Sitzung Stadtbezirksrat Ricklingen am 06.03.2014

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 26.02.2014)
Protokoll (erschienen am 09.05.2014)
Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
______________________________________________________________________
Landeshauptstadt Hannover - 18.62.09- 15.04.2014

PROTOKOLL

21. Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen
am Donnerstag, 6. März 2014,
Freizeitheim Ricklingen, Ricklinger Stadtweg 1

Beginn 19.00 Uhr
Ende 22.40 Uhr
______________________________________________________________________

Anwesend:
(verhindert waren)
Bezirksbürgermeister Markurth (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsfrau Arikoglu) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Bergmann (SPD)
Bezirksratsherr Capellmann (CDU)
Bezirksratsfrau Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Fitz (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Hannemann (SPD)
Bezirksratsfrau Hurtzig (SPD)
Bezirksratsherr Koch (parteilos)
Bezirksratsherr Kumm (CDU)
Bezirksratsfrau Masanke (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Menge (SPD)
Bezirksratsherr Schrader FDP
Bezirksratsfrau Stache (CDU)
(Bezirksratsherr Steuer) (Die Linke)
Bezirksratsherr Walther (SPD)
Bezirksratsherr Wegener (SPD)
Bezirksratsherr Weske (CDU)
Bezirksratsherr Wolff (CDU)
Bezirksratsherr Wüstrich (SPD)

Beratende Mitglieder:
Ratsfrau Barnert (SPD)
(Bürgermeister Scholz) (CDU)
(Ratsherr Wruck) (Die Hannoveraner)

Verwaltung:
Frau Spremberg Stadtbezirksratsbetreuung
Herr Sievers Stadtbezirksmanagement
Frau Ehrenberg-John Stadtplanung
Herr Ziegler FB Bibliothek und Schule
Herr Gronemann FB Gebäudemanagement
Frau Kniep FB Tiefbau
Frau Ballmüller FB Tiefbau
Frau Holthaus-Voßgröne FB Tiefbau

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 06.02.2014

4. I N F O R M A T I O N E N zum Schulausbau in Ricklingen

3.. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. A N H Ö R U N G E N

5.1.1. Umbau der Göttinger Chaussee zwischen Bückeburger Allee / B 65 und Wallensteinstraße
(Drucks. Nr. 0271/2014 mit 1 Anlage)

5.1.1.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0271/2014 Umbau Göttinger Chaussee
(Drucks. Nr. 15-0560/2014)

5.1.2. Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Grundsatzbeschluss
(Drucks. Nr. 0077/2014 mit 1 Anlage)

5.1.2.1. Anliegerversammlung für die vom Sonderprogramm Straßenerneuerung betroffenen Straßen
(Drucks. Nr. 15-0559/2014)

5.1.2.2. Zusatzantrag zu Drucks. 0077/2014- Sonderprogramm für Straßenerneuerung, Grunderneuerung im Bestand - Grundsatzbeschluss
(Drucks. Nr. 15-0288/2014 N1)

5.1.2.3. Änderungsantrag zu DS 0077/2014 Straßenerneuerung
(Drucks. Nr. 15-0555/2014)

5.1.3. Bebauungsplan Nr. 1152, 1. Änderung - Kita Bergfeldstraße / Am Sauerwinkel -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0424/2014 mit 4 Anlagen)

5.1.3.1. Zusatzantrag zu DS Nr. 0424/2014 - B-Plan Nr. 1152, 1. Änderung
(Drucks. Nr. 15-0558/2014)

6. A N F R A G E N
6.1. der SPD-Fraktion

6.1.1. Raumsituation AWO Kindertagesstätte Levester Straße
(Drucks. Nr. 15-0378/2014)

6.1.2. Situation Busrampe Beckstraße
(Drucks. Nr. 15-0379/2014)

6.1.3. Standorte für Wertstoffcontainer in der Tresckowstraße
(Drucks. Nr. 15-0380/2014)

6.2. der CDU-Fraktion

6.2.1. Zufahrt zum Stadtfriedhof Ricklingen für Gehbehinderte
(Drucks. Nr. 15-0408/2014)

7. A N T R Ä G E

7.1. Interfraktionell

7.1.1. Zuwendungen aus Eigenen Mitteln des Bezirksrates
(Drucks. Nr. 15-0384/2014)

7.2. der CDU-Fraktion

7.2.1. Installation von gelben Springlichtern an Gleisübergängen der Stadtbahn
(Drucks. Nr. 15-0134/2014)

7.2.1.1. Änderungsantrag zu DS Nr. 15-0134/2014 Installation Springlichter
(Drucks. Nr. 15-0556/2014)

7.2.2. Einrichtung eines Halteverbotes Am Sauerwinkel
(Drucks. Nr. 15-0135/2014)

7.2.3. Ausbau Bushaltestelle Grundschule Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-0410/2014)

7.3. Gemeinsam von SPD-Fraktion und Bündnis 90/ Die Grünen

7.3.1. Zusätzliche Räume für die Peter-Ustinov-Schule
(Drucks. Nr. 15-0557/2014)

8. Bericht des Stadtbezirksmanagements

9. Informationen über Bauvorhaben

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

10. A N T R Ä G E

10.1. Interfraktionell

10.1.1. Bürgerpreis
(Drucks. Nr. 15-0387/2014)

11. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Markurth eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es werden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:
Dringlichkeit des Antrags aus 15-0559/2014 einstimmig beschlossen (TOP 5.1.2.1.)
Dringlichkeit des Antrags aus Drucks. 15-0557/2014 einstimmig beschlossen (TOP 7.3.1.)

Bezirksbürgermeister Markurth begrüßt Bezirksratsfrau Bergmann als neu gewählte Vorsitzende der SPD-Bezirksratsfraktion. Bezirksratsherr Dr. Menge sei nun stellvertretender Fraktionsvorsitzender in der SPD-Bezirksratsfraktion.
Die so geänderte Tagesordnung wird einstimmig beschlossen

TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 06.02.2014
Das Protokoll wird zur Kenntnis genommen, die Genehmigung in die nächste Sitzung vertagt.

TOP 4.
I N F O R M A T I O N E N zum Schulausbau in Ricklingen
Herr Gronemann stellt die Schulausbauplanung im Stadtbezirk Ricklingen anhand einer Präsentation vor. (Die Präsentation ist den Bezirksratsmitgliedern übermittelt worden und kann auf Anforderung übersandt werden.)
Bezirksratsherr Dr. Menge dankt für die Informationen, fragt nach dem zeitlichen Ablauf und was passieren werde, wenn das Land zwischenzeitlich andere Entscheidungen zum Ganztagesausbau treffen würde und ob die Pläne mit den Schulen abgestimmt seien.
Herr Gronemann erläutert den zeitlichen Ablauf (GS Am Mühlenberg und Wilhelm-Busch-Schule zum Schuljahresbeginn 2015/16 und die Grundschule Stammestraße zum Schuljahresbeginn 2016/17). Reserven für eine frühere Einführung seien sowohl im Küchen- als auch im Freizeitbereich vorhanden. Die Planungen würden mit den Schulen abgestimmt werden. Die Pläne könnten vorbehaltlich von Änderungen zur Verfügung gestellt werden.
Bezirksratsherr Weske fragt, ob bei anderen Schulen im Stadtbezirk ebenfalls bauliche Veränderungen vorgesehen seien.
Herr Gronemann erläutert, dass Grundschulen und die IGS mit Mensen ausgestattet sein werden, für andere Schulen gäbe es zurzeit noch keine vorstellbaren Planungen.
Bezirksratsherr Dr. Menge fragt ergänzend, ob ein vorzeitiger Beginn des Ganztagesschulbetriebs vor Abschluss der Umbaumaßnahmen vorstellbar sei.
Herr Ziegler erwidert, dass grundsätzlich erst die baulichen Voraussetzungen gegeben sein sollten, bevor auf Ganztagesbetrieb umgestellt werde.

TOP 3.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es wurden folgende Themen angesprochen:
Ein Mitglied der Schulleitung der Grundschule Mühlenberg möchte wissen, ob bereits eine verbindliche Aussage zum Beginn des Ganztagsbetriebes getroffen werden könne und wo sich Freizeiträume und Krankenzimmer befänden. Sie unterstreicht, dass die Schulleitung nicht bereit sei, vor Abschluss der notwendigen Umbauten in den Ganztagesbetrieb überzugehen.
Herr Gronemann erklärt, dass die baulichen Voraussetzungen zum Beginn des Schuljahres 2015/ 2016 gegeben sein werden, zur schulplanerischen Umsetzungsstand könne er als Vertreter des Fachbereichs Gebäudemanagement nicht s sagen. Im ersten Bauabschnitt werde das Krankenzimmer provisorisch eingerichtet, als Freizeitbereich muss bis zur Fertigstellung des zweiten Bauabschnitts der Essenbereich genutzt werden.
Eine weitere Einwohnerin stellt sich als Elternvertreterin der Grundschule Stammestrasse vor und möchte wissen, ob die Eltern in die Planungen mit einbezogen werden können, das Standardraumprogramm eingehalten würde und es bereits eine zeitliche Planung gäbe, da bereits jetzt Räume fehlten.
Herr Gronemann antwortet, dass zwar Schüler einbezogen, Eltern jedoch nicht standardmäßig beteiligt würden. Punktuell könnten sie aber an Baubesprechungen teilnehmen. Das Standardraumprogamm werde erfüllt sein, wenn die Baumaßnahmen abgeschlossen sind. Während der Bauzeit müsse der Unterricht weiter in Containern stattfinden, die auf dem Gelände versetzt würden.
Der Leiter der Grundschule Stammestraße dankt für die Präsentation der Planung, sagt die Beteiligung der Eltern zu und freut sich auf eine konstruktive Zusammenarbeit.
Ein Einwohner fragt nach der Höhe der Kosten und der Weiterverwendung der Kindertagesstätte, die dort untergebracht sei. Er möchte wissen, ob nach Bauabschluss alle Container entfernt werden.
Herr Gronemann weist auf den Neubau der Kita am Butjerbrunnenplatz hin; zu Kosten könne noch keine Aussage getroffen werden. Er hoffe, dass die Planung dem Bedarf entspreche, sodass die Container entfernt werden können.
Ein Einwohner möchte wissen, ob der Bezirksrat sich mit dem Abfallproblem und der Erhöhung der Abfallgebühren beschäftigt habe.
Bezirksbürgermeister Markurth verweist auf die Zuständigkeit der Region Hannover.
Eine Anliegerin der Ringstraße verliest einen umfangreichen Fragenkatalog zum geplanten Straßenausbauprogramm.
Bezirksbürgermeister Markurth bittet um Verständnis, dass die Beantwortung nicht im Rahmen der Einwohnerfragestunde erfolgen könne und bittet um Überlassung der Fragen an den Bezirksmanager.
Ein Einwohner fragt, ob eine seriöse Entscheidung in der heutigen Sitzung getroffen werden könne, ohne die Antworten auf diese Fragen zu kennen.
Bezirksbürgermeister Markurth entgegnet, dass der Bezirksrat aufgrund der Verwaltungsvorlage und der Antworten der Verwaltung, die auf Fragen zur Drucksache gestellt werden, in der Lage sei, eine Entscheidung zu treffen.
Ein Anwohner der Gredelfeldstrasse verliest ein an den Bezirksrat gerichtetes Schreiben, in dem die Anwohner dieser Straße darum bitten, die Gretelfeldstraße aus dem Programm herauszunehmen.
Eine Anwohnerin der Straße Unter den Birken bezieht sich auf ein Gutachten der Universität Hannover und fragt nach Ergebnissen von Kernbohrungen in dieser Straße.
Bezirksbürgermeister Markurth verweist auf den nachfolgenden Vortrag von Frau Holthaus-Voßgröne, die darauf eingehen wird.
Ein Anwohner der Ringstraße bezweifelt die rechtmäßige Einstufung der Straße als Anliegerstraße.

TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.1.1.
Umbau der Göttinger Chaussee zwischen Bückeburger Allee / B 65 und Wallensteinstraße
(Drucks. Nr. 0271/2014 mit 1 Anlage)

Frau Kniep begründet die Notwendigkeit der Erneuerung der Straße und stellt die Planungen zum Umbau der Göttinger Chaussee anhand einer Präsentation vor.
Frau Ballmüller ergänzt die Ausführungen und erläutert die Koordination des Leitungsbaus und den zeitlichen Ablauf des Vorhabens.
Bezirksratsherr Weske begrüßt das Vorhaben und die sehr gelungene Planung und bittet um Beantwortung der vorab übermittelten Fragen, die nicht mit dem Vortrag beantwortet wurden.
Frau Ballmüller bestätigt, dass sich Anliegerbeiträge voraussichtlich auf eine Höhe von 838.500 Euro belaufen werden. Aufgrund der Einstufung als Straße mit überwiegendem Durchgangsverkehr werden diese Anliegerbeiträge durchschnittlich 43 % der Kosten ausmachen. Die restlichen Kosten werden aufgrund von beantragten Fördermitteln reduziert werden. Eine Fußgängerschutzinsel auf Höhe "Am Kiffkampe" wird voraussichtlich aufgrund der geringen Breite entfallen müssen. Die Zufahrten zum E-Center aus allen Richtungen bleiben erhalten.
Bezirksratsherr Koch befürwortet, die Anlieger möglichst frühzeitig über die anstehenden Belastungen zu informieren, insbesondere die anliegende private Kindertagesstätte
Frau Ballmüller erklärt den Zeitablauf zur Erstellung der Gebührenbescheide; diese würden erst nach Abschluss der Bauphase erstellt werden können, da erst dann die tatsächlichen Gesamtkosten feststehen.

TOP 5.1.1.1.
Zusatzantrag zu DS Nr. 0271/2014 Umbau Göttinger Chaussee
(Drucks. Nr. 15-0560/2014)

Bezirksratsherr Farnbacher verliest einen Zusatzantrag.
Antrag, zu beschließen
Die Planung zum Umbau der Göttinger Chaussee wird hinsichtlich der Führung des Radverkehrs (insbesondere im Bereich der Einmündung Gronostr und der Querung der Bückeburger Allee) noch überprüft und optimiert.
Dieser Ergänzung zum Antrag wird mit 14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen zugestimmt.
Antrag,
1. dem Umbau der Göttinger Chaussee zwischen Bückeburger Allee und Wallensteinstraße, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 1.950.000 € zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr.2 NKom VG
2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe – vorbehaltlich des Zuwendungsbescheides für die Förderung nach dem Entflechtungsgesetz vormals GVFG und der Rechtskräftigkeit der Haushaltssatzung 2014 - zuzustimmen
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.
Finanzielle Auswirkungen
Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101.054
Bezeichnung Gemeindestraße / Göttinger Chaussee
Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2014/2015 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung 2014 zu Lasten 2015.
Die Hauptdrucksache wird einstimmig i.V.m. dem Änderungsantrag aus Drucks. Nr. 15-0560/2014 beschlossen.
Bezirksbürgermeister Markurth ruft TOP 5.1.2 auf. Da einem Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu Beginn der Sitzung zugestimmt wurde, wird dieser Antrag zuerst behandelt.

TOP 5.1.2.1.


Anliegerversammlung für die vom Sonderprogramm Straßenerneuerung betroffenen Straßen
(Drucks. Nr. 15-0559/2014)

Bezirksratsherr Weske verliest und erläutert den Antrag.
Antrag, zu beschließen:
Die Verwaltung führt eine Bürgerversammlung durch, zu der die Anliegerinnen und Anlieger der vom Sonderprogramm für Straßenerneuerung betroffenen Straßenzüge im Stadtbezirk Ricklingen einzuladen sind und über die Hintergründe des Erneuerungsprogramms, die vorgesehenen Maßnahmen, den Zeitplan und die zu erwartenden Anliegerbeiträge informiert werden.
Bezirksratsfrau Bergmann begründet, dass mit dem heutigen Beschluss die Verwaltung beauftragt werde, die Maßnahme zu beginnen. Aussagen zur Höhe von Anliegerbeiträgen seien zum derzeitigen Zeitpunkt gar nicht möglich. Ein Vergleich mit der Barthold-Knaust- Str. sei ebenfalls nicht möglich, da diese Straße als Einzelmaßnahme ausgebaut und verändert werden soll. Das vorliegende Programm sehe eine Veränderungen der Straßen nicht vor, weshalb eine Bürgerbeteiligung nicht vorgesehen sei.
Bezirksratsherr Koch äußert seine Enttäuschung, dass der Forderung nach Transparenz und Bürgerbeteiligung nicht nachgekommen werden soll.
Bezirksratsherr Weske kann nicht nachvollziehen, dass dem Antrag nicht zugestimmt werden soll, schließlich sei auch bei anderen Straßenbauvorhaben die vorherige Kalkulation der Anliegerbeiträge möglich gewesen. Bei einer Erneuerung im Bestand, die noch weniger Aufwand verursache, möglich sein.
Mit 7 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung abgelehnt.

Zum ursprünglichen Zusatzantrag unter (Drucks. 15-0288/2014) liegt ein Änderungsantrag vor, der von Bezirksratsherrn Weske eingebracht wird.

TOP 5.1.2.2.
Zusatzantrag zu DS 0077/2014- Sonderprogramm für Straßenerneuerung, Grunderneuerung im Bestand - Grundsatzbeschluss
(Drucks. Nr. 15-0288/2014 N1)

Der Antragstext wird wie folgt ergänzt und neu gefasst:
1. dem Sonderprogramm für Straßenerneuerung (Grunderneuerung im Bestand) mit einem Finanzvolumen von 47,5 Mio. € grundsätzlich, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zu den jeweiligen Haushaltsplänen und vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung zuzustimmen, sofern die Punkte 2 - 10 erfüllt werden.
2. der Mittelfreigabe und dem Baubeginn der Einzelmaßnahmen, wie in der Begründung
dargestellt, zuzustimmen.
2. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Landeshauptstadt Hannover (Straßenausbaubeitragssatzung) vom 19.03.1992, geändert durch Satzung vom 21.03.2002 aufzuheben.
3. Vor Ausschreibung der Bauleistungen einer Straße im Stadtbezirk Ricklingen wird eine Bürgerbeteiligung für diese Straße auf geeignete Art und Weise durchgeführt (z.B. Informationsveranstaltung, Umfrage, Straßenbegehung).
4. Veröffentlichung der kalkulierten Baukosten jeder in Anlage 1 zu Drucksache 0077/2014 aufgeführten Straße des Stadtbezirks Ricklingen sowie der veranschlagten zu erhebenden Anliegerbeiträge je Straße.

5. Durchführung einer vergleichenden Wirtschaftlichkeitsberechnung für die beiden Sanierungsmodelle einer für die Anlieger beitragsfreien Deckensanierung und einer Grunderneuerung gemäß Straßenausbaubeitragssatzung für die in Anlage 1 genannten Straßen im Stadtbezirk Ricklingen.
6. Streichung der Gredelfeldstraße (Abschnitt Wallensteinstr. - Schwedenpfad, Ifd.Nr. 29) aus der Liste der von Grund auf zu erneuernden Straßen. Die von der Verwaltung mündlich angekündigte Aufnahme des Stichweges Gredelfeldstraße (Richtung Torstenssonstraße) in die Liste der zu sanierenden Straßen wird abgelehnt.
7. Streichung der Ringstraße (lfd.Nr. 31) aus der Liste der von Grund auf zu erneuernden Straßen, ersatzweise ggf. Durchführung einer beitragsfreien Deckensanierung.
8. Streichung der Straße Unter den Birken (lfd.Nr. 32) aus der Liste der von Grund auf zu erneuernden Straßen, ersatzweise Durchführung einer beitragsfreien Deckensanierung.
9. Die Verwaltung prüft Möglichkeiten zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung durch den Rat sowie alternativer Finanzierungsmodelle durch die Allgemeinheit und informiert die Bezirksräte über das Ergebnis. Die Liste der von Grund auf zu erneuernden Straßen wird um die Springer Straße im Abschnitt Levester Straße - Rohrskamp ergänzt.
10. Die Verwaltung stellt die Drucksache 0077/2014 solange zurück, bis die Prüfergebnisse gemäß Punkt 9 vorliegen und eine Finanzierung der Straßensanierung durch die Allgemeinheit gefunden wurde, so dass keine Anliegerbeiträge gemäß Straßenausbaubeitragssatzung mehr erhoben werden müssen. Der Mittelfreigabe und dem Baubeginn der Einzelmaßnahmen wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass keine Anliegerbeiträge mehr erhoben werden und das in dem jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehende Budget nicht überschritten wird.

Bezirksratsherr Weske begründet die Punkte des Änderungsantrags detailliert und befürwortet die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (SABS)
Bezirksratsfrau Bergmann befindet das Ziel des Antrags, die SABS abzuschaffen, als rechtlich schwieriges Terrain, da rechtliche Gründe dagegen sprächen. Auch zu Zeiten der schwarz-gelben Landesregierung sei die Abschaffung nicht verfolgt worden. In Niedersachsen hätten 71 von 84 Städten die SABS. Als Konsequenz dieser Abschaffung stünden die Schließung von Bädern, Bibliotheken und Kindertagesstätten und andere nicht gewünschte Maßnahmen bevor. Zudem dürften Gemeinden erst dann Kredite aufnehmen, wenn andere Einnahmequellen ausgeschöpft seien, das bedeute, dass eine Abschaffung der Satzung nicht durch eine höhere Kreditaufnahme kompensiert werden dürfe. Aufgrund einer Anwohnerklage gegen die Straßenausbaubeiträge sei die Landeshauptstadt durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg gezwungen worden, die Anliegergebühren für den Straßenausbau noch höher zu veranschlagen. Sie wirft der CDU-Fraktion vor, den notwendigen Straßenausbau verhindern zu wollen, obwohl gegen den Ausbau der Göttinger Chaussee keine Vorbehalte bestehen würden. Sie bittet um Einzelabstimmung des Punktes 9 und En-Bloque-Abstimmung der restlichen Punkte.
Bezirksratsherr Weske weist darauf hin, dass der Rat der Landeshauptstadt frei in der Entscheidung sei, diese Satzung abzuschaffen. In den vergangenen 30 - 40 Jahren sei zu wenig für die Straßenerhaltung getan worden, mit dem vorhandenen Budget sollte ordentlich gewirtschaftet werden, dann würden keine Straßenausbaubeiträge benötigt.
Bezirksratsherr Wegener möchte von der Opposition hören, woher das Geld kommen soll und wird dieser Populismus vor. Wenn die SABS abgeschafft würde, könnte man z.B. die Sanierung der Göttinger Chaussee vergessen. Auch wenn die Straßen fortlaufend saniert worden wären, wären Beiträge angefallen.
Bezirksratsherr Kumm zählt einzelne Einsparmöglichkeiten, wie z.B. den Umbau des Trammplatzes in der Stadt auf und wirft unwirtschaftliche Entscheidungen vor.
Bezirksratsherr Dr. Menge zeigt die wirtschaftlichen Vorteile der Straßensanierung im Gesamtpaket auf und weist auf die grundsätzliche Notwendigkeit dieser Maßnahme hin.

Bezirksbürgermeister Markurth ruft zunächst die Punkte 1-8 und 10 des Antrags zur Abstimmung auf.
Mit 7 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.
Abstimmung zu Punkt 9 der Drucksache
Mit 12 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung beschlossen


Stellv. Bezirksbürgermeister Dette klärt die Anwesenden darüber auf, dass es sich bei Punkt 9 des Antrags um den Beschluss zur Sanierung der Straße handelt, in der sowohl der Bezirksbürgermeister als auch er selbst wohne.

TOP 5.1.2.3.
Änderungsantrag zu DS 0077/2014 Straßenerneuerung
(Drucks. Nr. 15-0555/2014)

Bezirksratsherr Schrader trägt den Antragstext vor.
Antrag, zu beschließen
die Drucks. 0077/2014 wie folgt zu ändern, bzw. zu ergänzen:
1. Das Sonderprogramm für Straßenerneuerung wird für etwa ½ Jahr ausgesetzt.
2. Dem Bezirksrat wird eine Liste der potentiell zu Straßenerneuerung anstehenden Straßen des Stadtbezirks vorgelegt.
3. Die Auswahlmöglichkeiten werden mit den Betroffenen Bürgern und Bürgerinnen im Dialog mit Verwaltung und Bezirksrat erörtert.
4. dem Sonderprogramm für Straßenerneuerung, mit den nach diesem Verfahren ausgewählten Straßen, (Grunderneuerung im Bestand) mit einem Finanzvolumen von 47,5 Mio. Euro wird, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zu den jeweiligen Haushaltsplänen und vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung, zugestimmt.
Mit 7 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen abgelehnt.

TOP 5.1.2.
Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Grundsatzbeschluss

(Drucks. Nr. 0077/2014 mit 1 Anlage)

Frau Holthaus-Voßgröne nimmt Stellung zur Drucksache, zum angesprochenen Gutachten zur Straßensanierung und zu Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner:

Das in Rede stehende Gutachten läge der Fachverwaltung nicht vor, der Inhalt sei jedoch aus der Presse und aufgrund der Teilnahme an einer Pressekonferenz zu diesem Thema bekannt. Das Gutachten sei aufgrund einer Untersuchungsmethode erstellt worden, die für die untersuchten Straßen nicht geeignet sei, da diese Straßen nur über eine dünne Asphaltschicht auf ungebundenem Untergrund (Setzpacklage)verfügten. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit sei eine dünne Asphaltschicht aufgrund von Beschwerden aufgebracht worden, obwohl der erneuerungsbedürftige Untergrund bekannt gewesen sei. Zu dem sei der Untergrund der Straßen sei frostempfindlich, sodass bei Frost umgehende Schäden auftreten.
In der Konrad-Hänisch-Straße schlage das Gutachten eine Erneuerung der Decke vor. , was nach den städtischen Richtlinien auch eine Anwendung der SABS bedeute. Die Setzpacklage unter der Straße müsse komplett entfernt werden, da dies stückweise technisch nicht möglich sei. Bereits bei minimalen Fräsen stoße man in den ungebundenen Untergrund vor. Sie zeigt Aufnahmen den untersuchten Straßen und erläutert die erkennbaren Schäden, wie Versackungen und Absätze zwischen Gosse und Fahrbahn, Fachleute könnten von der Straßendecke auf Schäden unter der Straße schließen.
Unter den Birken: Das Gutachten läge seit dem heutigen Tage morgens in Teilen vor. Auch dort wurde mit der besagten ungeeigneten Methode untersucht, da auch dort eine dünne Asphaltschicht auf loser Setzpacklage vorhanden sei. Während das Gutachten einen Deckenaustausch vorschlage. Wie bereits erläutert sei dieses Verfahren eine Erneuerung, dass die SABS auslöse.

Aufgrund diverser Zwischenrufe ruft Bezirksbürgermeister Markurth Einwohnerinnen und Einwohner zur Ordnung.
Frau Holthaus-Voßgröne erläutert Schäden der zur Erneuerung vorgeschlagenen Straßen anhand von Fotos. Die dünnen Deckschichten auf den gebogenen Straßen könnten durch schwere Straßenfahrzeuge nicht abgetragen werden, da die Stärke der Decke im mittleren Bereich der Straße nur wenige mm betrage, sodass ein Abfräsen nicht möglich sei.
Die Einstufung der Ringstraße als Anliegerstraße sei durch die Fachverwaltung vorgenommen worden. Dort würden ebenfalls die Nebenanlagen erneuert werden.
Bezirksratsherr Weske hinterfragt den Unterschied zwischen Deckensanierung und Deckenerneuerung.
Frau Holthaus-Voßgröne erläutert den Aufbau von Straßen. Nur wenn die oberste Verschleißschicht ausgetauscht würde, käme die SABS nicht zur Anwendung. Wenn Deckschicht und Binderschicht (= Decke) betroffen wäre, käme die Satzung zur Anwendung.
Bezirksratsherr Walter erkundigt sich, ob die frühe Aussage der Verwaltung zur Straße Unter den Birken, dass die Erneuerung der Verschleißschicht ausreichend sei, eine Fehleinschätzung gewesen sei und fragt, ob die Kontaminierung des Untergrundes dieser Straße endgültig geklärt sei bzw. ob der dortige Untergrund gesondert entsorgt werden müsse.
Frau Holthaus-Voßgröne erklärt, dass alle Materialien auf Schadstoffe untersucht würden und der den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Entsorgung zugeführt werden. e besondere Auffälligkeiten für das Vorliegen dieser Belastungen gäbe.

Bezirksratsherr Weske beantragt nach § 10 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Rates die Nichtbefassung mit dem Tagesordnungspunkt.
Bezirksbürgermeister Markurth stellt fest, dass ein Antrag auf Nichtbefassung vor der Befassung mit einem TOP gestellt werden müsse. Es schließt sich eine kontroverse Diskussion über die Zulässigkeit des Antrags auf Nichtbefassung an. Um diese abzukürzen, wird über den Antrag abgestimmt.
Der Antrag auf Nichtbefassung gem. § 10 GO des Rates der LHH wird mit 7-Ja-Stimmen, 11 - Nein-Stimmen, ohne Enthaltung abgelehnt.

Antrag,
1. dem Sonderprogramm für Straßenerneuerung (Grunderneuerung im Bestand) mit einem Finanzvolumen von 47,5 Mio. Euro grundsätzlich, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zu den jeweiligen Haushaltsplänen und vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung
2. der Mittelfreigabe und dem Baubeginn der Einzelmaßnahmen
wie in der Begründung dargestellt, zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme: I.54101.909
Bezeichnung: Gemeindestraßen, Grunderneuerung im Bestand
Ansatz 2014 4.000.000 €
MifriFi 2015 9.500.000 €
MifriFi 2016 9.500.000 €
MifriFi 2017 9.500.000 €
MifriFi 2018 9.500.000 €
MifriFi 2019 5.500.000 €
Die Hauptdrucksache wurde mit 12 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen i.V.m. der Drucks. Nr. 15-0288/2014 N1 beschlossen

TOP 5.1.3.
Bebauungsplan Nr. 1152, 1. Änderung - Kita Bergfeldstraße / Am Sauerwinkel -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0424/2014 mit 4 Anlagen)
Antrag,
  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1152, 1. Änderung
    - öffentliche Grünverbindung und Kindertagesstätte -
    entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen,
  3. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1152, 1. Änderung zu beschließen
Durch die SPD in die Fraktion gezogen

TOP 5.1.3.1.
Zusatzantrag zu DS Nr. 0424/2014 - B-Plan Nr. 1152, 1. Änderung
(Drucks. Nr. 15-0558/2014)

Antrag, zu beschließen:
Der Antragstext wird wie folgt ergänzt:
  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1152, 1. Änderung – öffentliche Grünverbindung und Kindertagesstätte – entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen,
  3. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1152, 1. Änderung zu beschließen,
  4. die bauleitplanerischen Voraussetzungen für einen durchgehenden Gehweg auf der Ostseite der Straße Am Sauerwinkel zwischen der Einmündung „Am Grünen Hagen“ und dem Grundstück Am Sauerwinkel 77 zu schaffen und den Gehweg anschließend zu realisieren.
Durch die SPD in die Fraktion gezogen

TOP 6.
A N F R A G E N

TOP 6.1.
der SPD-Fraktion
TOP 6.1.1.
Raumsituation AWO Kindertagesstätte Levester Straße
(Drucks. Nr. 15-0378/2014)
Bezirksratsfrau Bergmann verliest die Anfrage.
Vor einigen Jahren wurde durch die Aufstellung von Containern die Raumsituation der AWO Kindertagesstätte in der Levester Straße entschärft. Inzwischen ist die Kita wieder in der misslichen Lage, Kinder abweisen zu müssen.
Die Container können nur auf Grund einer Ausnahmegenehmigung genutzt werden, da sie zu nahe an der Grundstücksgrenze stehen. Die Ausnahmegenehmigung ist bis 2016 befristet.
Wir fragen die Verwaltung:
  1. Kann diese Ausnahmegenehmigung verlängert werden?
  2. Welche Maßnahmen sind angestrebt, um zu einer dauerhaften Lösung zu kommen?
  3. Wie kann die aktuelle Situation entschärft werden?

Herr Sievers beantwortet die Anfrage wie folgt:
Die Kindergartengruppe in der Kindertagesstätte Levester Straße ist im Rahmen des sogenannten Sofortprogramms (Drucksache Nr.: 0644/2011) eingerichtet worden. Die Nutzung der mobilen Raumeinheiten war bauordnungsrechtlich von vorn herein an eine Befristung gekoppelt, die ursprünglich bis zum 31.07.13 genehmigt wurde. Aufgrund der Bedarfslage im Stadtbezirk, konnte im Rahmen einer Ausnahmeregelung eine weitere Verlängerung der Standzeit bis zum 31.08.2016 genehmigt werden.
Grundsätzlich besteht im Stadtbezirk weiterer Handlungsbedarf in Bezug auf die Schaffung weiterer Kindergarten- und Krippenplätze. Zur Verbesserung der Versorgungssituation plant die Verwaltung daher eine neue Kindertagesstätte im Bereich Oberricklingen/Wettbergen.
Es ist angedacht, die Gruppe aus der Levester Straße unbefristet in der neuen Einrichtung anzusiedeln. Hierzu wird dem Stadtbezirksrat in Kürze eine gesonderte Programmdrucksache mit weiteren Planungsdetails vorgelegt werden.

TOP 6.1.2.
Situation Busrampe Beckstraße
(Drucks. Nr. 15-0379/2014)
Bezirksratsfrau Hurtzig trägt die Anfrage vor:
In der Beckstraße wurde vor einigen Jahren eine Busrampe eingerichtet, um in diesem Bereich des Stadtteils Mühlenberg störenden Durchgangsverkehr aus Richtung Ronnenberg (Ortsteil Empelde) auszuschließen. Seit einiger Zeit ist aber verstärkt festzustellen, dass die Rampe dennoch von PKW überfahren wird. Aus Anwohnerkreisen werden Zahlen von mehr als zehn Durchfahrten pro Tag genannt.
Wir fragen die Verwaltung:
  1. Sind in den letzten Jahren anhand polizeilicher Zahlen verstärkte Verstöße gegen das Durchfahrtsverbot belegbar?
  2. Befindet sich die Busrampe aus Sicht der Verwaltung noch in einem ausreichenden baulichen Zustand, um illegale Durchfahrten von PKW zu verhindern?
  3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, den unerwünschten Durchgangsverkehr in diesem Bereich wirkungsvoll zu unterbinden?

Herr Sievers verliest die Antwort der Verwaltung:
Zu Frage 1: Zunehmende Verstöße gegen das Durchfahrtverbot sind der Verwaltung nicht bekannt.
Zu Frage 2 und 3: Die Rampen sind den Spurbreiten der Linienbusse angepasst.
Die Verwaltung nimmt die Anfrage jedoch zum Anlass, die Situation vor Ort zu überprüfen und ggf. den aktuellen Gegebenheiten anzupassen

TOP 6.1.3.
Standorte für Wertstoffcontainer in der Tresckowstraße
(Drucks. Nr. 15-0380/2014)
Bezirksratsherr Wegener stellt folgende Anfrage.
Im Bereich der Tresckowstraße (zwischen REWE und Stadtbahnübergang) befinden sich die Standorte für die Sammelbehälter für Wertstoffe der Mehrfamilienhäuser auf öffentlichem Raum unmittelbar an den Straßenbereich angrenzend. Dies trifft vor allem für die Altpapiercontainer zu. Dadurch erschweren sie Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern in Ein- und Ausfahrtsbereichen die Sicht.
Wir fragen die Verwaltung:
  1. Unter welchen Bedingungen duldet die Landeshauptstadt Hannover die Aufstellung von Wertstoffcontainern im öffentlichen Raum?
  2. Wie beurteilt die Verwaltung im Bereich der Tresckowstraße die Auswirkungen der Standorte auf den Straßenverkehr?
  3. Sieht die Verwaltung Möglichkeiten, die Standorte zu verändern, zum Beispiel durch entsprechendes Einwirken auf die Wohnungsunternehmen?

Frau Spremberg beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1:. Die Aufstellung von Wertstoffcontainern im öffentlichen Verkehrsraum geschieht in Abstimmung mit dem Fachbereich Tiefbau der LHH. Nach Prüfung, ob ein Standplatz verkehrssicher und vom Einzugsbereich her sinnvoll ist, wird ‘aha‘ vom FB Tiefbau eine Sondernutzungserlaubnis für die Behälteraufstellung erteilt.
Zu Frage 2:. Der Zweckverband beurteilt die Standplätze der Altpapiercontainer im Verlauf der Tresckowstraße aufgrund eigener Fahrversuche eher als unkritisch. Standorte, von denen schon unter objektiven Gesichtspunkten Gefahren für Verkehrsteilnehmer ausgehen könnten, werden von ‘aha‘ gar nicht erst vorgeschlagen oder realisiert.
Zu Frage 3: Der Zweckverband wird prüfen,ob und ggf. wo sich Verbesserungen der derzeitigen Standplatzsituation herbeiführen lassen. Da die umliegenden Wohnungsunternehmen größtenteils schon über eigene Wertstoffcontainer verfügen und deren Stellplätze nicht für weitere Behälter ausgelegt sind, kann dieser Lösungsweg allerdings ausgeschlossen werden. Wo im Nahbereich Alternativstandorte im öffentlichen Raum erkennbar sind, wird ‘aha‘ in den nächsten Wochen testweise Behälter umsetzen und deren Akzeptanz an den neuen Standorten prüfen. Ein kompletter Abzug von Behältern ist allerdings - da sämtliche Wertstoffcontainer in diesem Bereich sehr gut angenommen und ausgelastet werden - nicht angedacht.
Bezirksratsherr Koch regt an, eine Aufstellung der prekären Stellplätze anzufertigen und mit aha zu erörtern.

TOP 6.2.
der CDU-Fraktion

TOP 6.2.1.
Zufahrt zum Stadtfriedhof Ricklingen für Gehbehinderte
(Drucks. Nr. 15-0408/2014)
Bezirksratsfrau Stache verliest die Anfrage.
Der Besucherparkplatz für den Stadtfriedhof Ricklingen befindet sich in größerer Entfernung von der Kapelle des Stadtfriedhofs. Bei Bestattungen war in der Vergangenheit das Hauptportal des Friedhofs zumeist geöffnet, um Gehbehinderten die Zufahrt mit Pkw zur Kapelle zu ermöglichen. Betroffene haben festgestellt, dass seit einiger Zeit das Hauptportal bei diesen Anlässen meistens verschlossen bleibt. Für Gehbehinderte und ältere Menschen wird so die Teilnahme an Bestattungen erschwert bzw. unmöglich gemacht
Wir fragen die Verwaltung:
1. Kann die Verwaltung diese Situation bestätigen und wenn ja, warum bleibt das Hauptportal seit einiger Zeit bei Bestattungen geschlossen?
2. Wird die Verwaltung die Situation für Gehbehinderte zukünftig verbessern?
3. Beabsichtigt die Verwaltung weiterhin, den Besucherparkplatz für den Stadtfriedhof Ricklingen mittelfristig auf die Wiese südlich der Kapellenzufahrt zu verlegen?

Frau Spremberg trägt die Antwort der Verwaltung vor:
Zu Frage 1: Das Hauptportal wird bei Bestattungen am Freitag neuerdings geschlossen. Die Notwendigkeit dieser Maßnahme ergab sich aus dem Umstand, dass am Freitag grundsätzlich die meisten Bestattungen stattfinden und zunehmend nicht berechtigte Besucher die Parkplätze neben der Kapelle nutzten. Aus diesem Grunde werden die gehbehinderten Besucher der Trauerfeiern (der Bedarf wird durch das jeweilige Bestattungsunternehmen ermittelt und an die Friedhofsverwaltung weitergeleitet) am Freitag über den Werkhof geleitet, so dass für diesen Personenkreis die Möglichkeit besteht auch an diesem Wochentag die Parkplätze neben der Kapelle zu nutzen.
Zu Frage 2: Mit der Schließung des Hauptportals am Freitag wird gewährleistet, dass gehbehinderte Besucher von Bestattungsfeiern tatsächlich die Behindertenparkplätze nutzen können. Darüber hinaus sind im Friedhofsbüro kostenfrei Rollstühle und Rollatoren für die Nutzung auf dem Friedhof erhältlich.
Zu Frage 3: Die vorhandenen Besucherparkplätze werden als ausreichend gesehen. Eine Verlegung ist nicht beabsichtigt.

TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
Interfraktionell

TOP 7.1.1.
Zuwendungen aus Eigenen Mitteln des Bezirksrates
(Drucks. Nr. 15-0384/2014)
Bezirksbürgermeister Markurth verliest den interfraktionellen Antrag.
Antrag, zu beschließen:
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln folgende Zuwendungsanträge.
2014-03 Die Uniformierte Schützengesellschaft Wettbergen von 1924 e.V. erhält eine Zuwendung in Höhe von bis zu 1.500,00 Euro für Gema-Gebühren und die Ausrichtung des Kindernachmittags im Rahmen des Schützenfestes anlässlich des 90-jährigen Bestehens des Vereins.
2014-09 Die Turn- und Sportgemeinschaft Wettbergen 1909 e.V. erhält eine Zuwendung in Höhe von 1.000,00 Euro für Materialkosten zum Bau eines Unterstandes für die Boule-Sparte.
Einstimmig beschlossen

TOP 7.2.
der CDU-Fraktion

TOP 7.2.1.
Installation von gelben Springlichtern an Gleisübergängen der Stadtbahn
(Drucks. Nr. 15-0134/2014)

Antrag, zu beschließen:
Die Verwaltung setzt sich dafür ein, dass an den Stadtbahnübergängen
· Kreipeweg gegenüber dem Freizeitheim Ricklingen
· Zufahrt zur St. Thomas-Kirche an der Wallensteinstraße gegenüber Torstenssonstraße
zur Vermeidung von Gefahrensituationen, insbesondere für Passanten, gelbe Springlichter installiert werden.

Bezirksbürgermeister Markurth erläutert, dass dieser Antrag bereits in der Februar-Sitzung eingebracht und durch die SPD-Fraktion in die Fraktion gezogen worden sei. Nunmehr liege ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion vor.

TOP 7.2.1.1.
Änderungsantrag zu DS Nr. 15-0134/2014 Installation Springlichter
(Drucks. Nr. 15-0556/2014)
Bezirksratsfrau Bergmann verliest den Änderungsantrag.
Antrag, zu beschließen:
Um Maßnahmen zu finden, mit denen Unfälle im Bereich der Gleisübergänge zwischen St. Thomas Kirche und Dormannstraße sowie am Kreipeweg verhindert werden können, wird die Verwaltung gebeten, zeitnah einen Ortstermin anzuberaumen. Teilnehmen sollten neben den entsprechenden Fachbereichen im Bereich Oberricklingen Vertreterinnen und Vertreter der St. Thomas Kirche und der Marktbeschicker, im Bereich Ricklingen Vertreterinnen und Vertreter des Johanniter-Stiftes.
Bezirksratsherr Weske befürwortet die Änderung nicht, wird dennoch zustimmen und bittet, die Anwohner und beteiligten Institutionen einzubeziehen.
Bezirksratsherr Koch zitiert aus einem Schreiben des städtischen Baudezernenten, das auf das Tätigwerden einer Unfallkommission nach einem Vorfall und die unverzügliche Umsetzung notwendiger Sicherheitsmaßnahmen hinweist.
Stv. Bezirksbürgermeister Dette schlägt vor, bei einem Ortstermin eine einvernehmliche Lösung zu suchen und ggfs. auf einen Überweg an der Stelle zu verzichten.
In der Form des Änderungsantrages einstimmig beschlossen

TOP 7.2.2.
Einrichtung eines Halteverbotes Am Sauerwinkel
(Drucks. Nr. 15-0135/2014)
(Die Drucksache ist bereits in der Februar-Sitzung eingebracht worden.)
Antrag, zu beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, die Einrichtung einer Halteverbotszone auf der Ostseite der Straße Am Sauerwinkel zwischen dem nördlichen Südstrücken und der Signalanlage Wallensteinstraße zu prüfen und den Bezirksrat über die Ergebnisse zu informieren.
Der Antrag wurde in der letzten Sitzung eingebracht. Es gibt keine weiteren Anmerkungen.
Einstimmig beschlossen

TOP 7.2.3.
Ausbau Bushaltestelle Grundschule Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-0410/2014)
Bezirksratsherr Wollf trägt den Antragstext vor.
Antrag,zu beschließen:
Die für die Linie 129 (Fahrtrichtung Wettbergen) neu eingerichtete Bushaltestelle Grundschule Wettbergen wird zeitnah so umgestaltet, dass sie sowohl barrierefrei ausgebaut als auch für Schulkinder und Passanten verkehrssicherer wird. Die Verwaltung prüft, ob der Ausbau bereits in 2014 aus der Investitionsmaßnahme 54101904 (Verkehrssicherheit an Gemeindestraßen) erfolgen kann oder aus der Investitionsmaßnahme 54701901 (ÖPNV, Programm Bushaltestellen), ggf. auch mit Fördermitteln des Landes in 2015. In letzterem Fall wäre in 2014 ein entsprechender Förderantrag zu stellen.
Einstimmig beschlossen

TOP 7.3.
Gemeinsam von SPD-Fraktion und Bündnis 90/ Die Grünen
TOP 7.3.1.
Zusätzliche Räume für die Peter-Ustinov-Schule
(Drucks. Nr. 15-0557/2014)
Bezirksratsfrau Bergmann verliest den Dringlichkeitsantrag.
Antrag, zu beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die zur Peter-Ustinov-Schule gehörende Hausmeisterwohnung zur Nutzung für sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umgewidmet werden kann. In diesem Fall sollten die erforderlichen Umbaumaßnahmen (Brandschutzvorschriften, behindertengerechter Ausbau) zeitnah in Angriff genommen werden.
Einstimmig beschlossen

TOP 8.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Herr Sievers verteilt Flyer zur Familienkonferenz in Wettbergen am 29.03.2014 und bittet um Anmeldung der Teilnehmer.

TOP 9.
Informationen über Bauvorhaben -abgesetzt

Bezirksbürgermeister Markurth schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 22.35 Uhr.

Markurth Spremberg
Bezirksbürgermeister Protokollantin