Sitzung Stadtbezirksrat Ricklingen am 04.04.2013

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 28.03.2013)
Protokoll (erschienen am 30.08.2013)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.09 - 09.07.2013

PROTOKOLL

13. Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen
am Donnerstag, 4. April 2013,
Freizeitheim Ricklingen, Ricklinger Stadtweg 1

Beginn 19.00 Uhr
Ende 20.20 Uhr


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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Markurth (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Tegtmeyer-Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Bergmann (SPD)
Bezirksratsherr Breves (SPD)
Bezirksratsherr Capellmann (CDU)
Bezirksratsfrau Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Fitz (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Hannemann (SPD)
Bezirksratsfrau Hurtzig (SPD)
Bezirksratsherr Koch (parteilos)
Bezirksratsherr Kumm (CDU)
Bezirksratsfrau Masanke (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Menge (SPD)
(Bezirksratsfrau Michalowitz) (CDU)
Bezirksratsherr Schrader (FDP)
Bezirksratsfrau Stache (CDU)
Bezirksratsherr Steuer (Die Linke)
(Bezirksratsherr Walther) (SPD)
Bezirksratsherr Weske (CDU)
Bezirksratsherr Wüstrich (SPD)
Beratende Mitglieder:
Ratsfrau Arikoglu (B´90/ DIE GRÜNEN)
Ratsfrau Barnert (SPD)
Ratsherr Dette (90´/ DIE GRÜNEN)
(Bürgermeister Scholz) (CDU)
(Ratsherr Wruck) (DIE HANNOVERANER)
Verwaltung:
Frau Spremberg Stadtbezirksratsbetreuung
Herr Sievers Stadtbezirksmanagement
Frau Hammann Dez. III Integrationsteam
Frau Gehrmann Fachbereich Soziales

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. A N H Ö R U N G

3.1.1. "Auf dem Weg zur inklusiven Stadt" - Jahresbericht für das Jahr 2012
(Informationsdrucks. Nr. 0553/2013 mit 7 Anlagen)

4. A N F R A G E N

4.1. der SPD-Fraktion

4.1.1. Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Grundschule Stammestraße
(Drucks. Nr. 15-0629/2013)

4.1.2. Geschwindigkeitsmessung GS Höhe Tresckowstraße
(Drucks. Nr. 15-0635/2013)

4.1.3. Unfallverkehrsopferstatistik im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-0638/2013)

4.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

4.2.1. Verkehrssituation Kreuzung Bergfeldstr. / in der Rehre
(Drucks. Nr. 15-0639/2013)

4.3. der CDU-Fraktion

4.3.1. Streusalzverbot
(Drucks. Nr. 15-0641/2013)

4.3.2. Verunreinigungen am Lärmschutzswall zur B 217
(Drucks. Nr. 15-0642/2013)

4.3.3. Verschmutzung der Wege im Umfeld der IGS Mühlenberg
(Drucks. Nr. 15-0643/2013)

5. A N T R Ä G E

5.1. Interfraktionell

5.1.1. Zuwendungen / Eigene Mittel
(Drucks. Nr. 15-0645/2013 mit 1 Anlage)

5.2. Gemeinsam von der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

5.2.1. Umgestaltung Einmündungstrichter Steckerstraße/Beekestraße
(Drucks. Nr. 15-0432/2013)

5.2.2. Instandsetzung nördliche Nebenanlage Beekestraße
(Drucks. Nr. 15-0637/2013)

5.3. der CDU-Fraktion

5.3.1. Anliegerbeteiligung zur Straßenflächensanierung "Am Wacholder"
(Drucks. Nr. 15-0644/2013)

6. Bericht des Stadtbezirksmanagements

7. Informationen über Bauvorhaben

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

8. V E R W A L T U N G S V O R L A G E

8.1. A N H Ö R U N G

8.1.1. Vorschlagliste zur Wahl der Schöffen für die Jahre 2014 bis 2018
(Drucks. Nr. 0533/2013 mit 14 Anlagen)

9. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Markurth eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Er entschuldigte die Abwesenheit von Bezirksratsfrau Michalowitz und Bezirksratsherrn Walther. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:
TOP 7 und 9 entfallen, da keine Berichtspunkte vorliegen.
Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig festgestellt.

TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Verlegung der Buslinie 129 in Wettbergen
Eine Einwohnerin monierte, noch keine Rückmeldung auf ihren Vorschlag zum Splittingmodell in der Linienführung der Buslinie 129 erhalten zu haben und führte aus, dass bei einer Beibehaltung der alten Linienführung Haushaltsmittel eingespart würden. Sie vermisse die vor der Wahl versprochene Bürgernähe des Bezirksrates
Bezirksbürgermeister Markurth erläuterte den aktuellen Sachstand: Die Region Hannover habe die Landeshauptstadt gebeten, die Angelegenheit noch einmal zu überdenken. Diesem Wunsch sei der Bezirksrat gefolgt und habe erneut beraten. Inhaltlich sei man jedoch im Ergebnis beim Wortlaut der Resolution geblieben, dass grundsätzlich einer Verlegung der Buslinie zugestimmt werden könne, jedoch erst nachdem die erforderlichen infrastrukturellen Maßnahmen erfolgt seien. Die Stadtverwaltung unterstützt diese Ansicht und wir die Region darüber informieren. In der Sache zuständige Behörde sei jedoch die Region, die signalisiert habe, den Wunsch des Bezirksrates respektieren zu wollen, allerdings noch keine offizielle Antwort erteilt habe. Dies sei der augenblickliche Stand des Verfahrens.
Die Einwohnerin kritisierte, dass der Bezirksrat,wenn auch nicht sofort, doch grundsätzlich der Verlegung der Buslinienführung zu Gunsten des Neubaugebietes zustimmen wolle, ohne eine für alle verträgliche Lösung wie das Splittingmodell in Erwägung gezogen zu ziehen. Den Anforderungen des demografischen Wandels und der Belange der Senioren werde damit nicht ausreichend Rechnung getragen. Die Möglichkeit der Splittung der Linienführung werden nicht berücksichtigt.
Bezirksbürgermeister Markurth bekräftigte, dass die Belange aller Einwohnerinnen und Einwohner in der Debatte im Bezirksrat berücksichtigt worden seien. In der Resolution sei ausgeführt, dass die Bürgerschaft ausdrücklich informiert werden solle, wenn die Umlegung in 2014 komme und auch die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner im Neubaugebiet gewahrt werden sollen. Die Region als entscheidungsbefugte Fachverwaltung werde die relevanten Einwohnerzahlen berücksichtigen und dementsprechend sachgerecht entscheiden.
Ein Einwohner erkundigte sich nach Kosten, die in einem Schreiben erwähnt worden waren und mit der Linienumlegung in Zusammenhang stehen und fragte nach dem Rückbau alter Infrastrukturmaßnahmen nach der Linienänderung, insbesondere der Wiedereinrichtung von Parkbuchten.
Bezirksbürgermeister Markurth erklärte, dass es sich hierbei um zu beantragende Bundeszuschüsse für Maßnahmen zur Barrierefreiheit handele, die in 2014 zur Verfügung stehen. Die Rückbaumaßnahmen müssen begleitend durchgeführt werden.
Auf eine diesbezügliche Frage einer Einwohnerin, antwortet Bezirksbürgermeister Markurth, dass nach der vollständigen Bebauung des Neubaugebiet „In der Rehre“ weitere Erschließungsmaßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs folgen werden.

Von 19.05 Uhr bis 19.20 Uhr durchgeführt.

TOP 3.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 3.1.
A N H Ö R U N G

TOP 3.1.1.
"Auf dem Weg zur inklusiven Stadt" - Jahresbericht für das Jahr 2012
(Informationsdrucksache Nr. 0553/2013 mit 7 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Markurth begrüßte die Behindertenbeauftragte der Stadt, Frau Hamman, und Frau Gehrmann vom Fachbereich Soziales.
Frau Hamman und Frau Gehrmann erläuterten den Inhalt der Drucksache und ihre Entstehung.
Bezirksratsherr Dr. Menge dankte den Vortragenden für die Informationen und wies darauf hin, dass der Stadtbezirk Ricklingen in dieser Sache schon weit vorangeschritten sei. Auch beim Neubau der IGS Mühlenberg werde die Inklusion berücksichtigt. Für weitere zukünftige Inklusionsvorhaben sei der Jahresbericht ein Schritt in die richtige Richtung.
Bezirksratsherr Weske begrüßte die Umsetzung der Inklusion und erkundigte sich nach den zukünftigen Kosten der Inklusion.
Frau Hamman erklärte, dass Inklusion immer dann Kosten verursache, wenn Nachrüstungsmaßnahmen anstünden. Wenn die Inklusion von vornherein berücksichtigt werde, können diese zusätzlich Kosten vermieden werden. Sie als Behindertenbeauftragte und die gesamte Stadtverwaltung achten darauf, die besonderen Bedürfnisse Behinderter in allen Belangen des täglichen Lebens zu berücksichtigen.
Bezirksbürgermeister Markurth dankte Frau Hamman und Frau Gehrmann und betonte, dass dieser Bericht die Forderung nach Inklusion mit Leben fülle.

TOP 4.
A N F R A G E N

TOP 4.1.
der SPD-Fraktion

TOP 4.1.1.
Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Grundschule Stammestraße
(Drucks. Nr. 15-0629/2013)

Bezirksratsherr Breves verlas die Anfrage.
Hannover ist eine familienfreundliche Stadt. So steigen erfreulicherweise auch die Schülerzahlen kontinuierlich. Nicht nur im Stadtbezirk Ricklingen führt dies allerdings auch zu einer angespannten Lage im Hinblick auf die Schulentwicklungsplanung. Auch die grundsätzlich zu begrüßende Absenkung der Klassenfrequenzen und zusätzliche Maßnahmen zur inklusiven Beschulung führen dazu, dass zahlreiche Schulen ihre Zügigkeit erhöhen müssen. Auch die Grundschule Stammestraße erwartet im Sommer erneut mehr als 100 Erstklässler und wird damit weiterhin ein vierzügiges Angebot vorhalten müssen. Eine Verringerung der Schülerzahlen ist auf absehbare Zeit nicht in Sicht.
Schon jetzt hat der kürzlich sanierte Schulstandort Stammestraße seine Auslastungsgrenzen erreicht. So stehen für 15 Klassen 14 Klassenräume bereit, dringend benötigte Fach- und Differenzierungsräume stehen nicht im ausreichenden Maße zur Verfügung.

Wir fragen die Verwaltung:
  1. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um den Schulstandort Stammestraße langfristig für die Vierzügigkeit aufnahmefähig zu machen?
  2. Wie und unter Maßgabe welchen Zeithorizonts soll diese Grundschule auf die infrastrukturellen Anforderungen für Inklusion und Ganztagesschulbetrieb vorbereitet werden?
  3. Plant die Schulverwaltung kurzfristig Gespräche mit der Schulleitung unter Beteiligung des Fachbereichs Gebäudemanagements zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Schulstandortes Stammestraße?

Frau Spremberg beantwortete die Fragen wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Raumkapazitäten für die Grundschule Stammestraße sind für eine knappe 3,5-Zügigkeit ausgelegt. Zum Schuljahr 2012/13 führt die Schule insgesamt 14 Klassen und nutzt zusätzlich 2 mobile Klasseneinheiten auf dem Schulgelände. Die Zahl der aktuell von der Schule gemeldeten Lernanfänger zum Schuljahr 2013/14 zeigt erneut die Bildung von 4 ersten Klassen auf.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Derzeit erarbeitet die Verwaltung eine Vorlage zur Grundschulentwicklungsplanung mit Betrachtung der einzelnen Schulstandorte, die in Kürze in die Ratsgremien eingebracht wird.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Unabhängig davon ist die Verwaltung mit der Schulleitung im Gespräch.

Bezirksratsherr Breves stellt folgende Nachfragen:
Die Antwort sei insofern unbefriedigend, dass nach Ansicht der Schule die Gespräche noch ausbaufähig wären, zweitens nicht davon auszugehen sei, dass die Schulentwicklungsplanung, die den Ratsgremien vorgelegt werde, eine Antwort auf die Frage vorhält, wie langfristig der Schulstandort Stammestraße weitergeführt werden soll. Er bat um Weiterleitung des Anliegens, dass der Bezirksrat Ricklingen dann, wenn mobile Raumeinheiten aufgestellt werden sollen, zeitnah Überlegungen dazu dargestellt werden, wie langfristig an diesem Standort weiter verfahren werden kann, denn dass dieser nicht zur Peter-Ustinov-Schule verlegt werden kann, sei seit Längerem bekannt.
Bezirksratsherr Dr. Menge ergänzte die Nachfrage um die Bitte an die Fachverwaltung, in einer der nächsten Sitzungen das Konzept der Schulentwicklungsplanung vorzustellen.

Nachtrag: Stellungnahme der Verwaltung zur Nachfrage:
Ende Mai hat ein Gespräch zwischen dem Leiter der Grundschule Stammestr.und der Bereichsleiterin Schulplanung stattgefunden. Dabei seien die Raumbedarfe im Rahmen des geplanten Ausbaus zur Ganztageseinrichtung für eine 4-zügige Grundschule thematisiert worden. Der Schulleiter habe der bisherigen Planung zugestimmt. An der zukünftigen konkreten Planung des Ganztagesbetriebes der Schule durch die Schulverwaltung werde die Schule beteiligt werden. Aufgrund der Übereinkunft zwischen Schule und Verwaltung und der aktuell noch nicht abgeschlossenen Planung, bittet die Verwaltung vom Wunsch, das aktuelle Konzept vorzustellen, zunächst Abstand zu nehmen.

TOP 4.1.2.
Geschwindigkeitsmessung GS Höhe Tresckowstraße
(Drucks. Nr. 15-0635/2013)

Bezirksratsherr Dr. Menge verlas die Anfrage:
In der Tresckowstraße wurden zwischen dem 05. und dem 12. Februar 2013 durch die Verwaltung Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt, um das Geschwindigkeitsniveau nach dem Straßenumbau in Höhe der Grundschule beurteilen zu können. Zudem wurde auf eine entsprechende Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirk Ricklingen geantwortet, dass auf Basis der bei den Messungen gewonnenen Ergebnisse „ergänzende Maßnahmen geprüft und umgesetzt“ würden.
Wir fragen die Verwaltung:
  1. Welche Ergebnisse haben die oben genannten Messungen gebracht?
  2. Welche Konsequenzen wird die Verwaltung aus diesen Ergebnissen ziehen, und wird dabei insbesondere erwogen, die entfernte Schraffur wieder aufzutragen?
  3. Wie beurteilt die Verwaltung die Möglichkeit, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für die Kinder der Grundschule Tresckowstraße Schülerlotsen einzusetzen?

Frau Spremberg beantwortete die Frage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Geschwindigkeitsmessungen ergaben, dass die Fahrzeuge maximal 40 km/h und langsamer fuhren. Sie entsprechen den Ergebnissen, die auch bei Messungen in anderen Tempo-30-Zonen im Stadtgebiet Hannovers festgestellt worden sind. Ein Gefährdungspotenzial konnte nicht festgestellt werden.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Allein aufgrund der Geschwindigkeitsmessergebnisse sind keine Maßnahmen zu ergreifen. Die Verwaltung prüft derzeit, welche ergänzenden Maßnahmen eine weitere Verbesserung der Verkehrssicherheit herbeiführen könnten. Hauptaugenmerk liegt hierbei auf der baulich nicht veränderten Straßenseite.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3: (Nachgereicht, da die Antwort zur Sitzung noch nicht vorlag)
Der Einsatz von Schülerlotsen ist grundsätzlich möglich. Allerdings handelt es sich dabei um eine freiwillige Aufgabe, welche die Schule selbst organisieren muss. Die Verwaltung kann Schülerlotsen weder vermitteln noch zur Verfügung stellen. Informationen und Unterstützung sind bei der Verkehrswacht Hannover erhältlich, die Schülerlotsen bzw. Elternlotsen ausbildet.

TOP 4.1.3.
Unfallverkehrsopferstatistik im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-0638/2013)

Bezirksratsherr Breves verlas die Anfrage:
In den Medien wurde in den letzten Wochen viel über die entgegen dem bundesweiten Trend in Hannover ansteigende Zahl von Verkehrsunfallopfern (darunter insbesondere auch Kinder) berichtet.
Wir fragen die Verwaltung:
  1. Trifft dieser Trend auch auf den Stadtbezirk Ricklingen zu?
  2. Welche besonderen Gefährdungspotenziale und Gefahrenstellen lassen sich nach der Unfallverkehrsopferstatistik im Stadtbezirk Ricklingen ausmachen?
  3. Welche Maßnahmen zur Unfallprävention plant die Verwaltung für den Stadtbezirk Ricklingen?

Frau Spremberg beantwortete die Fragen, die teilweise zur Beantwortung an die Polizeidirektion Hannover weiter geleitet worden waren.
Antwort der Polizeidirektion zu Frage 1
Eine Erhebung der Verkehrsunfallzahlen für einzelne Polizeikommissariate (PK) im Zuständigkeitsbereich der LH Hannover ist seit Einführung einer neuen Datenbanksoftware bei der Polizei im Jahr 2011 nicht mehr so einfach möglich.
Die angefügte Tabelle zeigt für die Jahre 2011 und 2012 deshalb nur die statistische Auswertung der Unfälle mit schweren Personenschäden.

2007
2008
2009
2010
2011
2012
VU Gesamt
1388
1314
1282
1255
-
-
VU mit PersSchä
222
223
220
163
-
-
leichtverletzte Personen
267
258
266
187
-
-
schwerverletzte Personen
10
17
19
12
24
16
getötete Personen
2
0
2
1
0
1
leichtverletzte Kinder
11
19
13
20
-
-
schwerverletzte Kinder
2
2
1
2
4
2
getötete Kinder
0
0
0
1
0
0
leichtverletzte Senioren
31
25
27
15
-
-
schwerverletzte Senioren
1
3
3
1
5
2
getötete Senioren
0
0
0
0
0
0

Antwort der Polizeidirektion zu Frage 2
Die im Bereich des PK Ricklingen aktuelle Unfallhäufungsstelle ist die Bornumer Straße 4-6. Die unter besonderer Beobachtung stehenden Unfallschwerpunkte sind Ricklinger Kreisel, Deisterplatz, Landwehrkreisel und Tönniesbergkreisel. Andere Gefahrenstellen sind im Stadtbezirk Ricklingen nicht auszumachen
Antwort der Verwaltung zu Frage 3
Die Verwaltung betreibt ein Verkehrssicherheitskonzept mit dem Schwerpunkt der Verbesserung der Verkehrssicherheit von Kindern in Zusammenarbeit mit der Polizei, dem ADAC, der Verkehrswacht und weiteren Partnern. Dieses Konzept besteht aus mehreren Maßnahmebündeln, die sich in die Bereiche Überwachung, Verkehrserziehung, Sensibilisierung und bauliche / den Verkehr regelnde Maßnahmen unterteilen lassen.
Unter www.gib-mir-acht.de werden die Bausteine erläutert und Materialien zur Verfügung gestellt.
Sollte es im Stadtbezirk konkrete Hinweise auf Bereiche mit erhöhtem Gefährdungspotenzial geben, so ist es gute Praxis, dass diese Bereiche von der Verwaltung vor dem Hintergrund der Verbesserung der Verkehrssicherheit überprüft und erforderlichenfalls angepasst werden.

TOP 4.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 4.2.1.
Verkehrssituation Kreuzung Bergfeldstr. / in der Rehre
(Drucks. Nr. 15-0639/2013)

Bezirksratsherr Farnbacher trug die Anfrage vor.
Durch eine deutliche Zunahme des Verkehrs sowohl durch die Eröffnung des REWE-Marktes, das Anwachsen der Bevölkerung im Neubaugebiet Zero:e-Park als auch eine verstärkte Nutzung der Straße In der Rehre als Verbindungsstraße zwischen der Bundestraße 3 und der Bundesstraße 6 kommt es an der Kreuzung Bergfeldstr. / In der Rehre / Poggendiek immer häufiger zu kritischen Verkehrssituationen.
Dies betrifft insbesondere Fußgänger und Radfahrer/Radfahrerinnen, die die Straße In der Rehre queren wollen, aber auch Fußgänger, die aus dem Zentrum von Wettbergen den neuen REWE-Markt erreichen wollen. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und Kinder sind gerade zu Zeiten des Berufsverkehrs mit der Verkehrssituation deutlich überfordert.
Wir fragen die Verwaltung:
  1. Ist eine Neugestaltung des Kreuzungsbereichs mit einem wirksamen Fußgänger- und Radfahrerschutz geplant und wenn ja, wann?
  2. Hält die Verwaltung in Anbetracht des hohen Verkehrsaufkommens zumindest mittelfristig die Einrichtung einer Lichtzeichenanlage für sinnvoll?
  3. Welche Maßnahmen kommen kurzfristig zum Schutz der Fußgänger und Radfahrer/Radfahrerinnen bei der Überquerung der Straßen In der Rehre und Poggendiek in Frage?

Frau Spremberg beantwortete die Fragen wie folgt:
Antwort zu Frage 1:
Der Kreuzungsbereich In der Rehre/ Bergfeldstr./ Poggendiek ist Bestandteil der Straßenplanung, deren Umsetzung unmittelbar mit dem Bau des Projektes "Ortsumgehung Hemmingen" zusammen hängt. Aktuell wird von einer Bauzeit in den Jahren 2015-2016 ausgegangen. In dieser Planung werden selbstverständlich die Belange von Fußgängern und Radfahrern berücksichtigt werden.
Antwort zu Frage 2:
Die derzeitigen Planungen sehen an dieser Stelle einen Mini-Kreisverkehrsplatz vor. Die Planungen werden zu gegebener Zeit im Stadtbezirksrat vorgestellt werden.
Antwort zu Frage 3:
Für die Einleitung von Maßnahmen muss zunächst die Notwendigkeit aufgrund der Verkehrslage festgestellt werden. Dazu sind die Verkehrsstärken des Kraftfahrt- und Fußgängerverkehrs zu ermitteln. Insbesondere ist der Bereich festzustellen, wo der Fußgänger-Querverkehr hinreichend gebündelt auftritt.
Entsprechende Verkehrserhebungen werden von der Verwaltung veranlasst. Kurzfristige Maßnahmen kommen ohne Aufschlüsse aus den Verkehrserhebungen nicht in Betracht.

Bezirksratsherr Weske stellte die Nachfrage, inwieweit die Verwaltung die Belange von Blinden und Sehbehinderten in der Planung berücksichtigen werde.

Frau Spremberg erwiderte, dass die Fachverwaltung die Verkehrsplanung im Bezirksrat noch präsentieren werde, sodass Anregungen und Änderungswünsche direkt vorgebracht werden können. Diese würden, soweit umsetzbar, in die Planung aufgenommen werden.

TOP 4.3.
der CDU-Fraktion

TOP 4.3.1.
Streusalzverbot
(Drucks. Nr. 15-0641/2013)

Bezirksratsherr Kumm trug die Anfrage vor.
Zum Wochenende vom 08.03. bis 10.03. wurde in den Medien vor einem Unwetter mit Schneefall, Schneeglätte und extremen Minustemperaturen gewarnt. Der Abfallwirtschaftsbetrieb AHA war darauf vorbereitet und nahm den Winterdienst zeitnah auf. Es wurde Salz auf Überwegen, Haltestellen und Straßen aufgebracht. Am Sonntag spitzte sich die Situation dann zu. Unfälle und Stürze häuften sich, der normale Bürger musste sich jedoch mit Sand und anderen abstumpfenden Mitteln begnügen. Diese zeigten jedoch bei der extremen Schneeglätte kaum Wirkung. Um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen haben viele Bürger trotz des Verbotes zum Salz gegriffen und damit offiziell eine Ordnungswidrigkeit begangen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Warum darf AHA Salz streuen, während es den Bürgerinnen und Bürgern verboten ist?
2. Wird das Verbot kontrolliert und wie hoch ist der Aufwand dieser Kontrolle?
3. Besteht die Möglichkeit, bei extremen Wetterlagen das Streuen von Salz im Ausnahmefall zu erlauben und warum wurde die Erlaubnis in diesem Fall gewährt?

Herr Sievers verlas die Antwort, die zur Beantwortung an aha - Abfallwirtschaft Region Hannover weitergeleitet wurde.
Anwort von aha zur Frage 1:
Gemäß § 3 Abs. 7 Satz 1 und 2 der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover (Straßenreinigungsverordnung) dürfen Radwege und Fußgängerstraßen grundsätzlich nur mit abstumpfenden Stoffen gestreut werden. Nur auf Treppen und Rampen ist die Verwendung auftauender Stoffe (z.B. Salz) gestattet.
Nach § 3 Abs. 7 Satz 3 der o.g. VO kann der Zweckverband Abfallwirtschaft der Region (aha) bei Bedarf Fußgängerstraßen, Sonderparkplätze für Behinderte und deren Zuwegung zum nächsten Gehweg sowie verkehrswichtige Radwege mit auftauenden Stoffen (z.B. Salz) abstreuen.
Es gibt in der Straßenreinigungsverordnung kein Streusalzverbot für Fahrbahnen. Aha setzt auftauende Stoffe aber nur dann ein, wenn dies aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich ist. Somit wird die Beschlusslage der Stadt Hannover, einen differenzierten und salzarmen Winterdienst durchzuführen, entsprochen. Aufgrund der eingesetzten, hochwertigen Winterdienstmaschinen wird der notwendige Streumitteleinsatz minimiert.
Antwort von aha zu Frage 2:
Die Einhaltung des Streusalzverbotes wird von der Abteilung Stadtreinigung und Winterdienst des Zweckverbandes täglich kontrolliert. Zuständig sind die Abfallfahnder, die Verstöße gegen die Straßenreinigungsverordnung feststellen und entsprechende Korrekturmaßnahmen einleiten. Insgesamt sind werktäglich sieben und am Wochenende zwei Abfallfahnder/innen im Stadtgebiet kontrollierend tätig.
Das Aufgabenspektrum der Abfallfahnder umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: Kontrolle der Sauberkeit aller öffentlichen Flächen im Stadtgebiet, Überprüfung und Anordnung der Beseitigung ungenehmigter Abfälle, Überprüfung von Alt-Kraftfahrzeugen und ggfs. Entsorgung, Überprüfung abgestellter Alt-Fahrräder und ggfs. Entsorgung und Koordination von Behördentätigkeiten im Rahmen der Abfallentsorgung. Nur ein kleiner Teil der Gesamtaufgaben der Abfallfahndung im Winterdiensteinsatz besteht in der Feststellung von Verstößen gegen das Streusalzverbot.
Antwort von aha zu Frage 3:
In der Straßenreinigungsverordnung sind Ausnahmegenehmigungen für den privaten Streusalzeinsatz nicht geregelt. Hier ist deshalb das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) heranzuziehen. Gemäß §11 i.V.m. §97 Abs.1 Nds. SOG können die Gemeinden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr treffen, wenn keine speziellen gesetzlichen Regelungen anwendbar sind, sodass der Oberbürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter der Landeshauptstadt entscheiden kann, dass auf den betroffenen Flächen entgegen der Straßenreinigungsverordnung zur Gefahrenabwehr Streusalz eingesetzt werden kann (z.B. bei extremer Glatteisbildung). Diese Entscheidung gilt dann gleichermaßen für Gehwege vor städtischen wie auch vor privaten Grundstücken.
Im aktuellen Winterdienst 2012/2013 wurde eine solche Ausnahme bisher nicht zugelassen. Letztmalig erfolgte eine Aufhebung des Streusalzverbotes durch den Oberbürgermeister im Rahmen der Gefahrenabwehr und zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit vom 05.-08.01.2010 für vier Tage wegen einer witterungsbedingten Ausnahmesituation (mehrere Frostnächte mit zweistelligen Minusgraden und erheblicher Glatteisbildung). Mit einsetzender Wetteränderung und Abnahme der außergewöhnlichen Glättegefahr wurde die Ausnahmegenehmigung vom Oberbürgermeister wieder aufgehoben

