Sitzung Stadtbezirksrat Mitte am 19.11.2012

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 09.11.2012)
Protokoll (erschienen am 19.12.2012)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.01 - Datum 04.12.2012

PROTOKOLL

12. Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am Montag, 19. November 2012,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 18.30 Uhr
Ende 21.30 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Bonfert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Stellv. Bezirksbürgermeister Sandow (SPD)
Bezirksratsherr Albrecht (CDU)
Bezirksratsherr Alfonso Moura Dias (SPD)
Bezirksratsherr Batruch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bis- 21.10 Uhr
Bezirksratsfrau Demir (SPD)
(Bezirksratsherr Engelke) (FDP)
Bezirksratsherr Gast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Hogh (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Konopinska (CDU)
Bezirksratsfrau Kupsch (CDU)
(Bezirksratsfrau Markowis) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Münzberg-Jesche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Nebendahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsfrau Pohler-Franke) (SPD)
Bezirksratsherr Prokisch (CDU)
Bezirksratsfrau Seckin (SPD)
Bezirksratsherr Sill (SPD)
Bezirksratsherr Sylvester (PIRATEN)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Barth) (CDU)
(Ratsherr Dr. Junghänel) (PIRATEN)
(Ratsherr Onay) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Ratsfrau Pollok-Jabbi) (DIE LINKE.)
(Ratsfrau Westphely) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Verwaltung:
Herr Efkes Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Dr. Kreter Fachbereich Bildung und Qualifizierung
Herr Schalow Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Roth Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Göttler Stadtbezirksmanagement Mitte
Frau Fenske Bereich Rats- und Stadtbezirksangelegenheiten



Presse:
Frau Hilbig HAZ/Stadt-Anzeiger
Herr Bohnenkamp Neue Presse

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

8.3.4. Radverkehr in der Yorckstraße
(Drucks. Nr. 15-2530/2012)

3. MITTEILUNGEN
- der Verwaltung
- der Bezirksbürgermeisterin

4. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

4.1. E N T S C H E I D U N G

4.1.1. Informationstafel am Gedenkort zerstörte Synagoge, Rote Reihe
(Drucks. Nr. 15-2511/2012 mit 1 Anlage)

4.2. A N H Ö R U N G

4.2.1. Errichtung einer Kleinen Kindertagesstätte (KKT) "Die Baulöwen" Am Holzgraben 1
(Drucks. Nr. 2624/2012)

5. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

5.1. Interfraktioneller Antrag

5.1.1. Eigene Mittel des Stadtbezirksrates Mitte: Kostenübernahme für die Belattung der Bänke an der Friedenskirche
(Drucks. Nr. 15-2523/2012)

6. Bericht der Stadtbezirksmanagerin

7. A N T R Ä G E

7.1. der SPD-Fraktion

7.1.1. Konzept für eine IGS Hannover-Mitte
(Drucks. Nr. 15-2517/2012)

7.1.2. Anhörung und Information der Verwaltung zum wuchernden Spielhallen(un) wesen
(Drucks. Nr. 15-2520/2012)

7.1.2.1. Anhörung und Information der Verwaltung zum wuchernden Spielhallen(un) wesen
(Drucks. Nr. 15-2520/2012 N1)

7.2. der CDU-Fraktion

7.2.1. Verstärkter Einsatz von Parkrangern und Sozialarbeitern auf dem Gartenfriedhof
(Drucks. Nr. 15-2536/2012)

7.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.3.1. Tempo 30-Zone in der Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-2526/2012)

8. A N F R A G E N

8.1. der SPD-Fraktion

8.1.1. Lärmschutz im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-2521/2012)

8.1.2. Sozialer Wohnungsbau statt Verdrängung und Ausgrenzung
(Drucks. Nr. 15-2522/2012)

8.2. der CDU-Fraktion

8.2.1. Fehlerhafte Verkehrsführung im Parkhaus am HCC: Ecke Schackstraße/Schillstraße
(Drucks. Nr. 15-2537/2012)

8.2.2. Verkehrschaos in der City an Wochenenden
(Drucks. Nr. 15-2538/2012)

8.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.3.1. Reaktion auf dieErrichtung der Fußgängerzonen in der Innenstadt und Lister Meile
(Drucks. Nr. 15-2527/2012)

8.3.2. Verkehrsabwicklung an der neuen Kreuzung Klagesmarkt
(Drucks. Nr. 15-2528/2012)

8.3.3. Sanierung von Kopfsteinpflasterstraßen
(Drucks. Nr. 15-2529/2012)

8.3.5. Tiefgaragenstellplätze im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-2531/2012)

8.3.6. Abgelehnte Überwege in der Eilenriede
(Drucks. Nr. 15-2532/2012)

8.3.7. Illegales Parken auf der Fahrbahn und in den Seitenräumen der Waldchaussee
(Drucks. Nr. 15-2533/2012)

8.3.8. Sicherheit von Fuß- und Radverkehr auf der Adenauerallee
(Drucks. Nr. 15-2534/2012)

8.3.9. Schul- und Kitaessen im Stadtbezirk Hannover
(Drucks. Nr. 15-2535/2012)

8.4. von Bezirksratsherrn Hogh
(DIE LINKE.)

8.4.1. Kontrastreiche Gestaltung von Begrenzungspfählen im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 15-2525/2012)

9. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15.10.2012- öffentlicher Teil-

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

10. Informationen über Bauvorhaben

11. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15.10.2012 -nichtöffentl. Teil-

12. Vergabe des Bürgerinnen- und Bürgerpreises 2012

13. Diskussionskultur im Stadtbezirksrat Mitte


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeisterin Bonfert eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:
Die Antwort zur Anfrage aus Tagesordnungspunkt 8.3.3. wird nachgereicht, die Anfrage aus Tagesordnungspunkt 8.3.4. wird vor Tagesordnungspunkt 3 beantwortet. Tagesordnungspunkt 10 wird abgesetzt.
Der so geänderten Tagesordnung wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Die Einwohnerinnen - und Einwohnerfragestunde wurde von 18.40 Uhr bis 19.00 Uhr durchgeführt. Es wurden folgende Themen angesprochen:

Ein Mitglied des Vereins Wohnen am Klagesmarkt (WAK) erläuterte das sich in der Gründung befindliche gemeinschaftliche Wohnprojekt des Vereins.
Das Mitglied wies darauf hin, dass derzeit die Ausschreibung für die Grundstücke am Klagesmarkt laufe. Die Ausschreibung der Grundstücke richte sich an Investoren und Bauträger, die als Baukonsortium zugelassen werden können. Die Ausschreibungsfrist ende am 20.12.2012. Damit eine Finanzierung des Wohnprojektes bei einem Quadratmeterpreis von durchschnittlich 750,- € realisierbar sei, sei es für den Verein wichtig zu erfahren, welche Baugesellschaften bisher ihr Interesse an der Ausschreibung bekundet hätten.
Frau Roth antwortete, dass die die Bewerbungsfrist noch laufe und keine Angaben zu Interessenten und Bewerbern gemacht werden könne. Sollten noch Rückfragen bezüglich des Ausschreibungsverfahrens bestehen, werde empfohlen, direkt mit der zuständigen Sachbearbeiterin, Frau Hublitz, Kontakt aufzunehmen.
Bezirksratsherr Albrecht fragte die Verwaltung, ob sie die ganze Fläche oder Teilflächen ausgeschrieben habe. Außerdem fragte Bezirksratsherr Albrecht, ob die Quadratmeterpreise von der Verwaltung bestätigt werden können.
Frau Roth meinte, dass die Fragen zum Protokoll beantwortet werden.
Protokollantwort:
Die Verwaltung bietet die Grundstücke "Klagesmarkt" unterteilt in sechs Baufelder an. Der Kaufpreis richtet sich nach den einzelnen Baufeldern und liegt zwischen 698,- € und 971,- € pro Quadratmeter. Die wesentlichen Eckdaten der Grundstücksausschreibung einschließlich eines Lageplanes mit Kennzeichnung der Baugrundstücke sind der Informationsdrucksache Nr. 2353/2012 zu entnehmen (Stand 17.10.2012), die auch den Mitgliedern des Stadtbezirksrates Mitte zur Kenntnis vorliegt. Die Ausschreibung der Grundstücke richtet sich dabei an Investoren und Bauträger, die als Baukonsortium zugelassen werden können.
Die vollständige Ausschreibung ist unter www. hannover.de einsehbar! Die Kontaktdaten des Vereins WAK wurden zwischenzeitlich an alle Interessenten, die die Ausschreibungsunterlagen beim Fachbereich Wirtschaft angefordert haben, weitergeleitet.

Die Vertreterin des Vereins berichtete, dass sie schon Kontakt mit der Verwaltung aufgenommen habe, aber bisher keine Antworten erhalten habe. Dem Verein sei bewusst, dass es sich bei der Ausschreibung der Grundstücke am Klagesmarkt um einen besonderen Standort handelt und in der Kürze der Zeit könne diese Ausschreibung für den Verein nicht zu einem positiven Ergebnis führen. Frau Roth unterstrich noch einmal, dass der Verein direkt mit der zuständigen Kollegin bzw. mit Frau de Cassan vom Fachbereich Wirtschaft in Kontakt treten sollte, um Fragen zur die Ausschreibung zu besprechen.
Bezirksratsherr Hogh fragte, ob für die Grundstücke am Klagesmarkt der Hannover-Kinder-Bauland Anwendung finde.
Frau Roth sagte eine Protokollantwort zu.
Protokollantwort:
Kontakt WAK mit der Verwaltung:
Mit Schreiben vom 08.02.2012 hat sich der Verein WAK an die Verwaltung gewendet und sein Interesse an dem Projekt Klagesmarkt bekundet. Am 05.03.2012 wurden mehrere Mitglieder des Vereins WAK, u. a. auch Frau Dahlmann zu einem Termin beim Leiter des Fachbereichs Planen und Stadtentwicklung, Herrn Heesch, eingeladen. In diesem Termin wurde den Mitgliedern die Gelegenheit gegeben ihr Projekt und ihr Anliegen persönlich vorzustellen und Fragen zum weiteren Projektfortgang zu stellen. Im Nachgang zu diesem Termin beim Fachbereichsleiter gab es verschiedene persönliche Gespräche zwischen der zuständigen Mitarbeiterin aus der Verwaltung (Frau Hublitz) und dem Ehemann von Frau Dahlmann, der ebenfalls Mitglied des Vereins WAK ist. In diesen Gesprächen erfolgte ein regelmäßiger Informationsaustausch zum Projektstand. Die vorstehende Aussage von Frau Dahlmann, die Verwaltung habe den Verein WAK nicht zum Projekt Klagesmarkt informiert, ist insoweit nicht richtig.
Kinder-Bauland-Bonus:
Käufer von Wohnungen, die als Erstkäufer vom Bauträger Eigentum erwerben, können in den Genuss des „Hannover Kinder Baulandbonus“ kommen, der für jedes Kind unter 16 Jahren, das im Haushalt des Käufers lebt, einen Rabatt von je 10 % bis max. insgesamt 40% des anteiligen Grundstücksnettopreises vorsieht und auf Antrag von der Ausschreibenden ausgezahlt wird. Ein entsprechender Hinweis ist in der Grundstücksausschreibung enthalten. Die erwerbenden Bieter werden dies im Rahmen ihrer Vermarktung entsprechend kommunizieren.

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Sandow führte aus, dass im Rahmen der Diskussion, ob eine Bebauung auf dem Klagesmarkt stattfinden solle, sehr darauf geachtet worden sei, dass ein Wohnen zu Sozialverträglichen Preisen möglich sein müsse. Daher seien die Ausschreibungsbedingungen sehr begrüßt worden. Es stelle sich die Frage, wie im Rahmen des geplanten Projektes sichergestellt werden solle, dass Menschen, die kein Stammkapital mitbringen könnten, die Möglichkeit erhielten, dort zu wohnen.
Das Vereinsmitglied berichtete, dass man sich sehr wohl in einer Genossenschaft zusammenschließen könne, wenn man wisse, wer Mitglied im Konsortium sei. Es stelle sich die Frage, ob z.B. größere Genossenschaften im Konsortium seien, die entsprechend zahlkräftig seien. Diese würden dann sicherlich mit Eigenkapital bauen und von ihren Mitgliedern nur den entsprechenden Genossenschaftsanteil einfordern, der in der Höhe moderat sei und im Falle eines B-Scheins vom Amt für Wohnungswesen übernommen werde.
In der Gruppe seien aber auch Mitglieder vertreten, die kapitalkräftig im Sinne der Möglichkeit seien, ein Baudarlehen aufzunehmen.
Derzeit gebe es in der Gruppe 4 B -Schein berechtigte Mitglieder.
Bezirksratsherr Albrecht fasste zusammen, dass der Verein offensichtlich von der Verwaltung wissen wolle, welche Genossenschaften sich bereits in einem Konsortium beworben hätten. Dies könne von der Verwaltung natürlich in der laufenden Ausschreibung nicht beantwortet werden. Aber vielleicht könnten die anwesenden Pressevertreter ja das Thema aufgreifen und fragen, wer Interesse an der Kooperation mit der Gruppe habe.

Bezirksbürgermeisterin Bonfert dankte für die Vorstellung des Projektes.

