Sitzung Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel am 18.04.2013

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 10.04.2013)
Protokoll (erschienen am 18.12.2013)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.08 Datum 12.07.2013

PROTOKOLL

15. Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel
am Donnerstag, 18. April 2013,
Freizeitheim Döhren, Thurnithisaal, An der Wollebahn 1, 30519 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 22.10 Uhr

1. Sitzungsunterbrechung von 20.10 Uhr bis 20.19 Uhr
2. Sitzungsunterbrechung von 20.40 Uhr bis 20.45 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Geburek (CDU)
Bezirksratsherr Glade (SPD)
(Bezirksratsherr Hämke) (CDU)
Bezirksratsfrau Hartmann (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Herrmann (Piratenpartei)
(Bezirksratsherr Hunger) (WfH)
Bezirksratsfrau Jakob (CDU)
Bezirksratsherr Johnsen (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Kellner (SPD)
Bezirksratsherr Kibar (SPD) ab 18.15 Uhr
Bezirksratsherr Dr. Linde (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Milkereit (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Oltersdorf (SPD)
Bezirksratsherr Schade (SPD)
Bezirksratsfrau Schollmeyer (SPD)
(Bezirksratsherr Sommerkamp) (CDU)
Bezirksratsfrau Waase (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Bindert) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Dr. Koch) (SPD
(Ratsfrau Dr. Matz) (CDU)

Verwaltung:
Herr Ziegler (FB Bibliothek, Schule, Museen und Kulturbüro) zu TOP 3.1.u. 3.2.
Frau Gehrmann (FB Soziales, Koordination Inklusion) zu TOP 3.3.
Frau Winters (FB Planen und Stadtentwicklung) zu TOP 6.1.2.
Herr Prauser (FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste)
Frau Mewes (FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste)


Presse:
Frau Schmidt (Stadtanzeiger-Süd)
Herr Lippelt (Maschseebote)
Frau Triller (Hann. Wochenblatt)

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. Inklusion - Verwaltungsvorlagen

3.1. Einführung der inklusiven Beschulung in Hannover mit der
1. Ausbauphase - Bildung von sog. "Schwerpunktschulen"
(Drucks. Nr. 0249/2013 mit 2 Anlagen)

3.1.1. neu: Gemeinsamer Zusatzantrag von SPD-Fraktion und Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Drucks. Nr. 0249/2013: Einführung der inklusiven Beschulung in Hannover mit der 1. Ausbauphase - Bildung
von sog. "Schwerpunktschulen"
(Drucks. Nr. 15-0919/2013)

3.2. Neuordnung von Förderschulstandorten „Schwerpunkt Lernen“
(Drucks. Nr. 0660/2013)

3.3. "Auf dem Weg zur inklusiven Stadt" - Jahresbericht für das Jahr 2012
(Informationsdrucks. Nr. 0553/2013 mit 7 Anlagen)

4. Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung

5. Bericht aus der letzten Sitzung des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel


6. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

6.1. A N H Ö R U N G E N

6.1.1. Beschluss über die dauerhafte Einrichtung von Hundeauslaufflächen
und -wegen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 0592/2013 mit 1 Anlage)

6.1.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1793, Esperantostraße
Einleitungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0728/2013 mit 3 Anlagen)




7. A N F R A G E N

7.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.1.1. Angebot der Wertstoffinseln im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0730/2013)

7.1.2. Drive-In und weg? Wülfel-Süd als Standort der Fast-Food-Systemgastronomie
(Drucks. Nr. 15-0731/2013)

7.2. der CDU-Fraktion

7.2.1. Informationsveranstaltung für die Anlieger der Güntherstraße
(Drucks. Nr. 15-0732/2013)

7.2.2. Straßensanierung im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0733/2013)

7.2.3. Tempo-30 -Zone in der Wolfstraße
(Drucks. Nr. 15-0734/2013)

7.2.4. Etat des/der Stadtbezirksmanagers/-in
(Drucks. Nr. 15-0735/2013)

7.3. von Bezirksratsherrn Herrmann (Piratenpartei)

7.3.1. Brachgelände Am Mittelfelde / Ecke Karlsruher Straße
(Drucks. Nr. 15-0649/2013)

7.3.2. Gebäude Hildesheimer Str. 303
(Drucks. Nr. 15-0721/2013)


8. A N T R Ä G E

8.1. Gemeinsam von SPD-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.1.1. Instandsetzung der Straßengossen vor den Bushaltestellen "Roßkampstraße"
(Drucks. Nr. 15-0736/2013)

8.2. der SPD-Fraktion

8.2.1. Wertstoffinseln im Stadtbezirk 08 - Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0455/2013)

8.2.1.1. Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu der Drucks. Nr. 15-0455/2013: Wertstoffinseln im Stadtbezirk 08 - Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0964/2013)

8.2.2. Verlegung und/oder Zusammenlegung von Wertstoffinseln im Stadtteil Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0456/2013)

8.2.2.1. Verlegung und/oder Zusammenlegung von Wertstoffinseln im Stadtteil Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0456/2013 N1)

8.2.3. Auswirkungen der reformierten Abfallgebührensatzung von aha auf die Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirkes Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0457/2013)

8.2.4. Alternativstandorte für Bezirksratssitzungen
(Drucks. Nr. 15-0460/2013)

8.2.5. Generalsanierung bzw. Neubau Freizeitheim Döhren
(Drucks. Nr. 15-0737/2013)

8.2.6. Aufstellung von Haltverbotsschildern im Bereich Fiedelerstraße
(Drucks. Nr. 15-0738/2013 mit 1 Anlage)

8.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.3.1. Schaffung von Kleinbatterie-Sammelstellen auf Wertstoffinseln
(Drucks. Nr. 15-0739/2013)

8.3.2. Leine(n) los - Flussbadestellen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0740/2013)

8.4. der CDU-Fraktion

8.4.1. Kopfsteinpflaster im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0462/2013)

8.4.2. Textilcontainer an der Haltestelle Eupener Straße
(Drucks. Nr. 15-0741/2013)

8.4.3. Bordsteinabsenkung Wülferoder Weg
(Drucks. Nr. 15-0742/2013)

8.5. von Bezirksratsherrn Herrmann (Piratenpartei)

8.5.1. Einrichtung eines Testprojektes für internetbasierte Bürgerbeteiligung
(Drucks. Nr. 15-0166/2013)

8.5.1.1. Gemeinsamer Änderungsantrag von SPD-Fraktion, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsherrn Herrmann (Piratenpartei) zu Drucks. Nr. 15-0166/2013: Einrichtung
eines Testprojektes für internetbasierte Bürgerbeteiligung
(Drucks. Nr. 15-0588/2013)

8.5.2. Einrichtung eines Bürgerrats
(Drucks. Nr. 15-0466/2013)

8.5.3. Neuzeichnung Fußgängerüberweg Abelmannstraße
(Drucks. Nr. 15-0650/2013 mit 1 Anlage)


8.6. Interfraktionell

8.6.1. Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag: "Auf dem Weg zur inklusiven Stadt" - Barrierefreie Wahllokale.
(Drucks. Nr. 15-0953/2013)


9. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

9.1. Interfraktionell

9.1.1. Zuwendung an die Hannoversche Funken-Garde e.V. ; Anschaffung einer Übertragungsanlage
(Drucks. Nr. 15-0723/2013)

9.1.2. Zuwendung an das Familienzentrum Gnadenkirche; Innenausstattung des Neubaus
(Drucks. Nr. 15-0724/2013)

9.1.3. Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag: Zuwendung an das DRK, OV Döhren-Wülfel, Anschaffung eines Kühlfahrzeuges
(Drucks. Nr. 15-0949/2013)

10. Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 10.05.2012 und 07.02.2013


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck eröffnete die Sitzung, stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Zu TOP 3.1 und 3.2 begrüßte sie Herrn Ziegler, Leiter des Sachgebietes Schulentwicklungsplanung des Fachbereiches Bibliothek, Schule, Museen und Kulturbüro, zu TOP 3.3 Frau Gehrmann aus dem Fachbereich Soziales, Koordination Inklusion, und zu TOP 6.1.2 Frau Winters, aus dem Fachbereich Planen und Stadtentwicklung. Weiterhin informierte Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck, dass zwei interfraktionelle Dringlichkeitsanträge vorliegen und begründete deren Dringlichkeit. Die Dringlichkeit der Drucksache 15-0949/2013 wurde mit 13 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen und die Drucksache 15-0953/2013 einstimmig (15 Stimmen) anerkannt. Die Tagesordnung wurde um die Tagesordnungspunkte 9.1.3 und 8.6.1 erweitert. TOP 4 wurde abgesetzt. Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck wies darauf hin, dass zu den Tagesordnungspunkten 3.1 und 8.2.1 jeweils ein Zusatzantrag vorliegt.
Bezirksratsherr Herrmann zog seinen Antrag unter TOP 8.5.2 - Drucks. Nr.
15-0466/2013 - zurück.
Bezirksratsherr Oltersdorf zog die Drucksache Nr. 0660/2013 unter TOP 3.2 für die
SPD in die Fraktionen.
Die geänderte Tagesordnung wurde einstimmig festgestellt.



TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Ehemalige Hausmülldeponie Bemerode
Zu Fragen eines Anwohners aus der Siedlung Seelhorst zu einem Zeitungsbericht über erhöhte Arsenwerte in der ehemaligen Hausmülldeponie und den Aussagen von Bezirksbürgermeister Rödel in der letzten Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode zu einer öffentlichen Veranstaltung und Beteiligung eines neuen Gutachters wies Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck auf interne Gespräche zwischen Bezirksbürgermeister Rödel und ihr hin. Sie erachten die erneute Einschaltung eines Gutachters und eine öffentliche Veranstaltung für eine gute Sache, die aber noch nicht mit den Bezirksräten abgeklärt sei. Der Zeitungsartikel basiere auf der Antwort der Verwaltung hinsichtlich erhöhter aber unbedenklicher Arsenwerte zu einer Anfrage im Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel. Den Hinweis des Einwohners, vor der Veranstaltung Fragen der Bürgerinitiative „pro Kronsberg“ und anderen Bürgerinnen und Bürgern zuzulassen, hielt Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck für sinnvoll. Auf Nachfrage von Bezirksratsfrau Jakob wies der Einwohner auf eine entsprechende Aussage von Bezirksbürgermeister Rödel in der Bezirksratssitzung am 10. April 2013 hin.
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck erläuterte, dass zunächst mit den Bezirksräten gesprochen werden sollte, bevor die Öffentlichkeit informiert werde.

Verkehr im Bereich der 30-Zone der Peiner Straße
Ein Anwohner berichtete, dass trotz mehrerer Ortstermine mit dem Fachbereich 66 und Herrn Prauser weder die Beschilderung noch die verkehrliche Situation geändert haben. Es gebe verstärkt Durchgangsverkehr und am Samstag werde von Kleingärtnern der benachbarten Kolonie Grünschnitt zur Kompostanlage Grävemeyerstraße gebracht, was so nicht vorgesehen sei. Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck bestätigte die Aussage zur in dieser Form nicht berechtigten Grünmüllentsorgung, sagte zu, den Vorgang weiterzugeben und verlas sodann die Entscheidung – Drucks. 15-2462/2012 S1 „Geschwindigkeits- kontrollen im Wülfeler Bruch“. Hierin verweist die Verwaltung auf Geschwindigkeiten, die ein mobiler Geschwindigkeitsanzeiger in der Zeit vom 04.12. bis 10.12.2012 im Wülfeler Bruch gemessen hat. Aufgrund des Ergebnisses, dass 85 % der Fahrzeuge langsamer oder maximal 32,0 km/h fuhren, teilte die zuständige Polizeidirektion Hannover mit, dass keine Geschwindigkeitskontrollen in dem Bereich durchgeführt werden, zumal es sich nicht um einen Unfallschwerpunkt oder direkten Schulweg handelt.

