Sitzung Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel am 06.02.2014

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 30.01.2014)
Protokoll (erschienen am 13.06.2014)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.08 - Datum 07.05..2014

PROTOKOLL

21. Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel
am Donnerstag, 6. Februar 2014,
Freizeitheim Döhren, An der Wollebahn 1

Beginn 18.00 Uhr
Ende 21.15 Uhr

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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Geburek (CDU)
Bezirksratsherr Glade (SPD)
Bezirksratsherr Hämke (CDU) ab 18.10 Uhr
Bezirksratsfrau Hartmann (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Herrmann (GLuP)
(Bezirksratsherr Hunger) (WfH)
Bezirksratsfrau Jakob (CDU)
Bezirksratsherr Johnsen (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsfrau Kellner) (SPD)
Bezirksratsherr Kibar (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Linde (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Milkereit (GLuP)
Bezirksratsherr Oltersdorf (SPD)
Bezirksratsherr Schade (SPD)
Bezirksratsfrau Schollmeyer (SPD)
Bezirksratsherr Sommerkamp (CDU)
Bezirksratsfrau Waase (CDU)

Beratende Mitglieder:
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) bis 20.30 Uhr
(Ratsfrau Dr. Koch) (SPD)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU) bis 21.05 Uhr

Verwaltung:
Herr Bode (Leiter der FB Tiefbau) zu TOP 3.1.1, 2 und 6.2.1.
Frau Topcu (FB Planen und Stadtentwicklung)
Herr Steinsiek (FB Wirtschaft) zu TOP 10
Herr Prauser (FB Personal und Organisation)
Frau Mewes (FB Personal und Organisation)

Presse:
Frau Dr. Schmidt (Stadtanzeiger-Süd)
Frau Triller (Hann. Wochenblatt)
Herr Lippelt (Maschseebote)

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

3.1. V E R W A L T U N G S V O R L A G E - A N H Ö R U N G E

3.1.1. Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Grundsatzbeschluss
(Drucks. Nr. 0077/2014 mit 1 Anlage)

6.2.1. Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Geplante Sanierung der Brandensteinstraße und Kostenanteil
für die Anwohner laut Straßenausbaubeitragssatzung
(Drucks. Nr. 15-0157/2014)

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N - A N H Ö R U N G E N

3.1.2. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1779 - Lebensmittelnahversorger Eupener Straße
(Drucks. Nr. 0064/2014 mit 1 Anlage)

3.1.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1793 - Esperantostraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0180/2014 mit 3 Anlagen)

4. Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung

5. Bericht aus der letzten Sitzung des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel


6. A N F R A G E N

6.1. der SPD-Fraktion

6.1.1. Zentrale Abfrage von Kitaplätzen
(Drucks. Nr. 15-0150/2014)

6.1.2. Fußwegverbindung während der Bauphase Thurnithistraße, vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1775
(Drucks. Nr. 15-0151/2014)


6.1.3. Bauarbeiten im Seelhorster Kreuz
(Drucks. Nr. 15-0152/2014)

6.1.4. Karlsruher Straße, Fußweg
(Drucks. Nr. 15-0153/2014)

6.1.5. Stand Verlegung Kontaktschleife Hoher Weg wegen Ampelschaltung
(Drucks. Nr. 15-0154/2014)

6.1.6. Seelhorster Friedhof, barrierefreier Nebeneingang
(Drucks. Nr. 15-0155/2014)

6.1.7. Parksituation Dialyse Garkenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-0156/2014)

6.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.2.2. Behandlung von Änderungs- und Zusatzanträgen in den Bezirksratssitzungen: Auslegung des § 12 der Geschäftsordnung
des Rates der LH Hannover (Änderungs- und Zusatzanträge)
i. V. mit § 19 Abs. 4 (Abstimmung)
(Drucks. Nr. 15-0158/2014)

6.3. der CDU-Fraktion

6.3.1. Schrottreife Fahrräder blockieren Stellplätze
(Drucks. Nr. 15-0159/2014)

6.3.2. Müll auf dem Gelände zwischen dem Bahndamm und der Brengenzer Straße
(Drucks. Nr. 15-0168/2014)

6.4. von Bezirksratsherrn Hunger (WfH)

6.4.1. S-Bahn Haltepunkt in Döhren
(Drucks. Nr. 15-0054/2014)

6.4.2. Verschmutzung Gehweg DB-Seite in der Riepestraße
(Drucks. Nr. 15-0056/2014)


7. A N T R Ä G E

7.1. der SPD-Fraktion

7.1.1. Rückführung der Außenstelle der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule
(Drucks. Nr. 15-0160/2014)

7.1.2. Pänner-Schuster-Weg; Versetzen des Straßenschildes
(Drucks. Nr. 15-0161/2014)

7.1.3. Mittagsverpflegung an der Grundschule Loccumer Straße
(Drucks. Nr. 15-0162/2014)

7.1.4. Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Bernwardstraße
(Drucks. Nr. 15-0163/2014)

7.1.4.1. Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Bernwardstraße
(Drucks. Nr. 15-0163/2014 N1)

7.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.2.1. Leinenzwang für Hunde im Landschaftsschutzgebiet "Döhrener Mühle"
(Drucks. Nr. 15-0164/2014)

7.2.1.1 Leinenzwang für Hunde im Landschaftsschutzgebiet "Döhrener Mühle"
(Drucks. Nr. 15-0164/2014 N1)

7.3. der CDU-Fraktion

7.3.1. Anliegerbeteiligung bei der Planung von Tiefbaumaßnahmen
(Drucks. Nr. 15-0165/2014)

7.3.2. Altglascontainer im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0166/2014)

7.3.3. Fußweg zwischen der Straße Am Mittelfelde und Eichelkampstraße
(Drucks. Nr. 15-0167/2014)

7.4. Interfraktionelle Dringlichkeitsanträge

7.4.1. Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag: S-Kurvenbereich Abelmannstraße - Brückstraße
(Drucks. Nr. 15-0295/2014)

7.4.2. Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag: Feuerwehrausfahrt Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0294/2014)


8. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
8.1. Interfraktionelle Anträge

8.1.1. Zuwendung an die Karnevalsvereine Karnevalscorps Döhren e.V. und Hannoversche Funken-Garde e.V. für das Döhrener Jazz-Festival
(Drucks. Nr. 15-0109/2014)

8.1.2. Zuwendung an den Hannoverschen Radsport Club 1912 e.V. für die Anschaffung von Pokalen im Jugendbereich für das Radrennen "Rund in Döhren"
(Drucks. Nr. 15-0110/2014)

8.1.3. Zuwendung an das Jugendumweltbüro für das Anlegen einer Streuobstwiese
(Drucks. Nr. 15-0111/2014)

8.1.4. Zuwendung an den Spielpark Döhren für die Anschaffung von Leichtturnmatten
(Drucks. Nr. 15-0112/2014)

8.1.5. Zuwendung an die Kulturinitiative Döhren, Wülfel, Mittelfeld e.V. für die Anschaffung eines Banners
(Drucks. Nr. 15-0113/2014)

8.1.6. Durchführung des Bezirksratsempfangs 2014
(Drucks. Nr. 15-0114/2014)

8.1.7. Mittel für eine Fahne für den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0148/2014)

8.1.8. Hundetütenspender
(Drucks. Nr. 15-0149/2014)

9. Bericht des Stadtbezirksmanagements


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck eröffnete die Sitzung, stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest und begrüßte die Anwesenden. Sie regte an, TOP 3.1.1. und TOP 6.2.1 nach TOP 1 zu behandeln. Zu TOP 3.3.1 begrüßte Bezirksbürger- meisterin Ranke-Heck Herrn Bode, den Leiter des Fachbereiches Tiefbau. TOP 3.1.1- 6.4.2 wurden abgesetzt. Zu TOP 10 wurde die Drucksache nachgereicht. Hierzu begrüßte sie Herrn Steinsiek aus dem Fachbereich Wirtschaft.
Die Dringlichkeit der interfraktionellen Dringlichkeitsanträge 15-0294/2014 und 15-0295/2014 wurde einstimmig anerkannt, die Tagesordnung um TOP 7.4.1. und TOP 7.4.2. erweitert.
Der Dringlichkeit des Dringlichkeitsantrages der CDU-Fraktion Drucks. Nr. 15-0296/2014 wurde mit 4 Stimmen dafür und 12 Stimmen dagegen nicht zugestimmt. Die Drucksache wird auf die Tagesordnung der Sitzung am 13.03.2014 gesetzt.
Abgesetzt wurden TOP 3.1.2., 4, 6.4.1 und 6.4.2.
Bezirksratsfrau Hartmann zog die Druck. Nr. 0077/2014 für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen und ging davon aus, dass die Verwaltung trotzdem Fragen, auch die der Einwohner/innen, beantworten werde, zumal die Grünen Probleme mit der Straßenausbeitragssatzung haben.
Bezirksratsfrau Jakob merkte an, dass sie die Drucksache ebenfalls in die Fraktionen gezogen hätte, begrüßte angesichts der vielen Besucher/innen, dass die Drucksache ausnahmsweise trotzdem behandelt werde und sagte, dass ihre Fraktion andere Straßen im Stadtbezirk für sanierungsbedürftiger halte.
Bezirksratsherr Oltersdorf äußerte ebenfalls Beratungsbedarf, wies auf ein bereits in Aussicht gestelltes Treffen des Bezirksrates mit den Anliegern und darauf hin, dass seine Fraktion die Drucksache ebenso in die Fraktionen gezogen hätte.
Bezirksratsherr Milkereit
schloss sich seinen Vorrednern an.
Bezirksratsherr Dr. Linde regte an, künftig Drucksachen erst zu diskutieren und sie dann ggfs. anschließend in die Fraktionen zu ziehen.
Die geänderte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.


TOP 3.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 3.1.1.
Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Grundsatzbeschluss

(Drucks. Nr. 0077/2014 mit 1 Anlage)

Herr Bode stellte anhand der in der Anlage 1 beigefügten Powerpoint-Präsentation das Sonderprogramm für Straßenerneuerung im Sinne der Drucksache vor. Herr Bode hob hervor, dass es sich um ein zusätzliches Programm handelt, das Straßen umfasse, die keiner besonderen Umplanung bedürfen. Im Stadtbezirk seien noch andere Straßen sanierungsbedürftig, wie z. B. die Zeißstraße und die Salzburger Straße. Die Salzburger Straße sei bereits 2016 für eine Grunderneuerung vorgesehen. Herr Bode erläuterte, was Straßenerneuerung ist, ging auf die Konzeptidee ein und wies darauf hin, dass es sich bei der vorgelegten Straßenliste um eine erste Vorschlagsliste der Verwaltung handelt und weitere folgen sollen. Die Straßen bleiben im Bestand erhalten. Der Planungs- und Abstimmungsaufwand kann miniert werden. Im Rahmen der Straßenunterhaltung wurden Schäden festgestellt, der Zustand der Straßen aufgenommen und hiernach die ersten 45 Straßen aufgenommen. Im Stadtbezirk Döhren-Wülfel sind die Brandensteinstraße, die Roßkampstraße und in der Straße Am Schafbrinke der Bereich um die Schnellwegbrücke, in dem sich Verwerfungen und Risse gebildet haben, betroffen. Die Roßkampstraße und die Brandensteinstraße befinden sich in einem ähnlichen Zustand, weisen Verdrückungen, Absackungen in der Pflasterung und herauswachsende Schächte auf, die auf Schäden im Unterbau hinweisen. Nach Leitungsarbeiten in der Brandensteinstraße sei die Pflasterung teilweise wieder hergestellt, die grundlegenden Schäden aber nicht beseitigt worden. Es sei beabsichtigt, so wenig wie möglich und so viel wie nötig zu tun, um eine Lebensdauer der Straßen für ca. die nächsten 30 Jahre zu erzielen und die Kosten für die Stadt und die Anlieger/innen so gering wie möglich zu halten.
Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt eingestellt. Eine teilweise Refinanzierung erfolge über die Straßenausbaubeitragssatzung (SABS), die die Verwaltung anzuwenden habe. Anschließend erläuterte Herr Bode die beiden Tatbestände Erneuerung und Verbesserung der SABS sowie die Anteile der Anlieger/innen am beitragsfähigen Aufwand nach der Straßenzuordnung. Die Straße Am Schafbrinke sei der Kategorie III, also den Durchgangsstraßen (25-65 % Anliegeranteil je nach Teileinrichtung) und die beiden anderen den Innerortsstraßen (40-70 % Anliegeranteil je nach Teileinrichtung) zuzuordnen. Der Sackgassenbereich der Brandensteinstraße sei als Anliegerstraße (75 % Anliegeranteil) einzustufen. Bei positiven Beschlüssen dieser Grundsatzdrucksache sei beabsichtigt, bereits im Herbst 2014 mit der Umsetzung zu beginnen und parallel hierzu weitere Maßnahmen für die nächsten Jahre vorzubereiten und einzubringen.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck rief sodann die Anfrage zu TOP 6.2.1. auf und wies darauf hin, dass hiernach die Mitglieder des Bezirksrates und anschließend die Einwohner/innen ihre Fragen stellen könnten.

TOP 6.2.1. Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Geplante Sanierung der Brandensteinstraße und Kostenanteil für die Anwohner laut Straßenausbaubeitragssatzung
(Drucks. Nr. 15-0157/2014)

Bezirksratsfrau Hartmann trug die Anfrage vor.
Die Brandensteinstrasse in Waldheim soll saniert werden. Laut Presseinformationen soll dabei auch das historische Kopfsteinpflaster entfernt und durch eine Asphaltdecke ersetzt werden.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Mit welchen Gesamtkosten rechnet die Verwaltung für die Brandensteinstraße und wie hoch wird voraussichtlich der Kostenanteil für die Anwohner sein?
2. Ist der Erhalt des historischen Kopfsteinpflasters vorgesehen, und wenn nein: Wie hoch würden dafür die Sanierungsmehrkosten a) insgesamt und b) für die Anwohner sein?
3. Wann werden die Pläne der Öffentlichkeit vorgestellt und für welche Straßen in Waldheim sieht die Verwaltung ebenfalls einen höheren Sanierungsbedarf?
Herr Bode gab die Antworten der Verwaltung.
Zu 1.:
Derzeit befindet sich die Drucksache 0077/2014 in der politischen Beratung. Mit der Drucksache wird unter anderem auch die Brandensteinstraße für eine Grunderneuerung im Rahmen des Sonderprogramms vorgeschlagen. Erst nach Abschluss der politischen Beratungen und einer Entscheidung für die Grunderneuerung der Brandensteinstraße wird die Verwaltung die Arbeiten an der Straße konkret planen. Gesamtkosten können daher im Moment nicht benannt werden.Der Kostenanteil, der auf die Anlieger bei einer Grunderneuerung der Brandensteinstraße umzulegen wäre, wurde vorab bereits ermittelt.
Bei der Brandensteinstraße von Ottostraße bis Roßkampstraße handelt es sich um eine Straße mit starkem innerörtlichem Verkehr im Sinne von § 4 Abs. 2 Nr. 2 der Straßenausbaubeitragssatzung (SABS). Der von den Anliegern zu tragende Anteil am beitragsfähigen Aufwand für die Teileinrichtung Fahrbahn beträgt 40 %.
Bei der Brandensteinstraße von Roßkampstraße bis ca. 60 m nach Norden (Beginn der Fuß- und Radwegverbindung zur Wolfstraße), handelt es sich um eine Anliegerstraße im Sinne von § 4 Abs. 2 Nr. 1 SABS. Der von den Anliegern zu tragende Anteil am beitragsfähigen Aufwand für die Teileinrichtung Fahrbahn beträgt 75 %.
Zu 2.:
Über den Erhalt oder Ersatz des Kopfsteinpflasters ist noch nicht entschieden worden. Bei der Abwägung werden u.a. Aspekte des Denkmalschutzes, Radverkehrs und der Nutzbarkeit für mobilitätseingeschränkte Menschen berücksichtigt.
Zu 3.:
Bei dem Sonderprogramm Grunderneuerung im Bestand werden die Straßen so wieder hergestellt, wie sie heute sind. Querschnittsveränderungen und Gestaltungen von z.B. neuen Parkbuchten oder Baumscheiben sind nicht vorgesehen. Es wird daher keine Pläne geben, die vorgestellt werden können. Allerdings wird die Verwaltung die Anlieger der Straßen, die über das Sonderprogramm Grunderneuerung im Bestand erneuert werden sollen, kurzfristig nach der politischen Beratung anschreiben und informieren. Die üblichen Anliegerinformationen vor Beginn von Baumaßnahmen werden selbstverständlich ebenfalls rechtzeitig verteilt.

Auf die Frage zu den Mehrkosten für Kopfsteinpflaster von Bezirksratsherrn Johnsen erläuterte Herr Bode, dass das Material im Wesentlichen vorhanden sei und nur nicht mehr einsatzfähige Steine ersetzt werden müssten. Demgegenüber stehe der Mehraufwand für Pflasterarbeiten. Insofern müsse mit einem Ausbau mit Bitumen abgewogen werden.
Auf entsprechende Fragen von Bezirksratsfrau Hartmann erwiderte Herr Bode, dass die Salzburger Straße nicht in das Sonderprogramme passe, da sie aufgrund der nicht mehr dem heutigen Standard entsprechenden Nebenanlagen überplant werden müsste. Nach einem Leitungsbau, wie in der Brandensteinstraße, werden lediglich die betroffenen Teile nicht aber angrenzende Bereiche saniert.
Bezirksratsherr Dr. Linde fragte, ob die Verwaltung glaube, dass sie den Bürger/innen die SABS und ihre Einstufungen begreiflich machen könne. Herr Bode verwies auf die rechtlichen Rahmenbedingungen mit einer abschnittweisen Zuordnung einer Straße zu Kategorien. Bei einer Sackgasse sei sehr wohl von einem überwiegenden Anliegerverkehr auszugehen.
Bezirksratsfrau Jakob meinte, dass Teile der Brandensteinstraße in Ordnung seien und fragte, ob die Anlieger/innen bei einer Teilsanierung nicht herangezogen würden. Zu vielen Straßen im Stadtbezirk gebe es Sanierungsanfragen aus dem Stadtbezirk, nicht aber zu den beiden genannten. Zu einer Anfrage hinsichtlich der sich im katastrophalen Zustand befindlichen Borgentrickstraße habe die Verwaltung ausgeführt, dass diese Straße vierteljährlich routinemäßig begangen und Gefahrenquellen sofort beseitigt werden. Eine grundlegende Sanierung sei in absehbarer Zeit nicht geplant. Eine Antwort über die von der CDU erbetenen Schäden habe es nicht gegeben. Alle seien an einer Sanierung, insbesondere der Hauptstraßen interessiert. Dies müsse bei der Planung in der Fachverwaltung berücksichtigt werden. Bezirksratsfrau Jakob forderte, dass zunächst die Bürger/innen vor Ort einbezogen, die Kosten festgestellt und dann der Bezirksrats beteiligt werde und nicht umgekehrt. Zuständig für diese Straßen sei der Bezirksrat. Eine Information des Bezirksrates über im Stadtbezirk zu sanierende Straßen habe im Vorfeld zu erfolgen. Der Bezirksrat habe aus der Zeitung von der vorliegenden Drucksache erfahren. Ein derartiger Umgang mit den Bürger/innen und dem Bezirksrat werde nicht toleriert.
Herr Bode
wies auf die zeitgleiche öffentliche Freischaltung der Drucksache mit dem Pressetermin des Oberbürgermeisters sowie die Ankündigung hin, dass das Programm aufgelegt werde und die Verwaltung Vorschläge erarbeite. Dem Bezirksrat obliege die Entscheidung, ob dem Vorschlag der Verwaltung zur Sanierung der Brandensteinstraße und der Roßkampstraße gefolgt werde, oder sie aus dem Programm genommen werden. Die Entscheidung zur Straße Am Schafbrinke habe der Rat zu treffen; sie sei wohl auch unstrittig. Die Verwaltung sei an den Vorschlägen aus dem Bezirksrat interessiert und prüfe, ob sie in das Programm passen.
Zu der zitierten Antwort auf die Anfrage, äußerte Herr Bode, dass es sich bei den routinemäßigen Kontrollen und Unterhaltsmaßnahmen um ganz normale Arbeiten im Rahmen der Straßenverkehrssicherungspflicht handelt, die die Stadt als Träger der Straßenbaulast wahrzunehmen habe.


Fortsetzung TOP 3.1.1.
Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Grundsatzbeschluss

(Drucks. Nr. 0077/2014 mit 1 Anlage)

Auf Fragen von Bezirksratsfrau Jakob zum Erhalt eines Mängelberichtes von Straßen bzw. Akteneinsicht durch die Ratsfraktion und zu Ausbesserungen in Kopfsteinstraßen mit Asphalt und nicht mit Kopfsteinpflaster führte Herr Bode aus, dass Straßen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht in einem verkehrssicheren Zustand gehalten werden, da sie andernfalls gesperrt werden müssten. Verkehrssichere Straßen könnten trotzdem grundsanierungsbedürftig sein. Eine Straße bituminös auszubessern sei eine Frage der Straßenunterhaltung. Eine eingebrochene Pflasterstraße wieder mit Pflaster zu versehen, sei nicht einfach. Preiswerter sei, Fehlstellen bituminös zu ersetzen. Die Teilerneuerung einer Straße, von z. B. 50 m, sei nicht beitragspflichtig. In der Brandensteinstraße und Roßkampstraße werde ein Erneuerungsbedarf in gesamter Länge gesehen.

Bezirksratsherr Oltersdorf merkte an, dass seine Fraktion Straßenbegehungen vorgenommen habe, um offensichtliche Straßenmängel festzustellen. Da Basisinformationen, wie der Zustand des Unterbaus und notwendige Leitungsarbeiten, fehlen, sei es nicht opportun sie vorzustellen. Für die Bernwardstraße von Hildesheimer

Straße bis zum Fiedelerplatz beliefen sich die Kosten bei der Vorstellung von zwei Varianten, bei der kompletten Kopfsteinpflastersanierung auf ca. 100.000 € und der Mischung von Kopfsteinpflaster an den Rändern und Asphalt in der Mitte auf ca. 90.000 €. Bezirksratsherr Oltersdorf fragte, ob man sich hier in etwa in diesen Größenordnungen bewege, wo allerdings nur Kopfsteinpflaster oder Asphalt in Betracht käme, worauf Herr Bode antwortete, dass die Kosten vom Einzelfall abhängen.

Bezirksratsherr Sommerkamp bat um Zusendung der Untersuchungsergebnisse, um die Angaben der Verwaltung zum maroden Untergrund nachvollziehen zu können und fand die Aussagen, dass die Verwaltung 50 Mill. Euro für das Sonderprogramm investiere unehrlich, wenn nicht gleichzeitig darauf hingewiesen werde, dass ein Großteil der Kosten von den Anliegern zu Tragen sei. Herr Bode bestätigte, dass 50 Mio. Euro in den Haushalt eingestellt würden, wenn der Rat das Sonderprogramm beschließe und die Verwaltung keinen Hehl daraus mache, dass ein Teil über Straßenausbaubeiträge refinanziert werde. Die SABS gelte stadtweit und sei bei Grundsanierungen anzuwenden, da gebe es keinen Spielraum. Der Zustand des Unterbaus könne wie bereits dargelegt, von der Oberfläche beurteilt werden, was auch bei den regelmäßigen Straßenbegehungen geschehe. Weitergehende Untersuchungen und Bohrungen werden erst nach Beschluss in den im Programm aufgeführten Straßen aufgeführt.

Bezirksratsherr Schade fragte, wie die Stadt sicherstelle, dass kurze Zeit nach einer Grundsanierung womöglich nacheinander wieder verschiedene Leitungsträger die Straße aufreißen und erbat generelle Beurteilungskriterien und deren Gewichtung, nach denen die Stadt festlege, dass eine Straße grunderneuerungsbedürftig sei. Weiterhin interessierte ihn, ob die Kosten sich womöglich erhöhen, wenn Grundsanierungsarbeiten hinausgeschoben würden. Herr Bode führte aus, dass die Leitungsträger im Vorfeld einer Baumaßnahme beteiligt und Arbeiten koordiniert werden. Für diese bestehe nach der Maßnahme ein fünfjähriges Aufgrabungsverbot. Ausgenommen seien selbstverständlich Notfälle. Ein Sonderrecht bestehe für Telekommunikationsunternehmen nach dem Telekommuni- kationsgesetz, die jederzeit Maßnahmen durchführen können. Wenn eine Grunderneuerung hinausgeschoben werde, werde der Straßenzustand nicht besser und die Kosten könnten sich durch steigende Baukosten auch für die Anlieger erhöhen. Durch das Sonderprogramm könnten größere Lose gebildet und günstigere Preise erzielt werden. Zu allgemeinen Kriterien für eine Grunderneuerung verwies Herr Bode auf die Darlegungen zu Unterhaltungsmaßnahmen, Instandsetzungen und Grunderneuerungen in der Powerpoint-Präsentation. Bei Wellenbildungen, Rissbildungen und Einbrüchen lägen Untergrundschäden vor, die an die Oberfläche durchschlagen. Eine Oberflächen- instandsetzung führe dann lediglich zu einer kurzen Haltbarkeit für eine relativ aufwändige Maßnahme. Nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten seien derartige Straßen grund- erneuerungsbedürftig. Maßnahmen um Straßen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten, seien nicht geeignet, die Substanz einer Straße zu erhalten.

Bezirksratsherr Johnsen meinte, dass der Eindruck entstehen könne, Straßen, wie zu. B. die Zeißstraße, bewusst verkommen zu lassen, um sie anschließend grunderneuern zu müssen und andere dann mitfinanzieren müssten. Es werde grundsätzlich dafür plädiert, Straßen im Stadtbezirk zu sanieren. Bezirksratsherr Johnsen fragte, welche Straßen im Stadtteil Waldheim grunderneuerungsbedürftig seien, auch Teilabschnittssanierungen unter das Sonderprogramm fallen und ob die Salzburger Straße komplett überplant werden müsse bzw. eine zügige Sanierung von Teilabschnitten in Betracht käme.

Bezirksratsfrau Schollmeyer erkundigte sich danach, ob es möglich sei, Unterbauschäden noch vor der Beschlussfassung festzustellen und regte an, in den beiden ausgewählten Straßen gemeinsam mit dem Bezirksrat und interessierten Anwohnern die Situation zu erörtern.
Herr Bode wies auf die durchschnittliche Lebensdauer von ca. 25 bis 30 Jahren einer Straße hin. Die Straßen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel seien in der Regel deutlich älter. Die Zeißstraße sei grunderneuerungsbedürftig, passe wegen der notwendigen Überplanung nicht ins Sonderprogramm. Derzeit werden weitere Straßen herausgefiltert. Der Bezirksrat könne ihm wichtige Straßen gern zur Prüfung nennen, die dann ggfs. in das Programm aufgenommen werden. Eine Teilabschnittssanierung sei in der Salzburger Straße nicht opportun. Zur Grundsanierung vorgeschlagene Straßen weisen Unterbauschäden auf. Ob es Bereiche gibt, die hiervon ausgenommen sind, werde festgestellt, um den Aufwand so gering wie nötig zu halten. Im Laufe des Jahres werden neue Vorschlagslisten erstellt. Da keine grundlegenden Änderungen, auch nicht am Straßenprofil vorgesehen seien und nur das Vorhandene erneuert werde, bestehe aus Sicht der Verwaltung kein erhöhter Bedarf hinsichtlich eines Ortstermins.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck wandte ein, dass sich der Bezirksrat gern mit Bürgern der beiden Straßen treffen möchte, um gemeinsam die Situation vor Ort zu erörtern.

Bezirksratsfrau Jakob vertrat die Auffassung, dass der Verwaltung die grundsanierungsbedürftigen Straßen im Stadtbezirk bekannt sein müssten und sie beurteilen könnte, welche davon in das Programm passen. Weiterhin erkundigte sie sich nach den in den letzten Jahren festgestellten Mängeln und durchgeführten Maßnahmen in den beiden zur Debatte stehenden Straßen, die dokumentiert sein müssten.

Bezirksratsherr Oltersdorf äußerte, dass bereits am 14.11.2013 unter hannover.de auf das Sonderprogramm hingewiesen wurde und fragte, ob die Stadt prüfe, dass nach Leitungsbau die Wiederherstellungsarbeiten, insbesondere in Kopfsteinpflasterstraßen, von kompetenten Firmen ausgeführt worden sind und nicht mit Asphalt ausgebessert wurde.

Bezirksratsherr Geburek sprach den Anliegern der beiden Straßen Kompetenz bei der Beurteilung ihrer Straßen zu, da sie sie täglich befahren.

Bezirksratsherrn Sommerkamp interessierte, warum die Stadt mit der Sanierung von Straßen abwarte, wie beispielsweise der Zeißstraße und der Peiner Straße, obwohl sie wisse, dass die Sanierung dann teurer werde.

Herr Bode hob hervor, dass die Verwaltung bei ausreichenden Finanzmitteln und Personal auch die angesprochenen Straßen sanieren würde. Im letzten Jahr wurden einige Hauptverkehrsstraßen erneuert. Dies führte jedoch dazu, mehrere Maßnahmen in kleineren Straßen in Wohngebieten zu verschieben. Im Rahmen des Programms können nunmehr diese Straßen zeitnah ohne Umplanung auch im Sinne der Anlieger kostengünstig erneuert werden. Die Auswahl der Straßen erfolgte in etwa gleichmäßig im Stadtgebiet nach der Erneuerungsbedürftigkeit, des Umfangs der Maßnahme und nicht notwendiger Umplanungen.

Antrag,
1. dem Sonderprogramm für Straßenerneuerung (Grunderneuerung im Bestand) mit einem Finanzvolumen von 47,5 Mio. Euro grundsätzlich, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zu den jeweiligen Haushaltsplänen und vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung
2. der Mittelfreigabe und dem Baubeginn der Einzelmaßnahmen
wie in der Begründung dargestellt, zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme: I.54101.909
Bezeichnung: Gemeindestraßen, Grunderneuerung im Bestand
Ansatz 2014 4.000.000 €
MifriFi 2015 9.500.000 €
MifriFi 2016 9.500.000 €
MifriFi 2017 9.500.000 €
MifriFi 2018 9.500.000 €
MifriFi 2019 5.500.000 €

Auf Wunsch der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen


TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es wurde folgendes Thema angesprochen:

Sonderprogramm für Straßensanierung – Grunderneuerung im Bestand / Brandensteinstraße/Roßkampstraße
Verschiedene Anwohner/innen der beiden Straßen gaben Statements gegen die Grunderneuerung ab und trugen Argumente sowie Fragen vor:
· Kenntnis erhielten sie von dem Vorhaben durch die Presse, was spontan zur Bildung von Bürgerbewegungen und Unterschriftensammlung führte. Die beiden Straßen befinden sich nicht in einem verkehrsbedenklichen Zustand, im Gegensatz zu anderen Straßen im Stadtbezirk. Die Mitglieder des Stadtbezirksrates wurden aufgefordert, der Drucksache in Bezug auf die Grundsanierung der beiden Straßen nicht zuzustimmen, da die Straßen nicht grunderneuerungsbedürftig seien und der Wunsch der Bürger/innen respektiert werden sollte. Die Unterschriftliste wurde überreicht.
· Das Argument, dass die Grundsanierung in zehn Jahren teurer würde, treffe nicht zu, da Firmen im Rahmen des Programms höhere Beträge fordern würden, das hätten größere Investitionsprogramme in der Vergangenheit gezeigt. Einheitspreise hätten sich erhöht, Baupreise seien explodiert.
· Straßen seien nicht nach vorheriger umfassender Prüfung, sondern willkürlich in das Programm aufgenommen worden.
· Zu zitierten fernmündlichen Aussagen des Fachbereiches Tiefbau, dass Untergrundschäden durch das Kippen von Steinen, Wasserlachen und Versackungen deutlich würden, wurde gefordert, dass den Bürgern ein Gutachten vorgelegt werde, um die Argumente nachvollziehen zu können.
· Vor ca. 20 Jahren wurde nach Leitungsarbeiten in der Roßkampstraße der Bereich oberflächlich mit etwas Verdichtung und Neupflasterung instandgesetzt. Diese Stellen sind noch in Ordnung. An anderen Stellen gebe es Absackungen. Hier könnte entsprechend verfahren werden, um mit einer oberflächlichen Bearbeitung ein gutes, dauerhaftes Ergebnis zu erzielen. Die Fahrbahnschäden in der Wolfstraße und Zeißstraße seien demgegenüber verkehrsgefährdend, insbesondere Fahrradfahrer/innen. Hier mangelte es an der Sorgfaltspflicht der Stadt für ihre Bürger/innen. Ein Programm könne geändert werden. Der Bezirksrat habe sein Ohr am Bürger und es gebe positive Erfahrungen, z. B. mit Bezirksratsherrn Oltersdorf. Es bestehe der Eindruck, dass Politik in der Stadt von der Verwaltung und nicht von den Politikern gemacht werde.
· Die ausgewählten Straßen seien nicht ausreichend dokumentiert. Durch eine Dokumentation könnte gesichert dargestellt werden, dass möglicherweise Schäden vorliegen, aber auch im weitesten Sinne den Denkmalschutz und ökologische Fragen, wie die Versickerung des Oberwassers erfassen. An der Atmosphäre, dem Charakter und der Ausprägung der Straßen sei nichts zu verbessern. Die Gehwege seien ein Flickwerk. In einem Schreiben an den Oberbürgermeister wurde anhand eines Fotos dargelegt, dass die Oberflächen intakt seien. Um Herbst seien leichte Senken „zugesaut“ worden, statt ein weinig Unterbau aufzutragen. Ein Anruf im Fachbereich Tiefbau habe nichts geändert. Bezirksratsfrau Jakob habe die Atmosphäre dieser Straßen richtig wiedergegeben. Das Bild der Straßen solle erhalten und nicht unbedingt das Programm durchgesetzt werden. Das Geld könne anderweitig verwandt werden.
· Die Ausführungen von Herrn Bode seien nicht überzeugend, zumal keine Aussage zu den Kosten getroffen worden sei. Die präsentierten Fotos zeigten nicht die Brandensteinstraße und die Roßkampstraße. Die angeblich erforderliche Sanierung sei nicht konkretisiert und verdeutlicht worden. Es stelle sich die Frage, was das für ein Programm sei, da dem Grunderneuerungsbedarf anderer Straßen zugestimmt werde, für die aber keine Finanzmittel vorhanden seien, wie z.B. bei der Zeißstraße. In der Brandensteinstraße und der Roßkampstraße wisse man, dass diese von den Bürgern kommen. Insofern müsse hinterfragt werden, ob das Programm das Richtige sei.
· Es sei schwierig, die Kriterien des Programms nachzuvollziehen, da gesagt wurde, dass andere Straßen ebenfalls grundsanierungsbedürftig seien, aber nicht in das Programm passen, weil es einer Planung bedürfe. Könnte ein Kriterium sein, dass Straßen in das Programm passen, wo die Stadt höchstens die Hälfte zahlen müsse, um sich bei dem 50- Millionen- Euro-Programm ca. 30 Millionen Euro von den Anliegern erstatten lassen?
· Die Verwerfungen in den Straßen sind nicht erst in jüngster Zeit entstanden. Es könne der Eindruck entstehen, dass die Verwaltung ihrer Unterhaltungspflicht nicht nachgekommen sei, um jetzt zum Ergebnis zu gelangen, dass die Straßen nunmehr grunderneuerungsbedürftig seien. Der derzeitige Zustand der Straßen diene nach Ansicht der Anlieger/innen der Verkehrsberuhigung, was positiv sei. Der von den Anliegern geforderte Erhalt des jetzigen Zustandes solle respektiert werden.
· Es stelle sich zur Wolfstraße die Frage, ob sie für den derzeitigen Schwerlastverkehr und das Verkehrsaufkommen ausgelegt sei und Schilder mit der Geschwindigkeitsbegrenzung ausreichen. Es bestehe der Eindruck, dass man die Straße langsam verrotten lasse.
· Der Fachbereich Tiefbau wurde aufgefordert, die ordnungsgemäße Wiederher- stellung der Straßen nach Bauarbeiten zu kontrollieren, da andernfalls Absackungen entstünden.
· Abkippende Steine seien auch in Wintern mit viel Schnee von Schneepflügen verursacht worden und die Straße hiernach nicht wieder hergestellt worden sei. Für die vernünftige Herstellung der Verkehrssicherheit seien alle dankbar, nicht aber für die Grunderneuerung. Die Anlieger in Waldheim seien sich zu 90 % einig, deshalb eigne sich der Vorgang nicht für einen Parteienstreit im Bezirksrat, im Gesamtinteresse der Stadt sollte eine überparteiliche Entscheidung getroffen werden.
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck betonte, dass sich der Bezirksrat ein eigenes Bild von den Straßen machen möchte und sich mit den Bürgern am 23.02. um 11.00 Uhr an der Ecke Brandensteinstraße / Roßkampstraße zu einem Ortstermin treffen möchte, was von den anwesenden Anliegern sehr begrüßt wurde.
Bezirksratsfrau Jakob
sagte, dass sich die CDU-Fraktion klar positioniert habe, sie sich die Straßen angesehen haben und der Grundsanierung beider Straßen nicht zustimmen werde.
Herr Bode antwortete den Einwohner/innen sinngemäß:
In zehn Jahren sei bei einer Grundsanierung mit einem höheren Aufwand und höheren Baupreisen zu rechnen. Im Rahmen des Sonderprogramms würden durch die Ausschreibung mehrerer Straßen Kosten gesenkt. Die Baupreisentwicklung der letzten Jahre erkläre sich nicht durch Sonderprogramme.
Eine Gesamtliste der grundsanierungsbedürftigen Straßen existiere nicht. Aufgrund der Straßenbegehungen und –bewertungen wurde festgelegt, welche Straßen in das Programm passen und zeitnah erneuert werden könnten.
Erhebliche Verwerfungen, abgesackte Steine und herauswachsende Schächte seien sehr wohl Kriterien für Schäden im Unterbau einer Straße. Es gebe kein Gutachten, die zuständigen Mitarbeiter verfügen über ausreichende Fachkenntnisse.
Schäden in der Wolfstraße seien bekannt, es bestehe nach ersten Einschätzungen ein Überplanungsbedarf.
Die Verwaltung habe sich i. R. der Verkehrssicherungspflicht auch um das Thema Erneuerung zu kümmern, unterbreite Vorschläge für Straßenerneuerungen, worüber letztendlich die Politik entscheidet. Bei negativem Beschluss werde eine Straße nicht grunderneuert, aber in einem verkehrssicheren Zustand gehalten, damit die Anlieger auch ihre Grundstücke erreichen können.
Die Zeißstraße befinde sich in keinem guten Zustand. Sie werde ebenso wie die Salzburger Straße und voraussichtlich die Peiner Straße im Rahmen anderer Programme grundsaniert.
Für jede Straßenerneuerung gelte die Straßenausbaubeitragssatzung und werden grundsätzlich die Anlieger zu den Kosten herangezogen, unabhängig davon, ob es sich um kleine Wohnstraßen oder Hauptverkehrsstraßen handelt. Insofern wies Herr Bode den Vorwurf zurück, dass nur solche Straßen im Sonderprogramm aufgenommen worden seien, wo Anlieger/innen Beiträge zu leisten haben und verwies auf die bereits dargelegten Kriterien. Das Sonderprogramm heiße nicht ohne Grund „Grunderneuerung im Bestand“.
Dass Schäden durch die Vernachlässigung der Straße erst eine Grunderneuerung erforderlich machen, wies Herr Bode zurück. Ein Auto was 15 Jahre alt ist, ist ebenfalls erneuerungsbedürftig, auch wenn regelmäßig Reparaturen durchgeführt worden seien. Dies sei bei einer etwa 30 Jahre alten Straße ähnlich. Trotz Erhaltungsmaßnahmen bedarf es nach einem gewissen Zeitraum einer Grunderneuerung.
Abschließend bedankte sich Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck bei den Einwohner/innen und Herrn Bode für deren Wortbeiträge und Informationen.

Durchgeführt von 19.30 Uhr bis 20.15 Uhr


TOP 3.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 3.1.2.
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1779 - Lebensmittelnahversorger Eupener Straße
(Drucks. Nr. 0064/2014 mit 1 Anlage)
Abgesetzt


TOP 3.1.3.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1793 - Esperantostraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss, Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0180/2014 mit 3 Anlagen)

Antrag,
1. die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1793 im beschleunigten Verfahren nach
§ 13a BauGB zu beschließen.
2. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1793 mit Begründung zuzustimmen,
3. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen
Einstimmig



TOP 4.
Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung

Abgesetzt


TOP 5.
Bericht aus der letzten Sitzung des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier berichtet über die Sitzung des Integrationsbeirates am 03.02.2014. Für zwei Nachbesetzungen im Gremium stellten sich zwei Interessenten vor, die beabsichtigen, Bewerbungen einzureichen. Frau Renée Bergmann vom Unterstützerkreis Flüchtlingsunterkünfte Hannover e.V. berichtet über Aktivitäten aus anderen Stadtteilen zur Unterstützung von Bewohner/innen von Flüchtlingswohnheimen. Der Facebook-Auftritt des Integrationsbeirates stehe.Zur eigenen Internetseite werden noch Überlegungen angestellt.
Es gab Zwischenberichte zum Integrationspreis 2014 und dem Integrationsfest 2014 in Wülfel am 16.05.2014 in der Christian-Andersen-Schule.
Unter "Verschiedenes" teilte Herr Prauser mit, dass er das Integrationsfest bis zur Abrechnung ehrenamtlich begleite, da mit seiner Nachfolge nicht vor Sommer 2014 gerechnet werde.


TOP 6.
A N F R A G E N
Der Bezirksrat folgte dem Vorschlag von Bezirksratsfrau Jakob zur schriftlichen Beantwortung der Anfragen.


TOP 6.1.
der SPD-Fraktion

TOP 6.1.1.
Zentrale Abfrage von Kitaplätzen
(Drucks. Nr. 15-0150/2014)
Seit mehreren Jahren arbeitet die Verwaltung daran, die von der Politik immer wieder geforderte zentrale Abfrage- und Vergabestelle für Krabbel-, Kita- und Hortplätze einzurichten.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie ist der derzeitige Sachstand zur Realisierung dieser Abfrage- und Vergabestelle?
2. Was sind die Gründe dafür, dass die Umsetzung dieser politischen Forderung so viel Zeit in Anspruch nimmt?
3. Wann wird diese Einrichtung endlich ihre Arbeit aufnehmen?
Schriftliche Antwort der Verwaltung
Zu 1. bis 3.:
Mit Beschlussdrucksache 2593/2012 N1 hat die Verwaltung das Konzept für ein zentrales Anmeldeverfahren für Kinderbetreuungsplätze in Hannover vorgelegt. Das Konzept wurde unter Beteiligung der Träger der freien Jugendhilfe erarbeitet. Mit Beschluss der Drucksache durch den VA am 20.12.2012, hat die Verwaltung den Auftrag erhalten, das Verfahren zuzuführen.
Zurzeit erstellt die Verwaltung ein sogenanntes Pflichtenheft, dies ist Voraussetzung für die öffentliche Ausschreibung, welche zum Sommer angestrebt wird. Aufgrund der hohen inhaltlichen Komplexität und den strengen Regularien in Bezug auf die Vergabe von solchen umfänglichen Aufträgen, kann das zentrale Anmeldeverfahren nicht zeitnah eingeführt werden. Es sind hier auch Bestimmungen des Datenschutzes zu berücksichtigen, weil es hier überwiegend um personenbezogene Daten geht.


TOP 6.1.2.
Fußwegverbindung während der Bauphase Thurnithistraße, vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1775
(Drucks. Nr. 15-0151/2014)
Zurzeit entsteht in unserem Stadtbezirk der Neubau des Kirchenzentrums Hannover-Süd mit Gemeindehaus und angeschlossener Wohnbebauung der Neuapostolischen Kirche. Zur Umsetzung der Planung hat die Neuapostolische Kirche Niedersachsen von der Landeshauptstadt Hannover einen etwa 5 m breiten Streifen südlich der angrenzenden Verkehrsfläche der Garkenburgstraße erworben. Bisher befand sich auf diesem Streifen ein öffentlicher Fuß- und Radweg zwischen der Hildesheimer Straße und Thurnithistraße, der jeden Tag von vielen Bürgerinnen und Bürgern dazu genutzt wird, um von der Stadtbahnhaltestelle Bothmerstraße an der Hildesheimer Straße die anliegenden Unternehmen zu erreichen (z.B. Lotto Niedersachsen, Deutsche Telekom, TÜV).
Während der Baumaßnahmen ist dieser Weg allerdings nicht mehr zugänglich, so dass die Bürgerinnen und Bürger die Grünflächen direkt neben dem Bauzaun nutzen müssen. Dieses ist durch die vorhandene Beschilderung auch so vorgesehen! Allerdings hat sich dieser Trampelpfad binnen kurzer Zeit in eine Schlamm- und Matschwüste verwandelt.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Möglichkeit sieht die Verwaltung, um während der Bauphase den Fußgängern in diesem Abschnitt ein Passieren trockenen Fußes entlang des Bauzauns zu gewährleisten?
2. Zu welchem Zeitpunkt wird die Verwaltung eine temporäre Lösung realisieren?
Schriftliche Anwort der Verwaltung
Zu 1. und 2. :
Während des Neubaues des Kirchenzentrums Hannover Süd mit Gemeindehaus und angeschlossener Wohnbebauung der Neuapostolischen Kirche steht die Wegeverbindung zwischen Thurnithistraße und Hildesheimer Straße der Allgemeinheit nicht zur Verfügung, da diese komplett als Baustellenzufahrt und Baustelleneinrichtungsfläche benötigt wird. Es ist nicht möglich, in diesem Bereich eine Ersatzwegebeziehung anzubieten. Der Fußgängerverkehr muss die Nebenanlage auf der Südseite der Garkenburgstraße über die entsprechenden Lichtsignalanlagen benutzen. Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Mitte 2015 andauern.


TOP 6.1.3.
Bauarbeiten im Seelhorster Kreuz
(Drucks. Nr. 15-0152/2014)
Fast unbemerkt von der allgemeinen Öffentlichkeit wird seit mehreren Wochen in den „Ohren“ (Auf- und Abfahrten zwischen Süd- und Messeschnellweg) des Seelhorster Kreuzes gebaut. Erst wurden Bäume beschnitten und wohl auch gefällt; dann wurden befestigte Rundwege angelegt.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Sind die Tätigkeiten der Verwaltung bekannt?
2. Welchen Zweck haben die getätigten Maßnahmen?
3. Wer trägt die Kosten der Maßnahmen und aus welcher Kostenstelle werden sie bezahlt?
Schriftliche Antwort:
Die Anfrage wurde zuständigkeitshalber an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr weitergeleitet. Von dort erhielten wir folgende Antwort:
" Bei den angesprochenen Bauarbeiten im Bereich Seelhorster Kreuz handelt es sich um eine mit der Stadt Hannover, Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, abgestimmten Unterhaltungsmaßnahme der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.
Zweck dieser seit Februar 2013 laufenden Maßnahme ist die Wiederherstellung der Entwässerungseinrichtungen (Straßenläufe, Gräben sowie das Regenrückhaltebecken im Nordwest-Ohr) m Bereich des Seehorster Kreuzes und die Herstellung neuer bzw. Ausbesserung vorhandener Wartungswege mittels wassergebundener Tragschichten, um die langfristige betriebliche Unterhaltung durch die Straßenmeisterei Berenbostel zu ermöglichen. Im Vorfeld der baulichen Unterhaltung wurde der vorhandene Baumbestand ausgelichtet und Strauchpflanzungen des Straßenbegleitgrüns zurückgeschnitten. Die Gehölzpflegearbeiten waren unter dem Aspekt der Erhaltung der Verkehrssicherheit, der Zugänglichkeit des Baufeldes und der Verjüngung des verbleibenden Gehölzbestandes erforderlich.
Da es sich bei dem Seelhorster Kreuz um eine Nebenfläche an Bundesstraßen handelt, wird diese bauliche Erhaltungsmaßnahme auch über den Haushalt des Bundes abgerechnet."


TOP 6.1.4.
Karlsruher Straße, Fußweg
(Drucks. Nr. 15-0153/2014)
Nachdem an der „Karlsruher Straße“ / Ecke „Am Mittelfelde“ vor einem Jahr ein neuer Nahversorgermarkt eröffnet wurde, hat auch die Anzahl der Fußgänger, die diesen Markt erreichen möchten, zugenommen.
Leider gibt es zwischen der Karlsruher Straße und dem Markt keinen gepflasterten Fußweg, es ist dort nur ein Radweg und ein schlecht befestigter Seitenstreifen vorhanden.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist in dem Bereich ab der Kreuzung „Am Mittelfelde“ / „Karlsruher Straße entlang der „Karlsruher Straße“ die Anlage eines Fußwegs vorgesehen?
2. Wann kann mit einer Umsetzung dieser Maßnahme gerechnet werden?
3. Wie hoch wären die anfallenden Kosten?
Schriftliche Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Die Verwaltung wird 2014 einen Ausbau der Nebenanlagen im genannten Bereich planerisch prüfen und vorbereiten.
Zu 2.:
Mit einer Umsetzung kann ab 2015 gerechnet werden.
Zu 3.:
Die Höhe der anfallenden Kosten kann noch nicht benannt werden.


TOP 6.1.5.
Stand Verlegung Kontaktschleife Hoher Weg wegen Ampelschaltung
(Drucks. Nr. 15-0154/2014)
Auf Antrag des Bezirksrates vom 07.02.2013 sollte die Kontaktschleife in der „Linksabbiegerspur“ an der Ampel in den Betriebshof Hoher Weg verlegt werden, damit sie nicht ständig von Fahrzeugen, die von der Garkenburgstraße kommend geradeaus fahren, ausgelöst wird. Durch diese Fahrzeuge, die an der Ampel geradeaus fuhren und unabsichtlich zu nahe an die Schleife kamen, wurde die Ampel für die Gegenrichtung ständig unnötigerweise auf „Rot“ gestellt. Die Verwaltung hatte am 07.05. 2013 zugesagt, dem Antrag zu folgen, und bis Herbst 2013 Abhilfe zu schaffen. Tatsächlich haben in diesem Bereich Bauarbeiten stattgefunden. Eine Besserung bei den Ampelschaltungen ist jedoch nicht feststellbar.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist im Zuge der Bauarbeiten dort eine Verlegung der Kontaktschleife tatsächlich erfolgt?
2. Wenn ja, wie erklärt sich der ausbleibende Erfolg, und wann und wie kann hier Abhilfe geschaffen werden?
3. Wenn nein, wann werden die zugesagten Arbeiten erfolgen?
Schriftliche Antwort der Verwaltung
Zu 1. bis 3.:
In dem Bereich sind keine Kontaktschleifen eingebaut worden.
Die sich dort ursprünglich in der Fahrbahn befindlichen Kontaktschleifen werden Mitte Februar 2014 durch Kameradetektoren ersetzt.


TOP 6.1.6.
Seelhorster Friedhof, barrierefreier Nebeneingang
(Drucks. Nr. 15-0155/2014)
Den Nebeneingang des Seelhorster Friedhofs an der Ostseite können mobilitätseingeschränkte Menschen zurzeit nicht benutzen. Mit einem Rollator kann die Stufe, die zum Tor führt, zwar noch überwunden werden; die sich anschließende Drehtür stellt dann allerdings ein unüberwindbares Hindernis dar.
Immer mehr Menschen sind auf Hilfsmittel wir Rollatoren oder Rollstühle angewiesen und ein großer Teil der BesucherInnen des Friedhofs kommt auch aus dem östlichen Teil Mittelfelds. Gerade für diesen Personenkreis wäre es sehr hilfreich, wenn der östliche Eingang des Friedhofes an der Grävemeyerstraße auch für mobilitätseingeschränkte Menschen nutzbar wäre.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Maßnahmen müssten ergriffen werden, um diesen Eingang für mobilitätseingeschränkte Menschen nutzbar zu machen?
2. Wie hoch wären die anfallenden Kosten?
3. Wann könnte mit einer Umsetzung dieser Maßnahme gerechnet werden?
Schriftliche Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Um mobilitätseingeschränkten Friedhofsbesucher/innen den Zugang von dem vom Fahrrad- und Gehweg abgehenden Nebeneingang Grävemeyerstraße zum Friedhof Seelhorst zu gewähren, wäre das vorhandene Kreuzdrehtor zu demontieren und durch ein neues Flügeltor zu ersetzen. Außerdem müsste die vorhandene Stufe vor dem Kreuzdrehtor entfernt werden und mit einem Gefälle von < 6 % zum parallel verlaufenden Fahrrad- und Gehweg angepasst werden.
Zu 2.:
Die Kosten für die Demontage des vorhanden Kreuzdrehtors und die Lieferung und Montage eines neuen Flügeltors würden ca. 2.100,00 € betragen.
Die Demontage der vorhanden Stufe und die Herstellung eines stufenlosen Zugangs zum Kreuzdrehtor mit einem Gefälle < 6 % ist betrieblich bereits im Frühjahr 2014 geplant und wird von städtischen Mitarbeitern umgesetzt.
Zu 3.:
Von der Demontage des vorhanden Kreuzdrehtors und der Aufstellung eines neuen Flügeltors wird seitens der Verwaltung Abstand genommen.
Nach unseren Feststellungen betreten die meisten Friedhofsbesucher/innen den Friedhof Seelhorst über den Haupteingang Garkenburgstraße, den zweiten Haupteingang Hoher Weg sowie über den Nebeneingang Peiner Straße.
Am Haupteingang Garkenburgstraße gibt es umfangreiche Parkmöglichkeiten. Wohnbebauung gibt es in der Nähe des Haupteingangs Garkenburgstraße, des zweiten Haupteingangs Hoher Weg und am Nebeneingang Peiner Straße.
Da der Nebeneingang Grävemeyerstraße nicht mit Fahrzeugen angefahren werden kann und es keine Wohnbebauung in der Nähe dieses Nebeneingangs gibt, besteht keine Notwendigkeit, das vorhandene Kreuzdrehtor zu entfernen und durch ein Flügeltor zu ersetzten.


TOP 6.1.7.
Parksituation Dialyse Garkenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-0156/2014)
In der Garkenburgstraße 12 ist ein Zentrum für Nieren-, Hochdruck- und Stoffwechselerkrankungen (Dialysezentrum) untergebracht. Seit ein paar Monaten ist immer öfter zu beobachten, dass sich Taxen und Sondermietwagen, die Patientinnen oder Patienten bringen oder abholen, nicht auf den Parkplatz des Gebäudes stellen, sondern hierfür zur Hälfte die Fahrbahn der Garkenburgstraße und zur anderen Hälfte den Rad- und Fußweg benutzen. Hierbei ist es schon mehrfach zu Beinahe-Kollisionen gekommen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist der oben geschilderte Zustand der Verwaltung bekannt?
2. Welche Maßnahmen gedenkt die Verwaltung zu unternehmen, um das Fehlverhalten zukünftig zu unterbinden?
3. Welche, eventuell auch bauliche Möglichkeiten gibt es von Seiten der Stadt, offensichtlich notwendige zusätzliche Stellplätze an diesem Standort anzubieten?
Schriftliche Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Dieser Zustand ist der Verwaltung nicht bekannt. Weder aus eigener Anschauung des Verkehrsaußendienstes noch sind bisher Beschwerden über Falschparker im Umfeld des Dialysezentrums eingegangen.
Zu 2.:
Aufgrund dieser Anfrage ist eine Außendienstmitarbeiterin zu unterschiedlichen Tageszeiten vor Ort gewesen. Auf dem Gehweg halbhoch abgestellte Fahrzeuge gab es während der Kontrollen nicht – das mag aber auch der aktuellen Witterung geschuldet sein. Der am Fahrbahnrand angehäufte Schnee bot keine Gelegenheit die Fläche zum Parken zu nutzen. Der Verkehrsaußendienst wird die Situation daher weiter beobachten und Falschparker zur Anzeige bringen. Unter der Telefonnummer des Einsatzplatzes 168 -31240 werden aktuelle Hinweise auf Falschparker entgegen genommen.
Zu 3.:
Eine Notwendigkeit zusätzliche Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum der Garkenburgstraße zu schaffen, besteht für die Fachverwaltung nicht. Der hauseigene Parkplatz des Dialysezentrums bietet ausreichend Parkmöglichkeiten über die rückwärtige Erschließung der Loccumer Straße. Dem ordnungswidrigen Nutzerverhalten soll an dieser Stelle nicht durch Schaffung zusätzlicher öffentlicher Stellplätze Rechnung getragen werden. Bauliche Möglichkeiten wurden daher nicht weitergehender geprüft.


TOP 6.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.2.2.
Behandlung von Änderungs- und Zusatzanträgen in den Bezirksratssitzungen: Auslegung des § 12 der Geschäftsordnung des Rates der LH Hannover (Änderungs- und Zusatzanträge) i. V. mit § 19 Abs. 4 (Abstimmung)
(Drucks. Nr. 15-0158/2014)
Auf den Bezirksratssitzungen gibt es wiederholt konträre Diskussionen, ob man bei Annahme von Änderungsanträgen und Zusatzanträgen noch einmal über den jeweiligen „alten“ Hauptantrag abstimmen muß. Der § 12 der Geschäftsordnung regelt Änderungs- und Zusatzanträge zu vorgelegten Hauptanträgen; der § 19 Absatz 4 regelt das Abstimmungsverfahren zu solchen Änderungs- und Zusatzanträgen wie folgt:
„Bei Entscheidungen [ . . . ] in der Sache wird der Ursprungsantrag in der Fassung vorliegender Änderungs- oder Zusatzanträge nach der Reihenfolge der stärksten Abweichung von dem Ursprungsantrag zur Abstimmung gestellt. Ist diese Reihenfolge ungewiss oder zweifelhaft, gilt die Beurteilung der Ratsvorsitzenden oder des Ratsvorsitzenden [ . . . ].“
Wir legen dies bezüglich Änderungsanträgen so aus, dass durch eine mehrheitliche Zustimmung zu einem Änderungsantrag der Hauptantrag automatisch mitbeschlossen wird, in der durch den Änderungsantrag modifizierten Form. Damit kann nach Beschluss eines Änderungsantrages keine anschließende Abstimmung über den Hauptantrag mehr erfolgen, da Änderungsanträge nicht unabhängig vom Hauptantrag beschlossen werden können.
Bei einem Beschluss des weitestgehenden Änderungsantrages fallen dann auch alle anderen eventuellen Änderungsanträge unter den Tisch. Über diese wird in absteigender Reihenfolge nur dann abgestimmt, wenn der weitestgehende/weitergehende Änderungsantrag keine Mehrheit findet. Jedoch ist auch hier mit einem mehrheitlichen Änderungsbeschluss der Hauptantrag sogleich immer mitbeschlossen.
Bei Zusatzanträgen gilt dies unseres Erachtens in abgewandelter Form ebenfalls. Demnach wird mit einem angenommenen Zusatzantrag der Hauptantrag immer in der geänderten Form mitbeschlossen. Bei Zusatzanträgen, die in der Sache nicht unbedingt etwas miteinander zu tun haben müssen, ist es lediglich möglich, im Gegensatz zu Änderungsanträgen, diese unabhängig voneinander und ohne eine „bewertende Rangfolge“ des weitestgehenden Zusatzantrages, einzeln abzustimmen. Wird mindestens ein Zusatzantrag beschlossen, ist damit der Hauptantrag automatisch mitbeschlossen.
Über den Hauptantrag wird nur dann nochmals getrennt abgestimmt, falls alle vorgelegten Änderungs- und Zusatzanträge keine Mehrheit finden.
Dies gilt unseres Erachtens auch für Änderungs- und Zusatzanträge auf Bezirksratsebene zum Haushaltsantrag der Verwaltung. Es ist dort nicht möglich, Anträge nach § 12 für den Haushaltsantrag der Verwaltung zur Abstimmung zu stellen, dafür Mehrheiten zu erhalten und anschließend noch mal über den „Ursprungshaushalt“ abzustimmen. Der Haushalt gilt dort, in gleicher Weise, als mit den mehrheitlich beschlossenen Änderungen und Zusätzen als beschlossen. Die einzige Möglichkeit, den Haushaltsantrag insgesamt abzulehnen, ist, alle Änderungs- und Zusatzanträge abzulehnen und wenn – (nur dann) - nach mehrheitlicher Ablehnung aller Änderungsanträge/Zusatzanträge über den Haushaltsantrag der Verwaltung in Ursprungsform abgestimmt werden muß, diesen ebenfalls abzulehnen.
Um hier den Diskussionsbedarf für zukünftige Antragsbehandlungen erheblich zu verkürzen und zu vereinfachen, fragen wir die Verwaltung:
1.) Ist die hier ausgeführte Auslegung der Geschäftsordnung korrekt?
2.) Wenn nein, welche Auslegung ist korrekt hinsichtlich der Behandlung von
a) Änderungsanträgen,
b) Zusatzanträgen,
c) Anträgen zum vorgelegten Haushaltsentwurf der Verwaltung?
Schriftliche Antwort der Verwaltung
Zu 1. und 2.:
Das Abstimmungsverfahren bei Vorliegen von Änderungs- bzw. Zusatzanträgen in Bezug auf einen Hauptantrag hat der Rat in § 19 Abs. 4 Satz 1 Geschäftsordnung (GO) wie folgt geregelt:
Bei Entscheidungen des Rates in der Sache wird der Ursprungsantrag in der Fassung vorliegender Änderungs- oder Zusatzanträge nach der Reihenfolge der stärksten Abweichung von dem Ursprungsantrag zur Abstimmung gestellt. …“
Diese Regelung gilt gemäß § 91 Abs. 5 NKomVG i.V.m. § 32 GO auch für Entscheidungen der Stadtbezirksräte (STBR).
Ausgehend vom Regelungswortlaut entspricht es der im Rat und den Ratsgremien der LHH bewährten und geübten Auslegungs- und Anwendungspraxis des § 19 Abs. 4 GO, dass über den Ursprungs- bzw. Hauptantrag in der Gestalt abgestimmt wird, den er durch einen zuvor beschlossenen Änderungs- bzw. Zusatzantrag erhalten hat. Bereits diese Ratspraxis verdeutlicht den vom Rat als Geschäftsordnungsgeber mit der o.g. Bestimmung verfolgten Regelungszweck.
Aus § 19 Abs. 4 GO folgt insoweit ein zweistufiges Abstimmungsverfahren:
Auf erster Stufe ist zunächst über vorliegende Änderungs- bzw. Zusatzanträge abzustimmen, deren Abstimmungsreihenfolge sich nach dem weitest gehenden Abweichen vom Hauptantrag richtet („…nach der Reihenfolge der stärksten Abweichung von dem Ursprungsantrag“). Wird ein Änderungs- bzw. Zusatzantrag angenommen, so ist er mit dem Hauptantrag zu vereinen. Der insoweit geänderte bzw. ergänzte Hauptantrag ist in seiner endgültigen Fassung die neue Beratungsgrundlage, über den sodann auf zweiter Stufe abzustimmen ist („…wird der Ursprungsantrag in der Fassung vorliegender Änderungs- oder Zusatzanträge … zur Abstimmung gestellt.“).
Eine gesonderte Abstimmung über den Hauptantrag ist nur ausnahmsweise im Falle eines Gegenantrags entbehrlich, der inhaltlich mit dem Hauptantrag konkurriert, da mit der Annahme des Gegenantrags inzident ablehnend über den Hauptantrag mitentschieden wird. Für die o.g. Auslegung und Anwendung des § 19 Abs. 4 GO spricht – neben seinem Wortlaut und der Intention des Rates – der unselbständige Hilfscharakter der Änderungs- bzw. Zusatzanträge, die in ihrem Schicksal von dem insoweit maßgeblichen Hauptantrag abhängig sind, sowie die Möglichkeit eines differenzierten Abstimmungsverhaltens (z.B. bei getrennter Abstimmung über Einzelteile des geänderten bzw. ergänzten Hauptantrags), wodurch die Abstimmungsrechte der Gremienmitglieder umfassend gewährleistet werden.
Im Übrigen entspricht die o.g. Verfahrensweise der allgemeinen Geschäftsordnungspraxis kommunaler Vertretungen (vgl. § 7 der Muster-GO des NST: „Wird ein Änderungsantrag angenommen, so gilt der veränderte Antrag als neue Beratungsgrundlage.“) sowie im parlamentarischen Bereich (vgl. §§ 31ff. GO des Nds. Landtags; §§ 82ff. GO des Dt. Bundestags) und wird ebenso in der Rechtsliteratur favorisiert (vgl. Koch, in: Ipsen, NKomVG, § 66 Rn 4).
Im Ergebnis wird daher die in o.g. Anfrage ausgeführte Auslegung des § 19 Abs. 4 GO nicht geteilt. Allerdings wird die Verwaltung die Anfrage zum Anlass nehmen, den Regelungswortlaut im Hinblick auf seine Normenklarheit zu prüfen und dem Rat erforderlichenfalls im Zuge der nächsten Überarbeitung der GO eine sprachliche Klarstellung vorzuschlagen.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass § 19 Abs. 4 GO nur diejenigen Angelegenheiten erfasst, in denen der StBR kraft Gesetz (§§ 93, 94 Abs. 2 Satz 2 NKomVG) bzw. Übertragung durch die Hauptsatzung (§ 93 Abs. 1 Satz 3 NKomVG) in der Sache entscheidungszuständig ist. Hier kann der StBR die endgültige Fassung des von ihm zu beschließenden Hauptantrags durch vorherige Änderungs- bzw. Zusatzanträge bestimmen.
Etwas anderes gilt aber in Angelegenheiten, die in der Entscheidungszuständigkeit des Rates bzw. des VA liegen und zu denen der StBR lediglich gemäß § 94 NKomVG anzuhören ist. Dies betrifft u.a. die Beratungen der Haushaltssatzung (§ 93 Abs. 2 Satz 2 NKomVG).
Im Anhörungsverfahren ist dem StBR allein Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme eingeräumt, damit sein Standpunkt im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung des Entscheidungsorgans berücksichtigt werden kann (vgl. § 29 Abs. 1 GO). Diese Stellungnahme kann z.B. im Wege eines Anhörungsbeschlusses erfolgen, der auf Zustimmung oder Ablehnung der Verwaltungsvorlage gerichtet ist. Hingegen ist es dem StBR mangels Entscheidungszuständigkeit verwehrt, die Fassung des Hauptantrags der Verwaltungsvorlage durch Änderungs- oder Zusatzanträge umzugestalten. Stattdessen kann der StBR – ggf. in Verbindung oder ergänzend zu seinem Anhörungsvotum – Änderungsempfehlungen beschließen, die als Bestandteil seiner Stellungnahme an das entscheidungszuständige Gemeindeorgan herangetragen werden. In der Sache handelt es sich dabei um Vorschläge bzw. Anregungen i.S. des § 94 Abs. 3 NKomVG.
Daher stellen sich im Anhörungsverfahren gefasste Beschlüsse des StBR über „Änderungen“ oder „Zusätze“ zum Hauptantrag materiell-rechtlich als Änderungsempfehlungen i.S. des § 94 Abs. 3 NKomVG dar, die als Bestandteil der Stellungnahme im weiteren Beratungs- und Beschlussverfahren der Gremien zu berücksichtigen sind.


TOP 6.3.
der CDU-Fraktion

TOP 6.3.1.
Schrottreife Fahrräder blockieren Stellplätze
(Drucks. Nr. 15-0159/2014)
Es ist festzustellen, dass im Stadtbezirk auf einigen Stellplätzen für Fahrräder, auch solche abgestellt sind, die verrostet, kaputt und nicht funktionsfähig sind. Diese Fahrräder sind wilder Müll und blockieren langfristig die Stellplätze, die häufig dringend benötigt werden. Dies betrifft besonderes die Stellplätze an den Haltestellen der üstra.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Werden die Stellplätze bzgl. schrottreifer Fahrräder überprüft, wenn ja wie häufig, wenn nein warum nicht?
2. Welche Möglichkeiten bestehen, diese Fahrräder nach einer angemessenen Zeit zu entfernen?
3. Hat die Stadt die Möglichkeit, den Eigentümer eines schrottreifen Fahrrades, z.B. anhand einer Codierung oder Fahrradnummer, festzustellen?
Schriftliche Antwort:
Die Anfrage wurde zuständigkeitshalber an den Zweckverband Abfallwirtschaft
der Region Hannover (aha) weitergeleitet. aha teilte Folgendes mit:
Zu 1.:
Für die Beseitigung von Schrottfahrrädern aus dem öffentlichen Straßenraum gibt es keine konkrete rechtliche Regelung. Solche Fahrräder können nur beseitigt werden, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt, weil sie als Abfall anzusehen ist. Das ist immer dann zu vermuten, wenn das Fahrrad in dem Sinne schrottreif ist, dass es nur mit erheblichen Aufwand wieder entsprechend seiner Bestimmung genutzt werden kann (u.a. wirtschaftlicher Totalschaden, erhebliche, offensichtliche Mängel, offensichtlich seit längerer Zeit unbewegt). Wenn die Abfallfahnder von aha erkennen, dass an einem Stellplatz häufig Schrotträder gemeldet werden und dieser Hinweis den Tatsachen entspricht, dann wird dieser Stellplatz zweimal im Jahr kontrolliert, ohne das ein Bürger es melden muss (z.B. Ernst-August-Platz).
Zu 2.:
Schrottfahrräder gemäß Ziff.1, die als Abfall angesehen werden, können sofort entfernt werden. Fahrräder, die zwar längere Zeit (ca. 6 Monate) nicht bewegt wurden, aber sich noch nicht in einem schrottwertigen Zustand (Abfall) befinden, werden als Alträder eingestuft und mit einem roten Warnaufkleber versehen, der anzeigt, dass das Fahrrad innerhalb von 4 Wochen aus dem öffentlichen Straßenraum zu entfernen ist. Anderenfalls wird es als Abfall angesehen und von
aha entfernt und entsorgt.
Zu 3.:
Grundsätzlich ist eine Ermittlung der Eigentümer per Fahrradcodierung möglich. Wie zuverlässig und schnell dies funktioniert, hängt vom entsprechenden Verfahren ab. Es ist aber in jedem Fall Ermittlungs- bzw. Verwaltungsaufwand notwendig, weil grundsätzlich nicht die komplette Anschrift des Eigentümers, sondern nur bestimmte Parameter gespeichert werden (Kraftfahrzeugkennzeichen der Region, Gemeinde- und Straßenschlüssel, Hausnummer, sowie die Initialen des Besitzers und das Jahr der Kennzeichnung). Bei mehr als 1.000 Alträderkontrollen im Stadtgebiet Hannover ist der erforderliche Verwaltungsaufwand derzeit für die Abfallfahndung von aha zu groß, um in jedem Fall eine Eigentümerermittlung durchzuführen. Dies erfolgt nur bei besonders groben Verstößen im öffentlichen Straßenraum und/oder wenn Folgeschäden durch Alträder verursacht wurden bzw. werden.


TOP 6.3.2.
Müll auf dem Gelände zwischen dem Bahndamm und der Brengenzer Straße
(Drucks. Nr. 15-0168/2014)
Auf dem Gelände zwischen dem Bahndamm und der Bregenzer Straße bzw. der
Salzburger Straße wird immer mehr Müll entsorgt. Das macht keinen guten Eindruck und das Gelände entwickelt sich zu einer wilden Müllkippe.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wer ist für diese Gelände zuständig?
2. Falls es in städtischen Besitz ist, wie häufig wird dort gereinigt?
3. Falls nicht, welche Möglichkeiten hat die Stadt, um eine regelmäßige Reinigung zu veranlassen?
Schriftliche Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Die Straßen- bzw. Wegeflächen und das Straßenverkehrsgrün bis zur Unterkante Böschung sind im Eigentum der Landeshauptstadt Hannover (LHH). Die Böschung selbst gehört zur Bahnanlage.
Zu 2.:
Die Reinigung der Flächen im Eigentum der LHH erfolgt von aha. Die zuständige Betriebsstätte reinigt nach Auskunft von aha in der Regel einmal wöchentlich. „Wilde“ Ablagerungen würde der Abfallfahnder nach Bedarf beseitigen lassen. Die Mahd der Grünfläche erfolgt durch den Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ca. 4-6 Mal jährlich. Die Bäume werden dauerhaft kontrolliert. Ein Schnitt erfolgt nach Erfordernis.
Zu 3.:
aha teilt mit, dass Verschmutzungen bei Kontrollen in der Vergangenheit lediglich auf der Böschung (Bahnanlage) festgestellt werden konnten. Die DB AG wurde in diesem Fall informiert. Nach Rücksprache von aha mit dem Abfallfahnder gab es auf den Flächen der LHH in der Vergangenheit keine „wilden“ oder unangemeldeten Sperrmüllablagerungen oder Vermüllungen.Eine Erhöhung des Reinigungsintervalls des Straßenbegleitgrüns wird von aha deshalb nicht für sinnvoll erachtet.


TOP 6.4.
von Bezirksratsherrn Hunger (WfH)
TOP 6.4.1.
S-Bahn Haltepunkt in Döhren
(Drucks. Nr. 15-0054/2014)
Auf Wunsch des Anfragestellers abgesetzt.


TOP 6.4.2.
Verschmutzung Gehweg DB-Seite in der Riepestraße
(Drucks. Nr. 15-0056/2014)
Auf Wunsch des Anfragestellers abgesetzt.


TOP 7.
A N T R Ä G E


TOP 7.1.
der SPD-Fraktion

TOP 7.1.1.
Rückführung der Außenstelle der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule
(Drucks. Nr. 15-0160/2014)
Bezirksratsherr Oltersdorf trug den Antragstext vor.
Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob die im Gebäude der Grundschule Loccumer Straße untergebrachte Außenstelle der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule alle ihr zugewiesenen Räume überhaupt noch benötigt, oder ob sie Räumlichkeiten wieder an die Grundschule zurückgeben kann? Weiterhin ist zu prüfen, ob und wenn ja ab wann die Außenstelle wieder in den Hauptstandort an der Helmstedter Straße zurückgeführt werden kann.
Einstimmig


TOP 7.1.2.
Pänner-Schuster-Weg; Versetzen des Straßenschildes
(Drucks. Nr. 15-0161/2014)
Bezirksratsfrau Schollmeyer stellte die Antrag.
Antrag
Die Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, das Straßenschild des Pänner-Schuster-Weges vom bisherigen alten Standort an die neu angelegte Einmündung zu versetzten (Pänner-Schuster-Weg/Schützenallee).
Einstimmig


TOP 7.1.3.
Mittagsverpflegung an der Grundschule Loccumer Straße
(Drucks. Nr. 15-0162/2014)
Bezirksratsherr Glade trug den Antrag vor.

Bezirksratsfrau Jakob meinte, dass die Verwaltung ein Mittagessen sicher stellen müsse und erkundigte sich nach dem aktuellen Sachstand.
Bezirksratsherr Glade bezog sich auf Kontakte zur Schule und dem Altenheim, dass aus der Versorgung der Schüler/innen aussteigen möchte.
Bezirksratsfrau Hartmann berichtet, dass von dem offenen Ganztagsschulkonzept immer mehr Schüler/innen Gebrauch machten und das Altenheim dadurch mit der Mittagsverpflegung überfordert sei.

Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Loccumer Straße ab dem Schuljahr 2014/2015 ihre Mittagsverpflegung auf dem Gelände der Grundschule einnehmen können. Hierbei sind nachfolgende Fragestellungen zu prüfen:
- Benötigt die im gleichen Gebäude untergebrachte Außenstelle der Dietrich-Bonhoeffer- Realschule alle ihr zugewiesenen Räume überhaupt noch, oder kann sie Räumlichkeiten wieder an die Grundschule zurückgeben?
- Können die Schülerinnen und Schüler der ab dem kommenden Schuljahr im Gebäude der Christian-Andersen Schule untergebrachten Kardinal-Bertram-Grundschule in ein Gesamtkonzept mit einbezogen werden?
- Besteht eventuell sogar ein Interesse bzw. überhaupt die Möglichkeit, die in unmittelbarer Nachbarschaft untergebrachten Kinder der Kita „Ratz & Rübe“ ebenfalls in ein Gesamtkonzept einzubeziehen?
Einstimmig


TOP 7.1.4.
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Bernwardstraße
(Drucks. Nr. 15-0163/2014)
Bezirksratsherr Schade trug den Antragstext vor.

Bezirksratsfrau Meier bezweifelte ein zu schnelles Fahren in der Bernwardstraße. Lediglich in der Spielstraße werde zu schnell gefahren und außerhalb der Markierungen geparkt. Falls Verkehrsberuhigungselemente eingesetzt werden, könne sie sich Blumenkübel und das Markieren zusätzlicher Parkplätze vorstellen.
Bezirksratsfrau Jakob stimmte dem zu, da in Döhren Parkplätze fehlen, auch wenn das keine Lösung sei, Parkraum zu schaffen.
Bezirksratsherr Herrmann vertrat die Auffassung, dass in der Bernwardstraße nicht gerast werde und er deshalb dem Antrag nicht zustimmen könne.
Bezirksratsherr Geburek schloss sich den Ausführungen von stellv. Bezirksbürger- meisterin Meier an. In der Bernwardstraße seien die Parkplätze so angelegt, dass langsam gefahren werden müsse. Insofern müsse abgewartet werden, was die Verwaltung vorschlägt.
Bezirksratsherr Johnsen äußerte, dass er über die Formulierung des Antrages nicht glücklich sei und das Setzen von Pollern zu mehr Verkehr in anderen Straßen führe. Dem Vorschlag, mehr Parkplätze zu markieren, könne er folgen.
Nach Anregungen der Bezirksratsmitglieder Johnsen und Jakob und Schade, nahm die antragstellende Fraktion eine Neufassung des Antrages vor – s. TOP 7.1.4.1.


TOP 7.1.4.1.
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Bernwardstraße
(Drucks. Nr. 15-0163/2014 N1)
Diskussion siehe TOP 7.1.4.

Neufassung des Antrages
Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Bezirksrat bis zur politischen Sommerpause 2014 ein Konzept vorzulegen, wie der Verkehr im Bereich der Bernwardstraße zwischen dem Fiedelerplatz und der Landwehrstraße noch mehr beruhigt werden kann bzw. wie die bisherigen Maßnahmen auch wirkungsvoll durchgesetzt werden können. Hierbei sollen verschiedene Möglichkeiten wie z.B. Poller, Blumenkübel, Bodenschweller, einseitige Sperrung der Durchfahrt bzw. Einbahnstraßenregelung mit in Betracht gezogen werden. Bei der Konzeptentwicklung sind die Anwohnerinnen und Anwohner im Vorfeld unbedingt zu beteiligen.
16 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 7.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.2.1.
Leinenzwang für Hunde im Landschaftsschutzgebiet "Döhrener Mühle"
(Drucks. Nr. 15-0164/2014)
Ersetzt durch Neufassung.

TOP 7.2.1.1
Leinenzwang für Hunde im Landschaftsschutzgebiet "Döhrener Mühle"
(Drucks. Nr. 15-0164/2014 N1)
Bezirksratsherr Dr. Linde trug die Neufassung des Antragtextes vor.
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, im Bereich Döhrener Mühle (zwischen Leinewehr und Wülfeler Holzbrücke) – insbesondere im Bereich des dortigen Landschaftsschutzgebietes "Obere Leine" und im Waldschongebiet Döhren-Wülfel insbesondere an Wochenenden und an Abenden vermehrt Parkranger einzusetzen, um dort frei laufende Hunde zu verhindern. Weiterhin ist zu prüfen, ob an den Zugängen die Hinweis- beschilderung auf die ganzjährige Anleinpflicht in ausreichendem Maße vorhanden ist und im Bedarfsfall zu ergänzen.
15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 7.3.
der CDU-Fraktion

TOP 7.3.1.
Anliegerbeteiligung bei der Planung von Tiefbaumaßnahmen
(Drucks. Nr. 15-0165/2014)
Bezirksratsfrau Jakob trug den Antrag vor und ging in ihrer Begründung auf das Beispiel Güntherstraße ein.
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, bei Tiefbaumaßnahmen im Stadtbezirk bei denen später die Straßenausbaubeitragssatzung der LHH angewendet werden soll, zukünftig stets eine Anliegerbeteiligung durchzuführen. Die Vorschläge der Anlieger und Grundstückseigentümer sollen bei der Planung mit einbezogen werden.
Einstimmig


TOP 7.3.2.
Altglascontainer im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0166/2014)
Bezirksratsherr Sommerkamp trug den Antrag vor.
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, bei bereits vorhandenen sowie bei geplanten Stellflächen von Flaschencontainern zu prüfen, ob es möglich ist, diese in ausreichender Entfernung von Radwegen umzusetzen bzw. diese künftig in ausreichender Entfernung einzurichten.
Einstimmig


TOP 7.3.3.
Fußweg zwischen der Straße Am Mittelfelde und Eichelkampstraße
(Drucks. Nr. 15-0167/2014)
Bezirksratsfrau Waase trug den Antrag vor.
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, den Fußweg auf der Westseite der Karlsruher Straße zwischen der Straße Am Mittelfeld und Eichelkampstraße so herzurichten, dass er in voller Breite von den Fußgängern genutzt werden kann.
Einstimmig


TOP 7.4.
Interfraktionelle Dringlichkeitsanträge

TOP 7.4.1.
Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag: S-Kurvenbereich Abelmannstraße - Brückstraße
(Drucks. Nr. 15-0295/2014)
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten im neu angelegten Nebenanlagenbereich im S-Kurvenbereich der Abelmannstraße weitere Parkplätze auszuweisen. Dafür ist besonders der noch nicht befestigte Bereich in Höhe der Einmündung Wiehbergstraße zu berücksichtigen.
Des Weiteren ist zu prüfen, ob auf dem überaus großzügig bemessenem Gehweg auch Bänke aufgestellt werden können und wo Fahrradständer in der Nähe der Geschäfte an der südlichen Seite der Abelmannstraße angebracht werden können.
Einstimmig


TOP 7.4.2.
Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag: Feuerwehrausfahrt Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0294/2014)
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicher zu stellen, dass die Freiwillige Feuerwehr Wülfel im Einsatzfall den Bereich vom Feuerwehrstandort bis zur Straße Am Mittelfelde ungehindert passieren kann.
Einstimmig


TOP 8.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
TOP 8.1.
Interfraktionell
Auf Vorschlag von Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck stimmte der Bezirksrat en-bloc über die vorliegenden Zuwendungsanträge ab.

TOP 8.1.1.
Zuwendung an die Karnevalsvereine Karnevalscorps Döhren e.V. und Hannoversche Funken-Garde e.V. für das Döhrener Jazz-Festival
(Drucks. Nr. 15-0109/2014)
Antrag
Die Karnevalsvereine Karnevalscorps-Döhren und HFG erhalten aus Mitteln des Stadtbezirksrates einen Zuschuss in Höhe bis zu 300,00 €, um für die Durchführung des Döhrener Jazz-Festivals am 24.05.2014 auf dem Fiedelerplatz den Auftritt einer Jazzband zu unterstützen. Grundlage ist ein Antrag vom 09.01.2014. Die Mittel müssen innerhalb eines halben Jahres unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
Einstimmig

TOP 8.1.2.
Zuwendung an den Hannoverschen Radsport Club 1912 e.V. für die Anschaffung von Pokalen im Jugendbereich für das Radrennen "Rund in Döhren"
(Drucks. Nr. 15-0110/2014)
Antrag
Der Hannoversche Radsport Club erhält aus Mitteln des Stadtbezirksrates einen Zuschuss in Höhe bis zu 200,00 €, um für den Jugendbereich die Anschaffung der Pokale des Bezirksrates Döhren-Wülfel für das Radrennen „Rund in Döhren“ am 06.09.2014 zu ermöglichen. Grundlage ist ein Antrag vom 09.01.2014. Die Mittel müssen bis Ende des Jahres unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
Einstimmig

TOP 8.1.3.
Zuwendung an das Jugendumweltbüro für das Anlegen einer Streuobstwiese
(Drucks. Nr. 15-0111/2014)
Antrag
Das Jugendumweltbüro erhält aus Mitteln des Stadtbezirksrates einen Zuschuss in Höhe bis zu 771,00 €, um eine Streuobstwiese anlegen zu können. Grundlage ist ein Antrag vom 13.01.2014. Die Mittel müssen innerhalb des nächsten halben Jahres unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
Einstimmig

TOP 8.1.4.
Zuwendung an den Spielpark Döhren für die Anschaffung von Leichtturnmatten
(Drucks. Nr. 15-0112/2014)
Antrag
Der Spielpark Döhren erhält aus Mitteln des Stadtbezirksrates einen Zuschuss in Höhe bis zu 1.000,00 €, um Leichtturnmatten anschaffen zu können. Grundlage ist ein Antrag vom 25.11.2013. Die Mittel müssen innerhalb des nächsten halben Jahres unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
Einstimmig

TOP 8.1.5.
Zuwendung an die Kulturinitiative Döhren, Wülfel, Mittelfeld e.V. für die Anschaffung eines Banners
(Drucks. Nr. 15-0113/2014)
Antrag
Die KulturInitiative erhält aus Mitteln des Stadtbezirksrates einen Zuschuss in Höhe bis zu 500,00 € für die Anschaffung von Hilfsmitteln für Veranstaltungen (Fahne).
Grundlage ist ein Antrag vom 02.01.2014. Die Mittel müssen innerhalb des nächsten halben Jahres unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
Einstimmig

TOP 8.1.6.
Durchführung des Bezirksratsempfangs 2014
(Drucks. Nr. 15-0114/2014)
Antrag
Um den jährlich stattfindenden Empfang des Bezirksrates Döhren-Wülfel durchzuführen, wird aus Mitteln des Stadtbezirksrates ein Betrag in Höhe bis zu 2.000,00 € für diese Veranstaltungen bereitgestellt. Die Mittel müssen bis zum 01.10.2014 unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
Einstimmig

TOP 8.1.7.
Mittel für eine Fahne für den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0148/2014)
Antrag
Um auf die Veranstaltungen des Bezirksrates Döhren-Wülfel hinzuweisen, wird aus Mitteln des Stadtbezirksrates ein Betrag in Höhe bis zu 500,00 € für die Grafik und die Erstellung einer Fahne oder eines Roll-up-Ständer bereitgestellt. Die Mittel müssen bis zum 01.10.2014 unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
Einstimmig

TOP 8.1.8.
Hundetütenspender
(Drucks. Nr. 15-0149/2014)
Antrag
Der Stadtbezirksrat finanziert aus eigenen Mitteln die Anschaffung von Hundetütenspendern in Höhe bis zu 500,00 €. Nicht benötigte Mittel sind für die Anschaffung von Hundetüten zu verwenden. Die Mittel sind sofort auszuzahlen und müssen innerhalb des nächsten Halbjahres unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet werden.
Einstimmig


TOP 9.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Herr Prauser teilte mit, dass er Ende des Monats in Altersteilzeit gehe und dies seine letzte Bezirksratssitzung sei. In den gut fünf Jahren als Stadtbezirksmanager habe er sich in verschiedenen Themen nützlich machen können, wie dem Nachbarschaftstreff, bei Broschüren und Flyern, Altglascontainern und einer Reinigungsinitiative im Pänner-Schuster-Weg. Es gab Situationen, wo er die Grenzen seiner Möglichkeiten einsehen musste. Abschließend bedankte er sich bei den Mitgliedern des Stadtbezirksrates und anderen Akteuren im Stadtbezirk für die gute Zusammenarbeit, wies darauf hin, dass das Besetzungsverfahren für seine Nachfolge laufe und bis zu der Wiederbesetzung der Stelle Herr Just, Stadtbezirksmanager des Bezirks Kirchrode-Bemerode-Wülferode die Vertretung wahrnehme

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck bedauerte im Namen des Bezirksrates, dass Herr Prauser nach relativ kurzer Zeit das Gremium wieder verlassen wolle, zumal er in dieser Zeit Vieles angeschoben, Initiativen unterstützt und Einiges bewirkt habe und bedankte sich für die geleistete Arbeit.


Sodann schloss Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck den öffentlichen Teil der Bezirksratssitzung um 21.05 Uhr.

Für das Protokoll


Christine Ranke-Heck Gabriele Mewes
Bezirksbürgermeisterin Sachbearbeiterin