Sitzung Stadtentwicklungs- und Bauausschuss am 18.09.2013

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 11.09.2013)
1. Nachtrag (erschienen am 17.09.2013)
Protokoll (erschienen am 11.11.2013)
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Landeshauptstadt Hannover - VI-01.2 - Datum 15.10.2013

PROTOKOLL

31. Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am Mittwoch, 18. September 2013,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 16.35 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Blaschzyk) (CDU)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Emmelmann (CDU) 15.00 - 15.45 Uhr
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) 15.00 - 16.25 Uhr
Ratsherr Hanske (SPD)
Ratsherr Hermann (SPD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsfrau Pluskota (SPD)

Beratende Mitglieder:
Herr Dickneite
Herr Fahr
Frau Hochhut
Herr Dipl.-Ing. Kleine
(Herr Sprenz)
(Frau Stibbe)
(Herr Dr. Stölting)
Herr Weske 15.00 - 16.10 Uhr

Grundmandat:
Ratsherr Engelke (FDP)
(Ratsherr Hillbrecht) (PIRATEN)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Stadtbaurat Bodemann Dezernat VI
Frau Harling PR
Herr Brockmann Baureferat
Frau Gruber Baureferat
Herr Weinreich Baureferat
Frau Dr. Fröhlich Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Heesch Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Hoff Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Linkersdörfer Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Malkus-Wittenberg Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Schalow Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Schlehuber Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Wydmuch Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Bode Fachbereich Tiefbau
Herr Ebeling Fachbereich Tiefbau
Frau Lange Fachbereich Tiefbau
Frau Plapper Fachbereich Tiefbau
Herr Demos Büro des Oberbürgermeisters

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Anträge

1.1. Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu einer Projektgruppe zum Thema "Flüchtlinge"
(Drucks. Nr. 1464/2013)

1.2. Antrag der Fraktion DIE LINKE.: Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz, -Schule und Feriencamp zügig umbenennen
(Drucks. Nr. 1515/2013)

2. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative

2.1. Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

2.1.1. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1781 – Zweibrückener Straße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1859/2013 mit 3 Anlagen)

11. Bebauungsplan Nr. 424, 2. Änderung - nördlich Sertürnerstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1962/2013 mit 2 Anlagen)

3. Ausbau Lohweg; 2. Bauabschnitt
(Drucks. Nr. 1482/2013 mit 1 Anlage)

4. Umbau des Ricklinger Stadtweges. 2. Bauabschnitt zwischen Pfarrstraße und Friedrich-Ebert-Platz
(Drucks. Nr. 1548/2013 mit 1 Anlage)

5. Quartalsbericht des Baudezernates für das II. Quartal 2013
(Informationsdrucks. Nr. 1743/2013 mit 3 Anlagen)

6. Bericht der Verwaltung

7. Anfragen und Mitteilungen

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

8. Anmietung eines Hauses
(Drucks. Nr. 1554/2013)

9. Bericht der Verwaltung

10. Anfragen und Mitteilungen





I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Ratsherr Küßner eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Die Tagesordnung wurde daraufhin mit folgenden Änderungen einstimmig genehmigt:

TOP 11.: auf Wunsch der CDU in die Fraktion gezogen


Ratsherr Küßner begrüßte Friederike und Alexandra im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss. Sie überreichten Stadtbaurat Bodemann eine Unterschriftensammlung für den Erhalt von Schrebergärten an der Zuschlagstraße im Stadtbezirk Kirchrode/Bemerode/Wülfelrode.

Ratsherr Küßner teilte mit, dass ein Dringlichkeitsantrag vorliege.

Ratsfrau Jeschke begründete den Dringlichkeitsantrag Ihrer Fraktion.

Ratsherr Förste konnte eine Dringlichkeit nicht erkennen. Das Thema D-Linie sei abgeschlossen und außerdem sei nicht die Stadt, sondern die Region der Entscheidungsträger. Man müsse akzeptieren, dass eine Entscheidung gefallen sei.

Ratsherr Engelke hielt das Thema noch nicht für abgeschlossen. Die Planungen der Region seien nicht präzise gewesen. Der Antrag, die Planungen für die D-Linie bei der Stadt anzusiedeln, sei seinerzeit abgelehnt worden. Er ging davon aus, dass die Stadt die Aufgabe besser wahrgenommen hätte. Man könne gespannt sein, was noch an Ungereimtheiten rauskomme. Er hoffte darauf, dass die Landesverkehrsgesellschaft aufgrund der Mehrkosten eine neue Wirtschaftlichkeitsprüfung vornehme und zu dem Ergebnis komme, dass die Planungen zur D-Linie nicht mehr wirtschaftlich seien.

Ratsherr Wruck sagte, dass seine Fraktion den Antrag unterstütze. Die Planungen für die D-Linie seien nicht sorgfältig, sondern nachlässig erfolgt. Die Zustimmung der Stadt sei auf einer falschen Basis erfolgt. Die Dringlichkeit des Antrages erkannte er deshalb an.

Ratsherr Dette meinte, dass von Beginn an bekannt gewesen sei, dass die Schienen in die Straße versenkt werden müssen. Er stellte klar, dass der Regionsdezernent in seinem Vortrag seinerzeit auch darauf hingewiesen habe. Es ginge jetzt nur noch um weitere 20 - 30 cm, die ausgekoffert werden müssten. Es sah darin keinen gravierenden Unterschied. Die Dringlichkeit des Antrages konnte er nicht erkennen.

Ratsherr Hermann hielt den Antrag ebenfalls nicht für dringlich, weil es keine neuen Aspekte geben würde. Es sei immer gesagt worden, dass die Fahrbahn im Posttunnel abgesenkt werden müsse. Er hielt die Berichterstattung in den Zeitungen für aufgebauscht.

Ratsfrau Jeschke sagte, dass zur Absenkung nie gesagt worden sei, welches Ausmaß sie haben müsse. Es ginge jetzt um eine Absenkung von 40 cm. Man könne daran erkennen, dass die Planungen nicht ausreichend waren. Der Tunnel sei nicht der einzige Punkt, bei dem die Planung und Ausführung hake. Die Umsetzung der geplanten D-Linie müsse gestoppt werden. Es sei zwar eine Entscheidung durch eine Ratsmehrheit getroffen worden. Es müsse aber zur Kenntnis genommen werden, dass viele Hannoveraner die D-Linie nicht wollen. Die Dringlichkeit ergebe sich daraus, dass die Arbeiten umgehend eingestellt werden müssten, um einen größeren Schaden abzuwenden.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Dringlichkeit des Antrags mit 3 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.


1. Anträge

1.1. Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu einer Projektgruppe zum Thema "Flüchtlinge"
(Drucks. Nr. 1464/2013)

Ratsfrau Jeschke begründete den Antrag Ihrer Fraktion.

Ratsherr Dette sagte, dass die Politik daran arbeiten müsse, dass eine breitere Akzeptanz in der Bevölkerung entstehe. In seinem Heimat-Stadtbezirk habe sich die gesamte Politik dafür stark gemacht, dass ein Standort nicht zerredet werde. Das Heim werde dort im Einvernehmen mit der Nachbarschaft betrieben. Sollte der Flüchtlingsstrom weiter zunehmen, sei die Verwaltung gefordert, weitere Flüchtlingsunterkünfte zu schaffen. Vorgaben, die die Verwaltung dabei erfüllen müsse, seien vorhanden. Die Flüchtlinge müssen dezentral in kleineren Einheiten untergebracht werden, die eine Anbindung an die Nahversorgung und den ÖPNV hätten. Mehr könne die Politik nicht machen. Es sei nunmehr die Stadtgesellschaft aufgefordert, eine Willkommenskultur zu leben, Vorurteile abzubauen und die Flüchtlinge aufzunehmen. Dafür bräuchte man kein Gremium bilden. Er appellierte an alle; gemeinsam daran zu arbeiten und forderte die Verwaltung auf, aufzuzeigen, wo weitere Unterkünfte gebaut werden können.

Ratsherr Hermann wies auf das beschlossene Leitbild zur Unterbringung von Flüchtlingen hin. Es seien alle notwendigen Reglungen getroffen worden. Die Einrichtung einer weiteren Projektgruppe sei unnötig. Die Verwaltung arbeite seit Monaten am Thema der Flüchtlingsunterbringung und hätte bereits einige pragmatische Lösungen, die ein Höchstmaß an sozialer Betreuung garantieren, gefunden. Das weitere Unterbringungsmöglichkeiten gefunden werden müssen, sei einhellige Meinung im Ausschuss gewesen. Es gäbe keine Veranlassung von der bereits beschlossenen Linie abzuweichen. Die Verwaltung sei gefordert, der Politik, den Stadtbezirksräten und der Stadtbevölkerung insgesamt die Umsetzung des Beschlusses darzulegen. Aufgabe der Politik sei, die Willkommenskultur zu leben.

Ratsherr Förste schloss sich den Vorrednern an. Das Konzept sei vorhanden, die Verwaltung setze das Konzept um und die Bürger seien beteiligt. Positiv aufgefallen sei, dass es inzwischen Bürgerinitiativen gäbe, die die Flüchtlinge unterstützen. Insgesamt betrachtet sei der Antrag zu schwammig und überflüssig.

Ratsfrau Jeschke sagte, dass die gute Arbeit der Verwaltung gewürdigt werde. Aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen erachte man das aber als nicht ausreichend. Die Willkommenskultur werde von ihrer Fraktion nicht in Frage gestellt. Bei einer so großen Aufgabe müssten mehr Menschen beteiligt werden und die Verwaltung müsse mehr tun als bisher. Die Verwaltung müsse bei der Umsetzung des Leitbilds darauf achten, dass die Standorte in das Stadtgebiet integriert seien. Für das geplante Flüchtlingsheim Badenstedt treffe das nicht zu. Dieser Standort sei in die Nachbargemeinde integriert. Sie meinte, dass es den Flüchtlingen vermutlich nicht wichtig wäre, an welche Gemeinde die Anbindung vorhanden sei, hielt die Vorgehensweise der Verwaltung aber nicht für richtig. Mit dem Antrag wolle man erreichen, dass die Planungen zukünftig reibungsloser laufen und das Verfahren optimiert werde.

Stadtbaurat Bodemann berichtete, dass es im Dezernat eine AG Flüchtlinge gäbe, die sich in einem 14tägigem Rhythmus mit den wesentlichen aktuellen Fragen beschäftige. Er verwies auf die Informationsdrucksache zu dem Thema, aus der hervorging, dass man in einem Zeitraum von zwei Jahren ca. 1.000 Plätze geschaffen habe. Die Verwaltung arbeite ständig an der Optimierung der Vorgehensweise. Die Motivlage des Antrages sei nicht erkennbar. Im Vergleich zu anderen Städten seien die Aufnahmebedingungen, sowohl was die Unterbringung angeht, als auch die Willkommenskultur für Flüchtlinge in Hannover, sehr gut. Die Initiative und das Engagement der Bürger nehme zu und die Verwaltung trage Sorge dafür, dass Flüchtlinge in Hannover würdig untergebracht werden.

Ratsfrau Jeschke antwortete, dass der Antrag bereits im Juni gestellt worden sei. Die Dringlichkeit sei seinerzeit im Gremium nicht anerkannt worden. Sie appellierte an die Ausschussmitglieder sinnvolle Anträge nicht auszubremsen. Seit Antragstellung habe es einige neuen Informationen durch die Verwaltung gegeben.

Ratsherr Hermann sagte, dass die Diskussion seinerzeit die gleiche gewesen sei. An der Sachlage habe sich seit dem nichts geändert. Eine Dringlichkeit habe nicht vorgelegen. Die Verwaltung leiste zu dem Thema gute Arbeit.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucksache Nr. 1464/2013 mit 3 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.

1.2. Antrag der Fraktion DIE LINKE.: Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz, -Schule und Feriencamp zügig umbenennen
(Drucks. Nr. 1515/2013)

Ratsherr Förste begründete den Antrag seiner Fraktion.

Ratsherr Hermann bestätigte, dass die Person Hinrich-Wilhelm Kopf durch die Dissertation in einem anderen Licht erscheine. Er hielt die Wahrscheinlichkeit, dass man hier bezüglich einer Umbenennung aktiv werden müsse, für sehr hoch. Im Landtag sei entschieden worden, dass sich die historische Kommission für Niedersachsen mit dem Thema befassen solle. Die Stellungnahme der historischen Kommission sollte abgewartet und dann die weiteren Schritte beraten werden. Die Schule zum Beispiel habe einen Anspruch darauf, über das Thema zu befinden und es solle ihr die Möglichkeit gegeben werden, die Problematik aufzuarbeiten.

Ratsherr Engelke sah eine Umbenennung als notwendig an, empfahl aber auch das Ergebnis der Kommission abzuwarten. Man müsse sich dann auch noch überlegen, wie die Straße zukünftig heißen solle. Die Schule habe das Recht sich selbst darüber Gedanken zu machen. Seines Erachtens liege die Zuständigkeit für die Umbenennung von Straßen und Plätzen beim Stadtbezirksrat. Wenn der Arbeitskreis die ganzen Namen durchgearbeitet habe, müsse offensiv und transparent in den Bezirksräten diskutiert werden. Die für den Arbeitskreis zuständige Dezernentin habe zugesagt, dass sich der Arbeitskreis zunächst mit Hinrich-Wilhelm Kopf beschäftigen werde. Über die Ergebnisse des Arbeitskreises und der Kommission für Niedersachsen sei dann zu beraten.

Ratsherr Dette sprach sich für eine rasche Umbenennung aus. Man habe jedoch einen einstimmigen Beschluss über die Verfahrensweise gefasst. Die Kommission werde eine Empfehlung an die Stadtbezirksräte weitergeben. Es bestehe keine Veranlassung das Verfahren in Frage zu stellen und in einzelnen Fällen die Zuständigkeit der Bezirksräte auszuhebeln.

Ratsherr Wruck sagte, dass man sich bei der Beurteilung von Hinrich-Wilhelm Kopf nicht nur auf eine einzige Dissertation stützen könne. Die meisten Dissertationen wären unbrauchbar. Herr Kopf habe sich in Hannover und Niedersachsen hoch verdient gemacht. Es sei eine Gegenexpertise notwendig. Herr Kopf sei SPD-Mitglied gewesen und habe große Leistungen unter anderem bei der Gründung Niedersachsens vollbracht. Verdienst und Fehlleistungen einer Person müssten gegeneinander abgewogen werden, bevor man einen Namen aus der Stadtgeschichte entferne.

Ratsherr Förste war der Meinung, dass mit der Schule und dem Stadtbezirksrat bereits Kontakt aufgenommen werden könne, damit diese sich mit dem Thema bereits auseinandersetzen. Er bedauerte eine mögliche Ablehnung des Antrages, ging aber davon aus, dass eine Zustimmung zur Umbenennung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen werde. Er sagte, dass seine Partei im Landtag dafür gesorgt habe, dass es eine Auseinandersetzung mit der Problematik gäbe. Den Antrag ziehe er aus den genannten Gründen nicht zurück.

Ratsherr Hermann äußerte, dass es nicht eine Frage der Parteizugehörigkeit oder anderer Verdienste sei, sondern eine Frage des persönlichen Verhaltens einer Person. Herr Kopf habe den Landtag wissentlich belogen. Es sei eine Frage der Menschenwürde und Menschenverachtung, was in der Nazi-Zeit passiert sei. Bei einer nachweislichen aktiven Mitarbeit durch Herrn Kopf müsse man sich überlegen, wie man damit umgehe. Eine Gegen-Expertise sei nicht erforderlich, weil es ausreichend Dokumente gegeben habe, die in der Dissertation aufgearbeitet worden seien. An der Glaubwürdigkeit der Dissertation habe er keinen Zweifel. Bevor man die Dissertation nicht gelesen habe, dürfe man sich darüber kein Urteil bilden. Frau Nentwig habe wissenschaftlich gründlich gearbeitet.

Ratsherr Engelke sagte, dass es rein um das Verhalten einer Person ginge. Es sei unerheblich, welches Amt diese Person bekleide oder bekleidet habe oder welche Verdienste sie habe. Man dürfe nicht grundsätzlich behaupten, dass Dissertationen schlecht seien. Er habe die Dissertation von Frau Nentwig von jemand Fachkundigem lesen lassen. Es gäbe keinerlei Veranlassung, den Inhalt der Dissertation in Frage zu stellen.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucksache Nr. 1515/2013 mit 1 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.



2. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative

2.1. Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

2.1.1. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1781 – Zweibrückener Straße - Bebauungsplan der Innenentwicklung, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1859/2013 mit 3 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1859/2013 einstimmig zu.