TOP 4.3.2.
Verunreinigungen am Lärmschutzswall zur B 217
(Drucks. Nr. 15-0642/2013)

Bezirksratsfrau Stache verlas die Anfrage:
Der Lärmschutzwall wird im Bereich der Tresckowstraße (stadtauswärts) immer wieder als öffentliche Toilette genutzt. Die Fahrgäste des ÖPNV und die Nutzer der P&R-Anlage verrichten dort offensichtlich ihre Notdurft. Fäkalien sind über 150 Meter längs des Walls verstreut, Papier hängt in den Büschen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist dieser Umstand der Verwaltung bekannt und wer ist für die Reinigung hier zuständig?
2. Geht von diesem Bereich eine Gefährdung für Mensch oder Tier aus?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um diesen Zustand zu unterbinden bzw. erst gar nicht eintreten zu lassen?

Herr Sievers verlas die Antworten:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der Umstand war der Verwaltung bislang nicht bekannt. Als Eigentümerin ist die Landeshauptstadt Hannover zuständig.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Eine Gefährdung besteht nur dann, wenn die Fäkalien aufgenommen werden. Sonst ist dieser Bereich nicht gefährlicher als andere Flächen, auf denen Hundekot liegt.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Verwaltung sieht keine Möglichkeit, dies zu unterbinden. Der Müll wird nach Ostern entfernt werden.

TOP 4.3.3.
Verschmutzung der Wege im Umfeld der IGS Mühlenberg
(Drucks. Nr. 15-0643/2013)

Bezirksratsherr Kumm trug die Anfrage vor:
Anlieger haben berichtet, dass durch Baufahrzeuge im Bereich der IGS-Baustelle die umgehenden Wegeverbindungen oft stark verschmutzt sind. Dies birgt besonders bei feuchter Witterung für Passanten, insbesondere aber für mobilitätseingeschränkte Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer eine erhebliche Sturz- und Rutschgefahr.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Werden die umgehenden Wege der Baustelle diesbezüglich überwacht?
2. Wenn ja, durch wen und wie oft?
3. Ist es möglich einen ständigen Reinigungsdienst einzurichten, so dass die Sturz- und Rutschgefahr minimiert wird?

Herr Sievers verlas die Anfrage, die zur Stellungnahme an aha weitergeleitet worden war.
Antwort von aha auf Frage 1:
Gemäß § 6 Abs.1 der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover (Straßenreinigungsverordnung) hat, wer eine Straße oder einen Platz über das übliche Maß hinaus verunreinigt, die Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Anderenfalls kann der Zweckverband Abfallwirtschaft der Region Hannover (aha) die Verunreinigung selbst beseitigen oder durch Dritte auf Kosten des Verursachers beseitigen lassen.
Die genannten Gehwege um die Baustelle IGS-Mühlenberg werden vom Zweckverband Abfallwirtschaft der Region Hannover im Auftrag des Fachbereiches Gebäudemanagement und der GBH regelmäßig überwacht und gereinigt.
Wir haben nach Eingang der Bezirksratsanfrage nochmals eine ausführliche Besichtigung und Fotodokumentation der angesprochenen Flächen vorgenommen. Nach unserer Auffassung ist dort eine ausreichende Verkehrssicherheit gewährleistet. Sollte zukünftig eine übermäßige Verschmutzung festgestellt werden, wird der Verursacher (in diesem Falle die GBH als Betreiberin der Baustelle) von aha unverzüglich informiert und zu einer zusätzlichen Reinigung aufgefordert
Antwort von aha auf Frage 2:
Zuständig ist die Betriebsstätte Billungstraße. Die Gehwege werden regelmäßig wöchentlich, derzeit montags geprüft und gereinigt. Die sich dort befindenden Papierkörbe werden zweimal je Woche (montags u. donnerstags) geleert. Während der winterlichen Verhältnisse wird, falls kein Winterdiensteinsatz erforderlich ist, lediglich eine "Grobreinigung" der Fußwege durchgeführt, da temperaturbedingt kein Maschineneinsatz möglich ist und der ausgebrachte Splitt vor Winterende nicht wieder aufgenommen wird. Dies ist die übliche Praxis im Winterdiensteinsatz.
Antwort von aha auf Frage 3:
Prinzipiell wäre auch eine Intensivierung der Reinigungsleistung gegen zusätzliche Kostenerstattung des Verursachers möglich. Wir gehen jedoch davon aus, dass mit der Wiederaufnahme der normalen, wöchentlichen Maschinenreinigung nach Winterdienstende ein ausreichender Straßenzustand erreicht wird, um Sturz- und Rutschgefahren zu minimieren.

TOP 5.
A N T R Ä G E

TOP 5.1.
Interfraktionell

TOP 5.1.1.
Zuwendungen / Eigene Mittel
(Drucks. Nr. 15-0645/2013 mit 1 Anlage)
Bezirksbürgermeister Markurth verlas den Antrag.
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln die in der Anlage aufgeführten Zuwendungsanträge:

2013-10 Die Arbeitsgemeinschaft Ricklinger Vereine von 1957 e.V. erhält einen Zuschuss in Höhe von 1000,-- Euro für den Tag der Ricklinger am 15./16.06.2013

2013-11 Die KiTa Hauptstraße erhält 448,-- Euro für die Beteiligung an der Anschaffung eines Fahrzeugsets (2 kleine und 3 große Fahrzeuge) und einem Spielgerät Squirl für die Schaukel.

2013-12 Der TSV Saxonia-1912 Hannover e. V. erhält einen Zuschuss in Höhe von 500,-- Euro für die Sanierung des Rasenplatzes.

Einstimmig.

TOP 5.2.
Gemeinsam von der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

TOP 5.2.1.
Umgestaltung Einmündungstrichter Steckerstraße/Beekestraße
(Drucks. Nr. 15-0432/2013)

Bezirksratsherr Breves verzichtete mit Einverständnis der Mitglieder auf die Verlesung des bekannten Antrags.

Antrag,
zu beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, den Einmündungsbereich der Steckerstraße in die Beekestraße entsprechend der anhängenden Skizze abzukröpfen und aufzupflastern.

17 Ja- Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung.

TOP 5.2.2.
Instandsetzung nördliche Nebenanlage Beekestraße
(Drucks. Nr. 15-0637/2013)

Bezirksratsherr Wüstrich verlas den Antrag:
Antrag,
zu beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, die nördliche Nebenanlage der Beekestraße zwischen der
Hausnummer 88 und der Einmündung der Stammestraße instand zu setzen.

Einstimmig.

TOP 5.3.
der CDU-Fraktion

TOP 5.3.1.
Anliegerbeteiligung zur Straßenflächensanierung "Am Wacholder"
(Drucks. Nr. 15-0644/2013)

Antrag,
zu beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, zwecks Diskussion der weiteren Vorgehensweise, mit den Betroffenen zeitnah einen Ortstermin zur Straßenflächensanierung der Straße „Am Wacholder“ zu organisieren. Der Termin ist dem Bezirksrat rechtzeitig mitzuteilen.

Bezirksratsherr Weske zog den Antrag zurück, da die Verwaltung den Termin bereits terminiert hat. Er bezog sich auf die kürzlich erhaltene Informationsdrucksache 0625/2013 und bedauerte, dass die Maßnahmen zur Straßenerhaltung "Am Wacholder" und "Unter den Birken" nicht aufgeführt werden, sondern nur die Maßnahme Bornumer Straße. Er bat die Verwaltung um Klärung.

Herr Sievers erklärte, dass die in der Drucksache aufgeführten Maßnahmen die Bornumer Straße im Stadtbezirk 10 Linden-Limmer betreffen und irrtümlich dem Stadtbezirk 9 zugeordnet wurden. Um die Klärung zum Verbleib der beiden Maßnahmen in Ricklingen werde er sich kümmern.

TOP 6.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Die Informationen sind bereits unter TOP 5.3.1. erteilt worden.

TOP 7.
Informationen über Bauvorhaben
Abgesetzt

Bezirksbürgermeister Markurth schloss die Sitzung um 21.20 Uhr.


Markurth Spremberg, 18.62.09
Bezirksbürgermeister Sachbearbeitung