Sitzung Stadtentwicklungs- und Bauausschuss am 05.03.2014

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 26.02.2014)
Protokoll (erschienen am 03.06.2014)
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Landeshauptstadt Hannover - VI-01.2 - Datum 27.03.2014

PROTOKOLL

40. Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am Mittwoch, 5. März 2014,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 16.15 Uhr
Ende 18.45 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Blaschzyk) (CDU)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsherr Hanske (SPD)
Ratsherr Hermann (SPD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsfrau Pluskota (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Herr Dickneite)
(Herr Fahr)
Frau Hochhut
Herr Dipl.-Ing. Kleine
Frau Prof. Dr. Ing. Masuch
(Herr Sprenz)
(Herr Dr. Stölting)
(Herr Weske)

Grundmandat:
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Stadtbaurat Bodemann Dezernat VI
Frau Harling PR
Herr Weinreich Baureferat
Herr Clausnitzer Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Heesch Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Kaiser Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Linkersdörfer Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Malkus-Wittenberg Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Dr. Schlesier Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Schonauer Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Wydmuch Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Zunft Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Bode Fachbereich Tiefbau
Frau Holthaus-Voßgröne Fachbereich Tiefbau
Herr Freiwald Fachbereich Tiefbau
Herr Klingebiel Fachbereich Tiefbau
Herr Mertens Fachbereich Tiefbau
Herr Pohl Fachbereich Tiefbau
Herr Clark Herrenhäuser Gärten
Herr Klose Fachbereich Jugend und Familie
Frau Schindler Fachbereich Umwelt und Stadtgrün
Herr Dix Büro des Oberbürgermeisters


Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde gemäß § 36 der Geschäftsordnung des Rates

2. Genehmigung von Protokollen

2.1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 05.02.2014

2.2. Genehmigung des Protokolls über die gemeinsame Sitzung des ABau/AHaushalt/AIntegration/ASozial am 05.02.2014

3. Anträge

3.1. Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE. Gebühren für obdachlose Familien anpassen
(Drucks. Nr. 0401/2014)

3.2. Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion "Verfügbarmachen des Straßenkatasters für Mitglieder des Rates und der Bezirksräte"
(Drucks. Nr. 0412/2014)

3.3. Antrag der CDU-Fraktion "Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung"
(Drucks. Nr. 0428/2014)

3.4. Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Einrichtung von Familien-/Kindparkplätzen vor dem Neuen Rathaus
(Drucks. Nr. 0429/2014)

4. Ergänzende Vereinbarungen zum Tagungszentrum im Schloss Herrenhausen
(Drucks. Nr. 2644/2013 mit 3 Anlagen)

4.1. Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu DS 2644/2013 (Ergänzende Vereinbarungen zum Tagungszentrum im Schloss Herrenhausen)
(Drucks. Nr. 0427/2014)

5. Konzept Beratungsstelle für Asylsuchende
(Drucks. Nr. 0093/2014 mit 1 Anlage)

6. Stadtplatzprogramm „Hannover schafft Platz“
Neugestaltung Platz an der Velvetstraße (`Velvetplatz`) in Linden-Nord
(Drucks. Nr. 0188/2014 mit 3 Anlagen)

6.1. Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucksache Nr. 0188/2014 - Stadtplatzprogramm "Hannover schafft Platz" Neugestaltung Platz an der Velvetstraße (Velvetplatz) in Linden-Nord
(Drucks. Nr. 0543/2014)

7. Stadtentwicklung Hannover 2030
(Drucks. Nr. 0261/2014 mit 2 Anlagen)

8. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative

8.1. Anträge zu Flächennutzungsplanangelegenheiten

8.1.1. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
225. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Bothfeld / Bothfelder Kirchweg
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 2444/2013 N1 mit 2 Anlagen)

8.1.2. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
221. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Groß-Buchholz / "ehemaliges Oststadtkrankenhaus"
Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss,
(Drucks. Nr. 0189/2014 mit 3 Anlagen)

8.2. Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

8.2.1. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1766
- Hainhölzer Markt Nord -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0205/2014 mit 3 Anlagen)

9. Bebauungspläne

9.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1793 - Esperantostraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0180/2014 mit 3 Anlagen)


9.2. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1757 - Nahversorger Business-Park Nord
(Drucks. Nr. 0303/2014 mit 1 Anlage)

9.3. Stadtbezirk Nord
Einleitungsbeschluss für eine vorbereitende Untersuchung gemäß § 141 BauGB
(Drucks. Nr. 0318/2014 mit 1 Anlagen)

9.4. Bebauungsplan Nr. 1361 - Lohfeld -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0418/2014 mit 4 Anlagen)

9.5. Bebauungsplan Nr. 133, 1. Änderung - Birkenstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0420/2014 mit 3 Anlagen)

10. Stadtbahnstrecke C-West
- Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Schaumburgstraße
(Drucks. Nr. 2678/2013 mit 4 Anlagen)

11. Ausbau der Klingerstraße
(Drucks. Nr. 0170/2014 mit 2 Anlagen)

11.1. Zusatzantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur DS 0170/2014 - Ausbau der Klingerstraße - Lärmschutzanlage -
(Drucks. Nr. 0461/2014)

12. Bericht der Verwaltung

13. Anfragen und Mitteilungen

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

14. Sondernutzungsgebühr aha
(Drucks. Nr. 2661/2013 mit 1 Anlage)

14.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu DS 2661/2013 Ermäßigung der Sondernutzungsgebühren für die Flächen der Streusandkisten
(Drucks. Nr. 0474/2014)

14.2. Zusatzantrag der FDP-Fraktion zu DS 2661/2013 - Ermäßigung der Sondernutzungsgebühren für die Flächen der Streusandkisten
(Drucks. Nr. 0544/2014)

15. Grundstücksangelegenheit
(Drucks. Nr. 0281/2014)

16. Bericht der Verwaltung

17. Anfragen und Mitteilungen


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Ratsherr Küßner eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.


Die Tagesordnung wurde daraufhin mit folgenden Änderungen einstimmig genehmigt:

TOP 3.1.: auf Wunsch der SPD in die Fraktion gezogen
TOP 7.: auf Wunsch der CDU in die Fraktion gezogen
TOP 9.5.: auf Wunsch von Bündnis90/Die Grünen in die Fraktion gezogen
TOP 9.3.: abgesetzt
TOP 6.1.: Tischvorlage
TOP 14.2.: Tischvorlage


1. Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde gemäß § 36 der Geschäftsordnung des Rates

Es gab keine Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern.


2. Genehmigung von Protokollen

2.1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 05.02.2014

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Genehmigung des Protokolls einstimmig zu.

2.2. Genehmigung des Protokolls über die gemeinsame Sitzung des ABau/AHaushalt/AIntegration/ASozial am 05.02.2014

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Genehmigung des Protokolls einstimmig zu.


