Sitzung Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 12.03.2014

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 06.03.2014)
1. Nachtrag (erschienen am 07.03.2014)
Protokoll (erschienen am 02.07.2014)
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Landeshauptstadt Hannover Datum 14.03.2014
-18.62.06 -

PROTOKOLL

22. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
Mittwoch, 12. März 2014,
Ratssaal Bemerode, Brabeckstr. 137

Beginn: 18:30 Uhr
Ende: 21:37 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Rödel (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Stittgen (CDU)
Bezirksratsherr Albrecht
Bezirksratsfrau Barke (SPD)
Bezirksratsfrau Bergmann (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Beyer (parteilos)
Bezirksratsherr Böhme (SPD)
Bezirksratsfrau Ehrlich (SPD)
Bezirksratsfrau Großekathöfer (CDU)
Bezirksratsfrau Heesen (CDU)
Bezirksratsherr Hellmann (CDU)
Bezirksratsherr Konietzny (SPD)
Bezirksratsherr Krüger (Bündnins 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Kuscher (CDU)
Bezirksratsherr Meinecke (CDU)
Bezirksratsherr Nauheimer (CDU)
Bezirksratsherr Quast (SPD)
Bezirksratsherr Rücker (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schröder-Hohensee (CDU)

Beratende Mitglieder:
Ratsfrau Bruns (FDP)
Beigeordneter Klie (SPD)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Frau Gahbler (SPD)

Verwaltung:
Frau Yilmaz FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Just FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Fabich FB Planen und Stadtentwicklung
Herr Clausnitzer FB Planen und Stadtentwicklung
Frau Hesse FB Bibliothek, Schule, Museen und Kulturbüro
Herr Ziegler FB Bibliothek, Schule, Museen und Kulturbüro

Presse:
Herr Schwarzenberger Stadtanzeiger

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. M I T T E I L U N G E N

3. A N F R A G E N

3.1. der CDU-Fraktion

3.1.1. Bünteweg
(Drucks. Nr. 15-0485/2014)

3.1.2. Container Grundschule Wasserkampstraße
(Drucks. Nr. 15-0486/2014)

3.1.3. Schulbezirksgrenzen
(Drucks. Nr. 15-0487/2014)

3.1.4. Freie WLAN-Zonen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0488/2014)

3.1.5. Stromtrassen
(Drucks. Nr. 0489/2014)

3.2. der SPD-Fraktion

3.2.1. Radschnellwege im Stadtwege
(Drucks. Nr. 15-0492/2014)

3.2.2. Radschnellweg-Ausbaustandard
(Drucks. Nr. 15-0493/2014)

3.2.3. Kleingartenanlage Bischofshole-Bodenschutz
(Drucks. Nr. 15-0494/2014)

3.2.4. Bebauungsplan 1738 - Einhaltung der Regelungen für den Lärmschutz
(Drucks. Nr. 15-0495/2014)

3.2.5. Hauptzugang zum Tiergarten von der Tiergartenstraße aus
(Drucks. Nr. 15-0496/2014)

3.2.6. Fortgang bei den ehedem zur Sparkassenstiftung gehörenden Wohngebäuden im Trautenauer Hof

(Drucks. Nr. 15-0497/2014)

4. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
(spätestens 20:00 Uhr)

5. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 11.9.2013
-wird nachgereicht-

6. Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk - Bericht der Verwaltung

7. Bericht des Stadtbezirksmanagements

8. VERWALTUNGSVORLAGEN

8.1. Bebauungsplan Nr. 454, 1. Änderung - westlich Kaiser-Wilhelm-Straße -
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB
Erneuter Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0262/2014 mit 4 Anlagen)

8.2. Bebauungsplan Nr. 1054, 1. Änderung - östlich Kaiser-Wilhelm-Straße -
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB
Erneuter Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0264/2014 mit 4 Anlagen)

8.3. Bebauungsplan Nr. 1765 - Am Wiesengarten
Verzicht auf frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Teil B)
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluß
(Beschlussdrucksache Nr. / 2014 mit 3 Anlagen)
-wird nachgereicht-

8.4. Errichtung einer weiteren Grundschule im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 0563/2014 mit 5 Anlagen)

8.4.1. Gemeinsamer Änderungsantrag zu:
Errichtung einer weiteren Grundschule im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode (Drucksache 0563/2014)
(Drucks. Nr. 15-0671/2014)

9. A N T R Ä G E

9.1. von Bezirksratsherrn Albrecht

9.1.1. Parksituation „Alte Bemeroder Str.“
(Drucks. Nr. 15-0231/2014)

9.2. der CDU-Fraktion

9.2.1. Pflanzschalen in der Lange-Hop-Straße
(Drucks. Nr. 15-0498/2014)

9.2.2. Sandsteinstele
(Drucks. Nr. 15-0499/2014)

9.3. der SPD-Fraktion

9.3.1. Aufnahme von Straßen in das Grunderneuerungsprogramm (DS 0077/2014)
(Drucks. Nr. 15-0500/2014)

9.3.2. Straßennamensschild für den Bindingweg
(Drucks. Nr. 15-0501/2014)

9.3.3. Errichtung einer öffentlichen barrierefreien Toilette in Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-0668/2014)

9.4. Gemeinsam von Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und SPD-Fraktion

9.4.1. Standortentwicklung IGS-Kronsberg / Varianten Kostenschätzung
(Drucks. Nr. 15-0669/2014)

9.5. Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.5.1. Entfernung von Müll / Verschiedene Orte im Stadtgebiet
(Drucks. Nr. 15-0670/2014)

10. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

10.1. Zuwendung an die Bürgergemeinschaft Wülferode betreffend das Backhaus
(Drucks. Nr. 15-0664/2014)

10.2. Zuwendung an den Turn-Klubb zu Hannover (TKH)
(Drucks. Nr. 15-0667/2014)

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

11. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Rödel eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und
Beschlussfähigkeit fest und begrüßte sodann:

zu TOP 3.1:
Herrn Clausnitzer vom Fachbereich Planen und Stadtentwicklung

zu TOP 8.4:
Frau Hesse und Herrn Ziegler vom Fachbereich Schule

Zur Tagesordnung gibt es folgende Anmerkungen:

zu TOP 8.3. Beplan 1765- wird abgesetzt

neu unter TOP 8.4. Einrichtung einer weiteren Grundschule im Stadtbezirk

hierzu
unter TOP 8.4.1
Gemeinsamer Änderungsantrag

zu TOP 10. Anträge auf Zuwendungen

Top 10.1.
Zuwendung an die Bürgergemeinschaft Wülferode betreffend das Backhaus

TOP 10.2.
Zuwendung an den Turn-Klubb zu Hannover (TKH)

DRINGLICHKEITSANTRÄGE:

1) Dringlichkeitsantrag- SPD „Errichtung einer öffentlichen Toilette in Kirchrode“
wird unter TOP 9.3.3 der heutigen Sitzung behandelt.


2.) Dringlichkeitsantrag Bündnis 90/ Die Grünen und SPD
Standortentwicklung IGS-Kronsberg / Varianten-Kostenschätzung
wird unter TOP 9.4.1 der heutigen Sitzung behandelt.

3. Dringlichkeitsantrag Bündnis 90 / Die Grünen
Entfernung von Müll / Verschiedene Orte im Stadtgebiet
wird unter TOP 9.5.1 der heutigen Sitzung behandelt.

Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.

-Einstimmig


TOP 2.
M I T T E I L U N G E N
Keine Mitteilungspunkte


TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
der CDU-Fraktion

TOP 3.1.1.
Bünteweg
(Drucks. Nr. 15-0485/2014)

Bezirksratsfrau Großekathöfer trug folgende Anfrage vor:


In der Straße „Bünteweg“ stehen an den Einmündungen der Querstraßen wie z. B. Grei­the­weg, Rutenbergstr. etc. jeweils Schilder mit der Aufschrift „Vorfahrt geändert“. Diese Schil­der sind für Ortsfremde missverständlich. Ohne diese Schilder würde für alle verständlich die Re­gel „rechts vor links“ gelten.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Können die oben genannten Schilder wieder entfernt werden und, wenn ja, wann?
2. Wird daran gedacht, Verkehrszeichen aufzustellen die die dort z. Zt. geltende Re­­ge­lung eindeutig erklären?

Beantwortet
Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung im Zusammenhang:
Im Bünteweg ist im Jahr 2011 eine Tempo 30-Zone eingerichtet worden. In diesem Zusammenhang wurde im Bünteweg an allen einmündenden Straßen die Vorfahrt regelnde Beschilderung mit Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren!) StVO und Zeichen 301 (Vorfahrt) StVO entfernt. Im Verlauf des Bünteweges ist vor jeder einmünden Straße eine Hinweistafel „Vorfahrt geändert“ aufgestellt worden, um insbesondere die ortskundigen Straßenverkehrsteilnehmer in der Einführungsphase auf die geänderte Vorfahrtregelung hinzuweisen.
Die Verwaltung hat veranlasst, dass die Hinweistafeln „Vorfahrt geändert“ jetzt entfernt werden.

Im Bünteweg gilt die rechts-vor-links Vorfahrtregelung, wie in jeder anderen Tempo 30-Zone auch. Diese Vorfahrtreglung ist eindeutig. Weitere Verkehrszeichen werden nicht aufgestellt.

TOP 3.1.2.
Container Grundschule Wasserkampstraße
(Drucks. Nr. 15-0486/2014)

Bezirksratsfrau Heesen trug folgende Anfrage vor:


Neueste Zahlen der Schulanfänger im Stadtteil Kirchrode belegen, dass die ersten Klassen im Schuljahr 2014/2015 sechszügig eingeschult werden müssen. Auf Grund der bekannten räumlich beengten Situation in der Grundschule Wasserkampstraße fehlen wieder Räume für die Unterrichtsversorgung der Kinder. Die Stadt wird zwei weitere Container auf dem Schulgelände aufstellen.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wann werden diese Container bereitgestellt?
2. Kann durch bauliche Veränderungen im Gebäude sichergestellt werden, dass in den Containern keine Klassenräume untergebracht werden müssen, sondern nur Räume für Fachunterricht o. ä.? Wann werden diese baulichen Maßnahmen umgesetzt?
3. Ist der dann noch kleinere Schulhof für die große Zahl von Schulkindern aus­rei­chend, um allen genügend körperliche Bewegung während der Pausen zu ermöglichen?


Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Um die Grundschule Wasserkampstraße räumlich kurzfristig zu entlasten, hat die Verwaltung die Möglichkeiten zum Aufstellen weiterer mobiler Klasseneinheiten auf dem Schulgelände geprüft. Zum Schuljahr 2014/15 wird demnach am Schulstandort der GS Wasserkampstraße ein weiterer Container Klassenraum aufgestellt.
Zur nachhaltigen Senkung des Schüleraufkommens plant die Verwaltung die Gründung einer zweizügigen Grundschule im Stadtbezirk.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Dem Wunsch der Schule, in den mobilen Klassenräumen Fachunterrricht o. ä. durchzuführen, kann entsprochen werden, sofern die Schule dies durch schulorganisatorische Maßnahmen einrichten kann. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Ausstattungen der mobilen Klassenraumeinheiten nicht den fachspezifischen Unterrichtsanforderungen entsprechen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Nach einer Ortsbegehung der Verwaltung am 17.12.2013, wurde festgestellt, dass der Standort der bereits vorhandenen Container um eine weitere mobile Klassenraumeinheit erweitert werden kann. Einen alternativen Standort für das Aufstellen von Containern gibt es derzeit auf dem Schulgelände nicht.


TOP 3.1.3.
Schulbezirksgrenzen
(Drucks. Nr. 15-0487/2014)

Bezirksratsfrau Heesen trug folgende Anfrage vor:

Da die Grundschule Wasserkampstraße auf Grund von großem Zuzug von Familien in die neuen Wohngebiete, wie z. B. Büntekamp, an die Grenzen ihrer Kapazität gelangt ist, (es werden erneut Container auf dem Schulhof aufgestellt), sollte kurzfristig eine Lösung der beengten Situation gefunden werden.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Ist der Neubau einer Grundschule im Schulbezirk in absehbarer Zeit geplant und auch umsetzbar, oder wie soll hier verfahren werden?
2. Ist evtl. die Nutzung anderer Gebäude in Schulnähe denkbar?
3. Wenn nein, ist eine erneute Änderung der Schulbezirksgrenzen zum nächsten Schul­jahr (2015/2016) geplant?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Zur nachhaltigen Entlastung der Grundschule Wasserkampstraße plant die Verwaltung zum Schuljahr 2015/16 die Neugründung einer zweizügigen Grundschule im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Derzeit sieht die Verwaltung zur Entlastung der Grundschule Wasserkampstraße keine Möglichkeit zur Nutzung anderer Gebäude in Schulnähe.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Mit der Neugründung der Grundschule im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode zum Schuljahr 2015/16 plant die Verwaltung auch die Schulbezirksgrenzen der GS Wasserkampstraße, GS Am Sandberge und GS An der Feldbuschwende zu verändern und für die neue Grundschule einen Schulbezirk festzulegen.

TOP 3.1.4.
Freie WLAN-Zonen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0488/2014)

In unserem Stadtbezirk haben einige Bürger keine Möglichkeit, Internetverbindungen auf­zu­bauen, da z. B. für Harz-IV-Empfänger die Kosten für einen solchen Anschluss oft nicht zu tragen sind. Des Weiteren werden heutzutage Schülern Aufgaben gestellt, zu deren Be­wäl­ti­gung das Internet benötigt wird. Behördenkontakte sind ebenfalls in steigendem Maße an Internetverbindungen gebunden.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Sind frei zugängliche WLAN-Zonen im Stadtbezirk vorhanden oder geplant, wenn
ja, wo?
2. Falls nicht, welche Gründe würden gegen die Errichtung solcher Zonen sprechen?


Antwort wird schriftlich nachgereicht


TOP 3.1.5.
Stromtrassen
(Drucks. Nr. 15-0489/2014)

Zeitungsmeldungen zufolge soll eine neue Stromtrasse am Stadtteil Wülferode vor­bei gelegt werden. Da es viele Meldungen über Strom-Smog gibt, sind einige An­woh­ner besorgt, ob der evtl. negativen Auswirkungen, zumal schon eine Stromtrasse in der Nähe Wülferodes verläuft.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wann kann die Verwaltung dem Bezirksrat nähere Informationen geben?
2. Wird es eine Informationsveranstaltung für die BürgerInnen in Wülferode geben?


Herr Clausnitzer beantwortet die Anfrage per Präsentation in der Sitzung (Siehe Anlage)


TOP 3.2.
der SPD-Fraktion

TOP 3.2.1.
Radschnellwege im Stadtwege
(Drucks. Nr. 15-0492/2014)

Bezirksratsfrau Ehrlich trug folgende Anfrage vor:


Im Leitbild Radverkehr wird ein wenig über Radschnellwege geschrieben. Sie sollen dazu dienen,den Radverkehr zu beschleunigen und die Attraktivität des Radfahrens zu steigern.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche radialen und tangentialen Radrouten gehören in Hannover zu dem Radschnellwegenetz?
2. Wie wird der Ausbaustandard beschrieben?
3. Wie fließen die Anforderungen aus der E-Mobilität (E-Bikes, Pedelecs, S-Pedelecs) dabei ein?


Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie, die durch die Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg initiiert und durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gefördert wurde, wurden insgesamt drei Strecken auf hannoverschem Gebiet untersucht. Dabei handelt es sich um die Relationen Hannover-Lehrte, Hannover-Laatzen und Hannover-Garbsen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Anforderungen an Radschnellwege sind in einer Veröffentlichung („Radschnellwege – Etappen auf dem Weg zur Umsetzung“) der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg aus dem Februar 2012 formuliert. Zu den wichtigsten Anforderungen zählen demnach eine sichere Befahrbarkeit auch bei hohen Geschwindigkeiten (bis zu 25-30 km/h) sowie eine direkte, weitgehend umwegfreie Linienführung. Radschnellwege sollen ausreichend dimensioniert (Zielbreite im Zweirichtungsverkehr von 4,0 m) und möglichst unabhängig vom Kraftfahrzeugverkehr geführt werden. Die Zeitverluste durch Anhalten und Warten an Lichtsignalanlagen sollen gering sein (Zeitverluste von max. 30 s/km), bei Querung von Nebenstraßen sollen Radschnellwege möglichst bevorrechtigt sein. Die Anforderungen an die Belagsqualität sind hoch, eine regelmäßige Reinigung sowie Winterdienst sind zu gewährleisten.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Radschnellwege sind aufgrund des beabsichtigten hohen Ausbaustandards auf vergleichsweise langen zusammenhängenden Streckenabschnitten generell gut für die Befahrung mit elektrobetriebenen bzw. –unterstützen Fahrrädern geeignet.

TOP 3.2.2.
Radschnellweg-Ausbaustandard
(Drucks. Nr. 15-0493/2014)

Bezirksratsfrau Ehrlich trug folgende Anfrage vor:

Um dem Anspruch gerecht zu werden, den Radverkehr insgesamt zu steigern, und den Einstieg in die E-Mobilität zu befördern, ist es notwendig, in diesem Segment der Verkehrsinfrastruktur klare und eindeutige Regelungen zu haben.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie wird der Ausbaustandard für Radschnellwege in der Stadt Hannover beschrieben, insbesondere im Hinblick auf die Wegebreite, Aufstellflächen vor Lichtzeichenanlagen, Schaltungen von Lichtzeichenanlagen und ähnliche Besonderheiten?
2. In welcher Weise können Freizeitwege nach dem Feld- und Forstordnungsgesetz in ein solches Radschnellwegenetz einbezogen werden?
3. Wie fließen die Anforderungen aus der E-Mobilität (E-Bikes, S-Pedelecs, Pedelecs) dabei ein?


Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Anforderungen an Radschnellwege sind in einer Veröffentlichung („Radschnellwege – Etappen auf dem Weg zur Umsetzung“) der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg aus dem Februar 2012 formuliert. Zu den wichtigsten Anforderungen zählen demnach eine sichere Befahrbarkeit auch bei hohen Geschwindigkeiten (bis zu 25-30 km/h) sowie eine direkte, weitgehend umwegfreie Linienführung. Radschnellwege sollen ausreichend dimensioniert (Zielbreite im Zweirichtungsverkehr von 4,0 m) und möglichst unabhängig vom Kraftfahrzeugverkehr geführt werden. Die Zeitverluste durch Anhalten und Warten an Lichtsignalanlagen sollen gering sein (Zeitverluste von max. 30 s/km), bei Querung von Nebenstraßen sollen Radschnellwege möglichst bevorrechtigt sein. Die Anforderungen an die Belagsqualität sind hoch, eine regelmäßige Reinigung sowie Winterdienst wären zu gewährleisten.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Bei der Führung eines Radschnellwegs im Zuge eines Wirtschaftswegs wären für eine gemeinsame Nutzung von Radverkehr und Wirtschaftsverkehr angepasste Lösungen erforderlich (z.B. Ausweichstellen). Wege mit hoher Beanspruchung durch Wirtschaftsverkehre sind für eine Radschnellwegeführung nicht geeignet. Für die Regelung der Verkehrssicherungspflicht, der Unterhaltung und der Reinigung der Wege wären ggf. Gestattungsverträge mit den Eigentümern abzuschließen. Bei einer Führung eines Radschnellweges in Schutzgebieten (LSG, FFH, NSG) wären verschiedene Veränderungsverbote zu beachten, so dass hier bei größerem Handlungsbedarf zur Erfüllung der gleichzeitig hohen Anforderungen an einen Radschnellweg alternative Linienführungen anzustreben wären. Eine gemeinsame Führung eines Radschnellweges im Außenbereich mit Fußgängern ist nur bei einem geringen Fußgängerverkehrsaufkommen denkbar.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Radschnellwege sind aufgrund des beabsichtigten hohen Ausbaustandards auf vergleichsweise langen zusammenhängenden Streckenabschnitten generell gut für die Befahrung mit elektrobetriebenen bzw. –unterstützen Fahrrädern geeignet.


TOP 3.2.3.
Kleingartenanlage Bischofshole-Bodenschutz
(Drucks. Nr. 15-0494/2014)

Bezirksratsherr Böhme trug folgende Anfrage vor:

Die Kleingartenanlage Bischofshole ist von fast sämtlichen Auf- und Einbauten freigeräumt. Bei der angewendeten Methode wurde zwangsläufig die Bodenstruktur völlig verändert. Denn jetzt stehen große Wasserlachen lang anhaltend auf dem Gelände.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie ist diese jetzige Situation mit dem Bodenschutz in Einklang zu bringen?
2. Wann und wie wird die als Dauerkleingartengelände ausgewiesene Fläche für den rechtlich vorgesehenen Zweck wieder hergerichtet sein?
3. Wie steht es um die naturschutzrechtlichen Verfahren in diesem Gebiet in Bezug auf den Baumschutz, die noch anhängig zu sein scheinen?


Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Erdbewegungen auf dem Kleingartengelände haben dazu geführt, dass die Vegetation entfernt, Oberboden abgeschoben und der Unterboden durch die Befahrung mit Maschinen verdichtet wurde. Bereits vorher vorhandene wasserstauende Bodenschichten treten daher in ihrer Auswirkung noch deutlicher in Erscheinung. Eine Verbesserung der Wasserdurchlässigkeit wird sich mit dem Aufwuchs von Vegetation einstellen. Bodenschutzrechtlich ist dieser Zustand nicht relevant, da von den Bodenveränderungen keine Gefahren z.B. auf andere Schutzgüter ausgehen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die angesprochene Fläche befindet sich im privaten Eigentum. Die Verwaltung hat keine Möglichkeiten die kleingärtnerische Nutzung wiederherzustellen. Planungsrechtlich ist nur eine kleingärtnerische Nutzung zulässig.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
In den Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden gegen die beiden Grundstücksinhaber Bußgeldbescheide erlassen, weil sie den Regelungen des § 3 Abs. der Satzung zum Schutz von Bäumen, Sträuchern und Hecken im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover als geschützte Landschaftsbestandteile (Baumschutzsatzung) zuwider gehandelt haben. Die Betroffenen haben Anfang März Einspruch eingelegt.
Als Ersatz für die ohne Zweifel im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung entfernten sieben Bäume wurden gegenüber den Grundstückseigentümern 14 heimische Laubbäume der I.-II. Ordnung angeordnet. Dagegen wurde Widerspruch eingelegt. In Kürze wird dazu ein Widerspruchsbescheid ergehen.

TOP 3.2.4.
Bebauungsplan 1738 - Einhaltung der Regelungen für den Lärmschutz
(Drucks. Nr. 15-0495/2014)

Bezirksratsherr Konietzny trug folgende Anfrage vor:


„Die Be- und Entladevorgänge erfolgen in dem baulich umschlossenen Anlieferungsbereich in der Nordwestecke des Gebäudes mit Zufahrt über die Ottweilerstraße. Die Öffnung in der Fassade ist mit einem Roll- bzw. Sektionaltor versehen, mit dem die Laderampe geschlossen wird. Damit wird eine Abschirmung gegenüber der Wohnnutzung erzielt“; heißt es zum Thema 7.1. Schallemissionen – Lärmgutachten in der Begründung der Maßnahme (Anlage 3) des Beschlusses (Drucksache 0849/2012) zum Bebauungsplan 1738. Nun konnte beobachtet werden, dass am 13. Februar 2014 ein Lkw mit der Aufschrift EDEKA außerhalb des Gebäudes entladen wurde.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Maßnahmen wird die Verwaltung ergreifen, um dieses Fehlverhalten auf Basis der einleitenden Aussagen zukünftig gänzlich zu verhindern?
2. Welchen Hintergrund hatte dieses wohl eigenmächtige Verhalten laut Aussage des/der Verantwortlichen?
3. Welche Auflagen mit Außenwirkung sind in welcher Form für den Betrieb des Geschäftslokals des Nahversorgers gemacht worden?


Stadtplaner Herr Fabich beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1 und 2:
Die Verwaltung hat Kontakt mit dem Vorhabenträger aufgenommen. Dieser hat versichert, dass es sich um einen Ausnahmefall gehandelt hat. Weitere Maßnahmen sind derzeit nicht vorgesehen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Es handelt sich um Regelungen, die sich aus der Bau- und Vorhabenbeschreibung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1738 (Satzung) ergeben. Daneben ist diese Bestandteil der Durchführungsvereinbarung zwischen dem Vorhabenträger und der Landeshauptstadt Hannover. Als fachliche Grundlage dient ein schalltechnisches Gutachten des Ingenieurbüros AMT. Das Gutachten führt den Nachweis der Einhaltung der maßgeblichen Immissionsrichtwerte für die gewerbliche Einrichtung nach den zulässigen Richtwertvorgaben der TA- Lärm sowie der Einhaltung des erforderlichen Schallschutzes in Gebäuden nach DIN 4109.
Danach sind u.a. Regelungen zu den Anliefer- und zu den Betriebszeiten getroffen worden sowie zur Durchführung der Be- und Entladevorgänge im Rahmen der Anlieferuung. Auf dieser Grundlage wurde entsprechend die Baugenehmigung erteilt.


TOP 3.2.5.
Hauptzugang zum Tiergarten von der Tiergartenstraße aus
(Drucks. Nr. 15-0496/2014)
Bezirksratsherr Böhme trug folgende Anfrage vor:

Hauptzugang zum Tiergarten von der Tiergartenstraße aus
Der Hauptzugang zum Tiergarten von der Tiergartenstraße aus ist in seiner Befestigung als ein Weg mit einer wassergebundenen Decke hergestellt. Bei der Belastung, der Art der Befestigung und im Zusammenhang mit Regenwasser bildet der Weg kein angemessenes Entrée zum Tiergarten. Die Oberfläche verwässert und vermatscht.

Wir fragen die Verwaltung:
Wann und wie wird Abhilfe bei diesem desolaten Zustand der Zuwegung geschaffen?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
Bei der Zuwegung zum Haupteingang des Tiergartens handelt es sich um einen Weg mit wassergebundener Decke. Diese Oberfläche zeigt nach Regenfällen in verdichteten Abschnitten teilweise stehendes Wasser. Das ist bei dieser Art Wegebau nach einigen Jahren regelmäßig zu beobachten; der Weg befindet sich aber noch lange nicht in einem desolaten Zustand. Trotzdem wurde bereits mit Vorbereitungen für Ausbesserungsarbeiten begonnen. Wie eine dauerhafte Verbesserung der Situation erreicht werden kann, wird die Verwaltung prüfen.


TOP 3.2.6.
Fortgang bei den ehedem zur Sparkassenstiftung gehörenden Wohngebäuden im Trautenauer Hof

(Drucks. Nr. 15-0497/2014)

Bezirksratsherr Böhme trug folgende Anfrage vor:


Die ehedem zur Sparkassenstiftung Hannover gehörenden Wohngebäude im Trautenauer Hof sind an die GBH veräußert und im Wohnbauflächenkonzept der Stadt enthalten. Nach einer Versammlung der Mieter ist es dem Vernehmen nach still geworden um die Aktivitäten der seichten Entmietung mit der Zurverfügungstellung geeigneten Wohnraums an anderer Stelle. Mieter fühlen sich verunsichert ob fehlender Informationen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie ist die seichte Entmietung nun geplant (nur einzelne Häuser oder das gesamte Ensemble)?
2. Wann und wie werden die Mieter mit welchen Angeboten eingebunden und darüber aktuell informiert?
3. Wann ist mit Neubebauung mit welchem Planungsvorlauf zu rechnen?


Die Fragen 1 und 2 der Anfrage wurden zuständigkeitshalber an die GBH weitergeleitet mit der Bitte um Stellungnahme.

Stadtplaner Herr Fabich beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Die Antwort der GBH zu Frage 1:
Die Mieter sind am 22.02.2013 erstmalig über die weitere Entwicklung des Wohngebietes informiert worden. Neuere offizielle Erklärungen gibt es bisher nicht. Eine planvolle Entmietung seitens der GBH gibt es bisher ebenfalls nicht. Die GBH nutzt jedoch die kontinuierliche normale Fluktuation (ca. 10 WE pro Jahr) und belegt die freigewordenen Wohnungen nicht nach. Wenn es zu einer Neubebauung des Areals kommt, geht die GBH davon aus, dass diese in Bauabschnitten erfolgt und dass die Mieter innerhalb des Areals in eine neue Wohnung umziehen können, wenn sie dies wünschen.

Die Antwort der GBH zu Frage 2:
Die Umzugswünsche der Mieter werden, soweit vorhanden, durch örtliche Mitarbeiter der GBH aufgenommen und umgesetzt. In den vergangenen Monaten sind einzelne Mieter aus dem Trautenauer Hof in andere GBH-Wohnanlagen umgezogen. Dabei spielte in erster Linie die barrierefreundliche Gestaltung der neuen Wohnungen eine Rolle.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die planungsrechtlichen Voraussetzungen sollen durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan geschaffen werden. Die Planung erfolgt durch das Büro Kellner Schleich Wunderling, Hannover. Sofern keine unvorhersehbaren Umstände eintreten, kann das Planungsrecht bis Mitte 2015 ermöglicht werden.

TOP 4.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
(spätestens 20:00 Uhr)

Es wurden folgende Themen angesprochen:
Schulsituation
Zur bestehenden Schulsituation gab es mehrere Wortmeldungen

Radwegsanierung
Einwohner berichteten, dass sich der Zustand des Radweges von Bemerode nach Wülferode in einem lebensbedrohlichen Zustand befinde insbesondere im Friedhofsbereich.
Auch die Lange-Hoop-Straße wäre ebenfalls in einem schlechten Zustand.

Ein Vertreter der BI-pro Kronsberg fragte nach, wann er denn eine Antwort auf den Fragekatalog, den er auch im Bezirksrat Döhren-Wülfel eingereicht habe, erhalten werde.
Stadtbezirksmanager Just wies darauf hin, dass er sich dieser Angelegenheit annehmen werde, sobald der Vertreter seine Fragen schriftlich ihm zukommen lässt.

Durchgeführt von 20:07 - 20:31 Uhr


TOP 5.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 11.9.2013
-Genehmigt



TOP 6.
Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk - Bericht der Verwaltung

Stadtplaner Herr Fabich berichtete


TOP 7.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Stadtbezirksmanager Just berichtet über folgende Themen:

Zukunfts-Quartier Kirchrode
Der Fachbereich Senioren veranstaltet am 23.4.2014 im Altenzentrum Kirchrode in der Emmy-Dankwardstraße 3 eine Ideenwerkstatt zum Thema "Zukunfts-Quartier Kirchrode". Ziel ist es, das Wohnumfeld mit den Ideen der TeilnehmerInnen neu zu gestalten, das sich die EinwohnerInnen auch in Zukunft dort wohl fühlen. Dabei geht es sowohl um eine gesundheitliche Versorgung vor Ort, generationsverbindende Angebote, Förderung von bürgerschaftlichen Engagement. Gleichzeitig bestehen Möglichkeiten zum Austausch mit Anderen. Die Ideenwerkstatt ist vorgesehen für den Zeitrahmen 14:00 - 18:30 Uhr.
Mit dieser Ideenwerkstatt wird ein Prozess begonnen, in dem es um die Quartiersentwicklung geht mit dem Ziel einer integrierten, kontinuierlichen vernetzten Langzeitversorgung.

IGS-Kronsberg
Am 14.3.2014 öffnet die IGS-Kronsberg Ihre Tore:
Die Nebenstelle ist in der Zeit von 15:00 - 18: 00 Uhr offen.
Am Kattenbrookstrift werden Führungen und allgemeine Informationen zum 9. und 10. Jahrgang, sowie zur Sekundarstufe II angeboten.

Veranstaltungen für ein weltoffenes und demokratisches Hannover
Es finden mehrere Informationsveranstaltungen zu diesem Thema statt u. a. am 20.3.2014 zur Situation von Flüchtlingen in Hannover unter der Überschrift: "Was hat das mit uns zu tun?" werden
- der Flüchtlingsrat Niedersachen
- das Flüchtlingsbüro Kargah e. V.
- und der Unterstützerkreis Flüchtlingsunterkünfte e. V. informieren.


TOP 8.
VERWALTUNGSVORLAGEN

TOP 8.1.
Bebauungsplan Nr. 454, 1. Änderung - westlich Kaiser-Wilhelm-Straße -
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB
Erneuter Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0262/2014 mit 4 Anlagen)

Antrag,

1. dem geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 454, 1. Änderung mit Begründung zuzustimmen und
2. die gemäß § 4a Abs. 3 BauGB auf 14 Tage verkürzte erneute öffentliche Auslegung zu beschließen.

-Einstimmig


TOP 8.2.
Bebauungsplan Nr. 1054, 1. Änderung - östlich Kaiser-Wilhelm-Straße -
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB
Erneuter Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0264/2014 mit 4 Anlagen)

Antrag,

1. dem geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1054, 1. Änderung mit Begründung zuzustimmen und
2. die gemäß § 4a Abs. 3 BauGB auf 14 Tage verkürzte erneute öffentliche Auslegung zu beschließen.

-Einstimmig


TOP 8.3.
Bebauungsplan Nr. 1765 - Am Wiesengarten
Verzicht auf frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Teil B)
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluß
(Beschlussdrucksache Nr. / 2014 mit 3 Anlangen)
-wird nachgereicht-


-Abgesetzt


TOP 8.4.
Errichtung einer weiteren Grundschule im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 0563/2014 mit 5 Anlagen)

Antrag,
zu beschließen,

1. am Kattenbrookstrift 30, neben dem Schulstandort der Integrierten Gesamtschule (IGS) Kronsberg eine neue 2-zügige Grundschule (GS) als Ganztagsschule zu errichten,
2. diese neue 2-zügige Grundschule übergangsweise am Schulstandort Friedrich-Wulfert-Platz 1 der Außenstelle der IGS Kronsberg mit Beginn des Schuljahres 2015/16 aufbauend einzurichten,
3. die Schulbezirke der GS Wasserkampstraße, GS Am Sandberge, GS An der Feldbuschwende entsprechend der Anlagen 1 - 5 zu verändern und für die neue GS Kronsberg (Arbeitstitel) den Schulbezirk festzulegen sowie
4. diese Veränderungen in die Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemeinbildenden Schulen der Landeshauptstadt Hannover einzuarbeiten.
-Einstimmig

TOP 8.4.1.
Gemeinsamer Änderungsantrag zu:
Errichtung einer weiteren Grundschule im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode (Drucksache 0563/2014)

(Drucks. Nr. 15-0671/2014)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Rat und Verwaltung werden gebeten,
1. Nr. 1 und 2 der Beschlussvorlage wie folgt zu ändern: Im Stadtbezirk wird mit Beginn des Schuljahres 2015/16 eine 2-zügige Grundschule mit Ganztagsschulbetrieb bzw. eine entsprechende Primarstufe der Integrierten Gesamtschule (IGS) Kronsberg am Standort Kattenbrookstrift 30 errichtet, übergangsweise am Standort Friedrich-Wulfert-Platz 1 aufbauend eingerichtet. Die Organisationsform (eigenständige Grundschule oder Primarstufe der IGS) sowie der Standort eines zu errichtenden Neubaus steht im Zusammenhang mit der Entwicklung der IGS Kronsberg. Dabei sind die Ergebnisse (Beschlusslage der IGS Kronsberg mit ihren Gremien u. a. der Teilkonferenz Gebäudeentwicklung) einzubeziehen. Die Finanzierung muss sichergestellt sein bzw. werden.
2. Nr. 3 der Beschlussvorlage ist inhaltlich wie folgt zu modifizieren: Die Neuordnung der Schuleinzugsbereiche ist dahingehend zu verändern, dass der Stadtteil Wülferode auch zukünftig im Einzugsbereich der Grundschule Am Sandberge verbleibt. Dabei zu berücksichtigen sind zusätzlich die Standorte der Kindergärten (Kita Pappelteich [Anecampstraße 22] und die Sankt-Johannis-Kita [Alte Bemeroder Straße 104]), vernunftgeboten zugehörig zum Einzugsbereich der Grundschule Am Sandberge.
3. Nr. 4 der Beschlussvorlage wird wirksam, wenn die Neuordnung der Grundschuleinzugsbereiche in Text und Karte erneut, nach Maßgabe nach Nr. 2 verändert vorgelegt und beschlossen wurde.
4. Die neue Grundschule sollte baldmöglichst auch einen neuen Namen erhalten.
5. Die neue Grundschule darf nur in Räumlichkeiten am Standort Friedrich-Wulfert-Platz 1 einziehen, sofern diese zuvor renoviert und auf Sicherheitsaspekte wie u. a. den Brandschutz hinsichtlich Funktionstüchtigkeit der jeweiligen Einrichtungen geprüft und ggf. in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt worden sind, sollte dieses wider Erwarten nicht so sein.
6. Es bleibt bei dem Ausbau der Grundschule an der Feldbuschwende zu einer Ganztagsschule, so dass ebenfalls mit Beginn des Schuljahres 2015/16 am 1. August 2015 auch dort der Ganztagsunterricht aufgenommen werden kann.

-Einstimmig


TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
von Bezirksratsherrn Albrecht


TOP 9.1.1.
Parksituation „Alte Bemeroder Str.“
(Drucks. Nr. 15-0231/2014)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

In der ‚Alte Bemeroder Str. ‘ ist vom Lubowitzweg etwa 70 m bis zum Haus Nr. 102
das Parken auf Gehwegen gegenüber der Kita und dem Gewerbebetrieb auf dem Bürgersteig erlaubt und ist folglich mit dem Verkehrszeichen Nr. 315 (Parken auf Gehwegen) zu kennzeichnen.

-Einstimmig mit Ergänzungen
nur PKW
Markierung der Parkflächen


TOP 9.2.
der CDU-Fraktion

TOP 9.2.1.
Pflanzschalen in der Lange-Hop-Straße
(Drucks. Nr. 15-0498/2014)

Bezirksratsherr Hellmann verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, für die Entfernung der Pflanzschalen im nördlichen Teil der Lange-Hop-Straße zu sorgen.

-Einstimmig


TOP 9.2.2.
Sandsteinstele
(Drucks. Nr. 15-0499/2014)

Bezirksratsherr Hellmann verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, die Sandsteinstele (Grenzstein) und den Sandstein­trog, die sich auf dem Werkhof Döhrbruch des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün befinden, in die Planung zur Neugestaltung des „Klönschnack“-Platzes bzw. des Orts­­kerns von Kirch­rode einzubeziehen.

-Einstimmig


TOP 9.3.
der SPD-Fraktion

TOP 9.3.1.
Aufnahme von Straßen in das Grunderneuerungsprogramm (DS 0077/2014)
(Drucks. Nr. 15-0500/2014)

Bezirksratsherr Konietzny verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Folgende Straßen sind in das Grunderneuerungsprogramm laut Drucksache 0077/2014 aufzunehmen:
Elly-Beinhorn-Straße (südlicher Teil – nur die ehemalige Stichstraße, die ehedem ein Teil der Tiergartenstraße war unter Einschluss der Bordsteinregulierungen und Wegnahme der Auffahrt zum ehemaligen Baugebiet „Freiraum Kirchrode“);
Flachsrottenweg; (Änderung: ausgenommen vor Reihenhäusern mit der Anschrift "Angerstraße)
Enthorststraße.


Auf Antrag erfolgte getrennte Abstimmung über Straßen:
1.) Elly-Beinhorn-Straße: 9Ja-10Nein-0Enthaltung
2.) Flachsrottenweg: Einstimmig mit Änderung
3.) Enthorststraße: 9Ja-10Nein-0Enthaltung


TOP 9.3.2.
Straßennamensschild für den Bindingweg
(Drucks. Nr. 15-0501/2014)

Bezirksratsfrau Barke verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bindingweg ist an der Einmündung in die Straße „An der Bebie“ mit einem Straßennamensschild zu versehen.


-Einstimmig


TOP 9.3.3.
Errichtung einer öffentlichen barrierefreienToilette in Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-0668/2014)

Bezirksratsherr Konietzny verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Rat und Verwaltung werden gebeten, im Zuge der jetzt anstehenden Neuverhandlung des Toilettenvertrages (DS 0417/2014) ist auch ein Standort in Kirchrode (Ortszentrum, sog. Marktbereich) mit einzubeziehen.


-Einstimmig


TOP 9.4.
Gemeinsam von Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und SPD-Fraktion

TOP 9.4.1.
Standortentwicklung IGS-Kronsberg / Varianten Kostenschätzung
(Drucks. Nr. 15-0669/2014)

Beratendes Mitglied Frau Kramarek verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

1. Die Verwaltung erstellt eine Kostenschätzung von drei möglichen Entwicklungsvarianten
der IGS Kronsberg, um die derzeit mit Haupt- und Nebenstelle bestehende Schule für die
Zukunft an einem Standort zusammenzuführen. Und stellt diese möglichst am 24.3.2014 in der Planungsveranstaltung der IGS-Kronsberg vor, spätestens aber bis zum 23.4.2014 schriftlich an den Bezirksrat.
Variante A: Zusammenführung am Standort Kattenbrookstrifft 30 mit Anbau (IGS),
Neubau (GS) und Abriss (Nebenstelle)
Variante B: Zusammenführung am Standort FriedrichWulfertPlatz mit Sanierung jetzigem
Gebäudes (IGS), Anbau (IGS), Umbau (Hauptstelle zu GS)
Variante C: Zusammenführung am Standort FriedrichWulfertPlatz mit Abriss jetzigem
Gebäudes (IGS), Neubau (IGS), Umbau (Hauptstelle zu GS)
2. Die Verwaltung stellt die Platzbedarfe sowie Sporthallenkapazitäten und -nutzungen
jeweils passend dar
3. Die Verwaltung bindet die IGS Kronsberg in die Standort-Entwicklungsplanungen mit ein
so wie deren Ergebnisse des „Runden Tisches IGS Kronsberg“

-Einstimmig mit Änderungen


TOP 9.5.
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.5.1.
Entfernung von Müll / Verschiedene Orte im Stadtgebiet
(Drucks. Nr. 15-0670/2014)

Bezirksratsherr Krüger verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung möge an unten aufgeführten Orten im Stadtbezirk eine
Müllbeseitigung vornehmen:
1.) am betonierten Ende der Wassler Straße. Dh. am Wendekreis der Wasseler Str.
nach der Autobahnbrücke der A7 Richtung Norden. Es ist die Straße die zu den zwei
Raststätten an der A 7 führt. (Sachstand ermittelt 5.3.2014)
2.) Parkplatz am Bockmerholz in der der Kurve der Bockmerholzstraße L 388. Die
Stadt hat dort mittlerweile zwei Metallmüllboxen aufgestellt, Aber dennoch wird dort
Grünzeug, Betonplattenreste und Taschentücher usw. einfach in die Rabatte
entsorgt.
3.) Unter der Brücke des Südschnellweges B65 Bemeroder Straße, zwischen
Süßeroder Weg und der Firma Göllner Gartenbau, also von Bemerode aus Stadt
auswärts auf der rechten Seite.
Begründung:
Trotz intensiver Bemühungen um saubere Straßen und Orte der Stadt sowie
Initiativen wie „Hannover Putzmunter“, gibt es Ort, die im Rahmen dieser keine
Berücksichtigung finden und deshalb zunehmend „vermüllen“. Dies sind oft stark
frequentierte Orte und deshalb kein gutes Aushängeschild für unseren Stadtbezirk.
Außerdem lädt schon liegender Müll, wie beim Phänomen Grafittis auch, in der Regel
dazu ein, weiteren Müll hinzu zu fügen. Um das zu vermeiden, sollten diese Orte
zeitnah gesäubert, sauber gehalten werden und bei aha besonderen Augenmerk
erhalten.
4.) Abgehängter Teil der Brabeckstraße ab Mörlinshof bis zur Pollerung der Straße.

-Einstimmig mit Änderung


TOP 10.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 10.1.
Zuwendung an die Bürgergemeinschaft Wülferode betreffend das Backhaus
(Drucks. Nr. 15-0664/2014)

Bezirksratsherr Konietzny verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Bürgergemeinschaft Wülferode erhält auf ihren Antrag vom 24. Februar 2014 hin eine Zuwendung für Beschaffungen
in Höhe von bis zu 1.800,00 Euro abzüglich eines 30 %-igen Eigenanteils
für eine Teigrührmaschine, sechs Bleche, Küchenschränke mit Abstellfläche als Abstellmöglichkeit, zehn Gärkörbe als Ausstattung sowie für eine Schornsteinverlängerung und die Installation eines zusätzlichen Lichts als Maßnahmen zur Bauverbesserung im Backhaus. Die Beschaffungen sind für die jeweiligen Beschaffungsgegenstände nachzuweisen. Die Auszahlung erfolgt für jeden nach obiger Liste beschafften Gegenstand in der tatsächlichen, nachgewiesenen Höhe abzüglich des 30%-igen Eigenanteils.

Es gelten ergänzend die Grundsätze für die Zuwendungsgewährung aus den Verfügungsmitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode – gültig ab Juli 2013, soweit mit diesem Beschluss nicht abweichende Regelungen getroffen werden.


-Einstimmig


TOP 10.2.
Zuwendung an den Turn-Klubb zu Hannover (TKH)
(Drucks. Nr. 15-0667/2014)

Bezirksratsherr Konietzny verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Turn-Klubb zu Hannover erhält auf seinen Antrag vom 17. Februar 2014 hin eine Zuwendung für Beschaffungen von den dort deklarierten Sportgerätschaften
in Höhe von bis zu 1.500,00 Euro
Die Beschaffungen sind für die jeweiligen Beschaffungsgegenstände nachzuweisen. Die Auszahlung erfolgt für jeden beschafften und im Antrag deklarierten Gegenstand in der nachgewiesenen Höhe. Der übliche Eigenanteil von 30 % der Beschaffungskosten wird im Hinblick auf die vom TKH zu tragenden Kosten in Höhe von 25.000 Euro für die Ausrichtung der Deutschen Faustball-Meisterschaft Jugend U18 am 6./7. September 2014 auf der TKH-Sportanlage in der Tiergartenstraße 23 in Hannover-Kirchrode nicht verlangt.
Es gelten ergänzend die Grundsätze für die Zuwendungsgewährung aus den Verfügungsmitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode – gültig ab Juli 2013, soweit mit diesem Beschluss nicht abweichende Regelungen getroffen werden.


-Einstimmig



Bezirksbürgermeister Rödel schloss um 21:25 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.



für die Niederschrift:

Rödel Yilmaz
Bezirksbürgermeister Sachbearbeiterin