Sitzung Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld am 26.09.2013

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 18.09.2013)
Protokoll (erschienen am 07.01.2014)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.04 - Datum 06.11.2013

PROTOKOLL

18. Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld
am Donnerstag, 26. September 2013,
Maximilian - Kolbe Schule,
Nackenberger Straße 4, 30625 Hannover
Beginn 18.30 Uhr
Ende 20.58 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Ratsherr Hofmann (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Rothhardt (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Behrendt (SPD)
Bezirksratsherr Borstelmann (CDU)
(Bezirksratsfrau Burgwitz) (CDU)
Bezirksratsherr Busse (parteilos)
Bezirksratsherr Fischer (SPD)
Bezirksratsfrau Hagen (Einzelvertreterin Die Linke.)
Bezirksratsherr Hunze (CDU)
Bezirksratsfrau Nordmann (CDU)
Bezirksratsherr Oppelt (CDU) 18.30 - 19.52 Uhr
Bezirksratsherr Plotzki (parteilos)
(Bezirksratsherr Rothhardt) (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Schneider (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Tasyürek (SPD)
Bezirksratsfrau Tinnefeld (SPD)
Bezirksratsfrau Weber (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Welker (SPD)
Bezirksratsherr Wolters (Einzelvertreter FDP)
Bezirksratsherr Wontke (CDU)
Bezirksratsfrau Zaman (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Böning) (Die Hannoveraner)
(Ratsherr Fischer) (CDU)
(Ratsfrau Markowis) (Bündnis 90/ Die Grünen)

Verwaltung:
Frau Fenske 18.62.01
Frau Rembecki 18.63.04
Frau Baron 61.13

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Feststellung über den Sitzverlust eines Bezirksratsmitgliedes des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-1865/2013)

3. Verpflichtung eines neuen Bezirksratsmitgliedes

4. Wahl der Bezirksbürgermeisterin/des Bezirksbürgermeisters

5. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
(max. 45 Minuten)

10. A N F R A G E N

10.1. von Bezirksratsherrn Plotzki

10.1.1. Umwandlung von Kleingartenflächen in Wohnbauflächen
(Drucks. Nr. 15-1999/2013)

10.1.2. Berücksichtigung des Bodenschutzes bei den betroffenen Kleingartenflächen im Rahmen des Wohnkonzeptes 2025
(Drucks. Nr. 15-2000/2013)

6. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

6.1. Interfraktioneller Antrag zum Haushaltsplan 2013
Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 15-2053/2013)

7. EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

7.1. Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates Buchholz-Kleefeld für die Kita Villa Kunterbunt
(Drucks. Nr. 15-2006/2013)

8. A N H Ö R U N G E N

8.1.2. Zusatzantrag zu Drucks. Nr. 1528/2013: Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative Bebauungsplan Nr. 1788- Lathusenstraße Nord
(Drucks. Nr. 15-2065/2013)


8.1.1. Nachhaltiges Kleingartenkonzept aus ökologisch-sozialer Verpflichtung
(Drucks. Nr. 15-1839/2013)

8.1. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1788 - Lathusenstraße Nord
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1528/2013 mit 4 Anlagen)

9. A N T R Ä G E

9.1. aus der vorangegangenen Sitzung

9.1.1. Überprüfung der Radwege auf das Befahren in beide Richtungen
(Drucks. Nr. 15-1697/2013)

9.2. gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

9.2.1. Unterbringung der Kleefelder Chorgemeinschaft e.V.
(Drucks. Nr. 15-1979/2013)

9.2.1.1. Unterbringung der Kleefelder Chorgemeinschaft e.V.
(Drucks. Nr. 15-1979/2013 N1)

9.3. von Bezirksratsfrau Hagen (DIE LINKE.)

9.3.1. Bessere Gehwegkennzeichnung in der Lützekenstraße
(Drucks. Nr. 15-1873/2013)

11. Bericht des Stadtbezirksmanagements

12. M I T T E I L U N G E N

13. Verabschiedung von Bezirksbürgermeister Georg Fischer


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Die stellvertretende Bezirksbürgermeisterin J. Rothhardt eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:

Anfragen werden wegen Sachzusammenhangs vor TOP 8.1. beantwortet.
So geänderte TO einstimmig zugestimmt.


TOP 2.
Feststellung über den Sitzverlust eines Bezirksratsmitgliedes des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-1865/2013)

Antrag,

gemäß § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S. 1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsfrau Michaela Cassel die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG vorliegen.

Einstimmig


TOP 3.
Verpflichtung eines neuen Bezirksratsmitgliedes
Frau Tinnefeld wurde verpflichtet


TOP 4.
Wahl der Bezirksbürgermeisterin/des Bezirksbürgermeisters
Die Wahlkommission bilden die Bezirksratsmitglieder Zaman, Wontke, Weber, Plotzki, Hagen, Wolters, Busse
Einziger Wahlvorschlag Henning Hofmann vorgeschlagen durch die SPD,
Geheime Wahl, beantragt durch die CDU,

Herr Henning Hofmann wurde mit 13 Ja- Stimmen und 6 Nein-Stimmen zum Bezirksbürgermeister in Buchholz-Kleefeld gewählt.
Bezirksratsherr Hofmann nimmt die Wahl an.


TOP 5.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
(max. 45 Minuten)

Es wurden folgende Themen angesprochen:
Frau Fernekohl verlas ein Anliegen der Kleefelder Chorgemeinschaft.
Herr Bezirksbürgermeister, meine Damen und Herren!
Mein Name ist Gerlinde Fernekohl; ich bin die 1. Vorsitzende der Kleefelder Chorgemeinschaft e.V.
Auch ich gratuliere Ihnen, sehr geehrter Herr Hofmann, ganz herzlich zu Ihrer Wahl zum Bezirksbürgermeister. Ich wünsche Ihnen viel Kraft, Erfolg und bei Ihrem Handeln auch das immer notwendige Quäntchen Glück.
Und ich freue mich für Sie, lieber Herr Fischer, dass Sie nun endlich mehr Zeit für sich haben und mit Ihrer Familie genießen können.
Ich bedanke mich ganz herzlich beim Bezirksrat, dass Sie sich in der heutigen Sitzung mit unserem Problem befassen wollen.
Seit fast 20 Jahren übt die Kleefelder Chorgemeinschaft mit ihren 4 Chören in der Begegnungsstätte Kleefeld in der Rodewaldstraße 17 und zwar ohne Beanstandung! Eigentümerin der Begegnungsstätte ist die Wohnungsgenossenschaft Kleefeld-Buchholz (WoGe), die die Räume an die Altenhilfe der Landeshauptstadt Hannover vermietet hat.
Ich gehe davon aus, dass Ihnen der Sachverhalt und die wesentlichen Aspekte, die zu der Kündigung führten, bekannt sind.
Im Ergebnis fühlt sich die Kleefelder Chorgemeinschaft von der WoGe durch zum Teil falsche oder sinnentstellende Vorwürfe ungerecht behandelt und durch die abrupte Kündigung des Probenraums in ihrer Existenz bedroht. Bekanntlich singen wir seit November 2012 nur noch bei geschlossenen Fenstern und Türen, sodass seitdem kein unzumutbarer „Lärm“ mehr nach draußen dringt.
Unsere Recherche bei der Suche nach einem Ersatzprobenraum für unsere 4 Chöre mit 100 großen und kleinen Sängern war bisher sehr ernüchternd.
Als „alte“ Kleefelder kennen wir – wie Sie sich denken können – die meisten potentiell infrage kommenden Räume Kleefelds und der näheren Umgebung. Wir haben bisher 25 Räume aufgelistet. Die meisten scheiden allerdings aus den unterschiedlichsten Gründen aus.
Vor diesem Hintergrund ergeben sich uns folgende Fragen an den Bezirksrat, die ich sicherheitshalber ablese:
1. Sehen Sie eine Möglichkeit, die Verwaltung prüfen zu lassen, der Kleefelder Chorgemeinschaft angesichts der äußerst schwierigen Recherche solange ein weiteres Bleiberecht in der Begegnungsstätte Kleefeld einzuräumen, bis ein Ersatzprobenraum gefunden ist?
2. Sehen Sie eine Möglichkeit, die Verwaltung zu beauftragen, dass diese die WoGe bittet, den tatsächlichen Umfang der Lärmbelästigung seit dem November letzten Jahres darzulegen und zusätzlich die behauptete Unzumutbarkeit durch eine gemeinsame Wohnungsbegehung festzustellen, der die Mieter seinerzeit bereits zugestimmt hatten?
3. Sehen Sie eine Möglichkeit, die Verwaltung zu beauftragen, alle Beteiligten – WoGe
nebst betroffenen Mietern, Stadtverwaltung und uns – an einen „Runden Tisch“ zu einem
gemeinsamen Gespräch einzuladen, in dem die jeweiligen Positionen besprochen und
mögliche Missverständnisse ausgeräumt werden können?
Bezirksratsfrau Tasyürek teilte mit, dass es im weiteren Sitzungsverlauf noch einen Antrag dazu geben werde.
Bezirksratsherr Oppelt bedauerte für die CDU den Sachverhalt und regte eine Begehung mit Wohnungsgenossenschaft und Verwaltung an.
Bezirksratsherr Plotzki betonte, dass man ja schon längere Zeit darauf hin wirke ein kulturelles Zentrum für die Vereine und Verbände in Kleefeld zu finden. Dieser Vorfall unterstreiche die Dringlichkeit dafür.

Eine Bürgerin meldete sich zum Wohnkonzept 2025 zu Wort, welches sie berühre, obwohl sie selbst keine Kleingärtnerin sei. Sie fragte, warum im Rahmen dieses Konzeptes nicht auch die ökologische Lebensqualität für alle Bürger gesichert worden sei. Wie werde der Artenschutz, Klimaschutz etc. gesichert? Woher solle Ersatzland kommen. Es gebe ein Stadtkonzept Andernach und das "urban gardening", die hier beispielgebend seien.
Bezirksbürgermeister Hofmann erläuterte das Projekt "urban gardening", welches momentan in Hannover in Linden laufe, bald aber auch im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld ermöglicht werden soll.
Bezirksratsfrau Tasyürek verwies auf die Ankündigung des Oberbürgermeisterkandidaten der SPD, Stefan Schostok, der dieses Thema zur Chefsache erklären und ein umfassendes Kleingartenkonzept erarbeiten will.
Bezirksratsherr Schneider machte auf die leider notwendige Verdichtung von Wohngebieten für eine gewachsene Stadt wie Hannover aufmerksam. Man wolle aber auch in Zukunft für ausreichend Grün in der Stadt sorgen, zum Beispiel über die Umweltzone, Ausgleichsmaßnahmen und Gründächer.
Bezirksratsfrau Zaman verwies auf laufende Gespräch in Ratsgremien und den Willen sowohl den Kleingärtnern, als auch den Wohnraumsuchenden gerecht zu werden. Bei der vorliegenden Drucksache gehe es genau darum, die Bürger in eine Abwägung einzubeziehen. Ein bald gewählter Oberbürgermeister werde sich bestimmt auch kurzfristig dazu positionieren.
Bezirksratsherr Busse fragte, inwiefern für die Gärten Ausgleichsflächen geschaffen werden und ob diese ortsnah den betroffenen Kleingärtnern zur Verfügung gestellt werden.
Protokollantwort: Bisher erfolgt die Kompensation von gekündigten Kleingärten in Absprache mit dem Bezirksverband Hannover der Kleingärtner durch leerstehende Gärten in anderen Kolonien oder Vereinen. Das Bundeskleingartengesetz gibt den Rahmen für Kündigungen, Entschädigungen und Ersatzland vor. Die Gespräche mit dem Bezirksverband Hannover der Kleingärtner über mögliche Kündigungen, die Entschädigung der dann betroffenen Kleingärtner und die Bereitstellung von Ersatzland werden noch erfolgen.
Neben der bisherigen Praxis der Kompensation über freie Kleingärten, gibt es eine festgesetzte Kleingartenersatzlandfläche in Bemerode. Diese Überlegungen können aber erst konkretisiert werden, wenn nach einer erfolgten Kündigung die Zahl der weichenden PächterInnen mit Interesse an der Übernahme eines neuen Kleingartens ermittelt worden ist.
In unmittelbarer Nähe zu aufgegebenen Gärten können nur Kleingärten angeboten werden die bereits leer stehen oder zusätzliche Kleingärten, die durch Teilung übergroßer Gärten neu entstehen.


Bezirksratsherr Plotzki wies darauf hin, dass Rot-Grün sich in ihrem Wahlprogramm versprochen hätten, Kleingärtenanlagen und -kolonien zu erhalten.
Bezirksratsherr Borstelmann brachte seine Sorge zum Ausdruck, dass solche kleinen Paradiese in der Stadt zugebaut würden, ohne in der Stadt einen Ausgleich zu schaffen. Man habe einen Zusatzantrag gestellt, dass die Flächen wirklich erst im letzten Moment vor Baubeginn geräumt werden sollten.
Bezirksratsfrau Hagen bezweifelte, dass überhaupt entsprechende Ausgleichsflächen gefunden werden können. Zum Thema preiswerter Wohnraum bemängelte sie, dass sowohl bei den Kleingartenflächen, als auch bei der Fläche des Oststadtkrankenhauses Wohnungen geschaffen werden sollen, die weit über dem durchschnittlichen Mietniveau liegen und damit den Transferleistungsempfängern wieder nicht zu Gute kommen.
Ein Einwohner wies darauf hin, dass die Stadt sich die 18.000 Kleingärten leiste, da diese auch als öffentliches Grün gelten. Die betroffenen Kleingartenanlagen seien in den vergangenen 25 Jahren saniert worden und die Grundstückspreise seien so hoch, dass ein sozialer Wohnungsbau unmöglich sei.
Bezirksratsfrau Tasyürek sagte an Frau Hagen gerichtet, dass man schon sozialen Wohnungsbau schaffen wollen, dass man die Gebiete dafür aber gut aussuchen wolle, um eine gute Durchmischung zu erreichen. Die von der CDU geforderten Ausgleichsflächen würden geschaffen werden, aber in einer wachsenden Stadt seien geeignete Flächen nun einmal knapp.
Bezirksratsherr Busse schlug vor, die Einwohnerfragestunde zu unterbrechen und die Beantwortung der Anfragen vorzuziehen.
Diesem Ansinnen folgte der Bezirksrat einstimmig.

Ein weiterer Bürger aus dem Stadtbezirk fragte, ob es möglich wäre an dem Ehrengrab von Grete Jürgens auf dem Laher Friedhof den Stein aufzuarbeiten und regte an, eine Nummer zum besseren Auffinden des Grabes einzuarbeiten.
Bezirksbürgermeister Hofmann gab diese Bitte an die Verwaltung weiter, welche sich darum kümmern möge.


TOP 10.
A N F R A G E N

TOP 10.1.
von Bezirksratsherrn Plotzki


TOP 10.1.1.
Umwandlung von Kleingartenflächen in Wohnbauflächen
(Drucks. Nr. 15-1999/2013)

Im Rahmen des am 13.06.2013 im Rat der LHH beschlossenen Drucksache Nr. 0840/2013 Wohnkonzept 2025 sind in unserem Stadtbezirk Kleingartenflächen zu der Umwandlung in Wohnbauflächen geplant. Das vorhandene Flächenpotential für den Wohnungsbau ist in dieser Drucksache als Anlage 3 beigefügten Tabelle und in der als Anlage 4 beigefügten Karte dargestellt. Die Flächen 0408, 0412, 0413 und 0414 sind noch nicht planungsrechtlich für Wohnungsbau ausgewiesen. Die Flächenpotentiale sollen in dichter Folge für Wohnbauzwecke ausgewiesen und einer Bebauung zugeführt werden. Die bisher für das Kleingartenwesen nutzbaren Flächen und Grünflächen im Bereich zwischen dem Stadtfelddamm bis zur Kleestraße (insbesondere im örtlichen Zuständigkeitsbereich des KGV Kleefeld e.V. als auch im KGV Alte Treue e.V.) und in der aktuell von der Umwandlung betroffene Kleingartenkolonie Niedersachsen in der Lathusenstr. würden sich voraussichtlich erheblich verringern.

Ich frage die Verwaltung:

1. Wie viele Kleingärten (Anzahl/qm²) und Grabelandflächen werden zurzeit im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld kleingärtnerisch genutzt?
2. Wie viele Kleingärten und Grabelandflächen in unserem Stadtbezirk (Anzahl/qm²/Prozent) und deren NutzerInnen (Aufschlüsselung nach Sozialdaten: Alleinstehend, Familien, Migrationshintergrund, etc.) wären bei der im Wohnkonzept 2025 bisher ausgewiesenen Flächen von einer Umwandlung betroffen?
3. In Ergänzung zu 2. Wie viele Kleingärten und Grabelandflächen in unserem Stadtbezirk (Anzahl/qm²/Prozent) und deren NutzerInnen (Aufschlüsselung nach Sozialdaten: Alleinstehend, Familien, Migrationshintergrund, etc.) wären zusätzlich bei der Umsetzung des Masterplans der MHH beim geplanten Neubau der Psychiatrie im Rahmen des gültigen B-Plans betroffen?

Zu 1.)
Im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld gibt es zurzeit ca. 1.400.000 m² Kleingartenflächen (Bruttoflächen, d. h. incl. aller Nebenflächen wie Wege, Parkplätze, Grünflächen etc.). Kleingärtnerisch genutzt werden 2.521 Parzellen auf ca. 1.100.000 m². Grabeland sind davon ca. 10 %, also 110.000 m².

Zu 2.)
Die Kolonie Niedersachsen an der Lathusenstraße, die im Flächennutzungsplan seit langem als Wohnbaufläche dargestellt ist, verzeichnet das Wohnkonzept als Flächenpotenzial mit Verfügbarkeit 2014 – 2016 (Fläche 0408). Die ca. 11.500 m² teilen sich zurzeit 18 Kleingärtner/innen. Die Kolonie Niedersachsen beansprucht ca. 0,8 % der Kleingartenfläche im Stadtbezirk.
Im Wohnkonzept werden darüber hinaus Kleingartenflächen zwischen Eilenriede im Westen, Mecklenburger Straße im Süden, Lathusenstraße im Osten und Rut-und-Klaus-Bahlsen-Weg im Norden als Vorschaufläche – Umstrukturierungsbereich mit einem Entwicklungspotenzial Wohnen dargestellt (Flächen 0412, 0413, 0414). Dem Erläuterungsbericht zum Wohnkonzept zufolge wurde eine intensive planerische Prüfung bisher nicht vorgenommen. Die Zahl der von Umwandlung betroffenen Kleingärten steht demzufolge noch nicht fest.

Zu 3.)
Der Bebauungsplan Nr. 336 sieht seit 1969 die in seinem Geltungsbereich gelegenen 107 Kleingärten und 83 Grabeländer auf einer Gesamtfläche von ca. 126.000 m² als Sondergebiet zur Erweiterung der MHH vor. Das entspricht 9 % der heutigen Kleingartenfläche. Im Gewerbeflächenkonzept (Informationsdrucksache Nr. 0231/2012) sind dies Potenzialflächen für Ansiedlungen im Medizinbereich.

Ergänzung zu 2. und 3.)
Über die Nutzer/innen liegen dem Fachbereich 67 keine Informationen vor, weil die Stadt einen Generalpachtvertrag mit dem Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e.V. abgeschlossen hat. Die Unterpachtverträge zwischen dem Bezirksverband und den Einzelpächtern liegen der Verwaltung nicht vor.

TOP 10.1.2.
Berücksichtigung des Bodenschutzes bei den betroffenen Kleingartenflächen im Rahmen des Wohnkonzeptes 2025
(Drucks. Nr. 15-2000/2013)

Im Rahmen des am 13.06.2013 im Rat der LHH beschlossenen Drucksache Nr. 0840/2013 Wohnkonzept 2025 sind in unserem Stadtbezirk Kleingartenflächen zu der Umwandlung in Wohnbauflächen geplant. Das vorhandene Flächenpotential für den Wohnungsbau ist in dieser Drucksache als Anlage 3 beigefügten Tabelle und in der als Anlage 4 beigefügten Karte dargestellt. Die Flächen 0408, 0412, 0413 und 0414 sind noch nicht planungsrechtlich für Wohnungsbau ausgewiesen. Die Flächenpotentiale sollen in dichter Folge für Wohnbauzwecke ausgewiesen und einer Bebauung zugeführt werden. Die bisher für das Kleingartenwesen nutzbaren Flächen und Grünflächen im Bereich zwischen dem Stadtfelddamm bis zur Kleestraße (insbesondere im örtlichen Zuständigkeitsbereich des KGV Kleefeld e.V. als auch im KGV Alte Treue e.V.) und in der aktuell von der Umwandlung betroffene Kleingartenkolonie Niedersachsen in der Lathusenstr. sind als schutzwürdige Böden (Siehe: Karte der zusammenfassenden Bodenfunktionsbewertung in Hannover) ausgewiesen. Im Rahmen der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich auch die Stadt Hannover verpflichtet die Flächeninanspruchnahme bis zum Jahr 2020 zu reduzieren. In der Bundesrepublik werden täglich rund 94 Hektar Boden für Siedlungen und Verkehrstrassen überbaut – ein großer Verlust für Natur und Landwirtschaft. Der Flächenverbrauch soll bis zum Jahr 2020 bundesweit auf 30 Hektar pro Tag begrenzt werden. Hannovers Verwaltung hat sich verpflichtet aktiv Fläche zu sparen, indem die Innenentwicklung gestärkt und bisher unberührte Flächen geschont werden, ein vorsorgender Bodenschutz ökologisch bedeutsame Freiräume erhält und vernetzt, sowie schadstoffbelastete Flächen wieder nutzbar gemacht werden. Boden leistet u. a. als Kohlendioxidspeicher einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Darüber hinaus schreibt nicht nur das BundesbodenSchutzGesetz (BBodSchG) den Schutz von Böden im Allgemeinen vor, sondern auch im Baurecht ist der Schutz verankert:
"Der Schutz des Mutterbodens (humoser Oberboden) ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Nach § 202 ist er bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen."

Ich frage die Verwaltung:

1. Welche Aufgaben hat der Vorsorgende Bodenschutz 67.12 im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün der Landeshauptstadt Hannover und wie beurteilt der Fachbereich die Schutzbedürftigkeit der vorgesehenen Flächen im Einzelnen?

2. Wie beurteilt die örtlich zuständige untere Bodenschutzbehörde der Region Hannover die Schutzbedürftigkeit der im Wohnkonzept zur Umwandlung vorgesehenen Flächen nach dem 1999 in Kraft getretenen Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)?

3. Welche besondere Funktion haben die betroffenen Böden und welche Auswirkungen hätte die Umwandlung der betroffenen Flächen mittel- und langfristig?

Zu Frage 1.)
Der vorsorgende Bodenschutz 67.12 im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün wird auf der Ebene der Bauleitplanung (Flächennutzungspläne/Bebauungspläne) als Träger öffentlicher Belange an den Planungsabsichten der Landeshauptstadt Hannover beteiligt. Anhand der Karte der zusammenfassenden Bodenfunktionsbewertung für Hannover (Bodenfunktionskarte im Maßstab 1:25.000) wird zunächst geprüft, ob in dem von der Planung betroffenen Gebiet mit schutzwürdigen Böden gerechnet werden kann. Danach erfolgt eine detaillierte Bewertung der Schutzwürdigkeit, in die weitere Kriterien einfließen. Die Schutzwürdigkeit eines Bodens wird durch die von ihm erfüllten Funktionen beschrieben. Für das Stadtgebiet Hannovers werden folgende Bodenfunktionen für die Bewertung als relevant angesehen:

- Lebensraum für Pflanzen,
- Wasserhaushalt,
- Archiv der Natur- und Kulturgeschichte.

Die Bewertung der Klimaschutzfunktion von Böden ist noch kein Bestandteil der Bodenfunktionsbewertung, befindet sich jedoch in Vorbereitung.

Die Gesamtschutzwürdigkeit der Böden Hannovers wird in den Abstufungen sehr gering bis sehr hoch bewertet. OE 67.12 verfasst Fachstellungnahmen zum vorsorgenden Bodenschutz, die im Abwägungsprozess der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind.

Die Böden im Bereich der Fläche 0408 (Lathusenstraße) wurden im Rahmen des Bauleitplanverfahrens B-Plan 1788 Lathusenstraße Nord bewertet. Ihnen wird eine mittlere Gesamtschutzwürdigkeit zugewiesen. Für die Flächen 0412, 0413 und 0414 laufen aktuell noch keine Bauleitplanverfahren, so dass eine Gesamtbewertung der Schutzwürdigkeit der Böden im Rahmen des vorsorgenden Bodenschutzes noch nicht erfolgt ist.

Zu Frage 2.)
Die Region Hannover wird ebenso wie die OE 67.12 der Landeshauptstadt Hannover auf der Ebene der Bauleitplanung (Flächennutzungspläne/Bebauungspläne) als Bodenschutz-behörde und Träger öffentlicher Belange an den Planungsabsichten der Landeshauptstadt Hannover beteiligt. Im Rahmen dieser Beteiligung werden unter anderen auch die Auswirkungen der Planung auf den Boden geprüft. Hierzu wird in enger Abstimmung zwischen dem Bereich Umweltschutz der Landeshauptstadt Hannover und der Bodenschutzbehörde der Region anhand der vorliegenden Bodenfunktionskarte geprüft, ob besonders schutzwürdige Bodenarten in den Plangebieten anzutreffen sind. Das Ergebnis fließt in die von der Region Hannover abzugebenden Stellungnahmen mit ein. Die Landeshauptstadt Hannover hat als Trägerin der Bauleitplanung diese Schutzwürdigkeit im Abwägungsprozess mit zu berücksichtigen. Gesetzliche Regeln, die eine Überplanung bestimmter Bodenarten verbieten, gibt es nicht.

Zu Frage 3.)
Die mittlere Schutzwürdigkeit der Böden im Bereich der Fläche 0408 resultiert aus der mittleren Einstufung des Biotopentwicklungspotenzials als Kriterium für die Funktion als Lebensraum für Pflanzen.
Die in der Bodenfunktionskarte ausgewiesene Schutzwürdigkeit der Böden im Bereich der Flächen 0412, 0413 und 0414 wird auf Grund der kulturgeschichtlichen Bedeutung des hier anzutreffenden Bodentyps „Mittlerer Hortisol“ als sehr hoch eingestuft. Als "Hortisol" wird ein Bodentyp bezeichnet, der durch langjährige intensive (Klein-) Gartenkultur entstanden ist und sich in der Regel durch eine hohe Bodenfruchtbarkeit auszeichnet. Hortisole erfüllen auf Grund ihrer Nutzungshistorie eine kulturgeschichtliche Archivfunktion. Es ist jedoch möglich, dass Hortisole infolge ihrer bisherigen Nutzung schadstoffbelastet sind (vor allem durch Aufbringen von Asche und mineralischem Dünger). Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird daher durch entsprechende Untersuchungen geprüft, ob eine Schadstoffbelastung im Boden vorliegt. Diese Untersuchungsergebnisse müssen dann in die Gesamtbewertung der Schutzwürdigkeit einfließen. Dieser Schritt steht im Falle der Flächen 0412-0414 noch an.

Die Auswirkungen der Umwandlung der angefragten Kleingartenflächen in Bauland hängen vom geplanten Versiegelungsgrad ab und können daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden.

Bezirksratsherr Plotzki stellte folgende Nachfrage und bat diese im Protokoll zu beantworten:
Die Flächen im Bereich 0412, 0413, 0414 unterliegen einer besonderen Schutzwürdigkeit. Wieso kann die Verwaltung, das öffentlich zugängliche Datenmaterial hierzu noch nicht beurteilen?
Protokollantwort:
Das öffentlich zugängliche Datenmaterial ist eine GIS-basierte Karte im Maßstab 1:25.000, die als Instrument zur Ersteinschätzung der Schutzwürdigkeit von Böden herangezogen wird. Wenn in der Karte schutzwürdige Böden verzeichnet sind, bedeutet dies, dass hier potentiell mit schutzwürdigen Böden gerechnet werden kann. Es muss jedoch immer eine detaillierte Bodenfunktionsbewertung vorgenommen werden, bevor eine Aussage zum tatsächlichen Wert getroffen werden kann. Dieser Bewertungsschritt erfolgt im Rahmen der Bauleitplanung. Die Schutzwürdigkeit von Böden hängt unter anderem von ihrer Naturnähe ab. In Kleingartenanlagen ist der Grad der Überprägung durch Bebauung, Versiegelung, Überschüttung oder Abgrabung (z.B. Teiche) sehr unterschiedlich ausgebildet. Neben der Aufnahme dieser Standortgegebenheiten wird außerdem geprüft, ob eine Schadstoffbelastung der Böden auf Grund ihrer vorhergehenden Nutzung als Kleingarten vorliegt. Abschließend fließen die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen in die Bewertung der Gesamtschutzwürdigkeit mit ein.

Die in der Bodenfunktionskarte ausgewiesene Schutzwürdigkeit der Böden im Bereich der Flächen 0412, 0413 und 0414 wird aufgrund der kulturgeschichtlichen Bedeutung des hier anzutreffenden Bodentyps „Mittlerer Hortisol“ vom Potential her als sehr hoch eingestuft. Als "Hortisol" wird ein Bodentyp bezeichnet, der durch langjährige intensive (Klein-) Gartenkultur entstanden ist und sich in der Regel durch eine hohe Bodenfruchtbarkeit auszeichnet. Hortisole erfüllen auf Grund ihrer Nutzungshistorie eine kulturgeschichtliche Archivfunktion. Es ist jedoch möglich, dass diese Hortisole infolge ihrer bisherigen Nutzung schadstoffbelastet sind (vor allem durch Aufbringen von Asche und mineralischem Dünger). Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird daher durch entsprechende Untersuchungen geprüft, ob eine Schadstoffbelastung im Boden vorliegt. Diese Untersuchungsergebnisse müssen dann in die Gesamtbewertung der Schutzwürdigkeit einfließen. Dieser Schritt steht im Falle der Flächen 0412-0414 noch an.

TOP 6.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 6.1.
Interfraktioneller Antrag zum Haushaltsplan 2013
Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates

(Drucks. Nr. 15-2053/2013)

Antrag

Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:
Betrag : bis zu 3.000,- €
für Montessori Kinderhaus Milanstraße
Verwendungszweck : Außengelände Sonnenschutz-Installation
(Zuwendung Nr. 16/2013)

Einstimmig


TOP 7.
EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

TOP 7.1.
Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates Buchholz-Kleefeld für die Kita Villa Kunterbunt
(Drucks. Nr. 15-2006/2013)

Antrag,

aus Mitteln des Integrationsbeirates Buchholz-Kleefeld werden der Kita Villa Kunterbunt 1.260,- € für die Hausaufgabenbetreuung im Hort zur Verfügung gestellt.
Grundlage ist der Antrag vom 04.05.2013.

Einstimmig


TOP 8.
A N H Ö R U N G E N

TOP 8.1.2.
Zusatzantrag zu Drucks. Nr. 1528/2013: Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative Bebauungsplan Nr. 1788- Lathusenstraße Nord
(Drucks. Nr. 15-2065/2013)

Bezirksratsfrau Tasyürek berichtete von dem Schreiben der Kleingärtner und der entsprechenden Antwort der Verwaltung, nachdem die Gärten demnächst gekündigt werden, die Pächter entschädigt werden und anschließend einen Grabelandvertrag zur weiteren Nutzung bis kurz vor Beginn der Baumaßnahmen erhalten.
Bezirksratsherr Borstelmann erhielt trotzdem den CDU-Antrag aufrecht, da er absichern wollte, dass diese Regelung auch nach einem Verkauf der Flächen vom neuen Eigentümer eingehalten wird.

Die Sitzung wurde für Beratungen in den Fraktionen für 7 Minuten unterbrochen.

Bezirksratsfrau Tasyürek führte aus, dass man sich mit der CDU auf einen gemeinsamen Zusatzantrag geeinigt habe.

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten sicherzustellen, dass eine Räumung des Kleingartengeländes erst erfolgt, wenn die Bauarbeiten für das geplante Vorhaben unmittelbar bevorstehen.
Die zukünftigen Käufer sind vorsorglich diesbezüglich zu verpflichten.

Einstimmig


TOP 8.1.1.
Nachhaltiges Kleingartenkonzept aus ökologisch-sozialer Verpflichtung
(Drucks. Nr. 15-1839/2013)

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, umgehend in einem moderierten, offenen Bürgerbeteiligungsprozess mit den Kleingärtnervereinen, dem Bezirksverband der Kleingärtner, den Naturschutzverbänden und den Bürgerinnen und Bürger ein nachhaltiges Kleingartenkonzept aufzustellen. Dauerkleingärten müssen auch in unserem Stadtbezirk aus ökologisch –sozialer Funktion und als obligatorischer Bestandteil der Infrastruktur einer Kommune verpflichtend im Bestand gesichert werden. Die Möglichkeit der Einrichtung von Landschaftschutzgebieten oder geschützte Landschaftsbestandteile sind zu prüfen.

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 8.1.

Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1788 - Lathusenstraße Nord
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1528/2013 mit 4 Anlagen)

Antrag,



1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1788 - Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes und eines öffentlichen Fuß- und Radweges - entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen und
3. die Aufstellung des Bebauungsplanes zu beschließen.


Mit Ergänzungen aus Drucks. Nr. 15-2065/2013 und Drucks Nr. 15-1839/2013
mit 16 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen beschlossen


TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
aus der vorangegangenen Sitzung

TOP 9.1.1.
Überprüfung der Radwege auf das Befahren in beide Richtungen
(Drucks. Nr. 15-1697/2013)

Bezirksratsherr Hunze äußerte seine Befürchtung, dass die Sicherheit bei einer solchen Freigabe beider Richtungen für alle Verkehrsteilnehmer schlechter werde. Schon heute gebe es solche "Falschfahrer", die immer wieder für Gefahrenmomente sorgten. Auch eine Beschilderung und/oder Fahrbahnmarkierung müsste dann installiert werden. Hier stelle sich die Kostenfrage.
Bezirksratsherr Busse beantragte den Schluss der Debatte laut Geschäftsordnung.
Frau Zaman sprach sich dagegen aus.
Bei Abarbeitung der Rednerliste sprach sich der Bezirksrat bei 3 Enthaltungen für den Geschäftsordnungsantrag aus.
Bezirksratsfrau Zaman betonte, dass die Verwaltung lediglich eine Überprüfung vornehmen soll, wo diese Möglichkeit gefahrlos bestehe.
Bezirksratsfrau Tasyürek ergänzte, dass BürgerInnen auf sie zugekommen seien, hier mehr Radverkehrsfreiheit zu schaffen. Die Verwaltung werde sich dabei immer an den Schwächsten im Verkehr orientieren, in diesem Fall Kinder und ältere Mitbürger. Es gehe vor allem um Radwege, die sehr lang seien und wo es wenige Querungsmöglichkeiten gebe.
Bezirksratsherr Schneider ergänzte, dass dadurch auch unnötige Umwege abgeschafft werden.

Antrag

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, die Radwege auf ihre Breite zu untersuchen und in Zusammenarbeit mit dem ADFC festzulegen, wo Radwege in beide Fahrrichtungen nutzbar sind.

13 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 3 Enthaltungen


TOP 9.2.
gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

TOP 9.2.1.
Unterbringung der Kleefelder Chorgemeinschaft e.V.
(Drucks. Nr. 15-1979/2013)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
1. Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, die Kleefelder Chorgemeinschaft e. V. bei der zeitnahen Suche nach dauerhaften, finanziell tragbaren und für Chorproben ihrer 4 Chöre zusammen geeigneten Räumlichkeiten möglichst im bisherigen Stadtteil zu unterstützen.
2. Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, im Einvernehmen mit der Wohnungsgenossenschaft Kleefeld-Buchholz, der Kleefelder Chorgemeinschaft e. V. die Weiterführung der Chorproben in der Rodewaldstr. 17, 30625 Hannover, bis zum Umzug in die unter 1. genannten Räumlichkeiten, zu gewähren.
3. Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, für Kleefeld Heideviertel eine sozio-kulturelle Einrichtung auszuweisen bzw. zu schaffen, in der viele Vereine und Verbände sowie Interessengemeinschaften nicht nur ihren Treffpunkt, sondern auch eine Stätte finden, in der sie zusammen wirken können.
Neufassung!


TOP 9.2.1.1.
Unterbringung der Kleefelder Chorgemeinschaft e.V.
(Drucks. Nr. 15-1979/2013 N1)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
1. Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, schnellstmöglich die Kleefelder Chorgemeinschaft e. V. bei der zeitnahen Suche nach dauerhaften, finanziell tragbaren und für Chorproben ihrer 4 Chöre zusammen geeigneten Räumlichkeiten möglichst im bisherigen Stadtteil Stadtgebiet Kleefeld-Heideviertel zu unterstützen. Sollte dieses in Kleefeld oder im Heideviertel nicht möglich sein, so sind die Gründe hierfür zu benennen. Hilfsweise soll der Kleefelder Chorgemeinschaft e.V. realisierbare alternative Räumlichkeiten in der Nähe des Stadtgebietes Kleefeld-Heideviertel aufgezeigt werden.
2. Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, bis zum Auffinden einer alternativen Räumlichkeit im Einvernehmen mit der Wohnungsgenossenschaft Kleefeld-Buchholz, der Kleefelder Chorgemeinschaft e. V. die Weiterführung der Chorproben in der Rodewaldstr. 17, 30625 Hannover, bis zum Umzug in die unter 1. genannten Räumlichkeiten, zu gewähren.
3. Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, für Kleefeld Heideviertel eine sozio-kulturelle Einrichtung auszuweisen bzw. zu schaffen, in der viele Vereine und Verbände sowie Interessengemeinschaften nicht nur ihren Treffpunkt, sondern auch eine Stätte finden, in der sie zusammen wirken können. Das Ergebnis der Prüfung soll dem Bezirksrat bis Frühjahr 2014 vorgelegt werden.

Einstimmig


TOP 9.3.
von Bezirksratsfrau Hagen (DIE LINKE.)

TOP 9.3.1.
Bessere Gehwegkennzeichnung in der Lützekenstraße
(Drucks. Nr. 15-1873/2013)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Durch Aufsprühen von „Gelben Fußspuren“ der Initiative „Hab acht!“ soll eine bessere Kennzeichnung des Gehwegverlaufs in der Lützekenstraße erreicht werden.

Einstimmig


TOP 11.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Präventionsrat Buchholz-Kleefeld
Am 7. September hat sich der „Präventionsrat Buchholz-Kleefeld“ gegründet. An der öffentlichen Auftaktveranstaltung, zu der Bezirksbürgermeister Georg Fischer als kommissarischer Vorsitzender des neuen Gremiums eingeladen hatte, nahmen rund 50 Personen teil.
Die TeilnehmerInnen haben sich zu den drei Arbeitsgruppen Wohnen, Demokratie sowie Bildung und Gesundheit zusammengefunden und in einem ersten Schritt Vorschläge für die inhaltliche Arbeit ermittelt. Schwerpunktsetzungen und zusätzliche Themenfindungen sollen in der weiteren Arbeit der Gruppen erfolgen. Dazu sind weitere TeilnehmerInnen herzlich willkommen und das auch jederzeit. Wenn TeilnehmerInnen jedoch an der Mitgliederversammlung teilnehmen möchten, wird um eine Anmeldung bis 30. September gebeten – dieses war in einer Pressemeldung nicht so ersichtlich.
Wer Interesse an einer Mitarbeit hat meldet sich bei Frau Rembecki – sie gibt dann die Kontaktdaten der zur Zeit kommissarischen AG-Sprecher bzw. –In weiter.




TOP 12.
M I T T E I L U N G E N
Bezirksbürgermeister Hofmann teilte mit, dass die SPD-Fraktion mit Bezirksratsfrau Tinnefeld und Bezirksratsherrn Behrendt zwei neue stellvertretende Fraktionsvorsitzende benannt hat.


TOP 13.
Verabschiedung von Bezirksbürgermeister Georg Fischer
Bezirksratsherr G. Fischer bedankte sich bei allen Mitgliedern des Bezirksrates und der Verwaltung für die jahrelange hervorragende Zusammenarbeit, bei seiner Frau für die Unterstützung und bei den Bürgerinnen und Bürgern für das Vertrauen.

Bezirksbürgermeister Hofmann trug im Namen des Bezirksrates folgende Abschiedsrede vor:
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fischer, lieber Schorse,
15 Jahre lang warst Du erster Einwohner dieses Stadtbezirks! Dies ist ein beachtlicher Zeitraum. Ein Zeitraum 1998 - 2013 wo die Welt sich sehr verändert hat!
Trotz dieses Wandels bist Du Schorse geblieben. Was meine ich damit.... vor wenigen Tagen gab es ein Fest am Kanal... Wetter stimmte, Besucher zahlreich.... Da kam ein Gast zu mir und sagte, Du Henning tolles Fest, aber ich vermisse die warme wohlklingende Stimme von Schorse.... Wenn Du den Raum betrittst wird schnell klar Schorse ist da.
Bill Clinton hat beim Ausscheiden aus dem Amt gesagt: ich habe das Weiße Haus verlassen, aber ich bin noch da! Davon gehe ich aus und ich erwarte es auch, dass Du weiterhin ein Ohr für die Anliegen der Menschen hast.
Du wirst kein Privatmann sein. Privare ist ein Verb und heißt Rauben. Du aber standest und stehst in der Tradition der Res publica - der öffentliche Sache! Machen wir den Faktencheck: Was muss jemand mitbringen, um sich für ein öffentliches Amt zu eignen - der kleine Cicero hat es dem großen Bruder vor über 2000 Jahren geschrieben:
Es Bedarf der Unterstützung der Bevölkerung.... Die hast Du... Eindrucksvoll belegen es Deine persönlichen Ergebnisse...
Amtswürde - die hast Du... 2001, 2006 und 2011 durch Wiederwahl bestätigt
Rhetorik - da macht Dir keiner was nach
Offene Tür - Du warst jederzeit für jeden Ansprechbar...
Einsatz - Du hast Dich mit Vehemenz für Projekte eingesetzt - Bürgerhaus... Eine lange Liste müsste jetzt folgen....
Ruhe in Dir selbst - nur net hudele Dein Credo
Doch die fortschreitende Dynamik des Juvenilen forderte Dich
Zusammenfassend gesagt, Schorse Du bist ein Pfundskerl, der grandiose Arbeit geleistet hat! Dafür ganz herzlichen Dank!

Herr Härke bedankte sich ebenfalls bei Bezirksratsherrn G. Fischer für seine langjährige Tätigkeit im Bezirksrat und als Bezirksbürgermeister.
Auch Bezirksratsfrau Tasyürek verabschiedete ihn im Namen der SPD-Fraktion. Seine besondere, manchmal etwas rustikale Art werde im Bezirksrat fehlen.

Für das Protokoll:




H. HOFMANN G. SELIG
Bezirksbürgermeister Protokollführer