Sitzung Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel am 13.06.2013

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 05.06.2013)
Protokoll (erschienen am 18.12.2013)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.08 - Datum 31.07.2013

PROTOKOLL

17. Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel
am Donnerstag, 13. Juni 2013,
Freizeitheim Döhren, Thurnithisaal, An der Wollebahn 1, 30519 Hannover

Beginn 18.10 Uhr
Ende 21.25 Uhr

______________________________________________________________________

Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Geburek (CDU)
Bezirksratsherr Glade (SPD)
Bezirksratsherr Hämke (CDU) bis 20.17 Uhr
Bezirksratsfrau Hartmann (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Herrmann (Piratenpartei)
(Bezirksratsherr Hunger) (WfH)
Bezirksratsfrau Jakob (CDU)
Bezirksratsherr Johnsen (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Kellner (SPD)
Bezirksratsherr Kibar (SPD) ab 18.35 Uhr
Bezirksratsherr Dr. Linde (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Milkereit (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Oltersdorf (SPD)
Bezirksratsherr Schade (SPD)
Bezirksratsfrau Schollmeyer (SPD) ab 19.05 Uhr
Bezirksratsherr Sommerkamp (CDU)
Bezirksratsfrau Waase (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Bindert) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Dr. Koch) (SPD)
(Ratsfrau Dr. Matz) (CDU)

Verwaltung:
Herr Kuczma (FB Umwelt und Stadtgrün) zu TOP 5.3.1
Frau Topcu (FB Planen und Stadterneuerung)
Herr Just (FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste)
Frau Mewes (FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste)

Presse:
Herr Schwarzenberger (Stadtanzeiger-Süd)
Herr Lippelt (Maschseebote)
Frau Triller (Hann. Wochenblatt)



Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. Information der Verwaltung zum Thema "Kostenpflichtige Bearbeitung von Widersprüchen gegen eine Teilbaugenehmigung für das Bauvorhaben NETRADA, Weltausstellungsallee
- Auf Wunsch des Stadtbezirksrates - Drucks. Nr. 15-1070/2013 -

4. Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung


5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. E N T S C H E I D U N G E N

5.1.1. Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Kardinal-Bertram-Schule
(Drucks. Nr. 15-1288/2013)

5.1.2. Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule
Beuthener Straße
(Drucks. Nr. 15-1289/2013)

5.1.3. Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Suthwiesenstraße
(Drucks. Nr. 15-1290/2013)

5.1.4. Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Suthwiesenstraße
hier: „Die Kleinen Gallier e. V.“
(Drucks. Nr. 15-1292/2013)

5.1.5. Straßenbenennung im Stadtteil Seelhorst
(Drucks. Nr. 15-1308/2013)

5.1.6. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1793, Esperantostraße
Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
(Drucks. Nr. 15-1344/2013 mit 3 Anlagen)

5.2. E N T S C H E I D U N G - A N H Ö R U N G

5.2.1. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1140, 1. Änderung - Peiner Straße / ehem. Gärtnerei -
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
- Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0882/2013 mit 4 Anlagen)

5.2.1.1. Änderungsantrag von SPD-Fraktion und Fraktion BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN zu Drucks. Nr. 0882/2013: Bauleitplanung der Wohnbauflächeninitiative Bebauungsplan Nr. 1140, 1. Änderung - Peiner Straße / ehem. Gärtnerei - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit - Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 15-1354/2013)


5.3. A N H Ö R U N G E N

5.3.1. Standorte für Mountainbikeparcours
(Drucks. Nr. 1253/2013 mit 6 Anlagen)

5.3.1.1. Zusatzantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu Drucks. Nr. 1253/2013: Standorte für Mountainbikeparcours
(Drucks. Nr. 15-1499/2013)

5.3.1.2. Zusatzantrag der SPD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1253/2013: Standorte für Mountainbikeparcours
(Drucks. Nr. 15-1500/2013)

5.3.2. Miet- und Benutzungsbedingungen für die kommunalen kulturellen Einrichtungen in den Stadtteilen (Stadtteilzentren, Freizeitheime
und Bürgerhaus Misburg)
(Drucks. Nr. 1007/2013 mit 3 Anlagen)

5.3.4. Veränderung des Finanzierungsmodells für Familienzentren (FZ)

Teilhaushalt: 51 Fachbereich Jugend und Familie
Produkt: Kindertagesbetreuung
(Drucks. Nr. 1107/2013 N1 mit 1 Anlage)

5.3.5. Einziehung der Straße "Am Brabrinke" im Abschnitt von Garvensstraße bis
Am Brabrinke Nr. 2
(Drucks. Nr. 1299/2013 mit 1 Anlage)

6. Neuwahl einer Schiedsperson für den Bezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1415/2013)

6.1. Neuwahl einer Schiedsperson für den Bezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1415/2013 N1)


7. A N F R A G E N

7.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.1.1. Ferienbetreuung in Ganztagsschulen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1263/2013)

7.1.2. Restaurierung des Südschnellweges
(Drucks. Nr. 15-1264/2013)

7.1.3. Anfahrt der Haltestelle Neckarstraße durch die Buslinie 363
(Drucks. Nr. 15-1317/2013)

7.2. der CDU-Fraktion

7.2.1. Sperrung der Südschnellwegbrücke in Döhren
(Drucks. Nr. 15-1358/2013)

7.2.2. Ferienbetreuung an Ganztagsgrundschulen
(Drucks. Nr. 15-1359/2013)

7.2.3. Sanierung des Spielplatzes am Wülferoder Weg
(Drucks. Nr. 15-1364/2013)

7.2.4. Sanierung der Borgentrickstraße in Döhren
(Drucks. Nr. 15-1367/2013)

7.2.5. Sanierung der Landwehrstraße in Döhren
(Drucks. Nr. 15-1370/2013)

7.2.6. Baumnachpflanzung "Straße der Nationen"
(Drucks. Nr. 15-1384/2013)


8. A N T R Ä G E

8.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.1.1. Fuß- und Radweg Unterführung Peiner Straße
(Drucks. Nr. 15-1273/2013)

8.2. der SPD-Fraktion

8.2.1. Gleisüberwege Hildesheimer Straße und Thurnithistraße
(Drucks. Nr. 15-1385/2013)

8.2.2. Straße "Vor der Seelhorst"
(Drucks. Nr. 15-1386/2013)

8.3. der CDU-Fraktion

8.3.1. Aufhebung der Haltverbotszone an der Zeißstraße
(Drucks. Nr. 15-1387/2013)

8.3.2. Prioritätenlisten der FB Gebäudemanagement, Tiefbau, Umwelt und Stadtgrün
(Drucks. Nr. 15-1388/2013)

8.4. von Bezirksratsherrn Herrmann (Piratenpartei)

8.4.1. Bürgerhaushalt für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1390/2013)



8.4.2. Verkehrszeichen 315 für "Am Mittelfelde"
(Drucks. Nr. 15-1391/2013 mit 1 Anlage)

9.4.2.1. Verkehrszeichen 315 für "Am Mittelfelde"
(Drucks. Nr. 15-1391/2013 N1 mit 1 Anlage)

8.5. Interfraktionell

8.5.1. Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag: Kompostanlage Seelhorst Grävemeyerstraße
(Drucks. Nr. 15-1501/2013)

8.5.2. Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag: B-Plan-Änderung Bunker Kückstraße/Grabenweg
(Drucks. Nr. 15-1502/2013)


9. Anträge zu Mittelvergaben
9. 1 Interfraktionell

9.1.1. Mittel zur ökologischen Aufwertung von Schulhöfen und Spielplätzen 2013
im Stadtbezirk Döhren-Wülfel; Spielplatz Am Schafbrinke
(Drucks. Nr. 15-1260/2013)

9.1.2. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

9.1.2.1. Anschaffung von Hundetütenspendern und Hundetüten
(Drucks. Nr. 15-1261/2013)

9.1.2.2. Zuwendung an den Förderverein der GS Beuthener Straße e.V.;
Anschaffung von Spielgeräten und eines Containers für Spielgeräte
und Gestaltung des Containerumfeldes
(Drucks. Nr. 15-1353/2013)

9.2. von Bezirksratsherrn Herrmann (Piratenpartei)

9.2.1. Eigene Mittel für die Demonstration eines barrierefreien Internetstreams
(Drucks. Nr. 15-1392/2013)

10. Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 06.12.2012 und am 07.03. 2013 (öffentl. Teile)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Zu TOP 5.3.1. begrüßte sie Herrn Kuczma, Leiter des Sachgebietes "Übergeordnete Planung" im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün und in Vertretung von Herrn Prauser, den Stadtbezirksmanager des Stadtbezirkes Kirchrode-Bemerode-Wülferode Herrn Just. Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck wies zu TOP 6 auf die Tischvorlage der Neufassung der Drucksache als Tischvorlage hin.
Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:
Dringlichkeit der Drucks. Nr. 15-1501/2013 - TOP 8.5.1. - und Nr. 15-1502/2013 -
TOP 8.5.2. - einstimmig (16 Stimmen) anerkannt und Tagesordnung erweitert.
TOP 4. und 12. abgesetzt.
Drucks. Nr. 15-1390/2013 - TOP 8.4.1. - in die SPD-Fraktion gezogen.
Drucks. Nr. 15-1392/2013 - TOP 9.2.1. zurückgezogen.
Geänderte Tagesordnung einstimmig festgestellt


TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Der Vorsitzende des Eilenriedebeirates stellte sich für die Beantwortung etwaiger Fragen zu TOP 5.2. und TOP 5.3.1. zur Verfügung.

Funktionsfähigkeit Blinklicht Peiner Straße in Höhe Auferstehungskirche
Ein Einwohner erkundigt sich nach dem Prüfungsergebnis. Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck sagte eine Klärung zu.

Widersprüche in Planfeststellungsverfahren
Ampelschaltung Schützenallee/Brückstraße/Frobösestraße
Ein Einwohner bat um eine verbindliche schriftliche Aussage zur Gebührenpflicht von Widersprüchen in Planfeststellungsverfahren. Im Zusammenhang mit dem Umbau der Wiehbergstraße und dem vielen Verkehr auf der Leineinsel monierte der Einwohner die Schaltung der Lichtsignalanlage Schützenallee/Brückstraße/Frobösestraße. In einer Grünphase gelinge es manchmal nur einem Fahrzeug aus der Frobösestraße in die Schützenallee zu fahren. Auf Nachfrage wurden Herrn Just die Fragen schriftlich überreicht.

Öffentliche Veranstaltung zur Hausmülldeponie Bemerode
Die von einem Mitglied der Bürgerinitiative „pro Kronsberg“ gestellten Fragen beantwortete Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck dahingehend, dass sie nicht glücklich darüber sei, dass eine Überlegung zwischen Bezirksbürgermeister Rödel und ihr öffentlich gemacht wurde, bevor sie intern abgesprochen wurde. Da weder Herr Rödel noch sie Mittel für die Beauftragung eines Gutachters zur Verfügung stellen könnten, bot ein Bekannter von Herrn Rödel an, quasi ehrenamtlich das Gutachten der Stadt zur Hausmülldeponie zu beurteilen. Näheres hierzu sei ihr nicht bekannt. Bezirksratsfrau Jakob hob hervor, dass der Eindruck entstehen könnte, dass im Stadtbezirksrat und Interkreis Kirchrode-Bemerode-Wülferode bereits Gespräche hinsichtlich der Veranstaltung und des Gutachters geführt werden. Die Fraktionsvorsitzenden sind nicht eingebunden. Sollte sich der Bezirksrat Döhren-Wülfel an einer derartigen Veranstaltung beteiligen, würde dies im gesamten Bezirksrat besprochen und eruiert, ob sie überhaupt Sinn mache und der Gutachter neutral sei. Der Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel sei bisher zu dem Thema nicht involviert.

Umbau Wiehbergstraße
Eine Einwohnerin erkundigte sich nach der Einhaltung des Zeitplanes. Frau Mewes bestätigte Zeitverzögerungen durch die Witterung und das Beauftragen einer neuen Baufirma. Die Straßenbaumaßnahmen haben nach Leitungsarbeiten Anfang der Woche begonnen und sollen voraussichtlich im Oktober 2013 beendet sein.
Von 18.20 Uhr bis 18.32 Uhr durchgeführt.

TOP 3.
Information der Verwaltung zum Thema "Kostenpflichtige Bearbeitung von Widersprüchen gegen eine Teilbaugenehmigung für das Bauvorhaben NETRADA, Weltausstellungsallee
- Auf Wunsch des Stadtbezirksrates - Drucks. Nr. 15-1070/2013 -


Frau Mewes führte eingangs aus, dass die Verwaltung dem Beschluss aus der letzten Bezirksratssitzung nachkomme und über kostenpflichtige Widersprüche gegen eine Teilbaugenehmigung für Erdarbeiten für das Bauvorhaben Netrada Weltausstellungsallee informiere. Der Sachverhalt wurde von ihr (Sprecherin) sinngemäß wie folgt dargestellt:
Auf jeweilige Anforderung wurden durch den Bereich Bauordnung Unterlagen zur Genehmigung der Erdarbeiten, zur 1. und 2. Teilbaugenehmigung und zur Baugenehmigung an 54 Adressaten verschickt. Gegen die zuerst versandte Genehmigung der Erdarbeiten gingen Ende Dezember 2012 / Anfang Januar 2013 sieben Widersprüche ein. In den im Januar 2013 versandten Eingangsbestätigungen wurde auf die Gebührenpflichtigkeit der Widerspruchsbearbeitung hingewiesen. Im März 2013 wurden die Bescheide zu den Widersprüchen mit einer Kostennote verschickt. Die Gebühren sind als Rahmengebühr gemäß dem Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung ermittelt worden. Von den Widerspruchsführern wurde durch Verweis auf die Stellungnahmen im Bebauungsplanverfahren eine Vielzahl von Argumenten vorgetragen, die mit erheblichem Zeitaufwand durch den mit dem Planverfahren nicht befassten Bereich Bauordnung geprüft und bewertet werden mussten.
Die Gebühren betragen etwa 300,00 bis 700,00 Euro. Von allen sieben Adressaten wurde dem Gebührenbescheid widersprochen und inzwischen Eilanträge zur Überprüfung der Gebührenfestsetzung beim Verwaltungsgericht Hannover gestellt. Diese Aussagen können öffentlich erfolgen, ohne datenschutzrechtliche Bestimmungen zu verletzten, weil hierzu bereits in der Presse detailliert öffentlich berichtet wurde.
In der Drucks: Nr. 1815/2012 – Satzungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren 1764 östlich Weltausstellungsallee wird auf Seite 1 und 2 zu den eingegangenen Stellungnahmen ausgeführt: „Fristgerecht gingen 87 Stellungnahmen ein"... Zwei Stellungnahmen hatten als Anlage je eine Unterschriftenliste mit 406 bzw. 10 Unterschriften“. Diese Drucksache lag dem Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel zur Kenntnis vor.

Auf Fragen von Bezirksratsherrn Johnsen zur konkreten Gebührenhöhe und dem Arbeitsaufwand antwortete im Einvernehmen mit dem Bezirksrat der Einwohner, dass z.B. die Gebühren für zwei Eigentümer einer Doppelhaushälfte je 352,00 € betrugen und neun Stunden für einen Einzelbescheid angesetzt wurde. Weitere 15 Stunden geleistete Aufwendungen wurden auf die sieben Widerspruchführer verteilt. Während die Bescheide im März 2013 ergingen, erfolgte die Dokumentation erst im Mai.

Frau Mewes erläuterte, dass im öffentlichen Teil keine Detailaussagen zu konkreten Gebühren erfolgen können und hinsichtlich des Arbeitsaufwandes ein Klageverfahren anhängig sei und deshalb auch hierzu keine Detailangaben gemacht werden.

Bezirksratsfrau Jakob monierte die Höhe der Gebühren und deren Festsetzung im Nachhinein. Der Sachverhalt für die Widerspruchsführer sei gleich, was sich auf den Aufwand und die Höhe der Gebühren auswirken müsste. Zudem wird der Eindruck erweckt, wer sich wehrt, muss zahlen.

Frau Mewes verwies als Rechtsgrundlage zunächst auf das Nds. Verwaltungskosten- gesetz, das die Bemessung, Festsetzung und Erhebung der Gebühren regelt. Mit der Bestätigung des Eingangs des Widerspruchs erhielt jeder Widerspruchsführer ein „Infoblatt für Nachbarschaftswidersprüche“ mit allgemeinen Hinweisen und eindeutigen Aussagen zum Gebührenrahmen von 30,00 € bis 3.000,00 €. Bei der Berechnung der Gebührenhöhe werden der entstandene Zeitaufwand, die Prüfung der bauordnungs- und planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens, die Betroffenheit der Eigentümer/innen inkl. der Abhilfemöglichkeiten sowie die notwendige Beteiligung weitere Sachbearbeiter und am Verfahren Beteiligter, die Einholung von Stellungnahmen, die Durchführung von Ortsterminen und letztlich die Fertigung des abschließenden Bescheides berücksichtigt. Wer die Verwaltungsleistung verursacht hat bzw. beansprucht, hat auch die Gebühren zu tragen. Wir befinden uns hier auf einem Sektor des Verwaltungshandelns, der nicht die Allgemeinheit z.B. durch Steuern belastet. Dies ist rechtmäßig und auch entsprechend im Infoblatt dargestellt. Nähere Angaben zu Ehepaaren als Widerspruchsführer können nicht gegeben werden.

Bezirksratsfrau Jakob wies darauf hin, dass im Bebauungsplanverfahren alles untersucht worden sei und die Verwaltung nicht neu für die Behandlung der Widersprüche recherchieren musste.

Frau Mewes verdeutlichte die Trennung zwischen Anregungen und Stellungnahmen hinsichtlich der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern bei öffentlichen Auslagen in Bauleitplanverfahren, die nicht kostenpflichtig sind und gebührenpflichtigen Widersprüchen gegen Baugenehmigungen bzw. Teilbaugenehmigungen. Die Gebühren werden auf der Grundlage der Verwaltungskostensatzung nicht im Nachhinein ermittelt und festgesetzt sondern zum Zeitpunkt des Kostenbescheides. Die Verwaltungskostensatzung regelt z.B. welche Gebühr konkret für eine Arbeitsstunde bzw. eine angefangene Arbeitsstunde festzusetzen ist. Bei Widersprüchen gegen Baugenehmigungen prüft nicht die Stadtplanung sondern der Bereich Bauordnung die Rechtmäßigkeit dieser Baugenehmigung, bzw. wie im vorliegendem Fall der Teilbaugenehmigung.

Nachdem der Bezirksrat sich damit einverstanden erklärte, den Einwohner erneut anzuhören, berichtete dieser, dass die Gebühr 702,00 € beträgt, die bei zwei Betroffenen dann halbiert werde. Die Höhe richte sich nach dem Zeitaufwand und dem Interesse des Bürgers an der Entscheidung, aus denen rechnerisch ein Mittelwert gebildet werde. Deshalb fließe der Gegenstandswert der Häuser mit ein. Individuell wurden neun Stunden und für alle noch einmal 15 Stunden, die dann durch 7 geteilt wurden, als Arbeitsaufwand angeführt. Dem Kostenbescheid war eine Berechnung beigefügt, jedoch keine Dokumentation über die neun Stunden. Diese wurden nach Meinung des Einwohners (Sprecher) erst nachträglich im Zusammenhang mit den Widersprüchen gegen die Kostenbescheide erstellt.

Bezirksratsherr Dr. Linde merkte an, dass die Verwaltung verpflichtet sei, das Verwaltungskostengesetz anzuwenden, für dessen Regelung der Landesgesetzgeber verantwortlich sei. Es stelle sich jedoch die Frage des Ermessens, inwieweit die Bürger angemessen belastet wurden. Insoweit müsse das anhängige Rechtsverfahren abgewartet werden.

Bezirksratsherr Geburek befürchtete, dass in Anbetracht der hohen Kosten Widersprüche von Bürgern im Keim erstickt werden und Bürger/innen hiervor zurückschrecken.

Auf Fragen von Bezirksratsfrauen Waase und Jakob antwortete Frau Mewes, dass die Bearbeitung von Widersprüchen in den Fachbereichen unterschiedlich strukturiert sei. In größeren Einheiten gebe es für die Bearbeitung Widerspruchssachbearbeiter, die auch für andere Aufgaben zuständig sind. Frau Mewes erwähnte, dass die allgemeine Gebührenordnung, die über 2.000 Gebührentatbestände enthalte, wie z.B. die Widerspruchsbearbeitung, auf einer Verordnung der EU basiere. Sollte ein Widerspruch rechtmäßig sein, wird ihm abgeholfen und es entstehen keine Gebühren. Wenn dem Widerspruch nicht stattgegeben werde, könnten hiergegen Rechtsmittel eingelegt werden. Eine Klage sei sowohl gegen den Ablehnungsbescheid als auch den Kostenbescheid möglich. In diesem Zusammenhang sagte Frau Mewes zu, das Infoblatt für Nachbarschaftswidersprüche den Mitgliedern des Bezirksrates zukommen zu lassen.

Bezirksratsherr Johnsen erachtete die Gebühren ebenfalls als sehr hoch und sagte, dass das Ergebnis der anhängigen Klagen abzuwarten sei.


TOP 4.
Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung

Abgesetzt


TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 5.1.1.
Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Kardinal-Bertram-Schule
(Drucks. Nr. 15-1288/2013)

Bezirksratsfrau Hartmann merkte an, dass sie den Drucksachen zu den schulergänzenden Maßnahmen zustimmen werde, und sie hoffe, dass die Honorarverträge rechtlich abgeklärt werden und die Betreuungskräfte eine angemessene Vergütung erhalten.
Auf Anregung von Bezirksratsherrn Sommerkamp ließ Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck einvernehmlich en bloc über die Drucksachen zu TOP 5.1.1. bis 5.1.4 abstimmen.

Antrag,
zu beschließen, dem Förderverein der Grundschule Kardinal-Bertram-Schule e. V. für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende 2013/2014 Mittel in Höhe von bis zu 25.470,00 € zur Verfügung zu stellen.
Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung 2013 und unter dem Vorbehalt, dass für das Haushaltsjahr 2014 Mittel in gleicher Höhe zur Verfügung gestellt werden.
Einstimmig


TOP 5.1.2.
Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Beuthener Straße
(Drucks. Nr. 15-1289/2013)
Antrag,
zu beschließen, dem Förderverein der Grundschule Beuthener Straße e. V. für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende 2013/2014 Mittel in Höhe von bis zu 13.700,00 € zur Verfügung zu stellen.
Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung 2013 und unter dem Vorbehalt, dass für das Haushaltsjahr 2014 Mittel in gleicher Höhe zur Verfügung gestellt werden.
Einstimmig


TOP 5.1.3.
Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Suthwiesenstraße
(Drucks. Nr. 15-1290/2013)
Antrag,
zu beschließen, dem Elternförderverein der Grundschule Suthwiesenstraße e. V. für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende 2013/2014 Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 18.000,00 € zur Verfügung zu stellen.
Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung 2013 und unter dem Vorbehalt, dass für das Haushaltsjahr 2014 Mittel in gleicher Höhe zur Verfügung gestellt werden.
Einstimmig


TOP 5.1.4.
Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Suthwiesenstraße
hier: „Die Kleinen Gallier e. V.“

(Drucks. Nr. 15-1292/2013)
Antrag,
zu beschließen, dem Verein „Die Kleinen Gallier e. V.“ für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende 2013/2014 Mittel in Höhe von bis zu 15.280,00 € zur Verfügung zu stellen.
Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung 2013 und unter dem Vorbehalt, dass für das Haushaltsjahr 2014 Mittel in gleicher Höhe zur Verfügung gestellt werden.
Einstimmig


TOP 5.1.5.
Straßenbenennung im Stadtteil Seelhorst
(Drucks. Nr. 15-1308/2013)
Antrag,
zu beschließen, dass der private Anliegerweg, welcher die Grundstücke Vor der Seelhorst 81 bis 83 C erschließt, nicht den Namen Maria-Troll-Garten erhält. Die bisherigen Bezeichnungen werden beibehalten.
Einstimmig


TOP 5.1.6.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1793, Esperantostraße
Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

(Drucks. Nr. 15-1344/2013 mit 3 Anlagen)
Antrag,
den allgemeinen Zielen und Zwecken des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 1793 - Erweiterung der Firma Seichter GmbH durch den Neubau von zwei Gewerbehallen - entsprechend der Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen,.
Einstimmig

TOP 5.2.
E N T S C H E I D U N G - A N H Ö R U N G
TOP 5.2.1.
Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1140, 1. Änderung - Peiner Straße / ehem. Gärtnerei -
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
- Aufstellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0882/2013 mit 4 Anlagen)
Diskussion siehe TOP 5.2.1.1.
Antrag,
1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1140, 1. Änderung
- Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes
entsprechend der Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der
Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen,
3. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1140, 1. Änderung zu beschließen.
i.V. mit Änderungsantrag Drucks. Nr. 15-1354/2013 13 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Stimmen

TOP 5.2.1.1.
Änderungsantrag von SPD-Fraktion und Fraktion BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN zu Drucks. Nr. 0882/2013: Bauleitplanung der Wohnbauflächeninitiative Bebauungsplan Nr. 1140, 1. Änderung - Peiner Straße / ehem. Gärtnerei - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit - Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 15-1354/2013)

Bezirksratsherr Johnsen brachte den gemeinsamen Änderungsantrag ein und begründete ihn im Sinne der Drucksache.

Bezirksratsherr Oltersdorf bat im Zusammenhang mit dem Bedarf an bezahlbarem Wohnraum , z. B. für allen Erziehende, dem Änderungsantrag zuzustimmen.

Bezirksratsherr Sommerkamp stellte Fragen zu Ziffern 7, 8, 10 und 11 des Änderungsantrages.

Bezirksratsherr Oltersdorf erläuterte zu der Frage zu Ziffer 7, dass der Bereich der Peiner Straße gemeint sei, der zurzeit noch keine Nebenanlagen enthalte.

Zu Ziffer 10 antwortete Bezirksratsherr Johnsen, dass nicht davon ausgegangen werde, dass einheimische Hecken unbezahlbar und deshalb eine entsprechende Auflage destruktiv sei und zudem Ausgleichsmaßnahmen von der Verwaltung festgelegt werden.
Auf die Frage von Bezirksratsherrn Sommerkamp zu Ziffer 8, mit Hinweis auf den heute auf der Tagesordnung stehenden Antrag zu TOP 8.2.2. „Sperrung der Straße“ Vor der „Seelhorst“ und eine dadurch für die Wohnbebauung entstehende Belastung, äußerte Bezirksratsherr Johnsen, dass seine Fraktion dieser Sperrung kritisch gegenüber stehe.

Weiterhin führte Bezirksratsherr Johnsen zur Frage von Bezirksratsherrn Sommerkamp zur Bürgerbeteiligung unter Ziffer 11 aus, dass hier nicht die Einwohnerfragestunde in der Bezirksratssitzung sondern eine gesonderte Bürgerversammlung im Rahmen des großen Bauprojektes gemeint sei, wo der Bauherr Fragen und Anregungen von Bürgern beantwortet.

Bezirksratsherr Milkereit begrüßte den die Verwaltungsvorlage konkretisierenden Änderungsantrag, da er sich auch auf Mieter/innen positiv auswirke, z. B. durch die geforderten drei Stockwerke. Zu Ziffer 2 bat er die Prozentzahl auf 40 % zur Vermietung und 30 % für den sozialen Wohnungsbau zu erhöhen.

Bezirksratsfrau Jakob bezeichnete den Änderungsantrag als „Wunschkonzert“. Ihre Fraktion lehne dreigeschossige Stadthäuser ab, da sie über das bestehende Wohngebiet hinwegsehen und eine Einsehbarkeit in die vorhandenen teuren Grundstücke ermöglichen. Zudem bestehe gerade im Süden Nachfrage und Bedarf an Einfamilienhäusern und sollen junge Familien in Hannover gehalten werden. Die Ziffern 2- 4 würden entfallen. Gesetzeslage sei, dass alle Neubauten barrierefrei errichten werden und über Kfz-Stellplätze verfügen. In Anliegerstraßen sollen Fahrradfahrer/innen auf der Straße fahren. Fahrradstraßen machen nur Sinn, wenn sich mehrere aneinanderreihen. In der Drucksache seien bereits eine Prüfung der Kompostanlage und die wichtige Bürgerbeteiligung vorgesehen. Ihre Fraktion sei für den Verwaltungsvorschlag und werde den Änderungsantrag ablehnen.

Bezirksratsherr Oltersdorf merkte an, dass über den Änderungsantrag nicht gestritten werden müsse, da es unterschiedliche Ansichten und Prioritäten gebe. Es bestehe Bedarf an Einzelhäusern, in diesem Bereich werde aber eine gute Mischung bevorzugt. Abschließend erhoffte er sich einen Mehrheitsbeschuss für den Änderungsantrag.

Bezirksratsherr Dr. Linde wies auf die Beachtung der Gesamtsituation bei städtebaulichen Entscheidungen hin. Derzeitige Bewohner/innen hätten kein unveräußerliches Recht auf einen unverbaubaren Blick. Es soll kein Hochhaus entstehen. Bedarf bestehe in allen drei Bereichen. Die Erfahrung habe gelehrt, dass eine ausgewogene Mischung sinnvoll sei.

Bezirksratsfrau Hartmann erinnerte an den kürzlich gefassten Bezirksratsbeschluss zur Errichtung relativ teurer Einfamilienhäuser in der Peiner Straße. Unter Beachtung der aktuellen Bevölkerungsumfrage müsse insbesondere für Menschen mit geringerem Einkommen und für Singles auch im Stadtbezirk Döhren-Wülfel Wohnraum geschaffen werden.

Sodann ließ Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck zunächst über den vorliegenden Änderungsantrag – Drucks. Nr. 15-1354/2013 - abstimmen.

Anschließend rief Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck die Ursprungsdrucksache 0882/2013 in der veränderten Form zur Abstimmung auf, da sie noch darüberhinausgehende Passagen enthalte.

Bezirksratsfrau Jakob erklärte, dass ihre Fraktion dem Ursprungsantrag in einer nicht geänderten Fassung zustimmen würde und sie darüber hinaus, ein derartiges Verfahren nicht kenne, dass bei einem beschlossenen Änderungsantrag noch einmal über den Ursprungsantrag abzustimmen sei.

Bezirksratsherr Schade vertrat die Auffassung, dass dem Antrag der Verwaltung bereits in der Fassung des Änderungsantrages zugestimmt wurde.

Frau Mewes erläuterte, dass – wie es Frau Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck bereits darstellte – auch über die vorgelegte Beschlussdrucksache abgestimmt werden sollte, da sie noch weitere Aspekte enthalte. Aufgrund des beschlossenen Änderungsantrages werde die Verwaltung eine Ergänzung zur Drucksache erstellen. Sollten z. B. beschlossene Änderungs- oder auch Ergänzungsanträge in weiteren Verfahren abgelehnt werden, stehen die Ursprungsdrucksachen zur Abstimmung. Bei Berücksichtigung von Änderungs- oder Ergänzungsanträgen gelten die Ursprungsdrucksachen in der veränderten Fassung.

Bezirksratsfrau Jakob beantragte eine Sitzungsunterbrechung.

Nach einer der Sitzungsunterbrechung von zehn Minuten gab Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck das Ergebnis bekannt. Sie erläuterte, dass man sich auf dasselbe Abstimmungsergebnis wie bei dem Änderungsantrag geeinigt habe.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, bei der Erstellung des Bebauungsplanes folgende Vorgaben aufzunehmen:
1. Es sollen maximal dreigeschossige Stadthäuser (EG plus zwei Vollgeschosse) in offener Bauweise entstehen. Pro Stadthaus sollen mehrere Wohnungen entstehen.
2. Von den Wohnungen im gesamten Baugebiet sollen 30 % zur Vermietung und 20 % für den bezuschussbaren „sozialen Wohnungsbau“ vorgesehen werden.
3. In den Wohnhäusern sollen barrierefreie und „altengerechte“ Wohnungen entstehen, um ein dauerhaftes Wohnen u.a. auch für älter werdende Menschen („Best Ager“) und Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen.
4. Die Dachneigung soll max. 20 % betragen. Bei Flachdächern ist die Möglichkeit einer Dachbegrünung zu prüfen.
Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten, bei der Umsetzung des Bauvorhabens folgende Punkte zu berücksichtigen:
5. Die Ausrichtung und Bauweise der Häuser soll energetisch vorteilhaft sein, eine ökologische Energieversorgung soll angestrebt werden.
6. Für mehr Umwelt-Mobilität soll die Verwaltung sich mit Anbietern wie Stadtmobil in Verbindung setzen, um dort oder an anderer Stelle in der Seelhorst (z. B. in der Nähe des geplanten Nahversorgers) eine ausreichende Zahl an Carsharing-Stellplätzen – mindestens zwei – einzurichten. Spätestens ein Jahr nach Errichtung des letzten Bauabschnittes in der „Ehemaligen Gärtnerei“ ist eine Ausweitung des Taktverkehrs der bestehenden Seelhorst-Buslinie 134 zu prüfen.
7. Für die Erschließung des neuen Baugebietes von Süden – also nicht über die Straße Wülfeler Bruch - soll die Peiner Straße bis zu dieser Stelle entsprechend ausgebaut werden: Mit Seitenstreifen für Fuß- und Radweg sowie PKW-Stellplätzen, gegebenenfalls auch Stellplätzchen für Carsharing.
8. Der weitere Verlauf der Peiner Straße und die Straße „Vor der Seelhorst“ soll weiter Anliegern vorbehalten bleiben. Es ist zu prüfen, inwieweit eine Fahrradstraße in diesem Bereich eingerichtet werden kann.
9. Die Umweltverträglichkeit des Bauvorhabens soll geprüft werden, insbesondere im Hinblick auf die in ca. 150 m Entfernung vorhandene städtische Kompostieranlage.
10. Sofern Umwelt-Ausgleichsmaßnahmen notwendig sind und diese innerhalb des Baugrundstückes vorgenommen werden können, sollen diese nach Möglichkeit in Form von anzupflanzenden Hecken aus einheimischen Hölzern und Obsthochstämmen vorgenommen werden.
11. Bürgerbeteiligung ist bei den Planungen unverzichtbar: Bauträger und Verwaltung werden gebeten, deutlich vor Beginn der Baumaßnahmen ihre Planungen öffentlich auszulegen, dem Bezirksrat und in Bürgerfragestunden vorzustellen und in gegebenenfalls weiteren Bezirksrats- und Bürgerversammlungen vor- und zur Diskussion zu stellen.
i. V. mit Drucks. Nr. 0882/20 13 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 5.3.
A N H Ö R U N G E N
TOP 5.3.1.
Standorte für Mountainbikeparcours
(Drucks. Nr. 1253/2013 mit 6 Anlagen)

Bezirksratsherr Sommerkamp erkundigte sich nach den Nutzungszeiten der Anlage.
Herr Kuczma erläuterte, dass hierüber noch nicht mit den Jugendlichen gesprochen wurde, er aber davon ausgehe, dass die Nutzung in der Eilenriede abends beendet werde, da eine Beleuchtung des Parcours nicht vorgesehen sei. Um Lärm und Beeinträchtigungen auszuschließen, könne sich sicherlich mit den Jugendlichen verständigt werden. Bei einer Realisierung der Anlage werde ein Schild mit Nutzungsregeln, wie z. B. das Tragen von Schutzkleidung und dem Hinweis der Benutzung auf eigene Gefahr, angebracht.

Auf die weitere Frage von Bezirksratsherrn Sommerkamp zur ausschließlichen Nutzung des Parcours und nicht etwaiger anderer Flächen, konnte Herr Kuczma keine Garantie geben, dass nur auf dem Parcours gefahren werde. Bisherige Erfahrungen mit Jugendlichen, auch auf anderen Anlagen, verliefen konstruktiv. Es gebe Broschüren, Parkranger kontrollieren. Auch funktioniere die Vernetzung der Jugendlichen. So werde von Ihnen selbst z. B. auf genehmigte Strecken hingewiesen.

Auf entsprechende Fragen von Bezirksratsherrn Johnsen antwortete Herr Kuczma,
dass auf dem Hinweisschild eine Telefonnummer seines Fachbereiches für etwaige Problemfälle angegeben werden kann und die Verwaltung nach dem rot-grünen Ratsantrag aus Oktober 2012 mit den Jugendlichen sehr intensive Gespräche mit Standortvorschlägen von beiden Seiten geführt habe. Durch Änderungsanträge im Genehmigungsverfahren kann es zu einer zeitlich unterschiedlichen Umsetzung kommen.

Entsprechend der Bitte von Bezirksratsfrau Jakob und dem Einverständnis des Stadtbezirksrates erläuterte der Vorsitzende des Eilenriedebeirates, Herr Fuchs, dass der Eilenriedebeirat in seiner Sitzung am 28.01.2013 jegliche Mountainbikeparcours im Stadtwald Eilenriede abgelehnt habe. Auf die Stellungnahme des Eilenriedebeirates mit Alternativvorschlägen sei die Verwaltung nicht eingegangen. Es seien noch rechtliche Voraussetzungen zu klären, wie die Nichtanwendung des § 25 des Nds. Waldgesetzes, wonach Fahrradfahren außerhalb von Wegen nicht gestattet und die Frage, ob eine Waldumwandlungsgenehmigung erforderlich ist. Seit den wilden Parcours, etwa seit 2010, gebe es Probleme an diesen Stellen, z. B. hinsichtlich der Bodenvegetation. Außerdem müsste aus Sicherheitsgründen das Totholz älterer Bäume entfernt werden. Der Eilenriedebeirat seit nicht über das Vorhaben erfreut.

Bezirksratsfrau Jakob hob die die fehlende Stellungnahme des Eilenriedebeirates hervor. Ihre Fraktion sei für Jugendliche, vertrete aber auch die Meinung, dass Natur geschützt
werden müsse. Der Parcours müsse nicht unbedingt in der Eilenriede entstehen. Deshalb werden sowohl die Originaldrucksache als auch die beiden Zusatzanträge abgelehnt.

Bezirksratsherr Johnsen erkundigte sich nach den Vorschlägen des Eilenriedebeirates und den Beurteilungen der Verwaltung dazu.

Herr Fuchs nannte zwei Bereiche an der Alten Bult, in der Nähe der Rodelhügel und an der anderen Seite bei den Kleingärten. Die Verwaltung habe hierzu noch keine Stellung bezogen.

Herr Kuczma verwies auf das Landschaftsschutzgebiet im Bereich der Rodelhügel und darauf, dass die andere Fläche für eine Flüchtlingsunterkunft benötigt werde. Der Eilenriedebeirat werde beim Umlauf der Drucksache zu Mountainbikeparcours beteiligt. Die Parcours werden wie Kinderspielplätze oder z. B. Mehrgenerationen-Fitness-Parcours eingestuft. Die Region Hannover als Untere Naturschutzbehörde habe keine gegenteilige Meinung geäußert.

Bezirksratsherr Oltersdorf fragte nach der Beurteilung der im Zusatzantrag seiner Fraktion alternativ vorgeschlagenen Wiesenfläche westlich des VfB Wülfel, deren Vorteile darin liegen, dass sie über eine gute Anbindung verfügt, die Toilettenanlage des VfB genutzt werden kann und dessen Platzwart sein Augenmerk auch auf die Anlage richten könnte.

Bezirksratsherr Dr. Linde unterstrich die Bedeutung der Eilenriede für den Naturschutz und hob die Gesamtinteressenabwägung sowie die Bevorzugung des Standortes von den Jugendlichen hervor. Seine Fraktion halte den Verwaltungsvorschlag für verantwortbar und angemessen. Einem Prüfauftrag der SPD könne er zwar folgen, würde aber dem Wunsch der Jugendlichen den Vorzug geben und der Ursprungsplanung zustimmen.

Bezirksratsfrau Jakob hielt die Anbindung an einen Verein für sinnvoll. Einem entsprechenden eigenständigen Antrag der SPD hätte ihre Fraktion zugestimmt. Da es sich lediglich um einen Zusatzantrag handelt, die Beschlussdrucksache der Verwaltung aufgrund der überzeugenden Stellungnahme des Eilenriedebeirates abgelehnt werde, könne dem Zusatzantrag nicht gefolgt werden. Im Übrigen hätte die Stellungnahme des Eilenriedebeirates Bestandteil der Drucksache sein müssen.

Bezirksratsfrau Hartmann berichtete von einer eingehenden Prüfung der Stellungnahme des Eilenriedebeirates durch die Basis und Stadtteilgruppe der Grünen und bat den Aspekt nicht zu vernachlässigen, dass Jugendliche die Gegebenheiten genutzt haben, nämlich den nicht benutzten Rodelberg im Sommer, um sich in der Natur zu erleben. Diese Jugendlichen bedürfen keiner Aufsicht mehr. Das was die Jugendlichen umsonst in der Eilenriede erleben, müssten Schulen kostenpflichtig veranstalten. Diese sogenannten „Erlebnistage“ bringen für die Schüler/innen wertvolle Erfahrungen in der Natur.

Nachdem Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck die Sitzungsleitung für einen Wortbeitrag an stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier abgab, äußerte sie, dass Kinder aus der Umgebung, den von Mountainbikern aufgebauten Parcours am Rodelberg nutzten und es einen Unfall gab. Sie hat mit den Mountainbikern, die ca. zwischen 13 und 53 Jahre alt waren und aus der gesamten Region Hannover kamen, gesprochen. Sie verwenden sehr teure, spezielle Fahrräder, würden gern in der Nähe einkehren und wünschen einen Platz, der ihren Anforderungen entspricht.

Bezirksratsfrau Kellner befürchtete, dass nicht nur Jugendliche, mit denen Absprachen getroffen worden sind, die öffentliche Anlage benutzen, sondern auch andere Personen. Sie sah Haftungsprobleme, sich anschließende Klagen und sprach von Konflikten zwischen verschiedenen Nutzern der Eilenriede. In der Nähe des VFB Wülfel würden sich weitere Möglichkeiten ergeben.

Herr Kuczma verwies auf die grundsätzliche Nutzung der Eilenriede auf eigene Gefahr. Wenn z. B. die Wege verlassen würden und ein Ast herunterfalle, könne die Kommune nicht verklagt werden. Etwas anderes sei, wenn die Fläche bereitgestellt, markiert und der Hinweis wie auf Spielplätzen erfolge „Benutzung auf eigene Gefahr“. Die Haftung und die Verkehrssicherungspflicht wären unabhängig vom Ort gleich zu beurteilen. Um derzeit eine Nutzung des Rodelberges für Fahrräder egal welcher Art zu verhindern, müsste er gesperrt werden.

Sodann ließ Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck zunächst die vorliegenden Zusatzanträge einbringen und über sie abstimmen. Anschließend stimmte der Stadtbezirksrat über die Drucks. Nr. 1253/2013 ab.

Antrag,
1. der Herrichtung eines Mountainbikeparcours am Rodelhügel an der Adolf-Ey-Straße in der Südlichen Eilenriede zuzustimmen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel
- Anhörungsrecht des Eilenriedebeirats
- Entscheidungsrecht des VA
2. der Sicherung der fünf weiteren u. g. Standorte als potentielle Mountainbikeparcours, die planerisch für die Freizeitnutzung vorgehalten werden sollen und die in den Folgejahren je nach Bedarf hergerichtet werden sollen, zuzustimmen.
- Anhörungsrecht der Stadtbezirksräte für die Standorte in ihrem Stadtbezirk
- Entscheidungsrecht des VA
Mit dem Antrag Nr. 2357/2012 beauftragte der Rat die Verwaltung mit der Einrichtung eines Mountainbikeparcours in der Eilenriede und darüber hinaus mit der Suche nach weiteren geeigneten Flächen für den Mountainbikesport im Stadtgebiet der Landeshauptstadt.
Anlass ist die weiterhin große Beliebtheit des Mountainbikesports bei unterschiedlichen Altersgruppen sowie die Nutzungskonflikte, die durch die bisherige Nutzung in der Eilenriede aufgetreten sind.
Beteiligung
Die Fachbereiche Jugend und Familie, Sport und Eventmanagement und Umwelt und Stadtgrün haben gemeinsam zu bisher drei Gesprächsrunden Jugendliche und junge Erwachsene aus verschiedenen Gruppierungen des Mountainbikesports eingeladen. Die SportlerInnen sind sehr interessiert an einer konstruktiven Zusammenarbeit und würden einen für ihren Sport eingerichteten Ort in der Eilenriede sehr begrüßen. In den Gesprächen wurde zum einen festgelegt, welche Arten von Anlagen gewünscht sind und im Stadtgebiet realisiert werden können, zum anderen wurden in der Eilenriede und darüber hinaus mögliche Standorte vorgeschlagen, von der Verwaltung geprüft und Prioritäten festgelegt.
Nach dem Beschluss durch die Politik soll mit den MountainbikesportlerInnen ein Planungs- und anschließend ein Bauworkshop an dem von ihnen favorisierten Standort durchgeführt werden. Die beteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen möchten gerne an der Anlage mit bauen und sind auch bereit, sich in Kooperation mit den Fachbereichen Jugend und Familie und Umwelt und Stadtgrün in Zukunft, um einen befahrbaren Zustand zu kümmern. Als positives Beispiel einer solch gelungenen Koordination wurde auf eine Anlage in Hemmingen verwiesen, die dort angeleitet durch die Jugendpflege in Eigenarbeit von Jugendlichen gebaut worden ist.
Arten von Mountainbikeparcours
Im Stadtgebiet der Landeshauptstadt lassen sich aufgrund der Topographie zwei Arten von Anlagen realisieren. Alle Anlagen sollen aus bindigem Lehmboden gebaut werden. Einbauten aus anderem Material sind nicht vorgesehen.
1. Pumptrack: Rundkurs auf mindestens 20 x 10 m aus verschiedenen Erdhügeln als Trainingskurs für verschiedene Bike-Sportarten geeignet. Die Erdhügel sind i. d. R. 20 – 50 cm hoch. Den Reiz der Anlage macht die Kombination von ausgefeilten Kurven und Radien aus. Der Pumptrack wird ohne treten, sondern nur mit Pumpbewegungen des Rades gefahren. Die Bewegungsabläufe trainieren in relativ ebenem Terrain die Fertigkeiten, die auch im hügeligen Gelände benötigt werden.
2. Dirtline: kleine Anlage mit Anfahrtshügel und verschiedenen Erdrampen zum Springen. Von einem Anfahrtshügel können z. B. zwei oder drei unterschiedlich schwere Parcours angefahren werden, so dass auch für Anfängerinnen, Anfänger und Kinder ein Angebot dabei ist.
Standorte
Die aufgelisteten Standorte 1. – 4. geben die Reihenfolge des Abstimmungsergebnisses der Beteiligung wieder. Die Standorte 5. und 6. wurden nachträglich ergänzt.
Alle genannten Standorte sind aus Sicht der Verwaltung geeignet.
1. Rodelhügel Adolf-Ey-Straße (Eilenriede-Süd) / Waldhausen
(Stadtbezirk 8 Döhren-Wülfel)
Der bereits in der Vergangenheit von den MountainbikerInnen genutzte Ort wird nach wie vor bevorzugt, da er im Wald und zentral liegt.
Standort für einen Pumptrack
2. Lindener Volkspark / Linden-Süd
(Stadtbezirk 10 Linden-Limmer)
Grünfläche mit einzelnen Gehölzen an der Straße Im Spielfelde/Ecke Bornumer Straße am Fuß des Lindener Berges
Nach Entfernung der Tischtennisplatte kann die gesamte Fläche genutzt werden, Einschränkungen bestehen bei Aufschüttungen im Wurzelbereich der großen Kastanien am nördlichen Rand der Fläche.
Standort für einen Pumptrack, evtl. kleine Dirtline
3. Grünfläche Lohfeld (westl. der Bezirkssportanlage) / Mühlenberg
(Stadtbezirk 9 Ricklingen)
Größere, ebene Grünfläche mit Rasen. Bau unter Erhalt der Bolzplätze auf dem Rasen möglich.
Standort für Pumptrack und Dirtline(s)
4. Stadtteilpark Bemerode / Bemerode
(Stadtbezirk 6 Kirchrode-Bemerode-Wülferode)
Grünfläche mit Rasen und einzelnen Bäumen sowie kleinen Hügeln. Schutzhütte vorhanden.
Standort für Pumptrack und Dirtline(s)
5. Grünfläche Fischerhof und Hochstraße Göttinger Straße / Linden-Süd
(Stadtbezirk 10 Linden-Limmer)
Grünfläche mit Rasen und einzelnen Bäumen/Sträuchern, Fläche unter der Hochstraße ohne Nutzung.
Unter der Hochstraße könnte ein Pumptrack gebaut werden, wetterunabhängiges Fahren ist möglich. Auf der Grünfläche ist die Anlage einer Dirtline möglich.
Standort für Pumptrack und Dirtline(s)
6. Grünfläche Empelder Straße/Hermann-Ehlers-Allee / Badenstedt
(Stadtbezirk 11 Ahlem-Badenstedt-Davenstedt)
Grünfläche mit Rodelhügel, Rasen und einzelnen Bäumen.
Standort für Pumptrack und Dirtline
Als erstes soll der Standort in der Eilenriede realisiert werden. Zur Herrichtung dieser Anlage soll ein Planungs- und ein Bauworkshop mit den beteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Zusammenarbeit der Fachbereiche Umwelt und Stadtgrün und Jugend und Familie durchgeführt werden. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Vegetation wird ein Erdhügelparcours auf der in der Karte gekennzeichneten Fläche mit entsprechenden Abständen im Wurzelbereich der großen Bäume integriert.
Um Konflikte mit den SpaziergängerInnen zu verhindern, erhält der querende Weg am Fuße des Rodelhügels an beiden Zugängen zusätzlich zu Hinweisschildern, die auf die MountainbikefahrerInnen im Sommer und die RodlerInnen im Winter hinweisen, eine Barriere aus zwei versetzten Holzelementen. An den Zugängen wird außerdem die Benutzungsordnung für die Mountainbikerinnen aufgestellt, die u. a. auf die Verwendung von Schutzausrüstung und die Benutzung auf eigene Gefahr hinweist.
i.V. mit Zusatzanträge Drucks. Nr. 15-1499/2013 und 15-1500/2013 13 Stimmen dafür,
4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 5.3.1.1.
Zusatzantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Drucks. Nr. 1253/2013: Standorte für Mountainbikeparcours
(Drucks. Nr. 15-1499/2013)
Diskussion siehe TOP 5.3.1.

Bezirksratsherr Dr. Linde brachte den Zusatzantrag ein.
Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, für die bei einem Mountainbikeparcours in der Eilenriede-Süd "verlorengehende" Fläche in Abstimmung mit dem Eilenriedebeirat Ersatzmaßnahmen vorzunehmen. Diese Ersatzmaßnahmen können im kleinflächigen Rückbau vorhandener Asphaltstrecken oder in der Renaturierung vorhandener Trampelpfade geschehen.
i. V. mit Drucks. Nr. 1253/2013 und Drucks. Nr. 15-1500/2013)
13 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 5.3.1.2.
Zusatzantrag der SPD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1253/2013: Standorte für Mountainbikeparcours
(Drucks. Nr. 15-1500/2013)
Diskussion siehe TOP 5.3.1.

Bezirksratsherr Oltersdorf brachte den Zusatzantrag ein.
Antrag
Vor einer Umsetzung des vorgeschlagenen Standortes am Rodelhügel an der Adolf-Ey-Straße ist zu prüfen und dem Bezirksrat vorzustellen, ob alternativ die brachliegende Fläche neben der Sportanlage des VfB Wülfel (Paderborner Str.) für Mountainbiker genutzt werden kann. Weiterhin ist zu prüfen, ob eine „Kleine Dirtline“ in einen Mountainbike-Parcours mit eingebaut werden kann.
i. V. mit Drucks. Nr. 1253/2013 und Drucks. Nr. 15-1499/2013)
12 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 4 Enthaltungen


TOP 5.3.2.
Miet- und Benutzungsbedingungen für die kommunalen kulturellen Einrichtungen in den Stadtteilen (Stadtteilzentren, Freizeitheime und Bürgerhaus Misburg)
(Drucks. Nr. 1007/2013 mit 3 Anlagen)

Bezirksratsherr Milkereit und Bezirksratsfrau Jakob führten an, dass sie einer Preiserhöhung nicht zustimmen können, da die betroffenen Einrichtungen gerade für sozialschwache Gruppen vorgesehen sind.

Bezirksratsfrau Meier hielt die Preiserhöhung für moderat und merkte an, dass die Probleme, die im Zusammenhang mit dem Freizeitheim Döhren bestehen, hiervon nicht tangiert werden.
Antrag,
· den in der Anlage 1 veränderten Miet- und Benutzungsbedingungen für die kommunalen kulturellen Einrichtungen in den Stadtteilen und
· den in der Anlage 2 (Preisliste) vorgeschlagenen Preisen ab 1.1.2014
zuzustimmen.
11 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 5.3.4.
Veränderung des Finanzierungsmodells für Familienzentren (FZ)
Teilhaushalt: 51 Fachbereich Jugend und Familie
Produkt: Kindertagesbetreuung

(Drucks. Nr. 1107/2013 N1 mit 1 Anlage)
Bezirksratsfrau Hartmann begrüßte im Namen ihrer Fraktion die Mittelaufstockung für Familienzentren und sagte, dass sie sich über ein FZ in Döhren freuen würden.

Antrag zu beschließen:
Die Förderung für alle Familienzentren ab dem 01.08.2013 zukünftig abhängig nach Anzahl der betreuten Gruppen durchzuführen. Eine Mindestförderung von jährlich 40.000 € bleibt bestehen. Ab der fünften Gruppe soll die Förderung zusätzlich um 5.000 € pro Gruppe aufgestockt werden (s. Anlage). Die Höchstförderung wird auf maximal 55.000 € jährlich begrenzt.
Die Mittel sollen unter anderem für:
- Anmietungen von zusätzlichen Raumkapazitäten für familienunterstützende Angebote
- Personalkosten zur Erhöhung der Stunden für die Koordination in FZ zwischen mindestens
einer halben Stelle bis maximal 30 Wochenstunden analog TVÖD E 09/S 13,
- kleine bauliche Maßnahmen in Abstimmung mit der LHH, Fachbereich Jugend und Familie
verwandt werden.
Einstimmig


TOP 5.3.5.
Einziehung der Straße "Am Brabrinke" im Abschnitt von Garvensstraße bis
Am Brabrinke Nr. 2

(Drucks. Nr. 1299/2013 mit 1 Anlage)
Auf entsprechende Fragen von Bezirksratsfrau Jakob antwortete Frau Topcu, dass vor Verhandlungen mit der betreffenden Firma hinsichtlich des Busverkehrs und der Einziehung der Straße mit der üstra, den Anliegern und der Straßenverkehrsbehörde Gespräche geführt worden sind. Der Stadtbezirksrat habe mit dem Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 1762 in der letzten Sitzung beschlossen, dass die Flächen entbehrlich seien und eine Funktionsentwidmung erfahren können. Die Bushaltestelle werde verlegt. Die Einziehung sei eine Konsequenz aus dem Bebauungsplan. Eine verkehrliche Erhebung, die gewandelte Situation und die Erschließung der Eckbereiche ließen eine Privatisierung der Straße zu.
Antrag,
der Einziehung einer Teilfläche der Straße "Am Brabrinke", wie in der Anlage 1 dargestellt, zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 Abs. 1 NKomVG i. V. mit § 10
der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG
Einstimmig

TOP 6.
Neuwahl einer Schiedsperson für den Bezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1415/2013)
Ersetzt durch Neufassung.


TOP 6.1.
Neuwahl einer Schiedsperson für den Bezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1415/2013 N1)

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck rief die Drucks. Nr. 15-1415/2013 N1 auf und wies darauf hin, dass der Stadtbezirksrat gem. § 93 Abs. 1 Nr. 7 KomVG i.V.m. § 9 Nr. 14 Hauptsatzung und § 4 Abs. 1 Nds. Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) die Schiedsperson für die Dauer von 5 Jahren wählt. Außerdem machte Sie darauf aufmerksam, dass nach § 67 Satz 1-3 NKomVG schriftlich und auf Verlangen eines Bezirksratsmitgliedes geheim gewählt wird.
Nachdem Bezirksratsherr Sommerkamp geheime Wahl beantragte, stellte Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck fest, dass geheim gewählt werde.

Weiterhin informierte Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck, dass entsprechend
§ 67 S. 3 NKomVG die vorgeschlagene Person gewählt ist, wenn die Mehrheit der Mitglieder für diese Person gestimmt hat. Bei 19 stimmberechtigten Bezirksratsmitgliedern wären dieses 10 Stimmen. Sollte dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht werden, findet ein weiterer Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die vorgeschlagene Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat, damit genügt zur Wahl der vorgeschlagenen Person im 2. Wahlgang eine Ja-Stimme.

Sodann führte Bezirksbürgermeisterin Ranke Heck auf, das folgende Personen gemäß Drucks. Nr. 15-1415/2015 N1 zur Wahl stehen und entsprechende Stimmzettel vorbereitet seien:
Frau Dr. Ursula Aumüller-Roske - Wahlvorschlag 1
Frau Hannelore Baswöste-Klingebiel - Wahlvorschlag 2
Herr Klaus Geburek - Wahlvorschlag 3
Herr Peter-Armin Pandlowsky - Wahlvorschlag 4
Herr Rudi Zimner - Wahlvorschlag 5

Es wurden folgende Bezirksratsmitglieder für die Wahlkommission benannt:
von der SPD Frau Schollmeyer, der CDU Frau Waase, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Meier und Herr Herrmann, Piratenpartei. Bezirksratsherr Milkereit, DIE LINKE., verzichtete.

Nach dem Wahlgang, in dem alle anwesenden Bezirksratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge ihre Stimme abgaben, schloss Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck die Sitzung zur Auszählung der Stimmen durch die Wahlkommission.

Nach Wiedereröffnung der Bezirksratssitzung gab Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck das Wahlergebnis bekannt:
Es wurden 17 Stimmen abgegeben. Es gab keine ungültigen Stimmen.
Auf Herrn Geburek entfielen 7 Stimmen und auf Herrn Pandlowski 10 Stimmen.
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck stellte fest, dass Herr Pandlowski im 1. Wahlgang zur Schiedsperson für den Bezirk Döhren-Wülfel gewählt wurde.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck bedankte sich bei Herrn Geburek für die als Schiedsmann geleistete Arbeit.

Antrag,
aus folgenden Bewerbern für eine Amtszeit von fünf Jahren eine Schiedsperson für den Bezirk Döhren-Wülfel zu wählen:
Zur Wahl stehen
1. Frau Dr. Ursula Aumüller-Roske
2. Frau Hannelore Bastwöste-Klingebiel
3. Herr Klaus Geburek
4. Herr Peter-Armin Pandlowsky
5. Herr Rudi Zimner
Eine Neufassung ist erforderlich, weil Frau Ina Breiholz-Eberhardt ihre Bewerbung am 10.06.2013 zurückgezogen hat.
Herr Peter-Armin Pandlowsky im 1. Wahlgang mit 10 Stimmen zur Schiedsperson für den Bezirk Döhren-Wülfel gewählt.


TOP 7.
A N F R A G E N
Dem Vorschlag von Bezirksratsherrn Schade die Anfragen schriftlich zu beantworten stimmte der Bezirksrat einstimmig zu.

TOP 7.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.1.1.
Ferienbetreuung in Ganztagsschulen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1263/2013)
Mit Beginn der kommenden Sommerferien sollen Ganztagsgrundschulen in Hannover mit ihren Kooperationspartnern eine vollständige Ferienbetreuung anbieten, d.h. für jeden Schulferientag ein mehrstündiges Angebot. Wie jetzt bekannt wurde, fehlen aber noch viele Betreuer, die auf Honorarbasis diese Ferienbetreuung leisten können.
Wir fragen die Verwaltung:
1. An welchen Ganztagsschulen in unserem Stadtbezirk wird im Sommer 2013 eine vollständige Ferienbetreuung angeboten und an welchen nicht?
2. Wie viele Grundschulkinder in unserem Stadtbezirk haben sich für eine Ferienbetreuung angemeldet und wie viele können aufgrund mangelnder Kapazitäten nicht berücksichtigt werden?
3. Welche kurzfristigen und langfristigen Maßnahmen plant die Stadt Hannover, damit sowohl zum Sommerschulferienbeginn 2013 als auch spätestens für die Sommerferien 2014 ein vollständiges Ferienprogramm angeboten werden kann?
Schriftliche Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Für alle vier Ganztagsschulen im Stadtbezirk findet ein Ferienbetreuungsangebot statt. Die Angebote werden vom Turn Klubb zu Hannover (TKH) durchgeführt. Da ein gemeinsames Ferienprogramm für die Schulen organisiert wurde, können im Stadtbezirk Döhren-Wülfel insgesamt fünf Betreuungswochen angeboten werden. Treffpunkt für die Kinder ist jeweils die eigene Schule.
Zu 2.:
Der TKH kalkuliert ca. 30 Schülerinnen und Schüler ein, die an den Angeboten teilnehmen. Es werden alle angemeldeten Schüler und Schülerinnen berücksichtigt. Aufgrund der für die Sommerferien zum Teil kurzfristigen Anmeldefristen, gehen wir davon aus, dass sich die Anmeldezahlen perspektivisch erhöhen werden.
Zu 3.:
Die Stadt Hannover will auf der Grundlage der Drucksachen 0110/2013 und 2653/2012 an sieben Wochen im Jahr ein verbindlich stattfindendes Ferienbetreuungsangebot an Ganztagsgrundschulen etablieren. Dazu arbeitet sie mit einigen Kooperationspartnern der Nachmittagsbetreuung zusammen. Diese organisieren die Durchführung nach den Kriterien der Drucksachen. Ein vollständiges Ferienprogramm findet bereits im Sommer 2013 statt, da alle Schulstandorte mit einem Ferienbetreuungsangebot versehen werden konnten. Die Verwaltung plant, nach den Sommerferien und nach den Herbstferien Auswertungen vorzunehmen. Dazu finden Gespräche mit den beteiligten Kooperationspartnern statt. Die Auswertungen sollen u.a. darüber Aufschluss geben, an welchen Stellen gegebenenfalls Nachsteuerungsbedarf besteht. Es ist geplant im Herbst 2013 eine Informationsdrucksache vorzulegen, die auch die Stadtbezirksräte zur Kenntnis erhalten.


TOP 7.1.2.
Restaurierung des Südschnellweges
(Drucks. Nr. 15-1264/2013)
Der Südschnellweg über/entlang der Willmer Straße soll Berichten zufolge zunächst renoviert, dann nacheinander jede Fahrtrichtungsbahn abgerissen (!) und anschließend neu errichtet werden. Während dieser Renovierungs/Restaurierungsmaßnahmen soll der KfZ-Verkehr voraussichtlich weit über ein Jahr lang bestenfalls einspurig auf dem Südschnellweg fließen. Eine Dauermaßnahme, die nicht ohne Auswirkungen auf den Stadtteil Döhren bleiben wird.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Wann starten die Renovierungsmaßnahmen und im welchem Umfang und wann sollen sie abgeschlossen sein?
2) Wie viele PKWs und LKWs durchfahren im Tagesdurchschnitt derzeit den Südschnellweg und in welchem Umfang erwartet die Verwaltung während der Schnellweg-Renovierung eine Verlagerung des Auto- und PKW-Verkehrs in den Stadtteil Döhren – beispielsweise, um über die West-Abfahrt Landwehrstraße/Hildesheimerstraße durch die City nach Laatzen zu gelangen?
3) Welche Verkehrsmaßnahmen plant die Verwaltung, damit in Döhren kein Dauerstau entsteht und die PKWs die Straßen in Döhren nicht blockieren?
Schriftliche Antwort
Die Anfrage wurde zuständigkeitshalber an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr weitergeleitet.
Die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr teilte Folgendes mit:
Das Bauwerk im Zuge des Südschnellweges über die Hildesheimer Straße weist leider eine verminderte Tragfähigkeit auf. Dies haben statische Nachrechnungen erst kürzlich aufgezeigt. Zur Verminderung des sich daraus ergebenden Sicherheitsrisikos wurde nun die einstreifige Verkehrsführung auf dem Bauwerk eingerichtet, um die Belastung der statischen Konstruktion auf ein vertretbares Maß zu senken.
Derzeit laufen die Berechnungen und Planungen für eine Verstärkung der statischen Konstruktion, die die Nutzung des Bauwerks wieder mit allen Fahrstreifen für ca. 10 Jahre sichern soll. Parallel dazu werden die Planungen für einen Ersatzbau nach Ablauf der Restlebensdauer des Bauwerks aufgenommen.
Zu 1.:
Die Baumaßnahmen zur Verstärkung der statischen Konstruktion des vorhandenen Bauwerks sind ab Frühjahr 2014 geplant und sollen Ende 2014 abgeschlossen sein. Wann und in welcher Form die Arbeiten für den Neubau erfolgen, steht noch nicht fest.
Zu 2.:
Im Durchschnitt wird der Südschnellweg täglich von ca. 49.000 Kfz befahren, davon ca.
2.900 LKW. Derzeit laufen noch die Planungen der Verstärkungsmaßnahmen. Vom Ergebnis dieser Planungen wird es abhängen, welche verkehrlichen Maßnahmen eingeleitet werden müssen. Insofern kann über die mögliche Verlagerung von Verkehren keine abschließende Aussage getroffen werden. Verkehrsbehinderungen sind jedoch zu erwarten.
Zu 3.:
Alle Verkehrsführungen werden mit den zuständigen Verkehrsbehörden, Polizeidienststellen und Straßenbaulastträgern abgestimmt. Für alle Eingriffe in den Verkehrsablauf werden - soweit möglich - die Maßnahmen mit den geringsten verkehrlichen Auswirkungen ergriffen. So werden Einzelmaßnahmen beispielsweise in verkehrsarme Zeiten gelegt. Auch hier ist maßgeblich das Ergebnis der Planungen abzuwarten. Im günstigsten Fall hätte die zurzeit bestehende Verkehrsführung weiterhin Bestand (ohne über die derzeitige Situation hinausgehende Störungen im Verkehrsablauf).


TOP 7.1.3.
Anfahrt der Haltestelle Neckarstraße durch die Buslinie 363
(Drucks. Nr. 15-1317/2013)
Die Haltestelle Neckarstraße wird seit Längerem (seid mindestens einem Jahr) aufgrund der Bautätigkeit in der Wiehbergstraße. Auch zu Zeiten, in der die Straße für den Autoverkehr freigegeben war/ist, wurde und wird die Buslinie 363 umgeleitet und fährt die Haltestelle Neckarstraße nicht an.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Warum wird die Wiehbergstraße zu den Zeiten, in denen sie zwischen den einzelnen Bauphasen für den Autoverkehr freigegeben wurde/wird nicht ebenfalls für Busse freigegeben?
2) Wann kann damit gerechnet werden, dass die Haltestelle Neckarstraße wieder von den Bussen der Linie 363 angesteuert wird?
Schriftliche Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Einige Bauphasen der vorbereitenden Leitungsarbeiten wurden witterungsbedingt unterbrochen, so dass hier kurzfristig Freigaben für den Kfz-Verkehr ohne verbindliche Aussagen zu den Zeiträumen erfolgt sind.
Für eine zeitlich begrenzte Rücknahme der Umleitung benötigt die üstra rechtzeitige und verbindliche Aussagen über die Dauer, damit die Fahrgäste entsprechend informiert werden können. Spontane und nur kurzfristige Wechsel der Linienführung würden zu einer zusätzlichen Verunsicherung der Fahrgäste führen.
Durch nicht vorhersehbare weitere Leitungsarbeiten verzögerte sich der Beginn des Straßenbaus.
Zu 2:
Die Straßenbauarbeiten in der Wiehbergstraße werden im Juni 2013 beginnen und voraussichtlich bis Ende Oktober abgeschlossen sein. Es ist vorgesehen, dass der Bus während der gesamten Bauzeit in beiden Fahrtrichtungen über die Hildesheimer Straße und Abelmannstraße umgeleitet wird. Nach Abschluss dieser Arbeiten wird der Bus wieder in der bisherigen Linienführung fahren.


TOP 7.2.
der CDU-Fraktion

TOP 7.2.1.
Sperrung der Südschnellwegbrücke in Döhren
(Drucks. Nr. 15-1358/2013)
Wie aus der Presse zu erfahren war, ist die Überführung des Südschnellwegs über die Hildesheimer Straße in Döhren ab dem 22. Mai 2013 bis voraussichtlich Herbst 2014 nur noch einspurig befahrbar. Es ist zu befürchten, dass dies zu massiven Verkehrsproblemen im dortigen Kreuzungsbereich führen wird, da viele Autofahrer versuchen werden diese Engstelle zu umgehen. Schon jetzt kommt es an dieser Stelle zu Verkehrsbehinderungen, die sich nun verstärken werden. Auch sind weitere Folgen für den Verkehr im Stadtteil Döhren nicht auszuschließen.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Hat die Stadt bereits ein Verkehrskonzept für das Umfeld Hildesheimer
Straße / Südschnellweg in Döhren?
2. Wenn ja, wie sieht das Konzept aus?
3. Wenn nein, warum nicht und wann ist damit gegebenenfalls zu rechnen?
Schriftliche Antwort der Verwaltung
Zu Fragen 1 - 3:
Ein Verkehrskonzept wurde bislang nicht erstellt.
Die vom Bezirksrat vorgebrachten Befürchtungen – die Autofahrer würden die Engstelle durch den Stadtbezirk umgehen – können von Seiten der Verwaltung nicht geteilt werden. Auch jetzt finden bereits umfangreiche Verkehrsbeobachtungen statt. Bei diesen wurden – selbst zu Verkehrsspitzenzeiten – keine Rückstauungen trotz Einspurigkeit der Brücke festgestellt. Wir werden auch weiterhin den Bereich beobachten.
Zurzeit sieht jedoch die Verwaltung keinen Handlungsbedarf zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes.

TOP 7.2.2.
Ferienbetreuung an Ganztagsgrundschulen
(Drucks. Nr. 15-1359/2013)
Im März 2013 hat der Rat der Stadt Hannover den Beschluss gefasst, dass schon in den Sommerferien dieses Jahres an allen 24 Ganztagsgrundschulen ein Ferienbetreuungsprogramm angeboten werden soll.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie hoch ist der Ferienbetreuungsbedarf an den einzelnen Ganztagsgrundschulen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel (die Darstellung bitte aufgeteilt nach Schulen)?
2. An welchen Ganztagsgrundschulen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel gibt es ein
Ferienbetreuungsangebot und an welchen Ganztagsgrundschulen sollen Gruppen zusammengelegt werden?
3. Bei wie vielen Kindern im Stadtbezirk Döhren-Wülfel kann trotz angemeldeten Bedarfs keine Ferienbetreuung gewährleistet werden (die Darstellung bitte aufgeteilt nach Schulen)?
Schriftliche Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Mit Stand vom 13.06.2013 liegen folgende Anmeldungen vor:

Grundschule
Anmeldezahlen
Beuthener Straße
-
Loccumer Straße
4
Heinrich- Wilhelm- Olbers
11
Suthwiesenstraße
1
Summe
16

Zu 2.:
Für alle vier Ganztagsschulen im Stadtbezirk findet ein Ferienbetreuungsangebot statt. Die Angebote werden vom Turn Klubb zu Hannover (TKH) durchgeführt. Da ein gemeinsames Ferienprogramm für die Schulen organisiert wurde, können im Stadtbezirk Döhren-Wülfel insgesamt fünf Betreuungswochen angeboten werden. Vier Wochen des Betreuungsangebots finden auf dem Gelände des TKH in Kirchrode statt. Treffpunkt für die Kinder ist jeweils die eigene Schule. In der Woche vom 15.7.2013 bis zum 19.7.2013 findet ein Sportangebot an der Grundschule Loccumer Straße statt.
Zu 3.:
Es werden alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler berücksichtigt. Aufgrund der für die Sommerferien zum Teil kurzfristigen Anmeldefristen, wird davon ausgegangen, dass sich die Anmeldezahlen perspektivisch erhöhen werden.
Die Verwaltung plant, nach den Sommerferien und nach den Herbstferien Auswertungen vorzunehmen. Dazu finden Gespräche mit den beteiligten Kooperationspartnern statt. Die Auswertungen sollen u.a. darüber Aufschluss geben, an welchen Stellen gegebenenfalls Nachsteuerungsbedarf besteht. Es ist geplant im Herbst 2013 den Ratsgremien sowie den Bezirksräten eine Informationsdrucksache vorzulegen.


TOP 7.2.3.
Sanierung des Spielplatzes am Wülferoder Weg
(Drucks. Nr. 15-1364/2013)
Aus der Presse war zu erfahren, dass der Spielplatz am Wülferoder Weg erneut saniert werden soll.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wurden auf dem Spielplatz neue Untersuchungen durchgeführt? Wenn ja, welche Ergebnisse hat diese Untersuchung ergeben und von wem wurde sie durchgeführt?
2. Muss der Spielplatz aufgrund der Ergebnisse erneut gesperrt werden oder können Kinder dort noch gefahrlos spielen?
3. Wurde die Untersuchung auf benachbarte Grundstücke am Wülferoder Weg ausgedehnt? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Schriftliche Antwort der Verwaltung
Zu 1 und 2.:
Auf dem Spielplatz wurden keine neuen Bodenuntersuchungen durchgeführt, dafür besteht auch keine Erfordernis. Der Spielplatz wurde bereits in den 90er Jahren auf eine angrenzende Fläche außerhalb der Altablagerung verlegt. Im Bereich der Altablagerung befindet sich seitdem eine Grünfläche, die letztmalig 2004 untersucht und auf der damals vorsorglich eine zusätzliche Abdeckung aufgebracht wurde.
Zu 3.:
Wegen geplanter Grundstücksverkäufe und der dafür erforderlichen Wertermittlung wurden Anfang 2013 sechs Grundstücke untersucht, die teilweise im Bereich der bzw. direkt angrenzend an die Altablagerung Wülferoder Weg liegen. Ziel der Untersuchungen war insbesondere die möglichst exakte Abgrenzung des noch auf den Grundstücken vorzufindenden Deponiekörpers, eine abfallrechtliche Bewertung sowie grundstücksbezogene Kostenschätzungen für eine vollständige Sanierung. Im Ergebnis dieser Untersuchungen lässt sich festhalten, dass auf drei Grundstücken kein Deponat vorhanden ist, sondern diese sich außerhalb der Altablagerung befinden. Ein weiteres Grundstück ist nur in sehr geringem Umfang (< 2 m²) betroffen, bei den übrigen beiden Grundstücken konnten die bislang angenommenen Grenzen der Altablagerung weitestgehend bestätigt werden. Diese beiden Grundstücke sind bereits vor einigen Jahren durch oberflächennahen Bodenaustausch teilsaniert worden; ein Gefährdungspotenzial besteht bei der Nutzung als Wohngarten nicht.


TOP 7.2.4.
Sanierung der Borgentrickstraße in Döhren
(Drucks. Nr. 15-1367/2013)
Die Borgentrickstraße befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Das historische Kopfsteinpflaster ist nur notdürftig repariert worden.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wann wurden die Borgentrickstraße routinemäßig überprüft?
2. Welche Schädigungen wurden bei der Überprüfung festgestellt?
3. Wann ist eine Sanierung der Borgentrickstraße vorgesehen?
Schriftliche Antwort der Verwaltung
Zu 1:
Die Borgentrickstraße wird im Rahmen der routinemäßigen Begehung vierteljährlich geprüft.
Zu 2:
Gefahrenstellen werden in der Regel sofort beseitigt.
Zu 3:
Eine grundlegende Sanierung der Borgentrickstraße ist auf absehbare Zeit nicht geplant.


TOP 7.2.5.
Sanierung der Landwehrstraße in Döhren
(Drucks. Nr. 15-1370/2013)
Die Landwehrstraße befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Das historische
Kopfsteinpflaster ist nur notdürftig repariert worden.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wann wurden die Landwehrstraße routinemäßig überprüft?
2. Welche Schädigungen wurden bei der Überprüfung festgestellt?
3. Wann ist eine Sanierung der Landwehrstraße vorgesehen?
Schriftliche Antwort der Verwaltung
Zu 1:
Die Landwehrstraße wird im Rahmen der routinemäßigen Begehung vierteljährlich geprüft.
Zu 2:
Gefahrenstellen werden in der Regel sofort beseitigt.
Zu 3:
Eine grundlegende Sanierung der Landwehrstraße ist auf absehbare Zeit nicht geplant.


TOP 7.2.6.
Baumnachpflanzung "Straße der Nationen"
(Drucks. Nr. 15-1384/2013)
Für die Expo2000 wurde an der östlichen Seite der „Straße der Nationen“ eine Baumallee angelegt. Als die BMW Niederlassung dort einzog, fielen eine große Anzahl Bäume der Kettensäge zum Opfer.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Warum wurden die fehlenden Bäume nicht automatisch ergänzt, wenn offensichtlich bei der Erstpflanzung keine Bedenken wegen korrelierender Leitungen im Erdreich bestanden (gleiche Gebäudesituation)?
2. Wer trägt die Kosten der Nachpflanzung, wenn die Fällungen in direktem Zusammenhang mit der Errichtung der BMW Niederlassung standen?
3. Wann werden die fehlenden Bäume ergänzt?
Schriftliche Antwort der Verwaltung zu Fragen 1 - 3 :
Auf der Ostseite der „Straße der Nationen“ ist auf Höhe der heutigen BMW-Niederlassung keine durchgängige Baumreihe zur EXPO 2000 gepflanzt worden. Im Zuge der Herstellung einer Ausfahrt erfolgte seinerzeit lediglich ein Versetzen zweier Straßenbäume um wenige Meter. Baumfällungen hat es nicht gegeben.


TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.1.1.
Fuß- und Radweg Unterführung Peiner Straße
(Drucks. Nr. 15-1273/2013)

Bezirksratsfrau Hartmann trug den Antrag vor und begründete ihn im Sinne der Drucksache.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, die Unterführung für Fußgänger und Radfahrer in der Peiner Straße auf beiden Seiten und auf den Treppen von Scherben, Split und Unrat zu reinigen.
Einstimmig


TOP 8.2.
der SPD-Fraktion



TOP 8.2.1.
Gleisüberwege Hildesheimer Straße und Thurnithistraße
(Drucks. Nr. 15-1385/2013)

Bezirksratsherr Schade trug den Antrag vor und verwies auf die vorliegende schriftliche Begründung.
Bezirksratsherr Sommerkamp hob hervor, dass bereits mehrfach zu dem Thema Anträge gestellt wurden und hoffte nunmehr auf Umsetzung.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob der Gleisüberweg an der Hildesheimer Straße über die zum üstra-Betriebshof führenden Gleise für Fußgänger durch eine Ampel oder durch ein Warnblinklicht gesichert werden können.
Außerdem wird gebeten zu prüfen, inwieweit der Gleisübergang in der Thurnithistraße zusätzlich zum Andreaskreuz ebenfalls durch ein Blinklicht gesichert werden kann.
Einstimmig


TOP 8.2.2.
Straße "Vor der Seelhorst"
(Drucks. Nr. 15-1386/2013)

Bezirksratsherr Kibar trug den Antragstext vor.

Bezirksratsherr Sommerkamp kritisierte den Antrag, weil es sich um eine Anliegerstraße handelt, keine Wohnbebauung vorhanden ist und Umwege insbesondere zu den Kleingärten anfielen, die aus ökologischen und anderen Umweltgesichtspunkten abzulehnen sind. Vorteile seinen nicht erkennbar.

Im Hinblick auf das neue Baugebiet in der Seelhorst betrachtete Bezirksratsherr Johnsen eine Sperrung an an dieser Stelle ebenfalls für fragwürdig. Eine Beschilderung sei ausreichend.

Bezirksratsherr Schade wies auf die Nutzung der Straße durch Spaziergänger und Fahrradfahrer hin. Insbesondere während der Messezeiten werde sie als Schleichweg nach Mittelfeld genutzt. Der Schleichverkehr soll unterbunden werden. Autofahrern sei der Weg
z. B. zum Jagdhaus über die Hildesheimer Straße und Garkenburgstraße zuzumuten.

Bezirksratsfrau Jakob verwies auf die vorliegenden Verkehrserhebungen, wonach der dargestellte Verkehr nicht belegt sei, sondern es sich um gefühlte Werte handeln würde. In den Kleingärten wohnen aufgrund von Bestandsschutz noch Menschen. Auch sie (Sprecherin) fahre dort häufiger bewusst, um sich über den Verkehr zu informieren und meinte, dass es keine Gründe für eine Straßensperrung an dieser Stelle gebe und der Verkehr nur verlagert werde. Vielleicht wohne ein Genosse dort, wie z.B. Herr Oltersdorf, der sich bislang nicht hierzu geäußert habe. Bezirksratsfrau Jakob bezeichnete das Vorhaben auch im Hinblick auf das Neubaugebiet als unrealistisch und hoffte, dass der Antrag keine Mehrheit findet bzw. ihn die Verwaltung ablehnen würde.

Bezirksratsherr Oltersdorf sagte, dass es verschiedene Ansichten von Vernunft gäbe und an Bezirksratsfrau Jakob gewandt, dass man ihre Vernunft kenne und sie interessanter Weise auch die Straße befahre, ohne Anliegerin zu sein und stellte heraus, dass für einen längeren Anfahrtsweg entscheidend sei, aus welcher Richtung man starte und welches Ziel erreicht werden solle. Anwohner/innen beschwerten sich über den Durchgangsverkehr. Die Straße sei nicht für starken Verkehr geeignet, die Seitenränder seien nicht ausgebaut. Deshalb sei ein Prüfauftrag an die Verwaltung formuliert worden.

Bezirksratsherr Sommerkamp zog den parallel verlaufenden Weg für Fahrradfahrer/innen im Wald ins Kalkül, auf dem man nicht dem Straßenverkehr ausgesetzt sei. Auch aus der Südstadt oder Waldhausen, Waldheim Kommende hätten Anliegen und müssten bei einer Sperrung unnötige Wege zurücklegen. Nach Meinung von Bezirksratsherrn Sommerkamp wären auch die Neubaugebiete tangiert.

Die Geschäftsordnungsanträge von Bezirksratsherrn Milkereit und Bezirksratsfrau Hartmann auf Schluss der Debatte wurden mit 13 Stimmen dafür angenommen. Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck wies auf die Empfehlung der Geschäftsordnungskommission hin, die Rednerliste noch abzuarbeiten, auf der Bezirksratsherr Schade und Bezirksratsfrau Jakob stehen.

Bezirksratsfrau Jakob gab sodann eine persönliche Erklärung ab. Sie bat Bezirksratsherrn Oltersdorf es künftig zu unterlassen, ihr gegenüber persönlich zu werden, wenn Anträgen der SPD nicht zugestimmt werde. Stattdessen solle er die Argumente zur Kenntnis nehmen. Sie (Sprecherin) habe in ihrem Wortbeitrag verdeutlicht, dass sie dort extra langgefahren sei, um sich über den Verkehr zu informieren, da es häufiger Beschwerden gab und sogar Kinder gefährdet sein sollten.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck ließ über den Antrag abstimmen.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Straße „Vor der Seelhorst“ von Richtung Mittelfeld her kommend an der Stelle kurz bevor es nach links in die Peiner Straße geht für den Durchgangsverkehr z.B. durch Barrieren gesperrt werden kann.
8 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 8.3.
der CDU-Fraktion

TOP 8.3.1.
Aufhebung der Haltverbotszone an der Zeißstraße
(Drucks. Nr. 15-1387/2013)

Bezirksratsherr Sommerkamp stellte den Antrag.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Halteverbotszone vor dem ehemaligen „DRK-Grundstück“ an der Zeißstraße aufgehoben werden kann.
Einstimmig


TOP 8.3.2.
Prioritätenlisten der FB Gebäudemanagement, Tiefbau, Umwelt und Stadtgrün
(Drucks. Nr. 15-1388/2013)

Bezirksratsfrau Waase verlas den Antragstext und die Begründung.
Bezirksratsherr Milkereit wies darauf hin, dass es 30. 06. heißen müsste.

Antrag
Die Verwaltung legt dem Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel zum 31.08. des jeweiligen Jahres die aktualisierte Prioritätenliste der Fachbereiche Gebäudemanagement, Tiefbau sowie Umwelt und Stadtgrün über die Mittelverwendung bei den planbaren als auch der getätigten Maßnahmen des laufenden Jahres zum Stand 31.06. vor.
Einstimmig - mit Hinweis, dass es im Antragstext 30.06. heißen muss.


TOP 8.4.
von Bezirksratsherrn Herrmann (Piratenpartei)

TOP 8.4.1.
Bürgerhaushalt für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1390/2013)
Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Döhren-Wülfel bei der Aufstellung zukünftiger Haushaltspläne zu erarbeiten. Dabei geht es um die Haushaltsmitteln, die dem Bezirksrat für die ihm zur selbständigen Entscheidung oder durch besonderen Ratsbeschluss zugewiesenen Aufgaben zur Verfügung gestellt werden.
Dieses Konzept soll enthalten:
Einwohnerinnen und Einwohner sollen schriftlich und auf einer Internetseite Vorschläge zur Verwendung von Haushaltsmitteln machen können. Das Verfahren soll nicht anonym sein und ausschließlich Einwohnerinnen und Einwohnern des Stadtbezirks Döhren-Wülfel zur Verfügung stehen. Bei der Erarbeitung des Konzepts sollen Erfahrungen anderer Städte (z.B. Köln oder Berlin) berücksichtigt werden.
Das Konzept soll dem Bezirksrat spätestens in der Novembersitzung 2013 vorgestellt werden.
Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 8.4.2.
Verkehrszeichen 315 für "Am Mittelfelde"
(Drucks. Nr. 15-1391/2013 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Herrmann stellte seinen Antrag.

Bezirksratsfrau Hartmann merkte an, dass evtl. der Gehwegunterbau nicht für das Parken von Pkw ausgelegt sei.

Bezirksratsherr Dr. Linde äußerte, dass er aufgrund der beengten Straßenverhältnisse verstehen könne, wie geparkt werde, zumal auch der Linienbus dort verkehre, fragte, ob der Verkehrsaußendienst verstärkt kontrolliere und sprach sich für den Status quo aus.

Bezirksratsherr Herrmann antwortete, dass es um die Rechtssicherheit gehe.

Bezirksratsfrau Jakob bestätigte die beengte Situation, die allerdings auch in anderen Straßen vorläge und wies auf Parkbuchten hin. Da es sich um ein Wohngebiet handelt, sei langsames Fahren sinnvoll und deshalb stimme ihre Fraktion dem Antrag nicht zu.

Bezirksratsherr Glade wies auf schnelles Fahren trotz der engen Fahrbahnbreite, dass vermehrte Abfahren von Spiegeln und dem Wunsch von Anwohnern hin, das halbseitige Parken auf dem Gehweg per Schild zu legalisieren, da der Gehwegbereich sehr breit sei.

Bezirksratsherr Schade schlug einen Prüfauftrag vor, da nicht bekannt sei, ob der Untergrund für das Parken geeignet sei.

Bezirksratsherr Geburek nannte als Beweggründe für die ablehnende Haltung seiner Fraktion ein noch schnelleres Fahren und das Befahren des Gehweges durch Radfahrer/innen.

Bezirksratsherr Herrmann sagte zu, seinen Antrag in einen Prüfauftrag umzuwandeln und äußerte, dass er im Übrigen der Argumentation nicht folgen könne.

Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, in der Straße Am Mittelfelde , zwischen dem Wohnpark Kastanienhof und der Beuthener Straße, das halbseitige Parken auf dem Fußweg zu erlauben und entsprechend das Verkehrszeichen 315 aufzustellen.
Ersetzt durch Neufassung.


TOP 8.4.2.1.
Verkehrszeichen 315 für "Am Mittelfelde"
(Drucks. Nr. 15-1391/2013 N1 mit 1 Anlage)
Diskussion siehe TOP 8.4.2.

Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert gebeten zu prüfen, in der Straße Am Mittelfelde , zwischen dem Wohnpark Kastanienhof und der Beuthener Straße, das halbseitige Parken auf dem Fußweg zu erlauben und entsprechend das Verkehrszeichen 315 aufzustellen.
9 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 8.5.
Interfraktionell

TOP 8.5.1.
Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag: Kompostanlage Seelhorst Grävemeyerstraße
(Drucks. Nr. 15-1501/2013)
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, die Gründe der von der Seelhorster Kompostanlage Grävemeyerstraße ausgehenden Geruchsimmissionen festzustellen und zu prüfen, ob die Anlage "noch" ordnungsgemäß betrieben wird. Ferner wird die Verwaltung gebeten Möglichkeiten aufzuzeigen, wie die erheblichen Geruchsbelästigungen zukünftig vermieden werden können.
Einstimmig


TOP 8.5.2.
Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag: B-Plan-Änderung Bunker Kückstraße/Grabenweg
(Drucks. Nr. 15-1502/2013)
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, im B-Plan für den Bunker Kückstraße Ecke Grabenweg eine textliche Veränderung vorzunehmen, damit im Sinne der Baunutzungsordnung von 1990 eine unbefristete Nutzung des Bunkers durch Vereine ermöglicht wird.
Einstimmig

TOP 9.
Anträge zu Mittelvergaben

TOP 9. 1
Interfraktionell

TOP 9.1.1.
Mittel zur ökologischen Aufwertung von Schulhöfen und Spielplätzen 2013 im Stadtbezirk Döhren-Wülfel; Spielplatz Am Schafbrinke
(Drucks. Nr. 15-1260/2013)
Antrag
Die für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel vorgesehenen Mittel zur ökologischen Aufwertung von Schulhöfen und Spielplätzen werden im Jahr 2013 für den Spielplatz Am Schafbrinke eingesetzt.
Einstimmig


TOP 9.1.2.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 9.1.2.1.
Anschaffung von Hundetütenspendern und Hundetüten
(Drucks. Nr. 15-1261/2013)
Antrag
Der Stadtbezirksrat finanziert aus eigenen Mitteln die Anschaffung von Hundetütenspendern und Tüten für die Hundetütenspender in Höhe bis zu 500,00 €
Die Mittel sind sofort auszuzahlen und müssen innerhalb des nächsten Halbjahres unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet werden.
Einstimmig


TOP 9.1.2.2.
Zuwendung an den Förderverein der GS Beuthener Straße e.V.; Anschaffung von Spielgeräten und eines Containers für Spielgeräte und Gestaltung des Containerumfeldes
(Drucks. Nr. 15-1353/2013)
Antrag
Der Förderverein der GS Beuthener Str. erhält aus Mitteln des Stadtbezirksrates einen Zuschuss in Höhe bis zu 2.500,00 € für die Anschaffung von Spielgeräten und eines Containers für Spielgeräte mit Ausstattung und Gestaltung des Containerumfeldes.
Grundlage ist ein Antrag vom 11.04.2013. Die Mittel müssen innerhalb der nächsten sechs Monate unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet werden.
Einstimmig


TOP 9.2.
von Bezirksratsherrn Herrmann (Piratenpartei)
TOP 9.2.1.
Eigene Mittel für die Demonstration eines barrierefreien Internetstreams
(Drucks. Nr. 15-1392/2013)
Zurückgezogen


TOP 10.
Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 06.12.2012 und am 07.03. 2013 (öffentl. Teile)
Protokoll vom 06.12.2012 mit 14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 3 Enthaltungen genehmigt. Protokoll vom 07.03.2013 einstimmig genehmigt.


Sodann schloss Bezirksbürgermeisterin Rank-Heck den öffentlichen Teil der Bezirksratssitzung um 21.20 Uhr.



Für das Protokoll






Christine Ranke-Heck Gabriele Mewes
Bezirksbürgermeisterin Sachbearbeiterin