3. Anträge

3.1. Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE. Gebühren für obdachlose Familien anpassen
(Drucks. Nr. 0401/2014)

-auf Wunsch der SPD in die Fraktion gezogen-

3.2. Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion "Verfügbarmachen des Straßenkatasters für Mitglieder des Rates und der Bezirksräte"
(Drucks. Nr. 0412/2014)

Ratsherr Engelke begründete den Antrag seiner Fraktion.

Stadtbaurat Bodemann sagte, dass man zur Sachaufklärung zeigen wolle, was in der Kartei zu sehen sei und mit welchen Aufschlüssen man zu der Erkenntnis komme, wie die Straße zu behandeln sei. Es gäbe mehrere Quellen, die für die Entscheidungsfindung der Verwaltung herangezogen würden.

Herr Bode erläuterte, dass das Programm im Rahmen der Einführung der Doppik dazu diente, das Vermögen der Stadt zu erfassen und zu bewerten. Das Programm schreibe auf Grundlage der Erfassung die Zustände fort, berechne sie und gäbe aufgrund der Berechnung Empfehlungen ab. Es handele sich um ein Experten-Programm, durch das man Kenngrößen und ähnliches erhalte. Man könne das Programm nicht einfach auf einem Server zugängig machen und es könne nicht so einfach bedient werden. Durch die Kartei erhalte man einen Kennwert für die Beurteilung von Straßen. Die Kartei alleine reiche nicht aus, um sich ein Meinungsbild zu machen. Um eine Straße beurteilen zu können, werden regelmäßig im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Straßenbegehungen durchgeführt. Je nach Straßenkategorie erfolgen die Begehungen in einem wöchentlichen, monatlichen oder vierteljährlichen Rhythmus. Sollten kleinere Schäden festgestellt werden, werden diese kurzfristig durch eigene Kolonnen oder die Rahmenvertragsfirmen beseitigt. Bei größeren Schäden gäbe man Hinweise an die Techniker und Ingenieure in den Bauhöfen, die eine weitere Begutachtung und Straßenzustandserfassung vornehmen. Die Straßendatenbank werde dann noch einmal eingesehen, die Erfassung und Fortschreibung angesehen und die Angaben mit dem Gesamtbild der Straße verglichen. Aus allen Informationen zusammen werde die Entscheidung generiert, ob eine Instandsetzung oder eine Grunderneuerung erfolgen solle. Soll die Straße grunderneuert werden, gäbe es eine Anmeldung im Haushalt und die Straße werde bis zur tatsächlichen Ausführung durch kleinere Maßnahmen in einen verkehrssicheren Zustand versetzt. Größere Straßen erhalten in der Regel eine weitergehende Priorisierung. Durch das Programm Grunderneuerung im Bestand, wolle man erreichen, dass auch kleinere Straßen grunderneuert werden und nicht immer hinten angestellt werden. Das Experten-Programm stelle also nur einen kleinen Teil der Entscheidungsgrundlage dar.

Ratsfrau Jeschke sagte, dass ihre Fraktion den Antrag unterstützen werde. Sie hielt das Experten-Programm auch für die Ratsmitglieder für interessant. Das Instrument des Straßenkatasters empfand sie als gute Unterstützung bei der Entscheidungsfindung. Sie ging davon aus, dass sowohl die Bezirksräte als auch der Rat unter Begleitung der Fachleute aus der Bauverwaltung in der Lage sein werden, die Katastereintragungen zu verstehen.

Ratsherr Emmelmann wollte wissen, wer und wieviele Mitarbeiter für die Straßenbegehungen zuständig seien, ob es eine Kategorisierung nach Haupt- und Nebenstraßen gäbe und wie lang ein Zeitraum sein könne, in dem eine Straße nicht begangen werde.

Herr Bode antwortete, dass die Zeitabstände zwischen den Begehungen durch die Kategorie, in die eine Straße eingestuft sei, bestimmt werden. Je nach Bedeutung der Straße erfolge die Begehung mindestens vierteljährlich durch die Straßenbegeher, die in den Straßenplanungsbezirken angesiedelt seien. Diese Mitarbeiter haben als einzige Aufgabe die Begutachtung der Straßen vorzunehmen und zu prüfen, ob die Verkehrssicherheit gewahrt sei. Fußgängerzonen und Hauptverkehrsstraßen unterliegen zum Beispiel einer wöchentlichen, nachgeordnete Straßen einer monatlichen und Wohnstraßen einer vierteljährlichen Überprüfungspflicht. Zu diesem Thema gäbe es Vorgaben von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), an die man sich halten müsse, um die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen.

Ratsherr Engelke erwartete nicht, dass eine Spezialdatenbank zur Verfügung gestellt werde. Er wollte eine aufgearbeitete Liste haben, in der nicht nur ein paar Straßen enthalten seien, die von der Verwaltung nach bestimmten Kriterien ausgesucht worden seien. Den Gremien müsste eine Aufstellung über den Zustand aller Straßen in dem jeweiligen Stadtbezirk zur Verfügung gestellt werden, die in Verbindung mit den Erkenntnissen aus der Straßendatenbank als sanierungsbedürftig eingestuft werden. Die Stadtbezirksräte hätten dann die Möglichkeit, aus dieser Liste ein paar Straßen auszuwählen. Diese Vorgehensweise hielt er für geeigneter als eine alleinige Bestimmung durch die Verwaltung. Die Widerstände aus der Bevölkerung wären dann auch geringer.

Stadtbaurat Bodemann erwiderte, die Verwaltung sei offen für alternative Vorschläge. In vielen Stadtbezirksräten seien bereits Alternativ- oder Ergänzungsvorschläge gemacht worden.

Ratsherr Emmelmann fragte nach, ob er es richtig verstanden habe, dass jede Straße in Hannover spätestens einmal im Vierteljahr begutachtet werde und ob das in einem Protokoll oder Zustandsbericht dokumentiert werde. Er wollte wissen, ob das Protokoll in Verbindung mit der Straßendatenbank dann den Gesamtzustand darstelle.

Herr Bode bestätigte, dass die Schäden und der Zeitpunkt der Begehung in einem Schadensbuch dokumentiert werden. Das Schadensbuch diene auch als Nachweis im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.

Ratsherr Förste unterstützte den Antrag. Er war der Meinung, dass mehr Transparenz und bessere Möglichkeiten der Einsichtnahme für die politischen Entscheidungsträger angebracht seien.

Ratsherr Hermann merkte an, dass die Straßendatenbank allein unbrauchbar sei, um eine Entscheidungshilfe darstellen zu können. Aus der Diskussion werde erkennbar, dass es notwendig sei, bei Vorschlägen für Sanierungen und insbesondere Grundsanierungen in den Drucksachen detaillierter darzulegen, wie der Schadenszustand der Straße sei. Die Form der Offenlegung sei wichtig. Er ging davon aus, dass in der nächsten Tranche des Straßensanierungsprogramms entsprechende Begründungen geliefert werden und dadurch Transparenz vorhanden sein werde. Der Antrag sei deshalb nicht notwendig.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucksache Nr. 0412/2014 mit 4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.

3.3. Antrag der CDU-Fraktion "Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung"
(Drucks. Nr. 0428/2014)

Ratsfrau Jeschke begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Ratsherr Engelke sagte, dass der Verwaltung rein rechtlich keine Möglichkeit bleibe, die Straßenausbaubeitragssatzung abzuschaffen, weil das gegen ein Gesetz verstoße. Das Landesgesetz gäbe einen engen Rahmen vor. Nach dem Landesgesetz bestehe eine Verpflichtung Straßenausbaubeiträge zu erheben. Voraussetzung für die Abschaffung der Satzung wäre, dass das Landesgesetz aufgehoben werde. Hintergrund des Antrages sei, dass man die GIB verhindern wolle. Es sei sinnvoll, dass Verfahren neu aufzurollen und einen engeren Dialog mit den Bezirksräten zu führen, um zu der Entscheidung zu kommen, ob eine Straße grundsaniert werden müsse oder ein Deckenprogramm ausreichen würde. Die Grundsätzliche Idee der GiB sei richtig, die Herangehensweise sei jedoch falsch gewesen. Dem Antrag könne seine Fraktion aus rechtlichen Gründen nicht zustimmen.

Ratsherr Dette war davon überzeugt, dass die Straßenausbaubeitragssatzung sozial gerecht sei. Straßen erhöhen den Wert eines Grundstücks. Aus diesem Grund sei die Erhebung legitim und sollte weiterhin gesetzlich Bestand haben.

Ratsherr Hermann meinte, dass die Pressemitteilung der Revidierung bedürfe. Sie vermittle den Eindruck, dass es in Hannover keine Straßensanierung gäbe. In den letzten Jahren habe man in Hannover kontinuierlich Straßensanierung in einer Größenordnung von zweistelligen Millionenbeträgen betrieben. In jedem Winter gäbe es die Debatte um Schlaglöcher und Winteraufbrüche. Das Programm schlage die notwendige Sanierung von Wohn- und Anliegerstraßen in einem kosten- und zeitsparenden Verfahren vor. Die Stadt habe kein Interesse daran, Straßen zu sanieren, bei denen es nicht nötig sei. Die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung sei keine sozialpolitische Wohltat. Eigentümer seien Hauptnutzer der Straße und die Heranziehung gerechtfertigt, da sie Vorteile aus der Sanierung ziehen, wie zum Beispiel der Wertsteigerung des Grundstücks. Das OVG habe entschieden, dass im Rahmen des Vorteilsprinzips für die Eigentümer, ein bestimmter Anteil an der Sanierung zu erheben sei. Die Forderung, die Straßenausbaubeitragssatzung aufzuheben würde bedeuten, dass die Kosten von der Allgemeinheit finanziert werden müssen. Es wären dann auch Bürgerinnen und Bürger beteiligt, die nicht in den Genuss des Vorteils kommen, den die Straßensanierung mit sich bringe. Er nahm an, dass der Antrag auf Unkenntnis der Rechtslage basiere. Das OVG habe geurteilt, dass ein Beitrag im richtigen Verhältnis zum besonderen wirtschaftlichen Vorteil stehen müsse, die dem beitragspflichtigen Eigentümer entstehen. Eine Finanzierung des Straßensanierungsprogramms aus anderen Mitteln und ohne die Straßenausbaubeiträge komme aus rechtlichen Gründen nicht in Frage. Im Rahmen der Deckelung der Kredite durch die Kommunalaufsicht sei die Stadt verpflichtet, Beiträge zu erheben. Nach der niedersächsischen Kommunalverfassung dürfe eine Kommune nur dann Kredite aufnehmen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich oder wirtschaftlich unzweckmäßig sei. Kommunen haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben die notwendigen finanziellen Mittel aus Entgelten für die von ihnen erbrachten Leistungen und im Übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichend seien. Eine Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen bestehe nicht. Das gelte jedoch nur, wenn die Kommune ausreichend Geld habe. Er sagte, dass von den 20 größten Städten in Deutschland 17 Städte Ausbaubeiträge erheben würden. 70 von 84 niedersächsischen Städten hätten eine Straßenausbaubeitragssatzung. Es handele sich um ein anerkanntes und bewährtes Instrument der Finanzierung. Aus diesem Grund sah er keine Veranlassung dafür, dass die Beiträge im Rahmen der GiB wegefallen sollen.

Ratsherr Förste unterstellte populistische Hintergründe für die Antragstellung. Eigentum verpflichte. Im Gegensatz zur Grundsteuer erhalte man bei einer Straßensanierung eine Wertsteigerung des Grundstücks und das sollte von den Eigentümern auch entsprechend berücksichtigt werden. Für Wohnungsbaugesellschaften sei es selbstverständlich ihren Beitrag zu zahlen.

Frau Hochhut meinte, dass sie heute gehört habe, dass das OVG Lüneburg entschieden habe, dass die Straßenausbaubeitragssatzung nicht mehr angewandt werden dürfe. Sie bat um Überprüfung, bevor der Antrag im Rat beschlossen werde.

Ratsherr Hillbrecht sagte, dass man dem Antrag grundsätzlich zustimmen würde. Die Straßenausbaubeitragssatzung werde als unabdingbare Tatsache dargestellt. Es ginge nicht darum, ob man eine Beitragssatzung haben müsse oder nicht, sondern wie eine Straßenausbaubeitragssatzung auszugestalten sei. Es sei erläutert worden, dass man die Straßenausbaubeitragssatzung als Folge der Verschuldens-, bzw. der Finanzsituation habe erlassen müssen. Die Straßenausbaubeitrage seien Anfang der 90er Jahre eingeführt worden. Seitdem habe sich die Situation geändert. Es habe heute eine Presseberichterstattung gegeben, in der gestanden habe, dass nach Auffassung der Kommunalaufsicht die Finanzhoheit bei der Kommune liege. Sollte eine Kommune hochverschuldet sein und würde Beiträge und Gebühren streichen, könne das zu kritischen Reaktionen der Kommunalaufsicht führen. Zum jetzigen Zeitpunkt der Debatte liege die Verantwortung nach Aussage der Sprecherin der Kommunalaufsicht bei der Kommunalpolitik. Er war der Auffassung, dass das nicht nach einem Verbot der Abschaffung klinge. Die Politik habe die Aufgabe sich über das Thema grundsätzlich Gedanken zu machen. Jede Straße werde irgendwann in einem sanierungsbedürftigen Zustand sein, so dass jeder Hauseigentümer mal betroffen sein werde. Man müsse überlegen, ob man Unterschiede zwischen Haupt-, Neben- und Wohnstraßen machen könne oder ob man nicht sagen müsse, dass jede Straße für jeden Bürger da sei. Jeder habe das Recht oder manchmal die Notwendigkeit eine Straße zu benutzen. Straßen seien Gemeineigentum und seines Erachtens sei daher auch die allgemeine Finanzierung zum Erhalt der Straßen von der Allgemeinheit zu tragen. Der einzige Kritikpunkt an dem Antrag sei, dass zwar eine Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung gefordert werde, aber nicht dargelegt werde, wie die Finanzierung dann erfolgen solle. Es entstehe eine Finanzierungslücke, weil die Verwaltung davon ausgehe, dass ungefähr die Hälfte der Kosten durch die Beiträge gedeckt sei. Eine Möglichkeit sei die Anpassung der Grundsteuer.

Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass es eine haushaltsrechtliche Verpflichtung zur Erhebung von Beiträgen und Gebühren bei Gemeinden gäbe, die sich allein aus Steuern nicht finanzieren können. Die Aufnahme von Krediten sei nur dann möglich, wenn alle Einnahmequellen ausgeschöpft worden seien. In Bezug auf den Pressebericht sagte er, dass Satzungsrecht kommunales Recht sei. Der Artikel habe keine neuen Erkenntnisse enthalten, sondern die bekannte Rechtslage wiedergegeben. Die Kommunalverfassung sei in den letzten zwei Jahren neu aufgelegt worden. Das Landesgesetz habe somit eine erneute Bestätigung erhalten. Er betonte, dass Straßensanierungen bereits seit Jahren mit einem Volumen von 10-15 Millionen Euro betrieben werden, also lange bevor das Sanierungsprogramm aufgelegt worden sei. Planungsanstöße kämen durch den Rat, die Öffentlichkeit oder die Verwaltung werde von sich aus aktiv. In der Folge werden Leitungskoordinationen und Planungen betrieben. Der politische Planungsprozess schließe sich an. Die Dauer des Verfahrens betrage bis zu zwei Jahre ab dem Planungsanstoß, bevor es zu einer Ausschreibung komme. Je nach Zeitpunkt der Ausschreibung könne unter Umständen mit der Sanierung nicht gleich begonnen werden, so dass es zu einer weiteren Verzögerung käme. Bei dieser Vorgehensweise könne man den in Hannover vorhandenen Sanierungsstau nicht abarbeiten. Man habe nach einer schnelleren und unkomplizierteren Möglichkeit gesucht. Durch die GiB könne man die Straßensanierungen schneller und wirtschaftlicher betreiben, weil man sich die Planungen spare und nur die Teile der Straßen saniere, die sanierungsbedürftig seien. Ein weiterer Grundgedanke sei der positive Effekt für die Hauseigentümer gewesen. Durch geringere Gesamtkosten entstehe eine geringere Beteiligung durch die Beiträge.

Ratsfrau Jeschke sagte, dass sie die Gegenargumente nicht überzeugt hätten. Es werde nicht angezweifelt, dass seit Jahren Straßensanierungen vorgenommen werden, die Stadt verschuldet sei und einen Teil der Sanierungskosten durch die Straßenausbaubeiträge gedeckt seien. Es sei bemängelt worden, dass ihre Fraktion keine Gegenfinanzierungsmaßnahmen dargelegt habe. Sie verwies auf die Haushaltspolitik ihrer Fraktion, die eine vollständig andere Ausgabepolitik beinhalten würde, dadurch seien andere Finanzierungslösungen möglich. Es sei nicht vertretbar, dass Beiträge erhoben werden, wenn alternative Finanzierungen möglich seien. Prestigeobjekte, wie zum Beispiel die Sanierung des Trammplatzes, müssten zurückgestellt oder aufgegeben werden. Die Stadt Hannover habe kein Einnahme- sondern ein Ausgabeproblem. Es sei eine Pflicht der Verwaltung grundsolide zu haushalten. Die Formulierung, dass Eigentum verpflichte, gelte auch für die Verwaltung. Es bestehe die Verpflichtung der allgemeinen Daseinsvorsorge. Winterschäden seien zum Beispiel nicht rechtzeitig behoben und Deckensanierungen nicht rechtzeitig durchgeführt worden und nun seien die Straßen im Sanierungsprogramm enthalten. Sie wies darauf hin, dass die Straßenausbaubeiträge mehrheitlich Eigentümer treffen würde, die ein Leben lang in dem Haus wohnen bleiben würden und keine Vorteile von der Wertsteigerung ihres Grundstücks hätten. Der vorgebrachten Argumentation konnte sie daher nicht folgen.

Stadtbaurat Bodemann betonte, dass die Stadt jedes Jahr Mittel in die Straßensanierung und das Deckenprogramm investiert habe. Auch der Trammplatz sei baufällig und dringend sanierungsbedürftig. Der Vorwurf, dass jahrelang keine Straßensanierung betrieben worden sei, sei nicht richtig. Es müsse versucht werden, den dennoch vorhandenen Sanierungsstau abzubauen. Deshalb habe man den Vorschlag mit dem Programm zur GiB unterbreitet, um den Investitionsbedarf zu begrenzen und eine schnelle Lösung für alle Beteiligten zu finden.

Ratsherr Wruck war der Auffassung, dass sich die Höhe der Einnahmen durch die Straßenausbaubeiträge in einer Größenordnung bewege, die auch auf andere Weise erwirtschaftet werden könne. Die Kommune habe das Recht auf die Beiträge zu verzichten. In diesem Fall müsse der Haushalt im Sinne einer Umlage für alle Bürger umstrukturiert werden, wenn es darum ginge, das Straßensystem zu erneuern. Er wies darauf hin, dass viele Hauseigentümer Kredite für das Haus abzuzahlen und ein eng bemessenes Budget hätten. Gerade bei Ausfallstraßen zweifelte er an, dass die Erhebung der Beiträge gerechtfertigt sei. Der Wert des Grundstücks würde nicht steigen, wenn der Verkehr auf der sanierten Straße zunehme. Nicht jeder Ausbau einer Straße würde dem Anlieger dienen. Er hielt es nicht für ein Zeichen der sozialen Gerechtigkeit, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Von der Verwaltung erwartete er, dass keine politischen Antworten gegeben werden.

Ratsherr Engelke sagte, dass ein Dezernent sich nicht politisch äußern dürfe. Es sei Aufgabe des Dezernenten unrichtige Äußerungen lediglich richtig zu stellen. Der Ausschuss sei ein politisches Gremium, in dem unterschiedliche Meinungen vertreten werden. Diese Meinungen sollten nicht kommentiert und eigene Meinung unterlassen werden. Er bat darum, das Verhalten grundlegend zu überdenken und politische Äußerungen im Sinne der Mehrheitsfraktion zu unterlassen.

