Sitzung Ratsversammlung am 13.12.2012

Protokoll:

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Protokoll (erschienen am 15.03.2013)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 28.02.2013

PROTOKOLL

16. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 13. Dezember 2012,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 18.17 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bürgermeister Strauch (SPD)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Ratsfrau Arikoglu (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Barnert (SPD)
Ratsfrau Barth (CDU)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borchers (SPD)
(Ratsherr Breves) (SPD)
Ratsfrau Bruns (FDP)
Ratsfrau de Buhr (SPD)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Fischer (CDU)
Ratsfrau Fischer (SPD)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsherr Hanske (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
(Ratsherr Hermann) (SPD)
Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN)
Ratsfrau Hindersmann (SPD)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Dr. Kiaman (CDU)
Ratsherr Kirci (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Beigeordneter Klie (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Koch (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Lorenz (CDU)
Ratsfrau Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Neudahm
Ratsfrau Nolte-Vogt (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.)
Ratsherr Onay (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsfrau Pohler-Franke (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Ratsherr Römer (SPD)
Beigeordneter Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
(Ratsfrau Wagemann) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Wallat (SPD)
Oberbürgermeister Weil
Ratsfrau Westphely (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Beigeordnete Zaman (SPD)

Verwaltung:
Erster Stadtrat Mönninghoff
Stadtrat Walter
Stadtkämmerer Dr. Hansmann
Stadträtin Drevermann
Stadtbaurat Bodemann

Tagesordnung:

Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion zur konzeptionellen Überarbeitung der Kunstfestspiele Herrenhausen
(Drucks. Nr. 2862/2012)

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 18. Oktober 2012

3. A N F R A G E N

3.1. der CDU-Fraktion

3.1.1. zum Einsatz von QR-Codes
(Drucks. Nr. 2543/2012)

3.1.2. zur Raumluftqualität in Schulen
(Drucks. Nr. 2544/2012)

3.2. der Fraktion DIE LINKE. zur Weitergabe persönlicher Daten von Einwohnern durch die Stadt
(Drucks. Nr. 2591/2012)

3.3. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Islam im Rathaus
(Drucks. Nr. 2595/2012)

3.4. der Fraktion DIE LINKE. zum Bedarf an Belegrechtswohnungen in Hannover
(Drucks. Nr. 2602/2012)

3.5. der CDU-Fraktion

3.5.1. zu den Arbeitsbedingungen bei der Berufsfeuerwehr
(Drucks. Nr. 2603/2012)

3.5.2. zur Einrichtung einer Ombudsstelle für Seniorinnen und Senioren
(Drucks. Nr. 2604/2012)

3.5.3. zu Initiativen zum Pfandsammeln
(Drucks. Nr. 2605/2012)

3.6. der FDP-Fraktion zur Personalsituation bei der Berufsfeuerwehr der LHH
(Drucks. Nr. 2627/2012)

3.7. der Fraktion DIE LINKE.

3.7.1. zur Situation prekär Beschäftigter in Hannover
(Drucks. Nr. 2654/2012)

3.7.2. zur Offenlegung der Anzahl der Strom- und Gassperrungen in den Jahren 2010 - 2012 sowie der Arbeit des „Enercity Härtefallfonds Hannover“
(Drucks. Nr. 2655/2012)

3.8. der PIRATEN-Fraktion zu Alternativangeboten zur Oststadtbibliothek während der vorübergehenden Schließung
(Drucks. Nr. 2713/2012)

3.9. der Fraktion Die Hannoveraner zum Hochwasserschutz in Hannover
(Drucks. Nr. 2799/2012)

4. Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

4.1. Umbesetzung im Jugendhilfeausschuss
(Drucks. Nr. 2804/2012)

4.2. Umbesetzung in der Kommission Sanierung Limmer
(Drucks. Nr. 2805/2012)

4.3. Umbesetzung im Beirat Jugend-Ferien-Service
(Drucks. Nr. 2806/2012)

4.4. Umbesetzung im Aufsichtsrat der union-boden gmbh
(Drucks. Nr. 2861/2012)

5. Antrag zum Beschluss über die erste Eröffnungsbilanz der Landeshauptstadt Hannover zum 01.01.2011
(Drucks. Nr. 1760/2012 mit 3 Anlagen)

6. Antrag zur Neufassung der Satzung über die Erhebung der Abwassergebühren für die Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Hannover (Gebührensatzung)
(Drucks. Nr. 2480/2012 mit 3 Anlagen)

7. Antrag zur Entgeltordnung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2726/2012 mit 1 Anlage)

8. Antrag zur Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der LHH
(Drucks. Nr. 2759/2012 mit 2 Anlagen)

9. Antrag zum Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) - Gebührenfestsetzung Straßenreinigung 2013 - 2015
(Drucks. Nr. 2690/2012 mit 3 Anlagen)

10. Antrag zur Änderung der Richtlinie über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen, Internationale Kinder- und Jugendarbeit
(Drucks. Nr. 2652/2012 mit 1 Anlage)

11. Förderung des Freien Theaters in Hannover im Haushaltsjahr 2013
(Drucks. Nr. 2816/2012 mit 1 Anlage)

11.1. Änderungsantrag der Fraktion "DIE LINKE." zu Drucks. Nr. 2816/2012 (Förderung des Freien Theaters in Hannover im Haushaltsjahr 2013)
(Drucks. Nr. 2863/2012)

12. Antrag zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der hannoverimpuls GmbH
(Drucks. Nr. 2287/2012 mit 2 Anlagen)

13. Antrag zur Delegation von Zuständigkeiten
(Drucks. Nr. 1920/2012)

13.1. dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 2342/2012)

14. Anträge zum Flächennutzungsplan Hannover

14.1. 220. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Mitte / Klagesmarkt, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2581/2012 mit 3 Anlagen)

14.2. 214. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Misburg-Süd / ehemalige Bauschuttdeponie östlich Lohweg,
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2582/2012 mit 4 Anlagen)

15. Anträge zu Bebauungsplänen

15.1. Bebauungsplan Nr. 1627 - Portlandstraße Teileinstellung des Verfahrens Teilaufhebung des Aufstellungsbeschlusses
(Drucks. Nr. 1821/2012 mit 5 Anlagen)

15.2. Bebauungsplan Nr. 1743– Altes Forsthaus -
Verzicht auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Teil B)
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1869/2012 mit 3 Anlagen)

15.2.1. dazu 1. Ergänzung, Einwände des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 1869/2012 E1)

15.3. Bebauungsplan Nr. 1361 – Lohfeld – , Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2470/2012 mit 3 Anlagen)

15.4. Bebauungsplan Nr. 1551, 4. Änderung – Liethfeld -
Bebauungsplan der Innenentwicklung, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2494/2012 mit 3 Anlagen)

15.5. Bebauungsplan Nr. 1660, am Hohen Ufer/Roßmühle mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung, Bebauungsplan der Innenentwicklung
(Drucks. Nr. 2809/2012 mit 3 Anlagen)

16. Antrag zum Neubau einer Kindertagesstätte, einer Grundschule - als Ersatz für die jetzige Grundschule Meterstraße - und einer Dreifeld-Sporthalle auf dem Gelände der Außenstelle des Gymnasiums Wilhelm-Raabe-Schule (Birkenstraße 12)
(Drucks. Nr. 2038/2012 mit 3 Anlagen)

16.1. dazu 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadbezirksrats Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 2038/2012 E1 mit 1 Anlage)

16.2. und Änderungsantrag der Fraktion DIE PIRATEN
(Drucks. Nr. 2587/2012)

17. Bildungsmonitoring 2012
(Informationsdrucks. Nr. 2623/2012 N1 mit 3 Anlagen)

18. Antrag zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. "Vermögenssteuer jetzt"
(Drucks. Nr. 2002/2012)

19. R A T S A N T R Ä G E aus dem Planspiel "Pimp Your Town 2012"

19.1. Heranziehungsbeschluss des Rates zu den Anträgen
aus dem Planspiel "Pimp Your Town 2012"
(Drucks. Nr. 2807/2012)

19.2. A N T R Ä G E (Pimp Your Town - 2012)

19.2.1. Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE., FDP und PIRATEN zu mehr Fahrradständer an Schulen und in der Stadt Hannover (0001/2012 Pimp your Town 2012)
(Drucks. Nr. 2852/2012)

19.2.2. Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE., FDP und PIRATEN zu mehr 3-teilige Mülleimer in der Stadt (0005/2012, Pimp your Town 2012)
(Drucks. Nr. 2853/2012)

19.2.3. Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE., FDP und PIRATEN zu modernen EDV-Ausstattung an Schulen (Pimp your Town 2012)
(Drucks. Nr. 2854/2012)

19.2.4. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE. und PIRATEN zum Ausbau des Fahrradnetzes (0029/2012 Pimp your Town 2012)
(Drucks. Nr. 2855/2012)

19.2.5. Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion zu Beiträgen der Schüler zu Schulsanierungen (Pimp your Town 2012)
(Drucks. Nr. 2856/2012)

19.2.6. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu mehr Aktionen und Projekte für jugendliche Graffitisprayer (Pimp your Town 2012)
(Drucks. Nr. 2857/2012)

19.2.7. Antrag der PIRATEN-Fraktion zur erweiterten Einbeziehung von Schülerinnen und Schülern (Pimp your Town Anträge 0034/2012 + 0041/2012)
(Drucks. Nr. 2858/2012)

20. A N T R A G

20.1. der Fraktion DIE HANNOVERANER zum Bau einer Mountainbike-Anlage auf dem Gelände im Stadtteil Nordhafen
(Drucks. Nr. 2633/2012)

21. Antrag der Fraktion DIE LINKE. zu einer Aktuellen Stunde zum Thema "Armut in Hannover"
(Drucks. Nr. 2663/2012)

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) eröffnete die Ratsversammlung stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest, verwies darauf, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) erläuterte, dass der Tagesordnungspunkt 8. – Antrag zur Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und –Bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover von der Tagesordnung abgesetzt werden müsse, da die Drucks. Nr. 2759/2012 mit 2 Anlagen und der dazu gestellte Zusatzantrag der CDU-Fraktion, mit der Drucks. Nr. 2860/2012, in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen worden wären.

Zudem würden unter Tagesordnungspunkt 19. die Schüleranträge aus dem Planspiel „Pimp Your Town“ 2012 eingebracht. Diese Anträge seien als Tischvorlage verteilt worden und würden dem Ratsvorsitzenden im Verlauf der Sitzung unterschrieben vorgelegt. An dem Planspiel hätten SchülerInnen aus verschiedenen Klassen der hannoverschen Schulen aktiv mitgewirkt und sich engagiert mit den unterschiedlichen Themen beschäftigt. Die Ratsfraktionen hätten den Konsens gefunden Anträge aus dem Planspiel für die heutige Ratssitzung zu modifizieren. In der Geschäftsordnungskommission am 08. November 2012 sei einvernehmlich vereinbart worden, dass diese Anträge aus der interfraktionellen Arbeitsgruppe für die heutige Ratssitzung vorgelegt werden sollten. Die Anträge würden zunächst eingebracht und danach zur weiteren Beratung in die zuständigen Fachausschüsse verwiesen, in denen den SchülerInnen ein Rederecht eingeräumt werde. Es solle deshalb in der heutigen Ratssitzung keine Diskussion über die vorgelegten Anträge stattfinden. In der Geschäftsordnungskommission habe man sich darauf verständigt, dass der Rat nach den Beratungen in den Fachausschüssen und der Vorbereitung im Verwaltungsausschuss abschließend in der nächsten Ratssitzung am 31. Januar 2013 über die Anträge entscheiden solle. Man werde dazu unter Tagesordnungspunkt 19.1. den Heranziehungsbeschluss nach dem Wortlaut der Drucks. Nr. 2807/2012 treffen, da im Grundsatz der Verwaltungsausschuss für die Sachentscheidungen zuständig wäre.

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) wies darauf hin, dass als Tagesordnungspunkt 21. auf Antrag der Fraktion DIE LINKE. eine Aktuelle Stunde zum Thema „Armut in Hannover“, mit der Drucks. Nr. 2663/2012, durchgeführt werde. Nach der Geschäftsordnung des Rates solle die Beratung der Tagesordnung für die Behandlung der Aktuellen Stunde um 17.00 Uhr unterbrochen werden. Oberbürgermeister Weil habe den Fraktionen und dem Einzelvertreter mit Schreiben vom 23. November 2012 den Verfahrensverlauf mitgeteilt. Nach Beendigung der „Aktuellen Stunde“ werde die Behandlung der übrigen Tagesordnungspunkte fortgesetzt.

Zum Abschluss erläuterte Ratsvorsitzender Strauch (SPD), dass zur heutigen Ratssitzung ein Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion zum Thema Kunstfestspiele Herrenhausen, mit der Drucks. Nr. 2862/2012, auf die Tische gelegt worden sei. Nach § 11 der Geschäftsordnung des Rates könne der Rat die Tagesordnung in dringlichen Fällen mit einer Mehrheit von 2/3 seiner Mitglieder = 44 Ratsmitglieder (einschl. Oberbürgermeister) zu Beginn der Sitzung erweitern.

I. Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion zur konzeptionellen Überarbeitung der Kunstfestspiele Herrenhausen
(Drucks. Nr. 2862/2012)

Ratsherr Engelke (FDP) verlas den Antragstext und ergänzte zur Dringlichkeit, dass diese aufgrund der bereits aufgenommenen bzw. kurz bevorstehenden Verhandlungen über eine Vertragsverlängerung mit Frau Dr. Schweeger gegeben sei.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) erklärte, dass die Fraktion DIE LINKE. der Dringlichkeit nicht zustimmen werde.

Beigeordneter Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Dringlichkeit nicht zustimmen werde, da der Vertrag mit Frau Dr. Schweeger noch bis 2015 laufe. Zu gegebener Zeit würden die Fachausschüsse mit der Angelegenheit betraut sowie eine Beschlussvorlage für den Rat erstellt.

Beigeordneter Seidel (CDU) erklärte, dass die CDU-Fraktion der Dringlichkeit aufgrund der öffentlichen Diskussion in den Medien zustimmen werde.

Beigeordnete Kastning (SPD) erklärte, dass die SPD-Fraktion der Dringlichkeit nicht zustimmen werde, da sich die zuständigen Gremien rechtzeitig mit dem Thema befassen würden. Ferner befürchte die SPD-Ratsfraktion – im Gegensatz zur FDP-Fraktion, nicht den Verlust der Handlungsfähigkeit der Verwaltung, nur weil der Oberbürgermeister beabsichtige Ende Januar in die Landespolitik zu wechseln. Man vertraue auf den Ersten Stadtrat Mönninghoff und den Ratsvorsitzenden Strauch und werde auch weiterhin eine funktionierende, leistungsstarke Verwaltung in Hannover haben.
Gegen 22 Stimmen lehnte der Rat die Dringlichkeit des Antrages der FDP-Fraktion zur konzeptionellen Überarbeitung der Kunstfestspiele Herrenhausen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2862/2012 ab. Der Antrag wird in der nächsten Ratssitzung am 31. Januar 2013 behandelt.


Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) wies darauf hin, dass die Fraktion DIE LINKE. den Tagesordnungspunkt 11.1. - Änderungsantrag der Fraktion "DIE LINKE." zu Drucks. Nr. 2816/2012 (Förderung des Freien Theaters in Hannover im Haushaltsjahr 2013), mit der Drucks. Nr. 2863/2012 zurück ziehe.
Der Rat beschloss, die Punkte 22 und 23 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 18. Oktober 2012
Bei 1 Enthaltung genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom 18. Oktober 2012 in der vorliegenden Fassung.


TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
der CDU-Fraktion

TOP 3.1.1.
zum Einsatz von QR-Codes
(Drucks. Nr. 2543/2012)

Erster Stadtrat Mönninghoff beantwortete die Fragen von Ratsherrn Emmelmann (CDU) aus Drucks. Nr. 2543/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Das System City2Click ist ein von der Deutsche Stadtmarketing GmbH betriebenes Informationssystem, das seit einigen Jahren in mehreren Städten und Gemeinden zum Einsatz gekommen ist.
Im Laufe der vergangenen zwei Jahre hat sich der Standard QR (steht für „Quick Response“) weltweit durchgesetzt. Alle Codes öffnen nach dem Einlesen durch ein Smartphone einen Link zu einer entsprechenden Internetseite.

Frage 1:
Welches Konzept zur Vereinheitlichung der beiden Systeme city2click und QR-Codes verfolgt die Stadt?

Die Stadt und auch die HMTG setzen zukünftig auf den Einsatz der QR-Codes Eine Vereinheitlichung beider Systeme kann nur erfolgen, wenn der private Betreiber Deutsche Stadtmarketing GmbH auch auf QR-Codes umstellt, wozu wir ihm geraten haben.

Frage 2:
Auf welche Kosten beläuft sich der Parallelbetrieb und mit welchen Kosten ist im Rahmen einer kompletten Umstellung auf QR-Codes und Einstellung von city2click zu rechnen?

Für die Stadt und auch die HMTG entstehen beim System City2Click keine Kosten, da es sich um ein privates System handelt. Auf städtische und auch auf HMTG-Informationen wird zukünftig nur der QR-Code aufgedruckt. Für die Einführung von QR-Codes entstehen lediglich die Kosten für die Schilder, Plaketten bzw. Aufkleber sowie die Personalkosten für das Montieren der Schilder. Die Kosten dafür hängen von der Anzahl der zu positionierenden Codes und dem gewählten Material ab – die Stadt und die HMTG arbeiten zurzeit an der Detailplanung hierzu.

Frage 3:
In welchem Maße wird durch verstärkten Einsatz von digitalen Tourismusinformationssystemen wie QR-Codes die Finanzierung und Instandhaltung des Roten Fadens (aufgrund deutlich abnehmender Verkaufszahlen bei den herkömmlichen gedruckten Begleitheften bzw. Reiseführern) beeinträchtigt bzw. welchen Anteil haben die gedruckten Begleithefte an der Refinanzierung des Roten Fadens ?

Die Refinanzierung der Kosten für Instandhaltung des Roten Fadens erfolgt zurzeit durch den Verkauf von Begleitheften. Inwieweit die Ausrüstung von Gebäuden den Verkauf des Heftes zum Roten Faden beeinträchtigen wird, lässt sich zurzeit nicht einschätzen. Ansonsten ist durch den zunehmenden Einsatz digitaler Medien eine Umschichtung zu Lasten von Printprodukten möglich.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) fragte, ob es für den „Roten Faden“ auch andere Apps als unter iOS für Smartphones gäbe.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass wie in vielen anderen Bereichen auch mit dem Apple-System begonnen worden sei. Dazu würde der Zugang für weitere Betriebssysteme eingerichtet. Allerdings sei ihm der aktuelle Stand nicht bekannt.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) fragte, ob der Stadtverwaltung die Höhe der Zugriffszahlen auf QR-Codes zu städtischen Informationen bekannt seien.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass die Verwaltung keine Informationen zu den Zugriffen nennen könne. Man befände sich aktuell noch in der Startphase und plane die Anbringung – auch unter Beachtung des Denkmalschutzes, an entsprechenden Gebäuden, Denkmälern und Kunstobjekten.


TOP 3.1.2.
zur Raumluftqualität in Schulen
(Drucks. Nr. 2544/2012)

Erster Stadtrat Mönninghoff beantwortete die Fragen von Ratsherrn Emmelmann (CDU) aus Drucks. Nr. 2544/2012 im Sinne der Ausarbeitung.


Vorwort der Verwaltung:
Zum angesprochenen Fall im Schulzentrum Misburg stellt die Verwaltung vor Beantwortung der konkreten Fragen zunächst klar:

Es trifft nicht zu, dass die Verwaltung nach längeren Verhandlungen die Räume im Schulzentrum Misburg saniert. Vielmehr ist die Raumluft der beiden Räume bei zahlreichen Messungen nachweisbar zu keinem Zeitpunkt gesundheitlich bedenklich gewesen und hat sich nach Umstellung der Reinigung deutlich verbessert. Dies wurde in mehreren Informationsveranstaltungen auch gegenüber Lehrern, Eltern und anderen Beteiligten kommuniziert. Um den immer wieder nach einiger Zeit auftretenden Anstieg von Messwerten endgültig und zweifelsfrei zu beseitigen, hat die Verwaltung die Sanierung dieser beiden Räume beschlossen und bereits durchgeführt.

Es trifft auch nicht zu, dass offen bleibt, ob es in allen Räumen Sanierungen geben muss. Vielmehr trifft es zu, dass in allen Schulräumen der Pestalozzi Grundschule sowie der Kardinal Galen Grundschule die Belastung gemessen worden ist und in keinem der Unterrichtsräume gesundheitlich bedenkliche Luftqualität gefunden worden ist. Dabei wurden neben einem externen Gutachter auch das Gesundheitsamt der Region Hannover sowie Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit von Stadt und Land beteiligt und die Ergebnisse der Messungen raumweise mit dem Schulvorstand (bestehend aus Elternvertretern und der Schulleiterin und Kollegiumsvertretern) besprochen.


Frage 1:
Welche aktuellen Sachstände bzgl. der Raumluftqualität in hannoverschen Schulen sind bekannt? Gibt es neben dem Beispiel Pestalozzischule in Misburg noch weitere Schulen mit ähnlichen Problemen bzgl. mangelnder Raumluftqualität bzw. dem Auftreten von Allergien (bitte die jeweilige Schule und die dort auftretenden Beschwerden benennen) und welches Verfahren stellt sicher, dass diese Mängel der Stadt bekannt werden?

Der Verwaltung sind über den Vorgang in Misburg hinaus aktuell keine Problemfälle in hannoverschen Schulen bekannt. Beschwerdefälle würden über die Schulleitungen an die Schulverwaltung oder direkt an das Gebäudemanagement gemeldet.

Frage 2:
Welche Maßnahmen unternimmt die Stadt bei Bekanntwerden bzw. Auftreten von mangelnder Raumluftqualität im Anschluss an erfolgte Sanierungen?

Nach Schulsanierungen erfolgt standardmäßig eine Freimessung der Räume, um Schadstoffbelastungen auszuschließen. Falls trotzdem Beschwerden gemeldet werden – dies gilt natürlich nicht nur nach Sanierungen, sondern auch bei älterer Bausubstanz - veranlasst das Gebäudemanagement umgehend Untersuchungen vor Ort durch Fachgutachter. Gemeinsam mit diesen werden dann Gegenmaßnahmen entwickelt. Diese Maßnahmen können ganz unterschiedlicher Natur sein: In den überwiegenden Fällen reicht ein verändertes Lüftungsverhalten oder ein Wechsel des Reinigungsmittels, um das Problem vollständig zu beheben. Manchmal sind umfangreichere - eventuell auch bauliche Maßnahmen - erforderlich, die im Einzelfall, je nach Problemlage, entwickelt werden müssen. In dem in der Anfrage genannten Fall wurden letztlich in zwei Räumen Bodenbeläge komplett erneuert. Nach der Schadensbeseitigung werden standardmäßig Kontrollmessungen veranlasst.

Frage 3:
Ist bekannt, ob Baustoffe verwandt wurden, die nachweislich für die aufgetretenen Allergien verantwortlich sind und wenn nein, warum nicht? Gesetzt den Fall, wer übernimmt hierfür Kosten und Verantwortung einer nochmaligen Sanierung?

Alle eingesetzten Baustoffe werden im Rahmen der vorgeschriebenen Umwelt-Verträglichkeits-Prüfung untersucht und bewertet. In den Ausschreibungen der Bauleistungen sind entsprechende Vorgaben für Baustoffe enthalten, um den Einsatz schadstoffhaltiger Baustoffe zu verhindern. Sollten die Firmen entgegen dieser Vorgaben schadstoffhaltige Produkte einsetzen, wären diese zu Schadenersatz verpflichtet. In den in der Vergangenheit aufgetretenen Problemfällen waren die Baustoffe jedoch gemäß den Vorgaben eingesetzt worden. Sehr vereinzelt traten Probleme im Zusammenspiel zwischen eigentlich für sich gesehen als unbedenklich einzustufenden Baustoffen (z.B. Linoleum/wasserlöslicher Kleber/Estrich) oder im Zusammenspiel zwischen Bodenbelag und Reinigungsmitteln auf.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, wie nah die gemessenen Werte an den zulässigen Grenzwerten gelegen hätten und seit wann der Verwaltung die Problematik der Unverträglichkeit in den Klassenräumen der Pestalozzischule bekannt gewesen sei.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass die ersten Fälle von Augenbeschwerden und Hautreizungen vor ca. einem Jahr von Lehrkräften gemeldet worden seien. Die Verwaltung habe darauf hin sofort reagiert und Messungen unternommen. Da man in den Klassenräumen unbedenkliche Materialien verwendet habe, sei man zu dem Entschluss gelangt, dass die Reaktionen durch das Reinigungsmittel ausgelöst worden wären. Der Austausch des Reinigungsmittels habe dann auch zunächst eine Verbesserung der Messwerte herbei geführt. Allerdings hätten sich die Messwerte nach einiger Zeit ohne erkennbaren Grund wieder verschlechtert. Dasselbe Szenario habe sich unter dem Einsatz von zwei weiteren Reinigungsmitteln wiederholt. Erster Stadtrat Mönninghoff hob hervor, dass die Messwerte zu jeder Zeit deutlich unter dem zulässigen Höchstwert gelegen hätten und dass die Verwaltung nur aus reiner Vorsichtnahme heraus die Bodenbeläge in den Klassenräumen ausgetauscht habe. Die Messwerte seien nun wieder gesunken und es sei zu hoffen dass sich dies auch nicht wieder ändere. Weiter führte Erster Stadtrat Mönninghoff aus, dass die Verwaltung mit dem Thema von Beginn an offen umgegangen sei und alle Beteiligten (Lehrer, Schüler und Eltern) an der Ursachenforschung beteiligt habe. Ferner stellte Erster Stadtrat Mönninghoff Ratsherrn Emmelmann eine detaillierte Auflistung der Messwerte und die chronologische Auflistung der Abläufe in Aussicht.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte vor dem Hintergrund der voran gegangenen Erläuterungen zu den Messwerten, ob Schwindelanfälle und Hautreizungen nicht als für die Gesundheit als bedenklich einzuordnen seien.

Erster Stadtrat Mönninghoff erläuterte, dass mit moderner Technologie immer ein „Wert“ in der Luft nachzuweisen sei. Dieser Wert müsse dann dahin gehend klassifiziert werden, ob dieser knapp über der Nachweisgrenze, unterhalb der Gesundheitsgefährdung oder im für die Gesundheit schädigenden Bereich läge und eine sofortige Schließung der Räume zwingend vorschreibe. Weiter erklärte Erster Stadtrat Mönninghoff, dass man sich im vorliegenden Fall im für die Gesundheit deutlich unbedenklichen Bereich befände. Diese Messungen seien unter Einsatz der modernsten Technologien und unter Beteiligung der Gesundheitsämter der Region Hannover durchgeführt worden und trotzdem bezweifele niemand die Schwindelanfälle und allergischen Reaktionen bei den Beteiligten.

Beigeordneter Klie (SPD) fragte, ob ein Prüfmechanismus für diejenigen Fälle greife, wobei neu eingesetzte Materialien in Verbindung mit Reinigungsmitteln zur Anwendung kämen.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass die Verwaltung nur Bodenbeläge einsetze, welche als für die Gesundheit unbedenklich zu bewerten seien. Ferner würde ein Standardreinigungsmittel eingesetzt, welches ebenfalls als für die Gesundheit als unbedenklich eingestuft würde. Trotzdem habe es Fälle gegeben bei denen Messwerte vorhanden gewesen seien. Eine Kausalität habe man in diesem Zusammenhang bisher nicht feststellen können.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, warum über einen derartigen Sonderfall nicht im Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschaft und Liegenschaftsangelegenheiten, welcher für das Gebäudemanagement und somit für Sanierungen zuständig sei, berichtet worden wäre und warum die Verwaltung nicht schneller gehandelt und die Räume gesperrt habe, da trotz der niedrigen Messwerte Schwindelanfälle und Allergien ausgelöst worden seien.

Erster Stadtrat Mönninghoff machte deutlich, dass zum einen keiner der Beteiligten eine Schließung der Klassenräume gefordert habe und zum zweiten diese aufgrund der niedrigen Messwerte nicht zu begründen gewesen sei. Die Verwaltung habe hingegen sofort reagiert, als Schwindelanfälle und Hautreizungen aufgetreten wären. Ferner erörterte Erster Stadtrat Mönninghoff, dass die Verwaltung den Fall als nicht relevant für den Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschaft und Liegenschaftsangelegenheiten beurteilt habe.

Beigeordneter Klie (SPD) wiederholte seine Frage zu automatisierten Verträglichkeitstests in Verbindung von neu eingesetzten Materialien und Reinigungsmitteln.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass die Verwaltung im Besonderen auf eine Unbedenklichkeit bzw. Verträglichkeit der Materialien z.B. bei Bodenbelägen und Reinigungsmitteln beachte. Ein automatisierter Test zu einer möglichen Reaktion der Materialien zum Reinigungsmittel werde nicht durchgeführt. Es würde ein und dasselbe Reinigungsmittel in allen hannoverschen Schulen eingesetzt.


TOP 3.2.
der Fraktion DIE LINKE. zur Weitergabe persönlicher Daten von Einwohnern durch die Stadt
(Drucks. Nr. 2591/2012)

Stadtkämmerer Dr. Hansmann beantwortete die Fragen von Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.) aus Drucks. Nr. 2591/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage1 :
Inwieweit macht die Verwaltung die Einwohner auf ihr Recht aufmerksam, eine Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte zu untersagen?

Auf die Möglichkeit, die Weitergabe persönlicher Daten zu untersagen, werden die Einwohnerinnen und Einwohner entsprechend den Vorschriften des niedersächsischen Meldegesetzes bei der Anmeldung sowie mindestens einmal jährlich durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen.
Darüber hinaus wurde eine ausführliche Information zu diesem Thema auf die Internetseite der Stadt gestellt, auch mit der Möglichkeit, ein entsprechendes Formular auszudrucken. Aushänge in den Wartezonen der Bürgerämter weisen ebenfalls auf die Widerspruchsrechte hin.

Frage 2:
Macht die Verwaltung die Einwohner im Gespräch auch mündlich auf ihr diesbezügliches Recht aufmerksam, wenn die Einwohner eine Leistung wie etwa einen neuen Personalausweis beantragen?

Auf Wunsch und Nachfrage erhalten Kundinnen und Kunden in den Bürgerämtern selbstverständlich Auskünfte. Bei der Beantragung eines neuen Personalausweises sind Melderechtsfragen allerdings in der Regel nicht relevant. Eine zusätzliche und regelmäßige Beratung würde die Bearbeitungszeiten weiter verlängern.
Durch Aushänge und Auslagen wird den Kundinnen und Kunden in den Bürgerämtern die Möglichkeit gegeben, sich während der Wartezeit über wichtige Themen zu informieren. Fragen dazu werden vom Bürgeramtspersonal dann gern beantwortet.

Ratsherr Borchers (SPD) fragte, wie der Begriff „Dritte“ zu definieren sei.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann bestätigte, dass diese Thematik derzeit aktuell auf Bundesratsebene sehr kontrovers diskutiert würde und erörterte weiter, dass tatsächlich auch Adressbuchverlage oder Glaubensgemeinschaften Datenanfragen an die Verwaltung richten könnten. Die Verwaltung müsste diese Anfragen gegen Gebühr beantworten. Allerdings habe es aus diesen Bereichen keine Anfragen gegeben, da diese Informationen im Internet günstiger zu erhalten seien. Auf eine Anfrage der PIRATEN-Fraktion habe die Stadtverwaltung mitgeteilt, dass man ca. 270.000 Daten zu einem ganz überwiegenden Teil an andere Behörden ausgegeben habe.

Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) fragte, ob die Verwaltung eine Zahl zu den Widersprüchen insgesamt benennen könne und ob statistische Angaben dazu vorhanden wären, dass die einzelnen Bürgerbüros unterschiedliche Angaben zur Wahrnehmung des Widerspruchsrechts gemeldet hätten.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann antwortete, dass er beide Antworten per E-Mail nachreichen werde.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) fragte, ob es nicht effektiver wäre, wenn man jeden Kunden per Faltblatt oder individuell durch Ansprache auf das Widerspruchsrecht aufmerksam machen würde.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann erklärte, dass die Stadtverwaltung das Ziel verfolge, die Wartezeiten unter 10 Minuten zu halten und dies sei in den vergangenen zwei Jahren auch erreicht worden. Die KundInnen würden explizit nur bei An- oder Ummeldungen auf das Widerspruchsrecht hingewiesen.

Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob die Verwaltung beziffern könne wie hoch die Einnahmen aus diesem Bereich seien.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann antwortete, dass die Weitergabe von Daten an andere Behörden als Amtshilfe gelte und somit gebührenfrei wäre. Die Stadtverwaltung Hannover würde im umgekehrten Fall ebenso profitieren. Die Einnahmen insgesamt seien relativ überschaubar und nicht zur Haushaltskonsolidierung nutzbar. Wenn das eine Möglichkeit wäre, hätte man diese Einnahmen längst in das Haushaltssicherungskonzept VII eingearbeitet.


TOP 3.3.
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Islam im Rathaus
(Drucks. Nr. 2595/2012)

Oberbürgermeister Weil beantwortete die Fragen von Ratsfrau Arikoglu (Bündnis 90/Die Grünen) aus Drucks. Nr. 2595/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Die Stadtverwaltung betrachtet die multireligiöse Realität in unserer Stadt als Chance. Es ist unser Ziel, das friedliche Nebeneinander und konstruktive Miteinander der verschiedenen Glaubensgemeinschaften, aber auch der Nicht-Gläubigen zu fördern.

Frage 1:

Wie viele Moscheegemeinden gibt es in Hannover und welche Berührungspunkte und Ansprechpartnerinnen und -partner hat die LHH im Dialog mit der muslimischen Bevölkerung? (Bitte listen Sie hierzu die Zahl der in der LHH lebenden Musliminnen und Muslime auf, differenziert nach Staatsangehörigkeit und islamischer Glaubensrichtung und führen Sie die Herkunft der Statistiken an.)


Mit Stand vom 1. Dezember 2012 gibt es 23 Moscheen in Hannover. Die Angabe des Stichtages ist wichtig, weil die Zahl der muslimischen Gebetshäuser ständig in Bewegung ist. Es kommen immer wieder Neugründungen hinzu, andere Moscheevereine hingegen verlieren ihre Gebetsräume. In der genannten Zahl sind keine alevitischen Einrichtungen enthalten. Die Aleviten zählen zwar zu den Muslimen, unterhalten aber keine Moscheen, sondern soziokulturelle Begegnungsstätten.
Zur Frage nach der Zahl der Muslime in Hannover muss man sagen, dass es keine amtliche Religionsstatistik in Deutschland gibt. Die Religionszugehörigkeit wird nur im Zusammenhang mit einem eventuellen Steuereinzug registriert. Muslime zahlen keine Kirchensteuer, daher hilft auch die Steuerstatistik nicht weiter. Die Stadtverwaltung schätzt jedoch aufgrund grober Indizien, dass circa 40.000 Muslime in Hannover leben. Eine nähere Differenzierung ist nicht möglich.
Ein wichtiger Ansprechpartner der Landeshauptstadt Hannover in Fragen der Muslime ist die Schura Niedersachsen, in der die meisten Moscheen der Stadt organisiert sind. Eine förmliche Kooperation mit muslimischen Gemeinden gibt es derzeit jedoch nicht. Die Stadt unterhält gleichwohl durch die Stabsstelle Integration in meinem Büro regelmäßige Kontakte zu allen muslimischen Moscheevereinen.

Frage 2:

Ist es Beschäftigten der LHH erlaubt, während der Ausübung ihrer Tätigkeiten ein Kopftuch zu tragen. Falls nein, führen Sie bitte aus, auf welcher Rechtsgrundlage für wen das Tragen des Kopftuches verboten wird.


Grundsätzlich ja, in Einzelfällen könnte es theoretisch Einschränkungen geben. Ein solcher Fall ist bislang jedoch noch nicht aufgetreten.

Frage 3:

In welcher Form wird seitens der LHH die Ermöglichung des Pflichtgebets im Islam in öffentlichen Einrichtungen (in Behörden, Pflegeeinrichtungen und Schulen) unterstützt? Bitte listen Sie die bestehenden Angebote und die Form deren Unterstützung (z.B. internationale Gebetsräume) auf.


Für das Rathaus gilt, dass bei der Planung von Veranstaltungen, bei denen muslimische Organisationen beteiligt sind, die täglichen Gebetszeiten berücksichtigt werden. D.h. die Terminplanung wird möglichst so vorgenommen, dass die Gebetszeiten nicht berührt werden. Alternativ wird eine gesonderte Örtlichkeit für die Gebetsverrichtung reserviert. Zur Erleichterung des Gebets wurde die richtige Gebetsrichtung für das Rathaus ermittelt und kann so bei Bedarf Gästen, die beten möchten, mitgeteilt werden. Aus Schulen und Pflegeeinrichtungen ist bislang nichts über dauerhafte Einrichtungen wie internationale Gebetsräume bekannt.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, ob die Verwaltung die Ansicht teile, dass Religion und deren Ausübung in einem säkularen Staat Privatsache seien und somit im wichtigsten, öffentlichen Gebäude der Stadt, dem Rathaus, nichts verloren habe.

Oberbürgermeister Weil stimmte zu, dass man in einem säkularen Staat mit negativer und positiver Religionsfreiheit lebe. Allerdings sollte gläubigen Menschen, welcher Religion sei völlig unerheblich, natürlich die Möglichkeit eröffnet werden ihren Glauben so gut es gehe zu verrichten.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) fragte, ob die Stadtverwaltung auch zu den Islamisten von Milli Görüs einen ständigen Kontakt unterhalte.

Oberbürgermeister Weil gab die Empfehlung aus, dass man sich vor Ort kundig machen sollte. Dabei würde man Damen und Herren begegnen, die sich deutlich davor verwahren würden Islamisten zu sein.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) erläuterte, dass Milli Görüs laut Verfassungsschutzbericht als Islamisten gelten würden und wiederholte seine Frage.

Oberbürgermeister Weil erklärte, dass er genau diese Problematik bei einem Besuch thematisiert habe. Im rahmen dieses Zusammentreffens habe man dem Oberbürgermeister mitgeteilt, dass sich Milli Görüs in Gesprächen mit dem Verfassungsschutz befände, um zu ergründen auf welcher Grundlage dieser Vorwurf beruhe.


TOP 3.4.
der Fraktion DIE LINKE. zum Bedarf an Belegrechtswohnungen in Hannover
(Drucks. Nr. 2602/2012)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen vom Beigeordneten Förste (DIE LINKE.) aus Drucks. Nr. 2602/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Die „Kleinräumige Wohnungsmarktbeobachtung in der Landeshauptstadt Hannover“ vom September 2012 weist für die Stadt insgesamt und für die Stadtteile die für den Wohnungsmarkt relevanten Indikatoren aus und zeigt dessen Entwicklung von 2007 bis 2011 auf. Die hier ausgewiesenen Zahlen zu den Wohnungen mit Belegrechten beziehen sich auf die tatsächlich ausgeübten Belegrechte. Darüber hinaus gibt es seit 2002 im Zuge des Aktionsprogramms „Wohnen in Hannover“ Freistellungen von Belegrechten, so dass Vermieter diese Wohnungen – ohne Berücksichtigung von Belegrechtskriterien – frei vermieten können.
Größtenteils handelt es sich hierbei um Belegrechte, die im Zuge von Gebietsfreistellungen ruhen, z.B. in Vahrenheide, Groß Buchholz, Mühlenberg und Sahlkamp um nur die größten Freistellungsgebiete zu nennen. Zielsetzung der Freistellungen ist eine Entflechtung der bestehenden Konzentration von Belegrechtswohnungen und eine damit einhergehende bessere soziale Mischung der Bevölkerung im Quartier.
Die in der Anfrage genannten 31.100 Belegrechte im Jahr 2002 beinhalten 23.103 ausgeübte Belegrechte. Bei insgesamt 7.997 Wohnungen ruhten die Belegrechte. Damit lag der Rückgang zwischen 2002 und 2007 nicht bei „über 30 Prozent“, sondern bei – 7,5 Prozent. Zwischen 2007 und 2011 schrumpfte die Zahl um weitere – 7,5 Prozent auf nunmehr 19.869 ausgeübte Belegrechte.
Um dieser Entwicklung angemessen begegnen zu können, lässt die Verwaltung zur Zeit im Rahmen des Gutachtens zum Wohnkonzept 2025 eine Vertiefungsanalyse zum preisgünstigen Wohnraum erarbeiten, die Aufschluss geben soll über den Bedarf für geförderten Wohnraum und die Handlungsansätze zur Realisierung von Vorhaben zum preisgünstigen Wohnraum enthalten wird.

Frage 1:
Existiert ein „Lückenatlas für Wohnbebauung, bzw. für sozialen Wohnungsbau“ oder eine kleinräumige Übersicht über fehlende Belegrechtswohnungen in der Landeshauptstadt und von wann ist diese(r)?

Die Verwaltung führt ein Baulückenkataster, in dem die für den Wohnungsbau potenziell in Frage kommenden Baulücken im Stadtgebiet erfasst werden. Derzeit sind rund 1539 Wohneinheiten in Baulücken vorhanden. Die tatsächliche Bebaubarkeit richtet sich nach der Bereitschaft der Eigentümer, die Grundstücke für eine Bebauung zu nutzen oder zu veräußern. Das Baulückenkataster trifft keine verbindliche Aussage darüber, welche Art von Wohnungsbau realisiert werden soll. Das Kataster unterscheidet lediglich nach Gebäudetyp, also Geschoßwohnungsbau oder Einfamilienhäuser.

Frage 2:
Wenn ja – wann ist daran gedacht diese(n) zu aktualisieren?

Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, wird bei der Erfassung von Baulücken nicht nach unterschiedlichen Wohnungsbauzwecken unterschieden. Die Aktualisierung des Baulückenkatasters erfolgt laufend.

Frage 3:
Welche Möglichkeiten sieht sie, den Sozialen Wohnungsbau in Hannover wieder zu beleben, um ausreichend preiswerten Wohnraum zu schaffen?

Um preiswerten Wohnraum für einkommensschwächere Wohnungssuchende zu sichern, setzt die Stadt Hannover seit vielen Jahren – trotz schwieriger Haushaltslage - laufend eigene Mittel für die Wohnraumförderung ein (geplanter Haushaltsansatz 2013 für die Auf­wendungszuschüsse 4,5 Mio. €). Die Laufzeiten dieser Zuschüsse für in unterschiedlichen Stadtteilen liegende Wohnungen werden verlängert, wenn die Wohnungen von der Lage und dem Zuschnitt her (noch) als Belegrechtswohnungen geeignet sind und die Eigentümer einer Deckelung der Mieten zustimmen.

Daneben wurden für die Dauer von sechs Jahren in einen Kooperationsvertrag mit einem Wohnungsunternehmen ab 2011 städtische Belegrechte und Mietpreisbindungen an fast 800 frei finanzierten Wohnungen in verschiedenen Stadtteilen vereinbart.

Zusätzlich begrenzt der weitgehende Verzicht auf eine Verzinsung der noch laufenden städtischen Baudarlehen die Mieten. Damit wird gleichzeitig auch eine Laufzeitverkürzung der Bindungen durch schnellere Darlehenstilgung und die damit in der Regel verbundenen Mietsteigerungen vermieden.

Durch den Mitteleinsatz erhält die Stadt Belegrechte, über die sie Wohnungen an Wohnungssuchende mit in der Regel geringem Einkommen vermittelt, die sich am Markt nicht selbst mit angemessenem Wohnraum versorgen können.

Daneben können Wohnungen in Sanierungsgebieten mit Hilfe der Städtebauförderung zu moderaten Mieten modernisiert werden. Die in der Vergangenheit sehr intensive Nutzung dieses Instrumentes wird weitergeführt und der entsprechende Anteil der Drittelfinanzierung in den städtischen Haushalt eingestellt. Allerdings ist die Stadt dabei abhängig von der Mittelbereitstellung durch den Bund und das Land Niedersachsen, die das Städtebauförderprogramm zu jeweils 1/3 der Programmkosten mitfinanzieren.

Neben dem Einsatz eigener Mittel befürwortet und begleitet die Stadt Anträge von Bauherrn auf Wohnraumfördermittel des Landes. Auf diese Weise fließt jedes Jahr auch ein Teil der beim Land zur Verfügung stehenden Mittel in hannoversche Wohnungen, die damit neu als Sozialwohnungen gebunden werden.

Wohnungen mit preisgünstigen Mieten stellt als kommunales Wohnungsunternehmen, an dessen Wohnungen die Stadt grundsätzlich das Belegrecht hat, die Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH) zur Verfügung. Selbst für die formal nicht mehr gebundenen Wohnungen liegen die Mieten in der Regel erheblich unter den Vergleichs­mieten des Mietspiegels.

Durch diese kommunale Wohnungspolitik konnte bisher in Hannover ein Auseinanderdriften von Angebot und Nachfrage verhindert werden.

Zur Belebung des Wohnungsneubaus und zur Entschärfung der Situation für Haushalte, die Zugangsschwierigkeiten auf dem sich verengenden Wohnungsmarkt haben, ist daher eine gezielte Förderung des Wohnungsbaus in diesen wachsenden Zentren notwendig.

Für die soziale Wohnraumförderung sind nach der Förderalismusreform ausschließlich die Länder zuständig. Über das niedersächsische Landesprogramm ist eine Förderung mit Begrenzung der Mieten in Hannover in den letzten Jahren überwiegend als Modernisierungs­förderung im Bestand erfolgt. Eine Neubauförderung war bisher nur bei Wohnungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen möglich.

Über den Niedersächsischen Städtetag hat die Stadt daher versucht auf das Land Einfluss zu nehmen, zukünftig deutlichere Anstrengungen für die Neubauförderung von preis­günstigen Wohnungen für jüngere Menschen und Familien mit Kindern zu unternehmen.

Das zuständige Ministerium hat nunmehr angekündigt, die Fördermöglichkeiten um den allgemeinen Wohnungsneubau für Wohnungssuchende mit niedrigem Einkommen zu erweitern. Ob die angebotenen Mittel ausreichen und inwieweit die Wohnungswirtschaft sie abnehmen wird, kann mangels konkreter Zahlen derzeit nicht beurteilt werden.

Im Rahmen der Erarbeitung des Wohnkonzeptes 2025 wurde in mehreren Foren erwogen, ob nicht auch die Landeshauptstadt Hannover in begrenztem Umfang Wohnungsbaufördermittel für eine Neubauförderung bereitstellen sollte. Grundvoraussetzung für die Realisierung von (Geschoss)Wohnungsbau ist das Vorhanden­sein von geeigneten, bebaubaren Grundstücken. Im Rahmen der Bauleitplanung wird die Verwaltung deshalb weiterhin Beschlussvorlagen für den Rat der Landeshauptstadt Hannover und seine Gremien erarbeiten, mit denen das Flächenangebot für den notwendigen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden kann.



Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.) fragte, ob eine Gebietsfreistellung grundsätzlich rückgängig zu machen wäre.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass diese Thematik noch nicht aufgetreten sei. Falls dieses Begehren an die Stadtverwaltung heran getragen würde, müsse man dies prüfen.


TOP 3.5.
der CDU-Fraktion

TOP 3.5.1.
zu den Arbeitsbedingungen bei der Berufsfeuerwehr
(Drucks. Nr. 2603/2012)

Oberbürgermeister Weil beantwortete die Fragen von Ratsherrn Pohl (CDU) aus Drucks. Nr. 2603/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, diese Missstände zu beheben oder auf eine Besserung der Lage einzuwirken und welche Konsequenzen wird sie aus der Kritik an der Führung der Berufsfeuerwehr ziehen?

Aufgrund der Vielseitigkeit der Aufgaben einer großstädtischen Berufsfeuerwehr ergibt sich eine hohe Arbeitsbelastung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dies ist auch bei anderen Berufsfeuerwehren in Deutschland der Fall. Der hohen Arbeitsbelastung wird durch verschiedene Maßnahmen Rechnung getragen. Hier seien beispielhaft angeführt:
 arbeitsmedizinische Betreuung durch einen eigenen Feuerwehrarzt
 ein auf die berufspezifischen Belastungen ausgelegtes Sportprogramm,
das regelmäßig unter sportpädagogischer Aufsicht durchgeführt wird,
 Berücksichtigung ergonomischer Aspekte bei der Beschaffung von
Einsatzmitteln und Gerät sowie
 hohe flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen des Dienstplans.
Die Feuerwehr kompensiert kurzfristige Personalausfälle im Rahmen der Dienstplanung durch eine Einsatzreserve; Mehrarbeit entsteht nur in Ausnahmefällen und wird durch Freizeitausgleich ausgeglichen. Auch beläuft sich die Personalfluktuation pro Jahr derzeit auf einen Wert von unter einem Prozent und ist damit – auch in einem interkommunalen Vergleich - als gering anzusehen.
Die Führung der Feuerwehr erfüllt ihre Aufgaben mit hohem Engagement. Die Frage nach Konsequenzen stellt sich daher nicht.

Frage 2:
Welche anderen arbeitnehmer- und familienfreundlichen Arbeitszeitmodelle sieht die Verwaltung als realisierbar an, um der speziellen Belastung bei der Feuerwehr zu entsprechen, da die Arbeitszeitrichtlinie der Europäischen Union den unter Feuerwehrleuten beliebten „24-Stunden-Dienst“ untersagt?

Die reine Durchführung von 24-Stunden-Dienstschichten ist nicht mit den Vorgaben der Richtlinie 2003/88/EG zur Arbeitszeit der Feuerwehr vereinbar. Mit Umsetzung dieser Richtlinie im Jahr 2008 wurde auch die Arbeitszeit von 56 Stunden auf 48 Stunden reduziert. Die Entwicklung eines hierfür erforderlichen Dienstplanmodells erfolgte im Rahmen eines breit angelegten Beteiligungsprozesses, an dem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Feuer- und Rettungswachen, der örtliche Personalrat sowie der Arbeitsmediziner beteiligt waren. Die Einführung des Dienstplanes erfolgte zum 01.08.2008. Nach einem einjährigen Probebetrieb wurden die Erfahrungen und Änderungswünsche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch eine Arbeitsgruppe im Rahmen einer Reflexion aufgenommen und die Dienstplanung noch flexibler gestaltet. Zur der Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie sind 61 Stellen zusätzlich eingerichtet worden.

Frage 3:
Als einer der Gründe für den Unmut in der Berufsfeuerwehr wurde auch die ungleiche Bezahlung der Regionsmitarbeiter und der städtischen Mitarbeiter in der gemeinsamen Rettungsleitstelle von Feuerwehr und Region genannt. Welche Bestrebungen unternimmt die Stadt –gegebenenfalls in Absprache mit der Region – um hier eine Angleichung herbeizuführen?

Region und Landeshauptstadt Hannover betreiben seit 01. Januar 2006 eine gemeinsame Leitstelle für Brandschutz, Hilfeleistung und Rettungsdienst. Eine nicht unerhebliche Personalfluktation in den Reihen der Regionsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern konnte nur durch Beschäftigte der Feuerwehr Hannover kompensiert werden. In diesem Zusammenhang prüfen nunmehr die Verwaltungen von Region und Landeshauptstadt Hannover Möglichkeiten eines verbesserten Beschäftigungsverhältnisses für die Regionsmitarbeiterinnen und –Mitarbeiter. Ergebnisse werden im ersten Quartal des nächsten Jahres erwartet.

Ratsherr Pohl (CDU) fragte, ob die Verwaltung bereit sei auf neue Vorschläge des örtlichen Personalrates in Bezug auf die Dienstpläne einzugehen.

Oberbürgermeister Weil erklärte, dass man immer bereit sei über gute Vorschläge zu diskutieren. Weiter machte Oberbürgermeister Weil darauf aufmerksam, dass das aktuelle Dienstzeitmodell in Zusammenarbeit und Übereinstimmung mit dem örtlichen Personalrat entwickelt worden sei und sich die Feuerwehrführung zudem im allerbesten Einvernehmen mit dem örtlichen Personalrat befände.


TOP 3.5.2.
zur Einrichtung einer Ombudsstelle für Seniorinnen und Senioren
(Drucks. Nr. 2604/2012)

Stadtrat Walter beantwortete die Fragen von Ratsfrau Barth (CDU) aus Drucks. Nr. 2604/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Unter Ombudsstellen versteht man gewöhnlich die außergerichtliche Streitschlichtung durch meist juristisch versierte neutrale Stellen. Das skandinavische Vorbild war dafür namensprägend. Eine gesetzliche Grundlage zur Einrichtung einer solchen Schlichtungsstelle zur Regelung von Wohnungsproblemen älterer Menschen existiert in Niedersachsen nicht. Auch aus anderen Bundesländern ist derartiges nicht bekannt. Eine außergerichtliche Streitschlichtung ist dennoch möglich, setzt aber die Bereitschaft aller Beteiligten voraus, sich freiwillig auf eine solche Verfahrensweise einzulassen. Trotz Versuches außergerichtlicher Einigung bleibt allerdings eine Anrufung der zuständigen Gerichte stets offen.
Zu den Erfahrungen nicht weniger Mieter/innen gehört es, dass ihr Vermieter zu den großen Immobilienfonds gehört. Diese zeichnen sich sehr häufig dadurch aus, dass vor Ort keine unmittelbaren Ansprechpartner für die Mieter/innen vorhanden sind. Vielfach ist nur ein telefonischer Kontakt und dann auch nur in Form von Callcentern möglich. Ob und inwieweit somit eine Ombudsstelle den Mieter/innen wirklich helfen kann, erscheint fraglich.

Frage 1:
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, in den angesprochenen Angelegenheiten den betroffenen Seniorinnen und Senioren Hilfestellungen anzubieten? Gibt es bereits Angebote im Stadtgebiet, mit derer Inanspruchnahme ältere Menschen bei Schwierigkeiten mit den Vermietern unterstützt werden können? Wenn ja, welche, wo sind sie angesiedelt und wie sind sie zu erreichen? Wie stellt die Verwaltung sicher, dass ältere Menschen über das Vorhandensein dieser informiert werden?

Da bisher keine Grundlage für die Stadt existiert, in den angesprochenen Problemlagen vermittelnd einzugreifen, liegen auch keine entsprechenden Erfahrungen vor. Über Anzahl der Vermittlungsanfragen, Inhalt der Problemstellungen und Erfolgsaussichten von Vermittlungsversuchen könnte allenfalls spekuliert werden. Jedenfalls wäre mit Sicherheit mindestens eine in Mietrechtsfragen versierte Person erforderlich, die bei Niedrigschwelligkeit eines etwaigen Angebotes wahrscheinlich auch vor einer Inanspruchnahme bei Lappalien geschützt werden müsste. Das berufsständige Recht der Rechtsanwälte wäre dabei allerdings von Beachtung.
Für das Themenfeld der Wohnungsmiete erhält man neben den rechtsberatenden Berufen auch Unterstützung durch den Deutschen Mieterbund e.V. (umgangssprachlich auch „Mieterverein“ genannt), die Kosten einer Erstberatung durch insoweit spezialisierte Juristen sind mit dem Mitgliedsbeitrag von zurzeit 75 € im Jahr bereits abgegolten. Die Geschäftsstelle des Mieterbundes in Hannover befindet sich im Stadtzentrum, in der Herrenstr. 14. Grundsätzliche Informationen im Zusammenhang mit dem Mietrecht sind auch über die Verbraucherschutzorganisationen erhältlich. Für größere Streitfälle (im Wert ab 3.000 €) hat auch der Immobilienverband Deutschland eine Schlichtungsstelle mit Sitz in Berlin eingerichtet.
Die Verwaltung geht davon aus, dass zumindest das Angebot des Deutschen Mieterbundes bekannt ist. Sollten ältere Menschen dazu Fragen haben, würde ein entsprechender Hinweis auch über das Seniorentelefon der Stadt (Tel. 168-4 2345) gegeben werden.

Frage 2:
Plant die Stadtverwaltung konkrete Maßnahmen zur Einrichtung einer Ombudsstelle? Wenn ja, welche, zu wann und werden dabei die Erfahrungen der vorhandenen Mieterinteressenvertretungen zur Einrichtung dieser mit einbezogen? Wenn nein, weshalb nicht?

Wie einleitend erwähnt, gibt es zur Einrichtung einer solchen Schlichtungsstelle keinen gesetzlichen oder anders begründeten Auftrag. Es bedürfte daher gemäß § 58 Absatz 1 Nr. 19 des Kommunalverfassungsgesetzes einer Ratsentscheidung, eine solche Aufgabe freiwillig zu übernehmen.

Ratsfrau Dr. Koch (SPD) fragte, ob die Landeshauptstadt Hannover Menschen eine Unterstützung anbieten würde, wenn diese finanziell nicht in der Lage wären den Jahresbeitrag für den Mieterschutzbund aufzubringen.

Stadtrat Walter antwortete, dass die Landeshauptstadt Hannover mit den Mieterverbänden eine Vereinbarung getroffen habe, als diese noch eigener örtlicher Träger der Sozialhilfe gewesen sei, wonach man im Rahmen einer Sozialleistung die Jahresbeiträge übernommen habe. Ergänzend fügte Stadtrat Walter hinzu, dass der Folgeträger – die Region Hannover, diese Vereinbarung nach seinem Kenntnisstand übernommen habe.

Ratsfrau Dr. Koch (SPD) fragte, ob die Möglichkeit bestünde, dass der Anbieter der sozialen Dienstleistung als Vermittler zwischen Mieter und Vermieter fungieren könnte.

Stadtrat Walter antwortete, dass dies von der individuellen Ausgestaltung der Dienstleistungsverträge abhängig sei, ob im Rahmen eines Services rund um das Thema Wohnen auch Beratung und Hilfe angeboten würde, wenn Konflikte anhängig seien. Bis zu welchem Grad ein Dienstleister als Vermittler fungieren würde sei allerdings rein spekulativ.


TOP 3.5.3.
zu Initiativen zum Pfandsammeln
(Drucks. Nr. 2605/2012)
Wird schriftlich beantwortet.


TOP 3.6.
der FDP-Fraktion zur Personalsituation bei der Berufsfeuerwehr der LHH
(Drucks. Nr. 2627/2012)
Wird schriftlich beantwortet.


TOP 3.7.
der Fraktion DIE LINKE.

TOP 3.7.1.
zur Situation prekär Beschäftigter in Hannover
(Drucks. Nr. 2654/2012)
Wird schriftlich beantwortet.


TOP 3.7.2.
zur Offenlegung der Anzahl der Strom- und Gassperrungen in den Jahren 2010 - 2012 sowie der Arbeit des „Enercity Härtefallfonds Hannover“
(Drucks. Nr. 2655/2012)
Wird schriftlich beantwortet.


TOP 3.8.
der PIRATEN-Fraktion zu Alternativangeboten zur Oststadtbibliothek während der vorübergehenden Schließung
(Drucks. Nr. 2713/2012)
Wird schriftlich beantwortet.


TOP 3.9.
der Fraktion Die Hannoveraner zum Hochwasserschutz in Hannover
(Drucks. Nr. 2799/2012)
Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.
Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 4.1.
Umbesetzung im Jugendhilfeausschuss
(Drucks. Nr. 2804/2012)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung im Jugendhilfeausschuss nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2804/2012.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.

TOP 4.2.
Umbesetzung in der Kommission Sanierung Limmer
(Drucks. Nr. 2805/2012)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung in der Kommission Sanierung Limmer nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2805/2012.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.

TOP 4.3.
Umbesetzung im Beirat Jugend-Ferien-Service
(Drucks. Nr. 2806/2012)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung im Beirat Jugend-Ferien-Service nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2806/2012.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.


TOP 4.4.
Umbesetzung im Aufsichtsrat der union-boden gmbh
(Drucks. Nr. 2861/2012)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung im Aufsichtsrat der union-boden gmbh nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2861/2012.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.


TOP 5.
Antrag zum Beschluss über die erste Eröffnungsbilanz der Landeshauptstadt Hannover zum 01.01.2011
(Drucks. Nr. 1760/2012 mit 3 Anlagen)

Beigeordnete Seitz (CDU) hob die aufwendigen Anstrengungen des Fachbereiches Finanzen und des Rechnungsprüfungsamtes zum „Jahrhundertwerk“ Eröffnungsbilanz positiv hervor und erklärte, dass die CDU-Fraktion dieser zustimmen werde. Weiter führte Beigeordnete Seitz aus, das sich unabhängig von einer Zustimmung unendlich viele Unstimmigkeiten in Bezug auf die Bewertung von Grundstücken und Gebäuden eröffnet hätten. Die CDU-Ratsfraktion werde zukünftige Immobilienverkäufe sehr kritisch begleiten und bei ständigen Buchverlusten sofort reagieren. Zudem sei es strittig, ob und wie hoch man z.B. die Eilenriede oder das Neue Rathaus mit Grundstück bewerten sollte, da diese Objekte sowieso nie verkauft würden.

Beigeordnete Kastning (SPD) machte darauf aufmerksam, dass in der letzten Sitzung des Finanzausschusses vom Rechnungsprüfungsamt sehr deutlich darauf hingewiesen worden sei, dass man bei der Bewertung von Immobilien, Kunstwerken oder Denkmälern zu unterschiedlichen Bewertungen kommen könne. Im Besonderen Objekte ohne empfohlene Richtwerte seien problematisch. Das Rechnungsprüfungsamt habe ferner erörtert, dass die Verwaltung die Entwicklungen zu den Rücklagen hätte positiver bewerten können und zudem sehr nachdrücklich die Zustimmung der Vorlage empfohlen.

Ratsherr Emmelmann (CDU) stellte klar, dass eine Zustimmung nicht mit der uneingeschränkten Zufriedenheit gleichzusetzen sei und dass es sicherlich hilfreich gewesen wäre, wenn die Landesregierung der Stadt Hannover engere Vorgaben geliefert hätte. Weiter führte Ratsherr Emmelmann aus, dass die Stadt durchaus defensiver an die Bewertung der Immobilien hätte herangehen können. Allerdings habe man in den meisten Fällen den Spielraum komplett ausgeschöpft und die Grundstücke so hoch wie nur möglich bewertet. Dies könne zu einem gravierenden Problem beim Verkauf werden. Denn wenn man die hohen Preise nicht erzielen könne und unter dem Buchwert verkauft werden müsse, entstünden automatisch Verluste in der Bilanz. Man könne nur empfehlen Immobilien nach reellen Verkehrspreisen zu bewerten damit beim Vertrieb keine Probleme entstünden.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann führte aus, dass die Verwaltung bereits vor einem Jahr zur Veröffentlichung der vorläufigen Eröffnungsbilanz davor gewarnt habe übermäßigen Reichtum zu propagieren. Die Stadt besitze Vermögen. Allerdings generiere das Vermögen keine Erträge. Weiter erörterte Stadtkämmerer Dr. Hansmann, das es sehr positiv zu bewerten sei, dass die Landeshauptstadt innerhalb eines relativ kleinen Zeitraums ein Testat für die Eröffnungsbilanz erhalten habe. Zudem habe man eine mögliche Korrektur, von nun 2,6 %, bereits bei der Vorstellung der vorläufigen Eröffnungsbilanz angekündigt. Im Weiteren erklärte Stadtkämmerer Dr. Hansmann, dass die Befürchtungen der CDU-Fraktion zur Bewertung der Immobilien komplett richtig seien. Allerdings könne die Verwaltung die Befürchtungen zurückweisen, da man die Grundstücke nicht überbewertet in die Bilanz aufgenommen habe. Im Jahr 2011 habe man 2 Mio. Euro plus bei den Immobilienverkäufen erwirtschaftet und für das Jahr 2012 seien die Aussichten ebenfalls positiv. Die Verwaltung habe aufgrund der hohen Nachfrage keinerlei Probleme bei den Verhandlungen. Der Fachbereich Finanzen habe auf diesem Sektor eng mit dem Wirtschaftsressort zusammengearbeitet. Denn Überbewertungen würden tatsächlich zu Verlusten in der Bilanz führen und in Folge dessen den Haushalt belasten.

Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.) machte deutlich, dass die Eröffnungsbilanz der Landeshauptstadt Hannover kein Politikum, sondern vielmehr ein Lagebericht zum Anlage- und Umlaufvermögen der Stadt sei. Es könnten Kennzahlen zur Eigenverschuldung und dem Kapital unabhängig von Beteiligungen oder Verkäufen gebildet werden. Weiter führte Ratsfrau Nowak aus, dass man zur Veröffentlichung der vorläufigen Eröffnungsbilanz die Möglichkeit gehabt habe, um über das Bewertungsverfahren zu diskutieren. Die Verwaltung habe sich in diesem Rahmen Bewertungsfragen, wie z.B. zur Eilenriede, gestellt. Zudem verwahre sich die Fraktion DIE LINKE. davor, Darstellungen aus verschiedenen Gazetten zum Vorwurf der Bilanzschönung bzw. Bilanzfälschung anzuerkennen und werde der Eröffnungsbilanz zustimmen.

Ratsherr Dr. Kiaman (CDU) wies darauf hin, dass die Umstellung zum kaufmännischen Rechnungswesen aller Bundesländer und Kommunen in Deutschland einen zweistelligen Milliarden-Cash-Abfluss für die Prüf- und Beratungsfirmen darstellten. Der Nutzen sei seiner Ansicht nach, speziell der vorliegenden Eröffnungsbilanz, zum überwiegenden Teil irrelevant. Dies begründe sich hervorhebend in der Vermögensbewertung. Kommunales Vermögen sei zwar wertvoll, allerdings für die Steuerung einer Kommune oder einer guten oder besseren politischen Arbeit im Vergleich zum alten System relativ unerheblich. Diese Problematik ergäbe sich nicht nur bei der Eilenriede, sondern bei jedem nicht abnutzbaren, im Besonderen nicht veräußerbaren Vermögenswert. Entscheidend sei hingegen die allumfassende Darstellung der Schulden. Nach Ansicht des Ratsherrn Dr. Kiaman sei darauf der Fokus zu richten. Dazu erläuterte Ratsherr Dr. Kiaman weiter, dass in diesem Zusammenhang das kamerale System einen Vorteil gehabt habe. Die Schulden sein darin deutlich in den Vordergrund befördert worden. Das Neue Kommunale Rechnungswesen stelle diesen Schulden nun die Vermögenswerte gegenüber. Dadurch werde den BürgerInnen ein enormer Reichtum der Stadt suggeriert. Die Aussagen des Herrn Oberbürgermeisters, wonach die Schulden eher unbedenklich seien, da man hohe Vermögenswerte gegenüber stellen könne, seien fahrlässig. Ferner kritisierte Ratsherr Dr. Kiaman den Stadtkämmerer dahin gehend, dass dieser bewusst die Vermögenswerte sehr hoch und die Schulden sehr niedrig bewertet habe. Eine Handlungsweise die dieser als suspekt einordne und öffentlich vehement dementiere. Diese Vorgehensweise sei auch vom Rechnungsprüfungsamt kritisiert worden. Abschließend forderte Ratsherr Dr. Kiaman, dass der öffentlichen „Zurschaustellung“ des städtischen Vermögens Einhalt zu gebieten sei.

Oberbürgermeister Weil bedankte sich für den Wortbeitrag seines Vorredners, der ihn zu einer Schlussrede zum Thema 16 Jahre Finanzpolitik in Hannover motivieren würde und erläuterte, dass das Vermögen der Landeshauptstadt Hannover im Städtevergleich außerordentlich bemerkenswert hoch sei. Das sei nicht der Verdienst eines Rates oder einer Verwaltungsgeneration, sondern mehrerer Generationen, die kontinuierlich daran gearbeitet hätten, dass städtische Vermögen nicht zu veräußern. Weiter erinnerte Oberbürgermeister Weil daran, dass es Haushaltsplanberatungen gegeben habe, in denen die Fraktionen von CDU und FDP darauf gedrängt hätten, die städtischen Beteiligungen zu verkaufen. Im Ergebnis sei es richtig gewesen, dies zu unterlassen. Im Weiteren erklärte Oberbürgermeister Weil, dass der Hinweis auf die Schulden eine besondere Aufmerksamkeit verdiene. Dazu sollte man sich einmal das Szenario im Rat der Stadt vorstellen, wenn innerhalb von 10 Jahren die Schulden um 50 % nach oben getrieben worden wären. Dies sei der niedersächsischen Landesregierung im Zeitraum von 2003 bis 2013 mit einer Schuldenanhebung von 40 Mio. Euro auf 60 Mio. Euro gelungen. Es sei ein Erfolg der kommunalen Finanzpolitik, dass sich die Stadt Hannover zu Zeiten von Schuldenbremsen entschulde. Zum gleichen Zeitpunkt wo andere ihre Schulden erhöhten, verringere Hannover seine Schulden und es sei sehr positiv, dass die Eröffnungsbilanz zusammen mit dem monatlichen Finanzbericht aussagen könne, dass sich Hannover auf einem sehr guten finanzpolitischen Kurs befände.

Ratsherr Engelke (FDP) bemerkte, dass die Bewertung von Anlagevermögen immer strittig sei. Im Besonderen bei Objekten wie der Eilenriede die sowieso unverkäuflich seien. Zu kritisieren sei ferner die unverhohlene Darstellung der Vermögenswerte. Zum Abschluss gestand Ratsherr Engelke ein, dass ein Verstehen einer derart umfangreichen Bilanz für einen ehrenamtlichen Kommunalpolitiker, ohne beruflichen Background aus der Finanzwirtschaft, unrealistisch sei. Das Vertrauen in das Rechnungsprüfungsamt und in den Stadtkämmerer sei allerdings so groß, dass man der Eröffnungsbilanz zustimmen werde.

Ratsherr Borchers (SPD) wies darauf hin, dass der Anteil der Zinsaufwendungen an den Ausgaben im Haushaltsplanentwurf 2013 nicht wie im Land bei 20 %, sondern bei 3 % angesiedelt sei. In diesem Zusammenhang sei der Vorwurf der Opposition zur drohenden Handlungsunfähigkeit der Verwaltung eher sehr theoretisch zu betrachten.

Ratsherr Emmelmann (CDU) machte darauf aufmerksam, dass die Immobilien nicht in dem Maße in Stand gehalten und gepflegt würden, wie dies notwendig wäre. Wenn man Raubbau am Vermögen betreibe, könne man nicht von einer Entschuldung sprechen. In der Zukunft werde sich der Rat damit beschäftigen müssen diese Versäumnisse wieder auszugleichen. Abschließend erklärte Ratsherr Emmelmann, dass ein buchhalterischer Gewinn von 2 Mio. €, bei einem Gesamtverkaufsvolumen von etwa 30 Mio. € und einem Vermögen an Immobilien von 3,6 Mrd. € wenig repräsentativ sei. Die CDU-Ratsfraktion bleibe bei ihrem Vorwurf, dass die Immobilien der Landeshauptstadt Hannover zu hoch bewertet worden seien.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erinnerte an die Sitzung des Finanzausschusses vom Vortag und damit verbunden an die Ausführungen von Vertretern des Rechnungsprüfungssamtes zu den Schwierigkeiten einer Bewertung von Vermögen. Im Besonderen vor dem Hintergrund dieser Erklärungen stelle sich für die Fraktion DIE HANNOVERANER kein Aspekt zum Vorwurf einer Bilanzfälschung dar. Ratsherr Wruck gab zudem zu bedenken, dass der Stadt durch eine zu niedrige Bewertung der Immobilien Vermögen verloren gehen könnte. Dem Vorschlag die Eilenriede aufgrund ihrer Unverkäuflichkeit in der Bewertung auf Null zu setzen könne sich die Fraktion DIE HANNOVERANER nicht anschließen. Denn im Vergleich mit ähnlich strukturierten Großstädten mache der Besitz von großräumigen Parkanlagen und eines Stadtwaldes den Unterschied aus. Die Fraktion DIE HANNOVERANER vertraue auf die gewissenhafte Arbeit der Verwaltung und des Rechnungsprüfungsamtes und werde der Eröffnungsbilanz zustimmen.

Ratsherr Dr. Kiaman (CDU) konstatierte, dass in den Reihen der Dezernenten immer dann Geschäftigkeit und Erklärungsbedarf auftrete, wenn die CDU-Fraktion mit ihren Wortbeiträgen richtig läge. Zudem sei es ihm gelungen den Herrn Oberbürgermeister mit seinem Statement zur größten Verteidigungs- und Wahlkampfrede der vergangenen sechs Jahre zu animieren. Ein exorbitanteres Kompliment könne man ihm für seine gelungenen Ausführungen nicht machen.


Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) drückte der Verwaltung und dem Rechnungsprüfungsamt für die Erstellung der Eröffnungsbilanz und den dazu gemachten Erörterungen im Haushaltsausschuss vom Vortag die Anerkennung der PIRATEN-Fraktion aus. In der besagten Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung habe man zudem plausibel erläutert, dass auch die zu ungenau formulierten Vorgaben der Landesregierung zu den unterschiedlichen Standpunkten bei der Bewertung geführt hätten. Weiter erklärte Ratsherr Dr. Junghänel, dass die Darstellung von Vermögenswerten durch das Neue Kommunale Rechnungswesen einer Zeit der Eingewöhnung bedürfe, dass die angemessene Bewertung der Eilenriede legitim wäre und die PIRATEN-Fraktion der Eröffnungsbilanz zustimmen werde.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann hob hervor, dass der Haushalt aufgrund der Doppik transparenter geworden sei. Es sei nun ersichtlich, ob man die Gebäude im richtigen Umfang unterhalte. Im Rahmen seiner Haushaltsrede habe er bereits erörtert, dass die Investitionen höher seien als die Abschreibungen. Das Vermögen werde dadurch nicht nur erhalten, sondern werde erhöht. Diese Kennzahlen und Merkmale habe man anhand der kameralen Haushaltsbewirtschaftung nicht herauslesen können. Man werde im Haushaltsjahr 2013 erstmals die Empfehlung der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle des Bundes) zur Bewirtschaftung von Gebäuden im vollen Umfang übernehmen können.

Ratsfrau Westphely (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass die Verwaltung die Pflicht zur Erstellung einer Eröffnungsbilanz erfüllt habe. Das diese positiv ausgefallen sei, wäre äußerst erfreulich. Weiter bemerkte Ratsfrau Westphely, dass die Aussagen aus der CDU-Fraktion zur Bewirtschaftung der Gebäude nur dahin gehend interpretiert werden könnten, dass man bislang alles richtig gemacht habe. Die Klarheit der Doppik würde nun dafür sorgen, dass die gute Arbeit aus der Vergangenheit von den kommenden Generationen entsprechend weitergeführt werde.
Einstimmig beschloss der Rat zur ersten Eröffnungsbilanz der Landeshauptstadt Hannover zum 01. Januar 2011 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1760/2012 mit 3 Anlagen.


TOP 21.
Antrag der Fraktion DIE LINKE. zu einer Aktuellen Stunde zum Thema "Armut in Hannover"
(Drucks. Nr. 2663/2012)

A K T E L L E S T U N D E

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) führte aus, dass alle Fraktionen und Gruppen jeweils eine maximale Redezeit von 5 Minuten erhielten. Die Gesamtdauer der Aktuellen Stunde solle 45 Minuten nicht überschreiten. Die Reihenfolge ergäbe sich aus der Fraktionsstärke, wobei die Antrag stellende Fraktion DIE LINKE. beginnen werde. Die gleich starken Fraktionen der FDP, PIRATEN und die Hannoveraner hätten sich auf ein roulierendes System geeinigt.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) führte aus, dass nach einer im November veröffentlichten Studie der Hans-Böckler-Stiftung 28.000 Kinder in Hannover arm oder von Armut bedroht seien. Das wäre ein Armutszeugnis für dieses reiche Land. Unter Berufung auf die Studie belege Hannover hinter Leipzig, Dortmund und Duisburg den unrühmlichen vierten Platz in einem bundesdeutschen Ranking der Großstädte zur Armutsgefährdung. Es sei besonders bemerkenswert, dass dies nicht an einer hohen Arbeitslosenquote läge, sondern immer mehr Menschen trotz Arbeit arm seien in Hannover. Weiter kritisierte Beigeordneter Förste, dass die Bundesregierung zudem noch ganze Passagen aus dem Armutsbericht gestrichen habe, um das gesamte Ausmaß an Peinlichkeit zu mindern. Im Vergleich zur derzeitigen Generation an RentnerInnen wären heutige Beschäftigte oft arbeitslos, müssten sich von einer prekären Anstellung zur nächsten hangeln und hätten als Alleinerziehende dazu noch besondere Schwierigkeiten zu bewältigen. Die Auflösung der Vollbeschäftigung habe am Ende der siebziger Jahre ihren Anfang genommen, aber die Weichenstellung zur Abwärtsbewegung der Lohnspirale sei durch die massive Zunahme der Zeitarbeit und der quasi Abschaffung der Arbeitslosenversicherung durch die Einführung von Hartz-IV, den Politikern von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP zu verdanken. Spätestens mit der Agenda 2010 und der Einführung von Hartz-IV sei der Druck auf die Menschen derartig angewachsen, dass diese jede Beschäftigung annehmen müssten, auch wenn die Vergütung zum Leben oft nicht ausreiche. Die Politiker hätten mit dem arbeitgeberfreundlichen Sozialabbau ihr Ziel erreicht und gleichzeitig die Macht der Gewerkschaften dezimiert. Beigeordneter Förste erklärte weiter, dass mit einem Vortragsreisenden im Bankengewerbe ebenso keine Besserung zu erwarten sei, dass die Trittin-Rente ebenfalls eingeführt worden sei und dass ein jeder sich an Bilder, auf denen RentnerInnen in Abfallsammlern nach Pfandgut suchen würden, erinnere. Die Trittin-Rente würde zudem zu katastrophalen, sozialen Auswirkungen in der Lohnpolitik und zu geringen Renten und Altersarbeit führen. Die Tatsache, dass die hannoversche Tafel jeden Monat 20 Tonnen Lebensmittel verteile, zeige, dass die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und SPD den Wahlkampfslogan „Soziale Gerechtigkeit“ nicht nur von der Fraktion DIE LINKE. abgeschaut hätten, sondern nur ein Lippenbekenntnis sei. Zur besseren Verteilungsgerechtigkeit habe man in Hannover, unter Antrieb der Fraktion DIE LINKE., den Hannover-Aktiv-Pass eingeführt und setze sich zudem für die Einführung von Sozialtarifen bei Strom und Gas ein und prangere die Sperrung der Energieversorgung an. Die Fraktion DIE LINKE. fordere den Einstieg der Stadt beim sozialen Wohnungsbau und werde bei den Haushaltsverhandlungen eine lokale Vergaberichtlinie beantragen, die dem Inhalt nach nur Aufträge an Unternehmen vergeben dürfe, die sozial gerechte Mindestlöhne zahlen würden. Zudem sollten Zuwendungen an Dritte an die Erhöhungen im öffentlichen Dienst gekoppelt werden, damit Vereine und Organisationen zukünftig gerechte Löhne zahlen könnten. Zum Abschluss machte Beigeordneter Förste darauf aufmerksam, dass die sich immer weiter öffnende Schere zwischen Arm und Reich die Gesellschaft immer kälter und herzloser mache. Diese werde die Gesellschaft spalten, wenn man nicht dagegen steuern würde und für eine gerechte Umverteilung von oben nach unten auf allen politischen Ebenen eintreten würde.

Beigeordnete Kastning (SPD) erläuterte, dass es bei der Diskussion um Armut im Kern immer um die soziale Balance in der Gesellschaft insgesamt gehe. In der Finanzmarktkrise habe man feststellen können, dass für die Bundesregierung das Bankensystem relevant für diese Gesellschaft sei. Dabei könne der Eindruck entstehen, dass vergessen werde, dass die soziale Komponente relevant für unsere Gesellschaft und Demokratie wäre. In Deutschland würden 10 % der Gesellschaft mehr als 50 % des Nettovermögens besitzen und das Geldvermögen sei so hoch wie nie zuvor. Gleichzeitig aber seien in Deutschland fast 16 Mio. Menschen von Armut bedroht. Aus dem aktuellen Armutsbericht könne man entnehmen, dass es sich dabei um 20 % der Gesellschaft handele. Die Grenze ziehe man bei 848 €. Dabei seien 850 € ca. 60 % des Durchschnittseinkommens. In Hannover würden etwa 68.000 Menschen leben, die Empfänger nach dem II Sozialgesetzbuch wären. Ein Drittel der erwerbsfähigen Empfänger nach dem II Sozialgesetzbuch würden ihre Leistungen ergänzen. Umgekehrt gäbe es Beschäftigte am Arbeitsmarkt, die derart gering entlohnt würden, dass diese gezwungen seien ihr Entgelt mit Sozialleistungen aufzustocken. Die Tatsache, dass Menschen die in Vollzeit arbeiteten ihr Gehalt aufstocken müssten sei für die SPD-Fraktion ein Skandal. Es sei würdelos und ungerecht, dass solche niedrigen Löhne existierten die dies zuließen. Deshalb sei die SPD-Forderung nach einem branchenübergreifenden Mindestlohn von 8,50 € die Stunde längst überfällig. Weiter erläuterte Beigeordnete Kastning, dass finanzielle Armut weit reichende Konsequenzen nach sich ziehe. Lebensgestaltungen verengten sich und viele von Armut bedrohte Menschen könnten schnell ins gesellschaftliche und politische Abseits geraten. Es müsse verständlich gemacht werden, dass diese Problematiken Lösungen auf allen politischen Ebenen benötigten. Beigeordnete Kastning erörterte, dass man in Hannover schon immer Aktivitätsfelder bedient habe, die gesellschaftlichen Ausgrenzungen den Kampf angesagt hätten. Der Zugang zu Bildung und deren Qualität sei eine zentrale Voraussetzung für die Zukunft einzelner Menschen. Unter der Maßgabe zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei der Ausbau der Kinderkrippen und Kindertagesstätten richtig und konsequent. Als Beispiel könne man die Familienzentren und die Ganztagsschulen in den Grundschulen nennen. In diesem Zusammenhang verwirkliche man Dinge, die man als Kommune nicht übernehmen müsste. Man realisiere diese Dinge bewusst und hoffe darauf, dass man auch zukünftig den weiteren Ausbau der Ganztagsschulen umsetzen könne. Im Rahmen der Beschäftigung habe man im Jahr 1985 den ABM-Standort Hölderlinstraße eingerichtet. Inzwischen hätten sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert und die Kommunen hätten dies bezüglich eingeschränkte Möglichkeiten. Die Stadt Hannover nutze dieses Instrument aber auch weiterhin. Man hoffe zudem, dass die Landesregierung den Bestand der Jugendwerkstätten fortführe. Zum Abschluss machte Beigeordnete Kastning darauf aufmerksam, dass die Wohnungspolitik ein zentrales Thema der SPD-Ratsfraktion sei. Zu kritisieren sei allerdings, dass die Landesregierung 40 Mio. € aus der Föderalismusreform zum sozialen Wohnungsbau nicht an die Kommunen weiter gegeben habe. Im Vorfeld der Landtagswahl in Niedersachsen habe die Landesregierung 10 Mio. € für die Kommunen zur Verfügung gestellt. Diese Mittel würden für ca. 200 Wohnungen für ganz Niedersachsen reichen. Allerdings werde der Bedarf an Wohnungen in Niedersachsen auf etwa 150.000 Wohnungen geschätzt. Die „Soziale Stadtförderung“ sei deutlich gekürzt worden. Die Kommunen täten viel, könnten den sozialen Ausgleich aber nicht allein schaffen. Man benötige eine Politik auf allen drei Ebenen Bund, Land, Städte und Gemeinden, die eine soziale Balance fordere und eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermögliche.

Ratsherr Lorenz (CDU) zitierte aus dem Armutsbericht, wonach arm zu sein mehr bedeute als nur wenig Geld zu haben. Armut gefährde auch die Gesundheit, habe gravierenden Einfluss auf die allgemeine Zufriedenheit und auf die Möglichkeit am allgemeinen gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Dazu erläuterte Ratsherr Lorenz, dass man nicht über existenzielle Armut diskutiere, sondern über Armutsgefährdung und Teilhabearmut. Dazu seien keine Einzelmaßnahmen zielführend, sondern strukturelle Maßnahmen erforderlich. Ratsherr Lorenz unterstellte, dass diese in der Landeshauptstadt Hannover nicht gegeben seien. Im Jahr 1991 habe der Rat der Stadt auf Antrag der CDU-Fraktion die Erstellung eines Armutsberichts für Hannover beschlossen. Im Weiteren listete Ratsherr Lorenz Anträge der CDU-Ratsfraktion zum Thema Bildung und Teilhabe auf. Man habe zu Kindertagesstätten Anträge zu besseren und vielfältigeren Angeboten eingebracht. Anträge zu Essengeld und Mittagstischen, zu Platzmangel in Ganztagsschulen und deren Ausstattung, zu Kinderverwahrlosung, Kindesmissbrauch und dem Schutz von Kindern gestellt. Diese Anträge seien von der Ratsmehrheit aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt worden. Ratsherr Lorenz machte deutlich, dass der Armuts- und Sozialbericht gewisse Richtlinien vorgäbe, aber strukturelle Maßnahmen nicht eingeleitet würden. Die Schaffung einer strukturellen Basis sei der Ausbau der Kindertagesstätten von den Kinderkrippen bis hin zu den Kinderhorten. Das Umschwenken auf ein Bildungssystem sei der verkehrte Weg. Denn Kindertagesstätten seien eine Art Frühwarnsystem für die gesellschaftliche Entwicklung. Zudem böten diese eine Chance zur positiven Steuerung und Einfluss auf die soziale Entwicklung zu nehmen. Die Verwaltung lasse strukturelle Entwicklungen vom der Kinderkrippe bis zum Kinderhort eindeutig vermissen. Abschließend warf Ratsherr Lorenz der Verwaltung vor, dass permanent auf die Landesregierung geschimpft und der Reichtum der Stadt unentwegt in den Fokus gestellt würde. Seit seinem Eintritt in den Rat der Stadt im Jahr 1986 habe die Verwaltung beharrlich die Instandhaltung der Schulen und Kindertagesstätten vernachlässigt. Erst in den letzten Jahren habe man unter Anwendung von Bundes- und Landesmitteln und unter Einbezug von privaten Geldern aus Privat-Partnership-Projekten damit begonnen die Gebäude zu sanieren.

Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass Hannover nach einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zur Armutsquote in deutschen Großstädten auf dem vierten Platz läge. Trotz einer relativ geringen Quote an BezieherInnen nach dem II Sozialgesetzbuch von 12,8 % - Berlin habe eine Quote von 20,7 %, läge die Armutsgefährdung in Hannover bei 22,6 %. Möglicherweise bestünde zwischen Arbeitslosigkeit und Armutsgefährdung kein zwingender Zusammenhang mehr, da es mittlerweile Anstellungen im Niedriglohnbereich und eine gestiegene Einkommensungleichheit gäbe. Ratsfrau Langensiepen stellte fest, dass in Hannover eine Armut unter Arbeitslosen, Geringverdienern, Alleinerziehenden, Zuwanderern und Kindern vorhanden sei. Die Stellschrauben zur Lösung der Probleme lägen eindeutig bei der Bundes- und Landesregierung. Die Menschen die Arbeit hätten, müssten auch davon leben können. Diese sollten nicht am Ende eines ganzen Arbeitstages mit einem Gehalt nach Hause gehen müssen, welches knapp über der Armutsgrenze läge. Wenn es am 20. Januar zu einem sozialpolitischen Neubeginn in Niedersachsen käme, würde die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein Landesmindestlohngesetz anstreben. Weiter gestand Ratsfrau Langensiepen ein, dass die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Agenda 2010 – Hartz IV – erfunden habe. Allerdings hätte sich auch unter anderen Farbkombinationen diesbezüglich nichts zum Positiven gewendet. Den Hinweis darauf, die Arbeitslosengeld-II-Regelsätze transparenter darzustellen und diese gegebenenfalls zu erhöhen, ignoriere die Bundesregierung. Zudem fände man auf Bundesebene nichts anderes als Lobbyistenpolitik. Gefördert würde nicht das große Ganze, das Zusammenleben, die soziale Gerechtigkeit, sondern Einzelpersonen, Einzelbranchen und Einzelhaushalte. Die Gelder müssten in die soziale Infrastruktur in Deutschland fließen und man benötige keine nutzlose „Herdprämie“. Wenn überhaupt sollte dies nur für Pflegebedürftige gelten. Man benötige ebenso kein Ehegattensplitting. Wenn schon dann sollten Eltern mit Kindern davon profitieren. Dann wären schon mal viele Alleinerziehende weniger armutsgefährdet. In Niedersachsen seien 44 % der Alleinerziehenden armutsgefährdet. Wenn man diesen familiengerechte Arbeitsbedingungen und Lohnsteuerklasse 3 geben würde, wären viele Probleme beseitigt. Weiter kritisierte Ratsfrau Langensiepen die Neuregelungen im Sozialgesetzbuch durch Frau von der Leyen. Denn die sogenannte Instrumentenreform reduziere die Ausgaben zu Wiedereingliederungs-
maßnahmen und schränke die Vielfalt und die Dauer der Maßnahmen ein. Sie orientiere sich an den Maßnahmearbeitslosen, welche leichter in den Arbeitsmarkt zurückfinden würden. Im Grundsatz alimentiere man Langzeitarbeitslose, bestelle diese von Zeit zu Zeit ein und wünsche, ansonsten in Ruhe gelassen zu werden. Denn wer es zu Zeiten einer guten Konjunktur nicht schaffe, dem sei sowieso nicht zu helfen. Ratsfrau Langensiepen mutmaßte, dass die von CDU und FDP geführte Landesregierung die Chancengerechtigkeit im Bildungsbereich sabotiere. Zu den fragwürdigen Schritten zählten die frühe Auslese der Schulkinder, die Verhinderung von Gesamtschulen und die Unterfinanzierung von Ganztagsgrundschulen. Zum Abschluss wies Ratsfrau Langensiepen darauf hin, dass man in Hannover das Möglichste versuche und Strategien zur Vermeidung von Armut entwickelt habe. Es gäbe den „Hannoverschen Weg“ mit Perspektiven für Kinder in Armut. Der darauf abziele die Schere zwischen armen und reichen Kindern zu schließen. In der Zeitung Asphalt vom Dezember 2012 wurde der Hannover-Aktiv-Pass genannt, den es seit 2009 auf Initiative von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gäbe, als Rollenmodell für eine niedersächsische Lösung. Wenn es eine Studie über Teilnahmegerechtigkeit unter deutschen Großstädten gäbe, wäre Hannover sicher ganz vorn mit dabei. Man sollte den Inklusionsgedanken auch auf finanziell Benachteiligte anwenden. Das Geld sei vorhanden in diesem reichen Land, man müsste es nur umverteilen.

Ratsfrau Bruns (FDP) erläuterte, dass man über relative Armut diskutiere, welche sich aus dem Durchschnittseinkommen deutscher Familien generiere. Das habe nichts mit hungernden Menschen zu tun, die man aus dem Fernsehen und ärmeren Ländern der Dritten Welt kenne. Der deutsche Sozialstaat habe dies bisher verhindert und werde das auch zukünftig tun. Menschen, die in relativer Armut in Deutschland lebten, seien vielfach vom gesellschaftlichen Leben und einer Teilhabe daran ausgeschlossen. Eine Diskussion über eine bessere Einbindung dieser Menschen sowie über die strukturellen Armutsauslöser lohne sich deshalb immer. Ratsfrau Bruns stellte klar, das die FDP-Fraktion weiteren Umverteilungen abweisend gegenüber stünden. Die oberen 25 % der EinkommensbezieherInnen würden dreiviertel des gesamten Steuereinkommens zahlen, die unteren 50 % lediglich 5,5 %. Eine Vermögenssteuer würde zudem mehr kosten als diese einbringen würde. Das sei eine populistische Forderung, die im Kern kontraproduktiv sei. Die Erhöhung des Spitzensteuersatzes sei auch verwaltungstechnisch die einfachere Lösung. Das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung solle Kindern und Jugendlichen, die von Armut bedroht seien, eine Teilhabe ermöglichen. Doch diese dienten in letzter Konsequenz nicht der Armutsbekämpfung. Mittelfristig könne es nicht das Ziel sein die Symptome relativer Armut zu bekämpfen, sondern es müsse das Ziel sein, ihre strukturellen Auslöser abzubauen. Der Hauptauslöser für die relative Armut seien die steigenden Preis und der Kaufkraftverlust – die kalte Progression. Eine große Rolle spielten dabei die steigenden Energiekosten. Außerdem sei es sinnvoll die Grundfreibeträge anzuheben. Eine seriöse Armutsbekämpfung beginne mit einer deutlichen steuerlichen Entlastung der unteren Einkommen. Arbeit sei ein Schlüssel zur Bekämpfung von Armut. Eine Arbeit zu haben sei der Dreh- und Angelpunkt der Sicherheit. Arbeitslosigkeit sei somit der Hauptauslöser von Armut und sozialer Ausgrenzung. Eine gerechte Sozialpolitik müsse daher vorrangig an der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Integration Erwerbsloser in den Arbeitsmarkt orientiert sein. Deshalb werde sich die FDP-Ratsfraktion auch weiterhin für Wachstum und Wettbewerb in der Stadt Hannover einsetzen. Zur Bewältigung von Krisen und Wandel müssten die Erwerbstätigen über eine solide Bildung verfügen. Denn Beschäftigte ohne eine ausreichende schulische Bildung liefen Gefahr dauerhaft aus dem Arbeitsmarkt ausgeschlossen zu werden. Bildung sei für junge Menschen die Chance aus der Armut auszubrechen. Daher sei die Bildungspolitik ein Schlüssel zur Armutsbekämpfung, mit einem vertikal durchlässigen Schulsystem, das jedem Schüler entsprechend seiner Möglichkeiten und Neigungen die Wahlfreiheit zu seinem persönlichen Bildungsweg lasse. Abschließend machte Ratsfrau Bruns deutlich, dass nicht die fehlende Umverteilung ein Auslöser der Armut in Deutschland sei. Es würden sich allerdings strukturelle Defizite zeigen, die Armut bedingten und die es abzustellen gelte. Steuer- und energiepolitische Nachbesserungen zur Entlastung einkommensschwacher Haushalte würden benötigt. Es bedürfe einer Stärkung des Arbeitsmarktes zur Förderung der Wirtschaft und Wettbewerb. Das Bildungssystem müsse weiter verbessert und leistungsfähiger gestaltet werden, um Menschen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt zu befähigen und eine soziale Mobilität zu ermöglichen.

Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) führte aus, dass die viel zitierte Schere zwischen arm und reich das Hauptproblem sei. Untersuchungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hätten ergeben, dass die reichsten 10 % der Bevölkerung im Jahr 1998 etwa 45 % des Gesamtvermögens auf sich vereint hätten. Im Jahr 2008 sei die Quote bereits auf 53 % angewachsen. Ratsherr Dr. Junghänel erläuterte weiter, dass sich Armut in Hannover in vielen Facetten zeige. Auch die Kommunen seien in gewisser Weise von Armut betroffen. Der Stadt Hannover würden zusätzliche Aufgaben zugewiesen, ohne dass ein finanzieller Ausgleich statt fände. Öffentlich-Private-Partnerschaften (ÖPP) würden nicht nur eingegangen, weil Privatfirmen angeblich viel günstiger arbeiten würden, sondern auch weil die kommunale Finanzausschüttung äußerst unbefriedigend sei. Am Beispiel des Misburger Bades, welches sich zu einem riesigen Verlustgeschäft entwickelt habe, konstruierte Ratsherr Dr. Junghänel in diesem Zusammenhang die Annahme auf Lobbyismus und Fremdbeeinflussung. Festzuhalten sei, dass Lobbyismus und Intransparentz in die Parlamente Einzug gehalten hätten. Lobbyismus sei die Ursache von Armut, denn Arme hätten keine effektive Lobby. Als weiteres Beispiel nannte Ratsherr Dr. Junghänel die Pharmaindustrie. Durch Pharma-Lobbyisten würden Hauptstadtpolitiker in ihrer Arbeit unterstützt und würden auch gern auf vorformulierte Anträge zurückgreifen. Das Ergebnis sei, dass die Medikamentenpreise in Deutschland so hoch wären wie in keinem anderen europäischen Land. Allein im Jahr 2009 seien diese um bis zu 25 % gestiegen. Die von Lobbyisten beeinflussten sogenannten Gesundheitsreformen der vergangenen Jahre erfolgten meist im Namen des angeblich fairen Wettbewerbs. Im Ergebnis hätten die Unternehmen im Jahr 2009 zum Gesamtetat der gesetzlichen Krankenversicherung nur noch 38 % beigetragen. Die Lebenserwartung von Männern und Frauen der Armutsrisikogruppe sei gegenüber dem Durchschnitt der Bevölkerung um fünf Jahre niedriger. Reiche, die sich dem solidarischen Versicherungssystem entziehen würden, lebten länger als der Durchschnitt. Ratsherr Dr. Junghänel merkte an, dass die Bundesregierung aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen ein Auseinanderdriften der Gesellschaft durch die Agenda-Politik mit Hartz IV befördert habe. Zum Trotz der Maßgabe „Fördern und fordern“ sei es für viele steil bergab gegangen. Die Arbeitsarmut sei zwischen 2004 und 2009 um 2,5 % gestiegen. 7,1 % der Erwerbstätigen lebten mit ihrem Einkommen unterhalb der Armutsschwelle. Im unteren Einkommenssegment sei der Aufschwung nie angekommen. Allerdings sei es im gleichen Zeitraum für einige wenige steil nach oben gegangen. Beispielsweise für die Versicherungskonzerne und ihre Helfer in der Politik. Dazu fragte Ratsherr Dr. Junghänel, ob es wirklich ein Zufall sei, dass Herr Riester gerade von denen besonders honoriert worden sei, die satte Gewinne aus seinem so genannten Vorsorgesparmodell gemacht hätten und ob es ebenso nur ein Zufall wäre, dass Herr Riester mit seinem Abschied aus dem Bundestag der Wechsel in den Aufsichtsrat eines Investmentfonds einher gegangen sei. Weiter fragte Ratsherr Dr. Junghänel, ob es tatsächlich normal sein könne, dass ehemals Regierende nahtlos in die Wirtschaft wechseln könnten. Ratsherr Dr. Junghänel stellte klar, dass dies nicht den Vorstellungen der PIRATEN entspräche und fügte hinzu, dass die Riester-Rente für Versicherungen und Banken ein Milliardenmarkt sei. Der Nutzen für Menschen mit geringem Einkommen sei hingegen äußerst zweifelhaft. Die PIRATEN-Fraktion unterstütze die Forderung von LobbyControl nach einer Einführung eines zentralen Lobbyregisters im Bundestag, einer Karenzzeit für Spitzenpolitiker nach dem Ausscheiden aus dem Amt, klare Nebenverdienstregelungen für Abgeordnete und eine Eindämmung des politischen Sponsorings. Nur dann habe man eine Chance auf die Einführung anderer Steuerungsmechanismen in Deutschland. Dies beginne bei einer gerechteren Erbschaftssteuer und ende bei einer Finanztransaktionssteuer. Zum Abschluss forderte Ratsherr Dr. Junghänel, die Einführung einer ausreichenden Mindestrente. Man sähe zudem einen angemessenen Mindestlohn als Brückentechnologie auf dem Weg zu einem bedingungslosen Grundeinkommen. Steuer gegen Armut lautete das Motto einer Kampagne, die sich seit längerem für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer einsetze. Der Rat der Stadt Hannover habe am Ende der vergangenen Wahlperiode gegen 4 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschlossen diese Kampagne zu unterstützen. Das sei ein klares Votum und ein guter Anfang!

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) kritisierte die Fraktion DIE LINKE. für die Beantragung einer Aktuellen Stunde im Vorfeld der Landtagswahl zu genau dem gleichen Thema wie aus der Ratsversammlung vom 12. Juli 2008. Ferner missbilligte Ratsherr Böning die Weigerung der hannoverschen Presselandschaft, das gesamte politische Spektrum aus Stadt und Region Hannover objektiv wiederzugeben und bemerkte, dass man das hohe Gut der Pressefreiheit auch zu einer bewussten Verarmung der Meinungsfreiheit missbrauchen könne. Ratsherr Böning sagte, dass echte, wirkliche Armut ein gravierendes Problem darstelle bei dem man helfen müsse. Allerdings würde die Definition von Armut unterschiedlich interpretiert. Es gäbe arme Menschen, die bei näherer Betrachtung ein nachdenkliches Kopfschütteln verursachten. Denn wer seine Wohnung mit der neusten Unterhaltungselektronik ausstatte, wer diverse Handys besitze, wer genug Geld für Zigaretten und Alkohol habe, wer sich einen großen Hund leiste und wer trotz Hartz IV Wert auf Marken-Artikel und Designer-Kleidung läge, solle nicht lamentieren, wenn er oder sie kein Geld für Schulmaterial oder ein vernünftiges Essen für das eigene Kind habe. Diese Menschen würden statistisch als arm gelten. Die Fraktion DIE HANNOVERANER stelle dies besonders im ökonomischen Sinne in Frage. Es sei ebenso völlig unverständlich warum die Fraktion DIE LINKE. ständig neue Vergünstigungen wie z.B. günstigere Tickets für die Spiele von Hannover 96 für seine Klientel verlangten. Und die Kosten dafür sollten wieder einmal die Steuerzahler übernehmen. Ratsherr Böning empfahl zur voran gegangenen Problematik die Ausgabe von zweckgebundenen Gutscheinen. Denn ein zweckgebundener Gutschein für Schulmaterial könnte nicht in eine weitere Schachtel Zigaretten für die Eltern umgewandelt werden. Abschließend stellte Ratsherr Böning klar, dass den Menschen, die durch den Verlust des Arbeitsplatzes, Krankheit oder Scheidung in die Armut abgerutscht seien, ohne wenn und aber geholfen werden müsste. Wirklich bedürftigen Menschen gehöre die Solidarität der Fraktion DIE HANNOVERANER. Allerdings habe auch in diesem Zusammenhang die Hilfe zur Selbsthilfe oberste Priorität. Und es sei grundsätzlich zu vermeiden, dass Familien mit Kindern, egal ob eine Selbstverschuldung vorläge oder nicht, Strom, Gas oder beides abgestellt würde.

Ratsherr Neudahm (WfH) führte aus, dass die hohe Quote der Armutsgefährdung in Hannover der hohen Arbeitslosenquote, einer Vielzahl an Alleinerziehenden, sehr vielen Menschen mit Migrationshintergrund und einer großen Anzahl von Studenten, die erfahrungsgemäß ein geringes Einkommen zur Verfügung hätten, geschuldet sei. Die Stadt versuche diese Not mit verschiedenen Projekten des sozialen Engagements abzufedern. Dazu gehörten unter anderen der Hannover-Aktiv-Pass, die Perspektive für Kinder in Armut und der Enercity Härtefallfonds. Ratsherr Neudahm erörterte, dass er in seiner Stellungnahme auf eine Komponente, die vom Rat der Stadt beeinflusst werden könnte, gezielt eingehen wolle und machte darauf aufmerksam, dass Energie aus Strom und Gas immer mehr zum Luxusgut avanciere. Die immer höher steigenden Preise würden Sozialhilfeempfänger und Geringverdiener belasten. Und immer häufiger würden Anschlüsse aufgrund von Zahlungsrückständen gekappt. Die Politik müsse sich in diesem Zusammenhang seiner sozialen Verantwortung stellen und die Betroffenen schützen. Die Energieversorger lehnten staatlich verordnete Energiepreise zu Recht ab. Zur Begründung werde darauf verwiesen, dass Sozialpolitik eine Aufgabe des Staates sei. Ratsherr Neudahm machte darauf aufmerksam, dass die Sachlage in Hannover ein wenig anders sei. Die Stadtwerke Hannover AG gehöre zu 76 % der Landeshauptstadt Hannover. Die bestimmenden Aktionäre der Stadtwerke seien demnach die hannoverschen Bürgerinnen und Bürger. Die Möglichkeit einen Sozialtarif einzurichten, ohne einen Eingriff in die Wirtschaft vorzunehmen, sein damit gegeben. Der Sozialtarif sei keine neue Erfindung, denn E-ON biete diesen auf freiwilliger Basis bereits seit 2008 an. Menschen, die eine Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebühr nachweisen könnten, hätten Bei E-ON einen Anspruch auf Sozialtarife. Die Stadt Hannover und die Stadtwerke Hannover AG hätten sich auf die Einrichtung eines Härtefallfonds geeinigt. Das sei ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings sei das Erreichen des Fonds für Bedürftige schwierig, die sich im „Behördendschungel“ nicht auskennen würden. Denn diese müssten den mühsamen Weg über die JobCenter oder den Fachbereich Soziales gehen. Zudem läge es abschließend im Ermessen der Stadtwerke, ob geholfen würde oder nicht. Einen Rechtsanspruch gäbe es nicht. Ein verbindlicher Sozialtarif, der einfach beantragt werden könne, wäre eine sinnvolle Einrichtung und eine gute Hilfe für die Betroffenen.

Die Aktuelle Stunde wurde von 17.03 Uhr bis 17.44 Uhr durchgeführt.

TOP 6.
Antrag zur Neufassung der Satzung über die Erhebung der Abwassergebühren für die Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Hannover (Gebührensatzung)
(Drucks. Nr. 2480/2012 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Neufassung der Satzung über die Erhebung der Abwassergebühren für die Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Hannover (Gebührensatzung) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2480/2012 mit 3 Anlagen.


TOP 7.
Antrag zur Entgeltordnung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2726/2012 mit 1 Anlage)
Bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat die Entgeltordnung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2726/2012 mit 1 Anlage.


TOP 8.
Antrag zur Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der LHH
(Drucks. Nr. 2759/2012 mit 2 Anlagen)
Von der Tagesordnung abgesetzt.


TOP 9.
Antrag zum Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) - Gebührenfestsetzung Straßenreinigung 2013 - 2015
(Drucks. Nr. 2690/2012 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat zum Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) die Gebührenfestsetzung Straßenreinigung 2013 – 2015 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2690/2012 mit 3 Anlagen.


TOP 10.
Antrag zur Änderung der Richtlinie über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen, Internationale Kinder- und Jugendarbeit
(Drucks. Nr. 2652/2012 mit 1 Anlage)
Bei 1 Enthaltung beschloss der Rat die Änderung der Richtlinie über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen - Internationale Kinder- und Jugendarbeit, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2652/2012 mit 1 Anlage.


TOP 11.
Förderung des Freien Theaters in Hannover im Haushaltsjahr 2013
(Drucks. Nr. 2816/2012 mit 1 Anlage)
Bei 3 Enthaltungen beschloss der Rat die Förderung des Freien Theaters in Hannover im Haushaltsjahr 2013 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2816/2012 mit 1 Anlage.


TOP 11.1.
Änderungsantrag der Fraktion "DIE LINKE." zu Drucks. Nr. 2816/2012 (Förderung des Freien Theaters in Hannover im Haushaltsjahr 2013)
(Drucks. Nr. 2863/2012)
Von der Fraktion DIE LINKE. zurückgezogen.


TOP 12.
Antrag zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der hannoverimpuls GmbH
(Drucks. Nr. 2287/2012 mit 2 Anlagen)
Gegen 2 Stimmen beschloss der Rat die Änderung des Gesellschaftsvertrages der hannoverimpuls GmbH nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2287/2012 mit 2 Anlagen.


TOP 13.
Antrag zur Delegation von Zuständigkeiten
(Drucks. Nr. 1920/2012)

TOP 13.1.
dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 2342/2012)

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) fragte, wie viele Versetzungen es im laufenden Jahr schon gegeben habe, die man dem Rat laut Niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetz hätte vorlegen müssen. In der Sitzung des Organisations- und Personalausschusses habe die Verwaltung berichtet, dass in den vergangenen drei Jahren 29 Versetzungen vorgenommen wurden.

Erster Stadtrat Mönninghoff bedauerte, die Frage nicht beantworten zu können.

Ratsherr Engelke (FDP) erläuterte, dass das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz den Sinn erfüllen solle nicht nur die Kompetenzen des Rates zu erhalten, sondern diese zu stärken. In der näheren Vergangenheit habe man immer mehr an Kompetenzen aus dem Rat abgezogen und in die Verwaltung verschoben. Deshalb werde die FDP-Ratsfraktion beide Anträge ablehnen.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) sagte, dass die Änderungen im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz gegenüber der Niedersächsischen Gemeindeordnung zu mehr Klarheit und einem Beschlussrecht der Gremien führen sollte. Der Ausgangsantrag diene lediglich dazu den status quo beizubehalten. Der CDU-Antrag gehe in die richtige Richtung, reiche nach Ansicht der PIRATEN-Fraktion nicht weit genug und deshalb werde man beide Anträge ablehnen.

Beigeordnete Kastning (SPD) erläuterte, dass die SPD-Fraktion die Neuerungen dahin gehend bewertet habe, dass sich die bisherige Praxis bewährt hätte und man sich nicht daran erinnern könne, dass ein Ratsmitglied die Kompetenz vermisst habe, über eine Versetzung entscheiden zu dürfen. Man sei der Ansicht, dass die überschaubare Anzahl an Verwaltungsvorgängen in der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters verbleiben sollte. Ferner habe man die Vorlage der Verwaltung zum Anlass genommen, dass im Organisations- und Personalausschuss zukünftig über die Versetzungen berichtet würde und deshalb werde man der Ausgangsdrucksache zustimmen.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass man einer praktikablen Lösung die formale Einengung der Gremien vorziehen und der Ausgangsdrucksache zustimmen werde.
Mit 42 Stimmen gegen 17 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2342/2012 ab.

Mit 38 Stimmen gegen 20 Stimmen beschloss der Rat die Delegation von Zuständigkeiten nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1920/2012.


TOP 14.
Anträge zum Flächennutzungsplan Hannover


TOP 14.1.
220. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Mitte / Klagesmarkt
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2581/2012 mit 3 Anlagen)
Gegen 5 Stimmen beschloss der Rat das 220. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover - Mitte / Klagesmarkt, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2581/2012 mit 3 Anlagen.

TOP 14.2.
214. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Misburg-Süd / ehemalige Bauschuttdeponie östlich Lohweg
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2582/2012 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat das 214. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover - Misburg-Süd / ehemalige Bauschuttdeponie östlich Lohweg, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2582/2012 mit 4 Anlagen.
TOP 15.
Anträge zu Bebauungsplänen

TOP 15.1.
Bebauungsplan Nr. 1627 - Portlandstraße Teileinstellung des Verfahrens Teilaufhebung des Aufstellungsbeschlusses
(Drucks. Nr. 1821/2012 mit 5 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1627 – Portlandstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1821/2012 mit 5 Anlagen.


TOP 15.2.
Bebauungsplan Nr. 1743– Altes Forsthaus -
Verzicht auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Teil B)
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1869/2012 mit 3
Anlagen)


TOP 15.2.1.
dazu 1. Ergänzung, Einwände des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 1869/2012 E1)
Mit 39 Stimmen gegen 17 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat die 1. Ergänzung - Einwände des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1869/2012 E1.

Mit 39 Stimmen gegen 17 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1743 – Altes Forsthaus, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1869/2012 mit 3 Anlagen.


TOP 15.3.
Bebauungsplan Nr. 1361 – Lohfeld –
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2470/2012 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1361 – Lohfeld, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2470/2012 mit 3 Anlagen.


TOP 15.4.
Bebauungsplan Nr. 1551, 4. Änderung – Liethfeld -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2494/2012 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1551, 4. Änderung – Liethfeld, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2494/2012 mit 3 Anlagen.


TOP 15.5.
Bebauungsplan Nr. 1660, am Hohen Ufer/Roßmühle mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung, Bebauungsplan der Innenentwicklung
(Drucks. Nr. 2809/2012 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1660, am Hohen Ufer/Roßmühle, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2809/2012 mit 3 Anlagen.


TOP 16.
Antrag zum Neubau einer Kindertagesstätte, einer Grundschule - als Ersatz für die jetzige Grundschule Meterstraße - und einer Dreifeld-Sporthalle auf dem Gelände der Außenstelle des Gymnasiums Wilhelm-Raabe-Schule (Birkenstraße 12)
(Drucks. Nr. 2038/2012 mit 3 Anlagen)

TOP 16.1.
dazu 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadbezirksrats Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 2038/2012 E1 mit 1 Anlage)

TOP 16.2.
und Änderungsantrag der Fraktion DIE PIRATEN
(Drucks. Nr. 2587/2012)

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) führte aus, dass die PIRATEN-Fraktion den Änderungsantrag mit dem Ziel eingebracht habe, dem Rat mehr Möglichkeiten einzuräumen Einfluss auf den Vorgang zu nehmen. In der Verwaltungsvorlage gehe es um eine Public-Private-Partnership in neuer Form, wie diese ursprünglich nicht geplant gewesen sei und deshalb biete der Antrag Potential, um über diesen intensiver zu diskutieren.
Gegen 7 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der PIRATEN-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2587/2012 ab.

Gegen 6 Stimmen beschloss der Rat die 1. Ergänzung - Änderungsantrag des Stadtbezirksrats Südstadt-Bult, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2038/2012 E1 mit 1 Anlage.

Gegen 3 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat den Neubau einer Kindertagesstätte und einer Grundschule - als Ersatz für die Grundschule Meterstraße – sowie einer Dreifeld-Sporthalle auf dem Gelände der Außenstelle des Gymnasiums Wilhelm-Raabe-Schule nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2038/2012 mit 3 Anlagen.


TOP 17.
Bildungsmonitoring 2012
(Informationsdrucksache Nr. 2623/2012 N1 mit 3 Anlagen)
Vom Rat zur Kenntnis genommen.


TOP 18.
Antrag zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. "Vermögenssteuer jetzt"
(Drucks. Nr. 2002/2012)
Gegen 5 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Antrag der Fraktion DIE LINKE. - "Vermögenssteuer jetzt", nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2002/2012 ab.


TOP 19.
R A T S A N T R Ä G E aus dem Planspiel "Pimp Your Town 2012"

TOP 19.1.
Heranziehungsbeschluss des Rates zu den Anträgen
aus dem Planspiel "Pimp Your Town 2012"

(Drucks. Nr. 2807/2012)

Einstimmig beschloss der Rat den Heranziehungsbeschluss des Rates zu den Anträgen aus dem Planspiel "Pimp Your Town 2012" nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2807/2012.


TOP 19.2.
A N T R Ä G E (Pimp Your Town - 2012)

TOP 19.2.1.
Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE., FDP und PIRATEN zu mehr Fahrradständer an Schulen und in der Stadt Hannover (0001/2012 Pimp your Town 2012)
(Drucks. Nr. 2852/2012)
Eingebracht und überwiesen:
In den Schulausschuss.
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss.
In den Verwaltungsausschuss.
In die Ratsversammlung.


TOP 19.2.2.
Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE., FDP und PIRATEN zu mehr 3-teilige Mülleimer in der Stadt (0005/2012, Pimp your Town 2012)
(Drucks. Nr. 2853/2012)
Eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen.
In den Verwaltungsausschuss.
In die Ratsversammlung.


TOP 19.2.3.
Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE., FDP und PIRATEN zu modernen EDV-Ausstattung an Schulen (Pimp your Town 2012)
(Drucks. Nr. 2854/2012)
Eingebracht und überwiesen:
In den Schulausschuss.
In den Verwaltungsausschuss.
In die Ratsversammlung.


TOP 19.2.4.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE. und PIRATEN zum Ausbau des Fahrradnetzes (0029/2012 Pimp your Town 2012)
(Drucks. Nr. 2855/2012)
Eingebracht und überwiesen:
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss.
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen.
In den Verwaltungsausschuss.
In die Ratsversammlung.


TOP 19.2.5.
Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion zu Beiträgen der Schüler zu Schulsanierungen (Pimp your Town 2012)
(Drucks. Nr. 2856/2012)
Eingebracht und überwiesen:
In den Schulausschuss.
In den Verwaltungsausschuss.
In die Ratsversammlung.


TOP 19.2.6.
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu mehr Aktionen und Projekte für jugendliche Graffitisprayer (Pimp your Town 2012)
(Drucks. Nr. 2857/2012)
Eingebracht und überwiesen:
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss.
In den Jugendhilfeausschuss.
In den Verwaltungsausschuss.
In die Ratsversammlung.


TOP 19.2.7.
Antrag der PIRATEN-Fraktion zur erweiterten Einbeziehung von Schülerinnen und Schülern (Pimp your Town Anträge 0034/2012 + 0041/2012)
(Drucks. Nr. 2858/2012)
Eingebracht und überwiesen:
In den Schulausschuss.
In den Verwaltungsausschuss.
In die Ratsversammlung.


TOP 20.
A N T R A G

TOP 20.1.
der Fraktion DIE HANNOVERANER zum Bau einer Mountainbike-Anlage auf dem Gelände im Stadtteil Nordhafen
(Drucks. Nr. 2633/2012)
Eingebracht und überwiesen:
In den Sportausschuss.
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen.
In den Verwaltungsausschuss.


Ratsvorsitzender Strauch (SPD) schloss darauf hin die Sitzung.



Für das Protokoll:






S t r a u c hM ö n n i n g h o f fS c h ö n d u b e



RatsvorsitzenderErster StadtratStadtangestellter