Sitzung Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 08.05.2013

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 30.04.2013)
Protokoll (erschienen am 18.09.2013)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.06 - Datum 10.05.2013
PROTOKOLL

16. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am Mittwoch, 8. Mai 2013, Ratssaal Bemerode, Brabeckstr. 137

Beginn: 18:30 Uhr
Ende: 22:10 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Rödel (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Lemke (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Albrecht (WfH)
Bezirksratsfrau Barke (SPD)
Bezirksratsfrau Bergmann (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Böhme (SPD)
Bezirksratsfrau Ehrlich (SPD)
Bezirksratsfrau Großekathöfer (CDU)
Bezirksratsfrau Heesen (CDU)
Bezirksratsherr Hellmann (CDU)
Bezirksratsherr Hexelschneider (FDP) 19.40 - 22.10 Uhr
Bezirksratsherr Konietzny (SPD)
Bezirksratsfrau Kuscher (CDU)
Bezirksratsherr Meinecke (CDU)
Bezirksratsherr Nauheimer (CDU)
Bezirksratsherr Quast (SPD)
Bezirksratsherr Rücker (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schröder-Hohensee (CDU)
Bezirksratsfrau Stittgen (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Bruns) (FDP)
(Beigeordneter Klie) (SPD)
(Bürgermeisterin Kramarek) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Neudahm) (WfH)

Verwaltung:
Frau Yılmaz FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Just FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Fabich FB Planen und Stadtentwicklung
Frau Hammann Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Hannover
Frau Gehrmann Fachbereich Soziales

Presse:
Frau Jans-Lottmann Stadtanzeiger
Herr Oberheide Ortsblick

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. M I T T E I L U N G E N

3. "Auf dem Weg zur inklusiven Stadt" - Jahresbericht für das Jahr 2012
(Informationsdrucks. Nr. 0553/2013 mit 7 Anlagen)

4. „Gut beraten starten“: Vorstellung der Haus-Modernisierungs-Kampagne der Klimaschutzagentur

5. Projektvorstellung „Abenteuer Naturgarten in Kirchrode“ Herr Tangen – JANUN

6. A N F R A G E N

6.1. der CDU-Fraktion

6.1.1. Jugendarbeit
(Drucks. Nr. 15-0988/2013)

6.2. der SPD-Fraktion

6.2.1. Nadelbaumreihe am Bemeroder Anger verschwindet langsam
(Drucks. Nr. 15-0841/2013)

6.2.2. Freundschafthain Bemeroder Anger in Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-0842/2013)

6.2.3. Fußgängerquerung an der Bushaltestelle Wülferoder Platz + Schulweg
(Drucks. Nr. 15-0844/2013)

6.2.4. Süßeroder Weg - öffentliche Straße oder Feldweg?
(Drucks. Nr. 15-0845/2013)

6.3. der CDU-Fraktion

6.3.1. Spielplatz Dieter-Oesterlen-Weg
(Drucks. Nr. 15-0965/2013)

6.3.2. Vinzenzkrankenhaus
(Drucks. Nr. 15-0966/2013)

6.3.3. Erneuerung der Straßen im Baugebiet Kronsberg-Süd
(Drucks. Nr. 15-0967/2013)

6.3.4. Einhaltung der Sauberkeit auf öffentlichen Plätzen
(Drucks. Nr. 15-0968/2013)

6.4. Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.4.1. Ampelschaltung Wülferoder Straße/Oheriedentrift
(Drucks. Nr. 15-0970/2013)

6.4.2. Baumfällungen und restlose Beseitigung von Hecken auf dem ehemaligen Kleingartengelände Bischofshole
(Drucks. Nr. 15-0971/2013)

6.5. der SPD-Fraktion

6.5.1. Altkleidercontainer in der Brabeckstraße
(Drucks. Nr. 15-0989/2013)

6.5.2. Schulzentrum Bemerode - Gebäudebezeichnung
(Drucks. Nr. 15-0990/2013)

6.5.3. Entwicklung der Fläche der Kleingartenanlage Bischofshole
(Drucks. Nr. 15-0991/2013)

6.5.4. Abräumung der Gartenanlage Bischofshole
(Drucks. Nr. 15-0992/2013)

6.5.5. Fußgängerampeln - lichtsignalgeregelte Fußgängerfurten
(Drucks. Nr. 15-0993/2013)

6.5.6. Logistikzentrum NETRADA - Photovoltaik-Anlage und Begrünung
(Drucks. Nr. 15-0994/2013)

7. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

8. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzungen am:
-14.03.2012 (öffentlicher Teil) - wird nachgereicht-
-11.07.2012 (öffentlicher Teil) - wird nachgereicht-
-14.11.2012 (öffentlicher Teil) - wird nachgereicht-
-12.12.2012 (öffentlicher TeilI - wird nachgereicht-

9. Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung

10. Bericht des Stadtbezirksmanagements

11. A N H Ö R U N G E N

11.1. Miet- und Benutzungsbedingungen für die kommunalen kulturellen Einrichtungen in den Stadtteilen (Stadtteilzentren, Freizeitheime und Bürgerhaus Misburg)
(Drucks. Nr. 1007/2013 mit 3 Anlagen)

11.2. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
217. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Wülferode / "Am Wiesengarten, 1. Entwicklungsabschnitt"

Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss,
Einstellung des Verfahrens zur 131. Änderung des Flächennutzungsplanes
(Drucks. Nr. 0986/2013 mit 3 Anlagen)

12. A N T R Ä G E

12.1. Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

12.1.1. Hundeauslaufwiesen
(Drucks. Nr. 15-0969/2013)

12.1.2. Stadtteilmütter
(Drucks. Nr. 15-0973/2013)

12.2. der SPD-Fraktion

12.2.1. Bedarf an Grundschulplätzen und an Schulkinderbetreuung im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0996/2013)

12.2.2. Herstellung einer gesicherten Fußgängerüberquerung in der Bockmerholzstraße
(Drucks. Nr. 15-0997/2013)

12.2.3. Ortstermin an der Fußgängerampel über die Tiergartenstraße in Höhe der Einmündung des Albert-Schweitzer-Hofes
(Drucks. Nr. 15-0998/2013)

13. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

13.1. Gemeinsam von den Fraktionen der SPD und Bündnis 90 / Die Grünen

13.1.1. Kunstprojekt zur Verschönerung des Stadtplatzes am Thie
(Drucks. Nr. 15-0999/2013)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und
Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung
festgelegt: / Die vorliegende Tagesordnung wurde bestätigt.

zu TOP 8:
Protokoll März vertagt

Einstimmig bestätigt


TOP 2.
M I T T E I L U N G E N

TOP 3.
"Auf dem Weg zur inklusiven Stadt" - Jahresbericht für das Jahr 2012
(Informationsdrucksache Nr. 0553/2013 mit 7 Anlagen)

Frau Hamann- Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Hannover und Frau Gehrmann informierten zu diesem Jahresbericht.

Folgende Nachfragen / Themen der Bezirksratsmitglieder wurden behandelt:

Auf die Nachfrage von Bezirksratsfrau Stittgen, welche Bereiche von der Inklusion und letztlich von dem vorliegenden Jahresbericht erfasst werden, führte Frau Hamann aus, dass die Schwerpunkte Bauen und Bildung im Fokus stehen und es sich weiter entwickeln werde. Bei dem Begriff der Inklusion handle es sich um einen fließenden Prozess, wobei die Landeshaupt Hannover bei diesem Thema allen anderen Jahre voraus wäre und sich damit nicht erst seit dem Begriff der Inklusion beschäftige.
Jeder Bericht soll spezifische Schwerpunktthemen haben auf die genauer geschaut werden solle und welche Teilaspekte der Inklusion behandelt werden sollen, ergänzte Frau Gehrmann

Bezirksratsherr Konietzny erkundigte sich nach dem Verhältnis von Segregation und Inklusion am Beispiel der Autisten. Inklusion stelle keine Pflicht zur Teilnahme dar, erläuterte Frau Gehrmann. Sie stelle lediglich eine Wahlmöglichkeit zur Verfügung, ergänzte Frau Hamann. Ziel sei die Schaffung von Strukturen und das die Grundvoraussetzung selbstverständlich werden und damit auch der Zugang zur Teilhabe oder aber eben auch nicht, fügte Sie hinzu.

Ob der Begriff der Inklusion ein sog. Modewort sei, fragte Bezirksbürgermeister Rödel.
Der Begriff der Inklusion sei vieldeutig und jeder verstehe etwas anderes darunter. Positiv sei, dass jeder Stadtbezirk sich hierfür einsetze mit anderen Schwerpunkten. Hierdurch würde Bewusstsein für dieses Thema geschaffen, denn je mehr sich damit auseinander gesetzt wird, desto mehr rücke es in den Fokus der Aufmerksamkeit. Hannover sei bei diesem Thema Bundesweit führend, wenn auch die optimale Situation noch nicht erreicht sei, wäre die Entwicklung auf dem Besten Wege, betonte Frau Hamann.

Bezirksbürgermeister Rödel bedankte sich bei Frau Hamann und Gehrmann für die ausführlichen Einblicke zur Inklusion.


TOP 4.
„Gut beraten starten“: Vorstellung der Haus-Modernisierungs-Kampagne der Klimaschutzagentur
Herr Felten Mitarbeiter der Klimaschutzagentur Region Hannover stellte die „Gut beraten starten“ Haus-Modernisierungs-Kampagne mit einer Präsentation vor:

Diese Kampagne sei für Ende Mai bis Mitte Juni geplant und beinhalte ein Beratungsangebot im Zusammenarbeit mit der Klimaschutzleitstelle. Sie stelle eine kostenlose und unabhängige Erstberatung dar, die in einem ca. Zeitumfang von 1 Stunde eine Energiezustandsbeurteilung ermittelt, was verbessert werden kann hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Erörterung von Fördermöglichkeiten.

Der Start werde mit einer Musterberatung am 22. Mai bei Herrn Dr. Manfred erfolgen unter Beteiligung der Presse, die über die Kampagne berichten wird. Dem Beraterteam gehöre u. a. Frau Heesen an. Am Großen Hillen wird es zusätzlich einen Infostand geben, zudem wird die Kampagne mit einem solchen Stand auch am 26.5.2013 am Autofreien Sonntag vertreten sein. Des Weiteren sei ein Infoabend am 27.5.2013 im Hotel Leonardo geplant mit dem Titel "der nächste Winter kommt bestimmt". Der Beratungszeitraum umfasse ca. 3 Wochen, vom 27.5. - 14.6.2013. Zudem hätten alle Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit über eine Hotline sich an das Beraterteam zu wenden.
Im Vorfeld der Kampagne wird eine Bürgermeisterbrief an die Hauseigentümer gehen. Das Beratungsgebiet sei ausgewählt nach Potenzial zur Sanierung bzw. dem Alter der Gebäude.
Die Kampagne habe in den letzten Jahren sehr guten Erfolg erzielt, Großteil der Hauseigentümer suche und nutze dieses niedrigschwelliges Angebot, schloss Herr Felten seine Ausführungen.

Bezirksbürgermeister Rödel dankte Herrn Felten für die Darstellung der Kampagne.


TOP 5.
Projektvorstellung „Abenteuer Naturgarten in Kirchrode“ Herr Tangen – JANUN
Herr Tangen stellt das neue Projekt des Jugendumweltbüros (JANUN-Hannover) in Kirchrode mit dem Titel "Abenteuer Naturgarten in Kirchrode" mit einer Präsentation vor (siehe Anlage).
Im Anschluss hieran steht er für folgende Nachfragen der Bezirksratsmitglieder zur Verfügung:

Bezirksratsherr Böhme gibt Herrn Tangen den Hinweis die vertraglichen Grundlagen bezüglich dieses Projektes mit dem Verband der Kleingärtner abzusichern.

Bezirksratsfrau Lemke betont die Wichtigkeit des Projektes und das es insbesondere sehr wichtig sei für Kinder in der Stadt und erkundigt sich, nach Erfahrungen von Herrn Tangen mit ähnlichen Projekten. Er habe Diverse Erfahrungen in Barsinghausen im sog. ErlebnisCamp, Gelände an der Wietze erklärte Herr Tangen

Bezirksratsherr Hellmann erkundigte sich nach einer Kooperation mit benachbarten Garteneigentümern. Er habe Kontakt mit den direkten Nachbarn, die sich sehr freuen und generell froh darüber seien, das was passiert, hob Herr Tangen hervor.

Bezirksratsherr Albrecht gibt Herrn Tangen den Hinweis, diese Aktion auch über die sog. Feriencard anzubinden.

Bezirksratsherr Konietzny fragt nach, welche Differenzierung dieses Projekt zum Schulbiologiezentrum am Lindner Berg habe und ob Kontakte zur Stadtverwaltung vorhanden sind. Es gebe in Teilen Überschneidungen, jedoch habe diese Einrichtung mehr Angebote. Die Kontakte zur Stadtverwaltung seien vielfältig und intensiv. Das Projekt erhalte regelmäßige institutionelle Förderung, auch die beteiligten Fachbereiche, u. a. Planung und Bauaufsicht, sind unterstützend, erläuterte Herr Tangen.

Bezirksbürgermeister Rödel dankt Herr Tangen für seinen Vortrag und bekundet seine Vorfreude über Apfelsaft und Kuchen.

TOP 6.
A N F R A G E N

TOP 6.1.
der CDU-Fraktion

TOP 6.1.1.
Jugendarbeit
(Drucks. Nr. 15-0988/2013)

Bezirksratsherr Meinecke trug folgende Anfrage vor:

Im Stadtbezirk Kirchrode – Bemerode-Wülferode leben viele Familien mit Kindern, aber
auch viele Jugendliche . In Bemerode stehen das Jugendzentrum, Krokus etc. mit Freizeitangeboten für Jugendliche und junge Erwachsenen zur Verfügung. Diese Einrichtungen sind stark frequentiert, der Bedarf ist groß denn nicht alle sind an den Angeboten der Sport,- und Schützenvereine oder der Kirchen interessiert.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1.) Gibt es städtischen Einrichtungen für Jugendliche ab ca.12 Jahren in Wülferode
und Kirchrode?
2.) Wenn ja, wo und mit welchen Öffnungszeiten, wenn nein, was soll für die Jugendlichen in diesen Stadtteilen getan werden?

Herr Just beantwortete die Anfrage wie folgt:
Die Antwort der Verwaltung im Zusammenhang:
In den Stadtteilen Wülferode und Kirchrode gibt es derzeit keine Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, allerdings befinden sich in dem zum gesamten Stadtbezirk gehörenden Stadtteil Bemerode diverse Einrichtungen, die Kinder und Jugendlichen Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und des außerschulischen Lernens bieten:

Hierzu zählen das Stadtteilzentrum Krokus mit einem räumlich wie personell im Rahmen eines Jugendzentrums ausgestatteten Angebot der offenen Jugendarbeit und das Krokulino als Angebot für Kinder und jüngere Jugendliche. Darüber hinaus betreibt der Jugendverband der Freikirchen den kleinen Jugendtreff Bemerode in der Emslandstraße und für jüngere Jugendliche bzw. Kinder den Lückkindertreff „Butze 22“ im Wohngebiet Spargelacker (Hinter dem Holze 22). In der Kronsbergschule befindet sich zudem ein von der Stadt im Rahmen eines kleinen Jugendtreffs gefördertes und vom CVJM e. V. betriebenes Schülercafé.

Jugendliche orientieren sich in ihrem Freizeitverhalten und dementsprechend auch im Nutzungsverhalten von Einrichtungen nicht an Stadtteil- und/oder Stadtbezirksgrenzen. Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass Kinder und Jugendliche auch in anderen Stadtteilen/Stadtbezirken Angebote der Jugendhilfe wahrnehmen.

Im Rahmen der Neuorganisation der Kinder- und Jugendarbeit führt die sozialräumliche Kooordinierungsrunde Kirchrode-Bemerode-Wülferode zurzeit eine Bedarfsermittlung durch, siehe hierzu auch die DS 0301/2013.
Die Ergebnisse daraus werden in ein Stadtteilkonzept Eingang finden.

TOP 6.2.
der SPD-Fraktion

TOP 6.2.1.
Nadelbaumreihe am Bemeroder Anger verschwindet langsam
(Drucks. Nr. 15-0841/2013)

Bezirksratsherr Böhme trug folgende Anfrage vor:

An der Nordseite der Straße „Bemeroder Anger“ – zum Südschnellweg, zur Bundesstraße 65 hin – zwischen Hartestraße und Anecampstraße stehen in sehr dichtem Abstand hochgewachsene Nadelbäume in einer Reihe unmittelbar am Rand der Fahrbahn (auf einer ehemaligen Grabenparzelle und einer ausgewiesenen Straßenverkehrsfläche in der Gemarkung Bemerode unmittelbar an der Grenze zur Gemarkung Kirchrode und einer ausgewiesenen Grünverbindung). Zwischenzeitlich weist die Baumreihe große Lücken auf. Eine Vergrößerung der Lücken wurde durch das kürzlich erfolgte Fällen von wohl zehn Bäumen verursacht.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Welchem Zweck diente die Baumreihenpflanzung – auch unter Bezugnahme auf den Bau des Südschnellwegs und ggf. Regelungen im Planfeststellungsbeschluss dazu?
2. Wie sind die Lücken in der Baumreihe zu erklären und zu begründen, insbesondere der neuerlichen – unter Einschluss der Gesundheit und Standsicherheit der Bäume mit Angabe der Vitalitätsnote?
3. Welche Ausgleichs- und / oder Ersatzmaßnahmen werden / wurden wie begründet wo und wann vorgenommen – auch für die früheren Fällungen?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die ursprüngliche Anpflanzung einer Reihe von Rotfichten liegt schon etliche Jahre zurück. Eine genaue Datierung ist uns nicht mehr bekannt. Die letzte Bebauungsplan-Änderung in diesem Gebiet stammt aus dem Jahre 1989. Die Fläche ist als öffentliche Grünfläche mit der Bezeichnung Grünverbindung ausgewiesen. Die Rotfichten sind im Bebauungsplan nicht festgesetzt worden. Eine Anpflanzung dieser Baumreihe ist möglicherweise damals im Zusammenhang mit Bestrebungen zum Sicht- und Lärmschutz am Südschnellweg vorgenommen worden, hatte jedoch keinen rechtsverbindlichen Charakter (Planfeststellung). Der Südschnellweg verfügt zwischen-zeitlich über Lärmschutzwände. Auf einer Teilfläche der Grünverbindung befindet sich ein Freundschaftshain.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Lücken in der Baumreiche entstanden durch einzelne abgängige und kippgefährdete Bäume, die über die Jahre entfernt wurden. Eine Nachpflanzung wurde nicht vorgenommen, da diese Baumart als nicht standortangepasst gilt, und eine Nachpflanzung somit keinen Sinn ergibt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Es ist geplant, den Bemeroder Anger in der Zukunft durch Baumneupflanzungen zu gestalten und damit den Ausgleich für die abgängigen Rotfichten zu erbringen. Dieses Vorhaben wurde bislang noch zurück gestellt, da die Fichtenreihe nach wie vor besteht und die geplante Ersatzpflanzungen möglichst in einem zusammenhängenden Stück erfolgen soll.

TOP 6.2.2.
Freundschafthain Bemeroder Anger in Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-0842/2013)

Bezirksratsherr Böhme trug folgende Anfrage vor:

Ein Freundschaftshain, nämlich der am Bemeroder Anger, liegt in Kirchrode südlich des Südschnellwegs (Bundesstraße 65). Er umfasst tatsächlich nur ein kleines Areal unmittelbar an der Straße An der Trift. Im Faltblatt zum Thema ist die Grünverbindung zwischen Hartestraße und Anecampstraße – eine weitaus größere Fläche – dafür ausgewiesen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie ist die Nachfrage hier für Baumpflanzungen an diesem Standort über die Zeit seit Bestehen des Hains?
2. In welchem Zeitraum wird die ganze, im Faltblatt ausgewiesene Pflanzfläche der Erwartung nach mit Bäumen bestanden sein?
3. Welche Verpflichtungen nimmt die Stadt Hannover – jetzt und auch in Zukunft – trotz, aber auch wegen der Eigeninitiativewahr?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Seit 2002 gibt es in Hannover Freundschaftshaine. Die Fläche am Bemeroder Anger gehört mit zu den als erstes ausgewählten Flächen. Derzeit stehen dort 39 Bäume und die Nachfrage ist stetig vorhanden.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Das lässt sich nicht genau beantworten, da niemand die zukünftige Nachfrage kennt. Sollte die Entwicklung gleich bleiben, reicht die Fläche noch mehrere Jahre.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün weist die Baumstandorte mit Pfählen aus, um einen regelmäßigen Abstand zwischen den Bäumen beizubehalten, so dass sich jeder Baum entfalten kann und mäht die Fläche mehrmals im Jahr.

TOP 6.2.3.
Fußgängerquerung an der Bushaltestelle Wülferoder Platz + Schulweg
(Drucks. Nr. 15-0844/2013)

Bezirksratsfrau Ehrlich trug folgende Anfrage vor:

Die Buslinie 330 Bemeroder Rathausplatz – Lühnde ist maßgeblich Trägerin der Beförderung für Wülferoder Schülerinnen und Schüler zur Grundschule Am Sandberge und weiterführenden Schulen im Stadtgebiet. In der Bockmerholzstraße nahe des Wülferoder Platzes liegt die Haltestelle in Richtung Lühnde, vor der Bockmerholzstraße 3 die in Richtung Bemerode. Busfahrgäste müssen zum Teil – je nach Lage der Wohnung und dem Busumlauf – die Bockmerholzstraße an einer unübersichtlichen Stelle queren. Und die vergleichsweise schlanke Kurve diagonal über den Platz verleitet trotz fehlender Sichtweite und schon verpflichtend herabgesetzter Geschwindigkeit auf max. 30 km/h zu schnellem Fahren.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche Möglichkeiten bestehen für eine sichere Fußgängerquerung in diesem Bereich – auch unter dem Gesichtspunkt der Schulwegsicherung?
2. Welche Maßnahmen wird die Verwaltung zur Verbesserung der Fußgängerquerung an dieser Stelle der Bockmerholzstraße ergreifen?
3. Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage1:
Grundsätzlich besteht unter den gegebenen örtlichen Voraussetzungen die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) und einer Fußgänger-Lichtsignalanlage. Eine Fußgängerschutzinsel kommt wegen der zu schmalen Breite des Straßenraumes nicht in Betracht. Zur Beurteilung der Erforderlichkeit wären auch die noch deshalb durchzuführenden Verkehrsbeziehungen mit einzubeziehen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Um Aufschluss über den am häufigsten genutzten Bereich der Querungen durch Fußgänger und den Verkehrsstärken zu erhalten, ist eine Verkehrserhebung erforderlich.

Davon abhängig sind die Festlegung des Standortes für eine Querungshilfe und die Festsetzung, welche der unter 1. genannten Möglichkeiten in Betracht kommt.
Zusätzlich werden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Durchführung der Verkehrserhebung und der Geschwindigkeitsmessungen, sowie deren Aus- und Bewertung werden bis Ende November 2013 erfolgen.
Eine bauliche Umsetzung der dann festgelegten Möglichkeit ist bei gesicherter Finanzierung ab Frühjahr 2014 realisierbar.

Nachtrag zur Anfragebeantwortung
Drucksache: 15-0844-2013
Eine abschließende Beantwortung der Bezirksratsanfrage vom 08.04.2013 wurde vom Vorliegen der Erkenntnisse aus Verkehrserhebungen abhängig gemacht.
Diese Verkehrserhebungen wurden zwischenzeitlich durchgeführt.

Zur Feststellung der gefahrenen Geschwindigkeiten wurde eine 1-wöchige Messung durchgeführt.
Die festgestellte Durchschnittsgeschwindigkeit betrug 32,1 km/h. Die für verkehrliche Maßnahmen maßgebende Geschwindigkeit V85 wurde mit 39 km/h ermittelt.
Diese gefahrenen Geschwindigkeiten geben keinen Anlass, bauliche Maßnahmen zu ergreifen.

Zur Festsetzung, welche Art von Querungshilfe in Betracht kommt, wurde eine Verkehrs-zählung durchgeführt.
Ein Ergebnis der Verkehrszählung ist, das die Anzahl der Querungen nördlich und südlich der Bushaltestelle nahezu gleich sind. So querten jeweils 16 bzw. 18 Fußgänger innerhalb 13 Stunden die Fahrbahn.
Die verkehrliche Voraussetzung, dass die durch die Verkehrszählung ermittelten Verkehrsstärken für einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) vorliegen, wird nicht erfüllt. Es werden nicht annähernd die erforderlichen Fußgängerverkehrsstärken als auch die Kraftfahrzeugverkehrsstärken erreicht.
Da für eine Lichtsignalanlage darüber hinausgehende Verkehrsstärken erforderlich sind, kommt eine solche Einrichtung nicht in Betracht.

Auf Grund der Ergebnisse aus der Verkehrserhebung sieht die Verwaltung keine Veranlassung bauliche Maßnahmen für eine Verbesserung der Fußgängerquerung zu ergreifen.


TOP 6.2.4.
Süßeroder Weg - öffentliche Straße oder Feldweg?
(Drucks. Nr. 15-0845/2013)

Bezirksratsherr Konietzny trug folgende Anfrage vor:

Der Süßeroder Weg wird örtlich und auch in der Stadtkarte als ein Weg zwischen der Bemeroder Straße und der Rutenbergstraße ausgewiesen. Im Abschnitt von der Bemeroder Straße bis zur westlichen Grenze der Kleingartenanlage „Hahnenburg“ ist der asphaltierte Weg als Feldweg gekennzeichnet (Stadtkarte) und in das Sondergebiet „Tierärztliche Hochschule Hannover“ (Bebauungsplan 1337) einbezogen, auf einem kurzen Stück westlich der angrenzenden öffentlichen Straße auch als ein Bereich mit Geh- und Fahrrechten zu Gunsten der Allgemeinheit. Dieser Zustand dauert schon mehr als zehn Jahre an.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Begründung (mit Herausstellung der auch heute noch vertretbaren) hat der als Einmündung – einschließlich der Regelung mit Straßenverkehrszeichen wie bei einer öffentlichen Straße – und nicht als Grundstückszufahrt ausgebildete Anschluss des Weges an die Bemeroder Straße – auch in Bezug auf veränderte straßenverkehrsrechtliche Regelungen?
2. Welche Begründung hat der vor einigen Jahren – parallel zum asphaltierten Weg – nunmehr wieder zugewachsenen Rad- und Fußweg mit einer Mineralstoffoberfläche?
3. Welche Absichten werden mit dem Weg – auch hinsichtlich seines in Rede stehenden Anschlusses an die Bemeroder Straße – zukünftig wann verfolgt bzw. initiiert werden?
Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die vorhandene Einmündung des Süßeroder Weges ist die alte ehemalige Straßeneinmündung, die beim Ausbau der Bemeroder Straße bestand und nicht zurückgebaut wurde. Der Bereich dient jetzt als Zufahrt der Tierärztlichen Hochschule Hannover. Im B-Plan ist der westliche Abschnitt des Weges allerdings als Geh- und Radweg ausgewiesen und entsprechend gewidmet. Um diesen örtlich nicht erkennbaren Zustand zu regeln wurde die Einmündung entsprechend mit der Vorfahrt regelnden Beschilderung versehen, nämlich Zeichen 306 (Vorfahrtstraße) StVO für Bemeroder Sraße und Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) StVO für den Süßeroder Weg.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Der parallel zur alten Fahrbahn verlaufende Weg stellt den eigentlichen Geh- und Radweg dar, der jedoch wegen der asphaltieren Verbindung wenig benutzt wird und deswegen verwildert.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Ein Rückbau der Straßeneinmündung ist derzeit weder erforderlich noch geplant.

TOP 6.3.
der CDU-Fraktion

TOP 6.3.1.
Spielplatz Dieter-Oesterlen-Weg
(Drucks. Nr. 15-0965/2013)

Bezirksratsfrau Heesen trug folgende Anfrage vor:

Der Spielplatz am Dieter-Oesterlen-Weg in Kirchrode ist ein von kleineren Kindern gut frequentierter Spielplatz, der von den Anwohnern des Neubaugebietes sowie von Kindern aus der benachbarten Ostfeldstraße mit angrenzenden Straßen benutzt wird. Als Spielgeräte sind dort für Kinder von eins bis ca. 10 Jahren eine Schaukel, eine Rutsche, eine Wippe, Reckstangen, ein Spielhaus und eine große Sandkiste vorhanden. Für etwas ältere Kinder sind keine Spielmöglichkeiten gegeben.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Können, auf Grund des Altersdurchschnitts der Kinder aus dem Gebiet, auf dem genannten Spielplatz auch andere Spielgeräte – nämlich für Kinder zwischen 10 und 14 Jahren - aufgestellt werden, wenn nein, warum nicht?
2. Ist es möglich, auf der vorhandenen Freifläche eine Tischtennisplatte zu installieren? Wenn nein, warum nicht?
3. In welchem zeitlichen Rahmen kann mit einer solchen Aufstellung gerechnet werden?
Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der benannte Spielplatz ist ca. 10 Jahre alt und bietet mit seiner Ausstattung (Rutsche, Schaukel, Reck, Sandkasten, Wippe) einen guten Standard.
Bei einer Anpassung mit Spielgeräten an alle Altersgruppen von Kindern sind mehrere Faktoren notwendig.
Ist ein Spielplatz mit Spielgeräten gut ausgestattet, wird und muss die Funktionssicherheit gewährleistet sein. Des Weiteren muss ausreichender Platz vorhanden sein. Daher kann dieser Spielplatz allein aus Platzgründen nicht für alle Altersgruppen ausgestattet werden.
Hinzu kommt, dass aufgrund des hohen Kostenaufwandes es dem Fachbereich Umwelt und Stadtgrün leider zur Zeit nicht möglich Spielplätze dem Alter der im Stadtteil lebenden Kinder anzupassen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 1 und 2:
Der Standort dieses Spielplatzes erscheint aus Sicht der Verwaltung nicht optimal um eine Tischtennisplatte zu installieren. Unter anderem muss bei einer TT- Platte mit einem erhöhten Lärmpegel gerechnet werden (durch das Spielen mit mehreren Spielern, „Rundlauf“ und anfeuern) und da der Spielplatz sehr nahe Nachbarn hat, was ggf. zu Störungen führen könnte. Hier sollte eine Information an die Bewohner/innen im Falle einer Neuaufstellung daher vorab erfolgen.
Wie bereits o. a. sind derzeit keine finanziellen Mittel für diese Erweiterung des Spielplatzes mit einer Tischtennisplatte zur Verfügung.

Sollte der Bezirksrat dennoch den Wunsch haben den Spielplatz für ältere Kinder aufzuwerten, geben wir den Hinweis, dass das ökologische Sonderprogramm für solche Zwecke genutzt werden kann. Im Rahmen dieses Programm besteht die Möglichkeit, alle planerischen Kriterien (Nachbarn, Kinderbeteiligung, usw.) kreativ mit einfließen zu lassen.


TOP 6.3.2.
Vinzenzkrankenhaus
(Drucks. Nr. 15-0966/2013)

Bezirksratsherr Hellmann trug folgende Anfrage vor:

In der Februar-Sitzung des Bezirksrats teilte die Verwaltung auf unsere Anfrage hin mit, ihr seien keine Parkplatzprobleme im Umfeld des Vinzenzkrankenhauses bekannt. Dennoch halten die Beschwerden von Anliegern der benachbarten Straßen an.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Sind zwischenzeitlich nähere Recherchen erfolgt, und – wenn ja – welche Ergebnisse hatten diese?
2. Wie werden die Parkplätze kompensiert, die durch die Verlegung des Ein­gangsbereichs bei gleichzeitiger Erhöhung der Bettenkapazität entfallen?
3. Entspricht der sich daraus ergebende Zustand den gesetzlichen Vorgaben?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1 und 2:
Die Bettenkapazität innerhalb des Vinzenzkrankenhauses hat sich in den letzten Jahren nicht geändert. Für die laufenden Renovierungs- und Umbauarbeiten innerhalb des Krankenhauses wurde ein „Umzugsgebäude“ genehmigt, in das die von den Umbauarbeiten betroffenen Geschosse temporär einziehen. Eine Erhöhung der Bettenzahl bzw. ein zusätzlicher Stellplatzbedarf entsteht dadurch nicht. Es handelt sich lediglich um eine Flächenverschiebung. Die Nachnutzung des als „Umzugshaus“ genehmigten Gebäudes nach Abschluss der laufenden Umbau – und Renovierungsarbeiten steht noch nicht fest.
Mit Baugenehmigung vom 05.08.98, Az:1641/98, wurden für das Vinzenzkrankenhaus insgesamt 89 Einstellplätze genehmigt. Die Anzahl der Stellplätze reduziert sich auch nicht nach dem bereits begonnen Umbau der Freiflächen. Der Umbau der Freiflächen ist allerdings noch nicht abgeschlossen, so dass aktuell nicht alle notwendigen Stellplätze zur Verfügung stehen.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Umbauarbeiten innerhalb des Gebäudes sowie die Neuordnung der Freiflächen wurden noch nicht fertiggestellt. Die für die Baumaßnahmen notwendigen Baugenehmigungen liegen vor.

TOP 6.3.3.
Erneuerung der Straßen im Baugebiet Kronsberg-Süd
(Drucks. Nr. 15-0967/2013)

Bezirksratsherr Nauheimer trug folgende Anfrage vor:

Im Baugebiet Kronsberg-Süd stehen die letzten neu gebauten Reihenhäuser unmittelbar vor der Fertigstellung. Im Dezember 2012 wurde mit dem Aus- bzw. Neubau der Straße Hellenkamp begonnen. Ferner sind die (Bau)straßen Haverkamp, Treppenkamp und Funkenkamp teilweise in einem sehr schlechten baulichem Zustand.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1.) Wann ist mit einem Baubeginn der neuen Straßen im Bereich Haverkamp, Treppenkamp und Funkenkamp zu rechnen?
2.) Bestehen Überlegungen die Straße Haverkamp zukünftig als verkehrsberuhigten Bereich zu kennzeichnen (anbei die Unterschriftenliste mit Begründung der direkten Anwohner), wenn nein, warum nicht ?
3.) Hat die bevorstehende Erweiterung des Park Kattenbrook Auswirkungen auf den Straßenneubau im Bereich der unmittelbar angrenzenden Straße Haverkamp? Wenn ja, inwiefern?
Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Straße Treppenkamp wird noch in diesem Jahr fertiggestellt. Baubeginn für den Haverkamp ist im Anfang 2014. Zurzeit wird geprüft die Entwässerungssituation im Haverkamp bereits für den kommenden Herbst/Winter zu verbessern. Die Straße Treppenkamp wird im Anschluss an den Haverkamp ausgebaut. Fertigstellung ca
3.Quartal 2014.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Der Haverkamp dient zur Erschließung des Wohnquartiers und erhält einen mit Bord abgesetzten Gehweg und Senkrechtparkplätze. Die Entwässerung erfolgt über eine Rigole. Das gehört zur konzeptionellen Planung auf dem Kronsberg. Verkehrsberuhigte Bereiche müssen niveaugleich ausgebaut sein. Parken ist nur auf den dafür vorgesehenen Flächen erlaubt. Aus diesem Grund wird der Haverkamp nicht als verkehrsberuhigenden Bereich gekennzeichnet.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Erweiterung des Park Kattenbrook hat keine baulichen Auswirkungen auf den Straßenbau der Straße Haverkamp.
Der Haverkamp wird im späten 1.Quartal 2014, und die Parkerweiterung im 3.Quartal 2014 fertiggestellt.

TOP 6.3.4.
Einhaltung der Sauberkeit auf öffentlichen Plätzen
(Drucks. Nr. 15-0968/2013)

Bezirksratsfrau Stittgen trug folgende Anfrage vor:

Wiederholt finden sich in der Landeshauptstadt Hannover auf öffentlichen Plätzen beklebte Laternenmasten, Abfalleimer, Verkehrszeichen oder auch Gebäudefassaden, die dadurch verschmutzt bzw. beeinträchtigt, wenn nicht gar beschädigt werden.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wer ist für die Einhaltung der Sauberkeit bzw. Ordnung auf öffentlichen Plätzen im Stadtbezirk Kirchrode, Bemerode, Wülferode konkret zuständig (im Hinblick auf den geschilderten Sachverhalt) und ansprechbar?
2. In welcher Weise und mit welchen Mitteln werden die genannten Verschmutzungen bzw. Beeinträchtigungen kontrolliert und wer ist für die Beseitigung (z.B. der Klebereste) zuständig?
3. Wurden in der Vergangenheit Urheber der Plakatierungen (z.B. Veranstalter) zur Rechenschaft gezogen? Wenn ja, in welcher Höhe wurden Bußgelder erhoben? Wenn nein, warum wurden die Urheber nicht belangt ?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1 und 2:
Grundsätzlich ist für die Sauberkeit öffentlicher Straßen, Wege und Plätze der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) gem. der vom Rat beschlossenen Reinigungssatzung zuständig. Dazu gehören nicht an den öffentlichen Raum angrenzende Gebäude oder Einfriedigungen. Hierfür ist der jeweilige Eigentümer zuständig. Dies gilt grundsätzlich auch für alle Einbauten im öffentlichen Straßenraum. Schaltschränke der jeweiligen Leitungsverwaltung, Verkehrszeichen-, Ampel- und Leuchtenmaste dem Fachbereich Tiefbau, Papierkörbe der Abfallentsorgung aha. Diese „Straßenmöbel“ werden in unregelmäßigen Abständen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht gereinigt. Allerdings stehen hierfür keine gesonderten Finanzmittel zur Verfügung, so dass unter Berücksichtigung der Priorisierung der Aufgaben eine häufigere Reinigung nicht möglich ist

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Seit dem 27.07.2007 wurden insgesamt 14 Fälle verfolgt, in denen gegen § 16 Abs. 1 Nr. 10 Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover verstoßen worden ist.
Die Regelahndung beträgt 35 Euro.
Lediglich ein Verfahren war aus rechtlichen Gründen einzustellen.

TOP 6.4.
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.4.1.
Ampelschaltung Wülferoder Straße/Oheriedentrift
(Drucks. Nr. 15-0970/2013)

Bezirksratsfrau Lemke trug folgende Anfrage vor:

Täglich queren sehr viele FußgängerInnen und RadfahrerInnen die Straße Oheriedentrift auf Höhe der Wülferoder Straße. Leider ist zu beobachten, dass manche FußgängerInnen und RadfahrerInnen dies tun während die Ampelanlage noch das rote Lichtzeichen anzeigt.
Die Rotphase für FußgängerInnen und RadfahrerInnen ist an dieser Ampelanlage sehr lang, sodass manche von ihnen offenbar die Geduld verlieren.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie genau ist diese Ampelanlage geschaltet?
2. Wie lang ist die Rotphase für FußgängerInnen und RadfahrerInnen der Ampelanlage Wülferoder Straße/Oheriedentrift? In welchem Rhythmus erfolgen Rot- und Grünphasen?
3. Was gedenkt die Verwaltung zu veranlassen um hier eine fußgängerInnen und radfahrerInnenfreundlichere Lösung zu finden?
Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Lichtsignalanlage wird voll verkehrsabhängig mit Bevorrechtigung von Stadtbahn und Bus betrieben. In der Steuerung gibt es fünf unterschiedliche Signalphasen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Rotphase für FußgängerInnen und RadfahrerInnen bei Querung der Oheriedentrift betrug bisher minimal 27 Sekunden, maximal 111 Sekunden und im Mittel 65 Sekunden. Der Wechsel zwischen Rot und Grün richtet sich danach, wie viel Verkehr in den einzelnen Zufahrten herrscht sowie auch danach, wann welche Signalphasen im Einzelnen angefordert werden und entsprechend durchlaufen werden müssen. So werden beispielsweise die Linksabbieger von der Kattenbrookstrift in die Wülferoder Straße nur auf Anforderung in einer eigenen Signalphase per Pfeilsignalisierung freigegeben, ebenso die Rechtsabbieger von der Oheriedentrift über den Gleisbereich in die Wülferoder Straße.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Zur Verbesserung der Situation für FußgängerInnen und RadfahrerInnen hat die Verwaltung am 30.04.2013 folgende Änderungen vorgenommen:
- Verzögerung der Stadtbahn in Fahrtrichtung Süden aus der Haltestelle um 5 Sekunden durch eine entsprechende Verzögerung der Ausfahrtanforderung der Stadtbahn aus der Haltestelle;
- Verkürzung der maximalen Grünzeit für diejenige Signalphase, in der nur die Verkehrsströme im Zuge der Oheriedentrift – Kattenbrookstrift ohne Stadtbahnfreigabe ihr Grün erhalten, von bisher 30 Sekunden auf nunmehr nur noch 15 Sekunden. Möglich wird dies dadurch, dass der Individualverkehr zusätzlich auch in der gesonderten Stadtbahnphase seine Freigabe erhält.

Durch die realisierten Maßnahmen konnte die maximale Rotzeit für FugängerInnen und RadfahrerInnen von bisher 111 Sekunden auf nun nur noch 97 Sekunden reduziert werden. Die mittlere Rotzeit konnte von bisher 65 Sekunden auf nun nur noch 56 Sekunden reduziert werden. Die minimale Rotzeit liegt weiterhin in gleicher Größenordnung zwischen 25 und 30 Sekunden.

Die entsprechenden statistischen Auswertungen über das Verkehrsrechnersystem wurden für Montag, den 29.04.2013 und - nach den durchgeführten Änderungen - für Donnerstag, den 02.05.2013 vorgenommen.

TOP 6.4.2.
Baumfällungen und restlose Beseitigung von Hecken auf dem ehemaligen Kleingartengelände Bischofshole
(Drucks. Nr. 15-0971/2013)

Bezirksratsfrau Lemke trug folgende Anfrage vor:

Ab dem 02.02.2013 wurden auf dem seit 1934 bestehenden ehemaligen Kleingartengelände Bischofshole vom neuen Eigentümer Vogt und Waag ca. 200 Bäume gefällt und sämtliche Hecken, Büsche und Großsträucher beseitigt, ohne dass eine Fällgenehmigung vorlag. Mitte Februar war ein Mitarbeiter des Amtes für Umwelt und Stadtgrün vor Ort, dennoch wurden Fällarbeiten in den folgenden Wochen fortgesetzt. Es standen auch viele Obstbäume auf dem Gelände. Sie werden nur dann nicht von der Baumschutzsatzung geschützt, wenn sie Ertragszwecken dienen. Die auf dem Gelände gefällten zahlreichen Obstbäume wurden vom Amt für Umwelt und Stadtgrün bei einer Feststellung der Verstöße gegen die Satzung nicht berücksichtigt, obwohl sie dem Grundstückskäufer, der erst seit Dezember 2012 Zugang zu dem Gelände hatte, nachweislich nie zu Ertragszwecken dienten.

Die Firma Vogt und Waag Immobilien GmbH kaufte das 45.000 qm große Gelände im Jahr 2010 von der Fleischer-Innung. Eine Umwandlung des Geländes in Bauland ist von Seiten der Stadt nicht geplant und von den politischen Gremien nicht gewollt. Andreas Waag begründete die Abräumung des Geländes damit, dass es Probleme mit wilden Müllablagerungen und Personen gegeben habe, die sich Zutritt zu den leeren Lauben verschafft hätten. Die Lauben hätte man jedoch auch die Natur schonend abbauen können.
Wenn ein Areal frei von Bäumen, Büschen und Hecken ist, ist es leichter in Bauland umzuwandeln als ein Gelände mit wertvoller, unter Natur- und Artenschutz stehender Flora und Fauna.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie kommt es, dass offenbar nur für sechs Bäume ein Verstoß gegen die Baumschutzsatzung festgestellt werden konnte?

2. Warum ist es dem Amt für Umwelt und Stadtgrün nicht gelungen, die in der zweiten Februarhälfte fortgesetzten Fällungen von Gehölzen zu verhindern?

3. Warum wurden die Obstbäume bei der Feststellung von Verstößen gegen die Baumschutzsatzung nicht einbezogen?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Es liegt auch im Interesse der Verwaltung, derartige Verstöße so umfangreich wie möglich zu ahnden. Jedoch muss sich dabei zweifelsfrei belegen lassen, dass entfernte Bäume zunächst aufgrund ihres Stammumfanges (> 60 cm in 100 cm Höhe) dem Geltungsbereich der Baumschutzsatzung unterlagen. Dies wurde bei sieben (nicht sechs) Bäumen festgestellt. Bei den übrigen Bäumen konnte dieser Nachweis nicht erbracht werden, da sie entweder eindeutig kleiner waren, die Beweislage nicht eindeutig war oder Bäume bereits komplett entfernt waren. Eindeutige Belege, dass Sträucher von mehr als 3 m Höhe entfernt wurden, lagen ebenfalls nicht vor. Hecken sind nur geschützt, wenn sie frei wachsen, nicht jedoch wie hier, reine regelmäßiger Pflege unterliegende Einfriedungs- oder Zierhecken.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Der Verwaltung ist es lediglich generell möglich, auf die Rechtslage hinzuweisen. Zu weiteren verwaltungsrechtlichen Maßnahmen fehlte die Ermächtigungsgrundlage. Auf das Vorhaben einzelner, sich wissentlich über geltendes Recht hinwegzusetzen hat die Verwaltung leider keinen Einfluss und kann dies wie bei allen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten nicht im Vorfeld verhindern. Die Verwaltung hat außerdem die für Natur- und Artenschutz zuständige Untere Naturschutzbehörde der Region Hannover eingeschaltet, um ggf. auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) tätig zu werden und ggf. Untersagungsverfügungen nach auszusprechen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Es entspricht nicht den Tatsachen, dass, wie in der Einleitung der Anfrage dargestellt, die dort bestandenen Obstbäume nachweislich keinen Ertragszwecken dienten. Viele Gärten wurden noch bis vor kurzem bewirtschaftet, so dass der Ertragszweck vorlag. Auf Kleingartenflächen ist als Regelfall generell anzunehmen, dass dort Obstbäume Ertragszwecken dienen. Ferner gilt auch bei nicht Ertragszwecken dienenden Obstbäumen die Stammumfangsgrenze von 60 cm.

TOP 6.5.
der SPD-Fraktion

TOP 6.5.1.
Altkleidercontainer in der Brabeckstraße
(Drucks. Nr. 15-0989/2013)

Bezirksratsfrau Ehrlich trug folgende Anfrage vor:

In der Brabeckstraße stehen außerhalb der benannten und bekannten Standorte der Wertstoffinseln ein Schuh-Container (Grün-Textilrecycling, + 49 511 431436, Savannenweg 10, 30445 HANNOVER) vor dem Haus Nummer 92 auf dem Grünstreifen zwischen Fahrbahn und Radweg und ein Altkleider-Container (KSB, +49 180 5015721, Papelallee 78/79, 10437 BERLIN) vor dem Haus Nummer 115 auf der Schlackefläche zwischen Fußweg und Gartenzaun jeweils auf als Straßenverkehrsfläche ausgewiesenem Gelände.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Zulassung oder andere Art der Genehmigung liegen für die oben beschriebenen Container auf wohl öffentlichen Flächen vor?
2. Welche Maßnahmen werden wann ergriffen, wenn die Container unzulässigerweise auf öffentlichem Grund platziert sind?
3. Auf welche Weise wird über mögliche weitere, noch ausstehende Ergebnisse der ggf. veranlassten Maßnahmen berichtet?
Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Es gibt keine Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung von Wertstoffcontainern außerhalb der Wertstoffinseln. Diese Sondernutzungserlaubnis wurde nach dem Ratsbeschluss am 24.5.2012 an aha erteilt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Sobald die Verwaltung Kenntnis von „wild“ aufgestellten Container erlangt, werden die Betreiber aufgefordert, diese zu entfernen. Sollte der Betreiber nicht reagieren, kann die Verwaltung im Rahmen von Ersatzvornahme tätig werden.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Eine „offizielle“ Berichterstattung über diese alltägliche Verwaltungspraxis ist nicht vorgesehen. Die Mitarbeiter der Verwaltung sind bei Rückfragen aber generell erreichbar.

TOP 6.5.2.
Schulzentrum Bemerode - Gebäudebezeichnung
(Drucks. Nr. 15-0990/2013)

Bezirksratsfrau Barke trug folgende Anfrage vor:

Ausweislich eines großen Hinweisschildes auf einer ausgewiesenen Straßenverkehrsfläche (tatsächlich Fuß- und Radweg) wohl am nördlichen Ende der Wilhelm-Göhrs-Straße / am Beginn des Friedrich-Wulfert-Platzes befindet sich in einem (zumeist) blauen Schulgebäude die Freiherr-vom-Stein-Schule, die Kronsbergschule und die Nebenstelle (Jahrgänge 5 bis 8) der Integrierten Gesamtschule (IGS) Kronsberg sowie die Kindertagesstätte (Kita) im SZ Bemerode. Die Freiherr-vom-Stein-Schule (Realschule) und die Kronsbergschule (Hauptschule) sind seit dem 1. August 2012 aufgelöst. Es verbleiben im Gebäude der blauen Schule also nur ein Teil der IGS und eine Kita. Aus einer solchen Gebäudenutzung kann logischerweise kein Schulzentrum abgeleitet werden – ob des Fehlens weiterer Schulen und auch der Unterbringung eines Teils der IGS dort in einer Nebenstelle.

Wir fragen die Verwaltung:
In welcher Weise wird seitens der Verwaltung wann auf die obige Schilderung des Sachverhalts reagiert?
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung bedankt sich für den Hinweis und wird sich umgehend um die Aktualisierung des vorhandenen Hinweisschildes bemühen.


TOP 6.5.3.
Entwicklung der Fläche der Kleingartenanlage Bischofshole
(Drucks. Nr. 15-0991/2013)

Bezirksratsherr Böhme trug folgende Anfrage vor:

Die Gartenkolonie Bischofshole zwischen der Zuschlagstraße und der Lange-Feld-Straße ist weitgehend beräumt. Einzelne Waldbäume stehen weiterhin auf der Fläche. Sieben geschützte Bäume sollen allerdings gefällt worden sein. Der Status der Fläche als gesicherte Kleingartenfläche wird nicht verändert.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Möglichkeiten der Verwertung der Fläche bleiben der Eigentümerin abweichend von einer nach dem Bundeskleingartengesetz geregelten Nutzung (z. B. Sukzessionsfläche, Aufforstung, Schaugarten, Naturgarten)?
2. Welche Regelungen zur Bewirtschaftung von Kleingärten werden mit dem Baumschutz nach städtischen Reglement hier wie in Übereinstimmung gebracht?
3. Welche Maßnahmen wurden und werden noch ergriffen, um nach der Baumschutzsatzung geschützte Bäume zu erhalten bzw. nach Fällung wo zu ersetzen?
Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Im Bebauungsplan 1115 sind für die Fläche Dauerkleingärten festgesetzt. Der Eigentümer kann dort also Kleingärten einrichten. Er muss die Fläche allerdings nicht in Nutzung nehmen. Andere Nutzungen die einer behördlichen Genehmigung bedürfen, müssen der Bauordnung vorgelegt werden.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Auch auf Kleingartenflächen gelten die Bestimmungen der Baumschutzsatzung, wonach für danach geschützten Baumbestand Ausnahmen zu beantragen sind. Um die ebenfalls geltenden Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes mit denen der Baumschutzsatzung in Einklang zu bringen, wurden die Anspruchsvoraussetzungen in einer Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Hannover und dem Bezirksverband der Kleingärtner konkretisiert.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Besondere Maßnahmen den gesetzlichen Schutz zu überwachen, stehen der Verwaltung nicht zur Verfügung. Ein Ersatz für entfernte Bäume kann und wird gegenüber dem Flächeneigentümer zur Umsetzung auf dieser Fläche angeordnet.

TOP 6.5.4.
Abräumung der Gartenanlage Bischofshole
(Drucks. Nr. 15-0992/2013)

Bezirksratsherr Böhme trug folgende Anfrage vor:

In der Gartenkolonie Bischofshole konnten im Zusammenhang mit den Abräumarbeiten Bigbags in einer größeren Zahl beobachtet werden und auch große Grünabfallhaufen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welcher Art ist der Sonderabfall aus dem Abräumen der Gartenkolonie bzw. kann er regelmäßig sein, der in Bigbags verpackt wird bzw. werden muss?
2. Welchen Schutz genießen die Grünabfallhaufen besonders jetzt in der Brut- und Setzzeit?
3. In welcher Weise werden durch wen die Abräumarbeiten, auch der Rückbau von ggf. vorhandenen Brunnen, kontrolliert?
Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der Verwaltung ist nicht bekannt, dass Sonderabfall angefallen ist. Sofern Sonderabfall wie Dämm- und Dichtungsmaterialien abgefahren wurde, sind Bigbags die übliche Verpackung. Eine vorherige Genehmigung der zuständigen unteren Abfallbehörde der Region Hannover ist nicht erforderlich.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Bei der Beseitigung der Grünabfallhaufen sind die Artenschutzvorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (BNSchG, §44) zu berücksichtigen. Das heißt konkret, dass vor und während der Beseitigung darauf geachtet werden muss, ob sich besonders schützenswerte Arten in den Haufen aufhalten. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich. Der Begriff „Brut- und Setzzeit“ stammt aus dem Waldgesetz und bezieht sich nur auf die Anleinpflicht für Hunde.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Abräumarbeiten auf Privatgrundstücken werden nicht von der städtischen Verwaltung kontrolliert. Die untere Naturschutzbehörde bzw. untere Abfallbehörde der Region Hannover würde nur bei Verdacht oder Anzeige tätig werden.

TOP 6.5.5.
Fußgängerampeln - lichtsignalgeregelte Fußgängerfurten
(Drucks. Nr. 15-0993/2013)

Bezirksratsherr Konietzny trug folgende Anfrage vor:

Die Lichtsignale für den Fahrzeugverkehr stehen gewöhnlich unmittelbar am Fahrbahnrand (zumeist im Schutzstreifen und / oder Grünstreifen) und der Radweg verläuft dann rechts vom Signalmast vorbei. Da es sich bei diesen Anlagen „nur“ um den Schutz von Fußgängern beim Wechseln der Straßenseite handelt, gibt es keine weiteren „Konfliktströme“ als nur den der Fußgänger. Und bei einigen Radfahrern gibt es – leider zu beobachten – eine gewisse Neigung, bei diesen Anlagen das links von ihnen angebrachte Rotlicht zu missachten. Treffen dann solche Radfahrer besonders mit blinden oder sehbehinderten, die Straße querenden Fußgängern zusammen, entsteht ein Konflikt mit zuweilen auch Verletzungen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Regelungen werden bei solcher Art Fußgängerampeln wie sie oben beschrieben sind – auch unter dem Gesichtspunkt der sozialen Inklusion – zukünftig angewendet, um bewusstes und unbewusstes Überfahren des Rotlichts durch Radfahrer durch weitere, sichtbare Hemmschwellen bestmöglich zu verhindern bzw. zu vermeiden?
2. Wie und wann werden bei vorhandenen Anlagen – besonders von sehbehinderten und blinden Menschen frequentierten – Anpassungen an den neuesten und sinnfälligsten Standard – auch in Abstimmung mit den zuständigen Verbänden und Einrichtungen der Umgebung veranlasst und umgesetzt?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Bei solcher Art Fußgängerampeln wird, wenn die Aufstellfläche zwischen Fahrbahnbord und Radweg nicht über eine ausreichende Breite verfügt, eine Haltelinie auch auf dem Radweg markiert. Als ausreichende Breite für die Aufstellfläche wird seitens der Verwaltung ein Maß von 1,60 m – 2,00 m angesehen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Wenn es an einer Fußgängerquerung, an der bisher keine Haltelinie auf dem Radweg markiert ist, zu Problemen kommt, wird in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde, im Einzelfall auch mit den Einrichtungen in der Umgebung, über Abhilfemaßnahmen beraten. Im Übrigen sind blinde und sehbehinderte Mitbürger bei ausreichenden Sichtverhältnissen durch den mitgeführten weißen Stock deutlich erkennbar, so dass Radfahrer unter Beachtung von § 1 der Straßenverkehrsordnung entsprechende Rücksicht nehmen können.

TOP 6.5.6.
Logistikzentrum NETRADA - Photovoltaik-Anlage und Begrünung
(Drucks. Nr. 15-0994/2013)

Bezirksratsherr Quast trug folgende Anfrage vor:

Auf dem Dach des Gebäudes für das Logistikzentrum NETRADA sollte eine Photovoltaik-Anlage installiert werden. Überdies ist eine Begrünung nicht nur eine optische Angelegenheit.

Wir fragen die Verwaltung:
1. In welcher Weise konnte die Installation einer Photovoltaik-Anlage auf dem Hallendach nun mit wem gesichert werden?
2. Wann und wie sind die Errichtung und der Betrieb der Photovoltaik-Anlage nun vorgesehen?
3. Welche Voraussetzungen müssen bestehen oder noch geschaffen werden, um das Hallendach zu begrünen, damit maßgeblich der Niederschlagswasserabfluss gedämpft wird?
Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Grundstückseigentümerin befindet sich derzeit in Vertragsverhandlungen mit enercity bezüglich der Überlassung der Dachfläche zur Nutzung durch eine Photovoltaikanlage. enercity würde für den Fall einer vertraglichen Einigung als Investor und Betreiber der PV Anlage auftreten. Eine Ausschreibung ist seitens enercity bereits erfolgt.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die PV Anlage soll unmittelbar nach Fertigstellung der Dachflächen errichtet werden. Der Betrieb soll weit vor der Inbetriebnahme des Distributionszentrums durch Netrada erfolgen. Spätestens im Herbst diesen Jahres sollen alle Dachflächen belegt und die gesamte PV Anlage in Betrieb sein.
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Im Rahmen der Grundstückskaufverhandlungen ist die zusätzliche Dachbegrünung neben dem Bau der Photovoltaikanlage aus wirtschaftlichen Gründen nicht durchsetzbar gewesen. Zudem führt eine Dachbegrünung zu einem Verdunstungseffekt, der eine verringerte Zuführung von Regenwasser an das Grundwasser zur Folge hat. Ziel war es immer, den Grundwasserstand zu halten. Die Regenwasserbewirtschaftung erfolgt daher durch eine Kombination aus Versickerung auf dem Grundstück und Regenwasserrückhaltung mit Bau eines separaten Rückhaltebeckens

TOP 7.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es wurden folgende Themen angesprochen:
Kleingartenanlage Bischofshole
Zahlreiche Pächterinnen und Pächter der Kleingartenanlage erkundigten sich nach dem Stand der Dinge.
Stadtplaner Herr Fabich erläuterte das für dieses Gebiet Planungsrechtlich Dauerkleingärten ausgewiesen sei und betonte, die Stadt habe kein Ansinnen hier Bauland auszuweisen.
Auch Bezirksbürgermeister Rödel ergänzte, dass die Kommunalpolitiker auch verärgert sei und fügte die Zusage des Bezirksrates hinzu, das hier kein Baugebiet wird.

"Gutachterbefragung"
Auf die Nachfrage eines Einwohners, wann denn die von Bezirksbürgermeister Rödel erwähnte Gutachterbefragung stattfinde, beantworte Bezirksbürgermeister Rödel wie folgt:
Es handle sich hierbei um keine weitere Gutachterbefragung, sondern sei lediglich ein Angebot um die Verunsicherung abzubauen, aufzuklären und damit die in der Bevölkerung entstandenen Ängste abzubauen. Es soll ein Fachmann, der sich mit der Materie auskennt und nicht in Verbindung mit der Stadtverwaltung steht, die vorhandenen Unterlagen sichten. Er betonte ausdrücklich, das kein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben worden sei.
Die weiteren Einzelheiten zu dieser Veranstaltung, die noch in der Planungsphase ist, könne der Presse entnommen werden. Im übrigen können selbstverständlich Fragen vorab an ihn per Mail gesendet werden.

Reinigungsarbeiten Funkenkamp
Eine Einwohnerin des Funkenkamp - Kronsberg Süd, erkundigte sich wer für die Reinigungsarbeiten zuständig sei, da die Straße in einem desolaten Zustand sich befände. Die Firma Gundlach sei der zuständige Bauträger informierte Bezirksratsherr Nauheimer, er habe selber vor einem Jahr sich um die Säuberung gekümmert und versprach sich erneut persönlich an Gundlach zu wenden.

Durchgeführt von 19:40 - 20:20 Uhr


TOP 8.
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzungen am:
-14.03.2012 (öffentlicher Teil) - wird nachgereicht-
-11.07.2012 (öffentlicher Teil) - wird nachgereicht-
-14.11.2012 (öffentlicher Teil) - wird nachgereicht-
-12.12.2012 (öffentlicher TeilI - wird nachgereicht-

Mit zwei Enthaltungen genehmigt


TOP 9.
Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung

Stadtplaner Herr Fabich berichtet über folgende Vorhaben:
Liethfeld/ Hochtief:
Baubeginn ist in Form von Baugrunduntersuchungen erfolgt. Fertigstellung der Bebauung mit 77 Miet- WE und 77 Stellplätze (davon 30 in TGa) Ende 2014/ Anfang 2015. Danach erfolgt der Endausbau der Straße Liethfeld

Döhrbruch/ Gamma:
Baubeginn Ende Mai 2013, Fertigstellung Herbst 2014 (18 Monate Bauzeit), 22 Miet- WE und 800 qm Büro. II.- Bauabschnitt mit demselben Volumen soll 2014/ 2015 erfolgen mit Überbauung der Straße durch Scheibe. Fertigstellung vor dem BV FischerBau Döhrbruch/ Ecke Bemeroder Str.

Jöhrensstr. 9/11,
Theo Gerlach: Geänderte Ausführung, Dachneigung statt bisher 20 nun 25 Grad.

Tiergartencaree/ Gundlach:
Abbruch Tiergartenstr. 114/ 116 ist erfolgt, Baubeginn für den Lückenschluss Frühjahr 2013, Fertigstellung Ende 2014. EG Ladengeschäft 481qm, Arztpraxis, 5 WE. Ladenmieter DM Drogeriemarkt. Planung für Tiergartencaree (Tiergartenstr./ Großer Hillen wird modifiziert, von dort rückwärtige Anlieferung und Tiefgarage. Anfahrt über die Hofdurchfahrt der ehemaligen Post.

Büntekamp I:
Bauanträge Deltabau/ Arch. AGSTA- Carl Busch liegen für den Abschnitt westlich des Marie- Jörns- Ring für 8 DH und 20 RH vor. Abschluss des gesamten Bauvorhabens absehbar. Ausbau der Lange- Feld- Str. nach Abschluss der Bautätigkeit im Gebiet Büntekamp I ab September 2014 vorgesehen (Stufe 1), Stufe 2 des Straßenbaus erst nach Ende der Erneuerungsarbeiten an der DB- Brücke (2016). Vorstellung des Themas „DB- Brücken im Stadtbezirk“ voraussichtlich in der September- Sitzung des Bezirksrates.

Boehringer:
Errichtung einer Systemcontaineranlage für Büros für die Dauer von 36 Monaten auf einer Grundfläche von 436 qm. 23 neue Arbeitsplätze.


TOP 10.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Stadtbezirksmanager Just berichtet über folgende Themen:
Benefizkonzert 3.6.2013 - LBZB
Am 3.6.2013 veranstalten die Auszubildenden des Landesbildungszentrum für Blinde in der Aula der Einrichtung ein Benefizkonzert zugunsten krebskranker Kinder des Kinderkrankenhauses "Auf der Bult". Ab 18:30 bis ca. 20:00 Uhr werden neben einem Live-Musikprogramm, Theater, Fingerfood und Cajon-Schnupperworkshop angeboten.

Jazzfrühschoppen - Wülferode
Der 29. Jazzfrühschoppen in Wülferode findet am 9.6.2013 ab 11:00 Uhr in der Alten Schule in Wülferode statt.

Fahrradtour-GKK
Für einen guten Zweck mit sportlicher Betätigung findet die Fahrradtour der Gemeinschaft der Kirchröder-Kaufleute am 25.5. ab 14:30 Uhr am Klönschnack in Kirchrode statt.

Prospekte - Mira-Lobe-Schule des Annastift
Stellt Prospekte der inklusiven private Grundschule des Annastiftes zur Verfügung.

Lange Tafel Genarationendialogs
Diese Veranstaltung wird nach einem großen Erfolg im vergangenen Jahr erneut vom Stundenwerk Hannover und dem kommunalen Seniorenservice durchgeführt. Die diesjährige "Lange Tafel des Generationendialogs" findet am 5.6.2013 in der Zeit von 12:00 - 14:00 Uhr an der Herrenhäuser Allee, Höhe Haltestelle "Schneiderberg" statt und soll Alt und Jung bei lockerer Atmosphäre samt leckerem Essen aus der Hauptmensa zusammenbringen.


TOP 11.
A N H Ö R U N G E N

TOP 11.1.
Miet- und Benutzungsbedingungen für die kommunalen kulturellen Einrichtungen in den Stadtteilen (Stadtteilzentren, Freizeitheime und Bürgerhaus Misburg)
(Drucks. Nr. 1007/2013 mit 3 Anlagen)

Antrag,

· den in der Anlage 1 veränderten Miet- und Benutzungsbedingungen für die kommunalen kulturellen Einrichtungen in den Stadtteilen und
· den in der Anlage 2 (Preisliste) vorgeschlagenen Preisen ab 1.1.2014

zuzustimmen.

Einstimmig


TOP 11.2.
Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
217. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Wülferode / "Am Wiesengarten, 1. Entwicklungsabschnitt"

Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss,
Einstellung des Verfahrens zur 131. Änderung des Flächennutzungsplanes

(Drucks. Nr. 0986/2013 mit 3 Anlagen)

Antrag,

1. auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung) gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu verzichten,

2. dem Entwurf der 217. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dessen Begründung zuzustimmen (Anlage 3 zu dieser Drucksache),

3. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

4. die Einstellung des 131. Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan zu beschließen.

Einstimmig


TOP 12.
A N T R Ä G E

TOP 12.1.
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 12.1.1.
Hundeauslaufwiesen
(Drucks. Nr. 15-0969/2013)

Bezirksratsfrau Kuscher verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Die zwei auf dem Kronsberg befindlichen Hundeauslaufwiesen werden ganzjährig, d. h. auch während der Brut-und Setzzeit, freigegeben. Die Hundeauslaufwiesen befin­den sich an der Feldbuschwende und am Hugo-Knappworst-Weg hinter der Schaf­wie­de am 2. Kronsberghügel.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 12.1.2.
Stadtteilmütter
(Drucks. Nr. 15-0973/2013)

Bezirksratsherr Schröder-Hohensee verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Stadtteilmutter Nimet Gül möge sich und Ihre Arbeit in der nächsten Sitzung
des Stadtbezirksrates Kirchrode – Bemerode - Wülferode vorstellen.

Einstimmig


TOP 12.2.
der SPD-Fraktion

TOP 12.2.1.
Bedarf an Grundschulplätzen und an Schulkinderbetreuung im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0996/2013)

Bezirksratsfrau Barke verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, bis zum Jahresende 2013 ein Konzept vorzulegen, wie der Bedarf an Grundschulplätzen und der Schulkinderbetreuung im Stadtbezirk bis 2025 gedeckt werden kann, auch und insbesondere unter den Gegebenheiten, die das Wohnkonzept 2025 für den Stadtbezirk erwarten lassen.

Einstimmig


TOP 12.2.2.
Herstellung einer gesicherten Fußgängerüberquerung in der Bockmerholzstraße
(Drucks. Nr. 15-0997/2013)

Bezirksratsherr Konietzny zog den Antrag zurück

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, eine gesicherte Fußgängerquerung in der Bockmerholzstraße im Bereich der Bushaltestellen Wülferoder Platz (stadtein- und -auswärts) herzustellen.

Zurückgezogen


TOP 12.2.3.
Ortstermin an der Fußgängerampel über die Tiergartenstraße in Höhe der Einmündung des Albert-Schweitzer-Hofes
(Drucks. Nr. 15-0998/2013)


Bezirksratsherr Konietzny verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, baldmöglichst einen Ortstermin an der Fußgängerampel über die Tiergartenstraße in Höhe der Einmündung des Albert-Schweitzer-Hofes zur Abklärung der Probleme insbesondere mit sehbehinderten und blinden als auch mit hörgeschädigten und tauben Menschen zu Problemen bei der Querung der Tiergartenstraße zu veranstalten. Ziel ist es, unter der besonderen Betrachtungsweise der sozialen Inklusion die Bedürfnisse nach sicherer Teilnahme am Straßenverkehr zu erfassen und für Umsetzungsstrategien zu nutzen – direkt für Maßnahmen vor Ort als auch generell in gleichgelagerten Fällen.
Einzuladende Personen sind VertreterInnen der entsprechenden Fachverwaltungen einschl. der Behindertenbeauftragten der Stadt, VertreterInnen der örtlich ansässigen Einrichtungen mit maßgeblich behinderten, aber auch älteren Menschen und deren Verbände (insbesondere Taubblindenwerk, Sehbehindertenverband, Bildungszentrum für Blinde, Sozialverband, Seniorenbeirat, Birkenhof – Bethel im Norden).

Einstimmig


TOP 13.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 13.1.
Gemeinsam von den Fraktionen der SPD und Bündnis 90 / Die Grünen

TOP 13.1.1.
Kunstprojekt zur Verschönerung des Stadtplatzes am Thie
(Drucks. Nr. 15-0999/2013)

Bezirksratsherr Konietzny verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Das Stadtteilzentrum Kronsberg (KroKuS) erhält auf den Antrag vom 29. März 2013 und ergänzend zur Bewilligung vom 10. April 2013 hin aus den Verfügungsmitteln des Stadtbezirkrates eine Zuwendung in Höhe von 500,00 Euro für das dort beschriebene Kunstprojekt zur Verschönerung des Stadtplatzes Thie. Es gelten dieselben Bedingungen wie im bewilligten Antrag vom 10. April 2013. Überdies wird ein möglicher vorzeitiger Maßnahmenbeginn zugelassen.

10 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


Bezirksbürgermeister Rödel schloss um 22:10 Uhr die Sitzung.

für die Niederschrift:

Rödel Yilmaz
Bezirksbürgermeister Sachbearbeiterin