Sitzung Stadtbezirksrat Nord am 17.12.2012

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 07.12.2012)
Protokoll (erschienen am 30.01.2013)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.13 - Datum 07.01.2013

PROTOKOLL

10. Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am Montag, 17. Dezember 2012,
Mensa Stadtentwässerung Hannover, Sorststraße 16, 30165 Hannover
Beginn 19.00 Uhr
Ende 20.30 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Geschke (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Briese (Einzelvertreter FDP)
Bezirksratsherr Demus (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Grote (Einzelvertreter PIRATEN)
(Bezirksratsherr Herar) (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Huneke (CDU)
Bezirksratsfrau Jagemann (CDU)
Bezirksratsherr Kalesse (CDU)
(Bezirksratsherr Köster) (SPD)
Bezirksratsfrau Laube (SPD) ab TOP 4.1.2
Bezirksratsfrau Meyer (SPD)
Bezirksratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Schischke (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schmidt-Lamontain (SPD)
Bezirksratsherr Schön (SPD)
Bezirksratsfrau Trocka (CDU)
Bezirksratsfrau Windhorn (Einzelvertreterin DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Winter (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Drenske) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Förste) (DIE LINKE.)
(Ratsherr Kirci) (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
(Ratsfrau Nowak) (DIE LINKE.)

Verwaltung:
Herr Gebert Fachbereich 18, Stadtbezirksmanagement
Frau Lampe-Fuhst Fachbereich 61, Stadtplanung
Herr Wilshusen Fachbereich 18, Stadtbezirksrats-Betreuung









Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. Genehmigung des Protokolls über die 9. Sitzung am 26.11.2012

4. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

4.1. E N T S C H E I D U N G / A N H Ö H R U N G

4.1.1. Grunderneuerung und Umgestaltung der Wilhelm-Busch-Straße,
2. Bauabschnitt
(Drucks. Nr. 15-2831/2012 mit 1 Anlage)

4.1.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1757 - Nahversorger Business-Park Nord, Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB;
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2811/2012 mit 6 Anlagen)

4.2. A N H Ö R U N G E N

4.2.1. Städtebaulicher Vertrag Langenhagen-Barracks;
Verlängerung der Frist zur baulichen Entwicklung des Vertragsgebietes
(Drucks. Nr. 2810/2012)


4.2.2. Anhörung zum Haushaltsplanentwurf 2013

4.2.2.1. Haushaltsplan 2013 - Haushaltsmittel für die Stadtbezirksräte
(Informationsdrucks. Nr. 15-1902/2012 mit 1 Anlage)

4.2.2.2. Haushaltssatzung 2013
(Drucks. Nr. 1900/2012 N1 mit 3 Anlagen)

4.2.2.2.1. Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 1900/2012 (Haushaltsplanentwurf 2013 – Teilergebnishaushalt 18, Produkt 11111, Stadtbezirksräte); Aufteilung der eigenen Haushaltsmittel 2013/ Verfügungsmittel des Stadtbezirksrates Nord
(Drucks. Nr. 15-2898/2012)

4.2.2.2.2. Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Nord zur Drucks. Nr. 1900/2012 Haushaltsplanentwurf 2013
(Drucks. Nr. 15-2899/2012 mit 1 Anlage)






5. A N F R A G E

5.1. von Bezirksratsfrau Windhorn (DIE LINKE.)

5.1.1. Kontrastreiche Gestaltung von Begrenzungspfählen im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 15-2697/2012)

6. A N T R A G

6.1. Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.1.1. Zukunftsdialog "Hannover Quartiere 2025- Mein Kiez"
(Drucks. Nr. 15-2795/2012)

6.1.1.1. Zukunftsdialog "Hannover Quartiere 2025- Mein Kiez"
(Drucks. Nr. 15-2795/2012 N1)

7. M I T T E I L U N G E N


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeisterin Geschke eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Die vorliegende Tagesordnung wurde bestätigt.

Ohne Änderungen einstimmig festgestellt.


TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Von 19:10 bis 19:15 durchgeführt.

Im Namen des Seniorenbeirates und des SoVD Regionalverband Nord dankte ein Kontaktdelegierter des Seniorenbeirates dem Stadtbezirksrat Nord für die im laufenden Jahr geleistete Arbeit, wünschte den Gremiumsmitgliedern sowie den Verwaltungsvertretern besinnliche Weihnachtsfeiertage und einen guten Start ins Neue Jahr.

TOP 3.
Genehmigung des Protokolls über die 9. Sitzung am 26.11.2012

Einstimmig.


TOP 4.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 4.1.
E N T S C H E I D U N G / A N H Ö H R U N G

TOP 4.1.1.
Grunderneuerung und Umgestaltung der Wilhelm-Busch-Straße, 2. Bauabschnitt
(Drucks. Nr. 15-2831/2012 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Winter begrüßte, dass sich die Planung des 2. Bauabschnittes an der vom Bezirksrat beschlossenen Umgestaltung des fertiggestellten 1. Bauabschnittes orientiert und kündigte für seine Fraktion die Zustimmung zur Drucksache an.

Antrag,
dem Bau im zweiten Bauabschnitt der Grunderneuerung und der Umgestaltung der Wilhelm-Busch-Straße, wie in Anlage 1 dargestellt, sowie dem Baubeginn zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG i.V.
mit § 9 Abs. 1 Nr. 2d der Hauptsatzung
Finanzielle Auswirkungen
Haushaltsmanagementkontierung: I.54101.903
Haushaltsansatz 2013 (anteilig): 249.500 €
VE 2012 z. L. 2013 (anteilig): 249.500 €
Bezeichnung: Gemeindestraßen, Straßen gem. Beitragssatzung

Einstimmig.


TOP 4.1.2.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1757 - Nahversorger Business-Park Nord,
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB;
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2811/2012 mit 6 Anlagen)

Auf Nachfrage des Ratsherrn Klapproth bestätigte Frau Lampe-Fuhst die Grundstückserschließung sowohl von der Reinhold-Schleese-Straße als auch von der Heinrich-Heine-Straße aus. Grundsätzlich schließe der Bebauungsplan aus Lärmschutzgründen zwar eine Durchfahrtmöglichkeit vom hannoverschen Gebiet in Richtung Langenhagen aus, von der Stadt Langenhagen sei aber die Erschließung zu dem Nahversorgermarkt von Norden für die dortige Wohnbevölkerung gewünscht worden. Die Anlieferungen für den Markt würden nur aus Richtung Süden erfolgen und im städtebaulichen Vertrag entsprechend geregelt werden. Nach Betriebsschluss sei für die nördliche Zufahrt eine Schrankenschließung vorgesehen. Falls es tagsüber zu unerwünschtem Schleichverkehr über das Grundstück komme, müsste der Marktbetreiber


mit einer Parkplatzbewirtschaftung per Schrankenanlage für die Kundschaft reagieren.

Unter Bezug auf die nach Norden ausgerichtete Anlieferzone bezweifelte Bezirksratsherr Winter die Lkw-Anlieferung von Süden über den Parkplatz und fragte nach einer Höhenbegrenzung für die nördliche Zufahrt.

Frau Lampe-Fuhst erläuterte, die Planung des Baukörpers sei von Anfang an unverändert geblieben, auch mit der Kenntnis, dass die Anlieferung nur über die südliche Zufahrt erfolgen dürfe. Der Hinweis auf eine Höhenbegrenzung für die nördliche Zufahrt könne an den Investor weitergegeben werden.

Nachdem Bezirksratsherr Kalesse die Durchsetzbarkeit der Lkw-Erschließung über den Parkplatz angezweifelt hatte, unterstützte Bezirksratsherr Schmidt-Lamontain die angeregte Festschreibung einer Höhenbegrenzung für die nördliche Grundstückszufahrt.

Frau Lampe-Fuhst sagte auf erneuten Hinweis von Bezirksratsherrn Winter und stellvertretender Bezirksbürgermeisterin Deja zu, die genannte Höhenbegrenzung in den abzuschießenden städtbaulichen Vertrag mit aufzunehmen und wies noch darauf hin, dass grundsätzlich von lediglich 1 bis 2 Anlieferungen pro Tag und außerhalb der Geschäftsöffnungszeiten ausgegangen werden könne.

Antrag,
  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des vorhabenbezogenen Bebauungs-
planes Nr. 1757 - Nahversorger Business-Park Nord - Neubau eines am
Passivhaus-Standard orientierten Lebensmittelmarktes an der
Reinhold-Schleese-Straße
entsprechend der Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung
in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen,

3. die Einleitung des Satzungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 1757 gemäß § 12 BauGB und die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß
§ 13 a BauGB entsprechend Anlage 4 zu beschließen.

Einstimmig.


TOP 4.2.
A N H Ö R U N G E N

TOP 4.2.1.
Städtebaulicher Vertrag Langenhagen-Barracks; Verlängerung der Frist zur baulichen Entwicklung des Vertragsgebietes
(Drucks. Nr. 2810/2012)

Auf Nachfrage des Bezirksratsherrn Briese begründete Frau Lampe-Fuhst den langen Zeitbedarf für die Grundstücksvermarktung damit, dass der Bebauungsplan zum Schutz des Wohngebietes Wiesenau nur ein eingeschränktes Gewerbegebiet nördlich der Reinhold-Schleese-Straße ausweise.




Auf Wunsch von stellvertretender Bezirksbürgermeisterin Deja erläuterte Frau
Lampe-Fuhst, da es sich vorliegend um die dritte Fristverlängerung zur Vermarktung des Vertragsgebietes handele, sei dies nicht mehr als Routineangelegenheit der Verwaltung anzusehen und bedürfe deshalb des politischen Beschlusses. Gleichzeitig werde aber für die Zukunft um Zustimmung dazu gebeten, dass die Verwaltung über evtl. weitere Verlängerungen entscheiden dürfe.

Frau Lampe-Fuhst ergänzte auf Nachfrage des Bezirksratsherrn Schmidt-Lamontain, dass die Verwaltung nicht über die personellen Möglichkeiten verfüge, um die Vermarktung selbst betreiben zu können.

Bezirksratsherr Winter sah auch für spätere Fristverlängerungen die Zuständigkeit bei den politischen Gremien und regte an, dass der Antragsteil mit der Bevollmächtigung für die Verwaltung gestrichen werden sollte.

Bezirksratsherr Schmidt-Lamontain kündigte namens der SPD-Bezirksratsfraktion eine Ablehnung des Änderungsantrages an, weil die Verwaltung einerseits derzeitig die Vermarktung selbst nicht leisten können und wolle und andererseits nach jedem Fristablauf wieder neu entscheiden könne.

Unter Bezug darauf, dass die in 3 Jahren herrschenden Rahmenbedingungen nicht bekannt seien, brachte Bezirksratsherr Winter namens seiner Fraktion einen Änderungsantrag ein.

Bezirksbürgermeisterin Geschke ließ über folgenden Änderungsantrag abstimmen:

Änderungsantrag zur DS. 2810/2012
Streichung des letzten Halbsatzes im Antagstext ab , "dass diesen Vertrag................sind."

7 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.

Nach Ablehnung des Änderungsantrages ließ Bezirksbürgermeisterin Geschke über die Verwaltungsdrucksache abstimmen.

Antrag,
die Verlängerung der Frist zur baulichen Entwicklung des Vertragsgebietes des städtebaulichen Vertrages "Langenhagen-Barracks" um weitere drei Jahre bis zum 31.12.15 zu beschließen und festzustellen, dass diesen Vertrag betreffende, zukünftige Fristverlängerungen eigenständig durch die Verwaltung zu entscheiden sind.

10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 7 Enthaltungen.


TOP 4.2.2.
Anhörung zum Haushaltsplanentwurf 2013

TOP 4.2.2.1.
Haushaltsplan 2013 - Haushaltsmittel für die Stadtbezirksräte
(Informationsdrucksache Nr. 15-1902/2012 mit 1 Anlage)

Zur Kenntnis genommen.




TOP 4.2.2.2.
Haushaltssatzung 2013
(Drucks. Nr. 1900/2012 N1 mit 3 Anlagen)

Bezirksbürgermeisterin Geschke teilte mit, dass zunächst die Änderungsanträge einzeln zur Abstimmung gestellt würden und dann die Schlussabstimmung über den Haushaltsplan erfolge.

Nach Entscheidung über die Änderungsanträge gemäß TOP 4.2.2.2.1 und 4.2.2.2.2 rief Bezirksbürgermeisterin Geschke zur Schlussabstimmung auf:

Antrag
Der Stadtbezirksrat Nord nimmt den Haushaltsplanentwurf 2013 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, den beschlossenen Änderungsanträgen zuzustimmen.

Einstimmig zur Kenntnis genommen und Änderungsanträge Drucks. Nr. 15-2898/2012 und Anlage 1 zur Drucks. Nr. 15-2899/2012 einstimmig beschlossen.


TOP 4.2.2.2.1.
Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 1900/2012 (Haushaltsplanentwurf 2013 – Teilergebnishaushalt 18, Produkt 11111, Stadtbezirksräte); Aufteilung der eigenen Haushaltsmittel 2013/ Verfügungsmittel des Stadtbezirksrates Nord
(Drucks. Nr. 15-2898/2012)

Bezirksbürgermeisterin Geschke informierte über den Inhalt des als Tischvorlage eingebrachten interfraktionellen Änderungsantrages und stellte den Antrag sodann zur Abstimmung.

Antrag
Aus den im Haushaltsplanentwurf 2013 im Teilergebnishaushalt 18, Produkt 11111,
bei Konto 43180000 für den Stadtbezirk Nord (13) veranschlagten Haushaltsmitteln in Höhe von 29.800,- EUR wird der folgende Betrag für Verfügungsmittel ausgewiesen:

Konto 44230000 Verfügungsmittel Bezirk Nord (13) 3.000,- EUR

Einstimmig.


TOP 4.2.2.2.2.
Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Nord zur Drucks. Nr. 1900/2012 Haushaltsplanentwurf 2013
(Drucks. Nr. 15-2899/2012 mit 1 Anlage)

Bezirksbürgermeisterin Geschke informierte über den Inhalt des als Tischvorlage eingebrachten interfraktionellen Änderungsantrages und stellte den Antrag sodann wie folgt zur Abstimmung:
Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, die nötigen Finanzmittel für die Sanierung der WC-Anlagen in der GS An der Uhlandstraße für das HaushaItsjahr 2013 einzustellen.

Einstimmig

Anschließend rief Bezirksbürgermeisterin Geschke zur Schlussabstimmung über die Haushaltsatzung gemäß TOP 4.2.2.2 auf.


TOP 5.
A N F R A G E

TOP 5.1.
von Bezirksratsfrau Windhorn (DIE LINKE.)

TOP 5.1.1.
Kontrastreiche Gestaltung von Begrenzungspfählen im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 15-2697/2012)

In unserem Stadtbezirk werden in Kreuzungs- und Fußwegbereichen häufiger Begrenzungspfähle aufgestellt, um das Einfahren von Kfz in diese Bereiche zu verhindern. Die Begrenzungspfähle sind unterschiedlich gestaltet: komplett rot-weiß, im oberen Drittel rot-weiß, aber leider z. T. auch vollständig in den unauffälligen Farben Grau oder Dunkelgrün. Eine kontrastreiche Gestaltung ist aber meines Erachtens wichtig für die Verkehrssicherheit insbesondere bei Dämmerung und Dunkelheit und der Inklusion von Menschen mit Sehbehinderung und Nachtblinden.
Vor diesem Hintergrund frage ich:
  1. Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass die kontrastreiche Gestaltung von Begrenzungspfählen der Verkehrssicherheit und der Inklusion von Menschen mit Sehbehinderung und Nachtblinden dient?
  2. Welche Regelungen zur kontrastreichen Gestaltung von Begrenzungspfählen durch Gesetz und/oder DIN-Verordnung sind von der Landeshauptstadt Hannover zu beachten, wo und wann?
  3. Nach welchen Kriterien werden Nachrüstungen, Korrekturen und Verbesserungen vorgenommen?

Sinngemäß wurde die Anfrage von Herrn Wilshusen wie folgt beantwortet:
Zu 1:
Grundsätzlich ja, wenn bestimmte, zum besseren Erkennen relevante örtliche Gegebenheiten vorliegen.
Zu 2:
Verbindliche Vorschriften zur kontrastreichen Gestaltung von Begrenzungspfählen gibt es nicht. Es gibt lediglich die DIN 3223, welche die Schließung an herausnehmbaren Feuerwehrpoller regelt.
Zu 3:
Die Verwaltung setzt Poller nur an den Stellen, wo trotz klar erkennbaren örtlichen Gegebenheiten widerrechtlich geparkt oder gefahren wird. Hierbei ist der Poller nur ein Instrument um ein widerrechtliches Verhalten zu verhindern. Flächen in Seitenbereichen werden nach Möglichkeit mit Fahrradabstellbügeln abgesichert. Reflektierende Markierungen werden überwiegend in Bereichen eingesetzt, wo Querbarrieren mit Pollern eingebaut werden. Herausnehmbare Feuerwehrpoller mit DIN 3223-Schließung werden bei Rettungswegen grundsätzlich in Vierkantform und durchgängigen Farbmarkierungen

Rot-Weiß eingebaut. In Bereichen, wo herausnehmbare Poller für Gehwegreinigungsfahrzeuge erforderlich sind, verwendet die Verwaltung einen runden Poller mit rot/weiß/roter Banderole, baugleich den ortsfesten Pollern (Modell Georgstraße). Seit dem Jahre 2000 werden bei Neuanlagen nur noch verzinkte Poller eingebaut.


TOP 6.
A N T R A G

TOP 6.1.
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.1.1.
Zukunftsdialog "Hannover Quartiere 2025- Mein Kiez"
(Drucks. Nr. 15-2795/2012)

(Redaktioneller Hinweis: Protokollierte Wortbeiträge siehe unter TOP 6.1.1.1)

Antrag
Der Stadtbezirk Nord beantragt in den Zukunftsdialog „Hannover Quartiere 2025
– Mein Kiez“ vorrangig aufgenommen zu werden.

Ersetzt durch Neufassung.


TOP 6.1.1.1.
Zukunftsdialog "Hannover Quartiere 2025- Mein Kiez"
(Drucks. Nr. 15-2795/2012 N1)

Bezirksratsherr Kalesse regte an, da nicht der gesamte Stadtbezirk Nord mit allen Stadtteilen in das Programm aufgenommen werden solle, müsse der Antragstext konkret den Bereich des nördlichen Engelbosteler Dammes benennen.

Die Bezirksratsherren Schmidt-Lamontain und Winter erläuterten den Antrag dahingehend, dass nur dann ein konkretes Quartier benannt werden könne, wenn der Stadtbezirk in das Programm aufgenommen werde.

Auf Nachfrage des Bezirksratsherrn Demus zu den inhaltlichen Vorgaben des Programms informierte Herr Gebert darüber, nach den dazu bisher vorliegenden Informationen sei das Programm zunächst auf die Stadtbezirke ausgerichtet und dann auf konkrete Quartiere, in denen eine Förderung im Dialogverfahren mit der Anwohnerschaft vorgesehen sei.

Auf Vorschlag von Bezirksbürgermeisterin Geschke wurde von den antragstellenden Fraktionen folgende Antragsneufassung zur Abstimmung eingebracht.

Antrag
Der Stadtbezirk Nord beantragt, das Areal „Nördlicher Engelbosteler Damm“ (Abschnitt Haltenhoff- bis Kopernikusstraße) in das Programm "Hannover Quartiere - Mein Kiez 2025" aufzunehmen, mit dem Ziel der sozialen und städtebaulichen Aufwertung und Fortentwicklung.

Einstimmig.







TOP 7.
M I T T E I L U N G E N

Im Rahmen einer persönlichen Erklärung kündigte Bezirksratsherr Demus seinen Verzicht auf das Stadtbezirksratsmandat für Januar kommenden Jahres an. Er wies zur Begründung auf den mit seiner beruflichen Veränderung verbundenen Wohnortwechsel hin, bedankte sich für die Zusammenarbeit im Bezirksrat und wünschte dem Gremium für die Zukunft alles Gute.

Bezirksbürgermeisterin Geschke verabschiedete Bezirksratsherrn Demus im Namen des Stadtbezirksrates und schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 20.10 Uhr.









Für das Protokoll:


Geschke Wilshusen
Bezirksbürgermeisterin Sachbearbeiter