Ratsherr Hermann konnte politische Äußerungen des Dezernenten nicht erkennen. Wenn er reagiere, dann um im Rahmen seiner Aufgabe als Dezernent Behauptungen richtigzustellen und Fragen zu beantworten. Im Übrigen könne seine Fraktion für sich selbst sprechen. Vor den gesetzlichen Bestimmungen der Kommunalverfassung handle die Stadt rechtlich richtig. Ohne die Einnahmen könne die Straßensanierung finanziell nicht umgesetzt werden. Es müssten dann Sanierungsvorhaben zum Beispiel im Schulbereich wegfallen, die dem Bürger nicht zu erklären seien. Im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge sei man auch verpflichtet, die Infrastruktur zu erhalten. Eine andere Art der Umlegung könne bedeuten, dass beispielsweise höhere Grundsteuern auf die Mieter umgelegt werden. Er hielt es für sozial ungerecht, wenn die Schwachen die Starken mitfinanzieren müssen. Die Straßenausbaubeitragssatzung müsse aufrecht erhalten bleiben.

Ratsherr Dette wiederholte, dass seine Fraktion die Straßenausbaubeitragssatzung für sozial gerechtfertigt halte. Er stimmte zu, dass Straßen nicht nur von den Anliegern, sondern von jedem genutzt werden können. Es gäbe Bereiche, in denen die Straßen für den Schwerlastverkehr hergestellt werden, die von anderen Verkehrsteilnehmern jedoch kaum genutzt würden. In einem solchen Fall erfahre ein Grundstück, wie zum Beispiel der Lindener Hafen, eine Wertsteigerung, deren Kosten nicht der Allgemeinheit aufgebürdet werden dürften. Werden Straßen in der erforderlichen Qualität erschlossen, sei es richtig die Eigentümer anteilmäßig zu belasten.


Ratsherr Hillbrecht konnte der Argumentation nicht folgen. Alle Bürger würden davon profitieren, wenn in der Stadt Schwerlastverkehr möglich sei. Es fördere die Wirtschaft und bringe der Stadt und den Bürgern somit Vorteile. Straßen seien Allgemeingut und von der Allgemeinheit zu finanzieren. Jede Aufrechnung führe zu dem vergifteten Klima, dass momentan in der Diskussion vorhanden sei.

Ratsherr Hanske sagte, dass die Verschuldenssituation der Stadt nicht aus der Normalbelastung resultiere. Die Schulden seien auf einen nicht unerheblichen U-Bahn-Bau, auf die Expo und einen Kredit für die Deutsche Messe AG zurückzuführen. Vor diesem Hintergrund müsse die Kommunalverfassung gesehen werden. Kommunen dürfen Kredite nur aufnehmen, wenn eine andere Form der Finanzierung nicht möglich sei. Mit der Straßenausbaubeitragssatzung habe man eine gesetzlich zulässige und vom OVG bestätigte Handhabe, um die Finanzen der Stadt in Ordnung zu halten. Daran müsse sich die Stadt und auch die Mitglieder des Rates im Rahmen ihrer Verantwortung für die Kommune halten. Wolle oder könne man keine neuen Kredite zur Finanzierung aufnehmen, hieße die Alternative die Mieter zu belasten. Einer Umverteilung der Kosten von Eigentümern auf die Mieter könne man nicht zustimmen.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucksache Nr. 0428/2014 mit 3 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.

3.4. Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Einrichtung von Familien-/Kindparkplätzen vor dem Neuen Rathaus
(Drucks. Nr. 0429/2014)

Ratsfrau Jeschke begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Ratsherr Hermann gab zu Bedenken, dass die Umsetzung des Antrags nicht kostenneutral wäre. Die Straßenverkehrsordnung sehe den Begriff eines Familienparkplatzes nicht vor. Auf privaten Grundstücken sei es möglich diese Art von Parkplätzen anzubieten. Die Parkplätze vorm Rathaus seien öffentlich gewidmet. Die Parkplätze müssten zunächst entwidmet werden. Man könne für die Familienparkplätze keine Gebühren erheben und man habe einen Einnahmeausfall. Er ging davon aus, dass ein Nebeneffekt der Missbrauch dieser Parkplätze wäre, um kostenfrei zu parken. Eine Kontrolle wäre zu aufwändig. Es bliebe nur die Möglichkeit, alle Parkplätze breiter zu machen. Dadurch würden ca. 40 % der Parkplätze vorm Rathaus wegfallen. Dem könne man nicht zustimmen. Die Parkplätze an den Seiten, die dafür in Frage kämen, seien vermietet oder reserviert.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucksache Nr. 0429/2014 mit 3 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.


4. Ergänzende Vereinbarungen zum Tagungszentrum im Schloss Herrenhausen
(Drucks. Nr. 2644/2013 mit 3 Anlagen)

4.1. Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu DS 2644/2013 (Ergänzende Vereinbarungen zum Tagungszentrum im Schloss Herrenhausen)
(Drucks. Nr. 0427/2014)

Ratsfrau Jeschke begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Ratsherr Engelke sagte, dass die gesamte Diskussion in der Öffentlichkeit zu dem Thema, für das Image der Herrenhäuser Gärten nicht angemessen und gut gewesen sei. Man solle jetzt schnell zu einem Abschluss kommen. Die untere Denkmalschutzbehörde kenne die Pläne seit längerem und habe keine Einwände gehabt. Aus langjähriger Erfahrung wisse er, dass die Ratschläge der unteren Denkmalschutzbehörde bei der oberen Denkmalschutzbehörde immer unbeanstandet geblieben seien. Er vertraue deren Auffassung.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucksache Nr. 0427/2014 mit 3 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2644/2013 mit 10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen und 0 Enthaltungen zu.


5. Konzept Beratungsstelle für Asylsuchende
(Drucks. Nr. 0093/2014 mit 1 Anlage)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0093/2014 einstimmig zu.


6. Stadtplatzprogramm „Hannover schafft Platz“
Neugestaltung Platz an der Velvetstraße (`Velvetplatz`) in Linden-Nord

(Drucks. Nr. 0188/2014 mit 3 Anlagen)

6.1. Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucksache Nr. 0188/2014 - Stadtplatzprogramm "Hannover schafft Platz" Neugestaltung Platz an der Velvetstraße (Velvetplatz) in Linden-Nord
(Drucks. Nr. 0543/2014)

Ratsherr Engelke begründete den Antrag seiner Fraktion.

Ratsherr Hermann sagte, dass der Antrag sinnvoll sei. Er habe aber keine Möglichkeit dem Antrag heute zuzustimmen, weil er zunächst einen Fraktionsbeschluss herbeiführen müsse. Er fragte, ob die Verwaltung im Sinne des Antrages handeln könne.

Ratsherr Engelke schlug vor, dass er den Antrag im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss zurückziehe und in den Verwaltungsausschuss einbringen werde. Bis dahin gäbe es vielleicht einen Beschluss oder eine Entscheidung der Verwaltung.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0188/2014 einstimmig zu.


7. Stadtentwicklung Hannover 2030
(Drucks. Nr. 0261/2014 mit 2 Anlagen)

-auf Wunsch der CDU in die Fraktion gezogen-







8. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative

8.1. Anträge zu Flächennutzungsplanangelegenheiten

8.1.1. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
225. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Bothfeld / Bothfelder Kirchweg
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 2444/2013 N1 mit 2 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2444/2013 N1 einstimmig zu.

8.1.2. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
221. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Groß-Buchholz / "ehemaliges Oststadtkrankenhaus"
Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss,

(Drucks. Nr. 0189/2014 mit 3 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0189/2014 einstimmig zu.

8.2. Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

8.2.1. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1766
- Hainhölzer Markt Nord -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0205/2014 mit 3 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0205/2014 einstimmig zu.


9. Bebauungspläne

9.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1793 - Esperantostraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss, Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0180/2014 mit 3 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0180/2014 einstimmig zu.

9.2. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1757 - Nahversorger Business-Park Nord
(Drucks. Nr. 0303/2014 mit 1 Anlage)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0303/2014 einstimmig zu.

9.3. Stadtbezirk Nord
Einleitungsbeschluss für eine vorbereitende Untersuchung gemäß § 141 BauGB

(Drucks. Nr. 0318/2014 mit 1 Anlagen)

-abgesetzt-

9.4. Bebauungsplan Nr. 1361 - Lohfeld -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0418/2014 mit 4 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0418/2014 einstimmig zu.

9.5. Bebauungsplan Nr. 133, 1. Änderung - Birkenstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0420/2014 mit 3 Anlagen)

-auf Wunsch von Bündnis90/Die Grünen in die Fraktion gezogen-


10. Stadtbahnstrecke C-West
- Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Schaumburgstraße

(Drucks. Nr. 2678/2013 mit 4 Anlagen)

Ratsherr Hillbrecht sagte, dass im Zuge des Hochbahnsteigbaus der getrennte Fuß- und Radweg abgeschafft werden solle und ein gemeinsamer Fuß- und Radweg angelegt werde. Er hielt die Entscheidung für nicht richtig, weil dem Radverkehr der eigene Verkehrsraum genommen werde.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2678/2013 einstimmig zu.


11. Ausbau der Klingerstraße
(Drucks. Nr. 0170/2014 mit 2 Anlagen)

11.1. Zusatzantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur DS 0170/2014 - Ausbau der Klingerstraße - Lärmschutzanlage -
(Drucks. Nr. 0461/2014)

Ratsherr Hermann begründete den Antrag seiner Fraktion.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0461/2014 einstimmig zu.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0170/2014 einstimmig zu.




12. Bericht der Verwaltung
- SuedLink-Trasse

Frau Malkus-Wittenberg berichtete anhand einer Präsentation über den Planungsstand einer neuen Stromtrasse. (Die Präsentation ist als pdf-Datei im SIM hinterlegt) Die neue Trasse werde Hannover an der östlichen Grenze berühren. Am 25.02.2014 habe auf Einladung des Städte- und Gemeindebundes und des Vorhabenträgers eine Informationsveranstaltung stattgefunden. In der Veranstaltung seien die Grundzüge der Planungen und des Planungs- und Genehmigungsverfahrens dargestellt worden. Die SuedLink-Trasse solle Strom von Nord- nach Süddeutschland führen. Der Bedarf sei im Rahmen der Bundesbedarfsplanung 2013 festgestellt worden. Vorhabenträger des Projekts sei der Netzbetreiber TenneT, der zurzeit die Unterlagen für das Genehmigungsverfahren vorbereite. Im Rahmen der Vorbereitung habe TenneT mehrere Trassenkorridore untersucht und bewertet. Es sei dann ein Vorzugstrassenkorridor festgelegt worden, über den im Internet und bei Informationsveranstaltungen bereits berichtet worden sei. Es sei ein ca. ein Kilometer breiter Trassenkorridor dargestellt worden, der sich an die Führung der A7 anlehne. Innerhalb des Trassenkorridors würden Siedlungsgebiete wie zum Beispiel das Gewerbegebiet in Anderten liegen und der Korridor sei nah an den Wohngebieten in Wülferode und Anderten. Betroffen seien auch verschiedene Schutzgebiete wie Natur-, Landschaftsschutz- und FFH-Gebiete, die einen besonderen Schutzstatus haben würden. Beachte man einen 400 m breiten Schutzabstand, der im Landesraumordnungsprogramm benannt sei, könne man erkennen, dass sich die beiden Korridore im Bereich Wülferode und Anderten überlappen. Es handele sich um einen Hinweis auf mögliches Konfliktpotential. Das Planungs- und Genehmigungsverfahren sei ein mehrstufiges Verfahren. Voraussetzung für eine Planung sei das Vorliegen eines beschlossenen Bundesbedarfsplans und ein Netzentwicklungsplan des Bundes. Mit dem Bundesbedarfsplan werde festgelegt, ob es überhaupt eine Trasse geben solle. In den folgenden Planungsverfahren werde festgelegt, wie die Trasse aussehen und verlaufen solle. Der Bundesbedarfsplan sei bereits vorhanden. Man befinde sich derzeit vor der Bundesfachplanung. Im Rahmen der Bundesfachplanung gehe es darum, einen Trassenkorridor festzulegen. Dafür müsse TenneT einen Antrag bei der Bundesnetzagentur stellen, die dann auch das Verfahren durchführen werde. Die Bundesnetzagentur sei nicht zwingend an die vorgeschlagene Trassenführung gebunden, sondern könne auch andere Alternativen in die Prüfung einbeziehen. Der nächste Verfahrensschritt sei das Planfeststellungsverfahren, in dem die genaue Lage der Trasse innerhalb des Trassenkorridors festgelegt werde. Um eine Bundesfachplanung durchzuführen bedarf es eines Antrags von TenneT, der noch nicht gestellt worden sei. Die Antragstellung solle noch in diesem Jahr erfolgen. Sowohl im Rahmen der Bundesfachplanung als auch im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens werde es öffentliche Auslegungen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und anderer Betroffener geben. Es habe jeder die Gelegenheit Stellungnahmen abzugeben, die nach entsprechender Erörterung in die Entscheidung der Bundesnetzagentur einfließen würden. TenneT plane weitere Informationsveranstaltungen und Infomärkte in den betroffenen Bereichen, die vor der Antragstellung bei der Bundesnetzagentur durchgeführt werden sollen. Die Stadt habe Kontakt zum Vorhabenträger aufgenommen und eine frühzeitige Beteiligung in das Verfahren und eine gründliche und sorgfältige Prüfung der Umwelt- und Anwohnerverträglichkeit eingefordert. Dazu gehöre, dass die Option der Erdverkabelung zu prüfen sei. Man gehe davon aus, dass TenneT auch in Hannover Informationsveranstaltungen durchführen werde.

Ratsherr Engelke fragte, warum der Korridor eine Breite von einem Kilometer haben müsse, welche direkten Einflussmöglichkeiten die Stadt auf ihrem Gebiet haben werde oder ob die Einflussnahme nur beratender Art sei. Er wollte wissen, ob es ein Vorschlagsrecht gäbe oder die Möglichkeit Erdkabel zu beschließen.

Frau Malkus-Wittenberg antwortete, dass es sich bei dem Korridor um einen Trassensuchraum handeln würde. Innerhalb des Korridors werde die eigentliche Trasse der Kabelführung und der Strommasten festgelegt. Die Trasse, in der das Kabel verläuft, sei deutlich schmaler als einen Kilometer. Die Beteiligung erfolge, indem die Stadt Hannover um eine Stellungnahme gebeten werde. Die Stadt werde einen Vorschlag erarbeiten, der in die politischen Gremien gegeben werde. Das Votum gäbe man dann weiter an die Genehmigungsbehörde.

Stadtbaurat Bodeman erklärte, dass zwischen einer großen oberirdischen Trasse und der Wohnbebauung ein Abstand von mindestens 400 Metern eingehalten werden müsse. Führe eine unterirdische Trasse durch einen Wald, müsse dafür eine Schneise geschlagen werden. Eine unterirdische Trassenführung sei auch mit Folgemaßnahmen verbunden und nicht unbedingt konfliktfreier. Im Verwaltungsausschuss sei morgen eine Flächennutzungsplanung für Wohnungsbau für ein Erweiterungsgebiet in Wülferode, den man auch vorlegen werde. Mit der verbindlichen Bauleitplanung werde man die Diskussion bezüglich SuedLink abwarten. Die Streckenführung der Trasse könne, wie erläutert, Auswirkungen auf Planungen im Stadtgebiet haben.

Ratsherr Wruck fragte, warum die Masten höher seien als normale Strommasten. Er wollte wissen, wieviel teurer eine unterirdische Trassenführung sein würde und in welcher Tiefe die Kabel liegen müssten.

Frau Malkus-Wittenberg antwortete, dass die Masten ca. 70 Meter hoch sein sollen. Zu der unterirdischen Führung sei in der Informationsveranstaltung gesagt worden, dass ungefähr mit dem vierfachen Kostenvolumen gerechnet werden müsse. Die Kostensteigerung sei von den speziellen Gegebenheiten an der Stelle abhängig. Die Tiefe hänge von der Beeinflussung der Umgebung ab. Über technische Details sei bisher noch nicht gesprochen worden.

Ratsherr Hanske wollte wissen, ob Hannover in der Stadtentwicklung eingeschränkt sei, wenn die Trassenführung festgelegt sei. Er sah die Arrondierung des Stadtteils Wülferode gefährdet.

Stadtbaurat Bodemann bestätigte das. Der Schutzabstand von der Trasse zu Wohngebieten sei nach Festlegung der Streckenführung definiert. Das Wohngebiet, von dem er gesprochen habe, könne umgesetzt werden, wenn die Trasse in der Nähe der A7 verlaufe. Entsprechend werde sich die Stadt positionieren. Ein Standpunkt zum Umgang mit den Schutzgebieten und naturräumlichen Fragen müsse noch entwickelt werden. Es sei nicht angeraten, Baurecht für das Gebiet zu schaffen, solange nicht feststehe, ob eine Konfliktsituation mit der Trasse entstehe.

Ratsherr Engelke fragte, ob bei einer unterirdischen Verkabelung auch eine Schutzzone notwendig sei. Er hielt die Möglichkeiten der Einflussnahme durch die Stadt für gering. Er wollte wissen, ob die Anwohner bessere Möglichkeiten hätten, Klageverfahren zu führen.

Frau Malkus-Wittenberg antwortete, dass sich im Planverfahren auch der Bürger einbringen könne und die Klagemöglichkeit am Ende des Planfeststellungsverfahrens gegeben sei.

Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass man auf die Planungsbetroffenheit der Stadt hingewiesen habe. Man habe nicht abgewartet, sondern sei bereits aktiv geworden, als man von der Trassenführung erfahren habe. Man werde sehr engagiert in den Beteiligungsverfahren auf Betroffenheiten aufmerksam machen.

Frau Malkus-Wittenberg ging davon aus, dass der Schutzabstand bei einem Erdkabel geringer sei. Auch bei einer Erdverkabelung seien Grenzwerte in Bezug auf die Strahlung, die von den Kabeln ausgehen, einzuhalten.

- Gutachten zum Straßenzustand von Haus & Grundeigentum Hannover

Stadtbaurat Bodemann berichtete, dass ein Gutachter im Auftrag von Haus & Grund den Straßenzustand einiger Straßen untersucht habe. Der Inhalt des Gutachtens sei nicht bekannt. Man habe aber an dem Pressetermin letzte Woche teilgenommen. Man wolle die Gelegenheit heute nutzen, um den eigenen Kenntnisstand und die eigene Einschätzung darzulegen.

Herr Bode erläuterte, dass man sich die Ausführungen des Gutachters bei dem Pressetermin letzte Woche angehört habe. Der Gutachter habe fünf Straßen nach dem FWD-Verfahren (Falling Weight Deflektometer) untersucht. Begutachtet worden seien die Konrad-Hänisch-Straße, die Ricklinger Straße, Auf den Kirchstücken, der Zeisigweg und die Schörlingstraße. Die Straße Auf den Kirchstücken habe der Gutachter für erneuerungsbedürftig erachtet. Für die Konrad-Hänisch-Straße und die Ricklinger Straße halte er eine Deckenerneuerung für ausreichend, aber notwendig. Den Zeisigweg und die Schörlingstraße hielt er nicht für erneuerungsbedürftig. Das FWD-Verfahren sei geeignet für Straßen mit Beton- oder Asphalt-Aufbau. Bei der Konrad-Hänisch-Straße, der Ricklinger Straße und der Straße Auf den Kirchstücken handele es sich um Straßen mit Beton- oder Asphalt-Aufbau, wobei die Ricklinger Straße eine mit einer dünnen Decke überzogene Pflasterstraße sei und die Konrad-Hänisch-Straße eine Setzpacklage von ca. 30 cm Stärke und eine dünne Deckschicht habe. Es handele sich nicht um einen Standardaufbau für Asphaltstraßen. Das FWD-Verfahren halte man für solche Straßen für ungeeignet. Bei einer Erneuerung der Decke auf der Ricklinger Straße und der Konrad-Hänisch-Straße nach dem technischen Regelwerk für Asphaltstraßen der ZTV Bea (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen – Asphaltbauweisen) handele es sich um eine Straßenerneuerung und nicht –instandsetzung. Die Straßenausbaubeitragssatzung würde Anwendung finden. Es reiche nicht aus, die Deckschicht zu entfernen, sondern man müsse auch das Pflaster bzw. die Setzpacklage aufnehmen und die Schichten wieder aufbauen. Der Untergrund in den angrenzenden Abschnitten sei frostempfindlich und es seien Versackungen unter dem Asphalt bekannt. Die beiden Pflasterstraßen Zeisigweg und Schörlingstraße seien nicht mit dem FWD-Verfahren getestet worden, sondern seien laut Gutachter begangen worden. Er habe eine Erneuerung nicht für erforderlich gehalten. Es seien aber bis zu 8 cm tiefe Versackungen vorhanden. Unebenheiten seien für eine Pflasterstraße nicht ungewöhnlich. Ab einer bestimmten Tiefe seien die Versackungen aber auf Schäden im Untergrund zurückzuführen und somit sei eine Erneuerung notwendig. In der Schörlingstraße habe es Winterschäden gegeben und die Pflasterdecke sei aufgefroren gewesen. Zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit habe man Bitumen aufgebracht. Friere eine Straße derart auf, sei das ein Zeichen für einen frostempfindlichen Untergrund und es bestehe die Notwendigkeit eine Frostschutzschicht aufzubringen. Bei der Straße Unter den Birken könne man Längsrisse und Schadstellen, die nicht auf einen Leitungsaufbruch zurückzuführen seien, erkennen. Die Risse würden entstehen, wenn im Unterbau Absackungen vorhanden seien. Netzrisse dagegen befänden sich nur auf der Decke und könnten durch eine Deckenerneuerung behoben werden. Für die Straße liegen Bohrkerne vor. Man habe die Straße ins Grunderneuerungsprogramm genommen. Die Zustimmung des Bezirksrates liege vor. Eine Besonderheit der Straße liege darin, dass es sich um eine Korbbogenstraße handele. Für eine Deckenerneuerung müsse die Decke abgefräst werden, was nur möglich sei, wenn eine grade Unterlage vorhanden sei. Bei einer Korbbogenstraße würde man zwangsläufig den Schotter mit abfräsen, was zu Problemen führen würde. Es sei die Kritik geäußert worden, dass man in der Verlängerung der Straße bei der Straße Am Finkenherd das Deckenprogramm hätte durchführen können und das für diese Straße ausschließe. Der Grund liege darin, dass die Straße Am Finkenherd eben und keine Korbbogenstraße sei und man die Grunderneuerung dadurch habe aufschieben können. (Die Präsentation ist als pdf-Datei im SIM hinterlegt)

Ratsherr Dette fragte, ob vorgesehen sei, den Vortrag auch in den Bezirksräten zu halten. Er hielt das für die Entscheidungsfindung in den Bezirksräten für hilfreich, da dort die Entscheidung über die getroffenen Maßnahmen erfolge.

Ratsherr Engelke stimmte dem Vorschlag zu. Dadurch könne man sich in den Bezirksräten viele Diskussionen und Ärger ersparen. Früher habe man häufig auf Kopfsteinpflasterstraßen eine Schicht Asphalt aufgebracht. Er fragte, wie lange eine solche Deckschicht halten würde.

Herr Bode antwortete, dass ein guter Überzug ca. fünf bis zehn Jahre halten würde. Voraussetzung sei, dass der Untergrund in Ordnung sei. Bewege sich der Untergrund, dann hätte man in kurzer Zeit wieder Schadstellen. Das könne als Überbrückungsmaßnahme gemacht werden, sei aber keine geeignete Maßnahme.


13. Anfragen und Mitteilungen

Ratsherr Wruck bezog sich auf die Altkleidercontainer in Marienwerder. Er fragte, warum die Verwaltung nicht mit einer Fristsetzung zur Entfernung der Container auffordere und die Container kostenpflichtig selbst entferne, wenn die Frist nicht eingehalten werde, ähnlich wie das mit Autos auch gehandhabt werde.

Stadtbaurat Bodeman antwortete, dass für die Aufstellung der Container das Sondernutzungsrecht und für die Beseitigung illegal abgestellter Container das Verwaltungsverfahrensrecht Anwendung finde. Man müsse zunächst ein Mahnverfahren durchführen, der Aufsteller habe ein Widerspruchsrecht und man könne dann im Rahmen der Ersatzvornahme den Container auf einem Bauhof abstellen. Der Eigentümer könne gegen Zahlung einer Gebühr den Container zurückerhalten. Das Entfernen von Autos richte sich nach der Straßenverkehrsordnung. Abschleppen käme nur in Frage, wenn eine Verkehrsgefährdung vorliege. Falsch Parken rechtfertige ein Abschleppen nicht.

Ratsherr Hanske wollte wissen, wie damit umgegangen werde, wenn ein illegales Aufstellen von Containern festgestellt und gegen den Aufsteller vorgegangen worden sei, das Unternehmen seine Handlungsweise jedoch nicht ändere. Er fragte, ob die Stadt mit Allgemeinverfügungen arbeite.

Herr Freiwald sagte, dass sich die Sache schwierig gestalte, weil es genehmigte und nicht genehmigte Container gäbe. Es sei teilweise schwer auszumachen, wem die Container zuzuordnen seien. Bisher habe man immer versucht, die Unternehmer ausfindig zu machen und sie zur Entfernung aufzufordern. Einige Unternehmer würden die Container dann woanders wieder aufstellen. Allgemeinverfügungen können zur Anwendung gebracht werden. Davon sei bisher kein Gebrauch gemacht worden. Man habe die rechtliche Betrachtung der Gesamtlage noch nicht ganz abgeschlossen.

Ratsherr Hanske riet, das Instrument der Allgemeinverfügung durchzuprüfen. Er hielt es für die einzige Möglichkeit, gegen die Leute vorzugehen, die die Container im Endeffekt immer nur versetzen und jedes Mal ein neuer Verwaltungsakt erlassen werden müsse. In der Zeit, in der die Mahnverfahren laufen, würde der Unternehmer mit dem Container mehr Geld verdienen, als Kosten durch das illegale Aufstellen entstehen.

Herr Freiwald sagte, dass die Prüfung erfolgt sei. Die Empfehlung der eigenen Juristen sei gewesen, nicht mit einer Allgemeinverfügung zu arbeiten.



Ratsherr Küßner schloss den öffentlichen Teil der Sitzung.


II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L


Ratsherr Küßner schloss die Sitzung um 18:45 Uhr.

Bodemann Stricks
Stadtbaurat Schriftführerin