Sitzung Ausschuss für Personal Organisation und Digitalisierung am 21.11.2012

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 13.11.2012)
Protokoll (erschienen am 22.12.2012)
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Landeshauptstadt Hannover 23.11.2012

PROTOKOLL

11. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am Mittwoch, 21. November 2012, Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 14.00 Uhr
Ende 14.30 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Bindert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Fischer (SPD)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
(Beigeordneter Klie) (SPD)
Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD) als Vertretung für Ratsherrn Klie
Ratsherr Römer (SPD)
Bürgermeister Scholz (CDU)

Grundmandat:
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Herr Oberbürgermeister Weil
Herr Becker Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
(zu TOP 8)
Frau Diers Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Härke Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Frau Hoppe Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste (zu Top 2)
Herr Kallenberg Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Körber Büro Oberbürgermeister
Herr Lange Fachbereich Feuerwehr (zu TOP 7)
Frau Lehmann Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Licht Gesamtpersonalrat
Frau Siebert Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Frau Dr. Vollmer-Schubert Referat für Frauen und Gleichstellung

Herr Knauer Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
für die Niederschrift



Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 17.10.2012

2.
Bericht zur Vergabe der Frauenfördermittel für das Haushaltsjahr 2011
(Informationsdrucks. Nr. 2432/2012 mit 2 Anlagen)

3. Antrag der PIRATEN-Fraktion zu einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung
(mit 2 Anlagen)
(Drucks. Nr. 1806/2012 mit 2 Anlagen)

3.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1806/2012 (Antrag der PIRATEN-Fraktion zu einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung - mit 2 Anlagen)
(Drucks. Nr. 2475/2012)

4. Delegation von Zuständigkeiten
(Drucks. Nr. 1920/2012)

4.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1920/2012 (Delegation von Zuständigkeiten)
(Drucks. Nr. 2342/2012)

5. Antrag der FDP-Fraktion zu Mängelmelder in Hannover
(Drucks. Nr. 1769/2012)

5.1. Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 1769/2012 (Antrag der FDP-Fraktion zu Mängelmelder in Hannover)
(Drucks. Nr. 2621/2012)








I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Die Vorsitzende, Beigeordnete Kastning, eröffnete die 11. Sitzung des form- und fristgerecht geladenen, beschlussfähigen Organisations- und Personalausschusses.

Ratsherr Römer beantragte die Tagesordnungspunkte 3 und 3.1 erneut in die Fraktion zu ziehen, weil die SPD-Fraktion eine Anfrage an die Verwaltung gestellt habe, die zurzeit noch in Bearbeitung sei.

Ratsherr Engelke merkte an, dass er einige Fragen an die Piraten zum TOP 3 habe.

Beigeordnete Kastning schlug vor, zuerst über den Antrag von Ratsherrn Römer abzustimmen und die Fragen dann trotzdem beim TOP 3 zu stellen.

Dem Antrag von Ratsherrn Römer wurde einstimmig entsprochen.


TOP 1.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 17.10.2012

Einstimmig


TOP 2.
Bericht zur Vergabe der Frauenfördermittel für das Haushaltsjahr 2011

(Informationsdrucksache Nr. 2432/2012 mit 2 Anlagen)

Zur Kenntnis genommen


TOP 3.
Antrag der PIRATEN-Fraktion zu einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung
(mit 2 Anlagen)

(Drucks. Nr. 1806/2012 mit 2 Anlagen)

Antrag zu beschließen:
Der Rat der Landeshauptstadt Hannover beauftragt die Verwaltung, eine Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Landeshauptstadt Hannover (Informationsfreiheitssatzung) auszuarbeiten, orientiert an der Mustersatzung des Bündnisses Informationsfreiheit, und der Ratsversammlung zeitnah vorzulegen.

Ratsherr Engelke erläuterte, dass sich seine Anmerkung sowohl an die Piraten-Fraktion zu Punkt 3 als auch an die CDU-Fraktion zum Änderungsantrag 3.1 richten. Er erklärte, dass aus Sicht der FDP-Fraktion die Internetseite „Hannover.de“ vorbildlich sei, da alle Informationen erreichbar seien, die erreichbar sein können, außer den vertraulichen Drucksachen und Informationen.
Daher bitte er um Konkretisierung der Punkte, die für den Bürger nicht zu erreichen seien, damit man die beiden Anträge bewerten könne.

Ratsherr Dr. Junghänel erläuterte, dass der Änderungsantrag der CDU-Fraktion sowie die Anfrage der SPD-Fraktion zeige, dass die Frage einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung nicht einfach zu bearbeiten sei. Er schlage daher vor, dass sich die Sprecher der Fraktionen, die sich mit diesem Thema befassen, interfraktionell zusammensetzen sollten, um genau diese Fragen in einem kleinen Kreise klären zu können.

Beigeordnete Kastning erläuterte, dass die Art der Bearbeitung des Themas keine Aufgabe des Organisations- und Personalausschusses sei. Die Frage einer gemeinsamen Arbeitsgruppe könne innerhalb der Fraktionen geklärt werden.

Bürgermeister Scholz regte an, dass die Verwaltung weitere Informationen vorlegen könne wie z.B., welche Städte bereits eine Satzung haben und welche Erkenntnisse daraus gezogen werden können, um diese Informationen in die weiteren Diskussionen mit einbeziehen zu können.

Oberbürgermeister Weil erläuterte, dass für die Beschaffung der gewünschten Informationen ein größerer Zeitrahmen eingeräumt werden müsse.

Herr Härke führte weiter aus, dass die Beantwortung der Frage der SPD-Fraktion einer ausführlichen Recherche bedarf. Hintergrund sei, dass es sich bei diesem Thema grundsätzlich um Landesrecht handele. Da einige Länder aber noch keine Gesetze erlassen haben, haben Kommunen sich beholfen, indem sie Satzungen erlassen haben. Daher bedarf es für einen Vergleich zwischen den vorhandenen Informationen eines größeren Zeitfensters.

Außerdem müsse abgewogen werden, welche Informationen bereits transparent zur Verfügung stünden und welcher Mehrwert durch die geforderte Informationsfreiheitssatzung entstehen würde. Er schlug vor, die Fragestellungen, die die SPD-Fraktion an die Verwaltung gestellt hat, den anderen Fraktionen als Grundlage zur Verfügung stellen zu dürfen.

Die SPD-Fraktion stimmte dem zu.

Ratsherr Dette merkte an, dass aufgrund der Wichtigkeit dieser Informationsfreiheitssatzung die Klärung von Fragen und die Durchführung von Diskussionen in einem kleinen Kreis der falsche Weg sei.

Beigeordnete Kastning betonte nochmals, dass die Art der Bearbeitung von Themen und das Verhalten zu einzelnen Anträgen außerhalb des Ausschusses und unter den Fraktionen zu besprechen sei.

Mit einstimmigem Beschluss auf Wunsch der SPD erneut in die Fraktion gezogen.


TOP 3.1.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1806/2012 (Antrag der PIRATEN-Fraktion zu einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung - mit 2 Anlagen)
(Drucks. Nr. 2475/2012)

Antrag zu beschließen:
Der Antragstext wird wie folgt geändert:
Der Rat der Landeshauptstadt Hannover beauftragt die Verwaltung, eine Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Landeshauptstadt Hannover (Informationsfreiheitssatzung) auszuarbeiten, orientiert an der Mustersatzung des Bündnisses Informationsfreiheit und der Ratsversammlung zeitnah vorzulegen.


TOP 4.
Delegation von Zuständigkeiten
(Drucks. Nr. 1920/2012)

Antrag,
zu beschließen, die Organzuständigkeit bei Versetzungen von Beamten/-innen zu einem anderen Dienstherrn vom Rat auf den Oberbürgermeister zu delegieren.

Ratsherr Engelke erläuterte, dass die Regelungen des Kommunalverfassungsgesetzes beibehalten werden sollten, da durch den CDU-Vorschlag, die Zuständigkeit an den Verwaltungsausschuss zu delegieren, den Nachteil hätte, dass zwar alle Fraktionen Rede- aber nicht Stimmrecht hätten. Daher solle die Zuständigkeit beim Rat bestehen bleiben und man werde beide Anträge ablehnen.

Ratsherr Pohl führte aus, dass die Verwaltung durch ihren Antrag unter dem TOP 4 genau diese Zuständigkeit aus dem Nds. Kommunalverfassungsgesetz vom Rat wieder, wie in der Vergangenheit, auf den Oberbürgermeister delegieren wolle. Durch den Vorschlag der CDU-Fraktion sei allerdings der Sinn des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes beibehalten, dass die politischen Gremien in solche Entscheidungen einbezogen würden.

Ratsherr Römer fragte nach, ob es korrekt sei, dass die Verwaltung bei der Beratung in der letzten Sitzung des Organisations- und Personalausschusses zusicherte, das es einen halbjährlichen Bericht im Ausschuss über die erfolgten Versetzungen geben werde. Wenn dieser Bericht halbjährlich vorgestellt würde, könne die SPD-Fraktion dem Antrag zustimmen.

Herr Härke sicherte dieses zu. Er führte weiter aus, dass in der letzten Sitzung ein Bericht zu den in den letzten drei Jahren durchgeführten Versetzungen vorgelegt wurde.

Ratsherr Engelke verdeutlichte, dass er mit dem Antrag einverstanden sein könne, wenn die Zusicherung zur Vorlage eines halbjährlichen Berichts in der Drucksache der Verwaltung aufgeführt wäre.

Oberbürgermeister Weil verdeutlichte, dass die Zusicherung zur Vorlage des halbjährigen Berichts natürlich eingehalten werde. Sollte die Verwaltung, was nicht beabsichtigt ist, gegen die Berichtspflicht verstoßen, könnte der Rat die Kompetenz sofort wieder an sich ziehen.

7 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 4.1.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1920/2012 (Delegation von Zuständigkeiten)
(Drucks. Nr. 2342/2012)

Antrag
zu beschließen:
Der Antragstext wird wie folgt geändert:
Antrag,zu beschließen, die Organzuständigkeit bei Versetzungen von Beamten/-innen zu einem anderen Dienstherren vom Rat auf den Verwaltungsausschuss zu delegieren.

4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 5.
Antrag der FDP-Fraktion zu Mängelmelder in Hannover
(Drucks. Nr. 1769/2012)

Antrag

der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung soll prüfen,
1. ob eine Mängelmelder-App für Hannover realisierbar wäre
2. ob es Kooperationsmöglichkeiten hierfür mit kommerziellen Anbietern gibt und wie
sich diese darstellen würden
3. in welchem Zeitrahmen die Einrichtung einer solchen App gegebenenfalls
umzusetzen wäre.

Ratsherr Römer erläuterte, dass der Änderungsantrag das Ergebnis länger andauernder Diskussionen sei und eine Parallelität zum FDP-Antrag entstanden sei.

Einstimmig


TOP 5.1.
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 1769/2012 (Antrag der FDP-Fraktion zu Mängelmelder in Hannover)
(Drucks. Nr. 2621/2012)

Änderungsantrag zu beschließen:

die Verwaltung wird beauftragt:
1. zu prüfen, welche Möglichkeiten des Beschwerde- und Mängelmeldens es für Einwohnerinnen und Einwohner in Hannover gibt und wie diesen Meldungen nachgegangen wird,
2. die unterschiedlichen Möglichkeiten (z. B. auf hannover.de, Baustellenhotline des Fachbereichs Tiefbau) zusammenzustellen und an prominenter Stelle auf hannover.de zu veröffentlichen und
3. zu prüfen, ob ein Beschwerdemelder als App zur Verfügung gestellt werden kann. Dazu sollten auch die Erfahrungen anderer Städte, die eine solche App bereits haben, berücksichtigt werden.

Einstimmig

Für die Niederschrift








Weil Knauer