Von 18.15 Uhr bis 18.25 Uhr durchgeführt.


TOP 3.
Inklusion

TOP 3.1.
Einführung der inklusiven Beschulung in Hannover mit der 1. Ausbauphase
- Bildung von sog. "Schwerpunktschulen"
(Drucks. Nr. 0249/2013 mit 2 Anlagen)

Zunächst teilte Herr Ziegler mit, dass es in der Begründung unter 1. Einleitung richtig heißen muss „ hat Ende 2008 die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ratifiziert.“ , und bat den Fehler zu entschuldigen.

Danach brachte Bezirksratsherr Dr. Linde den gemeinsamen Zusatzantrag von SPD-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucks. Nr. 15-0919/2013 – ein und begründete ihn im Sinne der Drucksache und merkte er an, dass es nicht passieren dürfe, dass hier ein Konzept ohne die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werde.

Bezirksratsherr Schade wies auf die bereits beengte Schulsituation der beiden sich in einem Gebäude befindlichen Grundschulen Heinrich-Wilhelm-Olbers-Schule (HWOS) und Kardinal-Bertram-Schule (KBS) hin und fragte nach den Vorstellungen der Verwaltung zu einem noch größeren Raumbedarf, wenn die HWOS Schwerpunktschule werde und der evtl. Verlagerung der KBS nach Wülfel, was allerdings die Beschlusssituation der Drucks. Nr. 0660/2013 tangiere.

Herr Ziegler erläuterte, dass sich die HWOS selbst als Schwerpunktschule für den „Schwerpunkt körperlich motorische Entwicklung“ gemeldet habe und zu einer eventuellen Verlagerung der KBS zurzeit Gespräche mit der Landesschulbehörde, den Schulleitungen und der Kirche geführt werden, aber noch kein Endergebnis feststehe. Zudem müssten die Beschlüsse zu einer Zusammenlegung der Christian-Andersen-Schule mit der Maximilian-Kolbe-Schule abgewartet werden.

Auf die Nachfrage von Bezirksratsherrn Schade, was passiere, wenn die KBS nicht ausziehe und die HWOS Schwerpunktschule würde, wies Herr Ziegler darauf hin, dass grundsätzlich jede Schule zunächst prüfen müsse, ob sie für die Aufnahme eines Kindes mit Beeinträchtigungen, personell, organisatorisch und räumlich in Lage sei, wenn Eltern sich entscheiden ihr Kind mit entsprechender Beeinträchtigung dort zu beschulen. Aufgrund der Selbstmeldung der HWOS werde von einer organisatorischen Beherrschung einer derartigen Situation ausgegangen.

Bezirksratsfrau Jakob monierte bisher unbeantwortete Fragen zu der Drucksache in der letzten Sitzung. Wegen des Raummangels der beiden Schulen, seien bereits Container aufgestellt worden. Mit der Einführung von Frühenglisch im Grundschulalter werde zudem die HWOS Schüler/innen aus dem gesamten Stadtgebiet aufnehmen. Insoweit werde vor der Beschlussfassung die Vorlage eines Raumkonzeptes erwartet. Es müsse berücksichtigt werden, wie viele Schüler/innen erwartet werden. Bei bestimmten Beeinträchtigungen und Förderbedarfen erfolge eine Doppelzählung und sind in den Klassenräumen zusätzliche pädagogische Kräfte einzusetzen.

Herr Prauser erläuterte, dass Bezirksratsfrau Hartmann in der letzten Sitzung Fragen gestellt habe, die fast ausschließlich in die Zuständigkeit der Landesschulbehörde fallen und darüber hinaus gefragt worden sei, wie das räumlich funktionieren soll, da es bereits jetzt in den Schulen sehr beengt sei. Sodann verlas Herr Prauser die Fragen von Bezirksratsfrau Hartmann und die Antworten der Landesschulbehörde:
1. Was passiert mit den Sonderschullehrern der Förderschulen?
2. An welchen Schulen sollen die förderbedürftigen Schüler/innen beschult werden?
3. Wie sollen die Lehrer/innen der Grundschule die Förderschüler/innen angemessen unterrichten, angesichts großer Klassen und schwieriger Schüler/innen?
4. Wird das Curriculum der Schule dem Lerntempo der Schüler/innen angepasst?
5. Wie viele Fortbildungen stehen den Lehrer/innen für die Bewältigung der Inklusion zur Verfügung?
6. Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für die Schüler/innen und Lehrer/innen?
7. Wie wird der Studiengang Sonderpädagogik dadurch verändert?
8. Wird es eine Schwerpunktschule auch in unserem Stadtbezirk geben?
9. Barrierefreiheit auch an Grundschulen ermöglichen?

Antworten der Landesschulbehörde Niedersachsen auf die Fragen von Bezirksratsfrau Hartmann
Zu 1.
Entsprechend den Vorgaben des Nds. Schulgesetzes und der UN-Behindertenkonvention sollen die Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf auf Wunsch der Eltern in den Regelschulen beschult werden. Auf die Kompetenz der ausgebildeten Förderschullehrkräfte kann natürlich nicht verzichtet werden. Diese werden in den Regelschulen oder in den verbleibenden Förderzentren eingesetzt.
Zu 2.
Entsprechend den Vorgaben des Nds. Schulgesetzes und der UN-Behindertenkonvention sollen die Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf auf Wunsch der Eltern in den Regelschulen beschult werden.
Zu 3.
Die durchschnittliche Klassengröße der Grundschulen aus dem Stadtbezirk Döhren-Wülfel liegt im Durchschnittsbereich (Mittelbereich der Normalverteilung der Klassengröße der Stadt Hannover) der Klassengröße der Stadt Hannover, teilweise sogar im unteren Sechstel. Über eine besonders hohe Belastung des Stadtteils mit Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ist hier nichts bekannt. Den Lehrkräften stehen aufgrund ihrer universitären Ausbildung und Fortbildungsmöglichkeiten vielfältige didaktische und methodische Möglichkeiten zur Verfügung professionell mit heterogenen Gruppen umzugehen.
Zu 4.
Für Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die zielgleich unterrichtet werden (Bedarfe: Hören, Sehen, Sprache, emotional-sozial), bedarf es keiner grundlegenden Anpassung der Kerncurricula. Zieldifferent unterrichtete Schüler/innen werden bezogen auf ihren individuellen Leistungsstand unterrichtet. Im Übrigen wird das Curriculum nie nur dem Tempo der Schüler/innen angepasst, da Lernprozesse auf vielen verschiedenen Ebenen ablaufen. Das Lerntempo ist dabei nur ein zu berücksichtigender Faktor, der allerdings bei allen Schüler/innen berücksichtigt werden muss.
Zu 5.
Zum Umgang mit der inklusiven Beschulung laufen seit zwei Jahren Fortbildungsreihen, für die sich die Lehrkräfte melden konnten. Diese werden fortgeführt. Inwieweit Ablehnungen erfolgt sind, entzieht sich unserer Kenntnis, genauso wie für die Frage, wie viele Lehrkräfte sich für derartige Fortbildungen interessiert haben. Es ist aber davon auszugehen, dass die Fortbildungen fortgeführt und ausgebaut werden (müssen).
Zu 6.
Die Lehrkräfte in den Schulen werden durch die Lehrkräfte der Förderschulen unterstützt, die im Rahmen der Grundversorgung oder individuellen Zuweisung an die Schulen abgeordnet sind. Darüber hinaus stehen bei der Niedersächsische Landesschulbehörde Fachberatungen für den Bereich der Förderpädagogik zur Verfügung, die von den Schulen angefragt werden können.
Zu 7.
Sicherlich wird der Studiengang Sonderpädagogik dadurch verändert werden müssen. Inwieweit dort Veränderungen geplant oder durchgeführt werden entzieht sich unserer genauen Kenntnis. Informationen dazu gibt es sicherlich bei den jeweiligen Universitäten bzw. im Wissenschaftsministerium oder Kultusministerium. Das Studienseminar, an dem die Ausbildung in der zweiten Phase durchgeführt wird, hat sich in seinen Ausbildungsinhalten bereits intensiv auf eine veränderte Schulsituation eingestellt.
Zu 8.
Die Unterlagen liegen bei der Stadt Hannover.
Zu 9.
Bis 2018 sollen alle Schulen barrierefrei gestaltet sein, also auch die Grundschulen.

Auf den Hinweis von Bezirksratsfrau Jakob, dass die Antworten vor der Sitzung hätten vorliegen müssen, bedauerte Herr Prauser das Versehen.

Bezirksratsherr Johnsen stellte fest, dass die Fragen 3 und 5 seiner Fraktionsvorsitzenden nicht beantwortet sind und erkundigte sich nach den derzeitigen Klassenstärken der beiden Grundschulen und unter Hinweis auf die angedachte Zusammenlegung der Christian-Andersen-Schule mit der Maximilian-Kolbe-Schule, mit wie vielen Grundschülern hier gerechnet werde.

Herr Ziegler sagte zu, die gewünschten Schülerstatistiken nachzureichen und führte zur Christian-Andersen-Schule aus, dass es dort noch 15 Klassen mit insgesamt 148 Schüler/innen und in der Maximilian-Kolbe-Schule, die über mehr Raumkapazität verfüge, gibt es derzeit 17 Klassen mit 171 Schüler/innen. In der Christian-Andersen-Schule existiert im 1. Jahrgang eine Klasse mit einem Schüler, im 2. Jahrgang eine mit sechs Schüler/innen, im 3. Jahrgang eine mit acht Schüler/innen und im 4. Jahrgang eine Klasse mit sechs Schüler/innen.
Die HWOS ist im Erdgeschoss teilweise als barrierefrei eingestuft. Alle Schwerpunktschulen sind im Übrigen ganz oder teilweise barrierefrei. Weiterhin wies Herr Ziegler darauf hin, dass z. B. in der Werner-Dicke-Schule noch 66 Schüler/innen mit dem Schwerpunkt körperlich motorisch beschult werden. 155 Schüler/innen mit diesem Schwerpunkt besuchen stadtweit bereits allgemeine Schulen. Insbesondere müsse die Anmeldesituation im Sommer 2013 abgewartet werden.

Bezirksratsfrau Jakob hob die Fragestellungen aus der letzten Bezirksratssitzung zur Klassenstärke der HWOS, der Anmeldesituation, der Klassengröße insbesondere im Erdgeschoss und zum künftigen Raumbedarf hervor und sagte, dass ihre Fraktion die Drucksache heute nicht beschließen werde, wenn diese Informationen nicht vorliegen und zudem Klärungsbedarf zu dem heute eingereichten Zusatzantrag bestehe.

Bezirksratsfrau Hartmann begrüßte im Namen ihrer Fraktion die inklusive Beschulung, auch für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel. Wie aus dem Zusatzantrag hervorgehe, müssten jedoch die Rahmenbedingungen für Schüler/innen, Lehrer/innen und Eltern stimmen. Ihre in der letzten Bezirksratssitzung gestellten Fragen seien unzureichend, nicht konkret genug, beantwortet worden. Die Bezirksratsmitglieder kennen die Situation und die Lehrer/innen und Schüler/innen und wissen, dass eine große Unsicherheit vorhanden ist. Die Lehrer/innen und die Eltern hätten überhaupt keine Ahnung, was auf sie zukommt. Die Klassen sind voll. Die HWOS habe Klassenstärken von 26 bis 28 Schüler/innen. Wenn noch ein motorisch eingeschränktes Kind hinzukommen sollte, wäre das von den Lehrkräften kaum zu bewältigen. In der Grundschule Loccumer Straße seien Klassen etwas kleiner, dafür seien die Lehrkräfte aufgrund vieler lernschwacher Schüler/innen bereits jetzt überfordert. Bezirksratsfrau Hartmann wollte konkret wissen, was mit den Förderschullehrkräften der Christian-Andersen-Schule passiere und ob sie als Vollzeitkräfte in die Regelgrundschulen eingegliedert werden und die dortigen Lehrkräfte unterstützen.

Herr Ziegler führte zur Klassengröße der HWOS aus, dass es sich seines Wissens über Standardunterrichtsräume von 64 m² handelt. Die HWOS habe zum neuen Schuljahr keine neuen Klassenbildungen gemeldet, so dass weiterhin von der bisherigen Dreizügigkeit ausgegangen werde. Eine stadtweite Aufnahme von Schülern sei nicht möglich, wenn die eigene Kapazität überschritten würde. Fragen zur Lehrerabordnung kann die Stadt Hannover als Schulträger nicht beantworten, da sei das Land zuständig. Ebenso können die Antworten der Landesschulbehörde nicht beeinflusst, sondern lediglich entsprechend weitergegeben werden.

Bezirksratsherr Oltersdorf berichtete, dass die ersten Klassen der HWOS 2012/2013 mit zwei Klassen gestartet seien, aufgelöst wurden und nun dreizügig sind. Die zweiten Klassen werden im nächsten Schuljahr dreizügig sein. Die nicht konkreten Antworten, z.B. zu Fortbildungen, würden der Basis keinen „Spaß“ bereiten, unabhängig von der zuständigen Verwaltung. Er, Sprecher, meinte, dass das Methode sei, da man über die Zahlen verfügen würde. Insoweit unterstütze er die Aussagen seiner Vorrednerin.

Bezirksratsfrau Jakob äußerte, dass sie den Zusatzantrag sowie die Drucksache, und diese erneut, in die Fraktionen ziehe, die nächste Bezirksratssitzung in 14 Tagen sei und bis dahin auch die Fragen beantwortet sein dürften.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck verwies auf die Geschäftsordnung des Rates, wo- nach Rat oder Bezirksrat bei Vorliegen besonderer Gründe eine Drucksache ausnahmsweise durch mehrheitlichen Beschluss ein zweites Mal in die Fraktionen ziehen können.

Bezirksratsherr Milkereit und Bezirksratsfrau Jakob baten um vorherige schriftliche Beantwortung der Fragen.

Sodann ließ Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck darüber abstimmen, ob die Drucks.
Nr. 0249/2013 ein zweites Mal in die Fraktionen gezogen werden könne, was mit einem einstimmigen Ergebnis endete.

Bezirksratsherr Johnsen bat in die Beantwortung die Fragen nach der derzeitigen Anmeldesituation der Christian-Andersen-Schule und der Maximilian-Kolbe-Schule für das kommende Schuljahr einzubeziehen.

Herr Ziegler wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die ersten Klassen der Förderschulen mit Schwerpunkt „Lernen“ auslaufen, woraufhin Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck Auskunft hinsichtlich der Erfahrungen zu Schülerzahlen der Klassen 5 bis 10 erbat. Herr Ziegler antwortete, dass die Klassen herauswachsen werden und Änderungen in den höheren Jahrgängen erst nach Vorlage der neuen Statistik nach den Sommerferien vorliegen.

Bezirksratsfrau Hartmann bat, ihre Fragen zu den Lehrkräften der Christian-Andersen-Schule ebenfalls schriftlich vor der nächsten Bezirksratssitzung zu beantworten und Bezirksratsfrau Jakob schloss sich mit ihrer Frage an, an welchen Fortbildungen die Lehrkräfte der HWOS zu der Thematik teilgenommen haben, da sich die Schule selbst gemeldet habe, sei von einem entsprechend vorhandenen Fortbildungsstand auszugehen.

Frau Mewes merkte zu dem grundsätzlichen Auskunftsrecht der Stadtbezirksräte gegenüber dem Oberbürgermeister an, dass sich dies nur auf die Zuständigkeiten und Belange der Stadtverwaltung beziehe. In dem Zusammenhang darüber hinaus bekannt werdende Kenntnisse werden selbstverständlich ebenfalls weitergegeben, insoweit sei das Auskunftsrecht bzw. die Auskunftspflicht des Oberbürgermeisters eingeschränkt.

Bezirksratsfrau Jakob verwies auf die Zuständigkeiten der Stadtbezirksräte für die Grundschulen und das Zusammenspiel zum Thema Inklusion zwischen Land, Stadt und Schulen. Die Drucksache selber enthalte magere Informationen. Die Fachverwaltung müsse hinsichtlich des Raumbedarfes Kenntnisse haben. In der letzten Bezirksratssitzung sei dies alles besprochen worden. Die Fragen müssten vor einer Beschlussfassung geklärt seien, damit nicht hinterher Beschwerden von Eltern und Lehrern kämen.

Zum Standardraumprogramm der Schulen gibt es eine gesonderte Informationsdrucksache, sagte Bezirksbürgermeisterin Ranke- Heck und bedankte sich bei Herrn Ziegler für sein Kommen.

Antrag, zu beschließen,
die in der Begründung unter Punkt 4 aufgeführten Schulen für körperlich und motorisch beeinträchtigte Kinder in einer 1. Ausbaustufe bis 31.07.2018 als sog. „Schwerpunktschulen“
(§ 183c Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)) für die Einführung der inklusiven Beschulung ab Schuljahr 2013/2014 zu benennen.
Auf Wunsch der CDU wegen Vorliegens besonderer Gründe nach einstimmigem Beschluss nochmals in die Fraktionen gezogen.


TOP 3.1.1.
Gemeinsamer Zusatzantrag von SPD-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Drucks. Nr. 0249/2013: Einführung der inklusiven Beschulung in Hannover mit der 1. Ausbauphase - Bildung von sog. "Schwerpunktschulen"
(Drucks. Nr. 15-0919/2013)
Antrag
Der Bezirksrat fordert die LH Hannover auf, bei der Zusammenarbeit mit der Landesregierung unbedingt darauf hinzuwirken, dass die notwendigen personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, damit Lehrerinnen und Lehrer im Zuge der Inklusion die Kinder entsprechend ihrem individuellen Leistungsvermögen und im Klassenverband differenziert unterrichten können. Dazu gehört nach Auffassung des Bezirksrates auch eine Absenkung der Klassenstärken in inkludierten Klassen, bei der die Anzahl der Kinder in einer Klasse die Zahl 20 nicht überschreiten sollte. Unter den gegebenen Umständen und Klassengrößen stoßen die Konzepte schnell an Grenzen und überfordern sowohl Lehrpersonal als auch Schülerinnen und Schüler.
Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 3.2.
Neuordnung von Förderschulstandorten „Schwerpunkt Lernen“
(Drucks. Nr. 0660/2013)
Antrag, zu beschließen,
die vier Förderschulen mit Schwerpunkt Lernen Albrecht-Dürer-Schule, Erich-Kästner-Schule, Maximilian-Kolbe-Schule und Christian-Andersen-Schule, zum 31.07.2014 aufzuheben und gleichzeitig zum 01.08.2014 an den Schulstandorten Ebelingstraße 3 (zurzeit Erich-Kästner-Schule) und Nackenbergerstraße 4 (zurzeit Maximilian-Kolbe-Schule) zwei Förderschulen mit Schwerpunkt Lernen neu zu bilden.
Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 3.3.
"Auf dem Weg zur inklusiven Stadt" - Jahresbericht für das Jahr 2012
(Informationsdrucksache Nr. 0553/2013 mit 7 Anlagen)

Frau Gehrmann informierte einleitend zum Hintergrund und Entstehen der Informationsdrucksache. Der Rat habe in den Haushaltsplanberatungen 2011 die Stadt Hannover beauftragt, ein Handlungsprogramm zur Inklusion zu erarbeiten, um sich als Stadt auch an der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu beteiligen. In dem Bericht zeige die Verwaltung ihre Position und Handlungsfelder auf und nenne wichtige Themenbereiche zum Thema „Inklusion“, die in den nächsten Jahren zu beachten und zu gestalten sind. Es wurde inzwischen eine dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe (AG) mit dem Auftrag eingerichtet, dass Inklusion eine stadtverwaltungsweite Querschnittsaufgabe werden soll. Als Ansprechpartner zu dem Thema wurde eine Koordinierungsstelle mit Frau Hammann, der Beauftragten der Stadt Hannover für Menschen mit Behinderung im Stadtgebiet, und ihr selber eingerichtet. In einem jährlichen Bericht ist der Rat über den Fortgang des Prozesses zu informieren. Bereits jetzt ist klar, dass es sich um einen langen Prozess handeln werde. Zunächst wurde im ersten Bericht eine Bestandsaufnahme vorgenommen und Maßnahmen und Themen zur „Barrierefreiheit“ aufgezeigt. Im nächsten Bericht soll eine Fortschreibung der Beschreibung mit zunehmendem Blick in die Stadtgesellschaft und die Aktivitäten, die sich zum Thema „Inklusion“ entwickeln. An der Situation der inklusiven Beschulung sehe man deutlich, dass ein längerer Umsetzungsprozess ist. Daher sei man bemüht, entsprechend zu berichten.

Zu Ausführungen von Bezirksratsfrau Jakob zu einem fehlenden Konzept zur Absenkung von noch nicht abgesenkten Bordsteinkanten sagte Frau Gehrmann zu, anzuregen, dass die Fachverwaltung im nächsten Bericht ihre Planung hierzu darstellt.

Frau Gehrmann sagte zu, die Frage von Bezirksratsherrn Johnsen zum Zeithorizont der Herrichtung der noch nicht barrierefreien 25 % Stadtbahnhaltestellen (Seite 31 der Informationsdrucksache) mitzunehmen.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck merkte an, dass nach ihrer Kenntnis das Personenbeförderungsgesetz eine Umsetzung im Nahverkehr bis 2022 vorsehe.
Die Anregung des Annastiftes im Rahmen des „Runden Tisches Inklusion“ Neubauvorhaben barrierefrei umzusetzen, sei wichtig, damit entsprechender Wohnraum zur Verfügung stehe.

Frau Gehrmann wies auf das neue Wohnbauprogramm der Stadt Hannover hin, in der derartige Wohnungen vorgesehen sind und teilweise gefördert werden sollen. Die Stadt Hannover habe ein Interesse daran, den Anteil barrierefreien Wohnraums zu erhöhen.

TOP 4.
Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung

Abgesetzt

TOP 5.
Bericht aus der letzten Sitzung des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel

Stellv. Bezirksbürgermeisterin und Vorsitzende des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel Meier berichtete, dass in der letzten Sitzung am 02.04.2013 nach Anregungen und Änderungen Beschlüsse zum neuen Flyer und des RollUP-Banners des Integrationsbeirates gefasst worden sind. Schwerpunkt der Sitzung bildeten Absprachen zur Vorbereitung des Integrationsfestes am 12.04.2013 in Mittelfeld und die Auswahl des
1. Preisträgers des Integrationspreises aus 14 eingereichten Integrationsideen. Nach einer knappen Entscheidung zwischen dem 1. und 2. Platz, fiel die Entscheidung zugunsten des Projektes der GS Beuthener Straße aus. Der Integrationspreis 2013 wurde der GS Beuthener Straße im Rahmen des Integrationsfestes verliehen. Das Integrationsfest sei gut gelungen und war gut besucht. Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier bedankte sich bei dieser Gelegenheit bei allen Helferinnen und Helfern sowie Mitwirkenden und wies darauf hin, dass das Integrationsfest 2014 in Döhren stattfinden soll.

Bezirksratsfrau Hartmann ergänzte, dass viele Bildungsträger beim Integrationsfest mit Ständen vertreten waren, wie z. B. alle Kindertagesstätten des Stadtbezirks, das Stephansstift, die Integrationsklasse aus der Karlsruher Straße u. a.. Erstaunlich waren die gute Zusammenarbeit und ein funktionierendes Netzwerk der Akteure. Insgesamt war es sehr informatives Fest.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck unterstrich die Aussagen ihrer Vorrednerinnen.

TOP 6.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 6.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 6.1.1.
Beschluss über die dauerhafte Einrichtung von Hundeauslaufflächen und -wegen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 0592/2013 mit 1 Anlage)
Antrag,
die dauerhafte Ausweisung von zwei Hundeauslaufflächen im Stadtteil Döhren, einem Hundeauslaufweg im Stadtteil Seelhorst sowie einem Hundeauslaufweg und zwei Hundeauslaufflächen im Stadtteil Mittelfeld gemäß ihrer Darstellung in Anlage 1 zu beschließen.
Einstimmig


TOP 6.1.2.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1793, Esperantostraße
Einleitungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0728/2013 mit 3 Anlagen)
Antrag,
gemäß § 12 Abs. 2 BauGB die Einleitung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1793 zu beschließen,
Einstimmig


TOP 7.
A N F R A G E N


TOP 7.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.1.1.
Angebot der Wertstoffinseln im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0730/2013)

Bezirksratsherr Johnsen stellte die Anfrage.
Müll vermeiden, vermindern, verwerten – den Wertstoff-Inseln im Stadtbezirk kommt dabei eine wichtige Bedeutung zu. Diese „Bringsysteme“ bestehen derzeit überwiegend aus Altglas- sowie Kleidungs/Bettwäsche/Schuh-Containern.
Wir fragen die Verwaltung:
1) An welchen Standorten im Stadtbezirk Döhren-Wülfel bestehen die Wertstoffinseln „nur“ aus Altglas- und Kleidungs/Bettwäsche/ Schuh -Containern und an welchen Standorten sind diese um welche weiteren Annahmesysteme (wie z.B. Plastik, Bleche/Eisen, Kleinbatterien etc.) erweitert?
2) Wie hoch ist das dort jährlich eingesammelte und dem „Hausmüll“ ersparte Müllvolumen und in welcher Größenordnung (Prozent) steht es zum gesamten Hausmüllvolumen?
3) Welche Erfahrungen hat die Verwaltung mit diesem Konzept gemacht, auch im Hinblick auf Leerungsrhythmus und Überfüllung der Container, Anwohner-Fragen nach weiteren Getrenntsammlungsmöglichkeiten im Stadtbezirk etc.?

Frau Mewes wies darauf hin, dass die Anfrage zuständigkeitshalber an den Abfallwirtschaftsbetrieb Region Hannover (aha) zur Stellungnahme abgegeben wurde und trug zunächst die Antwort von aha vor:
Zu 1.:
Im Stadtbezirk Döhren-Wülfel bestehen zurzeit 19 Wertstoffinseln. Auf allen Standorten werden einheitlich Behälter für Altglas und Altbekleidung angeboten.
Über die Altkleidercontainer werden Kleidung, Bettwäsche und Schuhe gesammelt. Eine Ausweitung des Annahmesystems ist nicht geplant. Hierzu besteht auch kein Anlass, da ein Großteil über die reguläre Abfuhr bereits vor der Haustür abgeholt wird. Zusätzlich besteht die Möglichkeit einen von 20 Wertstoffhöfen im Regionsgebiet, 11 hiervon allein im Stadtgebiet, aufzusuchen.
Zu 2.:
Es werden im Jahr insgesamt ca. 9.074 m³ an Glas und Altkleider im Stadtbezirk Döhren-Wülfel eingesammelt. Hierbei handelt es sich um Wertstoffe, die der Wiederverwertung gesondert zugeführt werden.
Im Jahr 2011 wurden 198.219 Mg Hausabfall für das gesamte Entsorgungsgebiet der Region Hannover erfasst. Ausgehend von einem durchschnittlichen Raumgewicht von 175 kg/m³ sind dies 1.132.680 m³ erfasster Hausabfälle. Die Menge an Glas und Altkleider würden dann 0,8 % am Gesamtaufkommen bezogen auf den Stadtbezirk betragen.
Antwort der Verwaltung und aha
Zu 3.:
In Abstimmung mit aha werden die bisherigen Erfahrungen der Verwaltung mit dem Konzept überwiegend positiv bewertet. Die Standorte der Container sind seitens der Landeshauptstadt Hannover im Vorfeld mit Bürgern und Politik diskutiert worden und die Anregungen werden kontinuierlich umgesetzt.
Die Beschwerden, die bei der Verwaltung zum Thema Verschmutzung und Überfüllung der Container eingehen, sind deutlich minimiert. Fragen der Anwohner, die weitere Möglichkeiten des Getrenntsammelns betreffen, haben die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover und des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover bislang nicht erreicht.

Auf die entsprechende Nachfrage von Bezirksratsfrau Jakob wies Frau Mewes auf das erst kürzlich umgestellte System und bisher nicht vorliegende statistische Angaben zu Beschwerden hin. Herr Prauser sagte, dass die Standorte erst nach und nach umgesetzt werden und sich hinsichtlich von Beschwerden erkundigt werden müsste.


TOP 7.1.2.
Drive-In und weg? Wülfel-Süd als Standort der Fast-Food-Systemgastronomie
(Drucks. Nr. 15-0731/2013)

Bezirksratsherr Dr. Linde trug die Anfrage vor.
An der Hildesheimer Straße/Wilkenburger Straße entsteht derzeit ein neuer Systemgastronomie-Standort - gegenüber dem „BurgerKing-Komplex“ (ehemalige Brauerei), wo es reichlich Parkplätze, aber keinen für die Allgemeinheit nutzbaren Innenhof zum Verweilen gibt. Die Umbaumaßnahmen für den neuen Fast-Food-Betrieb sollen genehmigt worden sein, um „für mehr Leben“ am Standort zu sorgen, gleichzeitig wird das Flachdach-Gebäude nach US-amerikanischem Vorbild umgebaut.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Welche Anstrengungen hat die Verwaltung unternommen, um statt ein eingeschossiges Flachdach-Gebäude einen Umbau mit bis zu vier Geschossen für mehr Ansiedlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten zu erreichen?
2) Wie viele KfZ-Parkplätze entstehen für den neuen Fast-Food-Betrieb, und gibt es dort möglicherweise einen Innenhof zum Verweilen, mit wie vielen Sitzplätzen?
3) Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, hier oder nachträglich am Standort „Burgerking-Komplex“ (Ex-Brauerei) allgemein nutzbare Plätze für Bürger zum Verweilen (Bänke, Baum-Anpflanzung etc.) zu schaffen, damit es nicht heißt „Wülfel-Süd – Drive-In und weg“?
Frau Mewes antwortete sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Die beantragte Systemgastronomie nutzt, da es sich um einen Umbau der vorhandenen Bausubstanz handelt, deren Bestandsschutz und hatte so einen Rechtsanspruch auf Genehmigung. Wegen dieses Bestandsschutzes konnten die Festsetzungen des B-Planes 1511 (u. a. vier bis fünf Vollgeschosse) nicht zur Anwendung gebracht werden.
Zu 2.:
Das Restaurant erhält 39 Kfz-Stellplätze und ein Außen-Cafe. Ein konkreter Möblierungsplan für die Gestaltung der Außenflächen liegt (noch) nicht vor.
Zu 3.:
Die Verwaltung hat jenseits von Bauleitplanung und Baugenehmigung praktisch keine Möglichkeiten Aufenthaltsqualitäten zu erzwingen. Wichtigste Möglichkeit ist die entsprechende Gestaltung des öffentlichen Raumes wie z. B. am Fiedelerplatz, am alten Döhrener Friedhof oder am Rübezahlplatz.
Bei privaten Bauvorhaben können Appelle an den Investor durchaus entsprechende Wirkung zeigen (z. B. Kastanienhof, Altenheim Wiehbergstr.)

Auf die Frage von Bezirksratsherrn Johnsen ob hinsichtlich der Bebauungsplan- Festsetzungen an den Bauträger appeliert wurde, führte Frau Mewes aus, dass im Rahmen von üblichen Gesprächen zwischen Bauverwaltung, Investor und Bauherrn auf geltendes Baurecht hingewiesen werde.

Zu Zweifeln von Bezirksratsherrn Geburek, dass 39 Kfz-Stellplätze ausreichen, wies Frau Mewes darauf hin, dass entscheidend für die geforderte Anzahl von Kfz-Stellplätzen die Anzahl der Sitzplätze in den Räumlichkeiten sind und insofern nicht mehr Kfz-Stellplätze festgesetzt werden konnten.

TOP 7.2.
der CDU-Fraktion

TOP 7.2.1.
Informationsveranstaltung für die Anlieger der Güntherstraße
(Drucks. Nr. 15-0732/2013)

Bezirksratsfrau Jakob stellte die Anfrage:
Der Bezirksrat Döhren-Wülfel hat in seiner Sitzung am 07.06.2012 ein Antrag beschlossen, indem die Verwaltung gebeten wurde, die betroffenen Anlieger und Anliegereigentümer der Güntherstraße zu einer Informationsveranstaltung einzuladen. Bei dieser Veranstaltung soll den Betroffenen die Art, der Umfang und die Notwendigkeit der Baumaßnahmen in der Güntherstraße sowie die voraussichtlich für den Einzelnen zu erwartenden Kosten laut der Straßenausbaubeitragssatzung erläutert werden.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Für wann ist diese Informationsveranstaltung vorgesehen?
2. Sind die Baumaßnahmen erneut abgewogen worden und gibt es eine neue Planung?
3. Wie sieht der Zeitplan zur Umsetzung der neuen Maßnahmen in der Güntherstraße aus?
Frau Mewes beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Eine Informationsveranstaltung ist für das zweite Quartal 2013 vorgesehen.
Zu 2.:
Die Anliegerinformationsveranstaltung zu dem weiter entwickelten Planungsansatz dient dazu Anregungen und Bedenken der Anlieger zur Baumaßnahme zu bewerten und ggf. einfließen zu lassen.
Danach kann die Ausbauplanung fortgesetzt werden.
Zu 3.:
Einen neuen Zeitplan wird es nach Auswertung der Anliegerinformationsveranstaltung und nach Beendigung der Hochbautätigkeiten auf dem Flurstück Güntherstraße 43 A geben.

Die Nachfrage von Bezirksratsherrn Johnsen zum einem möglichen Abschluss der Baumaßnahme noch in diesem Jahr, beantwortete Frau Mewes dahingehend, dass dies unwahrscheinlich sei. Frau Mewes wies auf die noch stattfindende Anliegerveranstaltung, sich hieraus evtl. ergebene Anregungen für die Planung und der Vorlage einer erneuten Drucksache im Bezirksrat Döhren-Wülfel zur Entscheidung hin. Von diesem Beschluss sei das weitere Verfahren, wie zunächst die Ausschreibung der Baumaßnahme, abhängig.

Auf Fragen von Bezirksratsherrn Geburek zu kürzlich durchgeführten Messungen und ein Jahr Untätigkeit hinsichtlich neuer Planungen, führte Frau Mewes aus, dass die erste dem Bezirksrat vorgelegte Planung nicht zur Entscheidung führte und zunächst eine Anliegerveranstaltung gefordert wurde. Diesem Beschluss kommt die Verwaltung nach. In welchen Zusammenhang Messungen standen, kann nicht konkret gesagt werden.

Bezirksratsfrau Jakob zitierte aus dem Protokoll der Sitzung vom 10.05.2012, worin die vorgelegte Planung mehrheitlich vom Bezirksrat nicht getragen und stattdessen die Anliegerbeteiligung gefordert wurde, woraufhin die Verwaltung die Drucksache zurückzog. Es sei jedoch von der Verwaltung damals auf die dringende Notwendigkeit der Straßensanierung hingewiesen worden und insoweit sei die zeitliche Verzögerung unverständlich.


TOP 7.2.2.
Straßensanierung im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0733/2013)

Bezirksratsherr Geburek stellte folgende Anfrage:
Im Stadtbezirk Döhren-Wülfel gibt es viele Straßen die sich, aufgrund von erheblichen Schäden, in einem sehr schlechten und nicht verkehrssicheren Zustand befinden. Darunter sind auch viele historische Kopfsteinpflasterstraßen, die nur notdürftig repariert worden sind. Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wann wurden die Straßen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel routinemäßig überprüft?
2. In welchen Straßen und welche Schädigungen wurden bei der Überprüfung festgestellt?
3. Wurde ein Konzept sowie ein Zeitplan für die sanierungsbedürftigen Straßen erarbeitet?



Frau Mewes antwortete sinngemäß:
Antwort der Verwaltung

Zu 1.:
Die Straßen werden fortlaufend im Zuge der routinemäßigen Straßenbegehung mehrmals im Jahr geprüft.
Zu 2. und 3.:
Die Straßenbegehung führt Mängelbücher, in denen die Schäden fortlaufend dokumentiert werden. Die zeitliche Abarbeitung der Schäden erfolgt fortlaufend im Rahmen der betrieblichen Unterhaltung. Schäden, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, werden umgehend behoben.

Bezirksratsfrau Jakob bezeichnete die Antworten als Unding und „Verschaukelung“ des Bezirksrates. Es sei nicht auf die Fragen konkret eingegangen worden.

Frau Mewes hob hervor, dass bereits mehrfach im Bezirksrat zu dem Thema ausgeführt und erläutert wurde, dass routinemäßig bedeute, dass Hauptstraßen einmal monatlich, Nebenstraßen einmal vierteljährlich und Straßen im Innenstadtbereich sogar einmal wöchentlich kontrolliert werden. Dieser Zyklus wird regelmäßig eingehalten. Die Bezirksräte erhalten zudem regelmäßig Informationen über Straßenmaßnahmen, wie jährlich das „Deckenprogramm“ in Form einer Informationsdrucksache und zweimal jährlich Prioritätenlisten des Fachbereiche 66 (sowie der FB 19 und 67) zu anstehenden Maßnahmen. Arbeitsunterlagen der Verwaltung, wie z. B. Mängelbücher, werden nicht zur Verfügung gestellt. Konkrete Fragen zu bestimmten Straßen werde die Verwaltung selbstverständlich beantworten.

Bezirksratsfrau Jakob verwies auf das Recht des Bezirksrates auf Beantwortung von Anfragen und betonte, dass derartige Antworten nicht akzeptiert werden. Hier hätten die Straßen und deren Schäden dargestellt werden müssen.


TOP 7.2.3.
Tempo-30-Zone in der Wolfstraße
(Drucks. Nr. 15-0734/2013)

Bezirksratsfrau Waase trug die Anfrage vor.
Die Geschwindigkeit auf der Wolfstraße ist seit längerer Zeit, aufgrund von Straßenschäden, auf 30 km/h beschränkt. Da diese Straße aber eine Durchgangs- bzw. eine Erschließungsstraße für mehrere Wohngebiete ist, ist es nötig, sie möglichst bald wieder in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wann ist es geplant, die Straßenschäden zu beseitigen?
2. Gibt es noch weitere Gründe für die Geschwindigkeitsbeschränkung? Wenn ja, welche?

Frau Mewes beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Die Wolfstraße ist zur Grunderneuerung angemeldet. Eine Realisierung ist nicht vor 2015
zu erwarten.
Zu 2.:
Die Geschwindigkeitsbeschränkung begründet sich ausschließlich durch den derzeitigen Straßenzustand.


TOP 7.2.4.
Etat des/der Stadtbezirksmanagers/-in
(Drucks. Nr. 15-0735/2013)

Bezirksratsfrau Waase verlas die Anfrage.
Wie erst jetzt bekannt wurde, haben die Stadtbezirksmanager in ihren Stadtbezirken
einen jährlichen Etat von ungefähr 2000,00 € zur Verfügung.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Aus welchem Etat stammt das Geld?
2. Für welche Zwecke und nach welchen Kriterien kann dieser Etat verwendet werden?
3. Gibt es einen Rechenschaftsbericht darüber, wofür dieser Etat verwendet wurde?

Frau Mewes antwortete sinngemäß:
Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Im Haushalt der Landeshauptstadt Hannover wurden Mittel eingesetzt, die dem Stadtbezirksmanagement zur Verfügung stehen. Diese Mittel sind im Ergebnishaushalt unter der Finanzposition 44310800 als sonstige Geschäftsausgaben veranschlagt und werden nur in Ausnahmefällen für investive Maßnahmen eingesetzt. In diesem Jahr stehen dem Stadtbezirksmanagement Döhren-Wülfel, wie allen anderen Bezirken, rechnerisch 2.065,00 € zur Verfügung.
Zu 2. und 3.:
Die Stadtbezirksmanagementmittel können bedarfsabhängig und flexibel in den unterschiedlichen Stadtbezirken sowie für stadtbezirksübergreifende, zentrale Aufgaben eingesetzt werden. In der Vergangenheit wurden die Haushaltsmittel im Stadtbezirk Döhren-Wülfel beispielsweise für Materialien für eigene Workshops und Gesprächskreise, zur Unterstützung erster Kulturveranstaltungen in Wülfel, sowie für Layout- und Druckkosten der Flyer „Wohnen im Stadtbezirk“ verwendet, um nur einige zu nennen. Die Mittel wurden in jedem Jahr voll ausgeschöpft und sind insofern dem Stadtbezirk Döhren-Wülfel zu Gute gekommen.

Auf die Frage von Bezirksratsherrn Johnsen, ob die Mittel für eigene Workshops, also auch für Fortbildungen der Stadtbezirksmanager, eingesetzt wurden, erläuterte Herr Prauser, dass es Workshops zur Diskussion von Arbeitsgruppen in Wülfel gab, wie z. B. zur Aufstellung des Bücherschranks, und ein kleiner Imbiss serviert wurde.

Auf Nachfragen von Bezirksratsfrau Waase zum Rechenschaftsbericht und zur Einsichtnahme, erläuterte Frau Mewes die Mittelausgaben bei der Stadt Hannover. Zahlungen erfolgen nach dem „Vieraugenprinzip“ und unterliegen der Prüfung des unabhängigen Rechnungsprüfungsamtes. Über ein Akteneinsichtsrecht verfügen Stadtbezirksräte nicht.


TOP 7.3.
von Bezirksratsherrn Herrmann (Piratenpartei)
TOP 7.3.1.
Brachgelände Am Mittelfelde / Ecke Karlsruher Straße
(Drucks. Nr. 15-0649/2013)

Bezirksratsherr Herrmann trug seine Anfrage vor.

Ergänzend zu meiner Anfrage 15-0480/2013 aus der Sitzung vom 07.03.2013 (Top 6.4.4) und der darauf folgenden Antwort der Verwaltung, frage ich die Verwaltung heute:


1. seit wann liegt das Gelände Am Mittelfelde / Ecke Karlsruher Straße brach

2. hat die Verwaltung versucht, Kontakt zu dem Besitzer des Geländes aufzunehmen, um ihn zu Motivieren, das Gelände wieder zu nutzen?

3. sieht die Verwaltung hier baurechtswidrige Zustände gegeben und wenn ja, prüft sie Maßnahmen nach der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) oder dem Niedersächsischen Gesetz über die Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) vorzunehmen?

Frau Mewes antwortete sinngemäß:
Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Es gibt bei der Verwaltung kein kleinteiliges Leerstandsmonitoring. Grob geschätzt liegt das Gelände seit ca. 15 Jahren brach.
Zu 2.:
Ja, es gab Kontakte mit dem Eigentümer. Dabei hat die Bauverwaltung eindringlich für eine wohnbauliche Nutzung des Grundstückes geworben. Darüber hinaus wurden potenzielle Interessenten (u. a. GBH) auf das Grundstück hingewiesen.
Zu 3.:
Nach erfolgter Kontrolle durch den Außendienst der Bauordnung wurde festgestellt, dass kein akuter bauordnungsrechtlicher Handlungsbedarf vorliegt. Die Kontrollen werden in unregelmäßigen Abständen fortgesetzt.


TOP 7.3.2.
Gebäude Hildesheimer Str. 303
(Drucks. Nr. 15-0721/2013)

Bezirksratsherr Herrmann stellte seine Anfrage.
An der Hildesheimer Str. 303 (ehem. Schiemann Industrielacke GmbH) befinden sich seit Jahren mehrere leerstehende Gebäude. Vor einigen Jahren gab es offenbar Pläne für den Bau eines Fachmarktzentrums an dieser Stelle. Die Pläne wurden bis heute nicht realisiert.
In diesem Zusammenhang frage ich die Verwaltung:
1. Wer ist aktueller Besitzer des Grundstücks an der Hildesheimer Str. 303
2. Wer ist Inhaber der Gebäude auf dem Grundstück an der
Hildesheimer Str. 303
3. Ist der Verwaltung bekannt, ob eine Nutzung des Geländes bzw. der Gebäude in absehbarer Zeit geplant ist
Frau Mewes gab sinngemäß folgende Antwort:
Antwort der Verwaltung
Zu 1. und 2.:
Die Antworten zu Fragen 1 und 2 sind vertraulich. Die Beantwortung erfolgt im nichtöffentlichen Teil.
Zu 3.:
Der Verwaltung liegen keine Bauvoranfragen oder Bauanträge zu diesem Grundstück vor. Es gibt aktuell auch keine Gespräche mit Investoren oder Interessenten.

Auf Antrag von Bezirksratsherrn Glade wurde die Sitzung von Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck von 20.10 Uhr bis 20.19 Uhr unterbrochen.


TOP 8.1.
Gemeinsam von SPD-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.1.1.
Instandsetzung der Straßengossen vor den Bushaltestellen "Roßkampstraße"
(Drucks. Nr. 15-0736/2013)

Bezirksratsfrau Hartmann trug den Antrag vor und begründete ihn im Sinne der Drucksache.
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, den Straßengossenbereich vor den Bushaltestellen „Roßkampstraße“ wieder instand zu setzen.
Einstimmig


TOP 8.2.
der SPD-Fraktion

TOP 8.2.1.
Wertstoffinseln im Stadtbezirk 08 - Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0455/2013)

Bezirksratsherr Oltersdorf verwies auf den bereits in der letzten Sitzung vorgelegten Antrag.
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier signalisierte die Zustimmung des Antrages.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, die folgenden Optimierungsmaßnahmen an den Wertstoffinseln im Stadtbezirk 8 – Döhren-Wülfel vorzunehmen:
1. Standort Döhren: Abelmannstraße
Diese Wertstoffinsel befindet sich vor dem Parkplatz eines Nahversorgers an der Einmündung zur Landwehrstraße. Leider befindet sich kein Abfallbehälter auf derselben Straßenseite in unmittelbarer Nähe der Wertstoffinsel. Damit die Anwohnerinnen und Anwohner nicht die Landwehrstraße überqueren müssen, um zum nächsten Abfallbehälter zu gelangen, sollte ein Abfallbehälter in direkter Nähe zur Wertstoffinsel auf derselben Straßenseite montiert/aufgestellt werden. Ein entsprechender Straßenmast ist vorhanden.
2. Standort Döhren: Hildesheimer Straße zwischen Einmündung Donau- und Rheinstraße.
Der Mülleimer sollte direkt vom Laternenmast Einmündung Donaustraße / Hildesheimer Straße an den ca. 30 Meter entfernten Laternenmast direkt an der Wertstoffinsel versetzt werden.
3. Standort Döhren: Schützenallee Höhe GS Suthwiesenstraße: Diese Wertstoffinsel muss mit einem Abfallbehälter ausgestattet werden. Auch in unmittelbarer Nähe ist kein Abfallbehälter vorhanden.
4. Standort Waldhausen: Riepestraße: Leider befindet sich kein Abfallbehälter auf derselben Straßenseite in unmittelbarer Nähe der Wertstoffinsel. Damit die Anwohnerinnen und Anwohner nicht die Riepestraße überqueren müssen, um zum nächsten Abfallbehälter zu gelangen, sollte ein Abfallbehälter in direkter Nähe zur Wertstoffinsel auf derselben Straßenseite montiert/aufgestellt werden.
i.V. mit Drucks. Nr. 15-0964/2013 einstimmig.

TOP 8.2.1.1.
Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu der Drucks. Nr. 15-0455/2013: Wertstoffinseln im Stadtbezirk 08 - Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0964/2013)

Bezirksratsherr Geburek trug den Antragstext und die Begründung vor.

Bezirksbürgermeisterein Ranke-Heck ließ zunächst über den Zusatzantrag - Drucks. Nr. 15-0964/2013 - und anschließend über den Ursprungsantrag - Drucks. Nr. 15-0455/2013 - abstimmen.

Antrag
Der Antragstext wird wie folgt ergänzt:
Sollte es im Rahmen der Standortoptimierung nötig werden, dass "Wertstoffinsel" versetzt werden müssen, so ist der Aspekt der Dezentralisierung zu berücksichtigen.
i.V. mit Drucks. Nr. 15-0455/2013 einstimmig.


TOP 8.2.2.
Verlegung und/oder Zusammenlegung von Wertstoffinseln im Stadtteil Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0456/2013)
Diskussion siehe TOP 8.2.2.1.
Erledigt durch Neufassung.


TOP 8.2.2.1.
Verlegung und/oder Zusammenlegung von Wertstoffinseln im Stadtteil Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0456/2013 N1)

Bezirksratsherr Glade trug den Antrag - Drucks. Nr. 15-0456/2013 - vor.

Bezirksratsfrau Jakob ging nach einer Verlegung von einer häufigeren und regelmäßigen Leerung aus. Sollten Gespräche mit Edeka erfolglos bleiben, erwarte sie andere Vorschläge der Verwaltung.

Bezirksratsherr Glade verwies auf den Begründungstext und trug in dessen Sinne vor.

Bezirksratsherr Milkereit begrüßte den ersten Absatz des Antrages und erachtete die im zweiten Absatz geforderte Zusammenlegung für nicht sinnvoll, zumal im vorherigen Antrag eine wohnortnahe Dezentralisierung gefordert wurde, auch im Hinblick auf Mobilitätseingeschränkte.

Bezirksratsfrau Jakob teilte die Bedenken von Bezirksratsherrn Milkereit und befürchtete eine größere Verschmutzung der größeren Einheit.

Herr Prauser wies darauf hin, dass die zentrale Bewirtschaftung durch aha die Sauberkeit der Wertstoffinseln gewährleisten und einen „Wildwuchs“ verhindern soll. Da Kleider- container lukrativ sind, gehe er von einer ausreichenden Anzahl aus. Die Standard- ausstattung mit zwei Kleidercontainern sei das Normalangebot und werde an einigen Stellen durchaus überschritten, damit zusätzliche Leerungen entfallen.

Bezirksratsfrau Jakob wies darauf hin, dass sich das E-Center auf der östlichen Seite und die Wohngebiete auf der westlichen Seite der Hildesheimer Straße befinden. Sie fragte, ob eine Überquerung wirklich in Kauf genommen werden bzw. der zweite Absatz sinnvoller Weise verändert werde sollte.

Bezirksratsherr Glade differenzierte zwischen beiden Standorten, da im Bereich der Garvensstraße niemand wohne und aus Sicherheitsgründen evtl. im Bereich der Hildesheimer Straße noch ein anderer Standort gefunden werde könnte.

Nachdem Bezirksratsherr Milkereit und Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge zum zweiten Absatz unterbreiteten, unterbrach Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck die Bezirksratssitzung von 20.40 Uhr bis 20.45 Uhr.

Nach der Wiedereröffnung der Bezirksratssitzung trug Bezirksratsherr Oltersdorf die Neufassung des zweiten Absatzes des Antrages vor.
Sodann ließ Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck über die neugefassten Antrag abstimmen.

Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, mit der Firma E-Center Hippauf an der Hildesheimer Straße im Stadtteil Wülfel Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel, auf dem Parkplatz des E-Centers eine Wertstoffinsel zu installieren. Weiterhin wird die Verwaltung gebeten, zu prüfen, ob bei einem erfolgreichen Abschluss der Gespräche mit dem E-Center die Wertstoffinseln Wilkenburger Straße/Dorfstraße sowie Garvensstraße/Am Brabrinke am an den neuen Standort zusammengelegt werden können. verlegt werden kann.
Ferner ist zu prüfen, ob für die bestehende Wertstoffinsel Wilkenburger Straße/Dorfstraße ein neuer Standort westlich der Hildesheimer Straße gefunden werden kann. Die Anwohnerinnen und Anwohner sind rechtzeitig über die vorgesehenen Maßnahmen angemessen zu informieren.
Einstimmig


TOP 8.2.3.
Auswirkungen der reformierten Abfallgebührensatzung von aha auf die Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirkes Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0457/2013)

Bezirksratsherr Glade trug den Antrag vor und begründete ihn im Sinne der Drucksache.

Bezirksratsfrau Jakob begründete die Ablehnung des Antrages durch ihre Fraktion mit einer noch erfolgenden ausreichenden Information über die System- und Gebühren- umstellung durch die Verwaltung und bezeichnete den Antrag auch im Hinblick auf die Begründung als reinen politischen Showantrag. Hieran werde sich ihre Fraktion nicht beteiligen. aha hat sich nicht an geltende Gesetze gehalten und ist nach einem Gerichts- urteil aufgrund der Klage eines Bürgers nunmehr zu einer Änderung gezwungen.
Bezirksratsherr Glade äußerte, dass nach der Geschäftsordnung die Begründung nicht mit abgestimmt werde, sich insofern längere Debatten hierüber erübrigen und er der Argumentation auch darüber hinaus nicht folgen könne, da Bürgerbeteiligung Konsens im Bezirksrat sei.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, den Bezirksrat detailliert über die Auswirkungen der reformierten Abfallgebührensatzung von aha auf die Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirkes Döhren-Wülfel zu informieren, sobald es gesicherte Erkenntnisse gibt, wie die neue Gebührensatzung tatsächlich aussieht.
13 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 8.2.4.
Alternativstandorte für Bezirksratssitzungen
(Drucks. Nr. 15-0460/2013)

Bezirksratsherr Schade trug den Antrag sinngemäß vor und verwies hinsichtlich der Begründung auf die Drucksache.

Bezirksratsfrau Jakob äußerte, dass ihre Fraktion dem Antrag nicht zustimmen werde, da sie befürchte, dass das Freizeitheim abgerissen und das Filet-Grundstück wieder hinsichtlich einer Vermarktung ins Gespräch komme, wenn selbst der Bezirksrat es nicht mehr nutzen würde. Früher fanden alternativ Bezirksratssitzungen im Kastanienhof statt, wo es im Sommer sehr heiß war. Aus Kostengründen kamen danach nur städtische Räumlichkeiten in Betracht. Die Temperatur im Thurnitisaal könne durch die richtige und frühzeitige Einstellung der Anlage optimiert werden.

Bezirksratsherr Milkereit sagte, dass er dem Antrag zustimmen werde, da die Verwaltung lediglich Alternativmöglichkeiten aufzeigen soll und der Bezirksrat dann darüber befinden werde, ob er sie nutze.

Bezirksratsherr Oltersdorf betonte, dass es nicht nachvollziehbar sei, wenn sich außerhalb der Bezirksratssitzungen beschwert und öffentlich nicht dazu gestanden werde. Es gebe gewisse Anforderungen an einen Sitzungsort. Das Freizeitheim sei 1976 gebaut, als es noch keine Bezirksräte gab. Insofern sei ein Kausalzusammenhang zwischen einem Abriss und Verkauf und Bezirksratssitzungen haltlos. Der nachfolgende Antrag befasse sich mit der Ausgestaltung des Ortes.

Frau Mewes merkte an, dass die Bezirksbürgermeisterin oder der Bezirksbürgermeister die Bezirksratssitzungen einberuft, das heißt, dass sie oder er auch den Sitzungstag, den Sitzungsbeginn und den Sitzungsort bestimmt. In der Regel legt die Verwaltung im Oktober eines jeden Jahres in Absprache mit der Bezirksbürgermeisterin Vorschläge für die Sitzungstermine einschließlich der Sitzungsorte für das Folgejahr vor. Hinsichtlich des Sitzungsortes für Sitzungen des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel gab es bisher keine Reaktionen. Des Weiteren liegen der Verwaltung bislang auch keine offiziellen Beschwerden über den derzeitigen Sitzungsort vor.

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier verwies auf den Antrag zum Freizeitheim, der verdeutliche, dass zumutbare Zustände im Freizeitheim geschaffen werden sollen und während etwaiger Maßnahmen sowieso ein anderer Sitzungsort benötigt werde.

Bezirksratsherr Schade führte weitere Gründe für die Suche nach Alternativstandorten für Bezirksratssitzungen an, wie Besucher/innen denen der Weg ins Freizeitheim zu weit ist, oder Vereine, die den Thurnithisaal womöglich für Vorbereitungen benötigen, an denen der Bezirksrat tagt.

Frau Mewes bat angesichts der durch die Geschäftsordnungskommission abgedeckten Vorgabe, dass für Bezirksratssitzungen grundsätzlich städtische Einrichtungen genutzt werden sollen, um Anregungen, da im Stadtbezirk Döhren-Wülfel eigentlich nur Schulen hierfür in Betracht kämen, wo grundsätzlich z. B. keine Getränkeversorgung gewährleistet sei.

Bezirksratsfrau Jakob erinnerte an Sitzungen in einem kleineren Raum im Freizeitheim Döhren, wo es Tageslicht gab. Im Sommer seien Bezirksratssitzungen im Thurnithisaal angenehm temperiert, im Winter sei es hin und wieder zu kühl, insbesondere in einer Sitzung habe sie gefroren. Der Bezirksrat tagt zudem in der Regel nur achtmal im Jahr. Ihre Fraktion lehne den Antrag aus den dargelegten Gründen nach wie vor ab.

Frau Mewes entschuldigte sich für die Situation in der Bezirksratssitzung am 10.02.1013,
in der es zu kalt war. Der zuständige Kollege aus dem Freizeitheim Döhren, der mit der Dekoration für eine Karnevalssitzung beschäftigt war, habe die Anlage zu spät eingeschaltet.

Nachdem Bezirksratsherr Johnsen den Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte stellte, sich hiergegen keine Widerrede ergab, ließ Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck über den Antrag abstimmen.
Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Bezirksrat Döhren-Wülfel bis zur Sommerpause 2013 alternative Veranstaltungsorte für seine öffentlichen Sitzungen aufzuzeigen. Hierbei sind nachfolgende Kriterien zu berücksichtigen:
· Standort im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
· Größe
· Gut durch den ÖPNV zu erreichen
· Ausreichende Parkplätze
· Barrierefreier Zugang
· Gute Akustik zur Nutzung einer Mikrofonanlage
· Gute thermische Bedingungen (Heizung, Ab- und Zuluft etc.)
· Optimalerweise mit der Möglichkeit, Speisen oder zumindest Getränke zu erwerben.
13 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 8.2.5.
Generalsanierung bzw. Neubau Freizeitheim Döhren
(Drucks. Nr. 15-0737/2013)

Bezirksratsherr Oltersdorf trug den Antrag vor.

Bezirksratsfrau Jakob führte anhand umfangreicher Unterlagen des früheren Bezirksbürgermeisters Kirse aus, dass es den Vereinen, einer Arbeitsgruppe und Ratsmitgliedern zu verdanken ist, dass das Freizeitheim Döhren 1976 an dieser Stelle entstanden ist. 1984 haben sich alle Fraktionen für die Umsetzung des II. Bauabschnittes unter Einbeziehung der Stadtteilbücherei usw. eingesetzt, der aber von der Verwaltung nicht vollzogen wurde. Als 2002 der Grundstücksverkauf erwogen wurde, gab es Demon- strationen für den Erhalt des Freizeitheimes. Insoweit verwies sie, Sprecherin, auf die nicht zutreffende Begründung des Antrages und bat künftig auf wahrheitsgemäße Darstellungen. Da der Antrag auf den Erhalt des Freizeitheimes Döhren ziele, werde ihre Fraktion zustimmen.

Bezirksratsherr Oltersdorf verlas den ersten Absatz der Begründung, in dem es u. a. heiße, dass die SPD der Initiator und Begründer der Freizeitheimkultur sei, und der nach seiner Meinung missverstanden wurde und wurde hierin von Bezirksratsfrau Kellner bestätigt.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
a) Das Gebäudemanagement der LHH wird gebeten, die detaillierten Kosten und einen Zeitplan für die Generalsanierung des in den 70er gebauten ersten Bauabschnitts des FZH Döhrens nach neuestem energetischen Standard, einschließlich des Gastronomiebereichs und des gesamten Parkplatzes aufzustellen.
b) Des Weiteren wird das Gebäudemanagement gebeten, die detaillierten Kosten und einen Zeitplan für einen möglichen Neubau nach neuestem energetischem Standard am gleichen Standort aufzustellen. Vor der Planung wird die Verwaltung gebeten, in einer öffentlichen Versammlung die Bewohnerinnen und Bewohner Döhrens, die in unserem Stadtgebiet aktiven Gruppen und InteressenvertreterInnen, Mieter und Pächter des Freizeitheim Döhrens einzuladen, und mit ihnen Vorschläge und Ideen für die Gestaltung eines möglichen Neubaus zu diskutieren.
c) Für den Fall b wird das Gebäudemanagement um eine zusätzliche Berechnung gebeten, in der in dem Neubaukomplex auch die Räumlichkeiten des Bürgeramts, der Stadtteilbibliothek und das Jugendzentrum Peiner Straße, in mindestens gleicher Größe/Fläche wie bislang vorhanden, integriert sind, da dieser Pavillonkomplex ebenfalls sanierungsbedürftig ist.
Einstimmig


TOP 8.2.6.
Aufstellung von Haltverbotsschildern im Bereich Fiedelerstraße
(Drucks. Nr. 15-0738/2013 mit 1 Anlage)

Bezirksratsfrau Kellner trug den Antragstext vor.

Bezirksratsherr Geburek sprach sich gegen den Antrag aus. Der Arbeitskreis Fiedelerstraße habe 2006/2007 den Rahmen im Interesse der Geschäfte und Kunden festgelegt. Der Schilderwald sei vermeidbar, wenn langsam gefahren werde.

Bezirksratsherr Milkereit lehnte den Antrag ebenfalls ab, da er gegen einen Schilderwald sei und die parkenden Autos zur Verkehrsberuhigung beitragen.

Bezirksratsherr Herrmann sah ebenfalls keine Notwendigkeit einer Regulierung. Er habe bisher keine gefährlichen Situationen beobachtet, mehr Schilder führten zu mehr Unübersichtlichkeit und deshalb werde er dem Antrag nicht zustimmen.

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier sprach sich für ein Handeln aus, da insbesondere in den Abendstunden die Situation nicht hinnehmbar sei.

Bezirksratsherr Schade hob hervor, dass in der Fiedelerstraße durch Kopfsteinpflasterung baulich vorgegeben ist, wo geparkt werden darf. Es nütze den Geschäftsleuten nichts, wenn Kunden die Fiedelerstraße meiden, weil Autos an den nicht ordnungsgemäß parkenden Fahrzeugen nicht vorbeifahren können. Die Haltverbotsschilder seien an dieser Stelle erforderlich.

Bezirksratsfrau Kellner wies darauf hin, dass die Realität von der Planung abweiche und sich insoweit mit den realen gefährlichen Situationen befasst werden müsse. Die Forderung, Haltverbotsschilder aufzustellen, komme aufgrund der untragbaren Situation von den Geschäftsleuten.

Bezirksratsfrau Waase wandte ein, dass Berufstätige abends ihre Fahrzeuge dort abstellen, Parkmöglichkeiten mehr in Richtung Hildesheimer Straße vorhanden sind und Kunden der Geschäfte in Richtung Fiedelerplatz diese Parkmöglichkeit für Einkäufe nutzen.

In Anbetracht der schönen Gestaltung der Fiedelerstraße mit den Betonquadern als Sitzmöglichkeit und deren Verstellung durch parkendende Fahrzeuge, plädierte Bezirksratsfrau Hartmann für das Aufstellen von Haltverbotsschildern.

Bezirksratsfrau Jakob betonte, dass angesichts des Parkplatzmangels in Döhren kein Parkraum entfallen sollte, wies darauf hin, dass die Geschäfte um 18.00 Uhr schließen und den dort Wohnenden in der Gegend ein Parkplatz zur Verfügung gestellt werden oder z. B. ein Parkhaus gebaut werden sollte.

Bezirksratsherr Johnsen meinte, dass es notwendig sei in die Straße ein- und ausfahren zu können und wegen des Verzichts auf zwei oder drei Parkmöglichkeiten keine Grundsatzdebatte erforderlich sei.

Bezirksratsherr Schade wies auf die Beteiligung der Anlieger bei der Planung und darauf hin, dass es in dem Kurvenbereich Sinn mache, keine Parknischen vorgesehen zu haben.

Auf den Geschäftsordnungsantrag von Bezirksratsherrn Dr. Linde erhob sich keine Gegenrede.
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck wies darauf hin dass es keine Namen auf der Rednerliste gebe und ließ über den Antrag abstimmen.

Antrag
Der Oberbürgermeister wird gebeten, im Nordteil der Fiedelerstraße auf der Westseite in Höhe der Einmündungen der Wichmann- und der Spartanerstraße Halteverbotsschilder (Zeichen 283) aufstellen zu lassen.
12 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 8.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.3.1.
Schaffung von Kleinbatterie-Sammelstellen auf Wertstoffinseln
(Drucks. Nr. 15-0739/2013)

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier trug den Antrag vor.

Bezirksratsherr Milkereit begründete seine Ablehnung des Antrages mit der Verpflichtung des Handels auf Rücknahme der Batterien und Akkus aufgrund des Gesetze zur Rücknahme von Batterien und Akkumulatoren und ausreichend Rücknahmestellen in den Geschäften und Wertstoffhöfen.

Bezirksratsherr Geburek sagte, dass seine Fraktion dem Antrag trotzdem zustimmen werde.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, inwieweit einzelne Wertstoffinseln im Stadtbezirk mit einem zusätzlichen kleinen Sammelbehälter für Kleinbatterien, Klein-Akkus etc. ausgestattet werden können.
14 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 8.3.2.
Leine(n) los - Flussbadestellen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0740/2013)

Bezirksratsherr Johnsen trug den Antrag vor und begründete ihn im Sinne der Drucksache.

Bezirksratsherr Milkereit sagte, dass er den Antrag ablehnen werde. In der sich in der Nähe befindenden Kiesteiche gebe es ausreichend Bademöglichkeiten. Für Kinder sei das Baden in der Leine nicht ungefährlich und ggfs. Absperrungen und eine Badeaufsicht notwendig.

Bezirksratsfrau Hartmann wandte ein, dass es bereits 1905 Flussbadestellen gab.

Bezirksratsfrau Jakob sprach sich im Namen ihrer Fraktion für den Antrag aus.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit Badestellen/Strände an der Leine im Stadtbezirk (z. B. zwischen Ende der Leineinsel und Kanuverein) geschaffen werden und Flussbaden ermöglicht werden kann. Umwelt- und Naturschutzverbände sowie anliegende Angel- und Wasserportvereine sollen bei der Prüfung mit eingebunden und um Vorschläge gebeten werden.
15 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 8.4.
der CDU-Fraktion

TOP 8.4.1.
Kopfsteinpflaster im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0462/2013)

Bezirksratsherr Geburek trug den Antrag vor und begründete sie im Sinne der Drucksache.

Bezirksratsfrau Hartmann sagte, dass ihre Fraktion für den Erhalt von Kopfsteinpflaster sei und aufgrund dessen teilweise desolaten Zustandes dem Antrag zustimmen werde.

Bezirksratsherr Oltersdorf sprach sich für eine Konzepterstellung aus und wies auf sehr unterschiedliche, teilweise nicht sorgfältige Ausführungen beim Verlegen von Kopfsteinpflaster und daraus resultierenden Fugenauswaschungen hin.

Bezirksratsherr Milkereit lehnte als Fahrradfahrer Kopfsteinpflaster ab und bevorzugte ein Konzept in der Straßenmitte mit Kopfsteinpflaster für Autofahrer und an den Rändern Asphalt für Radfahrer.

Bezirksratsfrau Jakob plädierte zumindest in Alt-Döhren für den Erhalt der Kopfsteinstraßen für die Nachwelt u. a. wegen der längeren Lebensdauer, der Umweltverträglichkeit trotz unwesentlich höherer Kosten.

Bezirksratsfrau Kellner bezweifelte eine längere Lebensdauer von Kopfsteinpflaster, forderte eine regelmäßige Prüfung sowie eine entsprechende Qualitätssicherung und hoffte in diesem Zusammenhang, dass die gerade sanierte Bernwardstraße noch nicht abgenommen ist.
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept sowie einen Zeitplan für die Wiederherstellung eines verkehrssicheren Zustandes der sanierungsbedürftigen Kopfsteinpflasterstraßen im Stadtbezirk zu entwickeln.
14 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 8.4.2.
Textilcontainer an der Haltestelle Eupener Straße
(Drucks. Nr. 15-0741/2013)

Bezirksratsfrau Waase trug den Antrag vor.
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, zu veranlassen, dass der Textilcontainer am Standort an der Haltestelle Eupener Straße versetzt wird.
Einstimmig


TOP 8.4.3.
Bordsteinabsenkung Wülferoder Weg
(Drucks. Nr. 15-0742/2013)

Bezirksratsherr Geburek trug den Antrag vor.
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, den Bordstein an der Straßenecke Wülferoder Weg / Im Wolfskampe abzusenken.
Einstimmig


TOP 8.5.
von Bezirksratsherrn Herrmann (Piratenpartei)

TOP 8.5.1.
Einrichtung eines Testprojektes für internetbasierte Bürgerbeteiligung
(Drucks. Nr. 15-0166/2013)
Diskussion siehe TOP 8.5.1.1.
Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Testprojekt zur internetbasierten Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern des Stadtbezirks Döhren-Wülfel zu initiieren und durchzuführen
Dazu wird der Verwaltung empfohlen, sich an Liquid Friesland zu orientieren und die Software Liquid Feedback einzusetzen.
Für die Registrierung der Bürgerinnen und Bürger ist ein vereinfachtes Verfahren zu wählen, bei dem nach einer Registrierung über das Internet weitere Zugangsdaten an die Meldeadresse versandt werden
Teilnahmeberechtigt sollen alle Menschen sein, die im Stadtbezirk Döhren-Wülfel mit ihrer Hauptwohnung gemeldet sind. Die Kommunikation innerhalb der Software soll unter Pseudonymen erfolgen.
Projektbeginn soll vier Monate nach Beschluss des Stadtbezirksrats sein. Die Testphase soll eine Dauer von 12 Monaten haben. Anschließend wird die Verwaltung aufgefordert, dem Bezirksrat über den Verlauf des Testprojekts im Hinblick auf Beteiligung durch die Bürgerinnen und Bürger, Kosten für einen dauerhaften Betrieb und möglichen Schwierigkeiten zu informieren.
Änderungsantrag Drucks. Nr. 15-0588/2013 beschlossen.

TOP 8.5.1.1.
Gemeinsamer Änderungsantrag von SPD-Fraktion, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsherrn Herrmann (Piratenpartei) zu Drucks. Nr. 15-0166/2013: Einrichtung eines Testprojektes für internetbasierte Bürgerbeteiligung
(Drucks. Nr. 15-0588/2013)

Bezirksratsherr Herrmann bat dem vorliegenden gemeinsamen Änderungsantrag zuzustimmen.

Bezirksratsfrau Jakob bezeichnete den Ursprungsantrag und die darin geforderte Testphase im Stadtbezirk als spannend, auch im Sinne der Bürgerbeteiligung. Der gemeinsame Änderungsantrag sei nicht mutig und mache das Ursprungsvorhaben zunichte. Andere Städte einzubeziehen sei nicht optimal. Außerdem hätte die Verwaltung ihre Grundsatzhaltung darlegen müssen. Trotzdem werde ihre Fraktion den Antrag unterstützen.

Bezirksratsherr Dr. Linde verteidigte den Änderungsantrag, da zunächst die Randbedingungen geprüft und definiert werden müssten und Bezirksratsherr Oltersdorf äußerte, dass die Initiative von Bezirksratsherrn Herrmann optimiert werde.

Bezirksratsfrau Jakob lobte die Idee und die konkrete Forderung von Bezirksratsherrn Herrmnann in seinem Ursprungsantrag. Dieser hätte gezeigt, wie Bürgerbeteiligung funktioniere.

Nach dem Geschäftsordnungsantrag von Bezirksratsherrn Milkereit auf Schluss der Debatte erhob sich keine Gegenrede

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck ließ über den gemeinsamen Änderungsantrag abstimmen.
Antrag
1. Der Bezirksrat Döhren-Wülfel hält die unmittelbare Beteiligung der Bürger am politischen Geschehen im Stadtbezirk in Ergänzung der repräsentativen Demokratie für unbedingt wünschenswert und begrüßt neue Formen der Bürgerbeteiligung. Er sieht Internetplattformen und -portale auch als geeignete Foren an, um Bürger über die bisherigen Formen der Bürgerbeteiligung hinaus stärker als bislang möglich einzubinden. Deshalb steht er neuentwickelten Angeboten wie etwa „Liquid Feedback“ grundsätzlich offen und positiv gegenüber.
2. Der Oberbürgermeister der Stadt Hannover wird gebeten, nach Abschluss der Erprobungsphase von „Liquid Friesland“ beim Landkreis Friesland vorstellig zu werden und um Zusendung der Auswertung des Versuchs zu bitten. Die Ergebnisse des Versuchs sollen dann im Bezirksrat Döhren-Wülfel vorgestellt werden.
3. Sofern bereits jetzt hinreichende Zwischenergebnisse vorliegen und die Kreisverwaltung Friesland bereit ist, darüber zu berichten, sollen die zuständigen Mitarbeiter des Landkreises Friesland zu einer Anhörung in den Bezirksrat Döhren-Wülfel eingeladen werden. Zu einer solchen Anhörung nach Punkt 2) und 3) sollen nach Möglichkeit auch Vertreter der Gemeinde Wennigsen ("Umsetzung Bürgerbeteiligung im Internet mit ifib-Institut Bremen), des Fraunhofer FOCUS ("Bürgerbeteiligung 2.0") und der niedersächsischen GovConnect GmbH ("Open Data und Modell für ganz Niedersachsen") eingeladen werden, um über die Erfahrungen ihrer Modelle, Förderungsmöglichkeiten (z. B. EU) und Voraussetzungen zu referieren. Hiervon sollen auch die Ratsfraktionen und Einzelvertreter sowie die anderen Bezirksräte in Hannover benachrichtigt werden, um ihnen bei Interesse die Teilnahme zu ermöglichen.
4. Bei der Durchführung eines Testprojektes (Modellversuchs für internetbasierte Bürgerbeteiligung im Stadtbezirk Döhren-Wülfel) wäre die Einbindung der ortsansässigen Hochschule für Journalistik zu prüfen und wünschenswert.
5. Der Oberbürgermeister der Stadt Hannover wird gebeten, schon jetzt zu veranlassen, dass die voraussichtlichen Kosten eines Modellversuches „Neue Formen der Bürgerbeteiligung“ entsprechend „Liquid Friesland“ im Stadtbezirk Döhren-Wülfel ermittelt und den Mitgliedern des Bezirksrates mitgeteilt werden.
Einstimmig

TOP 8.5.2.
Einrichtung eines Bürgerrats
(Drucks. Nr. 15-0466/2013)
Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Einrichtung eines Bürgerrats für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel zu fördern.
Dazu soll die Verwaltung zu einer Gründungsveranstaltung einladen, Räumlichkeiten für eine solche Gründungsveranstaltung zur Verfügung stellen und die Veranstaltung moderieren. Einzuladen sind durch eine öffentliche Ausschreibung alle interessierten Bürgerinnen und Bürger des Stadtbezirks Döhren-Wülfel. Dabei soll darauf geachtet werden, dass die Einladung auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Senioren, Menschen mit Behinderungen und Migranten in unserem Stadtbezirk anspricht.
Zurückgezogen


TOP 8.5.3.
Neuzeichnung Fußgängerüberweg Abelmannstraße
(Drucks. Nr. 15-0650/2013 mit 1 Anlage)
Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in der Abelmannstr. (Höhe Lechstr.) neu zeichnen zu lassen.
Einstimmig


TOP 8.6.
Interfraktionell

TOP 8.6.1.
Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag: "Auf dem Weg zur inklusiven Stadt" - Barrierefreie Wahllokale
(Drucks. Nr. 15-0953/2013)
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten dafür zu sorgen, dass bereits für die nächste Wahl (Bundestagswahl im September 2013) alle Wahllokale barrierefrei zugänglich sind.
Einstimmig


TOP 9.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 9.1.
Interfraktionell

TOP 9.1.1.
Zuwendung an die Hannoversche Funken-Garde e.V. ; Anschaffung einer Übertragungsanlage
(Drucks. Nr. 15-0723/2013)
Antrag
Die Hannoversche Funken-Garde erhält aus Mitteln des Stadtbezirksrates einen Zuschuss in Höhe bis zu 2.500,00 € für die Anschaffung einer Übertragungsanlage.
Grundlage ist ein Antrag vom 17.02.2013. Die Mittel müssen innerhalb der nächsten sechs Monate unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet werden.
Einstimmig


TOP 9.1.2.
Zuwendung an das Familienzentrum Gnadenkirche; Innenausstattung des Neubaus
(Drucks. Nr. 15-0724/2013)
Antrag
Die Das Familienzentrum der Gnadenkirche erhält aus Mitteln des Stadtbezirksrates einen Zuschuss in Höhe bis zu 5.000,00 € für die Innenausstattung des Neubaus.
Grundlage ist ein Antrag vom 20.02.2013. Die Mittel müssen innerhalb der nächsten sechs Monate unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet werden.
15 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen

Auf eine entsprechende Frage von Bezirksratsfrau Jakob begründete Bezirksratsherr Herrmann seine Ablehnung des Antrages damit, dass der Bezirksrat mit seinen bescheidenen Mitteln und einem sozialschwachen Stadtteil Mittelfeld eine finanzstarke Institution wie die Ev.–luth. Landeskirche mit einem jährlichen Umsatz von ca. 20 Millionen Euro, die Diakonie setze schätzungsweise jährlich 20 Milliarden Euro um, nicht noch finanziell unterstützen müsse.

Bezirksratsfrau Kellner merkte an, dass Umsatz nicht gleich Gewinn sei.

Bezirksratsfrau Hartmann wies auf nicht optimale Bedingungen im Familienzentrum hin, in dem trotzdem sehr gute Arbeit geleistet werde.

TOP 9.1.3.
Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag: Zuwendung an das DRK, OV Döhren-Wülfel, Anschaffung eines Kühlfahrzeuges
(Drucks. Nr. 15-0949/2013)
Antrag
Das DRK, OV Döhren-Wülfel, erhält aus den Mitteln des Stadtbezirksrates einen Betrag in Höhe bis zu 2.500,00 € für die Anschaffung eines Kühlfahrzeuges. Der Bezirksrat ist mit der vorzeitigen Anschaffung des Kühlfahrzeuges einverstanden.
Grundlage ist ein Antrag vom 17.03.2013. Die Mittel müssen innerhalb eines halben Jahres unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
15 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 10.
Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 10.05.2012 und 07.02.2013
Protokoll vom 10.05.2012 bei 3 Enthaltungen und Protokoll vom 07.02.2013 bei
1 Enthaltung genehmigt.

Sodann schloss Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck den öffentlichen Teil der Bezirksratssitzung um 22.05 Uhr.

Für die Niederschrift

Christine Ranke-Heck Gabriele Mewes
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuerin