Sitzung Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide am 26.02.2014

Protokoll:

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Landeshauptstadt Hannover -18.62.03 - Datum 15.04.2014

PROTOKOLL

23. Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide
am Mittwoch, 26. Februar 2014,
Stadtteiltreff Sahlkamp (großer Saal)

Beginn 18.00 Uhr
Ende 21.40 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Grunenberg (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Hölscher (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Blaschzyk (CDU)
Bezirksratsherr Fischer (FDP)
Bezirksratsherr Ganijev (CDU)
Bezirksratsfrau Generotzky (SPD)
Bezirksratsherr Hedrich (SPD)
Bezirksratsfrau Heinrich (SPD)
Bezirksratsfrau Hogrefe (SPD)
Bezirksratsfrau Huch (SPD)
Bezirksratsfrau Kapitza (CDU)
Bezirksratsfrau Knoll (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Kratzsch (CDU)
Bezirksratsherr Meyer (SPD)
Bezirksratsherr Schmidt (CDU)
Bezirksratsherr Spiegelhauer (SPD)
Bezirksratsherr Stanke (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Steiner (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Waldmann (CDU)
(Bezirksratsfrau Warnecke) (CDU)
Bezirksratsherr Yilmaz (DIE LINKE)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Barth)
(Ratsherr Böning)
(Ratsherr Borchers)
(Ratsherr Emmelmann)
(Ratsfrau Fischer)
(Ratsherr Hanske)
(Ratsfrau Keller)
(Ratsfrau Klingenburg-Pülm)
(Ratsherr Onay)
(Ratsherr Pohl)
(Ratsfrau Pollok-Jabbi)
(Ratsfrau Wagemann)
(Ratsherr Wruck)
Verwaltung:
Herr Hauck, OE 66.21
Frau Holthaus-Voßgröne, OE 66.33
Herr Holland, OE 61.13
Herr Krebs, OE 18.62.03
Frau Raab, OE 18.63.03

Presse:
Frau Benning
Frau Kaune

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung und Festlegung der Tagesordnungspunkte, zu denen anwesende Zuhörerinnen und Zuhörer Stellung nehmen können

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. I N F O R M A T I O N E N

3.1. Bericht zur Auswertung der Verkehrszählung in Bothfeld

4. Genehmigung des Protokolls über die 21. Sitzung am 18.12.2013

5. A N F R A G E N

5.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

5.1.1. Sachstand Entfernung der illegalen Bebauung im Waldstück Große Heide
(Drucks. Nr. 15-0321/2014)

5.1.2. Stand der Vorbereitungsarbeiten zum Umzug der Albrecht-Dürer-Schule in die Erich-Kästner-Schule
(Drucks. Nr. 15-0322/2014)

5.1.3. Ganztagsausbau Grundschule Tegelweg
(Drucks. Nr. 15-0323/2014)

5.1.4. Bauvorhaben Landschaftsschutzgebiet Laher Wiesen / Ecke Rischkamp
(Drucks. Nr. 15-0324/2014)

5.2. der SPD-Fraktion

5.2.1. Aktueller Stand des Ausbaus der Grundschule Tegelweg zur Ganztagsschule
(Drucks. Nr. 15-0347/2014)

7.3. Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Grundsatzbeschluss
(Drucks. Nr. 0077/2014 mit 1 Anlage)

5.3. der CDU-Fraktion

5.3.1. Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Bestandsaufnahme und Unterhaltungsmaßnahmen
(Drucks. Nr. 15-0351/2014)

5.3.2. Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Durchführung der Baumaßnahme und Beteiligung der Bürger
(Drucks. Nr. 15-0353/2014)

7.3.1. Änderungsantrag
gem. §§ 12 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
zur Drucksache Nr. 0077/2014
Sonderprogramm für Straßenerneuerung (Grunderneuerung im Bestand / Grundsatzbeschluss) - Verschiebung der Grunderneuerung der Straße Beckmannhof
(Drucks. Nr. 15-0506/2014)

6. E N T S C H E I D U N G E N

6.1. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

6.1.1. Schießsport Vahrenheide Sahlkamp, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Sicherung des Treppenaufgangs
(Drucks. Nr. 15-0490/2014)

6.1.2. PHV Hannover, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Baumfällung und Parkplatzsanierung
(Drucks. Nr. 15-0491/2014)

6.1.3. STT Sahlkamp, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zum Kinderzirkusprojekt "Sahlino 2014"
(Drucks. Nr. 15-0503/2014)

6.1.4. Freie Waldorfschule Bothfeld, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zum Bau eines Hühnerstalls
(Drucks. Nr. 15-0504/2014)

6.1.5. Sommerempfang 2014 des Stadtbezirksrates Bothfeld Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-0505/2014)

6.2. EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

6.2.1. Gemeinwesenarbeit Sahlkamp, Zuschuss aus Mitteln des Integrationsbeirates Bothfeld-Vahrenheide zum Internationalen Frauenfest 2014
(Drucks. Nr. 15-0372/2014)

6.2.2. Schulsozialarbeit Fridtjof- Nansen- Schule Hannover, Zuschuss aus Mitteln des Integrationsbeirates Bothfeld-Vahrenheide zur Mädchenfußball AG
(Drucks. Nr. 15-0373/2014)


6.2.3. Gemeinwesenarbeit Vahrenheide, Zuschuss aus Mitteln des Integrationsbeirates Bothfeld-Vahrenheide zum Internationalen Frauentag
(Drucks. Nr. 15-0374/2014)

6.2.4. Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit des Integrationsbeirats Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-0375/2014)

7. A N H Ö R U N G E N

7.1. aus der letzten Sitzung

7.1.1. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
225. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Bothfeld / Bothfelder Kirchweg

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 2444/2013 N1 mit 2 Anlagen)

7.1.1.1. Änderungsantrag gem. §§ 12 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zur Drucksache Nr. 2444/2013 N1
Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
225. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich Bothfeld / Bothfelder Kirchweg
Erweiterungsfläche für das Schulzentrum Bothfeld / die IGS Bothfeld
(Drucks. Nr. 15-0327/2014)

7.2. Erweiterung der Kindertagesstätte Heilig Geist um eine Krippengruppe
(Drucks. Nr. 0048/2014)

8. A N T R Ä G E

8.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.1.1. Einrichtung einer Spielstraße im Eylauer Weg
(Drucks. Nr. 15-0325/2014)

8.1.1.1. Änderungsantrag
gem. §§ 12 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
zur Drucksache Nr. 15-0325/2014 - Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches im Eylauer Weg
(Drucks. Nr. 15-0507/2014)

8.2. der SPD-Fraktion

8.2.1. Absenkung der Bordsteinkante Martinstraße / Klein-Buchholzer Kirchweg
(Drucks. Nr. 15-0349/2014)

9. M I T T E I L U N G E N

9.1. Bericht des Stadtbezirksmanagements

9.2. Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

10. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung und Festlegung der Tagesordnungspunkte, zu denen anwesende Zuhörerinnen und Zuhörer Stellung nehmen können

Bezirksbürgermeister Grunenberg eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es wurde festgelegt, dass der TOP 7.3. vorgezogen und nach TOP 5.2.1. behandelt werden soll, da es einen Zusammenhang mit den nachfolgenden Anfragen gebe.
Außerdem wurden noch Änderungsanträge der SPD-Fraktion zu TOP 7.3 und zu TOP 8.1.1. in die Tagesordnung aufgenommen.
Die so geänderte Tagesordnung wurde bestätigt.
Es wurde festgelegt, dass sich Bürgerinnen und Bürger zu den TOP 3.1., 5., 7.,8. und 9.1. beteiligen können.

