Sitzung Ratsversammlung am 15.11.2012

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 08.11.2012)
1. Nachtrag (erschienen am 13.11.2012)
Protokoll (erschienen am 07.03.2013)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 14.01.2013

PROTOKOLL

15. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 15. November 2012,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 18.42 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bürgermeister Strauch (SPD)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Ratsfrau Arikoglu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsfrau Barnert (SPD)
Ratsfrau Barth (CDU)
Ratsherr Bindert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) 15.00 - 18.10 Uhr - bis TOP 5
Ratsherr Borchers (SPD)
Ratsherr Breves (SPD)
Ratsfrau Bruns (FDP) 15.00 - 18.25 Uhr - bis TOP 9
Ratsfrau de Buhr (SPD)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
(Ratsherr Fischer) (CDU)
Ratsfrau Fischer (SPD)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsherr Hanske (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hermann (SPD)
Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN)
Ratsfrau Hindersmann (SPD)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Dr. Kiaman (CDU)
Ratsherr Kirci (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Beigeordneter Klie (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Koch (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Lorenz (CDU)
Ratsfrau Markowis (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Neudahm
Ratsfrau Nolte-Vogt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.)
Ratsherr Onay (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsfrau Pohler-Franke (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Ratsherr Römer (SPD)
Beigeordneter Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Wallat (SPD)
Oberbürgermeister Weil
Ratsfrau Westphely (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
(Beigeordnete Zaman) (SPD)

Verwaltung:
Stadtbaurat Bodemann
Stadträtin Drevermann
Stadtkämmerer Dr. Hansmann
Erster Stadtrat Mönninghoff
Stadtrat Walter

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 20. September 2012

3. A N F R A G E N

3.1. der Fraktion Die Hannoveraner

3.1.1. zum weiteren Verbleib und Umgang mit den Bewohnern des Hauses Wunstorfer Straße 47
(Drucks. Nr. 2310/2012)

3.1.2. zu nachträglich deutlich teurer werdenden Bauprojekten in Hannover
(Drucks. Nr. 2311/2012)

3.1.3. zu den möglichen Kosten einer Ruder-Regattastrecke auf und im Maschsee, die den Vorgaben des Weltruderverbands FISA entspricht
(Drucks. Nr. 2312/2012)

3.1.4. zu sogenannten "Friedensrichtern"
(Drucks. Nr. 2328/2012)

3.2. der CDU-Fraktion zur Erweiterung der Außenarbeitsplätze für "Werkstätten für behinderte Menschen - WfbM"
(Drucks. Nr. 2381/2012)

3.3. der Fraktion DIE HANNOVERANER zu Kontakten hannoverscher Jugendzentren zu extremistischen Organisationen und die Konsequenzen, die die Stadt seit 2007 daraus gezogen hat.
(Drucks. Nr. 2540/2012)

3.4. der Fraktion DIE PIRATEN zu Auswirkungen der Tarifeinigung 2012
(Drucks. Nr. 2541/2012)

4. Wahl der Ersten Stadträtin im Wirtschafts- und Umweltdezernat
(Drucks. Nr. 2515/2012 mit 1 Anlage)

5. Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2514/2012 mit 4 Anlagen)

5.1. Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Hannoveraner zum Stopp des laufenden Verfahrens zur Besetzung der Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten
(Drucks. Nr. 2539/2012)

6. Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

6.1. Umbesetzung im Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
(Drucks. Nr. 2447/2012)

6.2. Umbesetzung in der Kommission Sanierung Stöcken
(Drucks. Nr. 2592/2012)

7. Antrag zur Änderung der Benutzungsbedingungen und der Gebühren des Stadtarchivs im Fachbereich Bibliothek, Schule, Museen und Kulturbüro
(Drucks. Nr. 1455/2012 mit 4 Anlagen)

7.1. dazu Änderungsantrag der Fraktion DIE PIRATEN zu Anlage 1
(Drucks. Nr. 2518/2012)

7.2. und Änderungsantrag der PIRATEN-Fraktion zu Anlage 2
(Drucks. Nr. 2166/2012)

8. Antrag zur Entscheidung über die Übernahme der Beihilfebearbeitung (§80 NBG) für den Zweckverband Abfallwirtschaft der Region Hannover (AHA) als eigene Aufgabe (§ 107 Abs. 6 NKomVerfG)
(Drucks. Nr. 1744/2012 mit 1 Anlage)

9. Antrag zum Konzessionierungsverfahren/Neuvergabe der Wegenutzungsverträge Strom, Gas, Wasser und Fernwärme
(Drucks. Nr. 1767/2012 mit 1 Anlage)

9.1. dazu Zusatzantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucks. Nr. 2378/2012)

10. Antrag zum Bebauungsplan Nr. 1369, 2. Änderung - Einkaufszentrum Altwarmbüchen - Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2436/2012 mit 4 Anlagen)

11. Antrag zu Straßenausbaubeiträgen für Straßen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide – Aufwandsspaltung
(Drucks. Nr. 1838/2012 mit 2 Anlagen)

12. Beschluss über die erste Eröffnungsbilanz der Landeshauptstadt Hannover zum 01.01.2011
(Drucks. Nr. 1760/2012 mit 3 Anlagen)

13. Antrag zum Antrag der PIRATEN-Fraktion zur transparenten und voll-
ständigen Darstellung zu Umsetzung und Auswirkung der Tarifeinigung 2012
(Drucks. Nr. 1702/2012)

20. Antrag der FDP-Fraktion auf Akteneinsicht zum Misburger Bad
(Drucks. Nr. 2580/2012)

14. A N T R Ä G E

14.1. der Fraktion DIE LINKE. zu einem Gutachten über Hinrich-Wilhelm-Kopf
(Drucks. Nr. 2356/2012)

14.2. der CDU-Fraktion

14.2.1. zur Einrichtung einer Platzkommission für den Weihnachtsmarkt
(Drucks. Nr. 2346/2012)

14.2.2. zu einem Konzept zur Ferienbetreuung der Ganztagsgrundschulkinder
(Drucks. Nr. 2380/2012)

14.2.3. zur Straßenbenennung "Waldchaussee"
(Drucks. Nr. 2474/2012)




TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) eröffnete die Ratsversammlung stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest, verwies darauf, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

Zudem erklärte Ratsvorsitzender Strauch (SPD), dass der Punkt 12. zum Beschluss über die erste Eröffnungsbilanz der Landeshauptstadt Hannover zum 01.01.2011 mit der Drucks. Nr. 1760/2012 mit 3 Anlagen von der Tagesordnung abgesetzt worden wäre, da die Drucksache in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung auf Antrag der CDU zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen worden sei.

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) wies darauf hin, dass vorgesehen sei, dass sich die drei in der Drucks. Nr. 2514/2012 genannten Bewerberinnen für die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten in der heutigen Ratssitzung vorstellen sollten. Ebenso sei Frau Tegtmeyer-Dette zur heutigen Ratsversammlung zum Tagesordnungspunkt 4. eingeladen worden, um ihre Vorstellungen zur Wahrnehmung der Aufgaben als Erste Stadträtin im Wirtschafts- und Umweltdezernat darlegen zu können.

Oberbürgermeister Weil berichtete aus der voran gegangenen Sitzung des Verwaltungsausschusses, dass dieser ausführlich zur Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten der Landeshauptstadt Hannover beraten habe. Weiter führte Oberbürgermeister Weil aus, dass der betreffende Tagesordnungspunkt 5. grundsätzlich eine öffentliche Angelegenheit sei. Im Verwaltungsausschuss habe man allerdings unter allen Ratsfraktionen einen Konsens darüber erzielt, das eine mögliche Debatte zu den Personen zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte nicht öffentlich geführt werden sollte. Deshalb schlage man vor nach der Vorstellung der drei Kandidatinnen die Aussprache unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu behandeln. Abschließend erklärte Oberbürgermeister Weil, dass für diese Verfahrensweise ein einstimmiger Ratsbeschluss notwendig wäre.
Einstimmig beschloss der Rat die Beratung und Abstimmung zur Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu behandeln.

Der Rat beschloss, die Punkte 15 bis 19 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung unter Berücksichtigung der vorangegangenen Ausführungen im Übrigen keine Bedenken.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 20. September 2012
Einstimmig genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom 20. September 2012 in der vorliegenden Fassung.


TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
der Fraktion Die Hannoveraner

TOP 3.1.1.
zum weiteren Verbleib und Umgang mit den Bewohnern des Hauses Wunstorfer Straße 47
(Drucks. Nr. 2310/2012)

Oberbürgermeister Weil beantwortete die Fragen von Ratsherrn Böning (DIE HANNOVERANER) aus Drucks. Nr. 2310/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) gab zu Protokoll, dass nahezu alle Mitglieder der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Ratssaal verlassen hätten, als die Fraktion DIE HANNOVERANER mit ihrer Anfrage begann.

Frage 1:
Was ist über den weiteren Verbleib der bisherigen Bewohner des Hauses und ihrer
Sippen bekannt? Sind die Namen aller (ehemaligen) Bewohner und von allen Personen, die
zusätzlich noch unangemeldet dort hausten, überhaupt bekannt, und haben sie alle eine
gültige Aufenthaltsgenehmigung?

Die Stadt erlangt keine Auskünfte über Mietkündigungen oder die Aufnahme privater Mietverhältnisse. EU-Bürgerinnen und -bürger benötigen für den Aufenthalt keinen Aufenthaltstitel (§ 2 Abs.4 Satz 1 FreizügG/EU).

Frage 2:
Was unternimmt die Stadt, um zu verhindern, dass die oben beschriebenen
Personen sich in irgendeinem anderen Haus in Hannover einquartieren und dort dann genauso weitermachen wie in Linden?

Die Stadt hat keinen Einfluss auf den Abschluss von privaten Mietverträgen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1. verwiesen.

Frage 3:
Sind der Verwaltung weitere ähnliche Fälle aus Hannover bekannt, bei denen sich
Personen aus dem oben beschriebenen Kulturkreis so oder ähnlich verhalten haben wie die Bewohner der Wunstorfer Str.47?

Die Verwaltung verwahrt sich gegen eine pauschale Verunglimpfung von Personen bestimmter Kulturkreise bzw. Bewohnerinnen und Bewohner einzelner Häuser.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) fragte, ob die Verwaltung den Eindruck der Fraktion DIE LINKE. teile, wonach die Anfrage der rechtspopulistischen Fraktion DIE HANNOVERANER auf rassistischen Vorurteilen beruhe.

Oberbürgermeister Weil antwortete, dass die Verwaltung deutlich zum Ausdruck gebracht habe, was man von pauschalen Verunglimpfungen einzelner Gruppen und deren Mitgliedern halte. Zudem enthalte man sich aber auch einer Bewertung.
TOP 3.1.2.
zu nachträglich deutlich teurer werdenden Bauprojekten in Hannover
(Drucks. Nr. 2311/2012)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Böning (DIE HANNOVERANER) aus Drucks. Nr. 2311/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
In der Einführung zur Anfrage wird auf zwei Bauprojekte verwiesen, die laut der Berichterstattung in den Medien sehr wahrscheinlich teurer werden als ursprünglich kalkuliert. Zum einen wird die Baumaßnahme Klagesmarkt aufgeführt. Hierzu ist festzustellen, dass nach derzeitiger Kostenprognose der Haushaltsansatz von rund 6,0 Mio. Euro nicht ausgeschöpft wird. Ferner wird vom Fragesteller die Stadtbahnstrecke D mit dem Abriss der Raschplatzhochstraße genannt. Für diese Maßnahme, für die im Übrigen die Region Hannover zuständig ist, liegen bisher nur Machbarkeitsstudien mit groben Kostenermittlungen vor. Erst wenn ein Finanzierungsantrag erarbeitet worden ist, können verbindliche Aussagen zu Kosten gemacht werden.

Frage 1:
Bei wie vielen vom Rat beschlossenen Bauprojekten der letzten 10 Jahre stellte sich nach dem Ratsbeschluss eine deutliche Verteuerung der Kosten heraus?

Frage 2:
Um wie viel (in Euro und in Prozent) verteuerten sich die jeweiligen Bauprojekte?

Frage 3:
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um in Zukunft die tatsächlich anfallenden Kosten von Bauprojekten besser darzustellen?

In der Regel ist es in den letzten zehn Jahren bei keiner vom Rat der Stadt Hannover beschlossenen Straßenbaumaßnahme zu einer wesentlichen Kostensteigerung gekommen. Alle Großprojekte sind im jeweiligen Haushaltsplan fixiert. Sollte es wider Erwarten in der Planungsphase oder nach einer Ausschreibung zu deutlichen Überschreitungen des Haushaltsansatzes kommen, muss der Rat erneut über den finanziellen Rahmen des Projektes entscheiden.
Dazu muss die Verwaltung eine Beschlussdrucksache vorlegen, in der die Gründe für die Kostenerhöhung detailliert dargelegt werden. In der überwiegenden Mehrzahl der Straßenbaumaßnahmen geschieht dies jedoch nicht.


TOP 3.1.3.
zu den möglichen Kosten einer Ruder-Regattastrecke auf und im Maschsee, die den Vorgaben des Weltruderverbands FISA entspricht
(Drucks. Nr. 2312/2012)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Wruck (DIE HANNOVERANER) aus Drucks. Nr. 2312/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Hat sich die Verwaltung über die Erhöhung der sportlichen Attraktivität der Stadt mit Hilfe einer Ertüchtigung des Maschsees schon einmal ernsthaft Gedanken gemacht?

Die zuständigen Fachbereiche der Landeshauptstadt Hannover stehen im engen Austausch miteinander wie auch mit Sportvereinen oder Verbänden, um über die Attraktivitätssteigerung Hannovers als Gastgeberstadt für größere Sportveranstaltungen nachzudenken. Regelmäßig unterstützt die Landeshauptstadt aktiv die Bewerbungen um internationale Sportturniere. Grundvoraussetzung für diese Unterstützung sind realistische und angemessene Rahmenbedingungen. Diese wären bei einer notwendigen Vertiefung des Maschsees mit Blick auf die hohen Kosten nicht mehr gegeben.

Frage 2:
Welche Kosten würden, überschlägig berechnet, auf die Stadt zukommen, wenn eine nach FISA-Vorgaben normgerechte Ruder-Regattastrecke im Maschsee erstellt würde?

Die Fläche des Maschsees beträgt rund 0,75 km². Eine Vertiefung des Sees um 1,5 m entspricht einer Bodenmenge von rund 1,1 Mio. m³. Hinzu kämen der heute im See vorhandene und im Zuge der Maßnahme auszubauende schwermetallbelastete Schlamm sowie die aus- und wieder einzubauende Tonschicht, die zusammen noch einmal rund 350.000 m³ Material bedeuten. Alleine für die Erdarbeiten wären Kosten in zweistelliger Millionenhöhe zu erwarten. Zusätzlich zu den Baukosten müssten die Einschränkungen während der Bauzeit beachtet werden. Der Maschsee könnte während der geschätzten Bauzeit von mindestens zwei Jahren nicht für Veranstaltungen genutzt werden, Einnahmen aus diesen Veranstaltungen würden für diese Zeit entfallen.

Frage 3:
Welche Möglichkeiten der Zuschüsse oder der Fremdfinanzierung für ein solches Projekt sieht die Verwaltung?

Bei den überschläglich ermittelten sehr hohen zu erwartenden Kosten sieht die Verwaltung keine Fördermöglichkeiten oder Fremdfinanzierung in nennenswerter Höhe.
Eine vollständige Finanzierung der Vertiefung des Maschsees nur durch die Stadt erscheint im Anbetracht der zu erwartenden Höhe der Kosten wenig realistisch. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass auch größere Ruderturniere oder damit verbundene Projekte nur geringe Einnahmen mit sich bringen.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, ob die Stadtverwaltung andere Möglichkeiten zur Steigerung der Attraktivität im Hinblick auf Sportveranstaltungen in Hannover in Erwägung ziehe.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Stadtverwaltung ständig bemüht sei hochklassige Sportveranstaltungen in die Landeshauptstadt zu holen. Allein die Events die sich in AWD-Arena und AWD-Hall ereigneten, würden zeigen wie zahlreich die Bemühungen der Stadt zum Erfolg führen würden.


TOP 3.1.4.
zu sogenannten "Friedensrichtern"
(Drucks. Nr. 2328/2012)

Oberbürgermeister Weil beantwortete die Fragen von Ratsherrn Böning (DIE HANNOVERANER) aus Drucks. Nr. 2328/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie viele dieser „Friedensrichter“ gibt es in Hannover bzw. wie viele sind der Verwaltung bekannt?

Weder der Stadtverwaltung, noch dem Staatsschutz sind so genannte „Friedensrichter“ in Hannover bekannt.
Frage 2:
Sind Fälle aus Hannover bekannt, bei denen durch die Mitwirkung eines „Friedensrichters“ das geltende deutsche Recht nachweislich ausgehebelt bzw. umgangen wurde?

Der Stadtverwaltung sind keine solchen Fälle aus Hannover bekannt.

Frage 3:
Wie will die Verwaltung verhindern, dass durch diese „Friedensrichter“ schleichend Elemente der Scharia bei uns Einzug halten? Oder hat die Verwaltung gar kein Problem damit?

Da in Hannover keine so genannten „Friedensrichter“ aktiv sind, verfolgt die Stadtverwaltung in diesem Zusammenhang keinerlei Strategie.


TOP 3.2.
der CDU-Fraktion zur Erweiterung der Außenarbeitsplätze für "Werkstätten für behinderte Menschen - WfbM"
(Drucks. Nr. 2381/2012)

Stadtrat Walter beantwortete die Fragen von Ratsfrau Barth (CDU) aus Drucks. Nr. 2381/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Die Integration von Menschen in den Arbeitsmarkt, auch wenn sie mit einer
Behinderung durchs Leben gehen, hat für die Landeshauptstadt Hannover einen
hohen Stellenwert. Auch wenn die Stadtverwaltung weder Hauptakteur des Arbeitsmarktgeschehens ist, noch sie eine Zuständigkeit für die stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe trifft, findet ihr Bemühen, Menschen mit einer Behinderung, auch bei persönlichen Einschränkungen eine möglichst weitgehende Teilhabe am Arbeitsprozess zu fördern, seinen Ausdruck, zum Beispiel in:

- dem Einbezug junger Menschen mit Behinderung in das städtische
Ausbildungsangebot; in diesem Jahr werden z. B. 11 von ihnen, zwei mehr als
im Vorjahr, bei der Stadt ausgebildet,

- der Übererfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Schwerbehindertenquote
von 5 % mit immerhin 7,4 %; das sind über 600 Beschäftigte,

- dem Einbezug spezieller Förderangebote für Menschen mit einer Behinderung
in das Spektrum des Beschäftigungs-Stützpunktes „Hölderlinstraße“ in
Kooperation mit dem JobCenter. 12 Personen sind dort auf diese Weise
aktuell beschäftigt,

- der Auftragsvergabe an Werkstätten für Behinderte sofern dies bestehende
Vergaberegelungen zulassen,

- und nicht zuletzt in dem vom Rat eingeführten Förderpreis für Inklusion in der Wirtschaft, der vorbildliche Integrationsprozesse anerkennt und auszeichnet.

Außerdem müssen diese Bemühungen auch im Gesetzprozess des „Weges zur
inklusiven Stadt“, den wir Ihnen mit Drucksache Nr. 1967/2011 vorgestellt haben und
zu der wir Ihnen demnächst den ersten Jahresbericht zuleiten werden, gesehen werden.

Frage 1:
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, zusätzliche Außenarbeitsplätze anzubieten? Auf welche Bereiche könnte sich die Erweiterung der Außenarbeitsplätze beziehen und wie könnte die konkrete Umsetzung dieser Maßnahmen aussehen? Wenn hierfür keine Maßnahmen vorgesehen sind, werden diese geplant? Wenn nein, warum nicht?

Frage 2:
Wurde von der Verwaltung die Möglichkeit geprüft, die Außenarbeitsplätze für die
Außenpflege von Kindertagesstätten und Pflegezentren in der Landeshauptstadt
anzubieten? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, welche Möglichkeiten hierfür
sieht die Verwaltung?

Die Aufgabe, sogenannte Außenarbeitsplätze für Menschen mit einer Behinderung
bereit zu stellen, fällt gemäß § 136 Abs. 1 SGB IX den anerkannten Werkstätten für
behinderte Menschen zu. Die Werkstätten für Menschen mit einer Behinderung
wiederum sind Institutionen in freier oder privater Trägerschaft, deren Einrichtung
und Finanzierung im Zusammenwirken der Agentur für Arbeit und der überörtlichen
Träger der Soziahilfe geschieht. Die Landeshauptstadt Hannover ist hieran nicht beteiligt.

Zum Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen einer WfbM können auch
ausgelagerte Plätze außerhalb der WfbM in Unternehmen auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt (§ 136 Absatz 1 Satz 5 SGB IX) gehören. Die dort Beschäftigten bleiben
Mitarbeiter/innen der WfbM, sind aber in die Arbeits- und Produktionsabläufe der
Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes eingebunden. Dies ermöglicht den
Mitarbeitern mit Behinderung die Nähe zum allgemeinen Arbeitsmarkt und dennoch
von speziellen Fachkräften begleitet zu werden.

Die ausgelagerten Arbeitsplätze werden zum Zwecke des Übergangs und als
dauerhaft ausgelagerte Plätze angeboten (§ 136 Absatz 1 Satz 6 SGB IX). Eine
Verpflichtung zur Einrichtung solcher ausgelagerten Arbeitsplätze besteht für die
WfbM allerdings nicht. Die in der Anfrage als Außenarbeitsplätze bezeichneten Beschäftigungsmöglichkeiten meinen die ausgelagerten Plätze im Sinne des SGB IX.
Die hierbei sowohl vom aufnehmenden Unternehmen, vom behinderten Menschen
selbst, aber auch von der Werkstatt hinsichtlich Organisation und Personaleinsatz zu
erfüllenden hohen Anforderungen haben bisher auch nur die Einrichtung von einem
verhältnismäßig kleinem Teil von Außenarbeitsplätzen (bundesweit etwa 3 %)
zugelassen. Bisher sind hannoversche Werkstätten nicht an die Stadtverwaltung mit dem Ziel der Einrichtung von Außenarbeitsplätzen herangetreten.

Die genannten Beispiele der Pflege von Außengelände von Heimen oder
Kindertagesstätten erscheinen für eine solche Einrichtung auch eher ungeeignet, da
sie weder für die Einbindung in einen kontinuierlichen Arbeitsprozess noch im
Hinblick auf die erforderlichen Arbeitstechniken geeignete Voraussetzungen bieten.
Andererseits hat der Fachbereich Soziales von sich aus im Rahmen der möglichen
Digitalisierung von Archivmaterialien mit einer WfbM Kontakt aufgenommen, in dem
auch die Einrichtung von Außenarbeitsplätzen geprüft werden kann.
Weiterhin hat sich aktuell eine WfbM an einer Ausschreibung im Rahmen der
Umsiedlung der Volkshochschule beteiligt. Beide Kontakte sind zurzeit noch nicht abgeschlossen.

Frage 3:
Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um die Öffentlichkeit und ggf. potentielle Auftraggeber über die Möglichkeit der Außenarbeitsplätze zu informieren?

Für die Initiierung, Einrichtung und Bewerbung von möglichen Außenarbeitsplätzen
sind die anerkannten Werkstätten für Menschen mit einer Behinderung zuständig;
nach Auffassung der Stadtverwaltung nehmen sie dies im Einklang mit ihren
praktischen Möglichkeiten zur Einrichtung dieser Arbeitsplätze auch wahr.

Ratsherr Borchers (SPD) fragte, ob es weitere Beispiele für die Beauftragung von Behindertenwerkstätten zur Erledigung von kommunalen Aufgaben wie z.B. in der Grünpflege, Museumsaufsicht, Straßenreinigung oder der Kantinenbewirtschaftung gäbe.

Stadtrat Walter antwortete, dass der Gesetzgeber zwei Möglichkeiten vorhalte. Zum einen die von Beginn an auf Dauer angelegten Außenarbeitsplätze und zum zweiten die als Übergang für einen bestimmten Zeitraum befristeten Außenarbeitsplätze. Weiter führte Stadtrat Walter aus, dass in Bezug der Eingliederung von Außenarbeitsplätzen sehr genaue gesetzliche Vorgaben getroffen worden seien. Die betreffenden Beschäftigten gehörten nicht zu den ArbeitnehmerInnen des aufnehmenden Betriebes sondern blieben Beschäftigte der Werkstatt. Diese Regelung verpflichte die Werkstatt, die entsprechenden Schutz- und Fördermaßnahmen auf den außen stehenden Arbeitgeber zu übertragen. Stadtrat Walter fügte hinzu, dass dies im Interesse der Menschen mit Behinderungen außerordentlich wesentlich sei. Zum Abschluss erklärte Stadtrat Walter, dass die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover in gewissem Umfang Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen vergebe. Dies fände seine Grenzen im Vergaberecht, welches verhindere, Aufträge an diese Werkstätten völlig frei zu vergeben. Ferner eröffne sich eine weitere Grenze dadurch, dass die Werkstätten nur für eine sehr begrenzte Anzahl an Aufträgen eine Nachfrage entfalten könnten.


TOP 3.3.
der Fraktion DIE HANNOVERANER zu Kontakten hannoverscher Jugendzentren zu extremistischen Organisationen und die Konsequenzen, die die Stadt seit 2007 daraus gezogen hat.
(Drucks. Nr. 2540/2012)

Stadtrat Walter beantwortete die Fragen von Ratsherrn Böning (DIE HANNOVERANER) aus Drucks. Nr. 2540/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Seit der Anfrage sind fast 6 Jahre vergangen. Ist die Verwaltung der Meinung, dass sich die Träger seitdem an die Vorgaben gehalten haben, so dass die Verwaltung keinen Anlass sah, den Rat entsprechend zu informieren?

Zunächst ist festzustellen, dass die Aufgabe des Schutzes der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gesetzlich fixiert ist und den Verfassungsschutzbehörden obliegt. In den vergangenen 6 Jahren hat die Stadtverwaltung im Kinder- und Jugendbereich einen Hinweis des Verfassungsschutzes auf extremistische Aktivitäten eines Trägers erhalten. Diesem Hinweis ist die Stadtverwaltung umgehend nachgegangen und hat in Absprache mit dem Verfassungsschutz die Verträge zum geplanten Aufenthalt dieses Trägers in einer Ferieneinrichtung der LHH gekündigt. Hierüber ist der Jugendhilfeausschuss als zuständiger Fachausschuss des Rates im vertraulichen Teil der Sitzung am 23.03.2009 von der Stadtverwaltung informiert worden.

Frage 2:
Was sagt die Verwaltung dazu, dass in einem hannoverschen UJZ z.B. die Vorbereitungen zu illegalen Störaktionen des G8 Gipfels 2008 in Heiligendamm organisiert wurden und dass ein einziger problemloser Klick auf die Internetseite der linksextremen „Roten Hilfe" (Ortsgruppe Hannover) zeigt, in welchem hannoverschen Jugendzentrum man die „Rote Hilfe" am besten erreicht?

Wie bereits 2007 ausgeführt, verfügt die Stadt weder über Kompetenzen noch Mittel, die allein in der offenen Kinder- und Jugendarbeit bei Freien Trägern jährlich stattfindenden etwa 3.000 Veranstaltungen inhaltlich zu überwachen oder gar zu genehmigen. Sie ist darüber hinaus der Auffassung, dass die Wahrnehmung solcher Veranstaltungen in eigener Verantwortung der Träger auch den Grundsätzen der Trägerautonomie und der Subsidiarität entspricht.

Frage 3:
Woran liegt es, dass von Seiten der Verwaltung in den letzten Jahren kein Versuch unternommen wurde, die Verbindungen eines mit städtischen Geldern geförderten UJZ in die linksextreme Szene zu unterbinden? Und wäre diese Unterlassung auch dann der Fall gewesen, wenn ein UJZ Kontakte zur rechtsradikalen Szene unterhielte?

Aus den bereits genannten Gründen hat es für die Stadtverwaltung keinen weiteren Anlass gegeben, in die Autonomie eines Trägers bzgl. seiner Veranstaltungen einzugreifen.


TOP 3.4.
der Fraktion DIE PIRATEN zu Auswirkungen der Tarifeinigung 2012
(Drucks. Nr. 2541/2012)

Oberbürgermeister Weil beantwortete die Fragen von Ratsherrn Dr. Junghänel (PIRATEN) aus Drucks. Nr. 2541/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Warum liefern nicht alle Fachbereiche in ihren Quartalsberichten so klare Darstellungen bzgl. der Auswirkungen der Tariferhöhung wie beispielsweise der Fachbereich 67 in den Ausführungen zu Ziffer 13 des Berichtes für das 2 Quartal?

Die Darstellung des Fachbereiches 67 hat dieser für den Ausschuss für Umwelt und Stadtgrün vorgenommen. Generell werden die Personalaufwendungen gesamtstädtisch bewertet und eingeschätzt. Deshalb werden nicht nur einzelne Aspekte zur Entwicklung der Personalaufwendungen oder die Situation einzelner Fachbereiche beurteilt, sondern die Sachlage insgesamt beschrieben.

Frage 2:
Welche konkreten Auswirkungen hat die Tarifeinigung 2012 bzgl. der Personalkosten der einzelnen Fachbereiche?

Aufgrund der im Haushalt geplanten Steigerung von 1,5 Prozent übersteigen die Auswirkungen des tatsächlichen Tarifabschlusses von 3,5 Prozent ab 01.03.12 die für diesen Kostenfaktor zur Verfügung stehenden Ansätze der Fachbereiche. Im Rahmen von Gegensteuerungsmaßnahmen und bei der Ausnutzung aller Deckungsmöglichkeiten werden die Fachbereiche bei der Einhaltung des Gesamtbudgets der Personalaufwendungen von zentraler Stelle unterstützt.

Frage 3:
Plant die Verwaltung, die finanziellen Auswirkungen der Tarifeinigung 2012 vollständig und transparent darzustellen? (Wenn Ja, wie, und wenn nein, warum nicht?)

Die finanziellen Auswirkungen der Tarifeinigung sind Teil des monatlichen Personalkostencontrollings und fließen in die Prognose der Entwicklung der Personalaufwendungen ein.

Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) fragte, welche Gegensteuerungsmaßnahmen von der Verwaltung ergriffen würden.

Oberbürgermeister Weil antwortete, dass die Stadtverwaltung grundsätzlich die Vorgabe formuliere, dass zu Beginn des Haushaltsjahres nur 80 % der Ausgabenansätze frei gegeben würden. Weitere Freigaben durch die Stadtkämmerei erfolgten nur auf Antrag der entsprechenden Fachbereiche. Damit würde versucht unterhalb der Planansätze zu bleiben und dies sei auch in diesem Jahr wieder der Fall gewesen. Aufgrund dieser Sperre habe man keine anderen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Tarifabschluss benötigt. Die Verwaltung habe zudem nicht die Veranlassung gesehen, keinerlei Freigaben zu genehmigen.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) fragte, ob der Haushalt an Klarheit verlieren würde, wenn in den Quartalsberichten die betreffenden Zahlen nicht vollständig aufgelistet wären.

Oberbürgermeister Weil antwortete, dass die Verwaltung der vollen Überzeugung sei, dass die allerwenigsten der Ratsmitglieder einen Erkenntnisgewinn davon tragen würden, wenn zu allen Fachbereichen sämtliche Zahlenkolonnen aufgeführt würden. Oberbürgermeister Weil ergänzte, dass die Verwaltung immer dazu bereit sei Daten und Informationen aufzubereiten. Im vorliegenden Fall erwarte die Verwaltung anschließend allerdings eine Aufklärung darüber in wie weit das Datenmaterial weiterhelfen konnte.

Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) erklärte, dass die PIRATEN-Fraktion den Tagesordnungspunkt 13. zurückziehe.


TOP 4.
Wahl der Ersten Stadträtin im Wirtschafts- und Umweltdezernat
(Drucks. Nr. 2515/2012 mit 1 Anlage)

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) erläuterte, dass die Wahlzeit vom Ersten Stadtrat Mönninghoff am 31. Juli 2013 ende. Der Erste Stadtrat Mönninghoff stünde für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover habe in seiner Sitzung am 20. September 2012 beschlossen, die Stelle einer Ersten Stadträtin bzw. eines Ersten Stadtrates im Wirtschafts- und Umweltdezernat auszuschreiben. Auf die öffentliche Ausschreibung seien insgesamt 47 Bewerbungen eingegangen. Nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen und aufgrund der geführten Bewerbungsgespräche habe Oberbürgermeister Weil dem Rat gemäß §§ 108 und 109 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in Verbindung mit § 14 der Hauptsatzung vorgeschlagen, Frau Sabine Tegtmeyer-Dette zur Ersten Stadträtin im Wirtschafts- und Umweltdezernat zu wählen und zu beschließen, ihr dieses Amt mit Wirkung vom 01. August 2013 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren zu verleihen. Nach Vorstellungsgesprächen in den Fraktionen werde Frau Tegtmeyer-Dette nun Gelegenheit gegeben, dem Rat in einem kurzen Vortrag ihre Vorstellungen darüber darzulegen, wie sie ihre Aufgabe als Erste Stadträtin im Wirtschafts- und Umweltdezernat der Landeshauptstadt Hannover für den Fall sehe, dass ihr die Leitung des Dezernates übertragen würde. Im Anschluss an ihre Ausführungen bestünde Gelegenheit, Frau Tegtmeyer-Dette Fragen zu stellen.

Frau Tegtmeyer-Dette führte aus, dass sie Germanistik und politische Wissenschaften an der Universität Hannover studiert habe. In einem berufsbegleitenden Studium an der Leibniz-Akademie habe sie Verwaltungswirtschaft studiert und ebenfalls abgeschlossen. Durch ihre 10-jährige Tätigkeit beim Kommunalverband Großraum Hannover bzw. der Region Hannover habe sie Erfahrungen in der kommunalen Verwaltung gesammelt. Im Rahmen dieser Beschäftigung habe man ihr unter anderem die Leitung der Zentralen Steuerung und des Beteiligungsmanagements übertragen. Ihre Erfahrungen aus der Wirtschaft habe sie in den vergangenen sieben Jahren als Prokuristin und Geschäftsführerin bei der ÜSTRA einsetzen können. Dort sei sie für alle wirtschaftlichen und kaufmännischen Fragen verantwortlich gewesen und habe zudem die Position der Nachhaltigkeitsbeauftragten ausgefüllt. Seit dem Jahr 2000 sei sie ferner nebenamtlich als Prokuristin für die Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover tätig. Durch ihre bisherigen Tätigkeitsfelder bringe sie Kommunalverwaltungs- und Wirtschaftskompetenz sowie Erfahrung im Umgang mit Beteiligungsgesellschaften mit und kenne die politischen Perspektiven in Hannover. Deshalb sei sie überzeugt, eine gute Arbeit als Umwelt- und Wirtschaftsdezernentin bieten zu können.

Im Weiteren erörterte Frau Tegtmeyer-Dette die kommenden Aufgaben des Umwelt- und Wirtschaftsdezernats in der Landeshauptstadt Hannover. Aus dem überaus großen Aufgabengebiet benannte Frau Tegtmeyer-Dette als einen der zahlreichen Schwerpunkte die Flächenpolitik in Hannover. In diesem Zusammenhang seien Standortfaktoren ebenso wichtig wie die Zufriedenheit der BürgerInnen in Bezug auf Arbeitsbedingungen, bezahlbaren Wohnraum und einer guten Infrastruktur. Deshalb sei die Gestaltung einer Stadt nicht nur im Interesse der Menschen, sondern auch im Interesse der Wirtschaft. Damit Hannover ein attraktiver Standort bleibe, gelte es alle potentiale in Hinblick auf Arbeitskräfte zu mobilisieren und zu erhalten. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Anerkennung der im Ausland erworbenen Abschlüsse bei Migranten und Qualifizierungsmöglichkeiten für junge Menschen ohne Schul- und/oder Ausbildungsabschluss seien wichtige Themen. Ferner wolle Frau Tegtmeyer-Dette als Grüne Umwelt- und Wirtschaftsdezernentin grüne Akzente in der Stadt setzen. In Zusammenarbeit mit hannoverimpuls und der Hannover Marketing und Tourismus Gesellschaft mbH solle verstärkt vermittelt werden, dass Hannover Firmen ein attraktives Umfeld in Hinblick auf Ökologie und Umwelt biete. Dadurch würde zukunftsfähigen Unternehmen die Tür nach Hannover geöffnet. Ein weiteres wichtiges Handlungsfeld sei die Verbesserung der langfristigen Lebensperspektiven in der Landeshauptstadt Hannover. Die Reduzierung der Treibhausgase solle bis zum Jahr 2050 um 95 % gegenüber 1990 erreicht und der Energieverbrauch um 50 % verringert werden. Diese Ziele seien nur mit einer starken Wirtschaft als ambitionierten Partner zu erreichen.

Im Bereich Gebäudemanagement müssten die Schulen an den Ganztagsunterricht und die Inklusion angepasst, die Schaffung weiterer Betreuungsplätze sowie die Sanierung der Jugend- und Freizeitheime auf den Weg gebracht werden. Zum Abschluss ging Frau Tegtmeyer-Dette auf die Stärkung des Einzelhandels in den Quartieren und gegenüber dem Internet-Handel sowie der Profilierung von regionalen Produkten ein. Die nur wenigen Beispiele aus dem weiten Tätigkeitsfeld zeigten wie eng Umwelt und Wirtschaft zusammenarbeiten müssten. Die Kombination der beiden Bereiche unter der Zuständigkeit von nur einer verantwortlichen Person sei der Grundstock für eine zukunftsorientierte und erfolgreiche Politik für Hannover.

Ratsherr Engelke (FDP) bat um geheime Abstimmung.
Mit 40 Stimmen gegen 18 Stimmen und bei 5 Enthaltungen wählte der Rat Frau Tegtmeyer-Dette zur Ersten Stadträtin im Wirtschafts- und Umweltdezernat nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2515/2012 mit 1 Anlage.

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) fragte Frau Tegtmeyer-Dette, ob diese die Wahl zur Ersten Stadträtin im Umwelt- und Wirtschaftsdezernat annehme.

Frau Tegtmeyer-Dette nahm die Wahl an.


TOP 5.
Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2514/2012 mit 4 Anlagen)

TOP 5.1.
Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Hannoveraner zum Stopp des laufenden Verfahrens zur Besetzung der Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten
(Drucks. Nr. 2539/2012)

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) wies darauf hin, dass der Stopp des Bewerbungsverfahrens keiner der Bewerberinnen schaden würde. Zudem sei genügend Zeit vorhanden, da die Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten zum 01. August 2013 erfolgen solle. Das laufende Verfahren sei aufgrund der Indiskretion gegenüber der Presse zur Farce geworden. Die Presse habe außerdem bekannt gegeben, wer die neue Gleichstellungsbeauftragte der Landeshauptstadt Hannover würde. Ratsherr Böning unterstellte, dass von Beginn an festgestanden habe, wer die neue Gleichstellungs-
beauftragte werden würde und dass Bewerberinnen ohne passendes Parteibuch in jedem Fall chancenlos gewesen seien. Ratsherr Böning machte darauf aufmerksam, dass ein anonymisiertes Bewerbungsverfahren für alle Bewerberinnen und Bewerber die fairere Lösung wäre. Zum Abschluss betonte Ratsherr Böning, dass sich der Antrag der Fraktion DIE HANNOVERANER nicht gegen eine der Bewerberinnen richte.
Gegen 2 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Hannoveraner zum Stopp des laufenden Verfahrens zur Besetzung der Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2539/2012 ab.

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) erläuterte, dass zum 01. August 2013 die Landeshauptstadt Hannover als Nachfolgerin von Frau Dr. Brigitte Vollmer-Schubert eine Gleichstellungsbeauftragte gemäß § 8 NKomVG zu bestellen habe. Die Stelle sei intern und extern ausgeschrieben worden. Es seien insgesamt 70 Bewerbungen eingegangen. Auf Wunsch des Oberbürgermeisters sei eine aus Vertreterinnen und Vertretern der Ratsfraktionen sowie des Gesamtpersonalrates bestehende Auswahlkommission gebildet worden, welche die eingegangenen Bewerbungsunterlagen gesichtet habe. Unter Vorsitz des Oberbürgermeisters sei die Auswahlkommission zu dem Ergebnis gelangt, dass die drei im Antrag der vorliegenden Beschlussdrucksache Nr. 2514/2012 mit 4 Anlagen genannten Bewerberinnen für die Besetzung der Stelle grundsätzlich geeignet seien.
Nach Vorstellungsgesprächen in einigen Fraktionen sollte Frau Kämpfe, Frau Tödter und Frau Wiede Gelegenheit gegeben werden, dem Rat in einem kurzen Vortrag ihre Vorstellungen darzulegen, wie diese die Aufgabe als Gleichstellungsbeauftragte der Landeshauptstadt Hannover wahrnehmen würden. Im Anschluss an die Ausführungen bestünde die Gelegenheit, an die Bewerberinnen Fragen zu stellen.

Frau Friederike Kämpfe führte aus, dass sie Politik und Pädagogik mit dem Schwerpunkt Gender-Studies an der Leibniz Universität zu Hannover studiert und Weiterbildungen zu Gender-Kompetenzen besucht habe. Sie sei zeitweise freiberufliche Trainerin zu den Themen Gender-Kompetenzen und Projektplanung gewesen. Zudem habe sie zwei Jahre als Mitarbeiterin der Landtagsfraktion der Bündnis 90/Die Grünen gearbeitet. Weiter erläuterte Frau Friederike Kämpfe, dass sie 15 Jahre politisches Engagement, von der Schülervertretung über den Studentischen Rat bis hin zur Regionsversammlung Hannover mitbringe und dass ihr Schwerpunktthema seit einigen Jahren die Frauen- und Gleichstellungspolitik sei. Zurzeit sei sie Mitarbeiterin im Gleichstellungsbüro der HAWK (Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst) Hildesheim-Holzminden-Göttingen und betreue ein Mentoringprogramm für Studierende mit Familienverantwortung und organisiere dazu eine Veranstaltungsreihe. In ihrer Freizeit leite sie eine Veranstaltungsreihe mit dem Titel genderstudies-revisited an der Leibniz Akademie und arbeite an einer Sammelreihe dazu. Wie unschwer zu erkennen sei, zöge sich die Gleichstellung wie ein roter Faden durch ihre Biographie und deshalb sei ihre Bewerbung als Gleichstellungsbeauftragte bei der Landeshauptstadt Hannover nur eine logische Konsequenz. Zusätzlich entscheidend seien drei Aspekte für ihre Bewerbung gewesen. Als Gleichstellungsbeauftragte könne sie sich aktiv für ein Geschlechter gerechtes Hannover einsetzen und Prozesse mitgestalten. Sie könne an der Schnittstelle von Politik und Verwaltung Maßnahmen umsetzen und nicht nur beschließen. Zudem habe sie die Möglichkeit mit Menschen aus den verschiedensten Bereichen zum Thema Gleichstellung zusammenzuarbeiten. Im Weiteren erörterte Frau Friederike Kämpfe, welche Akteure aus Verwaltung, Politik und der Stadtbevölkerung zu wichtigen Partnern avancierten, um das Thema Gleichstellung in sämtlichen Zusammenhängen als Querschnittaufgabe zu etablieren. Die Zusammenarbeit mit allen AkteurInnen sei wichtig, da man nur gemeinsam eine Gleichstellung umsetzen könne. Ferner wies Frau Friederike Kämpfe auf verschiedene Projekte und Kooperationen der Landeshauptstadt in Bezug auf die Gleichstellung hin. Die erfolgreichen Programme seien jedoch kein Grund zum ausruhen. Denn um eine Nachhaltigkeit zu den ergriffenen Projekten zu erlangen, müsste man diese fortlaufend überprüfen und gegebenenfalls weiterentwickeln. Zum Abschluss ging Frau Friederike Kämpfe auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein und merkte an, dass in diesem Zusammenhang ein möglicher Kulturwechsel stattfinden müsse. Die klassischen Rollenverteilungen von Männern und Frauen müssten flexibler gestaltet werden. Männern müsste es z.B. ermöglicht werden länger als zwei Monate Elternzeit zu nehmen oder in Teilzeit zu arbeiten. Auch beim Thema Frauen in Führungspositionen gelte es nicht nachzulassen. Es sei ein Erfolg, dass fast 40 % der Führungspositionen bei der Stadtverwaltung mit Frauen besetzt seien, aber man müsse weiter daran arbeiten, um diese Zahl zu verbessern. Außerdem müsse dieser Erfolg nach außen bzw. in die Beteiligungsgesellschaften der Landeshauptstadt transportiert werden. Der Gleichstellungsplan zeige, dass sich Männer und Frauen in verschiedenen Berufsgruppen präsentierten. Auch dort müsse das traditionelle Bild verändert werden. Frauen sollten Informatikerinnen und Männer Erzieher werden dürfen. Ferner beabsichtige Frau Friederike Kämpfe sich für ein Geschlechter gerechtes Hannover einzusetzen. In der Städtebauplanung, bei der Entwicklung von Gesundheitskonzepten sowie gesamtgesellschaftlichen Fragen wie Inklusion oder veränderten Altersstrukturen – Gender-Kompetenzen sollten überall Anwendung finden.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) bat um die Erläuterung eines Begriffs in Zusammenhang mit Gender, den er akustisch nicht verstanden habe.

Frau Friederike Kämpfe mutmaßte, dass es sich dabei um Gender-Budgeting handele und erläuterte, dass die Überprüfung eines Haushalts oder einzelner Produkte daraus, in Hinblick auf die männer- oder frauenspezifischen Verwendungen gemeint sei.

Frau Silke Tödter führte aus, dass sie an der Universität Hannover Erziehungswissenschaften mit dem Schwerpunkt Erwachsenenbildung studiert habe. Als politisch interessierte Frau, welche die Gesellschaft mit gestalten wolle, habe sie auf eine wissenschaftliche Tätigkeit verzichtet. Besondere Beachtung richte sie auf Gerechtigkeit bzw. Geschlechter-Gerechtigkeit. Sie habe sich deshalb bewusst 1989 auf eine neu eingerichtete Stelle der Gleichstellungsbeauftragten hin beworben und schon mit 27 Jahren die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten in der Gemeinde Sehnde annehmen können. Frau Silke Tödter fügte hinzu, dass sie inzwischen seit 22 Jahren kommunale Gleichstellungsbeauftragte sei und diese Position seit 20 Jahren im Landkreis Peine ausfülle. Darüber hinaus sei sie zweimal Landes- und einmal Bundessprecherin gewesen. Weiter erläuterte Frau Silke Tödter, dass die Position der Gleichstellungsbeauftragten auch ein politisches Amt sei. Die Gleichstellungsbeauftragte werde von der Politik gewählt und die Beschlüsse zur Gleichstellung würden beschlossen oder müssten auf ihre Gleichstellungsrelevanz überprüft werden. Im Weiteren gab Frau Silke Tödter einen Überblick zu den von ihr initiierten und begleiteten Projekten. Der Kreistag Peine habe bereits 1992 einen Ausschuss zur Gleichberechtigung in Frauenfragen eingerichtet, den sie fachlich geleitet habe. Aktuell habe man einen Ausschuss Arbeit, Gleichstellung und Soziales, den sie im Bereich Gleichstellung fachlich begleite. Außerdem lade sie seit vier Jahren zu einem interfraktionellen Gespräch der weiblichen Kreistagsmitglieder ein. Im Jahr 2000 habe der Kreistag Peine einen Beschluss über Gender Mainstreaming als Strategie herbeigeführt und 2010 mit einem Beschluss über einen Gender-Check für Beschlussvorlagen ergänzt. Beides seien strategische Empfehlungen der Gleichstellungsbeauftragten gewesen. Dazu merkte Frau Silke Tödter an, dass nur Freiburg und Hannover sich politisch für einen Gender-Check zu Beschlussvorlagen entschieden hätten. Zudem sei die Zusammenarbeit mit der Verwaltung ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten – auch in Bezug auf Gender Mainstreaming. Gleichstellungsarbeit sei eine Gemeinschafts- und Führungsaufgabe. Gerade im Zuständigkeitsbereich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sei die Zusammenarbeit in Personalverwaltung, -auswahl und –entwicklung wichtig, um auch dort für gleiche Chancen von Mitarbeiterinnen auf Karriereplanung und im Besonderen auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hinzuweisen. Im Landkreis Peine sei der Frauenanteil in Führungspositionen im Laufe ihrer Dienstzeit um 50 % gestiegen. Im höheren Dienst habe man durch externe Besetzungen wesentlich mehr Frauen in Führung als im gehobenen Dienst, welcher zumeist intern besetzt werde. Im Landkreis Peine habe sie eine Reihe für Führungskräfte - Fortbildung für Frauen in Führungspositionen - entwickelt und biete einmal im Jahr den Führungsfrauenstammtisch an. In Kooperation mit der Firma RubiCon aus Hannover habe sie ein Gender-Projekt Cross-Mentoring angeboten, in dem Männer und Frauen proportional umgekehrt zu ihrem Bestand in der Verwaltung teilgenommen hätten. Da es wesentlich mehr Männer in Führungspositionen gäbe, sei ein Teilnehmerverhältnis von zehn Frauen zu drei Männern entstanden. Frau Silke Tödter wies darauf hin, dass Kooperationen in Netzwerken in der Zuständigkeit für Bürgerinnen und Bürger außerordentlich wichtig seien. Es sei die Chance, Themen aus unterschiedlichen Perspektiven zu betrachten und die Konzepte oder Maßnahmen, die man entwickle, würden dadurch zu einer höheren Akzeptanz führen. 1992 habe sie ein Netzwerk mit ca. 25 verschiedenen Frauenverbänden übernommen und arbeite aktuell in kleineren, themenbezogenen Netzwerken. Die Schwerpunkte in ihrem 22-jährigen Berufsleben seien unter anderem Frauen im Erwerbsleben, Frauen in Führung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Frauenförderung im Rahmen von Wirtschaftsförderung, Existenzsichernde Beschäftigung gegen Frauenarmut im Alter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Nachfolgend gab Frau Silke Tödter Erörterungen zu den von ihr entwickelten bzw. initiierten Projekten und Netzwerken ab. Zum Abschluss machte Frau Silke Tödter deutlich, wie sie sich ihre Aufgabe und deren Inhalte als Gleichstellungsbeauftragte der Landeshauptstadt Hannover vorstelle. Wichtige Themen seien z.B. Frauen in Führungspositionen bei der Stadtverwaltung, seinen Tochtergesellschaften und Unternehmen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Geschlechter-Gerechtigkeit mit dem Instrument Gender Mainstreaming, Gender-Budgeting, Gewalt im Geschlechterverhältnis, Gleichstellung von Lesben und Schwulen sowie Trans-Gender.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) fragte, ob sich Frau Silke Tödter als Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte sähe.

Frau Silke Tödter antwortete, dass sie Gleichstellungsbeauftragte sei und somit nicht nur für Frauen zuständig wäre. Dies sollte in ihren Ausführungen zur Geschlechter gerechten Erziehung, der Jungen- bzw. Männerarbeit und den Männervorbildern deutlich geworden sein.

Frau Annette Wiede führte aus, dass sie ihr Anerkennungsjahr als Diplom-Sozialpädagogin im Bereich der Gleichstellung absolviert und dadurch ihre Berufung gefunden habe. Im Vorfeld ihrer ersten Anstellung als Gleichstellungsbeauftragte habe sie im Sektor Gewalt gegen Frauen im Frauenhaus und in der Mädchenarbeit im Jugendzentrum gearbeitet. Im Rahmen ihrer mehrjährigen Tätigkeit als Leiterin einer Kindertagesstätte sei sie mit gleichstellungsrelevanten Themen wie z.B. Vereinbarkeit von Familie und Beruf, typischen Frauenarbeitsplätzen sowie mehr Männer in Erziehungsberufe konfrontiert worden und wäre nunmehr seit acht Jahren für die Stadt Lehrte tätig. Weiter erläuterte Frau Annette Wiede, dass es als Skandal zu bezeichnen sei, dass im Jahr 2012 über die Fragen zur Entgeltgleichheit oder der ausgewogenen Partizipation von Männern und Frauen in den verschiedensten Bereichen gestritten werden müsse. Weiter erörterte Frau Annette Wiede, dass ihr die Themen zur Gewalt gegen Frauen, Stadt-, Verkehrsplanung und Mobilität sowie das Aufbrechen von stereotypischen Rollenbildern besonders wichtig sei. Man sei in Deutschland nicht nur von der Bundesregierung oder dem Bundesgleichstellungsbericht, sondern auch mehrfach von der UN dazu aufgefordert worden, mehr dafür zu tun, dass die klassische Zuschreibung von Rollenstereotypen aufgelöst würden. Die Schnittstellen der Gleichstellung und der Rollenstereotypen beträfen unter anderen Frauen in Führungspositionen, Männern in Kindertagesstätten, Bekämpfung von Gewalt und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ferner sollte eine Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten die Außendarstellung sein. Man müsse den Bürgerinnen und Bürgern vermitteln wozu es Gleichstellungsbeauftragte gäbe und womit diese sich beschäftigten. Man sollte transparent machen, dass es bestimmte Netzwerke, Angebote oder Strukturen ohne die gute Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten nicht gäbe. In diesem Zusammenhang sei ebenso wichtig die erfolgreiche Arbeit von Gleichstellungsbeauftragten messbar bzw. sichtbar zu machen. Ebenso wie bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen auf allen Ebenen, sollte man auch zur Gleichstellung fragen dürfen, auf welchen Gebieten man wie erfolgreich gewesen sei. Zum Abschluss machte Frau Annette Wiede deutlich, dass es ungeheuer schwierig und unklug wäre, sich bei den unzähligen Themengebieten zur Gleichstellung auf einige wenige Punkte festzulegen. Man könne Schwerpunkte formulieren und anbieten, aber ein großer Teil des Wirkungsfeldes werde vom Alltag, Umfeld und deren Erfordernissen beeinflusst.

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) bat die anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da die Aussprache zur Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt würde.

N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Aussprache zur Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten der Landeshauptstadt Hannover


Ratsherr Dr. Junghänel PIRATEN) betonte, dass für die PIRATEN-Fraktion das Parteibuch keine Rolle spiele, sondern die Erfahrung und dass in diesem Zusammenhang eine sehr überzeugende Vorstellung dargeboten worden sei.


F o r t s e t z u n g ö f f e n t l i c h e r T e i l :

Oberbürgermeister Weil betonte, dass die überwiegende Mehrheit der Anwesenden glaube, dass man nachfolgend eine Gleichstellungsbeauftragte wählen werde. Das Niedersächsische Gesetz über die Kommunalverfassung sage jedoch aus, dass es sich um eine Berufung handele und ein Beschluss herbeigeführt werden müsse. Die Kommentare dazu lauten eindeutig, dass ein Beschluss dann bestünde, wenn man zu einem Beschlussantrag mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen erhalte. Oberbürgermeister Weil erwog, wie man denn vorzugehen habe, wenn der Rat das legitime Anliegen habe, dass er unter mehreren Bewerberinnen eine Auswahl treffen wolle. Das Ergebnis der Auswahlkommission unter Beteiligung der Fraktionen dazu sei gewesen, dass prinzipiell drei Bewerberinnen geeignet seien und eingeladen werden sollten. Die sich dadurch ergebende Problematik sei, diejenige Bewerberin herauszufinden, die mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen auf sich vereinige. Weiter führte Oberbürgermeister Weil aus, dass sich alle Fraktionen gemeinsam darauf verständigt hätten, dass ein Stimmzettel Anwendung finden werde, auf dem alle drei Kandidatinnen untereinander aufgeführt seien. Dahinter würde jeweils ein Kästchen für JA, NEIN, und ENTHALTUNG angegliedert. Die Aufgabe sei, dass Kreuz dorthin zu setzen, wo es ein jeder für richtig halte. Allerdings gäbe es einen wichtigen Gesichtspunkt zu beachten. Auf jedem Stimmzettel dürfe nur einer Kandidatin ein JA zugeordnet werden. Ansonsten sei der Stimmzettel ungültig. Abschließend bekräftigte Oberbürgermeister Weil, dass das im Vorgang umrissene Verfahren von allen Ratsfraktionen Unterstützung gefunden habe und erinnerte an den notwendigen, einstimmigen Ratsbeschluss.
Der Rat beschloss einstimmig für die Berufung der Gleichstellungsbeauftragten eine geschäftsordnungsmäßige Regelung dahingehend zu treffen, einen Stimmzettel zu verwenden, auf dem alle dem Rat vorgeschlagenen Kandidatinnen aufgeführt sind und über die mit dem Alternativen Ja, Nein, Enthaltung zu jeder Person geheim abzustimmen sei. Die "Ja"-Stimme darf nur einer Kandidatin zugeordnet werden. Außerdem soll die Personaldebatte im nicht öffentlichen Teil der Ratssitzung geführt werden.

Mit 33 Stimmen gegen 22 Stimmen und bei 2 Enthaltungen stimmte der Rat für die Bestellung von Frau Friederike Kämpfe zur Gleichstellungsbeauftragten der Landeshauptstadt Hannover zum 01. August 2013 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2514/2012 mit 4 Anlagen.

Mit 34 Stimmen gegen 10 Stimmen und bei 12 Enthaltungen stimmte der Rat gegen die Bestellung von Frau Silke Tödter zur Gleichstellungsbeauftragten der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2514/2012 mit 4 Anlagen.

Mit 28 Stimmen gegen 16 Stimmen und bei 12 Enthaltungen stimmte der Rat gegen die Bestellung von Frau Annette Wiede zur Gleichstellungsbeauftragten der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2514/2012 mit 4 Anlagen.

TOP 6.
Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 6.1.
Umbesetzung im Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
(Drucks. Nr. 2447/2012)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung im Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2447/2012.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.


TOP 6.2.
Umbesetzung in der Kommission Sanierung Stöcken
(Drucks. Nr. 2592/2012)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung in der Kommission Sanierung Stöcken nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2592/2012.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.


TOP 7.
Antrag zur Änderung der Benutzungsbedingungen und der Gebühren des Stadtarchivs im Fachbereich Bibliothek, Schule, Museen und Kulturbüro
(Drucks. Nr. 1455/2012 mit 4 Anlagen)

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) erläuterte zu den Änderungsanträgen der PIRATEN-Fraktion, dass neben den traditionellen Publikationen Presse und Rundfunk die Online-Medien im Antragstext aufgenommen werden sollten, um eine zukunftsorientierte Ausrichtung der Landeshauptstadt Hannover nach außen zu befördern. Ferner sollte zu den Nutzungsgebühren ausgeführt werden, dass diese auch kostenlos sein könnten, aber nicht zwingend sein müssten. Dies sei ein wichtiges Zeichen dafür zu zeigen, dass diese Daten allen Bürgern offenständen und dass die Teilhabe an den Informationen gegeben wäre.

Ratsherr Kelich (SPD) bemerkte, dass die Ausführungen der Verwaltung im Kulturausschuss zum ersten Änderungsantrag der PIRATEN-Fraktion ausreichend gewesen seien. Weiter führte Ratsherr Kelich aus, dass mit dem vorliegenden Antrag wissenschaftliche Dienstleistungen und keine Museen oder Ausstellungen behandelt würden. Dem gezielten Hinweis zur Teilhabe könne man deshalb nur bedingt zustimmen. Außerdem stünde bereits in der Ausgangsdrucksache, dass Informationen auch kostenlos ausgegeben werden könnten.

Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen) machte darauf aufmerksam, dass der Begriff Online-Medien eindeutig zu unpräzise sei.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) erläuterte, dass der Antrag der PIRATEN-Fraktion sich auf die Gebühren zur Nutzung des Archivmaterials, welches von der Landeshauptstadt Hannover zur Verfügung gestellt würde beziehe. Das sei völlig unabhängig von den Gebühren, die für die Arbeit zu entrichten sei, die die Mitarbeiter für das Bearbeiten einer Anfrage oder dem Bereitstellen von Materialien erhoben würden. Dies sei zusätzlich in einem anderen Unterpunkt der Gebührenordnung geregelt und daran wolle man auch nichts verändern. Es gehe um das urheberrechtlich geschützte Material der Stadt Hannover.

Ratsherr Engelke (FDP) wies darauf hin, dass die Gebühren von 16 € die Stunde bzw. 4 € pro Viertelstunde außerordentlich günstig und mit den handwerklichen Leistungsansprüchen nicht zu vergleichen seien. Ferner sollte man den Mitarbeitern vor Ort die Arbeit nicht unnötig erschweren und ihnen überflüssige Diskussionen ersparen. Die Argumentation grundsätzlich 25 € zu verlangen, aber in Ausnahmefällen reduzierte Gebühren oder gar kostenfreie Herausgabe von Informationen zu veranlassen, sei sowohl für den Mitarbeiter als auch für den Kunden die pflegeleichtere Variante.

TOP 7.1.
dazu Änderungsantrag der Fraktion DIE PIRATEN zu Anlage 1
(Drucks. Nr. 2518/2012)

TOP 7.2.
und Änderungsantrag der PIRATEN-Fraktion zu Anlage 2
(Drucks. Nr. 2166/2012)
Gegen 3 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der PIRATEN-Fraktion zu Anlage 2 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2166/2012 ab.

Gegen 3 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der PIRATEN-Fraktion zu Anlage 1 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2518/2012 ab.

Bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat die Änderung der Benutzungsbedingungen und der Gebühren des Stadtarchivs im Fachbereich Bibliothek, Schule, Museen und Kulturbüro nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1455/2012 mit
4 Anlagen.


TOP 8.
Antrag zur Entscheidung über die Übernahme der Beihilfebearbeitung (§80 NBG) für den Zweckverband Abfallwirtschaft der Region Hannover (AHA) als eigene Aufgabe (§ 107 Abs. 6 NKomVerfG)
(Drucks. Nr. 1744/2012 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Übernahme der Beihilfebearbeitung (§80 NBG) für den Zweckverband Abfallwirtschaft der Region Hannover (AHA) als eigene
Aufgabe (§ 107 Abs. 6 NKomVerfG) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1744/2012 mit 1 Anlage.


TOP 9.
Antrag zum Konzessionierungsverfahren/Neuvergabe der Wegenutzungsverträge Strom, Gas, Wasser und Fernwärme
(Drucks. Nr. 1767/2012 mit 1 Anlage)

Ratsherr Mineur (SPD) wies darauf hin, dass die Neuvergabe bzw. die Konzessionierung der Wegenutzungsverträge Strom, Gas, Wasser und Fernwärme ein nur alle 20 Jahre wiederkehrender Vorgang sei. Deshalb sei dieser Zeitpunkt von überragender Bedeutung für die energie- und umweltpolitischen Ziele der Landeshauptstadt Hannover. Andere Kommunen hätten in den vergangenen Jahren einen derartigen Termin dazu genutzt ihre kommunalen Stadtwerke wieder zu gründen. Zum Glück sei der Rat der Stadt Hannover in der Vergangenheit so klug und weise gewesen seine Stadtwerke nicht zu verkaufen. Mit Enercity könne man zufrieden sein, insbesondere mit den wirtschaftlichen Erfolgen. Im Bereich Fernwärme und Wasser werde der zukünftige Partner auch weiterhin Enercity sein. Im Bereich Strom und Gas könne es theoretisch durch die Regulierung in diesem Bereich und der vorgeschriebenen Ausschreibung auch ein anderer Partner sein. Beispielhaft informierte Ratsherr Mineur über die Förderung der Elektromobilität durch ein Konzept zur Einrichtung von öffentlichen Stromsteckdosen, mit der die Batterien der Elektro-Personenkraftwagen als Netzpuffer für erneuerbare Energien und Leistungsspitzen verwendet werden könnten und die Förderung von virtuellen Blockheizkraftwerkkonzepten für viele dezentrale Kraftwerke, die jedoch wie ein großes Kraftwerk zur Steuerung von Leistungsspitzen gesteuert werden könne. Eine Umsetzung naturnaher Flächenbewirtschaftung in Trinkwassergewinnungsgebieten sei durch ökologische Land- und Forstwirtschaft realisierbar. In der Fernwärme sei die Erstellung einer unabhängigen Studie wie das Gemeinschaftskraftwerk Hannover-Stöcken von der umweltschädlichen Erzeugung von Energie durch Kohle auf klimafreundlichere Produkte umgestellt werden könne besonders wichtig.
Abschließend merkte Ratsherr Mineur an, dass die fachlichen Diskussionen im Umweltausschuss stattgefunden hätten und bat um die Zustimmung für den Antrag, damit Hannover auch in den kommenden 20 Jahren Vorreiter in Sachen Klimaschutz bleiben könne.

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) erörterte, dass man die Energiewende nur mit den BürgerInnen gemeinsam schaffen könne. Denn die KundInnen der Energieversorger würden mit ihrer Unterschrift die Wahl treffen, was produziert würde. Zudem müsse man in der Landes- und Bundespolitik um Unterstützung werben. Die Bundes- und Landesregierungen würden immer noch die Versorgungsunternehmen der Atomenergie hofieren sowie völlig unverhohlen die Kohlekraftwerke fördern und im Gegenzug erneuerbare Energien künstlich verteuern. Abschließend erklärte Ratsherr Drenske, dass man in Hannover mit dem Abschluss des Konzessionsvertrages die Grünen-Energie-Zukunft einleiten und damit im kommenden Jahr auf Landes- und Bundesebene weitermachen werde.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER den Zusatzantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen ablehnen werde, da dieser zum einen eine Verteuerung und zum zweiten eine Knebelung der nachfolgenden Konzessionsnehmer darstelle. Ferner sei er der Ansicht, dass wenige große, zentrale Energieanlagen sinnvoller seien als viele kleine, dezentrale Energiestandorte. Die vielen kleinen Gas-Wärme und Wasserkraftanlagen sowie die riesigen Windräder würden das ganze Land und im Offshore-Bereich z.B. die Nordsee verschandeln.

TOP 9.1.
dazu Zusatzantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucks. Nr. 2378/2012)

Mit 37 Stimmen gegen 15 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat den Zusatzantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2378/2012.

Mit 39 Stimmen gegen 15 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat in Verbindung mit Drucks. Nr. 2378/2012 das onzessionierungsverfahren/Neuvergabe der Wegenutzungsverträge Strom, Gas, Wasser und Fernwärme nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1767/2012 mit 1 Anlage.


TOP 10.
Antrag zum Bebauungsplan Nr. 1369, 2. Änderung - Einkaufszentrum Altwarmbüchen - Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2436/2012 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1369, 2. Änderung - Einkaufszentrum Altwarmbüchen, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2436/2012 mit 4 Anlagen.


TOP 11.
Antrag zu Straßenausbaubeiträgen für Straßen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide – Aufwandsspaltung
(Drucks. Nr. 1838/2012 mit 2 Anlagen)
Mit 40 Stimmen gegen 16 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat die Straßenausbaubeiträge für Straßen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1838/2012 mit 2 Anlagen.


TOP 12.
Beschluss über die erste Eröffnungsbilanz der Landeshauptstadt Hannover zum 01.01.2011
(Drucks. Nr. 1760/2012 mit 3 Anlagen)
Von der Tagesordnung abgesetzt.


TOP 13.
Antrag zum Antrag der PIRATEN-Fraktion zur transparenten und vollständigen Darstellung zu Umsetzung und Auswirkung der Tarifeinigung 2012
(Drucks. Nr. 1702/2012)
Von der PIRATEN-Fraktion zurückgezogen.


TOP 20.
Antrag der FDP-Fraktion auf Akteneinsicht zum Misburger Bad
(Drucks. Nr. 2580/2012)
Akteneinsicht erhalten:
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsfrau Keller, Ratsherr Borchers (SPD)
Beigeordnete Seitz, Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsfrau Wagemann, Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Nowak, Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsherr Dr. Junghänel, Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Neudahm (WfH)


TOP 14.
A N T R Ä G E

TOP 14.1.
der Fraktion DIE LINKE. zu einem Gutachten über Hinrich-Wilhelm-Kopf
(Drucks. Nr. 2356/2012)
Eingebracht und überwiesen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Schulausschuss
In den Verwaltungsausschuss

TOP 14.2.
der CDU-Fraktion

TOP 14.2.1.
zur Einrichtung einer Platzkommission für den Weihnachtsmarkt
(Drucks. Nr. 2346/2012)
Eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Verwaltungsausschuss
TOP 14.2.2.
zu einem Konzept zur Ferienbetreuung der Ganztagsgrundschulkinder
(Drucks. Nr. 2380/2012)
Eingebracht und überwiesen:
In den Schulausschuss
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
TOP 14.2.3.
zur Straßenbenennung "Waldchaussee"
(Drucks. Nr. 2474/2012)
Eingebracht und überwiesen:
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss

TOP 14.3.
der FDP-Fraktion zu Fahrrädern im Fundbüro
(Drucks. Nr. 2542/2012)
Eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung.
In den Verwaltungsausschuss.

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) schloss darauf hin die Sitzung.



Für das Protokoll:






S t r a u c hW e i lS c h ö n d u b e



RatsvorsitzenderOberbürgermeisterStadtangestellter