Sitzung Stadtbezirksrat Nord am 27.05.2013

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 17.05.2013)
Protokoll (erschienen am 28.08.2013)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.13 - Datum 10.06.2013

PROTOKOLL
14. Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am Montag, 27. Mai 2013,
Begegnungsstätte im Gebäude der Grundschule Vinnhorst,
Eingang Kalabisstraße, 30419 Hannover
Beginn 19.30 Uhr
Ende 21.45 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)
Bezirksbürgermeisterin Geschke (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja (Bündnis 90/Die Grünen) Bezirksratsherr Briese (Einzelvertreter FDP)
Bezirksratsherr Endemann (Bündnins 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Grote (Einzelvertreter PIRATEN)
(Bezirksratsherr Herar) (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Huneke (CDU)
Bezirksratsfrau Jagemann (CDU)
Bezirksratsherr Kalesse (CDU)
Bezirksratsherr Köster (SPD) bis TOP 7.3
Bezirksratsfrau Laube (SPD)
Bezirksratsfrau Meyer (SPD)
Bezirksratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Schischke (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schmidt-Lamontain (SPD)
Bezirksratsherr Schön (SPD)
Bezirksratsfrau Trocka (CDU)
Bezirksratsfrau Windhorn (Einzelvertreterin DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Winter (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Drenske) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Förste) (DIE LINKE.)
Ratsherr Kirci (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
(Ratsfrau Nowak) (DIE LINKE.)

Verwaltung:
Herr Bär Fachbereich 19, Alternative Finanzierungen zu TOP 7.2.1
Frau Ernst Fachbereich 23, Immobilienverkehr zu TOP 7.1.2 + 13.1.1
Herr Gebert Fachbereich 18, Stadtbezirksmanagement
Frau Gehrmann Dezernat III, Koordinierungsstelle Inklusion zu TOP 7.1.1
Herr Härke Leiter Fachbereich 18
Herr Rembecki Fachbereich 23, Immobilienverkehr zu TOP 7.1.2 + 13.1.1
Frau Schottkowski-Bähre Fachbereich 19, Programmsteuerung zu TOP 7.1.2 + 13.1.1
Herr Wilshusen Fachbereich 18, Stadtbezirksrats-Betreuung
Herr Witte Fachbereich 37, Techn. Einsatzführung zu TOP 7.2.1

Gast:
Frau Özzengin Integrationsbeirat Nord zu TOP 5

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. Genehmigung des Protokolls über die 13. Sitzung am 29.04.2013 (öffentlicher Teil)

4. Bericht des Stadtbezirksmanagements

5. I N T E G R A T I O N S B E I R A T

5.1. Bericht aus dem Integrationsbeirat Nord

5.2. Entscheidung über die Vergabe von Zuwendungen aus Mitteln des Integrationsbeirates Nord

5.2.1. Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates Nord an den Elternbeirat Familienzentrum Voltmerstraße 38 für das Projekt "Ausflüge in Hannover mit Eltern und Krabbelkindern“
(Drucks. Nr. 15-1160/2013)

5.2.2. Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates Nord an den Förderverein Familienzentrum Voltmerstraße 38 für das Projekt "Kinder zeichnen für Kinder“
(Drucks. Nr. 15-1161/2013)

6. S A N I E R U N G

6.1. Bericht aus der Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz

7. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

7.1. I N F O R M A T I O N E N

7.1.1. "Auf dem Weg zur inklusiven Stadt" - Jahresbericht für das Jahr 2012
(Informationsdrucks. Nr. 0553/2013 mit 7 Anlagen)

7.1.2. Entwicklung Vordere Schöneworth
(Informationsdrucks. Nr. 1193/2013 mit 3 Anlagen)

7.2. A N H Ö R U N G E N

7.2.1. Feuer- und Rettungswache Weidendamm, zweiter Bauabschnitt
(Drucks. Nr. 1100/2013 mit 2 Anlagen)

7.2.2. Veränderung des Finanzierungsmodells für Familienzentren (FZ)
Teilhaushalt: 51 Fachbereich Jugend und Familie
Produkt: Kindertagesbetreuung
(Drucks. Nr. 1107/2013 N1 mit 1 Anlage)


7.2.3. Veränderungssperre Nr. 94 für den Geltungsbereich des künftigen
Bebauungsplans Nr. 1748 - Bodestraße Nord -
(Drucks. Nr. 1113/2013 mit 3 Anlagen)

7.3. E N T S C H E I D U N G E N

7.3.1. Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Auf dem Loh
(Drucks. Nr. 15-1165/2013)

7.3.2. Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Vinnhorst
(Drucks. Nr. 15-1166/2013)

8. A N F R A G E

8.1. der CDU-Fraktion

8.1.1. Geruchsbelästigung im Bereich Alt-Vinnhorst (Bereich Vinnhorster Bahnhof) und im Bereich der Straßen Im Othfeld und Jasminweg
(Drucks. Nr. 15-1117/2013)

9. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
Interfraktionelle Anträge

9.1 Eigene Mittel des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 15-1302/2013)

9.2 Bewilligungsrichtlinie und Vergabekriterien für die Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates Nord für 2013 und Folgejahre
(Drucks. Nr. 15-1286/2013)

10. Informationen über Bauvorhaben

11. M I T T E I L U N G E N


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja eröffnete die Sitzung, teilte mit, dass sie die heutige Sitzung auf Wunsch von Bezirksbürgermeisterin Geschke leiten wird und stellte sodann die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:

Die TOP 10 + 14 werden abgesetzt.
Die so geänderte Tagesordnung wird einstimmig festgestellt.


TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Durchgeführt von 19:35 bis 19:50 Uhr. Es wurden folgende Themen angesprochen:

Ein Ehepaar zeigte die Problemlage bezüglich der vergeblich versuchten Anmeldung für einen Hortplatz in der Nordstadt auf und fragte nach den Förderkriterien für die Bildung von Elterninitiativen zur Kinderbetreuung.

Von stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja und von Herrn Gebert wurde auf das Informationsangebot des Familienservicebüros und der dort auch tätigen Familienmanagerin im städtischen Fachbereich Jugend und Familie aufmerksam gemacht.

Unter Bezug auf einen vom Stadtbezirksrat nicht aufgegriffenen Zuwendungsantrag gab ein Vorstandsmitglied der Marching Band Flying Drums Hannover einige Erklärungen zur Mitgliederstruktur sowie zur Umbenennung des Vereins aufgrund der stadtweit erfolgten Übungsraumsuche ab und bedauerte, dass unter Bezug auf die Zuwendungsantragstellung einige Vereinsinformationen unrichtig an die Öffentlichkeit gegeben wurden.


TOP 3.
Genehmigung des Protokolls über die 13. Sitzung am 29.04.2013 (öffentlicher Teil)

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 4.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Unter Bezug auf seinen in wenigen Tagen beginnenden Vorruhestand dankte Herr Gebert dem Stadtbezirksrat Nord für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen fast fünf Jahren und schloss dabei ebenfalls die handelnden Akteure im Stadtbezirk Nord sowie auch die Vertreter der Medien mit ein.

Namens des Stadtbezirksrates Nord überreichte stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja ein Abschiedsgeschenk an Herrn Gebert und dankte - zusammen mit Bezirksbürgermeisterin Geschke - ihm für die geleistete Arbeit.

Herr Härke verlas im Namen des Ersten Stadtrates Mönnighoff (in Vertretung des Oberbürgermeisters) die förmliche Danksagung der Landeshauptstadt Hannover.

Auf Wunsch von Herrn Gebert wurde die Sitzung sodann von stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja für einige Minuten unterbrochen.

Zur Kenntnis genommen.


TOP 5.
I N T E G R A T I O N S B E I R A T


TOP 5.1.
Bericht aus dem Integrationsbeirat Nord

Unter Bezug auf die am 15. Mai 2013 stattgefundene Sitzung informierte Frau Özzengin über die Empfehlungen des Integrationsbeirates Nord zur Vergabe von Zuwendungen.

Ergänzend wies stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja auf die in der Integrationsbeiratssitzung auch noch vorgestellte Informationsdrucksache über die Auswertung der Datenerhebung aus den Netzwerktreffen der Delegierten aus allen Integrationsbeiräten hin.

Anschließend ging Frau Özzengin auf Hinweise von Bezirksratsfrau Jagemann und Herrn Härke zu den Projektanträgen ein.

Zur Kenntnis genommen.


