Sitzung Ratsversammlung am 19.09.2013

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 13.09.2013)
Protokoll (erschienen am 23.11.2013)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 31.10.2013

PROTOKOLL

24. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 19. September 2013,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 18.30 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bürgermeister Strauch (SPD)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Ratsfrau Arikoglu (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Barnert (SPD)
Ratsfrau Barth (CDU)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borchers (SPD)
Ratsherr Breves (SPD)
(Ratsfrau Bruns) (FDP)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau de Buhr (SPD)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Fischer (CDU)
Ratsfrau Fischer (SPD)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsherr Gill (SPD)
Ratsherr Hanske (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hermann (SPD)
Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Dr. Kiaman (CDU)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
(Beigeordneter Klie) (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Koch (SPD)
(Ratsherr Küßner) (CDU)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Lorenz (CDU) 15.00 - 15.20 Uhr
Ratsfrau Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Nagel (SPD)
Ratsherr Neudahm
Ratsherr Nicholls (SPD)
Ratsfrau Nolte-Vogt (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.)
Ratsherr Onay (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
(Ratsfrau Pohler-Franke) (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Ratsherr Römer (SPD)
Beigeordneter Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen) 16.00 - 18.30 Uhr
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Beigeordnete Zaman (SPD)

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadtrat Walter
Stadtkämmerer Dr. Hansmann
Stadträtin Drevermann
Stadtbaurat Bodemann

Tagesordnung:


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 22. August 2013

3. A N F R A G E N

3.1. Anfrage der CDU-Fraktion

3.1.1. zum gesetzlichen Mindestlohn
(Drucks. Nr. 1642/2013)

3.1.2. zum gesetzlichen Mindestlohn
(Drucks. Nr. 1807/2013)

3.2. der SPD-Fraktion zum Übergangsmanagement Schule/Beruf in Hannover (HÜM)
(Drucks. Nr. 1810/2013)

3.3. der CDU-Fraktion zur Einhaltung der Maschseeordnung
(Drucks. Nr. 1884/2013)

3.4. der Fraktion Die Hannoveraner

3.4.1. zu unhaltbaren Zuständen im Ricklinger Stadtweg
(Drucks. Nr. 1900/2013)

3.4.2. zur Pflege von Rasenflächen in städtischen Einrichtungen durch Mitarbeiter des Grünflächenamtes
(Drucks. Nr. 1901/2013)

3.5. der PIRATEN-Fraktion zur Krippenbetreuung in Hannover nach Inkrafttreten des Rechtsanspruches
(Drucks. Nr. 1913/2013)

4. Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

4.1. Umbesetzung im Verwaltungsausschuss
(Drucks. Nr. 1936/2013)

4.2. Umbesetzung im Schulausschuss der Landeshauptstadt Hannover:
Vertreterinnen und Vertreter der Eltern
(Drucks. Nr. 1943/2013)

4.3. Besetzung im Betriebsausschuss für Städtische Häfen
(Drucks. Nr. 2032/2013)

4.4. Umbesetzung in der Kommission Sanierung Soziale Stadt Sahlkamp-Mitte
(Drucks. Nr. 2033/2013)


5. Antrag zur Gentechnikfreiheit auf landwirtschaftlichen Flächen - unbefristet
(Drucks. Nr. 1380/2013)

6. Antrag zur Obdachlosenunterkunft "Burgweg 13"
(Drucks. Nr. 1809/2013 N1)

7. Antrag zur Schulsozialarbeit: personelle und finanzielle Änderungen zum Schuljahr 2013/2014
(Drucks. Nr. 1296/2013 mit 1 Anlage)

8. Antrag zur Änderung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der HDI-Arena
(Drucks. Nr. 1633/2013 mit 1 Anlage)

8.1. dazu 1. Ergänzung, Antrag des Stadtbezirksrates Mitte
(Drucks. Nr. 1633/2013 E1 mit 1 Anlage)

9. Bauleitpläne Wohnbauflächeninitiative

9.1. Antrag zu einer Flächennutzungsplanangelegenheit

9.1.1. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
217. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Wülferode / "Am Wiesengarten, 1. Entwicklungsabschnitt"
Feststellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1778/2013 mit 4 Anlagen)

9.2. Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

9.2.1. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 184, 8. Änderung - Dreyerstraße -,
Bebauungsplan der Innenentwicklung, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1291/2013 mit 3 Anlagen)

9.2.2. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1752 - Klagesmarkt -
mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung,
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB;
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1630/2013 mit 3 Anlagen)

9.2.3. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1747 - Sodenstraße 10
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB,
Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1791/2013 mit 3 Anlagen)

10. Antrag zum 213. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Ledeburg / "Nahversorger Vinnhorst" Entscheidung über Stellungnahmen, Feststellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1607/2013 mit 5 Anlagen)

11. Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

11.1. Bebauungsplan Nr. 1611, 1. Änderung – Mellendorfer Straße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1129/2013 mit 4 Anlagen)

11.2. Bebauungsplan Nr. 1312, 1. Änderung - Bomhauerstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1130/2013 mit 4 Anlagen)

11.3. Bebauungsplan Nr. 1773 – Karl-Wiechert-Allee / Baumschulenallee
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1131/2013 mit 3 Anlagen)

11.4. Bebauungsplan Nr. 454, 1. Änderung - Westlich Kaiser-Wilhelm-Straße
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB
Vereinfachtes Verfahren, Verzicht auf frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1311/2013 mit 4 Anlagen)

11.5. Bebauungsplan Nr. 1054, 1. Änderung - Östlich Kaiser-Wilhelm-Straße
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB
Vereinfachtes Verfahren, Verzicht auf frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1313/2013 mit 4 Anlagen)

11.6. Bebauungsplan Nr. 1164, 1. Änd. - Landesverwaltung Planckstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1533/2013 mit 3 Anlagen)

11.7. Bebauungsplan Nr. 940, 1. Änderung - IGS Büssingweg/Fenskeweg,
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB;
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1547/2013 mit 3 Anlagen)

11.8. Bebauungsplan Nr. 1216, 9. Änderung - Gewerbegebiet Schwarze Heide
Vereinfachte Änderung gemäß § 13 BauGB,
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1605/2013 mit 3 Anlagen)

12. Anträge zum Straßenausbaubeitrag

12.1. Bauweg/Steinstraße/Holzstraße von Badenstedter Straße bis Davenstedter Straße - Aufwandsspaltung -
(Drucks. Nr. 1177/2013 mit 1 Anlage)

12.2. Siebstraße von Hildesheimer Straße bis Höltystraße - Einzelfallsatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung -
(Drucks. Nr. 1462/2013 mit 2 Anlagen)

12.3. An Mußmanns Haube von Meldaustraße bis Bussilliatweg - Aufwandsspaltung -
(Drucks. Nr. 1578/2013 mit 1 Anlage)

12.4. Kolkhof von Hartungstraße bis Friedenauer Straße - Aufwandsspaltung -
(Drucks. Nr. 1579/2013 mit 1 Anlage)

13. Antrag zum Kommunalen Wohnraumförderprogramm der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1724/2013 mit 2 Anlagen)

13.1. dazu Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.
(Drucks. Nr. 1872/2013)

13.2. und Zusatzantrag der PIRATEN-Fraktion
(Drucks. Nr. 1876/2013)

13.3. sowie Zusatzantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1885/2013)

14. Antrag zur Annahme einer Erbschaft
(Drucks. Nr. 1952/2013)

15. Antrag zum Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Fahrradroute zu Erinnerungsorten
(Drucks. Nr. 1546/2013)

16. A N T R Ä G E

16.1. der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution an den Bund und die Bundesländer zur Fortführung der Mitfinanzierung der Schulsozialarbeit aus Bundesmitteln für das Bildungs- und Teilhabepaket nach SGB II über den 31.12.
(Drucks. Nr. 1902/2013)

16.2. der Fraktion DIE LINKE. zur Anpassung der Tarifordnung für städt. Schwimmbäder an heutige Lebensrealitäten
(Drucks. Nr. 1907/2013)

16.3. der CDU-Fraktion zum Ausbau und Nutzung von QR-Codes für touristische Informationen in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1915/2013)

16.5. der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion zu einer Resolution des Rates gegen die geplanten Änderungen der Niedersächsischen Kommunalverfassung und des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes die achtjährige Amtszeit der Bürgermeister und Landräte beizubehalten.
(Drucks. Nr. 1996/2013)

16.4. von Ratsherrn Klaus Neudahm zur Akteneinsicht in Pachtverträge der Gastronomieobjekte im Bemeroder Rathaus und Bürgerhaus Misburg
(Drucks. Nr. 1931/2013)

17. Antrag der CDU-Fraktion auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema "Reinigungs- und Hygienesituation an hannoverschen Schulen" in der Ratsversammlung am 19.09.2013
(Drucks. Nr. 1790/2013)

18. Antrag der SPD-Fraktion auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema "Krippenbetreuung in Hannover nach Inkrafttreten des Rechtsanspruchs"
(Drucks. Nr. 1833/2013)

19. Antrag zur Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
(Drucks. Nr. 1826/2013)

20. Antrag zur Berufung von Prüferinnen und Prüfern des Rechnungsprüfungsamtes
(Drucks. Nr. 1827/2013)

21. Antrag zu einer Grundstücksangelegenheit
(Drucks. Nr. 1192/2013 mit 3 Anlagen)


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) eröffnete die Ratsversammlung, stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest, verwies darauf, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.

Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.


Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion zu einer Resolution des Rates gegen die geplanten Änderungen der Niedersächsischen Kommunalverfassung und des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes die achtjährige Amtszeit der Bürgermeister und Landräte beizubehalten.
(Drucks. Nr. 1996/2013)


Beigeordneter Seidel (CDU) erläuterte, dass nach Planungen des niedersächsischen Landeskabinetts ein Gesetzesentwurf in das Verfahren gegeben werden solle, wonach Änderungen im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Bezug auf die Veränderung der Amtszeit der Oberbürgermeister in Niedersachsen erfolgen solle. Das Vorhaben beträfe den Kernbereich des Rates und deshalb erachte die CDU-Ratsfraktion den Antrag als dringlich.



Beigeordnete Kastning (SPD) erklärte, dass die SPD-Fraktion der Dringlichkeit, nicht jedoch dem Inhalt des Antrages, zustimme.

Beigeordneter Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen) stimmte seiner Vorrednerin vorbehaltlos zu und bemerkte, dass es im Sinne aller Fraktionen sein sollte, wenn die Kommunalwahlen zusammen mit der Wahl zum Oberbürgermeister / zur Oberbürgermeisterin durchgeführt würden.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) erklärte, dass die Fraktion DIE LINKE. der Dringlichkeit zustimmen werde.

Einstimmig beschloss der Rat die Dringlichkeit (mehr als 44 Stimmen).
Der Antrag wird unter Punkt 16.5. nach dem Tagesordnungspunkt 16.3. behandelt.


Ratsvorsitzender Strauch erläuterte, dass nach § 58 Abs. 4 Satz 3 NKomVG einzelnen Ratsmitgliedern Einsicht in die Akten zu gewähren ist, wenn das Verlangen von 1/4 der Ratsmitglieder oder einer Fraktion oder einer Gruppe gestellt wird.
Nach der Kommunalverfassung könne ein einzelnes Ratsmitglied diese Geltungmachung aufgrund der Verwahrung vor Missbrauch nicht erwirken. Zur Gewährung der Einsichtnahme sei ein förmlicher Beschluss des Rates notwendig. Dieser müsse zunächst jedoch mit einfacher Mehrheit im Verwaltungsausschuss vorbereitet werden.

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) machte darauf aufmerksam, dass der Rat unter den Tagesordnungspunkten 17. und 18. zwei Aktuelle Stunden durchführen werde. Es handele sich dabei um die Aktuelle Stunde zum Thema "Reinigungs- und Hygienesituation an hannoverschen Schulen" mit der Drucks. Nr. 1790/2013 auf Antrag der CDU-Fraktion und um die Aktuelle Stunde zum Thema "Krippenbetreuung in Hannover nach Inkrafttreten des Rechtsanspruchs" mit der Drucks. Nr. 1833/2013 auf Antrag der SPD-Fraktion.
Nach der Geschäftsordnung des Rates solle die Beratung der Tagesordnung für die Behandlung der Aktuellen Stunden um 17:00 Uhr unterbrochen werden. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette habe den Fraktionen und dem Einzelvertreter mit Schreiben vom 10. September 2013 den Verfahrensablauf mitgeteilt. Darin wurde darauf verwiesen, dass die Fraktionen in der Reihenfolge ihrer Stärke das Wort erhielten. Die Geschäftsordnungs-
kommission habe dazu unter Bezug auf § 15 Geschäftsordnung des Rates in ihrer Sitzung am 3. Mai 2012 beschlossen, die Geschäftsordnung des Rates dahin gehend auszulegen, dass bei mehreren Aktuellen Stunden in einer Ratssitzung jeder Fraktion und dem Einzelvertreter bei jeder Aktuellen Stunde jeweils bis zu 5 Minuten Redezeit zur Verfügung stünden.
Der Rat beschloss, die Punkte 20 und 21 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 22. August 2013
Einstimmig genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom 22. August 2013 in der vorliegenden Fassung.

TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
Anfrage der CDU-Fraktion

TOP 3.1.1.
zum gesetzlichen Mindestlohn
(Drucks. Nr. 1642/2013)

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) erläuterte, dass die Frage 2. aus der Anfrage der CDU-Fraktion mit der Drucks. Nr. 1642/2013 in der Ratsversammlung am 22. August 2013 nicht habe beantwortet werden können und bis zur heutigen Ratsversammlung zurückgestellt worden sei.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette beantwortete die Frage 2 der Anfrage der CDU-Fraktion aus Drucks. Nr. 1642/2013 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 2.:
Gibt es in den Eigenbetrieben bzw. den Beteiligungsunternehmen der Landeshauptstadt Hannover Bereiche, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sind, deren monatliches Einkommen unter dem Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde liegt? Falls ja, welche Unternehmen sind davon betroffen? Wurden ferner durch die Landeshauptstadt Hannover bzw. durch die Beteiligungsunternehmen Aufträge vergeben, bei denen das angesprochene Lohnniveau nicht eingehalten wurde bzw. wird?

Hinsichtlich der Beteiligungsunternehmen der Landeshauptstadt Hannover haben wir die Beteiligungsgesellschaften der LHH, an denen wir zu 25 % und höher beteiligt sind, befragt. Es handelt sich im Einzelnen um folgende Unternehmen:

union-boden GmbH, Hafen Hannover GmbH & Misburger Hafengesellschaft mbH, Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH), infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH, üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG, Stadtwerke Hannover AG, hannoverimpuls GmbH, hannover.de Internet GmbH, Hannover Marketing und Tourismus GmbH (HMTG), Deutsche Messe AG, Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH, Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH sowie die Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH

Diese Unternehmungen haben uns insgesamt zur Höhe der monatlichen Entgelte, die die dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten, mitgeteilt, dass sie Entgelte entsprechend der einschlägigen tarifrechtlichen Regelungen zahlen. Soweit die Unternehmungen nicht an Tarifrecht gebunden sind, zahlen diese Unternehmungen ein Entgelt oberhalb von 8,50 € brutto pro Stunde. Lediglich der Flughafen zahlt bei einer Beteiligung, nämlich der AHS Hannover Aviation Handling Services GmbH, während der ersten 6 Monate der Einarbeitung einen Stundensatz von 8,10 € brutto pro Stunde.

Hinsichtlich der Auftragsvergaben sind uns folgende Informationen zugegangen:

union-boden gmbh

Die union-boden GmbH vergibt an 37 Firmen Aufträge: Von diesen 37 Firmen zahlen
27 Firmen Vergütungen nicht unter 8,50 € brutto pro Stunde und 7 Firmen zahlen Vergütungen entsprechend des einschlägigen Tarifrechtes. Von 3 Firmen gibt bisher keine Rückmeldungen.

Hafen Hannover GmbH & Misburger Hafengesellschaft mbH

Die von der Hafengesellschaft beauftragten Firmen, z.B. Wachdienst, Reinigungsdienst, Facility-Management zahlen den einschlägigen Tariflohn, mindestens jedoch eine Vergütung oberhalb von 8,50 € brutto pro Stunde.

Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH)

Für die Auftragnehmer der GBH – insbesondere im bauausführenden Bereich – gelten die Regelungen nach dem Niedersächsischen Landesvergabegesetz und der dort vorgesehenen Tariftreueerklärung.

Weitere einzelne Überprüfungen für die Vielzahl der Auftragnehmer und insbesondere deren Subunternehmer sind der GBH als Auftraggeber nicht möglich.

infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH

Bei den von infra vergebenen Aufträgen handelt es sich um Aufträge im Baugewerbe, für die tarifvertragliche Mindestlöhne gelten, derzeit mindestens 11,05 € brutto pro Stunde.

üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG

Die im Rahmen von nach außen vergebenen Aufträgen eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von üstra Töchtern erhalten brutto mindestens 8,50 € Stundenlohn, so erhalten Busfahrerinnen und –fahrer der üstra Tochter Üstra Reisen GmbH ab dem 1. Juli 2013 einen Stundenlohn von 10,41 €. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Reinigungsdienstleistungen der üstra-Tochter ProTec verdienen min. 9,- € pro Stunde und Beschäftigte im Sicherheitsdienst ProTec erhalten seit 1. Juni 2013 mind. 8,50 €.

Stadtwerke Hannover AG

Von der Stadtwerke AG haben wir die Nachricht erhalten: Soweit wir im Bereich der Reinigung und Bewachung unserer Objekte mit Dienstleistern arbeiten, ist mit diesen eine tarifvertragliche Bindung vereinbart, die ebenfalls dazu führen dürfte, dass die dort Beschäftigten eine angemessene Vergütung erfahren.

hannoverimpuls GmbH

Die von hannoverimpuls GmbH beauftragten Unternehmen zahlen nach den dort vorliegenden Informationen ein Entgelt über 8,50 € brutto pro Stunde.

hannover.de Internet GmbH

Die von hannover.de beauftragten Unternehmen zahlen nach den dort vorliegenden Informationen ein Entgelt über 8,50 € brutto pro Stunde.

Hannover Marketing und Tourismus GmbH (HMTG)

Die von der HMTG oder der HVG beauftragten Agenturen zahlen nach den dort vorliegenden Informationen ein Entgelt über 8,50 € brutto pro Stunde.



Deutsche Messe AG

Die Messe AG hat uns mitgeteilt: Unsere beauftragten Dienstleister und Lieferanten werden nach unseren Einkaufsrichtlinien zur Einhaltung der jeweils geltenden Tarifverträge verpflichtet.
Unser umfangreiches Veranstaltungspersonal mit über 7.500 Einzelverträgen pro Jahr liegt über dem sog. Mindestlohn 8,50 € brutto pro Stunde.

Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH

Hier haben wir keine Informationen erhalten.

Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH

Es wurden und werden keine Aufträge vergeben, bei denen die 8,50 € brutto pro Stunde unterschritten wird.

Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH

Die von der GfV beauftragten Unternehmen zahlen nach den dort vorliegenden Informationen ein Entgelt über 8,50 € brutto pro Stunde.


TOP 3.1.2.
zum gesetzlichen Mindestlohn
(Drucks. Nr. 1807/2013)

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette beantwortete die Fragen von Ratsherrn Lorenz (CDU) aus Drucks. Nr. 1807/2013 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Gibt es in den Eigenbetrieben bzw. den Beteiligungsunternehmen der Landeshauptstadt Hannover Bereiche, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sind, deren monatliches Einkommen unter dem Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde liegt? Falls ja, welche Unternehmen sind davon betroffen? Wurden ferner durch die Landeshauptstadt Hannover bzw. durch die Beteiligungsunternehmen Aufträge vergeben, bei denen das angesprochene Lohnniveau nicht eingehalten wurde bzw. wird?

Es wird auf die Antwort auf die Fragestellung zu 2) der Ratsanfrage (DS 1642/2013) zur Ratsversammlung am 22.08.2013 verwiesen.

Frage 2:
Nach welchen Kriterien werden Honorarkräfte vergütet?

Die Honorarzahlungen der Landeshauptstadt Hannover lassen sich wie folgt differenzieren:
1) Die Honorare für Freie Berufe richten sich nach den geltenden Gebührenordnungen,
2) bei Fachleuten (Referentinnen/Referenten, Supervisorinnen/Supervisoren, externe Moderatorinnen/Moderatoren) orientieren sich die Honorare an der jeweiligen Marktlage und dem jeweiligen Angebot, eine Vergütung liegt hier in der Regel um ein Vielfaches über 8,50 € brutto pro Stunde,
3) alle weiteren Honorarkräfte werden auf der Grundlage von festgelegten Standards (z.B. die Honorarverordnung der VHS) entschädigt. Die Entschädigung liegt oberhalb von 8,50 € brutto pro Stunde.

Frage 3: Welche Tätigkeiten werden von Honorarkräften, Studenten und Schülern ausgeführt?

Soweit nach den Tätigkeiten gefragt wird, wird auf die Antwort zu 2) verwiesen. Soweit gefragt wird, wo Studentinnen und Studenten und Schülerinnen und Schüler eingesetzt sind wird wie folgt geantwortet:

Im Fachbereich Jugend und Familie werden 22 Personen, in der Regel Schülerinnen/Schüler und Studentinnen/Studenten, als Hausaufgabenhelferinnen und -helfer mit einem Stundenlohn von 8,00 € als Untergrenze auf Honorarbasis eingesetzt. Die Honorarsätze sind im „Forumstreffen der Familienzentren Hannover“ festgelegt worden.

Im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün werden im Sachgebiet Umweltkommunikation Schülerinnen/Schüler und Studentinnen/Studenten auf Honorarbasis für Ausstellungsbetreuung und Information, kleinere Umweltbildungsaktionen etc. eingesetzt, die ein Honorar erhalten, das oberhalb von 8,50 € brutto pro Stunde liegt.

Ratsherr Lorenz (CDU) fragte, ob die Verwaltung die Ausführung zu Enercity im Kontext zu einem Stundenlohn von 8,50 € konkretisieren könnte und ob die Verwaltung bereit wäre, zu den noch fehlenden Punkten Ergänzungen einzuholen.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette antwortete, dass die voran gegangenen Ausführungen zu Enercity von der Beteiligungsgesellschaft erarbeitet worden wäre. Die Verwaltung würde diese dahin gehend interpretieren, dass nicht alle Tarifverträge darauf hin untersucht worden wären, ob ein Stundenlohn von 8,50 € erreicht würde. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette stellte die Bereitschaft der Verwaltung zur Ergänzung der Ausführungen außer Frage.


TOP 3.2.
der SPD-Fraktion zum Übergangsmanagement Schule/Beruf in Hannover (HÜM)
(Drucks. Nr. 1810/2013)

Stadträtin Drevermann beantwortete die Fragen von Ratsfrau Dr. Koch (SPD) aus Drucks. Nr. 1810/2013 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie viele Schülerinnen und Schüler konnten – bezogen auf den Zeitraum 2011 bis 2013 – bei Berufswahl und Berufsorientierung unterstützt werden und welche Angebote waren dabei besonders erfolgreich?

Durch das Übergangsmanagement Schule/Beruf in Hannover (HÜM) werden die allgemeinbildenden weiterführenden Schulen unterstützt, ein fächerübergreifendes Berufsorientierungskonzept zu entwickeln und mit Leben zu füllen. Den Schulen stehen zu diesem Zweck neben den Programmen der Landeshauptstadt Hannover viele weitere Angebote anderer Förderer aus Bundes- und Landesprogrammen zur Verfügung. Im Rahmen des HÜM wurden die Schulen dahin gehend beraten, alle Bildungsangebote gut aufeinander abzustimmen und diese bei Bedarf durch Angebote der Landeshauptstadt Hannover sinnvoll zu ergänzen. Dadurch profitieren alle Schülerinnen und Schüler der betreffenden Schulen.

Ein Indiz für die positive Entwicklung des Übergangsmanagements Schule/ Beruf und das steigende Engagement der Schulen, den Prozess der Berufsorientierung zu optimieren, ist unter anderem die Entwicklung des städtischen Förderprogramms „Aufbau von stadtteilorientierten Netzwerken für Bildung und Qualifizierung“. An aus diesen Mitteln geförderten Projekten zur Stärkung von Schlüsselkompetenzen, Entwicklung systematischer Strukturen für den Übergang Schule / Arbeitswelt und Stärkung der Verantwortung der Eltern durch aktive Einbeziehung haben

im Jahr 2011 3500 Schülerinnen und Schüler,
im Jahr 2012 4000 Schülerinnen und Schüler und im
lfd. Jahr 2013 bereits über 5000 Schülerinnen und Schüler profitiert.

Aufgrund der Vielfalt und Individualität der Schulen im Hinblick auf die Schülerschaft, die Eltern, die Lehrkräfte und das Umfeld gibt es auch eine Vielfalt von Projekten, die sich passgenau für die jeweilige Schule als sehr sinnvoll und Ziel führend gezeigt haben.

Folgende Angebote haben sich als besonders erfolgreich erwiesen:
- Maßnahmen an Schulen, die der Verbesserung der Schlüsselkompetenzen von Jugendlichen dienen:

Die Förderung dieser Lebensgestaltungskompetenzen wie z. B. Teamfähigkeit, Eigeninitiative, Ausdauervermögen und Konfliktfähigkeit sind grundlegende Kompetenzen, die die Schülerinnen und Schüler benötigen, damit der Prozess der beruflichen Orientierung an Schule gelingen kann. Rückmeldungen der Lehrkräfte nach durchgeführten Sozialtrainings bestätigten, dass ein spürbar positiver Einfluss auf das Klassenklima und Sozialverhalten zu verzeichnen war. Eine nachhaltige Wirkung war insbesondere bei kontinuierlich durchgeführten Maßnahmen festzustellen. Bei erlebnispädagogischen Angeboten im Bereich Musik und Bewegung konnten auch die in den Klassenverbänden schwer erreichbaren Schülerinnen und Schüler begeistert werden, und so neben der Stärkung des Selbstbewusstseins auch das Zusammengehörigkeitsgefühl verbessert werden.
- Maßnahmen der Einzelfallberatung von Schülerinnen und Schüler an Schulen mit dem Kernelement der sozialpädagogischen Unterstützung im Übergang Schule/Beruf.

Die Praxis hat gezeigt, dass es für die Entwicklung der Beruflichkeit förderlich ist, wenn eine hauptverantwortliche Person an der Schule tätig sein kann, die den Prozess der individuellen Berufsorientierung begleitet. Den Schülerinnen und Schülern bietet sich hierdurch die Möglichkeit, die Schule neben einem Abschluss auch mit einem individuellen Berufswegeplan zu verlassen.
- Maßnahmen zur Elterneinbindung:

Hierbei dient u. a. die Vermittlung interkultureller Kompetenz an Schulen dazu, die Einbeziehung von Migranteneltern zu fördern. Des Weiteren wird der Einsatz einer „Schlüsselperson“ an Schule gefördert, die zwischen der Haltung der Schule und der Sichtweise von Migranteneltern auf das deutsche Schul- und Ausbildungssystem vermitteln kann. Eine Unterstützung ihrer Kinder ist diesen Eltern nur möglich, wenn sie ausreichend informiert und qualifiziert sind.

Frage 2:
Gibt es ein Handlungskonzept „Übergangsmanagement Schule Beruf“ für alle weiterführenden Schulen im Stadtgebiet und werden darin auch die Eltern mit eingebunden?

Mit nahezu allen Schulen wurde ein individuelles Handlungskonzept ab Klasse 7 erstellt, das in der Phase des Projektbeginns des Übergangsmanagements den informationsbasierten Zugang zu den Schulen ermöglichte. Um jedoch die sich stetig verändernde Bedarfe an den einzelnen Schulen zu erfassen, ist ein permanenter persönlicher und direkter Kontakt zu den mit Berufsorientierung beauftragten Lehrkräften erforderlich. Über die beratende und unterstützende Haltung der im Rahmen des HÜM eingesetzten ProjektbegleiterInnen wird eine Akzeptanz an Schulen für das HÜM erreicht, die es ermöglicht, auf aktuelle Bedarfe schnellstmöglich reagieren und verschiedene Angebote abstimmen zu können. Das Beratungsangebot der Projektbegleiter/innen mit den entsprechenden Kenntnissen und dem stetigen Überblickwissen durch eine intensive Netzwerkarbeit wird von sehr vielen Schulen in Hannover gut angenommen; eine vertrauensvolle Zusammenarbeit hat sich zunehmend entwickelt.

Frage 3:
Wie hoch ist der Mitteleinsatz – fachbereichsübergreifend – insgesamt, den die Landeshauptstadt Hannover für das Übergangsmanagement Schule Beruf aufwendet?

Im Rahmen des Übergangsmanagements Schule/ Beruf in Hannover wird während des Besuchs der allgemeinbildenden weiterführenden Schulen für die Schülerinnen und Schüler die Durchführung von notwendigen Maßnahmen, die durch Drittmittel nicht abgedeckt werden können, der Mittelansatz für stadtteilorientierte Netzwerke für Bildung und Qualifizierung in Höhe von jährlich 358.000 € in Anspruch genommen. Zusätzlich kann eine Finanzierung einzelner Maßnahmen über andere Fachbereiche in Abstimmung mit dem HÜM erfolgen. Mittelansätze, die für das Übergangsmanagement ausgewiesen sind, gibt es in anderen Fachbereichen nicht; einige ergänzen jedoch die Arbeit im Übergangsmanagement (z. Bsp. Lange Nacht der Berufe, Vermeidung von schulverweigerndem Verhalten, Schülerfirmen, Jugendsozialarbeit). Darüber hinaus schließen sich im Rahmen der Jugendberufshilfe notwendige Maßnahmen für die Zeit nach der Schule an.


TOP 3.3.
der CDU-Fraktion zur Einhaltung der Maschseeordnung
(Drucks. Nr. 1884/2013)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen vom Beigeordneten Seidel (CDU) aus Drucks. Nr. 1884/2013 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Die Benutzung der Wasserfläche durch Sport- und Freizeitboote wird in der Maschseeordnung geregelt. Dieses Regelwerk gibt es seit 1937 als „Polizeiverordnung über die Benutzung des Maschsees“, die dann in den 1970er Jahren durch die heute noch gültige städtische Satzung ersetzt wurde. Für die Erarbeitung der Maschseeordnung in den 1970er Jahren wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, der auch Vertreter der am See ansässigen Sportvereine angehörten. Neben den Befahrens- und Verhaltensregeln wurde seinerzeit auch die Idee einer Vorrangstrecke für den Rudersport in die Maschseeordnung mit aufgenommen. Grundsätzlich müssen Ruderboote den Booten der Stadt Hannover, Fahrgastschiffen und Segelbooten ausweichen. Zur Förderung des Leistungssports sollten Ruderboote in der Vorrangstrecke Vorfahrt vor allen übrigen Booten, mit Ausnahme der Boote der Stadt Hannover sowie der Fahrgastschifffahrt haben. Diese Vorrangstrecke wurde auf der östlichen Seeseite ausgehend vom Südufer bis etwa 100 m südlich der Steganlagen der Yachtschule Hannover eingerichtet.
Es ist also nicht so, dass wie in der Vorbemerkung der Ratsanfrage erläutert wird, diese Strecke an der Yachtschule Hannover vorbeiführt.

Da diese Anlage von den Ruderern nicht so angenommen wurde, wird die Strecke seit einigen Jahrzehnten nicht mehr aufgebaut. Ein Ratsantrag (2234/2008) aus dem Jahr 2008, der die Wiedereinrichtung einer Vorrangstrecke für Ruderer in der nördlichen Seehälfte forderte, ist seinerzeit im Verwaltungsausschuss am 15.01.2009 abgelehnt worden.

Frage 1:
Wer (bitte unter Angabe des zuständigen Dezernates und Fachbereichs) überwacht die Einhaltung der Maschseeordnung, insbesondere die in § 6 aufgeführten Verkehrsvorschriften, und wie wird die Maschseeordnung im Zweifel mithilfe welcher Maßnahmen durchgesetzt?

Die Einhaltung der Maschseeordnung wird durch die Maschseeaufsicht überwacht. Die Maschseeaufsicht gehört zum Fachbereich Tiefbau im Baudezernat. Sollten Verstöße gegen die Maschseeordnung vorliegen, werden die Verursacher auf die Einhaltung der Maschseeordnung hingewiesen. Im Extremfall kann nach §12 bei einem Verstoß gegen die Vorschriften der Maschseeordnung auch ein vorübergehendes oder dauerndes Benutzungsverbot ausgesprochen werden. In den letzten Jahren musste der § 12 jedoch nicht angewandt werden.

Frage 2:
Wie oft findet eine Schulung der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Hinblick auf den Inhalt, die Ausgestaltung und die Anwendung der Maschseeordnung statt und wann fand die Schulung letztmalig statt?

Die Mitarbeiter der Maschseeaufsicht werden bei der Aufnahme ihrer Tätigkeiten über die Inhalte der Maschseeordnung geschult, die letzte Schulung fand vor drei Monaten statt. Am Arbeitsplatz der Maschseeaufsicht im Fährhaus sind schriftliche Exemplare der Maschseeordnung vorhanden. Auch auf dem Boot der Maschseeordnung sind Exemplare des Regelwerkes deponiert.

Frage 3:
Zu wann plant die Stadt die Wiedereinrichtung und Kennzeichnung der „Trainingsstrecke“ mit Bojenreihen?

Nachdem der Verwaltungsausschuss im Jahr 2009 die Wiedereinrichtung der Vorrangstrecke ablehnte, sieht sich die Verwaltung derzeit nicht beauftragt, die Vorfahrtsstrecke wieder einzurichten.
Die auf dem Maschseegrund vorhandenen Einrichtungen für eine Kennzeichnung der Regattastrecken, einschließlich der Vorrangstrecke, durch Bojen wurden aktuell überprüft. Dabei wurden Schäden festgestellt, die bis zum Beginn der neuen Rudersaison 2014 behoben werden.

Beigeordneter Seidel (CDU) fragte, ob der Verwaltung bekannt wäre, wie viele Unfälle sich in den Jahren 2012 und 2013 zugetragen hätten und welche Schäden dabei entstanden wären.

Stadtbaurat Bodemann erwog, dass sich die Frage auf ein Ereignis am 14. August 2013 beziehe. An diesem Tag habe es auf dem Maschsee eine Kollision eines Optimisten-Segelbootes aus der Segelschule Maschsee mit einem Drachenboot gegeben. Stadtbaurat Bodemann erörterte, dass allein schon die Tatsache, dass der Baudezernent das erste Mal nach sechsjähriger Tätigkeit für die Landeshauptstadt in einen derartigen Vorfall involviert gewesen sei, ein solches Unfallgeschehen sehr selten wäre. Die Verwaltung habe Gespräche mit der Maschsee-Aufsicht und Vertretern der Segelschule geführt. Ein Termin mit dem Verantwortlichen des Drachenbootes sei von diesem abgesagt worden. Stadtbaurat Bodemann berichtete, dass es in Folge einer leichten Kollision zu geringfügigen Beschädigungen am Drachenboot gekommen sei. Die Schuldfrage habe nicht geklärt werden können, da alle Beteiligten voneinander abweichende Angaben zum Vorfall abgegeben hätten.

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob in der Maschseeordnung, ähnlich wie in der Straßenverkehrsordnung, als oberstes Gebot die Rücksichtnahme festgehalten sei und ob die MitarbeiterInnen der Maschsee-Aufsicht auch im Besonderen auf diese Rücksichtsnahme hinweisen würden.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Maschseeordnung insgesamt zwölf Punkte umfasse und dass sich der Punkt sechs in mehreren Absätzen mit unterschiedlichen Vorfahrtsregelungen beschäftige. Im ersten Absatz werde zudem auf ein allgemeines Rücksichtnahmegebot hingewiesen. Die motorbetriebenen Boote der Landeshauptstadt und der Üstra hätten immer Vorfahrt. Alle anderen auf dem Maschsee bewegten Boote müssten sich dem Rücksichtnahmegebot unterwerfen. Dazu kämen dann noch Regelungen wie Steuerbord vor Backbord oder Segelboot vor Ruderboot. Stadtbaurat Bodemann erläuterte weiter, dass die Maschsee-Aufsicht dazu angehalten worden wäre, auf die Regelungen zu verweisen und auf deren Einhaltung zu achten. In diesem Zusammenhang und abhängig von der schwere des Fehlverhaltens würde der Punkt zwölf der Maschseeordnung angewandt. Dieser umfasse zeitliche und generelle Nutzungsverbote und diese seien am 14. August 2013 verhängt worden.


TOP 3.4.
der Fraktion Die Hannoveraner

TOP 3.4.1.
zu unhaltbaren Zuständen im Ricklinger Stadtweg
(Drucks. Nr. 1900/2013)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Wruck (Die Hannoveraner) aus Drucks. Nr. 1900/2013 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Besteht grundsätzlich die Möglichkeit, bei solchen Bauarbeiten die jeweiligen Bauabschnitte zu verkleinern?

Nein für den Bauabschnitt Ricklinger Stadtweg. Das Ausmaß ist so abgewogen und richtig.

Frage 2:
Wenn ja: Warum wurde diese Möglichkeit in Absprache mit den beteiligten Baufirmen z.B. im Ricklinger Stadtweg nicht genutzt? Wenn nein: Welches sind die Hauptgründe für diese Unrealisierbarkeit?

Der Straßenbau setzt sich aus verschiedenen aufeinanderfolgenden Arbeitsgängen zusammen, die teilweise durch unterschiedliche Fachkolonnen durchgeführt werden. Durch lange Bauabschnitte ist ein kontinuierliches fortlaufendes Arbeiten jeder Kolonne gegeben. Die einzelnen Arbeitsgänge können zeitversetzt gleichzeitig laufen. Jede Verkleinerung von Bauabschnitten würde die Bauzeit weiter verlängern, da zur Verfügung stehende Flächen nicht groß genug sind und die Kolonnen sich gegenseitig bei der Durchführung der Arbeiten behindern. Darüber hinaus verteuert eine Verkleinerung von Bauabschnitten eine Baumaßnahme im erheblichen Umfang, da der Einsatz der Fachkolonnen nicht kontinuierlich gegeben ist, sowie die Lieferung von Materialien mit kleineren Transportern zu kalkulieren ist, was zu Verteuerungen führt.

Frage 3:
Wurde seitens der Stadt schon einmal in Erwägung gezogen, die geschädigten Einzelhändler die nachweislich in dem Zeitraum der Bauarbeiten erhebliche Einnahmeverluste hinnehmen mussten, finanziell zu entlasten? Beispielsweise durch Erlass oder Verringerung der Gewerbesteuer?

Die rechtlichen Voraussetzungen zur Zahlung einer Entschädigung für die entstandenen Umsatzrückgänge sind nicht gegeben. Eine Zahlung auf freiwilliger Basis bzw. durch Erlass oder Verringerung der Gewerbesteuer kommt aufgrund der Präzedenzwirkung ebenfalls nicht in Betracht. Im Übrigen hat die Verwaltung sofort auf die Beschwerden der Anlieger reagiert. So besteht kontinuierlicher Kontakt zu der IG Ricklingen um auf kurzem Wege auf die Belange der Anwohner und Geschäftsleute eingehen zu können. Es wurden Maßnahmen eingeleitet, um die provisorische Erreichbarkeit der Geschäfte und Häuser zu verbessern. Die Geschäftsleute nutzen auch den direkten Kontakt zur Baufirma, die dann sofort reagiert. Ferner wurde mit der Baufirma vereinbart, die Zahl der Kolonnen zu erhöhen, mit dem Ziel die Maßnahmen rechtzeitig vor dem Winter und dem Weihnachtsgeschäft fertigzustellen. Dennoch haben wir Verständnis für den Ärger der durch diese Baustelle entsteht. Wir versuchen es auf das geringste Maß zu reduzieren.


TOP 3.4.2.
zur Pflege von Rasenflächen in städtischen Einrichtungen durch Mitarbeiter des Grünflächenamtes
(Drucks. Nr. 1901/2013)

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette beantwortete die Fragen von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner) aus Drucks. Nr. 1901/2013 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie oft werden die Grünflächen in städtischen Einrichtungen wie Schulen, Kitas etc. pro Jahr gemäht, was passiert dann nach dem Mähen mit dem Rasenschnitt und werden alle Einrichtungen, was die Entsorgung des Rasenschnitts betrifft, gleich behandelt?

Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün mäht die Rasenflächen in Kindertagesstätten und Schulen in der Regel 6- 8 Mal jährlich. Zum Einsatz kommen Mulchmäher. Durch diese wird das zerkleinerte Rasen-Schnittgut gleich wieder auf die Rasenfläche ausgebracht.
Eine Aufnahme des Schnittgutes erfolgt nicht.

Frage 2:
Falls die geschilderten Vorwürfe zutreffen und der Rasenschnitt tatsächlich seit 2013 nicht mehr von den Mitarbeitern des Grünflächenamtes entsorgt wird: Was sind die genauen Gründe dafür? Und hat sich die Zahl der Mitarbeiter, die beim Grünflächenamt für diese Tätigkeit zuständig sind, seit der Einführung dieser Neuregelung verringert?

Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün hat den Rasenschnitt in Kindertagesstätten auch vor 2013 nicht aufgenommen. Der Einsatz von Mulchmähern ist bereits seit Jahren Standard.
Der Mitarbeiterstamm hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert.

Frage 3:
Sollen sich dann die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen Einrichtungen nach Meinung der Verwaltung auch in Zukunft - neben ihrer ganzen täglichen Arbeit - auch noch um die Entsorgung des Rasenschnitts kümmern?

Nein, die Mitarbeiter der jeweiligen Einrichtungen müssen sich nicht um den Rasenschnitt kümmern, denn eine Entsorgung des Rasenschnitts ist nicht erforderlich.


TOP 3.5.
der PIRATEN-Fraktion zur Krippenbetreuung in Hannover nach Inkrafttreten des Rechtsanspruches
(Drucks. Nr. 1913/2013)

Stadtrat Walter beantwortete die Fragen von Ratsherrn Dr. Junghänel (PIRATEN) aus Drucks. Nr. 1913/2013 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Über die Situation der Inanspruchnahme des Rechtsanspruchs auf U3-Kinderbetreuung ab dem 1. August habe ich bereits den Verwaltungsausschuss am 15.8. und den Jugendhilfeausschuss am 26.8. ausführlich unterrichtet. Außerdem durfte ich zu diversen Anfragen der Medien, die dann Niederschlag in der Berichterstattung fanden, öffentlich Stellung nehmen. Insofern bestand und besteht jederzeit Gelegenheit zu Nachfragen, es bestand aber auch jederzeit Bereitschaft der Verwaltung, ohne Nachfragen zu informieren.

Nach derzeitigem Stand werden bis zum Jahresende zusätzliche 1.840 Krippenplätze zur Erfüllung des Rechtsanspruchs zur Verfügung stehen. Das Ausbauprogramm ist somit bis zum Ende des Jahres vollständig umgesetzt. Die Versorgungsquote für die beiden rechtsanspruchsrelevanten Jahrgänge der 1- und 2-Jährigen beträgt dann etwas über 56 %.

Frage 1:
Wie viele freie und wie viele belegte Krippenplätze gibt es im gesamten Stadtgebiet und wie verteilen sich diese Plätze innerhalb der Stadtbezirke und Stadtteile?

Im gesamten Stadtgebiet gab es zum 30.6.2013 3.672 Krippenplätze (inkl. Plätze in altersübergreifenden Gruppen). Diese Plätze verteilen sich auf die einzelnen Stadtbezirke wie folgt:

01 Mitte
244
02 Vahrenwald/List
486
03 Bothfeld/Vahrenheide
322
04 Buchholz/Kleefeld
465
05 Misburg/Anderten
178
06 Kirchrode/Bemerode/Wülferode
191
07 Südstadt/Bult
345
08 Döhren/Wülfel
314
09 Ricklingen
176
10 Linden/Limmer
363
11 Ahlem/Badenstedt/Davenstedt
131
12 Herrenhausen/Stöcken
163
13 Nord
294
LHH insgesamt
3.672

Die Verteilung der Krippenplätze auf die einzelnen Stadtteile (51) ist folgendermaßen:

01 Mitte
76
02 Calenberger Neustadt
39
08 Zoo
6
09 Oststadt
123
10 Vahrenwald
360
11 List
126
12 Vahrenheide
60
21 Sahlkamp
97
22 Bothfeld
141
24 Lahe
24
48 Isernhagen-Süd
0
25 Großbuchholz
314
26 Kleefeld
104
27 Heideviertel
47
50 Misburg-Nord
111
51 Misburg-Süd
10
52 Anderten
57
28 Kirchrode
7
47 Bemerode
184
53 Wülferode
0
04 Südstadt
262
07 Bult
83
05 Waldhausen
73
06 Waldheim
0
29 Döhren
136
30 Seelhorst
14
31 Wülfel
18
32 Mittelfeld
73
39 Bornum
0
40 Ricklingen
15
41 Oberricklingen
54
42 Mühlenberg
47
43 Wettbergen
60
33 Linden-Nord
122
34 Linden-Mitte
142
35 Linden-Süd
64
36 Limmer
35
37 Davenstedt
30
38 Badenstedt
86
44 Ahlem
15
14 Herrenhausen
35
15 Burg
15
16 Leinhausen
18
17/20 Ledeburg/Nordhafen
27
18 Stöcken
64
19 Marienwerder
4
3 Nordstadt
217
13 Hainholz
62
45/49 Vinnhorst/Brinker Hafen
15
Summe
3.672
* Die Stadtteilziffern 23 und 46 gibt es nicht.

Am 9.9.2013 gab es 18 freie Krippenplätze in folgenden Stadtbezirken bzw. Stadtteilen:

List
1
Bothfeld
6
Groß-Buchholz
4
Mittelfeld
2
Badenstedt
3
Nordstadt
2

Gemäß § 23 Abs. 2 SGB VIII hat ein Kind, dass das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Daher sind auch die Plätze in der Tagespflege rechtsanspruchsrelevant.
Am 9.9.2013 standen in der städtischen online-Betreuungsbörse noch 139 freie Plätze in der Kindertagespflege zur Verfügung. Im Einzelnen:

01 Mitte
14
02 Vahrenwald/List
23
03 Bothfeld/Vahrenheide
13
04 Buchholz/Kleefeld
13
05 Misburg/Anderten
7
06 Kirchrode/Bemerode/Wülferode
6
07 Südstadt/Bult
18
08 Döhren
8
09 Ricklingen
5
10 Linden/Limmer
8
11 Ahlem/Badenstedt/Davenstedt
7
12 Herrenhausen/Stöcken
13
13 Nord
4

Frage 2:
Welche Bedarfe bestehen voraussichtlich innerhalb des laufenden und kommenden Kindergartenjahres in den einzelnen Stadtbezirken und wie werden diese ermittelt?

Für das Jahr 2014 sind derzeit weitere 359 Krippenplätze in Planung. Ob alle geplanten Krippenplätze auch im Jahr 2014 oder erst später ans Netz gehen bleibt abzuwarten.

In der in diesem Jahr durchgeführten Repräsentativbefragung sind auch Fragen zum Thema Kinderbetreuung enthalten. Nach Auswertung der Befragung und aufgrund der Wohnbauflächeninitiative 2015 wird die Verwaltung den Ratsgremien eine Übersicht zu den unterschiedlichen Bedarfen in den einzelnen Stadtbezirken vorlegen. Ebenso werden die Erkenntnisse der Repräsentativbefragung mit einfließen. Bis dahin ist auch über einen längeren Zeitraum bekannt, wie viele Eltern den Anspruch auf das Betreuungsgeld geltend machen. Diese Eltern haben keinen Anspruch auf einen öffentlich geförderten Krippen- bzw. Tagespflegeplatz. Auf dieser Basis können dann ggf. weitere Ausbauprogramme beschlossen werden.

Frage 3:
Gibt es in Zusammenhang mit dem neuen Rechtsanspruch Klagen oder Klageandrohungen?

Bisher gibt es keine Klagen und auch keine Klageandrohung. Da noch freie Krippen- und Tagespflegeplätze zur Verfügung stehen und auch noch weitere Krippenplätze in diesem Jahr geschaffen werden, geht die Verwaltung davon aus, dass der Rechtsanspruch derzeit umgesetzt werden kann.

Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) fragte, in wie weit Werbung für die kostenlosen Betreuungsplätze gemacht würde und wie viele der Eltern, die einen Betreuungsplatz für ihr Kind in Anspruch nähmen, einer beruflichen Beschäftigung nachgehen würden.

Stadtrat Walter antwortete, dass in der Frage eine Unterstellung eingebaut wäre, von der wahrscheinlich die komplette Landeshauptstadt überaus begeistert wäre. Stadtrat Walter wies darauf hin, dass derzeit aufgrund der Beitragsstaffelung in Hannover nur etwa die Hälfte der Kinder in den Genuss eines kostenlosen Betreuungsplatzes kämen. Für die andere Hälfte benötige die Landeshauptstadt auch weiterhin die Unterstützung von Land und Bund. Im Bund habe man sich die Einrichtung von freien Betreuungsplätzen auf die Tagesordnung geschrieben, sodass die Stadtverwaltung möglicherweise in die Lage versetzt werden könnte, dies auch für die andere Hälfte der Kinder umzusetzen. Stadtrat Walter führte weiter aus, dass zu den Beschäftigungsverhältnissen der Eltern keine Daten erhoben würden. Es sei für die Einrichtung der Betreuungsplätze völlig unerheblich, ob oder in welchem Umfang die Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen würden. Für Krippen- und Kindergartenplätze gelte ein Rechtsanspruch - unabhängig von der Berufstätigkeit der Eltern. Stadtrat Walter erörterte ferner, dass lediglich in der Migrantenbetreuung auf den Rechtsanspruch einer Kindesbetreuung hingewiesen würde. Denn im Besonderen eine frühkindliche Förderung könne den gesamten Lebensweg eines Menschen durch den Besuch einer gruppenpädagogischen Einrichtung positiv beeinflussen.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) fragte, was für eine Zwischenbilanz die Stadtverwaltung zöge und wie sich diese auf die zukünftigen Planungen auswirken würde.

Stadtrat Walter erklärte, dass die Stadtverwaltung die auf den 01. August 2013 bezogenen Ziele erreicht habe. Die Verwaltung habe bereits in ihren Ausführungen darauf verwiesen, dass der Rechtsanspruch nicht zum 01. August 2013, sondern ab dem 01. August 2013 gelte. Die Verwaltung gehe auch weiterhin von einem kontinuierlichen Bevölkerungswachstum aus und deshalb stelle man sich auf die Vorhaltung weiterer Kinderbetreuungskontingente ein.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) fragte wiederholt nach einer Bilanz der Verwaltung und etwaigen Konsequenzen daraus.

Stadtrat Walter betonte nachdrücklich, dass der Rechtsanspruch erfüllt sei.


TOP 4.
Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 4.1.
Umbesetzung im Verwaltungsausschuss
(Drucks. Nr. 1936/2013)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung im Verwaltungsausschuss nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1936/2013.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.


TOP 4.2.
Umbesetzung im Schulausschuss der Landeshauptstadt Hannover:
Vertreterinnen und Vertreter der Eltern

(Drucks. Nr. 1943/2013)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung im Schulausschuss nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1943/2013.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.


TOP 4.3.
Besetzung im Betriebsausschuss für Städtische Häfen
(Drucks. Nr. 2032/2013)
Einstimmig beschloss der Rat die Besetzung im Betriebsausschuss für Städtische Häfen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2032/2013.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.


TOP 4.4.
Umbesetzung in der Kommission Sanierung Soziale Stadt Sahlkamp-Mitte
(Drucks. Nr. 2033/2013)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung in der Kommission Sanierung Soziale Stadt Sahlkamp-Mitte nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2033/2013.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.


TOP 5.
Antrag zur Gentechnikfreiheit auf landwirtschaftlichen Flächen - unbefristet
(Drucks. Nr. 1380/2013)
Gegen 2 Stimmen beschloss der Rat die unbefristete Gentechnikfreiheit auf landwirtschaftlichen Flächen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1380/2013.

TOP 6.
Antrag zur Obdachlosenunterkunft "Burgweg 13"
(Drucks. Nr. 1809/2013 N1)

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) erklärte, dass die PIRATEN-Fraktion den vorliegenden Antrag ablehnen werde. Man lehne eine Unterbringung von Menschen in Containern grundsätzlich ab und favorisiere, nicht zuletzt auch aus Gründen der Energieeffizienz, feste Bauten.

Beigeordnete Kastning (SPD) erklärte, dass die SPD-Fraktion dem Antrag zustimmen werde, da die Unterbringung von Obdachlosen in Modulbauten eine zeitliche Übergangslösung darstelle. Zudem seien Vorkehrungen in Hinblick auf die am 01.01.2014 eintretende Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union zu treffen. Es müssten ausreichend Unterbringungsmöglichkeiten für Familien mit entsprechendem Mobiliar und Sanitäreinrichtungen vorgehalten werden.

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass man möglichst wenige Menschen in Obdach nehmen, sondern sie viel lieber in festen Wohnungen unterbringen wollte. Man müsse allerdings auch akzeptieren, dass sich zum einen manche Menschen dauerhaft keinen festen Wohnraum wünschten und dass in naher Zukunft eine größere Anzahl Menschen nach Hannover kommen würde. Eine Lösung könne nur sein, dass man den Wohnungsbau ankurbele, um den Menschen möglichst rasch Wohnraum zur Verfügung stellen zu können, den diese selbst versorgen und verwalten sollten.

Ratsherr Engelke (FDP) erklärte, dass die FDP-Fraktion den vorliegenden Antrag unterstützen werde, da man die Unterbringung von Menschen in Bauten der Modulbauweise deutlich einer Unterbringung in Turnhallen vorziehe. Diese Maßnahmen müssten eingeleitet werden, um realistischen Prognosen über zeitnah steigende Zuwanderungszahlen in Hannover Rechnung zu tragen.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) entgegnete, dass auch die PIRATEN-Fraktion keine Obdachlosen wünsche. Diese jedoch als gesellschaftliche Realität akzeptiere. Ratsherr Hillbrecht wies darauf hin, dass der Rat der Stadt erst vor kurzem Diskussionen zu den Standards bei der Unterbringung von Flüchtlingen geführt habe und es sei zu vermeiden, dass sich unterschiedliche Gruppen differenzierten Gegebenheiten zu unterwerfen hätten. Der zeitliche Faktor einer Unterbringung, der weder in Stunden noch in Tagen zu bemessen sei, dürfe nicht als Ausrede dafür herhalten, die in der Flüchtlingsfrage als unbedingt menschenwürdig titulierten Standards zu umgehen.

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) machte deutlich, dass ein Hauptaugenmerk darauf gelegt werden müsse, dass diesen Menschen übergangsweise geholfen werde und diese nicht im Freien oder in Turnhallen übernachten müssten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe kein Problem damit, den erwarteten Zuwanderern und Obdachlosen Modulbauten als Übergangslösung anzubieten, bis der benötigte Wohnraum in Hannover fertig gestellt sei.

Ratsherr Engelke (FDP) forderte die Mitglieder der PIRATEN-Fraktion auf, alternative Vorschläge zur vorliegenden Drucksache anzubieten.
Gegen 4 Stimmen beschloss der Rat die Erweiterung der Modulanlage "Burgweg 13" nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1809/2013 N1.



TOP 7.
Antrag zur Schulsozialarbeit: personelle und finanzielle Änderungen zum Schuljahr 2013/2014
(Drucks. Nr. 1296/2013 mit 1 Anlage)
Bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat den Antrag zur Schulsozialarbeit - personelle und finanzielle Änderungen zum Schuljahr 2013/2014, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1296/2013 mit 1 Anlage.


TOP 8.
Antrag zur Änderung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der HDI-Arena
(Drucks. Nr. 1633/2013 mit 1 Anlage)

TOP 8.1.
dazu 1. Ergänzung, Antrag des Stadtbezirksrates Mitte
(Drucks. Nr. 1633/2013 E1 mit 1 Anlage)

Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) erklärte, dass sich die PIRATEN-Fraktion zum vorliegenden Antrag enthalten werde. Ratsherr Dr. Junghänel erörterte, dass ein privates Unternehmen den Namen einer Immobilie ändere und dass die Verwaltung analog dazu die Satzung ändern solle. Es sei zu vermeiden, dass bei jeder Namensänderung der Verwaltungsapparat in Gang gesetzt und die Beschlussgremien des Rates aktiviert würden. Ratsherr Dr. Junghänel merkte an, dass dafür langfristig andere Regelungen zu treffen seien. Man könnte zum Beispiel die Begriffe Niedersachsenstadion, Stadion Hannover oder die Adresse in die Satzung einarbeiten.

Ratsherr Wruck (Die Hannoveraner) sagte, dass die Fraktion Die Hannoveraner dafür plädiere, dass der Begriff Niedersachsenstadion als geographische Benennung in die Satzung eingearbeitet werden sollte. Es müsse eine Regelung gefunden werden um zu vermeiden, dass die Verwaltung nicht bei jedem Namens- bzw. Sponsorenwechsel Nachbearbeitungen an der Satzung vornehmen müsse.

Ratsherr Engelke (FDP) wandte ein, dass ein Namenswechsel seines Wissens nach nicht alle 14 Tage vorgenommen würde und dass die Verwaltung sicherlich rechtlichen Belangen nachkäme, wenn der Name in der Satzung präzisiert würde. Ratsherr Engelke erinnerte daran, dass in Hannover noch Beschilderungen zu finden seien, die auf das Niedersachsenstadion hinweisen würden. Da die Beschilderung in den Aufgabenbereich des Stadionbetreibers gehöre, sollte die Verwaltung diesen darauf hinweisen.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) konstatierte, dass die Stadt das Namensrecht verkauft habe und deshalb nur den rechtlichen Vorgaben folge, wenn der Name in der Satzung zu ändern sei. Beigeordneter Förste führte weiter aus, dass der Rat der Stadt dieser Namensabtretung seinerzeit zugestimmt habe. Man könnte zum Auslauf des aktuellen Vertrages einen Antrag in das Verfahren geben, um einer erneuten Namensabtretung entgegenzuwirken und die Arena wieder in Niedersachsenstadion zu benennen. Die Fraktion DIE LINKE. würde dem zustimmen.

Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) entgegnete, dass es sich im vorliegenden Fall um eine rechtliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung handele. Diese habe mit den kommerziellen Zielen einer Namensabtretung nichts zu tun. Deshalb könne man auch nicht nur Niedersachsenstadion in die Satzung einarbeiten. Allerdings wäre es möglich den Passus „Stadion, Robert-Enke-Straße 1“ einzufügen.
Gegen 2 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat die 1. Ergänzung - Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Mitte, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1633/2013 E1 mit 1 Anlage.
Damit wurde dem Antrag des Stadtbezirksrates Mitte nicht gefolgt.

Gegen 2 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat die Änderung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der HDI-Arena nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1633/2013 mit 1 Anlage.


TOP 9.
Bauleitpläne Wohnbauflächeninitiative

TOP 9.1.
Antrag zu einer Flächennutzungsplanangelegenheit

TOP 9.1.1.
Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
217. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Wülferode / "Am Wiesengarten, 1. Entwicklungsabschnitt"
Feststellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1778/2013 mit 4 Anlagen)
Gegen 2 Stimmen beschloss der Rat das 217. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Wülferode / "Am Wiesengarten, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1778/2013 mit 4 Anlagen.


TOP 9.2.
Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 9.2.1.
Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 184, 8. Änderung - Dreyerstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1291/2013 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 184, 8. Änderung – Dreyerstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1291/2013 mit 3 Anlagen.


TOP 9.2.2.
Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1752 - Klagesmarkt -
mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung,
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB;
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1630/2013 mit 3 Anlagen)
Gegen 5 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1752 – Klagesmarkt, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1630/2013 mit 3 Anlagen.


TOP 9.2.3.
Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1747 - Sodenstraße 10
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB,
Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1791/2013 mit 3 Anlagen)
Bei 2 Enthaltungen Beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1747 - Sodenstraße 10, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1791/2013 mit 3 Anlagen.


TOP 10.
Antrag zum 213. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Ledeburg / "Nahversorger Vinnhorst" Entscheidung über Stellungnahmen, Feststellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1607/2013 mit 5 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat das 213. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Ledeburg / "Nahversorger Vinnhorst", nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1607/2013 mit 5 Anlagen.


TOP 11.
Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 11.1.
Bebauungsplan Nr. 1611, 1. Änderung – Mellendorfer Straße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1129/2013 mit 4 Anlagen)
Gegen 13 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1611, 1. Änderung – Mellendorfer Straße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1129/2013 mit 4 Anlagen.


TOP 11.2.
Bebauungsplan Nr. 1312, 1. Änderung - Bomhauerstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1130/2013 mit 4 Anlagen)
Gegen 14 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1312, 1. Änderung - Bomhauerstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1130/2013 mit 4 Anlagen.


TOP 11.3.
Bebauungsplan Nr. 1773 – Karl-Wiechert-Allee / Baumschulenallee
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1131/2013 mit 3 Anlagen)
Gegen 13 Stimmen Beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1773 – Karl-Wiechert-Allee / baumschulenallee, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1131/2013 mit 3 Anlagen.


TOP 11.4.
Bebauungsplan Nr. 454, 1. Änderung - Westlich Kaiser-Wilhelm-Straße
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB
Vereinfachtes Verfahren, Verzicht auf frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1311/2013 mit 4 Anlagen)

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) erklärte, dass die PIRATEN-Fraktion den Anträgen unter den Tagesordnungspunkten 11.4. und 11.5. nicht zustimmen werde. Ratsherr Hillbrecht erläuterte weiter, dass Wohnraum in Hannover knapp sei, dass man in Sachen Wohnkonzept über eine Nachverdichtung beraten habe und dass genau das mit dem vorliegenden Antrag ausgeschlossen werden solle.

Ratsherr Oppelt (CDU) betonte, dass man unter örtlichen Betrachtungen des großzügig gewachsenen Villenviertels, die Einwände der PIRATEN-Fraktion nicht nachvollziehen könne.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) kritisierte, dass mit dem vorliegenden Antrag eine Bebauung schon im Vorfeld unterbunden würde. Denn man habe die Möglichkeit mit Antragstellung über eine Bebauung zu diskutieren und zu entscheiden.

Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass die Bebauungsplanung keine nachbereitende Planung sei. Diese bereite die planerischen Intentionen der Stadtgemeinschaft, des Rates und insbesondere der Landeshauptstadt vor. Der Bebauungsplan als vorplanendes Institut setze fest, was die Gemeinde wünsche und was nicht. Dies habe eine positive Signalwirkung auf Investoren, da jedem darüber Klarheit verschafft würde, wofür eine Genehmigung zu erhalten sei, bevor Mittel für Planungen eingesetzt werden müssten. Stadtbaurat Bodemann erinnerte in Zusammenhang mit der vorliegenden Drucksache an die Diskussionen von vor ca. eineinhalb Jahren in Kirchrode, bei der es um genau dasselbe Thema, ob eine Bebauung den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden sollte, gegangen sei. Stadtbaurat Bodemann stellte klar, dass der Bebauungsplan keine Bebauung verhindern, sondern diese steuern solle, sodass der Kontext gewahrt werde.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) hielt fest, dass mit der vorliegenden Drucksache in Kirchrode andere Maßstäbe gesetzt würden, wie dies z.B. mit dem Wohnraumkonzept in anderen Stadtgebieten der Fall wäre.

Stadtbaurat Bodemann unterstrich, dass kluge Stadtbauplanung in deutschen bzw. mitteleuropäischen Städten, immer dort das richtige Maß zu finden versuche, wo Planung betrieben würde. Die europäische Stadt bestünde aus vielen unterschiedlichen Bebauungsmilieus und eine kluge Bebauungsplanung setze voraus, den Milieuzusammenhang zu erkennen. Deshalb sei es besonders wichtig nicht für die gesamte Stadt pauschal zu entscheiden, sondern methodisch zu den jeweiligen Örtlichkeiten zu beraten.
Gegen 2 Stimmen beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 454, 1. Änderung - Westlich Kaiser-Wilhelm-Straße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1311/2013 mit 4 Anlagen.


TOP 11.5.
Bebauungsplan Nr. 1054, 1. Änderung - Östlich Kaiser-Wilhelm-Straße
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB
Vereinfachtes Verfahren, Verzicht auf frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1313/2013 mit 4 Anlagen)
Gegen 2 Stimmen beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1054, 1. Änderung - Östlich Kaiser-Wilhelm-Straße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1313/2013 mit 4 Anlagen.


TOP 11.6.
Bebauungsplan Nr. 1164, 1. Änd. - Landesverwaltung Planckstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1533/2013 mit 3 Anlagen)
Bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1164, 1. Änderung - Landesverwaltung Planckstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1533/2013 mit 3 Anlagen.


TOP 11.7.
Bebauungsplan Nr. 940, 1. Änderung - IGS Büssingweg/Fenskeweg,
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB;
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1547/2013 mit 3 Anlagen)
Gegen 10 Stimmen und bei 4 Enthaltungen beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 940, 1. Änderung – Integrierte Gesamtschule Büssingweg/Fenskeweg, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1547/2013 mit 3 Anlagen.


TOP 11.8.
Bebauungsplan Nr. 1216, 9. Änderung - Gewerbegebiet Schwarze Heide
Vereinfachte Änderung gemäß § 13 BauGB,
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1605/2013 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1216, 9. Änderung - Gewerbegebiet Schwarze Heide, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1605/2013 mit 3 Anlagen.


TOP 12.
Anträge zum Straßenausbaubeitrag

TOP 12.1.
Bauweg/Steinstraße/Holzstraße von Badenstedter Straße bis Davenstedter Straße - Aufwandsspaltung -
(Drucks. Nr. 1177/2013 mit 1 Anlage)
Gegen 14 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat den Straßenausbaubeitrag - Bauweg/Steinstraße/Holzstraße von Badenstedter Straße bis Davenstedter Straße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1177/2013 mit 1 Anlage.


TOP 12.2.
Siebstraße von Hildesheimer Straße bis Höltystraße - Einzelfallsatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung -
(Drucks. Nr. 1462/2013 mit 2 Anlagen)
Gegen 14 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat den Straßenausbaubeitrag - Siebstraße von Hildesheimer Straße bis Höltystraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1462/2013 mit 2 Anlagen.


TOP 12.3.
An Mußmanns Haube von Meldaustraße bis Bussilliatweg -Aufwandsspaltung-
(Drucks. Nr. 1578/2013 mit 1 Anlage)
Gegen 15 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat den Straßenausbaubeitrag - An Mußmanns Haube von Meldaustraße bis Bussilliatweg, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1578/2013 mit 1 Anlage.


TOP 12.4.
Kolkhof von Hartungstraße bis Friedenauer Straße - Aufwandsspaltung -
(Drucks. Nr. 1579/2013 mit 1 Anlage)
Gegen 15 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat den Straßenausbaubeitrag - Kolkhof von Hartungstraße bis Friedenauer Straße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1579/2013 mit 1 Anlage.


TOP 13.
Antrag zum Kommunalen Wohnraumförderprogramm der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1724/2013 mit 2 Anlagen)

TOP 13.1.
dazu Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.
(Drucks. Nr. 1872/2013)

TOP 13.2.
und Zusatzantrag der PIRATEN-Fraktion
(Drucks. Nr. 1876/2013)

TOP 13.3.
sowie Zusatzantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1885/2013)

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) führte aus, dass es in Bezug auf Wohnraum nicht nur um die Schaffung desselben, sondern auch um Pflege und Instandsetzung von öffentlich geförderten Wohnraum gehe. Deshalb sei die PIRATEN-Fraktion der Ansicht, dass die am Gemeinwohl orientierten Antragsteller wie z.B. Wohnungsbaugenossenschaften, gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften, Stiftungen und kommunale Wohnungsbaugesellschaften genau diese fortlaufenden Investitionen einsetzen würden. Der Rat der Stadt sollte sich dem Instrument der Prioritätensetzung in diesem Fall unbedingt bedienen. Ratsherr Hillbrecht bemerkte, dass die PIRATEN-Fraktion die Ausgangsdrucksache ablehnen werde, wenn der eigene Antrag und/oder der Antrag der Fraktion DIE LINKE. keine Zustimmung fände.

Ratsherr Hermann (SPD) erörterte, dass es eine erfreuliche Entwicklung wäre, wenn die Errichtung von öffentlich geförderten Wohnraum auf möglichst viele Schultern verteilt werden könnte. Die privaten Investoren und Wohnungsbaugesellschaften seien genauso willkommen wie die Wohnungsbaugenossenschaften und die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften. Man benötige die Gesamtverantwortung aller Wohnungsbaugesellschaften der gesamten Wohnungswirtschaft. Da erfahrungsgemäß sowieso nur die Wohnungsbaugenossenschaften und die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften auf öffentliche Förderungen zurückgreifen würden, sei eine Einschränkung wie im Antrag der PIRATEN-Fraktion unnötig. Ratsherr Hermann machte deutlich, dass die Schaffung eines Wohnungsbauförderprogramms mit einem Gesamtvolumen von 27,3 Mio. € durch die Stadt als großer Erfolg zu bewerten sei. Die Stadtverwaltung sende damit ein Signal an die hannoversche Wohnungsbauwirtschaft, wonach man die öffentliche Förderung von Wohnraum als bedeutendes Thema präferiere. Es sei zudem gelungen, ein in seine Facetten differenziertes Förderprogramm zum Bedarf und der Nachfrage nach niederpreisigem Wohnraum aufzulegen. Es sei mit dem Programm gelungen, ein auf zwei Säulen basierendes Grundförderprogramm zu installieren. Das wäre zum einen der feste Baukostenzuschuss und zum anderen die Aufwendungszuschüsse. Dabei habe man versucht so flexibel zu bleiben, dass kleine und große Wohnungen, Sozialwohnungen mit einem Mietpreis von 5,40 € pro m² mit Belegrechten sowie niederpreisigem Wohnraum realisieren zu können. Darüber hinaus gäbe es Zusatzförderungen für Gemeinschaftsräume, behindertengerechten Wohnungsbau und die Einhaltung von besonderen energetischen Standards. Zum Abschluss ging Ratsherr Hermann auf den Zusatzantrag der CDU-Fraktion ein und machte darauf aufmerksam, dass nirgendwo im Antrag der Passivhausstandard gefordert würde. Zudem seien die kritisierten Punkte zur Vorgabe von Zimmergrößen und Kinderzahlen den Ansprüchen aus der Landesförderung der ehemaligen Landesregierung geschuldet. Ferner hätten die Wettbewerbe zu Bauvorhaben der städtebaulichen Entwicklung und Architektur der Stadt sehr gut getan.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) erklärte, dass die Fraktion DIE LINKE. der Ausgangsdrucksache nur dann zustimmen könne, wenn zuvor dem eigenen Zusatzantrag zugestimmt worden wäre. Beigeordneter Förste erörterte, dass die Verwaltungsvorlage grundsätzlich in die richtige Richtung führe. Allerdings seien die Gewichtungen zur Verteilung der Wohnungsarten falsch angesetzt. Denn in einer Preis-, Datenanalyse sei festgestellt worden, dass im Besonderen Wohnungen aus dem niedrigsten Preissegment fehlen würden. Zudem werde man den Antrag der PIRATEN-Fraktion zur Bevorzugung von Wohnungsgenossenschaften unterstützen.

Ratsherr Engelke (FDP) kritisierte die pauschale Unterstellung, wonach private Investoren und nichtkommunale Wohnungsbaugesellschaften ihre Objekte verwahrlosen lassen und zudem Höchstmieten verlangen würden. Ratsherr Engelke hob hervor, dass die FDP-Fraktion dem Wohnungsbaukonzept zustimmen werde, da sich nicht wegdiskutieren lasse, dass im Besonderen kleinere Wohnungen – auch in Hinblick auf die Studierenden - in Hannover fehlen würden. Ratsherr Engelke erläuterte weiter, dass die aus der Presse transportierten Probleme mit den Investoren durch die in der Verwaltungsvorlage geforderten energetischen Standards hervorgerufen worden wären. Der Passivhausstandard sei empfehlenswert, aber auch kostenintensiv. Daher sollte man im vorliegenden Antrag zu den gesetzlichen Standards zurückkehren. Ratsherr Engelke wies zudem darauf hin, dass Architektenwettbewerbe bei großen, wichtigen Projekten sicherlich eine Bereicherung wären. Aber auch diese würden Geld kosten und zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen. Weiterhin bemängelte Ratsherr Engelke, mit welcher Hingabe im Antrag auf Details wie Raumgröße oder Kinderzahl eingegangen würde. Zum Abschluss bat Ratsherr Engelke um eine getrennte Abstimmung zu Punkt C des Zusatzantrages der CDU-Fraktion, da die Besetzung einer Kommission nicht mit Politikern, sondern mit anerkannten Fachleuten vorgenommen werden sollte.

Stadtbaurat Bodemann stellte fest, dass nach Aktenlage zur Wohnbauförderung keine Architektenwettbewerbe vorgesehen seien. Zudem würde im Antrag kein Passivhausstandard gefordert, sondern Förderungen desselben in Aussicht gestellt. Es bestünde die Möglichkeit, dass Investoren Förderungen erhalten könnten, wenn sich diese zur Passivhausbauweise bekennen würden.

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) ging auf die eingebrachten Zusatzanträge ein und erläuterte, dass die bemängelte Detailmanie der Verwaltung in Bezug auf z.B. die Küchengröße, den Vorgaben der ehemals von CDU und FDP geführten Landesregierung geschuldet sei, damit eine Kompatibilität zu den Förderungen des Landes gegeben wäre. Ratsherr Dette erläuterte, dass die Gemeinnützigkeit im Wohnungsbau bereits vor etwa zehn Jahren aufgehoben worden sei, da die Interpretationen in diesem Zusammenhang strittig wären. Ratsherr Dette führte dazu ein Beispiel an, wonach eine hannoversche Wohnungsgenossenschaft in der Hildesheimer Straße 1.400 Wohnungen von Genossen verkauft habe, um anschließend an der Stelle hochpreisigen Wohnungsbau zu praktizieren. Ferner monierte Ratsherr Dette, dass die Fraktion DIE LINKE. scheinbar versuche, die einzelnen Gruppen gegeneinander auszuspielen, da nur versucht werde eine Verschiebung der Gewichtung am geplanten Wohnungsvolumen zu erreichen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe erwartet, dass eine Erhöhung der Wohnungszahlen insgesamt gefordert würde. Zum Abschluss machte Ratsherr Dette darauf aufmerksam, dass es in Hannover einen Kinder-Baulandbonus gäbe. Mit dem vorliegenden Förderprogramm versuche man diejenige Klientel zu bedienen, die ohnehin Schwierigkeiten am Wohnungsmarkt habe und deshalb sei darin keine Eigentumsförderung vorgesehen.

Ratsfrau Jeschke (CDU) erörterte, dass nach Ansicht der CDU-Ratsfraktion einige Ergänzungen zum Wohnraumförderprogramm der Landeshauptstadt notwendig wären. In diesem Rahmen fordere die CDU-Fraktion, dass eine stärkere Betonung von Erwerbs- und Eigentumswohnungen in Einklang gebracht werden müsse. Man werde eine Ergänzung zur Verhinderung von Regulierungswahn durch die Verwaltung einbringen. Ferner halte man die Durchführung von Architektenwettbewerben bei kleineren Projekten für zu zeit- und geldaufwendig. Zudem seien die energetischen Ansprüche beim „Hannover-Standard“ zu kostenaufwendig und würden einer realistischen Vorhaltung von niederpreisigem Wohnraum entgegenwirken. Ratsfrau Jeschke wies abschließend darauf hin, dass die CDU-Fraktion aus Gesprächen mit Investoren habe erfahren können, dass die Regulierungsvorstellungen der Verwaltung zu Investitionshindernissen führe.

Beigeordnete Kastning (SPD) drückte aus, dass es in Hannover durchaus unterschiedliche Akteure aus der privaten Wohnungswirtschaft gäbe. Regionale und überregionale Gesellschaften würden ihre Unternehmen natürlich auch verantwortungsbewusst und erfolgsorientiert führen, sich allerdings auch als Teil der Region verstehen und mit guten Angeboten ihre Marktposition stärken wollen. Es sei wichtig hervorzuheben, dass sich die Stadtverwaltung mit privaten, genossenschaftlichen und kommunalen Partnern der Wohnungswirtschaft im Diskurs befände. In Hinblick auf die Presseberichterstattung informierte Beigeordnete Kastning, dass Unternehmensvertreter – zur Vermeidung von Irritationen – auf die Verwaltung zugekommen seien um zu erklären, dass diese mit der Berichterstattung nicht zufrieden wären. Beigeordnete Kastning konstatierte zudem, dass natürlich ein jedes Unternehmen am liebsten ohne Vorgaben und Zielsetzungen agieren würde. Allerdings bewege man sich in Deutschland in einer sozialen Marktwirtschaft und darin würden Vorstellungen und Ansichten auch gelegentlich differenziert betrachtet. Zum Abschluss verwies Beigeordnete Kastning auf die Anlage zum Wohnraumkonzept und führte aus, dass den sozialen Aspekten folgend, anschaulich dargestellt würde, unter Erfüllung welcher Bedingungen, welche Förderpositionen erreichbar wären. Deshalb sei für jeden nachvollziehbar, dass der Antrag weder kleinkrämerische Einschränkungen und schon gar keine Gängelungen beinhalte.

Ratsherr Hermann (SPD) bedauerte die unaufrichtige Diskussionskultur einiger Fraktionen zur Sache, wonach „Fakten“ aus dem Antrag zur Wohnraumförderung kritisiert würden, die in demselben überhaupt nicht vorhanden seien. Ratsherr Hermann erläuterte wiederholt, dass Vorgaben aus der Landesförderung übernommen worden wären, da ansonsten keine Kompatibilität zu den Förderungen des Landes und des Bundes erreichbar wäre. Zudem würden Förderangebote für z.B. Gruppenräume, behindertengerechten Wohnraum oder energetische Standards vorgehalten. Damit seien keine Zwänge für die Investoren verbunden, sondern diese könnten zusätzliche Förderungen erhalten, wenn man sich zur Erfüllung fördernswerter Kategorien verpflichten wolle. Zum Abschluss brachte Ratsherr Hermann seinen Unmut darüber zum Ausdruck, dass die CDU-Ratsfraktion versuche, nach mehrjähriger Vorlaufzeit der Ausgangsdrucksache zur Wohnraumförderung von sozialen bzw. niederpreisigen Wohnungen, eine Förderung von Eigentumswohnungen in das Wohnraumkonzept einzuflechten.

Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.) unterstrich, dass eine Wohnraumförderung in Hannover einer absoluten Notwendigkeit bedürfe. Es obliege der Verantwortung des Rates zu entscheiden, welche sozialen Aspekte einer Förderung zu beachten seien, um eine Intensivierung der sozialen Spaltung in der Stadtgesellschaft entgegenzuwirken. Ratsfrau Nowak bemerkte, dass eine flächendeckende Förderung von Einfamilienhäusern sicherlich auch Zuspruch in Hannover erfahren würde, allerdings gehe diese Vorstellung an den finanziellen Möglichkeiten und somit an den Bedürfnissen und Ansprüchen der Stadtbevölkerung insgesamt vorbei. Ratsfrau Nowak erörterte, dass die Fraktion DIE LINKE. eine Verschiebung der Gewichtung zum untersten Preissegment mit 5,40 € pro m² präferiere, da das Wohnraumkonzept auf mehrere Jahre angelegt sei und dass über diesen Zeitraum die Mietkosten analog zu den sicherlich steigenden Baupreisen angehoben würden. Ratsfrau Nowak wies zudem darauf hin, dass nicht nur eine Wohnungsbaugenossenschaft Wohnraum in Hannover veräußert habe. Auch ein kommunales Unternehmen der Wohnungswirtschaft habe Wohnungen zum Erhalt der Liquidität verkauft. Zudem gäbe es sowohl auf dem genossenschaftlichen wie auf dem kommunalen Wohnungssektor Mietkonstellationen die mit 9 € pro m² beziffert seien. Ratsfrau Nowak erklärte abschließend, dass die Fraktion DIE LINKE. im Rahmen der kommenden Haushaltsverabschiedung, der Anhebung von Fördermitteln auf energetische Standards zustimmen werde, um die Möglichkeiten zur Teilhabe von Wohnraum im Preissegment um 5,40 € pro m² zu ermöglichen.

Beigeordneter Seidel (CDU) zeigte sich erstaunt über die Diskussionsentwicklung und forderte eine förmliche Entschuldigung von Ratsherrn Hermann.

Ratsherr Hermann (SPD) entgegnete, dass die erbetene Entschuldigung auf einer akustisch bedingten Fehleinschätzung basiere und dass er deshalb keine Veranlassung sähe sich zu entschuldigen.

Ratsherr Wruck (Die Hannoveraner) sagte, dass auch die Fraktion Die Hannoveraner wahrgenommen hätten, dass in Hannover Wohnraum aus allen Preisstrukturen fehlen würden. Man sollte allerdings auch bedenken, welche Auswirkungen derartige Wohnungsbauförder Programme für das hannoversche Umland und das Land Niedersachsen insgesamt haben könnten. Die Errichtung von immer mehr Wohnraum erzeuge einen Sog, der die Bewohner der Außenbezirke in die Landeshauptstadt zöge. Dadurch würden kleinere Städte Einwohner verlieren, Ärzte abwandern und zum Schluss würden überwiegend alte Menschen zurückbleiben. Deshalb sollten Wohnungsbauförderprogramme nur vom Land aufgelegt werden. Denn nur dadurch wäre eine flächendeckende Verteilung an neu entstehendem Wohnraum möglich. Ratsherr Wruck prognostizierte abschließend, dass durch die Umsetzungen zum Wohnraumkonzept vermehrt Menschen nach Hannover kommen würden und dass man somit ständig hinter den wachsenden Bedarfen zurückbleiben werde.

Beigeordnete Kastning (SPD) appellierte an die Aufrechterhaltung angemessener Umgangsformen und stellte fest, dass eventuell emotional überzogene Äußerungen der Wichtigkeit des Themas, dem langen Beratungsvorlauf des Antrages sowie zum Teil einem übereifrigen Engagement geschuldet seien. Ferner seien aus den Reihen der verschiedenen Fraktionen im Zuge intensiver Diskussionen mehr- oder minder schwere Verbalentgleisungen hervorgegangen. Man sollte in diesem Zusammenhang Ruhe walten lassen und zur Tagesordnung zurückkehren.

Ratsfrau Jeschke (CDU) fragte, ob die Verwaltung Aufklärung darüber geben könne, ob der Antrag zum Wohnraumkonzept als Verwaltungsvorlage im Baudezernat entstanden sei oder als Antrag der Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen gelte.

Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass die Verwaltungsvorlage im Baudezernat, Fachbereich Planen und Bauen, erarbeitet worden sei und dem Rat zur Beratung vorgelegt würde.

Beigeordnete Kastning (SPD) fügte hinzu, dass eine starke Identifikation mit dem Antrag, Ausführungen der Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD den Anschein erwecken könne, dass ein eigener Antrag zur Beratung stünde.
Getrennte Abstimmung:
Mit 38 Stimmen gegen 17 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Zusatzantrag der CDU-Fraktion - ohne Punkt C - nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1885/2013 ab.

Gegen 14 Stimmen lehnte der Rat den Punkt C des Zusatzantrages der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1885/2013 ab.

Gegen 6 Stimmen lehnte der Rat den Zusatzantrag der PIRATEN-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1876/2013 ab.

Gegen 6 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1872/2013 ab.

Mit 34 Stimmen gegen 14 Stimmen und bei 5 Enthaltungen Beschloss der Rat das kommunale Wohnraumförderprogramm der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1724/2013 mit 2 Anlagen.


TOP 17.
Antrag der CDU-Fraktion auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema "Reinigungs- und Hygienesituation an hannoverschen Schulen" in der Ratsversammlung am 19.09.2013
(Drucks. Nr. 1790/2013)

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) informierte darüber, dass bei mehreren Aktuellen Stunden in einer Ratsversammlung jeder Ratsfraktion und dem Einzelvertreter nach Auslegung der Geschäftsordnung des Rates jeweils bis zu fünf Minuten Redezeit zur Verfügung stünden. Dabei würde nur die von den Ratsfrauen und Ratsherren in Anspruch genommene Redezeit berücksichtigt werden. Die von den Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung benötigte Redezeit bliebe unberücksichtigt.
Anträge zur Sache dürften nicht gestellt werden; Abstimmungen fänden nicht statt. Die Aktuelle Stunde würde mit dem Wortbeitrag der antragstellenden CDU-Fraktion – zu Tagesordnungspunkt 18. mit der SPD-Fraktion - beginnen. Danach folgten die Fraktionen in der Reihenfolge ihrer Fraktionsstärke. Die gleichstarken Fraktionen im Rat hätten sich im Februar 2012 untereinander darauf verständigt, dass die Reihenfolge der Worterteilung nach jeder Aktuellen Stunde rouliere.


Ratsfrau Dr. Matz (CDU) führte aus, dass Beschwerden und Klagen von SchülerInnen und deren Eltern Grund genug für die CDU-Fraktion gewesen sei, diesen Vorwürfen nachzugehen und eine Umfrage an den weiterführenden Schulen sowie den Grundschulen durchzuführen. Ratsfrau Dr. Matz berichtete, dass etwa die Hälfte der Schulen auf die Fragen geantwortet hätten. Das seien 31 der 59 Grundschulen und 26 von 52 weiterführenden Schulen gewesen. Ratsfrau Dr. Matz resümierte, dass die Ergebnisse miserabel gewesen seien. Mit dem Ergebnis der Reinigung seien 55 % der Grundschulen unzufrieden gewesen. Davon hätten 32 % angegeben, dass ergänzende Reinigungsarbeiten der Eltern vorgenommen würden. An den weiterführenden Schulen wären 61 % unzufrieden oder würden deutliche Kritik üben. Diese Beschwerden richteten sich auf mangelnde Gründlichkeit, unzureichende oder fehlende Grundreinigung und mangelhafte Toilettenreinigung sowie mangelhafte Sanitärausstattungen insgesamt. Zudem sei das äußere Erscheinungsbild einer Schule allumfassend beklagt worden, da die Fenster seit drei Jahren nicht mehr geputzt worden wären. Weiter erläuterte Ratsfrau Dr. Matz, dass der ehemalige Erste Stadtrat in der April-Sitzung des Rates berichtet habe, dass im Bereich kommunale Gebäudereinigung ein Qualitäts- und Beschwerdemanagement eingebunden sei. Dieses sei an 42 % der Grundschulen und 46 % der weiterführenden Schulen unbekannt. In diesem Zusammenhang sei es nicht verwunderlich, dass erst die Presse und die Umfrage der CDU-Ratsfraktion auf den eklatanten Missstand hinweisen müssten. Im Weiteren führte Ratsfrau Dr. Matz Veränderungen im Leistungsverzeichnis, wie z.B. eine durch den Ganztag bedingte Verdichtung der Reinigungsrhythmen, angepasste Reinigungszeiten und die Erhöhung der zur Verfügung stehenden Zeit zur Verrichtung der übertragenen Aufgaben an. Denn es sei wichtig festzuhalten, dass man einen erhöhten Leistungsanspruch nicht auf dem Rücken der zumeist schon im Akkord arbeitenden Reinigungskräfte auszutragen. Zudem müsse das Beschwerdemanagement neu organisiert und bekannt gemacht werden, um eine Anwendbarkeit aller zu ermöglichen. Ratsfrau Dr. Matz wies darauf hin, dass temporäre Personalengpässe dazu führten, dass die Reinigungsleistungen der Unternehmen an den Schulen von der Stadt überhaupt nicht kontrolliert werden könnten. Zum Abschluss informierte Ratsfrau Dr. Matz über die seit 15 Jahren erbetene Sanierung der Sanitäreinrichtungen an der Eichendorffschule und forderte drastische Veränderungen im Qualitäts- und Beschwerdemanagement zu den Reinigungsleistungen, um den desaströsen Zuständen an Hannovers Schulen entgegentreten zu können.

Ratsherr Römer (SPD) führte aus, dass die CDU-Ratsfraktion an den hannoverschen Schulen eine Umfrage zu den Reinigungsleistungen durchgeführt habe. Diese Umfrage sei nicht gesetzeskonform gewesen, da zunächst einmal Informationen und Genehmigungen bei der Landesschulbehörde und dem Schulträger hätten eingeholt werden müssen. Ratsherr Römer unterstellte, dass diese Vorgehensweise lediglich dazu gedient habe, dass die Diskussion möglichst lange in der Öffentlichkeit missbilligend diskutiert werden könne. Ratsherr Römer wies darauf hin, dass die Verwaltung in einer Ratsanfrage im Rahmen der April-Sitzung Auskünfte zum Thema gegeben habe. Darin sei unter anderen ausgeführt worden, dass im Fachbereich Gebäudereinigung ein Mängelmelder und das Beschwerdemanagement eingerichtet worden wären. Dies sei den Schulen in Hannover bereits im Frühjahr 2013 schriftlich mitgeteilt worden. Im Weiteren machte Ratsherr Römer deutlich dass im Zeitraum zwischen 2006 und 2012 insgesamt 223 Mio. € in die Schul- und Kindertagesstättensanierungen sowie in Ersatzbauten investiert worden wären. Es seien ferner bis zum Jahr 2015 Investitionen von etwas 200 Mio. € vorgesehen. Im Jahr 2014 werde dem Rat zudem ein Sanierungsprogramm zur Beratung vorgelegt. Ratsherr Römer informierte weiter, dass der Sanierungsumfang an und in den städtischen Gebäuden 700.000 Stunden im Jahr umfasse. Davon seien 380.000 Stunden im Jahr für die Reinigung an den städtischen Schulen vorgesehen. Es sei allerdings richtig, dass die dem Bedarf nach angehobenen Reinigungskapazitäten an Ganztagsschulen mit einigen Anlaufschwierig-
keiten behaftet seien. Ratsherr Römer hob abschließend hervor, dass die Reinigungskräfte 9 € pro Stunde und dass die städtischen MitarbeiterInnen in den ersten zwei Jahren ihrer Beschäftigung einen Tariflohn von 9,09 € pro Stunde erhalten würden. Ab dem dritten Jahr würden diese dann 11,30 € pro Stunde erhalten. Die Fremdfirmen würden zudem zur Tariftreue verpflichtet. Der Rat der Stadt, sowie die gesamte Bevölkerung der Stadt würden sich saubere Schulen und hygienisch einwandfreie Sanitäranlagen wünschen. Allerdings dürfe man dabei nicht vergessen, dass immer mehr SchülerInnen ihre Aggressionen im Besonderen an den Sanitäreinrichtungen auslassen würden.

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass die guten Fortschritte und Erfolge der Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen in der Bildungspolitik – Sanierungen, Ganztagsschulen – dafür gesorgt hätten, dass sich die CDU-Ratsfraktion beim Thema Bildung mit den Randschauplatz: Reinigungsleistungen an Hannovers Schulen, habe beschäftigen müssen. Ratsherr Dette unterstellte, dass die CDU-Ratsfraktion mit ihrer Vorgehensweise bewusst die gute Arbeit der Reinigungskräfte diskreditiert habe. Denn wenn die CDU-Fraktion in der Ratsversammlung im April bereits die Forderungen aus der heutigen Sitzung vorgetragen hätte, dann wären einige der Probleme wahrscheinlich längst von der Verwaltung gelöst worden. Die CDU-Fraktion habe es vorgezogen, die Thematik lieber über Monate in der Öffentlichkeit zu diskutieren. Ratsherr Dette machte darauf aufmerksam, dass es im Jahr 2012 zu 17 und im ersten Halbjahr 2013 zu 9 Beschwerden zur Reinigungsleistung an Schulen gekommen sei. Bei einem Arbeitsaufwand von mehr als 350.000 Stunden im Jahr sei das eine Traumquote. Ferner seien zwei Firmen aufgrund der Qualitätssicherung ihrer Aufgaben enthoben und aus dem Vertrag entlassen worden. Ratsherr Dette forderte die Mitglieder der CDU-Ratsfraktion auf, sich wieder an der Arbeit zur Bildungspolitik zu beteiligen und Themen, die auf dem Rücken der städtischen Mitarbeiter ausgetragen würden, weiter aufmerksam zu begleiten, es jedoch vermeiden sollten gegen diese in der Öffentlichkeit Stimmung zu machen.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) warf der CDU-Ratsfraktion in Zusammenhang mit den genannten Vorwürfen Unaufrichtigkeit vor. Denn die CDU habe als Verfechter der Privatisierung diese auch im Bereich Schulreinigung unterstützt und vorangetrieben. Beigeordneter Förste forderte, dass die Privatisierungen rückgängig gemacht, die MitarbeiterInnen in den öffentlichen Dienst übernommen und zum Tarif des öffentlichen Dienstes bezahlt werden müssten. Privatisierungen und Outsourcing führten zu prekären Beschäftigungen, die allein erziehende Mutter mit zwei Kindern verdiene nicht mehr genug um ihre Kinder zu ernähren und wäre auf ergänzende Hartz-IV-Unterstützung angewiesen. Beigeordneter Förste machte deutlich, dass die wahre Problematik die über 20.000 armen Kinder in Hannover wären, die jeden Tag ohne Schulbrot und Apfel zur Schule gehen müssten. Die Kinderarmut in Hannover sei ein Ergebnis der Privatisierungen, des Outsourcing und der zu niedrigen Hartz-IV-Sätze. Die Beschäftigten müssten wieder zuverlässige Arbeitsverträge und angemessene Bezüge erhalten.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) verurteilte die politisch motivierte Polemik des Themas, die nach Ansicht der PIRATEN-Fraktion dem Datum des 22. September 2013 und deren Ereignissen geschuldet seien. Ratsherr Hillbrecht regte an, dass man die gesamte Thematik nach den Wahlen systematisch aufarbeiten sollte und gemeinsam sachdienlichen Zielen zuführen sollte.

Ratsherr Wruck (Die Hannoveraner) erörterte, dass im Sog der 68er-Bewegung die Primär- und Sekundärtugenden im Besonderen von Politikern, Lehrern, Studenten und Schülern durcheinander oder ganz in Vergessenheit geraten wären. Die siebziger und achtziger Jahre seien die schwierigsten in Bezug auf Sorgfalt, Ordnung und dem Erhalt des Gemeinwohls gewesen. Ratsherr Wruck stellte klar, dass die Schülerinnen und Schüler ein Anrecht auf saubere Schulen und hygienisch einwandfreie Sanitäranlagen hätten. Allerdings stünden alle Erziehungsberechtigten in der Pflicht, den Kindern und Jugendlichen den verantwortungsvollen Umgang mit dem Allgemeingut immer wieder nachhaltig näher zu bringen. Die Schülerinnen und Schüler hätten die unbedingte Pflicht, sich in den Schulen und in der Öffentlichkeit absolut untadelig und respektvoll gegenüber dem Allgemeingut zu verhalten.

Ratsherr Engelke (FDP) erläuterte, dass laut Schulgesetz der Schulträger und somit die Stadtverwaltung für den einwandfreien Zustand der Schulgebäude zuständig sei. Das Ergebnis der CDU-Umfrage, ob legal oder nicht, offenbare ein niederschmetterndes Ergebnis. Ratsherr Engelke berichtete, dass die Stadtverwaltung erst kürzlich neue Verträge für die Reinigungsleistungen an Schulen abgeschlossen habe. Die Ausführungen zu den Vertragsabschlüssen seien durchweg positiv geschildert und mit geringeren Kosten für die Stadt benannt worden. Ratsherr Engelke erwog, dass die kostengünstigeren Abschlüsse für die Stadt einen erhöhten Druck für die Reinigungsdienstleister und im Ergebnis für die Reinigungskräfte bedeuten könnten. Man könne sehr wahrscheinlich davon ausgehen, dass die ArbeitnehmerInnen mehr Arbeit in kürzerer Zeit übernehmen müssten. Dies wirke sich auf die Qualität und somit auf das Endprodukt aus. Ratsherr Engelke stellte klar, dass es Aufgabe der Verwaltung sei, bei nicht umfänglich positiv erbrachten Leistungen einzugreifen und Druck auf die Vertragspartner auszuüben und gegebenenfalls Verträge zu kündigen.

Ratsherr Neudahm (WfH) führte aus, dass die Reinigung der Schulen von externen Firmen durchgeführt würde. Die Reinigungsdienstleister würden sich gegenseitig unterbieten, um einen erfolgreichen Vertragsabschluss verzeichnen zu können. Eine Reinigungskraft müsse demnach 300 m² Schulfläche inklusive Sanitäranlagen innerhalb einer Stunde reinigen. Ratsherr Neudahm stellte fest, dass eine große amerikanische Fastfoodkette seine Sanitäranlagen einmal pro Stunde reinigen lasse. Die Frequentierung sei die gleiche wie an den Schulen. Das Management des Unternehmens habe dazu erklärt, dass eine Reduzierung des Reinigungszyklus zur Schließung von Restaurants durch das Ordnungs- bzw. Gesundheitsamt führen könnte. Ratsherr Neudahm wies ferner darauf hin, dass bei Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen in seinen Lokalitäten besonders viel Unordnung in den Sanitärräumen zu beklagen sei. In der Anonymität der fremden Räumlichkeiten verlören Kinder und Jugendliche jeglichen Sinn und Gespür für Ordnung und Sauberkeit. Eltern, Lehrer und die Schülerinnen und Schüler müssten gemeinsam an Konzepten und sinnvollen Maßnahmen arbeiten, um diese mutwilligen Zerstörungen und Verschmutzungen zu unterbinden. Ratsherr Neudahm bemerkte, dass die Systematik mit den externen Reinigungsdienstleistern auf den Prüfstand gehöre. Man sollte zu dem alten System mit einem Hausmeister und zwei fest angestellten Reinigungskräften zurückfinden.

Die Aktuelle Stunde wurde in der Zeit von 17.15 Uhr bis 17.52 Uhr durchgeführt.


TOP 18.
Antrag der SPD-Fraktion auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema "Krippenbetreuung in Hannover nach Inkrafttreten des Rechtsanspruchs"
(Drucks. Nr. 1833/2013)

Ratsfrau Barnert (SPD) führte aus, dass sieben Wochen nach dem Eintritt des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz die Zeit für eine erste Bilanz gekommen sei. In Hannover habe man eine Versorgungsquote von 56 % und seit 2011 allein 584 neue Krippenplätze geschaffen. Im September 2008 habe die Bundesregierung die Einführung eines Rechtsanspruches auf einen Krippenplatz für Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres beschlossen. Dabei sei diese von einer Versorgungsquote von 35 % ausgegangen. Ratsfrau Barnert zeigte sich erfreut darüber, dass die Landeshauptstadt damals bereits erkannt habe, dass dies für Hannover nicht ausreichen werde. Im Jahr 2009 sei mit der Umsetzung des Ausbauprogramms begonnen worden. Damit habe die Landeshauptstadt zwischen 2009 und 2013 insgesamt 1.840 neue Krippenplätze geschaffen – weitere 300 seien bereits angekündigt worden. Es wären 19 Kindertagesstätten neu gebaut, 61 umgebaut, an 11 Kindertagesstätten erfolgten Anbauten und 15 Kindertagesstätten wären umstrukturiert worden. Das sei eine gewaltige Kraftanstrengung für den Fachbereich Jugend und das Gebäudemanagement gewesen. Weiter erläuterte Ratsfrau Barnert, dass die Versorgungsquote in Nürnberg bei 39 % und in Frankfurt / Main bei 31,2 % läge. In Hannover habe man sehr entspannt auf den 01. August 2013 warten können, da man mit dem Ausbau entsprechend früh begonnen habe. Dass aktuell keine Klage bei der Landeshauptstadt eingegangen sei und dass alle Kinder, die einen Platz benötigten, untergebracht werden könnten, zeige, dass man in Hannover rechtzeitig mit dem Ausbau begonnen habe. Ratsfrau Barnert erörterte, dass man seit dem 01. August 2013 ebenfalls das Betreuungsgeld beantragen könne. Die SPD-Fraktion bewerte das Betreuungsgeld als eher unglücklich, da dieses die Frauen vom Wiedereintritt in das Berufsleben abhalten würde. Besonders perfide sei die Bundesregierung mit den Eltern in diesem Fall umgegangen. Denn der Anspruch ab dem 01. August 2013 gelte nur für diejenigen Kinder die nach dem 01. August 2012 geboren wurden und älter als 14 Monate seien. Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP hätten kurz vor der Abstimmung des Gesetzes im November 2013 die Bedingungen geändert, damit sich die Anzahl der Anspruchnehmer zum Stichtag verringern würde. Die ursprünglich veranschlagten 300 Mio. € im Haushalt habe man auf 55 Mio. € reduzieren können. Ratsfrau Barnert machte zum Abschluss darauf aufmerksam, dass zukünftig weitere Krippenplätze eingerichtet würden. Zudem beginne man mit dem Ausbau zur Qualitätsverbesserung in der Betreuung. Es würden jährlich 600.000 € zur Verfügung gestellt, bis in allen hannoverschen Kindertageskrippen die dritte Betreuungskraft pro Gruppe vorhanden wäre. Ferner sei es notwendig, dass die Ausbildungskapazitäten an den Fachschulen für ErzieherInnen dem Bedarf angepasst würden und eine finanzielle Qualitätssteigerung für den ErzieherInnenberuf erreicht würde.

Ratsherr Pohl (CDU) bemerkte, dass es in der Thematik zu den Krippenplätzen in Hannover keine Probleme gäbe. Dies habe man zu Beginn der Sitzung bereits in der Fragestunde erfahren können und deshalb stelle die CDU-Fraktion den Sinn dieser Aktuellen Stunde in Frage. Ratsherr Pohl wies darauf hin, dass beinahe alle Beschlüsse in dieser Sache einstimmig angenommen worden wären. Die CDU-Fraktion habe im Gegensatz dazu Anträge in das Verfahren gegeben, um wesentlich mehr realisieren zu können. Ratsherr Pohl bedankte sich bei den Mitarbeitern des Dezernates für Jugend und Soziales sowie des Gebäudemanagements für deren über ihre Maße ausgeführte Arbeit. Ratsherr Pohl erinnerte daran, dass der Rat in der vorherigen Ratsperiode die Weißheit besessen habe einem bundesweit anerkannten Fachmann die Verantwortung für das Dezernat für Jugend und Soziales auch weiterhin zu übertragen. Ratsherr Pohl konstatierte, dass die Landeshauptstadt Hannover vielleicht eine Schul- und Kulturdezernentin haben könnte, die sich nicht nur für Kultur interessiere und Brutto und Netto auseinander halten könnte und dass man ebenso einen Stadtbaurat haben könnte, der mit dem bauhistorischen Erbe der Stadt anders verfahren und der eine klare Stellungnahme zur geplanten D-Linie abgeben würde, wenn der Rat der Stadt Hannover bei der Besetzung von Dezernenten auch auf die Vorschläge der CDU-Fraktion eingegangen wäre. Ratsherr Pohl machte zum Abschluss deutlich, dass die Stadtverwaltung schon seit Jahren die Schulkinderbetreuung vernachlässige. Die Eltern würden seit Jahren mit dem Ausbau der Ganztagsschulen hingehalten und wer im falschen Stadtteil wohne, der habe nun einmal Pech gehabt. Es dürfe nicht sein, dass junge Eltern ihre Kinder in der Krippe unterbringen könnten, die Betreuung in den Kindergärten ebenso gegeben wäre und sich diese beim Eintritt ihrer Kinder in die Schule dann zu überlegen hätten, ob diese weiter einer Arbeit nachgehen könnten.

Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen) bedauerte die wechselseitig ausgetauschten Bösartigkeiten und beurteilte ein derartiges Verhalten im Rat der Landeshauptstadt Hannover als unwürdig. Ratsfrau Wagemann führte aus, dass man dem Thema Krippenausbau seit dem Beschluss zur Einführung im Jahr 2009 nicht mehr habe ausweichen können. Es habe Informationen, Diskussionen, Analysen und Dokumentationen in Rundfunk- und Sendeanstalten, in der Presse sowie in allen politischen Gremien und unter Beteiligung aller erdenklich Betroffener, PolitikerInnen und WissenschaftlerInnen gegeben. Ratsfrau Wagemann wies darauf hin, dass eine erste Bilanz, kurz nach der Einführung, unter Berücksichtigung aller Fakten, wie Bedarf, Auslastung, Anträge auf Betreuungsgeld, Eingabe von Klagen, Entwicklungen zu September- und Oktoberkindern und dem weiteren Vorgehen der Stadt hilfreich die zukünftige Arbeit unterstütze. Die Landeshauptstadt Hannover habe viel Geld investiert, habe große Anstrengungen auf sich genommen und deshalb sei es nach der Einführung des Anspruchs am 01. August 2013 an allen relevanten Stellen, wie dem Familien-Servicebüro, bei der Kinderladen-Initiative und bei den Fragestunden im Jugendhilfeausschuss ruhig geblieben. Es gäbe weder Drängeleien noch Streitereien um leere Plätze oder einer falschen Verteilung. Ratsfrau Wagemann ermahnte dazu, dass man sich nicht auf dem Erreichten ausruhen möge. Man habe noch viel Arbeit vor sich, um als familienfreundliche oder familiengerechte Großstadt gelten zu dürfen. Man müsse weiterhin Fragen zur Jugendhilfe, Schulkinderbetreuung, Qualitätssteigerung in der Kinderbetreuung und ErzieherInnenausbildung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Wiedereingliederung von Müttern, Integration, Migration oder der Gleichstellung von Frauen aufwerfen, behandeln und hoffentlich zufriedenstellend lösen.

Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.) führte aus, dass Quantität der größte Feind von Qualität sei. Die Studie zur Nationalen Untersuchung zur Betreuung, Bildung, Erziehung von Kindern (NUBBEK), unterstützt von der Bundesfamilienministerin, zeige auf, dass nur 3 % der Krippen mit gut, 85 % mit mittelmäßig und 12 % mit schlecht beurteilt worden wären. Die Fraktion DIE LINKE. fordere seit Jahren ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot. Dazu bedürfe es bundeseinheitlichen Standards, wie Gruppengrößen, Anzahl der Fachkräfte und die Raumgrößen. Besonders für den Kindertagesstättenbereich müsse deutlich mehr Geld in das System eingegeben werden. Weiter erläuterte Ratsfrau Pollok-Jabbi, dass die Studie ebenfalls bestätigt habe, dass gut gebildete Mittelschichtfamilien eine Unterstützung suchen würden. Familien mit geringen Bildungsressourcen und Migranten nähmen die Angebote in Hannover eher selten in Anspruch. Den Kindergärten und Krippen gelinge es immer noch nicht die Chancengleichheit zu erhöhen. Da der Betreuungsschlüssel von den Ländern festgelegt würde, fragte Ratsfrau Pollok-Jabbi in Richtung der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in wie weit deren Initiative zu dem Thema fortgeschritten sei. Professionelle Betreuung müsse besser ausgestattet und angemessen bezahlt werden und auch die Arbeiterwohlfahrt setze sich für eine bessere Bezahlung der ErzieherInnen ein. Man könne sicher davon ausgehen, dass sich mit einer angemessenen Bezahlung auch die Problematik mit den männlichen Erziehern erübrigen würde. Ratsfrau Pollok-Jabbi unterstellte, dass den Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU die Qualität in der Kinderbetreuung nebensächlich erscheine, da in Hannover für die dritte Betreuungskraft keine ErzieherInnen, sondern SozialassistentInnen eingestellt würden. Der Forderung nach mehr Kapazitäten im Ausbildungssektor zur ErzieherIn könne man entgegen halten, dass junge Menschen auch an den Universitäten Examen der Fachrichtung Pädagogik ablegen würden.

Ratsherr Engelke (FDP) führte aus, dass am 01. August 2013 der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz in Kraft getreten sei. Bund und Länder hätten sich darauf verständigt, dass eine Betreuungsquote von 35 % für die Ein- bis Dreijährigenbetreuung geschaffen werden sollte. Diese Maßnahme sei genauso richtig und wichtig wie der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Ratsherr Engelke bedankte sich beim Dezernenten für Jugend und Soziales und seinen Mitarbeitern für die gute, engagierte Arbeit. Ratsherr Engelke wies darauf hin, dass es kein Zufall sei, dass das Land Niedersachsen bei den Betreuungsplätzen so gut aufgestellt sei. Denn bei der Regierungsübernahme im Jahr 2003 habe es 5.000 Betreuungsplätze gegeben und diese Zahl habe man bis heute fast verzehnfachen können. Das sei also noch ein Erfolg der ehemaligen Landesregierung und der Fraktionen der CDU und der FDP gewesen. Auch die Erhöhung der Landesförderkosten für Personalkosten im Krippenbereich sei von den Fraktionen der FDP und der CDU im Landtag initiiert worden. Zum Abschluss stellte Ratsherr Engelke die These auf, dass es nicht mehr gesellschaftskonform sei, seine Kinder in der Familie – unabhängig vom Beschluss für ein unsinniges Betreuungsgeld - zu betreuen. Genauso wie man einer Betreuung in einer Kinderkrippe zustimme, sollte man akzeptieren, wenn Familien ihre Kinder zuhause erziehen wollten.

Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) führte aus, dass das Thema Kinderbetreuung immer aktuell sei. Allerdings sei der Zeitraum vom Eintritt des Rechtsanspruchs bis zum heutigen Tag zu kurz, um eine aussagekräftige Bilanz zu dokumentieren. Die PIRATEN-Fraktion habe zur heutigen Radsversammlung eine Anfrage an die Verwaltung zu den Betreuungsplätzen im Krippenbereich in das Verfahren gegeben. Die Ausführungen des Dezernenten für Jugend und Soziales hätten alle aktuellen Zahlen und Informationen enthalten die derzeit von Relevanz seien. Der Dezernent für Jugend und Soziales setze die Beschlüsse um und erstatte zu Betreuungszahlen oder Bauphasen in den zuständigen Ausschüssen zeitnah Bericht. Abschließend bemerkte Ratsherr Dr. Junghänel, dass es bedauerlich sei, ein solch wichtiges Thema für den Wahlkampf zu missbrauchen und versicherte, dass alle Fraktionen den Krippenausbau in Hannover befördern würden und die Beschlüsse dazu fast ausschließlich einstimmig gewesen seien.

Ratsherr Böning (Die Hannoveraner) erläuterte, dass im Rahmen einer wirklichen Aktuellen Stunde von allen Fraktionen und dem Einzelvertreter ein Wortbeitrag zu einem echten aktuellen Thema vorgebracht würde und unterstellte, dass die Aktuelle Stunde zu den Krippenplätzen der äußerst durchsichtige Versuch der Fraktion der SPD sei, drei Tage vor der Wahl einen positiven Schub zu erzeugen. Die Schaffung der Krippenplätze sei nicht auf die alleinige Initiative der Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD zurückzuführen, sondern seien fast ausnahmslos einstimmig beschlossen worden. Zudem gäbe es in Hannover zu diesem Thema keinen Anlass für eine Aktuelle Stunde, da keinerlei Probleme vorhanden seien oder zukünftig zu befürchten wären. Ratsherr Böning bedankte sich in diesem Zusammenhang für die gute und zuverlässige Arbeit des Dezernenten für Jugend und Soziales und dessen Mitarbeiter. Ratsherr Böning tat kund, dass es natürlich sein könnte, dass die Stadt Hannover in Bezug auf die Krippenplätze tatsächlich ein wenig mehr getan habe als gesetzlich notwendig gewesen wäre. Aber wie sollten junge Eltern herausfinden können, dass die publizierten Zahlen der Wirklichkeit entsprächen. Deshalb sollte diese Aktuelle Stunde als frappierend offensichtliche Wahlkampfveranstaltung angesehen werden.

Ratsherr Neudahm (WfH) erklärte, dass seine Person in Vertretung für die WfH nicht für Wahlkampfveranstaltungen zur Verfügung stünde.


Die Aktuelle Stunde wurde in der Zeit von 17.53 Uhr bis 18.23 Uhr durchgeführt.

TOP 14.
Antrag zur Annahme einer Erbschaft
(Drucks. Nr. 1952/2013)
Einstimmig beschloss der Rat die Annahme einer Erbschaft nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1952/2013.


TOP 15.
Antrag zum Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Fahrradroute zu Erinnerungsorten
(Drucks. Nr. 1546/2013)

Ratsherr Kelich (SPD) erläuterte, dass der vorliegende Antrag aus dem Bereich der Erinnerungskultur einige Fahrradstrecken entlang verschiedener Erinnerungsorte in Hannover konzipiere. Auf der Internetseite des Netzwerkes Erinnerung und Zukunft sei Kartenmaterial einsehbar, an dem zu erkennen wäre, dass eine ganze Reihe von Erinnerungsorten in und um Hannover herum gelegen wären. Diese Dezentralität habe die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD dazu veranlasst, diese Gegebenheiten in einen Gesamtzusammenhang zu bringen. Es sei geboten einen sinnvollen Anreiz zu schaffen, damit sich die Menschen über den Standort und den Hintergrund zur Geschichte der jeweiligen Erinnerungsstätte informieren könnten. Ratsherr Kelich erörterte weiter, dass dadurch im Besonderen Orte die außerhalb von Hannover gelegen wären, eine deutliche Aufwertung erfahren könnten. Man sei zudem überzeugt, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk einen didaktischen Bezug befördern werde. Ratsherr Kelich hob hervor, dass diese Thematik für die Fraktion der SPD schon immer von besonderer Bedeutung gewesen sei. Nicht allein deshalb, weil viele Persönlichkeiten unter den Sozialdemokraten den Schandtaten der Nationalsozialisten zum Opfer gefallen seien, sondern man sei ebenso der Überzeugung, dass Aufklärung an den Orten der


Geschehnisse und die dadurch wachsende historische Verantwortung eine der wirksamsten Maßnahmen gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und für Menschenrechte und Demokratie sei.
Mit 2 Enthaltungen beschloss der Rat den Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Fahrradroute zu Erinnerungsorten nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1546/2013.


TOP 16.
A N T R Ä G E

TOP 16.1.
der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution an den Bund und die Bundesländer zur Fortführung der Mitfinanzierung der Schulsozialarbeit aus Bundesmitteln für das Bildungs- und Teilhabepaket nach SGB II über den 31.12.
(Drucks. Nr. 1902/2013)
Eingebracht und überwiesen:
In den Jugendhilfeausschuss!
In den Schulausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!


TOP 16.2.
der Fraktion DIE LINKE. zur Anpassung der Tarifordnung für städt. Schwimmbäder an heutige Lebensrealitäten
(Drucks. Nr. 1907/2013)
Eingebracht und überwiesen:
In den Sportausschuss!
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!


TOP 16.3.
der CDU-Fraktion zum Ausbau und Nutzung von QR-Codes für touristische Informationen in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1915/2013)
Eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Kulturausschuss!
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 16.5.
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion zu einer Resolution des Rates gegen die geplanten Änderungen der Niedersächsischen Kommunalverfassung und des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes die achtjährige Amtszeit der Bürgermeister und Landräte beizubehalten.
(Drucks. Nr. 1996/2013)

Eingebracht und überwiesen:
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!

TOP 16.4.
von Ratsherrn Klaus Neudahm zur Akteneinsicht in Pachtverträge der Gastronomieobjekte im Bemeroder Rathaus und Bürgerhaus Misburg
(Drucks. Nr. 1931/2013)
Eingebracht und verwiesen:
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!

TOP 19.
Antrag zur Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
(Drucks. Nr. 1826/2013)
Einstimmig beschloss der Rat, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren, Herrn Carsten Erfurt, Freiwillige Feuerwehr Wettbergen, zum stellvertretenden Ortsbrandmeister, Herrn Daniel Moser, Freiwillige Feuerwehr Bemerode und Herrn Hartmut Voß, Freiwillige Feuerwehr Wettbergen, zum Ortsbrandmeister nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1826/2013 zu ernennen, sofern sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen.

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.



Für das Protokoll:






S t r a u c hT e g t m e y e r - D e t t eS c h ö n d u b e



RatsvorsitzenderErste StadträtinStadtangestellter