Sitzung Stadtbezirksrat Misburg-Anderten am 05.02.2014

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 24.01.2014)
Protokoll (erschienen am 16.05.2014)
Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
______________________________________________________________________

Landeshauptstadt Hannover -18.62.05 - Datum 04.03.2014

PROTOKOLL

19. Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am Mittwoch, 5. Februar 2014,
Rathaus Misburg, Waldstraße 9

Beginn 18.00 Uhr
Ende 21.35 Uhr
______________________________________________________________________

Anwesend:
(verhindert waren)

(Bezirksbürgermeister Dickneite) (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Amelung (Piratenpartei)
(Bezirksratsherr Becker) (CDU)
Bezirksratsherr Behrendt (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Gesk (SPD)
(Bezirksratsherr Hoare) (CDU)
Bezirksratsfrau Kuhn (WfH)
Bezirksratsfrau Langner (SPD)
Bezirksratsfrau Leiner (CDU)
Bezirksratsherr Lux (SPD)
Bezirksratsherr Mansmann (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Pluskota (SPD)
Bezirksratsherr Rodenberg (SPD)
(Bezirksratsfrau Rodenberg) (SPD)
Bezirksratsfrau Scholvin (SPD)
Bezirksratsfrau Seitz (CDU)
Bezirksratsherr Spohr (CDU)
Bezirksratsherr Weidemann (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Dr. Kiaman)
(Bürgermeister Strauch)

Verwaltung:
Frau Herzog-Karschunke (FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste)
Herr Pilarski (FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste)

Gäste:
Frau Schinke (SG Misburg) zu TOP 2
Herr Hupke (SG Misburg) zu TOP 2
Herr Plöger (FB Tiefbau Projektsteuerung) zu TOP 3
Herr Engelke (Deutsche Bahn Projektbau) zu TOP 3

Frau Thomas (Hannoversche Allgemeine Zeitung)
Frau Benning (Wochenspiegel)

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Verleihung des Preises für vorbildliche ehrenamtliche Jugendarbeit im
Stadtbezirk Misburg-Anderten - kurze Vorstellung der Preisträger

3. Information über Erneuerung der DB-Brücken der Güterbahn
durch Vertreter der Deutschen Bahn AG und der Verwaltung

4. V E R W A L T U N G S V O R L A G E - A N H Ö R U N G

4.1. Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Grundsatzbeschluss
(Drucks. Nr. 0077/2014 mit 1 Anlage)

5. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

6. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N - E N T S C H E I D U N G E N

6.1. Internationale Woche 2014 in Flekkefjord/Norwegen
(Drucks. Nr. 15-0108/2014)

6.2. Jugendaustausch mit Bollnäs / Schweden 2014
(Drucks. Nr. 15-0125/2014)

7. Bericht des Stadtbezirksmanagements

8. Informationen über Bauvorhaben

9. A N F R A G E N

9.1. der SPD-Fraktion

9.1.1. Schalldämmende Altglascontainer im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0099/2014)

9.1.2. Wilde Ablagerung von Müll und Sperrmüll in unserem Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0100/2014)

9.1.3. Mangelnde Sauberkeit im Misburger Schwimmbad
(Drucks. Nr. 15-0101/2014)

9.2. der CDU-Fraktion

9.2.1. Misburger Bad
(Drucks. Nr. 15-0116/2014)

9.2.2. Fahrstuhl S-Bahn-Station Anderten-Misburg
(Drucks. Nr. 15-0117/2014)

10. A N T R Ä G E

10.1. der SPD-Fraktion

10.1.1. Grüner Pfeil an der Ampel Buchholzer Straße / Scholandstraße
(Drucks. Nr. 15-0121/2014)

10.1.2. Sicherer Überweg für Seniorenheimbewohner/innen
(Drucks. Nr. 15-0122/2014)

10.1.3. Bestuhlung in der Anderter Friedhofskapelle
(Drucks. Nr. 15-0123/2014)

10.1.4. Reinigung des Mahnmals in Anderten
(Drucks. Nr. 15-0124/2014)

Reinigung des Mahnmals in Anderten
(Drucks. Nr. 15-0124/2014 N1)

11. MITTEL des Integrationsbeirates

11.1. Mittel des Integraitonsbeirates Misburg-Anderten für die Durchführung des Willkommensfestes für Flüchtlinge am 15.02.2014
(Drucks. Nr. 15-0267/2014)

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

12. Bericht des Stadtbezirksmanagements

13. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhard eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Zu TOP 2 begrüßte sie Frau Schinke und Herrn Hupke.
Bezirksratsherr Amelung fragte, wieso der TOP 4.1 unter Anhörungen beraten werde, da doch der Bezirksrat in dieser Sache das Entscheidungsrecht habe.
Frau Herzog-Karschunke erläuterte, eigentlich sei diese Drucksache zweigeteilt. Zum Teil 1 bestehe das Entscheidungsrecht des Bezirksrates, zum Teil 2 - der Mittelfreigabe- sei der Rat die letzte Entscheidungsinstanz.
Zur Anfrage zu TOP 9.2.2 liegt noch keine Antwort vor. Bezirksratsfrau Seitz sagte, sie wolle diese Anfrage in die Fraktion ziehen,damit sie in der nächsten Sitzung öffentlich beantwortet wird.
Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig beschlossen.



TOP 2.
Verleihung des Preises für vorbildliche ehrenamtliche Jugendarbeit im
Stadtbezirk Misburg-Anderten - kurze Vorstellung der Preisträger

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt sagte, dass nun zum dritten Mal der Preis für vorbildliche ehrenamtliche Jugendarbeit im Stadtbezirk vom Bezirksrat Misburg-Anderten vergeben werde.
Sie bedankte sich im Namen des Stadtbezirksrates für das Engagement der Vereine.
Sie sagte, die Entscheidung der Jury sei gefallen. Der diesjährige Preis, der mit 1000 € dotiert sei, werde an die Sportwartin des SG Misburg, Frau Ute Schinke vergeben.
Frau Schinke bringe nicht nur Kindern das Schwimmen bei, sondern sie habe ein Jugendgremium im Verein installiert, das in Eigenregie Angebote für Schwimmkinder zusammenstellt. Sodann stellte Herr Hupke die Gesamtaktivitäten des Vereins vor, ebenso das im Publikum anwesende Jugendgremium.
Der Schwimmbereich habe 529 Mitglieder, davon seien 362 Kinder – da biete sich Jugendarbeit an. Es gebe 37 ehrenamtlich tätige TrainerInnen. Man habe kürzlich mit 76 Aktiven an den Kreismeisterschaften teilgenommen und 60 Titel errungen, dies sei nicht selbstverständlich.
Sodann übergab Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt den Preis an Frau Schinke.
Frau Schinke verlas einen von einer Jugendlichen des Gremiums verfassten Jahresrückblick über Erlebnisse und gemachte Erfahrungen, und bedankte sich für die Wertschätzung ihrer Arbeit und dankte auch dem Jugendgremium für die aktive Mitarbeit.

TOP 3.
Information über Erneuerung der DB-Brücken der Güterbahn
durch Vertreter der Deutschen Bahn AG und der Verwaltung

Herr Engelke antwortete auf die Frage 1: Warum Material und Bauschutt nicht über die Schiene transportiert werden dürfen. Diese Strecke sei sehr belastet, es führen alle 7 Minuten Züge und man habe keine Möglichkeit zu Be- und Entladen.
Das Material müsste dann auch noch weitertransportiert werden, da das Material am Lohweg zwischengelagert werde.

Herr Plöger beantwortete Frage 2 – es gehe darum, dass während der Baumaßnahme die Baustellenverkehre zu einem großen Teil über den Eisteichweg abgewickelt werden.
Zunächst sei der nahegelegene Kinderspielplatz Käuzchenweg vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün unter Sicherheitsaspekten hinsichtlich des Baustellenverkehrs überprüft worden. Dieser habe drei Eingänge. Der südliche Eingang am Käuzchenweg sei nicht betroffen. Der zweite Zugang sei am Libellenufer, dieser bleibe ebenso geöffnet, aber während der Baumaßnahme müsste der dritte Zugang vom Eisteichweg -Brücke über den Graben- geschlossen werden. Dies sei laut Fachbereich ausreichend um den Sicherheitsaspekten Rechnung zu tragen.

Konflikte Bauverkehre mit den angrenzenden Nutzungen zu Frage 3:
Im Vorfeld wurde mit der Schulwegsicherheitsbeauftragten Kontakt aufgenommen, ebenso mit den Schulen, um festzustellen welche Sperrzeiten morgens und tagsüber von den Schulen mitgetragen werden. Man habe sich dann auf Sperrzeiten – in denen keine Baustellenverkehre stattfinden – von 7.00 Uhr bis 9.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr geeinigt. In der nun vorliegenden zusätzlichen Anfrage werde einer weitere Sperrzeit in der Zeit von 12.30 Uhr bis 14.00 Uhr für erforderlich gehalten.
Drei Sperrzeiten wären nicht leistbar. Man müsse sich für die die Zeit von 12.30 Uhr bis 14.00 Uhr, oder für die Zeit von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr entscheiden. Sonst wäre die Bauabwicklung zu stark beeinträchtigt. Die Deutsche Bahn bittet den Bezirksrat eine gewünschte Zeit mitzuteilen. Bei der Klärung von eventuellen Konflikten mit der Straßenverkehrsbehörde wegen Einzelnutzung habe es keine weiteren Forderungen gegeben. In Zeiten in denen verstärkte Bauaktivitäten erfolgen, wird extra Personal vor Ort zur Sicherung breitgestellt.

Frage 4: Wie werden die Anderter Bürger über die Baumaßnahme informiert. Welches Mitspracherecht haben sie bei einer Belastung über eine so lange Zeit geht.
Herr Plöger sagte, die Informationen die im Vorfeld der Planfeststellung gegeben werden seien die ersten Schritte der Bürgerinformation.
Wenn es zu den konkreten Baumaßnahmen komme, werde es Pressemitteilungen geben.
Ebenso werden, wie zugesagt, am Anfang des Eisteichweges Baustellenschilder mit Nennung des Bauherrens sowie Ansprechpartner mit Telefonnummern - an wen man sich direkt wenden kann - aufgestellt.
Das Bauvorhaben werde auch im Internet zu verfolgen sein. Zu gegebener Zeit werden entsprechende Links eingerichtet.
Ein konkretes Mitspracherecht gebe es nur im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens.
Über die Einleitung des Verfahrens werde öffentlich informiert, die Planunterlagen werden dann öffentlich ausgelegt. Dann bestehe die Möglichkeit für die Bürger sich entsprechend zu äußern.

Frage 5: Sind Informationsveranstaltungen für die Bürger geplant ?
Über die Beteiligung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens hinaus nicht. Es werde noch eine entsprechende Drucksache zur Anhörung im Bezirksrat vorgelegt, die dann zur Entscheidung in die Ratsgremien gehe. Dann gebe es nochmal die Gelegenheit sich damit vertraut zu machen und Anmerkungen über die jeweiligen Vertreter in der Politik an die Verwaltung heranzutragen.

Frage 6: Erläuterungen über die Fahrtenhäufigkeit, welche Anzahl von Fahrten, über den Tag, über die Monate ?
Hierzu liegt eine Tischvorlage vor. Diese enthalte eine geänderte zeitliche Übersicht. Dies habe damit zu tun, dass im Bereich Kirchrode zur selben Zeit Hochbahnsteige gebaut werden.
Herr Friedrich erläuterte, ein Baustellenverkehr „rund um die Uhr“ ist nur in den 5 typischen Bahnsperrpausen – Einbringen des Verbaus, - Einbau der Hilfsbrücken -1. und 2. Gleis, dem Ausgleich sowie für Kampfmittelerkundungen die auch in der Nacht durchgeführt werden sollen.
Er sagte, die Zuwegung Eisteichweg sei unverzichtbar.
Er erläuterte anhand eines Planes die geplanten Wege. Es werden alle drei geplanten Zufahrten gebraucht. Da es auf der Strecke auch scharfe Kurven gebe, oder Brücken vorhanden seien, die eine andere Streckenführung unmöglich machten, da diese nicht von den Baustellenfahrzeugen passiert werden könnten.
Für die Häufigkeit der Transporte verwies er auf die vorliegende Liste. An der überwiegenden Zahl der Tage sei mit 4 -10 Transporten zu rechnen. Mehr Transporte seien nur erforderlich an Tagen an denen Betonierarbeiten notwendig sind. Dies werde maximal an zwei Tagen während der gesamten Baumaßnahme erfolgen.

Frage 7: Wer ist bei der Kommune für die Genehmigung des von der Deutschen Bahn vorgestellten Verkehrskonzeptes verantwortlich ? Herr Plöger sagte, er sei bei der Stadt Hannover der entsprechende Projektbeauftragte. Mit den verschiedenen Fachbereichen (Verkehrsplanung, Tiefbau, Umwelt- und Stadtgrün sowie Region und aha) sei das Konzept gemeinsam erarbeitet worden. Die Hermann-Löns-Brücke und die Tiergartenbrücke werden zeitgleich gebaut. Hierzu gibt es eine Baustelleneinrichtung. Der Platz sei aber nicht so üppig bemessen, dass dort Baustellenfahrzeuge wenden könnten. Sie könnten nur z.B. am Tiergartenrand zur Baustelleneinrichtung entlangfahren und über den Eisteichweg wieder abfahren – oder anders herum.
Bezirksratsherr Weidemann fragte, von wo die Zuwegung Eisteichweg erschlossen werde, über den kurzen Weg über die Straße Am Kindergarten, oder die Verschwenkung am Wipperweg. Zum Spielplatz Eisteichweg gebe es bis zur Straße Am Wartheweg einen erschlossenen Fußweg. Kinder die von der Schule kämen oder zum Spielplatz wollten müssten die Straßenseiten wechseln und dann über den Parkplatz gehen. Welche Sicherungsmaßnahmen gebe es dort. Herr Plöger erläuterte die Zuwegung über Wipperweg und Am Kindergarten anhand eines Planes. Die blau dargestellte Fläche sei der Weg der zu dem Zwischenlager der Firma Gyzin am Lohweg führe. Er sagte, theoretisch könne man auch in der entgegengesetzten Richtung Am Tiergarten, über die Lehrter Straße fahren. Hier wären ebenso viele Menschen beeinträchtigt, und dies sei der längere Weg, sie hätten den kürzeren gewählt. Dier Baustellenverkehre, die Material bringen können die normalen Straßen benutzen.
Wenn der Bezirksrat eine andere Verkehrsführung durch Anderten vorschlagen wolle, wäre das zu prüfen. Die vorgestellten bevorzugten Wege sollen auch Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden.
Herr Plöger verwies zum zweiten Teil der Frage noch einmal auf die Aussage der Bahn, dass vor Ort Sicherungspersonal bereit gestellt werde.
Bezirksratsherr Lux sagte, die vorher angesprochene weitere Sperrzeit zur Mittagszeit sei vom Schulleiter der Pestalozzischule angeregt worden, vor dem Hintergrund, dass zu der Zeit rund 250 Kinder die Schule verlassen. Daher wäre eine frühere Sperrzeit wünschenswert.
Die vorgestellte Route führe durch Anderten an einem Kindergarten vorbei. Er merkte an, dass beim Durchfahren von Schwerlastverkehr, nicht bei normalen Baustellenverkehr, das reine Wohngebiet über Gebühr belastet werde.
Bezirksratsfrau Langner schlug vor, den Baustellenverkehr im Wechsel eine Woche über die Tiergartenstrecke zu führen und eine Woche über die andere Strecke. Dann würden alle Anwohner nur zu 50 % belastet.
Bezirksratsfrau Seitz fragte, ob geprüft worden wäre die Strecke Am Kindergarten anders herum zu führen. Dann wären der dortige Kindergarten und die Schule nicht betroffen.
Herr Plöger verwies nochmals auf die Möglichkeit die Sperrzeit früher zu wählen, dies sei möglich, allerdings gebe es dann keine zwei Sperrzeiten –es gebe nur mittags oder nachmittags.
Er sagte zu den Verkehren, es handele sich um Sondertransporte – aufgrund der Abmessungen – diese Fahrzeuge würden in einem langsamen Tempo fahren. Tagsüber, und nicht zu normalen Kindergartenzeiten.
Herr Plöger sagte, die Anregung von Frau Langner werde er mitnehmen und prüfen lassen.
Die von Frau Seitz vorgeschlagene Streckenführung – Oisselerstraße, Bugstraße entlang der Tennisplätze, sei geprüft - aber als nicht praktikabel verworfen worden. In diesem Baugebiet sei ein Teich angelegt worden und es hätte eine komplett neue Baustraße errichtet werden müssen, außerdem befände man sich dort im Landschaftsschutzgebiet.
Weitere Fragen gab es nicht. Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt dankte allen Herren für Ihr Kommen.

TOP 4.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E - A N H Ö R U N G

TOP 4.1.
Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Grundsatzbeschluss

(Drucks. Nr. 0077/2014 mit 1 Anlage)

Herr Pohl stellte anhand einer Präsentation (siehe Anlage 1) das geplante Sonderprogramm für Straßenerneuerung vor.
Bezirksratsfrau Seitz verwies auf ihre im Vorfeld gestellten Fragen und sagte, es sei nur die erste beantwortet worden, nämlich dass man die Gesamtkosten noch nicht kenne.
Sie verlas für alle die vorab übermittelten Fragen.
Sie fragte ergänzend nach der Nienhagener Straße. Dort erfolgten Bautätigkeiten Privater, wie verhalte es sich dort mit den Erschließungsbeiträgen.
- Die Fragen mit Antworten werden im Anschluß an den TOP zusammengefasst -

Herr Pohl erläuterte, die Straßen werden so wieder hergestellt wie sie jetzt sind, es erfolge keine Neugestaltung. Die vorgeschlagenen Straßen seien im Dezember 2013 begangen worden.
Generell wurde kritisiert, dass nicht klar ersichtlich sei was genau beschlossen werden solle. Es wurde angemahnt, dass der Umfang und die genauen Kosten der jeweiligen Maßnahmen nicht bekannt sei. Es wurde eine vorherige Beteiligung der Anlieger angemahnt, ebenso die Offenlegung der entsprechenden Gesamtkosten sowie eine Information über die daraus resultierenden Anliegerkosten.

Bezirksratsherr Amelung hätte gern eine Liste der aus Sicht der Verwaltung Sanierungsbedürftigen Straßen. Er wies darauf hin, dass An der Brauerei der Fußweg aus Kopfsteinpflaster bestehe. Ebenfalls fragte er, weshalb die Klabundestraße in das Programm aufgenommen wurde.

Herr Pohl sagte, eine solche Liste werde jedes Jahr zu den Haushaltsberatungen vorgelegt.
Es gebe keine komplette Liste für den Bezirk Misburg-Anderten.
Erschließungsbeiträge würden abhängig von Grundstücksgröße und Ausnutzung des Grundstückes errechnet.

Bezirksratsherr Gesk wies auf die in Kürze auf dem Grundstück An der Brauerei stattfindenden Bautätigkeiten hin.
Bezirksratsherr Lux sagte, An der Brauerei gebe es Kopfsteinpflaster. Vor Jahren haben dort Leitungsarbeiten stattgefunden, das aufgenommene Pflaster sei verschwunden, so dass die Löcher mit einer Teerdecke verschlossen worden sind.
Der neue Eigentümer müsse dafür mit aufkommen. Er sehe nicht, weshalb die Anlieger mit solchen Kosten belastet werden, obwohl Pannen passiert seien.
Herr Pohl erläuterte, dass der Straßenbau mit dem Bauherren des Bauvorhabens abgestimmt werde. Zunächst werde die Fertigstellung abgewartet.
Aufbrüche von Straßen wegen Leitungsbau schädigten immer den Straßenaufbau. Dies sei eine Schwachstelle, aber in der heutigen Zeit nicht zu vermeiden. Man könne das Pflaster hier ganz aufnehmen und die Straße asphaltieren. Außer der Bezirksrat wünsche eine komplette Ausführung mit Kopfsteinpflaster.

Bezirksratsherr Weidemann sagte, es müsse doch Erfahrungswerte geben was ein Streckenabschnitt der Sanierung koste. Diese Information sei wichtig für die Anlieger.
Herr Pohl sagte, es gebe einen Durchschnittswert pro m² Straße, der läge bei ca. 10.000 € bis 15.000 €. Aber man wisse nie, wie es im Untergrund aussehe. Für eine genaue Kostenermittlungen seien Bohrkerne und Bodenproben notwendig.
Bezirksratsfrau Seitz befand, es sei ein Widerspruch wenn gesagt werde, die Straßen werden abgegangen, aber es gebe keine Übersichtslisten.
Sie fragte, wer die Anlieger in der Klabundestraße vor eventuellen weiteren Maßnahmen in drei Jahren schütze.
In der Nienhagener Straße sei kein Fußweg vorhanden, es gebe nur einen Teerweg, also würden dort die Anwohner Erschließungskosten und Straßenausbaubeiträge zahlen müssen.
Sie verwies auf eine Aussage in der Drucksache, dass dem Sanierungsstau entgegengewirkt werden solle. Sie erklärte, ihrer Meinung nach würden die Straßen nicht kontinuierlich unterhalten.
Herr Pohl sagte hierzu, es stehe jedes Jahr nur eine gewisse Menge Geld zur Verfügung.
Eine Straße habe eine mittlere Lebensdauer von 40 Jahren. Die Stadt habe die Pflicht als Baulastträger die Straßen verkehrssicher zu halten.
Zur Klabundestraße - nach Erneuerung einer Straße, bestehe ein fünfjähriges Aufbruchverbot. Eine vorzunehmende Verbesserung in drei Jahren schließe sich an der Stelle aus.
Bezirksratsherr Mansmann sagte, die Klabundestraße sei eine Anliegerstraße mit extrem wenig Verkehr. Er fragte, ob damit zu rechnen sei, dass sich der Zustand der Bausubstanz wesentlich verschlechtere, wenn die Sanierung aufgeschoben würde.
Herr Pohl antwortete, dass er hierzu keine abschließende Antwort geben könne. Eventuell sei ein Ausbau in 10 Jahren erheblich teurer als zur Zeit, da momentan im Paket ausgeschrieben werde. Straßen gingen nicht nur durch Auslastung, sondern auch durch Umwelteinflüsse kaputt. Wenn sich dadurch eine Gefährdung der Verkehrssicherheit ergeben sollte, wäre z.B. ggfs. eine Geschwindigkeitsabsenkung erforderlich.
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt fragte, was genau in der Klabundestraße geplant sei, ob auch die Gehwege erneuert würden.
Herr Pohl erläuterte, Nebenanlagen gehörten mit zur Straße, die Maßnahme gehe von Hauswand zu Hauswand.

Sodann erklärte Bezirksratsfrau Seitz die Drucksache 0077/2014 in die Fraktion ziehen zu wollen.

zum Protokoll:
Zusammenfassung der gestellten Fragen von Bezirksratsfrau Seitz mit den jeweiligen Antworten

1. Mit welchen Gesamtkosten rechnet die Verwaltung (bitte für jede einzelne Straße aufschlüsseln)? In welcher Höhe werden dabei die Anlieger schätzungsweise beteiligt?
Die Kosten der einzelnen Straßenbaumaßnahmen sind noch nicht kalkuliert worden. Die Verwaltung wird nach dem Beschluss für eine Grunderneuerung den Umfang der Arbeiten festlegen und den Straßenuntergrund nach Schadstoffen untersuchen. Wenn erste Kosten feststehen, werden die Anlieger über das weitere Vorgehen und die zu erwartenden Kosten informiert.
Nach der Straßenausbaubeitragssatzung werden die Straßen An der Brauerei, Klabundestraße und Nienhagener Straße als Anliegerstraßen eingestuft. Die von den Anliegern zu tragenden Anteile am beitragsfähigen Aufwand betragen für die Anliegerstraßen 75 %.

2. Werden die Anlieger an der Planung beteiligt bzw. eingebunden? Wenn nein, warum nicht?
Im Rahmen des Sonderprogramms sind keine Veränderungen an den Querschnitten oder Flächenverteilungen vorgesehen. Die Straße wird in der Form wieder gebaut, wie sie heute vorhanden ist – nur neuwertig. Da es keine Planung gibt, ist auch keine Beteiligung möglich.

3. Wann ist mit dem Beginn und dem Ende der Baumaßnahmen zu rechnen (bitte für jede einzelne Straße darlegen)?
Die geplanten Baumaßnahmen werden nach Vorlage des Beschlusses vorbereitet und ausgeschrieben. Es ist geplant, mit den ersten Baumaßnahmen im Herbst 2014 zu beginnen. Die Anlieger werden mit Anliegerinformationen über den geplanten Bau informiert.

4. Wann wurde die Sanierungsbedürftigkeit der einzelnen Straßen festgestellt?
Die Sanierungsbedürftigkeit der Straßen wurde vor dem Zusammenstellen der Liste überprüft.

5. Waren die oben aufgeführten Straßen bisher für das Deckensanierungsprogramm vorgemerkt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, warum findet nun keine Deckensanierung, sondern eine Grunderneuerung statt?
Die für den Stadtbezirk im Sonderprogramm vorgeschlagenen Straßen waren bisher nicht für das Deckenprogramm vorgesehen. Das Schadensbild der Straßen zeigt, dass Schäden in den unteren Schichten des Straßenaufbaus vorhanden sind, die mit der Erneuerung der Verschleißschicht der Straße nicht behoben werden können.

6. In welchen Jahren und in welchem Umfang wurden die oben aufgeführten Straßen in den letzten Jahrzehnten von der Stadt unterhalten (bitte den genauen Umfang der Maßnahme(n) darlegen)?
Die öffentlichen Straßen werden in Hannover regelmäßig begangen, um die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können. Im Rahmen dieser Begehungen wird auch jeweils der technische Zustand der Straßen betrachtet. Sofern erforderlich, werden Gefahrenstellen sofort beseitigt oder sonstige Schadensstellen an die Straßenerhaltungsbezirke weiter gemeldet. Eine Auflistung der einzelnen Arbeiten pro Straße liegt nicht vor, die Schäden und deren Reparatur sind in den Meldungsbüchern der Straßenerhaltungsbezirke notiert.

7. Welche Untersuchungen zur Bestandsaufnahmen sind bei den genannten Straßen vorgenommen worden, die zur Einschätzung geführt haben, dass die Straßen einer Grunderneuerung bedürfen? Wann und wie wurden diese durchgeführt?
Die Fachverwaltung hat im Rahmen der Vorarbeiten zu dem Sanierungsprogramm Straßen ermittelt, bei denen eine Grunderneuerung erforderlich ist und die zu den Randbedingungen des Programmes passen. Wesentliche Randbedingungen sind, dass Schäden vorhanden sind, die eine Grunderneuerung erforderlich machen und dass die Querschnittsaufteilung der Straße mit Gehwegen und Fahrbahn den heutigen Anforderungen entspricht und nicht verändert werden muss. Die Schäden an den Straßen werden durch regelmäßige Begehungen und visuelle Prüfungen ermittelt.

Kernbohrungen werden in den Straßen erst mit der Aufnahme der Planungen gemacht, um den möglichen Schadstoffgehalt des Straßenaufbruchs zu ermitteln und um festzulegen, bis zu welcher Tiefe die Tragschichten der Straße erneuert werden müssen.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 5.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Ein Anwohner der Seckbruchstraße - zum Straßenzustand Seckbruchstraße, Radweg Waldstraße, Am Flöth 60 cm tiefe Absenkung, Leitungsgraben.
Antwort zum Protokoll: Die Straßen Eschenplan, Seckbruchstraße Waldstraße, Grenzstraße und Am Flöth wurden am 06.02.2014 kontrolliert. Sie befinden sich alle in einem verkehrssicheren Zustand. In der Straße Am Eschenplan wurden an zwei Stellen Straßenausbesserungen vorgenommen.
Ein Anwohner der Seckbruchstraße - zur Brückensperrung im Misburger Wald, wann wird die aufgehoben.
Antwort zum Protokoll: Der FB Umwelt und Stadtgrün hat mitgeteilt, dass die gesperrte Brücke nach Beendigung der Holzernte ab Frühjahr 2014 erneuert werde.
Anwohnerin aus dem Rischweg - zu Straßenausbaubeiträgen
Antwort zum Protokoll: Auch Anlieger von Eckgrundstücken müssen Straßenausbaubeiträge bezahlen, unabhängig davon, von wo die Erschließung im Moment erfolgt.

Mehrere Anwohner der Klabundestraße - äußerten in aufgebrachtem Tonfall ihre Meinung zur Aufnahme ihrer Straße in das Sonderprogramm zur Straßenerneuerung. Die mehrheitliche Meinung ist, dass diese Straße nichts in diesem Programm zu suchen habe.

Ein Anwohner aus der Karlstraße - ob Baumfällungen durch Wohnungsbaugenossenschaft Ost mit Genehmigung erfolgt sind, ob ggfs. mehr als die zur Genehmigung freigegebenen Bäume gefällt wurden. Anwohner befürchten Erwärmung ihrer Wohnungen weil Beschattung durch Bäume fehlt und Schlagregen direkt an die Häuser fällt.
Antwort zum Protokoll: Eine örtliche Überprüfung der Antragsgrundstücke wurde vom FB Umwelt und Stadtgrün durchgeführt. Es hat keine Auffälligkeiten / Verstöße gegeben.

Anwohnerin aus dem Eschenplan und ein weiterer Anwohner- zum Misburger Bad.
Die Fragen wurden aufgenommen und zwischenzeitlich wurde den Fragestellern sowie allen Bezirksratsmitgliedern die Antworten schriftlich übersandt.

Ende der Einwohnerfragestunde um 20.40 Uhr.

TOP 6.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N - E N T S C H E I D U N G E N

TOP 6.1.
Internationale Woche 2014 in Flekkefjord/Norwegen
(Drucks. Nr. 15-0108/2014)

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt rief die Drucks. Nr. 15-0108/2014 auf.
Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig

1. die Entsendung einer Delegation aus dem Stadtbezirk Misburg-Anderten zur Internationalen Woche in Flekkefjord/Norwegen in der Zeit vom 15.05.2014 bis zum 19.05.2014 mit den nachstehend aufgeführten Bezirksrats- oder Vereinsmitgliedern zu beschließen.

Delegationsteilnehmer/innen.

Uta Engelhardt Stellv. Bezirksbürgermeisterin
Jürgen Lux Bezirksratsherr
Kerstin Seitz Bezirksratsfrau
Gisbert Selke Benennung durch AMK
Sabine Mertins Benennung durch AMK
Knut Fuljahn Benennung durch AMK

2. gegenüber dem Verwaltungsausschuss die Empfehlung auszusprechen, für die
genannten Delegationsteilnehmer/innen für den o. g. Zeitraum eine Dienstreise nach
Flekkefjord/Norwegen zu genehmigen.


TOP 6.2.
Jugendaustausch mit Bollnäs / Schweden 2014
(Drucks. Nr. 15-0125/2014)

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt rief die Drucks. Nr. 15-0125/2014 auf.
Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig

1. zu beschließen, in der Zeit vom 31.07.2014 bis zum 07.08.2014 einen Jugendaustausch mit Bollnäs/Schweden durchzuführen.

2. die für den Fahrtkostenanteil der Stadt erforderlichen Mittel in Höhe von bis zu 3.000,00 € bei der Kostenstelle 1862005, Finanzposition 7271200 bereitzustellen.

TOP 7.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Frau Herzog-Karschunke erinnerte an das Willkommensfest für Flüchtlinge, welches am 15.02.2014 von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Bürgerhaus Misburg stattfindet.
Ebenso beginne ab 06.02.2014 der vom Integrationsbeirat initiierte zweite Deutschkurs in Misburg.

TOP 8.
Informationen über Bauvorhaben
Abgesetzt

TOP 9.
A N F R A G E N

TOP 9.1.
der SPD-Fraktion

TOP 9.1.1.
Schalldämmende Altglascontainer im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0099/2014)

Bezirksratsfrau Langner trug die Anfrage vor.
Herr Pilarski beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
An einigen Standorten von Altglascontainern, den sogenannten Wertstoffinseln in unserem Stadtbezirk, wurden bereits neue, d.h. schallgedämmte Container aufgestellt. Dieses ist aber noch nicht überall der Fall.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wann werden diese schallgedämmten Altglascontainer auf allen Wertstoffinseln in unserem Stadtbezirk aufgestellt?
2. Wann und in welchem Rhythmus werden die von außen verschmutzten Altglascontainer gereinigt?
3. Wer ist für die Sauberhaltung der Containerplätze (Wertstoffinseln) zuständig
und wie oft werden die dort vorhandenen Missstände beseitigt?
Die Anfrage wurde zuständigkeitshalber zur Stellungnahme an den Abfallwirtschaftsbetrieb Region Hannover (aha) weitergeleitet.


aha teilt mit:
Zu 1.:
Laut Aussage des derzeit zuständigen Altglasentsorgers entsprechen alle von ihm in den Bereichen Anderten und Misburg eingesetzten Altglasdepotcontainer der Lärmschutzklasse 1.
Zu 2.:
Der derzeit beauftragte Altglasentsorger lässt den gesamten Bestand der von ihm eingesetzten Altglasdepotcontainer turnusgemäß einmal jährlich durchsehen. Bei Bedarf werden die Behälter ausgetauscht, gewaschen, lackiert und repariert. Davon unabhängig werden demontierte, fehlende Einwurfklappen an den Behältern jeweils kurzfristig und vor Ort ersetzt.
Zu 3.:
Zuständig für die Sauberhaltung der Wertstoffinseln sind, neben aha als Betreiber dieser Einrichtungen, die dort jeweils mit der Erfassung von Altglas und Alttextilien beauftragten Unternehmen. Werden letztgenannte nur im Bedarfsfall und nur im Kontext zu den in ihrer Zuständigkeit stehenden Fraktionen resp. Depotcontainern aktiv, so reinigt aha die kompletten Areale der Wertstoffinseln turnusgemäß mindestens einmal wöchentlich. Darüber hinaus werden seitens aha Abfallfahnder sowie Mitarbeiter der Sonderreinigungseinheiten für akut notwendige Standplatzreinigungen eingesetzt.

Dazu gab es zwei Nachfragen, die zum Protokoll beantwortet werden sollen:
Wurde es für den Bereich Misburg-Anderten geprüft, die Container in den Boden einzulassen?
Wann wurde die Wertstoffinsel am Eisteichweg in Anderten beim ehemaligen AMK-Haus das letzte Mal gereinigt?

Es wurde in Frage gestellt, dass dies einmal in der Woche geschieht.
Antwort zum Protokoll:
Für den Bereich Misburg-Anderten wurde nicht explizit geprüft, ob die Container auch in den Boden eingelassen werden können.
Dieses gestaltet sich auch nicht Problemfrei. Hierzu einige kurz gefasste Anmerkungen:
Die Standplätze müssen über einen geeigneten Untergrund verfügen, der frei von Leitungen jeglicher Art ist. Je näher man an das Stadtzentrum kommt, desto schwieriger wird es, freie Plätze zu finden.

Die Behälter haben einen erhöhten Investitions- und Unterhaltungsaufwand. Die Mehrkosten aus der Unterhaltung ergeben sich neben der üblichen Reinigung auch aus der regelmäßigen Wartung der Behältergrube, der Reinigung der Grube, der Funktionstüchtigkeit der Bodenklappen und der Pflege und Wartung der Bodenabdichtung, damit die Grube beim nächsten Regen nicht vollläuft.
Diese Kosten werden nicht durch die dualen Systeme erstattet und können auch nicht aus öffentlich-rechtlichen Gebühren getragen werden. Das bedeutet, dass die jeweilige Kommune, die solch eine Sonderlösung wünscht, auch die Mehrkosten selbst zu tragen hätte.

· Die Reinigung der Wertstoffinsel Eisteichweg ist an eine private Reinigungsfirma vergeben. Aufgrund Ihres Hinweises wurde die Durchführung der Reinigung kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass die beauftragte Firma in den letzten Wochen überhaupt keine Reinigung mehr durchgeführt hatte.

Die Firma wird aufgrund mangelhafter Leistungserfüllung abgemahnt. Die nicht erbrachte Leistung wird in Abzug gebracht. Aha wird noch heute, am 14. Februar 2014, mit eigenem Personal der Stadtreinigung eine Grundreinigung an dieser Wertstoffinsel durchführen.

TOP 9.1.2.
Wilde Ablagerung von Müll und Sperrmüll in unserem Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0100/2014)

Bezirksratsfrau Scholvin trug die Anfrage vor.
Die Verschmutzungen in unserem Stadtbezirk durch wild abgelagerten Müll / Sperrmüll sind nicht unerheblich, als Beispiel möchten wir hier insbesondere den Fußweg im Bereich Theodor Heuss Ring 18 anführen.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Was unternimmt die Verwaltung, um diesen Verursacher zu finden und in Regress zu nehmen?
2. Welche Aufgaben haben die sogenannten „Müllsheriffs“ und wie oft kontrollieren Sie im Stadtbezirk?
3. Was unternimmt die Verwaltung, um das wilde Ablagern von Müll und Sperrmüll in unserem Stadtbezirk zu verhindern?

Die Anfrage wurde zuständigkeitshalber an den Zweckverband Abfallwirtschaft der Region Hannover (aha) zur Beantwortung weitergeleitet. aha teilte Folgendes mit:
Zu 1.:
Für die Beseitigung und Verursacherermittlung ungenehmigter Abfallsammlungen ist im Stadtgebiet Hannover der Zweckverband Abfallwirtschaft der Region Hannover, hier die Abfallfahndung der Abteilung Stadtreinigung und Winterdienst zuständig. Seit 1999 sind insgesamt fünf Abfallfahnder für solche Aufgaben eingestellt, die für das gesamte Stadtgebiet der LHH zuständig sind. Jede wilde Müllablagerung wird nach Hinweisen auf die Verursacher durchsucht. Falls möglich, werden Zeugen gesucht und befragt, die den Vorgang beobachtet haben und ggfs. sachdienliche Hinweise geben können. Kann ein/e Verursacher/in ermittelt werden, wird gegen diese Person ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und die entsprechenden Aufwendungen in Rechnung gestellt.

Zu 2.:
Die Aufgaben der Abfallfahnder sind vielschichtig. Sie kümmern sich im öffentlichen Straßenraum des Stadtgebietes um (jeweils ggfs. mit Ermittlung Verursacher/in, Ahndung von Verstößen bzw. Einleitung von Bußgeldverfahren):
· wilde Müllstellen
· abgestellte Altfahrzeuge
· abgestellte Alt-/bzw. Schrottfahrräder
· illegale Hundekotablagerungen
· vorzeitiges Herausstellen von DSD-/Altpapiersäcken und Sperrmüll
und Straßenreinigungsverordnung
· Kontrolle von Reinigungspflichten nach Veranstaltungen
· Kontrolle von Pflichten im Winterdienst (mangelnder oder nicht durchgeführter Winterdienst, illegaler Streusalzeinsatz)
· Durchführung von diversen Beratungsgesprächen zu den o.g. Themen.
Aufgrund der großen Aufgabenfülle und des relativ großen Stadtgebietes ist es den fünf Mitarbeiter/innen in der Abfallfahndung derzeit nur möglich, jeden Stadtbezirk regelmäßig 1-2 mal wöchentlich zu kontrollieren.

Zu 3.:
Zur regelmäßigen Kontrolle gilt das unter Ziff.2 Beschriebene entsprechend. Wenn besondere Auffälligkeiten existieren – immer wiederkehrende Stellen – die auch zeitlich einzuordnen sind, versuchen die Abfallfahnder u.a. auch durch versetzte Dienstzeiten, die Verursacher auf „frischer Tat“ zu erwischen.
Häufig handelt es sich um frühzeitig herausgestellten Sperrmüll (z.B. beim Beispiel Theodor-Heuss-Ring 18). Die Verursacher werden in solchen Fällen aufgefordert, den Sperrmüll von der öffentlichen Fläche zu entfernen und erst wieder zum Abholungstermin bereitzustellen. Bei Mehrfamilienhäusern wird der Vermieter gebeten, auf die Mieter positiv einzuwirken. Entsprechendes Informationsmaterial von aha wird von den Abfallfahndern unterstützend zur Verfügung gestellt. Entsprechendes gilt für frühzeitig herausgestellte DSD- und Altpapiersäcke. Die Abfallfahndung verfolgt primär das Ziel, durch Information und Beratung die Einwohner/innen zu einem regelkonformen Umgang mit dem öffentlichen Raum anzuhalten. In Wieder- holungsfällen oder bei schwerwiegenden Verstößen werden Bußgeldverfahren eingeleitet und durchgesetzt. Dies ist aufgrund der geringen Personaldecke (s.o.) nur in Einzelfällen durchführbar.

Bezirksratsfrau Seitz regte an, das die Abfallfahnder sich und ihre Arbeit einmal in einer der nächsten Sitzungen vorstellen sollten.

TOP 9.1.3.
Mangelnde Sauberkeit im Misburger Schwimmbad
(Drucks. Nr. 15-0101/2014)

Bezirksratsfrau Langner trug die Anfrage vor.

Die hygienischen Zustände im Misburger Schwimmbad geben weiterhin Anlass zu Beschwerden. Volle Papierkörbe, verdreckter Boden usw. wurden erst nach Hinweisen durch die „Frühschwimmer“ beseitigt. Auch wegen schlechter
Wasserwerte des Schwimmerbeckens war das Bad an 2 Tagen nur eingeschränkt nutzbar. Die Liste der Beschwerden ist noch vielfältiger.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Was wurde bzw. wird unternommen um die Missstände bezüglich der Sauberhaltung des Bades, auch für Frühschwimmer, zu gewährleisten?
2.. Wann fand die letzte Begehung des Bades statt?
3. Wann und wie oft werden die Wasserwerte auf Einhaltung der Richtwerte
in den Schwimmbecken geprüft?

Frau Herzog-Karschunke beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Zu 1.:
Bei den letzten Kontrollen durch Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung war die Sauberkeit gut bis befriedigend. Allerdings haben die Kontrollen jeweils im Laufe des Tages und nicht am frühen Morgen stattgefunden.

Zu 2.:
Die letzte Begehung fand am 20.01.2014 statt.

zu 3.:
Laut Auskunft der Fachkräfte vor Ort erfolgt zweimal am Tag - um 08:00 Uhr und um 18:00 Uhr - eine Handmessung der Wasserwerte. Außerdem werden um 08:00 Uhr, um 12:00 Uhr und um 18:00 Uhr die Anzeigen der Messgeräte kontrolliert.

TOP 9.2.
der CDU-Fraktion



TOP 9.2.1.
Misburger Bad
(Drucks. Nr. 15-0116/2014)

Bezirksratsfrau Seitz trug die Anfrage vor.
Der Betreiber des Misburger Bades erhält durch Beschluss des Rates einen erhöhten Betriebskostenzuschuss. So auch bereits im Jahr 2013.
Diese Erhöhung war an bestimmte Auflagen gekoppelt.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wann sind die Gelder geflossen?
2. Welche Maßnahmen wurden mit dem Geld vorgenommen und wer hat die vorgenommenen Maßnahmen überprüft?
3. Kann die Verwaltung Auskunft über die den Nutzungsgrad des Bades für die Jahre 2011 - 2013 aufgeteilt einmal nach Nutzergruppen (Erwachsene, Kinder, Schulklassen, Vereinsmitglieder) und nach Kartenverkauf (Einzelkarten, etc.) geben?

Frau Herzog-Karschunke beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Am 20.06.2013 wurde der erhöhte Betriebskostenzuschuss ausgezahlt.

Zu 2.:
Mit dem Geld wurden Instandhaltungs- /Instandsetzungsarbeiten durchgeführt, beispielsweise Reparaturen von Geräten, an wassertechnischen Anlagen oder am Gebäude. Die Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung wurde von den Fachbereichen Sport und Bäder und Gebäudemanagement vorgenommen.

Zu 3.:
Im Jahr 2011 gab es insgesamt 156.100 Besucherinnen und Besucher (Öffentlichkeit: 100.335, Schulen: 11.424, Vereine: 16.998, Sauna: 27.343).

Im Jahr 2012 besuchten 146.933 das Misburger Bad (Öffentlichkeit: 89.501, Schulen: 13.740, Vereine: 14.479, Sauna: 29.213).
Zahlen für das Jahr 2013 liegen noch nicht vor.

In der weiteren Diskussion wurden folgende Fragen gestellt:

1. Von Schwimmbadbenutzern wurde mitgeteilt, dass oft keine Tickets ausgedruckt werden und man teilweise auch ohne zu Bezahlen durchgehen könne. Ist das der Verwaltung bekannt, und wenn ja, wie soll dies geändert werden?
Darauf bezog sich auch die Frage mit dem Kartenverkauf (Drucks. Nr. 15-0116/2014), aufgeteilt nach Einzelkarten, ermäßigten Karten usw., können diese Zahlen nachgeliefert werden?

Antwort:
Beim Kontrollbesuch am 22.01.2014 waren die Drehkreuze außer Betrieb, so dass man ohne zu bezahlen, freien Zugang zum Schwimmbad hatte. Die Verwaltung hat aus diesem Grund die Betreiberin schriftlich unter Fristsetzung zur Mängelbeseitigung aufgefordert und abgemahnt. Bei den letzten Kontrollen waren die Drehkreuze wieder funktionsfähig. Die Frage, ob für jeden Schwimmbadnutzer ein Ticket ausgedruckt wird, kann die Verwaltung nicht beantworten.

Ebenso liegen der Verwaltung keine Informationen zum Kartenverkauf –
aufgeteilt nach Einzelkarten, ermäßigten Karten usw. vor.
2.·Warum wurde der Betriebskostenzuschuss am 20.6.13 in einer Summe und nicht wie beschlossen, in drei Summen, gekoppelt an bestimmte Vorgaben, ausgezahlt?
Antwort:
In der Beschlussdrucksache 2519/2012 heißt es: „Die Verwaltung empfiehlt aus folgenden Gründen, den Betriebskostenzuschuss für die Jahre 2012 bis 2014
um jährlich 340.000 € zuzüglich Umsatzsteuer zu erhöhen:“

Das bedeutet, dass der für drei Jahre vorgesehene gesamte Zuschuss von € 1.020.000.- zzgl. Umsatzsteuer in jedem der drei Jahre zu je einem Drittel – also in drei Raten – ausbezahlt werden soll. Der (zusätzliche) Betriebskostenzuschuss für das Jahr 2012 wurde im April 2013 ausgezahlt. Unter § 4 Abs. 10 in der zuletzt durch den dritten Änderungs- und Ergänzungsvertrag vom 05.04.2013 geänderten Fassung ist folglich vorgesehen, in den drei Jahren jeweils € 340.000.- zzgl. Umsatzsteuer in einem Betrag auszuzahlen. Der inhaltsgleiche Entwurf des dritten Änderungs- und Ergänzungsvertrags hat auch allen Ratsfraktionen zur Akteneinsicht vorgelegen.
3.·Fanden und finden die Begehungen immer angekündigt oder auch unangekündigt statt?
Antwort:
Die letzten Begehungen haben ohne Ankündigung stattgefunden.
4.·Werden bei der Begehung alle Räume und alle Bereiche, auch Sauna und Fitnessbereich kontrolliert ?
Antwort:
Die Sauna wird bei den Begehungen kontrolliert, der Fitnessbereich nicht.
5. Waren die Zuschüsse nur für das Schwimmbad oder auch für Außenanlagen, Parkplätze, Sauna/Fitnessbereich?
Antwort:
In den Kalenderjahren 2012 bis 2014 hat die Betreiberin gemäß § 5 Abs. 2 in der zuletzt durch den dritten Änderungs- und Ergänzungsvertrag vom 05.04.2013 geänderten Fassung mindestens € 300.000 zzgl. Umsatzsteuer für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen der verpachteten Gebäude, Aggregate, Vorrichtungen, Maschinen und Inventargegenstände aufzubringen. Eine Verpflichtung, dafür jährlich € 100.000 netto aufzubringen, gibt es nicht. Die Betreiberin ist gemäß § 5 Abs. 1 aber generell verpflichtet, das gesamte verpachtete Grundstück in einem ordnungsgemäßen, betriebssicheren und zweckentsprechenden Zustand zu erhalten und alle hierzu erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zu veranlassen.

6.·Wie kann gewährleistet werden, dass die Frühschwimmer ein sauberes Bad vorfinden? Es müsste abends nach Betriebsschluss oder morgens vor Betriebsstart eine Reinigung durchgeführt werden, ist dies durchsetzbar?
Antwort:
Wenn die Betreiberin einen mit der Landeshauptstadt Hannover gem. § 4 Abs. 2 in der zuletzt durch den dritten Änderungs- und Ergänzungsvertrag vom 05.04.2013
geänderten Fassung abgestimmten Reinigungsplan nicht einhält,
hat die Verwaltung die Möglichkeit, die Betreiberin abzumahnen.
7.Welche Unregelmäßigkeiten genau sind aufgefallen? Was hat die Verwaltung für rechtliche Möglichkeiten, dass die Unregelmäßigkeiten abgestellt werden?
Antwort:
Es ist aufgefallen, dass die Kasse nicht besetzt war, die Drehkreuze defekt waren,
das Planschbecken abgesperrt, die Beaufsichtigung in der Schwimmhalle
nicht den Bestimmungen der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V.
entsprach und ein Lagerraum, in dem Chemikalien gelagert werden, unverschlossen war. Die Verwaltung hat daraufhin nicht nur auf die Mängel hingewiesen, sondern die
Betreiberin aufgrund der Mängel unter Fristsetzung zur Mängelbeseitigung aufgefordert und abgemahnt. Nach mehrfachen, erfolglosen Abmahnungen hat die
Landeshauptstadt Hannover das Recht, den Pachtvertrag außerordentlich zu kündigen.

TOP 9.2.2.
Fahrstuhl S-Bahn-Station Anderten-Misburg
(Drucks. Nr. 15-0117/2014)

Die Antwort lag zur Sitzung noch nicht vor. Die Anfrage wurde von der CDU-Fraktion in die Fraktionen gezogen, sie wird in der nächsten Sitzung am 05.03.2014 beantwortet werden.

TOP 10.

A N T R Ä G E

TOP 10.1. der SPD-Fraktion

TOP 10.1.1.

Grüner Pfeil an der Ampel Buchholzer Straße / Scholandstraße

(Drucks. Nr. 15-0121/2014)


Bezirksratsfrau Scholvin trug den Antrag vor und begründete ihn.Es wurde kurz über die Sinnhaftigkeit einer solchen Regelung diskutiert. Bezirksratsherr Mansmann zog diesen Antrag in die Fraktionen. Bezirksratsfrau Seitz bat um eine Einschätzung seitens der Verwaltung.
Zum Protokoll: Nach Rücksprache mit der Fachverwaltung stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:
Die Ampelregelung an der Scholandstraße ist wegen der Unübersichtlichkeit der Kreuzung, insbesondere auch für Radfahrer, aufgestellt worden. Wenn jetzt der Grüne-Pfeil, der Abbiegen bei Rot erlaubt, kommen sollte, wäre dies kontraproduktiv.

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen

TOP 10.1.2.
Sicherer Überweg für Seniorenheimbewohner/innen
(Drucks. Nr. 15-0122/2014)

Bezirksratsherr Gesk brachte den Antrag ein und begründete ihn.
Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:

Der Oberbürgermeister wird gebeten den entsprechenden Fachbereich anzuweisen,
eine vernünftige Möglichkeit zur Überquerung der Straße „Am Seelberg“ im Bereich des MSZ-Seniorenheim einzurichten.

TOP 10.1.3.
Bestuhlung in der Anderter Friedhofskapelle
(Drucks. Nr. 15-0123/2014)

Bezirksratsherr Lux brachte den Antrag ein und begründete ihn.
Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:

Der Oberbürgermeister wird gebeten den entsprechenden Fachbereich anzuweisen,
die Füße der Stühle in der Anderter Friedhofskapelle mit Filzgleitern auszustatten.

TOP 10.1.4.

Reinigung des Mahnmals in Anderten
(Drucks. Nr. 15-0124/2014 N1)

Bezirksratsherr Rodenberg trug den Antrag vor.
Bezirksratsfrau Seitz schlug eine textliche Ergänzung vor. Diese fand die Zustimmung des Bezirksrates.

Der Antrag wurde in der Neufassung einstimmig beschlossen.

Der Oberbürgermeister wird gebeten den entsprechenden Fachbereich anzuweisen,
das Mahnmal in Anderten zu reinigen, Instandzusetzen und auf Dauer (z. B. durch Versiegelung) sauber zu halten.

TOP 11.
MITTEL des Integrationsbeirates

TOP 11.1.
Mittel des Integraitonsbeirates Misburg-Anderten für die Durchführung des Willkommensfestes für Flüchtlinge am 15.02.2014
(Drucks. Nr. 15-0267/2014)

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt rief die Drucksache zur Abstimmung auf.
Der Bezirksrat beschloss einstimmig:

für die Durchführung des Willkommensfestes für Flüchtlinge werden für die Organisation, Materialien und Aktivitäten 600,00 € zur Verfügung gestellt.

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt schloß den öffentlichen Teil um 21.25 Uhr.



Engelhardt Struiksma
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuerin