Sitzung Ratsversammlung am 13.06.2013

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 07.06.2013)
1. Nachtrag (erschienen am 12.06.2013)
Protokoll (erschienen am 23.08.2013)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 01.08.2013

PROTOKOLL

22. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 13. Juni 2013,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 19.06 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bürgermeister Strauch (SPD)
(Bürgermeisterin Kramarek) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Ratsfrau Arikoglu (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Barnert (SPD)
Ratsfrau Barth (CDU)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borchers (SPD)
Ratsherr Breves (SPD)
Ratsfrau Bruns (FDP) 15.00 - 18.03 Uhr TOP 14
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau de Buhr (SPD) 15.00 - 18.05 Uhr TOP 15
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP) 15.00 - 18.03 Uhr TOP 14
Ratsherr Fischer (CDU)
Ratsfrau Fischer (SPD)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) 15.00 - 18.03 Uhr TOP 14
Ratsherr Gill (SPD)
Ratsherr Hanske (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hermann (SPD)
Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Dr. Kiaman (CDU)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD) 15.00 - 17.30 Uhr TOP 14
Beigeordneter Klie (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Koch (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Lorenz (CDU)
Ratsfrau Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Nagel (SPD)
Ratsherr Neudahm
Ratsherr Nicholls (SPD)
Ratsfrau Nolte-Vogt (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.)
Ratsherr Onay (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsfrau Pohler-Franke (SPD) 15.00 - 18.50 Uhr TOP 24
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.) 15.00 - 18.35 Uhr TOP 21
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD) 15.00 - 17.50 Uhr TOP 14
Ratsherr Römer (SPD)
Beigeordneter Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER),15.00 - 18.50 Uhr, TOP 24
Beigeordnete Zaman (SPD)

Verwaltung:
Erster Stadtrat Mönninghoff
Stadtrat Walter
Stadtkämmerer Dr. Hansmann
Stadträtin Drevermann
Stadtbaurat Bodemann


Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu einer Projektgruppe zum Thema "Flüchtlinge"
(Drucks. Nr. 1464/2013)

Interfraktioneller Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE., FDP und Piraten: "Kein Raum für Missbrauch" - eine bundesweite Kampagne zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt
(Drucks. Nr. 1491/2013)

Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur finanziellen Unterstützung des Volksbades Limmer
(Drucks. Nr. 1492/2013)

Dringlichkeitsanträge zum Abschluss von Mietverträgen mit der GBH
(Drucksachen 0822/2013 N1, 0823/2013 N1 mit 1. Ergänzung, 0824/2013 mit 1. Ergänzung, 0825/2013)

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 21.02. und 25.04.2013

3. Feststellung über den Sitzverlust von Ratsherrn Alptekin Kirci
(Drucks. Nr. 1190/2013)

4. Einführung eines neuen Ratsmitgliedes

5. Verabschiedung von Erstem Stadtrat Mönninghoff

6. Verabschiedung von Gleichstellungsbeauftragter Dr. Vollmer-Schubert

7. A N F R A G E N

7.1. der CDU-Fraktion zur Auftragsvergabepraxis in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1151/2013)

7.2. der Piraten-Fraktion zu kreditähnlichen Rechtsgeschäften der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1327/2013)

7.3. der CDU-Fraktion

7.3.1. zu Abweichungen des Bodenwertes bei bilanzierten Grundstücken
(Drucks. Nr. 1341/2013)

7.3.2. zu Auswirkungen der Gesetzesänderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1342/2013)

7.4. der Fraktion DIE HANNOVERANER

7.4.1. zum Doppeldecker-Touristenbus für Stadtrundfahrten
(Drucks. Nr. 1397/2013)

7.4.2. zum autofreien Sonntag am 26. Mai 2013
(Drucks. Nr. 1398/2013)

8. Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

8.1. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) - Vertretung in der Verbandsversammlung
(Drucks. Nr. 1379/2013)

8.2. Besetzung der Mandate nach § 138 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 NKomVG
im Zuge des Ausscheidens des Ersten Stadtrats Herrn Mönninghoff zum 01.08.2013
(Drucks. Nr. 1393/2013)

8.3. Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 1474/2013)

8.4. Umbesetzung im Verwaltungsausschuss
(Drucks. Nr. 1487/2013)

9. Dritter Bericht über die Maßnahmen der Stadtverwaltung Hannover zur Gleichstellung von Frauen und Männern sowie über die Ausstattung des Büros der Gleichstellungsbeauftragten nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
(Informationsdrucks. Nr. 0917/2013 mit 1 Anlage)

10. Antrag zum Aktionsplan der Landeshauptstadt Hannover gemäß EU-Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
(Drucks. Nr. 0513/2013 mit 1 Anlage)

11. Antrag zu Aufwendungszuschüsse für Belegrechtswohnungen, Verlängerung der im Jahr 2013 auslaufenden Bewilligungszeiträume
(Drucks. Nr. 0653/2013 mit 1 Anlage)

12. Antrag zum Jahresabschluss 2012 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover
(Drucks. Nr. 0890/2013 mit 5 Anlagen)

13. Antrag zur institutionellen Förderung des Kunstvereins
(Drucks. Nr. 1092/2013 mit 4 Anlagen)

14. Antrag zum Wohnkonzept 2025
(Drucks. Nr. 0840/2013 mit 4 Anlagen)

14.1. dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1139/2013)

14.2. sowie Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.
(Drucks. Nr. 1267/2013)

14.3. und Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.
(Drucks. Nr. 1269/2013)

14.4. und Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.
(Drucks. Nr. 1268/2013)

14.5. Änderungsantrag der FDP-Fraktion
(Drucks. Nr. 1478/2013)

14.6. Änderungsantrag der Fraktion DIE HANNOVERANER
(Drucks. Nr. 1486/2013)

15. Antrag zu „Energetische Quartiersentwicklung“, Programm zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung in Hannover
(Drucks. Nr. 1287/2013 mit 1 Anlage)

29. Neufassung des Antrages zur Installation von Solarstromanlagen im Contracting auf den Dächern städtischer Liegenschaften
(Drucks. Nr. 0920/2013 N1 mit 2 Anlagen)

29.1. Änderungsantrag der Piraten-Fraktion
(Drucks. Nr. 1303/2013)

29.2. Zusatzantrag der CDU-Ratsfraktion
(Drucks. Nr. 1338/2013)

29.3. Änderungsantrag der Piraten-Fraktion
(Drucks. Nr. 1489/2013)

30. Antrag zur Feuer- und Rettungswache Weidendamm, zweiter Bauabschnitt
(Drucks. Nr. 1100/2013 mit 2 Anlagen)

16. Anträge zu Bauleitplänen der Wohnbauflächeninitiative

16.1. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
217. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Wülferode / "Am Wiesengarten, 1. Entwicklungsabschnitt"
Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss,
Einstellung des Verfahrens zur 131. Änderung des Flächennutzungsplanes
(Drucks. Nr. 0986/2013 mit 3 Anlagen)

16.2. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
195. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Mittelfeld / Spittastraße, Feststellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1256/2013 mit 4 Anlagen)

17. Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

17.1. Bebauungsplan Nr. 1789, In der Steinbreite
Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0746/2013 mit 3 Anlagen)

17.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1776, Wohn- und Geschäftshaus Beekestraße 53
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1242/2013 mit 3 Anlagen)

17.3. Veränderungssperre Nr. 94 für den Geltungsbereich des künftigen
Bebauungsplans Nr. 1748 - Bodestraße Nord -
(Drucks. Nr. 1113/2013 mit 3 Anlagen)

18. Antrag zur Änderung und Anpassung der Förderrichtlinie über die Gewährung von Leistungen zum sozialpädagogisch begleiteten Wohnen im Rahmen der Jugendsozialarbeit nach § 13 Absatz 1 SGB VIII (Jugendwohnbegleitung)
(Drucks. Nr. 0835/2013 mit 1 Anlage)

19. Verwendung der Haushaltsmittel im Rahmen der städtischen Wirtschaftsförderung (Projektbeteiligung)
(Drucks. Nr. 1430/2013 mit 4 Anlagen)

20. Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege
(Drucks. Nr. 1437/2013 mit 2 Anlagen)

21. Antrag zum Antrag der PIRATEN-Fraktion zu einer Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0311/2013)

22. Antrag zum Antrag der CDU-Fraktion zu Leitlinien zur Standortsuche für die Flüchtlingsunterkünfte
(Drucks. Nr. 1066/2013)

23. A N T R Ä G E

23.1. der FDP-Fraktion zur Dokumentation von Altlastenverdachtsfällen und -sanierungen auf hannover.de
(Drucks. Nr. 1167/2013)

23.2. der CDU-Fraktion

23.2.1. zur Überprüfung von Glücksspielstätten im Stadtgebiet
(Drucks. Nr. 1350/2013)

23.2.2. zu Stadtführungen für Gehörlose und Schwerhörige
(Drucks. Nr. 1352/2013)

23.2.3. Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur finanziellen Unterstützung des Volksbades Limmer
(Drucks. Nr. 1492/2013)

32. Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht zum Eisstadion am Pferdeturm
(Drucks. Nr. 1493/2013)

24. Antrag zur Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
(Drucks. Nr. 1170/2013)

25. Antrag zur Abberufung von Prüferinnen und Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes
(Drucks. Nr. 1340/2013)

26. Antrag zum Betreibervertrag für das Aussiedler- und Flüchtlingswohnheim Büttnerstraße 19
(Drucks. Nr. 0981/2013 mit 1 Anlage)

26.1. dazu Neufassung der 1.Ergänzung
(Drucks. Nr. 0981/2013 E1 N1 mit 2 Anlagen)

26.2. und Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1138/2013)

27. Antrag zur Gründung der medcon & more Medical Congressmanagement Hannover GmbH
(Drucks. Nr. 0605/2013 mit 3 Anlagen)

27.1. dazu 1. Ergänzung
(Drucks. Nr. 0605/2013 E1 mit 1 Anlage)

28. Anträge zu Grundstücksangelegenheiten

28.1. Grundstücksverkäufe

28.1.1. Herrenhäuser Straße 78
(Drucks. Nr. 0785/2013 mit 2 Anlagen)

28.1.2. Podbielskistraße 117
(Drucks. Nr. 1040/2013 mit 2 Anlagen)

28.2. Verkauf von Gewerbegrundstücken

28.2.1. an der Eupener Straße/Ecke Im Schafbrinke
(Drucks. Nr. 0921/2013 mit 2 Anlagen)

28.2.2. an der Gerhard-Lossin-Straße
(Drucks. Nr. 1041/2013 mit 2 Anlagen)

28.2.3. an der Straße Kleiner Holzhägen
(Drucks. Nr. 1042/2013 mit 2 Anlagen)

28.2.4. an der Höverschen Straße
(Drucks. Nr. 1043/2013 mit 2 Anlagen)

28.2.5. im Entwicklungsgebiet Schwarze Heide
(Drucks. Nr. 1053/2013 mit 2 Anlagen)

31. Anträge zum Abschluss von Mietverträgen mit der GBH

31.1. (Drucks. Nr. 0822/2013 N1)

31.2. (Drucks. Nr. 0823/2013 N1)

31.2.1. dazu Neufassung der 1. Ergänzung
(Drucks. Nr. 0823/2013 E1 N1 mit 1 Anlage)

31.3. (Drucks. Nr. 0824/2013 N1)

31.3.1. dazu Neufassung der 1. Ergänzung
(Drucks. Nr. 0824/2013 E1 N1 mit 1 Anlage)

31.4. (Drucks. Nr. 0825/2013 N1)


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) eröffnete die Ratsversammlung stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest, verwies darauf, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) wies darauf hin, dass die SPD-Ratsfraktion mit Schreiben vom 16. Mai 2013 mitgeteilt habe, dass in der Fraktionssitzung am 14. Mai 2013 für den aus dem Fraktionsvorstand ausgeschiedenen Ratsherrn Ralf Borchers als neue Beisitzerin im Vorstand Ratsfrau Desirée Barnert gewählt worden wäre.


Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu einer Projektgruppe zum Thema "Flüchtlinge"
(Drucks. Nr. 1464/2013)

Ratsherr Lorenz (CDU) erörterte, dass die UN derzeit in Verhandlungen mit der Bundesregierung mit dem Ziel stünde, noch einmal 10.000 syrische Kriegsflüchtlinge in Deutschland unterbringen zu können. Das würde ebenfalls bedeuten, dass Hannover neben den bereits 800 aufzunehmenden Kriegsflüchtlingen noch einmal ca. 100 Menschen zusätzlich unterzubringen habe. Deshalb fordere die CDU-Ratsfraktion, dass endlich ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Unterbringung von Flüchtlingen in der Landeshauptstadt Hannover zu erarbeiten sei. Das Konzept solle die Eckpunkte Bauen (technisch) und Unterbringung, soziale Betreuung sowie eine frühzeitige Bürgerbeteiligung umfassen.

Beigeordnete Kastning (SPD) erklärte, dass die SPD-Ratsfraktion die Dringlichkeit nicht anerkennen könne, da man bereits vor Wochen eine Konzeptdrucksache zur Unterbringung von Flüchtlingen einschließlich eines Änderungsantrages zu Qualitativen Ergänzungen beschlossen habe. Daran würden konkrete Vorschläge zu vier Standorten, die heute im Rat behandelt würden anknüpfen. Beigeordnete Kastning ergänzte, dass die Verwaltung bereits Vorbereitungen träfe, um mit den Stadtbezirksräten in Dialog zu treten. Ferner sei ein positiver und konstruktiver Umgang mit dem Themenbereich in den Stadtteilen wahrzunehmen.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) erklärte, dass die Fraktion DIE LINKE. der Dringlichkeit nicht zustimmen werde, da man heute im Rat zu den Flüchtlingsunterbringungen entscheide.
Der Rat beschloss die Dringlichkeit (mehr als 44 Stimmen) des CDU-Antrages zu einer Projektgruppe zum Thema „Flüchtlinge“ mit der Drucks. Nr. 1464/2013 abzulehnen.
Der Antrag wird in der Sitzung am 22. August 2013 behandelt.


Interfraktioneller Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE., FDP und Piraten: "Kein Raum für Missbrauch" - eine bundesweite
Kampagne zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt
(Drucks. Nr. 1491/2013)

Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass sich die Dringlichkeit darin begründe, dass die bundesweite Kampagne nur bis zum Ende des Jahres 2013 laufen werde und man einen gewissen temporären Vorlauf benötigen würde, um mit beteiligten Partnern und Trägern Vorbereitungen treffen zu können.

Ratsherr Pohl (CDU) wies darauf hin, dass die CDU-Fraktion nicht im Antragstext erscheine, weil man die Dringlichkeit ablehne. Dem Inhalt des Antrages könne man bedenkenlos zustimmen. Ratsherr Pohl sagte, dass die Kampagne bereits im Januar vom Bundesbeauftragten gestartet worden wäre und dass die Initiatoren des Antrages ein Projekt für nach den Herbstferien planten. Die vorhandene Zeit biete genügend Raum, um den Antrag in den verschiedenen Ratsgremien behandeln zu können.
Der Rat beschloss die Dringlichkeit (mehr als 44 Stimmen) des interfraktionellen Änderungsantrages der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE., FDP und PIRATEN: "Kein Raum für Missbrauch" - eine bundesweite Kampagne zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt, mit der Drucks. Nr. 1491/2013 abzulehnen.
Der Antrag wird in der Sitzung am 22. August 2013 behandelt.


Dringlichkeitsantrag der CDU zur finanziellen Unterstützung des Volksbades Limmer
(Drucks. Nr. 1492/2013)

Ratsherr Küßner (CDU) sagte, dass das Limmer Volksbad kein privates, sondern ein von Ehrenamtlichen geführtes Schwimmbad sei. Die Dringlichkeit des Antrages begründe sich darin, dass die Schwimmbecken mit Hochwasser und Schlamm vollgelaufen wären, dass das Bad dadurch nicht rechtzeitig zu Saisonbeginn eröffnen könne, dass auch enercity jegliche Solidarität vermissen lasse, dass den Menschen in Linden und Limmer ein Schwimmbad zur Verfügung stehen sollte und darin dass die finanziellen Belange des Bades erst nach Saisonende von der Verwaltung überprüft würden, um eventuell mit einer finanziellen Unterstützung helfen zu können. Zudem kritisierte Ratsherr Küßner enercity dafür dass diese kulturelle Angebote in der Landeshauptstadt Hannover finanziell begleite, aber das Limmer Volksbad im Regen stehen lassen würde. Ferner würde die Feuerwehr Hannover in die vom Hochwasser beeinträchtigten Städte Hitzacker und Magdeburg entsandt, aber Sofortmaßnahmen zur Unterstützung des Limmer Volksbades lehne die Stadt ab.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann entgegnete, dass die Verwaltung bereits im Sportausschuss mitgeteilt habe, dass man eine einvernehmliche Lösung mit den Verantwortlichen des Limmer Volksbades gefunden habe. Die Stadtverwaltung werde dem Limmer Volksbad helfen und somit seien die Probleme gelöst.

Beigeordnete Kastning (SPD) erklärte, dass die SPD-Fraktion der Dringlichkeit zustimmen werde. Die Argumentationen zur Sache werde man bis zur inhaltlichen Behandlung des Themas unter dem Tagesordnungspunkt 23. zurückstellen.

Beigeordneter Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass allein die Dringlichkeit zu dem Thema gegeben sei. Der Antrag selbst sei nach den Aussagen der Stadtverwaltung hinfällig. Beigeordneter Schlieckau wies ferner darauf hin, dass die Wasserabrechnung am Ende des Jahres vorgenommen würde, do dass auch in diesem Zusammenhang zwischenzeitlich kein Engpass entstehen könne.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) sagte, dass eine Dringlichkeit gegeben wäre, wenn sich das Limmer Volksbad tatsächlich in einer Notlage befinden würde. Eine Behandlung erst nach den Ratsferien käme dann deutlich zu spät.

Ratsherr Engelke (FDP) erklärte, dass die FDP-Fraktion der Dringlichkeit zustimmen werde. Im Weiteren stellte Ratsherr Engelke klar, dass er weder die Tagespresse, noch eine Pressemitteilung der Stadtverwaltung und schon gar nicht beiläufigen Aussagen von Dezernenten als amtliches Veröffentlichungsorgan anerkennen könne. Die Verwaltung sei gefordert eine Infodrucksache zu dem Thema zu veröffentlichen oder die FDP-Fraktion sähe sich gezwungen dem Antrag auch inhaltlich zu folgen.

Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) erklärte, dass die PIRATEN-Fraktion der Dringlichkeit nicht zustimmen werde, da dass Thema aufgrund der Stellungnahmen der Verwaltung im Finanzausschuss erledigt sei.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) entgegnete, dass das Thema noch nicht erledigt sei, da immer noch kein Wasser in den Schwimmbecken sei, auch die Fraktion DIE LINKE. eine Initiative der Stadtwerke erwarte und noch keinerlei Aussagen zur Öffnung des Bades vor Beginn der Sommerferien getroffen worden wären. Die Fraktion DIE LINKE. werde der Dringlichkeit zustimmen.

Beigeordnete Kastning (SPD) merkte an, dass die Dringlichkeit auch damit begründet werden könnte, dass man den Antrag in der heutigen Sitzung auch gleich ablehnen könne. der Grund für eine inhaltliche Ablehnung des Antrages seien die Aussagen des Vereinsvertreters im Stadtbezirksrat Linden-Limmer, wonach die getroffenen Lösungen mit der Verwaltung für den Verein gut und in Ordnung wären.

Ratsherr Küßner (CDU) sprach einigen Ratsmitgliedern die intellektuelle Fähigkeit zur Verarbeitung von Zeitungstexten ab und machte Ausführungen zu politischen Ambitionen des Fraktionsvorsitzenden der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) forderte die Ratsmitglieder zur Einhaltung von angemessenem Verhalten miteinander und gepflegten Umgangsformen im Allgemeinen auf.
Gegen 2 Stimmen beschloss der Rat der Dringlichkeit (mehr als 44 Stimmen) des CDU-Antrages zur finanziellen Unterstützung des Volksbades Limmer mit der Drucks. Nr. 1492/2013 zuzustimmen.
Der Antrag wird unter Tagesordnungspunkt 23.2.3. behandelt.



Dringlichkeitsanträge zum Abschluss von Mietverträgen mit der GBH
(Drucksachen 0822/2013 N1, 0823/2013 N1 mit 1. Ergänzung, 0824/2013 mit 1. Ergänzung, 0825/2013)
Einstimmig beschloss der Rat der Dringlichkeit (mehr als 44 Stimmen) zum Abschluss von Mietverträgen mit der Gesellschaft für Bauen und Wohnen mbH (GBHmbH) mit den Drucksachen 0822/2013 N1, 0823/2013 N1 mit 1. Ergänzung, 0824/2013 mit 1. Ergänzung, 0825/2013 zuzustimmen.
Die Anträge werden unter Tagesordnungspunkt 31. behandelt.
Der Rat beschloss, die Punkte 25 bis 28 und 31 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.


TOP 2.
Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 21.02. und 25.04.2013
Einstimmig genehmigte der Rat die Protokolle über seine Sitzungen vom 21. Februar und 25. April 2013 in der jeweils vorliegenden Fassung.


TOP 3.
Feststellung über den Sitzverlust von Ratsherrn Alptekin Kirci
(Drucks. Nr. 1190/2013)

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) führte aus, dass Ratsherr Alptekin Kirci mit Schreiben vom 15. Mai 2013 mitgeteilt habe, dass er auf sein Ratsmandat zum 13. Juni 2013 verzichte. Nach § 52 Abs. 2 NKomVG stelle der Rat zu Beginn der nächsten auf die Verzichtserklärung folgenden Sitzungen fest, dass die Voraussetzungen für den Sitzverlust vorlägen. Dem Betroffenen sei Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Ratsherr Kirci habe mitteilen lassen, dass er in der heutigen Ratssitzung zu seinem Sitzverlust sprechen möchte.
Ratsvorsitzender Strauch bedankte sich bei Ratsherrn Kirci für seine ehrenamtliche Mitarbeit im Rat und seinen Gremien und führte aus, dass Ratsherr Kirci dem Rat der Landeshauptstadt Hannover seit dem 1. November 2006 angehört habe und stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsausschuss vom 02.11.2006 bis 03.11.2011 gewesen sei. Darüber hinaus habe er den Werksausschüssen HCC und Städtische Häfen seit 09.10.2008 sowie den späteren Betriebsausschüssen dieser Einrichtungen bis 10.03.2011 angehört. Im Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten sei er von November 2006 bis Oktober 2011 als Mitglied tätig gewesen.
Im Migrationsausschuss habe er ab 02.11.2006 gearbeitet und wäre Mitglied im Internationalen Ausschuss seit Juni 2012 gewesen. Dem Sozialausschuss und dem Sportausschuss habe er seit 03.11.2011 bis Februar 2012 bzw. Juni 2012 angehört. Im Kulturausschuss wäre er seit 16. Februar 2012 Mitglied gewesen. Bereits seit 19.11.2001 gehörte Ratsherr Kirci dem Stadtbezirksrat Nord an und wäre von 2001 bis 2006 Bezirksbürgermeister in diesem Stadtbezirk gewesen.
Darüber hinaus gehörte er dem Verwaltungsrat der Sparkasse Hannover, dem Aufsichtsrat der Union-Boden, dem Existenzgründungszentrum Hannover und dem Beirat für das Schützenwesen sowie der Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz an.
Ratsvorsitzender Strauch wünschte Ratsherrn Kirci für die Zukunft persönlich alles Gute und als Mitarbeiter in der Niedersächsischen Staatskanzlei eine erfolgreiche Zeit.

Ratsherr Kirci (SPD) führte aus, dass er immer gern für die Landeshauptstadt Hannover tätig gewesen wäre und dass er den Rat der Stadt mit ein wenig Wehmut verlasse. Die spannendste Zeit seines kommunalpolitischen Schaffens habe er als Bürgermeister im Stadtbezirk Nord erleben dürfen. Dort habe er am meisten gelernt und einen ersten Eindruck davon erhalten, in wie vielen Bereichen ehrenamtlich Aktive in den Stadtbezirken mitarbeiteten. Das Engagement der Ehrenamtlichen würde sich nicht nur auf die Politik beschränken, sondern erstrecke sich von Vereinen, über Verbände, bis hin zur Feuerwehr und vielen anderen Organisationen. Diese Identifikation und der Einsatz für den Stadtbezirk und deren Quartiere sei ungeheuer wichtig und wertvoll für die Stadt insgesamt. Im Weiteren berichtete Ratsherr Kirci über die positive Entwicklung im Stadtteil Hainholz unter dem Hinweis auf das Programm „soziale Stadt Hainholz“, welches er seit Beginn seiner kommunalpolitischen Arbeit im Jahr 2001 im Stadtbezirk habe begleiten dürfen. Exemplarisch für den positiven Wandel in Hainholz nannte Ratsherr Kirci die Grüne Mitte, das Familienzentrum, diverse kulturelle Projekte und die Entstehung eines Hochbahnsteiges. Das gemeinsame Engagement unter baulichen, sozialen, kulturellen und finanziellen Aspekten von BürgerInnen aus dem Stadtbezirk mache die Besonderheit der Entwicklungen aus. Ratsherr Kirci machte deutlich, dass ihm viele der Aufgaben aus den vergangenen Jahren fehlen würden. Das unangemessene Verhalten wie z.B. im Rahmen der Behandlung der Dringlichkeitsanträge zu Beginn der Sitzung sowie zweifelhafte Anfragen an die Verwaltung würden ihm hingegen sicherlich nicht fehlen. Abschließend bedankte sich Ratsherr Kirci bei den Dezernenten und der Dezernentin, den MitarbeiterInnen der Verwaltung, seinen FraktionskollegInnen, seiner Fraktionsvorsitzenden, dem Koalitionspartner sowie den MitgliederInnen der anderen Ratsfraktionen für die gute Zusammenarbeit und wünschte dem nur noch bis zum 31. Juli 2013 tätigen Ersten Stadtrat Mönninghoff alles Gute, Glück und Gesundheit für die Zukunft.
Einstimmig stellte der Rat den Sitzverlust von Ratsherrn Alptekin Kirci nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1190/2013 fest.


TOP 4.
Einführung eines neuen Ratsmitgliedes

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) stellte fest, dass nach der Beschlussfassung über den Mandatsverzicht von Ratsherrn Alptekin Kirci ein Sitz im Rat der Landeshauptstadt Hannover frei geworden sei.
An die Stelle von Ratsherrn Kirci wäre Herr Robert Nicholls vom Gemeindewahlleiter des Wahlgebietes der Landeshauptstadt Hannover als Ersatzmitglied in den Rat der Stadt berufen worden. Herr Nicholls habe gegenüber dem Gemeindewahlleiter zunächst ohne bindende Wirkung erklärt, dass er das Amt eines Ratsmitgliedes annehmen werde.

Ratsvorsitzender Strauch verpflichtete Herrn Nicholls gemäß § 60 NKomVG förmlich, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Zugleich machte Ratsvorsitzender Strauch Herrn Nicholls auf seine Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG, der Amtsverschwiegenheit, das Mitwirkungsverbot und das Vertretungsverbot aufmerksam. Den Wortlaut der gesetzlichen Vorschriften händigte Ratsvorsitzender Strauch aus und bekräftigte die Verpflichtung durch Handschlag.


TOP 5.
Verabschiedung von Erstem Stadtrat Mönninghoff

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) erinnerte daran, dass der Erste Stadtrat Mönninghoff im Jahr 1989 das Mandat als Abgeordneter des Niedersächsischen Landtages erhalten habe und zum Umweltdezernenten bei der Landeshauptstadt Hannover gewählt worden wäre. Ab dem Jahr 1997 sei dieser zum Ersten Stadtrat und somit zum Stellvertreter des Oberbürgermeisters gewählt worden. Am 01. August 2005 sei der Erste Stadtrat Mönninghoff als Umwelt- und Wirtschaftsdezernent sowie als Erster Stadtrat wiedergewählt worden. Ratsvorsitzender Strauch merkte an, dass diese sehr grobe Chronologie der Ereignisse im Arbeitsleben des Ersten Stadtrates Mönninghoff bei der Landeshauptstadt Hannover nicht annähernd an das wirkliche Arbeits- und Schaffensspektrum heranreichen würde. Diese sehr schmal gefasste Variante sei zum einen der fehlenden Zeit und zum anderen der Bitte um Bescheidenheit geschuldet. Weiter führte Ratsvorsitzender Strauch aus, dass die Landeshauptstadt Hannover nicht nur den dienstältesten Oberbürgermeister, sondern nach 24 jähriger Mitarbeit des Ersten Stadtrates Mönninghoff auch den dienstältesten Umweltdezernenten in der Bundesrepublik Deutschland hervorgebracht habe. Ratsvorsitzender Strauch erinnerte ferner daran, dass der gelernte Bauingenieur und Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen jeden Fortschritt in seinem Arbeitsleben habe hart erkämpfen müssen. Es sei ihm bestenfalls verhaltene Begeisterung entgegengebracht worden, die ihm eine erst im zweiten Durchgang erfolgreiche Wahl eingebracht habe. Der Grund zur Kritik des Koalitionspartners sei die fehlende Verwaltungspraxis gewesen. Zudem habe es einige Vorbehalte gegen den jungen, meist mit dem Fahrrad von Termin zu Termin eilenden, ohne Krawatte auftretenden Dezernenten aus den Bereichen gegeben, die nach und nach dem Umweltressort beigeschlagen worden wären. Im Weiteren dokumentierte Ratsvorsitzender Strauch einige wenige Beispiele an denen der Erste Stadtrat Mönninghoff mitverantwortlich beteiligt war. In Zusammenhang mit der hohen Lebensqualität und dem hohen Verantwortungsbewusstsein für die BewohnerInnen der Landeshauptstadt würden Besucher immer wieder erstaunt zur Kenntnis nehmen, dass Hannover seit 1989 zusätzlich 12.000 Straßenbäume hinzugewonnen habe. Die viel diskutierten Recyclingmaßnahmen zur Reduzierung des Abfalls im Boden, die Klima-Schutzallianz Hannover 2020, die Stärkung der lokalen und regionalen Ökonomie, die Förderung des ökologischen Bauens und die Unterstützung zur Existenzgründung in diesem Bereich, die entsprechenden Passivhäuser dazu und die Siedlungen am Kronsberg sowie die Errichtung eines außerschulischen Lernortes in der Waldstation der Eilenriede wären einige von sehr vielen Projekten, welche die Handschrift des Ersten Stadtrates Mönninghoff tragen würden. Das er diese nicht allein erdacht und umgesetzt, sondern in Zusammenarbeit vieler Mitarbeiter realisiert habe läge in der Natur der Sache. Exemplarisch für die Zusammenarbeit von Umwelt- und Baudezernat sowie der überwiegenden Mehrheit der Ratsmitglieder sei die Realisierung der Ansiedlung von Netrrada in Hannover. Ratsvorsitzender Strauch sinnierte, ob man die alleinige Verantwortung für die Landeshauptstadt Hannover als Zufall oder Krönung des Ersten Stadtrates Mönninghoff bezeichnen sollte und hielt fest, dass er persönlich den Ersten Stadtrat Mönninghoff als Menschen wahrgenommen habe, der auch für die kleineren Probleme immer ein Ohr gehabt habe, der sich Zeit genommen habe, der präsent gewesen sei, und neuen Ideen offen gegenüber aufgetreten sei, auch wenn nicht immer alles dem Verwaltungswillen entsprochen habe. Ferner habe er seine Position mit sehr großer Klarheit vertreten, seine Meinung mit Deutlichkeit kund getan und einem jeden aufrichtig mitgeteilt woran dieser sei. Ratsvorsitzender Strauch bemerkte, dass der Erste Stadtrat Mönninghoff zukünftig an neuen Projekten mit gestalten würde, sehr viel Zeit für ehrenamtliche Tätigkeiten aufwenden würde und sich zudem wieder mehr um seinen Garten kümmern werde. Abschließend betonte Ratsvorsitzender Strauch, dass es in diesem Fall keine vielzitierte Floskel sei, wenn er dem Ersten Stadtrat Mönninghoff bescheinigen würde, dass sich dieser mit seiner Arbeit um die Stadt Hannover verdient gemacht habe und bedankte sich im Namen des gesamten Rates.

Erster Stadtrat Mönninghoff drückte dem Gefühl nach aus, dass die Zeit für eine Abschiedsrede noch gar nicht gekommen sei, da er bis zum 31. Juli 2013 weiterhin seiner Arbeit mit vollem Einsatz nachgehen werde. Die Eröffnung des Maschseefestes werde seine letzte Amtshandlung sein und er hoffe, dass die Hannoveraner diese – auf eigene Kosten - dann gemeinsam mit ihm feiern würden. Andererseits würde er einige der Ratsmitglieder bis Ende Juli nicht mehr wiedersehen und somit auch nicht mehr die Freude haben einer Rede des einen oder der anderen beiwohnen zu dürfen. Im Weiteren bedankte sich der Erste Stadtrat Mönninghoff für die netten Worte des Ratsvorsitzenden und bei allen Ratsmitgliedern für die gute Zusammenarbeit über alle Fraktionsgrenzen hinaus. Erster Stadtrat Mönninghoff erörterte, dass die Ratsmitglieder von der Bevölkerung gewählt worden wären, um die Geschicke der über 770 Jahre alten Landeshauptstadt zu lenken. Die besondere Betonung auf die vor mehr als 770 Jahren zurückliegende Gründung der Stadt sei beabsichtigt, da die Stadt auch mindestens weitere 700 Jahre überdauern solle. Deshalb sollten die Entscheidungen, die zu treffen seien eine Nachhaltigkeit bewirken. Der Rat sei der Souverän und nach seiner altmodischen Grundeinstellung sei die Verwaltung der Diener des Souverän und habe die Aufgabe den Rat bei seiner schwierigen Arbeit zu unterstützen. Erster Stadtrat Mönninghoff führte aus, dass er sich gern an viele positive Erlebnisse in der Zusammenarbeit mit dem Rat erinnere. Allerdings erinnere er sich auch an die eine oder andere ehrabschneidende Äußerung einzelner Ratsmitglieder, mit dem Ziel ihn als völlig unfähig darzustellen. Erster Stadtrat Mönninghoff stellte klar, das zur Demokratie der Hinweis und das Eingestehen von Fehlern sowie das Fahren von Attacken gehörten. Einige Attacken in der Vergangenheit könne man jedoch nur als maßlos bezeichnen und das folgende Beispiel läge genau auf dieser Linie. Erster Stadtrat Mönninghoff machte auf den Antrag der CDU-Ratsfraktion zu einer Aktuellen Stunde mit dem Titel „Hannover ohne Bürgermeister, ohne Ideen, ohne Führung, im Stillstand.“ Diese Aktuelle Stunde solle in der Ratsversammlung am 22. August 2013 durchgeführt werden. Erster Stadtrat Mönninghoff stellte die Frage, warum diese Aktuelle Stunde nicht für die heutige Ratsversammlung angemeldet worden wäre. Und warum man ihm nicht die Gelegenheit einer persönlichen Stellungnahme sowie die Präsentation eines Leistungsnachweises der Verwaltung aus den vergangenen sechs Monaten bieten wolle. Ein Referieren lehne er ab, da selbst die CDU-Fraktion einschätzen könne, dass die Vorwürfe haltlos seien. Erster Stadtrat Mönninghoff hob hervor, dass die Anschuldigungen ebenfalls ein Affront gegen den 1. Bürgermeister, seine Stellvertreterin, seinen Stellvertreter und die vier Dezernenten sei. Man habe sich mit aller Kraft bemüht die zweigleisige Führung wieder herzustellen. Er bestand darauf, dass die gute Arbeit der benannten Kollegen anzuerkennen sei und verurteilte den nachträglichen Diskreditierungsversuch seiner Person. Erster Stadtrat Mönninghoff legte der CDU-Fraktion nahe, den Antrag zur Aktuellen Stunde zurückzuziehen. Dieser erzeuge nichts als Lärm und Wahlkampfgetöse und sollte dem Rat der Stadt erspart bleiben. Die CDU-Fraktion solle ihren Wahlkampf außerhalb des Rathauses bei den Bürgerinnen und Bürgern und nicht auf dem Rücken der Verwaltung austragen. Abschließend betonte Erster Stadtrat Mönninghoff, dass er an jedem Tag seiner 24 jährigen Dienstzeit gern zur Arbeit gegangen sei. Es sei eine Freude für die Landeshauptstadt Hannover arbeiten zu dürfen. Man habe eine hervorragende Lebensqualität, welche in den vergangenen 20 Jahren kontinuierlich gewachsen sei. Die Landschaftsschutzgebiete hätten sich um 43 % erhöht. Die Gewässer- und Luftqualität habe sich deutlich verbessert. Projekte wie der „Grüne Ring“ hätten die Naherholungsqualität in Hannover erhöht. Erfreulich sei ferner, dass sich das ihm seit acht Jahren zugeordnete Gebäudemanagement aktuell einen guten Ruf habe. Man habe in den letzten fünf Jahren allein 340 Mio. Euro in Schulen und Kindertagesstätten investiert und aktuell würden 75 Projekte mit einem Umfang von jeweils mindestens 200.000 Euro gleichzeitig fast Störungsfrei abgewickelt. Eine Besonderheit seiner Tätigkeit wäre, dass es gelungen sei Wirtschaft und Umwelt, Ökonomie und Ökologie miteinander zu verknüpfen. Einerseits sei man von den Umweltverbänden und dem Bundesumweltministerium als Bundeshauptstadt im Naturschutz geadelt worden. Andererseits sei die wirtschaftliche Entwicklung Hannovers hervorragend. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze sei seit dem Jahr 2005 um 21.000 gewachsen und das von der Verwaltung erarbeitete Gewerbeflächenkonzept biete gute Entwicklungsmöglichkeiten für die Zukunft. Es wäre und sei richtig, dass man bei der Wirtschaftsförderung auf Technologie orientierte Unternehmen gesetzt habe und Anstrengungen unternähme junge, kreative Leute nach Hannover zu offerieren bzw. versuche diese zu halten. Die Instrumente die städtische Wirtschaftsförderung, hannoverimpuls, die Hannover Marketing und Tourismus Gesellschaft (HMTG), das Hannover Congress Centrum (HCC) und die Städtischen Häfen seien hervorragend aufgestellt. All diese positiven Dinge aus Umwelt und Wirtschaft seien allerdings nur nachrangig sein persönlicher Verdienst. Es seien drei Faktoren für die gegenüber anderen Großstädten proportional, positive Entwicklung Hannovers vorrangig ausschlaggebend. Zum einen eine Bevölkerung die hinter der Schwerpunktsetzung der Kommunalpolitik stünde. Die ständig steigenden Umfragewerte seien ein eindeutiges Indiz dafür. Zum zweiten eine leistungsfähige, engagierte Verwaltung von der Dezernentin und Dezernenten bis hin zu den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern. Und zum dritten sei die Basis der erfolgreichen Kommunalpolitik ein Rat dessen Leitbild die Themen Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit seien. Die ehrenwerten Ratsmitglieder hätten mit ihren Entscheidungen alle wichtigen Dinge möglich gemacht, die er in den vergangenen 24 Jahren habe umsetzen dürfen.


TOP 6.
Verabschiedung von Gleichstellungsbeauftragter Dr. Vollmer-Schubert

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) trug vor, dass am 01. Mai 1998 für Frau Dr. Vollmer-Schubert die Aufgabe als Gleichstellungsbeauftragte bei der Landeshauptstadt Hannover ihren Anfang genommen habe. In diesen 15 Jahren seien unendlich viele Programme, Projekte und Initiativen erarbeitet und eingeleitet und ebenso viele Herausforderungen bewältigt worden.

Ratsvorsitzender Strauch merkte an, dass auch heute immer noch ein Erklärungsbedarf vorhanden sei, wenn bei Führungen durch das Rathaus die Position der Gleichstellungs- beauftragten Erwähnung fände. Denn vielen jungen Menschen – SchülerInnen, StudentInnen – sei nicht schlüssig, wie das Aufgabengebiet einer Gleichstellungsbeauftragten bei der Landeshauptstadt Hannover aussehen könnte. Ratsvorsitzender Strauch informierte in diesem Kontext darüber, dass die Gleichstellungsbeauftragte z.B. im Büro für MigrantInnen mit den 172 verschiedenen Nationen, die in Hannover leben würden, zusammenkäme, mit Frauen und Männern in den unterschiedlichen Formen des Verarbeitens.

Die Neuorganisation der Kinder- und Jugendhilfe, in Zusammenarbeit mit dem Sozialdezernat, gehöre ebenso in das Arbeitsumfeld der Gleichstellungsbeauftragten, wie das Stadtplatzprogramm, das Nahverkehrsprogramm sowie Projekte zur Balance der Familie. In diesem Zusammenhang sei aktuell die Vereinbarkeit von Familie und Pflege in den Vordergrund gerückt. Ferner fänden die Richtlinien zur Gleichstellung von Männern und Frauen, die Stellenbesetzung, die Personalentwicklung, die Dienstvereinbarungen, die Fortbildung, die Arbeitsplatzflexibilisierung, die Vereinbarung von Familie und Beruf ihre Zugehörigkeit im Aufgabengebiet der Gleichstellungsbeauftragten.

Exemplarisch sei die 15 jährige Tätigkeit zur Kriminalprävention im Bereich der häuslichen Gewalt von Frau Dr. Vollmer-Schubert anzuführen. Ratsvorsitzender Strauch betonte, dass vor diesem Hintergrund viele Richtlinien entstanden seien, die vielleicht häufig im Stillen gewirkt, die aber dort, wo diese begriffen worden wären, ihre Wirkung gezeigt hätten. Viele Menschen, die direkte Hilfe aus dem Büro für Gleichstellung erhalten haben, würden diese Hilfe bis zum heutigen Tage in dankbarer Erinnerung behalten. Abschließend bedankte sich Ratsvorsitzender Strauch im Namen des gesamten Rates für die überaus engagierte Tätigkeit von Frau Dr. Vollmer-Schubert und wünschte ihr viel Glück und Gesundheit für die Zukunft.

Gleichstellungsbeauftragte Dr. Vollmer-Schubert bedankte sich und führte aus, dass eine 15 jährige Zugehörigkeit im Vergleich zu den 30 bis über 40 jährigen Beschäftigungszeiten eher unter ferner liefen anzuordnen sei. Allerdings erscheine die 15 jährige Periode in ihrem Arbeitsleben umso beachtenswerter, wenn man bedenke, dass sie ihre Tätigkeitsfelder meist nach fünf bis acht Jahren bewusst beruflichen Veränderungen unterworfen habe. Die Mitarbeit bei der Landeshauptstadt Hannover sei als interessant, abwechslungsreich und erfolgreich zu bezeichnen. Dass sich die Gleichstellungspolitik in den vergangenen Jahren eindeutig nach vorn bewegt habe, werde unter anderen durch den heute auf der Tagesordnung stehenden Gleichstellungsbericht veranschaulicht.

Hervorzuheben sei, dass der Frauenanteil in der Stadtverwaltung gehalten und der Anteil in Führungspositionen erhöht worden wäre. Man habe einen Anteil von 50 % Frauen insgesamt. Einen Anteil an Frauen in Führungspositionen von 38,3 % und auf der Einkommensebene unterhalb der Dezernentenriege läge der Frauenanteil bei 50. %. Frau Dr. Vollmer-Schubert machte deutlich, dass ein Anteil von 38,3 % immer noch als unterrepräsentativ zu bewerten sei. Aus dem Gleichstellungsbericht könne man ersehen, dass dies durch gendergerechte Stellenausschreibungen, Nachwuchsförderkreise und Turmprogramme ausgeglichen werden solle.

Weiter erläuterte sie, dass nicht nur Programme für Führungspositionen angeboten würden, sondern beispielsweise auch das Konzept zur Qualifizierung der Assistenz- und Sekretariats- kraft der Förderung von Frauen diene. Ebenso das Konzept zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung, mit der Möglichkeit bis zu einem Fünftel der persönlichen Wochenarbeitszeit zu Hause abzuleisten, sei eine gute Alternative für Männer und Frauen Beruf und Familie besser zu vereinbaren.

Doch nicht nur eine Verbesserung für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung wären zurückblickend und aktuell Ziele. Das vom Referat für Frauen und Gleichstellung initiierte hannoversche Interventionsprogramm gegen Männergewalt (HAIP) sei landesweit Vorbild und in Zusammen- arbeit von Polizei, Justiz, städtischen Beratungseinrichtungen und Beratungsstellen freier Träger überaus erfolgreich und helfe vielen Menschen. Zudem dienten Veranstaltungen zum internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen ebenfalls dazu, die Situation von Frauen zu verbessern. Zum Schwerpunkt der Förderung von Mädchen erläuterte Frau Dr. Vollmer-Schubert, dass in den Medien überwiegend die Jungen als Bildungsverlierer dargestellt würden. Allerdings dürfe nicht übersehen werden, dass Mädchen sich in ihrer Berufswahl immer noch sehr eingeschränkt orientierten, schlechtere Einstiegs- und Aufstiegchancen hätten und wenig Gelegenheit hätten, ein angemessenes Selbstbewusstsein aufzubauen. Die Mitte April vom Referat für Frauen und Gleichstellung durchgeführte Fachtagung mit dem Titel: „Mädchenarbeit im Wandel – bleibt alles anders?“, an der über 100 Fachleute teilgenommen hätten, habe gezeigt, dass dies ein wichtiges, aktuelles Thema sei, an dem noch viel gearbeitet werden müsse.

Für Frauen mit Migrationshintergrund und deren verschiedenen Aufenthaltsmerkmale habe man diverse berufsfördernde Angebote und Beratungsmöglichkeiten finanziert. Man biete in jedem Jahr über Himmelfahrt ein sogenanntes Vatertreffen an, um Väter verstärkt zu ermutigen, mehr Erziehungszeiten in Anspruch zu nehmen. Die besten Beispiele dazu habe man in der Broschüre „Vater sein dagegen sehr“ veröffentlicht.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege für Frauen und Männer habe man durch mehrere Informationsbroschüren unterstützt. Weiter verwies Frau Dr. Vollmer-Schubert auf den
3. Gleichstellungsbericht und dessen Vorstellung unter dem Tagesordnungspunkt 9.

Abschließend machte sie darauf aufmerksam, dass die Gleichstellungspolitik in Hannover einen festen Platz in der Vergangenheit gehabt habe und dass man viele Erfolge auch den Ratsmitgliedern zu verdanken hätte. Bei allen Fraktionen sei immer ein deutlicher Wille spürbar gewesen die Gleichstellung voranzubringen. Einen großen Konsens habe es erfreulicherweise immer zu den Zielen gegeben. Es habe einen einstimmigen Beschluss zu den Richtlinien zur Gleichstellung von Männern und Frauen in der Stadtverwaltung im Jahre 1999 gegeben. Die kontinuierlichen Erhöhungen an Zuwendungen an Frauen innerhalb von Gewaltpräventions- projekten, ansteigende Frauenfördermittel, den Preis zur Frauenförderung in der Wirtschaft, das Frauennachttaxi und chronologisch betrachtet die einstimmige Verabschiedung des Antrages im Gleichstellungsausschuss zum Gender-Budgeting.

Der von der Landesregierung veröffentlichte zweite Bericht zur Gleichstellung von Männern und Frauen in Niedersachsen zeige, dass die Diskrepanzen zwischen Männern und Frauen in Hannover sehr viel geringer seien, als im übrigen Teil Niedersachsens. Aus vielen guten Anträgen und kritischen Anfragen seien weiterführende Diskussionen und Beschlüsse hervorgegangen. Der Wille zur Geschlechtergerechtigkeit sei dabei immer spürbar gewesen. Man habe in Hannover bereits Dinge erreicht, die in anderen Kommunen nicht einmal als Problem erkannt worden wären.

Frau Dr. Vollmer-Schubert wünschte dem Rat der Stadt sowie ihrer Nachfolgerin für die Zukunft der Gleichstellung in Hannover viel Erfolg.


TOP 7.
A N F R A G E N

TOP 7.1.
der CDU-Fraktion zur Auftragsvergabepraxis in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1151/2013)

Erster Stadtrat Mönninghoff beantwortete die Fragen von Ratsherrn Emmelmann (CDU) aus Drucks. Nr. 1151/2013 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie viele Aufträge hat die Landeshauptstadt Hannover in den letzten drei Jahren (2010 bis 2013) unterhalb der bisher geltenden Grenze von 30.000 € vergeben und wie hoch war das Auftragsvolumen pro Jahr?

Die Fachbereiche und Betriebe der Landeshauptstadt Hannover haben in den vergangenen drei abgeschlossenen Haushaltsjahren 2010 bis 2012 unterhalb der Grenze von 30.000 € insgesamt rund 71.000 Aufträge mit einem Auftragsvolumen von ca. 100 Mio. € vergeben.

Frage 2:
Wie viele dieser Aufträge liegen unterhalb der Grenze bis 10.000 €, wie viele Aufträge liegen zwischen 10.000 und 30.000 € und wie hoch ist das Volumen?

Unterhalb der Grenze von 10.000 € liegen rund 70.000 Aufträge mit einem Volumen von ca. 88 Mio. €, d.h. im Mittel 1.260 €.
Zwischen 10.000 und 30.000 € liegen rund 1000 Aufträge mit einem Volumen von 12 Mio. €.

Frage 3:
Wie beurteilt die Verwaltung den zu erwartenden Mehraufwand für die Landeshauptstadt Hannover für den Fall, dass die Landesregierung die Regeln für die Auftragsvergabe ändert bzw. konkret die Grenze für die freihändige Vergabe senkt?

Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse vor, dass Absichten der Landesregierung zu einem Wertgrenzen-Erlass bestehen, die bestehenden Wertgrenzen für freihändige Vergaben abzusenken.
Der Entwurf des neuen Landesvergabegesetzes, sieht u.a. vor, die Wertgrenze, ab wann die Beachtung eines bestehenden Tarifvertrages oder eines Mindestlohns erforderlich ist, von 30.000 € auf 10.000 € zu senken. Da die Stadt in dem Rahmen zwischen 10.000 € und 30.000 € lediglich ca. 1000 der rund 88.000 Aufträge vergibt, würde eine Änderung der Wertgrenzen aus Sicht der LHH keinen wesentlichen Mehraufwand auslösen.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, wie die Verwaltung den Mehraufwand durch die Änderung der Vergaberichtlinien einschätzen würde.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, das ein Verhältnis von über 70.000 zu bearbeitenden Vorgängen zu etwa 1.000 durch die Änderung zusätzlich hinzu kommender Bearbeitungen lediglich einen minimalen Mehraufwand darstellten.

Ratsherr Borchers (SPD) fragte, wie viele Aufträge es bisher mit einer Auftragssumme über 30.000 € gegeben habe, mit welcher Quote in diesem Zusammenhang die Tariftreue überprüft würde und welcher Aufwand für die Überprüfung der Tariftreue entstünde.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass die Verwaltung keine genaue Angabe zu Vorgängen mit einer Auftragsumme von über 30.000 € machen könne, da dies nicht Teil der Anfrage gewesen sei. Man könne jedoch mit einer Anzahl von mehreren Tausend Aufträgen rechnen. Weiter erläuterte Erster Stadtrat Mönninghoff, dass die Verwaltung bereits im Rahmen der Ausschreibung die Tariftreueverpflichtung und eine Bescheinigung darüber verlange, welchem Tarifvertrag die Unternehmen unterliegen würden. Eine Einzelfallprüfung, wie sie der Zoll z.B. auf Baustellen oder in den Unternehmen direkt durchführe könne die Stadtverwaltung aufgrund der vielen Aufträge nicht vornehmen.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, wie viel Zeit die Verwaltung für die Einzelfallprüfung unterhalb der Vergabegrenze von 30.000 € ansetzen würde.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass die Verwaltung die Antwort zu Protokoll nachreichen werde.

Antwort der Verwaltung.
Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Entwurf des Nieders. Tariftreue- und Vergabegesetzes sind die öffentlichen Auftraggeber (AG) gehalten, Kontrollen u. a. zur Einhaltung der Tariftreue durch die Auftragnehmer (AN) durchzuführen.

Der nachgefragte zeitliche Aufwand für diese Kontrollen im Einzelfall enthält im Regelfall folgende Tätigkeiten:
a) Dokumentation des Anlasses für die Kontrolle ( allgemeine Kontrolle oder konkreter Anhaltspunkt ).
b) Schriftliche Anforderung der vertraglich festgelegten Unterlagen vom AN.
c) Entgegennahme der Unterlagen des AN und Prüfung der Unterlagen durch den AG.
d) Dokumentation der Prüfungsfeststellungen.
e) Ggf. schriftliche Information über festgestellte Verstöße an die dafür zuständigen Stellen für die weitere Verfolgung und Ahndung.

Zur Bearbeitung werden vorgefertigte und zeitsparende Formulare bzw. Vordrucke auf der Basis der bei der LHH vorhandenen EDV-Standardsoftware verwendet. Bei den künftig zusätzlich zu berücksichtigenden VOB-Vergaben zwischen 10.000 - 30.000 € wird von einem Umfang für den Gesamtvorgang ( a) - e) ) von ca. einer Stunde ausgegangen.


TOP 7.2.
der Piraten-Fraktion zu kreditähnlichen Rechtsgeschäften der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1327/2013)

Stadtkämmerer Dr. Hansmann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Hillbrecht (PIRATEN) aus Drucks. Nr. 1327/2013 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Bergen kreditähnliche Rechtsgeschäfte aus Sicht der Verwaltung Risiken? (Wenn Ja, welche? Wenn Nein, warum nicht?)

Kreditähnliche Rechtsgeschäfte werden in § 120 Abs. 6 NKomVG beschrieben als Zahlungsverpflichtungen, die wirtschaftlich einer Kreditverpflichtung gleichkommen. Ein kreditähnliches Rechtsgeschäft umfasst je nach Ausgestaltung diverse herkömmliche Rechtsgeschäfte, wie z.B. einen Bauvertrag, einen Kreditvertrag oder einen langfristigen Mietvertrag ohne Kündigungsrecht. Entsprechend gibt es ebenso wie bei „herkömmlichen“ Verträgen spezifische Risiken, die durch Vertragsgestaltung und Auswahl des Vertragspartners weitestgehend minimiert werden sollten.
Da die Formen kreditähnlicher Rechtsgeschäfte recht vielfältig sein können, (vgl. Nr. 3 des Krediterlasses des MI, RdErl. vom 22.10.2008), ist eine generelle Aussage, welche Risiken diese bergen können, nicht möglich.

Frage 2:
Werden kreditähnliche Rechtsgeschäfte auf das Kreditvolumen des Haushalts der LHH angerechnet? (Wenn Ja, wo liegen dann die Vorteile bei kreditähnlichen Rechtsgeschäften? Wenn Nein, welche kurz- und langfristigen Folgen entstehen für die Haushaltslage und die weitere Haushaltsplanung?)

Kreditähnliche Rechtsgeschäfte unterliegen gem. § 120 Abs. 6 NKomVG einer Einzelfallgenehmigungspflicht durch die Kommunalaufsicht, da sie im Gegensatz zu den Krediten nicht für die Gesamtdeckung zur Finanzierung des Haushaltes sondern nur für bestimmte Projekte abgeschlossen werden. Bei der Prüfung des Einzelfalls wird der Maßstab für die Genehmigung von Krediten zu Grunde gelegt, dies ist das Vorliegen einer geordneten Haushaltswirtschaft und das Vorliegen der dauernden Leistungsfähigkeit.
Insoweit gibt es keine konkrete Anrechnung auf das Kreditvolumen, es gibt jedoch eine Wechselwirkung im Sinne einer Gesamtprüfung. Hier entscheidet die Kommunalsaufsicht nach den oben genannten Kriterien, ob die Stadt sich das kreditähnliche Geschäft im Gesamtkontext der finanziellen Möglichkeiten „leisten“ kann.

Frage 3:
Inwiefern erfolgt eine detaillierte Erfassung und Darstellung aller Einzel- und Gesamtkosten kreditähnlicher Rechtsgeschäfte von der Planungsphase über die Ausschreibung bis zur Umsetzung (zum Beispiel im Haushaltsplan oder andernorts)?

Kreditähnliche Rechtsgeschäfte sind bezüglich ihrer Folgekosten (z.B. Mietzahlungen) in der Haushaltsplanung zu veranschlagen und werden in der Bilanz als Schulden aufgeführt.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) fragte, ob ein Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen zu Kreditgeschäften stattfände.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann antwortete, dass sich die Verwaltung beispielsweise im Rahmen des Städtetages mit anderen Kommunen austausche. Weiter führte Stadtkämmerer Dr. Hansmann aus, dass Public-Private-Partnership-Projekte bei Neubauten wirtschaftlich seien könnten. Die Wirtschaftlichkeitsquote sei nicht besonders hoch, sei aber auf jeden Fall gegeben. Die Erfahrungen zeigten jedoch auch, dass eine Wirtschaftlichkeit bei Sanierungen aufgrund der hohen Risikozuschläge eher nicht gegeben sei. Die Kommunalaufsicht würde derartige Finanzierungsmodelle bei fehlender Wirtschaftlichkeit nicht genehmigen.


TOP 7.3.
der CDU-Fraktion

TOP 7.3.1.
zu Abweichungen des Bodenwertes bei bilanzierten Grundstücken
(Drucks. Nr. 1341/2013)

Stadtkämmerer Dr. Hansmann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Emmelmann (CDU) aus Drucks. Nr. 1341/2013 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie viele Korrekturen des Verkehrswertes gegenüber dem bilanzierten Bodenwert hat es seit der Erstellung der Eröffnungsbilanz gegeben (bitte qualitativ und quantitativ auflisten)?

Seit Erstellung der Eröffnungsbilanz sind über 200 Flurstücke verkauft worden. Bei den Verkaufserlösen kommt es immer wieder zu Abweichungen von den bilanzierten Bodenrichtwerten (zu den Gründen s.u. Punkt 2). Die Abweichungen erfolgen in beide Richtungen. Diese sog. Buchgewinne oder -verluste werden in den Verkaufsdrucksachen und im Haushalt (Teilhaushalt OE 23) als außerordentliche Erträge bzw. Aufwendungen dargestellt. Da die Jahresabschlüsse 2011 und 2012 noch nicht vorliegen, kann derzeit keine Einzelauflistung erfolgen. Die Auswertung anhand der SAP-Daten ergibt folgenden Sachstand:
2011:
Erträge aus Grundstücksveräußerungen und Rückstellungen: 3,6 Mio. €
Aufwendungen aus Grundstücksveräußerungen: 1,4 Mio. €
Gewinne aus Grundstücksveräußerungen: 2,2 Mio. €

2012:
Erträge aus Grundstücksveräußerungen und Rückstellungen: 12,5 Mio. €
Aufwendungen aus Grundstücksveräußerungen: 5,9 Mio. €
Gewinne aus Grundstücksveräußerungen: 6,6 Mio. €

Es ist somit festzustellen, dass im Ergebnis die Grundstücke über den Buchwerten veräußert wurden.

Frage 2:
Aus welchen Gründen kann es zu Abwertungen bis zu einer Größenordnung von 50 Prozent und mehr kommen?

In der Eröffnungsbilanz ist nach den Regelungen der NGO der Bodenrichtwert des Jahres 2000 angesetzt worden, der in bestimmten Fällen bereits mit erheblichen Abschlägen versehen wurde (z. B. Wertansätze für Straßen 25 %, Sport- u. Spielplätze 30 %, kommunal genutzte 70 % des BRW), bzw. wurden bei bekannten Altlasten und bei Wohnerbbaurechten entsprechende Rückstellungen für den Verkaufsfall gebildet. Das bei einem Verkauf genau der Buchwert erzielt wird, ist eher die Ausnahme als die Regel, da der tatsächlich erzielbare Preis immer von der momentanen Marktkonstellation abhängt. Die Abweichungen zwischen dem Bilanzwert und dem Verkaufserlös müssen jedoch nicht negativ sein. Wie das Ergebnis der Jahre 2011 und 2012 zeigt, können dabei durchaus Verkaufsgewinne entstehen.

Frage 3:
Ist zukünftig mit weiteren Abwertungen bei Grundstücksverkäufen zu rechnen? Wenn ja, was gedenkt die Landeshauptstadt Hannover dagegen zu tun, wenn nein, welche Fakten belegen, dass es zu keinen weiteren Abwertungen kommt?

Wie unter Punkt 1) und 2) dargestellt, ergibt sich aufgrund der im Saldo positiven Abweichungen von den Buchwerten aus Sicht der Verwaltung derzeit kein Handlungsbedarf.

TOP 7.3.2.
zu Auswirkungen der Gesetzesänderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1342/2013)

Stadtrat Walter beantwortete die Fragen von Ratsfrau Jeschke (CDU) aus Drucks. Nr. 1342/2013 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie beurteilt die Stadtverwaltung diese Gesetzesänderung und welchen Handlungsbedarf hat sie aus diesen Ergebnissen abgeleitet? Welche Auswirkungen hatte diese Gesetzesänderung auf die Personalsituation des Fachbereiches?

Die Gesetzesänderung zur Verbesserung der Situation der Mündel und Pfleglinge wird grundsätzlich begrüßt. Der Fachbereich Jugend und Familie der Landeshauptstadt Hannover (LHH) hat die Gesetzesänderung zum Anlass genommen, seine bestehenden Verfahren zu überprüfen und weiter zu entwickeln.
Die einzelnen Punkte der Gesetzesänderung betreffen Hannover nur punktuell. Im Fachbereich Jugend und Familie erfolgt die Ausübung einer Vormundschaft bzw. Pflegschaft sowohl durch den Kommunalen Sozialdienst (KSD) als auch (im Bereich der Vermögenssorge) durch den Bereich Unterhaltsrecht und Elterngeld. Durch diese Aufteilung der Tätigkeit stellt sich die Situation anders dar, als bei der gesetzlich vorgegebenen Fallzahlbegrenzung der von einem Vormund bzw. Pfleger betreuten Kinder und Jugendlichen.
Die Wahrnehmung der Personensorge bzw. einzelner Aufgabenbereiche daraus übernehmen die jeweils für die Familie des Kindes bzw. Jugendlichen zuständigen Bezirkssozialarbeiter-Innen des KSD. Einen entsprechenden Sonderdienst (wie er z.B. in Bremen existiert), auf den sich auch die Fallzahlbegrenzung bezieht, gibt es in Hannover nicht. Dadurch ist eine intensivere Betreuung der betroffenen Kinder und Jugendlichen möglich. 2012 bestanden insgesamt 320 „bestellte Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften“.
Auswirkungen auf die Organisation und die Arbeitssituation der MitarbeiterInnen hatte vor allem die gesetzliche Vorgabe, dass der Vormund mit dem Mündel persönlichen Kontakt zu halten und das Mündel in der Regel einmal im Monat in dessen üblicher Umgebung aufzusuchen hat, es sei denn, im Einzelfall sind kürzere oder längere Besuchsabstände oder ein anderer Ort geboten. Dafür wurde dem KSD eine zusätzliche ½ Planstelle zugewiesen.

Frage 2:
Wie stellt die Stadtverwaltung sicher, dass der verpflichtende monatliche Kontakt zu den Mündeln eingehalten wird? Welche Konzepte wurden oder werden entwickelt, um die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu gewährleisten und den Fachbereich zu entlasten? Wenn es keine Konzepte gibt, warum nicht?

Im KSD gab es auch vor der Gesetzesänderung bereits eine entsprechende Arbeitshilfe (Arbeitsanweisung) zur Regelung der Ausübung einer Vormundschaft bzw. Pflegschaft.
Ein wesentlicher Punkt darin ist der Aufbau eines persönlichen Kontaktes zum Mündel/Pflegling - und die dauerhafte Gestaltung der persönlichen Beziehungen; u.a. durch Besuche in Einrichtungen, Gespräche in Pflegefamilien und Herkunftsfamilien - sowie anlässlich von Hilfeplangesprächen nach § 36 SGB VIII.
Aufgrund einer Fachexpertise des ‚Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V.‘ (DIJuF) wurde 2012 zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgabe eines „regelhaften monatlichen Kontaktes“ - in Abstimmung mit dem Familiengericht bzw. der Rechtspflege des Amtsgerichts Hannover - folgendes Prüf- und Bearbeitungsverfahren eingeführt:
  • In jedem Einzelfall ist eine Prüfung zur Kontaktgestaltung und -häufigkeit durchzuführen. Dazu ist ein in einer Arbeitshilfe festgelegter Kriterienkatalog zu beachten. Es finden vom Grundsatz her 3 - 4 Kontakte jährlich statt. In besonderen Einzelfällen erfolgen weitere Kontakte.
  • Es erfolgt eine Dokumentation über die Kontaktgestaltung und -häufigkeit. Dies ist der Dienststellenleitung vorzulegen.
  • Die persönlichen Kontakte werden statistisch (mit Datum, Ort und zeitlichem Aufwand) erfasst.
  • Das Familiengericht erhält regelmäßige Berichte zur Entwicklung des Kindes bzw. der/des Jugendlichen, Angaben zu den persönlichen Kontakten mit dem Kind bzw. der/des Jugendlichen und zur Situation der Eltern.

Frage 3: Gibt es Einrichtungen im Stadtgebiet, die die Vormundschaft übernehmen können? Wenn ja, arbeitet die Stadtverwaltung mit diesen zusammen? Wenn nein, warum nicht?

Die Bearbeitung und Prüfung durch den KSD, ob es gemäß § 53 SGB VIII geeignete Einzelpersonen zur Übernahme einer Vormundschaft bzw. Pflegschaft gibt, war schon immer Bestandteil in familiengerichtlichen Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung. In begründeten Einzelfällen (z.B. bei infrage kommenden Großelternteilen oder anderen Verwandten) wurden diese dem Familiengericht auch entsprechend empfohlen.
Der KSD erarbeitet zurzeit ein Konzept, das auch vorsieht, mit entsprechenden Vormundschaftsvereinen gemäß § 54 SGB VIII ins Gespräch zu kommen, um die Möglichkeit einer Vereinsvormundschaft zu prüfen. In der LHH gib es zurzeit zwei Vereine mit einer entsprechenden Anerkennung.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) fragte, ob die monatlichen Besuche des kommunalen Sozialdienstes vor dem Hintergrund der Kindeswohlgefährdung nicht besser unangemeldet stattfinden sollten, um einen realen Einblick in die Verhältnisse zu bekommen.

Stadtrat Walter wies darauf hin, dass es in der Anfrage nicht um Kindeswohlgefährdung und deren Vermeidung gehe, sondern um Pflegschaften- und Mündeleinrichtungen. In diesem Zusammenhang könnten Kindeswohlgefährdungen zwar auftreten, diese seien jedoch nicht Gegenstand der Anfrage. Stadtrat Walter erläuterte in Bezug auf die Anfrage, dass die monatlichen Besuche des kommunalen Sozialdienstes mit Voranmeldung erfolgen würden, da dadurch eine mögliche Abwesenheit des Mündels verhindert würde. Stadtrat Walter erläuterte außerhalb der Anfrage, dass die Besuche des kommunalen Sozialdienstes in Hinblick auf Kindeswohlgefährdung und deren Vermeidung sowohl an- als auch unangemeldet durchgeführt würden. Allerdings sähe sich der kommunale Sozialdienst bei unangemeldeten Besuchen mit dem Grundsatz zur Unverletzlichkeit der Wohnung konfrontiert. Eine Inaugenscheinnahme würde in diesem Fall nur mit Zustimmung bzw. bei Gefahr in Verzug in Begleitung der Polizei möglich werden.


TOP 7.4.
der Fraktion DIE HANNOVERANER

TOP 7.4.1.
zum Doppeldecker-Touristenbus für Stadtrundfahrten
(Drucks. Nr. 1397/2013)

Erster Stadtrat Mönninghoff beantwortete die Fragen von Ratsherrn Böning (DIE HANNOVERANER) aus Drucks. Nr. 1397/2013 im sinne der Ausarbeitung.

Erster Stadtrat Mönninghoff erörterte vorab, dass der Veranstalter der Doppeldeckerbusfahrten die private Hannover CityTour sei. Der Stadt entstünden deshalb keine Kosten. Man sei jedoch auch nicht in der Lage wirtschaftliche Daten zu nennen, da diese nur die Belange des privaten Unternehmens berührten. Das Unternehmen habe der Stadtverwaltung mitgeteilt, dass man mit der Auslastung der Doppeldeckerbusse sehr zufrieden sei.

Frage 1:
Wird die Taktung der Fahrten unter jeder Bedingung eingehalten, und in welcher Größenordnung wird dieses Touristik-Angebot von Seiten der Besucher und Interessenten angenommen (absolute Zahlen und prozentuale Auslastung der Busse)?

Soweit es möglich ist, wird die Taktung der Fahrten eingehalten. Bedingt durch Großveranstaltungen (Fußball, Demonstrationen, Rathausgeburtstag etc.) kann sich die Route ändern. Sollten durch die Veranstaltungen große Teile der eigentlichen Route betroffen sein, fällt die Stadtrundfahrt aus (z. B. zum Marathon oder Schützenausmarsch). Routenänderungen und Ausfälle werden zwei bis drei Tage vorher durch Aushänge in der Tourist Information und an den Haltestellen an die Gäste kommuniziert. Wenn die Fahrten stattfinden, wird die Taktung laut Fahrplan eingehalten, dazu wurde ein Zeitpuffer an den Herrenhäuser Gärten eingebaut.
Der Veranstalter der Doppeldecker-Fahrten ist die „Hannover CityTour“.Diese teilten uns mit, dass sie mit der Auslastung der Busse mehr als zufrieden sind.

Frage 2 und 3:
Wie hoch belaufen sich die Kosten für die Stadt, und wie hoch ist der Kostendeckungsgrad durch den Verkauf der Rundfahrt-Tickets? Entspricht der gegenwärtige Kostendeckungsgrad der ursprünglichen Kalkulation, und/oder rechnet die Stadt mit einer Steigerung der Fahrgastzahlen nach einer Anlaufphase? Wenn ja, in welcher Höhe?

Der Landeshauptstadt Hannover entstehen keine Kosten. Die Hannover Marketing und Tourismus GmbH tritt lediglich als vermittelnder Partner und Werbepartner auf. Alle Risiken liegen bei der Hannover CityTour.

Erster Stadtrat Mönninghoff ergänzte, dass die Nichtgenehmigung des Daches in ausschließlicher Zuständigkeit der Landesverkehrsgesellschaft läge. Die Hannover Marketing und Tourismus Gesellschaft (HMTG) sei bemüht dem Unternehmen zu helfen. Die Stadtverwaltung habe keine Genehmigungskompetenz.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, welche Haltung die Stadtverwaltung zum Cabriobus habe und welche Lösung man in diesem Zusammenhang preveriere.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass man die Entscheidung den Fachleuten überlassen sollte.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) fragte, ob die Verwaltung seiner subjektiven Wahrnehmung folgen könne, dass der Omnibus in der Woche und zudem bei schlechtem Wetter fast leer durch Hannover fahren würde.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass der Betreiber ausdrücklich die Auskunft autorisiert hätte, dass man mit der Auslastung mehr als zufrieden sei.

Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob die Stadt mit ihm die Meinung teile, dass es sich bei dem Betreiber um ein privates Unternehmen handele und sich die Stadt aus dessen Belange heraushalten sollte.

Erster Stadtrat Mönninghoff bejahte dies.


TOP 7.4.2.
zum autofreien Sonntag am 26. Mai 2013
(Drucks. Nr. 1398/2013)

Erster Stadtrat Mönninghoff beantwortete die Fragen von Ratsherrn Wruck (DIE HANNOVERANER) aus Drucks. Nr. 1398/2013 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie hoch waren die tatsächlichen bisherigen Gesamtkosten und aus welchen wesentlichen Einzelpositionen setzt sich diese Summe zusammen?

a) Organisation und Realisation der Gesamtveranstaltung
(Koordination, Programmheft, Plakate usw.) 156.000 €
b) Logistik
(Sperrung, Sicherheitspersonal, Toiletten) 25.000 €
Gesamt 181.500 €

Frage 2:
Kommen von Seiten privater Unternehmer, die sich an dieser Aktion beteiligen wollten, aufgrund der Absage Regressansprüche auf die Stadt zu, und falls ja, welche und in welcher Höhe?

Regressansprüche können nicht geltend gemacht werden, da die Absage aufgrund höherer Gewalt erfolgte.

Frage 3:
Plant die Stadt trotz der witterungsbedingten Unberechenbarkeit und auch angesichts der relativ hohen Kosten für das nächste Jahr wieder einen autofreien Sonntag?

Ja, angesichts der erfolgreichen Veranstaltungen 2009 bis 2012 ist der witterungsbedingte Ausfall 2013 kein Grund, zukünftig auf die Ausrichtung der Veranstaltung zu verzichten.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, ob der „Autofreie Sonntag“ bei ähnlichem Wetter im kommenden Jahr erneut abgesagt werden würde.

Erster Stadtrat Mönninghoff wies darauf hin, dass man dies bezüglich deutliche Differenzierungen vornehmen müsse. Ein wenig Regen oder vereinzelte Schauer wären sicherlich nicht wünschenswert, aber auch kein Grund die Veranstaltung abzusagen. In diesem Jahr habe es Unwetterwarnungen mit Sturmböen gegeben, so dass auch aus Gründen der Sicherheit eine Absage sinnvoll gewesen sei. Den Verantwortlichen sei nichts anderes übrig geblieben die Veranstaltung abzusagen, auch wenn man dadurch viel Arbeit und Geld verloren habe. Eine Absage von Veranstaltungen sei immer schmerzlich, aber die Gesundheit von Teilnehmern und Besuchern gehe vor.


TOP 8.
Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 8.1.
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) - Vertretung in der Verbandsversammlung
(Drucks. Nr. 1379/2013)
Einstimmig beschloss der Rat die Vertretung in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1379/2013.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.


TOP 8.2.
Besetzung der Mandate nach § 138 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 NKomVG
im Zuge des Ausscheidens des Ersten Stadtrats Herrn Mönninghoff zum 01.08.2013
(Drucks. Nr. 1393/2013)
Einstimmig beschloss der Rat die Besetzung der Mandate nach § 138 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 NKomVG im Zuge des Ausscheidens des Ersten Stadtrats Herrn Mönninghoff zum 01.08.2013 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1393/2013.


TOP 8.3.
Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 1474/2013)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzungen in verschiedenen Gremien nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1474/2013.

Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.

TOP 8.4.
Umbesetzung im Verwaltungsausschuss
(Drucks. Nr. 1487/2013)
Gegen 1 Stimme beschloss der Rat die Umbesetzung im Verwaltungsausschuss nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1487/2013.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.


TOP 9.
Dritter Bericht über die Maßnahmen der Stadtverwaltung Hannover zur Gleichstellung von Frauen und Männern sowie über die Ausstattung des Büros der
Gleichstellungsbeauftragten nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
(Informationsdrucks. Nr. 0917/2013 mit 1 Anlage)

Ratsfrau Nolte-Vogt (Bündnis 90/Die Grünen) empfahl, dass man über den vielfältigen 3. Gleichstellungsbericht nicht so einfach hinweg sehen sollte und fragte, welche Maßnahmen die Stadtverwaltung ergriffen bzw. eingeleitet habe um Frauen den Weg in die Führungsebene zu erleichtern.

Gleichstellungsbeauftragte Dr. Vollmer-Schubert erläuterte, dass man am 3. Gleichstellungsbericht ablesen könne, dass die Gleichstellungspolitik in Hannover einen wichtigen Platz habe und erfolgreich umgesetzt werde. Zur Frauenförderung in Führungspositionen erläuterte sie, dass im mittleren bzw. gehobenen Dienst eine Förderung durch Nachwuchskreise oder Mentoringprogramme beginnen müsse, um überhaupt auf Führungsebenen zu gelangen. Es würden Stellenausschreibungen unter Beachtung der Leitlinien formuliert und kontrolliert, um versteckte maskuline Attribute verhindern zu können. Ferner seien alle Fachbereiche durch das Gleichstellungsgesetz dazu gezwungen, nach dem Gleichstellungsplan Zielquoten zu entwickeln. Gleichstellungsbeauftragte Dr. Vollmer-Schubert wies darauf hin, dass nicht nur Frauen in Führungspositionen allein das Thema sein dürfe. Ebenso wichtig sei es das Beschäftigungs- und Leistungsfähigkeit durch betriebliche Gesundheitsförderung – psychisch und physisch – erhalten blieben. Die lebenslange Qualifizierung unter geschlechtsspezifischen Grundsätzen, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Ausbildung in Teilzeit, flexible Arbeitszeitgestaltung und die Verhinderung von Negativauswirkungen seien weitere Themen. Der 3. Gleichstellungs- bericht umfasse nicht nur die Personalentwicklung, sondern auch die Wirtschaftsförderung, Mobilität und Verkehr, Angebote der Volkshochschule und Angebote aus dem Fachbereich Familie und Jugend. Abschließend wies Gleichstellungsbeauftragte Dr. Vollmer-Schubert darauf hin, dass dadurch angezeigt würde, dass die Gleichstellung in die Facharbeiten integriert worden wäre und auch weiterhin integriert werden müsse. Die EU-Charta sei ein weiterer guter Baustein für gute integrative Arbeit.

Der Gleichstellungsbericht verweise darauf was erreicht worden wäre, was noch zu erreichen sei und es sei zudem zu hoffen, dass sich die Gleichstellung in Hannover auch weiterhin positiv entwickle.
Vom Rat zur Kenntnis genommen.


TOP 10.
Antrag zum Aktionsplan der Landeshauptstadt Hannover gemäß EU-Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
(Drucks. Nr. 0513/2013 mit 1 Anlage)

Ratsfrau Fischer (SPD) führte aus, dass der Rat der Stadt Hannover im Dezember 2010 einstimmig der Unterzeichnung der EU-Charta durch den Oberbürgermeister zugestimmt habe. Mit der Unterzeichnung der Charta habe sich die Landeshauptstadt Hannover dazu verpflichtet, sich formell und öffentlich zum Grundsatz der Gleichstellung zu bekennen sowie die in der Charta niedergelegten Verpflichtungen in ihrem Hoheitsgebiet umzusetzen. Ratsfrau Fischer erinnerte daran, dass der Gedanke der Gleichstellung schon lange die politischen Betrachtungen der Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD präge und dies auch in Zukunft tun werde. Dazu biete die Charta einen guten Handlungsansatz. In 30 Artikeln werde die Bandbreite der möglichen Handlungsfelder dargestellt. In diesem Zusammenhang habe man zunächst einmal untersuchen müssen, in welchen Bereichen mit der Umsetzung begonnen werden sollte und wo Schwerpunkte zu setzen seien. Das sei mit dem vorliegenden Aktionsplan gelungen. Dieser sei transparent und übersichtlich dargestellt. Man fände 30 Maßnahmen in neun Handlungsfeldern mit Zielen zu geplanten Vorhaben für die Jahre 2013 bis 2015. Zum Abschluss im Jahr 2015 sei ein Controlling und die Fortschreibung des Aktionsplanes vorgesehen.
Bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat den Aktionsplan der Landeshauptstadt Hannover gemäß EU-Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0513/2013 mit
1 Anlage.


TOP 11.
Antrag zu Aufwendungszuschüsse für Belegrechtswohnungen, Verlängerung der im Jahr 2013 auslaufenden Bewilligungszeiträume
(Drucks. Nr. 0653/2013 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Aufwendungszuschüsse für Belegrechtswohnungen - Verlängerung der im Jahr 2013 auslaufenden Bewilligungszeiträume, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0653/2013 mit 1 Anlage.


TOP 12.
Antrag zum Jahresabschluss 2012 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover
(Drucks. Nr. 0890/2013 mit 5 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Jahresabschluss 2012 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0890/2013 mit 5 Anlagen.


TOP 13.
Antrag zur institutionellen Förderung des Kunstvereins
(Drucks. Nr. 1092/2013 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die institutionelle Förderung des Kunstvereins nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1092/2013 mit 4 Anlagen.


TOP 14.
Antrag zum Wohnkonzept 2025
(Drucks. Nr. 0840/2013 mit 4 Anlagen)

TOP 14.1.
dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1139/2013)

TOP 14.2.
sowie Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.
(Drucks. Nr. 1267/2013)

TOP 14.3.
und Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.
(Drucks. Nr. 1269/2013)

TOP 14.4.
und Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.
(Drucks. Nr. 1268/2013)

TOP 14.5.
Änderungsantrag der FDP-Fraktion
(Drucks. Nr. 1478/2013)

TOP 14.6.
Änderungsantrag der Fraktion DIE HANNOVERANER
(Drucks. Nr. 1486/2013)


Ratsherr Blaschzyk (CDU) sagte, dass der vorliegende Antrag bereits in einigen Fachausschüssen behandelt worden wäre und offenkundig viele gute Ansätze beinhalte. Die vielen Änderungsanträge der Opposition, widersprüchliche Aussagen und sogar vereinzelte Kritik aus den Reihen der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen bewirkten allerdings, dass man nicht mehr zweifelsfrei einschätzen könne woran man mit dem Antrag sei. Weiter führte Ratsherr Blaschzyk aus, dass die CDU-Ratsfraktion drei Vorschläge zum Konzept erarbeitet habe. Zum einen sollte bei so einem wichtigen Thema für Hannover eine Bürgerbeteiligung stattfinden und die Stadtbezirksräte an den Beratungen beteiligt werden. Zum zweiten sollte die Begrifflichkeit „verbindlich“ aus dem Antragstext gestrichen werden, da die Fassung zu einem starren Konstrukt zu Schwierigkeiten bei der Beratung von Einzelthemen führen könnte. Zum dritten sollte der Punkt zur Nachhaltigkeit eindeutiger formuliert werden. In diesem Zusammenhang werde die CDU-Fraktion den Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur 6-Geschossigkeit von Gebäuden zustimmen.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) machte darauf aufmerksam, dass eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE. ergeben habe, dass die Zahl der Sozialwohnungen bundesweit in den Jahren von 2002 bis 2011 um ein Drittel (von 2,7 Mio. auf 1,6 Mio. Wohnungen) gesunken sei. Demnach gäbe es aktuell 1 Mio. Sozialwohnungen weniger als vor zehn Jahren. Die Ursachen dafür wären, dass insgesamt zu wenige Wohnungen gebaut würden und Belegrechte für Sozialwohnungen auslaufen würden. Diese Entwicklung beeinträchtige im Besonderen finanzschwache Mieter, die sich ihre Wohnungen nicht mehr leisten könnten. Das Resultat wäre Gentrifizierung und Gettoisierung, da diejenigen Mieter, die die Mieten nicht mehr zahlen könnten, sich in peripheren Lagen ansiedeln würden. Die soziale Spaltung der Stadt nähme weiter zu und Zwangsräumungen würden sich häufen. Beigeordneter Förste betonte, dass die Fraktion DIE LINKE. bundesweit 150.000 neue Sozialwohnungen, die Deckelung von 10 % Mietpreiserhöhung bei Weitervermietung und die Wiedereinführung der Gemeinnützigkeit beim Wohnungsbau fordere. Die Beteiligung der Stadt am sozialen Wohnungsbau in Hannover unterstütze die Fraktion DIE LINKE. kompromisslos. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. ziele darauf ab, dass sechsgeschossige Gebäude entstehen sollten, da dadurch die hohen Grundstückspreise besser kompensiert würden. Man sei zudem dafür, dass auf ökologische Standards oberhalb der gesetzlichen Vorschriften verzichtet würde, damit diese nicht zu Lasten sozialverträglicher Mieten würden. Im Weiteren bitte die Fraktion DIE LINKE. darum, dass die Verwaltung nachweisen möge, dass für die zügige Umsetzung des Konzeptes keine neuen Stellen eingerichtet werden müssten. Denn es sollte nicht sein, dass in der Stadtverwaltung ständig Überstunden geleistet werden müssten oder Projekte aufgrund des hohen Arbeitspensums zeitlich verschoben würden. Beigeordneter Förste erinnerte daran, dass die Stadt Hamburg zur Umsetzung ihres Wohnungsbaukonzeptes 24 neue Stellen eingerichtet und Hannover bislang noch nicht eine neue Stelle geplant habe. Die Fraktion DIE LINKE. habe zudem einen Antrag zur Bürgerbeteiligung und zur Einrichtung eines „runden Tisches“ in den Bauausschuss eingebracht, der jedoch abgelehnt worden wäre. Deshalb werde man den CDU-Antrag unterstützen, um wenigstens eine Beteiligung der Stadtbezirksräte erreichen zu können.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) bemerkte, dass die PIRATEN-Fraktion als einzige Fraktion im Rat keinen Änderungsantrag zum Wohnkonzept 2025 eingebracht habe. Das sollte jedoch nicht darauf bezogen werden, dass sich die PIRATEN-Fraktion nicht mit dem Thema auseinandergesetzt habe. Vielmehr habe man nach gründlicher Prüfung entschieden, dass man den vielen guten, eingebrachten Änderungsanträgen keinen weiteren hinzufügen müsse. Ratsherr Hillbrecht erklärte, dass die PIRATEN-Fraktion entschieden habe, dem für Hannover überaus wichtigen Konzept auch dann zuzustimmen, wenn die sinnvollen Änderungsanträge keine Mehrheit fänden.

Beigeordneter Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, dass es im Wesentlichen für die Wohnraumbedarfe der Stadt notwendig sei, einen Rahmenplan zu erstellen. Dies solle allerdings nicht bedeuten, dass damit dem Stadtbaurat jede einzelne Entscheidung zum Wohnraumkonzept übereignet würde. Die Politik aus den Stadtbezirksräten und dem Rat der Stadt würde auch zukünftig wie gewohnt involviert werden. Die Verwaltung habe in wesentlichen Zügen lediglich die Herausforderung aufgegriffen, die für eine zukunftsweisende Planung erforderlich sei. Beigeordneter Schlieckau wies darauf hin, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen eine Akzentuierung zur Wohnfläche im Verhältnis Einfamilienhaus zu Geschosswohnungsbau vorgestellt. Man könne davon ausgehen, dass sich die tatsächlichen Zahlen dahin gehend entwickeln würden, dass mehr Geschosswohnungsbau zum Tragen käme. Im Besonderen weil es mehr sozialen Wohnungsbau geben würde. In diesem Zusammenhang sei heute bereits klar, dass höhere Bedarfe erforderlich würden. Die Stadt setze mit dem vorliegenden Konzept ein Signal, dass man mit eigner Kraft ein entsprechendes Programm anzukurbeln versuche. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hoffe zudem, dass dieses Vorhaben durch Beschlussfassungen von Bund und Land unterstützt werde, um eine größere Anzahl an Wohneinheiten realisieren zu können. In der Arrondierung des Plans sei zu erkennen, ob und wie mit der sensiblen Waldrandbebauung umgegangen werde. Man habe an einigen Stellen noch Gestaltungsfreiräume, da die verschiedenen Baugebiete noch nicht mit den einzelnen Gebäuden belegt worden wären. Abschließend erklärte Beigeordneter Schlieckau, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen keine Änderungsanträge einbringen werde, da man im Jahr 2025 werde ausführen können, dass man heute eine verbindliche Rahmenplanung vorgelegt und dann Jahr für Jahr eine dem Bedarf nach erforderliche Anpassung vorgenommen habe. Man werde gemeinsam mit dem Koalitionspartner Lösungen zum Vorteil für die Wohnbauentwicklung in Hannover finden können.

Ratsherr Engelke (FDP) kritisierte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für ihren fehlenden Mut, nicht gemeinsam mit der gesamten Opposition zusammen gegen die SPD-Fraktion abzustimmen. Ratsherr Engelke führte weiter aus, dass die vorgelegte Konzeption zur Wohnbauentwicklung des Stadtbaurates und seinen Mitarbeitern sehr gut gelungen sei. Dass in Hannover Wohnraum fehle und dass aufgrund einer hervorragenden Universität auch die Studenten auf den Wohnungsmarkt drängten sei kein Geheimnis. Deshalb sei das Konzept 2025 für eine zukunftsweisende Wohnbauentwicklung für Hannover unerlässlich. Im Weiteren kommentierte und beurteilte Ratsherr Engelke die eingebrachten Änderungsanträge und erklärte, dass die FDP-Fraktion dem CDU-Antrag zustimmen werde, da die Stärkung der Stadtbezirksräte ein zentrales Thema schon vor den letzten Kommunalwahlen gewesen sei. Die Anträge der Fraktion DIE LINKE. zur Einrichtung von Mitarbeiterstellen und einem verringerten ökologischen Standard werde man ablehnen. Dem Antrag zu sechsgeschossigen Wohnbauten werde man hingegen zustimmen. Denn der Rat der Stadt sei nicht für das Einrichten von Stellen zuständig und eine Absenkung des ökologischen Standards sei langfristig gesehen eine finanzielle Fehlentscheidung. Zudem würde eine sechsgeschossige Wohnbebauung noch lange nicht in den Bereich eines Plattenbaus gelangen. Im Vergleich zu einer viergeschossigen Bebauung könnten allerdings mehr unbebaute Freiräume erhalten bleiben. Weiter erklärte Ratsherr Engelke, dass der Änderungsantrag der FDP-Fraktion lediglich darauf abziele, dass im Antragstext der Ausgangsdrucksache das Wort „verbindlich“ gestrichen würde. Diese Formulierung würde bei Folgeanträgen zum Wohnkonzept 2025 zu Schwierigkeiten führen.

Ratsherr Hermann (SPD) führte aus, dass das Wohnungskonzept 2025 die hohe Lebensqualität und deren Nachhaltigkeit in Hannover zum Ausdruck bringe. Davon profitierten alle die in Hannover lebten, innerhalb Hannovers umzögen und nach Hannover ziehen wollten, denn Hannover befände sich weiterhin im Wachstum. Das Konzept sei als Meilenstein der Wohnungspolitik zu bewerten, denn es werde erstmals seit der Nachkriegszeit ein Wohnungsbaukonzept über einen Zeitraum von 15 Jahren beschlossen. Ratsherr Hermann betonte, dass man Zufriedenheit darüber ausdrücken könne, dass die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD im Jahr 2010 den bereits benannten Antrag gestellt hätten, um dem Thema Wohnen und Wohnungsbau in Hannover die angemessene Aufmerksamkeit zu schenken. Man habe den Antrag im Jahr 2010 gestellt, da dessen Wichtigkeit für Hannover bereits damals zu erkennen gewesen sei. Man habe erkannt, dass nach der entspannten Ruhephase auf dem Wohnungsmarkt eine lebhaftere Zeit in Bezug auf den Bedarf an Wohnraum und im Besonderen an sozialen Wohneinheiten geben werde. Das Konzept sei zudem als qualitative Auseinandersetzung zum Thema und Analyse in Hinblick auf zukünftige Entwicklungen zu betrachten. Ferner werde im Gutachten auf die unterschiedlichen Baustile und die in den Quartieren ansässigen Bevölkerungsgruppen und deren Milieu eingegangen. Deshalb sei ein pauschaler Antrag zu sechsgeschossigen Wohneinheiten unnötig, da man sehr differenziert auf die Gegebenheiten in den Stadtbezirken eingehen sollte. Man habe erstmals auf der Stadtteilebene die Möglichkeit anhand der sehr umfassenden Analyse in den Steckbriefen zu erfahren, wie es in den Stadtteilen um das Thema Wohnen bestellt sei und welche Gruppen und Milieus wo vorhanden wären. Ratsherr Hermann erörterte, dass die vier Handlungsfelder – Bestandsanalyse, Sicherstellung von günstigem Wohnraum, Neubau, Dialog und Kommunikation – eingehend behandelt worden wären und eine verbindliche Grundlage kreiert hätten. Ratsherr Hermann hob hervor, dass die Definition des Wortes „verbindlich“ mit den gesteckten Zielen des Konzeptes in Verbindung zu bringen seien. Die Klimaschutzallianz ohne das verbindliche Ziel einer CO² Reduzierung sei überflüssig und der Masterplan Mobilität wäre ohne das verbindliche Ziel von 25 % Radfahreranteil ebenso wenig wert. Deshalb müsse man sich zu bestimmten Zielen verpflichten. Zudem sei das starre Festlegen von Quoten zu vermeiden. Vielmehr müssten die Entwicklungen analytisch begleitet werden. Es wäre grundsätzlich wichtiger Qualitäten in Zusammenhang mit den energetischen Standards oder dem Baustil im Allgemeinen zu diskutieren. Man sollte ferner über die ökologische Aufwertung von Waldrandgebieten sprechen und nicht versuchen, die Freiräume in Entfernungen zu manifestieren. Abschließend erläuterte Ratsherr Hermann, dass man das Wohnungsbaukonzept im Dialog mit der Wohnungswirtschaft, dem Mieterbund, dem Seniorenbeirat und vielen anderen Akteuren in den Wohnungsmarktforen kommuniziert habe. Im Konzept werde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Dialog begleitend weitergeführt werde. Deshalb sei ein Antrag zur Bürgerbeteiligung bzw. zur Errichtung eines „runden Tisches“ irrelevant.

Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.) erläuterte, dass die Fraktion DIE LINKE. ihre Aufgabe im Rat der Stadt dahin gehend auslege, dass soziale Ausgleiche in Bezug auf eine Durchmischung der Quartiere beachtet würden. Die Bezahlbarkeit von Wohnraum dürfe nicht ignoriert werden. Die Anträge der Fraktion DIE LINKE. sollten dahin gehend zu verstehen sein, dass man die Verwaltung unterstützen wolle die Disparitäten in den Stadtteilen abzubauen. Die Durchmischung der Stadtteile berühre nicht nur die Belange des Wohnens, sondern auch soziologisch-kulturelle Aspekte. Deshalb kritisiere die Fraktion DIE LINKE., dass der sogenannte Wohnungsgipfel zunächst ohne Beteiligung des Mieterbundes und der Verbraucherzentrale stattgefunden habe. Ratsfrau Nowak verwies weiterhin darauf, dass eine sechsgeschossige Bebauung aufgrund der Masse an neu entstehenden Wohnungen durchaus vertretbar sei. Energetische Sanierung mit Nahwärmeinseln und ökologischen Standards müssten nicht immer bis in die letzte Nuance durchstilisiert werden. Die Fraktion DIE LINKE. sei natürlich dafür, dass die Nebenkosten für alle Menschen bezahlbar blieben. Die Ausführungen zu den gruppenspezifischen Milieus in den Quartieren helfe sicherlich in Bezug auf die Durchmischung, allerdings habe man sich im Rahmen des Konzeptes um den sozialen Wohnungsbau den Förderprogrammen und deren Ausgestaltung zu kümmern.

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) machte deutlich, dass sowohl im Bauausschuss als auch in der heutigen Ratsversammlung suggeriert worden wäre, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam mit der Opposition Forderungen formulieren würde und dass dies korrigiert werden müsse. Ratsherr Drenske erörterte weiter, dass die CDU-Fraktion fordere, dass das Umweltdezernat Detailprüfungen vornehmen solle. Diese würden im Rahmen der Bebauungspläne durchgeführt. Die FDP-Fraktion fordere die Streichung der Verbindlichkeiten und somit auch gleichzeitig die Unmöglichkeit des gesamten Konzeptes. Und die Fraktion DIE LINKE. fordere die Abschaffung der energetischen Standards. Ratsherr Drenske stellte klar, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen diese Vorschläge unter keinen Umständen mittragen werde. Es sei ein Wohnkonzept vorgelegt worden, bei dem innerhalb der Koalition der Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen graduelle Unterschiede zur Einschätzung vereinzelter Punkte aufgetreten seien.

Ratsherr Hermann (SPD) sagte, dass eine Durchmischung in den Quartieren wichtig sei. Die SPD-Fraktion vertrete die Ansicht, dass der soziale Wohnungsbau auch in den besser gestellten Vierteln der Landeshauptstadt entstehen müsse. Dies fände sich ebenfalls in den Leitlinien zur Unterbringung von Flüchtlingen in Hannover wieder. Denn es sei zu vermeiden, dass Flüchtlingsquartiere innerhalb sozial belasteter Stadtteile errichtet würden, um Eskalationen zu vermeiden. Ratsherr Hermann gestand zu, dass man in Einzelfällen vor dem Hintergrund einer kostenorientierten Wohnraumerrichtung nicht grundsätzlich nur den Passivhausstandard fordern sollte. Allerdings dürften die energetischen Standards nicht hinter das gesetzliche Maß zurückgehen. Zu den Bauleitplanungen erklärte Ratsherr Hermann, dass im Rahmen der Bebauungsplanverfahren die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der Stadtbezirksräte wie in jedem normalen Verfahren möglich wäre.

Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.) bekräftigte, dass die Fraktion DIE LINKE. zu keiner Zeit gefordert habe, dass die energetischen Standards abgeschafft werden sollten. Man habe im Änderungsantrag ausgeführt, dass auf Maßnahmen über dem energetischen Standard hinaus, aus Kostengründen möglichst verzichtet werden sollte. Ratsfrau Pollok-Jabbi bat um Aufklärung, wie bei höchsten energetischen Standards bezahlbarer, sozialer Wohnungsbau für Hartz-IV-Empfänger, die bekanntlich kein Wohngeld erhielten, realisiert werden könne.

Ratsherr Engelke (FDP) interpretierte die Ausführungen des Ratsherrn Drenske dahin gehend, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen mit ihrer Haltung zu den Änderungsanträgen der Opposition ebenso die Minimierung zu versiegelnder Freiflächen als auch die Entstehung von günstigem Wohnraum ablehne.

Gegen 2 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der Fraktion DIE HANNOVERANER nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1486/2013 ab.

Gegen 5 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der FDP-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1478/2013 ab.

Mit 36 Stimmen gegen 23 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1268/2013 ab.

Mit 36 Stimmen gegen 23 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1269/2013 ab.

Mit 35 Stimmen gegen 23 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1267/2013 ab.

Mit 35 Stimmen gegen 25 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1139/2013 ab.

Mit 38 Stimmen gegen 19 Stimmen und bei 3 Enthaltungen beschloss der Rat das Wohnkonzept 2025 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0840/2013 mit 4 Anlagen.


TOP 15.
Antrag zu „Energetische Quartiersentwicklung“, Programm zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung in Hannover
(Drucks. Nr. 1287/2013 mit 1 Anlage)
Mit 36 Stimmen gegen 17 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat die „Energetische Quartiersentwicklung“ - Programm zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung in Hannover, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1287/2013 mit 1 Anlage.


TOP 29.
Neufassung des Antrages zur Installation von Solarstromanlagen im Contracting auf den Dächern städtischer Liegenschaften
(Drucks. Nr. 0920/2013 N1 mit 2 Anlagen)

TOP 29.1.
Änderungsantrag der Piraten-Fraktion
(Drucks. Nr. 1303/2013)
Von der PIRATEN-Fraktion zurückgezogen,
neuer Antrag mit der Drucks. Nr. 1489/2013.

TOP 29.2.
Zusatzantrag der CDU-Ratsfraktion
(Drucks. Nr. 1338/2013)

TOP 29.3.
Änderungsantrag der Piraten-Fraktion
(Drucks. Nr. 1489/2013)


Ratsherr Emmelmann (CDU) erörterte, dass es im vorliegenden Antrag um 11 Solarstromanlagen gehe, die über ein Finanz-Contracting-Modell realisiert werden sollten. Neben dem Finanzstrom an den Erbauer trage die Landeshauptstadt jegliches Risiko durch den Betrieb der Anlagen. Diese Risiken bezögen sich z.B. auf Brand, den Ausfall oder die Verringerung des Ertrages sowie den Diebstahl der Anlage und ähnliches. Dies alles würde über eine Laufzeit von 20 Jahren abgefangen mit einer Gesamtkostenersparnis im Betrieb von 5 %. Diese 4.000 € im Jahr stellten eine wirtschaftliche Effizienz deutlich in Frage. Ratsherr Emmelmann wies darauf hin, dass das Vorhaben eine Gesamtinvestition von 1,7 Mio. € umfasse. Das eigentliche Investitionsvolumen betrage 1 Mio. €, wobei die Stadt Hannover nach eigenen Kalkulationen 700.000 € für die Errichtung der Anlagen einsetzen müsse. Ratsherr Emmelmann kritisierte, dass die Stadt im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung versäumt habe zu prüfen, ob man die Anlagen in Eigenleistung installieren könne. Man habe ausschließlich den Strombezug aus dem freien Netz gegenübergestellt und dass man zudem noch keine Konditionen kenne, zu denen ein Finanz-Contractor seine Leistungen anbiete. Bemerkenswert sei, dass der Zinswert für die Anlage mit 5 % angegeben sei. Dabei sollte jedem bekannt sein, dass die KfB-Bankengruppe Investitionen in Solartechnologie mit einem Zinssatz von 2 % und noch darunter anbiete. Ratsherr Emmelmann erklärte, dass der vorliegende Antrag nicht zustimmungsfähig sei. Der Zusatzantrag der CDU-Fraktion beinhalte, dass alle 11 Anlagen zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollten. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung dürfe sich nicht nur auf den Strom der Netzanbieter beziehen, sondern sollte die Installation der Anlagen in Eigenregie umfassen. Zudem sollten alle Konditionen zu einem Finanz-Contracting-Modell im Antrag aufgeführt werden.

Erster Stadtrat Mönninghoff wies darauf hin, dass die Verwaltung eine Muster- Wirtschaftlichkeitsberechnung zu einem konkreten Fall vorgelegt habe. Darin habe man berücksichtigt, dass der Investor seine Investition mit 5 % verzinst. Vor diesem Hintergrund sei ein positives Ergebnis für die Landeshauptstadt herausgekommen. Erster Stadtrat Mönninghoff stellte klar, dass man im Rahmen der Ausschreibung mit einem theoretischen Zinssatz nichts anfangen könne. Da interessiere der Zinssatz mit dem das Unternehmen seine Investitionen umsetze. Die Verwaltung sei in Bezug auf den Zinssatz von einem Worst Case ausgegangen. Wenn sich der Zinssatz real verringere, dann erhöhe sich der Gewinn aus der Musterkalkulation entsprechend. In der Vergabedrucksache werde die Verwaltung dies im Detail vorlegen. Man werde die Einkaufskonditionen und die Höhe des wirtschaftlichen Vorteils angeben. Wenn kein wirtschaftlicher Vorteil für die Landeshauptstadt entstünde, werde es auch keine Vorlage geben.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) kritisierte, dass die Neufassung des Antrages nicht die Einwände und Vorbehalte der Opposition habe mildern können. Ferner würde in der Neufassung des Textes unter Punkt 2. die Verwaltung ermächtigt, weitere Ausschreibungen für Photovoltaikanlagen durchzuführen, wenn ein Contracting nach der Prüfung wirtschaftlich sei. Dies verstehe die PIRATEN-Fraktion als noch größeren Freibrief als dies in der Ausgangsdrucksache der Fall gewesen sei. Die PIRATEN-Fraktion habe deshalb einen Änderungsantrag eingebracht, der diesen Punkt 2 der Neufassung ausklammern wolle. Im weiteren brachte Ratsherr Hilbrecht die Bedenken der PIRATEN-Fraktion zu Finanz-Contracting und anderen Kredit ähnlichen Geschäften zum Ausdruck.

Ratsherr Borchers (SPD) machte darauf aufmerksam, dass der vorliegende Antrag den Bedenken und vorbehalten aus den Diskussionen im Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten angepasst worden wäre. Danach würde dem Verfahren eine Zwischenphase hinzugefügt. Der Rat befasse sich dem zu Folge mit den konkreten Zahlen, wenn die Ausschreibungsergebnisse vorlägen. Anhand der Musterberechnung könne ein jeder überprüfen, ob eine Wirtschaftlichkeit gegeben wäre und dem entsprechend in der Ratsversammlung dazu abstimmen. Ratsherr Borchers stellte klar, dass man genau auf diesem Wege einen Freibrief für die Verwaltung verhindere.

Ratsherr Emmelmann (CDU) entgegnete, dass es die Verwaltung im Fachausschuss abgelehnt habe, eine Sondierung des Marktes in Bezug auf die tatsächlichen Kosten der Anlage vorzunehmen. Wenn man diese Zahlen nicht vorliegen habe, könne man auch keine Vergleiche zur Wirtschaftlichkeit durchführen. Ferner ginge es der CDU-Ratsfraktion darum, über jede einzelne Anlage und nicht über ein Gesamtpaket abstimmen zu dürfen.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) hob hervor, dass für die PIRATEN-Fraktion im Besonderen der Zeitpunkt der Einflussnahme wichtig sei. In der Verwaltungsvorlage solle dies nach Beendigung der Ausschreibung geschehen. Die PIRATEN-Fraktion wünsche sich die Einflussnahme schon früher. Zum Abschluss bekräftigte Ratsherr Hillbrecht die Vorbehalte seiner Fraktion in Zusammenhang mit kreditähnlichen Finanzgeschäften.

Ratsherr Borchers (SPD) betonte, dass die Verwaltung aufgrund der Preisentwicklung bei den Solaranlagen die Dachflächen für gelebten, angewandten Klimaschutz und CO²-Einsparung nutzen wolle. Ferner seien Finanz-Contracting-Modelle, wie z.B. den Blockheizkraftwerken geschehen, kein Neuland für die Landeshauptstadt Hannover. Zudem sei eine Abfrage der Kosten am Markt wesentlich sinnvoller als der Kauf einer Anlage.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) bat um eine getrennte Abstimmung der drei Punkte des Antrages.

Getrennte Abstimmung:

Gegen 3 Stimmen lehnte der Rat die Ziffer 1 des Änderungsantrages der Piraten-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1489/2013 ab.

Gegen 3 Stimmen lehnte der Rat die Ziffer 2 des Änderungsantrages der Piraten-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1489/2013 ab.

Gegen 3 Stimmen lehnte der Rat die Ziffer 3 des Änderungsantrages der Piraten-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1489/2013 ab.


Mit 37 Stimmen gegen 15 Stimmen lehnte der Rat den Zusatzantrag der CDU-Ratsfraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1338/2013 ab.


Mit 35 Stimmen gegen 19 Stimmen beschloss der Rat die Installation von Solarstromanlagen im Contracting auf den Dächern städtischer Liegenschaften nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0920/2013 N1 mit 2 Anlagen.


TOP 30.
Antrag zur Feuer- und Rettungswache Weidendamm, zweiter Bauabschnitt
(Drucks. Nr. 1100/2013 mit 2 Anlagen)

Ratsherr Hillbrecht PIRATEN) führte aus, dass die PIRATEN-Fraktion begrüße, dass man die kritischen Punkte 2. und 4. in einer separaten Drucksache behandeln wolle und hoffe in diesem Zusammenhang auch auf eine detaillierte und nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Einstimmig beschloss der Rat die Ziffern 1 und 3 des Antrages zur Feuer- und Rettungswache Weidendamm, - zweiter Bauabschnitt, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1100/2013 mit 2 Anlagen.

Die Ziffern 2 und 4 wurden nicht behandelt.
Die separate Behandlung erfolgt in einer neuen Drucksache.


TOP 16.
Anträge zu Bauleitplänen der Wohnbauflächeninitiative

TOP 16.1.
Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
217. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Wülferode / "Am Wiesengarten, 1. Entwicklungsabschnitt"
Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss, Einstellung des Verfahrens zur 131. Änderung des Flächennutzungsplanes
(Drucks. Nr. 0986/2013 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat das 217. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Wülferode / "Am Wiesengarten, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0986/2013 mit 3 Anlagen.


TOP 16.2.
Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
195. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Mittelfeld / Spittastraße
Feststellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1256/2013 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat das 195. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Mittelfeld / Spittastraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1256/2013 mit 4 Anlagen.


TOP 17.
Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 17.1.
Bebauungsplan Nr. 1789, In der Steinbreite
Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0746/2013 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1789 - In der Steinbreite, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0746/2013 mit 3 Anlagen.


TOP 17.2.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1776, Wohn- und Geschäftshaus Beekestraße 53, Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1242/2013 mit 3 Anlagen)
Bei 3 Enthaltungen beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1776 - Wohn- und Geschäftshaus Beekestraße 53, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1242/2013 mit 3 Anlagen.



TOP 17.3.
Veränderungssperre Nr. 94 für den Geltungsbereich des künftigen
Bebauungsplans Nr. 1748 - Bodestraße Nord -
(Drucks. Nr. 1113/2013 mit 3 Anlagen)
Gegen 16 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat die Veränderungssperre Nr. 94 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 1748 - Bodestraße Nord, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1113/2013 mit 3 Anlagen.


TOP 18.
Antrag zur Änderung und Anpassung der Förderrichtlinie über die Gewährung von Leistungen zum sozialpädagogisch begleiteten Wohnen im Rahmen der
Jugendsozialarbeit nach § 13 Absatz 1 SGB VIII (Jugendwohnbegleitung)
(Drucks. Nr. 0835/2013 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Änderung und Anpassung der Förderrichtlinie über die Gewährung von Leistungen zum sozialpädagogisch begleiteten Wohnen im Rahmen der Jugendsozialarbeit nach § 13 Absatz 1 SGB VIII (Jugendwohnbegleitung) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0835/2013 mit 1 Anlage.


TOP 19.
Verwendung der Haushaltsmittel im Rahmen der städtischen Wirtschaftsförderung (Projektbeteiligung)
(Drucks. Nr. 1430/2013 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Verwendung der Haushaltsmittel im Rahmen der städtischen Wirtschaftsförderung – Projektbeteiligung, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1430/2013 mit 4 Anlagen.


TOP 20.
Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege
(Drucks. Nr. 1437/2013 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1437/2013 mit 2 Anlagen.


TOP 21.
Antrag zum Antrag der PIRATEN-Fraktion zu einer Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0311/2013)

Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) machte darauf aufmerksam, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Kommunalwahlkampfprogramm ebenso wie die ehemalige Abgeordnete der Regionsversammlung und zukünftige Gleichstellungsbeauftragte der Landeshauptstadt Hannover die Erstellung einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung gefordert hätten. Damit würden Kommunen ihren BürgerInnen zumindest für den eigenen Wirkungskreis volle Akteneinsicht ermöglichen. Für die Partizipation von BürgerInnen an politischen Endscheidungen sei es nach Ansicht der PIRATEN-Fraktion unerlässlich, dass die Informationen über diese Prozesse und über die Möglichkeit daran teilzuhaben zugänglich gemacht würden. Weiter erläuterte Ratsherr Dr. Junghänel, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen nach der Wahl jegliches Interesse an der Erstellung einer Informationsfreiheitssatzung hätten vermissen lassen. Deshalb habe die PIRATEN-Fraktion im August 2012 einen Antrag in das Verfahren eingebracht, wonach man die Verwaltung aufgefordert habe einleitende Maßnahmen zur Erstellung einer Informationsfreiheitssatzung zu ergreifen. Ratsherr Dr. Junghänel zeigte sich verwundert darüber, warum zum einen der Antrag abgelehnt worden wäre und zum zweiten warum dieser einen unverhältnismäßig hohen Diskussionsbedarf ausgelöst habe. Ratsherr Dr. Junghänel gestand ein, dass bekannt sei, dass die Niedersächsische Landesregierung bereits an einem Gesetz für eine Informationsfreiheitssatzung arbeite. Zudem würde die Landeshauptstadt Hannover mit einem hohen Maß an Transparenz fungieren. Allerdings sei es nun an der Zeit dem Beispiel einiger Kommunen wie Braunschweig oder Langenhagen zu folgen und die transparente Haltung der Stadtverwaltung in gesetzliche Formen zu gießen.

Beigeordneter Klie (SPD) entgegnete, dass einzig und allein die Tatsache verwunderlich sei, dass die PIRATEN-Fraktion ihren Antrag nicht zurückgezogen habe, da doch bekannt wäre, dass die Landesregierung an einem Gesetz zur Informationsfreiheitssatzung arbeite. Die SPD-Fraktion sei nach Fertigstellung des Landesgesetzes gern zu Diskussionen über Inhalte bzw. eventueller Änderungen für die Landeshauptstadt bereit.

Ratsfrau Arikoglu (Bündnis 90/Die Grünen) verwies auf die Seite 80 des Koalitionsvertrages auf der die Erstellung eines Informations- und Transparenzfreiheitsgesetzes festgehalten worden wäre.

Ratsherr Hilbrecht (PIRATEN) erwiderte, dass die Erstellung eines Gesetzes auf Landesebene nichts mit kommunaler Selbstverwaltung zu tun habe.

Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) betonte, dass es sich Fraktionen auch einmal vorwerfen lassen müssten, wenn diese ihre Wahlversprechen nicht halten würden. Die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen hätten in diesem Bezug mehr als sechs Monate untätig verstreichen lassen, hätten anschließend angefangen auf Zeit zu spielen und dies mit der Erstellung eines Landesgesetzes begründet.

Ratsherr Pohl (CDU) erklärte, dass die CDU-Fraktion dem vorliegenden Antrag zustimmen werde. Der Verweis auf die Entstehung eines Landesgesetzes werde den Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen nicht helfen können, da eine kommunale Satzung für den eigenen Wirkungskreis trotz alle dem von der Stadtverwaltung erstellt werden müsse.

Beigeordnete Kastning (SPD) erläuterte, dass die SPD-Fraktion im Land derzeit an einem Gesetzesentwurf arbeite und dass man entschieden habe, diese Beratungen in der eigenen Arbeit zu berücksichtigen. Es sei kein schlechtes Ziel innerhalb eines Bundeslandes, wenn Kommunen Empfehlungen in die eigene Diskussion mit einbeziehen könnten.

Ratsherr Römer (SPD) bekräftigte, dass die Fraktion der SPD natürlich eine Informationsfreiheitssatzung wünsche. Allerdings sei es zu vermeiden in diesem Zusammenhang eine Art „Flickenteppich“ entstehen zu lassen, wonach jede Kommune in Niedersachsen ihre eigene Satzung ohne Leitfaden erstelle. Ein weiterer Grund für die unterstellte Verzögerung sei, dass die voran gegangene Landesregierung die Erstellung einer Informationsfreiheitssatzung nicht als vornehmliches Ziel empfunden habe. Dies habe sich durch den Regierungswechsel im Januar glücklicherweise geändert, so dass man nicht mehr lange auf eine Satzung werde warten müsse.

Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) hielt für das Protokoll fest, dass in diesem Bezug im Jahr 2012 nicht alles optimal in der Landeshauptstadt Hannover gelaufen sei.
Mit 33 Stimmen gegen 18 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der PIRATEN-Fraktion zu einer Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0311/2013 ab.


TOP 22.
Antrag zum Antrag der CDU-Fraktion zu Leitlinien zur Standortsuche für die Flüchtlingsunterkünfte
(Drucks. Nr. 1066/2013)

Ratsfrau Jeschke (CDU) sagte, dass der vorliegende Antrag Ausdruck der CDU-Fraktion sei, sich zum Thema Flüchtlinge in Hannover breiter aufzustellen, und dessen, was man aus den öffentlichen Diskussionen wahrnehme. Dem zu Folge sei die notwendige Suche der Standorte weder in der Qualität noch zahlenmäßig ausreichend. Ferner werde in verschiedenen Punkten ein transparenteres Verfahren zur Unterkunftssuche gefordert.
Mit 35 Stimmen gegen 17 Stimmen und bei 2 Enthaltungen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zu Leitlinien zur Standortsuche für die Flüchtlingsunterkünfte nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1066/2013 ab.


TOP 23.
A N T R Ä G E

TOP 23.1.
der FDP-Fraktion zur Dokumentation von Altlastenverdachtsfällen und -sanierungen auf hannover.de
(Drucks. Nr. 1167/2013)
Eingebracht und verwiesen:
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen.
In den Organisations- und Personalausschuss.
In den Verwaltungsausschuss.


TOP 23.2.
der CDU-Fraktion

TOP 23.2.1.
zur Überprüfung von Glücksspielstätten im Stadtgebiet
(Drucks. Nr. 1350/2013)
Eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung.
In den Verwaltungsausschuss.


TOP 23.2.2.
zu Stadtführungen für Gehörlose und Schwerhörige
(Drucks. Nr. 1352/2013)
Eingebracht und verwiesen:
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten.
In den Sozialausschuss.
In den Verwaltungsausschuss.


TOP 23.2.3.
zur finanziellen Unterstützung des Volksbades Limmer
(Drucks. Nr. 1492/2013)

Ratsherr Küßner (CDU) bat um Vernunft und das Wohlwollen für die ehrenamtliche Leitung des Volksbades Limmer. Aktuell erhalte das Bad lediglich die planmäßige Beihilfe in Höhe von ca. 74.000 €, die ausreiche um eine Saison unter normalen Umständen zu bestreiten. Ratsherr Küßner erläuterte, dass das Volksbad Limmer unverschuldet in Not geraten sei und dass die Stadt Hannover in diesem Fall aktive Flutopferhilfe leisten müsse. Die CDU-Fraktion fordere eine schnelle Soforthilfe für das Volksbad Limmer.

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Verwaltung bereits am vergangenen Montag im Sportausschuss Stellung zu dem Thema bezogen habe. Die Stadt werde am Ende der Saison prüfen was zu zahlen ist und das Defizit dann übernehmen. Ratsherr Bindert bemerkte, dass der Landeshauptstadt natürlich jeder private Sponsor willkommen sei, denn jegliche private Unterstützung entlaste die Stadtkasse. Ratsherr Bindert betonte, dass besonders ein Punkt im CDU-Antrag in Bezug auf die schnelle Soforthilfe fatal sei. Denn wenn man die Schwimmbecken leer pumpen würde, bevor das Hochwasser abgelaufen wäre, bestünde die Gefahr, dass die leeren Becken vom Hochwasser nach oben gedrückt und dabei auseinanderbrechen würden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werde den Antrag ablehnen.

Beigeordnete Kastning (SPD) erinnerte an die einvernehmlichen Übereinkünfte von Stadtverwaltung und der Leitung des Limmer Volksbades und erklärte zudem, dass die SPD-Fraktion den Antrag ablehnen werde.

Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) machte deutlich, dass die Stadtverwaltung auch in diesem Fall gewohnt schnell reagiert und damit auf alle Beteiligten beruhigend eingewirkt habe. Die Stadt werde nach eigenen Aussagen am Saisonende das Defizit übernehmen und damit sei allen geholfen.

Ratsherr Küßner (CDU) beharrte erneut auf eine Beteiligung der Stadtwerke in der Frage einer Soforthilfe.

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass es neben enercity noch weitere Großunternehmen in Hannover geben würde. Die CDU-Ratsfraktion täte gut daran, wenn sie ihre Starrheit zur Thematik enercity und Schwimmbäder endlich aufgeben würde.
Mit 35 Stimmen gegen 18 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zur finanziellen Unterstützung des Volksbades Limmer nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1492/2013 ab.


TOP 32.
Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht zum Eisstadion am Pferdeturm
(Drucks. Nr. 1493/2013)
Akteneinsicht erhalten:
Beigeordnete Zaman, Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Klapproth, Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsherr Bindert, Ratsherr Onay (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Dr. Junghänel, Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Neudahm (WfH)


TOP 24.
Antrag zur Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
(Drucks. Nr. 1170/2013)
Einstimmig genehmigte der Rat die Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1170/2013.





Für das Protokoll:






S t r a u c hM ö n n i n g h o f fS c h ö n d u b e



RatsvorsitzenderErster StadtratStadtangestellter