Sitzung Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 12.02.2014

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 06.02.2014)
Protokoll (erschienen am 02.07.2014)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.06 - Datum 17.02.2014

PROTOKOLL

21. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
Mittwoch, 12. Februar 2014,
Ratssaal Bemerode, Brabeckstr. 137

Beginn: 18:30 Uhr
Ende: 22:20 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Rödel (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Stittgen (CDU)
Bezirksratsherr Albrecht
Bezirksratsfrau Barke (SPD)
Bezirksratsfrau Bergmann (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Böhme (SPD)
Bezirksratsfrau Ehrlich (SPD)
Bezirksratsfrau Großekathöfer (CDU)
Bezirksratsfrau Heesen (CDU)
Bezirksratsherr Hellmann (CDU)
Bezirksratsherr Konietzny (SPD)
Bezirksratsherr Krüger (Bündnins 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Kuscher (CDU)
Bezirksratsherr Meinecke (CDU)
Bezirksratsherr Nauheimer (CDU)
Bezirksratsherr Quast (SPD)
Bezirksratsherr Rücker (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schröder-Hohensee (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Bruns) (FDP)
(Ratsfrau Gahbler) (SPD)
Beigeordneter Klie (SPD)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)

Verwaltung:
Frau Yilmaz FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Just FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Fabich FB Planen und Stadtentwicklung
Frau Bergerstock FB Umwelt und Stadtgrün
Herr Bode FB Tiefbau - Leitung-
Presse:
Frau Jans-Lottmann Stadt-Anzeiger


Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsfrau Bettina Lemke
(Drucks. Nr. 15-0228/2014)

3. Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsherrn Martin Hexelschneider
(Drucks. Nr. 15-0227/2014)

4. Verpflichtung neuer Bezirksratsmitglieder

5. Wahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin/des stellvertretenden Bezirksbürgermeisters

6. Umbesetzungen des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode

(Drucks. Nr. 15-0226/2014)

7. M I T T E I L U N G E N

8. A N F R A G E N

8.1. der SPD-Fraktion

8.1.1. IGS Kronsberg + Inklusion
(Drucks. Nr. 15-0208/2014)

8.1.2. Gärten an der Laatzener Straße
(Drucks. Nr. 15-0207/2014)

8.1.3. Postdienstleistungen vor Ort – Kiosk „Wülferoder Straße 51“ gibt diesen Zweig auf
(Drucks. Nr. 15-0209/2014)

8.1.4. Schulsozialarbeit im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0212/2014)

8.1.5. Qualität des Straßenaufbaus der Brabeckstraße in Höhe des Ziegenviertels
(Drucks. Nr. 15-0213/2014)

8.1.6. Kleingärten und Wohnbauflächenentwicklung – Gartenheim und Büntekamp II
(Drucks. Nr. 15-0214/2014)

8.1.7. Geschwindigkeit vor der Kita Villa Kinderzeit in der Börgerstraße
(Drucks. Nr. 15-0215/2014)

8.2. der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN

8.2.1. Hundeauslaufwiese Kronsberg Nord (gegenüber Oheriedentrift)
(Drucks. Nr. 15-0216/2014)

8.2.2. Gefährdungsreduzierung auf der Bemeroder Straße
(Drucks. Nr. 15-0217/2014)

8.2.3. Infrastruktur – Erstellung der Straßen, Fußwege und Parkbuchten im
Neubaugebiet Kronsberg Nord
(Drucks. Nr. 15-0218/2014)

8.2.4. Neubaugebiet Kronsberg Nord – schleppende Erschließung/Vermarktung
(Drucks. Nr. 15-0219/2014)

8.3. der CDU-Fraktion

8.3.1. Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung
(Drucks. Nr. 15-0220/2014)

8.3.2. Unterschriftenlisten
(Drucks. Nr. 15-0221/2014)

8.3.3. Etat des Bezirksbürgermeisters
(Drucks. Nr. 15-0222/2014)

8.3.4. Brabeckstraße
(Drucks. Nr. 15-0223/2014)

8.3.5. Sonderprogramm für Straßenerneuerung - Durchführung der Baumaßnahme und Beteiligung der Bürger
(Drucks. Nr. 15-0224/2014)

8.3.6. Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Bestandsaufnahme und Unterhaltungsmaßnahmen

(Drucks. Nr. 15-0225/2014)

9. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE (spätestens 20:00 Uhr)

10. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am

11. Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk- Bericht der Verwaltung

12. Bericht des Stadtbezirksmanagements

13. E N T S C H E I D U N G E N

13.1. Neuanlage Spielplatz Wilhelmine-Witte-Straße, Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-0206/2014 mit 2 Anlagen)

14. A N H Ö R U N G E N

14.1. Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Grundsatzbeschluss
(Drucks. Nr. 0077/2014 mit 1 Anlage)

15. A N T R Ä G E

15.1. Bezirksratsherrn Albrecht

15.1.1. Parksituation „Alte Bemeroder Str.“
(Drucks. Nr. 15-0231/2014)

15.1.2. Esso Tankstelle
(Drucks. Nr. 15-0230/2014)

15.1.3. Verkehrssicherheit- Berkelmannstr.
(Drucks. Nr. 15-0229/2014)

16. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

17. Grundstücksverkauf in Bemerode
(Drucks. Nr. 0176/2014 mit 2 Anlagen)

18. Informationen über Bauvorhaben



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Rödel eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Die vorliegende Tagesordnung wurde bestätigt.


TOP 2.
Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsfrau Bettina Lemke
(Drucks. Nr. 15-0228/2014)

Antrag,

gem. § 52 Abs. 2 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Frau Lemke die Voraussetzungen nach § 52 Abs.1 Zif. 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode vorliegen.


-Einstimmig


TOP 3.
Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsherrn Martin Hexelschneider
(Drucks. Nr. 15-0227/2014)

Antrag,

gem. § 52 Abs. 2 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Herrn Hexelschneider die Voraussetzungen nach § 52 Abs.1 Zif. 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode vorliegen.


-Einstimmig


TOP 4.
Verpflichtung neuer Bezirksratsmitglieder
Frau Beyer und Herr Krüger wurden von Bezirksbürgermeister Rödel verpflichtet-


TOP 5.
Wahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin/des stellvertretenden Bezirksbürgermeisters
Bezirksratsfrau Stittgen wurde im ersten Wahldurchgang zur stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin gewählt


TOP 6.
Umbesetzungen des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode

(Drucks. Nr. 15-0226/2014)

Antrag,

folgende Umbesetzung des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode festzustellen:

Bisher
Neu
Auf Vorschlag von:
Herr Keyhani
Frau Iri
SPD-Fraktion
Frau Dr. Sekler
Herr Karakeben
Fraktion Bü90 / DIE GRÜNEN


-Einstimmig


TOP 7.
M I T T E I L U N G E N
Bezirksbürgermeister Rödel berichtete


TOP 8.
A N F R A G E N

TOP 8.1.
der SPD-Fraktion

TOP 8.1.1.
IGS Kronsberg + Inklusion
(Drucks. Nr. 15-0208/2014)

Bezirksratsfrau Barke trug folgende Anfrage vor:

Dem Vernehmen nach fehlte zum vergangenen Schuljahresbeginn eine Förderlehrkraft für die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern, die der sonderpädagogischen Unterstützung bedürfen. Überdies wurde von dieser Lehrkraft an der Schule die übergreifende Beratung und für die Inklusion die Weiterentwicklung übernommen. Mit dem Entzug der Lehrkraft lagen wohl erhebliche Teile des Unterrichts und die übergeordneten Tätigkeiten brach.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie ist jetzt die Situation für alle Schülerinnen und Schüler mit einem bereits festgestellten und anerkannten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf und bezüglich der übergreifenden Themata einschl. evtl. wie begründeter Schulwechsler?
2. Wie sieht die Normsituation zu den angesprochenen Themata aus im Verhältnis zur Ist-Situation?
3. Welche Aktivitäten sind kurz- mittel- und langfristig unter den o. g. Gesichtspunkten zu erwarten, die eine inklusive Schule ausmachen?


Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Stellungnahme der Verwaltung:
Hinsichtlich der personellen und inhaltlichen Unterstützung der IGS Kronsberg auf dem Weg zu einer inklusiven Schule ist die Landesschulbehörde bzw. das Nds. Kultusministerium zuständig.

Die o.g. Anfrage wurde daher zuständigkeitshalber an die Landesschulbehörde mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet.

Von der Antwort wird der Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode in Kenntnis gesetzt werden.

TOP 8.1.2.
Gärten an der Laatzener Straße
(Drucks. Nr. 15-0207/2014)

Bezirksratsherr Böhme trug folgende Anfrage vor:


Entlang der Laatzener Straße zwischen Wülfeler Straße und dem Fußweg zur Enthorststraße befinden sich auf der östlichen Seite Gärten, die zum Teil bewirtschaftet, zum Teil auch unbewirtschaftet sind. Ein Garten reicht bis an den fortgeführten Radweg heran, weil der Fußweg auf die Enthorststraße führt.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Welcher rechtlichen Situation (mit der Darstellung der Einzelheiten) unterliegen diese Gärten?
2. Welcher Zulässikeit unterliegt die Werbung an Zäunen von nicht benutzten Gärten?
3. Warum ist an diesem Teil der Straße kein Gehweg vorhanden – trotz der Garteneingänge zur Laatzener Straße hin?


Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Bei den Gärten handelt es sich um Gemüseländer, die verpachtet sind. Für alle diese Gemüseländer sind Pachtverträge geschlossen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Verwaltung wird die Werbeplakate entfernen lassen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
In diesem Straßenabschnitt sind keine offiziellen Gärten, sondern lediglich wie in Antwort zu Frage 1 beantwortet, Gemüseländer. Diese müssten bei einem evtl. Straßenausbau nach 3monatiger Kündigungsfrist vom Pächter geräumt werden.


TOP 8.1.3.
Postdienstleistungen vor Ort – Kiosk „Wülferoder Straße 51“ gibt diesen Zweig auf
(Drucks. Nr. 15-0209/2014)

Den vorliegenden Informationen zur Folge gibt der für den Universalpostdienstleister Deutsche Post arbeitende Kiosk in der Wülferoder Straße 51 diese Aktivität auf. Das gilt gleichermaßen für die Bankdienstleistungen der Deutschen Postbank.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche Ersatzlösung wird für die Postdienstleistungen nahtlos wann für die Wülferoder und Kronsberger wo und in welcher Form installiert sein?
2. Welche Gründe haben zu der Aufgabe der Postagentur geführt?
3. Welche Lösung bietet die Deutsche Postbank ihren Kunden zukünftig vor Ort an – außer dem Geldautomaten in der Kattenbrookstrift?

wird nachgereicht, sobald sie vorliegt


TOP 8.1.4.
Schulsozialarbeit im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0212/2014)

Bezirksratsherr Quast trug folgende Anfrage vor:


Die notwendige und hilfreiche Schulsozialarbeit ist an den öffentlichen, allgemeinbildenden Schulen im Stadtbezirk nur sehr eingeschränkt vorhanden. So gibt es an allen drei Grundschulen keine Anlaufstelle für die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte. In der Drucksache 2168/2013 stellt die Verwaltung die dauerhafte Etablierung des bisherigen Programms für Schulsozialarbeit an 35 Standorten in Hannover in Aussicht. Bedauerlicherweise befindet sich keiner dieser Standorte in unserem Stadtbezirk.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Sozialindikatoren sprechen für ggf. gegen die Beschäftigung von SchulsozialarbeiterInnen an den drei Grundschulen im Stadtbezirk?
2. Welchen Handlungsbedarf sieht die Verwaltung bei der Verteilung des vorhandenen Personals für die Schulsozialarbeit über alle Schulen, auch wenn Nebenstellen vorhanden sind?
3. Auf Basis welchen rechtlichen, finanziellen Rahmens sowie der fachlichen Unterstützung wird die Schulsozialarbeit an der IGS Kronsberg ermöglicht und mit wohl einer Person über zwei Standorte?


Mit der Drucksache 2106/2012 'Bildungs- und Teilhabepaket – Programm zur
Schulsozialarbeit' (BuT)‘ hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossen, Schulsozialarbeit ab dem Schuljahr 2012/2013 in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover an 35 Schulen einzurichten.

Schulsozialarbeit soll dazu beitragen, besonders für Kinder und Jugendliche aus Familien, die über kein ausreichendes Einkommen verfügen und somit einen geminderten Zugang zu Bildung und Teilhabe haben, die Bildungs- und Teilhabechancen zu verbessern. Hierfür ist zielgruppenorientiert eine Prioritätensetzung bei der Auswahl von geeigneten Schulstandorten in Hannover vorgenommen worden. Diese sind auf der Grundlage des Kommunalen Bildungsplanes aus dem Jahre 2009, in dem ausführlich und sozialräumlich dargestellt wurde, dass es einen Bezug zwischen ökonomisch benachteiligten Lebenssituationen von Eltern (Transferleistungsquote) und Bildungschancen von Kindern (Schullaufbahnempfehlung) gibt, ausgewählt worden. Neben den Grundschulen (GS) wurden Förderschulen Lernen (FÖS), Hauptschulen (HS) und Integrierte Gesamtschulen (IGS) in das Programm aufgenommen.
In der Zwischenzeit wurde bezogen auf die Verteilung der Personal- und Sachmittel nachjustiert, die aktuelle Verteilung ergibt sich aus der Drucksache 1296/2013.

Mit der Drucksache 2168/2013 N1 wurde die Weiterführung des Programms ab 01.08.2014 auf Grundlage der bisherigen Verteilung beschlossen.

Herr Just beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Im Bereich Kirchrode-Bemerode lag der Anteil an Hauptschulempfehlungen im Jahr 2009 bei 4,3 % bzw. 17,0 %. Da in das Programm Schulsozialarbeit Grundschulen aufgenommen wurden, deren Anteil an Hauptschulempfehlungen über 22 % lag, fand der Stadtbezirk hier keine Berücksichtigung. Auf Grundlage der Quote des Transferleistungsbezuges gehört der Stadtteil Bemerode (über 41 %) zu den belasteten Gebieten in der Stadt, der Stadtteil Kirchrode mit einem Anteil von unter 6 % jedoch nicht. Da die Gesamtbewertung unter Berücksichtigung beider Faktoren für den gesamten Stadtbezirk erfolgte, ist an den drei Grundschulen in Bemerode keine Schulsozialarbeit eingerichtet.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Das Programm BuT-Schulsozialarbeit umfasst 25 Planstellen. Dieses Volumen ist aufgeteilt worden auf 35 Schulstandorte unter Berücksichtigung der Vorgabe, dass Ganztagsschulen ein höheres Stundenkontingent erhalten als klassische Halbtagschulen. Eine weitere Aufteilung der Stunden ist aus fachlicher Sicht nicht sinnvoll. Für eine Ausweitung der Schulsozialarbeit auf die 55 Grundschulen im Stadtgebiet stehen keine weiteren personellen und finanziellen Mittel zur Verfügung.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Schulsozialarbeit der Landeshauptstadt Hannover ist an der IGS Kronsberg nicht tätig. Er handelt sich hier um eine Stelle der Landes Niedersachsen.

TOP 8.1.5.
Qualität des Straßenaufbaus der Brabeckstraße in Höhe des Ziegenviertels
(Drucks. Nr. 15-0213/2014)

Bezirksratsherr Böhme trug folgende Anfrage vor:


Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Brabeckstraße in Höhe des Ziegenviertels, also zwischen Ostfeld- und Sudetenstraße, und nicht nur dort, sondern auch südlich davon bis zur Angerstraße, ist auf 30 km/h herabgesetzt – begründet mit Straßenschäden.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Feststellungen haben zur Geschwindigkeitsreduzierung auf der Brabeckstraße geführt (Welcher Art sind die Straßenschäden?)?
2. Gehören zu den Feststellungen auch Sekundärbeeinflussungen, die die älteren Häuser im Ziegenviertel betreffen (z. B. Erschütterungen, ausgelöst durch Fahrbahnunebenheiten)?
3. Werden bis zu einem Umbau der Straße schwere Fahrzeuge über 3,5 t ggf. auch noch langsamer fahren müssen – auch überwacht?


Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Bei Straßenkontrollen wurde der Fahrbahnzustand aufgenommen und aufgrund der bestehenden Schäden die Geschwindigkeitsreduzierung eingerichtet.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Nein. Die Beschilderung zur Geschwindigkeitsreduzierung erfolgte im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht, um die Verkehrsteilnehmer hinsichtlich der Fahrbahnschäden zu einer angepassten Geschwindigkeit zu veranlassen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Nein, dies ist aufgrund des derzeitigen Fahrbahnzustands nicht erforderlich. Eine wie im Antrag beschriebene Beschilderungsvariante sieht die StVO zudem nicht vor. Eine Geschwindigkeitsüberwachung im Falle einer zusätzlichen Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für einzelne Fahrzeugarten wäre auch aus technischen Gründen nicht möglich.

TOP 8.1.6.
Kleingärten und Wohnbauflächenentwicklung – Gartenheim und Büntekamp II
(Drucks. Nr. 15-0214/2014)

Die Stadt Hannover beabsichtigt, die Fläche der Kolonie Gartenheim für Wohnbauzwecke ausweisen zu wollen. Dazu gehört zuvor auch eine Abstimmung mit den Beteiligten, wie die Regelungen aussehen können, die den Pächtern der Dauerkleingärten angeboten werden sollen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie ist der Stand der Verhandlungen insbesondere bezüglich des Tages der Übergabe der Kleingärten für den neuen Zweck und der Modalitäten (Bereitstellung von Ersatzgelände an welcher Stelle und in welchem Umfang, Entschädigung einschl der Festlegung des Zeitraumes der Schätzungen, Grundlage der Entschädigung)?
2. Wann werden die Kleingartenpächter in welcher Weise informiert?
3. Wie ist die weitere planerische Entwicklung des künftiges Wohngebiets zeitlich, verbunden mit der Darstellung der jeweiligen Aktivitäten vorgesehen?


Antwort der Verwaltung zu Frage 1- 3:
Derzeit führt die Landeshauptstadt Hannover Gespräche mit dem Bezirksverband Hannover der Kleingärtner zur Erarbeitung eines Kleingartenkonzeptes. Inhalt des Kleingartenkonzeptes sollen unter anderem grundsätzliche Aussagen zu den Kleingärten als Bestandteil des Freiraumsystems und zur künftigen Entwicklung sein. Dabei werden auch die Auswirkungen der Wohnbau- und Gewerbeflächenkonzepte der Stadt auf die Kleingärten bearbeitet. Die derzeit laufenden Gespräche beinhalten auch Aspekte der Entschädigung auf Grundlage des Bundeskleingartengesetzes und des Ersatzlandes.

Vor einer Einigung kann zu Fragen nach Ersatzland, Entschädigung, Zeitplanung sowie planerischen Vorstellungen einer möglichen Nachnutzung von Teilflächen keine Aussage gemacht werden.

TOP 8.1.7.
Geschwindigkeit vor der Kita Villa Kinderzeit in der Börgerstraße
(Drucks. Nr. 15-0215/2014)

Bezirksratsfrau Barke trug folgende Anfrage vor:


In der Börgerstraße 22 wurde im letzten Jahr die neu gebaute Kita Villa Kinderzeit bezogen. Sie beherbergt derzeit 88 Kinder und die Verantwortlichen wie auch die Eltern beschleicht die Vorstellung, dass in der vor dem Gebäude geltenden Tempo-30-Zone so manches Mal mit dem Auto schneller gefahren wird als erlaubt.


Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Möglichkeiten werden dahingehend gesehen, dieses Bild zu präzisieren durch eine erneute Aufstellung einer mobilen Geschwindigkeitsmesseinrichtung und die Auswertung in Vergleich zu stellenund dem Bezirksrat und der Öffentlichkeit bekannt zu machen mit denen, die vorher schon gelaufen sind?
2. Helfen Bodenwellen (Schwellen) in der Fahrbahn (Sleeping Policeman) beiderseits des Eingangsbereichs der Kita, die Geschwindigkeit wirksam zu reduzieren und damit beim Ein- und Aussteigen eine höhere Sicherheit in diesem Straßenstück, an dem viele kleine Kinder Autos verlassen oder sie besteigen, zu schaffen?
3. Welche Aktivitäten wird die Verwaltung hier veranlassen?


Herr Just beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Verwaltung wird den mobilen Geschwindigkeitsanzeiger in der Börgerstraße im Frühjahr nach Beendigung der Schlechtwetterperiode erneut aufstellen und dem Bezirksrat die neuen Daten verglichen mit den alten Daten mitteilen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Der Einbau von „Bodenwellen“ (Schwellen) wird wegen deren Gefährdungspotential für Zweiradfahrer von der Fachverwaltung grundsätzlich als Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung abgelehnt. Da Zweiradfahrer in Tempo 30-Zonen zur Nutzung der Fahrbahn verpflichtet sind, stellen die durch Schwellen hervorgerufenen Höhenunterschiede in der Fahrbahn eine erhöhte Unfallgefahr dar.
Die in der Regel bis zu 8 cm hohen Schwellen sind auf Grund der örtlichen Gegebenheiten in der Börgerstraße mit einen fast gleichmäßigen Höhenniveau des Straßenraumes besonders ungeeignet. Zwischen Fahrbahn und den Nebenflächen besteht lediglich ein geringer Höhenunterschied von 2-3 cm.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Eine nicht vertretbare gefahrene zulässige Höchstgeschwindigkeit hat zunächst eine Geschwindigkeitsüberwachung zur Folge. Führen die Überwachungen zu keiner Geschwindigkeitsreduzierung, erfolgt die Abwägung möglicher baulicher Maßnahmen.
Die Ergebnisse der bereits durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen geben bisher keine Veranlassung für eine Geschwindigkeitsüberwachung.
Inwiefern Handlungsbedarf für eine Geschwindigkeitsüberwachung bestehen sollte, ist vom Ergebnis der zu wiederholenden Geschwindigkeitsmessung abhängig.

TOP 8.2.
der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN

TOP 8.2.1.
Hundeauslaufwiese Kronsberg Nord (gegenüber Oheriedentrift)
(Drucks. Nr. 15-0216/2014)

Bezirksratsherr Krüger trug folgende Anfrage vor:


Die Hundeauslaufwiese am nördlichen Kronsberg wurde in den Vorjahren während
der Brut- und Setzzeit (1. April – 15. Juli) gesperrt.

Wir fragen die Verwaltung :
1. Sieht die Planung in diesem Jahr erneut eine Sperrung vor ?
2. Gibt es mögliche Alternativen (in räumlicher Nähe), die im Falle einer
Sperrung in Frage kommen?
3. Welche fachlichen Vorgaben haben die Park-Ranger generell bei Verstößen
gegen die Leinenverordnung?


Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der Bereich der Hundeauslauffläche am Kronsberg-Nord liegt gemäß der Definition von § 2 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) in der sog. „freien Landschaft“. Das NWaldLG regelt in § 33 Abs. 1 ebenfalls, dass dort während der allg. Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli eines jeden Jahres Hunde an der Leine zu führen sind. Diese landesrechtliche Regelung tritt automatisch in Kraft, ohne dass die Stadt Hannover hier eigenständig Regelungen trifft bzw. treffen kann oder eine Sperrung vornimmt. Unabhängig davon haben u.a. die Parkranger die Pflicht, auf die Einhaltung dieser Regelungen zu achten.
Die Verwaltung hat hierzu allein im Jahr 2013 zweimal Stellung genommen (Drucksachen 15-1355/2013 und 15-0969/2013). Die Rahmenbedingungen haben sich nicht geändert, so dass auch um Jahr 2014 die Hunde während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit an der Leine zu führen sind.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Diese Fragestellung wurde auch in der Drucksache 15-0969/2013 ausführlich beantwortet. Für den Bereich Nordkronsberg gibt es derzeit leider keine Alternative während der allg. Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit in räumlicher Nähe. Überlegungen zur Ausweisung einer Hundefreilaufmöglichkeit im Bereich des Stadtteilparks Bemerode konnten bislang nicht weiter geprüft werden, da städtebauliche Entwicklungsplanungen in dem Bereich derzeit noch nicht konkretisiert bzw. abgeschlossen sind.

Die nächstgelegenen Auslaufmöglichkeit, die auch während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit nutzbar ist, befindet sich daher im Kattenbrookspark.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Parkranger achten auf die Einhaltung der, durch Verordnungen, Satzungen und Gesetze vorgegebenen Regelungen auf den Grünflächen der Landeshauptstadt Hannover. Somit auch auf die Einhaltung der Anleinpflicht. Im Bereich der freien Landschaft gilt diese, da sie durch das NWaldG geregelt ist, nur während der Brut- und Setzzeit vom 01.04.-15.07. jeden Jahres.

TOP 8.2.2.
Gefährdungsreduzierung auf der Bemeroder Straße
(Drucks. Nr. 15-0217/2014)

Bezirksratsherr Krüger trug folgende Anfrage vor:


Bei Einhaltung der vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h wird ein
Befahren der Bemeroder Straße von mehreren Ampelstopps unterbrochen. Dies
verleitet zwangsweise zu Geschwindigkeitsübertretungen. Da im neuen Baugebiet
(siehe Kartenausschnitt) auch Wohnungen für betreutes Wohnen errichtet werden, ist
durch den zuvor geschilderten Umstand eine zusätzliche Gefährdung dieser
Menschen zu erwarten.
Wir fragen die Verwaltung :
1. Wurde eine annähernde (wegen ÖPNV)
Umsetzung einer „Grünen Welle“ auf der Bemeroder Straße schon einmal in
Betracht gezogen ?
2. Gibt es derzeit Planungen zur Gefährdungsreduzierung in diesem
Bereich ?


Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Alle Lichtsignalanlagen auf dem Streckenzug Bemeroder Straße werden in der so genannten freien Steuerung mit Bevorrechtigung des ÖPNV betrieben, d. h. es gibt hier keine Koordinierung (Grüne Welle). Dazu gehörte auch die hier in Rede stehende Lichtsignalanlage Bemeroder Straße/ Am Spargelacker/ Dreibirkenweg.

Anfängliche Versuche mit einer koordinierten Steuerung führten zu längeren Wartezeiten, die stellenweise für den Kraftfahrer nicht verständlich waren und so nicht akzeptiert wurden. So konnte insbesondere kein Verständnis dafür aufgebracht werden, wenn in verkehrsschwächeren Zeiten für die Nebenrichtungen und für Linksabbieger auf Grund der Koordinierung Wartezeiten auftraten, auf der Bemeroder Straße aber bereits kein Verkehr mehr floss.

Außerdem wurde nach Inbetriebnahme der Stadtbahnstrecke zum Kronsberg (Messe Ost/ Expo Plaza) seitens der Verwaltung festgestellt, dass die Verkehrsströme nicht durchweg im Zuge der Bemeroder Straße verlaufen, sondern dass es starke Abbiegebeziehungen in die Nebenstraßen gibt.

Auf Grund dieser speziellen Verkehrsbeziehungen und wegen der deutlich geringeren Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmer hält es die Verwaltung auch heute noch für angezeigt, die Signalanlagen in der freien Steuerung zu betreiben.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Verwaltung vermag hier keine Gefährdung erkennen, zumal bei Geschwindigkeitsübertretungen heute alle motorisierten Verkehrsteilnehmer mit entsprechender Überwachung rechnen müssen. Neben der Überwachung durch die Polizei hat die Stadt hat hierzu zwei entsprechende Fahrzeuge zur mobilen Geschwindigkeitsüberwachung im Einsatz.

Im Rahmen des laufenden Programms zur Optimierung von Lichtsignalanlagen wird auch der Streckenzug Bischofsholer Damm – Bemeroder Straße untersucht und optimiert werden. Zur näheren Information über den Sachstand hat die Verwaltung Ende letzten Jahres die Informationsdrucksache 2680/2013 „Intelligente Steuerung von Lichtsignalanlagen – Stand Dezember 2013“ mit fünf Anlagen veröffentlicht. Aus der Anlage 5 lässt sich entnehmen, dass der genannte Streckenzug sich unter Nr. 16 befindet und die Bearbeitung ab dem Jahr 2015 vorgesehen ist.

Im Rahmen der Untersuchungen könnte sich herausstellen, dass eine Koordinierung – ggf. auch nur für bestimmte Teilbereiche – eventuell doch eine erwägenswerte Maßnahme sein könnte.

TOP 8.2.3.
Infrastruktur – Erstellung der Straßen, Fußwege und Parkbuchten im
Neubaugebiet Kronsberg Nord

(Drucks. Nr. 15-0218/2014)

Bezirksratsherr Krüger trug folgende Anfrage vor:


Das Baugebiet (erster Baubeginn im Jahr 2008) am nördlichen Kronsberg ist im
oberen Teil (siehe Kartenausschnitt) weitestgehend abgeschlossen. Bislang verfügt
dieses Gebiet lediglich über eine provisorische Straßenbeleuchtung. Straßen,
Fußwege, Parkbuchten sowie die Erstellung der öffentlichen Innenhöfe stehen noch
aus.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Gibt es bereits einen Termin für den Baubeginn der Erschließung ?
2. In welchen Phasen ist die Umsetzung geplant?
3. Wie soll die Platzierung der Straßenlaternen erfolgen?


Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Das genannte Neubaugebiet Kronsberg Nord ist derzeit bereits über eine Baustraße erschlossen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Der Endausbau erfolgt in weiteren Bauabschnitten in Abhängigkeit von der Fertigstellung der Wohnbebauung. Bereits ab Frühjahr 2014 beginnen die Endausbauten für den Dribusch. Ab Sommer 2014 wird der Endausbau im östlichen Teil des Wittbusch fertiggestellt. Im Herbst 2014 folgt der östliche Teil der Feldbuschwende, so dass derzeit von einer Fertigstellung der Baumaßnahmen im angebauten Bereich bis Ende 2014 gerechnet wird.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Standorte der Straßenbeleuchtung sind in den Mischverkehrsflächen am Fahrbahnrand geplant und bei Straßen im Trennprinzip in den Nebenanlagen auf dem Gehweg.

TOP 8.2.4.
Neubaugebiet Kronsberg Nord – schleppende Erschließung/Vermarktung
(Drucks. Nr. 15-0219/2014)

Bezirksratsherr Krüger trug folgende Anfrage vor:


Im Baugebiet (erster Baubeginn im Jahr 2008) am nördlichen Kronsberg erfolgt die
Vermarktung von Grundstücken nur schleppend. So wurden bislang nur rund ein
Drittel der verfügbaren Flächen zum Verkauf angeboten. Ein weiterer Abverkauf ist lt.
Internetseite der Landeshauptstadt (Stand 17.01.2014) erst ab September 2014
geplant.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Weshalb erfolgt die Vermarktung so zögerlich?
2. In welchem Bereich liegen die für September 2014 angekündigten
Grundstücke ?
3. Zu welchem Zeitpunkt soll das Baufeld zwischen Wittbusch, Dribusch,
Feldbuschwende und Oheriedentrift endgültig abgeschlossen sein?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:


TOP 8.3.
der CDU-Fraktion

TOP 8.3.1.
Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung
(Drucks. Nr. 15-0220/2014)

Bezirksratsfrau Stittgen trug folgende Anfrage vor:


Die Grunderneuerung von Straßen führt nach der aktuell in Hannover geltende Straßenausbaubeitragssatzung zu einer erheblichen finanziellen Belastung der anliegenden Grundstückseigentümer. Die aktuell zur Beratung anstehende Drucksache 0077/2014 verstärkt diese Situation weiter. Die CDU-Fraktion hält dieses für sozial ungerecht, da die Straßen durch die Allgemeinheit genutzt wer­den, bzw. manche Anlieger die Straße gar nicht abnutzen, da sie beispielsweise gar kein Kraft­fahr­zeug besitzen. Weiterhin sind viele Straßen in unserem Stadtbezirk teilweise seit Jahren bzw. seit Jahrzenten nicht saniert worden, Die Kosten dafür sollen nun zum größten Teil auf die Anlieger um­gelegt werden. Die CDU-Fraktion ist daher der Ansicht, dass die Grunderneuerung von Straßen auch in Hannover von der Allgemeinheit getragen werden sollte, wie dies bereits in anderen Städten der Fall ist.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Hält die Verwaltung die Aufrechterhaltung der Straßenausbaubeitragssatzung durch die Landes­hauptstadt Hannover für sinnvoll, obwohl offensichtlich andere Städte wie beispielsweise Berlin, Stadthagen, Langenhagen und Barsinghausen die Satzung bereits abgeschafft oder nie einge­führt haben, und wenn ja, warum?

2. Unter welchen Voraussetzungen könnte der Rat der Landeshauptstadt Hannover die Straßen­ausbaubeitragssatzung wieder abschaffen?

3. Welche alternativen Finanzierungsmodelle hat die Verwaltung geprüft, um ggf. zukünftig ohne Straßenausbaubeitragssatzung unter Beibehaltung des in Drucksache 0077/2014 vorgeschla­genen Bauvolumens die fehlenden Einnahmen zu kompensieren?


Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Nach § 6 NKAG kann die Stadt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen Beiträge von den Grundstückseigentümern erheben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser öffentlichen Einrichtungen besondere wirtschaftliche Vorteile bietet.
Der Rat der Stadt erließ auf der Grundlage dieser Gesetzesvorschrift die Straßenausbaubeitragssatzung vom 19.03.1992 in der Fassung der Änderungssatzung vom 21.03.2002 (SABS).
Die Verwaltung ist danach zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verpflichtet.
Die Einführung der SABS erfolgte auf Drängen der Kommunalaufsicht vor dem Hintergrund der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt und dem Bemühen um Konsolidierung des städtischen Haushalts.
Der Rat beschloss die SABS in Kenntnis und unbeachtlich des § 83 Abs. 2 Satz 2 NGO (jetzt § 111 Abs. 5 Satz 3 NKomVG), nach dem seit dem 01.01.1992 eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nicht besteht.
Die SABS hat in diversen Veranlagungsverfahren, die einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung unterzogen wurden, zu keiner Beanstandung geführt. Die in der SABS festgelegten Anliegeranteilssätze stehen in Einklang mit den von der Rechtsprechung für zulässig erachteten Anteilssätzen.
Die nicht beitragsrelevanten Allgemeinvorteile, die eine ausbaubeitragsfähige Straßenbaumaßnahme der Allgemeinheit vermittelt, gelten durch die von der Stadt zu tragenden Anteile am beitragsfähigen Aufwand als abgegolten.
Dieses vorausgeschickt, werden die Fragen wie folgt beantwortet:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die SABS sollte aus den folgenden Gründen beibehalten werden:
- Mit der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen lassen sich ausbaubeitragsfähige Straßenbaumaßnahmen in einem nicht lediglich unerheblichen Umfang teilweise refinanzieren.
Die Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen haben 2013 ca. 2 Mio. € und in den vergangenen zehn Jahren im Mittel ca. 1,5 Mio. € pro Jahr betragen.
Würde keine SABS bestehen, müssten die ausbaubeitragsfähigen Straßenbaumaßnahmen zu 100 % vom städtischen Haushalt getragen werden.
- Das Vorhandensein einer Straßenausbaubeitragssatzung beinhaltet präventiven Charakter hinsichtlich der Ausbaustandards und der Erwartungen der Bevölkerung (höhere Standards und Erwartungen, wenn keine Beiträge erhoben werden / geringere Standards und Erwartungen, wenn Beiträge erhoben werden).
- Die SABS ist zur Teilrefinanzierung des Sonderprogramms „Grunderneuerung im Bestand“ erforderlich.
Eine aktuelle Internet-Recherche bei diversen Städten in Niedersachsen hat ergeben, dass 71 von insgesamt 84 Städten über eine Straßenausbaubeitragssatzung verfügen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2
Für eine Aufhebung der SABS wäre ein entsprechender Ratsbeschluss erforderlich.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet, bei der Mittelbeschaffung bestimmte Grundsätze einzuhalten (§ 111 NKomVG). Die Kommunen dürfen danach Kredite nur aufnehmen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre. Auch eine öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP) und sonstige Finanzierungsmodelle sind als kreditähnliche Rechtsgeschäfte anzusehen und somit nachrangig. Vorrangig sind 1. sonstige Finanzmittel, 2. spezielle Entgelte und 3. Steuern heranzuziehen. Solange die Einnahmen der Stadt für eine Eigenfinanzierung der städtischen Investitionen nicht ausreichen, und davon ist die Stadt weit entfernt, muss zur Finanzierung auf spezielle Entgelte, Steuern und Kredite zurückgegriffen werden.
Die Straßenausbaubeiträge gehören zu den speziellen Entgelten. Es besteht zwar keine Rechtspflicht zur Erhebung dieser Beiträge, doch sind die finanziellen Möglichkeiten bei der Stadt so eng, dass auf eine anteilige Gegenfinanzierung nicht verzichtet werden kann. Da ansonsten nur eine Kreditfinanzierung möglich wäre, diese aber in der Höhe massiv durch die Kommunalaufsicht auf gesetzliche Aufgaben gedeckelt ist, besteht keine andere Möglichkeit, als die Anlieger, deren Grundstücke durch die Straßenausbaumaßnahmen regelmäßig Gebrauchswertsteigerungen erfahren, im Rahmen von Straßenausbaubeiträgen anteilig an den Ausbaukosten zu beteiligen.

TOP 8.3.2.
Unterschriftenlisten
(Drucks. Nr. 15-0221/2014)

Bezirksratsfrau Großekathöfer trug folgende Anfrage vor:


In der letzten Sitzung des Bezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode ist dem Be­zirksrat eine Unterschriftenliste ausgehändigt worden. Diese hatten Anwohner des Kronsbergs, die für einen Alternativstandort des geplanten Flüchtlingsheims an der Oheriedetrift plädieren, überreicht.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1.) Was geschieht generell mit Unterschriftenlisten, und mit dieser im besonderen, die dem Bezirksrat übergeben werden, und in welcher Weise werden diese von der Verwaltung berücksichtigt?
2.) Wann wird diese Liste den Mitgliedern des Bezirksrates zur Kenntnis zur Verfügung gestellt?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Unterschriftenliste gegen den Bauplatz des Flüchtlingsheims gegenüber der Grundschule an der Feldbuschwende (Oheriedentrift 11, 30539 Hannover) wurde dem Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode in seiner Sitzung am 11.12.2013 ausgehändigt. Die Unterschriftenliste stellt eine schriftliche Meinungsäußerung von Bürgerinnen und Bürgern zur Beschlussfassung über die Drucksache „Standorte für den Neubau von Wohnheimen für Flüchtlinge im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode“ (Drucksache Nr. 2604/2013) dar. Es oblag dem Stadtbezirksrat, sich im Rahmen des Beschlussverfahrens mit dem Anliegen der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner auseinanderzusetzen. Das Beratungsverfahren schließt mit einem Beschluss des Verwaltungsausschusses ab. Diesen Beschluss wird die Verwaltung umsetzen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Unterschriftenliste wurde nach der Sitzung den Fraktionen im Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode zur Verfügung gestellt und liegt daher diesen bereits vor.

TOP 8.3.3.
Etat des Bezirksbürgermeisters
(Drucks. Nr. 15-0222/2014)

Bezirksratsherr Meinecke trug folgende Anfrage vor:


Dem Bezirksbürgermeister steht ein jährlicher Etat zur Verfügung.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Für welche Zwecke wurde der Etat des Bezirksbürgermeisters im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode im Jahr 2013 bis heute verwendet?
Bitte eine Kostenaufstellung nach Zweck und Höhe der Verwendung


Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung:

Der Bezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode hat mit der Drucksache Nr. 15-2877/2012 (Änderungsantrag zu Drucksache Nr. 1900/2012_N1 / Aufteilung der eigenen Mittel 2013) aus seinen für den Haushalt 2013 veranschlagten Haushaltsmitteln einen Betrag in Höhe von 3000,00 € für Verfügungsmittel (Repräsentationsmittel des Bezirksrates) ausgewiesen.

Von diesen ausgewiesenen Mitteln sind u.a. für
-Neujahresempfänge
-Jubiläums- und Einweihungspräsente
-Sitzungsauslagen
-diverse Repräsentationsauslagen

2135,79 €
verwendet worden.

Ein Restbetrag in Höhe 864,21 € steht noch zur Verfügung.

TOP 8.3.4.
Brabeckstraße
(Drucks. Nr. 15-0223/2014)

Bezirksratsherr Hellmann trug folgende Anfrage vor:


Bereits im Februar 2013 stellte die CDU-Fraktion im Bezirksrat den Antrag, den Fußweg
auf der Brabeckstraße vor Rossmann so abzupollern, dass dort keine Fahrzeuge mehr parken können.
Diesem Antrag wurde von der Verwaltung am 29.05.2013 gefolgt.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Wann ist mit der Umsetzung dieser Maßnahme zu rechnen?


Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung:

Die Verwaltung wird die zugesagte Abpollerung noch im 1. Quartal 2014 durchführen. Da diese Arbeit Witterungsabhängig ist, kann ein genauer Ausführungstermin nicht genannt werden.

TOP 8.3.5.
Sonderprogramm für Straßenerneuerung - Durchführung der Baumaßnahme und Beteiligung der Bürger
(Drucks. Nr. 15-0224/2014)

Bezirksratsfrau Stitgen trug folgende Anfrage vor:


Das geplante Sonderprogramm für Straßenerneuerung (DS 0077/2014) sieht die Grunderneuerung von verschiedenen Straßen im Stadtgebiet vor.

Im Stadtbezirksrat Kirchrode – Bemerode- Wülferode betrifft dies folgende Straßen:
§ Elly- Beinhorn Straße
§ Enthorststraße von der Wülfeler Str. bis Katzenwinkel
§ Flachsrottenweg gesamte Länge

Da es sich nicht um eine Sanierung, sondern um eine Grunderneuerung der Straßen handelt, werden die Anlieger bzw. Anliegereigentümer gemäß der von Rot-Grün eingeführten Straßenausbaubeitragssatzung an den Baukosten in erheblichem Umfang beteiligt.
Die Straßenausbaubeitragssatzung lehnen wir als CDU konsequent ab. Aus unserer Sicht sind der Ausbau und die Grunderneuerung von Straßen, die der Gemeinschaft dienen, Aufgaben der Allgemeinheit, weil alle Bürger von einem gut ausgebauten Straßennetz profitierten.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Mit welchen Gesamtkosten rechnet die Verwaltung (bitte für jede einzelne Straße aufschlüsseln)? In welcher Höhe werden dabei die Anlieger schätzungsweise beteiligt?
2. Werden die Anlieger an der Planung beteiligt bzw. eingebunden? Wenn nein, warum nicht?
3. In welchem Jahr/Monat ist mit dem Beginn und dem Ende der Baumaßnahmen zu rechnen (bitte für jede einzelne Straße darlegen)?


Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Kosten der einzelnen Straßenbaumaßnahmen sind noch nicht kalkuliert worden. Die Verwaltung wird nach dem Beschluss für eine Grunderneuerung den Umfang der Arbeiten festlegen und den Straßenuntergrund nach Schadstoffen untersuchen. Wenn erste Kosten feststehen, werden die Anlieger über das weitere Vorgehen und die zu erwartenden Kosten informiert.
Nach der Straßenausbaubeitragssatzung werden die Enthorststraße als Anliegerstraße und die Elly-Beinhorn-Straße und der Flachsrottenweg als Innerortsstraße eingestuft. Die von den Anliegern zu tragenden Anteile am beitragsfähigen Aufwand betragen für die Anliegerstraßen 75 % und für die Innerortstraßen je nach Straßenteileinrichtung 40 bis maximal 70 %.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Im Rahmen des Sonderprogramms sind keine Veränderungen an den Querschnitten oder Flächenverteilungen vorgesehen. Die Straße wird in der Form wieder gebaut, wie sie heute vorhanden ist – nur neuwertig. Da es keine Planung gibt, ist auch keine Beteiligung möglich.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die geplanten Baumaßnahmen werden nach Vorlage des Beschlusses vorbereitet und ausgeschrieben. Es ist geplant, mit den ersten Baumaßnahmen im Herbst 2014 zu beginnen. Die Anlieger werden mit Anliegerinformationen über den geplanten Bau informiert.


Auf die Nachfrage von Frau Kramarek - Beratendes Mitglied- wie es sich mit Leitungsarbeiten der Telekom etc verhalte, antwortete Herr Bode, dass auf Grund der Besonderheit bei Telekommunikationsanlagen nach dem Telekommunikationsgesetzes jederzeit eine Zugriffsmöglichkeit bestehe, folglich der Verwaltung keine Handhabe habe.

Bezirksratsherr Konietzny erkundigte sich nach Stundungs- und Ratenzahlungsmöglichkeiten und wann der Hinweis hierauf erfolgen werde. Sowohl eine Stundung als auch Ratenzahlungen seien vorgesehen, auch werden die Anlieger 2-3 Jahr Vorlauf haben und erst nach Abschluss der Maßnahme werde die Abwicklung begonnen, antwortete Herr Bode. Er fügte hinzu, dass beim zweiten Schreiben, der an die Anlieger ergeht ein ausführlicher Hinweis auf die Stundung mit beigefügt sein werde.

Bezirksratsherr Krügers Nachfrage, ob dieses denn auch für Hintergrundstücke gelte, wurde von Herrn Bode bejaht.

TOP 8.3.6.
Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Bestandsaufnahme und Unterhaltungsmaßnahmen

(Drucks. Nr. 15-0225/2014)

Bezirksratsfrau Stittgen trug folgende Anfrage vor:


Das geplante Sonderprogramm für Straßenerneuerung (DS 0077/2014) sieht die Grunderneuerung von verschiedenen Straßen im Stadtgebiet vor.

Im Stadtbezirksrat Kirchrode – Bemerode - Wülferode betrifft dies folgende Straßen:
§ Elly- Beinhorn Straße
§ Enthorstweg Wülfelerstr. bis Katzenwinkel
§ Flachsrottenweg gesamte Länge

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Waren die oben aufgeführten Straßen bisher für das Deckensanierungsprogramm vorgemerkt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, warum findet nun keine Deckensanierung, sondern eine Grunderneuerung statt?
2. In welchen Jahren und in welchem Umfang wurden die oben aufgeführten Straßen in den letzten Jahrzehnten von der Stadt unterhalten (bitte den genauen Umfang der Maßnahme(n) darlegen)?
3. Welche Untersuchungen zur Bestandsaufnahmen sind bei den genannten Straßen vorgenommen worden, die zur Einschätzung geführt haben, dass die Straßen einer Grunderneuerung bedürfen? Wann und wie wurden diese durchgeführt?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die für den Stadtbezirk im Sonderprogramm vorgeschlagenen Straßen waren bisher nicht für das Deckenprogramm vorgesehen. Das Schadensbild der Straßen zeigt, dass Schäden in den unteren Schichten des Straßenaufbaus vorhanden sind, die mit der Erneuerung der Verschleißschicht der Straße nicht behoben werden können.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die öffentlichen Straßen werden in Hannover regelmäßig begangen, um die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können. Im Rahmen dieser Begehungen wird auch jeweils der technische Zustand der Straßen betrachtet. Sofern erforderlich, werden Gefahrenstellen sofort beseitigt oder sonstige Schadensstellen an die Straßenerhaltungsbezirke weiter gemeldet. Eine Auflistung der einzelnen Arbeiten pro Straße liegt nicht vor, die Schäden und deren Reparatur sind in den Meldungsbüchern der Straßenerhaltungsbezirke notiert.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Fachverwaltung hat im Rahmen der Vorarbeiten zu dem Sanierungsprogramm Straßen ermittelt, bei denen eine Grunderneuerung erforderlich ist und die zu den Randbedingungen des Programmes passen. Wesentliche Randbedingungen sind, dass Schäden vorhanden sind, die eine Grunderneuerung erforderlich machen und dass die Querschnittsaufteilung der Straße mit Gehwegen und Fahrbahn den heutigen Anforderungen entspricht und nicht verändert werden muss. Die Schäden an den Straßen werden durch regelmäßige Begehungen und visuelle Prüfungen ermittelt.

Kernbohrungen werden in den Straßen erst mit der Aufnahme der Planungen gemacht, um den möglichen Schadstoffgehalt des Straßenaufbruchs zu ermitteln und um festzulegen, bis zu welcher Tiefe die Tragschichten der Straße erneuert werden müssen.

TOP 9.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE (spätestens 20:00 Uhr)
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Kleingärten
Aufgrund der zahlreichen Anfragen zu diesem Thema wurde die Anfragebeantwortung zu Anfrage 8.1.6 (Kleingärten und Wohnbauflächenentwicklung - Gartenheitm und Büntekamp II vorgezogen).

Eine Einwohnerin erkundigte sich nach nach Kleingärten im Bereich Bischofshole, wie viele weggefallen seien.

Protokollantwort zu den verlorengegangenen Flächen für Kleingärten im Gebiet Bischofshole:
Insgesamt sind bei der Räumung der Kolonie Bischofshole durch die VW- Immobilien 71 Kleingärten auf einer Fläche von 43.851 m² verlorengegangen. Dabei waren auch sehr große Gärten dabei.

Fragenkatalog BI Pro Kronsberg

Ein Vertreter der BI Pro Kronsberg verlas einen umfangreichen Fragenkatalog. Stadtbezirksmanager Just bat diesen ihm diese Fragen per Mail zu senden, da weder die Bezirksratsmitglieder noch die Verwaltung in dieser Form -während der Sitzung - angemessen hierauf antworten können.

Protokollantwort:
1. Trifft es zu, dass zwar die 2.200 Arbeitsplätze von NETRADA in der Region Hannover erhalten bleiben, die von Netrada für das Distributionszentrum am Kronsberg versprochenen 500 Arbeits-plätze aber nicht entstehen?

Seit Ende 2011 sind bereits mehr als 500 Arbeitsplätze im Zusammenhang mit der Umsetzung des Investitionsprojektes Hannover-Messe aufgebaut worden. Zudem ist herzuvorheben, dass es in der extrem kritischen Phase der Insolvenz gelungen ist, bis auf die bereits genannten 26 Stellen in der Verwaltung, sämtliche Arbeitsplätze zu erhalten. Dies ist ein großer Erfolg.

2. Trifft es zu, dass der Standort Garbsen der Fa. NETRADA geschlossen wird? Falls ja: Was wird aus den Arbeitsplätzen in Garbsen? Werden sie alle an den Kronsberg verlegt? Gibt es Stellungnahmen der Stadt Garbsen zu dieser Entwicklung?

Es steht schon seit geraumer Zeit fest, dass der Standort Garbsen sukzessive an den Standort Hannover-Messe verlegt wird. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden zum neuen Standort wechseln und sehen dem neuen Standort sehr positiv entgegen. Die Stadt Garbsen ist darüber informiert.

3. Welche zusätzlichen Personenverkehre erwartet die Verwaltung durch den Wechsel von 500 oder mehr Arbeitnehmern von dem bisherigen Standort Garbsen zu dem neuen Standort am Kronsberg?

Eine substantiierte Aussage kann dazu nicht gemacht werden, weil es von der jeweiligen individuellen Entscheidung eines jeden Mitarbeiters abhängt, welches Verkehrsmittel (Kfz, ÖPNV, Fahrrad oder fußläufig) zwischen Wohnort und neuem Standort für ihn sinnvoll erscheint. Tatsache ist, dass die Anzahl der Parkplätze baurechtlich auf die maximale Ausnutzung der überbaubaren Grundstücksfläche ausgelegt ist. Aktuell ist nur die Hälfte des Grundstücks genutzt. Aufgrund der hervorragenden Stadtbahnanbindung ist davon auszugehen, dass der große Teil der Belegschaft den ÖPNV und damit ein über arvato bezogenes FirmenAbo nutzen wird.

4. Trifft es zu, dass die Retouren-Bearbeitung künftig am Kronsberg erfolgt? Ist gesichert, dass dafür am Kronsberg keine Chemikalien eingesetzt werden?

Es trifft zu, dass die Retourenbearbeitung künftig am neuen Standort Hannover-Messe erfolgen wird. Die Retouren werden in keiner Weise chemisch behandelt. Aufbereitungen finden ausschließlich mit Fusselrollen/ -bürsten statt.

5. Ist inzwischen die letzte Rate für den Kauf des Grundstücks bezahlt?

Die letzte Kaufpreisrate ist bereits Ende vergangenen Jahres bei der Stadt eingegangen.

6. Wann ist mit dem Umzug aus Garbsen und mit dem Beginn der regulären Arbeit in der neuen Halle zu rechnen?

Der Umzug wird in mehreren Schritten stattfinden, und beginnt frühestmöglich im dritten Quartal 2014. Die entsprechenden Umzugstätigkeiten werden bis in das zweite und dritte Quartal 2015 andauern, so dass ein geordneter und planbarer Umzug sichergestellt ist.

7. Mit welchem Lastverkehr wird gerechnet?

Es wird in absehbarer Zeit hierzu keine Änderungen geben, d.h. arvato hält sich hier an das abgestimmte Verkehrskonzept mit den Lieferanten- und Dienstleistern , die über das Schnellwegsystem gesteuert werden.

8. Ist vertraglich gesichert, dass die bisherigen Verkehrsvereinbarungen erhalten bleiben?

Die bisherigen Verkehrsvereinbarungen sind im Grundstücks- und Optionsvertrag verankert. Die Grundstückseigentümerin ist daraus verpflichtet die Vereinbarungen im Rahmen des Mietvertrages an die neue Mieterin arvato AG weiterzureichen. Damit bleiben die Verkehrsvereinbarungen erhalten.

9. Welche vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt und Netrada müssen mit arvato neu verhandelt werden?
Neu verhandelt werden muss der begleitende Standortsicherungsvertrag, der durch die Insolvenz der Netrada Europe GmbH hinfällig ist. Dieser bezieht sich im Wesentlichen auf die Themen Arbeitsplätze, FirmenAbo, Mietvertragsdauer, Familienfreundlichkeit und Nachbarschaftsdialog.

10. Trifft es zu, dass arvato die Optionen auf Erweiterungsbauten am Kronsberg westlich der Cousteaustraße und westlich der Stadtbahntrasse aufrecht erhält?
Das wird aktuell von arvato geprüft.

11. Wie bewerten BZR und Verwaltung diese Möglichkeit hinsichtlich Baumasse, Versiegelungsflächen und Verkehrszunahme?
Die Verwaltung verweist auf die vom Rat beschlossenen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1764. Die planungsrechtlichen Ausweisungen sehen ausdrücklich die Möglichkeit einer Ausnutzung der überbaubaren Fläche für eine Erweiterung der bisherigen Halle (2. Bauabschnitt) vor. Darüber hinaus wäre auch eine Bebauung westlich der Stadtbahntrasse mit einem Verwaltungsgebäude möglich.



TOP 10.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am
Vertagt


TOP 11.
Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk- Bericht der Verwaltung
Abgesetzt


TOP 12.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Stadtbezirksmanager Just informierte über folgende Themen:

Familienfahrplan
Das Stadtteilzentrum hat aktuellen Familienfahrplan herausgegeben mit der Zusammenstellung für Gruppen und weitere Angebote.

Umzug Seniorenbeirat
der Seniorenbeirat ist in die Theaterstraße 3 umgezogen. Die bisherige Telefonnummer ist weiterhin gültig.

Veranstaltungen der Jakobikirche
Die Jakobikirche wird außer verschiedenen anderen Veranstaltungen jetzt am Freitag 14.2.2014 um 19:30 Uhr ein Benefizkonzert zugunsten der "Kindernothilfe" durchführen.
Es spielen das "Mosaic-Jazzquartett" zum Valentinstag.

Info für alle Hundehalter
Es wurden vergiftete Köder für Hunde im nördlichen Teil des Kronsberges entdeckt, die von von unbekannten in Frikadellen ausgelegt worden sind.


TOP 13.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 13.1.
Neuanlage Spielplatz Wilhelmine-Witte-Straße, Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-0206/2014 mit 2 Anlagen)

Frau Bergerstock stellt mit Hilfe einer Präsentation die Planung des Spielplatzes vor.

Antrag,

der Gestaltung des öffentlichen Spielplatzes Wilhelmine-Witte-Straße in Hannover-Kirchrode mit Gesamtkosten in Höhe von 152.000,- € aus Drittmitteln entsprechend der Anlage 2 zuzustimmen,
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 Abs.1 Nr.1a NKomVG

-Einstimmig

Frau Bergerstock reicht folgende Antworten zum Protokoll nach.

Protokollantwort:

Welche Wasserstände sind im RRB (Regenrückhaltebecken) für welche Dauer zu erwarten?
Das RRB ist als Trockenbecken geplant und gebaut. Das Becken nimmt bei Regen die Niederschläge auf, speichert sie zwischen und leitet diese gedrosselt an den Heistergraben ab. Das Regenrückhaltebecken kann maximal Niederschläge eines 5 jährigen wiederkehrenden Niederschlagsereignisses aufnehmen. In diesem Fall kann das Becken auf 60 cm Tiefe einstauen. Tritt dieser eher seltene Fall ein, benötigt das RRB eine Leerlaufzeit von 14 Stunden.

Wie beurteilt OE 68 die Gefahrensituation in Bezug auf die Benachbarung zum geplanten öffentlichen Kinderspielplatz?
Für den Lastfall im Winter besteht keine Einbruchgefahr, da es sich um ein gegen das Grundwasser abgedichtetes Trockenbecken handelt, dass keine überfrorene Wasserfläche bilden kann.
Für die seltenen Einstauereignisse, bei denen es zu Wassertiefen von bis zu 60 cm kommen kann halten wir das Gefährdungspotential für lauffähige Kinder für äußerst gering, da die Böschungen sehr flach angelegt sind.
Die Zu- und Abläufe sind mit Stabgittern versehen, so dass ein Hineinkriechen in die Rohre nicht möglich ist.

Sind bauliche Maßnahmen am Rand des RRB’s erforderlich, die Kinder daran hindern, an das RRB zu gelangen?
Es sind keine baulichen Maßnahmen notwendig, Kinder von dem Becken fern zu halten.


TOP 14.
A N H Ö R U N G E N

TOP 14.1.
Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Grundsatzbeschluss

(Drucks. Nr. 0077/2014 mit 1 Anlage)

Herr Bode - Fachbereichsleiter Tiefbau- erläutert die Bestandteile und Inhalte der vorliegenden Drucksache.

Antrag,


1. dem Sonderprogramm für Straßenerneuerung (Grunderneuerung im Bestand) mit einem Finanzvolumen von 47,5 Mio. Euro grundsätzlich, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zu den jeweiligen Haushaltsplänen und vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung
2. der Mittelfreigabe und dem Baubeginn der Einzelmaßnahmen

wie in der Begründung dargestellt, zuzustimmen.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme: I.54101.909
Bezeichnung: Gemeindestraßen, Grunderneuerung im Bestand
Ansatz 2014 4.000.000 €
MifriFi 2015 9.500.000 €
MifriFi 2016 9.500.000 €
MifriFi 2017 9.500.000 €
MifriFi 2018 9.500.000 €
MifriFi 2019 5.500.000 €

-9 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 15.
A N T R Ä G E

TOP 15.1.
Bezirksratsherrn Albrecht

TOP 15.1.1.
Parksituation „Alte Bemeroder Str.“
(Drucks. Nr. 15-0231/2014)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

In der ‚Alte Bemeroder Str. ‘ ist vom Lubowitzweg etwa 70 m bis zum Haus Nr. 102
das Parken auf Gehwegen gegenüber der Kita und dem Gewerbebetrieb auf dem Bürgersteig erlaubt und ist folglich mit dem Verkehrszeichen Nr. 315 (Parken auf Gehwegen) zu kennzeichnen.


Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen


TOP 15.1.2.
Esso Tankstelle
(Drucks. Nr. 15-0230/2014)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Parkplatz vor der Apotheke neben der Esso Tankstelle (Brabeckstr. 155, 30539 Hannover)
erhält auf der rechten Seite eine gekennzeichnete Parkverbots-Sperrflächen Markierung von 1,5 m Breite.
Der Parkbucht verbleibt dann noch eine Länge von 6,80m.


-Einstimmig


TOP 15.1.3.
Verkehrssicherheit- Berkelmannstr.
(Drucks. Nr. 15-0229/2014)

Antrag

In der Berkelmann Str. werden Verkehrsschilder Nr. 205 (Vorfahrt gewähren) vor den Ausfahrten der vorhandenen Parkplätze und vor dem Parkplatz Berkelmann Str. 1 A-1C installiert.

-Einstimmig

TOP 16.

EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

-Abgesetzt


Bezirksbürgermeister Rödel schloss um 22:15 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.





für die Niederschrift:

Rödel Yilmaz
Bezirksbürgermeister Sachbearbeiterin