Sitzung Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel am 08.11.2012

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 31.10.2012)
Protokoll (erschienen am 09.04.2013)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.08 - Datum 22.11.2012

PROTOKOLL

11. Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel
am Donnerstag, 8. November 2012,
Freizeitheim Döhren, Thurnithisaal, An der Wollebahn 1

Beginn 18.00 Uhr
Ende 20.15 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

(Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck) (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier (Bündnis 90/DieGrünen)
Bezirksratsherr Geburek (CDU)
Bezirksratsherr Glade (SPD)
Bezirksratsherr Hämke (CDU) ab 18.20 Uhr
(Bezirksratsfrau Hartmann) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Herrmann (Piratenpartei)
Bezirksratsherr Hunger (WfH)
Bezirksratsfrau Jakob (CDU)
Bezirksratsherr Johnsen (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsfrau Kellner) (SPD)
Bezirksratsherr Kibar (SPD)
(Bezirksratsherr Dr. Linde) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Milkereit (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Oltersdorf (SPD)
Bezirksratsherr Schade (SPD
Bezirksratsfrau Schollmeyer (SPD)
Bezirksratsherr Sommerkamp (CDU)
(Bezirksratsfrau Waase) (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Bindert) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Dr. Koch) (SPD)
(Ratsfrau Dr. Matz) (CDU)

Verwaltung:
Herr Dr. Schlesier (FB Planen und Stadtentwicklung)
Herr Michaelis (FB Umwelt und Stadtgrün)
Frau Petrek (FB Umwelt und Stadtgrün)
Herr Prauser (FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste)
Frau Mewes (FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste)

Presse:
Herr Zgoll (Stadtanzeiger-Süd)
Herr Lippelt (Maschseebote)
Frau Triller (Hann. Wochenblatt)

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung

4. Bericht des Stadtbezirksmanagements


5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. E N T S C H E I D U N G E N

5.1.1. Platz der Generationen Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2476/2012 mit 2 Anlagen)

5.1.2. Straßenbenennung im Stadtteil Seelhorst
(Drucks. Nr. 15-2221/2012 mit 1 Anlage)

5.1.3. Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus
an den VfB Hannover-Wülfel e.V.
(Drucks. Nr. 15-2477/2012)


5.2. A N H Ö R U N G

5.2.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1779
Nahversorger Eupener Straße
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2379/2012 mit 3 Anlagen)


6. A N F R A G E N

6.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.1.1. Anlage eines optischen Schachfeldes auf dem Fiedelerplatz
zwischen Trafohäuschen und Spielplatz
(Drucks. Nr. 15-2449/2012 mit 1 Anlage)

6.1.2. Steigende Mieten, weniger Wohnungsneubauten
(Drucks. Nr. 15-2450/2012)

6.1.3. Steigende Mieten, sinkende Belegrechtswohnungen
(Drucks. Nr. 15-2451/2012)


6.2. der SPD-Fraktion

6.2.1. Bebauungsplan Nr. 928 im Stadtteil Mittelfeld
(Drucks. Nr. 15-2452/2012)

6.2.2. Inklusion in den Grundschulen des Stadtbezirkes Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2453/2012)

6.2.3. Wohn- und Pflegesituation älterer Mitmenschen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2454/2012)

6.3. der CDU-Fraktion

6.3.1. Wasserkraftanlage an der Leineinsel
(Drucks. Nr. 15-2455/2012)

6.3.2. Fahrradweg Friedhofsallee - Hoher Weg
(Drucks. Nr. 15-2456/2012)

6.3.3. Fahrradstraße in Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2457/2012)

6.3.4. Testkäufe zur Alkoholprävention
(Drucks. Nr. 15-2458/2012)


7. A N T R Ä G E

7.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.1.1. Ausbau kombinierter Fuß- und Radweg an der Bahnstrecke
zwischen Friedhofsallee und Bernhard-Jördens-Weg
(Drucks. Nr. 15-2040/2012 N1)

7.1.1.1. Ausbau kombinierter Fuß- und Radweg an der Bahnstrecke
zwischen Friedhofsallee und Bernhard-Jördens-Weg
(Drucks. Nr. 15-2040/2012 N2)

7.2. der SPD-Fraktion

7.2.1. Einrichtung einer Tempo-30 Strecke vor dem Kindergarten Waldheim
(Drucks. Nr. 15-2459/2012)

7.2.1.1. Einrichtung einer Tempo-30 Strecke vor dem Kindergarten Waldheim
(Drucks. Nr. 15-2459/2012 N1)

7.2.2. Korrektur von Stadtteilnamen auf Ortsschildern
(Drucks. Nr. 15-2460/2012)




7.3. der CDU-Fraktion

7.3.1. Ampelschaltung Kreuzung Wiehbergstraße/Neckarstraße
(Drucks. Nr. 15-2461/2012)

7.3.2. Geschwindigkeitskontrollen im Wülfeler Bruch
(Drucks. Nr. 15-2462/2012)

7.4. von Bezirksratsherrn Herrmann (Piratenpartei)

7.4.1. Mehr kommunale Transparenz und barrierefreie Teilhabe durch Livestream
(Drucks. Nr. 15-2435/2012)


8. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

8.1. Interfraktionell

8.1.1. Zuwendung an den Freien Waldorfkindergarten Michael; Anschaffung Spielgerät für den Außenbereich
(Drucks. Nr. 15-2463/2012)

8.1.2. Zuwendung an die Karnevalsgemeinschaft Eugenesen Alaaf; karnevalistische Aktivitäten
(Drucks. Nr. 15-2464/2012)

8.1.3. Zuwendung an den Paddelklub-Niedersachsen e.V.; Sanierung der Außenfassade
(Drucks. Nr. 15-2465/2012)

8.1.4. Zuwendung an die Arbeitsgemeinschaft für Wohngruppen und sozialpädagogische Hilfen Hannover e.V.; Gartenanlage für therapeutische Einrichtung "Lichtblicke"
(Drucks. Nr. 15-2466/2012)

8.1.5. Zuwendung an die Vereine FC Schwalbe e.V. und SPVG Niedersachsen Döhren von 1909 e.V.; Anschaffung Trecker
(Drucks. Nr. 15-2467/2012)

9. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 08.03.2012, 13.09.2012 und 27.09.2012 (öffentlicher Teil)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Zu TOP 3, 5.2.1. und 11 begrüßte sie Herrn Dr. Schlesier, Sachgebietsleiter im Fachbereich Planen und Stadtentwicklung, und zu TOP 5.1.1. Herr Michaelis, Sachgebietsleiter im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, sowie seine Kollegin Frau Petrek.
Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.


TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Von 18.10 Uhr bis 18.15 Uhr durchgeführt.
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Stufen in der großen Kapelle des Seelhorster Friedhofes
Eine Einwohnerin berichtete von mehreren Stürzen in der großen Kapelle des Seelhorster Friedhofes, da die Stufe im Mittelbereich nicht ausreichend beleuchtet ist. Ihr Mann sei ebenfalls gestolpert. Bereits Ende Januar 2012 habe sie zunächst ein Beerdigungsinstitut und auf dessen Anraten die Friedhofsverwaltung angesprochen. Da bisher nichts passiert sei, fragte sie, wie mit derartigen Hinweisen umgegangen werde.
Bezirksratsherr Geburek verwies auf einen entsprechenden Antrag, den seine Fraktion in den Bezirksrat eingebracht hat und der sich auf Stufen im Außen- und Innenbereich beziehe. Die Verwaltung habe für die Bearbeitung vier Monate Zeit.
Frau Mewes bestätigte, dass das zuständige Gemeindeorgan innerhalb einer gesetzlichen Frist von vier Monaten über Vorschläge aus dem Bezirksrat entscheiden könne, aber oftmals auch vorher tätig werde. Fachbereiche gehen mit Hinweisen sehr sorgsam um und prüfen die Angelegenheiten. Sie bat die Einwohnerin ihre Telefonnummer zu hinterlassen, damit sie und der Bezirksrat über das Ergebnis informiert werden können.
Bezirksratsherr Johnsen wies darauf hin, dass der beschlossene Antrag interfraktionell, also von allen Fraktionen und Einzelvertretern, eingebracht wurde.

Bebauung Eupener Straße / Am Schafbrinke
Ein Mitglied des Kleingartenvereins interessierten Planungen in naher Zukunft zu weiteren Flächen der Eupener Straße, die seines Wissens Bauerwartungsland sind.
Herr Dr. Schlesier erläuterte, dass es keine konkreten Planungen gebe. Der sich im Verfahren befindliche Vorhabenbezogene Bebauungsplan sei auf die Grundstücke begrenzt, die für die Errichtung des Marktes benötigt werden. In einer heutigen Anfrage im Stadtbezirksrat gehe es um Baupotentiale im Stadtbezirk. Hier seien Potentiale zu unterscheiden, die sofort nutzbar seien und solche, die mittelfristig in 10 oder 15 Jahren in Anspruch genommen werden. Aus Sicht der Bauverwaltung sei es durchaus sinnvoll in weiter Vorausschau, die Eupener Straße in Richtung Wohnbebauung zu entwickeln. Konkret bezogen auf den vorliegenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplan bzw. den dazu gehörenden Flächennutzungsplan würden Kleingartenflächen nicht in Anspruch genommen.


TOP 3.
Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung

Herr Dr. Schlesier berichtete, dass Studenten des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) im Rahmen einer Semesterarbeit ein Entwicklungskonzept für das EXPO-Ost-Gelände erstellen. In diesem Zusammenhang gab es eine Einführungsrunde bei der union-boden gmbh, an der auch die Stadtplanung teilnahm. Die Ergebnisse sollen am 13.02.2013 möglichst in Döhren vorgestellt werden. Hierzu wird noch eingeladen. Herr Dr. Schlesier bat, bereits jetzt den Termin vorzumerken.
Weiterhin informierte Herr Dr. Schlesier folienunterstützt über das Interesse einer Investorengruppe aus dem Westen Niedersachsens, die bereits für die Ansiedlung von Ferrari verantwortlich ist, den türkischen Pavillon langfristig zu mieten und ihn für den Verkauf von Maserati, Bugattis und Lamborghinis für ganz Niedersachsen zu nutzen. Die Investoren stehen bereits mit der Türkei in Kontakt. Der gültige Bebauungsplan lasse zwar das Reparieren von Autos zu, nicht aber deren Verkauf, da Einzelhandel ausgeschlossen sei. Bei der Ansiedlung von Ferrari habe der damals zuständige Bezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode zur Beschleunigung des Verfahrens, auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet, da es in derartigen Fälle lediglich einer textlichen Änderung bedarf. Insofern fragte Herr Dr. Schlesier, ob eine derartige Vorgehensweise auch in diesem Fall in Aussicht gestellt werde. Dann könne gleich mit der Drucksache zur öffentlichen Auslage gestartet werden. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sei als Antragspunkt enthalten.

Bezirksratsfrau Jakob sagte, dass ihre Fraktion darauf verzichte, da dort niemand wohnt.
Bezirksratsherr Oltersdorf stimmte dem zu.

Bezirksratsherr Johnsen signalisierte ebenfalls die Zustimmung seiner Fraktion und fragte, ob die Türkei Eigentümer des Pavillons bleibe und das Gebäude vermiete, worauf Herr Dr. Schlesier antwortete, dass dies die Intention der Investoren sei.

Bezirksratsherrn Schade interessierte, ob das Kunstwerk im Innern des Pavillons, das das Mittelmeer darstelle, erhalten bleibe.
Herr Dr. Schlesier antwortete, dass derartige Details noch nicht feststehen.

Des Weiteren informierte Herr Dr. Schlesier mittels weiterer Folien über die Genehmigung eines Bauantrages der Firma CleanCar an der Hildesheimer Straße, die Waschstraße um eine maschinenunterstützte Innenreinigungsanlage zu erweitern. Teile im Bereich der Tankstelle werden abgerissen und durch neue ersetzt. Die Bauarbeiten sollen im Winter erfolgen. Im Frühjahr will CleanCar mit dem erweiterten Serviceangebot wieder eröffnen.


TOP 4.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Herr Prauser berichtete zu folgenden Themen:
- Auf die Internetseiten der Stadt Hannover bzw. der Stadtbezirke, die aus technischen Gründen nicht funktionierten, könne nun wieder zugegriffen werden. Sie beinhalten auch Ankündigungen zu Bezirksratssitzungen einschließlich der Tagesordnungen und Drucksachen.
- Für jeden Stadtbezirke werde ein Flyer zu Wohnumfeldproblemen, wie z.B. nicht funktionierende Straßenlaternen, Verschmutzung von Grünflächen, mit Kontaktadressen und Anschriften für bürgerschaftliches Engagement erarbeitet. Voraussichtlich liegen die Flyer noch vor der nächsten Bezirksratssitzung vor.

Sodann stellte Herr Prauser anhand von drei Grafiken, die in der Anlage 1-3 beigefügt sind, die Situation der Kinderbetreuung anhand des aktuellen Kindertagesstättenberichtes 2012 dar, der auf Stichdaten vom 31.12.2011 beruht.
Bei den 1-2 Jährigen, für die ab Herbst nächsten Jahres ein Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz besteht, sei der Bedarf stadtweit mit bis zu 44 % und in Döhren-Wülfel
zu 61.5 % erfüllt. Ziel sei, die Gesamtzahl auf 54 % zu erweitern.

Bezirksratsfrau Jakob wandte ein, dass die nackten Folien nichts aussagen. Im Grunde werde erst am 01.08.2013 feststehen, wie viele Krabbelplätze fehlen. Aus den 61% lasse sich nicht ersehen, wie viele Kinder aus den Stadtteilen berücksichtigt wurden, da jede Einrichtung frei bei der Vergabe ihrer Plätze sei. Die Folien stellen im Prinzip eine Momentaufnahme dar. Es sollten vielmehr die Versorgungszahlen mit den Anmeldungen verglichen werden. In diesem Zusammenhang erkundigt sich Bezirksratsfrau Jakob nach dem aktuellen Umsetzungsstand der geplanten zentralen Anmeldestelle. Ein gutes Ergebnis sei, wenn alle Kinder versorgt sind.

Herr Prauser erwiderte, dass er beabsichtige, eine Grundinformation zur Betreuungssituation zu geben und keine allgemeine Diskussion entfachen wollte. Döhren-Wülfel gehöre zu den Stadtbezirken, die unterhalb des Durchschnitts liegen, was die Sozialproblemlage anbelangt. Es sei zunächst ein gutes Signal, dass Döhren-Wülfel trotzdem so gut mit Krabbelplätzen ausgestattet ist. Ob es reichen werde, gerade weil Eltern ihre Kinder aus verschiedenen Gründen, z. B. wegen ihrer Berufstätigkeit, in anderen Stadtbezirken anmelden, werde sich im nächsten Herbst zeigen. Unabhängig von einer zentralen Anmeldung, zu deren aktuellem Sachstand zurzeit nichts gesagt werden könne, haben Eltern dann das Recht, einen Krabbelplatz einzuklagen.

Bezirksratsfrau Jakob bedauerte, dass sie zur Vorbereitung nicht über die Foliendarstellung zu dem Thema informiert war. Im Stadtbezirk Döhren-Wülfel gebe es viele Betreuungsplätze, weil viele Elterninitiativen hier Räumlichkeiten gefunden haben. Dies sei nicht der Verdienst der Stadt Hannover, sondern der Eltern.

Zur Situation im Kindergartenbereich, wo ein Rechtsanspruch besteht, führte Herr Prauser aus, sei die Versorgung fast zu 100 % gesichert und liegt Döhren-Wülfel leicht über dem Durchschnitt. Im Bereich der Schulkinderversorgung, also der Horte und schulergänzenden Betreuungsmaßnahmen, bestehe kein Rechtsanspruch und sei der Druck höher. Er, Sprecher, gehe davon aus, dass die Nachfrage größer sei, als die Zahl der Angebote.

Zur Zick-Zack-Linie im südlichen Bereich des alten Döhrener Friedhofes informierte Herr Prauser, dass der markierte Bereich als Auffahrmöglichkeit auf die Friedhofsfläche für Fahrzeuge des Fachbereiches Umwelt und Stadtgrün benötigt wird. Eine Zufahrt muss jederzeit gewährleistet sein, falls z. B. ein Bam umstürzt.

Bezirksratsherr Geburek betonte, dass diese Aussagen nicht zutreffen. Die Bordsteinkante müsste für das Überfahren abgesenkt werden. Die Einsatzfahrzeuge wählen vielmehr die Route über das kleine Teilstück der Fiedelerstraße und den Gehweg zum Haupteingang, wie er selber beobachtet habe.

Sodann verteile Herr Prauser den aktualisierten Flyer „Leben im Stadtbezirk – Nahversorger für Seniorinnen und Senioren“.


TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 5.1.1.
Platz der Generationen Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2476/2012 mit 2 Anlagen)

Bezirksratsherr Sommerkamp stellte Fragen zur Realisierung des zweiten Bauabschnitts, der Installation einer Notrufsäule, den in der Beschlussdrucksache verwandten Begriff „Wandernde Linie“ sowie den Übungsmöglichkeiten für alle Muskelgruppen.

Bezirksratsherr Milkereit verwies auf die Aussage in der Drucksache, dass die Finanzierung des Gesamtkonzeptes nicht gesichert sei und fragte, ob das Projekt stehen bleibe bzw. wie es angelegt sei, da heute ca. 55.000,00 Euro verabschiedet werden sollen, von denen über 30.00,00 €uro aus Bezirksratsmitteln kommen und die Stadt Hannover ca. 20.000,00 Euro trägt.

Herr Michaelis berichtete, dass in seinem Aufgabenbereich die Planung für diesen Platz der Generationen entstanden ist, gemeinsam mit den Delegierten des Seniorenbeirates aus dem Stadtbezirk Döhren-Wülfel und unter Beteiligung von örtlichen Nachbarn und Akteuren usw.. Durch die bewilligten Mittel des Bezirksrates kann nunmehr an dieser Stelle ein Platz der Generationen im 1. Bauabschnitt realisiert werden. Bei der Planung wurde versucht, das Optimale aus dieser Fläche zu entwickeln, um möglichst die Aktivierung und Stimulierung aller Muskelgruppen bzw. Körperpartien – also möglichst allumfassend den Körper eines Menschen – trainieren zu können. Die Angebote des 1. Bauabschnitts sind bereits so funktional, dass sie einen guten Anreiz bieten, diesen Platz aufzusuchen und sich zu bewegen. Darüber hinaus besteht die Option, weitere Geräte aufzustellen, wenn hierfür die Finanzmittel zur Verfügung stehen. Bisher ist es der Verwaltung nicht gelungen, dass für derartige Plätze in den vergangenen Jahren Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt wurden. Es werde weiter versucht, zumal auch aus anderen Stadtbezirken Anträge vorliegen, derartige Plätze zu realisieren. Der Etat sei sehr begrenzt. Insofern würden Drittmittel, dankbar entgegen genommen. In Ricklingen wurde sich z. B. auch von Privatseite beteiligt. Sobald Mittel in Höhe der Differenz zwischen dem 1. und dem 2. vorhanden sind, wird der 2. Bauabschnitt begonnen.
Sodann führte Herr Michaelis aus, dass eine Notrufsäule für diesen Bereich nicht notwendig ist, da sich der Katharinenhof gegenüber befindet, eine enge Zusammenarbeit besteht und z. B. die sanitären Einrichtungen und das Café genutzt werden können. Im Katharinenhof fand auch die Bürgerbeteiligung statt. Bei einem Notfall auf dem Platz der Generationen könnte in dieser Einrichtung Hilfe erbeten werden.
Der Platz der Generationen impliziert, dass Jung und Alt sich treffen und gemeinsam nutzen. Die “Wandernde Linie“ sei eine Produktbeschreibung für ein Sitzmobiliar, eine Art farbig gestalteter Balken, auf dem man sitzen, klettern und balancieren könne, je nachdem was man sich selber zumutet. Es sei praktisch ein Fantasiegebilde, was zum Spielen anreizt.

