Sitzung Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel am 07.11.2013

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 01.11.2013)
Protokoll (erschienen am 13.06.2014)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.08 - Datum 19.03.2014

PROTOKOLL

19. Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel
am Donnerstag, 7. November 2013,
Freizeitheim Döhren, Thurnithisaal, An der Wollebahn 1, 30519 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 21.20 Uhr

______________________________________________________________________

Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Geburek (CDU)
Bezirksratsherr Glade (SPD)
Bezirksratsherr Hämke (CDU) 18.30 - 21.10 Uhr
Bezirksratsfrau Hartmann (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsherr Herrmann) (GLuP)
Bezirksratsherr Hunger (WfH)
Bezirksratsfrau Jakob (CDU)
Bezirksratsherr Johnsen (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Kellner (SPD)
Bezirksratsherr Kibar (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Linde (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Milkereit (GLuP)
Bezirksratsherr Oltersdorf (SPD)
Bezirksratsherr Schade (SPD)
Bezirksratsfrau Schollmeyer (SPD)
Bezirksratsherr Sommerkamp (CDU) bis 21.02 Uhr
Bezirksratsfrau Waase (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Bindert) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Dr. Koch) (SPD)
(Ratsfrau Dr. Matz) (CDU)

Verwaltung:
Frau Yilmaz i. V (FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste)
Herr Prauser (FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste)
Herr Dr. Schlesier (FB Planen und Stadtentwicklung)
Herr Feierabend (FB Wirtschaft) zu TOP 3
Herr Heesch (Leitung FB Planen und Stadtentwicklung) zu TOP 4.2.2.
Herr Schalow (FB Planen und Stadtentwicklung) zu TOP 4.2.2.

Gast:
Herr Schulze (Kleine Gallier e.V.) zu TOP 3


Presse:
Herr Lippelt (Maschseebote)
Frau Jans-Lottmann (Stadtanzeiger)
Frau Triller (Hann. Wochenblatt)

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

4.2.2. Verwaltungsvorlage - Anhörung
Standorte für den Neubau von Wohnheimen für Flüchtlinge und Obdachlose
(Drucks. Nr. 2194/2013 mit 1 Anlage)

4.2.2.1. dazu: Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN zur Drucksache Nr. 2194/2013 - Neubau von Wohnheimen für Flüchtlinge und Obdachlose
(Drucks. Nr. 15-2369/2013)

4.2.2.2. dazu: Änderungsantrag der GLup zur Drucks. Nr. 2194/2013
Standorte für den Neubau von Wohneinheiten für Flüchtlinge und Obdachlose
(Drucks. Nr. 15-2370/2013)

4.2.2.3. dazu: Zusatzantrag der CDU-Fraktion zur Drucks. Nr. 2194/2013
Standorte für den Neubau von Wohnheime für Flüchtlinge und Obdachlose
(Drucks. Nr. 15-2371/2013)

3. Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung

6.1.1. Anfrage der SPD-Fraktion
Laufendes Insolvenzverfahren Netrada - mögliche Auswirkungen
(Drucks. Nr. 15-2203/2013)

6.3.1. Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(Weiter-) Nutzungsmöglichkeiten des geplanten Logistikzentrums
(Drucks. Nr. 15-2217/2013)

6.4. Anfrage der Gruppe GLuP
6.4.1. Logistikzentrum Netrada
(Drucks. Nr. 15-2219/2013)

7.2.3. Antrag der CDU-Fraktion
Informationsveranstaltung zum Thema Netrada
(Drucks. Nr. 15-2215/2013)

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

4. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

4.1. E N T S C H E I D U N G E N

4.1.1. Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Kardinal-Bertram-Schule
(Drucks. Nr. 15-2222/2013)

4.1.2. Umwandlung der Schulergänzenden Betreuungsmaßnahme (SBM) 'Bergadler' an der Grundschule Beuthener Str. in ein Innovatives Modellprojekt
(Drucks. Nr. 2341/2013)

4.2. A N H Ö R U N G E N

4.2.1. Minderausbau von öffentlichen Verkehrsflächen
(Drucks. Nr. 2099/2013 mit 1 Anlage)

4.2.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1782, Einrichtungsfachhandel Straße der Nationen
Einleitungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2201/2013 mit 3 Anlagen)

5. Integrationsbeirat Döhren-Wülfel

5.1. Bericht aus der letzten Sitzung

5.2. Zuwendungen für Integrationsprojekte aus Mitteln des
Integrationsbeirates Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2046/2013)


6. A N F R A G E N

6.1. der SPD-Fraktion

6.1.2. Sicherung des Eingangsbereiches Marahrensweg
(Drucks. Nr. 15-2205/2013)

6.2. der CDU-Fraktion

6.2.1. "Tempo 30 Zone" und Verkehrsschild "Straßenschäden"
(Drucks. Nr. 15-2206/2013)

6.2.2. Verkehrswidrig geparkte Fahrzeuge vor der "Villa Kinderreich"
(Drucks. Nr. 15-2207/2013)

6.2.3. Verkehrszählung an der Kreuzung Abelmannstraße/Hildesheimerstraße
(Drucks. Nr. 15-2208/2013)

6.2.4. Wartehäuschen Haltestelle Mergenthaler Weg
(Drucks. Nr. 15-2211/2013)

6.2.5. Zweckentfremdung von Wohnraum im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2212/2013)

6.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.3.2. Bombenfunde in der Seelhorst
(Drucks. Nr. 15-2218/2013)


7. A N T R Ä G E

7.1. der SPD-Fraktion

7.1.1. Verbesserung der Verkehrsübersicht unter der Südschnellwegbrücke
(Drucks. Nr. 15-2204/2013)

7.2. der CDU-Fraktion

7.2.1. Aufforstung der Allee "Straße der Nationen"
(Drucks. Nr. 15-2213/2013)

7.2.2. Bordsteinabsenkung Wülferoder Weg / Lerchenfeldstraße
(Drucks. Nr. 15-2214/2013)

7.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.3.1. Spielgerät für den Spielplatz Leineinsel
(Drucks. Nr. 15-1894/2013)

7.3.2. Einrichten eines Wasserspielplatzes
(Drucks. Nr. 15-1895/2013)


8. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

8.1. Interfraktionelle Anträge

8.1.1. Lönneberger und Langstrumpf, Spielgerät und Bank
(Drucks. Nr. 15-2216/2013)

8.1.2. Siedlergemeinschaft Hannover-Seelhorst, Zelte
(Drucks. Nr. 15-2364/2013)

8.1.3. Hundetüten für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2365/2013)

8.1.4. Kleingärtnerverein Wülfel, Zaun
(Drucks. Nr. 15-2366/2013)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Zu Top 4.2.2. begrüßte sie Herrn Heesch, Leiter des Fachbereiches Planen und Stadtentwicklung sowie Herrn Schalow, Leiter des Bereiches Stadterneuerung und Wohnen. Da beide Herren noch in einem anderen Bezirksrat erwartet werden, wird Top 4.2.2. nach Top 1 behandelt. Zu Top 3 begrüßte Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck Herrn Dr. Schlesier aus dem Fachbereich Planen und Stadterneuerung, Herrn Feierabend aus dem Fachbereich Wirtschaft und Herrn Schulze vom Verein Kleine Gallier e. V. Wegen Sachzusammenhangs werden die Tagesordnungspunkte 6.1.1., 6.3.1, 6.4.1. und 7.2.3. nach Top 3 behandelt.
Sodann erkannte der Stadtbezirksrat die Dringlichkeit folgender Drucksachen an:
- Beschlussdrucks. Nr. 2341/2013 mit 16 Ja-Stimmen, wird Top 4.1.2.. Die Drucksache wurde als Tischvorlage verteilt.
- Interfraktionelle Drucks. Nr. 15-2364/2013 mit 16 Ja-Stimmen. wird Top 8.1.2
- Interfraktionelle Drucks. Nr. 15-2365/2013, wird Top 8.1.3
Zu dem weiterhin vorliegenden interfraktionellen Dringlichkeitsantrag - Drucksache Nr. 15-2366/2013 - erklärte Bezirksratsherr Milkereit, dass er der Dringlichkeit nicht zustimmen könne, da der Antrag bereits vor drei Jahren in veränderter Form vorlag und der derzeitige Antrag sehr kurzfristig eingereicht wurde. Bezirksratsherr Johnsen wies darauf hin, dass die Drucksache keinen Zuwendungsbetrag enthalte. Bezirksratsfrau Jakob hob die bereits erfolgten erheblichen Investitionen des Kleingärtnervereins Wülfel sowie das mehrheitliche Einvernehmen des Interkreises hervor, eine Zuwendung für das fehlende Zaunstück in Höhe von 5.000,00 € vorzuschlagen. Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck erläuterte, dass es hier zunächst um die Dringlichkeit des Antrages gehe und alles Weitere dann erörtert werden könne, wenn die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werde und ließ über die Dringlichkeit abstimmen. Mit 13 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen wurde der Dringlichkeit zugestimmt und der Antrag unter Top 8.1.4. auf die Tagesordnung genommen.
Die so veränderte Tagesordnung wurde mit 13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 4 Enthaltungen festgestellt.


TOP 4.2.2.
Standorte für den Neubau von Wohnheimen für Flüchtlinge und Obdachlose
(Drucks. Nr. 2194/2013 mit 1 Anlage)

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck wies auf die vorliegenden zwei Änderungsanträge und einen Zusatzantrag zu der Verwaltungsvorlage hin. Zunächst bat sie den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einzubringen.

Bezirksratsfrau Hartmann brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Sodann brachte Bezirksratsherr Milkereit den Änderungsantrag der GLuP ein.

Bezirksratsfrau Jakob brachte den Antrag der CDU-Fraktion ein und begründete ihn.

Anschließend ließ Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck nacheinander über die vorliegenden Änderungsanträge und den Zusatzantrag abstimmen. Anschließend rief sie den Ursprungsantrag auf.
Bezirksratsherr Milkereit wandte ein, dass durch die Annahme des Antrages seiner Gruppe der Ursprungsantrag bereits geändert wurde, worauf Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck darauf hinwies, dass sich der Änderungsantrag nicht nur auf den Stadtbezirk Döhren-Wülfel beziehe und über ihn abzustimmen sei.

Bezirksratsherr Milkereit erklärte, der Ursprungsdrucksache nicht zustimmen zu können.

Antrag,
1. dem Neubau von weiteren Wohnheimen für Flüchtlinge und Obdachlose zuzustimmen,
2. dem Neubau dieser Wohnheime vorrangig auf den in der Anlage zu dieser Drucksache vorgeschlagenen Standorten zuzustimmen,
3. zuzustimmen, dass diese Wohnheime durch Dritte errichtet werden und dass die angestrebte Nutzung durch Mietverträge geregelt wird.
17 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, Enthaltungen


TOP 4.2.2.1.
Änderungsantrag zu Drucksache Nr. 2194/2013 - Neubau von Wohnheimen für Flüchtlinge und Obdachlose
(Drucks. Nr. 15-2369/2013)
Diskussion siehe TOP 4.2.2.
Antrag
1. Der Begriff „Obdachlosen“ wird aus der Verwaltungsvorlage entfernt. Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, eine gesonderte Drucksache nur für den Neubau von Wohnheimen für Obdachlose vorzulegen. Es handelt sich bei Flüchtlingen und Obdachlosen um unterschiedliche Gruppen, deren spezifische Bedürfnisse bei der Standortauswahl berücksichtigt werden müssen.
2. Das geplante Wohnheim für Flüchtlinge am Standort Thurnithistraße soll so dicht wie möglich an der Thurnithistraße gebaut werden mit einem Minimum an Parkplätzen.
3. Die vorhandene Rasenfläche soll für sportliche Aktivitäten sowohl für die Wohnheimbewohner als auch für Anwohner und interessierte Sportgruppen ertüchtigt werden. Dazu gehört auch die Installation einer Beleuchtungsanlage, damit die Fläche auch in der „dunklen“ Jahreszeit genutzt werden kann.
4. Ferner soll auf dem Gelände ein Carport errichtet werden, unter dem 2 mobile Fußballtore (2 x 5 Meter) Platz finden.
5. Zusätzlich sollen eine Sandspielfläche und Spielgeräte auf dem Gelände Platz finden und ein gemauerter Grillplatz.
6. Die Anzahl der Bewohner des Wohnheims wird verbindlich auf 50 Personen festgesetzt.
Einstimmig
TOP 4.2.2.2.
Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 2194/2013: Standorte für den Neubau von Wohneinheiten für Flüchtlinge und Obdachlose
(Drucks. Nr. 15-2370/2013)
Diskussion siehe TOP 4.2.2.
Antrag
1. dem Neubau von weiteren Wohnheimen für Flüchtlinge und Obdachlose zuzustimmen.
2. dem Neubau dieser Wohnheime, vorrangig auf den in der Anlage zur Drucksache
2194/2013 vorgeschlagenen Standorten, zuzustimmen.
3. die Wohnheime sollen von der GBH errichtet werden.
4. die Bevölkerung wird durch die Verwaltung auf die Wohnheime und Ihre Bewohner/innen
informiert, um möglichen Konflikten frühzeitig zu begegnen.
Einstimmig

TOP 4.2.2.3.
Zusatzantrag zur Drucks. Nr. 2194/2013
Standorte für den Neubau von Wohnheime für Flüchtlinge und Obdachlose

(Drucks. Nr. 15-2371/2013)
Diskussion siehe TOP 4.2.2.
Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob der Neubau für Flüchtlinge so konzipiert werden kann, damit das Gebäude auch zur Nachnutzung wie zum Beispiel als Studentenwohnheime zur Verfügung gestellt werden kann.
Einstimmig


TOP 3.
Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung


Protokollhinweis: Aufgrund der teilweise ungenügenden Qualität der Tonaufnahme können Wortbeiträge nur begrenzt wiedergegeben werden.

Herr Schulze vom Verein Kleine Gallier e.V. informierte mittels einer Folie über das Projekt des Vereins, an der Peiner Straße einen Neubau mit zwei Krippen- und zwei Kindergartengruppen zu errichten. Das Gelände gehöre der üstra und sei für 50 Jahre gepachtet. Es werden dort die Kindergartengruppen einziehen, die derzeit Am Uhrturm und Am Landwehrgraben untergebracht sind. Der Verein Kleine Gallier e.V. existiert seit 17 Jahren und sei seit 11 Jahren im Stadtteil Döhren vertreten. Für die Kinder gebe es eine große Freifläche zum Spielen. Herr Schulze lud die Bezirksratsmitglieder zum ersten Spatenstich am Freitag, den 15.11. um 15.30 Uhr ein.

Auf Nachfragen der Bezirksratsfrauen Hartmann und Waase erläuterte Herr Schulze, dass einige Büsche entfernt werden und ca. 1.900 m2 Spielfläche für die Kinder verbleiben und somit die Anforderungen des Kindertagesstättegesetzes hinreichend erfüllt werden.

Auf Fragen von Bezirksratsherrn Dr. Linde erläuterte Herr Schulze, dass der Verein aufgrund einer Deutsch-Französischen Elterninitiative gegründet wurde und die Kinder zweisprachig aufwachsen. Die Gesamtkosten des Bauprojektes betragen ca. 4 Mio. Euro.

Bezirksratsherrn Sommerkamp interessierte die Versiegelungsfläche und Ersatz- maßnahmen durch Eingriffe in die Natur.
Herr Schulz berichtete, dass aufgrund der vorgesehenen Pflasterung der Parkplätze und der Wege das Regenwasser versickern könne. Herr Dr. Schlesier ergänzte, dass für das Grundstück kein Bebauungsplan existiere und aufgrund des umgebenden Gebietes mit Gebäuden das Grundstück als „ein im Zusammenhang bebautes Gebiet" eingestuft werde und deshalb keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich seien.“

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck zeigte sich über die Expansion erfreut und wünschte viel Erfolg bei der Baumaßnahme. Sodann bat sie Herrn Feierabend um einen kurzen Sachstandsbericht zum Bauvorhaben NETRADA.

Herr Feierabend führte aus, dass die Verwaltung davon ausgehe, dass im Stadtbezirk sehr intensiv und mit Interesse die neue Entwicklung verfolgt werde. Wie sicherlich bekannt sei, werde das weitere Verfahren von dem Insolvenzverwalter betrieben. Derzeit befinde man sich in einem Stadium, indem ein Bankenkonsortium den laufenden Geschäftsbetrieb erhalte. Die Kunden und Beschäftigten stehen weiterhin voll zu den Unternehmen. Die Gebäude und Außenanlagen sind bis auf Restarbeiten fertiggestellt. Die Grundstücks- eigentümerin und die Eigentümerin des Gebäudes sind von der Insolvenz nicht betroffen. Im eingeleiteten Investorenprozess werde gehofft, dass die Entscheidung eine Weiterführung des Unternehmens garantiert.
Herr Feierabend wies darauf hin, dass sicherlich auch die Antworten auf die vorliegenden Anfragen weitere Informationen enthalten.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck rief deshalb Top 6.1.1. auf.


TOP 6.1.
Anfrage der SPD-Fraktion

TOP 6.1.1.
Laufendes Insolvenzverfahren Netrada - mögliche Auswirkungen
(Drucks. Nr. 15-2203/2013)

Bezirksratsfrau Kellner trug die Anfrage der SPD-Fraktion vor.
Seit einiger Zeit befindet sich das Unternehmen Netrada nach seinem Insolvenzantrag in Gesprächen mit Banken, Kunden, und der Stadt, um das Unternehmen zu retten, und wie geplant den Neubau am Kronsberg zu beziehen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Sind bei den Gesprächen von Seiten der Stadt finanzielle Zugeständnisse an das Unternehmen gemacht oder angeboten worden, und wenn ja in welcher Art und Höhe?
2. Was geschieht bei einer möglichen Insolvenz mit Grundstück und Gebäude?
3. Ist bei einer möglichen Insolvenz gesichert, dass sämtliche mit dem Unternehmen Netrada getroffenen Vereinbarungen z.B. bezüglich Lärmschutz, Verkehrsaufkommen, Bauweise und Gestaltung der neu geschaffenen Jobs auch für einen anderen Betreiber oder Investor bindend sind, und wenn ja, in welcher Form?
Herr Feierabend beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Stadt hat keine finanziellen Zugeständnisse gegenüber dem Unternehmen gemacht.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Grundstückseigentümerin und Investor sind nicht von der Insolvenz betroffen.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Wie in der Info-DS.1703/2012 bereits ausgeführt, sind die wesentlichen Vereinbarungen im Grundstücks- und Optionsvertrag verankert und im Falle einer Veräußerung an Dritte auch für diese bindend. Die im begleitenden Standortsicherungsvertrag vereinbarte Schaffung von mindestens 500 zusätzlichen Dauerarbeitsplätzen in der Region wäre allerdings im Falle einer Insolvenz hinfällig und müsste mit einem potentiellen neuen Mieter auch neu verhandelt werden.

Auf die entsprechende Frage von Bezirksratsherrn Sommerkamp führte Herr Feierabend aus, dass der Grundstückspreis in drei Raten zu zahlen sei. Die dritte Rate sei Anfang nächsten Jahres von der Grundstückseigentümerin zu entrichten, die nicht von der Insolvenz von NETRADA betroffen seien.
Bezirksratsfrau Jakob interessierte der Einfluss der Verwaltung auf eine eventuell neue Firma hinsichtlich der zugesagten Neuschaffung von Arbeitsplätzen, falls NETRADA nicht kommen werde. Weiterhin bat sie darum, den Bezirksrat künftig hinsichtlich neuer Erkenntnisse direkt zu informieren, damit sie nicht auf Pressemitteilungen angewiesen seien.
Herr Feierabend antwortete, dass die Regelungen explizit mit dem Grundstücksvertrag getroffen worden seien und auf einen Investor, der das Grundstück übernehme, übergehen. Der Investor könne sich einen Mieter aussuchen und es müsse hinsichtlich der zu schaffenden Arbeitsplätze neu verhandelt werden. Der Standortvertrag sei auf das Unternehmen NETRADA ausgerichtet. Alles andere müsste neu verhandelt werden.


TOP 6.3.1.
(Weiter-) Nutzungsmöglichkeiten des geplanten Logistikzentrums
(Drucks. Nr. 15-2217/2013)

Bezirksratsherr Dr. Linde trug folgende Anfrage vor:
Auf dem Gelände der Messepark-Plätze Nord/Kronsberg sollte das neue Logistikzentrum neue Arbeitsplätze für Hannover schaffen, insbesondere auch für den anliegenden Stadtteil Mittelfeld und den Stadtbezirk Döhren- Wülfel. Leider hat das Unternehmen Insolvenz anmelden müssen undbefindet sich in intensiven Gesprächen mit Banken, Stadt und Kunden, um die Firma mit ihren Arbeitsplätzen und das geplante neue Logisitikzentrum zu erhalten.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Sind die Arbeiten am geplanten Logistikzentrum vollends gestoppt worden bzw. welche Arbeiten für weitere Baufortschritte sind trotz Insolvenzverfahren gesichert?
Für den Fall einer endgültigen Insolvenz des Unternehmens Netrada:
2. Haben andere Unternehmen bereits Interesse an der Weiternutzung des Geländes bekundet und welcher Art sind diese Unternehmen (z.B. produzierendes Gewerbe? Versandhandel? Dienstleister? Handwerk?)
3. Bestehen Teilnutzungsmöglichkeiten der geplanten großen Logistikhallen, beispielsweise auch für die ebenfalls im Stadtbezirk "angedachte" Klettersporthalle des Alpenvereins ?

Herr Feierabend antwortete sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Stadt hat keine finanziellen Zugeständnisse gegenüber dem Unternehmen gemacht.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Grundstückseigentümerin und Investor sind nicht von der Insolvenz betroffen.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Wie in der Info-DS.1703/2012 bereits ausgeführt, sind die wesentlichen Vereinbarungen im Grundstücks- und Optionsvertrag verankert und im Falle einer Veräußerung an Dritte auch für diese bindend. Die im begleitenden Standortsicherungsvertrag vereinbarte Schaffung von mindestens 500 zusätzlichen Dauerarbeitsplätzen in der Region wäre allerdings im Falle einer Insolvenz hinfällig und müsste mit einem potentiellen neuen Mieter auch neu verhandelt werden.


TOP 6.4.
Anfrage der Gruppe GLuP
TOP 6.4.1.
Logistikzentrum Netrada
(Drucks. Nr. 15-2219/2013)
Bezirksratsherr Milkereit trug die Anfrage vor.
Wie den Zeitungen zu entnehmen ist befindet sich Netrada in Insolvenz.
Die Stadt Hannover hatte sich von der Ansiedlung viel versprochen. So steht in DS
0216/2012: „Eine derartige Gewerbeansiedlung wäre von hohem kommunalem Interesse für den Wirtschaftsstandort Hannover auch angesichts der voraussichtlich damit verbundenen großen Zahl an Dauer- und Saisonarbeitsplätzen (ca. 1.000 + 1.500) und weil es damit gelänge, ein größtenteils bisher nicht nachgefragtes Planungsrecht zu aktivieren.“
Deshalb fragen wir die Verwaltung:
1. Wer wird der Eigentümer und/oder Betreiber des Logistikzentrums?
2. Sind die vertraglichen Vereinbarungen, (dies betrifft besonders die Zusage nach den 500 sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen) die für den Bau und Betrieb eines Logistikzentrums mit „Netrada“ getroffen wurden, auch bei einem Verkauf an einen dritten, weiterhin gültig?
3. Hat die Stadt die Kaufsumme für das Gelände bekommen oder sind noch Zahlungen offen?

Herr Feierabend antwortete sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Betreiber des Distributionszentrums wird die NETRADA Europe GmbH. Eigentümerin des Grundstücks und Gebäudes ist die Projektgesellschaft e Com Future I GmbH.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Übertragbar sind die Vereinbarungen, die auch im Grundstücks- und Optionsvertrag verankert sind (s. Info-DS 1703/-2012). Die Zusage zur Schaffung von 500 sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen ist Bestandteil des begleitenden Standortsicherungsvertrages sowie auch die Vereinbarungen zum Nachbarschaftsdialog und zur Familienfreundlichkeit. Dieser Vertrag ist nicht auf Dritte übertragbar und müsste neu verhandelt werden.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Zahlung des Grundstückskaufpreises ist in drei Raten vereinbart. Die dritte noch ausstehende Rate ist Anfang 2014 fällig. Schuldnerin ist die Grundstückseigentümerin, die von der Insolvenz nicht berührt ist.

Auf Nachfragen der Bezirksratsherren Geburek und Sommerkamp antwortete Herr Feierabend, dass das Objekt an einen Investor verkauft sei, ihm die Immobilie einschließlich des Gebäudes gehöre und er für die Nutzung zuständig sei. Die Stadt habe keinen direkten Einfluss. Die Sorge wie es weitergehe sei berechtigt, aber aufgrund reger Nachfragen nach derartigen Immobilien in der Region Hannover, gehe man nicht von dauerhaften Problemen aus. Vielmehr sollte das sensible Insolvenzverfahren abgewartet werden.

Bezirksratsherr Hämke fragte, was passiere, wenn ein großer internationaler Dienstleister, der sich zunächst für das Grundstück interessierte, nun wieder Interesse bekunden würde.
Herr Dr. Schlesier wies auf den rechtsverbindlichen Bebauungsplan und die bestandskräftige Baugenehmigung für das bereits errichtete Gebäude hin. Bei Veränderungen am oder im Gebäude müsste ein neuer Nutzungsänderungsantrag gestellt werden. Folge der sehr strengen Vorgaben des Bebauungsplanes könnte eine Neuplanung sein. Der Bebauungsplan gilt und ist eine Richtschnur für jedwede Veränderung.

Bezirksratsfrau Jakob stellte Fragen zu den zwei Optionsflächen und den Verkehrsabsprachen mit NETRADA.
Herr Feierabend führte aus, dass es keine neuen Überlegungen für die Optionsflächen gebe und abgewartet werden müsse, inwieweit die Option in Anspruch genommen würde. Vereinbart sei, dass der Verkehr über den Messeschnellweg geführt wird, woran auch grundsätzlich festgehalten werde.

TOP 7.2.3.
Informationsveranstaltung zum Thema Netrada
(Drucks. Nr. 15-2215/2013)
Bezirksratsfrau Jakob stellte den Antrag, begründete ihn und bat um Zustimmung.
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, kurzfristig eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Thema „Neubau des NETRADA Fashion Distributionszentrum östlich der Weltausstellungsallee“ durchzuführen.
Einstimmig

TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es wurden folgende Themen angesprochen:

NETRADA
Eine Vertreterin der Bürgerinitiative (BI) „Pro Kronsberg“ stellte diverse Fragen in Zusammenhang mit der Ansiedlung von NETRADA und sagte zu, diese wie üblich schriftlich zu übersenden und bat um schriftliche Beantwortung.

Ehemaliges Gärtnereigelände Peiner Straße
Ein Vertreter der BI „Landschaftsschutz und Stadtentwicklung Hannover-Seelhorst“ überreichte Herrn Prauser die Eingaben von Anwohnern zu dem Bebauungsplanverfahren und bat, diese an alle Bezirksratsmitglieder weiterzugeben. Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck antwortete, dass diese Unterlagen von der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden.

Parksituation Waldhausenstraße/Ecke Wiener Straße
Ein Anwohner bezeichnete die derzeitige Parksituation als sehr angespannt. Durch Fahrzeuge der Polizeidienststelle, von Personenschützern, des Pflegeheimes und Eltern, die ihre Kinder in die Kita Villa Kinderreich bringen, sei die Situation nicht zufriedenstellend. Der Anwohner erkundigte sich nach eventuellen Umbauplänen für die Straßenführung der Waldhausenstraße, um die Situation zu entschärfen und für Kinder sicherer zu gestalten, nach Plänen einen Übergang zur Eilenriede zu schaffen und hinsichtlich anderweitiger Parkplätze für die Polizeieinsatzfahrzeuge.
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck meinte, dass eine Prüfung der Verkehrssituation empfehlenswert sei und merkte an, dass eine Antwort zu der Anfrage 6.2.2. heute noch nicht vorliege.
Bezirksratsfrau Jakob erläuterte zur Anfrage ihrer Fraktion, dass sie von Eltern angesprochen wurde, die Verkehrssituation für Kinder unbefriedigend sei und dies durch eingereichte Fotos belegt werde.
Der Anwohner regte an, Parkplätze schräg anzuordnen, die Fahrzeuge der Personenschützer in der Adolf-Ey-Straße zu parken, wo sich eine 30 m lange Grundstücksmauer befinde und betonte, dass selbst Grundstückszufahrten zugeparkt seien und dringend etwas geschehen müsse.
Auf den Einwand von Bezirksratsherrn Oltersdorf, dass bei einem anderen Standort der Polizeifahrzeuge dort andere Fahrzeuge parken würden, wandte der Anwohner ein, dass es ein rotierendes System geben müsste, um die Kinder in die Kita Villa Kinderreich bringen und abholen zu können. Es müssten zudem bauliche Maßnahmen gegen parkende Fahrzeuge im Kurvenbereich vorgenommen werden.
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck wies auf mögliche Anliegerbeiträge bei Umbaumaßnahmen hin. Die schriftliche Antwort der Verwaltung sei auch für Bürger/innen im Internet unter hannover.de einsehbar.

Wurde durchgeführt von 19:30 - 19:55 Uhr


TOP 4.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 4.1.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 4.1.1.
Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Kardinal-Bertram-Schule
(Drucks. Nr. 15-2222/2013)
Antrag,
zu beschließen,
die Zuwendung in Höhe von 25.470 € für den Förderverein der Kardinal-Bertram-Schule e.V. für die Schulergänzende Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende 2013/2014 um 4.386 € auf 29.856 € zu erhöhen.
Einstimmig


TOP 4.1.2.
Umwandlung der Schulergänzenden Betreuungsmaßnahme (SBM) 'Bergadler'
an der Grundschule Beuthener Str. in ein Innovatives Modellprojekt
(Drucks. Nr. 2341/2013)

Auf entsprechende Fragen von Bezirksratsherrn Dr. Linde und Bezirksratsherrn Milkereit zur Umwandlung der schulergänzenden Maßnahme in ein Innovatives Modellprojekt erläuterten Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck und Bezirksratsfrau Hartmann, dass sich die Struktur und Betreuung nach der Schule ändern würde und an Hortbedingungen angepasst werde. Für nicht gezahlte Elternbeiträge müsse nicht mehr der Förderverein aufkommen, sondern sei die Stadt zuständig. Die Bedingungen für die Eltern verbessern sich. Beiträge für ein zweites Kind verringern sich um 50 % und ab dem dritten Kind entfallen sie gänzlich.

Antrag,
zu beschließen,
  • der Umwandlung der schulergänzenden Betreuungsmaßnahme 'Bergadler', Beuthener Str. 23, 30519 Hannover, in der Trägerschaft des Fördervereines der Grundschule Beuthener Str. e.V. in ein Innovatives Modellprojekt mit 20 Betreuungsplätzen zuzustimmen und
  • dem Träger für das laufende Schuljahr 2013/2014 ab dem 01.12.2013 bis zum 30.07.2014 laufende Beihilfen - entsprechend der gültigen Richtlinien für den Betrieb von Innovativen Modellprojekten (DS-Nr. 1805/2008) - in Höhe von 75,00 € pro Kind/Monat zuzüglich ausfallender Elternbeiträge zu gewähren.
Einstimmig


TOP 4.2.
A N H Ö R U N G E N
TOP 4.2.1.
Minderausbau von öffentlichen Verkehrsflächen
(Drucks. Nr. 2099/2013 mit 1 Anlage)

Auf die Frage von Bezirksratsherrn Milkereit zu Eigentumsverhältnissen erläuterte Herr Dr. Schlesier, dass die früheren Erbpachtgrundstücke in der Regel bereits abgelöst und durch den Erwerb in Privateigentum übergegangen seien. Der Minderausbau führe zu der in dem Bereich gewünschten Verkehrsberuhigung. Die Fläche gehe an Eigentümer benachbarter Grundstücke über.
Antrag,
zuzustimmen, dass die nicht mehr benötigte Verkehrsfläche vor den Grundstücken Kückstraße 25 bis 43 und 30 bis 44 entsprechend der Anlage 1 abweichend vom
B-Plan Nr. 921 nicht ausgebaut wird.
Einstimmig

TOP 4.2.3.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1782, Einrichtungsfachhandel Straße der Nationen
Einleitungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2201/2013 mit 3 Anlagen)
Antrag,
gemäß § 12 Abs. 2 BauGB die Einleitung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1782 im Sinne der Anlagen 2 und 3 zu beschließen.
Einstimmig


TOP 5.
Integrationsbeirat Döhren-Wülfel

TOP 5.1.
Bericht aus der letzten Sitzung
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier informierte, dass es seit der letzten Bezirksratssitzung, in der sie berichtet habe, keine Sitzung des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel gegeben habe.

TOP 5.2.
Zuwendungen für Integrationsprojekte aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2046/2013)
Antrag,
aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel werden Zuwendungen für folgende Projekte zur Verfügung gestellt:
1. Internationaler Flohmarkt rund ums Kind
im Nachbarschaftstreff Mittelfeld - bis zu 300,00 Euro
2. Integrationspreis 2014 - bis zu 1.100,00 Euro
3. Integrationsfest 2014 in Wülfel - bis zu 3.000,00 Euro.
Einstimmig


TOP 6.
A N F R A G E N

TOP 6.1.2.
Sicherung des Eingangsbereiches Marahrensweg
(Drucks. Nr. 15-2205/2013)
Bezirksratsfrau Schollmeyer trug die Anfrage vor.
Der westliche Teil des Marahrenswegs ist heute ein gut genutzter kombinierter Fuß- und Fahrradweg. Direkt an diesem Bereich befindet sich ein Spielplatz, der auch von den umliegenden Kindergärten gerne genutzt wird, zum Marahrensweg jedoch keine Abgrenzung hat.
Dies hat in letzter Zeit häufig zu gefährlichen Situationen geführt, da der Marahrensweg in diesem Bereich gerne u.a. von einem in der Hildesheimer Straße ansässigen Pizza-Bringdienst als Abkürzung genutzt wird. Die Pizza-Lieferanten fahren mit ihren Motorrollern in einer so beachtlichen Geschwindigkeit durch den als Fuß- und Radweg gut gekennzeichneten Weg, dass man hier um die Sicherheit der spielenden Kinder fürchten muss.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, in diesem Bereich die Sicherheit der spielenden Kinder zu gewährleisten?
2. Besteht die Möglichkeit im Eingangsbereich des Marahrenswegs zur Hildesheimer Straße versetzte Sperrzäune anzubringen, damit Fußgänger diese eingebaute Schikane gut passieren, Radfahrer jedoch absteigen

Herr Prauser beantwortete die Fragen sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung:
Die Verwaltung wird zwischen dem Zugangsbereich zum Spielplatz und Wendeplatte Marahrensweg im Bereich der Straßenbeleuchtung eine Schikane anfertigen und einbauen. Dadurch kann zwar nicht die widerrechtliche gänzliche Durchfahrung verhindert, jedoch wird hier die Geschwindigkeit zumindest auf Schritttempo reduziert. Grund hierfür sind Genderaspekte. So muss u.a. eine ausreichende Durchgangsbreite für mobilitätsein- geschränkte Menschen sichergestellt sein.


TOP 6.2.
der CDU-Fraktion

TOP 6.2.1.
"Tempo 30 Zone" und Verkehrsschild "Straßenschäden"
(Drucks. Nr. 15-2206/2013)

Bezirksratsherr Sommerkamp stellte die Anfrage.
Die Peiner Straße gehört zu einer Tempo 30-Zone. Jetzt hat die Verwaltung auf dieser Straße zusätzlich Verkehrsschilder „Tempo 30“ mit dem Zusatz „Straßenschäden“ aufgestellt. Diese Beschilderung erscheint zunächst nicht logisch.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche Gründe gab es, diese Verkehrsschilder zusätzlich aufzustellen?
2. Wird die Verwaltung zukünftig bei ähnlichen Fällen ebenso vorgehen, um damit auf den schlechten Zustand der Straßen in Hannover hinzuweisen?
Herr Prauser beantwortete die Fragen sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Schilder wurden aufgestellt, um auf die Fahrbahnschäden durch Zusatzzeichen hinzuweisen. Das Zusatzzeichen „Fahrbahnschäden“ wird gemäß StVO nicht mit dem Zeichen 274.1 „30er-Zone“ kombiniert.
Der Grund der Aufstellung dient hier nicht der Verkehrsberuhigung sondern der Hinweis soll die Verkehrsteilnehmer zu einer angepassten Geschwindigkeit hinsichtlich der Straßenschäden veranlassen.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Bei größeren Schäden an der Fahrbahn, die nicht sofort behoben werden können, wird im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht auch zukünftig eine entsprechende Beschilderung erfolgen.

TOP 6.2.2.
Verkehrswidrig geparkte Fahrzeuge vor der "Villa Kinderreich"
(Drucks. Nr. 15-2207/2013)

Jährlich werden in der Bundesrepublik Deutschland rund 43.000 Kinder unter 15 Jahren in Verkehrsunfälle verwickelt. In der Unfallstatistik der 15 größten Städte in Deutschland nimmt Hannover gemeinsam mit Hamburg den 2. Platz ein. Die Kinder können aufgrund ihrer Körpergröße die Straßen schlechter einsehen als Erwachsene. Vor der „Villa Kinderreich“ Ecke Wiener Straße/Waldhausen kommt diese Situation fast täglich vor. Die Autofahrer (leider meist Eltern) parken so eng an der der Straßenecke, dass die Kinder die Straße nicht einsehen können und daher in eine gefährliche Situation geraten. Dabei sind in der Wiener Straße für die Autofahrer genügend freie Parkplätze vorhanden, die auch nur ca. 5-10 Meter weiter entfernt sind.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Gab es in solche Situation, im Stadtbezirk Döhren-Wülfel, Unfälle mit Personenschäden? Wenn ja, wieviele und welches Alter hatten die geschädigten Personen?
2. Wo im Stadtbezirk Döhren-Wülfel haben diese Unfälle stattgefunden?
3. Welche Maßnahmen wird die Stadtverwaltung für die o.g. Situation vor der „Villa Kinderreich“ ergreifen und wann ist mit der Umsetzung der Maßnahme zu rechnen?

Schriftliche Antwort der Verwaltung
Zu 1. und 2.:
Hierzu übermittelte die PI Süd die in der Anlage beigefügte Auswertung der Verkehrsunfalldaten und erklärte auf Nachfrage, dass es sich um die Daten für den gesamten Stadtbezirk Döhren-Wülfel mit seinen sechs Stadtteilen handelt .
Antwort der Verwaltung zu 3.:
Bei der Ecke Wiener Straße/Waldhausenstraße handelt es sich um eine normale wohnstraßenübliche Einmündung. Auf beiden Straßen gilt als zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Nach Auswertung der Unfalllage durch die Polizei sind dort keine Unfälle bekannt. Eine Problemlage besteht nach Ansicht der Verwaltung nicht. Wie in der Anfrage ausgeführt, besteht kein Parkraummangel. Verkehrliche Maßnahmen werden nicht als notwendig erachtet.


TOP 6.2.3.
Verkehrszählung an der Kreuzung Abelmannstraße/Hildesheimerstraße
(Drucks. Nr. 15-2208/2013)

Bezirksratsfrau Waase trug die Anfrage vor.
Wie uns Anwohner berichteten, wurde an der Kreuzung Abelmannstraße / Hildesheimer Straße eine Verkehrszählung durchgeführt.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche Gründe gab es für diese Verkehrszählung und wurden in den
Nebenstraßen auch Verkehrszählungen durchgeführt?
2. Zu welchem Ergebnis hat diese Verkehrszählung geführt?
3. Wird diese Verkehrszählung Konsequenzen auf die Verkehrsführung an
dieser Kreuzung haben? Und wenn ja, welche?
Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Verkehrserhebung wurde durchgeführt, um die Verkehrsverlagerungen während der Baumaßnahme in der Wiehbergstraße zu erfassen. Dazu wurden am Knotenpunkt Abelmannstraße/Hildesheimer Straße und am Knotenpunkt Abelmannstraße/Richartzstraße Verkehrserhebungen durchgeführt.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Verkehrszählung hat bis zu 20 % höhere Belastungen in der Abelmannstraße während der Baumaßnahme in der Wiehbergstraße ermittelt.
Die absolute Verkehrsbelastung in der Richartzstraße kann trotz Umbaumaßnahme als verträglich bezeichnet werden.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Eine geänderte Verkehrsführung ist an der Kreuzung Abelmannstraße/Hildesheimer Straße nicht geplant.

Hinsichtlich der Zusatzfragen von Bezirksratsfrau Jakob, auf welche Bezugszahlen sich die der Antwort genannten 20 % beziehen und warum im Bereich Wiehbergstraße/ Landwehrstraße in Höhe des Geschäftes Kondla Bauzäume aufgestellt werden, wurde eine gesonderte Beantwortung zugesagt.


TOP 6.2.4.
Wartehäuschen Haltestelle Mergenthaler Weg
(Drucks. Nr. 15-2211/2013)

Bezirksratsherr Geburek stellte die Anfrage.
Seit langen fordern die Fahrgäste der Busline 134 an den Haltestellen Mergenthaler Weg die Aufstellung eines Wartehäuschen. Diesbezügliche Anfragen wurden bisher mit dem Argument, dass an den Haltestellen zu wenig Platz dafür vorhanden sei, abgelehnt. In der Zwischenzeit sind an beiden Haltestellen Baumaßnahmen durchgeführt worden. Es hat nun den Anschein, dass dort sehr wohl Platz für ein Wartehäuschen gewesen wäre.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Ist im Rahmen der Baumaßen geprüft worden, ob es möglich wäre an den Haltestellen ein Wartehäuschen aufzustellen?
2. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
3. Wenn nein, warum nicht? Ist dann noch mit einer nachträglichen Prüfung zu rechnen und wird die Verwaltung den Bezirksrat über das Ergebnis informieren?
Die Beantwortung wurde zunächst von Frau Yilmaz und später von Herrn Prauser sinngemäß wie folgt vorgenommen:
Die Anfrage wurde zuständigkeitshalber an die üstra zur Stellungnahme weitergeleitet. Die üstra teilt mit:
Im Rahmen der Ausbauplanung wurde, in Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Hannover – Fachbereich Tiefbau, die Möglichkeit geprüft ob an den Haltestellen Witterungsschutzdächer (WSD) aufgestellt werden können.
Für die Fahrtrichtung Nordring, der Buslinie 134, ist ein WSD leider nicht möglich. Die Platzverhältnisse vor Ort reichen für ein WSD nicht aus.
Für die Fahrtrichtung Peiner Straße, der Buslinie 134, müssen noch einige Punkte überprüft werden. Unter anderem besteht hier das Problem, dass ein WSD die Sicht auf den von Norden einmündenden Mergenthalerweg behindern würde.
Die Auswirkungen auf die Sichtverhältnisse und damit auf die Verkehrssicherheit müssten noch im Detail geprüft werden. Ebenfalls zu prüfen sind an dieser Stelle die Platzverhältnisse. Die üstra hat die bisherigen WSD im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung in Zusammenarbeit mit der X-City Media GmbH aufgestellt. Das vertraglich vereinbarte Kontingent an WSD ist bereits aufgebraucht, daher stehen der üstra momentan leider keine weiteren WSD zur Verfügung. Zurzeit führt die üstra Verhandlungen mit der X-City Media GmbH über einen Ergänzungsvertrag um weitere WSD im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover anbieten zu können. Eine Entscheidung ob der Ergänzungsvertrag zu Stande kommt ist zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht absehbar. Sollten der üstra in Zukunft weitere WSD zur Verfügung stehen, prüft die üstra gerne die Möglichkeit auch diese Haltestelle mit einem WSD auszurüsten.

Bezirksratsherr Sommerkamp vertrat die Auffassung, dass ausreichend Platz für ein WSD vorhanden sei und fragte in diesem Zusammenhang nach den benötigten Maßen für das Aufstellen.
Bezirksratsfrau Jakob fragte, ob bekannt sei, dass der gesamte Bezirksrat bereits seit Jahren an dieser Stelle ein WSD fordere und bezweifelte die Aussage zu den Verkehrssicherheitsgründen. Insbesondere im Hinblick auf das neue Baugebiet der ehemaligen Gärtnerei seien ein Schutzhäuschen und Sitzgelegenheiten opportun.

Bezirksratsherr Johnsen erkundigte sich nach der Möglichkeit, Sitzbänke ohne ein WSD aufzustellen und fragte, ob die üstra in der Lage sei, ohne X-City Media WSD zu errichten.
Herr Prauser merkte an, dass die bisherigen WSD in Kooperation finanziert seien. Der Vertrag sehe keine weiteren WSD vor. Gegebenenfalls müsste auch an anderen Stellen nachverhandelt werden. Weiterhin führe die üstra Platzprobleme auf.

Bezirksratsherr Sommerkamp fragte, ob es seitens der Stadt Prioritätenlisten für derartige Projekte gebe und meinte, dass hier eine hohe Priorität angemessen sei.


TOP 6.2.5.
Zweckentfremdung von Wohnraum im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2212/2013)

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck merkte an, dass zu dieser Anfrage noch keine Antwort vorläge.
Bezirksratsherr Sommerkamp trug trotzdem die Anfrage vor.
Wie auch anderswo wird in der Landeshauptstadt Hannover der Mangel an ausreichenden Wohnraum beklagt, besonders im Segment der bezahlbaren Mieten. Allgemein geläufig ist auch, dass die Wohnungswirtschaft und die städtische Wohnungsbaugesellschaft GBH Häuser und Wohnungen baut, kauft und verkauft. Wie die Öffentlichkeit feststellen konnte, hat die GBH Häuser in Mittelfeld verkauft. Die neuen Eigentümer nutzen die Häuser jetzt für gewerbliche Unterkünfte, z.B. für Monteure.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Ist dieser Sachverhalt der Verwaltung und dem Stadtrat bekannt?
2. Welche Möglichkeiten hat die Stadt Hannover diese Zweckentfremdung von Wohnraum zu verhindern?
3. Sind der Verwaltung weitere Wohnungen und Häuser hinsichtlich der Zweckentfremdung von Wohnraum, im Stadtbezirk Döhren-Wülfel, bekannt? Wenn ja, welche?
Schriftliche Antwort der Verwaltung
Die Zweckentfremdungsverordnung 2004 wurde von der damaligen Nds. Landesregierung aufgehoben. Seitdem hat der für Wohnraumförderung zuständige Bereich der
LH Hannover keine Kenntnis über eventuelle Umnutzungen von nicht geförderten Wohnungen. Geförderte Wohnungen gibt es in Mittelfeld kaum noch. Hier werden Zweckentfremdungsgenehmigungen nach Einzelfallprüfung - in der Regel für soziale Zwecke - erteilt, soweit bauordnungsrechtlich keine Bedenken bestehen.
Somit liegen keine Informationen über eventuell zweckentfremdete Wohnungen vor und bestünde zudem bei nicht geförderten Wohnungen auch keine Handhabe.


TOP 6.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.3.2.
Bombenfunde in der Seelhorst
(Drucks. Nr. 15-2218/2013)

Bezirksratsherr Johnsen trug folgende Anfrage vor:
Auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei in der Seelhorst / Peiner Straße sollen für Hannover dringend benötigte neue Wohnungen geschaffen werden, der Bezirksrat Döhren- Wülfel hat hierfür bereits Vorschläge gemacht. Nun gilt das geplante neue Baugebiet als gefährdet wegen Bombentrichtern, möglicherweise vorhandenen, nicht gezündeten "Blindgängern" aus dem Zweiten
Weltkrieg etc. In unmittelbarer Nachbarschaft wurden in jüngerer Vergangenheit mehrfach neue Baugebiete ausgewiesen, zum Beispiel für die Peiner Straße ca. Nr. 150-155.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Gab es für die östlich benachbarten Baugebiete Peiner Straße Nr. ca. 150-155 ebenfalls Baugrunduntersuchungen und Blindgängerrecherchen?
2. Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht?
3. Welche weiteren Baugrund-Untersuchungen sind für das neue Baugebiet ,,Ehemalige Gärtnerei" geplant und wie ist der weitere Verfahrensgang für die Ausweisung als Baugebiet? (chronologisch, sachlich: Untersuchungen, Information des Bezirksrates, Bürger-Anhörungen etc.)

Herr Dr. Schlesier antwortete sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Während der Planungen zum Baugebiet Wülfeler Bruch konnte die genaue Abgrenzung des sog. Neuen Lagers „ genau geklärt werden. Das angefragte Baugebiet liegt außerhalb des Neuen Lagers und nicht im Bereich anderer Anlagen der Muna Döhren. Auch Blindgängerstandorte sind nicht bekannt. Im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren wurde auf die Nachbarschaft zur Muna hingewiesen.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Der Verwaltung liegen keine Ergebnisse von Baugrunduntersuchungen oder Kampfmittelrecherchen vor, da es sich um Privatgrundstücke handelt. Nach Auskunft des KBD ( Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen) wurden regelmäßig entsprechende Anfragen beantwortet.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Im Rahmen der Kampfmittelerkundung und –räumung wird der aufgefüllte Oberboden abgeschoben und auf Kampfmittel untersucht. Darüber hinaus wird dieser Boden vor der weiteren Verwertung bzw. Entsorgung auf Schadstoffe untersucht. Ziel ist Kampfmittelfreiheit auf der gesamten Fläche. Über den Fortschritt dieser Arbeiten und mögliche Funde wird unter Hannover.de begleitend berichtet. Gegebenenfalls findet nach Abschluss der Arbeiten eine Informationsveranstaltung entsprechend der vom 30.10.13 statt.
Ebenfalls nach Abschluss dieser Arbeiten und nach Vorlage des Geruchsgutachtens werden unter Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die vom BauGB vorgegebenen Verfahrensschritte absolviert. Nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird der Plan mit Begründung den Gremien zur Beschlussfassung zur öffentlichen Auslage vorgelegt. Nach der öffentlichen Auslage wird unter Abwägung der dann vorliegenden Stellungnahmen der Plan zum Satzungsbeschluss ins Beschlussverfahren gegeben. Mit dem Satzungsbeschluss wird das Planverfahren beendet.

Auf die entsprechende Nachfrage von Bezirksratsherrn Johnsen erläuterte Herr Dr. Schlesier, dass ca. 100 bis 150 Unterschriften und auch Stellungnahmen vorliegen, die aufbereitet werden und in der nächsten Drucksache nachvollziehbar seien.


TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
der SPD-Fraktion
TOP 7.1.1.
Verbesserung der Verkehrsübersicht unter der Südschnellwegbrücke
(Drucks. Nr. 15-2204/2013)

Bezirksratsherr Oltersdorf stellte den Antrag.

Nach einer kurzen Diskussion darüber, welche Fahrzeuge dort abstellt werden dürften, regte Bezirksratsherr Hämke die Ergänzung des Antrages um den Zusatz "Nur für Pkw" an.
Nach entsprechender Ergänzung ließ Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck über den so geänderten Antrag abstimmen.
Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Verkehrsübersicht unter der Südschnellwegbrücke zur Einmündung Zeißstraße zu verbessern. Dabei ist darauf zu achten, dass es Verkehrsteilnehmern (Pkw) weiterhin möglich bleibt, die Fläche unter dem Südschnellweg als Parkraum zu nutzen. Vor der baulichen Umsetzung ist der Bezirksrat über die geplante Ausgestaltung zu informieren.
Einstimmig


TOP 7.2.
der CDU-Fraktion

TOP 7.2.1.
Aufforstung der Allee "Straße der Nationen"
(Drucks. Nr. 15-2213/2013)

Bezirksratsherr Hämke trug den Antrag vor.
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, die Baumlücken auf dem östlichen Grünstreifen zwischen Fußweg und Fahrbahn durch Anpflanzungen zwischen Lissabonner Allee und dem Einrichtungshaus zu schließen.
Einstimmig


TOP 7.2.2.
Bordsteinabsenkung Wülferoder Weg / Lerchenfeldstraße
(Drucks. Nr. 15-2214/2013)

Bezirksratsfrau Jakob trug den Antrag aus der Drucksache vor.
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, die Bordsteine an der Straßenecke Wülferoder Weg
/ Lerchenfeldstraße abzusenken.
Einstimmig


TOP 7.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.3.1.
Spielgerät für den Spielplatz Leineinsel
(Drucks. Nr. 15-1894/2013)
Bezirksratsfrau Hartmann trug den Antrag vor und begründete ihn.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, auf dem Spielplatz Leineinsel/ Ecke Döhrener Mühle ein phantasievolles Spielgerät zum Klettern und Hangeln aufzustellen.
Einstimmig


TOP 7.3.2.
Einrichten eines Wasserspielplatzes
(Drucks. Nr. 15-1895/2013)
Bezirksratsfrau Hartmann stellte den Antrag.

Bezirksratsherr Sommerkamp wies auf die wichtige Ressource Wasser hin, erkundigte sich nach der Haftung und dem Kostenträger des zu verwendenden Trinkwassers.

Bezirksratsfrau Kellner informierte, dass bereits geplant sei den Spielplatz Abelmannstraße mit Wasserelementen auszustatten.

Bezirksratsfrau Hartmann erläuterte, dass das Wasser von den Kindern gepumpt werden müsse und dadurch nicht so viel Wasser verbraucht werde.

Bezirksratsherr Geburek wies auf eine schnelle Verschmutzung des Wassers hin.

Bezirksratsfrau Jakob unterstützte den Antrag, der Kindern ein spannendes Spiel ermögliche und es sich zudem um einen Prüfauftrag handelt, wo Eltern einbezogen würden.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, auf welchem Spielplatz in unserem Stadtbezirk ein Wasserspielplatz errichtet werden kann.
16 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 1 Enthaltung


TOP 8.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
TOP 8.1.
Interfraktionelle Anträge

TOP 8.1.1.
Lönneberger und Langstrumpf, Spielgerät und Bank
(Drucks. Nr. 15-2216/2013)
Antrag
Der Kindergarten Lönneberger und Langstrumpf, Querstr. 31, erhält aus Mitteln des Stadtbezirksrates einen Zuschuss in Höhe bis zu 1.000 € für die Anschaffung eines Wasserspieltisches und Kinder-Sitzbänke.
Grundlage ist der Antrag vom 04.09.2013.
Die Mittel müssen innerhalb des nächsten halben Jahres unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
Einstimmig

TOP 8.1.2.
Siedlergemeinschaft Hannover-Seelhorst, Zelte
(Drucks. Nr. 15-2364/2013)
Antrag
Die Siedlergemeinschaft Hannover-Seelhorst e.V., erhält aus Mitteln des Stadtbezirksrates
einen Zuschuss in Höhe bis zu 940,00 € für die Anschaffung für Zelte und Zubehör.
Grundlage ist der Antrag vom 5.10.2013.
Die Mittel müssen innerhalb des nächsten halben Jahres unter Vorlage der
Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
Einstimmig

TOP 8.1.3.
Hundetüten für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2365/2013)
Antrag
Aus Mitteln des Stadtbezirksrates wird die Anschaffung von Hundetüten, die für 1 Jahr
benötigt werden, finanziert. Der Bezirksrat Döhren-Wülfel stellt dafür Mittel in Höhe bis zu
1.000,00 € zur Verfügung. Die Mittel müssen innerhalb des nächsten halben Jahres unter Vorlage der
Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
Einstimmig

TOP 8.1.4.
Kleingärtnerverein Wülfel, Zaun
(Drucks. Nr. 15-2366/2013)
Nachdem Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck die Höhe des Zuwendungsbetrages mit 4.000,00 € angab, erklärte Bezirksratsherr Milkereit, dass er bereits der Dringlichkeit nicht zugestimmt habe, der Antrag zu kurzfristig vorgelegt wurde, ca. 10 % der Bezirksratsmittel ausmache und er deshalb dem Antrag nicht zustimmen könne.
Antrag
Der Kleingärtnerverein Wülfel e.V. erhält aus Mitteln des Stadtbezirksrates einen Zuschuss
in Höhe bis zu 4000,00 € für die Erneuerung des Zaunes,
Grundlage ist ein Antrag vom Sept. 2013
Die Mittel müssen innerhalb des nächsten halben Jahres unter Vorlage der
Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
16 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen


Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck schloss um 21:05 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.


Für die Niederschrift



Christine Ranke-Heck Gabriele Mewes
Bezirksbürgermeisterin Sachbearbeiterin