11. Bebauungsplan Nr. 424, 2. Änderung - nördlich Sertürnerstraße - Bebauungsplan der Innenentwicklung - Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1962/2013 mit 2 Anlagen)

-auf Wunsch der CDU in die Fraktion gezogen-


3. Ausbau Lohweg; 2. Bauabschnitt
(Drucks. Nr. 1482/2013 mit 1 Anlage)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1482/2013 einstimmig zu.


4. Umbau des Ricklinger Stadtweges. 2. Bauabschnitt zwischen Pfarrstraße und Friedrich-Ebert-Platz
(Drucks. Nr. 1548/2013 mit 1 Anlage)

Herr Weske sagte, dass laut Drucksache der Ausbau eines Radfahrstreifens vorgesehen sei. Voraussetzung dafür sei, dass Grunderwerb getätigt werde. Er wollte wissen, ob der Grunderwerb bereits getätigt sei und man mit den Baumaßnahmen beginnen könne. Er fragte, ob es nicht sinnvoll sei, dass man dort, wo es möglich sei, einen Radfahrschutzstreifen anlegen würde. Grunderwerb werde ohnehin getätigt und man könne so die Sicherheit der Fahrradfahrer erhöhen. Eine weitere Frage hatte er bezüglich der Parkraumbilanz. Er wollte wissen, ob durch die Bepflanzung mit Bäumen Parkflächen entfallen würden. Er fragte, ob zu befürchten sei, dass die GVFG-Mittel, die man seinerzeit für den Bau der Haltestelle erhalten habe, zurückzuzahlen seien, wenn die Haltestelle umgebaut werde und ob die Anliegergebühren von den Genossenschaften auf ihre Mieter umgelegt werden.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Anliegerbeiträge nach den gegebenen Maßgaben auf die Wohnungsbaugesellschaften umgelegt werden. Es sei nicht bekannt, ob die Gesellschaften diese auf ihre Mieter umlegen würden. Es handele sich hierbei um eine firmeninterne Entscheidung. Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, dem Aspekt der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit habe die Abwägung ergeben, dass ein Radfahrstreifen hier die richtige Maßnahme sei.

Herr Ebeling teilte mit, dass der Grunderwerb sichergestellt sei. Bei der Frage der Parkraumbilanz, handele es sich um eine städtebauliche Gestaltungsfrage. Baumbestand habe eine gewisse Breite und Länge. Es müsse abgewogen werden, ob man einen Baumbestand vor Ort haben wolle. Als Faustregel könne man davon ausgehen, dass zwei Bäume das Einbüßen eines Stellplatzes bedeuten. Die Bushaltestelle an der Konrad-Hänisch-Straße sei schon vor längerer Zeit gebaut worden. Die Zweckmittelbindungsfrist von fünf Jahren sei bereits abgelaufen, daher müssen keine Gelder zurückgezahlt werden. Außerdem handele es sich nicht um die Verlegung einer Haltestelle, sondern lediglich um einen Umbau einer bestehenden Haltestelle.

Ratsherr Engelke sagte, dass es bei dem ersten Bauabschnitt viel Unmut durch Anlieger und Gewerbetreibende aufgrund der Bauverzögerungen und -organisation gegeben habe. Er fragte, ob sich die Organisation verbessert habe oder ob wieder mit Schwierigkeiten zu rechnen sei.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass Bautätigkeiten immer mit Störungen verbunden seien. Es habe verstärkt Gespräche mit den Geschäftsleuten gegeben und man habe daraufhin Maßnahmen ergriffen, die die Situation für alle erträglicher gemacht habe.

Ratsherr Dette teilte mit, dass die Fragen bereits im Bezirksrat gestellt worden seien und befriedigend beantwortet worden seien, so dass die Vorlage im Bezirksrat einstimmig verabschiedet worden sei. Er bat, die Zustimmung ebenfalls auszusprechen.

Herr Weske meinte, dass nicht alle Fragen im Bezirksrat ausreichend beantwortet wurden und die Nachfragen dadurch erforderlich seien.

Ratsfrau Jeschke sagte, dass die unzureichende Radwegplanung eine der Hauptgründe für die Ablehnung der Drucksache darstelle. Des Weiteren käme für die Baumaßnahme die Straßenausbausatzung zum Tragen. Man befürchte, dass sich die Umlage der Straßenbaukosten auf die Anlieger auf die Mieten auswirken werde und die Mieter mit Mieterhöhungen rechnen müssen.

Stadtbaurat Bodemann stellte klar, dass nicht bekannt sei, wie die anliegenden Wohnungsgesellschaften mit dem zu zahlenden Straßenausbaubeitrag umgehen werden. Er ging davon aus, dass die Gesellschaften den Aufwand nicht betreiben werden, die Mieten aufgrund des Straßenausbaubeitrags zu erhöhen.

Ratsherr Hermann sagte, dass die städtebaulichen und verkehrspolitischen Ziele mit großer Mehrheit verabschiedet worden seien. Er hatte den Eindruck, dass die Entwicklung der Stadt in diese Richtung nicht mehr mitgetragen werde.

Ratsfrau Jeschke äußerte, dass Mehrheit nicht unbedingt Konsens bedeuten würde. Sie sagte, dass ihre Fraktion die Straßenausbausatzung ablehne. Wenn hier eine Mehrheitsentscheidung getroffen werde, bedeute das nicht, dass die Opposition von ihrer Position abweichen würde und es bedeute auch nicht, dass sich ihre Fraktion von der Stadtentwicklung verabschieden würde. Hauptgrund für die Ablehnung der Drucksache sei, wie im ersten Bauabschnitt auch, dass die Führung des Radfahrweges nicht ausreichend sicher sei. Von der Führung von Radwegen auf der Straße habe man eine andere Vorstellung.

Ratsherr Dette gab zu Bedenken, dass es sich am Ricklinger Stadtweg um eine 80 Jahre alte Bebauung handeln würde. Wenn man etwas für den Stadtverkehr tun wolle, müsse man einen Fahrradstreifen anlegen.

Ratsherr Hermann sagte, dass man eine andere Meinung haben könne. Man könne aber nicht alles ablehnen, sondern müsse dann auch Verbesserungsvorschläge machen. E gäbe sonst keine Auseinandersetzung. Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen könne nicht beliebig erfolgen, sondern sie müssen erhoben werden. Der Kommunalaufsicht gegenüber könnten für eine Nichterhebung keine plausiblen Gründe geliefert werden.

Ratsfrau Jeschke wollte die Diskussion nicht endlos ausweiten. Den Vorschlag könne man aus den genannten Gründen nicht mittragen.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1548/2013 mit 8 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zu.


5. Quartalsbericht des Baudezernates für das II. Quartal 2013
(Informationsdrucks. Nr. 1743/2013 mit 3 Anlagen)

Ratsherr Engelke fragte, wie es zu verstehen sei, dass sich der Haushalt planmäßig entwickle, die Mittelfreigabe aber aufgrund vertraglicher Verpflichtungen nicht eingehalten werden könne. Bei den Zielen für 2013 wäre das Ihme-Zentrum mit einem planmäßigen Verlauf aufgeführt. Er wollte wissen, was das zu bedeuten habe.

Herr Weinreich erläuterte, dass Inhalt des Berichts komprimierte Zahlen seien. In bestimmten Bereichen gäbe es nur eine Mittelfreigabe von 80 % der Haushaltsmittel. Bei bestimmten Vorgaben vertraglicher Art, die erfüllt werden müssen, sei diese Mittelfreigabe nicht immer auskömmlich. In diesen Fällen könne eine Mittelfreigabe über die 80 % hinaus beantragt werden.

Ratsherr Engelke fragte nach, ob er es richtig verstehe, dass man den vertraglichen Verpflichtungen nachkommen könne.

Herr Weinreich antwortete, dass man den vertraglichen Verpflichtungen nachkommen werde.

Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass man sich bei den Quartalsberichten an eine strenge und knappe Form halten würde, um einen kurzen Überblick über den aktuellen Stand zu geben. In der Fußnote sei zu lesen, dass die Projekte überwiegend planmäßig verlaufen würden. Beim Ihme-Zentrum gäbe es keinen neuen Sachstand. In der Summe aller Projekte aber gibt es einen planmäßigen Verlauf.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss nahm die Drucksache Nr. 1743/2013 zur Kenntnis.


6. Bericht der Verwaltung

Es gab keine Berichtspunkte.


7. Anfragen und Mitteilungen

Ratsherr Engelke fragte, welche Erkenntnisse bezüglich des Posttunnels vorliegen würden. Es sei seinerzeit die Rede von einer Absenkung von 10 cm die Rede gewesen, nunmehr müsse man der Berichterstattung folgend von 40 cm ausgehen. Er gab zu bedenken, dass sich unter der Straße ein Abwassersammler befinden solle. Er wollte wissen, wie die Rampen verlaufen sollen.


Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Region trotz der Veränderung von Barrierefreiheit ausgehe. Abgestellt auf das Lichtraumprofil sei eine leichte Absenkung des Tunnels von vornherein erforderlich gewesen. Die Stadt werde den weiteren Verlauf beobachten und die Planung selbstverständlich unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit intensiv verfolgen..

Ratsherr Wruck sagte, dass er vor Jahren, als es um den Umbau der Königsstraße gegangen sei, nachgefragt habe, ob der Tunnel nicht tiefergelegt werden könne, damit LKWs ihn problemloser durchfahren können. Man habe ihm gesagt, dass eine Tieferlegung aufgrund der unter der Straße liegenden Versorgungsleitungen nicht möglich sei. Er ging davon aus, dass die Problematik beim Posttunnel die gleiche sei. Er habe festgestellt, dass die Straßen und Fußwege aufgerissen und an etlichen Stellen nur provisorisch verschlossen werden. Er wollte wissen, ob die Verwaltung beaufsichtigen würde, dass Baustellen wieder ordnungsgemäß verschlossen werden.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass der Hinweis bezüglich der Versorgungsleitungen unter dem Posttunnel an die Region weiter gegeben werde. Die Problematik mit den provisorisch verschlossenen Baustellen sei regelmäßiges Thema in den Besprechungen mit dem Fachbereich Tiefbau. Die ordnungsgemäße Schließung von Baustellen werde massiv eingefordert. Man sei in der Diskussion mit den Leitungsträgern, dass beim Rückbau von Aufbrüchen technische Standards eingehalten werden. Bei einem Eingriff in die Asphaltfläche handele es sich immer auch um eine Vorschädigung, in die zum Beispiel Wasser eindringen und bei Frost aufplatzen könne. Aus diesem Grund sei Aufmerksamkeit bei der Einhaltung von Standards geboten.

Frau Hochhuth fragte, ob man damit rechnen müsse, dass aufgrund vergammelter Rohre Schädigungen der Straßendecke entstehen, so wie es in der Südstadt jetzt passiert sei. Auf dem Gebiet der ehemaligen Schrebergärten an der Zuschlagstraße sei Mutterboden aufgefahren worden. Sie wollte wissen, was damit bezweckt werde.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass man nicht vollständig ausschließen könne, dass Leitungsanlagen der Stadtentwässerung schadhaft seien. Im Stadtgebiet gäbe es sehr unterschiedliche Bodenqualitäten und Belastungen. Durch die Bodenbewegung entstünden unterschiedliche Setzungen, die Schäden an den Leitungssystemen hervorrufen können. Sollte durch einen Schaden bedingt Wasser aus der Leitung austreten komme es zu Unterspülungen und gegebenenfalls auch zum Absacken der Straße. Das hänge unter anderem auch mit der Altersstruktur der Anlagen zusammen. Für Notfall- und Sicherungsmaßnahmen gäbe es ein sehr gut organisiertes System, das aus einem Notfalltelefon außerhalb der Dienstzeiten des Fachbereichs Tiefbau und Absprachen mit Feuerwehr und Polizei bestehe. Zweifel an der Sicherheitslage habe es nach seinem Kenntnisstand noch nicht gegeben. Die Stadtentwässerung habe ein ständiges Monitoring ihrer Leitungssysteme und wisse, welche Leitungen repariert werden müssen. Im Zusammenhang mit Baumaßnahmen an Straßen, werde die Stadtentwässerung bei Bedarf aktiv und repariert die Leitungen gleich mit. Auf dem Gelände der ehemaligen Schrebergärten an der Zuschlagstraße gäbe es keine Bebauungsmöglichkeiten. Die planungsrechtliche Situation habe sich seit dem Eigentumsübergang nicht geändert. Die vorgenommenen Bodenarbeiten seien bauordnungsrechtlich nicht genehmigungspflichtig. Beim Aufbringen von Mutterboden könnte es ich um eine freiraumplanerische Gestaltung handeln. Es ginge nicht um die Vorbereitung einer Baumaßnahme.

Frau Hochhuth wollte wissen, wie mit zugewachsenen Leitungen umgegangen werde.

Stadtbaurat Bodemann sagte, dass man den Leitungsträger davon in Kenntnis setze, wenn man feststelle, dass ein Problem vorliege. Die Beseitigung der Leitungsschäden liege im Aufgabenbereich des jeweiligen Leitungsträgers.

Ratsherr Engelke äußerte, dass der Bereich des Thielenplatzes erneuert werden solle. Er wollte wissen, ob das nur den Platz betreffe oder auch den Verlauf Richtung Aegi.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass im Rahmen der Überlegungen zum Streckenverlauf der D-Linie auch der Zustand der vorhandenen Gleise ein Aspekt gewesen sei. Die Infra habe festgestellt, dass die Gleise in der Prinzenstraße repariert werden müssen. Ein Zuwarten bis zum Bau der D-Linie sei zu lang. Die Gleise werden daher auch im Bereich der Prinzenstraße repariert.

Frau Hochhuth fragte nach, wie damit umgegangen werde, wenn die Leitungen zugewachsen seien.

Stadtbaurat Bodemann sagte, dass die Leitungen in den Zuständigkeitsbereich der Stadtentwässerung fallen. Es sei davon auszugehen, dass die Stadtentwässerung entsprechende Maßnahmen vornehme.

Herr Bode erklärte, dass die Leitungen in solchen Fällen ausgefräst und möglicherwiese ausgekeilt werden.

Ratsherr Wruck fragte, ob der Abriss des Gebäudes, in dem der Städtetag getagt habe, endgültig sei oder man das noch verhindern könne.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass das Gebäude nicht unter Denkmalschutz stehe. Das wäre die einzige Möglichkeit einen Abriss zu verhindern. Der Hinweis des Landesamtes für Denkmalschutz auf das Instrument der Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB sei nicht zweckdienlich gewesen. Das Instrument einer Erhaltungssatzung würde den Kommunen die Möglichkeit eröffnen, einen bestimmten Bereich zu schützen. Der Schutz beziehe sich auf besondere bauliche Anlagen und zum anderen den Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung. Kommunen operieren mit dem letztgenannten Satzungszweck, um in bestimmten Gebieten zu verhindern, dass die Wohnbebauung durch Bürokomplexe verdrängt werde. Eine Erhaltungssatzung als Instrument zum Erhalt baulicher Anlagen aus städtebaulichen Gründen sei rechtlich als schwierig zu beurteilen. Ziel könnte zum Beispiel die Erhaltung von Gebäuden aus der Vorkriegszeit sein. Hannover sei nun allerdings nach dem Krieg neu wieder aufgebaut worden. Eine flächendeckende Vorkriegsarchitektur sei nicht vorhanden und somit auch nicht als Eigenart der Bebauung zu bezeichnen. Im Fall einer Klage schätzte er die Aussichten auf Erfolg für die Verwaltung als gering ein. Es sei außerdem die Frage des wirtschaftlichen Erhalts zu bedenken. Im Falle einer unsicheren Rechtslage, sei auch das schwierig zu beurteilen. Die VGH plane die Umstrukturierung der beiden Gebäude in der Prinzenstraße Ecke Georgsplatz mit dem Erhalt des zweigeschossigen denkmalgeschützten Gebäudes in der Prinzenstraße 21. Die Gebäude in der Prinzenstraße 19 und 23 werden abgerissen und eine Veränderung erfahren. Man sei mit der VGH im Gespräch. Die VGH sei sich der Bedeutung der besonderen Lage der Grundstücke bewusst und verfolge eine hochwertige Bebauung.

Ratsherr Dette bat um Zusendung der Ausführungen zur Anwendung einer Erhaltungssatzung.

Stadtbaurat Bodemann sagte die Zusendung zu. (Die Zusendung erfolgte an alle Mitglieder des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am 19.09.2013)


Ratsherr Küßner schloss den öffentlichen Teil der Sitzung.

Ratsherr Küßner schloss die Sitzung um 16:35 Uhr.

Bodemann Stricks
Stadtbaurat Schriftführerin