TOP 5.2.
Entscheidung über die Vergabe von Zuwendungen aus Mitteln des Integrationsbeirates Nord


TOP 5.2.1.
Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates Nord an den Elternbeirat Familienzentrum Voltmerstraße 38 für das Projekt "Ausflüge in Hannover mit Eltern und Krabbelkindern“
(Drucks. Nr. 15-1160/2013)

Antrag,
aus den Mitteln des Integrationsbeirates Nord werden 1.398,- € an Anschaffungskosten für zwei Zwillingskinderwagen, Eintrittsgelder und Fahrtkosten für den öffentlichen Nahverkehr für das Projekt " Ausflüge in Hannover mit Eltern und Krabbelkindern“ des Elternbeirates Familienzentrum Voltmerstraße 38 verwendet.
Der vorzeitige Maßnahmebeginn wird genehmigt.

17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.



TOP 5.2.2.
Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates Nord an den Förderverein Familienzentrum Voltmerstraße 38 für das Projekt "Kinder zeichnen für Kinder“
(Drucks. Nr. 15-1161/2013)

Antrag,
aus den Mitteln des Integrationsbeirates Nord werden 250,- € zur Finanzierung von Sachpreisen im Rahmen des Logowettbwerbsprojektes " Kinder zeichnen für Kinder“ des Fördervereins Familienzentrum Voltmerstraße 38 verwendet.
Der vorzeitige Maßnahmebeginn wird genehmigt.

Einstimmig.


TOP 6.
S A N I E R U N G

TOP 6.1.
Bericht aus der Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Unter Hinweis auf die am 22. Mai 2013 stattgefundene Sitzung berichtete Bezirksratsherr Winter unter anderem über die zu den Projekten "GENUSS - Warum Aktivierung notwendig ist" und "Energetische Stadtsanierung" gegebenen Informationen und wies noch auf die am 1. Juni vorgesehene Saisoneröffnung im Naturbad Hainholz sowie auf die Aktivitäten am 8. Juni in Zusammenhang mit der Enthüllung der Keramikstele am Hochbahnsteig Hainhölzer Markt und dem Kunstfest im Kulturhaus Hainholz hin.

Zur Kenntnis genommen.


TOP 7.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 7.1.
I N F O R M A T I O N E N

TOP 7.1.1.
"Auf dem Weg zur inklusiven Stadt" - Jahresbericht für das Jahr 2012
(Informationsdrucksache Nr. 0553/2013 mit 7 Anlagen)

Frau Gehrmann informierte im Sinne der vorliegenden Informationsdrucksache über das bisherige Verfahren und teilte mit, dass der nächste Jahresbericht schon in Arbeit ist.

Zur Kenntnis genommen.


TOP 7.1.2.
Entwicklung Vordere Schöneworth
(Informationsdrucksache Nr. 1193/2013 mit 3 Anlagen)

Nach einführender Information von Herrn Rembecki im Sinne der Drucksache bestätigte Frau Ernst, auf Nachfrage des Bezirksratsherrn Schmidt-Lamontain, dass der
vorgesehene Grünbereich nur als Außenfläche der Kita vorgesehen ist und die Wohnungsgestaltung in der Entscheidung des Investors liegt.

Bezirksratsherr Dr. Huneke stellte Nachfragen zu einer Mietpreisbindung und zum ernergetischen Konzept des Vorhabens.

Frau Schottkowski-Bähre bestätigte die Einhaltung der geforderten Passivhausbauweise für die Kita und teilte mit, dass der energetische Standard für die Wohnbebauung über den von der Verwaltung geforderten Zielvorgaben liegen wird.

Frau Ernst ergänzte, dass eine Mietpreisregelung nicht vorgesehen ist.

Von Bezirksratsherrn Kalesse wurde beanstandet, dass
  • die frühzeitige Einbindung des Stadtbezirksrates in das Entwicklungs- und Ausschreibungsverfahren zu diesem Vorhaben unterblieben ist
  • ohne Mietpreisbindung eine angestrebte Vermietung an einkommensschwächere Bevölkerungsschichten nicht realistisch ist
  • jegliche Angaben zur Anzahl der Wohnungen, der Wohnungsgrößen und dem Anteil an günstigen Wohnungen fehlen
Namens der CDU-Fraktion kündigte Bezirksratsherr Kalesse an, die Grundstücksdrucksache wegen der offenen Fragen zur Beratung in die Fraktionen zu ziehen.

