Sitzung Ratsversammlung am 12.07.2012

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 06.07.2012)
Protokoll (erschienen am 19.10.2012)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 10.10.2012

PROTOKOLL

11. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 12. Juli 2012, Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 19.29 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bürgermeister Strauch (SPD)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Bürgermeister Scholz (CDU) bis 16.50 Uhr, TOP 12.4
Ratsfrau Arikoglu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsfrau Barnert (SPD)
Ratsfrau Barth (CDU)
Ratsherr Bindert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borchers (SPD)
Ratsherr Breves (SPD)
Ratsfrau Bruns (FDP) bis 17.30 Uhr, TOP 25
Ratsfrau de Buhr (SPD)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Fischer (CDU)
Ratsfrau Fischer (SPD)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsherr Hanske (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hermann (SPD)
Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN)
Ratsfrau Hindersmann (SPD)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) bis 17.50 Uhr, TOP 32
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Dr. Kiaman (CDU)
Ratsherr Kirci (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Beigeordneter Klie (SPD) bis 18.17 Uhr, TOP 16
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Koch (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Lorenz (CDU)
Ratsfrau Markowis (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Neudahm
Ratsfrau Nolte-Vogt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.)
Ratsherr Onay (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsfrau Pohler-Franke (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Ratsherr Römer (SPD)
Beigeordneter Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Wallat (SPD)
Oberbürgermeister Weil
Ratsfrau Westphely (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Beigeordnete Zaman (SPD)

Verwaltung:
Erster Stadtrat Mönninghoff
Stadtrat Walter
(Stadtkämmerer Dr. Hansmann)
Stadträtin Drevermann
Stadtbaurat Bodemann



Tagesordnung:


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

33. Gemeinsame Erklärung der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE., FDP und PIRATEN zur Kundgebung der NPD am 12.07.2012 auf dem Klagesmarkt
(Drucks. Nr. 1751/2012)

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 24. Mai 2012

3. A N F R A G E N

3.1. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

3.1.1. zu Konzepten gegen Islamophobie
(Drucks. Nr. 1405/2012)

3.1.2. zur geschlechtergerechten Sprache
(Drucks. Nr. 1406/2012)

3.1.3. zu Störungen antirassistischer Veranstaltungen durch Rechte
(Drucks. Nr. 1459/2012)

3.2. der Fraktion DIE HANNOVERANER zur Veranstaltung "Rock gegen Rechts"
(Drucks. Nr. 1505/2012)

3.3. der Fraktion DIE LINKE. zu "Preiswert wohnen in Hannover"
(Drucks. Nr. 1567/2012)

3.4. der PIRATEN-Fraktion zu Tempo-30-Vorschriften und Ampel-Abbau
(Drucks. Nr. 1629/2012)

3.5. der CDU-Fraktion zu Konzepten gegen Zwangsverheiratung
(Drucks. Nr. 1630/2012)

4. P L A N S P I E L "P I M P Y O U R T O W N 2011"

4.1. Anfrage der PIRATEN-Fraktion zur Sprach- und Leseförderung an Schulen
(Drucks. Nr. 1492/2012)

4.2. Anträge der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE., FDP und PIRATEN

4.2.1. zu besseren Angeboten des ÖPNV zu Stoßzeiten
(Drucks. Nr. 1478/2012)

4.2.2. zu Anzeigetafeln für U-Bahnabfahrtszeiten
(Drucks. Nr. 1479/2012)

4.2.3. zu Hochbahnsteigen auf dem Streckenabschnitt Noltemeyerbrücke bis Fasanenkrug
(Drucks. Nr. 1480/2012)

4.2.4. zur besseren Ausstattung der Fußball-/Bolzplätze
(Drucks. Nr. 1481/2012)

4.2.5. Kultur/Geschichte durch Technik veranschaulichen und spannender machen
(Drucks. Nr. 1482/2012)

4.2.6. zur Abschaltung von Ampeln in der Nacht
(Drucks. Nr. 1483/2012)

4.2.7. zur Überarbeitung der Ampelschaltungen
(Drucks. Nr. 1484/2012)

4.2.8. zu Freizeiträumen in Schulen
(Drucks. Nr. 1485/2012)

4.2.9. zu mehr Natur in der City
(Drucks. Nr. 1486/2012)

4.2.10. zu besser ausgestatteten Freizeitbädern
(Drucks. Nr. 1488/2012)

4.2.11. zu erhöhten Frequenzen des ÖPNV an Wochenenden
(Drucks. Nr. 1489/2012)

4.3. der Fraktionen SPD, CDU, DIE LINKE. und PIRATEN zur Beschilderung von Sehenswürdigkeiten
(Drucks. Nr. 1490/2012)

4.4. der Fraktionen CDU, PIRATEN und FDP zu Ampeln mit Sekundenanzeige
(Drucks. Nr. 1491/2012)

5. Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
- abgesetzt -

6. Antrag zur Einrichtung eines Beirates zur Förderung von Jugendkulturen - Nachbenennung von Beiratsmitgliedern
(Drucks. Nr. 1585/2012)

6.1. Änderungsantrag der PIRATEN zu Drucks. Nr. 1585/2012 (Einrichtung eines Beirates zur Förderung von Jugendkulturen - Nachbenennung von Beiratsmitgliedern)
(Drucks. Nr. 1714/2012)

8. Antrag zu Eintrittspreisen des Kommunalen Kinos
(Drucks. Nr. 1373/2012 mit 1 Anlage)

9. Antrag zur Änderung der Grundsätze der Sportförderung in der Landeshauptstadt Hannover für das Programm „Energetische Sportstättensanierung in der Region Hannover“
(Drucks. Nr. 1046/2012 mit 3 Anlagen)

9.1. dazu Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.
(Drucks. Nr. 1345/2012)

10. Antrag zur Änderung der Betriebkostenzuschüsse und Mietbedingungen für die Vermietung von Schuleinrichtungen
(Drucks. Nr. 0856/2012 mit 3 Anlagen)

10.1. dazu Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucks. Nr. 1410/2012)

11. Anträge zu Flächennutzungsplanangelegenheiten

11.1. 219. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Groß-Buchholz / "Roderbruchmarkt - Süd" Entscheidung über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen, Feststellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1523/2012 mit 5 Anlagen)

11.2. 126. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Limmer, Ahlem / "Wasserstadt Limmer"

Entscheidung über Stellungnahmen,
Feststellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1528/2012 mit 5 Anlagen)

12. Anträge zu Bebauungsplananglegenheiten

12.1. Bebauungsplan Nr. 672, 4. Änderung, Hans-Böckler-Allee / ehem. AOK
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1056/2012 mit 3 Anlagen)

12.2. Bebauungsplan Nr. 1369, 2. Änderung – Einkaufszentrum Altwarmbüchen -
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1468/2012 mit 3 Anlagen)

12.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1759 - Hildesheimer Straße / Aegidiendamm -
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1529/2012 mit 5 Anlagen)

12.4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 522, 4. Änderung - Center am Kröpcke,
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1531/2012 mit 5 Anlagen)

12.5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1745 - Färberstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1532/2012 mit 5 Anlagen)

25. Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema: "Es wird langsam Zeit: Frauen in die Chefetagen"
(Drucks. Nr. 1566/2012)

32. Antrag der PIRATEN-Fraktion zur Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema: Die Landeshauptstadt, das Logistikzentrum und der Landtagswahlkampf"
(Drucks. Nr. 1736/2012)

7. Antrag zur Änderung der Satzung der Ada-und-Theodor-Lessing-Volkshochschule Hannover
(Drucks. Nr. 1350/2012 mit 1 Anlage)

7.1. dazu Änderungsantrag der FDP-Fraktion
(Drucks. Nr. 1643/2012)

12.6. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1763 - Studentisches Wohnen Am Kläperberg -
Bebauungsplan der Innenentwicklung

Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1542/2012 mit 5 Anlagen)

12.7. Bebauungsplan Nr. 1117, 2. Änderung - Brink-Hafen -
Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1638/2012 mit 5 Anlagen)

13. Anträge zu Straßenausbaubeiträgen

13.1. Davenstedter Straße von Bauweg bis Südfeldstraße -Aufwandsspaltung-
(Drucks. Nr. 1279/2012 mit 1 Anlage)

13.2. Gartenallee von Blumenauer Straße bis Stephanusstraße -Aufwandsspaltung-
(Drucks. Nr. 1280/2012 mit 1 Anlage)

14. Antrag zum Jahresabschluss der Städtischen Häfen für das
Geschäftsjahr 2011
(Drucks. Nr. 1447/2012 mit 1 Anlage)

15. Antrag zur Neufassung der Abwassersatzung
(Drucks. Nr. 1263/2012 mit 2 Anlagen)

16. Antrag zu Vergaberichtlinien Weihnachtsmarkt
(Drucks. Nr. 1645/2012 mit 1 Anlage)

Antrag zu Vergaberichtlinien Weihnachtsmarkt
(Drucks. Nr. 1645/2012 N1 mit 1 Anlage)

17. Antrag zum Antrag der CDU-Fraktion zur Gründung einer Immobilien-Holding (unter Einbeziehung von union-boden GmbH und GBH)
(Drucks. Nr. 0456/2012)

18. Antrag zum interfraktionellen Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE. und der PIRATEN-Fraktion zur Einsetzung einer Kommission "Rehabilitierung für vom Berufsverbot Betroffene"
(Drucks. Nr. 1076/2012)

19. Antrag zum Antrag der CDU-Fraktion zur Überprüfung und Anpassung der Mietindizes der städtischen Immobilien
(Drucks. Nr. 1122/2012)

19.1. dazu Stellungnahme der Verwaltung
(Drucks. Nr. 1122/2012 S1)

20. Antrag zum Antrag der CDU-Fraktion zur Inklusion
(Drucks. Nr. 1128/2012)

21. Antrag zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. zu einer Resolution "Fiskalpakt verhindern!".
(Drucks. Nr. 1298/2012)

22. nicht belegt

23. A N T R Ä G E

23.1. der Fraktion DIE LINKE. zur umgehenden Einrichtung einer autofreien Zone zwischen Herschel- und Rundestraße
(Drucks. Nr. 1407/2012)

23.2. der CDU-Fraktion

23.2.1. zum Thema "Mehr Männer in Kitas"
(Drucks. Nr. 1526/2012)

23.2.2. zur Betreuungspersonalsituation in Kindertagesstätten
(Drucks. Nr. 1564/2012)

23.3. der Fraktion DIE LINKE.

23.3.1. zu ermäßigten Eintritts-Tickets bei Bundesligaspielen von Hannover 96 auch für Inhaber des „Hannover-Aktiv-Passes“
(Drucks. Nr. 1568/2012)

23.3.2. zur Einführung von sog. Pfandringen in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1664/2012)

23.4. der PIRATEN-Fraktion zur transparenten und vollständigen Darstellung zu Umsetzung und auswirkung der Tarifeinigung 2012
(Drucks. Nr. 1702/2012)

24. Antrag der PIRATEN-Fraktion zur Akteneinsicht in Unterlagen mit Zuwendungsanträgen im Jahr 2010 von im Antragstext aufgeführten Einrichtungen
(Drucks. Nr. 1701/2012)

26. Antrag zur Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
(Drucks. Nr. 1388/2012)

27. Antrag zur Abberufung einer Prüferin und Berufung eines Prüfers des Rechnungsprüfungsamtes
(Drucks. Nr. 1336/2012)

28. Antrag zum Betreibervertrag für das Wohnprojekt Haltenhoffstr. 181 / 183 für Asylbewerber und Flüchtlinge
(Drucks. Nr. 1118/2012 mit 1 Anlage)

29. Antrag zu Entgelten im Rettungsdienst
(Drucks. Nr. 1430/2012 mit 3 Anlagen)

30. Antrag zur Änderung der Mietpreise für das Hannover Congress Centrum ab dem 01.01.2013
(Drucks. Nr. 1572/2012 mit 1 Anlage)

31. Anträge zu Grundstücksangelegenheiten

31.1. Erbbaurechtsänderungsverträge
(Drucks. Nr. 1506/2012 mit 3 Anlagen)

31.2. Grundstücksverkauf
(Drucks. Nr. 1119/2012 mit 2 Anlagen)

31.3. Grundstücksverkauf
(Drucks. Nr. 1639/2012 mit 2 Anlagen)


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) eröffnete die Ratsversammlung stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest und verwies auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

Weiter führte Ratsvorsitzender Strauch (SPD) aus, dass unter Tagesordnungspunkt 4. die Ratsanträge aus dem Planspiel „Pimp your Town 2011“ aufgeführt seien. Die heute vom Rat zu behandelnden Anträge aus dem Planspiel lägen zur Information für die Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Ratstribüne aus. Die Schülerinnen und Schüler, welche sich am Planspiel beteiligt hätten und deren Anträge in modifizierter Form von den Fraktionen in der Ratsversammlung am 14. Juni 2012 eingebracht worden wären, hätten mit großem Interesse die Beratungen in den Fachausschüssen verfolgt und dazu ihre Stellungnahmen abgegeben. Diese Anträge lägen in der heutigen Ratssitzung zur Beschlussfassung vor, nachdem der Verwaltungsausschuss diese in seiner heutigen Sitzung behandelt habe. Der Rat habe in seiner Sitzung am 14. Juni 2012 einstimmig den dafür erforderlichen Vorbehaltsbeschluss gefasst.

Ferner könne der Tagesordnungspunkt 5. – Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien –abgesetzt werden, da es keine aktuellen Veränderungen zu beschließen gäbe.

Zudem sei unter Tagesordnungspunkt 24. der Antrag der PIRATEN-Fraktion zur Akteneinsicht in Unterlagen mit Zuwendungsanträgen im Jahr 2010 zu den im Antragstext aufgeführten Einrichtungen, mit der Drucks. Nr. 1701/2012, aufgeführt worden. Eines Ratsbeschlusses bedürfe es hierfür nicht. Das Akteneinsichtsverlangen werde dem Rat gegenüber bekannt gemacht.

Im Weiteren wies Ratsvorsitzender Strauch (SPD) darauf hin, dass am 10. Juli 2012 der Antrag der PIRATEN-Fraktion zur Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema: „Die Landeshauptstadt, das Logistikzentrum und der Landtagswahlkampf“, mit der Drucks. Nr. 1736/2012, nachgereicht worden sei. Man werde diesen als Punkt 32. nach Tagesordnungspunkt 25. – Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema: „Es wird langsam Zeit: Frauen in die Chefetagen“, mit der Drucks. Nr. 1566/2012, behandeln.

Nach der Geschäftsordnung des Rates solle die Beratung der Tagesordnung für die Behandlung der Aktuellen Stunden um 17:00 Uhr unterbrochen werden.

Oberbürgermeister Weil habe den Fraktionen und dem Einzelvertreter mit Schreiben vom 26. Juni 2012 und nachfolgend mit Schreiben vom 09. Juli 2012 den Verfahrensablauf mitgeteilt. Darin wäre darauf verwiesen worden, dass die Fraktionen in der Reihenfolge ihrer Stärke das Wort erhielten.

Die Geschäftsordnungskommission habe dazu unter Bezug auf § 15 Geschäftsordnung des Rates in ihrer Sitzung am 03. Mai 2012 beschlossen, die Geschäftsordnung des Rates dahingehend auszulegen, dass bei mehreren Aktuellen Stunden in einer Ratssitzung jeder Fraktion und dem Einzelvertreter bei jeder Aktuellen Stunde jeweils bis zu fünf Minuten Redezeit zur Verfügung stünden.

Die gleichstarken Fraktionen der FDP, PIRATEN und DIE HANNOVERANER hätten sich im Februar 2012 untereinander darauf verständigt, dass die Reihenfolge der Worterteilung nach jeder Aktuellen Stunde rolliere.
Der Rat beschloss, die Punkte 27 bis 31 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.


TOP 33.
Gemeinsame Erklärung der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE., FDP und PIRATEN zur Kundgebung der NPD am 12.07.2012 auf dem Klagesmarkt
(Drucks. Nr. 1751/2012)

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) verlas die Erklärung.

Heute möchte die neonazistische NPD eine Kundgebung auf dem Klagesmarkt abhalten. Als Fraktionen des Rates der Landeshauptstadt Hannover sagen wir klar und deutlich: Wir sind eine bunte und vielfältige Stadt, darauf sind wir stolz! Die NPD hat mit ihrer menschenverachtenden Ideologie keinen Platz in Hannover. Einstellungen wie Rassismus, Antisemitismus und Homophobie erteilen wir eine deutliche Absage. Wir begrüßen den Protest gegen die NPD ausdrücklich.
Wir solidarisieren uns mit den Menschen im gemeinsamen Engagement gegen Nazis und menschenfeindliche Einstellungen in der Gesellschaft und begrüßen dieses Engagement, sei es in Gewerkschaften, Parteien, Vereinen und sonstigen Organisationen.
Als Fraktionen des Rates der Landeshauptstadt Hannover stehen wir in dieser Frage fest zusammen und setzen uns für ein demokratisches, weltoffenes Hannover ein.

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) erklärte, dass die Unterschriften der Fraktionsvorsitzenden folgen würden.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) hob hervor, dass sich die Wählergemeinschaft DIE HANNOVERANER klar und deutlich gegen jede Form von Extremismus ausspräche und erklärte, dass man der Resolution zustimmen werde.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass er sich zur Resolution enthalten werde. Dazu führte Ratsherr Wruck aus, dass er kein Freund der NPD-Thesen sei. Er sei jedoch der Ansicht, dass in einem Land in dem jeder laut Verfassung seine freie Meinung kundtun dürfe, auch Gruppierungen, solange diese nicht verboten seien, die nicht dem Mainstreaming entsprächen, sich offen äußern dürften. Die gleiche Haltung würde er vertreten, wenn Linke Gruppierungen oder Salafisten Einschränkungen in dieser Form in Deutschland zu befürchten hätten. In friedlicher Form seien Gegenaktionen nicht einmal zu verurteilen, allerdings habe man schon viel zu oft erleben können, dass diese schnell über verbale Konfrontationen hinaus gegangen seien.
Einstimmig beschloss der Rat die Dringlichkeit, erforderlich sind mehr als 44 Stimmen, zur gemeinsamen Erklärung der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE., FDP und PIRATEN zur Kundgebung der NPD am 12.07.2012 auf dem Klagesmarkt.

Mit 1 Enthaltung beschloss der Rat die gemeinsame Erklärung der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE., FDP und PIRATEN zur Kundgebung der NPD am 12.07.2012 auf dem Klagesmarkt nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1751/2012.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 24. Mai 2012
Einstimmig genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom 24. Mai 2012 in der vorliegenden Fassung.

TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

TOP 3.1.1.
zu Konzepten gegen Islamophobie
(Drucks. Nr. 1405/2012)

Oberbürgermeister Weil beantwortete die Fragen von Ratsfrau Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) aus Drucks. Nr. 1405/2012 im Sinne der Ausarbeitung.


Vorwort der Verwaltung:
Die Landeshauptstadt Hannover verurteilt scharf die Brandstiftung vom 28. Mai 2012, in deren Folge im Gebäude der Umma-Gemeinde in der List eine Gardine in Brand geriet. Diese Attacke hätte leicht das Leben vieler Menschen gefährden können. Glücklicherweise ist außer einer verbrannten Gardine und einigen Rußspuren kein weiterer Schaden entstanden. Nach den Erkenntnissen der Polizei ist allerdings – anders als in der Presse berichtet – kein Brandsatz in das Gebäude geworfen worden. Vielmehr haben unbekannte Täter eine Gardine, die aus einem offenen Fenster herauswehte, mit einem Feuerzeug in Brand gesetzt.
Nach allen bisherigen Erkenntnissen scheint hier keine von langer Hand geplante Tat von Islamfeinden vorzuliegen. Auch insgesamt hat es in den letzten zehn Jahren in Hannover keine ernsthaften Attacken auf Moscheen gegeben. Nur in Lehrte wurde 2006 ein echter Anschlag mit einer Brandflasche auf eine Moschee verübt. In der Stadt Hannover ist ein Vorfall aus dem Jahr 2009 bekannt, bei dem eine Brandflasche gegen eine Mauer der Moschee „Payame Nour“ (Am Lindener Hafen 20) geworfen wurde. Hier haben die polizeilichen Ermittlungen allerdings ergeben, dass die Brandflasche von Kindern aus der eigenen Gemeinde aus Abenteuerlust gebaut und dann am eigenen Objekt ausprobiert worden ist.

Frage 1)
Wie viele gemeldete Anschläge gab es im Zeitraum zwischen 2001-2011 in Hannover vergleichsweise auf Kirchen und christliche Einrichtungen?

In den Jahren von 2001 bis 2011 sind innerhalb der Landeshauptstadt Hannover keine Anschläge auf Kirchen oder kirchliche Einrichtungen bekannt geworden.

Frage 2)
Welche Konzepte zur Bekämpfung von Islamophobie in Hannover verfolgt die Verwaltung im Rahmen der Anti-Diskriminierungsarbeit?

Die Antidiskriminierungsstelle der Landeshauptstadt Hannover verfolgt seit vielen Jahren den horizontalen Ansatz der Antidiskriminierungsarbeit, das heißt, sie widmet sich allen sechs im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz genannten Diskriminierungsgründen gleichermaßen. Entsprechend werden selbstverständlich auch ungesetzliche Ungleichbehandlungen wegen der Religion aufgenommen und bearbeitet.
In präventiver Hinsicht hat das Büro Oberbürgermeister eine ganze Reihe von Maßnahmen initiiert, die dazu dienen, die islamischen Gemeinden und den islamischen Glauben in der städtischen Öffentlichkeit wahrnehmbarer zu machen. So werden seit 2005 alle islamischen Organisationen der Stadt jedes Jahr nach Abschluss des islamischen Fastenmonats zum Ramadan-Empfang des Oberbürgermeisters ins Rathaus eingeladen. Weiterhin besucht der Oberbürgermeister nach und nach sämtliche islamischen Gemeinden in der Stadt und verschafft ihnen damit öffentliche Präsenz. Und schließlich wurde im vergangenen Jahr in Zusammenarbeit der VHS und der evangelischen Akademie Loccum eine Veranstaltungsreihe „Migration & Religion“ begonnen, die bestimmt ist, die lebendige religiöse Vielfalt in unserer Stadt sichtbar zu machen. Gegenwärtig wird im Rahmen dieser Reihe über den Islam in Hannover informiert.

Frage 3)
Was unternimmt die Verwaltung, um islamische Verbände und Moscheeverbände als Träger für soziale Einrichtungen zu gewinnen und dadurch das Bild dieser Vereinigungen in der hannoverschen Öffentlichkeit zu verbessern?

Es gibt bislang mit den Dachverbänden DİTİB und Schura Niedersachsen auf verschiedenen Ebenen Gespräche über Kooperationen, zum Beispiel über die Einbeziehung muslimischer Organisationen in die Anstalts- und Notfallseelsorge. In anderen Bundesländern ist mit dem „Bund der Alevitischen Jugendlichen in Deutschland“ bereits ein muslimische Verband als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt. In Hannover gibt es allerdings bislang noch keine Ansätze dafür, dass ein islamischer Verband Träger sozialer Einrichtungen werden könnte. Die einzige muslimische Organisation beispielsweise im Stadtjugendring Hannover ist der „Verein für Integration und Bildung“ (V.I.B.). Dieser Verein legt allerdings in seiner Selbstdarstellung keinerlei Wert darauf, dass seine muslimischen Wurzeln in der Öffentlichkeit thematisiert werden.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) fragte, ob und wie viele Anschläge es zwischen 2001 und 2011 auf jüdische Einrichtungen in Deutschland bzw. in Hannover gegeben habe und ob Hintergründe zu den Tätern bekannt seien.

Oberbürgermeister Weil empfahl die Frage schriftlich an die Verwaltung zu richten oder als eigene Anfrage für eine der kommenden Ratsversammlungen zu formulieren, da man dazu ohne Vorbereitung keine substanziellen Antworten liefern könne.


TOP 3.1.2.
zur geschlechtergerechten Sprache
(Drucks. Nr. 1406/2012)

Oberbürgermeister Weil beantwortete die Fragen von Ratsfrau Nolte-Vogt (Bündnis 90/Die Grünen) aus Drucks. Nr. 1406/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Existiert eine für alle Fachbereiche verbindliche einheitliche Regelung zur Sprache, um diskriminierende Wortwahlen zu vermeiden? Wenn ja, wie sieht diese aus?

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist erklärtes Ziel der Landeshauptstadt Hannover und ist im Leitbild verankert. Zur Umsetzung, insbesondere zur Präsenz in der Öffentlichkeit und zum Abbau von Benachteiligungen werden die im Jahr 2003 herausgegebenen Empfehlungen für eine zeitgemäße, Frauen und Männer angemessen berücksichtigende Verwaltungssprache bei Drucksachen und anderen Veröffentlichungen angewendet.
Hiermit soll im Schriftverkehr wie in der gesprochenen Sprache ein möglichst einheitliches Verhalten sichergestellt werden. In dieser Empfehlung wird u.a. folgendes geregelt:
· Verwendung weiblicher und männlicher Personenbezeichnungen sowie
· geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen (z.B. „Ratsmitglied“ oder „Führungskraft“)
· In Ausnahmefällen zur besseren Lesbarkeit ist das Splitting zugelassen (z.B. „Bürgermeister/in“ oder „Kollegen/innen“)

Frage 2:
Wie wird die Verwendung geschlechtergerechter Sprache in Drucksachen und anderen Veröffentlichungen gewährleistet? Findet eine Überprüfung statt?

Die Verwendung weiblicher und männlicher Personalbezeichnungen erfolgt in allen Drucksachen und allen anderen Veröffentlichungen. In der Vergangenheit hat sich auch die verkürzte Paarform, z.B. EinwohnerInnen durchgesetzt.
Eine Überprüfung von Drucksachen findet statt.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) fragte, ob man festgestellt habe, dass Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung ebenfalls eine Wandlung in Bezug auf eine geschlechtergerechte Sprache erfahren hätten.

Oberbürgermeister Weil antwortete, dass die Verwaltung die Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern nicht in Hinblick auf den Sprachgebrauch analysiere.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, ob der Verwaltung bekannt sei, dass es in Deutschland immer mehr junge Menschen gäbe, die Probleme mit dem Wortschatz und dem Satzbau hätten, sich deshalb in Abkürzungen flüchteten und dass eine Ausweitung der Begrifflichkeiten sowie die Errichtung immer komplizierterer Sprachgebilde, kontraproduktiv zu den Bedürfnissen dieser Menschen sei.

Oberbürgermeister Weil antwortete, dass die Stadtverwaltung über vielfältige Qualifikationen und Kompetenzen verfüge. Die Analyse und sprachwissenschaftliche Auswertungen des realen Sprachgebrauchs in der Gesellschaft gehöre allerdings nicht dazu.

Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) fragte, ob es Seitens der Stadtverwaltung Überlegungen gäbe, zumindest elektronisch verfügbare Texte dahin gehend zu präsentieren, dass anhand einer Schaltfläche darüber entschieden werden könne, ob man den Text in der weiblichen oder männlichen Form lesen wolle.

Oberbürgermeister Weil verneinte.


TOP 3.1.3.
zu Störungen antirassistischer Veranstaltungen durch Rechte
(Drucks. Nr. 1459/2012)

Oberbürgermeister Weil beantwortete die Fragen von Ratsherrn Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) aus Drucks. Nr. 1459/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Die Stadtverwaltung engagiert sich schon seit vielen Jahren aktiv gegen Rassismus und Ausgrenzung, dies ist nicht erst seit der großen „Bunt statt braun“-Kampagne bekannt. Sie hat deshalb auch das Engagement des StadtschülerInnenrates befürwortet, der sich dafür einsetzt, Schulen zu „Nazifreie Zonen“ zu machen.

Frage 1)
Sind der Verwaltung weitere Vorfälle bekannt, bei denen Rechtsradikale anti-rassistische (Jugend-)Veranstaltungen zu stören versuchten?

Nein, in den letzten Jahren sind innerhalb der Landeshauptstadt Hannover keine Störungen von antirassistischen Veranstaltungen durch Rechtsradikale bekannt geworden. Es hat Vorfälle in der umliegenden Region gegeben, die allerdings schon länger zurückliegen.

Frage 2)
Was tut die Verwaltung, um den Zugriff von Nazis auf solche Veranstaltungen zu unterbinden und Jugendliche, die sich für Toleranz und gegen Menschenfeindlichkeit engagieren, zu schützen?

Der Schutz der Bevölkerung vor Straftaten obliegt der Polizei und der Justiz. Auch der Schutz von politischen Veranstaltungen vor Störungen durch eventuelle politische Gegner ist in erster Linie eine polizeiliche Aufgabe und keine der Stadtverwaltung. Die Stadtverwaltung unterstützt selbstverständlich die Aktivitäten von Polizei und Justiz nach Kräften und Möglichkeit.

Frage 3)
Gibt es eine Zusammenarbeit mit der Polizei, um diese für die oben skizzierte Problemlage zu sensibilisieren?

Ja, es gibt eine regelmäßige Zusammenarbeit mit der Polizei zum Schutz von städtischen Veranstaltungen und solchen Veranstaltungen, an deren Organisation die Stadtverwaltung beteiligt ist. Der Fachbereich Sport und Eventmanagement übernimmt hier die Federführung. Aber auch bei Veranstaltungen der VHS zu relevanten Themen wird vorab mit der Polizei ein Schutzkonzept vereinbart. Im Bedarfsfall nehmen auch Zivilbeamte im Publikum an den Veranstaltungen teil.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) fragte, ob der Verwaltung bekannt sei, dass Herr Andreas Menze als Privatperson und DIE-HANNOVERANER-Mitglied und nicht als Mitarbeiter der Fraktionsgeschäftsstelle an der Veranstaltung teilgenommen und dass Herr Andreas Menze auf Bitte des Fraktionsvorsitzenden Fotos von der Szenerie der Veranstaltung im Überblick und nicht einzelner Personen aufgenommen habe. Weiter fragte Ratsherr Böning, ob ebenfalls bekannt sei, dass bereits am Abend des 08. Juni 2012 die drei Fotos von der Polizei gesichtet und keine Einwände dagegen erhoben worden seien und dass sich ferner der Journalist einer großen Hannoverschen Tageszeitung von der Polizei die Harmlosigkeit der Bilder als auch die Tatsache habe bestätigen lassen, dass sich die beiden Mitglieder der Fraktion DIE HANNOVERANER – entgegen der voran gegangenen Behauptungen, nicht aggressiv verhalten hätten.

Oberbürgermeister Weil verneinte.

Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob die Verwaltung mit der FDP-Fraktion die Ansicht teile, dass ein Fraktionsvorsitzender die für ihn interessanten Veranstaltungen selbst besuchen sollte, anstatt Mitarbeiter mit dem Fotografieren zu beauftragen.

Oberbürgermeister Weil erklärte, dass er es sich nicht anmaßen würde die Arbeit von Fraktionsvorsitzenden zu bewerten. Zudem gäbe es auch sehr gute Mitarbeiter in den Fraktionsgeschäftsstellen.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, ob der Verwaltung die vielschichtige Arbeit eines Fraktionsvorsitzenden bekannt sei und deshalb Verständnis dafür habe, dass dieser nicht bei jeder Veranstaltung präsent sein könne. Weiter fragte Ratsherr Wruck, ob der Verwaltung ebenso bekannt wäre, dass der lokale Fernsehsender H1 einen Bericht über die Veranstaltung, mit Nahaufnahmen sowie einem Interview ausgestrahlt habe und dass dadurch die Aufregung über drei aus der Entfernung gemachten Fotos völlig überzogen sei.

Oberbürgermeister Weil erklärte, dass der Verwaltung natürlich bekannt sei, dass Fraktionsvorsitzende nicht an jeder Veranstaltung persönlich teilnehmen könnten. Zur zweiten Frage führte Oberbürgermeister Weil aus, dass der Verwaltung keine Informationen zu einer H1-Sendung vorlägen. Ferner merkte Oberbürgermeister Weil an, dass es einen Unterschied mache, ob man dem Fernsehen mit Einwilligung ein Interview gäbe oder aus der Entfernung ohne Einwilligung fotografiert würde.


TOP 3.2.
der Fraktion DIE HANNOVERANER zur Veranstaltung "Rock gegen Rechts"
(Drucks. Nr. 1505/2012)

Oberbürgermeister Weil beantwortete die Fragen von Ratsherrn Böning (DIE HANNOVERANER) aus Drucks. Nr. 1505/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Ist der Verwaltung bekannt, dass es sich bei der SDAJ um eine linksextremistische bzw. linksextremistisch beeinflusste Gruppierung handelt, vor der im Verfassungsschutzbericht regelmäßig gewarnt wird? Wenn ja, warum wurde dies von der Verwaltung trotzdem toleriert?

Der Verwaltung ist bekannt, dass die Jugendorganisation SDAJ (Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend) im Verfassungsschutzbericht des Niedersächsischen Innenministeriums aufgeführt wird. Die SDAJ wird in Bezug auf eine Zusammenarbeit mit der DKP (Deutsche Kommunistische Partei) erwähnt.

Frage 2:
Hält die Verwaltung es für richtig, dass der Stadtschülerrat gemeinsam mit derartigen offensichtlich verfassungsfeindlichen Organisationen gemeinsame Veranstaltungen durchführt und dabei keine politische Neutralität bewahrt, obwohl er dazu laut § 81 NSchG verpflichtet ist?

Der StadtschülerInnenrat kann ebenso wie andere politische Vertretungen seine Kooperationspartner frei wählen. Im Niedersächsischen Schulgesetz heißt es ausdrücklich: „Schülergruppen, deren Mitglieder das 14.Lebensjahr vollendet haben, können in der Schule für eine bestimmte politische, religiöse oder weltanschauliche Richtung eintreten.“ (§82 ff NSchG).
Gründe für ein Einschreiten der Stadtverwaltung könnten nur sein, falls die Kooperationspartner verbotene Organisationen sind oder sich nicht der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, dem Grundgesetz, verpflichtet fühlen.

Frage 3:
Ist der Verwaltung bekannt, ob für die Organisation bzw. Durchführung dieser Veranstaltung finanzielle Mittel verwendet wurden, die dem Stadtschülerrat als städtische Beihilfe zur Verfügung stehen? Und wenn ja, in welcher Höhe?

Der StadtschülerInnenrat hat für die Veranstaltung „Rock gegen Rechts“ am 8. Juni 2012 und die Aktion „Die braune Tonne“ eine städtische Zuwendung in Höhe von 1.500 Euro erhalten. Die Zuwendung stammt aus finanziellen Mitteln der Jugendverwaltung, die Anfang 2012 im Rahmen eines Ratsbeschlusses von der Politik für Aktionen und Projekte von Jugendlichen gegen rechts bereitgestellt worden sind.

TOP 3.3.
der Fraktion DIE LINKE. zu "Preiswert wohnen in Hannover"
(Drucks. Nr. 1567/2012)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen vom Beigeordneten Förste (DIE LINKE.) aus Drucks. Nr. 1567/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Nach Kriegsende wurde von der staatlichen Wohnungspolitik vor allem erwartet, dass sie die verheerenden Kriegsschäden – 40 Prozent der Wohnungen in Deutschland waren zerstört – zu bewältigen helfe. Mit dem ersten und dem zweiten Wohnungsbaugesetz in den 1950er Jahren wurde der Wohnungsbau dann auch entscheidend gefördert. Zielsetzung der Gesetzgebung war es, breite Schichten der Bevölkerung mit Wohnraum zu versorgen. Instrument hierfür war die Objektförderung: Aufwendungszuschüsse und unverzinsliche bzw. gering verzinsliche Baudarlehen mit Tilgungsfristen von 30 bis 35 Jahren wurden aus Geldern des Bundes und der Länder an Private vergeben und begründeten die im europäischen Vergleich großen Anteile privater Investitionen an der Bautätigkeit. Allein zwischen 1951 und 1956 wurden in Deutschland ca. 2,1 Millionen sozial geförderte Wohnungen errichtet. Für das gewährte Darlehen waren die Bauherren verpflichtet, für die Laufzeit des Kredits nur an Haushalte zu vermieten, die ein bestimmtes Einkommen nicht überschritten. Nach Tilgung des Darlehens entfallen diese Bindungen und die Wohnungen können frei am Markt vermietet werden.
Die Einkommensgrenzen für die Berechtigten und die Miethöhen wurden damals einheitlich vom Bund für alle Länder festgelegt. Nachdem die schlimmste Wohnungsnot eingedämmt war und mit zunehmender Differenzierung der Entwicklung in den Ländern kamen mit dem zweiten Wohnungsbaugesetz die Eigentumsförderung und die Förderung von Wohnraum für Bevölkerungsschichten mittleren Einkommens als wohnungspolitische Zielsetzungen hinzu, deren Umsetzung sich in den einzelnen Ländern bereits damals unterschiedlich darstellte.
Mit Inkrafttreten des Wohnraumförderungsgesetzes im Jahr 2002 löste sich die deutsche Wohnungsbaupolitik von dem Ziel der Versorgung breiter Bevölkerungsschichten mit Wohn­raum und konzentrierte ihre Förderung auf die Zielgruppe der Haushalte, die sich ohne Hilfe nicht auf dem Markt mit Wohnraum versorgen können.
Mit der Föderalismusreform gab der Bund dann im Jahr 2007 sein bisheriges Engagement im Wohnungsbau vollständig in die Hände der Länder. Seitdem gibt es in der Bundesrepublik Deutschland kein einheitliches Förderrecht mehr. Die Entscheidungshoheit über die Verwendung der vorhandenen Fördermittel liegt in der Hand der Länder und richtet sich demnach nach den dort gesetzten Schwerpunkten und auch nach der jeweiligen Finanzkraft.
Die bis dahin erfolgte Gegenfinanzierung der Bundesmittel durch die Länder wurde aufgehoben. Niedersachsen etwa setzt nur die reinen Bundesmittel in Höhe von momentan jährlich knapp 40 Millionen Euro ein, Bayern und Nordrhein-Westfalen dagegen stocken mit erheblichen eigenen Mitteln auf. Bis 2019 wird der Bund noch Kompensationsmittel in Höhe von zurzeit 518 Millionen Euro pro Jahr an die Länder zahlen, die Notwendigkeit und Höhe dieser Zahlungen nach 2013 stehen zurzeit zwischen Ländern und Bund in der Verhandlung. Mit dem Jahr 2013 läuft dann auch die Zweckbestimmung der Mittel aus. Dann ist nicht einmal mehr deren Einsatz zwingend für die Wohnraumförderung vorgeschrieben.
Die Veränderung der Förderlandschaft, die steigenden Bau- und Grundstückskosten und die allgemein schwierige und unsichere wirtschaftliche Lage der Haushalte haben die Neubautätigkeit in der Bundesrepublik in den letzten Jahrzehnten deutlich schrumpfen lassen. Die geringen Renditeerwartungen für Investitionen im Mietwohnungsbau haben dabei besonders den Geschosswohnungsbau zum Erliegen gebracht. Gleichzeitig wird in erheblichem Maße in die Bestände investiert, um sie zu modernisieren und auf die notwendigen energetischen Standards zu bringen. Die Landeshauptstadt Hannover hatte mit der Entwicklung zur Expo 2000 und dem Bau der Kronsbergsiedlung eine gewisse Sonderentwicklung erfahren, in der in erheblichem Maße insbesondere sozialer Wohnungsbau realisiert wurde, so dass in der Zeit nach 2000 die Neubautätigkeit hier noch deutlicher zurückging.
Das Niedersächsische Wohnraumförderprogramm sieht auch für 2012 überwiegend die Modernisierungsförderung im Bestand als Regelförderung vor. Mietwohnungsneubau wird in Niedersachsen heute nur noch im Bereich des Wohnraumes für ältere Menschen oder für Menschen mit Behinderungen gefördert.
Dazu kommt, dass die im Programm vorgesehenen Mittel nur unzureichend zwischen städtischen und ländlichen Standorten unterscheiden. Vor dem Hintergrund höherer Kosten im städtischen Umfeld durch z.B. vergleichsweise höhere Grundstückspreise, bieten die Fördermittel den Investoren daher kaum Anreize, die daran geknüpften Belegungs- und Mietbindungen einzugehen. In Städten wie Hannover wird dies verstärkt durch das Vorhandensein einer wachsenden Nachfrage nach kleinen Ein- bis Zwei-Zimmer- und nach großen Vier- und mehr Zimmerwohnungen auch von Seiten der Mieterinnen und Mietern mit besseren Einkommen, so dass die Investoren lieber frei finanzieren und für höhere Mieten und damit höhere Rendite bauen.
Die seit Jahren relativ niedrige Wohnungsbautätigkeit in der Bundesrepublik hat im vergangenen Jahr zwar eine leichte Steigerung erfahren, bleibt aber nach Einschätzung aller Expertinnen und Experten insbesondere in den Ballungsräumen, die fast durchweg Bevölkerungswachstum und eine wachsende Anzahl von Haushalten verzeichnen, deutlich hinter dem tatsächlich Notwendigen zurück. Neubautätigkeit findet – wenn überhaupt – im oberen Preissegment statt, als Folge der gewachsenen Anforderungen an Energieeffizienz, steigender Baukosten und höherer Grundstückspreise.
Während sich die Wohnungsmärkte im ländlichen Raum zunehmend durch wachsende Leer­stände und Preisverfall kennzeichnen, steigt in den wachsenden Zentren der Bedarf an Wohnraum auch für einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen.
Um dem entgegenzuwirken, setzt die Stadt Hannover seit vielen Jahren – trotz schwieriger Haushaltslage - laufend eigene Mittel für die Wohnraumförderung ein (Haushaltsansatz 2012 für die Aufwendungszuschüsse 4,8 Millionen Euro, hinzu kommt der weitgehende Verzicht auf die Verzinsung von bereits bewilligten städtischen Baudarlehen). Damit erhält sie städtische Belegrechte, über die sie Wohnungen an Wohnungssuchende mit in der Regel geringem Einkommen vermittelt, die sich am Markt nicht selbst mit angemessenem Wohnraum versorgen können. Durch diese kommunale Wohnungspolitik konnte bisher in Hannover ein Auseinanderdriften von Angebot und Nachfrage verhindert werden.
Außerdem befürwortet und begleitet die Stadt Anträge von Bauherren auf Wohnraumfördermittel des Landes. Auf diese Weise fließt jedes Jahr auch ein Teil der beim Land zur Verfügung stehenden Mittel in Vorhaben innerhalb des Stadtgebietes von Hannover. Diese Objekte werden damit ebenfalls als Sozialwohnungen gebunden. In der Zeit seit einschließlich 2008 sind so 25,8 Millionen Euro Mietwohnraumförderung des Landes und 3,52 Millionen Euro Eigentumsförderung nach Hannover geflossen.
Zur Belebung des Wohnungsneubaus und zur Entschärfung der Situation für Haushalte, die Zugangsschwierigkeiten auf dem sich verengenden Wohnungsmarkt haben, wäre eine gezielte Förderung des Wohnungsbaus in wachsenden Zentren notwendig, damit sie sich auch zukünftig den Herausforderungen des demographischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandels erfolgreich stellen können.

Frage 1:
Wie sieht die Landeshauptstadt Hannover die weitere Entwicklung auf dem hiesigen Wohnungsmarkt?

Nach jahrelanger Stagnation der Mietpreise auf vergleichsweise niedrigem Niveau verzeichnet Hannover in den letzten Jahren einen Anstieg der Mieten bei Neuvermietungen. Gründe für diesen Anstieg liegen neben einer Anpassung an allgemeine Preissteigerungen vor allem im wachsenden Anteil neu errichteter und (energetisch) sanierter bzw. modernisierter Wohnungen an den Angeboten. Von 5,77 Euro pro Quadratmeter im Jahr 2007 stieg die durchschnittliche Angebotsmiete bei Neuvermietungen auf 6,21 Euro pro Quadratmeter im Jahr 2011. Grundlage für diese Aussagen ist die Auswertung der Inserate in den großen Immobilienportalen und in den Internetportalen der großen Zeitungen durch das Unternehmen empirica. Die Aussagen beziehen sich nur auf neuvermietete Wohnungen, die Bestandsmieten – also rund 95 Prozent der Mietverhältnisse - sind hiervon unberührt.

