Sitzung Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen am 01.10.2012

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 25.09.2012)
Protokoll (erschienen am 23.11.2012)
Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
______________________________________________________________________
Landeshauptstadt Hannover - 67 - 17.10.2012

PROTOKOLL

10. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen am Montag,
1. Oktober 2012, Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 15.55 Uhr

______________________________________________________________________

Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Blaschzyk) (CDU)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Fischer) (CDU)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Wallat (SPD)

Beratende Mitglieder:
Herr Battefeld
Herr Dirscherl
(Frau Dr. Frech)
Herr Kruse
(Frau Sandkühler)
Frau Tomberger
Herr Dr. Dr. Wöhler

Grundmandat:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN)

Verwaltung:
Erster Stadtrat Mönninghoff Wirtschafts- und Umweltdezernat
Frau Koebe Wirtschafts- und Umweltdezernat
Frau van Schwartzenberg Fachbereich Umwelt und Stadtgrün
Frau Malkus-Wittenberg Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Czorny Fachbereich Umwelt und Stadtgrün
Frau Wittmann Fachbereich Umwelt und Stadtgrün
Herr Helmer Büro Oberbürgermeister
Frau Wagner Fachbereich Umwelt und Stadtgrün
Frau Gerhardt Fachbereich Umwelt und Stadtgrün

Gast:
Herr Nold Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover


Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

2. Genehmigung des Protokolls über die 9. Sitzung am 10.09.2012

3. Vortrag zum Thema "Winterdienst auf privaten Gehwegen" (Herr Nold, aha)

4. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

4.1. 2. Quartalsbericht 2012
(Informationsdrucks. Nr. 2141/2012 mit 1 Anlage)

4.2. Altlastenprogramm der Landeshauptstadt Hannover 2012 - 2016
(Informationsdrucks. Nr. 2145/2012 mit 2 Anlagen)

4.3. Konzessionierungsverfahren/Neuvergabe der Wegenutzungsverträge Strom, Gas, Wasser und Fernwärme
(Drucks. Nr. 1767/2012 mit 1 Anlage)

5. A N T R Ä G E

6. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

6.1. Änderung des Flächennutzungsplans bezüglich des Grabelandes zwischen Im Othfelde und Fenskestraße;
Vorschlag des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG
(Drucks. Nr. 1951/2012 mit 2 Anlagen)

7. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

7.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 536, 1. Änd. – Nahversorgungszentrum Tempelhofweg–
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1822/2012 mit 3 Anlagen)

7.2. Bebauungsplan Nr. 1749– Eulenspiegelweg -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1823/2012 mit 3 Anlagen)

7.3. Bebauungsplan Nr. 1767 - Lehrter Straße / Am Rohgraben
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1828/2012 mit 3 Anlagen)

7.4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1725 – Roderbruchmarkt - Süd–
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1850/2012 mit 3 Anlagen)

7.5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1725 - Roderbruchmarkt-Süd
Städtebaulicher Vertrag zum einbezogenen Planteil für die Wohnbebauung
(Drucks. Nr. 1891/2012 mit 3 Anlagen)

7.6. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1479, 1.Änd - Wohnen am Yachthafen -
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1952/2012 mit 3 Anlagen)

7.7. Bebauungsplan Nr. 314, 3.Änd - Nordring -
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1953/2012 mit 4 Anlagen)

7.8. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1747 - Sodenstraße 10,
Bebauungsplan der Innenentwicklung,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1954/2012 mit 3 Anlagen)

7.9. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1775 - Neuapostolische Kirche, Thurnithistraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1955/2012 mit 6 Anlagen)

7.10. Bebauungsplan Nr. 1755 - Feuer- und Rettungswache Weidendamm
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2125/2012 mit 3 Anlagen)

8. B E R I C H T    D E S    D E Z E R N E N T E N

9. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N

Ratsfrau Langensiepen eröffnete die Sitzung um 15:00 Uhr und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Die Tagesordnung wurde mit folgenden Änderungen genehmigt:
Der Tagesordnungspunkt 2. wurde abgesetzt.
Der Tagesordnungspunkt 4.3. wurde auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen.

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es wurden keine Fragen gestellt.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die 9. Sitzung am 10.09.2012
Abgesetzt


TOP 3.
Vortrag zum Thema "Winterdienst auf privaten Gehwegen" (Herr Nold, aha)

Den Vortrag hielt Herr Nold, derzeit kommissarischer Leiter der Abteilung Stadtreinigung und Winterdienst beim Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover.

Zu den Vortragsinhalten siehe Anlage.

Auf verschiedene Nachfragen aus dem Ausschuss erläuterte Herr Nold, dass der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (im Folgenden aha genannt) als Körperschaft öffentlichen Rechts mit eigenen Hoheitsrechten Bußgelder verhängen dürfe und von dieser Befugnis bei Verstößen gegen die Räumpflicht auch Gebrauch mache. Für die Vollstreckung sei dann die Stadt Hannover zuständig.

Er betonte, dass die Androhung der Ersatzvornahme und die Einleitung des Bußgeldverfahrens kein vorgeschaltetes Mahnschreiben erfordere. Ein solches Schreiben habe aha bisher in den meisten Fällen einem Bußgeldbescheid vorgeschaltet, gleichwohl als Warnung sowie zur Information des Betroffenen, könne aber rechtlich schadlos unterbleiben. Um das Verfahren zu beschleunigen, werde aha künftig auf eine vorgeschaltete Mahnung verzichten, soweit dies aufgrund der Umstände geboten sei.

Ratsherr Mineur erkundigte sich, wie viel Zeit zwischen Meldung und Beseitigung der Gefahrenstelle verginge. Zudem gab er zu bedenken, dass Räumpflichtige zum Teil den Räumauftrag an Dritte vergeben hätten, die Firmen jedoch bei akutem Schneefall oder Eisglätte die Räumspitze personell nicht bewältigen würden. Das eigentliche Problem der Straße als Gefahrenstelle sei hier nicht gelöst.

Herr Nold erklärte, dass mit Einsparung des vorgeschalteten Mahnschreibens die Zeit zwischen Beschwerde und Gefahrenbeseitigung um 3 bis 4 Tage verkürzt werden könne. Es dürfen von den Räumpflichtigen zwar Dritte mit der Wahrnehmung des Winterdienstes beauftragt werden, die Pflicht als solche werde damit aber grundsätzlich nicht weitergegeben, sondern bleibe bei der nach Satzung verantwortlichen Person.

Ratsherr Engelke fragte nach der Anzahl der Ordnungswidrigkeitsverfahren aus dem Winter 2011/2012. Zudem erkundigte er sich, wie die Räumpflicht erfüllt werden könne, wenn sich Aufgrund der Wetterverhältnisse unter dem Neuschnee bereits eine gefährliche Eisschicht gebildet hätte.

Herr Nold gab an, dass Aufgrund des milden Winters 2011/2012 keine Bußgelder verhängt wurden. Bei extremer Wetterlage werde das Streuen von Salz in Ausnahmefällen auch auf Gehwegen frei gegeben, wenn dies objektiv erforderlich ist. Die Freigabe erfolge zuständigkeitshalber durch den Oberbürgermeister der Stadt Hannover.

Herr Drenske gab zu bedenken, dass zwischen Beschwerde und Maßnahme dennoch 3 Tage vergingen. Er erkundigte sich, ob an besonders gefährlichen Stellen eine Ersatzvornahme auch früher vorgenommen werde und inwieweit Aufklärung im Vorfeld geleistet würde.

Herr Nold versicherte, dass in ganz dringenden Fällen eine unverzügliche Ersatzvornahme vor Ort durchgeführt werde. Jedes Jahr vor dem Winter werde eine Pressemitteilung mit genauen Angaben zu den Aufgaben der Hauseigentümer und zur Information der Bürger herausgegeben.

Ratsherr Hillbrecht bedankte sich für den Vortrag. Er gab zu bedenken, dass sich die Umsetzung, den Gehweg von 7.00 bis 22.00 Uhr schneefrei zu halten, für die Räumpflichtigen schwierig gestalten könne und erkundigte sich, ob bei Besonderheiten der konkreten Situation Ermessensspielräume Berücksichtigung fänden.

Erster Stadtrat Mönninghoff erklärte, dass die Rechtslage eindeutig und vielfach durchgeklagt sei. Im Verhinderungsfall muss die pflichtige Person einen Dritten beauftragen. Die meisten Beschwerden beträfen vom Grundsatz her Fälle, in denen die Räumpflichtigen in eklatanter Weise gegen die Räumpflichten verstießen, und dies nicht nur zu bestimmten Tageszeiten.

Herr Mineur regte an, dass Angestellte der Kommune Verstöße meldeten.

Herr Nold antwortete, es sei beabsichtigt, dass Mitarbeiter der Betriebsstätten von aha während ihres Dienstes in den Straßen Verletzungen der Räumpflicht protokollierten.

Herr Mineur lobte diese Maßnahme zur Verbesserung der Situation.

Herr Klapproth regte an, private Hauseigentümer vorab über zivilrechtliche Regressansprüche zu unterrichten, die entstehen, wenn es durch unterlassene Räumung von Schnee oder Eis im Schadensfall beispielsweise zu einer Querschnittslähmung komme. Die Haftung umfasse die Erstattung von Behandlungskosten, Verdienstausfall und Mehraufwendungen sowie die Zahlung von Schmerzensgeld und könne daher einen großen Umfang erreichen.

Ratsfrau Wallat befürwortete eine erhöhte Kontrolldichte. Sie hielte ein allgemeines Warnschreiben für sinnvoll, welches dem Delinquenten vorab in den Briefkasten zugehen könne, um auf das Unfallrisiko hinzuweisen.

Herr Nold entgegnete, dass bei einem allgemeinen Einwurfschreiben nicht gewährleistet sei, dass diese auch die oder den Hausbesitzer erreiche.

Herr Kruse berichtete, dass den Seniorenbeirat sehr viele Beschwerden von betroffenen Seniorinnen und Senioren erreicht hätten. Es herrsche unter den Hausbesitzern der Seniorinnen und Senioren darüber hinaus eine hohe Rechtsunsicherheit, die auf Unkenntnis des Zivilrechts und des Ordnungsrechts beruhe. Vielfach würde geglaubt, es sei haftbar, wer beauftragt sei.

Ratsherr Kelich regte an, die Rechtsinformation als Anhang im Müllabholplan abzudrucken, den jeder Haushalt erhalte.


Ratsfrau Wallat ergänzte, es sei wünschenswert, den Vorschlag von Herrn Klapproth aufzunehmen. Im Müllabholplan könne deutlich darauf hingewiesen werden, dass grundsätzlich der Hauseigentümer hafte.

Herr Nold bedankte sich für die Anregung.

Vorgetragen


TOP 4.
A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N


TOP 4.1.
2. Quartalsbericht 2012
(Informationsdrucksache Nr. 2141/2012 mit 1 Anlage)

Zur Kenntnis genommen


TOP 4.2.
Altlastenprogramm der Landeshauptstadt Hannover 2012 - 2016
(Informationsdrucksache Nr. 2145/2012 mit 2 Anlagen)
Erster Stadtrat Mönninghoff wies zunächst auf die primäre Zuständigkeit der Region Hannover als Untere Bodenschutzbehörde hin.
Es bestand daher die Erwartung, dass die Region die Kosten für Ersterkundungen in Höhe von 150.000 € pro Jahr erstatten werde . Leider habe die Region dies mit dem Hinweis abgelehnt, die Maßnahmen seien freiwillig und beruhten nicht auf Anwendung des Bodenschutzrechtes.
Ohne die erwartete Beteiligung der Region bliebe für die Durchführung des Programms eine Summe von 850.000 Euro pro Jahr, für das laufende Jahr seien 400.000 € angesetzt.
Insbesondere sollen bis 2016 alle stadteigenen Spielplätze, die sich auf Verdachtsflächen befinden, bearbeitet werden. Aus dem Programm sollen ggf. auch Projekte aus aktuellem Anlass finanziert werden.

Ratsherr Engelke fragte, ob das Verdachtsflächenkataster regelmäßig fortgeführt werde.

Erster Stadtrat Mönninghoff erklärte, dass dieses von der Region Hannover geführt werde, die auch für die Bearbeitung der Anfragen von Einwohnerinnen und Einwohnern zuständig sei. Die Stadt Hannover speise jedoch immer noch Daten ein. Region und Stadt arbeiteten bei der Fortschreibung des Katasters eng zusammen. Dieses sei ein fundiertes Auskunftssystem über die Altlasten im Stadtgebiet.

Ratsherr Mineur kritisierte, dass jährlich 850.000 Euro eingesetzt würden, obwohl sich der Auftrag des Verwaltungsauschusses zur Aufstellung des Programms auf jährlich 1,0 Mio. Euro belaufe.

Erster Stadtrat Mönninghoff betonte, dass die eingeplante Summe von 850.000 € pro Jahr ein sehr deutliches Bekenntnis der Stadt zur Beseitigung der Altlasten sei. Leider müsse in diesen hauswirtschaftlich schwierigen Zeiten bei der Aufstellung der Haushalte und der mittelfristigen Finanzplanung einem gewissen Sparerfordernis Rechnung getragen werden. Der Betrag von 850.000 € pro Jahr sei zwar weniger als ursprünglich vorgesehen, ermögliche aber gleichwohl ein wirkungsvolles und engagiertes Vorgehen.

Ratsherr Drenske lobte die Vorbildlichkeit des systematischen Altlastenprogramms, welches hier aufgelegt werde, und kritisierte die Region Hannover für ihre mangelnde Unterstützung. Die freiwillige Erkundung von Verdachtsflächen der Stadt Hannover sei sehr lobend hervorzuheben. Die Stadt bemühe sich nachhaltig um die Gesundheit der Bürger und ihrer Zukunft. Hannover sei hier ein ganz großes Vorbild auch für andere Städte.


Zur Kenntnis genommen

TOP 4.3.
Konzessionierungsverfahren/Neuvergabe der Wegenutzungsverträge Strom, Gas, Wasser und Fernwärme
(Drucks. Nr. 1767/2012 mit 1 Anlage)

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 5.
A N T R Ä G E

Keine Tagesordnungspunkte


TOP 6.
F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N


TOP 6.1.
Änderung des Flächennutzungsplans bezüglich des Grabelandes zwischen Im Othfelde und Fenskestraße;
Vorschlag des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG

(Drucks. Nr. 1951/2012 mit 2 Anlagen)

Ratsherr Bindert erkundigte sich, ob es zu Gesprächen mit der Gruppe junger Menschen gekommen sei, die sich dort zurzeit mit Aufräumarbeiten betätigten in der Hoffnung, das Gelände längerfristig nutzen zu können.

Frau Malkus-Wittenberg erklärte, dass es noch keine Gespräche gegeben hätte. Die Drucksache sei als Absichtserklärung zu verstehen, an der Bauleitplanung weiter zu arbeiten. Zurzeit werde Kontakt mit den Eigentümern der Flächen aufgenommen, um zu klären, ob hierzu eine Bereitschaft der Eigentümer bestehe. Es bedürfe natürlich noch vieler Verfahrensschritte und Abstimmungen, um dann tatsächlich zu einer Umnutzung der Fläche kommen zu können.

Einstimmig


TOP 7.
B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

TOP 7.1.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 536, 1. Änd. – Nahversorgungszentrum Tempelhofweg–
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1822/2012 mit 3 Anlagen)

Einstimmig


TOP 7.2.
Bebauungsplan Nr. 1749– Eulenspiegelweg -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1823/2012 mit 3 Anlagen)

Einstimmig


TOP 7.4.
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1725 – Roderbruchmarkt - Süd–
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1850/2012 mit 3 Anlagen)

Einstimmig


TOP 7.5.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1725 - Roderbruchmarkt-Süd -
Städtebaulicher Vertrag zum einbezogenen Planteil für die Wohnbebauung

(Drucks. Nr. 1891/2012 mit 3 Anlagen)

Einstimmig


TOP 7.6.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1479, 1.Änd - Wohnen am Yachthafen -
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1952/2012 mit 3 Anlagen)

Einstimmig


TOP 7.7.
Bebauungsplan Nr. 314, 3.Änd - Nordring -
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1953/2012 mit 4 Anlagen)


Einstimmig


TOP 7.8.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1747 - Sodenstraße 10,
Bebauungsplan der Innenentwicklung,
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1954/2012 mit 3 Anlagen)

Einstimmig


TOP 7.9.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1775 - Neuapostolische Kirche, Thurnithistraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1955/2012 mit 6 Anlagen)

Einstimmig


TOP 7.10.
Bebauungsplan Nr. 1755 - Feuer- und Rettungswache Weidendamm -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2125/2012 mit 3 Anlagen)

Einstimmig


TOP 8.
B E R I C H T    D E S    D E Z E R N E N T E N

Erster Stadtrat Mönninghoff stellte den Terminplan für die Ausschusssitzungen im Jahr 2013 vor. Es wurden keine Einwände erhoben.

Er wies auf die Veranstaltung am 12.11.2012 zum Thema „Die Energiewende – Konsequenzen für die Region Hannover“ hin, auf der Abgeordnete aus allen Fraktionen des Bundestages Stellung zu dem Thema Energiewende nehmen und diskutieren werden.

Er gab weiterhin bekannt, dass ab 01.02.2013 als Leiter der Abteilung Stadtreinigung und Winterdienst beim Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover Herr Quast seinen Dienst antreten werde, der derzeit noch Bereichsleiter der städtischen Liegenschaftsverwaltung sei.

Berichtet


TOP 9.
M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N

Keine Mitteilungen oder Anfragen




Die Vorsitzende Ratsfrau Langensiepen beendete die Sitzung um 15.55 Uhr.

Mönninghoff Gerhardt




Erster Stadtrat Für das Protokoll