Unter Bezug auf das wohnungspolitische Konzept des Rates und der Anforderungen bei der Klagesmarktbebauung stellte Bezirksratsherr Winter Nachfragen zur fehlenden Mietobergrenzenregelung.

Herr Rembecki informierte darüber, dass, im Gegensatz zu den politisch beschlossenen Vorgaben zur Klagesmarktbebauung, bei dem vorliegenden Projekt im Rahmen der städteplanerischen Ausschreibungsvorgaben für Wohnungsbau und Kita keine Mietpreisbindung vorgesehen war.

Ratsherr Kirci teilte die Einschätzung mit, dass in dem betreffenden Quartier keine hohen Mieten durchsetzbar sein werden.

Herr Gebert wies darauf hin, dass von den Akteuren der Dialog-Runde "Nördlicher E-Damm" eine gute soziale Durchmischung der Bevölkerung im Quartier östlich des Engelbosteler Damms als Zielvorstellung angeregt wurde.

Zur Kenntnis genommen.


TOP 7.2.
A N H Ö R U N G E N

TOP 7.2.1.
Feuer- und Rettungswache Weidendamm, zweiter Bauabschnitt
(Drucks. Nr. 1100/2013 mit 2 Anlagen)

Nachdem Herr Bär kurz im Sinne der Drucksache vorgetragen hatte, erläuterte Herr Härke, dass, vor dem Hintergrund des von der Verwaltung abgeschlossenen Beschäftigungssicherungsvertrages, wegen der mit der Drucksache beantragten Untersuchung als öffentlich private Partnerschaft (ÖPP-Modell), parallel zum politischen Beratungsverfahren auch noch das Verfahren gemäß des Nds. Personalvertretungsgesetzes hinsichtlich der Benehmensherstellung mit der Personalvertretung und der zuständigen Gewerkschaft läuft

Auf die Nachfrage des Ratsherrn Klapproth zur Finanzierung des Vorhabens, wenn das ÖPP-Modell nicht wirtschaftlich sein sollte, teilte Herr Bär mit, dass eine Eigenfinanzierung des 2. Bauabschnittes im angestrebten Realisierungszeitraum nicht möglich sein wird, weil die Mittel des Gebäudewirtschaftsbetriebes durch andere Investitions- und Modernisierungsvorhaben mit Priorität, wie u. a. bei den Schulen, Kindertageseinrichtungen und im Gebäudebestand, gebunden sind. Erfahrungsgemäß kann das ÖPP-Modell jedoch gerade im Neubaubereich günstiger als eine Eigenfinanzierung sein.

Auf Wunsch des Bezirksratsherrn Winter beschrieb Herr Bär die von der Stadt gehandhabte Ausgestaltung des ÖPP-Modells als Generalunternehmermodell mit Finanzierung, wobei der spätere Betrieb in der Regel dann extra ausgeschrieben wird.

Herr Witte gab zu den von Bezirksratsherrn Winter nachgefragten Kooperationen hinsichtlich der gemeinsamen Leitstellen die Information, dass der Nds. Innenminister einen Neubaubedarf für das Lage- und Führungszentrum der Polizeidirektion Hannover sieht und die Region Hannover schon jetzt die Regionsleitstelle zusammen mit der Stadt Hannover am derzeitigen Standort der Rettungswache 1 betreibt. Die Rahmenvorgabe der Kooperationen soll mit dem Ratsbeschluss über die vorliegende Drucksache geschaffen werden.

Bezirksratsherr Kalesse bat darum, nur über die Antragsziffern 1 – 3 der Drucksache abzustimmen, da der Stadtbezirksrat Nord für die Antragsziffer 4 keine Zuständigkeit hat.

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja rief sodann die Ziffern 1 – 3 zur Abstimmung und Ziffer 4 zur Kenntnisnahme auf.

