Sitzung Stadtbezirksrat Ricklingen am 06.06.2013

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 29.05.2013)
Protokoll (erschienen am 30.08.2013)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.09 - Datum 24.07.2013

PROTOKOLL

15. Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen
am Donnerstag, 6. Juni 2013,
Freizeitheim Ricklingen, Ricklinger Stadtweg 1

Beginn 19.00 Uhr
Ende 22.00 Uhr
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Anwesend: (verhindert waren)
Bezirksbürgermeister Markurth (SPD)
Stv. Bezirksbürgermeistr Dette (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Arikoglu (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Bergmann (SPD)
(Bezirksratsherr Breves) (SPD)
Bezirksratsherr Capellmann (CDU)
Bezirksratsfrau Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Fitz (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Hannemann (SPD)
Bezirksratsfrau Hurtzig (SPD)
Bezirksratsherr Koch parteilos
Bezirksratsherr Kumm (CDU)
Bezirksratsfrau Masanke (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Menge (SPD)
Bezirksratsherr Schrader (FPD)
Bezirksratsfrau Stache (CDU)
Bezirksratsherr Steuer (Die Linke)
Bezirksratsherr Walther (SPD)
Bezirksratsherr Weske (CDU)
Bezirksratsherr Wolff (CDU)
Bezirksratsherr Wüstrich (SPD)
Beratende Mitglieder:
Ratsfrau Barnert (SPD)
(Bürgermeister Scholz) (CDU)
(Ratsherr Wruck) Die Hannoveraner
Verwaltung:
Frau Spremberg Stadtbezirksratsbetreuung
Herr Sievers Stadtbezirksmanagement
Frau Winters Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Moch Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Visse Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Ortmann Fachbereich Bildung und Qualifizierung
Frau Weymann Fachbereich Bildung und Qualifizierung
Gast:
Herr Habermann-Nieße Agentur Plan Zwei

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Informationen zur energetischen Stadtteilsanierung in Oberricklingen

3. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

4. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

4.1. A N H Ö R U N G E N

4.1.1. Miet- und Benutzungsbedingungen für die kommunalen kulturellen Einrichtungen in den Stadtteilen (Stadtteilzentren, Freizeitheime und Bürgerhaus Misburg)
(Drucks. Nr. 1007/2013 mit 3 Anlagen)

4.1.2. Veränderung des Finanzierungsmodells für Familienzentren (FZ)

Teilhaushalt: 51 Fachbereich Jugend und Familie
Produkt: Kindertagesbetreuung
(Drucks. Nr. 1107/2013 N1 mit 1 Anlage)

4.1.3. Kita Butjerbrunnenplatz, Neubau einer 4-Gruppen-Kita
(Drucks. Nr. 1257/2013 mit 3 Anlagen)

4.1.4. Standorte für Mountainbikeparcours
(Drucks. Nr. 1253/2013 mit 6 Anlagen)

4.2. E N T S C H E I D U N G E N

4.2.1. Grundschule Wettbergen, Brandschutzmaßnahmen
(Drucks. Nr. 15-1213/2013 mit 3 Anlagen)

4.2.2. Mittel des Integrationsbeirates
(Drucks. Nr. 15-1282/2013)

5. A N F R A G E N

5.1. der SPD-Fraktion

5.1.1. Zustand von Ehrengräbern auf dem Ricklinger Friedhof
(Drucks. Nr. 15-1240/2013)

5.1.2. Ausschilderung Ricklinger Kiesteiche
(Drucks. Nr. 15-1241/2013)

5.1.3. Situation Parkplatz Kneippweg
(Drucks. Nr. 15-1244/2013)


5.1.4. Lärmbelastung in Bereich Bückeburger Allee / B 65
(Drucks. Nr. 15-1245/2013)

5.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

5.2.1. Grunderneuerung und Neugestaltung der Barthold-Knaust-Straße
(Drucks. Nr. 15-1246/2013)

5.3. der CDU-Fraktion

5.3.1. Erhalt der Lebensmittelnahversorgung Am Sauerwinkel
(Drucks. Nr. 15-1250/2013)

5.3.2. Wohnkonzept 2025
(Drucks. Nr. 15-1251/2013)

5.3.3. Radroutennetz für den Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-1252/2013)

6. A N T R Ä G E

6.1. Interfraktionell

6.1.1. Interfraktioneller Antrag gem. § 10 der GO des Rates der LHH
(Drucks. Nr. 15-1281/2013)

6.2. Gemeinsam von SPD-Fraktion und Bündnis 90 /Die Grünen Fraktion

6.2.1. Grunderneuerung der Staßenverkehrsfläche "Unter den Birken" zwischen Göttinger Chaussee und dem Platz "Grünlinde"
(Drucks. Nr. 15-1248/2013)

6.2.2. Zusätzliche Informationen über geplante Ausbaumaßnahmen
(Drucks. Nr. 15-1249/2013)

6.2.3. Installation Sitzbänke und Abfallbehälter Rohrskamp
(Drucks. Nr. 15-1279/2013)

6.2.4. Einbeziehung der Skulptur "Friedensstein" in den IGS-Neubau Mühlenberg
(Drucks. Nr. 15-1468/2013)

6.3. der CDU-Fraktion

6.3.1. Beseitigung von Schlaglöchern "Unter den Birken" und "Bartold-Knaust-Straße"
(Drucks. Nr. 15-1075/2013)

6.3.2. Wohnkonzept 2025
(Drucks. Nr. 15-1254/2013)

6.3.3. Prioritätenlisten der FB Gebäudemanagement, Tiefbau, Umwelt und Stadtgrün
(Drucks. Nr. 15-1255/2013)

7. Bericht aus dem Integrationsbeirat

8. Bericht des Stadtbezirksmanagements

9. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Markurth eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es werden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:

Bezirksratsherr Dr. Menge beantragt, die Dringlichkeit des Antrags aus DS 15-1486/2013 zu beschließen, da zu befürchten sei, dass die Skulptur durch unsachgemäße Behandlung während der bereits angelaufenen Bauarbeiten Schaden nehmen könne, wenn sie nicht bald sicher gelagert werde.

Der Bezirksrat stimmt dem Dringlichkeitsantrag einstimmig zu.
Der Antrag wird unter TOP 6.2.4. behandelt.
TOP 6.3.1 wird von Bezirksratsherrn Weske zurückgezogen.
Die so geänderte Tagesordnung wird einstimmig beschlossen.

Bezirksbürgermeister Markurth entschuldigt die Abwesenheiten von Bezirksratsherrn Breves und stellvertretenden Bürgermeister Dette.


TOP 2.
Informationen zur energetischen Stadtteilsanierung in Oberricklingen (Anlage)

Bezirksbürgermeister Markurth begrüßt Frau Moch und Herrn Visse aus dem Bereich Stadterneuerung und Wohnen der Landeshauptstadt Hannover sowie Herrn Habermann-Nieße von der Agentur Plan Zwei und erteilt ihm das Wort.

Herr Habermann-Nieße stellt das "Integrierte Quartierskonzept Oberricklingen der Stadt Hannover" anhand einer Präsentation vor, das im Rahmen des KfW-Förderprogrammes "Energetische Stadtsanierung" auf Quartiersebene in Oberricklingen umgesetzt werden soll.Das Pilotprojekt der Landeshauptstadt Hannover umfasse die energetische Gebäudemodernisierung von Ein-und Zwei-Familienhäusern. Konkrete Informationen können der Präsentation entnommen werden, die an das Protokoll angehängt wird.

Bezirksratsherr Dr. Menge begrüßt die Auswahl Oberricklingens und die Bildung eines Beirates, durch den sowohl die Bewohnerinnen und Bewohner als auch der örtliche Energieversorger einbezogen werden.

Bezirksratsherr Weske fragt, wie die Beteiligung erfolge und wie der Bezirksrat eingebunden werde.

Herr Habermann-Nieße erklärt, dass Hauseigentümer sich für eine Beratung bewerben könnten.

Herr Visse ergänzt, dass die Beteiligung von Fraktionsvertretern am Planungsprozess erwünscht sei.


TOP 4.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 4.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 4.1.1.
Miet- und Benutzungsbedingungen für die kommunalen kulturellen Einrichtungen in den Stadtteilen (Stadtteilzentren, Freizeitheime und Bürgerhaus Misburg)
(Drucks. Nr. 1007/2013 mit 3 Anlagen)

Frau Ortmann erläutert den Inhalt der Drucksache. Seit 2007 habe es keine Erhöhung der Mietpreise der kommunalen kulturellen Einrichtungen gegeben. Mit der in der Drucksache erläuterten Erhöhung sollen die Vorgaben des Haushaltskonsolidierungsprogramms VIII erfüllt werden.

Bezirksratsherr Dr. Menge dankt für die Bereitschaft, in der Bezirksratssitzung Fragen zu beantworten. Auch in anderen Bezirken werde die Drucksache kontrovers diskutiert und die Entscheidung der Bezirksratsmitglieder werde von der Beantwortung der Fragen abhängen. Er geht auf die Differenzierung der Nutzer in Gruppe 1 (gemeinwohlorientierte Nutzer) und Gruppe 2 (kommerzielle Nutzer) ein und fragt nach den Erfahrungswerten der Verwaltung hinsichtlich der Verteilung zwischen diesen beiden Gruppen vor Ort, unter welche Gruppe die Karnevalsvereine fallen und ob die Mindestmietzeit von drei Stunden reduziert werden könne, z.B. auf zwei Stunden. Die beigefügte Preisliste offenbare unterschiedliche Preiserhöhungen. Wie kommen diese zu Stande?

Frau Ortmann antwortet, dass gewinnorientierte Nutzer bei der letzten Erhöhung stärker benachteiligt worden seien und eine stärkere Erhöhung erfahrungsgemäß einen Verlust von Kunden bedeuten würde. Der Preisanstieg bei kleinen Gruppenräumen, die oft von Gemeinwohl orientierten Vereinen genutzt werden, sei moderat. Der größere Raum für mehr als 100 Personen werde oftmals als Saal genutzt und könne teurer vermietet werden, da Vereine auch Einnahmen bei Veranstaltungen erzielten. Karnevalsvereine werden in die günstigere Gruppe eingeordnet, da man davon ausgehe, dass die Einnahmen der Jugendarbeit zu Gute komme. Eine Reduzierung auf eine geringere Mietdauer würde zur Zerschneidung der Zeiten führen, die eine schlechte Vermietfähigkeit zur Folge hätte, was sich auf die Wirtschaftlichkeit negativ auswirke.

Bezirksratsherr Weske möchte wissen, in welchem Verhältnis an die beiden Gruppen vermietet werde und ob die Vermietung künftig nur im 3-Stunden-Rhythmus möglich sei.

Frau Weymann erklärt, dass ca. 90 % der Mieter der Gruppe 1 zuzuordnen seinen. Eine Vermietung über drei Stunden hinaus sei möglich, der Preis würde dann pro Stunde ein Drittel des Tarifs betragen

Anschließend lässt Bezirksbürgemeister Markurth über die Drucksache abstimmen.

Antrag,
· den in der Anlage 1 veränderten Miet- und Benutzungsbedingungen für die kommunalen kulturellen Einrichtungen in den Stadtteilen und
· den in der Anlage 2 (Preisliste) vorgeschlagenen Preisen ab 1.1.2014
zuzustimmen.
13 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 4.1.2.
Veränderung des Finanzierungsmodells für Familienzentren (FZ)

Teilhaushalt: 51 Fachbereich Jugend und Familie
Produkt: Kindertagesbetreuung

(Drucks. Nr. 1107/2013 N1 mit 1 Anlage)

Antrag,
zu beschließen:
Die Förderung für alle Familienzentren ab dem 01.08.2013 zukünftig abhängig nach Anzahl der betreuten Gruppen durchzuführen. Eine Mindestförderung von jährlich 40.000 € bleibt bestehen. Ab der fünften Gruppe soll die Förderung zusätzlich um 5.000 € pro Gruppe aufgestockt werden (s. Anlage). Die Höchstförderung wird auf maximal 55.000 € jährlich begrenzt.
Die Mittel sollen unter anderem für:
- Anmietungen von zusätzlichen Raumkapazitäten für Familien unterstützende Angebote
- Personalkosten zur Erhöhung der Stunden für die Koordination in FZ zwischen mindestens
einer halben Stelle bis maximal 30 Wochenstunden analog TVÖD E 09/S 13,
- kleine bauliche Maßnahmen in Abstimmung mit der LHH, Fachbereich Jugend und Familie
verwandt werden.
Einstimmig


TOP 4.1.3.
Kita Butjerbrunnenplatz, Neubau einer 4-Gruppen-Kita
(Drucks. Nr. 1257/2013 mit 3 Anlagen)

Bezirksratsherr Dr. Menge begrüßt das Vorhaben und die Tatsache, dass für diese doch sehr teure Baumaßnahme noch Drittmittel z.B. von ProKlima akquiriert werden sollen.

Bezirksratsherr Weske begrüßt die Baumaßnahme mit dem hohen Standard ebenfalls, beklagt jedoch die sehr hohen Kosten und die Tatsache, dass nur 15 Fahrradstellplätze geplant worden seien.

Bezirksratsherr Schrader bedauert, dass obwohl die Baumaßnahme als Passivhaus errichtet werde, man die Maßnahme nicht als Initial nutzt und hinsichtlich der energetischen Ausbeute größer geplant werde, sodass sich noch andere Nutzer profitieren könnten.

Antrag,
  1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zum Neubau der 4-Gruppen-Kita Butjerbrunnenplatz in Höhe von insgesamt 3.364.000 € durch den Stadtbezirksrat (inhaltliche Zuständigkeit) und
  2. der Mittelfreigabe in Höhe von 3.364.000 € durch den Verwaltungsausschuss, vorbereitet durch den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegen-
    schaftsangelegenheiten (finanzielle Zuständigkeit) zuzustimmen.
Einstimmig

TOP 4.1.4.
Standorte für Mountainbikeparcours
(Drucks. Nr. 1253/2013 mit 6 Anlagen)

Herr Sievers gibt zusätzliche Informationen zur Drucksache: In diesem oder im nächsten Jahr sei ein konkreter Ausbau nur an den Standorten Adolf-Ey-Str.(Einlenriede) und im Lindener Volkspark geplant. Der Standort am Mühlenberg soll nur ausgebaut werden, wenn sich eine konkrete Nutzergruppe für diesen Standort finde und spätere Kooperationspartner zur Verfügung stehen. Der Beschluss diene lediglich der Standortsicherung.

Bezirksratsherr Dr. Menge stellt weitere Fragen: Ist an eine Kooperation mit dem Mühlenberger Sportverein gedacht worden? Wie hoch wird der Lärmpegel für die Anlieger werden? Gibt es feste Nutzungszeiten für die Anlage? Das Vorhaben beinhalte außerdem die berechtigte Hoffnung, den Marlene-Süß-Weg zu beleuchten.

Herr Sievers antwortet, dass eine Beleuchtung leider nicht vorgesehen sei. Eine spätere Zusammenarbeit sowohl mit zukünftigen Nutzern als auch mit Bürgerinnen und Bürgern und dem Mühlenberger Sportverein sei geplant. Am Standort gäbe es keine unmittelbar angrenzende Wohnbebauung. Außerdem würde durch das Mountain-Biken nur eine geringe Lärmbelästigung entstehen. Die Nutzungsregeln würden zeitliche Vorgaben beinhalten.

Bezirksratsfrau Barnert moniert, dass am angegeben Standort sehr wohl angrenzende Wohnbebauung existiere.

Bezirksbürgermeister Markurth erwidert, dass zu gegebener Zeit, wenn ein entsprechender Beschluss zur Umsetzung eines Mountainbike-Parcours vorgelegt würde, der Bezirksrat immer noch ein Anhörungsrecht habe, welches einen Widerspruch erlaube. Er gibt zu Bedenken, dass eine Abstimmung über Punkt 1. nicht möglich sei, da der Stadtbezirk Ricklingen gar nicht betroffen sei, daher könne lediglich über Punkt 2. abgestimmt werden.

Antrag,
2. der Sicherung der fünf weiteren u. g. Standorte als potentielle Mountainbike-Parcours, die planerisch für die Freizeitnutzung vorgehalten werden sollen und die in den Folgejahren je nach Bedarf hergerichtet werden sollen, zuzustimmen.
- Anhörungsrecht der Stadtbezirksräte für die Standorte in ihrem Stadtbezirk
- Entscheidungsrecht des VA
Einstimmig


TOP 4.2.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 4.2.1.
Grundschule Wettbergen, Brandschutzmaßnahmen
(Drucks. Nr. 15-1213/2013 mit 3 Anlagen)
Antrag,
  1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zu den Brandschutz-
    maßnahmen in der GS Wettbergen in Höhe von insgesamt 174.000 € sowie
  2. dem Baubeginn zuzustimmen.
Einstimmig

TOP 4.2.2.
Mittel des Integrationsbeirates
(Drucks. Nr. 15-1282/2013)
Bezirksbürgermeister Markurth verliest den Antrag.
Antrag,
folgende Zuwendungen zu beschließen:
1) in Höhe von 2.000,-- Euro für die Beteiligung an der Umsetzung des Sozialkompetenztrainingsprogramms Effekt in den Kitas Canarisweg 2 und 21 sowie im Kids Club der Nachbarschaftsarbeit Canarisweg IB 04/2013
2) in Höhe von 750,-- Euro für Ausflüge der Rucksackgruppe der städtischen Kita Canarisweg 21 in den Zoo, in das Phaeno nach Wolfsburg, in die Herrenhäuser Gärten und für regelmäßige Schwimmbadbesuche
Einstimmig

TOP 3.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Durchgeführt von 20.10 Uhr bis 20.25 Uhr.

Eine Einwohnerin weist auf die Problematik des Fahrradverkehrs auf dem Fußweg des Ricklinger Stadtweges in Höhe ihres Cafés hin.

Anmerkung zum Protokoll: Die Verwaltung hat das zuständige Polizeikommissariat informiert, welches den Bereich stärker kontrollieren wird.

Ein Einwohner erkundigt sich zum Datenschutz innerhalb des Beratungsgesprächs im Rahmen des energetischen Sanierungsprogramms, da er zunehmende Werbung und Vermerke in den Bauakten befürchtet.

Herr Visse sichert die Einhaltung des Datenschutzes sowie die Neutralität der Berater zu; die Beratungsergebnisse sind für Eigentümer nur Empfehlungen, nicht verpflichtend.

Ein Einwohner möchte wissen, ob die Funktionsfähigkeit der Freizeitheime nach der Erhöhung der Gebühren gewährleistet werde.

Frau Ortmann antwortet, dass die Gebühren in den Gesamthaushalt der Stadt einfließen, unabhängig davon, sei die Verwaltung bemüht, Schwachstellen umgehend zu reparieren.

Ein Einwohner fragt, ob bei der Planung des Neubaus der Kindertagesstätte Butjerbrunnenplatz der Versuch unternommen werde, den Platz architektonisch aufzuwerten und wie die Überdachung zu den Toiletten zukünftig aussehend werde.

Frau Winters teilt mit, dass die Überdachung abgebrochen und nicht wieder aufgebaut werde. Städtebauliche Aspekte wie Klinkerfassade und Satteldach seien berücksichtigt worden.

Bezirksbürgermeister Markurth beendet die Bürgerfragestunde.


TOP 5.
A N F R A G E N

TOP 5.1.
der SPD-Fraktion

TOP 5.1.1.
Zustand von Ehrengräbern auf dem Ricklinger Friedhof
(Drucks. Nr. 15-1240/2013)

Bezirksratsherr Dr. Menge verliest die Anfrage.
Auf dem Ricklinger Friedhof befinden sich eine Reihe von Ehrengräbern für Widerstandskämpfer gegen das NS-Regime und andere verdiente Menschen. So haben hier auch Wilhelm Hesse, August Holweg, Wilhelm Bluhm, Franz Nause und Kurt Schumacher ihre letzte Ruhestätte. Von Besucherinnen und Besuchern des Friedhofes wird jedoch immer wieder der Zustand dieser Gräber kritisiert. So sind zum Beispiel die Inschriften durch Witterungseinfluss teilweise nur noch schwer oder kaum lesbar. Auch Vertreterinnen und Vertreter der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover weisen bei Rundgängen zu Gedenkveranstaltungen immer wieder auf bestehende Mängel hin.
Wir fragen die Verwaltung:
  1. Wie beurteilt die Verwaltung den Zustand der Ehrengräber auf dem Ricklinger Friedhof?
  2. Welche Pflegemaßnahmen werden an den Ehrengräbern regelmäßig durchgeführt?
  3. Beabsichtigt die Verwaltung in nächster Zeit, an den Ehrengräbern über den regelmäßigen Pflegedienst hinausgehende Arbeiten durchzuführen – und, wenn ja, welche und wann?

Herr Sievers beantwortet die Fragen wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Ehrengräber werden wie auf Friedhöfen stehende Baudenkmale und Erhaltens werte Grabmale behandelt. Für deren Pflege und Erhalt stehen keine gesonderten Mittel zur Verfügung, sie werden aus dem allgemeinen Budget des Friedhofs bestritten. Aus diesem Grund beschränkt sich die laufende Pflege auf die übliche/ normale Grab- und Anlagenpflege. Dazu gehört nicht die Pflege und Reinigung der Grabmale.
Bei größeren Beschädigungen oder wenn die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist, wird die Reparatur der Grabmale veranlasst.
Die Verwitterung sehen wir, wie auch bei den als Denkmal klassifizierten Grabmalen, als normalen Prozess, den alle Grabmale durchlaufen.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die regelmäßigen Pflegemaßnahmen bei Ehrengräbern beinhalten alle gärtnerischen Pflegearbeiten der Grabanlagen, so z.B. je nach Gestaltung die Durchführung der Wechselbepflanzungen, Rasenpflege, Strauch und Gehölzschnitt, Reinigung der gepflasterten Plätze und Wege. Darüber hinaus wird die Verkehrssicherheit auf Plätzen und Wegen und am Grabstein gewährleistet, dies beinhaltet die Reparatur, oder Erneuerung von Wegen und Plätzen sowie die Befestigung von nicht mehr standsicheren Grabsteinen.
Antwort der Verwaltung zu Frage :
Über die Pflege hinausgehende Arbeiten sind bislang nicht vorgesehen.

Bezirksratsherr Dr. Menge regt an, die nicht mehr lesbaren Ehrengräber mit erläuternden Schildern zu versehen, die Auskunft darüber geben, um wessen Grab es sich handelt.

Anmerkung zum Protokoll: Die Anregung wird durch die Fachverwaltung geprüft.

Bezirksratsherr Capellmann schlägt vor, diese Hinweisschilder analog den Legendenschildern aus Bezirksratsmitteln zu finanzieren.

Bezirksbürgermeister Markurth äußert Unverständnis darüber, dass die Landeshauptstadt die eigens deklarierten Ehrengräber nicht pflege.

Herr Sievers erläutert, dass der Verfall als natürlicher Prozess in Kauf genommen werde.

TOP 5.1.2.
Ausschilderung Ricklinger Kiesteiche
(Drucks. Nr. 15-1241/2013)

Frau Bergmann trägt die Anfrage vor:
Vor einiger Zeit wurden vom Stadtbezirksrat Wege zwischen dem Ricklinger Holz und den Ricklinger Teichen benannt. Die Stadt Hemmingen hat kürzlich ihrerseits die Wege entsprechend ausgeschildert. Seitens der Landeshauptstadt Hannover wurde bislang keine Beschilderung eingerichtet. Die Ausschilderung sollte aber so bald wie möglich erfolgen, um vor Ort die Orientierungsmöglichkeiten zu verbessern.
Wir fragen die Verwaltung:
  1. Wann wird die Beschilderung seitens der Landeshauptstadt Hannover vorgenommen?
  2. Ist es möglich, die Schilder gleich mit Legendenzusätzen zur Erläuterung der Benennungen zu versehen?

Herr Sievers verliest die Antworten:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Beschilderung wird kurzfristig veranlasst, sodass die Aufstellung noch im Sommerhalbjahr erfolgen kann.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Schilder werden mit Legendenzusätzen versehen.


TOP 5.1.3.
Situation Parkplatz Kneippweg
(Drucks. Nr. 15-1244/2013)

Bezirksratsherr Wüstrich trägt die Anfrage vor:
Auf dem öffentlichen Parkplatz sind regelmäßig zahlreiche Anhänger, verwaiste Altfahrzeuge, Wohnwagen und Wohnmobile dauerhaft oder über längere Zeiträume abgestellt. Insbesondere in der Badesaison werden dringend alle Parkflächen benötigt.
Wir fragen die Verwaltung:
  1. Wie oft wird der ruhende Verkehr in diesem Bereich kontrolliert?
  2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, entspannend auf die Parksituation einzuwirken?

Herr Sievers beantwortet die Fragen:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1::
Der Parkplatz wurde bisher vom Verkehrsaußendienst nicht überwacht, da dort das Parken für alle Arten von Fahrzeugen erlaubt ist und bisher keine Beschwerden vorlagen.
Nach § 12 Abs. 3b StVO dürfen Anhänger nicht länger als zwei Wochen im öffentlichen Verkehrsraum geparkt werden, ohne dass diese bewegt werden. Der Verkehrsaußendienst hat aufgrund dieser Anfrage damit begonnen, die Ventilstände der Anhänger zu überwachen und so zu prüfen, ob die Anhänger innerhalb dieser Frist bewegt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, wird eine Anzeigeaufnahme erfolgen.
Zum Zeitpunkt der ersten Kontrolle parkten u.a. ein Wohnmobil sowie ein abgemeldetes Fahrzeug auf dem Parkplatz. Da für den Platz keine Beschränkung für bestimmte Arten von Fahrzeugen angeordnet wurde, parkte das Wohnmobil ordnungsgemäß. Das abgemeldete Fahrzeug hatte bereits eine Halterbenachrichtigung vom Abfallwirtschaftsbetrieb in Form eines roten Aufklebers an der Frontscheibe, so dass der Verkehrsaußendienst hier nicht mehr tätig werden musste.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Aus ordnungsrechtlicher Sicht kann lediglich eine Anzeigenaufnahme für die Anhänger erfolgen, sofern diese nicht innerhalb der Zwei-Wochen-Frist bewegt werden. Wenn ein abgemeldetes Fahrzeug auf dem Parkplatz festgestellt wird, erfolgt eine Benachrichtigung des Abfallwirtschaftsbetriebes, damit von dort aus Maßnahmen zur Entfernung des Fahrzeuges (Halterbenachrichtigung und ggf. anschließendes Abschleppen) eingeleitet werden können.


TOP 5.1.4.
Lärmbelastung in Bereich Bückeburger Allee / B 65
(Drucks. Nr. 15-1245/2013)
Bezirksratsfrau Hurtzig verliest die Anfrage:
Mit der Informationsdrucksache Nr. 0820/2013 hat die Landeshauptstadt Hannover den Stadtbezirksräten die Fortführung des Lärmaktionsplans 2010 vorgelegt. Darin wird erneut deutlich, dass viele lärmintensive Bereiche, wie vor allem die Bundesstraßen und Bundesautobahnen sowie die Schienenwege der DB AG, nicht in die städtische Zuständigkeit fallen. Dies hat wiederum zur Folge, dass die Landeshauptstadt Hannover gegenüber der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) sowie der DB AG lediglich lärmmindernde Maßnahmen anregen, diese aber nicht erzwingen kann. In oben genannter Drucksache erwähnt die Verwaltung nun, dass die NLStBV für drei Schnellwegbereiche im Stadtgebiet Handlungsbedarf ausgemacht hat.
Wir fragen die Verwaltung:
  1. Um welche Schnellwegbereiche handelt es sich dabei?
  2. Wie beurteilen Stadtverwaltung und NLStBV den Lärmsanierungsbedarf im Bereich der B 65 / Bückeburger Allee, insbesondere im Teilbereich zwischen den Stadtteilen Mühlenberg und Bornum?
  3. Hat nach Einschätzung der Landeshauptstadt Hannover und des NLStBV die Einführung der LKW-Maut für Autobahnen zu einer signifikanten (und damit Lärm steigernden) Mehrbelastung der Bückeburger Allee durch LKW geführt, die diese Abgabe zu umgehen suchen?

Herr Sievers verliest die Antworten von der Niedersächsischen Landesbehörde für Strassenbau und -verkehr in Abstimmung mit der Landeshauptstadt Hannover.
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Stellungnahme NLStBV

Das Schnellwegsystem Hannover wurde im Jahr 2010 unter dem Gesichtspunkt der "freiwilligen" Lärmsanierung des Bundes begutachtet.Hierbei haben sich für den Westschnellweg (B6) schwerpunktmäßig drei Straßenabschnitte herausgestellt, wo Grenzwerte in der Nähe von Wohngebäuden überschritten sein könnten.Die NLStBV beantragte darauf hin die Durchführung von detaillierten schalltechnischen Untersuchungen für die Straßenabschnitte


Westschnellweg, AS Herrenhausen bis Garbsener Landstraße,

Westschnellweg, Schwanenburgbrücke bis Deisterplatz,

Westschnellweg, Landwehrkreisel bis Ricklinger Kreisel.


Den Anträgen wurde stattgegeben. Aufgrund der Vielzahl der beantragten Lärmsanierungsmaßnahmen ist mit ersten Untersuchungsergebnissen vor dem Jahresende 2013 nicht zu rechnen, da sie in der Reihenfolge der Genehmigung bearbeitet werden.
Stellungnahme LHH
Die Verwaltung befürwortet die Durchführung von Planungen zur Lärmsanierung durch das NLStBV .
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Stellungnahme NLStBV

Entlang der B 65 (Bückeburger Allee) ist Wohnbebauung entweder nicht direkt vorhanden oder hält einen größeren Abstand zur Straße (mehr als 20 m) ein, so dass ein Überschreiten der relativ hohen Lärmsanierungsgrenzwerte nicht zu erwarten ist. Entlang der B 217 (Hamelner Chaussee) sind Wohngebiete und entsprechende Wohnbebauungen vorhanden, aber sie halten entweder einen relativ großen Abstand zur Straße (über 20 m) ein, oder sie werden bereits durch Lärmschutzwälle geschützt, so dass auch hier eine Überschreitung nicht erwartet wird. Aus Sicht der NLStBV besteht weder für die B 65 noch für die B 217 im beschriebenen Bereich Handlungsbedarf hinsichtlich "Lärmsanierung".

Stellungnahme LHH

Die Lärmberechnungen der LHH laut Schallimmissionsplan bestätigen die Einschätzung der Landesbehörde. Die Lärmsanierungswerte werden am Tag und in der Nacht im o. g. Abschnitt deutlich unterschritten.


Antwort der Verwaltung zu Frage 3:

Stellungnahme LHH


Detaillierten Verkehrserhebungen für die jeweilige Vorher- und Nachher-Situation wurden nicht durchgeführt. Da jedoch seit August 2012 sowohl der Südschnellweg als auch der Messeschnellweg für LKWs mautpflichtig sind, ist nicht mehr davon auszugehen, dass ein Maut-Ausweichverkehr die Bückeburger Allee spürbar mehr belastet.

Bezirksratsherr Schrader fragt nach den absoluten Lärmschutzwerten.

Herr Sievers sagt die Lieferung im Protokoll zu.

Anmerkung zum Protokoll: Die Graphik wird dem Protokoll als Anlage 2 angehängt


TOP 5.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 5.2.1.
Grunderneuerung und Neugestaltung der Barthold-Knaust-Straße
(Drucks. Nr. 15-1246/2013)

Bezirksratsfrau Fitz verliest die Anfrage:
Die Barthold-Knaust-Straße ist wegen ihrer zentralen Lage und ihrer Verbindungsfunktion eine der markantesten Straßen im Stadtteil Oberricklingen. Sie befindet sich seit längerer Zeit in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Gleichzeitig entspricht auch die gesamte Gestaltung der Verkehrsfläche nicht mehr den gewandelten Anforderungen der verschiedenen Verkehrsteilnehmer.
Wir fragen die Verwaltung:
  1. Wie beurteilt die Verwaltung den baulichen und gestalterischen Zustand der Barthold-Knaust-Straße?
  2. Ist bereits eine Grunderneuerung und Neugestaltung geplant und ggf. für wann?
  3. Welche Priorität misst die Verwaltung einer Grunderneuerung und Neugestaltung im Verhältnis zu anderen Straßen innerhalb und außerhalb des Stadtbezirks zu?

Frau Spremberg trägt die Antwort der Verwaltung vor:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Bartold-Knaust-Straße weist zwischen Wallensteinstraße und Am Grünen Hagen altersbedingt erhebliche Schäden auf und entspricht hinsichtlich ihres Aufbaues und ihres Querschnittes nicht mehr den heutigen Anforderungen.

Aufgrund des schlechten Zustandes ist eine Reparatur der Schäden im Rahmen der Straßenunterhaltung mit wirtschaftlich und technisch vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich.
Es ist deshalb eine grundlegende Sanierung mit einem neuen Querprofil erforderlich, um die Straße den heutigen technischen Anforderungen anpassen und langfristig die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer gewährleisten zu können.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Da der Verwaltung die örtliche Situation der Straße bekannt ist, wurde vor geraumer Zeit mit den vorbereitenden Arbeiten zur Durchführung der Ausbauplanung begonnen.
Die Leitungsarbeiten sowie der Straßenbau sind für das Jahr 2014 geplant.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Verkehrsplanung muss als integraler Bestandteil der Stadtplanung, der Umweltplanung, der Sozialplanung sowie anderer öffentlicher Gestaltungs- und Versorgungsaufgaben aufgefasst werden und kann nicht isoliert betrieben werden. Dies bedeutet, dass Wechselwirkungen von Siedlungsstruktur sowie Standortmustern einerseits und Verkehrsinfrastruktur sowie Verkehrssystemen anderseits innerhalb der Stadt im Planungsprozess Berücksichtigung finden müssen.
Neben den konventionellen verkehrsplanerischen Maßnahmen des Baus und des Betriebes von Verkehrsanlagen sowie der Regelung von Verkehrsabläufen haben insbesondere auch gestalterische, organisatorische, ökonomische, rechtliche und informatorische Maßnahmen an Bedeutung gewonnen.

Bezirksratsherr Koch weist darauf hin, dass laut einer früheren Aussage der Verwaltung die Planung und fünfjährige Sanierungsmaßnahme in dieser Straße 2014 abgeschlossen werden sollte. Es verwundere doch sehr, dass die aktuelle Planung nunmehr erst in 2014 anfangen soll. Darüber hinaus sollten die Bürgerbelange mittels einer zweiten Bürgerbefragung berücksichtigt werden. Er fragt nach, ob diese noch erfolge.

Bezirksratsherr Weske fordert eine verbindliche Aussage der Verwaltung, wann die Sanierungsmaßnahme nun beginne und wie lange sie dauern wird.

Nachtrag zur Antwort der Verwaltung : Die Verwaltung plant im Jahr 2014 für die Barthold-Knaust-Straße eine zweite Bürgerinformation durchzuführen, wie es bereits grundsätzlich zugesagt wurde. Die bauliche Umsetzung ist gemäß aktueller Haushaltsanmeldungen für die Jahre 2014 und 2015 geplant.
Unterjährige Zeitplanungen befinden sich derzeit erst in der Vorbereitung und der internen Abstimmung, daher können weitere Angaben derzeit nicht gemacht werden. Die Baumaßnahme Barthold-Knaust-Straße unterliegt hierbei auch der Prioritätsfestlegungen im gesamtstädtischen Straßenraum.


TOP 5.3.
der CDU-Fraktion

TOP 5.3.1.
Erhalt der Lebensmittelnahversorgung Am Sauerwinkel
(Drucks. Nr. 15-1250/2013)

Bezirksratsfrau Stache verliest die Anfrage:
Als Nachfolger des EDEKA-Marktes siedelte sich im Herbst 2012 in am WP-Eberhard-Eggers-Platz ein Lebensmittelspezialitätenmarkt an. Die zu zahlende Miete für diese Immobilie liegt nach unseren Informationen auf Innenstadtniveau und damit deutlich höher als die Vergleichsmieten in diesem Stadtbereich. Aufgrund des offensichtlich unangemessen hohen Mietpreises besteht unserer Kenntnis nach die akute Gefahr, dass die Immobilie zeitnah wieder leer steht. Dieser drohenden Entwicklung muss nach Auffassung der CDU-Fraktion entgegengesteuert werden, weil die zunehmend ältere Bevölkerung in den Wohngebieten um Springer Straße, Sauerwinkel und Südstrücken einen fußläufig erreichbaren Lebensmittelnahversorger benötigt.
Wir fragen die Verwaltung:
  1. Kann die Verwaltung bestätigen, dass die hier geforderte Miete deutlich über den in diesem Stadtbereich üblichen Vergleichsmieten liegt?
  2. Ist die Verwaltung bereit, kurzfristig Gespräche mit dem Eigentümer und der Pächterin der Immobilie mit dem Ziel zu führen, den ansässigen Lebensmittelspezialitätenmarkt dort zu erhalten?
  3. Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Verwaltung, den Lebensmittelmarkt an diesem Standort unterstützen?


Frau Spremberg beantwortet die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Für die Landeshauptstadt Hannover gibt es keinen vergleichenden Mietspiegel für Ladenflächen. Sowohl der Immobilienmarktbericht der Region Hannover als auch der Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses für Grundstückswerte geben keine verlässlichen Kennzahlen für Geschäftsräume in Randlagen wieder. Abhängig von Faktoren wie z.B. Lage, Größe, Laufzeit des Mietvertrages und Ausstattung des Objektes wird von einer Mietpreisspanne von 5 - 20 Euro pro Quadratmeter Ladenfläche ausgegangen.
Der städtischen Wirtschaftsförderung ist bekannt, dass seit Auszug des Edeka-Marktes mehrere Discounter aufgrund des Mietpreises von einer Anmietung abgesehen haben.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die städtische Wirtschaftsförderung steht im Gespräch mit der Pächterin, die bereits Kontakt zum Vermieter aufgenommen hat, um zumindest in der Startphase eine Mietminderung zu erreichen. Konkrete Ergebnisse dieses Gespräches sind noch nicht bekannt. Die Beteiligung der städtischen Wirtschaftsförderung an Gesprächen mit dem Vermieter ist angeboten worden.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Aus Gesprächen mit der Pächterin ist hervor gegangen, dass mit dem Sortiment insbesondere Kundschaft mit russischer Migrationsgeschichte, aber auch durch ein gängiges Angebot Laufkundschaft erreicht werden soll. Das Angebot bewegt sich aber in einem höheren Preissegment als dem der Konkurrenz in etwa 1 km weiter gelegener Entfernung. Die Kundschaft orientiert sich am preiswerteren Angebot, sodass die Pächterin unter einem normalen Konkurrenzdruck leidet. Sie beabsichtigt aber durch den Wechsel zu einem preisgünstigeren Großhandel ihre Waren auf einem ähnlichen Preisniveau wie die Konkurrenz anzubieten. Der Erfolg bleibt abzuwarten. Zudem wurde ein Marketingberater beauftragt, die Wettbewerbsfähigkeit zu optimieren.

TOP 5.3.2.
Wohnkonzept 2025
(Drucks. Nr. 15-1251/2013)
Bezirksratsherr Weske trägt die Anfrage vor:

Mit Drucksache 0840/2013 hat die Verwaltung den Stadtbezirksräten das Wohnkonzept 2025 für das Stadtgebiet zur Kenntnis vorgelegt. Einige den Bezirksrat Ricklingen betreffende Fragen sind darin ungeklärt geblieben.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie beurteilt die Verwaltung die Wohnungs- und Einfamilienhaussituation im Stadtbezirk Ricklingen und deren Entwicklungsbedarf?
2. Welche konkreten Projekte sind in der Liste über die Flächenpotenziale im Jahr 2013 mit den ID-Nr. 0901, 0904 und 0909 an den Standorten Göttinger Chaussee 103, Im Dorfe und An der Feldmark vorgesehen?
3. Warum wurden die folgenden Standorte in der Liste der Flächenpotenziale bis 2025 nicht aufgeführt, obwohl sie in der Vergangenheit bereits als potenzielles Bauland von der Verwaltung genannt worden sind?
  • Oberricklingen: Bauhof/Parkplatz Ecke Göttinger Chauss./Am Grünen Hagen
  • Ricklingen: Kleingärten südlich der Konrad-Hänisch-Straße zwischen der Bebauung zum Ricklinger Stadtweg und dem Kinderspielpark
  • Ricklingen: Ostseite der südlichen Dannenbergstraße
  • Wettbergen: Ehemaliger REWE-Markt Danziger Straße
  • Wettbergen: Ecke Hauptstraße/B217 gegenüber Einmündung Tresckowstraße
  • Wettbergen: Fläche zwischen Lidl-Markt Hofackerstr. und Grundschule Tresckowstr.
  • Mühlenberg: Stauffenbergplatz mit altem Postgebäude und Umfeld

Frau Winters beantwortet die Anfrage:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Im Rahmen des Wohnkonzeptes gibt es eine Wohnungsprognose für die Gesamtstadt. Es wird eine Nachfrage von 8000 neuen Wohneinheiten prognostiziert.
Diese Nachfrage gliedert sich in Nachfrage für Einfamilienhäuser rd. 3000 und Geschoßwohnungen rd. 5000 Wohneinheiten. Die räumliche Aufteilung der Wohnungsnachfrage wurde nicht konkretisiert. Der Rahmen für Entwicklungsmöglichkeiten im Stadtbezirk ist durch das zur Verfügung stehende Flächenpotential vorgegeben. Für die Nachfrage nach EFH-Bebauung bietet der zero-e-park bereits ein großes Potential. Für den Geschosswohnungsbau stehen einzelne kleinere Flächen zur Verfügung, für deren Entwicklung ein längerer Planungsvorlauf erforderlich ist. Außerdem ergeben sich im Zuge des fortlaufenden Stadtumbaus älterer Quartiere aus der Nachkriegszeit neue Möglichkeiten der Angebotsanpassung von Wohnraum.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Für die o.g. Grundstücke gibt es keine konkreten Projekte. Die Aufnahme in die Liste der Flächenpotenziale begründet sich darauf, dass Baurechte für Wohnbebauung über rechtskräftige Bebauungspläne bestehen und eine Wohnnutzung sofort realisierbar wäre.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
  • Oberricklingen: Bauhof/Parkplatz Ecke Göttinger Chaussee/Am Grünen Hagen: Die Fläche ist auf absehbare Zeit nicht verfügbar. Der Parkplatz ist für den Friedhof unabkömmlich und der Bauhof wird ebenfalls bis auf Weiteres benötigt.
  • Ricklingen: Kleingärten südlich der Konrad-Hänisch-Straße zwischen der Bebauung zum Ricklinger Stadtweg und dem Kinderspielpark:Die Fläche steht aufgrund des Konfliktes zwischen einer Wohnbebauung und dem Spielpark/Bolzplatz nicht für Wohnungsbau zur Verfügung.
  • Ricklingen: Ostseite der südlichen Dannenbergstraße: Für das Grundstück liegt ein Bauantrag für ein Wohngebäude der Fa.Gundlach vor.
  • Wettbergen: Ehemaliger REWE-Markt Danziger Straße: Der Bebauungsplan setzt ein Gewerbegebiet fest. Das Grundstück wäre aufgrund der bestehenden Nachbarschaft nicht für Wohnen geeignet.
  • Wettbergen: Ecke Hauptstraße/B217 gegenüber der Einmündung Tresckowstraße: Aufgrund der Lärmbelastung ist das Grundstück nicht für Wohnungsbau geeignet. Derzeit besteht Baurecht für ein Büro- und Geschäftshaus.
  • Wettbergen: Fläche zwischen Lidl-Markt Hofackerstraße und GS Tresckowstraße: Der rechtskräftige Bebauungsplan setzt ein Kerngebiet fest. Das Grundstück ist nicht für Wohnen geeignet.
  • Mühlenberg: Stauffenbergplatz mit altem Postgebäude und Umfeld: Der Bebauungsplan setzt dort Kerngebiet fest. Das Grundstück ist nur sehr eingeschränkt für eine Wohnnutzung geeignet.



TOP 5.3.3.
Radroutennetz für den Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-1252/2013)
Bezirksratsherr Wolff verliest die Anfrage:
In der Bezirksratssitzung am 16. Juni 2011 wurde ein Antrag der CDU-Fraktion zur Erstellung eines Radroutennetzes für den Stadtbezirk Ricklingen beschlossen. Die Verwaltung teilte daraufhin mit, dass sie daran interessiert sei, Konzepte für das gesamte Stadtgebiet zu erstellen und weiterzuentwickeln. Im Frühjahr 2012 solle hierfür die Überprüfung des bestehenden Netzes von Haupt- und Nebenrouten beginnen. Mit Abschluss der Auswertung würde dann ein Maßnahmenprogramm erstellt, um Netzlücken bzw. Sicherheitsprobleme im städtischen Netz zu beseitigen. Anschließend könne frühestens über eine Nachverdichtung in den Stadtbezirken nachgedacht werden. Sobald die Ergebnisse des Maßnahmenprogramms vorliegen, können diese dem Bezirksrat vorgestellt werden.
Im Herbst 2012 wurde zudem ein Antrag der CDU-Fraktion beschlossen, in einer der nächsten Bezirksratssitzungen eine Anhörung des neuen Radverkehrsbeauftragten der Stadt auf die Tagesordnung zu setzen, der seine Überlegungen für die Weiterentwicklung des Radverkehrs in der Landeshauptstadt Hannover allgemein sowie speziell für den Stadtbezirk Ricklingen vorstellt. Eine Stellungnahme der Verwaltung hierzu liegt u.E. noch nicht vor.
Wir fragen die Verwaltung:
  1. Wie weit ist die 2011 angekündigte Entwicklung des Radroutennetzes für die Landeshauptstadt Hannover fortgeschritten?
  2. Wann wird das angekündigte Maßnahmenprogramm zur Beseitigung von Netzlücken und Sicherheitsproblemen im Stadtbezirk dem Bezirksrat Ricklingen vorgestellt
  3. Wann erfolgt die Anhörung des (neuen) Radverkehrsbeauftragten der Stadt, um seine Überlegungen für die Weiterentwicklung des Radverkehrs in der Landeshauptstadt Hannover allgemein sowie speziell für den Stadtbezirk Ricklingen vorzustellen

Frau Spremberg beantwortete die Fragen wie folgt:
Antwort der Verwaltung auf Frage 1:
Im Frühjahr 2012 wurde mit der Überprüfung des Radroutennetzes begonnen. Die Laufzeit des beauftragten Gutachtens beträgt ca. ein Jahr. Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse wird ein Maßnahmenprogramm erstellt. Das Gutachten befindet sich zurzeit in der verwaltungsinternen Abstimmung. Die vorläufigen Ergebnisse werden geprüft und das Maßnahmenprogramm verwaltungsintern bewertet. Es wird angestrebt, das Gutachten im Spätsommer / Frühherbst abzuschließen.
Antwort der Verwaltung auf Frage 2:

Eine Vorstellung des Gesamtkonzeptes kann voraussichtlich ab Herbst 2013 erfolgen. Speziell auf die Belange der Stadtbezirke zugeschnittene Konzepte liegen bis zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht vor. Nach Abschluss des Gutachtens für das gesamtstädtische Netz und Überprüfung der Ergebnisse, könnte über eine Konkretisierung für Stadtbezirke vorgenommen werden.


Antwort der Verwaltung auf Frage 3:

Eine Anhörung des Radverkehrsbeauftragten sollte sinnvoller Weise erst nach Vorstellung und Bewertung des Gesamtkonzeptes, frühestens im Herbst 2013, erfolgen.

TOP 6.

A N T R Ä G E

TOP 6.1.

Interfraktionell

TOP 6.1.1.

Interfraktioneller Antrag gem. § 10 der GO des Rates der LHH

(Drucks. Nr. 15-1281/2013)

Antrag,


zu beschließen:
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln die nachfolgend aufgeführten Zuwendungsanträge.

2013-13 Die Grundschule Stammestrasse erhält 500,-- Euro für das Gewaltpräventionsprojekt „Lernen durch Musik und Bewegung“.

2013-16 Der TuS Wettbergen e.V. erhält 600,-- Euro für die Durchführung eines Jugend-Fußball-Turniers „Future Cup 2013“

2013-18 Das Freizeitheim Ricklingen erhält 1500,-- Euro für die Durchführung der Ricklinger Sommerspiele.

2013-19 Der Verband Wettberger Vereine erhält einen Zuschuss in Höhe von 1.000,-- Euro zum Stadtteilfest Wettbergen.

2013-20 Der Musikzug Deister e.V. erhält 400,-- Euro für die Beschaffung einer Snare Drum.

2013-21 Der Mühlenberger Sportverein Hannover von 1973 e.V. erhält 1.000,-- Euro zur Jubiläumsveranstaltung anlässlich des 40-jährigen Bestehens.

2013-23
Die Lindener Narren erhalten 1000,-- Euro zur Durchführung des Kinder-Trainingslagers im Sommer im Schullandheim Springe
Einstimmig


TOP 6.2.
Gemeinsam von SPD-Fraktion und Bündnis 90 /Die Grünen Fraktion

TOP 6.2.1.
Grunderneuerung der Straßenverkehrsfläche "Unter den Birken" zwischen "Göttinger Chaussee" und dem Platz "Grünlinde"
(Drucks. Nr. 15-1248/2013)

Herr Farnbacher verliest den Antrag mit Begründung:
Antrag, zu beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, anstelle der für dieses Jahr geplanten provisorischen Instandsetzung im kommenden Jahr (2014) eine Grunderneuerung der Straßenverkehrsfläche „Unter den Birken“ zwischen "Göttinger Chaussee" und dem Platz „Grünlinde“ vorzunehmen. Die Gestaltung des zu erneuernden Bereiches soll sich an der Gestaltung der angrenzenden Bereiche orientieren. Eine Einwohnerinformation/- Beteiligung soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen, damit den Anwohnerinnen und Anwohner ggf. eine Finanzplanung zur Erbringung der Anliegergebühren möglich ist.

Bezirksratsherr Weske erklärt seine Bestürzung darüber, dass nach langer Diskussion endlich die Entscheidung im Sinn der Anlieger zur Sanierung dieser Straßenfläche gefallen sei und nun die Angelegenheit durch diesen Antrag erneut aufgerollt werde. Im Hinblick auf die Anwohner, die sich durch diesen Antrag nicht ernst genommen fühlen müssen, appelliert er, diesen Antrag wieder zurückzuziehen.

Bezirksratsherr Koch unterstützt die Sicht seines Vorredners. Aufgrund des jahrelangen Sanierungsstaus sei die Straße nunmehr so kaputt, dass nur noch grundsaniert werden könne. Er sehe die Glaubwürdigkeit des Bezirksrates bei den Anliegern gefährdet.

Bezirksbürgermeister Markurth erläutert, dass die Verwaltung die Drucksache von der Tagesordnung genommen habe, daraus könne evtl. geschlossen werden, dass eine kostenfreie Sanierung geplant werde. Ausdrücklich bestätigt worden sei dies nicht.

Bezirksratsherr Dr. Menge erklärt, dass das Problem nur verschoben sei, da es sich bei der kostenlosen Sanierung nur um eine provisorische Maßnahme handeln könne, die nach fünf Jahren eine noch teurere Maßnahme nach sich ziehen könne. Der Eindruck sei gewesen, dass die Anwohner nicht grundsätzlich gegen eine Grundsanierung gewesen seien, sondern nur gegen die kostspielige Variante des überdimensonierten Ausbaus. Er lehne es ab, auf Zeit zu spielen, sondern befürwortet, dass jetzt etwas passieren müsse, zumal die Öffentlichkeit bereits sensibilisiert sei.

Bezirksratsherr Farnbacher resümiert die Entwicklung: Die Verwaltung habe einen Vorschlag erarbeitet, der den Anwohnern überdimensioniert erschien. Auf die Nachfrage an die Verwaltung, ob es auch kostengünstiger gehe, habe die Verwaltung die Vorlage zurückgezogen. In der letzten Bezirksratssitzung sei seitens der Verwaltung gesagt worden, dass eine provisorische Maßnahme nur fünf Jahre halten würde. Aus diesem Grund werde dieser Antrag gestellt, um vernünftig zu agieren.

Bezirksratsherr Weske plädiert unter Verweis auf die Drucksache Nr. 15-0135/ 2013 der Februar-Sitzung des Jahres und der Vermutung, dass eine provisorische Sanierung womöglich doch länger halte und den Anliegern die Möglichkeit biete, finanzielle Rücklagen zu schaffen, dafür, den Antrag zurückzuziehen.

12 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 6.2.2.
Zusätzliche Informationen über geplante Ausbaumaßnahmen
(Drucks. Nr. 15-1249/2013)

Bezirksratsfrau Arikoglu verliest den Antrag:
Antrag, zu beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, dem Bezirksrat mit der Vorlage des jeweiligen Haushaltsentwurfs eine Aufstellung der im Entwurf berücksichtigten Ausbaumaßnahmen im Stadtbezirk, die voraussichtlich einen Anliegerbeitrag nach dem NKAG auslösen, vorzulegen. Neue Maßnahmen, die während des Gültigkeitszeitraums des Haushalts geplant werden, sollen dem Bezirksrat unverzüglich mitgeteilt werden.
Einstimmig




TOP 6.2.3.
Installation Sitzbänke und Abfallbehälter Rohrskamp
(Drucks. Nr. 15-1279/2013)

Bezirksratsherr Walther verliest den Antrag:
Antrag, zu beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert,
1. Auf der Nordseite der Straße Rohrskamp zwei Sitzbänke zu installieren, und
2. die Sitzbänke mit freistehenden Abfallbehälter auszustatten.
Einstimmig


TOP 6.2.4.
Einbeziehung der Skulptur "Friedensstein" in den IGS-Neubau Mühlenberg
(Drucks. Nr. 15-1468/2013)

Bezirksratsher Hannemann verliest den Antrag.
Antrag, zu beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, in Absprache mit der GBH einen geeigneten Standort für die Wiederaufstellung der Skulptur „Friedensstein“ von Hans-Jürgen Breuste im Bereich des IGS-Neubaus Mühlenberg auszuweisen und bis dahin für eine angemessene Zwischenlagerung zu sorgen.
Einstimmig


TOP 6.3.
der CDU-Fraktion

TOP 6.3.1.
Beseitigung von Schlaglöchern "Unter den Birken" und "Bartold-Knaust-Straße"
(Drucks. Nr. 15-1075/2013)
Zurückgezogen

TOP 6.3.2.
Wohnkonzept 2025
(Drucks. Nr. 15-1254/2013)

Bezirksratsherr Capellmann verliest den Antrag:
Antrag, zu beschließen
Die Verwaltung wird die Beschlussdrucksache 0840/2013 (Wohnkonzept 2025) vor Beschluss durch den Rat auch dem Bezirksrat Ricklingen zur Anhörung vorlegen.

7 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 6.3.3.

Prioritätenlisten der FB Gebäudemanagement, Tiefbau, Umwelt und Stadtgrün

(Drucks. Nr. 15-1255/2013)

Ratsherr Kumm verliest den Antrag:

Antrag, zu beschließen


Die Verwaltung legt dem Stadtbezirksrat Ricklingen zum 31.08. des jeweiligen Jahres die aktualisierte Prioritätenliste der Fachbereiche Gebäudemanagement, Tiefbau sowie Umwelt und Stadtgrün über die Mittelverwendung bei den planbaren als auch den getätigten Maßnahmen des laufenden Jahres zum Stand 30.06. vor.

Bezirksratsherr Weske erläutert, dass der rechtzeitige Erhalt der Prioritätenlisten und auch die Information über getätigte Maßnahmen für die Bezirksratstätigkeit unerläßlich seien.

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen

TOP 7.

Bericht aus dem Integrationsbeirat

Bezirksbürgermeister Markurth berichtet, einen dritten Antrag auf Zuwendungen für Integrationsmittel kontrovers diskutiert und abgelehnt zu haben. Außerdem sei die Beteiligung des Integrationsbeirats am Tag der Ricklinger besprochen worden. Eine Beteiligung sei noch möglich. Herr Yayar hat sich vorgestellt.

Herr Sievers berichtigt, dass der Antrag noch nachträglich begründet und erneut beraten werden solle.

TOP 8.

Bericht des Stadtbezirksmanagements

Herr Sievers berichtet, dass der Bücherschrank an der Wallensteinstraße repariert worden sei. Am Butjerbrunnenplatz finde am morgigen Tag eine Seniorenrallye statt. Am Freizeitheim Mühlenberg seien neue Fahrradbügel installiert worden. Ab 17. Juni werde der dritte Bauabschnitt des zero:e-Parks vermarktet.

TOP 9.

Informationen über Bauvorhaben

Frau Winters teilt mit, dass der Benedessenweg aufgrund der Eisenbahnbauarbeiten erst später, voraussichtlich am 09.11. wieder eröffnet werden kann. Die Firma Gundlach habe ein Grundstück an der Dannenbergstr. erworben und plane, dort eine Wohnbebauung mit 16 Wohneinheiten zwischen 60 und 100 qm zu erstellen. Dabei handelt es sich um 2 - 4-Zimmer-Wohnungen.

Bezirksbürgermeister Markurth möchte wissen, wie lange die Sperrung des Ricklinger Stadtweges andauern werde und welches die Auswirkungen auf den Stadtbezirk durch die Sperrung des Südschnellweges sein werden.

Frau Winters erklärt, dass die Sperrung des Südschnellweges laut Auskunft eines zuständigen Kollegen keine Auswirkungen habe.

Die Bezirksratsmitglieder bezweifeln diese Aussage, da alle Straßen zur Hauptverkehrszeit dicht gewesen seien.

Frau Winters wird diese Beobachtungen weiterleiten. Zum Ricklinger Stadtweg führt sie aus, das Belastungen durch die notwendigen Straßenbauarbeiten unumgänglich seien. Informationen an die Anlieger seien erteilt worden.


Bezirksbürgermeister Markurth beendet die Sitzung um 22.00 Uhr.



Markurth Spremberg
Bezirksbürgermeister Sachbearbeiterin