Insbesondere bei kleinen Ein- bis Zwei-Zimmerwohnungen mit weniger als 45 Quadratmeter Wohnfläche und bei großen Fünf- und mehr Zimmerwohnungen gibt es vergleichsweise wenige Wohnungsangebote in Hannover. In beiden Kategorien zeigt sich bereits seit einigen Jahren, wie das ohnehin geringe Marktsegment sich weiter verengt. Dies schlägt sich auch auf den Preis der Wohnungen nieder: Sowohl bei den kleinen als auch bei den großen Wohnungen werden die höchsten Angebotsmieten pro Quadratmeter verlangt.
Die Verteilung der Wohnungsangebote auf die unterschiedlichen Preiskategorien zeigt seit 2007 eine Abnahme der Zahl der Inserate in den Kategorien unter 6 bzw. unter 5 Euro pro Quadratmeter und eine Zunahme in den teureren Kategorien ab 6 Euro. Dieser feststellbare Trend wird sich auch zukünftig fortsetzen, wenn sich an der Wohnungsbautätigkeit in der Stadt Hannover nichts ändert. Eine weitere Verknappung von kleinen und von großen Wohnungen und hier insbesondere von preiswerten Wohnungen ist damit auch zukünftig absehbar.
Um einen Blick dafür zu bekommen, wie sich die Mietentwicklung bei Neuverträgen in anderen - von der Größe mit Hannover vergleichbaren - Städten verhält, werden die Daten des ivd (Immobilienverband Deutschland) genutzt, da hier die Daten für alle Städte einheitlich erhoben werden.
Eine neu zu vermietende Altbauwohnung mit drei Zimmern und ca. 70 Quadratmeter Wohnfläche bei einem mittleren Wohnwert kostet 2011 im Großstädtevergleich mit Bremen, Duisburg, Düsseldorf, Dortmund, Dresden, Leipzig, Nürnberg, Stuttgart, Essen und Frankfurt/Main durchschnittlich 6,32 Euro pro Quadratmeter. Hannover liegt mit einem Wert von 6 Euro am unteren Ende auf dem viertletzten Rang. In Frankfurt (9 Euro), Stuttgart (8,80 Euro) und Düsseldorf (8 Euro) wird ein deutlich höherer Mietzins verlangt.
Insgesamt sind die Mietpreise für dieses Wohnsegment in den Vergleichsstädten um durchschnittlich 3,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr 2010 gestiegen. Besonders hoch fiel die Mietpreissteigerung in Hannover (plus 7,1 Prozent), Frankfurt (plus 5,9 Prozent) und Nürnberg (plus 5,4 Prozent) aus.
Der Mietpreis für den Wohnungsbestand der Jahre 1950 bis 1999 beträgt im Schnitt der Großstädte 6,49 Euro pro Quadratmeter. Als hochpreisig zeigen sich die Wohnungsmärkte in Stuttgart (8,90 Euro), Düsseldorf (8,50 Euro) und Frankfurt (8,20 Euro). Hannover liegt mit 6 Euro pro Quadratmeter im Mittelfeld. Auch in diesem Segment stiegen die Mietpreise der Großstädte im Vergleich zum Jahr 2010 um durchschnittlich 3,5 Prozent. In Hannover betrug die Zunahme des Mietzinses bei Neuvermietungen 7,1 Prozent, das ist die höchste Preissteigerung innerhalb der Vergleichsstädte, gefolgt von Nürnberg, Düsseldorf und Bremen mit plus 4,3 bis 6,2 Prozent. Die vergleichsweise hohe Steigerung in Hannover kann zum Teil sicher auch auf das niedrige Ausgangsniveau hier zurückgeführt werden.

Frage 2:
Wie groß ist der Bedarf in der Landeshauptstadt?

Die Bevölkerungsentwicklung in der Landeshauptstadt Hannover bis 2025 wird unter den Annahmen der aktuellen städtischen Bevölkerungsprognose positiv verlaufen: Hiernach wird bis 2025 ein Bevölkerungswachstum von 2,3 Prozent erwartet, das entspricht knapp 12.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Eine im Rahmen des laufenden Gutachtens zum Wohnkonzept 2025 erstellte vorläufige Wohnungsmarktprognose kommt zum Ergebnis, dass in der Landeshauptstadt der Neubaubedarf bis zum Jahr 2025 bei 6.000 bis 8.000 Wohnungen liegen muss. Hauptnachfrage besteht bei den sind Ein- und Zwei-Personenhaushalten, deren Nachfrage sich quasi auf alle Preis- und Größenklassen bezieht.
Auch der Bedarf an preisgünstigem Wohnraum ist u.a. Gegenstand des zurzeit in Arbeit befindlichen Gutachtens zum Wohnkonzept 2025. Dieser Bedarf setzt sich zusammen aus der Nachfrage von Haushalten, die Transferleistungseinkommen nach SGB II und SGB XII erzielen. Darüber hinaus besteht aber auch eine Nachfrage nach preisgünstigem Wohnraum bei Menschen, die nicht unter die Einkommensgrenzen für Transferleistungszahlungen fallen z.B. unter den Studierenden, den Seniorinnen und Senioren und unter Familien mit mehreren Kindern und Familien mit einem alleinerziehenden Elternteil.

Frage 3:
Wie will die Landeshauptstadt Hannover dafür sorgen, dass in Zukunft ausreichend bezahlbarer Wohnraum auch für die einkommensschwachen Schichten der Bevölkerung zur Verfügung steht?

Auch zukünftig wird die Stadt Hannover – nach Maßgabe des Haushalts und der Beschlusslage eigene Mittel für die Wohnraumförderung einsetzen. Damit wird versucht, in den vergangenen Jahren deutlich reduzierte städtische Belegrechte zu erhalten, um so über ein Angebot an Wohnungen für einkommensschwache Wohnungssuchende verfügen zu können.
Gleichzeitig nehmen wir über den Niedersächsischen Städtetag Einfluss auf das Land, zukünftig wieder deutlichere Anstrengungen für die Wohnungsbauförderung zu unternehmen. Im Rahmen der Bauleitplanung wird die Verwaltung auch zukünftig Beschlussvorlagen für den Rat der Landeshauptstadt Hannover und seine Gremien erarbeiten, mit denen das Flächenangebot für den notwendigen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden kann.

Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.) fragte, ob dass Gutachten zum Wohnbedarf bis 2025 von der Landeshauptstadt allein oder in Zusammenarbeit mit anderen Partnern erstellt würde.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass eine gemischte Arbeitsweise zu dem Gutachten eingesetzt werde. Die Verwaltung arbeite sehr stark in Eigenleistung an dem Wohnkonzept mit. Zudem werde man insbesondere im statistischen Kontext, im Quervergleich zu anderen Standorten, Bundesländern und anderen Lagen nach Ausschreibung von der Firma Gewos unterstützt.


TOP 3.4.
der PIRATEN-Fraktion zu Tempo-30-Vorschriften und Ampel-Abbau
(Drucks. Nr. 1629/2012)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Hillbrecht (PIRATEN) aus Drucks. Nr. 1629/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Inwieweit kann die Verwaltung den Gedankengang nachvollziehen, dass in Hannover durch eine weitgehende Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h tatsächlich der Schadstoffausstoß gesenkt, der Verkehr verflüssigt und außerdem die Verkehrssicherheit erhöht würde?

Die Reduzierung des Schadstoffausstoßes bei einer Geschwindigkeitsreduzierung ist umstritten. Wenn zum Beispiel ein Pkw Tempo 30 im zweiten Gang gefahren wird, ist der Benzinverbrauch höher als bei Tempo 50 im vierten Gang. Eine Verflüssigung ist in der Regel weniger von einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit als von einer auf die Geschwindigkeit abgestimmten Schaltung der Lichtsignalanlagen und der Vorrangschaltung für den öffentlichen Personennahverkehr abhängig. Eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h kann je nach Örtlichkeit zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen. Auf dem größeren Teil der Straßen in Hannover ist daher auch aus Gründen der Verkehrssicherheit nur eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h oder weniger zugelassen.

Frage 2:
Sieht die Verwaltung einen Zusammenhang zwischen einer Einführung von Tempo-30-Zonen und einem Rückbau von Ampeln? (Wenn ja, welchen und wenn Nein, warum nicht?)

Die Einrichtung von Tempo-30-Zonen wird in § 45 Abs. 1 c der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Danach darf eine Tempo-30-Zone nur Straßen ohne durch Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen umfassen. Eine Ausnahme stellen ausschließlich die vor dem 01. November 2000 angeordneten Tempo-30-Zonen da, wo Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig bleiben. Das bedeutet, dass bei der Einrichtung einer neuen Tempo-30-Zone alle vorhandenen Lichtsignalanlagen zurückgebaut werden müssen.

Frage 3:
In welchen Fällen und nach welchen Kriterien können wie viele der rund 500 Lichtsignalanlagen in Hannover zurückgebaut werden?

Lichtsignalanlagen können gemäß der Richtlinien für Lichtsignalanlagen, Ausgabe 2010, abgeschaltet werden, wenn der Grund, der zur Errichtung der Lichtsignalanlage führte, entfallen ist und wenn vorher eingehend geprüft wurde, dass auch bei abgeschalteter Anlage ein sicherer Verkehrsablauf möglich ist. Durch das Abschalten einer Anlage sollen keine anderen Gefahren entstehen. Das Abschalten kann die Unfallwahrscheinlichkeit erhöhen. Dies trifft insbesondere für Einbiegeunfälle und Unfälle durch Kreuzen bei abgeschalteter Lichtsignalanlage zu. Die entstehenden volkswirtschaftlichen Verluste können dadurch deutlich höher liegen als die bewertbaren Einsparungen an der Lichtsignaltechnik und als ein eventueller Nutzen für den Verkehrsablauf.
Die Demontage vorhandener Anlagen oder deren (temporäre) Abschaltung (z.B. nachts) erfolgt nach vorheriger Gefahrenabwägung durch die Fachleute der Verwaltung und der Polizei. Verkehrsstärken, Unfalllagebild und besonders schützenswerte Interessen (z.B. Schulweg) sind einige der bei der Abwägung zu berücksichtigenden Aspekte.
In der Vergangenheit konnten auf Grund der Vorgaben nur in Einzelfällen Lichtsignalanlagen abgebaut werden. Allerdings werden in der Stadt Hannover 43 Prozent der Lichtsignalanlagen nachts abgeschaltet.


TOP 3.5.
der CDU-Fraktion zu Konzepten gegen Zwangsverheiratung
(Drucks. Nr. 1630/2012)

Oberbürgermeister Weil beantwortete die Fragen von Ratsherrn Lorenz (CDU) aus Drucks. Nr. 1630/2012 im Sinne der Ausarbeitung.


Frage 1:
Kennt die Stadtverwaltung das Stuttgarter Konzept zur Akutversorgung und das niedersächsische „Handlungskonzept: Zwangsheirat/Zwangsehen“? Wenn ja, wie beurteilt die Stadtverwaltung diese Konzepte?

Ja, das niedersächsische „Handlungskonzept: Zwangsheirat ächten – Zwangsehen verhindern“ sowie das Stuttgarter Konzept zur Akutversorgung sind der Stadtverwaltung Hannover bekannt.
Das niedersächsische Handlungskonzept wurde für das Flächenland Niedersachsen entwickelt, um landesweit möglichst effektiv Zwangsverheiratungen zu verhindern, Opfer zu schützen, Hilfsangebote und Ahndungsmaßnahmen im Bereich der polizeilichen Tätigkeit, den Ausbau von Beratungs- und Schutzeinrichtungen zu fördern, polizeiliche, schulische Präventionsmaßnahmen flächendeckend anzubieten und für eine breite Öffentlichkeitsinformation zu sorgen. Es wird bei der Arbeit in Hannover zu Grunde gelegt.
Im Rahmen der AG Zwangsheirat (Hannoversches InterventionsProgramm, HAIP) diskutieren zurzeit Fachleute von Beratungsstellen, der Fachbereiche Jugend und Familie von Stadt und Region Hannover, der Polizei Hannover und der Frauenhäuser, ob eine Verfahrensabsprache ähnlich dem Stuttgarter Konzept auf Hannover übertragbar ist und wie diese gestaltet werden könnte.

Frage 2:
Gibt es Konzepte gegen Zwangsverheiratung in der Landeshauptstadt Hannover? Wenn nein, plant die Stadt Hannover, ein solches Konzept zu erarbeiten und zu etablieren?

Ja, in der Stadt Hannover wird nach einem solchen Konzept gearbeitet.
Seit 2004 besteht im HAIP-Verbund eine Arbeitsgruppe zum Thema Zwangsheirat, die sich aktiv mit dem Thema der Zwangsverheiratung auseinandersetzt. Es gab von Anfang an eine enge Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit. Gemeinsam wurde das „Niedersächsische Handlungskonzept: Zwangsheirat ächten – Zwangsheirat verhindern“ entwickelt. Auf dieser Grundlage findet die vernetzte Beratungsarbeit in Hannover statt.

Des Weiteren wurde vom Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit 2009 in Zusammenarbeit mit Fachleuten u.a. aus dem HAIP-Verbund und der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen (AGJÄ) eine Handlungsempfehlung zur Verhinderung von Zwangsehen herausgegeben, die Handlungsgrundlage ist.

Frage 3:
Wenn ja, welche Schritte mit wessen Beteiligung sind nach diesem Konzept in einem konkreten Fall vorgesehen? (falls es mehrere Konzepte gibt, bitte einzeln erläutern!)? Welche konkreten Schritte sind jeweils im präventiven Bereich, in Bezug auf direkte Hilfen und im Bereich der Nachsorge im Rahmen dieses Konzeptes vorgesehen (bitte jeweils einzeln darstellen!)

Durch den HAIP – Verbund findet in einer sehr guten Vernetzung zwischen den Beratungsstellen, BISS-Beratungsstelle Hannover, Bestärkungsstelle, SUANA (seit 2006 das Nds. Krisentelefon gegen Zwangsheirat eingerichtet), Frauen- und Kinderschutzhaus, Fachbereich Jugend und Familie, Männerbüro, Waage e.V., Polizei Hannover, Staatsanwaltschaft, Amtsgericht, BISS-Koordinierungsstelle Region Hannover, Frauenhäuser, Opferhilfebüro, Kinderschutzzentrum Hannover, Can Arkadas, gEMIDe, Kobra, Stiftung Pro Kind, Szenia, Frauennotruf, Fachbereich Gesundheit der Region Hannover Beratung und Unterstützung der von Zwangsheirat Betroffenen statt. Sobald sich eine oder ein Ratsuchende/r an eine Beratungseinrichtung wendet, wird sofort ein Gesprächstermin vereinbart.
Durch die Arbeit im Netzwerk und dem engen Kontakt mit dem Krisentelefon des Nds. Ministeriums für Soziales, Frauen und Familie und Gesundheit werden auf direktem Wege jeweils individuelle Lösungen zu einzelnen Fällen gefunden und falls notwendig auch für eine sichere Unterbringung außerhalb Hannovers gesorgt.
Durch die Organisation von Fachveranstaltungen und Teilnahme an den Bundeskonferenzen gegen Zwangsheirat wird gewährleistet, dass der Informationsfluss über Unterstützungs- und Unterbringungsmöglichkeiten ständig aktuell bleibt und MultiplikatorInnen über die Angebote informiert sind.
Im präventiven Bereich wurden u.a. folgende Maßnahmen angeboten:
- Durchführung einer Fachkonferenz im Juni 2005 (HAIP AG Zwangsheirat, Stadt Hannover)
- Erstellung einer Dokumentation zur Fachkonferenz (Stadt Hannover)
- Informationsflyer zum Thema Zwangsheirat - wird aktualisiert nachgedruckt (HAIP AG Zwangsheirat, Stadt Hannover)
- 01.12.2006 Einrichtung des Krisentelefons Zwangsheirat bei SUANA / kargah e.V.( Land Niedersachsen)
- Seit 2006 jährliche statistische Erhebungen zu Zwangsheirat (HAIP AG Zwangsheirat)
- Informationsveranstaltungen zum Thema, Zwangsheirat, Ehrenmord, Zwangsehen (HAIP AG Zwangsheirat, Stadt Hannover)
- Durchführung der ersten Bundeskonferenz gegen Zwangsheirat, 2006 (HAIP AG Zwangsheirat, Stadt Hannover)
- Erstellen einer Handlungsempfehlung für Fachleute (AGjÄ, Land Niedersachsen)
- Aktionsprogramm „Aktiv gegen Zwangsheirat“ für Mädchen
- Fotoausstellung „Starke Mädchen“
- Durchführung Fachtagung im April 2009 (HAIP AG Zwangsheirat, Stadt Hannover)

Ratsherr Lorenz (CDU) fragte, ob die Verwaltung Informationen bestätigen könne, dass im Besonderen ein Bedarf bei jungen Frauen über 18 Jahren auf eine gesteigerte Nachbesserung in Bezug auf die Nachsorge zur Unterbringung in akuten Notsituationen vorhanden sei.

Oberbürgermeister Weil konstatierte, dass in jeder der genannten Einrichtung professionell und begleitet von hoher Empathie an der Nachsorge gearbeitet werde. Es sei nicht Praxis die Menschen auf Erstkontakte zu verweisen, um diese dann sich selber zu überlassen. Oberbürgermeister Weil erwog, dass der Verlauf der Beratungsvorgänge überaus differenziert zu betrachten sei. In einem Fall könne eine persönliche Beratung helfen. In anderen Fällen könne es gelingen direkt in der Familie zu arbeiten. In wieder anderen Fällen könne es notwendig werden den Ratsuchenden eine neue Existenz außerhalb des bisherigen Familienverbandes zu verschaffen. Abschließend erklärte Oberbürgermeister Weil, dass in dem Zusammenhang in der Landeshauptstadt bislang keine Defizite bekannt geworden seien. Man könne vielmehr, entgegen der voran gegangenen Interpretation der Anfragenden feststellen, dass die derart ausgeprägte Kooperation und Vernetzung der genannten Einrichtungen in Hannover als beispielhaft zu bezeichnen sei.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, ob die Verwaltung Zahlen zu annullierten Zwangseheschließungen nennen könne, oder ob die Annahme Bestätigung fände, dass die engagierten Mitarbeiter der Sozialverwaltung oftmals auf verlorenen Posten agierten.

Oberbürgermeister Weil antwortete, dass die Verwaltung keine Zahlen zu nachträglich annullierten Zwangsehen und insbesondere zu „normalen“ Scheidungen, die in Folge von unter Druck zustande gekommenen Eheschließungen erfolgt seien, nennen könne.


TOP 4.
P L A N S P I E L "P I M P Y O U R T O W N 2011"

TOP 4.1.
Anfrage der PIRATEN-Fraktion zur Sprach- und Leseförderung an Schulen
(Drucks. Nr. 1492/2012)

Stadträtin Drevermann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Dr. Junghänel (PIRATEN) aus Drucks. Nr. 1492/2012 im Sinne der Ausarbeitung.


Frage 1:
Wie steht die Verwaltung zu dem Vorschlag, durch sogenannte Mentoren - ausgewählte Schüler ab der 8. Klasse, die über Kenntnisse bzw. Lehrfähigkeiten in diesem Bereich verfügen - Sprachkurse für Kinder mit Migrationshintergrund (im Alter von 4 bis 10 Jahren), deren Eltern erst kürzlich nach Deutschland gezogen sind, in Lerngruppen von zwei bis fünf Schülern durchführen zu lassen?

Die Fachverwaltung bewertet den Vorschlag grundsätzlich positiv. Es gilt jedoch zunächst voranzuschicken, dass Sprachförderung professionell erfolgen muss. Es gibt bereits mehrere Sprach- und Leseförderprojekte in Hannover, die Bausteine des Vorschlages abdecken:
a) Lesementoring – Jugendliche fördern Kinder
Das Projekt Lesementoring wird seit 2006 mit großem Erfolg von den Fachbereichen Bildung und Qualifizierung sowie Bibliothek, Schule, Museen und Kulturbüro durchgeführt. Lesementoring heißt, dass ältere Schülerinnen und Schüler (jugendliche Mentorinnen und Mentoren ab der 8. Klasse) Grundschülerinnen und Grundschülern (Mentees) einmal wöchentlich nachmittags in der Schule dabei helfen, ihre Lesekompetenz zu verbessern und Lesefreude zu wecken. Sie werden von Fachkräften aus Bibliotheken und Kultureinrichtungen ausgebildet und unterstützt. Die Lesementoring-Stunden, in denen viel gesprochen wird, gestalten die Jugendlichen selbstständig mit den Kindern. Die Mentorinnen und Mentoren erhalten am Ende des Projektdurchlaufs das Zertifikat „Kompetenznachweis Kultur“, das individuell ausgestellt wird, sowie einen Hinweis auf ihr ehrenamtliches Engagement im Zeugnis. Durch das Lesementoring werden die sozialen Kompetenzen der Mentorinnen und Mentoren gestärkt und die Sprach- und Lesefähigkeit der Kinder nachhaltig verbessert. Insgesamt waren in den letzten Jahren 625 Jugendliche als Mentorinnen und Mentoren und ca. 1.900 Grundschulkinder als Mentees am Projekt beteiligt, darunter auch ein hoher Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund. Schirmherr des Projektes ist Bürgermeister Bernd Strauch.

b) Mentor - Die Leselernhelfer Hannover e.V.
Der Verein Mentor e.V. ist eine Initiative von Freiwilligen zur Förderung der Lese- und Sprachkompetenz von förderbedürftigen Kindern unter 16 Jahren aller Schultypen mit dem Schwerpunkt auf Grund- und Hauptschulen. Mentor e.V. hilft durch individuelle Einzelförderung Kindern, die Schwierigkeiten im Umgang mit der deutschen Sprache haben. Mentor/in und Schüler/in treffen sich regelmäßig mindestens einmal wöchentlich in der Schule zum Lese-, Schreib- bzw. Sprechtraining. Schirmherr des Projektes ist Oberbürgermeister Stephan Weil.

c) Rucksack in der Grundschule – koordinierte Sprachförderung und Elternbildung
Der Fachbereich Bibliothek, Schule, Museen und Kulturbüro hat 2009 begonnen, das Programm „Rucksack in der Grundschule“ umzusetzen. Zwischenzeitlich ist das Programm an 19 Grundschulen in Hannover installiert.
Mütter mit Migrationshintergrund und guter Zweitsprachenkenntnis in Deutsch sind in ca. 35 Elterngruppen im Einsatz. Zuvor haben sie eine neunmonatige Ausbildung zu interkulturell sensiblen Elternbegleiterinnen absolviert.
Eltern, deren Kinder die 1. und 2. Klasse besuchen, erhalten in den wöchentlich stattfindenden Elterngruppen Anregungen, wie sie ihre Kinder auf dem Weg durch das Bildungssystem begleiten und unterstützen können. Es werden Erziehungsthemen sowie Unterrichtsthemen der Kinder behandelt. Nach individueller thematischer Absprache mit den Schulen und möglichst parallel zum Klassenunterricht, werden z.B. Sprachspiele, Grammatikübungen, Geschichten zu den Unterrichtsthemen bearbeitet. Eltern erhalten die Möglichkeit am Unterricht ihrer Kinder zu hospitieren. So lernen die Eltern die Unterrichtsinhalte ihrer Kinder kennen und erfahren, wie sie ihre Kinder zu Hause bildungssprachlich unterstützen und in ihrer Entwicklung fördern können.
Mehrsprachigkeit, Sprachkompetenz und Interkulturalität wird gefördert. Eltern werden Möglichkeiten und Perspektiven eröffnet, wie sie aktiv am Schulgeschehen teilnehmen und mitwirken können (Elternaktivierung / Abbau von Hemmschwellen).

Frage 2:
Könnte eine solche Idee als Pilotprojekt in Hannover starten?

Bei den vorstehend genannten Projekten kann geprüft werden, den Baustein „Sprachüben“ künftig zu intensivieren und die genannte Zielgruppe mit ins Auge zu fassen. Dies wäre eine gute Ergänzung zu einem auf jeden Fall zu erfolgenden Sprachunterricht der Schulen.

Frage 2a:
Wenn Ja: Unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Kosten? Wäre die Stadt ggf. bereit, Räumlichkeiten (z.B. von Schulen) dafür zur Verfügung zu stellen? Könnte die Stadt Kosten für benötigtes Lernmaterial übernehmen?

Die vorhandenen Programme eignen sich, um die mündliche Ausdrucksfähigkeit zu fördern und zu verbessern. Insbesondere das Projekt Lesementoring ist inzwischen ein hannoverscher Export geworden und hat die Pilotphase hinter sich gelassen.
Räumlichkeiten in Schulen werden dafür zur Verfügung gestellt, da es sich um schulische Projekte handelt. Dies ist wichtig, um die Qualität der Sprachvermittlung zu fördern.

Frage 2b:
Wenn Nein: Warum nicht? Sieht die Verwaltung stattdessen alternative Handlungsmöglichkeiten?
Siehe oben.

Frage 3:
Könnte eine Mentorentätigkeit mit einem Freiwilligen Sozialen Jahr gleichgesetzt werden oder entsprechendes Schüler-Engagement in sonstiger Weise Anerkennung erfahren?

Eine Gleichsetzung des bisherigen Mentorenprogramms mit einem Freiwilligen Sozialen Jahr ist nicht möglich, da dies erst nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht ab Sekundarstufe 2 angetreten werden kann. Somit kommt es für Schülerinnen und Schüler ab 8. bis 10. Klasse nicht in Frage.
Allerdings kann die Mentorentätigkeit von Jugendlichen - wie im Projekt Lesementoring - mit dem „Kompetenznachweis Kultur“ der Bundesvereinigung für Kulturelle Jugendbildung ausgezeichnet werden, der bei künftigen Bewerbungen positiv zu Buche schlägt. Ebenso ist ein Hinweis im Schulzeugnis möglich.
In der Stadtbibliothek gibt es im Rahmen des Freiwilligen kulturellen Jahres eine Mitarbeiterin, die besonders im Bereich Leseförderung für Jugendliche eingesetzt wird.
Wir werden auch künftig jede Bewerbung im Rahmen des Freiwilligen Jahres, die mit Sprach- und Leseförderung in Verbindung steht, gerne prüfen.


TOP 4.2.
Anträge der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE., FDP und PIRATEN

TOP 4.2.1.
zu besseren Angeboten des ÖPNV zu Stoßzeiten
(Drucks. Nr. 1478/2012)
Einstimmig beschloss der Rat den Antrag der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE., FDP und PIRATEN zu besseren Angeboten des ÖPNV zu Stoßzeiten nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1478/2012.


TOP 4.2.2.
zu Anzeigetafeln für U-Bahnabfahrtszeiten
(Drucks. Nr. 1479/2012)
Einstimmig beschloss der Rat den Antrag der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE., FDP und PIRATEN zu Anzeigetafeln für U-Bahnabfahrtszeiten nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1479/2012.


TOP 4.2.3.
zu Hochbahnsteigen auf dem Streckenabschnitt Noltemeyerbrücke bis Fasanenkrug
(Drucks. Nr. 1480/2012)
Einstimmig beschloss der Rat den Antrag der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE., FDP und PIRATEN zu Hochbahnsteigen auf dem Streckenabschnitt Noltemeyerbrücke bis Fasanenkrug nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1480/2012.


TOP 4.2.4.
zur besseren Ausstattung der Fußball-/Bolzplätze
(Drucks. Nr. 1481/2012)
Mit 1 Enthaltung beschloss der Rat den Antrag der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE., FDP und PIRATEN zur besseren Ausstattung der Fußball-/Bolzplätze nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1481/2012.


TOP 4.2.5.
Kultur/Geschichte durch Technik veranschaulichen und spannender machen
(Drucks. Nr. 1482/2012)
Einstimmig beschloss der Rat den Antrag der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE., FDP und PIRATEN zu Kultur und Geschichte nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1482/2012.


TOP 4.2.6.
zur Abschaltung von Ampeln in der Nacht
(Drucks. Nr. 1483/2012)
Einstimmig beschloss der Rat den Antrag der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE., FDP und PIRATEN zur Abschaltung von Ampeln in der Nacht nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1483/2012.

TOP 4.2.7.
zur Überarbeitung der Ampelschaltungen
(Drucks. Nr. 1484/2012)
Einstimmig beschloss der Rat den Antrag der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE., FDP und PIRATEN zur Überarbeitung der Ampelschaltungen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1484/2012.

TOP 4.2.8.
zu Freizeiträumen in Schulen
(Drucks. Nr. 1485/2012)

Mit 2 Enthaltungen beschloss der Rat den Antrag der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE., FDP und PIRATEN zu Freizeiträumen in Schulen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1485/2012.

TOP 4.2.9.
zu mehr Natur in der City
(Drucks. Nr. 1486/2012)
Einstimmig beschloss der Rat den Antrag der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE., FDP und PIRATEN zu mehr Natur in der City nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1486/2012.

TOP 4.2.10.
zu besser ausgestatteten Freizeitbädern
(Drucks. Nr. 1488/2012)
Mit 3 Enthaltungen beschloss der Rat den Antrag der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE., FDP und PIRATEN zu besser ausgestatteten Freizeitbädern nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1488/2012.

TOP 4.2.11.
zu erhöhten Frequenzen des ÖPNV an Wochenenden
(Drucks. Nr. 1489/2012)
Mit 1 Enthaltung beschloss der Rat den Antrag der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE., FDP und PIRATEN zu erhöhten Frequenzen des ÖPNV an Wochenenden nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1489/2012.




TOP 4.3.
der Fraktionen SPD, CDU, DIE LINKE. und PIRATEN zur Beschilderung von Sehenswürdigkeiten
(Drucks. Nr. 1490/2012)

Ratsherr Onay (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag ablehnen werde, da man gegen eine herkömmliche Beschilderung von Sehenswürdigkeiten wäre. Man sei der Ansicht, dass es zeitgemäßer sei mit Applikationen oder APP´s für Smartphones zu arbeiten. Dadurch würden auch Aktualisierungen einfacher.
Mit 49 Stimmen gegen 12 Stimmen beschloss der Rat den Antrag der Fraktionen SPD, CDU, DIE LINKE. und PIRATEN zur Beschilderung von Sehenswürdigkeiten nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1490/2012.


TOP 4.4.
der Fraktionen CDU, PIRATEN und FDP zu Ampeln mit Sekundenanzeige
(Drucks. Nr. 1491/2012)

Mit 40 Stimmen gegen 19 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der Fraktionen CDU, PIRATEN und FDP zu Ampeln mit Sekundenanzeige nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1491/2012 ab.


TOP 5.
Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
Von der Tagesordnung abgesetzt.


TOP 6.
Antrag zur Einrichtung eines Beirates zur Förderung von Jugendkulturen - Nachbenennung von Beiratsmitgliedern
(Drucks. Nr. 1585/2012)

TOP 6.1.
Änderungsantrag der PIRATEN zu Drucks. Nr. 1585/2012 (Einrichtung eines Beirates zur Förderung von Jugendkulturen - Nachbenennung von Beiratsmitgliedern)
(Drucks. Nr. 1714/2012)

Ratsherr Pohl (CDU) erklärte, dass die CDU-Fraktion den Antrag ohne Ansehen der Personen ablehnen werde. Die Errichtung eines neuen Beirates werfe zusätzliche Kosten auf und sei deshalb aus haushaltspolitischen Gesichtspunkten kein sinnvolles Konstrukt.

Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) erläuterte, dass die stimmberechtigten Mitglieder des Beirates jugendlich und Vertreter einer Jugendkultur sein sollten. Eine Person sei mit 36 Jahren bereits deutlich dem Jugendalter entwachsen und würde zudem vier verschiedene Szene- und Musikrichtungen favorisieren. Die betreffende Person sei demnach als Jugendmanagerin anzusehen, die als beratende Mitglieder ebenfalls im Gremium vertreten seien. Abschließend beantragte Ratsherr Dr. Junghänel eine getrennte Abstimmung zu allen drei Vorschlägen.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) wies darauf hin, dass es besonders wichtig sei auch etwas für Jugendliche zu tun. Weiter bemerkte Beigeordneter Förste, dass man sich auch mit 36 Jahren einer jugendlichen Gesinnung zugehörig fühlen könne. Zudem seien die vier benannten Musikrichtungen sehr ähnlich und eher als feine Aufsplitterung einer Musikrichtung zu betrachten. Die Fraktion DIE LINKE. bewerte den Antrag positiv und werde diesem zustimmen.

Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) entgegnete, dass er sich aufgrund seines fortgeschrittenen Alters von seinen Kindern zu dem Thema habe beraten lassen. Danach würden sich Reggae-Liebhaber ganz sicher nicht der Punk-Szene zugehörig erklären.
Gegen 2 Stimmen und 3 Enthaltungen lehnte der Rat den Änderungsantrag der PIRATEN zur Drucksache Nr. 1585/2012 - Förderung von Jugendkulturen, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1714/2012 ab.

Getrennte Abstimmung:
Gegen 14 Stimmen und 1 Enthaltung beschloss der Rat dem ersten Vorschlag zur Einrichtung eines Beirates zur Förderung von Jugendkulturen - Nachbenennung von Beiratsmitgliedern, nach dem Wortlaut des Antrages aus (Drucks. Nr. 1585/2012) zuzustimmen.

Mit 36 Stimmen gegen 16 Stimmen und 1 Enthaltung beschloss der Rat dem zweiten Vorschlag zur Einrichtung eines Beirates zur Förderung von Jugendkulturen - Nachbenennung von Beiratsmitgliedern, nach dem Wortlaut des Antrages aus (Drucks. Nr. 1585/2012) zuzustimmen.

Mit 36 Stimmen gegen 16 Stimmen und 1 Enthaltung beschloss der Rat dem dritten Vorschlag zur Einrichtung eines Beirates zur Förderung von Jugendkulturen - Nachbenennung von Beiratsmitgliedern, nach dem Wortlaut des Antrages aus (Drucks. Nr. 1585/2012) zuzustimmen.


Ratsvorsitzender Strauch (SPD) stellte den Antrag zur Geschäftsordnung, den Punkt 7. der Tagesordnung zur Änderung der Satzung der Ada-und-Theodor-Lessing-Volkshochschule Hannover mit der Drucks. Nr. 1350/2012 mit 1 Anlage nach der Aktuellen Stunde zu behandeln.
Mit einigen Gegenstimmen und Enthaltungen beschloss der Rat diesem Antrag zur Geschäftsordnung zuzustimmen.

TOP 8.
Antrag zu Eintrittspreisen des Kommunalen Kinos
(Drucks. Nr. 1373/2012 mit 1 Anlage)

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) bat darum, dass die Verwaltung explizit zu Protokoll geben möge, dass die freiwillig Wehrdienstleistenden in die Liste der ermäßigungsberechtigten Personen aufgenommen worden sei.

Stadträtin Drevermann erklärte, dass dies bereits im Kulturausschuss zu Protokoll gegeben worden sei, die Verwaltung dies für die Ratsversammlung aber auch gern noch einmal wiederhole.
Einstimmig beschloss der Rat zu Eintrittspreisen des Kommunalen Kinos, mit der Erweiterung, dass die ermäßigten Eintrittspreise auch für Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes bzw. die freiwillig Wehrdienstleistenden gelte, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1373/2012 mit 1 Anlage.

TOP 9.
Antrag zur Änderung der Grundsätze der Sportförderung in der Landeshauptstadt Hannover für das Programm „Energetische Sportstättensanierung in der Region Hannover“
(Drucks. Nr. 1046/2012 mit 3 Anlagen)

Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.) merkte an, dass eine ungeregelte Sportförderung bei knappen Mitteln nicht zielführend im Sinne eines klugen Handelns sei. Man habe im Änderungsantrag ein Kriterium zur Förderung von aktiv Sporttreibenden 50+ eingefügt. Denn nicht nur Jugendliche, sondern auch Sporttreibende fortgeschrittenen Alters sollten von der Sportförderung profitieren.

Ratsherr Engelke (FDP) bat für den Änderungsantrag um eine nach Punkten getrennte Abstimmung.

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass es im vorliegenden Antrag um energetische Sportstättensanierung gehe und einer Sportstätte wäre es völlig egal wie alt die Personen seien die darin sportlich aktiv seien. Ein jeder sollte Sport in einer vernünftigen Umgebung betreiben dürfen und dafür gäbe es die energetische Sportstättensanierung. Mit der von der Verwaltung vorgelegten Drucksache wolle man erreichen die Schwelle der Richtlinien möglichst niedrig zu halten und das Einbinden neuer Hürden vermeiden.


TOP 9.1.
dazu Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.
(Drucks. Nr. 1345/2012)
Getrennte Abstimmung:
Gegen 7 Stimmen und 1 Enthaltung lehnte der Rat die Ziffer 1. des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE. nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1345/2012 ab.

Gegen 5 Stimmen und 1 Enthaltung lehnte der Rat die Ziffer 1. des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE. nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1345/2012 ab.

Gegen 3 Stimmen und 3 Enthaltungen beschloss der Rat zur Änderung der Grundsätze der Sportförderung in der Landeshauptstadt Hannover für das Programm „Energetische Sportstättensanierung in der Region Hannover“ nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1046/2012 mit 3 Anlagen.


TOP 10.
Antrag zur Änderung der Betriebkostenzuschüsse und Mietbedingungen für die Vermietung von Schuleinrichtungen
(Drucks. Nr. 0856/2012 mit 3 Anlagen)

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) erklärte, dass die Fraktion DIE LINKE. den Ausgangsantrag als auch den Änderungsantrag ablehnen werde, da die Sportvereine dadurch mit ca. 30.000 € zusätzlich belastet werden sollten.


TOP 10.1.
dazu Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucks. Nr. 1410/2012)
Mit 36 Stimmen gegen 18 Stimmen beschloss der Rat den Änderungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1410/2012.

Mit 39 Stimmen gegen 16 Stimmen beschloss der Rat in Verbindung mit der Drucksache Nr. 1410/2012 zur Änderung der Betriebskostenzuschüsse und der Mietbedingungen für die Vermietung von Schuleinrichtungen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0856/2012 mit 3 Anlagen.


TOP 11.
Anträge zu Flächennutzungsplanangelegenheiten

TOP 11.1.
219. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Groß-Buchholz / "Roderbruchmarkt - Süd" Entscheidung über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen, Feststellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1523/2012 mit 5 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat das 219. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover - Groß-Buchholz / „Roderbruchmarkt–Süd“, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1523/2012 mit 5 Anlagen.

TOP 11.2.
126. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Limmer, Ahlem / "Wasserstadt Limmer"

Entscheidung über Stellungnahmen,
Feststellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1528/2012 mit 5 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat das 126. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover - Limmer-Ahlem / „Wasserstadt Limmer“, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1528/2012 mit 5 Anlagen.


TOP 12.
Anträge zu Bebauungsplananglegenheiten

TOP 12.1.
Bebauungsplan Nr. 672, 4. Änderung, Hans-Böckler-Allee / ehem. AOK
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1056/2012 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat zum Bebauungsplan Nr. 672, 4. Änderung - Hans-Böckler-Allee (ehem. AOK), nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks.
Nr. 1056/2012 mit 3 Anlagen.

TOP 12.2.
Bebauungsplan Nr. 1369, 2. Änderung – Einkaufszentrum Altwarmbüchen -
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1468/2012 mit 3 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat zum Bebauungsplan Nr. 1369, 2. Änderung – Einkaufszentrum Altwarmbüchen, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks.
Nr. 1468/2012 mit 3 Anlagen.


TOP 12.3.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1759 - Hildesheimer Straße / Aegidiendamm - Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1529/2012 mit 5 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1759 - Hildesheimer Straße / Aegidiendamm, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1529/2012 mit 5 Anlagen.


TOP 12.4.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 522, 4. Änderung - Center am Kröpcke,
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1531/2012 mit 5 Anlagen)

Ratsherr Blaschzyk (CDU) erklärte, dass die CDU-Ratsfraktion der vorliegenden Drucksache nicht zustimmen werde. Ein Grund dafür sei die Zurückweisung der Stellungnahme eines Anwohners. Darin werde um eine nochmalige Überprüfung zum Baulärm und einer Beteiligung zum Standort des Brunnens gebeten, welchen der betreffende Anwohner seinerzeit zu einem nicht unerheblichen Teil mitfinanziert habe.

Ratsherr Hermann (SPD) zeigte sich erleichtert darüber, dass die CDU-Fraktion den Plan zur Rettung des Turms aufgegeben habe. Ferner sei der Standort des Brunnens seit Jahren ein Thema und es sei verwunderlich, dass der Standort nun zu einem Problem hochstilisiert würde. Durch die Anschlüsse sei der Brunnen ohnehin nur um wenige Zentimeter nach links oder rechts versetzbar.

Ratsherr Engelke (FDP) bemerkte ebenfalls, dass die CDU-Ratsfraktion bedauerlicher Weise den Plan zum Erhalt des Turms aufgegeben habe und fügte hinzu, dass wahrscheinlich nahezu 95% der Bürger für den Abriss desselben seien. Zur Stellungnahme des Anwohners erläuterte Ratsherr Engelke, dass man den Ausführungen zum Baulärm gerade noch so beipflichten könnte. Der Standort des Brunnens allerdings gäbe sehr wenig Spielraum für Diskussionen. Das Thema sei seit Jahren bekannt, der Brunnen zudem in seiner Flexibilität sehr eingeschränkt und deshalb sei die FDP-Ratsfraktion in diesem seltenen Fall einmal nicht auf der Seite des Bürgers.

Ratsherr Blaschzyk (CDU) merkte an, dass es nicht zu viel verlangt sei der Bitte eines Hausbesitzers nachzukommen, um diesen an der Entscheidungsfindung zum Standort des Brunnens zu beteiligen. Zudem sei in Bezug auf den Baulärm zumindest der Zeitraum zum Verlegen der Bodenplatten eindeutig zu lang gewesen.

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass die CDU-Ratsfraktion dem neutralen Beobachter suggerieren wolle, dass es sich bei dem Anwohner um einen Bürger handele, der sich um seine Nachtruhe beraubt fühle. Allerdings sei der Verfasser der Stellungnahme ein ortsansässiger Unternehmer und da es kein Grundrecht auf „Shoppen in totenstille“ gäbe, werde die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Antrag zustimmen.

Stadtbaurat Bodemann berichtete, dass es am Vortag (11.07.2012) eine Versammlung mit all den betroffenen Anliegern der Baustelle an der Ständerhausstraße gegeben habe. Der Bauherr habe dort detaillierte Ausführungen zu den bisherigen Baumaßnahmen gemacht und die zukünftig einzuleitenden Schritte erläutert. Dabei habe man den Eindruck gewonnen, dass die Klarheit der Darstellungen für eine deutliche Entspannung aller Beteiligter beigetragen habe. Weiter erörterte Stadtbaurat Bodemann, das der größte Teil der Arbeit mit dem Rückbau des Turms erledigt sei, so dass Beschwerden nur noch in Bezug auf die Vergangenheit erhoben werden könnten.

Ratsherr Hermann (SPD) stellte klar, dass kein unverhältnismäßig langer Zeitraum für das Verlegen der Bodenplatten benötigt würde. Es sei allgemein bekannt, dass zum Schutz des Weihnachtsgeschäfts im vergangenen Jahr nur eine provisorische Befestigung angebracht worden sei. Zudem habe man anfangs versucht den Wünschen der Anlieger nachzukommen, indem man den Rückbau des Turms in den Nachtstunden durchgeführt habe. Dieses Vorhaben habe man in der Form, aufgrund des enormen Lärmpegels, leider nicht bis zum Ende fortführen können.
Mit 40 Stimmen gegen 11 Stimmen beschloss der Rat zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 522, 4. Änderung - Center am Kröpcke, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1531/2012 mit 5 Anlagen.


TOP 12.5.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1745 - Färberstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1532/2012 mit 5 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 1745 – Färberstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks.
Nr. 1532/2012 mit 5 Anlagen.

A K T U E L L E S T U N D E

TOP 25.
Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema: "Es wird langsam Zeit: Frauen in die Chefetagen"
(Drucks. Nr. 1566/2012)

Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.) führte aus, dass nach 25-jähriger Gleichstellungspolitik der Fraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen nun der neue Gleichstellungsbericht vorläge. Dieser dokumentiere die Entwicklungen in den verschiedensten Berufsfeldern und zeige eine deutliche Verbesserung zu Gunsten der Frauen auf. Aber dies beträfe nicht die Spitzenpositionen in Unternehmen an denen die Stadt beteiligt oder die alleinige Eigentümerin sei. Dort betrage die Frauenquote peinliche 0,0 %! Das gesellschaftliche Klima habe sich in den vergangenen 25 Jahren grundlegend verändert. Es sei allerdings festzuhalten, dass dies nicht die oberen Unternehmensetagen beträfe. Es könne nicht angehen, dass zwar unter Praktikantinnen und Praktikanten das Geschlechterverhältnis noch in Ordnung sei, jedoch wenn es um gut dotierte Entscheidungspositionen gehe, Frauen komplett leer ausgehen würden. Weiter fragte Ratsfrau Pollok-Jabbi, ob man nicht festgestellt habe, dass Geschlechterverhältnisse nicht auch Machtverhältnisse seien und dass diese verändert werden sollten. Man kämpfe mit den Rahmenbedingungen von Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder mit der Vereinbarkeit von Pflege der älteren Generation und Beruf. Dies sei natürlich alles wichtig, denn diese sollten die Bedingungen für Männer und Frauen erleichtern, die unterschiedlichen Bereiche zu vereinbaren. Der Weg bis zur heutigen Entwicklungsstufe sei beschwerlich gewesen und nähme sich auch aktuell äußerst problematisch aus.
Ratsfrau Pollok-Jabbi kehrte zurück zum Thema und fragte, warum man in Hannover keine einzige Frau an der Spitze eines städtischen Unternehmens fände. Dies läge an der Qualifikation laute eine oft gebräuchliche Begründung. Nach den Ausführungen des Gleichstellungsberichts solle dies in der Verwaltung geändert werden. Es sei nur schwer vorstellbar, dass es keine kompetenten Frauen geben solle, die ein kommunales Unternehmen führen könnte. Alle Untersuchungen würden ergeben, dass Frauen keine berufsbezogenen Defizite gegenüber Männern hätten. Frauen hätten im Durchschnitt gleiche oder höhere Bildungsabschlüsse, Qualifikationen sowie Führungskompetenzen vorzuweisen. Heute seien der Arbeitsmarkt und die oberen Führungsebenen immer noch von Männern geprägt. Das habe dazu geführt, dass sich eine Vorstellung von Karriere gebildet habe, die von männlichen Eigenschaften wie Dominanz, Selbstsicherheit und Autonomie geprägt sei. Demnach würden Führungspositionen und Führungsverhalten als erstes mit Männern in Verbindung gebracht. Angesichts der Forschung sei jedoch zu bezweifeln, dass Männer bessere Eigenschaften für eine Führungsposition mitbringen würden als Frauen. Hierzu könne lediglich auf die so genannte „gläserne Decke“ verwiesen werden, also alle unsichtbaren Prozesse und Faktoren, die Frauen effektiv vom Zugang in Führungspositionen abhielten. Ohne klare Vorgaben, die schon lange von der Fraktion DIE LINKE. geforderte Quote, bleibe ein Mentalitätswandel reines Wunschdenken. Gleichzeitig würden Frauen auch aus wichtigen, beruflichen Netzwerken weitgehend ausgeschlossen und das Muster „Männer berufen Männer“ sei weiterhin sehr stark verbreitet. In den 200 größten Unternehmen seien nur 2,5 % der Spitzenpositionen von Frauen besetzt. In keiner anderen deutschen Landeshauptstadt sei die Frauenquote in Spitzenpositionen von kommunalen Unternehmen so schlecht wie in Hannover, obwohl die Politik Einfluss nehmen könne. Ratsfrau Pollok-Jabbi forderte die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und SPD dazu auf sich in Zukunft stärker für Frauen in Führungspositionen kommunaler Unternehmen einzusetzen. In diesem Punkt seien die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen bisher am eigenen Anspruch gescheitert. Die Damen und Herren der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD seien in Aufsichtsräten vertreten und hätten volles Mitspracherecht, wenn es um die Besetzung von Führungspositionen gehe. Es stelle sich die Frage, wie diese ihrer Verantwortung nachgekommen wären. Denn die Landeshauptstadt würde seit vielen Jahren von SPD und Bündnis 90/Die Grünen regiert. Wenn die Hamburger Studie nicht die Wunde in den Finger gelegt hätte würde sich wahrscheinlich überhaupt nichts ändern. Die Fraktion DIE LINKE. habe bereits im vergangenen Jahr einen Antrag mit der Forderung nach einer Handlungsstrategie zur Frauenförderung für die 1. Führungsebene eingebracht. Dieser Antrag sei natürlich abgelehnt worden. Es sei ein Jahr vergangen und man stünde an gleicher Stelle, nur dass der Mangel nun auch noch wissenschaftlich dokumentiert worden sei. Die Fraktion DIE LINKE. fordere deshalb eine fundierte Handlungsstrategie, die aufzeige wie das Problem angegangen werden könne.

Ratsfrau Fischer (SPD) führte aus, dass man seit über 60 Jahren das Grundgesetz habe. Darin werde in Artikel 3 Abs. 2 ausgeführt, dass Frauen und Männer nicht nur gleichberechtigt seien, sondern auch, dass der Staat auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinweisen solle. Man sei also verpflichtet entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Auch und vor allem im Rahmen der kommunalpolitischen Möglichkeiten. Es werde langsam Zeit, Frauen in die Chefetagen, laute das Thema der Aktuellen Stunde. Auch wenn man mit der Zahl der Frauen in Führungspositionen nicht zufrieden seien könne, solle man in Bezug auf die Arbeit in der SPD-Ratsfraktion nicht von halbherzigen Versuchen sprechen. Die SPD-Fraktion habe das Thema schon lange Zeit im Blick und sei bei der Stadtverwaltung in Hannover auf einem guten Weg. Exemplarisch sei in diesem Zusammenhang nur die Implementierung des Gender Mainstreaming zu nennen. Zum Dank an die Förderung und vielfältiger Möglichkeiten zur Vereinbarung von Familie und Beruf, sei der Anteil von Frauen in Führungspositionen bei der Verwaltung stetig gestiegen. Dank des Antrages der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD und einer entsprechenden Anhörung zum Thema wisse man nun, wie sich die Geschlechter spezifische Verteilung der Beschäftigten in den Betrieben mit städtischer Beteiligung darstelle und welche Maßnahmen es zur Frauenförderung gäbe. Den Betrieben habe man in diesem Rahmen gezeigt, dass man beim Thema „Frauen in Führungspositionen“ Engagement erwarte. Der Gleichstellungsausschuss würde zukünftig jährlich Auskunft über die Entwicklung erhalten, Dank eines Antrages der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD. In der letzten Sitzung des Ausschusses habe man zudem beschlossen, dass die Verwaltung bei der Umsetzung der EU-Charta zur Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene, auch auf nichtstädtische Unternehmen und öffentliche Einrichtungen übertragen werden solle, um auch dort den Anteil an Frauen in Führungspositionen zu erhöhen. Das kaum Frauen in den Chefetagen vertreten seien, wäre kein lokales, sondern ein bundesweites Problem. Von der Bundesebene aus müsste die gesetzliche Forderung nach einer Frauenquote kommen. Die zuletzt von CDU-Ministerin Schröder geforderte FlexiQuote mit einer Selbstverpflichtung der Unternehmen wäre allerdings keine Lösung. Deshalb begrüße man den im März 2012 von der Bundes-SPD in den Bundestag eingebrachten Gesetzesentwurf. Weiter erläuterte Ratsfrau Fischer, dass es bei den europäischen Nachbarstaaten viele gute Ansätze gäbe. In Norwegen habe die Einführung einer gesetzlichen Quote von 40 % in den Aufsichtsräten dazu geführt, dass heute mehr und jüngere Frauen in die Vorstände aufrückten. Eine Studie aus dem Hause Ernst & Young sei zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich für Unternehmen lohne gemischte Vorstände zu haben. Unternehmen mit weiblichen Vorstandsmitgliedern würden sich im Hinblick aller Kennziffern besser entwickeln - im Bereich Umsatz und Gewinn sogar deutlich besser. Ebenso in Finnland, Frankreich, Dänemark, den Niederlanden, Spanien und Österreich würden inzwischen Frauenquoten gelten. Die Quote sei demnach Alltag. Nicht in Deutschland aber bei vielen europäischen Nachbarn und bei der SPD-Ratsfraktion in Hannover. In der SPD-Ratsfraktion seien fast ebenso viele Frauen wie Männer vertreten. Zudem lege man großen Wert auf eine ausgewogene Besetzung bei der Ausschussvorsitz- und Sprecherverteilung. 48 % der SPD-Aufsichtsratsvertreter seien Frauen. Bei der CDU-Ratsfraktion seien das traurige 15 %. Man werde nicht nur bei der SPD selbst, sondern auch bei der Verwaltung sowie den Betrieben mit städtischer Beteiligung den Anteil an Frauen in Führungspositionen im Auge behalten und erhöhen. Der Rat der Stadt und die Verwaltung würden auf den Beschluss der SPD-Ratsfraktion hin gemeinsam daran arbeiten. Man strebe für Führungspositionen in den Unternehmen mit städtischer Beteiligung eine
40 %-Quote für Frauen an und würde entsprechende Personalkonzepte einfordern. Bei Neubesetzungen von Geschäftsführungen würde man sich dafür einsetzen, dass bei gleichen Qualifikationsvoraussetzungen vorrangig Frauen berücksichtigt würden, bis ein paritätisches Verhältnis erreicht sei. Ratsfrau Fischer endete mit einem Zitat von Alice Schwarzer:“Frauen seien nicht die besseren Menschen, sie hatten bisher nur nicht viele Gelegenheiten sich die Hände schmutzig zu machen!“ und gab die Aufforderung aus, dass die Frauen anpacken und sich die Hände schmutzig machen sollten.

Ratsherr Küßner (CDU) bedauerte, dass der für den Gleichstellungsausschuss zuständige Dezernent nicht anwesend sei. Dieser würde in Sonntagsreden immer wieder hervorheben, dass er sich für die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie Behinderten und Nichtbehinderten einsetze. Allerdings sei es auffällig, dass der Dezernent immer dann keine Zeit aufbringen könne, wenn Fakten und Taten anstünden. Das zeige ganz eindeutig wie wichtig der Führung der Stadt und den Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Thema Gleichstellung wirklich sei. Abgesehen von schönen Reden und Beschlüssen sei das Ergebnis Null. So titelte auch „die Welt online“ in ihrer Ausgabe vom 03. Juni 2012: „Erfurt Topp, Hannover hopp“ – 0 % Frauen in Führungspositionen! Das bestätige die Einschätzung der CDU-Ratsfraktion, dass in Hannover mit dem Thema Frauen in Führungspositionen fahrlässig umgegangen würde. Der einzige Lichtblick sei die 16 %-ige Frauenquote im Kreise der Dezernenten. Weiter führte Ratsherr Küßner aus, dass der kürzlich veröffentlichte Bericht der Gleichstellungsbeauftragten der Landeshauptstadt Hannover beschönigend dargestellt worden sei. Die einzige Möglichkeit eine Gleichstellung bei der Landeshauptstadt Hannover erkennen zu können, sei bei den Reinigungskräften und Küchengehilfen gegeben. In den Führungspositionen, wo das Geld verdient werde, seien nur sehr wenige oder gar keine Frauen beschäftigt. Als großes Beispiel für das Selbstverständnis der CDU-Ratsfraktion im Umgang mit der Gleichstellung benannte Ratsherr Küßner die Fraktionsgeschäftsstelle der CDU-Ratsfraktion. Dort wären bis auf einen Mann ausschließlich Frauen beschäftigt und ergänzte, dass diese gut funktioniere, obwohl fast nur Frauen dort angestellt seien. Die Gleichstellungspolitik der SPD-Fraktion und deren Programme beurteilte Ratsherr Küßner nicht als halbherzig, sondern sei völlig ohne Herz gemacht worden. Die angeblich fehlenden Qualifikationen der Frauen seien damit zu widerlegen, dass in den Abiturklassen fast 70 % Frauen vertreten seien. Abschließend wies Ratsherr Küßner darauf hin, dass die CDU-Fraktion nicht ständig DAX-Unternehmen mit ihren Forderungen belästigen, sondern dass man bei den städtischen Unternehmen anfangen wolle. Dort sei die Große Chance dazu gegeben, denn überall in der 2. Führungsebene seien Frauen vertreten. Auf die Stadtwerke Hannover AG kämen in naher Zukunft personelle Umbesetzungen in der Führungsebene zu. An die Spitze des Unternehmens sollte eine Frau gestellt werden!

Ratsfrau Nolte-Vogt (Bündnis 90/Die Grünen) widerlegte das von der CDU-Fraktion skizzierte Bild zum Gleichstellungsbericht und wies darauf hin, dass z.B. bei den AT-Verträgen eine 50 % und bei den E-14-Stellen sogar 51 % Frauenquote erreicht würden. In der Finanzverwaltung und dem Umweltdezernat seien mehrere Führungspositionen mit Frauen besetzt.
Weiter führte Ratsfrau Nolte-Vogt aus, dass es in Bezug auf die Chefetagen der 17 Beteiligungsgesellschaften, tatsächlich die Zeit der Frauen gekommen seien sollte. Denn es sei höchst unbefriedigend, dass nicht mehr Frauen in Führungspositionen vertreten wären. Die Bestandsaufnahme bei den Betrieben mit städtischer Beteiligung vermittle ein differenziertes Bild. In einem Unternehmen mit einem Frauenanteil von nur 17 % sei ein Anteil der Frauen von 40 % in der 2. Führungsebene durchaus bemerkenswert. Bei einem anderen Unternehmen mit einem Frauenanteil von 57 % seien hingegen erst auf der 4. Führungsebene 40 % Frauen vertreten und bei allen 17 Unternehmen fehlten die Frauen in der 1. Führungsebene komplett. Frauen hätten die besseren Zeugnisse und die besseren Studienabschlüsse, kämen aber in den Führungsetagen nur selten an. Die Ursachen dafür seien in den immer noch vorherrschenden strukturellen Barrieren begründet. Frauen leisteten immer noch den überwiegenden Teil der Hausarbeit und würden deshalb häufig nur in Teilzeit arbeiten und das in einer Phase in der die männlichen Kollegen die ersten Schritte auf der Karriereleiter nach oben erklimmen würden. Die Rollenvorstellungen änderten sich nur langsam, aber sie änderten sich. Dazu käme, dass von Menschen in Führungspositionen in der Regel Arbeitszeiten erwartet würden, die weit über einen acht Stunden Arbeitstag hinaus gingen. Skandinavische Erkenntnisse würden zeigen, dass Frauen erst dann gleichberechtigt in Führungspositionen aufrückten, wenn es gesetzliche Quoten gäbe und wenn sich Männer selbstverständlicher in die tägliche Familienarbeit einbrächten. Erst wenn das „Risiko Kind“ auch bei Männern auftrete, würden sich die überlangen Arbeitszeiten verändern. Zu beobachten sei, dass Frauen in Führungspositionen häufiger keine Kinder hätten. Karriere fördernde Betriebswechsel, die häufig mit einem Ortswechsel verbunden seien begünstigten den Verzicht auf Familie. Die Frage:“Kind oder Kariere?“ sei nicht akzeptabel. In diesem Zusammenhang müssten Änderungen stattfinden. Nicht nur von Müttern, sondern auch von Vätern, die ihre Familienpflichten ernst nähmen. Die Anhörung im Gleichstellungsausschuss im Februar 2012 habe ergeben, dass sich die Betriebe in unterschiedlicher Weise auf den Weg gemacht hätten. Es sei weiterhin die Aufgabe von Politik und Verwaltung in den Aufsichtsräten der Beteiligungsunternehmen für die Zielsetzung von mehr Frauen in die Führungsetagen zu werben und entsprechende Zielvorstellungen anzustoßen. Jeder Betrieb müsse seine eigene Handlungsstrategie entwickeln. Der Beteiligungsbericht werde zukünftig die weitere Entwicklung des Frauenanteils in den Führungsetagen öffentlich machen. Dies werde die Betriebe weiter sensibilisieren auf dem Weg zu einer verbesserten Frauenquote. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wolle eine Quote von 40 % in allen Führungspositionen. Die Realisierung werde Zeit benötigen, denn es fehle schlichtweg auch an Gelegenheiten. Nur eine frei werdende Position könne mit einer Bewerberin neu besetzt werden. Diese Gelegenheiten seien selten. In den vergangenen fünf Jahren habe es eine einzige Bewerbersituation für eine 1. Führungsposition gegeben und auf diese Stelle habe sich nicht eine einzige Bewerberin gefunden. Klare gesetzliche Vorgaben würden helfen Hemmnisse abzubauen. Man sollte dort anfangen wo man es beeinflussen könne. Damit sei der Rat gemeint, durch den man unmittelbar Einfluss nehmen könne auf die Besetzungen der Aufsichtsräte. Abschließend wies Ratsfrau Nolte-Vogt darauf hin, dass der Frauenanteil in den Aufsichtsräten aktuell bei über 40 % läge. Es hätten 50 % sein können, wenn die CDU-Fraktion nicht nur drei Frauen von insgesamt 16 Ratsmitgliedern berufen hätte. Das sei der Eindruck den die CDU-Ratsfraktion zur Gleichstellung hinterlasse.

Ratsfrau Bruns (FDP) führte aus, dass sich zu dem Thema Frauen in die Führungsetagen alle Anwesenden einig seien und diesen zudem grundsätzlich für erstrebenswert hielten. Uneinigkeiten bestünden nur darüber, auf welchem Wege dies zu erreichen sei. Es gäbe hochintelligente und gut ausgebildete Frauen. Dies beginne bei den Abiturientinnen, setze sich bei den Universitätsabsolventinnen fort und müsse nun irgendwie in Richtung der Führungspositionen weitergeführt werden. Die FDP-Ratsfraktion sei gegen eine starre Quote und halte diese für den falschen Weg. Eine verordnete Zwangsquote lindere nur die Symptome, anstatt die Ursache zu bekämpfen. Diese sei als Eingriff in die unternehmerische Freiheit zu bewerten. Einem Arbeitgeber vorzuschreiben, wem er welche Posten zu geben habe, verstoße für die FDP-Fraktion eindeutig gegen die Vertragsfreiheit. Man würde komplett an der Lebenswirklichkeit vorbei diskutieren, wenn man über eine Zwangsquote für Vorstände und Aufsichtsräte sämtlicher Unternehmen, die in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft organisiert seien und der Mitbestimmung unterliegen würden, debattiere. Über 15.000 dieser Unternehmen seien mittelständische oder Familienbetriebe mit oft nur einem oder wenigen Vorständen. Eine Zwangsquote würde diese Betriebe vor große Probleme stellen und sei aus Sicht der FDP-Ratsfraktion mittelstandsfeindlich. Weiter erläuterte Ratsfrau Bruns, dass eine Ursachenminimierung auf den Tenor:“Männer lassen Frauen nicht in Führungspositionen!“, weder zielführend sei noch gäbe dies die Wirklichkeit wieder. Der Faktor Zeit sei ein wichtiger Bestandteil auf dem Weg zur Gleichstellung. Die Wirtschaft müsse Mütter und aber auch Väter durch flexiblere Arbeitszeiten unterstützen. Dabei seien Kindertagesstätten und Ganztagsschulen wichtige flankierende Maßnahmen und dort müsse die Politik gestaltend eingreifen. Die FDP-Fraktion halte einen Wandel auch ohne Quote für möglich. Zudem beweise das Beispiel ihrer Vorrednerin, dass auch Zwangsquoten keine Prozentzahlen in die Höhe treiben könnten, wenn keine Bewerberinnen zu finden seien. Die Unternehmen hätten schon lange realisiert, dass man auf hervorragend ausgebildete Frauen nicht verzichten könne. Immer mehr Studien würden belegen, dass gemischte Teams mehr Gewinn erwirtschafteten sowie kreativer und effektiver arbeiteten. Die Bilanz zur Anhörung aus dem Gleichstellungsausschuss, zeige jedoch deutlich, dass die Landeshauptstadt Hannover dies noch nicht erkannt habe. Dazu würde sich die Frage eröffnen, ob den Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen der politische Wille fehle um entsprechende familienpolitische Rahmen zu setzen. Und warum könne es der Stadt nicht gelingen in den Unternehmen mit städtischer Beteiligung Verhältnisse zu schaffen, die es Frauen erlaubten in Führungspositionen zu gelangen? Nicht zuletzt im Hinblick auf den real werdenden Fachkräftemangel könne und dürfe sich die Landeshauptstadt diese fragwürdige Familien- und Personalpolitik nicht mehr leisten. Die Lösung läge nicht an der Einführung einer Quote, sondern in der Schaffung von Rahmenbedingungen die es erlaubten, dass Führungskräfte entsprechend ihrer Kompetenz und ihrer Qualität auszusuchen seien und nicht aufgrund des Geschlechts. Abschließen wies Ratsfrau Bruns darauf hin, dass die FDP-Ratsfraktion eine 50 %-ige Quote habe und dass man demnächst wohl einen Männerbeauftragten benötigen werde, da in der FDP-Fraktionsgeschäftsstelle nur Mitarbeiterinnen beschäftigt seien.

Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) merkte an, dass er sich kurz fassen werde, da das Thema nicht für eine Aktuelle Stunde geeignet sei. Dies sei lediglich eine Neuauflage eines Antrages der Fraktion DIE LINKE. zur Frauenförderung in Betrieben mit städtischer Beteiligung aus dem Juni 2011. Die aktuellen Diskussionen zur Problematik seien bereits 2010 mit einer entsprechenden Drucksache eingeleitet worden. Eine Bestandsaufnahme zu dem Thema sei im Frühjahr 2011 vorgelegt worden. Die Debatte habe in Folge dessen die Haushaltsplanberatungen begleitet und sich bis in den Monat Juni im Gleichstellungsausschuss fortgesetzt. Ferner habe es im Frühjahr 2012 dazu eine Anhörung ebenfalls im Gleichstellungsausschuss gegeben. Weiter führte Ratsherr Dr. Junghänel aus, dass man in Reihen der PIRATEN-Fraktion verwundert darüber gewesen sei, dass der eigene Antrag auf mehr Transparenz nicht angenommen worden sei. Man habe mit dem Antrag bewirken wollen, dass der Gleichstellungsausschuss zukünftig rechtzeitig informiert würde, wenn Führungspositionen in städtischen Unternehmen besetzt werden sollten. Dieser Antrag sei ebenso von der Fraktion DIE LINKE. als auch von den Fraktionen, welche die Politik in Hannover seit mehr als einem Vierteljahrhundert in Hannover beherrschten, abgelehnt worden. Die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen seien bisher am eigenen Anspruch gescheitert, denn in keinem der 17 Unternehmen mit städtischer Beteiligung sei eine Frau in die 1. Führungsposition aufgestiegen. Abschließend wies Ratsherr Dr. Junghänel darauf hin, dass die Fraktion DIE LINKE. eine Aktuelle Stunde hätte beantragen können, wenn in naher Vergangenheit eine dieser Führungspositionen in den Betrieben mit städtischer Beteiligung zu Unrecht nicht an eine Frau vergeben worden sei. Ein wirklich aktuelles Thema werde im Anschluss auf Antrag der PIRATEN-Fraktion behandelt.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) führte aus, dass sich die Fraktion DIE HANNOVERANER selbstbewusste und selbstbestimmte Frauen wünsche, Man habe nichts dagegen, dass es weibliche Chefs gäbe. Man wisse auch, dass die Frauen in Deutschland in den vergangenen Jahren in allen Bereichen gegenüber den Männern nicht nur aufgeholt, sondern diese in Teilen sogar überholt hätten. Die Anzahl weiblicher Abiturienten übersteige die der männlichen im vergangenen Jahrzehnt deutlich. In einigen Jahren sogar im Verhältnis eins zu zwei. Die immer noch vergleichsweise geringe Zahl weiblicher Personen in Führungspositionen in Verwaltung und Wirtschaft scheine dazu im Gegensatz zu stehen. Es eröffne sich ihm vielmehr die Frage, ob sich das Verhältnis in den Führungsetagen nicht parallel zum Bevölkerungsdurchschnitt bewegen müsste. Die rhetorische Frage beantwortete Ratsherr Wruck dahingehend, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER der Ansicht sei, dass dies nur der Fall seien könne, wenn in der Bevölkerung, speziell in der femininen Hälfte, ein Bedürfnis danach bestünde und wenn die Entwicklung zur Auswahl der Besten auf natürliche Weise auf eine Parität der Geschlechter in Führungspositionen hinsteuere. Man habe auch nichts dagegen, wenn sich im Laufe der Zeit eine weibliche Mehrheit in den Chefetagen etablieren würde. Sofern dabei das Leistungsprinzip den Ausschlag gäbe. Eine Steuerung von oben etwa durch Quoten lehne man ab. Die meisten etablierten Parteien wollten dem bisherigen Defizit an Frauen in den Chefetagen abhelfen, indem man beabsichtige Zwangsquoten einzuführen. Die Fraktion DIE HANNOVERANER hingegen lehne Quoten zur Erhöhung des Anteils an Frauen in Führungspositionen ab, wie man grundsätzlich Quoten zur Zusammensetzung von personellen Gruppen ablehne. Dafür gäbe es mehrere gute Gründe. Man sei der Auffassung, dass das wichtigste demokratische Prinzip das Leistungsprinzip sei. Quoten seien tendenziell undemokratisch und leistungsfeindlich und würden den Gleichheitsgrundsatz verletzen. Denn diese würden häufig den Personen ihrer Chancen berauben, die nicht durch eine Quote bevorteilt würde, selbst wenn diese besser sei als die Quotenperson. Die bisherige Erfahrung mit Frauen in einer Führungsposition habe insgesamt ergeben, dass Frauen vielfach einer Führungsaufgabe genauso gut gewachsen seien wie Männer. Wenngleich es allerdings auch Beispiele dafür gäbe das Frauen nicht davor gefeit seien, gleiche oder ähnliche Fehler zu begehen wie Männer. Diese gravierenden Fehler männlicher als auch weiblicher Personen würden sich beispielsweise in Ignoranz, Inkompetenz, Intransigenz, Unduldsamkeit, beratungsresistenz und Allmachtsgefühlen ausdrücken. Diese Schwächen würden sich in Beispielen bei weiblichen und männlichen Politikern leicht nachweisen lassen. Dafür müsse nicht nur die frühere britische Premierministerin Thatcher herhalten. Dazu könne man ebenso auch Bezug nehmen auf aktuelle Ereignisse in Deutschland. Wo eine Bundeskanzlerin Merkel mit ihrer Europa-Rettungsaktion dabei sei die gesamte finanzielle Zukunft Deutschlands zu gefährden und sich dabei absolut Beratungsresistent zeige. Auch andere führende Politikerinnen hätten gezeigt, dass Frauen in Führungspositionen nicht unbedingt eine qualitativ bessere Arbeit ablieferten als Männer. Die Fraktion DIE HANNOVERANER interessiere also nicht ob jemand Mann oder Frau sei, sondern nur ob jemand qualifiziert sei. Viel wichtiger als irgendwelche Quoten sei, dass auch Frauen, die schon die Last zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu tragen hätten, in die Lage zu versetzen, darüber hinaus auch noch Spitzenpositionen anstreben zu können. In diesem Zusammenhang wäre die Politik in besonderer Form gefordert. Dafür bedürfe es keiner Experimente, sondern man müsste sich nur an den positiven Beispielen aus Frankreich und Skandinavien orientieren. Denn man wünsche sich sowohl mehr Frauen in Chefsesseln, als auch eine positive demographische Entwicklung in dieser rasant vergreisenden Gesellschaft. Es sei ein Armutszeugnis, dass fast 50 % der Akademikerinnen in Deutschland auf Kinder verzichten würden, weil es offenbar in Deutschland die Vereinbarkeit von Kariere und Kinder nur ansatzweise gäbe. Die Begründung fehlender finanzieller Mittel lasse die Fraktion DIE HANNOVERANER, in einer Zeit wo Deutschland halb Europa und sein Bankensystem finanziere, nicht gelten.

Ratsherr Neudahm (WfH) machte ebenso wie seine VorrednerInnen deutlich, dass mehr Frauen in Führungspositionen aufsteigen sollten und gab allerdings auch zu bedenken, ob dies über eine Frauenquote geschehen müsse. Im Weiteren trug Ratsherr Neudahm seine persönlich, beruflichen Erfahrungen zu diesem Thema vor und erläuterte, dass in seiner Gaststätten GmbH eine Dame die Führungsposition bekleide. Nicht weil diese eine Frau sei, sondern weil diese die beste Qualifikation für diese Aufgabe besitze. Wenn alle Arbeitgeber in diesem Sinne entscheiden würden, wäre das Ziel mehr Frauen in Führungspositionen auch ohne gesetzliche Quote erreichbar.

Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.) fasste noch einmal zusammen und erörterte, dass Hannover entgegen der Aussagen von der SPD-Fraktion im Vergleich zu anderen Städten eben noch nicht auf einem guten Weg sei. In Erfurt läge die Frauenquote bei 40 %, in Wiesbaden bei 33 % und in Düsseldorf bei 27 % und zu beachten sei ferner der Unterschied zwischen Verwaltung und den städtischen Unternehmen. Zudem hätten es die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu Regierungszeiten auf Bundesebene versäumt, bereits damals eine Frauenquote einzuführen. An die CDU-Fraktion gerichtet sei zu bemängeln, dass derzeit lediglich über eine Flexiquote nachgedacht würde und konkretere Maßnahmen überhaupt keine Berücksichtigung fänden. In Richtung der PIRATEN-Fraktion stellte Ratsfrau Pollok-Jabbi richtig, das z.B. in Bezug auf die union-boden GmbH eine andere Variante, mit einer Frau an der Spitze, möglich gewesen wäre.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) empfahl zum Thema Frauen in Führungspositionen in Richtung der Fraktion DIE LINKE., dass diese doch in ihrer eigenen Fraktion gleich damit anfangen könnten eine Frau zur Fraktionsvorsitzenden zu machen.

Die Aktuelle Stunde wurde von 17.00 Uhr bis 17.36 Uhr durchgeführt.


TOP 32.
Antrag der PIRATEN-Fraktion zur Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema: Die Landeshauptstadt, das Logistikzentrum und der Landtagswahlkampf"
(Drucks. Nr. 1736/2012)

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) wählte eine leicht provokative Variante zur Einleitung und erläuterte die Begrifflichkeit eines Distributionszentrums und die Zusammenhänge als auch Umstände einer gescheiterten Ansiedlung eines Weltkonzerns in der Landeshauptstadt Hannover. Weiter führte Ratsherr Hillbrecht aus, dass es sich auch der Rat der Stadt nicht leicht mit der Ansiedlung des Logistikzentrums gemacht habe und dieses schnell zu einem Brennpunkt für politische und gesellschaftliche Visionen avancierte. Es sollte möglichst wenig Energie verbraucht werden und mit Solartechnologie gearbeitet werden. Dazu sollten begrünte Außenwände und An- und Abfahrtsrouten für den Lieferverkehr entstehen. Im Weiteren wies Ratsherr Hillbrecht auf die zweifelhafte Kritik aus der Niedersächsischen Landesregierung hin. Allen voran habe der niedersächsische Wirtschaftsminister Jörg Bode (FDP) das Verhalten der Landeshauptstadt als absolut inakzeptabel bezeichnet und dafür sogar Kritik von seinem FDP-Kollegen Ratsherrn Engelke hinnehmen müssen. Zudem habe man aus Kreisen von Landesvertretern vernehmen können, das ein Grundstücksverkauf nur im Einklang mit einem CDU-Wohlgefallen zu akzeptieren sei. Weiter berichtete Ratsherr Hillbrecht, dass man nun einen neuen Vertragspartner für die Ansiedlung am Kronsberg präsentiert habe. Das Unternehmen netrada betreibe über das Internet (net) Handel (trade) mit Mode aus der Bekleidungsbranche und zeige keine Beklommenheit den eigenen Namen in der Öffentlichkeit preiszugeben. Die PIRATEN-Fraktion trete einem Unternehmen, welches die Chancen des Internets erkenne und nutze, grundsätzlich immer aufgeschlossen gegenüber. Ferner sollte man den derzeitigen niedersächsischen Wirtschaftsminister darüber aufklären, dass Deutschland der zweitwichtigste Markt für Online-Mode in Europa sei und dass man sich deshalb über eine Ansiedlung eines solch wichtigen „Mitspielers“ aus dieser Branche in Hannover eigentlich nur freuen sollte. Der Rat der Stadt werde nach der Sommerpause über die Erweiterung des Unternehmens befinden und könne vorab über die öffentliche Drucksache nur ins Schwärmen geraten. Energiearm, begrünt, mit Solarzellen, kostenlosen Parkplätzen und Jobticket, Lieferanten-An und -Abfuhr über den Schnellweg und ein unbeleuchtetes Gebäude in den Nachtstunden seien die Eckpfeiler des Antrages. Abschließend wies Ratsherr Hillbrecht darauf hin, dass eine Wirtschaftsansiedlung dieser Größe immer Fragen aufwerfe. Diese Fragen müsse man offen stellen und diskutieren. Ein Drittel der Mitarbeiter müsse nicht direkt von netrada eingestellt werden. Dazu müsse geklärt werden, ob dessen Arbeitsverträge ebenfalls den ver.di-Modalitäten unterlägen. Weiter müsse erläutert werden, wie sich die Stadt in die Kindertagesstätten-Kooperation einbringen wolle und welche Auswirkungen die Ansiedlung auf das Wohngebiet am Kronsberg haben könnte. Klarzustellen sei bei einer Ansiedlung in dieser Größenordnung allerdings, dass nicht nur Fragen gestellt werden sollten, sondern die Lösungen dafür zu finden seien. Man sollte nicht immer nur die Risiken suchen, sondern auch die Chancen erkennen. Zwei grundsätzliche Erkenntnisse sollten aber auf jedem Fall festgehalten werden. Zum einen, dass der Landtagswahlkampf ganz offensichtlich begonnen habe. Zum zweiten, dass US-amerikanische Weltkonzerne weder die politischen Gremien noch die Administration deutscher Großstädte unterschätzen sollten.

Beigeordnete Kastning (SPD) führte aus, dass die Landeshauptstadt Hannover und ein Distributionszentrum gut zusammen harmonierten. Hannover sei ein attraktiver Standort für eine Logistikansiedlung. Die verkehrsgünstige Lage, der leistungsstarke Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) und das Arbeitskräftepotential hätten ein international tätiges Unternehmen, amazon, auf Hannover aufmerksam gemacht. Dieser Konzern habe sich auf den Weg gemacht und erwogen den Standort für Norddeutschland in Hannover zu errichten. Dieses Vorhaben habe sich dann doch zerschlagen. Weiter erläuterte Beigeordnete Kastning, dass ein Distributionszentrum und Hannover auch deshalb zusammenpassen würden, da in der Landeshauptstadt eine leistungsstarke Verwaltung agiere. Diese habe die wichtigen und richtigen Verfahrensschritte mit Blick auf das Unternehmen in die Wege geleitet. Das Bebauungsplanverfahren sei eingeleitet worden. Die Ansiedlung sei mit ordentlichen Gutachten unterfüttert und dadurch diskussionsfähig für die Bürgerinnen und Bürger im Dialog mit der Politik und der Verwaltung gemacht worden. Zudem würde die Politik in Hannover derartige Ansiedlungsprozesse konstruktiv begleiten, aber auch relevante Anliegen von Anwohnern in Anträge formulieren. Im März 2012 sei der Auslegungsbeschluss inhaltlich mit wesentlichen Forderungen aus der Politik, basierend auf einem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD, mit großer Mehrheit angenommen worden. Darin seien energetische Baustandards sowie Lärm- und Lichtschutz, Bürgerdialog, Jobticket und wichtige Fragen der Verkehrslenkung aufgenommen worden. Ferner hätten Vertreter des Rates, der Verwaltung und der Bürgerinitiative das Distributionszentrum von amazon in Bad Hersfeld besichtigt. Dass die Landeshauptstadt ein verlässlicher Partner in Bezug auf Ansiedlungsvorhaben sei, unterstrich Beigeordnete Kastning mit dem Verweis auf das Unternehmen Boehringer und dem ECE Projektmanagement. Weiter erläuterte Beigeordnete Kastning, dass sich amazon über einen langen Zeitraum bedeckt und unverbindlich gehalten habe. Das netrada nun, mit allen angesprochenen Vorarbeiten, seine Expansionspläne hier in der Region am Standort der Landeshauptstadt umsetzen könne sei aus Sicht der SPD-Ratsfraktion eine gute Sache. Netrada sei bereit eins zu eins in die geschaffenen Bedingungen einzutreten, welche der Rat bereits zum Bau, Verkehr und Bürgerdialog gesetzt habe. Das Unternehmen sei offen und transparent in seinen Vorhaben und das seien Punkte die man in Hannover schätze. Zum Abschluss wies Beigeordnete Kastning in Zusammenhang mit dem Stichwort Landtagswahlkampf darauf hin, dass die Thematik zur Ansiedlung der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderung zuzuordnen sei. Die Ansiedlung würde von allen Fraktionen des Rates begrüßt und positiv durch die Medien begleitet. Es sei zudem zu hoffen, dass sich die Aufregung in den Reihen der Landesminister relativ zeitnah lege. Denn frei nach Morpheus bleibe festzuhalten:“Lieber ein bisschen Aufregung um einen gefangenen Fisch, als ein leeres Netz!“

Ratsherr Blaschzyk (CDU) erklärte, dass sich die CDU-Ratsfraktion gern zu dem Thema mit der PIRATEN-Fraktion auseinander gesetzt hätte. Man erachte das Gremium Rat als wichtig und bedauere daher die „klamaukartige“ Einbringung des Themas. Da die CDU-Fraktion keine Büttenrede vorbereitet habe, werde man sich nicht an der Aktuellen Stunde beteiligen.

Ratsfrau Westphely (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass in der aktuellen Debatte zur Absage von amazon und einer Zusage für netrada ein Wirtschaftsminister 2.000 Dauer- und 4.000 Saisonarbeitsplätze erfände, die dem Land Niedersachsen verloren gehen würden. Dieser erhalte zudem einen fragwürdigen Beistand von empörten Kabinettskollegen aus der CDU, die sich durch ihre eigenen Spekulationen – für wen sie eigentlich im Messe-Aufsichtsrat gestimmt hätten, getäuscht fühlten. Ratsfrau Westphely erwog, dass dieses Manöver auf Landesebene eine ernste Komponente habe. Die Wirtschaftsexperten der CDU hätten immer wieder gefordert, dass man sich für belastbarere Zahlen und bessere Arbeitsbedingungen am Standort Kronsberg einsetzen müsse. Dies sei nun geschehen! Vertraglich festgelegt seien 500 Arbeitsplätze, die mit einem hohen Millionenbetrag an Strafzahlungen bewährt seien. Diese seien mit einem ver.die-Tarifvertrag sowie einem Gehalt von mindestens 8,50 € die Stunde ausgestattet. Trotzdem rede die CDU den Schwenk von amazon zu netrada auf Landesebene vehement schlecht. Dazu stelle sich die Frage, ob die CDU-Fraktion dem Unternehmen amazon, trotz fehlendem Tarifvertrag und schlechteren Löhnen den Vorzug geben würde. Auf Bundesebene sei die CDU gegen flächendeckende Mindestlöhne, da diese Arbeitsplätze vernichten würden. In Hannover greife die CDU allerdings ein Unternehmen an, weil dieses mindestens den von den Gewerkschaften geforderten Tariflohn zusichere. Ratsfrau Westphely stellte fest, dass diese Kritik an der Stadt und dem Oberbürgermeister nur als Farce zu bezeichnen sei. Aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sei die Ansiedlung von netrada eine gute Botschaft für Hannover und ein großer Handlungserfolg für den Wirtschaftsdezernenten Hans Mönninghoff. Alle Auflagen die man politisch vorgegeben habe würden erfüllt. Eine Photovoltaikanlage werde auf dem Dach installiert, die Fassade werde begrünt, der Nachbarschaftsdialog laufe an und die Forderung nach den Jobtickets werde umgesetzt. Besonders zum letzten Punkt sei daran erinnert, dass man für ein Distributionszentrum in integrierter Lage einstünde, damit die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anhand des Jobtickets mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) günstig zur Arbeit gelangen könnten. Deshalb habe man auch kein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren in die Wege geleitet, sondern einen normalen Bebauungsplan, der verschiedenen Investoren offenstünde, eingebracht. Abschließend forderte Ratsfrau Westphely dazu auf, dass man in Hannover auch weiterhin eine erfolgreiche Ansiedlungspolitik verfolgen sollte und dass die Minister dies ebenso im Landtag tun sollten.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) legte der PIRATEN-Fraktion nahe, zukünftig auf Redebeiträge in der dargebotenen Form zu verzichten. Weiter erläuterte Beigeordneter Förste, dass sich die Diskussionen auf einen Brief der Minister Busemann (CDU) und Bode (FDP) an den Aufsichtsrat der Deutschen Messe AG und dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover beziehen würden. Besonders ungehörig sei der versuchte Eingriff in die Selbstverwaltung von Kommunen. Im Weiteren gab Beigeordneter Förste zu bedenken, dass amazon die Landeshauptstadt monatelang hingehalten habe. Der Konzern habe darum gebeten den Namen nicht öffentlich zu nennen und gleichzeitig, nach Kenntnis des Beigeordneten Förste, mit anderen Partnern über Standorte verhandelt. Das Unternehmen habe sich zudem sehr schwerfällig bei den Verhandlungen mit der Stadt, wie z.B. zum Jobticket, gegeben. Amazon habe ein hohes Maß an Vorleistungen gefordert, ohne sich in irgendeiner Form festlegen zu wollen. Außer einer Einladung zu einer Betriebsbesichtigung in Bad Hersfeld habe man zum Thema Bürgerdialog nichts weiter beigetragen. Weiter konstatierte Beigeordneter Förste, dass aus dem Umfeld des Konzerns bekannt sei, dass dieser es gewohnt wäre, unabhängig vom eigenen Verhalten oder den gestellten Bedingungen, von allen Kommunen mit offenen Armen empfangen zu werden. Beigeordneter Förste hob hervor, dass die Fraktion DIE LINKE. es ausdrücklich begrüße, dass die Landeshauptstadt dies nicht getan habe. Zudem seien die Aussichten in Hinblick auf die befristeten Arbeitsverträge bei netrada als deutlich besser einzuschätzen. Abschließend betonte Beigeordneter Förste, dass die Fraktion DIE LINKE. von Beginn an gegen eine Ansiedlung von amazon in Hannover gewesen sei und die Absage an den Konzern im vollen Umfang befürworte. Eine Bewertung von netrada werde man zunächst fraktionsintern vornehmen und diese zu gegebener Zeit im Rat kund tun.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) sagte, dass sich die Fraktion DIE HANNOVERANER von Beginn an für eine Ansiedlung von amazon ausgesprochen habe. Man habe bereits im Vorfeld der heutigen Ratsversammlung ausführlich über die großen Chancen und Vorteile einer Ansiedlung des Konzerns in Hannover diskutiert. Weiter stellte Ratsherr Böning fest, dass amazon kein leichter Verhandlungspartner gewesen sei und auch die Fraktion DIE HANNOVERANER habe sich eine schnellere Entscheidung gewünscht. Wie es zu der Entscheidung zur Absage von amazon gekommen sei gäbe es weder von der Stadtspitze noch von der Presse Erklärungen. Die Informationspolitik zum Logistikzentrum könne in keinster Weise als transparent bezeichnet werden. Zum Zeitpunkt der laufenden Verhandlungen sei ein derartiges Verhalten durchaus nachzuvollziehen, allerdings erwarte die Fraktion DIE HANNOVERANER nach Beendigung der Verhandlungen Erörterungen darüber, wie es zum Bruch mit amazon gekommen sei. Es sei sehr zu hoffen dass Vertreter der Landeshauptstadt nicht versucht hätten die beiden konkurrierenden Versandfirmen gegeneinander auszuspielen. Im Weiteren stellte Ratsherr Böning fest, das nun an Stelle des Globalplayers amazon ein deutlich kleineres Distributionszentrum des Unternehmens netrada am Kronsberg entstehen solle. Damit sei klar das dies für die Region Hannover nichts anderes als ein Nullsummenspiel sei. Der erhoffte Zugewinn für Hannover sei wesentlich kleiner und gehe zudem zu Lasten der Stadt Garbsen, in der netrada bisher angesiedelt sei. Ferner sei die Fraktion DIE HANNOVERANER bei einer Ansiedlung des amazon-Konzerns von 2.500 Arbeitsplätzen ausgegangen. Bei netrada höre man gerade mal von höchstens 700 Arbeitsplätzen. Zudem würden die sozialen Bedenken, die man gegen amazon vorgebracht habe, verstärkt in Zusammenhang mit netrada von Seiten der Gewerkschaften genannt. Demnach seien 20 % der netrada-Mitarbeiter nur als Leiharbeiter angestellt. Nach Aussagen von ver.di seien die Arbeitsplätze, die netrada geschaffen habe auf unterstem Niveau. Ratsherr Böning fasste zusammen, dass eine objektive Beurteilung der Situation nur als Niederlage für den Oberbürgermeister und seinem Wirtschaftsdezernenten Hans Mönninghoff zu bewerten sei. Die Bemühungen das Ergebnis als Erfolg zu vermitteln überzeuge die Fraktion DIE HANNOVERANER nicht. Die bisher abgegebenen Erklärungen bedienten allenfalls den Zweck eine Niederlage schönzureden. Die Fraktion DIE HANNOVERANER könne in diesem Bezug auch sehr gut den geäußerten Ärger des Ministers Bode (FDP) verstehen. Man bedauere dass man die große Chance verpasst habe den Logistikriesen amazon nach Hannover zu holen.

Ratsherr Engelke (FDP) zeigte sich enttäuscht darüber, dass sich die CDU-Ratsfraktion zum Thema Distributionszentrum und den damit zusammenhängenden Handlungen der Minister verweigere. Weiter erläuterte Ratsherr Engelke, dass er in seinen Ausführungen zum Thema die Komponente Wahlkampf in den Vordergrund stellen werde. Der Landtagswahlkampf stünde unmittelbar bevor und einige Politiker würden bereits auf die Fehler ihrer Konkurrenten lauern, da man der Meinung sei, dass dies besonders gut bei den Wählern ankommen würde. Andere wiederum schimpften auf die Landesregierung und benötigten anschließend eine volle Stunde um das Parteivolk davon zu überzeugen, dass man der richtige Spitzenkandidat sei. Zudem verführe der Wahlkampf alle Politiker dazu, Themen für sich zu reklamieren, um dann in der Öffentlichkeit glänzend dastehen zu können. Und Arbeitsplätze eigneten sich vermutlich ganz besonders gut dazu. Ratsherr Engelke stellte klar, das Politik keine Arbeitsplätze schaffe. Die Politik könne höchstens die Bedingungen dahingehend gestalten, dass es der Wirtschaft leichter gemacht würde Arbeitsplätze zu schaffen. Die Aussage von Politikern, unabhängig von der Parteizugehörigkeit, man habe die Arbeitslosenzahlen gesenkt, entsprächen demnach höchstens der halben Wahrheit. Allein in Niedersachsen gäbe es 83.000 Handwerksbetriebe mit 501.000 Beschäftigten. Von diesen Beschäftigungen habe nicht ein einziger Politiker auch nur eine Stelle geschaffen. Würden Großunternehmen in Bedrängnis geraten, meldeten sich Bürgermeister, Minister oder auch Frau Merkel zu einem Besuch an. Wenn ein Handwerksbetrieb in Not gerate, käme aller Wahrscheinlichkeit nach nur noch der Gerichtsvollzieher. Ratsherr Engelke betonte, dass die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen eine Leistung der Wirtschaft sei. Die Schaffung der nötigen Rahmenbedingungen wären Aufgabe der Verwaltung, des Oberbürgermeisters mit seinen Dezernenten und der Kommunalpolitiker. In Hinblick auf das Distributionszentrum hätten die Politiker fast aller Parteien hervorragend mit der Verwaltung zusammengearbeitet. Ferner entscheide man sich bei der Auswahl eher für das Unternehmen, welches vertragliche Zusicherungen mache und zudem auch noch aus der Region stamme, als für ein Unternehmen, welches nur vage Visionen verbreite und sich ansonsten alle Möglichkeiten offen halten wolle. Ratsherr Engelke bekräftigte ausdrücklich, dass es fahrlässig und gefährlich sei die Problematiken zu Arbeitsplätzen und Standortbestimmung zum Wahlkampfthema zu machen. Ein solides Unternehmen zum Spielball von Wahlkampfgeplänkel zu machen, damit seien alle Parteien gemeint, sei unverantwortlich. Wenn es um Arbeitsplätze und Standortsicherung gehe, sollten alle Parteien gemeinsam an einem Strang ziehen und in den vertraulichen Sitzungen mit offenen Karten spielen. Dazu gehörten auch der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Messe AG und der künftige Oppositionsführer im Landtag.

