Sitzung Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 13.03.2013

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 06.03.2013)
Protokoll (erschienen am 13.08.2013)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.06 - Datum 14.03.2013
PROTOKOLL
14. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am Mittwoch,
13. März 2013, Ratssaal Bemerode, Brabeckstr. 137

Beginn: 18:30 Uhr
Ende: 21:20 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Rödel (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Lemke (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsherr Albrecht)
Bezirksratsfrau Barke (SPD)
Bezirksratsfrau Bergmann (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Böhme (SPD)
Bezirksratsfrau Ehrlich (SPD)
Bezirksratsfrau Großekathöfer (CDU)
Bezirksratsfrau Heesen (CDU)
Bezirksratsherr Hellmann (CDU) 19.05 - 21.20 Uhr
Bezirksratsherr Hexelschneider
Bezirksratsherr Konietzny (SPD)
Bezirksratsfrau Kuscher (CDU)
Bezirksratsherr Meinecke (CDU)
Bezirksratsherr Nauheimer (CDU)
Bezirksratsherr Quast (SPD)
Bezirksratsherr Rücker (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schröder-Hohensee (CDU)
Bezirksratsfrau Stittgen (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Bruns) (FDP)
(Beigeordneter Klie) (SPD)
(Bürgermeisterin Kramarek) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Neudahm) (WfH)

Verwaltung:
Frau Yılmaz FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Just FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Fabich FB Planen und Stadtentwicklung
Herr Rauhaus FB Jugend und Familie

Presse:
Frau Schmidt Stadtanzeiger
Herr Oberheide Ortsblick

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. M I T T E I L U N G E N

3. Information der Verwaltung:
Vorstellung der Kinder Kinder! gem. GmbH durch die Geschäftsführerin

4. Bericht Infra – (Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH) - Großer Hillen

5. A N F R A G E N

5.1. Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

5.1.1. Räumpflicht Geh- und Radweg Bemeroder Straße im Bereich Büntegraben
(Drucks. Nr. 15-0510/2013)

5.2. der CDU-Fraktion

5.2.1. Schulwegplan Wasserkampschule
(Drucks. Nr. 15-0536/2013)

5.2.2. Schülerzahlen
(Drucks. Nr. 15-0537/2013)

5.2.3. Inklusion
(Drucks. Nr. 15-0538/2013)

5.2.4. Nutzung von Schulhöfen in den Ferienzeiten
(Drucks. Nr. 15-0539/2013)

5.2.5. Stadtbezirksratsbetreuer
(Drucks. Nr. 15-0540/2013)

5.3. der SPD-Fraktion

5.3.1. Linientaxi auf der Linie 330 häufiger unpünktlich
(Drucks. Nr. 15-0542/2013)

5.3.2. Fehlende Bäume im Bereich der Verkehrsinsel in der Wülferoder Straße
(Drucks. Nr. 15-0543/2013)

5.3.3. Wülferoder Straße - Benutzung des Banketts außerorts
(Drucks. Nr. 15-0544/2013)

5.3.4. Einsatz von LED-Licht an Straßen und besonders Fußgängerüberwegen
(Drucks. Nr. 15-0545/2013)

5.3.5. Kleingartenanlage Bischofshole -Abräumen der Fläche
(Drucks. Nr. 15-0546/2013)

5.3.6. Taubenplage in der offenen Stadtbahnhaltestelle Brabeckstraße
(Drucks. Nr. 15-0547/2013)

5.3.7. Errichtung des Kinderspielplatzes im Dreieck Wasseler Straße / Wülferoder Straße
(Drucks. Nr. 15-0548/2013)

5.3.8. Entschärfung der gefährlichen Einmündung der Straße Liethfeld in die Wülferoder Straße
(Drucks. Nr. 15-0549/2013)

6. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

7. Bericht des Stadtbezirksmanagements

8. Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk - Bericht der Verwaltung

9. A N H Ö R U N G E N

9.1. Einführung der inklusiven Beschulung in Hannover mit der 1. Ausbauphase - Bildung von sog. "Schwerpunktschulen"
(Drucks. Nr. 0249/2013 mit 2 Anlagen)

9.2. Fortführung des Innovativen Modellprojektes "Sandkörnchen", Wülferoder Straße 4, 30539 Hannover
(Drucks. Nr. 0407/2013)

10. A N T R Ä G E

10.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

10.1.1. Fahrbahnmarkierung für Radfahrer, Wülferoder Straße
(Drucks. Nr. 15-2748/2012)

10.1.2. Zusatzantrag zu Drucksache 15-2748/2012 "Fahrbahnmarkierungen"
(Drucks. Nr. 15-0614/2013)

11. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

11.1. Interfraktioneller Antrag auf Zuwendungen
(Drucks. Nr. 15-0615/2013)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Rödel eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Sodann begrüßte er Frau Pastoor (-Kinder Kinder! gem. GmbH), Herrn Rauhaus (-FB Jugend u. Familie) und
Herrn Vey (-infra).

Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:
zu TOP 5 Antworten zu:
5.3.2
5.3.5
5.3.6
liegen noch nicht vor, werden nachgereicht, sobald
sie vorliegen

zu TOP 8 Bauliche Entwicklung: Entfällt, es liegen keine
Berichtspunkte vor

zu TOP 10.1.1. dem Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen liegt ein
Zusatzantrag der CDU-Fraktion vor.
dieser wird unter TOP 10.2.1 behandelt

unter TOP 11.1 werden die Interfraktionellen Anträge auf
Zuwendungen des Bezirksrates behandelt

Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.


TOP 2.
M I T T E I L U N G E N
Bezirksbürgermeister Rödel kündigte Termine an und teilt folgendes mit:

Die für den Emslandviertel angekündigte Bombenräumung falle aus. Entsprechenden Flyer verteile die Feuerwehr zwecks Information.

TOP 3.
Information der Verwaltung:
Vorstellung der Kinder Kinder! gem. GmbH durch die Geschäftsführerin

Frau Pastoor, Geschäftsführerin der Kinder Kinder! gem. GmbH, stellte ihre Einrichtung vor und informierte zusammen mit Herrn Rauhaus vom Fachbereich Jugend und Familie.

Bezirksbürgermeister Rödel bedankte sich für die ausführliche Information und anschließend wurden folgende Nachfragen erörtert.

Eine Schließung in den Sommerferien gebe es nicht, nur an gesetzlichen Feiertagen wäre Ihre Einrichtung nicht offen, war die Antwort von Frau Pastoor auf die Nachfrage von Bezirksratsfrau Lemke.

Der Einzugsbereich der Kinder erschließe sich auf fast alle Stadtbezirke, zu dem habe Ihre Einrichtung eine große Warteliste, führte Sie auf die Frage von Bezirksratsherrn Konietzny aus.

Über die Anzahl der abgewiesenen Kinder können Sie keine genaueren Angaben machen, führte Sie auf die Nachfrage von Bezirksratsfrau Großekathöfer aus.

Bezirksratsfrau Stittgen erkundigte sich, wieso nicht ausschließlich aus den hiesigen Stadtbezirken der Einzug der Kinder sei und fragte nach der Aufnahmekapazität von gehandicapten Kindern. Die Zuteilung von gehandicapten Kindern werde über den Fachbereich Jugend und Familie geregelt, erklärte Frau Pastoor. Herr Rahaus führte daher aus, es können bis zu max. 4 Kinder bei einer maximalen Belegung von 18 Kindern erreicht werden. Eine Realisierung mit 3 Kindern wäre möglich und vom Grundsatz her ist keine Einschränkung hinsichtlich der Behinderung vorhanden.

Bezirksbürgermeister Rödel wollte wissen, inwiefern die Zusammenarbeit zu anderen Einrichtungen existiere. Eine Vernetzung mit den Einrichtungen vor Ort haben Sie bereits begonnen und sie hätten sich auch in der Stadtteilrunde eingefunden.

Bezirksratsfrau Lemke erkundigte sich, nach der Art der Stelle für eine Heilpädagogische Fachkraft. Hierzu gab Frau Pastoor eine ganze stelle an, die zusätzlich mit 10 Stunden noch ergänzt werde.

Zu der Nachfrage nach einer Einweihungsfeier von Bezirksbürgermeister Rödel, antwortete Frau Pastoor, eine gesonderte Einladung an die Bezirksratsherren und Damen werde noch über die Verwaltung gehen. Diese wird in Abstimmung mit dem Stadtbezirksmanagement und Fachbereich 19 (Gebäudemanagement) terminiert und auch geregelt werden.

Bezirksbürgermeister Rödel dankte den beiden recht herzlich für Ihre Ausführungen.


TOP 4.
Bericht Infra – (Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH) - Großer Hillen
Herr Vey von der Infra informierte mit einer Präsentation über den geplanten Umbau am Großen Hillen (Siehe Anlage).

Folgende Nachfragen hatten die Bezirksratsmitglieder:

Bezirksratsherr Hexelschneider fragte, in den Planungen entfalle der Taxistand, welche Überlegungen seien der Grund hierfür und wie viele Parkplätze entfielen hierdurch. Der Grundüberlegung für diese Planung sei die Umsetzung des Wunsches des Bezirksrates nach einer Fußgängerüberquerung, der nur an dieser Stelle zu verwirklichen sei, antwortete Herr Vey.
Stadteinwärts werden 7 Parkplätze, auswärts 11 und weitere 3 am Großen Hillen und folglich 21 Parkplätze insgesamt, die ausfallen.

Bezirksratsfrau Stittgen erkundigte sich, wie der Verkehr geregelt wird, wenn zwei Bahnen sich passieren und sei es möglich, dass kein Wagen dazwischen stehen kann. Eine solche Verkehrsregelungmöglichkeit existiere in Hannover noch nicht, aber die Gesamtbreite der Straße ist ausreichend, so dass u. a. Linksabbieger hier ohne weiteres zwischen den Straßenbahnen stehen können.

Bezirksratsfrau Heesen wollte wissen, ob die Planung berücksichtige inwiefern die Silberpfeile an der Kurve stehen können. Die gesamte Strecke innerhalb der vorliegenden Planung sei Silberpfeilgeeignet beruhigte Herr Vey.

Bezirksratsfrau Lemke Nachfrage bezog sich darauf, inwiefern das anliegenden Altenheim über die Haltestellenverlegung informiert wurde und ob mit den dortigen BewohnerInnen Kontakt aufgenommen wurde. Ja, der Kontakt wurde aufgenommen und es wurden keine Kritikpunkte hinsichtlich dieser Planung an sie herangetragen.
Es werden im Rahmen der Umsetzung der Planung 39 Bäume abgeholzt und 89 neu gepflanzt werden, führte Herr Vey auf die weitere Nachfrage von Frau Lemke aus. Eine Pflanzung vor Ort sei für 19 Bäume vorgesehen, die weiteren werden am Autobahn-Kreuz Groß Buchholz vorgenommen werden.

Bezirksratsfrau Barke fragte nach, ob die am Umbau beteiligten Unternehmen die Leitungsarbeiten und dem damit verbundenen Abbau selbstständig durchführen oder gar Synergieeffekte angepeilt werden. Hierzu informierte Herr Vey, alle Leitungsarbeiten der unterschiedlichen Beteiligten erfolgen eigenverantwortlich für eigenen Leitungen und auch der Trassen. Zudem erfolgen diese Arbeiten nicht zusammen, sondern nacheinander, so dass folglich keine Synergieeffekte möglich wären.

Bezirksratsherr Konietzny wollte Informationen zu den Umlaufzeiten der Lichtsignalanlagen und erkundigte sich nach Lautsprechern an den Haltestellen. Herr Vey und Herr Fabich führten gemeinsam aus, die Umlaufzeit der Lichtsignalanlagen betrage 90 sec., da mehr Wartezeit für Fußgänger nicht als Wartezeit zumutbar sei. Zudem wären alle Haltestellen mit Lautsprechern ausgestattet und wären daher Barrierefrei.

Bezirksratsherr Meinecke interessierte sich für die Signalisierung der Verkehrsströme. Herr Vey führte hierzu aus, jeder Verkehrsstrom werde signalisiert.

Bezirksratsfrau Großekathöfer Nachfrage nach Umleitungsempfehlungen wurde von Herrn Vey wie folgt beantwortet: Eine Umleitungsempfehlung werde für die gesamte Bauzeit ausgewiesen werden. Verkehrsströme für Liefer- und sonstigen Sonderverkehr wie z. b. für die Feuerwehr etc. wird in Zusammenarbeit mit der Stadt ebenfalls für die Bauzeit erarbeitet werden.

Bezirksratsherr Hexelschneider erkundigte sich nach einer möglichen Beeinträchtigung für die Anwohner der Haltestellen, die ggf. durch die Lautsprecher verursacht werden. Die Lautstärker wären umgebungslautstärkenabhängig geschaltet, daher seien sie tagsüber lauter, als bei Nacht. Für Blinde wären sie zudem im Aufmerksamkeitsquadrat angebracht.

Bezirksratsherr Rücker wollte wissen, ob die Ausstattung mit LED vorgesehen sei. Dies hätten sie überprüft, aber wären nicht überzeugt und prüfen es erneut in der Marktanalyse.

Bezirksratsherr Konietzny fragte nach einer Informationsveranstaltung für die Bevölkerung, in wieweit dies vorgesehen sei. Eine Informationsveranstaltung ist vorgesehen, im übrigen ist ein Baucontainer vor Ort und in der Regel werden dort Sprechstunden abgehalten und auch Telefonnummern für die Erreichbarkeit angegeben sein, informierte Herr Vey ausführlich.

Bezirksbürgermeister Rödel bedankt sich bei Herrn Vey.

TOP 5.
A N F R A G E N

TOP 5.1.
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 5.1.1.
Räumpflicht Geh- und Radweg Bemeroder Straße im Bereich Büntegraben
(Drucks. Nr. 15-0510/2013)

Bezirksratsherr Rücker trug folgende Anfrage vor:

Auf einem 15 m kurzen Abschnitt des Geh- und Radweges der Bemeroder Straße in Höhe des naturnah ausgebauten Büntegrabens wurde im letzten Winter kaum Schnee und Eis geräumt. Fußgänger und Radfahrer haben sich dadurch gefährdet gefühlt.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wer ist für die Fuß- und Radwegreinigung auf diesem 15 m langen Abschnitt der Bemeroder Straße verantwortlich?

2. Zu welchen Zeiten und in welcher Häufigkeit wurde in diesem Bereich Schnee und Eis geräumt?
3. Wäre eine bessere Organisation der Kapazitäten des Winterdienstes möglich, um die Räumpflicht im Winter zu erfüllen?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort von aha zu Frage1:
Die Reinigung des Gehweges obliegt dem Eigentümer des anliegenden Grundstücks (Stadt Hannover, der Fachbereich wurde von aha informiert). Den Radweg reinigt der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha), Abteilung Straßenreinigung, die auch den Winterdienst durchführt.

Antwort von aha zu Frage 2:
Bei einer kurzfristig angesetzten Ortsbesichtigung wurde auf dem Gehwegsabschnitt Splitt vorgefunden. Es ist davon auszugehen, dass der verantwortliche Fachbereich einen Winterdienst geleistet hat. Die detaillierten Einsatzzeiten sind aber nicht protokolliert worden. Ein Reinigungsvertrag für das o.a. Objekt existiert nicht. Aha wird mit dem zuständigen Fachbereich Kontakt aufnehmen, um das künftige Vorgehen abzusprechen, damit ein kontinuierlicher und protokollierter Winterdienst geleistet wird.

Der Radweg wurde in 2013 am 21. und 22. Januar sowie am 13. und 19. Februar geräumt. Beschwerden über einen defizitären Winterdienst liegen bei aha nicht vor.

Antwort von aha zu Frage 3:
Die Reinigung und der Winterdienst von Gehwegen obliegen außerhalb des Cityrings den Eigentümern der anliegenden Grundstücke. Da die Grundstückseigentümer nicht gleichzeitig den Winterdienst durchführen, entstehen im Winter ggfs. Lücken. Diese könnten grundsätzlich und strukturell nur dann effektiv geschlossen werden, wenn die Gehwegreinigung analog zum Cityring rekommunalisiert und vollständig aha übertragen wird.

TOP 5.2.
der CDU-Fraktion

TOP 5.2.1.
Schulwegplan Wasserkampschule
(Drucks. Nr. 15-0536/2013)

Bezirksratsfrau Heesen trug folgende Anfrage vor:

Wie in der letzten Bezirksratssitzung auf unsere Anfrage nach einem Konzept für einen sichereren Schulweg für die Wasserkampschule von der Verwaltung geantwortet wurde, soll der Schulwegplan unter Mitwirkung der Schulleitung, der Polizei und der Verkehrslenkung überarbeitet werden. Da die Eltern für ihre Kinder verantwortlich sind, sollte hierzu eine Möglichkeit geschaffen werden, die vorhandenen Schwachpunkte auf dem Schulweg der Schulleitung darzulegen, bevor eine Überarbeitung stattfindet.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung bekannt, dass am gleichen Tag, jedoch VOR der letzten Bezirksratssitzung, eine Zusammenkunft der Schulleitung, der Polizei und der Verkehrslenkung stattgefunden hat und somit keine Chance bestanden hat, die Gefahrenpunkte aus Sicht der Elternschaft der Schulleitung darzulegen?
2. Warum wurden die Eltern der Schulkinder die massiv besorgt sind, bei der Überarbeitung nicht gehört?
3. Ist es richtig, dass bei der „Überarbeitung“ des Schulwegplanes für den gesamten Stadtteil Kirchrode lediglich an der Straßenquerung Döhrbruch, vom Seelhorster Garten Nord zur Rutenbergstraße, an der die Schulkinder zwischen parkenden Autos und einem nicht befestigten Grünstreifen hindurch die Straße ungesichert überqueren müssen, ein „Auge“ für mehr Wachsamkeit eingefügt wurde?
Herr Just beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1 und 2:
Aufgrund der Bezirksratsanfrage vom 18.1.2013 zum Thema Schulwegsicherung hatte die Verwaltung kurzfristig am 13.2 2013 zu einem Ortstermin in die Schule eingeladen. Die Terminierung erfolgte unabhänig von den Sitzungsterminen des Bezirksrates und sollte dazu dienen, die Angelegenheit im Interesse aller Beteiligten möglichst zügig zu klären.

Im Rahmen des verabredeten Verfahrens wurden zu diesem Termin die Schulleitung, die Straßenverkehrsbehörde sowie der zuständige Kontaktbeamte eingeladen.
Die Schulleitung bündelt die Argumente aus der Elternschaft und kann selbstverständlich Elternvertreter zu diesen Terminen mitbringen.
Sofern es im vorliegenden Fall weiterhin Bedenken seitens der Elternschaft geben sollte, wird empfohlen, diese noch einmal über die entsprechenden Gremien der Elternvertretung an die Schulleitung heranzutragen, um von dort erneut den Kontakt zu den zuständigen Stellen der Verwaltung herzustellen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Im Rahmen des o.g. Ortstermines wurde von allen Beteiligten übereinstimmend festgestellt, dass es ausreichend sei, an der Straßenquerung Döhrbruch / Rutenbergstr. ein zusätzliches Auge für erhöhte Aufmerksamkeit im Schulwegplan einzufügen.
Im Döhrbruch steht auf der Häuserseite (Südseite) und in der Rutenbergstraßen auf der Ostseite ein Gehweg zur Verfügung. Von daher muss kein Kind auf dem Schulweg über einen nicht befestigten Grünstreifen gehen. Die Einmündung Döhrbruch / Rutenbergstraße liegt in einer Tempo 30-Zone. Die Einrichtung von Zebrastreifen ist in 30 -Zonen generell nicht möglich. Zusätzlich bieten sich weitere Querungshilfen aus Sicht der Verwaltung an dieser Stelle nicht an (z.B. Schutzinseln).

Unabhängig davon wird seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass es sich bei den Schulwegplänen um Dokumente handelt, die einem laufenden Prozess unterliegen. Die Festsetzungen des Schulwegplanes sind keinesfalls als statisch und unveränderbar anzusehen, vielmehr ist es möglich und auch gewünscht, etwaige Veränderungen, die sich aus unterschiedlichsten Gründen ergeben können, in einem ständigen Abstimmungsprozess mit allen Beteiligten abzuwägen und ggfs. einzuarbeiten. Insofern können Veränderungen bei Bedarf jederzeit aufgenommen werden.

TOP 5.2.2.
Schülerzahlen
(Drucks. Nr. 15-0537/2013)

Bezirksratsfrau Heesen trug folgende Anfrage vor:

Durch den weiteren Zuzug von Familien in unseren Stadtbezirk und die anstehende
Einschulung der geburtenstarken Jahrgänge an den Schulen in unserem Bezirk ist mit einem starken Anstieg der Zahl der Schulanfänger zu rechnen.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie hoch sind die Schülerzahlen der ersten Klassen zum Schuljahr 2013/2014 nach derzeitigem Stand in den Schulen Feldbuschwende, Am Sandberg und Wasserkampstraße?
2. Ist bei einer Fünf- bzw. Sechszügigkeit der ersten Klassen die vorhandene Klassenraumzahl in den einzelnen Schulen ausreichend?
3. Muss an den einzelnen Schulen mit der Aufstellung von Containern gerechnet werden und wenn ja, wo und wie lange sollen diese aufgestellt werden?

Her Just beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die aktuellen Anmeldezahlen der Lernanfänger für das Schuljahr 2013/2014 an den betreffenden Grundschulen werden derzeit ermittelt und mit der Landesschulbehörde abgestimmt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2. und 3.:
Das Grundschulangebot in den einzelnen Stadtbezirken wird aufgrund der veränderten Ausgangslage für alle Schulstandorte und deren Einzugsbereiche derzeit neu überprüft.

Dazu ist die Verwaltung mit den betroffenen Schulen im Gespräch, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln.

Bislang wurden nur von der Grundschule Wasserkampstraße zusätzliche Raumbedarfe gemeldet.

Protokollantworten auf Nachfragen zu dieser Beantwortung:

a:) Aktuelle Zahl der Lernanfänger für das Schuljahr 2013/2014, die an die Verwaltung von den Schulleitungen mitgeteilt worden sind:

GS An der Feldbuschwende
128 Schüler/innen
GS Am Sandberg
121 Schüler/innen
GS Wasserkampstraße
135 Schüler/innen

b:)
Für die Grundschule Wasserkampstr wurde der Aufstellung von 2 Containern für 2 Jahre zugestimmt.
Die Überprüfung der Einzugsbereiche für die Schulstandorte findet noch statt.

TOP 5.2.3.
Inklusion
(Drucks. Nr. 15-0538/2013)

Bezirksratsfrau Großekathöfer trug folgende Anfrage vor:

In unserem Kinderreichen Stadtbezirk gibt es viele Krippen- , Kitas- und Horteinrichtungen
und es wird aktuell eine neue gebaut.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Können Einrichtungen in unserem Stadtbezirk inklusive Plätze anbieten, wenn ja welche, wie viele und wie viele Plätze werden aktuell benötigt?
2. Inwieweit wird und werden in Zukunft beim Neubau und durch welche Maßnahme die Belange der Inklusion berücksichtigt?
3. Wurden oder werden Ausnahmen genehmigt die vom geltenden Standard abweichen und wenn ja, wurden diese von Eltern angefragt?
Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung im Zusammenhang:
Nach Beauftragung durch den Rat der Landeshauptstadt Hannover im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Herbst 2011, hat die Verwaltung mit der Informationsdrucksache 1967/2011 „Auf dem Weg zur inklusiven Stadt“ einen Prozess zur Umsetzung der Vorgaben der UN- Behindertenrechtskonvention begonnen. Eine dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe „Inklusion“ ist eingesetzt worden mit dem Ziel, den Handlungsansatz der Inklusion - wie in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung beschrieben – stärker in das Handeln der Verwaltung zu implementieren.
Dem Rat ist jährlich über den Fortgang der Entwicklungen zu berichten. Der erste Bericht ist den politischen Gremien aktuell vorgelegt worden.

Die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung steht vor diesem Hintergrund im besonderen Fokus der Landeshauptstadt Hannover.

Die Fragen nach der inhaltlichen Bedeutung des Unterschiedes zwischen inklusiver und inte-grativer Betreuung sowie der sich daraus ergebenden zusätzlichen Anforderungen hinsichtlich baulicher Aspekte, Ausstattung und pädagogischer Konzepte, werden im weiteren Prozess zu klären und entsprechende Maßnahmen zu entwickeln sein. Fehlende Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen und der Förderbedingungen sind auf Länderebene vorzunehmen.
Der Ausbau eines flächendeckenden und bedarfsgerechten Angebotes von integrativer Betreuung befindet sich daher in Kindertagesstätten nach wie vor in der Umsetzung.

Im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode bieten aktuell 3 Einrichtungen Betreuungsplätze für Kinder mit Beeinträchtigung an:
- Kita Wülferoder Zwerge : 1 Kindergartenplatz in Form einer Einzelintegration
- Kita Regenbogen : 1 Kindergartenplatz in Form einer Einzelintegration
- Elternkindergarten Kirchrode : max. 4 Kindergartenplätze in einer Integrationsgruppe

Die Verwaltung ist generell bestrebt, bei Kita-Neubauvorhaben die Voraussetzungen für die Einrichtung von integrativen Betreuungsplätzen zu schaffen.

Wie auch bei den anderen ÖPP-Kitaneubauten (Öffentlich-Private Partnerschaften)wurde auch bei der Kita in der Börgerstr. schon in der Ausschreibung zur Bedingung gemacht, dass jeweils in einer der Kindergartengruppen die Möglichkeit der gemeinsamen Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung bestehen soll.
Bauseits wurden die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen und die Kinder Kinder! gem. GmbH als künftiger Träger hat im Rahmen der Trägerschaftsbewerbung ihre Bereitschaft signalisiert, integrative Betreuungsplätze anzubieten.

Derzeit prüft die Verwaltung, ob eine der beiden Kindergartengruppen den Betrieb zum 01.08.2013 als integrative Gruppe aufnehmen und in einer der drei Krippengruppen ein Kind mit Behinderung im Rahmen einer Einzelintegration betreut werden kann.

Im Falle der Umsetzung dieser Option, wird das im Stadtbezirk bestehende integrative Betreuungsplatzangebot um bis zu 4 Kindergartenplätze und 1 Krippenplatz erweitert.


TOP 5.2.4.
Nutzung von Schulhöfen in den Ferienzeiten
(Drucks. Nr. 15-0539/2013)

Bezirksratsherr Meinecke trug folgende Anfrage vor:

Die LHH hat für die Aufwertung der Schulhöfe im Stadtbezirk Kirchrode – Bemerode-Wülferode erhebliche Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Gerade in den Ganztagsschule haben viele Kinder so die Möglichkeit, die Spielangebote der Außengelände tagsüber zu nutzen.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Die Schulhöfe welcher Schulen sind während der Ferienzeiten geöffnet und können von Kindern genutzt werden?
2. Ist es angedacht weitere Schulhöfe während der Schulferien freizugeben und wenn nein, warum nicht?
Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1
Die Schulhöfe der Grundschulen An der Feldbuschwende und Wasserkampstraße sind außerhalb der Schulzeit zum Spielen und somit auch in den Schulferien ab 08:00 Uhr geöffnet. Sie bleiben nur während der Urlaubszeit des Hausmeisters entsprechend der Drucksache-Nr. 15-2881/1998 verschlossen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Schulhöfe der Grundschule Am Sandberge und der Haupt- und Nebenstelle der IGS Kronsberg sind nicht zum Spielen freigegeben, diese Regelung gilt auch für die Ferien. Aufgrund des Ganztagsschulbetriebes an diesen Standorten sehen hier weder die Schulen noch die Verwaltung eine Vereinbarkeit.

TOP 5.2.5.
Stadtbezirksratsbetreuer
(Drucks. Nr. 15-0540/2013)

Bezirksratsfrau Stittgen trug folgende Anfrage vor:

Die Stadtbezirksratsbetreuer leisten sinn- und wertvolle Arbeit in den jeweiligen Stadt-bezirken und sind sowohl von Seiten der Verwaltung als auch der Politik hoch geschätzt. Im Stellenplan für den Haushalt 2013 sind Kürzungen im Zusammenhang mit den Stellen der Stadtbezirksratsbetreuer vorgesehen.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Aus welchen Gründen erfolgen diese Kürzungen?
2. Welche Stadtbezirksratsbetreuerstellen sind betroffen und in welchem Maße ?
3. Ist eine angemessene Betreuung der Stadtbezirksräte auch während der Urlaubzeit oder bei Krankheit noch gewährleistet?
Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Aufgrund des Ratsbeschlusses zum Haushaltssicherungskonzept VII muss die Verwaltung im Bereich Ratsangelegenheiten, Stadtbezirke, Wahlen und Statistik 250.000 € einsparen. Diesen Auftrag ist die Verwaltung nachgekommen, indem eine Bereichsleiterstelle gestrichen wurde und eine halbe Stelle für den Einführungsprozess der Integrationsbeiräte in den Stadtbezirken aufgegeben werden konnte. Darüber hinaus ist eine halbe Stelle einer Schreibkraft eingespart worden. Gleichzeitig hat die Verwaltung jeden Antrag von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern um Kürzungen der persönlichen Arbeitszeit aus familiären oder anderen Gründen im Sinn der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bewilligt. Dies kann nun bei den Stadtbezirksratsbetreuern/-innen im Stellenplan nachvollzogen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nur die Betreuungsebene einbezogen wurde, weil die Evaluation zum Stadtbezirksmanagement und die Informationen aus den Stadtbezirken ergeben haben, dass das Stadtbezirksmanagement in der bisherigen Stellenausweisung beizubehalten ist.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
In der Verwaltung gibt es keine Festlegung, für die Betreuung jedem Stadtbezirk nur ein gewisses Stundenkontingent zur Verfügung zu stellen. Je nach den Strukturen und Abläufen in den Bezirksräten gibt es unterschiedliche Anpassungsprozesse. Ein Zusammenhang bei der Personalbemessung zwischen Sitzungsmenge einzelner Bezirksräte und den Betreuungsstunden des/der Bezirksratsbetreuers/-in oder umgekehrt lässt sich jedoch nicht herstellen. Dies wird in der Praxis sehr individuell organisiert.
Es wird daran festgehalten, dass jedem Stadtbezirksrat eine eigene Bezirksratsbetreuerin oder ein Bezirksratsbetreuer zur Verfügung steht.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Beschwerden über eine schlechte Betreuung oder die Versorgung bei den Sitzungsabläufen sind an die Verwaltung nicht herangetragen worden. Außerdem ist festzustellen, dass es eine Vermischung zwischen den Tätigkeiten des Stadtbezirksmanagements und der Bezirksratsbetreuung gegeben hat, sowohl in den Bezirksratssitzungen als auch bei der Wahrnehmung von Terminen im Stadtbezirk. Durch diese Arbeitsweise besteht ein ausgeglichenes Tandem, das den Stadtbezirksräten zu Gute kommt. Es gibt ganz unterschiedliche Konstellationen, die aus den individuellen Wünschen der Beschäftigten resultieren.
Da sich die Stadtbezirke in ihren Strukturen und bei der Aufgabenstellung unterscheiden, wird es für jeden Bezirk weiterhin eine angepasste Lösung für die Verwaltungsunterstützung geben. Dies betrifft auch Urlaubszeiten und Vertretungssituationen im Krankheitsfall.

TOP 5.3.
der SPD-Fraktion

TOP 5.3.1.
Linientaxi auf der Linie 330 häufiger unpünktlich
(Drucks. Nr. 15-0542/2013)

Bezirksratsfrau Ehrlich trug folgende Anfrage vor:

Der Busverkehr auf der Linie 330 Bemeroder Rathausplatz – Lühnde wird in verkehrsschwachen Zeiten mit einem sog. Linientaxi durchgeführt. Am 16. Februar 2013 kam das Linientaxi verspätet an der Endhaltestelle in Bemerode an und fuhr damit erst etwa 20 Minuten später, als es der ausgehängte Fahrplan (18:21 Uhr ab Bemeroder Rathausplatz) vorsah, ab. Verspätungen solcher Art sollen dem Vernehmen nach bei Einsatz einer Großraumtaxe häufiger vorkommen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. In welcher Weise wird dieser Linientaxenverkehr überwacht?
2. Welche Gründe sind hier für die Verspätungen auf dieser Linie bei Taxenbetrieb maßgebend?
3. Welche Möglichkeiten werden genutzt, um ein ansonsten angemessenes Angebot nicht in Misskredit zu bringen?
Diese Anfrage wurde zuständigkeitshalber zur Stellungnahme an die üstra weitergeleitet. Die üstra teilt mit:

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der üstra zu Frage 1:
Die LinienTaxen in Hannover unterliegen dem sog. Testkundenverfahren. Unter anderem wird hierbei auch die Pünktlichkeit überprüft und bewertet. Bisher hat es an dieser Stelle jedoch keine auffälligen Ergebnisse gegeben. Jedes Linien Taxi, das für den Liniendienst eingeteilt ist, muss sich vor Dienstantritt bei der Zentrale melden, dadurch wird die Besetzung der Linie sichergestellt.
In dem hier geschilderten Fall hat ein Motorproblem des Linienfahrzeugs vorgelegen, dass es ausgewechselt werden musste – hierdurch kam es zu den Verzögerungen. Die infra bittet die entstandenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

Antwort der üstra zu Frage 2:
In der Anfrage wird von häufigen Vorkommnissen der Verspätung gesprochen - über eine derartige Häufung von Verspätungen auf dieser Linie liegt der üstra nichts vor. Für eine genaue Überprüfung ist es erforderlich, möglichst kurzfristig nach einem Vorfall folgende Daten zu bekommen: Linie, Haltestelle, Fahrtrichtung und Uhrzeit. Diese Informationen werden benötigt, gezielt der Ursache auf den Grund gehen zu können.

Antwort der üstra zu Frage 3:
Neben dem regelmäßig durchgeführten Testkundenverfahren geht die üstra jeder gemeldeten Beschwerde gezielt nach um die betroffenen Unternehmer/Fahrer anzusprechen und ggf. entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Die üstra nimmt das Schreiben zum Anlass, die Linie durch unseren Verkehrsüberwachungswagen zusätzlich stichprobenhaft zu überprüfen zu lassen.

TOP 5.3.2.
Fehlende Bäume im Bereich der Verkehrsinsel in der Wülferoder Straße
(Drucks. Nr. 15-0543/2013)

Die ehedem angepflanzten Bäume im Bereich der Verkehrsinsel, die zur Erleichterung der Straßenquerung im Kammbereich des Kronsbergs angelegt wurde, sind verschwunden. Sie dienten auch der Markierung dieser Stelle.

Wir fragen die Verwaltung:

Wann werden hier Bäume welcher Art nachgepflanzt, um hier eine dauerhafte Lösung für den Baumbestand zu erreichen?

Diese Antwort wurde schriftlich nachgereicht.

Die Antwort der Verwaltung lautet wie folgt:
Die fraglichen Bäume liegen, ebenso wie die Straße zwischen den Ortsgrenzen von Bemerode/Kronsbergviertel und Wülferode, in der Unterhaltungslast der Landesstraßen-verwaltung. Die Straßenmeisterei Burgdorf wurde von uns diesbezüglich angefragt und um Stellungnahme gebeten. Wir erhielten eine telefonische Stellungnahme des zuständigen Leiters der Meisterei Burgdorf:
Laut dessen Aussage sind in den vergangenen Jahren mehrfach Bäume abgestorben und danach gegen junge Bäume ausgetauscht worden. Nachdem die Bäume zum wiederholten Male eingegangen waren wurde beschlossen an dieser Stelle keine Nachpflanzung mehr durchzuführen, da die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Wachstum auf diesen Standorten offensichtlich nicht vorhanden sind.

TOP 5.3.3.
Wülferoder Straße - Benutzung des Banketts außerorts
(Drucks. Nr. 15-0544/2013)

Bezirksratsfrau Ehrlich trug folgende Anfrage vor:

An bestimmter Stelle wird außerorts das Bankett der Wülferoder Straße zum Abstellen von Kraftfahrzeugen benutzt. Von dort aus werden dann Spaziergänge auf den Kronsberg unternommen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche gültigen Regelungen werden hier möglicherweise unterlaufen?
2. Welche Optionen gibt es für Personen, die mit dem Auto kommen, um auf dem Kronsberg, einem Naherholungsgebiet mit einer Übersicht über die Stadt und ihre Silhouette, zu wandern, zu laufen oder anders zu genießen, ihr Fahrzeug ordnungsgemäß außerhalb von Wohngebieten vorübergehend abzustellen?
3. Was ist dafür angedacht zu tun?
Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Gemäß § 12 Abs. 3 Ziff. 8 a StVO ist das Parken unzulässig, soweit es durch Zeichen 306 (Vorfahrtstraße) außerhalb geschlossener Ortschaften verboten ist.
Das Parken außerorts auf den Banketten der Wülferoder Straße würde hiergegen verstoßen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Für jeden Verkehrsteilnehmer steht zum Parken seines Kraftfahrzeuges der gesamte öffentliche Straßenraum zur Verfügung, soweit das Parken nicht durch Regelungen der StVO verboten ist.
Für das Gebiet Kronsberg stehen außerdem im Umkreis von 500 bis 700 m die folgenden Parkplätze zur Verfügung:
· Wilhelm-Göhrs-Straße, am Ende,
· Bockmerholzstraße, aus Fahrtrichtung Bemerode am Beginn des Bockmerholzes,
· BAB-Raststätte Wülferode West,
· BAB-Raststätte Wülferode Ost.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Es ist nicht angedacht und nicht möglich, etwas hinsichtlich der Parkplatzsituation zu tun.

TOP 5.3.4.
Einsatz von LED-Licht an Straßen und besonders Fußgängerüberwegen
(Drucks. Nr. 15-0545/2013)

Bezirksratsherr Böhme trug folgende Anfrage vor:
Einsatz von LED-Licht an Straßen und besonders Fußgängerüberwegen
Der Einsatz von LED-Licht zur Straßenbeleuchtung und besonders zur Ausleuchtung von Fußgängerüberwegen steht offensichtlich prinzipiell nichts im Wege. Dennoch gibt es Befürchtungen, dass mit diesem hellen, zum Teil grellen Licht auch Störungen (sog. Lichtverschmutzungen) verbunden sein könnten.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die angesprochenen und möglicherweise auch andere negativen Begleiterscheinungen bei LED-Leuchten zu vermeiden?
2. An welchen Orten werden solcher Art Leuchten heute schon im Stadtbezirk eingesetzt?
3. In welcher Weise ist unser Stadtbezirk von ggf. weiteren Umrüstungsmaßnahmen wann und wo betroffen?
Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Zur Bemessung der Anlagen liegen lichtechnische Berechnungen zugrunde, die gewährleisten, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Werte in den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) erreicht werden. Aufgrund des gerichteten LED-Lichtes kommt es bei LED-Leuchten eher zu einer Verminderung von störendem Streulicht. Sollte es aber trotzdem in Einzelfällen zu Belästigungen kommen, ist es möglich, die LED-FGÜ-Leuchten mit sogenannten "Schuten" auszustatten, die den Lichtaustritt über die Straßengrenze hinaus stark vermindern.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Es wurde der Fußgängerüberweg Kühnsstraße / Tiergartenstraße auf LED umgerüstet.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Geplant sind folgende Maßnahmen:
- Fußgängerüberweg Kühnsstraße Wendeplatte
- Fußgängerüberweg Brabeckstraße / B65
- Beleuchtung Wohngebiet Büntekamp

TOP 5.3.5.
Kleingartenanlage Bischofshole -Abräumen der Fläche
(Drucks. Nr. 15-0546/2013)

Bezirksratsherr Böhme trug folgende Anfrage vor:

Es ist festzustellen, dass die (jetzt faktisch nicht mehr existierende) Kleingartenanlage Bischofshole zumindest teilweise bereits abgeräumt wurde. Dabei ist das Gelände bauplanungsrechtlich nur für Kleingärten (Kolonie Bischofshole des Kleingärtnervereins Bischofshole, so auch im Internetauftritt der Stadt wiederzufinden) zu nutzen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. In welcher Art und Weise wird das nun schon teilweise abgeräumte Gelände zukünftig genutzt bzw. soll genutzt werden?
2. Welche Wünsche an insbesondere rechtlichen Veränderungen für die Fläche wurden von dem Grundeigentümer, der Grundeigentümerin in welcher Weise an die Stadt herangetragen?
3. Welche Veränderungen außer der Nutzung als Kleingartengelände erscheinen im Hinblick auf wohl ein Überangebot an Kleingärten in der Stadt denkbar, aber auch als ausgewiesener Freiraum im Regionalen Raumordnungsprogramm und mit Bezug auf den nahen Rand der Eilenriede, auf einen bestimmten Grundsatz der Raumordnung?
Herr Fabich beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die zukünftige Nutzung wird bestimmt durch den Bebauungsplan 1115. Dieser setzt ausschließlich Dauerkleingärten fest. Eine Änderung der Planungsziele wird von der Verwaltung nicht angestrebt.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
In der zuständigen Fachverwaltung sind keinerlei entsprechende Vorträge der Eigentümer bekannt.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Es bestehen innerhalb der Verwaltung derzeit keinerlei Überlegungen über Nutzungsalternativen.

TOP 5.3.6.
Taubenplage in der offenen Stadtbahnhaltestelle Brabeckstraße
(Drucks. Nr. 15-0547/2013)
Es ist leider festzustellen, dass die Taubenplage in der im Einschnitt liegenden, offenen Stadtbahnstation Brabeckstraße fortbesteht. Alle bisher ergriffenen Maßnahmen haben bedauerlicherweise nicht zum erwarteten Erfolg geführt – trotz wohl vieler Bemühungen der Infrastrukturgesellschaft Region Hannover und ihrer Helferinnen und Helfer. Mit dem Versperren von Nischen, Podesten und Löchern werden von den Tauben offensichtlich gleichzeitig neue Sitzplätze ausfindig gemacht, von denen weiterhin eine erhebliche Verschmutzung der Personenverkehrsanlagen (Sitzbänke, Bahnsteige, Automaten, Sprechstellen) ausgeht.

Wir fragen die Verwaltung:
1. In welcher Weise werden die Tauben jetzt zu Beginn der Brutzeit beobachtet und am Nestbau in, ggf. in der Nähe der Stadtbahnstation und damit am Brüten gehindert?
2. In welchen Zeitintervallen werden alternativ oder ergänzend insbesondere die von den Fahrgästen benutzten Einrichtungen (z. B. Bahnsteige, Sitzbänke), um einen attraktiven ÖPNV zu gewährleisten, dazu gehört auch der Stationsaufenthalt, jetzt und in Zukunft gereinigt?
3. Welche anderen Maßnahmen zur Verminderung oder gar Beseitigung des Taubenbesatzes der Station stehen noch aus?


Zwischenbericht infra: Antwort wird nachgereicht, sobald sie vorliegt

TOP 5.3.7.
Errichtung des Kinderspielplatzes im Dreieck Wasseler Straße / Wülferoder Straße
(Drucks. Nr. 15-0548/2013)
Bezirksratsherr Konietzny trug folgende Anfrage vor:

Im gültigen Bebauungsplan ist im Dreieck Wasseler Straße/Wülferoder Straße ein Kinderspielplatz ausgewiesen. Nun soll das letzte, derzeit noch freie Gelände östlich der Straße „Liethfeld“ bebaut werden. Verkauft ist es schon. Damit wird die letzte Freifläche im Wohngebiet Kronsberg Mitte unterhalb des Wasserbehälters an der Wasseler Straße geschlossen. Damit ist es dringend angezeigt, die Festsetzungen des Bebauungsplans bezüglich der öffentlichen Infrastruktur im Umfeld auch zu realisieren.

Wir fragen die Verwaltung:
1. In welcher Weise und wann wird der Bau des beschriebenen Kinderspielplatzes nun in Angriff genommen und abgeschlossen?
2. Welche Möglichkeiten bestehen jetzt für einen Grundeigentumsübergang der genannten Fläche auf die Stadt, an dem es bislang wohl (auch) gehapert haben soll?
3. In welcher Weise wird bei welchem jeweiligen Flächenanteil der Kinderspielplatz in die umgebende, wie gestaltete Grünfläche eingebunden und die direkte Kammwegeverbindung Paul-Theile-Weg – Hugo-Knappworst-Weg auf dem Kronsberg hergestellt?

Herr Just beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die genannte Fläche ist im Bebauungsplan Nr. 1552 als öffentliche Spiel- und Erholungsfläche mit einem extra gekennzeichneten Bolzplatz festgesetzt. Wann mit der gewünschten Herrichtung der Fläche begonnen werden kann, ist derzeit nicht konkret zu sagen, da das Grundstück noch in Privatbesitz ist.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Verwaltung nimmt die vorliegende Anfrage zum Anlass, erneut Verhandlungen aufzunehmen, um das Grundstück zu erwerben. Dies wurde bereits in der Vergangenheit mehrfach gemacht. Allerdings haben die Verhandlungen bislang nicht zum erwünschten Ziel geführt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Da die Fläche bislang nicht in städtischem Besitz ist liegt auch noch keine konkrete Planung vor, die Aussagen zu den Flächenanteilen geben kann. Aus demselben Grund kann auch noch kein Zeitpunkt benannt werden, zu dem die gewünschte Kammwegverbindung realisiert wird.

TOP 5.3.8.
Entschärfung der gefährlichen Einmündung der Straße Liethfeld in die Wülferoder Straße
(Drucks. Nr. 15-0549/2013)

Bezirksratsherr Quast trug folgende Anfrage vor:

Die Straße Liethfeld mündet in die Wülferoder Straße ein. Dabei versperrt auf der Westseite der Einmündung, also hangabwärts, eine hohe Stützwand die Sicht auf den der Vorfahrtstraße folgenden Fußweg und den in beide Richtungen verpflichtend zu befahrenden Radweg. Die Straße Liethfeld dient alsbald dem neu entstehenden Wohngebiet, aber schon lange auch der straßengebundenen Erschließung auf der Ostseite des Stadtteilzentrums KroKuS. Die Einmündung wird – insbesondere bei jetzt zunehmendem Fahrzeugverkehr – als besonderer Gefahrenpunkt angesehen – namentlich für Kraftfahrzeuge, die in die Wülferoder Straße einbiegen wollen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Möglichkeiten bestehen, diesen beschriebenen Gefahrenpunkt zu entschärfen?
2. Welche Aktivitäten werden in dieser Hinsicht von der Verwaltung verfolgt (werden)?
3. Ist unter diesen Möglichkeiten auch das Verbot der Ausfahrt in die Wülferoder Straße einbezogen, ggf. beschränkt auf Kraftfahrzeuge?
Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Bei Ausfahrt aus der Straße Liethfeld auf die Wülferoder Straße ist die Einsichtnahme nach „rechts“ auf den Fuß- und Radweg durch eine grundstückseinfriedende Mauer eingeschränkt. Trotzdem kann nicht von einem Gefahrenpunkt gesprochen werden. Die Einmündung ist unauffällig hinsichtlich der Unfallzahlen. Nach Auskunft der Polizeidirektion Hannover gab es in den Jahren 2008 bis 2013 lediglich im Jahr 2008 einen Unfall zwischen einem Pkw, der aus der Straße Liethfeld auf die Wülferoder einbog, und einem Radfahrer, der die Wülferoder Straße befuhr; der Radfahrer wurde leicht verletzt.

Im übrigen hat die Verwaltung hat keine Möglichkeit, die Änderung einer bestehenden Grundstückseinfriedung zu veranlassen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Zur Verbesserung der Situation ist eine Roteinfärbung der Radwegfurt und das Markieren eines Radfahrerpiktogrammes mit gegenläufigen Pfeilen in der Radwegfurt veranlasst worden.

Außerdem wird das Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren!) StVO durch Zeichen 206 (Halt! Vorfahrt gewähren!) StVO ausgetauscht und vor der gedachten Gehwegfurt (in Höhe der Mauer) eine Haltlinie (Zeichen 294) StVO markiert.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Es ist nicht angedacht, die Ausfahrt von der Straße Liethfeld in die Wülferoder Straße zu beschränken.

TOP 6.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Wurde von 20:00 bis 20:40 Uhr durchgeführt und es wurden folgende Themen angesprochen:

-Kleingärten Bischofshole
Stadtplaner Herr Fabich nahm auf zahlreiche Nachfragen einer Einwohnerin wie folgt Stellung:
1. Für diese Fläche sehe ein rechtskräftiger B-Plan Dauergärten vor.
2. Kontakt zwischen Erwerber und Maßgeblichen Stellen habe es nicht gegeben.
3. Flächennutzungsplan stellt Kleingärtenflächen vor, die Landeshauptstadt sieht keine andere Nutzung vor.
4. Die Räumung ist auch sicht der Verwaltung sehr unglücklich.
5. Baumfällaktion:
Die zuständige Abteilung sei in Sachen Baumfällung tätig geworden. Eine Nachpflanzung wird vor Ort und in unmittelbarer Nähe erfolgen.

Bezirksratsherr Konietzny ergänzte und bekräftige die Aussagen von Herrn Fabich und betonte, eine Bebauung werde es nicht geben.

-Anbindung Neubausiedlung Büntekamp an ÖPNV
Auf die Nachfrage einer Einwohnerin, dass eine Buslinienanbindung an Büntekamp nicht vorgesehen sei, führte Herr Fabich folgendes aus. Es sei eine Anbindung an Stadtbahn Bemeroderstr. vorgesehen und nicht Tiergartenstraße. Eine Verlegung der Buslinie, wie von der Einwohnerin angefragt, sei leider aus einer Vielzahl von Gründen nicht möglich und wird auch nicht verfolgt. Konkrete Zeitabgaben könne er zum jetzigen Zeitpunkt nicht machen, sagte Herr Fabich abschließend.


TOP 7.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Stadtbezirksmanager Just informierte über folgende Themen:

Tanzfest - Krokus 13.4.13
Einladung zum Tanzfest am 13.4.2013 im Krokus zum Zuschauen und Mitmachen.

Frühjahrsputz verschoben vom 16.3.2013 auf 6.4.2013
Der Termin für den Frühjahrsputz sei witterungsbedingt verschoben worden vom 16.3.2013 auf den 6.4.2013. Dies gelte nur für den Krokus.

Aktuelles zu Netrada
Aktuelle Angaben sind abrufbar unter:
Hannover.de/distributionszentrum oder auf der Seite des Stadtbezirks auf Hannover.de / Stadtbezirk

TOP 8.
Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk - Bericht der Verwaltung

Abgesetzt


TOP 9.
A N H Ö R U N G E N

TOP 9.1.
Einführung der inklusiven Beschulung in Hannover mit der 1. Ausbauphase - Bildung von sog. "Schwerpunktschulen"
(Drucks. Nr. 0249/2013 mit 2 Anlagen)

Antrag,

zu beschließen,

die in der Begründung unter Punkt 4 aufgeführten Schulen für körperlich und motorisch beeinträchtigte Kinder in einer 1. Ausbaustufe bis 31.07.2018 als sog. „Schwerpunktschulen“
(§ 183c Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)) für die Einführung der inklusiven Beschulung ab Schuljahr 2013/2014 zu benennen.

-Einstimmig


TOP 9.2.
Fortführung des Innovativen Modellprojektes "Sandkörnchen", Wülferoder Straße 4, 30539 Hannover
(Drucks. Nr. 0407/2013)

Antrag,

dem Förderverein der Grundschule am Sandberge zur Fortführung des Innovativen Modellprojektes "Sandkörnchen", Wülferoder Straße 4, 30539 Hannover

· für das Schuljahr 2013/2014 vom 01.08.2013 bis zum 31.07.2014 laufende Beihilfen für eine Gruppe mit 20 Betreuungsplätzen - entsprechend der gültigen Richtlinien für den Betrieb von Innovativen Modellprojekten (DS Nr. 1805/2008) - in Höhe von 75,00 € pro Kind/Monat zuzüglich ausfallender Elternbeiträge zu gewähren.

-Einstimmig


TOP 10.
A N T R Ä G E

TOP 10.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 10.1.1.
Fahrbahnmarkierung für Radfahrer, Wülferoder Straße
(Drucks. Nr. 15-2748/2012)

Antrag

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, eine rote Markierung auf die Fahrbahn der Wülferoder Straße im Einmündungsbereich Wilhelm-Göhrs-Straße mit einem Fahrradsymbol aufzubringen.

-Einstimmig


TOP 10.1.2.
Zusatzantrag zu Drucksache 15-2748/2012 "Fahrbahnmarkierungen"
(Drucks. Nr. 15-0614/2013)

Antrag

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird beauftragt, auch die Fahrbahn des Fahrradwegs in der Einfahrt zum Rewe – Markt an der Wülferoderstr. mit einer roten Markierung für Radfahrer und einem Fahrradsymbol zu versehen.

Einstimmig


TOP 11.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 11.1.
Interfraktioneller Antrag auf Zuwendungen
(Drucks. Nr. 15-0615/2013)

Antrag

Der Bezirksrat beschloss:

1. Der Freiwilligen Feuerwehr Kirchrode aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode einen Zuschuss in Höhe von 1500,00 € zu gewähren.
Damit soll zum 125järigem Jubiläum der FF eine Chronik erstellt werden und für Entwurf, Layout und Druckkosten wird ein Zuschuss erbeten.

2. Dem Kinderladen „Regenbogen“ aus den Mitteln des
Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode einen Zuschuss in Höhe von 601,72 € für die Anschaffung eines Liegepolsterschranks zu unterstützen. Dies ist notwendig um vom Gesundheitsamt geforderte Maßnahmen umzusetzen.

3. Dem Krokulino Bemerode aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode -Wülferode einen Zuschuss in Höhe von 150,00 € zu gewähren. Die Mädchengruppe „Mini Chicas“ möchte den Zoo in Hannover besuchen um heimische und fremde Tierarten kennen zu lernen. Einige Eltern können diesen Besuch des Zoos nicht möglich machen.

4. Dem Kronsbergkreis Bemerode aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode einen Zuschuss in Höhe von 500,00 € zu gewähren. Das Osterfeuer des KK hat sich zu einem großen und sehr beliebtem Fest in Bemerode entwickelt, es sollen die Anmietung von Toilettenhäuschen, Bierzeltgarnituren, Stehtischen etc. unterstützt werden.

-Einstimmig

Bezirksbürgermeister Rödel schloss um 21:20 Uhr die Sitzung.

für die Niederschrift:

Rödel Yilmaz
Bezirksbürgermeister Sachbearbeiterin