Sitzung Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 12.12.2012

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 05.12.2012)
Protokoll (erschienen am 02.08.2013)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.06 - Datum 13.12.2012
PROTOKOLL

12. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
am Mittwoch, 12. Dezember 2012, Ratssaal Bemerode, Brabeckstr. 137

Beginn: 18:30 Uhr
Ende: 21:40 Uhr
______________________________________________________________________
Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Rödel (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Lemke (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsfrau Achterberg) (FDP)
(Bezirksratsherr Albrecht) (WfH)
Bezirksratsfrau Barke (SPD)
Bezirksratsfrau Bergmann (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Böhme (SPD)
Bezirksratsfrau Dahlmann (SPD)
Bezirksratsfrau Ehrlich (SPD)
Bezirksratsfrau Großekathöfer (CDU)
Bezirksratsfrau Heesen (CDU)
Bezirksratsherr Hellmann (CDU) 19:05 - 21:40 Uhr
Bezirksratsherr Konietzny (SPD)
(Bezirksratsfrau Kuscher) (CDU)
Bezirksratsherr Meinecke (CDU)
Bezirksratsherr Nauheimer (CDU)
Bezirksratsherr Rücker (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schröder-Hohensee (CDU)
Bezirksratsfrau Stittgen (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Bruns) (FDP)
(Beigeordneter Klie) (SPD)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/ Die Grünen)
(Ratsherr Neudahm) (WfH)

Verwaltung:
Frau Yilmaz FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Just FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Fabich FB Planen und Stadtentwicklung

Presse:
Herr Link Stadtanzeiger
Herr Oberheide Ortsblick

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. M I T T E I L U N G E N

3. A N F R A G E N

3.1. der CDU-Fraktion

3.1.1. Stadtbahnhaltestelle Emslandstraße
(Drucks. Nr. 15-2727/2012)

3.1.2. Projekte zur Förderung von Menschen zum Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt
(Drucks. Nr. 15-2728/2012)

3.1.3. Hochbahnsteig Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-2729/2012)

3.2. der SPD-Fraktion

3.2.1. Schäden im Bereich des Bahnübergang Wülferoder Straße
(Drucks. Nr. 15-2730/2012)

3.2.2. Sportentwicklungsplan - Stand der Dinge
(Drucks. Nr. 15-2731/2012)

3.2.3. Bockmerholzbach
(Drucks. Nr. 15-2732/2012)

3.2.4. Landwehrgraben, Büntegraben, Seelhorstbach
(Drucks. Nr. 15-2733/2012)

3.2.5. Seelhorstbach
(Drucks. Nr. 15-2734/2012)

3.2.6. Debberoder Straße - Einbeziehung des Banketts
(Drucks. Nr. 15-2735/2012)

3.2.7. Kita Brockfeldzwerge - Unzulänglichkeiten
(Drucks. Nr. 15-2736/2012)

3.2.8. Landwehrgraben östlich des Tiergartens
(Drucks. Nr. 15-2737/2012)

3.2.9. Mardalwiesenbach
(Drucks. Nr. 15-2738/2012)

3.2.10. Wassergüte - Zielgüteklasse II (mäßig belastet)
(Drucks. Nr. 15-2739/2012)

4. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

5. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am:
-14.03.2012 (öffentlicher Teil) - wird nachgereicht-

6. Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk - Bericht der Verwaltung

7. Bericht des Stadtbezirksmanagements

8. E N T S C H E I D U N G E N

8.1. Zuwendung für die Bürgergemeinschaft Wülferode e. V.
(Drucks. Nr. 15-2648/2012)

9. A N H Ö R U N G E N

9.1. Bebauungsplan Nr. 1612 - südlich Süßeroder Straße -
Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslage
(Drucks. Nr. 2171/2012 mit 4 Anlagen)

10. ANHÖRUNG ZUM HAUSHALTSPLANENTWURF 2013

10.1. Haushaltsplan 2013 - Haushaltsmittel für die Stadtbezirksräte
(Informationsdrucks. Nr. 15-1902/2012 mit 1 Anlage)

10.2. Haushaltssatzung 2013
(Drucks. Nr. 1900/2012 mit 3 Anlagen)

10.2.1. Änderungsantrag zu Drucksache Nr. 1900/2012-N1Fassung. Aufteilung der eigenen Mittel 2013/ Verfügungsmittel des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 15-2877/2012)

10.2.2. Änderungsanträge des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode zur Drucksache Nr. 1900/2012 N1-Fassung-Haushaltsplanentwurf 2013
(Drucks. Nr. 15-2875/2012)

11. A N T R Ä G E

11.1. der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRUENEN

11.1.1. Baumpflanzungen Verlängerung Kattenbrookstrifft bis Stockholmer Allee
(Drucks. Nr. 15-2747/2012)

11.1.2. Fahrbahnmarkierung für Radfahrer, Wülferoder Straße
(Drucks. Nr. 15-2748/2012)

11.1.3. Fahrradweg Bemeroder Straße
(Drucks. Nr. 15-2751/2012)

12. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

12.1. Zuwendungsanträge Interfraktionell
(Drucks. Nr. 15-2876/2012)

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

13. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am:
-14.03.2012 (nichtöffentlicher Teil) - wird nachgereicht-

14. Informationen über Bauvorhaben

15. Grundstücksverkauf
(Drucks. Nr. 2626/2012 mit 2 Anlagen)

16. Antrag der SPD-Fraktion

16.1. Verleihung der Ehrenplakette des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 15-2752/2012)

17. Antrag der CDU-Fraktion

17.1. Verleihung der Ehrenplakette
(Drucks. Nr. 15-2753/2012)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Rödel eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung
festgelegt:
Antworten zu TOP:
3.1.2.
3.1.3.
3.2.1.
3.2.6. liegen noch nicht vor, werden nachgereicht, sobald sie vorliegen

Folgende TOP werden abgesetzt:
5, 6, 13 und 14.

Zu TOP 10.2: Abstimmung erfolgt in der N1-Fassung

12.1.: Zuwendungsantrag Interfraktionell

Die vorliegende Tagesordnung wurde mit diesen Änderungen einstimmig bestätigt.

TOP 2.
M I T T E I L U N G E N
Bezirksbürgermeister Rödel stellt die neuen Kontaktbeamten der Polizei im Stadtbezirk vor:
Frau Craciun ist als Kontaktbeamtin zuständig für Bemerode und Herr Sugint für Kronsberg und Wülferode.

TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
der CDU-Fraktion

TOP 3.1.1.
Stadtbahnhaltestelle Emslandstraße
(Drucks. Nr. 15-2727/2012)

Bezirksratsherr Schröder-Hohensee trug folgende Anfrage vor:

In letzter Zeit gibt es immer wieder leichtere, aber auch schwerere Unfälle an dieser Stadt­bahnhaltestelle. Oft wird von Autofahrern, die – von der Alten Bemeroder Straße kommend –
nach rechts in die Emslandstraße oder – von der Bemeroder Straße kommend – nach rechts abbiegen, jeweils die gleich hinter der Ampelschaltung befindliche zweite Ampel übersehen.
Dann kollidieren die PKW-Fahrer mit der Stadtbahn, teilweise werden sie auch noch bis zur Haltestelle mitgeschleift, da die Bahn nicht so abrupt bremsen kann.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung dieses Problem bekannt?
2. Würde ein gelbes Warnlicht „Achtung Straßenbahn“ für die Rechtsabbieger helfen?
3. Welche Maßnahmen gedenkt die Verwaltung hier zur Vermeidung weiterer Unfälle zu ergreifen?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Fragen 1-3:
Die Stadtbahnlinie 6 hat im November 1999 den Betrieb aufgenommen. Vor der Inbetriebnahme erfolgte unter Leitung der Technischen Aufsichtsbehörde und Teilnahme der Polizei, Üstra, Straßenverkehrsbehörde und Straßenbaulastträger eine umfangreiche Überprüfung und Abnahme aller sicherheitsrelevanten Belange.

Die Sicherung des Stadtbahnüberganges erfolgte für den Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn mittels einer Lichtsignalanlage und Zeichen 201-51 (Andreaskreuz stehend mit Blitzpfeil) StVO, für Fußgänger durch Installierung von Z-Gittern und gelben Springlichtern.

Am 20.03.2002 erfolgte eine erneute Überprüfung des Stadtbahnüberganges unter Teilnahme der obigen Beteiligten. Ergebnis dieser Überprüfung war, dass die Signalisierung der Fußgänger im Gleisbereich mittels Rotlicht (rot / dunkel) erfolgt. Dafür wurden die vorhandenen gelben Springlichter entfernt.

Der Stadtbahnübergang ist hinsichtlich des Unfallgeschehens unauffällig. Folgende Unfallzahlen gab es in den vergangenen Jahren:
2004: 2 (Stadtbahn-Kfz und Stadtbahn-Kfz),
2005: 1 (Stadtbahn-Radfahrer),
2006: 1 (Stadtbahn-Stadtbahn),
2007: 1 (Stadtbahn-Kfz),
2008: 1 (Stadtbahn-Radfahrer),
2009: 0,
2010: 0,
2011: 0,
2012: 2 (Stadtbahn-Kfz und Stadtbahn-Kfz).

Die Unfälle zwischen Stadtbahn und Kraftfahrzeugen bzw. Stadtbahn und Radfahrern erfolgten ausnahmslos dadurch, dass von den Kraftfahrzeugführern und Radfahrern die Signalisierung nicht beachtet wurde.

Das Nichtbeachten der Signalisierung bedeutet, dass die Verkehrsteilnehmer das Rotlicht der Signalisierung nicht beachtet haben und trotzdem in den Bereich des Stadtbahnüberganges hinein gefahren sind. Das Beachten eines Rotlichtes stellt eine der elementarsten Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für die Teilnahme am Straßenverkehr bei. Auf Rotlicht wird nicht noch durch ein gelbes Warnlicht hingewiesen.

Die beiden Unfälle im Jahr 2012 ereigneten sich am 14.07.2012 um 14.57 Uhr und am 15.11.2012 um 09.19 Uhr. Beide Unfälle ereigneten sich bei Tageslicht. Bei beiden Unfällen kam der Pkw von der Bemeroder Straße und missachtete das Rotlicht.

Nach Rechtsabbiegen von der Bemeroder Straße in die Emslandstraße befindet sich der Stadtbahnübergang ca. 50 m hinter der Kreuzung Am Sandberge / Bemeroder Straße / Emslandstraße / Lange-Hop-Straße. Dies ist eine ausreichend lange Strecke, bei der jeder aufmerksame Verkehrsteilnehmer das Rotlicht der Signalisierung und das Andreaskreuz erkennen und sein Fahrverhalten entsprechend anpassen kann.

Aus der Alten Bemeroder Straße kann nicht nach rechts in die Emslandstraße abgebogen werden, wenn eine Straßenbahn die Freigabe für die Überfahrt über die Emslandstraße erhalten hat, da die Lichtsignalanlage für die Alte Bemeroder Straße auf rot bleibt.

Dem Antrag auf gelbe Warnlichter am Stadtbahnübergang wird daher nicht gefolgt.

TOP 3.1.2.
Projekte zur Förderung von Menschen zum Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt
(Drucks. Nr. 15-2728/2012)
In den Stadtbezirk Kirchrode – Bemerode –Wülferode sind Gelder des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für verschiedene Projekte, mit Schwerpunkt zur Förderung von Menschen die den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt ohne Unterstützung nicht schaffen, geflossen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Einrichtungen im Stadtbezirk haben bisher eine Förderung in welcher Höhe erhalten?
2. Welche Einrichtungen werden aktuell noch gefördert und für welche Einrichtungen ist eine Förderung in Planung?
3. Gibt es eine Beteiligung der LHH an diesen Förderungen und wenn ja, in welcher Höhe, wenn nein, warum nicht?

Zuständigkeitshalber weitergeleitet an Job Center. Antwort wird nachgereicht, sobald sie vorliegt.

TOP 3.1.3.
Hochbahnsteig Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-2729/2012)
Der Neu zu errichtende Hochbahnsteig in Kirchrode führt unter den Bürgern und Bürgerinnen nicht nur zu Akzeptanz. Um diese zu erreichen, gilt es, negative Begleiterscheinungen so weit wie möglich zu reduzieren. Da dies schwierig scheint, müssen Nachteile durch erhöhte Funktionalität und evtl. Mehrwert ausgeglichen werden.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche Möglichkeiten werden bis dato in Erwägung gezogen , architektonische Lösungen zu finden, die sich harmonisch bei geringstmöglicher Barrierewirkung
in Ihr Umfeld einfügen?
2. Wie soll diesbezüglich die weitere Bürgerbeteiligung aussehen?

-Antwort wurde schriftlich nachgereicht-

Antwort der Verwaltung:
Zu 1.:
Die infra erarbeitet zurzeit einen Entwurf der Verkehrsanlagen, der den Belangen aller Verkehrsteilnehmer und den vor Ort wohnenden Bürgerinnen und Bürgern möglichst gut gerecht werden soll.
Zu den gestellten Aufgaben gehört die möglichst weitgehende Erhaltung des Klönschnackplatzes, die Aufwertung der Fläche vor der Sparkasse sowie aller anderen Seitenanlagen. Außerdem sollen ausreichend dimensionierte Rad-und Gehwege geschaffen werden. Nach den bisherigen Erkenntnissen sind allerdings nicht alle Flächen zuwendungsfähig. So erfordert der Bau des Hochbahnsteiges keinen Umbau der Fläche vor der Sparkasse und wäre nach Auffassung der infra von der Stadt Hannover zu tragen. Bei der Stadt sind für eine Beteiligung an dem Projekt bisher keine Mittel eingeplant.
Das von der infra und Region betriebene Abstimmungsverfahren der mit der Stadtverwaltung zur Planung und Finanzierung ist noch nicht abgeschlossen.
Zu 2.:
In den Jahren 2008 bis 2010 fand bereits ein moderierter Prozess zur integrativen Stadtteilarbeit für Kirchrode-Mitte statt, deren Ergebnisse in die Planung eingeflossen sind.
Im Jahr 2013 beabsichtigt die infra das Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Alle betroffenen Anliegerinnen und Anlieger können im Rahmen des Verfahrens ihre Einwände vorbringen. Falls erforderlich findet zu den Einwänden ein Erörterungstermin statt. Eine darüber hinausgehende weitere Bürgerbeteiligung zur Planung ist seitens der Region als Aufgabenträgerin bzw. der infra als Bauherrin nicht vorgesehen.
Die Planfeststellungsunterlagen enthalten allerdings noch keine detaillierten Angaben über die genaue Gestaltung des Bahnsteiges und dessen Aufbauten.
Bisher ist von der infra vorgesehen, die bei Hochbahnsteigen in den Jahren seit 2002 in der Regel verwendete Gestaltung auch beim Hochbahnsteig Großer Hillen anzuwenden. Als Beispiele seien die Haltestellen Kantplatz und Uhlhornstraße genannt, die im Rahmen des barrierefreien Ausbaus Mittelhochbahnsteige erhielten.

TOP 3.2.
der SPD-Fraktion

TOP 3.2.1.
Schäden im Bereich des Bahnübergang Wülferoder Straße
(Drucks. Nr. 15-2730/2012)

Im Kreuzungsbereich der Stadtbahn mit der Wülferoder Straße ist es in den letzten Monaten zu nunmehr schon sichtbaren Schäden der Straßenoberfläche insbesondere im unmittelbaren Schienenbereich gekommen. Diese werden auch für die Autofahrer beim Überqueren der Gleise spürbar. Auf Grund der voraussichtlich eintretenden Witterungsbedingungen mit Frost- und Tauperioden ist bei ausbleibenden Maßnahmen mit weiteren Verschlechterungen der Fahrbahnbeschaffenheit zu rechnen, und Sicherheitsrisiken bzw. Schäden an Kraftfahrzeugen und/oder Gleisen sind nicht mehr auszuschließen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. In welcher Weise sind diese Schäden seit wann bekannt?
2. Welches Ergebnis zeitigte die letzte Bahnübergangsbereisung und -schau wann, insbesondere zum Thema?
3. Wann ist mit der nachhaltigen Beseitigung der Schadensstelle zu rechnen?

-Antwort wurde schriftlich nachgereicht-

Die Anfrage würde zuständigkeitshalber an die infra zur Stellungnahme weitergeleitet.

Die Stellungnahme der infra lautet wie folgt:
Der beschriebene Schaden ist der infra seit dem 10.07.2012 bekannt. Zu diesem Zeitpunkt waren keine unmittelbaren Sanierungsarbeiten erforderlich.

Nach weiterer Beobachtung hat die infra entschieden, den Schaden noch im Dezember zu beseitigen.

TOP 3.2.2.
Sportentwicklungsplan - Stand der Dinge
(Drucks. Nr. 15-2731/2012)

Bezirksratsfrau Ehrlich trug folgende Anfrage vor:

Der Sportentwicklungsplan sollte längst in seine weitere Phase übergegangen sein.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie sehen derzeit die zeitlichen Vorstellungen für die Diskussion des Sportentwicklungsplans aus?
2. Was hat die Veränderungen des ehedem bekannten Zeitplans bewirkt?
Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung im Zusammenhang:
In den Leitlinien der Sportentwicklungsplanung in der Landeshauptstadt Hannover (vgl. Informationsdrucksache 0443/2010) hat die Verwaltung die Untersuchungen der Universität Osnabrück, vorgestellt und auf Grundlage der Bevölkerungs- und Organisationsbefragung folgende Arbeitsfelder in der Sportentwicklungsplanung als nächsten Schritt definiert:
· Verbesserung der Sportraumsituation
· Vernetzung und Kooperation
· Steigerung des Sportengagements
· Finanzierung des Sports

An diesen Punkten arbeitet die Verwaltung seit Vorlage der Informationsdrucksache. So wurde z.B. die GRUPPE PLANWERK aus Berlin mit der Erstellung eines Sportraumkatasters und –entwicklungsplans beauftragt. Aufgrund der Vielzahl der Sporträume in einer Großstadt wie Hannover ist dies eine umfassende Arbeit, die noch in das Jahr 2013 hinein dauern wird. Abschließend sei noch erwähnt, dass die Verwaltung die Sportentwicklungsplanung als laufenden Prozess versteht.

TOP 3.2.3.
Bockmerholzbach
(Drucks. Nr. 15-2732/2012)

Am Bockmerholzbach sollten zur Erhöhung der Strömungsgeschwindigkeit und zur Verringerung der Faulschlammablagerung Renaturierungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Maßnahmen wurden in den letzten elf Jahren mit welchem Ergebnis durchgeführt?
2. Welche Maßnahmen sind auf Grund welchen Hinderungsgrundes noch ausstehend?
3. Inwieweit sind dabei besondere Regelungen notwendig, die durch die Festsetzung des Bockmerholzes als Naturschutzgebiet bedingt sind?
-Beantwortung erfolgt auf Antrag der SPD-Fraktion schriftlich-
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der Bockmerholzbach im Bereich der Landeshauptstadt Hannover hat sich durch extensive Unterhaltung naturnah entwickelt. Die Gewässergüte befindet sich in Gewässergüteklasse II (mäßig belastet. Bisher wurden Ansitzstangen für Greifvögel installiert, deren Standorte die landwirtschaftlichen Drainageausläufe markieren und auf Höhe des Naturdenkmales Brinksoot wurde vom Bereich Umwelt und Stadtgrün im Jahr 2000 auf etwa 200 m Länge das Profil des Grabens aufgeweitet und im Umfeld mehrere Kleingewässer angelegt. Die Faulschlammablagerungen sind mittlerweile nicht mehr vorhanden.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Es gab die Idee, Gehölze zu pflanzen. Angesichts des Vorkommens von Primula veris, einer Rote-Liste-Pflanzenart, die auf Bankett und Böschungen gefunden wurde, wurde davon Abstand genommen. Weitere Maßnahmen sind nicht geplant.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Der Oberlauf im westlichen Teil des Bockmerholzes verläuft innerhalb eines Naturschutzgebietes. Auch hier waren und sind keine Maßnahmen geplant.

TOP 3.2.4.
Landwehrgraben, Büntegraben, Seelhorstbach
(Drucks. Nr. 15-2733/2012)

Der Landwehrgraben mit den einmündenden Gewässern Büntegraben und Seelhorstbach ufern in diesem Gewässerknoten zeitweise aus. Es wird das Profil der Gräben von Beobachtern dafür verantwortlich gemacht, zumal im weiteren Unterlauf das Bachbett überhaupt nicht verlassen wird.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Maßnahmen sind geplant oder stehen gar vor der Durchführung, um Ausuferungen vorzubeugen?
2. Zu welchen Zeitpunkten sind die jeweiligen Maßnahmen geplant?
3. Welche Auswirkungen hat der jeweilige Wasserstand in den Gräben für die näheren und weiteren Anlieger?
-Beantwortung erfolgt auf Antrag der SPD-Fraktion schriftlich-
Antwort der Verwaltung zu Frage 1 und 2:
In dem Knotenpunkt Landwehrgraben, Seelhorstbach wird im Frühjahr 2013 der Einmündungsbereich so ausgebaut, dass das Wasser im Hochwasserfall schneller abfliessen kann. Weitere Abschnitte des Seelhorstbaches sind in Planung, der Grunderwerb macht gute Fortschritte, so dass in 2014 weitere Abschnitte des Seelhorstbaches ausgebaut werden können.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Der Ausbau des Mündungsbereiches und weiterer Bereiche des Seelhorstbaches wird sowohl für die Anlieger des unmittelbar angrenzenden Lenzbergweges, als auch für die Anlieger des Landwehrgrabens und Büntegrabens positive Auswirkungen haben.


TOP 3.2.5.
Seelhorstbach
(Drucks. Nr. 15-2734/2012)

Der Seelhorstbach enthält einer Feststellung aus dem Jahr 2001 zeitweise Ammonium über 1 mg/l.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Worin ist diese hohe Konzentration begründet?
2. Bleibt es bei der ehedem getroffenen Aussage, dass keine Aktivitäten daraus an dieser Stelle abzuleiten sind?
3. In welcher Weise wird sich der Neubau von Gewerbebauten auf den Parkplätzen östlich der Messe auswirken?

-Beantwortung erfolgt auf Antrag der SPD-Fraktion schriftlich-

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Episodisch auftretende hohe Ammoniumkonzentrationen im Seelhorstbach stehen im Zusammenhang mit Starkregenereignissen, die (insbesondere nach längerer niederschlagsfreier Zeit) über die Oberflächenentwässerung Schmutzstoffe von den versiegelten Flächen der Stadtteile in den Bach eintragen. So wurde beispielsweise nach einem sommerlichen Gewitterereignis ein erhöhter Ammoniumwert von etwa über einem Milligramm pro Liter gemessen.
Diese kurzzeitigen Ereignisse haben die Wassergüte des Seelhorstbaches bisher nicht verschlechtert. Nach wie vor befindet er sich in Güteklasse II (mäßig belastet).

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Gegen die Folgen dieser Starkregenereignisse sind nach wie vor keine Maßnahmen möglich.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplanes war durch mehrere Gutachten die
Unschädlichkeit des Wasserabflusses nachzuweisen.
Im Entwässerungskonzept für das B-Plan-Gebiet 1764 in Hannover-Bemerode wurde belegt, dass eine Regen- und Hangwasserbewirtschaftung in unterschiedlichen genehmigungsfähigen Varianten realisierbar sind. Damit ist sowohl die stoffliche als auch die quantitative Bewirtschaftung gemeint, da das anfallende Niederschlagswasser auf seine natürliche Menge zu reduzieren ist.
Im hydraulischen Gutachten zu Auswirkungen auf den Seelhorstwald und unterhalb liegender Siedlungsgebiete wurde nachgewiesen, dass es durch die Umsetzung des B-Planes weder für den Wald noch für Anlieger zu hydraulischen Problemen führen wird.


TOP 3.2.6.
Debberoder Straße - Einbeziehung des Banketts
(Drucks. Nr. 15-2735/2012)

Die Debberoder Straße ist zwischen dem Ortsausgang Wülferode bis fast an die Stadtgrenze in vernunftgeboten minimalem Standard, was die Breite der Fahrbahn angeht, in Aspaltbauweise wiederhergestellt. Die früher übliche Nutzung des Banketts für Fußgänger und Radfahrer ist deshalb jetzt nicht mehr möglich. Wegen des fehlenden Fuß- und Radweges zwischen der Ortslage Wülferode und dem Bockmerholz entlang der Landesstraße zur Bundesstraße 443 wird die Debberoder Straße gerne ersatzweise benutzt.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Möglichkeiten könnten für Fußgänger und Radfahrer in diesem Bereich zwischen Wohnsiedlung und Wald ergriffen werden, um das Bankett als Fuß- und Fahrradweg-Ersatz zu nutzen?
2. Wie verhält es sich dabei mit einer Anpassung des Banketts durchgängig an die Höhenlage der Fahrbahn und einer stärkeren Verfestigung?
-Antwort wurde schriftlich nachgereicht-

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Ein Bankett ist aufgrund seiner Neigung, die im Regelfall 12% beträgt, nicht für die Nutzung von Fußgängern und Radfahrern vorgesehen. Das Bankett dient hauptsächlich den Einrichtungen der Straßenausstattung. Außerdem erhält der Straßenkörper dadurch seinen seitlichen Halt.
Fußgänger müssen ggf. außerorts in Gegenrichtung zum Kraftverkehr am Fahrbahnrand entlang laufen. Radfahrer fahren auf der Fahrbahn nach dem Rechtsfahrgebot.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Das Bankett soll möglichst tiefer als die Fahrbahn liegen um einen sicheren Ablauf des
Regenwassers zu ermöglichen. Der Aufbau eines Banketts entspricht weitestgehend dem ungebundenen Fahrbahnaufbau. Das kurze Halten von Fahrzeugen auf dem Bankettstreifen ist grundsätzlich möglich.

TOP 3.2.7.
Kita Brockfeldzwerge - Unzulänglichkeiten
(Drucks. Nr. 15-2736/2012)

Bezirksratsfrau Dahlmann trug folgende Anfrage vor:

Die Kindertagesstätte Brockfeldzwerge besteht zwar erst seit der Jahrtausendwende, ist aber nicht unbedingt funktional gestaltet und gestaltbar. Teilweise vereisen Fenster im Winter von innen, und eine kindangepasste Gestaltung der Innenwände ist wohl nicht möglich, um hier eine beispielhafte Erläuterung wesentlicher Probleme für das Gebäude zugeben. Es gibt wohl noch weitere.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche (insbesondere baulichen) Probleme sind in toto schon nach relativ kurzer Betriebszeit bereits zu Tage getreten?
2. Welche Reparaturen oder andere Veränderungen wurden wann bzw. werden noch wann durchgeführt, um sämtliche unter 1 nachgefragten Unzulänglichkeiten zu beseitigen?
3. Wie kann die betreiberseits gewünschte, eigene und kindangepasste Gestaltung der Wände durchgängig gewährleistet werden?
Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Ergänzend gibt die Verwaltung noch folgende Hinweise:
Der Bau wurde vor der Weltausstellung als erster in dem energetisch sehr guten Kronsberg-Standard erstellt. Der Standard entspricht bereits der heute gültigen Energieeinsparverordnung. Die Planung wurde von einem renommierten Hamburger Architekturbüro erstellt, Erfahrungen mit dem ambitionierten Kronsberg-Standard gab es damals noch nicht.

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
An einigen Fenstern tritt aufgrund der großen Leibungstiefe eine Schwitzwasserbildung auf, welche bei starkem Frost auch zu Vereisung führen kann. In dieser Kita wurde damals keine Lüftungsanlage eingebaut.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Seit 2009 wurden verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung erprobt, bisher unter Rücksichtnahme auf die architektonische Gestaltung der Fassade:
· Austausch der Fensterdichtungen
· Austausch von 2 Fenstern mit besserer thermischer Trennung der Konstruktion
· Einbau einer Begleitheizung an 2 Fenstern

Da diese Maßnahmen nicht zu dem gewünschten Erfolg führten, wurden in 2012 weitere Maßnahmen ergriffen:
· Einbau einer Lüftung in den Nebenräumen
· Einbau von 2 Kastenfenstern
Der Erfolg dieser Maßnahmen soll im jetzigen Winter 2012/13 beobachtet und ausgewertet werden.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Sollten diesbezüglich Wünsche durch den Nutzer bestehen, können diese in Zusammenarbeit mit der Verwaltung gerne umgesetzt werden.

TOP 3.2.8.
Landwehrgraben östlich des Tiergartens
(Drucks. Nr. 15-2737/2012)

Der Landwehrgraben östlich des Tiergartens ist durch einen renaturierten Verlauf gekennzeichnet, der in diesem Jahr sogar schon in die engere Wahl für eine niedersachsensachsenweit ausgelobte Auszeichnung gekommen ist. 1999 hatte sich die Wassergüte II eingestellt.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Wassergüte konnte seit 1999 zu den jeweiligen Erhebungszeitpunkten festgestellt werden?
2. Worauf ist die jeweilige Wassergüte über die Zeit zurückzuführen?
-Beantwortung erfolgt auf Antrag der SPD-Fraktion schriftlich-
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
2007 war der Gewässerabschnitt kritisch belastet (Güteklasse II-III), aktuell (2012) wurde wieder die Güteklasse II (mäßig belastet) festgestellt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Mit der Oberflächenentwässerung über die Regenwasserkanalisation gelangen organisch belastete Wässer in den Landwehrgraben. Diese wirken sich in Abhängigkeit von den Abflussverhältnissen unterschiedlich auf die Wassergüte des Baches aus. In Jahren mit hohen Abflüssen (niederschlagsreiche Jahre) ist die Konzentration der organischen Stoffe geringer, in abflussschwachen Jahren aufgrund der geringen Verdünnung entsprechend höher. Die Renaturierung des Regenrückhaltebeckens „Am Rohgraben“ in 2004 hat zu einer besseren Vorreinigung der Oberflächengewässer beigetragen. Möglicherweise bewirkt das Rückhaltebecken eine dauerhafte Güteklasse II im Oberlauf des Landwehrgrabens.

TOP 3.2.9.
Mardalwiesenbach
(Drucks. Nr. 15-2738/2012)

Die Wassergüte des Mardalwiesenbaches hatte sich 1999 im Oberlauf verschlechtert – bedingt durch Faulschlamm und einmündende Regenwasserkanäle.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie stellt sich in der Zeit danach und jetzt der Zustand dar?
2. Welche Maßnahmen wurden zwischenzeitlich ergriffen?
3. Welche Maßnahmen stehen noch aus?

Beantwortung erfolgt auf Antrag der SPD-Fraktion schriftlich
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
2007 wurde der Mardalwiesenbach oberhalb der Mardalstraße als stark verschmutzt (Güteklasse III), unterhalb der Mardalstraße als kritisch belastet (Güteklasse II-III) bewertet. Aktuell wird das Gewässer auf seinem gesamten Lauf anhand der biologischen Analyse als kritisch belastet (Güteklasse II-III) eingestuft. In abflussschwachen Zeiten (Niedrigwasserstände mit sehr geringer Fließgeschwindigkeit) können aber hohe bis sehr hohe Sauerstoffdefizite auftreten.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Seit dem naturnahen Ausbau des oberen Gewässerabschnittes über eine Länge von 290m (Mardalstraße bis Tiergarten) im Jahre 1998 sind keine weiteren Maßnahmen erfolgt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Es stehen keine weiteren Maßnahmen aus.

TOP 3.2.10.
Wassergüte - Zielgüteklasse II (mäßig belastet)
(Drucks. Nr. 15-2739/2012)

Die Rahmenplanung sieht bei den Gewässern die Zielgüteklasse II vor.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Gewässer haben diese o. g. Zielgüteklasse im Stadtbezirk erreicht?
2. Welche Gewässer sollen wann und mit welchen Maßnahmen in diesen Zustand versetzt werden?


Beantwortung erfolgt auf Antrag der SPD-Fraktion schriftlich
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Zielgüteklasse II (mäßig belastet) haben der Bockmerholzbach, der Büntegraben, der Landwehrgraben auf dem Abschnitt östlich des Tiergartens einschließlich seines Oberlaufes (Rohgraben) und der Seelhorstbach auf dem größten Teil seiner Fließstrecke erreicht.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Forderungen nach Erreichung eines guten ökologischen und chemischen Zustandes sind im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in §27 formuliert.
Hier heißt es für den Fall, dass die Gewässer künstlich oder erheblich verändert sind, was auf die meisten städtischen Gewässer zutrifft, folgendermaßen:
„…sind so zu bewirtschaften, dass
· Eine Verschlechterung ihres ökologischen Potentials und ihres chemischen Zustandes vermieden wird und
· Ein gutes ökologisches Potenzial und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden.“
Die Erreichung ist ein kontinuierlicher Prozess. Folgende Maßnahmen zur Erreichung dieser Zustände werden bei der Stadtentwässerung umgesetzt:
· schonende, differenzierte Gewässerunterhaltung
· naturnaher Gewässerausbau
· Anlage von Regenrückhaltebecken
· Vorklärung des Regenwassers durch den Einbau von Schmutzfängen „Modell Hannover“ in die Strasseneinläufe
TOP 4.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Straßenbahnhaltestelle Brabeckstraße
Hierzu wird es erneut einen Ortstermin geben und er werde hierzu sich berichten lassen, führte Bezirksbürgermeister Rödel aus.

Victor-Schulte-Straße
Bezüglich der Abfallsituation in der Victor-Schulte-Straße wurde Bezirksbürgermeister Rödel von einigen EinwohnerInnen gebeten sich für eine Situationsverbesserung einzusetzen.
Stadtbezirksmanager Just ergänzte, die alljährliche durchgeführte Reinigung reiche nicht aus, dieses Problem sei bekannt. Die eigentlichen Anlieger müssten eine Regelung bewirken, können aber nicht erreicht werden. Daher werde weiterhin versucht das Schulprojekt zu reaktivieren. Darüberhinaus erörtere er in Zusammenarbeit mit aha die Bereitstellung von zusätzlichen Abfallkörben. Über die Kostenübernahme der zusätzlichen Entleerung führe er Verhandlungen innerhalb der Stadtverwaltung.

Süßeroder Straße / Rohfeld
Bezirksbürgermeister Rödel verwies hierzu auf die Anhörung unter TOP 9.1..

Umfang von Ausgleichsmaßnahmen
Auf die Nachfrage eines Einwohners was denn unter Ausgleichsmaßnahmen zu verstehen sei, ob es mehr als Bäume seien, führte Bezirksratsherr Konietzny aus, er werde diese Anfrage erneut einbringen i. S. der Biodiversität bzw. im Zusammenhang mit der Walderweiterung auf dem Kronsberg.

Sicherungsmaßnahmen Rewe-Parkplatz
Die von den Einwohnerinnen vorgebrachte Idee der Sicherungsmaßnahme für den Rewe-Parkplatz wurde von Bezirksratsfrau Lemke begrüßt, allerdings wisse sie nicht, ob die rechtliche Handhabung möglich sei, werden auf jeden Fall diese Anregung aufgreifen.

Baumaßnahmen Netrada - Höhe der Bodenplatte
Die Nachfrage eines Einwohners, nach der Höhe der Bodenplatte wird von Herrn Fabich (Stadtplaner) schriftlich beantwortet werden.
Im Zusammenhang mit Netrada erkundigten sich Bezirksratsfrau Stittgen und Bezirksratsherr Konietzny nach dem vorliegenden Zeitrahmen und wie der Plan für den in Aussicht gestellten Bürgerdialog sein werde.
Hierzu werde er Gespräche mit den zuständigen Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern aufnehmen und einen Bürgerdialog organisieren, führte Stadtbezirksmanager Just aus.

TOP 5.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am:
-14.03.2012 (öffentlicher Teil)
-Abgesetzt



TOP 6.
Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk - Bericht der Verwaltung
-Abgesetzt

TOP 7.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Stadtbezirksmanager Just informierte zu folgenden Themen:
Jugend trainiert für die Paralympics: Rollstuhlbasketball-Turnier / Ausscheidungsspiele
Am 21.2.2013 werde das Finale der Landesmeisterschaften in der Zeit von 12:00 - 18:00 Uhr im Krokus ausgetragen.
Im Rahmen der Orientierung zur Inklusion sei eine umfangreiche Beteiligung insbesondere von Nichtbehinderten eine lohnenswerte Unterstützung des Turniers und zudem käme man ins Gespräch betonte Herr Just. Des Weiteren werde hierdurch Interesse und Anerkennung zum Ausdruck gebracht.

Zentrale Veranstaltung "Zivil Courage"
Herr Just machte auf die Aktion "Civil Courage" aufmerksam, die in einer gemeinsamen Aktion mit dem Kommunalen Kriminal-Präventionsrat (KKP) und der Polizei vor einiger Zeit diese Aktion zentral mit Plakaten, Flyern, City-Cards und Regelhinweisen ins Leben gerufen wurde. Er wolle noch einmal für den Stadtbezirk auf diese Aktion hinweisen, im Sinne von jeder kann etwas tun, und wenn viele sich trauen werde es eine veränderte Atmosphäre für den Stadtbezirk geben. Neben dem Einschreiten wollen, sei es sehr wichtig sich nicht selber in Gefahr zu bringen. Hierzu geben die Regelhinweise auf den o. g. Unterlagen eine Hilfestellung. Wenn hierüber hinaus noch Bedarf hat, kann diese Handlungshinweise auf einer Informationsveranstaltung der Präventionsarbeit lernen. Er erklärte sich gerne bereit, hierfür die Anmeldung vorzunehmen, wenn viele Personen Interesse hätten. Weitere Informationen könne der Internetseite (www.Zivilcourage-hannover.de) entnommen werden.


TOP 8.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 8.1.
Zuwendung für die Bürgergemeinschaft Wülferode e. V.
(Drucks. Nr. 15-2648/2012)

Antrag,

zu beschließen, der Bürgergemeinschaft Wülferode e. V. eine Zuwendung in Höhe von 1.950,-- € aus dem Teilergebnishaushalt 2012 – 43 Bildung und Qualifizierung (Produkt: 27301 Stadtteilkulturarbeit) - Kostenart 43180000 zu gewähren.

-Einstimmig


TOP 9.
A N H Ö R U N G E N

TOP 9.1.
Bebauungsplan Nr. 1612 - südlich Süßeroder Straße -
Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslage

(Drucks. Nr. 2171/2012 mit 4 Anlagen)

Antrag,

1. die Anregungen aus den Stellungnahmen von Anwohnern (Anlage 3), deren Namen in einer gesonderten vertraulichen Informationsdrucksache genannt werden, nicht zu berücksichtigen,
2. dem hinsichtlich §2 textliche Festsetzungen geänderten Entwurf des Bebauungspla- nes Nr. 1612 mit Begründung zuzustimmen,
3. gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB die erneute öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats mit der Einschränkung zu beschließen, dass nur zu den geänder- ten Teilen des Entwurfes des Bebauungsplanes (§2 der textlichen Festsetzungen) Stellungnahmen abgegeben werden können.

0 Stimmen dafür, 16 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 10.
ANHÖRUNG ZUM HAUSHALTSPLANENTWURF 2013

TOP 10.1.
Haushaltsplan 2013 - Haushaltsmittel für die Stadtbezirksräte
(Informationsdrucksache Nr. 15-1902/2012 mit 1 Anlage)

Zur Kenntnis genommen


TOP 10.2.
Haushaltssatzung 2013
(Drucks. Nr. 1900/2012 mit 3 Anlagen)

Antrag,

die Haushaltssatzung 2013 zu beschließen.

9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 7 Enthaltungen


TOP 10.2.1.
Änderungsantrag zu Drucksache Nr. 1900/2012-N1Fassung. Aufteilung der eigenen Mittel 2013/ Verfügungsmittel des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 15-2877/2012)

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Aus den im Haushaltsplanentwurf 2013 im Teilergebnishaushalt 18, Produkt 11111 für den
Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode (Stadtbezirks 06) veranschlagten Haushaltsmitteln wird folgender Betrag für Verfügungsmittel ausgewiesen:
Verfügungsmittel Bezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode (Stadtbezirk 06)

3.000,00 Euro

-Einstimmig


TOP 10.2.2.
Änderungsanträge des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode zur Drucksache Nr. 1900/2012 N1-Fassung-Haushaltsplanentwurf 2013
(Drucks. Nr. 15-2875/2012)

Antrag

Der Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode empfiehlt dem Rat, dem Haushaltsentwurf 2013 (Drucks. Nr. 1900/2010 N1-Fassung) einschließlich der zuvor beschlossenen Änderungsanträge zuzustimmen.

-Einzelergebnisse sind der Anlage zu entnehmen


TOP 11.
A N T R Ä G E

TOP 11.1.
der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRUENEN

TOP 11.1.1.
Baumpflanzungen Verlängerung Kattenbrookstrifft bis Stockholmer Allee
(Drucks. Nr. 15-2747/2012)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung möge (aus bestehenden HH-Stellen wie z.B. dem 1000 Bäume-Programm
o.a.) entlang des Straßenabschnittes Kattenbrooksstrift bis Stockholmer Allee auf dem
Grünstreifen zwischen der Bahnlinie (Linie 6) und der Straße schnell- und hochwachsende
Bäume passend zum gegenüber liegenden Naherholungsgebiet Kronsberg sowie als
Sichtschutz zur zukünftigen Gewerbeansiedlung (B-Plan Nr. 1764/2012, Netrada) pflanzen.

-Einstimmig


TOP 11.1.2.
Fahrbahnmarkierung für Radfahrer, Wülferoder Straße
(Drucks. Nr. 15-2748/2012)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, eine rote Markierung auf die Fahrbahn der Wülferoder Straße im Einmündungsbereich Wilhelm-Göhrs-Straße mit einem Fahrradsymbol aufzubringen.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 11.1.3.
Fahrradweg Bemeroder Straße
(Drucks. Nr. 15-2751/2012)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, zu prüfen wie der Bereich um die Bemeroder
Straße 73 für Radfahrer, die den Radweg auf der Bemeroder Straße Richtung
Innenstadt nutzen sicherer zu gestalten ist. Vorstellbar wäre ein Hinweisschild,
welches an der Einmündung einer noch nicht benannten Straße, die Verlängerung
des Jonathanweges, auf Fahrradfahrer hinweist.

Zurückgezogen


TOP 12.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 12.1.
Zuwendungsanträge Interfraktionell
(Drucks. Nr. 15-2876/2012)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
1. Der Kath. Familienbildungsstätte Hannover für die Arbeit im Bemeroder Familientreff aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode einen Zuschuss in Höhe von 670,00 € zu gewähren.
Damit soll die Arbeit im Babycafe sowie das Angebot für Mütter mit Kindern von 3 -6 Jahren unterstützt werden. Es nehmen regelmäßig bis zu 18 Kinder an diesem sozialpädagogisch geleiteten Angebot teil. Die Kirchengemeinde „Heilige Engel“ wird sich ebenfalls wieder an den Kosten beteiligen.
2. Dem Förderverein der Grundschule Feldbuschwende aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode einen Zuschuss in Höhe von 200,00 € für die Anschaffung eines Bandenwagens für die Sporthalle zu gewähren, da der vorhandene Wagen (Marke Eigenbau) defekt ist. Der neue Wagen kostet 500,00 €, der Förderverein wir die Differenz aus seinen Mitteln bestreiten.
3. Der Schützengesellschaft Bemerode und der Freiwilligen Feuerwehr Bemerode aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode -Wülferode einen Zuschuss in Höhe von 1990,00 € für die Ausrichtung der Jubiläumsfeier 2013
“300 Jahre Tradition in Bemerode“ zu gewähren. Bereits in diesem Jahr fallen Kosten für Werbung und Planung an.
Der Eigenanteil der beiden Vereine beträgt zusammen 1000,00 €
-Einstimmig


Bezirksbürgermeister Rödel schloss um 21:28 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.


für die Niederschrift:



Rödel Yilmaz
Bezirksbürgermeister Sachbearbeiterin






Bezirksbürgermeister Rödel schloss um 21:40 Uhr die Sitzung.

für die Niederschrift:

Rödel Yilmaz
Bezirksbürgermeister Sachbearbeiterin