Sitzung Organisations- und Personalausschuss am 19.09.2012

Protokoll:

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Protokoll (erschienen am 23.10.2012)
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Landeshauptstadt Hannover - - Datum 04.10.2012

PROTOKOLL

9. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am Mittwoch, 19. September 2012,
Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 14.00 Uhr
Ende 14.45 Uhr

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Anwesend:
(verhindert waren)

Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsfrau Barnert (SPD) als Vertretung für Ratsfrau Fischer
Ratsherr Bindert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Fischer) (SPD)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Beigeordneter Klie (SPD)
Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsherr Römer (SPD)
Bürgermeister Scholz (CDU)

Grundmandat:
(Ratsherr Engelke) (FDP)
(Ratsherr Dr. Junghänel) (PIRATEN)
(Ratsherr Wruck) (DIE HANNOVERANER)


Verwaltung:
Herr Becker Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Frau Diers Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Frau Glüsenkamp Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Härke Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Janßen Gesamtpersonalrat
Herr Kallenberg Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Krüger Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Frau Lehmann Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Frau Schwiertzky Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Frau Siebert Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Frau Vollmer-Schubert Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Witte Fachbereich Feuerwehr

Frau Ciytak Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
für die Niederschrift


Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 20.06.2012

2. Antrag der CDU-Fraktion zur Betreuungspersonalsituation in Kindertagesstätten
(Drucks. Nr. 1564/2012)

3. Antrag der PIRATEN-Fraktion zur transparenten und vollständigen Darstellung zu Umsetzung und Auswirkung der Tarifeinigung 2012
(Drucks. Nr. 1702/2012)

4. Entscheidung über die Übernahme der Beihilfebearbeitung (§80 NBG) für den Zweckverband Abfallwirtschaft der Region Hannover (AHA) als eigene Aufgabe (§ 107 Abs. 6 NKomVerfG)
(Drucks. Nr. 1744/2012 mit 1 Anlage)

5. Verwaltungsentwicklungsprogramm 2015
(Informationsdrucks. Nr. 1899/2012)

6. Personal- und Organisationsbericht 2011
(Informationsdrucks. Nr. 1919/2012 mit 1 Anlage)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Die Vorsitzende, Beigeordnete Kastning, eröffnete die 9. Sitzung des form- und
fristgerecht geladenen, beschlussfähigen Organisations- und Personalausschusses.


TOP 1.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 20.06.2012

Einstimmig


TOP 2.
Antrag der CDU-Fraktion zur Betreuungspersonalsituation in Kindertagesstätten
(Drucks. Nr. 1564/2012)

Antrag zu beschließen:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, umgehend die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass – über die sogenannten kleinen Kitas und Elterninitiativen hinaus – möglichst viele Kindertagesstättengruppen mit einer dritten Kraft versehen werden können.
2. Daher soll zum Haushaltsplanentwurf 2013 ein Stufenplan vorgelegt werden, mit welchen Schritten eine flächendeckende Ausstattung aller Kita-Gruppen mit einer dritten Kraft umzusetzen ist.
3. Für eine erste Stufe in den sozial als besonders schwierig ausgewiesenen Gebieten sind die haushaltsmäßigen Voraussetzungen schon bei Aufstellung des Haushaltsplanes 2013 durch die Verwaltung zu berücksichtigen.

0 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Anmerkung der Verwaltung: Die CDU -Fraktion war bei der Abstimmung nicht anwesend

TOP 3.
Antrag der PIRATEN-Fraktion zur transparenten und vollständigen Darstellung zu
Umsetzung und Auswirkung der Tarifeinigung 2012
(Drucks. Nr. 1702/2012)

Antrag,

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover fordert die Stadtverwaltung auf, eine
transparente und vollständige Darstellung zur Umsetzung und zu den Auswirkungen der
Tarifeinigung 2012 auf den laufenden Haushalt und die Personalbewirtschaftung zu
geben.

0 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Anmerkung der Verwaltung: Die CDU -Fraktion war bei der Abstimmung nicht anwesend.

TOP 4.
Entscheidung über die Übernahme der Beihilfebearbeitung ( §80 NBG) für den
Zweckverband Abfallwirtschaft der Region Hannover (AHA) als eigene Aufgabe
(§107 Abs. 6 NKomVerfG)
(Drucks. Nr. 1744/2012 mit 1 Anlage)

Antrag,
der Übernahme der Aufgabe der Beihilfebearbeitung für den Zweckverband Abfallwirtschaft der Region Hannover (AHA) durch die Landeshauptstadt Hannover als eigene Aufgabe zuzustimmen und den Oberbürgermeister zu ermächtigen, die als Anlage 1 beigefügte entsprechende öffentlich- rechtliche Vereinbarung mit dem Zweckverband Abfallwirtschaft der Region Hannover (AHA) abzuschließen.

Einstimmig


TOP 5.
Verwaltungsentwicklungsprogramm 2015
(Informationsdrucksache Nr. 1899/2012)
Bürgermeister Scholz merkte an, dass auf Seite 2 der Informationsdrucksache über das
Bürgerpanel berichtet werde. Es werde auch erwähnt, dass das Bürgerpanel nach den
Sommerferien beginnen werde. Deshalb wolle seine Fraktion nun gerne den Stand der
Dinge erfahren.
Eine weitere Frage knüpfte an das Thema Gesundheitsmanagement an. Er fragte nach,
warum hier nicht der betriebliche Gesundheitsschutz für den Sozial- und
Erziehungsdienst, der im TVÖD geregelt sei, erwähnt werde. Hier gebe es tarifliche
Vorschriften.

Herr Härke erklärte in Bezug auf das Bürgerpanel, dass die Verwaltung sowohl die
Kommission als auch die Einwohnerinnen und Einwohner angeschrieben habe mit
folgendem Satz: „Nach den Sommerferien wird die erste Befragung stattfinden.“
Er sagte weiter, dass die Wortbausteine „nach den Sommerferien“ nicht bedeuteten,
dass man nach der ersten Septemberwoche beginne, es bedeute aber auch nicht nach
den Herbstferien. Er erklärte weiter, dass die Verwaltung zunächst einmal auf die
Rückläufe warte, damit die Repräsentativität gegeben sei und auch die anderen
Voraussetzungen, z. B. die Ausformulierungen der genauen Fragestellungen und die
Bekanntgabe des Themas in der Kommission geklärt seien. Er schätze, dass die erste
Online-Befragung am 15.10.2012 starten werde.

Herr Krüger erklärte in Bezug auf das Gesundheitsmanagement, dass die hier
vorgelegte Informationsdrucksache eine Zwischenbilanz des
Verwaltungsentwicklungsprogrammes 2011-2015 darstelle. Von daher seien in vielen
Bereichen Überschriften und besondere Themen aufgegriffen worden, so dass sich im
Laufe der Zeit ein paar Themen verschieben und es Prioritäten geben werde. Im
Augenblick liege zum Beispiel das Thema „Psychische Belastung“ nicht nur in der
Öffentlichkeit, sondern auch in der Stadtverwaltung relativ weit oben, sodass solche
Themen herausgegriffen wurden.
Die tarifvertraglichen Bestimmungen oder Themen, wie Fehlzeiten, Statistiken oder
ähnliches, seien Geschäfte der laufenden Verwaltung und seien aus diesem
Grunde hier nicht explizit aufgeführt worden.


Herr Härke erklärte in diesem Zusammenhang, man habe gemeinsam mit der
Personalvertretung das Gesundheitsmanagement im Sozial- und Erziehungsdienst
fortentwickelt und sich dabei an tariflichen Bestimmungen orientiert.
Die Verwaltung würde dies aufarbeiten und wenn der Organisations- und
Personalausschuss damit einverstanden sei, hierüber gesondert berichten.

Beigeordneter Klie bedankte sich für den Zwischenbericht. Er gab an, dass man hier die
vielen Facetten der Verwaltungsarbeit erkennen könne. Natürlich rufe so ein Bericht
dann auch Nachfragen hervor. Er merkte an, dass für dieses Jahr einige Großprojekte
angeschoben bzw. in Bearbeitung seien, z.B. das Dokumentenmanagementsystem, das
Kontentmanagementsystem, die Teleheimarbeit solle evaluiert werden und auch das
Wissensmangementsystem solle angegangen werden. Er fragte nach, wann an dieser
Stelle für die genannten Punkte mit einem Bericht zu rechnen sei, bzw. ob die andere
Möglichkeit genutzt werde, sich diese Themen in einer im nächsten Jahr abzuhaltenden
Klausursitzung etwas genauer anzusehen.

Herr Krüger erklärte, dass er zum derzeitigen Zwischenstand berichten könne. Es seien
tatsächlich diese Projekte, die relativ weit oben auf lägen und wo man auch einen
einigermaßen klaren Zeitplan habe, wann zum Beispiel mit Pilotierungen zu rechnen sei.
Hier erklärte er, dass er zu den einzelnen genannten Themen, die Beigeordneter Klie
angefragt habe, eine Übersicht geben könne. Letztlich werde bis Ende des Jahres noch
relativ viel passieren.
Man werde dann bei einigen Projekten soweit sein, um explizit sagen zu können, wo
die Pilotierung stattfinde und wie es weitergehen werde, um es dann konkreter in der
Klausurtagung besprechen und gegebenenfalls auch die Fachlichkeiten miteinbeziehen
zu können.

Beigeordnete Kastning sagte, dass man dies tatsächlich als Zeitschiene aufnehmen
könne und wisse, dass Anfang nächsten Jahres ein Zeitpunkt sei, sich intensiver damit
zu beschäftigen. Sie persönlich finde, man könne darüber entscheiden, ob man diese
Themen in die Klausurtagung oder ob man es einfach in die normalen
Sitzungstermine des Organisations- und Personalausschusses miteinbeziehe. Sie
erklärte, dass die Sitzungen dem Grunde nach nicht lange dauern und man sich
einzelne Themen im Laufe des Jahres im Ausschuss näher erläutern lassen könne. Sie
schlug vor, dass sich der Organisations- und Personalausschuss am Anfang des
nächsten Jahres überlegen könne, ob man es in die Klausurtagung mitnehme oder im
Laufe des nächsten Jahres in den Ausschusssitzungen behandelt haben möchte.

Zur Kenntnis genommen


TOP 6.
Personal- und Organisationsbericht 2011
(Informationsdrucksache Nr. 1919/2012 mit 1 Anlage)

Ratsherr Pohl fragte nach den Ausbildungsberufen der Landeshauptstadt Hannover.
Seiner Fraktion sei aufgefallen, dass der Ausbildungsberuf der Fachinformatikerin/ des
Fachinformatikers nicht mehr auftauche. Er fragte nach, ob es dafür Gründe gebe oder
ob dieser Ausbildungsberuf hinter einem anderen Ausbildungsberuf zusammengefasst
worden sei. Seine zweite Frage beziehe sich auf die 16 Mediengestalterinnen und
Mediengestalter in Bild/Ton. Er fragte, wo sich diese befänden.

Herr Härke erklärte, dass er glaube, dass die Verwaltung nie Fachinformatikerinnen und
Fachinformatiker ausgebildet habe, sondern immer Wirtschaftsinformatikerinnen und
Wirtschaftsinformatiker. Er werde die Information nachreichen, wenn es nicht stimme.
Die Mediengestalterinnen und Mediengestalter seien im Nonprofitbereich eingesetzt in
Kooperation mit anderen Verbundpartnern, wie beispielsweise dem Epi- und
Musikzentrum sowie dem Sender h1.

Beigeordneter Klie bedankte sich für diesen ausführlichen Bericht, der übersichtlich und
aussagekräftig sei. Er habe allerdings einen Punkt nicht ganz verstanden. Er verwies
auf die Tabelle auf der Seite 8 Ziffer 2.3. Abgänge im Jahr 2011. Hier gäbe es die
Kategorie „Entlassung/Kategorie/Arbeitgeber“. Er erklärte, dass er die Zahl von 42
Tarifbeschäftigten enorm finde. Er führte weiter aus, dass wenn er die Alterszeit, die Altersrente, den eigenen Wunsch des Wechselns dazu miteinbeziehe, könne man daraus schließen, dass die Verwaltung 42 Leute im letzten Jahr entlassen habe aus welchen Gründen auch immer.
Beigeordneter Klie erschien das zu viel. Er bat um eine Erklärung.

Frau Schwiertzky erklärte, dass sie in diesem Fall nochmal einen Blick in die Unterlagen werfen müsse, um etwas Genaueres sagen zu können. Sie werde es mit dem Protokoll nachreichen.

Anmerkung der Verwaltung: Aufgrund der Nachfrage ist die Zahl der Abgänge in 2011 erneut überprüft worden. Dabei ist festgestellt worden, dass es 22 und nicht 42 sind.

Frau Diers ergänzte, dass sie in Absprache mit Herrn Kallenberg die Vertragsauflösung von 42 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei einer Anzahl von 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern insgesamt nicht für ungewöhnlich halte. Die Anzahl von 42 sei zunächst keine Zahl, die für die Verwaltung unplausibel klinge. Sie werde dann die Erklärung nachreichen.

Beigeordnete Kastning merkte an, die Relation herzustellen sei ein guter Punkt. An dieser Stelle sei wieder erkennbar, was für ein großer Betrieb die Landeshauptstadt Hannover sei.

Beigeordneter Klie erklärte, dass der Organisations- und Personalausschuss im Allgemeinen über die besonders auffälligen Fälle informiert werde.

Herr Härke bejahte dies.

Bürgermeister Scholz bedankte sich für die ausführliche Informationsdrucksache, die viel Zahlenmaterial enthalte; man erkenne auch hier die Entwicklung der Verwaltung. Er habe noch eine Anmerkung. Man stelle auf Seite 18 unter dem Punkt 4.3.1 „Entwicklung der krankheitsbedingten Fehlzeiten in den Jahren 2009 bis 2011“ fest, dass sich die
krankheitsbedingten Fehlzeiten geringfügig erhöht haben. Er führte aus, dass er es bewusst als geringfügig bezeichne, da die Stadtverwaltung Hannover im guten Durchschnitt und unter dem Durchschnitt der anderen Städte liege und selbst im bundesweiten Verhältnis zu den erhobenen Daten der Krankenkassen liege. Er erklärte, dass der Organisations- und Personalausschuss bereits ein anderes Bild bezüglich der Fehlzeiten gesehen habe.

Beigeordnete Kastning erläuterte, dass dies vor etwa zehn Jahren im Ausschuss besprochen worden sei.

Bürgermeister Scholz bejahte dies und erklärte weiter, dass dies damals als Aufhänger -auch in der örtlichen Presse und im Hinblick auf die Vergleichbarkeit mit anderen Städten- genommen worden sei. Zum damaligen Zeitpunkt habe man sich die Zeit genommen, um sich intensiv mit dem betrieblichen Gesundheitsmanagement auseinander zu setzen. Im Vergleich zum jetzigen Bericht aus den Jahren 2009 bis 2011 stehe man jetzt nicht so schlecht da. Er fragte nach, ob man diese Tatsache so erklären könne, dass das die Auswirkungen aus den Maßnahmen, die man im Zusammenhang mit dem betrieblichen Gesundheitsmanagement in der Verwaltung betreibe, seien.

Herr Härke sagte, dass die Verwaltung einen großen Unterstützer in der Politik für ihre Maßnahmen gefunden habe. Deswegen seien die Maßnahmen vorgeschlagen worden, die Verwaltung habe zu dem Thema Pragmatiken und Handlungskonzepte entwickelt. Weiterhin gäbe es Personal- und Routinegespräche zu dem Thema in allen Fachbereichen und Betrieben. Damals sei ein Stufenprogramm entwickelt worden. Er erklärte weiter, dass man jetzt höhere Fehlzeiten haben würde, wenn die Verwaltung in diesem Bereich nicht gehandelt hätte. Insgesamt könne man sagen, dass die Verwaltung mannigfaltige Maßnahmen unternommen habe, so dass es eine geringfügige Steigerungsrate geben würde, die im Einklang mit der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung bezüglich Krankheitsraten- und Fehlzeitenentwicklung einhergehe. Man könne sich mit Großstädten vergleichen, relativ schlecht mit der Industrie oder mit Handel und Banken. Hier liege die Stadtverwaltung im guten Mittelfeld, beispielsweise was Langzeiterkrankungen angehe. Von Langzeiterkrankungen spreche man dann, wenn mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit pro Jahr bestehe. Die Verwaltung habe ein Eingliederungsmanagement, das jeder/ jedem arbeitsunfähigen Mitarbeiterin/ Mitarbeiter nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit angeboten werde. Die Stadtverwaltung Hannover sei hier sehr gut organisiert, auch im Vergleich zu anderen Großstädten.

Herr Härke erklärte weiter, dass die Stadtverwaltung Hannover ca. 1.800 Beamtinnen und Beamte habe und etwa 8.000 Tarifbeschäftigte. Wenn Beamtinnen und Beamte arbeitsunfähig krankgeschrieben werden, seien diese in der Bezügefortzahlung bis zum Ende ihrer Krankheit. Bei Tarifbeschäftigten setze nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit die Gehaltszahlung aus und die Krankenkasse trete ein.
Hier müsse man auch die Kostenentwicklungen betrachten. Wenn man also viele Beamtinnen und Beamte in der Verwaltung habe – dies hätten nicht alle Großstädte - dann erhalte man auch andere Gewichtungen bei den Fehlzeiten, bei Beamtinnen und Beamten
zähle jeder Tag, auch wenn es 24 Monate seien.

Bürgermeister Scholz sagte, dass der Begriff des Ausbildungsberufs ein gesetzlich feststehender Begriff sei. Ihm sei der Ausbildungsberuf „Dienstanfänger“ nicht bekannt. Er bat um Erklärung.

Herr Härke gab Bürgermeister Scholz Recht, dass dies kein gesetzlicher feststehender Begriff sei, sondern ein anderer Ausdruck für „Minivorbereitungsdienst“ für den mittleren Verwaltungsdienst im Beamtenverhältnis. Dies seien vor allem Bewerberinnen und Bewerber, denen man im Grunde genommen, die Ausbildung im mittleren Verwaltungsdienst zutrauen würde, aber man sich gemeinsam noch nicht sicher sei, ob derjenige sofort für den mittleren Verwaltungsdienst bereit sei.

Hierfür gebe es eine rechtliche Möglichkeit, einen Dienstanfängerkurs zu absolvieren. Dieser dauere ein Jahr und falls man diesen gut absolviere, dann schließe die Ausbildung im mittleren Dienst im Anschluss an den Dienstanfängerkurs an.

Zur Kenntnis genommen






Für die Niederschrift:




Weil Ciytak