Sitzung Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel am 05.07.2012

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 27.06.2012)
Protokoll (erschienen am 11.10.2012)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.08 - Datum 31.08.2012

PROTOKOLL

8. Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel
am Donnerstag, 5. Juli 2012,
Freizeitheim Döhren, Thurnithisaal, An der Wollebahn 1

Beginn 18.00 Uhr
Ende 21.15 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Geburek (CDU)
Bezirksratsherr Glade (SPD)
Bezirksratsherr Hämke (CDU) von 18.30 - 21.10 Uhr Bezirksratsfrau Hartmann (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsherr Herrmann) (Piratenpartei)
(Bezirksratsherr Hunger) (WfH)
Bezirksratsfrau Jakob (CDU)
Bezirksratsherr Johnsen (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Kellner (SPD)
Bezirksratsherr Kibar (SPD) ab 18.10 Uhr
Bezirksratsherr Dr. Linde (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Milkereit (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Oltersdorf (SPD)
Bezirksratsherr Schade (SPD)
Bezirksratsfrau Schollmeyer (SPD)
Bezirksratsherr Sommerkamp (CDU)
Bezirksratsfrau Waase (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Bindert) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Dr. Koch) (SPD)
(Ratsfrau Dr. Matz) (CDU)

Verwaltung:
Frau de Cassan (FB Wirtschaft) zu TOP 3 und 11
Herr Feierabend (FB Wirtschaft) zu TOP 3 und 11
Herr Prauser (FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste)
Frau Mewes (FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste)


Presse:
Herr Zgoll (Stadtanzeiger-Süd)
Herr Lippelt (Maschseebote)
Frau Triller (Hannoversches Wochenblatt)

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung

4. Bericht des Stadtbezirksmanagements


5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. E N T S C H E I D U N G E N

5.1.1. Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Suthwiesenstraße
hier: "Die Kleinen Gallier"
(Drucks. Nr. 15-1534/2012)

5.1.2. Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Suthwiesenstraße
(Drucks. Nr. 15-1537/2012)

5.1.3. Schulergänzenden Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Kardinal-Bertram-Schule
(Drucks. Nr. 15-1535/2012)

5.1.4. Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Beuthener Straße
(Drucks. Nr. 15-1536/2012)


5.2. A N H Ö R U N G

5.2.1. Straßenausbaubeitrag Ringerschließung Hildesheimer Straße
272 - 278 gerade
(Drucks. Nr. 1247/2012 mit 1 Anlage)


6. A N F R A G E N

6.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.1.1. Einnahmen aus der Straßenausbaubeitragssatzung
(Drucks. Nr. 15-1594/2012)


6.1.2. Umrüstung der Mülleimer am Fiedelerplatz
(Drucks. Nr. 15-1595/2012)

6.2. der SPD-Fraktion

6.2.1. Verkehrsberuhigte Bereiche (Sonderzonen)
(Drucks. Nr. 15-1598/2012)

6.3. der CDU-Fraktion

6.3.1. Maßnahmen auf dem Gelände des geplanten Logistikzentrums
(Drucks. Nr. 15-1599/2012)

6.3.2. Bauabschnitt an der Wiehbergstraße
(Drucks. Nr. 15-1600/2012)

6.3.3. Betreuung durch Hort und Ganztagsgrundschulen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1604/2012)

6.3.4. Verwahrlosung auf dem EXPO-Gelände
(Drucks. Nr. 15-1601/2012)

6.3.5. Signalton an Ampelanlagen
(Drucks. Nr. 15-1602/2012)

6.3.6. Schulbushaltestelle an der Abelmannstraße
(Drucks. Nr. 15-1603/2012)

6.4. von Bezirksratsherrn Herrmann (Piratenpartei)

6.4.1. Wohnungslosigkeit bei unter 25-Jährigen
(Drucks. Nr. 15-1584/2012)


7. A N T R Ä G E

7.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN

7.1.1. Behindertenparkplätze in der Fiedelerstraße
(Drucks. Nr. 15-1596/2012)

7.1.1.1. Interfraktioneller Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-1596/2012: Behindertenparkplätze in der Fiedelerstraße
(Drucks. Nr. 15-1734/2012)

7.1.2. Errichtung einer Kletterhalle
(Drucks. Nr. 15-1597/2012)

7.2. der CDU-Fraktion

7.2.1. Bushaltestelle Peiner Straße
(Drucks. Nr. 15-1261/2012)


7.2.2. Fußgängerüberweg Mainzer Straße
(Drucks. Nr. 15-1605/2012)

7.2.3. Fahrbahnmarkierung im Bereich des alten Döhrener Friedhofes
(Drucks. Nr. 15-1606/2012)

7.2.4. Erneuerung von Verkehrszeichen
(Drucks. Nr. 15-1607/2012)

7.2.4.1. Erneuerung von Verkehrszeichen
(Drucks. Nr. 15-1607/2012 N1)

7.2.5. Unfallgefahr auf dem Seelhorster Friedhof
(Drucks. Nr. 15-1608/2012)

7.3. von Bezirksratsherrn Herrmann (Piratenpartei)

7.3.1. Wegbefestigung in der Riepestraße zwischen Güntherstraße und Rudolf-von-Bennigsen-Ufer
(Drucks. Nr. 15-1587/2012 mit 2 Anlagen)

8. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

8.1. interfraktionell

8.1.1. Zuwendung an den RSV Hannover von 1926 e.V. für die Dachsanierung
(Drucks. Nr. 15-1588/2012)

8.1.2. Zuwendung an die Schützen-Vereinigung Döhren für die Sanierung des Jugendraumes
(Drucks. Nr. 15-1589/2012)

8.1.3. Zuwendung an den Kindergarten Waldheim e.V. für die Anschaffung einer Wasserspielanlage
(Drucks. Nr. 15-1590/2012)

8.1.4. Zuwendung an die DLRG e.V., Bezirk Hannover-Stadt, für die Anschaffung von "Automatisierten Externen Defibrillatoren" und eines Übungsgerätes
(Drucks. Nr. 15-1591/2012)

8.1.5. Zuwendung für die Aufstellung eines Offenen Bücherschrankes in Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1592/2012)

8.1.6. Zuwendung an den Förderverein der Grundschule Loccumer Straße e.V. für die Anschaffung einer Beschallungsanlage
(Drucks. Nr. 15-1593/2012)

9. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 07.06.2012


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Zu TOP 3 begrüßte sie die Leiterin des Fachbereiches Wirtschaft und ihren Mitarbeiter Herrn Feierabend und wies darauf hin, dass unter diesem TOP aktuell zur Entwicklung der Ansiedlung eines Distributionszentrum westlich der Weltausstellungsallee informiert werde und die Informationsdrucksache 1703/2012 vorliege.
Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:
  • Dringlichkeit der vertraulichen Drucks. Nr. 1704/2012 mit 13 Stimmen anerkannt und unter TOP 11 auf die Tagesordnung gesetzt.
  • Drucks. Nr. 17047/2012 von Bezirksratsfrau Jakob für die CDU-Fraktion in die Fraktionen gezogen.
  • TOP 4 und TOP 10 abgesetzt.
  • TOP 7.1.2 von Bezirksratsfrau Hartmann zurückgezogen.
  • TOP 7.3.1 vertagt, da Bezirksratsherr Herrmann nicht anwesend ist. Aus diesem Grunde wird die Anfrage unter TOP 6.4.1. schriftlich beantwortet.
Die geänderte Tagesordnung wurde einstimmig festgestellt.


TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Die Einwohnerfragestunde wurde von 1812 Uhr bis 18.35 Uhr durchgeführt.

Es wurden folgende Themen angesprochen:

Distributionszentrum westlich der Weltausstellungsallee
Der Vorsitzende der Initiative "Pro Kronsberg - Mensch-Natur-Zukunft" stellte Fragen zur Drucks. Nr. 1886/2011, der Beschäftigtenanzahl bei NETRADA, der versiegelten Fläche, den Altlasten der Deponie, zu den Folgen einer evtl. beabsichtigten chem. Reinigung, einer Lärmschutzwand und dem LKW-Verkehr, weiteren in Auftrag gegebenen Gutachten sowie den Kosten bei einer Nichtvermarktung des Grundstücks. Die Fragen werden wie üblich schriftlich eingereicht und beantwortet. Frau de Cassan erläuterte, dass Voraussetzungen für eine Ansiedlung von NETRADA die Entscheidung des Rates zum 222. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan und zum Bebauungsplanes Nr. 1764 sind.

Zu Fragen eines Einwohners zum Einstellen der Baumarbeiten, zur Höhe und Übernahme der Kosten bei evtl. Regressforderungen und Leitungsverlegungsmaßnahmen verwies Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck auf eine Beantwortung unter TOP 3.

Holzbrücke und Fußweg südlich der Leineinsel
Ein Einwohner bedauerte, dass entgegen einer früheren Aussage von Herrn Prauser, nunmehr der Fußweg in Richtung Leinewehr auch nach der Erneuerung der Holzbrücke über den Umflutgraben aus verschiedenen Gründen gesperrt bleiben soll, wie er der Zeitungsberichterstattung entnehmen konnte. Er bat die Mitglieder des Bezirksrates sich des Themas anzunehmen und für eine Öffnung zu plädieren. Ein anderer Einwohner sprach sich insbesondere aufgrund der nicht mehr gegebenen Standsicherheit der Bäume und des Vorbehaltes der Benutzung durch Wassersportler dagegen aus.
Bezirksratsfrau Jakob monierte, das der Bezirksrat bislang nicht informiert war und sich des Themas angenommen werde. Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck sagt eine Klärung zu.


TOP 3.
Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung

Zunächst bedankte sich Frau de Cassan für die Gelegenheit, das Projekt im Zusammenhang darstellen zu können und Fragen zu beantworten. Der Oberbürgermeister habe am vergangenen Dienst bei einem Pressetermin deutlich gemacht, dass es sich um ein gutes Projekt handelt, dass auch gut für die Stadt sei. Vorgesehen sei der Verkauf von Grundstücken, die auch bei dem Vorgängerprojekt Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens waren. Der Unterschied sei, das zwei Baustufen beabsichtigt sind. Es handelt sich um die gleiche Größenordnung. Die Bebauung soll im Rahmen des nach dem sich momentan noch im Verfahren befindlichen Bebauungsplan stattfinden. Das was dieser Bebauungsplan nach Ratsbeschluss zulassen werde, gebe die Begrenzung dafür vor, was an der Stelle entstehen kann. NETRADA strebe die Option für ein großes Verwaltungsgebäude für bis zu 800 Mitarbeiter auf der nordöstlichen Seite der Fläche an, die vom Bebauungsplan erfasst wird, für die bislang keine Planung gab und deren Erschließung nicht ganz unkompliziert ist. Es sei auf Dauer eine sinnvolle Lösung, alles in einer Hand zu haben. Im ersten Bauabschnitt möchte NETRADA im Herbst auf ca. 110.000 m² östlich der Cousteaustraße anfangen zu bauen. Es gibt eine Option für die Fläche der Cousteaustraße selbst und die Messeparkplätze zwischen Cousteaustraße und Weltausstellungsallee. Diese Option soll bis zum Jahr 2017 und die Option für das Verwaltungsgebäude bis zum Jahr 2020 ausgeübt werden. NETRADA ist ein Unternehmen aus der Region mit Standorten in Garbsen, Langenhagen, Lehrte und seit letztem Jahr einer Niederlassung in Hannover. Im letzten Jahr wurden dauerhaft in der Region im Mittel nicht ganz 1500 Personen beschäftigt, davon waren knapp 120 Zeitarbeitskräfte, die aber länger als 12 Monate beschäftigt waren.
NETRADA expandiert und verpflichtet sich mit dem ersten Bauabschnitt zusätzlich 500 Arbeitsplätze zusätzlich zu den in der Region bereits vorhandenen zu errichten. Ein evtl. Wechsel von Mitarbeitern tangiert diese Zusage jedoch nicht. Spätestens mit der zweiten Ausbaustufe sollen 500 weitere dazu kommen, so dass hier am Standort über 1.000 feste Arbeitsplätze entstehen sollen. Hinzu kämen Saisonkräfte und nach Errichtung des Verwaltungsgebäudes noch ca. 800 weitere Mitarbeiter. NETRADA hat eine völlig andere Struktur als ein reiner Versandhandel. Es wird der komplette Internethandel für die Textilkunden organisiert. Die Berufsbilder sind gemischter. Es gibt einen großen Anteil von Geringqualifizierten, die im engeren Bereich der Distribution tätig sind, als auch eine Reihe Mitarbeiter/innen mit hoher beruflicher Qualifikation. Frau de Cassan erläuterte, dass NETRADA nach teilweise harten Verhandlungen in einzelnen Punkten zugesagt habe, die hohen Anforderungen der Stadt, die auch auf Anträge der Bezirksräte und dem Rat basieren, zu erfüllen. Das Nicht-Einhalten 500 Arbeitsplätze im ersten Bauabschnitt zu schaffen, sei strafbewährt. NETRADA habe großes Interesse an dem Standort, und dem Wunsch nach Gesprächen mit der Nachbarschaft und der Bürgerinitiative sowie Verständnis für die aufgestellten Forderungen.
Das Referenzobjekt das der Bauleitplanung zugrunde liegt, sah am Tag bis zu 400 LKW-Fahrten, also 800 Lkw-Bewegungen vor. NETRADA geht in der ersten Baustufe von unter 100 LKW-Fahrten aus, weil sie Lieferungen nur von wenigen Kunden bekommen und mit wenigen Partnern, wie z. B. DHL und Hermes, zusammen arbeiten und Routen wie die An-und Abfahrt über den Messeschnellweg verbindlich vereinbaren können. Sollte trotz des geringeren LKW-Verkehrs eine Lärmschutzwand erforderlich sein, muss sie begrünt werden.
Des Weiteren führte Frau de Cassan aus, dass es eine Verpflichtung zu einer Photovoltaik-Anlage geben wird, soweit das Dach dazu geeignet ist. Die Gebäude werden in Niedrigenergiebauweise, das Verwaltungsgebäude im Passivhausstandard errichtet.
NETRADA strebe an, Teile der Fassade ebenfalls zu begrünen. Mitarbeit/innen werden Job-Tickets und kostenlose Parkplätze zur Verfügung gestellt. Seit 2011 hat NETRADA einen Haustarifvertrag und ist dabei klare transparente Verhältnisse für ihre Mitarbeiter/innen zu schaffen.
Die im bisherigen Verfahren beauftragten Gutachten waren notwendig, um beurteilen zu können, ob ein derartiges Bauvorhaben eine Änderung des Bebauungsplanes rechtfertigt. Weitere Gutachten, wie z.B. zur Statik des Gebäudes und zum Lichtkonzept sind Sache des Unternehmens. Mit der Leitungsverlegung sollte erst nach Zusage begonnen werden. Da das andere Unternehmen bereits im Herbst zu bauen beginnen wollte, wurde der Startschuss bereits gegeben und die Leitungen so verlegt, wie sie im Bebauungsplan vorgesehen sind. Mit den Stadtwerken war eine Risikosumme i. H. von 52.000,00 Euro für den Fall vereinbart, dass diese Material bestellen und dann nicht gebaut werde. Nunmehr soll gebaut werden und die Kosten für die Leitungsverlegung laufen im Rahmen der Folgepflicht der Leitungsträger nach dem geänderten Baurecht. Für die Stadt besteht dadurch kein Risiko mehr und sind keine Regressforderungen zu befürchten. Zum Thema chemische Reinigung führte Frau de Cassan aus, dass diese auch in Wohngebieten zulässig sind und bestimmten Voraussetzungen und Regeln unterliegen.
Aus Sicht der Stadt fasste sie zusammen, dass die Fläche für diese moderne Handels- und Geschäftsform Internethandel geeignet und sie von NETRADA als verlässlichen Partner für ein solches Projekt überzeugt ist. NETRADA werde als ein florierendes Unternehmen aus der Region beurteilt, das beabsichtigt, hier zu expandieren und bisher alle gestellten Forderungen vertraglich akzeptiert hat. Die Ernsthaftigkeit zeige sich auch in der Geschwindigkeit, in der sich Unternehmen outete und verbindlich erklärte.

Bezirksratsherr Sommerkamp äußerte Skepsis gegenüber den jetzigen Aussagen, die auch bereits im Fall des früheren Interessenten getroffen worden sind, auch im Hinblick auf Folgeerscheinungen.

Auf eine entsprechende Frage von Bezirksratsherrn Geburek antwortete Frau de Cassan,
dass der Bebauungsplan eine maximale Höhe von 13 m für die Halle vorsieht und ein Bauantrag noch nicht vorliegt.

Bezirksratsherrn Johnsen interessierten die Beträge des Haustarifvertrages bei Einstellungen sowie im Durchschnitt und in welchem Umfang eine chemische Reinigung vorgesehen sei. Beim LKW-Verkehr werde nunmehr von einer Halbierung ausgegangen, also von ca. täglich 400 Fahrten und somit 800 Bewegungen, was erfreulich ist.
Frau de Cassan wies darauf hin, dass eine Reinigung nicht Gegenstand der Gespräche im Einzelnen war und das Bauantragsverfahren abgewartet werden müsse. Bei der Pressekonferenz erläuterte der Vorstandsvorsitzende von NETRADA, das der Haustarifvertrag bei 8,50 € pro Stunde beginne und im gewerblichen Bereich bei 11,00 € je nach Betriebszugehörigkeit ende. Der Haustarifvertrag gelte auch bei Neueinstellungen.
Herr Dr. Linde erklärte, dass chemische Reinigungen zu sehr gut beherrschbaren technischen Anlagen zählen, die technisch ausgereift sind und für die entsprechende naturschutzrechtliche Regeln definiert sind.
Zu Fragen von Bezirksratsherrn Hämke hinsichtlich Einstellungen von Arbeitskräften über Subunternehmer verwies Frau de Cassan auf den nichtöffentlichen Teil der Sitzung.
Bezirksratsherr Milkereit zeigte sich über den Unternehmenswechsel erfreut, da das bisherige Unternehmen seinen Mitarbeitern schlechtere Arbeitsbedingungen biete. Unter Hinweis auf die Drucks. Nr. 1703/2012 befürchtete er jedoch, dass NETRADA 1/3 der nachzuweisenden zusätzlichen 500 Dauerarbeitsplätze mit Leiharbeitskräften besetzen kann. Des Weiteren wollte Bezirksratsherr Milkereit wissen, ob die als zweite Option geplante Halle mit der ersten Halle vereint werde oder separat stehen soll und erbat detaillierte Auskünfte zu einem Bohrloch und die in früheren Gutachten erwähnte Problematik der Hochofenschlacke.
Frau de Cassan erwiderte, dass die vertraglichen Vereinbarungen zum Bohrloch und der Hochofenschlacke im vertraulichen Teil behandelt werden und ihr die betriebliche weitere Expansion hinsichtlich der zweiten Halle heute noch nicht bekannt ist. Der Bebauungsplan lässt grundsätzlich beides zu. Die Cousteaustraße gehört der Stadt und ist Teil der ersten Option. Die Fläche der zweiten Option befindet sich im Eigentum der Deutschen Messe AG. Die Cousteaustraße verschwindet dauerhaft, wie es die in der Bauleitplanung vorgesehen ist.
Auf Fragen von Bezirksratsfrau Jakob zum Standortwechsel von Mitarbeitern im Zusammenhang mit den vereinbarten zusätzlichen Arbeitsplätzen und zu Sanktionen bei Nichteinhalten von vertraglichen Vereinbarungen, ungewöhnlichen Vertragsabsprachen und An- und Abfahrten in der Nacht erläuterte Frau de Cassan zunächst, dass zu diesen Fahrten keine vertraglichen Regelungen getroffen wurden. Grundsätzlich werde im Zwei-Schichtbetrieb gearbeitet und die letzten Fahrzeuge verlassen in den frühen Abendstunden das Gelände. Das kann sich aber im Laufe der Zeit verändern. Während der Spitzenzeiten zu Weihnachten und Ostern kann es zu einem Drei-Schichtbetrieb kommen. Es bestehen Absprachen, dass während der großen Messen eine Kollision mit dem Hauptanreise- und Hauptabreiseverkehr zu vermeiden ist. Es trifft zu, dass es unüblich ist, dass ein Unternehmen derartige Vertragsbedingungen akzeptiert und die öffentliche Hand Einfluss auf Arbeitsplätze nehmen lässt. Bei den Regelungen mussten verschiedene Unabwägbarkeiten berücksichtigt werden, da keiner ein Interesse daran hat, eine Regelung zu treffen, die starr ist und sich später nicht bewährt. Abschließend resümierte Frau de Cassan, dass nach Einschätzung der Stadt ein gutes Netz für beide Seiten gestrickt wurde, wo beide Seiten atmen können, was sich aber letztendlich beweisen muss.

Frau Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck freute sich, dass es der Verwaltung gelungen ist, den Passus über die Schaffung von Arbeitsplätzen in dieser Anzahl aufzunehmen und lobte sie hierfür.
Zu Fragen von Bezirksratsfrau Schollmeyer, ob NETRADA ausbildet, ggf. in welchen Berufen, welcher Schulabschluss hierfür erforderlich ist, und ob dies ggf. auch an diesem Standort vorgesehen ist, sagte Frau de Cassan eine gesonderte Antwort zu.

Bezirksratsherr Oltersdorf wies auf die sehr kurzfristig zugestellten Drucksachen, die öffentliche Informationsdrucksache und die nichtöffentliche Drucksache, hin und bat darum, das Thema in der September-Sitzung noch einmal öffentlich zu behandeln.
Frau Mewes erläuterte, dass Informationsdrucksachen grundsätzlich nur auf Wunsch des Bezirksrates auf die Tagesordnung einer Sitzung genommen werden, sagte zu, entsprechend zu verfahren und die Informationsdrucksache Nr. 1703/2012 auf die Tagesordnung der Sitzung im September zu setzen.
Frau de Cassan bat um Verständnis für das kurzfristige Vorgehen. Den Bezirksräten soll genügend Zeit bleiben sich umfassend zu diesem großen und wichtigen Vorhaben zu informieren, um im September verantwortlich abstimmen zu können. Frau de Cassan bedankte sich für das Verständnis und die Aufnahme der vertraulichen Drucksache auf die heutige Tagesordnung.
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck wies darauf hin, dass es noch vor dem 20. September eine Bezirksratssitzung geben müsse, damit die Ratsversammlung erreicht werde.

Bezirksratsherrn Johnsen interessierten Ausführungen zum Abwassermanagement und Auswirkungen eines Drei-Schichtbetriebes auf den nächtlichen LKW-Verkehr. Des Weiteren verwies er auf die Informationsdrucks. Nr. 1703/2012 aus der sich eindeutig ergibt, dass es in der ersten und zweiten Ausbaustufe um zusätzliche Arbeitskräfte gehe und erst in der Endsaubaustufe, dem Bau des Verwaltungsgebäudes um evtl. von Personal aus der Region.

Bezirksratsfrau Jakob
fragte, ob es definitiv 500 zusätzliche Arbeitskräfte sein müssen, ohne dass sich der Bestand in der Region reduziere.
Frau de Cassan erwiderte, dass bei Personalwechsel innerhalb der Region am Ende die Bilanz stimmen und die zusätzliche Anzahl von Arbeitsplätzen im Vergleich der Zahlen dieser Standorte vorhanden sein müsse.
Bezirksratsherr Milkereit verwies auf Seite 1 der Informationsdrucksache, auf der 500 zusätzliche Arbeitsplätze steht, auf Seite 2 fehlt das Wort „zusätzliche“ und Seite 3 enthält die Einschränkung, dass es um 2/3, also 335 Dauerarbeitsplätze, und 1/3, demnach 165 Leiharbeitsplätze geht.
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck zitierte aus der Drucksache, dass in der ersten Baustufe mindestens 500 zusätzliche Dauerarbeitsplätze geschaffen werden sollen. Langfristig sollen am Standort des Distributionszentrums über 1.000 Arbeitnehmer/innen dauerhaft beschäftigt werden.
Frau de Cassan erklärte, dass sich die Vereinbarung und Prüfung auf die ersten zusätzlichen 500 Arbeitsplätze bezieht. Weitere Absprachen über Jahre hinaus, wären zu schwierig. Die zweite Absprache lautet, dass am Standort 1.000 Arbeitsplätze bestehen werden. Der Anteil derer, die bei NETRADA direkt beschäftigt sind, ist derzeit sehr viel geringer, als dieser Prozentsatz vermuten lässt.

Frau Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck bedankte sich bei Frau de Cassan und Herrn Feierabend für die ausführlichen Informationen.


TOP 4.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Abgesetzt


TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 5.1.1.
Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Suthwiesenstraße
hier: "Die Kleinen Gallier"

(Drucks. Nr. 15-1534/2012)

Antrag,
zu beschließen,
dem Verein „Die Kleinen Gallier e. V.“ für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende 2012/2013 Mittel in Höhe von bis zu 15.280 € zur Verfügung zu stellen,
Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung.
Einstimmig


TOP 5.1.2.
Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Suthwiesenstraße
(Drucks. Nr. 15-1537/2012)

Antrag
zu beschließen,
dem Elternförderverein der Grundschule Suthwiesenstraße e. V. für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende 2012/2013 Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 18.000 € zur Verfügung zu stellen.
Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung.
Einstimmig


TOP 5.1.3.
Schulergänzenden Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Kardinal-Bertram-Schule
(Drucks. Nr. 15-1535/2012)

Antrag,
zu beschließen,
dem Förderverein der Grundschule Kardinal-Bertram-Schule e. V. für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende 2012/2013 Mittel in Höhe von bis zu 25.470,00 € zur Verfügung zu stellen.
Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung.
Einstimmig


TOP 5.1.4.
Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Beuthener Straße
(Drucks. Nr. 15-1536/2012)

Antrag,
zu beschließen,
dem Förderverein der Grundschule Beuthener Straße e. V. für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende 2012/2013 Mittel in Höhe von bis zu 13.790 € zur Verfügung zu stellen.
Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung.
Einstimmig


TOP 5.2.
A N H Ö R U N G

TOP 5.2.1.
Straßenausbaubeitrag Ringerschließung Hildesheimer Straße 272 - 278 gerade
(Drucks. Nr. 1247/2012 mit 1 Anlage)

Bezirksratsfrau Jakob äußerte, das die CDU-Fraktion die Drucksache ablehnt.

Antrag,
für die in der Anlage gekennzeichnete Ringerschließung Hildesheimer Straße 272 – 278 gerade von Hildesheimer Straße bis Hildesheimer Straße den beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Straßenentwässerungseinrichtungen gesondert zu ermitteln und abzurechnen (ohne Verkehrsflächen und Beleuchtungseinrichtungen).
11 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 6.
A N F R A G E N

TOP 6.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.1.1.
Einnahmen aus der Straßenausbaubeitragssatzung
(Drucks. Nr. 15-1594/2012)

Bezirksratsherr Dr. Linde trug die Anfrage vor.
Die Straßenausbaubeitragssatzung führt regelmäßig dazu, dass Anwohner
mit teilweise hohen Kosten belastet werden, über deren Zeitpunkt und
Höhe sie nicht selbst bestimmen oder mitbestimmen können.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie hoch waren die Einnahmen der LH Hannover in den letzten fünf Jahren
aus der allgemeinen Grundsteuer und aus umlagepflichtigen Maßnahmen gemäß Straßenausbaubeitragssatzung?
2. Um welchen Betrag/Prozentsatz müsste die Grundsteuer angehoben werden, um auf Beiträge aus der Straßenausbaubeitragssatzung zu verzichten?

Frau Mewes beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung
Zu 1:
Die Erträge aus der Grundsteuer A und B und den Straßenausbaubeiträgen der vergangenen fünf Jahre enthält nachfolgende Tabelle:


2007
2008
2009
2010
2011
Grundsteuer A
0,2
0,2
0,2
0,2
0,2
Grundsteuer B
120,9
126,4
124,9
126,3
126,8
Grundsteuer gesamt
121,1
126,6
125,1
126,5
127,0
Straßenausbaubei-
träge
1,1
1,9
0,8
1,1
2,1
Die Beträge werden jeweils in Mio. € angegeben.

Zu 2:
Betrachtet man als Referenzjahr das Jahr 2011, so müsste bei einem Wegfall der Straßenausbeitragssatzung die Grundsteuererträge um insgesamt 2,1 Mio. € steigen, was eine Erhöhung der Grundsteuer um 1,65 Prozent bedeuten würde.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der Grundsteuerhebesatz für die Grundsteuer B mit Wirkung vom 01.01.2012 von 530 v.H. auf 600 v.H. angepasst wurde. Hieraus ergeben sich Mehrerträge in Höhe von rund 17 Mio. € im Vergleich zum Ergebnis 2011.

TOP 6.1.2.
Umrüstung der Mülleimer am Fiedelerplatz
(Drucks. Nr. 15-1595/2012)

Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Meier trug die Anfrage vor.
Der Fiedelerplatz ist einer der schönsten Plätze in Döhren und wird besonders im Sommer stark frequentiert. Diese höchst erfreuliche, gute Nutzung des Platzes führt allerdings auch zu einem entsprechenden Aufkommen an Zigarettenkippen, die gerne auf den Boden geworfen werden.
Zum Beispiel an den Haltestellen der üstra sind die Mülleimer inzwischen mit einer kleinen Öffnung für Zigarettenkippen versehen. Diese Öffnung kann auch noch genutzt werden, wenn der Mülleimer voll ist und mindert das Risiko, dass noch glühende Zigaretten zu Mülleimerbränden führen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Können die Mülleimerdeckel am Fiedelerplatz entsprechend umgerüstet werden?
2. Wie hoch sind die Kosten für eine solche Umrüstung?
Frau Mewes beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu 1. und 2.:
Für Hannovers Grünflächen (inkl. Stadtplätze und Spielplätze) werden einheitliche Mülleimer mit Deckel „Typ Hannover“ verwendet. Die Deckel sind serienmäßig ohne Ascher ausgestattet, da diese Mülleimer auch auf Spielplätzen zum Einsatz kommen und hier das Rauchen gemäß Spielplatzsatzung untersagt ist. Eine entsprechende Umrüstung der Mülleimer ist nicht vorgesehen.
Antwort des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) zu 1. und 2.:
Um den Fiedelerplatz wurden insgesamt 5 Abfallbehälter, die in der Zuständigkeit von aha liegen, bereits in der 26. KW mit Aschenbecher versehen. Kosten hierfür entstehen nicht.


TOP 6.2.
der SPD-Fraktion

TOP 6.2.1.
Verkehrsberuhigte Bereiche (Sonderzonen)
(Drucks. Nr. 15-1598/2012)

Bezirksratsherr Oltersdorf trug die Anfrage vor.
In unserem Stadtbezirk Döhren-Wülfel befinden sich an vielen Stellen verkehrsberuhigte
Bereiche. U.a .im Wohngebiet Seelhorst, .Neubauqebiet Wülfeler Bruch", sind die Straßen
Schlüsselblumenweg, Sandbirkenwende und Windröschenweg als verkehrsberuhigte
Bereiche mit den Verkehrskennzeichen 325.1 und 325.2 (siehe Bild) gekennzeichnet.



Innerhalb dieses Bereiches gelten laut Straßenverkehrsordnung die folgenden Regeln:
a. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind
überall erlaubt.
b. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
c. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn
nötig müssen sie warten.
d. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
e. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig,
ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- und Entladen.
f. Wenn man den verkehrsberuhigten Bereich verlässt, gilt nicht die Regel "Rechts-vorlinks",
sondern man ist wartepflichtig gegenüber allen anderen Fahrzeugen. Das gilt
sogar, wenn zwischen dem Verkehrszeichen "Ende des verkehrsberuhigten
Bereichs" und der Hauptstraße noch einige Meter zurückzulegen sind.

Leider hat es sich laut Auskunft von Anwohnern eingebürgert, dass sich der
Fahrzeugverkehr oftmals nicht an die Schrittgeschwindigkeit hält (Punkt b). Zusätzlich ist zu
kritisieren, dass Fahrzeuge über viele Stunden geparkt werden, obwohl die Straßen nicht
über markierte Parkflächen verfügen (Punkt e) Da in dem erwähnten Wohngebiet viele Familien mit Kleinkindern wohnen, führt das Dauerparken dazu, dass Eltern sich um die Sicherheit ihrer Kinder sorgen, da die ·Straßenbreite gerade für zwei passierende Fahrzeuge ausreicht. Die Kleinstgrundstücke der Reihenhäuser grenzen zum Teil direkt an die beschriebenen Straßen, so dass ein Ausweichen für die Schwächsten in unserer Gesellschaft z.B. auf dem Fahrrad nicht immer möglich ist. Zusätzlich müssen auch die Kraftfahrer der Abfallwirtschaft Region Hannover bei ihren Fahrten Höchstleistungen vollbringen, um ihre tonnenschweren Gefährte zwischen Grundstücksgrenzen und parkende Autos zu manövrieren.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Konzepte bzw. Berechnungsschlüssel wendet die Landeshauptstadt
Hannover während der Planungsphase an, um für Neubaugebiete den benötigten
öffentlichen Parkraum zu ermitteln?
2. Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um die Anwohner, Eltern und Kinder
gemeinsam über die Rechtslage und die Gefährdungspotentiale vor Ort zu
informieren?
3. Wie kann sichergestellt werden, dass die berechtigten strengen Regeln für diese
Sonderzonen auch eingehalten werden.

Frau Mewes antwortete sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung:
Zu 1::
Für die Ermittlungen des öffentlichen Parkraumes wird kein starrer
Berechnungsschlüssel angewendet. Eine Vielzahl von Einflussfaktoren ist dabei zu
berücksichtigen, um den Bedarf an Stellplätzen festzulegen.
In Neubaugebieten wird es in der Regel angestrebt, einen Stellplatz für je zwei Wohneinheiten im öffentlichen Straßenraum vorzuhalten. Gebietstypische.Einflussfaktoren und Abwägungen mit anderen Nutzungsansprüchen lassen eine Realisierung in dieser Anzahl jedoch nicht immer zu.
Zu 2:
Zur Erklärung einer Beschilderung nach StVO werden normalerweise keine gesonderten Maßnahmen zur Information über die Rechtslage ergriffen. Die Beschilderung ist allen Kraftfahrzeugführern bekannt. Sollten Konflikte durch rechtswidriges Verhalten auftreten, können Überwachungsmaßnahmen sinnvoll sein.
Zu 3:
Im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs wird u. a. auch das Neubaugebiet " Wülfeler Bruch" mit den Straßen -Schlüsselblumenweg - Sandbirkenwende - Windröschenweg vom Verkehrsaußendienst der Landeshauptstadt routinemäßig überwacht.
Seit August 2011 wurden im Schlüsselblumenweg 11 Fahrzeuge und in der Sandbirkenwende 22 Fahrzeuge zur Anzeige gebracht. Im Windröschenweg ist der Parkdruck eher gering, Parkverstöße wurden dort nicht beobachtet. Die Überwachung wird routinemäßig fortgesetzt.

Auf eine entsprechende Nachfrage von Bezirksratsherrn Johnsen antwortete Frau Mewes, dass die Mitarbeiter/innen des Verkehrsaußendienstes grundsätzlich je nach personeller Kapazität und bedarfsabhängig werktäglich unterwegs sind. Wann und wie oft der ruhende Verkehr in einer bestimmten Straße überwacht wird, kann nicht gesagt werden.


TOP 6.3.
der CDU-Fraktion

TOP 6.3.1.
Maßnahmen auf dem Gelände des geplanten Logistikzentrums
(Drucks. Nr. 15-1599/2012)

Bezirksratsherr Sommerkamp trug folgende Anfrage vor.
Aus der Presse war zu entnehmen, dass die Verwaltung auf dem Gelände des geplanten Logistikzentrum umfangreiche Maßnahmen durchgeführt hat, die einen massiven Ein- griff in die Natur darstellen.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Ist es der Verwaltung bekannt, dass derartige Maßnahmen während der Brut-
und Setzzeit durch das Niedersächsische Naturschutzgesetz ausgeschlossen
sind?
2. Welche konkreten Gründe gab es für die Verwaltung diese Maßnahmen durchzuführen?
3. Warum hat die Verwaltung diese Maßnahmen durchgeführt, obwohl noch nicht sichergestellt ist, dass dieses Gelände in der dafür vorgesehenen Form genutzt wird?

Herr Prauser bezog sich insbesondere auf die Ausführungen unter TOP 3 und beantwortete sinngemäß zunächst die Frage 2.
Antwort der Verwaltung
Zu 1:
Die Aussage, dass die durchgeführte Maßnahme verboten ist, trifft nicht zu. Die Maßnahme wurde unter gutachtlicher Begleitung eines Fachbüros durchgeführt. Vor Durchführung der Maßnahme wurde überprüft, dass in den fraglichen Bereichen keine Vogelbruten mehr stattfinden. Insofern wurden mit der Maßnahme weder die Vorschriften des allgemeinen Artenschutzes (§ 39 BNatSchG), noch diejenigen des besonderen Artenschutzes (§ 44 BNatSchG) übertreten. Der Begriff der ‚Brut- und Setzzeit‘ stammt aus dem Forst- und Jagdrecht (§ 33 NWaldLG). Die diesbezüglichen Vorschriften (Anleinen von Hunden etc.) gelten nur in der freien Landschaft und nicht in überplanten bzw. bebauten Gebieten. Sie treffen auf den vorliegenden Fall nicht zu.
Zu 2:
Die Leitungsbaumaßnahmen der enercity Netz GmbH (Gas, Wasser, Elt etc.) umfassen einen Zeitraum von ca. 5 Monaten. Sie müssen im Sommer und Herbst durchgeführt werden, um mit den Umschlussarbeiten nicht in die Heiz- und Frostperiode hineinzukommen. Insofern war eine Baudurch- führung vollständig außerhalb der Vogelbrutzeit nicht zu realisieren. Um die Baumaßnahmen innerhalb der Brutzeit fachgerecht und rechtskonform durchzuführen, wurde eine intensive gutachtliche Begleitung hinsichtlich der Belange des Artenschutzes durchgeführt..
Zu 3:
Mindestens einer der für die Ansiedlung im Verhandlungsverfahren befindlichen Bewerber machte seine Ansiedlung davon abhängig, das er schon im Herbst dieses Jahres über den Bereich der Cousteaustraße verfügen könnte, in der die Leitungen zur Zeit noch liegen. Aber auch bei einer Umlegung zu einem späteren Zeitpunkt hätten die Arbeiten wegen der oben geschilderten Umstände nicht völlig außerhalb der Brutzeiten durchgeführt werden können, da im Winter der abschließende Umschluss der Gasleitung nicht möglich gewesen wäre.

Bezirksratsherr Sommerkamp führte vehement aus, dass die Natur nachhaltig geschädigt sei und sich über den Naturschutz hinweggesetzt wurde. In diesem Zusammenhang trug Herr Feierabend sinngemäß die Antworten zu Fragen 1 und 2 vor.

Auf den Hinweis von Bezirksratsherrn Johnsen, dass Flatterbänder eine Rückkehr der Brutvögel verhindern sollen und die Frage, welche Vögel und wie viele Vogelpaare betroffen waren, äußerte Herr Feierabend, dass wegen eines geschützten Feldlerchenpaares die Maßnahmen entzerrt und in Abschnitten gearbeitet wurde. Hinsichtlich eines Feldlerchenpaar im Bereich des eingezäunten Hubschrauberlandeplatzes bestand keine Einflussmöglichkeit. Bei der im Heckenbereich gefundenen Nachtigall wurde gleichermaßen verfahren. Durch die Flatterbänder sollen die weitere Brut von Vögeln und evtl. Schaden verhindert werden.

Bezirksratsherr Sommerkamp sagte, dass die Maßnahmen ökologisch nicht dem Umwelt- und dem Naturschutz dient, sondern letztendlich den wirtschaftlichen Interessen. Die Ausgleichsflächen haben Alibicharakter, da die Vögel nicht wissen wo sie hin sollen , wenn man sie aus ihrem angestammte Revier vertreibt. Wer Naturschutz ernst nimmt, sollte konsequent handeln.


TOP 6.3.2.
Bauabschnitt an der Wiehbergstraße
(Drucks. Nr. 15-1600/2012)
Bezirksratsfrau Jakob trug folgende Anfrage vor.
Der 3. Bauabschnitt an der Wiehbergstraße wird in Kürze beginnen. Das bedeutet, dass alles getan werden muss, damit sich der Verkehr während der Bauphase nicht wieder in die anderen Wohnstraßen in Döhren verlagert.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie wird der Verkehr während der Bauphase geregelt?
2. Wird ab der Riepestraße schon auf die Sperrung der Wiehbergstraße hingewiesen und wird dort eine Umleitung empfohlen?
3. Werden während der Bauphase in der Abelmannstraße die Parkmöglichkeiten reduziert?
Frau Mewes beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung
Zu 1:
Mit Beginn des Leitungsbaus in der Wiehbergstraße wird eine Einbahnregelung von der Brückstraße in Richtung stadtauswärts angeordnet werden mit der Beschilderung „Verbot für Fahrzeuge aller Art (Verkehrszeichen 250) mit dem Zusatz „Anleger frei“. Die Leitungsbauarbeiten werden von Mitte August 2012 bis zum März 2013 dauern. Der anschließende Straßenbau wird voraussichtlich von April bis September 2013 ausgeführt.
Zu 2:
Diese Vorwegweisung für den übergeordneten Verkehr wird mit angeordnet.
Zu 3:
Eine Reduzierung von Parkmöglichkeiten in der Abelmannstraße ist nicht vorgesehen.

TOP 6.3.3.
Betreuung durch Hort und Ganztagsgrundschulen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1604/2012)

Frau Jakob verlas folgende Anfrage:
Vor mehreren Jahren hat die rot-grüne Ratsmehrheit den Ausbau von Hortplätzen gestoppt. Der Bedarf an Betreuung der Primarschülerinnen und -schüler im Anschluss an den Unterricht wird ganz offensichtlich durch die Einrichtung von Ganztagsgrundschulen nicht ausreichend abgedeckt.
Vor diesem Hintergrund besteht die Notwendigkeit, den tatsächlichen Bedarf an Betreuungsplätzen genau zu ermitteln und mit der Versorgungssituation durch Hort- und Ganztagsgrundschulangeboten im Stadtbezirk Döhren-Wülfel zu vergleichen.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wann hat die letzte Elternbefragung zum Bedarf an Hortplätzen stattgefunden?
2. Wie viele Hortplätze bestehen derzeit im Stadtbezirk Döhren-Wülfel und wie viele
Hortplätze werden in Anspruch genommen (die Darstellung bitte möglichst
aufgeteilt nach Schulen)?
3. Wie viele Schülerinnen und Schüler nehmen pro Tag und Schule an dem
Ganztagsangebot teil (die Darstellung bitte ebenfalls aufgeteilt nach Schulen)?

Herr Prauser antwortete sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Im Sommer 2008 wurde eine Befragung der Horteinrichtungen zum Hortbedarf durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in der Drucks. Nr. 1672/2008 dargestellt.
Zu 2.:
Es stehen derzeit im Stadtbezirk insgesamt 238 Hortplätze zur Verfügung.
Zur weiteren Erläuterung siehe Aufstellung in Anlage I.
Zu 3.:
Anzahl der teilnehmenden Kinder am Ganztag
Schuljahr 2011/2012
Heinrich-Wilhelm-Olbers-Grundschule


gesamt
Teilnahmen Montag
67
Teilnahmen Dienstag
87
Teilnahmen Mittwoch
116
Teilnahmen Donnerstag
79
Teilnahmen Freitag
60
Gesamtzahl der Teilnahmen:
409
durchschnittliche Teilnahmezahl je Tag:
81,8
Anzahl der teilnehmenden Kinder am Ganztag
Schuljahr 2011/2013
GS Loccumer Straße


gesamt
Teilnahmen Montag
39
Teilnahmen Dienstag
46
Teilnahmen Mittwoch
53
Teilnahmen Donnerstag
61
Teilnahmen Freitag
43
Gesamtzahl der Teilnahmen:
242
durchschnittliche Teilnahmezahl je Tag:
48,4
Anzahl der teilnehmenden Kinder am Ganztag
Schuljahr 2011/2012
GS Suthwiesenstraße


gesamt
Teilnahmen Montag
95
Teilnahmen Dienstag
81
Teilnahmen Mittwoch
102
Teilnahmen Donnerstag
101
Teilnahmen Freitag
89
Gesamtzahl der Teilnahmen:
468
durchschnittliche Teilnahmezahl je Tag:
93,6

Die GS Beuthener Straße in Mittelfeld nimmt zum Schuljahr 2012/2013 den Ganztagsbetrieb auf. Die Teilnahmezahlen stehen noch nicht fest.

Die Kardinal-Bertram-Schule in katholischer Trägerschaft mit dem stadtweiten Einzugsgebiet ist keine Ganztagsschule.

Bezirksratsfrau Hartmann hob den Unterschied zwischen Hort und Ganztagsschule hervor. Während der Hort ein verlässliches kostenpflichtiges Angebot ist, sind Ganztagschulen häufig kostengünstiger und nicht verlässlich.

Auf die Frage von Bezirksratsherrn Johnsen, wie viele der nachgefragten 238 Hortplätze in Anspruch genommen worden sind, sagte Herr Prauser, dass die Zahl nicht aufgelistet sei, er sich aber wundern würde, wenn ein Hortplatz im Stadtbezirk frei geblieben wäre.

Bezirksratsfrau Jakob merkte an, dass sie den Unterschied zwischen Hort und Ganztagsschule kenne, und sich viele Eltern einen Hortplatz wünschen. 2008 fehlten 42 Hortplätze. Seither gab es keine Elternbefragung. Während im Hort ausgebildetes Personal tätig ist, sind in Ganztagsschulangeboten nachmittags keine entsprechend qualifizierten Kräfte eingesetzt.


TOP 6.3.4.
Verwahrlosung auf dem EXPO-Gelände
(Drucks. Nr. 15-1601/2012)

Bezirksratsherr Sommerkamp trug die Anfrage vor.
Das ehemalige EXPO-Gelände ist in weiten Teilen verwahrlost. Dies gilt insbesondere für die Bereiche „Gärten im Wandel“, die seinerzeit einen gestalterischen Höhepunkt darstellten. Jetzt ist das Gebäude in einem sehr schlechten Zustand, die Fassaden sind stark beschädigt und die Grünflächen sind verwahrlost. In diesem Zustand könnte sich die Vermarktung der Flächen als schwierig gestalten.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Befinden sie die Bereiche „Gärten im Wandel“ in privater Hand?
2. Wenn ja, welche Möglichkeiten gibt es den Eigentümer aufzufordern, dass
Gelände in einen ordnungsgemäßen Zustand zu setzen?
3. Wenn nein, was wird die Verwaltung selbst unternehmen um das Gelände
in einen ordnungsgemäßen Zustand zu setzen?
Frau Mewes beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung
Zu 1:
Die EXPO-Gärten mit den Gärten im Wandel, dem Expo-Park Süd sowie dem Parc agricole sind im Eigentum der LH Hannover und seit 2010 auch wieder in der eigenständigen Unterhaltung und Pflege. Lediglich der Eingangsbereich zu den Gärten im Wandel ist private Eigentumsfläche .
Zu 2:
Der zuständige Fachbereich steht in Kontakt mit dem Eigentümer und hat ihn aufgefordert, die Flächen in einem guten Zustand zu halten.
Zu 3:
Die Schäden an den Pavillons in den Gärten im Wandel sind bekannt. Der ursprüngliche Tadelakt-Putz ist aufgrund seiner Frostgefährdung während der Starkfrostzeit im Februar 2012 großflächig abgefallen. Die Vorarbeiten für die Sanierung sind angelaufen, die Vergabe der Arbeiten ist vorbereitet, so dass die Arbeiten im August/September 2012 umgesetzt werden können. Ebenso werden die Holzbohlen an den Wellenabgängen ersetzt.
Auch in den Grünflächen sind starke Frostausfälle zu verzeichnen. Die Nachpflanzung als auch der pflegerische Rückschnitt ist angelaufen und wird sukzessive im Laufe der Vegetationszeit fortgesetzt.

Bezirksratsherrn Schade interessierte, ob die Wasserfallanlage wieder Gang gesetzt werde.
Bezirksratsherr Sommerkamp erkundigte sich nach dem Vorhandensein eines Pflegeplanes und eine evtl. Fristsetzung für den privaten Eigentümer, um Pflegemaßnahmen durchzuführen.
Bezirksratsfrau Jakob fragte, wann die Stadt Hannover das letzte Mal auf der Fläche tätig war.
Frau Mewes wies darauf hin dass der Eigentümer wegen der örtlichen Nähe ein eigenes Interesse an dem gepflegten Eingangsbereich habe und sagte eine Klärung und Mitteilung zu.

Protokollantwort:
Die Wasserfallanlage wird in nächster Zeit nicht wieder in Gang gesetzt. Aufwand und Nutzen stehen in keinem Verhältnis.
Der Pflegeplan wird erstellt und durchgeführt. Er beinhaltet neben den wiederkehrenden Unterhaltungsmaßnahmen (Rasenschnitt, Gehölzschnitt) auch Einzelmaßnahmen wie z.B. Bambuspflege nach Frostschäden
Die Flächen im Eingangsbereich der Gärten im Wandel befinden sich in Privateigentum. Gemäß den vorliegenden Verträgen hat die Stadt keinen Einfluss auf die Art und den Zeitpunkt der Unterhaltungsarbeiten. Der Eigentümer wurde bereits gebeten, die Flächen
im Sinne der Gesamtgestaltung instand zu setzen.
Der zuständige Werkhof ist regelmäßig vierzehntägig vor Ort. Anfang Oktober 2012 werden die Kastenlinden in Form geschnitten. Nachdem die Sanierung der Himmelstürme fertiggestellt ist, finden zurzeit die dringend notwendigen Putzarbeiten an den Pavillons statt. Fertigstellung hier ca. Ende Oktober 2012.


TOP 6.3.5.
Signalton an Ampelanlagen
(Drucks. Nr. 15-1602/2012)

Bezirksratsherr Geburek trug die Anfrage vor.
An den Straßenbahnhaltestellen Peiner Straße und Fiedelerstraße sind die Ampelanlagen barrierefrei ausgestattet, damit wird die Sicherheit beim Überqueren von Kreuzungen für Menschen mit Behinderungen erhöht. In letzter Zeit ist der Signalton an den Ampeln der Peiner Straße und der Fiedelerstraße nur schwach zu hören oder er verstummt vorzeitig.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung bekannt, dass der Signalton an den Ampeln Anlagen der Straßenbahnhaltestellen Peiner Straße und Fiedelerstraße defekt ist?
2. Wenn ja, wann werden die defekten Ampelanlagen repariert?
3. Werden die Ampelanlagen regelmäßig überprüft und wer ist dafür zuständig?
Frau Mewes antwortete sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung:
Zu 1 und 2:
Es wurde festgestellt, dass die Signaltöne an den Ampelanlagen der Stadtbahnhaltestellen Peiner Straße und Fiedelerstraße nicht defekt sind.
Zu 3:
Die Funktionstüchtigkeit der Ampelanlagen werden regelmäßig, mehrmals im Jahr, durch eine für die Verwaltung tätige Vertragsfirma überprüft.

Bezirksratsherr Geburek wies auf Aussagen sehbehinderter Bürger/innen hin, woraufhin Frau Mewes zusagte, erneut den zuständigen Fachbereich einzuschalten.

Herr Prauser merkte an, dass die Signalanlage funktionierte, als er sie betätigte und bot an, sich vor Ort zu treffen.

TOP 6.3.6.
Schulbushaltestelle an der Abelmannstraße
(Drucks. Nr. 15-1603/2012)

Bezirksratsherr Geburek stellte folgende Anfrage:
In der Abelmannstraße, im Bereich des Blumenladens, gibt es eine Schulbushaltestelle, die seit Jahren nicht mehr angefahren wird. Im Bereich der Schulbushaltestelle besteht ein Parkverbot, von Montag bis Freitag in der Zeit von 07.30 bis 11.00 Uhr. In der Umgebung befinden sich mehrere Arztpraxen, Versicherungen und Geschäfte, daher werden dringend Parkmöglichkeiten benötigt.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wird die Schulbushaltestelle noch benötigt?
2. Wenn nein, warum wurde das Bushaltestellenschild noch nicht entfernt?
3. Wenn ja, welche Schulkinder befördert der Bus?
Frau Mewes gab folgende Antwort:
Antwort der Verwaltung
Zu 1. und 2.:
Nach aktuellen Informationen der für die Schülerbeförderung zuständigen Region Hannover wird die Haltestelle nicht mehr benötigt.
Das Haltestellenschild wird schnellstmöglich entfernt.


TOP 6.4.
von Bezirksratsherrn Herrmann (Piratenpartei)
TOP 6.4.1.

Wohnungslosigkeit bei unter 25-Jährigen
(Drucks. Nr. 15-1584/2012)
Nach Angaben der Verwaltung gibt es im Stadtbezirk Döhren-Wülfel 55 Wohnungen, in denen 137 nicht sesshafte Menschen untergebracht sind.
Nach Aussagen entsprechender Einrichtungen sei die Wohnungslosigkeit in der Altersgruppe der unter 25-Jährigen spürbar angestiegen, was als direkte Folge der Verschärfung der Sanktionsregelungen für diese Altersgruppe im SGB II („Hartz IV) anzusehen sei.
Sogenanntes normwidriges Verhalten von erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen wird mit Sanktionen geahndet. Dabei gelten für die unter 25-Jährige besonders scharfe Regelungen. Bei einer Pflichtverletzung wird ihnen die Regelleistung für maximal drei Monate ganz gestrichen. Im Wiederholungsfall werden auch Miet-und Heizkosten nicht mehr übernommen.
Einem Bericht des Instituts für Arbeitsmarkt-und Berufsforschung aus dem Jahr 2009 zufolge, werden Arbeitslose unter 25 Jahren gut drei Mal so häufig sanktioniert wie 25-Jährige und ältere.
Deshalb frage ich die Verwaltung:
1. Wie viele der 137 genannten nicht sesshaften Personen die der Verwaltung im Stadtbezirk Döhren-Wülfel bekannt sind, sind unter 25 Jahre alt bzw. waren zu dem Zeitpunkt unter 25 Jahre alt, als sie nichtsesshaft wurden.
2. Liegen der Verwaltung Erkenntnisse aus dem Kreis der benannten
Personengruppe über Fälle vor, in denen die Sanktionen durch
Leistungskürzungen und durch Sperrzeit zu Mietschulden und in Folge zu Wohnungslosigkeit führten?
3. Gibt es im Stadtbezirk Döhren-Wülfel spezielle Übernachtungs-und
Übergangswohneinrichtungen die sich speziell an die Personengruppe der unter 25-Jährigen richtet?

Die Anfrage wurde auf Wunsch des Bezirksrates schriftlich beantwortet.
Zu 1:
Bei den benannten Personen handelt es sich fast ausschließlich um Familien zu denen auch Kinder gehören. Alleinstehende Personen, die unter 25 Jahre alt sind bzw. dort zu einem Zeitpunkt untergebracht wurden als sie noch unter 25 Jahre waren, gibt es dort nicht.
Zu 2:
Der Verwaltung sind konkrete Fälle nicht bekannt.
Zu 3:
Von Seiten der Verwaltung gibt es keine speziellen Übernachtungs- und Übergangswohneinrichtungen, die sich speziell an die Personengruppe der unter 25-Jährigen richtet. Dies gilt für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel ebenso wie für den Rest des Stadtgebietes.


TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN

TOP 7.1.1.
Behindertenparkplätze in der Fiedelerstraße
(Drucks. Nr. 15-1596/2012)
Siehe TOP 7.1.1.1.
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, an der rechten Seite der Fiedelerstraße stadteinwärts, im Kreuzungsbereich Helenenstraße, zwei Behindertenparkplätze, die für die Zeit werktags von 9 bis 18 Uhr gelten, einzurichten.
In der Fassung des interfraktionellen Änderungsantrages Drucks. Nr. 15-1734-2012 einstimmig beschlossen

TOP 7.1.1.1.
Interfraktioneller Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-1596/2012: Behindertenparkplätze in der Fiedelerstraße
(Drucks. Nr. 15-1734/2012)

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck wies auf das Vorliegen zweier Änderungsanträge hin.
Bezirksratsherr Milkereit erklärte, dass er seinen zu Beginn der Sitzung vorgelegten Änderungsantrag aufgrund des interfraktionell vorbereiteten Änderungsantrages nicht einbringen werde.
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck brachte den interfraktionellen Änderungsantrag ein.
Antrag
1. Die Verwaltung wird gebeten, die vorhandene Fahrbahnmarkierung für den alten
Container-Standort im Bereich des alten Döhrener Friedhofes zu entfernen.
2. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, einen Behindertenparkplatz an der
Fiedelerstraße südlich des Fiedelerplatzes einzurichten.
Einstimmig



TOP 7.1.2.
Errichtung einer Kletterhalle
(Drucks. Nr. 15-1597/2012)
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, sich für die Errichtung einer Kletterhalle in unserem Stadtbezirk einzusetzen "Der Bezirksrat Döhren befürwortet ausdrücklich den Bau einer Kletterhalle in unserem Stadtbezirk Döhren. Der Bau einer solchen Kletterhalle hat positive Auswirkungen auf die wirtschaftliche, soziale und gesellschaftliche Situation in unserem Stadtbezirk und fördert mögliche Synenergien mit anderen Sportanbietern und Sportvereinen in Döhren. Die Verwaltung wird gebeten, sich bei ihrer Standortprüfung für die Errichtung einer Kletterhalle im Stadtbezirk Döhren einzusetzen.
Zurückgezogen


TOP 7.2.
der CDU-Fraktion

TOP 7.2.1.
Bushaltestelle Peiner Straße
(Drucks. Nr. 15-1261/2012)
Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Umsetzung der fahrgastbehindernden Fahrradbügel an der Bushaltestelle Peiner Straße umgehend vorzunehmen.
Zurückgezogen


TOP 7.2.2.
Fußgängerüberweg Mainzer Straße
(Drucks. Nr. 15-1605/2012)

Bezirksratsherr Sommerkamp trug den Antrag vor, begründete ihn und bat um Zustimmung
Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, auf der Mainzer Straße, am Übergang aus der Eilenriede zur Bahnunterführung auf der Südseite der Gustav-Brandt-Straße, einen gesicherten Fußgängerüberweg einzurichten.
Einstimmig


TOP 7.2.3.
Fahrbahnmarkierung im Bereich des alten Döhrener Friedhofes
(Drucks. Nr. 15-1606/2012)
Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, die vorhandene Fahrbahnmarkierung (Zick-Zack-Linie) für den alten Containerstandort, im Bereich des alten Döhrener Friedhofs zu entfernen.
Zurückgezogen


TOP 7.2.4.
Erneuerung von Verkehrszeichen
(Drucks. Nr. 15-1607/2012)
Siehe TOP 7.2.4.1.

Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, das Verkehrszeichen „Für Lkw Einfahrt verboten“ an folgenden Stellen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel, Am Mittelfeld / Beuthenerstraße, Garkenburgstraße / Gleiwitzerstraße und Peiner Straße / Mergenthalerweg durch neue Verkehrszeichen zu ersetzen. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob auch an anderen Stellen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel die entsprechenden Schilder ausgetauscht werden sollen.
Erledigt durch Neufassung.


TOP 7.2.4.1.
Erneuerung von Verkehrszeichen
(Drucks. Nr. 15-1607/2012 N1)

Bezirksratsherr Hämke trug den Antrag vor und begründete ihn.
Auf Anregung von Bezirksratsherrn Oltersdorf nahm Bezirksratsfrau Jakob für ihre Fraktion während einer kurzen Sitzungsunterbrechung eine entsprechende Neufassung des Antragstextes vor.
Nach Wiedereröffnung der Sitzung verlas Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck den neu gefassten Antragstext - Drucks. Nr. 15-1607/2012 N1 - und ließ hierüber abstimmen.
Antrag
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, das Verkehrszeichen „Für Lkw Einfahrt verboten“ an folgenden Stellen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel, Am Mittelfeld / Beuthenerstraße, Garkenburgstraße / Gleiwitzerstraße und Peiner Straße / Mergenthalerweg durch neue Verkehrszeichen zu ersetzen. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob auch an anderen Stellen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel die entsprechenden Schilder ausgetauscht werden sollen.
2. Die nicht mehr benötigten Schilder sollen ggfs. entfernt werden und der Bezirksrat ist davon in Kenntnis zu setzen.
Einstimmig


TOP 7.2.5.
Unfallgefahr auf dem Seelhorster Friedhof
(Drucks. Nr. 15-1608/2012)

Bezirksratsherr Geburek trug den Antrag vor, begründete ihn, wies auf Unfälle hin, sprach von Gefahr im Verzug und forderte Abhilfe.

Bezirksratsherr Oltersdorf hielt den Antrag für wichtig, beabsichtigte den Seniorenbeirat einzubeziehen und zog den Antrag in die Fraktionen.

Bezirksratsfrau Jakob äußerte ihr Unverständnis hierüber, da Gefahr im Verzug bestehe und Mitglieder des Seniorenbeirates in die Sitzung kommen und Anregungen geben könnten.
Bezirksratsherr Schade wies auf die Verkehrssicherungspflicht der Stadt und deren sofortiges Handeln bei Gefahren hin, und plädierte für die Einbeziehung des Sachverstandes des Seniorenbeirates.

Bezirksratsherr Oltersdorf ergänzte, dass sich die Treppenstufen nach seiner Auffassung in einem guten Zustand befänden, Handläufe vorhanden sind, das Pflaster Probleme bereiten könnte und deshalb zu der Gesamtsituation der Seniorenbeirat befragt werden sollte.

Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, auf dem Seelhorster Friedhof die Treppenstufen
an der großen Kapelle und deren Nebeneingängen gut sichtbar zu markieren.
Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 7.3.
von Bezirksratsherrn Herrmann (Piratenpartei)

TOP 7.3.1.
Wegbefestigung in der Riepestraße zwischen Güntherstraße und Rudolf-von-Bennigsen-Ufer
(Drucks. Nr. 15-1587/2012 mit 2 Anlagen)
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, die Riepestr. zwischen der Güntherstr. und dem
Rudolf-von-Bennigsen-Ufer zu befestigen, so dass dieser Weg auch bei nassen
Wetterverhältnissen passierbar ist.
Vertagt


TOP 8.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 8.1.
interfraktionell
Auf Vorschlag von Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck nahm der Bezirksrat
zu den TOP 8.1.1 bis 8.1.6 eine Ad-hoc-Abstimmung vor.

TOP 8.1.1.
Zuwendung an den RSV Hannover von 1926 e.V. für die Dachsanierung
(Drucks. Nr. 15-1588/2012)

Antrag
Der RSV erhält aus Mitteln des Stadtbezirksrates einen Zuschuss in Höhe
bis zu 500,00 €, um die Sanierung des Daches zu ermöglichen. Mit dem vorzeitigen Maßnahmenbeginn sind wir einverstanden.
Grundlage ist ein Antrag vom 20.04.2012. Die Mittel sind sofort auszuzahlen und müssen bis zum 01.11.2012 unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet werden.
Einstimmig


TOP 8.1.2.
Zuwendung an die Schützen-Vereinigung Döhren für die Sanierung
des Jugendraumes
(Drucks. Nr. 15-1589/2012)

Antrag
Die Schützen-Vereinigung Döhren, Wiehbergstraße 100, 30519 Hannover, erhält aus Mitteln des Stadtbezirksrates einen Zuschuss in Höhe bis zu 500,00 € für die Sanierung des Jugendraumes.
Grundlage ist der Antrag vom 10.05.2012. Die Mittel müssen bis zum 31.10.2011 unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
Einstimmig


TOP 8.1.3.
Zuwendung an den Kindergarten Waldheim e.V. für die Anschaffung
einer Wasserspielanlage
(Drucks. Nr. 15-1590/2012)

Antrag
Der Kindergarten Waldheim e.V. erhält aus Mitteln des Stadtbezirksrates einen Zuschuss in Höhe bis zu 1.500,00 € für die Anschaffung einer Wasserspielanlage.
Grundlage ist ein Antrag vom 30.04.2012. Die Mittel müssen unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung bis zum 01.11.2012 abgerechnet werden.
Einstimmig


TOP 8.1.4.
Zuwendung an die DLRG e.V., Bezirk Hannover-Stadt, für die Anschaffung
von "Automatisierten Externen Defibrillatoren" und eines Übungsgerätes
(Drucks. Nr. 15-1591/2012)

Antrag
Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V., Bezirk Hannover-Stadt, erhält aus Mitteln des Stadtbezirksrates einen Zuschuss in Höhe bis zu 2.500,00 € um Automatisierte Externe Defibrillatoren und ein Übungsgerät anschaffen zu können.
Grundlage ist ein Antrag vom 31.05.2012. Die Mittel müssen bis zum 01.11.2012 unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
Einstimmig


TOP 8.1.5.
Zuwendung für die Aufstellung eines Offenen Bücherschrankes in Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1592/2012)

Antrag
Der Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel stellt Mittel in Höhe bis zu 1.500,00 €
zur Verfügung, damit ein Bücherschrank in Wülfel aufgestellt werden kann.
Grundlage ist ein Antrag der AG Bücherschrank Wülfel vom 05.06.2012
Die Mittel müssen bis Ende des Jahres unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
Einstimmig


TOP 8.1.6.
Zuwendung an den Förderverein der Grundschule Loccumer Straße e.V. für die Anschaffung einer Beschallungsanlage
(Drucks. Nr. 15-1593/2012)

Antrag
Dem Förderverein der Grundschule Loccumer Straße wird aus Mitteln des Stadtbezirksrates ein Betrag in Höhe bis 2.000,00 € gewährt, um die Anschaffung einer Beschallungsanlage zu ermöglichen.
Grundlage ist ein Antrag vom 15.06.2012. Die Mittel müssen bis zum 01.11.2012 unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
Einstimmig


TOP 9.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 07.06.2012
Bei 1 Enthaltung genehmigt.


Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck schloss den öffentlichen Teil der
Bezirksratssitzung um 20.30 Uhr

Für das Protokoll




Christine Ranke-Heck Gabriele Mewes
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuerin