Protokoll:
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 29.07.2013
PROTOKOLL
21. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 16. Mai 2013,
Rathaus, Ratssaal
Beginn 15.00 Uhr
Ende 17.20 Uhr
______________________________________________________________________
Anwesend:
(verhindert waren)
Bürgermeister Strauch (SPD)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Ratsfrau Arikoglu (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Barnert (SPD)
(Ratsfrau Barth) (CDU)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borchers (SPD)
Ratsherr Breves (SPD)
Ratsfrau Bruns (FDP) 15.00 - 16.30 Uhr bis TOP 7
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau de Buhr (SPD)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Fischer (CDU)
Ratsfrau Fischer (SPD)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsherr Gill (SPD)
Ratsherr Hanske (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hermann (SPD)
Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Dr. Kiaman (CDU)
Ratsherr Kirci (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
(Ratsfrau Klebe-Politze) (SPD)
Beigeordneter Klie (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Koch (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Lorenz (CDU)
Ratsfrau Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
(Ratsherr Mineur) (SPD)
Ratsherr Nagel (SPD)
Ratsherr Neudahm
Ratsfrau Nolte-Vogt (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.)
Ratsherr Onay (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsfrau Pohler-Franke (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Ratsherr Römer (SPD)
Beigeordneter Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Beigeordnete Zaman (SPD)
Verwaltung:
Erster Stadtrat Mönninghoff
Stadtrat Walter
(Stadtkämmerer Dr. Hansmann)
(Stadträtin Drevermann)
(Stadtbaurat Bodemann)
Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 29.07.2013
PROTOKOLL
21. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 16. Mai 2013,
Rathaus, Ratssaal
Beginn 15.00 Uhr
Ende 17.20 Uhr
______________________________________________________________________
Anwesend:
(verhindert waren)
Bürgermeister Strauch (SPD)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Ratsfrau Arikoglu (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Barnert (SPD)
(Ratsfrau Barth) (CDU)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borchers (SPD)
Ratsherr Breves (SPD)
Ratsfrau Bruns (FDP) 15.00 - 16.30 Uhr bis TOP 7
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau de Buhr (SPD)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Fischer (CDU)
Ratsfrau Fischer (SPD)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsherr Gill (SPD)
Ratsherr Hanske (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hermann (SPD)
Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Dr. Kiaman (CDU)
Ratsherr Kirci (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
(Ratsfrau Klebe-Politze) (SPD)
Beigeordneter Klie (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Koch (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Lorenz (CDU)
Ratsfrau Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
(Ratsherr Mineur) (SPD)
Ratsherr Nagel (SPD)
Ratsherr Neudahm
Ratsfrau Nolte-Vogt (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.)
Ratsherr Onay (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsfrau Pohler-Franke (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Ratsherr Römer (SPD)
Beigeordneter Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Beigeordnete Zaman (SPD)
Verwaltung:
Erster Stadtrat Mönninghoff
Stadtrat Walter
(Stadtkämmerer Dr. Hansmann)
(Stadträtin Drevermann)
(Stadtbaurat Bodemann)
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu einer Resolution zur Sicherung des Fortbestandes der GISMA Business School
(Drucks. Nr. 1150/2013)
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 14. März 2013
3. A N F R A G E N
3.1. der PIRATEN-Fraktion zum Patronatswesen in Hannover
(Drucks. Nr. 0863/2013)
3.2. der CDU-Fraktion
3.2.1. zum City-Ring Hannover
(Drucks. Nr. 0864/2013)
3.2.2. zur Zusammenlegung von zwei Bushaltestellen auf dem Friedrichswall
(Drucks. Nr. 0865/2013)
3.3. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Gesundheitsgefährdung durch Kassenbons
(Drucks. Nr. 0876/2013)
3.4. der PIRATEN-Fraktion zu finanzpolitischen Instrumenten von Gender Mainstreaming in der Haushaltsplanung
(Drucks. Nr. 0896/2013)
3.5. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
3.5.1. zu den Auswirkungen der Optionspflicht
(Drucks. Nr. 0915/2013)
3.5.2. welche Änderungen die Stadtverwaltung durch das Inkrafttreten des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes erwartet
(Drucks. Nr. 0916/2013)
3.6. der Fraktion DIE LINKE. zum ausstehenden Bäderplan und Mängel in der Sportverwaltung
(Drucks. Nr. 1072/2013)
3.7. der CDU-Fraktion zu begrenzten Kapazitäten des Schloss-Museums
(Drucks. Nr. 1076/2013)
3.8. der PIRATEN-Fraktion zu Pflegeheim-Plätze in Hannover
(Drucks. Nr. 1086/2013)
4. Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
4.1. Umbesetzung des Vorstands im Stift zum Heiligen Geist
(Drucks. Nr. 1078/2013)
4.2. Umbesetzung im Kulturausschuss
(Drucks. Nr. 1118/2013)
4.3. Umbesetzung im VHS-Beirat
(Drucks. Nr. 1119/2013)
5. Antrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1725 - Roderbruchmarkt Süd - Beschluss über Stellungnahmen Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0384/2013 mit 4 Anlagen)
6. Antrag zur 3. Änderung der Straßenreinigungssatzung in der Landeshauptstadt Hannover, Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha)
(Drucks. Nr. 1018/2013 mit 3 Anlagen)
7. Antrag zum Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtlich Liebende
(Drucks. Nr. 0225/2013)
8. Antrag zum Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution "Wasser ist Menschenrecht - Wasserversorgung und Abwasserreinigung gehören in die öffentliche Hand"
(Drucks. Nr. 0502/2013)
8.1. dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1084/2013)
9. Antrag zum Antrag der CDU-Fraktion zu einer Resolution zur Fortführung des Projektes "HannoverGEN"
(Drucks. Nr. 0603/2013)
9.1. dazu Antrag des Schulausschusses, Änderungsantrag der Eltern-, Schüler- und LehrkräftevertreterInnen im Schulausschuss
(Drucks. Nr. 1052/2013 mit 1 Anlage)
10. Antrag zum Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zu einer Resolution für eine friedliche Beteiligungskultur
(Drucks. Nr. 0817/2013)
11. Antrag zur Ernennung eines Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
(Drucks. Nr. 0942/2013)
15. Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu einer Resolution zur Sicherung des Fortbestandes der GISMA Business School
(Drucks. Nr. 1150/2013)
12. Antrag zur Vorschlagliste zur Wahl der Schöffen für die Jahre 2014 bis 2018
(Drucks. Nr. 0533/2013 N1 mit 14 Anlagen)
12.1. dazu 1. Ergänzung
(Drucks. Nr. 0533/2013 N1 E1 mit 2 Anlagen)
13. Antrag zu medcon & more Medical Congressmanagent Hannover GmbH
(Drucks. Nr. 0605/2013 mit 3 Anlagen)
14. Antrag zum Verkauf der Wohnanlage Garbsen/Marienwerder durch die Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover
(Drucks. Nr. 0508/2013 mit 3 Anlagen)
(Drucks. Nr. 1150/2013)
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 14. März 2013
3. A N F R A G E N
3.1. der PIRATEN-Fraktion zum Patronatswesen in Hannover
(Drucks. Nr. 0863/2013)
3.2. der CDU-Fraktion
3.2.1. zum City-Ring Hannover
(Drucks. Nr. 0864/2013)
3.2.2. zur Zusammenlegung von zwei Bushaltestellen auf dem Friedrichswall
(Drucks. Nr. 0865/2013)
3.3. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Gesundheitsgefährdung durch Kassenbons
(Drucks. Nr. 0876/2013)
3.4. der PIRATEN-Fraktion zu finanzpolitischen Instrumenten von Gender Mainstreaming in der Haushaltsplanung
(Drucks. Nr. 0896/2013)
3.5. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
3.5.1. zu den Auswirkungen der Optionspflicht
(Drucks. Nr. 0915/2013)
3.5.2. welche Änderungen die Stadtverwaltung durch das Inkrafttreten des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes erwartet
(Drucks. Nr. 0916/2013)
3.6. der Fraktion DIE LINKE. zum ausstehenden Bäderplan und Mängel in der Sportverwaltung
(Drucks. Nr. 1072/2013)
3.7. der CDU-Fraktion zu begrenzten Kapazitäten des Schloss-Museums
(Drucks. Nr. 1076/2013)
3.8. der PIRATEN-Fraktion zu Pflegeheim-Plätze in Hannover
(Drucks. Nr. 1086/2013)
4. Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
4.1. Umbesetzung des Vorstands im Stift zum Heiligen Geist
(Drucks. Nr. 1078/2013)
4.2. Umbesetzung im Kulturausschuss
(Drucks. Nr. 1118/2013)
4.3. Umbesetzung im VHS-Beirat
(Drucks. Nr. 1119/2013)
5. Antrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1725 - Roderbruchmarkt Süd - Beschluss über Stellungnahmen Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0384/2013 mit 4 Anlagen)
6. Antrag zur 3. Änderung der Straßenreinigungssatzung in der Landeshauptstadt Hannover, Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha)
(Drucks. Nr. 1018/2013 mit 3 Anlagen)
7. Antrag zum Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtlich Liebende
(Drucks. Nr. 0225/2013)
8. Antrag zum Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution "Wasser ist Menschenrecht - Wasserversorgung und Abwasserreinigung gehören in die öffentliche Hand"
(Drucks. Nr. 0502/2013)
8.1. dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1084/2013)
9. Antrag zum Antrag der CDU-Fraktion zu einer Resolution zur Fortführung des Projektes "HannoverGEN"
(Drucks. Nr. 0603/2013)
9.1. dazu Antrag des Schulausschusses, Änderungsantrag der Eltern-, Schüler- und LehrkräftevertreterInnen im Schulausschuss
(Drucks. Nr. 1052/2013 mit 1 Anlage)
10. Antrag zum Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zu einer Resolution für eine friedliche Beteiligungskultur
(Drucks. Nr. 0817/2013)
11. Antrag zur Ernennung eines Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
(Drucks. Nr. 0942/2013)
15. Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu einer Resolution zur Sicherung des Fortbestandes der GISMA Business School
(Drucks. Nr. 1150/2013)
12. Antrag zur Vorschlagliste zur Wahl der Schöffen für die Jahre 2014 bis 2018
(Drucks. Nr. 0533/2013 N1 mit 14 Anlagen)
12.1. dazu 1. Ergänzung
(Drucks. Nr. 0533/2013 N1 E1 mit 2 Anlagen)
13. Antrag zu medcon & more Medical Congressmanagent Hannover GmbH
(Drucks. Nr. 0605/2013 mit 3 Anlagen)
14. Antrag zum Verkauf der Wohnanlage Garbsen/Marienwerder durch die Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover
(Drucks. Nr. 0508/2013 mit 3 Anlagen)
TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Ratsvorsitzender Strauch (SPD) eröffnete die Ratsversammlung stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest, verwies darauf, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.
Ratsvorsitzender Strauch (SPD) erläuterte, dass der Punkt 13. – Antrag zur Gründung der medcon & more Medical Congressmanagement Hannover GmbH, mit der Drucks. Nr. 605/2013 mit 3 Anlagen von der heutigen Tagesordnung abgesetzt werden müsse, nachdem dieser im Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am 08. Mai 2013 auf Wunsch der CDU zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen worden wäre.
Ratsvorsitzender Strauch (SPD) machte darauf aufmerksam, dass die Tagesordnung nach § 11 der Geschäftsordnung des Rates in dringenden Fällen mit einer Mehrheit von 2/3 seiner Mitglieder = 44 Ratsmitglieder (einschl. Oberbürgermeister) zu Beginn der Sitzung erweitert werden könne.
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu einer Resolution zur Sicherung des Fortbestandes der GISMA Business School
(Drucks. Nr. 1150/2013)
Ratsherr Dr. Kiaman (CDU) begründete die Dringlichkeit mit der Einreichung des Insolvenzantrages am 14. Mai 2013.
Beigeordnete Kastning (SPD) erklärte, dass die SPD-Fraktion der Dringlichkeit zustimmen werde.
TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 14. März 2013
TOP 3.
A N F R A G E N
TOP 3.1.
der PIRATEN-Fraktion zum Patronatswesen in Hannover
(Drucks. Nr. 0863/2013)
Erster Stadtrat Mönninghoff beantwortete die Fragen von Ratsherrn Dr. Junghänel (PIRATEN) aus Drucks. Nr. 0863/2013 im Sinne der Ausarbeitung.
Frage 1:
Welche Patronate werden aktuell von welchen Personen seit welchem Datum für die Landeshauptstadt Hannover in welcher Form wahrgenommen und wem berichten die Patronatsvertreter?
Aktuell werden folgende Patronate wahrgenommen:
Ev.-luth. Gartenkirche St. Marien
Patronatsvertreter: Dr. Manfred Scholz als Mitglied im Kirchenvorstand, seit 1987
Neustädter Hof- und Stadtkirche St. Johannes
Patronatsvertreter: Valentin Schmidt
Marktkirche und Aegidienkirche
Patronatsvertreter: Herbert Schmalstieg
Frage 2:
Welche Pflichten und/oder Rechte, Kosten und/oder Einnahmen sind für die Landeshauptstadt Hannover mit den Patronaten verbunden?
Rechte und Pflichten sind im Kirchengesetz über Patronate (Patronatsgesetz) in der Fassung vom 14.12.1981, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Kirchengesetzes vom 15.07.2005 geregelt. In erster Linie handelt es sich dabei um das Präsentationsrecht, welches im Einvernehmen mit dem Kirchenvorstand auszuüben ist (Besetzung von Pfarrstellen). Für die Marktkirche besteht darüber hinaus eine Patronatslast zur baulichen Unterhaltung des Turmes oberhalb des Geläuts. Für Reparaturen / Instandsetzung wurden 2006: 5000€, und 2010: 8264,55€ bezahlt.
Frage 3:
Hält die Landeshauptstadt Hannover die Aufrechterhaltung der Patronate für zeitgemäß? (Wenn Ja, warum? Wenn Nein, warum nicht?)
Ja, es ist der Verwaltung wichtig.
Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) fragte, in wie weit es die Verwaltung für notwendig halte, dass die Patronatsvertreter dem Rat bzw. seinen Gremien Bericht erstatteten.
Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass dies im Patronatsgesetz nicht vorgesehen sei und fügte hinzu, dass die einzige Aufgabe der Patronatsvertreter die Beteiligung zur Wahl eines Pfarrers wäre.
Ratsherr Dr. Junghänel fragte, ob die Verwaltung berichten könne über welchen Zeitraum hinweg die Patronatsvertreter agierten.
Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass alle drei Patronatsvertreter mehr als 25 Jahre agierten.
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, ob der Verwaltung bekannt sei über welche Laufzeit eine Patronatsvertretung vorgesehen sei.
Erster Stadtrat Mönninghoff verneinte mit dem Verweis auf das Patronatsgesetz.
Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) fragte, ob die Verwaltung Kenntnis über die Arbeit der Kirchenvorstände habe und ob Protokolle der Kirchenvorstandssitzungen vorliegen würden.
Erster Stadtrat Mönninghoff verneinte.
Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) fragte, ob die Verwaltung seiner Erkenntnis zustimme, dass keine strukturierte Zusammenarbeit zwischen den Kirchenvorständen und der Verwaltung gepflegt würde.
Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass die Verwaltung der Arbeit der Patronatsvertreter vertrauten.
Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) fragte, ob die Ratsgremien seinerzeit in die Wahl der Patronaten eingebunden gewesen sei.
Erster Stadtrat Mönninghoff verneinte.
Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) fragte, wie sich der Gleichstellungsgedanke damit vereinbaren lasse, dass nur Männer als Patronatsvertreter fungierten.
Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass man den Gleichstellungsaspekt zukünftig berücksichtigen werde.
Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) fragte, ob die Stadt Hannover nach dem Zweiten Weltkrieg gegen die evangelisch-lutherische Landeskirche prozessiert habe, um weiterhin körperschaftliche Patronate in den Kirchen ausüben zu können.
Erster Stadtrat Mönninghoff bemerkte, dass die Patronatsvertretung in den vergangenen mehr als 24 Jahren für ihn nicht wirklich ein wesentliches Thema gewesen sei. Aus Sicht der Denkmalpflege sei eine Beteiligung der Stadt an der Marktkirche und der Aegidientorkirche im Rahmen der Patronatsvertretung jedoch wichtig. Erster Stadtrat Mönninghoff empfahl Ratsherrn Dr. Junghänel die Übermittlung seines Fragenkataloges, damit sich die Verwaltung umfassend damit beschäftigen könne.
Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob die Verwaltung eine Möglichkeit sähe, eine umfassende Berichterstattung zum Thema in eines der Ratsgremien durchführen zu können.
Erster Stadtrat Mönninghoff erklärte, dass in Verständigung mit Stadträtin Drevermann eine Veranstaltung im Kulturausschuss stattfinden könne.
Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) fragte, ob der Verwaltung bekannt sei, dass die PIRATEN-Fraktion seit Mitte Januar versuche auf der Arbeitsebene an die Informationen zum Patronatswesen zu gelangen.
Erster Stadtrat Mönninghoff verneinte dies.
TOP 3.2.
der CDU-Fraktion
TOP 3.2.1.
zum City-Ring Hannover
(Drucks. Nr. 0864/2013)
Erster Stadtrat Mönninghoff beantwortete die Fragen von Ratsherrn Blaschzyk (CDU)aus Drucks. Nr. 0864/2013 im Sinne der Ausarbeitung.
Frage 1:
Welche langfristigen Pläne verfolgt die Verwaltung bei der Gestaltung des City-Rings, insbesondere im Hinblick auf den zweispurigen Rückbau pro Fahrtrichtung?
Frage 2:
Mit welchen Kosten rechnet die Verwaltung dabei?
Frage 3:
Wie rechtfertigt die Verwaltung die Pläne für den Rückbau, wenn es gleichzeitig einen erheblichen Sanierungsstau im übrigen Straßennetz gibt?
Ein Umbau der Straßen Leibnizufer und Friedrichswall außerhalb der Knotenpunkte von 3 auf 2 Fahrstreifen je Fahrtrichtung wurde im Zuge der Diskussion über das Innenstadtkonzept Hannover City 2020+ verkehrsplanerisch untersucht und als leistungsfähig nachgewiesen. Ein möglicher Umbau der Berliner Allee stand in diesem Zusammenhang nicht zur Debatte. Die durch den Umbau gewonnenen Flächenpotenziale könnten für städtebauliche und freiraumplanerische Zwecke zur Verfügung stehen. Durch den Umbau wurden darüber hinaus Vorteile in der besseren Verknüpfung benachbarter Quartiere und der Erleichterung der Querungen dieser Straßen gesehen. Im Nachgang zum Beschluss über das Innenstadtkonzept wurde die verkehrliche Machbarkeit auf der Grundlage des Masterplanes HannverCity2020+ noch einmal ingenieurmäßig bestätigt.
Das Innenstadtkonzept Hannover City 2020+ wurde in der Ratsversammlung am 16.12.2010 mit großer Mehrheit bei 2 Gegenstimmen und keiner Enthaltung beschlossen. Damit wurde jedoch nicht gleichzeitig konkret der Rückbau von Fahrbahnen beschlossen, sodass dies ein eigener noch zu beschließender Vorgang wäre.
Für einen Umbau des Straßenprofils bzw. den Rückbau von Fahrbahnen sind in der vom Rat beschlossenen mittelfristigen Finanzplanung 2014-2016 keine Mittel etatisiert und die Maßnahme hat aus Sicht der Verwaltung auch keine Priorität. Im Zuge des Umbaus des Trammplatzes ist ausschließlich eine ebenerdige Querung des Friedrichswalls vorgesehen, um den sanierungsbedürftigen Tunnel unter dem Friedrichswall aufgeben zu können. Für den Umbau des Trammplatzes stehen im vom Rat beschlossenen Haushalt 2013 150.000 Euro und in der mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2014 2,6 Mio. Euro zur Verfügung. Hiervon sind für die Straßenquerung (Bauliche Anpassung und Technik) etwa 100.000 Euro veranschlagt.
Ratsherr Blaschzyk (CDU) fragte, warum die Verwaltung nicht auf die Kosten für den Rückbau der Straßen und auf die Beantwortung der Frage 3. insgesamt eingegangen sei.
Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass die Verwaltung die Sinnhaftigkeit zu einem Rückbau erläutert und weiterhin ausgeführt habe, dass diese Maßnahmen keine Priorität hätten und dem zu Folge keine Mittel dafür in den Haushalt eingestellt wären. Erster Stadtrat Mönninghoff betonte, dass die Verwaltung keine Pläne und somit auch keine detaillierte Kostenkalkulation für einen Rückbau erarbeitet habe.
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, warum man die ebenerdige Querung des Friedrichswalls nicht vor der Einsaat des Rollrasens zwischen dem Kestner Museum und dem westlichen Teil des Maritim-Hotels eingerichtet habe.
Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass mit der Neuausrichtung die Öffnung des Neuen Rathauses mit seinem Vorplatz in Richtung Innenstadt angestrebt würde. Es solle eine Achse entstehen, die vom Rathaus über den Trammplatz und den Friedrichswall führe und zwischen dem Maritim und der Volkshochschule in die Innenstadt verlaufen werde. Ein Schwenk bis vor das Kestner Museum könne diese Vorstellung nicht erfüllen. Erster Stadtrat Mönninghoff erläuterte, dass die Verwaltung die Umsetzung des Vorhabens für 2014 geplant habe, da der Rückbau der Mauer sowie die Errichtung einer Treppe bzw. einer Schräge vorgesehen wären.
Ratsherr Hilbrecht (PIRATEN) fragte, in welchen Bereichen sich ein Sanierungsstau befände.
Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass die Verwaltung auch in den nächsten Jahren ihre Sanierungspläne weiter verfolgen werde. In diesem Zusammenhang sei man sich auch mit der CDU-Ratsfraktion darüber einig, dass Sanierung vor Rückbau gehe.
TOP 3.2.2.
zur Zusammenlegung von zwei Bushaltestellen auf dem Friedrichswall
(Drucks. Nr. 0865/2013)
Erster Stadtrat Mönninghoff beantwortete die Fragen von Ratsherrn Blaschzyk (CDU) aus Drucks. Nr. 0865/2013 im Sinne der Ausarbeitung.
Frage 1:
Wurde die Zusammenlegung der Bushaltestellen „Rathaus/Osterstraße und „Friedrichswall/Culemanstraße“ der Linie 120, zu einer gemeinsamen Haltestelle in Höhe Kestner-Museum, mit der Region Hannover als Aufgabenträger für den ÖPNV abgestimmt? Falls ja, wie begründete die Region ihre Zustimmung zu dieser Maßnahme, falls nein, warum wurde keine Abstimmung herbeigeführt?
Aufgrund des 2001 abgeschlossenen Flächennutzungsvertrages gestattete die Stadt der üstra, städtische Flächen für Infrastrukturanlagen des Omnibusverkehrs zu nutzen. Nach §1 (3) ist die Stadt als Eigentümerin der zur Nutzung für den Omnibusverkehr überlassenen Flächen berechtigt, das Nutzungsrecht aufzuheben oder zu verändern sowie Entwidmungen vorzunehmen. Wenn die Stadt von dieser Befugnis Gebrauch macht, hat sie die üstra davon rechtzeitig zu unterrichten.
Nach § 4 Flächennutzungsvertrag gibt die Stadt der üstra von einer beabsichtigten Maßnahme, die auch eine Änderung bzw. Anpassung des Omnibusverkehrs oder der in der Aufgabenverantwortung von üstra stehenden Anlagen und Bereiche bedingt oder diesen bzw. diese gefährden kann, so rechtzeitig Kenntnis, dass eine Änderung oder Sicherung des Verkehrs bzw. der Anlagen und Bereiche ohne wesentliche Beeinträchtigung des Betriebs durchgeführt werden kann. Abstimmungen über beabsichtigte Änderungen im Omnibusverkehr werden dann zwischen üstra und Region Hannover in direktem Austausch vorgenommen.
Im vorliegenden Fall wurde in Abstimmung mit der üstra festgelegt, den Abschnitt der Busspur zwischen Friederikenplatz und Willy-Brandt-Allee aufzugeben und die Busspuren zwischen Willy-Brandt-Allee und Aegi sowie von Archivstraße bis Friederikenplatz bestehen zu lassen. In der Busspur Friedrichswall waren die Haltestellen im Bereich der Kreuzung Friedrichswall/Osterstraße bzw. Friedrichswall/Culemannstraße angeordnet. Durch den Rückbau der Busspur zwischen Friederikenplatz und Willy-Brandt-Allee waren die Haltestellen an den Fahrbahnrand zu verlegen.
Die üstra hat sich entschlossen, dem Vorschlag der Stadt zu folgen, die Haltestellen Culemannstraße und Rathaus zusammenzulegen und eine Haltestelle vor dem August-Kestner-Museum einzurichten und dort den von Iosa Ghini gestalteten Busstop aufzustellen.
Wegen des durch den Winter zusätzlich in Mitleidenschaft gezogenen schlechten Zustandes der Busspur im Abschnitt Culemannstraße/Osterstraße und des damit vorgegebenen engen Zeitrahmens bis zum Beginn der Veranstaltungssaison konnte die üstra die Region Hannover für die Verlegung der Haltestellen nicht mit dem üblichen zeitlichen Vorlauf einbinden. Die Region Hannover wurde von der üstra telefonisch über das Ergebnis der abgestimmten Planung informiert. Bei der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG), die für die Liniengenehmigung zuständig ist, hat die üstra das Zusammenlegen der Haltestellen beantragt. Die LNVG hat eine Genehmigung erteilt. Zeitgleich wurde die Region Hannover von der Antragstellung und Genehmigung durch die LNVG informiert.
Frage 2: Wie hoch war die tägliche Zahl der ein- und aussteigenden Fahrgäste, an den beiden aufgelösten Haltestellen und mit welchen Zuwächsen oder Verlusten an Fahrgästen wird durch die Zusammenlegung der Haltestellen gerechnet?
Von der üstra AG wurden die aktuellen Fahrgastzahlen an einem Werktag ausgewertet:
An den beiden Haltestellen Richtung Aegi sind fast ausschließlich Aussteiger zu verzeichnen. Je Fahrt bewegt sich die Zahl der Aussteiger von 1 bis 3 Fahrgästen. In einigen wenigen Ausnahmen (morgendliche Spitzenstunde) sind 5-6 Fahrgäste gezählt worden. Die Zahl der Einsteiger ist zu vernachlässigen.
An den beiden Haltestellen Richtung Ahlem sind fast ausschließlich Einsteiger zu verzeichnen. Je Fahrt bewegt sich die Zahl der Aussteiger von 1 bis 3 Fahrgästen. In einigen wenigen Ausnahmen (nachmittägliche Spitzenstunde) sind 4-5 Fahrgäste gezählt worden. Die Zahl der Aussteiger ist zu vernachlässigen. Eine wesentliche Veränderung der Fahrgastzahlen wird nicht erwartet.
Frage 3:
Wie passt diese Maßnahme zu dem Ziel der Landeshauptstadt Hannover, im Masterplan Mobilität, den Umweltverbund und damit auch den ÖPNV zu stärken?
Die Ziele des Masterplans Mobilität 2025 werden durch die Aufgabe der Busspur und die Verlegung der Haltestellen nicht verändert.
Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) fragte, ob die Verwaltung die Geflogenheiten zwischen der Stadt und der üstra in Bezug auf die Haltestellen genauer erläutern könne. Ratsherr Hillbrecht fragte zudem, ob die Zeitersparnis, die durch die Aufhebung der Haltestelle erzielt werden könnte, in zukünftige Fahrpläne eingearbeitet würde.
Erster Stadtrat Mönninghoff führte aus, dass die Stadt der Üstra Flächen zur Verfügung stelle, auf denen diese ihre Haltestellen errichten dürfe. Wenn die Verwaltung ein städteplanerisches Interesse bekunde, wie z.B. die Auflösung des Busfahrstreifens aus Kostengründen, dann teile die Stadtverwaltung dies der üstra mit ausreichend Zeitvorlauf mit. Die Stadtverwaltung habe das Recht Bushaltestellen aufzulösen, wenn damit ein städteplanerisches Ziel verfolgt würde. Dies könne nicht beliebig durchgeführt werden, sondern unterliege strengen Regelungen, die im Vertrag mit der üstra festgeschrieben seien. Erster Stadtrat Mönninghoff erläuterte, dass die Auflösung einer schwach frequentierten Halltestelle keine große Zeitersparnis einbrächte, aber dass auch diese vielleicht zukünftig in den Fahrplänen berücksichtigt würde.
Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob die Verwaltung die Ansicht teile, dass Omnibusse, die auf Fahrspuren halten würden, den Verkehr ausbremsten und weiter, ob für die Linie einmal eine Rentabilitätsprüfung aufgrund der schwachen Fahrgastzahlen durchgeführt worden wäre. Ratsherr Engelke fragte zudem, ob die Verwaltung vom Künstler eine Zustimmung für die Verlegung des Kunstwerkes eingeholt habe.
Erster Stadtrat Mönninghoff stimmte grundsätzlich zu, dass ein anhaltender Bus den Verkehr ausbremse. Erster Stadtrat Mönninghoff machte jedoch darauf aufmerksam, dass im betreffenden Bereich drei Fahrspuren vorhanden wären, von denen Allerdings nur zwei benötigt würden. Die Verlegung der Buslinie auf die Fahrspur könne demnach als Test gewertet werden. Erster Stadtrat Mönninghoff stellte klar, dass Rentabilitätsprüfungen ausschließlich von der Üstra vorgenommen würden und erklärte abschließend, dass davon auszugehen sei, dass der Künstler zur Verlegung befragt worden wäre und bot zur Sicherheit eine Protokollnotiz zum Kunstwerk von Iosa Ghini an.
Antwort der Verwaltung:
Der Busstop befindet sich im Eigentum der üstra. Mit Schreiben vom 20. März 2013 hat die üstra den Künstler Herrn Iosa Ghini angeschrieben und ihn über die Versetzung des Busstop informiert. Dem Schreiben waren eine von der Verwaltung erstellte Fotomontage sowie der Lageplan beigefügt. Die üstra hat von Herrn Iosa Ghini keine Antwort erhalten.
TOP 3.3.
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Gesundheitsgefährdung durch Kassenbons
(Drucks. Nr. 0876/2013)
Erster Stadtrat Mönninghoff beantwortete die Fragen von Ratsherrn Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) aus Drucks. Nr. 0876/2013 im Sinne der Ausarbeitung.
Frage 1:
Wird von der LHH bisphenolhaltiges Thermopapier verwendet?
Frage 2:
Wenn ja, in welchen Fachbereichen und Betrieben der LHH wird bisphenolhaltiges Thermopapier verwendet und wie werden die dortigen MitarbeiterInnen über die Gesundheitsgefährdung durch dieses Papier informiert?
Frage 3:
Wenn ja, in welcher Weise wird die Verwaltung aktiv, um das bisphenolhaltige Thermopapier künftig durch bisphenolfreies Papier zu ersetzen?
Aufgrund aktueller Berichterstattungen in den Medien ergab eine Abfrage, dass in neun Fachbereichen und Betrieben Thermopapiere bzw. Thermopapierrollen für Ausdrucke durch Registrierkassen verwendet werden.
In sechs ist es schon umgestellt. In drei, wegen längerer Beschaffungsfristen, läuft die Beschaffung und in Kürze sind alle bisphenolfrei.
Die Mitarbeiterinnen sind umgehend informiert worden über den Umstand.
TOP 3.4.
der PIRATEN-Fraktion zu finanzpolitischen Instrumenten von Gender Mainstreaming in der Haushaltsplanung
(Drucks. Nr. 0896/2013)
Erster Stadtrat Mönninghoff beantwortete die Fragen von Ratsherrn Hillbrecht (PIRATEN) aus Drucks. Nr. 0896/2013 im Sinne der Ausarbeitung.
Frage 1:
Wurden zwischenzeitlich genderrelevante Ziele und Kennzahlen für wesentliche Produkte gebildet? (Wenn Ja, welche Ziele und Kennzahlen sind das? Wenn Nein, warum nicht?) Mittlerweile werden im Haushaltsplan der Landeshauptstadt Hannover wesentliche Produkte mit Zielen und Kennzahlen dargestellt. Bereits in der Antwort auf die Anfrage aus 2008 wurde darauf hingewiesen, dass das Thema Gender Mainstreaming üblicherweise in der Landeshauptstadt ein „integraler Bestandteil der Diskussionen und Entscheidungen“ ist.
Frage 2:
Wurde die Gleichstellungsbeauftragte in die Auswahl und Definition wesentlicher Produkte und Kennzahlen einbezogen? (Wenn Ja, welche wertvollen Hinweise wurden von ihr eingebracht und welche genderrelevanten Fragen mit ihr erörtert? Wenn Nein, warum nicht?)Die Gleichstellungsbeauftragte wurde in die Auswahl und Definition wesentlicher Produkte und Kennzahlen nicht explizit einbezogen. Eine Kurzbeschreibung aller wesentlichen Produkte mit Zielformulierungen und Kennzahlen wurde jedoch zur Entscheidung in der jährlichen Dezernentenkonferenz über den Verwaltungsentwurf zum Haushaltsplan vorgelegt, wo die Gleichstellungsbeauftragte vertreten ist.
Frage 3:
Welche Vor- und/oder Nachteile, Einsparungen und/oder Mehraufwand bringt eine konsequente Einführung von Gender Budgeting mit sich? Diese Frage kann nicht vollständig beantwortet werden, da Gender Budgeting bisher nicht eingeführt ist. Erfahrungen z. B. aus Berlin oder Österreich ergeben, dass die Einführung von Gender Budgeting einen langfristigen Organisationsprozess auf der Basis u.a. klarer politischen Beschlussvorlagen voraussetzt. Darüber hinaus erfordert allein die Ermittlung der Ist-Situation unter Gender–Aspekten einen erheblichen Ressourceneinsatz.
An den Beispielen aus Berlin wird deutlich, dass die Einführung des Gender Budgeting neben umfangreichen administrativen Vorgaben zu einer nach Geschlechtern getrennten Darstellung statistischer Daten führte (u.a. geschlechts-spezifische Verteilung von Haushaltsmitteln/Budgets als Betrag und in Prozent orientiert an der Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer). Dies setzt jedoch eine kontinuierliche Datenerhebung und Datenbewertung voraus, die ohne zusätzliche personelle und sachliche Ressourcen nicht geleistet werden kann.
Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) fragte, ob die Verwaltung zustimme, dass nach der Unterzeichnung der EU-Charta zur Einführung des Gender-Mainstreaming, unter dem Neuen Kommunalen Rechnungswesen alle Bedingungen erfüllt seien, um entsprechende Produktziele mit entsprechenden Kennzahlen aus gender-politischer Sicht einzuführen, ohne dass der große Umbruch zum Gender-Budgeting vollzogen würde.
Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass in diesem Zusammenhang auch Teilziele formuliert werden könnten. Die Konstellationen würden allerdings deutlich erschwert, wenn man diese Ziele mit Finanzen in Verbindung bringe. Dazu müssten Maßnahmen ausgearbeitet werden, die auf Ratsebene zu entscheiden seien.
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, ob man die Antwort der Verwaltung dahin gehend interpretieren könne, dass von der Stadtverwaltung keine Gender-Ziele formuliert würden und man Gender-Budgeting ebenso wenig einführen wolle.
Erster Stadtrat Mönninghoff erklärte, dass dazu zwei grundsätzliche Dinge zu unterscheiden seien. Die Anfrage beziehe sich auf den Haushalt der Stadt und in wie weit man die Finanzen in Hinblick auf Gender-Budgeting lenke und darstelle. Dies sei nicht Praxis und deshalb könne man zu den Produkten keine genderspezifischen Aussagen treffen. Erster Stadtrat Mönninghoff erläuterte weiter, dass sich der zweite Teil der Frage auf den Beschluss des Rates zur Darstellung von Auswirkungen der Drucksache in Bezug auf den Gender-Mainstream bezöge. Dies fände jedoch nur in den Einzeldrucksachen statt und sei im Haushaltsplan nicht aufgeführt.
Ratsfrau Nolte-Vogt (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob der Verwaltung bekannt sei, dass ein Antrag in das Verfahren eingebracht worden wäre, wonach das Gender-Budgeting für zwei Produkte probeweise eingeführt werden solle und dass zu dem Thema am 03. Juni 2013 eine Anhörung zu den Erfahrungen aus Freiburg, München und Österreich im Gleichstellungsausschuss stattfände.
Erster Stadtrat Mönninghoff bejahte und ergänzte, dass ein Produkt die Wirtschaftsförderung und somit sein Ressort beträfe. Erster Stadtrat Mönninghoff prophezeite, dass der Antrag eine Mehrheit finden werde und fügte hinzu, dass er diesen als sehr problematisch erachte.
Ratsfrau Fischer (SPD) fragte, ob die Verwaltung bestätigen könne, dass die Landeshauptstadt das Gender-Mainstreaming bereits vor Jahren erfolgreich aufgenommen habe, dass dies keine Haushaltsrelevanz besitze und dass Gender-Budgeting als eine Weiterführung des Themas betrachtet werden könne.
Erster Stadtrat Mönninghoff stimmte zu.
TOP 3.5.
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
TOP 3.5.1.
zu den Auswirkungen der Optionspflicht
(Drucks. Nr. 0915/2013)
Erster Stadtrat Mönninghoff beantwortete die Fragen von Ratsfrau Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) aus Drucks. Nr. 0915/2013 im Sinne der Ausarbeitung.
Frage 1:
Wie viele Jugendliche in Hannover mussten sich seit Einführung des sog. Optionszwangs für eine Staatsbürgerschaft entscheiden (bitte nach Alter, Geschlecht und zweiter Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)?
Eine Auswertung nach Geschlecht und zweiter Staatsangehörigkeit ermöglicht das Fachverfahren nicht.
Frage 2:
In welcher Fallzahl kommt es zu Ablehnungen, weil die Frist zur Entscheidung verstrichen ist und sich die jungen Menschen zu spät melden?
Bisher hat in Hannover kein Betroffener die deutsche Staatsangehörigkeit durch Fristablauf verloren. 90 haben sich für die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden, eine Person für die spanische. Die übrigen Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.
Die deutsche Staatsangehörigkeit geht kraft Gesetzes verloren, wenn bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres keine Erklärung für die deutsche Staatsangehörigkeit abgegeben wird oder der Betroffene erklärt, die ausländische Staatsangehörigkeit behalten zu wollen. Einer Ablehnung bedarf es nicht.
Neben der ausländischen Staatsangehörigkeit kann der Optionspflichtige die deutsche Staatsangehörigkeit nur behalten, wenn er auf Antrag die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten hat. Das ist insbesondere bei EU- Staatsangehörigen der Fall.
Frage 3:
Welche zusätzlichen Kosten sind für die Verwaltung und für die betroffenen Jugendlichen mit der Optionspflicht verbunden?
Ratsfrau Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, wie die Verwaltung das Verfahren bewerte.
Erster Stadtrat Mönninghoff erörterte, dass das Verfahren auf einer gesetzlichen Grundlage basiere und dass deshalb eine Bewertung wenig weiterhelfen könne.
Ratsherr Onay (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob die EU-Bürger (Spanier, Italiener oder Griechen) darüber informiert würden, dass diese das Recht hätten beide Staatsbürgerschaften zu behalten und sich somit nicht entscheiden müssten.
Erster Stadtrat Mönninghoff unterstellte, dass diejenigen, die sich mit dem aufwendigen Thema befassen würden, sehr genau wüssten, dass in der EU zwei Staatsbürgerschaften zulässig wären.
Ratsherr Hilbrecht (PIRATEN) fragte, wie sich die Beratungsangebote für die Jugendlichen in Hannover darstellen würden.
Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass die Sachbearbeiter der Ausländerbehörden jeden ihrer zu betreuenden Personen genauestens über den Verfahrensablauf informierten.
TOP 3.5.2.
welche Änderungen die Stadtverwaltung durch das Inkrafttreten des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes erwartet
(Drucks. Nr. 0916/2013)
Stadtrat Walter beantwortete die Fragen von Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen) aus Drucks. Nr. 0916/2013 im Sinne der Ausarbeitung.
Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNG) ist in Teilen zum 01.10.2012, zu anderen Teilen zum Jahresbeginn 2013 in Kraft getreten, Einzelregelungen zur unabhängigen Begutachtung des Pflegebedarfes werden erst zum 01.06.2013 in Kraft treten. Während das PNG noch nicht die von Fachkreisen für sinnvoll erachtete Neufassung des Pflegebegriffes enthält, gibt es für Pflegebedürftige eine Reihe von Verbesserungen, einige erhöhte Leistungsansprüche als Übergangsregelung bis zur Neuregelung auch des Pflegebegriffes (§ 123 SGB XI). Ohne jetzt jede Detailregelung ansprechen zu wollen, möchte ich insoweit folgende Themenkreise benennen:
Frage 1:
Welche Auswirkungen sind durch das PNG in Hannover innerhalb der bestehenden Angebote zu erwarten?
Innerhalb der bestehenden Angebote betreffen die meisten Neuregelungen das Verhältnis von Pflegekasse/Kostenträger zu Versicherten; weitergehende Rechtsansprüche und Beschleunigungsbemühungen erfordern mehr Beratungs- und Begutachtungskapazitäten. Dies gilt auch für die Stadt, soweit sie für den Sozialhilfeträger tätig ist. In den städtischen Pflegestützpunkten konnte im Übrigen ein verstärktes Informationsbedürfnis über die Neuregelungen festgestellt werden.
Frage 2:
Wie lassen sich die Änderungen in der ambulanten Versorgung aus dem PNG in die Realität umsetzen?
Im Augenblick ergeben sich noch große Schwierigkeiten, die insoweit wichtigste Neuerung durch das PNG in die Praxis umzusetzen, nämlich mit ständiger Wechselmöglichkeit die alternative Wahl einer Abrechnung nach Pflegezeit statt Abrechnung konkreter Sachleistung. Wie kürzlich schon in der Tagespresse berichtet wurde, haben sich die ambulanten Pflegedienste mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern noch nicht auf einen Zeittarif verständigen können und wollen ein Schiedsverfahren. Die Landeshauptstadt Hannover ist insoweit an den Verhandlungen allerdings nicht selbst beteiligt.
Frage 3:
Haben sich Interessierte, die die Neuregelungen im PNG nutzen möchten (bspw. als Tagespflegegruppe) beim KSH (oder an anderer Stelle) gemeldet?
In der Fachverwaltung sind derartige Meldungen bislang nicht eingegangen; inwieweit dies bei anderen Stellen erfolgt ist, ist der Verwaltung nicht bekannt. Soweit die Frage auf Interesse an Neugründungen von Wohngemeinschaften insgesamt zielt, mag die offenbar bestehende bisherige Zurückhaltung auch daran liegen, dass bei solchen Gründungen das Heimrecht zu berücksichtigen ist, das z. Zt. deutliche Hürden für Wohngemeinschaften aufstellt, nach Ankündigungen des Nds. Sozialministeriums aber möglicherweise überprüft werden soll.
TOP 3.6.
der Fraktion DIE LINKE. zum ausstehenden Bäderplan und Mängel in der Sportverwaltung
(Drucks. Nr. 1072/2013)
Wird schriftlich beantwortet.
TOP 3.7.
der CDU-Fraktion zu begrenzten Kapazitäten des Schloss-Museums
(Drucks. Nr. 1076/2013)
Wird schriftlich beantwortet.
TOP 3.8.
der PIRATEN-Fraktion zu Pflegeheim-Plätze in Hannover
(Drucks. Nr. 1086/2013)
Wird schriftlich beantwortet.
TOP 4.
Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
TOP 4.1.
Umbesetzung des Vorstands im Stift zum Heiligen Geist
(Drucks. Nr. 1078/2013)
TOP 4.2.
Umbesetzung im Kulturausschuss
(Drucks. Nr. 1118/2013)
TOP 4.3.
Umbesetzung im VHS-Beirat
(Drucks. Nr. 1119/2013)
TOP 5.
Antrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1725 - Roderbruchmarkt Süd - Beschluss über Stellungnahmen Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0384/2013 mit 4 Anlagen)
TOP 6.
Antrag zur 3. Änderung der Straßenreinigungssatzung in der Landeshauptstadt Hannover, Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha)
(Drucks. Nr. 1018/2013 mit 3 Anlagen)
TOP 7.
Antrag zum Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtlich Liebende
(Drucks. Nr. 0225/2013)
Ratsfrau Fischer (SPD) erläuterte, dass im Jahr 2001 das von den Regierungsfraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft getreten sei. Seither könnten gleichgeschlechtlich Liebende ihre Lebenspartnerschaften eintragen und damit rechtlich bestätigen lassen. Weiter führte Ratsfrau Fischer aus, das einige Bundesländer dagegen geklagt hätten. Das Bundesverfassungsgericht habe diese Klagen jedoch verworfen. Das Lebenspartnerschaftsgesetz sei ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichberechtigung gewesen. Wesentliche Punkte in Hinblick auf vollständige Gleichberechtigung seien zunächst ungeklärt geblieben, da weitergehende Regelungen aufgrund einer im Bundesrat vorhandenen Mehrheit der Fraktionen der CDU und der FDP blockiert worden wären. Diese Ungleichbehandlung werde bis heute mit dem besonderen Schutz der Ehe begründet, welcher im Grundgesetz verankert sei. Das Argument laute, dass allein aus dieser Verbindung eine Familie aus Mutter, Vater und Kind entstehen könne. Ratsfrau Fischer erwog, dass dies während der Entstehungszeit des Grundgesetzes richtig gewesen wäre. Inzwischen hätten sich die gesellschaftlichen Verhältnisse jedoch verändert. Die Ehe müsse nicht mehr typischer Weise auf Familie angelegt sein. Es gäbe zahlreiche unverheiratete Paare mit Kindern und immer mehr so genannte „Regenbogen-Familien", mit zwei Müttern oder zwei Vätern mit Kindern. Diese gesellschaftliche Veränderung müsse wahrgenommen und berücksichtigt werden. Die Gesetzgebung müsse sich dieser Realität stellen. Das Bundesverfassungsgericht habe in der Vergangenheit mehrfach die Rechte von homosexuellen Paaren in eingetragenen Lebensgemeinschaften gestärkt. Dazu habe es Veränderungen zur Hinterbliebenenrente, der Erbschaftssteuer, im Beamtenrecht und beim Adoptionsrecht gegeben. Zurzeit würde die steuerliche Gleichstellung der Lebenspartnerschaften mit der Ehe diskutiert. Durch seine Entscheidungen habe das Bundesverfassungsgericht mehrfach klargestellt, dass eine ungleiche Behandlung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften gegenüber der Ehe nicht gerechtfertigt sei. Ratsfrau Fischer forderte, dass es an der Zeit wäre dies nun auch politisch umzusetzen. In diesem Kontext seien andere europäische Länder Deutschland voraus. Ratsfrau Fischer machte darauf aufmerksam, dass am 01. August 2001 in Hannover die erste Lebenspartnerschaft eingetragen worden wäre und verlas zum Abschluss den Antragstext der Resolution.
Ratsherr Küßner (CDU) tat kund, dass die vorliegende Resolution Inhalte reflektiere, die man gern auf den Weg bringen würde. Es gäbe immer wieder Wünschenswertes was noch fehle, um Dinge zu einem umfassenden Vorteil reifen zu lassen. Ratsherr Küßner informierte darüber, dass man in Rücksprache mit der Bundesregierung festgestellt habe, dass nach Meinung der Bundesregierung zurzeit vordringlichere Maßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland zu behandeln seien. Beispiele dafür seien die Regelung der finanzpolitischen Krisen auf europäischer Ebene und die Hartz IV Gesetze, die ständig nachgebessert werden müssten, Ratsherr Küßner betonte, dass die Bundesregierung erst einmal die großen Dinge regeln wolle. Zu dem Nachgeordneteren befände sich die Bundesregierung in Gesprächen und man werde nach der Bundestagswahl erfahren wie sich diese dazu entschieden habe.
Beigeordnete Kastning (SPD) bedauerte, dass zentrale gesellschaftspolitische Forderungen von der CDU-Fraktion als nachgeordnet bewertet würden. Wenn in früheren Zeiten nicht viele Menschen um Gleichstellung gerungen hätten, wäre vieles nicht erreicht worden und der Rat der Stadt wäre nicht in der heutigen Männer-Frauen-Konstellation vorhanden. Beigeordnete Kastning stellte klar, dass sich die gesellschaftlichen Verhältnisse in den vergangenen 50 bis 100 Jahren gewandelt habe und dass die gleichgeschlechtliche Liebe zum Weltbild gehöre. Die Resolution ziele darauf ab, dass gleichgeschlechtlich Liebende nicht mehr um Anerkennung und Gleichberechtigung ringen müssten.
Ratsfrau Bruns (FDP) erklärte, dass die FDP-Fraktion ebenfalls die in der Resolution formulierten Ziele verfolge.
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) zeigte sich beschämt über die Darstellung der CDU-Ratsfraktion, wonach die Bundesregierung die Gleichstellung von homosexuellen Paaren als nachrangig einstufe und sich aus Gründen der Überbelastung nicht mit dem Thema befassen könne.
Ratsherr Onay (Bündnis 90/Die Grünen) machte deutlich, dass die CDU-Fraktion seiner Ansicht nach den Familienbegriff immer als elementar angesehen habe. Allerdings sei festzustellen, dass sich Ehe und Familie gesellschaftlichen Veränderungen angepasst hätten die Akzeptanz verdienten. Zudem kritisierte Ratsherr Onay, dass die CDU-Rats- fraktion klare Stellungnahmen zu dem Thema verweigere.
Ratsherr Lorenz (CDU) erörterte, dass Ehe und Familie für die CDU-Fraktion untrennbar miteinander verbunden seien, wie dies auch dem Grundgesetz zu entnehmen wäre. Ratsherr Lorenz führte aus, dass die Familie in den vergangenen Jahrzehnten eine gesellschaftliche Veränderung vollzogen habe. Allerdings seien die Begriffe Ehe und Familie weiterhin untrennbar verbunden. Es gehe nicht um Gleichheiten, sondern um Gerechtigkeit für die verschiedenen Gruppen und diese Frage werde das Bundesverfassungsgesetz demnächst sehr genau beantworten.
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) sagte, dass die vorliegende Resolution eine unschöne Tradition der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen weiter fortsetze, das Bestreben die Verfassung im Sinne des eigenen Weltbildes auf schleichende Weise zu verändern. Im Weiteren beschrieb Ratsherr Wruck die marxistisch-sozialistische Dialektik als Werkzeug zur Sinnverdrehung. Zudem würden die beiden Fraktionen dem Grundgesetz eine in Teilen nicht mehr zeitgerechte Sichtweise unterstellen. Ratsherr Wruck bezeichnete die Argumentation der Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD als Rabulistik und warf ihnen vor, den Artikel 6 des Grundgesetzes (GG) dahin gehend auszulegen, dass Homosexuelle durch eben diesen diskriminiert würden und damit gegen die Artikel 2 und 3 GG verstoßen würden. Diese Argumentation sei abenteuerlich und unredlich. Gleichheit vor dem Gesetz bedeute nicht, dass alle Menschen berechtigt seien gleichartige Ansprüche zu stellen. Ratsherr Wruck betonte, dass kein vernünftiger Mensch versuchen würde Homosexuellen in ihre Lebensgestaltung hineinreden zu wollen. Die Entscheidung zu einer gleichgeschlechtlichen oder gegengeschlechtlichen Liebesbeziehung sowie zu einer promiskuitiven oder sexuell abstinenter Lebensweise müsse jeder für sich allein übernehmen. Ratsherr Wruck unterstellte, dass man dem Umkehrschluss nach ebenso Verbindungen von Geschwistern, Mutter und Sohn, Großvater und Enkelin folglich genauso wenig unterbinden könnte wie gleichgeschlechtliche Liebesbeziehungen. Die Liebe sei auch in diesen Konstellationen natürlich vorhanden. Ratsherr Wruck betonte ausdrücklich, dass die voran gegangenen Lebensverbindungen nicht im sexuellen Sinne zu betrachten seien. Die Ehe sei eine vom Grundgesetz gewollte, exklusive Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau, mit dem Idealziel Kinder zu zeugen, die in einer staatlich geschützten Institution aufwachsen dürften. Das Grundgesetz nenne diese aus der Ehe wachsende Einrichtung Familie. Ehe und Familie gehörten demnach zusammen. Auch der Fraktion DIE HANNOVERANER sei bekannt, dass Kinder nicht nur in Ehen oder intakten Familien aufwachsen würden. Der Staat und das Grundgesetz würden in Ehen und Familien insgesamt die Idealvoraussetzung für die Gewährleistung des Fortbestandes des staatlichen Gemeinwesens und für eine gedeihliche Sozialisation der Kinder erkennen. Aus naheliegenden Gründen könnten homosexuelle Partnerschaften sowie auch die voran gegangenen Beispiele den hohen Anspruch des Staates nicht erfüllen. Die Erhebung von homosexuellen Partnerschaften oder anderen Personenkonstellationen in den Stand der Ehe würde die Exklusivität der heterosexuellen Ehe zerstören. Deshalb schütze der Staat aus berechtigtem Eigeninteresse Ehe und Familie, so wie es das Grundgesetz vorschreibe. Mit dem besonderen Schutz des Staates sollen Anreize für verschieden-geschlechtlich Liebende geschaffen werden, sich dauerhaft aneinander zu binden, um den erhofften Kindern einen sozial gesicherten Start ins Leben zu ermöglichen. Zum Abschluss stellte Ratsherr Wruck klar, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER dies befürworte, eine Mutation des Wortes Ehe mit all ihren Folgen aus guten Gründen ablehne und der Resolution nicht zustimmen werde.
Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.) zeigte sich beschämt darüber, dass einige der Ratskollegen nicht in der Lage wären die Veränderungen in der Gesellschaft mitgehen zu können. Ratsfrau Nowak berichtete, dass man während ihrer Studienzeit in Göttingen mit 18 Jahren unmündig gewesen wäre und aufgrund des „Kuppeleiparagraphen“ mit keinem Mann hätte zusammenleben dürfen. Die Veränderungen sowie die gesellschaftlichen Öffnungen würden es heute Menschen des gleichen Alters erlauben ihre Liebes- und Lebensumstände frei zu wählen. Weiter wies Ratsfrau Nowak darauf hin, dass der Staat sicher nicht darunter leiden würde, dass es nicht genügend demokratisch erzogene Kinder zur Sicherung der Zukunft in Deutschland gäbe. Dies habe jedoch mit Ehe, Familie, deren besonderen Schutz und Vermehrung nicht zu tun. Die Ehe sei nicht nur dafür da Kinder zu zeugen, sondern sei darauf angelegt Verantwortung für den Partner zu übernehmen. Da sollte es nicht darum gehen, dass die partnerschaftliche Konstellation Frau/Mann, Frau/Frau oder Mann/Mann wäre. Und wenn dies durch aufrichtige Liebe begleitet würde, müsse man einfach nur dankbar dafür sein. Ratsfrau Nowak erinnerte daran was noch in den fünfziger Jahren aus gesellschaftlichen Zwängen hinter den verschlossenen Türen der „besonders schützenswerten Ehen“ geschehen sei. Man sollte den gesellschaftlichen Entwicklungen folgen dürfen und seine angestrebte Lebensform frei wählen können. Man sollte eine Öffnung der Gesellschaft forcieren, die Menschen mit Handicap nicht ausgrenzten, in der sich Menschen nicht verstecken bräuchten, man frei zu sich selbst stehen dürfe oder Bekenntnisse eingestehen können, auch wenn man vielleicht Mitglied der Kirche sei. Der besondere Schutz der Ehe gerate nicht dadurch in Gefahr, weil eine Frau lieber mit einer Frau und ein Mann lieber mit einem Mann zusammen leben wolle. Die Argumentation in Bezug auf das Grundgesetz erachtete Ratsfrau Nowak als äußerst fragwürdig. Denn die Artikel des Grundgesetzes seien vor mehreren Generationen, von damals schon alten Männern geschrieben worden.
Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) erklärte, dass die PIRATEN-Fraktion der Resolution zustimmen werde.
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) beklagte die fehlende Toleranz der Fraktion DIE LINKE. in Bezug darauf eine andere Meinung zu artikulieren. Ratsherr Wruck bekräftigte, dass er jede Form von homosexueller Partnerschaft akzeptiere. Diese dürfe seiner Ansicht nach aus Gründen der Exklusivität jedoch nicht den Namen Ehe erhalten. In Frankreich seien Hunderttausende mit kontroversen Ansichten zu dem Thema auf die Straße gegangen und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könne auch niemand voraussagen. Ratsherr Wruck führte weiter aus, dass er die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts dahin gehend einschätze, das die Richter die Artikel in Bezug auf eine Klage prüfen würden und danach Recht sprechen würden. Die Veränderung oder Neueinbringung von Artikeln und Gesetzen sei Aufgabe des Parlaments. Abschließend bemerkte Ratsherr Wruck, dass er nicht einmal die Einschätzung vertrete, dass man unter Homosexuellen eine zustimmende Mehrheit zu dem Thema werde erreichen können.
Ratsherr Lorenz (CDU) merkte an, dass es wichtig sei andere Ansichten zu akzeptieren. Zur Entscheidungsfindung gäbe es demokratische Prozesse, die regelten wie man gemeinsam in einem Land lebe und diese Entscheidungen mittrage. Es sei zudem unumstritten, dass in einer Partnerschaft eine wechselseitige Verantwortung für den jeweils anderen vorherrschen sollte, ob mit oder ohne Kinder. Ratsherr Lorenz mutmaßte, dass sich die eigentliche Thematik um die finanziellen Aspekte ranke. Alle anderen bisher vorgebrachten Schuldzuweisungen wären nichts anderes als Polemik. Denn es sei nun einmal Fakt, dass Männer mit Männern oder Frauen mit Frauen zusammenleben würden – mit oder ohne Kinder. Die Bereitschaft zur Verantwortung für den Partner und die Kinder wären unumstritten. Ratsherr Lorenz stellte klar, dass die CDU dass Ehegatten-Splitting nicht abschaffen, sondern erweitern wolle. Man wolle ein Familien-Splitting schaffen, um derartige Partnerschaften einzubeziehen. Für Partnerschaften von Lesben und Schwulen in denen Kinder aufwachsen würden, sei das Familien-Splitting genau der richtige steuerliche Ansatz, um der Verantwortung für den Partner und die Kinder gerecht werden zu können.
Beigeordnete Kastning (SPD) machte darauf aufmerksam, dass sich das Grundgesetz sowie die Rechtssprechung insgesamt durch öffentliche Diskussionen, gesellschaftlicher Entwicklungen und veränderter Meinungsbilder in den vergangenen Jahrzehnten angepasst habe. Es habe gerade auch seit den angesprochenen fünfziger Jahren gravierende Veränderungen gegeben. Ein Beispiel dafür sei die Volljährigkeit mit 18 Jahren. Zudem wisse wahrscheinlich keiner der Anwesenden mehr, seit wann Ehefrauen nicht mehr gezwungen würden ihren Mann um Erlaubnis zu fragen, ob diese Arbeiten gehen dürften. Zum Abschluss forderte Beigeordnete Kastning mehr Beweglichkeit und eine konstruktive Diskussionskultur.
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) untermauerte die Ansicht der Fraktion DIE HANNOVERANER zur Gleichstellung von eingetragenen Lebensgemeinschaften. Danach würden nicht einmal homosexuelle Männer selbst eine Gleichstellung mit der heterosexuellen Ehe befürworten.
TOP 8.
Antrag zum Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution "Wasser ist Menschenrecht - Wasserversorgung und Abwasserreinigung gehören in die öffentliche Hand"
(Drucks. Nr. 0502/2013)
TOP 8.1.
dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1084/2013)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) gab den Antragstext der Resolution frei wieder.
Ratsherr Nagel (SPD) erläuterte, dass die derzeit in Bearbeitung befindliche EU-Richtlinie dazu führen könne, dass den Kommunen das Wasser entgleiten könnte. Wasser müsse zu jeder Zeit und für jeden in gleicher Qualität zur Verfügung stehen und dürfe nicht Gegenstand einer unternehmerischen Preispolitik werden. Der aktuelle Richtlinienentwurf der Europäischen Union schreibe eine Privatisierung zwar nicht verpflichtend vor, erhöhe allerdings den Druck auf die Kommunen zu privatisieren. Die gewählten Politikerinnen und Politiker müssten dafür Sorge tragen, dass ein lebenswichtiges Gut wie das Wasser in der Kontrolle der Kommunen verbleibe. Weiter führte Ratsherr Nagel aus, dass es bereits eine Resolution von den Vereinten Nationen zu dem Thema gäbe. Ein Defizit dieser Resolution sei, dass diese nicht einklagbar sei. Deshalb habe man in die Resolution der Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD unter Punkt 2. einen einklagbaren Rechtsanspruch eingefügt. Abschließend nahm Ratsherr Nagel Bezug auf die Diskussionen zum Abwasser und bat um Zustimmung.
Ratsherr Hellmann (CDU) unterstrich die gemeinsame Intention aller anwesenden Fraktionen und Gruppen zu dem Thema und wies darauf hin, dass der erste Entwurf zur EU-Richtlinie sehr deutlich entschärft worden wäre. Trotzdem spräche nichts dagegen den Punkt 3 der Resolution zu präzisieren. Ratsherr Hellmann beantragte für den Fall einer Nichtannahme des CDU-Änderungsantrages eine getrennte Abstimmung.
Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) erklärte, dass der vorliegende Antrag gut und wichtig sei und dass die PIRATEN-Fraktion sowohl der Resolution als auch dem Änderungsantrag zustimmen werde. Ratsherr Hillbrecht bedauerte, dass kein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen zu realisieren wäre.
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER der vorliegenden Resolution in vollem Umfang zustimmen werde. Ratsherr Wruck betonte, dass besonders der Punkt 3 zur Daseinsvorsorge für ihn persönlich ein wichtiger Bestandteil des Antrages wäre. Neben der Lieferung von Wasser und der Entsorgung von Abwasser sollte ebenfalls die Lieferung von Energie, sowie das Post- und Eisenbahnwesen zur öffentlichen Daseinsvorsorge gehören.
Antrag zum Antrag der CDU-Fraktion zu einer Resolution zur Fortführung des Projektes "HannoverGEN"
(Drucks. Nr. 0603/2013)
TOP 9.1.
dazu Antrag des Schulausschusses, Änderungsantrag der Eltern-, Schüler- und LehrkräftevertreterInnen im Schulausschuss
(Drucks. Nr. 1052/2013 mit 1 Anlage)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU) unterstellte, dass die neu gewählte niedersächsische Landesregierung in den ersten Tagen nichts anderes zu tun gehabt habe als zu verkünden, dass man das Projekt HannoverGEN auslaufen lasse. Ratsfrau Dr. Matz vermutete, dass man das Projekt vor allem habe auslaufen lassen um zu verhindern, dass Schüler eventuell zu Befürwortern der Gentechnologie erzogen werden könnten. Weiter erörterte Ratsfrau Dr. Matz, das die CDU-Ratsfraktion im März 2013 einen Dringlichkeitsantrag mit dem Ziel eingebracht habe, dass sich die Landeshauptstadt für den Erhalt des Projektes einsetzen möge. Ferner habe es dazu einen Änderungsantrag aus dem Schulausschuss unter Beteiligung der Lehrer-, Schüler- und Elternvertreter gegeben. Dieser würde allerdings nicht den Vorstellungen der CDU-Ratsfraktion entsprechen, da dieser neue Inhalte und Ziele für das Projekt fordere und das ursprüngliche HannoverGEN-Projekt schlecht mache.
Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) erklärte, dass die PIRATEN-Fraktion den initiierten Antrag der Schüler-, Lehrer- und Elternvertreter favorisiere. Denn dieser enthemme den ideologischen Hintergrund des Projektes deutlich. Ratsherr Dr. Junghänel erinnerte daran, dass ursprünglich Wirtschaftslobbyisten die Ideengeber für das Projekt HannoverGEN gewesen seien. Die damalige Landesregierung der Fraktionen der CDU und der FDP hätte die Mittel dann aus dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium requiriert. Zudem sollten 700.000 € von der Wirtschaft aufgebracht werden. Diese habe sich tatsächlich aber nur mit 3 % der vorgesehenen Einlage an dem Projekt beteiligt. Im Koalitionsvertrag der Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen fände man das Projekt nur als Unterpunkt zu „Genfreies Niedersachsen“ im Landwirtschaftsressort wieder. Ferner habe sich die Stadt Hannover mit 70.000 € an der Einrichtung der Labore beteiligt und wäre demnach dem Projekt auch nicht völlig abgeneigt gewesen. Ratsherr Dr. Junghänel resümierte, dass sowohl Land als auch die Stadt Hannover eher an einem Konzept für die Nachnutzung der Labore hätten arbeiten sollen. Es sei nun geboten neue Unterrichtsinhalte zu definieren um eine rasche Nachnutzung der Labore zu gewährleisten. Die PIRATEN-Fraktion werde dem vorliegenden Antrag zustimmen.
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass die eigentlichen zwei Themenkomplexe des Projekts fälschlicherweise als ein zusammenhängender behandelt würden. Es gehe zum einen um die materielle Ausstattung der Labore und zum anderen um das Projekt HannoverGEN mit den erarbeiteten Unterrichtsmaterialien und den Fortbildungs-Lehrerstunden etc. In diesem Zusammenhang sei es richtig, dass den SchülerInnen und LehrerInnen ein gutes Umfeld geschaffen würde, in dem diese gut lernen bzw. gut lehren könnten. Ebenso richtig sei es, dass die Labore von den Schülern, Lehrern und Eltern als dabei hilfreich gesehen würden. Ratsherr Drenske hob hervor, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen nicht die Labore, sondern das Projekt HannoverGEN kritisiere. Dabei würde nicht einmal kritisiert, dass lediglich 20 Minuten eines Unterrichtstages für ethische Fragen vorgesehen seien. Und auch nicht, dass die Labore nur an einem von fünf möglichen Unterrichtstagen genutzt worden wären oder dass das Projekt zum Teil von Firmen aus der Gen-Branche finanziert würde. Die Hauptkritik stütze sich darauf, dass die Finanzierung fast ausschließlich vom Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium ausgegangen sei. Es sei nicht tragbar, dass ein Landesministerium eigene Unterrichtsfächer organisiere, irgendwelche Unterrichtspläne erstelle und das Kerncurriculum bestimme. Das Kultusministerium müsse bei neutralem Unterricht die Oberhand in Hinblick auf die Unterrichtsstruktur behalten. Im Weiteren zitierte Ratsherr Drenske aus dem Änderungsantrag des Schulausschusses und beurteilte diesen als zustimmbar. Denn dort würde eindeutig gefordert, dass ausschließlich der Schulträger und das Kultusministerium für den Unterricht Sorge zu tragen hätten. Zudem würde darin ausgeführt, dass das Projekt HannoverGEN aufgrund berechtigter Kritik zum Ende des Schuljahres 2012/2013 beendet würde. Abschließend kritisierte Ratsherr Drenske die CDU-Ratsfraktion dafür, dass diese versuche die Öffentlichkeit mit falschen Darstellungen irrezuführen. Denn im Koalitionsvertrag stehe auf Seite 74, dass das Projekt HannoverGEN beendet werde. Es stehe nirgendwo, dass man in irgendeiner Form die Labore abschaffen wolle. Ratsherr Drenske stimmte seinem Vorredner aus der PIRATEN-Fraktion zu, dass die Stadt das Projekt mitfinanziert habe. Man habe sich an der Finanzierung der Labore mit 70.000 € beteiligt, dass sei richtig, wichtig und werde auch fortgeführt.
Beigeordneter Klie (SPD) machte darauf aufmerksam, dass HannoverGEN auch bei der alten Landesregierung vor dem Ende gestanden habe. Die alte Landesregierung habe keine Mittel eingestellt um das Projekt weiterzuführen. Beigeordneter Klie informierte darüber, dass zum Projekt HannoverGEN eine begleitende Evaluation durchgeführt worden wäre. Im Schulausschuss sei ausdrücklich auf die Kritik in der Evaluation hingewiesen worden und entkräfte somit die Aussage, dass man sich bei der Entscheidung für ein Ende von HannoverGEN auf bloße Vermutungen und vage Aussagen verlassen habe.
Beigeordnete Seitz (CDU) bat um die Bestätigung der Aussage, wonach die Stadt für guten Unterricht in Bezug auf Kerncurricula und Unterrichtskonzepte zuständig sei.
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) stellte zu seinen Ausführungen richtig, dass die Stadt Hannover die physische Ausstattung der Labore unterstützt habe. Man unterstütze jedoch kein Projekt, welches versuche den SchülerInnen die Gentechnologie schönzureden.
Stadträtin Drewermann stellte klar, dass natürlich das Land für das Kerncurriculum zuständig sei. Die Stadt habe allerdings eine Einflussnahme, indem man derartige Projekte nicht als Pflichtaufgabe, sondern vielmehr als freiwillige Aufgabe in Zusammenarbeit mit den Landesstellen deklariere. Das Projekt HannoverGEN habe man seinerzeit in der Form verstanden und deshalb die Finanzierung der Labore mit 70.000 € unterstützt. Weiter führte Stadträtin Drevermann aus, dass die Nachnutzung der Labore an den Schulen durch den regulären Unterrichtsplan geregelt worden wäre. Denn die Gentechnologie sei ein fester Bestandteil im Lehrplan der Oberstufen. Abschließend erörterte Stadträtin Drevermann, dass die Verwaltung derzeit gemeinsam mit den Landesstellen über eine Folgenutzung der Labore berate. Die Stadt sei darüber hinaus durch das Schulbiologiezentrum als Kompetenzpartner an den Fragen der inhaltlichen Ausgestaltung mit eingebunden, auch wenn die Stadt formal nicht Träger von curricularen Vorgaben sei.
Durch den nachfolgenden Beschluss hat sich die Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion, Drucks. Nr. 0603/2013, erübrigt.
TOP 10.
Antrag zum Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zu einer Resolution für eine friedliche Beteiligungskultur
(Drucks. Nr. 0817/2013)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) führte aus, dass die Ablehnung der vorliegenden Resolution im Umkehrschluss bedeuten würde, dass man die Resolution des Stadtbezirksrates Linden-Limmer gutheiße und ganz offiziell nicht missbillige. Der Rat der Stadt Hannover würde den vom Stadtbezirksrat Linden-Limmer beschlossenen Aufruf zum Gesetzesbruch ganz offiziell und in aller Form tolerieren. Weiter sagte Ratsherr Böning, dass die Resolution des Stadtbezirksrates Linden-Limmer kein Ruhmesblatt für die Landeshauptstadt Hannover darstelle und dass der Rat der Stadt nun die Möglichkeit habe, mit der Annahme der vorliegenden Resolution einen größeren Imageschaden von der Landeshauptstadt abzuwenden. Man sollte die Chance zur Korrektur nutzen und sich gemeinsam von der Resolution des Stadtbezirksrates Linden-Limmer distanzieren.
TOP 11.
Antrag zur Ernennung eines Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
(Drucks. Nr. 0942/2013)
TOP 15.
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu einer Resolution zur Sicherung des Fortbestandes der GISMA Business School
(Drucks. Nr. 1150/2013)
Ratsherr Dr. Kiaman (CDU) merkte an, dass es sich bei der GISMA nicht um eine beliebige private Hochschule, sondern um eine national wie international renommierte und anerkannte Einrichtung der Wissenschaft handele. Weiter führte Ratsherr Dr. Kiaman aus, das über alle Parteigrenzen hinaus die einhellige Übereinkunft bestünde, Hannover als Wissenschaftsstandort zu forcieren und zu etablieren. Das Schloss Herrenhausen und der November der Wissenschaft seien Merkmale, welche die Stadt Hannover inzwischen auszeichneten. Ratsherr Dr. Kiaman erörterte, dass es vor diesem Hintergrund angebracht wäre alle Kräfte zu mobilisieren, diese Einrichtung mit allen Akteuren die dort mitwirkten am Leben zu erhalten. Im Besonderen unter dem Stichwort Wissenschaftsstandort sei zu bedenken, dass man in Hannover renommierte Hochschulen wie der Medizinischen Hochschule und der Tierärztlichen Hochschule habe. Eine Besonderheit sei zudem, dass die GISMA an die Institution Leibniz-Universität angekoppelt wäre. Dies sei ein Kriterium, welches nicht auf jede beliebige Business-School zuträfe.
TOP 13.
Antrag zu medcon & more Medical Congressmanagent Hannover GmbH
(Drucks. Nr. 0605/2013 mit 3 Anlagen)
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Ratsvorsitzender Strauch (SPD) eröffnete die Ratsversammlung stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest, verwies darauf, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.
Ratsvorsitzender Strauch (SPD) erläuterte, dass der Punkt 13. – Antrag zur Gründung der medcon & more Medical Congressmanagement Hannover GmbH, mit der Drucks. Nr. 605/2013 mit 3 Anlagen von der heutigen Tagesordnung abgesetzt werden müsse, nachdem dieser im Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am 08. Mai 2013 auf Wunsch der CDU zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen worden wäre.
Ratsvorsitzender Strauch (SPD) machte darauf aufmerksam, dass die Tagesordnung nach § 11 der Geschäftsordnung des Rates in dringenden Fällen mit einer Mehrheit von 2/3 seiner Mitglieder = 44 Ratsmitglieder (einschl. Oberbürgermeister) zu Beginn der Sitzung erweitert werden könne.
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu einer Resolution zur Sicherung des Fortbestandes der GISMA Business School
(Drucks. Nr. 1150/2013)
Ratsherr Dr. Kiaman (CDU) begründete die Dringlichkeit mit der Einreichung des Insolvenzantrages am 14. Mai 2013.
Beigeordnete Kastning (SPD) erklärte, dass die SPD-Fraktion der Dringlichkeit zustimmen werde.
Gegen 3 Stimmen beschloss der Rat der Dringlichkeit (mindestens 44 Stimmen) zu einer Resolution zur Sicherung des Fortbestandes der GISMA Business School mit der Drucks. Nr. 1150/2013 zuzustimmen. Die Behandlung erfolgt unter Tagesordnungspunkt 15.
Der Rat beschloss, die Punkte 12 und 14 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.
Der Rat beschloss, die Punkte 12 und 14 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.
TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 14. März 2013
Einstimmig genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom 14. März 2013 in der vorliegenden Fassung.
TOP 3.
A N F R A G E N
TOP 3.1.
der PIRATEN-Fraktion zum Patronatswesen in Hannover
(Drucks. Nr. 0863/2013)
Erster Stadtrat Mönninghoff beantwortete die Fragen von Ratsherrn Dr. Junghänel (PIRATEN) aus Drucks. Nr. 0863/2013 im Sinne der Ausarbeitung.
Frage 1:
Welche Patronate werden aktuell von welchen Personen seit welchem Datum für die Landeshauptstadt Hannover in welcher Form wahrgenommen und wem berichten die Patronatsvertreter?
Aktuell werden folgende Patronate wahrgenommen:
Ev.-luth. Gartenkirche St. Marien
Patronatsvertreter: Dr. Manfred Scholz als Mitglied im Kirchenvorstand, seit 1987
Neustädter Hof- und Stadtkirche St. Johannes
Patronatsvertreter: Valentin Schmidt
Marktkirche und Aegidienkirche
Patronatsvertreter: Herbert Schmalstieg
Frage 2:
Welche Pflichten und/oder Rechte, Kosten und/oder Einnahmen sind für die Landeshauptstadt Hannover mit den Patronaten verbunden?
Rechte und Pflichten sind im Kirchengesetz über Patronate (Patronatsgesetz) in der Fassung vom 14.12.1981, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Kirchengesetzes vom 15.07.2005 geregelt. In erster Linie handelt es sich dabei um das Präsentationsrecht, welches im Einvernehmen mit dem Kirchenvorstand auszuüben ist (Besetzung von Pfarrstellen). Für die Marktkirche besteht darüber hinaus eine Patronatslast zur baulichen Unterhaltung des Turmes oberhalb des Geläuts. Für Reparaturen / Instandsetzung wurden 2006: 5000€, und 2010: 8264,55€ bezahlt.
Frage 3:
Hält die Landeshauptstadt Hannover die Aufrechterhaltung der Patronate für zeitgemäß? (Wenn Ja, warum? Wenn Nein, warum nicht?)
Ja, es ist der Verwaltung wichtig.
Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) fragte, in wie weit es die Verwaltung für notwendig halte, dass die Patronatsvertreter dem Rat bzw. seinen Gremien Bericht erstatteten.
Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass dies im Patronatsgesetz nicht vorgesehen sei und fügte hinzu, dass die einzige Aufgabe der Patronatsvertreter die Beteiligung zur Wahl eines Pfarrers wäre.
Ratsherr Dr. Junghänel fragte, ob die Verwaltung berichten könne über welchen Zeitraum hinweg die Patronatsvertreter agierten.
Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass alle drei Patronatsvertreter mehr als 25 Jahre agierten.
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, ob der Verwaltung bekannt sei über welche Laufzeit eine Patronatsvertretung vorgesehen sei.
Erster Stadtrat Mönninghoff verneinte mit dem Verweis auf das Patronatsgesetz.
Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) fragte, ob die Verwaltung Kenntnis über die Arbeit der Kirchenvorstände habe und ob Protokolle der Kirchenvorstandssitzungen vorliegen würden.
Erster Stadtrat Mönninghoff verneinte.
Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) fragte, ob die Verwaltung seiner Erkenntnis zustimme, dass keine strukturierte Zusammenarbeit zwischen den Kirchenvorständen und der Verwaltung gepflegt würde.
Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass die Verwaltung der Arbeit der Patronatsvertreter vertrauten.
Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) fragte, ob die Ratsgremien seinerzeit in die Wahl der Patronaten eingebunden gewesen sei.
Erster Stadtrat Mönninghoff verneinte.
Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) fragte, wie sich der Gleichstellungsgedanke damit vereinbaren lasse, dass nur Männer als Patronatsvertreter fungierten.
Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass man den Gleichstellungsaspekt zukünftig berücksichtigen werde.
Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) fragte, ob die Stadt Hannover nach dem Zweiten Weltkrieg gegen die evangelisch-lutherische Landeskirche prozessiert habe, um weiterhin körperschaftliche Patronate in den Kirchen ausüben zu können.
Erster Stadtrat Mönninghoff bemerkte, dass die Patronatsvertretung in den vergangenen mehr als 24 Jahren für ihn nicht wirklich ein wesentliches Thema gewesen sei. Aus Sicht der Denkmalpflege sei eine Beteiligung der Stadt an der Marktkirche und der Aegidientorkirche im Rahmen der Patronatsvertretung jedoch wichtig. Erster Stadtrat Mönninghoff empfahl Ratsherrn Dr. Junghänel die Übermittlung seines Fragenkataloges, damit sich die Verwaltung umfassend damit beschäftigen könne.
Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob die Verwaltung eine Möglichkeit sähe, eine umfassende Berichterstattung zum Thema in eines der Ratsgremien durchführen zu können.
Erster Stadtrat Mönninghoff erklärte, dass in Verständigung mit Stadträtin Drevermann eine Veranstaltung im Kulturausschuss stattfinden könne.
Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) fragte, ob der Verwaltung bekannt sei, dass die PIRATEN-Fraktion seit Mitte Januar versuche auf der Arbeitsebene an die Informationen zum Patronatswesen zu gelangen.
Erster Stadtrat Mönninghoff verneinte dies.
TOP 3.2.
der CDU-Fraktion
TOP 3.2.1.
zum City-Ring Hannover
(Drucks. Nr. 0864/2013)
Erster Stadtrat Mönninghoff beantwortete die Fragen von Ratsherrn Blaschzyk (CDU)aus Drucks. Nr. 0864/2013 im Sinne der Ausarbeitung.
Frage 1:
Welche langfristigen Pläne verfolgt die Verwaltung bei der Gestaltung des City-Rings, insbesondere im Hinblick auf den zweispurigen Rückbau pro Fahrtrichtung?
Frage 2:
Mit welchen Kosten rechnet die Verwaltung dabei?
Frage 3:
Wie rechtfertigt die Verwaltung die Pläne für den Rückbau, wenn es gleichzeitig einen erheblichen Sanierungsstau im übrigen Straßennetz gibt?
Ein Umbau der Straßen Leibnizufer und Friedrichswall außerhalb der Knotenpunkte von 3 auf 2 Fahrstreifen je Fahrtrichtung wurde im Zuge der Diskussion über das Innenstadtkonzept Hannover City 2020+ verkehrsplanerisch untersucht und als leistungsfähig nachgewiesen. Ein möglicher Umbau der Berliner Allee stand in diesem Zusammenhang nicht zur Debatte. Die durch den Umbau gewonnenen Flächenpotenziale könnten für städtebauliche und freiraumplanerische Zwecke zur Verfügung stehen. Durch den Umbau wurden darüber hinaus Vorteile in der besseren Verknüpfung benachbarter Quartiere und der Erleichterung der Querungen dieser Straßen gesehen. Im Nachgang zum Beschluss über das Innenstadtkonzept wurde die verkehrliche Machbarkeit auf der Grundlage des Masterplanes HannverCity2020+ noch einmal ingenieurmäßig bestätigt.
Das Innenstadtkonzept Hannover City 2020+ wurde in der Ratsversammlung am 16.12.2010 mit großer Mehrheit bei 2 Gegenstimmen und keiner Enthaltung beschlossen. Damit wurde jedoch nicht gleichzeitig konkret der Rückbau von Fahrbahnen beschlossen, sodass dies ein eigener noch zu beschließender Vorgang wäre.
Für einen Umbau des Straßenprofils bzw. den Rückbau von Fahrbahnen sind in der vom Rat beschlossenen mittelfristigen Finanzplanung 2014-2016 keine Mittel etatisiert und die Maßnahme hat aus Sicht der Verwaltung auch keine Priorität. Im Zuge des Umbaus des Trammplatzes ist ausschließlich eine ebenerdige Querung des Friedrichswalls vorgesehen, um den sanierungsbedürftigen Tunnel unter dem Friedrichswall aufgeben zu können. Für den Umbau des Trammplatzes stehen im vom Rat beschlossenen Haushalt 2013 150.000 Euro und in der mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2014 2,6 Mio. Euro zur Verfügung. Hiervon sind für die Straßenquerung (Bauliche Anpassung und Technik) etwa 100.000 Euro veranschlagt.
Ratsherr Blaschzyk (CDU) fragte, warum die Verwaltung nicht auf die Kosten für den Rückbau der Straßen und auf die Beantwortung der Frage 3. insgesamt eingegangen sei.
Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass die Verwaltung die Sinnhaftigkeit zu einem Rückbau erläutert und weiterhin ausgeführt habe, dass diese Maßnahmen keine Priorität hätten und dem zu Folge keine Mittel dafür in den Haushalt eingestellt wären. Erster Stadtrat Mönninghoff betonte, dass die Verwaltung keine Pläne und somit auch keine detaillierte Kostenkalkulation für einen Rückbau erarbeitet habe.
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, warum man die ebenerdige Querung des Friedrichswalls nicht vor der Einsaat des Rollrasens zwischen dem Kestner Museum und dem westlichen Teil des Maritim-Hotels eingerichtet habe.
Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass mit der Neuausrichtung die Öffnung des Neuen Rathauses mit seinem Vorplatz in Richtung Innenstadt angestrebt würde. Es solle eine Achse entstehen, die vom Rathaus über den Trammplatz und den Friedrichswall führe und zwischen dem Maritim und der Volkshochschule in die Innenstadt verlaufen werde. Ein Schwenk bis vor das Kestner Museum könne diese Vorstellung nicht erfüllen. Erster Stadtrat Mönninghoff erläuterte, dass die Verwaltung die Umsetzung des Vorhabens für 2014 geplant habe, da der Rückbau der Mauer sowie die Errichtung einer Treppe bzw. einer Schräge vorgesehen wären.
Ratsherr Hilbrecht (PIRATEN) fragte, in welchen Bereichen sich ein Sanierungsstau befände.
Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass die Verwaltung auch in den nächsten Jahren ihre Sanierungspläne weiter verfolgen werde. In diesem Zusammenhang sei man sich auch mit der CDU-Ratsfraktion darüber einig, dass Sanierung vor Rückbau gehe.
TOP 3.2.2.
zur Zusammenlegung von zwei Bushaltestellen auf dem Friedrichswall
(Drucks. Nr. 0865/2013)
Erster Stadtrat Mönninghoff beantwortete die Fragen von Ratsherrn Blaschzyk (CDU) aus Drucks. Nr. 0865/2013 im Sinne der Ausarbeitung.
Frage 1:
Wurde die Zusammenlegung der Bushaltestellen „Rathaus/Osterstraße und „Friedrichswall/Culemanstraße“ der Linie 120, zu einer gemeinsamen Haltestelle in Höhe Kestner-Museum, mit der Region Hannover als Aufgabenträger für den ÖPNV abgestimmt? Falls ja, wie begründete die Region ihre Zustimmung zu dieser Maßnahme, falls nein, warum wurde keine Abstimmung herbeigeführt?
Aufgrund des 2001 abgeschlossenen Flächennutzungsvertrages gestattete die Stadt der üstra, städtische Flächen für Infrastrukturanlagen des Omnibusverkehrs zu nutzen. Nach §1 (3) ist die Stadt als Eigentümerin der zur Nutzung für den Omnibusverkehr überlassenen Flächen berechtigt, das Nutzungsrecht aufzuheben oder zu verändern sowie Entwidmungen vorzunehmen. Wenn die Stadt von dieser Befugnis Gebrauch macht, hat sie die üstra davon rechtzeitig zu unterrichten.
Nach § 4 Flächennutzungsvertrag gibt die Stadt der üstra von einer beabsichtigten Maßnahme, die auch eine Änderung bzw. Anpassung des Omnibusverkehrs oder der in der Aufgabenverantwortung von üstra stehenden Anlagen und Bereiche bedingt oder diesen bzw. diese gefährden kann, so rechtzeitig Kenntnis, dass eine Änderung oder Sicherung des Verkehrs bzw. der Anlagen und Bereiche ohne wesentliche Beeinträchtigung des Betriebs durchgeführt werden kann. Abstimmungen über beabsichtigte Änderungen im Omnibusverkehr werden dann zwischen üstra und Region Hannover in direktem Austausch vorgenommen.
Im vorliegenden Fall wurde in Abstimmung mit der üstra festgelegt, den Abschnitt der Busspur zwischen Friederikenplatz und Willy-Brandt-Allee aufzugeben und die Busspuren zwischen Willy-Brandt-Allee und Aegi sowie von Archivstraße bis Friederikenplatz bestehen zu lassen. In der Busspur Friedrichswall waren die Haltestellen im Bereich der Kreuzung Friedrichswall/Osterstraße bzw. Friedrichswall/Culemannstraße angeordnet. Durch den Rückbau der Busspur zwischen Friederikenplatz und Willy-Brandt-Allee waren die Haltestellen an den Fahrbahnrand zu verlegen.
Die üstra hat sich entschlossen, dem Vorschlag der Stadt zu folgen, die Haltestellen Culemannstraße und Rathaus zusammenzulegen und eine Haltestelle vor dem August-Kestner-Museum einzurichten und dort den von Iosa Ghini gestalteten Busstop aufzustellen.
Wegen des durch den Winter zusätzlich in Mitleidenschaft gezogenen schlechten Zustandes der Busspur im Abschnitt Culemannstraße/Osterstraße und des damit vorgegebenen engen Zeitrahmens bis zum Beginn der Veranstaltungssaison konnte die üstra die Region Hannover für die Verlegung der Haltestellen nicht mit dem üblichen zeitlichen Vorlauf einbinden. Die Region Hannover wurde von der üstra telefonisch über das Ergebnis der abgestimmten Planung informiert. Bei der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG), die für die Liniengenehmigung zuständig ist, hat die üstra das Zusammenlegen der Haltestellen beantragt. Die LNVG hat eine Genehmigung erteilt. Zeitgleich wurde die Region Hannover von der Antragstellung und Genehmigung durch die LNVG informiert.
Frage 2: Wie hoch war die tägliche Zahl der ein- und aussteigenden Fahrgäste, an den beiden aufgelösten Haltestellen und mit welchen Zuwächsen oder Verlusten an Fahrgästen wird durch die Zusammenlegung der Haltestellen gerechnet?
Von der üstra AG wurden die aktuellen Fahrgastzahlen an einem Werktag ausgewertet:
An den beiden Haltestellen Richtung Aegi sind fast ausschließlich Aussteiger zu verzeichnen. Je Fahrt bewegt sich die Zahl der Aussteiger von 1 bis 3 Fahrgästen. In einigen wenigen Ausnahmen (morgendliche Spitzenstunde) sind 5-6 Fahrgäste gezählt worden. Die Zahl der Einsteiger ist zu vernachlässigen.
An den beiden Haltestellen Richtung Ahlem sind fast ausschließlich Einsteiger zu verzeichnen. Je Fahrt bewegt sich die Zahl der Aussteiger von 1 bis 3 Fahrgästen. In einigen wenigen Ausnahmen (nachmittägliche Spitzenstunde) sind 4-5 Fahrgäste gezählt worden. Die Zahl der Aussteiger ist zu vernachlässigen. Eine wesentliche Veränderung der Fahrgastzahlen wird nicht erwartet.
Frage 3:
Wie passt diese Maßnahme zu dem Ziel der Landeshauptstadt Hannover, im Masterplan Mobilität, den Umweltverbund und damit auch den ÖPNV zu stärken?
Die Ziele des Masterplans Mobilität 2025 werden durch die Aufgabe der Busspur und die Verlegung der Haltestellen nicht verändert.
Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) fragte, ob die Verwaltung die Geflogenheiten zwischen der Stadt und der üstra in Bezug auf die Haltestellen genauer erläutern könne. Ratsherr Hillbrecht fragte zudem, ob die Zeitersparnis, die durch die Aufhebung der Haltestelle erzielt werden könnte, in zukünftige Fahrpläne eingearbeitet würde.
Erster Stadtrat Mönninghoff führte aus, dass die Stadt der Üstra Flächen zur Verfügung stelle, auf denen diese ihre Haltestellen errichten dürfe. Wenn die Verwaltung ein städteplanerisches Interesse bekunde, wie z.B. die Auflösung des Busfahrstreifens aus Kostengründen, dann teile die Stadtverwaltung dies der üstra mit ausreichend Zeitvorlauf mit. Die Stadtverwaltung habe das Recht Bushaltestellen aufzulösen, wenn damit ein städteplanerisches Ziel verfolgt würde. Dies könne nicht beliebig durchgeführt werden, sondern unterliege strengen Regelungen, die im Vertrag mit der üstra festgeschrieben seien. Erster Stadtrat Mönninghoff erläuterte, dass die Auflösung einer schwach frequentierten Halltestelle keine große Zeitersparnis einbrächte, aber dass auch diese vielleicht zukünftig in den Fahrplänen berücksichtigt würde.
Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob die Verwaltung die Ansicht teile, dass Omnibusse, die auf Fahrspuren halten würden, den Verkehr ausbremsten und weiter, ob für die Linie einmal eine Rentabilitätsprüfung aufgrund der schwachen Fahrgastzahlen durchgeführt worden wäre. Ratsherr Engelke fragte zudem, ob die Verwaltung vom Künstler eine Zustimmung für die Verlegung des Kunstwerkes eingeholt habe.
Erster Stadtrat Mönninghoff stimmte grundsätzlich zu, dass ein anhaltender Bus den Verkehr ausbremse. Erster Stadtrat Mönninghoff machte jedoch darauf aufmerksam, dass im betreffenden Bereich drei Fahrspuren vorhanden wären, von denen Allerdings nur zwei benötigt würden. Die Verlegung der Buslinie auf die Fahrspur könne demnach als Test gewertet werden. Erster Stadtrat Mönninghoff stellte klar, dass Rentabilitätsprüfungen ausschließlich von der Üstra vorgenommen würden und erklärte abschließend, dass davon auszugehen sei, dass der Künstler zur Verlegung befragt worden wäre und bot zur Sicherheit eine Protokollnotiz zum Kunstwerk von Iosa Ghini an.
Antwort der Verwaltung:
Der Busstop befindet sich im Eigentum der üstra. Mit Schreiben vom 20. März 2013 hat die üstra den Künstler Herrn Iosa Ghini angeschrieben und ihn über die Versetzung des Busstop informiert. Dem Schreiben waren eine von der Verwaltung erstellte Fotomontage sowie der Lageplan beigefügt. Die üstra hat von Herrn Iosa Ghini keine Antwort erhalten.
TOP 3.3.
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Gesundheitsgefährdung durch Kassenbons
(Drucks. Nr. 0876/2013)
Erster Stadtrat Mönninghoff beantwortete die Fragen von Ratsherrn Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) aus Drucks. Nr. 0876/2013 im Sinne der Ausarbeitung.
Frage 1:
Wird von der LHH bisphenolhaltiges Thermopapier verwendet?
Frage 2:
Wenn ja, in welchen Fachbereichen und Betrieben der LHH wird bisphenolhaltiges Thermopapier verwendet und wie werden die dortigen MitarbeiterInnen über die Gesundheitsgefährdung durch dieses Papier informiert?
Frage 3:
Wenn ja, in welcher Weise wird die Verwaltung aktiv, um das bisphenolhaltige Thermopapier künftig durch bisphenolfreies Papier zu ersetzen?
Aufgrund aktueller Berichterstattungen in den Medien ergab eine Abfrage, dass in neun Fachbereichen und Betrieben Thermopapiere bzw. Thermopapierrollen für Ausdrucke durch Registrierkassen verwendet werden.
In sechs ist es schon umgestellt. In drei, wegen längerer Beschaffungsfristen, läuft die Beschaffung und in Kürze sind alle bisphenolfrei.
Die Mitarbeiterinnen sind umgehend informiert worden über den Umstand.
TOP 3.4.
der PIRATEN-Fraktion zu finanzpolitischen Instrumenten von Gender Mainstreaming in der Haushaltsplanung
(Drucks. Nr. 0896/2013)
Erster Stadtrat Mönninghoff beantwortete die Fragen von Ratsherrn Hillbrecht (PIRATEN) aus Drucks. Nr. 0896/2013 im Sinne der Ausarbeitung.
Frage 1:
Wurden zwischenzeitlich genderrelevante Ziele und Kennzahlen für wesentliche Produkte gebildet? (Wenn Ja, welche Ziele und Kennzahlen sind das? Wenn Nein, warum nicht?) Mittlerweile werden im Haushaltsplan der Landeshauptstadt Hannover wesentliche Produkte mit Zielen und Kennzahlen dargestellt. Bereits in der Antwort auf die Anfrage aus 2008 wurde darauf hingewiesen, dass das Thema Gender Mainstreaming üblicherweise in der Landeshauptstadt ein „integraler Bestandteil der Diskussionen und Entscheidungen“ ist.
Wurde die Gleichstellungsbeauftragte in die Auswahl und Definition wesentlicher Produkte und Kennzahlen einbezogen? (Wenn Ja, welche wertvollen Hinweise wurden von ihr eingebracht und welche genderrelevanten Fragen mit ihr erörtert? Wenn Nein, warum nicht?)Die Gleichstellungsbeauftragte wurde in die Auswahl und Definition wesentlicher Produkte und Kennzahlen nicht explizit einbezogen. Eine Kurzbeschreibung aller wesentlichen Produkte mit Zielformulierungen und Kennzahlen wurde jedoch zur Entscheidung in der jährlichen Dezernentenkonferenz über den Verwaltungsentwurf zum Haushaltsplan vorgelegt, wo die Gleichstellungsbeauftragte vertreten ist.
Frage 3:
Welche Vor- und/oder Nachteile, Einsparungen und/oder Mehraufwand bringt eine konsequente Einführung von Gender Budgeting mit sich? Diese Frage kann nicht vollständig beantwortet werden, da Gender Budgeting bisher nicht eingeführt ist. Erfahrungen z. B. aus Berlin oder Österreich ergeben, dass die Einführung von Gender Budgeting einen langfristigen Organisationsprozess auf der Basis u.a. klarer politischen Beschlussvorlagen voraussetzt. Darüber hinaus erfordert allein die Ermittlung der Ist-Situation unter Gender–Aspekten einen erheblichen Ressourceneinsatz.
An den Beispielen aus Berlin wird deutlich, dass die Einführung des Gender Budgeting neben umfangreichen administrativen Vorgaben zu einer nach Geschlechtern getrennten Darstellung statistischer Daten führte (u.a. geschlechts-spezifische Verteilung von Haushaltsmitteln/Budgets als Betrag und in Prozent orientiert an der Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer). Dies setzt jedoch eine kontinuierliche Datenerhebung und Datenbewertung voraus, die ohne zusätzliche personelle und sachliche Ressourcen nicht geleistet werden kann.
Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) fragte, ob die Verwaltung zustimme, dass nach der Unterzeichnung der EU-Charta zur Einführung des Gender-Mainstreaming, unter dem Neuen Kommunalen Rechnungswesen alle Bedingungen erfüllt seien, um entsprechende Produktziele mit entsprechenden Kennzahlen aus gender-politischer Sicht einzuführen, ohne dass der große Umbruch zum Gender-Budgeting vollzogen würde.
Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass in diesem Zusammenhang auch Teilziele formuliert werden könnten. Die Konstellationen würden allerdings deutlich erschwert, wenn man diese Ziele mit Finanzen in Verbindung bringe. Dazu müssten Maßnahmen ausgearbeitet werden, die auf Ratsebene zu entscheiden seien.
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, ob man die Antwort der Verwaltung dahin gehend interpretieren könne, dass von der Stadtverwaltung keine Gender-Ziele formuliert würden und man Gender-Budgeting ebenso wenig einführen wolle.
Erster Stadtrat Mönninghoff erklärte, dass dazu zwei grundsätzliche Dinge zu unterscheiden seien. Die Anfrage beziehe sich auf den Haushalt der Stadt und in wie weit man die Finanzen in Hinblick auf Gender-Budgeting lenke und darstelle. Dies sei nicht Praxis und deshalb könne man zu den Produkten keine genderspezifischen Aussagen treffen. Erster Stadtrat Mönninghoff erläuterte weiter, dass sich der zweite Teil der Frage auf den Beschluss des Rates zur Darstellung von Auswirkungen der Drucksache in Bezug auf den Gender-Mainstream bezöge. Dies fände jedoch nur in den Einzeldrucksachen statt und sei im Haushaltsplan nicht aufgeführt.
Ratsfrau Nolte-Vogt (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob der Verwaltung bekannt sei, dass ein Antrag in das Verfahren eingebracht worden wäre, wonach das Gender-Budgeting für zwei Produkte probeweise eingeführt werden solle und dass zu dem Thema am 03. Juni 2013 eine Anhörung zu den Erfahrungen aus Freiburg, München und Österreich im Gleichstellungsausschuss stattfände.
Erster Stadtrat Mönninghoff bejahte und ergänzte, dass ein Produkt die Wirtschaftsförderung und somit sein Ressort beträfe. Erster Stadtrat Mönninghoff prophezeite, dass der Antrag eine Mehrheit finden werde und fügte hinzu, dass er diesen als sehr problematisch erachte.
Ratsfrau Fischer (SPD) fragte, ob die Verwaltung bestätigen könne, dass die Landeshauptstadt das Gender-Mainstreaming bereits vor Jahren erfolgreich aufgenommen habe, dass dies keine Haushaltsrelevanz besitze und dass Gender-Budgeting als eine Weiterführung des Themas betrachtet werden könne.
Erster Stadtrat Mönninghoff stimmte zu.
TOP 3.5.
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
TOP 3.5.1.
zu den Auswirkungen der Optionspflicht
(Drucks. Nr. 0915/2013)
Erster Stadtrat Mönninghoff beantwortete die Fragen von Ratsfrau Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) aus Drucks. Nr. 0915/2013 im Sinne der Ausarbeitung.
Frage 1:
Wie viele Jugendliche in Hannover mussten sich seit Einführung des sog. Optionszwangs für eine Staatsbürgerschaft entscheiden (bitte nach Alter, Geschlecht und zweiter Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)?
Geburtsjahrgang | Anzahl |
1990 | 40 |
1991 | 40 |
1992 | 31 |
1993 | 41 |
1994 | 41 |
insgesamt | 193 |
Frage 2:
In welcher Fallzahl kommt es zu Ablehnungen, weil die Frist zur Entscheidung verstrichen ist und sich die jungen Menschen zu spät melden?
Bisher hat in Hannover kein Betroffener die deutsche Staatsangehörigkeit durch Fristablauf verloren. 90 haben sich für die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden, eine Person für die spanische. Die übrigen Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.
Die deutsche Staatsangehörigkeit geht kraft Gesetzes verloren, wenn bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres keine Erklärung für die deutsche Staatsangehörigkeit abgegeben wird oder der Betroffene erklärt, die ausländische Staatsangehörigkeit behalten zu wollen. Einer Ablehnung bedarf es nicht.
Neben der ausländischen Staatsangehörigkeit kann der Optionspflichtige die deutsche Staatsangehörigkeit nur behalten, wenn er auf Antrag die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten hat. Das ist insbesondere bei EU- Staatsangehörigen der Fall.
Frage 3:
Welche zusätzlichen Kosten sind für die Verwaltung und für die betroffenen Jugendlichen mit der Optionspflicht verbunden?
- Die Betroffenen haben insbesondere die Entlassungsgebühren zu tragen, wenn sie sich aus der ausländischen Staatsangehörigkeit entlassen lassen müssen, um die deutsche Staatsangehörigkeit behalten zu können.
- Die Kosten für die Verwaltung sind nicht genau bezifferbar. Generell lässt sich sagen, dass der Verwaltungsaufwand sehr hoch ist:
- Die Betroffenen müssen ggf. mindestens dreimal (nach Vollendung des 18. Lebensjahres, 6 Monate vor Vollendung des 21. Lebensjahres (Frist für die Beibehaltungsgenehmigung) und 6 Monate vor Vollendung des 23. Lebensjahres) angeschrieben werden. Die Schreiben sind zuzustellen.
- Ggf. umfassende Beratung.
- Die Fristen müssen überwacht werden.
- Berichtspflichten.
- Öffentlichkeitsarbeit.
- Entscheidung über die Beibehaltung der ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag.
- Feststellung des Verlustes oder Fortbestandes der deutschen Staatsangehörigkeit von Amts wegen.
- Mitteilungspflichten der Meldebehörden.
Ratsfrau Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, wie die Verwaltung das Verfahren bewerte.
Erster Stadtrat Mönninghoff erörterte, dass das Verfahren auf einer gesetzlichen Grundlage basiere und dass deshalb eine Bewertung wenig weiterhelfen könne.
Ratsherr Onay (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob die EU-Bürger (Spanier, Italiener oder Griechen) darüber informiert würden, dass diese das Recht hätten beide Staatsbürgerschaften zu behalten und sich somit nicht entscheiden müssten.
Erster Stadtrat Mönninghoff unterstellte, dass diejenigen, die sich mit dem aufwendigen Thema befassen würden, sehr genau wüssten, dass in der EU zwei Staatsbürgerschaften zulässig wären.
Ratsherr Hilbrecht (PIRATEN) fragte, wie sich die Beratungsangebote für die Jugendlichen in Hannover darstellen würden.
Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass die Sachbearbeiter der Ausländerbehörden jeden ihrer zu betreuenden Personen genauestens über den Verfahrensablauf informierten.
TOP 3.5.2.
welche Änderungen die Stadtverwaltung durch das Inkrafttreten des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes erwartet
(Drucks. Nr. 0916/2013)
Stadtrat Walter beantwortete die Fragen von Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen) aus Drucks. Nr. 0916/2013 im Sinne der Ausarbeitung.
Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNG) ist in Teilen zum 01.10.2012, zu anderen Teilen zum Jahresbeginn 2013 in Kraft getreten, Einzelregelungen zur unabhängigen Begutachtung des Pflegebedarfes werden erst zum 01.06.2013 in Kraft treten. Während das PNG noch nicht die von Fachkreisen für sinnvoll erachtete Neufassung des Pflegebegriffes enthält, gibt es für Pflegebedürftige eine Reihe von Verbesserungen, einige erhöhte Leistungsansprüche als Übergangsregelung bis zur Neuregelung auch des Pflegebegriffes (§ 123 SGB XI). Ohne jetzt jede Detailregelung ansprechen zu wollen, möchte ich insoweit folgende Themenkreise benennen:
- Deutliche Vorgaben für die Pflegekassen zum Beratungsanspruch der Versicherten (§§ 7 Abs. 2 und § 7 b SGB XI);
- Leistungsverbesserungen und Aufnahme von Leistungen auch für Personen ohne Pflegeeinstufung bei erheblicher Einschränkung der Alltagskompetenz (Stichwort: Demenz);
- verschiedene Maßnahmen zur Förderung neuer Wohnformen, insbesondere im gemeinschaftlichen Wohnen (Zahlungen der Pflegekassen zur Anschubfinanzierung und für Wohnumfeldverbesserungen /pauschale Geldleistung in Höhe von monatlich 200 ,- € in zu definierenden ambulant betreuten Wohngemeinschaften – hier ist auch Landesrecht zu beachten);
- ein Wahlrecht für ambulant versorgte Pflegebedürftige, statt definierter Sachleistungen auch Pflegeleistungen nach Zeitanteilen wählen zu können;
- weitere Regelungen dienen der Beschleunigung von Entscheidungen durch die Pflegekassen/Kostenträger.
Frage 1:
Welche Auswirkungen sind durch das PNG in Hannover innerhalb der bestehenden Angebote zu erwarten?
Innerhalb der bestehenden Angebote betreffen die meisten Neuregelungen das Verhältnis von Pflegekasse/Kostenträger zu Versicherten; weitergehende Rechtsansprüche und Beschleunigungsbemühungen erfordern mehr Beratungs- und Begutachtungskapazitäten. Dies gilt auch für die Stadt, soweit sie für den Sozialhilfeträger tätig ist. In den städtischen Pflegestützpunkten konnte im Übrigen ein verstärktes Informationsbedürfnis über die Neuregelungen festgestellt werden.
Frage 2:
Wie lassen sich die Änderungen in der ambulanten Versorgung aus dem PNG in die Realität umsetzen?
Im Augenblick ergeben sich noch große Schwierigkeiten, die insoweit wichtigste Neuerung durch das PNG in die Praxis umzusetzen, nämlich mit ständiger Wechselmöglichkeit die alternative Wahl einer Abrechnung nach Pflegezeit statt Abrechnung konkreter Sachleistung. Wie kürzlich schon in der Tagespresse berichtet wurde, haben sich die ambulanten Pflegedienste mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern noch nicht auf einen Zeittarif verständigen können und wollen ein Schiedsverfahren. Die Landeshauptstadt Hannover ist insoweit an den Verhandlungen allerdings nicht selbst beteiligt.
Frage 3:
Haben sich Interessierte, die die Neuregelungen im PNG nutzen möchten (bspw. als Tagespflegegruppe) beim KSH (oder an anderer Stelle) gemeldet?
In der Fachverwaltung sind derartige Meldungen bislang nicht eingegangen; inwieweit dies bei anderen Stellen erfolgt ist, ist der Verwaltung nicht bekannt. Soweit die Frage auf Interesse an Neugründungen von Wohngemeinschaften insgesamt zielt, mag die offenbar bestehende bisherige Zurückhaltung auch daran liegen, dass bei solchen Gründungen das Heimrecht zu berücksichtigen ist, das z. Zt. deutliche Hürden für Wohngemeinschaften aufstellt, nach Ankündigungen des Nds. Sozialministeriums aber möglicherweise überprüft werden soll.
TOP 3.6.
der Fraktion DIE LINKE. zum ausstehenden Bäderplan und Mängel in der Sportverwaltung
(Drucks. Nr. 1072/2013)
Wird schriftlich beantwortet.
TOP 3.7.
der CDU-Fraktion zu begrenzten Kapazitäten des Schloss-Museums
(Drucks. Nr. 1076/2013)
Wird schriftlich beantwortet.
TOP 3.8.
der PIRATEN-Fraktion zu Pflegeheim-Plätze in Hannover
(Drucks. Nr. 1086/2013)
Wird schriftlich beantwortet.
TOP 4.
Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
TOP 4.1.
Umbesetzung des Vorstands im Stift zum Heiligen Geist
(Drucks. Nr. 1078/2013)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung des Vorstands im Stift zum Heiligen Geist nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1078/2013.
Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.
Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.
TOP 4.2.
Umbesetzung im Kulturausschuss
(Drucks. Nr. 1118/2013)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung im Kulturausschuss nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1118/2013.
Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.
Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.
TOP 4.3.
Umbesetzung im VHS-Beirat
(Drucks. Nr. 1119/2013)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung im Volkshochschul-Beirat nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1119/2013.
Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.
Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.
TOP 5.
Antrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1725 - Roderbruchmarkt Süd - Beschluss über Stellungnahmen Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0384/2013 mit 4 Anlagen)
Bei 1 Enthaltung beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1725 - Roderbruchmarkt Süd, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0384/2013 mit 4 Anlagen.
TOP 6.
Antrag zur 3. Änderung der Straßenreinigungssatzung in der Landeshauptstadt Hannover, Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha)
(Drucks. Nr. 1018/2013 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die 3. Änderung der Straßenreinigungssatzung in der Landeshauptstadt Hannover - Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha), nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1018/2013 mit 3 Anlagen.
TOP 7.
Antrag zum Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtlich Liebende
(Drucks. Nr. 0225/2013)
Ratsfrau Fischer (SPD) erläuterte, dass im Jahr 2001 das von den Regierungsfraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft getreten sei. Seither könnten gleichgeschlechtlich Liebende ihre Lebenspartnerschaften eintragen und damit rechtlich bestätigen lassen. Weiter führte Ratsfrau Fischer aus, das einige Bundesländer dagegen geklagt hätten. Das Bundesverfassungsgericht habe diese Klagen jedoch verworfen. Das Lebenspartnerschaftsgesetz sei ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichberechtigung gewesen. Wesentliche Punkte in Hinblick auf vollständige Gleichberechtigung seien zunächst ungeklärt geblieben, da weitergehende Regelungen aufgrund einer im Bundesrat vorhandenen Mehrheit der Fraktionen der CDU und der FDP blockiert worden wären. Diese Ungleichbehandlung werde bis heute mit dem besonderen Schutz der Ehe begründet, welcher im Grundgesetz verankert sei. Das Argument laute, dass allein aus dieser Verbindung eine Familie aus Mutter, Vater und Kind entstehen könne. Ratsfrau Fischer erwog, dass dies während der Entstehungszeit des Grundgesetzes richtig gewesen wäre. Inzwischen hätten sich die gesellschaftlichen Verhältnisse jedoch verändert. Die Ehe müsse nicht mehr typischer Weise auf Familie angelegt sein. Es gäbe zahlreiche unverheiratete Paare mit Kindern und immer mehr so genannte „Regenbogen-Familien", mit zwei Müttern oder zwei Vätern mit Kindern. Diese gesellschaftliche Veränderung müsse wahrgenommen und berücksichtigt werden. Die Gesetzgebung müsse sich dieser Realität stellen. Das Bundesverfassungsgericht habe in der Vergangenheit mehrfach die Rechte von homosexuellen Paaren in eingetragenen Lebensgemeinschaften gestärkt. Dazu habe es Veränderungen zur Hinterbliebenenrente, der Erbschaftssteuer, im Beamtenrecht und beim Adoptionsrecht gegeben. Zurzeit würde die steuerliche Gleichstellung der Lebenspartnerschaften mit der Ehe diskutiert. Durch seine Entscheidungen habe das Bundesverfassungsgericht mehrfach klargestellt, dass eine ungleiche Behandlung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften gegenüber der Ehe nicht gerechtfertigt sei. Ratsfrau Fischer forderte, dass es an der Zeit wäre dies nun auch politisch umzusetzen. In diesem Kontext seien andere europäische Länder Deutschland voraus. Ratsfrau Fischer machte darauf aufmerksam, dass am 01. August 2001 in Hannover die erste Lebenspartnerschaft eingetragen worden wäre und verlas zum Abschluss den Antragstext der Resolution.
Ratsherr Küßner (CDU) tat kund, dass die vorliegende Resolution Inhalte reflektiere, die man gern auf den Weg bringen würde. Es gäbe immer wieder Wünschenswertes was noch fehle, um Dinge zu einem umfassenden Vorteil reifen zu lassen. Ratsherr Küßner informierte darüber, dass man in Rücksprache mit der Bundesregierung festgestellt habe, dass nach Meinung der Bundesregierung zurzeit vordringlichere Maßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland zu behandeln seien. Beispiele dafür seien die Regelung der finanzpolitischen Krisen auf europäischer Ebene und die Hartz IV Gesetze, die ständig nachgebessert werden müssten, Ratsherr Küßner betonte, dass die Bundesregierung erst einmal die großen Dinge regeln wolle. Zu dem Nachgeordneteren befände sich die Bundesregierung in Gesprächen und man werde nach der Bundestagswahl erfahren wie sich diese dazu entschieden habe.
Beigeordnete Kastning (SPD) bedauerte, dass zentrale gesellschaftspolitische Forderungen von der CDU-Fraktion als nachgeordnet bewertet würden. Wenn in früheren Zeiten nicht viele Menschen um Gleichstellung gerungen hätten, wäre vieles nicht erreicht worden und der Rat der Stadt wäre nicht in der heutigen Männer-Frauen-Konstellation vorhanden. Beigeordnete Kastning stellte klar, dass sich die gesellschaftlichen Verhältnisse in den vergangenen 50 bis 100 Jahren gewandelt habe und dass die gleichgeschlechtliche Liebe zum Weltbild gehöre. Die Resolution ziele darauf ab, dass gleichgeschlechtlich Liebende nicht mehr um Anerkennung und Gleichberechtigung ringen müssten.
Ratsfrau Bruns (FDP) erklärte, dass die FDP-Fraktion ebenfalls die in der Resolution formulierten Ziele verfolge.
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) zeigte sich beschämt über die Darstellung der CDU-Ratsfraktion, wonach die Bundesregierung die Gleichstellung von homosexuellen Paaren als nachrangig einstufe und sich aus Gründen der Überbelastung nicht mit dem Thema befassen könne.
Ratsherr Onay (Bündnis 90/Die Grünen) machte deutlich, dass die CDU-Fraktion seiner Ansicht nach den Familienbegriff immer als elementar angesehen habe. Allerdings sei festzustellen, dass sich Ehe und Familie gesellschaftlichen Veränderungen angepasst hätten die Akzeptanz verdienten. Zudem kritisierte Ratsherr Onay, dass die CDU-Rats- fraktion klare Stellungnahmen zu dem Thema verweigere.
Ratsherr Lorenz (CDU) erörterte, dass Ehe und Familie für die CDU-Fraktion untrennbar miteinander verbunden seien, wie dies auch dem Grundgesetz zu entnehmen wäre. Ratsherr Lorenz führte aus, dass die Familie in den vergangenen Jahrzehnten eine gesellschaftliche Veränderung vollzogen habe. Allerdings seien die Begriffe Ehe und Familie weiterhin untrennbar verbunden. Es gehe nicht um Gleichheiten, sondern um Gerechtigkeit für die verschiedenen Gruppen und diese Frage werde das Bundesverfassungsgesetz demnächst sehr genau beantworten.
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) sagte, dass die vorliegende Resolution eine unschöne Tradition der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen weiter fortsetze, das Bestreben die Verfassung im Sinne des eigenen Weltbildes auf schleichende Weise zu verändern. Im Weiteren beschrieb Ratsherr Wruck die marxistisch-sozialistische Dialektik als Werkzeug zur Sinnverdrehung. Zudem würden die beiden Fraktionen dem Grundgesetz eine in Teilen nicht mehr zeitgerechte Sichtweise unterstellen. Ratsherr Wruck bezeichnete die Argumentation der Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD als Rabulistik und warf ihnen vor, den Artikel 6 des Grundgesetzes (GG) dahin gehend auszulegen, dass Homosexuelle durch eben diesen diskriminiert würden und damit gegen die Artikel 2 und 3 GG verstoßen würden. Diese Argumentation sei abenteuerlich und unredlich. Gleichheit vor dem Gesetz bedeute nicht, dass alle Menschen berechtigt seien gleichartige Ansprüche zu stellen. Ratsherr Wruck betonte, dass kein vernünftiger Mensch versuchen würde Homosexuellen in ihre Lebensgestaltung hineinreden zu wollen. Die Entscheidung zu einer gleichgeschlechtlichen oder gegengeschlechtlichen Liebesbeziehung sowie zu einer promiskuitiven oder sexuell abstinenter Lebensweise müsse jeder für sich allein übernehmen. Ratsherr Wruck unterstellte, dass man dem Umkehrschluss nach ebenso Verbindungen von Geschwistern, Mutter und Sohn, Großvater und Enkelin folglich genauso wenig unterbinden könnte wie gleichgeschlechtliche Liebesbeziehungen. Die Liebe sei auch in diesen Konstellationen natürlich vorhanden. Ratsherr Wruck betonte ausdrücklich, dass die voran gegangenen Lebensverbindungen nicht im sexuellen Sinne zu betrachten seien. Die Ehe sei eine vom Grundgesetz gewollte, exklusive Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau, mit dem Idealziel Kinder zu zeugen, die in einer staatlich geschützten Institution aufwachsen dürften. Das Grundgesetz nenne diese aus der Ehe wachsende Einrichtung Familie. Ehe und Familie gehörten demnach zusammen. Auch der Fraktion DIE HANNOVERANER sei bekannt, dass Kinder nicht nur in Ehen oder intakten Familien aufwachsen würden. Der Staat und das Grundgesetz würden in Ehen und Familien insgesamt die Idealvoraussetzung für die Gewährleistung des Fortbestandes des staatlichen Gemeinwesens und für eine gedeihliche Sozialisation der Kinder erkennen. Aus naheliegenden Gründen könnten homosexuelle Partnerschaften sowie auch die voran gegangenen Beispiele den hohen Anspruch des Staates nicht erfüllen. Die Erhebung von homosexuellen Partnerschaften oder anderen Personenkonstellationen in den Stand der Ehe würde die Exklusivität der heterosexuellen Ehe zerstören. Deshalb schütze der Staat aus berechtigtem Eigeninteresse Ehe und Familie, so wie es das Grundgesetz vorschreibe. Mit dem besonderen Schutz des Staates sollen Anreize für verschieden-geschlechtlich Liebende geschaffen werden, sich dauerhaft aneinander zu binden, um den erhofften Kindern einen sozial gesicherten Start ins Leben zu ermöglichen. Zum Abschluss stellte Ratsherr Wruck klar, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER dies befürworte, eine Mutation des Wortes Ehe mit all ihren Folgen aus guten Gründen ablehne und der Resolution nicht zustimmen werde.
Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.) zeigte sich beschämt darüber, dass einige der Ratskollegen nicht in der Lage wären die Veränderungen in der Gesellschaft mitgehen zu können. Ratsfrau Nowak berichtete, dass man während ihrer Studienzeit in Göttingen mit 18 Jahren unmündig gewesen wäre und aufgrund des „Kuppeleiparagraphen“ mit keinem Mann hätte zusammenleben dürfen. Die Veränderungen sowie die gesellschaftlichen Öffnungen würden es heute Menschen des gleichen Alters erlauben ihre Liebes- und Lebensumstände frei zu wählen. Weiter wies Ratsfrau Nowak darauf hin, dass der Staat sicher nicht darunter leiden würde, dass es nicht genügend demokratisch erzogene Kinder zur Sicherung der Zukunft in Deutschland gäbe. Dies habe jedoch mit Ehe, Familie, deren besonderen Schutz und Vermehrung nicht zu tun. Die Ehe sei nicht nur dafür da Kinder zu zeugen, sondern sei darauf angelegt Verantwortung für den Partner zu übernehmen. Da sollte es nicht darum gehen, dass die partnerschaftliche Konstellation Frau/Mann, Frau/Frau oder Mann/Mann wäre. Und wenn dies durch aufrichtige Liebe begleitet würde, müsse man einfach nur dankbar dafür sein. Ratsfrau Nowak erinnerte daran was noch in den fünfziger Jahren aus gesellschaftlichen Zwängen hinter den verschlossenen Türen der „besonders schützenswerten Ehen“ geschehen sei. Man sollte den gesellschaftlichen Entwicklungen folgen dürfen und seine angestrebte Lebensform frei wählen können. Man sollte eine Öffnung der Gesellschaft forcieren, die Menschen mit Handicap nicht ausgrenzten, in der sich Menschen nicht verstecken bräuchten, man frei zu sich selbst stehen dürfe oder Bekenntnisse eingestehen können, auch wenn man vielleicht Mitglied der Kirche sei. Der besondere Schutz der Ehe gerate nicht dadurch in Gefahr, weil eine Frau lieber mit einer Frau und ein Mann lieber mit einem Mann zusammen leben wolle. Die Argumentation in Bezug auf das Grundgesetz erachtete Ratsfrau Nowak als äußerst fragwürdig. Denn die Artikel des Grundgesetzes seien vor mehreren Generationen, von damals schon alten Männern geschrieben worden.
Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) erklärte, dass die PIRATEN-Fraktion der Resolution zustimmen werde.
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) beklagte die fehlende Toleranz der Fraktion DIE LINKE. in Bezug darauf eine andere Meinung zu artikulieren. Ratsherr Wruck bekräftigte, dass er jede Form von homosexueller Partnerschaft akzeptiere. Diese dürfe seiner Ansicht nach aus Gründen der Exklusivität jedoch nicht den Namen Ehe erhalten. In Frankreich seien Hunderttausende mit kontroversen Ansichten zu dem Thema auf die Straße gegangen und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könne auch niemand voraussagen. Ratsherr Wruck führte weiter aus, dass er die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts dahin gehend einschätze, das die Richter die Artikel in Bezug auf eine Klage prüfen würden und danach Recht sprechen würden. Die Veränderung oder Neueinbringung von Artikeln und Gesetzen sei Aufgabe des Parlaments. Abschließend bemerkte Ratsherr Wruck, dass er nicht einmal die Einschätzung vertrete, dass man unter Homosexuellen eine zustimmende Mehrheit zu dem Thema werde erreichen können.
Ratsherr Lorenz (CDU) merkte an, dass es wichtig sei andere Ansichten zu akzeptieren. Zur Entscheidungsfindung gäbe es demokratische Prozesse, die regelten wie man gemeinsam in einem Land lebe und diese Entscheidungen mittrage. Es sei zudem unumstritten, dass in einer Partnerschaft eine wechselseitige Verantwortung für den jeweils anderen vorherrschen sollte, ob mit oder ohne Kinder. Ratsherr Lorenz mutmaßte, dass sich die eigentliche Thematik um die finanziellen Aspekte ranke. Alle anderen bisher vorgebrachten Schuldzuweisungen wären nichts anderes als Polemik. Denn es sei nun einmal Fakt, dass Männer mit Männern oder Frauen mit Frauen zusammenleben würden – mit oder ohne Kinder. Die Bereitschaft zur Verantwortung für den Partner und die Kinder wären unumstritten. Ratsherr Lorenz stellte klar, dass die CDU dass Ehegatten-Splitting nicht abschaffen, sondern erweitern wolle. Man wolle ein Familien-Splitting schaffen, um derartige Partnerschaften einzubeziehen. Für Partnerschaften von Lesben und Schwulen in denen Kinder aufwachsen würden, sei das Familien-Splitting genau der richtige steuerliche Ansatz, um der Verantwortung für den Partner und die Kinder gerecht werden zu können.
Beigeordnete Kastning (SPD) machte darauf aufmerksam, dass sich das Grundgesetz sowie die Rechtssprechung insgesamt durch öffentliche Diskussionen, gesellschaftlicher Entwicklungen und veränderter Meinungsbilder in den vergangenen Jahrzehnten angepasst habe. Es habe gerade auch seit den angesprochenen fünfziger Jahren gravierende Veränderungen gegeben. Ein Beispiel dafür sei die Volljährigkeit mit 18 Jahren. Zudem wisse wahrscheinlich keiner der Anwesenden mehr, seit wann Ehefrauen nicht mehr gezwungen würden ihren Mann um Erlaubnis zu fragen, ob diese Arbeiten gehen dürften. Zum Abschluss forderte Beigeordnete Kastning mehr Beweglichkeit und eine konstruktive Diskussionskultur.
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) untermauerte die Ansicht der Fraktion DIE HANNOVERANER zur Gleichstellung von eingetragenen Lebensgemeinschaften. Danach würden nicht einmal homosexuelle Männer selbst eine Gleichstellung mit der heterosexuellen Ehe befürworten.
Mit 35 Stimmen gegen 15 Stimmen beschloss der Rat den Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtlich Liebende nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0225/2013.
TOP 8.
Antrag zum Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution "Wasser ist Menschenrecht - Wasserversorgung und Abwasserreinigung gehören in die öffentliche Hand"
(Drucks. Nr. 0502/2013)
TOP 8.1.
dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1084/2013)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) gab den Antragstext der Resolution frei wieder.
Ratsherr Nagel (SPD) erläuterte, dass die derzeit in Bearbeitung befindliche EU-Richtlinie dazu führen könne, dass den Kommunen das Wasser entgleiten könnte. Wasser müsse zu jeder Zeit und für jeden in gleicher Qualität zur Verfügung stehen und dürfe nicht Gegenstand einer unternehmerischen Preispolitik werden. Der aktuelle Richtlinienentwurf der Europäischen Union schreibe eine Privatisierung zwar nicht verpflichtend vor, erhöhe allerdings den Druck auf die Kommunen zu privatisieren. Die gewählten Politikerinnen und Politiker müssten dafür Sorge tragen, dass ein lebenswichtiges Gut wie das Wasser in der Kontrolle der Kommunen verbleibe. Weiter führte Ratsherr Nagel aus, dass es bereits eine Resolution von den Vereinten Nationen zu dem Thema gäbe. Ein Defizit dieser Resolution sei, dass diese nicht einklagbar sei. Deshalb habe man in die Resolution der Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD unter Punkt 2. einen einklagbaren Rechtsanspruch eingefügt. Abschließend nahm Ratsherr Nagel Bezug auf die Diskussionen zum Abwasser und bat um Zustimmung.
Ratsherr Hellmann (CDU) unterstrich die gemeinsame Intention aller anwesenden Fraktionen und Gruppen zu dem Thema und wies darauf hin, dass der erste Entwurf zur EU-Richtlinie sehr deutlich entschärft worden wäre. Trotzdem spräche nichts dagegen den Punkt 3 der Resolution zu präzisieren. Ratsherr Hellmann beantragte für den Fall einer Nichtannahme des CDU-Änderungsantrages eine getrennte Abstimmung.
Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) erklärte, dass der vorliegende Antrag gut und wichtig sei und dass die PIRATEN-Fraktion sowohl der Resolution als auch dem Änderungsantrag zustimmen werde. Ratsherr Hillbrecht bedauerte, dass kein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen zu realisieren wäre.
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER der vorliegenden Resolution in vollem Umfang zustimmen werde. Ratsherr Wruck betonte, dass besonders der Punkt 3 zur Daseinsvorsorge für ihn persönlich ein wichtiger Bestandteil des Antrages wäre. Neben der Lieferung von Wasser und der Entsorgung von Abwasser sollte ebenfalls die Lieferung von Energie, sowie das Post- und Eisenbahnwesen zur öffentlichen Daseinsvorsorge gehören.
Mit 39 Stimmen gegen 18 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1084/2013 ab.
Gegen 1 Stimme beschloss der Rat die Ziffer 1 des Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution "Wasser ist Menschenrecht - Wasserversorgung und Abwasserreinigung gehören in die öffentliche Hand", nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0502/2013.
Einstimmig beschloss der Rat die Ziffer 2 des Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution "Wasser ist Menschenrecht - Wasserversorgung und Abwasserreinigung gehören in die öffentliche Hand", nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0502/2013.
Mit 41 Stimmen gegen 16 Stimmen beschloss der Rat die Ziffer 3 des Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution "Wasser ist Menschenrecht - Wasserversorgung und Abwasserreinigung gehören in die öffentliche Hand", nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0502/2013.
TOP 9.Gegen 1 Stimme beschloss der Rat die Ziffer 1 des Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution "Wasser ist Menschenrecht - Wasserversorgung und Abwasserreinigung gehören in die öffentliche Hand", nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0502/2013.
Einstimmig beschloss der Rat die Ziffer 2 des Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution "Wasser ist Menschenrecht - Wasserversorgung und Abwasserreinigung gehören in die öffentliche Hand", nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0502/2013.
Mit 41 Stimmen gegen 16 Stimmen beschloss der Rat die Ziffer 3 des Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution "Wasser ist Menschenrecht - Wasserversorgung und Abwasserreinigung gehören in die öffentliche Hand", nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0502/2013.
Antrag zum Antrag der CDU-Fraktion zu einer Resolution zur Fortführung des Projektes "HannoverGEN"
(Drucks. Nr. 0603/2013)
TOP 9.1.
dazu Antrag des Schulausschusses, Änderungsantrag der Eltern-, Schüler- und LehrkräftevertreterInnen im Schulausschuss
(Drucks. Nr. 1052/2013 mit 1 Anlage)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU) unterstellte, dass die neu gewählte niedersächsische Landesregierung in den ersten Tagen nichts anderes zu tun gehabt habe als zu verkünden, dass man das Projekt HannoverGEN auslaufen lasse. Ratsfrau Dr. Matz vermutete, dass man das Projekt vor allem habe auslaufen lassen um zu verhindern, dass Schüler eventuell zu Befürwortern der Gentechnologie erzogen werden könnten. Weiter erörterte Ratsfrau Dr. Matz, das die CDU-Ratsfraktion im März 2013 einen Dringlichkeitsantrag mit dem Ziel eingebracht habe, dass sich die Landeshauptstadt für den Erhalt des Projektes einsetzen möge. Ferner habe es dazu einen Änderungsantrag aus dem Schulausschuss unter Beteiligung der Lehrer-, Schüler- und Elternvertreter gegeben. Dieser würde allerdings nicht den Vorstellungen der CDU-Ratsfraktion entsprechen, da dieser neue Inhalte und Ziele für das Projekt fordere und das ursprüngliche HannoverGEN-Projekt schlecht mache.
Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) erklärte, dass die PIRATEN-Fraktion den initiierten Antrag der Schüler-, Lehrer- und Elternvertreter favorisiere. Denn dieser enthemme den ideologischen Hintergrund des Projektes deutlich. Ratsherr Dr. Junghänel erinnerte daran, dass ursprünglich Wirtschaftslobbyisten die Ideengeber für das Projekt HannoverGEN gewesen seien. Die damalige Landesregierung der Fraktionen der CDU und der FDP hätte die Mittel dann aus dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium requiriert. Zudem sollten 700.000 € von der Wirtschaft aufgebracht werden. Diese habe sich tatsächlich aber nur mit 3 % der vorgesehenen Einlage an dem Projekt beteiligt. Im Koalitionsvertrag der Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen fände man das Projekt nur als Unterpunkt zu „Genfreies Niedersachsen“ im Landwirtschaftsressort wieder. Ferner habe sich die Stadt Hannover mit 70.000 € an der Einrichtung der Labore beteiligt und wäre demnach dem Projekt auch nicht völlig abgeneigt gewesen. Ratsherr Dr. Junghänel resümierte, dass sowohl Land als auch die Stadt Hannover eher an einem Konzept für die Nachnutzung der Labore hätten arbeiten sollen. Es sei nun geboten neue Unterrichtsinhalte zu definieren um eine rasche Nachnutzung der Labore zu gewährleisten. Die PIRATEN-Fraktion werde dem vorliegenden Antrag zustimmen.
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass die eigentlichen zwei Themenkomplexe des Projekts fälschlicherweise als ein zusammenhängender behandelt würden. Es gehe zum einen um die materielle Ausstattung der Labore und zum anderen um das Projekt HannoverGEN mit den erarbeiteten Unterrichtsmaterialien und den Fortbildungs-Lehrerstunden etc. In diesem Zusammenhang sei es richtig, dass den SchülerInnen und LehrerInnen ein gutes Umfeld geschaffen würde, in dem diese gut lernen bzw. gut lehren könnten. Ebenso richtig sei es, dass die Labore von den Schülern, Lehrern und Eltern als dabei hilfreich gesehen würden. Ratsherr Drenske hob hervor, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen nicht die Labore, sondern das Projekt HannoverGEN kritisiere. Dabei würde nicht einmal kritisiert, dass lediglich 20 Minuten eines Unterrichtstages für ethische Fragen vorgesehen seien. Und auch nicht, dass die Labore nur an einem von fünf möglichen Unterrichtstagen genutzt worden wären oder dass das Projekt zum Teil von Firmen aus der Gen-Branche finanziert würde. Die Hauptkritik stütze sich darauf, dass die Finanzierung fast ausschließlich vom Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium ausgegangen sei. Es sei nicht tragbar, dass ein Landesministerium eigene Unterrichtsfächer organisiere, irgendwelche Unterrichtspläne erstelle und das Kerncurriculum bestimme. Das Kultusministerium müsse bei neutralem Unterricht die Oberhand in Hinblick auf die Unterrichtsstruktur behalten. Im Weiteren zitierte Ratsherr Drenske aus dem Änderungsantrag des Schulausschusses und beurteilte diesen als zustimmbar. Denn dort würde eindeutig gefordert, dass ausschließlich der Schulträger und das Kultusministerium für den Unterricht Sorge zu tragen hätten. Zudem würde darin ausgeführt, dass das Projekt HannoverGEN aufgrund berechtigter Kritik zum Ende des Schuljahres 2012/2013 beendet würde. Abschließend kritisierte Ratsherr Drenske die CDU-Ratsfraktion dafür, dass diese versuche die Öffentlichkeit mit falschen Darstellungen irrezuführen. Denn im Koalitionsvertrag stehe auf Seite 74, dass das Projekt HannoverGEN beendet werde. Es stehe nirgendwo, dass man in irgendeiner Form die Labore abschaffen wolle. Ratsherr Drenske stimmte seinem Vorredner aus der PIRATEN-Fraktion zu, dass die Stadt das Projekt mitfinanziert habe. Man habe sich an der Finanzierung der Labore mit 70.000 € beteiligt, dass sei richtig, wichtig und werde auch fortgeführt.
Beigeordneter Klie (SPD) machte darauf aufmerksam, dass HannoverGEN auch bei der alten Landesregierung vor dem Ende gestanden habe. Die alte Landesregierung habe keine Mittel eingestellt um das Projekt weiterzuführen. Beigeordneter Klie informierte darüber, dass zum Projekt HannoverGEN eine begleitende Evaluation durchgeführt worden wäre. Im Schulausschuss sei ausdrücklich auf die Kritik in der Evaluation hingewiesen worden und entkräfte somit die Aussage, dass man sich bei der Entscheidung für ein Ende von HannoverGEN auf bloße Vermutungen und vage Aussagen verlassen habe.
Beigeordnete Seitz (CDU) bat um die Bestätigung der Aussage, wonach die Stadt für guten Unterricht in Bezug auf Kerncurricula und Unterrichtskonzepte zuständig sei.
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) stellte zu seinen Ausführungen richtig, dass die Stadt Hannover die physische Ausstattung der Labore unterstützt habe. Man unterstütze jedoch kein Projekt, welches versuche den SchülerInnen die Gentechnologie schönzureden.
Stadträtin Drewermann stellte klar, dass natürlich das Land für das Kerncurriculum zuständig sei. Die Stadt habe allerdings eine Einflussnahme, indem man derartige Projekte nicht als Pflichtaufgabe, sondern vielmehr als freiwillige Aufgabe in Zusammenarbeit mit den Landesstellen deklariere. Das Projekt HannoverGEN habe man seinerzeit in der Form verstanden und deshalb die Finanzierung der Labore mit 70.000 € unterstützt. Weiter führte Stadträtin Drevermann aus, dass die Nachnutzung der Labore an den Schulen durch den regulären Unterrichtsplan geregelt worden wäre. Denn die Gentechnologie sei ein fester Bestandteil im Lehrplan der Oberstufen. Abschließend erörterte Stadträtin Drevermann, dass die Verwaltung derzeit gemeinsam mit den Landesstellen über eine Folgenutzung der Labore berate. Die Stadt sei darüber hinaus durch das Schulbiologiezentrum als Kompetenzpartner an den Fragen der inhaltlichen Ausgestaltung mit eingebunden, auch wenn die Stadt formal nicht Träger von curricularen Vorgaben sei.
Durch den nachfolgenden Beschluss hat sich die Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion, Drucks. Nr. 0603/2013, erübrigt.
Mit 38 Stimmen gegen 19 Stimmen beschloss der Rat den Antrag des Schulausschusses, - Änderungsantrag der Eltern-, Schüler- und LehrkräftevertreterInnen im Schulausschuss, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1052/2013 mit 1 Anlage.
TOP 10.
Antrag zum Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zu einer Resolution für eine friedliche Beteiligungskultur
(Drucks. Nr. 0817/2013)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) führte aus, dass die Ablehnung der vorliegenden Resolution im Umkehrschluss bedeuten würde, dass man die Resolution des Stadtbezirksrates Linden-Limmer gutheiße und ganz offiziell nicht missbillige. Der Rat der Stadt Hannover würde den vom Stadtbezirksrat Linden-Limmer beschlossenen Aufruf zum Gesetzesbruch ganz offiziell und in aller Form tolerieren. Weiter sagte Ratsherr Böning, dass die Resolution des Stadtbezirksrates Linden-Limmer kein Ruhmesblatt für die Landeshauptstadt Hannover darstelle und dass der Rat der Stadt nun die Möglichkeit habe, mit der Annahme der vorliegenden Resolution einen größeren Imageschaden von der Landeshauptstadt abzuwenden. Man sollte die Chance zur Korrektur nutzen und sich gemeinsam von der Resolution des Stadtbezirksrates Linden-Limmer distanzieren.
Gegen 2 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Antrag der Fraktion DIE HANNOVERANER zu einer Resolution für eine friedliche Beteiligungskultur nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0817/2013 ab.
TOP 11.
Antrag zur Ernennung eines Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
(Drucks. Nr. 0942/2013)
Einstimmig beschloss der Rat die Ernennung eines Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0942/2013.
TOP 15.
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu einer Resolution zur Sicherung des Fortbestandes der GISMA Business School
(Drucks. Nr. 1150/2013)
Ratsherr Dr. Kiaman (CDU) merkte an, dass es sich bei der GISMA nicht um eine beliebige private Hochschule, sondern um eine national wie international renommierte und anerkannte Einrichtung der Wissenschaft handele. Weiter führte Ratsherr Dr. Kiaman aus, das über alle Parteigrenzen hinaus die einhellige Übereinkunft bestünde, Hannover als Wissenschaftsstandort zu forcieren und zu etablieren. Das Schloss Herrenhausen und der November der Wissenschaft seien Merkmale, welche die Stadt Hannover inzwischen auszeichneten. Ratsherr Dr. Kiaman erörterte, dass es vor diesem Hintergrund angebracht wäre alle Kräfte zu mobilisieren, diese Einrichtung mit allen Akteuren die dort mitwirkten am Leben zu erhalten. Im Besonderen unter dem Stichwort Wissenschaftsstandort sei zu bedenken, dass man in Hannover renommierte Hochschulen wie der Medizinischen Hochschule und der Tierärztlichen Hochschule habe. Eine Besonderheit sei zudem, dass die GISMA an die Institution Leibniz-Universität angekoppelt wäre. Dies sei ein Kriterium, welches nicht auf jede beliebige Business-School zuträfe.
Eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten.
In den Verwaltungsausschuss.
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten.
In den Verwaltungsausschuss.
TOP 13.
Antrag zu medcon & more Medical Congressmanagent Hannover GmbH
(Drucks. Nr. 0605/2013 mit 3 Anlagen)
Von der Tagesordnung abgesetzt.
Ratsvorsitzender Strauch (SPD) schloss darauf hin die Sitzung.
| Für das Protokoll: | ||
| S t r a u c h | M ö n n i n g h o f f | S c h ö n d u b e |
| Ratsvorsitzender | Erster Stadtrat | Stadtangestellter |