Einstimmig


TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Frau Steiner vom Elterninitiativkindergarten Einsteinstraße bedankte sich im Namen ihrer Einrichtung für einen gewährten Zuschuss des Stadtbezirksrats Bothfeld-Vahrenheide

Durchgeführt


TOP 3.
I N F O R M A T I O N E N

TOP 3.1.
Bericht zur Auswertung der Verkehrszählung in Bothfeld

Herr Hauck stellte die Ergebnisse und Auswertung der Verkehrszählung vor
(Präsentation Anlage 1).

Bezirksratsfrau Knoll wollte wissen, was sich durch die geplante sogenannte Pulksteuerung auf der Podbi ändere.

Bezirksratsfrau Heinrich fragte, wie festgelegt wurde, ab wann Staus vor den Knotenpunkten als kritisch anzusehen seien..

Bezirksratsherr Blaschzyk wollte wissen, zu welchen Uhrzeiten gemessen worden sei und er meinte, dass hinsichtlich der Abbiegesituation von der Podbi in die Sutelstraße etwas passieren müsse, da es dort regelmäßig zu langen Rückstaus komme.

Herr Hauck legte dar, dass bisher insofern eingegriffen worden sei, dass die maximalen Grünzeiten für die Stadtbahnen reduziert worden seien, um dem Querverkehr eher frei geben zu können. Diese Zeitfenster sollen noch weitere optimiert werden. Die Einführung der Pulksteuerung werde derzeit grade geprüft, Auswirkungen könnten aber noch nicht benannt werden.
Hinsichtlich der Einstufung von Staus vor den Knotenpunkten als kritisch meinte er, dass man keine festen Abstände in Metern gewählt habe, sondern darauf geachtet habe, ab welcher Entfernung zum Knotenpunkt es Auswirkung auf andere Straßen und Einmündungen gebe.
Die Querschnittszählungen seien durchgängig gemacht worden, die manuellen Zählungen in der Zeit zwischen 6 und 10 Uhr und 15 und 19 Uhr. Man habe sich auf einige Standorte beschränkt, um den Aufwand in Grenzen zu halten. Es sei vorrangig darum gegangen, die Auswirkungen der getroffenen Maßnahmen zu überprüfen. Daher seien auch einige andere Problemstellen nicht erfasst worden.

Bezirksratsfrau Heinrich widersprach der in der Präsentation gemachten Aussage, dass der Eulenkamp noch Verkehr aufnehmen könne. Dieses sei nicht der Fall.

Bezirksbürgermeister Grunenberg ergänzte, dass es seit Einführung einer eigenen Grünphase beim Abbiegen vom Eulenkamp in den Sahlkamp verstärkt zu langen Rückstaus auf dem Eulenkamp komme.

Herr Hauck sagte zu, diesen Hinweis aufzunehmen.

Bezirksratsherr Spiegelhauer wollte wissen, wie die Verwaltung die Rückstauproblematik an den drei Knotenpunkten auf der Podbi sehe und ob es da Handlungsbedarf gebe.

Bezirksratsherr Blaschzyk fragte, welche Auswirkungen der Ausbau des Neubaugebiets Hilligenwöhren haben könnte und ob es notwendig werden könnte, die schon seit langer Zeit im Bebauungsplan vorgesehene Querverbindung von der Burgwedeler Straße zur Langenforther Straße doch zu verwirklichen.

Herr Hauck erwiderte, dass er dazu nichts sagen könne, da das nicht Gegenstand der Untersuchung gewesen sei. Die Trasse sei im F-Plan vorgesehen, eine Verwirklichung sei aber derzeit nicht abzusehen.
An den drei Knotenpunkten seien alle betrieblichen Maßnahmen, die möglich waren, umgesetzt worden. Weitere seien daher nicht geplant.

Bezirksratsfrau Knoll regte an, bei zukünftigen Zählungen auch die verschiedenen Verkehrsarten, also auch Fußgänger und Radfahrer zu erfassen, falls das nicht schon geschehen sei.

Herr Hauck erwiderte, dass die verschiedenen Verkehrsarten bei den manuellen Zählungen mit erfasst worden seien. Das sei nur in der Präsentation nicht extra ausgewiesen worden. Bei den Querschnittszählungen sei eine differenzierte Erfassung technisch nicht möglich.

Ein Bürger bestätigte, dass es die angesprochenen Probleme im Eulenkamp gebe und ergänzte, dass auch im Heidkampe der Verkehrsfluss insbesondere an der Kreuzung mit dem Laher Kirchweg durch eine wirre Ampelschaltung behindert werde. Es käme zu Rückstaus bis zur Podbi. Hier müsse korrigiert werden.
Das Problem des Ausweichverkehrs von den Autobahnen sei noch gar nicht angefasst worden. Hier müsste dafür gesorgt werden, dass der Verkehr über die General-Wever-Straße und Spannhagenstraße geführt werde.

Ein anderer Bürger wollte wissen, ob die gewonnenen Erkenntnisse geeignet seien, einen neuen Masterplan unter Einbeziehung der geplanten Neubaugebiete für den betroffenen Bereich zu erstellen

Herr Hauck meinte, dass die Stadt hinsichtlich der Ausweichverkehre von den Autobahnen nur sehr begrenzte Einwirkmöglichkeiten habe. Man habe mit dem Land Gespräche bezüglich einer anderen Beschilderung, bzw. einer anderen Umleitungswegweisung geführt. Hierbei sei zum jetzigen Zeitpunkt keine Bereitschaft zu erkennen gewesen, eine Änderung herbeizuführen.

Einen Masterplan gebe es nur für das gesamte Stadtgebiet und nicht für einzelne Stadtteile. Nicht jede Verkehrserhebung führe hier zu einer Veränderung der Gesamtbetrachtung.

Der erste Bürger forderte, dass sich die Stadt überlegen müsse, wie sie den Ausweichverkehr von der Autobahn gewissermaßen dreiteilen könne, damit er über die General-Wever-Straße und Spannhagenstraße, über die Langenforther Straße und den Eulenkamp und über die Langenforther Straße und die Sutelstraße abfließen könne. Diese könnte zu einer Entlastung führen.

Bezirksratsfrau Heinrich wollte wissen, welche Möglichkeiten die Verwaltung sehe, den eigentlich nicht zulässigen Schwerlastverkehr im Stadtbezirk zu unterbinden.

Herr Hauck erwiderte, dass die Einhaltung der Verkehrsregeln durch den fließenden Verkehr der Polizei obliege und dass die Stadt dieses regelwidrige Verhalten nicht unterbinden könne.

Zur Kenntnis genommen

TOP 4.
Genehmigung des Protokolls über die 21. Sitzung am 18.12.2013

Einstimmig


TOP 5.
A N F R A G E N

TOP 5.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 5.1.1.
Sachstand Entfernung der illegalen Bebauung im Waldstück Große Heide
(Drucks. Nr. 15-0321/2014)

Bezirksratsherr Stanke trug die Anfrage vor.

Der Bezirksrat Bothfeld-Vahrenheide hat in der jüngeren Vergangenheit wiederholt Anstrengungen unternommen, den Abbruch der illegalen Bebauung im Waldstück Große Heide sowie die Entsorgung, inklusive der darin gelagerten Abfälle, zu erreichen. Die komplizierten Eigentumsverhältnisse haben dieses Vorhaben zusätzlich erschwert. Offensichtlich ist mittlerweile von Verwaltungsseite die Räumung des städtischen Teils erfolgt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie ist der Stand und inwieweit befindet sich die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover in Gesprächen mit den übrigen EigentümerInnen, um einen vollständigen Abbruch der illegalen Bebauung sowie die Entsorgung der Abfälle zu erreichen?
2. Gibt es Absprachen mit der betreffenden ErbInnengemeinschaft oder dem Land Niedersachsen über das weitere Vorgehen und/oder wurden von diesen bereits entsprechende Maßnahmen in die Wege geleitet?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die schwierigen Eigentumsverhältnisse dauerhaft so zu ordnen, dass einer ähnlichen Situation in Zukunft vorgebeugt werden kann und ist ggf. geplant, das Gebiet als Gesamtfläche in städtischen Besitz zu bringen?

Frau Raab beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1.) Das in städtischen Besitz (OE 67.7) befindliche östliche Teilgrundstück wurde im Januar 2014 von Müll geräumt und der Zaun entfernt. Ein Autowrack wurde bereits in 2013 entfernt. Auf dem mittleren Teilgrundstück (Erbengemeinschaft) wurde in Zusammenarbeit mit der unteren Abfallbehörde der Region Hannover ein alter Autobus abgeschleppt.

Zu 2.) Die Verwaltung sucht gerade einen Ansprechpartner der Erbengemeinschaft, um die Räumung dieses Teilgrundstücks einleiten zu können.

Zu 3.) Die Verwaltung beabsichtigt, die Teilgrundstücke der Erbengemeinschaft und des Landes zu erwerben. Für den Erwerb des Teilgrundstücks der OFD Land Niedersachsen laufen bereits konkrete Vorbereitungen. Alle drei Teilgrundstücke sind Waldflächen, die idealerweise dem städtischen Forstbetrieb nach Entfernung der vorhandenen Gebäude zugeschlagen werden könnten.

Bezirksratsherr Steiner fragte nach, inwieweit Gespräche mit dem Land Niedersachsen stattgefunden hätten.

Frau Raab antwortete, dass es nicht mehr darum gehe, ob das Land dort vorhandenen Abfall entferne, sondern derzeit werde über den Erwerb des Grundstücks verhandelt.

Bezirksratsherr Steiner wollte wissen, wie hoch die bisherigen Kosten für die Stadt gewesen seien.

Frau Raab erwiderte, dass bisher alle Kosten aus dem laufenden Betrieb übernommen wurden und es keine, über die normalen Personalkosten hinausgehenden Ausgaben gegeben habe.

Bezirksratsherr Stanke fragte, bis wann man die Ansprechpartner aus der Erbengemeinschaft gefunden haben wolle.

Frau Raab antwortete, dass es sich um 21 Personen handele und dass man die ersten schon angesprochen habe. Man hoffe, dass es in den nächsten Wochen gelinge, die entsprechenden Ansprechpartner zu finden.






TOP 5.1.2.
Stand der Vorbereitungsarbeiten zum Umzug der Albrecht-Dürer-Schule in die Erich-Kästner-Schule
(Drucks. Nr. 15-0322/2014)

Bezirksratsfrau Knoll trug die Anfrage vor.

Die Zusammenlegung von Förderschulen im Zuge der Inklusion bedingt den Umzug der Albrecht-Dürer-Schule in die Erich-Kästner-Schule. Da so ein Umzug auch aufwendige Renovierungsarbeiten mit sich bringen kann, fragen wir die Verwaltung:
1. Wie weit ist der Umzug schon geplant und reichen die geplanten finanziellen Mittel?
2. Welche Maßnahmen wie z.B. die Umrüstungen der Technikräume , sowie Sanierungs- und Brandschutzarbeiten sind nötig, um eine angemessene und angenehme Lernumgebung für die Schülerinnen und Schüler zu schaffen?
3. Werden sämtliche Arbeiten so fertig, dass die Schülerinnen und Schüler ab September 2014 in der Erich-Kästner-Schule in Ruhe lernen können?

Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Der Umzug soll in den Sommerferien stattfinden, um den Schulbetrieb nicht zu belasten. Zur Vorbereitung der Vergabe an eine Spedition finden derzeit Ortsbegehung zur Feststellung des Auftragsvolumens statt.
In der Drucksache zur Zusammenlegung der Schulen wurden keine Kosten explizit für die Umzugsarbeiten benannt, sie werden aus dem Gesamtbudget der Maßnahme getragen.

Zu Frage 2:
Folgende Arbeiten sind geplant:
- Im 2. OG des Altbaus erhält der Raum für Textiles Gestalten eine neue Beleuchtung.
- Das 2. OG des Altbaus erhält einen außenliegenden 2. Rettungsweg aus Gerüstbauteilen.
- Der Werk- und Technikraumbereich erhält einen neuen Fußboden, eine neue elektrische Verkabelung, neue Beleuchtung sowie eine neue abgehängte Akustikdecke und einen neuen Innenanstrich.
- Im Schustertrakt erhalten acht allgemeine Unterrichtsräume eine neue Beleuchtung, es werden 32 neue kleine Oberlichter eingebaut, Wände und Decken erhalten einen neuen Innenanstrich und es werden der Dachrand, die Dachrinne und die Fallrohre überarbeitet.
Zu Frage 3:
Die vorgenannten Arbeiten werden spätestens zum 05.09.2014 fertiggestellt sein.

Bezirksratsfrau Knoll fragte nach den Gesamtkosten der Maßnahme.
Protokollantwort:
Die Gesamtkosten werden aus dem Budget der Schulverwaltung getragen und können derzeit noch nicht beziffert werden.

Bezirksratsherr Hedrich wollte wissen, ob hinsichtlich der Verbesserung der Akustik in der Aula etwas geplant sei.
Protokollantwort:
Entsprechende Maßnahmen sind nicht geplant.




TOP 5.1.3.
Ganztagsausbau Grundschule Tegelweg
(Drucks. Nr. 15-0323/2014)

Bezirksratsfrau Knoll trug die Anfrage vor.

Laut dem HAZ-Bericht „Der lange Weg zur Ganztagsschule“ vom 30.01.2014 ist die Grundschule Tegelweg nicht, wie ursprünglich vorgesehen, für den Ganztagsausbau im Jahre 2013/2014 vorgesehen. Der Zeitpunkt sowie die Ausgestaltung des weiteren Ausbaus sind bislang ungewiss.
Die Grundschule Tegelweg soll zudem bereits im laufenden Schuljahr als sog. Schwerpunktschule im Rahmen des Inklusionsprozesses zur Beschulung von Kindern mit Behinderung fungieren (DS 0249/2013).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Sind die dargestellten Informationen zutreffend und wie ist der Stand der Dinge?
2. Warum wurden andere Grundschulen beim Ganztagsausbau vorgezogen und wann ist mit einem Ausbau der Grundschule Tegelweg zu rechnen?
3. Inwieweit wird die Bildung von Schwerpunktschulen bei der Priorisierung des Ausbaus von Ganztagsschulen berücksichtigt und handelt es sich bei den vorgezogenen Grundschulen ebenfalls um Schwerpunktschulen?

Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Die Grundschule Tegelweg ist laut DS 0692/2012 für den Ganztagsausbau ab 2013/14 vorgesehen.

Zu 2.:
Andere Grundschulen wurden im Rahmen des Ganztagsausbaus nicht vorgezogen. Die Fertigstellung des Ganztagsausbaus für die Grundschule Tegelweg ist für das 1. Halbjahr 2016 vorgesehen.

Zu 3.:
Die Benennung sog. Schwerpunktschulen, für die Übergangszeit bis zur Einführung der inklusiven Beschulung, erfolgte aufgrund der räumlichen Voraussetzungen der Schulgebäude und steht nicht im Zusammenhang von Ganztagsschulen. Die Priorisierung des Ausbaus zu Ganztagsgrundschulen erfolgt laut DS 0692/2012 auf der Grundlage eines Kriterienkatalogs, der insbesondere die sozialen Rahmenbedingungen und den Betreuungsbedarf der Bevölkerung in den einzelnen Stadtteilen aufzeigt.

Bezirksratsfrau Knoll wollte wissen, ob es andere Bauvorhaben gegeben habe, die vorgezogen worden seien, so dass sich daraus der zeitliche Ablauf erklären lasse.
Protokollhinweis:
Antwort Siehe Anlage 5.

Ein Vater beklagte, dass sein Sohn nachmittags nicht in der GS Tegelweg betreut werden könne und andererseits auch keine weiteren Hortplätze von der Verwaltung geschaffen würden.

Bezirksratsfrau Knoll meinte, dass es in besonderen Fällen auch möglich sei, sein Kind in einem anderen Schulbezirk anzumelden, wenn sonst kein Ganztagsschulplatz zur Verfügung stehe.

Eine Mutter beklagte ebenfalls, dass es viel zu wenig Hortplätze und somit Unterbringungsmöglichkeiten für Grundschüler in diesem Bereich gebe.

Der Schulelternratsvorsitzende der GS Tegelweg wollte wissen, wer die Reihenfolge geändert habe und aus welchen Gründen. Es habe kein transparentes und objektives Verfahren gegeben.

Bezirksbürgermeister Grunenberg erwiderte, dass man den Unmut der Eltern zur Kenntnis genommen habe und dass derzeit weder Politik noch Verwaltung mehr zu diesem Thema sagen könnten. Er deutete an, dass es ein wenig Hoffnung gebe, dass es doch eher dazu kommen könne, dass die GS Tegelweg Ganztagsgrundschule werden könne.

TOP 5.1.4.
Bauvorhaben Landschaftsschutzgebiet Laher Wiesen / Ecke Rischkamp
(Drucks. Nr. 15-0324/2014)

Bezirksratsherr Steiner trug die Anfrage vor.

Schon seit geraumer Zeit wird eine mögliche Wegeverbindung durch das Landschaftsschutzgebiet Laher Wiesen von der Weidenallee zur Straße Im Klingenkampe / Höhe Rischkamp diskutiert. Die Realisierung der Maßnahme ist in der Vergangenheit hauptsächlich daran gescheitert, dass die jeweiligen EigentümerInnen das betreffende Grundstück nicht verkaufen wollten. Zugleich wurden Anfragen von EigentümerInnen der örtlichen Grundstücke zur Ausweisung von Bauland von städtischer Seite offenbar stets mit dem Verweis auf das Landschaftsschutzgebiet abgelehnt.
Nun gibt es augenscheinlich Bestrebungen, doch eine Bebauung der Grundstücke (inkl. einer verkehrlichen Erschließung) zu ermöglichen, um in diesem Zuge bzw. bei einem möglichen Verkauf des Grundstücks an die notwendigen Flächen für die Schaffung der Wegeverbindung zu kommen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Ist der geschilderte Sachverhalt zutreffend, inwieweit gibt es seitens der Verwaltung Bestrebungen, auch eine Bebauung der örtlichen Grundstücke zu ermöglichen und was sind die Gründe für die veränderte Haltung der Verwaltung?
2. Inwieweit sind noch weitere Grundstücke bzw. EigentümerInnen von einer möglichen Wegeverbindung unmittelbar betroffen?
3. Wie gestaltet sich der genaue Grenzverlauf des LSG Laher Wiesen in besagtem Bereich? (möglichst auf einer entsprechend kleinteiligen Karte darstellen)

Herr Holland beantwortete die Anfrage wie folgt:
1.) Bereits im Jahr 2002 hat der damalige Stadtbezirksrat beschlossen, dass die Verwaltung ein Bebauungsplanverfahren durchführen soll, mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Wegeverbindung zu schaffen, um die sog. Weidenallee im Landschaftsschutzgebiet Laher Wiesen nach Osten über den Laher Graben hinweg an die Straße „Im Klingenkampe“ anzubinden.
In dem betreffenden Bereich gibt es nur ein einziges unbebautes Grundstück auf der Westseite der ansonsten in diesem Abschnitt vollständig angebauten Straße, das für die Wegeführung in Frage kommt.
Da für diesen Bereich z. Z. kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan existiert, wird die Bebaubarkeit der Grundstücke bisher durch den § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt – sofern die Grundstücke nicht dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzurechnen sind. Das in Rede stehende Grundstück und auch Teile der dahinter liegenden Flächen sind eindeutig nicht dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen, so dass heute bereits Baurechte für diese Flächen existieren, obgleich diese bisher nicht ausgeübt wurden und Teilflächen zwischenzeitlich z. B. als Gartenland verpachtet wurden. Es liegt auf der Hand, diese Baurechte zu berücksichtigen und die Planung so auszurichten, dass die Wegeverbindung die Inanspruchnahme dieser Rechte nicht blockiert und wenn möglich auch ein Ausgleich für unvermeidbare Einschränkungen geschaffen wird.
Insofern kann nicht von einer veränderten Haltung der Verwaltung gesprochen werden, da Lage und Zuschnitt des Landschaftsschutzgebietes durch die aktuelle Planung nicht berührt werden. Es kann auch nicht bestätigt werden, dass es in den zurückliegenden Jahren förmliche Anfragen von Eigentümern „örtlicher Grundstücke“ zur Ausweisung von Bauland gegeben hat. Nichtsdestotrotz muss an dieser Stelle betont werden, dass die Verwaltung das Landschaftsschutzgebiet in keiner Weise in Frage stellen wird.
2.) Eigentumsrechtlich sind in der aktuellen Planung keine weiteren Grundstückseigentümer durch die geplante Wegeverbindung und den Erschließungsstichweg unmittelbar betroffen. Inwieweit jedoch der Pächter der z. Z. als Gartenland genutzten Fläche, der möglicherweise in Sorge um den Status quo ist, mittelbar Veränderungen im Innenverhältnis Eigentümer/Pächter zu erwarten hat, kann von hier aus weder beurteilt noch beeinflusst werden.
3.) Die Grenze des Landschaftsschutzgebietes verläuft ca. 115 m westlich parallel zur Straße „Im Klingenkampe“. (s. Kartenausschnitt Anlage 1)

Bezirksratsherr Hedrich bat darum, die gezeigten Karten als Anlage zum Protokoll beizufügen. (Anlage 2)


TOP 5.2.
der SPD-Fraktion

TOP 5.2.1.
Aktueller Stand des Ausbaus der Grundschule Tegelweg zur Ganztagsschule
(Drucks. Nr. 15-0347/2014)

Bezirksratsfrau Huch trug die Anfrage vor.

Im Zuge des weiteren Ausbaus von Ganztagsgrundschulen war der Start des Ganztagsbetriebs an der Grundschule Tegelweg gem. Drucksache Nr. 0692/2012 ursprünglich für das Schuljahr 2013/2014 vorgesehen. Ende November 2012 hat die Landeshauptstadt Hannover jedoch per Presseinformation mitgeteilt, dass 2013/2014 zunächst zwei andere Grundschulen, die in der Prioritätenliste bisher hinter der GS Tegelweg standen, zu Ganztagsschulen ausgebaut werden. Auf Anfrage der SPD-Fraktion teilte die Verwaltung in der Bezirksratssitzung am 19.12.2012 dann mit, dass für die GS Tegelweg im Jahr 2013 die bauliche Planung zur möglichen Umsetzung des Ganztagsbetriebes begonnen und der Ganztagsschulbetrieb somit voraussichtlich zum Schuljahr 2015/2016 umgesetzt werden kann. Auf Antrag der SPD-Fraktion hat der Bezirksrat die Verwaltung am 15.05.2013 einstimmig aufgefordert, zeitnah ein Ausbau-/Umbaukonzept zu entwickeln und den Ganztagsbetrieb an der GS Tegelweg zum 01.08.2015 einzurichten. Wie kürzlich zu erfahren war, scheint nun jedoch auch dieser Termin fraglich zu sein.

Die SPD-Fraktion fragt dazu die Verwaltung:
1. Was sind die Gründe für die Verzögerung bei den Planungen und Vorbereitungen zur Einrichtung eines Ganztagsbetriebs an der GS Tegelweg?
2. Wie lautet der derzeitige Planungsstand?
(Hat mittlerweile eine Begehung der Schule seitens FB Schule und FB Gebäudemanagement sowie eine Begutachtung der notwendigen Baumaßnahmen stattgefunden? Ist eine Machbarkeitsstudie entwickelt worden? Gibt es bereits konkrete Planungen bzgl. Baugestaltung, Umsetzung und Zeitplan?
3. Ist sichergestellt, dass der Ganztagsbetrieb zum 01.08.2015 tatsächlich eingerichtet wird?
(Gibt es bereits eine entsprechende Entscheidung der Verwaltung? Wann wird dem Bezirksrat und den Ratsgremien eine Beschlussdrucksache vorgelegt?)
Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu 1):
Momentan gibt es keine Verzögerungen bei den Planungen des Ganztagesbetriebes.

Zu 2):
Es liegt ein Planungskonzept vor. Zurzeit wird von der Verwaltung eine Erweiterung über das dreizügig geplante Konzept hinaus auf 4 Züge geprüft. Hintergrund ist die mögliche Erweiterung der Wohnbebauung im Stadtbezirk und den damit voraussichtlich steigenden Schülerzahlen im Stadtbezirk. Eine Begehung des Schulgebäudes hat stattgefunden. Die Fertigstellung von Mensa und Freizeitbereich ist für das 1. Halbjahr 2016 vorgesehen.

Zu 3):
Der Ganztagsbetrieb kann erst nach der Fertigstellung der Mensa und des Freizeitbereiches zum Schuljahr 2016/17 erfolgen. Das Antragsverfahren beim Land mit der entsprechenden Beschlussdrucksache für den Bezirksrat und die weiteren Ratsgremien wird rechtzeitig im Herbst 2015 eingeleitet.

Bezirksratsherr Spiegelhauer zeigte sich über die Antworten der Verwaltung irritiert und verwies in diesem Zusammenhang auf eine Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage in der Sitzung am 19.12.2012, in welcher zugesagt wurde, den Ganztagsbetrieb in der GS Tegelweg voraussichtlich zum Schuljahr 2015/16 aufnehmen zu können. Er bat um Erläuterung, warum dieser Zeitplan nicht eingehalten werden kann.

Ein Bürger meinte, dass eine Begehung mit einem Architekten bisher noch nicht stattgefunden habe. Dieses solle aber am 10.03.14 geschehen.

Bezirksratsherr Blaschzyk wollte wissen, ob die Prioritätenliste vom Rat festgelegt werde.

Bezirksratsfrau Heinrich wollte wissen, wie der Zeitvorlauf nach Besuch eines Architekten sei und wann danach frühestmöglich der Ganztagsbetrieb starten kann.

Bezirksratsherr Hedrich fragte, weshalb derzeit noch keine Beantragung der Einführung der Ganztagsschule erfolgen könne, sondern erst 2015.

Bezirksratsfrau Heinrich wollte dann noch wissen, welche Gründe dagegen sprächen, schon vor Bau einer Mensa mit dem Ganztagsbetrieb zu beginnen und eine provisorische Mensa einzurichten oder die Mahlzeiten im Klassenraum einzunehmen.
Protokollhinweis:
Antworten siehe Anlage 5.

TOP 7.3.
Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Grundsatzbeschluss

(Drucks. Nr. 0077/2014 mit 1 Anlage)

Frau Holthaus-Voßgröne stellte die Drucksache vor (Präsentation Anlage 3)

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen
TOP 5.3.
der CDU-Fraktion

TOP 5.3.1.
Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Bestandsaufnahme und Unterhaltungsmaßnahmen
(Drucks. Nr. 15-0351/2014)

Bezirksratsherr Schmidt trug die Anfrage vor

Das geplante Sonderprogramm für Straßenerneuerung (DS 0077/2014) sieht die Grunderneuerung von verschiedenen Straßen im Stadtgebiet vor.

Im Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide betrifft dies folgende Straßen:
  • Gartenheimstraße
  • Beckmannhof
  • Heinersdorfweg

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Waren die oben aufgeführten Straßen bisher für das Deckensanierungsprogramm vorgemerkt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, warum findet nun keine Deckensanierung, sondern eine Grunderneuerung statt?
2. In welchen Jahren und in welchem Umfang wurden die oben aufgeführten Straßen in den letzten Jahrzehnten von der Stadt unterhalten (bitte den genauen Umfang der Maßnahme(n) darlegen)?
3. Welche Untersuchungen zur Bestandsaufnahmen sind bei den genannten Straßen vorgenommen worden, die zur Einschätzung geführt haben, dass die Straßen einer Grunderneuerung bedürfen? Wann und wie wurden diese durchgeführt?
Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu 1: Die für den Stadtbezirk im Sonderprogramm vorgeschlagenen Straßen waren bisher nicht für das Deckenprogramm vorgesehen. Das Schadensbild der Straßen zeigt, dass Schäden in den unteren Schichten des Straßenaufbaus vorhanden sind, die mit der Erneuerung der Verschleißschicht der Straße nicht behoben werden können.

Zu 2: Die öffentlichen Straßen werden in Hannover regelmäßig begangen, um die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können. Im Rahmen dieser Begehungen wird auch jeweils der technische Zustand der Straßen betrachtet. Sofern erforderlich, werden Gefahrenstellen sofort beseitigt oder sonstige Schadensstellen an die Straßenerhaltungsbezirke weiter gemeldet. Eine Auflistung der einzelnen Arbeiten pro Straße liegt nicht vor, die Schäden und deren Reparatur sind in den Meldungsbüchern der Straßenerhaltungsbezirke notiert.

Zu 3: Die Fachverwaltung hat im Rahmen der Vorarbeiten zu dem Sanierungsprogramm Straßen ermittelt, bei denen eine Grunderneuerung erforderlich ist und die zu den Randbedingungen des Programms passen. Wesentliche Randbedingungen sind, dass Schäden vorhanden sind, die eine Grunderneuerung erforderlich machen und dass die Querschnittsaufteilung der Straße mit Gehwegen und Fahrbahn den heutigen Anforderungen entspricht und nicht verändert werden muss. Die Schäden an den Straßen werden durch regelmäßige Begehungen und visuelle Prüfungen ermittelt.

Kernbohrungen werden in den Straßen erst mit der Aufnahme der Planungen gemacht, um den möglichen Schadstoffgehalt des Straßenaufbruchs zu ermitteln und um festzulegen, bis zu welcher Tiefe die Tragschichten der Straße erneuert werden müssen.

Bezirksratsherr Blaschzyk monierte, dass Frage 2 nicht so beantwortet worden sei, wie sie gestellt sei, es fehle die Aufstellung. Er hielt die Antwort für inakzeptabel.

Bezirksratsfrau Knoll wollte wissen, was unter regelmäßig zu verstehen sei.

Frau Holtaus-Voßgröne antwortete, dass dieses von der Straßengröße abhängig sei. Hauptverkehrsstraßen würden monatlich begangen, Wohnstraßen alle drei Monate und Fußgängerzonen und andere wichtige Bereiche wöchentlich. Daneben gebe es noch anlaßbezogene Begehungen.

Bezirksratsherr Blaschzyk fragte, wie anhand visueller Prüfungen der Zustand von Straßen festgestellt werden könne. Nach Aussage von Fachleuten sei hierfür die Ziehung von Bohrkernen erforderlich.

Frau Holtaus-Voßgröne erwiderte, dass verschiedene Merkmale aufgenommen würden und dass dann anhand einzelner bestimmter Merkmale darauf geschlossen werden könne, was für eine Reparatur erforderlich sei.

Bezirksratsherr Fischer wollte wissen, ob mangelhafte Instandhaltungsmaßnahmen zu einem erhöhten Erneuerungsbedarf führten.

Ein Anwohner der Gartenheimstraße wollte wissen, wieso die Verwaltung in ihrer Antwort gesagt habe, dass die Gartenheimstraße nicht im Deckenprogramm sei, anderen Anwohnern der Gartenheimstraße aber von der Stadtentwässerung mitgeteilt worden sei, dass sie doch im Deckenprogramm enthalten sei.

Frau Holtaus-Voßgröne meinte, dass sich Straßenbaukolonnen täglich um Schäden kümmern würden, die entdeckt würden und somit eine ständige Unterhaltung stattfinde. Bei großflächigeren Schäden müsse dann entschieden werden, ob eine Grunderneuerung erforderlich sei oder ob das Deckenprogramm ausreichend sei.
Zur Aussage hinsichtlich der Stadtentwässerung könne sie nichts sagen, da diese nicht für das Deckenprogramm zuständig sei. Sie könne sich das nur so erklären, das damit ein eigenes Programm der Stadtentwässerung gemeint sein könne.

Ein Bürger überreicht ein Schreiben zu den Kosten (Anlage 4)

Ein anderer Bürger fragte, ob es durch dieses Programm Auswirkungen auf den geplanten Ausbau der Kurze-Kamp-Straße gebe.

Frau Holtaus-Voßgröne verneinte das, da es sich um ein zusätzliches Programm handele.

Bezirksratsherr Spiegelhauer ergänzte, dass seine Fraktion diese Frage auch gestellt habe und die Auskunft erhalten habe, dass es keine Auswirkungen geben werde.




TOP 5.3.2.
Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Durchführung der Baumaßnahme und Beteiligung der Bürger
(Drucks. Nr. 15-0353/2014)

Bezirksratsherr Kratzsch trug die Anfrage vor.

Das geplante Sonderprogramm für Straßenerneuerung (DS 0077/2014) sieht die Grunderneuerung von verschiedenen Straßen im Stadtgebiet vor.

Im Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide betrifft dies folgende Straßen:
  • Gartenheimstraße
  • Beckmannhof
  • Heinersdorfweg

Da es sich nicht um eine Sanierung, sondern um eine Grunderneuerung der Straßen handelt, werden die Anlieger bzw. Anliegereigentümer gemäß der von Rot-Grün eingeführten Straßenausbaubeitragssatzung an den Baukosten in erheblichem Umfang beteiligt.

Die Straßenausbaubeitragssatzung lehnen wir als CDU konsequent ab. Aus unserer Sicht sind der Ausbau und die Grunderneuerung von Straßen, die der Gemeinschaft dienen, Aufgaben der Allgemeinheit, weil alle Bürger von einem gut ausgebauten Straßennetz profitierten.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Mit welchen Gesamtkosten rechnet die Verwaltung (bitte für jede einzelne Straße aufschlüsseln)? In welcher Höhe werden dabei die Anlieger schätzungsweise beteiligt?
2. Werden die Anlieger an der Planung beteiligt bzw. eingebunden? Wenn nein, warum nicht?
3. In welchem Jahr/Monat ist mit dem Beginn und dem Ende der Baumaßnahmen zu rechnen (bitte für jede einzelne Straße darlegen)?

Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu 1: Die Kosten der einzelnen Straßenbaumaßnahmen sind noch nicht kalkuliert worden. Die Verwaltung wird nach dem Beschluss für eine Grunderneuerung den Umfang der Arbeiten festlegen und den Straßenuntergrund nach Schadstoffen untersuchen. Wenn erste Kosten feststehen, werden die Anlieger über das weitere Vorgehen und die zu erwartenden Kosten informiert.
Nach der Straßenausbaubeitragssatzung werden der Beckmannhof und Heinersdorfweg als Anliegerstraße und die Gartenheimstraße als Innerortsstraße eingestuft. Die von den Anliegern zu tragenden Anteile am beitragsfähigen Aufwand betragen für die Anliegerstraßen 75 % und für die Innerortstraßen je nach Straßenteileinrichtung 40 bis maximal 70 %.

Zu 2: Im Rahmen des Sonderprogramms sind keine Veränderungen an den Querschnitten oder Flächenverteilungen vorgesehen. Die Straße wird in der Form wieder gebaut, wie sie heute vorhanden ist – nur neuwertig. Da es keine Planung gibt, ist auch keine Beteiligung möglich.

Zu 3: Die geplanten Baumaßnahmen werden nach Vorlage des Beschlusses vorbereitet und ausgeschrieben. Es ist geplant, mit den ersten Baumaßnahmen im Herbst 2014 zu beginnen. Die Anlieger werden mit Anliegerinformationen über den geplanten Bau informiert.

Bezirksratsfrau Knoll wollte wissen, wie hoch der personelle Aufwand für das Programm sein werde.

Ein Anwohner fragte, nach welchem methodischen Verfahren die ausgewählten Straßen ausgesucht wurden.

Frau Holtaus-Voßgröne antwortete, dass 4 Stellen eingerichtet worden seien, 1 Planer, 1 Bauleitung und 2 Techniker. Zusätzlich komme noch eine Zeichnerin aus der Bauverwaltung.
Alle Straßen der Stadt seien bei der Vermögenserfassung bewertet worden und auf Grund dieser Bewertung habe sich eine lange Liste mit Straßen ergeben, die zu erneuern seien. Für die Zuordnung der ausgewählten Straßen im Programm habe aber nicht nur der Zustand eine Rolle gespielt, sondern auch, dass die Straße ohne Eingriffe in den Querschnitt vornehmen zu müssen, erneuert werden könne.

Bezirksratsherr Blaschzyk wollte wissen, welche Straßen im Stadtbezirk noch in das Programm aufgenommen werden sollen.

Frau Holtaus-Voßgröne antwortete, dass die Liste noch nicht vollständig vorliege.

Bezirksratsfrau Heinrich fragte, ob die ihres Wissens durch EU-Recht vorgeschriebene Erneuerung der Straßenbeleuchtung bei den weiteren noch auszusuchenden Straßen mit berücksichtigt werden solle. Außerdem wollte sie wissen, ob in Zukunft vielleicht doch bei entsprechendem Planungsvorlauf auch weitergehende Umbauten möglich seien.

Bezirksratsfrau Knoll wollte wissen, ob nur Straßen in das Programm aufgenommen würden, bei denen auch eine Kostenspaltung möglich sei, das heiße, dass auch nur Teileinrichtungen gemacht würden. Außerdem sah sie einen Widerspruch darin, dass die Straßen einerseits nach Bedarf ausgewählt worden seien, andererseits aber alle Stadtbezirke gleichmäßig beteiligt werden sollten.

Frau Holtaus-Voßgröne meinte, dass hinsichtlich der Straßenbeleuchtung die im Fachbereich vorhandene Arbeitsgruppe Straßenbeleuchtung bei der Planung beteiligt werde und etwaige EU-Vorgaben berücksichtigt würden.
Zwar solle der Querschnitt der Straßen grundsätzlich nicht verändert werden, man könne sich aber vorstellen, beispielsweise fehlende Bordsteinabsenkungen mitzumachen oder an Einmündungen die Nebenanlagen vorzuziehen, um die Querung der Straße zu erleichtern.
Im Übrigen bleibe das Programm aber auch in den Folgejahren unverändert.
Im Programm gebe es auch die Möglichkeit, nur Teileinrichtungen, also nur den Radweg oder den Fußweg zu erneuern.
Es werde versucht, die zu erneuernden Straßen möglichst gleichmäßig über das gesamte Stadtgebiet zu verteilen. Dabei werde aber auch der Bedarf berücksichtigt.

Bezirksratsherr Steiner wollte wissen, wann die Gesamtliste aller Straßen vorgelegt werde und welche Straßen im Stadtbezirk noch betroffen sein werden.

Eine Anwohnerin fragte, wie Hinterlieger und Anwohner des von der Gartenheimstraße abgehenden Dahlgrünwegs an den Kosten beteiligt würden.

Bezirksratsherr Blaschzyk schlug vor, dass die an die Fachverwaltung weitergegebenen Fragen des Bezirksrats schriftlich beantwortet werden.

Diesem Vorschlag wurde von den anderen Fraktionen zugestimmt.

Frau Holthaus-Voßgröne meinte, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden könne, wann die Gesamtliste vorgelegt werden kann. Sie forderte die Mitglieder des Bezirksrates aber auf, weitere Straßen, die in das Programm passen könnten, vorzuschlagen.
Die Frage der Kostenbeteiligung werde sie prüfen lassen.

Ein Anwohner legte dar, dass er seine Nachbarn in der Gartenheimstraße schriftlich befragt habe, ob sie für oder gegen eine Sanierung der Straße seien. Dabei hätten sich 36 gegen und nur 3 für eine Sanierung ausgesprochen.
Außerdem regte er an, die Sanierung aus dem Grundsteueraufkommen zu bezahlen.

Bezirksbürgermeister Grunenberg erwiderte, dass die Gartenheimstraße irgendwann sowieso saniert werden müsse, um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Alternativ könne sie sonst nur gesperrt werden.
Zum Vorschlag der Kostendeckung führte er aus, dass Steuern und somit auch die Grundsteuer nicht zweckgebunden seien, sondern zur Deckung des Gesamthaushaltes eingezogen würden. Beiträge, die nach der Straßenausbaubeitragssatzung erhoben würden, dienten dagegen konkret der Deckung der Ausgaben für den Ausbau der entsprechenden Straße.

Bezirksratsherr Steiner hielt die Drucksache nicht für beratungsfähig, wenn eine Gesamtliste erst zum Ende des Jahres vorgelegt werde.

TOP 7.3.1.
Änderungsantrag
gem. §§ 12 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
zur Drucksache Nr. 0077/2014
Sonderprogramm für Straßenerneuerung (Grunderneuerung im Bestand / Grundsatzbeschluss) - Verschiebung der Grunderneuerung der Straße Beckmannhof

(Drucks. Nr. 15-0506/2014)

Bezirksratsherr Spiegelhauer brachte den Antrag ein und begründete ihn. Dabei legte er dar, dass seine Fraktion das Programm begrüße und auch für notwendig halte. Das Programm sei ein Gewinn für den Stadtbezirk, da hierdurch ca. 10 Straßen im Stadtbezirk zusätzlich saniert werden könnten.

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen

Bezirksratsfrau Knoll zog die DS 0077/2014 sowie den Änderungsantrag in die Fraktion.









TOP 6.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 6.1.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
Bezirksbürgermeister Grunenberg ließ über den Antrag zu TOP 6.1.1. einzeln und über die restlichen Anträge en bloc abstimmen.


TOP 6.1.1.
Schießsport Vahrenheide Sahlkamp, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Sicherung des Treppenaufgangs
(Drucks. Nr. 15-0490/2014)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Schießsport Vahrenheide-Sahlkamp
Betrag : bis zu 500.-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss zur Sicherung des Treppenaufgangs
(Beihilfeantrag Nr. 02/2014)

18 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 6.1.2.
PHV Hannover, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Baumfällung und Parkplatzsanierung
(Drucks. Nr. 15-0491/2014)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Hundesportverein PHV Hannover
Betrag : bis zu 3.000.-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss für Baumfällung und Parkplatzsanierung
(Beihilfeantrag Nr. 03/2014)

Einstimmig


TOP 6.1.3.
STT Sahlkamp, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zum Kinderzirkusprojekt "Sahlino 2014"
(Drucks. Nr. 15-0503/2014)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:
Empfänger : STT Sahlkamp
Betrag : bis zu 2.400.-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss zum Kinderzirkusprojekt "Sahlino 2014"
(Beihilfeantrag Nr. 04/2014)
Einstimmig
TOP 6.1.4.
Freie Waldorfschule Bothfeld, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zum Bau eines Hühnerstalls
(Drucks. Nr. 15-0504/2014)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Freie Waldorfschule Bothfeld
Betrag : bis zu 600.-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss zum Bau eines Hühnerstalls
(Beihilfeantrag Nr. 05/2014)

Einstimmig


TOP 6.1.5.
Sommerempfang 2014 des Stadtbezirksrates Bothfeld Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-0505/2014)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat führt auch in 2014 seinen alljährlichen Bezirksratsempfang durch. Die hierfür erforderlichen Mittel werden aus den eigenen Mitteln des Bezirksrates zur Verfügung gestellt.

Einstimmig


TOP 6.2.
EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

TOP 6.2.1.
Gemeinwesenarbeit Sahlkamp, Zuschuss aus Mitteln des Integrationsbeirates Bothfeld-Vahrenheide zum Internationalen Frauenfest 2014
(Drucks. Nr. 15-0372/2014)

Der Bezirksrat beschloss:
Aus den Mitteln des Integrationsbeirates Bothfeld-Vahrenheide werden 850,--€ für das Internationale Frauenfest 2014 verwendet.

Einstimmig


TOP 6.2.2.
Schulsozialarbeit Fridtjof- Nansen- Schule Hannover, Zuschuss aus Mitteln des Integrationsbeirates Bothfeld-Vahrenheide zur Mädchenfußball AG
(Drucks. Nr. 15-0373/2014)

Der Bezirksrat beschloss:
Aus den Mitteln des Integrationsbeirates Bothfeld-Vahrenheide werden 528,--€ für die Mädchenfußball AG verwendet.

Einstimmig
TOP 6.2.3.
Gemeinwesenarbeit Vahrenheide, Zuschuss aus Mitteln des Integrationsbeirates Bothfeld-Vahrenheide zum Internationalen Frauentag
(Drucks. Nr. 15-0374/2014)

Der Bezirksrat beschloss:
Aus den Mitteln des Integrationsbeirates Bothfeld-Vahrenheide werden 250,--€ für den Internationalen Frauentag verwendet.

Einstimmig


TOP 6.2.4.
Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit des Integrationsbeirats Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-0375/2014)

Der Bezirksrat beschloss:
Aus den Mitteln des Integrationsbeirats werden bis zu 2.500 € für die Öffentlichkeitsarbeit des Integrationsbeirats für das Jahr 2014 zur Verfügung gestellt.

Einstimmig


TOP 7.
A N H Ö R U N G E N

TOP 7.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 7.1.1.
Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
225. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Bothfeld / Bothfelder Kirchweg

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 2444/2013 N1 mit 2 Anlagen)

Der Bezirksrat empfahl,

1. die in der Anlage dargelegten allgemeinen Ziele und Zwecke für eine Änderung des Flächennutzungsplanes für den dort bezeichneten Bereich zu beschließen,

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf die Dauer eines Monats) zu beschließen.

Einstimmig







TOP 7.1.1.1.
Änderungsantrag gem. §§ 12 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zur Drucksache Nr. 2444/2013 N1
Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
225. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich Bothfeld / Bothfelder Kirchweg
Erweiterungsfläche für das Schulzentrum Bothfeld / die IGS Bothfeld

(Drucks. Nr. 15-0327/2014)

Bezirksratsherr Spiegelhauer zog den Antrag zurück, da die darin geforderte Änderung zur möglichen Erweiterung des Schulgeländes in der Neufassung der Drucksache enthalten sei.

Zurückgezogen


TOP 7.2.
Erweiterung der Kindertagesstätte Heilig Geist um eine Krippengruppe
(Drucks. Nr. 0048/2014)

Der Bezirksrat empfahl,
  • die Kindertagesstätte der katholischen Pfarrgemeinde Heilig Geist, Böckerstr. 27, 30579 Hannover, in Trägerschaft des Gesamtverbandes katholischer Kirchengemeinden um eine Krippengruppe (15 Kinder, 1 bis 3 Jahre) in Ganztagsbetreuung zu erweitern
und
  • für diese Gruppe zum 01.08.2014, spätestens ab Erteilung einer Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf Basis des Finanzierungsvertrages für katholische Kindertagesstätten in Hannover zu gewähren.

Einstimmig


TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.1.1.
Einrichtung einer Spielstraße im Eylauer Weg
(Drucks. Nr. 15-0325/2014)

Im gegenseitigen Einvernehmen wurden sowohl der Antrag als auch der dazu vorgelegte Änderungsantrag vertagt.

Vertagt






TOP 8.1.1.1.
Änderungsantrag
gem. §§ 12 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
zur Drucksache Nr. 15-0325/2014 - Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches im Eylauer Weg

(Drucks. Nr. 15-0507/2014)

Vertagt


TOP 8.2.
der SPD-Fraktion

TOP 8.2.1.
Absenkung der Bordsteinkante Martinstraße / Klein-Buchholzer Kirchweg
(Drucks. Nr. 15-0349/2014)

Bezirksratsherr Hedrich brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird gebeten, an der Ecke Martinstraße / Klein-Buchholzer Kirchweg den Bordstein des Fußweges beidseitig abzusenken, so dass eine barrierefreie Nutzung möglich ist.

Einstimmig


TOP 9.
M I T T E I L U N G E N

TOP 9.1.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Frau Raab berichtete über folgende Angelegenheiten:
  • Bothfelder Platz
    Der Rollrasen wurde verlegt und die Einweihung kann am 23.05.14 stattfinden.
  • Märchenweg
    Die AG Image im Sahlkamp schlägt vor, die Benennung des Märchenweges, bzw. die Aufstellung der Straßenschilder, doch schon vor Beginn der Bauarbeiten (Verlegung von Fernwärmeleitungen, Umgestaltung im Rahmen des Freiraumentwicklungskonzeptes) vorzunehmen. Dies soll anlässlich eines auf dem Sahlkampmarkt geplanten Frühlingsfestes am Freitag, 16.05. (16 Uhr) durchgeführt werden und gleichzeitig darüber informiert werden, welche Baumaßnahmen im Märchenweg in den nächsten Monaten vorgesehen und welche Einschränkungen dadurch zu erwarten sind
  • Parkmarkierungen Jenaer Weg, Eisenacher Weg und Gothaer Straße
  • Die Überprüfung der Parkmarkierungen in den o.g. Straßen hat ergeben, dass zusätzliche Parkplätze markiert werden können.
    -Im Jenaer Weg sind vor Hausnummer 29 angrenzend an die bereits markierten Parkplätze zwei weitere Senkrechtparkplätze und ein Längsparkstand zu markieren.
    -Im Eisenacher Weg sind vor Hausnummer 23 angrenzend an die bereits vorhandenen Parkplätze zwei weitere Senkrechtparkplätze zu kennzeichnen.
-In der Gothaer Straße sind vor Hausnummer 39 angrenzend an die bereits markierten Parkplätze zwei weitere Senkrechtparkplätze und ein Längsparkstand einzurichten.
  • Parken Peter-Strasser-Allee
    Aufgrund eines Bezirksratsantrages (15-0338/2002) hat im März 2002 ein Ortstermin mit FB 66, der Polizei und Bezirksratsmitgliedern sowie den beiden KGV stattgefunden. Als Konsens wurden Abstellflächen entlang der Peter-Strasser-Allee eingerichtet. In Richtung Alter Flughafen (Grünzug Papenwinkel) wurde das Parken nur auf befestigten Abstellflächen genehmigt, sodass zusammen mit den beiden Parkplätzen (Am Alten Flughafen Vereinsheim sowie Kugelfangtrift) ausreichend Parkmöglichkeiten für die Kleingärtner zur Verfügung stehen. Der Bezirksratsantrag wurde daraufhin zurückgezogen.
Der Außendienst bzw. die Parkranger kontrollieren turnusmäßig, nicht auf besondere Anzeige, wenn Fahrzeuge widerrechtlich auf Rasenflächen im Grünzug abgestellt werden.



TOP 9.2.
Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 10.
Informationen über Bauvorhaben

Abgesetzt


Bezirksbürgermeister Grunenberg schloss die Sitzung um 21:40 Uhr


Für das Protokoll




Grunenberg Krebs
Bezirksbürgermeister Protokollführer