Sitzung Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 17.10.2012

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 10.10.2012)
Protokoll (erschienen am 05.12.2012)
Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
______________________________________________________________________
Landeshauptstadt Hannover - 18.62.06- Datum 18.10.2012
PROTOKOLL

10. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
Mittwoch, 17. Oktober 2012,
Mehrzweckhalle in Wülferode, Kirchbichlerstr. 6, 30539 Hannover

Beginn: 18:30 Uhr
Ende: 21:45 Uhr
______________________________________________________________________
Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Rödel (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Lemke (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsfrau Achterberg) (FDP)
Bezirksratsherr Albrecht (WfH)
Bezirksratsfrau Barke (SPD)
Bezirksratsfrau Bergmann (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsherr Böhme) (SPD)
Bezirksratsfrau Dahlmann (SPD)
Bezirksratsfrau Ehrlich (SPD)
Bezirksratsfrau Großekathöfer (CDU)
Bezirksratsfrau Heesen (CDU)
Bezirksratsherr Hellmann (CDU)
Bezirksratsherr Konietzny (SPD)
Bezirksratsfrau Kuscher (CDU)
Bezirksratsherr Meinecke (CDU)
Bezirksratsherr Nauheimer (CDU)
Bezirksratsherr Rücker (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schröder-Hohensee (CDU)
Bezirksratsfrau Stittgen (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Bruns) (FDP)
(Beigeordneter Klie) (SPD)
(Bürgermeisterin Kramarek) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Neudahm) (WfH)

Verwaltung:
Frau Yılmaz FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Just FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Fabich FB Planen und Stadtentwicklung
Herr Heesch FB Planen und Stadtentwicklung
Herr Schalow FB Planen und Stadtentwicklung
Herr Rauhaus FB Jugend und Familie

Presse:
Herr Link Stadtanzeiger
Herr Michael MAZ Wochenspiegel
Kronsberg Nachrichten
Pressebüro Lars Michael

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. M I T T E I L U N G E N

3. A N F R A G E N

3.1. der CDU-Fraktion

3.1.1. Verkehrsentwicklungsplan
(Drucks. Nr. 15-2290/2012)

3.1.2. Fahrradampeln
(Drucks. Nr. 15-2291/2012)

3.1.3. Verkleinerung von Grundschulen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2292/2012)

3.1.4. Kinder mit Förderbedarf im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2293/2012)

3.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

3.2.1. Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen durch das Jugendamt
(Drucks. Nr. 15-2294/2012)

3.2.2. Betreute Kinder in Kindergärten
(Drucks. Nr. 15-2295/2012)

3.3. der SPD-Fraktion

3.3.1. Lagerung von Frackingabfall im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2301/2012)

3.3.2. Denkmalschutz für Werbetafeln und Graffitis
(Drucks. Nr. 15-2302/2012)

4. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

5. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzungen am:
-14.12.2011 (öffentlicher Teil) - lag bereits zur Sitzung am 12.9.2012 vor --
-04.01.2012 (öffentlicher Teil) - lag bereits zur Sitzung am 12.9.2012 vor -
-13.06.2012 (öffentlicher Teil) - lag bereits zur Sitzung am 12.9.2012 vor -
-12.09.2012 (öffentlicher Teil) - wird nachgereicht-
-09.05.2012 (öffentlicher Teil) - wird nachgereicht-
-08.02.2012 (öffentlicher Teil) - wird nachgereicht-

6. Bericht der Verwaltung zum Thema Flüchtlingsunterbringung im Stadtbezirk

7. Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung

8. Bericht des Stadtbezirksmanagements

9. E N T S C H E I D U N G E N

9.1. Bebauungsplan Nr. 1765 – Am Wiesengarten I -
Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
(Drucks. Nr. 2285/2012 mit 4 Anlagen)

10. A N H Ö R U N G E N

10.1. Bebauungsplan Nr. 1743– Altes Forsthaus -
Verzicht auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Teil B)
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1869/2012 mit 3
Anlagen)

11. A N T R Ä G E

11.1. der CDU-Fraktion

11.1.1. Schwerlastverkehr
(Drucks. Nr. 15-1832/2012)

11.1.2. Ökologisches Sonderprogramm 2012
(Drucks. Nr. 15-2303/2012)

11.1.3. Tiergarten
(Drucks. Nr. 15-2304/2012)

11.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

11.2.1. Hinweisschild "Achtung Schule" vor der IGS Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-2305/2012)

11.3. der SPD-Fraktion

11.3.1. Legendenschild für Gustav Bratke
(Drucks. Nr. 15-2306/2012)

11.4. Interfraktionell

11.4.1. Informationstafel über die Gartenstadt Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-2366/2012)

12. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

13. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzungen am:
-14.12.2011 (nichtöffentlicher. Teil) - lag bereits zur Sitzung am 12.9.2012 vor -
-04.01.2012 (nichtöffentlicher. Teil) - lag bereits zur Sitzung am 12.9.2012 vor -
-13.06.2011 (nichtöffentlicher Teil) - lag bereits zur Sitzung am 12.9.2012 vor -
-12.09.2012 (nichtöffentlicher. Teil) - wird nachgereicht-
-09.05.2012 (nichtöffentlicher. Teil) - wird nachgereicht-
-08.02.2012 (nichtöffentlicher Teil) - wird nachgereicht-


14. Informationen über Bauvorhaben

15. Trägerschaft für eine fünfgruppige Kindertagesstätte in der Börgerstr. 22
(Drucks. Nr. 1895/2012 mit 1 Anlage)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Rödel eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und
Beschlussfähigkeit fest.
Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung
festgelegt:
-TOP 6 wird vorgezogen und bereits nach TOP 3 behandelt
-TOP 11.4.1 Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag - "Informationstafel über die Gartenstadt Kirchrode"

Die vorliegende Tagesordnung wurde mit Änderungen einstimmig bestätigt.

Anschließend bedankt sich Bezirksbürgermeister Rödel bei den Organisatoren, die für die heutige Sitzung den Raum hergerichtet haben und hob folgende Personen hervor:
-Herrn Ehrlich - TSV Wülferode
-Herrn Becker - Bürgergemeinschaft
-Herrn Gerber - Freiwillige Feuerwehr in Wülferdoe
-Frau Meyer - Seniorenkreis
-Herrn Netterscheid - Wülferoder Zwerge
-Herrn Michael - Presse

Er kündigt desweiteren an im nächsten Jahr in Kirchrode die Sitzung des Bezirksrates durchführen zu wollen. Es werde derzeit nach geeigneten Sitzungsorten ausschau gehalten.

TOP 2.
M I T T E I L U N G E N
Bezirksbürgermeister Rödel sprach folgende Punkte an:
-Eröffnung der Grundschule am Sandberge zur Ganztagsschule und übermittelte seinen Dank an die Schulleitung
-Jahrestag der Jahrestag der Polizeibeamten Rüdiger Schwedow und Ulrich Zastrutzki am 22. Oktober 1987 wird mit einem Festakt an der Brabeckstra um 16:00 Uhr begleitet.
-Gedenkfeier zum 60. Todestag von Gustav Bratke am Dienstag, 23. Oktober 2012, um 16:00 Uhr am Ehrengrab auf dem evangelischen Jakobi-Friedhof in Kirchrode.


TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
der CDU-Fraktion

TOP 3.1.1.
Verkehrsentwicklungsplan
(Drucks. Nr. 15-2290/2012)

Bezirksratsfrau Stittgen trug folgende Anfrage vor:

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welchen Änderungsbedarf sieht die Verwaltung aufgrund des empfohlenen Handlungskonzeptes im Masterplan Mobilität speziell für den Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode?
2. Welche aus den Bausteinen Rad-, Fußgänger-, und Wirtschaftsverkehr sowie Verkehrssicherheit, Straßenraumgestaltung und Mobilitätsmanagement des integrierten Handlungskonzeptes abgeleiteten Maßnahmen sind für unseren Stadtbezirk mittelfristig geplant?
3. Wann wird aus dem gesamtstädtischen Masterplan Mobilität ein Maßnahmen­katalog für unseren Stadtbezirk aufgestellt und dem Bezirksrat vorgestellt?
Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:

Der Masterplan Mobilität ist das strategische programmatische Konzept der Verkehrsplanung der Landeshauptstadt Hannover für die gesamte Stadt auf der Ebene der Flächennutzungsplanung. Die gesamtstädtische Masterplanung ersetzt nicht die Verkehrsplanung auf der Ebene der Stadtteile, sondern liefert für diese den Rahmen und beschreibt die programmatischen Handlungsfelder. Daher beinhaltet der Masterplan keine Handlungskonzepte auf Stadtbezirksebene.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:

Der Masterplan Mobilität der Landeshauptstadt Hannover beschreibt die strategischen Ziele der Verkehrsplanung der Landeshauptstadt Hannover für die nächsten 15 Jahre und benennt deren Handlungsschwerpunkte. Die gesamtstädtischen Handlungsschwerpunkte des Masterplans sind:


§ Mobilitätschancen: Im Mittelpunkt stehen die Mobilitätschancen zur barrierefreien Teilhabe am öffentlichen Leben und Mobilität sowie die Förderung von Mobilitätsalternativen zum Kraftfahrzeugverkehr.

§ Leitbild Radverkehr: Ziele sind 25 % Radverkehrsanteil am Modal Split Hannovers sowie die Verbesserung der Verkehrssicherheit im Radverkehr.

§ Verkehrskonzept Innenstadt: Ziel ist die Vernetzung der Innenstadt durch attraktive Stadträume mit den angrenzenden Stadträumen.

§ Mobilitätsmanagement: Übergeordnetes Ziel ist die Förderung einer umwelt- und sozialverträglichen sowie effizienten Mobilität in der Stadt Hannover.

§ Verkehrssicherheit: Das Engagement der Landeshauptstadt Hannover zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wird fortgesetzt.

§ Luft, Lärm und Klima: Die (Umweltqualitäts-) Ziele zur Reinhaltung der Luft und zur Minderung der Lärmemissionen sind Grundlage der zielführenden, städtischen Aktionspläne zur Lärmminderung und Luftreinhaltung.

§ Erreichbarkeit für den Kraftfahrzeugverkehr: Zielsetzung ist die Konzentration des notwendigen Kraftfahrzeugverkehrs in einem leistungsfähigen Hauptverkehrsstraßennetz mit bedarfsgerechten Kapazitäten, bemessen am quantifizierten Bedarf der Verkehrsnachfrage.


Der Masterplan definiert übergeordnete Ziele der Verkehrsplanung, verbindet mit den Zielen derzeit keine konkreten Maßnahmen auf Stadtbezirksebene.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:

Die gesamtstädtische Masterplanung beschreibt die programmatischen Handlungsfelder als Rahmen für die städtische Verkehrsplanung. Diese übergeordneten Ziele sind nicht unmittelbar mit einem Maßnahmenkonzept in einzelnen Stadtbezirken verbunden.

Aus einzelnen Handlungsfeldern wie dem Leitbild Radverkehr werden sich Maßnahmen wie beispielsweise die Gestaltung eines flächendeckenden Radverkehrsnetzes ergeben, die dann in den Stadtbezirken diskutiert werden können. Die übergeordneten Ziele sollen bei konkreten Planungen berücksichtigt werden. Ein Handlungskatalog für die einzelnen Stadtbezirke wird auf der Ebene der Masterplanung aber nicht erarbeitet.

TOP 3.1.2.

Fahrradampeln

(Drucks. Nr. 15-2291/2012)


Bezirksratsherr Meinecke trug folgende Anfrage vor:

An einigen Kreuzungen in Hannover sind bereits Fahrradampeln vorhanden. Fahrradampeln sind separate Signalanlagen für Fahrradfahrer. Diese können so geschaltet werden, dass die Radfahrer vor dem restlichen Verkehr ein Grünzeichen bekommen. Der Vorteil solcher Ampel ist, dass der restliche Verkehr erst „grün“ bekommt, wenn die Radfahrer in den Kreuzungsbereich bereits eingefahren sind bzw. diesen schon verlassen können. Solche Fahrradampeln erhöhen die Attraktivität des Radverkehrs und leisten einen Beitrag für mehr Sicherheit von Radfahrern im Straßenverkehr.


Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie viele Kreuzungen sind derzeit im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode mit Fahrradampeln ausgestattet und an wie vielen Kreuzungen in unserem Stadtbezirk fehlen noch Fahrradampeln?
2. Wie sind diese Fahrradampeln, im Gegensatz zu den allgemeinen Ampeln, eingestellt, d.h. bekommt der Fahrradfahrer vor oder nach dem motorisierten Verkehr ein Grünzeichen?
3. Ist geplant, noch weitere Fahrradampeln im Stadtbezirk zu installieren und wenn ja, wann?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Von den 474 Lichtsignalanlagen, welche sich in der Baulast der Stadt Hannover befinden, sind ca. 25 % mit Radfahrersignalgebern ausgestattet. Nicht inbegriffen sind hier die rd. 35 Lichtsignalanlagen, welche sich in der Baulast des Landes Niedersachsen befinden. In dem genannten Prozentsatz sind weiterhin nicht diejenigen Lichtsignalanlagen enthalten, an denen zwar keine Radfahrersignale vorhanden sind, die aber über kombinierte Radfahrer/Fußgänger - Streuscheiben verfügen.
Eine genaue Angabe über die Anzahl der entsprechend ausgestatteten Ampeln im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode kann nicht erfolgen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:


In der Regel schalten die Radfahrersignale gleichzeitig mit den Signalen für den motorisierten Kraftfahrzeugverkehr auf Grün. Es gibt aber auch Lichtsignalanlagen, an denen die Kraftfahrzeugsignale künstlich länger im Rot gehalten werden, wodurch sich für den Radfahrer ein Vorlauf ergibt. Dies erhöht die Erkennbarkeit des Radfahrers für den nach rechts oder links abbiegenden Kraftfahrzeugführer, verringert aber die Knotenleistungsfähigkeit. Dieses ist dann wiederum mit entsprechend längeren Wartezeiten auch für den Autoverkehr verbunden.

Ein Problem für die Verkehrssicherheit kann entstehen, wenn ein Radfahrersignal länger Grün anzeigt als das Fußgängersignal. Dieses ist nach der Zwischenzeitenberechnung im Regelfall möglich. Hier können nach rechts abbiegende Kraftfahrer denken, dass das Fußgängersignal ja ins Rot geschaltet hat, also keine Fußgänger die Straße mehr betreten dürfen und somit auch kein Radfahrer mehr zu erwarten ist. Diese Annahme ist allerdings falsch, wenn das Radfahrersignal länger Grün zeigt als das Fußgängersignal. Hieraus könnten sich dann durchaus Konfliktsituationen und auch Unfälle ergeben. Deshalb wurde insbesondere in denjenigen Fällen, in denen das Radfahrersignal für den Kraftfahrer nicht einsichtig ist, die Grünzeit für Radfahrer so verkürzt, dass das Grün für Radfahrer und Fußgänger gleichzeitig endet. Die Verschlechterung für Radfahrer muss hier aus Gründen der Verkehrssicherheit hingenommen werden. Die Sinnhaftigkeit des Radfahrersignals relativiert sich in diesem Fall.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:


Die Voraussetzungen für die Installation von Fahrradampeln werden in den Richtlinien für Lichtsignalanlagen RiLSA, Ausgabe 2010, hinreichend dargelegt. Insbesondere werden hier auch die drei möglichen Grundformen der Signalisierung des Radverkehrs beschrieben:
- gemeinsame Signalisierung mit dem Kraftfahrzeugverkehr
- gesonderte Signalisierung des Radverkehrs mittels Radfahrersignalen und
- gemeinsame Signalisierung mit dem Fußgängerverkehr bei kombiniertem Sinnbild für Fußgänger und Radfahrer.
Eine gesonderte Signalisierung für Radfahrer sollte gegenüber der gemeinsamen Signalisierung mit dem Kraftfahrzeug- oder dem Fußgängerverkehr nur dann eingesetzt werden, wenn die sich daraus ergebenden Vorteile für die Sicherheit, die Akzeptanz und die Verkehrsqualität den zusätzlichen Aufwand rechtfertigen.
Die Installation von Radfahrersignalen ist dann zwingend vorzusehen, wenn Fußgängerfurt und Radfahrerfurt nicht direkt aneinander grenzen, also die Radfurt von der Fußgängerfurt abgesetzt ist, beispielsweise bei einer Führung der Radfurt vor einem Inselkopf.

Ob Radfahrersignale vorgesehen werden, hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab. In Abhängigkeit von der örtlichen Situation wurde und wird auch bei neuen Planungen die Entscheidung für eine der drei Signalisierungsgrundformen getroffen. Dabei ist die Installation von Radfahrersignalen durchaus nicht in jedem Fall die sachdienlichste und verkehrsgerechteste Lösung.

Protokollantwort auf die Nachfrage von Bezirksratsfrau Stittgen,wann es denn geplant sei, noch weitere Fahrradampeln im Stadtbezirk einzurichten und zu wann die Umsetzung erfolgen wird.
Radfahrersignale werden immer in Abhängigkeit vom jeweiligen Einzelfall vorgesehen. Für den Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode liegen zur Zeit keine entsprechenden konkreten Planungen für zusätzliche Radfahrersignale vor.

TOP 3.1.3.
Verkleinerung von Grundschulen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2292/2012)

Bezirksratsfrau Heesen trug folgende Anfrage vor:

Laut Presseberichten sieht sich die Verwaltung nicht in der Lage, das schon lange bekannte Gesetzesvorhaben der Landesregierung zur sinnvollen Verkleinerung der
Grundschulklassen aus räumlichen Gründen umzusetzen.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Warum hat sich die Verwaltung nicht auf das schon länger bekannte Gesetzesvorhaben eingestellt und entsprechende Raumkapazitäten an den Grundschulen im Stadtbezirk geschaffen?
2. Kann an den Grundschulen im Stadtbezirk die sinnvolle pädagogische Verkleinerung der Klassen zeitnah umgesetzt werden?
3. Wie hoch ist die durchschnittliche Anzahl der Schülerinnen und Schüler je Schule in den ersten Klassen des jetzt beginnenden Schuljahres 2012/2013 an den Grundschulen in unserem Stadtbezirk?
Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Nds. Landesregierung hat ohne vorherige Ankündigung oder Abstimmung mit den Schulträgern mit Kabinettsbeschluss vom 29.05.2012 per Erlass Veränderungen der Klassengrößen an allgemeinbildenden Schulen verfügt.

Die Verkleinerung der Klassen wird aus pädagogischen Gründen begrüßt. Die Tatsache, dass der Erlass des Landes allerdings weder angekündigt noch abgestimmt wurde, stellte die Stadt bei der räumlichen Umsetzung vor Herausforderungen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Schulen in Hannover wegen steigender Schülerzahlen ohnehin gut ausgelastet sind.

Nach einer Abfrage an allen Grundschulen unmittelbar nach Bekanntgabe des Erlasses wurden von den Grundschulen im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode keine Probleme bei der räumlichen Umsetzung der kleineren Klassenfrequenz von 26 SchülerInnen pro Klasse gemeldet bzw. haben die Grundschulleitungen in Kirchrode-Bemerode-Wülferode erklärt, eventuell zusätzliche Klassenbildungen zunächst durch schulorganisatorische Maßnahmen regeln zu können.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:


Die Grundschulentwicklungsplanung, die Anfang dieses Jahres den politischen Gremien vorgelegt wurde, wird jetzt aufgrund der veränderten Ausgangslage für alle Grundschulstandorte und deren Einzugsbereiche neu überprüft.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:


Die durchschnittlichen Schülerzahlen in den ersten Klassen an den Grundschulen im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode zum Schuljahr 2012/13 lauten:


Schülerinnen und Schüler
Klassen
durchschnittliche Schülerzahl




GS Am Sandberge
110
5
22




GS An der Feldbuschwende
109
5
22




GS Wasserkampstraße
118
5
24
Protokollantwort auf die Nachfrage von Frau Sittgen, ob die unter Antwort 3 angegebenen Zahlen der Verwaltung korrekt seien, da diese nach Ihrem empfinden, insbesondere die Angabe der Schülerzahlen der GS An der Feldbuschwende, nicht nachvollziehbar seien:
Die angegebenen Zahlen entstammen der amtlichen Schülerstatistik des Schuljahres 2012/13 (mit Stichtag: 14.9.12) und werden auf der Grundlage der Meldungen der Schulen aufgestellt. Die tatsächliche durchschnittliche Schülerzahl beträgt bei der GS Am Sandberge 22, An der Feldbuschwende 21,8 und bei der Wasserkampstraße 23,6.

TOP 3.1.4.
Kinder mit Förderbedarf im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2293/2012)

Bezirksratsfrau Großekathöfer trug folgende Anfrage vor:

Der Fachbereich Jugend und Familie verzeichnet seit geraumer Zeit eine steigende Zahle von Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren mit sozial-emotionalen Störungen.
Dies geht aus der Drucksache 1610/2012 zur Einrichtung von Fördergruppen für Kinder mit besonderem Förderbedarf hervor. Es sollen stadtweit 4 zusätzliche Fördergruppen mit je 10 Betreuungsplätzen eingerichtet werden.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Liegen der Verwaltung bereits verwertbare Zahlen für den Bedarf an Förderplätzen in unserem Stadtbezirk vor?
2. Nach welchen Kriterien werden die Standorte für die neu geplanten Gruppen aus­ge­wählt?
3. Kann eine solche Gruppe in bestehende Kinderbetreuungseinrichtungen im Stadtbe­zirk integriert werden?

Beantwortet
Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung im Zusammenhang:
Stadtbezirksbezogene Zahlen hinsichtlich des Bedarfes an Förderplätzen liegen der Verwaltung derzeit nicht vor. Der Bedarf weist stadtweit eine steigende Tendenz auf.

Bei der Auswahl der Standorte für die neuen Fördergruppen kommen im Wesentlichen 2 Kriterien zur Anwendung:
1. Wohnort der betroffenen Kinder

Die Fördergruppen sollen möglichst wohnortnah eingerichtet werden, um unnötig weite Wege für die Kinder zu vermeiden und die Betreuung im gewohnten Umfeld zu ermöglichen.
2. Umsetzbarkeit in einer bereits bestehenden Einrichtung.
Da lediglich Mittel für die laufende Förderung (nicht investiv) zur Verfügung stehen, sollen die Fördergruppen in bereits bestehenden Kindertagesstätten eingerichtet werden. Dies kann durch Umstrukturierung einer Gruppe oder, bei entsprechend zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten, zusätzliche Einrichtung einer Fördergruppe geschehen.

Die Kinder, bei denen derzeit ein besonderer Förderbedarf besteht, haben ihren Wohnsitz in verschiedenen Stadtbezirken, für Kirchrode-Bemerode-Wülferode ist aber kein nennenswerter Schwerpunkt feststellbar. Die Einrichtung einer Fördergruppe in einer Betreuungseinrichtung des Stadtbezirkes wäre daher zwar generell möglich, vor diesem Hintergrund jedoch nicht sinnvoll.
Die Verwaltung prüft derzeit in Zusammenarbeit mit interessierten Trägern verschiedene Standorte der Stadtteile, in denen die betreffenden Kinder leben.


TOP 3.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 3.2.1.
Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen durch das Jugendamt
(Drucks. Nr. 15-2294/2012)

Bezirksratsfrau Lemke trug folgende Anfrage vor:

Im vergangenen Jahr wurden in Niedersachsen 3561 Kinder und Jugendliche von den Jugendämtern aus ihren Familien genommen, um sie zu schützen. Gegenüber 2010 ist die Zahl um 15 % Prozent gestiegen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie viele Kinder und Jugendliche wurden im Stadtbezirk Kirchrode, Bemerode Wülferode im Jahr 2011 vom Jugendamt in Obhut genommen? Wie haben sich die Zahlen im Vergleich zu vergangenen Jahren verändert?

2. Welche Gründe lagen für die Inobhutnahme vor?

3. Welches Alter hatten die Kinder bzw. die Jugendlichen?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der Fachbereich Jugend und Familie erfasst die Inobhutnahmen für das gesamte Stadtgebiet Hannover. Die Inobhutnahmen werden nicht nach Bezirken unterteilt bzw. ausgezählt.
Die Zahlen sind im Vergleich zu 2010 nicht gestiegen, sondern minimal gesunken.
Es wird davon ausgegangen, dass dies an der 24-stündigen Erreichbarkeit des Fachbereiches und dem damit zusammenhängenden umfassenden Beratungsangebot liegt. Im Jahr 2011 wurden 462 Kinder und Jugendliche durch den Fachbereich Jugend und Familie in Obhut genommen. Bei der Gesamtzahl handelt es sich nicht ausschließlich um hannoversche Kinder und Jugendliche. Jugendliche Wanderer, oder unbegleitete minderjährige Flüchtlinge müssen ebenfalls vom Fachbereich Jugend und Familie in Obhut genommen werden.
188 Jugendliche wurden in der Clearingstelle untergebracht.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:


Kinder bzw. Jugendliche werden Inobhut genommen, wenn ihre Versorgung in und durch die Herkunftsfamilie nicht mehr gewährleitstet bzw. wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Dies ist immer dann gegeben wenn Vernachlässigung (körperlich oder seelisch), Alkohol- und Drogenprobleme vorliegen oder körperliche wie sexualisierte Gewalt gegeben ist. In einigen Fällen sind Eltern kurzfristig auch mit der Erziehung überfordert, so dass zunächst eine Inobhutnahme erforderlich wird.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:


Kinder und Jugendliche im Alter von 0-17 Jahren wurden in Obhut genommen. Die meisten Inobhutnahmen erfolgten in der Altersgruppe 12-17 Jahre.

Protokollantwort auf die Nachfrage von Bezirksratsfrau Lemke, was der Grund für die nichtbezirksbezogene Erfassung sei bzw. warum nur Stadtweit erfasst werde?
Die Clearingstelle ist für das gesamte Stadtgebiet zuständig und viele Inobhutnahmen finden nicht an den tatsächlichen oder gewöhnlichen Aufenthalten der Kinder/Jugendlichen statt, so dass eine detaillierte Form der Erfassung, keine Aussagekraft hätte.

TOP 3.2.2.
Betreute Kinder in Kindergärten
(Drucks. Nr. 15-2295/2012)

Bezirksratsfrau Lemke trug folgende Anfrage vor:

Im Kindertagesstättenbericht 2012 der Landeshauptstadt Hannover ist nachzulesen, dass im Stadtbezirk Kirchrode, Bemerode, Wülferode mit einer Betreuungsquote in Kindergärten von nur 88,6% der zweitniedrigste Wert im Stadtgebiet erreicht wird.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche Gründe liegen für die niedrige Betreuungsquote im Stadtbezirk Kirchrode, Bemerode, Wülferode vor?

2. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Hannover um die Betreuungsquote zu erhöhen?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zusammenhängend:
Wie aus den Erläuterungen unter Ziffer 5.2 des Kindertagesstättenberichtes 2012 ersichtlich, sind unterschiedliche Betreuungsquoten in den Stadtbezirken u. a. darin begründet, dass die Nachfrage der Eltern nach Betreuungsplätzen nicht überall gleich hoch ist.
Derzeit stehen im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode beispielsweise 10 nicht belegte Kindergartenplätze in verschiedenen Einrichtungen zur Verfügung.

Die Belegungssituation ist gleichwohl laufenden Schwankungen unterworfen und die Versorgung mit Kindergartenplätzen im Stadtbezirk insgesamt auskömmlich.

Im Rahmen des Neubaus der Kindertagesstätte Börgerstr., welche zum 01.04.2013 den Betrieb aufnehmen wird, werden 50 zusätzliche Kindergartenplätze entstehen. Die Betreuungsquote im Kindergartenbereich wird sich infolgedessen auf 96,5% erhöhen.

TOP 3.3.
der SPD-Fraktion

TOP 3.3.1.
Lagerung von Frackingabfall im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2301/2012)

Eine der neuesten Methoden zur Gewinnung von Erdgas ist das sogenannte Fracking-
Verfahren, bei welchen unter hohem Druck Wasser und laut Umweltbundesamt zum Teil
gefährliche, giftige sowie gesundheits- und umweltgefährdende Chemikalien in das Erdreich
gepresst werden um das in diesem gebundene Erdgas zu lösen und durch das Bohrloch
aufzufangen. Nach Meinung des BUND handelt es sich hierbei um eine
Hochrisikotechnologie mit unkalkulierbaren Folgen. Vor allem die Lagerung der nicht mehr
verwendbaren Flüssigkeiten scheint schwierig zu sein. Nun wurden in den letzten Wochen
und Monaten vermehrte Aktivitäten mit LKW’s an den Bohrlöchern auf dem Kronsberg durch
die Anwohnerinnen und Anwohner auf dem Kronsberg festgestellt und es konnte beobachtet
werden wie Flüssigkeiten aus den LKW’s in die Bohrlöcher abgelassen wurden.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Aktivitäten an den Bohrlöchern auf dem Kronsberg sind der Verwaltung
bekannt?
2. Welche Flüssigkeiten wurden dort gegebenenfalls verpresst?
3. Gibt es Planungen Gebiete im Stadtbezirk für die Gasgewinnung durch Fracking
auszuweisen?

Zwischenbericht:
Diese Bezirksratsanfrage wurde der zuständigkeitshalber an das für den Betrieb zuständige Referat beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Clausthal-Zellerfeld weitergeleitet.
Antwort wird nachgereicht, sobald sie vorliegt.

TOP 3.3.2.
Denkmalschutz für Werbetafeln und Graffitis
(Drucks. Nr. 15-2302/2012)

Bezirksratsfrau Ehrlich trug folgende Anfrage vor:

Zu Beginn des Jahres wurden durch die Denkmalschutzbehörden zahlreiche Gebäude im
Ortskern von Bemerode als Gesamtensemble unter Denkmalschutz gestellt. Zum Ensemble
rund um den Bereich Hinter dem Dorfe, Wülfeler Straße und Kapellenplatz gehören auch
eine Steinmauer, auf welcher sich Graffitis befinden sowie auf den Rasen aufgestellte und an Hauswänden angebrachte Werbetafeln.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Unter welchen Voraussetzungen würden die aufgestellten und montierten
Werbetafeln unter das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG) fallen?
2. Sind diese Werbetafeln mit dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz (NDSchG)
vereinbar?
3. Welcher Zustand der Gebäude wird als der zu Schützende angesehen und fallen
auch zum Zeitpunkt der Ernennung zum Denkmal aufgetragene Graffiti unter diesen
Schutz?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:


Werbeanlagen sind i.d.R. (bis auf wenige Objekte, wie z.B. historische Werbeuhren in der Innenstadt) keine denkmalgeschützten Objekte, unterliegen jedoch neben den Bestimmungen der NBauO, wenn sie an einem Baudenkmal oder Teil eines Baudenkmales angebracht werden sollen, auch den Bestimmungen des NDSchG (§ 10 Abs. 1, Nr.2 NDSchG). Neben einer Baugenehmigung ist somit auch eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:


Die in dem angefragten Bereich vorhandene Werbetafel an der Scheune der Hofanlage Wülfeler Str. 4/4A verfügt über eine Baugenehmigung des damaligen Landkreises Hannover vom 28.04.1970 und ist damit bestandsgeschützt. Die an der Fassade der Scheune Kapellenplatz 4 (Seite Im Buchenfelde) angebrachte Eigenwerbeanlage verfügt zwar über keine Baugenehmigung ist aber materiellrechtlich nach NBauO und NDSchG nicht zu beanstanden.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:


Zwangsläufig ist zunächst der Zustand zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung gemeint, mit dem Ziel noch vorhandenes Schutzgut soweit als möglich zu erhalten und ggf. verloren gegangene Qualitäten wiederherzustellen. Ein wild aufgesprühtes Graffiti stellt in der Regel eine Beeinträchtigung dar. Der Eigentümer ist für die Beseitigung zuständig.

Protokollantwort auf die Nachfrage, ob die Stadt eine Verpflichtung habe an den Eigentümer heranzutreten, um die Beseitigung des Graffitis durch den Eigentümer zu initiieren?
Das NDSchG formuliert keine Verpflichtung zum Einschreiten, sondern ermächtigt die Denkmalschutzbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen erforderliche Anordnungen zu treffen. Hierzu gehört auch ein sogenanntes „Eingreifermessen“. Solange keine unmittelbare Gefahr für das Denkmal selbst besteht, vermeidet die Stadtdenkmalpflege unangemessenes Einschreiten als Denkmalpolizei.

Die Beseitigung eines kleinen Graffitis an einer Ziegeleinfriedungsmauer einer denkmalgeschützten Hofanlage, die selbst nicht mehr im Original vorhanden ist, sollte u.E. nicht im Wege einer Anordnung zur Gefahrenabwehr durch die Denkmalschutzbehörde betrieben werden, sondern sollte Eigentümern auf eher nachbarschaftlichen Wegen (im Stadtteil, im Stadtbezirk) nahegelegt werden.

TOP 4.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Zeitschiene mehrere B-Planverfahren
Eine Einwohnerin sprach dem Bezirksrat ihren Lob aus, dass das Gremium als einziges im Verfahren sich gegen die Ansiedlung ausgesprochen habe und fragte nach, ob die zeitgleiche Behandlung von mehreren Bebauungsplänen im Bezirksrat eine Strategie der Verwaltung sei, um die Einwohnerinnen und Einwohner zu überfordern.
Bezirksbürgermeister Rödel dankte für dieses Lob und ergänzte, es habe sich nicht um ein Einstimmiges Votum des Bezirksrates gehandelt. Inzwischen habe der Bezirksrat weitere Informationen per CD erhalten und fühlten sich zu diesem Thema genug informiert. Er betonte die Wichtigkeit des Dialogs für den Bezirksrat und fügte hinzu, die Firma Netrada sei bereit, sobald die Verfahrensabwicklung durch die Gremium durch sei, auch im Bezirksrat für Informationen zur Verfügung zu stehen. Dies werde voraussichtlich eher im neuen Jahr der Fall sein.
Die von ihr angeführte Zeitschiene im Zusammenhang mit den Bebauungsplänen sei keine Strategie, um die Einwohnerinnen und Einwohner zu überfordern. Herr Fabich fügte hinzu, dass die vorliegende Zeitschiene kein Komplott sei. Vielmehr könne es sein, dass in der Wahrnehmung eine Verschmelzung erfolgt und sehr oft von außen nicht mehr differenziert wird, ob es sich um einen Auslegungsbeschluss etc. handelt. Sämtliche angeführten Bebauungsplanverfahren befinden sich in unterschiedlichen Verfahrensabschnitten. Die Unterlagen zum Bebauungsplan "altes Forsthaus" lagen bereits zur Septembersitzung vor, zum B-Plan 1784 liegt bereits der Satzungsbeschluss vor und das Verfahren zu Netrada wäre ebenfalls weiter. Bezirksratsherr Konietzny merkte an, die Einwohnerin habe 3 Negativ-Beispiele angeführt und er wolle hier auch Positivbeispiele wie z. B. den Großen Hillen hervorheben.

Die Nachfrage eines Einwohners, was nach Abschluss der Maßnahme mit den Menschen passieren werde, beantwortete Herr Heesch, es handle sich bei dieser Unterbringung um eine Übergangslösung. Sobald die Baugenehmigung für die geplante Maßnahme ergeht, wird die Verwaltung bis in zu diesem Zeitraum andere Kapazitäten schaffen müssen. Dieser Prozess sei ohnehin in der Entwicklung. Langfristig habe die Stadt den Plan, selber durch einen Neubau für diese Art der Wohnungsunterkunft zu sorgen. Am Ende der Nutzungsdauer des hier betreffenden Objektes muss eine Lösung vorliegen.

Eine Einwohnerin erläuterte den durch LKW verursachten gefährlichen Straßenzustand in der Bokmerholzstr und fragte an, ob es dem Bezirksrat nicht möglich sei, sich für die Beseitigung dieses Zustandes einzusetzen.

Der Zustand, der durch die Neu-Bepflasterung der Debberoder-Straße entstanden sei, stelle für eine Einwohnerin massive Einbussen als Fußgängerin dar. Sie fragte nach, ob eine Neupflasterung am Seitenstreifen nicht möglich sei.

Bezirksmanager Just versprach zu beiden Straßen diese Hinweise in die Fachverwaltung mitzunehmen und werde zur nächsten Sitzung hierzu berichten.

Auf die Nachfrage einer Einwohnerin inwiefern ein Verkehrsspiegel an deiner Straßenmündung eingebracht werden könne, um die Einsichtsfähigkeit in den Straßenverkehr zu ermöglichen, gab es vermehrt Rückmeldungen, diese werden von der Verwaltung nicht mehr genehmigt. Bezirksratsherr Schröder-Hohensee gab an, er habe bereits für diese Straßenmündung vor 4 Jahren einen Antrag eingereicht, der abgelehnt wurde.

Die Beleuchtungsanregung einer Einwohnerin über den Berg versprach Bezirksbürgermeister Rödel, diese werde von den Fraktionen aufgenommen und es in einen Antrag einmünden lassen.

Ein Einwohner erkundigte sich nach einem Gremium, welcher die Ausgleichsmaßnahmen begleitet oder ob es die Verwaltung ausschließlich selber durchführe wie im Falle des freien Feldes um Wülferode. Hierzu führte Herr Fabich aus, die Verwaltung führt selber die vom Rat beschlossenen Verfahren durch. Zunächst wird Ausschau nach Eingriffsvermeidung gehalten oder in wie weit durch Auflagen (z. B. Dachbegrünung etc.) der Eingriff an anderer Stelle gering gehalten werden kann Ein solcher Ausgleich könne im übrigen nur erfolgen, sofern Flächen hierfür vorhanden seien. Die Fachverwaltung habe einen Plan für den Bezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode mit der jeweiligen Zielvorstellung Konzepte zu erstellen. Es befinde sich System und auch eine Fachlichkeit dahinter. Die Stadtverwaltung sei die Fachbehörde für diese Maßnahmen.

TOP 5.
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzungen am:
-14.12.2011 (öffentlicher Teil) - lag bereits zur Sitzung am 12.9.2012 vor --
-04.01.2012 (öffentlicher Teil) - lag bereits zur Sitzung am 12.9.2012 vor -
-13.06.2012 (öffentlicher Teil) - lag bereits zur Sitzung am 12.9.2012 vor -
-12.09.2012 (öffentlicher Teil) - wird nachgereicht-
-09.05.2012 (öffentlicher Teil) - wird nachgereicht-
-08.02.2012 (öffentlicher Teil) - wird nachgereicht-

-Mit einer Enthaltung genehmigt


TOP 6.
Bericht der Verwaltung zum Thema Flüchtlingsunterbringung im Stadtbezirk
Den Bericht der Verwaltung zum Thema Flüchtlingsunterbringung im Stadtbezirk hielten Herr Heesch und Herr Schalow vom Fachbereich Planen und Stadtentwicklung.
Herr Heesch erläuterte zum Einstieg die bisherige Situation und die Entwicklung der Unterbringung in Hannover, beginnend in den 90´er Jahren. Er betonte, Hannover als Kommune habe die Pflicht zur Unterbringung. Die Regelungen hierfür enthalte das Asylgesetz, diese werden auf die Kommunen runtergebrochen. Die jeweilige Quote der Personen, die auf die Kommunen verteilt werde, ermittle die Landeszentralstelle.
Dieser Pflicht zur Unterbringung komme die Stadt Hannover auf dreierlei Weise nach:
1. Gemeinschaftsunterkunft
2. Unterbringung in Wohnungen
3. Wohnprojekten.
Ein Großteil der Unterbringung erfolge über Gemeinschaftsunterkünfte, jedoch seien die Kapazitäten für Neuzugänge ausgeschöpft. Die Unterkunft in Lahe sei am Ende ihrer Betriebszeit angelangt, folglich müssten 50 Bewohner dieser Einrichtung untergebracht werden. Bei der intensiven Suche nach Unterbringungsmöglichkeiten in diesem Zusammenhang sei an die Stadt ein Wohnungsunternehmen aus Kirchrode herangetreten und zwar der Eigentümer des Gebäude der AWO in der Saarbrückenerstr..
In diesem Gebäude sollen die betreffende Personengruppe, bis zur Realisierung des geplanten Bauvorhabens für dieses Gebäude, untergebracht werden. Folglich wäre ein Zeitraum von 12 - 15 Monaten der Unterbringung möglich. Im Rahmen der Pflichtaufgabe der Kommune nach Bundesgesetz sei die Verwaltung weiterhin dabei aquise für Dauerhafte Möglichkeiten der Unterbringung zu betreiben. Denn es sei davon auszugehen, dass die Anzahl der Personen nicht unbedingt absinken werde. Bereits für das kommende Jahr habe die Zentralstelle eine höhere Unterbringungsquote angekündigt.
Er hoffe auf Solidarität im Stadtbezirk und hob hervor, die Verwaltung sei bestrebt eine angemessen Verteilung vorzunehmen. Daher solle nach Möglichkeit von Unterbringung in bereits erfolgten Stadtteilen abgesehen werden.

Folgende Nachfragen wurden gestellt:
Bezirksratsfrau Stittgen wollte wissen worin die Unterscheidung zwischen Flüchtlingen und Asylbewerbern liege. Flüchtlinge im rein rechtlichen Sinne seien nach der Genfer-Flüchtlingskonvention mit einem anderen Status behaftet und erhielten andere Sozialleistungen als der hier betreffende Personenkreis, der hier zum Tragen komme, erläuterte Herr Schalow. Letztere wären rechtlich noch nicht als Flüchtlinge anerkannt bzw. befänden sich noch in einem solchen Verfahren.
Ob eine soziale Betreuung in der Einrichtung vorhanden sei, fragte Bezirksratsherr Konietzny nach. Herr Schalow führte hierzu aus, in den Gemeinschaftsunterkünften gelte die sog. 24-7-Regel. An 24 Stunden und an 7 Tagen seien Mitarbeiter zugegen, um sich den Belangen anzunehmen. Zudem bestünde u.a. auch die Erreichbarkeit bei akuten Unterbringungsfällen über die Rufbereitschaft per Telefon. Folglich seien diese Art der Wohnheim rund um die Uhr begleitet und Betreut.

Auf die Nachfrage der Nationalitäten gab Herr Schalow an, er könne keine Prognose für die Zukunft angeben, jedoch seien in Vergangenheit diese Nationalitäten am stärksten vertreten:
- Iran / Irak
- Ghana
- Sudan
- Afghanistan
- Somalia
- Syrien
Insgesamt wären 51 Nationalitäten untergebracht, deren Konfession nicht erfasst ist. Denn die Verwaltung erhalten neben den notwendigen Personendaten (Namen - Geschlecht - Geburtstjahr) lediglich noch die Nationalität mitgeteilt. Weitere Daten werden in diesem Zusammenhang nicht mitgeteilt und über die Konfession existiere keine Statistik.

Ob eine Unterbringung in Wohnungen denkbar sei, erkundigte sich Bezirksratsfrau Lemke. Selbstverständlich sei diese Art der Unterbringung gegeben. Sofern es möglich ist, erfolge die Unterbringung auch in Wohnungen führte Herr Schalow aus

Bezirksratsfrau Großekathöfer fragte nach der Aufteilung, ob es eher Einzelpersonen oder mehr Familien seien. Die Einzelpersonen seien in der Mehrzahl, überwiegend handle es sich um Männer, gab Herr Schalow an.

Wie mit Schulpflichtigen Kindern und sprachlichen Barrieren umgegangen werde, wollte Bezirksratsfrau Bergmann wissen. Schulpflichtige Kindern seien nicht innerhalb der unterzubringenden Personengruppe. Im übrigen gelte, dass diese schulpflichtigen Kinder im Einzugsbereich des Wohnheimes die Schule besuchen. In den Gemeinschaftsunterkünften bestünden Angebote für Deutschkurse, um Verständigung im Alltag zu ermöglichen, fügte Herr Schalow hinzu.

Bezirksbürgermeister Rödel dankte Herrn Heesch und Schalow für Ihren Bericht und die ausführlichen Beantwortungen der Anfragen aus dem Bezirksrat. Er fügte hinzu, dass sie als Gemeinschaft die Menschen willkommen heißen wollen. Hierfür wollen sie auch als Gremium informiert werden. Er würde es begrüßen, wenn evtl. die Fachverwaltung bereits in der Novembersitzung hierzu nähere Informationen berichten könne, damit keine Fehlinformationen zustande kommen.

TOP 7.
Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung

Stadtbezirksplaner Herr Fabich gab bekannt, das zum Bebauungsplan 1612 - Süßeroder Straße- welches zu überwiegenden Teilen im Nachbarbezirk, aber auch in geringen Teilen im Stadtteil Kirchrode liege, im Rahmen der Bezirksratssitzung von Misburg-Anderten am 7.11.2012 um 18:00 Uhr im Rathaus von Misburg von Prof. Katzbenbach die Vorstellung der Gutachten zu den Bodenverhältnissen erfolgen werde. Eine CD mit den Gesamtmaterialien wurde den Fraktionsgeschäftsstellen und jeweiligen Einzelvertretern seines Wissens nach zur Verfügung gestellt.

TOP 8.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Stadtbezirksmanager Just berichtete über folgende Themen:
-Wegeverbindung Wülfelerstraße zur Seelhorst: die von den Einwohnerinnen und Einwohnern berichtete Auffüllung mit Split lag im Rahmen der üblichen Wegeunterhaltung der Wegeflächen.
-Am 30.11.2012 wird der Ratssaal in Bemerode vom Blutspendedienst des DRK genutzt werden.
-Der Integrationsbeirat Kirchrode-Bemerode-Wülferode trifft sich am 1.11.2012 um 18:00 Uhr im Haus der Religionen in der Böhmerstr. 8. Dort wird es eine Führung und Informationen geben.

TOP 9.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 9.1.
Bebauungsplan Nr. 1765 – Am Wiesengarten I -
Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

(Drucks. Nr. 2285/2012 mit 4 Anlagen)

Bezirksratsherr Konietzny äußerte, die Fraktion der SPD werde dieser Vorlage zustimmen, um die Entwicklung von Wülferode zu ermöglichen. Er wünsche sich für die Zukunft eine schnellere Entwicklung.

Antrag,
1. die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1765 zu beschließen,
2. den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung
-Festsetzung eines reinen Wohngebietes mit Erschließungsflächen und öffentlicher Grünfläche –
entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen und
3. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Planunterlagen in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.
-Einstimmig


TOP 10.
A N H Ö R U N G E N

TOP 10.1.
Bebauungsplan Nr. 1743– Altes Forsthaus -
Verzicht auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Teil B)
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1869/2012 mit 3 Anlagen)

Die SPD-Fraktion werde nicht zustimmen, erläuterte Bezirksratsherr Konietzny, da insbesondere der Abstand von 100 m zum Waldrand hier nicht eingehalten werde.

Bezirksratsfrau Lemke gab an, Ihre Fraktion werde ebenfalls ablehnen.

Die Fraktion der CDU werde für dieses Vorhaben stimmen, äußerte Bezirksratsfrau Stittgen.
Bezirksratsherr Albrecht schloss sich der Begründung von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN an und legte dar, auch er werde gegen dieses Vorhaben stimmen.

Antrag,
1. die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1743 Teil B zu beschließen,
2. auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für den Teil B gemäß §3 Abs. 1 BauGB zu verzichten,
3. dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1743 (Teil A und B) mit Begründung und Umweltbericht zuzustimmen und
4. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
-8 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 11.
A N T R Ä G E

TOP 11.1.
der CDU-Fraktion

TOP 11.1.1.
Schwerlastverkehr
(Drucks. Nr. 15-1832/2012)

Bezirksratsherr Nauheimer verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung möge prüfen, inwieweit dem Schwerlastverkehr die Durchfahrt durch die Ortskerne von Bemerode und Wülferode verboten werden kann. Diese könnten über die Schnellwege umgeleitet werden.



-Einstimmig


TOP 11.1.2.
Ökologisches Sonderprogramm 2012
(Drucks. Nr. 15-2303/2012)

Bezirksratsfrau Stittgen verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, die Mittel in Höhe von 11.800 € im Rahmen des Sonderprogramms zur Aufwertung von Spielplätzen und Schulhöfen für die Aufwertung des Schmuckplatzes in Kirchrode zur Verfügung zu stellen.

-Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 11.1.3.

Tiergarten

(Drucks. Nr. 15-2304/2012)


Bezirksratsherr Hellmann verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die historische Hainbuche nahe dem Wirtschaftsgebäude des Tiergartens durch geeignete Maßnahmen in ihrem Bestand zu sichern.

-Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 11.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 11.2.1.
Hinweisschild "Achtung Schule" vor der IGS Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-2305/2012)

Bezirksratsfrau Lemke verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert Hinweisschilder „Achtung Schule“ an geeigneter Stelle auf dem Kattenbrookstrift beidseitig vor der IGS Kronsberg zu installieren.

-Einstimmig


TOP 11.3.
der SPD-Fraktion

TOP 11.3.1.
Legendenschild für Gustav Bratke
(Drucks. Nr. 15-2306/2012)

Bezirksratsfrau Barke verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt an den Straßenschildern der Gustav-Bratke-Allee
Legendschilder, welche auf das Leben und Wirken von Gustav Bratke hinweisen,
anzubringen.

-Vertagt auf die nächste Sitzung


TOP 11.4.
Interfraktionell

TOP 11.4.1.
Informationstafel über die Gartenstadt Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-2366/2012)

Bezirksratsherr Konietzny verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Aufstellung einer Informations- und Gedenktafel über die Gartenstadt Kirchrode mit dem nachstehend aufgeführten Inhalt am Haus Bünteweg 43A auf dem heutigen Stadtplatz „Im Büntefelde“, initiiert vom Forum für Wissenschaft und Kultur e. V., wird zugestimmt.
(siehe Anhang „Gartenstadt Kirchrode“)

-Einstimmig

Die Mitglieder des Bezirksrates verständigten sich darauf, dass die Endfassung der Informationstafel dem Bezirksrat vorgelegt werden soll bevor es in den Druck geht und erteilten mit diesem Antrag eine generelle Zustimmung zur Anbringung einer solchen Tafel.


TOP 12.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
-Entfällt

Bezirksbürgermeister Rödel schloss um 21:10 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.

für die Niederschrift:


Rödel Yilmaz
Bezirksbürgermeister Sachbearbeiterin


Bezirksbürgermeister Rödel schloss um 21:45 Uhr die Sitzung.

für die Niederschrift:

Rödel Yilmaz
Bezirksbürgermeister Sachbearbeiterin