TOP 3.
MITTEILUNGEN
- der Verwaltung
- der Bezirksbürgermeisterin


Bezirksbürgermeisterin Bonfert begrüßte Herrn Schalow vom Fachbereich Planen und Stadtentwicklung.
Herr Schalow erinnerte daran, dass er in der Sitzung vom 17.09.2012 die Drucksache zur Anmietung eines Hotels in der Lammstraße zur Unterbringung von Flüchtlingen vorgestellt habe. Durch Beschluss der Drucksache habe die Verwaltung das Votum erhalten, in weitere Verhandlungen einzutreten und die Immobilie zu mieten.
Die mit dem Investor geführten Verhandlungen seien aus Sicht der Verwaltung an einem gewissen Punkt nicht mehr zu einem positiven Abschluss zu bringen gewesen. Vor dem Hintergrund der langen Laufzeit der Anmietung und der Höhe der Mieten konnte keine Einigung erzielt werden und daher habe die Verwaltung sich entschieden, dass Projekt nicht weiter zu verfolgen.
Die Verwaltung hätte dieses Ergebnis gern dem Bezirksrat mitgeteilt, bevor dieses öffentlich geworden sei. Allerdings sei durch ein Schreiben des Bundes der Steuerzahler an die Stadt Hannover die erfolgte Antwort der Verwaltung, dass das Projekt nicht weiter verfolgt werde, dann öffentlich geworden.
In einer Sitzung des Verwaltungsausschusses habe Herr Dr. Hansmann die Mitglieder entsprechend informiert und heute werde die Information an die Mitglieder des Stadtbezirksrates nachgeholt.
Bezirksratsherr Albrecht dankte Herrn Schalow für die Information im Bezirksrat, zu mal man ja intensiv über die Thematik in der September - Sitzung diskutiert habe.
Bezirksratsherr Hogh fragte nach dem Tenor der Antwort der Verwaltung an den Bund der Steuerzahler. Er (Sprecher) erachte es als äußerst problematisch, dass eine Organisation, die regelmäßig die Verschuldung der Kommunen kritisiere, hier nachgefragt habe, ob sich das Projekt wirtschaftlich rechne. Als Alternative sei verklausuliert der Kauf der Immobilie über Kredite als gangbar bezeichnet worden.
Herr Schalow meinte, der Tenor des Antwortschreibens sei nur gewesen, dass das Projekt nicht weiter verfolgt werde.
Bezirksratsherr Hogh führte aus, dass er sich durchaus mehr Mut seitens der Verwaltung an dieser Stelle gewünscht hätte.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Sandow fragte, ob es schon Alternativen für eine Unterbringung von Flüchtlingen im Stadtbezirk gebe und ob man darüber nachdenke, langfristig Kapazitäten vorzuhalten.
Herr Schalow antwortete, dass die Stadt ja eine Unterbringungspflicht habe und die Zahl der Unterzubringenden im nächsten Jahr mindestens genauso hoch sei, daher müsse die Stadt natürlich weiter nach Alternativen suchen. Langfristig müsse die Verwaltung Kapazitäten vorhalten und momentan prüfe man neue Varianten.
Bezirksbürgermeisterin Bonfert dankte Herrn Schalow für die offizielle Information.

Bezirksbürgermeisterin Bonfert begrüßte den Städtischen Radverkehrsbeauftragten, Herrn Efkes und bat Frau Fenske, vorab die Anfrage zur Yorckstraße zu beantworten.

TOP 8.3.4.
Radverkehr in der Yorckstraße
(Drucks. Nr. 15-2530/2012)
Seit Jahrzehnten wird der Fußweg der Yorkstraße auch vom Radverkehr genutzt, da die Fahrbahn für den Radverkehr ungeeignet und nicht zügig befahrbar ist. Mit einem erfreulicherweise steigenden Radverkehrsanteil nimmt allerdings auch das Konfliktpotential zwischen Fuß- und Radverkehr auf dieser Straße weiter zu, was prinzipiell unnötig ist und vermieden werden sollte.
Auf der Oskar-Winter-Straße hat die Verwaltung vor vielen Jahren eine ganz ähnliche Situation (Kopfsteinpflaster, enger Gehweg und große Bedeutung für den Radverkehr) erfolgreich entschärft.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

1. Was würde Umsetzung der Methode "Oskar-Winter-Straße" auf der Yorkstraße kosten?
2. Wäre das mit dem "Denkmalschutz" vereinbar?
3. Ist die damit notwendigerweise einhergehende Ausweisung als Einbahnstraße mit der Verkehrssituation in der Oststadt (Anwohnerstraße ohne Durchgangsverkehr) prinzipiell vereinbar?

Frau Fenske beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Umbaukosten auf Grundlage „Modell Oskar-Winter-Straße“ würden grob geschätzt rund 75.000 € (Brutto) betragen.
Zu Frage 2:
Nein. Es wäre das ausgewogene Gesamterscheinungsbild beeinträchtigt.
Zu Frage 3:
Die Einrichtung einer Einbahnstraße kommt nicht in Betracht, da keine geeignete Parallelverbindung für den Gegenverkehr vorhanden ist. Weder die Lärchenstraße noch die Ostwender Straße eignen sich, um den dann erhöht auftretenden Gegenverkehr aufzunehmen. Außerdem haben Einbahnstraßen den Nachteil, dass schneller gefahren werden kann, da die Verkehrsteilnehmer nicht mit Gegenverkehr rechnen müssen. Daraus resultiert eine erhöhte Lärmentwicklung auf der Pflasterstraße. Diese Nachteile überwiegen deutlich den Komfortgewinn für Radfahrer durch einen abgetrennten Radwegbereich wie Modell „Oskar-Winter-Straße“. Dieser ist im vorliegenden Fall nicht zulässig, da in Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h der Gesetzgeber das Anlegen von Radverkehrsanlagen untersagt.

Bezirksratsherr Nebendahl fragte, ob die Oskar-Winter-Straße auch eine Tempo 30 Zone sei. Herr Efkes antwortete, dass es sich bei der Oskar-Winter-Straße nicht um eine Tempo 30 Zone handelt, sondern lediglich um eine Einbahnstraße.
Bezirksratsherr Albrecht fragte nach, ob in Tempo 30 Zonen Verkehrsanlagen für Radfahrer zulässig seien.
Herr Efkes verwies auf eine Gesetzänderung, die besage, dass in Straßen mit eine zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, zukünftig keine Radverkehrsanlagen angelegt werden dürfen.
Bezirksratsherr Hogh folgerte, dass Politik dann sicherlich in einigen Fällen gut beraten sei, erst den Radfahrweg anzulegen und dann eine Tempo 30 Zone einzurichten.

Bezirksbürgermeisterin Bonfert fragte, ob eine Baumaßnahme zur fahrradfreundlichen Gestaltung von Kopfsteinpflasterstraßen künftig auch nicht mehr zulässig sei.
Herr Efkes antwortete, wenn es sich bei der Kopfsteinpflasterstraße um eine Straße mit der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h handelt, sei eine solche Maßnahme nicht mehr zulässig.
Bezirksbürgermeisterin Bonfert konkretisierte, ob das Auftragen eines Asphaltbandes auf dem Mittelstreifen der Fahrbahn zulässig sei. Herr Efkes erwiderte, dass das Einziehen eines Asphaltbandes nicht bewusst eine Radverkehrsanlage sei.
Bezirksratsfrau Kupsch fragte, ob das Kopfsteinpflaster Bestandsschutz habe, da es zum historischen Bild der Straße gehöre. Herr Efkes führte aus, dass die Yorckstraße eine besondere Straße aus den Gründerzeiten sei. Die Gesamterscheinung mit dem Kopfsteinpflaster bilde ein Denkmalschutzensemble.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Sandow wollte wissen, welchen Bereich dieses Ensemble umfasse. Außerdem regte Stellvertretender Bezirksbürgermeister Sandow an, die Rillen zwischen den Steinen aus Gründen des Lärmschutzes und aus Sicherheitsgründen für die Radfahrer zu verfüllen.
Frau Roth bot an,einen Ausschnitt des Bebauungsplanes zu übersenden, aus dem der Umfang des Denkmalschutzensembles hervor gehe. Herr Efkes sagte, dass auch das Vergießen von Fugen im Kopfsteinpflaster einen Eingriff in das Gesamterscheinungsbild der Straße darstelle genau wie eine Asphaltierung. .

Herr Efkes berichtete anhand einer Powerpoint-Präsentation über das Gutachten zum Fahrradparken in der Innenstadt. Das Gutachten sei im Jahr 2009 in Auftrag gegeben worden und behandelt die Erhebung der Nachfrage von Stellplätzen in der Innenstadt, welche auf eine Bestandserfassung der vorhandenen Stellplätze aufbaue. Der zukünftige Bedarf sollte abgeschätzt werden um einen Maßnahmekatalog zu entwickeln.
Herr Efkes erläuterte anhand der Präsentation die Bestandsaufnahme. Danach gab es in der Innenstadt im öffentlichen Raum 3610 Abstellplätze, deren Auslastung unterschiedlich sei. Im Bereich der Fußgängerzone liege regelmäßig eine Überlastung der Abstellanlagen vor, der Ernst-August- Platz sei Spitzenreiter. Der Gutachter habe insgesamt einen zusätzlichen Bedarf von 730 Abstellplätzen ermittelt.
Auf Grund dieses Ergebnisses seien Konzeptbausteine definiert worden. Als erster Baustein seien Fahrradbügelergänzungen punktuell im Straßenraum und an den Schwerpunktstandorten vorzunehmen. Überwachtes Parken in ebenerdig zugängigen Parkhausflächen sei ein weiterer Konzeptbaustein gewesen genau wie die Fahrradstationen in vorhandenen Gebäuden, wie z. B. im Parkhaus Mehlstraße.

Herr Efkes erläuterte, dass der Gutachter zum Ergebnis gekommen sei, dass im Straßenraum zeitnah 212 neue Abstellplätze realisierbar seien. Nach Abschluss von Entscheidungen seien weitere 130 bis 188 Abstellplätze realisierbar. Auf Basis von politischen Vorgaben seien weiter 220 Abstellplätze zu schaffen.
Der Gutachter habe im Hinblick auf die Umsetzung des Leitbilds Radverkehr 2025 die Erfordernis gesehen, dezentrale Außenstandorte zu finden.
Zwischenzeitlich sei mit der Umsetzung des Gutachtens begonnen worden.

Bezirksratsherr Albrecht sagte, dass aus den Ausführungen zu entnehmen gewesen sei, dass die Verwaltung im Hinblick auf das Jahr 2025 geplant habe. Es stelle sich die Frage, ob man bei der Begutachtung berücksichtigt habe, dass auf Grund des Demographischen Wandels die Bevölkerung auch in Hannover im älter werde. Unter Umständen gebe es dann sogar weniger Radfahrer in der Stadt.
Herr Efkes erwiderte, dass es ich bei dem beauftragten Gutachten um ein Fachgutachten handelt, welches sich mit dem Radverkehr und den Abstellanlagen beschäftige. Insofern sei zu berücksichtigen gewesen, welche potentiell neuen Radfahrer und welche Steigerung des Radverkehrsanteils zu erwarten sei. Der Demographische Wandel sei nicht eingeflossen.
Bezirksratsherr Nebendahl fragte, ob bei der Zählung nur Räder berücksichtigt worden seien, die an Bügeln oder in der Nähe von Abstellanlagen abgestellt waren oder ob im gesamten Innenstadtbereich gezählt worden sei. Außerdem wollte Bezirksratsherr Nebendahl wissen, wie sich die Situation am Hauptbahnhof darstelle.
Herr Efkes antwortete, dass bei der Zählung auch die wild parkenden Fahrräder im Untersuchungsraum berücksichtigt worden seien. In der Zählung seien 150 wild parkende Fahrräder erfasst worden, welche den nächst gelegenen Abstellanlagen zugeordnet worden seien. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens sei der Raschplatz ausgeklammert worden, die zweite Fahrradstation sei noch im Bau gewesen. Außerdem sei im Bereich des Hauptbahnhofes teilweise ein Bügelaustausch vorgenommen worden, die Hannover Standard- Bügel seien gegen Doppel -S- Bügel ausgetauscht worden, die anstatt für 2 Räder jetzt Platz für 4 Räder bieten würden.
Bezirksratsherr Nebendahl fragte, wie viele ordentliche Abstellplätze es zwischenzeitlich am Bahnhof gebe. Die Antwort müsse nachgereicht werden, sagte Herr Efkes.
Protokollantwort:
Im Bereich vor dem Hauptbahnhof gibt es 326 Plätze. Der Bereich hinter dem Haupzbahnhof wurde nicht erfasst.

Bezirksratsherr Hogh bedankte sich für die Vorstellung und meinte, die Stadt Hannover befinde sich auf einen guten Weg. Er (Sprecher) begrüße, dass der Demographische Wandel im Gutachten nicht berücksichtigt worden sei. Dies sei wesentlich bedeutender bei der Einrichtung von Straßen und Parkplätzen, da deren Renaturisierung wesentlich kostenintensiver sei, als der Abbau eines Fahrradbügels. Bezirksratsherr Hogh unterstrich, dass der Ernst - August - Platz zum öffentlichen Raum zählen müsse, obwohl die Flächen der Bahn AG gehörten. Daher werde erwartet, dass die öffentlich zugänglichen Abstellplätze auch mitgezählt worden seien. Außerdem sei fraglich, inwieweit die von Hauseigentümern privat finanzierten Bügel mitgezählt worden seien.
Herr Efkes führte aus, dass grundsätzlich alles gezählt worden sei, was sich im öffentlichen sichtbaren Straßenraum befinde. Dies bedeute, dass alles, was nicht durch Zäune oder Hecken abgegrenzt sei, erfasst wurde.
Bezirksbürgermeisterin Bonfert erläuterte, dass sie das Gefühl habe, dass bei Überplanungen von Straßen die Berücksichtigung von Fahrradbügeln noch nicht optimal laufe. Bezirksbürgermeisterin Bonfert fragte, ob der Doppel- S-Bügel nur am Bahnhof aufgestellt werden dürfe oder auch im restlichen öffentlichen Raum berücksichtigt werden könnte.
Herr Efkes entgegnete, dass der Doppel-S-Bügel in der Anschaffung aufwendiger sei als der Typ Hannover-Standard-Bügel und nur dort eingesetzt werde, wo ein erhöhter Bedarf ersichtlich sei.
Bezirksratsherr Dias fragte, wie viele Stellplätze an der Oper vorgesehen seien. Außerdem wollte Bezirksratsherr Dias wissen, ob der Verwaltung bekannt sei, dass die Nutzung der Fahrradbügel in der Georgstraße durch die Außengastronomie eingeschränkt werde.
Herr Efkes führte aus, dass im Bereich der Oper die Abstellmöglichkeiten durchaus noch Optimierungspotential aufweisen. Es werden dort keine neuen Abstellplätze entstehen, sondern eine Verdichtung der Abstände der Stellplätze von 1,20 m auf 1,00 m. Dadurch seien ca. 12 potentielle Abstellplätze möglich. Auf Grund des stadtgestalterischen Gesamtkonzeptes sei es nicht möglich, weitere zusätzliche Stellplätze im Bereich des Opernvorplatzes zu schaffen. Die Problematik in der Georgstraße sei vom Gutachter auch festgestellt worden. Hier müsse die Verwaltung genau beobachten, welche Bereiche im öffentlichen Raum welchen Nutzungen zugeordnet seien.
Bezirksratsherr Nebendahl verwies auf die Stadt Münster und führte aus, dass es in Münster 800 Stellplätze direkt am Bahnhof und über 8000 in der Innenstadt gebe. Nun habe Münster zwar einen sehr hohen Radverkehrsanteil, Hannover habe aber mehr Einwohner, daher dürfte die Anzahl der Räder nicht so weit auseinander liegen. Er (Sprecher) sehe ganz viel Spielraum nach oben und das Thema müsse ambitionierter angegangen werden, als das man nur den tatsächlichen momentanen Überhang analysiere.
Wie die Zahl der 150 wild abgestellten Räder ermittelt worden sei, könne nicht nachvollzogen werden. Allein im Bereich des Nord-Westausgangs des Hauptbahnhofs stehen oft 150 wild geparkte Räder. Auch bei einer 160 % igen Auslastung in der Fußgängerzone fehlten ca. 800 Stellplätze nach heutigen Bedarf. Hier in den nächsten Jahren 200-300 Stellplätze neu zu schaffen, sei nicht ausreichend.
Herr Efkes meinte, dass der Gutachter mehrere Maßnahmen vorgeschlagen habe. Grundsätzlich sei darüber nachgedacht worden, in den Bereichen des öffentlichen Raums, in denen kein Platz für neue Bügel sei, KfZ-Stellplätze in Fahrradparkplätze umzuwandeln. Hierzu sei aber ein entsprechendes politisches Votum erforderlich.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Sandow fragte, ob nicht aus Gründen der Gefahrenabwehr Schrotträder z.B. am Bahnhof entfernt werden müssten und dadurch auch wieder Platz geschaffen werden könnte.
Herr Efkes entgegnete, dass im Zuge des Gutachtens auch so genannte Fahrradleichen betrachten worden seien. Im Bereich der gesamten Innenstadt seien lediglich 100 Schrottfahrräder identifiziert worden. Subjektiv habe man die Zahl höher eingeschätzt, aber durch Ermittlungen mittels Klebestreifen habe man feststellen können, dass mache vermeintlichen Schrottfahrräder noch dem Zweck des Fahren dienten.
Bezirksratsfrau Münzberg-Jesche fragte, ob den Mitgliedern des Bezirksrates das komplette Gutachten zur Verfügung gestellt werden könne. Herr Efkes antwortete, dass die grundsätzlich möglich sei.
Hinweis:
Das Gutachten wird jeweils an die Geschäftsstellen der Fraktionen zu versandt.


Frau Göttler erläuterte, dass die Verwaltung auf Grund des Artikels der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung zu den Arbeiten am Nikolaifriedhof eine Presseerklärung herausgebe, die heute schon den Bezirksratsmitgliedern vorgetragen werde. Frau Göttler verlas die Presserklärung:
"Heutige Prüfungen haben ergeben, dass das beauftragte Bauunternehmen im Rahmen der Arbeiten mit großem Gerät zu nah an einen Bereich gekommen ist, wo Handschachtungen erforderlich sind. Das ist zu bedauern. Das Unternehmen wurde aufgefordert, noch größere Vorsicht walten zu lassen.
Der heutige Zeitungsartikel vermittelt allerdings einen unzutreffenden Eindruck in der Öffentlichkeit, soweit von Unkenntnis, rabiaten Eingriffen und Zerstörung die Rede ist. Dies weist die Verwaltung zurück. Auch wenn es sich um einen seit fast 150 Jahren aufgelassenen Friedhof handelt, berücksichtigt die Landeshauptstadt mit der nötigen Sensibilität und Pietät die Würde des Ortes.

Entgegen der Darstellung in der Presse wurden weder zahlreiche Gräber noch Grüfte versehentlich geöffnet und verschüttet. Soweit bei Bauarbeiten zur Erstellung neuer Wege Grüfte freigelegt werden, sollen sie nicht beseitigt, sondern nur zur statischen Sicherung verfüllt werden. Bisher wurden weder bei den laufenden Sanierungen noch bei den zahlreichen früheren Sanierungsarbeiten an Grabmalen Grüfte mit erhaltenen Bestattungen vorgefunden. Eine Gruft war mit Bauschutt verfüllt, eine zweite notdürftig mit alten Grabplatten, die inzwischen gesichert wurden, abgedeckt.

Bei den im genannten Zeitungsartikel abgebildeten Knochenfunden handelt es sich um die von Privatleuten freigelegte Stelle, in der bei den Sanierungsarbeiten der Kapelle 2006/07 gefundene Knochen in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege gesammelt niedergelegt wurden. Diese Fundstelle ist kein von Baggern zerstörter Bereich, sondern liegt an den ausschließlich für Handschachtungen vorgesehenen Erdpartien.

Die Friedhofsanlage ist als Friedhof seit 1866 aufgelassen und damit seit 146 Jahren nicht mehr in Nutzung. Für die Neuplanung des St. Nikolai-Friedhofes / der Nikolaikapelle haben im Vorfeld umfangreiche Voruntersuchungen und Recherchen zu der Friedhofsanlage stattgefunden. Ausarbeitungen und Kartierungen, die so weit wie möglich Aufschluss über die historischen Umfänge sowie die historischen Grabstätten und Grabmale gibt, wurden dokumentiert und in einem Planwerk zusammengefasst. Dieses wurde Grundlage der weiteren Planungen zum Umbau der Goseriede und des Klagesmarkt-Kreisels. Das Planwerk macht deutlich, dass der Nikolai-Friedhof über mehrere Phasen weitgehend seine historische Struktur verloren hat. Grablegen und Steine sind in den meisten Fällen nicht mehr identisch. Insbesondere die Verkehrsplanung der Nachkriegszeit mit den Straßendurchbrüchen Celler Straße und Goseriede haben weite Bereiche weitgehend zerstört. In diesem Zuge wurden die Topografie im Straßenbereich und der näheren Umgebung verändert. Grablegen wurden ausgehoben sowie Steine willkürlich und ohne Ordnung auf die angrenzenden Flächen verteilt.

Ziel der heutigen Planung ist es, die gegebene heterogene Gemengelage auf ihren historischen Zusammenhang zurückzuführen. Durch Straßenrückbau, Neuordnung der Gesamtanlage sowie durch Konzentration kunsthistorisch bedeutsamer Grabmale entsteht ein rücksichtsvoller Umgang mit dem ehemaligen Friedhof. Dabei werden bodenliegende Platten und Standmale sowie neu aufgefundene, verworfene Grabmalreste konservatorisch und restauratorisch behandelt, damit sie ihre Rolle als zeit- und kunsthistorisches Dokument angemessen entfalten können. Damit schließt die Planung an die privaten Interessen an, die Anlage insgesamt in einen würdigen Rahmen zurückzuführen.

Während in den Verkehrsbereichen der Rückbau von versiegelten Flächen zu Grünanlagen keine Probleme bereitet, muss bei der neuen Wegeerschließung wie auch bei der Zusammenführung verschiedener Friedhofsteile damit gerechnet werden, dass Grabstätten und sterbliche Überreste gefunden werden. Das ist in historischen Friedhofsbereichen üblich und zu erwarten. Gebeine wurden schon bei der Kapellensanierung 2006/07 gefunden. Damals wie heute wurden die Bauarbeiter angewiesen, die Funde zu sammeln, damit diese an geeigneter Stelle angemessen wieder eingesetzt werden können. Sowie die Bauarbeiter auf Mauerreste, Grüfte und Fundamente oder größere Knochenfunde stoßen, die eine Grablege vermuten lassen, sind sie angewiesen, die Arbeiten so lange ruhen zu lassen, bis die städtische Denkmalpflege den Fortgang der Arbeiten beschieden hat. Seitdem sich Bodenarbeiten stärker in den Bereich des erhaltenen Friedhofes und unmittelbare Nähe der Kapelle bewegen, werden die Arbeiten täglich begangen und bedeutsame Funde dokumentiert."

Bezirksratsherr Hogh begrüßte die Presserklärung der Verwaltung.

Bezirksbürgermeisterin Bonfert berichtete über die Einweihung des Bücherschrankes an der Friedenskirche und dankte der sehr aktiven Bücherschrankpatin für das eingebrachte Engagement.

TOP 4.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 4.1.
E N T S C H E I D U N G

TOP 4.1.1.
Informationstafel am Gedenkort zerstörte Synagoge, Rote Reihe
(Drucks. Nr. 15-2511/2012 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Hogh sprach der Verwaltung seinen Dank für die gute Vorlage aus und erklärte, er werde der Drucksache zustimmen.

Antrag,
zuzustimmen:

1. Text für eine Informationstafel am Gedenkort zerstörte Synagoge, Rote Reihe (Anlage, Entwurf).
2. Aufstellung einer Informationstafel über die Historie der Neuen Synagoge von der Einweihung 1870 bis zur Zerstörung in der Pogromnacht am 9. November 1938. Standort der Tafel: Gedenkort zerstörte Synagoge, Rote Reihe.

Einstimmig

TOP 4.2.
A N H Ö R U N G

TOP 4.2.1.
Errichtung einer Kleinen Kindertagesstätte (KKT) "Die Baulöwen" Am Holzgraben 1
(Drucks. Nr. 2624/2012)

Bezirksratsherr Hogh fragte, ob bei der Einrichtung von größeren Gruppen die Politik eine Information darüber erhalte, ob Integrationsplätze möglich und vorgesehen seien.
Frau Fenske bejahte dies.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Sandow stellte die Frage, inwieweit weitere Projekte im Stadtbezirk Mitte angedacht seien.
Frau Fenske sagte eine Protokollantwort zu.

Protokollantwort:
Über das konkrete Projekt „Die Baulöwen“- Am Holzmarkt 1a - im Stadtbezirk Mitte hinaus, verfolgt die Verwaltung zur Zeit die Planungen einer zweigruppigen Kindertagesstätte
(1 Krippen- u. 1 Kindergartengruppe) am Klagesmarkt. Für dieses Gesamtprojekt wurde die Investorensuche in die Wege geleitet.
Ein weiterer Ausbau an Krippenplätzen steht im engen Zusammenhang mit dem Nachfrageverhalten der Eltern und ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht näher zu definieren.

Antrag,

zu beschließen,
  • der Errichtung der Kleinen Kindertagesstätte (KKT) "Die Baulöwen" in Trägerschaft der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Am Holzgraben 1, mit 10 Krippenplätzen ganztags zuzustimmen und

  • ab dem 01.12.2012, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufende Förderung entsprechend den Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.


  • Einstimmig

    TOP 5.
    EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

    TOP 5.1.
    Interfraktioneller Antrag

    TOP 5.1.1.
    Eigene Mittel des Stadtbezirksrates Mitte: Kostenübernahme für die Belattung der Bänke an der Friedenskirche
    (Drucks. Nr. 15-2523/2012)

    Bezirksbürgermeisterin Bonfert erläuterte den Antrag. Frau Göttler wies darauf hin, dass auch ein krähensicherer Papierkorb aufgestellt werde.

    Antrag zu beschließen,
    im Rahmen des neuen Bücherschrankes an der Friedenskirche wird die Verwaltung gebeten, auch die auf dem Platz an der Plathnerstraße stehenden Bänke zu überarbeiten/neu zu belatten. Die Kosten dafür finanziert der Bezirksrat Mitte in Höhe bis zu 500 €.

    Einstimmig

    TOP 6.
    Bericht der Stadtbezirksmanagerin
    Frau Göttler berichtete, dass der Bücherschrank an der Neustädter Hof- und Stadtkirche mutwillig umgeworfen worden sei. Der Bücherschrank sei dadurch stark beschädigt worden. Allerdings habe man festgestellt, dass der Schrank durch Mäusebefall abgängig gewesen sei. Zur Überbrückung werde der Bücherschrank, der während der Weihnachtsmarktzeit an der Marktkirche abgebaut werde, an der Neustädter Hof- und Stadtkirche aufgestellt. Zwischenzeitlich suche die Verwaltung nach Finanzierungsmöglichkeiten für die Erneuerung des Bücherschrankes für die Calenberger Neusatdt.

    Weiter verwies Frau Göttler auf den Winternothilfeplan (siehe Anlage 1 zum Protokoll). Die Ökumenische Essenausgabe finde dieses Jahr in den Räumen der Caritas in der Zeit vom 03.12.2012 bis zum 15.03.2013 statt.
    Außerdem wies Frau Göttler darauf hin, dass am 05.05.2013 die Waldchaussee anlässlich des Hannover-Marathons geöffnet werde.






    TOP 7.
    A N T R Ä G E

    TOP 7.1.
    der SPD-Fraktion

    TOP 7.1.1.
    Konzept für eine IGS Hannover-Mitte
    (Drucks. Nr. 15-2517/2012)

    Bezirksratsherr Albrecht zog den Antrag für die CDU in die Fraktion.

    Antrag
    Der Bezirksrat möge beschließen:
    Die Verwaltung der Landeshauptstadt wird aufgefordert, zeitnah ein Konzept für die Errichtung einer im Stadtbezirk Mitte liegenden IGS Hannover-Mitte zu entwickeln und spätestens nach der Landtagswahl 2013 mit der Landesregierung in Verhandlungen darüber einzutreten.

    Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen.

    TOP 7.1.2.
    Anhörung und Information der Verwaltung zum wuchernden Spielhallen(un) wesen
    (Drucks. Nr. 15-2520/2012)

    Bezirksratsfrau Demir wies auf die Neufassung des Antrages hin.

    Antrag
    Der Bezirksrat möge beschließen:
    In einer der nächsten Bezirksratssitzungen wird eine Information der Verwaltung sowie eine Anhörung zum Thema „Spielhallen im Stadtbezirk Mitte und Maßnahmen zur Eindämmung von Spielsucht“ durchgeführt, zu welcher ein(e) Medizinerin der Suchtberatung der MHH sowie ein(e) Vertreter(in) der Suchtberatung von Drobs und ein(e) Vertreter(in) der AOK eingeladen werden.

    Neufassung!

    TOP 7.1.2.1.
    Anhörung und Information der Verwaltung zum wuchernden Spielhallen(un)wesen
    (Drucks. Nr. 15-2520/2012 N1)

    Bezirksratsherr Prokisch führte aus, dass auch der CDU-Fraktion die Zunahme von Spielhallen in dem letzten Jahr im Stadtbezirk aufgefallen sei. Da die CDU jedoch noch Beratungsbedarf zum Thema habe, werde der Antrag in die Fraktion gezogen.

    Antrag
    Der Bezirksrat möge beschließen:
    In einer der nächsten Bezirksratssitzungen wird eine Information der Verwaltung, insbesondere auch im Hinblick auf steuer- und baurechtliche Fragestellungen sowie eine Anhörung zum Thema „Spielhallen im Stadtbezirk Mitte und Maßnahmen zur Eindämmung von Spielsucht“ durchgeführt, zu welcher ein(e) Medizinerin der Suchtberatung der MHH sowie ein(e) Vertreter(in) der Suchtberatung von Drobs und ein(e) Vertreter(in) der AOK eingeladen werden.

    Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen.

    TOP 7.2.
    der CDU-Fraktion

    TOP 7.2.1.
    Verstärkter Einsatz von Parkrangern und Sozialarbeitern auf dem Gartenfriedhof
    (Drucks. Nr. 15-2536/2012)

    Bezirksratsherr Prokisch erläuterte, dass es in der letzten Zeit wieder vermehrt zu Verunreinigungen und Auseinandersetzungen zwischen Anwohnern und Nutzern des Gartenfriedhofs gekommen sei. Daher werde es begrüßt, wenn der Gartenfriedhof in der nächsten Zeit verstärkt durch Parkranger aufgesucht werde.

    Bezirksratsherr Nebendahl erklärte, dass dem Antrag nicht zugestimmt werden könne. Die wenigen Parkranger, die auch für den Stadtbezirk Mitte zuständig seien, würden nicht annähernd für die Flächen im restlichen Stadtbezirk ausreichen. Nichts desto Trotz werde der Bedarf gesehen, den Gartenfriedhof vermehrt aufzusuchen. Daher werde angeregt, einen Interfraktionellen Antrag zum Haushaltsplanentwurf 2013 einzubringen und die Verwaltung aufzufordern, Mittel für zusätzliche Parkranger zur Verfügung zu stellen.
    Bezirksratsherr Hogh signalisierte, dass er (Sprecher) auch einen entsprechenden Haushaltsantrag unterstützen würde. Dem CDU-Antrag könne nicht zugestimmt werden, da hier in den Dienstplan der Parkranger und damit in die Geschäfte der laufenden Verwaltung eingegriffen werde. Aus guten Grund dürfe hier keine Kirchturmpolitik betrieben werden. Es gebe viele Bereiche, wie z.B. den Weißekreuzplatz, wo ein Einsatz der Parkranger erforderlich sei.


    Antrag
    Es wird empfohlen zu beschließen:
    Die Verwaltung setzt für einen Zeitraum von drei Monaten verstärkt Parkranger und Sozialarbeiter auf dem Gelände des Gartenfriedhofs ein. Danach wird über weitere Schritte beraten.

    4 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

    TOP 7.3.
    der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    TOP 7.3.1.
    Tempo 30-Zone in der Hindenburgstraße
    (Drucks. Nr. 15-2526/2012)

    Bezirksratsherr Nebendahl erläuterte den Antrag. Bezirksratsherr Albrecht fragte, ob in einer Tempo 30 Zone öffentlicher Nahverkehr stattfinden dürfe.
    Herr Paetz erklärte als Sachverständiger, dass nach den Verwaltungsvorschriften zu § 45 der Straßenverkehrsordnung seit dem Jahr 2000 auch eine Vorfahrtsbeschilderung für den ÖPNV in Tempo 30 Zonen vorgenommen werden dürfe.

    Antrag
    Der Bezirksrat möge beschließen:
    Die Hindenburgstraße wird mit Fertigstellung der Baumaßnahmen in die vorhandene Tempo 30-Zone im Zooviertel unter Beibehaltung der Vorfahrtsregelungen im Rahmen des Linienbusverkehrs (siehe Calenberger Straße) eingegliedert.

    Einstimmig

    TOP 8.
    A N F R A G E N

    TOP 8.1.
    der SPD-Fraktion

    TOP 8.1.1.
    Lärmschutz im Stadtbezirk Mitte
    (Drucks. Nr. 15-2521/2012)

    Die meisten Anwohnerinnen und Anwohner in der Innenstadt fühlen sich im Stadtbezirk Mitte insbesondere auch wegen der hervorragenden Infrastruktur sehr wohl; einige beklagen sich jedoch zunehmend über überflüssigen Verkehrslärm, der die Lebensqualität vermeidbar beeinträchtigt.

    Insbesondere an bestimmten Punkten wie dem Marstall oder dem Weißekreuzplatz sowie der Otto-Brenner-Straße und der Celler Straße sind Anwohnerinnen und Anwohner häufig von unnötig lärmenden Motorengeräuschen betroffen. Nicht selten wurden die Fahrzeuge/Motorräder im Vorfeld von den jeweiligen Haltern durch Eigenarbeit frisiert und erst in den lärmenden Zustand versetzt.

    Im Bereich der Hagenstraße/Celler Straße werden die AnwohnerInnen insbesondere durch ungefilterten Zuglärm gestört, weil die Deutsche Bahn, die nach eigenen Angaben 2011 einen Betrag von 525 Millionen Euro an den Eigentümer überweisen konnte, die gebotenen Lärmschutzmaßnahmen an diesem Teil der Strecke unterlässt.

    Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:

    1. Inwieweit finden durch die Polizei auch spontane Kontrollen im Hinblick auf die Zulassung der Kraftfahrzeuge statt, wenn lärmbedingte Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Fahrzeug nachträglich „optimiert“ worden ist?

    2. Inwieweit finden abendliche/nächtliche Fahrzeugkontrollen im Bereich des Weißekreuzplatzes und des Marstalls statt?


    3. Wann wird die Landeshauptstadt Hannover Gespräche mit der Deutschen Bahn zum Thema Lärmschutz für Anwohnerinnen und Anwohner u.a. im Stadtbezirk Mitte aufnehmen?

    Frau Roth beantwortete die Anfrage wie folgt:
    Die Fragen 1 und 2 wurden von der Polizeidirektion Hannover nach Abstimmung mit den Polizeiinspektionen beantwortet.

    Zu Frage 1:
    Polizeiliche Verkehrsüberwachung konzentriert sich vor dem Hintergrund der Reduzierung von Verkehrsunfällen mit schwerem Personenschaden vordergründig auf die besonders unfallträchtigen Fehlverhaltensweisen wie Geschwindigkeit, Abstand, Überholen sowie Fahren unter Alkohol-, Drogen- und Medikamenteneinfluss und die damit verbundene Verfolgung und Ahndung von Verkehrsstraftaten und -ordnungswidrigkeiten. Unabhängig dieser Zielrichtung werden auf den Einzelfall bezogene Verkehrskontrollen unter anderem dann durchgeführt, wenn sich konkrete Hinweise auf technische Mängel oder bauartbedingte Änderungen an einem Fahrzeug ergeben, da diese unmittelbaren Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben.

    Zu Frage 2:
    Neben schwerpunktmäßig durchgeführten Personenkontrollen an den angegebenen Örtlichkeiten, finden anlassbezogene Verkehrskontrollen in den angrenzenden Straßenzügen, gemäß der Zielrichtung wie in Ziffer 1 aufgeführt, statt. Auch in den Abend und Nachtstunden werden in den genannten Straßenzügen Verkehrsordnungswidrigkeiten durch Polizeibeamte festgestellt und geahndet.

    Zu Frage 3:
    Die Deutsche Bahn führt zurzeit die Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes an den Strecken 1700 und 1733 Hannover-Zentrum durch. Die Landeshauptstadt hat Mitte des Jahres die Informationen bzgl. Gebietseinstufung und Gebäudealter an die DB Projektbau GmbH weitergegeben, damit diese Informationen in die schalltechnische Untersuchung einfließen können. In dieser Untersuchung werden alle Gebäude entlang der Bahnstrecke hinsichtlich der Lärmbelastung untersucht. Basierend auf den Ergebnissen wird dann festgelegt, ob grundsätzlich eine Lärmschutzwand gebaut werden kann oder die Lärmsanierung der Gebäude mit passiven Maßnahmen erfolgt.

    Die Bahn wird voraussichtlich Ende 2012 / Anfang 2013 ein Plangenehmigungsverfahren einleiten, in dem die Landeshauptstadt Hannover dann offiziell beteiligt wird. Vorab wurden von der DB Projektbau folgende Informationen telefonisch mitgeteilt:

    In Höhe der Hagenstraße ist der Bau einer Lärmschutzwand eher unwahrscheinlich. Aufgrund der vorliegenden Situation mit der Einfahrt zum Abstellplatz für Züge wäre hier eine durchgehende Lärmschutzwand entlang der Hauptfahrstrecken grundsätzlich nicht möglich. Aufgrund der Vielzahl an parallelen Gleisen wäre aber eine vom Fahrweg weit abgerückte Wand nicht lärmwirksam. Ebenso sind kürzere Abschnitte von Lärmschutzwänden meist weniger wirksam und werden dann hinsichtlich des Kosten-Nutzen-Faktors schlechter bewertet. Aus diesen Gründen ist von Seiten der Bahn geplant, die Lärmsanierung mit passiven Maßnahmen (ggf. Fenster, Lüftung) durchzuführen.

    In Höhe Kestnerstraße soll eine Lärmschutzwand errichtet werden. Die genaue Lage und Höhe der Wand ist der Landeshauptstadt Hannover noch nicht bekannt. Gemäß Zeitplanung der Bahn soll ab 2014 schon gebaut werden. Eine Beteiligung der Landeshauptstadt Hannover erfolgt vorher im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens.

    Bezirksratsherr Albrecht fragte, welches die Strecken 1700 und 1733 konkret seien. Frau Roth antwortete, dass es sich um die Strecken Hannover-Minden und Hannover-Würzburg handelt.
    Stellvertretender Bezirksbürgermeister Sandow hob hervor, dass Zielsetzung der Anfrage die Vermeidung von unnötigen Lärmsmog gewesen sei. Die Bahn habe sich lange geweigert, entsprechende Lärmschutzmaßnahmen zu ergreifen. In der Hagenstraße seien nun passive Maßnahmen angedacht. Es stelle sich die Frage, ob die Lärmsanierung an den Immobilien auf Kosten der Bahn stattfinden. Frau Roth antwortete, dass die Sanierungen auf Kosten der Bahn laufen, da diese auch Auslöser sei. Derzeit prüfe die Bahn, wo geeignete Maßnahmen vorgenommen werden müssen, die dann aktiv oder passiv umgesetzt werden müssten.


    TOP 8.1.2.
    Sozialer Wohnungsbau statt Verdrängung und Ausgrenzung
    (Drucks. Nr. 15-2522/2012)

    Die Entscheidung der Landeshauptstadt Hannover, die Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu fördern und bereits bei der Ausschreibung der Grundstücke am Klagesmarkt dafür Sorge zu tragen, dass am Klagesmarkt in Zukunft auch Wohnen zu sozialverträglichen Preisen möglich ist, ist ausdrücklich zu begrüßen.

    Vor dem Hintergrund jedoch, dass renditesüchtige Investmentgesellschaften und Bauunternehmungen mit überhöhten Renditeerwartungen auf den hannoverschen Wohnungsmarkt drängen, droht eine weitere Verteuerung und Verknappung des für Normal- und Geringverdiener bezahlbaren Wohnraums gerade im Stadtbezirk Mitte. Nach dem Auszug von MieterInnen wiedervergebener Wohnraum wird im Regelfall zu drastisch höheren Preisen wiedervermietet.

    Ferner haben sich bestimmte Gesellschaften zur Aufgabe gemacht, vermietete Mehrfamilienhäuser aufzukaufen, sie in Eigentumswohnungen umzuwandeln, Luxussanierungen durchzuführen, den Wohnraum innerhalb kürzester Zeit wieder zu verkaufen und infolgedessen mit einer exorbitanten Rendite wieder auszusteigen. Die drastisch verteuerten Mieten und die das dann drohende Risiko von Eigenbedarfskündigungen tragen die bisherigen MieterInnen.

    Aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben nach dem SGB XII und dem SGB II werden ferner Geringverdienende aufgefordert in kostengünstigeren Wohnraum umzuziehen, eine Renditebegrenzung für anonyme Immobilienhaie existiert hingegen bislang nicht.


    Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:

    1. Inwieweit gibt es weitere Planungen der Stadt Hannover, einer drohenden Schieflage auf dem hannoverschen Wohnungsmarkt - speziell im Zentrum Hannovers – entgegenzuwirken und inwieweit ist die Stadt Hannover dabei von bundes- und landesrechtlichen Vorgaben abhängig?

    2. Inwieweit gibt es vor diesem Hintergrund Überlegungen der Stadt Hannover, den Verkauf städteeigener Wohnungen durch die GBH zu verbieten?

    3. Wie sieht die Entwicklung bei den zur Verfügung stehenden Mitteln Dritter für eine sozial ausgeglichene intelligente Städtebaupolitik (Städtebauförderung, soziale Stadt) in den letzten Jahren aus?

    Frau Roth beantwortete die Anfrage wie folgt:
    Zu Frage 1:
    Die Stadt hat beim freien Wohnungsmarkt, zu dem weit überwiegende Teile des Wohnungsbestandes im Bezirk Mitte gehören, grundsätzlich keine Möglichkeiten, Einfluss auf die Mieten zu nehmen. Mietrechtliche Obergrenze für bestehende Mietverhältnisse ist die Vergleichsmiete, die z.B. aus dem Mietspiegel abgeleitet werden kann. Bei Neuvermietungen richten sich die frei verhandelbaren Mieten nach Angebot und Nachfrage.
    Auch Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen kann die Stadt nicht verhindern. Änderungen im Mietrecht (Begrenzung der Mieterhöhungsmöglichkeiten bei Neuvermietung oder im laufenden Mietverhältnis, Verlängerung der Sperrfrist für die Geltendmachung von Eigenbedarf) kann nur der Bundesgesetzgeber vornehmen.
    Über die Höhe der hannoverschen Mietobergrenzen im Rahmen der Kosten der Unterkunft (SGB II und SGB XII) entscheidet die Region Hannover.
    Mit Hilfe der Städtebauförderung (kombinierte Bundes-, Landes- und städtische Mittel) und der Wohnraumförderung mit Landesmitteln könnten in begrenztem Maße Wohnungen in gezielten Bereichen und für bestimmte Personengruppen zu moderaten Mieten modernisiert werden, wenn der Eigentümer bereit ist, die daran geknüpften Bindungen einzugehen. Hierfür müssen aber vorwiegend der Bund und das Land Niedersachsen Mittel bereitstellen.
    Aus Haushaltsmitteln der Stadt werden die Laufzeiten der städtischen Aufwendungszuschüsse für in unterschiedlichen Stadtteilen liegende Wohnungen verlängert, wenn die Wohnungen von der Lage und dem Zuschnitt her (noch) als Belegrechtswohnungen geeignet sind und die Eigentümer einer Deckelung der Mieten zustimmen. In einer jährlichen Drucksache werden dem Rat die jeweiligen Verlängerungsvorschläge zur Zustimmung vorgelegt.
    Zusätzlich begrenzt der weitgehende Verzicht auf eine Verzinsung der noch laufenden städtischen Baudarlehen die Mieten. Gleichzeitig wird auch eine Laufzeitverkürzung der Bindungen durch schnellere Darlehenstilgung und die damit in der Regel verbundenen Mietsteigerungen vermieden.
    Für eine Förderung von (Geschoss)Wohnungsneubau müssten geeignete Grundstücke zur Verfügung stehen. Deren Anzahl ist jedoch - insbesondere im Bezirk Mitte - sehr begrenzt. Die Verwaltung prüft daher – wie jetzt am Klagesmarkt - Flächen in allen Stadtteilen auf ihre Geeignetheit und leitet gegebenenfalls Verfahren zur Schaffung von Baurecht ein.

    Nähere Aussagen zu Art und Umfang der zukünftigen Wohnungs- und Handlungsbedarfe in der Stadt soll das zurzeit in Arbeit befindliche „Wohnkonzept 2025“ treffen. In das Verfahren einbezogen ist auch die hannoversche Wohnungswirtschaft.

    Zu Frage 2:
    Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass weitere Verkäufe geplant sind.

    Zu Frage 3:
    Die Stadt Hannover nutzt die Förderprogramme der Stadterneuerung wie das Normalprogramm, das Programm Soziale Stadt und Stadtumbau-West in förmlich festgesetzten und durch den Rat der Stadt beschlossenen Sanierungsgebieten (derzeit Teile u.a. von Hainholz, Stöcken, Limmer, Sahlkamp, Vahrenheide-Ost).
    Um als Programmgebiete aufgenommen zu werden, müssen die Gebiete starke substanzielle wie funktionale Mängel im Gebäudebestand, im Wohnumfeld und in der Infrastruktur aufweisen sowie eine hohe Konzentration sozialer Problemlagen haben. Die Förderprogrammteile werden dann für eine zukunftsnotwendige Anpassung des Wohnungsbestandes, des Wohnumfeldes und der Infrastruktur sowie zur sozialen Stabilisierung eingesetzt. Mit Hilfe eines bewährten Sozialplanverfahrens werden mögliche Härten von Modernisierungsmaßnahmen am Gebäudebestand für die Bewohner frühzeitig identifiziert und abgepuffert.
    Im Stadtgebiet Mitte bestehen allerdings derzeit keine Programmkulissen.
    Der Bund hat seine Fördermittel ab 2011 insbesondere im Bereich des Programmteiles der Sozialen Stadt sehr gekürzt, so dass sich auch die Finanzierungsanteile des Landes reduziert haben. Für 2013 wird es vermutlich bei den Ansätzen von 2012 bleiben.
    Zusätzlich zum Einsatz von Städtebaufördermitteln versucht die Stadt laufend und mit gutem Erfolg, Mittel aus anderen Förderprogrammen von der EU, dem Bund und vom Land zu akquirieren (z.B. EFRE, CONCERTO, KfW-Programm „Energetische Stadtsanierung“).
    Für die soziale Wohnraumförderung sind nach der Förderalismusreform ausschließlich die Länder zuständig. Über das niedersächsische Landesprogramm ist eine Förderung mit Begrenzung der Mieten in Hannover in den letzten Jahren überwiegend als Modernisierungsförderung im Bestand erfolgt. Eine Neubauförderung ist zurzeit nur bei Wohnungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen möglich.
    Als Reaktion auf vielfache Forderungen u. a. aus der Wohnungswirtschaft und auch von der Stadt Hannover hat das zuständige Ministerium nunmehr angekündigt, die Fördermöglichkeiten erweitern zu wollen. Gefördert werden soll auch (wieder) der allgemeine Wohnungsneubau für Wohnungssuchende mit niedrigen Einkommen. Da die Förderbeträge noch nicht feststehen, kann derzeit nicht beurteilt werden, wie sich in Anbetracht steigender Baukosten und hoher Grundstückspreise der Neubau von Wohnungen mit preiswerten Mieten in Hannover wirtschaftlich darstellen lässt und inwieweit die Wohnungswirtschaft die angebotenen Mittel abnehmen wird.

    Bezirksratsherr Hogh begrüßte, dass der Anfragesteller verdeutlicht habe, wo der politische Fehler liege, nämlich an fehlenden Instrumenten, um Mietobergrenzen festzulegen. Bezirksratsherr Hogh bat die Verwaltung darzulegen, ob kostengünstige Mieten über die bisherigen Instrumente des sozialen Wohnungsbaus erreicht werden konnten und wenn dem nicht so sei zu erklären, warum z.B. in Österreich im sozialen Wohnungsbau Kaltmieten von 4,78,- € unter energetischer Bebauung erreicht werden könnten.
    Frau Roth entgegnete, dass die Eingangsmiete ohne Betriebskosten (Nettokaltmiete) im geförderten Wohnungsbau für Wohnungssuchende mit einem Wohnungsberechtigungsschein betrage nach dem Niedersächsischen Wohnraumförderprogramm 2012 zur Zeit 5,40 €.
    Stellvertretender Bezirksbürgermeister Sandow wies darauf hin, dass in der Beantwortung zu Frage 3 darauf hin gewiesen worden sei, dass der Bund seine Fördermittel gekürzt habe. Es stelle sich die Frage, ob die Verwaltung die Aussage mit Zahlen belegen könne.
    Frau Roth meinte, dass dies Antwort zu Protokoll gegeben werden müsste. Bezirksratsherr Albrecht bat die Antwort um die tatsächliche Höhe der Mittel zu ergänzen, die die Stadt Hannover aus den Programmen des Bundes und des Landes erhalten habe und um welchen Betrag die Landesmittel neu erhöht worden seien. Diese Frage beziehe sich sowohl auf die Wohnungsbauneuförderung als auch auf die Stadtsanierung.

    Protokollantwort:
    Wohnraumförderung
    Die Wohnraumfördermittel werden vom Land über die NBank aufgrund von Einzelanträgen der Bauherrn für konkrete Bau- bzw. Modernisierungsvorhaben vergeben. Die Darlehnsnehmer sind Wohnungsunternehmen und private Bauwillige, die Stadt selbst erhält keine Mittel und es gibt auch keine Kontingente für einzelne Kommunen.
    Für ganz Niedersachsen standen in den letzten Jahren jeweils ca. 40 Mio. € jährlich aus den Kompensationsmitteln des Bundes zur Verfügung. Landeseigene Mittel wurden bisher nicht eingesetzt. Das zuständige Ministerium hat jedoch angekündigt, das Programm 2012 um 10 Mio. € auf rund 50 Mio. € aufstocken zu wollen. Inwiefern die Wohnungswirtschaft und private Eigentümer davon für Objekte in Hannover Gebrauch machen, bleibt abzuwarten.
    In den vorangegangenen Jahren flossen folgende Wohnraumfördermittel des Landes in hannoversche Bau- bzw. Modernisierungsvorhaben:
    2010 ca. 7.000.000 € für 425 Wohnungen
    2011 ca. 6.400.000 € für 277 Wohnungen
    2012 ca. 3.300.000 € (bis jetzt) für 130 Wohnungen
    Der weit überwiegende Teil der Förderung wurde für energetische und allgemeine Modernisierungsmaßnahmen verwandt.

    Städtebauförderung
    Die Städtebauförderung umfasst zu je einem Drittel Mittel des Bundes, des Landes und der Kommune. Unter dem Titel „Städtebauförderung“ sind unterschiedliche Förderprogramme zusammengefasst, die sich jeweils durch spezifische Schwerpunktsetzungen auszeichnen.
    Das Normalprogramm „Städtebauliche Sanierung“ läuft zum Ende 2013 unwiderruflich aus. Das Förderprogramm „Soziale Stadt“ wurde durch die Bundesregierung von rund 95 Mio. € im Jahr 2010 auf 40 Mio. € in 2012 gegen den erklärten Widerstand von Ländern, Kommunen und der Fachöffentlichkeit zurückgefahren. Die Verteilung der Finanzhilfen auf die Länder erfolgt anhand von Verteilungsschlüsseln und wird in sog. Verwaltungsvereinbarungen niedergelegt. Die Länder nehmen wiederum die Verteilung der Förder­mittel auf die kommunalen Antragsteller vor.
    In Hannover werden Mittel der folgenden Programme eingesetzt:
    · „Städtebauliche Sanierung“ in Linden-Limmer,
    · „Soziale Stadt“ u.a. in den Gebieten Stöcken, Hainholz, Sahlkamp-Mitte
    · „Stadtumbau-West“ in der Wasserstadt Limmer, Limmer–Ost, Vinnhorst-Mitte.
    In den Jahren 2010 bis 2012 wurden für Vorhaben in der Stadt rund 7.687.000 € (Bund- und Länderanteil) bewilligt:

    2010
    2011
    2012
    Städtebauliche Sanierung
    700.000 €
    0 €
    0 €
    Soziale Stadt
    1.245.000 €
    600.000 €
    1.200.000 €
    Stadtumbau-West
    870.000 €
    1.416.000 €
    1.656.000 €
    gesamt
    2.815.000 €
    2.016.000 €
    2.856.000 €

    Hinzu kommt der Drittelanteil der Landeshauptstadt Hannover von weiteren rund 3,84 Mio. €.
    Im Bereich Soziale Stadt standen für 2012 zwar mehr Fördermittel zur Verfügung als 2011, mit nur 42% der ursprünglich geplanten und beantragten Mittel (2,829 Mio. €) wird das Förderverhältnis von 2010 (57%) jedoch weder vom Prozentsatz noch von den absoluten Zahlen her erreicht. Grund hierfür ist die genannte – erhebliche - Mittelreduzierung des Bundes für dieses Programm in 2011, die sich laut Haushaltsbeschluss auch in 2013 nicht ändern wird.
    Zu den dennoch erreichten Gesamtzahlen haben auch die städtischen Bemühungen und Verhandlungen mit dem Land beigetragen, durch die noch Restmittel aus anderen Kommunen für Hannover akquiriert werden konnten.

    Außerdem stellte Bezirksratsherr Albrecht die Frage, ob die Frist der Bindung für die Umwandlung von Mietwohnraum in Eigentumswohnraum immer noch zehn Jahre betrage.

    Frau Roth sagte hier auch eine Protokollantwort zu.


    Protokollantwort:
    Gemäß § 577 a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) darf der Eigentümer einer vermieteten Wohnung, an der nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und die als Wohnungseigentum veräußert wurde, den sogenannten Eigenbedarf (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 BGB) erst nach Ablauf von drei Jahren seit der Veräußerung anmelden.
    Die nach Absatz 2 mögliche Fristverlängerung auf bis zu zehn Jahre gilt nur, wenn die Landesregierungen dies in einer eigenen Rechtsverordnung festlegen. Das Land Niedersachsen hat dies nicht getan, so dass in Hannover für frei finanzierte Wohnungen nur die gesetzliche Regelsperrfrist von 3 Jahren gilt.
    Mieter von geförderten Wohnungen sind für die gesamte Laufzeit der Bindungen aus der Förderung vor Eigenbedarfskündigungen geschützt.

    TOP 8.2.
    der CDU-Fraktion




    TOP 8.2.1.
    Fehlerhafte Verkehrsführung im Parkhaus am HCC: Ecke Schackstraße/Schillstraße
    (Drucks. Nr. 15-2537/2012)

    Für dieses Parkhaus gibt es eine separate Ein- und Ausfahrt. Die Verkehrsleitung durch Pfeile auf dem Boden und fehlende Beschilderung im Parkhaus können zu gefährlichen Situationen führen. So fehlt z.B. im Parkhaus der eindeutige Hinweis auf die Ausfahrt. Die Orientierung wird zusätzlich durch Fahrtrichtungspfeile auf dem Boden, die zur Einfahrt weisen, erschwert. Dort darf/kann man aber nicht rausfahren und es fehlt ein Schild „Durchfahrt verboten“ über der Innenseite der Einfahrt sowie mindestens ein blauer Richtungspfeil bei der Abfahrt der ersten Ebene in der Nähe der Einfahrt (analog der Verkehrsregelung im Parkhaus am Zoo).

    Wir fragen deshalb die Verwaltung:

    1.) Ist dieser Sachstand, nach dem Probebetrieb des Parkhauses gelaufen ist, der Verwaltung bekannt?

    2.) Welche Maßnahmen sind zur Beseitigung dieses Gefahrenschwerpunktes vorgesehen?

    Frau Fenske beantwortete die Anfrage wie folgt:
    Zu Frage 1 und 2:
    Dem Betreiber ist der Sachstand bekannt und folgende Maßnahmen wurden bereits veranlasst:
    Die Einfahrt in die Schillstraße wurde durch das Schild "Verbot der Einfahrt“ untersagt.
    - Die Linksabbiegerspur von der Schackstraße in die Schillstraße wurde entfernt.
    - Es wurde angeregt, dort eine Verkehrsinsel zu installieren. Auf der Insel sollte das
    Gebotszeichen „Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts vorbei“ aufgestellt werden.
    -In der Schillstraße wurde auf der gesamten Länge auf der Seite Niedersachsenhalle
    ein eingeschränktes Halteverbot mit dem Zeichen 286-10 aufgestellt.
    -In beiden Parkhäusern wurden Schilder mit der Bezeichnung „Einfahrt“ sowie „Ausfahrt“
    angebracht sowie Richtungspfeile, die den richtigen Weg weisen.
    - Falsch aufgebrachte Richtungspfeile wurden entfernt
    - Ein „Durchfahrt verboten“ Schild wurde im Parkhaus 1 an der Innenseite der Einfahrt
    angebracht
    - Blaue Richtungspfeile gibt es in beiden Parkhäusern nicht, die Farbmarkierungen sind
    weiß.

    TOP 8.2.2.
    Verkehrschaos in der City an Wochenenden
    (Drucks. Nr. 15-2538/2012)

    Nachdem die Straßen der Innenstadt vor kurzem am Wochenende mehr oder weniger zu einem Parkplatz mutierten, teilte die Verwaltung in der Presse mit, dass das ein einmaliges Ereignis gewesen sei. Doch bereits kurz danach kam es am Wochenende wieder dazu, dass die Kfz schon wieder nicht einmal im Schritttempo vorwärtskamen. Es dauerte u.a. eine Stunde und länger um aus der Parkgarage der Ernst-August- Galerie auf die Straße zu kommen.

    Jetzt kommt das Weihnachtsgeschäft auf die City zu und die Steuer zahlenden Geschäftsleute können sich eine Wiederholung der oben beschriebenen Zustände nicht gebrauchen.

    Wir fragen deshalb die Verwaltung:

    1.) Wie kam es zu dem erneuten Stauchaos, obwohl die Verwaltung noch kurz vorher behauptete, dass das eine Ausnahme gewesen sei?

    2.) Wie gedenkt die Verwaltung den Verkehrsfluss während des Weihnachtsgeschäfts sicher zu stellen?

    3.) Welche Folgen sieht die Verwaltung für den Verkehrsfluss in der City, wenn sich die Taktfrequenz der Bahnen im Bereich Steintor und Kurt-Schumacher-Straße wie angedacht stark erhöhen wird?

    Frau Göttler beantwortete die Anfrage wie folgt:
    Zu Frage 1:
    Die Verkehrsbehinderungen in der Innenstadt Anfang Oktober 2012 waren der Baustelle Klagesmarkt geschuldet. Für die Herstellung der neuen Fahrbahnen in der Goseriede und Celler Straße/Otto-Brenner-Straße war eine Umleitung u.a. über die Brüderstraße notwendig. Dies führte in Verkehrsspitzenzeiten zu Stausituationen insbesondere in der Herschelstraße und damit bei der Ausfahrt der anliegenden Innenstadtparkhäuser. Am Ferienwochenende 26.-28.10.2012 war bereits seit Mai die Sanierung der Fahrbahndecke auf der Kreuzung Hamburger Allee/Celler Straße geplant. Dies führte am Freitag und Samstag-Nachmittag zu den bekannten Stausituationen, die sich leider auch wieder bis in die Herschelstraße und dem ECE-Parkhaus auswirkten.

    Zu Frage 2.
    Die letzten umfangreichen Straßenbaumaßnahmen werden am 12.-14.11.2012 am Klagesmarkt durchgeführt. Erhebliche Verkehrseinschränkungen werden nicht erwartet. Danach erfolgen in diesem Jahr keine nennenswerten Straßenbauarbeiten im Innenstadtbereich.

    Zu Frage 3:
    Die im Zusammenhang mit der D-Linien Planung durchgeführten Verkehrsgutachten erfordern die Erarbeitung eines ganzheitlichen Verkehrskonzeptes unter Federführung der Region Hannover. Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover ist in diesen Prozess eingebunden und wird die Belange des Wirtschaftsstandortes Innenstadt mit berücksichtigen.

    Bezirksratsherr Albrecht stellte die Frage, wie man in der Zukunft verhindern wolle, dass die Ausfahrt aus dem Parkhaus Ernst-August-Galerie bis zu zwei Stunden dauere. Dies sei auch für die Umwelt eine unerträgliche Situation. Frau Göttler entgegnete, dass es eine intensive Zusammenarbeit zwischen dem Städtischen Verkehrsbeauftragten und dem Verkehrsbeauftragten der PI -Mitte gegeben habe. Zukünftig werde die Zusammenarbeit noch intensiviert.
    Bezirksratsherr Gast meinte, es sei unverständlich, dass auf den Werbeplakaten für verkaufsoffene Sonntage nicht auch Werbung für die Nutzung des ÖPNV gemacht werde.
    Frau Göttler bemerkte, dass die Anregung an die City- Gemeinschaft weiter gegeben werde. Bezirksratsherr Sylvester ergänzte, dass ein Hinweis auf die vorhandenen Park & Ride Plätze noch sinnvoller sei.
    Bezirksratsherr Hogh verdeutlichte, dass Besucher der City ja Hinweise auf vorhandene Parkhäuser erhielten und daher auch verständlich sei, wenn Besucher mit dem KfZ kommen würden. Hier fehle es eindeutig an Kapazitäten.



    TOP 8.3.
    der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    TOP 8.3.1.
    Reaktion auf die Errichtung der Fußgängerzonen in der Innenstadt und Lister Meile
    (Drucks. Nr. 15-2527/2012)

    Vor vielen Jahrzehnten wurden die Fußgängerzonen in der Innenstadt und in der Lister Meile geschaffen. Mit den Maßnahmen wurden dort sämtliche Verkehrsarten dem Fußverkehr untergeordnet, was für damalige Verhältnisse etwas Neues gewesen sein dürfte. Wie sich heute zeigt, halten sich Menschen dort auf und fühlen sich dort wohl, wo der Straßenraum zuallererst ihren Bedürfnissen entsprechend gestaltet wird und sie nicht als nachrangige VerkehrsteilnehmerInnen auf einen Randstreifen verdrängt werden.
    Allerdings wird die Planung und Ausführung der Fußgängerzone nicht auf die absolute Zustimmung der gesamten Bevölkerung und aller gesellschaftlicher Akteure gestoßen sein, was sich durch historische Unterlagen und Archivbestände bestätigen lassen müsste.


    Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

    1. War die Planung und Ausführung der Fußgängerzonen in der Innenstadt und der Lister Meile, soweit im Stadtarchiv nachweisbar, von allgemeiner Zustimmung begleitet?
    2. Wenn nein, welche Bedenken oder Befürchtungen vonseiten welcher gesellschaftlichen Gruppierungen und Akteuren oder vonseiten der Medien gehen aus den Beständen des Stadtarchives hervor?
    3. Wie bewertet die Stadt rückblickend die Ausweisung bzw. Schaffung der beiden Fußgängerzonen?

    Frau Roth beantwortete die Anfrage wie folgt:
    Zu Frage 1 und 2:
    Das Stadtarchiv konnte diese Anfrage nicht in der evtl. wünschenswerten Ausführlichkeit beantworten. Wegen der verringerten Personalressourcen bei gestiegenen Benutzerwünschen müssen die Auskünfte in der Regel auf Informationen über einschlägige Archivbestände zu den gestellten Fragen beschränkt und die Anfragenden in den Lesesaal eingeladen werden, wo die betreffenden Unterlagen zu den Öffnungszeiten eingesehen werden können. Das gilt auch für Anfragen aus Politik und Verwaltung.
    Antworten zu komplexeren Themen können nur in besonders dringenden Fällen innerhalb weniger Tage erteilt werden.

    Die Fragen wurden unter diesen Voraussetzungen in der Kürze der Zeit ohne größeren Aufwand im Bestand Presseamt, Nr. 351 ermittelt.

    1. Die Planung und Einrichtung der Fußgängerzone Lister Meile und in der Innenstadt in den Jahren ab 1971 stieß nach den gesichteten Unterlagen anfangs in der Innenstadt auf erheblich Bedenken. Die Anlieger der Lister Meile wünschten dagegen eine Aufwertung und Belebung der Straße durch die Einrichtung einer autofreien Zone.
    2. Bedenken gab es vor allem auf Seiten der Geschäftsleute wegen befürchteter Probleme bei der Warenanlieferung und dem Verlust von Kunden, die nicht mehr direkt vorfahren konnten. Auch die Schützen meldeten Bedenken an, weil sie Schwierigkeiten beim Schützenausmarsch befürchteten. Nach einer Umfrage des Einzelhandels von 1974 äußerten sich 70% der Einzelhändler über die Geschäftsentwicklung positiv. Von den Kunden äußerten sich 58 % positiv und 42% negativ. Ältere Leute beurteilten die Fußgängerzonen positiver als jüngere, die gern überall mit dem Auto vorfahren wollten. Probleme bereiteten in den 1970er Jahren fast durchgängig vor allem die Parkplatzfrage und der Umgang mit Radfahrern in den Fußgängerzonen. Auch Taxifahrer äußerten sich negativ über ihre beschränkte Bewegungsfreiheit.

    Die Anfrager werden gerne eingeladen, im Lesesaal des Stadtarchivs noch ausführlicher in weiteren Unterlagen zu diesem Thema zu recherchieren. Weiter und tiefer gehende Informationen finden Sie in folgenden Beständen: Rat der Stadt und der Ausschüsse des Rates, Handakten Hillebrecht und weiteren, teilweise jedoch noch nicht erschlossenen Beständen. Ein Besuch beim Stadtarchiv müsste angemeldet werden.

    Zu Frage 3:
    Die Ausweisung der Fußgängerzonen in der Innenstadt und der Lister Meile wird positiv bewertet. Die Einzelhandelsfunktion und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum wurden an beiden Standortbereichen nachhaltig gestärkt. Die Erreichbarkeit für die Anlieferung und für die Anlieger ist auch mit der Ausweisung einer Fußgängerzone gewährleistet.

    TOP 8.3.2.
    Verkehrsabwicklung an der neuen Kreuzung Klagesmarkt
    (Drucks. Nr. 15-2528/2012)

    In dem vom Rat 2010 mit breiter Mehrheit beschlossenen "Leitbild Radverkehr" wird unter
    dem Titel "Knotenpunktprogramm" (S. 14) davon gesprochen, eine Bevorzugung des Radverkehrs
    und des ÖPNV an Kreuzungen anzustreben. Die Radverkehrsverbindung über
    den Klagesmarkt ist schon heute eine der am stärksten frequentierten Verbindungen in die
    Innenstadt, mit der sinnvollen Aufwertung des Klagesmarktes und einem künftig weiter steigenden
    Radverkehrsanteil dürfte die Bedeutung der Verbindung noch weiter steigen. Angesichts
    des kompletten Umbaus eignet sich diese Kreuzung deshalb möglicherweise, um das
    Knotenpunktprogramm exemplarisch zu verwirklichen.

    Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
    1. Mit welchen (technischen) Maßnahmen will die Verwaltung eine mindestens gleichberechtigte
    (oder dem motorisierten Individualverkehr gegenüber bevorrechtigte) und
    der Bedeutung angemessene Ampelschaltung für den Radverkehr hier sicherstellen
    (Induktionsschleifen, Infrarotkameras etc.)?
    2. Wird die Verwaltung an dieser dafür prädestinierten Stelle eine automatische Zähleinrichtung
    für den Radverkehr einrichten, wie es sie schon in zahlreichen anderen
    deutschen und europäischen Städten gibt, um die aktuelle und sicherlich noch steigende
    Radverkehrsaufkommen an dieser Stelle dauerhaft quantifizieren zu können?
    3. Welche weiteren Maßnahmen plant die Verwaltung um den Radverkehr, dem Knotenpunktprogramm
    entsprechend, an wichtigen Kreuzungen zu bevorrechtigen oder
    gleichberechtigt zu führen/signalisieren?

    Frau Göttler beantwortete die Anfrage wie folgt:
    Zu Frage 1:
    Die neue Lichtsignalanlage am Klagesmarkt wird mit der Grundstellung Grün für die Relation Otto-Brenner-Straße - Celler Straße betrieben werden. Die Nebenrichtung Am Klagesmarkt – Goseriede erhält ihre Freigabe nur bei Bedarf.
    Radfahrer der Nebenrichtung werden ihre Freigabezeit mittels Anforderungstastern anfordern, ebenso wie dies der motorisierte Individualverkehr mittels Kameras tun wird. Auch die Fußgänger werden ihre Freigabe nach Betätigung eines Anforderungstasters erhalten oder auch, wenn Kraftfahrzeuge oder Radfahrer bereits eine Anforderung abgesetzt haben.
    Um die Wartezeiten für Radfahrer und Fußgänger nicht zu groß werden zu lassen, ist vorgesehen, die jeweiligen Wartezeiten nach Betätigung eines entsprechenden Anforderungstasters zu begrenzen. Diese Maximalwerte sind parametrierbar und lassen sich somit bei Bedarf relativ einfach verändern. Sie werden zunächst bei ca. 45 Sekunden eingestellt sein.
    Zu Frage 2:
    Die fragliche Stelle weist durchaus eine Eignung für eine Zähleinrichtung aus. Derzeit verfügt die Verwaltung jedoch noch nicht über derartige Geräte. Zu gegebener Zeit wird im Rahmen der verfügbaren Mittel eine Auswahl an geeigneten Standorten geprüft und eine Entscheidung für die am besten geeigneten Stellen getroffen werden.
    Zu Frage 3:
    Geeignete Maßnahmen werden anlassbezogen an die örtlichen Bedingungen und Besonderheiten angepasst ausgewählt. Dabei ist zwischen parallelverlaufenden Verkehren und querenden Verkehren an Knotenpunkten zu unterscheiden. Um die Leistungsfähigkeit von Knoten zu erhalten sind je nach Verkehrsart ggf. unterschiedliche Hauptrichtungen maßgeblich, so dass eine individuelle verträgliche Lösung gefunden werden muss. Eine derzeitige Planung der Verwaltung betrifft die Verbesserung der Querung der Clausewitzstraße in Höhe Kleefelder Straße.

    Bezirksratsherr Nebendahl kritisierte, dass die Radfahrer und Fußgänger auf Grund eines Anforderungstasters, einer so genannten Bettelampel eine Freigabe erhielten. An einigen Stellen in der Stadt sei die Verwaltung weiter, dort habe man zumindest Induktionsschleifen eingerichtet. An einem Fahrradboulevard und einer Hauptroute werde nichts anderes gemacht, als vor fünfzig Jahren. Hier werde wissentlich der Radverkehr nicht wahrgenommen und nicht mit den Möglichkeiten, die die Verwaltung heutzutage habe, unterstützt. Hier werde eine Radfahrpolitik von vorgestern praktiziert.
    Auch eine eventuelle nachträgliche Nachbesserung mit einer Zählstelle sei nicht nachvollziehbar. Sinnvoller sei doch jetzt an geeigneter Stelle die Zählstelle einzurichten, als im Nachhinein die Fahrbahn wieder aufzureißen.
    Daher stelle sich die Frage, ob der Ausbau der Kreuzung mit dem Wissen, dass sich der Radverkehrsanteil noch erhöhen werde, zukunftsfähig sei.

    TOP 8.3.3.
    Sanierung von Kopfsteinpflasterstraßen
    (Drucks. Nr. 15-2529/2012)

    Angesichts knapper finanzieller Mittel ist die von der Verwaltung erstellte Prioritätenliste von zu sanierenden Kopfsteinpflasterstraßen (2235/2012) sinnvoll. Ein wichtiges Kriterium hierbei ist die Bedeutung der Straßenzüge für den Radverkehr sowie die Bedeutung eines eventuellen Denkmalschutzes der Straßen. Im Bezirk Mitte gibt es seit Jahren große Probleme in der Yorkstraße, wo der Fahrbahnbelag für den Radverkehr eine Zumutung ist. Dieser Weg stellt jedoch eine wichtige Verbindung für den Radverkehr in die Eilenriede dar.

    Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

    1. Warum werden aktuell auch Kopfsteinpflasterstraßen saniert, die nicht in der Prioritätenliste auftauchen (z.B. Freudenthalstraße, Oskar-Winter-Straße etc.)?
    2. Wird der Denkmalschutz von bestimmten Straßenzügen, wie auf der Prioritätenliste angegeben, von der Stadt vermutet oder besteht tatsächlich ein Denkmalschutz nach Landesrecht?
    3. Wenn ja, wie wurde der Denkmalschutz bei der Asphaltierung früherer (von der „Schützenswürdigkeit“ vergleichbarer) Kopfsteinpflasterstraßen bewertet bzw. ausgesetzt? Oder war das zugrundeliegende Landesrecht diesbezüglich damals anders formuliert?

    Die Antwort wurde nachgereicht:
    Zu Frage 1:
    In der Liste der DS 2235/2012 sind Pflasterstraßen gelistet, die vom Zustand her sanierungsbedürftig sind und sich zugleich auf einer Radroute befinden. Es können somit durchaus auch andere als die gelisteten Pflasterstraßen sanierungsbedürftig sein.
    Zu Frage 2:
    Straßenbereiche innerhalb denkmalgeschützter Gruppen baulicher Anlagen oder in unmittelbarem Zusammenhang mit Einzeldenkmälern sind als Teile des Baudenkmals anzusehen, wenn sie mit diesem eine denkmalrelevante Einheit bilden – wie z.B. bei der Yorckstraße. Im Übrigen ist der Umgebungsschutz von Baudenkmalen zu beachten, wonach das Erscheinungsbild und der Wirkungsraum von Baudenkmälern nicht beeinträchtigt werden darf.

    Zu Frage 3:
    An der diesbezüglichen Rechtslage (s. Punkt 2) hat sich in den vergangenen Jahren nichts geändert. Abwägungen im Einzelfall können nur für konkret benannte Fälle beantwortet werden.

    TOP 8.3.5.
    Tiefgaragenstellplätze im Stadtbezirk Mitte
    (Drucks. Nr. 15-2531/2012)

    In den letzten Jahren wurden bei Bauprojekten im Bereich des Stadtbezirks Mitte regelmäßig Tiefgaragenstellplätze eingeplant.

    Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

    1. Wie viele Tiefgaragenstellplätze sind in den letzten 10 Jahren im Stadtbezirk Mitte neu entstanden und wie viele Tiefgaragenplätze werden voraussichtlich in den nächsten Jahren entstehen?

    2. Wie viele oberirdische Stellplätze sind in dem letzten 10 Jahren im Stadtbezirk Mitte im Zusammenhang mit der Errichtung der Tiefgaragenstellplätze entfallen?

    3. Wie viele oberirdische Stellplätze sind insgesamt in den letzten 10 Jahren im Stadtbezirk Mitte hinzugekommen bzw. entfallen?

    Frau Roth beantwortete die Anfrage wie folgt:
    Zu den Fragen 1 bis 3:
    In der Verwaltung liegen keine diesbezüglichen Statistiken vor. Die Errichtung von Tiefgaragenstellplätzen wird im Rahmen der Bauantragsverfahren nicht gesondert erfasst.

    Herr Nebendahl führte aus, dass Tiefgaragenstellplätze doch von der Verwaltung genehmigt werden, daher müssten diese doch bekannt sein.
    Frau Roth erwiderte, dass die Daten zwar vorliegen würden, aber nicht gesondert erfasst werden. Dies bedeute, dass jede Baugenehmigung einzeln angefasst und nach erfassten Stellplätzen geschaut werden müsse. Dies beinhalte einen enormen Aufwand, der völlig unverhältnismäßig sei.
    Bezirksratsherr Nebendahl hob hervor, dass es für die künftige Verkehrsplanung schon wissenswert sei, wie viele Stellplätze vorhanden seien, wie diese angefahren werden und wie sich diese auf die Knotenpunkte und Straßen niederschlagen würden.

    Frau Roth erklärte, dass die Frage unabhängig von der Tiefgarage oder dem ebenerdigen Stellplatz sei. Von einem Bauherrn werde eine Stellplatznachweispflicht gefordert und wo er diese einrichte, ebenerdig oder in einer Tiefgarage, obliege dem Antragsteller.
    Bezirksratsherr Albrecht fragte, ob es Zahlen über die Höhe der abgelösten Stellplätze gebe.
    Frau Roth sagte, sie werde fragen, ob diese Daten vorhanden seien.

    Bezirksratsherr Hogh meinte, er gehe davon aus, dass die Frage drei beantwortet werden könne, wenn man sie auf den öffentlichen Raum fokussiere.
    Frau Roth erwiderte, dass sie sich nicht vorstellen könne, dass alle öffentliche Parkplätze in der Stadt Hannover ermittelbar seien. Dies könne man sicherlich an einzelnen Punkten wie dem Klagesmarkt vornehmen. Insgesamt habe man unterschiedliche Situationen, wie abgegrenzte Platzbereiche und Stellplätze in Straßen.
    Bezirksratsherr Batruch verwies auf eine Anfrage aus dem Jahr 2009, wo eine Zählung offenbar möglich gewesen sei. Dass Fahrradbügel gezählt werden könnten und Autoparkplätze nicht, könne nicht nachvollzogen werden. Es müsse doch gesichertes Datenmaterial über Parkplätze geben. Man könne keine ordentliche Verkehrsplanung betreiben, wenn man keine entsprechenden Daten habe.
    Frau Roth verwies darauf, dass die Fahrradstellplätze im rahmen eines Gutachtens ermittelt worden sei.
    Auf eine Nachfrage von Bezirksratsherrn Albrecht erläuterte Frau Roth, dass auf für ein Bauvorhaben nachgewiesenen Stellplätzen nicht zwangsläufig als Stellplatz genutzt werde. Dieses obliege dem Eigentümer/Nutzer der Anlage.
    Bezirksratsherr Dias bat die Verwaltung zu prüfen, ob die Zahlen zur Verfügung gestellt werden können. Bezirksratsherr Nebedahl zitierte aus der Drucks. Nr. 15-2722/2009 und fragte, warum heute der zuständige Fachbereich keine Antwort geben könne. Die Verwaltung sagte eine Protokollantwort zu.
    Protokollantwort:
    Die Verwaltung hat in 2009 einmal Daten für Parkhäuser und Flächen, die in das Parkleitsystem integriert sind, zusammengetragen und dem Bezirksrat mitgeteilt. Diese Daten wurden aber nicht aktualisiert

    TOP 8.3.6.
    Abgelehnte Überwege in der Eilenriede
    (Drucks. Nr. 15-2532/2012)

    Mit der DS 15-1081/2012 hat der Bezirksrat mit breiter Mehrheit gefordert, Überwege an vitalen Stellen zu schaffen, damit die Eilenriede sicher für FußgängerInnen erreichbar ist. Dies wurde von der Verwaltung, sehr zum Erstaunen einiger AnwohnerInnen und Bezirksratsmitglieder, vollständig abgelehnt. Auch die Notwendigkeit einer Fahrradfurt am Zoo wurde nicht gesehen, obgleich hier eine stark frequentierte (tangentiale) Hauptroute des Radverkehrsnetzes verläuft.

    Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

    1. An welchen Tagen haben die Zählungen jeweils stattgefunden und welche konkreten Ergebnisse kamen dabei heraus?
    2. Die momentane Situation an der abgelehnten Fahrradfurt widerspricht dem Leitbild Radverkehr im Bezug auf die Querbarkeit einer (tatsächlich nur als Forstweg ausgewiesenen und somit) rechtlich nachrangigen Fahrbahn erheblich. Wie bewertet die Stadt den Absatz „Die Radrouten sind unter den Gesichtspunkten Sicherheit, Komfort und Schnelligkeit zu optimieren“ aus dem Leitbild Radverkehr vor diesem Hintergrund?
    3. Wie kann dem erheblichen Querungsbedarf des Radverkehrs an dieser Stelle nach Vorstellung der Verwaltung anderweitig entsprochen werden?

    Frau Fenske beantwortete die Anfrage wie folgt:
    Zu Frage 1:
    Im Rahmen von regelmäßigen Verkehrsbeobachtungen wurde zu unterschiedlichen Tageszeiten (09.00, 11.00, 14.00 Uhr) und an verschiedenen Wochentagen an den in Rede stehenden Querungsbereichen Verkehrsbeobachtungen durchgeführt. Zu keiner Zeit wurden die für die Anlage von Fußgängerüberwegen erforderliche Anzahl an querenden Fußgängern erreicht.

    Zu Frage 2:
    Die Waldchaussee (Verlängerung der Fritz-Behrens-Allee) ist zu den besonderen Freizeitzeiten mit erheblichem Radverkehrsanteil bereits für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt (Samstag 15 Uhr bis Sonntag 24 Uhr). Zu den übrigen Zeiten stellt diese Straße tatsächlich eine wichtige, stark frequentierte und für den Kfz-Verkehr unverzichtbare Verkehrsroute mit stadtteilverbindendem Charakter dar. Eine bevorrechtigte querende Radwegeverbindung würde erhebliche verkehrliche Nachteile bewirken. Auch aus Gründen der Verkehrssicherheit ist die Einrichtung einer solchen Radverkehrsquerung an der vorgeschlagenen Örtlichkeit aus Sicht der Verwaltung nicht empfehlenswert.

    Zu Frage 3:
    In dem genannten Bereich wird bereits mittels Beschilderung (Zeichen 138-10 ,Radfahrer kreuzen, Aufstellung rechts) StVO auf querende Radfahrer hingewiesen. Weitere Maßnahmen sind aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich.

    Bezirksratsherr Nebendahl bezog sich auf die Antwort zu Frage 2 und meinte, dass Radverkehr auch Berufsverkehr sein könne, sei der Verwaltung offensichtlich nicht bekannt.
    Frau Fenske entgegnete, dass bei Sperrung der Waldchaussee am Wochenende der Anteil der Fahrradfahrer besonders hoch sei.
    Weiter bemängelte Bezirksratsherr Nebendahl, dass nicht konkret beantwortet worden sei, an welchen Tagen die Verkehrszählungen stattgefunden hätten.
    Frau Fenske sagte, dass hier Ergebnisse von Verkehrsbeobachtungen vorliegen, die bei den Begehungen der Bezirke durch die Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde ermittelt worden seien. Konkrete Zählungen hätten nicht stattgefunden. Die Verwaltung sei für den Hinweis seitens der Politik dankbar, wann konkret die erforderliche Anzahl von Fußgängern, die für die Einrichtung eines Überweges notwendig seien, vorliegen.
    Bezirksratsherr Nebendahl fasste zusammen, dass der Bezirksrat dann ja schon das notwendige Rohmaterial liefern müsse, damit die Verwaltung dem Wunsch nach einer konkreten Zählung folge. Dies könne nicht sein. Er (Sprecher) bitte darum, die Kritikpunkte noch einmal an die Fachverwaltung zu leiten.

    TOP 8.3.7.
    Illegales Parken auf der Fahrbahn und in den Seitenräumen der Waldchaussee
    (Drucks. Nr. 15-2533/2012)

    An Sonn- und Feiertagen werden, spätestens nach geschlossener Schranke, an der Waldchaussee
    regelmäßig die Seitenräume und die Fahrbahnränder zugeparkt. Die Waldchaussee
    muss jedoch, wie der Bezirksrat in der Vergangenheit erfahren hat, für die Polizei zur
    „Gefahrenabwehr“ jederzeit zu öffnen sein. Dem steht das offenbar tolerierte illegale Parkverhalten
    auf der Fahrbahn diametral entgegen, die zu den genannten Zeiten keinesfalls regulär
    nutzbar ist.
    Zudem hat es sich etabliert, dass die Seitenräume der Fahrbahn (besonders aufseiten des
    Zoo-Parkplatzes) selbst in den kleinsten Nischen zugeparkt werden, sodass eine Gefahr für
    den querenden Fuß- und Radverkehrs entsteht.
    Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
    1. Was wird die Verwaltung unternehmen, um das illegale Parken auf der Fahrbahn und
    in den Seitenräumen der Waldchaussee im Bereich des Zooparkplatzes nachhaltig zu
    unterbinden?

    Frau Fenske beantwortete die Anfrage wie folgt:
    Die Waldchaussee zwischen Zookreuzung und Schranke ist auf der östlichen Seite lückenlos mit Pollern versehen. Es handelt sich im unteren Bereich um senkrecht stehende Metall- und Holzpoller, in Höhe des Parkhauses um liegende Baumstämme. Auf der Westseite stehen ebenfalls – mit Ausnahme des Parkplatzes - lückenlos ca. 50 cm hohe Holzpoller. Ein Parken in „Seitenräumen“ ist somit nicht möglich, es handelt sich immer um ein Parken auf der Fahrbahn!

    Dieses Illegale Parken im Fahrbahnbereich kann nach Meinung der Verwaltung nur durch verstärkte Polizeipräsenz und/oder die ordnungsrechtlichen Aktivitäten von Politessen unterbunden werden.

    Bezirksratsherr Nebendahl bemerkte, dass die Fragestellung gewesen sei, was die Verwaltung unternehmen werde und nicht was unternommen werden könne.
    Die Frage sei daher nicht beantwortet
    Frau Fenske sagte zu, die Anfrage noch einmal in die Fachverwaltung zurückzugeben.
    Protokollantwort:
    Die Verwaltung hat die zuständige PI Ost der Polizeidirektion Hannover auf die Situation hingewiesen, da die Einsätze am Sonntag nicht durch den Verkehrsaußendienst abgedeckt werden können.

    TOP 8.3.8.
    Sicherheit von Fuß- und Radverkehr auf der Adenauerallee
    (Drucks. Nr. 15-2534/2012)

    Der Radweg auf der westlichen Seite der Adenauerallee ist regelmäßig halbseitig zugeparkt (siehe Fotos), sodass eine sichere Benutzung nicht mehr gewährleistet ist, da keinerlei Sicherheitsabstände mehr eingehalten werden können. Der östliche Geh- und Radweg dagegen dermaßen schmal, dass nicht nur die erforderlichen Mindestmaße für einen gemeinsamen Geh- und Radweg nach der StVO unterschritten werden, sondern sich auch der hier phasenweise starke Fuß- und Radverkehr gezwungenermaßen gegenseitig gefährdet. Den Antrag 15-1006/2010 auf Aufhebung der Benutzungspflicht lehnte die Stadt ab und sagte gleichzeitig (wie auch 2007 schon) eine mögliche Verbreiterung des Weges zu. Bis heute ist dort nichts geschehen.

    Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

    1. Warum wurde der Weg nicht den Möglichkeiten und Bedürfnissen entsprechend verbreitert bzw. wann ist damit zu rechnen?
    2. Welche Optionen wurden geprüft, um dem Radverkehr die sichere Nutzung der Fahrbahn zu ermöglichen (z.B. Herabsetzung der zul. Höchstgeschwindigkeit etc.), da dies auf den Seitenanlagen auf ganzer Länge nicht regelkonform möglich ist?
    3. Was wird die Verwaltung unternehmen, um das widerrechtliche Parkverhalten auf der westlichen Seitenanlage der Adenauerallee künftig zu sanktionieren bzw. zu unterbinden?

    Frau Fenske beantwortete die Anfrage wie folgt:
    Zu Frage 1:
    Zurzeit stehen keine Mittel für eine Verbreiterung der Nebenanlage zur Verfügung. Über den Zeitpunkt, wann eine Realisierung erfolgen kann, kann die Verwaltung zurzeit keine Aussage treffen.

    Zu Frage 2:
    Ostseite (Zoo): Der gemeinsame Geh-/Radweg unterschreitet nach heutigem Standard die vorgesehenen Mindestmaße. Um die Benutzungspflicht aufzuheben, muss unter anderem eine sichere Führung des Radfahrers auf der Fahrbahn (inklusive sichere und gefahrlose Zuführung auf die Fahrbahn) gewährleistet sein. Da eine sichere Führung - insbesondere im Kurvenbereich – aus Sicht der Verwaltung nicht gewährleistet werden kann, wird die Benutzungspflicht nicht aufgehoben.
    Westseite: In Teilabschnitten (zwischen Bristoler Straße und Theodor-Heuss-Platz) unterschreitet der getrennte Geh-/Radweg nach heutigem Standard die vorgesehenen Mindestmaße. Die Fahrbahnbreite der Adenauerallee beträgt ca. 8,20 m abzüglich 2,0 m breitem Parkstreifen auf der Westseite. Bei einer Fahrbahn von ca. 6,20 m Breite, auf der ein hohes Verkehrsaufkommen herrscht – inklusive Busbetrieb in beiden Fahrtrichtungen – ist aus Sicht der Verwaltung ein gefahrloses Fahren von Radfahrern auf der Fahrbahn - unabhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit - nicht gewährleistet.
    Aus Gründen der Verkehrssicherheit wird auch auf der Westseite die Radwegbenutzungspflicht nicht aufgehoben.

    Zu Frage 3:
    Die Verwaltung hat den Verkehrsaußendienst beauftragt, diesen Bereich entsprechend zu überwachen.
    Bezirksratsherr Nebendahl fragte nach, warum zwischen Bristoler Straße und Theodor-Heuss-Platz keine Radwegebenutzungspflicht vorliege. Diese sei nur zwischen Bristoler Straße und Hindenburgstraße existent.
    Frau Fenske sagte eine Protokollantwort zu.
    Protokollantwort:
    Die Verwaltung wird die entsprechende Beschilderung unverzüglich nachrüsten.

    TOP 8.3.9.
    Schul- und Kitaessen im Stadtbezirk Hannover
    (Drucks. Nr. 15-2535/2012)

    In den letzten Wochen sind in der Region Berlin 2200 Kinder und Jugendliche an infiziertem Schulessen erkrankt. Das Essen stammte vom Großcateringunternehmen Sodexo, welches mehrere Schulen und Kitas belieferte. Laut Tagespresse („Der Tagesspiegel“ vom 01.10.2012) beträgt der Preis für eine Schulmahlzeit in Berlin 2,10 EUR, wovon 1,97 EUR von der Stadt bezuschusst werden.

    Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

    1. Welche Schulen und Kitas im Stadtbezirk Hannover-Mitte werden von externen Cateringunternehmen mit Schulessen beliefert und an welchen wird das Essen vor Ort hergestellt? Um welche Cateringunternehmen handelt es sich und woher stammen sie?

    2. An welchen Schulen und Kitas im Stadtbezirk Hannover-Mitte wird Essen in Bio-Qualität und/oder aus regionalem Anbau angeboten?

    3. Welcher Betrag steht den Schulen und Kitas im Stadtbezirk Hannover-Mitte pro Mahlzeit zur Verfügung und wie hoch ist dabei der städtische Zuschuss?

    Frau Göttler beantwortete die Anfrage wie folgt:
    Zu Frage 1:
    Das Kaiser- Wilhelm und Ratsgymnasium sowie die Sophienschule (GY) werden von einem externen Cateringunternehmen beliefert. Beide Schulen werden von der Firma Dussmann Service Deutschland GmbH (Berlin) beliefert. Der Produktionsort liegt in Hannover (Karl-Wiechert-Allee).
    In der GS Goetheplatz und in der GS Johanna-Friesen-Schule wird kein warmes Mittagessen angeboten.
    In den gesamten Kinderbetreuungseinrichtungen im Stadtbezirk Mitte (insgesamt 45 Einrichtungen: Kindertagesstätten sowie Elterninitiativen/Vereine) wird weitestgehend selbst gekocht bzw. Tiefkühlkost bezogen und mit Hinzukochen erweitert.
    Die jeweiligen Träger von Kindertagesstätten wählen eigenverantwortlich diese Anbieter aus.
    Für die städtische Krippe in der Karolinenstraße wird z.B. die Essenversorgung über den Anbieter „Appetito“ bezogen. Dieses Unternehmen ist in Hannover ansässig und hat sein vielfältiges Sortiment auf die Bedürfnisse nach kindgerechter Essenversorgung abgestimmt.
    Zu Frage 2:
    In den beiden Gymnasien wird kein Essen in Bioqualität angeboten.
    In den beiden Grundschulen wird im Rahmen einer gesunden Pausenverpflegung darauf geachtet, dass Obst und Gemüse an vereinzelten Tagen in Bioqualität eingekauft und ange-
    boten wird.
    In den Kindertageseinrichtungen wird großen Wert auf die Qualität der Essens gelegt. Insofern gehören Bioprodukte, als auch Produkte aus dem regionalen Anbau zur Essenzubereitung.
    Zu Frage 3:
    Es steht den Schulen kein Geldbetrag zur Verfügung.
    Die Schüler/innen bzw. die Eltern bezahlen für ein Mittagessen 3,30 €.
    Alle vier Schulen bekommen keinen städtischen Zuschuss.
    In der Kindertagesstättenfinanzierung steht den jeweiligen Einrichtungen pro Kind/pro Mahlzeit ein Betrag von ca. 4,50 €/5,00 € zur Verfügung. Der städtische Anteil beläuft sich dabei auf ca. 3,20 € pro Kind/pro Mahlzeit.
    Die aufgeführten Beträge beinhalten auch die jeweiligen Gestellungskosten.

    TOP 8.4.
    von Bezirksratsherrn Hogh
    (DIE LINKE.)


    TOP 8.4.1.
    Kontrastreiche Gestaltung von Begrenzungspfählen im öffentlichen Raum
    (Drucks. Nr. 15-2525/2012)

    In der Innenstadt und deren Nähe werden in Kreuzungsbereichen häufiger Begrenzungspfähle in Kreuzungsbereichen aufgestellt, um das Einfahren in Fußwegbereiche und das Zuparken der Kreuzungsbereiche zu verhindern. Die Begrenzungspfähle sind unterschiedlich gestaltet (komplett rot-weiß, im oberen Drittel rot-weiß, vollständig grau oder dunkelgrün).
    Eine kontrastreiche Gestaltung dient meines Erachtens insbesondere bei Dämmerung und Dunkelheit der Verkehrssicherheit und der Inklusion von Menschen mit Sehbehinderung und Nachtblinden. Vor diesem Hintergrund frage ich:
    1. Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass die kontrastreiche Gestaltung von Begrenzungspfählen der Verkehrssicherheit und der Inklusion von Menschen mit Sehbehinderung und Nachtblinden dient?
    2. Welche Regelungen zur kontrastreichen Gestaltung von Begrenzungspfählen durch Gesetz und/oder DIN sind von der Landeshauptstadt Hannover zu beachten, wo und wann?
    3. Nach welchen Kriterien werden Nachrüstungen, Korrekturen und Verbesserungen vorgenommen.

    Frau Göttler beantwortete die Anfrage wie folgt:
    Zu Frage 1:
    Grundsätzlich ja, wenn bestimmte, zum besseren erkennen relevante örtliche Gegebenheiten vorliegen.

    Zu Frage 2:
    Verbindliche Vorschriften zur kontrastreichen Gestaltung von Begrenzungspfählen gibt es nicht. Es gibt lediglich die DIN 3223, welche die Schließung an herausnehmbaren Feuerwehrpoller regelt.

    Zu Frage 3:
    Die Verwaltung setzt Poller nur an den Stellen, wo trotz klar erkennbaren örtlichen Gegebenheiten widerrechtlich geparkt oder gefahren wird. Hierbei ist der Poller nur ein Instrument um ein widerrechtliches Verhalten zu verhindern.
    Flächen in Seitenbereichen werden nach Möglichkeit mit Fahrradabstellbügeln abgesichert. Reflektierende Markierungen werden überwiegend in Bereichen eingesetzt, wo Querbarrieren mit Pollern eingebaut werden.

    Herausnehmbare Feuerwehrpoller mit DIN 3223 Schließung werden bei Rettungswegen grundsätzlich in Vierkantform und durchgängigen Farbmarkierungen Rot-Weiß eingebaut. In Bereichen, wo herausnehmbare Poller für Gehwegreinigungsfahrzeuge erforderlich sind, verwendet die Verwaltung einen runden Poller mit rot/weiß/roter Banderole, baugleich den ortsfesten Pollern (Modell Georgstraße). Seit dem Jahre 2000 werden bei Neuanlagen nur noch verzinkte Poller eingebaut.

    Auf eine Nachfrage von Bezirksratsherrn Albrecht sagte Frau Göttler, dass an einer Markierung von verzinkten Pollern derzeit gearbeitet werde.
    Bezirksratsherr Hogh fragte nach, ob die derzeit gestalteten Poller rechtlich korrekt seien.
    Frau Göttler bestätigte, dass es derzeit nur für die Feuerwehrpoller DIN-Vorschriften gebe.

    TOP 9.
    Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15.10.2012- öffentlicher Teil-
    Ohne Aussprache einstimmig genehmigt!

    Bezirksbürgermeisterin Bonfert schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 21.15 Uhr!

    für das Protokoll


    Anne Bonfert Britta Fenske
    Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuerin