Sitzung Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel am 07.06.2012

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 30.05.2012)
Protokoll (erschienen am 10.07.2012)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.08 Datum 22.06.2012

PROTOKOLL

7. Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel
am Donnerstag, 7. Juni 2012,
Freizeitheim Döhren, Thurnithisaal, An der Wollebahn 1

Beginn 18.00 Uhr
Ende 20.30 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Geburek (CDU)
Bezirksratsherr Glade (SPD)
Bezirksratsherr Hämke (CDU) ab 18.12 Uhr
Bezirksratsfrau Hartmann (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Herrmann (Piratenpartei)
Bezirksratsherr Hunger (WfH)
Bezirksratsfrau Jakob (CDU)
Bezirksratsherr Johnsen (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Kellner (SPD)
Bezirksratsherr Kibar (SPD) ab 18.10 Uhr
Bezirksratsherr Dr. Linde (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Milkereit (DIE LINKE.)
(Bezirksratsherr Oltersdorf) (SPD)
Bezirksratsherr Schade (SPD)
Bezirksratsfrau Schollmeyer (SPD)
Bezirksratsherr Sommerkamp (CDU)
Bezirksratsfrau Waase (CDU)

Beratende Mitglieder:
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) bis 19.10 Uhr
(Ratsfrau Dr. Koch) (SPD)
(Ratsfrau Dr. Matz) (CDU)

Verwaltung:
Herr Prauser (FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste)
Frau Mewes (FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste)

Presse:
Herr Zgoll (Stadtanzeiger-Süd)
Herr Lippelt (Maschseebote)


Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung

4. Bericht des Stadtbezirksmanagements


5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. A N H Ö R U N G E N

5.1.1. Fortführung des Innovativen Modellprojektes an der Heinrich-Wilhelm-Olbers-Grundschule
(Drucks. Nr. 1117/2012)

5.1.2. Straßenausbaubeitrag Ringerschließung Hildesheimer Straße
272 - 278 gerade
(Drucks. Nr. 1247/2012 mit 1 Anlage)

5.1.3. Aufstockung der Betreuungszeit einer Kindergartengruppe
im Kindergarten Waldheim
(Drucks. Nr. 1357/2012)


6. A N F R A G E N

6.1. der SPD-Fraktion

6.1.1. Öffnung des Schulhofes der GS Loccumer Straße in den Ferienzeiten
(Drucks. Nr. 15-1245/2012)

6.1.2. Fahrradbügel Peiner Straße
(Drucks. Nr. 15-1248/2012 mit 1 Anlage)

6.1.3. Toilettensituation am Spielplatz Loccumer Straße
(Drucks. Nr. 15-1249/2012)

6.1.4. Lebensmittelausgabestellen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1250/2012)

6.1.5. Obdachlose im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1251/2012)

6.2. der CDU-Fraktion

6.2.1. Kinderbetreuungsplätze im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1256/2012)

6.2.2 Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes an der Eupener Straße
(Drucks. Nr. 15-1257/2012)

6.2.3. Grunderneuerung von Straßen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1258/2012)

6.2.4. Buslinie 134 im Wülfeler Bruch
(Drucks. Nr. 15-1259/2012)

6.3. von Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.)

6.3.1. Ansiedlung Logistikunternehmen
(Drucks. Nr. 15-1254/2012)


7. A N T R Ä G E

7.1. der CDU-Fraktion

7.1.1. Informationsveranstaltung für Anlieger der Güntherstraße
(Drucks. Nr. 15-1260/2012)

7.1.1.1. Gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Drucks. Nr. 15-1260/2012: Informationsveranstaltung für Anlieger der Güntherstraße
(Drucks. Nr. 15-1420/2012)

7.1.1.2. Interfraktioneller Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-1260/2012: Informationsveranstaltung für Anlieger der Güntherstraße
(Drucks. Nr. 15-1421/2012)

7.1.2. Bushaltestelle Peiner Straße
(Drucks. Nr. 15-1261/2012)

7.2.1. von Bezirksratsherrn Herrmann (Piratenpartei)
Fahrradbügel im Bereich der Bushaltestelle Peiner Straße
(Drucks. Nr. 15-1252/2012 mit 3 Anlagen)

7.1.3. Aufstellen einer Orientierungstafel für die Eilenriede an der Wolfstraße
(Drucks. Nr. 15-1262/2012)

7.2. von Bezirksratsherrn Herrmann (Piratenpartei)

7.2.2 Baumstamm am Fiedelerplatz
(Drucks. Nr. 15-1253/2012 mit 1 Anlage)

7.3. Interfraktionell

7.3.1. Dringlichkeitsantrag zur Ferienbetreuung in der offenen Ganztagsschule
(Drucks. Nr. 15-1417/2012)

7.3.2. Dringlichkeitsantrag zur Zusammenlegung der Hochschulstandorte
(Drucks. Nr. 15-1418/2012)

7.3.3. Dringlichkeitsantrag zu Hilfen für obdachlose Menschen in Hannover
(Drucks. Nr. 15-1419/2012)

8. Genehmigung des Protokolls über die Bezirksratssitzung am 09.02.2012


II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

9. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest. Zur Tageordnung erläuterte sie, dass als Tischvorlagen drei interfraktionelle Dringlichkeitsanträge sowie die Beschlussdrucksache Nr. 1357/201 vorliegen. Die Verwaltung bittet, wegen Eilbedürftigkeit die Tagesordnung um diese Drucksache zu erweitern. Anschließend begründete Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck die Dringlichkeit der einzelnen Vorlagen. Der Bezirksrat stimmte mehrheitlich der Dringlichkeit folgender Drucksachen und der Erweiterung der Tagesordnung zu:
· Drucks. Nr. 1357/2012 (14 Stimmen) - TOP 5.1.3 - Aufstockung der Betreuungszeit einer Kindergartengruppe im Kindergarten Waldheim. Die Dringlichkeit ergibt sich durch eine Umsetzung nach den Sommerferien.
· Drucks. Nr. 15-1417/2012 (14 Stimmen) - TOP 7.3.1 - Ferienbetreuung in Ganztagsschulen. Die Ferienbetreuung in der Grundschule Loccumer Straße, die Ganztagsschule geworden ist, ist noch nicht gesichert.
· Drucks. Nr. 15-1419/2012 (15 Stimmen) - TOP 7.3.3 - Hilfen für obdachlose Menschen in Hannover. Der Bezirksrat sollte zeitnah über Hilfsangebote zu dem aktuellen Thema informiert werden.

Zur Dringlichkeit des Antrages „Zusammenlegung der Hochschulstandorte“ führte Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck aus, dass die Hochschule Hannover, ehemals Fachhochschule Hannover, an fünf verschiedenen Standorten untergebracht ist. Derzeit gibt es Überlegungen Standorte zu verlegen und ist ein Gutachten in Auftrag gegeben, das bis Oktober fertiggestellt werden soll. Das Anliegen, alle Standorte zu einem großen Hochschulstandort im Bereich des EXPO-Ost-Geländes zusammenzulegen, könnte in das Gutachten einfließen Bezirksratsherr Milkereit stimmte der Dringlichkeit nicht zu, da die Fachhochschule schon seit Jahren auf dem EXPO-Gelände angesiedelt und zersiedelt ist und das Gutachten sicherlich nicht kurzfristig beauftragt wurde. Mit 14 Stimmen dafür bei einer Gegenstimme erkannte der Bezirksrat die Dringlichkeit des Antrages, Drucks. Nr. 15-1418/2012, und Aufnahme unter TOP 7.3.2 auf der heutigen Tagesordnung an.
Des Weiteren informierte Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck über das Vorliegen eines Änderungsantrages zu TOP 7.1.1, der unter TOP 7.1.1.1 eingebracht wird.
TOP 3 und TOP 9 entfallen, da keine Berichtspunkte vorliegen.
Weiterhin schlug Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck vor, wegen Sachzusammenhangs TOP 7.2.1 nach TOP 7.1.2 zu behandeln.
Die geänderte Tagesordnung wurde einstimmig festgestellt.


TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Von 18.10 Uhr bis 18.30 Uhr durchgeführt.

Es wurden folgende Themen angesprochen:

Behindertenparkplätze in Döhren
Ein Vertreter der Interessengemeinschaft Döhrener Geschäftsleute bat um Einrichtung weiterer Behindertenparkplätze vor Geschäften in Döhren, um Gehbehinderten deren Besuch zu ermöglichen, und sprach insbesondere die Kreuzung Helenenstraße / Fiedelerstraße an.
Bezirksratsfrau Jakob begrüßte eine Prüfung, der eine Bestandaufnahme vorangehen müsste und hob hervor, dass eine Ausweisung lediglich bis 18.00 Uhr erfolgen sollte, damit die Parkplätze anschließend den Anwohnern zur Verfügung sehen.
Der Vertreter der Interessengemeinschaft bezeichnete die zeitliche Begrenzung als ausreichend.
Bezirksratsherr Geburek wies auf die geringe Frequentierung der Behindertenparkplätze hin, unterstützte eine Ausweisung bis lediglich 18.00 Uhr und regte die Einrichtung von Behindertenparkplätzen im Bereich der überflüssig gewordenen Zickzacklinie vor dem ehemaligen Containerstandort am alten Döhrener Friedhof an.
Bezirksratsherr Johnsen regte eine Prüfung zwischen Querstraße und Helenstraße als konkrete Frage an die Verwaltung an.

Baumstumpf am Fiedelerplatz
Ein Einwohner stellte den Antrag auf Bewilligung der Verwendung einer Baumscheibe von einer gefällten, knapp 100-jährigen Ulme vor dem Geschäft Eikemeier am Fiedelerplatz und wurde hierin von einem ehemaligen Bezirksratsherrn unterstützt, der zudem den hierzu in die heutige Sitzung eingebrachten Antrag von Bezirksratsherrn Herrmann begrüßte. Die Baumscheibe soll bearbeitet, mit Geschichtsdaten versehen und öffentlich ausgestellt werden. Da ein längerer Trockenprozess erforderlich ist, wurde vorgeschlagen, evtl. eine zweite Baumscheibe bzw. ein Foto zwischenzeitlich auszustellen. Der Einwohner reichte seinen Antrag in Schriftform ein.
Frau Mewes erläuterte, dass der Einwohner bereits sehr aktiv war und im Vorfeld Kontakte zum Fachbereich Umwelt und Stadtgrün und ihr aufgenommen hatte. Zudem war bereits Bezirksrat Herrmann einbezogen. Die Ulme war vom Ulmensplintkäfer befallen, der einen Pilz in die Gefäße des Baumes überträgt, und musste wegen Bruchgefahr gefällt werden.
Der Baumstumpf ist ebenfalls vom Pilz durchsetzt, würde innerhalb kürzester Zeit verrotten, und kann nicht vor Ort verbleiben. Es kann eine Baumscheibe von ca. 20 cm Dicke gesägt werden, die anschließend der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden müsste.
Protokollhinweis:
Der schriftliche Antrag wurde den Bezirksratsmitgliedern zugesandt. Der Bezirksrat und der Einwohner wurden darüber informiert, dass nur eine Baumscheibe vom verbliebenen Stumpf gesägt und anschließend wie von dem Einwohner initiiert, vom Fachbereich zur weiteren Bearbeitung in die BBS 3 gebracht werden kann.

Geplante Änderung des Bebauungsplanung Nr. 1764 - Distributionszentrum Weltausstellungsallee
Ein Vertreter der Bürgerinitiative „Pro Kronsberg, Mensch, Natur, Zukunft“ stellte Fragen die er, wie er hervorhob, bereits im letzten Bauausschuss gestellt hatte und in erweiterter Form vorträgt. Er beabsichtigte, diese wie üblich schriftlich einzureichen und bat um eine anschließende Beantwortung. Hierbei ging es um die Verletzung der Brut- und Setzzeit in dem Bereich. Ein Aufsatztrecker soll Grünflächen östlich der Cousteaustraße bearbeitet haben, was zu einem Absterben der Vegetation geführt haben soll. Im Einzelnen betrafen die Fragestellungen insbesondere die eingesetzten Mittel, das Verfahren, dessen Genehmigungspflicht und deren Verantwortlichen, sowie Maßnahmen bei etwaigen Zuwiderhandlungen.
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck bat Herrn Prauser, die Fragen in Empfang zu nehmen und erwiderte auf eine entsprechende Frage von Bezirksratsfrau Jakob , dass auch die Bezirksratsmitglieder wie üblich die Antwort erhalten.

TOP 3.
Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung

Abgesetzt

TOP 4.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Herr Prauser informierte, dass im Rahmen der Integrativen Stadtteilarbeit Wülfel die Broschüre einer Arbeitsgruppe "Wülfel, hier lebe ich gern" zum Bezirksratsempfang vorgestellt wurde, parallel fand ein Workshop zu Freizeitaktivitäten mit dem provokanten Titel „Nichts los in Wülfel?“ statt. Eine weitere Arbeitsgruppe organisierte u.a. eine Lesung unter dem Motto „Wülfel, hier ist was los“ und mit Unterstützung der Kulturinitiative Döhren-Wülfel-Mittelfeld e.V. einen Stadtteilrundgang. Im Herbst soll eine Geschichtswerkstatt stattfinden. Zur geplanten Aufstellung eines Offenen Bücherschrankes wird ein Antrag auf Zuwendungsgewährung beim Bezirksrat gestellt und der endgültige Standort noch geklärt.
In einer internen Zusammenkunft am 24.05.2012 habe sich der Integrationsbeirat Döhren-Wülfel dafür ausgesprochen, künftig nicht mehr kleinteilig Feste verschiedener Träger finanziell zu unterstützen, sondern ein eigenes Fest anzubieten, an dem sich andere Akteure beteiligen können. Ein erstes Fest ist 2012 in Mittelfeld vorgesehen. Der Treffpunkt der Kulturen und die Grundschule Beuthener haben bereits ihre Mitarbeit zugesagt. In 2013 ist ein Fest in Wülfel geplant, zu dem sich die Arbeitsgruppen über weitere Akteure freuen würden.
Des Weiteren berichtete Herr Prauser über ein Treffen am 26.06.2012 um 19.00 Uhr im Katharinenhof, bei dem es um die Gestaltung der gegenüberliegenden Fläche in einen Bewegungsparcours für Senioren gehe und u. a. der Bezirksrat und Vertreter des Seniorenbeirates eingeladen werden.
Zu der Brachfläche in der Erytropelstraße erläuterte Herr Prauser, sei dem Eigentümer aufgegeben, das Gelände bis Mitte Juni 2012 zu sichern.

Bezirksratsfrau Jakob verwies auf die letzte Bezirksratssitzung, in der zugesagt wurde, den Briefkontakt zwischen Verwaltung und dem Eigentümer zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren bat sie darum, dass künftig Berichte aus dem Integrationsbeirat Döhren-Wülfel wieder von einem in dem Gremium vertretenen Bezirksratsmitglied und nicht vom Bezirksmanager gegeben werden und betonte, dass es sich in diesem Fall um eine interne Sitzung handelte.

Bezirksratsherr Johnsen bat bei Berichten aus dem Integrationsbeirat einen entsprechenden Tagesordnungspunkt vorzusehen und fragte hinsichtlich etwaiger Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks Erythropelsstraße, wie z. B. einer Kletterhalle, ob es eine Antwort des Eigentümers auf das Schreiben der Verwaltung gebe. Des Weiteren bat er, auch seiner Fraktion den Schriftverkehr zur Verfügung zu stellen.

Herr Prauser führte aus, dass die Stadt nicht entscheiden könne, ob auf dem Privatgrundstück eine Kletterhalle errichtet wird. Es gehe hier um einen Gefährdungszustand und die Sicherung des offen zugänglichen Grundstücks, auf dem ein halb abgebranntes Gebäude stehe. Die Verwaltung könne ansonsten auf den Pflegezustand und die Gestaltung von Privatflächen praktisch keinen Einfluss nehmen. Die Antwort bezog sich auf eine Befristung, der stattgegeben wurde.

Protokollhinweis: Stadtbezirksräten steht kein Akteneinsichtsrecht zu.

Bezirksratsfrau Jakob interessierte, ob die Stadt bei Anfragen, wie z. B. dem Wunsch eine Kletterhalle zu errichten, aktiv Kontakt zu Grundstückseigentümern aufnehme, von denen sie wisse, dass sie über ein infrage kommendes Grundstück verfügen, wie im vorliegenden Fall. In diesem Zusammenhang wollte sie weiterhin wissen, ob der Grundstückseigentümer der Brachfläche, dass Grundstück evtl. veräußern würde.
Herr Prauser sagte diesbezügliche Erkundigungen zu.

Bezirksratsherr Hämke fragte nach Überlegungen, evtl. persönlichen Kontakt zu dem Grundstückseigentümer aufzunehmen, der evtl. wirkungsvoller ist.
Herr Prauser antwortete, dass es sich seiner Kenntnis entzieht, ob es persönliche Gespräche gibt. Bei der Absicherung eines Grundstücks ist auf jeden Fall die Schriftform erforderlich.


TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.1.1.
Fortführung des Innovativen Modellprojektes an der Heinrich-Wilhelm-Olbers-Grundschule
(Drucks. Nr. 1117/2012)
Antrag,
zu beschließen,
dem Förderverein der H.-W.-Olbers-Grundschule e.V. zur Fortführung des Innovativen Modellprojektes, Olbersstr. 13, 30519 Hannover, für das Schuljahr 2012/2013 vom 01.08.2012 bis zum 31.07.2013 laufende Beihilfen für eine Gruppe mit 20 Betreuungsplätzen - entsprechend der gültigen Richtlinien für den Betrieb von Innovativen Modellprojekten (DS Nr. 1805/2008) - in Höhe von 75,00 € pro Kind/Monat zuzüglich ausfallender Elternbeiträge zu gewähren.
Einstimmig


TOP 5.1.2.
Straßenausbaubeitrag Ringerschließung Hildesheimer Straße 272 - 278 gerade
(Drucks. Nr. 1247/2012 mit 1 Anlage)

Auf Fragen von Bezirksratsfrau Jakob zur Information der Anlieger, auch über die auf sie zukommenden Kosten, sowie das zuständige Beschlussgremium, weil es sich um eine Anliegerstraße handelt, antwortete Frau Mewes, dass es sich um eine Maßnahme der Straßenentwässerung handelt. In einer schriftlichen Anliegerinformation werden die Betroffenen in der Regel rechtzeitig informiert und Telefonnummern der Ansprechpartner/innen, auch hinsichtlich der Straßenausbaubeitragskosten, genannt. Im Übrigen verwies sie auf die Beschlussdrucksache.
Bezirksratsfrau Jakob resümierte, dass es demnach keine Informationsveranstaltung für Anlieger/innen gab und z. B. Mieter einer Wohnungsgesellschaft nicht wissen, was auf sie zukommt, weil die Eigentümerin die Kosten auf sie umlegen könnten. Sie ziehe deshalb die Drucksache in die Fraktionen.
Frau Mewes erläuterte, dass die Wohnungen überwiegend einer Wohnungsbaugesellschaft gehören und nach eindeutiger Rechtsprechung die Straßenausbaubeitragskosten nicht auf Mieter umgelegt werden dürfen. Die Kosten für den Regenwasserkanal werden zu 50% aus dem Gebührenhaushalt getragen. Von den anderen 50% sind 75% umlagefähig und werden entsprechend der maßgeblichen Faktoren, wie z. B. der Grundstücksgröße auf die Eigentümer umgelegt.

Zu Fragen der Bezirksratsherren Schade und Johnsen, warum die Abrechnung der 2008/2009 erfolgten Maßnahme erst jetzt erfolge, wies Frau Mewes darauf hin, dass zur Kostenermittlung erst sämtliche Rechnungen vorliegen müssten, was erfahrungsgemäß geraume Zeit in Anspruch nehme.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck wies darauf hin, dass die Drucksache in der nächsten Sitzung erneut auf der Tagesordnung stehe, weil Sie in die CDU-Fraktion gezogen wurde.

Antrag,
für die in der Anlage gekennzeichnete Ringerschließung Hildesheimer Straße 272 – 278 gerade von Hildesheimer Straße bis Hildesheimer Straße den beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Straßenentwässerungseinrichtungen gesondert zu ermitteln und abzurechnen (ohne Verkehrsflächen und Beleuchtungseinrichtungen).
Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 5.1.3.
Aufstockung der Betreuungszeit einer Kindergartengruppe im Kindergarten Waldheim
(Drucks. Nr. 1357/2012)

Antrag,
zu beschließen,
  • die Betreuungszeit einer Kindergartengruppe (25 Plätze) der Kindertagesstätte 'Kindergarten Waldheim', Am Schafbrinke 76 im Stadtteil Waldheim in Trägerschaft des Kindergarten Waldheim e.V. von einer 3/4 - auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten und
  • für dieses Betreuungsangebot ab Erteilung der entsprechenden Betriebserlaubnis, frühestens jedoch ab dem 01.08.2012 die laufende Förderung entsprechend der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.
Einstimmig




TOP 6.
A N F R A G E N

TOP 6.1.
der SPD-Fraktion

TOP 6.1.1.
Öffnung des Schulhofes der GS Loccumer Straße in den Ferienzeiten
(Drucks. Nr. 15-1245/2012)

Bezirksratsherr Glade trug die Anfrage vor.
Der Schulhof der Grundschule Loccumer Straße, den sich die Schule im Übrigen mit den Schülerinnen und Schülern der Außenstelle der Dietrich-Bonhoeffer-Schule teilt, wurde in den vergangenen Jahren mit nicht unerheblicher finanzieller Unterstützung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel umgestaltet. Im Rahmen des Sonderprogramms zur ökologischen Aufwertung von Schulhöfen wurden im Jahr 2003 bereits 6.700,00 € bewilligt; Ende 2010 kamen dann weitere 15.000,00 € hinzu. Auch im Jahre 2009 flossen Mittel aus dem o.g. Sonderprogramm in nicht näher bezifferter Summe in die Anschaffung weiterer Spielgeräte. Darüber hinaus profiliert sich die Schule als „Schule im Stadtteil“ und sucht somit, auch außerhalb der üblichen Schulzeit, verstärkt den intensiven Kontakt zu Institutionen, Vereinen und Verbänden aus dem Stadtteil.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung bekannt, dass der Schulhof der Grundschule Loccumer Straße während der gesamten Ferienzeiten (immerhin mehr als 12 Wochen im Jahr) verschlossen ist und somit von den Kindern des Stadtteils nicht genutzt werden kann?
2. Wenn ja, welche Gründe liegen vor?
3. Welche Möglichkeiten gibt es, um den Kindern, gerade in den Ferien, wo sie viel Freizeit haben und auf ausreichend Spielmöglichkeiten angewiesen sind, ab sofort die Nutzung des beliebten Schulhofes auch in den Schulferien zu ermöglichen?
Frau Mewes beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Anwort der Verwaltung
Vorbemerkung
Die Öffnung von Schulhöfen ist grundsätzlich im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten erwünscht. Durch das Engagement des Bezirksrats konnte der Schulhof der GS Loccumer Straße deutlich aufgewertet werden und hat an Attraktivität gewonnen, so dass eine Nutzung auch während der Fereinzeiten durchaus wünschenswert erscheint.
Allerdings ergeben sich durch eine erhöhte außerschulische Nutzung von Schulhöfen zunehmend Probleme der Verkehrssicherheit durch Beschädigungen, Verunreinigungen und Gefahrensituationen (z.B. Glasscherben).
Grundsätzlich ist der Schulträger verpflichtet, die Verkehrssicherheit der gesamten Schulanlage (Gebäude und Schulhof) zu gewährleisten (§ 108 Abs. 1, Satz 1, Alt. 3 NSchG). Dies beinhaltet insbesondere, dass Gefahrensituationen durch auf dem Schulhof befindliche Gegenstände zu beseitigen und Gefahrenstellen abzusichern sind.
Zu Frage 1:
Der Verwaltung ist bekannt, dass der Schulhof der GS Loccumer Straße während der Ferienzeit geschlossen ist. Diese Regelung entspricht der Informationsdrucksache 2125/99.
Zu Frage 2:
In den Ferienzeiten kann nicht durchgängig gewährleistet werden, dass der Schulhof verkehrssicher benutzbar ist. Im Schulbetrieb wird die Verkehrssicherheit durch morgendliche Rundgänge der Schulhausmeister oder des Betreuungspersonals festgestellt, bevor das Schulgelände geöffnet wird.
Da der Schulhausmeister bzw. das Betreuungspersonal einer Schule gehalten ist, in den Ferienzeiten Urlaub zu nehmen, kann die Ausübung der Verkehrssicherungspflicht in diesen Zeiten nicht gewährleistet werden. Auch eine Betreuung über Vertretungspersonal ist an der GS Loccumer Straße nicht möglich, zumal es sich hier nicht um einen Standort mit Ferienvermietung handelt.
Zu Frage 3:
Die Verwaltung sieht keine Möglichkeit, ihrer Verkehrssicherungspflicht in den Ferienzeiten durch von der Stadt beschäftigte Personen durchgängig nachzukommen.
Im Falle einer Schulhoföffnung während der Ferienzeiten müsste diese Aufgabe durch Dritte übernommen werden, für die dadurch anfallenden erheblichen Kosten stehen allerdings keine Haushaltsmittel zur Verfügung.

Bezirksratsherr Glade fragte, ob die Stadt den Schulhof öffnen würde, wenn sich eine Gruppe interessierter Bürger/innen bereit erklärt, die Aufgaben während der Ferienzeiten wahrzunehmen und der Stadt evtl. Schäden mitteilen würde.
Frau Mewes verwies auf die grundsätzliche Möglichkeit der Anmietung der Schulpausenhöfe und die notwendige Klärung im Einzelfall durch den zuständigen Fachbereich.

Bezirksratsfrau Hartmann erinnerte, dass vor Jahren der Schulhausmeister für eine Öffnung des Schulhofes während der Ferien gesorgt und die Verkehrssicherheitspflichten übernommen hat und fragte, ob dies erneut möglich ist.
Frau Mewes erwiderte, es sei abgeklärt, dass eine Schulhoföffnung und die Verkehrssicherheit durch eigenes Personal während der Ferienzeiten nicht gewährleistet werden kann.

Bezirksratsfrau Jakob bezeichnete die Antwort der Verwaltung im Hinblick auf eine kinderfreundliche Stadt und Gesellschaft als unbefriedigend. Der Stadtbezirksrat habe viele Mittel in die Gestaltung der Schulhöfe unter der Voraussetzung der Schulhoföffnung investiert Dieses Vorgehen müsse anderenfalls überdacht werden. Es gehe nicht an, dass Kinder auf der Straße stehen, zumal Hausmeister keine 12 Wochen Urlaub im Jahr haben. Insofern müsse der Bezirksrat gegebenenfalls noch einmal aktiv werden.

Bezirksratsherr Johnsen bat zu klären, ob die Schulhausmeister tatsächlich 12 Wochen Urlaub der Schulferien nehmen.

Bezirksratsherr Geburek stellte in Aussicht, dass Anwohner/innen den Schulhof morgens öffnen und abends schließen, er einen Namen nennen könnte, was aufgegriffen werden sollte.

Frau Mewes ging davon aus, dass Schulhausmeister nicht durchgängig 12 Wochen Urlaub nehmen und evtl. in der Betreuung der Schulobjekte ein Austausch stattfindet, was nachgefragt werden müsste. Sie begrüßte grundsätzlich Bürgerengagement und bat für eine Klärung Namen zu nennen.

Bezirksratsfrau Jakob bat, in der nächsten Bezirksratssitzung darüber zu informieren, wie die Schulhoföffnung in den anderen Grundschulen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel geregelt ist.

Auf die Frage von Bezirksratsfrau Schollmeyer zur Höhe der Schulhofmiete für 12 Wochen, führte Frau Mewes aus, dass unterschieden wird, ob Vereine oder Privatleute Schulräume oder Pausenhöfe mieten. Die Benutzungsbedingungen gelten für das gesamte Stadtgebiet. Z. B. müssten Vereine nach ihrer Kenntnis pro angefangene Stunde 2,50 € zahlen.
Protokollhinweis: Die Benutzungsbedingungen für Schuleinrichtungen der Landeshauptstadt Hannover einschließlich Anlage wurden den Bezirksratsmitgliedern gesondert zugesandt.

Bezirksratsfrau Kellner bat in dem Zusammenhang die Haftungsfrage zu klären und bezeichnete die Miete für eine angefangene Stunde als recht hoch.

Bezirksratsfrau Jakob ging davon aus, dass keine Mietkosten anfallen, wenn sich Bürger/innen bereit erklären, während der Ferien die Aufgaben zu übernehmen, da auch der Hausmeister lediglich morgens auf- und abends abschließt und nicht durchgängig Aufsicht führt. Ebenfalls sollte eine Haftung der Bürger/innen ausgeschlossen sein.

Frau Mewes erläuterte, dass während der Schulhoföffnungszeiten die Verkehrssicherheit gewährleistet sein muss und nur bei grob fahrlässiger Verletzung dieser Pflicht ein Regressanspruch in Frage kommen könnte. Gefährdungssituationen für die spielenden Kinder, z. B. Glasscherben, sind zu beseitigen.
Herr Prauser sprach das grundsätzliche Problem von Gefährdungstatbeständen, wie z. B. Stolperfallen, auf öffentlichen Flächen an, die schnell zu Anzeigen führen. Insofern könne er verstehen, dass der zuständige Fachbereich die Schulhöfe vorsorglich schließt. Wenn das Risiko anderweitig abgesichert werden könnte, würde sich wahrscheinlich niemand in der Stadtverwaltung gegen eine Öffnung stellen. Er begrüße bürgerschaftliches Engagement und bot seine Gesprächsbereitschaft mit Bürgern an, die diese Aufgaben übernehmen würden. Hier könne ein Beispiel für die gesamte Stadtverwaltung geschaffen werden.

Bezirksratsherr Schade erkundigte sich nach Unterschieden zwischen öffentlichen Kinderspielplätzen und geöffneten Schulhöfen, fragte, wie häufig Spielplätze kontrolliert werden und ob die Regelungen auf Schulhöfe übertragbar seien. Weiterhin interessierte ihn, ob die Mitarbeiter/innen, die Spielplätze kontrollieren, auch die Kontrolle über die geöffneten Schulhöfe übernehmen könnten.

TOP 6.1.2.
Fahrradbügel Peiner Straße
(Drucks. Nr. 15-1248/2012 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Schade trug die Anfrage vor.
Im Bezirksrat wurde schon in der Vergangenheit die Situation an der Bushaltestelle in der Peiner Straße vor dem Timon-Carreé aufgegriffen. Vor allem wenn mehrere Busse an der Haltestelle warten, stehen die hinteren Fahrzeuge im Bereich der Fahrradbügel. Diese werden gern genutzt, deshalb sind dort in der Regel viele Zweiräder abgestellt. Dadurch wird aber der Zugang zu den Bussen behindert. Vor allem ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen haben dann Probleme, die Busse erreichen zu können (siehe Foto).
Die Verwaltung hatte dem Bezirksrat Abhilfe versprochen. Geschehen ist bislang aber noch nichts, obwohl zwischenzeitlich die Parkflächen vor der Stadtbücherei neu geordnet und dort ebenfalls Fahrradbügel aufgestellt wurden.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Weshalb wurden die versprochenen Maßnahmen noch nicht ergriffen?
2. Wann werden die Fahrradbügel an der Bushaltestelle Peiner Straße Südseite so umgesetzt, dass sie den Zugang zu dort wartenden Busse nicht mehr beeinträchtigen?
Herr Prauser bestätigte die missliche Situation, verwies auf eine Ortsbesichtigung im letzten Sommer und beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Anwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Verwaltung hatte vor, die Fahrradabstellanlage bis Ende 2011 neu zu ordnen, so dass Fahrgäste des ÖNPV besser umsteigen können. Die zunächst angedachte Finanzierung dieser Maßnahme durch die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover (infra) konnte nicht realisiert werden, da dieser Bereich nicht Bestandteil der Hochbahnsteigbaumaßnahme war. Deshalb muss eine Finanzierung über den Ergebnishaushalt der Stadt Hannover erfolgen. Die benötigten Mittel waren aber in 2011 bereits ausgeschöpft.
Anwort der Verwaltung zu Frage 2:
Leider können aufgrund der Personallage die Arbeiten nicht mit städtischem Personal ausgeführt werden. Daher wurden die Arbeiten zwischenzeitlich an eine Fremdfirma vergeben. Die Maßnahme wird bis Ende Juni 2012 abgeschlossen sein.

Bezirksratsherr Herrmann zog aufgrund dieser Aussagen seinen Antrag -
Drucks. Nr. 15-1252/2012, TOP 7.2.1. - zurück.


TOP 6.1.3.
Toilettensituation am Spielplatz Loccumer Straße
(Drucks. Nr. 15-1249/2012)

Bezirksratsherr Schade trug die Anfrage vor:
Nach der erfolgreichen Umgestaltung des Spielplatzes Loccumer Straße wird der Spielplatz mittlerweile, vor allem an schönen Tagen, intensiv von den Kindern des Stadtteils genutzt. Die vermehrte Nutzung bringt es allerdings leider auch mit sich, dass Kinder, die es nicht mehr rechtzeitig nach Hause schaffen, ihre Notdurft notgedrungen in den angrenzenden Grünanlagen verrichten. Erfreulicherweise werden die Kinder auch zunehmend von ihren Eltern begleitet, die es sich auf mitgebrachten Decken auf der angrenzenden Wiese der Kirchengemeinde gemütlich machen, während ihre Kinder auf dem Spielplatz spielen. Diese haben bislang keine Möglichkeit ihre dringenden Bedürfnisse zu verrichten. Das vor Ort vorhandene öffentliche Pissoir kann diese Bedürfnisse aus vielerlei Hinsicht nicht befriedigen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, das Toilettenproblem vor Ort mittelfristig zu lösen?
2. Welche Kosten sind für die Lösungsansätze zu erwarten und von welchen Zeiträumen bis zur Umsetzung kann man ausgehen?
3. Sind der Verwaltung ähnliche Probleme von anderen Spiel- oder Sportplätzen im Stadtteil bekannt?
Frau Mewes beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Anwort der Verwaltung zu Fragen 1 und 2:+-
In Hannover werden derzeit 50 öffentliche Toilettenanlagen betrieben. Die Finanzierung erfolgt überwiegend über den sogenannten Toilettenvertrag aus dem Jahre 1999. Hiernach betreibt die Deutsche Städtemedien die Anlagen und darf als Gegenleistung mit einer genau festgelegten Anzahl von Werbeträgern im öffentlichen Raum werben. Ende 2005 hatte der Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossen, zusätzlich zu den über den Toilettenvertrag finanzierten Anlagen 6 weitere Toilettenanlagen zu errichten und hierfür die finanziellen Mittel bereitgestellt. Hierbei wurden die Standorte vorgegeben, die genauen Standortdetails sind mit den Bezirksräten abgeklärt worden. Weitere zusätzliche Toilettenanlagen sind nach dem Ratsbeschluss nicht vorgesehen. Ohne einen erneuten Ratsbeschluss, der die Errichtung und den dauerhaften Betrieb einer Toilettenanlage finanziell sicherstellt, kommt der Bau weiterer öffentlicher Toilettenanlagen nicht in Betracht (eine Finanzierung aus Abwassergebühren ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich).
Vor diesem Hintergrund sieht die Verwaltung derzeit keine Möglichkeit, die geschilderte Situation am Spielplatz Loccumer Straße zu ändern. Darüber hinaus ist es generell auch nicht vorgesehen, Grünflächen an die Ver- und Entsorgung anzuschließen.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3
Vergleichbare Anfragen oder ähnliche Problemschilderungen von anderen Spiel- oder Sportplätzen im Stadtteil oder aus anderen Stadtteilen sind der Verwaltung nicht bekannt.

TOP 6.1.4.
Lebensmittelausgabestellen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1250/2012)

Bezirksratsfrau Kellner trug die Anfrage vor.
In Döhren-Wülfel werden Lebensmittelausgabestellen betrieben. Die Arbeit in diesen Einrichtungen wird von ehrenamtlichen, engagierten Helferinnen und Helfern geleistet. Der Personenkreis, der diese Unterstützungsleistung in Anspruch nimmt, wächst stetig an.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie viele Lebensmittelausgabestellen/Tafeln gibt es in der Landeshauptstadt Hannover und wie viele Personen nutzen diese?
2. Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für diese wichtigen Einrichtungen seitens der Stadt Hannover?

Frau Mewes beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Fragen 1 und 2:
Bei den so genannten Lebensmittelausgabestellen/Tafeln handelt es sich um karitative, freiwillige Angebote von freien Trägern, Vereinen oder Einzelpersonen, die sich aufgrund ihres individuellen Engagements über längere Zeiträume oder auch nur temporär Angebote in unterschiedlichen Form und für differenzierte Zielgruppen anbieten. Regelungen oder Mitteilungspflichten über solches Engagement bestehen – abgesehen von den allgemeinen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen – nicht. Der Verwaltung liegen deshalb weder gesicherte Erkenntnisse über die Anzahl derartiger Angebote vor, noch darüber, wie viele Personen sie nutzen.
Als bekanntes, regelmäßiges stadtweites Angebot existieren u.a. die Hannöversche Tafel e. V. mit der Ausgabe von Lebensmitteln an bedürftige Personen sowie das jahreszeitliche Angebot an Wohnungslose durch das Diakonischen Werk und den Caritas Verband. In Mittelfeld hält das DRK Region Hannover e.V., Ortsverein Döhren-Wülfel, eine Lebensmittelausgabe vor.
Es handelt sich insgesamt um ein Betätigungsfeld, das caritativen Institutionen oder bürgerschaftlichem Engagement vorbehalten ist. Eine Unterstützung aus städtischen Haushaltsmitteln erfolgt regelmäßig nicht. In diesem Zusammenhang ist auch darauf aufmerksam zu machen, dass die staatlich garantierten Transferleistungen (insbesondere SGB II und XII – Grundsicherung im Alter, Wohngeld, u.a.) unter dem Rechtsgebot der auskömmlichen Sicherung der Existenz stehen.

Bezirksratsfrau Jakob zeigte sich erstaunt darüber, dass die Verwaltung keine Erkundigungen bei den zumindest in Döhren-Wülfel bestehenden Lebensmittelausgaben hinsichtlich des nutzenden Personenkreises eingeholt hat. In der DRK-Lebensmittelausgabe in Mittelfeld sind 650 Kinder und 1.200 Erwachsene als Bedürftige registriert, die die Lebensmittelausgabe mal mehr, mal weniger nutzen. Bezirksratsfrau Jakob fragte, warum die Verwaltung die konkreten Fragen nicht beantwortet hat und ob es innerhalb der Verwaltung Diskussionen nach mehr Unterstützung für dieses ehrenamtliche Engagement gibt bzw. wie mit diesem Thema umgegangen wird. Es gebe immer mehr Menschen, denen insbesondere Ende des Monats das Geld fehlt, um sich vernünftig zu ernähren. Vermutlich reicht Hartz IV nicht aus.
Frau Mewes wies darauf hin, dass derartige Erkenntnisse der Verwaltung nicht vorliegen, zumal es keine Antrags- und Genehmigungspflicht gebe. Die Existenzsicherung ist gewährleistet. Inwieweit ergänzende Antworten möglich sind, wird geklärt.

Bezirksratsherr Geburek sagte, dass ca. 240 Menschen wöchentlich Lebensmittel in der Ausgabestelle des DRK in Mittelfeld abholen und es kein Problem sein dürfte, entsprechende Daten in anderen Ausgabestellen zu erfragen.
Frau Mewes antwortete, dass innerhalb der Verwaltung nachgefragt wird, ob Detailantworten nachgereicht werden können.

Bezirksratsfrau Kellner resümierte, wenn es das Bedürfnis nicht gebe, wären die Lebensmittelausgaben nicht so voll. Ehrenamtliche Kräfte würden oft bis an die Grenzen ihrer Kräfte getrieben. Deshalb frage sie, Sprecherin, ob es der Verwaltung nicht möglich ist, darüber nachzudenken, wie das ehrenamtliche Engagement unterstützt und gefördert werden kann, denn es ist doch eine notwendige Aufgabe, die der Staat nicht imstande bzw. willens ist zu übernehmen. Bezirksratsfrau Kellner bat um eine diesbezügliche Antwort.

Abschließend äußerte Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck, dass die Fragen mit in die Verwaltung genommen werden, die Zahlen erschreckend seien und man dankbar sei, dass es ehrenamtlich tätige Menschen gibt, die sich der Aufgabe annehmen.

Protokollantworten:
1. Verantwortung für wirtschaftliche Existenzsicherung trägt nicht freiwilliges/ehrenamtliches Engagement sondern das gesetzlich fixierte Regelleistungssystem im SGB II (JobCenter) und im SGB XII (Sozialhilfe). Die Verwaltung hat keinen Anlass zu der Vermutung, dass dieses System nicht ausreichend leistungsfähig wäre.
2. Ehrenamtliches Engagement ergänzt die vorgenannten gesetzlichen Leistungen z.B. durch Tafeln, Essenusgaben usw. Dabei kann eine datenmäßige Erfassung der Anzahl kostenlos abgegebener Leistungen oder Waren –unabhängig vom Aufwand- naturgemäß keinen repräsentativen Aufschluss über existenznotwendige Bedarfe abgeben. Deshalb wird auf eine solche Erhebung verzichtet.
3. Ehrenamtliches Engagement beruht seinem Ansatz nach gerade nicht auf Unterstützung/Förderung durch die öffentliche Hand, sondern bezieht seine Qualität und seine Leistungsfähigkeit durch den freiwilligen, unbezahlten Einsatz engagierter Mitbürger/-innen. Die Verwaltung fördert ehrenamtliches Engagement durch Maßnahmen, die das persönliche Engagement beloben und motivieren sollen. Dies geschieht insbesondere durch die Vergabe der Ehrenamtskarte des Landes Niedersachsen mit den damit verbundenen Vergünstigungen.

TOP 6.1.5.
Obdachlose im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1251/2012)
Die Anfrage wurde von Bezirksratsherrn Kibar vorgetragen.
Für wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen stehen in der Stadt Hannover 307 Plätze in Wohnheimen und 157 Wohnungen zur Verfügung. Die Zahl obdachloser Menschen in Hannover wird jedoch weitaus höher geschätzt, als offiziell angenommen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Gibt es Erkenntnisse darüber, wie viele Menschen ohne festen Wohnsitz sich im Stadtbezirk Döhren-Wülfel aufhalten?
2. Welche Unterstützungsmöglichkeiten bietet die Stadt Hannover diesem Personenkreis?

Frau Mewes beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung
Vorbemerkung
Wie in jeder bundesdeutschen Großstadt hält sich auch in Hannover eine Vielzahl von obdachlosen Menschen auf. Dieser Personenkreis bedarf seit jeher eines besonderen Schutzes. Deshalb wurde in Hannover ein umfassendes Versorgungssystem mit ausreichend Einrichtungen für unterschiedliche Problemgruppen geschaffen, so dass kein Obdachloser gezwungen ist, im Freien zu übernachten. Auch wenn hierauf immer wieder aufmerksam gemacht wird, ziehen es allerdings dennoch immer wieder Obdachlose aus persönlicher Motivation heraus vor, diese Angebote nicht in Anspruch zu nehmen.
Im Rahmen der Beratungs- und Betreuungsarbeit ist festzustellen, dass Gemeinschafts- unterkünfte zum Teil aus Angst vor Gewalt, Repressalien innerhalb der Szene sowie vergangener schlechter, individueller Erfahrungen gemieden werden. Darüber hinaus hat ein nicht unerheblicher Anteil der Wohnungslosen Schwierigkeiten im sozialen Umgang; generelle psychische Probleme oder der mit Alkohol- bzw. Drogenkonsum einhergehende Kontrollverlust führen nicht selten zu Anpassungsproblemen, so dass gemeinschaftliche Unterbringungen oftmals auch aus diesem Grund gemieden werden. Letztlich führen biographisch geprägte, persönliche Entscheidungen der Betroffenen dazu, dass das bestehende Übernachtungsangebot nur eingeschränkt in Anspruch genommen wird. Dies ist allerdings keine Besonderheit der hannoverschen Situation, sondern prägt die offene Struktur der Angebote der Obdachlosenarbeit im Allgemeinen. Die Beratung und Betreuung greift diese komplexen Ursachen auf, um individuelle Hemmnisse abzubauen und die Betroffenen möglichst längerfristig an geeignete Unterbringungsformen heran zu führen. Die Betroffenen werden von allen Institutionen grundsätzlich immer wieder darauf hingewiesen, dass eine Übernachtung in diesen Einrichtungen sicherer ist als ein Leben auf der Straße. Aber auch dieses Klientel hat einen Anspruch darauf, ein selbst bestimmtes -wenn auch mit Gefahren behaftetes- Leben zu führen. Für die Erst- und Notversorgung von Obdachlosen und Nichtsesshaften stehen in Hannover zielgruppenspezifische Übernachtungsangebote in freier und städtischer Trägerschaft zur Verfügung.Die Landeshauptstadt Hannover hält insgesamt 298 Plätze vor. Davon stehen 206 Plätze für Männer, 64 Plätze für Frauen und 28 Plätze für Paare zur Verfügung. Daneben werden 146 Wohnungen für Familien vorgehalten, die mit unterschiedlichen Personenzahlen belegt werden können.
Daneben stehen in stationären Einrichtungen freier Träger insgesamt 369 Plätze zur
Verfügung. Unter Berücksichtigung der 146 Wohnungen für Familien ergibt sich hieraus eine Unterbringungskapazität für über 1.000 Personen.
Darüber hinaus existiert, ebenfalls in freier und städtischer Trägerschaft, eine Vielzahl weiterer tagesstrukturierender und beratender Angebote: Von ambulanten Tagestreffpunkten wie dem Kontaktladen “Mecki“ oder dem Tagestreffpunkt “DüK“ und themenspezifischen Beratungsstellen bis hin zu Kleiderkammern, Kaffeestuben und Suppenküchen sowie der Malteser Migranten Medizin (MMM) als Anlaufstelle für gesundheitliche Problemlagen.
Antwort zu Frage 1:
Die Zahl der Menschen, die in Hannover bzw. im Stadtbezirk Döhren-Wülfel auf der Straße leben, ist nicht exakt ermittelt worden bzw. ist nicht ermittelbar. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass diese Personen überwiegend nicht an einem festen Platz im Freien übernachten. Aus Gründen der persönlichen Sicherheit wechseln sie vielmehr den Aufenthaltsort.
Antwort zu Frage 2:
Die in der Vorbemerkung genannten Unterstützungsmöglichkeiten können auch von obdachlosen Personen aus dem Stadtbezirk Döhren-Wülfel in Anspruch genommen werden. Von den genannten Wohnungen liegen 55 im Stadtbezirk Döhren-Wülfel, in denen 137 Personen untergebracht sind. Gemeinschaftsunterkünfte gibt es im Stadtbezirk nicht.
Frau Mewes ergänzte, dass aufgrund des heutigen Zeitungsberichtes über eine Obdachlose im Stadtbezirk, zwei Streetworker Kontakt zu der Obdachlosen aufnehmen werden.

Auf Nachfragen von Bezirksratsherrn Johnsen erläuterte Frau Mewes, dass zwischen der Fachverwaltung und der Zentralen Beratungsstelle für Obdachlose und Nichtseßhafte Einvernehmen darüber bestehe, dass die Zahl der im Freien übernachtenden Obdachlosen in Hannover zwischen 300 und 500 liegen dürfte. In Hannover ergibt sich eine Unterbringungskapazität für über 1.000 Personen. Die Übernachtungsmöglichkeiten in städtischen Einrichtungen nutzen derzeit etwa 550 Personen.


TOP 6.2.
der CDU-Fraktion

TOP 6.2.1.
Kinderbetreuungsplätze im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1256/2012)

Bezirksratsfrau Jakob trug die Anfrage vor.
Die Kinderbetreuung ist ein wichtiger Baustein für die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf. Fehlende Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder erschweren den Eltern oft ganz oder teilweise die Rückkehr an ihren Arbeitsplatz.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie viele Eltern aus dem Stadtbezirk Döhren-Wülfel haben ihre Kinder für einen Betreuungsplatz, in der Krippe, in der Kindertagesstätte oder in einem Hort angemeldet?
2. Haben alle angemeldeten Kinder einen Betreuungsplatz bekommen?
3. Und wenn nicht, wie viele Betreuungsplätze fehlen akut im Stadtbezirk
Döhren-Wülfel und welche anderen Betreuungsmöglichkeiten gibt es für Eltern, die für ihre Kinder keinen Platz bekommen haben?

Frau Mewes antwortete sinngemäß:
Antwort der Verwaltung zu Fragen 1 bis 3:
Detaillierte Daten bezüglich der aktuellen Anmeldungen und deren Berücksichtigung liegen der Verwaltung nicht vor. Das Anmelde – und Platzvergabeverfahren wird von den Kindertageseinrichtungen und deren Trägern vor Ort durchgeführt. Die Entscheidung über die Platzvergabe wird somit unter Berücksichtigung verbindlich vereinbarter Aufnahmekriterien im Rahmen der Trägerautonomie von diesen getroffen und den betroffenen Eltern zeitnah mitgeteilt. Ein zentrales Anmeldeverfahren gibt es bei der Landeshauptstadt Hannover zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht. Zur Umsetzung eines entsprechenden Ratsauftrages erarbeitet die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Trägern der Jugendhilfe eine Vorlage, welche im Herbst dieses Jahres in das politische Beschlussverfahren gegeben wird.
Für Eltern, die keinen Betreuungsplatz für ihr Kind gefunden haben, gibt es die Möglichkeit, sich an das städtische Familien-Service-Büro zu wenden. Dessen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden in jedem Einzelfall nach individuellen Lösungen suchen, um für die betroffenen Kinder eine Betreuung sicher zu stellen und ggf. eventuelle Betreuungslücken mit Hilfe von Tagespflegepersonen zu schließen.
Die Träger sind angewiesen, betroffene Eltern ggf. über diese Möglichkeit zu informieren und an das städtische Familienservicebüro zu verweisen.

Bezirksratsfrau Jakob fragte, wie die Verwaltung den Bedarf ermittelt, wenn ihr keine konkreten Zahlen vorliegen. Im Hinblick auf den Rechtsanspruch sei für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel wichtig, wie viele Plätze benötigt werden. Bezirksratsfrau Jakob bat um eine schriftliche Beantwortung ihrer Fragen.
Bezirksratsfrau Hartmann wies auf den regelmäßigen Kindertagesstättenbericht hin, der auf expliziten Erhebungen basiere und auch detaillierte Zahlen für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel enthalte. Hieraus werden die Bedarfszahlen ermittelt. Danach ist im Stadtbezirk Döhren-Wülfel im Bereich der 3- bis 6-Jährigen der Bedarf abgedeckt, bei den 6- bis 10-Jährigen wird durch die Verlässliche Grundschule und die Ganztagsschulen der Bedarf überwiegend gedeckt. Ein hoher Bedarf existiert bei den unter 3-Jährigen.

Bezirksratsherr Glade bezeichnete es als ein Armutszeugnis für die Stadt Hannover, das z. B. Wunschkennzeichen online beantragt werden könne, aber diese Daten nicht computergestützt erfasst, bzw. ein Kind angemeldet werden kann. Insofern fragte er, ob die Verwaltung an einer computergestützten Umsetzung arbeitet.

Herr Prauser führte aus, dass es unproblematisch sei, die Anzahl der vorhandenen Kinderbetreuungsplätze in Döhren-Wülfel anzugeben. Grundproblem sei, dass nicht alle Eltern aus dem Stadtbezirk ihre Kinder in Döhren-Wülfel unterbringen. Es gibt viele Gründe, warum der Wohnort nichts darüber aussagt, wie viele Kinder in den Einrichtungen vor Ort sind, dies ist räumlich nicht zuzuordnen. In einem Ranking im letzten Jahr lag Döhren-Wülfel bei der Versorgung mit Krabbelplätzen im oberen Drittel. Es gab zudem die Aussage, dass beim Ausbau von Plätzen zunächst schlechter gestellte Stadtbezirke bevorzugt werden sollen. Inzwischen seien die Zielzahlen hochgesetzt worden und er gehe davon aus, dass sich auch die Versorgung in Döhren-Wülfel noch verbessert habe.

Bezirksratsfrau Jakob fragte, ob bekannt ist, dass oftmals schlechter bediente Stadtteile nicht über die geeigneten Räumlichkeiten verfügen. In Döhren-Wülfel seien alle Plätze genehmigt worden, um überhaupt Plätze zu erhalten. Des Weiteren wollte Bezirksratsfrau Jakob wissen, warum die Verwaltung die Fragen nicht beantworten kann, wenn alles im Kindertagesstättenbericht steht. Zudem interessierte sie, ob der letzte Kindertagesstättenbericht auch den Bezirksräten zugegangen ist.

Frau Mewes verwies auf die Anfrage, in der nach aktuellen Anmeldezahlen und die Berücksichtigung der Kinder gefragt wurde. Kindertagesstättenberichte werden auch den Bezirksräten zugesandt und basieren auf Abfragen und Abgleichen mit den Kindertagestätten freier Träger. Schwierigkeiten ergeben sich zudem durch Mehrfachanmeldungen in verschiedenen Einrichtungen. In Hannover gebe es ca. 20 000 gruppenpädagogische Plätze. Die freien Träger sind souverän und erheben ihre Daten gesondert. Derzeit gibt es noch kein gemeinsames einheitliches Anmeldeverfahren. Aus diesem Grunde können die nachgefragten Zahlen derzeit nicht geliefert werden. Insofern werde auf den für den Herbst erwarteten Vorschlag eines einheitliches Anmeldeverfahrens gehofft, um aktuelle konkrete Zahlen für ein besseres Agieren zu erhalten. Die Stadtverwaltung gehe mit dem Thema Kinderbetreuung sehr sensibel um und versuche stets, alles für die Unterbringung der Kinder zu erreichen.

Bezirksratsfrau Hartmann betonte, dass es aufgrund der Mehrfachanmeldungen und Kinderunterbringung in anderen Stadtbezirken als dem Wohnbezirk kein klares, eindeutiges Bild der Situation gebe. Insofern hoffen alle auf die Umsetzung eines zentralen Anmelde- und hoffentlich auch Vergaberegisters.

Bezirksratsfrau Jakob bat den neuen Bezirksratsmitgliedern den letzten Kindertagesstättenbericht zukommen zu lassen, da ihnen bislang noch kein Exemplar vorliegt. Außerdem bat sie um Mitteilung, wie viele Kinderbetreuungsplätze im Stadtbezirk Döhren-Wülfel fehlen, um politisch agieren zu können. Die Platzvergabe zum 01. August sei bereits in den Kindertagesstätten vollzogen, so dass diese Zahlen vorliegen müssten. Sie, Sprecherin, frage so lange nach, bis ihr die Zahlen vorliegen.

Frau Mewes erläuterte, dass es seit Beginn der neuen Wahlperiode im November 2011 noch keinen Kindertagesstättenbericht gegeben habe, und insofern auch den neuen Bezirksratsmitgliedern nicht zugesandt werden konnte. In diesem Zusammenhang bat sie um Verständnis dafür, dass die neuen Mandatsträger/innen nicht generell mit früheren Informationen, Broschüren und Materialien versorgt werden können. Sie verwies zum Materialerhalt auch an die Ratsgeschäftsstellen, die Recherche über das Bezirksratsportal und das Internet und sagte zu, zumindest die Drucksachen Nummer des letzten Kindertagesstättenberichtes mitzuteilen.

Auf die Frage von Bezirksratsherrn Glade zum computerunterstützten Anmeldeverfahren, erwiderte Frau Mewes, dass im Computerzeitalter wahrscheinlich davon auszugehen sei, sie aber keine konkreten Aussagen treffen könne, da das Programm erst im Herbst den Gremien vorgestellt werde.

Bezirksratsherr Schade erbat Auskunft darüber, ob der Anfragenteil nach der Geschäftsordnung des Rates weiterhin zeitlich begrenzt ist.
Frau Mewes bestätigte, dass auch die vom neuen Rat im November 2011 verabschiedete Geschäftsordnung für die Beantwortung von Anfragen einen Zeitraum von einer Stunde vorsehe, der soeben endete und schlug vor, die weiteren Anfragen schriftlich zu beantworten

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck erklärte daraufhin, dass die restlichen Anfragen von TOP 6.2.2. bis TOP 6.3.1 schriftlich beantwortet werden.


TOP 6.2.2
Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes an der Eupener Straße
(Drucks. Nr. 15-1257/2012)
Dem Bezirksrat Döhren-Wülfel wurde Endes des Jahres 2011 mündlich mitgeteilt, dass bei der Verhandlung über die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes auf dem Gelände an der Eupenerstraße und der Straße „Am Schafbrinke“ bald eine Entscheidung ansteht. Jedoch hat der Bezirksrat Döhren-Wülfel seither keinerlei weiteren Informationen in dieser Angelegenheit erhalten. Für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel wäre die baldige Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes und damit eine Verbesserung der Nahversorgung wünschenswert.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie ist der Stand des Verfahrens?
2. Was sind die Gründe für die Verzögerung?
3. Wann ist mit der Eröffnung des Lebensmittelmarktes zu rechnen?
Schriftliche Antwort der Verwaltung
Zu Frage 1:
Das für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes vorgesehene städtische Grundstück Eupener Straße/Ecke Am Schafbrinke wurde am 15.10.2011 öffentlich ausgeschrieben. Die Ausschreibung umfasste in Abstimmung mit den Eigentümern auch zwei private angrenzende Grundstücksflächen, um eine geeignete Grundstücksbildung zu ermöglichen.
In Abstimmung mit dem Fachbereich Planen und Stadtentwicklung wurde am 08.02.2012 einem Investor der Zuschlag erteilt.
Kaufverträge für das städtische Grundstück und für die privaten Grundstücke sollen abgeschlossen werden, sobald der Investor Einigkeit mit dem Betreiber eines Lebensmittelmarktes erzielt hat.
Zu Frage 2:
Eine Verzögerung ist nicht erkennbar. Die Entwicklung des Grundstücks unter Einbeziehung privater Grundstücksflächen mit einem insgesamt nicht optimalen Grundstückszuschnitt und nicht optimaler Lage ist zeitaufwändig und schwierig. Ein Indiz hierfür ist auch die geringe Anzahl von Bietern aus der Ausschreibung.
Wirtschaftliche Gründe, die auch aus den Vorgaben zur Flächennutzung resultieren, erfordern ebenfalls zeitaufwändige Abstimmungen des Investors mit potentiellen Betreibern. Der Investor ist aktuell in Gesprächen mit verschiedenen Lebensmittelketten als Marktbetreiber.
Zu Frage 3:
Der Investor ist zuversichtlich, dass die Verhandlungen mit einem Betreiber innerhalb der nächsten Wochen erfolgreich abgeschlossen werden und wird dann einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes stellen. Der Baubeginn soll erfolgen, wenn dementsprechend die baurechtlichen Voraussetzungen vorliegen und eine Baugenehmigung erteilt ist.
Mit der Eröffnung des Lebensmittelmarktes ist deshalb vor 2014 nicht zu rechnen.


TOP 6.2.3.
Grunderneuerung von Straßen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1258/2012)
Die Stadt hat einer Grunderneuerung der Güntherstraße im Stadtbezirk Döhren-Wülfel zugestimmt. In diesem Stadtbezirk gibt es, unserer Meinung nach, noch weitere Straßen die erhebliche Schäden aufweisen. Die Zeißstraße weist so erhebliche Schäden auf, dass dort
bereits die Stadt veranlasst hat, die Geschwindigkeit für den Verkehr zu reduzieren, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet wird. Und im Gegensatz zu der Güntherstraße ist die Zeißstraße keine Durchgangsstraße, sondern eine Straße mit hohen Verkehrsaufkommen.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Würden für die Zustimmung einer Sanierung der Zeißstraße die gleichen Kriterien angewendet werden, wie für die Zustimmung der Güntherstraße? Wenn nein, warum nicht?
2. Wenn ja, warum ist eine Sanierung bisher nicht erfolgt?
3. Wann ist mit einer zeitnahen Sanierung zu rechnen?
Schriftliche Antwort der Verwaltung
Zu Frage 1:
Grundsätzlich werden für eine Grunderneuerung für alle Straßen die gleichen Kriterien angewendet. Bei der Güntherstraße handelt es sich nur zum Teil um eine Grunderneuerung, im weiteren Verlauf ist es eine durch die Neubauten bedingte Ertüchtigung der Straße.
Die Güntherstraße im Bereich zwischen abknickender Güntherstraße und Vierthaler Weg
erschließt die in den letzten Jahren neu entstandenen Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage parallel zum Rudolf-von-Bennigsen-Ufer. Die Straße kann ihre Funktion derzeit nicht erfüllen. Die gesamte Oberfläche weist Substanzverluste, Risse, Abplatzungen und Verdrückungen auf. Insgesamt sind die Oberflächenbefestigung und der Unterbau abgängig. Die Verkehrssicherheit kann deshalb mittelfristig nicht mehr gewährleistet werden.
Zu Frage 2:
Die Fahrbahn der Zeißstraße ist noch herkömmliche Pflasterbauweise
- Naturstein / Blaubasalt -, wie sie noch vielerorts im Stadtgebiet vorhanden sind. Die Straße ist verkehrssicher.
Zu Frage 3:
Die Zeißstraße wird routinemäßig begangen und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Unterhaltungsmittel in einem verkehrssicheren Zustand gehalten. Eine zeitnahe Sanierung ist nicht vorgesehen.




TOP 6.2.4.
Buslinie 134 im Wülfeler Bruch
(Drucks. Nr. 15-1259/2012)
Die Buslinie 134 wird im Wohngebiet Wülfeler Bruch, nach Auskunft der Region Hannover, von den Anwohnern viel und gern genutzt. Leider wird die Buslinie 134 im Wülfeler Bruch bisher nur an den Werktagen eingesetzt. Keine andere Buslinie im Stadtgebiet fährt nur an den Werktagen und am Wochenende nicht. Die Ausweitung des Angebotes auf das Wochenende wurde aus finanziellen Gründen im Jahr 2012 nicht umgesetzt.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Hat die Verwaltung der Region Hannover den Vorschlag, die Buslinie 134 auch an den Wochenenden im Wülfeler Bruch einzusetzen, mit in die Fahrplanaufstellung für das Jahr 2013 eingebracht?
2. Wenn ja, wann werden die politischen Gremien darüber entscheiden? Wenn nein, warum nicht?
3. Wird der Bezirksrat über die Entscheidung der Gremien informiert?
Schriftliche Antwort
Die Anfrage wurde zuständigkeitshalber an die Region Hannover
zur Stellungnahme weitergeleitet.
Die Region erteilte folgende Zwischennachricht:
Die Verwaltung der Region Hannover hat den Vorschlag, den Bereich Wülfeler Bruch auch samstags und sonntags zu bedienen, zu den Fahrplanmaßnahmen 2013 (gültig ab 09.12.12) eingebracht. Die Entscheidung über die Fahrplanmaßnahmen 2013 wird voraussichtlich in der Sitzung des Regionsausschusses am 12.06.12 fallen. Änderungsanträge der Politik zum Verwaltungsvorschlag sind bisher (Stand 30.05.12) nicht eingegangen.
Vorgeschlagen ist eine Bedienung des Wülfeler Bruchs am Wochenende zu den Zeiten, in denen die Linie 134 den Abschnitt zwischen Hauptbahnhof und Peiner Straße bedient, also samstags von ca. 6.00 – 20.30 Uhr und sonntags von ca. 12.30 – 20.30 Uhr.
Die Region Hannover wird die Landeshauptstadt Hannover nach der Entscheidung über die Fahrplanmaßnahmen informieren.


TOP 6.3.
von Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.)

TOP 6.3.1.
Ansiedlung Logistikunternehmen
(Drucks. Nr. 15-1254/2012)
Die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt auf dem Areal des Parkplatzes EXPO-Gelände das Logistikunternehmen Amazon anzusiedeln.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens sind 6 Gutachten von der Stadt beauftragt und erstellt worden, die sich mit den Auswirkungen dieser Ansiedlung beschäftigen:
· Naturschutzfachliches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 1764
Schalltechnische Untersuchung
· Auswirkungen der geplanten Bebauung auf das Wasserregime
· Verkehrsuntersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1764
· Bodenschutzaspekte bei einer geplanten Umnutzung einer Fläche in
Hannover-Bemerode im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1764
· Fachbeitrag Stadtklima
Ein wesentliches Belastungsmoment für die von der Ansiedlung betroffenen Eigentümer der Häuser und Grundstücke ist dabei bisher nicht berücksichtigt. Mit der Ansiedlung und der damit zu erwartende Mehrbelastung der Bewohner mit zusätzlichen Emissionen durch Lärm, Verkehr und nächtliche Beleuchtung sowie durch Behinderung über das erhöhte Verkehrsaufkommen gehen Beeinträchtigungen des täglichen Lebens der Anwohner einher. In vergleichbaren Fällen sank tendenziell der Wert der Immobilien erheblich. Daher ist zu befürchten, dass auch der jeweilige Wert der um den Logistikbetrieb liegenden Immobilien erheblich fallen wird. Viele betroffene Eigentümer sähen sich somit teilweise um Werte enteignet, die sie über lange Zeiträume unter Entbehrungen geschaffen haben und für die sie teilweise noch langjährig Kredite bedienen müssen. Dies wäre ein nicht zu akzeptierender Eingriff in die Vermögensverhältnisse der betroffenen Eigentümer.
Deshalb frage ich die Verwaltung:
1. Warum gibt es zu dieser Problematik bisher kein Gutachten?
2. Besteht die Absicht, ein solches Gutachten noch in Auftrag zu geben?
3. Wie gedenkt die Landeshauptstadt Hannover, für einen Ausgleich bei etwaigen
Wertverlusten der betroffenen Eigentümer zu sorgen?

Schriftliche Anwort der Verwaltung
Zu Fragen 1 und 2:
Die im Rahmen der Bauleitplanung erforderlichen Gutachten wurden eingeholt. Ein Bedarf an weiteren Gutachten besteht nicht. Hierzu wird auch auf die Beantwortung der Anfrage Drucks. Nr. 15-0962/2012 in der letzten Bezirksratssitzung am 10.05.2012 verwiesen.
Zu Frage 3:
Die Verwaltung geht nicht von Wertverlusten durch die geplante Bebauung für Nachbarimmobilien aus. Im Übrigen ist eine potentielle Belastung für Nachbarn ein wesentlicher Gesichtspunkt der Bauleitplanung und bei einem korrekt abgewogenen und rechtskräftigen Bebauungsplan gibt es für Kommunen keine Veranlassung, Wertausgleichszahlungen für Nachbarn zu zahlen.


TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
der CDU-Fraktion
TOP 7.1.1.
Informationsveranstaltung für Anlieger der Güntherstraße
(Drucks. Nr. 15-1260/2012)
Diskussionsbeitrag siehe TOP 7.1.1.2.
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, die Anlieger und Anliegereigentümer der Güntherstraße
zu einer Informationsveranstaltung einzuladen. Bei dieser Veranstaltung soll den Bürgern
und Bürgerinnen die Art, der Umfang und die Notwendigkeit der Baumaßnahmen in der
Güntherstraße erläutert werden. Das Ergebnis der Diskussion ist im Bezirksrat vorzustellen.
In der Fassung des interfrakt. Änderungsantrages Drucks. Nr. 15-1421/2012 - TOP 7.1.1.2. - beschlossen.

TOP 7.1.1.1.
Gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Drucks. Nr. 15-1260/2012: Informationsveranstaltung für Anlieger der Güntherstraße
(Drucks. Nr. 15-1420/2012)
Diskussionsbeitrag siehe TOP 7.1.1.2.
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, die von der Grunderneuerung der Güntherstraße zwischen abknickender Güntherstraße und Vierthalerweg betroffenen Anlieger und Anliegereigentümer (siehe Beschlussdrucksache Nr. 15-0289/2012) zu einer Informationsveranstaltung einzuladen.
Bei dieser Veranstaltung sollen den Bürgerinnen und Bürgern Art und Umfang der Baumaßnahmen in der Güntherstraße sowie die voraussichtlich zu erwartenden Kosten für die Einzelnen laut Straßenausbaubeitragssetzung erläutert werden. Das Ergebnis der Informationsveranstaltung ist dem Bezirksrat vorzustellen.
Erledigt durch Beschluss zu Drucks. Nr. 15-1421/2012


TOP 7.1.1.2.
Interfraktioneller Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-1260/2012: Informationsveranstaltung für Anlieger der Güntherstraße
(Drucks. Nr. 15-1421/2012)

Bezirksratsfrau Jakob trug zunächst den um die Drucks. Nr. 15-0289/2012 (Beschlussdrucksache aus der Bezirksratssitzung am 10.05.2012) ergänzten Antrag der Drucksache Nr. 15-1260/2012 vor und begründete ihn.

Anschließend brachte Bezirksratsherr Schade den gemeinsamen Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucks. Nr.15-1420/2012 - ein, begründete ihn und betonte, dass nicht die gesamte Güntherstraße betroffen sei und im Änderungsantrag bewusst die Einschränkung der Kostenverteilung auf den betroffenen Personenkreis gewählt wurde.

Bezirksratsfrau Jakob erwiderte, dass durch die eingefügte Drucksachen Nummer der von der Verwaltung in der letzten Sitzung zurückgezogenen Drucksache der betroffene Personenkreis klar sei.

Nach einer kurzen, ohne Worterteilungen erfolgten Diskussion, erläuterte Bezirksratsherr Sommerkamp, dass es früher Usos war, dass bei geringen Änderungswünschen an den oder die Fraktionsvorsitze/n der antragstellenden Fraktion herangetreten wurde, um diese Änderung zu übernehmen, zumal es in dem vorliegenden Änderungsantrag lediglich um den Begriff „Kosten“ gehe. Ansonsten wäre es ein unverhältnismäßiger Aufwand. Bezirksratsherr Sommerkamp regte deshalb an, künftig wieder so zu verfahren.

Bezirksratsherr Schade äußerte, dass es bereits viele Änderungsanträge im Bezirksrat gab und sowohl die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als auch seine Fraktion dem Ursprungsantrag zustimmen würden, wenn er dahingehend ergänzt werde, das die Kosten auf die betroffenen Anlieger verteilt werden.
Bezirksratsfrau Jakob wies insbesondere auf häufige Änderungsanträge zu CDU-Anträgen in der neuen Wahlperiode hin und signalisierte ihre Bereitschaft im vorliegenden Fall einen interfraktionellen Änderungsantrag zu formulieren.

Bezirksratsherr Milkereit betonte, dass er im Prinzip nichts gegen Änderungsanträge habe, da der Antragsteller schnell mal das eine oder andere Wort oder Aspekte vergisst, monierte im vorliegenden Änderungsantrag die vollständige Übernahme der Begründung und sprach sich für eine Einigung aus.

Nachdem Bezirksratsfrau Jakob den Text für einen möglichen interfraktionellen Antrag vorgetragen hatte, unterbrach Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck die Bezirksratssitzung zwecks Unterschriftsleistung durch die Fraktionsvorsitzenden und Einzelvertreter.
Nach einer Sitzungsunterbrechung von vier Minuten wies Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck auf die geänderten Formulierungen im interfraktionellen Änderungsantrag – Drucks. Nr.15-1421/2012 hin und ließ über ihn abstimmen.

Interfraktioneller Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, die betroffenen Anlieger und Anliegereigentümer der Güntherstraße (siehe Beschlussdrucksache Nr. 15-0289/2012) zu einer Informationsveranstaltung einzuladen. Bei dieser Veranstaltung soll den Bürgern
und Bürgerinnen die Art, der Umfang und die Notwendigkeit der Baumaßnahmen in der
Güntherstraße sowie die voraussichtlichen zu erwartenden Kosten für den Einzelnen laut Straßenausbaubeitragssatzung erläutert werden. Das Ergebnis der Diskussion ist im Bezirksrat vorzustellen.
Einstimmig


TOP 7.1.2.
Bushaltestelle Peiner Straße
(Drucks. Nr. 15-1261/2012)
Bezirksratsfrau Meier zog die Drucksache in den Fraktion BÜNDNIS /DIE GRÜNEN. Da die Änderungen bis Ende Juni erledigt sein sollen, werde in der nächsten Sitzung gesehen werden, ob der Antrag noch nötig ist.
Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Umsetzung der fahrgastbehindernden Fahrradbügel an der Bushaltestelle Peiner Straße umgehend vorzunehmen.
Auf Wunsch der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen

TOP 7.2.1.
Fahrradbügel im Bereich der Bushaltestelle Peiner Straße
(Drucks. Nr. 15-1252/2012 mit 3 Anlagen)
Antrag
Die Fahrradbügel, die sich direkt an der Bushaltestelle Peiner Straße befinden, sind zu entfernen.
Zurückgezogen


TOP 7.1.3.
Aufstellen einer Orientierungstafel für die Eilenriede an der Wolfstraße
(Drucks. Nr. 15-1262/2012)

Bezirksratsherr Sommerkamp trug den Antrag vor und begründete ihn.
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, in Absprache mit dem Eilenriedebeirat, am Eingang der Eilenriede an der Wolfstraße eine Orientierungstafel aufzustellen. Die Orientierungstafel beinhaltet das Wegenetz und die Sehenswürdigkeiten der Eilenriede.
Einstimmig

TOP 7.2.
von Bezirksratsherrn Herrmann (Piratenpartei)

TOP 7.2.2
Baumstamm am Fiedelerplatz
(Drucks. Nr. 15-1253/2012 mit 1 Anlage)
Bezirksratsherr Herrmann zog den Antrag zurück, da er in dieser Form nicht umsetzbar sei und dem interessierten Einwohner eine Baumscheibe zugesichert worden ist.
Bezirksratsherr Sommerkamp regte an, mit der Baumscheibe eines noch älteren Baumes einen längeren Bereich Döhrener Geschichte abzudecken.
Bezirksratsbürgermeister Ranke-Heck stellte hierzu einen interfraktionellen Antrag in Aussicht.
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob der Baumstamm vor dem Fleischerfachgeschäft Eikemeier am Fiedelerplatz in Döhren erhalten und zu einem geschichtlichen Kalender umgestaltet werden kann.
Zurückgezogen


TOP 7.3.
Interfraktionell

TOP 7.3.1.
Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag zur Ferienbetreuung in der offenen Ganztagsschule
(Drucks. Nr. 15-1417/2012)

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck brachte den interfraktionellen Dringlichkeitsantrag ein.
Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, mit Beginn der Sommerferien 2012 eine wohnortnahe Ferienbetreuung für die Schülerinnen und Schüler der offenen Ganztagsschulen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel sicherzustellen.
Weiterhin ist zu prüfen, ob bzw. wie eine soziale Staffelung der von den Eltern zu tragenden Kosten der Ferienbetreuung möglich ist bzw. aus welchen (Förder-) Maßnahmen bedürftige Familien bezuschusst werden können.
Einstimmig


TOP 7.3.2.
Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag zur Zusammenlegung der Hochschulstandorte
(Drucks. Nr. 15-1418/2012)

Der interfraktionelle Dringlichkeitsantrag wurde von Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck
eingebracht.
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten in Gesprächen mit der Landesregierung zu klären, ob eine Zusammenlegung der unterschiedlichen Standorte der Hochschule Hannover (ehem. Fachhochschule Hannover) im Bereich des ehemaligen Expo-Ost-Geländes möglich ist.
Einstimmig


TOP 7.3.3.
Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag zu Hilfen für obdachlose Menschen in Hannover
(Drucks. Nr. 15-1419/2012)

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck brachte den interfraktionellen Dringlichkeitsantrag ein.
Bezirksratsfrau Jakob wies auf die Berichterstattung im heutigen Stadtanzeiger - Süd über eine Obdachlose hin, die zudem beinhaltete, dass es kein Konzept bei Obdachlosigkeit geben würde und die traditionellen Parteien zu dem Thema versagt hätten. Nach ihrer Kenntnis lebe die Dame seit Jahren auf der Straße und nimmt diesbezüglich keine Hilfe an. Bezirksratsfrau Jakob berichtete, dass ihr Vater sie heute mit Obst und Lebensmittel versorgt habe und dies weiterhin vorhabe. Für Obdachlose werde in Hannover viel getan, es gibt z. B. Wärmebusse, heiße Suppen und verschiedene Unterkünfte. In Hannover müsse niemand auf der Straße leben. Insofern begrüßte sie, dass mithilfe des interfraktionellen Antrages aktuell über Hilfsangebote informiert werden soll. Sie empfahl neuen Bezirksratsmitgliedern, Themen, bei denen sie noch nicht so fachkundig sind, im interfraktionellen Kreis anzusprechen, mit Frau Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck zu erörtern oder sich bei der Verwaltung sachkundig zu machen. Aufgrund des Artikels vermutete sie, würden Leser/innen glauben, dass sich niemand um die Obdachlose kümmere, was nicht stimme und sie deshalb bestürze.

Bezirksratsfrau Kellner unterstütze die Aussagen ihrer Vorrednerin. Der Fall dieser Obdachlosen sei nicht zum Instrumentalisieren geeignet. Sie möchte so leben wie sie lebt. In einer Wohnung zu leben, habe sie nicht ausgehalten. In Döhren habe sie viele Unterstützer und werde regelmäßig besucht. Es sei verantwortungslos und zudem gefährlich, sie in dieser Form zu outen.

Bezirksratsherr Schade bezeichnet den Zeitungsartikel nicht als richtigen Weg das Thema anzugehen und bedankte sich auch im Namen seiner Bezirksratskollegen bei den Helfern der Obdachlosen.

Bezirksratsherr Glade führte aus, dass es zu dem Thema bereits eine Ratsanfrage gab, nannte es einen schlechten Politikstil, an die Presse heranzutreten, wenn man im interfraktionellen Kreis nicht weiterkommt, noch dazu auf Kosten eines anderen Menschen. Er hoffte, dass es sich um einen einmaligen Vorfall handelt und weiterhin auf ein sachliches und menschliches Miteinander.

Bezirksratsherr Herrmann zitierte zu dem vorliegenden Dringlichkeitsantrag Max Liebermann der, wenn auch in einem anderen Zusammenhang, gesagt hatte: "Ick kann jar nich soville Fressen wie ick Kotzen möchte". Bezirksratsherr Herrmann führte aus, dass er als Einzelvertreter der Piraten in diesem Bezirksrat eine E-Mail an die Fraktionsvor- sitzenden der anderen Parteien mit der Bitte gesandt habe, wir müssen mehr für die Obdachlosen in unserem Stadtbezirk tun. Daraufhin habe die SPD den Termin für den Interkreis abgesagt, mit dem Hinweis, es gebe nichts zwingend Notwendiges zu besprechen. Anschließend nehmen sich quasi die anderen Parteien des Themas an, um sich in dieser Sitzung feiern zu lassen und zeitgleich den Piraten von dem interfraktionellen Antrag auszuschließen. Bezirksratsherr Herrmann äußerte, dass es scheinheiliger aus seiner Sicht kaum noch gehe. Trotzdem begrüßte er, das sich der Bezirksrat jetzt der Thematik Obdachlosigkeit widmet, auch wenn es für ihn den Anschein habe, dass es einigen Bezirksratspolitikern mehr um eine positive Presse als um die Sache gehe.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck gab den Vorsitz an stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Meier ab und erklärte, dass der interfraktionelle Kreis nicht von der SPD sondern von ihr in ihrer Funktion als Bezirksbürgermeisterin geladen werde. Sie habe den Mitgliedern des interfraktionellen Kreises, also den Fraktionsvorsitzenden und Einzelvertretern, in einer E-Mail dargelegt, dass aus ihrer Sicht der nächste Interkreis entfallen könne, da nur zwei Zuwendungsanträge vorliegen. Falls jemand anderer Meinung sei, solle er das mitteilen, dann würde sie den Interkreis durchführen. Vorsichtshalber habe sie eine Einladung mitgesandt. Alle Fraktionsvorsitzenden und Einzelvertreter haben mitgeteilt, dass der Termin entfallen könne. Der Rat befasse sich seit Anfang des Jahres mit dem Thema Obdachlosigkeit. Fast zeitgleich wurde im Rat und im Bezirksrat Döhren-Wülfel eine Anfrage hierzu eingebracht. Abschließend verwahrte sie sich gegen die Aussage, dass die "SPD so etwas zurückzieht", das könne sie gar nicht. Der Interkreis wurde von ihr als Bezirksbürgermeisterin abgesagt, nachdem sich alle, auch Bezirksratsherr Hermann, hiermit einverstanden erklärt haben.
Nach diesen Ausführungen übernahm Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck wieder die Sitzungsleitung und ließ über den interfraktionellen Dringlichkeitsantrag abstimmen.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten in der nächstmöglichen Sitzung über das Netzwerk von Hilfen, die von der Landeshauptstadt Hannover und den Einrichtungen freier Träger für obdachlose Menschen vorgehalten werden, zu informieren.
17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 8.
Genehmigung des Protokolls über die Bezirksratssitzung am 09.02.2012
Bezirksratsherr Hunger wies zu TOP 1 Seite 5 hin, dass Bezirksratsherr Oltersdorf
die Drucks. Nr. 0209/2012 in die SPD-Fraktion gezogen hat.
Mit diesem Hinweis wurde die Niederschrift einstimmig genehmigt.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck schloss die Bezirksratssitzung um 20. 30 Uhr.

Für das Protokoll





Christine Ranke-Heck Mewes
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuung