Sitzung Stadtbezirksrat Mitte am 11.03.2013

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 01.03.2013)
Protokoll (erschienen am 24.04.2013)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.01- Datum 19.03.2013

PROTOKOLL

16. Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am Montag, 11. März 2013,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 18.30 Uhr
Ende 22.15 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Bonfert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Stellv. Bezirksbürgermeister Sandow (SPD)
Bezirksratsherr Albrecht (CDU) 18.40 - 22.15 Uhr
Bezirksratsherr Alfonso Moura Dias (SPD)
(Bezirksratsherr Batruch) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Demir (SPD)
(Bezirksratsherr Engelke) (FDP)
Bezirksratsherr Gast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Hogh (Die Linke.) 19.20 - 22.15 Uhr
Bezirksratsfrau Konopinska (CDU) 18.30 - 19.15 Uhr
Bezirksratsfrau Kupsch (CDU)
Bezirksratsfrau Markowis (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Münzberg-Jesche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Nebendahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 18.43 - 22.15 Uhr
(Bezirksratsfrau Pohler-Franke) (SPD)
Bezirksratsherr Prokisch (CDU)
Bezirksratsfrau Seckin (SPD) 18.45 - 21.30 Uhr
Bezirksratsherr Sill (SPD)
(Bezirksratsherr Sylvester) (Die Hannoveraner)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Barth) (CDU)
Ratsherr Dr. Junghänel (Piraten)
(Ratsherr Onay) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Ratsfrau Pollok-Jabbi) (Die Linke.)
(Ratsfrau Westphely) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Verwaltung:
Frau Roth FB Planen und Stadtentwicklung
Herr Maaß FB Planen und Stadtentwicklung
Herr Hirtz FB Finanzen
Herr Schütte FB Recht und Ordnung
Frau Göttler Stadtbezirksmanagement
Frau Fenske Bezirksratsbetreuerin


Gäste:
Frau Steinberg (Diakonisches Werk, Stadtverband Hannover)
Frau Schnurka (DROBS)
Herr Dr. Dr. Wedegärtner (Medizinische Hochschule Hannover)
Herr Westermann (DROBS)

Presse:
Herr Altwig NP
Herr Dr. Schinkel HAZ/Stadt-Anzeiger

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. Spielhallen im Stadtbezirk Mitte und Maßnahmen zur Eindämmung von Spielsucht

3.1. Informationen der Verwaltung

3.2. A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA: Spielhallen im Stadtbezirk Mitte und Maßnahmen zur Eindämmung von Spielsucht
Eingeladen sind: Herr Dr. Dr. Wedegärtner, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie (Medizinische Hochschule Hannover); Mandy Steinberg (Diakonisches Werk Stadtverband Hannover, Fachstelle für Sucht und Suchtprävention); Natalia Schnurka (DROBS)

4. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

9.1.2. Miethöhen bei Neubauten am Klagesmarkt
(Drucks. Nr. 15-0486/2013)

4.1. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1752 - Klagesmarkt -
mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung,
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0268/2013 N1 mit 3 Anlagen)

4.2. Sportleistungszentrum Hannover - Barrierefreier Umbau der Umkleiden und Flure sowie die Grundsanierung der technischen Anlagen
(Drucks. Nr. 0288/2013 N1 mit 3 Anlagen)

4.3. Stadtbahnstrecke D-West: Neu- und Ausbau Citystrecke – Grundsatzbeschluss
(Drucks. Nr. 0297/2013 mit 1 Anlage)




4.3.1. Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 0297/2013 (Stadtbahnstrecke D-West: Neu- und Ausbau Citystrecke – Grundsatzbeschluss)
(Drucks. Nr. 0413/2013)

4.4. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1786 -Wohnbebauung Ohestraße-
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 0492/2013 mit 4 Anlagen)

5. Integrationsbeirat Mitte

5.1. Zuwendungen aus Mitteln des Integrationsbeirates (Anträge werden ggf. nachgereicht)

5.1.1. Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates Mitte für das Projekt "Ferienfreizeit für benachteiligte Mütter und Kinder"
(Drucks. Nr. 15-0558/2013)

5.1.2. Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates Mitte für das Projekt "Meet N Speak"
(Drucks. Nr. 15-0559/2013)

6. MITTEILUNGEN
- der Bezirksbürgermeisterin
- der Verwaltung

7. Bericht der Stadtbezirksmanagerin

8. A N T R Ä G E

8.1. der CDU-Fraktion

8.1.1. Stellenkürzungen bei den Stadtbezirksratsbetreuern/betreuerinnen
(Drucks. Nr. 15-0482/2013)

8.1.2. Verlust der Parkplätze Am Hohen Ufer während der Sanierung der Ufermauer
(Drucks. Nr. 15-0484/2013)

9. A N F R A G E N

9.1. der CDU-Fraktion

9.1.1. Alter Bolzplatz neben dem abgerissenen Bunker Lönsstraße
(Drucks. Nr. 15-0485/2013)

9.1.3. Parken auf den Bürgersteigen im Umfeld der Langen Laube
(Drucks. Nr. 15-0487/2013)



9.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.2.1. Kinderunfallzahlen
(Drucks. Nr. 15-0488/2013)

9.2.2. abgängiges Marstalltor
(Drucks. Nr. 15-0489/2013)

10. Genehmigung des Protokolls über die 15. Sitzung am 18.02.2013 -öffentlicher Teil-

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

11. Grundstücksangelegenheit
(Drucks. Nr. 0270/2013 mit 1 Anlage)

12. Grundstücksverkauf
(Drucks. Nr. 0285/2013 mit 4 Anlagen)

13. Informationen über Bauvorhaben

14. Genehmigung des Protokolls über die 15. Sitzung am 18.02.2013 -nichtöffentlicher Teil-


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeisterin Bonfert begrüßte die Anwesenden und eröffnete die Sitzung. Bezirksbürgermeisterin Bonfert wies darauf hin, dass die Tagesordnung noch einmal mit verkürzter Ladungsfrist übersandt worden sei, da es bei der ersten Versendung Verzögerungen in der Zustellung gegeben habe. Wegen Dringlichkeit habe die Verwaltung dann ordnungsgemäß mit einer verkürzten Ladungsfrist eingeladen, da sehr viele dringliche Verwaltungsvorlagen auf der Tagesordnung seien, die heute beraten werden müssen. Daher könne sie (Sprecherin) nun auch die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit feststellen. Zur Tagesordnung bemerkte Bezirksbürgermeisterin Bonfert, dass die Punkte 10, 13 und 14 abgesetzt werden.
Der Tagesordnungspunkt 9.1.2. werde wegen Sachzusammenhangs vor Punkt 4.1. beantwortet. Der so geänderten Tagesordnung wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde wurde von 18.37 Uhr bis 19.15 Uhr durchgeführt.
Folgende Themen wurden angesprochen:

- Eine Anwohnerin der Calenberger Neustadt sprach sich dafür aus, das Kunstwerk "Die Große Begehbare" nicht wieder an seinem alten Standort aufzustellen. Dieser Standort sei die Ecke Calenbergerstraße /Glockseestraße gewesen. Im Rahmen der Vorlandabgrabungen an der Ihme sei das Kunstwerk abgebaut worden, solle aber nach Abschluss der Arbeiten dort wieder aufgestellt werden. Die Anwohner seien davon nicht angetan, da schon in den vergangenen Jahren die "Große Begehbare" nicht als Kunstwerk angenommen, sondern besprüht und als Urinal missbraucht worden sei. Außerdem werde der Platz zukünftig ganz anders aussehen. Vormals handelte es sich um einen freien Platz, künftig werden kompakte Hochwasserschutzmauern dort stehen. Außerdem treffen sich dort 5 Wege für Fußgänger und Radfahrer, daher beinhalte das Aufstellen der ausladenden Plastik auch noch ein erhebliches Gefährdungspotential. Die Anwohner würden sich an diesem Standort einen Baum wünschen.
Nach Auskunft des Kulturausschusses sei der Bezirksrat für Veränderungen hinsichtlich der Aufstellung von Kulturdenkmälern zuständig und daher werden die VertreterInnen des Bezirksrates gebeten, sich noch einmal mit der Standortfrage des Kunstwerkes zu befassen.
Als Alternativstandort werde die Mitte des Goethekreisels oder das Ende des Skulpturenmeile Richtung Allianz-Gebäude vorgeschlagen.

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Sandow erinnerte daran, dass die derzeitige Beschlusslage ein Aufstellen des Kunstwerkes am alten Standort vorsehe und es stelle sich die Frage nach dem Zeitpunkt der Aufstellung.
Frau Göttler antwortete, dass die Aufstellung der "Großen Begehbaren" für den Sommer 2013 geplant sei.
Bezirksratsfrau Markowis erläuterte, dass sie (Sprecherin) im Kulturausschuss dabei gewesen sei, als Frau Lüdke- Eichhorn mit dem Anliegen vorstellig gewesen sei. Es sei verständlich, dass sich die Anwohner vor Ort lieber einen Baum wünschten. Die Vorschläge der Alternativstandorte seien nicht nachvollziehbar, da das Kunstwerk ja begehbar sein sollte und das im Goethekreisel schwer vorstellbar sei. Auch auf der Skulpturenmeile sei das Kunstwerk schwer zugänglich. Der Künstler wünsche sich übrigens auch die Aufstellung am ehemaligen Standort. Daher wünsche sie sich schon die Aufstellung an den angedachten Standort, denn es wäre schade, wenn ein Standort ausgewählt werde, wo das Kunstwerk nicht mehr bespielbar sei.
Bezirksbürgermeisterin Bonfert erklärte, dass es schwierig sei, auf Grund der Baustelle zu beurteilen, ob der Platz für die Aufstellung der "Großen Begehbaren" geeignet sei.
Daher müsse man sich schon auf die Profession der Planenden und des Künstlers verlassen. Gleichwohl habe sie (Sprecherin) versucht, in der Verwaltung eine Visualisierung abzufragen, dies sei ihr leider nicht gelungen.

- Vertreter des Zooviertel e.V. berichteten zur verschlechterten Parksituation im Zooviertel (siehe Anlage 1 zum Protokoll) und regten die Einrichtung einer Bewohnerparkzone an.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Sandow erinnerte daran, dass das Thema Bewohnerparkzone im Zooviertel im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 2010 besprochen und ein entsprechender Begleitantrag am 20.09.2010 beschlossen worden sei, der die Verwaltung aufgefordert habe, die Errichtung einer Bewohnerparkzone zu überprüfen. Hier stelle sich die Frage nach dem Stand der Dinge.
Frau Roth antwortete, dass es keinen neuen aktuellen Stand zu dem Antrag gebe. Die Verwaltung habe gesagt, dass die Situation erst einmal beobachtet und abgewartet werde, wie das Parkhaus angenommen werde. Die Hinweise des Zooviertel e.V. müssten ernst genommen und weiter verfolgt werden, aber man müsse dem Parkhaus auch die Chance geben, bei den Menschen anzukommen. Bei der Beschilderung und der Beleuchtung müsse selbstverständlich nachgebessert werden und man werde die Kritikpunkte sofort an den Betreiber des Parkhauses weiterleiten.
Die Verwaltung habe vorerst keinen Bedarf für eine Bewohnerparkzone gesehen, habe aber zugesichert, die Situation zu beobachten. Das Verfahren sei rechtlich sehr aufwendig.

Bezirksratsfrau Konopinska brachte ihre Betroffenheit über die Schilderung der Probleme der Einwohnerinnen und Einwohner zum Ausdruck. Die CDU-Fraktion habe die angesprochenen Probleme in der Calenberger Neustadt sowie im Zooviertel kommen sehen. Sie (Sprecherin) werde sich persönlich dafür einsetzen, dass die "Große Begehbare" nicht an ihren ursprünglichen Standort wieder aufgestellt werde und dass im Zooviertel eine Bewohnerparkzone umgesetzt werde. Außerdem regte Bezirksratsfrau Konopinska an, dass die Preise für die Nutzung des Parkhauses am Eingangsbereich des Parkhauses stehen sollten.
Bezirksratsfrau Kupsch schloss sich den Ausführungen von Bezirksratsfrau Konopinska an und fragte, wie lange die Überprüfung der Situation noch dauern solle. Die Parksituation werde sich künftig noch verschärfen und die Verwaltung müsse die Prüfung nun forcieren.
Frau Roth bekräftigte, dass sich die Verwaltung der Sache annehmen werde.
Bezirksratsfrau Münzberg-Jesche wies darauf hin, dass man die Situation kurzfristig durch eine stärkere Kontrolle entschärfen könne und bat die Verwaltung um entsprechende Veranlassung.
Ein Einwohner regte an, die 5 Meter-Bereiche in Schulnähe deutlicher zu kennzeichnen, damit diese nicht zugeparkt werden. Frau Roth sagte zu, die Anregungen an die Fachverwaltung zu geben.
- Ein Vertreter vom Aktionsbündnis Klagesmarkt sprach sich noch einmal gegen die Bebauung des Klagesmarktes aus und appellierte an die Vertreter des Bezirksrates, den vorliegenden Bebauungsplan abzulehnen. Das Mikro-Klima werde sich im Bereich der Innenstadt durch die Bebauung sehr verschlechtern.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Sandow erklärte, dass sich der Bezirksrat sehr intensiv mit der Bebauung des Klagesmarktes beschäftigt habe. Es werde sehr begrüßt, dass sich die GBH als Städtische Gesellschaft stark engagiere.
Bezüglich der Luftzufuhr sei aus den vorliegenden Fachgutachten ersichtlich, dass das Mikro-Klima durch die Bebauung keinenfalls beeinträchtigt werde.

- Ein Anwohner aus der Schloßstraße 6 wies auf die Problematik des Parkens Am Hohen Ufer während der Sanierung der Leineufermauer hin. Daher werde der Antrag der CDU-Fraktion sehr begrüßt und auch hier ein Bewohnerparken befürwortet. Allerdings müsse auch eine entsprechende Kontrolle gerade auch an Wochenenden gewährleistet werden.

TOP 3.
Spielhallen im Stadtbezirk Mitte und Maßnahmen zur Eindämmung von Spielsucht
Bezirksbürgermeisterin Bonfert begrüßte die Vertreter der Verwaltung zu dem Thema und insbesondere die eingeladenen Anzuhörenden Frau Steinberg, Frau Schnurka und Herrn Dr. Dr. Wedegärtner. Bezirksbürgermeisterin Bonfert schlug vor, dass zuerst die Verwaltung zum Sachstand und zum Genehmigungsverfahren von Spielhallen gehört werde und anschließend die externen Gäste zum Thema Spielsucht.
Im Anschluss erfolge dann die gemeinsame Diskussion.

TOP 3.1.
Informationen der Verwaltung
Frau Roth stellte anhand einer Powerpoint-Präsentation (siehe Anlage 2 zum Protokoll) die rechtlichen Rahmenbedingungen zu den Spielhallen dar. Grundsätzlich stellen die Spielhallen eine zulässige gewerbliche Nutzung dar und daher bestehe ein Rechtsanspruch auf eine Genehmigung in den dafür vorgesehenen Baugebieten.
Andererseits gelten Spielhallen auch als Vergnügungsstätten, bei denen die kommerzielle Unterhaltung und die Freizeitgestaltung im Vordergrund stehen. Zu den Vergnügungsstätten zählen neben den Spielhallen und Wettbüros auch Diskotheken, Nachtlokale und Spielkasinos.
Für die Errichtung von Spielhallen seien drei Anträge und zwar nach der Nds. Bauordnung, nach der Gewerbeordnung und nach der Nds. Glücksspielverordnung erforderlich, erläuterte Frau Roth.
Nach dem Planungsrecht gelten Spielhallen und Wettbüros als Vergnügungsstätten und diese seien in Wohngebieten generell unzulässig und in Kerngebieten regelzulässig.
Bei den Spielhallen habe sich bei der Rechtsprechung im Laufe der Jahre eine Unterscheidung in kerngebietstypisch und nicht kerngebietstypisch ergeben. Kerngebietstypische Spielhallen seien größer als 80 m² und haben max. 12 Geldspielgeräte, nicht kerngebietstypische Spielhallen seien kleiner als 80 m² und mit maximal 6 Geldspielgeräten zulässig.
Frau Roth erläuterte, dass sich die Genehmigungspraxis derart darstelle, dass die planungsrechtliche Zulässigkeit von Spielhallen bei der Neuaufstellung von Bebauungsplänen städtebaulich überprüft und ggf. beschränkt werde. Für den Innenstadtbereich bestehe seit den 1980 er Jahren ein Ausschluss von Spielhallen, im Vergnügungsviertel Steintor sei eine uneingeschränkte Zulässigkeit festgesetzt worden.
Frau Roth erklärte weiterhin, dass nach § 1 der Spielverordnung Geldspielgeräte nur in Gaststätten, in Spielhallen und in Wettannahmestellen aufgestellt werden dürfen.
In einer Spielhalle dürfen je 12 m² ein Geldspielgerät, höchsten jedoch 12 Geldspielgeräte aufgestellt werden, daher gingen Spielhallen in der Regel auch nicht über eine Größe von 140 m² hinaus. In Wettannahmestellen und Gaststätten sei die zulässige Anzahl von Geldspielgeräten auf drei begrenzt. Die Aufstellung in Gaststätten sei durch die Spielverordnung geregelt und werde durch den Glücksspielstaatsvertrag nicht berührt.

Herr Schütte führte zu den gewerblichen Anforderungen aus, dass bisher ein Betreiber einer Spielhalle eine Spielhallenerlaubnis nach § 33 i der Gewerbeordnung (GewO) benötige. Hier werde hauptsächlich die persönliche Zuverlässigkeit des Betreibers überprüft und gefragt, ob auch eine Baugenehmigung zum Betrieb einer Spielhalle vorliege. Seit dem 01.07.2012 sei der Glücksspielstaatsvertrag in Kraft (GlüStV) und danach benötigen Spielhallen, die nach dem Termin entstanden seien, eine zusätzliche Erlaubnis nach § 24 GlüStV.
Diese Erlaubnis könne nur erhalten, wer die nachfolgenden Voraussetzungen erfülle:
- Abstand zur nächsten Spielhalle beträgt mindestens 100 Meter Luftlinie
- ein Sozialkonzept mit vorbeugenden Maßnahmen zu sozialschädlichen Auswirkungen muss vorgelegt werden
- von der äußeren Gestaltung der Spielhalle darf keine Werbung für den Spielbetrieb oder für die angebotenen Spiele ausgehen
Sowohl die Erlaubnis nach GewO als auch nach GlüStV sei für den Betrieb einer Spielhalle erforderlich.
Für Spielhallen, die vor den 29.10.2011 errichtet worden seien, gelte bezüglich der Erlaubnis nach GlüStV ein Bestandschutz von 5 Jahren, für Spielhallen die nach dem 29.10.2011 genehmigt worden, ein Bestandsschutz von einem Jahr, informierte Herr Schütte.
Auf Grund dieser Regelungen werde sich die Anzahl der Spielhallen im Stadtbezirk Mitte zum 01.07.2013 voraussichtlich um ca. 20% reduzieren und zum 01.07.2017 nochmals um 70%.
Aktuell gebe es im Stadtbezirk Mitte 37 Spielhallen. Seit dem 29.10.2011 seien für 4 neue Standorte ein Erlaubnis erteilt worden, nach dem 01.07.2012 seien im Stadtbezirk Mitte keine neuen Spielhallen eröffnet worden.
Herr Hirtz führte aus, dass die Vergnügungssteuer eine örtliche Aufwandssteuer sei, dies bedeute, dass jede Kommune für sich entscheide, ob sie eine solche Steuer erheben möchte und gestalte diese im Rahmen der Gesetze frei aus. Die Vergnügungssteuer sei eine indirekte Steuer, die beim Veranstalter erhoben werde.
Die Spielgerätesteuer werde zu 90% für Geldspielgeräte erhoben
Die Steuersätze hätten sich seit 01.01.2006 von 8% auf 12% ab 01.01.2010 entwickelt. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen sei eine Erhöhung des Steuersatzes auf 18% beschlossen worden, hier fehle noch die Haushaltsgenehmigung.
Obwohl die Steuersätze gestiegen seien, habe die Anzahl der Spielgräte zugenommen. Genauso habe sich das Einspielergebnis pro Spielgerät erhöht.
Die Vergnügungssteuer habe damit 2 Zwecke. Zum einem diene sie ganz klar der kommunalen Einnahmeerzielung. Der andere Zweck beinhalte durchaus eine Lenkungsfunktion. Durch die Steuer könne auch eine Lenkung erzielt werden, der Spielsucht entgegenzuwirken oder die Anzahl der Geldspielgeräte einzudämmen. Diese Lenkung habe aber eine Grenze in Form der Erdrosselung. Dies bedeute, dass die Kommune zwar den Steuersatz anheben könne, aber ein durchschnittlicher Betreiber müsse auch mit der Steuerbelastung seinen Beruf weiterhin wirtschaftlich ausüben können.
Die Rechtsprechung dazu sei in den letzten Jahren weit fortgeschritten, sagte Herr Hirtz. Im Herbst 2010 habe das OVG Lüneburg entschieden, dass in Ausnahmefällen ein Steuersatz von 15% möglich sei, in anderen Bundesländern seien aber auch höhere Steuersätze als rechtmäßig erachtet worden. Insofern sei der Beschluss mit 18% gefasst worden.

TOP 3.2.
A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA: Spielhallen im Stadtbezirk Mitte und Maßnahmen zur Eindämmung von Spielsucht
Eingeladen sind: Herr Dr. Dr. Wedegärtner, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie (Medizinische Hochschule Hannover); Mandy Steinberg (Diakonisches Werk Stadtverband Hannover, Fachstelle für Sucht und Suchtprävention); Natalia Schnurka (DROBS)

Frau Steinberg vom Diakonischen Werk erläuterte, dass sie Ansprechpartnerin für die Glücksspielsucht in der Stadt Hannover, Frau Schnurka für die Region Hannover sei. Insoweit werde eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben.
Zu den Aufgaben der Suchtberatung gehören insbesondere Präventionsaufgaben, die ambulante Beratung und Begleitung bei problematischen oder pathologischen Glückspielverhalten sowie Hilfe für Betroffene und Angehörige.
Ein großer Schwerpunkt sei die Beratung von Betroffenen der Glücksspielsucht, bemerkte Frau Steinberg. Seit 2008 sei die Zahl der Ratsuchenden in beiden Institutionen um mehr als 200 % gestiegen. 80 % der Hilfesuchenden seien von einem ausgeprägten Suchtverhalten betroffen, davon würden 93 % Geldspielautomaten und Spielhallen als bevorzugtes Glücksspiel benennen.
Frau Steinberg zitierte einen Betroffenen zu seiner Spielsucht. Zitat: "Es ist wie ein Teufelskreis, der einen immer wieder hineinzieht. Es zerstört nicht nur mich, sondern Familien und Menschen."
Viele Klienten, die in die Beratung kämen, gehe es wie den zitierten Betroffenen. Betroffene und Angehörige seien verzweifelt, die meisten Betroffenen hätten die Konrolle verloren und könnten sich nicht mehr entscheiden, ob sie in die Spielhalle gehen oder nicht. Durch das Spielen würden sie alle Probleme, wie Stress, Einsamkeit, Langeweile und den Misserfolg vergessen. Wenn die Spielsüchtigen dann mit leeren Taschen die Spielhalle verlassen, hole sie die Realität wieder ein. Sie würden sich dann fragen, warum die Geräte nicht abgeschafft werden.
Frau Steinberg schilderte, dass es im Jahr 2012 in Hannover 1546 Spielgeräte an 94 Standorten gegeben habe. Die Hälfte der Gräte befinde sich im Stadtbezirk Mitte mit 37 Standorten.
Weiterhin seien in Hannover im Jahr 2012 mehr als 36.000.000 € an Geldspielgeräten verspielt worden. Dieses entspreche fast 100.000,- € pro Tag.
Die Evaluation der Spielverordnung habe 2010 ergeben, dass bei 42% der Spieler ein Pathologisches und bei 16 % ein problematisches Spielverhalten diagnostiziert worden sei.
Das bedeute, dass rund 50 % der Einnahmen der Spielhallen durch schwieriges Spielverhalten erzielt werden.
Laut Niedersächsische Landesstätte für Suchtfragen gelten derzeit in Hannover ca. 5000 Menschen als problematische oder pathologische Spieler. Die steigenden Zahlen würden sich mehr als deutlich in den Beratungsstellen zeigen. Durch begrenzte Personalkapazitäten können die Beratungsleistungen kaum noch gesteigert werden. Daher sollten alle Möglichkeiten zur weiteren Eindämmung der Spielsucht ausgeschöpft werden.

Frau Schnurka stellte sich als Präventionsfachkraft für Glücksspielsucht bei der DROBS Hannover STEP gGmbH, zuständig für die Region Hannover vor.

Frau Schnurka führte aus, dass in der Begründung des Antrages der SPD-Fraktion stehe, dass ein neues Niedersächsisches Spielhallengesetz beschlossen worden sei. Diese Aussage sei leider falsch. Es gebe nur ein Ausführungsgesetz des Glücksspielstaatsvertrags für Niedersachsen, ganz im Gegensatz zu anderen Bundesländern, die extra Spielhallengesetzte erlassen hätten und in diesen ganz konkrete Regelungen vorschreiben würden (Berlin, Thüringen, Hessen, Bremen etc.).

In dem Niedersächsischen Glücksspielgesetz werden die Spielhallen in einem sehr kleinen und kurzen Paragraphen Nr. 10 genannt, Absatz 1 beziehe sich dabei auf die Zuständigkeit, Absatz 2 auf den Mindestabstand.

Bezüglich der Abstandsregelung (mind. 100 Meter) sei das Land Niedersachsen das absolut liberalste Bundesland (NGlüSpG, Abschnitt 4, § 10).
Dieser Mindestabstand könne zwar bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse auf 500 Meter erhöht werden, die Gemeinden könnten aber auch einen geringeren Mindestabstand von mindestens 50 Meter festlegen.

Frau Schnurka erläuterte, dass dagegen Vorgaben bzgl. der Sperrzeiten im Niedersächsischen Glücksspielgesetz ganz fehlen würden.
Der Glücksspielstaatsvertrag lege Sperrzeiten fest, die 3 Stunden nicht unterschreiten dürfen.
Laut der Sperrzeitverordnung sei für Niedersachsen die Sperrzeit von 0.00 bis 06.00 Uhr vorgesehen.
Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse könne die Sperrzeit jedoch allgemein oder für einzelne Betriebe verlängert oder um höchstens 3 Stunden verkürzt werden (SperrzeitVO, §2).
In Hannover sei der § 2 genutzt und ein öffentliches Interesse an längeren Öffnungszeiten bekundet worden. Somit schließen die Spielhallen zu unterschiedlichen Zeiten und machen den Wechsel zu der nächstgelegenen offenen Spielhalle möglich.

Frau Schnurka berichtete, dass sie einige Glücksspielsüchtige gefragt habe, was sie persönlich gebraucht hätten, damit es bei ihnen nicht so weit komme.
Die immer wiederkehrende Antwort sei (Zitat):
„Ich hätte eine längere Pause gebraucht, einfach nur etwas Zeit zum Innehalten, zum Nachdenken. Denn schloss eine Spielhalle, ging ich in die Nächste, die ist ja nur 100 Meter entfernt."

Auch bezüglich der Außenwerbung mit zum Glücksspiel animierenden Elementen gebe es im Niedersächsischen Glücksspielgesetz keine Vorgaben, sondern lediglich Empfehlungen seitens des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums.

Frau Schnurka sagte, dass ein Spieler, der in der Beratung war, besonders treffend die Wirkung der Werbung in seinem konkreten Fall beschrieben habe, indem er sagte, Zitat:
„Besser wäre es, ich wäre da gar nicht reingegangen (gemeint ist die Spielhalle).
Aber diese fristlose Kündigung, die hat mich hart getroffen, tagelang war ich sehr deprimiert, bis ich eines Tages lachende Menschen auf einem Plakat sah und nebenan den Eingang in die Spielhalle. Da dachte ich mir: -Da gehst du jetzt rein und hast ein wenig Spaß-.
Zusammenfassend sei zu sagen, dass der Glücksspielstaatsvertrag und das Niedersächsische Ausführungsgesetz den Kommunen einen Regelungsspielraum bieten.
Wenn minimale gesetzliche Forderungen jedoch weiterhin nicht ausgeschöpft werden und kein aktiver Spieler- und Jugendschutz betrieben werde, werde die Zahl der Glücksspielsüchtigen sowie die damit verbundenen sozialen Folgekosten weiter ansteigen.
Eine kommunale Spielhallenabgabe sollte vor diesem Hintergrund zweckgebunden eingesetzt werden, z. B. der Glücksspielsuchtprävention und – Beratung zu Gute kommen.

Die Einnahmen, die die Glücksspielanbieter erzielen, stammen zu gut der Hälfte von pathologisch Spielenden. Diese kranken Menschen müssen durch die Suchthilfe versorgt werden. Diese (sozialen Folge-) Kosten können nicht allein von der Allgemeinheit getragen werden, sondern müssen auch von den Anbietern selbst durch z. B. eine zweckgebundene Abgabe übernommen werden. Des Weiteren sei eine intensive Präventionsarbeit erforderlich, um ein Abgleiten in die Sucht zu verhindern und weiterhin glücklich spielende Menschen in den Spielhallen zu haben. Auch hierfür bedürfe es spezieller Abgaben.

Herr Dr. Dr. Wedegärtner stellte sich als Oberarzt der Klinik für Psychiatrie, Sozialpsychiatrie der Medizinischen Hochschule Hannover vor.
Anhand einiger Bilder ( siehe Anlage 3 zum Protokoll) erläuterte Herr Dr. Dr Wedegärtner, dass eine ganz neue Gerätegeneration in den Spielhallen Einzug gehalten habe. Die neuen Geräte hätten die Besonderheit, dass man das jeweils passende Spiel zu den innerseelischen Bedürfnissen auswählen könne. Die Spiele seien dynamisch veränderbar und hätten eine veränderte Reizmenge und seien damit besonders suchtanreizend.
Weiter verdeutlichte Herr Dr. Dr. Wedegärtner anhand von Fotos den Unterschied zwischen alten und neuen Spielhallen. In den neuen Hallen werde das knallharte Glückspiel in eine Art Wellnessatmosphäre eingebettet. Man könne feststellen, dass seit 2006 die Anzahl der Geräte, die Anzahl Spielhallen und Spiele sowie der Marktanteil von Spielhallen am Gesamtglückspielmarkt zugenommen habe. Der Grund dafür sei die stärkere Regulierung des Staates bei den Spielbanken und dass die Spielhallen offensichtlich das bessere Produkt am Markt des Glücksspiels anbieten.
Die Zahlen aus dem Arbeitskreis gegen Spielsucht belegen, dass es in Niedersachsen mehr Spielhallenstandorte als im Bundesdurchschnitt gebe, sagte Herr Dr. Dr. Wedegärtner.
Die Entwicklung seit dem Jahr 2000 zeige, dass es immer weniger Einwohner pro Geldspielgerät gebe. Dies bedeute, dass immer mehr Geldspielgeräte aufgestellt werden und es auch mehr Spielhallenkonzessionen pro Standort gebe.
Damit habe man Spielhallen mit deutlich mehr Geräten, als der Gesetzgeber eigentlich vorgesehen habe. Wenn man die Jahre 2006 mit 2012 in Niedersachsen vergleiche, liege eine Erhöhung von 6200 Geräten und damit eine Steigerung von 60% vor.
Die Zahlen aus dem Arbeitskreis gegen Spielsucht weisen für Hannover einen Anstieg der Spielhallen von 78 auf 94 in einem Zeitraum von 10 Jahren auf. Das seien ca. 20 %. Dem gegenüber sei die Zahl der Geldspielgeräte in den Spielhallen um 100 % gestiegen und in Hannover auch die Konzessionen pro Standort.
Auch die Kasseninhalte der einzelnen Geräte seien massiv gestiegen, gleichzeitig sei der Spielbankmarkt deutlich zurück gegangen.
Es stelle sich nun die Frage, was auf kommunaler Ebene getan werden könne, meinte Herr Dr. Dr. Wedegärtner.
Ein Instrument der Kommune sei die Erhöhung der Vergnügungssteuer. Da die Vergnügungssteuer selbst aber keine Steuerungswirkung entfalten solle, seien hier die Möglichkeiten auch begrenzt.
Es gehe letztendlich nicht darum, den natürlichen Drang der Glücksspieler vollkommen zu unterdrücken, sondern die schädlichen Einflüsse des Glücksspiels auf das kommunale Zusammenleben zu beschränken. Das Glückspiel werde in seiner Auswirkung auf den einzelnen Menschen meist unterschätzt.
Eine Untersuchung habe aufgezeigt, dass nur 2,7 % der Einwohner in einem 12 Jahreszeitraum überhaupt eine Spielhalle aufsuchen würden. Die Hälfte der Menschen, die in einer Spielhalle anzutreffen seien, werden als Glücksspielsüchtig angesehen. Die Personen, die in den letzten 12 Monaten eine Spielhalle betreten haben, haben im Durchschnitt 200,- € bis 500,- € pro Monat in der Spielhalle gelassen.
Daher müssten die Kommunen sich Gedanken machen, im welchen Umfang sie diese Entwicklung zulassen.
Es sei die Frage, ob die skizzierten Abstandsregelungen wirksam werden.

Die betroffenen Spieler würden von einem fürchterlichen Elend sprechen. Im Gegensatz zu den Spielbanken können sie sich bei den Spielhallen nicht gegen den Spielkonsum sperren lassen, es gebe keine zentrale Sperrdatei.

Herr Dr. Dr. Wedegärtner sprach sich weiterhin für die Einhaltung des Jugendschutzes in Spielhallen aus und stellte in Frage, ob die Spielhallen Präventionskonzepte haben und ihrer Informationspflicht gegenüber den Spielern nachkommen. Dieses seien alles Dinge einer entsprechenden Kontrolle.

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Sandow bedankte sich für die Vorträge und meinte, diese seien auch eine Mahnung an die Politik, nicht wegzuschauen und sich dieses Themas anzunehmen. In dem Antrag zur Anhörung sei ja die Frage aufgeworfen worden, wie man grundsätzlich mit dem Thema Spielsucht umgehe. Kernelement der Überlegung sei gewesen, dass letztendlich eine Sucht gefördert werde, die unter dem scheinheiligen Argument des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen Aufrecht erhalten werde.
Die Spielhallenbetreiber würden sich zurückziehen und argumentieren, das Spielen sei eine freie Entscheidung der Betroffenen.
Die Überlegung sei, inwieweit die persönliche Zuverlässigkeit des Betreibers überhaupt überprüft werde und wie hoch die Kontrolldichte in den Spielhallen selbst sei.
Außerdem stelle sich die Frage, ob man mit einer zweckgebundenen Spielhallenabgabe Missbrauch senkend in den Markt eingreifen könne. Diese Abgabe könnte eine Höhe von 40% bis 45 % auf den Gewinn betragen. Bei einer Erhöhung der Kontrolldichte würde dies die Anreize massiv senken.
Herr Dr. Dr. Wedegärtner antwortete, dass die Gespräche mit anderen Kommunen ergeben hätten, dass diese sich massiv von der Spielhallen überrollt sehen, aber auf Verwaltungsebene keine Möglichkeit hätten, dieser Entwicklung entgegen zu wirken.
Bezirksratsherr Gast stellte die Frage, wer in Spielhallen bezüglich der Präventionskonzepte, der Einhaltung des Jugendschutzes, Öffnungszeiten und Geldwäsche kontrollieren dürfe und ob es Verdachtsfälle dazu gegeben habe. Die Frage an die Experten dazu sei, ob die Kontrollen für ausreichend angesehen werden.
Herr Schütte entgegnete, dass die zuständige Stelle, die die Erlaubnisse erteile, kontrollieren dürfe. Diese Kontrolle beinhalte, ob die Gewerberechtlichen Voraussetzungen eingehalten werden. Weitere Kontrollen würden auch die Kollegen des Jugendschutzes durchführen.
Herr Hirtz ergänzte, dass die Betriebe auch aus steuerrechtlichen Gründen geprüft werden. Bei Verdacht der Geldwäsche sei die Steuerfahndung sowie die Polizei aktiv. Die durch die Verwaltung gemachten Prüfungen würden allerdings dem Steuergeheimnis unterliegen.

Frau Schnurka äußerte zu der Zugänglichkeit von Spielhallen für Jugendliche, dass in der Beratung immer häufiger jüngere Spieler anzutreffen seien. Diese behaupten, in bestimmten Vierteln von Hannover mit 17 Jahren problemlos in Spielhallen gekommen zu sein
Herr Dr. Dr. Wedegärtner fragte die Verwaltung, wie viele Mitarbeiter für die Kontrolle der Spielhallen zur Verfügung stehen.
Herr Schütte antwortete, dass im Bereich der Gewerbeangelegenheiten 3 Mitarbeiter, die Spielhallen überprüfen. Insgesamt zusammengefasst stehe etwa 1 Planstelle zur Verfügung. Herr Dr. Dr. Wedegärtner fragte weiter, wie viele Arbeitsstunden in den Spielhallen Vorort verbracht werden.
Herr Schütte meinte, dass er hierzu keine detaillierten Zahlen gebe. Sicher sei, dass sich die Mitarbeiter nicht 3 bis 4 Stunden in den Spielhallen aufhalten könnten.
Herr Dr. Dr. Wedegärtner führte aus, dass er (Sprecher) die Rückmeldung auch aus anderen Ordnungsbehörden erhalten habe, dass diese personell ihrem Überprüfungsfokus nicht nachkommen könnten. Herr Dr. Dr. Wedegärtner wies darauf hin, dass alle Betroffenen, die in die Beratung kommen würden, angegeben hätten, als Minderjährige mit dem Glücksspiel angefangen zu haben. Daher sei es enorm wichtig, Kinder und Jugendliche von Glücksspielgeräten fern zuhalten.
Frau Steinberg bestätigte, dass Jugendliche offensichtlich ziemlich einfach in Spielhallen kommen würden. Es stelle sich die Frage, inwiefern auch an den Wochenenden eine Kontrolle in den Spielhallen stattfinde.
Herr Schütte erwiderte, dass die Kontrollen der Verwaltung unter der Woche stattfinden würden, am Wochenende erfolge ggf. eine Unterstützung durch die Polizei.

Bezirksratsherr Hogh begrüßte, dass in unregelmäßigen Abständen zu Alkoholtestkäufen berichtet werde. Auch die Presseberichterstattung zu diesem Thema werde begrüßt, z.B. dass Kioskbetreiber, die den Jugendschutz einhalten würden, dann auch positiv in der Presse genannt werden.
In dem Zusammenhang mit den Testkäufen Nikotin / Alkohol werde zukünftig erwartet, auch das Thema Spielhallen /Glücksspielgeräte mit aufgenommen und mit einer entsprechenden Medienarbeit begleitet werde.
Bezirksratsherr Hogh stellte die Frage an die Experten, inwieweit im Raum Hannover eine sprachliche und interkulturelle Kompetenz bei Spielsucht gewährleistet sei. Seiner Kenntnis nach seien bestimmte Migrantengruppen stark betroffen, insbesondere was die Wettbüros anbelange.
Frau Steinberg informierte, dass auch immer mehr Menschen mit Migrationshintergrund die Beratungsstellen aufsuchen würden. Frau Schnurka ergänzte, dass es Angebote für die türkisch und russisch sprechenden Mitbürger gebe. Seit September 2012 gebe es eine bundesweite Hotline für russisch sprechende Bürger (siehe Anlage 4).

Bezirksbürgermeisterin Bonfert erklärte, da niemand widersprach, Herrn Paetz zum Sachverständigen.
Herr Paetz erläuterte, dass die Testkäufe aufgrund der vielen Jugendlichen, die Alkohol konsumieren, eingerichtet worden seien. Es sei aber sehr schwierig, Jugendliche zu bekommen, die diese Testkäufe ausführen können. Den Vorschlag von Herrn Hogh habe er aufgenommen und werde diesen bei der Polizei auch weiter geben. Allerdings gebe es zumindest in seinem Bereich wenig Erkenntnisse zu Jugendlichen in Spielhallen.

Bezirksratsfrau Demir fasste zusammen, dass deutlich die Gefahr erkennbar sei, die von der Spielsucht ausgehe. Wichtig sei daher die Frage nach den vorhandenen personellen Kapazitäten in den Beratungsstellen. Außerdem wollte Bezirksratsfrau Demir wissen, wie oft ein Aktionstag stattfinde und wie die Resonanz auf den letzten Aktionstag gewesen sei.
Frau Steinberg antwortete, dass der Aktionstag einmal jährlich stattfinde und vom Diakonischen Werk und der Step organisiert werde. Die Beratungskapazität sei so gut wie erschöpft und die Präventionsarbeit leide darunter. Herr Dr. Dr. Wedegärtner ergänzte, dass die Ressourcen für die Beratungstätigkeit äußerst gering seien. Die Stellen der Fachkräfte werden auf Grund einer Landesgesetzlichen Regelung gezahlt. Auf kommunaler Ebene werden keine Mittel für Glücksspielerberatung und Präventionsarbeit bereit gestellt.

Bezirksratsherr Dias meinte, dass seit Jahrzehnten hier nur eine Symptombehandlung durchgeführt werde. Die Politik beschäftige sich nicht mit den Wurzeln des Problems. Die Spielhallenlobby sei einfach auf Landesebene und Bundesebene zu stark. Die Glückspielsüchtigen werden quasi mit ihren Problemen alleine gelassen und dies sei ein Skandal.

Es stelle sich die Frage, warum eine Sperrdatei, wie sie bei den Spielbanken vorhanden sei, nicht auch für die Spielhallen angewendet werde. Außerdem fragte Bezirksratsherr Dias, ob bei dem prognostizierten Rückgang der Spielhallen bis 2017 dann mit einer Konzentration der Glücksspielsüchtigen in den verbleibenden Spielhallen gerechnet werden müsse.
Bezirksratsherr Dias wies weiter darauf hin, dass einige europäische Länder ganz ohne Spielhallen auskommen würden und es dort nur Spielbanken gebe.

Herr Westermann (drobs Hannover) erklärte, dass der Drogenbereich verdeutliche, dass es mehr um Regulierung als um Egalisierung gehe. Dieses Beispiel zeige, dass es keine Rolle spiele, ob etwas verboten sei oder nicht. Ein reines Glücksspielverbot werde die Problematik nicht lösen. Man müsse sich darüber Gedanken machen, wie dieser Markt reguliert werden könne. Die Steuereinnahmen für die Kommune stünden einem Geschäft gegenüber, welches gesundheitsschädigend für Bürgerinnen und Bürger sei, die der Kommune dann zur Last fallen. Dies sei das Problem im Suchtbereich im Allgemeinen.
Man müsse sich die Frage nach den Instrumentarien stellen, um das Geschäft zu steuern.
Beispielsweise könne man sich fragen, ob die Einnahmen zielgerichtet für die Präventionsförderung eingesetzt werden können.
Bezirksratsfrau Münzberg-Jesche zeigte sich schockiert über die vorgelegten Zahlen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werde hinsichtlich des Themas Kontakt mit der Ratsfraktion und der Landtagsfraktion aufnehmen, um zu diskutieren, wie man reagieren könne. Dass die Spielhallenbetreiber selbst ein Präventionskonzept vorhalten müssen, sehe sie persönlich als schwierig an. Dasselbe gebe es bei Alkohol und Zigaretten und auch da funktioniere es nicht.
Ratsherr Junghänel meinte, dass sich die Piraten auch mit der Computerspielsucht beschäftigen würden. Bei dieser nichtstofflichen Sucht sei diskutiert worden, dass immer dann, wenn nach der Definition eine Sucht vorliege, in einem hohen Maße psychiatrische Grundkrankheiten vorliegen würden. Es stelle sich die Frage, inwieweit dies auch für die Glücksspielsucht gelte.
Herr Dr. Dr. Wedegärtner bestätigte die Aussage von Ratsherrn Junghänel und informierte anhand eines Diagramms, dass 90% der Glücksspielsüchtigen eine andere Abhängigkeit vorweisen und 70% eine Störung wie eine Depression aufweisen.
Bezirksratsherr Albrecht bat die Experten, den Bezirksratsmitgliedern die gezeigten Präsentationen zur Verfügung zu stellen.
Bezirksratsherr Albrecht warf die Frage auf, in wieweit es nicht nur Verbindungen zwischen den unterschiedlichen Suchtverhalten gebe, sondern ob zwischen der Glücksspielsucht und der Internetspielsucht Verbindungen gebe. Auch die Frage, wie der Rückgang in den Spielbanken mit dem Anstieg in den Spielhallen in Verbindung stehe, sei zu beleuchten.
An die Verwaltung stellte Bezirksratsherr Albrecht die Frage, in wieweit in der Vergangenheit von den Regelungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht worden sei und restriktiver Genehmigungen erteilt worden seien. Auch sei die Zunahme der Wettbüros unter der Suchtfrage zu betrachten.
Herr Schütte antwortete, dass seit Sommer 2012 keine neue Spielhalle im Stadtbezirk Mitte entstanden sei. Vor dem 01. 07.2012 sei alleine die persönliche Zuverlässigkeit des Betreibers das Hauptkriterium für die Erteilung einer Spielhallenerlaubnis gewesen.
Bezirksratsherr Albrecht fragte nach, warum es an einem Standort mehrere Konzessionen gebe. Herr Schütte entgegnete, dass es in Hannover an vielen Ausfallstraßen, wie die Vahrenwalder Straße, Spielhallenkomplexe gebe. Diese seien so gebaut worden, dass sie in sich voneinander getrennt seien. Diese würden dann unterschiedliche Eingangsbereiche und Namen und unterschiedlicher Werbung haben. Im Stadtbezirk Mitte gebe es in der Goseriede eine Mehrfachspielhalle und am Marstall im Kellergeschoss.

Herr Dr. Dr. Wedegärtner verwies darauf, dass es zum Internetspiel keine Studien gebe.

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Sandow vertrat die Auffassung, dass es im Bereich der Strafjustiz ein offenes Geheimnis sei, dass sich die Verantwortlichen im Spielsektor über die staatliche Kontrolldichte schlapp lachen würden. Dieses betreffe u.a. die Frage der Dunkelziffer von Umsätzen. Solange sich die Betreiber sicher sein könnten, dass ihnen die Staatsanwaltschaft bei der Angabe von falschen Zahlen nicht hinterher jage, müsse man sich nicht über die vergleichsweise geringe Zahlen von 36 Millionen Euro wundern. Weiter stelle sich die Frage, in wieweit die organisierte Kriminalität die Spielhallen im Stadtbezirk Mitte übernommen habe. Außerdem wollte Stellvertretender Bezirksbürgermeister Sandow wissen, wie die Prüfung der Zuverlässigkeit nach § 33 der Gewerbeordnung erfolgt sei.
Man müsse über ein Maßnahmepaket sprechen, welches eine massive Erhöhung der unangekündigten Kontrollen vorsehe und außerdem eine Spielhallenabgabe, die es deutlich unattraktiver mache, überhaupt Spielhallen zu betreiben. Seitens der Verwaltung müsse bei der Aufstellung von Bebauungsplänen beachtet werden, dass in Wohnbaugebieten auch die ausnahmsweise Zulässigkeit von Spielhallen künftig nicht mehr möglich sei.
Bezirksratsfrau Markowis fragte, wie viele Kontrolle im Jahr von der Verwaltung konkret durchgeführt werden.
Herr Schütte antwortete, dass die Verwaltung sich bemühe, jede Spielhalle 1 mal pro Jahr zu überprüfen. Die Kontrollen würden unangemeldet stattfinden und sich vorrangig auf Formalien beschränken. Es sei zu bemerken, dass es sich um eine Branche handelt, die sich von selbst wenig bewege, um gesetzliche Neuerungen umzusetzen.
Auf die Frage von Bezirksratsherrn Dias antwortete Herr Dr. Dr. Wedegärtner, dass jede Einschränkung der Konsumgelegenheiten zu einer Reduktion der abhängigen Konsumenten führe. Eine Sperrdatei sei durchaus technisch machbar, werde von den Geräteanbietern aber als nicht machbar dargestellt.

Bezirksbürgermeisterin Bonfert dankte allen Beteiligten für die Vorträge und Diskussionen.


TOP 4.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 9.1.2.
Miethöhen bei Neubauten am Klagesmarkt
(Drucks. Nr. 15-0486/2013)

Die Verwaltung hat bei der Ausschreibung für die Neubauten u.a. den Begriff „sozialverträgliche“ Mieten in den Text aufgenommen. Insofern sollten die Kosten für die potentiellen Mieter/innen absehbar sein.
Wir fragen daher die Verwaltung:

1.) Was versteht die Verwaltung unter sozialverträglichen Mieten an diesem Ort (Preis pro m2) und für welchen Anteil der Bebauung gilt diese Forderung?

2.) Wie sieht die Kaltmiete voraussichtlich bei den übrigen Wohnungen aus?

3.) Welche Gesellschaften etc. haben sich für die Bebauung beworben und welche ist aus welchen Gründen nicht mehr „im Rennen“? (gegebenenfalls im vertraulichen Teil)

Frau Roth beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Zu Frage 1:
Aufgrund des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD Fraktion im Bezirksrat Mitte „Wohnen zu sozialverträglichen Preisen am Klagesmarkt“ in der Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 18.06.2012 hat die Verwaltung in die Ausschreibung der sechs Baugrundstücke folgenden Passus aufgenommen:

Die eingereichten Bewerbungen werden besonders positiv bewertet, wenn sich die Bewerber verpflichten:

- 80 % der zu erstellenden Wohnungen im eigenen Bestand zu halten

- und davon mindestens
- 10 % zu Netto-Kaltmieten auf dem Niveau der Eingangsmiete des öffentlich geförderten Wohnungsbau und weitere
- 60 % für mittlere Einkommensschichten, mithin unter Kostenmieten von 8,00 €/m² bis 9,00 €/m²
am Wohnungsmarkt anzubieten.

Die Netto-Kaltmiete auf dem Niveau der Eingangsmiete des öffentlich geförderten Wohnungsbaus beträgt nach dem Nds. Wohnraumförderprogramm aus dem Jahr 2012 derzeit 5,40 €/m². Diese Miethöhenvorgabe gilt für mindestens 10 % der zu erstellenden Wohnungen.

Für mittlere Einkommensschichten soll ein Mietzins unterhalb der Kostenmiete gelten. Zur Kostendeckung bei Neubauvorhaben müssen laut den vom Bereich Stadterneuerung und Wohnen zur Verfügung gestellten Informationen mindestens 8,00 €/m² bis 9,00 €/m² Miete gefordert werden.

Die vorgenannten Miethöhen gelten für mindestens 70 % der im eigenen Bestand zu haltenden Wohnung, somit insgesamt für etwa 56 % der insgesamt zu erstellenden Wohnungen.

Zu Frage 2:
Eine Einschätzung wie hoch die Kaltmiete bei den übrigen Wohnungen ausfallen wird, kann seitens der Verwaltung nicht vorgenommen werden, da hierfür notwendige Informationen bzw. Entscheidungen seitens des Investors nicht vorliegen bzw. noch nicht erfolgt sind.

Zu Frage 3:
Folgende Bewerbungen für die Bebauung des Klagesmarktes sind bei der Landeshauptstadt Hannover eingegangen. Weiter wird erläutert, aus welchen Gründen die jeweilige Bewerbung nicht zulässig ist:

- meravis Wohnungsbau- und Immobilien GmbH.
o Bei der Bewerbung handelt es sich ledig um eine Interessenbekundung zur Entwicklung der ausgeschriebenen Grundstücke. Außerdem ist die Zulässigkeitsvoraussetzung einer Bietergemeinschaft für die Baugrundstücke nicht erfüllt.

- Bietergemeinschaft bestehend aus Spar- und Bauverein eG, WGH-Herrenhausen eG und der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH
o Die Bewerbung wies zunächst Unklarheiten hinsichtlich der Erstellung der Kita, der Verwirklichung des geforderten energetischen Standards und dem Fassadenmaterial auf. Die Unklarheiten konnten im Rahmen eines Erörterungstermins zum Teil ausgeräumt werden. Seitens der Bietergemeinschaft wurde jedoch klargestellt, dass die geforderten energetischen Standards nicht erreicht werden. Die Zulässigkeitsvoraussetzung des mit der Ausschreibung geforderten energetischen Standards war damit nicht erfüllt.

TOP 4.1.
Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1752 - Klagesmarkt -
mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung,
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0268/2013 N1 mit 3 Anlagen)

Bezirksratsherr Albrecht resümierte, dass bereits sehr ausführlich über den vorliegenden Bebauungsplan debattiert worden sei. Die CDU-Fraktion habe ihre Bedenken gegen die Bebauung dieses Platzes sehr deutlich vertreten. Die Bedenken richten sich insbesondere gegen die Überlegung, an dieser Stelle sozialverträgliche Mieten im Wohnungsbau einzufordern. Auf Grund der preislichen Situation am Klagesmarkt sei die Umsetzung eines Sozialen Wohnungsbaus für kaum ein Unternehmen realisierbar.
Sollte es zu einem Verkauf der 6 Grundstücke an die GBH kommen, werden genau so viel Einnahmen erzielt werden, wie für den Bunkerabriss benötigt werde. Im Klartext verschenke die Stadt Hannover ein Grundstück in 1 A Lage.
Außerdem könne nicht abgesehen werden, ob der 2 Bauabschnitt tatsächlich realisiert werde. Weiterhin werde es im Innerstädtischen Bereich zu eine klimatischen Verschlechterung kommen, weil der Klagesmarkt eine Frischluftzufuhr darstelle.

Vor diesem Hintergrund könne der Verwaltungsvorlage nicht zugestimmt werden.

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1752 mit Begründung
zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen und
3. die Einziehung der bisherigen öffentlichen Straßenfläche (nordöstliche Verlängerung
der Theodorstraße zwischen der Straße Am Klagesmarkt und dem Radboulevard
Am Klagesmarkt) gemäß § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) zu
beschließen.

8 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 4.2.
Sportleistungszentrum Hannover - Barrierefreier Umbau der Umkleiden und Flure sowie die Grundsanierung der technischen Anlagen
(Drucks. Nr. 0288/2013 N1 mit 3 Anlagen)

Bezirksratsherr Hogh merkte an, dass bei vergleichbaren Drucksachen zukünftig erwartet werde, dass die Verwaltung dankenswerter Weise in Ausfluss der UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderung ihren gesetzlichen Auftrag nachkomme.
Bezirksratherr Prokisch hob hervor, dass das Sportleistungszentrum ein attraktiver Baustein für die Menschen aus der Stadt und dem Umland sei. Leider sei das Sportleistungszentrum über Jahre vernachlässigt worden und die Grundsanierung der technischen Anlagen sei schon lange erforderlich. Daher befürworte die CDU-Fraktion die Verwaltungsvorlage.

Antrag,

1. der Haushaltsunterlage Bau gemäß § 12 GemHKVO für den barrierefreien Umbau der Umkleiden und Flure sowie der Grundsanierung der technischen Anlagen im Sportleistungszentrum Hannover in Höhe von insgesamt 2.578.000 € und

2. dem Baubeginn zuzustimmen sowie

3. die im Finanzhaushalt 2013 für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 2.578.000 € freizugeben.

Einstimmig


TOP 4.3.
Stadtbahnstrecke D-West: Neu- und Ausbau Citystrecke – Grundsatzbeschluss
(Drucks. Nr. 0297/2013 mit 1 Anlage)

Bezirksbürgermeisterin Bonfert wies auf den Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Engelke hin.

TOP 4.3.1.
Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Engelke zu Drucks. Nr. 0297/2013 (Stadtbahnstrecke D-West: Neu- und Ausbau Citystrecke – Grundsatzbeschluss)
(Drucks. Nr. 0413/2013)

Bezirksratsherr Prokisch erklärte, dass Bezirksratsherr Engelke ihn gebeten habe, ein paar Worte zu dem Änderungsantrag zu machen.
In der bereits ausführlichen Diskussion zur D- Linie habe die CDU ihre Meinung deutlich formuliert, daher könne der Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Engelke auch voll unterstützt werden. Es mache wenig Sinn, wenn Lehrte, Wunstorf oder Sehnde über den Verkehr in der Kurt-Schumacher-Straße entscheiden würden. Es könne auch nicht nachvollzogen werden, warum die Scheelhase-Lösung nicht mit in das Kalkül einbezogen worden sei.
Bezirksratsherr Hogh führte aus, dass er (Sprecher) dem Änderungsantrag selbstverständlich nicht folgen werde. Die Aussage von Bezirksratsherr Prokisch zu Lehrte, Wunstorf und Sehnde sei ein starkes Stück, da diese aber das Projekt finanzieren dürften. Daher sei dies auch ein Argument dafür, sich nicht für die teuerste Lösung zu entscheiden.
Die Luxusausführung im Innenstadtbereich müsse auch durch die Regionsbevölkerung mitfinanziert werden.
Der Verwaltungsvorlage könne aber ebenfalls nicht gefolgt werden, da die jetzt schon sehr stark ausgelastete Ampelkreuzung die zu erwartenden Fußgängerströme in Richtung Kurt-Schumacher-Straße nicht bewältigen könne. Er (Sprecher) habe sich gewünscht, dass die jetzige Streckenführung beibehalten und ein Hochbahnsteig am Ernst-August-Platz errichtet werde.
Bezirksratsherr Nebendahl begrüßte die Möglichkeit, künftig den ÖPNV hinter dem Raschplatz in die Südstadt oder Oststadt führen zu können. Deswegen werde dem Kompromissvorschlag zugestimmt.
Ratsherr Junghänel erläuterte, dass die Piratenfraktion im Rat die Drucksache komplett ablehne. Ratsherr Junghänel erinnerte daran, dass in den 60er Jahren der gesamte Straßenbahnverkehr über den Kröpcke führte. Man müsse sich vorstellen, was passiert wäre, wenn die U-Bahn nicht gebaut worden wäre.
Die Tunnellösung solle nun verbaut werden, dabei könne diese zu 75 % gefördert werden.
Es könne nicht nachvollzogen werden, warum die Scheelhase-Lösung nicht hinreichend geprüft werde.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Sandow hob hervor, dass man den Nahverkehr in der Innenstadt Hannovers und der gesamten Region nachhaltig stärken sollte. Die SPD-Bezirksratsfraktion habe allerdings eine langfristige Planung mit 2 Alternativkonzepten vermisst, die geklärt hätte, wie die Linie 10 von Ahlem, Linden-Limmer durch die Innenstadt in die Südstadt geführt werde. Die Konzepte hätten eine langfristige oberirdische und eine langfristige unterirdische Variante beinhalten müssen.
Da diese langfristige Planung gefehlt habe, werde sich die SPD bei der Abstimmung enthalten.
Bezirksratsherr Albrecht stellte fest, dass die jetzige Situation auf die Einflussnahme der Grünen auf die Städtische Verkehrspolitik zurückzuführen sei. Insbesondere werde ein Desaster des ÖPNV im Innenstadtbereich erlebt.
Die Tunnellösung sei ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtplanung aus den 60er Jahren und hätte Ende der 70er / Anfang der 80er Jahre gebaut werden müssen. Dadurch hätten dann auch keine Probleme insbesondere bezüglich der Barrierefreiheit des ÖPNV vorgelegen.
Jetzt werde es durch die Zunahme der Fußgängerverkehrsströme in der Kurt-Schumacher-Straße zu einem Verkehrschaos kommen.

Bezirksratsfrau Markowis erinnerte daran, dass der größte Teile der Schulden der Landeshauptstadt Hannover durch den Ausbau der U-Bahn entstanden sei. Der Ausbau sei damals aber gut und richtig gewesen. Wenn man sich heute aber die Alternativen zur Tunnellösung anschaue, sei es unsinnig, erneut so viel Geld auszugeben.

Antrag zu beschließen:
1. Die Planungen aus der DS 0297/2013 werden sofort eingestellt.
2. Die Gesamtplanung wird von der Regionsverwaltung komplett auf die Stadtverwaltung übertragen.
Diese wird zusammen mit allen Beteiligten ergebnisoffen neu durchgeführt. Dabei
sollen auch die Kammern, Verbände und Geschäftsleute intensiv mit eingebunden werden.
3. Bei den Planungen werden auch die s. g. "Scheelhase-Lösung" sowie die Tunnellösung berücksichtigt.
4. Die dann der Regionsversammlung und dem Rat vorzulegenden Planungsvarianten stellen dabei sicher, dass Zuwendungen des Landes verbindlich zugesagt sind und nicht nur nebulös vermutet werden.

3 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Stadtbahnstrecke D-West: Neu- und Ausbau Citystrecke – Grundsatzbeschluss
(Drucks. Nr. 0297/2013 mit 1 Anlage)

Antrag,
Die Stadtbahnlinien 10 und 17 werden zukünftig oberirdisch zum neuen Endpunkt Raschplatz geführt. Die Strecke wird vollständig barrierefrei ausgebaut. Die Durchführung der Maßnahme ist nur mit einem Zuschuss des Landes möglich und steht deshalb unter einem generellen Finanzierungsvorbehalt.

5 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen

TOP 4.4.
Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1786 -Wohnbebauung Ohestraße-
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 0492/2013 mit 4 Anlagen)

Frau Roth stellte kurz die Drucksache vor.
Bezirksratsherr Hogh kündigte eine Anfrage zu einem Grundstücksverkauf aus der Vergangenheit für den nichtöffentlichen Teil an.
Bezirksratsherr Albrecht fragte, warum die Geschossigkeit so drastisch reduziert worden sei. Des Weiteren gebe s ja eine Menge PKW-Abstellmöglichkeiten auf dem bewirtschafteten Parkplatz. Dieser werde insbesondere auch von Schülern der Otto-Brenner-Schule genutzt. Daher stelle sich die Frage, wie die Stadt den dort künftig entstehenden Parkdruck begegnen wolle.
Frau Roth antwortete, dass der erste Plan auf eine andere Nutzung, nämlich eine Büronutzung zugeschnitten war. Die Baumaße lassen sich nicht auf eine Wohnnutzung übertragen. Deswegen werde sich bezüglich der Geschossigkeit an dem vorhandenen Umfeld orientiert.
Außerdem erklärte Frau Roth, dass der bewirtschaftete Parkplatz kurzfristig gekündigt werde. Die Schulen seien aber an den ÖPNV bestens angeschlossen, deswegen werden für die Schulen keine Parkplätze vorgehalten.
Bezirksratsherr Albrecht gab zu bedenken, dass in der Otto-Brenner-Schule auch Kraftfahrzeugmechatroniker aus der ganzen Region ausgebildet werden, die sicherlich mit dem Fahrzeug zur Schule kämen, um den Klassenkameraden die vorhandene Technik zu präsentieren.
Bezirksratsfrau Markowis entgegnete, dass man dieses Verhalten der Schüler nicht noch unterstützen müsse.

Antrag,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung – Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes - entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Planunterlagen in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen und
3. die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB zu beschließen.

11 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 5.
Integrationsbeirat Mitte

TOP 5.1.
Zuwendungen aus Mitteln des Integrationsbeirates (Anträge werden ggf. nachgereicht)

TOP 5.1.1.
Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates Mitte für das Projekt "Ferienfreizeit für benachteiligte Mütter und Kinder"
(Drucks. Nr. 15-0558/2013)

Bezirksratsherr Prokisch führte aus, dass die Arbeit des Vereins Can Arkadas sehr geschätzt werde. Bei dem vorliegenden Antrag könne nicht nachvollzogen werden, wie der interkulturelle Austausch gefördert werden solle. Laut Antragstext erfolge ein kultureller Austausch zwischen den Müttern. Die CDU-Fraktion sehe noch Beratungsbedarf, daher werde die Drucksache in die Fraktion gezogen.

Antrag,
aus Mitteln des Integrationsbeirates Mitte werden dem Verein Can Arkadas e,V. 1.500,- € für das Projekt "Ferienfreizeit für benachteiligte Mütter und Kinder" zur Verfügung gestellt.
Grundlage ist der Antrag vom 04.02.2013.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen.

TOP 5.1.2.
Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates Mitte für das Projekt "Meet N Speak"
(Drucks. Nr. 15-0559/2013)

Antrag,
aus Mitteln des Integrationsbeirates Mitte werden Herrn Abusar Ahmadi für das Projekt "Meet N Speak" 297,32 € zur Verfügung gestellt. Das Projekt wird in Kooperation mit dem Kulturtreff Hainholz, dem Eilenriedestift sowie der Leibniz Universität durchgeführt.
Grundlage ist der Antrag vom 04.03.2013!

Einstimmig

TOP 6.
MITTEILUNGEN
- der Bezirksbürgermeisterin
- der Verwaltung

Bezirksbürgermeisterin Bonfert teilte mit, dass zum Thema Straßenumbenennung ein Gespräch mit der Verwaltung stattgefunden habe und ein Vorschlag, wie künftig das Verfahren verbessert werden könne, liege jetzt vor. Der Vorschlag der Verwaltung werde im nächsten großen Interkreis besprochen.

TOP 7.
Bericht der Stadtbezirksmanagerin
Frau Göttler berichtete über die kurzfristige Aufstellung der Bänke auf dem Kirchplatz St. Clemens.
Außerdem sei beim Bolzplatz der Grundschule Goetheplatz nun das neue Tor eingebaut worden.
Die Wertstoffinsel am Gartenfriedhof werde demnächst Richtung Arnswaldstraße Richtung VGH (gegenüber der Hausnummer 12-14) versetzt.

TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
der CDU-Fraktion

TOP 8.1.1.
Stellenkürzungen bei den Stadtbezirksratsbetreuern/betreuerinnen
(Drucks. Nr. 15-0482/2013)

Bezirksratsherr Prokisch erläuterte den Antrag.

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Die Verwaltung unterrichtet den Bezirksrat über die Hintergründe der vorgesehenen Veränderungen im Stellenplan für den Haushalt 2013 im Zusammenhang mit den Kürzungen der Stellen der Stadtbezirksratsbetreuer.


10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 8.1.2.
Verlust der Parkplätze Am Hohen Ufer während der Sanierung der Ufermauer
(Drucks. Nr. 15-0484/2013)

Bezirksratsherr Prokisch erläuterte den Antrag.

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:

1.) Die Verwaltung nimmt dahingehend Kontakt mit dem Landtag auf, dass behinderte Personen mit Anliegerausweis den Parkplatz während der Bauarbeiten ab dem späten Nachmittag und in der Nacht nutzen dürfen.

2.) Personen aus der Altstadt mit Anliegerausweis dürfen während der Bauarbeiten mit dem Ausweis auch am Marstall parken.

Einstimmig

TOP 9.
A N F R A G E N

TOP 9.1.
der CDU-Fraktion

TOP 9.1.1.
Alter Bolzplatz neben dem abgerissenen Bunker Lönsstraße
(Drucks. Nr. 15-0485/2013)

Vor dem Abriss nutzten viele Jugendliche die Fläche neben dem Bunker als Bolzplatz. Dies ist mittlerweile nicht mehr möglich.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1.) Hat die Verwaltung daran gedacht für die Jugendlichen einen neuen Bolzplatz zu schaffen?

2.) Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Flächen sind angedacht bzw. stehen zur Verfügung?

Frau Fenske beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Zu Frage 1 und 2:
Der Verwaltung ist die Situation der Spiel- und Bolzplatzversorgung im Zooviertel bekannt. Insofern ist es bedauerlich, dass der angesprochene Bolzplatz am jetzt abgerissenen Bunker in der Lönsstraße den Jugendlichen nicht mehr zur Verfügung steht.

Für den Verlust des Kinderspielplatzes hat die Landeshauptstadt Hannover kürzlich an der Schackstraße ein Grundstück erworben. Dieses ist allerdings aufgrund der Nähe zur umliegenden Wohnbebauung aus Lärmschutzgründen nicht für die Anlage eines Bolzplatzes geeignet. Darüber hinaus sind der Verwaltung keine weiteren denkbaren Grundstücke im Zooviertel bekannt, die für einen Bolzplatz in Frage kommen. Es kann deshalb nur auf die nächsten Bolzplätze verwiesen werden, die sich in der Eilenriede in der Nähe des Königinnendenkmales und an der Ecke Am Südbahnhof/Marienstraße befinden.
Bezirksratsherr Nebendahl fragte, ob der Bolzplatz am Königinnendenkmal wirklich als Bolzplatz klassifiziert sei, da dieser doch ziemlich klein sei.
Frau Fenske sagte, wenn dieser vom Fachbereich benannt werde, gehe sie davon aus.
Hinweis:
Der Bolzplatz weist eine Größe von 40 m x 20 m auf und erfüllt somit die Anforderungen an die Größe für einen Bolzplatz.

TOP 9.1.3.
Parken auf den Bürgersteigen im Umfeld der Langen Laube
(Drucks. Nr. 15-0487/2013)

Obwohl die Verwaltung zugesagt hatte, dass die vorhandenen Poller u.a. im Bereich Bergmannstraße und Escherstraße dahingehend versetzt werden, dass das verbotene Parken auf dem Bürgersteig nicht mehr möglich ist, hat sich bisher nichts getan.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1.) Wann gedenkt die Verwaltung die zugesagten Maßnahmen durchzuführen?

2.) Wie gedenkt die Verwaltung gegen das permanente Zuparken der Bürgersteige im Bereich der Langen Laube z. B. in der Bergmannstraße (nicht nur) in den Abendstunden vorzugehen?

Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:
Zu Frage 1:
Die Verwaltung hatte bereits in 2012 in Teilbereichen der Hausmannstraße und auch Lange Laube eine Abpollerung vorgenommen um widerrechtliches Befahren von Gehwegen zu verhindern. Diese Maßnahme hat sich bewährt. Weitere Maßnahmen erfolgen im 1. Quartal 2013 so es die erforderlichen Witterungsumstände zulassen.

Zu Frage 2.:
In der Bergmannstraße gibt es private Vorflächen, die für Außenstehende nicht erkennbar sind. Um ein geregeltes Parken zu ermöglichen, wird die Verwaltung im Einmündungsbereich Bergmannstraße hinter Lange Laube Parkflächen in Längsrichtung markieren. Somit ist die Erreichbarkeit der Schaufensteranlage und eine Gehwegbeziehung auch weiterhin gewährleistet. Im Gehwegbereich Lange Laube Ecke Hausmannstraße werden zusätzliche Poller eingebaut, um das Parken im Gehwegbereich in Richtung Otto-Brenner-Straße zu verhindern.
Die Lange Laube und ihre Nebenstraßen werden mehrmals täglich vom Verkehrsaußendienst bestreift. Seit Oktober des vergangenen Jahres wurden allein in diesem Bereich mehr als 1500 Falschparker zur Anzeige gebracht, mehr als 100 davon wegen Gehwegparkens. Der Verkehrsaußendienst wird die hohe Kontrolldichte weiter beibehalten.

TOP 9.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.2.1.
Kinderunfallzahlen
(Drucks. Nr. 15-0488/2013)

In der letzten Sitzung des Bezirksrates Mitte hat die Verwaltung die Kinderunfallstatistik für
die Jahre 2006 bis 2010 und ihre intensiven Bemühungen vorgestellt, um die Verkehrssicherheit von Kindern zu verbessern.
Laut HAZ vom 25.02.2013 sind die Kinderunfallzahlen im Jahr 2012 jedoch erneut um 25%
gestiegen.
Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Wie erklärt die Verwaltung sich diese enorme Steigerung trotz ihrer intensiven Bemühungen um die Verkehrssicherheit von Kindern?
2. Vor dem Hintergrund, dass die bisherigen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit von Kindern offenbar nicht den gewünschten Effekt haben: Gedenkt
die Verwaltung ihre Strategie zu ändern oder weitere Maßnahmen durchzuführen?

Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:
Zu Frage 1:
Zunächst ist festzuhalten, dass es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll ist, sich bei der Diskussion von Unfallzahlen auf die tatsächlichen Zahlen zu beziehen. Die Polizeidirektion Hannover wird die offizielle Unfallstatistik für die Stadt Hannover erst in den nächsten Tagen präsentieren. Die Statistik der Kinderunfälle wird ein Teil davon sein.
Inwieweit die erste Analyse der Unfallursachen durch die Polizei bereits Erklärungen liefern kann, bleibt abzuwarten.

Zu Frage 2:
Die Verwaltung hat in den vergangenen Jahren ein umfangreiches Programm zur Verbesserung der Verkehrssicherheit von Kindern umgesetzt und wird dies auch weiterhin tun. Die Bausteine des Programms „Gib mir Acht“ sind dem Bezirksrat bekannt.

Mit der Kampagne „Gib mir Acht“ wurde auf die konkreten Häufigkeiten von Unfallhergängen reagiert. Es liegt eine detaillierte Auswertung aller Kinderunfälle zugrunde. Damit konnte zu Beginn der Kampagne im Jahr 2011 auf die häufigsten Unfallhergänge abgestellt werden. Eine Anpassung auf die aktuellen Entwicklungen wurde bereits in der Kampagne 2012 umgesetzt, indem z.B. der höheren Anzahl von Kinderunfällen beim Zu- und Abgang an Haltestellen Rechnung getragen wurde. Für das Jahr 2013 ist der sog. „Schulwettbewerb - Deine Straße. Dein Projekt.“ initiiert worden, der erneut eine Weiterentwicklung der Kampagne darstellt.

Dies macht deutlich, dass bereits in der Vergangenheit in der Kampagne auf aktuelle Entwicklungen reagiert wurde.

Sollten sich aus den aktuellen Kinderunfallzahlen neue Aspekte bzgl. der Häufigkeit von einzelnen Unfallhergängen ergeben, wird die Verwaltung selbstverständlich prüfen, wie die Kampagne darauf angepasst werden kann. Für eine derartige Flexibilität in den einzelnen Bausteinen ist die Kampagne Gib mir Acht ganz bewusst angelegt.

TOP 9.2.2.
abgängiges Marstalltor
(Drucks. Nr. 15-0489/2013)

Das an der Roßmühle gelegene Marstalltor ist zunehmend abgängig. Die Rückseite wird bereits jetzt durch ein Netz gesichert. Obgleich bereits Finanzmittel für die Sanierung im Finanzhaushalt eingestellt wurden und die Umbauten an der VHS bereits im März beginnen sollen, ist uns bislang keine Planung bekannt, wann das Tor stabilisiert werden soll, damit es die Erschütterungen der anliegenden Bauarbeiten überhaupt aushalten wird.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

1. Welche Pläne gibt es für die Sanierung mit dem Tor?

2. Warum wurde bislang nicht auf den schlechten Zustand des Marstalltores reagiert?

3. Wann ist mit einer aktiven Reaktion der Verwaltung zur Rettung des Marstalltores zu rechnen? Und wie sieht diese aus?

Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:
Zu Frage 1:
Bedingt durch die unmittelbare Nähe des Bauwerkes zur geplanten Bebauung Am Hohen Ufer sind Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Derzeit werden mögliche Varianten hierzu geprüft. Eine mögliche Variante könnte die Demontage und Einlagerung des Marstalltors sein.

Zu Frage 2:
Es wurden bereits bauliche Sicherungsmaßnahmen ergriffen. Schadhafte und lose Betonteile wurden entfernt. Zum Schutz vor herabfallenden Teilen wurde die gesamte Betonfassade mit einem Drahtgewebe gesichert.
Eine Sanierung vor Abschuss der Baumaßnahmen auf dem Nachbargrundstück wäre nicht sinnvoll gewesen, da die Art der zu treffenden Sicherungsmaßnahmen noch abzustimmen ist.

Zu Frage 3:
Rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahmen am Hohen Ufer werden erforderliche Sicherungsmaßnahmen getroffen. Eine umfassende Sanierung des Marstalltors kann erst nach Beendigung der Baumaßnahmen erfolgen.

TOP 10.
Genehmigung des Protokolls über die 15. Sitzung am 18.02.2013
-öffentlicher Teil-
Abgesetzt

Bezirksbürgermeisterin Bonfert schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 22.00 Uhr.

für das Protokoll



Anne Bonfert Britta Fenske
Bezirksbürgermeisterin Stadtbezirksratsbetreuerin