Sitzung Ratsversammlung am 22.03.2012

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 16.03.2012)
Protokoll (erschienen am 21.06.2012)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 15.05.2012

PROTOKOLL

7. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 22. März 2012, Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 18.50 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bürgermeister Strauch (SPD)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) 16.00 - 18.50 Uhr
Bürgermeister Scholz (CDU)
(Ratsfrau Arikoglu) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsfrau Barnert (SPD)
Ratsfrau Barth (CDU)
Ratsherr Bindert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borchers (SPD)
Ratsherr Breves (SPD)
Ratsfrau Bruns (FDP)
Ratsfrau de Buhr (SPD)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Drenske) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Fischer (CDU)
Ratsfrau Fischer (SPD)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsherr Hanske (SPD)
(Ratsherr Hellmann) (CDU)
Ratsherr Hermann (SPD)
Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN)
Ratsfrau Hindersmann (SPD)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Dr. Kiaman (CDU)
(Ratsherr Kirci) (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Beigeordneter Klie (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Koch (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Lorenz (CDU)
Ratsfrau Markowis (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Mineur (SPD)
(Ratsherr Neudahm)
Ratsfrau Nolte-Vogt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.)
Ratsherr Onay (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsfrau Pohler-Franke (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Ratsherr Römer (SPD)
(Beigeordneter Schlieckau) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Beigeordneter Seidel) (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Wallat (SPD)
Oberbürgermeister Weil
Ratsfrau Westphely (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Beigeordnete Zaman (SPD)

Verwaltung:
Erster Stadtrat Mönninghoff
Stadtrat Walter
(Stadtkämmerer Dr. Hansmann)
Stadträtin Drevermann
Stadtbaurat Bodemann

Tagesordnung:


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 26. Januar 2012

3. A N F R A G E N

3.1. der Fraktion DIE HANNOVERANER

3.1.1. zum Zuwendungsverzeichnis
(Drucks. Nr. 0350/2012)

3.1.2. zur Beleuchtung von Radwegen in der Eilenriede
(Drucks. Nr. 0351/2012)

3.1.3. zu einer städtischen Zuwendung 2012 für die Drogenberatungsstelle "Prisma"
(Drucks. Nr. 0461/2012)

3.2. der CDU-Fraktion zu Perspektiven für das EXPO-Gelände und die Siedlung Kronsberg
(Drucks. Nr. 0462/2012)

3.3. der FDP-Fraktion zum barrierefreien Tourismus in Hannover
(Drucks. Nr. 0520/2012)

3.4. der Fraktion DIE HANNOVERANER zur Ausstellung in der VHS mit dem Thema "Demokratie stärken - Rechtsextremismus bekämpfen"
(Drucks. Nr. 0698/2012)

3.5. der FDP-Fraktion zum "Sachstandsbericht Leitbild Hannover"
(Drucks. Nr. 0693/2012)

4. Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

4.1. Wahlvorschlag für den Verwaltungsrat der Sparkasse Hannover
(Drucks. Nr. 0750/2012)

5. Antrag zur Benennung eines Vertreters der Landeshauptstadt Hannover in der GENAMO Gesellschaft zur Entwicklung des Naherholungsgebietes Misburg Ost mbH
(Drucks. Nr. 0507/2012)

6. Antrag zur Änderung der Schuleinzugsbereiche der Grundschulen Am Sandberge, An der Feldbuschwende und Wasserkampstraße
(Drucks. Nr. 0267/2012 mit 3 Anlagen)

6.1. dazu 1 Ergänzung, Ergänzungsantrag des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 0267/2012 E1)

7. Antrag zur Schulstandortentwicklung im Stadtbezirk Vahrenwald-List und Mitte
(Drucks. Nr. 0245/2012 mit 6 Anlagen)

7.1. dazu 1. Ergänzung, Antrag des Stadtbezirksrates Mitte
(Drucks. Nr. 0245/2012 E1)

7.2. und 2. Ergänzung, Änderungsanträge des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List
(Drucks. Nr. 0245/2012 E2 mit 2 Anlagen)

7.3. Antrag des Schulausschusses zu den Änderungsanträgen des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List (15-0339/2012 und 15-0734/2012) zur Drucksache Nr. 0245/2012 – Schulstandortentwicklung im Stadtbezirk Vahrenwald-List und Mitte
(Drucks. Nr. 0245/2012 E3 mit 2 Anlagen)

8. Antrag zur Zuwendung aus dem Integrationsfonds an den Verein "Internationale StadtteilGärten Hannover" e. V. für das Projekt "Geschäftsführung und Projektleitung"
(Drucks. Nr. 0654/2012)

9. Antrag zur Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG
(Drucks. Nr. 0690/2012)

10. Antrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Landeshauptstadt Hannover Kalkulation 2012/2013
(Drucks. Nr. 0315/2012 mit 1 Anlage)

11. Anträge zu Flächennutzungsplanangelegenheiten

11.1. 219. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Groß-Buchholz / Roderbruchmarkt - Süd
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0391/2012 mit 3 Anlagen)

11.2. 126. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Limmer, Ahlem / "Wasserstadt Limmer"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0167/2012 N1 mit 5 Anlagen)

11.3. 222. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Mittelfeld und Bemerode / östlich Weltausstellungsallee
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0215/2012 mit 3 Anlagen)

12. Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

12.1. Bebauungsplan Nr. 1764, östlich Weltausstellungsallee
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0216/2012 mit 4 Anlagen)

12.1.1. Bebauungsplan Nr. 1764, östlich Weltausstellungsallee
Auslegungsbeschluss, Beratungsergebnisse / Zusatzanträge Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel, Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode und Eilenriedebeirat
(Drucks. Nr. 0216/2012 E1 mit 2 Anlagen)

12.1.2. Zusatzantrag der CDU-Fraktion zur Drucks. Nr. 0216/2012 (B-Plan Nr. 1764, östlich Weltausstellungsgelände, Auslegungsbeschluss)
(Drucks. Nr. 0744/2012)

12.1.3. Zusatzantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 0216/2012 (B-Plan Nr. 1764/2012, östlich Weltausstellungsallee, Auslegungsbeschluss)
(Drucks. Nr. 0749/2012)

12.2. Bebauungsplan Nr. 1287 – Elisabethstraße –
Bebauungsplan der Innenentwicklung,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2182/2011 mit 3 Anlagen)

12.2.1. 1. Ergänzung, Empfehlung des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 2182/2011 E1)

12.3. Bebauungsplan Nr. 1117, 2. Änderung - Brink-Hafen -
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0007/2012 mit 4 Anlagen)

12.4. Bebauungsplan Nr. 1149, 2. Änderung - Waldeseck -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 0161/2012 mit 5 Anlagen)

12.5. Bebauungsplan Nr. 1735 - Schwindstraße,
Bebauungsplan der Innenentwicklung;
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0295/2012 mit 4 Anlagen)

12.6. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 522, 4. Änderung - Center am Kröpcke
(Drucks. Nr. 0320/2012 mit 1 Anlage)

12.7. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 522, 4. Änderung - Center am Kröpcke
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0293/2012 mit 4 Anlagen)

12.8. Bebauungsplan Nr. 1738 - Ottweilerstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0314/2012 mit 5 Anlagen)

12.9. Veränderungssperre Nr. 93
für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 1304, 1. Änderung - Bultstraße -
(Drucks. Nr. 0316/2012 mit 3 Anlagen)

12.10. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1745 - Färberstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0353/2012 mit 5 Anlagen)

12.11. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1740 - Herrenhäuser Markt,
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0425/2012 mit 4 Anlagen)

12.12. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1750 - Verbrauchermarkt nördlich Spielhagenstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Beschluss über eine Stellungnahme, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0660/2012 mit 5 Anlagen)

13. Antrag zum Antrag der CDU-Fraktion zur Teilnahme des Oberbürgermeisters an den Sitzungen des Sportausschusses
(Drucks. Nr. 0321/2012)

14. Antrag zum Antrag der CDU-Fraktion auf Teilnahme des Oberbürgermeisters an den Sitzungen des Gleichstellungsausschusses
(Drucks. Nr. 0478/2012)

15. Antrag zum Antrag der CDU-Fraktion zum geplanten Umzug einer Punkergruppe ("Bauwägler") an den Karl-Thürmer-Weg
(Drucks. Nr. 0420/2012)

20. Antrag zum Naturbad Hainholz, Kiosk-/Funktionsneubau nach Brandschaden
(Drucks. Nr. 2299/2011 N1 mit 4 Anlagen)

21. Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht "Schloss Herrenhausen"
(Drucks. Nr. 0719/2012)

16. A N T R Ä G E

16.1. der Fraktion DIE HANNOVERANER: "Keine kostenlose Bleibe für osteuropäische Profibettler in Hannover"
(Drucks. Nr. 0466/2012)

16.2. der FDP-Fraktion zur Optimierung der Beratung von Elterninitiativen
(Drucks. Nr. 0521/2012)


16.3. Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu einer Resolution zur Aufhebung des Todesurteils gegen Pastor Youcef Nadarkhani
(Drucks. Nr. 0752/2012)

17. Antrag der PIRATEN-Fraktion auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema "Kameraüberwachung in Hannover - Fluch oder Segen?"
(Drucks. Nr. 0686/2012)

18. Anträge zu Grundstücksangelegenheiten

18.1. Verkauf eines Gewerbegrundstücks
(Drucks. Nr. 2158/2011 mit 2 Anlagen)

18.2. Verkauf von Erbbaurechtsgrundstücken
(Drucks. Nr. 0480/2012 mit 2 Anlagen)

19. Antrag zur Vergabe von Aufträgen
(Drucks. Nr. 2095/2011 mit 1 Anlage)


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) eröffnete die Ratsversammlung stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest, verwies darauf, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

Er führte aus, dass der Tagesordnungspunkt 12.8 Bebauungsplan Nr. 1738 – Ottweilerstraße mit der Drucks. Nr. 314/2012 mit 5 Anlagen auf Antrag der Verwaltung von der heutigen Tagesordnung abgesetzt werde. Der Bebauungsplan müsse hinsichtlich der Öffnungszeiten des geplanten Nahversorgers klarstellend geändert werden.
Ferner könne Tagesordnungspunkt 16.1 – Antrag der Fraktion DIE HANNOVERANER: „Keine kostenlose Bleibe für osteuropäische Profibettler in Hannover“, mit der Drucks. Nr. 466/2012 von der Tagesordnung abgesetzt werden, da sich der im Fraktionsantrag dargestellte Sachverhalt inzwischen in der Sache erledigt habe.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER den Antrag aus den vorangegangenen Gründen zurückziehe.


Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu einer Resolution zur Aufhebung des Todesurteils gegen Pastor Youcef Nadarkhani
(Drucks. Nr. 0752/2012)

Ratsherr Lorenz (CDU) führte aus, dass der Rat der Stadt Hannover mit der vorliegenden Resolution an die zuständigen Bundesorgane appelliere, dass sich diese mit Nachdruck dafür einsetzen mögen, dass das Todesurteil, welches über den christlichen Pastor Youcef Nadarkhani von Seiten des Irans verhängt worden sei, aufgehoben und dessen Freilassung eingeleitet werde. Weiter erklärte Ratsherr Lorenz, dass man in Gesprächen mit dem Auswärtigen Amt, Amnesty International und der internationalen Gesellschaft für Menschenrechte erfahren habe, dass Pastor Nadarkhani noch am Leben sei. In den Nachrichten und Tageszeitungen sei berichtet worden, dass dieser bereits am heutigen Tage hingerichtet werden sollte. Das Auswärtige Amt habe zu diesem Fall den iranischen Botschafter einbestellt. In diesem Zusammenhang sei von der Regierung in Teheran dementiert worden, dass im Iran Todesurteile in Folge des Abfalls vom islamischen Glauben verhängt worden seien. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte beurteile dies anders und habe bestätigt, dass im Iran zahlreiche Todesurteile aufgrund des Abfalls vom islamischen Glauben verhängt worden seien. Amnesty International als auch die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte seien sehr daran interessiert, dass mit Maßnahmen wie Resolutionen ein öffentlicher Druck aufgebaut würde. Zudem sei mit derartigen Maßnahmen der Vollzug des Todesurteils bisher verhindert worden. Aus diesen Gründen würden in den kommenden Tagen weitere fünf Mahnwachen z.B. in München, Hamburg und Frankfurt am Main durchgeführt. Abschließend erklärte Ratsherr Lorenz, dass die Glaubensfreiheit ein hohes Gut sei. Die Glaubensfreiheit gehöre zu den existenziellen Grundrechten aller Menschen. Dies wolle der Rat der Landeshauptstadt Hannover mit der vorliegenden Resolution deutlich zum Ausdruck bringen.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass DIE HANNOVERANER die Einbringung der Resolution begrüße. Man werde der Resolution natürlich zustimmen, obwohl man wieder einmal, trotz positiver Signale, nicht auf die Liste der antragstellenden Fraktionen aufgenommen worden sei.

Einstimmig beschloss der Rat der Dringlichkeit (mehr als 44 Stimmen) zuzustimmen. Der Antrag wird unter dem Tagesordnungspunkt 16.3. behandelt.

Zudem erläuterte Ratsvorsitzender Strauch (SPD), dass unter dem Tagesordnungspunkt 17, auf Antrag der PIRATEN-Fraktion, eine Aktuelle Stunde zum Thema „Kameraüberwachung in Hannover – Fluch oder Segen?“ mit der Drucks. Nr. 0686/2012, durchgeführt werde. Nach der Geschäftsordnung des Rates solle die Beratung der Tagesordnung für die Behandlung der Aktuellen Stunde um 17.00 Uhr unterbrochen werden. Die Gesamtdauer der Aussprache solle 45 Minuten nicht überschreiten. Ferner habe Oberbürgermeister Weil den Fraktionen und dem Einzelvertreter mit Schreiben vom 09. März 2012 den Verfahrensablauf mitgeteilt. Darin sei darauf verwiesen worden, dass die Fraktionen in der Reihenfolge ihrer Stärke das Wort erhielten. Die gleichstarken Fraktionen im Rat hätten sich im Februar 2012 untereinander darauf verständigt, dass die Reihenfolge der Worterteilung nach jeder Aktuellen Stunde rolliere. Der PIRATEN-Fraktion werde zuerst das Wort erteilt, da diese die Aktuelle Stunde beantragt habe. In der weiteren Reihenfolge würden die Fraktionen ihrer Stärke nach aufgerufen.

Der Rat beschloss, die Punkte 18 und 19 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 26. Januar 2012
Einstimmig genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom 26. Januar 2012 in der vorliegenden Fassung.

TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
der Fraktion DIE HANNOVERANER

TOP 3.1.1.
zum Zuwendungsverzeichnis
(Drucks. Nr. 0350/2012)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Böning (DIE HANNOVERANER) aus Drucks. Nr. 0350/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie genau wird die ausschließlich zweckgebundene Verwendung der finanziellen Beihilfen durch die Zuwendungsempfänger überprüft?

Für die Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung einer Zuwendung ist jeweils der bewilligende Fachbereich zuständig. Da es kein spezielles kommunales Zuwendungsrecht gibt, findet sich die Grundlage hierfür - wie schon für die Bewilligung und Auszahlung - in allgemeinen Regeln des Landes, die in der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung (LHO) und den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften festgelegt sind. Ergänzend ist die städtische Allgemeine Dienstanweisung ADA 20/9 zu beachten, in der die Gewährung von Zuwendungen an Stellen außerhalb der Landeshauptstadt Hannover geregelt ist. Weitere Bestimmungen finden sich darüber hinaus in vom Rat beschlossenen speziellen Regelungen und Richtlinien wie beispielsweise zur Kita-, Sport- oder Kulturförderung.
Für alle Zuwendungsempfänger gilt die Verpflichtung zur Abgabe eines umfassenden Verwendungsnachweises, durch den die prüfenden Fachbereiche der Verwaltung in die Lage versetzt werden, die zweckentsprechende Verwendung festzustellen. Dieser Verwendungsnachweis ist für die nicht speziell geregelten Zuwendungen (s. o.) standardisiert. Verspätet abgegebene oder unvollständige Verwendungsnachweise können zunächst dazu führen, dass weitere Auszahlungen zurückgestellt werden.
Sofern die Prüfung des Verwendungsnachweises ergibt, dass im Bewilligungsbescheid festgelegte Auflagen, Bedingungen, Nebenbestimmungen etc. nicht erfüllt bzw. nicht beachtet wurden, kann dies dazu führen, dass Rückforderungsansprüche geltend gemacht werden.

Frage 2:
Wird regelmäßig überprüft, ob in der Vergangenheit jährlich gezahlte Beihilfen nach wie vor notwendig sind? Wenn ja: Wie wird das überprüft?

Wie schon in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, haben alle Zuwendungsempfänger die zweckentsprechende Verwendung jeder gewährten Zuwendung nachzuweisen. Dies führt bereits zu einer regelmäßigen Prüfung.
Da das Zuwendungsrecht unterschiedliche Zuwendungsarten zulässt, eine institutionelle Förderung ist in der Regel längerfristig angelegt, Projektförderungen hingegen befristet, wird die auf die Fortsetzungsnotwendigkeit der Zuwendung abgestellte Prüfung zwangsläufig bei Projektförderungen ein größeres Gewicht als bei institutionellen Förderungen haben.
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang ferner, dass vom Rat beschlossene Projektförderungen i.d.R. den Auftrag an die Verwaltung beinhalten, den Erfolg zu evaluieren und davon die Fortsetzung abhängig zu machen.
Da Zuwendungen nur bewilligt und ausbezahlt werden dürfen, wenn dafür Haushaltsmittel zur Verfügungen stehen und die Verwaltung an der Erfüllung des geförderten Zwecks ein erhebliches Interesse hat, sind Kontakte zwischen Trägern und Verwaltung die Regel. Auch hierbei wird die Notwendigkeit einer fortgesetzten Zuwendungsgewährung aus Sicht der Verwaltung erörtert.

Frage 3:
Wie hoch ist der prozentuale Anteil der festgestellten Verstöße gemessen an der Gesamtzahl der Zuwendungsempfänger?

Da unklar bleibt, was der Fragesteller unter „Verstoß“ versteht, kann die Frage nicht beantwortet werden. Eine zentrale Erfassung der Fälle, bei denen nach Prüfung der Verwendungsnachweise Sanktionen erfolgten, gibt es nicht.


TOP 3.1.2.
zur Beleuchtung von Radwegen in der Eilenriede
(Drucks. Nr. 0351/2012)

Erster Stadtrat Mönninghoff beantwortete die Fragen von Ratsherrn Böning (DIE HANNOVERANER)aus Drucks. Nr. 0351/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie viel Prozent der Radwege in der Eilenriede sind beleuchtet?

Der Anteil der beleuchteten Radwege liegt deutlich unter zehn Prozent.

Frage 2:
Gibt es Pläne, weitere Radwege der Eilenriede – zur Sicherheit der Nutzer dieser Wege zu beleuchten?

Derartige Pläne werden in der Verwaltung nicht verfolgt.

Frage 3:
Welche Gründe sprechen für und welche gegen eine Ausweitung der Beleuchtung?

Gegen eine Beleuchtung sprechen:
- Die Beeinträchtigung des Waldökosystems und seiner Organismen durch Lichtimmissionen; die Lebensabläufe und –zyklen nachtaktiver Tiere und die Vegetationsphasen der Waldbäume werden erheblich gestört.
- Der Waldcharakter und der durch den natürlichen Ablauf der Tag- und Nachtphase hervorgerufene besondere Zauber des Stadtwaldes gehen größtenteils verloren.
- Der Stadtwald verliert mehr und mehr seinen Charakter als natürlicher Gegenpol der umliegenden bebauten Flächen.
- Ein ungünstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis, fehlende Haushaltsmittel.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, ob die Verwaltung in einigen Bereichen der Eilenriede auch eventuell Gründe für eine Beleuchtung erkennen könne.

Erster Stadtrat Mönninghoff stellte in Frage, das es sich bei der Thematik um Probleme zu den Radwegen handele. Die Radwege seien asphaltiert, die Fahrräder mit einer Beleuchtung ausgestattet und es sei nicht davon auszugehen, dass Radwege grundsätzlich mit einer Wegebeleuchtung versehen seien. Weiter führte Erster Stadtrat Mönninghoff aus, dass die Beleuchtung der Fußwege das eigentliche Thema sei. Das Bedürfnis alle Bereiche bis in den letzten Winkel auszuleuchten, suggeriere den Menschen eine falsche, nämlich nur optische Sicherheit. Ein komplett ausgeleuchteter Weg, 500m von der nächsten Bebauung entfernt, könne nur ein falsches Gefühl der Sicherheit vermitteln. Abschließend bemerkte Erster Stadtrat Mönninghoff, das es sich bei der Eilenriede um einen Wald handele und wer im Dunkeln Angst im Wald habe, sollte diesen nachts nicht betreten.


TOP 3.1.3.
zu einer städtischen Zuwendung 2012 für die Drogenberatungsstelle "Prisma"
(Drucks. Nr. 0461/2012)

Von der Fraktion DIE HANNOVERANER zurück gezogen.


TOP 3.2.
der CDU-Fraktion zu Perspektiven für das EXPO-Gelände und die Siedlung Kronsberg
(Drucks. Nr. 0462/2012)

Erster Stadtrat Mönninghoff beantwortete die Fragen von Ratsherrn Blaschzyk (CDU) aus Drucks. Nr. 0462/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie stellt sich die Verwaltung die künftige Entwicklung des EXPO-Geländes vor? Ist in diesem Zusammenhang eine weitere Ansiedlung von Logistikern, d.h. die Entwicklung eines sog. "Logistik-Cluster" vorgesehen?

Für die Flächen des ehemaligen Geländes der Weltausstellung EXPO 2000 östlich des Messeschnellweges ("EXPO-Park Hannover") bestehen flächendeckend auf der Grundlage des seinerzeitigen Nachnutzungskonzepts und anschließend an geänderte Entwicklungen angepasste rechtsverbindliche Bebauungspläne für eine hochwertige gewerbliche Entwicklung.
Es wird auf die Informationsdrucksache Nr. 0231/2012, Leitlinien für die Gewerbeflächenentwicklung 2012 – 2020, verwiesen. In der Anlage 1 der Drucksache ist auf Seite 6 und 7 das zukünftige Konzept für die Entwicklung des EXPO-Parkes dargelegt. Die Entwicklung eines Logistik-Schwerpunkts ist dort nicht vorgesehen und die verfügbaren Grundstücksflächen sind von der Flächengröße her für großflächige Logistikunternehmen nicht groß genug.

Frage 2:
Welche Pläne gibt es für die Entwicklung von Kronsberg-Süd? Sieht die Verwaltung die Weiterentwicklung der Siedlung für Familien durch das geplante Ansiedlungsvorhaben gefährdet? Wenn ja, in welcher Weise und welche Maßnahmen sind geplant, um diesem Trend entgegenzusteuern, wenn nein, warum nicht?

Mit der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde die Voraussetzung für eine langfristige Wohngebietsentwicklung am westlichen Kronsberghang geschaffen. Von den dort dargelegten Zielsetzungen abweichende Pläne im Bereich Kronsberg-Süd bestehen derzeit nicht. Die Verwaltung ist nicht der Auffassung, dass durch das geplante Ansiedlungsvorhaben die weitere Siedlungsentwicklung grundsätzlich gefährdet ist. Sofern es zu einer Ansiedlung in dem angestrebten Sinne kommt, wird im Falle nachfolgender Bauleitplanung zur Umsetzung des im Flächennutzungsplan dargestellten Planungsziels zu prüfen sein, welche Maßnahmen zur Sicherstellung eines verträglichen Nebeneinanders von gewerblicher Nutzung und Wohnnutzung zu treffen sind.

Frage 3:
Hat es Gespräche zwischen dem möglichen Investor und der Landeshauptstadt Hannover über den Erwerb alternativer Flächen in der Stadt oder im Umland gegeben? Wenn ja, welche? Welche Berücksichtigung fand dabei das Logistikflächenkonzept?

Als der Verwaltung Mitte des letzten Jahres erstmalig bekannt wurde, dass ein internationales Internet-Versandhandelsunternehmen einen Standort in Norddeutschland sucht, hat es den Kontakt zu diesem unternehmen gesucht und verschiedene Standortvorschläge unterbreitet, darunter insbesondere auch Ansiedlungsmöglichkeiten im Bereich des EXPO-Parks Hannover, in den Gewerbegebieten Andertens sowie auf dem Gelände der ehemaligen Freiherr-von-Fritsch-Kaserne. Aufgrund der vom potentiellen Betreiber formulierten Anforderungen an Flächengröße, Flächenzuschnitt und vorhandene Anbindung an das überörtliche Hauptverkehrsstraßennetz sowie die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr, kamen die genannten Flächen für den Betreiber nicht in Betracht. Auch Ansiedlungsmöglichkeiten im näheren Umland sind aufgrund der Vorgaben des Betreibers ausgeschieden.
Das Logistikflächenkonzept der Region Hannover war bisher ausgerichtet auf das Identifizieren von Flächenpotentialen von Logistikstandorten im „klassischen“ Sinn. Flächen für die Ansiedlung großer gewerblicher Distributionszentren standen bisher nicht im Mittelpunkt der Untersuchungen der Region. Seitens der Stadt Hannover wurde die Fläche im Bereich des EXPO-Parks für „klassische“ Logistikunternehmen nicht benannt und die Fläche ist im gegenwärtigen Konzeptentwurf der Region auch nicht enthalten, weil sie sich nicht primär als „Logistikschwerpunkt“ eignet.

Ratsherr Blaschzyk (CDU) fragte, ob die Verwaltung bereits eine Antwort von Hannover 96 zum angebotenen Gelände für das neue Leistungszentrum erhalten habe und weiter, ob man dem Verein auch einen Bereich auf dem EXPO-Gelände angeboten habe, um der wichtigen Marke Hannover 96 den Platz in der Öffentlichkeit anzubieten, den der Verein auch verdiene.

Oberbürgermeister Weil antwortete, dass die Stadtverwaltung derzeit gemeinsam mit Vertretern von Hannover 96 verschiedene Optionen prüfe. In der Prüfung stünden Gelände im Bereich des Eilenriedestadions, im Bereich des Sportparks und im Bereich des EXPO-Parks. Die verschiedenen Lösungen hätten allesamt Vor- und Nachteile, die sorgfältig gegeneinander abzuwägen seien.

Ratsherr Hanske (SPD) fragte, ob die Verwaltung bestätigen könne, dass der überwiegende Teil der Vermarktungsflächen erschlossen sei, ob sogenannte Problemflächen sich in privatem Besitz befänden, ob die Ansiedlung der Medien-Fachhochschule zu einer deutlichen Belebung des Umfeldes und im speziellen des früheren Bertelsmann-Pavillons geführt habe und abschließend, ob die Verwaltung im Zusammenhang der voran gegangenen Beispiele die Ansicht teile, dass am betreffenden Standort eine erfolgreiche Vermarktung betrieben worden sei.

Erster Stadtrat Mönninghoff erläuterte, dass 16 der insgesamt 28 ha an Fläche verkauft und einer tragfähigen Nutzung zugeführt worden seien. Allein die Ansiedlung der Medien-Fachhochschule mit einer großen Anzahl Studenten habe zu einer deutlichen Belebung des Standorts geführt. Darüber hinaus gäbe es ca. 4 ha die nicht funktionierten. Dabei handele es sich um Gelände auf denen Pavillons stünden, die direkt nach der EXPO von verschiedenen Staaten an private Investoren zu sehr günstigen Konditionen verkauft worden seien. Diese leer stehenden Pavillons, die zum Teil bei den neuen Besitzern mit nur 1 € in den Büchern Stünden und damals ohne jedes Nachnutzungskonzept übernommen worden seien, hätten einen großen Anteil an dem stellenweise schlechten Image des EXPO-Parks. Diese Pavillons seien ein reines Strukturproblem. Wenn man z.B. in den Verträgen verankert hätte, dass eine tragfähige Vermarktung der Pavillons innerhalb von zwei Jahren erfolgen müsse, da sonst der Abriss erfolge, würde man ein solches Problem heute nicht haben. Abschließend konstatierte Erster Stadtrat Mönninghoff, dass die noch ca. 9 zur Verfügung stehenden Hektar im südlichen Teil des EXPO-Parks, die im Besitz der EXPO Grund GmbH seien, nach Auffassung der Verwaltung gehobenen Vermarktungszwecken zugeführt werden sollten.

Ratsherr Blaschzyk (CDU) fragte, ob die Verwaltung der Annahme folgen könne, dass sich auf dem EXPO-Park-Gelände überwiegend Möbel- bzw. Autohäuser angesiedelt hätten, welche dort eigentlich gar nicht hin sollten.

Erster Stadtrat Mönninghoff verneinte.

Ratsherr Borchers (SPD) fragte, ob von Seiten der Verwaltung Bemühungen angestrengt würden gemeinsam mit den neuen Besitzern der leer stehenden Pavillons ein Konzept zur Vermarktung zu entwickeln.

Erster Stadtrat Mönninghoff schätzte die Einflussnahme der Stadtverwaltung als äußerst gering ein und wies darauf hin, dass man in vielen Gesprächen natürlich versucht habe positiv auf die Investoren einzuwirken. Man habe zum einen versucht Pavillons, wie beispielsweise den symbolisch wichtigen holländischen, unter Einsatz von Sanierungsbemühungen einem wirtschaftlichen Konzept zuzuführen. Zum anderen habe man ebenso versucht aus Kostengründen Neubauprojekte voranzutreiben. Weiter führte Erster Stadtrat Mönninghoff aus, dass die besondere Schwierigkeit in der Situation begründet sei, dass die Investoren aufgrund des geringen Buchwertes sehr viel Zeit hätten, um auf das richtige Angebot zu warten. Die Stadtverwaltung könne beraten und Empfehlungen vergeben. Das Problem der leer stehenden Pavillons müsse jedoch durch wirtschaftliche Initiativen des Marktes gelöst werden.

Ratsherr Emmelmann (CDU) bat darum zu erläutern, für welchen Zeitraum die EXPO GRUND GmbH eine Vollvermarktung angestrebt habe und zu wie viel Prozent man diese bis zum heutigen Tage erreicht habe.

Erster Stadtrat Mönninghoff wies darauf hin, dass die Verwaltung nicht berechtigt sei über die Vermarktungstätigkeit einer GmbH in öffentlicher Sitzung zu berichten. Ferner legte Erster Stadtrat Mönninghoff, Ratsherrn Emmelmann nahe, sich bei den Fraktionskollegen der CDU-Ratsfraktion, die im Aufsichtsrat der EXPO GRUND GmbH vertreten seien, zu informieren.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) fragte, ob eine Anpassung der Verkehrsanbindung in Bezug auf die Kattenbrookstrift und einer Verlängerung der Stadtbahnlinie nach Laatzen geplant sei.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass langfristig eine Verlängerung der Stadtbahnlinie nach Laatzen geplant sei. Konkrete Planungsschritte seien bisher nicht bekannt. Zudem sei für den Bereich Kattenbrookstrift – Verlängerung nach Süden, gegenständlich keine Planung vorgesehen


TOP 3.3.
der FDP-Fraktion zum barrierefreien Tourismus in Hannover
(Drucks. Nr. 0520/2012)

Erster Stadtrat Mönninghoff beantwortete die Fragen von Ratsfrau Bruns (FDP) aus Drucks. Nr. 0520/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie sehen die Möglichkeiten zu barrierefreiem Tourismus in der LHH aus?

Alle touristischen Anlaufstellen, wie z.B. der Zoo, Herrenhäuser Gärten, alle städtischen Kultureinrichtungen, Oper, TUI-Arena, Schauspielhaus, Theater am Aegi etc. sind barrierefrei erschlossen. Auch die Anreise ist mit den verschiedenen Verkehrsträgern (Flugzeug, Deutsche Bahn, üstra) barrierefrei möglich. Mit dem Bau des Fahrstuhls an der Haltestelle „Markthalle“ sind alle U-Bahnstationen barrierefrei erschlossen.
In den Broschüren der Hannover Marketing und Tourismus GmbH (HMTG) wie z.B. den Quartalsbeilagen wird darauf hingewiesen, dass die Angebote auch für Menschen mit Behinderungen zu nutzen sind und entsprechend mit einem „Rollstuhl-Symbol“ kenntlich gemacht. Alle großen Hotels bieten entsprechende Zimmer an.
In Zusammenarbeit mit der Behindertenbeauftragten hat die HMTG den „Roten Faden“ barrierefrei gestaltet. Dies beinhaltet die rollstuhl- und rollatorgerechte Gestaltung, neue zusätzlich eingebrachte Symbole sowie Hinweise auf Bänke, Toiletten oder entsprechend barrierefreie gastronomische Betriebe. Die Broschüre liegt auch in englischer Sprache vor, so dass auch ausländische Gäste mit Behinderung eine Orientierung erhalten.
Einmalig bundesweit wurde bei Einführung der digitalen Informationsstelen durch die HMTG eine barrierefreie Gestaltung eingeführt und finanziert. Die Inhalte wurden zusätzlich durch ein innovatives Aufklappmenü für Rollstuhlfahrer navigierbar gemacht.
Bei allen Veranstaltungen, die durch die HMTG durchgeführt werden, wird in Zusammenarbeit mit der Rollstuhl-Sportgemeinschaft Hannover ´94 e.V. strikt auf die Einbindung von körperlich eingeschränkten Besuchern geachtet und Jahr für Jahr verbessert.
Eine Vielzahl von Broschüren bieten Tipps für Touristen mit Behinderungen, z.B. über Gastronomiebetriebe, Hotels, öffentliche Toiletten, Behindertenparkplätze und Fahrpläne der üstra. Dabei werden nicht nur gehbehinderte Menschen bedacht. So liegen z.B. die „Tipps für Touristen mit Behinderungen“ auch als Hörbuch vor, sind in leichter Sprache gehalten und sprechen somit Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen an.

Frage 2:
Ist die Verwaltung über Möglichkeiten zur Zertifizierung als barrierefreie Tourismusregion informiert?

Die Verwaltung hat bisher keine Pläne, eine Zertifizierung der Region Hannover anzustreben. Da die Thematik nicht an den Stadtgrenzen endet und in der Anfrage richtigerweise von der Tourismusregion gesprochen wird, wäre dies ohnehin eine Aufgabe der Region Hannover.

Frage 3:
Hat die Verwaltung in Bezug auf die Verbesserung der Angebote barrierefreien Tourismus bereits eine Strategie?

Mit der Strategie „Auf dem Weg zur inklusiven Stadt“ hat die Verwaltung den weiteren Ausbau der Barrierefreiheit im Blick. Davon profitieren auch Touristen mit Behinderungen. Auch hier streben wir an, dass Maßnahmen im Sinne der Inklusion zum „Alltag“ dazu gehören. Daher werden auch weiterhin z.B. Blindenampeln oder Höranlagen im Theater nachgerüstet und andere Maßnahmen ergriffen, die die Barrierefreiheit noch weiter verbessern.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, ob der Verwaltung bekannt sei von welcher Institution eine Zertifizierung vorgenommen würde und ob die Verwaltung mit Handels- Dienstleistungs- und Restaurationsunternehmen in Kontakt stünde, um eine barrierefreie Entwicklung in allen Bereichen der Stadt voran treiben zu können.

Erster Stadtrat Mönninghoff erläuterte, dass die Zertifizierung der Barrierefreiheit von Gemeinden und Regionen erst am Beginn ihrer Entwicklung stünde. Weiter führte Erster Stadtrat Mönninghoff aus, dass bei einer Neubebauung die baurechtlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit klar definiert seien. Im Bereich des Bestandes seien jedoch noch deutliche Defizite aus den vergangenen Jahren aufzuholen. Es sei einem jedem Anwesenden einmal zu empfehlen, sich mit einem mobilitätseingeschränktem Menschen (z.B. Rollstuhlfahrer) mehrere Stunden durch die City zu bewegen. Im Besonderen in den Lokalitäten der Gastronomie könne ein jeder einmal miterleben, auf welche Art und Weise manch einer gezwungen sei sein Ziel zu erreichen. Dies sei allerdings ein gesellschaftliches Problem, beruhe auf den Nachlässigkeiten der vergangenen Jahrzehnte und könne nicht mit den positiven Entwicklungen aus der Stadtverwaltung heraus verglichen werden.

Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob die Verwaltung beabsichtige mit der Region Hannover in Kontakt zu treten, um eine Zertifizierung voranzutreiben, da die Landeshauptstadt auf dem Sektor der Barrierefreiheit bereits vieles, vorbildhaft umgesetzt habe.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass unter dem Stichwort Tourismus die Hannover Marketing und Tourismus Gesellschaft (HMTG) – einer Tochtergesellschaft der Region Hannover und Privaten, als erster Ansprechpartner gelten sollte.

Ratsfrau Dr. Koch (SPD) fragte, ob die Thematik Barrierefreiheit bei der derzeitigen Neugestaltung der Webseite von hannover.de querschnittsmäßig berücksichtigt werde und weiter, in welcher Art und Weise z.B. der Flughafen, Museen und andere öffentliche Gebäude in Hinblick auf die Barrierefreiheit ausgestattet seien.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass der gesamte Auftritt der neu gestalteten Webseite für die verschiedensten Gruppen von Menschen mit Behinderungen, wie z.B. in Bezug auf Schriftgröße, Lesbarkeit und Bildhaftigkeit gestaltet würde. Weiter erläuterte Erster Stadtrat Mönninghoff, dass er von innovativen Neuerungen in Bezug auf Barrierefreiheit am Flughafen Hannover keinerlei Kenntnis erlangt habe. Aus eigener Erfahrung berichtete Erster Stadtrat Mönninghoff, dass allerdings im Besonderen die Fluggesellschaften eine extrem hohe Hilfsbereitschaft erkennen ließen, wenn es um die Betreuung von mobilitätseingeschränkten Personen ginge.

Stadträtin Drevermann führte aus, dass Barrierefreiheit nicht nur bedeute, dass man zu und in die Einrichtungen gelangen oder sich darin frei bewegen könne, sondern dass ebenso auf Barrieren für Hör- oder Sehgeschädigte Bezug genommen werde. Alle Museen und öffentlichen Einrichtungen würden dem entsprechend umgestellt. Die Frage der Zugänglichkeit sei in allen Fällen gelöst bzw. auf dem Wege, wenn es um Erweiterungen und Neubauten ginge. Dies gelte sowohl für die Erweiterung des Sprengel Museum als auch für das sich im Aufbau befindliche Schlossmuseum Herrenhausen. Das August Kestner Museum sei derzeit führend im Hinblick auf Problemlösungen für seh- oder hörgeschädigte Menschen. Zudem würde im August Kestner Museum erprobt, wie diese Problemlösungen auf andere Einrichtungen übertragen werden könnten. Die Verwaltung sei insgesamt auf dem Weg alle Gesichtspunkte der Barrierefreiheit zu berücksichtigen.


TOP 3.4.
der Fraktion DIE HANNOVERANER zur Ausstellung in der VHS mit dem Thema "Demokratie stärken - Rechtsextremismus bekämpfen"
(Drucks. Nr. 0698/2012)

Stadträtin Drevermann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Wruck (DIE HANNOVERANER) aus Drucks. Nr. 0698/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Eine der wesentlichen Aufgaben der Ada- und Theodor- Lessing Volkshochschule Hannover ist die politische Bildung. Dazu gehört insbesondere auch, sich mit aktuellen Fragen der Politik zu befassen. Insbesondere vor dem Hintergrund der deutschen Vergangenheit bietet die VHS immer wieder und zeitaktuelle Plattformen zu Fragen der Demokratie und Zivilcourage und zu Fragen der Toleranz und des Respekts.
Diese Aufgabe der politischen Bildung ist aktueller denn je. Vor allem junge Menschen wollen sich mit rechtsextremistischen Gruppierungen, mit ihren Vorgehensweisen und dem Umfeld rechtsextremen Denkens auseinandersetzen. An der Reihe „Demokratie stärken – Rechtsextremismus bekämpfen“, die vom 05.03. bis 16.03.2012 mit Ausstellung und Veranstaltungen durchgeführt wurde, haben sich allein rund 20 Schulklassen mit Anmeldung beteiligt.
Die VHS ist in ihrem Selbstverständnis dabei ein offenes Haus, das jeder Bürgerin und jedem Bürger offen steht, die oder der sich weiterbilden will. Der Diskurs ist erwünscht; Grenzen der Teilnahme an den Angeboten im Haus der VHS sind dann gegeben, wenn ein Rechtsbruch offensichtlich ist und vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden muss. Dies ist z.B. der Fall, wenn Teilnehmer sich mit einem „Hitlergruß“ wie in der Veranstaltung am 14.03.2012 geschehen, äußern.
Die VHS arbeitet traditionell auch in der politischen Bildung immer wieder mit Partnern zusammen. Die Reihe „Demokratie stärken – Rechtsextremismus bekämpfen“ fand im Rahmen der Antirassistischen Wochen 2012 statt. Sie wurde getragen von DGB, DGB Jugend, GEW, IG Metall, Arbeit und Leben, Friedrich Ebert Stiftung, Agentur für Erwachsenenbildung und der VHS Hannover. Die Wanderausstellung wurde in Hannover um Informationstafeln ergänzt, die mit den Titeln „Extrem rechte Strukturen“, „Rechtspopulismus“ und „Politische Grauzone“ betitelt waren. Der Verein „Miteinander - Regionales Beratungsteam gegen Rechtsextremismus“ in Salzwedel, hat dabei seine guten Kenntnisse über die hannoversche Szene dem Veranstaltungsteam zur Verfügung gestellt.
Auf der Tafel „Rechte Strukturen und Aktivitäten in Hannover“ ist ein Abschnitt der Partei „Die Hannoveraner“ gewidmet. Dort wird neben den Wahlergebnissen zur letzten Kommunalwahl auf die Unterstützung der rechtspopulistischen Thesen von Herrn Sarrazin verwiesen sowie auf die Internetseite von „Die Hannoveraner“, auf der auf den Internetblog unter anderem von „Politically Incorrect“ unkommentiert hingewiesen wird.

Fragen 1 - 3 zusammenfassend

Frage 1:
„Hält die Verwaltung es für angemessen, sich an einer Ausstellung zu beteiligen, die zwar eine politisch akzeptable Zielrichtung verfolgt, die aber im Übereifer eine demokratische konservative Gruppierung, die im Rat vertreten ist, mit gefälschter Beweisführung in offenbar verleumderischer Absicht des Rechtsextremismus bezichtigt“?

Frage 2:
„Meint die Verwaltung, dass es dem demokratischen Toleranzgebot entspricht, eine demokratisch gewählte und auch ihrem oftmals erklärten Selbstverständnis nach demokratische Wählergemeinschaft mit Hilfe einer nicht seriös zusammengestellten Ausstellung zu diskriminieren und ihr damit die Ehre abzuschneiden“?

Frage 3:
„Die hannoversche Stadtpolitik hat sich bereits mehrfach (auch in Ratsresolutionen) gegen Ausgrenzung und Diskriminierung ausgesprochen. Wie ist dieses eindeutige Votum nach Meinung der Verwaltung mit den von uns kritisierten Elementen der o.g. Ausstellung zu vereinbaren“?

Die Verwaltung hält es für geboten, dass eine Bildungseinrichtung wie die VHS aufklärt und sensibilisiert. Im Rahmen der Reihe „Demokratie stärken – Rechtsextremismus bekämpfen“ ist es allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern möglich geworden, sich zu informieren, zu diskutieren, aber auch sächliche Einwände zu formulieren und ggf. richtig zu stellen.
Die Verwaltung ist gern bereit, sachliche Anmerkungen aufzugreifen und zur Prüfung an die Ausstellungsmacher weiterzureichen. Die suggestiven Wertungen der Fragestellungen teilt die Verwaltung nicht und kann sie auch nicht beantworten.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) Fragte, ob der Verwaltung bekannt sei, dass Thilo Sarrazin, auf den man sich während einer Demonstration bezogen habe, Mitglied der SPD sei und ob die Verwaltung nur dann Antworten verweigere, wenn man mit der Fragestellung nicht einverstanden sei.

Stadträtin Drevermann erklärte, dass sie immer wieder gern die Fragen des Rates beantworte und wies darauf hin, dass sie dies auch im vorliegenden Fall ihrer Ansicht nach getan habe. Im Weiteren betonte Stadträtin Drevermann, dass das Buch von Thilo Sarrazin populistisch sei, zur Ausgrenzung aufrufe und zu vielen Haltungen animiere die sie persönlich nicht teilen wolle. Ferner unterstrich Stadträtin Drevermann, dass die Tatsache, dass Thilo Sarrazin SPD-Mitglied sei, nicht eine andere Haltung zu Aussagen und Personen verhindern könne.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) fragte, ob die Verwaltung ihm vor dem Hintergrund zustimme, dass sich ein Mitglied der Wählergemeinschaft DIE HANNOVERANER auf einer Pro-Sarrazin-Demonstration gemeinsam mit Angehörigen der rechtsradikalen Vereinigung von „Besseres Hannover“ habe fotografieren lassen, kein Zufall sei, sondern dass wohl offenbar eine ideologische Nähe zu den Nazis vorhanden sei.

Stadträtin Drevermann antwortete, dass sie Fragen zu Fotos nicht beantworten könne, da man immer wieder feststellen müsse, dass Fotografien Bilder abgäben hinter denen nicht immer eine Wahrheit verborgen sei. Zudem sei ein jeder zu ermutigen darauf zu achten mit welcher Sprache und Verlinkungen man seine Position vertrete und sachlich Äußerungen klarstelle mit denen man sich nicht einverstanden erkläre.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) wies darauf hin, dass im Rahmen der Ausstellung fälschlicher Weise behauptet worden sei, dass DIE HANNOVERANER null Toleranz in Bezug auf Migranten hätten. Der entsprechende Punkt im Wahlprogramm beziehe sich allerdings auf null Toleranz zur Kriminalität. Ratsherr Wruck unterstellte zudem, dass die Ausführungen zur Wählergemeinschaft DIE HANNOVERANER vorsätzlich verfälscht worden seien und fragte, ob die Verwaltung mit ihm die Ansicht teile, dass man in der Form nicht miteinander umgehen sollte.

Stadträtin Drevermann antwortete, dass auf den Hinweistafeln ausgeführt worden sei, dass DIE HANNOVERANER eine null-Toleranz-Politik gegen Zuwanderer fordere. Stadträtin Drevermann stellte die Aufnahme und Weitergabe der korrigierten Erklärung in Aussicht, falls dies im Sinne der Wählergemeinschaft DIE HANNOVERANER sei und belegt werden könne. Die positive Begegnung der Wählergemeinschaft DIE HANNOVERANER gegenüber den Zuwanderern würde allgemein mit Freude zur Kenntnis genommen.

Ratsherr Fischer (CDU) fragte, ob Stadträtin Drevermann das Buch von Thilo Sarrazin gelesen habe, ob diese ihre Qualifizierungen anhand von Textstellen aus dem Buch belegen könne und abschließend, ob Stadträtin Drevermann sich erklären könne, warum nahezu drei Mio. Menschen in Deutschland das Buch gekauft hätten.

Stadträtin Drevermann erklärte, dass Buch von Thilo Sarrazin nicht gekauft, sondern nur ausgeliehen und unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet zu haben. Das Buch sei, unterstützt von vielen Experten, als wissenschaftlich unsauber zu bezeichnen. Das Ableiten von Aussagen auf Basis von unsauberen wissenschaftlichen Daten müsse zwangsläufig im Populismus enden. Ferner bot Stadträtin Drevermann Ratsherrn Fischer an mit ihm gemeinsam das Buch durchzugehen, um ihm die Belege auf den verschiedenen Seiten zu identifizieren. Abschließend erklärte Stadträtin Drevermann, dass Deutschland nicht verdient habe, wie mit der Gesellschaft, mit den Menschen die diese ausmache und den Umständen mit denen man lebe, umgegangen werde.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) bat darum darauf hinweisen zu dürfen, dass das betreffende Foto am 05. März 2012 am Tag der Ausstellungseröffnung entstanden sei. Das Mitglied der Wählergemeinschaft DIE HANNOVERANER habe rein zufällig in der Nähe von Mitgliedern der Vereinigung „Besseres Hannover“ gestanden.

TOP 3.5.
der FDP-Fraktion zum "Sachstandsbericht Leitbild Hannover"
(Drucks. Nr. 0693/2012)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.
Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 4.1.
Wahlvorschlag für den Verwaltungsrat der Sparkasse Hannover
(Drucks. Nr. 0750/2012)
Einstimmig genehmigte der Rat den Wahlvorschlag für den Verwaltungsrat der Sparkasse Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0750/2012.


TOP 5.
Antrag zur Benennung eines Vertreters der Landeshauptstadt Hannover in der GENAMO Gesellschaft zur Entwicklung des Naherholungsgebietes Misburg Ost mbH
(Drucks. Nr. 0507/2012)
Einstimmig beschloss der Rat zur Benennung eines Vertreters der Landeshauptstadt Hannover in der GENAMO Gesellschaft zur Entwicklung des Naherholungsgebietes Misburg Ost mbH nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0507/2012.

TOP 6.
Antrag zur Änderung der Schuleinzugsbereiche der Grundschulen Am Sandberge, An der Feldbuschwende und Wasserkampstraße
(Drucks. Nr. 0267/2012 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Änderung der Schuleinzugsbereiche der Grundschulen Am Sandberge, An der Feldbuschwende und Wasserkampstraße nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0267/2012 mit 3 Anlagen.

TOP 6.1.
dazu 1 Ergänzung, Ergänzungsantrag des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 0267/2012 E1)
Einstimmig beschloss der Rat zur 1 Ergänzung - Ergänzungsantrag des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0267/2012 E1. Der Ergänzungsantrag wurde damit abgelehnt.

TOP 7.
Antrag zur Schulstandortentwicklung im Stadtbezirk Vahrenwald-List und Mitte
(Drucks. Nr. 0245/2012 mit 6 Anlagen)

TOP 7.1.
dazu 1. Ergänzung, Antrag des Stadtbezirksrates Mitte
(Drucks. Nr. 0245/2012 E1)

TOP 7.2.
und 2. Ergänzung, Änderungsanträge des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List
(Drucks. Nr. 0245/2012 E2 mit 2 Anlagen)
Ersetzt durch die 3. Ergänzung unter Tagesordnungspunkt 7.3.

TOP 7.3.
Antrag des Schulausschusses zu den Änderungsanträgen des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List (15-0339/2012 und 15-0734/2012) zur Drucksache Nr. 0245/2012 – Schulstandortentwicklung im Stadtbezirk Vahrenwald-List und Mitte
(Drucks. Nr. 0245/2012 E3 mit 2 Anlagen)

Ratsherr Pohl (CDU) tat seinem Unmut darüber kund, in welcher Weise mit den Anträgen des Schulausschusses, denen allesamt einstimmig vom Stadtbezirksrat Vahrenwald-List zugestimmt worden sei, umgegangen werde. Ferner erklärte Ratsherr Pohl, dass er trotzdem am heutigen Tage dafür sorgen würde, dass die Eltern in den nächsten Tagen Nachricht erhielten an welcher Schule diese ihre Kinder anmelden könnten.

Beigeordneter Klie (SPD) unterstrich deutlich die hohe Kompetenz in den Stadtbezirksräten und erläuterte, dass den Stadtbezirksräten allerdings in manchen Fällen das Hintergrundwissen aus den Fachausschüssen fehle. Dort habe man die Problematik diskutiert und die Ablehnung begründet.

Beigeordnete Seitz (CDU) bat für den 3. Ergänzungsantrag um eine nach Punkten getrennte Abstimmung.

Ratsherr Borchers (SPD) wies darauf hin, dass man den Antrag des Stadtbezirksrates nicht pauschal ablehne, sondern dass einzelnen Ziffern des Antrages mehrheitlich zugestimmt und ein Punkt zur weiteren Beratung in die Fraktionen gezogen würde.

Ratsvorsitzender Strauch lässt über TOP 7.3, Antrag des Schulausschusses zu den Änderungsanträgen des StBR Vahrenwald-List abstimmen.
Gegen 15 Stimmen und 1 Enthaltung beschloss der Rat die Ziffer 1. zum Antrag des Schulausschusses zu den Änderungsanträgen des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List (15-0339/2012 und 15-0734/2012) zur Drucksache Nr. 0245/2012 – Schulstandortentwicklung im Stadtbezirk Vahrenwald-List und Mitte, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0245/2012 E3 mit 2 Anlagen.

Gegen 15 Stimmen und 1 Enthaltung beschloss der Rat die Ziffer 2. zum Antrag des Schulausschusses zu den Änderungsanträgen des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List (15-0339/2012 und 15-0734/2012) zur Drucksache Nr. 0245/2012 – Schulstandortentwicklung im Stadtbezirk Vahrenwald-List und Mitte, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0245/2012 E3 mit 2 Anlagen.

Mit einigen Enthaltungen beschloss der Rat die Ziffer 3. des Antrages von der Tagesordnung abzusetzen und verwies diesen zur weiteren Beratung in den Jugendhilfe- und den Schulausschuss.

Mit 37 Stimmen gegen 17 Stimmen lehnte der Rat die Ziffer 4. zum Antrag des Schulausschusses zu den Änderungsanträgen des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List (15-0339/2012 und 15-0734/2012) zur Drucksache Nr. 0245/2012 – Schulstandortentwicklung im Stadtbezirk Vahrenwald-List und Mitte, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0245/2012 E3 mit 2 Anlagen ab.
Ratsherr Lorenz stellte den Antrag zur Geschäftsordnung, ihm zu erklären, wo in der GO die Möglichkeit beschrieben sei, Teile eines Antrages in die Fraktion zu verweisen.

Ratsvorsitzender Strauch unterbrach die Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt und fuhr zunächst mit der Tagesordnung fort.

TOP 8
Antrag zur Zuwendung aus dem Integrationsfonds an den Verein "Internationale StadtteilGärten Hannover" e. V. für das Projekt "Geschäftsführung und Projektleitung"
(Drucks. Nr. 0654/2012)

Ratsfrau Jeschke (CDU) erklärte, dass die CDU-Fraktion den Antrag ablehnen werde, da dieser dem ehrenamtlichen Grundgedanken widerspräche.

Ratsfrau Fischer (SPD) entgegnete, dass der vorliegende Antrag Gegenstand einer bereits durch den Haushalt beschlossenen Zuwendung sei. Die Unterstützung der Internationalen Stadtteilgärten gehörten zu den Handlungszielen des Lokalen Integrationsplans (LIP). Der Antrag solle es ermöglichen einen Teil der bereits bewilligten Zuwendung vorab auszahlen zu können.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) stimmte seiner Vorrednerin zu und bat um Aufklärung durch die Verwaltung, wie die Bezeichnung „Beschäftigung“ aus der Begründung des Antrages zu definieren sei.

Stadtrat Walter erläuterte, dass der Begriff „Beschäftigung“ einer der dehnbarsten und interpretationsfähigsten in der sozial- und wirtschaftspolitischen Landschaft sei. In diesem Falle ginge es um den Tatbestand einer freiwilligen und selbstbestimmten Gartenarbeit, um sich der Freude an der Natur und seinen Früchten zu widmen.

Ratsherr Engelke (FDP) bemerkte, dass es natürlich sinnvoll sei, dass der vorliegende Antrag von allen Ratsmitgliedern kritisch geprüft würde. Auch wenn dieser mit der Verabschiedung des Haushalts beschlossen worden sei. Weiter erklärte Ratsherr Engelke, dass die FDP-Fraktion den Antrag ablehnen werde, da dieser eine Vielzahl von ähnlich gelagerten Anträgen zur Folge haben könnte. Denn auch andere Vereine könnten argumentieren, dass nur durch eine professionelle Geschäftsführung auch weiterhin gutes Arbeiten möglich sei. Abschließend betonte Ratsherr Engelke, dass die Internationalen Stadtteilgärten für den Stadtbezirk Sahlkamp gut und wichtig seien.

Beigeordnete Kastning (SPD) stellte klar, dass die SPD-Fraktion niemanden um seine Meinung beschneiden wolle. Der Hinweis auf den Haushalt sollte lediglich als Erinnerung dazu dienen, dass der Antrag bereits im Rahmen der Haushaltsverabschiedung behandelt worden sei.

Ratsfrau Jeschke (CDU) hob das Projekt der Internationalen Stadtteilgärten für die verschiedenen Stadtteile lobend hervor. Allerdings lehne die CDU-Fraktion die Unterstützung einer professionellen Geschäftsführung von Vereinen durch die Anwendung von Steuermitteln ab.
Mit 36 Stimmen gegen 16 Stimmen und 1 Enthaltung beschloss der Rat zur Zuwendung aus dem Integrationsfonds an den Verein "Internationale StadtteilGärten Hannover" e.V. für das Projekt "Geschäftsführung und Projektleitung" nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0654/2012.

TOP 9.
Antrag zur Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG
(Drucks. Nr. 0690/2012)
Einstimmig beschloss der Rat zur Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0690/2012.

TOP 10.
Antrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Landeshauptstadt Hannover Kalkulation 2012/2013
(Drucks. Nr. 0315/2012 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Landeshauptstadt Hannover - Kalkulation 2012/2013, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0315/2012 mit 1 Anlage.
TOP 11.
Anträge zu Flächennutzungsplanangelegenheiten

TOP 11.1.
219. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Groß-Buchholz / Roderbruchmarkt - Süd
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0391/2012 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat das 219. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Groß-Buchholz / Roderbruchmarkt – Süd, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0391/2012 mit 3 Anlagen.

TOP 11.2.
126. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Limmer, Ahlem / "Wasserstadt Limmer"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0167/2012 N1 mit 5 Anlagen)
Mit 2 Enthaltungen beschloss der Rat das 126. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Limmer, Ahlem / „Wasserstadt Limmer“, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0167/2012 N1 mit 5 Anlagen.

TOP 11.3.
222. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Mittelfeld und Bemerode / östlich Weltausstellungsallee
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0215/2012 mit 3 Anlagen)
Gegen 3 Stimmen beschloss der Rat das 222. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Mittelfeld und Bemerode / östlich Weltausstellungsallee, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0215/2012 mit 3 Anlagen.

TOP 12.
Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 12.1.
Bebauungsplan Nr. 1764, östlich Weltausstellungsallee
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0216/2012 mit 4 Anlagen)

Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.) kritisierte eine Bemerkung des Ersten Stadtrates Mönninghoff aus der Tagespresse. Danach sollte dieser erklärt haben, dass man das Risiko eingehen müsse auch mal 250.000 € „in den Sand zu setzen“ wenn man die Möglichkeit habe mit einem Verkauf Millionen zu verdienen. Zum zweiten sei die Geheimniskrämerei um das Distributionszentrum kritisch zu betrachten. Weiter erläuterte Ratsfrau Nowak, das in Hannover Klarheit über den Investor, den Betreiber, die veränderte verkehrliche Situation und den Folgekosten für die Erschließung als auch die infrastrukturellen Maßnahmen herrschen sollte. Zudem fragte Ratsfrau Nowak, ob die Verwaltung geprüft habe, ob eine Ansiedlung im Logistikzentrum des Flughafens Langenhagen in Betracht käme. Abschließend erklärte Ratsfrau Nowak, dass der Zusatzantrag der SPD-Fraktion nichts anderes als eine große Illusion sei. Man könne zwar Auflagen zur Bebauung machen, aber dem Betreiber die Errichtung einer Kindertagesstätte vorzuschreiben sei illusorisch und deshalb werde die Fraktion DIE LINKE. dem Antrag nicht zustimmen können.

Erster Stadtrat Mönninghoff erklärte, dass die Verwaltung auch das Logistikzentrum des Flughafens geprüft habe und dass für den Investor der Erschließungszustand der Gewerbefläche zweitrangig sei. Für den Investor, der einen Standort irgendwo in Norddeutschland suche und in mehreren Landkreisen sondiere, sei es wichtig eine Gewerbefläche mit einer Breite von 200m bis 250m und einer Länge von ca. 500m zu finden. Eine Fläche in dieser Größenordnung sei am Flughafen nicht verfügbar. Das zweite Kriterium sei, dass der Investor noch in diesem Jahr anfangen könne mit dem Bauen. Eine lange Vorlaufzeit sei nicht tragbar, da dringend neue Kapazitäten geschaffen werden müssten. Weiter stellte Erster Stadtrat Mönninghoff in Bezug auf das Interview in der Tagespresse klar, dass die Kombination aus 1.000 Arbeitsplätzen sowie ca. 1.500 Saisonarbeitsplätzen für beispielsweise Studenten und dem möglichen Verkauf des Grundstücks, ein so großes Projekt sei, dass man ein Risiko in der Akquisitionsphase eingehen und eventuell 250.000 € in den Sand setzen müsse. Die Erschließungskosten seien zudem kein wirkliches Risiko, da die Gewerbefläche auch anderen Interessenten zur Verfügung gestellt werden könnte. Die Verwaltung habe von Beginn an der Öffentlichkeit die Problematik zu den Vorlaufkosten für Planung und Entwicklung des Standorts aufgezeigt. Die Größe des Projekts mache es unmöglich erst dann mit den Planungen zu beginnen wenn man eine verbindliche Zusage vom Investor habe. Abschließend betonte Erster Stadtrat Mönninghoff, dass nur derjenige der nichts tue auch kein Risiko eingehe.

Ratsherr Blaschzyk (CDU) nahm zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion in den Punkten zum Ausschluss, auch temporär, einer Wohnbebauung auf dem Gewerbegrundstück, einer Zwangszuwägung für das Logistikzentrum, zu ausreichend vorhandenen Abstellflächen für wartende Lastkraftwagen und zu ausreichen zur Verfügung gestellter kostenloser Parkflächen für die Mitarbeiter Bezug. Im Weiteren erläuterte Ratsherr Blaschzyk, dass die Ablehnung des CDU-Änderungsantrages im Bauausschuss dazu geführt habe, dass man im Gegenzug dem Zusatzantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie der Ausgangsdrucksache ebenfalls habe nicht zustimmen können. Da die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD im Vorfeld der Sitzung eine Zustimmung für den CDU-Änderungsantrag in der heutigen Ratsversammlung signalisiert hätten, würde man ebenfalls dem Zusatzantrag als auch der Ausgangsdrucksache zustimmen. Abschließend bemerkte Ratsherr Blaschzyk, dass dies ein wichtiges Signal in seiner Außenwirkung und im Hinblick auf den über Monate lang, konstruktiv geführten Bürgerdialog habe.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) erklärte, dass die Fraktion DIE LINKE. den Antrag ablehnen werde, da man einem derartigen Unternehmen nicht den goldenen Teppich ausrollen wolle. Es sei bekannt, dass das Unternehmen nur unbefristete Arbeitsverträge anbiete und Arbeitskräfte aus dem europäischen Ausland mobilisiere, sodass eine Ansiedlung des Unternehmens in Hannover für den Arbeitsmarkt langfristig keine Verbesserung bringe. Zudem beschäftige das Unternehmen, durch die Arge gefördert, immer wieder Praktikanten, ohne diese dafür ordentlich zu entlohnen. Ferner sei die Veränderung der verkehrlichen Situation im unmittelbaren Umfeld der Gewerbefläche ein weiterer Beweggrund für die Ablehnung des Antrages.

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) stellte klar, dass man dem CDU-Änderungsantrag nicht deshalb zustimme, weil man dann im Gegenzug die Zustimmung der CDU-Fraktion für den eigenen Antrag erhalte. Man habe sich inhaltlich überzeugen lassen. Weiter führte Ratsherr Dette aus, dass es besonders wichtig sei den nachbarschaftlichen Dialog, auch über die Eröffnung des Logistikzentrums hinaus, zu pflegen. Unter dem ökologischen Aspekt wolle man erreichen, dass auf der außergewöhnlich großen Dachfläche eine Photovoltaikanlage installiert werde. Für die Beleuchtung empfehle man die Verwendung von LED-Leuchtmitteln, um eine unnötige Streuung der Leuchtkörper zu verhindern. Das Distributionszentrum solle nicht zu einem leuchtenden Kubus im südlichen Teil der Landeshauptstadt werden.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER ganz eindeutig die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Vordergrund stelle. Die Aussicht auf 1.000 Arbeitsplätze plus saisonbedingter Beschäftigungsmöglichkeiten rechtfertige die Vorleistung in Höhe von 250.000 €. Zudem könnten die Erschließungskosten, bei einer Absage des Investors, anderen ansiedlungswilligen Unternehmen zu Gute kommen. Ferner sei das anonyme Auftreten des Investors, zumal dies nur bis April aufrecht erhalten werde, durchaus ertragbar. Weiter führte Ratsherr Wruck aus, dass die verkehrliche Anbindung der Gewerbefläche kaum besser sein könnte und dass man sicher geeignete Maßnahmen finden werde damit die Anwohner weiter in Ruhe leben könnten. Skeptisch äußerte sich Ratsherr Wruck zur Durchsetzung der Ergänzungsvorschläge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, räumte jedoch ein, dass dies stark vom Verhandlungsgeschick des Ersten Stadtrates Mönninghoff abhänge und erklärte abschließend, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER den Zusatzanträgen als auch der Ausgangsdrucksache natürlich zustimmen werde.

Beigeordnete Kastning (SPD) stellte erfreut fest, dass der Rat bei nennenswerten, wirtschaftspolitischen Entscheidungen, nach einem ordentlichen Diskurs, ein recht großes Einvernehmen erzielen könne. Dies habe man bereits bei der Ansiedlung von Boehringer und der Kapitalzuführung für die Deutsche Messe AG erfahren können. Dies sei besonders wichtig für die Außendarstellung derartiger Projekte. Weiter erläuterte Beigeordnete Kastning, dass man sich im gestrigen Bauausschuss wechselseitig die Zusatz- bzw. Änderungsanträge vorgelegt habe. Deshalb sei es sinnvoll und konstruktiv gewesen, dass man nach der ersten ablehnenden Reaktion im Bauausschuss noch einmal in eine gemeinsame Aussprache gegangen sei, um eine inhaltliche Überzeugung zu erlangen. Zudem wies Beigeordnete Kastning darauf hin, dass deutlich zu erkennen sei, dass einige Punkte aus den Anträgen direkt aus den öffentlichen Dialogen heraus abgeleitet worden seien. Es sei ebenso bekannt, dass die mögliche Ansiedlung in den Stadtbezirken Kirchrode, Bemerode und Wülferode keine große Begeisterung ausgelöst habe. Der Rat der Stadt müsse allerdings die Interessen der gesamten Landeshauptstadt Hannover berücksichtigen und man sei zu dem Entschluss gekommen, dass man die Chance nutzen sollte. Dies sei allerdings nicht dahin gehend zu verstehen, dass man einem Unternehmen den roten Teppich ausrolle und absurde Beschäftigungsverhältnisse tatenlos akzeptiere. Vielmehr sei man bestrebt für eine niedrig qualifizierte Klientel Arbeitsplätze zu schaffen. Die Auseinandersetzungen mit Arbeitsmarkt und Beschäftigung sei für die SPD-Fraktion wie die Einführung von Mindestlöhnen eine bundespolitische Angelegenheit. Ferner teile man die Auffassung der Gewerkschaften einer Ansiedlung nicht entgegen zu treten, sondern sich dann um die Bedingungen im Unternehmen zu kümmern. Abschließend kritisierte Beigeordnete Kastning, dass die fehlende Klarheit über den potentiellen Investor das Platzieren von politischen Zielen erschwere. Dies halte die SPD-Fraktion jedoch nicht davon ab politische Eckpunkte zu formulieren die dem Investor signalisierten, dass man das Unternehmen wolle, aber eine möglichst verträgliche Ansiedlung in der Landeshauptstadt Hannover wünsche.

Ratsherr Engelke (FDP) erklärte, dass die FDP-Fraktion den beiden Zusatzanträgen zustimmen werde, da diese den Willen und das Recht der Anwohner widerspiegelten. Verwundert zeigte sich Ratsherr Engelke erneut über die Einwände der Fraktion DIE LINKE.. Denn genau wie bei der Kapitalzuführung für die Deutsche Messe AG ginge es auch im vorliegenden Antrag um eine große Anzahl von Arbeitsplätzen für Hannover. Weiter bemerkte Ratsherr Engelke, dass bereits im kommenden Jahr eine Kapitalrückführung der Deutschen Messe AG zu erwarten sei. Im Weiteren lobte Ratsherr Engelke die gute Vorbereitung und offene Verfahrensweise, sowie die Informationsbereitschaft der Verwaltung in Form eines aufrichtig geführten Bürgerdialogs. Zudem habe die FDP-Fraktion die Problematik zu den Themen der Beleuchtung und der verkehrlichen Situation erkennen können. Diese seien zufriedenstellend im Zusatz- bzw. Änderungsantrag aufgegriffen worden. Abschließend erklärte Ratsherr Engelke, dass es für die FDP-Fraktion wichtig sei das Arbeitsplätze geschaffen würden. Es gehöre zu den Aufgaben und Pflichten einer Stadt Arbeitsplätze vorzuhalten, die nicht nur für hochqualifizierte Menschen erreichbar seien. Es gäbe viele Menschen in Hannover die gerne arbeiten würden, aber aufgrund der fehlenden Qualifikation keine Anstellung finden könnten. Ein weiterer positiver Aspekt seien die zahlreichen Saisonarbeitsplätze, die mit Vorliebe häufig von Studenten ausgefüllt würden. Dies stärke automatisch den Studentenstandort und damit gleichzeitig den Wissenschaftsstandort Hannover.

Ratsherr Borchers (SPD) drückte sein Unverständnis darüber aus, dass die Fraktion DIE LINKE. dem Vorhaben nicht zustimmen könne. Die Fraktion DIE LINKE. habe sich die Armutsbekämpfung ganz groß auf ihre Fahne geschrieben. Das Vorhaben eines potentiellen Investors, eine große Anzahl Arbeitsplätze für gering qualifizierte Menschen durch eine Ansiedlung in Hannover vorzuhalten, könne diese allerdings nicht zustimmen. Es erhärte sich die Annahme, dass die Fraktion DIE LINKE. auf das „Wolkenkuckucksheim“ warte und die Hürden für die Wirtschaft dermaßen hoch anlege, dass unter einem Mindestlohn von 20 € die Stunde nur Einwände vorgebracht würden. Zum Abschluss stellte Ratsherr Borchers ein sehr starkes, parteiübergreifendes Signal, für eine große Chance auf viele niedrig qualifizierte Arbeitsplätze für Hannover in Aussicht.

Ratsfrau Westphely (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass die Ansiedlung eines solchen Unternehmens aus Sicht der Gewerkschaften, an einem integrierten Standort, mit einer starken gewerkschaftlichen Organisation sinnvoll sei. Dann habe man die Möglichkeit auf die Arbeitsbedingungen, wie z.B. dem in der Kritik stehenden, hohen Anteil an befristeten Arbeitsverträgen einzuwirken. Abschließend bemerkte Ratsfrau Westphely, dass man auf Bundesebene etwas dagegen unternehmen würde, aber regional leider keinen Einfluss darauf habe.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) wies darauf hin, dass die PIRATEN-Fraktion von Beginn an der Diskussionen, für eine Ansiedlung des Distributionszentrums gewesen sei. Die Gründe wie Arbeitsplätze, der gute Standort usw., seien bereits vielfach genannt worden. Ein besonders wichtiger Punkt sei jedoch auch, dass die Logistikbranche ein sehr zukunftsträchtiges Business wäre, von dem man in Hannover nie zu viel haben könne. Ferner zeigte sich Ratsherr Hillbrecht mit dem gesamten Ablauf, dem politischen Prozess, wie der Änderungsanträge zum Verwaltungsentwurf zufrieden und erklärte, dass die PIRATEN-Fraktion der Ausgangsdrucksache als auch den Änderungsanträgen zustimmen werde.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) erinnerte daran, dass seinerzeit die Regierungsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Hartz-IV-Kanzler die Grundlagen dafür geschaffen hätten, dass sich heute Menschen für mindestens ein Jahr für einen solch schlechten Job verpflichten müssten. Weiter stellte Beigeordneter Förste klar, dass die Fraktion DIE LINKE. als erste Partei die Einführung von vernünftigen Mindestlöhnen gefordert habe. Abschließend betonte Beigeordneter Förste, dass der Versandhandel natürlich eine für die Zukunft wichtige Branche sei. Allerdings schade diese dem Einzelhandel und somit auch den ca. 30 Buchläden in Hannover.

Ratsherr Fischer (CDU) entgegnete, dass überhaupt nicht die Rede davon sein könne, dass dem Unternehmen in Hannover der „Rote Teppich“ ausgerollt würde. Dies sollte schon allein an den Zusatz- und Änderungsanträgen der Parteien zur Verwaltungsdrucksache erkennbar seien. Weiter machte Ratsherr Fischer deutlich, dass die Fraktion DIE LINKE. immer sehr weit vorne auf dem „Roten Teppich“ zu finden sei, wenn Wohltaten zu verteilen wären. Wenn es jedoch darum ginge Maßnahmen in Hannover zu ergreifen, bei denen Steuereinnahmen erzielt werden könnten, um diese Wohltaten finanzieren zu können, stünde die Fraktion DIE LINKE. meist immer abseits der Verantwortung da. Da sei kein Konzept vorhanden und das sei keine verantwortungsvolle Politik.
Mit 48 Stimmen gegen 3 Stimmen beschloss der Rat in Abwesenheit von Beigeordneter Seitz (CDU) und Ratsfrau Dr. Matz (CDU) und Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen), zum Bebauungsplan Nr. 1764 - östlich Weltausstellungsallee, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0216/2012 mit 4 Anlagen in Verbindung mit Drucks. Nr. 0744/2012, 0749/2012 sowie
1. Ergänzung zu 0216/2012.
TOP 12.1.1.
Bebauungsplan Nr. 1764, östlich Weltausstellungsallee
Auslegungsbeschluss, Beratungsergebnisse / Zusatzanträge Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel, Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode und Eilenriedebeirat

(Drucks. Nr. 0216/2012 E1 mit 2 Anlagen)
Mit 48 Stimmen gegen 3 Stimmen beschloss der Rat in Abwesenheit von Beigeordneter Seitz (CDU), Ratsfrau Dr. Matz (CDU) und Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) zum Bebauungsplan Nr. 1764 - östlich Weltausstellungsallee, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks.
Nr. 0216/2012 E1 mit 2 Anlagen.
TOP 12.1.2.
Zusatzantrag der CDU-Fraktion zur Drucks. Nr. 0216/2012 (B-Plan Nr. 1764, östlich Weltausstellungsgelände, Auslegungsbeschluss)
(Drucks. Nr. 0744/2012)
Mit 48 Stimmen gegen 3 Stimmen beschloss der Rat in Abwesenheit von Beigeordneter Seitz (CDU), Ratsfrau Dr. Matz (CDU) und Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) den Zusatzantrag der CDU-Fraktion zum Bebauungsplan Nr. 1764, östlich Weltausstellungsgelände mit der Drucks. Nr. 0216/2012, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0744/2012.
TOP 12.1.3.
Zusatzantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 0216/2012 (B-Plan Nr. 1764/2012, östlich Weltausstellungsallee, Auslegungsbeschluss)
(Drucks. Nr. 0749/2012)
Mit 48 Stimmen gegen 3 Stimmen beschloss der Rat in Abwesenheit von Beigeordneter Seitz (CDU), Ratsfrau Dr. Matz (CDU) und Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) den Zusatzantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Bebauungsplan Nr. 1764/2012, östlich Weltausstellungsallee mit der Drucks. Nr. 0216/2012, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0749/2012.

TOP 17.
Antrag der PIRATEN-Fraktion auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema "Kameraüberwachung in Hannover - Fluch oder Segen?"
(Drucks. Nr. 0686/2012)

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) erklärte, dass die Aktuelle Stunde insgesamt 45 Minuten andauere. Jeder Fraktion, Gruppe oder Einzelvertreter stünden 5 Minuten Redezeit zu. Die Antrag stellende Fraktion – in diesem Fall die PIRATEN, werde beginnen. Die weitere Reihenfolge ergäbe sich aus der jeweiligen Fraktionsgröße. Wenn nach einem Durchgang noch Redezeit verblieben sei, beginne diese Reihenfolge von vorn.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) erinnerte an einen Zeitungsartikel indem die Installation von Überwachungskameras in der U-Bahnstation Waterloo angekündigt worden sei. Dort sei ausgeführt worden, dass man sich an den am Boden befindlichen Markierungen orientieren könne, um einer Aufzeichnung zu entgehen. Weiter stellte Ratsherr Hillbrecht die These auf, dass heute die ganze Innenstadt mit Linien übersät wäre, wenn Kamera überwachte Flächen markiert würden. Die Überwachung sei längst allumfassend. Laut dem niedersächsischen Datenschutzbeauftragten habe sich die Zahl kommunal betriebener Kameras niedersachsenweit im letzten Jahrzehnt mehr als verachtfacht. Und das sei nur die Spitze des Eisberges bei den vielen anderen öffentlichen, halböffentlichen und privaten Betreibern von Kameras und Überwachungstechnik. Diese rasante Entwicklung habe zur Folge, dass von gut gemeinten Markierungen am Boden lediglich kleine Schildchen an Laternenmasten übrig geblieben seien. Auf diesen stünde, dass dieser Bereich zur Sicherheit Video überwacht werde. Dazu stellte Ratsherr Hillbrecht die Frage in den Raum, ob sich Sicherheit durch Überwachungskameras belegen lasse. Der niedersächsische Datenschutzbeauftragte habe in der Bahnhofstraße, zwischen Bahnhof und Kröpcke, im Jahr 2009 rund 500 Kameras gezählt. Trotzdem sei die dortige Sparkassen-Filiale im Jahr 2010 dreimal überfallen worden, ohne das die Täter gefasst werden konnten. Sicherheit sei von diesen Kameras auf jeden Fall nicht erzeugt worden. In 267 Verfahren habe die Polizeidirektion Hannover in den Jahren 2006 bis 2010 Aufzeichnungen ihrer Videokameras zur Unterstützung ihrer Ermittlungen verwendet. Allerdings seien keine Statistiken zu Ermittlungserfolgen mit oder ohne Kamera aufgestellt worden. Weiter führte Ratsherr Hillbrecht aus, dass die allumfassende Aufzeichnung und Überwachung des öffentlichen Raumes sich zwangsläufig auch auf das öffentliche Leben auswirke. Die Änderungen seien schleichend. Stück um Stück würden wir eine überwachte Gesellschaft. Der Rat sei das politische Zentrum der Stadtgesellschaft und deshalb seien das Fragen die auch die Ratsmitglieder unmittelbar beträfen, zu denen man Stellung beziehen müsse. Der Rat habe das Recht und die Pflicht sich mit ihnen zu beschäftigen. Auch wenn diese von der Bahn, der üstra oder der Polizei aufgestellt worden seien. Der Rat stünde für eine freie Gesellschaft selbstbestimmter Bürger und es sei inständig zu hoffen, dass sich alle Anwesenden in diese Problematik einbezogen fühlten. Freiheit und Selbstbestimmung bedeute, dass man sich als Bürger, eben nicht jederzeit für sein Handeln rechtfertigen müsse. Ein solcher Rechtfertigungsdruck entstünde jedoch durch die ständige Videoüberwachung. Abschließend erklärte Ratsherr Hillbrecht, dass in der PIRATEN-Partei bei der Diskussion dieser Thematik gern der nordamerikanische Staatsmann Benjamin Franklin zitiert würde. „Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren!“

Beigeordnete Kastning (SPD) wies darauf hin, dass für die SPD-Fraktion die Verhältnismäßigkeit eine übergeordnete Rolle spiele. Zudem sei nach Herkunft und dem Betreiber, zu unterscheiden. Die Videoüberwachung sei nur als offene Beobachtung zulässig und im Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung geregelt. In Hannover gäbe es derzeit an 75 Standorten im öffentlichen Straßenverkehr durch die Polizei aufgestellte Kameras. Der Standort der Kameras sei ausgewiesen, sodass der informationellen Selbstbestimmung nachgekommen würde. Die SPD-Fraktion sei der Ansicht, dass eine Überwachung von stark frequentierten öffentlichen Plätzen oder problematischen Plätzen, subjektiv gesehen, ausgeweitet werden könnte. Die Verhältnismäßigkeit zum Nutzen müsse in diesem Zusammenhang allerdings einer genauen Betrachtung standhalten. Weiter führte Beigeordnete Kastning aus, dass eine Beurteilung der Effektivität von Kameraüberwachungen äußerst schwierig sei. Beim Beispiel der drei Sparkassenüberfälle im Jahre 2010 könne nicht beurteilt werden wie oft diese überfallen worden wären, wenn keine Kameras am Standort installiert gewesen wären. In städtischen Einrichtung seien Kameras auf dem Gelände der Stadtentwässerung, in den städtischen Hallenbädern, im Historischen Museum, im Sprengel Museum und am Hannover Congress Centrum vorhanden. Die Aufzeichnungen würden in der Regel nach 48 Stunden bzw. 7 Tagen gelöscht. Die Anlagen seien vor Inbetriebnahme vom niedersächsischen Datenschutzbeauftragten geprüft und der Standort dokumentiert worden. Die städtischen Überwachungsanlagen dienten ausschließlich dem Objekt- und Personenschutz. Dazu gäbe es eine mit dem Gesamtpersonalrat abgestimmte Dienstvereinbarung. Die konstruktive Verständigung zwischen dem Gesamtpersonalrat und der Stadtverwaltung im Hinblick auf die Dienstvereinbarung zur Videoüberwachung würde von der SPD-Fraktion ausdrücklich begrüßt. Zum Abschluss umriss Beigeordnete Kastning, dass die private Videoüberwachung nach dem Bundesdatenschutzgesetz durch geeignete Maßnahmen erkennbar gemacht werden müsse. Da bei Missachtung keine Bußgelder vorgesehen seien, wäre es schwierig Private an die Kennzeichnungspflicht zu binden.

Beigeordnete Seitz (CDU) führte aus, dass das Thema Videoüberwachung eines genauen Hinsehens, einer Prüfung sowie einer ständig fortwährenden Überprüfung bedürfe. Ein Teil der Bevölkerung fordere elektronische Überwachungssysteme und ein anderer Teil hebe warnend den Zeigefinger und rede vom „gläsernen Bürger“ oder einem Überwachungsstaat. Angesichts spektakulärer Kriminalitätsdelikte erhärte sich der Anschein, dass die Kritik abnähme. Dies untermauere die Befürworter, welche mehr Sicherheit forderten. Die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung sei Aufgabe von Staat und Kommunen. Die Aufgabe von Kriminalitätsprävention im öffentlichen Raum sei Aufgabe der Kommunen. Die Verfolgung von Straftatdelikten obliege hingegen der Polizei. Bei genauer Betrachtung sei zu erkennen, dass vorzugsweise unsaubere, ungepflegte, anonyme und dunkle Orte für Straftaten genutzt würden und bevorzugt auch Orte für Vandalismus seien. Diese Sachverhalte wirkten auf das Sicherheitsgefühl der Bürger zurück. Ungefähr 25% aller jährlich registrierter Straftaten würden auf öffentlichen Straßen und Plätzen begangen und stellten sich in Diebstählen, Sachbeschädigungen, Rohheitsdelikten wie Schlägereien aber auch Sexualdelikten dar. Die Anonymität der Großstädte wögen Täter aufgrund des niedrigen Entdeckungsrisikos oftmals in Sicherheit. Zumal die Aufklärung von Straßenkriminalität im Gegensatz zur absoluten Aufklärungsquote außerordentlich niedrig sei. Das Eindämmen von Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit, häufig verbunden mit Lärm, eigenständige Abfallentsorgung an unerlaubten Stellen oder sinnlose Randale stellten die Kommunen oftmals vor unlösbare Probleme. Eine Videoüberwachung zur Erfüllung der kommunalen Aufgaben gelte als legitim und könne bei den voran gegangenen Aufgaben hilfreich unterstützend wirken. Eine genaue Prüfung des Einsatzes sei dafür die Voraussetzung. Der § 6b des Bundesdatenschutzgesetzes setze dazu eine hohe Hürde und regele die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume unter Einsatz von optisch-elektronischer Einrichtungen. Öffentlich zugängliche Räume seien u.a. Parkhäuser, Fußballstadien und hauptsächlich öffentliche Straßen, Wege und Plätze. Ferner zählten Museen, Rathäuser, Bürgerämter und öffentliche Einrichtungen dazu. Die wichtigste Voraussetzung für die Installation von Überwachungskameras sei deren Kennzeichnung bzw. ein Hinweis auf deren Einsatz. Im o.g. Paragraphen werde zudem auch die Verarbeitung und Löschung der Daten vorgegeben sowie auch die Information zu betroffenen Personen, sofern diesen bestimmte Daten zugeordnet werden könnten. Eine stetig zu wiederholende Überprüfung des Betriebes von Videokameras sei für die CDU-Ratsfraktion unabdingbar. Dazu gehöre das erneute Hinterfragen der Notwendigkeit einer Videokamera, die Überprüfung der Einstellungen und das ordnungsgemäße Löschen der Daten. Zur Vermeidung von Verletzungen des Persönlichkeitsrechts sei ebenso die Reichweite der Videokameras zu kontrollieren. Beigeordnete Seitz berichtete über angebliche Bilder einer Überwachungskamera des Pergamonmuseum aus dem Wohnzimmer von Angela Merkel. Abschließend fasste Beigeordnete Seitz zusammen, dass die CDU-Fraktion nicht für einen bedingungslosen Einsatz von Videokameras sei. Wenn allerdings die drei genannten Punkte das Hinsehen, das Überprüfen und die Evaluation uneingeschränkt erfüllt würden, könne die CDU-Ratsfraktion eine Videoüberwachung als gerechtfertigt anerkennen.

Ratsherr Onay (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass man sich generell über die Effizienz von Überwachungskameras streiten könne und ob diese als magisch-technisches Allheilmittel zur Verbrechensbekämpfung zu gebrauchen seien. Die aktuelle Stunde hingegen müsse sich in eine viel größere Fragestellung einreihen. Denn es ginge um die Frage wie man als Gesellschaft leben wolle. Dem Staat stünden zum Schutz seiner Bürgerinnen und Bürger diverse Instrumente zur Verfügung mit denen selbst normale bzw. ungefährliche Hannoveraner in Kontakt kommen könnten. Wenn diese am Morgen ihre E-Mails checken würden, könne es durchaus sein, dass der E-Mail-Eingang bereits von den Behörden kontrolliert worden wäre. Zudem könne es passieren, dass der Staat zukünftig dann auch sehen könne auf welchen Webseiten der ganz normale Bürger anschließend gewesen sei. Diese Thematik würde derzeit aktuell zwischen Berlin und Brüssel diskutiert. Ferner könnten die Geldgeschäfte über das Online-Banking bis in das letzte Detail nachvollzogen werden. Wenn dann der Absender und auch der Empfänger Namen mit persischen Ursprung hätten und der Zielort der Buchung im nördlichen Irak liege, könnten sich die Behörden dann auch schon mal genauer für die Festplatte ihres PCs interessieren. Und natürlich auch für alle Festplatten der Rechner die mit dem verdächtigen PC jemals in Verbindung geraten seien. Generell sollte man sich auch die Sache mit dem Reisen noch einmal überlegen, falls man nicht allen Behörden dieser Welt seine Fingerabdrücke präsentieren wolle. Denn diese seien fein säuberlich auf den neuen Personalausweisen hinterlegt. Falls man zum G8 - Gipfel nach Heiligendamm gereist sei verfügten die Behörden sogar über eine Geruchsprobe. Der Staat könne seine Bewohner bespähen, beschnüffeln und beobachten. Das Argument dafür sei, dass diejenigen mit weißer Weste keine Befürchtungen hegen müssten, da der Staat auf diese Weise lediglich die Spreu vom Weizen trennen wolle. Zum Teil sei dies sogar richtig. Man dürfe nur nie vergessen, dass Menschen auch einmal Fehler machten oder von der Neugier überwältigt würden. Wie dies zum Beispiel bei Aufzeichnungen aus den privaten Wohnräumen von Angela Merkel der Fall gewesen sei. Weiter erläuterte Ratsherr Onay, dass in Hannover derzeit 78 Überwachungskameras im Einsatz seien. Das würde bedeuten, dass man bei einem Spaziergang vom Neuen Rathaus in Richtung Aegidientorplatz, mit Schweng durch die Altstadt, zum Kröpcke und dann weiter zum Hauptbahnhof auf jedem Meter gefilmt werde. Abschließend betonte Ratsherr Onay, dass an einigen Stellen in der Stadt eine Live-Überwachung sinnvoll sei. Allerdings käme eine flächendeckende Überwachung der Hannoveranerinnen und Hannoveraner einem flächendeckenden Misstrauen gleich und dies sei kein akzeptables Gesellschaftsverständnis. Wirkliche Sicherheit dürfe nicht die eigene Freiheit beschneiden. Man sollte ebenso nicht das Geld für teuere Sicherheitstechnik verschwenden, um den Staat vor der Gesellschaft und die Gesellschaft vor sich selber zu schützen. Man brauche vielmehr gesellschaftliche Strategien, um die Verständigung, die Solidarität, die Partizipation und den Wohlstand der Menschen in der Stadt zu steigern. Das sei die beste Prävention gegen Gewalt und Verbrechen. Ratsherr Onay schloss mit den Worten des Philosophen Karl Popper, wonach man für Frieden und nicht für Sicherheit sorgen müsse, denn nur der Frieden könne Sicherheit sicher machen.


Ratsherr Engelke (FDP) stellte in Frage, dass die fast 500 Überwachungskameras im kurzen Abschnitt zwischen Kröpcke und Hauptbahnhof weder das Sicherheitsgefühl der Menschen stärke, noch dass die geballte Ansammlung von Videotechnik nachweislich auch nur eine Straftat habe verhindern können. Liberal denkende Menschen würden sich allerdings beobachtet oder sogar bespitzelt fühlen. An einigen Straßen könne eine Verkehrsüberwachung dennoch sinnvoll sein. Ferner könnten Kameras an einigen Orten zumindest eine virtuelle Öffentlichkeit erzeugen und Gewalt hemmend wirken. Das sei jedoch nur der Fall wenn auf die Videoüberwachung deutlich hingewiesen werde. In diesem Zusammenhang müsse darauf geachtet werden was mit diesen Aufzeichnungen geschehe. Wie diese Bilder gespeichert würden. Wer diese Bilder einsehen könne und ob bei einer strategisch klugen Anordnung der Verkehrsüberwachung ein personenbezogenes Bewegungsprofil erstellt werden könne. Es sei zu bedenken, dass viele einzelne nützliche Kameras aneinandergereiht in ihrer Gesamtheit dann nicht doch freiheitsgefährdend seien könnten. Im Weiteren zitierte Ratsherr Engelke den ehemaligen Vorsitzenden des Bundesverfassungsgerichts Ernst Benda, wonach ein Staat, welcher mit der Begründung argumentiere, dass Straftaten verhindert werden müssten, seine Bürger ständig überwache, als Polizeistaat zu bezeichnen sei. Die Deutschen hätten in den vergangenen 80 Jahren zwei totalitäre Staatsformen durchlitten, die durch die totale Überwachung des Einzelnen und der Gesellschaft unendliches Leid über ihr Volk und andere gebracht habe. Daher sei Deutschland in einer besonderen historischen Verantwortung sich für Bürgerfreiheiten einzusetzen. Das gelte auf der Ebene der Kommunalpolitik, wo die Weichen für das Miteinander von Staat und Gesellschaft gestellt würden. Ratsherr Engelke wies darauf hin, dass die FDP-Ratsfraktion am 17. September 2009 eine Anfrage an die Verwaltung zur Videoüberwachung auf dem Opernplatz in die Ratsversammlung eingebracht habe. Denn der Schutz der persönlichen Freiheit gegen das staatliche Kontrollbedürfnis sei ein Herzblut der liberalen Politik. Die Antwort der Verwaltung sei gewesen dass das Tiefbauamt den Standort der Kameras prüfe und darauf achte, dass die Kameras keine bauliche Gefährdung darstellen würden. Ratsherr Engelke machte deutlich, dass die Stadtverwaltung weder wüsste was gefilmt würde, noch einen rechtlichen Einfluss darauf habe. Was mit den gesammelten Daten passiere sei die Angelegenheit des Antragstellers. Der FDP-Ratsfraktion und vielen Bürgern der Stadt sei nicht egal was dort gefilmt und gespeichert würde. Es müsse abgewogen werden zwischen dem Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit und den individuellen Persönlichkeitsrechten. Das Ergebnis dieses Abwägens sei eines der zentralen Identitätsmerkmale einer Gesellschaft, denn es bestimmt das Verhältnis vom Staat zu seinen Bürgern. Die Frage, ob die Videoüberwachung ein Segen bzw. ein Fluch sei, wäre deshalb viel zu kurz gefasst. Vielmehr müssten zuvor Fragen der demokratischen Grundordnung geklärt werden und das sei nicht nur Sache der Polizei und Verwaltung. Abschließend stellte Ratsherr Engelke klar, das keine Kamera der Welt vor Straftaten schützen könne. Keine Kamera werde den Einsatz von Polizeistreifen und Sicherheitskräften an Brennpunkten vor Ort ersetzen können. Daher laute das Fazit der FDP-Fraktion, dass man eine flächendeckende Videoüberwachung ablehne. Jede einzelne Kamera sei darauf hin zu prüfen, ob eine Beeinträchtigung der individuellen Persönlichkeitsrechte zu rechtfertigen wäre. Jede Aufnahme, der Zugang zu den Bildern, sowie ihre Vernichtung muss nach den gesetzlichen Regeln erfolgen. Am Ende zähle nur das liberale Motto, im Zweifel für die Freiheit.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) führte aus, dass auch die Fraktion DIE LINKE. der Ansicht sei, dass zu viele Kameras, Privater und von staatlicher Stelle, im öffentlichen Raum vorhanden seien. Die Kameras im öffentlichen Raum seien als empfindlicher Eingriff in die Privatsphäre zu bezeichnen. Eine Recherche der Fraktion DIE LINKE. habe ergeben, dass der Abschnitt zwischen Hauptbahnhof und Kröpcke die am stärksten überwachte Strecke in Deutschland sei. Interessanter Weise würden dort nicht nur die Eingänge und die unmittelbaren Bereiche vor den Geschäften gefilmt, wie dies in Ausübung des Hausrechts erlaubt sei, sondern ebenso auch die Fußwege und Straßen. Im Weiteren kritisierte Beigeordneter Förste, dass die von der Polizei angebrachten Aufkleber zur Kenntlichmachung eines videoüberwachten Raums viel zu klein seien und zudem nicht verrieten wo genau die Kameras angebracht worden seien. Ferner würden Kameras keine Straftaten verhindern und dienten in den meisten Fällen nicht einmal der Aufklärung. Dazu berichtete Beigeordneter Förste, wie ein Jugendlicher vergeblich versucht habe Videobilder zu bekommen, nachdem dieser von rechtsradikalen Schlägern in einer U-Bahnhaltestelle zusammengeschlagen worden sei. Das Filmen von kriminellen Brennpunkten wie z.B. der Drogenszene führe ebenso nicht zur Straftatverringerung, sondern bewirke lediglich eine Verlagerung der Tatorte in andere Gebiete der Stadt oder in ländlichere Regionen. Weiter wies Beigeordneter Förste darauf hin, dass die kritische Haltung zur öffentlichen Überwachung wichtig und richtig sei, denn es sei gut wenn sich die Zivilgesellschaft gegen eine übermäßige bzw. flächendeckende Überwachung von unbescholltenen Bürgern wehre. Die massive Zunahme von privater und staatlicher Videoüberwachung sei ein Zeichen für den fortschreitenden Präventionsstaat. Alle Menschen ohne Verdachtsmomente zu erfassen sei völlig unverhältnismäßig. Eine Videoüberwachung sei nur dann zulässig, wenn diese der Wahrung eines berechtigten Interesses diene und auch nur dann, wenn diese auf eine andere Art und Weise nicht erreicht werden könne. Dies sei z.B. in den Eingangsbereichen von Toiletten, in Mitarbeiterumkleideräumen oder an Rolltreppen nicht der Fall. Zum Abschluss mahnte Beigeordneter Förste, dass die Situation in Großbritannien als Warnung aufgenommen werden müsse. Großbritannien gehöre zu den am stärksten videoüberwachten Staaten der Welt. Die flächendeckende Überwachung des öffentlichen Raums in Großbritannien mit Milliardeninvestitionen habe nachweislich nicht zu mehr Sicherheit geführt, sondern nur zu mehr Bespitzelung.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) führte aus, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER dazu neige hauptsächlich den Nutzen einer Videoüberwachung zu erkennen. Dazu berichtete Ratsherr Böning vom Altländer Viertel in Stade. Im Altländer Viertel seien in Folge von unverhältnismäßig hoher Kriminalität im Jahre 2007 flächendeckend Überwachungskameras im öffentlichen Raum installiert worden. Die Straftaten seien danach um 40% und der Vandalismus um 80% zurückgegangen. Weiter berichtete Ratsherr Böning von der Attacke zweier Jugendlicher auf einen 76-Jährigen ehemaligen Lehrer in der Münchener U-Bahn. Die Videokamera habe die Tat nicht verhindern können, aber diese habe, wie auch in vielen anderen Fällen, ganz maßgeblich zur Überführung der Täter beigetragen. Weiter betonte Ratsherr Böning, dass bei der Videoüberwachung Richtlinien zu beachten seien. Eine heimliche Überwachung ohne Hinweisschilder sei grundsätzlich auszuschließen. Zudem müsse sichergestellt werden, dass die Privatsphäre geschützt werde. Es sei zudem klar festzuhalten, dass bei der Überwachung zeitgleich in einer Zentrale am Bildschirm die Aufnahmen beobachtet werden müssten, um ein schnelles Alarmieren von Sicherheits- bzw. Hilfskräften zu gewährleisten. Eine Videoüberwachung an problematischen Brennpunkten könne den Bürgerinnen und Bürgern ein gewisses Sicherheitsgefühl vermitteln. Allerdings würde die beste Videoüberwachung ad absurdum geführt, wenn die dadurch überführten Täter in Folge dessen nicht mit der ganzen Härte des Gesetzes rechnen müssten, eine konsequente Bekämpfung von Gewalt- und Intensivtätern durch den einzig dazu Befugten, die Staatsmacht. Auf den Plakaten zur Kommunalwahl 2011 habe die Fraktion DIE HANNOVERANER mit der Aussage Opferschutz statt Täterschutz dazu bereits klar Stellung bezogen. Zum Abschluss verwies Ratsherr Böning auf eine von ihm selbst durchgeführte Befragung unter Privat- und Geschäftsleuten in den Stadtbezirken Sahlkamp und Vahrenheide zum Thema Videoüberwachung in sozialen Brennpunkten. Vor allem viele Geschäftsleute hätten über Probleme mit Vandalismus geklagt. Die Erkenntnis dieser Befragung sei gewesen, dass sich fasst alle Befragten für eine stärkere Videoüberwachung an potentiell durch Kriminalität gefährdete Bereiche in Hannover ausgesprochen hätten. Die Fraktion DIE HANNOVERANER unterstütze alle legalen Maßnahmen die dazu beitragen würden Leib und Leben sowie Hab und Gut von Menschen zu schützen. Eine gut und sinnvoll eingesetzte Videoüberwachung könne genau dies leisten. Insofern könne die Videoüberwachung für bedrohte Menschen tatsächlich ein Segen sein.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN ) bezog sich in seinen Ausführungen auf die voran gegangenen Reden und schlussfolgerte, dass Videokameras nicht schützen könnten. Es sei häufig ausgeführt worden, dass Überwachungskameras eine „gefühlte Sicherheit“ suggerierten. Weiterhelfen könne allerdings nur eine wirklich existente Sicherheit. Weiter bemerkte Ratsherr Hillbrecht, dass auch eine ständige Prüfung der Kameras durch Datenschutzbeauftragte den Zuwachs von immer mehr Videokameras nicht verhindern könne. Das sei ein gesellschaftliches Problem, welches nicht mit Diskussionen beseitigt werden könne. Ratsherr Hillbrecht erläuterte im Weiteren, dass es auf europäischer Ebene das Projekt INDEcT (Intelligent information system supporting observation, searching and detection for security of citizens in urban environment) gäbe. Das stünde frei übersetzt für ein intelligentes Informationssystem, das die Überwachung und Sicherheit von Bürgern in einer städtischen Umgebung unterstütze. Da seien so genannte Sicherheitsstrategen am Werk, die sich vorstellten, dass dieses System in Echtzeit Kamerabilder analysieren, Personen darauf automatisch erkennen und dann automatisch Profile dieser Personen erstellen solle. Dazu würden Polizeidatenbanken durchsucht und beispielsweise auch tatsächlich auf öffentliche Facebook-Profile oder Ähnliches zugegriffen. Damit wolle man dann das Verhalten einzelner vorhersagbar machen um zu erreichen, dass „Alle Sicherer“ würden. Ratsherr Hillbrecht stellte klar, dass ein derartiges Vorgehen nur bewirke, dass jeder zunächst einmal verdächtig sei. Denn in der Welt von INDECT sei erst einmal jeder und alles verdächtig. Fußballfans aus Hannover würden bei einem Testlauf solcher Systeme bei der Europameisterschaft in Polen und der Ukraine zu unfreiwilligen Versuchskaninchen.
INDECT solle ausdrücklich in städtischen Umgebungen eingesetzt werden. Hannover sei eine städtische Umgebung. Trotzdem sei zu hoffen, dass sich der Rat der Landeshauptstadt immer gegen den Einsatz derartiger Techniken wenden werde. Denn es könne eben nicht im Sinne des Rates seien, dass jeder Bürger Hannovers immer und überall verdächtig wäre. Abschließend eröffnete Ratsherr Hillbrecht, dass die moderne Überwachungskamera in der U-Bahnhaltestelle im Jahr 2001 installiert worden sei. Das sei elf Jahre her. Die U-Bahnstation Waterloo sei längst bis in den letzten Winkel videoüberwacht. Die Markierungen auf dem Boden habe nie jemand entfernt. Diese könne man heute noch besichtigen. Denn diese nähmen sich in der heutigen Zeit ein wenig veraltet aus. Wie eine Schreibmaschine oder ein Wählscheibentelefon. Diese stünden für eine Zeit, in der der Zugang zum Thema Überwachung der Gesellschaft noch ein anderer war. Einer Zeit in der ein selbstverständliches Bürgerrecht galt. In der man nicht auf Schritt und Tritt gefilmt oder zur eigenen Sicherheit videoüberwacht werde.

Die Aktuelle Stunde wurde zwischen 17.00 Uhr und 17.45 Uhr durchgeführt.

Weitere Behandlungen von TOP 7, Schulstandortentwicklung im Stadtbezirk Vahrenwald-List und Mitte

Ratsherr Lorenz (CDU) fragte vor dem Hintergrund der geltenden Geschäftsordnung, ob die Verwaltung nur einen Teil einer Drucksache – besonders wenn der Schulausschuss nachweislich auch dem Punkt 3. des Antrages zugestimmt habe, zurückziehen könne, ob die damit verbundene abschließende Abstimmung aus dem Vorfeld rechtmäßig gewesen sei und warum der Oberbürgermeister auf Nachfrage im Verwaltungsausschuss erklären könne, dass man so verfahren dürfe.

Oberbürgermeister Weil wies darauf hin, dass aus einer vertraulichen Sitzung berichtet worden sei und räumte ein, dass auch im Leben eines Oberbürgermeisters einmal die Situation entstünde, in der man dazulerne.

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) erklärte zum Vorschlag der Verwaltung, dass der Punkt 3. mit Stellungnahme der Verwaltung zurückgezogen werde. Dieser würde nach sachlicher und rechtlicher Prüfung erneut in das Verfahren eingebracht. Die Umsetzbarkeit würde im Jugendhilfeausschuss und im Schulausschuss dann eingehend diskutiert. Weiter führte Ratsvorsitzender Strauch aus, dass ferner über die Ziffern 1. und 2. der 3. Ergänzung zur Drucksache 0245/2012 und zur Drucksache 0245/2012 mit 6 Anlagen einschließlich der 1. und 3. Ergänzung abzustimmen sei.

Ratsherr Lorenz (CDU) betonte, dass er sich zur Geschäftsordnung und nicht zum Inhalt des Antrages zu Wort gemeldet habe und deshalb seine Fragen wiederholen müsse.

Oberbürgermeister Weil erklärte vor dem Hintergrund des Verwaltungsvorschlages, dass die Verwaltung einen Teil einer Drucksache zurückziehen könne. Man habe natürlich die Verpflichtung eine Empfehlung des Schulausschusses herbeizuführen. Man habe aber nicht die Verpflichtung dies am heutigen Tage zu tun, sondern könne dies in der nächsten Sitzung nachholen. Im Weiteren wies Oberbürgermeister Weil darauf hin, dass das Vorhaben im Kern unstrittig sei und man nur um eine Zusatzfrage debattiere. Die Verwaltung habe einen Vorschlag unterbreitet, um eine termingerechte Realisierung zu ermöglichen.

Ratsherr Lorenz (CDU) wiederholte die Frage zur Geschäftsordnung erneut.

Oberbürgermeister Weil antwortete, dass es sich bei dem Vorhaben explizit um einen Punkt handele, der nicht durch die Geschäftsordnung geregelt sei. Deshalb sollte es der Verwaltung auch erlaubt sein einen Vorschlag dahin gehend zu unterbreiten.

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) fügte hinzu, dass der Rat durch die Abstimmung zum Verwaltungsvorschlag eine demokratische Mehrheitsentscheidung herbeiführen werde.

Ratsherr Pohl (CDU) machte deutlich, dass der Schulausschuss, als Ausschuss besonderen Rechts, dem Antrag zwingend zustimmen müsse. Die CDU-Fraktion sei der Ansicht, dass die Verwaltung nicht die Möglichkeit habe einen Teil der Drucksache zurückzuziehen, da anzunehmen sei, dass der Schulausschuss unter diesen Voraussetzungen der Ursprungsdrucksache eventuell nicht zugestimmt hätte.

Oberbürgermeister Weil entgegnete, dass man diese Überlegungen dadurch entkräften könne, dass die Beschlüsse aus dem Schulausschuss den Entscheidungsgremien als Empfehlung vorgelegt würden. Zudem sei der Sachverhalt nun in Gänze geklärt und alle Ratsmitglieder wüssten daraus die Schlussfolgerungen zu ziehen. Abschließend erklärte Oberbürgermeister Weil, dass der Kern des Problems der zeitliche Engpass sei. Dieser sei durch die Beratungsfolge und einem dem Projekt verbundenen straffen Zeitplan entstanden.
Beigeordnete Kastning (SPD) bemerkte, dass der Antrag durch den Vorschlag der Verwaltung auch pragmatischer Weise in den Jugendhilfeausschuss eingebracht werde.
Bei einigen Enthaltungen beschloss der Rat den Vorschlag der Verwaltung, die Ziffer 3 der 3. Ergänzung zu Drucks. Nr. 0245/2012 in die Fraktionen zu verweisen.

Bei einer Enthaltung beschloss der Rat die Empfehlung des Stadtbezirksrates nach dem Wortlaut des Antrages aus der 1. Ergänzung zu Drucks. Nr. 0245/2012.

Einstimmig beschloss der Rat die Standortentwicklung im Stadtbezirk Vahrenwald- List nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0245/2012 mit 6 Anlagen einschließlich der 1. und 3. Ergänzung (Ziffer 1 + 2).

TOP 12.2.
Bebauungsplan Nr. 1287 – Elisabethstraße –
Bebauungsplan der Innenentwicklung,
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2182/2011 mit 3 Anlagen)
Mit 1 Enthaltung beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1287 – Elisabethstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2182/2011 mit 3 Anlagen.
TOP 12.2.1.
1. Ergänzung, Empfehlung des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 2182/2011 E1)
Gegen 1 Stimme beschloss der Rat zur 1. Ergänzung zum Bebauungsplan Nr. 1287 - Empfehlung des Stadtbezirksrates, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2182/2011 E1.
Der Empfehlung des Stadtbezirksrates wurde nicht gefolgt.

TOP 12.3.
Bebauungsplan Nr. 1117, 2. Änderung - Brink-Hafen -
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0007/2012 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat zum Bebauungsplan Nr. 1117, 2. Änderung - BrinkHafen, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0007/2012 mit 4 Anlagen.

TOP 12.4.
Bebauungsplan Nr. 1149, 2. Änderung - Waldeseck -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 0161/2012 mit 5 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat zum Bebauungsplan Nr. 1149, 2. Änderung – Waldeseck, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0161/2012 mit 5 Anlagen.

TOP 12.5.
Bebauungsplan Nr. 1735 - Schwindstraße,
Bebauungsplan der Innenentwicklung;
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0295/2012 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat zum Bebauungsplan Nr. 1735 - Schwindstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0295/2012 mit 4 Anlagen.

TOP 12.6.
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 522, 4. Änderung - Center am Kröpcke
(Drucks. Nr. 0320/2012 mit 1 Anlage)

Mit 39 Stimmen gegen 12 Stimmen und 1 Enthaltung beschloss der Rat den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 522, 4. Änderung - Center am Kröpcke, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0320/2012 mit 1 Anlage.

TOP 12.7.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 522, 4. Änderung - Center am Kröpcke
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0293/2012 mit 4 Anlagen)
Mit 39 Stimmen gegen 12 Stimmen und 1 Enthaltung beschloss der Rat zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 522, 4. Änderung - Center am Kröpcke, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0293/2012 mit 4 Anlagen.

TOP 12.8.
Bebauungsplan Nr. 1738 - Ottweilerstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0314/2012 mit 5 Anlagen)
Von der Tagesordnung abgesetzt.


TOP 12.9.
Veränderungssperre Nr. 93
für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 1304, 1. Änderung - Bultstraße -

(Drucks. Nr. 0316/2012 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Veränderungssperre Nr. 93 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 1304, 1. Änderung – Bultstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0316/2012 mit 3 Anlagen.

TOP 12.10.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1745 - Färberstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0353/2012 mit 5 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1745 – Färberstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0353/2012 mit 5 Anlagen.

TOP 12.11.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1740 - Herrenhäuser Markt,
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0425/2012 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1740 - Herrenhäuser Markt, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0425/2012 mit 4 Anlagen.

TOP 12.12.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1750 - Verbrauchermarkt nördlich Spielhagenstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Beschluss über eine Stellungnahme, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0660/2012 mit 5 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1750 - Verbrauchermarkt nördlich Spielhagenstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0660/2012 mit 5 Anlagen.

TOP 13.
Antrag zum Antrag der CDU-Fraktion zur Teilnahme des Oberbürgermeisters an den Sitzungen des Sportausschusses
(Drucks. Nr. 0321/2012)

Ratsherr Klapproth (CDU) erklärte, dass die CDU-Fraktion mit dem vorliegenden Antrag den § 39 der Geschäftsordnung des Rates umgesetzt wissen wolle. Demnach sollte der Oberbürgermeister als Sportdezernent oder in Vertretung ein Beamter auf Zeit an den Sitzungen des Sportausschusses teilnehmen.

Mit 31 Stimmen gegen 15 Stimmen und 2 Enthaltungen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zur Teilnahme des Oberbürgermeisters an den Sitzungen des Sportausschusses nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0321/2012 ab.

TOP 14.
Antrag zum Antrag der CDU-Fraktion auf Teilnahme des Oberbürgermeisters an den Sitzungen des Gleichstellungsausschusses
(Drucks. Nr. 0478/2012)

Ratsherr Küßner (CDU) forderte im Namen der gesamten CDU-Ratsfraktion, dass der Oberbürgermeister gemäß § 39 der Geschäftsordnung des Rates seinen Obliegenheiten nachkommen und an den wichtigen Sitzungen des Gleichstellungsausschusses teilnehmen solle. Aus Sicht der CDU-Fraktion sei die Verwaltung im Gleichstellungsausschuss deutlich unterrepräsentiert. Man habe gegen die Gleichstellungsbeauftragte oder anderer Vertreter der Verwaltung keine fachlichen oder persönlichen Vorbehalte. Allerdings vermisse der Ausschuss eine Person in Gestalt des Oberbürgermeisters bzw. eines Dezernenten, der zu offenen Fragen verbindliche Antworten liefern könne. Die CDU-Fraktion wünsche sich einen Ansprechpartner, den man anhand seiner Antworten in die Verpflichtung nehmen könne. Abschließend bemerkte Ratsherr Küßner, dass die Verwaltung bereits zu einer teilweisen Entlastung der Problematik beigetragen habe. Man habe den Stadtbaurat Bodemann in den Gleichstellungsausschuss beordert, der seine Aufgabe dort kompetent, verantwortungsbewusst und engagiert ausfülle. Im Gegensatz dazu suche der Erste Stadtrat Mönninghoff als Vertreter der Stadtverwaltung im Sportausschuss noch nach seinem für ihn selbst zufriedenstellenden Status.
Mit 31 Stimmen gegen 18 Stimmen und 2 Enthaltungen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion auf Teilnahme des Oberbürgermeisters an den Sitzungen des Gleichstellungsausschusses nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0478/2012 ab.
TOP 15.
Antrag zum Antrag der CDU-Fraktion zum geplanten Umzug einer Punkergruppe ("Bauwägler") an den Karl-Thürmer-Weg
(Drucks. Nr. 0420/2012)

Ratsherr Dr. Kiaman(CDU) berichtete, dass im vergangenen Jahr eine Gruppe Punker zu einem Gespräch beim Oberbürgermeister gewesen sei. Über den Inhalt der Unterredung gäbe es unterschiedliche Aussagen. Im Wesentlichen sei es um mehr Platz gegangen. Die Verwaltung habe darauf hin vorgeschlagen, dass die Bauwägler auf ein Grundstück in Badenstedt umziehen könnten. Weiter führte Ratsherr Dr. Kiamanaus, dass dieses Vorhaben irgendwie an die Anwohner in Badenstedt heran getragen worden sei. Das Ergebnis seien unzählige Anrufe und E-Mails mit den Fragen, Sorgen und Nöten der Anwohner an den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt gewesen. In der Sitzung des Stadtbezirksrates habe die Verwaltung ausgeführt, dass sich auf dem Grundstück große Hunde befinden werden. Dass ein eher kleineres Tor vorhanden sei, welches vielleicht geschlossen gehalten würde. Zudem gäbe es vor Ort ein Alkoholproblem. In anbetracht dieser Tatsachen sollte die Verwaltung auf die Einwände der Bürger, wie z.B. dass das Gelände auf dem Schulweg der Kinder läge oder dass Rentner auf dem Weg zum Supermarkt an dem Gelände vorbei gehen müssten und dass der Weg obendrein noch schlecht beleuchtet sei, dringend eingehen. *Weiter bemängelte Ratsherr Kiaman, dass diejenigen Menschen, die mit ihren Steuern dafür sorgten, dass ein Platz für die Punker hergerichtet werde, nicht ernst genommen würden.
Im Weiteren stellte Ratsherr Dr. Kiamanklar, das die CDU-Fraktion beabsichtige den vorliegenden Antrag zu stoppen, um den Umgang mit den Bauwäglern in eine menschenwürdigere Dimension zu befördern. Man solle nicht übereinander oder durcheinander, sondern miteinander reden. Ein Ergebnis des Runden Tisches sei gewesen, dass man dafür sorgen sollte, dass der beste Platz für die Punker in Hannover zur Verfügung gestellt werde. Dies sei im Übrigen auch Konsens im Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt. Aus dem Stadtbezirk heraus habe man signalisiert, dass man die Vorgeschlagene Fläche für die Punker zur Verfügung stellen werde, wenn diese nachweislich am besten beeignet sei. Allerdings gäbe es genau dafür keinerlei Hinweise. Abschließend konstatierte Ratsherr Kiaman, dass die Verwaltung in erster Linie im Sinne der Punker entscheiden sollte. Diese hätten bereits deutlich gemacht, dass sie nicht bereit seien auf das Gelände in Badenstedt umzuziehen. Man habe grundsätzlich nur um mehr Raum am aktuellen Standort gebeten. Verbunden mit einem Angebot eines Elektroinstallationsunternehmens sei die Stadtverwaltung zudem in der Lage eine größere Fläche am Standort anzubieten. Ferner habe der Bezirksverband der Kleingärtner und auch mehrere Grundstückseigentümer auf geeignete Flächen hingewiesen. Die Stadtverwaltung schalte in dieser Angelegenheit auf stur und beharre auf einen Umzug nach Badenstedt. Nach den Punker-Demonstrationen in der Nordstadt habe die Verwaltung völlig problem- und geräuschlos mehrere extrem Hochproblematische Persönlichkeiten in Hannover untergebracht. Dies sei mit einer Gruppe von Leuten, die nicht ansatzweise Auffällig geworden sei, ganz offensichtlich derzeit nicht mehr möglich. Das sei für die CDU-Ratsfraktion und für Ratsherrn Kiaman persönlich, äußerst enttäuschend.

Ratsherr Breves (SPD) warf der CDU-Fraktion vor, dass diese von Angst getrieben, in den Diskussionen unnötige Bedrohungsszenarien hochstilisieren würden und dadurch eine Gruppe von Einwohnern an den Rand der Gesellschaft dränge. Der Vorwurf zum mangelhaften Informationsfluss durch die Verwaltung sei mit Hinweis auf Beteiligungen der Stadtbezirksräte Ahlem-Badenstedt-Davenstedt und Ricklingen problemlos zu entkräften. In beiden Stadtbezirken habe es Anhörungen in Verbindung mit Diskussionsveranstaltungen mit allen von der CDU genannten Institutionen und Personen sowie den Beteiligten und Betroffenen gegeben. Zudem würde in Ricklingen demnächst ein Runder Tisch mit dem Kleingartenverein und Betroffenen stattfinden. Auf den Veranstaltungen seien alle offenen Fragen beantwortet und somit dem Informationsbedürfnis auf der Ebene der Stadtbezirke ausreichend Rechnung getragen worden. Im Weiteren stellte Ratsherr Breves in Frage, warum der Umzug von 12 oder 13 Einwohnern zu einem Thema für den Rat werden sollte. Man müsse sich die Frage stellen, ob nun jeder Umzug einer Personengruppe, welche sich zu einer alternativen Lebensform bekenne, zukünftig vom Rat behandelt werden sollte. Ferner habe das bisherige Diskussionsgebaren der CDU auf Stadtbezirks- und Ratsebene zu verbalen Angriffen und Stigmatisierungen der Punker geführt. Ein Beispiel dafür sei die Frage zum Wertverlust der angrenzenden Grundstücke gewesen, falls sich die Gruppe, dazu noch zeitlich befristet, in Badenstedt ansiedeln wolle. Das sei ein aufschlussreicher Einblick in das Menschenbild und die Vorstellung von einem respektvollen Miteinander der CDU. Es sei unter anderen der Stimmungsmache der CDU-Fraktion zu verdanken, dass die Punker nicht mehr bereit wären nach Badenstedt umzuziehen. Dem Antrag zum sofortigen Stopp der Vorbereitungen des Umzugs werde die SPD-Ratsfraktion nicht zustimmen, da die Situation am Burgweg nicht mehr tragbar sei und zusätzliche Flächen am Standort nicht zur Verfügung stünden.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) erklärte, dass die PIRATEN-Fraktion den CDU-Antrag ablehnen werde. Im Weiteren bemängelte Ratsherr Hillbrecht die Diskussionskultur und – strategie der Antrag stellenden Fraktion. Ein Schüren von Ängsten und Vorverurteilungen seien faktisch unangebracht. Ein geeignetes Podium sei hingegen der Runde Tisch auf Stadtbezirksebene unter Einbezug aller Beteiligten gewesen. Es sei völlig unmöglich jeden Umzug von Bürgern im Rat zu behandeln.

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) stimmte den beiden ihm voran gegangenen Redebeiträgen kommentarlos zu.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) stimmte den Fraktionen von PIRATEN, Bündnis 90/Die Grünen und SPD in Bezug auf die populistisch geführte Diskussionskultur zu und erläuterte, dass in Hannover seit 20 Jahren inzwischen vier Bauwagenplätze vorhanden seien, auf denen bislang keinerlei Schwierigkeiten aufgetreten wären. Die genannten Sorgen seien irrational und beruhten ausschließlich auf Vorurteilen. Weiter erklärte Beigeordneter Förste, dass die Fraktion DIE LINKE. dem vorliegenden Antrag dennoch zustimmen werde. Der Fraktion DIE LINKE. gehe es in erster Linie um die Belange der Bauwagenbewohner. Diese hätten anhand von Plakaten und in einem offenen Brief im Stadtteil-Anzeiger kundgetan, dass man lediglich um mehr Platz am Standort gebeten habe und zudem nie in die Suche nach einer geeigneten Fläche einbezogen worden sei. Die Ablehnung des Umzugs habe nichts mit den Anwohnern bzw. dem Stadtbezirk, sondern viel mehr mit der Tatsache zu tun, dass das Grundstück in einem Gleisdreieck läge. Zudem äußerte Beigeordneter Förste die Vermutung, dass der Umzug mit der Tatsache verbunden sei, dass das derzeit benachbarte Tiefbauamt die Punker loswerden wolle.

Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte die Fraktion DIE LINKE. für die Zustimmung zum CDU-Antrag, da eine Anhörung mit den 13 Stadtbezirksbürgermeistern und den Kleingartenvereinen sowie - besitzern nicht öffentlich sondern nur Ziel gerichtet sei. Weiter begründete Ratsfrau Wagemann den Unwillen gegen einen Umzug der Punker nach Badenstedt damit, dass den Bauwäglern bisher nur Ablehnung entgegen gebracht worden sei. Das Ziel müsse seien, dass man gemeinsam versucht die Vorurteile und unbegründeten Ängste auszuräumen. Abschließend bekräftigte Ratsfrau Wagemann, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen werde.

Ratsherr Dr. Kiaman (CDU) verlas Passagen aus einem offenen Brief der Punker und unterstrich damit, dass die Punker nie vorgehabt hätten umzuziehen. Zudem sei das Gelände völlig ungeeignet. Die Verwaltung habe bisher alle Überlegungen verworfen an dem Standort eine Wohnbebauung durchzuführen, da sich die Fläche in einem Gleisdreieck befände. Bemerkenswert sei hingegen, dass das Grundstück für die Punker geeignet sein solle.

Ratsherr Engelke (FDP) übte Kritik an der Bezeichnung Punker für die Bauwägler und bemerkte, dass diejenigen ihm bekannten Bauwägler ganz normal einer Arbeit nachgingen und lediglich einen anderen Lebensstil pflegten. Im Weiteren unterstellte Ratsherr Engelke der Verwaltung eine „Zwangsbeglückung“ zu Lasten der Bauwägler und der Anwohner in Badenstedt. Denn die Anwohner in Badenstedt hätten eindeutig ihre Abneigung gegen den Zuzug signalisiert und die Bauwägler wollten überhaupt nicht nach Badenstedt. Nach Ansicht von Ratsherrn Engelke versuchten sich die Mehrheitsfraktionen aus dem unbequemen Thema herauszumanövrieren, um der Verwaltung die schwierige Aufgabe zu überlassen. Abschließend erklärte Ratsherr Engelke, dass die FDP-Fraktion für einen offenen Dialog in dieser Angelegenheit eintrete und dem Antrag deshalb zustimmen werde.

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) fragte in Anlehnung an die Behauptung seines Vorredners, ob die Bauwägler in irgendeiner Weise zu einem Umzug nach Badenstedt gezwungen werden sollten.

Stadtrat Bodemann widersprach dem Artikel aus dem Stadtanzeiger als auch der Passage aus dem offenen Brief der Bauwägler und erklärte, dass bereits über einem längeren Zeitraum mit den betroffenen vom Burgweg über einen Standort diskutiert worden sei. Derzeit befände sich die Stadtverwaltung in einem sehr intensiven Diskurs mit den Stadtbezirksräten Ahlem-Badenstedt-Davenstedt und Ricklingen. Gleichzeitig gehe man den Vorschlägen aus den Kleingartenvereinen nach. Diese Gespräche würden in der nächsten Zeit wieder aufgenommen. Abschließend machte Stadtbaurat Bodemann allerdings darauf aufmerksam, dass die Vorschläge aus dem Kleingartenwesen bislang leider keinen Erfolg versprechenden Standort hervorgebracht hätten. Die Stadtverwaltung sei weiter auf der Suche und befände sich in den Diskussionen.

Beigeordnete Kastning (SPD) machte klar, dass nicht das Aufzeigen von Vorbehalten, sondern vielmehr eine konstruktive Vermittlung zwischen den Anwohnern und den Bauwäglern hätte stattfinden müssen. Dieser Dialog habe auf Stadtbezirksratsebene tatsächlich stattgefunden. Nach dem persönlichen Eindruck der Beigeordneten Kastning versuche die CDU-Ratsfraktion ihre Vorwürfe dahin gehend zu instrumentalisieren, um den Kritikern unter den Anwohnern in Badenstedt auf diese Art und Weise das Problem abnehmen zu können. Der Ansatz, alles was Sorge bereite, eventuell Angst mache oder Unsicherheiten produziere hervorzuheben, um Vorhaben dadurch produktiver Kommunikation zu entziehen, trage zu keinerlei Lösung bei. Das einzige was mit dieser Verfahrensweise verhindert werden solle ist, dass die Bauwägler nicht tatsächlich noch nach Badenstedt umziehen mögen. Zum Abschluss stellte Beigeordnete Kastning klar, dass zur Klärung der Platzfrage ein offener Dialog auf Bezirksratsebene mit allen Beteiligten geführt werden müsse.

Ratsherr Breves (SPD) verlas Textstellen aus einem weiteren Brief der Bauwägler der verdeutlichte, dass diese bereits seit April 2010 mit der Verwaltung in Kontakt gestanden hätten. Dass der Großteil der Bauwägler einem Umzug nach Badenstedt positiv gegenüber gestanden habe und dass die unangebrachten Vorbehalte und Beleidigungen als Kränkung empfunden worden seien. Die Bauwägler wollten nur in Ruhe Leben und keinen Streit oder Stress mit den Anwohnern.
Mit 32 Stimmen gegen 20 Stimmen lehnte der Rat die Ziffern 1. und 2. des Antrages der CDU-Fraktion zum geplanten Umzug einer Punkergruppe ("Bauwägler") an den Karl-Thürmer-Weg nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0420/2012 ab.
Die Ziffer 3. des Antrages, Heranziehungsbeschluss des Rates, wurde bereits in der Ratsversammlung am 16. Februar 2012 behandelt.

TOP 20.
Antrag zum Naturbad Hainholz, Kiosk-/Funktionsneubau nach Brandschaden
(Drucks. Nr. 2299/2011 N1 mit 4 Anlagen)

Ratsherr Klapproth (CDU) wies darauf hin, dass sich der gesamte Stadtbezirksrat Nord bei der Abstimmung zu der Drucksache enthalten habe. Der CDU-Ratsfraktion und dem Stadtbezirksrat Nord sei der Antrag nicht weitreichend genug, für das Projekt zu teuer und deshalb werde die CDU-Fraktion den Antrag ablehnen. Weiter führte Ratsherr Klapproth aus, dass man sich nicht nur einen Kiosk, sondern den Wiederaufbau einer Gastronomie mit einem Veranstaltungssaal für ca. 120 Personen wünsche.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) erklärte, dass die Fraktion DIE LINKE. die Situation in Hainholz genauso einschätze und den Antrag ebenfalls ablehnen werde.

Ratsfrau Keller (SPD) zeigte sich verwundert über die Einwände zum vorliegenden Antrag und erläuterte, dass zu Beginn des Jahres eine Sitzung mit den Beteiligten aus Hainholz stattgefunden habe. Man habe die Erläuterungen zu den „Grünen Mitteln“ abgegeben und die Verwaltung diesbezüglich um eine Überarbeitung des Antrages gebeten. Während der Sitzung habe niemand Vorbehalte gegen den Antrag geäußert.

Ratsherr Klapproth (CDU) entgegnete, dass er in der betreffenden Sitzung dieselben Einwände vorgebracht habe. Zudem hätten sich ausgerechnet SPD-Stadtbezirksräte seiner Meinung angeschlossen.

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) bemerkte, dass man in der Sondersitzung einvernehmlich mit allen Beteiligten über den Antrag diskutiert habe. Er persönlich sei zwar aus Termingründen nicht zugegen gewesen, allerdings hätten Fraktionskollegen vom reibungslosen Ablauf der Sitzung berichtet und deshalb werde die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Antrag zustimmen. Abschließend stellte Ratsherr Bindert klar, dass es in erster Linie um die Wiederinbetriebnahme des Naturbades, als zur Verfügung stehenden Sportfläche gehe. Der Antrag zu einem Veranstaltungssaal für Hainholz sollte an einer anderen Stelle diskutiert werden.

Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob es für den Kiosk schon einen Betreiber gäbe.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete ein, dass er in dem Thema nicht involviert sei. Derzeit verfüge er ebenso wie der Rest des Rates über die Informationen aus der Presse. Aktuell sei die Landeshauptstadt Hannover der Betreiber des Naturbades Hainholz.

Ratsherr Borchers (SPD) ergänzte, dass der Betreiber für die kommende Saison voraussichtlich die Landeshauptstadt sei und es in dem Fall nichts Ungewöhnliches wäre, wenn die Stadt Hannover in dem Fall auch den Kiosk übernähme.
Mit 32 Stimmen gegen 18 Stimmen und 2 Enthaltungen beschloss der Rat den Antrag zum Naturbad Hainholz - Kiosk-/Funktionsneubau nach Brandschaden, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2299/2011 N1 mit 4 Anlagen.

TOP 21.
Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht "Schloss Herrenhausen"
(Drucks. Nr. 0719/2012)

Akteneinsicht erhalten:
Ratsherr Emmelmann, Ratsherr Dr. Kiaman (CDU)
Beigeordnete Zaman, Ratsherr Hermann (SPD)
Ratsfrau Westphely, Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Nowak, Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.)
Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN)
Ratsfrau Bruns (FDP)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Neudahm (WfH)


TOP 16.
A N T R Ä G E

TOP 16.1.
der Fraktion DIE HANNOVERANER: "Keine kostenlose Bleibe für osteuropäische Profibettler in Hannover"
(Drucks. Nr. 0466/2012)
Von der Fraktion DIE HANNOVERANER zurückgezogen.
TOP 16.2.
der FDP-Fraktion zur Optimierung der Beratung von Elterninitiativen
(Drucks. Nr. 0521/2012)
Eingebracht und verwiesen:
In den Jugendhilfeausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
TOP 16.3.
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu einer Resolution zur Aufhebung des Todesurteils gegen Pastor Youcef Nadarkhani
(Drucks. Nr. 0752/2012)

Ratsherr Lorenz (CDU) bat im Rahmen des Verfahrens um eine möglichst zeitnahe Behandlung durch den Verwaltungsausschuss.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) betonte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER der Resolution ebenso positiv entgegentreten würden, wenn es im Antrag nicht um einen christlichen Priester, sondern um das Leben eines anderen Dissidenten gehen würde.
Eingebracht und verwiesen:
In den Ausschuss für Integration, Europa und Internationaler Kooperation Internationaler Ausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) schloss darauf hin die Sitzung.



Für die Niederschrift


S t r a u c h W e i l S c h ö n d u b e

Ratsvorsitzender Oberbürgermeister Stadtangestellter