Sitzung Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld am 23.05.2013

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 15.05.2013)
Protokoll (erschienen am 03.09.2013)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.04 - Datum 24.06.2013

PROTOKOLL

15. Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am

Donnerstag, 23. Mai 2013,
Heinrich - Ernst - Stötzner - Schule (Mehrzweckraum),
Neue - Land - Straße 27, 30655 Hannover
Beginn 18.30 Uhr
Sitzungsunterbrechung 22.09 Uhr

Dienstag, 04. Juni 2013,
Neues Rathaus (Kantine),
Trammplatz 2, 30159 Hannover
Fortsetzung der Sitzung 18.30 Uhr
Ende 20.40 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Fischer (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Huter (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Behrendt (SPD)
Bezirksratsherr Borstelmann (CDU)
Bezirksratsfrau Burgwitz (CDU)
25.03. 18.30 - 22.09 Uhr
Bezirksratsherr Busse (parteilos)
25.03. 18.30 - 22.09 Uhr
Bezirksratsfrau Cassel (SPD)
(Bezirksratsfrau Hagen) (Die Linke.)
Bezirksratsherr Hofmann (SPD)
04.06. 18.30-20.40 Uhr
Bezirksratsherr Hunze (CDU)
(Bezirksratsfrau Nordmann) (CDU)
Bezirksratsherr Oppelt (CDU)
25.03. 18.30 - 22.09 Uhr
Bezirksratsherr Plotzki (SPD)
(Bezirksratsherr Rothhardt) (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Schneider (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Tasyürek (SPD)
Bezirksratsfrau Weber (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Welker (SPD)
25.03. 18.30 - 22.09 Uhr
(Bezirksratsherr Wolters) (FDP)
Bezirksratsherr Wontke (CDU)
25.03. 18.30 - 22.09 Uhr
Bezirksratsfrau Zaman (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Böning) (Die Hannoveraner)
(Ratsherr Fischer) (CDU)
Ratsfrau Markowis (Bündnis 90/ Die Grünen)
04.06. 18.30 - 20.40 Uhr

Verwaltung:
Frau Rembecki 18.63.04
Frau Baron 61.13
Herr Selig 18.62.04

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 18.04.2013

3. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
(max. 45 Minuten)

4. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

4.1. Zuwendung 02/2013, Polizei-Sportverein Hannover e.V., Bücherschrank für das Annabad
(Drucks. Nr. 15-1211/2013)

4.2. Zuwendung 08/2013, Kath. Pfarrgemeinde St. Martin,
Möbel für den Kindergarten St. Martin
(Drucks. Nr. 15-1212/2013)

4.3. Zuwendung 12/2013, „Café Carré“, Kaffeemaschine und Sitzkissen
(Drucks. Nr. 15-1214/2013)

4.4. Zuwendung 13/2013, Polizei-Sportverein Hannover e.V., Judomatten
(Drucks. Nr. 15-1215/2013)

5. EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

5.1. IB-01-2013, Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates, Projekt "Familienfreizeit" von "Hallo Nachbar"
(Drucks. Nr. 15-1110/2013)

5.2. IB-02-2013, Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates,
" Grüne Oasen für Hannover - Jugendworkcamp 2013 " von den Internationalen Stadtteilgärten
(Drucks. Nr. 15-1111/2013)

6. BERICHT DER VERWALTUNG

6.1. "Auf dem Weg zur inklusiven Stadt" - Jahresbericht für das Jahr 2012
(Informationsdrucks. Nr. 0553/2013 mit 7 Anlagen)

7. I N F O R M A T I O N E N

7.1. Vorstellung Masterplan der MHH

6.2. Information zum geplanten Flüchtlingswohnheim im Stadtbezirk

11.3. Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

11.3.1. Anfrage zu AsylbewerberInnenheim im Bereich Karl-Wiechert-Allee/ Am Annateich
(Drucks. Nr. 15-1097/2013)

10.3. Anträge der CDU-Fraktion

10.3.1. Kapelle des Oststadtkrankenhauses
(Drucks. Nr. 15-1093/2013)

10.3.1.1. Änderungsantrag zu DS 15-1093/2013, Kapelle des Oststadtkrankenhauses
(Drucks. Nr. 15-1217/2013)

8. E N T S C H E I D U N G E N

8.1. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1744 - Läuferweg Nord
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1096/2013 mit 5 Anlagen)

8.1.1. Änderungsantrag zu Ziffer 1 der Drucksache 1096/2013
(Drucks. Nr. 15-1433/2013)

9. A N H Ö R U N G E N

9.1. Bebauungsplan Nr. 1312, 1. Änderung - Bomhauerstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1130/2013 mit 4 Anlagen)

9.2. Bebauungsplan Nr. 1611, 1. Änderung – Mellendorfer Straße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1129/2013 mit 4 Anlagen)

9.3. Bebauungsplan Nr. 1773 – Karl-Wiechert-Allee / Baumschulenallee
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1131/2013 mit 3 Anlagen)

9.4. Erweiterung der dreigruppigen Kita Strelitzer Weg in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover (LHH) um eine weitere Krippengruppe im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 1060/2013)

9.5. Erweiterung der Kita Gehägestr.
(Drucks. Nr. 0832/2013)

9.6. Erweiterung der eingruppigen Kita St. Antonius in Trägerschaft des Gesamtverbandes der katholischen Kirchengemeinden in der Region Hannover um eine Krippengruppe im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 1063/2013)

10. A N T R Ä G E

10.1. aus vorangegangener Sitzung

10.1.1. Geförderter Wohnraum, B-Plan 1761 Ehem. Oststadtkrankenhaus
(Drucks. Nr. 15-0720/2013)

10.2. interfraktionell

10.2.1. Benennung von Anzuhörenden und Themen für die Anhörung zur Zukunft des Eisstadions am Pferdeturm und des dort veranstalteten professionellen Eishockeysports

10.2.1.1. Benennung von Anzuhörenden und Themen für die Anhörung zur Zukunft des Eisstadions am Pferdeturm und des dort veranstalteten professionellen Eishockeysports
(Drucks. Nr. 15-1220/2013)

11. A N F R A G E N

11.1. der CDU-Fraktion

11.1.1. Wiederherstellung des Bodenbelags nach Tiefbauarbeiten am Roderbruchmarkt
(Drucks. Nr. 15-1091/2013)

11.1.2. Standsicherheit von Bäumen am Beispiel Kaulbachstraße
(Drucks. Nr. 15-1098/2013)

11.2. gemeinsam von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und der SPD-Fraktion

11.2.1. Anfrage zu Bauernmarkt
(Drucks. Nr. 15-1094/2013)

11.4. der SPD-Fraktion

11.4.1. Verlegung der Grundschule Lüneburger Damm
(Drucks. Nr. 15-1101/2013)

12. Bericht des Stadtbezirksmanagements

13. M I T T E I L U N G E N







I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Bezirksbürgermeister G. Fischer eröffnete die Sitzung.

Die fristgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit wurden festgestellt.
Der Tagesordnung wurde mit der Vorziehung einiger Tagesordnungspunkte einstimmig zugestimmt.

TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 18.04.2013

Einstimmig

TOP 3.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
(max. 45 Minuten)

Es wurden folgende Themen angesprochen:
Ein Bürger sprach sich, im Namen einer Gruppe von BürgerInnen, für den Erhalt der Kapelle auf dem Gelände des ehemaligen Oststadtkrankenhauses aus und begründete dies mit den Argumenten, die auch in der Begründung des Antragstextes stehen. Er verwies auf über 1.000 Unterschriften für dieses Anliegen.

Eine Anwohnerin des Läuferweges bat um die Zulassung als Sachverständige zum Thema Läuferweg. Dem stimmte der Bezirksrat einstimmig zu.

Eine Bewohnerin der Vogelsiedlung sprach die Nahversorgungssituation in der Vogelsiedlung an nach der ALDI-Schließung. Sie bat um Unterstützung bei der Wiederansiedlung eines Nahversorgers und gleichzeitigen Kommunikationspunkt in der Siedlung.
Bezirksratsherr Plotzki fragte die Verwaltung, ob es einen neuen Sachstand gebe.
Frau Baron antwortete, dass der Verwaltung nichts bekannt sei. Dieser Prozess liege bei der der Firma ALDI und diese arbeite wohl an der Vermarktung der Liegenschaft.
Bezirksratsherr Welker regte an, dass sich die Bewohnervertretung an den Seniorenbeirat der Stadt wendet.

Eine Dame aus dem Kreis der "Kapellenunterstützer" ergänzte zur Kapelle des Oststadtkrankenhauses, dass dort viele Konzerte und Vortragsreihen stattfanden, weil sie eine hervorragende Akustik habe. Unter der Kapelle gebe es auch einen nutzbaren Raum, in dem zur Zeit das Archiv des Oststadtkrankenhauses sei.
Bezirksratsherr Plotzki fragte nach, ob die Kapelle behindertengerecht zu erreichen sei.
Die Dame sagte, dass dies zur Zeit über den Krankenhausbau möglich sei.

Eine weitere Bürgerin wollte wissen, ob in dem geplanten Wohngebiet auf dem Krankenhausgelände auch Wohnprojekte angedacht seien, so wie "Wohnen im Alter" oder ähnliche.
Frau Baron antwortete, dass die Planungen noch nicht so weit gediehen seien. Prinzipiell sei man für viele Sachen offen. Noch gebe es aber keinen Investor. Bei einer Nachfrage der Presse nach dem Zeitrahmen der Planungen verwies sie auf den beauftragten Kollegen.





TOP 4.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 4.1.
Zuwendung 02/2013, Polizei-Sportverein Hannover e.V., Bücherschrank für das Annabad
(Drucks. Nr. 15-1211/2013)

Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Betrag : bis zu 1.655,29 €
für den Polizei-Sportverein Hannover e.V.
Verwendungszweck : Bücherschrank für das Annabad
(Zuwendung Nr. 02/2013)

Die Grundlage für die Entscheidung ist der Antrag vom 24.01.2013 in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien des Stadtbezirksrates. Die Bezuschussung erfolgt ausschließlich entsprechend des eingereichten Finanzierungsplanes, bei Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung.

Einstimmig


TOP 4.2.
Zuwendung 08/2013, Kath. Pfarrgemeinde St. Martin,
Möbel für den Kindergarten St. Martin

(Drucks. Nr. 15-1212/2013)

Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Betrag : bis zu 2.170,- €
für die Kath. Pfarrgemeinde St. Martin
Verwendungszweck : Möbel für den Kindergarten St. Martin
(Zuwendung Nr. 08/2013)

Die Grundlage für die Entscheidung ist der Antrag vom 08.03.2013 in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien des Stadtbezirksrates. Die Bezuschussung erfolgt ausschließlich entsprechend des eingereichten Finanzierungsplanes, bei Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung.

Einstimmig


TOP 4.3.
Zuwendung 12/2013, „Café Carré“, Kaffeemaschine und Sitzkissen
(Drucks. Nr. 15-1214/2013)

Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Betrag : bis zu 525,- €
für „Café Carré“
Verwendungszweck : Kaffeemaschine und Sitzkissen
(Zuwendung Nr. 12/2013)

Die Grundlage für die Entscheidung ist der Antrag vom 11.04.2013 in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien des Stadtbezirksrates. Die Bezuschussung erfolgt ausschließlich entsprechend des eingereichten Finanzierungsplanes, bei Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung.

Einstimmig


TOP 4.4.
Zuwendung 13/2013, Polizei-Sportverein Hannover e.V., Judomatten
(Drucks. Nr. 15-1215/2013)

Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Betrag : bis zu 1.000,- €
für Polizei-Sportverein Hannover e.V.
Verwendungszweck : Judomatten
(Zuwendung Nr. 13/2013)

Die Grundlage für die Entscheidung ist der Antrag vom 24.04.2013 in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien des Stadtbezirksrates. Die Bezuschussung erfolgt ausschließlich entsprechend des eingereichten Finanzierungsplanes, bei Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung.

Einstimmig


TOP 5.
EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

TOP 5.1.
IB-01-2013, Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates, Projekt "Familienfreizeit" von "Hallo Nachbar"
(Drucks. Nr. 15-1110/2013)

Auf Empfehlung des Integrationsbeirates Buchholz-Kleefeld beschließt der Stadtbezirksrat
folgende Zuwendung aus den Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur
Verfügung stehen:
Zuwendungsempfänger: "Hallo Nachbar"
Projekt: Projekt "Familienfreizeit"
Zuwendungssumme: 190,00 €
Zuwendungsnummer: IB-01-2013

Einstimmig


TOP 5.2.
IB-02-2013, Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates,
" Grüne Oasen für Hannover - Jugendworkcamp 2013 " von den Internationalen Stadtteilgärten

(Drucks. Nr. 15-1111/2013)
Auf Empfehlung des Integrationsbeirates Buchholz-Kleefeld beschließt der Stadtbezirksrat
folgende Zuwendung aus den Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur
Verfügung stehen:
Zuwendungsempfänger: Internationale StadtteilGärten Hannover e.V.
Projekt: Projekt "Grüne Oasen für Hannover - Jugendworkcamp 2013 "
Zuwendungssumme: 750,00 €
Zuwendungsnummer: IB-02-2013

Einstimmig


TOP 6.
BERICHT DER VERWALTUNG

TOP 6.1.
"Auf dem Weg zur inklusiven Stadt" - Jahresbericht für das Jahr 2012
(Informationsdrucksache Nr. 0553/2013 mit 7 Anlagen)
Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Andrea Hammann erläuterte das Entstehen der vorliegenden Drucksache und ging auf Schwerpunkte ein.
Es sei ein langer Prozess zur inklusiven Stadt, den man nun aber begonnen habe und damit sei man bundesweit führend, da schon seit Jahren an diesem Thema in der Stadt gearbeitet werde.
Die SPD-Fraktion fragte nach, wo die Messbarkeit von Inklusion liege. Wo befinde man sich zur Zeit?
Frau Hammann sagte, dass man nie eine 100% barrierefreie Stadt erreichen werde, da das Thema zu vielschichtig sei. Es sei eben ein Prozess, in dem sich Probleme, aber auch Lösungen weiter entwickelten. Bei jährlichen nationalen Beratungen werde sehr häufig nach Hannover geschaut, wo man beispielsweise als einzige Stadt elektrisch ausfahrbare Rampen in Bussen habe.
Aus der CDU-Fraktion kam die Nachfrage, was man denn heute anders machen würde als vor 20 Jahren.
Frau Hammann antwortete, dass man früher beispielsweise Behinderten-Toiletten einseitig anfahrbar gestaltet hätte, mittlerweile sei im Baugesetz verankert, dass diese von beiden Seiten anfahrbar sein müssten, damit auch jemand mit einem Schlaganfallleiden, egal auf welcher Seite, diese nutzen könne. Ebenso werde jetzt jede Ampel blindengerecht ausgestattet. In früheren Jahren habe man geschaut, wo eventuell blinde Menschen lang gingen. So sei es mit vielen Sachen, dass man sie gleich so gestalte, dass jeder Mensch sie nutzen könne.

Ebenfalls aus der SPD-Fraktion wurde die Frage gestellt, wie das bei der Sanierung von Schulen aussehe. Hierrauf antwortete Frau Hammann, dass man sich bemühe dieses in einem sinnvollen Kostenrahmen ebenfalls umzusetzen. Allerdings bedeute dies nicht, dass die gesamte Schule behindertengerecht umgestaltet werde. Das sei, gerade bei älteren Schulen, bau- und kostentechnisch nicht umsetzbar. Hier bemühe man sich aber, in Zusammenarbeit mit der Schule, welche eine Steuerungsmöglichkeit bei der Raumbelegung habe, dass für behinderte Schüler barrierefreier Unterricht (auch in Fachunterrichtsräumen) und Pausenaufenthalte (Aula, Schulhof) zur Normalität gehörten.
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen verwies auf eine Anfrage aus dem Bezirksrat, zur Schaffung einer Rampe am S-Bahnhof Kleefeld und fragte, ob sich Frau Hammann diese vorstellen könne. Momentan sei der Aufzug oft außer Betrieb oder verdreckt.
Frau Hammann führte aus, dass aus der Sicht von Behinderten eine Rampe immer vorgezogen werde, da diese keine Folgekosten hätte und immer verfügbar wäre. Allerdings müsse sie auch baulich ausführbar sein, da sie eine Steigung von 6% nicht übersteigen dürfe und alle 6 Meter eine Art Podest zum ausruhen haben müsse. Bei der Höhe manches Bahndamms sei zweifelhaft, ob das realisierbar sei.

Als Protokollantwort liegt die ANLAGE 1 bei, in der noch einmal auf das Thema Rampe am S-Bahnhof Kleefeld eingegangen wird.


TOP 7.
I N F O R M A T I O N E N

TOP 7.1.
Vorstellung Masterplan der MHH
Frau Jabs von der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) stellt den Masterplan anhand der beigefügten Präsentation (ANLAGE 2) vor.

Die CDU-Fraktion sprach sich dafür aus, dass die MHH doch Parkhäuser bauen solle, da sich die Probleme des wild Parkens sehr auf die umliegenden Wohngebiete auswirkten. Auch solle man über zeitweise Gebührenpflicht nachdenken, um Langzeitparker zu verhindern. Außerdem würde man gerne wissen, wie sich durch die geplante Bautätigkeit denn die Finanzen der MHH entwickeln würden, wenn man jetzt schon erstmalig ein Defizit zu verzeichnen hätte.
Frau Jabs sagte, dass man momentan mit den Parkmöglichkeiten auskomme, bei dem Neubau weiterer Gebäude müsse man aber reagieren. Ein Parkhaus sei ja eh geplant. Knapp würden die Parkplätze im Laufe des Vormittags. An Lösungen für die Parkgebühren sei man dran. Das Finanzdefizit sei vor allem im Klinikbereich zu verzeichnen, was gegenwärtig in ganz Deutschland eine gleiche Tendenz sei. Da müssten sich die entsprechenden Fachleute auf Bundesebene drüber verständigen. Die Betriebskosten würden eher eine Entlastung bringen bei Neubauten als wenn man z.B. die alte Hautklinik in Linden behalten würde.

Die SPD-Fraktion wollte wissen, in welcher Art sich der ÖPNV weiterentwickeln soll und wie sich ÖPN-Verkehre zur Zeit aufteilen auf dem Gelände, denn die Studenten würden mit ihren Semestertickets ja kostenlos fahren können und Bedienstete könnten das Jobticket nutzen. Zu dem Hubschrauberlandeplatz kam die Frage, ob die gleiche Größe geplant sei. Außerdem gab es eine Nachfrage zu einer langfristigen Planung zur Einbeziehung des Kleingartengeländes in die Bautätigkeit und ob die Verkehrsplanung für die vorgesehenen 500.000 Patientenkontakte + Forschung + Mitarbeiter + Studenten für die Zukunft ausreichend sei. Die Ampelanlage an der Karl-Wiechert-Allee sei ebenfalls noch immer überprüfungswürdig was die Phasenschaltung im Rahmen der Inklusion betrifft.
Frau Jabs antwortete, dass man in Gesprächen mit der üstra sei bezüglich einer besseren Anbindung der MHH und dass man bei den Bediensteten für eine vermehrte Nutzung des Job-Tickets werbe. Der Hubschrauberlandeplatz werde auf 3 Landeplätze verkleinert, im Katastrophenfall würde man aber durch die Sperrung von Straßen weitere Kapazitäten zur Verfügung haben. Das Kleingartengelände werde man teilweise benötigen, allerdings ist noch nicht absehbar wann. Wenn man eine alternative Finanzierung des Psychatrieneubaus bekomme, dann könnte dieser Zeitpunkt mittelfristig sein. Die Verkehrsplanung werde man mit der Stadt beraten.




TOP 6.2.
Information zum geplanten Flüchtlingswohnheim im Stadtbezirk
Herr Heesch stellte für die Öffentlichkeit nochmals die Notwendigkeit und den Prozess zur Entstehung der Standorte für 4 neue Aussiedler- und Flüchtlingswohnheime vor und ging dabei insbesondere auf den geplanten Standort am Annateich ein.
Dazu machte er darauf aufmerksam, dass die Bundesregierung angekündigt habe, dass Hannover bis zum Ende des 3. Quartals noch 651 neue Flüchtlinge zugewiesen bekomme. Man brauche also dringendst neue Unterkünfte. Die GBH, die mit Ratsbeschluss mit dem Bau der 4 Projekte im Stadtgebiet beauftragt wurde, baue natürlich nur, wenn die Finanzierung, also der Mietkauf mit der Stadt vertraglich geregelt ist. Und darüber soll in dieser Drucksache beschlossen werden. Später komme noch eine Drucksache in den Stadtbezirksrat über den Betreibervertrag. In der Unterkunft wird 365 Tage und 24 Stunden Personal als Ansprechpartner vor Ort sein (Sozialarbeiter oder Pfortendienst). Der Preis sei ein Mietkauf über 10 Jahre. Anschließend gehöre der Bau der Stadt und es werde dann über eine neue/weitere Nutzung entschieden.
Die Kriterien zur Findung eines Standortes besagten, dass dieser die richtige Größe haben müsse, im Besitz der Stadt sein, frei sein, damit man sofort mit dem Bau anfangen kann, es dürfen keine Naturschutzbelange berührt werden, es sollte eine Nachbarschaft haben, aber nicht in einem sozialen Brennpunkt liegen, in der Nähe des ÖPNV sein und Einkaufsmöglichkeiten in fußläufiger Umgebung haben.


TOP 11.3.
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 11.3.1.
Anfrage zu AsylbewerberInnenheim im Bereich Karl-Wiechert-Allee/ Am Annateich
(Drucks. Nr. 15-1097/2013)

Die GRÜNEN im Bezirksrat Buchholz-Kleefeld stehen für eine Willkommenskultur gegenüber Flüchtlingen und bekennen sich zu ihrer Verantwortung, Menschen, die aus Not oder Verfolgung zu uns kommen, in unserem Stadtbezirk eine neue Heimat zu geben.
Aufgrund absehbar steigender Flüchtlingszahlen sind kurzfristig zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten, in Form von so genannten Gemeinschaftsunterkünften, im gesamten Stadtgebiet erforderlich, auch wenn sich die GRÜNEN grundsätzlich für eine schnellstmögliche Unterbringung aller AsylbewerberInnen in Wohnungen einsetzen. Oberstes Ziel muss es sein, Flüchtlingen gesellschaftliche Chancen sowie soziale Teilhabe in einem normalen Wohnumfeld zu ermöglichen.
Wir bedauern, dass die Verwaltung den von ihr in unserem Stadtbezirk vorgesehenen Standort für ein AsylbewerberInnenheim im Bereich Karl-Wiechert-Allee / am Annateich nicht früher öffentlich bekanntgemacht hat. Wir halten diesen Standort grundsätzlich für geeignet, sehen aber noch potentiellen „Nachbesserungsbedarf“.

Daher fragen wir die Verwaltung:
1. Werden am vorgesehenen Standort die Lärmschutzgrenzwerte für Wohnbebauung eingehalten und wie soll dies ggf. sichergestellt werden (Eine "Lärmschutzwand" zur DB-Schienentrasse existiert. Zwei schienengebundene Haltestellen (Karl-Wiechert-Allee: Stadtbahn-Haltestelle; DB-Haltestelle) sowie zwei Bushaltestellen und die Karl-Wiechert-Alle selbst stellen erhebliche Lärmquellen dar)?
2. Wie soll ein gegenseitiges Kennenlernen der dort zukünftig wohnenden AsylbewerberInnen und der AnwohnerInnen (insbesondere die dort ansässigen KleingärtnerInnen) ermöglicht werden bzw. welche Kennenlern- und Integrationsangebote sind seitens der Verwaltung geplant (In der Nähe befinden sich der Polizeisportverein (inklusive Annabad), das Stephansstift und die Ev. Fachhochschule, so dass eigentlich gute Voraussetzungen für Sport, „Patenschaften“, Sprachtraining etc. gegeben sind)?
3. Sind spezielle Hilfen zur Integration der sicher auch unter den 50 AsylbewerberInnen befindlichen Kinder vorgesehen und wenn ja, welche?

Die Verwaltung antwortete wie folgt:
Frage 1:
Die Verkehrslärmeinwirkung auf das vorgesehene Grundstück ist geprüft worden (vgl. anliegende Schallimmissionspläne). Die Lage des Gebäudes ist ebenfalls in diesen Plänen gekennzeichnet und wird als unkritisch in Bezug auf die genannten Lärmquellen eingestuft.
Selbstverständlich werden bauliche Maßnahmen (z.B. erhöhte Schallschutzklasse der Fenster), soweit sie nach DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" erforderlich sind, am Neubau umgesetzt.

Frage 2:
In dem geplanten Aussiedler- und Flüchtlingswohnheim wird – wie in allen anderen Aussiedler- und Flüchtlingswohnheimen auch – ein Betreiber tätig sein, der u. a. insbesondere für die soziale Betreuung der untergebrachten Personen verantwortlich ist. Mit diesem Betreiber wird ein Betreibervertrag geschlossen. Fester Bestandteil dieses Vertrages sind u. a. „Grundsätze über den Betrieb von Aussiedler- und Flüchtlingswohnheimen der Landeshauptstadt Hannover“.

Die Förderung des gegenseitigen Kennenlernens und die Schaffung von Integrationsangeboten sind nach diesen Grundsätzen sowohl Aufgabe der Heimleitung, als auch der SozialarbeiterInnen.
Gemäß den Grundsätzen ist es u. a. Aufgabe der Heimleitung, „für eine positive Atmosphäre im Wohnheim und nach Außen Sorge zu tragen“.

Daneben ist es Aufgabe der Sozialarbeit,
„die Beratung und Betreuung der in einem Aussiedler– und/oder Flüchtlingswohnheim aufgenommenen Bewohner durch staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter sicher zu stellen.
Mit den in den Wohnheimen untergebrachten Personen sollen Perspektiven und Lebensplanungen entwickelt werden. Soziale Gruppenarbeit sollte zur Stärkung des Einzelnen, zur Förderung der Mitverantwortung sowie des Zusammenhalts der in den Wohnheimen lebenden Personen angeboten werden.
Die folgenden Aufgaben und Angebote der Einrichtung sollten bewohner- und bedarfsorientiert und auf die Integration in die zuziehenden Stadtteile ausgerichtet sein.
Es ist dabei der besonderen Situation langjährig Untergebrachter sowie der speziellen Situation von Kindern und Jugendlichen im Angebot der Einrichtung Rechnung zu tragen.

Sozialberatung : - Beratung im Rahmen der Sozialgesetzgebung.

- Hilfe im Umgang mit Behörden und anderen Institutionen

- Unterstützung und Hilfe bei Schriftverkehr

- Beratung zum Aufenthalt nach dem Ausländer- und Asylrecht,
(Keine Rechtsberatung)

- Beratung zu Verfahrensangelegenheiten nach dem Bundes-
vertriebenengesetz (BVFG), dem Aussiedleraufnahmegesetz
und dem Kriegsfolgenbereinigungsgesetz (KfbG), Staats-
angehörigkeitsrecht, Namensführung, (Keine Rechtsberatung)

- Rückkehrberatung

- Vermittlung und Hilfen bei gesundheitlichen Problemen

- Beratung und Vermittlung im Bereich Arbeit und Beruf

- Beratung bei Fragen zum Erziehungs- und Bildungssystem

- Vermittlung in Sprachkurse
Lebensberatung: - z. B. Integrationsfragen, Ehe, Partnerschaft, Schule,
Erziehung, Ausbildung, Beruf, Sprachförderung,
Zukunftsplanung, Gesundheit, Alkohol, Sucht...

Konfliktberatung und
Krisenintervention: - z. B. Zusammenleben im Wohnheim, Gewalt und
Diskriminierung, Generationenkonflikte...

Gruppenarbeit: - z. B. Hausversammlungen, geschlechtsspezifische Angebote,
Veranstaltungen, Ferienprogramm, Bildungs- und
freizeitpädagogische Angebote...
Betreuung von - Initiierung von und Vermittlung in elementarpädagogische
Kindern und Angebote, Hausaufgaben-/Schülerhilfe durch Kooperation mit
Jugendlichen Kitas, Schulen, JPD und anderen Einrichtungen

Gemeinwesenarbeit : - z. B. Nachbarschaft, Umfeld, Förderung ehrenamtlicher
Mitarbeit
Öffentlichkeits-
und Gremienarbeit: - z. B. kommunale und verbandliche Arbeitskreise, Seminare,
Tagungen“.

Hinzu kommen ehrenamtlich Tätige und Unterstützerkreise, die bereits Ihre Unterstützung – auch für die neuen Standorte – angekündigt haben.


Frage 3:
Zurzeit liegen keine abschließenden Erkenntnisse vor, ab wann die neuen Wohnheime genutzt werden können. Auch ist nicht bekannt, welche Personen(gruppen) dann untergebracht werden müssen und ob bzw. wie viele Kinder in welchem Alter unterzubringen sind. Gleichwohl wird aber bei der Gestaltung des Außengeländes auch ein Bereich mit Spielgeräten geschaffen.
Für die Frage der besonderen Betreuung gilt darüber hinaus, dass auch darauf die ausgebildeten Fachleute vor Ort (siehe Antwort zu Frage 2) reagieren werden.


Zur Anfrage und dem einleitenden Beitrag von Herrn Heesch (TOP 6.2.) gab es folgende Rückfragen, die von der Verwaltung folgendermaßen beantwortet wurden:

Aus der SPD-Fraktion:
  • genauer Standort des Baukörpers auf dem Grundstück
    Antwort: wird noch endgültig geklärt, max. Abstand zu den Lärmquellen wird gesichert
  • 24-h Besetzung des Heimes erfolgt mit wie viel Personal, mit welcher Qualifikation?
    Antwort: es wird eine Heimleitung und einen Sozialarbeiter geben, Nachts wird es einen Pförtnerdienst geben. Die weitere Aufteilung der Stunden erfolgt nach Notwendigkeit. Die Qualifikation ist vorgeschrieben, für die Sozialarbeiterstelle z.B. ein Bachelorstudium.
  • Wer ist für die Hilfestellungen und Beratungen zuständig?
    Antwort: Das ist Aufgabe des Sozialarbeiters und der Heimleitung.
  • Gab es andere Standorte im Stadtbezirk, die auch geeignet gewesen wären?
    Antwort: Ja, es gab 4 Grundstücke, diese seien aber entweder nicht sofort verfügbar, bzw. für andere Nutzungen vorgesehen.
  • Wäre eine integriertere Lage nicht besser, als so eine, die eigentlich nicht für Wohnbebauung vorgesehen ist? Kann es sein, dass aus diesem Grund das Gebäude nach 10 Jahren wieder abgerissen wird?
    Antwort: Eine Nachnutzung könne auch als Wohnheim (z.B. für die MHH oder die ev. FH) erfolgen. Nach den 10 Jahren müsse man die Situation neu bewerten. Wenn man mehr Zeit für die Planungen gehabt hätte, hätte man auch andere Möglichkeiten erschließen können.
  • Ist es richtig, dass der Stadtbezirksrat keine Zuständigkeit über die Standortwahl hat? Aber in 10 Jahren, wenn man zu anderen Entscheidungen kommt, könnte es sein, dass der Stadtbezirksrat dann an einer Abrissentscheidung beteiligt ist.
    Antwort: Die Entscheidungen trifft letztendlich der Rat, der Bezirksrat wird aber angehört. Der Bezirksrat ist jetzt lediglich für den Mietvertrag zuständig. Flüchtlingswohnheimstandorte sind Stadtsache, auch wenn sie in den Stadtbezirken stattfinden.
  • Gibt es finanzielle Mittel für die Stadt vom Bund?
    Antwort: Etwa 5.000 € pro Person und Jahr gibt der Bund für alle Belange dazu. Das ist immer ein Zuschussgeschäft für die Kommunen.
  • Wären die Räume groß genug, um sie als Studentenunterkünfte zu nutzen nach den 10 Jahren?
    Antwort: Ja.
  • Gibt es im Stadtbezirk Anmietungsoptionen für diese Zwecke?
    Antwort: Gegenwärtig nicht. Sollte es aber Gebäude geben, die gegenwärtig nicht genutzt werden, sei die Verwaltung für hinweise dankbar.
  • Wie ist der Zuschnitt der Räumlichkeiten?
    Antwort: Es werde einen Wohngruppencharakter mit Gemeinschaftsräumen geben, wo alle Zimmer die gleiche Größe haben.
Aus der CDU-Fraktion:
Die Fraktion machte deutlich, dass sie sich einen früheren Beteiligungsprozess für die Öffentlichkeit gewünscht hätte, nichts desto Trotz aber mit der Wahl des Standortes zufrieden sei.
  • Gibt es bereits Pläne für die Nutzung des Gebäudes nach den 10 Jahren, ist es geeignet für andere Nutzungen und wie lange wäre es nutzbar?
    Antwort: Für die nachfolgende Nutzung gibt es die Optionen, dass es bei Bewährung und Bedarf weiter als Flüchtlingswohnheim genutzt wird, oder dass es anders genutzt wird. Die Substanz gibt bedeutend mehr Jahre her, da es massiv errichtet wird (30-50 Jahre).
  • Wieviel m² pro Person werden geplant?
    Antwort: Laut Vorgabe des Landes sind etwa 5 m² pro Person + Gemeinschaftsflächen. Man werde aber darüber hinausgehen und etwa 10 m² bei Einzelzimmern ansetzen. Familien bekommen mehr, aber man kann nicht pauschal die Personenanzahl mal 10 m² nehmen. Familien würden in einer Art Wohnung untergebracht werden.
  • Werden für die Beratungstätigkeit Dolmetscher benötigt?
    Antwort: Die Bewohner werden evtl. bereits Sprachkenntnisse mitbringen, da sie schon in Landeseinrichtungen waren. Außerdem werden Sprachkurse angeboten.
Aus der Fraktion Bündnis90/Die Grünen:
Die Fraktion bezeichnete die Leistung der Verwaltung als "erstaunlich", dass diese trotz kurzfristiger Zuweisung diese 4 Standorte schon so weit in der Planung gebracht habe.
  • Kann das öfter passieren, dass Zuweisungen so kurzfristig kommen und was unternehme die Stadt dafür, um mehr Planungssicherheit zu haben.
    Antwort: Das Land verteile die von der Bundesregierung zugewiesenen Flüchtlinge für Niedersachsen auf die Kommunen. Da manchmal auf weltpolitische Ereignisse reagiert werden müsse, kann man kurzfristige Zuweisungen nie ganz ausschließen. Man sei aber auf Informationen über Tendenzen aus der Bundes- und Landesebene angewiesen.
Auf die Frage aus der CDU-Fraktion, ob die Grüne Fraktion nun die Informationspolitik der rot-grünen Stadtregierung loben oder kritisieren wolle, antwortete die Fraktion Bündnis90/Die Grünen, dass man natürlich sich eine zeitigere Information gewünscht hätte. Man wolle nur um Verständnis werben, dass die Verwaltung hier auch eine schwierige Aufgabe zu erfüllen habe.
Die SPD-Fraktion antwortete auf die Frage der CDU-Fraktion, ob sie andere Standortvorschläge habe, was sich aus der bisherigen Diskussion schließen lasse, dass man einfach gewährleisten möchte, dass die Flüchtlinge in einer integrierten Lage besser die Möglichkeit bekommen, mit anderen Menschen in Kontakt kommen und so beispielsweise besser die Sprache lerne. Die Verwaltung ergänzte, dass die Frage von Integriertheit auch eine Frage von Herkunft, Bildung, Dauer des Aufenthaltes und Religion sei. Zu Beginn seien alle damit befassten Verwaltungsteile natürlich verstärkt in den Einrichtungen präsent.

TOP 10.3.
Anträge der CDU-Fraktion

TOP 10.3.1.
Kapelle des Oststadtkrankenhauses
(Drucks. Nr. 15-1093/2013)

Bezirksratsherr Borstelmann erläuterte beide Drucksachen und wies darauf hin, dass die Kapelle in gutem Zustand sei und dort 2012 immerhin 86 Veranstaltungen stattfanden. Sie könne von den Anwohnern, auch des neuen Wohngebietes, weiter genutzt werden. Er selbst habe beim niedersächsischen Landesamt für Denkmalschutz einen Antrag auf Denkmalschutz gestellt.
Die SPD-Fraktion teilte mit, dass sie noch Beratungsbedarf habe und die Anträge in die Fraktion ziehen werde. Um fundiert beraten zu können, würde man aber gerne wissen, wie der Zustand der Kapelle bei der Übergabe sein werde und wie viel investiert werden müsste um sie dann wieder funktionstüchtig zu gestalten.
Die Verwaltung führte aus, dass sie davon ausgehe, dass Bestuhlung, Schmuckfenster und kirchliche Gegenstände entfernt werden sollen. Außerdem sei sie an die Heizungsversorgung des jetzigen Krankenhauses gekoppelt, welches ja abgerissen werde. Es würde also einen ziemlichen Aufwand bedeuten dies wieder herzustellen und es müsse ein Betreiber mit einem Konzept gefunden werden. Prinzipiell lege die Stadt da niemanden Steine in den Weg. Man weise nur darauf hin, dass neben der Planung und dem Betreiber auch enorme finanzielle Mittel organisiert werden müssten und dass die Stadt halt nicht Eigentümer der Kapelle sei.
Auf Grund der drohenden Demontage von Bestandteilen der Kapelle machte die CDU-Fraktion darauf aufmerksam, dass es nun gerade geboten sei einen politischen Beschluss herbeizuführen für den Erhalt der Kapelle, um dies zu verhindern. Dann könne man dem Klinikum auch anders gegenüber zu treten.

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen machte darauf aufmerksam, dass die Entscheidung in der Region fallen werde und man wolle den Bürgern nicht Hoffnung machen für etwas, das man selbst nicht in der Hand habe. Darauf wurde aus der CDU-Fraktion geantwortet, dass das ja aber nicht heiße, dass man sich nicht dafür einsetzen könne.
Bezirksratsherr Busse äußerte sich enttäuscht, dass die CDU den Weg des Populismus gewählt habe. Er engagiere sich für ein ähnliches Projekt bereits 10 Jahre im Stadtteil und die Hürden seien enorm hoch. Vor 12 Jahren wurde ein kulturelles Konzept für den Stadtbezirk geschaffen, welches mittlerweile auch in Kleefeld greife. Die Chance der Bürger sei nur, wenn Sie die nächste Zeit nutzten um ein Nutzungskonzept vorzulegen.
Hierrauf antwortete die CDU-Fraktion, dass man nicht behauptet habe, dass bei einem Beschluss des Bezirksrates die Kapelle erhalten werde. Man wolle aber zeigen, dass man hinter dieser Idee stehe. Herr Busse habe auch für sein Projekt "Bürgerhaus" die Geschlossenheit des Bezirksrates als Rückenstärkung gehabt. Dies wolle man nun auch für die Kapelle. Anscheinend wolle Herr Busse aber keine Konkurrenz eines Veranstaltungsortes im gleichen Stadtteil. Man habe über 1.000 Unterschriften, da könne von Populismus nicht die Rede sein. Wenn das Gebäude erst einmal abgerissen sei, habe man einen Wert von 2 Mio. € vernichtet. Wenn das Gebäude unter Denkmalschutz gesetzt werde, dürfe es nicht mehr abgerissen werden. Man wisse, dass es schwierig wird, aber wenn man es gar nicht erst versucht, werde auch nichts bewahrt.
Die SPD-Fraktion wies nochmals darauf hin, dass man den Realismus einer Finanzierung und die Möglichkeit von Unterstützung vor einem Beschluss prüfen wolle. Ein Finanzierungskonzept sei dabei durchaus hilfreich. Außerdem müsse man prüfen lassen, wie es sich mit der Heizungsanlage verhalte, ob diese ohne Krankenhaus funktioniere.
Eine Vertreterin der Fraktion Bündnis90/Die Grünen machten darauf aufmerksam, dass man sich entscheiden müsse, ob es um den Veranstaltungsort, oder um die Kapelle in der jetzigen Form gehe, also auch um den Erhalt des Fensters.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

1. Im Bebauungsplan für das Neubaugebiet am Oststadtkrankenhaus wird festgelegt,
dass die Kapelle des Oststadtkrankenhauses erhalten bleibt.

2. Die Kapelle des Oststadtkrankenhauses wird unter Denkmalschutz gestellt.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 10.3.1.1.
Änderungsantrag zu DS 15-1093/2013, Kapelle des Oststadtkrankenhauses
(Drucks. Nr. 15-1217/2013)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, durch geeignete Instrumente (Festlegung im
B-Plan, Verträge etc.) sicherzustellen, dass im Bereich des B-Plans Nr.1761 die
Kapelle des Oststadtkrankenhauses erhalten bleibt.

2. Die Verwaltung wird aufgefordert, beim Nieders. Landesamt für Denkmalpflege
darauf hinzuwirken, dass die Kapelle des Oststadtkrankenhauses als
Baudenkmal unter Denkmalschutz gestellt wird.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

Die Sitzung wurde um 22:09 Uhr unterbrochen und wird am 4.6.2013 fortgesetzt. Eine Ankündigung erfolgt ortsüblich mit Uhrzeit und Sitzungsort. Abstimmung darüber mit 10 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen.


TOP 8.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 8.1.
Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1744 - Läuferweg Nord
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1096/2013 mit 5 Anlagen)

Die Fraktion der CDU kündigte an, dass man die Drucksache in die Fraktion ziehen werde, da noch ein Brief eingegangen sei, den man erst einmal auswerten wolle. Man machte aber deutlich, dass man verwundert sei, dass entgegen dem ersten Entwurf und dem Willen des Bezirksrates nochmals die Wohneinheiten aufgestockt werden sollen.
Der Architekt Herr Rentrop erläuterte das Bauvorhaben anhand der Drucksache. Etwa ein Drittel der Fläche werde nur bebaut. Das sei weniger als bei den ersten Entwürfen. Das habe man durch die Planung einer Tiefgarage erreicht.
Die SPD-Fraktion machte darauf aufmerksam, dass bei dem damaligen Beschluss 3 Vertreter der rot-grünen Mehrheit gefehlt hätten, und dieser deshalb nicht die wahren Mehrheitsverhältnisse widerspiegelte.

Die als Sachverständige zugelassene Anliegerin führte verschiedene Argumente gegen die Bebauungsplanung auf. Die Anwohner befürchteten neben übermäßigem Verkehr in der Straße auch Park&Ride-Verkehr, abstellen von Rollatoren, Gefahren für Fußgänger, Behinderung von Rettungsfahrzeugen und Müllabfuhr. Die geplante Bebauung passe von der Höhe und Struktur nicht in diese Straße, da alles andere Einfamilienhäuser seien. Von dem alten Baumbestand werde auch nur eine Baum erhalten.
Herr Rentrop erwiderte, dass die Tiefgarage sogar mehr Stellplätze habe als für die Wohnungen benötigt und dass Müllfahrzeuge an der Ein-/Ausfahrt der Tiefgarage auch wenden könnten.
In der Folge widersprach die CDU-Fraktion der SPD-Aussage, dass der Beschluss von 2010 nicht die Mehrheitsverhältnisse widerspiegle. Die Stadt hätte zudem damals einen Teil der Fläche dazu gekauft, um eine gestaltete Grünfläche zu schaffen. Darauf antwortete die Verwaltung, dass die Fläche bereits komplett einer Firma gehöre. Der Bezirksrat habe damals auch beantragt, dass diese Fläche als Wohngebiet ausgewiesen wird.
Man werde über die Worte der Anwohnerin nachdenken und das Angebot für einen Vororttermin annehmen, meinte die Fraktion Bündnis90/Die Grünen.

Antrag,
  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 1744 - Läuferweg Nord - Wohnbebauung am Läuferweg / Mittellandkanal
entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung
in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen,

3. die Einleitung des Verfahrens für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplans Nr. 1744 gemäß § 12 BauGB und die Aufstellung des Bebauungsplanes
zu beschließen.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 8.1.1.
Änderungsantrag zu Ziffer 1 der Drucksache 1096/2013
(Drucks. Nr. 15-1433/2013)

Antrag
  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 1744 - Läuferweg Nord - Wohnbebauung am Läuferweg / Mittellandkanal
entsprechend werden im Plangebiet - wie in der vergangenen Ratsperiode vom
Bezirksrat Buchholz-Kleefeld beschlossen - maximal fünf freistehende
Einfamilienhäuser errichtet.


Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 9.
A N H Ö R U N G E N

TOP 9.1.
Bebauungsplan Nr. 1312, 1. Änderung - Bomhauerstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1130/2013 mit 4 Anlagen)

Die Verwaltung erläuterte nochmals die Drucksachen der TOPs 9.1. bis 9.3. und wertete die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit aus.
Auch diese 3 Drucksachen, kündigte die CDU-Fraktion an, wolle man in die Fraktion ziehen. Außerdem sei man nicht einverstanden mit der Vorgehensweise gegenüber den Antragstellern für den Pflanzenhandel und den nahen Autohandel. Die Nahversorgung bleibe dadurch auf der Strecke.
Eine Laudatio für das vom Rat beschlossene Einzelhandels- und Zentrenkonzept hielt die SPD. Dem widersprach die CDU. Sie halte das Konzept für unsozial gegenüber älteren und kranken Menschen.

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1312, 1. Änderung mit Begründung
zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 9.2.
Bebauungsplan Nr. 1611, 1. Änderung – Mellendorfer Straße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1129/2013 mit 4 Anlagen)

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1611, 1. Änderung mit Begründung
zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 9.3.
Bebauungsplan Nr. 1773 – Karl-Wiechert-Allee / Baumschulenallee
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1131/2013 mit 3 Anlagen)

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1773 mit Begründung
zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 9.4.
Erweiterung der dreigruppigen Kita Strelitzer Weg in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover (LHH) um eine weitere Krippengruppe im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 1060/2013)

Antrag,

zu beschließen

- die städtische Kindertagesstätte im Strelitzer Weg 5, 30629 Hannover, um eine Krippengruppe mit 15 Plätzen für Kinder von 1 - 3 Jahren in Ganztagsbetreuung zu erweitern

und

- die Finanzierung ab dem 01.08.2013 bzw. frühestens ab der Erteilung der Betriebserlaubnis zu gewähren.

Einstimmig


TOP 9.5.
Erweiterung der Kita Gehägestr.
(Drucks. Nr. 0832/2013)

Antrag,

zu beschließen,

- der Erweiterung der bisher dreigruppigen Kindertagesstätte Gehägestr. ( 1 Krippengruppe für 15 Kinder von 1-3 Jahren, 2 Kindergartengruppen für je 25 Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung) um je eine Krippen-und Kindergartengruppe mit 15 bzw. 25 Plätzen in Ganztagsbetreuung zuzustimmen und
- ab dem.1.8.2013 (Krippengruppe) sowie 1.10.2013 (Kindergartengruppe) bzw. frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis die laufende Förderung entsprechend der Richtlinien des Betriebskostenersatzes (BKE) zu gewähren.

Einstimmig


TOP 9.6.
Erweiterung der eingruppigen Kita St. Antonius in Trägerschaft des Gesamtverbandes der katholischen Kirchengemeinden in der Region Hannover um eine Krippengruppe im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 1063/2013)

Antrag,

zu beschließen,

- der Erweiterung der bisher eingruppigen Kindertagesstätte St. Antonius, Kirchröder Str. 12 A, 30625 Hannover (1 Kindergartengruppe für 25 Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung) um eine Krippengruppe mit 15 Plätzen für Kinder von 1 - 3 Jahren in Ganztagsbetreuung zuzustimmen und

- ab dem 01.08.2013 bzw. frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis laufende Beihilfen auf Basis des Finanzierungsvertrages für verbandseigene katholische Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren.

Einstimmig


TOP 10.
A N T R Ä G E

TOP 10.1.
aus vorangegangener Sitzung

TOP 10.1.1.
Geförderter Wohnraum, B-Plan 1761 Ehem. Oststadtkrankenhaus
(Drucks. Nr. 15-0720/2013)

Antrag

Im B-Plan wird festgelegt, dass 20 % der entstehenden Wohnungen im Geschosswohnungsbau geförderte Wohnungen, nach den noch zu beschließenden neuen Wohnraumfördergrundsätzen der Landeshauptstadt Hannover werden sollen.

Einstimmig


TOP 10.2.
interfraktionell

TOP 10.2.1.
Benennung von Anzuhörenden und Themen für die Anhörung zur Zukunft des Eisstadions am Pferdeturm und des dort veranstalteten professionellen Eishockeysports

TOP 10.2.1.1.
Benennung von Anzuhörenden und Themen für die Anhörung zur Zukunft des Eisstadions am Pferdeturm und des dort veranstalteten professionellen Eishockeysports
(Drucks. Nr. 15-1220/2013)

Der Bezirksrat verständigte sich in einer längeren Diskussion über Verfahrensfragen und Vorgehensweisen zu dieser Anhörung.
Für die Durchführung der Anhörung am 19.6.2013 gab es 8 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen.
Für den veränderten Sitzungsbeginn 18:00 Uhr gab es 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen.

Antrag

Der Bezirksrat beschließt
folgende Personen zur Anhörung einzuladen und ihnen die aufgeführten Fragen mitzuteilen:

Einzuladende:
EC Hannover Indians GmbH
Herr Zech
Herr Mayer
Herr Dirk Wroblewski,
Am Pferdeturm 7
30625 Hannover

Herr Mark Wechselmann, EC Hannover Indians e.V.
Am Pferdeturm 7
30625 Hannover

Frau Kathrin Müllerchen, Eisstadion am Pferdeturm
Am Pferdeturm 7
30625 Hannover

Herr Sascha Hartung, EC Hannover Indians e.V.
Am Pferdeturm 7
30625 Hannover

Herr Kohlstedt, Stadtsportbund Hannover e.V.
Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10
30169 Hannover

Herr Rawe, Landessportbund Niedersachsen e.V.
Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10
30169 Hannover

An den Geschäftsführer der EC Hannover Indians GmbH, Herrn Dirk Wroblewski:
1. Ist eine Analyse erfolgt, aus welchem Grund die wirtschaftliche Lage eingetreten ist? War die Insolvenz absehbar oder sind unerwartete Ereignisse eingetreten?
2. Existiert ein Zukunftskonzept und falls ja, welche Ansätze der Reduzierung der laufenden Kosten sind geplant?
3. Was erwarten Sie von der Stadtpolitik A. Stadtrat + B. Bezirksrat?
4. Unter welchen Bedingungen sind Gläubiger bereit auf Forderungen zu verzichten?
5. Ist der Spielbetrieb in der Oberliga geplant und wurde der Antrag dazu bereits gestellt? Und falls ja, wie ist dies finanzierbar oder ist eine erneute Insolvenz zu befürchten?
6. Sind ausreichend Sponsorenmittel für den Betrieb in der Oberliga vorhanden?
7. Wird es eine neue Aufteilung aus den Einnahmen aus der Gastronomie zwischen dem Stadionbetreiber und der Hannover Indians GmbH geben?
8. Ist eine stärkere Zusammenarbeit mit dem Verein EC Hannover Indians e. V. geplant, und falls ja, wie sieht diese aus?
9. Ist eine Vernetzung mit den Hannover Scorpions angedacht?
An den Vereinsvorstand, Herrn Mark Wechselmann
10. Planen Sie die Fans der EC Hannover Indians bei der Unterstützung des Vereins ein und falls ja, wie?
11. Über wie viele Mitglieder verfügt der EC Hannover Indians e.V.?
12. Über wie viele Amateure verfügen Sie in den jeweiligen Sparten Eishockey, Eiskunstlauf und Eistanz?
13. Wie sehen Sie die Rolle des Vereins im Focus auf A. Amateursport und B. Profisport im Verein?
14. Wer betreibt zukünftig den Verein?
Betreiberin, Frau Kathrin Müllerchen
15. Ist eine Kostenreduzierung bei der Anmietung der Eissporthalle durch den Verein EC Hannover Indians für Spiel- und Trainingsbetrieb möglich?
16. Ist eine Stundung der Miete / Pacht möglich und falls ja, welche Bedingungen würden dazu an den Verein gestellt?
17. Wird der Stadionbetreiber stärker in das Eisstadion investieren, z. B. Sanierung der Toiletten?
Fans, Herrn Sascha Hartung
18. Welche Ideen haben Sie, um die EC Hannover Indians e.V. zu unterstützen?
Herr Kohlstedt, Stadtsportbund Hannover e.V.
19. Wie unterstützen Sie aktuell den EC Hannover Indians e.V. und ist eine stärkere Unterstützung denkbar?
Herr Rawe, Landessportbund Niedersachsen e.V:
20. Wie unterstützen Sie aktuell den EC Hannover Indians e.V. und ist eine stärkere Unterstützung denkbar?

Einstimmig


TOP 11.
A N F R A G E N

TOP 11.1.
der CDU-Fraktion

TOP 11.1.1.
Wiederherstellung des Bodenbelags nach Tiefbauarbeiten am Roderbruchmarkt
(Drucks. Nr. 15-1091/2013)
Bezirksratsherr Hunze verliest die Anfrage.

Der Bodenbelag am Roderbruchmarkt besteht aus roten Klinkern. Vor vielen Monaten wurden dort Tiefbauarbeiten durchgeführt. Seitdem sind die Reparaturstellen mit Bitumen aufgefüllt. Es ist symptomatisch für viele Baustellen im Straßen- oder Bodenbelag in Hannover, dass sie erst nach Monaten oder gar Jahren wieder ordnungsgemäß instandgesetzt werden.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wann wird der Bodenbelag im Bereich Rodermarkt wider ordnungsgemäß instandgesetzt?

2. Vor wieviel Monaten wurden die Tiefbauarbeiten vorgenommen?

3. Wer ist für die Instandsetzung zuständig?

Frau Rembecki antwortet für die Verwaltung:
Zu 1: Die Arbeiten auf dem Roderbruchmarkt finden in Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt und Stadtgrün statt.
Die Wurzeln der Bäume auf dem Platz drücken die Pflastersteine hoch, dadurch kommt es zur Verkehrsgefährdung für Fußgänger.
Um die Stolperfallen zu beseitigen, wurden die Steine aufgenommen und durch Asphalt ersetzt.
Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün entfernt jedes Jahr ein paar Bäume auf dem Roderbruchmarkt und pflanzt kleine neue Bäume.
Im Anschluss wird die Befestigung aus Klinkern durch den Fachbereich Tiefbau wieder hergestellt.

Zu 2: Es handelt sich um einen kontinuierlichen Prozess, die letzten Arbeiten haben 2012 stattgefunden.

Zu 3: Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün fällt die Bäume und setzt neue. Der Fachbereich Tiefbau ist für den Platz verkehrssicherungspflichtig und somit für die Instandsetzung an der Pflasterfläche zuständig.

TOP 11.1.2.
Standsicherheit von Bäumen am Beispiel Kaulbachstraße
(Drucks. Nr. 15-1098/2013)

In der Kaulbachstraße hat sich Mitte März ein Baum quer über die Straße gelegt und konnte von der Feuerwehr nur knapp davor bewahrt werden, auf ein Grundstück zu stürzen. Auch in den vergangenen Jahren ist es vereinzelt zu ähnlichen Vorfällen gekommen.

Diese Situation ist insbesondere für die Anwohner und Spaziergänger absolut inakzeptabel, zumal der Baum vom Vorfall aus dem März offenbar bereits lange markiert war und eindeutig erkennbare Schäden aufgewiesen hatte. Durch derlei Situationen in sensiblen Bereichen wie an Straßenrändern oder Waldspielplätzen können erhebliche Gefahren für Leib und Leben von Personen -genauso wie erhebliche Sachschäden- verursacht werden.

Aus aktuellem Anlass fragen wir daher die Verwaltung:
1. Nach Auskunft von Anwohnern war die fragliche Eiche seit geraumer Zeit schiefstehend, unterspült und erkennbar nicht mehr standsicher. Wie konnte es dazu kommen, dass die Stadt diese Gefahr nicht rechtzeitig erkannt hat und entsprechende Maßnahmen zur Sicherung bzw. Fällung unterblieben sind?

2. Teilt die Stadt die Ansicht der CDU, dass bei der Baumpflege, insbesondere in so sensiblen Bereichen am Straßenrand oder auf dem Eilenriedespielplatz, keine Kompromisse auf Kosten der Sicherheit von Menschen oder Sachen eingegangen werden dürfen?

3. Welche regelmäßigen Maßnahmen ergreift die Stadtverwaltung, um derlei Situationen zu verhindern? Wie viele Bäume entlang der Kaulbachstraße werden aktuell als gefährdet eingestuft? Werden Ersatzpflanzungen vorgenommen? Hat die Stadt den Vorfall aus dem März zum Anlass genommen, ihre bisherige Vorgehensweise hinsichtlich der Überwachung der Standsicherheit von Bäumen in sensiblen Bereichen zu hinterfragen?

Herr Selig antwortet folgendermaßen für die Verwaltung:
Zu 1.)
Es entspricht nicht den Tatsachen, dass an der Kaulbachstraße geeignete Maßnahmen zur Sicherheit des Baumbestandes unterblieben sind. Es wurden am 17. Oktober 2012 und am 06. Mai 2013 Kontrollen in Abt. 12 (Waldrand Kaulbachstraße) durch qualifiziertes Forstpersonal durchgeführt. Dabei konnten am vorhandenen Baumbestand keine auffälligen Mängel festgestellt werden. Die Tatsache, ob ein Baum standsicher ist oder nicht, kann von Laien nicht hinreichend beurteilt werden:
Schiefstand und vermeintliche Unterspülung sind keine Kriterien, die allein die Entnahme eines Baumes rechtfertigen. Wären sie es, müsste an der Kaulbachstraße – und an anderen Waldgrabenrändern - ein Großteil der vitalen Bäume entfernt werden.

Zu 2.)
Die Verwaltung ist zu keinem Zeitpunkt an irgendeinem Ort im Stadtwald einen Kompromiss auf Kosten von Menschen oder Sachen eingegangen und wird dies auch zukünftig nicht tun. Das Gegenteil ist der Fall: Die Standards zur Verkehrssicherheit (VSP) im Hannoverschen Stadtwald suchen in Niedersachsen ihresgleichen und das Forstpersonal sieht sich in vielen Fällen einer Kritik ausgesetzt, die eine deutliche Zurücknahme der Verkehrssicherungsaufgaben des Waldbesitzers fordert.

Zu 3.)
Die Verwaltung sieht keinen Anlass, ihre Praxis bei der Überwachung der Standsicherheit von Waldbäumen zu hinterfragen bzw. zu ändern.
Der Forstbetrieb hat in den letzten Jahren 6 Mitarbeiter durch ein Fachinstitut in Hamburg zu FLL-zertifizierten Baumkontrolleuren ausbilden lassen; darüber hinaus wurden mehr als 50% aller Forstwirte durch eine Fachfirma VTA-geschult (VTA = Visuell-Tree-Assessment = Sichtkontrolle an stehenden Waldbäumen ).
Dieses Personal ist neben den Revierleitungen permanent mit der Wahrnehmung der Verkehrssicherheit betraut, welche ganzjährig einen Großteil aller Aufgaben im Stadtwald ausmacht.
Es ist nicht üblich, dass für aus VSP-Gründen entnommene Bäume Ersatzpflanzungen vorgenommen werden.

TOP 11.2.
gemeinsam von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und der SPD-Fraktion

TOP 11.2.1.
Anfrage zu Bauernmarkt
(Drucks. Nr. 15-1094/2013)

Bezirksratsfrau Weber trägt die Anfrage vor.

Die Bauernmärkte in der Region Hannover erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. In dem Stadtteil Groß-Buchholz gibt es ein Interesse daran, auf dem Parkplatz Milanstraße / Ecke Schwalbenflucht künftig einen Bauernmarkt durchzuführen.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Ist der Standort für einen Bauernmarkt geeignet?
2. Wenn ja, wie sehen die Rahmenbedingungen für einen solchen Markt aus?
3. Wenn nein, welcher Standort ist in unserem Stadtbezirk für einen Bauernmarkt geeignet?

Die Antwort der Verwaltung gab Frau Rembecki:
zu 1.)
Die Landeshauptstadt Hannover betreibt derzeit 28 Wochenmärkte, 6 Bauernmärkte
und zwei Sondernutzungsmärkte.
Angesichts der Vielzahl an Wochen- und Bauernmärkten in der Stadt Hannover ist ein Bedarf an dieser Stelle schwer einzuschätzen, zumal in nicht allzu weiter Entfernung bereits zwei Wochenmärkte in Misburg und im Roderbruch stattfinden. Die Notwendigkeit einer Eröffnung eines weiteren Marktes in unmittelbarer Nähe zu den genannten Standorten scheint zumindest fraglich.
Der Standort erscheint für dieses Vorhaben nach erster Inaugenscheinnahme durch die
Verwaltung geeignet, müsste aber noch u.a. vom Fachbereich Tiefbau geprüft werden.

zu 2.)
Zuerst einmal ist die Kapazität der Händler für einen weiteren Bauernmarkt zu erfragen. Hier hat die Verwaltung bereits mit dem Vorsitzenden des Fördervereins Bauernmarkt Hannover e.V vereinbart, dass diese Anfrage in der nächsten Sitzung des Vereins erörtert werden soll.
Da die Händler Strom und Wasser auf dem Markt benötigen, muss die Möglichkeit der Entnahme entweder bereits vorhanden sein oder aber mit hohen Kosten für die Verwaltung installiert werden. Auch eine Toilette muss zur Verfügung gestellt werden. Des weiteren muss die Bodenbeschaffung tragfähig für schwere Fahrzeuge sein.
Die Verwaltung wird diese Fragen prüfen und über das Ergebnis berichten, wenn der Förderverein Interesse zeigt.

zu 3.)
entfällt

Folgende Nachfragen bat die SPD-Fraktion im Protokoll zu beantworten:
Zur Zeit gebe es für die Beschicker auf den Wochenmärkten durch den Spargel- und Erdbeerverkauf eine große bzw. zusätzliche Einnahmequelle. Wie bewertet es die Stadtverwaltung, dass zunehmend im Stadtbild an jeder Straßenecke Erdbeerstände und Spargelstände zu finden sind? Ist damit die Zukunftsfähigkeit von Wochen- und Bauernmärkten gewährleistet?

Protokollantwort der Verwaltung:
Die Stadtverwaltung beobachtet diese Entwicklung skeptisch. Es wird daher geprüft, mit welchen Instrumenten der Obst- und Beerenverkauf eingeschränkt werden könnte und ob ein solches Vorgehen angebracht ist.

TOP 11.4.
der SPD-Fraktion

TOP 11.4.1.
Verlegung der Grundschule Lüneburger Damm
(Drucks. Nr. 15-1101/2013)
Bezirksratsfrau Tasyürek las die Anfrage vor:

Da sich die vorgesehene Sanierung der Grundschule Lüneburger Damm nach wie vor in der Planungsphase befindet, im Zuge der Planung festgestellt worden ist, dass sich das Schulgebäude am Bevenser Weg nur in sehr geringen Teilen so hergerichtet werden kann, dass es den Ansprüchen für einen inklusiven Schulbetrieb genügen würde, und zudem erkennbar ist, dass der prognostizierter Kapazitätsanstieg, der mit der vorgesehenen Ausweitung des Schuleinzugsgebietes einhergeht, fragen wir die Verwaltung:

1.) ob es angesichts der genannten Umstände zweckmäßiger erscheint, die Grundschule Lüneburger Damm an einen anderen Standort zu verlegen;

2.) ob eine Sanierung der GS Lüneburger Damm im Bestand den Inklusionserfordernissen und dem notwendigen Ausbau an Kapazitäten, wie ihn die prognostizierte steigende Zahl von Schülerinnen und Schülern erfordert, überhaupt gerecht würde und die notwendigen Voraussetzungen für den mittelfristig avisierten Übergang in den geschlossenen Ganztagsbetrieb schaffen könnte ;

3.) inwieweit der Neubau an einem anderen Standort durch die Umwidmung des alten Schulgeländes in Wohnbaufläche und anschließende Veräußerung der dortigen Grundstücke an den privaten Wohnungsbau refinanziert werden könnte.

Für die Verwaltung antwortete Herr Selig wie folgt:
Zu 1)
Ein kompletter Neubau ist innerhalb des bisherigen Investitionsprogramms bis einschließlich 2016 nicht finanzierbar, es sei denn der Rat beschließt, auf andere geplante Projekte zu verzichten. Nur mit einem Vorgehen in mehreren Bauabschnitten ist ein kurzfristiger Beginn mit einem Neubau der Mensa und einer Sanierung des ersten Gebäudes umsetzbar. Hieraus ergeben sich für die Schule dann relativ kurzfristig erste räumliche Verbesserungen. Der Wechsel auf eine Neubaulösung würde zu einer Zeitverzögerung von mehreren Jahren führen. In diesem Zeitraum wären in einem dann zum Abbruch vorgesehenen Gebäude keine Investitionen sinnvoll. Räumliche Verbesserungen ergäben sich für die Schule dann erst nach Fertigstellung des Neubaus, also inklusive der erforderlichen Bauzeit für ein komplettes neues Schulgebäude somit erst deutlich nach 2016.
Die HU-Bau-Drucksache für den ersten Bauabschnitt inklusive des Mensaneubaus wird den zuständigen Gremien nach den Ratsferien im Herbst vorgelegt.

Zu 2)
Der Planungsstand berücksichtigt 4 Züge plus 2 Allgemeine Unterrichtsräume (AUR) und eine 4-zügige Mensa. Darüber hinausgehende Bedarfe sind zurzeit nicht abgesichert und sollten - wie bei anderen Schulen auch - im Zusammenhang mit allen Mehrbedarfen an Grundschulen betrachtet werden. Dabei gibt es dann mehrere Lösungsoptionen, über die Gründung neuer Schulen, Anbauten und Neubauten, Nutzung anderer Bestandsgebäude bis zur Änderung von Bezirken usw.
Die aktuelle Planung für den ersten Bauabschnitt sieht eine barrierefreie Mensa einschließlich behindertengerechter WCs vor, eine Ertüchtigung weiterer Räume durch einen zusätzlichen Aufzug, sowie weitere behindertengerechte WCs. Damit (und mit kleinen, noch in diesem Jahr erfolgenden Maßnahmen) sind dann alle Fachunterrichtsräume, die Aula, die Mensa, sowie eine Reihe von allgemeinen Unterrichtsräumen barrierefrei erreichbar.
Mit entsprechenden schulorganisatorischen Maßnahmen ist eine barrierefreie Beschulung möglich.
Ebenso wird nach Auffassung der Verwaltung der Ganztagsbetrieb ermöglicht.

Zu 3)
Aus Sicht der Verwaltung steht kein geeignetes Grundstück zur Verfügung. Der Verkaufserlös für das bestehende Grundstück wird die Neubaukosten außerdem voraussichtlich nicht annähernd abdecken, da der Abbruch des Bestandsgebäudes gegenzurechnen wäre. Die Finanzierung eines kompletten Schulneubaus ist wie schon beschrieben in absehbarer Zeit ohne Verschiebung anderer aktueller Projekte nicht realisierbar.

TOP 12.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Bücherschrank in Kleefeld

Der Bücherschrank in Kleefeld ist zur Zeit abgebaut und wird in Absprache mit dem städtischen Bereich Stadtteilkulturarbeit und dem Paten Bürgerverein Kleefeld e.V. vom Werkstatt-Treff Mecklenheide repariert. Er wird voraussichtlich Donnerstag wieder aufgestellt.
Holz aufgeplatzt, durch Witterung Holzfugen geweitet. Wird wieder repariert.

Bolzplatzöffnung des Schulhofes Grundschule Groß-Buchholzer Kirchweg

Die Schulverwaltung hat nach Rücksprache mit der Schulleiterin der Grundschule Groß-Buchholzer-Kirchweg mitgeteilt, dass der Bolzplatz seit ca. vier Wochen auch am Wochenende geöffnet ist.
Zwischen Schulverwaltung, Schule und Bezirksratsmitgliedern war diese Öffnungsregelung vereinbart worden – aber zunächst für eine Probezeit. Der Bolzplatz wird nun bis Ende August geöffnet bleiben. In diesem Zeitraum führt die Schule eine Dokumentation durch und vermerkt, ob es z. B. zu Vandalismusschäden und auffälligen Verunreinigungen gekommen ist.
Die Ergebnisse werden anschließend durch die Schulverwaltung ausgewertet. Über die Ergebnisse wird dem Bezirksrat berichtet.


TOP 13.
M I T T E I L U N G E N
Abgesetzt

Für das Protokoll:



Georg FISCHER Gert SELIG
Bezirksbürgermeister Schriftführer