Antrag,
die Verwaltung zu beauftragen, auf dem Grundstück am Weidendamm die Realisierung des zweiten Bauabschnittes auf der Grundlage des Entwurfs des ersten Preisträgers des Wett-
bewerbs vorzubereiten und dazu:
  1. das Vorhaben im Rahmen eines Tests auf seine Eignung als ÖPP-Modell zu unter-
    suchen und ergänzend eine vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen,
  2. bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit das entsprechende Vergabeverfahren vorzu-
    bereiten, durchzuführen und den Ratsgremien das Ergebnis zur Beschlussfassung vorzulegen,
  3. die Verwaltung zu ermächtigen, eine räumliche Kooperation („Zwei Leitstellen unter einem Dach“) der Regionsleitstelle Hannover für Brandschutz, Hilfeleistung und Rettungsdienst und der Lage- und Führungszentrale der Polizeidirektion Hannover vorzubereiten und den Ratsgremien entsprechende Beschlussvorlagen in einem gesonderten Verfahren vorzulegen,
  4. ein Nachnutzungskonzept für den Standort der Feuer- und Rettungswache 1 auszuar-
    beiten und dieses zu gegebener Zeit den Ratsgremien zur Beschlussfassung vorzu-
    legen.

Ziffern 1 - 3 mit 16 15(Änderung bei der Protokollgenehmigung am 26.08.2013) Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen und 1 Enthaltung empfohlen.
Ziffer 4 wurde wegen Unzuständigkeit zur Kenntnis genommen.


TOP 7.2.2.
Veränderung des Finanzierungsmodells für Familienzentren (FZ)
Teilhaushalt: 51 Fachbereich Jugend und Familie
Produkt: Kindertagesbetreuung

(Drucks. Nr. 1107/2013 N1 mit 1 Anlage)

Antrag zu beschließen:
Die Förderung für alle Familienzentren ab dem 01.08.2013 zukünftig abhängig nach Anzahl der betreuten Gruppen durchzuführen. Eine Mindestförderung von jährlich 40.000 € bleibt bestehen. Ab der fünften Gruppe soll die Förderung zusätzlich um 5.000 € pro Gruppe aufgestockt werden (s. Anlage). Die Höchstförderung wird auf maximal 55.000 € jährlich begrenzt.
Die Mittel sollen unter anderem für:
- Anmietungen von zusätzlichen Raumkapazitäten für familienunterstützende Angebote - Personalkosten zur Erhöhung der Stunden für die Koordination in FZ zwischen mindestens einer halben Stelle bis maximal 30 Wochenstunden analog TVÖD E 09/S 13,- kleine bauliche Maßnahmen in Abstimmung mit der LHH, Fachbereich Jugend und Familie verwandt werden.

Einstimmig.


TOP 7.2.3.
Veränderungssperre Nr. 94 für den Geltungsbereich des künftigen
Bebauungsplans Nr. 1748 - Bodestraße Nord -

(Drucks. Nr. 1113/2013 mit 3 Anlagen)

Antrag,
für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 1748 nach den §§ 14 und 16 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 1 und § 58 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die Veränderungssperre Nr. 94 - Anlage 2 und 3 - als Satzung zu beschließen.

Einstimmig.


TOP 7.3.
E N T S C H E I D U N G E N
TOP 7.3.1.
Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Auf dem Loh
(Drucks. Nr. 15-1165/2013)

Antrag, zu beschließen,
dem Verein der Freunde und Förderer der Grundschule Auf dem Loh e. V. für die Fortsetzung der an der Schule laufenden Schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende 2013/2014 Mittel in Höhe von bis zu 14.700,00 € zur Verfügung zu stellen.
Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung 2013 und unter dem Vorbehalt, dass für das Haushaltsjahr 2014 Mittel in gleicher Höhe zur Verfügung gestellt werden.

Einstimmig.
TOP 7.3.2.
Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Vinnhorst
(Drucks. Nr. 15-1166/2013)

Antrag, zu beschließen,
dem Förderverein der Grundschule Vinnhorst e. V. für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende 2013/2014 Mittel in Höhe von bis zu 18.000,00 € zur Verfügung zu stellen.
Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung 2013 und unter dem Vorbehalt, dass für das Haushaltsjahr 2014 Mittel in gleicher Höhe zur Verfügung gestellt werden.

Einstimmig.


TOP 8.
A N F R A G E
TOP 8.1.
der CDU-Fraktion
TOP 8.1.1.
Geruchsbelästigung im Bereich Alt-Vinnhorst (Bereich Vinnhorster Bahnhof) und im Bereich der Straßen Im Othfeld und Jasminweg
(Drucks. Nr. 15-1117/2013)

Mehrere Einwohner dieser Einzugsgebiete beschweren sich, dass seit ca. zwei Monaten - regelmäßig in der Zeit von 17.00 Uhr bis zum frühen Morgen - erhebliche industrielle Geruchsbelästigungen zu verzeichnen sind. Im Bereich Jasminweg ist darüber hinaus auch - in den oben genannten Zeiträumen - ein starker Säuregeruch wahrnehmbar.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Sind der Verwaltung ähnliche Beschwerden, durch Bürgerinnen und Bürger, in den oben genannten, oder benachbarten Straßen, in den letzten Wochen zugetragen worden?
2) Wann wurde die letzte Immissionsmessung für die o. g. Gebiete, insbesondere für das Gewerbegebiet Brink-Hafen und der Firma Benecke durchgeführt, bzw. sind entsprechende Messungen in den o g. Gebieten in nächster Zeit geplant?
3) Liegen Immissionserklärungen von immissionsrechtlich genehmigungsbedürftigen Unternehmen im o. g. Einzugsbereich im Sinne des § 27 BImschG vor? Wenn ja, mit welchem Inhalt und um welche Unternehmen handelt es sich?

Die Anfrage wurde von Herrn Wilshusen sinngemäß wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung:
Bei der städtischen Bezirksplanung sind in den letzten Monaten keine Beschwerden über Geruchsbelästigungen eingegangen.
Die Zuständigkeit für Immissionsmessungen im angefragten Industrie-Bereich liegt beim Staatl. Gewerbeaufsichtsamt (GAA).
Die Anfrage wurde deshalb zuständigkeitshalber an das GAA Hannover und an das Team Anlagenüberwachung im Fachbereich Umwelt bei der Region Hannover (zuständig u. a. für Gewerbe, Einzelhandel, mittelständische Betriebe, private Emittenten) weitergegeben.
Vom Leiter des GAA Hannover liegt folgende Stellungnahme vor:
"Zu Frage 1:
Am 27.3.2013 erhielt das Gewerbeaufsichtsamt Hannover eine Beschwerde aus dem Bereich Niederaue über kurzzeitige Gerüche nach Ammoniak, ausgehend von einer Firma.
Weitere Beschwerden aus dem Bereich Vinnhorster Bahnhof, sowie aus dem Bereich der Straßen Jasminweg und Im Othfeld sind im fraglichen Zeitraum nicht eingegangen.
Grundsätzlich bitte ich betroffene Bürger, bei auftretenden Geruchsbelästigungen kurzfristig das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover zu informieren, damit hier zügig die notwendigen Maßnahmen eingeleitet werden können.
Zu Frage 2:
Im fraglichen Bereich befindet sich eine Reihe von Betrieben, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftige Anlagen betreiben. Für diese Anlagen sind regelmäßig wiederkehrende Messungen der Schadstoffe im Abgas vorgeschrieben.
Die Ergebnisse der Messungen liegen dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt vor und können auf Wunsch eingesehen werden.
Für den Bereich Brinker Hafen sowie die angrenzenden Gebiete wurden im Rahmen eines Gutachtens durch eine Sachverständige Stelle von März 2005 bis Februar 2006 die Geruchsimmissionen ermittelt. Die Ergebnisse der Untersuchung können ebenfalls beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover eingesehen werden.
Neue Untersuchungen zur Geruchsbelastung sind derzeit nicht geplant.
Zu Frage 3:
Im fraglichen Bereich befinden sich acht Betriebe, von denen die Ergebnisse der Emissionserklärung nach § 27 BImSchG bis 2007 hier vorliegen. Die Erklärungen können auf Wunsch hier eingesehen werden. Die Daten für den Erklärungszeitraum 2008 bis 20012 werden derzeit erhoben und werden in den nächsten Monaten verfügbar sein.
Für Rückfragen stehen Mitarbeiter/-innen unter Tel. 9096-203 oder 9096-200 zur Verfügung." E-Mail: poststelle@gaa-h.niedersachsen.de
Stellungnahme vom Fachbereich Umwelt (Team Anlagenüberwachung) der Region Hannover
"Zu den beklagten Geruchsbelästigungen im Bereich Alt-Vinnhorst etc. liegen der Region Hannover keine Beschwerden vor, die ggf. zu gesonderten Überwachungsmaßnahmen Anlass geben könnten. "
Kontakt über Tel: 616 - 22758 ; E-Mail: anlagenueberwachung@region-hannover.de


TOP 9.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
Interfraktionelle Anträge

TOP 9.1
Eigene Mittel des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 15-1302/2013)

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja informierte vor der Abstimmung über den Inhalt des Antrages.
Antrag
Der Bezirksrat Nord bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln folgende Zuwendungen:
Antrag vom: Antragsteller: Projekt: Zuwendung:

29.04.2013 Kath. Internationales Kletteranlage für Familienzentrum St. Maria Außenspielgelände Wild- 1.800,00 €


26.04.2013 Kanu-Sport-Club wasserboot mit 5 Paddel
e. V. Hannover für Jugendliche 500,00 €
13.05.2013 Sozialwerk Vinnhorst e. V. Ferienaktion Vinnhorster
Kindertisch 1.000,00 €
10.03.2013 Turn- und Sportverein Reisezuschuss Dt. Turnfest
Vinnhorst e. V. von 1956 vom 18.05. – 22.05. Vorzeitiger Maßnahmebeginn 600,00 €

16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.
TOP 9.2
Bewilligungsrichtlinie und Vergabekriterien für die Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates Nord für 2013 und Folgejahre
(Drucks. Nr. 15-1286/2013)

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja wies vor der Abstimmung auf den als Tischvorlage verteilten Antrag hin.

Präambel

Der Stadtbezirksrat Nord der Landeshauptstadt Hannover will mit der Vergabe von Zuwendungen aus seinen Haushaltsmitteln soziale, integrative, kulturelle und ökologische Projekte insbesondere in den Bereichen Kinder- und Jugendarbeit, Inklusion und Sport fördern.

Ziel ist es, die Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks in ihrem (ehrenamtlichen) bürgerschaftlichen Engagement für eine lebendige Gestaltung des Stadtbezirks zu unterstützen.

Gleichstellungsspezifische Aspekte bleiben berücksichtigt.



Grundsätze der Vergabe von Zuwendungen

Mit den beantragten Mitteln sollen insbesondere die Eigeninitiative der Einwohnerinnen und Einwohner und die ansässigen Vereine, Institutionen und Initiativen, sowie deren Kooperation und Vernetzung gefördert werden.

Die Projekte sollen vorwiegend den Menschen im Stadtbezirk zugutekommen und zu einer Aufwertung des Bezirks beitragen.

Im Einzelfall sind auch Zuwendungen für bezirksübergreifende Projekte grundsätzlich und unabhängig der Entscheidung andere Stadtbezirksräte möglich.


Mittel für Projekte mit kommerzieller Ausrichtung können nur in Ausnahmefällen gewährt werden.

Der Stadtbezirksrat kann eigene Anstöße zu Projekten geben.



Verfahren

Anträge sind dem Bezirksbürgermeister bzw. der Bürgermeisterin in des Stadtbezirks Nord über den Fachbereich Steuerung, Personal und zentrale Dienste – OE 18.62.13


Trammplatz 2, 30159 Hannover einzureichen.

Die Anträge werden über den Fachbereich rechtzeitig an die Fraktionen und die Einzelvertretungen im Stadtbezirksrat weitergeleitet.

Im Interfraktionellen Kreis werden die Anträge erörtert und ggf. werden für eine abschließende Beratung notwendige weitere Vorlagen oder Informationen von den Antragsstellerinnen und den Antragsstellern angefordert.

Die Anträge auf Zuwendungen sollten mit nachfolgenden Angaben versehen sein:

  • Beschreibung des Projekts, der Maßnahme oder Anschaffung.
  • Zeitplan für die Realisierung.
  • Verbindliche Angaben über die voraussichtlichen Kosten (Finanzierungsplan, in der Regel zwei Kostenvoranschläge).
  • Darlegung bzw. Beschreibung der Eigenleistungen.
  • Mitteilung über evtl. Bemühungen um eine Förderung durch Dritte (Sponsoren, Stadt). Die Stellungnahmen sind in Kopie beizufügen bzw. nachzureichen.
  • Angaben über die Leistungen anderer Träger oder Institutionen.
  • Auf Nachfrage gegebenenfalls der Nachweis, dass die Finanzierung über Dritte ganz oder teilweise abgelehnt wurde.
  • Zusicherung von Verwendungsnachweisen (mit Originalbelegen) nach Abschluss der Maßnahme.
  • Die bereits bei der Verwaltung eingereichten Anträge bleiben hiervon unberührt.

Vergabebestimmungen

Um eine möglichst breite Verwendung der Mittel und eine hohe Eigenbeteiligung zu gewährleisten,

  • werden Zuwendungen in der Regel bis zu einer Höhe von 50 % gewährt. Der Anteil wird zunächst von den voraussichtlichen Kosten ausgehend berechnet. Soweit die tatsächlich nachgewiesenen Kosten die voraussichtlichen Kosten des Finanzierungsplans unterschreiten, sind entsprechende Überzahlungen zu erstatten.
  • werden grundsätzlich keine Folgekosten sowie laufende oder wiederkehrende Verpflichtungen [z. B. Mieten, Pachten sowie laufende Ausgaben der Verwaltung etc.] bezuschusst. Des Weiteren werden auch keine Personal oder Lohnkosten übernommen. Hingegen können Honorarkosten – im Einzelfall – anteilmäßig bezuschusst werden.
  • kann bei Zuwendungen bis zu 1.000,00 Euro im Einzelfall eine volle Finanzierung gewährt werden.
  • besteht bei Einzelanträgen – für bauliche Maßnahmen – in der Regel eine Zuwendungshöchstgrenze von 2.500,00 Euro.
  • kann jede Antragstellerin und jeder Antragsteller jährlich grundsätzlich nur eine Förderung erhalten.
  • erfolgt grundsätzlich keine Förderung von bereits durchgeführten Maßnahmen, es sei denn, die verzögerte Antragstellung wird ausreichend und nachvollziehbar begründet.
  • Die Antragstellenden sind verpflichtet, den Stadtbezirksrat unverzüglich über alle evtl. auftretenden Veränderungen oder Abweichungen von der im Antrag beschriebenen Maßnahme zu informieren.

Eine Abweichung von dem vom Stadtbezirksrat beschlossenen Zuwendungszweck und die Verwendung der Mittel für andere Zwecke (z.B. Beschaffung von anderen Geräten) ohne vorherige Zustimmung durch den Stadtbezirksrat Nord ist nicht statthaft und führt automatisch zu einer Rückforderung der Zuwendungen.

Hinweise zur Vergabe von Zuwendungen des Stadtbezirksrats Nord

Jegliche Veröffentlichung (Presse, Flyer etc.) – vor, während und nach Beendigung der Umsetzung – der Maßnahme oder des Projektes muss den Hinweis: „Förderung durch Mittel des Stadtbezirksrat Nord“ enthalten.

Nach Abschluss des Projekts oder der Maßnahme, berichten die Antragstellenden zusätzlich gegenüber dem Stadtbezirksrat schriftlich oder – auf Wunsch des Stadtbezirksrates – mündlich über den Einsatz der Mittel und das erzielten Ergebnis. Der Stadtbezirksrat installiert somit ein Vergabecontrolling.

Die Abrechnung (unter Vorlage der Originalrechnung) ist innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nach Abschluss der Maßnahme vollständig vorlegen.

Der Stadtbezirksrat Nord entscheidet über die Anträge im Bewusstsein eines effizienten, verantwortungsvollen und nachhaltigen Einsatz der Mittel.

Eine gewährte Förderung steht unter dem Vorbehalt der Freiwilligkeit und begründet keinen Rechtsanspruch auf eine zukünftige Förderung oder weitere Leistungen.



Einstimmig.

TOP 10.
Informationen über Bauvorhaben

Abgesetzt.


TOP 11.
M I T T E I L U N G E N

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja machte auf verschiedene Veranstaltungen in den Monaten Mai und Juni aufmerksam.

Herr Härke gab bekannt, dass das verwaltungsinterne Ausschreibungsverfahren für die Nachbesetzung der Stelle des Stadtbezirksmanagements für den Stadtbezirk Nord eingeleitet wurde.

Mit Hinweis auf seinen aus beruflichen Gründen erklärten Verzicht auf das Ratsmandat verabschiedete sich Ratsherr Kirci von den Stadtbezirksratsmitgliedern und wünschte dem Gremium weiterhin Erfolg bei der kommunalpolitischen Arbeit.

Zur Kenntnis genommen.


Sodann schloss Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja den öffentlichen Teil der Sitzung um 21.25 Uhr.





Für das Protokoll:


Deja Wilshusen
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Sachbearbeiter