Sitzung Ratsversammlung am 18.10.2012

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 11.10.2012)
Protokoll (erschienen am 04.01.2013)
Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
___________________________________________________________________

Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 05.12.2012

PROTOKOLL

13. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 18. Oktober 2012,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Unterbrechung 17.25 - 17.35 Uhr
Ende 18.25 Uhr

______________________________________________________________________

Anwesend:

(verhindert waren)

Bürgermeister Strauch (SPD)
(Bürgermeisterin Kramarek) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bürgermeister Scholz) (CDU)
Ratsfrau Arikoglu (BÜNDNIS 90/Die Grünen)
Ratsfrau Barnert (SPD)
Ratsfrau Barth (CDU)
Ratsherr Bindert (BÜNDNIS 90/Die Grünen)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borchers (SPD)
Ratsherr Breves (SPD)
(Ratsfrau Bruns) (FDP)
Ratsfrau de Buhr (SPD)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Fischer (CDU)
Ratsfrau Fischer (SPD)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsherr Hanske (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hermann (SPD)
Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN)
Ratsfrau Hindersmann (SPD)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
(Ratsherr Dr. Kiaman) (CDU)
Ratsherr Kirci (SPD)
(Ratsherr Klapproth) (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Beigeordneter Klie (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Koch (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Lorenz (CDU)
Ratsfrau Markowis (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Neudahm
Ratsfrau Nolte-Vogt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.)
Ratsherr Onay (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsfrau Pohler-Franke (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Ratsherr Römer (SPD)
Beigeordneter Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Seidel (CDU)
(Beigeordnete Seitz) (CDU)
Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Wallat (SPD)
Oberbürgermeister Weil
Ratsfrau Westphely (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Beigeordnete Zaman (SPD)

Verwaltung:
(Erster Stadtrat Mönninghoff)
Stadtrat Walter
(Stadtkämmerer Dr. Hansmann)
Stadträtin Drevermann
(Stadtbaurat Bodemann)


Tagesordnung:


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 12. Juli 2012

3. A N F R A G E N

3.1. der CDU-Fraktion

3.1.1. zur Überprüfung der Mietindizes der städtischen Immobilien
(Drucks. Nr. 2019/2012)

3.1.2. zu Liegenschaften der Bundeswehr in Hannover
(Drucks. Nr. 2020/2012)

3.2. der SPD-Fraktion zur Hausmülldeponie Bemerode
(Drucks. Nr. 2147/2012)

3.3. der CDU-Fraktion

3.3.1. zu einem Memoriam-Garten
(Drucks. Nr. 2150/2012)

3.3.2. zu Sporthallen der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2151/2012)

3.4. der SPD-Fraktion zu Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
(Drucks. Nr. 2159/2012)

3.5. der Fraktion DIE LINKE.

3.5.1. zur Umsetzung des Gutenberg-Denkmals
(Drucks. Nr. 2162/2012)

3.5.2. zu "KunstFestSpiele 2011 und 2012 reisen um die Welt"
(Drucks. Nr. 2266/2012)

3.6. der Fraktion DIE HANNOVERANER zum Status des Stadtjugendrings
(Drucks. Nr. 2308/2012)

4. Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

4.1. Besetzung der Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz
(Drucks. Nr. 2314/2012)

4.2. Umbesetzung und neuer Vorsitz im Jugendhilfeausschuss und die sich daraus ergebenden Umbesetzungen in weiteren Fachausschüssen des Rates
(Drucks. Nr. 2347/2012)

4.3. Umbesetzung im Ausschuss für Integration, Europa und internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
(Drucks. Nr. 2349/2012)

4.4. Neubesetzung des Beirates bei der Justizvollzugsanstalt Hannover
(Drucks. Nr. 2351/2012)

5. Antrag zur Interimsbesetzung der Mandate nach § 138 Abs. 2 NKomVG (sogenannte „Pflichtmandate“ des Oberbürgermeisters) und Umbesetzung in der Calenberg-Grubenhagenschen Landschaft
(Drucks. Nr. 2299/2012)

6. Antrag zu Entgelten in der Intensivverlegung
(Drucks. Nr. 2039/2012 mit 1 Anlage)

7. Antrag zur Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Hannover Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1661/2012 mit 5 Anlagen)

7.1. dazu 1. Ergänzung in der Neufassung
(Drucks. Nr. 1661/2012 E1 N1)

7.2. sowie Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucks. Nr. 1752/2012)

7.3. und Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1990/2012)

8. Antrag zum Neubau einer Kindertagesstätte, einer Grundschule - als Ersatz für die jetzige Grundschule Meterstraße - und einer Dreifeld-Sporthalle auf dem Gelände der Außenstelle des Gymnasiums Wilhelm-Raabe-Schule (Birkenstraße 12)
(Drucks. Nr. 2038/2012 mit 3 Anlagen)

8.1. dazu 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadbezirksrates Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 2038/2012 E1 mit 1 Anlage)

9. Antrag zu Leitlinien für die Gewerbeflächenentwicklung 2012 bis 2020
(Drucks. Nr. 1445/2012 mit 1 Anlage)

9.1. dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1975/2012)

10. Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

10.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 536, 1. Änd. – Nahversorgungszentrum Tempelhofweg–
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1822/2012 mit 3 Anlagen)

10.2. Bebauungsplan Nr. 1749– Eulenspiegelweg -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1823/2012 mit 3 Anlagen)

10.3. Bebauungsplan Nr. 1767 - Lehrter Straße / Am Rohgraben
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1828/2012 mit 3 Anlagen)

10.4. vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1725 – Roderbruchmarkt - Süd–
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1850/2012 mit 3 Anlagen)

10.5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1479, 1.Änd - Wohnen am Yachthafen -
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1952/2012 mit 3 Anlagen)

10.6. Bebauungsplan Nr. 314, 3.Änd - Nordring -
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1953/2012 mit 4 Anlagen)

10.7. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1747 - Sodenstraße 10,
Bebauungsplan der Innenentwicklung,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1954/2012 mit 3 Anlagen)

10.8. Bebauungsplan Nr. 1755 - Feuer- und Rettungswache Weidendamm -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2125/2012 mit 3 Anlagen)

10.9. Bebauungsplan Nr. 1495 - Steinfeld-/ Brunnenstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2170/2012 mit 3 Anlagen)

11. Antrag zum Neubau des Zentralen Omnibusbahnhofes an der Rundestraße
(Drucks. Nr. 1436/2012 mit 7 Anlagen)

11.1. dazu 1.Ergänzung, Änderungsanträge des Stadtbezirksrates Mitte
(Drucks. Nr. 1436/2012 E1 mit 2 Anlagen)

11.2. und Änderungsantrag der FDP-Fraktion
(Drucks. Nr. 1780/2012)

12. Anträge zum Straßenausbaubeitrag

12.1. Ringerschließung Hildesheimer Straße 272 - 278 gerade
(Drucks. Nr. 1247/2012 mit 1 Anlage)

12.2. Wilhelm-Busch-Straße von Kampstraße bis Wilhelm-Tell-Straße
(Drucks. Nr. 1857/2012 mit 1 Anlage)

13. Antrag zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. zum Erhalt und Ausbau der Stadtbibliothek Limmerstraße
(Drucks. Nr. 0757/2012)

14. Antrag zum Antrag der CDU-Fraktion zu einem Preis "Respekt" für Bundesfreiwilligendienstleistende
(Drucks. Nr. 1293/2012)

15. A N T R Ä G E

15.1. der CDU-Fraktion

15.1.1. zu einer / eines Autobeauftragten für Hannover
(Drucks. Nr. 2148/2012)

15.1.2. zur Gleichstellung blinder und sehbehinderter Menschen
(Drucks. Nr. 2149/2012)

15.2. der FDP-Fraktion zur Fahrradsituation vor dem Hauptbahnhof
(Drucks. Nr. 2153/2012)

15.3. der CDU-Fraktion

15.3.1. zu einer Informations-Broschüre über die Gefahren von Extremismus
(Drucks. Nr. 2296/2012)

15.3.2. zur Ausweisung einer Mountainbike-Strecke in der Eilenriede
(Drucks. Nr. 2309/2012)

18. Beurlaubung von Herrn Oberbürgermeister Stephan Weil
(Drucks. Nr. 2343/2012)

16. Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema "Steigende Mieten und steigende Nachfrage - Hannover braucht dringend bezahlbaren Wohnraum"
(Drucks. Nr. 2167/2012)

17. Anträge zu Grundstücksangelegenheiten

17.1. Grundstücksverkauf in Kirchrode
(Drucks. Nr. 1775/2012 mit 2 Anlagen)

17.2. Grundstücksverkauf in Misburg
(Drucks. Nr. 1788/2012 mit 3 Anlagen)

17.3. Grundstücksverkauf in Bemerode
(Drucks. Nr. 1793/2012 mit 2 Anlagen)

17.4. Grundstücksverkauf südlich der Schlieffenstraße
(Drucks. Nr. 1987/2012 mit 2 Anlagen)

17.5. Verkauf eines Grundstücks am Stadtfelddamm
(Drucks. Nr. 2239/2012 mit 3 Anlagen)


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) eröffnete die Ratsversammlung stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest, verwies darauf, dass das H1 Fernsehen
beabsichtige, von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu
wollen wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

Ferner führte Ratsvorsitzender Strauch (SPD) aus, dass der Punkt 8. – Antrag zum Neubau einer Kindertagesstätte, einer Grundschule – als Ersatz für die jetzige Grundschule Meterstraße und einer Dreifeld-Sporthalle auf dem Gelände der Außenstelle des Gymnasiums Wilhelm-Raabe-Schule (Birkenstr. 12), mit der Drucks. Nr. 2038/2012 mit 3 Anlagen und der Punkt 8.1., Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult, in Form der 1. Ergänzung (Drucks. Nr. 2038/2012 E1 mit 1 Anlage) von der Tagesordnung abgesetzt werden müssten, da diese in der Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am 10. Oktober 2012 auf Wunsch der PIRATEN-Fraktion zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen worden wären.
Zudem werde unter Tagesordnungspunkt 16 auf Antrag der Fraktion DIE LINKE. eine Aktuelle Stunde zum Thema „Steigende Mieten und steigende Nachfrage – Hannover braucht dringend bezahlbaren Wohnraum“, mit der Drucks. Nr. 2167/2012 durchgeführt. Auf Grundlage der Geschäftsordnung des Rates solle die Beratung der Tagesordnung für die Behandlung der Aktuellen Stunde um 17:00 Uhr unterbrochen werden.
Hierzu habe Oberbürgermeister Weil den Fraktionen und dem Einzelvertreter mit Schreiben vom 26. September 2012 den Verfahrensverlauf mitgeteilt.
Einstimmig beschloss der Rat, den Punkt 17 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.
TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 12. Juli 2012
Einstimmig genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom 12. Juli 2012 in der vorliegenden Fassung.

TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
der CDU-Fraktion

TOP 3.1.1.
zur Überprüfung der Mietindizes der städtischen Immobilien
(Drucks. Nr. 2019/2012)

Oberbürgermeister Weil beantwortete die Fragen von Ratsherrn Emmelmann (CDU) aus Drucks. Nr. 2019/2012 im Sinne der Ausarbeitung.


Frage 1:
Wie wurden die Überprüfungen durchgeführt? Wurden alle entsprechenden Verträge gesichtet und was wurde bei dieser Sichtung festgestellt?

Die Überprüfung erfolgte gesamtstädtisch unter Federführung des Fachbereiches Steuerung, Personal und Zentrale Dienste. Es wurden in allen Fachbereichen die Miet- sowie Erbbaurechtsverträge in Bezug auf die Anpassungsklauseln gesichtet.
Es handelt sich um ca. 2000 Verträge wie z.B. für Dienstwohnungen, gewerbliche Nutzung, Garagen und Stellplätze. Zudem bewirtschaftet die Zusatzversorgungskasse (ZVK) ca. 4000 Mietverträge.
Indexmietverträge werden seitens der ZVK nicht abgeschlossen. Derzeit ist die ZVK in der Umsetzungsphase der Anpassung an den Mietspiegel. Dies wird in regelmäßigen, dem gesetzlichen Rahmen entsprechenden Erhöhungen umgesetzt. Erhöhungen bei Garagen und Stellplätzen im Bestand sind nicht üblich, da diese im Rahmen von Neuanmietungen angepasst werden.
Von den anderen ca. 2000 Verträgen verfügen ca. 1100 nicht über eine Anpassungsklausel, da hier ebenfalls in regelmäßigen Abständen, dem gesetzlichen Rahmen entsprechend, die Miete angeglichen wird. Bei den 900 Verträgen mit Anpassungsklausel gab es, mit Ausnahme von zwei Fällen, keine Auffälligkeiten.

Frage 2:
Gab es weitere bzw. andere Fälle von falsch oder zu spät berechneten Mieten oder Pachtzahlungen? Wenn ja, in welcher Größenordnung bewegen sich die Ausfälle?

Bei den zu Frage 1 erwähnten Fällen handelt es sich um folgende zu spät angepasste Verträge:

Dienstwohnung der OE 37
Am Kanonenwall 20, 30169 Hannover
Erbbaurechtvertrag mit der GBH

Hierbei hätte eine Anpassung des Vertrages im Jahr 2005 erfolgen müssen.
Da diese erst zum 01.01.2012 vorgenommen wurde, entstand ein Ausfall von
rund 690 Euro.

Congress Hotel am Stadtpark GmbH & Co. KG
Erbbaurechtsvertrag

Der durch fehlende Geltendmachung entstandene Verlust an Erbbauzinsen lag in den Jahren 2004 - 2011 bei rund 26.000 Euro.
Der Hintergrund zu diesem Vorfall besteht darin, dass im Jahr 1996 unterlassen wurde eine entsprechende Wiedervorlage zu verfristen. Dies habe sich in den ersten Jahren nicht ausgewirkt, weil die Indizes nicht gestiegen sind. Im Jahre 2004 hätte erstmals eine Anpassung der Indizes erfolgen müssen.
Diese Vorgänge sind im Übrigen den Mitgliedern des Finanzausschusses in der Juli-Sitzung berichtet worden.
Die Werksleitung des HCC befindet sich derzeit in Gesprächen, die dazu führen sollen einen Ausgleich des Schadens herbeizuführen.
In Anbetracht dieser drei Fälle, bezogen auf mehrere Jahrzehnte, Sollte man vielleicht davon absehen der Stadtverwaltung eine systematische Steuermittelverschwendung zu unterstellen.

Frage 3:
Wie wird künftig die fortlaufende Überprüfung und Kontrolle aller Miet- und Pachtverträge gewährleistet und sichergestellt, dass solche Versäumnisse nicht mehr vorkommen?

Die fortlaufende Überprüfung und Kontrolle der Miet- und Erbbauverträge obliegt den Fachbereichen, die die Verträge bewirtschaften. Durch die dargestellten Überprüfungen ist nachdrücklich die Pflicht zur sorgfältigen Begleitung von Verträgen in das Bewusstsein gerückt worden.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, ob auf die Bitte der CDU-Fraktion einige Fälle festgestellt worden seien, ein Bericht angefertigt worden wäre und wie sich dies mit der Aussage des Wirtschaftsdezernenten im Wirtschaftsausschuss decke, wonach dieser Vorfall eine absolute Ausnahme sei und ihm keine weiteren Vorgänge in diese Richtung tendierend bekannt wären.

Oberbürgermeister Weil antwortete, dass er zu der Aussage keine Stellung beziehen könne, da er in der besagten Sitzung nicht anwesend gewesen sei. Weiter führte Oberbürgermeister Weil aus, dass man über drei Fälle, bezogen auf mehrere Jahrzehnte, im Verhältnis zu mehreren Tausend Verträgen spräche und somit die gesamte Angelegenheit relativiert zu betrachten sei. Der Sachverhalt sei als äußerst ärgerlich zu beurteilen, relativiere sich jedoch im Verhältnis.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, ob er den voran gegangenen Ausführungen sinngemäß entnehmen könne, dass die Verwaltung alle Miet- und Pachtverträge überprüft habe.

Oberbürgermeister Weil antwortete, dass vom Fachbereich Steuerung Personal / Zentrale Dienste ausgehend alle Fachbereiche veranlasst worden seien die dort bewirtschafteten Verträge zu überprüfen, ob weitere Vorgänge dieser Art vorhanden wären. Abschließend erklärte Oberbürgermeister Weil, dass keine weiteren Fälle gemeldet worden seien.

TOP 3.1.2.
zu Liegenschaften der Bundeswehr in Hannover
(Drucks. Nr. 2020/2012)

Stadträtin Drevermann beantwortete die Fragen vom Beigeordneten Seidel (CDU) aus Drucks. Nr. 2020/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Ist der Verwaltung bekannt, ob auch Liegenschaften in Hannover von der Bundeswehr aufgegeben werden? Wenn ja, um welche Grundstücke bzw. Gebäude wird es sich handeln und ab wann werden diese Liegenschaften frei? Wenn nein, warum hat die Verwaltung noch keine Erkundigungen diesbezüglich eingeholt?

Die Verwaltung beobachtet die Entwicklung der Bundeswehrstandorte in Hannover und steht hierzu mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Kontakt. Laut dem vom Verteidigungsministerium am 12.6.2012 veröffentlichten Zeitplan für Standortschließungen sind in Hannover zwei Liegenschaften betroffen:

a. Das Truppendienstgericht als Teil der Kurt-Schumacher-Kaserne, Hans-Böckler-Allee 18, das zum vierten Quartal 2012 aufgegeben werden soll. Nach Vorstellung der Bundesanstalt für Nachnutzungen sollen diese Flächen vermietet, bzw. von anderen Dienststellen der Bundeswehr genutzt werden.
b. Das „Wehrbereichsgebührnisamt“ in der Fliegerstraße Nr. 11. Ein Verkauf steht unter dem Vorbehalt, dass für das Gebäude kein Bedarf von anderer Stelle innerhalb der Bundeswehr angemeldet wird. Zu einer ggf. erforderlichen Grundstücksteilung der Gesamtfläche von rund 7 ha bestehen noch keine Vorüberlegungen, so dass auch zu veräußernden Grundstücksgrößen noch keine Angaben gemacht werden können.

Frage 2:
Trägt die Stadt sich mit dem Gedanken evtl. nicht mehr für militärische Zwecke benötigte Liegenschaften im Rahmen eines „Erstzugriffsrechts“ zum Gutachtenwert von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zu erwerben, um eine sinnvolle städtebauliche Entwicklung dieser Grundstücke und eine Anschlussnutzung sicherzustellen? Wenn ja, wie stellt sich die Verwaltung eine solche Nachnutzung vor, wenn nein, warum wird versäumt die Nachnutzung zügig und federführend voranzutreiben?

Die Frage stellt sich nicht, da weder im Bereich der Kurt-Schumacher-Kaserne noch im Bereich der Fliegerstraße Ansätze für eine städtebauliche Entwicklung erkennbar sind. Es sind nur Teilflächen innerhalb von Gebäuden bzw. einzelne Gebäude durch die Aufgabe der Nutzung betroffen.

TOP 3.2.
der SPD-Fraktion zur Hausmülldeponie Bemerode
(Drucks. Nr. 2147/2012)

Stadträtin Drevermann beantwortete die Fragen vom Beigeordneten Klie (SPD) aus Drucks. Nr. 2147/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Wegen der Komplexität der Angelegenheit hat die Verwaltung am 12.09.2012 den Fraktionsgeschäftsstellen und den beiden Fachausschüssen eine 10 Seiten umfassende Darstellung zur Deponie Bemerode übersandt, u. a. zu der in der Vorbemerkung der Anfrage genannten Studie des Umweltbundesamtes. Entsprechend kurz fallen daher an dieser Stelle die Antworten auf die Einzelfragen aus.

Frage 1:
Sind seit der Sanierung der Deponie „Bemerode 1“ nennenswerte Schadstoffaustragungen an den Messstellen erfasst worden und können die Messergebnisse den Mitgliedern der politischen Gremien zur Verfügung gestellt werden?

Seit 1993 und auch aktuell liegen umfangreiche Messergebnisse sowohl über die Bodenluftqualitäten als auch über Grundwasserqualitäten vor. Die im Zusammenhang mit der Bebauungsplanung erstellten aktuellen Gutachten sind den Fraktionen als CD zur Verfügung gestellt worden. Die Ergebnisse der Bodenluft- und Grundwasserüberwachung aus den Jahren 1993-2012 und darauf aufbauenden Gutachten stehen den Ratsmitgliedern selbstverständlich auf Wunsch auch zur Einsichtnahme zur Verfügung. Wegen des sehr großen Umfanges wird von einem Versand abgesehen.

Frage 2:
Sind nach Meinung der Verwaltung gegenwärtig Gefährdungen für die Bevölkerung gegeben, welche die Nutzung des Begriffs „Giftmülldeponie“ rechtfertigen und sofortige Maßnahmen nach sich ziehen?

Aus Sicht der Verwaltung, aber insbesondere auch aus Sicht der Region Hannover als zuständige Wasser- und Bodenschutzbehörde, geht von der Deponie keine Gefährdung für die Bevölkerung aus, sodass über die 1999 hinaus durchgeführten Sicherungsmaßnahmen, die regelmäßige Überwachung der Bodenluft- und Wasserqualitäten sowie die Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der Sicherungsanlagen keine Maßnahmen erforderlich sind.

Frage 3:
Sind hinsichtlich der Baumaßnahmen für die Errichtung eines Logistikzentrums Beeinträchtigungen der Deponie „Bemerode 1“ auszuschließen, die zu höheren Schadstoffaustritten führen können?

Die aktuell durchgeführten Gutachten kommen zum Ergebnis, dass die Baumaßnahmen zur Errichtung des geplanten Distributionszentrums nicht zu einem erhöhten Schadstoffaustritt führen werden. Ergänzend sei hinzugefügt, dass gleichwohl und sicherheitshalber der Intervallzeitraum der Messungen von 5 Jahre deutlich auf 1 Jahr reduziert worden ist.

TOP 3.3.
der CDU-Fraktion

TOP 3.3.1.
zu einem Memoriam-Garten
(Drucks. Nr. 2150/2012)

Stadträtin Drevermann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Hellmann (CDU) aus Drucks. Nr. 2150/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Aus inhaltlichen Gründen wird zunächst die zweite Frage beantwortet.

Frage 2:
Welche Erfahrungen haben andere Städte, in denen bereits Memoriam-Gärten existieren, mit diesen gemacht?

Das Konzept des Memoriam-Gartens stammt von der Friedhofsverwaltung Karlsruhe, die seit etwa 20 Jahren eine derartige Anlage für ca. 680 Grabstätten geschaffen hat, bei denen die Grabpflege mit einer jährlichen Zahlung in Höhe von 80 € plus MwSt. abgegolten wird und die Hinterbliebenen schon vorab aufgestellte Grabsteine von vorgegebenen Steinmetzen übernehmen bzw. kaufen müssen. Die Vermittlung der Grabstätten übernimmt die dortige Friedhofsverwaltung.
Neben der Friedhofsverwaltung in Karlsruhe haben u.a. auch die Städte Aachen und Bonn sogenannte Memoriam-Gärten in ihrem Angebot. Nach den Angaben der Friedhofsverwaltung in Aachen läuft die Vergabe von Nutzungsrechten dort eher schleppend. Seit Einführung Anfang 2011 wurden erst vier Beerdigungen im Memoriam-Garten durchgeführt.
Ähnliche Erfahrungen hat auch die Stadt Bonn gemacht. Seit zwei Jahren existiert dort ein Memoriam-Garten mit etwa 400 Grabstätten, von denen bislang erst 15 belegt werden konnten.

Frage 1:
Plant die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit örtlichen Friedhofsgärtnern und Steinmetzen die Anlage eines Memoriam-Gartens? Wenn ja, auf welchem der städtischen Friedhöfe soll die Umsetzung erfolgen, wenn nein, warum wird nicht versucht, die städtischen Friedhöfe durch eine Aufwertung attraktiver zu gestalten?

Die Einrichtung von so genannten Memoriam-Gärten ist in Hannover zurzeit nicht geplant, weil die Landeshauptstadt Hannover ihren Einwohnerinnen und Einwohnern mit den fünf Stadtfriedhöfen und 14 Stadtteilfriedhöfen schon heute hochwertig gestaltete Anlagen, die den Charakter von Parkanlagen aufweisen, bietet und eine Vielzahl von pflegearmen Grabformen aufweist. Bei neuen Friedhofsformen ist außerdem zu beachten, dass vier Stadtfriedhöfe und 8 Stadtteilfriedhöfe als Gartendenkmale eingestuft sind und daher in ihrer Gesamtheit unter besonderem Schutz stehen.
Die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt allerdings, ihr Angebot um weitere pflegearme Gemeinschaftsanlagen zu erweitern, um auf diese Weise die in Karlsruhe gewonnenen Erfahrungen einer für die Hinterbliebenen pflegearmen Grabpflege umzusetzen. Hierbei soll es sich um kleinere, besonders gestaltete und gepflegte Anlagen handeln, die über die Friedhofsfläche verteilt angeordnet und adäquat in den historischen Rahmen eingepasst werden. Auf diese Weise kann die gesamte Friedhofsanlage in die Aufwertung einbezogen werden und es entstehen keine punktuell aus der Gesamtanlage ungünstig herausstechenden Bereiche.

TOP 3.3.2.
zu Sporthallen der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2151/2012)

Stadträtin Drevermann beantwortete die Fragen von Ratsfrau Dr. Matz (CDU) aus
Drucks. Nr. 2151/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie viele Schul- bzw. Sporthallen unterhält die Landeshauptstadt im Stadtgebiet?

Derzeit werden 151 Schulsporthallen, 6 Hallen ohne schulischen Betrieb und das Sportleistungszentrum von der Landeshauptstadt im Stadtgebiet unterhalten.

Frage 2:
In welchem Intervall werden diese Hallen gewartet bzw. geprüft und was genau wird dabei überprüft (Auflistung bitte nach Art und Weise der Prüfung sowie Angabe der Zeitintervalle zwischen den einzelnen Prüfungen, z.B. Gebäudesicherheit, Überprüfung der elektrischen Anlagen und des Sportequipments, Statik der Hallendächer usw.)?

Frage 3:
Wer führt die Überprüfung der Hallen durch bzw. wird die Überprüfung der Hallen durch einen Sachverständigen durchgeführt?

Die Prüfungen umfassen eine Vielzahl von Aufgabengebieten, die in unterschiedlichen Intervallen geprüft werden. So wird z.B. das Trinkwasser jährlich durch ein Fachlabor geprüft, die Brandmeldeanlage sowie die Lüftungsanlagen werden jährlich durch eine Fachfirma gewartet und alle drei Jahre durch einen Sachverständigen geprüft. Jährlich führt eine Fachfirma die Sicherheitsüberprüfung der Sportgeräte durch. Die Statik der Dächer wird ca. alle 12-15 Jahre durch einen Statiker geprüft.


TOP 3.4.
der SPD-Fraktion zu Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
(Drucks. Nr. 2159/2012)

Stadtrat Walter beantwortete die Fragen von Ratsfrau Dr. Koch (SPD) aus Drucks. Nr. 2159/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Asylbewerber und Flüchtlinge erhalten in den ersten 48 Monaten, die sie sich im Bundesgebiet aufhalten, sogenannte Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Diese Grundleistungen waren bisher weder von der Systematik noch von der Höhe her mit dem Arbeitslosengeld II oder der Sozialhilfe vergleichbar.
Die Höhe der monatlichen Leistungen war wie folgt gestaffelt:
Erwachsene mit eigenem Haushalt: 224,97 €
Erwachsene ohne eigenen Haushalt und Kinder ab 14 Jahre: 199,40 €
Kinder von 7 bis 13 Jahre: 178,95 €
Kinder bis 6 Jahre 132,93 €

Diese Beträge wurden bundesweit seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 1993 nicht erhöht und nach der Einführung des Euro lediglich Cent genau umgerechnet.
Die Leistungen nach dem AsylbLG dienen zum einen der Sicherung des physischen Existenzminimums und zum anderen der Deckung des soziokulturellen Existenzminimums. Das Land Niedersachsen hat bestimmt, dass für das physische Existenzminimum grundsätzlich Sachleistungen zu gewähren sind. Dies geschieht in aller Regel durch die Ausgabe sogenannter Wertgutscheine. Daneben erhielten die Betroffenen für das soziokulturelle Existenzminimum eine Geldleistung -auch Taschengeld genannt-.
Diese Geldleistung betrug
für Erwachsene und Kinder ab 14 Jahre: 40,90 € und
für Kinder bis 13 Jahre): 20.45 €

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 18.07.2012 entschieden, dass die Höhe dieser Grundleistungen evident unzureichend ist und hat den Gesetzgeber verpflichtet, unverzüglich eine Neuregelung zu treffen. Zugleich hat das Gericht bis zu einer gesetzlichen Änderung entschieden, dass sich die Höhe der Leistungen ab sofort an der Regelsatzsystematik des SGB II bzw. SGB XII zu orientieren hat. Hierbei sollte zugleich dem Umstand Rechnung getragen werden, dass im Gegensatz zu den Leistungen des SGB II bzw. SGB XII ein Anteil für Innenausstattung, Hausgeräte und –Gegenstände nicht zu berücksichtigen ist, da diese Leistungen im Rahmen des AsylbLG nicht über die Grundleistungen sondern bei Bedarf über entsprechende Beihilfen oder bereits als Sachleistung bei der Unterbringung gewährt werden.
Keine Veränderungen bewirkt das Urteil für die Empfänger/innen von Leistungen nach dem AsylbLG, die sich schon länger als 48 Monate im Bundesgebiet aufhalten. Diese Personen erhalten die gleichen Leistungen wie die Empfänger/innen von Leistungen nach dem SGB XII.

Frage 1:
Welche Änderungen wurden im AsylbLG vorgenommen?

Vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport wurde am 22.08.2012 mitgeteilt, dass eine bundesweit einheitliche Festlegung der Bedarfssätze durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht zu erwarten ist. Im Asylbewerberleistungsgesetz wurden daher bisher keine Änderungen vorgenommen.
Die Bundesländer haben sich aber auf einheitliche Leistungsbeträge verständigt, welche sich am Urteil des Bundesverfassungsgerichtes orientieren und bis auf weiteres gelten.
Die Grundleistungen für Asylbewerber und Flüchtlinge wurden dabei entsprechend der Altersstufen in der Grundsicherung bzw. der Sozialhilfe gestaffelt und setzen sich wie die Regelsätze im SGB II und SGB XII aus Teilbeträgen zum Beispiel für Nahrungsmittel, Bekleidung, Schuhe, Gesundheitspflege, Verkehr und Freizeit, Unterhaltung, Kultur zusammen.
Da wie bereits ausgeführt wurde der Bedarf an einmaligen Beihilfen nicht zu berücksichtigen war, fallen die aktuellen monatlichen Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz etwas niedriger aus als die Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II und der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Durch die Möglichkeit der individuellen Beihilfegewährung werden die Asylbewerber/innen und Flüchtlinge in der Summe der möglichen Leistungen aber nicht benachteiligt.

Frage 2:
Welche Auswirkungen hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes auf die Betroffenen, die im Stadtgebiet Hannover leben und welche Maßnahmen hat die Verwaltung bislang unternommen, damit die Anspruchsberechtigten davon Kenntnis erhalten?

Die Verwaltung hat unverzüglich nach Verkündung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts begonnen, die sich hieraus ergebenden Veränderungen mit dem Ziel umzusetzen, die neuen Beträge bereits zum 01.08.2012 auszahlen zu können. Dies wurde erschwert durch den Umstand, dass das derzeit angewendete EDV-Verfahren die erforderlichen Veränderungen nicht umsetzen konnte. Die Umstellungen der Leistungen mussten deshalb manuell vorgenommen werden, was einen zusätzlichen Personaleinsatz erforderlich machte. Die Auszahlung zum 01.08.2012 konnte umgesetzt werden.
Vom Land Niedersachsen wurde bestimmt, dass weiterhin am Sachleistungsprinzip festgehalten wird.

Die neuen monatlichen Beträge setzen sich wie folgt zusammen:
Für Alleinstehende oder alleinerziehende Erwachsene: 346 €. Hiervon 134 € in bar
Für Ehe- bzw. Lebenspartner: 311 € (davon 120 € in bar)
Für erwachsene Haushaltsangehörige: 277 € (davon 107 € in bar)
Kinder von 14 – 17 Jahre: 271 € (davon 79 € in bar)
Kinder von 6 – 13 Jahre: 238 € (davon 86 € in bar) und
Kinder bis 5 Jahre: 205 € (davon 78 € in bar)

Bis zum Einsatz einer neuen, der Gerichtsentscheidung entsprechend angepassten, EDV-Programmversion werden die Erhöhungsbeträge aus der Übergangsregelung derzeit komplett als Barleistung und nicht weiter differenziert in Bar- und Sachleistung gewährt. Das bedeutet, dass Wertgutscheine im selben Wert wie vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgegeben werden. Der Erhöhungsbetrag wird als Geldleistung ausgezahlt.
Alle Empfänger von Grundleistungen wurden mit einem Informationsschreiben auf die neue Regelung hingewiesen, parallel wurden Multiplikatoren wie Beratungsstellen und Wohnheime informiert. Daneben sind im Fachbereich Soziales Aushänge vorbereitet worden und in sämtlichen laufenden Leistungsbescheiden wird auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes hingewiesen. Hierbei wird auch deutlich gemacht, dass sich die Höhe der Barleistung verringern und die Summe der Wertgutscheine erhöhen wird, wenn die neue EDV-Programmversion verfügbar ist.

Frage 3:
Welche Regelungen können darüber hinaus getroffen werden, z.B. bei der Erstausstattung bei der Einschulung von Grundschulkindern?

Die Verwaltung hat schon vor Längerem entschieden, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket auch Grundleistungsbeziehern/innen zu gewähren. Damit ist zum Beispiel auch eine Finanzierung von Klassenfahrten, die Mittagsverpflegung in Kita und Schule oder die erforderliche Lernförderung abgedeckt.
Die Verwaltung geht im Übrigen davon aus, dass nach der Angleichung der Grundleistungen an die Leistungen der Grundsicherung des SGB II bzw. der Sozialhilfe nach dem SGB XII auch Asylbewerber/innen und Flüchtlinge Geldleistungen für größere planbare Ausgaben ansparen müssen. Neben den Leistungen für den persönlichen Schulbedarf im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes wird es daher den Betroffenen grundsätzlich zumutbar sein, diese Ausgaben aus den monatlichen Leistungen zu bestreiten - auch um eine Besserstellung gegenüber den übrigen Beziehern von Sozialleistungen zu vermeiden.
Da bis Juli 2012 wesentlich niedrigere Grundleistungen gewährt wurden, bestand für die betroffenen Familien keine Möglichkeit, entsprechende Ausgaben vorausschauend zu planen. Daher wurden von der Verwaltung für dieses Schuljahr –und wie im Übrigen bereits in der Vergangenheit vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts- noch Leistungen für den persönlichen Schulbedarf in Form von Beihilfen zum Beispiel für Schulranzen, Arbeitshefte oder die Sportkleidung für die Kinder gewährt.
Die Gewährung von individuellen Beihilfen ist außerdem – entsprechend den Regelungen in der Grundsicherung bzw. der Sozialhilfe - zum Beispiel für die erstmalige Ausstattung eines Haushaltes, die Erstausstattung einer Schwangeren oder für den Säugling möglich.“

TOP 3.5.
der Fraktion DIE LINKE.

TOP 3.5.1.
zur Umsetzung des Gutenberg-Denkmals
(Drucks. Nr. 2162/2012)

Stadträtin Drevermann beantwortete die Fragen von Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.) aus Drucks. Nr. 2162/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Das heutige Gutenberg-Denkmal (Standort Ecke Schloßwender Straße/Königsworther Platz) ist der figürlich erhaltene Teil des einstigen Gutenberg-Brunnens, der nahe der Aegidien-kirche in Richtung Ebhardtstraße stand. Die Schale des Brunnens ist heute Teil des Lindener-Markt-Brunnens.
Der Gutenberg-Brunnen war eine Stiftung des überaus erfolgreichen hannoverschen Druckereigründers Heinrich Ebhardt (1808-1899) wohl zum 450. Jahrestag der Erfindung des Buchdruckes (1890); die Druckerei „J.C. König und Ebhardt“ bestand seit 1845 an der späteren Ebhardtstraße, nach dem Zweiten Weltkrieg Ecke Schloßwender Straße / Königsworther Platz, seit 1982 im Stadtteil Bornum; 1999 ging sie in die Insolvenz.
Der Gutenberg-Brunnen und die Gutenberg-Figur (von Carl Dopmeyer) standen für den großen Aufschwung des Druckereiwesens im 19. Jahrhundert in der Stadt Hannover. Die Medienrevolution am Ende des 20. Jahrhunderts hat zu großen Veränderungen (Konzentrationsprozesse, Zusammenlegungen, Schließungen, Umgründungen) in der Branche geführt. Die einst weltberühmte Druckerei „J.C. König und Ebhardt“ war ein Vorzeige- und Beispielbetrieb dieser Branche in Hannover, deren Gründungsvater Johann Gutenberg war.

Frage 1:
Wie steht die Verwaltung einer Umsetzung gegenüber?

Der heutige Standort hatte einen inhaltlichen Bezug zur früheren Nutzung des Gebäudes; hier befand sich bis zur Ansiedlung in Bornum 1982 die Druckerei Ebhardt. Aus Sicht der Verwaltung steht eine Umsetzung des Denkmals aktuell nicht auf der Tagesordnung.

Frage 2:
Wie hoch werden die Kosten für eine solche Umsetzung veranschlagt?

Siehe Antwort auf Frage 1. Neben Kosten für den Abbau und Transport entstünden auch Kosten für das Herrichten des neuen Standortes, die nicht seriös zu schätzen sind, sondern auf der Grundlage von Angebotseinholungen zu ermitteln wären.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) merkte an, dass die Buchdruckkunst als Beginn für eine systematische und reproduzierbare Wissenschaft anzusehen sei und fragte, ob die Verwaltung mit ihm die Ansicht teile, dass der heutige Standort überaus würdig sei, da das Gutenberg-Denkmal seinen Platz an der Universität, direkt vor einer ehemals ansässigen Großdruckerei gefunden habe.

Stadträtin Drevermann stimmte zu.

Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob die Verwaltung einschätzen könne warum die Fraktion DIE LINKE. und der Freundeskreis den aktuellen Standtort des Denkmals als nicht würdig genug erachte.

Stadträtin Drevermann erläuterte, dass der Standort im Sinne des Stifters, in Bezug auf die ehemalig ortsansässige Druckerei, als authentisch zu betrachten wäre. Der heutige Standort sei einer der möglichen würdigen.


TOP 3.5.2.
zu "KunstFestSpiele 2011 und 2012 reisen um die Welt"
(Drucks. Nr. 2266/2012)

Stadträtin Drevermann beantwortete die Fragen von Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.) aus Drucks. Nr. 2266/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Im Teilhaushalt 46 werden nur die Aufwendungen und Erträge der KunstFestSpiele als Eigenveranstaltung etatisiert. Feuerwerkswettbewerb, Kleines Fest, Musical, GOP Wintervariete etc. sind Veranstaltungen Dritter und damit Vermietungen.

Frage 1:
Wie oft wurden bisher die künstlerisch hervorragenden Produktionen im Ausland aufgeführt?

Es wurden von 2010 bis 2012 insgesamt 18 Co-Produktionen mit Partnern erstellt.
Insgesamt wurden diese Produktionen ca. 90 Mal in Herrenhausen und im In- und Ausland aufgeführt.

Zu den Partnern der KunstFestSpiele zählen z.B.:
- Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia (NGH WHT)
- Universität der Künste Berlin, Universität Hildesheim (Daniel Ott: Fountain) 16/6 2012
- Kampnagel Hamburg, Hip Hop Academy Hamburg (Sampled Identity)
- Hindemith-Musikzentrum, Blonai
- Volkswagenstiftung (Herrenhäuser Forum für Zeitgeschehen)
- Theater Basel, Reseau Varese
- British Council
- Ernst von Siemens-Musikstiftung
- Salzburg Biennale
- Wiener Festwochen
- Musica Strasbourg
- Festival Huddersfield
- Grand Theatre du Luxembourg
- Casa da Musica Porto
- Theatre Vidy Lausanne
- Berliner Festspiele

Ausgewählte Aufführungsorte waren: Tongyeong/Südkorea, Salzburg, Wien, Paris, Porto, Rom, Basel, Sydney, Straßburg, Ougadadougou/Burkina Faso, Edinburgh

Frage 2:
Wie ist die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen für diese ausländischen Produktionen und wie werden diese zukünftig dargestellt?

Durch die Co–Produktionen wird der Eigenanteil an den Produktionskosten um ein Vielfaches reduziert, bis zu 80 Prozent. Außerdem erhält man die Möglichkeit, Fördergelder, zum Beispiel aus der Europäischen Union zu bündeln. Die KunstFestSpiele als Hauptproduzentin erhalten Erträge für ein eigenes Gastspiel – je nach einladendem Theater bzw. Festival – zwischen 3.000 – 25.000 Euro. Sie fließen in die Gesamtbilanz der KunstFestSpiele ein und tragen zum Renommee des Veranstaltungsformats bei.

Frage 3:
Welche Gründe sprechen dafür, die im Teilhaushalt 46 aufgeführten Veranstaltungen als separate Produkte darzustellen?

Die Anzahl der Produkte ist bei Einführung des Produkthaushalts insgesamt vom Rat beschlossen worden. Eine Ausweitung der Produktanzahl ist nicht vorgesehen.


TOP 3.6.
der Fraktion DIE HANNOVERANER zum Status des Stadtjugendrings
(Drucks. Nr. 2308/2012)

Stadtrat Walter beantwortete die Fragen von Ratsherrn Böning (DIE HANNOVERANER) aus Drucks. Nr. 2308/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Welchen Status im Verhältnis zur Stadt hat der Stadtjugendring
a) in juristischer (vereinsrechtlicher) Hinsicht?
b) in finanzieller Hinsicht?


Der Stadtjugendring (SJR) ist ein eingetragener Verein. Er ist eine freiwillige und unabhängige Arbeitsgemeinschaft von Jugendverbänden und anderen Zusammenschlüssen, die in Hannover tätig sind. Der SJR wirkt an der Jugendhilfeplanung innerhalb der Stadt Hannover mit. Dazu ist er mit Vertretern in den entsprechenden Gremien (z.B. Jugendhilfeausschuss, Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung) vertreten.
Der SJR ist einer von über 400 Zuwendungsempfängern der LHH. Er wird in dem zum Haushalt gehörigen Zuwendungsverzeichnis unter TH 51, Produkt 36201 Kinder- und Jugendarbeit, Ziffer 8.2. geführt. Für das Jahr 2012 stand eine Zuwendung an den Stadtjugendring in Höhe von insgesamt 1.220.344 Euro zur Verfügung.

Frage 2:
Von wem erhalten die Angestellten des Stadtjugendrings ihre Gehälter?

Vom Stadtjugendring.


TOP 4.
Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 4.1.
Besetzung der Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz
(Drucks. Nr. 2314/2012)
Einstimmig beschloss der Rat die Besetzung der Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks.
Nr. 2314/2012.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.

TOP 4.2.
Umbesetzung und neuer Vorsitz im Jugendhilfeausschuss und die sich daraus ergebenden Umbesetzungen in weiteren Fachausschüssen des Rates
(Drucks. Nr. 2347/2012)
Mit 3 Enthaltungen beschloss der Rat die Umbesetzung und den neuen Vorsitz im Jugendhilfeausschuss und die sich daraus ergebenden Umbesetzungen in weiteren Fachausschüssen des Rates nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2347/2012.

Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.

TOP 4.3.
Umbesetzung im Ausschuss für Integration, Europa und internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
(Drucks. Nr. 2349/2012)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung im Ausschuss für Integration, Europa und internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2349/2012.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.
TOP 4.4.
Neubesetzung des Beirates bei der Justizvollzugsanstalt Hannover
(Drucks. Nr. 2351/2012)
Einstimmig beschloss der Verwaltungsausschuss die Neubesetzung des Beirates bei der Justizvollzugsanstalt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2351/2012.


TOP 5.
Antrag zur Interimsbesetzung der Mandate nach § 138 Abs. 2 NKomVG (sogenannte „Pflichtmandate“ des Oberbürgermeisters) und Umbesetzung in der Calenberg-Grubenhagenschen Landschaft
(Drucks. Nr. 2299/2012)
Mit 2 Enthaltungen beschloss der Rat den Antrag zur Interimsbesetzung der Mandate nach § 138 Abs. 2 NKomVG - „Pflichtmandate“ des Oberbürgermeisters und Umbesetzung in der Calenberg-Grubenhagenschen Landschaft nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2299/2012.


TOP 6.
Antrag zu Entgelten in der Intensivverlegung
(Drucks. Nr. 2039/2012 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Entgelte in der Intensivverlegung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2039/2012 mit 1 Anlage.


TOP 7.
Antrag zur Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Hannover Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1661/2012 mit 5 Anlagen)

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, das der vorliegende Antrag eine Liberalisierung von unkonventionellen Bestattungswünschen beinhalte. Man konkretisiere damit die Bestattungsmodalitäten bei sogenannten Kindergräbern möglichst bunt und fröhlich zu gestalten. Ferner nähme man Rücksicht auf nicht christliche Gruppen und gestatte z.B. Muslimen zukünftig eine sarglose Bestattung. Weiter erläuterte Ratsherr Drenske, dass ein weiterer Aspekt das Verbot von Grabsteinen ausbeuterischer Kinderarbeit umfasse. Man sei bemüht, Konsumgüter aus Quellen zu beziehen, die ökologischen Kriterien und sozialen Anforderungen gerecht würden.

Ratsherr Hellmann (CDU) merkte an, dass man die Debatte aus dem Fachausschuss über die Zulassung von Minilogos der betreuenden Friedhofsgärtner auf Grabsteinen nicht erneut führen wolle. Allerdings sei es bedenklich, dass die Verwaltung einen Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einen Ergänzungsantrag „verpacke“, ohne dass dieser jemals beraten worden wäre. Einen derart vorauseilenden Gehorsam habe er in den 31 Jahren seiner Zugehörigkeit zum Rat der Stadt Hannover bisher noch nicht erlebt.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) pflichtete seinem Vorredner in Bezug auf den Ergänzungsantrag der Verwaltung bei und gab zu bedenken, dass es nahezu ausgeschlossen sei, den Förderbetrieben aus den Ursprungsländern die Kinderarbeit nachzuweisen. Zudem läge durch die Formulierung im Antrag eine Kriminalisierung der deutschen Steinmetze im Bereich des Möglichen.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) bekräftigte den Redebeitrag seines Vorredners in Bezug auf die Kinderarbeit und Zertifizierung durch ein Beispiel aus seinem beruflichen Umfeld.


TOP 7.1.
dazu 1. Ergänzung in der Neufassung
(Drucks. Nr. 1661/2012 E1 N1)


TOP 7.2.
sowie Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucks. Nr. 1752/2012)
Mit der Abstimmung über die 1. Ergänzung Neufassung zu Drucks. Nr. 1661/2012 erledigt.
TOP 7.3.
und Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1990/2012)
Gegen 13 Stimmen und bei 3 Enthaltungen lehnte der Rat den Änderungsantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1990/2012 ab.

Mit 38 Stimmen gegen 13 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat die 1. Ergänzung in der Neufassung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1661/2012 E1 N1.

Mit 43 Stimmen gegen 13 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat in Verbindung mit der Neufassung der 1. Ergänzung zu Drucks. Nr. 1661/2012, die Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Hannover Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1661/2012 mit 5 Anlagen.


TOP 8.
Antrag zum Neubau einer Kindertagesstätte, einer Grundschule - als Ersatz für die jetzige Grundschule Meterstraße - und einer Dreifeld-Sporthalle auf dem Gelände der Außenstelle des Gymnasiums Wilhelm-Raabe-Schule (Birkenstraße 12)
(Drucks. Nr. 2038/2012 mit 3 Anlagen)

TOP 8.1.
dazu 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadbezirksrates Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 2038/2012 E1 mit 1 Anlage)

Von der Tagesordnung abgesetzt.


TOP 9.
Antrag zu Leitlinien für die Gewerbeflächenentwicklung 2012 bis 2020
(Drucks. Nr. 1445/2012 mit 1 Anlage)

TOP 9.1.
dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1975/2012)
Gegen 12 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Änderungsantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1975/2012 ab.

Gegen 12 Stimmen beschloss der Rat die Leitlinien für die Gewerbeflächen-
entwicklung 2012 bis 2020 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks.
Nr. 1445/2012 mit 1 Anlage.

TOP 10.
Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 10.1.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 536, 1. Änd. – Nahversorgungszentrum Tempelhofweg–
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1822/2012 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 536,
1. Änderung – Nahversorgungszentrum Tempelhofweg, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1822/2012 mit 3 Anlagen.

TOP 10.2.
Bebauungsplan Nr. 1749– Eulenspiegelweg -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1823/2012 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1749 – Eulenspiegelweg, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1823/2012 mit 3 Anlagen.

TOP 10.3.
Bebauungsplan Nr. 1767 - Lehrter Straße / Am Rohgraben
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1828/2012 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1767 - Lehrter Straße / Am Rohgraben, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1828/2012 mit 3 Anlagen.

TOP 10.4.
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1725 – Roderbruchmarkt - Süd–
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1850/2012 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat zden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1725 – Roderbruchmarkt-Süd, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1850/2012 mit 3 Anlagen.

TOP 10.5.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1479, 1.Änd - Wohnen am Yachthafen -
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1952/2012 mit 3 Anlagen)
Bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1479, 1. Änderung - Wohnen am Yachthafen, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1952/2012 mit 3 Anlagen.

TOP 10.6.
Bebauungsplan Nr. 314, 3.Änd - Nordring -
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1953/2012 mit 4 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 314, 3. Änderung – Nordring, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1953/2012 mit 4 Anlagen.

TOP 10.7.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1747 - Sodenstraße 10,
Bebauungsplan der Innenentwicklung,
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1954/2012 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1747 - Sodenstraße 10, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1954/2012 mit 3 Anlagen.

TOP 10.8.
Bebauungsplan Nr. 1755 - Feuer- und Rettungswache Weidendamm -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2125/2012 mit 3 Anlagen)

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) hob hervor, dass den beteiligten Ausschüssen und der Verwaltung ein ganz besonderes Highlight in Bezug auf Vorbereitung, Konzeption und Standort gelungen sei. Ein Instrument der innerstädtischen Sicherheit derart zentral zu integrieren, verlange Anerkennung.
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1755 - Feuer- und Rettungswache Weidendamm, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2125/2012 mit 3 Anlagen.
TOP 10.9.
Bebauungsplan Nr. 1495 - Steinfeld-/ Brunnenstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2170/2012 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1495 - Steinfeld-/ Brunnenstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2170/2012 mit 3 Anlagen.

TOP 11.
Antrag zum Neubau des Zentralen Omnibusbahnhofes an der Rundestraße
(Drucks. Nr. 1436/2012 mit 7 Anlagen)

Ratsherr Engelke (FDP) nahm Bezug auf den Änderungsantrag der FDP-Fraktion und erläuterte, dass dieser zum einen darauf abziele die geplanten Fahrradständer ebenso zu überdachen, wie im Beispiel der Bushaltestelle entlang der Mauer. Zum zweiten sollte Vorder- und Hintertür des Servicecenters für den Publikumsverkehr passierbar sein. Denn es habe wenig mit Service zu tun, wenn man aus Richtung Bahnhof, durch den Tunnel kommend, immer erst einmal um das Gebäude herum gehen müsse, um eintreten zu können. Abschließend stellte Ratsherr Engelke (FDP) die Darstellung der Verwaltung in Frage, wonach die Dachkonstruktion aufgrund der gestiegenen Stahlpreise flächenmäßig kleiner gestaltet werden müsse.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) erklärte, dass die Fraktion DIE LINKE. die Ausgangsdrucksache zum Neubau des Zentralen Omnibusbahnhofs ablehnen werde, da vorgesehen sei, dass dieser von einem Privaten betrieben werden solle. Man sei der Ansicht, dass dies von der öffentlichen Hand übernommen werden müsse.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) merkte an, dass die PIRATEN-Fraktion den Neubau des Zentralen Omnibusbahnhofs positiv bewerte. Weiter erläuterte Ratsherr Hillbrecht, dass die Entscheidung über die Nutzung der Türen nicht im Rat, sondern im Rahmen des operativen Geschäfts getroffen werden sollte. Da die Überdachung der Fahrradständer kein konstruktives Problem darstelle, wie am Fahrgastbereich erkennbar sei, würde man dem Änderungsantrag in diesem Punkt zustimmen. Abschließend bat Ratsherr Hillbrecht zum Änderungsantrag der FDP-Fraktion um eine getrennte Abstimmung nach Ziffern.

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) merkte an, dass der Rat der Stadt nicht beschließen sollte wer, wann, welche Tür zu schließen habe. Zur Überdachung der Fahrradständer verwies Ratsherr Dette auf das Fahrradparkhaus und machte deutlich, dass niemand sein Fahrrad über Nacht im Freien stehenlassen würde.

Ratsherr Mineur (SPD) sagte, dass die Tageskarte 1 € und das Unterstellen für einen Monat in der Fahrradstation 10 € koste. Den Kostenbeitrag müssten auch Fahrradfahrer aufbringen können, die mit dem Bus verreisen würden.

Ratsherr Blaschzyk (CDU) erklärte, dass die CDU-Ratsfraktion der Ausgangsdrucksache zustimmen werde. Man stimme in diesem Rahmen ebenso der verkleinerten Dachkonstruktion zu, da diese zur Kostenreduzierung beitrage. Im Weiteren forderte Ratsherr Blaschzyk, dass die Verwaltung sich nun der Vermarktung des alten Geländes des Zentralen Omnibusbahnhofs am Raschplatz zuwenden möge.

Ratsherr Engelke (FDP) wies darauf hin, dass mit dem Beschluss zur vorliegenden Drucksache die Sperrung einer Tür des Servicecenters verabschiedet würde. Weiter unterstellte Ratsherr Engelke einigen Anwesenden, dass diese offenbar nicht nachvollziehen könnten, dass es Menschen in der Stadtgesellschaft gäbe, die über das Entrichten einer Gebühr in Höhe von einem Euro nachdenken müssten. Zudem könnte man die Ablehnung einer Überdachung mit dem oftmals höchstens halbvollen Fahrradparkhaus am Bahnhof in Verbindung bringen.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) stimmte den Ausführungen seines Vorredners zu und bemerkte, dass nicht nur Urlaubsreisende ihr Fahrrad am Zentralen Omnibusbahnhof abstellen würden. Man sollte auch an die Radfahrer denken, die ihr Fahrrad nur für einige Stunden sicher und im Trockenen abstellen wollten, ohne gegen Gebühr die Fahrradstation in Anspruch zu nehmen. Ferner sei ein Antrag in das Verfahren eingebracht worden, wonach die Landeshauptstadt Hannover den „Fahrradfreundlichen Städten“ beitreten sollte. Mit der Überdachung der Fahrradständer eröffne sich die Möglichkeit etwas für die Radfahrer zu verbessern.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) gab zu bedenken, dass am Zentralen Omnibusbahnhof auch Regionalbusse und Stadtlinienbusse hielten und sich dieser zu einem zentralen Umsteigepunkt entwickeln könnte. Zudem sei bekannt, dass die beiden Fahrradstationen am Hauptbahnhof nicht rund um die Uhr geöffnet hätten. Diese hätten an den Werktagen bis 23:00 Uhr und am Sonntag bis 22:00 ur geöffnet. Im Weiteren dementierte Ratsherr Hillbrecht, eine Diskussion über längere Öffnungszeiten führen zu wollen. Damit solle lediglich vermittelt werden, dass Fahrradfahrer den Zwängen dieser Öffnungszeiten ausgeliefert seien und die Fahrradstationen demnach nicht immer nutzen könnten. Zum Abschluss erinnerte Ratsherr Hillbrecht daran, dass die Verwaltung plane bis zum Jahr 2025 den Anteil der Radfahrer in der Stadt auf 25 % zu erhöhen. Die Anwesenden sollten vor diesem Hintergrund darüber nachdenken einen Fahrradständer vernünftig auszustatten.
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) erörterte, dass der neue Omnibusbahnhof flächenmäßig deutlich kleiner angelegt und gleichzeitig von einer größeren Anzahl an Bussen angefahren würde. Das Resultat sei eine Effizienzsteigerung die zu Gunsten städtebaulicher und umweltpolitischer Belange zu verbuchen sei und deshalb werde die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Antrag zustimmen.

TOP 11.1.
dazu 1.Ergänzung, Änderungsanträge des Stadtbezirksrates Mitte
(Drucks. Nr. 1436/2012 E1 mit 2 Anlagen)

TOP 11.2.
und Änderungsantrag der FDP-Fraktion
(Drucks. Nr. 1780/2012)
Getrennte Abstimmung:
Gegen 5 Stimmen lehnte der Rat den Ziffer 1. des Änderungsantrages der FDP-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1780/2012 ab.

Gegen 3 Stimmen lehnte der Rat den Ziffer 2. des Änderungsantrages der FDP-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages Drucks. Nr. 1780/2012 ab.

Gegen 3 Stimmen beschloss der Rat zur 1. Ergänzung - Änderungsanträge
des Stadtbezirksrates Mitte, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks.
Nr. 1436/2012 E1 mit 2 Anlagen.

Gegen 4 Stimmen beschloss der Rat, in Verbindung mit der Ziffer 1 den Antrag
der 1. Ergänzung der Drucks. Nr. 1436/2012, zum Neubau des Zentralen Omnibusbahnhofes an der Rundestraße nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1436/2012 mit 7 Anlagen.

TOP 12.
Anträge zum Straßenausbaubeitrag

TOP 12.1.
Ringerschließung Hildesheimer Straße 272 - 278 gerade
(Drucks. Nr. 1247/2012 mit 1 Anlage)
Mit 40 Stimmen gegen 13 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat den Straßenausbaubeitrag - Ringerschließung Hildesheimer Straße 272 bis 278, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1247/2012 mit 1 Anlage.
TOP 12.2.
Wilhelm-Busch-Straße von Kampstraße bis Wilhelm-Tell-Straße
(Drucks. Nr. 1857/2012 mit 1 Anlage)
Mit 40 Stimmen gegen 13 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat den Straßenausbaubeitrag - Wilhelm-Busch-Straße von Kampstraße bis Wilhelm-Tell-Straße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1857/2012 mit 1 Anlage.
TOP 13.
Antrag zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. zum Erhalt und Ausbau der Stadtbibliothek Limmerstraße
(Drucks. Nr. 0757/2012)

Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.) verlas den Antragstext einschließlich Begründung und bemerkte zum Abschluss, dass ebenso der Arbeitskreis „Kritischer Bibliothekarinnen und Bibliothekare“ fordere, die Bibliothek weiter bestehen zu lassen und diese nicht aufgrund des Lernzentrums im Lindener Rathaus zu schließen.

Beigeordnete Kastning (SPD) konstatierte, dass die Landeshauptstadt Hannover insgesamt in den Stadtteilen eine gute Versorgung mit Bibliotheken vorweisen könne. Dies werde auch weiterhin in Linden-Limmer der Fall sein. Das Lindener Rathaus und der dazugehörige Anbau würde derzeit aufwendig saniert. Dort werde man zukünftig ein Bürgerbüro, ein Lernzentrum der Volkshochschule und eine zeitgemäß ausgestattete Bibliothek finden können. Die Zusammenlegung der Bibliotheken habe man bereits vor mehreren Jahren mit breiter Mehrheit im Rat beschlossen. Die neue Bibliothek werde in der technischen Ausstattung der Medien und der Literatur modern gestaltet und barrierefrei zugänglich sein. Im Weiteren wies Beigeordnete Kastning auf die viel kritisierte Schließung der Bibliothek am Bonifatiusplatz hin. Auch dort habe man aufgrund einer Zusammenlegung eine moderne Bibliothek im Podbi-Park errichten können. Die guten Nutzerzahlen seien die Eckpfeiler einer damals guten Entscheidung. Zudem würden Kooperationen mit Schulen und Kindertagesstätten über Bücherkisten und -paketen sowie anderen Projekten unter Einbezug gut geschultem Personal für eine gute Versorgung in allen Stadtteilen garantieren.

Ratsherr Engelke (FDP) machte darauf aufmerksam, dass die FDP-Ratsfraktion grundsätzlich für eine große Anzahl von Bibliotheken in allen Stadtteilen der Landeshauptstadt Hannover sei. Allerdings seien die Zusammenlegungen von Stadtteilbibliotheken der finanziell prekären Situation der Stadt Hannover geschuldet. Vor diesem Hintergrund seien Zusammenlegungen im Einklang mit modernen, zukunftsorientierten Ausstattungen, wie im Lindener Rathaus, der richtige Weg. Abschließend bot Ratsherr Engelke jegliche Unterstützung an, wenn man beabsichtige, Projekte wie Bücherbus, Bücherschränke oder –kisten für die Menschen in der Limmerstraße anzustoßen.
Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.) versprach, dass die Fraktion DIE LINKE. den vorliegenden Antrag beharrlich immer wieder in das Verfahren einbringen werde, da man eine Bürgerinitiative mit 25.000 gesammelten Unterschriften aus der Stadtgesellschaft nicht einfach ignorieren könne. Ferner erinnerte Ratsfrau Pollok-Jabbi daran, dass in den vorangegangenen Wortbeiträgen der Stadtteil Ahlem völlig unberücksichtigt geblieben sei. Die neue Bibliothek im Lindener Rathaus sei von Ahlem aus nur durch Umsteigen erreichbar. Zudem wäre das Freizeitheim Linden bereits barrierefrei, da dort ein Fahrstuhl vorhanden sei. Abschließend bemerkte Ratsfrau Pollok-Jabbi, dass der Bücherbus älteren Jahrgangs sei und fügte hinzu, dass man gern die Unterstützung der FDP-Fraktion annähme, um eine Neuanschaffung zu forcieren.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) sagte, dass Bibliotheken die Stadtgesellschaft und vor allem Kinder mit Büchern bzw. Literatur in Berührung bringen sollten. Diese Bibliotheken sollten gut verteilt und in allen Stadtteilen leicht erreichbar seien. Denn niemandem würden technisch hervorragende, dem Bestand nach vielfältig und umfangreiche, große Zentralbüchereien nutzen, wenn diese nur schlecht oder umständlich erreichbar wären.

Ratsherr Mineur (SPD) machte zu den 25.000 bundesweit gesammelten Unterschriften der Bürgerinitiative ein Rechenexempel auf, wonach 25.000 im Verhältnis zu über 80 Mio. Einwohnern einen Anteil von unter 0,3 Promille bedeuteten. Weiter führte Ratsherr Mineur aus, dass die Bibliothek im Lindener Rathaus und das Freizeitheim Linden lediglich 2 km voneinander entfernt seien. Das wäre eine Entfernung, die man in der heutigen Zeit auch Kindern zumuten könne.
Gegen 19 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Antrag der Fraktion DIE LINKE. zum Erhalt und Ausbau der Stadtbibliothek Limmerstraße nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0757/2012 ab.


TOP 14.
Antrag zum Antrag der CDU-Fraktion zu einem Preis "Respekt" für Bundesfreiwilligendienstleistende
(Drucks. Nr. 1293/2012)

Ratsherr Lorenz (CDU) erläuterte, dass der Bundesfreiwilligendienst den Zivildienst abgelöst habe und dass damit nicht nur junge Menschen, sondern auch Ältere freiwillig Aufgaben für die Stadtgesellschaft zum Wohle anderer Menschen übernehmen könnten. Daher habe man den Bundesfreiwilligendienst sehr kritisch angenommen. Die Wohlfahrtsverbände hätten ein Gelingen in Frage gestellt und die Wiedereinführung der Zivildienstleistenden gefordert. Allerdings gäbe es aktuell keinen unter den Wohlfahrtsverbänden, der seine Bundesfreiwilligendienstleistenden gehen lassen würde. Vielmehr fordere man, noch mehr als die 35.000 Stellen einzurichten. Weiter führte Ratsherr Lorenz aus, dass die CDU-Ratsfraktion der Ansicht sei, diesen jungen und älteren Menschen für ihre Leistung ein gewisser Respekt entgegen zu bringen sei. Deshalb bitte man die Verwaltung einen solchen Preis einzurichten, die Vergaberichtlinien auszuarbeiten und durch eine Jury des Rates entscheiden zu lassen. Diese Jungen und Älteren, Frauen und Männer leisteten Hilfe für andere Menschen der Stadtgesellschaft mit dem Herzen und nicht für Geld.

Ratsfrau Dr. Koch (SPD) bemerkte, dass der unerwartete Erfolg des Bundesfreiwilligendienstes allgemein erfreut zur Kenntnis genommen würde. Der Bundesfreiwilligendienst sei quantitativ mit 35.000 Stellen personell nur halb so gut ausgestattet wie ehemals der Zivildienst. Im Weiteren erinnerte Ratsfrau Dr. Koch daran, dass es im Bereich Fußball ein Projekt unter dem Motto „Respekt“ zur Gleichstellung von homosexuellen Frauen und Männern zumindest in Hannover bereits gäbe. Zudem sei der Bundesfreiwilligendienst keine ausschließlich ehrenamtliche Tätigkeit, da Entschädigungen gezahlt würden. Abschließend erklärte Ratsfrau Dr. Koch, dass zum Bundesfreiwilligendienst bundesweit ein Preis ausgelobt würde und empfahl der CDU-Ratsfraktion auf Bundesebene Kontakte zu knüpfen, um Vorschläge dahin gehend formulieren zu können.

Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) erklärte, dass die PIRATEN-Fraktion ausdrücklich die Idee begrüße, Personen die sich engagierten öffentlich zu ehren und anzuerkennen. Weiter erklärte Ratsherr Dr. Junghänel, dass die PIRATEN-Fraktion auf eine deutliche Trennung von Antragstext und Begründung Wert läge, da diese in ihren Ausführungen unpräzise sei. Dazu hielt Ratsherr Dr. Junghänel fest, dass 30 % der Bundesfreiwilligendienstleistenden über 27 Jahre und davon wiederum 20 % über 50 Jahre alt wären. Die Behauptung nur durch Freiwillige eine ausreichende Versorgung garantieren zu können, um die Lücken im Sozialstaat zu schließen, sei nicht belegt. Zum Abschluss führte Ratsherr Dr. Junghänel aus, dass vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung die Alterung der Menschheit ein Grund dafür sei, man sich nicht nur auf freiwillige Helfer verlassen sollte. Vielmehr ergäbe sich daraus der klare gesellschaftliche Auftrag und die Verpflichtung, in diesen Sektoren mehr qualifizierteres Personal auszubilden und einzustellen. In diesem Zusammenhang seien unbefristete Arbeitsverträge, eine faire Entlohnung und die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen notwendig. Dazu würden die PIRATEN in Niedersachsen einen Mindeststundendenlohn von 10 € zur Absicherung fordern.
Gegen 15 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zu einem Preis "Respekt" für Bundesfreiwilligendienstleistende nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1293/2012 ab.


TOP 15.
A N T R Ä G E

TOP 15.1.
der CDU-Fraktion

TOP 15.1.1.
zu einer / eines Autobeauftragten für Hannover
(Drucks. Nr. 2148/2012)
eingebracht und überwiesen:
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss.
In den Verwaltungsausschuss.
TOP 15.1.2.
zur Gleichstellung blinder und sehbehinderter Menschen
(Drucks. Nr. 2149/2012)
eingebracht und überwiesen:
In den Sozialausschuss.
In den Gleichstellungsausschuss.
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss.
In den Verwaltungsausschuss.

TOP 15.2.
der FDP-Fraktion zur Fahrradsituation vor dem Hauptbahnhof
(Drucks. Nr. 2153/2012)
eingebracht und überwiesen:
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss.
In den Verwaltungsausschuss.
TOP 15.3.
der CDU-Fraktion

TOP 15.3.1.
zu einer Informations-Broschüre über die Gefahren von Extremismus
(Drucks. Nr. 2296/2012)
eingebracht und überwiesen:
In den Schulausschuss.
In den Verwaltungsausschuss.

TOP 15.3.2.
zur Ausweisung einer Mountainbike-Strecke in der Eilenriede
(Drucks. Nr. 2309/2012)
eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen.
In den Sportausschuss.
In den Verwaltungsausschuss.


TOP 18.
Beurlaubung von Herrn Oberbürgermeister Stephan Weil
(Drucks. Nr. 2343/2012)

Beigeordneter Seidel (CDU) drückte seine höchste Verwunderung darüber aus, dass die vorliegende Drucksache die Fraktionen erst am Vortag erreicht habe. Man habe am Dienstag zur Faktionssitzung lediglich eine Ankündigung des Antrages erhalten. Weiter führte Beigeordneter Seidel aus, dass ein derartiges Vorgehen der Verwaltung außerordentlich seltener Natur sei. Im Besonderen deswegen, da keine Dringlichkeit vorläge. Denn es sei schon länger bekannt, dass sich der Herr Oberbürgermeister um ein Landtagsmandat bemühe und seinen Amtsgeschäften folglich nicht wie gewohnt werde nachgehen können. Zudem bemängele die CDU-Ratsfraktion eine inhaltliche Klarheit im Zusammenhang mit dem weiteren Verfahren. Es werde z.B. auf die Terminabstimmungen des Oberbürgermeisters mit dem Ratsvorsitzenden hingewiesen. Allerdings werde nicht detailliert darauf eingegangen, wie diese Abstimmungen erfolgen würden. Im Weiteren ließ Beigeordneter Seidel den bisherigen Terminplan 2012 des Oberbürgermeisters, in Bezug auf dessen bisherigen Erholungsurlaub, in groben Zügen Revue passieren. Abschließend erörterte Beigeordneter Seidel, dass der Oberbürgermeister der wichtigste Repräsentant der Landeshauptstadt und zudem der Chef der Verwaltung mit ca. 9.000 Mitarbeitern sei und schlussfolgerte, dass eine Verwaltung einen Hauptverantwortlichen und dessen Entscheidungen benötige. Deshalb hätte sich die CDU-Ratsfraktion eine klarere und überschaubarere Regelung gewünscht. Eine klare Linie des Herrn Oberbürgermeisters wäre das Wahrnehmen des Wahlurlaubs ab dem 20. November bis zur Landtagswahl gewesen.

Beigeordnete Kastning (SPD) stellte fest, dass der Herr Oberbürgermeister öffentlich bekundet habe, dass der Landtagswahlkampf nicht zu den Aufgaben eines Oberbürgermeisters gehöre sowie auch nicht das Amt des Oberbürgermeisters zum Landtagswahlkampf. Der Anspruch auf unbezahlten Wahlurlaub sei ein verfassungsmäßiges Recht und der Oberbürgermeister habe in der Öffentlichkeit explizit auf seine Inanspruchnahme hingewiesen, um eine Vermischung von Amt und Wahlkampf vermeiden zu können. Zudem merkte Beigeordnete Kastning an, dass die SPD-Fraktion keine Probleme beim Erfassen des Inhalts der vorliegenden Drucksache im benannten Zeitrahmen gehabt habe. Ferner sei in der Sitzung des Ausschusses für Organisation und Personalangelegenheiten darauf hingewiesen worden, dass der Antrag ohne Schwierigkeiten zur weiteren Beratung in die Fraktionen hätte verwiesen werden können, obwohl eine Behandlung des Antrages in der Novembersitzung des Rates im Hinblick auf die strategische Ausrichtung und Vorbereitung eines im selben Monat beginnenden Verfahrens ein wenig nachteilig wäre. Weiter bemerkte Beigeordnete Kastning, dass der amtierende Ministerpräsident laut eines Artikels aus der Tagespresse keinen Wahlurlaub in Anspruch nehmen würde. Dazu wies Beigeordnete Kastning darauf hin, dass es zum einen einem schlechten Stil entspräche und zum zweiten fragwürdig anmute, den Herrn Oberbürgermeister auf diesem Wege politisch zu diskreditieren, wenn die CDU in Niedersachsen einen ebenfalls prominenten Kandidaten in den Wahlkampf schicke, welchem in der Öffentlichkeit ebenfalls ausreichend Wahrnehmung entgegengebracht würde. Abschließend betonte Beigeordnete Kastning vor dem Hintergrund der Terminabstimmungen von Oberbürgermeister und dem 1. Bürgermeister, dass die Verwaltung ebenso wie ein Unternehmen, aus deren Reihen eine MitarbeiterIn einen Wahlurlaub nähme, in der Lage sein würde, im Umgang mit dem operativen Geschäft, das Abrechnen oder das Abstimmen von Terminabsprachen durchzuführen.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) sagte, dass der Piraten-Fraktion der Zeitraum von zwei Tagen zu knapp bemessen sei, um über den vorliegenden Antrag abstimmen zu können. Es gehe schließlich um den formellen Antrag des Herrn Oberbürgermeisters, wie dieser in den kommenden zwei Monaten seinen Amtsgeschäften nachkommen wolle. Ratsherr Hillbrecht betonte, dass man den Rechtsanspruch auf Wahlurlaub in keinster Form in Frage stellen würde. Allerdings seien in der Begründung zum Antrag offensichtliche Unklarheiten aufgetreten. Dort würde z.B. ausgeführt, dass die Beurlaubung des Oberbürgermeisters keine finanzielle Auswirkung habe. Dazu erörterte Ratsherr Hillbrecht, dass hoffentlich eine positive Auswirkung für die Stadt zu erwarten sei, da der Wahlurlaub ausdrücklich unbezahlt sei. Die PIRATEN-Fraktion nähme sich daher das Recht, noch ein wenig länger über den Antrag nachdenken zu dürfen und werde diesen zur weiteren Beratung in die Fraktionen ziehen.

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) verwies auf die Geschäftsordnung des Rates und erklärte, dass der Antrag zur Geschäftsordnung der PIRATEN-Fraktion von der Ratsversammlung abgestimmt werden müsse, wenn der Antragsteller der Drucksache die besondere Dringlichkeit zur Behandlung fordere.

Beigeordneter Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen) machte darauf aufmerksam, dass es sich im vorliegenden Antrag um einen Rechtsanspruch handele und dass man in diesem Zusammenhang der Bevölkerung nicht suggerieren sollte, dass die Ratsmitglieder der Landeshauptstadt Hannover länger als zwei Tage bräuchten, um darüber entscheiden zu können. Ferner forderte Beigeordneter Schlieckau die Mitglieder der CDU-Ratsfraktion auf, sich mit ernsthaften politischen Themen zum Landtagswahlkampf und der Kandidatur des Oberbürgermeisters als Ministerpräsident zu befassen. Der vorliegende Antrag sei keine besonders geeignete Grundlage. Im Weiteren prognostizierte Beigeordneter Schlieckau der CDU in Hannover wachsende Schwierigkeiten bei der Aufstellung des vorgesehenen Kandidaten zur Oberbürgermeisterwahl, wenn dieser sich auch zukünftig mit Belanglosigkeiten in Szene setzen wolle, ohne tiefgreifende politische Auseinandersetzungen zu führen. Zudem sei die PIRATEN-Fraktion seit über 12 Monaten im Rat dabei und sollte inzwischen in der Lage sein, innerhalb von zwei Tagen über einen Urlaubsantrag zu entscheiden. Man könne der Verwaltung in jedem Fall zutrauen, einen Urlaubsanspruch entgegen zu nehmen und diesen ordnungsgemäß abzurechnen.

Stadtrat Walter machte auf die Kritik aufmerksam, wonach die Drucksache relativ spät in das Verfahren eingebracht worden sei. Da man die Berechtigung der späten Vorlage anerkannt habe, sollte man nun davon Abstand nehmen, weitere vier Wochen verstreichen zu lassen. Die nächste Ratsversammlung sei für den 08. November terminiert und der vorliegende Antrag begehre eine Regelung ab dem 20. November. Das würde bedeuten, dass eine entsprechende Planung für den erbetenen Zeitraum dem Herrn Oberbürgermeister faktisch deutlich erschwert würde. In die Erörterungen, unabhängig vom Recht des Rates, sollte der Gesichtspunkt eines gleichen und fairen Wahlkampfes für alle Bewerber einbezogen werden.

Ratsherr Förste (DIE LINKE.) drückte sein Unverständnis über eine völlig belanglose Diskussion und der damit in Verbindung stehenden, an Durchsichtigkeit kaum zu überbietenden Kritik aus. Das eigentliche Problem, welches den Absprachen der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen geschuldet sei wäre, dass die Landeshauptstadt ein halbes Jahr lang ohne einen Oberbürgermeister auskommen müsse.

Ratsherr Lorenz (CDU) brachte seinen Unmut darüber zum Ausdruck, dass man einen Antrag zur Geschäftsordnung der PIRATEN-Fraktion mit einer öffentlichen Kritik an der CDU-Ratsfraktion und deren Fraktionsvorsitzenden vermische. Die CDU-Fraktion habe im Verwaltungsausschuss klar Position bezogen und eindeutig abgestimmt.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) legte der PIRATEN-Fraktion nahe, den Antrag zur Geschäftsordnung zurückzuziehen, da diese Vorgehensweise ein schlechtes Bild auf den gesamten Rat der Stadt projiziere. Weiter erläuterte Ratsherr Wruck, dass er im Ausschuss für Organisation und Personalangelegenheiten den Ausführungen zum Antrag beiwohnen durfte. Dazu begrüßte Ratsherr Wruck die Aussage des Oberbürgermeisters, wonach dieser seinen Wahlurlaub für die Eröffnung des Schlosses Herrenhausen unterbrechen wolle.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) bemerkte, dass die unnötige Aufbauschung des Themas einzig und allein den Landtagswahlkampf zum Hintergrund habe und bat darum, dass man die völlig überflüssige Debatte beenden möge.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) zeigte sich verwundert über die eingeschlagene Richtung der Debatte, denn schließlich nähme man elementare Rechte des Rates wahr. Das elementare Recht des Rates sei es, über Beschlussdrucksachen, über die man zu entscheiden habe, sich auch ausreichend Gedanken machen zu dürfen. Weiter führte Ratsherr Hillbrecht aus, das auch der CDU-Ratsfraktion der Zeitraum eigentlich zu kurz gewesen sei. Die PIRATEN-Fraktion sähe das Problem, dass man sich nicht ausreichend mit der Materie habe befassen können und halte am Antrag zur Geschäftsordnung fest.

Ratsherr Engelke (FDP) erläuterte, dass die FDP-Ratsfraktion innerhalb kürzester Zeit in der Lage gewesen sei die Drucksache durchzulesen, zu begreifen und darüber zu entscheiden. Ferner empfahl Ratsherr Engelke ernsthafte Überlegungen anzustellen, ob die Aufrechterhaltung des Antrages zur Geschäftsordnung weiter verfolgt werden sollte. Zudem zeigte sich Ratsherr Engelke erfreut darüber, dass der Oberbürgermeister an den Eröffnungsfeierlichkeiten des Schlosses Herrenhausen teilnehmen werde. Denn der Oberbürgermeister sei mitverantwortlich dafür, dass die Realisierung des Neubaus am Standort in den Herrenhäuser Gärten erfolge.

Ratsfrau Wallat (SPD) teilte grundsätzlich das Ansinnen eines jeden Ratsmitgliedes, Anträge zur ausführlichen Beratung in den Fraktionen behandeln zu wollen. Allerdings begehre der vorliegende Antrag einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Wahlurlaub im Rahmen einer Kandidatur auf ein Landtagsmandat. Den Arbeitgebern bleibe in diesem Fall lediglich die Möglichkeit eine allgemein verträgliche Lösung anzustreben, denn eine Ablehnung sei ausgeschlossen.

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) erläuterte, dass er seine Aufgabe als Ratsvorsitzender der Landeshauptstadt Hannover dahin gehend verstehe, alle Ratsmitglieder gleich zu behandeln und einzubinden. Ratsvorsitzender Strauch konstatierte, dass er fest davon überzeugt sei, dass der Antrag in der nächsten Ratsversammlung beschlossen würde, wenn dieser heute in die Fraktionen gezogen werde. Ferner sei er überzeugt davon, dass der Beratungsbedarf der Antrag stellenden Fraktion fünf Minuten kaum überschreiten werde. Weiter führte Ratsvorsitzender Strauch aus, dass dem Antrag zur Geschäftsordnung natürlich stattgegeben werde und bot zugleich an die Ratsversammlung für ca. fünf Minuten zu unterbrechen, um sich mit den Protagonisten zum Antrag noch einmal ins Benehmen setzen zu können.

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) unterbrach die Ratsversammlung.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) betonte wiederholt, dass es im vorliegenden Fall um existenzielle Rechte des Rates und der Politik gehe, um die Möglichkeit einer Kontrolle auszuüben. Die PIRATEN-Fraktion nähme sich dieses Recht und werde den Antrag zur Geschäftsordnung aufrecht erhalten.
Von den PIRATEN zur weiteren Beratung in die Fraktionen gezogen.

TOP 16.
Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema "Steigende Mieten und steigende Nachfrage - Hannover braucht dringend bezahlbaren Wohnraum"
(Drucks. Nr. 2167/2012)

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) erläuterte, dass die Gesamtdauer der Aussprache gemäß
§ 15 Abs. 5 Geschäftsordnung des Rates 45 Minuten nicht überschreiten solle. Dabei werde nur die von den Ratsfrauen und Ratsherren in Anspruch genommene Redezeit berücksichtigt, die von den Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung benötigte Redezeit bleibe dagegen unberücksichtigt.
Nach § 15 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Rates betrage die Redezeit für den einzelnen Wortbeitrag 5 Minuten. Anträge zur Sache dürften nicht gestellt werden; Abstimmungen fänden nicht statt.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) führte aus, dass die Bundesregierung am Vortag einen aktuellen Bericht zur Lage in der Wohnungswirtschaft mit Alarmwirkung veröffentlicht habe. Danach steige in den großen Städten der Druck auf die Mietpreise. Mit der Folge, dass immer mehr Wohnungssuchende es schwer hätten die passende Wohnung zu finden. Mieterinnen und Mieter würden einem Verdrängungsprozess ausgesetzt. Dazu käme eine Explosion der Mietnebenkosten – nicht zuletzt aufgrund einer falschen Weichenstellung zur Energiewende und zu Lasten der Mieter und ihren Rechten. Bereits jetzt reichten die Ansätze bei den Nebenkosten für Hartz-IV-Empfängern oft nicht aus.

Die Fraktion DIE LINKE. fordere deshalb nicht nur im Rat der Landeshauptstadt – Sozialtarife. Laut einer Studie vom Eduard-Pestel-Institut fehlten bundesweit rund 100.000 Wohnungen. Hannover läge bei dieser Studie mit 5.200 fehlenden Wohnungen auf Platz sieben. Das Manko seien überwiegend preisgünstige und große Wohnungen. Eine Ursache dafür sei die wachsende Attraktivität von städtischen Lagen und würde aktuell verschärft durch den doppelten Jahrgangsabschluss der Abiturienten, der im Oktober beginne zu studieren. Der Druck auf die Mieten wachse außerdem, da Immobilienfonds Wohnungen als Spekulationsobjekt begreifen würden, welche in Folge der Finanzkrise eine noch sichere Anlage seien.

Die dritte Ursache sei eine politisch zu verantwortende, seit Jahren verfehlte Wohnungsbaupolitik. Die Bundesregierung habe dies in ihrem Bericht selbst zugegeben. Noch nie seien so wenige Wohnungen, insbesondere Mietwohnungen, gebaut worden wie in den vergangenen drei Jahren. Der Bestand an Sozialwohnungen sei zwischen 2002 und 2010 um 1/3 auf 1,6 Mio. Wohnungen geschrumpft. In Großstädten, Ballungszentren und Universitätsstädten seien die Mieten allein im Jahr 2011 um 10% gestiegen. Durchschnittlich 1/3 ihrer Konsumausgaben müssten Mieter für Wohnungen und Betriebskosten ausgeben. Einkommensschwächere Haushalte bis zu 45 %.

Die dritte Ursache sei demnach der katastrophale Rückgang bei der Förderung von sozialem Wohnungsbau auf Bundes- und Landesebene. Insbesondere die Landesregierung der Fraktionen der CDU und FDP habe den sozialen Wohnungsbau vernachlässigt, um den knappen Haushalt zu konsolidieren. Die Niedersächsische Sozialministerin Aygül Özkan (CDU) habe Verbesserungen angekündigt. Aber selbst damit würde der Mietpreis, bei einer nur halbwegs erträglichen Kalkulation des Investors, acht Euro pro Quadratmeter betragen. Sozial wären Mietpreise um die fünf Euro. Und sozialer Wohnungsbau müsse sich auch lohnen. Man brauche dringend eine Erhöhung der Wohnungsbauförderung durch Land und Bund. Man brauche ebenso ein „Zweckentfremdungsverbot“ für Wohnraum und Strafen bei mutwilligem Leerstand, wie es die Landtagsfraktion DIE LINKE. fordere. Zudem brauche man eine sozial verträgliche Regelung für Mietobergrenzen.

Aber auch Hannover könne etwas tun, nämlich große und günstige Mietshäuser in der Stadt bauen lassen. Dazu habe der Stadtbaurat mit dem Projekt „City 2020“ ein großes Programm aufgelegt. Den Bau von günstigem Wohnraum aber leider vernachlässigt. Auch bei den gemeinsamen Rundfahrten zu den laufenden Bauprojekten sei aufgefallen, dass bei günstigen Mietwohnungen zwar im Bestand saniert worden sei, dass aber die Neubauprojekte meist Einfamilienhäusern oder dem höherpreisigem Segment bei Mietwohnungen zuzuordnen wären. Damit nicht zunehmend Menschen aus den städtischen Lagen vertrieben würden und eine vernünftige soziale Mischung in den Stadtteilen bestehen bleibe, müsse man auch dort günstige Mietwohnungen bauen.

Immerhin hätten die Proteste der Fraktion DIE LINKE. bei der Bebauung des Klagesmarktes dazu geführt, dass die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen nun genau dies tun wollten. Immerhin habe man erkannt, dass eine Gentrifizierung dort unerwünscht sei. Man sei auch weiterhin gegen eine Bebauung des Klagesmarktes, denn es gäbe noch andere Plätze in Hannover. Außerdem sollte zunächst einmal die Refinanzierung erläutert werden, denn allein die aufwendige Beseitigung des Bunkers würde 2,6 Mio. € kosten.

Im Übrigen hätte die Stadt längst handeln müssen, denn die bedrohliche Lage auf dem Wohnungsmarkt in Hannover habe sich seit mehreren Jahren angekündigt. Abschließend erklärte Beigeordneter Förste zum Brief des Seniorenbeirates, dass viele Seniorinnen und Senioren die Hoffnung gehabt hätten, sich in alten Wohnungen/Wohnanlagen oder einem Wohnheim einen guten Lebensabend gesichert zu haben. Dann aber sei ihr Haus an einen großen Immobilieninvestor verkauft worden. Die Instandsetzungen würden seitdem vernachlässigt um Kosten zu sparen. Bei schweren Mietmängeln passiere nichts und die älteren Menschen trauten sich nicht sich zu wehren. Zumindest bei den SeniorInnen die Grundsicherung bezögen, sollte die Stadt beratend unterstützen. Es sei eine schwere Fehlentwicklung, wenn alte Menschen die sich nicht wehren könnten mit ihren Wohnungen zum Spielball der entfesselten Immobilienwirtschaft würden. Die eigene Wohnung sollte ein Menschenrecht sein und kein Spekulationsobjekt!

Ratsherr Hermann (SPD) führte aus, dass die Frage zum bezahlbaren Wohnen im vergangenen Sommer wie aus dem Nichts publik geworden sei. Neu sei das Thema allerdings nicht, denn man kenne die Problematik alle 15 Jahre wiederkehrend, im Besonderen aus den Ballungsgebieten. Bezahlbares Wohnen sei für die SPD-Fraktion eine elementare Voraussetzung von gesellschaftlicher Teilhabe.

Man erlebe zurzeit massive Erhöhungen bei den Neuvermietungen. Bei Neubauten bewegten sich die Preise bei über 10 Euro pro Quadratmeter. Während andere Bevölkerungsgruppen eigentlich nur fünf Euro bezahlen könnten. Insgesamt betrachtet sei Hannover, im Vergleich zu anderen Großstädten relativ gut aufgestellt, da man eine ausgewogene Verteilung vorweisen könne. Dies ändere allerdings nichts an den Missständen. Man verzeichne, wie auch im Land, einen Rückgang der Belegrechte. Der Stadtbaurat habe für Hannover einen Neubaubedarf von 6.000 bis 8.000 Wohnungen festgestellt und dies erst kürzlich im Rat sehr ausführlich dargelegt. Allerdings würde derzeit unterhalb der jährlichen Rate gebaut. Dazu käme, dass eher im hochpreisigen Segment und nicht im Bereich kleinerer und großer, bezahlbarer Wohnungen gebaut würde.

Die soziale Wohnraumförderung sei im Rahmen der Föderalismusreform an die Länder übergegangen. Der Bund überweise 40 Mio. € an das Land und im Gegensatz zu anderen Ländern würde Niedersachsen die Mittel nicht automatisch erhöhen. Man benötige jedoch diese massive Förderung durch das Land, speziell in den Ballungsgebieten, da die Kommunen und die Wohnungswirtschaft mit den Erfordernissen an ihre Grenzen stoßen würden.

Weiter fragte Ratsherr Hermann, was die Landesregierung in den vergangenen Jahren für die Wohnungswirtschaft getan habe. Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus datiere letztlich aus dem Jahre 2004. Das Land veräußere Rückflüsse aus der Wohnraumförderung aus Haushaltskonsolidierungsgründen in einer Größenordnung von 1,1 Mrd. Euro. Ein erneuter Aufbau des revolvierenden Fonds würde in einem Zeitrahmen von mindestens einem Jahrzehnt möglich sein. Ein Jahrzehnt das man verliere, weil die Landesregierung nicht tätig würde und ihrer Verantwortung nicht gerecht werde. Im Vergleich dazu habe Nordrhein-Westfalen 19 Mrd. Euro im Topf. Allein die Stadt Lübeck bekäme im Zeitraum von vier Jahren 48 Mio. € an Wohnraumförderung - beschlossen von einer Regierung der CDU und FDP. Das Volumen der Wohnraumförderung in Niedersachsen betrage 25 Mio. €. Dies sei zudem zweckgebunden für alten-, pflege- und behindertengerechten Wohnungsbau und für Eigentumsmaßnahmen. Aber nicht für den sozialen Wohnungsbau. Die Regelung der kommunalen Daseinsvorsorge spiele keine Rolle. Zudem habe das CDU- und FDP-nahe Unternehmen Haus & Grund in seiner Hauspublikation vom September ausgeführt, dass das beste Mittel gegen steigende Mieten, steigende Mieten wären!

Weiter erläuterte Ratsherr Hermann, dass die Landesregierung nun 10 Mio. € für die allgemeine Bauförderung in Niedersachsen bereitstellen würde. Das seien aber nur Rückflüsse und keine ausgeschöpften Mittel aus Förderprogrammen. Also kein „neues“ Geld, sondern lediglich aus anderen Förderprogrammen abgeschöpft. Das bedeute ferner, dass die Effektivität der Fördertöpfe ebenfalls zweifelhaft sei. Das sei zwar ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, aber bei weitem nicht ausreichend. Dazu fordere die Landesregierung ein Wohnraumförderkonzept. Die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und SPD hätten einen Antrag zu einem Wohnungsbaukonzept der kommenden 10 bis 15 Jahre eingebracht, der im Bauausschuss und im Rat von den Ratsfraktionen der FDP und CDU abgelehnt worden sei. Ein Bestandteil des Konzeptes sei unter anderen der soziale Wohnungsbau gewesen.

Zum Abschluss wies Ratsherr Hermann darauf hin, dass die Informationsdrucksache für die Bebauung des Klagesmarktes aktuell vorläge. Dort würden 70 % der Wohnbebauung unterhalb der Kostenmiete entstehen. Danach werde man sich über alternative Förderkonzepte unterhalten müssen. Wie z.B. über eine eigene Wohnungsbauförderung der Landeshauptstadt, wie dies im Vorfeld der EXPO geschehen sei. Es sei jedoch zu vermuten, dass die GBH mbH wieder einmal zum Spielball der Kraftanstrengungen der Fraktionen der CDU und FDP avanciere und erneut verkauft werden solle.

Ratsherr Lorenz (CDU) erläuterte, dass es der CDU-Fraktion zu dieser Aktuellen Stunde nicht nur um Bebauungen in Hannover, sondern auch um die Schicksale die dahinter steckten und der damit verbundenen Verantwortung der Entscheidungsträger aus Politik und Stadtgesellschaft gehe. Aus diesen Gründen melde sich der sozialpolitische und nicht der baupolitische Sprecher der CDU-Ratsfraktion zu Wort.

Weiter führte Ratsherr Lorenz aus, das steigende Mieten und Nachfragen zunächst einmal suggerierten, dass eine Stadt wachse und attraktiv sei. Deshalb müsste man sich eigentlich glücklich schätzen dürfen, wenn man in so einer Stadt lebe. Problematisch werde es, wenn man kleinen Gruppen keinen den finanziellen Möglichkeiten in Verbindung mit der entsprechenden Größe angepassten Wohnraum anbieten könne oder diese aus städtebaulichen Entwicklungen an den Rand der Stadt bzw. an den Rand der Stadtgesellschaft gedrückt würden. Hannover erfreue sich an steigenden Studentenzahlen und Statistiken würden belegen, dass es 50 % Singlehaushalte gäbe. Im Gegensatz dazu würden nur 4 % der Wohnungen unter 45 m² verfügen.

Das sei ein vorprogrammiertes Problem, welches sich seit Jahren abzeichne. Darüber hinaus wollten auch viele ältere Menschen in kleineren Wohnraum wechseln und bevorzugten barrierefreies Wohnen. Zudem stünden Großfamilien vor dem Problem, geeigneten Wohnraum in Hannover zu finden oder diesen bezahlen zu können. Der Oberbürgermeister und die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen würden hingegen nicht müde, die Schuld für diese städtebaulichen Versäumnisse bei Bund und Land zu suchen. Allerdings entspräche es der Richtigkeit, dass in den vergangenen Jahren Programme von Bund und Land gekürzt worden seien. Fakt sei aber auch, dass die Stadt Hannover im Jahr 2012 aus dem Fördertopf 2,9 Mio. € erhalten habe.

Zur Entwicklung der Städtebauförderung durch die Landesregierung benannte Ratsherr Lorenz für 2005 85 Mio. €, 2011 89 Mio. € und 2012 98 Mio. €. Das eigentliche Problem seien demnach nicht die Mittel, sondern die mangelnde Gestaltungsfähigkeit, und das mangelnde Gespür für Stadtentwicklung und die Menschen in Hannover. Es sei weder die Aufgabe der Europäischen Union, des Bundes, noch die des Landes, der Stadt Hannover aufzuzeigen, in wie weit sich diese aufgrund der demographischen Entwicklung anzupassen habe. Der Oberbürgermeister und die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und SPD hätten nicht angemessen auf den Trend „zurück in die Stadt“ und auf das Überaltern der Bevölkerung in der Landeshauptstadt reagiert.

Zudem bewertete Ratsherr Lorenz das Bauvorhaben am Klagesmarkt als Ablenkungsmanöver. Denn zunächst sei der Rückbau des Bunkers mit 2,6 Mio. € beziffert worden. Aus der Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte vom 15. Oktober 2012 seien nun Kosten von mindestens 4 Mio. € bekannt geworden. Es sollte klar sein, dass an dieser Stelle kein sozialer Wohnungsbau stattfände.
Weiter konstatierte Ratsherr Lorenz, dass man im Baudezernat seit Jahren damit beschäftigt sei „Leuchtturmprojekte“ zu realisieren und zu finanzieren. Es sei zwar richtig dass die Landeshauptstadt Hannover auf Projekte wie Schloss Herrenhausen, die Erweiterung des Sprengel Museums oder dem geplanten Bau von Hochpreisigen Immobilien angewiesen sei. Es müsse jedoch auch zwingend notwendig und erforderlich sein, sozialen Wohnungsbau und damit bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen nicht zu vernachlässigen. Ferner wies Ratsherr Lorenz auf den völlig veralteten „Baulückenatlas“ aus dem Jahr 2002 hin und stellte fest, dass man aktuell nicht belegen könne wo Lücken vorhanden seien und an welcher Stelle sozialer Wohnraum entstehen könnte. Das zentrale Problem sei, dass die wachsende und sich strukturell verändernde Bevölkerung in die Planungen nicht mit einbezogen worden seien und somit Wohnraum entstehe, der für die BürgerInnen nicht mehr bezahlbar sei. Es würden keine Alternativen angeboten und die CDU-Ratsfraktion resümiere, dass eine einseitige Städteplanung betrieben würde. Zudem seien Maßnahmen wie der Passivhausbau mitschuldig daran, dass die Mietkosten steigen würden. Abschließend erklärte Ratsherr Lorenz, wenn Hannover mittel- bzw. langfristig wachsen und die Stadtgesellschaft lebendig und vielfältig bleiben solle, dann müsse man allen HannoveranerInnen die Möglichkeit bieten bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass die Zahl der in Hannover lebenden Menschen auf ca. 527.000 angewachsen sei. Dies bedeute einen Zuwachs von 2,3 % zum Vorjahr. In diesem Zusammenhang sei es wichtig, eine gesunde Mischung zu finden. Eine gesunde Mischung in den Quartieren, eine Mischung aus jung und alt, von Familien- und Singlehaushalten und auch eine gesunde Mischung nach den Einkünften. Da der Druck auf den Wohnungsmarkt in den vergangenen zehn Jahren weniger stark gewesen sei, wäre es unbemerkt geblieben, dass sich dies auch wieder ändern könne.

Ratsfrau Langensiepen fragte vor dem Hintergrund einer Lösung zur Situation, ob die Landeshauptstadt mit eigenen Mitteln neu bauen sollte. Hannover habe allerdings auch bei schwacher Haushaltslage nie aufgehört, in den sozialen Wohnungsbau zu investieren. Im Jahr 2012 unter Einsatz von 4,8 Mio. €. Die wirklich großen Entscheidungen würden jedoch beim Bund und Land getroffen. Dort würden die Fraktionen der CDU und FDP lediglich das Vertrauen in den Markt vermitteln wollen.

Im Weiteren zitierte Ratsfrau Langensiepen Dr. phil. Andrej Holm von der Humboldt Universität zu Berlin, wonach eine soziale Wohnungspolitik nur gegen die Marktlogik durchzusetzen sei. Jedes Neubauprojekt würde zum Tropfen auf dem heißen Stein, so lange Grundstücke und Wohnhäuser in den Großstädten zu Höchstpreisen angeboten würden, Sozialwohnungen nach Ablauf der Förderung zum Marktpreis angeboten werden dürften und MieterInnen ungeschützt mit den Umlagen zur energetischen Sanierung konfrontiert würden.

Ratsfrau Langensiepen erläuterte weiter, dass der Stadtteil Hainholz nach allen Einschätzungen der Qualitätskriterien wie Einkaufsmöglichkeiten, Schulen oder Spielplätze, unter dem Stadtmittelwert läge, auch den größten Wohnungsleerstand habe. In diesem Bezug sollte man allerdings nicht so vermessen sein zu skandieren, dass die Armen nach Hainholz ziehen sollten. Zumal es schwierig sei Menschen aufgrund von umlagenbedingten Mietsteigerungen oder nach dem Absturz in Hartz-IV zu einem Umzug zu bewegen. Für viele bedeute ein Umzug den Verlust von sozialen Kontakten und den Verlust der Kontrolle über das eigene Leben. Alle Berichte, wie auch die hannoverschen kleinräumlichen Wohnungsmarktbeobachtungen zeigten, dass der Wohnraum allein für die Menschen nicht entscheidend sei. Es seien Kriterien wie die Nähe der Freunde, die Auswahl der Einkaufsmöglichkeiten und die Qualität der Schulen. Wenn es sich jedoch dahin gehend entwickele, dass je besser sich ein Quartier nach Marktlogik verbessere, die Mieten steigen würden und einkommensschwächere Menschen dadurch zu einem Umzug gezwungen würden, befänden sich diese endgültig in einer Misere.

Ratsfrau Langensiepen stellte weiterhin fest, dass es ein Fehler sei, dass Belegrechte für finanzschwache Familien zurückgingen 100.000 Wohnungen wüchsen allein in Niedersachsen jedes Jahr aus der Sozialförderung. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hätten beim Wohnraumförderungsgesetz dafür plädiert, Sozialbindungen zu erkaufen. Es sei ein Fehler gewesen, dass MieterInnen bei der Umlage der Kosten zur energetischen Sanierung nicht besser geschützt würden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordere dass das Mietrecht eine Begrenzung der Umlagekosten von 11 % auf 9 % sichern müsste. Es sei ein Fehler gewesen, dass die Mittel im Sanierungsprogramm „Soziale Stadt“ zurück-
gefahren worden seien. Es sei ein Fehler, dass die Landesregierung, seit über fünf Jahren zuständig für die Wohnbauförderung, erst vier Monate vor der Landtagswahl eigene Mittel in Höhe von 10 Mio. € in die Hand nähme. Diese Mittel würden zur Förderung von 200 Wohnungen in ganz Niedersachsen ausreichen.

Aus der Tagespresse sei zu erfahren gewesen, dass das Sozialministerium von einem Bedarf von 151000 neuen Wohnungen bis zum Jahr 2030 ausgehe. Dazu habe der Sprecher des Niedersächsischen Sozialministeriums erörtert, dass die eingebrachten Mittel einen Anreiz darstellen sollten und nun die Kommunen und die Wohnungswirtschaft am Zuge wären. Ratsfrau Langensiepen wies darauf hin, dass die Landeshauptstadt Hannover beabsichtige, Grundstücksflächen am Klagesmarkt in der Größenordnung von 3.600 m² für eine Bebauung auszuschreiben und zu veräußern. Das bedeute, dass sich Erwerber verpflichten müssten mindestens 10 % der Wohnungen wirtschaftlich Schwachen und 60 % Normalverdienern zur Verfügung zu stellen. Das Projekt solle aus den Grundstückserlösen finanziert werden, wie dies im Projekt „City 2020“ vorgesehen sei.

Abschließend formulierte Ratsfrau Langensiepen die Forderungen der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen an den Bund und die Landesregierung Niedersachsen. Man fordere eine langfristige Sozialbindung im Wohnungsbauförderungsgesetz, Warmmieten, energetische Sanierung, Weiterführung „Soziale Stadt“ in unveränderter Höhe, mehr Landesmittel für die soziale Wohnraumförderung, Konzentration der Fördermittel auf Menschen die es wirklich nötig hätten und ein Ende der Strategie, immer alles auf die Kommunen abwälzen zu wollen. Man brauche eine Wohnungsbaupolitik, die komplex denke und handele. Die Fraktionen der CDU und FDP seien dazu nicht in der Lage!

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) führte aus, dass die PIRATEN-Fraktion der Aussage zustimmen könne, dass Hannover dringend bezahlbaren Wohnraum benötige. Die Definition „bezahlbar“ müsse jedoch immer aus dem Blickwinkel des Betrachters beurteilt werden. Tatsache bleibe aber, dass es für viele Menschen in Hannover zunehmend schwieriger werde, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Die Gründe dafür seien bereits mehrfach benannt und je nach politischer Prägung dargestellt sowie ausgelegt worden. Der Bund bzw. die Landesregierung, demnach die Fraktionen der CDU und FDP, hätten, hätten nicht, zu viel oder zu wenig, zu spät oder zu früh, richtig oder falsch agiert oder nur reagiert.

Weiter erläuterte Ratsherr Hillbrecht, dass man im Allgemeinen nicht so daneben läge. Denn in der Vergangenheit seien aufgrund der Fördermittel von Bund und Land wichtige wohn- und sozialpolitische Projekte auch in Hannover eingeleitet worden. Im Kontext zur Kürzung der Städtebauförderung würde die Abhängigkeit der Stadt von den Fraktionen der FDP und CDU schmerzlich offenbart.

Im Weiteren eröffnete Ratsherr Hillbrecht die Frage, ob die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in ihren Machtbereichen, beispielsweise kommunal, Fehler begangen hätten. Dazu berichtete Ratsherr Hillbrecht über Fehleinschätzungen zum Mietspiegel 2011 und zitierte Aussagen und Prognosen, welche sich im Nachhinein als Fehldeutungen zweier baupolitischer Kommunalpolitiker der Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und SPD erwiesen hätten.

Die Empfehlung des Ratsherrn Hillbrecht dazu sei, dass strategische Maßnahmekonzepte mehr bewirkt hätten als Platte Prognosen. Denn der steigende Wohnraumbedarf in Hannover sei nicht völlig überraschend auf die Stadt zugekommen. Das die Studentenzahlen aufgrund des doppelten Abschlussjahrgangs ansteigen würden sei keine überraschende Neuigkeit. Auch der Trend zu Ein-Personen-Haushalten – Hannover sei Singlehauptstadt – sowie der steigende Bedarf an Wohnraum pro Person, sei nicht unvorhersagbar gewesen.

Ratsherr Hillbrecht erklärte, dass es natürlich einen Zusammenhang zur Einführung des Mietspiegels und steigenden Mieten gäbe. Und natürlich hätten herabgesetzte Mietobergrenzen negative Auswirkungen für die Hilfeempfänger. Denn dadurch würde es noch schwieriger, geeigneten und bezahlbaren Wohnraum zu finden. Die PIRATEN-Fraktion erachte es jedoch als unbefriedigend, wenn die Stadtverwaltung primär auf den zu geringen Handlungsspielraum in Bezug auf die Wohnraumkosten verweise. Das gesamte Thema habe sozialpolitische Brisanz und deshalb dürfe man nicht auf die Selbstregulanz des Marktes hoffen. Das greife zu kurz und sei nur durch den Vorwahlkampf zu begründen. Die Thematik sei komplex und widersprüchlich.

Die Bereiche Stadtentwicklung, soziodemographische Entwicklung, Sozial- und Wohnungspolitik, Mieterschutz und viele mehr seien mittel- oder unmittelbar betroffen. Die KommunalpolitikerInnen hätten in diesem Zusammenhang eine ganz andere Sicht auf die Dinge, als die Bundes- und LandesvertreterInnen. Kommunal habe man die Stadt im Fokus und könne verhindern, dass neue Betonburgen entstünden. Ratsherr Hillbrecht erörterte weiter, dass man gesamtpolitisch einen Masterplan benötige. Man müsse ein langfristiges Konzept voranbringen und umsetzen. Denn was passiere wenn man sich nur auf seinen Lorbeeren ausruhe, könne man aktuell feststellen.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) mutmaßte, dass die Fraktion DIE LINKE. damit zu rechnen habe, dass diese aus dem niedersächsischen Landtag abgewählt werden könnte. Deshalb seien diese gezwungen etwas zu tun, um ihre Klientel, die sozial Schwachen, bei Laune zu halten und diese Aktuelle Stunde sei genau aus diesen Motiven heraus angemeldet worden.

Im Weiteren stimmte Ratsherr Wruck zu, dass Hannover bezahlbaren Wohnraum benötige. Diesen gäbe es aufgrund der sozialen Marktwirtschaft prinzipiell auch noch. Das Problem sei jedoch, dass in Stadt, Land und Bund eine Politik von fast allen Parteien gemacht würde, welche darauf abziele, den vorhandenen Wohnraum kontinuierlich zu verteuern. Die Fraktion DIE LINKE. klage die Folgen ihres eigenen Politikkonzeptes an. Zudem versuche man möglichst viel an Zuwendungen für die eigene Klientel zu Lasten anderer Bevölkerungsgruppen herauszuholen. Was wiederum deren erarbeitete Lebensqualität beeinträchtige. Die aufgebrachten Mittel des Sozialstaates kämen nicht aus dem Sozialamt, sondern aus der fleißigen beruflichen Tätigkeit und Wertschöpfung der arbeitenden Menschen. Diese wollten verständlicherweise möglichst viel von dem behalten was sie erarbeitet hätten und es nicht über Sozialfunktionäre auf andere umverteilen.

Die Fraktion DIE HANNOVERANER fände derartig übertriebene Umverteilungen ebenso wenig in Ordnung wie die Tatsache, dass die Fraktion DIE LINKE. durch ihre Anträge versuchen würde, regelmäßig dem Marktgeschehen von Angebot und Nachfrage, dem sich alle Bürger zu stellen hätten, zu Gunsten planwirtschaftlicher Vorstellungen, außer Kraft setzen zu können. Nicht akzeptieren könne die Fraktion DIE HANNOVERANER, dass ganze Gruppen ohne Gegenleistung mit Wohltaten versorgt werden sollten. Die Fraktion DIE LINKE. wolle anscheinend nicht einsehen, dass die Zeiten der Zuteilungswirtschaft der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik vorbei wären.

Ratsherr Wruck erläuterte weiter, dass die Mietkostensteigerungen durch die zunehmende Entwertung der Familie, einer steigenden Vereinsamung der Menschen durch das Singledasein, Nachfragen am Wohnungsmarkt für viele kleine Wohnungen schaffen würden. Die in Folge einer völlig verfehlten Europapolitik in Deutschland angelegten Fluchtgelder aus den Pleitestaaten verteuerten Immobilien enorm. Die reichen Griechen würden z.B. Immobilien in deutschen Städten aufkaufen, während Deutschland den griechischen Staatshaushalt vor dem totalen Absturz retten solle. Der starke Anstieg der Immigration durch Wirtschaftsflüchtlinge, welchen nur die Fraktion DIE HANNOVERANER ablehnen würden, verknappe den vorhandenen Wohnraum.

Eine Folge daraus sei beispielsweise die geplante Anmietung von Hotels durch die Stadt als Notlösung zur Unterbringung dieser Menschen. Asylverfahren dienten faktisch nicht mehr dazu, Berechtigte von Unberechtigten zu trennen und es gäbe kaum noch Abschiebungen. Die völlig verfehlte sogenannte Energiewende verteuere in Form der Mietnebenkosten spürbar das Wohnen und würde dies zukünftig noch gravierender tun. Allein im Jahr 2013 würden die Strompreise um 10 % steigen. Die wegen der erneuerbaren Energien notwendige Energiebereitstellung würde die Versorgungskosten ins Unermessliche steigen lassen. Deutschland brauche quasi die doppelte Menge an Energieerzeugung, da Wind und Sonne volatil seien. Speicherkapazitäten fehlten und deshalb müsse eine umfangreiche Reservekapazität in Form traditioneller Kraftwerke vorgehalten werden.

Hinzu käme die fragwürdige planwirtschaftliche Subventionierung der Windräder, der Sonnenkollektoren und der Biomasseverbrennung aus Steuergeldern. Die bekanntlich eine Umverteilung von unten nach oben, von arm nach reich darstellten. Die Fraktion DIE LINKE. nähme dies billigend in Kauf und habe die meisten der politischen Fehlentwicklungen, ausgenommen die Eurorettung, gut geheißen. Die Fraktion DIE LINKE. treibe die Preise für das Wohnen selber an und versuche ihre Wähler hinter das Licht zu führen, indem diese Sündenböcke vor ihren Karren spannen würden.

Ratsherr Engelke (FDP) zitierte aus der Begründung der antragstellenden Fraktion zur Aktuellen Stunde, wonach sich die Wohnraumsuche besonders schwierig für Bedarfsgemeinschaften, die von Sozialleistungen leben müssten, wäre. Ratsherr Engelke wies darauf hin, dass diese Begründung eine Unmöglichkeit in den Augen von Geringstverdienern darstelle. Denn auch Menschen, die keine Sozialleistungen erhielten, müssten mit ihrem Geld haushalten und im Rahmen ihrer geringen Einkommen geeigneten Wohnraum finden.

Weiter führte Ratsherr Engelke aus, das dem nicht so sei, dass in Hannover nur hochpreisiger Wohnraum zur Verfügung gestellt würde. Alle Bedarfe, für alle sozialen Schichten müssten bei der Wohnraumplanung berücksichtigt werden. Eine Stadt muss Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten bieten. Man habe in Hannover das große Glück, dass man strukturell bedingt Menschen mit hohem Einkommen anziehe und Hannover habe eine ausgewogene Wohnraumsituation. Zudem stellte Ratsherr Engelke fest, dass die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen für die hohen Mietnebenkosten in Hannover verantwortlich seien.

Die Erhöhung der Grundsteuer, Dachbegrünungen, Photovoltaikanlagen, Wärmedämmung weit über der Norm und Nullemissionshäuser gäbe es nicht zum Nulltarif und würde die Mietkosten insgesamt ansteigen lassen. Es sei unsozial sich zunächst an Preistreibereien zu beteiligen, um sich anschließend mit den Betroffenen zu solidarisieren. Studierende und Geringstverdiener konkurrierten um die gleichen Wohnungen. Dank der erfolgreichen Universität und trotz der Studiengebühren habe man einen hohen Anstieg der Studierenden die in den Wohnungsmarkt drängten. Durch die hohe Nachfrage nach kleinen Wohnungen für Studenten oder einer großen wohngemeinschaftstauglichen Wohnung würden die Preise entsprechend dem Nachfragedruck ansteigen. Das geplante Studentenwohnheim am Cleverberg sei ein gutes Beispiel dafür, wie die Konkurrenzsituation zwischen Studenten und Geringstverdienern entschärft werden könne. Daher müsse die Stadt im Interesse einkommensschwacher Menschen aktiv um Investoren für derartige Projekte werben, um die Studierenden aus dem normalen Wohnungsmarkt herauszubringen. Die einzig richtige Stellschraube, die in bestimmten Wohnungsbausegmenten existiere, sei nur dieser Weg.

Abschließend erklärte Ratsherr Engelke, dass die Wohnungsbaupolitik der Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und SPD auf ganzer Linie versagt habe und dass jetzt nur noch die freiheitlich-liberalen Ziele zum Erfolg führen würden.

Ratsherr Neudahm (WfH) stimmte zu, dass der Stadt Hannover bezahlbarer Wohnraum in den Segmenten der nach Quadratmetern kleinen Wohnungen oder den Wohnungen mit mehr als vier Zimmern fehle. Fakt sei, dass die Wohnungen in diesen Bereichen deutlich teurer wären als im Vergleich zu den Dreizimmerwohnungen. Die Folge wäre, dass Personen mit einem geringeren Einkommen Probleme hätten geeigneten Wohnraum zu finden.

Weiter stellte Ratsherr Neudahm fest, dass Hannover einen Leerstand in der Größenordnung von 5.000 Wohnungen habe. Das seien keine Wohnungen, die mal zwei oder drei Monate leerstehend würden, sondern dass seien Wohnungen die man als strukturellen Leerstand (länger als 12 Monate) bezeichne. Man sollte die Vermieter dazu bewegen, dass dieser Wohnraum wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt werden könne. Das größere Angebot könne dann die Mietpreise regulieren. Allerdings garantierten nur der soziale Wohnungsbau und die Belegrechte günstigen Wohnraum. Hannover habe einen Bestand von 20.000 Wohnungen mit Belegrechten. Dieser Anteil könne durch Neubauten und dem Ankauf von Belegrechten erhöht werden.

Zum Abschluss bemerkte Ratsherr Neudahm, dass eine Überprüfung der Berechtigten an Belegrechtswohnungen dringend vorgenommen werden müsse. Ferner sollte ein Förderprogramm zum Ausbau von ungenutzten Dachböden, die zu Hunderten in Hannover vorhanden seien, aufgelegt werden. Diese loftartigen Kleinwohnungen seien im Besonderen bei jungen Menschen gefragt.

Die Aktuelle Stunde wurde zwischen 17:35 Uhr und 18:20 Uhr durchgeführt.


Ratsvorsitzender Strauch (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.



Für die Niederschrift:


S t r a u c h W e i l S c h ö n d u b e

Ratsvorsitzender Oberbürgermeister Stadtangestellter