Ratsherr Neudahm (WfH) wies darauf hin, dass er zum Thema, „die BürgerInnen und das Distributionszentrum“, in den Fokus gestellt habe, da sich beim Ansiedlungsprojekt zum Logistikzentrum wieder einmal ein umfangreicher Konflikt zwischen den Anwohnern und der Stadt Hannover abzeichne. Der Grund dafür seien verschiedene Gutachten, darunter das nicht mehr aktuelle Verkehrsgutachten. Weiter erörterte Ratsherr Neudahm, dass ähnlich wie beim Boehringer-Projekt, die BürgerInnen die Gutachten anzweifelten. Im Boehringer-Konflikt sei es aufgrund einer Mediation zwischen dem Unternehmen und den BürgerInnen zu einem Vergleich gekommen. Zum Vergleich sei es nur gekommen, da die Bürgerinitiative das nötige, viele Geld habe aufbringen können, um hochkarätige Gutachter zu bestellen. Diese unabhängigen Gutachter hätten den BürgerInnen die nötige Transparenz verschafft, um das Projekt emotionslos und objektiv beurteilen zu können und um Ängste abzubauen. Die Firma Boehringer habe erkannt, dass aufgrund dieser Gutachten eine neue Bewertung des Bürgerprotests erfolgen müsse und habe notgedrungen in den Vergleich eingewilligt. Die Übernahme sämtlicher Klage- und Gutachterkosten habe die Initiative finanziell in die Lage versetzt, die weiteren Entwicklungsziele des Pharmakonzerns unter Inanspruchnahme gutachterlicher Arbeiten zukünftig kritisch begleiten zu können. Diese Einigung werde in hohen juristischen Kreisen als Präzedenzfall zur Lösung ähnlicher Fälle in Deutschland als das „Hannover-Modell“ bezeichnet. Ratsherr Neudahm kehrte zum Thema Distributionszentrum zurück und merkte an, dass auch in diesem Fall unabhängige Gutachten für mehr Transparenz und Akzeptanz sorgen könnten. Allerdings fehle der Bürgerinitiative - wie in den meisten Fällen, hier das nötige Geld. Ratsherr Neudahm forderte deshalb, dass auch in diesem Fall das Hannover-Modell Anwendung finden müsse. Die Verwaltung müsse das Vertragswerk mit netrada dahin gehend gestalten, dass die Bürgerinitiative durch netrada in die Lage versetzt werde, die strittigen Punkte durch unabhängige Gutachter erneut bewerten zu lassen. Nur in der Form wäre ein Dialog aller Beteiligten auf Augenhöhe möglich. Die Kosten für das Unternehmen netrada seien gemessen am Gesamtprojekt relativ unerheblich. Zudem wäre die Vorgehensweise der Beginn einer neuen Kultur im Umgang der Politik und Verwaltung mit Bürgerinitiativen und –Interessen. Abschließen forderte Ratsherr Neudahm, dass sich der Oberbürgermeister auch im vorliegenden Fall für eine derartige Lösung einsetzen möge.

Die Aktuelle Stunde wurde von 17.36 Uhr bis 18.07 Uhr durchgeführt.


TOP 7.
Antrag zur Änderung der Satzung der Ada-und-Theodor-Lessing-Volkshochschule Hannover
(Drucks. Nr. 1350/2012 mit 1 Anlage)

TOP 7.1.
dazu Änderungsantrag der FDP-Fraktion
(Drucks. Nr. 1643/2012)

Ratsherr Engelke (FDP) erläuterte zum FDP-Änderungsantrag, dass man den gestrichenen Passus unter § 3 Abs. 2, wonach dem Direktor die freie Entfaltung der Volkshochschularbeit zugesprochen worden sei, wieder in die Satzung aufnehmen sollte. Weiter führte Ratsherr Engelke aus, dass der Direktor der Volkshochschule an Weisungen in Form seiner Amtspflichten gebunden sei. Allerdings könnte die Streichung des Satzes den Einstieg zum Eingriff in das Kursangebot bedeuten. Die FDP-Ratsfraktion beabsichtige mit dem Antrag den Grundsatz zur „Freiheit der Lehre“ aufrecht erhalten zu können.
Gegen 6 Stimmen und 2 Enthaltungen lehnte der Rat den Änderungsantrag der FDP-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1643/2012 ab.


Mit 42 Stimmen gegen 17 Stimmen und 3 Enthaltungen beschloss der Rat zur Änderung der Satzung der Ada-und-Theodor-Lessing-Volkshochschule Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1350/2012 mit 1 Anlage.


TOP 12.6.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1763 - Studentisches Wohnen Am Kläperberg -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1542/2012 mit 5 Anlagen)
Gegen 3 Stimmen beschloss der Rat zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1763 - Studentisches Wohnen Am Kläperberg, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1542/2012 mit 5 Anlagen.


TOP 12.7.
Bebauungsplan Nr. 1117, 2. Änderung - Brink-Hafen -
Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1638/2012 mit 5 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat zum Bebauungsplan Nr. 1117, 2. Änderung - Brink-Hafen, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1638/2012 mit 5 Anlagen.


TOP 13.
Anträge zu Straßenausbaubeiträgen

TOP 13.1.
Davenstedter Straße von Bauweg bis Südfeldstraße -Aufwandsspaltung-
(Drucks. Nr. 1279/2012 mit 1 Anlage)
Mit 43 Stimmen gegen 19 Stimmen und 1 Enthaltung beschloss der Rat zum Straßenausbaubeitrag - Davenstedter Straße von Bauweg bis Südfeldstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1279/2012 mit 1 Anlage.


TOP 13.2.
Gartenallee von Blumenauer Straße bis Stephanusstraße -Aufwandsspaltung-
(Drucks. Nr. 1280/2012 mit 1 Anlage)
Mit 43 Stimmen gegen 19 Stimmen und 1 Enthaltung beschloss der Rat zum Straßenausbaubeitrag - Gartenallee von Blumenauer Straße bis Stephanusstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1280/2012 mit 1 Anlage.


TOP 14.
Antrag zum Jahresabschluss der Städtischen Häfen für das Geschäftsjahr 2011
(Drucks. Nr. 1447/2012 mit 1 Anlage)
Getrennte Abstimmung:
Mit 1 Enthaltung beschloss der Rat die Ziffern 1. und 2. zum Jahresabschluss der Städtischen Häfen für das Geschäftsjahr 2011 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1447/2012 mit 1 Anlage.

Mit 45 Stimmen gegen 17 Stimmen und 1 Enthaltung beschloss der Rat die Ziffer 3. zum Jahresabschluss der Städtischen Häfen für das Geschäftsjahr 2011 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1447/2012 mit 1 Anlage.


TOP 15.
Antrag zur Neufassung der Abwassersatzung
(Drucks. Nr. 1263/2012 mit 2 Anlagen)
Mit 1 Enthaltung beschloss der Rat zur Neufassung der Abwassersatzung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1263/2012 mit 2 Anlagen.

TOP 16.
Antrag zu Vergaberichtlinien Weihnachtsmarkt
(Drucks. Nr. 1645/2012 mit 1 Anlage)

Beschluss zur Neufassung!

TOP 16.1
Antrag zu Vergaberichtlinien Weihnachtsmarkt
(Drucks. Nr. 1645/2012 N1 mit 1 Anlage)

Ratsherr Engelke (FDP) erklärte, dass die FDP-Fraktion dem vorliegenden Antrag zustimmen werde. Ein Gericht habe die Auswahlkriterien „bekannt und bewährt“ als nicht zulässig eingestuft. Die Verwaltung habe im Sinne des Gerichtsbeschlusses gehandelt und das Kriterium „Losentscheid“ neu in die Satzung aufgenommen. Ratsherr Engelke äußerte leichte Kritik und wies darauf hin, dass man durch den Losentscheid unter Umständen etwas hinzu bekommen könnte, was man eigentlich nicht hätte haben wollen.

Ratsfrau Westphely (Bündnis 90/Die Grünen) merkte an, dass das Kriterium der Attraktivität als die wichtigste und richtigste Richtlinie auch weiterhin in der Satzung verbleiben werde. Zudem sei das Kriterium „bekannt und bewährt“ in der näheren Vergangenheit nur einmal zur Anwendung gekommen. Deshalb könne man davon ausgehen, dass auch der Losentscheid relativ selten angewandt werden müsse. Weiter führte Ratsfrau Westphely aus, dass man in Gesprächen mit dem Niedersächsischen Schaustellerverband darüber einig geworden sei, dass zusätzliche Kriterien in der Satzung ergänzt werden könnten, die noch vor dem Losentscheid greifen sollten. Zudem würde man gern die im Prüfauftrag zur Marktsatzung befindlichen Beschreibungen der Verwaltung, die Entscheidung auch davon abhängig zu machen, ob Geschäfte ihre Produkte aus der Region, ökologischem Anbau oder aus fairem Handel bezögen. Diese sollten allerdings nur greifen, wenn es verschiedene Bewerbungen gäbe die in ihrer Attraktivität als gleichwertig eingeschätzt würden. Diese Kriterien sollten vor dem Losentscheid Anwendung finden. Man sei ferner mit dem Schaustellerverband überein gekommen, dass in der Sommerpause Gespräche dazu unter Beteiligung der Verwaltung geführt werden könnten. Der Antrag sollte heute in der vorliegenden Form angenommen werden, damit man wieder eine rechtssichere Grundlage zu den Vergaben und Ausschreibungen der Weihnachtsstände für das Jahr 2012 habe.

Ratsherr Emmelmann (CDU) übte Kritik an einer in Teilen gutgläubigen Verwaltungshörigkeit der FDP-Fraktion aufgrund der rechtlichen Aufpassung in einer Verwaltungsvorlage. Weiter führte Ratsherr Emmelmann aus, dass die CDU-Ratsfraktion dazu weitere juristische Meinungen habe, die Verwaltungsvorlage demnach differenziert zu betrachten sei und man die Drucksache folglich ablehnen werde. Man sei der Ansicht, dass man das Thema mit allen Schaustellerverbänden und Beteiligten gemeinsam erörtern sollte. Die CDU habe bereits in Ansätzen die Gespräche aufgenommen, würde diese nach der Sommerpause weiterführen, um dann eine Satzung für das Weihnachtsgeschäft 2013 zu erarbeiten. Ein weiterer Grund für die Ablehnung sei ein von den Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnter Antrag zu einer externen, juristischen Überprüfung aller Vergabepraxen der Landeshauptstadt Hannover. Die CDU-Fraktion vermute darin diverse Unzulänglichkeiten. Zudem sei der Vorstoß das Kriterium eines „sinnvollen ökologischen Produkts“ in die Satzung mit aufzunehmen, im Wirtschaftsausschuss anhand einer Stellungnahme der Verwaltung als durchaus strittig bewertet worden.

Ratsherr Hanske (SPD) erläuterte, dass das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht das seit Jahrzehnten geübte Auswahlkriterium „bekannt und bewährt“ als rechtswidrig erachtet habe. Deshalb seien jedoch immer noch Kriterien wie: Vielfalt, Originalität und Weihnachtsbezug, weihnachtliche Gestaltung der Stände sowie ausreichende Angebote für Kinder in der Satzung vorhanden. Die Stadt habe ebenso dargestellt, welche Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen seien. In dem Fall, indem man eine gleichwertige Situation vorfände, bei Abgleichung aller Kriterien die benannt worden seien, solle das Los entscheiden. Der Losentscheid ersetze keinerlei Kriterien zur Auswahl, sondern sei erst dann gegeben, wenn die Kriterien nicht zu einer differenzierten Auswahl ausreichten. Ferner sei die Annahme des Niedersächsischen Schaustellerverbandes, dass die Vergabe in ein reines Lotteriespiel ausufere, völlig unbegründet. Weiter erörterte Ratsherr Hanske, dass man sehr wohl auch die von der Ratsfrau Westphely benannten Vorschläge in die Kriterien Vielfalt, Originalität und weihnachtsbezug hinein interpretieren könne. Die Verbände könnten mit dem Urteil sehr gut leben, wenn die Regelung von den Ratsmitgliedern und im Besonderen von der Verwaltung positiv gelebt würde.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) fügte hinzu, dass es nicht um Beliebigkeit, sondern um Attraktivität in Einklang mit einer Rechtssicherheit gehe. Ferner sei eine Zustimmung nicht als Verwaltungshörigkeit zu interpretieren, sondern allenfalls als Verbandshörigkeit. Man setze die Anregungen der Verbände um, wonach die Attraktivitätskriterien in erster Linie Beachtung finden müssten. Dies sei gegeben und deshalb werde er dem Antrag zustimmen.

Ratsherr Engelke (FDP) entgegnete zum Vorwurf der Verwaltungshörigkeit des Ratsherrn Emmelmann, dass er sich lediglich auf den Verwaltungsantrag verlasse. Die CDU—Ratsfraktion teile im Übrigen genauso die Meinung der Verwaltung sobald man sich auf die Vorschläge der Bündnis 90/Die Grünen beziehe. Im Weiteren kritisierte Ratsherr Engelke den Vorstoß der Bündnis 90/Die Grünen im Hinblick auf die erweiterten Auswahlkriterien. Die Verwaltung habe im Wirtschaftsausschuss darauf hingewiesen, dass zusätzliche Aspekte zum regionalen Bezug, sinnvollen ökologischen Produkten oder fairem Handel erneut die Gerichtsbarkeit zum Handeln zwingen könnte. Die Beharrlichkeit dieser „Zwangsbeglückung“ bewertete Ratsherr Engelke als reine Provokation. Im Hinblick auf die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten zusätzlichen Kriterien sollte man es den Betreibern überlassen, welche Ware diese anbieten wollten. Der Markt allein werde die Nachfrage zu den Produkten regeln. Denn es verstehe sich von selbst, dass Produkte aus hochwertigen Rohstoffen oder Materialien wesentlich mehr Anklang finden würden als minderwertige Erzeugnisse.

Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.) bedauerte, dass für eine umfangreichere Behandlung zu wenig Zeit vorhanden sei, denn für die Planenden stünde das Weihnachtsfest praktisch schon vor der Tür. Unabhängig vom vorliegenden Antrag, dem die Fraktion DIE LINKE. zustimmen werde, sollten die Diskussionen zum Thema nach der Sommerpause wieder aufgenommen und eine Anhörung in den Fachausschüssen abgehalten werden. Ferner bemerkte Ratsfrau Nowak, dass die Aufnahme zusätzlicher Kriterien zu Benachteiligungen führen könne und einer gesteigerten Attraktivität zudem wenig dienlich seien werde. Der Losentscheid sei als letzte Möglichkeit die fairste Variante.

Ratsfrau Westphely (Bündnis 90/Die Grünen) formulierte ein Beispiel zu Crêperien und den dort verwendeten Hühnereiern. Danach sollten die zusätzlichen, nachrangig zu berücksichtigenden Kriterien regeln, dass zwei bis zu dem Punkt völlig gleichwertig eingeschätzte Anbieter nach dem regionalen Bezug den Zuschlag erhalten sollten. Diese Auffassung werde nicht nur von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vertreten, sondern ebenso vom Niedersächsischen Schaustellerverband mitgetragen. Das sei die Vorstellung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Förderung regionaler Wirtschaftskreisläufe, die man nicht nur in schönen Sonntagsreden preisgäbe, sondern im Rat der Stadt mit entsprechenden Beschlüssen Realität werden lasse.


Ratsherr Lorenz (CDU) beanstandete, dass die Marktbeschicker und Schausteller nicht an den Diskussionen und Entscheidungen zur Satzung beteiligt würden. Diese Beteiligung gäbe es beim Frühlingsfest und dem Oktoberfest, beim Schützenfest und dem Weihnachtsmarkt leider nicht.

Ratsherr Emmelmann (CDU) erklärte, dass die CDU-Ratsfraktion eine Anhörung im Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten im Anschluss an die Sommerpause plane. Man wolle dort gemeinsam mit Schaustellerverbänden offen und transparent diskutieren. Wem tatsächlich an den Interessen der Schausteller gelegen sei, könne den Antrag nicht ablehnen.
Mit 45 Stimmen gegen 16 Stimmen beschloss der Rat zu Vergaberichtlinien Weihnachtsmarkt nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1645/2012 N1 mit 1 Anlage.


TOP 17.
Antrag zum Antrag der CDU-Fraktion zur Gründung einer Immobilien-Holding (unter Einbeziehung von union-boden GmbH und GBH)
(Drucks. Nr. 0456/2012)

Ratsherr Emmelmann (CDU) erörterte, dass der CDU-Fraktion die Zusammenführung von union-boden GmbH und der Gesellschaft für Bauen und Wohnen mbH nicht weitreichend genug sei. Man sei vielmehr der Meinung, dass sämtliche Besitztümer zusammengefasst werden und in einer Struktur kontrolliert und geführt werden sollten. Der Schlüssel zum Erfolg einer Immobilienverwaltung bzw. entsprechenden Portfolio-Steuerung sei in der Klarheit der Immobilie zu finden. Demzufolge die völlige Leistungstransparenz einer einzelnen Immobilie immer überprüfbar seien müsse. Weiter erläuterte Ratsherr Emmelmann, dass dies bei der Landeshauptstadt Hannover nicht der Fall sei. Man verfüge über Streubesitz quer durch alle Dezernate, wobei diese zudem noch mit eklatanten Wissenslücken behaftet seien.

Ratsfrau Westphely (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass im vorliegenden Antrag eine in Rechtsform oder Komplettprivatisierung der gesamten städtischen Immobilien gefordert werde. Dem wolle und werde die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht zustimmen und den Antrag ablehnen. Zum einen wolle man auch weiterhin mitentscheiden wie mit den städtischen Standards, wie z.B. ökologisches Bauen, umgegangen würde. Zum zweiten sei es ein hohes Gut, dass viele Drucksachen zu Bauvorhaben von beispielsweise Kindertagesstätten in öffentlichen Sitzungen behandelt würden. Eine Zusammenführung in einer Holding würde der Transparenz für den Bürger sicher schaden.

Ratsherr Hanske (SPD) wies darauf hin, dass die CDU-Fraktion mit dem vorliegenden Antrag eine Art Mammutbehörde, ein wenig fernab der Kontrolle des Rates schaffen wolle. Man habe aus bewährten Gründen eine Trennung der Verwaltung von Vermietungs- und Verpachtungsobjekten vom Errichten und Unterhalten der Städtischen Immobilien vorgenommen. In einigen Bereichen seien bereits Kooperationen vorgenommen worden und deshalb werde die SPD-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen.

Ratsherr Engelke (FDP) machte darauf aufmerksam, dass die FDP-Fraktion bei einer tatsächlichen Privatisierung dem Antrag eventuell zustimmen würde. Aus dem vorliegenden Antrag gehe dies jedoch nicht hervor und deshalb werde man diesem auch nicht zustimmen.


Ratsherr Emmelmann (CDU) verwies darauf, dass man die Grundsätze eines Unternehmens über die Gesellschafter und Beiräte sowie dem Gesellschaftervertrag steuern könne. Weiter führte Ratsherr Emmelmann aus, dass man im Wirtschaftsausschuss überwiegend über Anträge zum Brandschutz oder zu Anbauten an Schulgebäuden zu beraten habe. Dazu fragte Ratsherr Emmelmann, inwiefern die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in diesem Zusammenhang Einfluss nähme. Er persönlich könne sich an keinen Änderungsantrag in den vergangenen Jahren aus dem Bauausschuss erinnern.

Beigeordnete Kastning (SPD) erinnerte Ratsherrn Engelke daran, dass die FDP-Fraktion im Laufe der Zeit ihre Einschätzung zu einer Privatisierung der Gesellschaft für Bauen und Wohnen (GBH) geändert habe. Zum guten Schluss habe die FDP doch erkannt, dass die GBH ein gutes städtisches Tochterunternehmen sei.

Ratsherr Borchers (SPD) erinnerte daran, dass bei einer Umsetzung des CDU-Antrages explizit Beachtung finden müsse, dass dadurch wesentliche Teile der Verwaltung ausgegliedert würden und in eine Gesellschaftsform zu überführen seien. Dafür müsse zunächst der Beschäftigungssicherungsvertrag gekündigt werden. Damit verbunden würde der Konsolidierungsbeitrag von 5 Mio. € verloren gehen. Man sollte sich zuvor mit dem Gesamtpersonalrat darüber verständigen, ob die Kündigung des Beschäftigungssicherungsvertrages überhaupt eine Option seien könne. Ferner habe auch die CDU-Fraktion dem Beschäftigungssicherungsvertrag mit all seinen Zugeständnissen an das Personal zugestimmt. Im Weiteren führte Ratsherr Borchers aus, dass es zudem darum gehe, dass der Rat über die Prioritäten zu Investitionen und Sanierungen für den gesamten Gebäudestamm der Landeshauptstadt mitentscheiden könne. Dabei seien Farbe und Einsatz von Brandschutztüren sowie andere technische Details vollkommen unerheblich. Es gehe darum in großer Runde, demokratisch und öffentlich über das Investitionsprogramm in Schwerpunkten zu entscheiden. Diese Möglichkeit sei bei einer Überführung in eine Gesellschaft nicht mehr gegeben.

Ratsherr Emmelmann (CDU) hob hervor, dass im Antrag aufgeführt worden sei, dass man die Verwaltung beauftrage sich mit der Thematik zu beschäftigen und ein entsprechendes Konzept vorlegen solle. Wer den Antrag ablehne, blockiere demokratische Entwicklungsprozesse und dass sich die Stadt auch mit diesem Thema kreativ beschäftige.

Ratsfrau Westphely (Bündnis 90/Die Grünen) entgegnete Ratsherrn Emmelmann, dass, erstens, der Antrag der CDU-Fraktion ihrer Meinung nach auf ein Privatisierung der Immobilienholding abziele und zweitens, einem Änderungsantrag ihrer Fraktion eine Neufassung der Beschlussvorlage zuvorgekommen sei.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) bat um die Stellungnahme des Oberbürgermeisters zur Aufklärung und fragte, ob eine derartige Holding im städtischen Besitz verbleibe oder ob diese eine Privatisierung bedeute. Diese Klärung sei wichtig um eindeutig abstimmen zu können.

Oberbürgermeister Weil antwortete, dass dies mit der Definition des Begriffs Privatisierung verbunden sei. Wenn eine private Rechtsform damit gemeint sei, würde es sich um eine Privatisierung handeln. Wenn die Gesellschaft ausschließlich einen öffentlich-rechtlichen Anteilseigner habe, z.B. die Landeshauptstadt Hannover, sei es keine Privatisierung. Weiter informierte Oberbürgermeister Weil, dass der bei der Stadt Hannover derzeit geltende Tarifvertrag, welcher bis 2015 laufe, von der erst genannten Begriffsbestimmung ausgehe.
Ratsherr Emmelmann (CDU) konstatierte, aus den Worten der Ratsfrau Westphely entnommen zu haben, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Einfluss auf den Antragstext einer Verwaltungsdrucksache genommen und nicht wie üblich einen Änderungsantrag dazu eingebracht habe.

