschen Stadtgebiet?

Die Verwaltung teilt die Einschätzung des zunehmenden Wettbewerbs zwischen Online- und stationärem Handel. Die Situation ist jedoch heterogen. Es gibt Produkt-Segmente, in denen es auch künftig zu Verdrängungen kommen wird, es gibt aber auch solche, in denen das Online-Angebot als Ergänzung zum stationären Handel wahrgenommen wird und sogar einige, in denen Online-Kauf so gut wie keine Rolle spielt, betrachtet man die Entwicklung kleiner Designläden oder spezialisierter Lebensmittelanbieter in Linden, List oder Südstadt. Welche Unternehmen/ Produktsegmente im Einzelnen wie betroffen sind, lässt sich also aktuell nicht eindeutig definieren. Zudem spielen neben den steigenden Marktanteilen des Online-Handels weitere Entwicklungen wie Konzentrationsprozesse im Handel oder die speziell im Inhabergeführten Bereich oft schwierige Suche nach Unternehmensnachfolgern eine Rolle auch für den hannoverschen Handel.
Die Verwaltung sieht somit durchaus Handlungsbedarf sowohl für die Unternehmen als auch für die Stadtentwicklung. Die gegenwärtige Struktur des hannoverschen Einzelhandels wird als vielfältig, ausgewogen und mit Entwicklungspotenzial beurteilt. Die Indikatoren Kaufkraftbindung, Umsatz pro Fläche, Mietpreise und Leerstandsquote bescheinigen der Innen-stadt eine nach wie vor hohe Attraktivität. Auch in den Stadtteilen bestehen insgesamt sehr gute Einzelhandelsangebote und funktionierende Zentrenstrukturen. Die insgesamt positive Situation ist keine Selbstverständlichkeit, sondern das Ergebnis engagierten unternehmerischen Handelns, des Beschreitens neuer Wege in der Innenstadt- und Quartiersvermarktung sowie einer konzeptionellen Einzelhandelssteuerung der Stadtplanung. Zum Erfolg der Einzelhandelsstrategie in Hannover tragen auch die regelmäßigen Gespräche mit den Akteuren des Einzelhandels bei.

Frage 2:
Verfolgt die Verwaltung ein Konzept zur Eindämmung der Abwanderung von Geschäften bzw. der aktiven Gewinnung neuer Händler? Wenn ja, welche Maßnahmen werden ergriffen? Wenn nein, warum nicht?

Die Verwaltung setzt das vom Rat beschlossene Innenstadtkonzept Hannover City 2020+ um und arbeitet an der Entwicklung der Stadtteilzentren mit baulichen Maßnahmen zur Attraktivierung des öffentlichen Raumes. Experten der Handelsbranche zu Folge besteht eine wirksame Strategie zur Sicherung des stationären Handels darin, die Stadt zu einem Erlebnisraum zu entwickeln, der zum Besuch einlädt und die Menschen zum Einkauf in den Geschäften bewegt. Diese Strategie verfolgen insbesondere die Zusammenschlüsse der Gewerbetreibenden in der City und den Stadtteilen wie City-Gemeinschaft, Lister Meile e.V. oder die IG Ricklingen e.V. Ziel der Interessens- oder Standortgemeinschaften ist, die Identifikation mit dem Stadtteil zu erhöhen und so die Unternehmen vor Ort zu stärken. In Hannover bestehen mittlerweile rund 40 organisierte Gemeinschaften, in denen insgesamt ca. 1.600 Firmen aller Branchen aktiv sind. Viele Aktivitäten der Interessensgemeinschaften in den Stadtteilen werden von der Wirtschaftsförderung im Rahmen der „Lokalen Ökonomie“ unterstützt. Damit wird durch das Engagement von Unternehmerinnen und Unternehmern vor Ort in Kombination mit der Unterstützung der städtischen Wirtschaftsförderung die Wettbewerbsfähigkeit der Firmen gestärkt und ein wesentlicher Beitrag zur Aufrechterhaltung einer leistungsfähigen und kundenfreundlichen Handels-, Gewerbe- und Dienstleistungs-struktur erbracht. Hierfür wiederum spielen ein attraktiver öffentlicher Raum sowie soziale, kulturelle und gastronomische Angebote eine wichtige Rolle, um die Menschen auch über den Einkauf hinaus in der Innenstadt oder den Stadtteilzentren zu halten. Eine wichtige Voraussetzung ist hierbei ein leistungsfähiges Mobilitätsangebot für alle Verkehrsteilnehmer. Dieses wurde in den letzten Jahren ausgebaut und wird auch zukünftig weiterentwickelt, um die Erreichbarkeit der Einkaufsstätten und den Transport von Waren so bequem wie möglich zu gestalten.

Frage 3:
Wie will die Landeshauptstadt Hannover verhindern, dass nur noch an wenigen
bevorzugten Lagen inhabergeführte Geschäfte existieren, die sowohl eine Innenstadt,
als auch Randlagen, einzigartig machen bzw. wie soll weiterhin ein breites Angebot der
Einzelhändler im Stadtgebiet sichergestellt werden?

Wie bereits in der Antwort auf Frage 2 ausgeführt, betreibt die Landeshauptstadt Hannover eine Stadtplanung, die auf die Aufwertung des öffentlichen Raumes und auf eine sehr gute Erreichbarkeit für alle Verkehrsarten setzt sowie eine Wirtschaftsförderung die den Interessen- und Standortgemeinschaften bei ihren Aktivitäten unterstützend zur Seite steht. Die Steuerung der Einzelhandelsentwicklung geschieht vorrangig auf der Grundlage des Einzel-handels- und Zentrenkonzeptes, mit dem ein differenziertes Angebot an Versorgung und Dienstleistung im gesamten Stadtgebiet sichergestellt werden soll. Welche Art von Betriebs-form, ob Filialisten oder Inhabergeführte Geschäfte sich auf dem Markt behaupten kann, ist in erster Linie eine Frage des unternehmerischen Handelns und des Nachfrageverhaltens. Diese Gründe liegen ebenso wie die Mietpreisentwicklung oder der zunehmende Wettbewerb nicht im Einflussbereich einer Kommune.


TOP 5.5.
zur Finanzierung schulergänzender Betreuungsmaßnahmen
(Drucks. Nr. 0756/2014)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 6.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 6.1.
Besetzung der Mandate nach § 138 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 NKomVG
im Zuge der Wahl des Oberbürgermeisters

(Drucks. Nr. 0708/2014)
Einstimmig beschloss der Rat die Besetzung der Mandate nach § 138 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 NKomVG im Zuge der Wahl des Oberbürgermeisters nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0708/2014.

Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.


TOP 6.2.
Umbesetzungen in verschiedenen Gremien nach Auflösung der PIRATEN-Fraktion
(Drucks. Nr. 0799/2014)

Bei 1 Enthaltung beschloss der Rat die Umbesetzungen in verschiedenen Gremien nach Auflösung der PIRATEN-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0799/2014.

Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.

TOP 6.3.
Umbesetzung in der Kommission Sanierung Stöcken
(Drucks. Nr. 0768/2014)
Bei 1 Enthaltung beschloss der Rat die Umbesetzung in der Kommission Sanierung Stöcken nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0768/2014.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.


TOP 6.4.
Umbesetzungen in verschiedenen Gremien nach Mandatsverzicht
(Drucks. Nr. 0800/2014)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzungen in verschiedenen Gremien nach Mandatsverzicht nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0800/2014.

Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.


TOP 7.
Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG
(Drucks. Nr. 0709/2014)
Einstimmig beschloss der Rat die Annahme von Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0709/2014.


TOP 8.
Bewerbung - Unesco City of Music
(Informationsdrucksache Nr. 0394/2014 mit 1 Anlage)
Vom Rat zur Kenntnis genommen.

TOP 9.
Tanzkongress 2016 - Hannover bewirbt sich
(Informationsdrucksache Nr. 0676/2014)
Vom Rat zur Kenntnis genommen.

TOP 10.
Ergänzende Vereinbarungen zum Tagungszentrum im Schloss Herrenhausen
(Drucks. Nr. 2644/2013 mit 3 Anlagen)

TOP 10.1.
dazu Zusatzantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0427/2014)
Mit 37 Stimmen gegen 13 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Zusatzantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0427/2014 ab.

Gegen 4 Stimmen beschloss der Rat die ergänzenden Vereinbarungen zum Tagungszentrum im Schloss Herrenhausen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2644/2013 mit 3 Anlagen.


TOP 11.
Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0183/2014 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0183/2014 mit 2 Anlagen.


TOP 12.
Ziele der Sanierung im Soziale-Stadt-Gebiet Sahlkamp-Mitte
(Drucks. Nr. 2070/2013)
Einstimmig beschloss der Rat die Ziele der Sanierung im Soziale-Stadt-Gebiet - Sahlkamp-Mitte, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2070/2013.


TOP 13.
Bauleitpläne der Wohnbauflächeninitiative:

TOP 13.1.
Anträge zu Flächennutzungsplanangelegenheiten

TOP 13.1.1.
221. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover Bereich: Groß-Buchholz / "ehemaliges Oststadtkrankenhaus" Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Entwurfs- und Ausle
(Drucks. Nr. 0189/2014 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat das 221. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Groß-Buchholz / "ehemaliges Oststadtkrankenhaus", nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0189/2014 mit 3 Anlagen.

TOP 13.1.2.
217. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Wülferode / "Am Wiesengarten, 1. Entwicklungsabschnitt" erneuter Feststellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0381/2014 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat das 217. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Wülferode / "Am Wiesengarten“, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0381/2014 mit 4 Anlagen.


TOP 13.2.
Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 13.2.1.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1766 - Hainhölzer Markt Nord - Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0205/2014 mit 3 Anlagen)
Mit 1 Enthaltung beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1766 - Hainhölzer Markt Nord, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0205/2014 mit 3 Anlagen.


TOP 13.2.2.
Bebauungsplan Nr. 1467- Am Listholze - mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung, Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0584/2014 mit 3 Anlagen)
Mit 1 Enthaltung beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1467 - Am Listholze, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0584/2014 mit 3 Anlagen.


TOP 13.2.3.
Bebauungsplan Nr. 1463 - Am Judenkirchhof Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB Beschluss über Stellungnahmen
(Drucks. Nr. 0693/2014 mit 2 Anlagen)
Mit 1 Enthaltung beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1463 - Am Judenkirchhof, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0693/2014 mit 2 Anlagen.


TOP 14.
Weiterer Antrag zur Flächennutzungsplanangelegenheit

TOP 14.1.
213. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Ledeburg / "Nahversorger Vinnhorst"
Erneuter Feststellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0392/2014 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat das 213. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Ledeburg / "Nahversorger Vinnhorst", nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0392/2014 mit 4 Anlagen.

TOP 15.
Weitere Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 15.1.
Bebauungsplan Nr. 454, 1. Änderung - westlich Kaiser-Wilhelm-Straße -
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB
Erneuter Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0262/2014 mit 4 Anlagen)

TOP 15.1.1.
dazu Änderungsantrag der FDP-Fraktion
(Drucks. Nr. 0337/2014)

Ratsherr Engelke (FDP) erläuterte, dass der vorliegende Antrag den Eigentümern in der Kaiser-Wilhelm-Straße vorschreiben wolle, nicht mehr als zwei oder drei Wohneinheiten pro Gebäude einzurichten. Ratsherr Engelke führte weiter aus, dass einige Grundstücksbesitzer mitgeteilt hätten, dass diese Vorgabe eine besondere Härte bedeuten würde. Die Hauseigentümer würden zudem argumentieren, dass man von den großen Wohnungen Wohnraum für kleinere Wohnungen abtrennen könnte, um vor dem Hintergrund des demographischen Wandels eine kleine Wohnung für Verwandte oder Pflegepersonal errichten zu können. Zudem würden kleinere Wohnungen bevorzugt von Studenten angemietet. Ratsherr Engelke erklärte, dass die FDP-Fraktion mit seinen Anträgen der Bevormundung der Hauseigentümer entgegenwirken wolle.

Ratsherr Hillbrecht machte deutlich, dass Grundstückseigentümern zunächst einmal die Gestaltungs- und Planungsfreiheit genießen sollten. Danach könnte die Verwaltung dann eine Einzelfallprüfung vornehmen und gegebenenfalls notwendige Anpassungen vornehmen. Es sei falsch im Vorfeld bereits derartige Regeln aufzustellen, die zudem dem was die Stadt eigentlich wolle - der Schaffung von Wohnraum – entgegenwirken würden. Ratsherr Hillbrecht erklärte, dass er die Ausgangsdrucksache ablehnen und dem Antrag der FDP-Fraktion zustimmen werde.
Mit 47 Stimmen gegen 5 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der FDP-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0337/2014 ab.

Mit 47 Stimmen gegen 3 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 454, 1. Änderung - westlich Kaiser-Wilhelm-Straße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0262/2014 mit 4 Anlagen.
TOP 15.2.
Bebauungsplan Nr. 1054, 1. Änderung - östlich Kaiser-Wilhelm-Straße -
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB
Erneuter Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0264/2014 mit 4 Anlagen)

TOP 15.2.1.
dazu Änderungsantrag der FDP-Fraktion
(Drucks. Nr. 0336/2014)
Mit 48 Stimmen gegen 5 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der FDP-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0336/2014 ab.

Mit 48 Stimmen gegen 3 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1054, 1. Änderung - östlich Kaiser-Wilhelm-Straße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0264/2014 mit 4 Anlagen.


TOP 15.3.
Bebauungsplan Nr. 133, 1. Änderung - Birkenstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0420/2014 mit 3 Anlagen)
Bei 1 Enthaltung beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 133, 1. Änderung – Birkenstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0420/2014 mit 3 Anlagen.


TOP 15.4.
Bebauungsplan Nr. 1469, 3. Änderung, Elfriede-Paul-Allee
vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB
Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0422/2014 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1469, 3. Änderung - Elfriede-Paul-Allee, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0422/2014 mit 4 Anlagen.


TOP 15.5.
Bebauungsplan Nr. 626, 1. Änderung, - Gertrud-Greising-Weg -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0582/2014 mit 3 Anlagen)

Ratsherr Engelke (FDP) erklärte, dass er bei der Behandlung des vorliegenden Antrages nicht mitwirken werde.
Bei 1 Enthaltung beschloss der Rat, ohne Mitwirkung des Ratsherrn Engelke (FDP), den Bebauungsplan Nr. 626, 1. Änderung - Gertrud-Greising-Weg, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0582/2014 mit 3 Anlagen.

TOP 15.6.
Bebauungsplan Nr. 1754 - In der Rehre - Ost -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0689/2014 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1754 - In der Rehre-Ost, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0689/2014 mit 4 Anlagen.


TOP 15.7.
Bebauungsplan Nr. 944, 2. Änderung, Arrondierung Gesundheitszentrum Bult
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0691/2014 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 944, 2. Änderung - Arrondierung Gesundheitszentrum Bult, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0691/2014 mit 4 Anlagen.


TOP 15.8.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1793 - Esperantostraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss, Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0180/2014 mit 3 Anlagen)
Bei 1 Enthaltung beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1793 - Esperantostraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0180/2014 mit 3 Anlagen.


TOP 15.9.
Bebauungsplan Nr. 1361 - Lohfeld -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0418/2014 mit 4 Anlagen)
Bei 1 Enthaltung beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1361 – Lohfeld, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0418/2014 mit 4 Anlagen.


TOP 15.10.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1757
- Nahversorger Business-Park Nord -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß §13 a BauGB
Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0781/2014 mit 3 Anlagen)
Bei 1 Enthaltung beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1757 - Nahversorger Business-Park Nord, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0781/2014 mit 3 Anlagen.

TOP 16.
Antrag zum Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Resolution: Anpassung der Abfallgebühren
(Drucks. Nr. 0192/2014)

Ratsherr Blaschzyk (CDU) sagte, dass es eine beispiellose Klagewelle von mehr als 7.000 Eingaben bei Gericht gegeben habe. Zudem würden der Oberbürgermeister und die Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen einmal mehr suggerieren, dass die Erhöhung der Abfallgebühren die Stadt nichts angehen würde. Ratsherr Blaschzyk betonte, dass die Stadt die Zuständigkeit für den Abfall bereits vor Jahren an die Region Hannover abgegeben habe. Das ändere allerdings nichts an der Tatsache, dass sich der Rat der Stadt für die Interessen seiner BewohnerInnen einzusetzen habe. Ratsherr Blaschzyk erklärte weiter, dass die CDU-Fraktion fordere, dass sich der Oberbürgermeister dafür einsetzen möge, dass die beschlossene Abfallsatzung zurückgenommen werde. Ferner fordere man, dass sich der Oberbürgermeister dafür einsetzen möge, dass eine Erhöhung von 20 % nicht überschreiten solle und dass die Stimmführerin bei „aha“ dem entsprechend angewiesen werde. Ratsherr Blaschzyk bemerkte zum Abschluss, dass die Stadt erst vor kurzem die Grundsteuer erhöht und die Straßenausbaubeitragssatzung eingeführt habe. Deshalb sei zu bedenken, dass nicht nur wohlhabende Menschen über Grundbesitz und Eigenheime verfügen würden, sondern dass sich viele Menschen für eigenen Grund und Boden hoch verschuldet hätten.

Ratsherr Engelke (FDP) bat um eine getrennte Abstimmung nach Sätzen. Ratsherr Engelke erklärte, dass die FDP-Fraktion dem ersten Satz des Antrages allumfänglich zustimmen könne. Zum zweiten Satz wolle die FDP-Fraktion den Entscheidungen der Gerichte nicht vorgreifen und hoffe ferner auf eine Erhöhung, die weit unter den von der CDU-Fraktion geforderten 20 % läge.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) erklärte, dass sich die Fraktion DIE LINKE. den inhaltlichen Forderungen aus dem CDU-Antrag anschließe und diesem zustimmen werde.
Getrennte Abstimmung:
Mit 34 Stimmen gegen 16 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den 1. Satz des Dringlichkeitsantrages der CDU-Fraktion zur Resolution: „Anpassung der Abfallgebühren“, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0192/2014 ab.

Mit 34 Stimmen gegen 15 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den 2. Satz des Dringlichkeitsantrages der CDU-Fraktion zur Resolution: „Anpassung der Abfallgebühren“, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0192/2014 ab.


TOP 17.
Antrag zum Antrag der CDU-Fraktion zur Resolution: Reduzierung der finanziellen Belastungen der Kommunen aufgrund von Zuwanderung durch das Land Niedersachsen
(Drucks. Nr. 0193/2014)

Ratsfrau Barth (CDU) formulierte den Antragstext und führte weiter aus, dass Deutschland ein beliebtes Land für Zuwanderung aus den EU-Mitgliedstaaten sei, dass sich diese zumeist auf Großstädte verteilten und dass in Niedersachsen besonders Hannover davon betroffen wäre. Hannover müsse wie viele andere große Städte, bedingt durch die Vielzahl an Zuwanderungen, mehr Aufgaben und Mehrausgaben leisten. Ratsfrau Barth erläuterte, dass es in einigen Bundesländern wie z.B. Nordrhein-Westfahlen, Soforthilfen für die Kommunen geben würde, welche für eine bessere Integration der Zuwanderer abgerufen werden könnten. Ratsfrau Barth konstatierte, dass lediglich das Land Niedersachsen bisher keinerlei Aktivitäten erkennen lasse, wie man den Kommunen bei der Integration der Zuwanderer und den dadurch auftretenden Problemen helfen könne. Ratsfrau Barth informierte, dass sich die Zahl der Zuwanderer zwischen 2007 und 2012 von 32.000 auf 75.000 Personen erhöht habe. Ratsfrau Barth berichtete, dass man den Antrag im Sozialausschuss mit der Begründung abgelehnt habe, dass es große Unterschiede in der Zahl der Zuwanderer gäbe und dass man den Eindruck habe, dass sich die Situation in Hannover recht moderat darstelle. Zudem würde in einer Veröffentlichung des Deutschen Städtetages die Ansicht vertreten, dass sich die Forderungen der Kommunen an die Bundes- und Europaebene richten sollten. Ratsfrau Barth merkte an, dass die Herkunftsländer Bulgarien und Rumänien die ihnen zur Verfügung gestellten Mittel aus den europäischen Sozialfonds nur in sehr geringem Maße abgerufen hätten. Ratsfrau Barth kritisierte, dass die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles (SPD) zum 01. April 2014 einen Bewilligungsstopp für weitere Deutschkurse im Jahr 2014 verhängt habe. Ratsfrau Barth betonte, dass in diesem Zusammenhang ein Handlungsbedarf bestünde, da die deutsche Sprache eine Grundvoraussetzung dafür sei, dass sich die Menschen besser integrieren könnten.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) erinnerte an die Aussagen zur Migrationspolitik während des Landtagswahlkampfes und monierte, dass die aktuelle Landesregierung für Frau Doris Schröder-Köpf (SPD) das Büro für Migration und Teilhabe mit mehreren Mitarbeitern eingerichtet habe. Beigeordneter Förste unterstellte, dass die benötigten Mittel der Kommunen zum Teil in die hohen Gehälter der Mitarbeiter aus dem Büro für Migration und Teilhabe fließen würden.

Ratsfrau Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) machte deutlich, dass es zu dem vorliegenden Thema bereits viele Kontakte mit dem Deutschen Städtetag und der Bundesregierung gegeben habe. Zudem gäbe es im Rahmen des EU-Sozialfonds neue Möglichkeiten voraussichtlich in Zukunft neue Gelder abzurufen. Die niedersächsische Landesregierung sei derzeit in Arbeit die neuen EU-Fonds-Mittel zu sondieren. Ratsfrau Markowis bemerkte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen zuversichtlich sei, dass die niedersächsische Landesregierung im sinne der Landeshauptstadt Hannover agieren werde. Ferner stünde der Oberbürgermeister längst mit der Landesregierung zu diesem Thema in Kontakt.

Beigeordneter Klie (SPD) wies darauf hin, dass sicherlich alle Anwesenden darüber informiert wären, dass die Landtagsabgeordnete Doris Schröder-Köpf (SPD) ihre Tätigkeit als Beauftragte für Migration und Teilhabe in Niedersachsen als Ehrenamt ausübe. Beigeordneter Klie erläuterte, dass Frau Schröder-Köpf ein unterstützendes Büro zur Verfügung gestellt worden wäre. Allerdings würde dort nicht nur die Thematik der Roma und Sinti behandelt, sondern ein sehr viel breiteres Spektrum zur Migration und Integration abgedeckt. Beigeordneter Klie bekräftigte, dass die Veränderungen in den sozialen Umfeldern stattfinden müssten und dass dafür die Kommunen und der Bund zuständig seien.

Ratsherr Engelke (FDP) betonte, dass man dem vorliegenden Antrag nur zustimmen könne. Die Zeit des Abwartens sollte endgültig vorbei sein. Es sei vielmehr notwendig Druck auf die Landesregierung auszuüben und an der Zeit die Mittel einzufordern die den Kommunen zustünden.

Ratsherr Hillbrecht erklärte, dass er dem Antrag zustimmen werde, da der Oberbürgermeister lediglich zu konstruktiven Gesprächen mit der Landesregierung aufgefordert würde. Zudem habe die migrationspolitische Sprecherin der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen ausgeführt, dass man sich bereits in einem laufenden Prozess befände.

Ratsfrau Barth (CDU) fragte, warum die CDU-Ratsfraktion eine Resolution stellen müsse, wenn sich die Landeshauptstadt Hannover und die Landesregierung bereits in Gesprächen befänden und weiter, warum dann nicht schon eine Drucksache zur Thematik mit dem zum 01. April 2014 eingetretenen Bewilligungsstopp der Deutschkurse vorgelegt worden wäre.

Beigeordnete Kastning (SPD) gab zu bedenken, dass der Antrag in seiner Außendarstellung den Eindruck erwecken könnte, dass eine verschärfte Problematik zur Flüchtlingssituation in Hannover eingetreten sei. Beigeordnete Kastning fügte hinzu, dass sich ihr diese Einschätzung bislang in der gemeinsamen Ratsarbeit und den dazu gestellten interfraktionellen Anträgen nicht eröffnet habe. Beigeordnete Kastning erläuterte, dass die Fraktion der SPD den Eindruck habe, dass sich in Hannover, im Vergleich zu anderen Großstädten wie beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, eine verträgliche Situation darstelle. Es sei sicherlich Fakt, dass aktuell mehr Menschen nach Hannover kämen, allerdings habe der Rat dazu entsprechende Anträge zur Flüchtlingsunterbringung und den qualitativen Wohnstandards mit breiten Mehrheiten beschlossen. Der Bereich der Zuwanderung aus EU-Staaten, auch aus dem südlichen Osteuropa, sei thematisiert worden. Beigeordnete Kastning wies darauf hin, dass die SPD-Fraktion nicht der Auffassung sei, dass alle Fragen allumfassend geklärt worden wären. Es sei jedoch ebenso unstrittig, dass diese in Teilen anderen Zuständigkeiten obliegen würden. Beigeordnete Kastning unterstrich, dass diese Interpretation nicht mit dem Wegschieben von Verantwortung gleichzusetzen sei. Die SPD-Fraktion sei überzeugt davon, dass die Stadtverwaltung in Übereinstimmung mit der Politik, in den vergangenen Monaten deutliche Signale für ein verantwortungsvolles Handeln ausgesandt hätten. Beigeordnete Kastning erklärte, dass die SPD-Fraktion den vorliegenden Antrag ablehnen werde, da man der Ansicht sei, dass man die Thematik sicher unter Kontrolle habe. Beigeordnete Kastning erörterte zudem, dass man die Entwicklungen in Hannover genauestens beobachte und dass man bei einer Veränderung der Lagen, den politischen Diskurs und entsprechende Entscheidungen auch auf anderen Ebenen forcieren werde. Man sei zudem davon überzeugt, dass die kommunalen Verbände in diesem Zusammenhang eine sehr aktive und konstruktive Rolle spielen würden.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER den vorliegenden Antrag ablehnen werde. Man halte die Art der Politik, die Zuwanderungsproblematik mit Geld lösen zu wollen für völlig verfehlt. Ratsherr Wruck sagte, dass das Einsetzen von finanziellen Mitteln nicht zu einer Lösung des Problems führen werde, sondern dass bei einem höheren finanziellen Aufwand noch mehr Zuwanderer den Weg nach Deutschland bzw. Hannover suchen würden. Ratsherr Wruck berichtete, dass die CDU noch am 15. Dezember 2013 in einem Zeitungsartikel eine ablehnende Haltung zur Armutszuwanderung von Roma und Sinti aus dem südlichen Osteuropa nach Deutschland formuliert habe. Ratsherr Wruck unterstrich, dass die Argumentation, wonach der Bund bzw. die Europäische Union Mittel aufbringen sollte ebenfalls für falsch. Denn ob nun die Kommune, das Land oder der Bund die finanziellen Mittel aufbringen würden, so seien diese doch von Steuerzahlern in Deutschland aufgebracht worden.

Ratsherr Borchers (SPD) hob hervor, dass die Äußerungen der Fraktion DIE HANNOVERANER zur Zuwanderungspolitik in Hannover keinen Konsens mit der breiten Mehrheit des Rates bilden würden. Ratsherr Borchers stellte fest, dass der Argumentation der Fraktion DIE HANNOVERANER zu entnehmen wäre, dass diese unterscheide zwischen „guten“ und „schlechten“ Zuwanderern. Die Fraktion DIE HANNOVERANER wolle die Einrichtung einer Willkommenskultur für die „guten“ unterstützen und würde es ebenso begrüßen, wenn die „schlechten“ im südlichen Osteuropa verbleiben würden. Ratsherr Borchers betonte, dass eine derartige Zuwanderungspolitik von allen Ratsfraktionen, mit Ausnahme der Fraktion DIE HANNOVERANER, abgelehnt würde. Ratsherr Borchers führte weiter aus, dass es überaus legitim sei über den Mitteleinsatz zu diskutieren und den Oberbürgermeister zu konstruktiven Gesprächen aufzufordern. Die Kommunen würden zusätzliche Mittel benötigen und würden diese bewusst einsetzen, um die benannten Gruppen aus dem südlichen Osteuropa eine nachhaltige Integration anbieten zu können. Ratsherr Borchers informierte darüber, dass die Stadt Hannover ein überaus aktiver Teil des Städtetages sei und dass ein Forderungspapier der Kommunen zur Unterstützung zu diesem Thema vom Januar 2013 erstellt worden wäre. Ferner habe der Bund eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Staatssekretäre eingerichtet, welche keine andere Bewandtnis habe als sich mit den Forderungen der Kommunen auseinanderzusetzen. Ratsherr Borchers empfahl auf die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zu warten und ergänzte, dass ein erster Zwischenbericht im Internet einsehbar wäre. Der Städtetag habe formuliert, dass die Kommunen von Bund und Ländern gemeinsam zu unterstützen seien und bemerkte zum Abschluss, dass die Betroffenheit der Landeshauptstadt Hannover einen geringeren Umfang einnähme, als dass bei den nordrhein-westfälischen Großstädten der Fall wäre.

Ratsherr Engelke (FDP) stellte klar, das die FDP-Fraktion in der Thematik zur Zuwanderung kein grundsätzliches Problem sähe, sondern man erachte diese als große Chance und Bereicherung für Hannover. Das Problem sei die finanzielle Ausstattung und deshalb sollten die Kommunen nehmen was ihnen zustehe.

Ratsherr Hillbrecht sagte, dass es in der nahen Vergangenheit immer häufiger gängige Praxis geworden wäre, dass Leistungen auf die kommunale Ebene geschoben würden und dass somit die Zielsetzung des Antrages eindeutig nachvollziehbar wäre.

Beigeordneter Seidel (CDU) machte deutlich, dass der Antrag nicht auf der Basis von unlauteren Intentionen bzw. falschen Hintergedanken entstanden sei. Man versuche lediglich die besten finanziellen Möglichkeiten für die Stadt zu schaffen. Die CDU-Ratsfraktion habe in den vergangenen Jahren vielmehr dazu beigetragen, dass zum Thema Integrationspolitik ein breiter Konsens in der Landeshauptstadt herrsche. Beigeordneter Seidel sagte, dass die CDU-Fraktion mit dem Antrag eine breitere Beteiligung in Bezug auf die finanzielle Ausstattung initialisieren wolle. Beigeordneter Seidel fragte abschließend, ob auf verschiedenen Ebenen Gespräche mit Stellen des Landes über eine Beteiligung an den Kosten für die Zuwanderungsthematik in Hannover geführt würden.

Stadtrat Walter führte aus, dass in der Debatte bereits mehrfach ein Argument gefallen sei, welches in Fragen der Finanzierungssystematik zur Zuwanderung auch die Verwaltung immer wieder beschäftige. Stadtrat Walter erläuterte, dass man sich zu dem Thema in einem vierfach gegliederten System mit der Europäischen Union, dem Bund, den Ländern und den Kommunen bewege und dass bei den Diskussionen zur Lastenverteilung grundsätzlich ein Regelargument von der nächst höheren Ebene benannt würde. Darin würde auf die bestehende Finanzausgleichsregelung verwiesen mit der die regulären Aufgaben abgedeckt seien. Stadtrat Walter erläuterte weiter, dass man sich in Folge einer Gegenargumentation der nächst tieferen Ebene, wonach es sich diesbezüglich nicht um einen Bestandteil der Regelsystematik handeln würde, schnell in Diskussionen darüber befände, was besondere Bedarfe seien und was mit der Regelfinanzierung abgedeckt würde. Stadtrat Walter informierte darüber, dass sich die Verwaltung aktuell genau in dieser Diskussion befände und dass man somit die Frage der CDU-Fraktion bejahen könne. Die Stadtverwaltung sei unter Beteiligung des Sozialdezernenten und in Teilen des Oberbürgermeisters mit verschiedenen Stellen des Landes zu Gesprächen zusammen gekommen, da die Probleme der ZuwanderInnen verschiedener Natur seien und sich demnach auf unterschiedliche Fachbereiche beziehen würden. Stadtrat Walter erklärte weiter, dass die derzeitige Sachlage darin bestünde, dass Seitens der Bundesregierung wie auch der niedersächsischen Landesregierung in einem sehr zentralen Punkt darauf verwiesen werde, dass sich die europäischen Strukturfonds zurzeit in einer kompletten Neuordnung befinden würden. Stadtrat Walter betonte, dass diese Information deshalb besonders interessant sei, da in diesem System ein neuer Fonds für Personen eingerichtet würde, die von der Armut am stärksten betroffen wären. Die genauen Regularien, wie dieser Fonds von „oben nach unten“ durchzureichen sei befänden sich zurzeit in Diskussion. Der Oberbürgermeister und der Sozialdezernent hätten sich argumentativ sehr eindringlich darum bemüht deutlich zu machen, dass diejenigen Städte, unabhängig vom Ausmaß, welche von besonderen Beratungs- und Integrationslasten betroffen wären, spürbar an einem derartigen Fonds beteiligt werden müssten.

Ratsfrau Jeschke (CDU) bekräftigte, dass die CDU-Fraktion aus dem Jahr 2014 das Zuwanderungsproblem nicht als Problem ansähe, sondern das Zuwanderung ein Faktum der modernen Gesellschaft sei und dass diese auch in Hannover existiere. Dies müsse mit allen möglichen Mitteln bearbeitet werden. Dazu gehöre auch, dass alle Ebenen anzusprechen seien. Man sei in Berlin in einer großen Koalition unterwegs, welche entsprechende Maßnahmen ergriffen und Mittel zur Verfügung gestellt habe. Man sei zudem auf der Ebene der Europäischen Union unterwegs und es sei ebenso notwendig, dass sich das Land an den Maßnahmen finanziell beteilige. Ratsfrau Jeschke merkte an, dass die Beteiligung des Landes nach Ansicht der CDU-Fraktion bislang nicht ausreiche und dass die vorliegende Resolution genau auf diese zu verändernde Tatsache abziele.

Beigeordneter Seidel (CDU) fragte, wann der Rat der Stadt über die konkreten Ergebnisse in diesem Zusammenhang unterrichtet würde.

Ratsherr Nicholls (SPD) empfahl, dass sich die Fraktionen vor der Eingabe einer Resolution zum einen bei ihren Kollegen im Landtag und zum zweiten im Internet über die dort behandelten Drucksachen informieren mögen.

Stadtrat Walter antwortete dem Fraktionsvorsitzenden der CDU, dass der Rat der Stadt wie gewohnt, umgehend unterrichtet würde, sowie die Informationen vorliegen würden.
Mit 38 Stimmen gegen 18 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zur Resolution: „Reduzierung der finanziellen Belastungen der Kommunen aufgrund von Zuwanderung durch das Land Niedersachsen“ nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0193/2014 ab.


TOP 18.
A N T R Ä G E

TOP 18.1.
der CDU-Fraktion

TOP 18.1.1.
zum Thema "Einzelstände zum Verkauf saisonaler Waren"
(Drucks. Nr. 0413/2014)
Eingebracht und verwiesen:
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 18.1.2.
zur Barrierefreien Erschließung des Haupteinganges Neues Rathaus
(Drucks. Nr. 0703/2014)
Eingebracht und verwiesen:
In den Sozialausschuss!
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 18.2.
der FDP-Fraktion zu Trinkwasserbrunnen im Stadtgebiet
(Drucks. Nr. 0750/2014)
Eingebracht und verwiesen:
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Kulturausschuss!
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 18.3.
der CDU-Fraktion

TOP 18.3.1.
zu einem Bettelverbot in der hanoverschen Innenstadt
(Drucks. Nr. 0757/2014)
Eingebracht und verwiesen:
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 18.3.2.
zur Dokumentationspflicht der gewerbsmäßigen Bootsverleiher und Segelschulen am Maschsee
(Drucks. Nr. 0758/2014)

Ratsherr Küßner (CDU) bat darum, dass der vorliegende Antrag sowohl in den Bauausschuss als auch in den Sportausschuss verwiesen werden möge. Zudem bedauerte Ratsherr Küßner die aktuelle Verfahrensweise auf dem Maschsee wonach sich die beiden Segelschulen permanent über eine erhöhte Unfallgefahr beklagen würden. Ferner sollte die Entscheidung des Tiefbauamtes zur Genehmigung von jeweils drei zusätzlichen Bojen revidiert werden, um den Antrag der CDU-Fraktion nicht zu kontrakarieren.
Eingebracht und verwiesen:
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Sportausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 18.3.3.
zum Gedenken an Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944
(Drucks. Nr. 0759/2014)
Eingebracht und verwiesen:
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 18.4.
der Fraktion Die Hannoveraner zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (StrABS) der LH Hanover
(Drucks. Nr. 0775/2014)
Eingebracht und verwiesen:
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Verwaltungsausschuss!


Ratsvorsitzender Strauch (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.





Für das Protokoll:






S t r a u c hS c h o s t o kS c h ö n d u b e



RatsvorsitzenderOberbürgermeisterStadtangestellter