Sitzung Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 13.11.2013

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 07.11.2013)
Protokoll (erschienen am 02.07.2014)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.06 - Datum 15.11.2013

PROTOKOLL

19. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am Mittwoch,
13. November 2013, Leonardo Hotel, Großer Sitzungssaal,
Tiergartenstraße 117, 30559 Hannover

Beginn: 18:40 Uhr
Ende: 23:20 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Rödel (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Lemke (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Albrecht (WfH) 18.40 - 21.40 Uhr
Bezirksratsfrau Barke (SPD)
Bezirksratsfrau Bergmann (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Böhme (SPD)
Bezirksratsfrau Ehrlich (SPD)
Bezirksratsfrau Großekathöfer (CDU)
Bezirksratsfrau Heesen (CDU)
Bezirksratsherr Hellmann (CDU)
(Bezirksratsherr Hexelschneider) (FDP)
Bezirksratsherr Konietzny (SPD)
Bezirksratsfrau Kuscher (CDU)
Bezirksratsherr Meinecke (CDU)
Bezirksratsherr Nauheimer (CDU)
Bezirksratsherr Quast (SPD)
Bezirksratsherr Rücker (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsherr Schröder-Hohensee) (CDU)
Bezirksratsfrau Stittgen (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Bruns) (FDP)
Beigeordneter Klie (SPD)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90 / Die Grünen) 20:26 - 23:20 Uhr
(Ratsherr Neudahm) (WfH)

Verwaltung:
Frau Yilmaz FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Just FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Fabich FB Planen und Stadtentwicklung
Herr Heesch Leitung FB Planen und Stadtentwicklung
Herr Feierabend FB Wirtschaft
Herr Plöger FB Tiefbau
Herr Efkes FB Tiefbau
Frau Bergerstock FB Umwelt und Stadtgrün

Presse:
Link Stadtanzeiger
Herr Oberheide Ortsblick

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. M I T T E I L U N G E N

3. Projektankündigung: Forum für Kultur und Wissenschaft e. V.

4. Informationen der Verwaltung

4.1. Information über Erneuerung der DB-Brücken der Güterbahn im Bereich Lange-Feld-Straße, Herrmann-Löns-Park und Tiergarten:
Deutsche Bahn AG und Verwaltung

4.2. Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung

5. A N F R A G E N

5.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

5.1.1. Betreuungskräfte in der offenen Ganztagsschule
(Drucks. Nr. 15-2266/2013)

5.1.2. Schild an der Brabeckstraße, Einmündung Wülfeler Straße
(Drucks. Nr. 15-2267/2013)

5.1.3. Insolvenz von Netrada
(Drucks. Nr. 15-2268/2013)

5.1.4. Fuß-Radwegverbindung zwischen Wülfeler Straße und Dreibirkenweg
(Drucks. Nr. 15-2269/2013)

5.2. der CDU-Fraktion

5.2.1. Fahrradabstellmöglichkeit Haltestelle Brabeckstraße/Sudetenstraße
(Drucks. Nr. 15-2281/2013)

5.2.2. Anbindung Büntekamp
(Drucks. Nr. 15-2282/2013)

5.2.3. Festplatz „Am Sandberge“ in Bemerode
(Drucks. Nr. 15-2284/2013)

5.2.4. Park Kattenbrook – 4. Bauabschnitt
(Drucks. Nr. 15-2285/2013)

5.2.5. Netrada
(Drucks. Nr. 15-2286/2013)

5.2.6. Neubau von Flüchtlingsheimen in Bemerode
(Drucks. Nr. 15-2287/2013)

5.2.7. Spielplatz Wilhelmine-Dette-Weg
(Drucks. Nr. 15-2288/2013)

5.2.8. Mittagessen in den Ganztagesgrundschulen
(Drucks. Nr. 15-2289/2013)

5.3. der SPD-Fraktion

5.3.1. Elektromobilität im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2290/2013)

5.3.2. Neue Verkehrsführung Döhrburch/Lange-Hop-Straße
(Drucks. Nr. 15-2291/2013)

5.3.3. Schäden durch Unwetter im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2292/2013)

5.3.4. Querungshilfe im Döhrbruch
(Drucks. Nr. 15-2293/2013)

6. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE (spätestens 20:00 Uhr)

7. Bericht des Stadtbezirksmanagements

8. E N T S C H E I D U N G E N

8.1. Zuwendung für die Bürgergemeinschaft Wülferode e. V.
(Drucks. Nr. 15-2297/2013)

9. A N H Ö R U N G E N

9.1. Standorte für den Neubau von Wohnheimen für Flüchtlinge und Obdachlose
(Drucks. Nr. 2194/2013 N1 mit 1 Anlage)

9.1.1. Änderungsantrag zu:
Standorte für den Neubau von Wohnheimen für Flüchtlinge und Obdachlose (Drucksache Nr. 2194/2013 N1 vom 25. Oktober 2013)
(Drucks. Nr. 15-2391/2013)

9.2. Neuanlage Park Kattenbrook
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme
(Drucks. Nr. 2249/2013 mit 2 Anlagen)

10. A N T R Ä G E

10.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

10.1.1. Anbringung eines Hundekottütenspenders in der Wülfeler Straße
(Drucks. Nr. 15-2294/2013)

10.2. der CDU-Fraktion

10.3. Fahrradbügel Haltestelle Emslandstraße
(Drucks. Nr. 15-2295/2013)

11. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

11.1. Interfraktioneller Antrag auf Zuwendungen:
Bürgerverein Kirchrode / Forum für Kultur und Wissenschaft e. V.
(Drucks. Nr. 15-2390/2013)

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

12. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Rödel eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung
festgelegt:

zu TOP 3.
Frau Kiegeland

Zu TOP 4.1.
Herr Engelke: Deutsche Bahn
Frau Henseleit: Deutsche Bahn
Frau Dahm: FB Umwelt und Stadtgrün
Frau Gundelach: FB Umwelt und Stadtgrün

zu TOP 4.3
Herr Efkes: Radverkehrsbeauftragter FB Tiefbau

zu TOP 9.1.
Herr Heesch: Leitung FB Planen und Stadtentwicklung

zu Themenblock Netrada / Anfragen
Herr Feierabend: FB Wirtschaft

zu TOP 9.2.
Frau Bergerstock: FB Umwelt und Stadtgrün

unter TOP 4.3.
Vorstellung Radverkehrsbeauftragter
Herr Efkes stellt seine Arbeit vor

zu TOP 5.
Antworten zu den Anfragen
5.1.1.
5.1.4.
5.2.1.
5.2.2
werden schriftlich nachgereicht.

zu TOP 9
liegt ein Änderungsantrag vor.
Wird unter 9.1.1. behandelt

zu TOP 11.
Interfraktionelle Anträge unter 11.1.

-Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.


TOP 2.
M I T T E I L U N G E N

TOP 3.
Projektankündigung: Forum für Kultur und Wissenschaft e. V.
Frau Kiegeland und die Studenten der Fachhochschule stellen Ihr neues Theaterprojekt vor und kündigen einen voraussichtlichen Aufführungstermin an.

Bezirksbürgermeister Rödel bedankt sich sowohl bei Frau Kiegeland als auch bei allen Mitwirkenden für Ihr Engagement.


TOP 4.
Informationen der Verwaltung

TOP 4.1.
Information über Erneuerung der DB-Brücken der Güterbahn im Bereich Lange-Feld-Straße, Herrmann-Löns-Park und Tiergarten:
Deutsche Bahn AG und Verwaltung

Herr Plöger – Projektsteuerung-Tiefbau- stellte zusammen mit Frau Henseleit, Herrn Engelke von der Deutschen Bahn und Frau Muschter –Region Hanover und Frau Dahm die geplante Baumaßnahme zur Erneuerung der Eisenbahnbrücken Lange-Feld-Straße, Herrmann-Löns-Park und Tiergarten vor.

Unterstützt von einer Präsentation (Siehe Anlage) wurde u. a. auf folgende wesentliche Punkte eingegangen:
-Erläuterung der geplanten Brückenmaßnahmen und Ihrer Besonderheit im Einzelnen
-Umwelt und Landschaftsschutz
-Bauzeit
-Planungsunterlagen.

Auf die Nachfrage von Bezirksratsherrn Albrecht, ob ein vernünftiger Radweg in der Lange-Feld-Straße möglich sei, führte Herr Plöger aus, dass im Brückenbereich ein kombinierter Geh-Rad-Weg in der Planungsoption sei. Eine getrennte Radwegung erfordere eine Ausweitung der Straße und zudem wäre sie sehr kostenträchtig.

Der Lärmschutz der Gleise, wie von Bezirksratsfrau Großekathöfer angefragt, werde durch Schottermatten erfolgen, die unter den Gleisen angebracht sind und damit eine Lärmminderung bewirken, antwortete Herr Plöger.

Bezirksratsherr Meinecke erkundigte sich nach der Verkehrslage am Großen Hillen, da dort keine Ampel sei. Die Bauverkehre werden strukturiert erfolgen, erläuterte Herr Plöger.

Die Langefeldstraße und Tiergartenstraße seien fast über ein Jahr für den Verkehr nicht verfügbar, gab Bezirksratsherr Böhme zu bedenken. Hierauf führte Herr Plöger aus, dass in der Langefeldstraße ein Springer-Verkehr aufrecht erhalten werde.

Bezirksratsfrau Stittgen wies auf die Situation während der Messen im Frühjahr und wollte wissen, welche Regelung hierfür vorläge. Diese Messen fielen in die Sperrzeit, informierte Herr Plöger.

Bezirksratsherr Konietzny betonte, dass eine Baustellenzuführung über den Großen Hillen mit Nachdruck abgelehnt werde.

Bezirksratsfrau Lemke wollte wissen, welche Eingriffe in den Naturhaushalt zu erwarten sind und ob der Eilenriedebeirat in diese Planung eingebunden sei. Der Eilenriedebeirat sei in der Beratung eingebunden und es werde am 9.12.2013 ein Termin mit diesem stattfinden. Die Strecke und auch die Gleislage werde bestehen bleiben, lediglich das Bauwerk instandgesetzt. Zu den angefragten möglichen Eingriffen erläuterte Frau Schubert, dass für das Vorhaben nach aktueller Gesetzeslage ein Landschaftspflegerischer Begleitplan , sowie die Prüfung artenschutzrechtlicher Belange durchzuführen sei. Hierfür werde eine Bestandsanalyse für alle Schutzgüter durchgeführt. Insgesamt verbleiben nach Umsetzung dieser Baumaßnahme keine erheblichen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes, des Landschaftsbildes sowie der Erholungseignung.

Beigeordneter Klie ergänzte diese Nachfrage, ob Naturnahe Wiederbepflanzung erfolgen werde, antwortete Frau Schubert, dass hierfür typische und vor allem heimische Gehölze verwendet werden.

Bezirksbürgermeister Rödel bedankte sich bei allen Beteiligten für die ausführliche Darstellung und Information zum Bauvorhaben.


TOP 4.2.
Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung

-Abgesetzt


TOP 4.3.
Vorstellung Radverkehrsbeauftragter
Herr Efkes -Radverkehrsbeauftragter- aus dem Fachbereich Tiefbau stelle seine Funktion und die bisherige Gesamtplanung hinsichtlich des Ausbau des Radverkehrsnetzes für die gesamte Stadt vor. Anschließend stand er für zahlreiche Rückfragen der Bezirksratsmitglieder zur Verfügung.


TOP 5.
A N F R A G E N

TOP 5.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 5.1.1.
Betreuungskräfte in der offenen Ganztagsschule
(Drucks. Nr. 15-2266/2013)

Die Kinder, die die Grundschulen mit offenem Ganztagsangebot im Stadtbezirk besuchen werden über Kooperationspartner am Nachmittag betreut. Eine qualitativ hochwertige Betreuung setzt die Betreuung von Fachpersonal, gerade in Hinblick auf Kinder mit erhöhtem Förderbedarf, etwa im Bereich Verhalten, voraus.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Gibt die Verwaltung Mindeststandards für die pädagogische Qualifikation der Betreuungskräfte bindend vor?
Über welche pädagogische Qualifikation verfügen die Betreuungskräfte in der GS Am Sandberge und der GS Wasserkampstraße? Eingeteilt in:
A. pädagogisch ausgebildete Fachkräfte, wie ErzieherInnen,
B. Betreuungskräften mit pädagogischer Zusatzqualifikation etwa Tagesmütter oder -väter und
C. Betreuungskräften ohne pädagogische Aus- oder Fortbildung.

2. Wie stellt sich dies in den einzelnen Schulen in den Arbeitsgemeinschaften, Förder- und Forderangeboten, der Hausaufgabenbetreuung, beim freiem Spiel und in Früh- und Spätdiensten und sonstigen Betreuungsangeboten dar?

3. Wie viele Kinder werden von wie vielen Betreuungskräften betreut? Ist dies abhängig von der Qualifikation oder vom Angebot? Wie ist der Betreuungsschlüssel in den einzelnen Schulen bei den unterschiedlichen Angeboten tatsächlich?


Antwort wurde schriftlich nachgereicht

Antwort der Verwaltung zu Frage 1 und 2:
Das Rahmenkonzept zum Ausbau von Ganztagsgrundschulen (DS Nr. 2177/2009) sieht eine pädagogische Ausbildung nicht bindend vor, beschreibt aber die grundsätzliche Erwartungshaltung einer pädagogischen Ausbildung oder Fachqualifikation. Mit der Drucksache Nr. 2120/2013 Ausbau der Qualität von Ganztagsgrundschulen, die sich z.Zt. im Ratsverfahren befindet, werden weiterführende Qualitätsansprüche an die pädagogische Struktur der Ganztagsangebote und an die Qualifikation des Personals formuliert (pädagogisch qualifiziertes Fachpersonal für Betreuung und für den Arbeitsgruppenbereich fachliche Qualifizierungen, wie z.B. Musikpädagogen, Zirkuspädagogen Trainer mit Übungsleiterlizenz).

Die Einhaltung der bisherigen und künftigen Qualifikationsansprüche werden von den Trägern sichergestellt und durch die Verwaltung überprüft.

Zudem obliegt die Personalhoheit dem Träger, der als Kooperationspartner an den Schulen tätig ist. Die Weitergabe von Daten der Einzelqualifikationen der einzelnen MitarbeiterInnen je Schule ist aus Gründen des Datenschutzes nicht zulässig.


Antwort der Verwaltung zu Frage 3
Für Betreuungsgruppen gilt an beiden Schulen ein Schlüssel von maximal 1:15. Der Betreuungsschlüssel bei Arbeitsgemeinschaften (AGs) kann nach der Art des Angebotes variieren, liegt bei den meisten AGs aber auch bei 1:15 oder darunter. Lediglich an einigen wenigen Angeboten wie z.B. Fußball, Ballspiele und Chor nehmen mehr Kinder teil.

TOP 5.1.2.
Schild an der Brabeckstraße, Einmündung Wülfeler Straße
(Drucks. Nr. 15-2267/2013)

Bezirksratsfrau Lemke trug folgende Anfrage vor:

Das Verkehrsschild „Verbot für Kraftwagen und –räder" in der Wülfeler/Wülferoder Straße in die Einmündung Brabeckstraße muss auf manche Motorradfahrer missverständlich wirken, da Anwohner sich darüber beklagen, dass die motorisierten Zweiradfahrer durch die Straße fahren oder von dieser Seite in die Brabeckstraße einfahren. Unter dem Schild steht der Zusatz: „Einfahrt in die Grundstücke frei“.
Vermutlich möchte dieses Schild aber besagen, dass die Einfahrt nur in das Grundstück 179 erlaubt ist.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Was war ursprünglich mit diesem Schild an dieser Stelle beabsichtigt?

2. Wie kann das Schild, etwa durch eine zusätzliche Beschilderung, etwa Einfahrt bis zum Grundstück 179 frei oder durch Versetzung, diesen Sinn besser erfüllen?


Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Brabeckstraße, zwischen Hinter dem Dorfe und Wülfeler Straße soll grundsätzlich nicht von Kraftfahrzeugen befahren werden. Selbstverständlich soll aber jedes Grundstück, dass in diesem Bereich liegt, von Kraftfahrzeugen angefahren werden. Dies bezieht sich nicht ausschließlich auf das Grundstück Brabeckstraße 179.

Der „abgehängte“ Teil der Brabeckstraße, zwischen Hinter dem Dorfe und Wülfeler Straße, war anfänglich mit Zeichen 240 (gemeinsamer Fuß- und Radweg) StVO beschildert. Dieses Verkehrszeichen wurde wiederholt missachtet und der Bereich von Kraftfahrzeugen befahren.


Zur Verbesserung der Situation wurde im Jahr 2011 das installierte Zeichen 240 (gemeinsamer Fuß- und Radweg) StVO mit Zusatz „Einfahrt in die Grundstücke frei“ gegen das stärker wirkende Zeichen 260 (Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge) StVO mit Zusatz „Einfahrt in die Grundstücke frei“ ausgetauscht.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Wie unter Nr. 1 ausgeführt, ist das Verkehrszeichen richtig. Es ist außerdem an der richtigen Stelle installiert.

TOP 5.1.3.
Insolvenz von Netrada
(Drucks. Nr. 15-2268/2013)

Bezirksratsfrau Lemke trug folgende Anfrage vor:


Wie der Berichterstattung der Medien am 10.10. 2013 zu entnehmen war, hat das Logistikunternehmen Netrada ein Insolvenzverfahren angemeldet. Derzeit baut das Unternehmen eine Halle am Kronsberg, die vermutlich auch fertiggestellt werden soll.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche Konsequenzen hat die Insolvenz auf den Standort am Kronsberg?

2. Sollte der Betrieb, eventuell unter einem anderen Investor aufgenommen werden, bleiben dann die geschlossenen Vereinbarungen mit der Stadt Hannover, etwa bezüglich der Verkehrsleitung und den Arbeitsplätzen erhalten?


Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Das Insolvenzverfahren hat derzeit keinen Einfluss auf das laufende Geschäft der Netrada Europe GmbH. Nach Aussage des Insolvenzverwalters geht der Innenausbau der Halle an der Stockholmer Allee uneingeschränkt und termingerecht weiter.

Aktuell ist ein Prozess eingeleitet, in dem potentielle Investoren ihr Interesse an einer Beteiligung an Netrada gegenüber dem Insolvenzverwalter bekunden können. Erst nach Abschluss des Investorenprozesses kann eine verbindliche Aussage des Insolvenzverwalters über die weitere Entwicklung des Unternehmens erwartet werden.

Insgesamt sieht der Insolvenzverwalter gute Chancen für eine Sanierung. Genauere zeitliche Angaben können derzeit nicht gemacht werden.

Grundstückseigentümerin und Investor der Halle sind von der Insolvenz nicht betroffen. Das Gebäude und die Außenanlagen sind bis auf Restarbeiten fertiggestellt und vom Investor an den Mieter übergeben.


Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Wie in der Info-DS 1703/2012 bereits ausgeführt, sind die wesentlichen Vereinbarungen im Grundstücks- und Optionsvertrag verankert und im Falle einer Veräußerung an Dritte auch für diese bindend. Das gilt insbesondere für die Lenkung des Lieferverkehrs.

Die im begleitenden Standortsicherungsvertrag vereinbarte Schaffung von mindestens 500 zusätzlichen Dauerarbeitsplätzen in der Region wäre allerdings im Falle einer Insolvenz hinfällig und müsste mit einem potentiellen neuen Mieter der Gebäude auch neu verhandelt werden. Wenn sich allerdings ein Investor an der bestehenden Gesellschaft beteiligt, bleibt der Vertragspartner der Stadt derselbe und es gelten die vertraglichen Bedingungen.

TOP 5.1.4.
Fuß-Radwegverbindung zwischen Wülfeler Straße und Dreibirkenweg
(Drucks. Nr. 15-2269/2013)

Die Fuß-Radwegverbindung zwischen Wülfeler Straße und Dreibirkenweg, insbesondere im nördlichen Bereich, ist an manchen Stellen schadhaft, sodass es für Radfahrer zu gefährlichen Situationen kommen kann.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wird dieser Weg regelmäßig überprüft und wann können die Schäden repariert werden?


Antwort wurde schriftlich nachgereicht

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Ja, der Weg wird regelmäßig vierteljährlich begutachtet.

Der Weg ist insgesamt in einem befriedigendem Zustand und weist keine erheblichen Verkehrsunsicherheiten auf.

TOP 5.2.
der CDU-Fraktion

TOP 5.2.1.
Fahrradabstellmöglichkeit Haltestelle Brabeckstraße/Sudetenstraße
(Drucks. Nr. 15-2281/2013)

Seit geraumer Zeit werden an der Haltestelle Brabeckstraße/Sudetenstraße am Zaun der Kfz-Werkstatt Jürgens, jedoch auf öffentlichem Raum, vermehrt Fahrräder von Be­rufstätigen und Schülern, die an dieser Haltestelle vom Fahrrad auf den Bus um­stei­gen, abgestellt und angeschlossen. Teilweise geschieht dies so, dass eine Müll­ab­holung bei Fa. Jürgens nicht erfolgen kann, da die Räder sogar direkt vor dem Zu­gang des Müllcontainerplatzes angeschlossen werden.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Inwiefern können hier im angrenzenden öffentlichen Raum Anlehnbügel für Fahr­räder geschaffen werden?
2. In welchen Zeitraum ist die Schaffung solcher Abstellmöglichkeiten umsetzbar?

Antwort wurde schriftlich nachgereicht
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die bestehende Gehwegbreite mit dem danebenliegenden Radweg lässt an dieser Engstelle keine weiteren Einbauten, wie z.B. die gewünschten Fahrradanlehnbügel, zu.
Grundsätzlich hat der Grundstückseigentümer, die Kfz-Werkstatt Jürgens, Vorkehrungen zu schaffen, um das Anschließen von Fahrrädern am Grundstückszaun zu verhindern. Dies könnte u. a. mit Hinweisschildern „Fahrräder abstellen verboten, widerrechtliche abgestellte Fahrräder werden kostenpflichtig entfernt.“ geschehen. Rechtlich ist dies durch das BGB, § 1004 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch gesichert.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Entfällt.

TOP 5.2.2.
Anbindung Büntekamp
(Drucks. Nr. 15-2282/2013)

Der erste Bauabschnitt Büntekamp ist abgeschlossen, die Erschließung des zweiten erfolgt gerade. Die Anbindung des neuen Wohngebietes durch eine Buslinie der Üstra ist bislang nicht erfolgt, und dies sorgt bei den Anwohnern für Unverständnis und Unmut.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Kann eine der nahe dem Wohngebiet führende Linie (z. B. 370, 123, 124) so ge­lei­tet werden, dass eine Anbindung möglich ist?
2. Wenn nein, wie kann eine eigenständige Linie die Anbindung an das Gebiet Bün­te­­kamp ermöglichen?
3. Wann kann mit einer Anbindung des Gebietes nach 1. oder 2. gerechnet werden?
Antwort wurde schriftlich nachgereicht
Diese Anfrage wurde Zuständigkeitshalber zur Stellungnahme an die üstra weitergeleitet.

Die üstra teilt folgendes mit:
Zu Punkt 1 der Anfrage

Eine Anbindung des Wohngebietes Büntekamp durch bestehende Linien kann leider nicht erfolgen. Dies wurde bereits in 2010 in gemeinsamen Terminen zwischen der LHH, der Region Hannover und der üstra erarbeitet.
Drei mögliche Varianten wurden untersucht:
Variante 1:
Splittung des Fahrwegs der Linie 370 (abwechselnd je im Stunden-Takt über Lange-Feld-Straße und Bünteweg)

Variante 2:
Generelle Fahrwegverlegung der Linie 370 über die Lange-Feld-Straße

Variante 3:
Generelle Fahrwegverlegung der Linien 123/124 über die Lange-Feld-Straße – Lothringer Straße

Region und üstra halten keine der drei Varianten für umsetzungsfähig. Und zwar aus folgenden Gründen:

Variante 1:
Eine stündliche Bedienung wäre wenig attraktiv und müsste zudem mit den in ca. 850m bis 1050m entfernten Fahrmöglichkeiten der Stadtbahnlinie 5 oder 6 sowie den Linien 123/124 jeweils im 10-Min.-Takt konkurrieren. Die bisher halbstündlich bedienten Haltestellen Bünteweg/TiHO und TiHo/Westfalenhof würden nur noch stündlich bedient. Durch die unterschiedlich langen Fahrwege müsste die Vertaktung der Linie 370 aufgegeben werden, die Fahrgastinformation würde erschwert werden. Die in den vergangenen Jahren im Bünteweg gewachsene Nachfrage an den beiden Haltestellen Bünteweg/TiHo und TiHo/Westfalenhof würde durch die Angebotshalbierung wieder zurückfallen. Durch den ca. 500m längeren Fahrweg entstünden Mehrkosten.

Variante 2:
Die beiden Haltestellen TiHo/Bünteweg und TiHo/Westfalenhof mit zusammen werktäglich ca. 250 Ein- und Aussteigern in beiden Richtungen können nicht mehr bedient werden.
In den letzten Jahren ist durch die Verlegungen von Instituten der TiHo an den Bünteweg die Fahrgastnachfrage gestiegen. Da der Standort zukünftig weiter ausgebaut werden soll, wird die Fahrgastnachfrage weiter ansteigen.
Die in der Lange-Feld-Straße liegenden Haltestellen würden dann halbstündlich bedient werden und stünden in Konkurrenz zu den weiter entfernt gelegenen Stadtbahnhaltestellen der Linien 5 oder 6 sowie der Bushaltestelle Vinzenzkrankenhaus der Linien 123/124, die jeweils im 10-Min.-Takt angefahren werden.
Durchfahrende Fahrgäste müssen einen zusätzlichen Umweg von mind. 2 Minuten in Kauf nehmen.
Durch den längeren Fahrweg entstehen zusätzliche Betriebskosten. Die Befahrbarkeit der Rutenbergstr./Vinzenzstr., besonders der Einmündungsbereiche müsste verbessert und die Tragfähigkeit überprüft werden. Außerdem wäre eine Neuordnung und strengere Reglementierung des ruhenden Verkehrs in der Rutenbergstraße und in der Vinzenzstraße erforderlich.

Variante 3:
Diese Variante scheidet aus, da der Weg über die Lothringer Straße für Linienbusse nicht durchgängig befahrbar ist. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass die Linien 123/124 durch den zusätzlichen Fahrzeitbedarf die Anschlüsse an den Stadtbahnanschlusspunkten nicht mehr gewährleisten können.

Um die Situation im Neubaugebiet „Büntekamp“ zu verbessern sollte nach Möglichkeit eine Wegeverbindung zum Bünteweg hergestellt werden, um die fußläufige Erreichbarkeit der vorhandenen Haltestellen im Bünteweg zu verbessern. Dies wurde jedoch bis jetzt von der TiHo abgelehnt, über deren Grundstück der noch zu erstellende Weg führen würde.

Zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage

Die Punkte 2 und 3 werden durch die Verwaltung der Region Hannover und die üstra im Rahmen der Fahrplanberatungen für 2015 in der ersten Jahreshälfte 2014 überprüft. Das Ergebnis der Überprüfung wird dann den zuständigen Gremien der Region Hannover zur Entscheidung vorgelegt. Ein positives Untersuchungsergebnis könnte frühestens im Dezember 2014 zum Fahrplan 2015 durch die üstra umgesetzt werden.

TOP 5.2.3.
Festplatz „Am Sandberge“ in Bemerode
(Drucks. Nr. 15-2284/2013)

Bezirksratsfrau Großekathöfer trug folgende Anfrage vor:


Wie berichtet worden ist, soll auf dem Festplatz „Am Sandberg“ in Bemerode ein Flüchtlingsheim errichtet werden.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche alternativen Standorte sind für die momentan als Fest- und Parkplatz genutzte Fläche geplant?
2. Inwieweit ist der angrenzende Sportplatz von der Errichtung des Flüchtlingsheims betroffen?

Herr Heesch beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
In der Drucksache Nr. 2194/2013 N1 werden acht Standorte für die Errichtung von neuen Wohnheimen für Flüchtlinge und Obdachlose vorgeschlagen. Darunter ist auch die Fläche Am Sandberge in Bemerode. Diese Fläche wird vorgeschlagen, weil es einer der wenigen Standorte im Stadtgebiet bzw. im Stadtbezirk ist, der für eine kurzfristige Errichtung eines Wohnheims in Frage kommt und weil die Fläche gut eingebunden und erreichbar ist. Wenn ein zustimmender Beschluss zur Drucksache 2194/2013 N1 und damit zu den Standortvorschlägen erfolgt, wird die Verwaltung dem Stadtbezirksrat geeignete Alternativen für Festveranstaltungen im Stadtbezirk vorlegen, bevor es zur Bebauung der Fläche kommt. Da die Fläche nicht komplett überbaut werden soll, wird eine Beibehaltung eines Teilbereiches als Parkplatz angestrebt.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Der Sportplatz soll für die vorgeschlagene Errichtung eines Wohnheims nicht in Anspruch genommen werden.

TOP 5.2.4.
Park Kattenbrook – 4. Bauabschnitt
(Drucks. Nr. 15-2285/2013)

Bezirksratsfrau Stittgen trug folgende Anfrage vor:


Wie aus diversen Medien zu entnehmen war, stellte die Netrada Holding Anfang Ok­tober 2013 einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Hannover, zwei Tage später auch die mit dem operativen Geschäft betraute Netrada Europe GmbH.

Die Zahlung der dritten Kaufpreisrate an die Stadt Hannover für das Grundstück, auf dem Netrada sein neues Distributionszentrum errichtet, steht noch aus. Mit der An­sied­lung wurde im Vorfeld auch eng die Erweiterung des Parks Kattenbrook ver­knüpft.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1.) Ist der Bau des 4. Abschnitts des Parks Kattenbrook durch die Insolvenzen der Netrada Holding und Netrada Europe GmbH möglicherweise gefährdet?
2.) Kann wie geplant mit dem Beginn der Arbeiten des Parks Kattenbrook Anfang 2014 gerechnet werden?
3.) Wenn nicht, wie sieht die Planung aus?


Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Nein. Bereits Anfang des Jahres ist der vertraglich vereinbarte Teilbetrag für die zu realisierenden naturschutzrechtlichen Ersatzmaßnahmen gezahlt worden. Bauherrin ist die Landeshauptstadt Hannover.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2 und 3:
Die Verwaltung hat den Ausbau des Kattenbrookparks ab etwa dem 2. Halbjahr 2014 geplant (siehe DS 2249/2013).

TOP 5.2.5.
Netrada
(Drucks. Nr. 15-2286/2013)

Bezirksratsfrau Stittgen trug folgende Anfrage vor:


Laut Pressemeldungen ist das Logistikunternehmen Netrada, das derzeit hier im Stadtbezirk eine neue Halle baut, in finanzielle Bedrängnis geraten.
Viele Gerüchte und immer neue Informationen verunsichern viele Mitbürger und Mitbürge­rin­nen.


Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie ist der aktuelle Sachstand bzw. wann kann mit einer verbindlichem Information der Öffentlichkeit gerechnet werden, und kann man schon sagen wer ein evtl. Rechts­nachfolger wird?
2. Werden in Gesprächen und Verhandlungen mit einem solchen auch die mit Netrada ausgehandelten und vereinbarten Punkte wie Verkehrskonzept, Lichtemission etc., die ja nicht im Bebauungsplan fest geschrieben sind, zur Sprache kommen?
3. Werden die versprochenen 500 Arbeitsplätze überhaupt geschaffen werden können?


Herr Feierabend beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Das Insolvenzverfahren hat derzeit keinen Einfluss auf das laufende Geschäft der Netrada Europe GmbH. Nach Aussage des Insolvenzverwalters geht der Innenausbau der Halle an der Stockholmer Allee uneingeschränkt und termingerecht weiter.

Aktuell ist ein Prozess eingeleitet, in dem potentielle Investoren ihr Interesse an einer Beteiligung an Netrada gegenüber dem Insolvenzverwalter bekunden können. Erst nach Abschluss des Investorenprozesses kann eine verbindliche Aussage des Insolvenzverwalters über die weitere Entwicklung des Unternehmens erwartet werden.

Insgesamt sieht der Insolvenzverwalter gute Chancen für eine Sanierung. Genauere zeitliche Angaben können derzeit nicht gemacht werden.


Grundstückseigentümerin und Investor der Halle sind von der Insolvenz nicht betroffen. Das Gebäude und die Außenanlagen sind bis auf Restarbeiten fertiggestellt und vom Investor an den Mieter übergeben.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Wie in der Info-DS 1703/2012 bereits ausgeführt, sind die wesentlichen Vereinbarungen im Grundstücks- und Optionsvertrag verankert und im Falle einer Veräußerung des Grundstücks an Dritte auch für diese bindend. Das gilt insbesondere für das Verkehrskonzept, den Lärmschutz, die Photovoltaik etc.

Die im begleitenden Standortsicherungsvertrag vereinbarte Schaffung von mindestens 500 zusätzlichen Dauerarbeitsplätzen in der Region wäre allerdings im Falle einer Insolvenz hinfällig und müsste mit einem potentiellen neuen Mieter der Gebäude auch neu verhandelt werden. Wenn sich allerdings ein Investor an der bestehenden Gesellschaft beteiligt, bleibt der Vertragspartner der Stadt derselbe und es gelten die vertraglichen Bedingungen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Hierzu ist die weitere Entwicklung des Insolvenzverfahrens abzuwarten.

TOP 5.2.6.
Neubau von Flüchtlingsheimen in Bemerode
(Drucks. Nr. 15-2287/2013)

Bezirksratsfrau Stittgen trug folgende Anfrage vor:


Wie dem Bezirksrat und der Öffentlichkeit bereits mitgeteilt wurde, sollen in Bemerode zwei neue Flüchtlingsheime in massiver, U-förmiger Bauweise errichtet werden. Es ist eine tem­po­räre Nutzung von ca. zehn Jahren vorgesehen.
Als Standorte sind „Am Sandberge“ und die Randbebauung in der Oheriedetrift vorgesehen.


Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen, wann werden die Anwohner und An­woh­ne­rinnen darüber informiert, und wird eine evtl. Nachnutzung in die Planung einbezogen?
2. Welche alternativen Standorte wurden im Stadtbezirk geprüft, und warum wurden diese ge­gebenfalls nicht in Betracht gezogen?
3. Wer entscheidet über die optische Gestaltung, Innenhofnutzung etc., und wird der Bezirksrat in diese Überlegungen einbezogen?

Herr Heesch beantwortete die Anfrage wie folgt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Mit der Drucksache Nr. 2194/2013 N1 soll ein Grundsatzbeschluss zur Errichtung weiterer Wohnheime für Flüchtlinge und Obdachlose an den acht vorgeschlagenen Standorten gefasst werden, um den Auftrag zur Unterbringung der genannten Personenkreise gerecht werden zu können, da die vorhandenen Kapazitäten nicht ausreichen. Im Falle der Zustimmung zu diesem Vorschlag wird die Verwaltung die Planung für die einzelnen Flächen konkretisieren und dann auch die Anlieger im Rahmen einer Sitzung des Stadtbezirksrates informieren.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Verwaltung hat nach Standorten gesucht, die zum einen kurzfristig verfügbar, für Wohnzwecke geeignet und die in fußläufiger Nähe eine Nahversorgung und eine Anbindung an den ÖPNV aufweisen.

In dieser Kombination kommen nur Flächen in vorhandenen oder geplanten Wohngebieten in Frage. Alternative zu den beiden vorgeschlagenen Standorten im Stadtbezirk sind aus Sicht der Verwaltung kurzfristig nicht verfügbar (weil entweder in privater Hand, bereits anderweitig überplant, zu abgelegen oder planungsrechtlich nicht zulässig).
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Bauwerksplanung soll nach den Vorgaben der Stadt von Dritten durchgeführt werden. Für die Ausgestaltung der Gebäude sind unterschiedliche Typen entwickelt worden, angelehnt an das Wohnheim der Evangelisch Freikirchlichen Gemeinde in der Hildesheimer Straße sowie an die Wohnheime, die von der GBH an den Standorten Am Annateich, Eichenweg, Bult/Bischhofsholer Damm und Auf dem Empelder Rahe errichtet werden.

TOP 5.2.7.
Spielplatz Wilhelmine-Dette-Weg
(Drucks. Nr. 15-2288/2013)

Bezirksratsfrau Heesen trug folgende Anfrage vor:


Am 1. Oktober 2013 fand auf dem dafür vorgesehenen Bauplatz im Wilhelmine-Dette-Weg die Ideensammlung zur Spielplatzgestaltung statt. Etwa 30 Kinder aller Altersklassen schrieben oder malten begeistert ihre Vorstellungen von „ihrem“ neuen Spielplatz auf das vom Planungsbüro zur Verfügung gestellte Papier. Auf die An­fra­gen mehrerer Eltern, wie der weitere Ablauf für die Erstellung des Spielplatzes aus­sieht, konnte keine konkrete Antwort gegeben werden.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wann ist die Planung des Spielplatzes auf Basis der nun veranstalteten Ideen­sammlung abgeschlossen, und wann wird der Spielplatz fertiggestellt?
2. Welcher Kostenrahmen ist für die Erstellung des Spielplatzes vorgesehen?
3. Wann kann die Planung dem Bezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode sowie den interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt werden?


Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Gegenwärtig läuft die Abstimmung der Planung mit der Verwaltung der Stadt Hannover und dem vom Erschließungsträger für das Baugebiet „Südlich Lange-Feld-Straße“ beauftragten Landschaftsarchitekturbüro. Sie wird noch vor Ablauf dieses Jahres abgeschlossen sein.
Mit der Fertigstellung des Spielplatzes Wilhemine-Dette-Straße ist in der ersten Jahreshälfte 2014 zu rechnen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Baukosten betragen ca. 150.000,00 €
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Es ist geplant, die Beschlussdrucksache Anfang 2014 vorzulegen, nach Möglichkeit in der Stadtbezirksratssitzung im Januar.

TOP 5.2.8.
Mittagessen in den Ganztagesgrundschulen
(Drucks. Nr. 15-2289/2013)

Bezirksratsfrau Stittgen trug folgende Anfrage vor:

In letzter Zeit kommt es vermehrt zu Klagen von Eltern, deren Kinder die GS am Sandberge
besuchen und dort auch gern am Mittagessen teilnehmen möchten.
Kinder, deren Eltern über das Internet beim Cateringservice ein Mittagessen bestellt und bezahlt haben, werden mit der Begründung weggeschickt: “leider nehmt ihr nicht am Ganztagesschulbetrieb teil, da könnt ihr hier nicht Mittagessen“. Andere Kinder, die mit Brotdose zur Schule kommen, dürfen nicht mit ihren Klassenkameraden an einem Tisch sitzen, wenn diese am Ganztagsschulbetrieb teilnehmen, sondern müssen sich in einen gesonderten Bereich in der Mensa setzten. Gerade aber Kinder aus sozial schwachen Familien
Könnten doch hier mit den Mitteln des Bildungs-und Teilhabepaketes für 1,- € ein warmes Mittagessen erhalten.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Sind diese Klagen der Eltern der Verwaltung bekannt und wenn ja, wie wird sie darauf reagieren?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, auch Kinder, die nicht für den Ganztagsschulbetrieb angemeldet sind am Mittagessen teilnehmen zu lassen?
3. Können auch Lehrer und Betreuer am Mittagessen teilnehmen?

Beantwortet
Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Kritik ist bekannt. Die Verwaltung hat mehrfach bereits auch presseöffentlich darauf hingewiesen, dass auch nicht am Ganztagsbetrieb angemeldete Schülerinnen und Schüler am Schulmittagessen teilnehmen können.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Eine Aufsicht ist durch die Schule zu organisieren. Die Schulen müssen vor Ort prüfen, wie eine Beaufsichtigung dieser Kinder sichergestellt werden kann, da zeitliche und finanzielle Ressourcen für die Kooperationspartner nur auf der Grundlage der am Ganztagsbetrieb angemeldeten Schülerinnen und Schüler bemessen werden.


Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Lehrerinnen und Lehrer sowie andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen Schulen dürfen am Mittagessen teilnehmen.

Wie in der Anlage 1 Ziffer 9 zur Beschlussdrucksache 2119/2013 ausgeführt, ist die Teilnahme von Lehrkräften am Schulmittagessen erwünscht. Auf diese Weise sollen auch die Vermittlung und Aneignung von Essenskultur gefördert werden.

TOP 5.3.
der SPD-Fraktion

TOP 5.3.1.
Elektromobilität im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2290/2013)

Bezirksratsherr Quast trug folgende Anfrage vor:


Im Rahmen des „Schaufensters Elektromobilität“ der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg werden zahlreiche Projekte im Bereich der eMobilität gefördert. Ein Schwerpunkt ist die Errichtung der Infrastruktur sowie die Verbindung von Elektrofahrzeugen mit anderen Verkehrsträgern, etwa dem Öffentlichen Nahverkehr. Unter anderem soll dazu in Hannover ein Verleihsystem für sogenannte Pedelecs (Elektrofahrräder) eingerichtet werden. In einer ersten Ausbaustufe sollen zehn Stationen mit jeweils sechs Fahrrädern und neun Stellplätzen aufgebaut werden.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Nach welchen Kriterien und unter Zuhilfenahme welcher Einrichtungen wurden oder werden die Standorte für diese Bike-and-Ride-(B+R)-Plätze ausgewählt?
2. Wurden auch Standorte in unserem Stadtbezirk geprüft, z.B. auf dem Thie oder an der Haltestelle Brabeckstraße?
3. Welche Kriterien sprechen für oder gegen eine Errichtung dieser Stationen im Stadtbezirk?


Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Grundsätzlich sind die Standorte neben der Verbindung mit dem SPNV/ÖPNV ( Bahnhöfe) nach Zielen ( Zoo/Eilenriede) und/oder Nutzergruppen (Studenten  Hochschulstandorte) ausgesucht worden und genügen teilweise auch einer Doppelfunktion ( Bahnhof Linden-Fischerhof - Hochschulstandort Ricklinger Stadtweg).

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode wurde als Hochschulstandort der Standort Expo Plaza ausgewählt.


Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Auswahlkriterien für die Standorte sind unter Punkt 1 benannt worden. Ziel ist es, in einem zweiten Schritt weitere Standorte zu finden, um mit dem Projekt eine größere Breiten- und Multiplikatorwirkung zu erzielen und damit auch eine realistische Basis für eine marktfähige wirtschaftliche Betreiberkonzeption zu entwickeln.

TOP 5.3.2.
Neue Verkehrsführung Döhrburch/Lange-Hop-Straße
(Drucks. Nr. 15-2291/2013)

Bezirksratsherr Böhme trug folgende Anfrage vor:

Im Nachgang eines Treffens zur Schulwegsicherheit für die Grundschule Wasserkampstraße zwischen der Schulleitung, Elternvertretern, Verwaltung und Polizei unter Beteiligung der örtlichen Politik wurde aus der „Rechts vor Links“ Kreuzung Döhrbruch/Lange-Hop-Straße (durch Veränderung der Verkehrsführung) eine der Lange-Hop-Straße Vorfahrt gewährende Kreuzung. Um auf die neue Verkehrsführung aufmerksam zu machen, wurden über die bereits vorhandenen Verkehrszeichen „Achtung“ und „Feuerwehr“ das Verkehrszeichen „Vorfahrt geändert“ angebracht. Auf Grund der ungewöhnlich hohen Anbringung und bedingt durch die oftmalige Verdeckung durch parkende LKW’s nehmen viele ortskundige Verkehrsteilnehmer die neuen Gegebenheiten oft nicht wahr und gewähren weiterhin dem von Rechts kommenden Verkehr die Vorfahrt. Dadurch treten immer wieder kritische Situationen ein.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Liegen der Verwaltung und insbesondere der örtlichen Polizeidienststelle Erkenntnisse über eine Veränderung der Unfallzahlen an dieser Stelle vor?
2. Wie haben sich diese zum Vorjahreszeitraum geändert?
3. Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, die Situation durch das Aufbringen der Symbole „Vorfahrt“ sowie „Vorfahrt gewähren“ als Markierung auf der Straße zu verbessern, damit alle Verkehrsteilnehmer die neue Situation besser wahrnehmen können?


Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1 und 2:
An der Kreuzung Döhrbruch / Lange-Hop-Straße wurde nicht die Verkehrsführung geändert.

An der Kreuzung Lange-Hop-Straße wurde vor vielen Jahren die Vorfahrt regelnde Beschilderung aufgehoben.

Dies hatte sich nicht bewährt, da dann teilweise an der Kreuzung kein Verkehrsteilnehmer wusste, wer wann fahren darf. Daher wurde an der Kreuzung Lange-Hop-Straße / Döhrbruch die Vorfahrt regelnde Beschilderung am 04.09.2013 wieder eingerichtet.

Die Polizeidirektion Hannover hat das Unfalllagebild erst bis zum 31.08.2013 vorliegen. Für den Zeitraum danach liegen die Unfallzahlen erst Ende Dezember 2013 vor.

An der Kreuzung Döhrbruch / Lange-Hop-Straße gab es im Jahr 2011 keinen Unfall, im Jahr 2012 einen Unfall und im Jahr 2013 bis zum 31.08.2013 einen Unfall.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Verkehrszeichen werden grundsätzlich nicht durch Markierung auf der Fahrbahn wiederholt. An der Kreuzung sind für den Zeitraum von sechs Monaten Hinweistafeln „Vorfahrt geändert“ aufgestellt worden. In Kürze werden diese Hinweistafeln gegen größere Hinweisschilder ausgetauscht. Dies ist ausreichend.

TOP 5.3.3.
Schäden durch Unwetter im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2292/2013)

Bezirksratsfrau Barke trug folgende Anfrage vor:

Am Nachmittag des 27. Juli 2013 zog ein Unwetter über die Region Hannover. Gerade im Osten und Südosten der Region kam zu schwerem Hagelschlag mit bis zu 7cm großen Hagelkörnern. Diese verursachten z.T. massive Schäden an Autos und Gebäuden. Nun gerade zog das Orkantief "Christian" über Norddeutschland und rief erneut Beschädigungen hervor.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Sind Schäden durch den Hagelschauer und/oder Herbststurm im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode an öffentlichen Einrichtungen und Gebäuden entstanden und auf welche Summe belaufen sich diese Schäden?
2. Wurden auch momentan nicht genutzte und in städtischem Besitz befindliche Gebäude, insbesondere Baudenkmäler, auf Schäden hin überprüft?
3. In welchem Zeitrahmen plant die Verwaltung die Beseitigung eventuell entstandener Schäden?


Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Es hat Schäden gegeben in Höhe von 55.000 €. Betroffen waren die IGS Kronsberg einschließlich Außenstelle, das Stadtteilzentrum Krokus, die Kindertagesstätte Papenkamp, das Kinderspielhaus Brockfeld und die freiwillige Feuerwehr Wülferode.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Eine gesonderte, außerplanmäßige Überprüfung aller Objekte ist aus Kapazitätsgründen nicht erfolgt. Es wurden auch keine weiteren Schäden gemeldet.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Beseitigung der Schäden wurde beauftragt und ist bereits weitestgehend abgeschlossen

TOP 5.3.4.
Querungshilfe im Döhrbruch
(Drucks. Nr. 15-2293/2013)

Bezirksratsherr Böhme trug folgende Anfrage vor:


Der Döhrbuch im Bereich zwischen der Lange-Hop-Str. und Brabeckstraße wird vor allem zu den Öffnungszeiten des Wertstoffhofes immer stärker frequentiert und durch vermehrt parkende Autos ist der fließende Verkehr nur schwer einsehbar. Insbesondere, aber nicht nur, ältere Menschen aus dem Heinemanhof und Trautener Hof vermissen eine sichere Möglichkeit, um die Straße zu überqueren, speziell im Bereich der dort ansässigen Einzelhandelsunternehmen.
Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche Möglichkeiten bestehen, um in diesem Bereich eine bessere und sicherere Überquerung zu ermöglichen?
2. Welche Voraussetzungen müssten gegebenenfalls erfüllt werden, um im Bereich Lausitzer Wende die Einrichtung einer Querungshilfe (Zebrastreifen oder Füßgängerinsel) zu realisieren?
3. Wann wurde in diesem Bereich letztmalig eine Überprüfung der Verkehrsbelastung vorgenommen und kam es dabei zu Veränderungen?


Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Auf Grund der vorhandenen Fahrbahnbreite von ca. 9,30 m bieten sich die Einrichtung von Mittelinseln sowie die Einengung der Fahrbahnbreite durch beidseitig vorgezogene Seitenräume an.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Grundsätzlich müssen die örtlichen Gegebenheiten das Einrichten einer Querungshilfe zulassen. An diesen Stellen soll eine regelmäßig häufig stattfindende Querung der Fahrbahn vorliegen.


Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) sind in Tempo 30-Zonen straßenverkehrsrechtlich in der Regel entbehrlich. Sie werden daher nicht eingerichtet.
Wesentliche Voraussetzung für eine Mittelinsel sind die Verkehrsstärken von Kraftfahrzeugen und Fußgänger. Außerdem beansprucht eine Mittelinsel ein hohes Maß an Straßenraum.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Verkehrszählungen liegen für die Straße Döhrbruch nicht vor. Nach Einschätzung der Verwaltung liegen die auftretenden Verkehrsstärken unterhalb von 5.000 Kfz/24h. Zum Querungsbedarf, also auftretenden Fußgängern, liegen keine Erkenntnisse vor.

Nach der Vortragung der Beantwortung dieser Frage an die Mitglieder des Bezirksrates richtete Frau Yilmaz die Nachfrage der Fachverwaltung, ob im Bereich der Lausitzer Wende ein Standort mit häufiger Straßenquerung bekannt ist, an die Mitglieder des Bezirksrates aus.
Dies vor dem Hintergrund, dass eine mittelfristige Realisierung einer Querungshilfe in Aussicht gestellt werden könne.
Die Mitglieder des Bezirksrates begrüßten diese Vorgehensweise und verständigten sich darauf, dass bei einem gemeinsamen Ortstermin der Fachverwaltung mit dem Interkreis genauer erläutert und abgestimmt werden könne.
Frau Yilmaz wird einen gemeinsamen Termin mit der Fachverwaltung abstimmten und dem Interkreis bzw. Interessierten Mitgliedern zukommen lassen.



TOP 6.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE (spätestens 20:00 Uhr)
Es wurden folgende Themen angesprochen:
Anfragen im Zusammenhang mit Netrada
Eine Vertreterin der BI-Pro-Kronsberg erkundigte sich nach der Beantwortung der Anfragen, die im Zusammenhang mit Netrada an die Verwaltung gestellt wurden. Herr Feierabend, vom Fachbereich Wirtschaft, bat die Vertreterin nochmals, wie bereits in der Sitzung des Bezirksrates Döhren-Wülfel letzte Woche geschehen, diese Fragen schriftlich an die Verwaltung zukommen zu lassen, um dezidiert diese eingehen zu können.
Beigeordneter Klie fügte hinzu, dass ein Anlass für eine Insolvenz vorhanden sei.

Sandberge-Flüchtlingwohnheim - Einbindung Bürgerinnen
Auf die Nachfrage einer Einwohnerin, ob bei dem geplanten Flüchtlingswohnheim Am Sandberge die Einbindung von Einwohnerinnen / Einwohnern erfolgen werde, antwortete Herr Heesch, dass dies in Form einer Nachbarschaftsversammlung geschehen werde.

Erreichbarkeit des Fachbereiches bzw. von Herrn Heesch
Er sei für weitere Fragen, aber auch Hinweise nach möglicher Weise weiteren geeigneten Standorten / Objekten unter der Telefonnummer 168-41368 erreichbar, führte Herr Heesch auf eine Frage einer Einwohnerin aus.


TOP 7.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Stadtbezirksmanager Just informierte zu folgenden Tehmen:
Online-Familienkonferenz
Seit dem 6.11.2013 steht die Online-Familienkonferenz und ist auch freigeschaltet. Diese Internetplattform ist für alle Interessierten jetzt nutzbar, um seine zu äußern, zu vorliegenden Fragen zu antworten, aber auch noch zu diskutieren.
Der Link zu dieser Plattform lautet: www. familienleben-hannover.de. Sie kann aber auch auf der Internetseite von Hannover eingesehen werden, wo sie als Beteiligung zur Weiterentwicklung der hannoverschen Familienpolitik angesiedelt ist.

Anliegerinformation zum Bau Hochbahnsteig Saarbrückener Str.
Auf der Südseite haben die Bauarbeiten seit dem 4.11.2013 begonnen.
Auf der Nordseite wird dies ab 18.11.2013 mit vorbereitenden Leitungsarbeiten erfolgen.
Ansprechpartnerin für Fragen ist Frau Ottmann von der Infra. Sie steht unter der Telefonnummer 0511-357798-55 zur Verfügung.


TOP 8.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 8.1.
Zuwendung für die Bürgergemeinschaft Wülferode e. V.
(Drucks. Nr. 15-2297/2013)

Antrag,

zu beschließen, der Bürgergemeinschaft Wülferode e. V. eine Zuwendung in Höhe von 1.950,-- € aus dem Teilergebnishaushalt 2013 – 43 Bildung und Qualifizierung (Produkt: 27301 Stadtteilkulturarbeit) – Kostenart 43180000 zu gewähren.

-Einstimmig


TOP 9.
A N H Ö R U N G E N

TOP 9.1.
Standorte für den Neubau von Wohnheimen für Flüchtlinge und Obdachlose
(Drucks. Nr. 2194/2013 N1 mit 1 Anlage)

Herr Heesch, Fachbereichsleiter Planung und Stadtentwicklung erläutert die Sachlage zum Neubau von Wohnheimen für Flüchtlinge und Obdachlose. Des Weiteren beantwortet er die vorliegenden Anfragen in diesem Zusammenhang und geht auch auf Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner ein.

Bezirksratsfrau Stittgen fragt nach, wie auch zahlreiche EinwohnerInnen auch, ob kein Alternativer Standort in Betracht gekommen sei.
Herr Heesch führte aus, dass bei der Auswahl nach geeigneten Standorten folgende wesentliche Kriterien erfüllt sein müssen:
1. Es muss sich um städtisches Eigentum handeln,
2. Von der Lage und Umgebung muss eine Eignung für Wohnzwecke erfüllt sein,
3. Kurzfristige Verfügbarkeit.
Weitere geeignete Standorte erschließen sich nach Sichtung der Lage der Verwaltung nicht, führte Herr Heesch aus.

Bezirksrats Albrecht erkundigte sich, ob der Verwaltung die Bedeutung des Festplatzes bewusst sei. Herr Heesch führte erneut die enge Zeitschiene und den Handlungsdruck der Landeshauptstadt Hannover, dass sie die zugewiesenen Flüchtlinge unterzubringen habe vor dem Hintergrund der o. a. Kriterien. Der Festplatz sei der Standort, der alle erforderlichen Kriterien erfülle.

Bezirksratsfrau Lemke betonte, dass eine Einbindung in den Findungsprozess von Einwohnerinnen / Einwohnern und auch dem Bezirksrat gewünscht werde.

Antrag,

1. dem Neubau von weiteren Wohnheimen für Flüchtlinge und Obdachlose zuzustimmen,

2. dem Neubau dieser Wohnheime vorrangig auf den in der Anlage zu dieser Drucksache vorgeschlagenen Standorten zuzustimmen,

3. zuzustimmen, dass diese Wohnheime durch Dritte errichtet werden und dass die angestrebte Nutzung durch Mietverträge geregelt wird.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 9.1.1.
Änderungsantrag zu:
Standorte für den Neubau von Wohnheimen für Flüchtlinge und Obdachlose (Drucksache Nr. 2194/2013 N1 vom 25. Oktober 2013)

(Drucks. Nr. 15-2391/2013)

Bezirksratsfrau Stittgen zieht beide vorliegenden Anträge in die Fraktion.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

1. Die Wörter „und Obdachlose“ sowohl in der Überschrift als auch unter Punkt 1 sind ersatzlos zu streichen.
2. Das Wort „vorrangig“ unter Punkt 2 der Verwaltungsvorlage ist ersatzlos zu streichen.
3. Der in der Anlage zur Verwaltungsvorlage benannte Standort „Am Sandberge“ ist zu streichen. Es ist ein neuer Standort durch die Verwaltung zu benennen. Es wird bei veränderter Gebietsausweisung (Änderung von Gewerbegebiet in Mischgebiet) eine schon bekannte und der Verwaltung benannte Fläche südlich der Wülferoder Straße zwischen einem Hotel an der Bergstraße und der Stadtbahn vorgeschlagen.
4. Der Standort Kronsberg-Nord in dem Quadranten Oheriedentrift / Von-Escherte-Straße / Lehmbuschfeld / Kreuzbusch ist in die derzeit vorgesehene Bebauung einzupassen. Hier sind die geltenden Regelungen, insbesondere die des Bebauungsplans 1551, einzuhalten.
5. Die Begründung in der veränderten Vorlage ist der veränderten Textfassung des Antragstextes anzupassen (anschließende Begründung nutzen).

-Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 9.2.
Neuanlage Park Kattenbrook
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme

(Drucks. Nr. 2249/2013 mit 2 Anlagen)

Frau Bergerstock vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün stellt das Vorhaben Neuanlage Park Kattenbrook anhand einer Präsentation vor.

Antrag,

1. der Neuanlage des Park Kattenbrook in Hannover-Wülferode mit Gesamtkosten in Höhe von 525.000,- € zustimmen,

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 Abs. 1 (NKomVG)
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses nach § 76 Abs. 2 S.1 (NKomVG)


-Einstimmig


TOP 10.
A N T R Ä G E

TOP 10.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 10.1.1.
Anbringung eines Hundekottütenspenders in der Wülfeler Straße
(Drucks. Nr. 15-2294/2013)

Bezirksratsfrau Lemke verlas den Antrag und begründete ihn. Der Bezirksrat beschloss den Antrag,


Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung möge möglichst bald einen Hundekottütenspender an der Wülfeler Straße auf Höhe Schwarze Worth, am besten am Straßenschild Schwarze Worth anbringen. Die Erstausstattung mit Tüten finanziert der Bezirksrat aus eigenen Mitteln mit bis zu 400,- €.


-Einstimmig


TOP 10.2.
der CDU-Fraktion

TOP 10.3.
Fahrradbügel Haltestelle Emslandstraße
(Drucks. Nr. 15-2295/2013)

Bezirksratsfrau Kuscher verlas den Antrag und begründete ihn. Der Bezirksrat beschloss den Antrag,

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung möge prüfen, welche Möglichleiten es gibt, die Anzahl der Fahrradbügel an der Haltestelle Emslandstrasse in Bemerode zu erhöhen.


-Einstimmig


TOP 11.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 11.1.
Interfraktioneller Antrag auf Zuwendungen:
Bürgerverein Kirchrode / Forum für Kultur und Wissenschaft e. V.

(Drucks. Nr. 15-2390/2013)

Bezirksratsfrau Stitgen verlas den Antrag und begründete ihn. Der Bezirksrat beschloss den Antrag,

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
1. Dem Bürgerverein Kirchrode aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode einen Zuschuss in Höhe von 1000,00 € zu gewähren. Der Bürgerverein Kirchrode veranstaltet auch dieses Jahr wieder den traditionellen Weihnachtsmarkt rund um die Jakobi- Kirche in Kirchrode und soll finanziell unterstützt werden.
2. Dem Forum für Kultur und Wissenschaft e.V. einen Zuschuss in Höhe von 500,00 € aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode zu gewähren. Hier soll ein neu geschriebenes Theaterstück zum Festival der Philosophie 2014 in Hannover, das von Laiendarstellern aufgeführt wird, unterstützt werden.

-Einstimmig



Bezirksbürgermeister Rödel schloss um 23:10 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.

für die Niederschrift:

Rödel Yilmaz
Bezirksbürgermeister Sachbearbeiterin