Bezirksratsherr Sommerkamp regte einen Hinweis auf die Nutzungsmöglichkeiten im Kathatrinenhof auf dem Platz der Generationen an.

Herr Michaelis antwortete, dass geplant sei, auf dem Platz der Generationen eine Hinweistafel mit Angaben darüber, wo man sich befindet und welche Betätigungen möglich sind, anzubringen. Hier könnten entsprechende Hinweise auf Nutzungsmöglichkeiten im Katharinenhof aufgenommen werden.

Auf die Frage von Bezirksratsherrn Milkereit zu Maßnahmen des Gesamtkonzeptes, verwies Herr Michaelis auf die Darstellungen in der Anlage 2 der Drucksache und insbesondere die Herrichtung eines zentralen Boule-Platzes.

Antrag,
1. der Planung zur Aufwertung der Grünfläche an der Matthäikirchstraße in Form eines Gesamtkonzeptes sowie des 1. Bauabschnittes (Anlagen 1 und 2) zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 55 c Abs. 1 NGO
2. die Realisierung des 1. Bauabschnitts entsprechend der Anlage 2 mit Gesamtkosten in Höhe von 55.799,08 € zu beschließen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 55 c Abs. 1 NGO
Einstimmig


TOP 5.1.2.
Straßenbenennung im Stadtteil Seelhorst
(Drucks. Nr. 15-2221/2012 mit 1 Anlage)

Bezirksratsfrau Jakob merkte an, dass aus der Drucksache hervorgehe, dass die Betroffenen bereits vorab auf eine mögliche eigenständige Benennung hingewiesen worden sind und kein eindeutiges Meinungsbild aus den Rückmeldungen abzuleiten war. Da der Stadtbezirksrat zu entscheiden habe, wie die Straße zu benennen ist, möchte sie, Sprecherin, die bereits im Vorfeld getätigten Äußerungen der Betroffenen, wie Anregungen oder andere Namensvorschläge kennen, bevor beschlossen wird, dass die Anwohner/innen angehört werden. Sodann bat Bezirksratsfrau Jakob um Auskunft zum Verfahren.

Bezirksratsherrn Milkereit interessierte ebenfalls die Verfahrensweise, da normalerweise im Interkreis über Straßenbenennungen gesprochen werde, was in diesem Fall nicht geschehen ist. Die vorgeschlagene Namensgeberin kenne er nicht.
Bezirksratsherr Johnsen wollte wissen, ob Anwohner/innen andere Namensvorschläge unterbreitet haben.

Frau Mewes wies auf die Richtlinien des bisher für Straßenbenennungen zuständigen Rates hin. Die Stadtbezirksräte wurden aufgrund der Zuständigkeitsänderung befragt, ob sie diese Richtlinien anerkennen. Der Interkreis des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel signalisierte seine Zustimmung, was entsprechend weitergegeben wurde. Es werde somit das bisher übliche Verfahren angewandt. In der Drucksache werde erklärt, warum die Verwaltung den Namen vorschlägt. Ausschlaggebend seinen grundsätzlich u. a. die Einfügung in bereits vorhandene Straßennamen der Umgebung oder z.B. ein Bezug zur Straße.

Bezirksratsfrau Jakob erklärte, dass sie die Drucksache in die Fraktionen ziehe und bat die Verwaltung, den Bezirksrat bis zur nächsten Sitzung über bereits vorliegende Äußerungen der Bürger/innen zu informieren. Es gehe nicht an, dass der Bezirksrat beschließe, ohne hiervon Kenntnis zu haben.

Bezirksratsherr Johnsen stimmte seiner Vorrednerin zu, und wies auf eine Schutzhütte in der Leinemasch hin, die nach Maria Troll benannt ist.

Bezirksratsherr Glade betonte, dass das Verfahren erst eingeleitet werden soll und es noch nicht um die Entscheidung über die Benennung der Straße gehe. In der Drucksache werde darum gebeten, zuzustimmen, dass die Bewohner/innen informiert werden und sie Gelegenheit erhalten, Anregungen und Bedenken zu äußern. Nach Auswertung der Rückläufe wird die Verwaltung dem Stadtbezirksrat eine weitere Drucksache mit dem Ergebnis der Auswertung vorlegen. Insoweit verstehe er, Sprecher, die Aufregung nicht.

Bezirksratsfrau Jakob wies darauf hin, dass sie die Drucksache in die Fraktionen gezogen habe.

Antrag,
auf der Grundlage des folgenden Vorschlags der Verwaltung die Anhörung der betroffenen Anliegerinnen und Anlieger zu beschließen:
Der private Anliegerweg, welcher die bisherigen Grundstücke Vor der Seelhorst 81 bis 83C erschließt, erhält den Namen
Maria-Troll-Garten.
Übersichtskarte siehe Anlage 1
Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 5.1.3.
Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus an den
VfB Hannover-Wülfel e.V.
(Drucks. Nr. 15-2477/2012)

Ohne Aussprache beschloss der Stadtbezirksrat folgenden Antrag,
dem VfB Wülfel für die Sanierung des Rasenplatzes auf seiner Vereinssportanlage eine Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus in Höhe von
6.500,00 € zu bewilligen.
Mittel zur Deckung dieses Betrages stehen im Ergebnishaushalt 2012
im Produkt 42101 Sportförderung
bei der Kostenstelle 55115520 Vereinssportanlagen
in der Finanzposition 7318000 Zuschüsse lfd. Zwecke an übrige Bereiche
zur Verfügung.
Einstimmig


TOP 5.2.
A N H Ö R U N G

TOP 5.2.1.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1779 Nahversorger Eupener Straße
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2379/2012 mit 3 Anlagen)

Bezirksratsherr Sommerkamp begrüßte, dass nach nunmehr ca. zehn Jahren endlich ein Nahversorger für den bislang unterversorgten Stadtteil entstehen soll.

Bezirksratsherr Oltersdorf hoffte auf eine Realisierung in 2014 und bezeichnete die Form als urban.
Bezirksratsherr Johnsen bezeichnete die Vergrößerung der Fläche als positiv, da sie nun mehr Möglichkeiten bietet. Interessant sei, ob die Ankündigungen energieoptimiert zu bauen verwirklicht werden.

Antrag,gemäß § 12 Abs. 2 BauGB die Einleitung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1779 zu beschließen,
die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1779
zu beschließen.
Einstimmig


TOP 6.
A N F R A G E N


TOP 6.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.1.1.
Anlage eines optischen Schachfeldes auf dem Fiedelerplatz zwischen Trafohäuschen und Spielplatz
(Drucks. Nr. 15-2449/2012 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Johnsen trug die Anfrage vor.
Es besteht ein großes Interesse des Schachklubs Döhren e.V. mit den vom Bezirksrat Döhren- Wülfel in den 90er Jahren geförderten großen Schachfiguren auf dem Fiedelerplatz Schach zu spielen. Zurzeit wird ein Schachbrett aus Plastik
genutzt, dass aber weder besonders witterungsbeständig noch besonders haltbar ist (die Platten werden ineinandergeharkt und die Harken brechen oft ab).
Wir fragen deshalb die Verwaltung
1. Wie hoch wäre der (personelle und finanzielle) Aufwand auf demFiedelerplatz zwischen Trafohäuschen und Spielplatz ein Schachbrett anzu-
legen? Es müsste von den bisher verlegten Platten jede zweite Platte gegen eine dunklere Platte ausgetauscht werden und die vorhandenen
halben Platten verschoben werden, so dass ein Schachbrett entsteht).
2. Wann könnte das Schachbrett erstellt werden?
3. Gibt es Gründe, die gegen eine solche Maßnahme sprechen?

Frau Mewes beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Für die Herstellung eines Schachfeldes müssen noch einige planerische Schritte durchgeführt werden, bevor Kosten benannt werden können. Dafür wird noch etwas mehr Zeit benötigt. Der vorhandene Plattenbelag ist in einem Reihenverband verlegt. Für das Schachfeld muss der Belag mit Kreuzfuge verlegt sein. Die Verbände können im laufenden Verband nicht einfach verändert werden, weil dadurch die Pflasterfläche an Stabilität verlieren kann. Das müsste konstruktiv durchgeplant werden.
Für die Prüfung müssten darüber hinaus folgende Fragen geklärt werden: Wie oft soll das Schachfeld genutzt werden? Wird es nur temporär bei Festveranstaltungen genutzt? Müssen die Schachfiguren vor Ort untergebracht werden? Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Fragen bei einem Ortstermin zu klären.
Zu 2.:
Sobald die Planung abgeschlossen ist und die Finanzierung geklärt ist (aus den Haushaltsmitteln der Verwaltung stehen leider keine Mittel zur Verfügung), können die Arbeiten vergeben und durchgeführt werden. Frühestens allerdings im Frühjahr 2013.
Zu 3.:
Die Verwaltung steht der Idee positiv gegenüber. Sollte ein Platz für das Schachfeld gefunden werden, der die sonstigen Nutzungen auf dem Fiedelerplatz nicht stört, steht dem Einbau eines solchen Feldes nichts entgegen.

Bezirksratsherr Johnsen sprach sich für einen Ortstermin noch in diesem Jahr aus, zu dem Vertreter des Schachclubs und die Fraktionen und Einzelvertreter eingeladen werden.

Bezirksratsfrau Jakob regte an, dabei zu klären, ob evtl. jede zweite Platte geschwärzt werden könnte.

TOP 6.1.2.
Steigende Mieten, weniger Wohnungsneubauten
(Drucks. Nr. 15-2450/2012)

Bezirksratsherr Johnsen verlas die Anfrage.
Die Zahl der Wohnungsneubauten in Hannover ist rückläufig. Wurden im Jahr 2010 noch 295 Neubauwohnungen fertiggestellt, waren es 2011 nur noch 277, dazu ,,69 weitere Wohnungen in Nicht-Wohngebäuden" (Kleinräumige Wohnungsmarkt- beobachtung in der Landeshauptstadt Hannover 2011, September 2012 - alle nachfolgenden Zahlen daraus zitiert). Eine Ausnahme bildet in Hannover der Stadtteil Seelhorst mit dem stadtweit zweithöchsten Zuwachs an Neubauwohnungen mit einem Plus von 17,4 % (seit 2000). Im Gegensatz zur sinkenden Zahl der Wohnungsneubauten soll die Bevölkerungszahl Hannovers durch Zuwanderung (nicht durch Geburtenüberschuss) weiter ansteigen auf über 527.000 Einwohner im Jahr 2025. Schon jetzt ist ein Anstieg der Mietpreise bei Neuvermietungen auf durchschnittlich 6,44 /m2 (Neubauten) bzw. 6,19 /m2 (Altbauten)
feststellbar.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Wo sieht die Verwaltung im Stadtbezirk Döhren-Wülfel noch Potenzial für die
Ausweisung neuer Flächen für Wohnungsneubauten?
2) Wie groß ist im Stadtbezirk das Potenzial für einen Umbau bestehender
"Nicht-Wohngebäude" wie Hinterhofgebäude, Lagerräume etc. - natürlich unter Einhaltung des Baurechts - in "ordnungsgemäße" neue Wohnungen?
3) Wie groß ist aus Sicht der Verwaltung das Potenzial, um durch Umbau/
Umwidmung leerstehender Gewerbe-Immobilien in sogenannten "B"- und "C"-Lagen dem steigendem Bedarf nach preiswertem Wohnraum gerecht zu werden und worin bestehen dabei die Haupthindernisse für einen solchen Umbau/Umwidmung?

Herr Dr. Schlesier merkte an, dass die in der Anfrage zitierten Zahlen von 2010 und 2011 niedrig sind und einen sinkenden Trend zeigen. Bis 2008 wurden durchschnittlich jährlich ca. 600 Wohnungen in Hannover fertiggestellt. Ein Einbruch zeichnete sich 2009 – 2011 ab. Auch die Bauverwaltung interessiere die Entwicklung. Nach Rückfragen bei der Bauwirtschaft zeichne sich für 2012 wieder eine Zahl von ca. 600 für Wohnungsneubauten ab. Eine statistische oder amtliche Zahl gebe es noch nicht. Sodann trug Herr Dr. Schlesier sinngemäß die Antwort zu der Anfrage vor.
Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Als aktuelle bzw. mittel- bis langfristige Potentiale für den Bau von Wohnhäusern werden aus städtebaulicher Sicht folgende Flächen betrachtet:
Döhren - Nachnutzung Finanzgericht
Wülfel - Flächen an der Stadtgrenze zu Laatzen westlich der Hildesheimer Str.
Mittelfeld - Kolumbusstraße, ehem. AOK
- Spittastraße, ehem. Hannover Kolleg
- Karlsruher Str. / Am Mittelfelde
- nicht benötigte Flächen des Annastiftes
Seelhorst - Peiner Straße, Nachnutzung Gärtnerei
- Flächen nördlich der Eupener Straße
Zu 2.:
Das Potential für die Umnutzung von Nichtwohngebäuden ist schwer einzuschätzen. Wenn überhaupt ist es nur im gründerzeitlichen Teil Döhrens zu vermuten. Im Zuge der erfolgreichen Entwicklung des Stadtbezirkes sind kaum Leerstände entsprechender Immobilien zu verzeichnen.

Zu 3.:
Auch dieses Potential ist schwer einzuschätzen. Aus den Umnutzungserfahrungen in der Wasserstadt und beim Hanomag-Areal ist es als im Stadtgebiet Döhren kaum vorhanden einzuschätzen. Haupthindernisse bei der Umnutzung einzelner Gewerbe- und Industrieimmobilien sind:
- ungeeignete Grundrisse und Schadstoffbelastungen der Gebäude und / oder ihres Umfeldes
- ungesunde und nicht zu verbessernde Wohnsituationen wegen erheblicher Immissionen (Lärm, Schadstoff)
- Nutzungskonflikte zu bestehenden, planungsrechtlich gesicherten Gewerbe- und Industriebetrieben und –gebieten.
Zum Beispiel blockiere Audi eine Wohnbaunutzung des dahinter liegenden Grundstücks, um Konflikte bei der Gewerbeausübung zu verhindern.

Bezirksratsherr Johnsen fragte, ob es grundsätzlich von Seiten der Verwaltung keine Bedenken gäbe, wenn leerstehendes Gewerbe in einem mehrstöckigen Wohngebäude in Wohnraum umgewandelt würde, vorausgesetzt, dass keine Schadstoffbelastungen vorlägen. Beispiele dafür, dass in einem Gebäude unten Gewerbe und oben Wohnungen existieren, finden sich in der Querstraße und Landwehrstraße.

Herr Dr. Schlesier führte aus, dass es stets um eine Einzelfallentscheidung und nicht um eine grundsätzliche Haltung gehe. In der Regel werde nicht eine Nutzung wie beschrieben nachgefragt, sondern die Verbesserung des Wohnens z. B. durch den Anbau von Balkonen, was sich oftmals in den engen Hinterhofsituationen als schwierig darstellt. Voraussetzung ist die nachbarschaftliche Zustimmung. In den meisten Fällen scheitern derartige Vorhaben nicht an der Verwaltung sondern an Nachbarn.

Auf eine entsprechende Nachfrage von Bezirksratsherrn Hämke zum Audi-Grundstück, antwortete Herr Dr. Schlesier, dass Audi mit Genehmigung eine große Werkstatt mit Lackiererei betreibe, Ärger bei einer Wohnbebauung auf dem Nachbargrundstück befürchte und ihre ca. 60-80 Arbeitsplätze sichern möchte. Auch die Industrie- und Handelskammer würde sich hiergegen aussprechen. Z. B. gab es Überlegungen, dass Grundstück für Freizeitangebote zu nutzen, was möglich und nicht so sensibel zu betrachten sei. Der Bebauungsplan sehe Spedition vor. Umnutzungen seien planungsrechtlich nicht einfach.


TOP 6.1.3.
Steigende Mieten, sinkende Belegrechtswohnungen
(Drucks. Nr. 15-2451/2012)

Bezirksratsherr Johnsen trug folgende Anfrage vor:
Neben der Zahl der Wohnungsneubauten sinkt auch die Zahl der von der Stadt Hannover ausgeübten Belegrechtswohnungen. Von 2007 bis 2011 ging sie um 1.494 Wohnungen zurück auf 19.869 Belegrechtswohnungen (1.1.2011) sowie aktuell auf 19.699 ausgeübte Belegrechte (September 2012). Stadtteile ohne ausgeübte Belegrechte sind Leinhausen, Lahe, Zooviertel, Waldheim, Waldhausen und Burg, während der Stadtteil Mittelfeld den stadtweit höchsten Anteil (36,8 %) an Belegrechtswoh-
nungen aufweist (alle Zahlen aus "Kleinräumige Wohnungsmarktbeobachtung in der Landeshauptstadt Hannover 2011", Stand September 2012). Parallel dazu stieg die Zahl der Menschen in Hannover, die auf "Transferleistungen" zur Sicherung ihres Lebensunterhalts angewiesen sind, seit Dezember 2005 um 4.445 Einwohner. Die Ursachen hierfür sind vielfältig: Fehlender gesetzlicher Mindestlohn, fehlende langfristige Weiterbildungs-/Umschulungsmöglichkeiten, fehlende Beschäftigungsmöglichkeiten für sogenannte "Geringqualifizierte" etc. Insgesamt sind derzeit 15,7 % der Einwohner Hannovers auf sogenannte Transferleistungen" (Wohngeld, .Hartz 4/Sozialhilfe" etc.) und damit insbesondere auf preiswerten Wohnraum angewiesen.
Wir fragen die Verwaltung:
1) In welchen Stadtteilen plant die Verwaltung durch welche Maßnahmen die Zahl ihrer Belegrechtswohnungen zu steigern?
2) Wie beurteilt die Verwaltung die Möglichkeit, wieder einen "Sozialen Wohnungsbau" in Hannover zur Deckung des zunehmenden Bedarfs an preiswertem Wohnraum zu schaffen?

Frau Mewes beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung
Zu 1:
Die Stadt bemüht sich, Belegrechte an geeigneten Wohnungen zu sichern. Dazu werden die Laufzeiten der Aufwendungszuschüsse aus städtischen Mitteln für Wohnungen im gesamten Stadtgebiet verlängert, wenn die Wohnungen von der Lage und dem Zuschnitt her (noch) als Belegrechtswohnungen geeignet sind und die Eigentümer einer Deckelung der Mieten zustimmen. In einer jährlichen Drucksache werden dem Rat die jeweiligen Verlängerungsvorschläge zur Zustimmung vorgelegt.
Zusätzlich werden mit dem weitgehenden Verzicht auf eine Verzinsung der noch laufenden städtischen Baudarlehen die Mieten begrenzt, gleichzeitig aber auch eine Laufzeitverkürzung der Bindungen wegen schnellerer Darlehenstilgungen vermieden.
Für die Dauer von sechs Jahren sind durch einen Kooperationsvertrag mit einem Wohnungsunternehmen ab 2011 städtische Belegrechte und Mietpreisbindungen an fast 800 frei finanzierten Wohnungen in verschiedenen Stadtteilen vereinbart worden.
Auch die Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH) stellt als kommunales Wohnungsunternehmen, an dessen Wohnungen die Stadt in der Regel das Belegrecht hat, Wohnungen mit preisgünstigen Mieten zur Verfügung. Selbst für die formal nicht mehr gebundenen Wohnungen liegen die Mieten in der Regel erheblich unter den Vergleichsmieten des Mietspiegels.
Zu 2:
Nach der Förderalismusreform sind für die soziale Wohnraumförderung ausschließlich die Länder zuständig. Über das niedersächsische Landesprogramm ist eine Förderung mit Begrenzung der Mieten in Hannover in den letzten Jahren überwiegend als Modernisierungsförderung im Bestand erfolgt. Eine Neubauförderung ist zurzeit nur bei Wohnungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen möglich.
Die Stadt Hannover hat seit längerem beim Land angemahnt, das Wohnraumförderprogramm aufgrund der demografischen Entwicklungen (wieder) für den allgemeinen Wohnungsneubau für Wohnungssuchende mit niedrigen Einkommen zu öffnen. Gleiches fordert auch die Wohnungswirtschaft.
Als Reaktion hat das zuständige Ministerium nunmehr angekündigt, die Fördermöglichkeiten erweitern zu wollen. Da die Förderbeträge noch nicht feststehen, kann derzeit nicht beurteilt werden, wie sich in Anbetracht steigender Baukosten und hoher Grundstückspreise der Neubau von Wohnungen mit günstigen Mieten in Hannover wirtschaftlich darstellen lässt und inwieweit die Wohnungswirtschaft die angebotenen Mittel abnehmen wird.
Neben Fördermitteln müssen auch für (Geschoss)Wohnungsbau geeignete Grundstücke zur Verfügung stehen. Die Verwaltung prüft daher Flächen in allen Stadtteilen auf ihre Geeignetheit und leitet gegebenenfalls Verfahren zur Schaffung von Baurecht ein.
Nähere Aussagen zu Art und Umfang der zukünftigen Wohnungs- und Handlungsbedarfe in der Stadt soll das zurzeit in Arbeit befindliche „Wohnkonzept 2025“ treffen. In das Verfahren einbezogen ist auch die hannoversche Wohnungswirtschaft.

Bezirksratsfrau Jakob merkte zur Geschäftsordnung des Rates an, dass es sich eindeutig um eine Ratsanfrage handelt und sie nicht bezirksbezogen sei. Die Antwort enthalte keine Zahlen für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel. Normalerweise bedeute es „Nichtbefassung“, wenn es um Zahlen für die ganze Stadt gehe. Bekannt sei, dass die GBH Belegrechte in Mittelfeld habe. Diese Zahlen wären wichtig gewesen. Sie, Sprecherin, bezeichnete die Antwort als eigenartig.

Auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Johnsen hinsichtlich des Geschäftsordnungsantrages, erwiderte Bezirksratsfrau Jakob, dass die Antwort nichts mit dem Stadtbezirk Döhren-Wülfel zu tun habe und keine Zahlen zum Stadtbezirk vorgetragen wurden.

Bezirksratsherr Johnsen fragte, wie viele der 600 freifinanzierten Wohnungen mit städtischer Förderung im Stadtbezirk Döhren-Wülfel gebaut werden sollen.

Bezirksratsherr Geburek wies darauf hin, dass das Land Niedersachsen die Mittel für den sozialen Wohnungsbau in diesem Jahr um 10 Millionen Euro auf 49,9 Millionen Euro aufgestockt habe. Problem sei das Abrufen der Mittel.

Bezirksratsherr Schade fragte, ob der Geschäftsordnungsantrag noch im Raum stehe. Als Gegenrede würde er dann anführen, dass ein Antrag auf Nichtbefassung nur vor der Behandlung des Tagesordnungspunktes und nicht hinterher gestellt werden könne.

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier äußerte, dass kein Antrag zur Geschäftsordnung gestellt wurde.

Auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Johnsen antwortete Frau Mewes, dass nach ihrer Kenntnis noch keine konkreten Aussagen zu den angeführten 600 Wohnungen getroffen werden können.


TOP 6.2.
der SPD-Fraktion

TOP 6.2.1.
Bebauungsplan Nr. 928 im Stadtteil Mittelfeld
(Drucks. Nr. 15-2452/2012)

Bezirksratsherr Oltersdorf trug die Anfrage vor.
Der Bebauungsplan Nr. 928 in der aktuellen Fassung vom 18.08.1982 im Stadtteil Mittelfeld umfasst die Bezirkssportanlage Mittelfeld des VfB Wülfel, die Liegenschaft Paderborner Str. 1 (ehem. Siemens-Nixdorf), die sich im Besitz der v. Nordeck Holding GmbH & Co. KG aus Hannover befindet, sowie Dauerkleingärten, ein Regenwasserrückhaltebecken und weitere Grünflächen.
Der VfB Wülfel verfügt über zwei Fußballplätze, 9 Tennisplätze, eine Petanque-Anlage, eine Tennishalle und ein Clubhaus.
In dem Bebauungsplan, westlich der Tennishalle, ist eine Fläche für einen weiteren Sportplatz bauplanungsrechtlich ausgewiesen, aber nicht hergerichtet.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Könnte dieses Erweiterungspotential z.B. zum Bau eines weiteren Fußballplatzes durch den VfB Wülfel genutzt?
2. Wenn ja, welche Voraussetzungen müsste die Verwaltung schaffen, damit diese Fläche entsprechend hergerichtet wird?

Frau Mewes antwortete sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Aufgrund des bestehenden Planungsrechts könnten die im Flächennutzungsplan als Sporterweiterungsfläche gewidmeten Flächen für Sportzwecke, also z.B. auch für den Bau eines Fußballplatzes genutzt werden.
Zu 2.:
Wenn der Bau eines Fußballplatzes beantragt würde, müsste die Verwaltung prüfen, ob der Bedarf für einen weiteren Fußballplatz besteht. Sollte diese Bedarfsprüfung positiv verlaufen, müssten die Kosten für die Maßnahmen ermittelt werden und die Finanzierung sicher gestellt werden.
Im Rahmen der weiteren Planung müssten dann viele weitere Punkte geprüft werden, z. B. Umgang mit dem umfangreichen vorhandenen Baumbestand.
Nach einer ersten groben Prüfung kann die Verwaltung allerdings keinen besonderen Bedarf für den Bau eines weiteren Fußballplatzes an der Stelle erkennen. Aus Sicht der Verwaltung sollte die betr. Fläche bis auf Weiteres im jetzigen Zustand erhalten werden, der auch aus ökologischer Sicht nicht unbedeutend ist (Waldrandsituation zur Seelhorst).


TOP 6.2.2.
Inklusion in den Grundschulen des Stadtbezirkes Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2453/2012)

Bezirksratsfrau Schollmeyer trug folgende Anfrage vor:
In ganz Niedersachsen wird die inklusive Schule zum nächsten Schuljahresbeginn eingeführt. Das heißt für unsere Grundschulen im Stadtbezirk, dass diese ab 1. August 2013 alle Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen im 1. Schuljahrgang aufnehmen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Können alle Grundschulen im Stadtbezirk ab 1. August 2013 Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung aufnehmen?
2. Mit wie vielen Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung wird für den Stadtbezirk zu Beginn des neuen Schuljahres gerechnet und welche Voraussetzungen gibt es für die Aufnahme in die inklusiven Grundschulen?
3. Wie wurden die Grundschulen auf die neuen Herausforderungen vorbereitet und müssen noch räumliche oder personelle Veränderungen vorgenommen werden um einen reibungslosen Einstieg in die Inklusion im Stadtbezirk zu verwirklichen?
Frau Mewes gab sinngemäß folgende Antwort:
Antwort der Verwaltung zu Fragen 1-3:
In Folge der Verabschiedung des Gesetzes zur ‚Einführung der inklusiven Schule’ vom 23. März 2012 sind die öffentlichen Schulen Niedersachsens verpflichtet, „allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang“ zu ermöglichen (§ 4 NSchG). Mit Ausnahme des Primarbereichs der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen müssen inklusiv arbeitende Schulen und Förderschulen parallel angeboten werden. Die Umsetzung dieser rechtlichen Vorgaben muss mit dem Schuljahr 2013/14 beginnen.
Da Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen kraft Gesetzes auf den Sekundarbereich eingeschränkt werden, müssen Eltern ihr Kind ab Schuljahr 2013/2014 an der zuständigen Grundschule anmelden.
Bereits heute erfolgt vielfach eine Beschulung der Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Förderbedarf Lernen in „regionalen Konzepten“ und „integrativen Angeboten“ in den Regelschulen ohne größere Aufwendungen.
Aussagen darüber, mit wie vielen Schülerinnen und Schülern an sonderpädagogischer Unterstützung mit dem Förderschwerpunkt Lernen zum Schuljahr 2013/2014 gerechnet werden muss, kann der Schulträger nicht treffen, da eine Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs vor und nach der Einschulung erfolgen kann.
Hinsichtlich der personellen und inhaltlichen Unterstützung der Schulen ist die Landesschulbehörde bzw. das Nds. Kultusministerium zuständig.


TOP 6.2.3.
Wohn- und Pflegesituation älterer Mitmenschen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2454/2012)

Bezirksratsherr Kibar trug die Antwort vor.
Die Herausforderungen des demografischen Wandels stellen auch einen Stadtbezirk vor neue Aufgaben. Zurzeit hat unser Stadtbezirk einen Anteil von ca. 22 % an älteren Menschen (etwa 7.500 Personen). Für Planungen ist es wichtig, die Wohn- und Pflegesituation älterer Menschen im Stadtbezirk zu kennen.
Da viele Personen so lange wie möglich in den eigenen Wohnungen leben möchten, nimmt eine ortsnahe Beratung und Pflege älterer und hilfsbedürftiger Menschen immer mehr an Bedeutung zu.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie hoch ist nach Einschätzung der Verwaltung der Anteil der im Stadtbezirk in Pflege- und Altersheim lebenden Menschen im Vergleich zu älteren Menschen, die in ihren Wohnungen und Häusern leben?
2. Sind der Verwaltung bereits alternative Wohnformen wie Betreutes Wohnen, Mehrgenerationen-Wohnprojekte oder Senioren-Wohngemeinschaften im Stadtbezirk bekannt? Wenn ja, wo und wer sind die Träger der Projekte?
3. Gibt es Beratungsstellen oder -zeiten zu Wohn- und Pflegemöglichkeiten für ältere und hilfsbedürftige Menschen im Stadtbezirk? Wenn ja, wo findet die Beratung statt und welche Schwerpunkte hat die Beratungstätigkeit? Wenn nein, wo ist die nächste Beratungsstelle?
Frau Mewes antwortete sinngemäß:
Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Nach den zuletzt zum Stichtag 01.01.2011 veröffentlichten Strukturdaten waren für den Stadtbezirk rund 33.600 Personen gemeldet, davon 9.260 Personen im Alter ab 60 Jahren, das entspricht einem Anteil von ca. 27,5 %.
Derzeit gibt es im Stadtbezirk – verteilt auf acht Einrichtungen – insgesamt 908 Plätze in Alten- und Pflegeheimen. Wahrscheinlich sind davon auf Grund von Fluktuation und Nichtbelegung einiger Plätze nur 820-860 Pflegeplätze ständig belegt, das bedeutet aber, dass rund 9% der für den Stadtbezirk gemeldeten älteren Menschen in einem Alten- und Pflegeheim leben. Dies ist ein weit überdurchschnittlicher Wert, stadtweit kann man davon ausgehen, dass rund 5 % der älteren Menschen in einem Alten- und Pflegeheim leben.
Im Verhältnis zur Wohnbevölkerung im Stadtbezirk hat der Stadtbezirk 8 die höchste Pflegeplatzdichte in der Stadt. Daraus kann man schließen, dass der örtlich auftretende Bedarf für stationäre Pflege durch die vorhandenen Plätze mehr als gedeckt sein dürfte, vielmehr die vorhandenen Pflegeplätze ein Einzugsgebiet über den Stadtbezirk hinaus haben.
Zu 2.:
Der Verwaltung sind vier Anlagen des betreuten Wohnens mit insgesamt 169 Wohneinheiten im Stadtbezirk Döhren-Wülfel bekannt.
Es handelt sich um die Wohnanlagen der Franz-Kühnemann-Stiftung in der Landwehrstr. 80+82, des Ökumenischen Altenzentrums in der Olbersstr. 8+10, der GBH, ebenfalls in der Olbersstr., Nr. 9+11 und der Ostland Wohnungsgenossenschaft in der Hildesheimer Str. 280.
Die Ostland Wohnungsgenossenschaft bietet insbesondere ihren Mietern der weiteren Ostland--Wohnungen an der Hildesheimer Str. 274 – 280A, der Donaustr. und der Innstr. (aber auch darüber hinaus) unter dem Begriff „WOHNEN UMZU“ ohne Erhebung einer gesonderten Betreuungspauschale Ansprechpersonen und die Vermittlung von Dienstleistungen, ähnlich dem sogenannten „Bielefelder Modell“ einer Quartiersversorgung.
Von sonstigen Wohnformen - ambulant betreuten Wohngemeinschaften oder Mehr-Generationen-Wohnprojekten - ist der Verwaltung nichts für den Stadtbezirk 8 bekannt.
Zu 3.:
Eine allgemeine Beratung – auch zu Wohn- und Pflegefragen - bieten im Stadtbezirk der Fachbereich Senioren mit dem Kommunalen Seniorenservice Hannover mittwochs von 09.00 – 11.00 Uhr im Stadtbezirksbüro in der Begegnungsstätte Mittelfeld (Am Mittelfelde 104), zu anderen Zeiten nach Vereinbarung und das DRK in der Karlsruher Str. 2c.
Der nächstgelegene Pflegestützpunkt des Fachbereiches Senioren findet sich im Bemeroder Rathaus, geöffnet mittwochs und freitags jeweils zwischen 09.00 und 13.00 Uhr.
Im Übrigen bieten alle Anbieter von Seniorendienstleistungen auch ein Stück Beratung, oftmals bezogen jedoch insbesondere auf eigene Angebote.


TOP 6.3.
der CDU-Fraktion

TOP 6.3.1.
Wasserkraftanlage an der Leineinsel
(Drucks. Nr. 15-2455/2012)

Bezirksratsherr Sommerkamp trug die Anfrage vor.
Wenn das geplante Wasserkraftwerk an der Leineinsel gebaut werden würde, hätte dies massive negative Auswirkungen nicht nur in unmittelbarer Umgebung des Bauwerkes, sondern würde die gesamte Leine betreffen. Das Bauwerk wäre ein allzu großes Hindernis für „wandernde“ Fische, die den Fluss ober- und unterhalb passieren. Die Fische würden dann an anderen Stellen in der Leine verschwinden, mit dem Ergebnis, dass sich dort die Biozönose verändern würde.
Aus einer Antwort (Ref 17-01425-16-7-02-0057) des Nds. Ministeriums für Umwelt, Energie u. Klimaschutz auf eine Anfrage des Abgeordneten Bäumer geht u.a. hervor, dass die Region Hannover eine FHH-Verträglichkeitsprüfung durchführen lassen wird. Dort sollen die ökolgischen Folgen für Fauna und Flora bei einem eventuellen Bau des Kraftwerkes untersucht werden.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Deckt das o.g. Gutachten den gesamten Verlauf der Leine ab?
Wenn nein, warum nicht?
2. Wann ist mit dem Ergebnis der Untersuchung zu rechnen?
3. Wird es öffentlich vorgestellt?
Herr Prauser beantwortete sinngemäß die Anfrage.
Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Der Untersuchungsumfang und damit der Untersuchungsraum für die Umweltverträglichkeitsprüfung für das geplante Wasserkraftwerk in Döhren wurden von der zuständigen Wasserbehörde der Region Hannover aufgrund einer Antragskonferenz im Mai 2011 für das künftige Planfeststellungsverfahren festgelegt. Hierfür umfasst der Untersuchungsraum für die meisten Umweltaspekte (z. B. Lärm, Wasserqualität, Landschaftsbild) das unmittelbare Umfeld der geplanten Anlage. Soweit fachlich erforderlich, wurde der Untersuchungsraum aber für einzelne Aspekte (z. B. wandernde Fischarten) auf weitere Bereiche der Leine vergrößert.
In der zugleich erfolgenden FFH-Verträglichkeitsprüfung werden die Auswirkungen der Anlage auf die einige Kilometer entfernter liegenden Fauna-Flora-Habitat-Gebiete „Leineaue zwischen Hannover und Ruthe“ sowie „Aller mit Barnbruch, untere Leine, untere Oker“ und deren prägende Arten untersucht.
Weitergehende Untersuchungen wurden dem Vorhabenträger im Rahmen des geplanten Planfeststellungsverfahrens nicht auferlegt.
Zu 2.:
In einem Schreiben vom 24.10.2012, das den Mitgliedern des Nachbarschaftsdialogs zur geplanten Wasserkraftanlage Döhren zur Kenntnis gegeben wurde, hat der Vorhabenträger mitgeteilt, dass die erforderlichen Abstimmungen mit den Fachbehörden noch nicht abgeschlossen sind.
Der Vorhabenträger bietet unabhängig von der Fertigstellung der Gutachten an, wieder in den Nachbarschaftsdialog einzutreten, sobald dies aufgrund der fachlich abgestimmten Informationen sinnvoll sein wird.
Zu 3.:
Die der FFH-Verträglichkeitsprüfung und der Umweltverträglichkeitsprüfung zugrunde liegenden Gutachten sind Bestandteil der Planunterlagen für das beabsichtigte Planfeststellungsverfahren. Die Planunterlagen werden während des Planfeststellungsverfahrens einen Monat lang öffentlich ausgelegt. Weiterhin ist den anerkannten Naturschutzvereinigungen Gelegenheit zur Einsicht in die Gutachten sowie zur Stellungnahme zu geben.
Neben diesen gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsformen werden die Gutachten wie vereinbart im Nachbarschaftsdialog diskutiert, wenn sie vorliegen.


TOP 6.3.2.
Fahrradweg Friedhofsallee - Hoher Weg
(Drucks. Nr. 15-2456/2012)

Bezirksratsherr Sommerkamp verlas die Anfrage.
Die CDU hatte beantragt, dass ab der "Friedhofsallee" nach Süden entlang der Straße "Hoher Weg" ein Fahrradweg angelegt wird. Dem Antrag ist die Verwaltung gefolgt und hat diesen Weg auf der Straße markiert, obwohl auf dem gepflasterten westlichen Seitenstreifen genügend Platz für diesen Weg gewesen wäre. Auch existiert bereits ab der Peiner Straße ein solcher Weg auf dem Seitenstreifen bis zur Friedhofsallee.
Im weiteren Verlauf wird der neue Radweg auf den sehr schmalen Fußweg geleitet und als kombinierten Fuß- und Radweg weitergeführt.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Weshalb hat sie den beantragten Fahrradweg auf die Straße verlegt?
2. Was sind die Gründe dafür, den Weg anschließend dann wieder auf den
schmalen Gehweg zu leiten?

Herr Prauser antwortete sinngemäß:
Antwort der Verwaltung
Zu 1:
Im vorliegenden Fall wird der Radverkehr auf die Fahrbahn geführt, da zukünftig auf gesamter Länge des Hohen Weges die Radfahrer auf der Fahrbahn fahren sollen.
Falls eine Erneuerung der weiteren Nebenanlagen am Hohen Weg erfolgt, wird auch ein Schutzstreifen im weiteren Verlauf neu markiert werden.
Zu 2:
Der Radverkehr wird auf den bereits vorhandenen Weg geleitet, um einen Anschluss zum Bestand herzustellen.

Bezirksratsherr Sommerkamp bemängelte, dass an der Stelle wo die Markierung auf der Fahrbahn endet und der Radweg beginnt eine Laterne steht. Zudem sei nicht nachvollziehbar, warum die Markierung auf der Fahrbahn nicht weiter geführt werde, wenn dies Intention der Verwaltung sei.

Herr Prauser bezeichnete die Situation an der Stelle nicht als optimal. Es sei für Radfahrer/innen nicht zwingend vorgegeben, den kombinierten Rad- und Fußweg auf der rechten Seite zu benutzen. Radfahrer/innen könnten sehr wohl auch auf der Fahrbahn weiter fahren.

Bezirksratsherr Sommerkamp erkundigte sich danach, warum die Verwaltung auf der anderen Seite nicht gleichermaßen verfahre.

Herr Prauser antwortete, dass als Veränderung die Markierung auf der Fahrbahn hinzu gekommen, weil die Auffassung bestehe, dass Radfahrer vielerorts wieder die Fahrbahn nutzen sollten.

Bezirksratsfrau Jakob hob die Gefährdung für Radfahrer/innen hervor, wenn sie in der Kurvensituation weiter auf der Fahrbahn fahren. Für Kinder sei dies besonders gefährlich.


TOP 6.3.3.
Fahrradstraße in Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2457/2012)

Bezirksratsherr Hämke trug die Anfrage vor.
Durch eine Drucksache der Region Hannover sind wir darauf aufmerksam geworden, dass es offensichtlich Planungen hinsichtlich einer Fahrradstraße von Laatzen in die Innenstadt Hannovers gibt.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Gibt es Planungen der Region Hannover im Stadtbezirk Döhren-Wülfel eine Fahrradstraße einzurichten und wurde die Stadt Hannover bei den Planungen mit einbezogen?
2. Wenn ja, wie und mit welchen Maßnahmen werden die Bürger und Bürgerinnen beteiligt?
3. Die Entscheidungskompetenz dürfte beim Bezirksrat liegen. Warum wurde dieser noch nicht informiert und beteiligt ?

Frau Mewes antwortete sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung
Zu 1. bis 3.:
Nein, es gibt keine Planungen der Region Hannover eine Fahrradstraße in Döhren-Wülfel einzurichten.
Anmerkung:
Es gibt eine Machbarkeitsuntersuchung für einen Radschnellweg von Laatzen nach Hannover. Darin werden zwei Varianten gegenübergestellt. Eine Entscheidung ist noch nicht abschließend gefällt. Eine konkrete Planung liegt noch nicht vor. Eine Finanzierung bzw. eine Mittelanmeldung liegt noch nicht vor. An dieser Machbarkeitsuntersuchung war die Stadt Hannover beteiligt. Die Ergebnisse wurden im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss und im Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen vorgestellt.

Bezirksratsfrau Jakob verwies auf das Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates und fragte, warum das Ergebnis zwei Fachausschüssen und nicht dem Bezirksrat zur Kenntnis gegeben wurde. Wenn es Überlegungen gibt, ist der Bezirksrat frühzeitig zu beteiligen, da er letztendlich zu entscheiden hat.

Frau Mewes führte aus, dass es noch kein konkretes Ergebnis gibt. In den Fachausschüssen sei das Thema grundsätzlich behandelt worden, bezogen sich Aussagen auf die Metropolregion und betrafen Überlegungen zu Radschnellwegen von Garbsen nach Hannover und Laatzen nach Hannover anhand einer Machbarkeitsuntersuchung. Bei einem Radschnellweg von Laatzen nach Hannover seien übergreifend die Stadtbezirksräte Döhren-Wülfel, Südstadt-Bult und Mitte betroffen. Es handele sich nicht um eine ausschließliche Angelegenheit bezogen auf den Stadtbezirk Döhren-Wülfel und greifen insofern Anhörungsrechte des Stadtbezirksrates. Sobald Näheres vorliegt, werden die betroffenen Stadtbezirksräte als erste beteiligt.

Bezirksratsfrau Jakob stellte den Antrag, dass in der Februar-Sitzung 2013 über die Überlegungen zu einem Radschnellweg von Laatzen nach Hannover informiert werde, einschließlich der betroffenen Straßen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel.

Frau Mewes sagte zu, das Informationsbegehren an den zuständigen Fachbereich weiterzuleiten.


TOP 6.3.4.
Testkäufe zur Alkoholprävention
(Drucks. Nr. 15-2458/2012)

Bezirksratsfrau Jakob trug die Anfrage vor.
Laut Presseberichten zeigt die letzte Auswertung der Testkäufe zur Alkoholprävention eine erschreckende Bilanz.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wurden in der letzten Zeit auch im Stadtbezirk Döhren-Wülfel Testkäufe
durchgeführt?
2. Wenn ja, wie viele Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz wurden nach den letzten Testkäufen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel festgestellt?
3. Wenn ja, wurden neben Supermärkten, Kiosken und Tankstellen auch Sportgaststätten kontrolliert?

Frau Mewes beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Im gesamten Stadtgebiet werden jährlich gemeinsam mit der Polizei 5 Testkaufaktionen durchgeführt. Alle Stadtteile können bei den einzelnen Testkaufaktionen nicht gleichermaßen berücksichtigt werden. Im zurückliegenden Jahr haben im Stadtteil Döhren – Wülfel keine Testkäufe stattgefunden.
Zu 2.:
In Döhren – Wülfel wurden seit 2010 bei 7 Testkäufen 3 Verstöße festgestellt. Das sind 42,8 % Verstöße. Damit liegt Döhren-Wülfel nahezu im aktuellen stadtweiten Trend von 2012: Für das gesamte Stadtgebiet Hannover gab es bis Oktober 2012 38,9% Verstöße.
Zu 3.:
Gaststätten wurden in diesem Zusammenhang nicht kontrolliert. Im Rahmen des Programmes „Alkoholprävention im Sportverein“ ist der Jugendschutz 2010/11 jedoch mit dem VfB Wülfel (Fußball, A- Jugend) und 2011/12 mit dem VfR Döhren (Rugby, A- Jugend) auch für die Gaststätten bei diesen Vereinen präsent.


TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.1.1.
Ausbau kombinierter Fuß- und Radweg an der Bahnstrecke zwischen Friedhofsallee und Bernhard-Jördens-Weg
(Drucks. Nr. 15-2040/2012 N1)
Diskussion siehe TOP 7.1.1.1.
Antrag
Die Stadtverwaltung wird gebeten, zwischen dem Knotenpunkt Am Schafbrinke/ Peiner Str./Friedhofsallee und dem Bernhard-Jördens-Weg entlang der Bahnstrecke bis zum Hohen Wegeinen kombinierten Fuß- und Radweg einzurichten und auszuschildern, wobei die vorhandene Straße unberührt bleibt.
2. Neufassung beschlossen.

TOP 7.1.1.1.
Ausbau kombinierter Fuß- und Radweg an der Bahnstrecke zwischen Friedhofsallee und Bernhard-Jördens-Weg
(Drucks. Nr. 15-2040/2012 N2)

Bezirksratsherr Johnsen trug den Antrag aus der Drucksache 15-2040/2012 N1 vor.
Herr Prauser führte zu Fragen aus der letzten Sitzung aus, dass nicht alle im Detail geklärt werden konnten. Die Fläche befindet sich in städtischem Eigentum. Es gibt die mündliche Aussage, dass die Maßnahme nicht umlagefähig nach der Straßenausbaubeitragsordnung sei. Der Fachbereich Tiefbau habe mitgeteilt, dass sich in seinem Bestand keine Straße mit einer wassergebundenen Decke befinde. Hier müsse der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün entscheiden. Für eine asphaltierte Fläche wären ca. 160.000,00 Euro zu veranschlagen. Aus diesen Gründen bat Herr Prauser, einen Prüfauftrag an die Verwaltung zu richten bzw. gleich eine wassergebundene Decke zu beschließen. Hiervon könne die Verwaltung dann ggfs. immer noch abraten.

Bezirksratsherr Milkereit erläuterte, dass er den Weg mehrfach befahren habe, und ihm lediglich einmal drei Radfahrer begegnet sind. Von einem erhöhten Bedarf könne er insoweit nicht sprechen. Der kleine Umweg sei seines Erachtens ohne geringen zusätzlichen Zeitaufwand von Radfahrern zu bewältigen. Bei Kosten in Höhe von ca. 160.000,00 Euro, werde er dem Antrag nicht zustimmen, da die Mittel für andere Projekte sinnvoller zu verwenden sind.

Bezirksratsherr Johnsen regte die Ergänzung des Antrages um das Wort „wassergebundene“ Decke an, um nicht in eine Kostenfalle und Ablehnungsgefahr zu geraten.

Bezirksratsherr Sommerkamp erklärte, dass bei einer Zustimmung des Antrages eine Alternative zu dem unsäglichen Fahrradweg am Hohen Weg entstehen könnte, weil es sich um eine relativ gefahrlos zu befahrene Parallelstrecke handeln würde und entsprechende Hinweise hierauf hinweisen.

Der von der antragstellenden Fraktion entsprechend dem Vorschlag von Bezirksratsherrn Johnsen ergänzte Antrag - Drucks. Nr. 15-2040/2012 N2 -wurde von stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier zur Abstimmung gebracht.

Antrag
Die Stadtverwaltung wird gebeten, zwischen dem Knotenpunkt Am Schafbrinke/ Peiner Str./Friedhofsallee und dem Bernhard-Jördens-Weg entlang der Bahnstrecke bis zum Hohen Wegeinen wassergebundenen kombinierten Fuß- und Radweg einzurichten und auszuschildern, wobei die vorhandene Straße unberührt bleibt.
13 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 7.2.
der SPD-Fraktion
TOP 7.2.1.
Einrichtung einer Tempo-30 Strecke vor dem Kindergarten Waldheim
(Drucks. Nr. 15-2459/2012)
Neufassung beschlossen.

TOP 7.2.1.1.
Einrichtung einer Tempo-30 Strecke vor dem Kindergarten Waldheim
(Drucks. Nr. 15-2459/2012 N1)

Bezirksratsherr Glade trug den ergänzten Antrag vor.

Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, im Bereich des Kindergartens Waldheim, Am Schafbrinke 76, kurzfristig eine Tempo-30 Strecke einzurichten.
In der ersten Umsetzung soll diese durch eine entsprechende Beschilderung sowie farbliche Kennzeichnung auf der Straße kenntlich gemacht werden. Im zweiten Schritt gilt es, ihr durch bauliche Maßnahmen Nachdruck zu verleihen.
Die Einhaltung der Geschwindigkeitsreduzierung soll durch regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen überwacht werden.
Zusätzlich bitten wir die Verwaltung zu überprüfen, ob vor anderen Kitas in unserem Stadtgebiet ebenfalls Tempo-30-Strecken eingerichtet werden könnten.
Einstimmig


TOP 7.2.2.
Korrektur von Stadtteilnamen auf Ortsschildern
(Drucks. Nr. 15-2460/2012)

Bezirksrat Schade trug den Antrag vor.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, im Bereich der zur Kommunalwahl 2011 mit dem Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode getauschten Gebiete die dort installierten Ortsschilder auf die Richtigkeit der dort angegebenen Stadtteilnamen zu prüfen und diese ggfs. zu berichtigen.
Einstimmig


TOP 7.3.
der CDU-Fraktion

TOP 7.3.1.
Ampelschaltung Kreuzung Wiehbergstraße/Neckarstraße
(Drucks. Nr. 15-2461/2012)

Bezirksratsherr Hämke trug den Antrag vor und begründete ihn im Sinne der Drucksache.
Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Ampelanlage an der Kreuzung Wiehbergstraße/Neckarstraße während der Dauer der Bauarbeiten in der Wiehbergstraße abzuschalten .
13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 7.3.2.
Geschwindigkeitskontrollen im Wülfeler Bruch
(Drucks. Nr. 15-2462/2012)

Bezirksratsherr Geburek trug den Antrag vor.
Antrag
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, zu veranlassen, dass in der Straße Wülfeler Bruch regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden.
2. Den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel über die Anzahl der gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitungen zu informieren.
13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 7.4.
von Bezirksratsherrn Herrmann (Piratenpartei)
TOP 7.4.1.
Mehr kommunale Transparenz und barrierefreie Teilhabe durch Livestream
(Drucks. Nr. 15-2435/2012)
Bezirksratsfrau Jakob zog den Antrag in die Fraktionen.

Bezirksratsherr Glade gab eine persönliche Erklärung zu dem Antrag ab. Grundsätzlich, so führte er aus, sei nichts gegen eine barrierefreie Teilhabe in welcher Form auch immer einzuwenden. Kommunale Transparenz sei ein schönes Schlagwort, gerade von der Piratenpartei. In diesem Zusammenhang verwies Bezirksratsherr Glade auf die letzte Regionsversammlung, in der die Piratenpartei eine geheime Wahl der neuen Dezernentin beantragt hätte und er, Sprecher, frage sich, wo da die Transparenz sei.
Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, unter rechtlichen, technischen und finanziellen Aspekten zu prüfen:
1. inwieweit es möglich ist, den öffentlichen Teil der Sitzungen des Bezirksrats Döhren-Wülfel per
Audiostream im Internet zu übertragen,
2. inwieweit die Audioaufzeichnungen, die bisher im Rahmen der Erstellung des Ereignisprotokolls während einer jeden Sitzung gemacht werden, anschließend im Internet zum Abruf für jedermann zur Verfügung gestellt werden können.
Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 8.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
TOP 8.1.
Interfraktionell
Bezirksratsherr Milkereit stellte den Antrag auf En-bloc-Abstimmung der interfraktionellen Anträge, was vom Bezirksrat einstimmig beschlossen wurde.

TOP 8.1.1.
Zuwendung an den Freien Waldorfkindergarten Michael; Anschaffung Spielgerät für den Außenbereich
(Drucks. Nr. 15-2463/2012)
Antrag
Dem Freien Waldorfkindergarten Michael wird aus Mitteln des Stadtbezirksrates ein Betrag in Höhe bis zu 1.500,00 € gewährt, um die Anschaffung eines Spielgerätes für das Außengelände zu ermöglichen.
Grundlage ist ein Antrag vom 18.06.2012. Die Mittel müssen innerhalb von sechs Monaten unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
Einstimmig

TOP 8.1.2.
Zuwendung an die Karnevalsgemeinschaft Eugenesen Alaaf; karnevalistische Aktivitäten
(Drucks. Nr. 15-2464/2012)
Antrag
Die Karnevalsgemeinschaft Eugenesen Alaaf e.V. erhält aus Mitteln des Stadtbezirksrates einen Zuschuss in Höhe bis zu 5.000,00 €, um karnevalistische Aktivitäten umsetzen zu können.
Die Mittel müssen innerhalb der nächsten sechs Monate unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
Einstimmig

TOP 8.1.3.
Zuwendung an den Paddelklub-Niedersachsen e.V.; Sanierung der Außenfassade
(Drucks. Nr. 15-2465/2012)
Antrag
Dem Paddelklub Niedersachsen e.V. wird aus Mitteln des Stadtbezirksrates ein Betrag in Höhe bis zu 5.000,0 € gewährt, um die Sanierung der Außenfassade zu ermöglichen.
Grundlage ist ein Antrag vom 15.10.2012. Die Mittel müssen innerhalb der nächsten sechs Monate unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
Einstimmig


TOP 8.1.4.
Zuwendung an die Arbeitsgemeinschaft für Wohngruppen und sozialpädagogische Hilfen Hannover e.V.; Gartenanlage für therapeutische Einrichtung "Lichtblicke"
(Drucks. Nr. 15-2466/2012)
Antrag
Der Arbeitsgemeinschaft für Wohngruppen und sozialpädagogische Hilfen Hannover e.V., wird aus Mitteln des Stadtbezirksrates ein Betrag in Höhe bis zu 2.000,00 € gewährt, um für die therapeutische Einrichtung „Lichtblicke“ einen Garten anlegen zu können.
Grundlage ist ein Antrag vom 10.10.2012. Die Mittel müssen innerhalb der nächsten sechs Monate unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
Einstimmig


TOP 8.1.5.
Zuwendung an die Vereine FC Schwalbe e.V. und SPVG Niedersachsen Döhren von 1909 e.V.; Anschaffung Trecker
(Drucks. Nr. 15-2467/2012)
Antrag
Dem Verwaltungsausschuss der Vereine FC Schwalbe e.V. und SPVG Niedersachsen Döhren v. 1909 e.V. wird aus Mitteln des Stadtbezirksrates ein Betrag in Höhe bis zu 5.000,00 € gewährt, um die Anschaffung eines Treckers zu ermöglichen. Der Bezirksrat ist wegen der besonderen Situation damit einverstanden, dass der Trecker schon vor der Beschlussfassung angeschafft wurde.
Grundlage ist ein Antrag vom 19.09.2012. Die Mittel müssen innerhalb der nächsten sechs Monate unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
Einstimmig



TOP 9.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 08.03.2012, 13.09.2012
und 27.09.2012 (öffentlicher Teil)
Einstimmig genehmigt.


Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier schloss den öffentlichen Teil der Bezirksratssitzung
um 20.07 Uhr.



Für das Protokoll


Claudia Meier Gabriele Mewes
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuung