Sitzung Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 18.04.2013

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 05.04.2013)
Protokoll (erschienen am 09.08.2013)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.11 - Datum 23.05.2013

PROTOKOLL

13. Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
am Donnerstag, 18. April 2013,
Bürgergemeinschaftshaus Ahlem,
Wunstorfer Landstr. 59

Beginn: 18.30 Uhr
Ende: 20.45 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Dr. Kiaman (CDU) 18.45 - 20.45 Uhr
Bezirksratsherr Alfermann (SPD)
Bezirksratsherr Breitkreuz (CDU)
Bezirksratsfrau Colin (SPD)
Bezirksratsherr Drell (SPD)
Bezirksratsherr Dudda (CDU)
Bezirksratsherr Göbel (SPD)
Bezirksratsfrau Hintz-Oppelt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Höhne (CDU)
Bezirksratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Bezirksratsfrau Nolte-Vogt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Orak (parteilos)
Bezirksratsherr Pauli (parteilos)
Bezirksratsherr Rosenzweig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsfrau Runge) (CDU)
Bezirksratsherr Seidel (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Sorge (SPD)
Bezirksratsfrau Werner (SPD)

Beratende Mitglieder:
Ratsherr Römer (SPD)

Verwaltung:
Frau Gallinat (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau Sprenz (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau Sufin (Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste)
Frau Korduan (Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste)






Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 24.01.2013
(Öffentlicher Teil)

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 28.02.2013

4. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

5. I N T E G R A T I O N S B E I R A T Ahlem-Badenstedt-Davenstedt

5.1. Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-0786/2013)

6. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

6.1. A N H Ö R U N G E N

6.1.1. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:

211. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Ahlem / "ehemaliges Schulzentrum Ahlem"

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 0171/2013 mit 1 Anlage)

6.1.2. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 852, 1. Änderung, Am Ahlemer Holz
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0246/2013 mit 4 Anlagen)

6.1.3. Bebauungsplan Nr. 1789, In der Steinbreite
Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0746/2013 mit 3 Anlagen)

7. A N F R A G E N

7.1. der CDU-Fraktion

7.1.1. Umzäunung Friedhof Ahlem
(Drucks. Nr. 15-0672/2013 mit 6 Anlagen)



7.1.2. Fahrbahnverengung Mönckebergallee und Davenstedter Holz
(Drucks. Nr. 15-0674/2013)

7.1.3. Umzug der Heisterbergschule an den Standort „Tegtmeyerallee“
(Drucks. Nr. 15-0675/2013)

7.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.2.1. Raumbedarf der Friedrich-Ebert-Schule in Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-0712/2013)

7.2.2. Situation der Schulen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0713/2013)

7.3. der SPD-Fraktion

7.3.1. Sperrung der Golternstraße und der Hildeboldstraße für LKWs über 7,5t
(Drucks. Nr. 15-0726/2013)

8. A N T R Ä G E

8.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.1.1. Raumbedarf der Grundschule In der Steinbreite
(Drucks. Nr. 15-0715/2013)

8.2. der SPD-Fraktion

8.2.1. Aufstellen zusätzlicher Poller am Davenstedter Marktplatz
(Drucks. Nr. 15-0725/2013)

8.3. von Bezirksratsherrn Seidel (DIE LINKE.)

8.3.1. Temporäre Duldung der Bauwagengruppe von "Wägen e.V."
(Drucks. Nr. 15-0541/2013)

8.3.2. Stadtbezirksbeauftragter für Menschen mit Behinderungen im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-0697/2013)

8.4.1. Unterstützung von Grundschulkindern aus Hartz IV-Familien beim Stadtbezirkslauf Hannover-West 2013
(Drucks. Nr. 15-0918/2013)

9. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
(Interfraktionelle bzw. Gemeinsame Anträge)

9.1. Zuwendungen aus den Eigenen Mitteln des Bezirksrates
(Drucks. Nr. 15-0789/2013)



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.

Anschließend begrüßte Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp die Polizeiober-
kommissarin Frau Dlugosch als neue Kontaktbeamtin und überreichte ihr einen Blumenstrauß.

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp stellte die Ergänzung der vorliegenden Tagesordnung um den Interfraktionellen Dringlichkeitsantrag zum Thema "Unterstützung von Grundschulkindern aus Hartz-IV-Familien beim Stadtbezirkslauf Hannover-West 2013" (Drucks. Nr. 15-0918/2013) zur Abstimmung. Dieser Ergänzung wurde einstimmig zugestimmt.

Bezirksratsherrr Dudda bat darum, den TOP 11.1.2. sowohl im Öffentlichen als auch im Nichtöffentlichen Teil zu behandeln. Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp wies darauf hin, dass zu diesem Thema Fragen in der Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde gestellt werden könnten.

Die somit geänderte Tagesordnung wurde einvernehmlich bestätigt.



TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 24.01.2013
(Öffentlicher Teil)

Dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 24.01.2013 wurde einstimmig zugestimmt.


TOP 3.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 28.02.2013
Dieser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.



TOP 4.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp eröffnete die Einwohner- und Einwohnerinnen-
fragestunde um 18.40 Uhr.

Ein Einwohner, der als Schulleiter der Grundschule In der Steinbreite tätig ist, bat den Bezirksrat um Unterstützung.
Die Schule benötige aufgrund steigender Schülerzahlen und der Nachmittagsbetreuung zusätzliche Räume, um eine angemessene Betreuung der Kinder zu gewährleisten.
Er bemängelte zum einen die Quantität der Container; die Verwaltung habe nur zwei Container in Modulbauweise zugesichert, die Schule benötige jedoch vier. Dazu müsse man wissen, dass ein mobiler Klassenraum nur 56 qm groß sei, ein Klassenzimmer jedoch
64 qm, sodass bei der Containerlösung weniger Raum zur Verfügung stehe. Zum anderen kritisierte er die Qualität/Ausstattung der Container, da sie kein fließendes Wasser hätten, was in einer Grundschule aber unerlässlich sei. Wünschenswert wären außerdem Toiletten.
Auch sei es aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten (OE 19, 42 usw.) schwierig,
sich mit der Verwaltung abzusprechen.
Auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Höhne erklärte der Einwohner, dass mittlerweile ein geeigneter Standort auf dem Schulgelände gefunden worden sei. Durch die Aufstellung der mobilen Klassenräume verringere sich aber die Freifläche auf dem Schulgelände. Derzeit werde verwaltungsintern berechnet, ob dann noch die Größe des Freigeländes in Anbe-
tracht der Anzahl der Schülerinnen und Schüler ausreiche.
Bezirksratsfrau Klebe-Politze wies darauf hin, dass es vor einigen Tagen zu diesem Thema einen Runden Tisch mit der Verwaltung gegeben habe, bei dem sich der Bezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt für die Belange der Schulen eingesetzt habe.

Ein Einwohner, der sich als Schulelternratsvorsitzender der Heisterbergschule engagiert, teilte mit, dass diese Schule bereits jetzt als Schwerpunktschule für motorisch einge-
schränkte Kinder geführt werde. Er fragte, was mit mobilitätseingeschränkten Kindern geschehe, die bereits vor dem Umzug an den barrierefreien Standort an der Tegtmeyerallee angemeldet würden.
Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp erklärte, dass jetzt bereits Kinder angemeldet werden könnten; der Schulbesuch sei aber erst ab 01.08.2013 möglich.
Auf seine Nachfrage, was passiere, wenn der Umzug erst in den Herbstferien stattfinden würde, erwiderte u.a. Bezirksbürgmeisterin Schlienkamp, dass dies im Einzelfall zwischen Schule und Verwaltung geklärt werden müsste. Frau Sufin ergänzte mit Bezug auf die Ausführungen der Fachbereichsleitung Bibliothek, Schule, Museen und Kulturbüro in der vorangegangenen Sitzung, dass die Ausweisung als sogenannte "Schwerpunktschule" auch eine individuelle Beratung der Eltern bezüglich der inklusiven Beschulung ihres im körperlich-motorischenen Bereich eingeschränkten Kindes durch die Schule bedeute.

Ein weiterer Einwohner fragte, ob es möglich sei, eine in der Nähe des Freundschafts-
hains an der Fösse liegende Wiese von der anliegenden Schule auch als Freundschaftshain zu nutzen. Frau Sufin sagte nach Prüfung des Anliegens durch die Fachverwaltung eine direkte Kontaktaufnahme zu.



Die Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde wurde von Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp um 18.50 Uhr geschlossen.



TOP 5.
I N T E G R A T I O N S B E I R A T Ahlem- Badenstedt-Davenstedt

TOP 5.1.
Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-0786/2013)

Der Bezirksrat beschloss nachfolgende Zuwendungen auf Vorschlag des Integrations-
beirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt:

1. Empfänger: Interkulturelles Netzwerk e.V.
Zuwendungsbetrag: 1870,- €
Verwendungszweck: Projekt „Aktiv und gesund leben“

2. Empfänger: AWO Ortsverein Ahlem / c/o Jenny Tabke
Zuwendungsbetrag: 700,- €
Verwendungszweck: Projekt „Eine Reise um die Welt“

3. Empfänger: Integrationsbeirat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt – Kultur AG -
Zuwendungsbetrag: 910,- €
Verwendungszweck: Projekt "Interkulturelle Begegnung von Interessierten in den Stadtteilen Ahlem-Badenstedt-Davenstedt"

4. Initiative des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
Zuwendungsbetrag: bis zu 1000,- €
Verwendungszweck: Öffentlichkeitsarbeit

Einstimmig



TOP 6.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 6.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 6.1.1.
Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
211. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Ahlem / "ehemaliges Schulzentrum Ahlem"

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 0171/2013 mit 1 Anlage)

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp wies darauf hin, dass diese Drucksache bereits in
der letzten Sitzung von der Verwaltung vorgestellt worden sei.


Bezirksratsherr Rosenzweig fragte, warum im Flächennutzungsplan nur Einfamilienhäuser und kein alternatives Bauen bzw. Geschosswohnungsbau geplant sei.

Frau Sprenz erklärte, dass solche Ausweisungen keine Bestandteile von Flächennutzungs-
plänen, sondern von Bebauungsplänen seien. In Flächennutzungsplänen werde nur die Art der Bebauung wie zum Beispiel Wohnbebauung ausgewiesen.
Sie erläuterte, dass am Stadtrand, insbesondere im vorliegenden Bereich in Waldnähe, kein Geschosswohnungsbau vorgesehen sei, damit sich die Bebauung gut in die Umgebung einfüge. Außerdem seien nach wie vor Einfamilienhäuser sehr nachgefragt.

Bezirksratsherr Rosenzweig wies darauf hin, dass dadurch die Betreuungssituation im Stadtteil verschärft werde. Frau Sprenz erwiderte, dass diese Planung Bestandteil der Wohnbauflächeninitiative 2015 sei; bis Ende 2015 werde so gültiges Baurecht geschaffen. Parallel dazu werden entsprechende Kitaneubauten errichtet, so dass sich die Lage nicht verschärfen werde.

Der Bezirksrat empfahl,
1. die in der Anlage 1 dargelegten allgemeinen Ziele und Zwecke für eine Änderung des Flächennutzungsplanes für den dort bezeichneten Bereich zu beschließen,
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf die Dauer eines Monats) zu beschließen.

16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen



TOP 6.1.2.
Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 852, 1. Änderung, Am Ahlemer Holz
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0246/2013 mit 4 Anlagen)

Der Bezirksrat beschloss,
1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 852, 1. Änderung
Ausweisung als allgemeines Wohngebiet für den Bau von Wohngebäuden
(insbesondere Einfamilienhäuser) mit öffentlichen Verkehrsflächen,
Ausweisung von Grünflächen zur Ergänzung der Wohnqualität,
Ausweisung von Flächen für den Gemeinbedarf Kindertagesstätte und Sporthalle

entsprechend der Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der
Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats,

und empfahl,
3. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 852, 1. Änderung zu beschließen.

16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 6.1.3.

Bebauungsplan Nr. 1789, In der Steinbreite
Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss (Drucks. Nr. 0746/2013 mit 3 Anlagen)



Auf Nachfrage von Bezirksratsfrau Nolte-Vogt teilte Frau Sprenz mit, dass die dortigen Altlasten für die Kitanutzung kein Problem seien, da auf der Fläche entsprechende Über-
bauungen und Aufschüttungen vorgenommen werden. Es sei geplant, dass der Bebauungs-
plan Ende 2013 rechtskräftig wird, damit kurzfristig die Bauarbeiten begonnen werden könnten.

Auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Höhe teilte Frau Sprenz mit, dass der Betreiber der Kita noch nicht bekannt sei, da eine Ausschreibung erfolgen müsse. Derzeit sei die genaue Zahl der zu betreuenden Kinder noch nicht bekannt; geplant seien 4 bis 5 Gruppen. Bezirksratsfrau Klebe-Politze ergänzte, man könne von ca. 100 Plätzen ausgehen.

Auf Nachfrage bestätigte Frau Sprenz, dass auf dieser Fläche eine Kita errichtet werde.

Der Bezirksrat empfahl,
1. die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1789 zu beschließen,
2. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1789 mit Begründung zuzustimmen,
3. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Einstimmig


TOP 7.
A N F R A G E N

TOP 7.1.
der CDU-Fraktion

TOP 7.1.1.
Umzäunung Friedhof Ahlem
(Drucks. Nr. 15-0672/2013 mit 6 Anlagen)

Bezirksratsherr Höhne trug die Anfrage vor.

Seit Jahren ist der Zaun an der „Mönckebergallee“ offenbar abgängig. Ebenfalls seit längerer Zeit wird der Zaun auf einer Länge von ca. 12 m durch „Baustellensicherungen“ abgesichert. Nach Schilderungen von Anwohnern dauert der Zustand an. Außerdem werden offenbar die Blinkleuchten wöchentlich geprüft.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Seit wann besteht der geschilderte Zustand?
2. Warum wurde der Zaun nicht schon längst erneuert bzw. wann ist dies geplant?
3. Was hat die Sicherung bisher gekostet und was kostet die Erneuerung der abgängigen
Umzäunung?


Frau Korduan beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Zu 1.:
Der Zustand besteht seit März 2011.

Zu 2.:
Es handelt sich nicht nur um eine Erneuerung der Einfriedung, sondern um eine grundhafte
Erneuerung der Gehweganlage, da die Stützwand zwischen Gehweganlage und Friedhof
abgängig ist.
Im Rahmen der Entwurfsplanung wurde der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, die
Stützwand beginnend von der vorhandenen Mauer bis zur Gemeindegrenze zu erneuern;
damit verbunden ist die grundhafte Sanierung der Nebenanlage in diesem Abschnitt. Es
ergab sich auch der Wunsch, die beiden Hainbuchen auf dem Friedhof, die an der Stütz-
wand stehen, zu erhalten.
Auf Grund des nunmehr erhöhten bautechnischen Aufwandes werden auch erhöhte Kosten
zur Durchführung der Baumaßnahme erforderlich sein. Die erforderlichen Haushaltmittel
stehen derzeit nicht zur Verfügung.

Zu 3.:
Für die Absicherung wurden bisher Mittel in Höhe von ca. 750,00 € bereitgestellt.
Die Erneuerung der abgängigen Einfriedung auf ca. 12 m Länge würde voraussichtlich ca.
1200,00 € betragen.

Auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Höhne bestätigte Frau Korduan, dass bislang keine
weiteren Kosten angefallen seien.



TOP 7.1.2.
Fahrbahnverengung Mönckebergallee und Davenstedter Holz
(Drucks. Nr. 15-0674/2013)

Bezirksratsherr Dudda verlas die Anfrage.

In den Straßen Mönckebergallee und Davenstedter Holz wurde – obwohl es sich bereits jeweils um Tempo-30-Zonen handelt – eine Fahrbahnverengung vorgenommen. Beide Straßen werden von Bussen befahren; durch die verengte Spur kommt es jetzt zunehmend zu unübersichtlichen Situationen, die dem wahrscheinlichen Zweck der Maßnahmen entgegenstehen dürften. Vor allem in der Mönckebergallee wird die Verengung aufgrund der zusätzlich dort parkenden Autos und einer damit ohnehin schon verengten Situation als völlig überflüssig wahrgenommen.

Wir fragen daher die Verwaltung:
Welchen Grund gab es für die Verwaltung, diese Baumaßnahmen durchzuführen und welche Kosten sind entstanden?

Frau Korduan antwortete sinngemäß wie folgt:

Als Reaktion auf das Abschneiden der Landeshauptstadt Hannover im Städtevergleich der Straßenverkehrsunfälle bei denen Kinder verletzt oder getötet wurden, hat die Verwaltung ein Aktionsprogramm gestartet. Die Fahrbahnverengungen sind Teil der Umsetzung von Präventivmaßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Kinder.


In der Mönckebergallee war im Verlauf des Schulweges zur nahliegenden Grundschule die Querung der Fahrbahn zu verbessern. Die sichere Querung der Fahrbahn war durch am Fahrbahnrand parkende Fahrzeuge versperrt. Zudem schränkten die parkenden Fahrzeuge die Sichtverhältnisse erheblich ein.
Die Kosten betrugen 21.700 €.

Anlass der Maßnahme in der Straße Davenstedter Holz war den im Kurvenbereich befindlichen Bereich der Querung der Fußgänger, insbesondere von Kindern zum nahliegenden Spielplatz sicherer zu gestalten. Die eingeschränkten Sichtverhältnisse durch
an den Fahrbahnrändern parkende Fahrzeuge waren zu verbessern. Gleichzeitig ist die
Maßnahme geschwindigkeitsdämpfend. Die gefahrenen Geschwindigkeiten konnten zumindest in diesem Bereich abgesenkt werden.
Die Kosten betrugen 22.300 €.

Auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Dudda erklärte Frau Korduan, dass es in diesen Bereichen bislang noch keine Unfälle gegeben habe.

Frau Korduan ergänzte auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Orak, dass sich im Rahmen des o.g. Aktionsprogramm herausgestellt habe, dass diese Bereiche insbesondere für Kinder sehr gefährlich seien.



TOP 7.1.3.
Umzug der Heisterbergschule an den Standort „Tegtmeyerallee“
(Drucks. Nr. 15-0675/2013)

Bezirksratsherr Breitkreuz verlas die Anfrage.

An dem neuen Standort der Heisterbergschule „Tegtmeyerallee“ wird derzeit noch gebaut. Da ein Bauschild nicht existiert, ist nicht festzustellen, wann die Schule umzieht.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Für welchen Termin ist der Umzug an die „Tegtmeyerallee“ geplant?
2. Wann ist der Abriss des Schulgebäudes an dem bisherigen Standort „Petit-
Couronne-Straße“ geplant?
3. Wann erfolgt der Bau einer Heizungsanlage für die bestehen bleibende Sporthalle am
bisherigen Standort „Petit-Couronne-Straße“?

Frau Korduan antwortete sinngemäß:

Zu 1.:
Der Umzug in die „Tegtmeyerallee“ findet auf Wunsch der Schule in den Herbstferien statt.
Zu 2.:
Der Abrisstermin des Hauptgebäudes steht noch nicht fest. Der Abriss kann jedoch erst dann erfolgen, wenn die Trennung der Heizungsanlage und der weiteren, von beiden Gebäudeteilen genutzten Installationen erfolgt ist.
Die Abtrennung und die neue Erschließung des Sporthallengrundstücks müssen vor einem Abriss des Schultraktes erfolgen.



Zu 3.:
Wann die neue Heizungsanlage in der Sporthalle in Betrieb geht, stehe noch nicht fest. In welchem Umfang die Heizungsanlage erneuert und umgebaut werden muss, wird im Rahmen eines Planungsauftrages erarbeitet.


TOP 7.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.2.1.
Raumbedarf der Friedrich-Ebert-Schule in Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-0712/2013)

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt verlas die Anfrage.

Die Friedrich-Ebert-Schule hat aufgrund gestiegener Anmeldungen von Schülerinnen und Schülern einen erhöhten Raumbedarf angemeldet. Konkret fehlt für das nächste Schuljahr ein Klassenraum, da fünf Klassen gebildet werden müssen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie wird der zusätzliche Raumbedarf an der Friedrich-Ebert-Schule gedeckt?
2. Welche Zügigkeit ist in den folgenden Schuljahren für den jeweiligen ersten Jahrgang zu
erwarten?

Frau Sufin antwortete sinngemäß wie folgt:

Zu 1.:
Nach der letzten Abfrage der LernanfängerInnen im März 2013 bewegen sich die Anmeldezahlen an der Friedrich-Ebert-Schule knapp unter der Teilungsgrenze zur Fünfzügigkeit. Auch die Landesschulbehörde geht bei der LehrerInnenversorgung von 100 LernanfängerInnen in vier Klassen aus.
Sollte die Zahl der LernanfängerInnen aus dem eigenen Schuleinzugsbereich zum Schuljahr 2013/2014 so ansteigen, dass die Bildung einer fünften Klasse im ersten Schuljahrgang erforderlich wird, wird die Verwaltung mit der Schule in Kontakt treten und nach kurzfristigen Lösungsmöglichkeiten suchen.

Zu 2.:
Nach den neuesten EinwohnerInnenzahlen - Stand 01.01.2013 - ist davon auszugehen, dass die Friedrich-Ebert-Schule in den kommenden Jahren jeweils vier Klassen im ersten Schuljahrgang bilden wird.



TOP 7.2.2.
Situation der Schulen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0713/2013)

Bezirksratsherr Rosenzweig trug die Anfrage vor.





Wie die Verwaltung in der letzten Bezirksratssitzung dargelegt hat, müssen die Schulbezirksgrenzen geändert werden, um die Raumprobleme an der Grundschule In der Steinbreite zu lösen.

Wir bitten deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Was wurde bisher unternommen, um die Schulbezirke mit Wirkung zum Schuljahr
2014/15 zu verändern?
2. Wann erhalten die Grundschülerinnen und Grundschüler des Jahrgangs 2014/2015 und
die Schulleitung Planungssicherheit?

Frau Korduan antwortete sinngemäß wie folgt:

Zu 1.:
Die Verwaltung hat verschiedene Gespräche mit den Schulleitungen geführt, die von der Veränderung der Schuleinzugsbereiche betroffenen sind. Ein abschließendes Ergebnis liegt noch nicht vor.

Zu 2.:
Die Verwaltung beabsichtigt, spätestens im August 2013 eine entsprechende Beschlussvorlage in das politische Verfahren zu geben.



TOP 7.3.
der SPD-Fraktion

TOP 7.3.1.
Sperrung der Golternstraße und der Hildeboldstraße für LKWs über 7,5t
(Drucks. Nr. 15-0726/2013)

Bezirksratsherr Drell verlas die Anfrage.

Über 60 Anwohner der Golternstraße und der Hildeboldstraße fordern, dass der LKW-Verkehr in diesen Straßenzügen wieder auf die ursprüngliche Begrenzung eingeschränkt wird.
Die Anwohner befürchten Schäden an den Straßennebeneinrichtungen, Gefährdung ihrer Kinder und Zerstörung der Abwasserrohre.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Warum wurde die Einschränkung der Nutzung dieser Straße für LKWs über 7,5 t
aufgehoben?
2. Ist die Straße baulich so ausgestattet, dass sie für schwere LKWs geeignet ist?
3. Wer kommt im Schadensfall für die Schäden an den Nebenanlagen der Straße und an
den Abwasserleitungen auf?

Frau Sufin antwortete sinngemäß wie folgt:

Zu 1.:
Die Überprüfung der früheren Beschilderung hat ergeben, dass es vormals Fahrverbote für Durchgangsverkehr aller Nebenstraßen im Grenzbereich der Stadtteile Davenstedt, Limmer



und Ahlem gegeben hat. Die Fahrverbote resultierten aus dem damaligen Straßennetz noch ohne Carlo-Schmid-Allee und "Eichenbrinkbrücke". Für die Hildeboldstraße gab es damals ein Lkw-Verbot, was mit dem Straßenzustand (altes Pflaster) und der von Süden dort endenden Carlo-Schmid-Allee begründet wurde. Diese Verbote waren schon 1992 mit Eröffnung der neuen Hauptverkehrsstraßen überflüssig, wurden aber erst im Januar 2000 entfernt.

Zu 2.:
Sowohl die Hildebold- als auch die Golternstraße sind für Lkw-Verkehr geeignet.

Zu 3.:
Das ist nach dem jeweiligen Einzelfall zu beurteilen, in der Regel ist der/die jeweilige Verursacher/in heranzuziehen. Bisher ist in o.g. Bereich nur ein Anfahrschaden an einer Leuchte gegenüber eines Gewerbebetriebes in der Golternstraße bekannt, den diese selbst angezeigt und reguliert hat. Vor der Zufahrt der Firma gibt es Schäden am Randstreifen, die aus der knappen Bemessung der Zufahrt zur Laderampe resultieren. Die Firma wurde bereits aufgefordert, eine Zufahrtverbreiterung einzureichen, damit zu deren Lasten der Bord weiter abgesenkt und die Schäden behoben werden können.



TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.1.1.
Raumbedarf der Grundschule In der Steinbreite
(Drucks. Nr. 15-0715/2013)

Bezirksratsfrau Hintz-Oppelt trug den Antrag vor und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, vier mobile Klassenräume für die Grundschule In der Steinbreite aufzustellen. Des Weiteren sind Schule und Eltern an der Entscheidung über den Standort und die Ausstattung der mobilen Klassenräume in Vor-Ort-Terminen zu beteiligen.

Einstimmig



TOP 8.2.
der SPD-Fraktion

TOP 8.2.1.
Aufstellen zusätzlicher Poller am Davenstedter Marktplatz
(Drucks. Nr. 15-0725/2013)

Bezirksratsherr Sorge las den Antrag vor und begründete ihn.



Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung der LHH Hannover wird aufgefordert, am Davenstedter Marktplatz zusätzliche Poller aufzustellen um das Befahren und Abstellen von Fahrzeugen auf dem Davenstedter Marktplatz zu verhindern.

Einstimmig





TOP 8.3.
von Bezirksratsherrn Seidel (DIE LINKE.)

TOP 8.3.1.
Temporäre Duldung der Bauwagengruppe von "Wägen e.V."
(Drucks. Nr. 15-0541/2013)

Bezirksratsherr Seidel zog seinen Antrag zurück, da zwischenzeitlich eine entsprechende Fläche für die Bauwagengruppe gefunden worden sei.

Die Bezirksratsherrn Göbel und Dudda wiesen darauf hin, dass es kein guter Umgang sei, wenn Bezirksratsmitglieder aus dem Bezirksrat Linden-Limmer mögliche Grund-
stücksvorschläge machten, die im Bereich des Bezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt liegen würden. Sie baten Bezirksratsherrn Seidel, diese Information entsprechend weiterzugeben. Bezirksratsherr Seidel erwiderte, dass diese Vorschläge aus den Reihen der Einwohner und Einwohnerinnen gekommen seien.

Bezirksratsfrau Hintz-Oppelt nahm auf das durchgeführte Verfahren Bezug (z.B. Runder Tisch) und lobte ausdrücklich die deeskalierende Vorgehensweise der Beteiligten.

Zurückgezogen



TOP 8.3.2.
Stadtbezirksbeauftragter für Menschen mit Behinderungen im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-0697/2013)

Bezirksratsherr Seidel trug den Antrag vor und begründete ihn.

Die Verwaltung wird gebeten, eine ehrenamtliche Stelle eines Beauftragten für Menschen mit Behinderungen im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt einzurichten. Sollte es dafür kleinere Auslagen geben, dann sollte aus den Mitteln des Bezirksrates eine Aufwandsentschädigung nach Bedarf gezahlt werden.

Bezirksratsherr Göbel machte für die SPD-Fraktion Beratungsbedarf geltend; der Antrag wurde in die Fraktionen gezogen.

In die Fraktionen




TOP 8.4.1.
Unterstützung von Grundschulkindern aus Hartz IV-Familien beim Stadtbezirkslauf Hannover-West 2013
(Drucks. Nr. 15-0918/2013)

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp trug den Interfraktionellen Antrag vor.

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt schlug vor, alle bedürftigen Kinder in diesen Antrag mit einzubeziehen, also auch für Kinder anderer Transferleistungen.
Nach lebhafter Diskussion einigte man sich darauf, sich bei diesem Stadtbezirkslauf auf die Kinder aus Hartz-IV-Familien zu beschränken.

Der Bezirksrat beschloss, aus seinen Eigenen Mitteln bis zu 1000,- € finanzielle Mittel für die Teilnahme von Grundschulkindern aus Hartz IV-Familien für den Stadtbezirkslauf Hannover-West 2013 zur Verfügung zu stellen.

Einstimmig

Es wurde vereinbart, den Interfraktionellen Antrag beim nächsten Stadtbezirkslauf auch auf Kinder, die andere Transferleistungen beziehen, auszudehnen.

Im Rahmen der Diskussion wurde die Frage aufgeworfen, welche Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes und im Rahmen des Hannover-Aktiv-Passes gewährt werden.

Protokollantwort:
Bildungs- und Teilhabepaket:
Anspruchsberechtigt sind Personen, die folgende Leistungen beziehen:
- Arbeitslosengeld II (SGB II)
- Sozialhilfe (SGB XII)
- Wohngeld und Kinderzuschlag (§ 6b BKGG)
und
- Asylbewerberleistungen (§§ 1a, 2 und 3 AsylbLG)

Anspruchsberechtigt sind auch Personen, die keine der o.g. Leistungen beziehen, aber die Kosten für Bildung und Teilhabe nicht selbst decken können. In diesem Fall wäre eine Einkommensprüfung beim zuständigen Jobcenter erforderlich.
Leistungen der Teilhabe können von bis zu 18-jährigen in Anspruch genommen werden, Leistungen für Schüler bis zum Alter von 25.

Hannover-Aktiv-Pass (zuletzt Drucks.Nr. 1446/2012):
Den Hannover-Aktiv-Pass, eingeführt am 01.09.2009, erhalten z.Zt. folgende Berechtigte:
- Empfänger/-innen von lfd. Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung (auch innerhalb
von Einrichtungen) nach SGB XII,
- Empfänger/-innen von lfd. Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach SGB II,
- Minderjährige Kinder in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II (Arbeitslosengeld II,
Sozialgeld) und SGB XII (Sozialhilfe und Grundsicherung), die keine dieser Leistungen
erhalten, weil ihr individuelles Einkommen ihren individuellen Regelbedarf übersteigt,
- Empfänger/-innen laufender Hilfen nach SGB XII, die nicht gleichzeitig Hilfe zum
Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII erhalten (z.B. laufende Hilfe zur
Pflege oder Eingliederungshilfe)



Asylbewerber/-innen, die lfd. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
und
- Empfänger/-innen laufender ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27a
Bundesversorgungsgesetz („Kriegsopferfürsorge“).

Ab 1.9. werden die EmpfängerInnen von Wohngeld hinzukommen.

Der Hannover-Aktiv-Pass berechtigt in zahlreichen Einrichtungen zu Ermäßigungen, dies gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche.
Hinweis: Eine umfassende Darstellung enthält die Web-Seite www.HannoverAktivPass.de im Portal hannover.de

Damit gibt es deutliche Überschneidungen mit dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Die Ermäßigungen des Hannover-Aktiv-Passes werden jedoch vollständig unabhän-
gig von den Bildungs- und Teilhabepaketleistungen eingeräumt. Hier genügt immer die Vorlagen des Passes.



TOP 9.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
(Interfraktionelle bzw. Gemeinsame Anträge)


TOP 9.1.
Zuwendungen aus den Eigenen Mitteln des Bezirksrates
(Drucks. Nr. 15-0789/2013)

Der Bezirksrat beschloss, aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendungen zu bewilligen:

1. Antrag Nr. 2013-16
Empfänger: Kath. Kirchengemeinde St. Godehard, Standort Ahlem
Verwendungszweck: 2 Monitorboxen
Bewilligung: 1600,- €

2. Antrag Nr. 2013-17
Empfänger: Kinder- & Jugendforum Hannover
Verwendungszweck: Förderung des Kinderfestes 2013
Bewilligung: 740,- €

3. Antrag Nr. 2013-20
Empfänger: Verein zur Förderung von Jugendkultur und Sport e.V. Hannover
Verwendungszweck: Anschaffung technischer Büroausstattung
Bewilligung: 827 €

4. Antrag Nr. 2013-21
Empfänger: Verein Willy-Spahn-Park
Verwendungszweck: Veranstaltungen 2013
Bewilligung: 1000,- €





5. Antrag Nr. 2013-22
Empfänger: Kulturtreff Plantage
Verwendungszweck: Picknick im Park
Bewilligung: 1500,- €

Einstimmig






Für das Protokoll:






Schlienkamp Korduan
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuerin