Sitzung Kommission Sanierung Limmer am 15.10.2012

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 05.10.2012)
Protokoll (erschienen am 06.12.2012)
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Landeshauptstadt Hannover - - Datum 23.11.2012

PROTOKOLL

7. Sitzung der Kommission Sanierung Limmer am Montag, 15. Oktober 2012,
Kanu-Club Limmer e.V., Stockhardtweg 3, 30453 Hannover

Beginn 19.00 Uhr
Ende 21.35 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Mineur (SPD)
Herr Zierke (Bürgervertreter)
Frau Dipl.Ing. Architekt Bicker (Bürgervertreterin)
Herr Bickmann (Bürgervertreter)
Bezirksratsherr Drömer (SPD)
Bezirksratsherr Eggers (CDU)
(Bezirksratsherr Geffers) (SPD)
Bezirksbürgermeister Grube (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Husmann (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN)
Herr Ladwig (Bürgervertreter)
Bezirksratsherr Machentanz (Die Linke)
Frau Niezel (Bürgervertreterin)
(Herr Nikoleit) (Bürgervertreter)
Herr Peters (Bürgervertreter)
(Herr Peters) (Bürgervertreter)
Frau Savic (Bürgervertreterin)
Bezirksratsfrau Schweingel (SPD)
Bezirksratsfrau Steingrube (CDU)

Grundmandat:
(Ratsherr Engelke) (FDP)
(Bezirksratsherr Rava) (Piraten)

Verwaltung:
Frau Kümmel (Bereich Stadtplanung)
Herr Schmidt-Lamontain (Sachgebiet Stadterneuerung)
Frau Rode (Sachgebiet Stadterneuerung)

Sanierungsbüro
Herr Dr. Sass

Gäste:
Herr Dr. Auffarth (Anwaltsplaner)
Herr Köhler (Transition Town Hannover e. V. - TTH)
Herr Heitzer (Freiraumplaner, Transition Town Hannover e. V. - TTH)
Herr Schwarzenberger (Presse)

Tagesordnung:



1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer -
Erneuter Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Erneuter Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1964/2012 mit 5 Anlagen)

2.1. Änderungsantrag von Ratsherrn Mineur zu Drucks. Nr. 1964/2012 (Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer - Erneuter Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Erneuter Aufstellungsbeschluss)
(Drucks. Nr. 2320/2012)

2.2. Zusatzantrag von Ratsherrn Mineur zu Drucks. Nr. 1964/2012 (Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer - Erneuter Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Erneuter Aufstellungsbeschluss)
(Drucks. Nr. 2321/2012)

2.3. Zusatzantrag von Ratsherrn Mineur zu Drucks. Nr. 1964/2012 (Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer - Erneuter Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Erneuter Aufstellungsbeschluss)
(Drucks. Nr. 2322/2012)

2.3.1. dazu Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtbezirksrat Linden-Limmer zu Drucks. Nr. 2322/2012 (Zusatzantrag von Ratsherrn Mineur zu Drucks. Nr. 1964/2012 (Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer - Erneuter Beschluss zur frühzeitige
(Drucks. Nr. 2352/2012)

2.4. Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Christian Eggers zu Drucks. Nr. 1964/2012 (Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer - Erneuter Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Erneuter Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2350/2012)

2.5. Änderungsantrag von Bezirksbürgermeister Rainer-Jörg Grube zu Drucks. Nr. 1964/2012 (Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer - Erneuter Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Erneuter Aufstellungsbeschluss)
(Drucks. Nr. 2348/2012)

3. Erschließungsvertrag zur Wegeverbindung Brunnenstraße
- Umlegungsverfahren Sanierung Limmer-Nord
(Drucks. Nr. 2307/2012 mit 1 Anlage)

4. Quartiersfonds

5. Bericht der Verwaltung

6. Verschiedenes

7. Antrag von Ratsherrn Mineur zum fehlenden Wartehäuschen an der Haltestelle Tegtmeyerstraße stadteinwärts
(Drucks. Nr. 2323/2012)







TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Der Vorsitzende Herr Mineur eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest. Die Tagesordnung wurde durch Beschluss um den Punkt 7 ergänzt und so festgestellt.



TOP 2.
Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer -
Erneuter Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Erneuter Aufstellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1964/2012 mit 5 Anlagen)

Herr Grube fragte zur Anlage 4, Seite 2, vorletzter Absatz, bezüglich der dort verwendeten Formulierung nach. Dort heiße es „dass im Folgeverfahren geplant ist, das gesamte Plangebiet in Bauabschnitte aufzuteilen. Hierüber müsste zur gegebenen Zeit der Verwaltungsausschuss der Stadt Hannover entscheiden.“ Herr Grube fragte, warum darüber weder der Rat, noch der Bezirksrat oder die Sanierungskommission Limmer entscheiden müsse, sondern der Verwaltungsausschuss. Dies sei ein nichtöffentliches Gremium und dort würden eigentlich nur dringende oder nichtöffentliche Entscheidungen getroffen.

Frau Kümmel erläutert dazu, dass nach der frühzeitigen öffentlichen Auslegung die Verwaltung das Planverfahren für den Bereich des ersten Bauabschnitts weiterführen werde. Bei dem Auslegungsbeschluss werde die Verwaltung dann eine Begründung abgegeben, warum zunächst nicht mit dem Gesamtplan weiter verfahren werde sondern erst einmal nur mit dem ersten Bauabschnitt. Darüber beschließe in der Tat der Rat. Frau Kümmel sagte zu, dass die Verwaltung für die Sitzung im Stadtbezirksrat am 07.11.2012 diesen Absatz der Drucksachenanlage entsprechend ändern werde.

Frau Schweingel regte an, darauf zu achten, dass auch die anderen Bauabschnitte auch in allen zuständigen Gremien verhandelt werden.

Herr Grube schlug vor, den Passus in „hierüber müssten zu gegebener Zeit die zuständigen Gremien entscheiden“ zu ändern.

Frau Schweingel hätte an dieser Stelle gerne auch den Rat, den Bezirksrat und die Sanierungskommission erwähnt gewusst.

Frau Kümmel führte dazu aus, dass die von Herrn Grube vorgeschlagene Formulierung ausreichen müsste, da es ja die vorgegebene Abfolge Sanierungskommission, Stadtbezirksrat, Bauausschuss und die anderen Ausschüsse gebe, dies sei die Vorgabe.

Herr Eggers gab auch zu bedenken, dass er nichts in die Drucksachen aufnehmen würde, was sowieso klar sei, da die Gefahr bestünde, etwas festzulegen, was am Ende nicht mit dem Kommunalrecht konform ginge.

Herr Mineur stellte abschließend fest, dass über die entsprechende Änderung nun Konsens seitens des Gremiums bestehe und das Gremium davon ausginge, dass die Verwaltung die so entsprechend geänderte Anlage bei der nächsten Sitzung bzw. im weiteren Verfahren so vorlegen werde.

Herr Machentanz bemerkte, dass er dem Bebauungsplan nicht zustimmen werde, weil dort kein dringend benötigter bezahlbarer Wohnraum vorgesehen sei.

Herr Mineur stellte klar, dass es in einem Bebauungsplan selber nicht möglich sei, z. B. sozialen Wohnungsbau festzulegen.

Antrag,
  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1535
    - Entwicklung einer ehemaligen Industriebrache zu einem Wohngebiet mit gewerblichen Nutzungen -
    entsprechend den Anlagen 3 und 4 zuzustimmen,
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen,
  3. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1535 zu beschließen.

Das Gremium sprach sich mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung für den Antrag aus.



TOP 2.1.
Änderungsantrag von Ratsherrn Mineur zu Drucks. Nr. 1964/2012 (Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer - Erneuter Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Erneuter Aufstellungsbeschluss)
(Drucks. Nr. 2320/2012)

Frau Kümmel erläuterte, dass die Verwaltung die Planung so gestaltet hat , dass nicht unbedingt die Basisstraße verlegt werden müsse, weil das Gebäude 10 entweder durchfahren werden könne, oder man könne es auch im nördlichen Bereich zurückbauen, wo es die Straße sonst queren würde. Bei der letzteren Möglichkeit würde das Gebäude dann zum Teil erhalten bleiben, und trotzdem könnte die Basisstraße die vorgesehene Lage beibehalten. Sie sei in der derzeitigen Lage geplant worden, weil sie überwiegend vom Süden aus sowohl den Geschosswohnungsbau am Stichkanal als auch die anderen nördlich gelegenen Quartiere erschließen solle. Es sollte nicht der gesamte Verkehr nach Norden geführt werden, um ihn dann durch einzelne Stichstraßen nach Süden zu führen. Die Verlagerung der Basisstraße würde die Erarbeitung eines völlig neuen Konzeptes erforderlich machen.

Herr Auffarth führte aus, dass er bereits in der vorherigen Sitzung den Vorschlag gemacht habe, die Basisstraße nach Norden zu verlegen, um das Gebäude 10 zu schonen. Bei Berücksichtigung der vorhandenen Straßen mit der Erschließungsstraße auf dem Schleusenweg und am Kanu-Club vorbei, könne man dies weiterziehen mit einem Wendehammer, der bis in die Spitze führen würde, was in der bestehenden Planung von Süden her vorgesehen sei. Man könne dann genauso wie bisher nach Norden geplant dann nach Süden erschließen, auch die Häuser am Stichkanal. Herr Auffarth erläuterte dies anhand eines Planes (siehe Anlage) und sprach sich gegen eine Umfahrung oder einen Tordurchbruch des Gebäudes 10 aus und insbesondere für einen Erhalt des Gebäudes und befürchtete eine „Rennstrecke“ im Süden.


Herr Eggers schloss sich der Argumentation der Verwaltung an und plädierte dafür, die Haupterschließung dort zu bauen, wo die Mehrzahl der Bewohner später wohnen werde, und die Sticherschließung dort, wo später die geringere Zahl der Bewohner wohnen werde. Eine „Rennstrecke“ könne er bei dem ganzen Gebiet eigentlich nicht sehen. Eine Durchfahrt hieße nicht, dass das Gebäude abgerissen würde.

Herr Grube bezeichnete sich als Verfechter des Erhalts eigentlich aller Gebäude, erklärte sich jedoch mit dem Vorschlag, die Basisstraße wie vorgetragen zu verlegen, nicht einverstanden. Im Vergleich zur bisherigen Planung, bei der sich der Verkehr am Anfang des Gebiets in zwei Richtungen – östlich und westlich – aufteilen würde, würde bei der Verlegung der Basisstraße nach Norden der gesamte Verkehr durch diesen Bereich geführt werden.

Frau Niezel wies darauf hin, dass bei der Verlegung der Straße nach Norden der Kanu-Club und die nördlichen Anwohner, die beiden privaten Anlieger und das Leistungszentrum, nicht mehr an einer Sackgasse liegen sondern an einer Durchfahrt. Sie fragte, ob jemand von den betreffenden Personen anwesend sei oder jemand mit den Betreffenden schon mal darüber gesprochen hätte. Darauf gab es keine Wortmeldungen.

Frau Schweingel fragte sich, von welchen Straßenverkehrsmengen hier ausgegangen würde.

Herr Schwarzenberger fragte nach, ob das Gebäude Nr. 10 nicht bisher immer für den Abriss vorgesehen gewesen sei. Nach seiner Erinnerung seien nur die Gebäude Nr. 44 und 51 denkmalgeschützt, ggf. sei das Verfahren noch etwas offen.

Frau Kümmel erläuterte dazu den letzten Stand, dass nach Ansicht der Verwaltung das Gebäude Nr. 10 bzw. zumindest der Dachbereich mit dem Gewölbedach bzw. der darunter befindliche große Saal schon ein einmaliger Raum sei, den es so in Hannover nicht noch einmal gäbe. Auch da das Gebäude das älteste sei, sollte es nach Ansicht der Verwaltung daher noch in die Sanierungsuntersuchung mit einbezogen werden, bevor eine Entscheidung für einen Abriss falle. Vom städtebaulichen her sprächen die Argumente jedoch für einen Abriss, da das Gebäude in der Verschattung von Gebäude Nr. 44 und 51 liege, und bei einer Nutzung – die überwiegend Dienstleistung und weniger Wohnnutzung beinhalten würde - wegen der Stellplätze dann auch noch Garagen bzw. eine Tiefgarage dafür erstellt werden müssten.

Herr Grube schlug vor, eine Formulierung zu finden, die die Straßenführung offen lässt und nur darauf abhebt, das Gebäude nicht zu gefährden.

Frau Niezel wies drauf hin, dass nicht nur die Verwaltung zuletzt überlege, ob das Gebäude erhalten werden sollte, sondern die Sanierungskommission auch angeregt habe, dies zu überdenken, und Herr Papenburg selber geäußert habe, er möchte das Gebäude erhalten, da er einen Investor dafür habe. Sie gab jedoch auch zu bedenken, was passieren würde, wenn der Investor abspränge, und dass das Gebäude nur für temporären Aufenthalt geeignet sei. Sie merkte an, dass die von der Verwaltung genannte Option „Umfahrung des Gebäudes“ nicht in der Drucksache explizit genannt würden.

Herr Mineur las den entsprechenden Passus – Seite 6 der Drucksache – vor und stellte fest, dass nur die Optionen „Durchbruch“ und „Rückbau des nördlichen Bereiches“ genannt sind, jedoch nicht „Umfahrung des Gebäudes“.

Herr Eggers schlug vor, dass die SPD ihren Änderungsantrag zurückzieht und er einen Änderungsantrag stellt, welcher die Prüfung zur Möglichkeit „Umfahrung des Gebäudes“ in die Drucksache aufnimmt.

Herr Mineur merkte an, dass er eine Umfahrung für keine gute Lösung halte und keine Argumente sehe, die Erschließung nicht von Norden auszuführen. Es handele sich um 600 Wohneinheiten, er schätze den Verkehr auf 200 Autos pro Tag.

Frau Schweingel wies darauf hin, dass eine Umfahrung ja auch bedeuten könne, die Straße im rechten Winkel hochzuführen und dann eine Querverbindung zu schaffen.

Herr Auffahrt merkte an, dass dies aber nicht durch ein Einfamilienhausgebiet erfolgen sollte.

Frau Niezel wies darauf hin, dass sich die Anwohner über einen Knick in der Straßenführung freuen würden, da er zu einer gewissen Entschleunigung führe.

Herr Grube stellte fest, dass die sich äußernden Kommissionsmitglieder sich eigentlich einig seien darüber, dass durch die Straße möglichst das Gebäude nicht tangiert wird und schlug vor, dies so in der Drucksache zu ändern.

Antrag

Änderung der Lage der Basisstraße
Die Sanierungskommission Limmer möge beschließen:
Der Anschluss der Basisstraße parallel zum Stichkanal im Bereich nördlich des Bestandsgebäudes 10 soll von Norden her, vom Bereich des Kanu-Clubs erschlossen werden.

Herr Mineur zog den Antrag zurück.


Frau Bicker regte an, die beiden Optionen „Durchfahrt“ und „nördlichen Rückbau“ komplett aus der Drucksache zu streichen.

Frau Schweingel merkte an, dass die Option „Durchfahrt“ sehr leicht zu einem kompletten Abriss führen könnte.

Frau Kümmel führte aus, dass ein Belassen aller drei Optionen in der Drucksache sinnvoll sei, da die technischen Möglichkeiten für das Gebäude erst in einem späteren Schritt überhaupt erst geprüft würden und die Umfahrung als einzige Option daher zu sehr einschränken würde. Es stehe ja auch noch gar nicht endgültig fest, ob das Gebäude stehen bleiben könnte.

Frau Niezel regte an, den zu stellenden Änderungsantrag dahingehend zu ergänzen, dass im weiteren Verfahren nicht nur die Durchfahrt, die Umfahrung und der Rückbau geklärt sondern auch mit den zuständigen Gremien abgestimmt werden müsse.

Frau Kümmel erläuterte, dass wenn im weiteren Verfahren – 2. oder 3. Bauabschnitt - für diesen Bereich der Bebauungsplan ansteht, dieser sowieso durch die zuständigen Gremien beschlossen werden müsse.

Herr Zierke sprach sich für eine Streichung der Optionen „Durchfahrt“ und „Teilabriss“ aus.

Frau Niezel sprach sich für ein Beibehalten aller Optionen aus.


TOP 2.2.
Zusatzantrag von Ratsherrn Mineur zu Drucks. Nr. 1964/2012 (Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer - Erneuter Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Erneuter Aufstellungsbeschluss)
(Drucks. Nr. 2321/2012)

Antrag

Zusatzantrag zum Bebauungsplan 1535 – Wasserstadt Limmer-
Öffentliche Grünflächen

Die Sanierungskommission Limmer möge beschließen:
Die vier öffentlichen Grünflächen sollen bereits im Rahmen des ersten Bauabschnitts hergestellt werden.

Das Gremium sprach sich einstimmig für den Antrag aus.


TOP 2.3.
Zusatzantrag von Ratsherrn Mineur zu Drucks. Nr. 1964/2012 (Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer - Erneuter Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Erneuter Aufstellungsbeschluss)
(Drucks. Nr. 2322/2012)

Das Gremium räumte vorab Transition Town Hannover e. V. (TTH) die Gelegenheit ein, erneut deren - auf einen Teilbereich des Bebauungsplans Wasserstadt Limmer bezogenes - Projekt vorzustellen.

Herr Heitzer stellte sich als Freiraumplaner vor, der für TTH den freiraumplanerischen Entwurf für deren Projekt erarbeitet habe, welches bereits in der 6. Sitzung der Sanierungskommission Limmer vorgestellt wurde. Diesen Entwurf stellte er vor (siehe Anlage). Er führte dazu aus, dass sein Entwurf darauf basiere, das Gebäude, an dessen Standort von Lohaus + Carl vermutlich großflächiger Einzelhandel vorgesehen sei, zu erhalten, und um einen L-Flügel zu erweitern, so dass ein umschlossener Hof nach dem Vorbild des Hortus conclusus entstehe. Bei der Idee gehe es um gemeinschaftliches Leben mit vier Nutzungsarten. Zum einen gebe die „Conti-Hall“ als öffentlichen Bereich z. B. für kulturelle Zwecke und einen wöchentlichen Markt nach dem Vorbild der urbanen Landwirtschaft unter angrenzender Überdachung. Bei der zweiten Nutzungsart handle es sich um gemeinschaftliches Wohnen nach dem Prinzip der Existenzminimalisten für ca. 50 Bewohner, bei der dritten um eine Kindertagesstätte und seniorengerechte Wohnungen. Diese drei Nutzungen würden einen privaten Freiraum also eine klassische Gartennutzung nach Westen hin erhalten. Der Hof wäre sauber gestaltet und multifunktional. An der Nordseite würde sich die vierte Nutzungsart mit Gewerbe, kleinen Läden und Büros anschließen. Bei dem Entwurf würde es sich um ein identitätsstiftendes Zentrum mit einem modernen Wohnansatz handeln.

Frau Steingrube fragte nach dem existenzminimalistischen Größenansatz der Wohnnutzung.

Herr Köhler erläuterte noch mal den bereits in der letzten Sitzung vorgestellten Gedanken hierzu; in den 25 qm pro Person für die private Nutzung wäre auch der Badbereich mit enthalten. Unter Berücksichtigung des WG-Ansatzes mit drei bis vier Personen sei dies jedoch noch einigermaßen auskömmlich. Die großen sanitären Anlagen wie Bäder, die die Bewohner sich teilen würden, lägen dann in der Conti-Hall im oberen Stockwerk.

Herr Bickmann fragte nach vorhandenen Kontakten zur urbanen Landwirtschaft und den Aussichten, dass sich in der Hinsicht etwas entwickeln könne. Nach seinem Wissen habe es im Stadtteil mal einen entsprechenden Markt gegeben, der sich nicht gehalten habe.

Herr Köhler führte aus, dass TTH bereits urbanes Gärtnern mit den Küchengärten Limmer und dem Palettengarten Linden-Nord (Pagalino) anwende. Erweitert würde dies mit einem Konzept, dass gerade mit solidarischer Landwirtschaft in Leveste durchgeführt würde. Private Haushalte kauften sich mit Anteilen in einen Betrieb ein und würden wöchentlich mit Produkten versorgt. Die Möglichkeiten seien erprobt und funktionierten auch.

Herr Grube stellte fest, dass normalerweise in einer so frühen Phase des Bebauungsplanes nicht festgelegt würde, was in die Gebäude hineinkäme und auch nicht, zu welchen Wohnzwecken, deswegen überrasche ihn dies. Bei der bisherigen Planung war das Gelände für einen Nahversorger vorgesehen; er fragte daher, wo dieser dann hin solle, wenn die Fläche für das TTH-Projekt genutzt würde.

Herr Heitzer erklärte, dass die erste Überlegung gewesen sei, den Nahversorger auf die andere Seite zu verlegen im nördlichen Bereich. Da die Nutzung, die er im Nordflügel geplant habe, sonst auch an anderer Stelle untergebracht werden müsste, und dann für den Nahversorger dort Raum frei wäre.

Herr Eggers merkte an, dass bisher auf dieser Fläche Nahversorgung geplant sei, mit der Begründung, dass Nahversorgung vernünftig mit Zu- und Abwegen erschlossen sein müsse und zusätzlich Durchgangsverkehr anziehen solle. Laut dem Investor ginge das nur an dieser Stelle. Er fragte, warum denn gerade dort dieses Projekt realisiert werden solle.

Herr Köhler erläuterte, dass die Grundidee darin bestünde, sozialen Wohnungsbau dadurch zu ermöglichen, das Gebäude dort nicht abzureißen sondern umzubauen, was die Kosten reduzieren würde. Im nächsten Schritt würde TTH auch kleine Gutachten dazu erstellen, wie viel dadurch eingespart werden könnte. Er führte aus, dass nach Ansicht von TTH der Nahversorger nicht zwingend an der Wunstorfer Straße liegen müsse, und auch ein notwendiger „kleiner Schlupf“ bis zum Nahversorger gut in Kauf genommen werden könne. Wenn das Konzept aufginge, hätte das kulturelle Zentrum auch eine Attraktionskraft.

Herr Mineur erkundigte sich, ob nicht auch ein Grund für die Planung des Nahversorgers an dieser Stelle gewesen sei, dass es auf dem Grundstück gewisse Altlasten gebe, und man die damit überbauen würde.

Frau Kümmel erklärte, dass ihr die Altlastensituation direkt unter diesem Gebäude nicht ganz klar sei, weil die Planung in diesem Bereich auch Mischgebiet ausgewiesen habe. Sie merkte an, dass sie vielmehr davon irritiert sei, dass der Entwurf auf einem Planungsstand von Lohaus + Carl aus dem letzten Jahr oder davor basiere, und der letzte Funktionsplan schon einen Schritt weiter gewesen sei, der ganz andere Vorgaben gesetzt habe. Wenn die beiden Gebäude stehen bleiben würden, fände eine Überplanung der geplanten Schleusenstraße statt, weil die Ecke des Gebäudes 86 schon auf dem Fußweg des Schleusenweges liege.

Herr Heitzer erläuterte dazu, dass das Gebäude 86 in dem Bereich verkürzt werden solle.

Herr Schmidt-Lamontain schlug vor, dass die Verwaltung noch mal prüfe, ob in dem Bereich Altlasten gefunden wurden, und dann mit TTH Kontakt aufnehme, da dies doch ein erheblicher Aspekt für so ein Projekt wäre.

Frau Kümmel merkte an, dass in dem Projektentwurf das gesamte Baufeld zwischen Wunstorfer Straße und Basisstraße einbezogen sei, es sich jedoch mit der HRG und Wasserstadt-Limmer GmbH um zwei Eigentümer der Grundstücksflächen handle.

Herr Köhler erklärte, dass er auch bei dem Gebäude in L-Form davon ausginge, dass es sich noch um das HRG-Grundstück handle. Es sei jedoch gesagt worden, dass das Grundstück sowieso neu zurechtgeschnitten werden müsse und ein Flächentausch zwischen Herrn Papenburg und der HRG da ohnehin notwendig sei. Dies seien jedoch die Punkte, die TTH gar nicht alleine lösen könne, und wofür die Verwaltung und die Eigentümer an einen Tisch müssten. Wenn die Basisstraße so geplant würde wie vorgesehen, müsste ein Zurechtschneiden der Grundstücke sowieso erfolgen.

Frau Kümmel entgegnete, dass sie nur darauf hinweisen wolle, dass es durchaus schwieriger sei, wenn es sich um zwei anstatt nur um einen Eigentümer handle.

Herr Eggers stellte dar, dass Herr Papenburg als Investor das Gelände vermarkten möchte und es nicht zulassen würde, wenn ihm Filetstücke an der Stelle genommen würden, die seiner Planung widersprechen. Ein Nahversorger würde sich auf diesem Gelände nicht in der zweiten Reihe ansiedeln, da die auf dem Gelände wohnenden Menschen als Konsumenten ihm nicht ausreichen würden und er auf den Durchgangsverkehr angewiesen wäre. Ein anderer Standort für den Nahversorger würde zusätzlich auch in die Wohnbebauung eingreifen.

Herr Grube erinnerte daran, dass das Gremium bisher immer gefordert habe, dass in diesem Bereich auch Sozialwohnungen gebaut würden, was Herr Papenburg und die Verwaltung bisher strikt abgelehnt hätten mit der Begründung, dass dies ein hochwertiges Wohngelände werden solle. Daher fände er den Gedanken, dort Sozialwohnungen zu haben, gut. Es sei auch richtig, darüber nachzudenken, dies nicht auf dem Grundstück von Herrn Papenburg zu realisieren, sondern auf dem Grundstück der HRG. Er erkundigte sich daher, wie zugangsoffen das Projekt denn für die Bewohner aus dem Stadtteil wäre, die die Sozialwohnungsbedingungen erfüllten, wie die alleinerziehende Mutter aus Limmer oder der Alkoholiker aus Linden

Herr Köhler erläuterte, dass dies in der Diskussion sei. Bei dem an dem Projekt interessierten Personen seien auch Alkoholiker aus Linden dabei. Diese Interessierten sollen sich in diesem Projekt selbst organisieren und würden in einem nächsten Schritt einen Verein gründen, welcher dann entscheidet, mit welchem Schlüssel die weitere Besetzung geplant würde. Er wies darauf hin, dass gemeinschaftliches Wohnen nicht über Zuweisung nach B-Schein funktioniere, jedenfalls nicht nur. Es gehe darum, dass die Menschen, die lange von Hartz IV leben oder nichts als Grundsicherung im Alter zu erwarten haben, sich in einer solchen Gemeinschaft „berappeln“ und selber für sich sorgen können, sich nicht abschotten, sondern unternehmerisch handeln und kreativ tätig werden.

Herr Grube stellte fest, dass das existenzminimalistische Wohnen also nicht zugangsoffen sei. Er erkundigte sich, wie das mit der Nutzung der seniorengerechten Wohnungen im nördlichen Flügel sei.

Herr Köhler erklärte, dass TTH nicht das gesamte Baufeld handhaben könne und wolle. Es gäbe wohl auch bereits andere Interessenten, u. a. läge eine Anfrage für ein Altenheim vor. Daher würde der Bereich dann nicht den Gruppenkriterien unterliegen. TTH habe dies nur zusätzlich in den Projektentwurf mit aufgenommen. Dies gelte auch für die Kindertagesstätte, die auch keine TTH-Kita sein solle, sondern eine städtische Einrichtung. TTH habe nicht den Anspruch, das gesamte Baufeld durchzuplanen und sich anzueignen, es solle eher ein Mischprojekt werden mit unterschiedlichen Akteuren.

Frau Niezel bemerkte, dass nach Aussage von Frau Kümmel der Projektentwurf auf einem alten Plan basiere. Aber wenn man sich den Funktionsplan in der nahezu neuesten Fassung anschaut, sei der Schnitt, auf dem dieser Entwurf basiere, der aktuelle. Nach Ihrer Ansicht stimme die Grundlage daher. Sie merkte auch an, dass das Gremium bereits festgestellt habe, dass durch die veränderte Versorgungslage zwischen Stichweh und Edeka in Ahlem eventuell gar nicht mehr so ein großer Nahversorger benötigt würde und der ursprüngliche Flächenbedarf dafür eventuell gar nicht mehr gültig sei. Darüber hinaus lägen auch Stichweh und Edeka in zweiter Reihe, und im Übrigen gäbe es auch noch das Grundstück im Süden an der Wunstorfer Straße auf dem Conti-Parkplatz in erster Reihe. Daher seien die Möglichkeiten, einen Alternativstandort für einen Versorger zu finden, gegeben. Der Flächenbedarf des Nahversorgers könnte auch durch die im Projektentwurf angedachten Shopsysteme eventuell verkleinert werden. Das gedankliche Zulassen des Projektes schließe einen Nahversorger daher nicht aus.

Frau Steingrube sprach sich für die Idee aus, dass dort Menschen wohnen sollen, die sich selber organisieren und damit Zugang zum normalen Leben finden. Sie sehe auch die Problematik, dass bei diesem Personenkreis, der auch Alkoholiker einschließe, die direkte Nähe zu der Kita gegeben sei, wobei für die Nutzung "Seniorenwohnungen" eine zusätzliche Betreuung für einen problematischen Personenkreis auch angebracht sein könne. Sie wies auch darauf hin, dass ein Investor, der Sozialwohnungen baue, dies sicher nicht in kleinem Umfang von vielleicht 20 Wohnungen tun werde, sondern eher im Umfang von 100 Wohnungen, damit sich dies rechne. Es wäre sicher schön, wenn Investoren auch für schlechter finanziell ausgestattete Personen und Familien bauen würden, aber nur Sozialwohnungen zu fordern sei keine Lösung des Problems. Bezüglich des Nahversorgers merkte sie an, dass Edeka eine von den Ketten sei, die auch wieder kleine Supermärkte bauen und betreiben würden, und insofern die Möglichkeit der Verlagerung des geplanten Nachversorgers doch bestünde.

Herr Machentanz wies darauf hin, dass es darum gehe, bezahlbaren Wohnraum auch für normale Menschen zu schaffen, der bisher komplett in der Wasserstadt fehle, und drückte seine Hoffnung aus, dass mit so einem Projekt auch etwas Positives aus der Wasserstadt entstehen könne.

Herr Auffarth sprach sich für das Projekt aus, regte aber zu bedenken an, ob es wirklich an diesem Standort realisiert werden müsse, oder ob es auch gegenüber sein könne, wo es dann ebenfalls an der Wunstorfer Straße liege. Der Nahversorger könne dann am ursprünglich vorgesehenen Standort angesiedelt werden.

Herr Mineur wandte ein, dass das Projekt den Erhalt der Gebäude im Sinne habe.

Herr Auffarth führte aus, dass es eine Illusion sei, dass man mit den Altbauten so viel billiger bauen könne. Man würde finanziell fast die Neubausituation erreichen, und bei rationeller Planung und Neubau käme man auch auf eine preiswerte Lösung.

Herr Grube wies darauf hin, dass im Zusatzantrag der SPD keine Aussage darüber getroffen sei, was passiere, solange man rede, und gleichzeitig wisse, dass die derzeitige Nutzungen auf dem Gelände von Kündigungen bedroht seien. Daher habe er bereits angeregt, wenn man fordere, mit den Grundstückseigentümern in Verhandlung über die Nachnutzung und den Erhalt der Gebäude zu treten, solle man auch festlegen, was während dieser Gespräche mit den Gebäuden passieren solle. Für den Fall der Annahme des Zusatzantrages der SPD durch das Gremium regte er daher an, die Grundstückseigentümer zur Duldung der derzeitigen Nutzung aufzufordern, solange dies z. B. bis zu einem Abriss oder einer Veräußerung der Gebäude möglich sei. Er sprach sich dafür aus, den Zusatzantrag mit einem weiteren Spiegelstrich zu ergänzen mit dem Inhalt, solange die vorgeschlagenen Gespräche laufen und/oder kein konkreter Baubeginn für das Gelände ansteht, wird die HRG gebeten, die heutigen Nutzungen (TTH und Bauwagenplatz) uneingeschränkt zu dulden.

Frau Schweingel befürwortete diese Ergänzung, um nicht erneut in einen Puppenhauscharakter zu kommen, wie sie mit den Kleingärten entstanden sei.

Frau Niezel machte darauf aufmerksam, dass es vertragliche Vereinbarungen zwischen der HRG und TTH gebe, und dass man sich mit dieser Ergänzung ggf. wünschen würde, dass diesen vertraglichen Vereinbarungen nicht entsprochen werde.

Herr Grube stellte fest, dass sowieso die Möglichkeit bestünde, dass auch bei Beschluss dieser Ergänzung die Verwaltung oder die HRG anschließend entgegnen könnten, dass solche Gespräche nicht geführt würden, weil z. B. keine Verkaufsverhandlungen geführt würden, solange jemand die Gebäude bzw. das Gelände nutze.

Herr Schmidt-Lamontain wies darauf hin, dass ein solcher Beschluss lediglich Appellcharakter haben könne, da die Grundstücke nicht der Stadt sondern einem Investor gehörten, und dieser mit einem oder ggf. mehreren anderen Investoren Verhandlungen führe. Es könne sein, dass die Grundstücke verkauft würden und Bestandteil des Kaufvertrages wäre, dass die gegenwärtige Nutzung zu beenden sei. Es handle sich um privatrechtliche Vorgänge, bei der die Stadt keine Handhabe habe.

Frau Niezel bat die Verwaltung um Auskunft darüber, welche Einflussmöglichkeiten die Stadt Hannover auf die Projektgesellschaft Wunstorfer Straße der HRG überhaupt habe.

Herr Schmidt-Lamontain machte auf die Möglichkeit aufmerksam, den Beteiligungsbericht der Stadt Hannover einzusehen. Die HRG sei nach seiner Erinnerung zu 100 % eine Tochtergesellschaft der Sparkasse, die wiederum zu jeweils 50 % der Stadt und der Region gehöre. Die HRG Wasserstadt GmbH sei eine eigene GmbH, deren anteilige Besitzverhältnisse er nicht auswendig wisse.

Frau Niezel bemerkte, dass es in der ganzen Geschichte der Grundstücksverkäufe auf dem Gelände politische Einflussnahmen gegeben habe, die sich auf die Kaufpreise ausgewirkt hätten. Sie regte darüber hinaus an, die Bauwagenbewohner des Geländes selber dazu zu befragen, was diese denn in Zukunft planen würden.

Eine Bauwagenbewohnerin erklärte, dass ihre aus sieben Personen bestehende Gruppe ursprünglich aus einem Studentenprojekt heraus gewachsen sei, um eine Obdachlosenküche zu starten. Mit TTH hätten sie die Vereinbarung gehabt, auf dem Gelände die Bauwagen abstellen zu dürfen und auszubauen. Sie haben als Bauwagenbewohner mit Ihrer Präsenz auf dem Gelände dieses auch vor Vandalismus schützen wollen, außerdem sei die Nähe zum Garten für eine Küche sehr praktisch. Nachdem Herr Köhler von TTH den Bauwagenbewohnern von dem Schreiben der HRG berichtet habe, und dass sein Projekt gefährdet sei, seien die Bauwagenbewohner bereit gewesen, das Gelände zu räumen. Sie hätten natürlich gerne ein Alternativgelände, ggf. auch zum Pachten, was ihnen fehle. Sie könnten auch nicht zurück in ihre Wohnungen, da sie keine hätten. Sie seien bereit, auch vor dem Winter das Gelände zu verlassen. Ein Umzug im Winter sei allerdings sehr aufwändig, da sie mit einer großen Menge an Feuerholz umziehen müssten. Sie würden gerne bis zu einem Ende der Gespräche auf dem Gelände bleiben, um dann zum Ende des Winters einen alternativen Standort gefunden zu haben und das Gelände zu verlassen.

Herr Grube erklärte, dass der Stadtbezirksrat Linden-Limmer darum gebeten worden sei, die Gruppe zu unterstützen, woraufhin er die Verwaltung gebeten habe, alternative Plätze für die Bauwagen zu suchen. Die Gruppe habe selbst auch eine Liste von möglichen Grundstücken erstellt, und ihn darum gebeten, für einige davon herauszufinden, wem sie gehören und mit den Eigentümern Kontakt aufzunehmen.

Herr Schmidt-Lamontain führte ergänzend aus, dass für die Verwaltung Herr Wescher als Stadtbezirksmanager an verschiedenen Stellen angefragt habe, ob es entsprechende Grundstücke gäbe. Leider habe die Stadt jedoch in ihrem eigenen Eigentum keine geeigneten Grundstücke und sei daher nicht in der Lage, Ersatzgrundstücke anzubieten. Der Einfluss der Stadt auf die HRG als privaten Eigentümer des aktuellen Grundstücks sei wie bereits erläutert sehr gering.

Herr Schwarzenberger fragte nach, ob ein früher für eine Bauwagengruppe hergerichtetes Gelände in Badenstedt auf dieser Liste stehe.

Herr Grube verneinte dies.

Die Bauwagenbewohnerin erklärte dazu, dass ihrer Gruppe das Gelände bekannt sei, sie es sich angeschaut hätten, es aber keine Option darstelle aufgrund von Lärmbelästigung durch den Zugverkehr.

Herr Mineur bat darum, die beiden Punkte „Nutzung des HRG-Geländes durch Bauwagenbewohner“ und „TTH-Projekt auf dem HRG-Gelände“ einzeln zu betrachten und das auch in möglichen Anträgen so zu behandeln, da ansonsten die Gefahr bestünde, dass die HRG dem Projekt gegenüber aufgrund des Unmutes über die Bauwagennutzung bereits negativ eingestellt wäre und vermutlich keine Verhandlungsbereitschaft bestehe.

Herr Grube fragte Herrn Köhler, ob er den Antrag als Unterstützung oder als Gefährdung seines Projektes sehe.

Herr Köhler äußerte sich dazu unsicher, empfand die beiden Anträge als getrennt jedoch günstiger für sein Projekt, da man sich dann getrennt darauf beziehen könne. Er wünsche sich, dass die HRG den Eindruck behalte, dass TTH nach wie vor Verhandlungspartner sei, unabhängig davon, ob für die Bauwagen eine Lösung gefunden werde oder nicht.

Frau Steingrube bemerkte dazu, dass sie sich frage, wie die Bauwagenbewohner überhaupt wirtschaften würden. Als Vergleich nannte sie Kleingärtner, die immer sehr viele Auflagen von der Stadt bekämen, um ihre Gärten mit Toilette etc. pp. überhaupt bewirtschaften zu dürfen. Sie bat daher den Vorsitzenden Herrn Mineur bzw. den Bezirksbürgermeister Herrn Grube darum, dafür zu sorgen, dass der Kommission von den Bauwagenbewohnern das ganze Konzept vorgestellt würde, auch im Vergleich mit den Auflagen für Kleingärtner bezüglich Toiletten, Heizen, Klima- und Umweltverträglichkeit etc.

Ein Bauwagenbewohner machte deutlich, dass die Gruppe auf keinen Fall das Projekt von TTH gefährden wolle, und sie bis zum 30. Oktober das Gelände verlassen werden, damit TTH nicht der Vertrag gekündigt werde. Die Alternative für die Gruppe sei, sich im Gewerbegebiet an die Straße zu stellen, da drei Wochen Parken legal sei, danach müssten sie sich mit den Wagen wieder bewegen. Er bedankte sich im Namen der Gruppe bei TTH für den schönen Sommer und die Unterstützung.

Herr Machentanz plädierte dafür, dass die Anträge gemeinsam verhandelt würden, da es der HRG seiner Ansicht nach egal wäre, ob das in einem oder zwei Anträgen stünde.

Herr Mineur sprach sich angesichts der gerade erfolgten Erklärungen dagegen aus.

Frau Schweingel fragte nach, ob es sicher sei, dass TTH auf dem Grundstück bleiben dürfe, solange dort nichts anderes stattfände, oder ob es möglich sei, dass TTH das Grundstück verlassen müsse und es anschließend jahrelang ungenutzt bliebe.

Herr Grube führte aus, dass er mit Herrn Köhler mehrfach darüber gesprochen habe. Es gäbe drei Schreiben: zwei Mahnungen und ein drittes Schreiben. In den ersten beiden Mahnungen stünde ausdrücklich drin, dass Grund für die Mahnung die Bauwagen seien. Im letzten Schreiben würden die Bauwagen gar nicht mehr erwähnt sondern nur gesagt „wir dulden Sie auf dem Grundstück nur noch bis zum 30.10.2012, danach nicht mehr“. Ob es sich dabei um ein Missverständnis handele oder um den Versuch, TTH noch stärker unter Druck zu setzen, sei nicht ganz klar.

Herr Köhler erklärte, dass er die HRG so verstanden habe, dass sie dort bleiben dürften, wenn sie das Problem in den Griff bekämen.

Ein Einwohner führte aus, dass ein Appell an die HRG, ein soziales Gewissen zu zeigen und die Bauwagenbewohner dort überwintern zu lassen, keinen Einfluss auf den zu erzielenden möglichen Kaufpreis für das Grundstück haben könne, und deshalb zu befürworten sei.

Herr Machentanz schloss sich dem Redebeitrag an.

Antrag

Zusatzantrag zum Bebauungsplan 1535 – Wasserstadt Limmer-
Soziales Wohn und Stadtteilprojekt (Gebäude 86 und 4)


Die Sanierungskommission Limmer möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, mit dem Eigentümer der Gebäude 86 und 4 und den Interesse Bekundenden , wie Gartenheim und Transition Town Hannover e.V.

- über Möglichkeiten zur Nachnutzung der bestehenden Gebäude 86 und 4 in Verhandlung zu treten.

- Möglichkeiten zur Nutzung des gesamten dazugehörigen Baufeldes zwischen Schleusenweg und Basisstraße als soziales Wohn- und Stadtteilprojekt zu entwickeln.


Das Gremium sprach sich mit fünf Enthaltungen für den Antrag aus.


TOP 2.3.1.
dazu Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtbezirksrat Linden-Limmer zu Drucks. Nr. 2322/2012 (Zusatzantrag von Ratsherrn Mineur zu Drucks. Nr. 1964/2012 (Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer - Erneuter Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Erneuter Aufstellungsbeschluss)
(Drucks. Nr. 2352/2012)

Herr Grube reichte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungsantrag ein (Drucks. Nr. 2352/2012).

Antrag

In die Kommission Sanierung Limmer & den Bezirksrat Linden-Limmer

Änderungsantrag:
DS. Nr. 2322/2012 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 1535 – Wasserstadt Limmer / Soziales Wohn- und Stadtteilprojekt (in den Gebäuden 86 und 4)

Die Sanierungskommission / der Bezirksrat beschließen in Ergänzung der Vorschläge der SPD zu diesem Thema:

- Solange die Verhandlungsgespräche laufen und/oder kein konkreter Baubeginn für das Gebäude ansteht, wird die HRG gebeten die heutigen Nutzungen (Transition Town Hannover e.V./TTH und Bauwagenplatz) weiterhin uneingeschränkt zu dulden.


Das Gremium sprach sich mit sieben Enthaltungen für den Antrag aus.


TOP 2.4.
Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Christian Eggers zu Drucks. Nr. 1964/2012 (Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer - Erneuter Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Erneuter Aufstellungsbeschluss)
(Drucks. Nr. 2350/2012)

Herr Eggers reichte einen Änderungsantrag ein (Drucks. Nr. 2350/2012).

Antrag:

Änderungsantrag zu DS Nr. 1964/2012
Änderung der Lage der Basisstraße

Die Sanierungskommission Limmer möge beschließen:

Die Anlage 4 auf S. 6 in Abs. 2 wie folgt zu ändern: Satz 3 wie folgt:
Im weiteren Verfahren ist wegen der Schadstoffbelastung des Gebäudes zu klären, ob die Basisstraße mit einer Durchfahrt durch die Gebäude führt, dieses mit einer Umfahrung umgangen wird oder ob das Gebäude ab der Planstraße nördlich zurückgebaut wird.


Das Gremium sprach sich mit einer Enthaltung für den Antrag aus.


TOP 2.5.
Änderungsantrag von Bezirksbürgermeister Rainer-Jörg Grube zu Drucks. Nr. 1964/2012 (Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer - Erneuter Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Erneuter Aufstellungsbeschluss)
(Drucks. Nr. 2348/2012)

Herr Grube reichte einen Änderungsantrag ein (Drucks. Nr. 2348/2012).

Antrag

B-Plan 1535 - Änderungsantrag zu Anlage 4/Seite 2 5. Absatz

Es ist wie folgt zu ändern:

gestrichen wird: „der Verwaltungsausschuss“
ersetzt durch: „Hierüber müssten zu gegebener Zeit die zuständigen Gremien der Stadt Hannover entscheiden.“


Das Gremium sprach sich einstimmig für den Antrag aus.


TOP 3.
Erschließungsvertrag zur Wegeverbindung Brunnenstraße
- Umlegungsverfahren Sanierung Limmer-Nord

(Drucks. Nr. 2307/2012 mit 1 Anlage)

Herr Schmidt-Lamontain stellte den Antrag vor.

Einer der Nutzer der Kleingärten an der Schleuse fragte, ob die Maßnahme auch die Kleingärten dort betreffen würde.

Herr Schmidt-Lamontain verneinte dies.

Frau Niezel bat darum, die Kleingärten dort auch nicht vorsorglich räumen zu lassen, solange dort keine Baumaßnahmen erfolgen würden.


Antrag,

dem Abschluss eines Erschließungsvertrages gem. § 124 Baugesetzbuch (BauGB) mit der meravis Wohnungsbau- und Immobilien GmbH, Krausenstraße 46, 30171 Hannover (im Folgenden meravis) für das in der Anlage 1 umrandete Grundstück zu den in der Begründung aufgeführten wesentlichen Vertragsbestimmungen zuzustimmen.

- Befassungsrecht der Kommission Sanierung Limmer gem. § 1 der Verfahrensordnung für die Kommission Sanierung Limmer
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.

Das Gremium sprach sich einstimmig für den Antrag aus.


TOP 4.
Quartiersfonds

- Antrag 07-12 des Kanuclubs Limmer auf Zuwendung aus dem Quartiersfonds für einen Transport-Anhänger für Drachenboote i. H. v. 2.500 €

Herr Mineur stellte den Antrag vor und teilte mit, dass die AG Quartiersfonds der Kommission Sanierung Limmer in heutiger Sitzung über den Antrag beraten habe und die Beschlussvorlage für die Kommission laute, den Antrag in voller Höhe zu genehmigen.

Das Gremium sprach sich mit einer Enthaltung für den Antrag aus.

- Antrag 06-12 der Albert-Schweitzer-Schule auf Zuwendung aus dem Quartiersfonds für Fahrradständer auf dem nebenliegenden Parkplatz in noch unbestimmter Höhe

Herr Mineur stellte den Antrag vor und informierte darüber, dass die AG Quartiersfonds der Kommission Sanierung Limmer noch einige Vorbehalte habe, insbesondere fehle ein Finanzierungsplan und eine Aussage darüber, wie viel das Gesamtprojekt kosten würde. Die AG Quartiersfonds habe sich auf eine Vertagung des Antrages geeinigt, um der Albert-Schweitzer-Schule die Möglichkeit zu geben, die offenen Fragen zu klären, und anschließend im Dezember eine Beschlussvorlage für die Kommission zu erarbeiten.

Der Antrag wurde vertagt.


Herr Grube ergänzte, dass, wenn auf öffentlichen Grundstücken Fahrradständer aufgestellt werden, diese laut Ratsbeschluss zukünftig überdacht sein müssten. Ein überdachter Fahrradständer sei jedoch erheblich teurer und müsse ggf. anders geplant werden, als wenn nur ein paar Bügel aufgestellt würden. Deswegen habe die Schulleiterin von der Stadt einen Kostenvoranschlag erbeten, der noch nicht vorliege. Man ginge aber davon aus, dass es um mindestens 7.000 bis 10.000 € ginge, die sich u. U. mehrere Gremien teilen würden, z. B. die Kommission Sanierung Limmer, der Stadtbezirksrat und die Linden-Limmer-Stiftung, bei der auch eine Unterstützung angefragt worden sei.

Frau Niezel führte aus, dass die Albert-Schweitzer-Schule sich nicht als Limmer-Schule bezeichne und auch nicht im Sanierungsgebiet läge, Letzteres jedoch kein Hinderungsgrund wäre. Sie sehe dieses Problem jedoch eher als ein Bezirksproblem und weniger als ein Limmeraner Problem. Für die Grundschule Kastanienhof dürfe sie keinen Zuwendungsantrag mehr stellen, da die Schule im vergangenen Jahr bereits eine Projektförderung in Höhe von 1.300 € für die Nachmittagsbetreuung erhalten habe. Die Albert-Schweitzer-Schule sei gerade für über 5 Mio. € in zwei Phasen saniert worden. Sie würde daher das Geld lieber in ein anderes Projekt stecken als in Fahrradbügel der Albert-Schweitzer-Schule.

Herr Bickmann sprach sich gegen den Antrag aus, da sich die Stadt darum kümmern müsse und es keine Sache des Quartiersfonds sei.

Herr Grube plädierte dafür, wenn im Dezember über den Antrag entschieden würde, lieber das Projekt zu unterstützen als Geldmittel am Ende des Jahres an den Kämmerer zurückzugeben.

Frau Steingrube machte darauf aufmerksam, dass Bezirksratsmittel und Quartiersfondsmittel für bestimmte Projekte eingesetzt werden sollten, zur Unterstützung von Vereinen und Institutionen, das Gremium jedoch immer wieder davon abweiche und Gelder bewillige für Projekte, die eigentlich aus dem städtischen Haushalt bezahlt werden müssten.

Frau Schweingel merkte bezüglich des Ratsbeschlusses zu zukünftig überdachten Fahrradständern an, dass das aus Quartiersfondsmitteln aufgestellte Toilettenhäuschen auf dem Tegtmeyershof auch nicht dem hannoverschen Standard entspreche. Nach hannoverschem Standard hätte dies zwischen 40.000 und 80.000 € gekostet. Falls noch Geld verteilt werden könnte, würde sie auch eine Unterstützung für den Kastanienhof befürworten.

Frau Niezel verteilte eine Vorab-Info an die Kommissions-Mitglieder für einen künftigen Antrag auf eine Zuwendung aus dem Quartiersfonds für eine Pfadfinder-Gruppe und bat darum, ggf. ein bisschen Geld für dieses Projekt im Quartiersfonds zurück zu behalten.


TOP 5.
Bericht der Verwaltung

Herr Schmidt-Lamontain informierte über die geplante Einweihung der Brunnenstraße/Tegtmeyershof am 19.11. um 16:30 Uhr, die in einem kleinen Rahmen und aufgrund der Witterung zu dieser Jahreszeit nicht wie ursprünglich geplant als Stadtteilfest durchgeführt werde.

Weiterhin informierte Herr Schmidt-Lamontain über die geplanten Sitzungstermine für die Kommission Sanierung Limmer für 2013: am 21.01., 29.04., 19.08. und 18.11.2013. Hinsichtlich der Sitzungsräume sei angedacht, im Januar noch einmal im Kanu-Club und ab April dann wieder in einem anderen Raum zu tagen. Ggf. bestünde auch die Möglichkeit, einmal in der Schwanenburg auf dem Stichweh-Gelände zu tagen.

Bezüglich der Anfrage aus der letzten Sitzung zum Thema Radweg teilte Herr Schmidt-Lamontain mit, dass daran noch gearbeitet werde, und er versuchen würde, entweder im Protokoll zu dieser Sitzung eine Antwort beizufügen, oder in der nächsten Sitzung die Frage zu beantworten.

Frau Niezel merkte hinsichtlich des Radweges an, dass ein Bürger von Limmer in der Verwaltung ein Foto von einer Planung gemacht habe.

Frau Kümmel informierte bezüglich der Anfrage aus der letzten Sitzung zum Thema Pferdewiese/Spar- und Bauverein darüber, dass sie sich bei Herrn Wensing erkundigt habe, wie der Stand des Gutachterverfahrens sei. Nach dessen Aussage tage der Aufsichtsrat am 19.10., und alle Anregungen, die die Kommission im Rahmen des B-Pan-Verfahrens gemacht habe, seien in den Text mit eingearbeitet worden und würden auch noch vorab zur Ansicht gegeben.

Frau Niezel und Frau Schweingel wiesen darauf hin, dass im Bezirksrat beschlossen worden wäre, dass die Vergabekriterien der Kommission schriftlich vorgelegt werden sollten.

Frau Kümmel sagte zu, dies zu überprüfen.


TOP 6.
Verschiedenes

Es wurden keine Punkte erörtert.


TOP 7.
Antrag von Ratsherrn Mineur zum fehlenden Wartehäuschen an der Haltestelle Tegtmeyerstraße stadteinwärts
(Drucks. Nr. 2323/2012)

Frau Schweingel erläuterte den Antrag und stellte besonders das Befremden und die Erbostheit der Bevölkerung darüber dar, dass die für das gesamte Stadtgebiet bestehende vertragliche Lücke für die Herstellung und den Betrieb von Haltestellen-Wartehäuschen an Regio-Bus-Haltestellen in den ganzen Monaten wenn nicht Jahren der Planung der Sanierung von Tegtmeyershof nicht gelöst wurde, obwohl in allen Planungen immer ein Wartehäuschen an dieser Stelle vorgesehen gewesen sei.

Herr Eggers bat darum, in den Antrag mit aufzunehmen, ob das noch vorhandene Wartehäuschen stadtauswärts auf Höhe der Conti an die fragliche Stelle versetzt werden könne.

Herr Schmidt-Lamontain erläuterte, dass offensichtlich nicht die Investition für die Wartehäuschen das Problem sei, sondern die Frage des anschließenden Unterhalts. Es gäbe auch Gespräche zwischen der Stadtverwaltung, der Regionsverwaltung und den Leistungsträgern zu diesem Thema. Die Stadtverwaltung sei nicht Verkehrsleistungsträger und sehe dies daher auch nicht als ihre Aufgabe. Verkehrsleistungsträger sei die Region Hannover, beauftragt mit dem Fahren seien die Regio-Bus bzw. die ÜSTRA. Daher empfehle er eine Diskussion mit den zuständigen Stellen und schlug vor, unabhängig von dem Beschluss des Gremiums zu diesem Antrag, einen Vertreter der zuständigen Regionsverwaltung in die Sanierungskommission einzuladen, um das Thema dann mit dieser Person zu diskutieren.

Herr Mineur begrüßte den Vorschlag und bat Herrn Schmidt-Lamontain darum, das Entsprechende zu veranlassen.

Herr Grube begrüßte den Vorschlag ebenfalls, sprach sich dennoch für einen heutigen Beschluss über den Antrag aus.

Herr Mineur führte aus, dass er bei seinen Recherchen für diesen Antrag erfahren habe, dass im Nachbarstadtteil Ahlem seit sieben Jahren versucht würde, eine Wartehäuschen an einer Regio-Bus-Haltestelle aufzustellen. Solange es keine grundsätzliche Lösung gäbe, würde das Umsetzen eines vorhandenen Wartehäuschens auf Dauer keine zufriedenstellende Lösung bringen. Er bat daher um Abstimmung über den Antrag in der vorliegenden Form.

Frau Niezel erwähnte, dass es schon Überlegungen gegeben habe, das Wartehäuschen aus Mitteln des Quartiersfonds herzustellen und anschließend die regelmäßige Säuberung durch einen Bürger oder einen Sportverein freiwillig zu organisieren.

Frau Schweingel wies darauf hin, dass es nach ihren Informationen weniger um die Kosten der Herstellung ginge, als hauptsächlich um die Kosten des anschließenden Unterhalts, wie Reinigung, Winterdienst, Reparatur etc.

Antrag

Fehlendes Wartehäuschen an der Haltestelle Tegtmeyerstraße Stadteinwärts

Die Sanierungskommission Limmer möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert das auf dem Tegtmeyershof geplante Wartehäuschen (Drucksache 15-1379/2010) unverzüglich herzustellen und für den Unterhalt und Betrieb des Wartehäuschen zu sorgen.
Ein Kompetenzgerangel zwischen Region und Stadt Hannover bzw. Regio Bus darf nicht dazu führen, daß die BürgerInnen im Regen stehen bleiben.


Das Gremium sprach sich einstimmig für den Antrag aus.

Der Vorsitzende Herr Mineur schloss die Sitzung um 21:35 Uhr.

Mineur Rode
(Vorsitzender) (Schriftführerin)