Sitzung Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld am 19.06.2013

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 07.06.2013)
Protokoll (erschienen am 03.09.2013)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.04 - Datum 29.07.2013

PROTOKOLL

16. Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am

Mittwoch, 19. Juni 2013,
Maximilian - Kolbe Schule,
Nackenberger Straße 4, 30625 Hannover
Beginn 18.30 Uhr
Unterbrechung der Sitzung 22.02 Uhr

Donnerstag, 27.06.2013
Neues Rathaus, Hodlersaal
Trammplatz 2, 30159 Hannover
Fortsetzung der Sitzung 18.00 Uhr
Ende 19.08 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)
Bezirksbürgermeister Fischer (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Huter (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Behrendt (SPD) (nur 19.06.2013)
Bezirksratsherr Borstelmann (CDU)
Bezirksratsfrau Burgwitz (CDU)
Bezirksratsherr Busse (fraktionslos)
Bezirksratsfrau Cassel (SPD)
(19.06.2013, 19:02-22:02)
Bezirksratsfrau Hagen (Die Linke.) (nur 19.06.)
Bezirksratsherr Hofmann (SPD)
(27.06.2013, 18:00-19:08)
Bezirksratsherr Hunze (CDU)
Bezirksratsfrau Nordmann (CDU)
Bezirksratsherr Oppelt (CDU)
Bezirksratsherr Plotzki (SPD)
(19.06.2013, 18:31-22:02)
Bezirksratsherr Rothhardt (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Schneider (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Tasyürek (SPD)
Bezirksratsfrau Weber (Bündnis 90/Die Grünen) (27.06.2013, 18:00-19:08)
Bezirksratsherr Welker (SPD) (ab 19.06. 18:15)
Bezirksratsherr Wolters (FDP) (nur 27.06.2013)
Bezirksratsherr Wontke (CDU) (nur 19.06.2013)
(Bezirksratsfrau Zaman) (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Böning) (Die Hannoveraner)
Ratsherr Fischer (CDU)
(Ratsfrau Markowis) (Bündnis 90/ Die Grünen)

Verwaltung:
Herr Dr. Hansmann Dez.II (am 19.06.)
Herr Dr. Herbert 15 (am 19.06.)
Frau Rembecki 18.63.04 (am 19.06.)
Frau Göttler 18.63.01 (am 27.06.)
Frau Hoff 61.13
Herr Rentrop Architekt (i.A. 61.13)
Frau Baron 61.13
Herr Selig 18.62.04



Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
(max. 45 Min.)

3. Zukunft des Eisstadions am Pferdeturm und des dort veranstalteten professionellen Eishockeysports

3.1. Bericht der Verwaltung

3.2. A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates
Eingeladen sind:

EC Hannover Indians GmbH
Herr Cech
Herr Mayer
Herr Dirk Wroblewski,

Herr Mark Wechselmann,
EC Hannover Indians e.V.

Frau Kathrin Müllerchen,
Eisstadion am Pferdeturm

Herr Sascha Hartung,
EC Hannover Indians e.V.

Herr Kohlstedt,
Stadtsportbund Hannover e.V.

Herr Rawe,
Landessportbund Niedersachsen e.V.

7. A N T R Ä G E

7.1. aus vorangegangener Sitzung

7.1.1. Kapelle des Oststadtkrankenhauses
(Drucks. Nr. 15-1093/2013)

7.1.1.1. Änderungsantrag zu DS 15-1093/2013, Kapelle des Oststadtkrankenhauses
(Drucks. Nr. 15-1217/2013)

7.1.1.2. Änderungsantrag zu DS 15-1093/2013, Kapelle Oststadtkrankenhaus
(Drucks. Nr. 15-1517/2013)

4. EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

4.1. IB-03-2013, Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates, Integration durch Kunst
(Drucks. Nr. 15-1476/2013)

5. E N T S C H E I D U N G E N

5.1. Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Lüneburger Damm
(Drucks. Nr. 15-1322/2013)

5.2. Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Groß-Buchholzer-Kirchweg
(Drucks. Nr. 15-1323/2013)

5.2.1. Änderungsantrag zu DS 15-1323/2013, Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Groß-Buchholzer-Kirchweg
(Drucks. Nr. 15-1518/2013)

5.3. Kita Rotekreuzstraße in der IGS Roderbruch, Sanierung Außenspielgelände
(Drucks. Nr. 15-1435/2013 mit 2 Anlagen)

6. A N H Ö R U N G E N

6.1. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1744 - Läuferweg Nord
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1096/2013 mit 5 Anlagen)

6.1.1. Änderungsantrag zu Ziffer 1 der Drucksache 1096/2013
(Drucks. Nr. 15-1433/2013)

6.1.2. Zusatzantrag zu DS 1096/2013, Einführung einer Spielstraße im Läuferweg
(Drucks. Nr. 15-1467/2013)

6.1.3. Änderungsantrag zur Drucksache 1096/2013
(Drucks. Nr. 15-1519/2013)

6.1.3.1. Änderungsantrag zur Drucksache 1096/2013
(Drucks. Nr. 15-1519/2013 N1)

6.2. Bebauungsplan Nr. 1312, 1. Änderung - Bomhauerstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1130/2013 mit 4 Anlagen)

6.3. Bebauungsplan Nr. 1611, 1. Änderung – Mellendorfer Straße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1129/2013 mit 4 Anlagen)

6.4. Bebauungsplan Nr. 1773 – Karl-Wiechert-Allee / Baumschulenallee
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1131/2013 mit 3 Anlagen)

6.5. Veränderung des Finanzierungsmodells für Familienzentren (FZ)

Teilhaushalt: 51 Fachbereich Jugend und Familie
Produkt: Kindertagesbetreuung
(Drucks. Nr. 1107/2013 N1 mit 1 Anlage)

7.2. der CDU-Fraktion

7.2.1. Fußgängerüberweg an der Kreuzung Klingerstraße/Eulenkamp
(Drucks. Nr. 15-1461/2013)

7.3. der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.3.1. Nahverkehrsplan der Region Hannover – Regionalexpresse am Bhf. Karl-Wiechert-Allee halten lassen
(Drucks. Nr. 15-1465/2013)

8. A N F R A G E N

8.1. der CDU-Fraktion

8.1.1. Ansiedlung eines großen Lebensmittel-Discounters im Roderbruch
(Drucks. Nr. 15-1448/2013)

8.2. der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.2.1. Übungsräume für junge Bands
(Drucks. Nr. 15-1443/2013)

8.2.2. Leerstand von Gebäuden und Wohnraum im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1444/2013)

8.3. der SPD-Fraktion

8.3.1. Anfrage zu Drucksache 891/2013: Informationen zum Zustand der Gewässer in Hannover
(Drucks. Nr. 15-1445/2013)

9. Bericht des Stadtbezirksmanagements

10. M I T T E I L U N G E N



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister G. Fischer eröffnete die Sitzung.
Drei Bürgerinnen und Bürger wurden einstimmig als Sachverständige zugelassen.

Die fristgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit wurden festgestellt.
TOP 7.1.1. wird nach TOP 3. behandelt
Der geänderten Tagesordnung wurde einstimmig zugestimmt.


TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
(max. 45 Min.)

Es wurden folgende Themen angesprochen:
Eine Befürworterin des Erhaltes der Kapelle berichtete über den aktuellen Stand der kulturellen Arbeit in der Kapelle des Oststadtkrankenhauses. Man hätte mittlerweile 1.500 Unterschriften für den Erhalt der Kapelle gesammelt und eine Chronik über die dort erfolgte Arbeit angefertigt. Diese stelle man gerne zur Verfügung.

Ein weiterer Bürger appellierte an den Bezirksrat sich für den Erhalt der Kapelle einzusetzen. Wenn man die Kapelle erst abreißen würde, dann bräuchte man auch kein Nutzungskonzept mehr.


TOP 3.
Zukunft des Eisstadions am Pferdeturm und des dort veranstalteten professionellen Eishockeysports


TOP 3.1.
Bericht der Verwaltung
Herr Dr. Hansmann verwies auf den Beschluss des Stadtbezirksrates von vor 10 Jahren zur Privatisierung. Ob sich das Eisstadion wirtschaftlich rechne, könne nur die Betreiberin sagen, die Stadt gebe jährlich 80.000 € Betriebskostenzuschuss für den öffentlichen Eislauf und Vereinssport. Das Stadion sei verkehrssicher und benutzbar. Bei einigen Bädern sehe es da schlechter aus. Die Stadt dürfe den Profisport nicht unterstützen. Der Profi-Eishockeysport stecke in einer tiefen wirtschaftlichen Krise.


TOP 3.2.
A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates
Eingeladen sind:

EC Hannover Indians GmbH
Herr Cech
Herr Mayer
Herr Dirk Wroblewski,

Herr Mark Wechselmann,
EC Hannover Indians e.V.

Frau Kathrin Müllerchen,
Eisstadion am Pferdeturm

Herr Sascha Hartung,
EC Hannover Indians e.V.

Herr Kohlstedt,
Stadtsportbund Hannover e.V.

Herr Rawe,
Landessportbund Niedersachsen e.V.


Herr Hartung machte als Fanbeauftragter deutlich, dass die Fans weiterhin den Verein und die Mannschaft unterstützen werden durch ehrenamtliche Tätigkeit, Plakatierungen, Auftritt in den Social Media Bereichen oder Organisation von Auswärtsfahrten, aber auch durch Geld aus der Aktion "ECHte Retter".
Herr Meyer als Schatzmeister des e.V. sieht den e.V. Schnittstelle zwischen Fans und Verein und wünscht sich, dass alle an einem Strang ziehen.
Frau Müllerchen führte aus, dass sie bereits über die vereinbarte Summe hinaus in das Eisstadion investiert. Der Rückzug der Indians in die Oberliga wird sie auch finanziell nicht in die Lage versetzen noch mehr zu investieren.
Herr Wroblewski erläuterte, dass es eine Insolvenz mehrerer Firmen war, also einer Unternehmensgruppe. Er habe früher schon gesagt, dass es für eine Profi-Eishockey GmbH existenzgefährdend werden kann, wenn man Spiele in einer solch unzureichenden Liegenschaft austragen muss. Trotzdem seien die Gründe für die Insolvenz natürlich bedeutend vielschichtiger und man habe diese auch aufgearbeitet. Er bedauerte, dass ein Verein mit einer solch bundesweiten Strahlkraft in der Stadt nicht besser gefördert werde. Schade dass man nun nach dem Lizenzverkauf der Scorpions keinen Profi-Eishockeysport in Hannover mehr habe. Eine Zusammenarbeit beider Vereine sei nun auch vom Tisch, obwohl es Konzepte dazu gab.

Es wurde durch die CDU-Fraktion beantragt, alle Indians-Fans als Sachverständige zuzulassen. Diesem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Eine Bürgerin deren Kind im Verein Sport treibe, bemängelte die Zustände im Eisstadion, gerade für den Nachwuchssport. Vor allem die sanitären Anlagen seien sehr heruntergekommen.
Herr Dr. Herbert berichtete von der Begehung des Eisstadions und machte deutlich, dass es keine gravierenden Baumängel gebe, dass aber schon bestimmte Dinge im Argen lägen, wie beispielsweise die sanitären Anlagen, und dass die Stadt sich auch überlegen werde, wie sie da Frau Müllerchen unterstützen könne.
Ein Bürger, der gehbehindert ist, bemängelte neben den sanitären Anlagen auch, dass der Fußweg zwischen Kleestraße und Eisstadion im Winter nicht geräumt werde, der Radweg aber wie geleckt aussehe. Er habe sehr viel rumtelefoniert in der Stadtverwaltung bevor etwas passierte. Und wenn schon die Bäder mit 10,- € pro Besucher bezuschusst werden, dann würden beim Eisstadion schon 3,- € ausreichen.
Herr Dr. Hansmann erwiderte, dass man nun nicht die Sportanlagen gegeneinander ausspielen solle. Die bauliche Substanz beispielsweise des Bades in Stöcken sei richtig sanierungsbedürftig. Für das Problem mit dem rumtelefonieren habe man die Funktion der Stadtbezirksmanager geschaffen, die als Ansprechpartner für die Bürger in die Stadtverwaltung hinein agieren.
Herr Hartung fragte nach, warum die Sportstätten nicht miteinander verglichen werden sollen, aber finanziell genauso behandelt werden.
Herr Wolf (OE 19) erläuterte die Zusammenhänge.

Bezirksratsherr Busse fragte nach dem Maßstab für "Benutzbarkeit" und warnte davor in ein ähnliches Stadium zurück zu fallen, wie bei den Schulen damals.
Herr Dr. Hansmann entgegnete, dass man genau dort ja in den vergangenen 6 Jahren über 400 Mio. Euro investiert habe. Beim Eisstadion handelt es sich aber um ein privatisiertes Gebäude. Man könne noch einmal schauen, wie hoch der Investitionsbedarf insgesamt sei und wo man dem Investor helfen könne. Man dürfe sich als Verwaltung aber nicht in ein Sponsoring von Privatinvestitionen begeben.
Herr Dr. Herbert antwortete auf Nachfrage der CDU-Fraktion, dass man teilweise nicht jedes Jahr selbst die Begehung vorgenommen habe, sondern sich die Unterlagen der baulichen Unterhaltung habe vorlegen lassen, was durchaus möglich sei. Man werde jetzt aber zu jährlichen Begehungen zurückkehren. Die CDU-Fraktion stellte fest, dass nahezu alle Nebenanlagen und teilweise auch die Tribünen einen erheblichen Investitionsstau aufwiesen. Dies sei schlecht für alle Beteiligten und vor allem für den Eishockeystandort Hannover. Die Stadt könnte sich nicht einfach bis 2038 aus der Verantwortung ziehen durch diesen Vertrag, hier müssten Sonderinvestitionen getätigt werden. Ausbaden müssten es auch die Fans. Betriebswirtschaftlich wäre es immer günstiger, laufend zu investieren, statt dem schlechter werdenden Zustand hinterher zu laufen. Der Vertrag sei einfach schlecht. Außerdem müsse man mit Betreiber, Verein und Stadt sich zusammensetzen und ein Nutzungskonzept für den Sommer entwickeln (Inlineskating, Biergarten...) Diese Vorschläge kamen aus dem Publikum. Die CDU-Fraktion machte darauf aufmerksam, dass man bei der Besichtigung festgestellt habe, dass man den Toilettentrakt eigentlich nur noch abreißen und neu bauen könne. Hier muss die Stadt ordentliche Investitionen tätigen.
Herr Dr. Hansmann machte deutlich, dass man niemanden gezwungen habe diesen Vertrag anzunehmen. Selbst wenn das Gebäude perfekt saniert wäre, würde das dem defizitären professionellen Eishockeysport nicht helfen.

Die SPD-Fraktion machte darauf aufmerksam, dass der Vertrag damals im Stadtbezirksrat einstimmig befürwortet wurde. Es sei wichtig, dass mit Investitionen diese Sportstätte erhalten werde. Dafür müssten alle Beteiligten etwas tun. Auf die Frage, wie die Investitionen denn nachgewiesen werden, antwortete Herr Dr. Herbert, dass die Belege eingereicht und dann geprüft werden. Gleichzeitig sicherte er zu, dass man gemeinsam ein Konzept für die Sommermonate entwickeln wolle.
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen merkte an, dass Rot-Grün diese Anhörung mit Fragen und Benennung von Anzuhörenden gut vorbereitet habe und dass man selbst öfter in diesem Eisstadion zu Gast sei und das auch genieße. Deshalb solle man nicht zu viel auf den öffentlichkeitswirksamen Auftritt der CDU hören, die sich bisher da nicht mit Rum bekleckert habe. Natürlich gebe es im Stadion viel zu tun und bei dem Sanitärtrakt sei man sich einig. Aber das Stadion müsse auch selbst neue Einnahmen generieren (Photovoltaikanlage, Außengastronomie...).
Ein Vertreter der CDU-Fraktion bedankte sich bei Herrn Dr. Herbert für die Zusicherung der Hilfe für Frau Müllerchen und der Konzepterstellung. Bei der baulichen Instandsetzung sei er aber skeptisch. Ankündigungen habe man genug gehört, jetzt wolle man Taten sehen.
Ein weiterer Bürger bemängelte, dass immer nur vom Profi-Eishockey gesprochen werde, wo doch auch viele Kinder und Jugendliche in Nachwuchsmannschaften ihrem Hobby nachgingen.

Bezirksratsfrau Hagen erinnerte daran, dass das Geld für die Schulsanierungen ja nicht nur von der Stadt komme. Weiterhin fragte sie, ob das Land sich nicht an den Kosten für das Eishockey mit Schulklassen beteiligen könne.
Herr Dr. Hansmann erklärte, dass das Land von 400 Mio. € für die Schulsanierung aus dem Konjunkturprogramm ca. 23 Mio. € dazu gegeben hätte. Die Beteiligung des Landes am Schulsport werde man nachprüfen.
Herr Hartung sprach noch einmal an, wie schwer es sei, gegenwärtig Sponsoren zu gewinnen, wenn man diese aber nicht adäquat in einem VIP-Bereich unterbringen könne. Schaffung solcher könnte auch der GmbH zu Gute kommen, da man diese Räume dann vermieten könne.
Dr. Herbert antwortete, dass diese Aufgabe ganz klar dem gewerblichen Teil des Profisports angehöre, das dürfe die Stadt nicht. Hier schaue auch das Land genau drauf. Das ginge auch beim Stadion von 96 nicht.
Eine Anwesende sprach sich ebenfalls für Hilfe für Frau Müllerchen aus, man solle dann aber auch schauen, wo die Einnahmen hin gingen. Herr Dr. Herbert gab ihr Recht und berichtete, dass Frau Müllerchen sich bereit erklärt habe ihre finanzielle Lage gegenüber der Stadt offen zu legen. Gemeinsam wolle man dann nach Lösungsmöglichkeiten suchen und alle Ausgaben und Einnahmen dabei mit einbeziehen.

Ein Anwesender machte darauf aufmerksam, dass man nicht auf jedem Untergrund im Sommer Inliner fahren könne. Da gebe es aber einen Spezial-Kunststoffboden, auf dem man sogar Schlittschuhe fahren könne. Dieser sei allerdings nicht ganz billig.
Herr Wroblewski sagte, dass die Situation heute mit dem Profi-Eishockey eine ganz andere sei, als zum Vertragsabschluss. Leider komme in der Stadt auch nach 96 eine ganze Zeit gar nichts. Es gingen pro Saison etwa 150.000 Leute zum Pferdeturm um Eishockey zu sehen. Schade, dass man sich erst jetzt dieses Themas annehme.
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen berichtete, dass aus der schriftlichen Stellungnahme des Landessportbundes ersichtlich sei, dass der Verein auch dort noch Geld beantragen könne.
Herr Dr. Hansmann fasste zusammen und verwies noch einmal auf das gestiegene Investitionsvolumen der Stadt, das er gerne noch vergrößern würde, wenn er es dürfte.


Bezirksbürgermeister G. Fischer bedankte sich bei allen Anwesenden für das Gelingen der Anhörung. und unterbrach die Sitzung von 19:30 - 19:41 Uhr


TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
aus vorangegangener Sitzung

TOP 7.1.1.
Kapelle des Oststadtkrankenhauses
(Drucks. Nr. 15-1093/2013)

Der als Sachverständiger zugelassene Bürger erläuterte noch einmal den Ansatz der Bürgerinitiative für den Erhalt der Kapelle des Oststadtkrankenhauses. Hier fände eine vielfältige kulturelle und kirchliche Nutzung statt, die man auch nachweisen könne. Besonders gelobt worden sei die Akustik des Raumes bei diversen Veranstaltungen. Er könne sich die Nutzung als kleines Kulturzentrum vorstellen und man wolle dem neuen Bürgerhaus in Groß-Buchholz damit auch nichts wegnehmen. Es gäbe völlig verschiedene Ansätze und Nutzungsmöglichkeiten.
Die SPD-Fraktion wies darauf hin, dass zur Zeit kirchliche Gebäude umgewidmet werden, da die Gemeindemitgliederzahlen schrumpften. Man habe Bedenken, dass außerhalb der kirchlichen Veranstaltungen in der Kapelle nur monatliche Angebote gemacht werden. Es wurde angeregt, dass die Bürger sich in den umliegenden Kirchengemeinden engagieren, um ihr qualitativ gutes Projekt fortzuführen.
Aus der Fraktion Bündnis90/Die Grünen wurde darauf hingewiesen, dass man den 2. Punkt des Antrages nicht verstehe, da Herr Borstelmann ja bereits in der vergangenen Sitzung deutlich gemacht habe, dass er einen Antrag auf Denkmalschutz gestellt habe für die Kapelle. Dann gehe man doch davon aus, dass dieser auch fachgerecht geprüft und entschieden werde. Man anerkenne die gute inhaltliche Arbeit der Bürger dort, aber man habe auch auf achtsamen Umgang mit Steuergeldern zu achten. Zudem gebe es kein Nutzungs- und Finanzierungskonzept und die Kapelle gehöre der Region.

Bezirksratsherr Busse regte an, sich übereinander mehr zu informieren, denn auch im Bürgerhaus habe es schon klassische Konzerte gegeben und er habe kürzlich die Voraussetzungen für Ausstellungen geschaffen. Man installiere dann 2 Einrichtungen in relativ kurzer Entfernung, die dieselben Zielgruppen bedienen würden. Die Verwaltung fragte er, ob es richtig sei, dass der Besitzer (im Falle der Kapelle also wahrscheinlich noch die Region) alleine mit einem Unwirtschaftlichkeitsgutachten das Denkmalschutzgesetz aushebeln kann. Dieses bestätigte die Verwaltung. Gleiches treffe auch für die Festsetzung in einem Bebauungsplan zu. Bei der Kapelle seien auf alle Fälle viele Investitionen zu tätigen (ca. 25 m Rampe für einen barrierefreien Zugang, Stellplätze, Inneneinrichtung...). Auf alle Fälle wäre ein Finanzierungsplan vorab von Nöten.
Die CDU-Fraktion widersprach dem insofern, dass die Unwirtschaftlichkeit nur für Privatpersonen, nicht aber für die öffentliche Hand zuträfe. Man sollte den Bürgerwillen respektieren und zumindest ernsthaft den Erhalt der Kapelle prüfen. Man habe sich die Kapelle angeschaut und gesehen, dass sie eine eigene Heizung, eine behindertengerechte Toilette. Die Kapelle sei durch die Bürger bezahlt und gehöre ihnen damit auch. Es seien also keine großen Kosten, die noch anfallen. Und man sei bereit für diese Kapelle und die Erhaltung der Kultur zu kämpfen. Man müsse es nur wollen. Bei Herrn Busse könne man den Beweggrund nicht erkennen, warum er gegen die Kapelle sei. Einerseits sei viel Geld in das Bürgerhaus investiert worden, dann erwarte man auch Unterstützung für ein solches Projekt und andererseits reiße man nicht einfach eine Kapelle ab.

Von mindestens 1 Mio. € Investitionskosten sprach die SPD-Fraktion, die dieses Gebäude nach sich ziehen werde. Und auch die öffentliche Hand habe kein Geld um dies zu verschleudern. Beim Bürgerhaus stehen viele Bürger und Sponsoren dahinter, die auch die Folgekosten finanzieren. Die Bürger könnten aber natürlich auch an die Investoren für das Neubaugebiet herangehen und diesen mit einem Nutzungskonzept dieses gute Projekt schmackhaft machen. Man sei nicht gegen den Erhalt der Kapelle, sondern dagegen den Bürgern unberechtigt Hoffnung zu machen. Selbst wenn der bauliche Zustand gut sei, würde es hohe Folgekosten geben, die jemand tragen müsse. Herr Busse habe in der letzten Sitzung einen guten Vorschlag gemacht, dass die Bürger ein Konzept erarbeiten sollten, damit man sehe, dass Nutzung und Finanzen gesichert seien.
Hierauf antwortete die CDU-Fraktion, dass dann das Gleiche aber auch für das Eisstadion gelte, wenn man dies in den verabredeten Zustand versetzen will. Man frage sich auch, wo die SPD die Summe von 1 Mio. € her habe, was die Kapelle kosten soll. Man solle doch jetzt eine Grundsatzentscheidung für die Kapelle treffen und dann sehen, was daraus wird.
Frau Hoff antwortete auf die Äußerung der CDU, dass die Frage Unwirtschaftlichkeit beim Denkmalsschutz nur bei Privatpersonen gelte, dass man hierzu tiefer in die juristische Matterie einsteigen müsse und dass es Auslegungssache sei, ob ein regionaler Versorger als öffentliche Hand gelte.

Bezirksratsherr Busse verwahrte sich dagegen, dass er gegen die Kapelle kämpfe. Er zeigte sich erstaunt, dass die Verwaltung behauptet hat, dass die Kapelle nach der Aufgabe nur noch ein Torso sei, die CDU aber herausgefunden habe, dass eine eigene Heizung vorhanden sei und auch das entfernen des Buntglasfensters keine weiteren Folgen habe, da es nur vorgesetzt sei. Er bitte da um Aufklärung.
Darauf antwortet Frau Hoff, dass es ja momentan noch kein Projekt diesbezüglich gebe. Die Auskunft vom Krankenhaus sei so gewesen, dass die Kapelle in seiner gesamten technischen Infrastruktur vom Krankenhaus abhängig sei. Ob es eine Heizung gebe, sei dabei nicht die einzige Problematik. Es gehe auch um Strom- und Wasserversorgung.
Die CDU machte deutlich, dass es ihr darauf ankomme, den politischen Willen zu bekunden. Deshalb bringe man einen weiteren Änderungsantrag ein. Bezirksratsherr Schneider beantragte daraufhin eine Sitzungsunterbrechung.


Die Sitzung wurde von 20:48 bis 20:59 Uhr unterbrochen.


Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

1. Im Bebauungsplan für das Neubaugebiet am Oststadtkrankenhaus wird festgelegt,
dass die Kapelle des Oststadtkrankenhauses erhalten bleibt.
2. Die Kapelle des Oststadtkrankenhauses wird unter Denkmalschutz gestellt.

Zurückgezogen


TOP 7.1.1.1.
Änderungsantrag zu DS 15-1093/2013, Kapelle des Oststadtkrankenhauses
(Drucks. Nr. 15-1217/2013)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, durch geeignete Instrumente (Festlegung im
B-Plan, Verträge etc.) sicherzustellen, dass im Bereich des B-Plans Nr.1761 die
Kapelle des Oststadtkrankenhauses erhalten bleibt.

2. Die Verwaltung wird aufgefordert, beim Nieders. Landesamt für Denkmalpflege
darauf hinzuwirken, dass die Kapelle des Oststadtkrankenhauses als
Baudenkmal unter Denkmalschutz gestellt wird.

Zurückgezogen


TOP 7.1.1.2.
Änderungsantrag zu DS 15-1093/2013, Kapelle Oststadtkrankenhaus
(Drucks. Nr. 15-1517/2013)

Nach dem verlesen des neuen Antrages und dem zurückziehen der bisherigen beiden Anträge durch die CDU-Fraktion erklärte die die Rot-Grüne Koalition, dass sie sich enthalten werde, um der CDU die Weiterverfolgung ihres Anliegens zu ermöglichen.

Antrag

Die Mitglieder des Bezirksrates bekennen sich zum Erhalt der Kapelle auf dem Gelände des Oststadtkrankenhauses.
Der Bezirksrat fordert die Stadt auf, sich hierfür mit allen rechtlichen und politischen Möglichkeiten einzusetzen. Dazu gehört auch, Verhandlungen mit der Region und dem Klinikum aufzunehmen.

6 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 11 Enthaltungen


TOP 4.
EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

TOP 4.1.
IB-03-2013, Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates, Integration durch Kunst
(Drucks. Nr. 15-1476/2013)

Antrag,

Auf Empfehlung des Integrationsbeirates Buchholz-Kleefeld beschließt der Stadtbezirksrat
folgende Zuwendung aus den Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur
Verfügung stehen:
Zuwendungsempfänger: Kulturtreff Roderbruch
Projekt: Integration durch Kunst
Zuwendungssumme: 831,00 €
Zuwendungsnummer: IB-03-2013

Einstimmig

TOP 5.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 5.1.
Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Lüneburger Damm
(Drucks. Nr. 15-1322/2013)
Antrag,
zu beschließen,

dem Förderverein der Grundschule Lüneburger Damm e. V. für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende 2013/2014 Mittel in Höhe von bis zu 36.000 € zur Verfügung zu stellen.

Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung 2013 und unter dem Vorbehalt, dass für das Haushaltsjahr 2014 Mittel in gleicher Höhe zur Verfügung gestellt werden.

Einstimmig


TOP 5.2.
Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Groß-Buchholzer-Kirchweg
(Drucks. Nr. 15-1323/2013)

Die als Sachverständige zugelassene Bürgerin als Vertreterin des Fördervereins Kinderbetreuung, erläuterte die Arbeitsweise des Vereins an der Schule und bemängelte neben Raumknappheit auch zu wenig Geld, so dass man es trotz Beitragserhöhung bei den Eltern schwer habe das Personal zu bezahlen. Man wolle nicht besser gestellt werden, als andere Schulen, aber man möchte prozentual dasselbe bekommen. Eine andere Schule bekomme für 50% mehr Kinder das Doppelte an Geld. Das sei nicht nachvollziehbar.
Die SPD-Fraktion verwies darauf, dass das Land derzeit an einer Lösung der Gesamtfinanzierungsproblematik arbeite. Man empfehle dem Verein sich mit den Fachpolitikern noch einmal zu unterhalten, damit diese das Problem kennen.
Frau Rembecki ergänzte, dass die Verwaltung eine Überprüfung zugesagt habe. Dazu fänden noch Gespräche statt.

Antrag,

zu beschließen,

dem Förderverein Kinderbetreuung an der Grundschule Groß-Buchholzer-Kichweg e. V. für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende 2013/2014 Mittel in Höhe von bis zu 18.170 € zur Verfügung zu stellen.

Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung 2013 und unter dem Vorbehalt, dass für das Haushaltsjahr 2014 Mittel in gleicher Höhe zur Verfügung gestellt werden.

Erledigt durch DS 15-1518/2013


TOP 5.2.1.
Änderungsantrag zu DS 15-1323/2013, Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Groß-Buchholzer-Kirchweg
(Drucks. Nr. 15-1518/2013)

Antrag

zu beschließen,

dem Förderverein Kinderbetreuung an der Grundschule Groß-Buchholzer-Kichweg e. V. für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende 2013/2014 Mittel in Höhe von bis zu mindestens 18.170 € zur Verfügung zu stellen.

Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung 2013 und unter dem Vorbehalt, dass für das Haushaltsjahr 2014 Mittel in gleicher Höhe zur Verfügung gestellt werden.

Einstimmig


TOP 5.3.
Kita Rotekreuzstraße in der IGS Roderbruch, Sanierung Außenspielgelände
(Drucks. Nr. 15-1435/2013 mit 2 Anlagen)

Antrag,
  1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKV zur Sanierung der Außenanlagen der Kita Rotekreuzstraße in Höhe von insgesamt 175.000 € und
  2. der Mittelfreigabe sowie dem sofortigen Baubeginn zuzustimmen.

Einstimmig


TOP 6.
A N H Ö R U N G E N

TOP 6.1.
Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1744 - Läuferweg Nord
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1096/2013 mit 5 Anlagen)

Herr Rentrop erläuterte noch einmal das Projekt anhand der Drucksache.
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen ging auf eine Ortsbegehung mit den Anwohnern in der letzten Woche ein und führte aus, dass man ein ziemlich wildes und verkehrswidriges Parken wahrgenommen hätte, welches auf eine vermehrte Park+Ride-Nutzung schließen lasse. Zusätzlich gebe es noch eine Stelle für Intensivmedizin und durch ein schmalerwerden im hinteren Teil sei ein Wenden von LKWs fast unmöglich. Auch ein Postverteilzentrum sei ziemlich stark frequentiert.
Herr Rentrop führte aus, dass das Wenden der Müllabfuhr-Fahrzeuge auf dem eigenen Gelände möglich sei, über die Garageneinfahrt. Die Tiefgarage werde vermutlich 14 Plätze haben, wovon 2 für die Nachbarn sind, die ihre Garage einbüßen.
Die für diesen TOP als Sachverständige zugelassene Bürgerin führte noch einmal aus, dass aus ihrer Sicht eine gefährliche Verkehrslage dort entstehen würde durch den Autoverkehr, Senioren und Schüler, Erdaushub für die Tiefgarage, LKWs... Städtebaulich würden diese Gebäude ebenfalls nicht dort hin passen.

Frau Hoff lud ein, bei der Öffentlichkeitsbeteiligung diese Argumente einzubringen. Außerdem fragte sie, ob aus Sicht der Anwohner denn das Gebäude Läuferweg 8 dort hin passen würde, das doch von der Dimension sehr vergleichbar sei. Frau Schröter antwortete, dass es ihr um das mehr an Menschen dort gehe vom jetzigen Stand aus.
Aus der CDU-Fraktion kam die Nachfrage, ob eine Zuwegung über die Podbi möglich wäre. Dieses hielt Frau Hoff für schwierig, da es über eine Grünfläche erfolgen müsste und die Ein-/Ausfahrsituation durch den Hochbahnsteig kaum realisierbar sei.
Die SPD-Fraktion sprach sich gegen eine Versiegelung von noch mehr Gelände durch diese Zufahrt aus. Man müsse nun einmal akzeptieren, dass man in der Stadt lebe, in anderen Stadtteilen sei es noch wesentlich schlechter. Und dass ein ausreichender Ausgleich durch ökologische Maßnahmen gewährleistet sei, habe man hier erklärt bekommen.
Hierauf entgegnete die CDU, dass es nicht der Maßstab sein könne, etwas was woanders schlecht sei, auch für den eigenen Stadtteil zu dulden. Man wolle an dem damals gefassten Beschluss festhalten, da man sich als Vertreter der Bürger und nicht als Gehilfe eines Investors verstehe. Es könne auch nicht sein, dass immer mehr Fläche versiegelt werde.

Die Sitzung wurde um 22:02 Uhr unterbrochen und soll am 27.06.2013 fortgesetzt werden. Die Bekanntmachung von Uhrzeit und genauem Ort erfolgt über Presse. Der Beschluss wurde mit 11 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen gefasst.

Die Sitzung wurde am 27.06.2013 um 18:00 Uhr im Hodlersaal des Neuen Rathaus fortgesetzt.

Antrag,
  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 1744 - Läuferweg Nord - Wohnbebauung am Läuferweg / Mittellandkanal
entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung
in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen,

3. die Einleitung des Verfahrens für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplans Nr. 1744 gemäß § 12 BauGB und die Aufstellung des Bebauungsplanes
zu beschließen.


Inklusive des Änderungsantrages 15-1433/2013 und des Zusatzantrages 15-1519/2013 N1 beschlossen mit
8 Stimmen dafür, 7 Gegenstimmen und 0 Enthaltungen
DS 15-1467/2013 wurde als eigenständiger Initiativantrag gewertet.


TOP 6.1.1.
Änderungsantrag zu Ziffer 1 der Drucksache 1096/2013
(Drucks. Nr. 15-1433/2013)

Antrag
  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 1744 - Läuferweg Nord - Wohnbebauung am Läuferweg / Mittellandkanal
entsprechend werden im Plangebiet - wie in der vergangenen Ratsperiode vom
Bezirksrat Buchholz-Kleefeld beschlossen - maximal fünf freistehende
Einfamilienhäuser errichtet.


10 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 6.1.2.
Zusatzantrag zu DS 1096/2013, Einführung einer Spielstraße im Läuferweg
(Drucks. Nr. 15-1467/2013)

Antrag

Der Läuferweg ist als Spielstraße (Verkehrsberuhigter Bereich gemäß § 42 Abs. 2 StVO) auszuweisen.

Einstimmig


TOP 6.1.3.
Änderungsantrag zur Drucksache 1096/2013
(Drucks. Nr. 15-1519/2013)

Antrag
  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 1744 - Läuferweg Nord - Wohnbebauung am Läuferweg / Mittellandkanal
entsprechend werden im Plangebiet - wie in der vergangenen Ratsperiode vom
Bezirksrat Buchholz-Kleefeld beschlossen - maximal fünf freistehende
Einfamilienhäuser errichtet.


Zusätzlicher Antragspunkt:
4. die Zu- und Abfahrt der Baufahrzeuge so zu regeln, dass diese von bzw. zur Podbielskistr. erfolgt und der Läuferweg von den Baufahrzeugen nicht befahren wird.

Erledigt durch Neufassung DS 15-1519/2013 N1


TOP 6.1.3.1.
Änderungsantrag zur Drucksache 1096/2013
(Drucks. Nr. 15-1519/2013 N1)

Eine Nachfrage der SPD-Fraktion nach der Möglichkeit der Leitung des Bauverkehrs über die Grünfläche direkt zur Podbielskistraße beantwortete die Verwaltung damit, dass dies bautechnisch möglich sei, da diese Fläche im wesentlichen mit Rasen versehen ist. Ob es allerdings verkehrstechnisch möglich sei, müsse von der Verkehrsbehörde geprüft werden.

Antrag

Zusätzlicher Antragspunkt:
4. die Zu- und Abfahrt der Baufahrzeuge so zu regeln, dass diese von
bzw. zur Podbielskistr. erfolgt und der Läuferweg von den
Baufahrzeugen nicht befahren wird.

12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 6.2.
Bebauungsplan Nr. 1312, 1. Änderung - Bomhauerstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1130/2013 mit 4 Anlagen)

Die CDU-Fraktion kündigte an, gegen die folgende Drucksache zu stimmen. Dabei wurde noch einmal auf das Verlangen einer Anwohnerin nach Errichtung eines Planzenmarktes eingegangen und der Ausschluss des Einzelhandels als unsozial bezeichnet.

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1312, 1. Änderung mit Begründung
zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

8 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 6.3.
Bebauungsplan Nr. 1611, 1. Änderung – Mellendorfer Straße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1129/2013 mit 4 Anlagen)

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1611, 1. Änderung mit Begründung
zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

8 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 6.4.
Bebauungsplan Nr. 1773 – Karl-Wiechert-Allee / Baumschulenallee
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1131/2013 mit 3 Anlagen)

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1773 mit Begründung
zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

8 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 6.5.
Veränderung des Finanzierungsmodells für Familienzentren (FZ)

Teilhaushalt: 51 Fachbereich Jugend und Familie
Produkt: Kindertagesbetreuung

(Drucks. Nr. 1107/2013 N1 mit 1 Anlage)

Antrag zu beschließen:

Die Förderung für alle Familienzentren ab dem 01.08.2013 zukünftig abhängig nach Anzahl der betreuten Gruppen durchzuführen. Eine Mindestförderung von jährlich 40.000 € bleibt bestehen. Ab der fünften Gruppe soll die Förderung zusätzlich um 5.000 € pro Gruppe aufgestockt werden (s. Anlage). Die Höchstförderung wird auf maximal 55.000 € jährlich begrenzt.

Die Mittel sollen unter anderem für:

- Anmietungen von zusätzlichen Raumkapazitäten für familienunterstützende Angebote
- Personalkosten zur Erhöhung der Stunden für die Koordination in FZ zwischen mindestens
einer halben Stelle bis maximal 30 Wochenstunden analog TVÖD E 09/S 13,
- kleine bauliche Maßnahmen in Abstimmung mit der LHH, Fachbereich Jugend und Familie
verwandt werden.

Einstimmig


TOP 7.2.
der CDU-Fraktion

TOP 7.2.1.
Fußgängerüberweg an der Kreuzung Klingerstraße/Eulenkamp
(Drucks. Nr. 15-1461/2013)

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert, zu prüfen, ob auch auf der rechten Seite der Klingerstraße und der Straße Eulenkamp ein Fußgängerüberweg über die Podbielskistraße hergestellt werden kann.

Einstimmig


TOP 7.3.
der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.3.1.
Nahverkehrsplan der Region Hannover – Regionalexpresse am Bhf. Karl-Wiechert-Allee halten lassen
(Drucks. Nr. 15-1465/2013)

Antrag
Der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld bittet die Stadtverwaltung Hannover sich bei der Aufstellung des neuen Nahverkehrsplans der Region Hannover dafür einzusetzen, dass am Bahnhof Karl-Wiechert-Allee zukünftig zusätzlich auch Regionalexpresse (RE) halten.

Einstimmig


TOP 8.
A N F R A G E N

TOP 8.1.
der CDU-Fraktion

TOP 8.1.1.
Ansiedlung eines großen Lebensmittel-Discounters im Roderbruch
(Drucks. Nr. 15-1448/2013)

Im Roderbruch gibt es ungenutzte Flächen, die im Eigentum der Stadt stehen. Nach unseren Erkenntnissen würden es viele Bewohner des Roderbruchs und der umliegenden Bereiche begrüßen, wenn sich dort außer dem "Vollsortimenter EDEKA" ein großer Lebensmittel-Discounter ansiedeln würde.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Welche Pläne hat die Stadt hinsichtlich der Nutzung der Flächen im Roderbruch,
die noch im Eigentum der Stadt stehen, insbesondere der Fläche, die ursprünglich
für den "Vollsortimenter EDEKA" vorgesehen war?

2. Wäre auf dieser Fläche die Ansiedlung eines großen Lebensmittel-Discounters
denkbar?

Antwort der Verwaltung:
Zu Frage 1:
Im Bereich des Roderbruchzentrums wird demnächst ein großflächiger Vollversorgungsmarkt (E-Center) errichtet werden. Parallel dazu steht die Fa. EDEKA MIHA GmbH mit dem Vermieter des jetzigen EDEKA-Marktes in der Roderbruch-Passage in Verhandlungen bezüglich der Nachnutzung durch einen großflächigen NP-Markt. Zusätzlich gibt es im Bereich Roderbruchmarkt einen kleineren Lebensmitteldiscounter sowie einen Drogerie-Discountmarkt. Insgesamt kann hier also von einer sehr guten Nahversorgung und ausreichenden Versorgung durch Discountmärkte ausgegangen werden.

In der näheren Umgebung des Roderbruchzentrums befinden sich zwei unbebaute städtische Grundstücke. Eine dieser Flächen liegt nördlich der Stadtbahn und westlich der Einkaufspassage, bestehend aus dem Parkplatz an der Nußriede, der mittelfristig aufgegeben wird, sowie dem südlich angrenzenden ehemaligen Pachtgarten.
Für das betreffende Grundstück gibt es weder einen Bebauungsplan noch konkrete Pläne hinsichtlich einer künftigen Nutzung.
Gemäß dem städtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist diese Fläche als Entwicklungsbereich des D-Zentrums Roderbruchmarkt für ergänzende und nicht großflächige Einzelhandelsansiedlungen geeignet.
Mit einer Gesamtgröße von ca. 3.000 m² ist diese Fläche für die üblichen, „nicht großflächigen“ Discountmärkte mit 800 m² Verkaufsfläche nicht ausreichend. Die Betreiber bemühen sich in der Regel um Grundstücke mit ca. 4.000 m².

Die zweite freie Baufläche Fläche liegt südlich der Stadtbahn und westlich des geplanten E-Centers. Hier weist der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 566, 1. Änderung, ein Kerngebiet aus mit dem ausdrücklichen Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen. Auf diese Fläche (ehemals Standortvariante bei der Planung eines Vollversorgers) bezieht sich Frage 2 der Anfrage.

Zu Frage 2:
Die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters (unabhängig von dessen Größe) ist südlich der Stadtbahn sowohl aufgrund des geltenden Bebauungsplans als auch aufgrund der Aussagen des städtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes nicht möglich.

Auf Nachfrage der CDU-Fraktion erklärte die Verwaltung, dass sie den vorhandenen Bebauungsplan hätte ändern lassen (durch den Rat), wenn der Vollversorger auf dem anderen Grundstück hätte entstehen sollen. Jetzt ist auf Grundlage des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes keine Möglichkeit mehr gegeben, da diese Fläche außerhalb des Zentrums liege. Ausnahmen seien möglich, aber nicht in dieser Größe. Dieses vom Rat verabschiedete Konzept sei die Handlungsgrundlage der verwaltung. Die Nachfrage von Bezirksratsherrn Busse, ob denn nicht das Konzept schon in Kraft war, bevor die Standortwahl am Roderbruch war, verneinte die Verwaltung. Es gab zwar bereits ein Konzept, aber einen Beschluss des Rates gab es erst später. Bezirksratsherr Wolters mahnte an, dass dieses Konzept nicht ein starres Konstrukt sein dürfe, sondern sich den Bedürfnissen der Stadt und seinen Bürgern anpassen müsse.
Die SPD-Fraktion betonte, dass das Ziel für die Standortwahl damals gewesen sei, den Standort nördlich der Bahnlinie zu stärken. Man könne auch dort jeden Euro nur einmal ausgeben. Darauf entgegnete die CDU, dass das Konkurrenzdenken dort aber auch wichtig sei, weil eben wenig Geld in dieser Gegend sei. Wettbewerb habe Preissenkungen zur Folge.
Die Verwaltung führte aus, dass man an diesem Standort den Einzelhandel und Discounter nicht ausschließen wolle, dass aber der Bedarf auch gedeckt sei. Den jetzigen Vollversorger habe auch nicht die Stadt ausgesucht, sondern der Grundstücksbesitzer. Ein Gutachter habe schon damals darauf aufmerksam, dass man im Süden der Bahnlinie keine Konkurrenz schaffen solle, sondern eine Ergänzung zur Roderbruchmarktpassage, da diese sonst absterben werde.

TOP 8.2.
der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.2.1.
Übungsräume für junge Bands
(Drucks. Nr. 15-1443/2013)

In Hannover gibt es viele junge Bands. Diese benötigen, jeweils gut erreichbare, schallgeschützte und für ihre Verhältnisse bezahlbare Übungsräume. Dafür sind insbesondere Bunker oder nicht in unmittelbarer Nachbarschaft zu Wohnkomplexen vorhandene Gebäude geeignet. Immer mehr (jugendliche) Bands sind auf der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten, zumal ihnen die vorhandenen (z. B. Bunker) aufgrund von Vermarktungen fortwährend entzogen werden.

Wir fragen die Verwaltung:

1.) Verfügt die Stadt über geeignete Räumlichkeiten im Stadtbezirk, die sie interessierten jungen Bands als Übungsraum zur Verfügung stellen könnte?

2.) Welche anderweitigen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, bei der Suche und Vermittlung von Übungsräumen im Stadtbezirk behilflich zu sein?

3.) Sieht die Verwaltung die Möglichkeit, eigene Bunker und die zum Verkauf stehenden Bunker im Stadtbezirk, im Vorkaufsrecht zu erwerben und einer weiteren kulturellen Nutzung als Übungsräume, etc. zur Verfügung zu stellen?

Antwort der Verwaltung:
Zu 1:
Die Stadtverwaltung stellt im Stadtbezirk Buchholz – Kleefeld im Bunker Rupsteinstr. 9 schon heute einige Flächen für Übungszwecke durch Musikgruppen zur Verfügung. Die vorhandene bauliche Substanz verhindert unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine Ausweitung der bisherigen Nutzung. Weitere Objekte für eine derartige Nutzung stehen im Stadtbezirk aktuell nicht zur Verfügung.

Zu 2:
Die von der Stadtverwaltung geförderte Musikzentrum Hannover gGmbH bzw. die Deutsche Rockmusikstiftung betreiben in Hannover an verschiedenen Standorten Gebäude, die zu Musikübungsräumen umgenutzt wurden und bietet diese interessierten Musikern als Übungsräume an. Aktuell wurde der Bunker an der Celler Straße 51 (Welfenplatz) für einen derartigen Nutzungszweck umgenutzt.
Nach Aussage des Betreibers stehen dort noch einzelne Übungsräume zur Disposition.

Zu 3:
In verschiedenen, im gesamten Stadtgebiet verteilten städtischen Bunkern werden Teile davon bereits als Musikübungsräume genutzt.
Ein darüber hinaus gehender Erwerb von anderweitig auf dem Markt befindlichen Bunkern zum Zwecke der Überlassung an Übungsgruppen ist aus wirtschaftlichen Gründen derzeit leider nicht darstellbar.

Die Nachfrage der SPD-Fraktion, an wen man sich wenden könne wegen freier Probenräume beantwortete die Verwaltung so, dass dafür das Kulturbüro zuständig sei. Eine weitere Nachfrage, ob man einige Bunker von der Veräußerung ausnehmen könne, um sie als Probenräume zu sichern, sollte im Protokoll beantwortet werden.

Protokollantwort: Liegt noch nicht vor und wird nachgereicht.

TOP 8.2.2.
Leerstand von Gebäuden und Wohnraum im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1444/2013)

In Hannover steigt die Nachfrage an Wohnraum. Andererseits stehen auch im Stadtbezirk Gebäude ungenutzt leer und könnten einer neuen Nutzung zugänglich gemacht werden. Wir fragen daher die Verwaltung:

1.) Ist der Stadtverwaltung bekannt wie viele Wohnungen, Dachgeschosse und Gebäude im Stadtbezirk leer stehen? (Anzahl und Quadratmeter)

2.) Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Vermieter und Besitzer von leer stehenden Wohnraum und Häusern zur Vermietung oder Umnutzung zu beraten?

3.) Könnte mit der Einführung eines präventiven Wohnraumschutzgesetz in Hannover nach Hamburger Vorbild (Siehe: http://www.hamburg.de/start-wohnraumschutz/ ) der Leerstand vermindert werden?

Antwort der Verwaltung:
zu1.) Der Wohnungsleerstand im Stadtbezirk beläuft sich am 15.3.2013 (Stichtag) auf 1,7 Prozent (408 Wohnungen). Dieser Wert liegt 0,1 Prozentpunkte unter dem Stadtdurchschnitt von 1,8 Prozent.

Stadtteile
Wohnungsbestand 1.1.2012 (abs.)
Wohnungsleerstand mit einer Leerstandsdauer von mind. 3 Mon. u. länger, 15.3.2013 (abs.)
Leerstandsquote
15.3.2013 (in %)
25 Groß-Buchholz
14.317
271
1,9
26 Kleefeld
7.033
107
1,5
27 Heideviertel
2.589
30
1,2
Stadt Hannover
290.624
5.193
1,8

Von den leerstehenden Wohnungen (mindestens 3 Monate leerstehend) stehen im Stadtbezirk 79% (323 Wohnungen) 12 Monate und länger leer (struktureller Leerstand). Das Heideviertel weist hier mit 66,6% (=20 Wohnungen) den geringsten Anteil im Stadtbezirk auf. In Groß-Buchholz stehen 78,9% (=214) der leerstehenden Wohnungen länger als 1 Jahr lang leer und in Kleefeld 83,2% (=89).
Im Stadtbezirk beläuft sich der langanhaltende also strukturelle Leerstand auf 1,3 Prozent. Dieser Wert liegt 0,1 Prozentpunkte unter dem Stadtdurchschnitt von 1,4 Prozent (80,3 Prozent aller Leerstände).

zu 2.)
Da die Eigentümer leerstehender Wohnungen diese Wohnung/en nicht zentral als leerstehend registrieren lassen, ist für die Verwaltung eine beratende Einflussnahme nicht möglich. Auch über die von der Verwaltung durchgeführten Vermieterbefragungen zum Leerstand ist ein Rückschluss auf einzelne Vermieter, die beraten werden könnten, nicht möglich, da die Befragungsdaten nur anonym ausgewertet werden.

zu 3.)
Das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz wurde Anfang der 1980er Jahre eingeführt und verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele: 1. Erhaltung und Pflege des bestehenden Wohnraums (Wohnungspflege) sowie 2. Die Vermeidung und Beseitigung der Zweckentfremdung bestehenden Wohnraums. Beide Sachverhalte haben in der Landeshauptstadt Hannover zurzeit keine große Relevanz im Zusammen­hang mit Wohnungsleerstand. Dieser fällt mit 1,8 Prozent stadtweit sehr niedrig aus. Eine Umzugs­reserve von 1,5 bis 2 Prozent (so der allgemein anerkannte Schwellenwert) ist nötig, um reibungslose Mietwohnungswechsel zu ermöglichen. Der größte Anteil an leerstehenden Wohnungen ergibt sich zurzeit durch anstehende (energetische) Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen kleinerer Eigentümer.

Bezirksratsherr Busse fragte nach, ob es der Verwaltung bekannt sei, dass durch SPD-Mehrheiten im land ein mietrecht geschaffen wurde, dass es Vermietern oft reizvoller erscheinen lasse, Wohnungen leer stehen zu lassen, als sie zu vermieten. Davon war der Verwaltung nichts bekannt.

TOP 8.3.
der SPD-Fraktion

TOP 8.3.1.
Anfrage zu Drucksache 891/2013: Informationen zum Zustand der Gewässer in Hannover
(Drucks. Nr. 15-1445/2013)

Am 6.5.2013 ist die Informationsdrucksache 891/2013: Informationen zum Zustand der Gewässer in Hannover sowohl im Betriebsausschuss für Stadtentwässerung als auch im Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen vorgestellt worden.


Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie haben sich die Gewässer im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld im Untersuchungszeitraum von 2008-2012 entwickelt?
2. Falls es zu Veränderungen der Güteklassen gekommen ist, was sind die Gründe dafür?

3. Welche Maßnahmen können ergriffen werden, dass sich der Zustand der Gewässer im Stadtbezirk weiter verbessert?

Antwort der Verwaltung
Zu 1.) Von den in der Gewässergütekarte der Stadt Hannover dargestellten Fließgewässern befinden sich der Schiffgraben (mittlerer Abschnitt zwischen Weidetorkreisel und Mittellandkanal), der Wolfsgraben und Teile des Landwehrgrabens innerhalb des Stadtbezirks Buchholz-Kleefeld. Diese Gewässer wurden im Kartierzeitraum 2008 bis 2012 jeweils einmal beprobt. Eine Güteentwicklung lässt sich nur im Vergleich mit der Gewässergütekarte 2007 (Kartierzeitraum 2004 bis 2007) aufzeigen. Der Vergleich zeigt, dass sich der Zustand der o. g. Gewässer hinsichtlich der Wassergüte weitgehend nicht verändert hat. Lediglich der östliche Abschnitt des Schiffgrabens hat sich von Güteklasse II-III (kritisch belastet) auf Güteklasse III (stark verschmutzt) verschlechtert. Westlich der Pinkenburger Straße befindet sich der Schiffgraben nach wie vor in Güteklasse II-III.
Der Wolfsgraben wird auf dem gesamten Lauf als kritisch belastet (Güteklasse II-III) eingestuft, ebenso der Landwehrgraben nördlich des Tiergartens und in Höhe des Hermann-Löns-Parks. Westlich davon (im Bereich der Eilenriede) ist der Landwehrgraben stark verschmutzt (Güteklasse III). Hier treten aufgrund der starken Faulschlammschichten und der geringen Fließgeschwindigkeit hohe Sauerstoffdefizite auf. Zudem sind zeitweise Ammonium-Stickstoffwerte über einem Milligramm pro Liter festzustellen. Bei einem mäßig belasteten Gewässer liegen die Ammonium-Stickstoffwerte unter 0,3 mg/l.

Zu 2.) Der Schiffgraben erhält sein Wasser zum großen Teil über die Oberflächenentwässerung. So fließt z. B. das auf dem südlich angrenzenden Messeschnellweg niedergehende Regenwasser über gepflasterte Rinnen direkt in den Schiffgraben. Mit dem Oberflächenwasser gelangen auch Schmutz- und Schadstoffe in das Gewässer. Zudem ist der Schiffgraben aufgrund der geringen Fließgeschwindigkeit stark verschlammt. Größtenteils handelt es sich um Faulschlamm, dessen Schwarzfärbung auf Sauerstoffmangel im Sediment hinweist. Im östlichen Abschnitt des Schiffgrabens sind die organischen Belastungen mittlerweile so hoch, dass der Sauerstoffgehalt des Wassers aufgrund der Zehrungsprozesse sehr gering ist. Bei einer Messung im September 2008 war der Sauerstoffgehalt knapp halb so hoch wie im westlichen Abschnitt. Der Ammoniumwert war fünfmal höher als im westlichen Teil des Gewässers. Daher wurde der östliche Abschnitt schlechter (mit Güteklasse III) eingestuft. Die biologische Gütekartierung entsprach ebenfalls dieser Bewertung.

Zu 3.) Eine Verbesserung der Wassergüte kann – wenn die Haupteinwirkung auf die Gewässergüte von urbanen Regenwasserabflüssen und deren Inhalten herrührt - teilweise über die Vorreinigung der Oberflächenzuflüsse (z. B. über Absetzbauwerke, Regenrückhaltebecken oder begrünte Mulden) erreicht werden.. Über eine Drosselung der Abflüsse können die Wasserführung der Gewässer gleichmäßiger und Abflussspitzen gemindert werden. Die Vermeidung extremer Abflussschwankungen zwischen Hochwasser und Trockenfallen führt zu verbesserten Lebensbedingungen für die Gewässerfauna, die eine wichtige Rolle hinsichtlich des Selbstreinigungsvermögens eines Gewässers spielt. Das Anlegen schmalerer Niedrigwasserrinnen im Gewässerbett vermindert die Gefahr von Trockenfallen und gewährleistet auch bei niedrigen Wasserständen Fließbewegungen, so dass Schlammablagerungen vermindert werden. In Einzelfällen kann die Beseitigung von Faulschlammbänken zu einer Güteverbesserung führen. In Rahmen der Ausarbeitung der Generalpläne für Regenwasser lässt die Stadtentwässerung momentan Untersuchungen bezüglich des Verschmutzungspotentials des Niederschlagswassers im Einzugsgebiet der LHH durchführen. Hierdurch können gezielte Verbesserungsmaßnahmen angegangen werden.

Bezirksratsherr Busse fragte, ob eine Verbesserung der Situation am Schiffgraben auch
aus Ausgleichsmaßnahmen finanziert werden könne.

Protokollantwort: Liegt noch nicht vor und wird nachgereicht.

TOP 9.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Präventionsrat Buchholz-Kleefeld, Auftaktveranstaltung

Im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld wird ein Präventionsrat auf Beschluss des Stadtbezirksrates eingerichtet. Folgende Handlungsfelder wurden für den Stadtbezirk benannt und sollen jetzt in Arbeitsgruppen bearbeitet werden: Wohnen, Demokratie, Bildung und Gesundheit.
Es ist beabsichtigt, dass sich Initiativen, Organisationen, Vereine und Verbände, Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften, Verwaltung sowie interessierte Einwohnerinnen und Einwohner miteinander vernetzen, damit die Handlungsfelder aus den drei Stadtteilen Groß-Buchholz, Heideviertel und Kleefeld in ihrer (kriminal)präventiven Bedeutung erkannt werden.
Die dafür vorgesehene Auftaktveranstaltung findet am 07.09.2013 von 10 bis ca. 14 Uhr in den Hannoverschen Werkstätten in der Lathusenstraße 20.statt. Wer Interesse an einer Teilnahme hat, melde sich bitte zur weiteren Organisation der Veranstaltung bei Frau Rembecki an.


TOP 10.
M I T T E I L U N G E N
Bezirksratsherr Busse gab bekannt, dass das Bürgerhaus am 7. September um 12:00 Uhr eingeweiht werde. Er sei auch gerne bereit einen Bericht zu geben über den Stand der Finanzierung.
Bezirksbürgermeister G. Fischer gab bekannt, dass die vom Bezirksrat geforderte Integration der Buslinie 125 in die Haltestellenanlage an der Noltemeyerbrücke durch die Region genehmigt wurde.
Bezirksratsherr Hofmann berichtete, dass er die Bezirksratsherrenkette beim Schießen errungen habe.

Für das Protokoll:



Georg FISCHER Gert SELIG
Bezirksbürgermeister Schriftführer