Sitzung Organisations- und Personalausschuss am 19.12.2012

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 14.12.2012)
1. Nachtrag (erschienen am 14.12.2012)
Protokoll (erschienen am 31.01.2013)
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Landeshauptstadt Hannover - - Datum 21.12.2012

PROTOKOLL

12. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am Mittwoch, 19. Dezember 2012,
Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 14.00 Uhr
Ende 15.30 Uhr

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Anwesend:
(verhindert waren)

Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Bindert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Ratsherr Dette) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Fischer (SPD)
(Beigeordneter Förste) (DIE LINKE.)
Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Beigeordneter Klie (SPD)
Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsherr Römer (SPD)
Bürgermeister Scholz (CDU)

Grundmandat:
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN)
(Ratsherr Wruck) (DIE HANNOVERANER)


Verwaltung:

Herr Becker Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Frau Diers Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Härke Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Janßen Gesamtpersonalrat
Herr Jeroschewski Gesamtpersonalrat
Herr Kallenberg Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Lange Fachbereich Feuerwehr
Frau Lehmann Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Küster Fachbereich Gebäudemanagement
Herr Schmidt Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Frau Vollmer-Schubert Referat für Frauen und Gleichstellung

Frau Ciytak Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste,


für die Niederschrift


Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 21.11.2012

2. Satzung zur Änderung der Regelungen über die Vergütung von Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Hannover
(Drucks. Nr. 2836/2012 mit 8 Anlagen)

3. Sachstandsbericht zum Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Entwicklung eines Konzeptes "Freiwillige Feuerwehr an Ganztagsgrundschulen" (Antrag 0714/2012)
(Informationsdrucks. Nr. 2780/2012)

4. Feuer- und Rettungswache Weidendamm
(Drucks. Nr. 2606/2012 mit 4 Anlagen)

5. Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einhaltung sozialer und ökologischer Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
(Drucks. Nr. 2622/2012)

6. Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kampagne der Amadeu Antonio Stiftung "Kein Ort für Neonazis"
(Drucks. Nr. 2568/2012)

7. Antrag der PIRATEN-Fraktion zu einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung
(mit 2 Anlagen)
(Drucks. Nr. 1806/2012 mit 2 Anlagen)

7.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1806/2012 (Antrag der PIRATEN-Fraktion zu einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung - mit 2 Anlagen)
(Drucks. Nr. 2475/2012)

8. Änderung der Beteiligungsverhältnisse an gemeinsamen kommunalen Anstalten
(Drucks. Nr. 2878/2012 mit 3 Anlagen)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Die Vorsitzende, Beigeordnete Kastning, eröffnete die 12. Sitzung des form- und fristgerecht geladenen, beschlussfähigen Organisations- und Personalausschusses.

Herr Härke erklärte, dass die Verwaltung einen Nachtrag zur Einladung eingereicht habe. Die eingereichte Drucksache „Änderung der Beteiligungsverhältnisse an der AöR Hannoversche Informationstechnologie (HanniT)“ sei automatisch von dem System als Tagesordnungspunkt 15 versehen worden und wäre somit im nichtöffentlichen Teil des Organisations-und Personalausschusses behandelbar. Herr Härke sagte, dass dieser Nachtrag aber im öffentlichen Teil zu behandeln sei. Aus diesem Grund schlage die Verwaltung vor, diesen Nachtrag als letzten Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil zu behandeln. Dies wäre dann der Tagesordnungspunkt 8 und alle anderen Tagesordnungspunkte im Nichtöffentlichen Teil hätten somit auch veränderte Ziffern.

Ratsherr Dr. Junghänel fragte nach, warum der Stellenplan 2013- Verwaltungsentwurf im nichtöffentlichen Teil behandelt werden solle.

Frau Diers erklärte, dass Stellen existieren, die massenhaft vergeben sind, aber es existieren auch Stellen, wo man in der Erörterung der Drucksache datengeschützte Rückschlüsse auf einzelne Personen ziehen könne. Aus diesem Grunde habe man den Stellenplan 2013 aus datenschutzrechtlichen Gründen immer in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung eingeordnet.

Beigeordnete Kastning unterstützte die Aussage, in dem auch sie auf die datenschutzrechtlichen Aspekte von personenbezogenen Daten hinwies.

Ratsherr Dr. Junghänel erklärte, dass diese Stellen aber öffentlich ausgeschrieben werden.
Frau Diers sagte, dass in diesen Fällen die Stelle nicht mit einer Person verknüpfbar wäre, sondern allgemein ausgeschrieben sei.

Ratsherr Pohl erklärte, dass seine Fraktion beantragen werde, die Stellenplandrucksache in die Fraktion zuziehen.

Beigeordnete Kastning stellte klar, dass der Stellenplan 2013 in dieser Sitzung noch nicht beschlossen werde, es sei lediglich eine Einbringung der Drucksache in die Haushaltsplanberatung. Der Stellenplan werde im Rahmen der Behandlung des Haushaltes beschlossen.

Herr Härke erklärte, dass die Verwaltung sich an die Verfahren der letzten Jahre gehalten habe. Die Verwaltung bringe die Drucksache zunächst in die Haushaltplanberatungen der Fraktionen ein und die Beschlussfassung finde dann im Januar 2013 vor der Entscheidungssitzung des Rates zum Haushaltsplan statt.

Beigeordnete Kastning erklärte, dass sie ihre vorige Aussage getätigt habe, um darauf hinzuweisen, dass man genügend Zeit bis zur eigentlichen Entscheidung über den Stellenplan 2013 habe.

Beigeordnete Kastning erklärte, dass die CDU Fraktion diesen Punkt in die Fraktion ziehen werde und fragte gleichzeitig nach, ob nachher im nichtöffentlichen Teil auf Veränderungen oder Eckdaten eingegangen werden solle. Hierzu sei von der Verwaltung, Herr Schmidt, anwesend. Es gab keine Gegenstimmen hierzu.

Beigeordnete Kastning betonte nochmal, dass die Drucksache lediglich informativ vorgestellt werde und die CDU- Fraktion diesen Tagesordnungspunkt trotz alledem in die Fraktion gezogen habe.

Bürgermeister Scholz fragte nach, ob die Drucksache in die nächste Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am 30.01.2013 automatisch wieder auf die Tagesordnung aufgenommen werde. Er sagte, dass falls für seine Fraktion in der internen Beratung noch Fragen offen wären, diese dann vorab schriftlich bei der Verwaltung vorgelegt werde und nicht erst in der Sitzung.

Herr Härke sagte, dass in der Sitzung am 30.01.2013 die Haushaltsplanberatung des Organisations- und Personalausschusses durchgeführt und der Stellenplan dann beraten werde.

Beigeordnete Kastning sagte, dass die CDU Fraktion den Tagesordnungspunkt 10 in die Fraktion gezogen habe und man Informationen von Herrn Schmidt erhalten könne.

Herr Härke erklärte, dass er aufgrund der personenbezogenen Daten das Gespräch mit dem Datenschutzbeauftragten der Landeshauptstadt Hannover suchen und nochmals aktuell klären werde, ob man den Stellenplan weiterhin im nichtöffentlichen Teil behandeln solle.

Anmerkung der Verwaltung: Siehe Anlage "Zur Frage einer Diskussion des Stellenplans im öffentlichen Teil des Organisations- und Personalausschusses"


TOP 1.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 21.11.2012

Einstimmig


TOP 2.
Satzung zur Änderung der Regelungen über die Vergütung von Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Hannover
(Drucks. Nr. 2836/2012 mit 8 Anlagen)

Antrag,
die Satzung zur Änderung der Regelungen über die Vergütung von Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Hannover (Anlage 1) einschließlich des zugehörigen Gebührentarifes (Anlage 2) zu beschließen.

Bürgermeister Scholz sagte, dass er es interessant finde, dass zwei Satzungen vereinheitlicht werden. Seine erste Frage beziehe sich auf die Mehrerträge. Seine Fraktion frage sich, ob diese Mehrerträge bereits in den Haushaltsplan 2013 eingeplant seien. Die zweite Frage beziehe sich auf die Darstellung der Mehrerträge auf der Seite 2 der Drucksache.



Beim Teilergebnishaushalt 37 werden die Produkte „Gefahrenvorbeugung“ und „Gefahrenabwehr“ genannt und wenn man die ordentlichen Erträge zusammenfasse, dann erhalte man 437.000 € Mehrerträge. Er fragte nach, ob es dann nochmal eine andere Darstellungsform im Haushaltsplan gebe, wo denn die Erträge insgesamt dargestellt werden, da hier nur von Mehrerträgen die Rede sei. Er meinte, es müssten noch Erträge im Haushalt aufgelistet sein.

Herr Lange erklärte, dass im Hinblick auf die Drucksache für die Haushaltsplanberatungen und die einzelnen Teilhaushalte der Feuerwehr diese Mehrerträge für den Haushaltsplan 2013 miteingeplant seien.

Hinsichtlich der Produkte und Mehrerträge seien dann im Haushaltsplan auch die Erträge und daraus folglich auch die Mehrerträge der Verwaltung mit aufgeführt.

Bürgermeister Scholz fragte nach, ob im Haushalt die Produkte mit „Null“ angesetzt seien.

Herr Lange verneinte dies.

Bürgermeister Scholz sagte, dass hier die ordentlichen Erträge der beiden Produkte dargestellt seien.

Herr Lange stellte klar, dass hier die Mehrerträge der Produkte dargestellt seien.

Beigeordnete Kastning erklärte, dass Bürgermeister Scholz den Ausgangspunkt der Erträge wissen möchte.

Herr Lange erklärte, dass die Beträge sich aus 800.000 € zuzüglich der Mehrerträge von 437.000 € zusammensetzen.
Also sei dies eine Steigerung der Einnahmen von 40 %.

Ratsherr Engelke fragte nach, was eine Nachbereitungspauschale und was eine AB Dekon Zivil/BF incl. WLF sei. Die Nachbereitungspauschale möchte er dahingehend beantwortet haben, ob diese pauschal mit zwei oder drei Stunden berechnet werden.

Herr Lange erklärte, dass die Nachbereitungspauschale dazu diene, das Fahrzeug wieder einsatzbereit zu machen. Die sei pauschal in der Gebührenkalkulation mit 15 Minuten eingerechnet. Die angefragte Abkürzung habe die Bedeutung: „Abrollbehälter Dekontamination für Bevölkerung inklusive Wechselladerfahrzeug“.

Einstimmig


TOP 3.
Sachstandsbericht zum Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Entwicklung eines Konzeptes "Freiwillige Feuerwehr an Ganztagsgrundschulen" (Antrag 0714/2012)
(Informationsdrucksache Nr. 2780/2012)

Beigeordneter Klie sagte, dass es positiv anzumerken sei, dass dieses Projekt bereits im Rahmen der Nachmittagsbetreuung in Schulen eingesetzt werde. Es sei auch positiv hervorzuheben, dass weiterhin Interesse an einem solchem Betreuungsprojekt gebe. Er denke, dass die Feuerwehr auch gefordert sei, dies umzusetzen.


Des Weiteren sei seine Fraktion der Meinung, dass man verschiedene Punkte hier miteinander verbinden könne, die erfolgsversprechend sein können, z.B. die Nachwuchsgewinnung für die Feuerwehr.

Ratsherr Dr. Junghänel sagte, dass in Bezug auf das Thema „Schulen“ schon jede Menge Informationsdrucksachen zu einzelnen Schulen dargelegt worden seien. Vor allem seien hier einige Befragungen mit Eltern sowie mit Schülerinnen und Schüler durchgeführt worden. Er konnte bei diesen Informationsdrucksachen nichts Konkretes über die Feuerwehr lesen. Er frage sich, inwiefern dies von den Kooperationspartnern der Schulen umgesetzt wurde.

Herr Lange erklärte, dass im Hinblick auf den Teil des Experten im Alltag die Feuerwehr nicht auftauche, es sei die Betreuung nach dem Unterricht. Der Fachbereich Bibliothek, Schule, Museen und Kulturbüro subsumiere dies unter einem Komplettbegriff. Er wisse aber nicht, unter welchem Begriff. Hier wolle Herr Lange noch einmal nachfragen. Im Hinblick auf die Experten im Alltag seien das Angebote, die zurzeit an drei Grundschulen umgesetzt werden. Seinem Wissen nach, bezieht sich der genannte Bericht auf alle Grundschulen. Wenn dann nur Teilprogramme umgesetzt sind, werde die Feuerwehr nicht explizit erwähnt.

Ratsherr Kluck sagte, dass es vor einiger Zeit Überlegungen gab, Feuerwehrbeamtinnen und -beamte, die aus dem aktiven Dienst ausgeschieden sind, in die Nachmittagsbetreuung miteinzubeziehen. Hier würde er gern den neuesten Stand wissen wollen.

Herr Lange erklärte, dass diese Thematik mit in einer konzeptionellen Umsetzung bereits mitangedacht sei. Die Thematik werde im ersten Quartal 2013 intensiver bearbeitet. Vor allem vor dem Hintergrund, dass es durchaus Mitglieder in den Freiwilligen Feuerwehren gebe, die Feuerwehr nenne diese die Alters- und Ehrabteilung, also die über 62 bzw. 63 Jahre alt sind, die aufgrund der zeitlichen Beanspruchung flexibler seien und man diese sehr gut mit in die Brandschutzaufklärung und Brandschutzerziehung einbeziehen könne. Hier bittet er, der Verwaltung noch ein klein wenig Zeit zu geben, dass gemeinsam mit dem Fachbereich Bibliothek, Schule, Museen und Kulturbüro und der Freiwilligen Feuerwehr zu erarbeiten. In der Tat sei bereits daran gedacht, diesen Personenkreis besonders anzusprechen und zu aktivieren.

Zur Kenntnis genommen


TOP 4.
Feuer- und Rettungswache Weidendamm
(Drucks. Nr. 2606/2012 mit 4 Anlagen)

Antrag,

der Haushaltsunterlage Bau zum Neubau des ersten Bauabschnittes der
Feuer- und Rettungswache Weidendamm gem. § 12 GemHKVO mit Gesamtkosten von 10.000.000 € zzgl. USt., die in voller Höhe durch Drittmittel finanziert werden, dem sofortigen Baubeginn und der Vorbereitung der weiteren Planungen für den zweiten Bauabschnitt zuzustimmen.

Einstimmig




TOP 5.
Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einhaltung sozialer und ökologischer Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
(Drucks. Nr. 2622/2012)

Antrag zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen eine verbindliche Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für Waren und Dienstleistungen (VOL/A) zukünftig gewährleistet wird. Darüber hinaus soll geprüft werden, wie sichergestellt werden kann, dass die genannten Kriterien von den Auftragnehmern bei der Auftragsausführung eingehalten werden müssen.

Mit diesem Prüfauftrag soll erreicht werden, dass die entsprechenden sozialen und ökologischen Kriterien umfassend und verbindlich bei den Auftragsausführungen nach Ausschreibungen bzw. Vergaben von den Auftragnehmern im Einklang mit europäischem Vergaberecht eingehalten werden müssen.

Ratsherr Kluck erklärte, dass dieser Antrag sich auf die Vergaberichtlinien für öffentliche Aufträge für Waren- und Dienstleistungen beziehe und wenn man sich das Gesamtvolumen von 50 Millionen Euro ansehe, welches hier vergeben werde, sollte man hier die Kriterien festlegen. Hier sei auch die Beachtung der ILO- Kernarbeitsnormen miteinbezogen. Seine Fraktion finde es wichtig, dass das so durchgeführt werde.

Ratsherr Pohl sagte, dass seine Fraktion nicht erkenne, was hier neu sei. Sie seien der Überzeugung, dass man die Verwaltung natürlich beschäftigen kann, aber die Frage sei, ob diese Ansätze einen weiterführen werden. Er fragte nach konkreten Ansätzen, was man zusätzlich -zudem was die Verwaltung ohnehin schon immer in den Ausschreibungen alles einfordert- noch weiter einfordern könnte und wenn es dann auch noch den Hinweis gäbe, dass das rechtlich auch zulässig wäre, dann würde seine Fraktion dem Antrag auch gerne zustimmen. Aber auf der derzeitigen Grundlage des Antrages sehe seine Fraktion keine Notwendigkeit hierfür.

Ratsherr Römer sagte, dass seine Fraktion nicht die Intention verfolge, die Verwaltung zu beschäftigen, vor allem weil die Verwaltung genügend beschäftigt sei, sondern, dass die Verwaltung prüfen solle, wie das ganze funktionieren könne. Er erklärte weiter, dass sie keine Experten seien und die Verwaltung solle bitte nur schlicht darstellen, wie es funktionieren kann, und zwar so einfach, dass dies auch ein Laie verstehen könne. Dies sei die einzige Intention seiner Fraktion gewesen, diesen Antrag zu stellen. Er erklärte weiter, dass dies nichts Revolutionäres sei, in anderen Niedersächsischen Städten wurde diesem Antrag bereits -auch mit dem Stimmen der CDU- zugestimmt.

Ratsherr Bindert sagte, dass es ihnen vor allem darum gehe als Wohlstandsgesellschaft an die Ärmsten auf diesem Globus zu denken, wer zum Beispiel vor zwei Tagen den Bericht über die Kinderarbeit im Schokoladenanbaugebiet gesehen habe oder nur an drei Wochen vorher zurück denke, wo die Textilfabrik in Bangladesch abgebrannt sei. Er verstehe nicht, wie man sich gegen diesen Antrag sträuben könne.

6 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen





TOP 6.
Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kampagne der Amadeu Antonio Stiftung "Kein Ort für Neonazis"
(Drucks. Nr. 2568/2012)

Antrag:

Die Kontaktstelle gegen Rechtsextremismus in OE 15.21 wird aufgefordert sich in Kooperation mit der Amadeu Antonio Stiftung an der Kampagne „Kein Ort für Neonazis“ zu beteiligen. Ziel der Kampagne ist es, in einer öffentlich deutlich wahrnehmbaren Art und Weise der lokalen Verankerung von Rechtsextremismus sowie rassistischen Strukturen entgegen zu treten. Im Rahmen der Kampagne werden unter anderem die eigenen Ziele im Umgang mit Rechtsextremismus definiert. Diese sollen in bereits vorhandene Maßnahmen kommunaler Anti-Rassismus-Arbeit (Europäische Städtekoalition gegen Rassismus) eingebettet werden.

Ratsherr Römer sagte, dass es eine Selbstverständlichkeit sei, diesem Antrag einstimmig zuzustimmen. Er finde es ehrenhaft, dass der Name des Amadeu Antonios durch diese Kampagne nochmal in Erinnerung gebracht werde. Weiterhin finde er es sehr gut, dass die Landeshauptstadt Hannover in Kooperation mit dieser Stiftung vorangehe.
Bürgermeister Scholz sagte, dass seine Fraktion diesem Antrag zustimmen werde. Er betonte nochmal, wie wichtig es ist, den Neonazis keinen Ort zu geben.

Einstimmig


TOP 7.
Antrag der PIRATEN-Fraktion zu einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung
(mit 2 Anlagen)

(Drucks. Nr. 1806/2012 mit 2 Anlagen)

Antrag zu beschließen:

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover beauftragt die Verwaltung, eine Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Landeshauptstadt Hannover (Informationsfreiheitssatzung) auszuarbeiten, orientiert an der Mustersatzung des Bündnisses Informationsfreiheit, und der Ratsversammlung zeitnah vorzulegen.

Beigeordnete Kastning sagte, dass dieser Tagesordnungspunkt in der letzten Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses im Einvernehmen von der Tagesordnung genommen wurde, da man gewusst habe, dass es aufgrund einer Nachfrage der SPD- Fraktion eine Stellungnahme der Verwaltung geben werde. Inzwischen habe man diese auch erhalten.

Ratsherr Engelke sagte, dass er die Tagesordnungspunkte 7 und 7.1 in die Fraktion ziehen würde. Er habe zwar die Ausarbeitung der Verwaltung erhalten, aber wenn man sich das durchlese, könne man ohne weiteres nicht alles verstehen, wenn man sich nicht im Thema befinde. Man müsse es genau verstehen und die Möglichkeit haben, sich Gedanken darüber zu machen. Er habe zwar heute von seiner Fraktionsstelle eine Zusammenfassung und eine Einschätzung erhalten, könne aber zum jetzigen Zeitpunkt sich dazu nicht konkret äußern.


Aus diesem Grunde könne die FDP-Fraktion keine Meinung dazu habe. Weiterhin ist er der Meinung, dass dies keine eilige Sache sei und man diese Tagesordnungspunkte in die Fraktion ziehen könne, um sich das ganze nochmal genau anzuschauen.

Beigeordnete Kastning informierte, dass der Ursprungsantrag der Piraten einmal bereits in die Fraktion gezogen wurde und ein zweites Mal sei darüber einvernehmlich abgestimmt worden, eine Stellungnahme der Verwaltung abzuwarten. Nach der Geschäftsordnung gehe es jetzt eigentlich nicht, diese Tagesordnungspunkte in die Fraktion zu ziehen. Dies wäre auch zuletzt in der Gechäftsordnungskommission gemeinsam besprochen worden. Sie betonte nochmal, dass es zweimal in der Fraktion gewesen sei, mittlerweile habe man dazu auch eine Information von der Verwaltung erhalten.

Ratsherr Dr. Junghänel sagte, dass diese Thematik zweimal vertagt wurde, sodass jedes Mitglied dieses Ausschusses genügend Zeit hatte, sich mit diesen Anträgen zu befassen. Außerdem sei er der Meinung, dass der Antrag von seiner Fraktion sehr verständlich dargestellt worden sei. Weiterhin erwähnte er, dass er bereits angeboten hatte, jedem der Klärungsbedarf habe, dies auch persönlich darzustellen.

Ratsherr Dr. Junghänel fragte nach, ob der diesen Antrag begründen könne.

Beigeordnete Kastning sagte, dass er diese Möglichkeit selbstverständlich habe.

Ratsherr Dr. Junghänel sagte, dass er den Eindruck habe, dass trotz der zweimaligen Vertagung, immer noch ein Klärungsbedarf bestehe. Er möchte diesen Klärungsbedarf versuchen zu beantworten. Die Anträge verfolgen prinzipiell die Fragestellung: Wie steht die Bürgerin/der Bürger zum Staat? Er führte aus, dass dies auch ein FDP- Thema sein müsste. Allenfalls werde die Meinung vertreten, dass es eine gesicherte Grundlage für die Anfragen der Bürgerinnen und Bürger geben muss, wenn es um Informationen des Staates gehe. Das Verwaltungsverfahrensgesetz regele zwar den Zugang zu diesen Informationen, aber hier sei die Bürgerin/ der Bürger die Bittstellerin/der Bittsteller, da er/sie kein Verfahrensbeteiligte/r sei. Der Unterschied sei eben der freie Zugang zu allen ungeschützten Daten und Informationen sowie eine klare Definition, was geschützt sei.

Es gebe eine Informationsfreiheitssatzung auf der Bundesebene, welches ein sehr guter Anfang sei. Alle Länder, die an Niedersachsen angrenzen, mit der Ausnahme von Hessen, haben ein Landesgesetz. Überall dort, wo es keine Landesgesetze gibt, erlassen zunehmend mehr Kommunen Informationsfreiheitssatzungen, z.B. in Niedersachsen sind es Göttingen, Cuxhaven, Langenhagen, Braunschweig, andere seien in Arbeit, zum Beispiel in Hameln und in Laatzen. Dort, wo solche Regelungen existieren, seien sie eine Bereicherung für die Demokratie und die Städte können feststellen, dass in der Programmatik der meisten Parteien Überlegungen in dieser Hinsicht festgelegt seien.

Jede der hier vertretenden Parteien habe sich irgendwo schon mal bei der Kreierung einer solchen kommunalen Satzung beteiligt. Es gebe kein Gesetz, dass Informationsfreiheit verbieten kann. Dass die Ausarbeitung einer speziell auf Hannover zugeschnitten Satzung Zeit benötige, möchte seine Fraktion gar nicht bestreiten. Einen Zeitpunkt, zu dem ein Entwurf vorliegen sollte, habe seine Fraktion in dessen Antrag auch nicht vorgegeben.

Hier und heute gehe es einfach um die Entscheidung, ob die Bereitschaft in einem Ausschuss vorliege, von der Verwaltung eine solche Satzung ausarbeiten zu lassen.




Von den programmatischen Aussagen ausgehend, müsste es eine Mehrheit geben, aufbauend auf den dann sicherlich vorliegenden Vorschlägen der Verwaltung, könne man dann daran weiterarbeiten. In Bezug auf den Erlass in der kommunalen Informationsfreiheitssatzung ist hier der § 10 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) – „..Die Kommunen können Ihre eigenen Angelegenheiten in einer Satzung regeln…“- zu erwähnen.

Die kommunale Informationsfreiheitssatzung soll ausdrücklich nur Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Kommunen erfassen. Letztlich basiere die Kompetenz zum Erlass einer solchen Satzung auf das verfassungsrechtlich garantierte Kommunale Selbstverwaltungsrecht nach § 28 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG).

Er sagte, dass die Verwaltung gegen eine solche Satzung nichts hat erkennen lassen. Um dies zu illustrieren, liege ihm ein Beschlussvorschlag der Verwaltung der Stadt Göttingen aus Juli 2011 vor. In diesem Beschlussvorschlag werde vorgeschlagen, dass die anliegende kommunale Informationsfreiheitssatzung beschlossen wird und folgende Begründung, die auch für die Landeshauptstadt Hannover sicherlich wesentlich sei: "Die Verwaltung vertrat in der Sitzung des Gleichstellungs- und Personalausschusses am 26.04.2010 und am 27.09.2010 die Auffassung, dass eine Informationsfreiheitssatzung für das Stadtgebiet der Stadt Göttingen nicht erforderlich sei und dass die Einführung mit einem erheblichen finanziellen sachlichen Aufwand verbunden wäre.

Daher lautete die Empfehlung der Verwaltung von einem Erlass der Satzung abzusehen. Der Ausschuss in Göttingen hat in seiner Sitzung am 27.09.2010 beschlossen, den Antrag bis März 2011 ruhen zu lassen. In dieser Zeit sollte in Erfahrung gebracht werden, welche Erfahrungen die Kommunen gemacht haben, die bereits eine kommunale Informationsfreiheitssatzung verfügen."

Dies haben sie dann auch gemacht. Und sind dann zu dem Entschluss gekommen, dass die Kommunen, die eine Informationsfreiheitssatzung haben, sehr selten in Anspruch genommen worden sind. Beispielstädte für die Nichtanspruchsnahme der Satzung seien Städte wie Coburg und Würzburg. Aus diesem Grunde kam die Verwaltung in Göttingen zu dem Entschluss, dass es alles nicht so schlimm sei, und man eine solche kommunale Informationsfreiheitssatzung einführen könnte, welche umsetzbar und bezahlbar sei.

Er erklärte weiter, wenn jemandem die Mustersatzung, die angehängt sei, zu weit gehe oder rechtliche Bedenken hierzu bestehe, seien sie bereit, darüber zu diskutieren. Selbst mit dem Änderungsantrag der CDU- Fraktion im darauffolgenden Tagesordnungspunkt 7.1 wären sie einverstanden. Der Piraten- Fraktion gehe es lediglich ums Prinzip, eine kommunale Informationsfreiheitssatzung für die Landeshauptstadt Hannover zu haben.

Beigeordneter Klie sagte, dass seine Fraktion auch einer der Initiatoren gewesen sei, die es in die Fraktion gezogen habe, weil es ein sehr umfangreiches Thema sei und dies heute nochmal durch Ratsherrn Dr. Junghänel mit zusätzlichen Informationen ergänzt wurde. Seine Fraktion habe sich nicht gegen den Inhalt gesträubt, sondern mit der Frage beschäftigt, ob eine kommunale Informationsfreiheitssatzung angemessen den Wunsch der Bürgerin/des Bürgers Rechnung tragen kann. Dazu habe die Verwaltung dankenderweise die Informationen übermittelt, umfänglich aber auch ein wenig zögerlich in ihrem Sinne geantwortet. Die Verwaltung habe klare Aussagen darüber getroffen, die die SPD- Fraktion sich zu eigen mache. Zunächst sei eine Satzung keine Rechtsgrundlage.




Wenn man eine Rechtsgrundlage für die Bürgerin und den Bürger haben wollte, dann müsste es tatsächlich dafür ein Gesetz geben. Das Gesetz kann und sollte nach der Vorstellung der SPD- Fraktion das Land Niedersachsen machen. Es würde im Übrigen alle kommunalen Bemühungen um Satzungen wegen ihrer Ausprägung, die höchst unterschiedlich sein können und werden, überflüssig machen. Seine Fraktion halte sehr viel davon, dass es ein Landesgesetz geben sollte.

Dafür spreche auch, dass es in 11 Bundesländern inzwischen auch so gesehen werde und es für seine Fraktion überhaupt nicht nachvollziehbar sei, aus welchem Grund sich Niedersachsen hier verweigert habe. Letztlich erklärte er, dass seine Fraktion für eine solche kommunale Informationsfreiheitssatzung sei, wie man es auch in dem Wahlprogramm entnehmen könne. Falls es heute zur Abstimmung kommen sollte, würde seine Fraktion gegen diesen Antrag stimmen, da sie meinen, dass dies Ländersache sei.

Weiterhin gehe seine Fraktion davon aus, dass der zukünftige Landtag- unter Führung der SPD- so ein Gesetz auch umsetzt. Zur der Frage des Umgehens mit dem heutigen Antrag, sei seine Fraktion bereit und in der Lage abzustimmen. Er sagte weiter, dass die FDP und Ratsherr Engelke formal Recht haben. Die Information der Verwaltung käme relativ kurzfristig und sei mit sieben Seiten recht umfänglich gewesen.

Beigeordnete Kastning betonte nochmal, dass man nicht umsonst eine Regelung in der Geschäftsordnungskommission über die Absetzung von Anträgen eingeführt habe. Hier habe man es besprochen und mit allen Fraktionen kommuniziert. Man könne die Regelung auch nachlesen. Da man den Tagesordnungspunkt bereits zweimal schon in die Fraktion gezogen habe, lasse es die Geschäftsordnung nicht zu, diese nochmal in die Fraktion zu ziehen. Aus diesem Grunde bittet sie um Abstimmung. Schließlich schlug sie vor, in der nächsten Geschäftsordnungskommission eine neue Regelung in Bezug auf die Absetzung von Tagesordnungspunkten herauszuarbeiten.

Ratsherr Pohl sagte, dass die Piraten-Fraktion zusätzlich schon Informationen gegeben habe, es wäre eine andere Situation, wenn ein unveränderter Antrag weitergezogen würde. Seine Fraktion würde dem nur zustimmen, es weiterhin zu vertagen, wenn die Antragssteller diesem auch zustimmen würden. Ansonsten sei seine Fraktion auch heute beratungsbereit. Weiterhin sagte er, dass es inhaltlich für ihn nicht nachvollziehbar wäre, was Beigeordneter Klie geäußert hätte.

Die Begründung des Beigeordneten Klie stelle keine Zurückweisung für ihn da. Denn ein Landesgesetz regele den Informationsfreiheitszugang zu den entsprechenden Daten und Verwaltungsakten des Landes Niedersachsen.

Beigeordneter Klie sagte, dass Ratsherr Pohl hier falsch informiert sei.

Ratsherr Pohl verneinte dies und bat zunächst darum seinen Wortbeitrag beenden zu dürfen. Selbstverständlich könne das Land auch bestimmen, wie in seinem Wirkungskreis die Aufgaben von den Kommunen wahrgenommen werden und dieses dann auch über ein entsprechendes Landesgesetz öffentlich machen, aber es gehe hier um eine Angelegenheiten der kommunalen Verwaltung in Hannover, die mit einem Landesgesetz nicht so einfach zu regeln sei. Dies sei die kommunale Selbstbestimmung.

Hier komme das nächste, was in den Ausführungen der SPD- Fraktion ein wenig unverständlich sei. Er sagte, wenn die SPD Fraktion eine Satzung nicht als Rechtsgrundlage ansehe, dann hätte man im vorigen Teil die Satzung für die Feuerwehrentgelte nicht beschließen dürfen.

Denn dann wäre es unmöglich aufgrund einer solchen Satzung Gebühren einzuziehen. Natürlich habe eine kommunale Satzung Rechtscharakter für die Kommune. Die Bürgerin oder der Bürger dieser Kommune habe dann aufgrund der Satzung entsprechend einen Anspruch. Weiterhin erklärte er, dass er die Darstellung der Verwaltung auch etwas anders verstanden habe als die SPD –Fraktion.

Er sagte, dass, was seine Fraktion in ihrem Änderungsantrag zum Ausdruck gebracht habe, die hier beigefügte- von der Piraten-Fraktion- genannte Mustersatzung vielleicht tatsächlich rechtlich in einigen Punkten auf wackligen Beinen stehe, dazu habe die Verwaltung auch was ausgeführt. Deswegen würde seine Fraktion gerne die Verwaltung auffordern, eine Satzung frei und losgelöst von diesem Muster für Hannover zu entwickeln. Ansonsten sehe seine Fraktion in der Stellungnahme der Verwaltung, dass was Ratsherr Engelke das letzte Mal angesprochen habe, dass man schon eine hohe Internetpräsenz hätte, aber aus Sicht seiner Fraktion sei dies aber völlig anders.

Der Zugang zu Daten übers Internet hätte relativ wenig zu tun mit einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung. Natürlich gehe es hier darum, Akten einzusehen und Sachverhalte öffentlich zu machen, die nicht ohnehin öffentlich seien. Seine Fraktion würde mit ihrem Änderungsantrag für die kommunale Informationssatzung für Hannover zustimmen.

Herr Härke sagte, damit hier kein Missverständnis auftrete, dass die Verwaltung zwei Fragen zu beantworten hatte. Zum einen die Frage bzgl. der Internetpräsenz „Was gebe es heute schon?“ und dann zu dem eigentlichem Thema, dem rechtlichen Charakter einer Informationsfreiheitssatzung.

Ratsherr Pohl sagte, dann ziehe er seine Äußerung bzgl. der Verwaltung zurück, da er den eigentlichen Wortlaut der Anfrage der SPD-Fraktion nicht kenne.

Herr Härke sagte dann, man sei davon ausgegangen, dass die Fragestellungen, die der Verwaltung ursprünglich von der SPD– Fraktion gestellt worden seien, bekannt sind, weil sonst die Antworten nicht zuzuordnen sind.

Beigeordnete Kastning erklärte nochmal, dass aufgrund der Regelung der Geschäftsordnungskommission sie diesen Tagesordnungspunkt nicht in die Fraktion ziehen werde.

Ratsherr Engelke sagte, dass er weiß, was in der Geschäftsordnungskommission besprochen wurde, da er hier auch selber anwesend war und insofern akzeptiere er diese Handlungsweise. Allerdings kritisiert er hier die Verwaltung, da die Antworten zu kurzfristig gekommen seien. Weiterhin führte er aus, dass diese Informationsfreiheitssatzung natürlich auch ein liberales Thema sei, aber hier sei die Krux, was die Verwaltung geantwortet habe, es sei Ländersache.

In Niedersachsen sei es bisher noch nicht beschlossen worden und hier könne die Kommune auch nicht handeln. Dies sei von der Verwaltung schwierig formuliert. Und dies hätte er nochmal genau wissen wollen. Weiterhin sagte er, dass er ein wenig überrascht gewesen sei, dass es in Niedersachsen noch nicht so eine Satzung existiere. Ratsherr Engelke bat Ratsherrn Dr. Junghänel um ein Beispiel, wo eine Bürgerin oder ein Bürger dieser Stadt irgendwelche Unterlagen verweigert bekommen habe.



Seiner Erfahrung nach, habe jede Bürgerin und jeder Bürger, die/der eine Nachfrage an die Stadt hatte, auch Antworten bekommen. Bei Ausschreibungsunterlagen sei ihm das klar, dass man da aus datenschutzrechtlichen Gründen der Bürgerin/dem Bürger eine Einsicht verweigert, auch mit dieser Informationsfreiheitssatzung käme man hier nicht an die Informationen. Er fand die Ausführungen des Ratsherrn Dr. Junghänel bzgl. der Situation in Göttingen nicht logisch. Göttingen habe es eingeführt, weil keiner Informationen haben wollte, dies sei keine Begründung für ihn.
Er bat um ein konkretes Beispiel, wo eine Bürgerin oder ein Bürger keine Information von der Stadtverwaltung erhielte.

Ratsherr Hillbrecht sagte, dass er sich ein wenig wundere in Bezug auf die Äußerungen des Beigeordneten Klie. Ratsherr Pohl habe dies bereits schon gut zusammengefasst. Der erste Satz des Antrages laute: „Eine Informationsfreiheitssatzung auszuarbeiten für Informationen des eigenen Wirkungskreises der Landeshauptstadt Hannover“. Natürlich habe die Landeshauptstadt Hannover das Recht Satzungen über Dinge ihres eigenen Wirkungskreises auszuarbeiten, insbesondere die Informationsfreiheit für diese Daten. Insofern halte er die Argumentation des Beigeordneten Klie nicht für stichhaltig.

Er wirft dem Beigeordnetem Klie vor, sich hinter der Landespolitik bzw. hinter der Landesebene zu verstecken, die hier jetzt für die SPD-Fraktion ein Gesetz erlassen solle, obwohl man als Stadt natürlich die Möglichkeit habe, solch eine Satzung zu schaffen. Weiterhin sagte er, dass es in Göttingen natürlich nicht eingeführt worden sei, weil niemand hier nachgefragt habe. Der Kontext war die Sorge, dass man dann überrannt wäre mit Nachfragen. Es habe sich zum Gegenteil entwickelt. Es habe sich in einem normalen handhabbaren Rahmen bewegt. Die Ausführung, dass jede/jeder die Information erhalte, dass möge ja auch so zutreffen, aber es gehe hier genau darum, ob es einen Anspruch darauf gebe.

Ratsherr Bindert unterstützte die Nachfrage vom Ratsherrn Engelke und fragte nach einem konkreten Beispiel. Er sei auch Bürger dieser Stadt und habe jegliche Information von der Stadt erhalte, die er auch wollte.

Beigeordneter Klie sagte, dass eine Satzung natürlich ein rechtlicher Rahmen sei für denjenigen der diesen erlässt. Ein Rechtsbegehren könne man aus einer kommunalen Satzung nicht erwirken. Man stelle die Kommune in einen Rechtszustand, dass diese durch eine Satzung Gebühren erheben kann, aber nicht anders herum. Das heißt, dass was verfolgt werde, nämlich der Bürgerin/dem Bürger damit ein Rechtsmittel in die Hand zu geben, genau trete hier nicht ein.

Aus diesem Grunde sei die Satzung nicht hilfreich. Weiterhin sagte er, dass die Informationsfreiheit für seine Fraktion ein hohes Gut sei, aber es sei richtig, zunächst auf Landesebene ein Gesetz zu machen und dass sich die Kommunen dann am besten über die Spitzenverbände darauf verständigen würden, eine einheitliche Satzung zu schaffen.

Ratsherr Pohl sagte, dass er es faszinierend finde, wie Beigeordneter Klie sich einiges zu Recht biege. Sonst sei seine Fraktion auch nicht so hörig auf die Landesregierung. Vielleicht sei das ein Vorgriff von ihm für das nächste Jahr, auf die Hoffnung einer anderen Landesregierung, aber bisher sei Rot-grün in dieser Stadt nicht dadurch aufgefallen, dass sie darauf gewartet hätte, dass das Land irgendetwas beschließt, bevor sie eigene Entscheidungen treffe.




Von daher sei die Argumentation vom Beigeordneten Klie verkehrt.
In Bezug auf die Satzung sei zu sagen, dass die Stadt gar keine andere Möglichkeit habe, als für den Bereich des eigenen Wirkungskreises eine Satzung zu erlassen. Man könne keine Gesetze erlassen und selbstverständlich würde sich eine Verwaltung mit so einer Satzung binden.
Zum Beispiel gebe es ähnliche Regelungen bzgl. der Benutzung des Stadtarchives, wo man auch eine Selbstbindung der Verwaltung habe, der Bürgerin/dem Bürger, teilweise gegen Geld entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen. Hier wäre dies auch der Fall. Zu dem eingeforderten Beispiel sagte er, dass es stimme, dass die Verwaltung sehr häufig sehr viele Informationen herausgegeben habe, aber nicht immer unbedingt sofort und freiwillig.

Sein Beispiel hierzu wäre, die gescheiterte Ansiedlung des anderen Logistikunternehmens am Kronsberg, wo die Verwaltung umfangreiche Gutachten erst sehr spät und erst auf sehr viel öffentlichen Druck zur Verfügung gestellt habe. Bei einer vorhandenen Satzung, könnte man sagen, man hätte einen Anspruch darauf.

Ratsherr Hillbrecht ergänzte, dass das Beispiel von Herrn Ratsherrn Pohl auch sein Beispiel gewesen wäre. Es gehe hier aber auch nicht um Beispiele, es gehe darum, wie die Bürgerin/ der Bürger der Verwaltung gegenübertreten könne und da würde eine Satzung einen sicheren rechtlichen Rahmen bieten. Ihm käme es so vor, als ob die SPD- Fraktion einfach aus dem Grunde dagegen sei, weil seine Fraktion diesen Vorschlag gemacht habe. Denn in dem Wahlprogramm der SPD- Fraktion sei dieses Thema ebenso aufgelistet. Eine andere Erklärung habe er hier nicht. Dass empfinde er als sehr schade, da kein richtiges Argument hier vorgeführt werde.

Ratsherr Römer sagte bzgl. der Geschäftsordnungskommission, dass es ein interessantes Phänomen sei, man habe es einmal in die Fraktion gezogen, letztes Mal einvernehmlich, weil ein Beratungsbedarf bestand. Nun stehe man vor der Situation, selbst wenn man wolle, funktioniere es nicht. Vielleicht solle man überlegen, eine neue Regelung zu finden.

Beigeordnete Kastning betonte, dass die Geschäftsordnungskommission diese Regelung dahingehend getroffen habe, damit man einen Antrag nicht über ein halbes Jahr oder länger verschieben sollte.

Weiterhin sagte Ratsherr Römer bezogen auf die Behauptung der Piraten- Fraktion, die SPD- Fraktion wolle nicht abstimmen, dass das so nicht stimme. Seine Fraktion habe diese Thematik auch nicht ohne Grund in die Fraktion gezogen und habe auch einen Brief an die Verwaltung formuliert und auf eine Antwort gewartet. Diese Antworten habe man zunächst einmal verinnerlicht und diese dann auch diskutiert. Letztlich sei seine Fraktion zu dem Ergebnis gekommen, dass es durchaus Sinn macht so eine Satzung einzuführen, aber einheitlich in Niedersachsen. Und hier sei in der Tat der Landesgesetzgeber gefordert.

Er gab Ratsherrn Pohl recht, dass seine Fraktion auf den Gesetzgeberwechsel im nächsten Jahr warte, sobald sich hier auf der Ebene Änderungen ergeben würden, werde sich auch im Hinblick auf eine einheitliche Informationsfreiheitssatzung ein Ergebnis ergeben.

Ratsherr Dr. Junghänel sagte, dass seine Fraktion den Antrag nicht zurückgezogen haben möchte, er bitte um Abstimmung. Man hätte genügend Zeit gehabt, sich näher mit dieser Thematik zu befassen. Es sei ja auch nur ein Auftrag für die Verwaltung und keine Abstimmung über die Satzung selbst.



Ratsherr Kluck sagte, dass, wenn man einen Auftrag erteile, dann möchte man etwas damit erreichen. Er ist der Meinung, dass das unnötige Arbeit für die Verwaltung darstelle. Vor allem unter dem Aspekt, dass man der späteren Satzung nicht zustimmen werde. Selbst wenn es bei den Amazonengutachten zu Verzögerungen gekommen sei, habe die Bürgerin/ der Bürger ihre/seine Informationen letztendlich erhalten. Er betonte nochmal, dass es als normale/normaler Bürgerin/Bürger kein Problem darstelle, an alle Informationen, die für diese/diesen zugänglich sind, zu kommen.

Ratsherr Dr. Junghänel sagte, dass, wenn man hier in Hannover schwer zugängliche Informationen nicht bekommen würde, man zu einer Fraktion gehen müsste, sein Anliegen vortragen würde und diese ihn dann unterstütze würde, anstatt das man dies alleine erledigen könnte. Er fragte sich weiter, warum zum Beispiel die Stadt Langenhagen mit der rot-grünen Fraktion die Informationsfreiheitssatzung erlassen habe, sei die Verwaltung in Langenhagen schlechter als die hannoversche. In der Region Hannover stehe es im Programm.

0 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 7.1.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1806/2012 (Antrag der PIRATEN-Fraktion zu einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung - mit 2 Anlagen)
(Drucks. Nr. 2475/2012)

Antrag zu beschließen:

Der Antragstext wird wie folgt geändert:

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover beauftragt die Verwaltung, eine Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der
Landeshauptstadt Hannover (Informationsfreiheitssatzung) auszuarbeiten, orientiert an der Mustersatzung des Bündnisses Informationsfreiheit und der Ratsversammlung zeitnah vorzulegen.

3 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 8.
Änderung der Beteiligungsverhältnisse an gemeinsamen kommunalen Anstalten
(Drucks. Nr. 2878/2012 mit 3 Anlagen)

Antrag,

dem Beitritt der Stadt Celle und des Landkreises Hildesheim zur gemeinsamen kommunalen Anstalt HannIT und der damit verbundenen Satzung zur 2. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologie HannIT“ (Anlage 1) zuzustimmen. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Beteiligung weiterer Träger in Ergänzung zum öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Gründung einer gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologie Hannover“ vom 30.05.2011 und über die Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologie HannIT“ (Anlage 2) abzuschließen.

Herr Härke sagte, dass die EDV-Kommission des Rates gestern hierüber einstimmig abgestimmt habe. Inhaltlich handele es sich um die Aufnahme von zwei neuen Mitgliedern, der Stadt Celle und dem Landkreis Hildesheim. Er habe, dies hier ausdrücklich erwähnt, weil die neuen Mitglieder sich nicht im Regionsgebiet befinden und die Tätigkeiten der HannIT sich entsprechend erweitern würde.

Beigeordneter Klie sagte, dass dadurch nachgewiesen werde, dass die HannIT sich auf dem guten Wege befinde und dass ein gemeinschaftlicher Einkauf eine gute Sache sei. Aus diesen Gründen würde seine Fraktion dem Antrag zustimmen.

7 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen






Für die Niederschrift:




Härke Ciytak