Sitzung Stadtbezirksrat Nord am 24.02.2014

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 14.02.2014)
Protokoll (erschienen am 03.06.2014)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.13 - Datum 29.04.2014

PROTOKOLL

20. Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am Montag, 24. Februar 2014,
Begegnungsstätte im Gebäude der Grundschule Vinnhorst,
Eingang Kalabisstraße, 30419 Hannover

Beginn 19.30 Uhr
Ende 21.20 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Geschke (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Briese (CDU)
Bezirksratsherr Endemann (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Grote (Piraten)
Bezirksratsherr Herar (SPD)
Bezirksratsherr Dr. rer. nat. Huneke (CDU)
Bezirksratsfrau Jagemann (CDU)
Bezirksratsherr Köster (SPD)
Bezirksratsfrau Laube (SPD)
Bezirksratsfrau Meyer (SPD)
Bezirksratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Schischke (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schmidt-Lamontain (SPD)
Bezirksratsherr Schön (SPD)
Bezirksratsherr Tonn (CDU)
Bezirksratsfrau Trocka (CDU)
Bezirksratsfrau Windhorn (Die Linke.)
Bezirksratsherr Winter (Bündnis 90/Die Grünen)
Beratende Mitglieder:
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Förste) (Die Linke.)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsherr Nicholls (SPD)
(Ratsfrau Nowak) (Die Linke.)

Verwaltung:
Herr Schalow Bereich Stadterneuerung und Wohnen
Herr Herberg Quartiersmanagement Hainholz
Frau Schepers Stadtbezirksmanagement
Frau Fenske Bezirksratsbetreuung

Presse:
Herr Brandes Vinnpost
Herr Schwarzenberger HAZ

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 27.01.2014 (öffentlicher Teil)

4. Bericht Obdachlosenunterkünfte Burgweg

5. Bericht aus dem Integrationsbeirat

6. S A N I E R U N G

6.1. Bericht aus der Sanierungskommission

7. A N F R A G E N

7.1. der CDU-Fraktion

7.1.1. Sonderprogramm für Straßenerneuerung- Bestandsaufnahme und Unterhaltungsmaßnahme
(Drucks. Nr. 15-0301/2014)

7.1.2. Sonderprogramm für Straßenerneuerung- Durchführung der Baumaßnahme und Beteiligung der Bürger
(Drucks. Nr. 15-0302/2014)

8. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

8.1. A N H Ö R U N G E N

8.1.1. Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Grundsatzbeschluss
(Drucks. Nr. 0077/2014 mit 1 Anlage)

8.1.2. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1766
- Hainhölzer Markt Nord -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0205/2014 mit 3 Anlagen)

8.1.3. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1757 - Nahversorger Business-Park Nord
(Drucks. Nr. 0303/2014 mit 1 Anlage)




8.1.4. Stadtbezirk Nord
Einleitungsbeschluss für eine vorbereitende Untersuchung gemäß § 141 BauGB
(Drucks. Nr. 0318/2014 mit 1 Anlagen)

8.1.4.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0318/2014 :Einleitungsbeschluss für eine vorbereitende Untersuchung gemäß § 141 BauGB
(Drucks. Nr. 15-0449/2014)

8.2. E N T S C H E I D U N G E N

8.2.1. Zuwendung an das Diakonische Werk Hannover e.V. aus Mitteln der Sozialen Stadt für das Gewaltpräventionsprojekt "Starkes Hainholz" in 2014
(Drucks. Nr. 15-0026/2014)

9. A N T R Ä G E

9.1. der CDU-Fraktion

9.1.1. Resolution: Anpassung der Abfallgebührensatzung
(Drucks. Nr. 15-0316/2014)

10. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

10.1. Eigene Mittel des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 15-0450/2014)

11. (neu) Vergabe von Zuwendungen aus dem Sonderprogramm
"Projekte Nordstadt" 2014
(Drucks. Nr. 15-0451/2014)

12. M I T T E I L U N G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

13. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 27.01.2014
(nichtöffentl. Teil)

14. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeisterin Geschke eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt: TOP 5 wird abgesetzt, Vergabe von Zuwendungen aus dem Sonderprogramm "Projekte Nordstadt" 2014 wird als TOP 11 (neu) auf die Tagesordnung genommen. Der so geänderten Tagesordnung wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es lagen keine Meldungen vor!

TOP 3.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 27.01.2014 (öffentlicher Teil)
Ratsherr Klapproth fehlte unter den Anwesenden, obwohl er anwesend war – dies soll geändert werden. Es wurde zudem gewünscht, dass eine Korrektur zur Gedenkminute aufgenommen wird: Hier ging es um die Gedenkminute für die Opfer des Nationalsozialismus.

Mit Änderungen einstimmig genehmigt!

TOP 4.
Bericht Obdachlosenunterkünfte Burgweg
Herr Schalow berichtet über den Sachstand Obdachlosenunterkünfte. Die bisherigen Beschlüsse werden genannt und erläutert. Es wurde bestätigt, dass zwei Stellen für die Betreuung geschaffen wurden, die auch in der Burgstraße tätig sind. Durch die beiden Sozialarbeiterinnen soll auch die Integration der Bewohner gefördert werden. Zum 01.03 ist mit der Aufnahme des Betriebes durch einen Betreiber zu rechnen.
Die Anlage am Burgweg ist eine Einrichtung, die ursprünglich für die Unterbringung von Paaren vorgesehen war. Durch die Zuströme von größeren Familien, wird die Anlage nun auch für Familien genutzt.
Das Problem mit den Schädlingen, wie in der letzten Sitzung erwähnt, war bekannt. Die Verwaltung ist hier kurzfristig mit einem Schädlingsbekämpfer tätig geworden. Es wurde auf diverse Einzelfragen geantwortet. Die erwähnten Sozialarbeiterinnen sind für das gesamte Gebiet der Stadt Hannover zuständig und verfügen über die notwendigen Sprachkenntnisse. Ab dem 01.03 soll der Betreiber sich um die Betreuung kümmern. Auf die Auswahl der Personen kann kein Einfluss genommen werden. Wie der Lebensunterhalt von den Bewohnern bestritten wird, kann nicht gesagt werden, da die Gemeinde hier die Obdachlosigkeit abzuwenden hat – unabhängig vom vorhandenen Einkommen, welches im ersten Schritt nicht geprüft wird. Anspruch auf Sozialleistungen besteht grundsätzlich nicht (bis auf einen Kindergeldanspruch). Wenn Gebühren nicht gezahlt werden, so werden diese im Regelfall durch Niederschlagung erlassen, wenn kein Einkommen vorhanden ist. Es wurde bestätigt, dass die Schulpflicht auch für die Bewohner im schulpflichtigen Alter bestehen. Die Verwaltung bringt Menschen nur in den Unterkünften unter, die dieses auch wollen. Die Stadtverwaltung muss jeden aufnehmen, der keine andere Unterkunft mehr bekommt.
Frau Schepers bestätigt, dass es ein vernetztes System in der Stadtverwaltung gibt, welches sich um die Problematik kümmert.
Zur Paul-Dohrmann-Schule erläutert Herr Schalow die Beschlusslage. Diese ist in einem ersten Schritt hergerichtet, um sie für Unterkunftszwecke zu nutzen. Derzeit ist die Schule noch leer (Stand Februar 2014). Genutzt soll die Schule für Obdachlose und wahrscheinlich nicht für Flüchtlinge.

TOP 5.
Bericht aus dem Integrationsbeirat
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Abgesetzt

TOP 6.
S A N I E R U N G

TOP 6.1.
Bericht aus der Sanierungskommission
Herr Winter berichtet aus der Sanierungskommission.

TOP 7.
A N F R A G E N

TOP 7.1.
der CDU-Fraktion

TOP 7.1.1.
Sonderprogramm für Straßenerneuerung- Bestandsaufnahme und Unterhaltungsmaßnahme
(Drucks. Nr. 15-0301/2014)

Das geplante Sonderprogramm für Straßenerneuerung (DS 0077/2014) sieht die Grunderneuerung von verschiedenen Straßen im Stadtgebiet vor.

Im Stadtbezirk Hannover-Nord betrifft dies folgende Straßen:
- An der Strangriede (von Heisenstr. bis Schneiderberg]
- Haltenhoffstr. (vom Burgweg bis Herrenhäuser Kirchweg)
- Kabelkamp (von Büttnerstr. bis Vahrenwalder Str.)

Wir fragen die Verwaltung:
1) Waren die oben aufgeführten Straßen bisher für das Deckensanierungsprogramm vorgemerkt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, warum findet nun keine Deckensanierung, sondern eine Grunderneuerung statt?
2) In welchen Jahren und in welchem Umfang wurden die oben aufgeführten Straßen in den letzten Jahrzehnten von der Stadt unterhalten (bitte den genauen Umfang der Maßnahme(n) darlegen?
3) Welche Untersuchungen zur Bestandsaufnahme sind bei den genannten Straßen vorgenommen worden, die zur Einschätzung geführt haben, dass die Straßen einer Grunderneuerung bedürfen? Wann und wie wurden diese durchgeführt?
Frau Fenske beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1: Die für den Stadtbezirk im Sonderprogramm vorgeschlagenen Straßen waren bisher nicht für das Deckenprogramm vorgesehen. Das Schadensbild der Straßen zeigt, dass Schäden in den unteren Schichten des Straßenaufbaus vorhanden sind, die mit der Erneuerung der Verschleißschicht der Straße nicht behoben werden können.
Zu 2: Die öffentlichen Straßen werden in Hannover regelmäßig begangen, um die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können. Im Rahmen dieser Begehungen wird auch jeweils der technische Zustand der Straßen betrachtet. Sofern erforderlich, werden Gefahrenstellen sofort beseitigt oder sonstige Schadensstellen an die Straßenerhaltungsbezirke weiter gemeldet. Eine Auflistung der einzelnen Arbeiten pro Straße liegt nicht vor, die Schäden und deren Reparatur sind in den Meldungsbüchern der Straßenerhaltungsbezirke notiert.
Zu 3: Die Fachverwaltung hat im Rahmen der Vorarbeiten zu dem Sanierungsprogramm Straßen ermittelt, bei denen eine Grunderneuerung erforderlich ist und die zu den Randbedingungen des Programmes passen. Wesentliche Randbedingungen sind, dass Schäden vorhanden sind, die eine Grunderneuerung erforderlich machen und dass die Querschnittsaufteilung der Straße mit Gehwegen und Fahrbahn den heutigen Anforderungen entspricht und nicht verändert werden muss. Die Schäden an den Straßen werden durch regelmäßige Begehungen und visuelle Prüfungen ermittelt.
Kernbohrungen werden in den Straßen erst mit der Aufnahme der Planungen gemacht, um den möglichen Schadstoffgehalt des Straßenaufbruchs zu ermitteln und um festzulegen, bis zu welcher Tiefe die Tragschichten der Straße erneuert werden müssen.
TOP 7.1.2.
Sonderprogramm für Straßenerneuerung- Durchführung der Baumaßnahme und Beteiligung der Bürger
(Drucks. Nr. 15-0302/2014)
Das geplante Sonderprogramm für Straßenerneuerung (DS 0077/2014) sieht die Grunderneuerung von verschiedenen Straßen im Stadtgebiet vor.

Im Stadtbezirksrats Hannover-Nord betrifft dies folgende Straßen:
- An der Strangriede ( von der Heisenstr. bis Schneiderberg)
- Haltenhoffstr. ( vom Burgweg bis Herrenhäuser Kirchweg)
- Kabelkamp ( von Büttnerstr. bis Vahrenwalder Str.)

Da es sich nicht um eine Sanierung, sondern um eine Grunderneuerung der Straßen handelt, werden die Anlieger bzw. Anliegereigentümer gemäß der von Rot-Grün eingeführten Straßenausbaubeitragssatzung an den Baukosten in erheblichem Umfang beteiligt.
Die Straßenausbaubeitragssatzung lehnen wir als CDU konsequent ab. Aus unserer Sicht sind der Ausbau und die Grunderneuerung von Straßen, die der Gemeinschaft dienen, Aufgaben der Allgemeinheit, weil alle Bürger von einem gut ausgebauten Straßennetz profitieren.

Wir fragen die Verwaltung:
1) Mit welchen Gesamtkosten rechnet die Verwaltung (bitte für jede einzelne Straße aufschlüsseln)? In welcher Höhe werden dabei die Anlieger schätzungsweise beteiligt?
2) Werden die Anlieger an der Planung beteiligt bzw. eingebunden? Wenn nein, warum nicht?
3) In welchem Jahr/Monat ist mit dem Beginn und dem Ende der Baumaßnahme zu rechnen (bitte für jede einzelne Straße darlegen)?

Frau Fenske beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1: Die Kosten der einzelnen Straßenbaumaßnahmen sind noch nicht kalkuliert worden. Die Verwaltung wird nach dem Beschluss für eine Grunderneuerung den Umfang der Arbeiten festlegen und den Straßenuntergrund nach Schadstoffen untersuchen. Wenn erste Kosten feststehen, werden die Anlieger über das weitere Vorgehen und die zu erwartenden Kosten informiert.
Nach der Straßenausbaubeitragssatzung werden die Straßen An der Strangriede und Kabelkamp als Innerortsstraße und die Haltenhoffstraße als Durchgangsstraße eingestuft. Die von den Anliegern zu tragenden Anteile am beitragsfähigen Aufwand betragen für die Innerortstraßen je nach Straßenteileinrichtung 40 bis maximal 70 % und für die Durchgangsstraßen je nach Straßenteileinrichtung 25 bis 70 %.
Zu 2: Im Rahmen des Sonderprogramms sind keine Veränderungen an den Querschnitten oder Flächenverteilungen vorgesehen. Die Straße wird in der Form wieder gebaut, wie sie heute vorhanden ist – nur neuwertig. Da es keine Planung gibt, ist auch keine Beteiligung möglich.
Zu 3: Die geplanten Baumaßnahmen werden nach Vorlage des Beschlusses vorbereitet und ausgeschrieben. Es ist geplant, mit den ersten Baumaßnahmen im Herbst 2014 zu beginnen. Die Anlieger werden mit Anliegerinformationen über den geplanten Bau informiert.

TOP 8.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 8.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 8.1.1.
Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Grundsatzbeschluss

(Drucks. Nr. 0077/2014 mit 1 Anlage)

Antrag,
1. dem Sonderprogramm für Straßenerneuerung (Grunderneuerung im Bestand) mit einem Finanzvolumen von 47,5 Mio. Euro grundsätzlich, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zu den jeweiligen Haushaltsplänen und vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung
2. der Mittelfreigabe und dem Baubeginn der Einzelmaßnahmen
wie in der Begründung dargestellt, zuzustimmen.


Finanzielle Auswirkungen:
Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme: I.54101.909
Bezeichnung: Gemeindestraßen, Grunderneuerung im Bestand
Ansatz 2014 4.000.000 €
MifriFi 2015 9.500.000 €
MifriFi 2016 9.500.000 €
MifriFi 2017 9.500.000 €
MifriFi 2018 9.500.000 €
MifriFi 2019 5.500.000 €

12 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 8.1.2.
Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1766
- Hainhölzer Markt Nord -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB

Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0205/2014 mit 3 Anlagen)

Antrag,
1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1766 mit Begründung
zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Einstimmig

TOP 8.1.3.
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1757 - Nahversorger Business-Park Nord
(Drucks. Nr. 0303/2014 mit 1 Anlage)

Antrag,
dem Abschluss eines Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1757 - Nahversorger Business-Park Nord - mit der Vorhabenträgerin, der Ratisbona Gradl & Co. KG, zu den in der Begründung aufgeführten, wesentlichen Vertragsbedingungen zuzustimmen.

Einstimmig

TOP 8.1.4.
Stadtbezirk Nord
Einleitungsbeschluss für eine vorbereitende Untersuchung gemäß § 141 BauGB

(Drucks. Nr. 0318/2014 mit 1 Anlagen)

Antrag,
zu beschließen, ergänzend zum Sanierungsgebiet „Soziale Stadt Hainholz“ eine vorbereitende Untersuchung gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich im Stadtteil Hainholz, Stadtbezirk Nord durchzuführen

Mit Änderungsantrag aus Drucks. Nr. 15-0449/2014 einstimmig beschlossen.

TOP 8.1.4.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0318/2014 :Einleitungsbeschluss für eine vorbereitende Untersuchung gemäß § 141 BauGB
(Drucks. Nr. 15-0449/2014)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, in den Bereich der vorbereitenden Untersuchung die Grundstücksfläche des "Nordstädter-Turn-Verein v. 1909 Hannover e.V." mit einzubeziehen.

Einstimmig

TOP 8.2.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 8.2.1.
Zuwendung an das Diakonische Werk Hannover e.V. aus Mitteln der Sozialen Stadt für das Gewaltpräventionsprojekt "Starkes Hainholz" in 2014
(Drucks. Nr. 15-0026/2014)

Antrag,
dem Diakonischen Werk Hannover e.V. für das Gewaltpräventionsprojekt „Starkes Hainholz“ aus dem Ergebnishaushalt 2014, Teilhaushalt 50 / Produkt 35102, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts, eine einmalige Zuwendung in Höhe von bis zu 15.000 Euro zu bewilligen.

Einstimmig

TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
der CDU-Fraktion

TOP 9.1.1.
Resolution: Anpassung der Abfallgebührensatzung
(Drucks. Nr. 15-0316/2014)

Antrag
Antrag zu beschließen:
Der Bezirksrat Hannover-Nord fordert den Oberbürgermeister auf, sich dafür einzusetzen, dass die von der Region Hannover beschlossene Abfallgebührensatzung zurückgenommen wird. Weiterhin wird der Oberbürgermeister aufgefordert, auch dafür zu sorgen, dass für die einzelnen Gebührenzahler eine Erhöhung von max. 20 % nicht überschritten wird. Die Stimmführerin in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) ist entsprechend anzuweisen.

7 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 10.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 10.1.
Eigene Mittel des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 15-0450/2014)

Antrag
Der Bezirksrat Nord bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln folgende Zuwendungen:
Antrag vom:
Antragsteller
Projekt
Zuwendung
02.01.2014
Kleingärtnerverein
Burgfrieden e.V.
Zuschuss für die Erneuerung
des Wasseranschlusses
1.000,00€
23.01.2014
Initiative des Stadtbezirksrats;
c/o Bezirksbürgermeisterin
Erweiterung der Mittel für den Neujahrsempfang 2014
132,48€

Einstimmig

TOP 11.
Vergabe von Zuwendungen aus dem Sonderprogramm "Projekte Nordstadt" 2014
(Drucks. Nr. 15-0451/2014)

Antrag
Der Bezirksrat Nord bewilligt aus den Mitteln für Aktivitäten in den Stadtbezirken auf der Grundlage der Empfehlungen vom Sozialforum Nordstadt für Projekte in der Nordstadt folgende Zuwendungen:

Antrag vom: ____ Antragsteller: Projekt:_________________ Zuwendung:
22.01.2014 Naturfreundejugend Projekt „Außerschulische Betreuung
Hannover für Kinder und Jugendliche im Gebiet Weidendamm/Möhringsberg, 5.000,00 €
05.02.2014 Spokusa e. V. und
Familienz. Nordstadt Projekt „Naturerlebnisse“
vorz. Maßnahmebeginn 1.300,00 €

Einstimmig

TOP 12.
M I T T E I L U N G E N
Keine


Bezirksbürgermeisterin Geschke schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 21.00 Uhr!

für das Protokoll

Gescke Pilarski

Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuer