Sitzung Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 11.12.2013

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 04.12.2013)
Protokoll (erschienen am 02.07.2014)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.06 - Datum 13.12.2013

PROTOKOLL

20. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am Mittwoch,
11. Dezember 2013,
Ratssaal Bemerode, Brabeckstr. 137

Beginn: 18:30 Uhr
Ende: 21:45 Uhr
_____________________________________________________________________
Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Rödel (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Lemke (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsherr Albrecht)
Bezirksratsfrau Barke (SPD)
Bezirksratsfrau Bergmann (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Böhme (SPD)
Bezirksratsfrau Ehrlich (SPD)
(Bezirksratsfrau Großekathöfer) (CDU)
Bezirksratsfrau Heesen (CDU)
Bezirksratsherr Hellmann (CDU)
(Bezirksratsherr Hexelschneider)
Bezirksratsherr Konietzny (SPD)
Bezirksratsfrau Kuscher (CDU)
Bezirksratsherr Meinecke (CDU)
Bezirksratsherr Nauheimer (CDU)
Bezirksratsherr Quast (SPD)
Bezirksratsherr Rücker (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schröder-Hohensee (CDU)
Bezirksratsfrau Stittgen (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Bruns) (FDP)
(Beigeordneter Klie) (SPD)
(Bürgermeisterin Kramarek) (Bündnis 90/Die Grünen)

Verwaltung:
Frau Yilmaz FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Just FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Fabich FB Planen und Stadtentwicklung
Herr Schalow FB Planen und Stadtentwicklung
Herr Clausnitzer FB Planen und Stadtentwicklung

Presse:
Herr Schwarzenberger Stadtanzeiger
Herr Oberheide Ortsblick

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. M I T T E I L U N G E N

3. A N F R A G E N

3.1. der CDU-Fraktion

3.1.1. Anbindung Büntekamp
(Drucks. Nr. 15-2515/2013)

3.1.2. Kinderkultur im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2516/2013)

3.1.3. Risse an Gebäuden und Tempo 30 in der Brabeckstraße
(Drucks. Nr. 15-2517/2013)

3.1.4. An- und Abfahrtszone an der Grundschule Wasserkampstraße Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-2519/2013)

3.1.5. Grundschule Wasserkampstraße in Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-2520/2013)

3.1.6. Fahrradabstellmöglichkeit Haltestelle Brabeckstraße/Sudetenstraße
(Drucks. Nr. 15-2521/2013)

3.1.7. Sanierungsintervall des Enthorstweges in Bemerode
(Drucks. Nr. 15-2523/2013)

3.2. der SPD-Fraktion

3.2.1. Der Bemeroder Mühlenbrink – ein besinnlicher, meditativer Ort in der Landschaft oder noch mehr?
(Drucks. Nr. 15-2524/2013)

3.2.2. Obdachlosenunterkünfte
(Drucks. Nr. 15-2525/2013)

3.2.3. Kaiser-Wilhelm-Straße – Tempo-30-Zone + Parken halb auf dem Gehweg
(Drucks. Nr. 15-2526/2013)

3.2.4. Drei Kinderspielplätze am Von-Graevemeyer-Weg
(Drucks. Nr. 15-2527/2013)

3.2.5. Schwimmunterricht an den vier öffentlichen Schulen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2528/2013)

3.2.6. Schwimmunterricht für Kinder, insbesondere für Babys und Kleinkinder
(Drucks. Nr. 15-2529/2013)

4. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
(spätestens 20:00 Uhr)

5. Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung

6. Bericht des Stadtbezirksmanagements

7. E N T S C H E I D U N G E N

7.1. Gestaltung des Bemeroder Angers
(Drucks. Nr. 15-2349/2013 mit 1 Anlage)

7.2. Bebauungsplan Nr. 424, 2. Änderung - nördlich Sertürnerstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-2429/2013 mit 3 Anlagen)

7.3. Zuwendung zur energetischen Sportstättensanierung an den TSV Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-2492/2013)

7.4. Straßenbenennung im Stadtteil Bemerode
(Drucks. Nr. 15-2504/2013 mit 1 Anlage)

8. A N H Ö R U N G E N

8.1. Standorte für den Neubau von Wohnheimen für Flüchtlinge
im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 2604/2013 mit 1 Anlage)

8.1.1. Änderungsantrag zu:
Standorte für den Neubau von Wohnheimen für Flüchtlinge und Obdachlose (Drucksache Nr. 2194/2013 N1 vom 25. Oktober 2013)
(Drucks. Nr. 15-2391/2013)

8.1.2. Änderungsantrag zu Drucksache Nr. 2604/2013-Standorte für den Neubau von Wohnheimen für Flüchtlinge im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode-
(Drucks. Nr. 15-2634/2013)

8.2. Wohnbauflächeninitiative
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1781 - Zweibrückener Straße
(Drucks. Nr. 2549/2013 mit 1 Anlage)

8.3. ANHÖRUNG ZUM HAUSHALTSPLANENTWURF 2014

8.3.1. Haushaltsplan 2014 - Haushaltsmittel für die Stadtbezirksräte
(Informationsdrucks. Nr. 15-2042/2013)

8.3.2. Haushaltssatzung 2014
(Drucks. Nr. 2040/2013 mit 3 Anlagen)

8.3.2.1. Änderungsantrag zu DS Nr. 2040/2013; Aufteilung der eigenen Haushaltsmittel 2014/
Repräsentationsmittel des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 15-2544/2013)

8.3.3. Zusammenfassung der Änderungsanträge des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode zum Haushaltsplanentwurf 2014
(Drucks. Nr. 15-2638/2013)

9. A N T R Ä G E

9.1. der SPD-Fraktion

9.1.1. Radwegquerung der Elly-Beinhorn-Straße im Zuge der Tiergartenstraße
(Drucks. Nr. 15-2530/2013)

9.1.2. Bau von Eisenbahnüberführungen im Zuge der Güterumgehungsbahn
(Drucks. Nr. 15-2532/2013)

9.1.3. Aufwertung von Kinderspielplätzen, hier: Mörlinsstraße
(Drucks. Nr. 15-2533/2013)

9.1.4. NETRADA und die Folgen der Insolvenz
(Drucks. Nr. 15-2538/2013)

9.1.5. Landwirtschaftsmesse Agritechnica 2013 und Straßenverkehr
(Drucks. Nr. 15-2539/2013)

9.1.6. Straßenausbau und -erneuerungsprogramm – Vorstellung
(Drucks. Nr. 15-2540/2013)

9.1.7. Legendenschilder
(Drucks. Nr. 15-2541/2013)

10. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

10.1. Zuwendung an den Kindertreffpunkt Butze 22
(Drucks. Nr. 15-2639/2013)

10.2. Zuwendung an die Grundschule Am Sandberge
(Drucks. Nr. 15-2640/2013)

11. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am:
11.9.2013





II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

12. Informationen über Bauvorhaben

13. Ehrenplakette des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 15-2542/2013)

14. Ehrenplakette des Bezirksrates

(Drucks. Nr. 15-2543/2013)

15. Ehrenplakette des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 15-2641/2013)







I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Rödel eröffnete 20. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest.

Anschließend begrüßte er zu TOP 8.1. Herrn Clausnitzer und Herrn Schalow vom Fachbereich Planen und Stadtentwicklung und gab zur
Tagesordnung folgende Anmerkungen:

zu TOP 8.1.:
liegt ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion vor. Dieser wird unter 8.1.2. der Tagesordnung behandelt

zu TOP 8.3:
Liegen als Tischvorlage 25-Änderungsanträge zum Haushalt vor

zu TOP 10.
Liegen zwei interfraktionelle Anträge als Tischvorlage vor

zu TOP 6. / TOP 11.
Entfallen

Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.

Einstimmig


TOP 2.
M I T T E I L U N G E N

TOP 3.
A N F R A G E N
Gemäß Beschluss des Bezirkrates erfolgt die Beantwortung der vorliegenden Anfragen schriftlich


TOP 3.1.
der CDU-Fraktion

TOP 3.1.1.
Anbindung Büntekamp
(Drucks. Nr. 15-2515/2013)

Der erste Bauabschnitt Büntekamp ist abgeschlossen, die Erschließung des zweiten erfolgt gerade. Die Anbindung des neuen Wohngebietes durch eine Buslinie der Üstra ist bislang nicht erfolgt, und dies sorgt bei den Anwohnern für Unverständnis und Unmut.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Kann eine der nahe dem Wohngebiet führende Linie (z. B. 370, 123, 124) so ge­lei­tet werden, dass eine Anbindung möglich ist?
2. Wenn nein, wie kann eine eigenständige Linie die Anbindung an das Gebiet Bün­te­­kamp ermöglichen?
3. Wann kann mit einer Anbindung des Gebietes nach 1. oder 2. gerechnet werden?



TOP 3.1.2.
Kinderkultur im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2516/2013)

Der Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode ist ein sehr schnell wachsender Stadtbezirk mit einem starken Zustrom von jungen Familien mit Kindern. Eltern ist jedoch wiederholt aufgefallen, dass viele Kinder-Kulturveranstaltungen des Fachbereichs „Bildung und Qualifizierung, Bereich Stadtteilkulturarbeit, Kulturelle Kinder – und Jugendbildung“ im Stadtbezirk hauptsächlich nur in Bemerode im Stadtteilzentrum Krokus stattfinden.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1.) Wie viel Kinderkultur des Fachbereichs gibt es tatsächlich in unserem Stadtbezirk?
2.) Gibt es außer dem Stadtteilzentrum Krokus noch andere Örtlichkeiten mit denen der o.g. Fachbereich Kontakt für Kinderkulturveranstaltungen hat und wenn ja , welche??
3.) Hält die Verwaltung das bisherige Angebot für Kinderkultur in unserem Stadtbezirk für ausreichend?
Die Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Das Stadtteilzentrum Krokus veranstaltet regelmäßig verschiedene Angebote zur kulturellen Bildung von Kindern im Stadtbezirk und projektbezogen auch für Jugendliche.
Das Stadtteilzentrum Krokus arbeitet mit der Priorität, dass die Veranstaltungen sich am Bedarf des Stadtbezirkes orientieren und für die Kinder im Stadtbezirk angeboten werden.
Um das Spektrum der Angebote möglichst vielfältig zu gestalten und verschiedene Zugänge zu eröffnen, werden unterschiedliche Angebotsformen gewählt.
Daneben ist die Bürgergemeinschaft Wülferode mit einem Angebot für Kinder in Wülferode vertreten. Gemeinsam mit dem Sachgebiet „Kulturelle Kinder- und Jugendbildung“ im Bereich Stadtteilkulturarbeit werden jedes Jahr 10 Kindertheatergastspiele in Bemerode und Wülferode angeboten.
Darüber hinaus gibt es Kooperationen mit den Grundschulen in Kirchrode (GS Wasserkampstr.) und in Bemerode (Grundschule An der Feldbuschwende). Hierüber bietet der Fachbereich das Kinderkulturabo an (jedes Kinder der Schule nimmt an mindestens einem Kulturangebot im Jahr teil) und beteiligt sich mit AG´s im Ganztagsangebot der beiden Schulen.
Im Bereich Musik ist der Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode sehr gut ausgestattet.
Neben einigen privaten Musikschulen bietet die Musikschule des Fachbereiches hier ein abwechslungsreiches Angebot an:

Heinemanhof:
Musikwerkstatt I (für 4-6jährige)
Xylophonie (für 6jährige)
Instrumentenkarussell (für 6-7jährige)
Blockflöte
Querflöte, Klarinette, Horn
Gitarre
Klavier
Violine, Viola
Akkordeon
Musikgruppe „Alt & Jung“ (Kinder der KiTa Heinemanhof und SeniorInnen aus den Tagesgruppen des Heinemanhofes)
Gruppen- und Einzelangebote für BewohnerInnen des Kompetenzzentrums Demenz Heinemanhof
Grundschule Wasserkampstraße
Wasserkampstraße 1
AG-Angebote im Ganztagsbereich
Grundschule An der Feldbuschwende
Oheriedentrift 11
Musikalische Früherziehung
IGS Kronsberg,
Nebenstelle im Schulzentrum Bemerode
Friedrich-Wulfert-Platz 1
Querflöte, Klarinette, Saxophon,
Trompete, Posaune, Euphonium
Bläserklassen (Internes Angebot)
Grundschule Am Sandberge
Am Sandberge 3
Blockflöte
Klavier
AG-Angebote im Ganztagsbereich
Stadtteilzentrum Krokus
Thie 6
Eltern-Kind-Kurs
Mini-Musik für Dreijährige
Blockflöte
Klavier

Die Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Neben dem Stadtteilzentrum Krokus ist der Fachbereich derzeit in den drei Grundschulen im Stadtbezirk, in der IGS Kronsberg und in der Dorfgemeinschaft Wülferode aktiv.

Die Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Das Angebot an Kinderkultur im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Kronsberg wird von unterschiedlichen Trägern und Einrichtungen ausgerichtet.
Die Verwaltung ist bemüht insbesondere durch Kooperationen mit Bildungseinrichtungen wie den Grundschulen und Kitas kulturelle Vielfalt und Teilhabe für Kinder und ihre Eltern auch in Kirchrode und Wülferode zu ermöglichen.
Im Bereich Musikalische Bildung ist der Stadtteil Kirchrode gut ausgestattet. Außerschulische offene Angebote für Familien durch den Fachbereich sind derzeit auf die Stadtteile Bemerode und Wülferode beschränkt.

TOP 3.1.3.
Risse an Gebäuden und Tempo 30 in der Brabeckstraße
(Drucks. Nr. 15-2517/2013)


Von Anwohnern der Brabeckstraße wurde berichtet, dass es in der Brabeckstraße im
Bereich vom Kleinen Hillen bis zur Schnellwegauffahrt vor allem durch den Busverkehr zu
Erschütterungen kommt, welche Risse an den anliegenden Gebäuden verursachen. Die dort
momentan bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 würde die vom
Verkehr ausgehenden Vibrationen reduzieren.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. lst der Verwaltung bekannt, dass es zu Rissen an den anliegenden Gebäuden durch
den Busverkehr kommt?
2. Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung, um diesen vermuteten Zusammenhang
zwischen Verkehr und Rissen an den Gebäuden zu bestätigen?
3. Kann deshalb die Tempo 30 Zone in diesem Bereich dauerhaft bestehen bleiben. um
weitere Schäden an den Gebäuden zu reduzieren bzw. zu verhindern?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1 und 2:
Ein Zusammenhang zwischen dem Schwerlastverkehr und den Rissen an den Gebäuden kann von der Verwaltung nicht bestätigt werden. Die Tempo-30-Beschilderung wurde im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht aufgestellt und soll die Verkehrsteilnehmer zu einer angepassten Geschwindigkeit hinsichtlich der Straßenschäden veranlassen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Tempo 30-Beschilderung bleibt bis zur endgültigen Sanierung der Fahrbahn bestehen.

TOP 3.1.4.
An- und Abfahrtszone an der Grundschule Wasserkampstraße Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-2519/2013)
Auf Anfrage der CDU-Fraktion wurde das Konzept zur Schulwegsicherung der Grundschule Wasserkampstraße überarbeitet. Beim gemeinsamen Termin mit Schulleitung, Verwaltung, Verkehrslenkung und Elternvertretern wurde unter anderem eine An- und Abfahrtszone vor der Schule vorgeschlagen und kurze Zeit später auch umgesetzt. Das Parken ist in der eingerichteten Zone von 7:00 bis 17:00 Uhr verboten, lediglich das Halten von Fahrzeugen zum Bringen und Abholen der Kinder soll hier gestattet sein. Trotzdem parken dort nach wie vor Kfz auch über längere Zeit.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wird die Einhaltung dieses Parkverbotes regelmäßig kontrolliert, wenn ja, von wem?
2. Gibt es schon Erkenntnisse über die Wirksamkeit dieser An- und Abfahrtszone?
Antwort der Verwaltung der Verwaltung zu Frage 1:
Der Verkehrsaußendienst der Landeshauptstadt Hannover kontrolliert den ruhenden Verkehr im Umfeld aller ca. 60 Grundschulen in Hannover. Die Einhaltung des Parkverbots vor der Grundschule Wasserkampstraße wird ebenfalls überwacht.

Antwort der Verwaltung der Verwaltung zu Frage 2:
Aufgrund der großen Zahl von Schulen wird das Parkverhalten vor jeder einzelnen Schule nicht so häufig kontrolliert, dass den verschiedenen Außendienstmitarbeitern/-innen, die dort im Einsatz sind, Veränderungen zwingend auffallen. Erkenntnisse über die Wirksamkeit der An- und Abfahrtzone vor der Grundschule Wasserkampstraße liegen dem Verkehrsaußendienst nicht vor.

TOP 3.1.5.
Grundschule Wasserkampstraße in Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-2520/2013)

Der Stadtteil Kirchrode ist momentan im Wachsen begriffen. Durch den Zuzug vieler Familien mit Kindern, gerade auch durch das neue Baugebiet Büntekamp. Es ist zu hören, dass die Grundschule Wasserkampstraße in Kirchrode im nächsten Schuljahr evtl.6zügig werden soll. Dies würde die Schule vor große Herausforderungen stellen, denn schon jetzt ist nicht genügend Platz, um alle Kinder im Schulgebäude zu unterrichten.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Kann die Verwaltung dies Aufgrund der Schulanmeldungen für das nächste Schuljahr bestätigen?
2. Würde dies dann nicht auch bedeuten, einen weiteren Klassencontainer auf dem Schulhof zu platzieren?
3. Wo sollen dann noch mehr Kinder auf dem jetzt schon zu kleinen Schulhof Ihre Pausen verbringen?
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Nach Auskunft der Schulleitung lassen die derzeitigen Anmeldezahlen erwarten, dass die Grundschule Wasserkampstraße zum Schuljahr 2014/15 im ersten Jahrgang sechs Klassen bilden muss.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Als kurzfristige Reaktion auf die erhöhten Anmeldezahlen plant die Verwaltung zum Schuljahr 2014/15 die bislang vorhandenen beiden mobilen Klasseneinheiten auf dem Schulgelände um zwei weitere Einheiten zu ergänzen.

Eine nachhaltige Senkung des Schüleraufkommens und damit eine Rückführung und Anpassung der Zügigkeit an die vorhandenen Raumkapazitäten kann langfristig nur durch die Neugründung von weiteren Grundschulen erreicht werden. Die Verwaltung prüft zur Zeit, welche Grundschulstandorte dafür in Frage kommen und wird über das Ergebnis zeitnah berichten.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Um eine weitere Verringerung der Schulhoffläche zu umgehen, prüft die Verwaltung momentan geeignete Möglichkeiten zum Aufstellen der mobilen Klasseneinheiten.

TOP 3.1.6.
Fahrradabstellmöglichkeit Haltestelle Brabeckstraße/Sudetenstraße
(Drucks. Nr. 15-2521/2013)


Seit geraumer Zeit werden an der Haltestelle Brabeckstraße/Sudetenstraße am Zaun der Kfz-Werkstatt Jürgens, jedoch auf öffentlichem Raum, vermehrt Fahrräder von Berufstätigen und Schülern, die an dieser Haltestelle vom Fahrrad auf den Bus umsteigen, abgestellt und angeschlossen. Teilweise geschieht dies so, dass eine Müllabholung bei Fa. Jürgens nicht erfolgen kann, da die Räder sogar direkt vor dem Zugang des Müllcontainerplatzes angeschlossen werden.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Inwiefern können hier im angrenzenden öffentlichen Raum Anlehnbügel für Fahr­räder geschaffen werden?
2. In welchen Zeitraum ist die Schaffung solcher Abstellmöglichkeiten umsetzbar?

TOP 3.1.7.
Sanierungsintervall des Enthorstweges in Bemerode
(Drucks. Nr. 15-2523/2013)

Die Straße Enthorstweg in Bemerode vermittelt den Eindruck, dass erforderliche Sanierungsmaßnahmen in den letzten Jahren vernachlässigt worden sind.

Wir fragen die Verwaltung:

1. In welchen Jahren wurde der Enthorstweg seit der Erstellung mit welchen Maßnahmen (Grunderneuerung, neue Fahrbahndecke, Teilreparatur) saniert?

2. Wurde die Straße bei diesen Maßnahmen jeweils fach- und sachgerecht repariert?

3. Wann ist hier eine fachgerechte Sanierung geplant und fällt diese dann unter die Straßenausbausatzung und wenn ja, in welcher Höhe werden die Anlieger beteiligt
werden?


Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Enthorststraße wird mehrmals im Jahr begangen.Sanierungsmaßnahmen erfolgten im Rahmen der baulichen Unterhaltung. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit wurden und werden entsprechend festgestellte Schäden ausgebessert.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Arbeiten der baulichen Unterhaltung sind fach- und sachgerecht ausgeführt. Bei den großflächigen Einschnitten im Fahrbahnbereich handelt es sich um Wiederherstellungen nach Bauarbeiten durch Stadtwerke und Stadtentwässerung. Da die Enthorststraße bereits für eine mittelfristige Sanierung vorgesehen ist, erfolgte die Wiederherstellung der Leitungsarbeiten in provisorischer Bauweise.


Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Enthorststraße gehört zu den Anliegerstraßen im Sinne von § 4 Abs. 1
Nr. 1 der Straßenausbaubeitragssatzung. Der von den Anliegern (Eigentümer oder Erbbauberechtigte der in der Straße gelegenen Grundstücke) zu tragende Anteil am beitragsfähigen Aufwand beträgt 75 %.

TOP 3.2.
der SPD-Fraktion

TOP 3.2.1.
Der Bemeroder Mühlenbrink – ein besinnlicher, meditativer Ort in der Landschaft oder noch mehr?
(Drucks. Nr. 15-2524/2013)
Der Standort der vor etwa 100 Jahren aufgegebenen Bemeroder Bockwindmühle lag auf dem ehedem höchsten Punkt des Kronsbergs (106 m ü. NN), der heute als ein Verweilplatz mit Bänken bereits grundsätzlich schon so – wie in der Überschrift beschrieben – gestaltet ist, auch ein wenig mit Büschen und Bäumen bestanden. Hier ist Platz zum Innehalten – um sich persönlich zu sammeln. Er wird zudem als Treffpunkt von Jugendlichen genutzt.
Aber es ist ein ebenso vielseitig geprägter Platz mit verschiedenen Momenten, die die Gedanken in andere Richtungen schweifen lassen können. Einige Situationen stellen wir hier heraus:
 die Bemeroder Mühle – insoweit war der Platz bestanden mit einem frühen Industriebauwerk,
 damit heute einhergehend die Mühle als ein Bestandteil des Wappens des Stadtteils – ein Identifikationszeichen,
 noch abgesetzt existent das Müllerhaus als Teil des Hotels „Kronsberger Hof“ – entwickelt aus der Schankkonzession von wohl 1903, die ehedem dem Müller zugesprochen wurde,
 ein Platz für Militärparaden, die als Machtdemonstrationen nach innen und außen angelegt waren, aber von der Bevölkerung auch als Volksfeste verstanden wurden,
 die Huldigung des Kaisers durch Veteranen mittels eines Paradensteins (Standort jetzt in der Nähe des Mühlenbrinks, früher an der Gabelung der heutigen Wülferoder Straße mit der Wasseler Straße),
 ein ökologisch sensibles, auch verändertes Gebiet mit einem Aquifer, aus dem weite Teile der innerstädtischen Wälder ihre Lebensgrundlage beziehen – erheblich gestört durch den Bau des Mittellandkanals (Der Betrieb einer Wassermühle in Anderten ist bei den heutigen Wasserverhältnissen im Oheriedengraben / Landwehrgraben nicht mehr denkbar, und die Brauerei Scheele verlor ehedem dabei  ein Wasserregime für die Wohnquartiere auf dem Westhang des Kronsbergs, das die sofortige Wiedereinleitung des Oberflächenwassers in den Boden ermöglicht, nachdem es auf versiegelte Flächen getroffen ist,
 ein Bodenmanagement, das zu zwei herrlichen Aussichtspunkten über 10 m über natürlichem Niveau geführt hat,
 mit den Aussichtshügeln auch Rohbodenstandorte als neue Biotope geschaffen, die als Sukzessionsfläche und als Lebensraum für Tiere Bedeutung erlangt haben,
 Wiederbewaldung des Kronsbergkamms, das Pflanzen von Obstgehölzen und die Anlage von Wiesenflächen, der sog. Allmende – eine ökologische Aufwertung und auch einen Raum für die wohnungsnahe Naherholung,
 auf Grund der generellen Windverhältnisse am Kronsberg eine besondere Freizeitbeschäftigung ermöglicht, eben das Drachen steigen lassen.
Diese Aufzählung erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit, die Richtigkeit ist nach besten Wissen und Gewissen recherchiert.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung – neben der Befassung mit eigenen Gedanken – hier sich mit den vorgetragenen und ggf. auch weiteren Themenkreisen in diesem Zusammenhang zu beschäftigen?
2. Welche Bedeutung misst die Verwaltung den Themenkreisen „Frühe Industriebauwerke / Ortshistorie“, „Identifikationssymbol“, „Militärgeschichte“, „Ökologie und Naherholung“ in diesem Zusammenhang und für die Erinnerungskultur dieser Stadt insgesamt zu?
3. In welcher Weise kann eine Einbindung auch in vorhandene Strukturen geschehen – ergänzend zur Anlage und möglicherweise Aufwertung eines besinnlichen, meditativen Aufenthaltsorts nach dem Programm „Mehr Natur in die Stadt“ (Projektpunkt 1.14) vom August 2009 (Heft Nr. 48 der Schriftenreihe „Kommunaler Umweltschutz“)?


TOP 3.2.2.
Obdachlosenunterkünfte
(Drucks. Nr. 15-2525/2013)

In einer hannoverschen Zeitung vom 21. November 2013 gab es Aussagen zu alsbald zu erwartenden Obdachlosenunterkünften, denen wohl keine amtlichen Aussage zu Grunde gelegt war, sondern lediglich das Zwitschern aus dem Wald. Deshalb schießen jetzt leider Gerüchte ins Kraut – in verschiedene Richtungen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Worin unterscheiden sich Flüchtlingsunterkünfte von Obdachlosenunterkünften (z. B. bezüglich der BewohnerInnen, der rechtlichen Grundlagen und Verpflichtungen und der baulichen Situation und ihrer Einpassung in das Umfeld)?
1. Worin unterscheiden sie sich nicht?
2. Wann ist mit einer entsprechenden Drucksache zur Obdachlosenunterbringung zu rechnen?

Antwort der Verwaltung der Verwaltung zu Frage 1 und 2:
Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat am 13.06.2013 mit dem Beschluss über das Leitbild zur Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen sehr dezidiert die Kriterien festgelegt, wie Flüchtlinge in der Stadt untergebracht werden sollen.

Die Unterbringung erfolgt gemäß dem beschlossenen Leitbild in Gemeinschaftsunterkünften, Wohnprojekten und – vorzugsweise – dezentral, verteilt über das Stadtgebiet in einzelnen Wohnungen.

In den Gemeinschaftsunterkünften werden gleichermaßen Einzelpersonen sowie Familien mit und ohne Kinder untergebracht, d. h. es erfolgt keine Geschlechtertrennung. Die räumliche Aufteilung ist darauf angepasst.

Im Obdachbereich erfolgt sowohl eine Trennung von Einzelpersonen und Familien als auch eine Geschlechtertrennung (bei Einzelpersonen). D. h. dass es Wohnheime für obdachlose Männer und Wohnheime für obdachlose Frauen (Gemeinschaftsunterkünfte) gibt. Dort gibt es vorzugsweise Einzel- aber auch Zweibett- und vereinzelt auch Dreibettzimmer. Familien bzw. Paare werden in der Regel in Schlichtwohnungen untergebracht, deren Größe sich nach der Familiengröße richtet.

Insofern gibt es zwar einige Besonderheiten bei der Unterbringung, grundsätzlich sind aber die meisten Gebäude für beide Gruppen (Flüchtlinge und Obdachlose) geeignet.

Antwort der Verwaltung der Verwaltung zu Frage 3:
Zurzeit wird das weitere Verfahren zur Unterbringung – insbesondere von obdachlosen Zuwanderern aus dem osteuropäischen Raum - diskutiert. Eine Information wie die Stadt weiter mit diesem Thema umgeht, erfolgt später.


TOP 3.2.3.
Kaiser-Wilhelm-Straße – Tempo-30-Zone + Parken halb auf dem Gehweg
(Drucks. Nr. 15-2526/2013)

Die Kaiser-Wilhelm-Straße hat ausgewiesene Parkplätze, die zu einer Hälfte wohl auf den Fußwegen ausgewiesen sind. Gleichzeitig liegt die Straße in einer Tempo-30-Zone.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Was hat zu dieser divergierenden, straßenverkehrsrechtlichen Ausweisung geführt?
2. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um beide Maßnahmen, Parken und Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, auf der gesamten Straßenlänge zu erreichen?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Anlass der Parkraumordnung war es den bestehenden Straßenraum nach abgeschlossenen Leitungsbau neu zu ordnen. Dabei sollten die Belange der Anlieger, die Erhaltung von ausreichend Parkraum, ein Befahren der Straße mit der gebotenen Geschwindigkeit und eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs berücksichtigt werden.

Als Maßnahme wurde die derzeitige Ordnung des Parkraumes eingerichtet. Diese umfasste, anstelle des durchgängig beidseitigen, halbhohen Parkens auf der Fahrbahn/des Gehweges, in einigen Streckenabschnitten die jeweils wechselseitige Anordnung, des einseitigen Parkens am Fahrbahnrand und auf der gegenüberliegenden Straßenseite das halbhohe Parken auf der Fahrbahn/des Gehweges.
In anderen Streckenabschnitten blieb es, zur Gewährleistung des Begegnungsverkehrs, bei der Beibehaltung der vorherigen Parkordnung. Markierung und Verkehrszeichen regeln das Parken.


Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Eine Anfang September 2013 durchgeführte, 1 wöchige Geschwindigkeitsmessung brachte als Ergebnis, dass die Neuordnung des Parkens in der derzeitigen Weise zu einer erheblichen Absenkung der gefahrenen Geschwindigkeiten geführt hat. Gegenüber einer Geschwindigkeitsmessung aus dem Jahr 2010 wurde eine Reduzierung der Geschwindigkeit von 12 km/h erzielt. Die aktuell gemessene Geschwindigkeit mit 28 km/h in beiden Richtungen liegt zudem unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Veranlassungen für weitere Maßnahmen bestehen daher nicht.

TOP 3.2.4.
Drei Kinderspielplätze am Von-Graevemeyer-Weg
(Drucks. Nr. 15-2527/2013)

Es gibt entlang des Von-Graevemeyer-Wegs an den Stichwegen zur Anecampstraße hin drei kleine Kinderspielplätze. Der Platz in der Nähe der Berkelmannstraße besitzt zwei Spielgeräte (Turm mit Rutsche und Kletternetz), einen großen Sandkasten und zwei Sitzbänke (Nr. 258 im Spielflächen-Kataster). Der Platz in der Nähe des Timmermannweges ist eine Grünfläche (Nr. 257). Der Platz in der Nähe des Ashwin-von-Roden-Wegs hat einen Turm ohne den eigentlich zugehörigen Sandaufzug in einem großen Sandkasten (Nr. 256). Dazu gehören zwei Sitzbänke.


Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Bedeutung haben diese Plätze insgesamt und jeder einzeln für sich jetzt und in Zukunft nach einem Umbruch in der Einwohnerschaft mit Enkeln und Kindern aus Sicht der Verwaltung?
2. Welche Aktivitäten zur Unterhaltung sind in Kürze für jeweils die drei Spielplätze zu erwarten – auch bezüglich der Vollständigkeit der Spielgeräte?
Antwort der Verwaltung zu Frage 1 und 2:
Die benannten Spielplätze sind für kleinere Kinder gedacht, um Wohnortnahes Spielen zu ermöglichen. Im näheren Umfeld befinden sich der Spielplatz Am Gutspark (neue Spielkombi 2012 und ein überdurchschnittliches Spielangebot) und der Spielplatz Leynemannweg (Erneuerung 2012), die für Kinder zwischen 4 und 17 Jahren gut geeignet sind.

Es ist nicht angedacht auf den Plätzen Berkelmannstraße und Ashwin von Rhoden Weg weitere Spielgeräte ersatzlos abzubauen. Sollten die vorhanden verkehrssicherungstechnisch nicht mehr haltbar sein, soll es Ersatz dafür geben.

Für die Generation Großeltern können die Bänke bis zum Frühjahr 2014 von uns überarbeitet werden.

TOP 3.2.5.
Schwimmunterricht an den vier öffentlichen Schulen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2528/2013)

Die Aussagen zum Schwimmunterricht hannoverscher Schulen konnten im kürzlich vorgestellten Bäderkonzept der Landeshauptstadt Hannover zumeist nicht exakt ermittelt werden. Einige Schulen sollen sogar gar keinen Schwimmunterricht erteilen. Der Schwimmunterricht besitzt eine erhebliche Bedeutung für die Daseinsvorsorge, die in die Badbewertungen möglichst exakt und mit dem eigentlichen Bedarf einfließen muss. Annahmen können dabei nur ein erster Anhalt sein, in diesem Punkt ist der genaue Bedarf eine wirkliche Größe.


Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie gestaltet sich der Schwimmunterricht in den vier im Stadtbezirk angesiedelten Schulen bezüglich der Unterrichtsverpflichtung und ihrer Umsetzung je Schule?
2. In welcher Weise wurde wann auf die in das Bäderkonzept zu übernehmenden, von den Schulen abgefragten Daten durch die einzelnen Schulen reagiert?
3. Welche Rückkopplungen zwischen Schulen und Bäderkonzept-Gutachter gab es ggf. wann?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Entsprechend Ihren Bedarfsanmeldungen haben die Schulen im Einzelnen folgende Schwimmzeiten erhalten, um den vorgesehenen Schwimmunterricht zu erteilen:

GS An der Feldbuschwende
Ganzjährig 5 Bahnen im Misburger Bad, dienstags von 11.00 - 11.45 Uhr.

GS Wasserkampstraße
Ganzjährig 4 Bahnen im Anderter Bad, dienstags von 10.30 – 11.30 Uhr
2. Schulhalbjahr 2013/2014 zusätzlich 3 Bahnen Anderter Bad, mittwochs von 10.15 – 11.00 Uhr

IGS Kronsberg
Ganzjährig 3 Bahnen Anderter Bad, montags von 8.15 – 9.30 Uhr
Ganzjährig 4 Bahnen Anderter Bad, dienstags von 8.00 – 9.00 Uhr
Ganzjährig 2 Bahnen Anderter Bad, dienstags von 12.15 – 14.00 Uhr
Ganzjährig 3 Bahnen Anderter Bad, montags von 8.15 – 9.30 Uhr

GS Am Sandberge
Die Schule hat keine Schwimmzeiten bei der Schulverwaltung beantragt.
Über die Gründe für die Entscheidung der Schule, im Rahmen des Sportunterrichts das Schulschwimmen nicht anzubieten, können von hier aus nur Mutmaßungen getätigt werden. Folgende Punkte könnten nach Einschätzung der Verwaltung hierbei aber maßgeblich sein:
o Die zur Verfügung stehenden Wasserzeiten in den Schwimmbädern sind in festgelegten Zeitkorridoren fixiert. Die Schulen müssen sich mit ihren unterschiedlichen Stundenplansystemen diesen Zeiten anpassen. Dieses ist oft schwierig für die Schulen, da z.B. auch die notwendigen Wege- und Umkleidezeiten im Rahmen der Stundenplangestaltung zu berücksichtigen sind.
o Es fehlen teilweise ausreichend ausgebildete Lehrkräfte.
o Eltern können seitens der Schule nicht immer von der Notwendigkeit des Schulschwimmens überzeugt werden.
o Wasserflächen für Nichtschwimmer sind nur sehr begrenzt vorhanden.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Mit Schreiben vom 28.01.2013 wurden vom Bereich Sport, Bäder und Eventmanagement alle hannoverschen Schulen gebeten, einen Fragebogen für die Bäderanalyse bis Ende Februar auszufüllen und an die Verwaltung zurückzusenden. Im Stadtbezirk haben die GS An der Feldbuschwende und die GS Wasserkampstraße dies getan. Die beiden anderen Schulen haben nicht reagiert.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Im Zeitraum März/April 2013 gab es allgemein telefonische Nachfragen der Verwaltung bei den hannoverschen Schulen, die den Fragebogen nicht ausgefüllt haben. Genaue Daten zu einzelnen Schulen können nicht genannt werden.


TOP 3.2.6.
Schwimmunterricht für Kinder, insbesondere für Babys und Kleinkinder
(Drucks. Nr. 15-2529/2013)

Ein Schwimmunterricht für insbesondere Babys und Kleinkinder vollzieht sich in privaten Einrichtungen und das zu Kosten, die die Eltern bzw. Alleinerziehenden selbst zu tragen haben. Dieses ist nicht allen Erziehungsberechtigten möglich.


Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Bäder für diesen Schwimmunterrichtkommen dafür im Stadtbezirk prinzipiell (mit Darstellung der ggf. vorhandenen Einschränkungen oder der positiven Anreize) in Frage?
2. Welche Bäder werden dafür auch in welchem Maß dafür benutzt?
3. Welche Bedeutung hat dieser Schwimmunterricht in der Stadt und im Stadtbezirk im Verhältnis zu den sog. großen Bädern (zu den 14 Frei- und Hallen- sowie Kombibädern in der Stadt) und dem Zugang über die private Kostentragung?


Antwort der Verwaltung zu Frage 1 bis 3:
Im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode gibt es keine öffentlichen Bäder. Es gibt nur Lehrschwimmbecken und Therapiebecken in Schulen, Senioreneinrichtungen, Krankenhäusern o.ä.. Über diese nicht öffentlich zugänglichen Einrichtungen gibt es aktuell leider kein Kataster. Sie werden i.d.R. von privaten Schwimmschulen oder Vereinen für die genannten Kurse genutzt. Der Umfang der Kurse ist der Verwaltung derzeit nicht bekannt. In den städtischen Bädern findet Baby- und Kleinkinderschwimmen bis 3 Jahre im Moment nur im Vahrenwalder Bad statt. Es ist geplant, zukünftig ein solches Angebot auch im Nord Ost Bad stattfinden zu lassen.


In den städtischen Bädern beträgt Kursgebühr 4,50 Euro pro Kursstunde zzgl. Eintritt für den Erziehungsberechtigten. Diese Kosten müssen von den Erziehungsberechtigten übernommen werden.

Darüber hinaus bieten alle öffentlichen Bäder in Hannover und auch zahlreiche Schwimmvereine Schwimmunterricht für die verschiedenen Altersklassen an. Das Hauptaugenmerk der Bäderverwaltung liegt dabei beim Schwimmunterricht für Kindergärten/Kitas und Kinder ab 5 Jahren. Hierfür gibt es die Möglichkeit der Kostenübernahme im Rahmen des Hannover-Aktiv-Passes oder des Bildungs- und Teilhabepakets.

TOP 4.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
(spätestens 20:00 Uhr)

Es wurden folgende Themen angesprochen:
Herr Clausnitzer und Herr Schalow gingen im Zusammenhang mit der Drucksache "Standorte für den Neubau von Wohnheimen für Flüchtlinge" Nr. 2604/2013 auf zahlreiche Anfragen und Bedenken der EinwohnerInnen erneut ein und erläuterten die Fragen, wie zuvor in der Novembersitzung.

Durchgeführt von 19:30 - 20:30 Uhr


TOP 5.
Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung

Stadtplaner Herr Fabich informierte über bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk.

TOP 6.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
-Abgesetzt


TOP 7.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 7.1.
Gestaltung des Bemeroder Angers
(Drucks. Nr. 15-2349/2013 mit 1 Anlage)

Antrag,

die vorgeschlagenen Ersatzpflanzungen am Bemeroder Anger gemäß Anlage 1 zu beschließen.

-Einstimmig


TOP 7.2.
Bebauungsplan Nr. 424, 2. Änderung - nördlich Sertürnerstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 15-2429/2013 mit 3 Anlagen)

Antrag,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 424, 2. Änderung - Be-
grenzung der Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden innerhalb eines reinen Wohnge-
bietes - entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen und
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der
Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.

-Einstimmig


TOP 7.3.
Zuwendung zur energetischen Sportstättensanierung an den TSV Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-2492/2013)

Antrag,


dem Turn- und Sportverein Kirchrode von 1922 e.V. für die energetische Sanierung seines Vereinshauses an der Haubergstraße eine Zuwendung zur energetischen Sportstättensanierung in Höhe von

30.000 €

zu bewilligen.

-Einstimmig


TOP 7.4.

Straßenbenennung im Stadtteil Bemerode

(Drucks. Nr. 15-2504/2013 mit 1 Anlage)


Antrag,

folgende Straßenbenennung zu beschließen:

Die private Erschließungsstraße, welche von der Straße Liethfeld in Richtung Osten abzweigt, erhält den Namen Neherfeld.
Übersichtskarte siehe Anlage 1.

-Einstimmig


TOP 8.
A N H Ö R U N G E N

TOP 8.1.
Standorte für den Neubau von Wohnheimen für Flüchtlinge
im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode

(Drucks. Nr. 2604/2013 mit 1 Anlage)

Antrag,

1. dem Neubau von Wohnheimen für Flüchtlinge im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode vorrangig auf den in der Anlage zu dieser Drucksache vorgeschlagenen Standorten zuzustimmen,

2. zuzustimmen, dass diese Wohnheime vorrangig durch die GBH, ggf. auch durch geeignete Dritte errichtet werden und dass die angestrebte Nutzung durch Mietverträge geregelt wird.
in Verbindung mit Änderungsantrag (Drucksache Nr. 15-2634/2013)
Auf Antrag erfolgte getrennte Abstimmung:
Punkt 1: 9Ja-7-Nein
Punkt 2: Einstimmig


TOP 8.1.1.
Änderungsantrag zu:
Standorte für den Neubau von Wohnheimen für Flüchtlinge und Obdachlose (Drucksache Nr. 2194/2013 N1 vom 25. Oktober 2013)

(Drucks. Nr. 15-2391/2013)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

1. Die Wörter „und Obdachlose“ sowohl in der Überschrift als auch unter Punkt 1 sind ersatzlos zu streichen.
2. Das Wort „vorrangig“ unter Punkt 2 der Verwaltungsvorlage ist ersatzlos zu streichen.
3. Der in der Anlage zur Verwaltungsvorlage benannte Standort „Am Sandberge“ ist zu streichen. Es ist ein neuer Standort durch die Verwaltung zu benennen. Es wird bei veränderter Gebietsausweisung (Änderung von Gewerbegebiet in Mischgebiet) eine schon bekannte und der Verwaltung benannte Fläche südlich der Wülferoder Straße zwischen einem Hotel an der Bergstraße und der Stadtbahn vorgeschlagen.
4. Der Standort Kronsberg-Nord in dem Quadranten Oheriedentrift / Von-Escherte-Straße / Lehmbuschfeld / Kreuzbusch ist in die derzeit vorgesehene Bebauung einzupassen. Hier sind die geltenden Regelungen, insbesondere die des Bebauungsplans 1551, einzuhalten.
5. Die Begründung in der veränderten Vorlage ist der veränderten Textfassung des Antragstextes anzupassen (anschließende Begründung nutzen).

Erledigt durch Neufassung - Hauptdrucksache


TOP 8.1.2.
Änderungsantrag zu Drucksache Nr. 2604/2013-Standorte für den Neubau von Wohnheimen für Flüchtlinge im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode-
(Drucks. Nr. 15-2634/2013)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
1. Das Wort „vorrangig“ unter Punkt 1 der Verwaltungsvorlage ist ersatzlos zu streichen.
2. Der in der Anlage zur Verwaltungsvorlage benannte Standort „Am Sandberge“ ist zu streichen. Es ist ein neuer Standort durch die Verwaltung zu benennen. Es wird bei veränderter Gebietsausweisung (Änderung von Gewerbegebiet in Mischgebiet) eine schon bekannte und der Verwaltung benannte Fläche südlich der Wülferoder Straße zwischen einem Hotel an der Bergstraße und der Stadtbahn vorgeschlagen.
3. Der Standort Kronsberg-Nord in dem Quadranten Oheriedentrift / Von-Escherte-Straße / Lehmbuschfeld / Kreuzbusch ist in die derzeit vorgesehene Bebauung einzupassen. Hier sind die geltenden Regelungen, insbesondere die des Bebauungsplans 1551, einzuhalten.

-9 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 8.2.
Wohnbauflächeninitiative
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1781 - Zweibrückener Straße


(Drucks. Nr. 2549/2013 mit 1 Anlage)

Antrag,


dem Abschluss eines Durchführungsvertrags zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1781 - Zweibrückener Straße - (Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative) mit der Fa. Gundlach GmbH & Co. KG Bauträger, Am Holzgraben 1, 30161 Hannover zu den in der Begründung genannten wesentliche Vertragsbedingungen zuzustimmen.

-Einstimmig


TOP 8.3.
ANHÖRUNG ZUM HAUSHALTSPLANENTWURF 2014
Bezirksbürgermeister Rödel rief folgende Tagesordnungspunkte zusammen auf:

TOP 8.3.2 Haushaltssatzung 2014 DS 2040/2013
TOP 8.3.2.1 Aufteilung der eigenen Mittel DS 15-2544/2013
TOP 8.3.3 Änderungsanträge zum Haushalt DS 15-2638/2013.

Er erläuterte, dass die Drucksache zu TOP 8.3.1 „Haushaltsmittel für die Stadtbezirksräte“ eine Informationsdrucksache und daher vom Stadtbezirksrat nur zur Kenntnis zu nehmen ist.

Sodann informierte er, wie die Abstimmung zu erfolgen habe:

-Abstimmung über die Aufteilung der eigenen Mittel (TOP 8.3.2.1)

-Die vorliegenden Änderungsanträge werden einzeln aufgerufen und einzeln abgestimmt (TOP 8.3.3).

-Schlussabstimmung zum Haushaltsplanentwurf 2014 einschließlich der zuvor beschlossenen Änderungsanträge.


TOP 8.3.1.
Haushaltsplan 2014 - Haushaltsmittel für die Stadtbezirksräte
(Informationsdrucksache Nr. 15-2042/2013)

Zur Kenntnis genommen


TOP 8.3.2.
Haushaltssatzung 2014
(Drucks. Nr. 2040/2013 mit 3 Anlagen)

Antrag,

die Haushaltssatzung 2014 zu beschließen.

-9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 7 Enthaltungen


TOP 8.3.2.1.
Änderungsantrag zu DS Nr. 2040/2013; Aufteilung der eigenen Haushaltsmittel 2014/
Repräsentationsmittel des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode

(Drucks. Nr. 15-2544/2013)

Antrag

Aus den im Haushaltsplanentwurf 2014 im Teilergebnishaushalt 18, Produkt 11111 für den Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode (06) veranschlagten Haushaltsmitteln wird der folgende Betrag für Repräsentationsmittel ausgewiesen:

- Repräsentationsmittel Bezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode (06) - 3.500,00 Euro.


-Einstimmig


TOP 8.3.3.
Zusammenfassung der Änderungsanträge des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode zum Haushaltsplanentwurf 2014
(Drucks. Nr. 15-2638/2013)

Der Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode empfiehlt dem Rat, den Haushaltsplanentwurf 2014 (Drucks. Nr. 2040/2013) einschließlich der zuvor beschlossenen Änderungsanträge zuzustimmen.
Der Stadtbezirksrat nimmt weiterhin die unter TOP 8.3.1 vorgelegte Informationsdrucksache zur Kenntnis.

Antrag

Der Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode empfiehlt dem Rat, den Haushaltsplanentwurf 2014 (Drucks. Nr. 2040/2013) einschließlich der zuvor beschlossenen 25 Änderungsanträge zuzustimmen. Die einzelnen Abstimmungsergebnisse sind der Anlage beigefügt.

Die Abstimmungsergebnisse sind der Anlage zu entnehmen


TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
der SPD-Fraktion

TOP 9.1.1.
Radwegquerung der Elly-Beinhorn-Straße im Zuge der Tiergartenstraße
(Drucks. Nr. 15-2530/2013)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Radwegquerung der Elly-Beinhorn-Straße im Zuge der Tiergartenstraße ist sicherer als bisher zu gestalten – mittels Zickzacklinie im Einmündungsbereich und rot markiertem Radstreifen über die Fahrbahn.

-Einstimmig


TOP 9.1.2.
Bau von Eisenbahnüberführungen im Zuge der Güterumgehungsbahn
(Drucks. Nr. 15-2532/2013)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird jetzt schon beauftragt, in Verhandlungen mit der DB Netze zu den drei in Rede stehenden Eisenbahnbrücken „Lange-Feld-Straße“, „Herman-Löns-Park“ und „Tiergarten“ folgende Regelungen zu fordern, ggf. später in das Planfeststellungsverfahren einzugeben und auf jeden Fall im Planfeststellungsbeschluss verankern zu lassen:
1. Die bisher ausgewählte Baustellenzuwegung durch die Straße „Großer Hillen“ und über den Knotenpunkt Tiergartenstraße / Großer Hillen / Brabeckstraße ist durch eine andere zu ersetzen. Dabei ist der Baustellenverkehr möglichst schnell auf das übergeordnete Straßennetz (von der Baustelle aus betrachtet) zu führen. Diese Baustellenzuwegung östlich der Baustelle „Lange-Feld-Straße“ darf nur dann genutzt werden, wenn diese baubedingt ohne Alternative ist.
2. Die Maßnahmen der infra (Hochbahnsteige und ggf. auch Gleisanlagen in der Tiergartenstraße) sind mit ihren Eingriffen in den Straßenverkehr mit denen der DB Netze so abzustimmen, dass neben einem ausreichend bemessenen Zeitraum des Übergangs in den Regelstraßenverkehr für jede Maßnahme keine Überschneidungen durch Straßenverkehrsmehrbelastungen aus unterschiedlichen Baustellenverkehren eintreten.
3. Entsprechende Festlegungen, auch unter Einbeziehung möglicherweise anderere Baumaßnahmen mit Einschränkungen des Straßenverkehrs, sind zu treffen und dem Stadtbezirksrat vorzulegen. Fehlanzeige ist rechtzeitig vor der Beteiligung am Planfeststellungsverfahren erforderlich.

-Einstimmig


TOP 9.1.3.
Aufwertung von Kinderspielplätzen, hier: Mörlinsstraße
(Drucks. Nr. 15-2533/2013)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Kinderspielplatz „Mörlinsstraße“ aus den entsprechenden Haushaltsmitteln 2013 für die ökologische Aufwertung umzugestalten.


-Einstimmig


TOP 9.1.4.
NETRADA und die Folgen der Insolvenz
(Drucks. Nr. 15-2538/2013)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, zum Thema „NETRADA“ eine Informationsveranstaltungdurchzuführen, die die weitere Entwicklung der betroffenen Unternehmen insbesondere nach Stellung von Insolvenzanträgen im Zusammenhang mit den vertraglichen Regelungen mit der Landeshauptstadt Hannover zum Inhalt hat, aber auch die Fortführung der Verabredungen mit anderen Partnern in diesem Zusammenhang betrifft. Die Veranstaltung sollte als eine (gemeinsame) mit der am 7. November 2013 vom Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel beschlossenen durchgeführt werden.

-Einstimmig


TOP 9.1.5.
Landwirtschaftsmesse Agritechnica 2013 und Straßenverkehr
(Drucks. Nr. 15-2539/2013)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Ergebnisse der Verkehrszählung des motorisierten Individualverkehrs zur Zeit der o. g. Messe sind dem Stadtbezirksrat vorzustellen – für die großräumigen ebenso wie die für die im Stadtbezirk vom Messeverkehr direkt oder indirekt betroffenen Straßen – und die von der Verwaltung und ggf. anderer Behörden daraus abzuleitenden Regelungen und Maßnahmen mit entsprechenden Begründungen. Das schließt ggf. Änderungen des Modal Split mit ein.


-Einstimmig


TOP 9.1.6.
Straßenausbau und -erneuerungsprogramm – Vorstellung
(Drucks. Nr. 15-2540/2013)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Das Programm zum Straßenausbau und zur Straßenerneuerung ist dem Stadtbezirk für die hier betroffenen Straßen vorzustellen und hinsichtlich des Umfangs, der voraussichtlichen Kosten und der von der Verwaltung verfolgten Prioritäten zu erläutern. Das schließt auch die Radwege ein.

-Einstimmig


TOP 9.1.7.
Legendenschilder
(Drucks. Nr. 15-2541/2013)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Straßennamensschilder für die folgenden Straßen und Wege „Erna-Blencke-Weg“,„Marie-Jorns-Ring“, „Sophie-Küppers-Straße“und „Wilhelmine-Witte-Straße“ erhalten an exponierter Stelle, an der Stelle mit dem vermutlich meisten Verkehr jeweils ein Legendenschild. Die Legendenschilder haben folgende Aussagen:

Erna Blencke (25.07.1896 in Magdeburg – 21.06.1991 in Bad Soden a. T.)
Pädagogin, Widerstandskämpferin, Emigration und Flucht nach den USA
1978 – 1982 Vorsitzende der Philosophisch-Politischen Akademie

Marie Jorns (28.03.1883 – 01.06.1975, jeweils in Hannover)
Kunsthistorikerin, erforschte u. a. das Leben August Kestners

Sophie Küppers (01.11.1891 in Kiel – 10.12.1978 in Russland)
Kunsthistorikerin, überließ vieler ihrer Kunstwerke dem Niedersächsischen Landesmuseum Hannover

Wilhelmine Witte (17.11.1777 – 17.09.1854, jeweils in Hannover)
fertigte den ersten und weitere Reliefgloben des Mondes
Anerkennung bei den Astronomen John Herschl und Johann Heinrich Mädler

Ggf. wichtige, fehlende, fehlerhafte oder überlange Angaben sind zu korrigieren. Die redigierten Fassungen sind dem Stadtbezirksrat rechtzeitig vor Drucklegung vorzulegen, um die notwendigen Korrekturen zu besprechen.

Die Kosten der Legendenschilder sind den Verfügungsmitteln des Stadtbezirksrats anzulasten.


-Einstimmig


TOP 10.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 10.1.
Zuwendung an den Kindertreffpunkt Butze 22
(Drucks. Nr. 15-2639/2013)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Kindertreffpunkt Butze 22 erhält auf seinen Antrag vom 11. November 2013 hin aus den Verfügungsmitteln des Stadtbezirksrats für die Gestaltung, Herstellung und Aufstellung zweier Hinweisschilder (innen und außen) eine Zuwendung
in Höhe von bis zu 2/3 der Gesamtkosten von max. 550,00 Euro.

Mit dem Bewilligungsbescheid ist der Butze aufzugeben, alsbald nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht an den Stadtbezirksrat über den Bezirksbürgermeister abzugeben, in dem auch die tatsächliche Finanzierung auf Basis der Original-Abrechnungsbelege (Verwendungsnachweis) für die Maßnahme beschrieben wird. Die dabei einzureichenden Unterlagen sind möglichst kurz zu fassen, notwendige und auch sinnfällige Erläuterungen (z. B. mit Illustrationen) sind ggf. in Anlagen beizufügen.


-Einstimmig


TOP 10.2.
Zuwendung an die Grundschule Am Sandberge
(Drucks. Nr. 15-2640/2013)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Grundschule Am Sandberge erhält auf ihren Antrag vom 22. November 2013 hin aus den Verfügungsmitteln des Stadtbezirksrats für die Beschaffung von Übungs- und Fördermaterialien, auch für kleine Orffinstrumente, insbesondere für die Sprachförderung eine Zuwendung
in Höhe von max. 1.200,00 Euro.

Die weitere Unterstützung dieser Beschaffungsmaßnahme von dritter Seite beträgt 1.900,00 Euro.
Mit dem Bewilligungsbescheid ist der Grundschule aufzugeben, alsbald nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht an den Stadtbezirksrat über den Bezirksbürgermeister abzugeben, in dem auch die tatsächliche Finanzierung auf Basis der Original-Abrechnungsbelege (Verwendungsnachweis) für die Maßnahme beschrieben wird. Die dabei einzureichenden Unterlagen sind möglichst kurz zu fassen, notwendige und auch sinnfällige Erläuterungen (z. B. mit Illustrationen) sind ggf. in Anlagen beizufügen.

-Einstimmig


TOP 11.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am:
11.9.2013

Abgesetzt

Bezirksbürgermeister Rödel schloss um 21:26 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.

für die Niederschrift:

Rödel Yilmaz
Bezirksbürgermeister Sachbearbeiterin