Sitzung Ratsversammlung am 20.09.2012

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 14.09.2012)
Protokoll (erschienen am 20.11.2012)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 01.11.2012

PROTOKOLL

12. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 20. September 2012,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 17.47 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bürgermeister Strauch (SPD)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Ratsfrau Arikoglu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsfrau Barnert (SPD)
Ratsfrau Barth (CDU)
Ratsherr Bindert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borchers (SPD)
Ratsherr Breves (SPD)
Ratsfrau Bruns (FDP)
Ratsfrau de Buhr (SPD)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Fischer (CDU)
Ratsfrau Fischer (SPD)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsherr Hanske (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hermann (SPD)
Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN)
(Ratsfrau Hindersmann) (SPD)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Dr. Kiaman (CDU)
Ratsherr Kirci (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Beigeordneter Klie (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Koch (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Lorenz (CDU)
Ratsfrau Markowis (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Neudahm
Ratsfrau Nolte-Vogt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.)
Ratsherr Onay (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsfrau Pohler-Franke (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Ratsherr Römer (SPD)
Beigeordneter Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
(Ratsfrau Wagemann) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Wallat (SPD) 15.55 - 17.47 Uhr
Oberbürgermeister Weil
Ratsfrau Westphely (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Beigeordnete Zaman (SPD)

Verwaltung:
Erster Stadtrat Mönninghoff
Stadtrat Walter
Stadtkämmerer Dr. Hansmann
Stadträtin Drevermann
Stadtbaurat Bodemann

Tagesordnung:



1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 23. Februar 2012, bereits übersandt und 14. Juni 2012

3. A N F R A G E N

3.1. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Aufgabe von Stadtbahnhaltestellen
(Drucks. Nr. 1730/2012)

3.2. der CDU-Fraktion

3.2.1. zu Einäscherungen in Hannover
(Drucks. Nr. 1747/2012)

3.2.2. zu anonymisierten Bewerbungen
(Drucks. Nr. 1748/2012)

3.2.3. zum Umgang mit überzählig aufgestellten Altkleidercontainern
(Drucks. Nr. 1749/2012)

3.2.4. zum Verhalten der Stadtverwaltung gegenüber Anträgen von Alttextilsammlern
(Drucks. Nr. 1750/2012)

3.3. der Fraktion DIE LINKE. zur Abschiebung von Roma in den Kosovo
(Drucks. Nr. 1762/2012)

3.4. der CDU-Fraktion zu Fahrradampeln in Hannover
(Drucks. Nr. 1984/2012)

3.5. der Fraktion DIE LINKE. "Kein Einsatz von Biosprit/Super E 10 bei kommunalen Kfz, Lebensmittel gehören nicht in den Tank"
(Drucks. Nr. 2001/2012)

3.6. der Fraktion Die Hannoveraner zur politischen Neutralitätvon Schülervertretungen
(Drucks. Nr. 2018/2012 mit 1 Anlage)

3.7. von Ratsherrn Neudahm zur Rechtsabteilung der Stadt
(Drucks. Nr. 1947/2012)

4. Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

4.1. Vertreterinnen und Vertreter der Schülerinnen und Schüler im Schulausschuss
(Drucks. Nr. 2121/2012)

4.2. Umbesetzung im Sozialausschuss
(Drucks. Nr. 2123/2012)

4.3. Umbesetzung in der Kommission Sanierung Soziale Stadt Sahlkamp-Mitte
(Drucks. Nr. 2124/2012)

5. Antrag zur Ausschreibung der Stelle einer Ersten Stadträtin/eines Ersten Stadtrates im Wirtschafts- und Umweltdezernat
(Drucks. Nr. 1979/2012)

5.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1979/2012 (Ausschreibung der Stelle einer Ersten Stadträtin/eines Ersten Stadtrates im Wirtschafts- und Umweltdezernat
(Drucks. Nr. 2154/2012)

6. Antrag zur Ausschreibung der Stelle der Gleichstellungsbeauftragten
(Drucks. Nr. 1980/2012)

7. Antrag zum Jahresabschluss des Hannover Congress Centrum für das Geschäftsjahr 2011
(Drucks. Nr. 1316/2012 mit 4 Anlagen)

8. Überörtliche Prüfung der Landeshauptstadt Hannover hinsichtlich des Eigenbetriebs Hannover Congress Centrum (HCC) der Jahre 2007-2009 durch den Nds. Landesrechnungshof
(Informationsdrucks. Nr. 1547/2012 mit 1 Anlage)

9. Überörtliche Prüfung der Landeshauptstadt Hannover hinsichtlich der Beteiligungen an der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH und Hannover Holding für Wirtschaftsförderung, Marketing und Tourismus GmbH der Jahre 2007-2009 durch den Niedersächsischen Landesrechnungshof
(Informationsdrucks. Nr. 1627/2012 mit 1 Anlage)

10. Ansiedlung eines Distributionszentrums
(Informationsdrucks. Nr. 1703/2012 mit 1 Anlage)

10.1. Antrag zum 222. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Mittelfeld und Bemerode / "östlich Weltausstellungsallee" Entscheidung über Stellungnahmen, Feststellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1814/2012 mit 5 Anlagen)

10.2. Bebauungsplan Nr. 1764, östlich Weltausstellungsallee
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1815/2012 N1 mit 5 Anlagen)

10.3. dazu Zusatzantrag der FDP-Fraktion
(Drucks. Nr. 1997/2012)

11. Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

11.1. Bebauungsplan Nr. 1287 - Elisabethstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1550/2012 mit 3 Anlagen)

11.1.1. dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1726/2012)

11.2. Bebauungsplan Nr. 1660 - Am Hohen Ufer / Roßmühle mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung, Bebauungsplan der Innenentwicklung Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1416/2012 N1 mit 6 Anlagen)

11.3. Bebauungsplan Nr. 1304, 1. Änderung - Bultstraße -
Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB
Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1965/2012 mit 4 Anlagen)

12. Antrag zu Straßenausbaubeiträgen für Straßen im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt - Aufwandsspaltung -
(Drucks. Nr. 1500/2012 mit 3 Anlagen)

13. Antrag zu einer Entscheidung über die Annahme von zwei Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG
(Drucks. Nr. 2009/2012)

14. Antrag zum Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zu einer Resolution zum Thema Salafisten
(Drucks. Nr. 1146/2012)

14.1. dazu Änderungsantrag der PIRATEN-Fraktion
(Drucks. Nr. 1735/2012)

15. A N T R Ä G E

15.1. der FDP-Fraktion zu Mängelmelder in Hannover
(Drucks. Nr. 1769/2012)

15.2. der PIRATEN-Fraktion zu einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung
(Drucks. Nr. 1806/2012 mit 2 Anlagen)

15.3. der Fraktion Die Hannoveraner zu maximal 2 verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr
(Drucks. Nr. 1904/2012)

15.4. der CDU-Fraktion

15.4.1. zur Ergänzung der Sondernutzungssatzung um den Tatbestand der Verteilung von Visitenkarten zu Werbezwecken an Autos
(Drucks. Nr. 1976/2012)

15.4.2. zur Sanierung historischer Straßenzüge
(Drucks. Nr. 1977/2012)

15.4.3. zur publikumsorientierten Präsentation des Galeriegebäudes Herrenhausen
(Drucks. Nr. 1978/2012)

15.5. der Fraktion DIE LINKE.

15.5.1. zum Thema "Vermögenssteuer jetzt"
(Drucks. Nr. 2002/2012)

15.5.2. zur Verbesserung der Verkehrssituation / Fahrradstraße Rudolf-von-Bennigsen-Ufer (Maschsee Süd)
(Drucks. Nr. 2003/2012)

15.6. von Ratsherrn Neudahm

15.6.1. zu einem Bürgerpanel/Rückbau Friedrichswall
(Drucks. Nr. 1948/2012)

16. Antrag zur Berufung einer Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes
(Drucks. Nr. 1794/2012)

17. Anträge zu Grundstücksangelegenheiten

17.1. Kauf-, Options- und Standortvertrag zum Distributionszentrum
(Drucks. Nr. 1704/2012 mit 3 Anlagen)

17.1.1. dazu 1. Ergänzung
(Drucks. Nr. 1704/2012 E1 mit 1 Anlage)

17.1.2. und 2. Ergänzung
(Drucks. Nr. 1704/2012 E2 mit 1 Anlage)

zusammen mit dem Zusatzantrag von Ratsherrn Neudahm zur geplanten Ansiedlung des Logistikzentrums der Fa. NETRADA am Kronsberg
(Drucks. Nr. 2007/2012)

17.2. Tausch von Grundstücken
(Drucks. Nr. 1897/2012 mit 4 Anlagen)

18. Antrag zu einer Kapitalerhöhung
(Drucks. Nr. 1448/2012)




TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) eröffnete die Ratsversammlung stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest, verwies darauf, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) teilte mit, dass in der Fraktionssitzung der CDU-Fraktion am 18. September 2012 Beigeordneter Jens Seidel zum Fraktionsvorsitzenden wiedergewählt worden sei. Die beiden stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Beigeordnete Kerstin Seitz und Ratsherr Jens-Michael Emmelmann seien ebenfalls wiedergewählt worden.

Ferner wies Ratsvorsitzender Strauch (SPD) darauf hin, dass die Bauakten zu den eingegangenen Stellungnahmen zum Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan und zum Bebauungsplan zur Ansiedlung eines Distributionszentrums im Original zur Einsichtnahme für die Ratsmitglieder am Eingang des Ratssaales auslägen.Darin seien auch die Namen der Einwanderheber enthalten. Die Einwendungen selbst seien mit den Stellungnahmen der Verwaltung in den vorliegenden Beschlussdrucksachen zum Tagesordnungspunkt 10. eingearbeitet worden und lägen den Ratsmitgliedern seit Ende August diesen Jahres vor.

Der Rat beschloss, die Punkte 16 bis 18 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.

TOP 2.
Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 23. Februar 2012 und
14. Juni 2012
Einstimmig genehmigte der Rat die Protokolle über seine Sitzungen vom 23. Februar (Haushalt) und 14. Juni 2012 in der jeweils vorliegenden Fassung.


TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Aufgabe von Stadtbahnhaltestellen
(Drucks. Nr. 1730/2012)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Dette (Bündnis 90/Die Grünen) aus Drucks. Nr. 1730/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Die Verwaltung hat die Anfrage zuständigkeitshalber an die Region weitergeleitet. Auf Grundlage der Stellungnahme der Region werden die Fragen wie folgt beantwortet:

Frage 1:
Welche Stadtbahnhaltestellen an den zurzeit bestehenden Streckenästen A, B, C und D wurden seit 1980 im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover außerhalb des Cityrings aufgegeben?

Im Stadtgebiet von Hannover wurden außerhalb des Cityringes im Vergleich 1980 zu 2012 die folgenden fünf Stadtbahn- bzw. Straßenbahnhaltestellen aufgegeben: August-Holweg-Platz, Krausenstraße, Engesohde, Emmichplatz/Musikhochschule, Friedenstraße.
Es wurden im selben Gebiet im gleichen Zeitraum aber auch vier zusätzliche Haltestellen im bestehenden Netz geschaffen: Bothfelder Kirchweg,
Bf. Nordstadt, Bf. Karl-Wiechert-Allee und Humboldtstraße.
Darüber hinaus wurden durch neue Stadtbahnstrecken im Vergleich zu 1980 allein im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover weitere 32 Haltestellen zusätzlich geschaffen: Stadtbahnverlängerungen Roderbruch (2), Ahlem (2), Garbsen (6), Wettbergen (2), Messe/Ost (14), Anderten (2), Altwarmbüchen (2), Schierholzstraße (2).
Damit hat sich die Erschließung des hannoverschen Stadtgebietes durch die Stadtbahn seit 1980 deutlich verbessert.

Frage 2:
Wie hat sich der durchschnittliche Haltestellenabstand auf den in Frage 1
bezeichneten Streckenabschnitten von 1980 bis heute entwickelt und welche
Fahrzeitgewinne wurden damit erzielt?

Der Haltestellenabstand im Gesamtnetz betrug 1980 durchschnittliche 594 m und beträgt heute 618 m, damit hat er sich in diesem Zeitraum nur geringfügig verändert und begründet sich im Wesentlichen mit dem vergleichsweise etwas größeren durchschnittlichen Haltestellenabstand bei den neu entstandenen Stadtbahnstrecken.
Die mittlere Beförderungsgeschwindigkeit hat sich im selben Zeitraum von 22,2 km/h auf 25,8 km/h erhöht. Die Fahrzeitreduzierung wurde nur in geringfügigem Maße von dem Entfall der wenigen Haltestellen in Hannover beeinflusst. Entscheidender waren der Bau der Tunnelanlagen, der Ausbau der Oberflächenstrecken mit besonderen Bahnkörpern und die signaltechnischen Bevorrechtigungsmaßnahmen sowie die Einführung des strecken-reinen Liniennetzes. Dadurch konnten trotz der Streckenverlängerungen über alle 12 Linien in der Summe rund 43 Minuten eingespart werden.
Dieser Vergleich bezieht sich jeweils auf das Gesamtnetz inklusive der Verlängerungsstrecken in die Nachbarstädte. Eine separate Berechnung bezogen auf das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover unter Ausschluss der Strecken innerhalb des Innenstadtringes ist aufgrund der nicht mehr vorhandenen Datengrundlagen und des erforderlichen Aufwandes nicht möglich.

Frage 3:
Welche weiteren Stadtbahnhaltestellen sollen nach den derzeitigen Planungen auf den in Frage 1 bezeichneten Streckenabschnitten aufgegeben werden?

Folgende Haltestellen sollen nach den derzeitigen Planungen aufgegeben bzw. zusammengelegt werden:
2012: Bertramstraße und Chamissostraße -neue Haltestelle Hainhölzer Markt
2013: Hemelingstraße (wurde 1978 zusätzlich eingerichtet infolge der neuen - aber heute nicht mehr vorhandenen – Zwischenwendeschleife, die Gründe für die Aufgabe sind der Drucksache 185 (III) BDs der Region Hannover zu entnehmen)
2014: Mettlacher Str. und Kaiser-Wilhelm-Str.- neue Haltestelle Saarbrückener Straße
Es sollen allerdings nicht nur Haltestellen aufgegeben werden. Im Zusammenhang mit dem Bau des Hochbahnsteiges Schwarzer Bär wird im Dezember 2012 die neue Haltestelle Ricklinger Straße probeweise für ein Jahr eingerichtet werden, um das Fahrgastaufkommen zu testen und anschließend über einen dauerhaften Bestand zu entscheiden.
Ebenfalls werden mit der in Bau befindlichen Strecke nach Misburg im Jahr 2014 drei weitere Stadtbahnhaltestellen im hannoverschen Stadtgebiet entstehen (Kafkastraße, Am Forstkamp, Misburg). Mit der geplanten Strecke nach Hemmingen kommen zwei weitere Haltestellen hinzu (Unter den Birken, Stadtfriedhof Ricklingen).
Des Weiteren wird die Verwaltung in den nächsten Jahren prüfen, ob infolge der zwischenzeitlich erfolgten oder geplanten städtebauliche Entwicklung eine zukünftige Einrichtung der bis zu fünf zusätzlichen Stadtbahnhaltestellen Expo Park, Stadtfriedhof Engesohde, Kugelfangtrift, Welfenplatz und Wilhelm-Tell-Straße im bestehenden Stadtbahnnetz gerechtfertigt wäre.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) fragte, ob in Bezug auf die Aufhebung der Haltestelle Hemelingstraße ein Kommunikationsaustausch mit den BürgerInnen stattgefunden habe.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass der Verwaltung dazu keine Informationen vorlägen. Da die Aufhebung erst im Jahr 2013 erfolgen solle, sei dafür allerdings noch genügend Zeit vorhanden. Die Verwaltung werde den Hinweis aufnehmen.

TOP 3.2.
der CDU-Fraktion

TOP 3.2.1.
zu Einäscherungen in Hannover
(Drucks. Nr. 1747/2012)

Erster Stadtrat Mönninghoff beantwortete die Fragen von Ratsherrn Hellmann (CDU) aus Drucks. Nr. 1747/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Entspricht voran gegangener Sachverhalt tatsächlich der Praxis in den Krematorien städtischer Friedhöfe? Wenn ja, erfolgt die Entnahme des Zahngoldes mit Einverständnis der Hinterbliebenen und wie sind die gesetzlichen Regelungen diesbezüglich? Wenn nein, wie wird in Hannover tatsächlich verfahren?

Frage 2:
Welche Einnahmen hat die Stadt in den letzten 10 Jahren durch den Verkauf von Zahngold realisiert (bitte einzeln nach Jahren aufgeschlüsselt) und kommen die Erlöse ausschließlich der Stiftung für Trauerbegleitung und Bestattungskultur zu Gute?

Antwort im Zusammenhang:
Die Stadt Hannover betreibt seit 1997 kein Krematorium mehr. Die einzige Anlage dieser Art im Stadtgebiet befindet sich am Stadtfriedhof Lahe und wird von der Feuerbestattungs­gesellschaft Hannover und Niedersachsen mbH betrieben. Die Stadt Hannover ist an dieser Gesellschaft nicht beteiligt (vgl. Drs. 0847/2006).
Die Feuerbestattungsgesellschaft holt, soweit keine schriftliche Erklärung des Verstorbenen vorliegt, vor der Einäscherung von dessen Angehörigen eine schriftliche Einverständnis­erklärung zur Feuerbestattung ein. Diese beinhaltet, dass unverbrannt zurückbleibende Reststoffe, also auch Zahngold, in das Eigentum des Feuerbestattungsvereins übergehen.
Spezielle gesetzliche Regelungen über den Umgang mit Zahngold Verstorbener existieren nicht.
Für den städtischen Haushalt wurden in den vergangenen 10 Jahren keine Einnahmen aus dem Verkauf von Zahngold erzielt. Nach Angaben der Feuerbestattungsgesellschaft führt diese die aus dem Zahngoldverkauf erzielten Erlöse vollständig an die gemeinnützige Stiftung für Trauerbegleitung und Bestattungskultur ab.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, wie mit dem Zahngold umgegangen worden sei als das Krematorium noch im Besitz der Landeshauptstadt gewesen wäre.

Erster Stadtrat Mönninghoff bat um Verständnis dafür, dass die Verwaltung dazu spontan keine Antwort liefern könne, da die Privatisierung bereits Ende der achtziger Jahre stattgefunden habe.

TOP 3.2.2.
zu anonymisierten Bewerbungen
(Drucks. Nr. 1748/2012)

Oberbürgermeister Weil beantwortete die Fragen von Ratsherrn Küßner (CDU) aus Drucks. Nr. 1748/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Plant die Stadtverwaltung Hannover aus Gründen der Gleichstellung zukünftig ihr Bewerbungsverfahren auf ein anonymisiertes Verfahren umzustellen? Wenn ja, zu wann ist diese Umstellung geplant, wenn nein, warum lehnt man in der Stadtverwaltung das anonymisierte Verfahren ab?

Der Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Hannover hat in seiner Sitzung am 28. Juni 2012 die „Evaluierung der Methodik der anonymen Bewerbung“ beschlossen. Die Verwaltung wird mit einer Informationsdrucksache im Organisations- und Personalausschuss am 17. Oktober 2012 diesen Beschluss umsetzen, über die Ergebnisse berichten und das weitere Verfahren beschreiben.

Frage 2:
Hat sich die Stadtverwaltung mit den an dem Pilotprojekt beteiligten öffentlichen Arbeitgebern, insbesondere der Stadt Celle, über das Für und Wider des anonymisierten Bewerbungsverfahrens ausgetauscht? Wenn ja, welche Eindrücke hat die Stadt Celle gewonnen und wiedergegeben und wie beurteilt die hiesige Stadtverwaltung diese Erkenntnisse? Wenn nein, warum fand ein solcher Austausch nicht statt?

Die Stadtverwaltung Hannover hat sich mit der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit und insbesondere mit der Stadt Celle zu dem Thema ausgetauscht. Die Stadt Celle setzt die Anonymisierung von Bewerbungen anhand von standardisierten Bewerbungsformularen fort. Die weiteren Erkenntnisse aus diesen Gesprächen werden ausführlich im Oktober in der oben genannten Informationsdrucksache erläutert.

Frage 3:
Gibt es bundesweit weitere Städte - außer Celle – die das anonymisierte Bewerbungsverfahren anwenden? Wenn ja, welche?

Die Stadt Wuppertal hat eine Städteumfrage durchgeführt. Das Ergebnis dieser Umfrage ist, dass keine vergleichbare Stadt die Einführung eines anonymisierten Bewerbungsverfahrens plant.

Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) fragte, wie viele Stellen im Jahr für ein derartiges Verfahren einer Bewerbung bei der Landeshauptstadt Hannover möglich wären und welche Form der Anonymisierung vorgesehen sei.

Oberbürgermeister Weil antwortete, dass ca. 70 Stellen durchschnittlich pro Jahr ausgeschrieben würden. Der Grad der Anonymität unterläge den derzeitigen Abwägungen der Verwaltung und würde im Ergebnis in die Informationsdrucksache eingearbeitet werden.
TOP 3.2.3.
zum Umgang mit überzählig aufgestellten Altkleidercontainern
(Drucks. Nr. 1749/2012)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Emmelmann (CDU) aus Drucks. Nr. 1749/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Weshalb wurden keine Ordnungsmaßnahmen gegenüber den Unternehmen erlassen, die ihre Container „wild“, also ohne Erlaubnis aufgestellt haben und ist es so, dass die Berechnung der Gebühren im Nachgang das Aufstellen legitimiert hat?

Bis zum 31.12.2010 war die Altkleidersammlung durch einen Vertrag mit dem Alttextilentsorgungsverband Hannover und Umgebung organisiert. Nach Kündigung dieses Vertrages wurde die Sammlung durch die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis gemäß der Sondernutzungssatzung der LHH geregelt. Ab dem 01.01.2011 wurde dem Alttextilverbund Nord eine Erlaubnis zum Aufstellen Sammelcontainern erteilt.
Der Alttextilentsorgungsverband hat u.a. wegen der Kündigung des Vertrages das Verwaltungsgericht angerufen. Das Verfahren ist noch nicht endgültig entschieden und in zweiter Instanz beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg anhängig. Diese Ausgangssituation hat dazu geführt, dass seit 2011 Container sowohl des alten Vertragspartners als auch des neuen Erlaubnisnehmers im Stadtgebiet aufgestellt sind.
Nach dem Ratsbeschluss zur Umsetzung des Konzeptes „Wertstoffinseln“ wurde aha die Sondernutzungserlaubnis erteilt. Gegen die ungenehmigt aufgestellten Container wurden Abräumverfügungen erlassen. Ein Teil der Container – nach den Listen der Verwaltung ca. 70 Stück – wurde daraufhin von einem bisherigen Nutzer bereits abgeräumt.
Gegen eine weitere Abräumverfügung von ca. 200 Container hat ein Mitglied des Alttextilverbandes ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt. Dieser Eilantrag ist am 14.9.12 zu Gunsten der Stadt entschieden worden. Wir haben daraufhin dem jetzt Klagenden eine Frist von 14 Tagen eingeräumt, die überzähligen Container abzuräumen.
Eine Gebührenerhebung legitimiert nicht das Aufstellen der ungenehmigten Container. Die Gebühr wird als Gegenleistung für die besondere Benutzung der Straße geschuldet, unabhängig davon, ob diese mit oder ohne Erlaubnis ausgeübt wird. Rechtsgrundlage ist die Sondernutzungsgebührensatzung der LHH.

Frage 2:
Wieso wurden bereits gestellte Anträge auf Zulassung nach Sondernutzungssatzung noch nicht durch die Stadtverwaltung entschieden?

Alle der Verwaltung vorliegenden Anträge auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für das Jahr 2012 sind im Juni 2012 – nach Zustimmung des Rats am 24.05.2012 zur Drucksache Nr.0199/2012 - entschieden.

Frage 3:
Für den Fall, dass Schadensersatzforderungen an die Stadtverwaltung gestellt werden, wer zeichnet sich dafür verantwortlich und welche möglichen Auswirkungen wird dies auf die Vergabepraxis haben? Auch unter Berücksichtigung, dass die Verwaltung ihre eigenen Mengenregulierungen im Nachgang aufgeweicht hat?

Die Erteilung einer gemäß § 18 Abs.1 des Niedersächsischen Straßengesetzes – NStrG – erforderlichen Sondernutzungserlaubnis steht im Ermessen der Landeshauptstadt Hannover. Ein Rechtsanspruch auf Sondernutzung einer öffentlich gewidmeten Straße besteht nicht. Die Verwaltung geht davon aus, dass sie ihr Ermessen entsprechend dem Zweck des § 18 NStrG und unter Einhaltung der gesetzlichen Grenzen ausgeübt hat, sodass Schadensersatzansprüche nicht zu begründen sind. Es handelt sich nicht um eine Dienstleistungskonzession, die eine Ausschreibung erfordern würde, sondern um die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis auf Grundlage der Sondernutzungssatzung. Auswirkungen auf die Vergabepraxis sind nicht zu erwarten.
In den vergangenen Jahren sind nach Prüfung 500 Container im Stadtgebiet als angemessen und verträglich eingestuft worden. Diese Werte entsprechen einem Städtevergleich im Bundesgebiet. Mit dem vom Rat beschlossenen neuen Konzept „Wertstoffinseln im Stadtgebiet“ werden an ca. 280 Standorten Container der Wertstoffsammlung für Altglas, Alttextil und Altpapier zugelassen. Dabei sind höchstens zwei Alttextilcontainer aufzustellen, sodass diese Vorgabe weiterhin gilt. Die zurzeit besondere Situation ist der Tatsache geschuldet, dass eine endgültige gerichtliche Entscheidung erst kürzlich erfolgte und wir, nunmehr sukzessive, auf die schon erwähnten 500 Container kommen werden.

Ratsherr Engelke (FDP) fragte, wer die Abholung der Altkleidercontainer organisiere und bezahle, wenn der Eigentümer diese bis zum gesetzten Termin nicht abgeräumt habe und weiter, ob sich jedes beliebige Unternehmen darum bewerben könne einen Container auf den neuen Wertstoffinseln aufzustellen.

Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass die Container nach Ablauf der Frist zu Lasten des Eigentümers abgeräumt würden, falls in diesem Zeitraum keine Klage beim Oberverwaltungsgericht, welche das Verwaltungsgericht zugelassen habe, eingegangen sei. Weiter führte Stadtbaurat Bodemann aus, dass in der betreffenden Drucksache aus Mai 2012, die vom Rat verabschiedet worden wäre, geregelt worden sei, dass „aha“ die Wertstoffinseln betreibe und das Aufstellen der Container für Glas, Papier und Altkleider organisieren solle. Es läge allein in der Zuständigkeit der „aha“, Aufgaben an Subunternehmen zu vergeben. Eindeutig klarzustellen sei, dass nur auf den Wertstoffinseln von den dafür autorisierten Firmen gesammelt werden dürfe.

TOP 3.2.4.
zum Verhalten der Stadtverwaltung gegenüber Anträgen von Alttextilsammlern
(Drucks. Nr. 1750/2012)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Emmelmann (CDU) aus Drucks. Nr. 1750/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Aus welchen Gründen sind Anträge der Mitglieder des Alttextilentsorgungsverbandes Hannover und Umgebung und auch andere Anträge, die der Stadtverwaltung vorliegen, nicht zur Behandlung und Beschlussfassung in den Rat sowie dessen Gremien eingebracht worden?

In der Drucksache Nr. 0199/2012 wurde unter Ziffer 2.3. darüber informiert, dass der Verwaltung mehrere Anträge zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung von Alttextilcontainern vorliegen. Ebenfalls erwähnt wurden geprüfte Alternativen zum vorgeschlagenen Verfahren.
Beigelegt wurde der Drucksache der Antrag des Zweckverbandes (aha), der als einziger die geforderten Voraussetzungen für das vorgeschlagene Konzept „Wertstoffinseln“ erfüllt hat.

Frage 2:
Der Alttextilentsorgungsverband Hannover und Umgebung hat schon seit 1995 das Konzept Wertstoffinseln unterstützt und gefordert. Wieso kommt es zu einer Umsetzung erst so spät?

Nach unseren Informationen existiert der Alttextilentsorgungsverband Hannover und Umgebung erst seit 1999/2000, so dass die in der Ratsanfrage gemachte Angabe leider nicht nachvollzogen werden kann.
Auf Grund der bis zum Jahre 2000 unkoordiniert im Stadtgebiet aufgestellten über 1000 Container wurde davon ausgegangen, dass ein über die Altglasstandorte hinausgehender Bedarf für Alttextilcontainer bestand. Auch auf besonderen Wunsch des Alttextilentsorgungsverbandes Hannover wurde in dem mit ihm im Jahre 2000 geschlossenen Vertrag ausdrücklich vereinbart, dass von ihm auch Einzelstandorte für Alttextilcontainer genutzt werden durften.

Frage 3:
Wieso hat aha von der durch die Stadtverwaltung für die Abfallwirtschaft bereits 1995/1996 erteilte Genehmigung nach Sondernutzung für das Sammeln von Alttextilien keinen Gebrauch gemacht?

Die Verwaltung kann diese Angaben nicht bestätigen. Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) wurde erst zum 1. Januar 2003 durch die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover gegründet.
Bis zum Jahr 2000 wurden keine straßenrechtlichen Erlaubnisse zum Aufstellen von Sammelbehältern auf öffentlichen Flächen erteilt. Im Jahr 2000 schloss dann der damals zuständige Abfallwirtschaftsbetrieb Hannover mit dem Alttextilentsorgungsverband Hannover den o.g. Vertrag zum Aufstellen von Alttextilcontainern, über den im Werksausschuss für Abfallwirtschaft berichtet wurde. 2005 wurde der Vertrag verlängert. Über diese Verlängerung hat der Rat beschlossen. aha hat erstmals am 11. Januar 2012 einen Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen von Alttextilcontainern gestellt.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, warum die Verwaltung darauf verzichtet habe, die in der Drucksache erwähnten Alternativangebote näher zu beschreiben, damit sich die Ratsmitglieder gerade auch in Hinblick auf die Tragweite in finanzieller Hinsicht ein Urteil hätten bilden können.

Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass es unüblich sei in diesem Zusammenhang
Namen von antragstellenden Firmen zu kolportieren. Da der Komplex zum Sammeln von Altkleidern auf öffentlichen Straßenflächen Gegenstand der Sondernutzungssatzung sei und somit den Tatbestand der Gebührensatzung erfülle und darüber hinaus die Gebührensatzung bekannt wäre, habe sich die Verwaltung nicht veranlasst, gefühlt über wirtschaftliche Situationen zu berichten die über diesen Rahmen hinausgingen.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, ob es ansonsten nicht im Wesen der Stadtverwaltung liegen würde, wesentlich mehr Kreativität aufzubringen um Alternativen zu finden, höhere Einnahmen zu erzielen. Im Besonderen, wenn anscheinend lukrativere Angebote vorgelegen hätten, die über den Rahmen der Sondernutzungssatzung hinausgegangen wären.

Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass die Stadtverwaltung hinsichtlich der Gebührensatzung an Recht und Gesetz gebunden sei. Im vorliegenden Fall sei das Institut- und Rechtsinstrument die Sondernutzungssatzung und deshalb sah sich die Verwaltung nicht gezwungen über Alternativen nachzudenken.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, warum die Stadtverwaltung in einer Drucksache über das Konzept von Wertstoffinseln und die Vergabe an „aha“ habe abstimmen lassen.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass sich die Verwaltung insbesondere vor dem Hintergrund des Gerichtsverfahrens aus dem Jahr 2011 zu jedem Schritt habe juristisch beraten lassen. Man habe sich zu jeglichen Aktionen wie der Vorlage von Drucksachen, in der Frage der Erlaubnisgabe, in der Gebührenfrage und auch der Beseitigungsverfügung juristischen Rat eingeholt und sei überzeugt, bis zum heutigen Tage rechtssicher gehandelt zu haben.

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob die Verwaltung bei der Ausschreibung neben den finanziellen auch soziale Aspekte in die Entscheidungsfindung einbezogen habe und wie „aha“ zum Thema Soziales abgeschnitten habe.

Stadtbaurat Bodemann wies darauf hin, dass keine Ausschreibungsrelevanz vorgelegen habe. Es werde keine Dienstleistungskonzession vergeben, sondern ein Gebührentatbestand erfüllt. Man habe laut Antrag die Leistungsfähigkeit geprüft und die ordnungsgemäße Handhabe des Geschäftsgebarens analysiert. Man habe die Zulassung gegenüber „aha“ ausgesprochen und sei davon überzeugt, dass „aha“ die Arbeiten auch unter sozialen Gesichtspunkten verantwortungsbewusst erledigen werde.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, ob die Verwaltung Kenntnis über eine E-Mail besitze, in der aus juristischen Gründen davor gewarnt würde, die beiden im Vorgang benannten Themen in einer Drucksache abstimmen zu lassen.

Stadtbaurat Bodemann bat um Verständnis dafür, dass man aus einzelnen E-Mails keine Inhalte ableiten könne. In den vergangenen zwei Jahren seien zum Thema „Altkleidersammlung Hannover“ mehrere Tausend E-Mails an die Landeshauptstadt Hannover versandt worden. Zudem habe man mit vielen Menschen diskutiert und sei ferner von Persönlichkeiten aus den verschiedensten Bereichen beraten worden. Die Landeshauptstadt Hannover vertraue in diesem Zusammenhang den eigenen Juristen und denjenigen, die man zu solchen Sachfragen offiziell einschalte.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, ob der Verwaltung dann nicht im Besonderen der Inhalt dieser E-Mail bekannt seien müsste, da diese von einen derjenigen Juristen sei, der die Landeshauptstadt genau zu diesem Thema berate.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Verwaltung nicht über eine E-Mail Auskünfte erteilen könne, die aktuell nicht vorläge. Weiter führte Stadtbaurat Bodemann aus, das allein der Umstand, dass die Verwaltung am vergangenen Freitag in der Sache zur Beseitigungsverfügung im vollen Umfang Recht erhalten habe und zudem der gesamte Vorgang offensichtlich kursorisch geprüft worden wäre, davon auszugehen sei, dass die Verwaltung rechtssicher gehandelt habe.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, ob der Verwaltung im Vergleich zum vorliegenden Thema das Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig bekannt sei.

Stadtbaurat Bodemann verneinte und wies darauf hin, dass für die Landeshauptstadt der Gerichtsstand Hannover maßgeblich sei.


TOP 3.3.
der Fraktion DIE LINKE. zur Abschiebung von Roma in den Kosovo
(Drucks. Nr. 1762/2012)

Stadtkämmerer Dr. Hansmann beantwortete die Fragen vom Beigeordneten Förste (DIE LINKE.) aus Drucks. Nr. 1762/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie beurteilen sie die Tatsache, dass Roma unserer Stadt, unter Verstoß gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, in den Kosovo abgeschoben werden?

Da wir Abschiebungen nicht nach der ethnischen Zugehörigkeit statistisch erfassen, haben wir bei dem für die Durchführung der Abschiebungen zuständigen Landeskriminalamt angefragt, wie viele Roma in dem fraglichen Zeitraum 2009 (seit April 2009 sind Rückführungen von Roma in das Kosovo möglich) bis zum 30.08.2012 in das Kosovo zurückgeführt wurden.
Die Landeshauptstadt Hannover hat in den Jahren 2009 bis 2011 keine Roma in das Kosovo abgeschoben. 2012 wurde im Januar 1 Person abgeschoben. Hierbei handelte es sich um einen Mehrfachstraftäter (insgesamt mehr als 11 Jahre Haft), der wiederholt - zuletzt nach Verbüßung einer Haftstrafe - abgeschoben wurde.

Frage 2:
Gedenkt die Landeshauptstadt Hannover dagegen ein politisches Zeichen zu setzen? Wenn ja – wie? Wenn nein – warum nicht?

Mit Beschluss vom 15.04.2010 (Drucksache 2421/ 2009) hat der Rat als oberstes Organ der Landeshauptstadt Hannover eine Resolution gegen die Abschiebung von Roma in das Kosovo verabschiedet. Dazu hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport mit Erlass vom 05.05.2011 u.a. mitgeteilt:
„Die Rückführung ausreisepflichtiger kosovarischer Staatsangehöriger in die Republik Kosovo steht seit Jahren im Fokus der Öffentlichkeit, insbesondere seitdem von April 2009 an auch die Abschiebung von Roma- Volkszugehörigen möglich ist. … (Darüber hinaus liegen auch) Resolutionen kommunaler Vertretungskörperschaften vor, die mich veranlassen, zur Rückführung in die Republik Kosovo einige grundsätzliche Hinweise zu geben. … Wird die Möglichkeit einer freiwilligen Ausreise nicht genutzt, sind die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen für eine zwangsweise Aufenthaltsbeendigung erfüllt und die Ausländerbehörden haben ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen und den Aufenthalt durch Abschiebung zu beenden. Ein Ermessen ist Ihnen vom Gesetzgeber nicht eröffnet worden. Die Aufgaben der Ausländerbehörden sind in Niedersachsen den kommunalen Gebietskörperschaften übertragen worden und werden von ihnen im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises weisungsgebunden ausgeführt; eine eigene Entscheidungskompetenz besteht somit nicht.“


TOP 3.4.
der CDU-Fraktion zu Fahrradampeln in Hannover
(Drucks. Nr. 1984/2012)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Blaschzyk (CDU) aus Drucks. Nr. 1984/2012) im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie viele Kreuzungen in Hannover sind mit Fahrradampeln ausgestattet und
an wie vielen Kreuzungen fehlen noch Fahrradampeln? Wie sind die Fahrradampeln in Hannover, im Gegensatz zu den allgemeinen Ampeln, eingestellt, d.h. bekommt der Fahrradfahrer vor oder nach dem motorisierten Verkehr ein Grünzeichen?

Von den 474 Lichtsignalanlagen, welche sich in der Baulast der Stadt Hannover befinden, sind ca. 25 % mit Radfahrersignalgebern ausgestattet. In dem genannten Prozentsatz sind weiterhin nicht diejenigen Lichtsignalanlagen enthalten, an denen zwar keine Radfahrersignale vorhanden sind, die aber über kombinierte Radfahrer/Fußgänger - Streuscheiben verfügen.
In der Regel schalten die Radfahrersignale gleichzeitig mit den Signalen für den motorisierten Kraftfahrzeugverkehr auf Grün. Es gibt aber auch Lichtsignalanlagen, an denen die Kraftfahrzeugsignale künstlich länger im Rot gehalten werden, wodurch sich für den Radfahrer ein Vorlauf ergibt. Dies erhöht die Erkennbarkeit des Radfahrers für den nach rechts oder links abbiegenden Kraftfahrzeugführer, verringert aber die Knotenleistungsfähigkeit. Dieses ist dann wiederum mit entsprechend längeren Wartezeiten auch für den Autoverkehr verbunden.
Ein Problem für die Verkehrssicherheit kann entstehen, wenn ein Radfahrersignal länger Grün anzeigt als das Fußgängersignal. Dieses ist nach der Zwischenzeitenberechnung im Regelfall möglich. Hier können nach rechts abbiegende Kraftfahrer denken, dass das Fußgängersignal ja ins Rot geschaltet hat, also keine Fußgänger die Straße mehr betreten dürfen und somit auch kein Radfahrer mehr zu erwarten ist. Diese Annahme ist allerdings falsch, wenn das Radfahrersignal länger Grün zeigt als das Fußgängersignal. Hieraus könnten sich dann durchaus Konfliktsituationen und auch Unfälle ergeben. Deshalb wurde insbesondere in denjenigen Fällen, in denen das Radfahrersignal für den Kraftfahrer nicht einsichtig ist, die Grünzeit für Radfahrer so verkürzt, dass das Grün für Radfahrer und Fußgänger gleichzeitig endet. Die Verschlechterung für Radfahrer muss hier aus Gründen der Verkehrssicherheit hingenommen werden. Die Sinnhaftigkeit des Radfahrersignals relativiert sich in diesem Fall.

Frage 2:
Welche Voraussetzung für die Installation von Fahrradampeln gibt es?

Die Voraussetzungen werden in den Richtlinien für Lichtsignalanlagen RiLSA, Ausgabe 2010, hinreichend dargelegt. Insbesondere werden hier auch die drei möglichen Grundformen der Signalisierung des Radverkehrs beschrieben:
gemeinsame Signalisierung mit dem Kraftfahrzeugverkehr
gesonderte Signalisierung des Radverkehrs mittels Radfahrersignalen und
gemeinsame Signalisierung mit dem Fußgängerverkehr bei kombiniertem
Sinnbild für Fußgänger und Radfahrer.
Eine gesonderte Signalisierung für Radfahrer sollte gegenüber der gemeinsamen Signalisierung mit dem Kraftfahrzeug- oder dem Fußgängerverkehr nur dann eingesetzt werden, wenn die sich daraus ergebenden Vorteile für die Sicherheit, die Akzeptanz und die Verkehrsqualität den zusätzlichen Aufwand rechtfertigen.
Die Installation von Radfahrersignalen ist dann zwingend vorzusehen, wenn Fußgängerfurt und Radfahrerfurt nicht direkt aneinander grenzen, also die Radfurt von der Fußgängerfurt abgesetzt ist, beispielsweise bei einer Führung der Radfurt vor einem Inselkopf.

Frage 3:
Plant die Verwaltung in Anbetracht eines steigenden Anteils der
Fahrradfahrer und der Unfälle mit Fahrradfahrern, die Fahrradampeln an
allen Kreuzungen (zumindest die, die neu gebaut werden) zum Standard zu
machen? Wenn ja, bis wann soll diese Planung realisiert sein, wenn nein,
warum werden Fahrradampeln nicht an allen Kreuzungen installiert?

Ob Radfahrersignale vorgesehen werden, hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab. In Abhängigkeit von der örtlichen Situation wurde und wird auch bei neuen Planungen die Entscheidung für eine der drei Signalisierungsgrundformen getroffen. Dabei ist die Installation von Radfahrersignalen durchaus nicht in jedem Fall die sachdienlichste und verkehrsgerechteste Lösung.

Beigeordnete Kastning (SPD) fragte wie die Verwaltung die geblockten, roten Streifen, die es dem Radfahrer ermöglichten vor den anderen Verkehrsteilnehmern zu starten, beurteilen würde und fügte hinzu, dass diese beispielsweise an den Ampeln Ausgang Posttunnel in Richtung Kurt-Schumacher-Straße und Königstraße vorhanden seien.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die „Allgemeinen Radaufstellstreifen“ (ARAS) es den Radfahrern erlaubten, sich auf dem Radweg am stehenden Verkehr vorbei zu bewegen, um sich in erster Reihe vor dem Autofahrern wieder einzureihen. Die Verwaltung richte dieses Instrument an allen, der Situation entsprechend, möglichen Stellen ein. Die Entscheidung zur Einrichtung unterläge allerdings immer einer Einzelprüfung. Diese würden zusätzlich zur Lichtsignalisierung eingerichtet.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) fragte, seit wann und unter welchen Kriterien die Ampelanlagen in Hannover umgerüstet würden.


Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Erneuerung von Ampelanlagen ein stetiger Arbeitsprozess im Bereich der Tiefbauverwaltung sei. In der Landeshauptstadt sei man bemüht, Innovationen aus dem Ampelanlagenbau in das Verkehrssystem einzupflegen. Weiter führte Stadtbaurat Bodemann aus, dass am Ende der siebziger Jahre, mit dem Beginn der Umstellung von analogen Ampelschaltungen auf digitale Managementsysteme zur Verkehrsleitführung die bedeutendste Erneuerung der Systeme stattgefunden habe. Hannover sei CeBIT-Stadt und deshalb auch darauf bedacht im Bereich Verkehrstechnologie à jour zu sein.

Ratsherr Blaschzyk (CDU) fragte, welche Kriterien über separate Fahrradampeln entscheiden würden, ob man glaube, dass ein „Drei-Sekunden-Vorsprung“ für Radfahrer einen Knotenpunkt entschärfen könne und weiter, ob der Stadtbaurat sich persönlich mehr Fahrradampeln und damit eine Lockerung der Richtlinien wünschen würde.

Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass die Verwaltung nicht nach „Glaubensfragen“ entscheide. Nach Untersuchung eines jeden Einzelfalles sei er als Ingenieur und Architekt seiner Entscheidung gewiss und setze diese um. Ein „Drei-Sekunden-Vorsprung“ könne in Bezug auf streckenorientierte Betrachtungen der Entschärfung eines Knotenpunktes dienlich sein und zur Verflüssigung des Verkehrs beitragen. Abschließend umriss Stadtrat Bodemann die Antwort zu seinen persönlichen Wünschen dahingehend, dass er und die Stadtverwaltung insgesamt versuchen würden allen Verkehrsteilnehmern gerecht zu werden. Man versuche allen Verkehrsarten bezogen auf die jeweilige Situation das Rot, Gelb oder Grün zu geben, was diese und auch der Verkehrsfluss benötige.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) fragte, ob es Untersuchungen darüber gäbe, dass separate Fahrradampelanlagen, speziell mit Vorsprungschaltung, große Kreuzungen sicherer machen würden.

Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass sich die Sicherheit aus der Einzelfallentscheidung ergäbe. Wenn eine Vorrangschaltung für Radfahrer zur Optimierung eines Knotenpunktes beitragen könne, würde diese trotzdem nur unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer eingerichtet werden.

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob die Stadtverwaltung Beobachtungen bestätigen könne, dass sich Autofahrer beim Rechtsabbiegen, speziell an großen Kreuzungen, immer häufiger an den Fußgängersignalen orientierten und dadurch häufig gefährliche Situationen für Radfahrer entstünden.

Stadtbaurat Bodemann bemerkte, dass sie Fragen in immer spekulativere Formen abgleiten würden und schlug den Anwesenden vor explizit zum Thema eine Informationsveranstaltung mit Fachleuten aus der Verwaltung unter Berücksichtigung aller großen Kreuzungen in Hannover durchzuführen.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) fragte, ob es in Hannover eine verkehrswissenschaftliche Validierung zu den Ampelbaumaßnahmen gegeben habe.

Stadtbaurat Bodemann antwortete dass es mit Sicherheit verkehrswissenschaftliche Validierungen zu Ampelanlagen gäbe und stellte Ratsherrn Hillbrecht eine Schriftenliste dazu in Aussicht.


TOP 3.5.
der Fraktion DIE LINKE. "Kein Einsatz von Biosprit/Super E 10 bei kommunalen Kfz, Lebensmittel gehören nicht in den Tank"
(Drucks. Nr. 2001/2012)

Oberbürgermeister Weil beantwortete die Fragen vom Beigeordneten Förste (DIE LINKE.) aus Drucks. Nr. 2001/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
In welchem Umfang werden Bio-Kraftstoffe bzw. Super E10 bei den kommunalen Kfz der Landeshauptstadt Hannover und seinen kommunalen Wirtschaftsbetrieben eingesetzt?

41 Fahrzeuge werden vollständig oder teilweise mit dem Superkraftstoff E10 betankt.

Frage 2:
Wie hoch ist der Verbrauch von Bio-Kraftstoffen bzw. Super E10 bei diesen kommunalen Kfz?

Die 41 Fahrzeuge haben einen Jahresverbrauch von 8.582 Liter Superkraftstoff E10.

Beigeordneter Förste fragte, ob die Stadt angesichts der vorgebrachten Problematik erwäge den Einsatz von E10 einzustellen.

Oberbürgermeister Weil antwortete, dass die Landeshauptstadt Hannover die mit Recht angesprochene Situation zu den gesellschaftlichen Diskussionen beobachten werde.


TOP 3.6.
der Fraktion Die Hannoveraner zur politischen Neutralitätvon Schülervertretungen
(Drucks. Nr. 2018/2012 mit 1 Anlage)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 3.7.
von Ratsherrn Neudahm zur Rechtsabteilung der Stadt
(Drucks. Nr. 1947/2012)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.
Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 4.1.
Vertreterinnen und Vertreter der Schülerinnen und Schüler im Schulausschuss
(Drucks. Nr. 2121/2012)
Einstimmig beschloss der Rat zu den Vertreterinnen und Vertretern der Schülerinnen und Schüler im Schulausschuss nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2121/2012.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.
TOP 4.2.
Umbesetzung im Sozialausschuss
(Drucks. Nr. 2123/2012)
Einstimmig beschloss der Rat zur Umbesetzung im Sozialausschuss nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2123/2012.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.


TOP 4.3.
Umbesetzung in der Kommission Sanierung Soziale Stadt Sahlkamp-Mitte
(Drucks. Nr. 2124/2012)
Einstimmig beschloss der Rat zur Umbesetzung in der Kommission Sanierung Soziale Stadt Sahlkamp-Mitte nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks.
Nr. 2124/2012.


TOP 5.
Antrag zur Ausschreibung der Stelle einer Ersten Stadträtin/eines Ersten Stadtrates im Wirtschafts- und Umweltdezernat
(Drucks. Nr. 1979/2012)

TOP 5.1.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1979/2012 (Ausschreibung der Stelle einer Ersten Stadträtin/eines Ersten Stadtrates im Wirtschafts- und Umweltdezernat
(Drucks. Nr. 2154/2012)

Beigeordneter Seidel (CDU) erklärte, dass die CDU-Fraktion den vorliegenden Antrag ablehnen werde, da man den Termin zur Ausschreibung für verfrüht halte. Weiter konstatierte Beigeordneter Seidel zu den Hintergründen, dass der angekündigte Wechsel des Oberbürgermeisters in das Landesparlament, in welcher Position auch immer, nach der Wahl am 20. Januar 2013, ein zentraler Punkt in dieser Angelegenheit sei. Ferner sähe sich die CDU-Ratsfraktion dazu von der Verwaltung genötigt, eine Entscheidung zur Ausschreibung und einer dadurch im November diesen Jahres folgenden Besetzung der Position einer Ersten Stadträtin / eines Ersten Stadtrates zu treffen. Weiter führte Beigeordneter Seidel aus, dass die Position des Ersten Stadtrates als Stellvertreter des Oberbürgermeisters und somit der Nummer Zwei in der Stadtverwaltung ein besonderes Vertrauensverhältnis zum Oberbürgermeister pflegen sollte. Deshalb sei es irritierend, dass die Stadtverwaltung die Nachfolge des Ersten Stadtrates Mönninghoff, der erst am 31. Juli 2013 in den verdienten Ruhestand gehe, zu einem derart frühen Zeitpunkt bestimmt haben wolle. Die CDU-Ratsfraktion sei der Ansicht, dass man mit der Besetzung bis nach der Wahl des neuen Oberbürgermeisters, voraussichtlich parallel zur Bundestagswahl im September 2013, warten sollte. Ein plausibler Grund für den frühen Zeitpunkt der Besetzung könnte grundsätzlich nur sein, dass die Stadtverwaltung befürchte zu einem späteren Zeitpunkt seine Wunschkandidatin / seinen Wunschkandidaten nicht mehr vorschlagen zu können. Zum Abschluss kritisierte Beigeordneter Seidel den Text der Stellenausschreibung. Dieser sei in Bezug auf die Qualifikationen und Anforderungen derart unpräzise, neutral und unverbindlich, sodass ein Bewerberprofil wahrscheinlich von allen Ratsmitgliedern erfüllt werden könne. Im Vergleich dazu sei eine Stellenausschreibung der Landeshauptstadt für einen Sachgebietsleiter mit Verantwortung für 9 Mitarbeiter im Anforderungsprofil derart anspruchsvoll gestaltet, dass sicher nicht einmal ein Drittel aller Anwesenden die nötige Qualifikation mitbringen würde.

Ratsherr Engelke (FDP) erklärte, dass die FDP-Ratsfraktion den Änderungsantrag der CDU unterstützen werde. Einer der zentralen Einwände zur Verwaltungsvorlage sei, dass man nicht mit von Gott gegebener Sicherheit davon ausgehen könne, dass im September 2013 ein Sozialdemokrat neuer Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover würde. In diesem Fall könnte durchaus die Situation entstehen, dass beispielsweise ein Liberaler oder CDU-Mann nicht den Wunsch verspüren würde mit einem Grünen Umweltdezernenten vertrauenswürdig zusammenarbeiten zu wollen.

Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.) wies darauf hin, dass die Fraktion DIE LINKE. den Änderungsantrag der CDU unterstützen werde. Der frühe Zeitpunkt der Besetzung sei insofern als problematisch zu erachten, da man gern eine Diskussion zu veränderten Dezernatsstrukturen geführt hätte. Der Aufschub der Besetzung bis nach der Wahl des neuen Oberbürgermeisters im Einklang mit einer öffentlichen Debatte sei ebenfalls als faireres Verfahren zu beurteilen.

Beigeordneter Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen) widerlegte die Annahme der Fraktion DIE LINKE. wonach sich die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen keine Gedanken zu veränderten Dezernatszuschnitten gemacht habe. Man habe diesen Punkt bereits in den Vereinbarungen zur Legislaturperiode 2011 bis 2016 fixiert. Zudem sei die Argumentation der Opposition zum Vorschlag des Oberbürgermeisters in Verbindung mit der möglichen Zustimmung der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Besetzung der Stelle einer Ersten Stadträtin / eines Ersten Stadtrates nicht anders als erwartet eingetreten. Im Weiteren machte Beigeordneter Schlieckau darauf aufmerksam, dass genau die Verfahrensweise, die so vehement kritisiert werde, auch in anderen Städten Anwendung gefunden habe. In Frankfurt/Main habe die scheidende Oberbürgermeisterin Roth (CDU) kurz vor ihrem Abschied alle zur Wiederwahl stehenden Dezernate neu besetzen lassen. Auch dort müsse sich der neue Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) mit den Neubesetzungen arrangieren. Das sei ein völlig legitimer demokratischer Vorgang, der sich über die Regularien von Mehrheitsverhältnissen artikuliere. Abschließend bemerkte Beigeordneter Schlieckau, dass sich die Zusammensetzung des Rates der Stadt auch über den September des kommenden Jahres hinaus nicht verändern würde und auch ein neuer Oberbürgermeister keine neue Dezernentin / neuen Dezernenten ohne Zustimmung des Rates inthronisieren könne. Die Ausschreibung sei angemessen und richte eine umwelt- und wirtschaftspolitische Aussage an die Stadt. Man könne davon ausgehen, dass der neue Oberbürgermeister mit der Entscheidung, die am 15. November 2012 vom Rat getroffen würde, zu einem ganz überwiegenden Teil einverstanden sein werde.

Beigeordnete Kastning (SPD) merkte an, dass die CDU-Ratsfraktion einen Wirbel veranstalte, der in dieser Form der Situation nicht angemessen sei. Zudem zeigte sich Beigeordnete Kastning als SPD-Frau davon überzeugt, dass Stefan Schostok im kommenden Jahr mit der dann zur Verfügung stehenden Dezernentenriege gut zusammen arbeiten werde. Ferner läge es nicht in der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters Dezernenten zu bestimmen, sondern vielmehr in der Verantwortung der Ratsmitglieder. Die Ratsmitglieder würden mit ihrem Votum über die Besetzung der Position einer Dezernentin / eines Dezernenten entscheiden. Denn die Ratsmitglieder müssten im Rahmen ihrer Aufgaben in den Ratsgremien ständig mit den DezernentInnen zusammenarbeiten.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER ausdrücklich den CDU-Änderungsantrag unterstütze, da dieser schlüssig und mit Überzeugung vorgetragen worden sei. Ferner sei zudem zu bedenken, dass die aktuelle Konstellation, wonach der Erste Stadtrat auch noch Umwelt- und Wirtschaftsdezernent wäre, speziell auf den besonders agilen Ersten Stadtrat Mönninghoff zugeschnitten sei. Man sollte vor der Wahl einer Ersten Stadträtin / eines Ersten Stadtrates abwägen, ob ein neuer Kandidat / eine neue Kandidatin diese Dreifachposition überhaupt ausfüllen könne bevor man diese für acht Jahre vergäbe. Ferner mache das Beispiel des Beigeordneten Schlieckau die Situation nicht angenehmer nur weil in Frankfurt die CDU den Weg in der Form vorgegeben habe. Abschließend stellte Ratsherr Wruck klar, dass es für ihn völlig unerheblich sei, welcher Oberbürgermeister und welche Dezernenten gewählt würden. Diese seien Wahlbeamte auf Zeit und hätten unabhängig von der Parteizugehörigkeit ihre Aufgaben zu erfüllen.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) sagte, dass die PIRATEN-Fraktion dem CDU-Änderungsantrag ausdrücklich zustimmen werde, da man der Ansicht sei, dass sich Strukturen von innen heraus entwickeln müssten und nicht auf zukünftige Entwicklungen vorgegriffen werden sollte. Weiter stellte Ratsherr Hillbrecht verwundert fest, dass der Fraktionsvorsitzende der Bündnis 90/Die Grünen zunächst das Vorgehen der CDU in Frankfurt anprangere, um dann anschließend dasselbe Verfahren für Hannover zu verteidigen. Zudem sei es spannend zu erkennen, dass man in Hinblick auf die anstehenden Personalveränderungen auf den Koalitionsvertrag verweise. Im Besonderen deswegen, da man diese Veränderungen zu dem Zeitpunkt noch nicht hätte voraussehen können.

Beigeordneter Seidel (CDU) bemerkte erstaunt, dass die Fraktionsvorsitzende der SPD im Rat bereits aktuell den Wahlausgang im September 2013 kenne und somit wisse wer der neue Oberbürgermeister sein werde. An den Fraktionsvorsitzenden der Bündnis 90/Die Grünen gewandt erwiderte Beigeordneter Seidel, dass die Vorgehensweise in Frankfurt seinerzeit von der CDU und den Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam getragen worden wäre. Die CDU-Ratsfraktion in Hannover habe zu diesem Verfahren allerdings ein anderes Verständnis als die Frankfurter Kollegen. Abschließend stellte Beigeordneter Seidel in Anlehnung an die Wortbeiträge der Fraktionsvorsitzenden der SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Vermutung an, ob man befürchte, dass der neue Oberbürgermeister, den die Beigeordnete Kastning bereits als einzige kenne, die vom derzeitigen Oberbürgermeister favorisierte Person, deren Name von der Presse genannt worden sei, nicht für die in Aussicht stehende Stelle in Betracht gezogen werden könnte.
Mit 35 Stimmen gegen 25 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2154/2012 ab.

Mit 35 Stimmen gegen 25 Stimmen beschloss der Rat zur Ausschreibung der Stelle einer Ersten Stadträtin/eines Ersten Stadtrates im Wirtschafts- und Umweltdezernat nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1979/2012.

TOP 6.
Antrag zur Ausschreibung der Stelle der Gleichstellungsbeauftragten
(Drucks. Nr. 1980/2012)
Gegen 2 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat zur Ausschreibung der Stelle der Gleichstellungsbeauftragten nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1980/2012.

TOP 7.
Antrag zum Jahresabschluss des Hannover Congress Centrum für das Geschäftsjahr 2011
(Drucks. Nr. 1316/2012 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat zum Jahresabschluss des Hannover Congress Centrum für das Geschäftsjahr 2011 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1316/2012 mit 4 Anlagen.


TOP 8.
Überörtliche Prüfung der Landeshauptstadt Hannover hinsichtlich des Eigenbetriebs Hannover Congress Centrum (HCC) der Jahre 2007-2009 durch den Nds. Landesrechnungshof
(Informationsdrucksache Nr. 1547/2012 mit 1 Anlage)

Ratsherr Pohl (CDU) sagte, dass die CDU-Fraktion dem vorliegenden Antrag zustimmen werde. Im Weiteren drückte Ratsherr Pohl sein Unverständnis darüber aus, dass man die Prüfungsunterlagen nicht schriftlich zur Einsicht erhalten könne. Die fadenscheinige Begründung, dass in den externen Prüfungsunterlagen wettbewerbsrechtliche Informationen enthalten seien, erachte man als äußerst dürftig. An dieser Stelle würde den Ratsmitgliedern die Arbeit deutlich erschwert und deshalb rüge die CDU-Fraktion dies ausdrücklich.

Vom Rat zur Kenntnis genommen.


TOP 9.
Überörtliche Prüfung der Landeshauptstadt Hannover hinsichtlich der Beteiligungen an der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH und Hannover Holding für Wirtschaftsförderung, Marketing und Tourismus GmbH der Jahre 2007-2009 durch den Niedersächsischen Landesrechnungshof
(Informationsdrucksache Nr. 1627/2012 mit 1 Anlage)
Vom Rat zur Kenntnis genommen.

TOP 10.
Ansiedlung eines Distributionszentrums
(Informationsdrucksache Nr. 1703/2012 mit 1 Anlage)
Vom Rat zur Kenntnis genommen.

TOP 10.1.
Antrag zum 222. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Mittelfeld und Bemerode / "östlich Weltausstellungsallee" Entscheidung über Stellungnahmen, Feststellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1814/2012 mit 5 Anlagen)

Ratsherr Hermann (SPD) führte aus, dass die am Vortag im überwiegenden Maße einhellig getroffenen Entscheidungen aus dem Bau- und dem Umweltausschuss ein gutes Signal für den Wirtschaftsstandort Hannover seien. Es würden neue Arbeitsplätze geschaffen und man stärke zudem ein Unternehmen aus der Region. Im Besonderen sei erfreut festzuhalten, nach all den Unwägbarkeiten mit amazon, wie offen das Unternehmen netrada auf die Politik und die Anwohner in Bezug auf die vom Rat beschlossenen Änderungen, Forderungen oder Erwartungen eingegangen sei und diese umgesetzt hätten. Abschließend bedankte sich Ratsherr Hermann für das offene und freundliche Entgegenkommen zu den Erwartungen des Rates beim Unternehmen netrada und bei der Stadtverwaltung für die gute Ausarbeitung und Vorbereitung der Unterlagen zur Ansiedlung des Distributionszentrums am Kronsberg.

Ratsfrau Westphely (Bündnis 90/Die Grünen) merkte an, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Ansiedlung eines Distributionszentrums in Hannover von Beginn an positiv begleitet habe, da man der Meinung sei, dass es Sinn mache derart viele Arbeitsplätze an einem integrierten Standort zu schaffen. Zudem sei man erfreut darüber, dass sich nun ein regionales Unternehmen in Hannover ansiedeln werde. Zum Abschluss hob Ratsfrau Westphely hervor, dass sich zum einen die verkehrliche Situation durch die komprimierteren Anlieferungen und zum zweiten die Arbeitsplatzsituation durch den Abschluss eines Tarifvertrages und einer Mindestlohngarantie für die geringfügig Beschäftigten in Höhe von 8,50 € positiv verändern werde. Ferner bedankte sich Ratsfrau Westphely bei der Verwaltung für die erfolgreichen Verhandlungen und beim Unternehmen netrada für die freundliche Beantwortung der unendlich vielen Fragen.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) machte deutlich, dass die Fraktion DIE LINKE. der Ansiedlung von netrada zustimmen werde, da Hannover Arbeitsplätze auch im Sektor der geringfügig Qualifizierten benötige. Das Unternehmen netrada beabsichtige nicht Zeitarbeitsverträge abzuschließen, bei denen die Arbeitnehmer im Anschluss an ihre Beschäftigung nicht einmal einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II hätten. Ebenso würde nicht permanent mit einer großen Anzahl an Praktikanten gearbeitet, die völlig ohne Bezahlung beschäftigt würden. Das Unternehmen habe im Gegensatz zu amazon einen Haustarif mit ver.di abgeschlossen. Zudem könne der Wechsel der Bundesregierung und die daraus resultierende Einführung eines bundesweiten Mindestlohns weitere Verbesserungen in diesem Bereich herbeiführen. Ferner seien eine Verbesserung der verkehrlichen Situation allein dadurch gegeben, dass für netrada nur ca. die Hälfte an Lastkraftwagen unterwegs seien und diese auch noch auf der zu den Anwohnern abgewandten Seite zu- und abfahren würden. Beigeordneter Förste bezeichnete es im Weiteren als vernünftige Ansiedlungspolitik einem regionalen Unternehmen den Vorrang gegenüber einem international agierenden Konzern zu geben. Die Fraktion DIE LINKE. begrüße die Schaffung von 500 Arbeitsplätzen In Hannover und einen vernünftigen Nutzen für den ohnehin überflüssigen, riesigen Parkplatz.

Ratsherr Blaschzyk (CDU) wies darauf hin, dass die CDU-Ratsfraktion den vorliegenden Anträgen zustimmen werde. Man habe zum ursprünglichen Ansiedlungsvorhaben von amazon ein dezidiertes Verhältnis gehabt und seinerzeit alle Drucksachen in diesem Zusammenhang abgelehnt. Für die CDU-Fraktion habe sich mit dem neuen Investor Grundlegendes verändert. Weiter führte Ratsherr Blaschzyk zur Kritik an amazon aus, dass der Konzern weder für die Politik, noch für die Verwaltung und schon gar nicht für den Bürger erreichbar oder ansprechbar gewesen sei. Das Unternehmen habe sich allen Gesprächen entzogen und zudem habe sich der Konzern zu keiner Zeit zum Standort Hannover bekennen wollen. Weiter warf Ratsherr Blaschzyk der Verwaltung vor, sich von amazon habe vorführen lassen, indem man sich auf eine Fahrt ins Ungewisse, besonders zur Thematik Verkehr, einließ. Die CDU-Ratsfraktion habe dies nicht mitgemacht und sei bei ihrer klaren Linie geblieben. Ratsherr Blaschzyk machte darauf aufmerksam, dass sich durch das Ansiedlungsvorhaben des Unternehmens netrada vieles verändert habe. Man glaube, dass die zahlreichen Zusicherungen, die der Konzern gemacht habe sehr positiv zu bewerten seien. Man schätze es, dass das Unternehmen netrada für Politik, Verwaltung und den Bürger ansprechbar wäre, dass der Dialog gesucht werde und vertraglich auf viele Zugeständnisse, besonders zu verkehrlichen Aspekten verpflichtend eingegangen sei. Ratsherr Blaschzyk stellte fest, dass man beim Betrachten des Antrages erkennen könne, dass eigentlich alle aus dem CDU-Antrag geforderten Punkte vorhanden seien. Der Verkehr werde über den Messeschnellweg abgewickelt. Zu den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen sei bereits alles erläutert worden und netrada werde zudem auch auf den Messe-Schnellverkehr Rücksicht nehmen. Abschließend attestierte Ratsherr Blaschzyk der Verwaltung pures Glück in Bezug auf das Erscheinen von netrada als Investor zu einer Ansiedlung in Hannover. Denn nach Ansicht der CDU-Ratsfraktion habe die Stadtverwaltung dafür überhaupt nichts getan.

Ratsherr Engelke (FDP) bedankte sich bei der Stadtverwaltung, speziell beim Bereich Stadtplanung, für die hervorragende Begleitung zu dem Ansiedlungsprojekt. Weiter erläuterte Ratsherr Engelke, dass die Bürgerinitiative und die Anwohner viele Sorgen und Nöte zu diesem Thema vorgebracht hätten. Die FDP-Ratsfraktion habe sich mit den berechtigten Sorgen zur verkehrlichen Situation und der Lichtproblematik im Rahmen einer Antragseinbringung zum Bürgerbegehren mit dem Szenarium der Ansiedlung befasst. Nachdem das Unternehmen netrada in einem persönlichen Gespräch versichert habe, vertragliche Regelungen zu diesen Aspekten einzugehen und im Anschluss daran eine Bestätigung von der Stadtverwaltung dazu übermittelt worden sei, habe die FDP-Ratsfraktion den betreffenden Antrag zurückgezogen. Ratsherr Engelke berichtete weiter, dass er bei den Besichtigungen beider Unternehmen zugegen gewesen sei. Im Vergleich zu amazon habe sich das Unternehmen netrada angenehm offen präsentiert, sehr kompetent und vor allem in hohen Maße verbindlich sowie glaubhaft zu allen Fragen Auskünfte erteilt. Abschließend hob Ratsherr Engelke hervor, dass die FDP-Fraktion dem Antrag zustimme, da zum einen sozialverträgliche Arbeitsverträge auch für den 400 € Bereich zugesichert worden wären, zum zweiten sich netrada öffentlich präsentiere, Zusicherungen vertraglich fixiere und zum dritten ein regionales Unternehmen immer den Vorzug erhalten sollte.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) erklärte, dass die Piraten-Fraktion den vorliegenden Anträgen zustimmen werde, da man die Ansiedlungspläne der Firma netrada ausdrücklich begrüße. Man habe von Beginn an einer Distributionsansiedlung positiv gegenüber gestanden. Im Besonderen sei die Vertragsgestaltung mit seinen spezifizierten Regelungen positiv hervorzuheben. Es sei der Stadtverwaltung zum ersten Mal gelungen, diese speziellen Vereinbarungen in ein Ansiedlungsvertragswerk einzuflechten. Damit sei zwar über die Qualität der Arbeitsplätze und deren Entlohnung noch keine Aussage getroffen, aber eventuelle Unzulänglichkeiten zu den Arbeitsbedingungen in einem Unternehmen könnten nicht durch die Verhinderung einer Ansiedlung gelöst werden. Derartige Fragen seien auf anderen Ebenen zu lösen. Das sei Sache der Tarifpartner und Betriebsräte oder auf Landes- und Bundesebene, wenn es um allgemein verbindliche Regelungen gehe. Ratsherr Hillbrecht bekräftigte, dass die PIRATEN-Fraktion für die Einführung von Mindestlöhnen eintrete. Das bedeute ebenso, dass man die zukünftige Entwicklung des Unternehmens aufmerksam beobachten werde. Denn eine Ansiedlung dieser Größenordnung werfe grundsätzlich immer Fragen auf. Diese Fragen müssten gestellt und diskutiert werden. Es bringe aber trotzdem keinen Fortschritt wenn man immer nur nach Hindernissen und Problemen suche. Die PIRATEN-Fraktion bevorzuge es Lösungen zu finden, da diese Ansiedlungsrisiken große Chancen nicht nur für Hannover, sondern für die ganze Region bedeuten könnten.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) sagte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER einer Ansiedlung der Firma netrada zustimmen werde. Man sei zudem auch schon für die Ansiedlung eines Logistikzentrums am Kronsberg eingetreten, als man noch über amazon diskutiert habe. Man wolle ferner nicht verschweigen, dass man zunächst skeptisch gewesen sei, als man erfuhr, dass nicht amazon, sondern netrada sich in Hannover ansiedeln wolle. Weiter führte Ratsherr Böning aus, dass die Firma netrada mit dem dargebotenen Verhältnis zu ihren Mitarbeitern, wie auf die Fragen der Politik mit offener Freundlichkeit eingegangen worden sei, mit dem großen Maß an Transparenz und der Art und Weise insgesamt das Unternehmen netrada die Fraktion DIE HANNOVERANER überzeugt habe. Zudem hoffe man, dass sich die vielen Einwände der BürgerInnen als unbegründet erweisen würden und die Firma netrada diesen optimal entgegen kommen werde. Abschließend erklärte Ratsherr Böning, dass man sich den gestrigen Worten des Vorsitzenden der gemeinsamen Sitzung des Umwelt- und des Bauausschusses anschließen werde, wonach sich die Politik zu dieser Entscheidung selbst gratulieren könne.

Ratsherr Neudahm (WfH) bemerkte, dass am heutigen Tag wahrscheinlich der Weg für eine wichtige Entscheidung für den Wirtschaftsstandort Hannover mehrheitlich geebnet würde. Allerdings würden tausende von Bürgern zurück bleiben, die sich von der Politik wieder einmal nicht ernst genommen fühlten. Denn zu viele Fragen seien nicht beantwortet und zu viele Antworten angezweifelt worden. Es hätte die Transparenz gefehlt. Das Abstimmungsergebnis aus dem Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode würde dies bestätigen.

Erster Stadtrat Mönninghoff dementierte die Aussagen seines Vorredners und entgegnete, dass er in einem Schreiben sehr detailliert auf die Schadstoffe in der Mülldeponie eingegangen sei.

Ratsherr Hermann (SPD) wies mit Nachdruck darauf hin, dass die Stadtverwaltung, zum Teil nach Aufforderung durch die Politik, mit Gutachten und mit einem hohen Grad an Transparenz in den Informationsveranstaltungen aufgetreten sei und sei weit über das Maß einer gewöhnlichen baurechtlichen Beteiligung hinausgegangen. Zudem drückte Ratsherr Hermann sein Unverständnis darüber aus, dass sämtliche Antworten von der Bürgerinitiative zurückgewiesen oder für unglaubwürdig erklärt worden seien. Weiter erläuterte Ratsherr Hermann, dass man mit viel Transparenz kritisch an das Ansiedlungsverfahren herangegangen sei. Man habe Anträge eingebracht, die im Ergebnis die Stadtverwaltung dazu veranlasst habe, die Verhandlungen mit amazon abzubrechen. In vielen dieser Anträge sei man auf die Sorgen und Nöte der BürgerInnen eingegangen, die diese auf den Informationsveranstaltungen kund getan hätten. Deshalb sei der Vorwurf einer so genannten „Basta-Politik“ völlig aus der Luft gegriffen.

Ratsherr Engelke (FDP) meinte den Ratsherrn Neudahm bei keiner der vielen Ausschusssitzungen, bei denen heftig debattiert worden sei, gesehen zu haben. Die Betriebsbesichtigung und damit die Chance mit den netrada-Verantwortlichen ins Gespräch zu kommen habe dieser ebenso wenig genutzt. Ratsherr Engelke bekräftigte, dass die Stadtverwaltung im hohen Maße transparent und weit über das baurechtliche Beteiligungsverfahren hinaus gehandelt habe.

Ratsherr Neudahm (WfH) erwiderte, dass er im Wirtschaftsausschuss zu dem Problematiken der Firma netrada mitdiskutiert sowie der Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses zum Thema netrada beigewohnt habe. Im Weiteren erläuterte Ratsherr Neudahm wie man im Konflikt der Firma Boehringer und der Bürgerinitiative zu einem Vergleich gelangt sei. Weder die Gutachten der Stadt noch die der Firma Boehringer hätten dazu beigetragen, sondern nur der Umstand, dass man die Bürgerinitiative in die Lage versetzt habe, diese Gutachten einer Überprüfung unterziehen zu können, um sich dann auch in verschiedenen Punkten korrigieren zu lassen. Dies habe zu einer deutlichen Entspannung der Situation geführt und genau diese Möglichkeit wünsche er sich zur Ansiedlung der Firma netrada.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) wies darauf hin, dass es natürlich auch darauf ankäme, wie man Einwände formuliere und wie die Ernsthaftigkeit dieser Einwände nachvollzogen werden könnten. Weiter führte Ratsherr Hillbrecht aus, dass die Vorgehensweise der Bürgerinitiative in diesem Zusammenhang schon sehr gelitten habe. Zuerst habe man Einwände gegen das Licht vorgebracht. Diese Probleme wurden gelöst. Dann sei es um die Einfahrt gegangen. Auch diese Forderungen seien erfüllt worden. Und nun am Schluss trage die Bürgerinitiative Einwände in Bezug auf die Schadstoffe in der Mülldeponie vor. Ratsherr Hillbrecht machte darauf aufmerksam, dass ernste Bemühungen mit dem Thema Giftmüll begonnen hätten und dieses nicht zwischendurch eingeschoben worden wäre. Ferner sei zu beachten, dass die Umstände zu den Ansiedlungsvorhaben der Firma Boehringer und dem Unternehmen netrada völlig unterschiedlich gelagert seien. Denn im Fall Boehringer hätten sich die Gutachten auf das Unternehmen bezogen. Die Gutachten zur Ansiedlung von netrada bezögen sich auf Umstände die von netrada nicht beeinflusst werden könnten. Denn die besagte Mülldeponie würde in keinster Weise irgendwie von den Gebäuden berührt. Die vorgebrachten Punkte wirkten erzwungen und könnten demnach nicht als Grundlage einer Entscheidung gelten.
Gegen 1 Stimme und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat zum 222. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover - Mittelfeld und Bemerode / „östlich Weltausstellungsallee“, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1814/2012 mit 5 Anlagen.


TOP 10.2.
Bebauungsplan Nr. 1764, östlich Weltausstellungsallee
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1815/2012 mit 5 Anlagen)

TOP 10.2.0.0.1.
Bebauungsplan Nr. 1764, östlich Weltausstellungsallee
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1815/2012 N1 mit 5 Anlagen)
Gegen 1 Stimme und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat zum Bebauungsplan Nr. 1764 - östlich Weltausstellungsallee, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1815/2012 N1 mit 5 Anlagen.


TOP 10.3.
dazu Zusatzantrag der FDP-Fraktion
(Drucks. Nr. 1997/2012)
Von der FDP-Ratsfraktion zurückgezogen.

TOP 11.
Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 11.1.
Bebauungsplan Nr. 1287 - Elisabethstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1550/2012 mit 3 Anlagen)

TOP 11.1.1.
dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1726/2012)

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) sagte, das die Fraktion DIE HANNOVERANER den CDU-Antrag unterstützen werde. Der Antrag berühre die Tatsache, dass alten gewachsenen Stadtteilen immer mehr das Flair genommen würde, da zwischen die alten Wohngebäude und Villen immer häufiger irgendwelche schlichte, weiße Klötze gesetzt würden. Weiter konstatierte Ratsherr Böning, dass der Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion die Bebauung dieser alten Viertel sicher nicht verhindern werde. Ein Kompromiss könnte jedoch eine Neubebauung mit z.B. Sattel- oder Walmdächern und einer entsprechend dem Umfeld angepassten Fassade seien.

Ratsherr Neudahm (WfH) bat darum, dass man dem Votum des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode folgen möge. Im vorliegenden Fall solle in ein gewachsenes Quartier mit Villen und Landhäusern ein Fremdkörper hinzugefügt werden. In der parallel verlaufenen Elisabethstraße könne sich ein jeder über eine derartige Deplatzierung überzeugen. Zudem sähe das Baurecht vor, dass sich eine Neubebauung der Umgebung anpassen sollte. Diese Anpassung sei nicht zu erkennen und deshalb könne er dem Antrag nicht zustimmen.
Mit 44 Stimmen gegen 18 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Änderungsantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1726/2012 ab.

Mit 43 Stimmen gegen 19 Stimmen beschloss der Rat zum Bebauungsplan Nr. 1287 - Elisabethstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1550/2012 mit 3 Anlagen.

TOP 11.2.
Bebauungsplan Nr. 1660 - Am Hohen Ufer / Roßmühle mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung, Bebauungsplan der Innenentwicklung Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1416/2012 N1 mit 6 Anlagen)
Gegen 2 Stimmen beschloss der Rat zum Bebauungsplan Nr. 1660 - Am Hohen Ufer / Roßmühle, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1416/2012 N1 mit 6 Anlagen.
TOP 11.3.
Bebauungsplan Nr. 1304, 1. Änderung - Bultstraße -
Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB
Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1965/2012 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat zum Bebauungsplan Nr. 1304, 1. Änderung – Bultstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1965/2012 mit 4 Anlagen.


TOP 12.
Antrag zu Straßenausbaubeiträgen für Straßen im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt - Aufwandsspaltung -
(Drucks. Nr. 1500/2012 mit 3 Anlagen)
Mit 40 Stimmen gegen 17 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat zu Straßenausbaubeiträgen für Straßen im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1500/2012 mit 3 Anlagen.


TOP 13.
Antrag zu einer Entscheidung über die Annahme von zwei Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG
(Drucks. Nr. 2009/2012)
Einstimmig beschloss der Rat zur Entscheidung über die Annahme von zwei Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2009/2012.

TOP 14.
Antrag zum Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zu einer Resolution zum Thema Salafisten
(Drucks. Nr. 1146/2012)

TOP 14.1.
dazu Änderungsantrag der PIRATEN-Fraktion
(Drucks. Nr. 1735/2012)

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) trug den Antragstext mit kompletter Begründung vor und fügte hinzu, dass in den vergangenen Monaten seit der Einbringung der Resolution am 12. Mai 2012 mehrfach Berichte über Demonstrationen von Salafisten in Deutschland durch die Medien verbreitet worden seien. Es sei zu hoffen, dass man sich in Hannover der Gefahr bewusst sei, die von diesen gefährlichen Extremisten ausgehe.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) bedauerte, dass fast 2/3 der Ratsversammlung den Saal verlassen habe, um die laufende Debatte mit Nichtachtung zu strafen. Weiter führte Ratsherr Hillbrecht aus, dass auch die PIRATEN-Fraktion den Antrag derjenigen Fraktion erhalten habe, die sich aufgrund ihres Namens anmaße für alle Hannoveraner zu sprechen. Man habe in Folge dessen überlegt, wie mit dem Antrag zu verfahren sei und sei zu dem Schluss gekommen, dass ein Ignorieren des Antrages der falsche politische Weg sei. Die PIRATEN-Fraktion wären Anhänger von inhaltlichen Debatten und würden auf die Wirkung von Argumenten bauen. Man wolle mit Andersdenkenden öffentlich diskutieren. Jemanden in eine politische Ecke zu drängen und diesen zu diskreditieren, habe autoritäre Züge und als Freiheit liebende PIRATEN stünde man solchen Verhaltensmustern skeptisch gegenüber. Denn das demokratische Miteinander sollte aus Sicht der PIRATEN-Fraktion auf jegliche Form eines autoritären Verhaltens verzichten. Auch deshalb sei man gegen die gängige Praxis im Rat, alles was von der Fraktion DIE HANNOVERANER komme automatisch abzulehnen. Die PIRATEN-Fraktion erachte das einfache Ablehnen oder Dagegenstimmen als politisch falsch. Die Fraktion DIE LINKE. habe beispielsweise mehrfach inhaltliche Debatten mit den Ratsherren Böning und Wruck rigoros abgelehnt. Es sei notwendig sich tiefer gehend und öffentlich mit den eingebrachten Themen der Fraktion DIE HANNOVERANER zu befassen. Im Weiteren wechselte Ratsherr Hillbrecht zum Antragstext und merkte an, dass dieser zahlreiche verallgemeinernde Aussagen zu einem Thema aufweise, über welches sich viele Religionsexperten eifrig streiten könnten. Dieser umreiße jedoch keine Problematiken der Kommunalpolitik. Die PIRATEN-Fraktion habe sich den Antrag näher angesehen, da man der Auffassung sei zumindest mitverantwortlich für ein harmonisches Miteinander in Hannover zu sein. Abschließend verlas Ratsherr Hillbrecht den Änderungsantrag der PIRATEN-Fraktion zur Resolution und wies darauf hin, dass man es sich nicht anmaße, Gruppen oder Glaubensrichtungen pauschal Ideologien zu unterstellen und fordere die Verwaltung im Besonderen nicht auf, Aktionen gegen diese unterstellten Vorurteile zu unterstützen. Ferner interpretierte Ratsherr Hillbrecht den Lokalen Integrationsplan (LIP), welcher die Weltoffenheit der Großstadt Hannovers hervorhebe, im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Hintergründen. Ratsherr Hillbrecht zeigte sich überzeugt, dass Weltoffenheit nicht nur wirtschaftliche oder integrative Aspekte bedienen sollte.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) bemerkte, dass Hannover natürlich eine weltoffene Stadt sei. Das müsse man nicht im Rat beschließen, sondern das sollten alle BürgerInnen der Stadt leben! Weiter korrigierte Beigeordneter Förste die Annahme, dass sich die Fraktion DIE LINKE. nicht mit den Themen der Fraktion DIE HANNOVERANER befassen würde, da man sich an den Debatten mit der besagten Fraktion nicht beteilige. Man beschäftige sich sehr wohl mit den Themen und er habe sich deshalb auch zu Wort gemeldet, um zu erläutern was die Fraktion DIE HANNOVERANER mit derartigen Debatten immer wieder beabsichtige. Dazu führte Beigeordneter Förste aus, dass Ratsherr Böning mit christlichen Fundamentalisten kopuliere und diese auch schon in das Rathaus eingeladen habe. Der Hintergrund der heutigen Debatte sei aktuell überall auf der Welt ein Thema. Das gegenseitige Emporheben und Erniedrigen von fundamentalistischen Gruppen. Diese Vorgehensweise führe überall auf der Welt zu Aufständen und Unruhen. Ratsherr Böning beabsichtige mit dem vorliegenden Antrag den christlichen Fundamentalismus über den islamistischen Fundamentalismus zu stellen. Abschließend erklärte Beigeordneter Förste, dass jede Form von Fundamentalismus falsch sei, die Fraktion DIE LINKE. diesen ablehne, an der Abstimmung nicht teilnehmen werde und die Debatte insgesamt ignorieren werde.

Beigeordnete Kastning (SPD) stimmte den Ausführungen ihres Vorredners zu und verwies darauf, dass man auch durch Beschlüsse und Aktivitäten, deren direkter Bezug nicht sofort zu erkennen sei, die auf Integration und Toleranz abzielten eingebracht habe. Das seien bildungspolitische Themen aus unterschiedlichen Bereichen wie Ausbau von Kindertagesstätten oder der U-3-Gruppen, die den BürgerInnen, mit welchem Hintergrund auch immer, das Aufwachsen oder den (Wieder)-Einstieg in das Berufsleben erleichtern sollten. Abschließen stufte Beigeordnete Kastning die Debatte zwischen der Fraktion DIE HANNOVERANER und der PIRATEN-Fraktion als absolut überflüssig ein. Ferner stellte Beigeordnete Kastning klar, dass Projekte wie Bund statt Braun, Fest der Kulturen, Erinnerungskulturen und zuletzt die Fahrt nach Theresienstadt einige Beispiele dafür seien, dass Hannover eine weltoffene und tolerante Stadt sei und dass die SPD-Ratsfraktion keine Unterstützung der Fraktion DIE HANNOVERANER benötige.

Ratsherr Engelke (FDP) machte deutlich, dass der Antrag der PIRATEN–Fraktion grundsätzlich gut und richtig sei. Allerdings habe man in verschiedenen Drucksachen, Aktionen und einer Resolution bekräftigt, dass Hannover eine weltoffene und tolerante Stadt sei und dies dann nicht noch einmal beschließen müsse.

Beigeordneter Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass auch das demonstrative Fernbleiben von einem Diskussionsbeitrag eine politische Aussage sei. Das wäre kein diktatorisches oder ähnlich zu betitelndes Verhalten. Vielleicht wäre es in der Vergangenheit gut gewesen wenn derartige Demonstrationsmaßnahmen parlamentarisch häufiger gewirkt hätten. Die Fragestellungen der Bürgerinnen und Bürger dazu würden an entsprechender Stelle aufgearbeitet. Im Weiteren wies Beigeordneter Schlieckau darauf hin, dass der LIP kein wirtschaftslastiges Papier sei. Der LIP sei ein breit gefächertes Maßnahmenpaket zu den Fragen der Integration, Inklusion und zu weiteren Fragen des Zusammenlebens in dieser Stadt. Der LIP sei kein wirtschaftslastiges Förderprojekt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Beigeordneter Schlieckau forderte besonders in diesem Zusammenhang zu einer gründlicheren Recherche auf, da man mit dem LIP weiter reichende Schritte vollzogen habe, als vergleichbare Kommunen. Zudem seien alle Migrations-Organisationen der Stadt am LIP beteiligt und deshalb seien solche Einschätzungen zum LIP in einer öffentlichen Sitzung, die dazu auch noch aufgezeichnet würden eher kontraproduktiv.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) merkte an, dass auch er das Ausgrenzen von Gruppen ablehne und versicherte, das die Resolution auch fraktionsintern für viele Diskussionen gesorgt habe. Ratsherr Wruck sei der persönlichen Auffassung, dass nur Gerichte ausgrenzen dürften. Er halte sich seine eigene Meinung über Salafisten oder Islamisten vor. Er habe keine hohe Meinung von den beiden Gruppierungen, würde aber deswegen niemanden ausgrenzen. Weiter erörterte Ratsherr Wruck, dass nach Ansicht seines Fraktionsvorsitzenden die Salafisten gefährlich für Staat und Demokratie seien könnten und da dieser die Resolution durchgesetzt habe, werde er dieser auch zustimmen. Ratsherr Wruck widersprach der Annahme, dass sich die Fraktion DIE HANNOVERANER anmaßen würde aufgrund des Namens für alle Hannoveraner zu sprechen. Man werfe der PIRATEN-Fraktion auch nicht vor, dass diese für alle Piraten sprechen würden und hinterfrage ebenso nicht den zweifelhaften Berufsstand des eigentlichen Piraten. Abschließend meinte Ratsherr Wruck, dass im Rat der Stadt eine unglaubliche Arroganz vorherrsche und dass man die Anwesenden gern in Ratsmitglieder erster und zweiter Klasse einteile. Für viele Ratsmitglieder gehörten die Mitglieder der Fraktion DIE HANNOVERANER zur zweiten Klasse mit denen man nichts zu tun haben wolle.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) entgegnete, dass er nicht von diktatorisch, sondern von autoritär gesprochen habe und dass er jenes Verhalten auch weiterhin als grenzwertig bezeichnen möchte. Ferner sei der LIP ein hervorragendes Werk mit sehr viel Inhalt und viel Arbeit dahinter. Allerdings beziehe sich dieser nur auf Integration. Die PIRATEN-Fraktion spräche von einer Weltoffenheit, in Form einer gewissen Geisteshaltung, welche auch für sich alleine stehen könne und deshalb sei ein Verweis nur auf den LIP nicht ausreichend. Ratsherr Hillbrecht bemerkte, dass Ratsherr Wruck, gemessen an seinem beschönigend wirkenden Wortbeitrag, den Anschein erwecke in der falschen Fraktion zu verweilen. Abschließend sagte Ratsherr Hillbrecht, dass er den Umgang mit dem Vorschlag der PIRATEN-Fraktion bedauere. Das Vorgehen sei nicht besonders souverän. Denn das Argument, etwas nicht mehr erwähnen zu dürfen, weil dies schon einmal beschlossen worden wäre, sei fragwürdig.


Ratsherr Kirci (SPD) beurteilte den Antrag der PIRATEN-Fraktion als gut gemeint aber schlecht gemacht. Weiter führte Ratsherr Kirci aus, dass er es immer wieder spannend fände wie sich der Ratsherr Wruck zu präsentieren verstehe. Das Erscheinungsbild, an einen netten älteren Herrn erinnernd, und die gepflegte Ausdrucksweise skizziere einen sympathischen Menschen, der für jegliche Argumente offen sei. Ratsherr Kirci hob hervor, dass das Thema der Fraktion DIE HANNOVERANER die Angst sei. Angst vor Minderheiten und Angst vor Menschen die anders seien. Die Resolution zu den Salafisten sei erneut der Versuch die Problematiken dazu in die Mitte der Gesellschaft zu transportieren. Weiter unterstellte Ratsherr Kirci, dass die Mitglieder der Fraktion DIE HANNOVERANER nicht akzeptieren könnten, dass Veränderungen in der Gesellschaft stattgefunden hätten. In einer modernen Gesellschaft würden Juden, Christen, Nichtgläubige, Moslems, Buddhisten usw. zusammen leben. Diese Tatsache würde sich nicht mit dem Weltbild der Fraktion DIE HANNOVERANER decken. Wer z.B. die Pressemitteilung des Ratsherrn Wruck zum Ramadan-Fest gelesen habe, könne einschätzen inwieweit das Prädikat vom netten älteren Herren zuträfe. Zum Abschluss stellte Ratsherr Kirci fest, dass man bedauerlicher Weise wieder einmal über die Fraktion DIE HANNOVERANER diskutiere. Der bessere Weg wäre gewesen, die angestrebte Debatte zu ignorieren. Denn die Fraktion DIE HANNOVERANER versuche grundsätzlich immer den Rechtsradikalismus in den Mittelpunkt zu befördern, um sich anschließend betont deutlich davon zu distanzieren. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover habe mehrfach klargestellt, dass man jegliche Form von Radikalismus ablehne und man sollte es deshalb konsequent vermeiden, ausgerechnet mit der Fraktion DIE HANNOVERANER darüber Diskussionen zu führen.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) sagte, dass er keine Rolle zu spielen pflege und dass seine Prinzipien die Ehrlichkeit, die Offenheit und die Fairness seien.
Gegen 3 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Änderungsantrag der PIRATEN-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1735/2012 ab.
Gegen 2 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zu einer Resolution zum Thema Salafisten nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1146/2012 ab.

TOP 15.
A N T R Ä G E

TOP 15.1.
der FDP-Fraktion zu Mängelmelder in Hannover
(Drucks. Nr. 1769/2012)
Eingebracht und überwiesen:
In den Organisations- und Personalausschuss.
In den Verwaltungsausschuss.
TOP 15.2.
der PIRATEN-Fraktion zu einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung
(Drucks. Nr. 1806/2012 mit 2 Anlagen)
Eingebracht und überwiesen:
In den Organisations- und Personalausschuss.
In den Verwaltungsausschuss.
In die Ratsversammlung.


TOP 15.3.
der Fraktion Die Hannoveraner zu maximal 2 verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr
(Drucks. Nr. 1904/2012)
Eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten.
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung. In den Verwaltungsausschuss.
TOP 15.4.
der CDU-Fraktion

TOP 15.4.1.
zur Ergänzung der Sondernutzungssatzung um den Tatbestand der Verteilung von Visitenkarten zu Werbezwecken an Autos
(Drucks. Nr. 1976/2012)
Eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten.
In den Verwaltungsausschuss.

TOP 15.4.2.
zur Sanierung historischer Straßenzüge
(Drucks. Nr. 1977/2012)
Eingebracht und überwiesen:
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss.
In den Verwaltungsausschuss.

TOP 15.4.3.
zur publikumsorientierten Präsentation des Galeriegebäudes Herrenhausen
(Drucks. Nr. 1978/2012)
Eingebracht und überwiesen:
In den Kulturausschuss.
In den Verwaltungsausschuss.


TOP 15.5.
der Fraktion DIE LINKE.

TOP 15.5.1.
zum Thema "Vermögenssteuer jetzt"
(Drucks. Nr. 2002/2012)
Eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung.
In den Verwaltungsausschuss.
In die Ratsversammlung.


TOP 15.5.2.
zur Verbesserung der Verkehrssituation / Fahrradstraße Rudolf-von-Bennigsen-Ufer (Maschsee Süd)
(Drucks. Nr. 2003/2012)
Eingebracht und überwiesen:
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss.
In den Verwaltungsausschuss.


TOP 15.6.
von Ratsherrn Neudahm

TOP 15.6.1.
zu einem Bürgerpanel/Rückbau Friedrichswall
(Drucks. Nr. 1948/2012)
Eingebracht und überwiesen:
In den Organisations- und Personalausschuss.
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss.
In den Verwaltungsausschuss.


Ratsvorsitzender Strauch (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.





Für das Protokoll:






S t r a u c hW e i lS c h ö n d u b e



RatsvorsitzenderOberbürgermeisterStadtangestellter