Oberbürgermeister Weil stellte klar, dass die Verwaltung vorlege was diese für richtig halte und die Ratsmitglieder dem zustimmen würden, was diese für richtig hielten.

Ratsfrau Westphely (Bündnis 90/Die Grünen) machte ausdrücklich darauf aufmerksam, dass seinerzeit eine Vertreterin aus dem Elternbeirat in der Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten ihr Anliegen vorgetragen habe. Wenn es zu diesem Zeitpunkt die Neufassung der Verwaltung nicht schon gegeben hätte, dann hätte die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen dem entsprechend einen Änderungsantrag gestellt.

Ratsherr Emmelmann (CDU) sagte, dass die voran gegangene Erklärung die Missverständnisse ausgeräumt habe. Da allerdings mehrere Ratsmitglieder den Wortbeitrag der Ratsfrau Westphely anders verstanden hätten, beantrage er für die entsprechende Passage ein Wortprotokoll.
Mit 44 Stimmen gegen 17 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zur Gründung einer Immobilien-Holding (unter Einbeziehung von union-boden GmbH und GBH), Drucks. Nr. 0456/2012 ab.


TOP 18.
Antrag zum interfraktionellen Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE. und der PIRATEN-Fraktion zur Einsetzung einer Kommission "Rehabilitierung für vom Berufsverbot Betroffene"
(Drucks. Nr. 1076/2012)

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) führte aus, dass vor 40 Jahren von der Ministerpräsidentenkonferenz unter dem Vorsitz von Wily Brandt die so genannte Berufsverbotspraxis eingeführt worden sei. In diesem Zusammenhang habe Willy Brandt dann später von einem Irrtum gesprochen. Zudem begrüßte Beigeordneter Förste vier Betroffene auf der Tribüne des Ratssaals und nannte Zahlen und Fakten zu den Personen. Weiter erläuterte Beigeordneter Förste, dass in Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes eindeutig geregelt wäre, dass niemand aufgrund seiner politischen Anschauung benachteiligt werden dürfe. Insofern seien die Berufsverbote ein deutlicher Verfassungsbruch. Dazu hätten fünf „Mütter und Väter des Grundgesetzes“ 1982 erklärt, dass man in der Berufsverbotspraxis eine Gefahr für die von uns gewollte freiheitlich-demokratische Grundordnung sähe. Die Betroffenen verdienten Anerkennung, ebenso wie die Göttinger Sieben, deren Denkmal vor dem Niedersächsischen Landtag stünde. Die Betroffenen hätten viel Leid erfahren, sie seien ausgegrenzt, bespitzelt, diskriminiert, in die Arbeitslosigkeit geschickt und mit Rentenkürzungen bis zum heutigen Tag bestraft worden. Die Niedersächsische Landesregierung aus CDU- und FDP-Fraktion unter Ministerpräsident Dr. Ernst Albrecht sei seinerzeit besonders rabiat vorgegangen. Inzwischen sei der Landesregierung vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bescheinigt worden, dass ihr Vorgehen damals unrechtmäßig gewesen sei und Grundrechte verletzt worden wären. Es sei allerhöchste Zeit, dass die Betroffenen auf anständige Art und Weise, politisch, moralisch und auch materiell rehabilitiert und nicht ihr Leben lang mit Renten- bzw. Pensionskürzungen belegt würden. Das Bundesland Bremen habe mit Zustimmung aller Fraktionen den so genannten Radikalerlass aufgehoben, die Rehabilitierung der Betroffenen gefordert und entsprechende Schritte eingeleitet. Abschließend forderte Beigeordneter Förste die Mitglieder der Fraktionen CDU und FDP auf, sich ein Beispiel an den Kollegen aus Bremen zu nehmen. Man habe nun die Gelegenheit die Fehler der Vergangenheit und damit verbundenes Unrecht zu korrigieren, indem auch diese dem interfraktionellen Antrag zustimmen würden.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass er dem Antrag zustimmen werde. Weiter wies Ratsherr Wruck darauf hin, dass beachtet werden müsse, dass all die Ausführungen des Beigeordneten Förste ebenso für diejenigen gelten sollte die politisch nicht ganz und ausschließlich auf der „Linken Seite“ stünden. Die Fraktion DIE LINKE. hebe immerwährend den Grundsatz von Toleranz und Freiheit hervor. Wenn allerdings jemand eine andere Position vertrete, dann würde man als Nazi oder Ähnliches tituliert und nach Möglichkeit am liebsten aus dem Land gejagt. Das sei genauso unmenschlich wie jenes was den Damen und Herren auf der Tribüne zugestoßen sei. Er habe die Praxis des „Nachtwächterstaates“, in dem man Menschen aus politischen Gründen und von politischer Seite eliminiert habe, nie für richtig gehalten. Wenn jemand gegen Recht und Gesetz verstoße, dann läge die Zuständigkeit bei Polizei und Staatsanwaltschaft und nicht im Einfluss irgendwelcher Parteien.

Mit 44 Stimmen gegen 17 Stimmen beschloss der Rat dem interfraktionellen Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE. und der PIRATEN-Fraktion zur Einsetzung einer Kommission "Rehabilitierung für vom Berufsverbot Betroffene" nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1076/2012.


TOP 19.
Antrag zum Antrag der CDU-Fraktion zur Überprüfung und Anpassung der Mietindizes der städtischen Immobilien
(Drucks. Nr. 1122/2012)

TOP 19.1.
dazu Stellungnahme der Verwaltung
(Drucks. Nr. 1122/2012 S1)

Ratsherr Emmelmann (CDU) erläuterte den Werdegang des Antrages und hob hervor, dass die Landeshauptstadt Hannover es versäumt habe den Mietindiz zu überwachen und dass ihr somit Mieteinnahmen über Jahre entgangen seien. Der Verwaltung selbst sei dies bei der Sichtung der eigenen Akten aufgefallen und habe im Nachgang die Mieterhöhung vorgenommen. Im Weiteren wies Ratsherr Emmelmann auf die Vorzüge einer konzentrierten Stelle hin, bei der alle relevanten Unterlagen zentral verwahrt würden und der Mietindiz überwacht werden könnte. Die Auskunft der Verwaltung zum Zeitfaktor bezogen auf die Sichtung aller Verträge zeige, dass man kein konzentriertes Kontrollorgan eingesetzt habe, um den Mietindiz zu überwachen. Damit würden Tür und Tor geöffnet für weitere Verluste auf der Einnahmeseite und es sei fraglich ob man sich diese angesichts der aktuellen Haushaltslage leisten sollte. Aus diesem Grund dürfte niemand der anwesenden Ratsmitglieder ernsthafte Zweifel am vorliegenden Antrag haben.

Beigeordnete Kastning (SPD) zeigte sich erstaunt darüber, dass die CDU-Fraktion trotz der Infodrucksache der Verwaltung den Antrag aufrecht erhalte. Darin würde über die relevanten Bereiche hinweg ausgeführt, wie schon immer mit Wertsicherungsklauseln in Verträgen umgegangen worden sei. Im konkreten Fall der Schlossküche werde aufgezeigt, dass tatsächlich erst im Jahr 2011 das Kriterium zur Anpassung eingetreten sei. Abschließend wies Beigeordnete Kastning explizit darauf hin, dass im CDU-Antrag von Versäumnissen der Verwaltung aus mehreren Jahren die Rede sei. Aus dem Vertrag sei jedoch zu ersehen, dass das Kriterium erst 2011 zur Anwendung hätte kommen können.

Ratsherr Borchers (SPD) berichtete aus dem Finanzausschuss, skizzierte grob Ergebnisse aus einem vertraulichen Bericht des Rechnungsprüfungsamtes und erörterte, dass ca. 900 Erbbaurechtsverträge von der Stadt verwaltet würden. Aus diesen Verträgen habe man die Zahl X an Verträgen überprüft. Ratsherr Borchers bezifferte nach eigenem Ermessen die Anzahl der Verträge, bei denen keine Anpassung stattgefunden habe, bei unter 5 %.

Ratsherr Emmelmann (CDU) bemerkte, dass die Verwaltung inzwischen geübt darin sei, Texte dahingehend zu formulieren, dass unterschiedliche Interpretationen möglich seien. Im Fachausschuss habe man hingegen eindeutig ausgeführt, dass man mehrere Jahre lang versäumt habe eine Anpassung umzusetzen. Demzufolge habe die Verwaltung über mehrere Jahre hinweg Einnahmeverluste zu verbuchen gehabt. Ferner machte Ratsherr Emmelmann deutlich, dass schon die verspätete Anpassung eines einzigen Mietindizies zuviel sei. Man könne dem Bürger nicht die Anhebung der Grundsteuer glaubhaft machen wollen und gleichzeitig die Anpassung der Mietindizies vernachlässigen.

Ratsherr Borchers (SPD) wies darauf hin, dass der Rechnungsprüfungsbericht aufgezeigt habe, dass die Stadt über 900 Erbbaurechtsverträge verwalte und dass alle im Wesentlichen korrekt behandelt würden. Eine Fehlertoleranz weit unter 5 % halte er persönlich für akzeptabel. Man diskutiere über einen Betrag der höchstens im vierstelligen Bereich läge. Die CDU-Fraktion habe in der heutigen Sitzung eine Gewinnabführung der Städtischen Häfen an die Stadtverwaltung in Höhe von 1. Mio. Euro abgelehnt. Diese Tatsache spiegele die Finanzpolitik der CDU-Ratsfraktion wieder.

Ratsherr Engelke (FDP) äußerte sich empört über die Darstellung, dass es sich nur um eine vierstellige Zahl handele. Das sei das Geld der Bürgerinnen und Bürger und sollte nicht als Kleinigkeit abgetan werden. Weiter merkte Ratsherr Engelke an, dass der CDU-Antrag beabsichtige darauf aufmerksam zu machen, dass in diesem Zusammenhang nicht alles korrekt verlaufe.

Ratsherr Borchers (SPD) stellte klar, dass es natürlich ärgerlich sei, dass es durch die nicht erfolgte Anpassung zu Mindereinnahmen gekommen sei. Das sei zudem auch unabhängig von der Höhe des Betrages. Allerdings sei darauf aufmerksam zu machen, dass eine Verwaltung auch menschlich sei und Fehler machen könne. Es sollte ferner entspannter diskutiert werden können, wenn die Fehlertoleranz unter 5 % läge. Weiter führte Ratsherr Borchers aus, dass man dankbar dafür seien könne, dass man das Rechnungsprüfungsamt habe, welches genau diese Kontrollfunktion ausübe. Abschließend machte Ratsherr Borchers deutlich, dass ein nachgewiesener Einzelfall nicht einen CDU-Antrag rechtfertige, indem der Verwaltung grundsätzlich ein nachlässiges Arbeiten unterstellt würde.

Ratsherr Emmelmann (CDU) versicherte, dass niemand den Eindruck erwecken wolle, dass die Landeshauptstadt Hannover grundsätzlich nachlässig arbeite. Ein Versehen könne jedem einmal widerfahren. Abschließend fügte Ratsherr Emmelmann hinzu, dass es unmöglich sei zu erklären, nichts unternehmen zu wollen, wenn man auf einen Fehler hingewiesen würde.
Mit 36 Stimmen gegen 19 Stimmen und 1 Enthaltung lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zur Überprüfung und Anpassung der Mietindizes der städtischen Immobilien nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1122/2012 ab.
Die Stellungnahme wurde vom Rat zur Kenntnis genommen.


TOP 20.
Antrag zum Antrag der CDU-Fraktion zur Inklusion
(Drucks. Nr. 1128/2012)

Ratsherr Küßner (CDU) trug den Antragstext vor und äußerte dass die Landeshauptstadt Hannover zum Thema Inklusion sich lediglich verzettele und in Verschleierungen und Verschleppungen übe, um sich über die Landesregierung für ihr angebliches „Nichtdazutun“ zu beklagen. Weiter führte Ratsherr Küßner aus, dass es zur Inklusion keine Endkontrolle gäbe. Man fordere deshalb, dass alle relevanten Anträge federführend im Gleichstellungsausschuss behandelt werden müssten.

Ratsfrau Fischer (SPD) entgegnete, dass von Verzettelungen und Ähnlichem nicht die Rede seien könne. Die Federführung zur Inklusion läge im Sozialdezernat. Dort sei ferner die empfehlenswerte Erarbeitung „Auf dem Weg zur Inklusion“ für den interessierten Leser vorhanden.

Ratsfrau Dr. Koch (SPD) erklärte, dass man den CDU-Antrag nur ablehnen könne. Die Thematiken zur Inklusion würden sich über viele verschiedene Bereiche der gesamten Stadtverwaltung verteilen und berührten ebenso wie der Gender Mainstreaming alle Facetten der Gesellschaft. Zudem verfügten die Fachausschüsse jeder für sich über sehr spezielle Fachkompetenzen und dies sei den Mitgliedern der CDU-Fraktion auch bekannt, da diese ebenfalls dort vertreten seien.

Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen) erörterte, dass Inklusion nicht nur mit Schule zu tun habe, sondern alle Bereiche umfasse. Der Gedanke die Anträge zur Inklusion im Gleichstellungsausschuss zu „parken“ sei völlig abstrus. Denn die Zeiten in denen man Menschen mit Behinderungen in eine Nische schiebe seien vorbei und deshalb werde die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag ablehnen.
Mit 39 Stimmen gegen 19 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zur Inklusion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1128/2012 ab.


TOP 21.
Antrag zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. zu einer Resolution "Fiskalpakt verhindern!".
(Drucks. Nr. 1298/2012)

Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.) sagte, dass wahrscheinlich auch einige Anwesende froh darüber seien, dass DIE LINKE Bundesfraktion gemeinsam mit einigen Bürgern dieses Landes die parlamentarische Notbremse gezogen habe. Eine Verfassungsklage gegen den Fiskalpakt und einen Eilantrag dazu. Diesem sei das Bundesverfassungsgericht insoweit gefolgt, als es die überfallartige Verfahrensweise der Bundesregierung auf Kosten demokratischer Strukturen im Lande entschleunigt habe. Die aufschiebende Wirkung der bislang fehlenden Unterschrift des Bundespräsidenten gäbe allen Zeit für eine Pause, um über die richtigen Wege zur Bewältigung der Banken-, Finanz- und Staatsschuldenkrise nachzudenken. Man sollte diese Pause auch im Rat der Landeshauptstadt Hannover nutzen, denn man gehöre zu den vermeintlichen Nutznießern eines historischen Fiskalkompromisses der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die diese zur Zustimmung in dieser Sache veranlasst habe. Damit sei das Verhandlungsergebnis der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Bundesregierung aus CDU und FDP gemeint. Darin gäbe es zwei Punkte, welche die Landeshauptstadt Hannover nicht unmittelbar betreffen würden, die allerdings die Lösungsvorschläge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD zur europäischen Banken- und Staatsschuldenkrise in das Regierungshandeln einfließen lassen sollten. Diese würden ein bezeichnendes Licht auf die Möglichkeiten zum Regierungshandeln der Opposition werfen. Vor allem aber zeigten diese die Dürftigkeit und Zögerlichkeit der Finanzpolitik der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Es handele sich um die Zusage der Regierung an beide Fraktionen zur Einführung der einst als revolutionär abgelehnten Finanztransaktionssteuer. Allerdings ohne jeglichen konkreten Gesetzesentwurf und ohne einen Zeitpunkt der Einführung. Das zweite sei die Zusage für ein europäisches Wachstumspaket. Aber ohne Programm, ohne verbindliche Eckpunkte und ohne eine klare Aussage darüber, wie das Wirtschaftsförderungspaket ohne weitere Schulden aufgelegt werden könne. Da mit dem Fiskalpakt doch eigentlich neue Schulden verhindert werden sollten, sei dies nur schwer nachvollziehbar. Ratsfrau Nowak erinnerte daran, dass die Fraktion DIE LINKE. schon lange für die unverzügliche Einführung einer europaweiten, zur Not auch nur deutschen, Transaktionssteuer eintrete. Diese solle nicht nur die Börsenumsätze betreffen, sondern auch und im Besonderen für außerbörsliche Finanztransaktionen gelten. Damit käme man in Höhen für einen neuen Marschallplan zur Ausfinanzierung der südeuropäischen Länder. Zusammen mit der Wiedereinführung der Vermögenssteuer und einer Vermögensabgabe für Millionäre in Deutschland könnte man die eigenen Haushalte entlasten und vor neuen Finanzrisiken bewahren. Dazu fragte Ratsfrau Nowak, ob jemandem verständlich sei warum die spekulierenden Banken und Finanzberater zukünftig nur 0,1 % oder 0,01 % Umsatzsteuer zahlen sollten, wenn man auf Bioeier und Gemüse 7 % entrichten müsste. Im Weiteren zitierte Ratsfrau Nowak zum unmittelbar kommunalrelevanten Verhandlungsergebnis der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD aus der Tagespresse, dass dies am Kern vorbeigehe. Der Bund habe zugesagt, den Neubau von Kindertagesstätten mit pauschal 500 Mio. € an die Länder und Kommunen zu unterstützen, damit diese sich nicht weiter verschulden müssten. Zudem habe der Bund weitere Hilfen zur Eingliederung von Behinderten zugesagt. Das „Sahnehäubchen“ des Kompromisses sei, dass der Bund alle eventuellen Strafzahlungen an die EU übernähme, wenn Kommunen und Länder die Schuldenbremse, das Kernstück des Fiskalpaktes, nicht einhalten würden. Ratsfrau Nowak bat die Anwesenden über diese verquere Logik nachzudenken. Es werde ein Volkswirtschaftlich höchst umstrittenes Gesetz deutscher Machart europaweit auferlegt. Der Verursacher des Gesetzes, die Deutsche Bundesregierung, stelle sich selbst, die Länder und Kommunen von der Übertretung des Gesetzes fiskalisch frei. Dazu fragte Ratsfrau Nowak abschließend, wozu man dann eigentlich noch den Fiskalpakt benötige.

Ratsherr Engelke, (FDP) erinnerte daran, dass man die Zusammenhänge bereits eingehend im Finanzausschuss erläutert habe und dass ebenso darauf hingewiesen worden sei, dass die gesamte Problematik den Bundesangelegenheiten zuzuordnen wären. Zudem drückte Ratsherr Engelke sein Unverständnis darüber aus, dass in der Begründung zum Antrag die Themen Bibliothek Linden und Wiederbesetzung von Stellen aufgeführt seien. Zu diesen beiden Themen sei bereits entschieden gewesen, als noch niemand von einem Fiskalpakt geahnt habe.

Ratsherr Borchers (SPD) bekräftigte, dass der Fiskalpakt auch die Kommunen treffen werde und dies weitaus höher als z.B. Erbbauzinsanpassungen. Es sei fraglich ob der Konsolidierungskurs, der den europäischen Mitgliedstaaten im Gleichschritt aufgezwungen werden solle, volkswirtschaftlich funktionieren könne. Allerdings befände man sich derzeit in einer Situation, in der man nicht die Wahl habe, die Signale anderer Mitgliedstaaten zu ignorieren. Es würden positive Signale für solide Finanzmärkte in den Mitgliedstaaten benötigt. In der Debatte müsste allerdings hervorgehoben werden, dass die Finanzpolitik der vergangenen Jahrzehnte, mit der drastischen Verschlechterung in den letzten zwei Jahren, im Zuwachs der Staatsverschuldung einzelner Staaten, nicht wie gehabt weitergeführt werden könne. Abschließend erklärte Ratsherr Borchers, dass die SPD-Fraktion den Antrag ablehnen werde, da der wesentliche Kern des Antrages die Problematik des Fiskalpaktes nicht träfe. Die Fraktion DIE LINKE. verweise in der Begründung darauf, dass man gegen eine Kürzungspolitik sei. Der Fiskalpakt jedoch gäbe den Mitgliedstaaten nicht auf, ihre Haushaltsprobleme nur durch Kürzungen, sondern durch eine solide Haushaltspolitik zu lösen. Dass sei ebenso die Zielsetzung der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Hannover.
Gegen 5 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der Fraktion DIE LINKE. zu einer Resolution "Fiskalpakt verhindern!" nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1298/2012 ab.


TOP 23.
A N T R Ä G E

TOP 23.1.
der Fraktion DIE LINKE. zur umgehenden Einrichtung einer autofreien Zone zwischen Herschel- und Rundestraße
(Drucks. Nr. 1407/2012)
Eingebracht und verwiesen:
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss.
In den Verwaltungsausschuss.


TOP 23.2.
der CDU-Fraktion

TOP 23.2.1.
zum Thema "Mehr Männer in Kitas"
(Drucks. Nr. 1526/2012)
Eingebracht und verwiesen:
In den Jugendhilfeausschuss.
In den Gleichstellungsausschuss.
In den Verwaltungsausschuss.

TOP 23.2.2.
zur Betreuungspersonalsituation in Kindertagesstätten
(Drucks. Nr. 1564/2012)
Eingebracht und überwiesen:
In den Jugendhilfeausschuss.
In den Organisations- und Personalausschuss.
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung.
In den Verwaltungsausschuss.

TOP 23.3.
der Fraktion DIE LINKE.

TOP 23.3.1.
zu ermäßigten Eintritts-Tickets bei Bundesligaspielen von Hannover 96 auch für Inhaber des „Hannover-Aktiv-Passes“
(Drucks. Nr. 1568/2012)
Eingebracht und überwiesen:
In den Sozialausschuss.
In den Sportausschuss.
In den Verwaltungsausschuss.


TOP 23.3.2.
zur Einführung von sog. Pfandringen in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1664/2012)
Eingebracht und überwiesen:
In den Sozialausschuss.
In den Verwaltungsausschuss.

TOP 23.4.
der PIRATEN-Fraktion zur transparenten und vollständigen Darstellung zu Umsetzung und auswirkung der Tarifeinigung 2012
(Drucks. Nr. 1702/2012)
Eingebracht und überwiesen:
In den Organisations- und Personalausschuss.
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung.
In den Verwaltungsausschuss.
In die Ratsversammlung.


TOP 24.
Antrag der PIRATEN-Fraktion zur Akteneinsicht in Unterlagen mit Zuwendungsanträgen im Jahr 2010 von im Antragstext aufgeführten Einrichtungen
(Drucks. Nr. 1701/2012)
Akteneinsicht erhalten:
Ratsherr Dr. Junghänel, Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN)
Ratsfrau Dr. Koch, Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Lorenz, Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Langensiepen, Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Neudahm (WfH)

Ratsherr Engelke (FDP) erklärte den Verzicht auf Akteneinsicht.


TOP 26.
Antrag zur Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
(Drucks. Nr. 1388/2012)
Einstimmig beschloss der Rat die Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1388/2012.


Ratsvorsitzender Strauch (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.





Für das Protokoll:






S t r a u c h
W e i lS c h ö n d u b e



Ratsvorsitzender
OberbürgermeisterStadtangestellter