Sitzung Ratsversammlung am 25.04.2013

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 19.04.2013)
Protokoll (erschienen am 14.06.2013)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - 28.05.2013

PROTOKOLL

20. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 25. April 2013,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 16.15 Uhr
Ende 18.52 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Ratsfrau Arikoglu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsfrau Barnert (SPD)
Ratsfrau Barth (CDU)
Ratsherr Bindert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 17.50 - 18.52 Uhr
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borchers (SPD)
Ratsherr Breves (SPD)
Ratsfrau Bruns (FDP)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau de Buhr) (SPD)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Fischer (CDU)
Ratsfrau Fischer (SPD)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsherr Gill (SPD)
Ratsherr Hanske (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hermann (SPD)
Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Dr. Kiaman (CDU)
Ratsherr Kirci (SPD)
(Ratsherr Klapproth) (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Beigeordneter Klie (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Koch (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Lorenz) (CDU)
Ratsfrau Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Nagel (SPD)
Ratsherr Neudahm
Ratsfrau Nolte-Vogt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Ratsfrau Nowak) (DIE LINKE.)
Ratsherr Onay (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsfrau Pohler-Franke (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Ratsherr Römer (SPD)
Beigeordneter Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Seidel (CDU) 16.15 - 18.15 Uhr
Beigeordnete Seitz (CDU) 16.15 - 18.35 Uhr
Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Beigeordnete Zaman (SPD)

Verwaltung:
Erster Stadtrat Mönninghoff
Stadtrat Walter
Stadtkämmerer Dr. Hansmann
Stadträtin Drevermann
Stadtbaurat Bodemann

Tagesordnung:


Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion für Leitlinien zur Standortsuche für die Flüchtlingsunterkünfte
(Drucks. Nr. 1000/2013)

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 31. Januar 2013

3. A N F R A G E N

3.1. der CDU-Fraktion zum Einsatz von flexiblen Modulelementen an Schulen und Kindertagesstätten
(Drucks. Nr. 0560/2013)

3.2. der SPD-Fraktion zum Hannover-Aktiv-Pass im Sportbereich
(Drucks. Nr. 0571/2013)

3.3. der FDP-Fraktion

3.3.1. zum Schulprojekt HannoverGen
(Drucks. Nr. 0589/2013)

3.3.2. zur neuen Rundfunkgebührenregelung
(Drucks. Nr. 0591/2013)

3.3.3. zu mobilen Blitzern in Hannover
(Drucks. Nr. 0590/2013)

3.4. der CDU-Fraktion

3.4.1. zur Situation der Reinigung an städtischen Schulen
(Drucks. Nr. 0607/2013)

3.4.2. zum Umgang mit ungenutzten Grundstücken und Immobilien
(Drucks. Nr. 0608/2013)

3.5. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zun unrechtmäßigem Streusalzeinsatz auf Fußwegen
(Drucks. Nr. 0617/2013)

3.6. der Fraktion Die Hannoveraner

3.6.1. zu den neu errichteten Baken auf der Walderseestraße und anderswo
(Drucks. Nr. 0816/2013)

3.6.2. zur Antwort der Verwaltung auf die Anfrage 2311/2012 zu nachträglich deutlich teurer werdenden Bauprojekten in Hannover
(Drucks. Nr. 0830/2013)


3.7. der PIRATEN-Fraktion

3.7.1. zum maschinenlesbaren Haushalt
(Drucks. Nr. 0843/2013)

3.7.2. zu Auswirkungen der Änderungen des Telekommunikationsgesetzes und der Bestandsdatenauskunft auf Bürger und Stadt Hannover
(Drucks. Nr. 0870/2013)

3.8. von Ratsherrn Neudahm zur Verwendung des Marketing-Logo (neue Dachmarke) bei der Darstellung der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0839/2013)

4. Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 0987/2013)

5. Antrag zur Wahl von Vertrauenspersonen für den Ausschuss zur Wahl der Schöffen
(Drucks. Nr. 0579/2013 mit 1 Anlage)

6. Antrag zur Annahme einer Zuwendung gemäß § 111 Abs. 7 NKom VG
(Drucks. Nr. 0872/2013)

7. Antrag zur Marktgebührensatzung 2013 - 2015
(Drucks. Nr. 0273/2013 mit 5 Anlagen)

8. Antrag zur Entgeltordnung der Musikschule
(Drucks. Nr. 0584/2013 mit 2 Anlagen)

9. Antrag zur Änderung der Vergnügungsteuersatzung
(Drucks. Nr. 0562/2013 N2 mit 1 Anlage)

9.1. dazu Zusatzantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0788/2013)

10. Anträge zu Einleitungsbeschlüssen für vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB

10.1. im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 0034/2013 mit 1 Anlagen)

10.2. im Stadtteil Calenberger Neustadt
(Drucks. Nr. 0647/2013 mit 1 Anlage)

11. Antrag zum 213. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover Bereich: Ledeburg / "Nahversorgung Vinnhorst" Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0627/2013 mit 3 Anlagen)

12. Anträge zu Bauleitplänen der Wohnbauflächeninitiative

12.1. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1752 - Klagesmarkt - mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung, Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0268/2013 N1 mit 3 Anlagen)

12.2. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1775 - Neuapostolische Kirche / Thurnithistraße - Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0481/2013 mit 3 Anlagen)

13. Anträge zu weiteren Bebauungsplanangelegenheiten

13.1. Bebauungsplan Nr. 506, 2. Änderung – Vahrenheider Markt -
Bebauungsplan der Innenentwicklung, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0101/2013 mit 3 Anlagen)

13.2. Bebauungsplan Nr. 1150, 1. Änderung - Nördlich Echternfeld
Bebauungsplan der Innenentwicklung, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0328/2013 mit 3 Anlagen)

13.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 536, 1. Änderung - Nahversorgungszentrum Tempelhofweg, Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0612/2013 mit 3 Anlagen)

13.4. Bebauungsplan Nr. 226, 1. Änderung - Peiner Straße / Im Bruche -
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0773/2013 mit 3 Anlagen)

14. Antrag zur Stadtbahnstrecke D-West: Neu- und Ausbau Citystrecke – Grundsatzbeschluss
(Drucks. Nr. 0297/2013 mit 1 Anlage)

14.1. dazu Änderungsantrag der FDP-Fraktion
(Drucks. Nr. 0413/2013)

14.2. und Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0677/2013)

15. Antrag zum Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zu einer Bürgerbefragung zur D-Linie
(Drucks. Nr. 0309/2013)

16. Antrag zum Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution zur Teilnahme am Bundesratsantrag zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
(Drucks. Nr. 2886/2012)

17. dazu Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE. und PIRATEN
(Drucks. Nr. 0310/2013)

18. A N T R Ä G E

18.1. der CDU-Fraktion

18.1.1. zu Frischluftschneisen
(Drucks. Nr. 0610/2013)

18.1.2. zur Vermarktung des ZOB-Dreiecks
(Drucks. Nr. 0611/2013)

18.2. der Fraktion DIE LINKE. zur Aufstellung einer Gedenktafel für den Boxer Johann Rukeli Trollmann
(Drucks. Nr. 0640/2013)

18.3. der FDP-Fraktion für einen Leitfaden zu barrierefreiem Bauen
(Drucks. Nr. 0646/2013)

18.4. der CDU-Fraktion

18.4.1. zu einer Resolution: Restkostenübernahme durch das Land Niedersachsen bei der Umschulung zur Erzieherin / zum Erzieher
(Drucks. Nr. 0802/2013)

18.4.2. zum Jugend-Nacht-Taxi
(Drucks. Nr. 0803/2013)

18.4.3. zur Einrichtung von Baustellen
(Drucks. Nr. 0804/2013)

18.4.4. zum Ausbau der berufsbegleitenden Erzieher/innen-Ausbildung
(Drucks. Nr. 0805/2013)

18.4.5. zum barrierefreien Internetauftritt der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0806/2013)

18.5. der Fraktion Die Hannoveraner

18.5.1. zur "Resolution für eine friedliche Beteiligungskultur"
(Drucks. Nr. 0817/2013)

18.5.2. zu doppelten Hinweisschildern vor Hannovers Kreisverkehren
(Drucks. Nr. 0831/2013)

19. Antrag der SPD-Fraktion zu einer Aktuellen Stunde zum Thema: "Fünf Jahre Lokaler Integrationsplan - Bilanz einer Erfolgsgeschichte"
(Drucks. Nr. 0871/2013)

20. Antrag zur Abberufung eines Prüfers des Rechnungsprüfungsamtes
(Drucks. Nr. 0613/2013)

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) eröffnete die Ratsversammlung stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest, verwies darauf, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) machte darauf aufmerksam, dass sich die Fraktionsvorsitzenden in der voran gegangenen Sitzung des Verwaltungsausschusses darauf verständigt hätten, dass die Fragestunde aufgrund der Aktuellen Stunde, ein wenig verkürzt bis 17:00 Uhr abgehalten würde. Die bis dahin nicht behandelten Anfragen würden schriftlich beantwortet.
Ferner habe Ratsherr Dr. Kiaman (CDU) mitgeteilt, dass dieser aufgrund beruflicher Mandate an der Behandlung der Tagesordnungspunkte 9. - Antrag zur Änderung der Vergnügungsteuersatzung mit der Drucks. Nr. 0562/2013 N2 mit 1 Anlage sowie 9.1. Zusatzantrag der CDU-Fraktion mit der Drucks. Nr. 0788/2013, nicht teilnehmen und den Ratssaal für diesen Zeitraum verlassen werde.

Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion für Leitlinien zur Standortsuche für die Flüchtlingsunterkünfte
(Drucks. Nr. 1000/2013)

Ratsfrau Jeschke (CDU) erläuterte, dass die Dringlichkeit darin Begründung fände, dass derzeit Standorte für Flüchtlingsunterkünfte gesucht würden. Zudem ziele dieser auf einen Heranziehungsbeschluss des Rates ab, damit sich die Ratsversammlung abschließend zu dieser Thematik beraten könne.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Dringlichkeit aufgrund der aktuellen Berichterstattung gegeben sei und dass man dieser zustimmen werde.

Beigeordneter Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen) äußerte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen die Dringlichkeit ablehnen werde, da der Rat bereits ein Konzept zur Flüchtlingsunterbringung diskutiert und beschlossen habe. Ferner habe die Verwaltung eine Vorlage für vier Standorte erarbeitet, die in den Stadtbezirksräten behandelt würden.

Beigeordnete Kastning (SPD) erklärte, dass die SPD-Fraktion die Dringlichkeit ablehnen werde, da man im Rat bereits über die Kriterien einer grundsätzlichen Ausrichtung zu dieser Thematik beraten und einen Beschluss gefasst habe.

Beigeordneter Förste DIE LINKE.) sagte, dass die Fraktion DIE LINKE. der Dringlichkeit zustimmen werde, da die Entscheidungen zu den Flüchtlingsunterkünften kurz bevor stünden.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) äußerte, dass die PIRATEN-Fraktion der Dringlichkeit aufgrund der Aktualität zustimmen werde und ergänzte, dass der Rat dafür ein angemessenes Forum sei.
Mit 17 Stimmen lehnte der Rat die Dringlichkeit (mindestens 44 Stimmen) zum CDU-Antrag für Leitlinien zur Standortsuche für die Flüchtlingsunterkünfte mit der Drucks. Nr. 1000/2013 ab.

Der Antrag wird in der Ratssitzung am 16. Mai 2013 behandelt.
TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) wies darauf hin, dass unter Tagesordnungspunkt 19. auf Antrag der SPD-Fraktion eine Aktuelle Stunde zum Thema „Fünf Jahre Lokaler Integrationsplan – Bilanz einer Erfolgsgeschichte“, mit der Drucks. Nr. 871/2013, durchgeführt werde.

Nach der Geschäftsordnung des Rates solle die Beratung der Tagesordnung für die Behandlung der Aktuellen Stunde gegen 17.00 Uhr (nach den Anfragen, Tagesordnungspunkt 3) unterbrochen werden.

Erster Stadtrat Mönninghoff habe den Fraktionen und dem Einzelvertreter mit Schreiben vom 17. April 2013 den Verfahrensverlauf mitgeteilt. Nach Beendigung der Aktuellen Stunde werde die Behandlung der übrigen Tagesordnungspunkte fortgesetzt.

Beigeordnete Kastning (SPD) verwies darauf, dass die SPD-Fraktion den Tagesordnungspunkt 16. zum Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution zur Teilnahme am Bundesratsantrag zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) mit der Drucks. Nr. 2886/2012 zurückziehe, da man diesen zu einem interfraktionellen Antrag mit der Drucks. Nr. 0310/2013 aufgewertet habe.


Der Rat beschloss, den Punkt 20 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.

TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 31. Januar 2013
Einstimmig genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom
31. Januar 2013 in der vorliegenden Fassung.


TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
der CDU-Fraktion zum Einsatz von flexiblen Modulelementen an Schulen und Kindertagesstätten
(Drucks. Nr. 0560/2013)

Erster Stadtrat Mönninghoff beantwortete die Fragen von Ratsherrn Emmelmann (CDU) aus Drucks. Nr. 0560/2013 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie viele flexible Modulelemente wurden im Stadtgebiet zur räumlichen Erweiterung von Schulen und Kindertagesstätten angemietet (bitte konkret nach Standorten auflisten)?

Frage 2:
Seit wann wird das unter Punkt 1. beschriebene Verfahren angewendet und wie hoch sind die seit dem Zeitpunkt der Anmietung anfallenden Kosten (bitte separat nach Jahren und Standorten auflisten)?

Die Anmietung von Containern wird immer dann erforderlich, wenn eine kurzfristige Bereitstellung von Räumen für einen beschränkten Zeitraum oder aber im Vorgriff auf eine sich in Umsetzung befindliche Maßnahme notwendig wird. Mit Containern ist in der Regel eine schnelle und flexible Bereitstellung von Räumen möglich.
Zurzeit sind an 5 Schulen und 6 Kindertagesstätten im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover Containeranlagen aufgestellt. Je nach Größe, Lage, Dauer der Anmietung und Ausstattung entstehen im Durchschnitt Kosten je Allgemeinem Unterrichtsraum (AUR) in Höhe von 14.000 – 16.000 Euro pro Jahr. Für eine Kindergartengruppe ohne Küche entstehen Kosten in Höhe von 20.000 – 22.000 € sowie für 2-gruppige Anlagen mit Küche und WC 66.000 – 69.000 € pro Jahr.

Es handelt sich im Einzelnen um Container in folgenden Schulen:



Anmietung seit
Grundschule Fichteschule
1 Allgemeiner Unterrichtsraum (AUR)
Oktober 2012



Grundschule Olbersstraße
2 AUR
September 2011



Grundschule Olbersstraße
2 weitere AUR
September 2012



Grundschule Stammestraße
2 AUR
August 2011



Grundschule Groß-Buchholzer-Kirchweg
1 Bürocontainer mit 3 Räumen für Ganztagsschule (GTS)
November 2012



Grundschule Grimsehlweg
1 AUR und
für 1 Hortgruppe
(2 Räume und WC)
Oktober 2008

sowie für Kindertagesstätten bzw. Hort in folgenden Einrichtungen:



Anmietung seit



Celler Straße
2 Gruppen (4 Räume, Küche, Büro, WC)
August 2011



Isernhagener Straße
2 Gruppen
(wie oben)
August 2011



Stammestraße
2 Gruppen
(wie oben)
August 2011



Hebbelstraße
1 Gruppe
(2 Räume, WC)
August 2011



Glücksburger Weg
1 Gruppe
(wie zuvor)
August 2011



Tresckowstraße (Hort)
1 Gruppe
(wie oben)
Oktober 2012

Zusammenfassend: Es sind insgesamt nur an 5 Schulen und 6 Kitas in den letzten 2 Jahren im Rahmen des Programms aufgestellt worden.


Frage 3:
Welche dauerhaften Lösungen zum zusätzlichen Raumbedarf sieht die Verwaltung und wie beurteilt sie diese sowie wann sollen die dazu notwendigen Maßnahmen ergriffen werden?

Besteht ein dauerhafter Bedarf, so wird dieser bei bevorstehenden Umbau-oder Sanierungsmaßnahmen in Form eines Anbaus ergänzt. Auch im Zuge des Ganztagsschul-Ausbaus werden langfristig benötigte Räume berücksichtigt. Aktuelles Beispiel ist die Fichteschule, bei der vorübergehend ein Allgemeiner Unterrichtsraum im Container bereitgestellt werden muss, bis im Rahmen des Ganztagsschulausbaus diese neuen zusätzlichen Bedarfe erstellt werden können.
Ähnlich verhält es sich im Kindertagesstätten-Bereich, wo im Rahmen des Kita-Sofortprogramms aufgrund der aktuellen Bevölkerungsentwicklung eine Vielzahl von neuen Einrichtungen erstellt werden musste, um den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz zu erfüllen. Diese Einrichtungen beherbergen weitgehend sogenannte „Vorlaufgruppen“ für Kindertagesstätten, wo schon im Vorlauf Kinder in Containern untergebracht sind, die dann im Sommer in die fertigen Bereiche umziehen.
Die Verwaltung ist dabei, für alle dauerhaft erforderlichen Schul- und Kita-Flächen bauliche oder organisatorische Lösungen zu schaffen. Aufgrund der erforderlichen Finanzmittel sowie der Vielzahl dringender Maßnahmen ist nicht immer eine sofortige Umsetzung möglich.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, wie hoch sich die Gesamtkosten für die flexiblen Modulelemente an Schulen und Kindertagesstätten pro Jahr belaufen würden.

Antwort der Verwaltung zum Protokoll:
Die Gesamtmietkosten für die genannten Containeranlagen an Schulen und Kindertagesstätten betragen pro Jahr ca. 426.000 €

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, ob die Verwaltung einen Kaufpreis für die verschiedenen Modulelemente nennen könne, um eine Wirtschaftlichkeit im Verhältnis von Miet- zu Kaufpreis zu ermitteln.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass man die Container nicht für einen Dauerbetrieb aufstelle und deshalb würde sich der Vergleich zu einem Neukauf erübrigen. Der Einsatz von flexiblen Modulelementen stünde immer in Zusammenhang mit einem in 2 bis 3 Jahren folgenden Anbau. Die Modulelemente würden zum einen als dringend benötigter Unterrichtsraum oder zum anderen als Anlaufstelle für eine zum Folgejahr entstehende Gruppe eingesetzt. Erster Stadtrat Mönninghoff machte deutlich, dass alle in den neunziger Jahren aufgestellten Modulelemente durch Anbauten ersetzt worden wären. Die Anmietungen würden entsprechend der Planungen für 2 bis 3 Jahre vorgenommen. Die unterschiedlichen Preise bei gleicher Bauart ergäben sich durch verschiedene Vertragspartner.


TOP 3.2.
der SPD-Fraktion zum Hannover-Aktiv-Pass im Sportbereich
(Drucks. Nr. 0571/2013)

Stadtkämmerer Dr. Hansmann beantwortete die Fragen von Ratsfrau Keller (SPD) aus Drucks. Nr. 0571/2013 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie viele Sportvereine beteiligen sich an den Angeboten durch den Hannover-Aktiv-Pass bzw. nehmen Kinder mit Hannover-Aktiv-Pass auf und welche Angebote werden besonders nachgefragt?

Je Abrechnung (alle vier Monate) reichen durchschnittlich 75 hannoversche Sportvereine Erstattungsanträge für Kinder und Jugendliche, die in Besitz des Hannover-Aktiv-Passes sind ein. Dies entspricht einer Teilnahmequote von ca. 20 Prozent bei aktuell insgesamt 356 gemeldeten Vereinen im Stadtsportbund Hannover (Bestandserhebung 01.01.2012). Zur Einführung des Hannover-Aktiv-Passes am 01.09.2009 lag die Beteiligung bei 50 Vereinen (14,7 Prozent). Zu Beginn 2011 haben sich insgesamt 85 Sportvereine (23,9 Prozent) Mitglieds-beiträge von jugendlichen Vereinsmitgliedern mit Hannover-Aktiv-Pass erstatten lassen.
Durchschnittlich beantragen je Abrechnung zwischen 1.700 und 1.800 Jugendliche beim Verein eine vergünstigte Mitgliedschaft. Dies entspricht bei insgesamt 36.406 gemeldeten Jugendlichen Sporttreibenden in hannoverschen Vereinen einer Quote von ca. fünf Prozent (Teilnahmequote zu Beginn am 1.9.2009 = 1,1 Prozent).
Eine detaillierte Auskunft kann über die nachgefragten Sportarten nicht gegeben werden, da uns hierüber seitens der Vereine keine Angaben vorliegen. Erfahrungen in der Sachbearbeitung belegen jedoch, dass die nachgefragten Sportarten von Kindern und Jugendlichen mit Hannover-Aktiv-Pass in einer gleichen prozentualen Verteilung liegen, wie die gesamtstädtische Verteilung der Sporttreibenden im organisierten Sport.

Frage 2:
In welcher Höhe verzeichnen Sportvereine im Stadtgebiet Hannover Zuwachs an Vereinsmitgliedschaften auf Grund des Hannover-Aktiv-Pass?

In den Antragsformularen fragen wir diese Anzahl bei den Vereinen ab. Je Abrechnungslauf (alle 4 Monate) werden Neumitgliedschaften durch den Hannover-Aktiv-Pass von 150 bis 200 Jugendlichen angegeben. Jährlich werden somit im gesamten Stadtgebiet neue Vereinsmitgliedschaften von Jugendlichen auf insgesamt ca. 450 bis 600 Personen geschätzt.

Frage 3:
Ist die personelle (ÜbungsleiterInnen) und räumliche (Plätze) Ausstattung bei den Sportvereinen ausreichend, um die Nachfrage zu bewältigen?

Zu dieser Frage hat die Verwaltung den Stadtsportbund Hannover e.V. als Dachverband der hannoverschen Sportvereine um Stellungnahme gebeten:

„Für den Erfolg eines Sportangebots im Verein ist die Person des Übungsleiters von großer Bedeutung. Gute Übungsleiter tragen zur Zufriedenheit der Mitglieder wesentlich bei. Neben den persönlichen Eigenschaften ist die Qualifikation ein wesentliches Kriterium. Die Sportorganisation bietet umfangreiche Aus- und Fortbildungen für die Übungsleiter an.
Vereine beklagen, dass es zunehmend schwieriger wird, Übungsleiter zu finden. Dies hängt sicherlich auch mit den flexibleren Arbeitszeiten zusammen, die einen regelmäßigen Trainingsbetrieb erschweren. Auch wird es schwerer, neue Übungsleiter für zusätzliche Sportangebote zu gewinnen.
Die Situation der Sporträume in Hannover ist hinlänglich bekannt. Es fehlt an gedeckten Sporträumen, insbesondere an Großspielfeldern. Durch Sanierungen wird das Angebot zusätzlich eingeschränkt. Aber auch kleinere Sportstätten für Senioren- und Gesundheitssport sind nicht in ausreichender Zahl vorhanden. Gerade der zuletzt genannte Bereich könnte aber noch ausgebaut werden. Freiflächen sind ausreichend vorhanden, jedoch nicht immer an den Stellen, an denen sie benötigt werden. Ohne ausreichende und moderne Sportstätten ist jedoch eine Entwicklung im Sport nicht möglich. Zusätzliche Sportstätten sind für die Entwicklung des Sports unabdingbar.“

Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) fragte, ob sich die Anzahl der teilnehmenden Vereine durch die Aufnahme der Wohngeldempfänger in den Kreis der Begünstigten positiv entwickelt habe.

Stadtrat Walter antwortete, dass der Zeitraum für eine objektive Beurteilung zu kurz wäre. Stadtrat Walter machte zudem deutlich, dass die Beteiligung der Vereine außerordentlich erfreulich sei. Ein Zusammenhang von der Erweiterung des Kreises der Begünstigten zu einem Anstieg der Anbieter sei nicht zu erkennen.

Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN ) fragte, ob es Erkenntnisse darüber gäbe warum Vereine ihre Beteiligung aufnehmen bzw. beenden würden.

Stadtrat Walter antwortete, dass er bislang keine Kenntnis darüber erhalten habe, dass sich Vereine aus einer Beteiligung zurückgezogen hätten. Dies käme dem seltenen jedoch legitimen Entschluss gleich den Hannover-Aktiv-Pass abzulehnen. Stadtrat Walter bot eine diesbezügliche Recherche mit einer Berichterstattung im Fachausschuss an.
TOP 3.3.
der FDP-Fraktion

TOP 3.3.1.
zum Schulprojekt HannoverGen
(Drucks. Nr. 0589/2013)

Stadträtin Drevermann beantwortete die Fragen von Ratsfrau Bruns (FDP) aus Drucks. Nr. 0589/2013 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Welche Auswirkungen sind für die Schüler und für die Schulen in Hannover durch ein Einstellen des Projektes zu erwarten?

Frage 2:
Welche Maßnahmen schlägt die Verwaltung vor, damit das erfolgreiche Projekt nicht ersatzlos gestrichen wird?

Frage 3:
Wenn keine Maßnahmen vorgenommen werden sollen, warum nicht?

Zwei hannoversche Gymnasien (Wilhelm-Raabe-Schule und Helene-Lange-Schule) verfügen als so genannte Stützpunktschulen über speziell ausgestattete Schullabore. Für die erforderlichen Baumaßnahmen hat die Stadt Hannover im Jahr 2008 finanzielle Mittel in Höhe von ca. 70.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Sach- und Personalkosten für die Hannover-Genlabore trägt das Land Niedersachsen als Projektträger. Die Gesamtlaufzeit des Modellprojektes „HannoverGen 2008-2013“ wurde zu Beginn landesseitig auf fünf Jahre befristet.
Die Genlabore der hannoverschen Stützpunktschulen werden an Experimentiertagen sowohl für eigene als auch für Schülergruppen der Partnerschulen genutzt.
Die Verwaltung hat die Anfrage vom 7.3. zum Anlass genommen, aktuell beim Kultusministerium den Sachstand zu erfragen. Es wurde dabei festgestellt, dass bereits eine Arbeitsgruppe mit Fachleuten im Kultusministerium eingerichtet wurde, die eine Empfehlung zur weiteren Nutzung der Genlabore erarbeitet. Es wird davon ausgegangen, dass noch in diesem Schulhalbjahr ein Vorschlag für die künftige Nutzung der Labore unterbreitet und die Finanzierung der Betriebskosten geändert wird.
Aktuell kann ich Ihnen sagen, dass wir nicht mehr über die Frage des „ob?“ sondern über die Frage des „wie?“ eine Klärung herbeiführen. Dabei wird es der Stadt über einen Experimentierzugang gehen der breit angelegt auch den Anwendungsbezug abbildet. Und es wird darum gehen eine Lösung zu finden, wo das Land in der Finanzierungspflicht bleibt und das möglichst nachhaltig.

Beigeordneter Klie (SPD) fragte, ob das Projekt generell auf eine längere Laufzeit angelegt worden wäre oder ob die frühere Landesregierung eine Beendigung des Projektes zum Abschluss des laufenden Schuljahres geplant habe.

Stadträtin Drevermann antwortete, dass der Befristungszeitraum – bis Mitte 2013 – bereits genannt worden sei. Die Frühere Landesregierung habe keine Möglichkeit mehr gehabt, um über eine Nachhaltigkeit des Projektes zu entscheiden.

Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob es zutreffend sei, dass das HannoverGen-Projekt beendet würde, die hervorragend ausgestatteten Labore den Schülern jedoch weiter zur Verfügung stehen würden.

Stadträtin Drevermann antwortete, dass davon auszugehen sei, dass das Projekt HannoverGen auch im Schuljahr 2013/2014 weitergeführt werden könne. Die Verwaltung werde in der Mai-Sitzung des Schulausschusses darüber berichten in welcher Form dies geschehen werde.

Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) fragte, ob die frühere Landesregierung Überlegungen zum Auslauf des Projektes formuliert habe und ob die Landeshauptstadt Hannover bereits zu Beginn derartiger Projekte z.B. über die Nachnutzung der Labore Konzepte entwickeln würde.

Stadträtin Drevermann antwortete, dass die Stadtverwaltung grundsätzlich Planungen zur Nachhaltigkeit von Einrichtungen wie beispielsweise von Laboren vornehmen würde. Die modernen Labore würden den SchülerInnen zu Gute kommen, die auch weiterhin in der Oberstufe mit dem Thema Genforschung konfrontiert würden. Stadträtin Drevermann wies darauf hin, dass die Stadtverwaltung derzeit mit der neuen Landesregierung zur Nachhaltigkeit des HannoverGen berate. Es gäbe gute Aussichten, dass zu dem Projekt auch weiterhin mit Unterstützung in Form von Personal und Sachleistungen durch die Landesregierung beschieden würde. In der Mai-Sitzung des Schulausschusses werde man hoffentlich bekanntgeben können, dass HannoverGen auch im kommenden Schuljahr stattfinden werde.

Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob die Verwaltung bestätigen könne, dass die neue Landesregierung die Aufgabe des Projektes geplant habe und dass es nur den Protesten der Opposition zu verdanken sei, dass eine Arbeitsgruppe zu dem Thema eingerichtet worden sei.

Stadträtin Drevermann antwortete, dass Sie bei den Beratungen der Landesregierung nicht zugegen wäre.

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob der Stadtverwaltung bekannt sei, dass HannoverGen nicht nur die Einrichtung von Laboren, sondern auch die Versorgung mit Lehrerstellen und Unterrichtsmaterialien beinhalte und dass weder die Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen aus dem Rat oder der Landesregierung in Betracht gezogen hätten das Projekt zu beenden. Weiter fragte Ratsherr Drenske, ob man mit ihm die Ansicht teile, dass es ein wenig seltsam anmute, dass die frühere Landesregierung eine Auszeichnung für ein eigenes Projekt vorgenommen habe.

Stadträtin Drevermann antwortete, dass die Verwaltung erfreut darüber sei, eine qualifizierte Fortführung des Projektes HannoverGen im Netzwerk mit dem Schulbiologiezentrum erwarten zu können.


TOP 3.3.2.
zur neuen Rundfunkgebührenregelung
(Drucks. Nr. 0591/2013)

Erster Stadtrat Mönninghoff beantwortete die Fragen von Ratsherrn Engelke (FDP) aus Drucks. Nr. 0591/2013im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie haben sich die Rundfunkgebühren für die LHH durch die neue Regelung
verändert?

Der Rundfunkgebühren-Staatsvertrag verpflichtet die Landeshauptstadt Hannover zur Beitragszahlung auch für Dienstgebäude und Dienstfahrzeuge, in denen keine Rundfunkempfangsgeräte betrieben werden. Ferner fällt die im neuen Berechnungsmodell vorgesehene Beitragsstaffelung für die Landeshauptstadt Hannover aufgrund ihrer zahlreichen kleinen Betriebsstätten relativ ungünstig aus. Die Summe der entrichteten Rundfunkbeiträge hat sich gegenüber 60.513,00 Euro im Jahr 2012 auf 124.454,55 Euro im Jahr 2013 in etwa verdoppelt.

Frage 2:
Konnte die exakte zu entrichtende Gebührenhöhe ermittelt werden?

Die zu Frage 1 benannte Summe ist durch Abfrage aller beitragszahlenden Organisationseinheiten der Landeshauptstadt Hannover ermittelt worden. Es zeigte sich, dass noch nicht alle Beitragsbescheide Rechtskraft erlangt haben und in einzelnen Fällen noch Korrekturen ausstehen.

Frage 3:
Wenn ja, wie hoch war der finanzielle Aufwand hierfür in etwa einzuschätzen? Wenn nein, wie kam die Verwaltung zu der entrichteten Gebühr?

Die Komplexität der Berechnung und Anmeldung hängt für jede beitragszahlende Organisationseinheit von der Anzahl der Betriebsstätten und Kraftfahrzeuge sowie der Anzahl und Bestandskraft bisheriger Beitragsnummern ab. Überschlägig kann für Berechnung, Anmeldung und Prüfung aller Beitragsbescheide ein Aufwand von insgesamt etwa 14 Personentagen geschätzt werden.


TOP 3.3.3.
zu mobilen Blitzern in Hannover
(Drucks. Nr. 0590/2013)

Stadtkämmerer dr. Hansmann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Engellke (FDP) aus Drucks. Nr. 0590/2013 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Finden regelmäßige Softwareupdates und entsprechende Mitarbeiterschulungen im Bereich der mobilen Geschwindigkeitskontrolle in der Landeshauptstadt Hannover statt?

Stadtkämmerer Dr. Hansmann bejahte die erste Frage.

Frage 2:
Wie viele Einsprüche gegen die Bußgeldbescheide gibt es durchschnittlich?

Bei ca. 50.000 erlassenen Bußgeldbescheiden im Jahr 2012 hatten wir ca. 3400 Einsprüche. Dabei handelt es sich um sämtliche erlassenen Bußgeldbescheide im Sachgebiet Verkehrsordnungswidrigkeiten. Eine differenzierte Statistik, wogegen sich der Bußgeldbescheid inhaltlich richtet, führen wir nicht.
Frage 3:
Wie vielen davon wird stattgegeben?

Wir haben in ca. 1000 Fällen den Einsprüchen stattgegeben.

Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob die Stadtverwaltung zu den Gründen der stattgegebenen Einsprüche Auskunft geben könne.



Stadtkämmerer Dr. Hansmann antwortete, dass die Verwaltung dazu tatsächlich alle Einsprüche sichten müsste. Es sei davon auszugehen, dass ein Querschnittergebnis zu erwarten wäre.


TOP 3.4.
der CDU-Fraktion

TOP 3.4.1.
zur Situation der Reinigung an städtischen Schulen
(Drucks. Nr. 0607/2013)

Erster Stadtrat Mönninghoff beantwortete die Fragen von Ratsfrau Dr. Matz (CDU) aus Drucks. Nr. 0607/2013im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Die Kommunale Gebäudereinigung im Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste der Landeshauptstadt Hannover hat für 100 städtische Schulen die Unterhaltsreinigung an gewerbliche Reinigungsunternehmen vergeben.

Frage 1:
Welche Unternehmen wurden durch den Fachbereich Gebäudemanagement zur Reinigung der Schulgebäude im Stadtgebiet beauftragt und wie sind der Umfang und die Frequenz der Reinigungsstunden festgelegt?

Mit der Unterhaltsreinigung der 100 städtischen Schulen sind zurzeit 16 Reinigungsunternehmen beauftragt. Eine vollständige Liste der Unternehmen erscheint im Protokoll.

In den entsprechenden Leistungsverzeichnissen als Grundlage für die Ausschreibungen sind Umfang und Frequenz der Reinigungsdienstleistungen für alle Räume in den Schulgebäuden enthalten. Die Schwerpunkte daraus sind die täglichen Reinigungen der Unterrichtsräume und der Sanitärräume. Eine vollständige Liste der wesentlichen Reinigungsleistungen einschließlich der Häufigkeit wird dem Protokoll beigefügt.

Frage 2:
Auf welche Weise und in welchen Abständen erfolgt die Qualitätssicherung der Reinigungsdienstleistungen?

Gemäß den Ausschreibungsbedingungen der Landeshauptstadt Hannover müssen die Bieter ein Qualitätsmanagement nachweisen. Dieses Qualitätsmanagement sieht u.a. vor, dass
- nur fachkundiges und zuverlässiges Personal von den Reinigungsunternehmen eingesetzt wird,
- die Reinigungskräfte geschult und unterwiesen werden,
- die Reinigungsmittel und –geräte den städtischen Standards entsprechen,
- der Einsatz bestimmter Reinigungsverfahren von der Landeshauptstadt Hannover vorgeschrieben werden kann und
- die Qualität der Unterhaltsreinigung in den Schulen regelmäßig von den Reinigungsunternehmen überprüft wird.

Die Landeshauptstadt Hannover kontrolliert darüber hinaus die Reinigungsleistungen der Unternehmen, die den Zuschlag nach einer Ausschreibung erhalten haben, intensiv insbesondere in der folgenden Probezeit. Die entsprechenden Begehungen in den Objekten erfolgen grundsätzlich unangekündigt durch das städtische Personal und ohne Begleitung von Unternehmensvertretern.
Die Reinigungsunternehmen müssen mindestens 1 x pro Quartal die Qualität der Unterhaltsreinigung in den Schulen überprüfen. Die Landeshauptstadt Hannover kann die zeitlichen Abstände dieser Qualitätsprüfungen durch die Unternehmen verkürzen, falls wiederholt Mängel in den Reinigungsleistungen auftreten.


Frage 3:
Liegen der Verwaltung Beschwerden seitens der Schulen oder der Eltern zur Qualität der Reinigung vor? Wenn ja, um wie viele und um welche Schulen geht es und wie wurde dieses Problem beseitigt?

Im Jahr 2012 gab es im Rahmen des Vertrags- und Beschwerdemanagements aus 17 Schulen Meldungen über mangelhafte Reinigungsleistungen durch beauftragte Unternehmen. Im ersten Quartal des Jahres 2013 lagen 9 entsprechende Meldungen vor.
Bei berechtigten Mängeln schließt sich ein mehrstufiges Verfahren an. Dieses Verfahren beginnt mit einer sofortigen Kontaktaufnahme und dem Ziel einer umgehenden Mängelbeseitigung. In Abhängigkeit vom jeweiligen Einzelfall können schriftliche Abmahnungen, Rechnungskürzungen oder auch fristlose Kündigungen des Vertrages mit dem betreffenden Reinigungsunternehmen folgen. Diese Entscheidungen mussten von der Kommunalen Gebäudereinigung in den Vorjahren in einigen Fällen leider getroffen werden.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) fragte, ob Schulen in Hannover auch von städtischen MitarbeiterInnen gereinigt würden.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass ca. 60 % der Schulen von Fremdfirmen und ca. 40 % von städtischen MitarbeiterInnen gereinigt würden.

Beigeordnete Seitz (CDU) fragte, in welchem Rhythmus die Begehungen durchgeführt würden und weiter ob bei den Beschwerden der 17 Schulen mehrere oder ein und dieselbe Reinigungsfirma beteiligt gewesen wären.


Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass in unregelmäßigen Zeitabständen kontrolliert würde. Die Intensität der Begehungen nähme zu, wenn Beschwerden an die Verwaltung gerichtet würden. Erster Stadtrat Mönninghoff erläuterte, dass die eingegangenen Beschwerden nicht auf ein Unternehmen allein zurückzuführen seien. Allerdings sei das Unternehmen von dem man sich getrennt habe mehrfach aufgefallen.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) fragte, ob in den vergangenen fünf Jahren der Umfang der Reinigungsleistung verringert worden sei.

Erster Stadtrat Mönninghoff verneinte dies.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) fragte, ob man in der Verwaltung Überlegungen nachgehen würde, den Anteil derer Schulen zu erhöhen, die von den städtischen MitarbeiterInnen gereinigt würden.

Erster Stadtrat Mönninghoff erläuterte, dass diese Diskussion seit vielen Jahren in der Stadtverwaltung und dem Rat geführt würde und es Fakt sei, dass die städtischen MitarbeiterInnen aufgrund der hohen Tarifvereinbarungen vergleichsweise teuer seien. Deshalb hätten auch nicht wenige Ratsmitglieder gefordert die Reinigung der städtischen Schulen komplett an Fremdfirmen zu vergeben. In diesem Kontext habe man sich dann für den Kompromiss entschieden, 60 % an Fremdfirmen zu vergeben und 40 % auch weiterhin von städtischen MitarbeiterInnen reinigen zu lassen. Zudem würden die städtischen MitarbeiterInnen auch immer wieder in besonders sensiblen Bereichen herangezogen. Diese Lösung bewege sich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und ermögliche eine möglichst intensive Reinigung.

Ratsherr Emmelmann (CDU) unterstellte, dass das Leistungsverzeichnis eklatante Mängel aufweisen müsse, da sich immer mehr Eltern zu Reinigungsgruppen zusammenfinden würden, um den hygienischen Zuständen in den hannoverschen Schulen entgegenzuwirken.

Erster Stadtrat Mönninghoff machte darauf aufmerksam, dass es bei über 100 Schulen 17 Beschwerden gegeben habe. Der Umkehrschluss sei, dass in 83 Schulen grundsätzlich zuverlässig und gut gearbeitet würde. Erster Stadtrat Mönninghoff stellte das von der CDU-Ratsfraktion vermittelte Bild der Gebäudereinigungsbranche deutlich in Frage und fügte hinzu, dass die beauftragten Firmen ein Leistungsverzeichnis abzuarbeiten hätten. Diese Aufgabe würde von der ganz überwiegenden Mehrheit der Unternehmen zuverlässig erfüllt. Das man immer wieder auch einmal schwarze Schafe erwische, sei die viel zitierte Ausnahme zur Bestätigung der Regel.

Beigeordnete Seitz (CDU) fragte, wie die Verwaltung die Einsparungen in diesem Bereich erklären könne.

Erster Stadtrat Mönninghoff erklärte, dass die Verwaltung den Umfang des Leistungsverzeichnisses nicht gekürzt habe. Man habe aufgrund der hohen Auftragsnachfrage günstigere Verträge abschließen können. Es sei ein ganz normaler Zustand, dass man bei neuen Verhandlungen bessere Preise erzielen könne.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, ob es denn sein könne, dass das Leistungsverzeichnis der Landeshauptstadt Hannover nicht ausreichend sei, um einen entsprechenden Reinigungszustand herzustellen. Weiter fragte Ratsherr Emmelmann, ob es nicht vorstellbar wäre, dass er mit keiner Silbe versucht habe das Handwerk zu beschädigen, sondern vielmehr versucht habe eine Ursache zu finden, damit der Leistungszustand verbessert würde.
Erster Stadtrat Mönninghoff erklärte, dass die Anfrage der CDU-Fraktion keine neuen Erkenntnisse gebracht habe. Die Untersuchungen hätten sich aus dem seit vielen Jahren betriebenen Beschwerdemanagement ergeben. Das schlechte Leistungen mit einer Abmahnung bzw. einer Kündigung geahndet würden, sei ein völlig normaler Ablauf. Erster Stadtrat Mönninghoff betonte, dass die Verwaltung den Reinigungsstandard nicht auf Kosten von Einsparungen heruntergefahren habe.

Beigeordnete Seitz (CDU) wiederholte die Frage zu den Einsparungen.

Erster Stadtrat Mönninghoff erläuterte, dass günstigere Ausschreibungsergebnisse zu den Einsparungen geführt hätten. Die Konkurrenzsituation unter den Anbietern ermögliche bei Neuausschreibungen Vertragsabschlüsse zu besseren Konditionen.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, ob die Verwaltung eine schriftliche Abfrage zur Zufriedenheit in Zusammenhang mit den Reinigungsleistungen an die hannoverschen Schulen versenden könnte.

Erster Stadtrat Mönninghoff führte aus, dass die Verwaltung eine jährliche Befragung in sechs unterschiedlichen Bereichen durchführe. In diesem Bezug seien diesmal die Schulhausmeister zu den Serviceleistungen anderer Bereiche befragt worden. Im Rahmen dieser Vergleichsumfrage zu der von vor fünf Jahren, seien keine signifikanten Darstellungen zu Negativentwicklungen bekannt geworden. Die Broschüre mit den Ergebnissen der letzten Umfragen habe man den Fraktionen bereits zur Verfügung gestellt.

Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) fragte, ob der Verwaltung in Zusammenhang mit der Vergabe von Reinigungsdienstleistungen an Fremdfirmen, gegenwärtig oder aus der Vergangenheit, Tarifverstöße bekannt geworden seien. Ratsherr Dr. Junghänel fragte zudem, ob von Seiten des Zolls Kontrollen durchgeführt worden wären oder wie die Verwaltung zu einer amtlichen Überprüfung der Löhne komme.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass die Verwaltung bereits in den Ausschreibungen darauf hinweise, dass nur tarifgebundene Unternehmen eine Berücksichtigung erhielten. Die Einzelfallprüfung obliege den Aktivitäten des Zolls und die Landeshauptstadt Hannover erwarte von seinen Vertragspartnern Tariftreue.

Ergänzung der Verwaltung zu Frage 1:
Liste der 16 Unternehmen in alphabetischer Reihenfolge:
1. Beauty-Clean GmbH, Hannover
2. Buttmann GmbH & Co. KG, Braunschweig
3. Deutsche R+S Dienstleistungen GmbH & Co. KG, Hannover
4. Enka Gebäudereinigungs GmbH, Hannover
5. Erich Lampert GmbH Hannover
6. Fiduz Gebäudereinigungs GmbH, Langenhagen
7. GFG mbH, Garbsen
8. Hectas Facility Service Stiftung & Co. KG, Hannover
9. Janson Dienstleistungs GmbH, Holzminden
10. P. Schneider-Gebäudedienstleistungen GmbH & Co. KG, Hannover
11. Pfeifer Dienstleistungs GmbH, Garbsen
12. Piepenbrock Dienstleistungs GmbH & Co. KG, Laatzen
13. Reinigungswerk Helms GmbH, Laatzen
14. Schmalstieg GmbH Gebäudereinigung, Hannover
15. Stölting Reinigung & Service GmbH & Co. KG, Hannover
16. Thomas Gebäudeseervice GmbH & Co. KG, Driedorf
Liste der wesentlichen Reinigungsleistungen einschließlich der Häufigkeit:
· Unterrichtsräume:
o 1 x wöchentlich gründliche Nassreinigung der Böden,
o 2 x wöchentlich vollflächige Entfernung von Schmutz und Staub,
o 2 x wöchentlich Sichtreinigung von deutlichen bzw. groben Verschmutzungen,
o 5 x wöchentlich Reinigung der Waschbecken,
o 1 x wöchentlich Reinigung der Tische und
o 1 x monatlich Reinigung der Heizkörper und Fensterbänke.
· Verwaltungsräume:
o Grundsätzlich wie in den Unterrichtsräumen.
· Sanitärräume:
o 1 x täglich Nassreinigung der Böden und Reinigung der Sanitärausstattung,
o 1 x wöchentlich Reinigung der Trennwände und Fliesen,
o 1 x monatlich Türen und Fensterbänke.
· Übrige Räume wie Verkehrsflächen, Sporthallen und Freizeitbereiche:
o 2 oder nach Bedarf 3 x wöchentlich Nassreinigung der Böden,
o 2 oder nach Bedarf 3 x wöchentlich Sichtreinigung von deutlichen bzw. groben Verschmutzungen.
· Sonstige Reinigungsdienstleistungen:
o 5 x wöchentlich getrennte Abfallentsorgung.

Glas- und Sonderreinigungen werden außerhalb der Unterhaltsreinigung nach Bedarf vorgenommen. Zusätzliche Sonderreinigungen werden z.B. nach Veranstaltungen in den Schulen oder für notwendige Grundreinigungen in Anspruch genommen.
· 10 Ferien-Reinigungstagen pro Schule in den Schulferien für gründliche Zusatzreinigungen.

Ergänzung der Verwaltung zu Frage 3:
Liste der betreffenden Schulen aus 2012 in alphabetischer Reihenfolge:

Förderschule Astrid-Lindgren
Grundschule An der Uhlandstraße
Grundschule Beuthener Straße
Grundschule Fichteschule
Grundschule Glücksburger Weg
Grundschule Goetheplatz
Grundschule Groß-Buchholzer-Kirchweg
Grundschule Kardinal-Bertram
Grundschule Lüneburger Damm
Grundschule Marienwerder
Grundschule Mengendamm
Grundschule Mühlenweg
Grundschule Stammestraße
Gymnasium Kaiser-Wihlem- und Ratsgymnasium Außenstelle
Gymnasium Tellkampfschule
Hauptschule Peter-Ustinov
Integrierte Gesamtschule Büssingweg

Liste der betreffenden Schulen aus dem ersten Quartal 2013 in alphabetischer Reihenfolge:

Grundschule Fichteschule,
Grundschule Gartenheimstraße,
Grundschule Glockseeschule,
Grundschule Glücksburger Weg,
Grundschule Grimsehlweg,
Grundschule In der Steinbreite,
Grundschule Lüneburger Damm,
Integrierte Gesamtschule Büssingweg,
Schulzentrum Bothfeld.


TOP 3.4.2.
zum Umgang mit ungenutzten Grundstücken und Immobilien
(Drucks. Nr. 0608/2013)
Wird schriftlich beantwortet.


TOP 3.5.
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zun unrechtmäßigem Streusalzeinsatz auf Fußwegen
(Drucks. Nr. 0617/2013)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 3.6.
der Fraktion Die Hannoveraner

TOP 3.6.1.
zu den neu errichteten Baken auf der Walderseestraße und anderswo
(Drucks. Nr. 0816/2013)
Wird schriftlich beantwortet.


TOP 3.6.2.
zur Antwort der Verwaltung auf die Anfrage 2311/2012 zu nachträglich deutlich teurer werdenden Bauprojekten in Hannover
(Drucks. Nr. 0830/2013)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 3.7.
der PIRATEN-Fraktion

TOP 3.7.1.
zum maschinenlesbaren Haushalt
(Drucks. Nr. 0843/2013)
Wird schriftlich beantwortet.


TOP 3.7.2.
zu Auswirkungen der Änderungen des Telekommunikationsgesetzes und der Bestandsdatenauskunft auf Bürger und Stadt Hannover
(Drucks. Nr. 0870/2013)
Wird schriftlich beantwortet.


TOP 3.8.
von Ratsherrn Neudahm zur Verwendung des Marketing-Logo (neue Dachmarke) bei der Darstellung der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0839/2013)
Wird schriftlich beantwortet.


TOP 19.
Antrag der SPD-Fraktion zu einer Aktuellen Stunde zum Thema: "Fünf Jahre Lokaler Integrationsplan - Bilanz einer Erfolgsgeschichte"
(Drucks. Nr. 0871/2013)
A K T U E L L E S T U N D E

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) erläuterte, dass alle Ratsfraktionen und der Einzelvertreter eine maximale Redezeit von 5 Minuten erhielten. Die antragstellende Fraktion der SPD werde beginnen und dann werde in der Reihenfolge der Fraktionsstärke verfahren. Die gleichstarken Fraktionen im Rat hätten sich im Februar 2012 untereinander darauf verständigt, dass die Reihenfolge der Worterteilung nach jeder Aktuellen Stunde rouliere. Nach Beendigung der „Aktuellen Stunde“ würde die Behandlung der übrigen Tagesordnungspunkte fortgesetzt.

Ratsherr Kirci (SPD) führte aus, das man die Aktuelle Stunde angemeldet habe, da der zweite Controllingbericht zum Lokalen Integrationsplan (LIP) nicht in allen Ratsgremien behandelt würde. Ratsherr Kirci bedankte sich im Namen der SPD-Ratsfraktion bei der Leiterin und allen MitarbeiterInnen aus dem Sachbereich Integration (OE 15.21) für die Erstellung des zweiten Controllingberichts zum Lokalen Integrationsplan. Weiter erläuterte Ratsherr Kirci, dass Integration eine Querschnittaufgabe sei und dass sich in Hannover ein Umgang mit der Integration zu einem Selbstverständnis entwickelt habe. Integration betrachte man in der Landeshauptstadt als einen Bestandteil der Gesellschaftspolitik. Ratsherr Kirci erinnerte daran, dass der ehemalige Oberbürgermeister Stephan Weil den Lokalen Integrationsrat 2007 einberufen habe. Dieser bestünde aus mehr als 60 Vertretern aus Migranten- und Wohlfahrtsverbänden, Kirchen- sowie Religionsgemeinschaften. Der Lokale Integrationsplan werde alle zwei Jahre dahin gehend evaluiert, dass die weiteren Handlungsansätze überprüft würden, um zu dokumentieren welche Bereiche gut laufen würden und auf welchen Gebieten Entwicklungen in Hannover weiter vorangetrieben werden müssten. Ratsherr Kirci hob aus dem großen Angebot des Lokalen Integrationsplans den Alphabetisierungskurs der Volkshochschule - wodurch Migranten Behördengänge ohne Dolmetscher ermöglicht werden sollten - und das Gemeinschaftsprojekt „Jugend hat Perspektive“, zur Entschärfung der Jugendarbeitslosigkeit, hervor. In diesem Zusammenhang sei die Koordinierungsstelle ALBuM z.B. für die Regenerierung von Fördermitteln der Europäischen Union ein fester Bestandteil der Integrationsarbeit in Hannover. Ratsherr Kirci merkte an, dass Integrationsarbeit aus fördern und fordern bestünde und dass sich diese unter anderem auch in der Kinder- und Jugendarbeit wiederfände. Die Familienzentren in den Stadtteilen sowie die Projekte „Rucksack“ und „HIPPY“ seien erfolgreiche Beispiele dafür. Zum Abschluss betonte Ratsherr Kirci, dass man in Hannover die Integrationspolitik lebe und aktiv alle Bestandteile zur Willkommenskultur auch in schwierigen Zeiten in Hinblick auf kontroverse Ansichten und Einstellungen fördere.

Ratsfrau Jeschke (CDU) führte aus, dass der Rat der Stadt Hannover im Jahr 2008 die Einführung des Lokalen Integrationsplans beschlossen habe. Darin enthalten sei eine alle zwei Jahre wiederkehrende Analyse der Programme im Hinblick auf ihre Entwicklung. Ratsfrau Jeschke würdigte im Namen der CDU-Fraktion die Fleißarbeit der MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung zur Erstellung des zweiten Controllingberichts. Ratsfrau Jeschke kritisierte, dass dieser nicht in allen Bereichen komplett evaluiert sei, da häufig Projekte ohne Teilnehmerzahlen aufgeführt wären. Ein Controllingbericht ohne Daten zur Erhebung von Entwicklungsprozessen sei unvollständig. Im Weiteren wies Ratsfrau Jeschke darauf hin, dass der Lokale Integrationsplan nur deshalb habe entstehen können, da die niedersächsische Landesregierung im Jahr 2005 einen Mikro-Zensus mit Inhalten zu Migrationshintergründen aufgelegt habe. Ratsfrau Jeschke merkte an, dass sich die CDU-Ratsfraktion zukünftig die Erfassung von zentralistischen Aufgaben wie z.B. die Sprachförderung wünschen würde. Ferner sollte die interkulturelle Kompetenz stärker heraus gearbeitet werden und müssten zudem die Inhalte des Lokalen Integrationsplan viel bewusster und effektiver in die Stadtgesellschaft transportiert werden.

Ratsfrau Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass der Lokale Integrationsplan in die Handlungsfelder Bildung, Wirtschaft, Soziales, Stadtleben, Demokratie und Stadtverwaltung aufgeteilt und zur Verbesserung der Integration in Hannover eingerichtet worden wäre. Ratsfrau Markowis bedankte sich bei allen Akteurinnen und Akteuren aus den verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung, den Ehrenamtlichen aus den Migrationsverbänden- und –vereinen, den Selbstorganisationen und allen anderen Beteiligten dafür, dass der Lokale Integrationsplan mit Leben gefüllt würde. Ratsfrau Markowis erörterte, dass Sie sich als Kommunalpolitikerin besonders für die Handlungsfelder Demokratie und Zivilgesellschaft interessiere. In diesem Kontext könne man das fehlende allgemeine, kommunale Wahlrecht für ausländische Einwohnerinnen und Einwohner durchaus als Demokratiedefizit bezeichnen. Die Stadt Hannover begegne diesem Problem mit den Integrationsbeiräten, die inzwischen in allen Stadtbezirken eingerichtet worden wären. Ratsfrau Markowis berichtete, dass der Gesellschaftsfonds Zusammenleben das Ziel verfolge bürgerschaftliche Aktivitäten der lokalen Integrationsarbeit zu unterstützen, die das Zusammenleben einer zunehmend interkulturellen Zivilbevölkerung verbessern würden. Der Gesellschaftsfonds Zusammenleben initiiere seit dem Jahr 2009 jährlich einen Ideenwettbewerb. Der aktuelle werde unter dem Motto „Beteiligen, Mitbestimmen, Entscheiden, Verantworten – Hannovers junge Generation auf dem Weg zur Selbstständigkeit“ angeboten. Im Weiteren stellte Ratsfrau Markowis geförderte Projekte des Gesellschaftsfonds Zusammenleben wie z.B. „Omas und Opas erzählen in Kindergärten“, das Netzwerk „MiSo“ und das „Super Kino“ vor. Ratsfrau Markowis machte deutlich, dass diese Beispiele zeigten wie vielfältig das bürgerschaftliche Engagement des Gesellschaftsfonds Zusammenleben sei und gab sich zuversichtlich, dass die unabhängige Jury, die über die Fördermittel entscheide, auch in Zukunft tolle Projekte auszeichnen werde. Zum Abschluss gab Ratsfrau Markowis ihrer Hoffnung Ausdruck, dass auch der zukünftige Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover – wie dies Stephan Weil getan habe – Integration als Chefsache ansehen werde. Dieser werde gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Aufgabe haben dafür zu sorgen, dass der Lokale Integrationsplan weitergeführt würde.

Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.) lobte den Aufwand und die Akribie mit welcher die Verwaltung ihren Anstrengungen zur Integration in Hannover nachkomme. Ratsfrau Pollok-Jabbi bemängelte, dass im Controllingbericht keine Zahlen zum Mitteleinsatz aufgeführt wären. Ratsfrau Pollok-Jabbi versicherte, dass es nicht darum gehen würde den Rotstift ansetzen zu wollen, sondern vielmehr darum aufzuzeigen, dass Integration neben ehrenamtlichem Engagement auch eine wichtige Position im Haushalt darstelle. Ratsfrau Pollok-Jabbi stellte fest, dass der zweite Controllingbericht ein wichtiges Strukturdefizit aufweise. Die beruflichen Qualifikationen von Menschen mit Migrationshintergrund, die diese im Ausland erworben hätten, würden im Rahmen der Arbeitsmarktintegration nicht anerkannt. Ferner sei die geringe Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund an den politischen und sozialen Beteiligungsmöglichkeiten aufgefallen. Im Bericht würde dazu ausgeführt, dass sich dieser Effekt über Generationen hinweg nicht verändere. Ratsfrau Pollok-Jabbi erinnerte daran, dass der afrikanische Dachverband in den politischen Beratungsgremien und auch den Ausschüssen des internationalen Ausschusses unterrepräsentiert sei. Ratsfrau Pollok-Jabbi wies darauf hin, dass man selbst unter Nichtbeachtung der beiden vorangegangenen Punkte lediglich davon sprechen könne, dass man auf dem richtigen Weg sei, aber von einem Erfolg sehr weit entfernt wäre. Zum Abschluss bemerkte Ratsfrau Pollok-Jabbi, dass ein Oberbürgermeister oder Dezernent mit Migrationshintergrund auch für die Landeshauptstadt Hannover eine Bereicherung wäre.

Ratsfrau Bruns (FDP) führte aus, dass die Stadtverwaltung Hannover den Lokalen Integrationsplan im Jahr 2008 entworfen habe, um Integration in der Landeshauptstadt konzeptionell erfassen zu können. Dieser habe erstmals die Möglichkeit aufgeworfen, die Integration als Querschnittaufgabe begreifen zu können und böte viele gute Ansätze. Ratsfrau Bruns erklärte, dass die FDP-Fraktion den Lokalen Integrationsplan grundsätzlich befürworte und deren Ergebnisse positiv bewerte. Ratsfrau Bruns gab zu bedenken, dass eine Stagnation sowie der Verweis auf defizitäre Zustände bei Bund und Land vermieden werden sollten. Denn es gäbe genügende kommunale Handlungsfelder, wie der Lokale Integrationsplan aufzeige. Ratsfrau Bruns wies darauf hin, das Bildung und Arbeitsmarktintegration immer noch mangelhafte Bereiche wären, in denen die Landeshauptstadt Hannover gefordert sei. Die Betreuungsquote in der Kindertagesbetreuung in der Gruppe der über Dreijährigen mit Migrationshintergrund sei relativ hoch. In der darunter liegenden Altersgruppe hingegen läge der Anteil unter 25 %. Der Einsatz von bilingual agierenden BetreuerInnen in Kinderkrippen stelle den angestrebten Erfolg eindeutig in Frage. Ratsfrau Bruns stellte fest, dass man diese schlechte Bilanz in den vergangenen Jahren nicht nennenswert habe verbessern können und regte eine Umverteilung des für diesen Bereich eingestellten Mitteleinsatz an. Weiter erörterte Ratsfrau Bruns, dass bereits im Lokalen Integrationsplan des Jahres 2007 die Sprachförderung im Vorschulalter als wichtiges Instrument erkannt worden wäre. Das aktuelle Integrationsmonitoring aus dem Jahr 2010 zeige jedoch, dass 12,3 % derjenigen Kinder, die eingeschult werden sollten, trotz vorheriger, sechsmonatiger Sprachförderung, sich nur eingeschränkt oder gar nicht mit dem untersuchenden Arzt hätten unterhalten können. Im schulischen Bereich sei besonders als alarmierend zu konstatieren, dass fast die Hälfte aller Schulabgänger ohne Abschluss, Menschen mit Migrationshintergrund seien. Der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund an Haupt- und Förderschulen sei zudem vergleichsweise hoch. Die Abschlussquote sei an diesen Schulen allerdings höher. Ferner nähme das Elternhaus im Bereich Ausbildung bzw. Bildung von Jugendlichen eine immer wichtiger werdende Rolle ein. Dies erkenne die Landeshauptstadt explizit an und sei bemüht Eltern mit Migrationshintergrund als Gesprächspartner zu gewinnen. Das Projekt der „Rucksack-Mütter“ sei vor diesem Hintergrund als besonders vorbildlich kundzumachen. Allerdings mute es bei der zentralen Bedeutung des Elternhauses für die Bildungsbiographie der Kinder überraschend an, dass die Landeshauptstadt Hannover für diesen Bereich lediglich 100.000 € einsetze. Dieser Ansatz erscheine in Anbetracht der Wichtigkeit des Themas verschwindend gering. Im Bereich der schulischen Bildung seien die Zahlen der Absolventen mit Migrationshintergrund zwar gestiegen, dennoch gäbe es eine gleichbleibend hohe Quote an Schülern ohne Abschluss. Ratsfrau Bruns hob hervor, dass die „Bildungsverlierer" in der Landeshauptstadt Hannover maskulin wären und mit einem Migrationshintergrund behaftet seien. Abschließend machte Ratsfrau Bruns deutlich, dass der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund, die nicht sozialversicherungs- pflichtig beschäftigt seien, extrem hoch wäre. Dazu seien zum einen deutliche Unterschiede in den einzelnen Stadtteilen erkennbar und zum anderen kristallisiere sich heraus, dass die Arbeitslosenquote bei einigen Nationalitäten deutlich höher sei als bei anderen. Im Angesicht des drohenden Fachkräftemangels könne sich der Handel und das Handwerk eine derartige Arbeitskraftbrache nicht leisten. Deshalb läge es im besonderen Interesse, Integration, Bildung und Ausbildung in der Landeshauptstadt Hannover voranzutreiben.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) stellte in Frage warum nur die erfolgreiche Seite des Lokalen Integrationsplans beleuchtet werden sollte. Die PIRATEN-Fraktion wünsche sich eine offene Diskussion. Denn allseitige, unkritische Lobpreisungen würden kaum zu einer positiven Fortschreibung eines im Prinzip guten Politikkonzeptes führen. Vielmehr gehe es darum, Schwachstellen zu erkennen oder Mängel zu benennen. Es sei zudem geboten aus den praktischen Erfahrungen zu lernen und den Lokalen Integrationsplan an die politisch, gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen. Ratsherr Hillbrecht erklärte, dass durch die junge Geschichte der PIRATEN bedingt sei, dass man an der Entwicklung des Lokalen Integrationsplans nicht beteiligt gewesen wäre und gestand ein, dass er von der Existenz des Lokalen Integrationsplans erst als Ratsherr Kenntnis erhalten habe. Dies sei bedauerlich, denn das Thema Integration sei eine wichtige Querschnittaufgabe, welche nicht nur den direkt Betroffenen in das Bewusstsein gerufen werden sollte. Die lokale Integrationsplanung müsste deshalb auch außerhalb des Rathauses intensiv und kontinuierlich thematisiert werden. Ratsherr Hillbrecht mahnte an, dass es ausgeschlossen sein sollte, dass Projekte wegen fehlender finanzieller oder personeller Ressourcen nicht weiter verfolgt werden könnten. In diesem Zusammenhang seien acht entsprechende Vermerke im Controllingbericht aufgeführt. Einmal im Bereich Demokratie, zweimal im Bereich Stadtleben und fünfmal im Bereich Bildung. Dies lasse erkennen, dass der Bereich Bildung noch weiter in den Fokus gestellt werden müsse. Denn dort würden wichtige Weichen für eine gelungene Integration gestellt. Es sei mehr als bedauerlich, wenn z.B. ein Handlungsansatz wie dem Angebot kommunaler Sprachkurse für Quereinsteiger ohne Deutschkenntnisse ab Klasse sieben nicht weiter verfolgt werden könne, da die personellen Kapazitäten nicht ausreichen würden, um allein den Bedarf dafür ermitteln zu können. Ratsherr Hillbrecht berichtete weiter, dass die Handlungsansätze im Bereich Wirtschaft nahezu alle erreicht würden. Das werfe die Frage auf, ob verschiedene Handlungsfelder unterschiedlichen Prioritäten unterliegen würden. Ratsherr Hillbrecht stellte klar, das Bildung mindestens genauso wichtig sei wie Wirtschaft. Die Integration müsse zudem in allen Bereichen einen hohen Stellenwert einnehmen und sollte zunächst einmal unabhängig von finanziellen Aspekten betrachtet werden. Zum Abschluss hob Ratsherr Hillbrecht hervor, dass die Inhalte und Ziele des Lokalen Integrationsplans in die Stadtgesellschaft transportiert werden sollten. Ferner sollte vermieden werden bei Belangen wie den Diskussionen zum Standort eines Flüchtlingsheimes im Stadtteil Bothfeld, diametrale Aussagen zum Lokalen Integrationsplan zu verbreiten.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) stellte in Frage, ob der Lokale Integrationsplan und die Integration insgesamt in Hannover als Erfolg bewertet werden könne und
erinnerte daran, wie die Fraktion DIE HANNOVERANER zu den Themen Integration und Zuwanderung stünden. Ferner sei dahin gestellt in wie weit diese Erfolge, die unbestritten zu verzeichnen wären, mit dem Lokalen Integrationsplan in Hannover in Zusammenhang gebracht werden könnten. Ratsherr Böning gab dazu die Empfehlung aus, dass man sich einmal mit HauptschullehrerInnen über ihre Schüler unterhalten sollte. Ferner sollte man sich auf den Internetseiten der Polizei über Straftatdelikte und deren Täterbeschreibungen informieren sowie ein vertrautes Vieraugengespräch mit Polizisten der Landeshauptstadt suchen und sich dann sein eigenes Bild machen sollte. Ratsherr Böning regte weiterhin an, dass man das Gespräch mit den Nachbarn des Hauses Wunstorfer Straße 47 suchen sollte oder in den Außenbezirken Hannovers in sozialen Brennpunkten mit Bewohnern über Bandenkriminalität und dem Sinn von Strafanzeigen sprechen möge, falls sich diese aus Angst überhaupt dazu äußern würden. Abschließend forderte Ratsherr Böning dazu auf, dass man sich informieren möge, die Tatsachen und Fakten zur Kenntnis nehmen und dann ganz für sich privat eine Bilanz erstellen sollte, ob die Integration insgesamt in Hannover erfolgreich sei.

Ratsherr Neudahm (WfH) erörterte, dass der Lokale Integrationsplan eine sehr gelungene Absichtserklärung der Stadt Hannover darstelle, welcher kaum einen Lebensbereich auslasse. Ratsherr Neudahm kritisierte, dass die Ausweisung der erzielten Erfolge im zweiten Controllingbericht zum Lokalen Integrationsplan nicht aufgeführt worden wären. Zudem sei die zu geringe Beteiligung eines der großen Probleme bei der Umsetzung. Weiter machte Ratsherr Neudahm darauf aufmerksam, dass eine bessere Kenntnis des unglaublich großen Angebots des Lokalen Integrationsplans dazu hätte beitragen können, dass Angebote an den Arbeits- und Freundeskreis weitergegeben würden. Die hannoverschen MitbürgerInnen mit und ohne Migrationshintergrund sollten besser über die Angebote aus dem Lokalen Integrationsplan informiert werden. Die Landeshauptstadt Hannover sei gefordert für eine bessere Verbreitung der Informationen Sorge zu tragen. Die Integrationsbeiräte aus den Stadtbezirksräten könnten in diesem Zusammenhang eine Schlüsselfunktion übernehmen. Die Integrationsbeiräte sollten Informationen an Einbürgerungs-, Sport- oder Kulturveranstaltungen weiterleiten. Auf diesem Wege sollten Listen mit dem kompletten Angebot des Lokalen Integrationsplans in den verschiedenen Sprachen der BürgerInnen Hannovers verbreitet werden. Ratsherr Neudahm stellte abschließend klar, dass der Lokale Integrationsplan fast perfekt, aber zu wenig bekannt gemacht worden sei. Die Migrantenorganisationen seien zu wenig informiert worden. Die dringendste Aufgabe sei es demnach, die Angebote aus dem Lokalen Integrationsplan in die Stadtgesellschaft zu transportieren.

Die Aktuelle Stunde wurde von 17.10 Uhr - 17.55 Uhr durchgeführt.


TOP 4
Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 0987/2013)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzungen in verschiedenen Gremien nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0987/2013.

Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.


TOP 5.
Antrag zur Wahl von Vertrauenspersonen für den Ausschuss zur Wahl der Schöffen
(Drucks. Nr. 0579/2013 mit 1 Anlage)
Einstimmig – mit mehr als 33 Stimmen - beschloss der Rat die Wahl von Vertrauenspersonen für den Ausschuss zur Wahl der Schöffen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0579/2013 mit 1 Anlage.


TOP 6.
Antrag zur Annahme einer Zuwendung gemäß § 111 Abs. 7 NKom VG
(Drucks. Nr. 0872/2013)
Einstimmig beschloss der Rat die Annahme einer Zuwendung gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0872/2013.


TOP 7.
Antrag zur Marktgebührensatzung 2013 - 2015
(Drucks. Nr. 0273/2013 mit 5 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Marktgebührensatzung 2013 – 2015 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0273/2013 mit 5 Anlagen.


TOP 8.
Antrag zur Entgeltordnung der Musikschule
(Drucks. Nr. 0584/2013 mit 2 Anlagen)
Gegen 1 Stimme beschloss der Rat die Entgeltordnung der Musikschule nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0584/2013 mit 2 Anlagen.


TOP 9.
Antrag zur Änderung der Vergnügungsteuersatzung
(Drucks. Nr. 0562/2013 N2 mit 1 Anlage)

TOP 9.1.
dazu Zusatzantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0788/2013)

Mit 37 Stimmen gegen 16 Stimmen lehnte der Rat, in Abwesenheit von Ratsherrn Dr. Kiaman, den Zusatzantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0788/2013ab.

Mit 37 Stimmen gegen 16 Stimmen beschloss der Rat, in Abwesenheit von Ratsherrn Dr. Kiaman, die Änderung der Vergnügungsteuersatzung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0562/2013 N2 mit 1 Anlage.



TOP 10.
Anträge zu Einleitungsbeschlüssen für vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB

TOP 10.1.
im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 0034/2013 mit 1 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Einleitungsbeschluss für vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB im Stadtbezirk Ricklingen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0034/2013 mit 1 Anlagen.


TOP 10.2.
im Stadtteil Calenberger Neustadt
(Drucks. Nr. 0647/2013 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat den Einleitungsbeschluss für vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB im Stadtteil Calenberger Neustadt nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0647/2013 mit 1 Anlage.


TOP 11.
Antrag zum 213. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover Bereich: Ledeburg / "Nahversorgung Vinnhorst" Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0627/2013 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat das 213. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover Bereich: Ledeburg / "Nahversorgung Vinnhorst" nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0627/2013 mit 3 Anlagen.


TOP 12.
Anträge zu Bauleitplänen der Wohnbauflächeninitiative

TOP 12.1.
Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1752 - Klagesmarkt -
mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung,
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0268/2013 N1 mit 3 Anlagen)
Gegen 4 Stimmen beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1752 – Klagesmarkt, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0268/2013 N1 mit 3 Anlagen.


TOP 12.2.
Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1775 - Neuapostolische Kirche / Thurnithistraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0481/2013 mit 3 Anlagen)
Bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1775 - Neuapostolische Kirche / Thurnithistraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0481/2013 mit 3 Anlagen.


TOP 13.
Anträge zu weiteren Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 13.1.
Bebauungsplan Nr. 506, 2. Änderung – Vahrenheider Markt -
Bebauungsplan der Innenentwicklung,
Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0101/2013 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 506, 2. Änderung – Vahrenheider Markt, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0101/2013 mit 3 Anlagen.


TOP 13.2.
Bebauungsplan Nr. 1150, 1. Änderung - Nördlich Echternfeld
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0328/2013 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1150, 1. Änderung - Nördlich Echternfeld, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0328/2013 mit 3 Anlagen.


TOP 13.3.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 536, 1. Änderung - Nahversorgungszentrum Tempelhofweg
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0612/2013 mit 3 Anlagen)
Bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 536, 1. Änderung - Nahversorgungszentrum Tempelhofweg, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0612/2013 mit 3 Anlagen.


TOP 13.4.
Bebauungsplan Nr. 226, 1. Änderung - Peiner Straße / Im Bruche -
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB
Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0773/2013 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 226, 1. Änderung - Peiner Straße / Im Bruche, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0773/2013 mit 3 Anlagen.


TOP 14.
Antrag zur Stadtbahnstrecke D-West: Neu- und Ausbau Citystrecke – Grundsatzbeschluss
(Drucks. Nr. 0297/2013 mit 1 Anlage)

TOP 14.1.
dazu Änderungsantrag der FDP-Fraktion
(Drucks. Nr. 0413/2013)

TOP 14.2.
und Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0677/2013)

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) informierte, dass der Rat der Stadt Hannover am 23. Juni 1965 einen einstimmigen Beschluss zum Bau eines U-Bahn-Streckennetzes getroffen habe, um eine Verbesserung des Gesamtverkehrs sowie die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs herbeizuführen. Dieser Beschluss sei eine Vision in Hinblick auf einen verbesserten, zukunftsfähigen Schienennahverkehr in der Landeshauptstadt. Ratsherr Hillbrecht argwöhnte, dass der vorliegende Antrag diese Vision aus der Welt schaffen könnte. Der Idee von einem einheitlichen Stadtbahnnetz für alle BürgerInnen solle umfassend Einhalt geboten werden. Ratsherr Hillbrecht wies darauf hin, dass der im Antrag projektierte Streckenverlauf der Linie 10 den stadtgerechten Ausbau der Goethestraße und der Kurt-Schumacher-Straße verhindere. Zudem werde diese gefährliche Barrieren rund um den Hauptbahnhof für Fußgänger, Radfahrer und den motorisierten Individualverkehr mit sich bringen. Die Linie 10 würde mehr oder weniger, schlecht als recht mit dem übrigen Stadtbahnnetz verbunden und sei das Zeugnis einer ideologisierten Fehlplanung. Ratsherr Hillbrecht erinnerte an die Ausführungen eines Üstra-Mitarbeiters im Bauausschuss, wonach die Angebotsqualität nach dem Umbau sinken werde und die Endhaltestelle am Raschplatz eine Taktverdichtung verhindere. Zudem werde die gesamte Strecke nur für 50 Meter lange Züge ausgebaut, sodass auch eine Verlängerung der Züge und somit eine Qualitätsverbesserung auf diesem Wege nicht möglich wäre. Ratsherr Hillbrecht machte deutlich, dass eine Nachhaltigkeit nur mit der Verknüpfung mit dem übrigen Streckennetz, durch die Errichtung des Tunnels zwischen Goetheplatz und Raschplatz und der Version, das Netz weiter leistungsfähig auszubauen, erzielt werden könne. Ratsherr Hillbrecht führte aus, dass man am Beispiel der Lister Meile erkennen könne, wie sinnvoll die Nutzung der verschiedenen Verkehrsebenen wäre. Ratsherr Hillbrecht warf den Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen vor, dass diese sich im Hinblick auf den Endhaltepunkt am Raschplatz selbst widersprechen würden. Denn zum einen erachte man die Tunnelstation Raschplatz als ungeeignet und erkläre dazu, dass dort sowieso niemand hinwolle und zum anderen sei man begeistert, dass man dann endlich überirdisch zwischen Steintor und Raschplatz pendeln könne. Ferner werde dann damit argumentiert, dass der Wachstum der Stadt dann doch nicht so stark voranschreite, wie dies prognostiziert worden wäre. Eines der größten Wohnneubauprojekte sei die Wasserstadt Limmer, die genau im Einzugsgebiet der Linie 10 läge und es seien Gerüchte dazu hörbar geworden, das eine Zweigstrecke dorthin gelegt werden sollte. Ratsherr Hillbrecht betonte, dass eine dann verkürzte Linie 10 einen zusätzlichen Fahrgastbedarf nicht decken könnte. Im Weiteren machte Ratsherr Hillbrecht seinem Unmut über die Zuständigkeiten von Region und Stadt Hannover zum öffentlichen Personennahverkehr Luft. Ratsherr Hillbrecht prophezeite, dass sich die Verantwortlichen früher oder später an die vorsorglichen Bauten an Raschplatz und Steintor aufgrund eines wachsenden öffentlichen Personennahverkehrs erinnern müssten. Diese Bauten seien ein Vermächtnis aus den Zeiten, als man weiter dachte, als dies heute im Rat der Stadt der Fall sei. Zum Abschluss brachte Ratsherr Hillbrecht die Hoffnung zum Ausdruck, wonach die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) den Planungen der Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD eine Absage erteilen und die benötigten Fördergelder verweigern möge.

Ratsherr Blaschzyk (CDU) mutmaßte, dass die Region Hannover eine Umfrage zur Streckenführung der D-Linie verworfen habe, da es zum einen wenig Sinn mache, wenn jemand aus Ronnenberg zur Linie 10 entscheiden solle und zum zweiten, da zu befürchten gewesen wäre, dass das Umfrageergebnis nicht mit den Erwartungen der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen überein gekommen wäre. Man habe sich dann lieber dazu entschieden, die ideologisch motivierte Lösung der Bündnis 90/Die Grünen durchzusetzen. Die SPD-Fraktion erwecke zudem den Eindruck gar keine eigene Meinung zu dem Thema zu haben. Diese würde nur den Zielen der Bündnis 90/Die Grünen nacheifern. Ratsherr Blaschzyk führte aus, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen gern die Niederflurbahnen in Hannover gehabt hätten. Da dieses Ziel nicht erreicht worden wäre, versuche man nun mit dem vorliegenden Antrag die Einleitung zu einer autofreien Innenstadt zu zementieren. Ratsherr Blaschzyk wies darauf hin, dass eine Beteiligung der Interessengruppen erst sehr spät im Bauausschuss ermöglicht worden wäre. Zudem sei dort das offenkundige Desinteresse von den Mitgliedern der Mehrheitsfraktionen unverhohlen zur Schau gestellt worden. Ratsherr Blaschzyk gab zu bedenken, dass die Citygemeinschaft, die Handelskammer, die Handwerkskammer und auch die Üstra, die diese Strecke betreiben müsse, Zum Ausdruck gebracht hätten nicht von den Planungen überzeugt zu sein. Das Vorhaben verschlechtere den Autoverkehr durch die Altstadt, die Goethestraße, der Kurt-Schumacher-Straße und die gesamte verkehrliche Situation bis zum Raschplatz. Ferner würde die geplante Verbesserung der Gesamtsituation vor dem Hauptbahnhof verschlechtert. Abschließend formulierte Ratsherr Blaschzyk den Inhalt des CDU-Antrages und stellte klar, dass der heutige Beschluss vor allem eine deutlich gesunkene Akzeptanz zum Konstrukt Region Hannover nach sich ziehen werde. Die Bürger hätten deutlich wahrgenommen, dass man sich nicht für ihre Belange einsetze, sondern den politischen Willen über den Bürgerwillen stelle.

Ratsherr Hermann (SPD) sagte, dass er sowohl heute als auch in der Anhörung im Bauausschuss nichts Neues erfahren habe. Ratsherr Hermann erklärte, dass die SPD-Fraktion die Anträge der Fraktion der CDU und der FDP ablehnen werde, denn im Besonderen der FDP-Antrag sei rechtlich unsauber gearbeitet. Der öffentliche Personennahverkehr läge in der Zuständigkeit der Region und könne nicht auf die Landeshauptstadt übertragen werden. Ratsherr Hermann machte darauf aufmerksam, dass die so genannte Scheelhase-Lösung, mit einem Endpunkt am Steintor, fatal wäre. In der Regionsversammlung habe man sich parteiübergreifend für eine oberirdische Streckenführung entschieden und damit sei eine Weiterführung der Linie 10 bis zum Hauptbahnhof unerlässlich.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) zweifelte an, dass die Mehrheit der Hannoveraner für eine Tunnellösung wäre. Zu dem Thema gäbe es verschiedene Interessengruppen, wobei die Citygemeinschaft sowie die Handwerks- und Handelskammer von einer stärkeren Lobby profitierten als die Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs. Beigeordneter Förste machte deutlich, dass die Fraktion DIE LINKE. keinen Tunnel wolle und auch keine Hochbahnsteige in der Limmerstraße wünsche. Beigeordneter Förste führte aus, dass auch weiterhin eine Streckenführung der Linie 10 bis zum Aegidientorplatz betrieben werden müsse. Auf dem Teilstück bis zum Hauptbahnhof würden täglich mehr als 7.000 Personen befördert. Zudem lägen das Schauspielhaus und das Künstlerhaus in direkter Streckennähe. Das Vorhaben die Haltestelle nicht direkt vor dem Bahnhof anzusiedeln lehne man ab und plädiere dafür die Haltestelle im Posttunnel zu errichten. Da dem Hauptanliegen der Fraktion DIE LINKE. zu einem autofreien Bahnhofsvorplatz – außer Taxen – werde man alle vorliegenden Anträge ablehnen.

Ratsherr Engelke (FDP) merkte an, dass die Städte Köln und Karlsruhe aus Platzgründen ein U-Bahnnetz errichteten. Weiter führte Ratsherr Engelke aus, dass der Vorwurf zur rechtlich unsauberen Arbeit nicht haltbar sei. Die Region Hannover, dass habe man in verschiedenen Veranstaltungen erleben dürfen, sei mit der Planung überfordert. Die Bauverwaltung der Landeshauptstadt hingegen wäre mit den Planungen bestens betraut. Es sollte doch zu keinerlei Problemen führen, wenn die Planungen der Stadtverwaltung von der Regionsversammlung behandelt und abgestimmt würden. Das würde gleichzeitig auch die Akzeptanz der BürgerInnen deutlich anheben. Ein Beispiel für die fragwürdigen Planungen der Region sei die geplante Aufhebung der Haltestelle Clevertor, nachdem der Rat der Stadt beschlossen habe, die Volkshochschule an das Hohe Ufer zu verlegen. Ratsherr Engelke betonte, dass die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit dem vorliegenden Antrag gegen den Willen einer überwiegenden Mehrheit der BürgerInnen, annähernd 99 % der Citygemeinschaft und zu einem großen Teil gegen die Kunden der Üstra Fakten schaffen wolle. Die einzige Hoffnung der FDP-Fraktion sei die Ablehnung zu dem Projekt von der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG). Abschließend zitierte Ratsherr Engelke aus einer Antwort der Landesnahverkehrs- gesellschaft Niedersachsen mbH auf die Anfrage der FDP-Fraktion im Landtag. Danach habe man die Regionsverwaltung darauf hingewiesen, dass bei einer standardisierten volkswirtschaftlichen Bewältigung zur Bestimmung des Nutzen-Kosten-Faktors der beantragten Variante, auch weitere maßgebliche Varianten zu untersuchen seien.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) sagte, dass die vorliegenden Planungen von Technokraten durchgeführt worden wäre und am Willen der Bürger vorbeigehe. Die oberirdische Linienführung sei insgesamt als abstrus zu bewerten. Die projektierte Linienführung sei ein Rückschritt in der Verkehrsentwicklung und nicht zukunftsfähig. Ratsherr Wruck betonte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER der Meinung sei, dass man es den ehemaligen Stadtvätern schuldig sei, dass das U-Bahnnetz vollendet würde. Die einzig zukunftsfähige Lösung sei der D-Tunnel vom Steintor bis zum Hauptbahnhof und langfristig gesehen darüber hinaus bis in die Südstadt.

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, dass er von allen Verkehrsgutachtern bzw. zu diesem Thema involvierten Fachleuten wie z.B. Prof. Haller bislang keine Aussage erhalten habe, dass die geplante Linienführung nicht funktionieren könnte. Ratsherr Dette räumte ein, dass die Beteiligung der Anlieger vielleicht nicht ganz optimal verlaufen sei. Allerdings sei zu bedenken, dass bei einem Tunnelbau keine Mittel übrig wären, um die betreffenden Straßenzüge neu zu gestalten. Ratsherr Dette stellte richtig, das die Verlängerung der Fußgängerzone im letzten Teilstück der Georgstraße bis zum Steintor nach wie vor ein lang gehegter Wunsch des ehemaligen Vorsitzenden und der Citygemeinschaft insgesamt wäre.

Beigeordnete Kastning (SPD) machte darauf aufmerksam, dass man niemandem in Hannover ernsthaft vermitteln könne, dass die Landeshauptstadt kein leistungsstarkes Personennahverkehrsnetz vorweise. Zudem würde die Barrierefreiheit kontinuierlich verbessert. In ein paar Monaten würde die Ausstattung der U-Bahnhaltestelle Markthalle mit einem Fahrstuhl abgeschlossen sein. Deshalb sei es an der Zeit eine verkehrstechnisch umsetzbare Lösung für die Linie 10, auch in Hinblick auf die Barrierefreiheit zu realisieren. Beigeordnete Kastning wies darauf hin, dass es zu diesem Thema viele kontroverse Meinungen gäbe. Man sollte bedenken, dass die unterschiedlichen Interessengruppen wie z.B. die Wirtschaft, die Behindertenverbände oder die Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs auch verschiedene Ansichten und Ziele favorisieren würden. Abschließend bemerkte Beigeordnete Kastning, dass im vergangenen Jahr bereits eine Aktuelle Stunde zum D-Tunnel abgehalten worden wäre. In diesem Zusammenhang sei auch auf eine Wirtschaftlichkeitsprüfung aus dem Jahr 2009 verwiesen worden. Das Resultat habe damals ergeben, dass das große Volumen der Tunnelausbauten nicht förderfähig sei. Beigeordnete Kastning hob hervor, dass dieser Vergleich bekannt sei und dass es eher zweifelhaft wäre, dass der Tunnel in seiner Umsetzung günstiger geworden wäre. Die SPD-Fraktion greife lieber zu einer realisierbaren Variante, die Qualitäten verbessere, die städtebauliche Entwicklungen fördere und endlich zu einer Barrierefreiheit auf der Linie 10 führe.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) kritisierte die suboptimale Lösung zur Linie 10 insgesamt, die beharrliche Aufrechterhaltung des Vorhabens durch die SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Ignorieren der Ausführungen im Bauausschuss und das permanente Zurschaustellen von Desinteresse des baupolitischen Sprechers der SPD-Fraktion. Ratsherr Hillbrecht erläuterte, dass die Scheelhase-Lösung zum einen die oberirdische, barrierefreie Streckenführung mit dem Endpunkt am Steintor und zum zweiten einen Streckenverlauf durch die vorhandenen Tunnel zur Verknüpfung mit allen anderen Stadtbahnlinien beinhalte. Ratsherr Hillbrecht führte aus, dass eine moderne Verkehrsführung den Nutzen des öffentlichen Personennahverkehrs erfüllen solle. Die verschiedenen Varianten seien abhängig vom vorhandenen Platz, vom Bedarf und bedingt vom System. Am Beispiel Karlsruhe könne man erkennen, dass aus Platzgründen ein U-Bahnnetz entstünde. Ratsherr Hillbrecht machte explizit darauf aufmerksam, dass der Einwand zur Gestaltung der Straßenzüge keinen Wert habe. Denn im Finanzierungs- konzept seien zwei Teile aufgeführt. Der eine Teil für den Gleisbau und die Streckenführung und der andere für die Gestaltung der Straßen. Die Gestaltung der Straßen – ob nun mit oder ohne Tunnel – müsse die Landeshauptstadt Hannover sowieso selber tragen.

Stadtbaurat Bodemann führte aus, dass in ähnlich wachsenden und zudem auch wesentlich größeren Metropolen auf der ganzen Welt über Stadtbahnsysteme diskutiert würde. Stadtbaurat Bodemann stellte die Suggestion in Frage, wonach Städte wie Hamburg, die jährlich 6.000 neue Wohnungen errichteten, parallel dazu immer einen öffentlichen Verkehrsanschluss realisieren würden. Stadtbaurat Bodemann betonte, dass ein Tunnelbau etwa 130 Mio. Euro kosten würde und dass eine Umsetzung bei der anhaltenden öffentlichen Finanzierungsmisere utopisch sei. Die Maßnahmen für eine oberirdische Führung des Gleiskörpers würden sich hingegen zwischen 40- und 50 Mio. € bewegen. Stadtbaurat Bodemann erörterte, dass wachsende Metropolen wie Strasbourg, Bordeaux oder auch verschiedene Städte in der Schweiz auf oberirdische Schienenführung setzten. Stadtbaurat Bodemann machte zum Abschluss darauf aufmerksam, dass eine Linienführung durch die Kurt-Schumacher-Straße seit jeher funktioniert habe und dass dies auch nach einem barrierefreien Ausbau weiterhin der Fall sein werde. Zudem sei auch bei der Scheelhase-Variante eine Abwicklung des Autoverkehrs über die Scholvinstraße notwendig. Ferner könnten weitere Möglichkeiten am Hohen Ufer oder die Reuterstraße genutzt werden, um durch die Altstadt zu gelangen.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) widerlegte die Annahme, dass man von der Goethestraße durch die Reuterstraße in die Altstadt gelangen könne, da sich dort ein aufgesetzter, begrünter Gleiskörper befinden werde, der ein Linksabbiegen unmöglich mache. Ratsherr Hillbrecht gestand ein, dass in anderen Städten oberirdische Schienenführungen gebaut würden. Allerdings fände dies in London oder Paris in den Außenbezirken statt. Das strahlende Beispiel für eine innerstädtische, oberirdische Straßenbahnführung sei Strasbourg. Aber auch in Strasbourg habe man aus Platzgründen direkt am Hauptbahnhof einen Straßenbahntunnel errichtet. Ratsherr Hillbrecht erklärte, dass der Region die gleiche finanzielle Belastung bei einem Tunnelbau auferlegt würde, wenn die Fördertöpfe des Bundes ausgeschöpft werden würden.

Ratsherr Engelke (FDP) drückte aus, dass die Entscheidung zur Streckenführung von den räumlichen Verhältnissen abhängig gemacht werden müssten und dass die ehemaligen Stadtplaner für Hannover großzügige Straßenzüge im Innenstadtbereich geplant hätten. Durch den Einfluss der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen in Zusammenarbeit mit der SPD-Fraktion würden jedoch weit ausgesteckte Fußwege und breite Fahrrad-Boulevards angelegt. Die Fahrbahnen würden dadurch erheblich enger und für Parkmöglichkeiten wäre nur noch selten ausreichend Platz vorhanden. Ratsherr Engelke betonte, dass allen Verkehrsteilnehmern die gleichen Rechte eingeräumt werden müssten. Allerdings sollte man in diesem Zusammenhang bemüht sein den Schienenverkehr unterirdisch durch die City zu führen. Ratsherr Engelke erinnerte daran, dass die Üstra ehemals vorgerechnet habe, den Tunnelbau mit eigenen Finanzstrategien realisieren zu können und unterstellte, dass diesen Aussagen einzig und allein aus ideologischen Gesichtspunkten keine Erfolgsaussichten mehr eingeräumt würden.

Ratsherr Blaschzyk (CDU) erläuterte, dass nach einem von der Region veröffentlichten Gutachten die kommunalen Kosten in Hinblick auf einen Tunnelbau bei 32 Mio. Euro liegen würden. Ratsherr Blaschzyk wies darauf hin, dass eine Streckenführung nicht mit dem Attribut „modern“ ausgestattet werden sollte. Eine Realisierung sollte lediglich unter Betrachtung von Funktionalität sowie räumlichen und finanziellen Möglichkeiten beurteilt werden. Zum Abschluss stellte Ratsherr Blaschzyk ein Gutachten, welches im Rahmen seiner Präsentation von einer deutlichen Verringerung des motorisierten Individualverkehrs ausgehe, vehement in Frage.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) mahnte an, dass man versäumt habe Förderanträge in Bezug auf einen Tunnelausbau gestellt zu haben und verwies neben Karlsruhe auf Nürnberg, Köln, Düsseldorf und Essen, die ebenfalls den Ausbau ihres Tunnelnetzes realisierten.

Mit 42 Stimmen gegen 17 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0677/2013 ab.

Mit 49 Stimmen gegen 7 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der FDP-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0413/2013 ab.

Mit 36 Stimmen gegen 18 Stimmen beschloss der Rat zur Stadtbahnstrecke D-West den Neu- und Ausbau der Citystrecke – Grundsatzbeschluss nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0297/2013 mit 1 Anlage.


TOP 15.
Antrag zum Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zu einer Bürgerbefragung zur D-Linie
(Drucks. Nr. 0309/2013)

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) erläuterte, dass keiner der Anwesenden erahnen könne, wie die Ansichten der Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt zu diesem Thema seien. Eine Befragung der Menschen in Hannover könnte eine Klärung zu dem herbeiführen, was die Einwohner wirklich wollten.
Gegen 2 Stimmen und bei 5 Enthaltungen lehnte der Rat den Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zu einer Bürgerbefragung zur D-Linie nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0309/2013 ab.


TOP 16.
Antrag zum Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution zur Teilnahme am Bundesratsantrag zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
(Drucks. Nr. 2886/2012)
Von der SPD-Fraktion zurückgezogen.


TOP 17.
dazu Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE. und PIRATEN
(Drucks. Nr. 0310/2013)
Gegen 16 Stimmen beschloss der Rat den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE. und PIRATEN nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0310/2013.


TOP 18.
A N T R Ä G E

TOP 18.1.
der CDU-Fraktion

TOP 18.1.1.
zu Frischluftschneisen
(Drucks. Nr. 0610/2013)
eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen.
In den Verwaltungsausschuss.

TOP 18.1.2.
zur Vermarktung des ZOB-Dreiecks
(Drucks. Nr. 0611/2013)
eingebracht und überwiesen:
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss.
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten.
In den Verwaltungsausschuss.


TOP 18.2.
der Fraktion DIE LINKE. zur Aufstellung einer Gedenktafel für den Boxer Johann Rukeli Trollmann
(Drucks. Nr. 0640/2013)
eingebracht und überwiesen:
In den Sportausschuss.
In den Kulturausschuss.
In den Verwaltungsausschuss.


TOP 18.3.
der FDP-Fraktion für einen Leitfaden zu barrierefreiem Bauen
(Drucks. Nr. 0646/2013)
eingebracht und überwiesen:
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss.
In den Sozialausschuss.
In den Verwaltungsausschuss.


TOP 18.4.
der CDU-Fraktion

TOP 18.4.1.
zu einer Resolution: Restkostenübernahme durch das Land Niedersachsen bei der Umschulung zur Erzieherin / zum Erzieher
(Drucks. Nr. 0802/2013)
eingebracht und verwiesen:
In den Jugendhilfeausschuss.
In den Verwaltungsausschuss.


TOP 18.4.2.
zum Jugend-Nacht-Taxi
(Drucks. Nr. 0803/2013)
eingebracht und überwiesen:
In den Jugendhilfeausschuss.
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung.
In den Verwaltungsausschuss.

TOP 18.4.3.
zur Einrichtung von Baustellen
(Drucks. Nr. 0804/2013)
eingebracht und überwiesen:
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss.
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten.
In den Verwaltungsausschuss.


TOP 18.4.4.
zum Ausbau der berufsbegleitenden Erzieher/innen-Ausbildung
(Drucks. Nr. 0805/2013)
eingebracht und überwiesen:
In den Jugendhilfeausschuss.
In den Verwaltungsausschuss.


TOP 18.4.5.
zum barrierefreien Internetauftritt der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0806/2013)
eingebracht und überwiesen:
In den Organisations- und Personalausschuss.
In den Verwaltungsausschuss.


TOP 18.5.
der Fraktion Die Hannoveraner

TOP 18.5.1.
zur "Resolution für eine friedliche Beteiligungskultur"
(Drucks. Nr. 0817/2013)
eingebracht und verwiesen:
In den Verwaltungsausschuss.
In die Ratsversammlung.


TOP 18.5.2.
zu doppelten Hinweisschildern vor Hannovers Kreisverkehren
(Drucks. Nr. 0831/2013)
eingebracht und verwiesen:
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss.
In den Verwaltungsausschuss.


Ratsvorsitzender Strauch (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.






Für das Protokoll:






S t r a u c hM ö n n i n g h o f fS c h ö n d u b e



RatsvorsitzenderErster StadtratStadtangestellter