Sitzung Stadtentwicklungs- und Bauausschuss am 21.08.2013

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 14.08.2013)
Protokoll (erschienen am 16.10.2013)
Protokoll (3. Fassung) (erschienen am 16.10.2013)
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Landeshauptstadt Hannover - VI-01.2 - Datum 11.09.2013

PROTOKOLL

29. Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am Mittwoch, 21. August 2013,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 17.00 Uhr

3. Fassung aufgrund beschlossener Änderung zu TOP 11. Seite 18.
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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsherr Hanske (SPD)
Ratsherr Hermann (SPD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsfrau Pluskota (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Herr Dickneite)
(Herr Fahr)
Frau Hochhut
Herr Dipl.-Ing. Kleine
(Herr Sprenz)
(Frau Stibbe)
(Herr Dr. Stölting)
Herr Weske

Grundmandat:
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Stadtbaurat Bodemann Dezernat VI
Herr Kaminski PR
Herr Kadir Baureferat
Frau Mittelstedt Baureferat
Herr Weinreich Baureferat
Herr Clausnitzer Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Neumann Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Hoff Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Malkus-Wittenberg Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Paulick Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Schalow Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Dr. Schlesier Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Wydmuch Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Zunft Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Bode Fachbereich Tiefbau
Herr Freiwald Fachbereich Tiefbau
Herr Dix Büro des Oberbürgermeisters
Herr Möser Büro des Oberbürgermeisters


Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde gemäß § 36 der Geschäftsordnung des Rates

2. Genehmigung von Protokollen

2.1. Genehmigung des Protokolls über die gemeinsame Sondersitzung (ABau/ASozial/AInternational) am 15.05.2013

2.2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15.05.2013

2.3. Genehmigung des Protokolls über die gemeinsame Sondersitzung (ABau/ASozial/AInternational) am 05.06.2013

2.4. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 05.06.2013

2.5. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 19.06.2013

3. Anträge

3.1. Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Korrektur der Ampelphasen auf dem Aegidientorplatz
im Bereich zwischen Marienstraße/Schiffgraben, Hildesheimer Straße und Friedrichswall
(Drucks. Nr. 1277/2013)

3.1.1. Änderungsantrag der Piraten-Fraktion zu Drucks. Nr. 1277/2013 (Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Korrektur der Ampelphasen auf dem Aegidientorplatz im Bereich zwischen Marienstraße/Schiffgraben, Hildesheimer Straße und Friedrichswall)
(Drucks. Nr. 1466/2013)

3.2. Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Fahrradroute zu Erinnerungsorten
(Drucks. Nr. 1546/2013)

4. Tourismusinformationen per QR-Code
(Informationsdrucks. Nr. 1540/2013)

5. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative

5.1. Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

5.1.1. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1140, 1. Änderung - Peiner Straße / ehem. Gärtnerei -
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
- Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0882/2013 mit 4 Anlagen)

5.1.1.1. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1140, 1. Änderung - Peiner Straße / ehem. Gärtnerei -
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
- Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0882/2013 E1 mit 3 Anlagen)

5.1.2. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1744 - Läuferweg Nord
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1096/2013 mit 5 Anlagen)

5.1.2.1. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1744 - Läuferweg Nord
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1096/2013 E1 mit 3 Anlagen)

5.1.3. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1752 - Klagesmarkt -
mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung,
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB;
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1630/2013 mit 3 Anlagen)

6. Flächennutzungsplan

6.1. 213. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Ledeburg / "Nahversorger Vinnhorst"
Entscheidung über Stellungnahmen,
Feststellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1607/2013 mit 5 Anlagen)

7. Bebauungspläne

7.1. Bebauungsplan Nr. 1611, 1. Änderung – Mellendorfer Straße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1129/2013 mit 4 Anlagen)

7.2. Bebauungsplan Nr. 1312, 1. Änderung - Bomhauerstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1130/2013 mit 4 Anlagen)

7.3. Bebauungsplan Nr. 1773 – Karl-Wiechert-Allee / Baumschulenallee
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1131/2013 mit 3 Anlagen)

7.4. Bebauungsplan Nr. 1164, 1. Änd. - Landesverwaltung Planckstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1533/2013 mit 3 Anlagen)

7.5. Bebauungsplan Nr. 1216, 9. Änderung - Gewerbegebiet Schwarze Heide
Vereinfachte Änderung gemäß § 13 BauGB,
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1605/2013 mit 3 Anlagen)

8. Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge

8.1. Straßenausbaubeitrag Bauweg/Steinstraße/Holzstraße von Badenstedter Straße bis Davenstedter Straße - Aufwandsspaltung -
(Drucks. Nr. 1177/2013 mit 1 Anlage)

8.2. Straßenausbaubeitrag Siebstraße von Hildesheimer Straße bis Höltystraße
- Einzelfallsatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung -
(Drucks. Nr. 1462/2013 mit 2 Anlagen)

9. Kommunales Wohnraumförderprogramm der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1724/2013 mit 2 Anlagen)

10. Bericht der Verwaltung

11. Anfragen und Mitteilungen

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

12. Bericht der Verwaltung

13. Anfragen und Mitteilungen










Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Ratsherr Küßner eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Die Tagesordnung wurde daraufhin mit folgenden Änderungen einstimmig genehmigt:

TOP 9.: auf Wunsch der CDU in die Fraktion gezogen

Ratsherr Hermann schlug vor, dass eine Vorstellung des Wohnraumförderprogramms in den Grundzügen durch die Verwaltung bereits heute erfolgen solle und die Drucksache in zwei Wochen wieder auf die Tagesordnung genommen werden solle.

Dem Vorschlag wurde gefolgt.

Ratsherr Küßner begrüßte Herrn Bode als neuen Leiter des Fachbereichs Tiefbau im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss.


1. Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde gemäß § 36 der Geschäftsordnung des Rates

Es gab keine Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern.


2. Genehmigung von Protokollen

2.1. Genehmigung des Protokolls über die gemeinsame Sondersitzung (ABau/ASozial/AInternational) am 15.05.2013

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Genehmigung des Protokolls
einstimmig zu.

2.2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15.05.2013

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Genehmigung des Protokolls
einstimmig zu.

2.3. Genehmigung des Protokolls über die gemeinsame Sondersitzung (ABau/ASozial/AInternational) am 05.06.2013

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Genehmigung des Protokolls
einstimmig zu.

2.4. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 05.06.2013

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Genehmigung des Protokolls
einstimmig zu.



2.5. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 19.06.2013

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Genehmigung des Protokolls
einstimmig zu.


3. Anträge

3.1. Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Korrektur der Ampelphasen auf dem Aegidientorplatz - im Bereich zwischen Marienstraße/Schiffgraben, Hildesheimer Straße und Friedrichswall
(Drucks. Nr. 1277/2013)

3.1.1. Änderungsantrag der Piraten-Fraktion zu Drucks. Nr. 1277/2013 (Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Korrektur der Ampelphasen auf dem Aegidientorplatz im Bereich zwischen Marienstraße/Schiffgraben, Hildesheimer Straße und Friedrichswall)
(Drucks. Nr. 1466/2013)

Ratsherr Förste begründete den Antrag seiner Fraktion.

Ratsherr Hillbrecht begründete den Antrag seiner Fraktion.

Ratsherr Engelke sagte, dass es das Ziel sein sollte, dass alle Verkehrsteilnehmer gut durch die Stadt kommen. Man befinde sich auf einem guten Weg, für den die Marienstraße ein Beispiel sei. Er habe anhand der Ausführungen zu den Anträgen den Eindruck, dass Autofahrer und Fußgänger im Stadtgebiet nur noch geduldet seien. Seines Erachtens funktioniere der Verkehrsfluss am Aegi seit vielen Jahren gut und es sei durch die Veränderung der Busstreckenführung noch besser geworden. Er hätte die Befürchtung, dass durch Veränderungen der Ampelphasen an diesem komplizierten Verkehrsknotenpunkt der Verkehrsfluss negativ beeinträchtigt werden könnte. Die Nachteile der jetzigen Ampelschaltung entstehen für alle Verkehrsteilnehmer gleichmäßig. Auch Autofahrer könnten nicht durchfahren, sondern hätten ebenfalls Wartezeiten. Er riet davon ab, Änderungen vorzunehmen, da es sich um einen funktionierenden Verkehrsknoten handele.

Ratsherr Wruck meinte, dass die beiden Anträge sich darin unterscheiden würden, dass bei dem einen Antrag die Erhöhung der Verkehrssicherheit im Vordergrund stehe und bei dem anderen Antrag die Erhöhung der Durchfahrtsgeschwindigkeit. Bei der Aegi-Kreuzung handele es sich um einen der kompliziertesten Verkehrsknotenpunkte der Stadt. Man könne nicht erwarten, dass man den Aegi ohne Halt passieren könne. Es bestehe eine hohe Anfälligkeit für Stauungen. Er hielt einen längeren Autostau für bedenklicher als einen kurzen Fahrradstau. Um lange Rückstauungen zu verhindern, müssen die Durchfahrzeiten der Autos kurz gehalten und priorisiert werden. Eine Erhöhung der Sicherheit gerade für den Bereich Marienstraße/Schiffgraben erachtete er als sinnvoll und riet hier, Maßnahmen zu überlegen. Es sollten keine Konkurrenzsituationen der verschiedenen Verkehrsteilnehmer entstehen, sondern vielmehr sollten alle Verkehrsteilnehmer gleichmäßig berücksichtigt werden. Man könne nicht erwarten, dass an diesem Knotenpunkt eine Verkehrsteilnehmerart einen deutlichen Vorteil erringen könne.

Ratsherr Blaschzyk hielt die Ampelschaltung am Aegi für unbefriedigend. Er gab jedoch zu bedenken, dass sich Rotphasen weder für den KfZ-Verkehr noch für den Radverkehr ganz vermeiden lassen. Bei anderen Verkehrsknotenpunkten, wie zum Beispiel an der Musikhochschule, bestehe das gleiche Problem, dass die Wartezeiten für Fahrradfahrer sehr lang seien. Er war der Meinung, dass eine Erhöhung der Sicherheit richtig sei, dem Antrag werde man daher folgen. Es sollte aber darauf geachtet werden, dass alle Verkehrsteilnehmer bei den Überlegungen Berücksichtigung finden.

Ratsherr Dette fragte, ob die Verwaltung bereits tätig geworden sei und der Antrag somit gegebenenfalls überflüssig sei.

Ratsherr Hermann gab zu Bedenken, dass viele Probleme nicht durch die Ampelschaltungen entstehen würden, sondern durch das Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer. Einige Autofahrer fahren noch auf die Kreuzung, obwohl bereits eine Stauung vorhanden sei und würden dadurch die Fahrbahn für die Grünphase der anderen Richtungen blockieren. Dieses Verhalten habe Auswirkungen auf die Fahrbahnquerung für die Fahrradfahrer. Er sah für dieses Problem Handlungsbedarf.

Ratsherr Förste stellte klar, dass es seiner Fraktion vorrangig um die Erhöhung der Sicherheit ginge. Um die Sicherheitsfrage nicht in den Hintergrund treten zu lassen, könne dem anderen Antrag nicht gefolgt werden.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass man diesen Verkehrsknotenpunkt hinsichtlich der Fahrspurenführung und Ampelschaltungen noch einmal überprüft habe. Fahrradfahrer, die aus der Hildesheimer Straße kommend den Aegi Richtung Friedrichswall/Breite Straße überqueren wollen, werden häufig bei der Querung dadurch blockiert, dass Aufstausituationen auf der Spur aus Richtung Friedrichswall kommend und in die Marienstraße einbiegend vorhanden seien. Er schlug vor, eine Stauschleife in Höhe der Fahrradquerung zu errichten, die eine Meldung an die Ampel am Friedrichswall/Nord LB generiere und die Ampel dadurch eher auf Rot schalte. Die Einfahrt in den Bereich werde dadurch früher blockiert und die Aufstausituation verhindert. Ein weiteres Problem des Knotenpunktes seien kurzfristige Spurwechselversuche der Autofahrer. Man wolle dem entgegenwirken, indem zwischen der Spur Richtung Schiffgraben und der Abbiegespur in die Marienstraße eine durchgezogene Linie markiert werde. Mit diesen beiden Maßnahmen wolle man starten und gehe davon aus, dass den Problemen auf der Kreuzung damit Abhilfe geschaffen werde.

Ratsherr Blaschzyk sagte, dass nach seiner Beobachtung die Probleme mit der Ampelschaltung dann am größten seien, wenn der Bus komme. Das gelte sowohl für den Aegi als auch für die Musikhochschule. Die Ampelschleife werde immer unterbrochen, wenn der Bus komme und die Ampelschleife würde dann wieder von vorne anfangen. Er fragte, ob es möglich sei, dass die Ampelschleife dort wieder einsetze, wo sie unterbrochen wurde.

Herr Freiwald antwortete, dass hier zwei Anlagen untereinander koordiniert werden. Würde man den Vorschlag umsetzen, würde die Koordinierung der beiden Anlagen ausgesetzt. Nach jeder Unterbrechung durch den ÖPNV würde man versuchen, möglichst zügig in die Koordinierung wieder rein zu kommen. Ausnahmen davon seien möglich, aber es sei eine Entscheidung für jeden Einzelfall zu treffen. Im Rahmen der Untersuchung City Ring und bezüglich der Optimierung des Verkehrsflusses Richtung Marienstraße sei der Aegi besonders betrachtet worden. Es seien kaum Veränderungsmöglichkeiten vorhanden, so dass man versucht habe, die Koordinierung der beiden Anlagen so weit wie möglich zu optimieren.

Ratsherr Engelke ging davon aus, dass es sich bei der Stauschleife um eine in den Asphalt eingelassene Drahtschleife handele. Er meinte, dass es vor einigen Jahren hieß, dass diese Stauschleifen störanfällig seien. Er fragte, ob die Störanfälligkeit beseitigt worden sei oder ob es Alternativen gäbe. Außerdem gab er zu bedenken, dass eine durchgezogene Linie nur dann Erfolg haben werde, wenn bereits auf Höhe der Nord LB vernünftige Pfeile auf der Straße aufgebracht würden.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass man den Vorschlag mit der Fahrbahnmarkierung prüfen werde. Er sagte, dass es bei technischen Einrichtungen immer mal Ausfälle gäbe. Bei bereits vorhandenen Schleifen erfolgen konsequente Beobachtungen und Wartungen. Man gehe davon aus, dass das Problem mit einer Schleife besser zu lösen sei, als mit einer Kamera. Gerade bei komplexen Knoten würden die Kameras häufig Fehlmeldungen abgeben. Man halte die Schleife für das sicherere System.

Ratsherr Hillbrecht stellte klar, dass der Antrag seiner Fraktion als Aufforderung zu verstehen sei, ein integriertes Gesamtkonzept zu erstellen, bei dem ein Aspekt sei, dass der Aegi zügig gequert werden könne, der Sicherheitsaspekt aber auch eine große Rolle spiele. In dem Konzept sollen alle Verkehrsteilnehmer Berücksichtigung finden. Thema beider Anträge sei der Fahrradverkehr. Seiner Meinung nach drehe sich die jetzige Diskussion nur um mögliche Veränderungen für den Autoverkehr. Er bedauerte das unter dem Gesichtspunkt, dass der Fahrradverkehr gefördert werden solle und attraktiver gemacht werden solle.

Stadtbaurat Bodemann vertrat die Ansicht, dass es sich bei dem derzeitigen verkehrlichen Status am Aegi um ein ausgewogenes Konzept handele. Es sei ein Optimierungsstatus erreicht, der eine für alle Verkehrsarten und Verkehrsteilnehmer ausgewogene Leistungsfähigkeit gewährleiste. Die auf den Autoverkehr bezogene Diskussion sei darin begründet, dass man vorhabe durch die Stauschleife und die durchgezogene Linie einen Eingriff in den Autoverkehr vorzunehmen. Die Beeinträchtigungen für den Autoverkehr seien minimal und hinnehmbar, hätten aber einen positiven Effekt auf den Fahrradverkehr.

Ratsherr Dette sagte, dass es vor Abriss der Hochstraße viele Befürchtungen bezüglich der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes gegeben habe. Entgegen dieser Befürchtungen funktioniere die Ampelsteuerung am Aegi hervorragend. Er sprach der Verwaltung dafür Lob aus. Er stellte aufgrund der heutigen Zusagen der Verwaltung fest, dass in Hannover zugunsten des Fahrradverkehrs gearbeitet werde. Er ging davon aus, dass eine weitere Optimierung nicht möglich sei, der Sicherheitsaspekt aber immer beachtet werden müsse und diesbezügliche mögliche Veränderungen Berücksichtigung finden müssen.

Ratsherr Hermann meinte, dass die Verkehrsführung und die Ampelschaltung am Aegi im Ausschuss schon sehr oft Thema gewesen seien. Das vorhandene System sei kaum noch optimierbar. Sein Eindruck sei, dass das Fehlverhalten einiger Verkehrsteilnehmer zu den vorhandenen Problemen führe. Das Gesamtsystem müsse daher nicht auf den Prüfstand gestellt werden, sondern vielmehr sollten die, durch die Verwaltung vorgeschlagenen Veränderungen, umgesetzt werden und auf ihre Funktionalität geprüft werden. Er erwartete dann positive Effekte für alle Verkehrsteilnehmer.

Ratsherr Förste zog den Antrag seiner Fraktion aufgrund der Vorschläge der Verwaltung zurück.


3.2. Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Fahrradroute zu Erinnerungsorten
(Drucks. Nr. 1546/2013)

Ratsherr Hermann begründete den Antrag.


Ratsherr Engelke fragte nach, ob die Fahrradroute ausschließlich für Fahrradfahrer erstellt werden solle oder ob sie breit genug angelegt werde, dass sie von Fahrradfahrern und Fußgängern genutzt werden könne.

Ratsherr Hermann antwortete, dass unter Umständen auch noch ein Stück Fahrradweg gebaut werden müsse. In erster Linie ginge es jedoch um die Ausschilderung und die Beschilderung der Route, so wie es bei den Velo-Routen in der Stadt auch erfolgt sei.

Ratsherr Hillbrecht wollte wissen, was für Erinnerungsorte gemeint seien, weil in dem Antrag dazu nichts gesagt worden sei.

Ratsherr Hermann teilte mit, dass es sich um Denk- und Mahnmale, Ehrengräber, die Rosebuschverlassenschaften und ähnliches handeln könne. Man habe bezüglich der Örtlichkeiten der Verwaltung keine Vorgaben gemacht, weil sich die Verwaltung mit dem Thema Erinnerungskultur durch den Erinnerungsbeirat und dem Netzwerk Erinnerung und Zukunft bereits intensiv beschäftige.

Ratsherr Kluck unterstützte die Darstellung, dass es nicht um den Bau neuer Fahrradwege gehe, sondern darum, eine Verbindung zwischen den Erinnerungsstätten herzustellen und damit einen wichtigen Baustein in der politischen Bildung zu schaffen.

Ratsherr Blaschzyk sagte die Unterstützung des Antrags zu. Er meinte, dass über die Ausgestaltung noch zu reden sei. Es müsse über Alternativen zum Aufstellen vieler neuer Straßenschilder nachgedacht werden. Eine Möglichkeit wäre schon aufgrund geringerer Kosten die Erstellung einer Fahrrad-App. Er stellte der Verwaltung anheim, diese Möglichkeit gleich mit zu prüfen.

Ratsherr Hermann hielt das Aufstellen von Schildern für notwendig, damit die Route auch für diejenigen nutzbar sei, die kein Smart-Phone besitzen würden. Im elektronischen Zeitalter sollten moderne Formen der Ausgestaltung jedoch mit bedacht werden.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1546/2013 einstimmig zu.


4. Tourismusinformationen per QR-Code
(Informationsdrucks. Nr. 1540/2013)

Ratsherr Engelke wollte wissen, ob die Drucksache so zu verstehen sei, dass die Verwaltung auf einen Auftrag warte oder ob mit der Umsetzung gestartet werde.

Herr Möser teilte mit, dass eine Umsetzung erfolgen werde und bereits einige Termine in der Drucksache benannt worden seien.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss nahm die Drucksache Nr. 1540/2013 zur Kenntnis.









5. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative

5.1. Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

5.1.1. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative - Bebauungsplan Nr. 1140, 1. Änderung - Peiner Straße / ehem. Gärtnerei - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit - Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0882/2013 mit 4 Anlagen)

5.1.1.1. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative - Bebauungsplan Nr. 1140, 1. Änderung - Peiner Straße / ehem. Gärtnerei - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit - Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0882/2013 E1 mit 3 Anlagen)

Ratsherr Blaschzyk hielt die ursprünglichen Pläne der Verwaltung für sinnvoll und vertrat die Ansicht, dass die zweigeschossigen Reihenhäuser einen guten Übergang zur Kleingartenkolonie darstellen werden. Der Ergänzungsdrucksache könne man nicht folgen. Beherzige man die Wünsche des Bezirksrats, schrecke man mögliche Investoren durch zu große Einschränkungen und Reglementierungen ab.

Ratsherr Hermann erwiderte, dass die Wünsche des Bezirksrats nicht im Bebauungsplanverfahren geklärt werden müssten. Die Erwartungen des Bezirksrats, durch die Erschließung der Fläche seien legitim und könnten außerhalb des Verfahrens geklärt werden. Im Hinblick auf die Umsetzung des Wohnkonzepts sollte die Prüfung, ob auch ein Geschoss mehr möglich wäre, nicht unberücksichtigt bleiben. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit könne man beide Varianten zur Diskussion stellen. Die Ergebnisse der Eingaben und Anregungen der Öffentlichkeit sollten politisch bewertet werden und man könne dann zu einer Beschlussfassung kommen. Laut Aussage des Bauträgers seien die Wünsche des Bezirksrats umsetzbar.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0882/2013 einstimmig zu.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0882/2013 E1 mit 8 Stimmen dafür, 3 Stimme dagegen und 0 Enthaltungen zu.

5.1.2. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1744 - Läuferweg Nord - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit - Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1096/2013 mit 5 Anlagen)

5.1.2.1. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1744 - Läuferweg Nord - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit - Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1096/2013 E1 mit 3 Anlagen)

Ratsherr Hermann sagte, dass man sich mit dem Wohnkonzept zum Ziel gemacht habe, Wohnungsbau zu betreiben und um den Bedarf an neuen Wohnungen zu decken, mehrgeschossig zu bauen. Der Bauträger habe das entsprechend für das Baugebiet geplant. Aufgrund der Einwände von fünf Anwohnern, habe der Bezirksrat einen Antrag auf Änderung beschlossen. Der Beschluss widerspreche der Zielsetzung des Wohnkonzepts. Die Fraktion seiner Partei sei die einzige gewesen, die sich im Bezirksrat gegen die Änderung ausgesprochen habe und habe sich nicht durchsetzen können. Er sprach sich für den Mehrgeschossbau und gegen die Einfamilienhausbebauung aus.

Ratsherr Dette war der Ansicht, dass die Bezirksratsfraktionen ein Recht auf eine eigene Meinung haben.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1096/2013 mit 8 Stimmen dafür, 3 Stimme dagegen und 0 Enthaltungen zu.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1096/2013 E1 einstimmig zu.

5.1.3. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative - Bebauungsplan Nr. 1752 - Klagesmarkt - mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung, Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB; Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1630/2013 mit 3 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1630/2013 mit 10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen und 0 Enthaltungen zu.


6. Flächennutzungsplan

6.1. 213. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Ledeburg / "Nahversorger Vinnhorst" - Entscheidung über Stellungnahmen, Feststellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1607/2013 mit 5 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1607/2013 einstimmig zu.


7. Bebauungspläne

7.1. Bebauungsplan Nr. 1611, 1. Änderung – Mellendorfer Straße - Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB - Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1129/2013 mit 4 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1129/2013 mit 8 Stimmen dafür, 3 Stimme dagegen und 0 Enthaltungen zu.



7.2. Bebauungsplan Nr. 1312, 1. Änderung – Bomhauerstraße - Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB - Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1130/2013 mit 4 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1130/2013 mit 8 Stimmen dafür, 3 Stimme dagegen und 0 Enthaltungen zu.



7.3. Bebauungsplan Nr. 1773 – Karl-Wiechert-Allee / Baumschulenallee - Bebauungsplan der Innenentwicklung - Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1131/2013 mit 3 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1131/2013 mit 8 Stimmen dafür, 3 Stimme dagegen und 0 Enthaltungen zu.

7.4. Bebauungsplan Nr. 1164, 1. Änd. - Landesverwaltung Planckstraße - Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB - Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1533/2013 mit 3 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1533/2013 einstimmig zu.

7.5. Bebauungsplan Nr. 1216, 9. Änderung - Gewerbegebiet Schwarze Heide - Vereinfachte Änderung gemäß § 13 BauGB, Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1605/2013 mit 3 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1605/2013 einstimmig zu.


8. Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge

8.1. Straßenausbaubeitrag Bauweg/Steinstraße/Holzstraße von Badenstedter Straße bis Davenstedter Straße - Aufwandsspaltung -
(Drucks. Nr. 1177/2013 mit 1 Anlage)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1177/2013 mit 8 Stimmen dafür, 3 Stimme dagegen und 0 Enthaltungen zu.

8.2. Straßenausbaubeitrag Siebstraße von Hildesheimer Straße bis Höltystraße - Einzelfallsatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung -
(Drucks. Nr. 1462/2013 mit 2 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1462/2013 mit 8 Stimmen dafür, 3 Stimme dagegen und 0 Enthaltungen zu.


9. Kommunales Wohnraumförderprogramm der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1724/2013 mit 2 Anlagen)

-auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen-


Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass es sich bei einem Wohnraumförderprogramm um ein komplexes Gebilde handele. Das Programm sei abgeleitet aus der Wohnungsbaukonzeption bis zum Jahr 2025. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen ca. 8.000 Wohnungen neu gebaut werden. Diesbezüglich habe die Stadt eine Wohnbauflächeninitiative ins Leben gerufen, sich mit dem vorliegenden Wohnraumförderprogramm beschäftigt, arbeite an der Bestandpflege und betriebe einen engen Dialog mit der Wohnungswirtschaft. Das Wohnraumförderprogramm sei in Zusammenarbeit mit einem aus der ArGeWo gebildeten Arbeitskreis entstanden. Hintergrund der Zusammenarbeit sei die Auffassung gewesen, dass ein kommunales Wohnraumförderprogramm nur umsetzbar sei, wenn die Inhalte von der Wohnungswirtschaft mitgetragen werden. Im Unterschied zu vielen anderen kommunalen Programmen oder Landesförderprogrammen werde der Vorschlag unterbreitet, die Förderung nicht über Darlehen zu organisieren, sondern über eine Zuschussgewährung. Aufgrund der derzeitigen attraktiven Zinslage würde sich die Wohnungswirtschaft auf dem freien Kreditmarkt bedienen, um die mit dem kommunalen Kredit verbundenen Auflagen zu vermeiden. Die Bezuschussung halte man daher für attraktiver und somit zielführender. Die Größenordnung der Bezuschussung werde bei 15.000 € bis 20.000 € pro Wohneinheit liegen. Ein weiterer Aspekt des Programms ist die Kombinierbarkeit der kommunalen Förderung mit der Landesförderung. Darüber hinaus stehen noch die städtischen Aufwendungszuschüsse zur Verfügung. Es handele sich um ein sehr flexibles Programm. Durch die Ankoppelung an die Landesförderung sei man daran gebunden, eine Miete von 5,40 € zu fordern. Gefördert werden sollen auch Haushalte, deren Einkommen geringfügig oberhalb der Mietgrenzen des niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes liegen. Das Wohnraumförderprogramm beinhalte Wohnungsbindungen und Belegrechte als vordringliches kommunales und öffentliches Interesse, um sicherzustellen, dass Menschen mit geringem Einkommen ausreichend mit Wohnraum versorgt werden können. Man habe in das Programm das Instrument der mittelbaren Belegung eingepflegt. Bei der mittelbaren Belegung werde dem Wohnungsunternehmen die Möglichkeit gegeben, die Förderung zu erhalten, jedoch nicht die neugebauten Wohnungen mit dem Belegrecht zu versehen. Es handele sich dabei um ein weiteres Flexibilisierungsinstrument. Das erste Ziel des Wohnraumförderprogramms sei die Sicherstellung von ausreichendem Wohnraum für Haushalte, die sich auf dem normalen Wohnungsmarkt aufgrund der Kostenlage nicht selbst versorgen können. Gleichzeitig habe man durch das Programm Anreize für die Wohnungswirtschaft geschaffen, die das Erreichen des ehrgeizigen Ziels 100 Wohnungen pro Jahr zu fördern, ermögliche. Laut statistischem Landesamt sei beim Wohnungsbau in Hannover ein Anstieg zu verzeichnen gewesen. Dem Bau von 277 Wohnungen in den Jahren 2008, 2009 und 2010 stehen 877 Wohnungen gegenüber, die im Jahr 2012 gebaut worden seien. Das habe mit dem Wohnbauförderprogramm nichts zu tun, diese Entwicklung sei für Hannover aber als positiv zu bewerten.

Ratsherr Dette hielt das Wohnraumförderprogramm für ein gutes Programm. Es sei die Frage an ihn herangetragen worden, was ein mittleres Einkommen bedeuten würde. Er ging davon aus, dass sich dahinter eine andere Definition verberge, als das allgemeine Verständnis für diese Begrifflichkeit sei. Er hielt eine Klarstellung durch die Verwaltung für erforderlich.

Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass die starren Einkommensgrenzen des niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes aus Gerechtigkeitsgründen in dem Programm aufgeweicht worden seien. Es sollen auch Haushalte in den Genuss des geförderten Wohnraums kommen, deren Einkommen geringfügig oberhalb der Grenzen liege und die sonst ausgeschlossen wären.

Ratsherr Hermann bedankte sich dafür, dass innerhalb von wenigen Monaten ein realistisches und alltagstaugliches Wohnraumförderprogramm aufgestellt worden sei. Das Programm sei sehr differenziert und gehe auf die Bedarfe des hannoverschen Wohnungsmarktes ein. Als positiv bewertete er die Aspekte der zusätzlichen Förderung oder Sonderförderung, die man erhalten könne, wenn man zum Beispiel Gemeinschaftsräume einplane, rollstuhlgerecht baue oder besondere energetische Standards einhalte. Es handele sich dabei um wichtige zusätzliche Anreize für die Wohnungswirtschaft und man könne den Wohnwünschen der Bevölkerung bedarfsgerecht nachkommen. Er hoffe auf die Einsatzbereitschaft der Wohnungswirtschaft und auf breite Zustimmung im Ausschuss und im Rat.

Ratsherr Blaschzyk unterstrich, dass seine Fraktion die Ausarbeitung des Wohnraumförderprogramms unterstützt habe und bedankte sich für die Arbeit, die geleistet worden sei. Er fragte nach, wie sich die Einkommensgrenzen definieren, wenn sie sich nicht an den Grenzen des niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes orientieren würden. In der Presse sei es so dargestellt worden, dass sich eine Fördermöglichkeit für alle Einkommensschichten eröffne. Er bat um Klarstellung.

Stadtbaurat Bodemann verwies zur Beantwortung der Fragen an Frau Neumann, die die Federführung bei der Erarbeitung des Konzepts gehabt habe.

Frau Neumann erläuterte, dass sich im Anhang des Programms eine Tabelle befinde, aus der die Einkommensgrenzen der einzelnen Programmteile hervorgehen. Es werde zwischen Förderung für Mieter mit niedrigem Einkommen und mit städtischem Belegrecht, Förderung für Mieter mit niedrigem/mittleren Einkommen ohne Belegrecht und Förderung für Mieter mit mittlerem Einkommen unterschieden und sei gestaffelt nach der Größe und der Zusammensetzung des Haushalts. Niedrige oder mittlere Einkommen seien nirgends definiert, man habe die Definitionen des Landes übernommen. Die Grenzen seien fließend und man wollte eine bestimmte Toleranz eröffnen, um dem Investor mehr Möglichkeiten zu geben und vermeiden, dass Haushalte, die knapp über der Grenze liegen, unberücksichtigt bleiben. Bei den mittleren Einkommen sei eine Miete von 6 € angesetzt worden.

Ratsherr Förste begrüßte, dass es jetzt ein kommunales Wohnraumförderprogramm gäbe, das dringend erforderlich sei, um den steigenden Mieten entgegenzuwirken. Aus seiner Fraktion werden voraussichtlich noch Änderungsvorschläge zur Gewichtung der Einkommensgruppen erarbeitet. Er hielt den Bau von 100 Wohnungen pro Jahr für nicht ausreichend. Da die Stadt mit dem Bau der 100 Wohnungen an ihre Leistungsgrenze komme, seien das Land und insbesondere der Bund gefordert, in den sozialen Wohnungsbau einzusteigen.


10. Bericht der Verwaltung

-Unterbringung von Flüchtlingen

Herr Schalow erläuterte zur erarbeiteten Informationsdrucksache, dass zwei Ziele verfolgt worden seien. Zum einen sei die Verwaltung mit dem Beschluss des Leitbilds zur Unterbringung von Flüchtlingen aufgefordert worden, regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen und Sachstände zu berichten und zum anderen sei es ein eigenes Anliegen gewesen, über die Weiterentwicklungen in diesem Bereich zu unterrichten. Er stellte die wesentlichen Aspekte der Informationsdrucksache anhand einer Powerpoint-Präsentation dar. (Die Präsentation ist als pdf-Datei im SIM hinterlegt.) Als Ausgangslage sei der Bestand im Juli 2011 gewählt worden. Es wurde die Anzahl der Plätze und die Verteilung im Stadtgebiet dargestellt. Im Verhältnis zum Jahr 2010 habe es eine Verdoppelung der Plätze gegeben. Die Aufstockung sei aufgrund der durch das Land benannten Quote der unterzubringenden Personen erforderlich gewesen. 2011 habe es 320 Plätze verteilt auf drei Standorte und zusätzlicher Wohnungen, die auf das Stadtgebiet verteilt seien, gegeben. Im Zeitraum Juli 2011 bis Juli 2013 habe man in erheblichem Maße Kapazitäten aufbauen können. Aufgrund der gestiegenen Unterbringungsquoten sei das notwendig gewesen. Man habe zusätzliche Kapazitäten von 647 Plätzen akquiriert und neu geschaffen, so dass nunmehr knapp 1.000 Plätze zur Verfügung stehen würden. Ende 2012 seien 650 Personen bis September zur Unterbringung gemeldet worden. Davon seien bis zum 31.07.2013 bereits 372 Personen zugewiesen und aufgenommen worden. Er wies darauf hin, dass das Land auch über die gemeldete Quote hinaus Zuweisungen vornehmen könne. Bei der Berechnung der benötigten Plätze bis zum Ende des Jahres habe man die gemeldete Quote hochgerechnet und sei auf eine Zahl von 800 Personen gekommen. Für ca. die Hälfte müssen Plätze vorgehalten werden. Aufgrund der Vorgaben aus dem Leitbild habe man vier Unterkünfte bauen wollen, deren Bau sich zum Teil verzögere. Um die dadurch entstehenden Kapazitätslücken zu schließen, schlage man vor, bis zum Ende des Jahres in der Deisterstraße, der Anderter Straße und in der Lammstraße 120 zusätzliche Plätze zu schaffen. Hinzu kommen noch weitere 200 Plätze durch die Neubauten der GBH, deren Fertigstellung Anfang nächsten Jahres geplant sei. Insgesamt habe man dann bis Mitte nächsten Jahres knapp 1.000 Kapazitäten neu geschaffen und komme dann auf einen Bestand von ca. 1287 Plätzen. Es sei gelungen die Qualität, die das Leitbild fordere, einzuhalten und auf echte Notunterkünfte zu verzichten.

Herr Kleine wollte wissen, wie lang die durchschnittliche Verweildauer von Flüchtlingen im Wohnheim sei.

Herr Schalow antwortete, dass die Verweildauer sehr unterschiedlich sei. Sie hängt unter anderem vom ausländerrechtlichen Status und vom Bearbeitungsstand des Verfahrens ab. Grob veranschlagt liege die durchschnittliche Verweildauer zwischen 9 bis 15 Monaten.

Ratsherr Engelke wollte wissen, wie lang die Vorlaufzeit bei der Zuweisung sei, das heißt wie viel Zeit zwischen dem Zeitpunkt der Meldung durch das Land und dem Eintreffen der Flüchtlinge liegen würde. Er fragte außerdem, ob bekannt sei, wie viele Flüchtlinge sich in Hannover insgesamt aufhalten, ob das Land auch mehr als die angemeldete Quote an Flüchtlingen zuweisen könne und ob es für einen solchen Fall einen Notfallplan für die Unterbringung geben würde.

Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass die Vorlaufzeiten relativ kurz seien. Im November/Dezember würden die Quoten für das nächste Jahr bekannt gegeben. Der Zustrom verteilt sich dann über das nächste Jahr, wobei es sich um keine gleichmäßige sondern eine wellenförmige Frequenz handele. Die Gesamtzahl der Flüchtlinge in Hannover sei nicht bekannt, da sich einige selbst auf dem freien Markt mit Wohnraum versorgen würden und einige bei Bekannten unterkommen. Man könne nur die Zahl derjenigen nennen, die in städtischen Unterkünften, Wohnungen oder Wohnprojekten untergebracht seien. Dieses Jahr seien bisher 370 Flüchtlinge untergebracht worden. Mit den bereits bekannten und den heute benannten Vorhaben, habe man in den letzten 2 ½ Jahren knapp 1.000 neue Plätze in einem angespannten Markt geschaffen. Aufgrund des Ratsauftrages zur Unterbringung von Flüchtlingen sei eine Unterbringung in Notunterkünften nicht möglich. Dieser Aufgabe stelle sich die Verwaltung, indem sie laufend neue Unterbringungsmöglichkeiten akquiriere.

Ratsherr Engelke fragte, ob es bereits Pläne gäbe, welche Flächen oder Standorte für eine Bebauung oder Unterbringung noch in Frage kämen.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass aufgrund der Entwicklungen insbesondere in Syrien und der Aufforderung der UNO gerade an Deutschland mehr für die Flüchtlingsunterbringung zu tun, man gehalten sei, sich laufend mit dem Thema der Unterbringung zu beschäftigen. Durch die weitere Liberalisierung der Freizügigkeit in Europa zum 01.01.2014 werde man auch im Bereich der Obdachlosenunterbringung stärker gefordert sein. Man sei laufend auf der Suche nach Unterbringungsmöglichkeiten. Im Bereich der Anmietung sei man kurzfristig auf Angebote angewiesen. Die Standorte für Neubauten, die bereits gefunden wurden, haben sich in Teilen als sperrig erwiesen. Erscheinen Grundstücksflächen als brauchbar, wende man sich zunächst an die Stadtbezirksräte und die Interkreise. Dieses Verfahren habe sich bewährt. Er begrüßte den Wandel in Hannover beim Umgang mit dieser Thematik, der nicht mehr durch Skepsis geprägt sei, sondern durch Aufgeschlossenheit.

Ratsherr Engelke gab zu Bedenken, dass die Stadtbezirksräte nur ihren Stadtbezirk sehen würden. Er hielt es für sinnvoll eine Gesamtbetrachtung des Stadtgebiets zu machen und in Frage kommende Flächen zu benennen.

Stadtbaurat Bodemann verwies auf die Informationsdrucksache und sagte, dass es eine stadtweite Betrachtung bezüglich der Verteilung der Unterkünfte und der Unterkunftsformen gäbe. Die vorhandenen Standorte seien kartiert und können bei Bedarf auch zugesandt werden. Die Verwaltung sei gefordert, eine gleichmäßige Verteilung vorzunehmen. Die Stadtteile, in denen eine leichte Verstärkung an Flüchtlingsheimen vorhanden sei, würde man bei einer neuen Standortsuche ausklammern und in anderen Stadtbereichen suchen.

Ratsherr Hermann sagte, dass das Thema Flüchtlingsunterbringung ständiges Thema seiner Fraktion in den Bezirksräten sei und es auch einen Austausch der Bezirksratsfraktionen untereinander gäbe. Dadurch entstehe ein gesamtstädtisches Bild.


-Wohnbauflächeninitiative

Stadtbaurat Bodemann sagte, dass geplant gewesen sei mit Gründung der Wohnbauflächeninitiative Baurecht für 500 Wohneinheiten jährlich zu schaffen. Man wolle eine Zwischenbilanz vorlegen.

Herr Dr. Schlesier erläuterte anhand einer Präsentation den aktuellen Sachstand zur Wohnbauflächeninitiative. (Die Präsentation ist als pdf-Datei im SIM hinterlegt.) Man habe mit der Wohnbauflächeninitiative 2013 gestartet. Ziel der Initiative sei es im Zeitraum 2013 bis 2015 Baurecht für 500 Wohneinheiten jährlich zu schaffen. Als Instrument sei dezernatsübergreifend eine Projektgruppe eingerichtet worden. Solche Projektgruppen haben sich bereits bei komplizierten Bebauungsplanverfahren bewährt. Es laufen etwa 40 Bebauungsplanverfahren, um das benannte Ziel zu erreichen. In der ersten Jahreshälfte habe es drei Satzungsbeschlüsse gegeben. Für die zweite Hälfte des Jahres erwarte man sechs weitere Satzungsbeschlüsse. Man käme auf eine Anzahl von 600 Wohneinheiten, die in Hannover neu gebaut werden können und die sich aus elf Einfamilienhäusern und 589 Geschosswohnungen zusammensetzen würden. Im Vergleich dazu habe man in 2012 mit fünf Satzungsbeschlüssen Baurecht für 130 Wohneinheiten geschaffen. Das Ziel der Dynamisierung der Bauleitplanung für Wohnbauflächen sei deutlich erreicht worden. Als Vorschau auf das Jahr 2014 rechne man mit 15 bis 20 Satzungsbeschlüssen und würde damit Baurecht für circa 900 Wohneinheiten schaffen.


-Kanalbrücke Vahrenwalder Straße

Herr Bode berichtete, dass an der Kanalbrücke Vahrenwalder Straße Prüfungsarbeiten laufen und eine Langsamfahrstrecke für die Bahn eingerichtet worden sei. Brücken unterliegen regelmäßigen Überprüfungen. Es gäbe die einfache Brückenprüfung und alle sechs Jahre werde eine Brückenhauptprüfung durchgeführt. Bei der Kanalbrücke habe die letzte Prüfung 2010 stattgefunden. Nach den neuesten Reglungen des Bundes gäbe es darüber hinaus eine Nachrechnungsverpflichtung für alle Brücken. Für die Kanalbrücke habe man sich entschieden, die Brückennachrechnung vorzuziehen, weil auf der Strecke in den nächsten Jahren die neue Stadtbahn fahren solle. Bei der Nachrechnung überprüfe man die statische Tragfähigkeit und die dynamische Belastung. Bei der dynamischen Belastung handele es sich um die sogenannte Betriebsfestigkeit. Die Streckenführung der Stadtbahn befinde sich in der Mitte der Brücke. Dafür seien sogenannte Tragarme an den beiden Brückenhälften befestigt, auf denen die Stadtbahn fahre. Bei der Berechnung habe sich gezeigt, dass die Tragarme die rein rechnerische Nutzungsdauer erreicht haben und eine mittelfristige Sanierung der Brücke erforderlich sei. Die dynamische Belastung der Tragarme entstehe hauptsächlich durch das Überfahren durch die Stadtbahn. Durch das Einrichten einer Langsamfahrstrecke habe man die dynamische Belastung reduziert und die Brücke könne dadurch sicher befahren werden. In den nächsten zwei Wochen erfolgen weitere Untersuchungen und es werde ein Konzept zur Beseitigung der Schäden erstellt.

Ratsherr Engelke wollte wissen, wem die Brücke gehören würde und wer für die Reparaturkosten aufkäme.

Herr Bode antwortete, dass die Stadt Hannover für die Vahrenwalder Straße und die Brücke der Baulastträger sei.

Ratsherr Engelke fragte nach den Kosten.

Herr Bode sagte, dass die Kosten für die kurzfristigen Reparaturmaßnahmen übernächste Woche bekannt sein werden und es sich um keine größere Summe handeln werde. Bezüglich der langfristigen Wiederherstellung der Betriebsfestigkeit werde ein Konzept entwickelt und dann im Ausschuss durch eine Beschlussdrucksache vorgestellt.


11. Anfragen und Mitteilungen

Ratsherr Blaschzyk sagte, dass an der Goseriede durch das Verlegen kleiner, dunkler Steine ein Fahrradweg skizziert worden sei. Er fragte, welche Rechtslage dort gelte, ob es sich um einen Fahrradweg handele und wie die Verkehrsregeln dort seien.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die jetzt gefundene Lösung das Ergebnis einer langandauernden Debatte unter Einbeziehung des Stadtbezirksrates sei. Es handele sich um zwei Fahrradwege. Über den Platz selbst von der Kapelle kommend und in Richtung Kurt-Schumacher-Straße werde der Fußgänger- und der Fahrradverkehr als Mischverkehr geführt. Zur Verdeutlichung seien die dunklen Steine eingearbeitet worden. In der Verlängerung der Kurt-Schumacher-Straße Richtung Anzeiger-Hochhaus gäbe es ebenfalls einen Mischverkehr. Rechtlich handele es sich bei dem Platz insgesamt um eine Fußgängerzone mit einer Erlaubnis zum Fahren für Fahrradfahrer. Die Beschilderung sei dementsprechend vorgenommen worden.

Ratsherr Engelke war der Ansicht, dass in der Drucksache ein Fahrradboulevard avisiert worden sei. Er fragte, warum es nun Mischverkehr geworden sei.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Auflösung des dunkel markierten Fahrradboulevards durch die Pixelung rund um die Kapelle der Kompromiss aus der sehr engagiert geführten Diskussion sei. Es handele sich um eine Fußgängerzone, in der Fahrradfahren erlaubt sei.

Ratsherr Hillbrecht wollte wissen, ob die Radwegbenutzungspflicht entfalle, da es sich nicht um einen Radweg handele.

Herr Freiwald erklärte, dass es bei der Art der Beschilderung keine Radwegbenutzungspflicht gäbe.

Ratsherr Hermann fragte, ob das auch für den Bereich zwischen Celler Straße und Nicolaikirche gelten würde. Er meinte, dass es dort eine Kennzeichnung als Fahrradweg geben müsste.

Herr Freiwald antwortete, dass es dort eine Beschilderung als Radweg geben würde und somit auch eine Benutzungspflicht bestehe.

Frau Hochhut fragte, was mit dem Kleingartengelände Lange-Feld-Straße passiere. Man habe ihr seinerzeit erklärt, dass für das Gelände keine Baugenehmigung erteilt werden würde. Sie habe dort jetzt aber Erdbewegungen festgestellt. Sie sagte, dass ihr berichtet worden sei, dass im Bereich des Engelbosteler Damms in Höhe des Hochbahnsteiges und weiter in Richtung Nordstadtkrankenhaus die Sicherheit für Sehbehinderte nicht gegeben sei. Es habe bereits mehrere Unfälle gerade mit Senioren gegeben. Sie fragte, ob es möglich sei, dass die Ampelanlage eine Tonverstärkung bekomme, damit Sehbehinderte hören können, ob rot oder grün sei. Außerdem sagte sie, dass sie in der Zeitung gelesen habe, dass es in der Stadthalle Risse im Boden gäbe. Sie wollte wissen, ob es durch den Bau die Bebauungdes Parkplatzes eine Grundwasserabsenkung gegeben habe und die Risse im Boden dadurch zu erklären seien.

Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass es auf dem Kleingartengelände an der Zuschlagstraße kein Baurecht gäbe und somit auch keine Baugenehmigungen. Ein Antrag dort Baurecht zu schaffen, liege ebenfalls nicht vor. Der Eigentümer habe die Lauben entfernt und siebe und sortiere nunmehr das Erdreich. Den Einbau einer Tonverstärkung für die Ampelanlage werde er prüfen lassen und Rückmeldung geben.

Herr Zunft sagte, dass es im Bereich der Stadthalle durch den Bau des Parkplatzes keine Grundwasserabsenkung gegeben habe. Die Tiefgaragen würden ca. einen Meter aus der Erde gucken.

Stadtbaurat Bodemann meinte, dass der Schaden im Boden des Kuppelsaals wohl vielmehr auf das Alter zurückzuführen sei. Für weitere Informationen verwies er an den Betriebsausschuss Hannover Congress Centrum.

Frau Hochhut wollte wissen, wie die weiteren Pläne bezüglich des nördlichen Engelbosteler Damms seien. Es seien Vorschläge aus der Arbeitsgruppe an die Verwaltung gegeben worden und sie fragte, wie der Stand der Umsetzung sei.

Herr Zunft antwortete, dass es für den Bereich nördlich des Engelbosteler Damms einen konstruktiven Bürgerdialog unter Einbeziehung der Geschäftsleute und der Federführung des zuständigen Stadtbezirksmanagers gäbe. Es werde versucht, Netzwerke zu bilden, Selbstheilungskräfte zu aktivieren und Maßnahmen zu entwickeln. Es gäbe finanzielle Unterstützung durch die Wirtschaftsförderung, um zum Beispiel Stadtteilfeste durchzuführen. Für nähere Informationen verwies er an den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten.


Ratsherr Küßner schloss den öffentlichen Teil der Sitzung.

Ratsherr Küßner schloss die Sitzung um 17:00 Uhr.

Bodemann Stricks
Stadtbaurat Schriftführerin